Technische Anschlussbedingungen - Stadtwerke Porta

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Technische Anschlussbedingungen - Stadtwerke Porta
Technische Anschlussbedingungen – 15.12.2007 | 1/5
Technische Anschlussbedingungen
(TAB Erdgas) für den Anschluss
an das Erdgasnetz der
Stadtwerke Porta Westfalica GmbH
- gültig ab 01. Januar 2007
1. Geltungsbereich
2. Rahmenbedingungen für Netzneuanschlüsse
1.1
Diesen Technischen Anschlussbedingungen,
und Anlagenerweiterungen
im nachfolgenden TAB genannt, liegt die „Nie-
2.1 Der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH sind
derdruckanschlussverordnung“ (NDAV) vom
folgende Unterlagen vor Angebotserarbeitung
01.Nov. 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50)
für Netzneuanschlüsse vorzulegen:
zugrunde.
• Beschreibung der auf dem Grundstück 1.2 Sie gelten für die Planung, Erstellung,
geplanten Anlage,
Erweiterung, Änderung und Instandhaltung • Ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit
von Gaskundenanlagen im Versorgungsgebiet
vollständiger Darstellung aller Grenzen und
der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH, die ge-
Gebäude des Grundstücks,
mäß §1 Abs.1 dieser Verordnung an das Gasver-
• ein Kellergrundriss mit vorgesehenem sorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen
Platz für die Hauseinführung des sind oder angeschlossen werden.
Erdgasanschlusses,
1.3 Zweifel über Auslegung und Anwendung
dieser TAB sind vor Beginn der Installations-
• erforderliche Erdgasanschlussleistung,
• Anzahl der Wohneinheiten.
arbeiten mit der Stadtwerke Porta Westfalica
2.2 Bei Erweiterungen der Kundenanlage muss der
GmbH zu klären. In begründeten Einzelfällen
Installateur eine Kapazitätsprüfung des beste-
kann die Stadtwerke Porta Westfalica GmbH
henden Netzanschlusses von der Stadtwerke
Abweichungen von der TAB verlangen, wenn dies
Porta Westfalica GmbH durchführen lassen.
im Hinblick auf Personen- oder Sachgefahren
Dafür sind entsprechende Leistungsdaten notwendig ist.
vorzulegen.
1.4 Die TAB sind besondere Bestimmungen im
Sinne des § 20 der NDAV.
1.5 Die TAB gelten in Verbindung mit den DVGW
2.3 Der Anschlussnehmer haftet für die Richtigkeit
der angegebenen Werte. Werden Netzanschlussleitungen auf Grund fehlerhafter Angaben falsch
Richtlinien, DIN-Normen sowie DVGW – dimensioniert, so trägt der Anschlussnehmer die
Arbeitsblatt G 600 (TRGI) in der zum Zeitpunkt
Kosten evtl. notwendig werdender der Installation geltenden Fassung.
Änderungen.
Fritz-Günter Vogt
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2.4 Bei Mehrsparten-Netzanschlüssen sind die ent-
3.2 Die Netzanschlussleitung darf nicht in Lager-
sprechenden Anträge bei den jeweiligen Lei-
räume für explosive oder leicht entzündliche
tungsträgern für Strom-,Telekommunikation-
Stoffe eingeführt oder durchgeführt werden. Die
und Breitbandkabelanschlüsse rechtzeitig
Verlegung in allgemein zugängliche Räume ist
einzureichen.
bei Mehrfamilienhäusern zu vermeiden oder es
ist für einen sicherheitstechnisch vergleichbaren
3. Netzanschluss
3.1 Die Trasse der Netzanschlussleitung bis
Schutz zu sorgen.
3.3 Besondere Hauseinführungen, wie Mehrsparten,
zur Hauptabsperreinrichtung wird entsprechend
druckwasserdichte Einführungen etc. sind kein
DVGW-Arbeitsblatt G459/1 von der Stadtwerke
Bestandteil des Netzanschlusses und stehen im
Porta Westfalica GmbH unter Berücksichtigung
Eigentum des Hauseigentümers. Sie sind mit
der berechtigten Interessen des Anschlussneh-
dem Einbau ein wesentlicher Bestandteil des mers festgelegt. Besonderheiten bei der Gebäu-
Gebäudes. Die Lieferung dieser besonderen
deeinführung (wie z.B. wasserdichte Wanne)
Hauseinführungen erfolgt nach Abstimmung
sind mit der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH
mit der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH
abzustimmen.
bauseits. Die Unterhaltspflicht obliegt dem
Die Trasse der Anschlussleitung ist
Hauseigentümer.
