Information für die Lokführer des Wahlbetriebes C2
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Information für die Lokführer des Wahlbetriebes C2
Information für die Lokführer des Wahlbetriebes C2 Zu den jüngsten Aushängen des Betriebsrates WB C2 Hannover und des Betriebsrates WB C7 Hamburg, sowie anonymen Flugblättern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie so oft in den letzten Jahren, erscheinen nun auch zu den jüngsten politischen Geschehnissen innerhalb der GDL, so genannte News und Wurfsendungen, welche uns die Wahrheit über die darin enthaltenen Gefahren und Geschehnisse nahe bringen sollen. Ich werde nun, nach den jüngsten anonymen Anfeindungen gegen die Arbeit unserer Kollegen sachlich zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen. Dieses tue ich in meiner Person als Lokomotivführer und GDLer der Ortsgruppe Seelze. Einen Grund dafür bietet zur Zeit das Transnetgremium des Hamburger Betriebsrates, welches öfter zu Themen Stellung nimmt, die sie in keiner Weise betreffen. Jüngste Aushänge und Infoblätter aus Hamburg in unserem Betrieb zeugen abermals von Polemik und Unsachlichkeit. Bewundernswert erscheint dazu die Tatsache, dass der Wahlbetrieb C7 zu keiner Zeit Teil des FlexiPiloten gewesen ist. Dieses hört sich in den C7 Publikationen anders an. In der jüngsten Info wird beschrieben, was für Vorteile die s. g. GBV Ad hoc für uns Lokomotivführer bereit hält und wie der schlimme FlexiLfTV dieses Gerüst des GBR unwirksam schaltet. Das GDL Gremium des BR C7 hat bereits reagiert und haltlose Vorwürfe wieder richtig gestellt. Insbesondere beschimpfen die Betriebsräte der Transnet – Gremien den FlexiLfTV deshalb, weil ihnen hier nach eigenen Aussagen ein wichtiges Stück Mitbestimmung und somit Macht über die Lokomotivführer genommen wird. Deshalb möchte ich hier die Möglichkeit nutzen, für alle Mitarbeiter, welche nicht die Möglichkeit hatten, die GDL Versammlungen in Seelze zu besuchen, ein Stück ehrliche Aufklärungsarbeit zu leisten. Wie kam es zum FlexiLfTV? Ende 2006 wurden aus Reihen der Lokomotivführer Anträge in den GDL Ortsgruppen entgegen genommen, welche auf die Ausweitung und Auswirkungen im Rahmen ihrer eigenen Einsatztätigkeit zielten. Große Teile an Kollegen waren und sind der Auffassung, dass ein Lokomotivführer für sich selbst entscheiden soll, wie viele Nachtstunden oder Nächte er in Folge arbeiten kann, solange dieser im gesetzlichen Rahmen handelt. Allerdings sollten für besonders hohe Belastungen auch besondere Entgelte in Anrechnung gebracht werden. Dadurch ergäbe sich parallel dazu die große Chance, dass Lokomotivführer, welche nicht diese zusätzliche Leistung sich selbst abfordern können oder wollen, weniger belastete Dienstpläne zu ermöglichen. Die Grundidee war geboren: 20% der TF arbeiten leistungsbezogen eigenverantwortlich im gesetzlichen Rahmen bei gleichzeitiger Entlastung der weiteren 80% ihrer Kollegen. Somit ergäbe diese Praxis im Ergebnis keinen Arbeitsplatzabbau. Die Grundidee zum FlexiLfTV wurde demnach durch Anträge aus den Ortsgruppen in die Bezirke gebracht und somit als Arbeitsmaterial der zuständigen Tarifkommission der GDL vorgestellt. Da die Tarifkommission der Gefahr einer allgemeingültigen Flexibilisierung aller Lokomotivführer dringend entgegenwirken wollte, entstand ein Zusatztarifvertrag namens FlexiLfTV, der die Basis des LfTV unbeeinflusst lässt. Nach anfänglich schwierigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, welcher natürlich auch seine eigenen Interessen darin verwirklicht haben wollte, kam es nun Mitte 2010 zum Abschluss des FlexiLfTV. Dieses wurde zu keinem Zeitpunkt verschwiegen! Der FlexiLfTV unterliegt in keinem Fall einem Zwang und wird auch in Zukunft ausnahmslos nur bei Mitarbeitern Anwendung finden, welche freiwillig innerhalb der darin verfassten Regelungen ihrer Tätigkeit nachgehen wollen. Zu den wichtigsten Inhalten des FlexiLfTV in Kurzform: - Die Pilotphase beträgt sechs Monate und kann bis zu einem Jahr ausgeweitet