EY Vortrag (Präsentation)

Transcrição

EY Vortrag (Präsentation)
„Zweifelsfragen zur EU
Audit Reform“
Hamburg, 21. Juni 2016
The bet ter t he quest ion. The bett er t he answer.
The better t he world works.
Agenda
I. Die EU Audit Reform im Überblick
II. Externe Rotation
III. Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
IV. Das Ausschreibungsverfahren
V. Neue Anforderungen an Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse
VI. Der neue Bestätigungsvermerk
VII. Der neue Prüfungsbericht
VIII. Ausblick
Seite 2
EU Audit Reform | Juni 2016
Gastvortrag
Prof. Dr. Sven Hayn
Partner, Assurance
WP / CPA
Telefon +49 40 36 132 12277
Mobil
+49 160 939 12277
[email protected]
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rothenbaumchaussee 78
20148 Hamburg
Levke Mohr
Campus Expert, Recruitment & Employer Branding
Telefon +49 40 36 132 26633
Mobil
+49 160 939 26633
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Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rothenbaumchaussee 78
20148 Hamburg
Page 3
EU Audit Reform | Juni 2016
I.
Die EU Audit Reform im Überblick
Externe
Pflichtrotation
Nichtprüfungsleistungen
(NPL)
Weitere
Anforderungen
Seite 4
Europäische
Gesetzgebung seit
2014 in Kraft
Anwendungsbereich:
Public Interest
Entities (PIE)
Externe Rotation
nach maximal
10 Jahren
PIE
Übergangsperiode
bis 2016
Mitgliedstaaten-WR
zur Verlängerung
auf 20 bzw. 24 Jahre
10
Verbotene NPL
Honorarbegrenzung
(70%)
Anforderungen an
den Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers
Sanktionierung
von Verstößen von
Aufsichtsrat und
Prüfungsausschuss
2016
Anforderungen an
den Auswahlprozess
des Abschlussprüfers
EU Audit Reform | Juni 2016
24
Nationale
Ausnahmen
(derogation)
Differenzierte
Übergangsnormen
I.
Anwendungsbereich
Unternehmen im öffentlichen Interesse
►
►
►
►
Kapitalmarktorientierte Unternehmen
Kreditinstitute gemäß der CRR Richtlinie
Versicherungsunternehmen
Es besteht ein Mitgliedstaatenwahlrecht
zur Erweiterung des Anwendungsbereichs
Herausforderung
►
►
Informationsbasis
Mutter- und alle Tochterunternehmen (upstream
und downstream) sind im Anwendungsbereich
der neuen Vorschriften
Der PIE Status eines Tochterunternehmens kann
sich auf einzelne Konzernstränge sowie den
Gesamtkonzern auswirken
Seite 5
►
►
European Contact Group
ESMA Datenbank
EU Audit Reform | Juni 2016
I.
Nationale Transformation
sowie erstmalige Anwendung
Nationale Transformation der Mitgliedstaatenwahlrechte der EU-Verordnung
sowie die EU-Richtlinie zur Abschlussprüfungsreform mit dem Ziel einer
„1:1-Umsetzung“
Abschlussprüfungsreformgesetz
(AReG)
und dem
Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
Seite 6
Erstmalige Anwendung
►
►
Grundsatz: Regelungen gelten ab dem 17.06.2016
Besonderheiten:
► Regelungen mit Geschäftsjahres-Bezug:
Erstmalige Anwendung auf Geschäftsjahre, die
nach dem 17.06.2016 beginnen (u. a. externe
Rotation oder die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen)
► Cooling-in Regelungen
► Bestimmte Vorab-Genehmigungen
des Prüfungsausschusses
► Interne Rotation
EU Audit Reform | Juni 2016
II.
