Information für die Lokführer des Wahlbetriebes C2

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Information für die Lokführer des Wahlbetriebes C2
Information für die Lokführer des Wahlbetriebes C2
Zu den jüngsten Aushängen des Betriebsrates WB C2 Hannover und des
Betriebsrates WB C7 Hamburg, sowie anonymen Flugblättern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie so oft in den letzten Jahren, erscheinen nun auch zu den jüngsten politischen
Geschehnissen innerhalb der GDL, so genannte News und Wurfsendungen,
welche uns die Wahrheit über die darin enthaltenen Gefahren und Geschehnisse
nahe bringen sollen.
Ich werde nun, nach den jüngsten anonymen Anfeindungen gegen die Arbeit
unserer Kollegen sachlich zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen. Dieses tue ich in
meiner Person als Lokomotivführer und GDLer der Ortsgruppe Seelze.
Einen Grund dafür bietet zur Zeit das Transnetgremium des Hamburger
Betriebsrates, welches öfter zu Themen Stellung nimmt, die sie in keiner Weise
betreffen.
Jüngste Aushänge und Infoblätter aus Hamburg in unserem Betrieb zeugen
abermals von Polemik und Unsachlichkeit.
Bewundernswert erscheint dazu die Tatsache, dass der Wahlbetrieb C7 zu keiner
Zeit Teil des FlexiPiloten gewesen ist. Dieses hört sich in den C7 Publikationen
anders an. In der jüngsten Info wird beschrieben, was für Vorteile die s. g. GBV Ad
hoc für uns Lokomotivführer bereit hält und wie der schlimme FlexiLfTV dieses
Gerüst des GBR unwirksam schaltet. Das GDL Gremium des BR C7 hat bereits
reagiert und haltlose Vorwürfe wieder richtig gestellt. Insbesondere beschimpfen
die Betriebsräte der Transnet – Gremien den FlexiLfTV deshalb, weil ihnen hier
nach eigenen Aussagen ein wichtiges Stück Mitbestimmung und somit Macht über
die Lokomotivführer genommen wird.
Deshalb möchte ich hier die Möglichkeit nutzen, für alle Mitarbeiter, welche nicht
die Möglichkeit hatten, die GDL Versammlungen in Seelze zu besuchen, ein Stück
ehrliche Aufklärungsarbeit zu leisten.
Wie kam es zum FlexiLfTV?
Ende 2006 wurden aus Reihen der Lokomotivführer Anträge in den GDL
Ortsgruppen entgegen genommen, welche auf die Ausweitung und Auswirkungen
im Rahmen ihrer eigenen Einsatztätigkeit zielten. Große Teile an Kollegen waren
und sind der Auffassung, dass ein Lokomotivführer für sich selbst entscheiden soll,
wie viele Nachtstunden oder Nächte er in Folge arbeiten kann, solange dieser im
gesetzlichen Rahmen handelt. Allerdings sollten für besonders hohe Belastungen
auch besondere Entgelte in Anrechnung gebracht werden.
Dadurch ergäbe sich parallel dazu die große Chance, dass Lokomotivführer,
welche nicht diese zusätzliche Leistung sich selbst abfordern können oder wollen,
weniger belastete Dienstpläne zu ermöglichen. Die Grundidee war geboren: 20%
der TF arbeiten leistungsbezogen eigenverantwortlich im gesetzlichen Rahmen bei
gleichzeitiger Entlastung der weiteren 80% ihrer Kollegen. Somit ergäbe diese
Praxis im Ergebnis keinen Arbeitsplatzabbau.
Die Grundidee zum FlexiLfTV wurde demnach durch Anträge aus den
Ortsgruppen in die Bezirke gebracht und somit als Arbeitsmaterial der zuständigen
Tarifkommission der GDL vorgestellt. Da die Tarifkommission der Gefahr einer
allgemeingültigen Flexibilisierung aller Lokomotivführer dringend entgegenwirken
wollte, entstand ein Zusatztarifvertrag namens FlexiLfTV, der die Basis des LfTV
unbeeinflusst lässt.
Nach anfänglich schwierigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, welcher
natürlich auch seine eigenen Interessen darin verwirklicht haben wollte, kam es
nun Mitte 2010 zum Abschluss des FlexiLfTV. Dieses wurde zu keinem Zeitpunkt
verschwiegen!
Der FlexiLfTV unterliegt in keinem Fall einem Zwang und wird auch in Zukunft
ausnahmslos nur bei Mitarbeitern Anwendung finden, welche freiwillig innerhalb
der darin verfassten Regelungen ihrer Tätigkeit nachgehen wollen.
Zu den wichtigsten Inhalten des FlexiLfTV in Kurzform:
- Die Pilotphase beträgt sechs Monate und kann bis zu einem Jahr ausgeweitet
werden.
- Dienstbeginn und Dienstende befinden sich immer am selben Ort.