werden. - Dienstbeginn und Dienstende befinden sich immer am selben Ort. - Der TF kann innerhalb verschiedener Meldestellen im Umkreis von 50 Kilometer um seinen Wohnort disponiert werden. Als zusätzlich mögliche Meldestelle zu Seelze wird Lehrte einbezogen. Weitere Meldestellen im C2 sind nicht geplant. - Nur im Falle einer Abweichung vom geplanten Schichtablauf kann die Pause im Benehmen mit dem zuständigen Disponenten selbst disponiert werden. Dabei ist immer den individuellen Bedürfnissen des Mitarbeiters in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Dem Einvernehmen zwischen Disposition und TF vorausgesetzt, können in diesem Fall auch Pausen auf dem Tfz oder während einer Gastfahrt durchgeführt werden. - Eine Nachtarbeit kann bis zu fünfmal hintereinander angesetzt werden. Dieses entspricht den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. - Eine Schicht kann maximal bis zu 2 Stunden durch Dispositionsentscheidung verlängert werden. Bei Schichtlängen von über 10 Stunden kann diese maximal eine Stunde verlängert werden. Darüber hinaus ist eine Verlängerung nur mit dem Einverständnis des Tf möglich. (Wir kennen eine vergleichbare Regelung noch aus der BVFlex, welche der BR C2 vor vier Jahren in Hannover abgeschlossen hat). - Auch innerhalb der Anrechnungsmodalitäten bei Schichtverkürzungen oder Ausfällen gelten die Regelungen im LfTV weiter! - Vor Antritt der Fahrt zum Dienstbeginn sind evtl. dispositive Nachrichten auf dem Diensthandy abzurufen. - Im Kalendermonat können bis zu 4 Rufbereitschaften angesetzt werden. Die Dauer einer Rufbereitschaft beträgt höchstens 8 Stunden. Die maximale Schichtlänge plus einer vorausgegangenen Rufbereitschaft beträgt 18 Stunden. Die Rufbereitschaft endet mit der Arbeitsaufnahme. Der Mitarbeiter hat in Fällen einer Rufbereitschaft immer Anrecht auf eine Kilometerpauschale. Bei „normalen Schichten“ (keine Rufbereitschaft) mit Dienstbeginn außerhalb der Heimateinsatzstelle, wird der „zusätzlich“ entstandene Weg in Anrechnung gebracht. - Die Mitarbeiter bekommen einen Ruhetagsplan. - Die Zulage beträgt 10% des Bruttosatzes in Lf4 und Lf5. Um mehr als zwei Zulagenbeträge zu vermeiden, wurden die oberen Bruttogrenzen im LfTV als Grundberechnungswerte für den FlexiLfTV definiert. Daher kommen die Entgeltwerte 280,00€ bzw. 260,00 €. Es ist anzumerken, dass die oben genannten Regelungen zum allergrößten Teil bereits vom Arbeitgeber seit langem angewandt werden. Diese besondere und extrem hohe Flexibilität wird ergo seit Jahren vom Lokomotivführer ohne Entgeltausgleich oder ähnliche Sonderzahlungen erbracht. Wenn dieses bisher nicht immer tarifkonform und nur mit Abstimmung zwischen Tf und Disposition geschehen ist, dann ist hier eines erlaubt zu fragen: Wo war dann bisher die jetzt so plötzlich in Gefahr gebrachte Mitbestimmung des Betriebsrates? Wann haben Euch diese Mitarbeiter, welche jetzt den FlexiLfTV und die GDL verteufeln, vor den alltäglichen Abweichungen innerhalb unserer Tätigkeit gerettet? Das der FlexiLfTV sicherlich nicht das Allheilmittel zu einem ausgewogenen Dienstplan darstellt, sollte uns allen klar sein. Aber er bietet eine Chance, den Dienst der nicht im FlexiLfTV arbeitenden Kollegen ein Stück zu entzerren. Und er bietet 20% der Kollegen die Möglichkeit selbst zu bestimmen, ob sie für einen kleinen Entgeltzusatz bereit sind, ein hohes Maß an Flexibilität zu leisten. Mitarbeitern, die sich nun auf diesen Zusatztarifvertrag einlassen, sollte es in jedem Fall klar sein, dass der Arbeitgeber ihnen ein extrem hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Leistung für mindestens 6 Monate abfordern wird. Sie müssen für sich entscheiden, ob es den angebotenen Entgeltzuwachs wert ist. Fakt ist, dass sich am Ende des Piloten zeigen wird, ob eine Entlastung der mindestens 80% der verbleibenden Lokführer erreicht werden konnte. Bei errechenbarem Personalabbau oder anderen ungewollten Begleiterscheinungen wird der Pilot seitens der GDL mit einer Frist von nur 2 Wochen gekündigt. Das