Merkblatt - Fachakademie für Sozialpädagogik

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Merkblatt - Fachakademie für Sozialpädagogik
Fachakademie für Sozialpädagogik
Landeshauptstadt
München
Schul- und
Kultusreferat
an den Sozialpädagogischen Fachschulen
Schlierseestr. 47, 81539 München
Tel (089) 2 33 - 437 50, Fax (089) 2 33 - 437 55
www.sozpaedfs.musin.de
Stand: September 2008
Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
(Informationen der Fachakademie für Sozialpädagogik)
Tätigkeitsfelder für Erzieherinnen/Erzieher
Die Fachakademie für Sozialpädagogik bildet zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten
Erzieher aus.
Mit diesem Ausbildungsberuf können Sie, wie in kaum einem anderen Beruf, in unterschiedlichsten Bereichen
tätig werden. Erzieher/-innen arbeiten nicht nur in Kindergärten, sondern auch in Kinderkrippen, Horten, Kooperationseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendarbeit und der Stationären Jugendhilfe sowie in heilpädagogischen Einrichtungen. Damit sind Ihnen zukünftig viele Möglichkeiten der beruflichen Tätigkeit eröffnet.
Ausbildungsinhalte an der Fachakademie für Sozialpädagogik
Die angedeuteten vielfältigen Tätigkeitsfelder für Erzieher/-innen machen eine fachlich fundierte, breit angelegte Ausbildung notwendig, die in einem zweijährigen überwiegend schulischen Teil und einem einjährigen überwiegend praktischen Teil erfolgt.
Im schulischen Ausbildungsteil werden theoretische Grundlagen für die spätere berufliche Tätigkeit geschaffen. So werden Ihnen beispielsweise im Fach Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik Grundlagen der Erziehung vermittelt, Sie erfahren etwas über Entwicklungsprozesse bei Kindern und Jugendlichen, über Kommunikationsstrukturen und wie Sie Gruppenprozesse methodisch gezielt beobachten können. Außerdem werden
Sie auf die Arbeit mit schwierigen Kindern und Jugendlichen vorbereitet und in die Grundlagen heilpädagogischen Arbeitens eingeführt. In der Soziologie wird der gesellschaftliche Kontext, in dem Erziehung jeweils erfolgt, behandelt.
Neben diesem fachtheoretischen Unterricht haben die fachpraktischen Inhalte einen zentralen Stellenwert.
Im Fach Praxis- und Methodenlehre werden Sie inhaltlich und methodisch auf die verschiedenen möglichen
Arbeitsfelder vorbereitet. In Bewegungserziehung werden Sie unter anderem in die Grundlagen der Psychomotorik eingeführt, in Musik-, Werk- und Kunsterziehung werden Prinzipien zur Förderung des musischkünstlerischen und des Bewegungsbereichs bei Kindern und Jugendlichen durch praktische Übungen vermittelt.
Um auch Ihren Interessen und persönlichen Schwerpunkten Raum zu geben, bieten wir Ihnen ein breit gefächertes Angebot im Bereich der Übungen. Beispiele sind Erlebnispädagogik, Drogenprävention, Selbstverteidigung, EDV, Medienpädagogik, Entspannung und Yoga, Chor und Orchester, Museumspädagogik. Sie können
auch ein Instrument ihrer Wahl erlernen, in der Schulband mitspielen oder Ihre schauspielerischen und musischen Fähigkeiten in Theater- oder Musicalproduktionen einbringen.
Neben der Vermittlung des nötigen Fachwissens und methodischer Kenntnisse hat die Ausbildung auch das
Ziel der Persönlichkeitsbildung. Deshalb sind wir bemüht, im Unterricht neuere Formen des Lernens umzusetzen, bei denen eigenaktives und selbst organisiertes Arbeiten ausreichend Platz findet.
Die Praktika, die während der zweijährigen schulischen Ausbildung stattfinden, bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit, verschiedene Einrichtungen kennen zu lernen, sondern auch die im Unterricht gelernten Inhalte und
Methoden in diesen Praxisfeldern umzusetzen und zu erproben.