- Der TF kann innerhalb verschiedener Meldestellen im Umkreis von 50 Kilometer
um seinen Wohnort disponiert werden. Als zusätzlich mögliche Meldestelle zu
Seelze wird Lehrte einbezogen. Weitere Meldestellen im C2 sind nicht geplant.
- Nur im Falle einer Abweichung vom geplanten Schichtablauf kann die Pause im
Benehmen mit dem zuständigen Disponenten selbst disponiert werden. Dabei ist
immer den individuellen Bedürfnissen des Mitarbeiters in angemessener Weise
Rechnung zu tragen. Dem Einvernehmen zwischen Disposition und TF
vorausgesetzt, können in diesem Fall auch Pausen auf dem Tfz oder während
einer Gastfahrt durchgeführt werden.
- Eine Nachtarbeit kann bis zu fünfmal hintereinander angesetzt werden. Dieses
entspricht den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.
- Eine Schicht kann maximal bis zu 2 Stunden durch Dispositionsentscheidung
verlängert werden. Bei Schichtlängen von über 10 Stunden kann diese maximal
eine Stunde verlängert werden. Darüber hinaus ist eine Verlängerung nur mit dem
Einverständnis des Tf möglich. (Wir kennen eine vergleichbare Regelung noch aus
der BVFlex, welche der BR C2 vor vier Jahren in Hannover abgeschlossen hat).
- Auch innerhalb der Anrechnungsmodalitäten bei Schichtverkürzungen oder
Ausfällen gelten die Regelungen im LfTV weiter!
- Vor Antritt der Fahrt zum Dienstbeginn sind evtl. dispositive Nachrichten auf dem
Diensthandy abzurufen.
- Im Kalendermonat können bis zu 4 Rufbereitschaften angesetzt werden. Die
Dauer einer Rufbereitschaft beträgt höchstens 8 Stunden. Die maximale
Schichtlänge plus einer vorausgegangenen Rufbereitschaft beträgt 18 Stunden.
Die Rufbereitschaft endet mit der Arbeitsaufnahme. Der Mitarbeiter hat in Fällen
einer Rufbereitschaft immer Anrecht auf eine Kilometerpauschale. Bei „normalen
Schichten“ (keine Rufbereitschaft) mit Dienstbeginn außerhalb der
Heimateinsatzstelle, wird der „zusätzlich“ entstandene Weg in Anrechnung
gebracht.
- Die Mitarbeiter bekommen einen Ruhetagsplan.
- Die Zulage beträgt 10% des Bruttosatzes in Lf4 und Lf5. Um mehr als zwei
Zulagenbeträge zu vermeiden, wurden die oberen Bruttogrenzen im LfTV als
Grundberechnungswerte für den FlexiLfTV definiert. Daher kommen die
Entgeltwerte 280,00€ bzw. 260,00 €.
Es ist anzumerken, dass die oben genannten Regelungen zum allergrößten Teil
bereits vom Arbeitgeber seit langem angewandt werden. Diese besondere und
extrem hohe Flexibilität wird ergo seit Jahren vom Lokomotivführer ohne
Entgeltausgleich oder ähnliche Sonderzahlungen erbracht.
Wenn dieses bisher nicht immer tarifkonform und nur mit Abstimmung zwischen Tf
und Disposition geschehen ist, dann ist hier eines erlaubt zu fragen:
Wo war dann bisher die jetzt so plötzlich in Gefahr gebrachte Mitbestimmung des
Betriebsrates? Wann haben Euch diese Mitarbeiter, welche jetzt den FlexiLfTV
und die GDL verteufeln, vor den alltäglichen Abweichungen innerhalb unserer
Tätigkeit gerettet?
Das der FlexiLfTV sicherlich nicht das Allheilmittel zu einem ausgewogenen
Dienstplan darstellt, sollte uns allen klar sein. Aber er bietet eine Chance, den
Dienst der nicht im FlexiLfTV arbeitenden Kollegen ein Stück zu entzerren. Und er
bietet 20% der Kollegen die Möglichkeit selbst zu bestimmen, ob sie für einen
kleinen Entgeltzusatz bereit sind, ein hohes Maß an Flexibilität zu leisten.
Mitarbeitern, die sich nun auf diesen Zusatztarifvertrag einlassen, sollte es in
jedem Fall klar sein, dass der Arbeitgeber ihnen ein extrem hohes Maß an
Einsatzbereitschaft und Leistung für mindestens 6 Monate abfordern wird. Sie
müssen für sich entscheiden, ob es den angebotenen Entgeltzuwachs wert ist.
Fakt ist, dass sich am Ende des Piloten zeigen wird, ob eine Entlastung der
mindestens 80% der verbleibenden Lokführer erreicht werden konnte. Bei
errechenbarem Personalabbau oder anderen ungewollten Begleiterscheinungen
wird der Pilot seitens der GDL mit einer Frist von nur 2 Wochen gekündigt.