• möglichst gradlinig, rechtwinklig und auf
kürzestem Weg zum Gebäude zu führen,
• darf nicht überbaut werden und ist auf Dauer
zugänglich zuhalten.
• muss auf einem beidseitigen Abstand zur
3.4 Das vom Anschlussnehmer zur Verfügung
gestellte Baufeld ist so vorzubereiten, dass die
Arbeiten in kürzest möglicher Zeit und ohne
Behinderung durch Dritte erfolgen können.
3.5 Die Netzanschlussleitung darf nur auf trag-
Leitung von 2 Meter von tief wurzelnden
festem Untergrund gem. DIN 18300 verlegt Pflanzungen (Bäume, Sträucher) freigehal-
werden. Ist die Tragfestigkeit nicht gewährleis-
ten werden. Die Stadtwerke Porta Westfalica
tet, so ist der Anschlussnehmer verpflichtet
GmbH kann eine Entfernung der Bepflanzung
geeignete Maßnahmen zur Herstellung des ver-
durch den Anschlussnehmer verlangen.
tragsmäßigen Zustands zu treffen. In Betracht
kommen zusätzliche Verdichtungsmaßnahmen,
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ggf. eine Verbesserung des Untergrundes mittels
Porta Westfalica GmbH und im Notfall auch für
hydraulischer Bindemittel oder Beton.
Rettungsdienst leicht zugänglich sein.
3.6 Werden von der Stadtwerke Porta
4.2 Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist
Westfalica GmbH in Ausnahmefällen Teilleis-
ausreichend Platz für den Netzanschluss des
tungen an der Herstellung der Netzanschluss-
Bauvorhabens vorzusehen.
leitung durch den Anschlussnehmer zugelassen,
4.3 Sowohl der Einführungsraum als auch der
so übernimmt dieser hierfür die Haftung. Diese
Hausanschlussraum sind an einer Außenwand,
Teilleistungen sind mängelfrei nach den für die
zweckmäßigerweise der Versorgungsleitung
Leistung geltenden DIN-Normen und den aner-
zugewandten
kannten Regeln der Technik herzustellen.
Gebäudeseite, vorzusehen.
3.7 Wird der Netzanschluss 3 Jahre nicht genutzt,
4.4. Netzanschlussleitungen können in Aus-
wird er von der Stadtwerke Porta Westfalica
nahmefällen auch in Hausanschlussschränken
GmbH vom Netz getrennt.
montiert werden. Montage und Bereitstellung
erfolgt nur in Absprache mit der Stadtwerke 3.9 Die Trennung des Netzanschluss kann bei
Erklärung der Kostenübernahme der Jährlichen
Porta Westfalica GmbH. Die Kosten für den
Überprüfung auf Gasdichtheit durch den Eigen-
Hausanschlussschrank sind vom Anschlussneh-
tümer, derzeit 38,00 € zuzüglich gesetzlicher
mer zu tragen.
Mehrwertsteuer, entfallen.
4.5 Nicht genutzte Netzanschlüsse werden
gem. Punkt 9.1 zu Lasten des Anschlussnehmers
4. überprüft.
Hausanschlussraum
5. Netzanschlüsse mit Übergabestelle an
Wohneinheiten ist ein Hausanschlussraum
der Grundstücksgrenze
gem. DIN 18012 erforderlich. Der Hausanschluss-
5.1 Für Netzanschlüsse, deren Länge auf dem
4.1 Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei
raum muss über allgemein zugängliche Räume
Grundstück größer als 20 m ist und der An-
erreichbar sein. Er darf nicht als Durchgang zu
schlussnehmer keine Möglichkeit hat, bzw.
weiteren Räumen dienen. Der Raum muss be-
es unzumutbar ist in unmittelbarer Nähe des
leuchtet und trocken sein. Der Zugang muss für
Stadtwerke Porta Westfalica GmbH Erdgas-
autorisierte Personen der Stadtwerke
netzes einen geeigneten Übergaberaum oder
Aufstellort für einen Übergabeschrank zur
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Verfügung zu stellen, wird unmittelbar an der
(TRGI) in der jeweiligen gültigen Fassung zu er-
Grundstücksgrenze zur Festlegung für das Ende
richten. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig.
des Netzanschlusses der Stadtwerke Porta
6.4 Stellen sich bei einer evtl. nachträglichen
Westfalica GmbH die Hauptabsperreinrichtung
Überprüfung der installierten Kundenanlage
in Form einer erdverlegten Armatur eingebaut.
seitens der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH
Ab dem Übergabepunkt beginnt dann der erd-
Bedenken ein, so wird die Kundenanlage bis zur
verlegte Teil der Kundenanlage. Dieser Teil der
vollständigen Klärung der Angelegenheit außer
Kundenanlage kann sowohl von der Stadtwerke
Betrieb genommen.