Studierende, die noch keine Fachhochschulreife haben, können durch eine zusätzliche Prüfung in Englisch
(= Ergänzungsprüfung) die fachgebundene Fachhochschulreife erwerben. Wenn Sie zusätzlich zwei Jahre lang
den Mathematikunterricht erfolgreich besuchen, erlangen Sie die allgemeine Fachhochschulreife. Bei besonders guten Ergebnissen (Abschlussprüfung Erzieher/-in und Ergänzungsprüfung Notendurchschnitt mindestens
1,50) können Sie sogar die fachgebundene Hochschulreife erlangen.
In dem, sich an die schulische Ausbildung anschließenden Berufspraktikum erhalten Sie die Gelegenheit,
sich in die Berufspraxis weiter einzuarbeiten und vor allem Ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten umzusetzen. Das Berufspraktikum wird ebenfalls von der Fachakademie unterrichtlich begleitet und betreut; es
schließt mit einer praktischen Prüfung und einem Colloquium ab. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die
staatliche Anerkennung als Erzieher/-in.
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Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachakademie für Sozialpädagogik
Wenn Sie Freude im Umgang mit jungen Menschen haben und Interesse, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern, gerne im Team mit anderen Fachkräften zusammenarbeiten, neugierig, engagiert, physisch und psychisch belastbar sind, dann erfüllen Sie wichtige Voraussetzungen für diesen Beruf. Daneben sollten Sie Interesse und Fähigkeiten im musisch-künstlerischen Bereich (Werken, Kunst, Sport, Musik, Literatur) haben.
Die anspruchsvolle Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher setzt neben einem mittleren Schulabschluss eine in
der Regel abgeschlossene einschlägige Ausbildung bzw. berufliche Vorerfahrungen voraus. Diese kann man
auch im Rahmen des Sozialpädagogischen Seminars an unserer Fachakademie erwerben.
Das Sozialpädagogische Seminar ist eine beruflicher Vorbildung für die Erzieher/-innenausbildung. Er soll zur
pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsfeldern befähigen, insbesondere bei der Bildung, Erziehung
und Betreuung von Kindern im vorschulischen Alter oder frühen Schulalter.
Die Ausbildung im Sozialpädagogischen Seminar wird in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet und
von der Fachakademie für Sozialpädagogik unterrichtlich begleitet, betreut und beurteilt.
Das 2-jährige Sozialpädagogische Seminar endet mit der Abschlussprüfung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger. Diejenigen, die auf Grund einer Anrechnung in das 2. Jahr des
Sozialpädagogischen Seminars eintreten, können auf Antrag diesen Berufsabschluss als andere Bewerber an
einer Berufsfachschule für Kinderpflege im Rahmen einer besonderen Abschlussprüfung erwerben.
Wenn Sie das zwei- bzw. einjährige Sozialpädagogische Seminar bei uns erfolgreich abschließen, haben Sie
an unserer Fachakademie eine Ausbildungsplatzgarantie für die sich anschließende Erzieher/-innenausbildung.
Allgemeine und berufliche Vorbildung:
SCHULISCHE UND BERUFLICHE VORBILDUNG:
SOZIALPÄDAGOGISCHES SEMINAR
(ANZAHL DER ERFORDERLICHEN JAHRE)
1.
Mittlerer Schulabschluss
- Realschulabschluss oder
- Fachschulreife oder
- Oberstufenreife eines Gymnasiums oder
- Abschlusszeugnis einer mindestens drei-stufigen
Wirtschaftsschule oder
- ein vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannter Abschluss (z.B. eines anderen Landes)
2 Jahre Sozialpädagogisches Seminar
Aufgrund von Sonderbestimmungen kann von diesen zwei
Jahren ein Jahr erlassen werden und zwar bei:
- abgeleistetem Wehrdienst oder
- abgeleistetem Zivildienst oder
- Abitur, Fachabitur oder
- erfolgreich abgeleistetem, betreutem Freiwilligen Sozialen
Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- erfolgreichem Abschluss der 11. Klasse der Fachoberschule, Fachrichtung Sozialwesen
2.