alles darf nicht davon ablenken, dass die Treiberei auf dem Arbeitsrücken der Tf dringend ein Ende haben muss. Der Lokomotivführer hat mit o. g. Bedingungen dem Arbeitgeber genug Flexibilität und Verständnis entgegengebracht, um die Verkehre kostengünstig mit optimaler Wirtschaftlichkeit abzuwickeln. Es ist nicht möglich, die Mängel innerhalb der Schnittstellen zur Fahrplanerstellung bei Netz und Co. durch Zusatztarifverträge auszugleichen oder gar ungeschehen zu machen. Und es wird auch weiterhin Probleme z. B. in der Absprache zwischen den TM´s geben. Daran müssen wir dringend arbeiten! Diese Schnittstellen müssen zukünftig sicherer und zuverlässiger funktionieren. Trassen müssen für den Güterverkehr vermehrt freigehalten werden – und das nicht nur nachts, wenn das übrige Volk schläft! Hier gibt es weiterhin sehr viele Baustellen zu beseitigen. Was haben wir dafür bekommen? Auf einem der letzten Flugblätter war die Frage gestellt, ob es der FlexiLfTV ist, den wir für unseren Streik bekommen haben. Die Frage des „bisher Erreichten“ kann jeder Lokomotivführer sicherlich für sich selbst beantworten. Die Antwort an den anonymen Verfasser des Flugblattes meinerseits lautet: Siehe er sich den LfTV an, welcher innerhalb einer Tariflandschaft einmalig in Deutschland ist. Er bietet endlich die Grundlagen für adäquate Entgelterhöhungen. Er bietet endlich eine klare und lebbare Grundlage der Behandlungen von Schichtausfällen und Schichtverschiebungen. Er bildet die Grundlage zur Sicherung aller tariflichen Zugewinne der letzten Jahre. Und er steht insbesondere für die Unabhängigkeit der Lokomotivführer in Deutschland. Dieses ist umso wichtiger, da wir in Deutschland einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Lokomotivführer brauchen! Und genau für dieses alles steht das Erkämpfte der letzten drei Jahre. Der LfTV schützt uns vor negativen Einwirkungen von außen. Dies ist äußerst wichtig. Ich erinnere: Genau diejenigen „Aktivisten“, welche uns mit den derzeitigen Meldungen über unmögliche Verfahrensweisen innerhalb unserer Tarifverträge aufklären, wollten mittels Ergänzungstarifverträgen ausschließlich die Lokomotivführer bis zu zwanzig Tage im Jahr länger arbeiten lassen! Das war übrigens der Grund, weshalb sich die GDL endgültig von den anderen Mitarbeitervertretungen gelöst hat. Auch wenn einige Entscheidungen und Entwicklungen in manchen Fällen unpopulär oder im Ansatz nicht immer nachvollziehbar erscheinen, so möchte ich Euch bitten, weiterhin unserer Arbeit zu vertrauen! Das diese Arbeit nicht in die falsche Richtung zielt, ist u. a. daran auszumachen, dass selbst innerhalb der Wirtschaftkrise alle Arbeitsplätze im Lokomotivführer Bereich in unserem Bereich – wie schon 2008 versprochen – erhalten werden konnten. Informationen: Der Vorsitzende des BR C2 schreibt in einer BR Info, dass die GDL einen FlexiTV verhandelt und unterschrieben hat, obwohl dieser Vorgang bis zum Schluss von der GDL abgestritten wurde. Diese Aussage macht selbst für Außenstehende keinen Sinn. Über den Stand des FlexiTV wurde in den OG Versammlung fortlaufend informiert. Auf den Internetseiten und den Aushängen wurden die Mitglieder auf Neuerungen und Fortschritte hingewiesen. Da ein Vorsitzender eines Betriebsrates hier gewerkschaftspolitisch in einem Betriebsratsaushangkasten Partei für seine Transnet ergreift, überlasse ich es jedem selbst, über so viel unparteiische Verhaltensweise eines BR Mitgliedes zu urteilen. Im Weiteren wird informiert, dass die Transnet diesen Tarifvertrag nicht unterschreiben wird. Was man damit dem Mitarbeiter suggerieren möchte, bleibt vorerst ein Geheimnis. Tatsache ist, dass die Transnet überhaupt nicht für das Tarifgebiet der Lokomotivführer zuständig ist. Dieses sollte man akzeptieren und sich darauf konzentrieren, tagtäglich den Kollegen bei ihren Problemen beiseite zu stehen und unermüdlich an einer besseren Zukunft zu arbeiten - und auch daran glauben. Mit kollegialem Gruß Andreas Elandt Lokomotivführer und GDLer