Porta Westfalica GmbH als durch ein zugelassenes Fachunternehmen hergestellt werden,
7.
Messeinrichtungen und Druckregelgeräte
wobei generell für diesen Teil der Kundenanlage
7.1 Art und Größe der Messeinrichtung und der
eine Einmessungs- und Dokumentationspflicht
Druckregelgeräte wird von der Stadtwerke Porta
besteht.
Westfalica GmbH bestimmt. Die Messeinrichtung/en sind möglichst in Nähe der Hauptab-
6. Inbetriebsetzung der Kundenanlage
6.1 Konzessionierte Installationsunternehmen,
sperreinrichtung anzubringen. Sie sind so zu
platzieren, dass sie ohne Hilfsmittel abgelesen,
die nicht in das Installateurverzeichnis der geprüft bzw. gewechselt werden können. Für
Stadtwerke Porta Westfalica GmbH eingetragen
den Anbringungsort gelten die Anforderungen
sind, haben bei für die Inbetriebsetzung einer
der DVGW-Arbeitsblatt G 600.5.5 (TRGI).
Anlage eine Kopie ihres zuständigen Energiever-
7.2 Die Messeinrichtungen und Druckregelgeräte
sorgers zur Erteilung einer Genehmigung für die
müssen gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung,
Einzelanlage mit zu übergeben.
Erschütterung, übermäßige Erwärmung und
6.2 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage
erfolgt nach Übergabe des vollständig ausgefüll-
mechanische Beschädigung geschützt sein.
7.3 Die erste Inbetriebsetzung durch die Stadt-
ten Inbetriebsetzungsformulars und Übernahme
werke Porta Westfalica GmbH erfolgt kostenfrei.
des/r Zähler und des Druckregelgerätes durch
Jede weitere Inbetriebsetzung wird mit 85 € in
den Installateur.
Rechnung gestellt.
6.3 Kundenanlagen sind grundsätzlich nach den
Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblatt G 600
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8. Plombenverschlüsse
2. Erdverlegte Außenleitungen hinter der
8.1 Gaszähler werden mit Plomben versehen.
Gebäudeeinführung des Netzanschlusses
Plombenverschlüsse dürfen nur von der Stadt-
• bei Betriebsdrücken bis 100 mbar alle 4 Jahre
werke Porta Westfalica GmbH oder durch Be-
• bei Betriebsdrücken über 100 mbar bis 1 bar
alle 2 Jahre
rechtigte mit Zustimmung der Stadtwerke Porta
eine Dichtheits- bzw. Gebrauchfähigkeitsprü-
Westfalica GmbH entfernt werden.
fung durch ein VIU.
8.2 Wird vom Kunden oder vom Installationsunternehmen festgestellt, dass Plomben fehlen, so
ist dies der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH
10. Inkrafttreten/Änderungen
mitzuteilen.
10.1 Diese Anschlussbedingungen treten mit der
Veröffentlichung in Kraft. Die Stadtwerke Porta
9. Überwachungszeiträume für Gasrohrleitungen
Westfalica GmbH behält sich jederzeit Änderun-
und Kundenanlagen
gen dieser Anschlussbedingungen vor.
9.1 Sowohl der Netzanschluss als auch der erdverlegte Teil der Kundenanlage vom Übergabepunkt
10.2 Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung
wirksam.
bis zum Gebäude wird seitens der Stadtwerke
Porta Westfalica GmbH gem. G 465/I überprüft.
9.2 Für die in der Verantwortung des Anschlussnehmers liegende Kundenanlagen empfehlen
Stand 15.12.2007
Stadtwerke Porta Westfalica GmbH
Netzbetrieb
wir gem. DVGW-Arbeitsblatt G600 folgende
Prüfintervalle:
1. Innenleitungen und frei verlegte
Außenleitungen
• jährliche Sichtkontrolle der freiliegenden
Leitungsteile
• alle zwölf Jahre eine Dichtheits- bzw.
Gebrauchfähigkeitsprüfung durch ein VIU (Vertragsinstallateur).
Fritz-Günter Vogt
Randulph Noack