Mittlerer Schulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatl. anerkannten, nicht
einschlägigen Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
1 Jahr Sozialpädagogisches Seminar
in einer sozialpädagogischen Einrichtung
3.
Mittlerer Schulabschluss, der im Zusammenhang mit
einer nicht einschlägigen Berufsausbildung erworben
wurde
1 Jahr Sozialpädagogisches Seminar
in einer sozialpädagogischen Einrichtung
4.
Mittlerer Schulabschluss und Berufsausbildung in
einem pädagogischen, sozialpädagogischen, pflegerischen, sozialpflegerischen, rehabilitativen Beruf mit
einer Ausbildungsdauer von mind. 2 Jahren
Ausnahme: Mittlerer Schulabschluss wurde im Zusammenhang mit dem Berufsabschluss Kinderpfleger/in oder Sozialpfleger/-in erworben und es können nicht
mind. 12 aufsteigende Schuljahre nachgewiesen werden
kein Sozialpädagogisches Seminar erforderlich
Die Absolventen/-innen der Berufsfachschule für Kinder/Sozialpflege benötigen 1 Jahr Berufserfahrung in einer sozialpädagogischen Einrichtung od. 1 Jahr Sozialpädagogisches
Seminar nach Abschluss der Berufsfachschule.
5.
Mittlerer Schulabschluss und einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 4 Jahren
kein Sozialpädagogisches Seminar erforderlich
2)
Sollten Sie einen mittleren Schulabschluss erworben und eine besondere, hier nicht genannte Berufsbiografie
haben, so setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie entsprechend beraten können.
1)
Wir empfehlen, vor Beginn der Erzieher/-innenausbildung ein längeres Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, um auch
Erfahrungen in der Arbeit mit und in Gruppen zu sammeln; die Erzieher/-innenausbildung baut auf solchen Erfahrungen auf.
2)
Wir empfehlen, zwischen der Berufsausbildung und dem Beginn der Erzieher/-innenausbildung mindestens ein Jahr in dem erlernten
Erstberuf in einer sozialpädagogischen Einrichtung zu arbeiten.
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Bewerbung für die Aufnahme:
Wenn Sie sich für unsere Fachakademie interessieren, hier einige Hinweise in eigener Sache:
Unsere Fachakademie für Sozialpädagogik ist mit ca. 1000 Plätzen über alle Ausbildungsstufen hinweg pro
Jahr die größte in Bayern. Der Träger ist die Landeshauptstadt München, d.h. die Schule ist unter öffentlicher,
konfessionell nicht gebunden Trägerschaft. Es gibt keine gesonderte Aufnahmeprüfung, auch wird kein Schulgeld erhoben. (Bitte beachten Sie auch das beiliegende Informationsblatt zur Regelung des Aufnahmeverfahrens an den Münchner Fachakademien.)
Unsere Fachakademie ist zusammengeschlossen mit anderen sozialen Ausbildungsstätten und einem Kindergarten zu den „Sozialpädagogischen Fachschulen“. Durch diesen Verbund ist eine besonders gute Ausstattung
mit spezialisierten Fachlehrkräften, Fachräumen und Lehrmitteln ebenso vorhanden wie ein besonders vielfältiges Angebot im Bereich der Übungen und Wahlfächer, sowie eine enge Verzahnung mit der sozialpädagogischen Praxis.
Folgende Unterlagen sind für eine Bewerbung notwendig:
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-
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vollständig und leserlich ausgefüllter, unterschriebener Bewerbungsbogen,
zwei Passbilder mit Namen und Anschrift auf der Rückseite,
lückenloser, tabellarischer Lebenslauf
ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Erzieher/-innenberuf
1)
Schul- und Berufsabschlusszeugnisse in beglaubigter Abschrift (keine Originalzeugnisse!).