Das alles darf nicht davon ablenken, dass die Treiberei auf dem Arbeitsrücken der
Tf dringend ein Ende haben muss. Der Lokomotivführer hat mit o. g. Bedingungen
dem Arbeitgeber genug Flexibilität und Verständnis entgegengebracht, um die
Verkehre kostengünstig mit optimaler Wirtschaftlichkeit abzuwickeln. Es ist nicht
möglich, die Mängel innerhalb der Schnittstellen zur Fahrplanerstellung bei Netz
und Co. durch Zusatztarifverträge auszugleichen oder gar ungeschehen zu
machen. Und es wird auch weiterhin Probleme z. B. in der Absprache zwischen
den TM´s geben. Daran müssen wir dringend arbeiten! Diese Schnittstellen
müssen zukünftig sicherer und zuverlässiger funktionieren. Trassen müssen für
den Güterverkehr vermehrt freigehalten werden – und das nicht nur nachts, wenn
das übrige Volk schläft!
Hier gibt es weiterhin sehr viele Baustellen zu beseitigen.
Was haben wir dafür bekommen?
Auf einem der letzten Flugblätter war die Frage gestellt, ob es der FlexiLfTV ist,
den wir für unseren Streik bekommen haben.
Die Frage des „bisher Erreichten“ kann jeder Lokomotivführer sicherlich für sich
selbst beantworten.
Die Antwort an den anonymen Verfasser des Flugblattes meinerseits lautet: Siehe
er sich den LfTV an, welcher innerhalb einer Tariflandschaft einmalig in
Deutschland ist.
Er bietet endlich die Grundlagen für adäquate Entgelterhöhungen. Er bietet endlich
eine klare und lebbare Grundlage der Behandlungen von Schichtausfällen und
Schichtverschiebungen. Er bildet die Grundlage zur Sicherung aller tariflichen
Zugewinne der letzten Jahre.
Und er steht insbesondere für die Unabhängigkeit der Lokomotivführer in
Deutschland. Dieses ist umso wichtiger, da wir in Deutschland einen einheitlichen
Tarifvertrag für alle Lokomotivführer brauchen! Und genau für dieses alles steht
das Erkämpfte der letzten drei Jahre.
Der LfTV schützt uns vor negativen Einwirkungen von außen. Dies ist äußerst
wichtig. Ich erinnere: Genau diejenigen „Aktivisten“, welche uns mit den
derzeitigen Meldungen über unmögliche Verfahrensweisen innerhalb unserer
Tarifverträge aufklären, wollten mittels Ergänzungstarifverträgen ausschließlich die
Lokomotivführer bis zu zwanzig Tage im Jahr länger arbeiten lassen! Das war
übrigens der Grund, weshalb sich die GDL endgültig von den anderen
Mitarbeitervertretungen gelöst hat.
Auch wenn einige Entscheidungen und Entwicklungen in manchen Fällen
unpopulär oder im Ansatz nicht immer nachvollziehbar erscheinen, so möchte ich
Euch bitten, weiterhin unserer Arbeit zu vertrauen! Das diese Arbeit nicht in die
falsche Richtung zielt, ist u. a. daran auszumachen, dass selbst innerhalb der
Wirtschaftkrise alle Arbeitsplätze im Lokomotivführer Bereich in unserem Bereich –
wie schon 2008 versprochen – erhalten werden konnten.
Informationen:
Der Vorsitzende des BR C2 schreibt in einer BR Info, dass die GDL einen FlexiTV
verhandelt und unterschrieben hat, obwohl dieser Vorgang bis zum Schluss von
der GDL abgestritten wurde.
Diese Aussage macht selbst für Außenstehende keinen Sinn. Über den Stand des
FlexiTV wurde in den OG Versammlung fortlaufend informiert. Auf den
Internetseiten und den Aushängen wurden die Mitglieder auf Neuerungen und
Fortschritte hingewiesen.
Da ein Vorsitzender eines Betriebsrates hier gewerkschaftspolitisch in einem
Betriebsratsaushangkasten Partei für seine Transnet ergreift, überlasse ich es
jedem selbst, über so viel unparteiische Verhaltensweise eines BR Mitgliedes zu
urteilen.
Im Weiteren wird informiert, dass die Transnet diesen Tarifvertrag nicht
unterschreiben wird. Was man damit dem Mitarbeiter suggerieren möchte, bleibt
vorerst ein Geheimnis. Tatsache ist, dass die Transnet überhaupt nicht für das
Tarifgebiet der Lokomotivführer zuständig ist.
Dieses sollte man akzeptieren und sich darauf konzentrieren, tagtäglich den
Kollegen bei ihren Problemen beiseite zu stehen und unermüdlich an einer
besseren Zukunft zu arbeiten - und auch daran glauben.
Mit kollegialem Gruß
Andreas Elandt
Lokomotivführer und GDLer