Ist der Schulabschluss noch nicht erreicht, wird das letzte Schulzeugnis beigelegt; das beglaubigte Abschlusszeugnis ist baldmöglichst nachzureichen.
bei Abiturienten das Oberstufenreifezeugnis (= Jahreszeugnis der 10. Klasse Gymnasium)
eventuell Bescheinigung vom Träger des Freiwilligen Sozialen/Diakonischen/Ökologischen Jahres mit einer
Beurteilung der Einsatzstelle, von der Wehr- oder Zivildienststelle, vom (derzeitigen) Arbeitgeber mit Art,
Dauer und Umfang der Beschäftigung (auch Kopie des Arbeitsvertrages möglich), von Trägern sozialer Einrichtungen über soziales Engagement (z.B. ehrenamtliche Tätigkeit) mit Art, Dauer und Umfang
falls eigene Kinder: Kopie der Geburtsurkunde/n
Bitte schicken Sie uns diese Unterlagen ohne Bewerbungsmappen zu!
Wir freuen uns besonders auch über Bewerbungen von Männern und ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Zu Beginn des Sozialpädagogischen Seminars sind außerdem einzureichen:
ggf. neuere Zeugnisse/Abschlusszeugnisse
- bei Einstieg in das 1-jährige SPS: polizeiliches Führungszeugnis
-
Zusätzlich zu diesen Unterlagen sind zu Beginn der Erzieher/-innenausbildung vorzulegen:
polizeiliches Führungszeugnis, falls noch nicht zu Beginn des 1-jährigen SPS vorgelegt
(darf zu Beginn des Schuljahres nicht älter als drei Monate sein),
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs über mind. 16 Stunden
(darf zu Beginn des Schuljahres nicht älter als zwei Jahre sein)
- Jugendschwimmabzeichen in Bronze
-
An der Fachakademie für Sozialpädagogik wird im Rahmen der Ausbildung außerdem das Erlernen eines Instruments verlangt. Daher empfehlen wir Ihnen, frühzeitig damit zu beginnen.
1) Im Ausland erworbene Zeugnisse müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München, Tel: 089 / 38 38 490 (Kultusministerium) geprüft und bewertet werden. Dabei wird festgestellt, welcher Schulabschluss anerkannt
wird.
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Aufnahmeverfahren:
Da an unserer Fachakademie keine Aufnahmeprüfung vorgesehen ist, erfolgt die Aufnahme auf der Grundlage
von Zeugnissen, ggf. unter Berücksichtigung von beruflicher Tätigkeit sowie sozialem Engagement. Sind mehr
Bewerbungen als Studienplätze vorhanden, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, in dem die Zeugnisnoten
den überwiegenden Ausschlag geben. Sie erhalten von der Fachakademie einen schriftlichen Bescheid, ob Sie
einen Schulplatz erhalten haben.
Der Anspruch auf einen Schulplatz erlischt, wenn ein Bewerber, der eine Ausbildungsplatzzusage erhält, die
Annahme des Studienplatzes nicht binnen einer Woche schriftlich bestätigt.
Beratung:
Wir würden uns freuen, Sie kennen zu lernen und laden Sie deshalb herzlich zu einem Informations- und Bera1)
tungsgespräch ein. Wollen Sie unsere Schule kennen lernen, dann können Sie ebenfalls unsere Sprechstunden nutzen (Ausnahme: Ferien und schulfreie Tage).
Dienstag:
telefonisch von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr
(auch zur Terminvereinbarung)
persönlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Tel: 089 / 233 - 437 57
Raum 421, 4. Stock
Mittwoch:
telefonisch von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(auch zur Terminvereinbarung)
persönlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Tel: 089 / 233 - 437 57
Raum 421, 4. Stock
Bitte nehmen Sie diese Beratungszeiten in Anspruch. Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl Ihrer Praxisstelle
behilflich.
Bewerbungszeitraum:
In der Zeit vom 01.09. bis zum 31.03. für das darauffolgende Sozialpädagogische Seminar oder Schuljahr der
Erzieher/-innenausbildung. Bewerbungen, die nach diesem Zeitraum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Längerfristige Vormerkungen sind leider nicht möglich; man kann sich nur für das folgende Schuljahr anmelden.
Beginn der Ausbildung:
Das Sozialpädagogische Seminar beginnt Anfang September in der Praxis, die schulische Ausbildung jeweils
zum Schuljahresanfang Mitte September.
Dauer und Abschnitte der Ausbildung:
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in dauert drei Jahre (ohne Sozialpädagogisches Seminar) und gliedert sich in zwei Abschnitte:
- Eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Studienjahren mit fachpraktischen Anteilen. Das
erste Halbjahr der schulischen Ausbildung gilt als Probezeit. Zu diesem Ausbildungsabschnitt gehören auch
Klassenfahrten.
- Im sich anschließenden einjährigen Berufspraktikum arbeiten Sie überwiegend in der Praxis, ca. alle 14
Tage finden Seminartage in der Fachakademie statt.
1) Die Fachakademie befindet sich im Anton-Fingerle-Bildungszentrum (AFBZ). Das AFBZ liegt in der Nähe des MVG-Knotenpunkts „Giesing (Bahnhof)“ und ist mit den S-Bahn Linien 5 und 6, den U-Bahn-Linien 2 und 8, den Bus-Linien 54, 139 und 144 sowie der Straßenbahn-Linie 27 (Haltestelle Werinherstraße) zu erreichen.
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Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?
Im Sozialpädagogischen Seminar (SPS) arbeiten Sie in einer von Ihnen gewählten sozialpädagogischen
Einrichtung. Im 1. Jahr SPS haben Sie alle 14 Tage 2 Tage Unterricht an der Fachakademie und im 2. Jahr
SPS ist der Unterricht alle 4 Wochen von Montag bis Freitag. Hinzu kommen vereinzelte Veranstaltungen, zu
denen Sie von Ihrer Praxiseinrichtung freigestellt werden.
Während der anschließenden zweijährigen schulischen Ausbildung haben Sie zwischen 36 und 40 Unterrichtsstunden pro Woche, vor- und nachmittags. Im Berufspraktikum sind Sie überwiegend in der Praxis tätig.
Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie kann ich die Ausbildung finanzieren?
-
Sozialpädagogisches Seminar: Sie erhalten von Ihrem Anstellungsträger eine Praktikumsvergütung,
deren Höhe nicht geregelt und deshalb unterschiedlich hoch ist. Schulgeld wird nicht erhoben. Zusätzlich
fallen Kosten für Verbrauchsmaterialien an.
-
Schulische Ausbildung: Hier kann ein Antrag auf Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) gestellt werden. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen der
Eltern. Eine Förderung durch das Arbeitsamt nach dem Arbeitsförderungsgesetz ist, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Umschulung), möglich.
Die schulische Ausbildung ist an unserer öffentlichen Fachakademie kostenfrei.
Für Material, Besichtigungen, Exkursionen, Klassenfahrten usw. ist ein jährlicher Betrag von etwa 200,00 €
anzusetzen.
-
Berufspraktikum: Die Vergütung ist tarifrechtlich geregelt und beträgt ca. 80% des Erzieher/innengehalts.
Für den begleitenden Schulbesuch fallen keine Kosten an.
Übersicht über die Ausbildung
Dauer
Ablauf
(in Jahren)
Berufspraktikum
5
und anschließendes Colloquium
Staatliche Anerkennung (nach Bestehen)
4
Schulische Ausbildung (2. Jahr)
3
Schulische Ausbildung (1. Jahr)
2
1
und anschließende Abschlussprüfung
Sozialpädagogisches Seminar (2. Jahr)
und anschließender Prüfung zur/m Kinderpfleger/in
(bei zweijährigem SPS)
Sozialpädagogisches Seminar (1. Jahr)
oder
einschlägige Ausbildung,
z. B. in einem sozialpflegerischen oder
rehabilitativen Beruf
mindestens mittlerer Schulabschluss
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oder
mindestens 4-jährige
selbstständige Führung
eines Haushalts mit
mindestens einem
minderjährigen Kind
Unterrichtsfächer in der zweijährigen theoretischen Ausbildung
Pflichtfächer
-
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
-
Sozialkunde/Soziologie
-
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
-
Ökologie/Gesundheitserziehung
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Recht und Organisation
-
Literatur- und Medienpädagogik
-
Deutsch
-
Englisch
-
Theologie/Ethik/Religionspädagogik nach
Konfession
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Angebote im Bereich Übungen (Wahlpflichtfachbereich) wie z.B.
-
Erlebnispädagogik
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interkulturelle Erziehung
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integrative Erziehung
-
Suchtprävention
-
Museumspädagogik
-
Genderpädagogik
-
Naturpädagogik
-
Natur und Technik
-
Selbstbehauptung
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Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
-
Rhetorik
-
Kunst- und Werkerziehung
-
Spiel und Theater
-
Musik- und Bewegungserziehung
-
Instrumentalunterricht
-
Sozialpädagogische Praxis
-
Chor
-
Orchester
-
Yoga
-
EDV
sowie Übungen zur Praxis- und Methodenlehre
in folgenden Bereichen:
-
Kleinst-, Kindergarten- und Schulkinder
-
heilpädagogische Einrichtungen; Heilpädagogik
-
Stationäre Jugendhilfe
-
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Wahl-/Zusatzangebote
-
Mathematik zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreife
-
weitere Fächer je nach Bedarf und schulischen
Möglichkeiten, wie z. B. Chor, Orchester, Instrumentalunterricht, Medienpädagogik, EDV-Kurse,
Sprecherziehung etc.
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Informations-Blatt für das Aufnahmeverfahren Münchner Fachakademien für Sozialpädagogik
Liebe Bewerberin, lieber Bewerber,
Sie interessieren sich für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher an einer der Münchner
Fachakademien für Sozialpädagogik.
Fachakademie für Sozialpädagogik des Caritasverbandes, Hiltenspergerstr. 82 a, 80796 München
Ansprechpartnerinnen: Frau Christa Haimerl, Dipl. Soz. Päd. (FH), Frau Rosi Hollerith, Dipl. Soz. Päd. (FH)
Sprechstunde: dienstags 15.00 – 17.00 Uhr, donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr
Telefon: 089 / 30 65 848 - 46
Telefax: 089 / 30 65 848 - 38
Fachakademie für Sozialpädagogik der Armen Schulschwestern, Mariahilfplatz 14, 81541 München
Ansprechpartnerin: Schwester Sibylle Pröll, Direktorin
Telefonsprechstunde: dienstags und donnerstags von 09.00 – 11.00 Uhr, mittwochs auch 15.00 – 17.00 Uhr
Telefon: 089 / 62 17 93 - 72
Telefax: 089 / 62 17 93 - 80
Fachakademie für Sozialpädagogik der Landeshauptstadt München, Schlierseestr. 47, 81539 München
Ansprechpartnerinnen: Frau Traudl Flamme, Frau Brigitte Illek, Frau Rita von der Haar-Czogalla
Sprechstunden: Dienstag:
telefonisch von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Tel: 089 / 233 - 437 57
persönlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Raum 421, 4. Stock
(nur nach Terminabsprache)
Mittwoch:
telefonisch von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
persönlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(nur nach Terminabsprache)
Tel: 089 / 233 - 437 57
Raum 421, 4. Stock
Persönliche Beratung erfolgt nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 089 / 2 33 - 437 57.
An schulfreien Tagen sowie in der ersten und letzen Schulwoche vor bzw. nach den Sommerferien finden keine Sprechstunden statt.
Katholische Fachakademie für Sozialpädagogik München, Theodolindenstr. 24, 81545 München
Ansprechpartnerin: Frau Annette Scherr-Fehrmann, stellvertretende Schulleiterin
Telefonsprechstunde: dienstags und mittwochs 13.00 – 14.00 Uhr unter Tel. 089 / 64 20 51 - 15
Telefon: 089 / 64 20 51 - 0
Telefax: 089 / 64 23 95 1
Kosten für den Schulbesuch: (Gebührenerhöhungen sind möglich)
Einrichtung
Fachakademie
für Sozialpädagogik
Regierung Oberbayern
Schulgeldersatz mtl.
Schulgeld mtl.
Eigenanteil Schulgeld mtl.
Gebühr/Jahr
Berufsprakt.
SPS
Theoretische
Ausbildung
SPS
Theoretische
Ausbildung
SPS
Theoretische
Ausbildung
des
Caritasverbandes
52,00
126,00
16,00
66,00
36,00
60,00
300,00
der Armen
Schulschwestern
39,00
111,00
16,00
66,00
23,00
45,00
250,00
--
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--
--
52,00
126,00
16,00
66,00
36,00
der Landeshauptstadt
München
Katholische
Fachakademie
-60,00
300,00
Das Bewerbungsverfahren wird an allen vier Münchner Fachakademien für Sozialpädagogik wie folgt gehandhabt:
1.
Der Bewerbungszeitraum liegt grundsätzlich in der Zeit zwischen 1. September und 28./29 Februar des folgenden Jahres.
- BewerberInnen, die kein Sozialpädagogisches Seminar (SPS) benötigen, wie z. B. Kinderpflegerinnen mit mittlerem Schulabschluss aus Realschule, Wirtschaftsschule, u.ä. bewerben sich jeweils in dem 1. Studienjahr vorangehenden Bewerbungszeitraum.
- BewerberInnen, für die ein einjähriges Sozialpädagogisches Seminar notwendig ist, bewerben sich zwei Schuljahre vor Beginn des 1. Studienjahres (z. B. Studienbeginn 2010, Bewerbungszeitraum 2008/2009). BewerberInnen, die den mittleren Schulabschluss an der BFS für Kinderpflege oder Sozialpflege erwerben, müssen sich mit der Bewerbung entscheiden, in welcher
Form sie die einschlägige Tätigkeit von einem Jahr ableisten werden.
- BewerberInnen, die ein zweijähriges Sozialpädagogisches Seminar abzuleisten haben, bewerben sich drei Schuljahre vor
Beginn des 1. Studienjahres (z. B. Studienbeginn 2011, Bewerbungszeitraum 2008/2009).
2.
Wenn Sie eine Zusage erhalten, so müssen Sie binnen einer Woche die Studienplatzannahme zurückschicken, ansonsten wird der
Platz anderweitig vergeben.
3.
Beim Auswahlverfahren jeder Fachakademie werden die bisherigen schulischen Leistungen, soziales Engagement und evtl. berufliche Vorerfahrungen berücksichtigt. Es ist deshalb wichtig, dass Sie Ihrer Bewerbung alle entsprechenden Unterlagen beifügen.
Den Bewerbungen ist jeweils das zuletzt ausgestellte Schulzeugnis in beglaubigter Kopie beizulegen.
Für Bewerbungen, die bis zum 15. November eingehen, werden die Mitteilungen über die Zu- bzw. Absage bis zum 01. Dezember
verschickt. Für Bewerbungen, die bis zum 30. Januar eingehen werden die Mitteilungen über die Zu- bzw. Absage bis zum 17.
Februar verschickt. Für Bewerbungen, die bis zum 30. März eingehen, werden die Mitteilungen bis zum 04. Mai versandt. Telefonische Anfragen, ob die Bewerbung erfolgreich war, können nicht beantwortet werden.
Sollten Sie im Zweifel sein, ob bzw. wie lange Sie am Sozialpädagogisches Seminar teilnehmen müssen, erkundigen Sie sich bitte zu den
angegebenen Zeiten bei einer der Fachakademien.
Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorinnen und Direktoren der Münchner Fachakademien
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