Externe Rotation
Differenzierte Vorgehensweise gemäß AReG für
►
►
Kreditinstitute und Versicherungen
Alle übrigen PIEs
Gesonderte Übergangsnormen
►
►
Pflichtrotation 2023 bzw. 2020
Wiederbestellung nach öffentlicher Ausschreibung (Kurzläufer)
Orientierungshilfe
16.06.14
17.06.20
17.06.23
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031
20
*
19
18
17
16
15
14
13
12
11
**
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
Falls Tender:
+10 Falls Joint Audit:
+14
***
Annahme: Geschäftsjahr = Kalenderjahr | * Der Abschlussprüfer kann den Abschluss 2020 noch prüfen, falls dessen Bestellung vor dem 17. Juni 2020 erfolgt | ** Der Abschlussprüfer kann den Abschluss 2023 noch prüfen, falls
dessen Bestellung vor dem 17. Juni 2023 erfolgt | Falls bis zum 16.04.2014 bereits 10 Abschlussprüfungen eines PIE durchgeführt wurden, kann der Abschlussprüfer den Abschluss 2016 noch prüfen, auch wenn seine
Bestellung nach dem 17. Juni 2016 erfolgt. Durch eine öffentliche Ausschreibung kann die Bestelldauer um weitere 10/14 Jahre verlängert werden; dabei darf indes eine Bestelldauer von insgesamt 20 Jahren nicht überschritten
werden
Cooling-off -Periode 4 Jahre
Seite 7
EU Audit Reform | Juni 2016
III. Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
Nichtprüfungsleistungen:
Alle Leistungen, die nicht Abschlussprüfungsleistungen sind
Abschlussprüfungsleistungen
Nach Unionsrecht/nationalem Recht
erforderliche Leistungen
Zulässige
Leistungen
Steuerberatungs► Steuerberatungsleistungen:
leistungen:
• Lohnsteuer
• Erstellung von
• Zölle
Steuererklärungen
► Leistungen verbunden mit
• Ermittlung staatlicher
Teilnahme an Führung
Beihilfen & Anreize
oder Entscheidungen
• Unterstützung bei
► Buchhaltung und Erstellung
Steuerprüfungen durch
von Unterlagen der RechnungsSteuerbehörden
legung und Abschlüssen
• Berechnung der direkten &
► Lohn- und Gehaltsindirekten Steuern sowie
abrechnungen
latenter Steutern
Gestaltung und Umsetzung
► Bewertungsleistungen
interner Kontroll- und Risikomanagementverfahren
Juristische Leistungen:
• Allgemeine Beratung
• Verhandlungen im Namen des geprüften
Unternehmens
• Vermittlungstätigkeiten
► Leistungen im Zusammenhang mit der internen Revision
► Leistungen im Zusammenhang mit Finanzierung,
Kapitalstruktur und -ausstattung sowie Anlagestrategie
► Werbung für Handel mit oder Zeichnung von Aktien
► Personaldienstleistungen
►
►
►
Seite 8
EU Audit Reform | Juni 2016
Mitgliedstaatenwahlrechte
Verbotene Leistungen
(Blacklist)
Steuerberatungsleistungen
(§ 319a Abs. 1 und 3 HGB n.F.):
► Verbot aggressiver Steuerplanung
(materiell Fortführung der bisherigen Praxis)
III. Cooling-in Periode
Cooling-in
startet
01.01.2016
Juni 2016
Start des
Geschäftsjahres
01.01.2017
Verbot der Gestaltung und Umsetzung interner
Kontroll- und Risikomanagement-verfahren mit
Bezug auf Finanzinformationen
Anwendung der
gesamten Black List
Cooling-in Periode
Seite 9
Ende des
Geschäftsjahres
01.01.2018
Audit Periode
EU Audit Reform | Juni 2016
Erteilung
des BStV
III. Geltungsbereich
Non-EU Parent
Non EU
EU Non-PIE
EU Non-PIE in D
EU PIE
in D
EU PIE
in UK
EU NON PIE
in F
Non-EU
Anwendung der Blacklist
Seite 10
Limitierte Restriktionen
Keine zusätzlichen Restriktionen
EU Audit Reform | Juni 2016
Non-EU
III. Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
Honorarbegrenzung (70%-Cap)
Regelungsinhalt
Beschränkung des Gesamthonorars für erlaubte Nichtprüfungsleistungen
auf max. 70% des in den letzten drei Jahren gezahlten Prüfungshonorars
Zeitliche
Anwendung
Begrenzung wirkt erstmalig im Geschäftsjahr 2020
(wegen 3-Jahres-Durchschnitt)
Persönliche
Anwendung
Betroffen sind das PIE sowie alle
Mutter- und Tochterunternehmen
Betroffen ist der Abschlussprüfer
(nicht auch sein Netzwerk)
Prüfungshonorar
Abschlussprüfungsleistungen (i.S.d.
§ 285 Nr. 17 a) HGB) für das PIE, alle
Mutter- und Tochterunternehmen
sowie für konsolidierte Abschlüsse
Nach Unionsrecht/nationalem Recht
erforderliche Leistungen sind bei der
Cap-Berechnung nicht relevant
Seite 11
EU Audit Reform | Juni 2016
III. Vorab-Genehmigung
Vorab-Genehmigung zu allen zulässigen Nichtprüfungsleistungen
durch den Prüfungsausschuss
►
►
►
Gebührende Beurteilung der Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
und der Schutzmaßnahmen
Erstellung von Leitlinien für den Umgang mit Nichtprüfungsleistungen
Übersicht über Mehrperiodenverträge mit Wirkung in der Prüfperiode 2017
Erstellung einer Liste von NPL durch den
Prüfungsausschuss,
►
►
die generell ausgeschlossen werden sollen
(gesetzlich erlaubt, vom Prüfungsausschuss aber
unerwünscht)
die ohne gesonderte Einschaltung des Prüfungsausschusses pauschal zulässig sein sollen
►
►
►
►
Unkritische Leistungen, z. B. bis zu einem
bestimmten Volumen
Information anhand definierter Kriterien in
festgelegtem Rhythmus
Festlegung der Zuständigkeit (z. B. Recht) für
die Prüfung, ob NPL in diese Kategorie fallen
Rechtzeitige Genehmigungsanfrage
Festlegung der Inhalte dieser Anfrage
Dokumentation der erteilten
Genehmigungen
die einer Einzelfallprüfung bedürfen
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EU Audit Reform | Juni 2016
III. Typische Fragestellungen
Wie viele EU PIE‘s
sind in einem Konzern?
Identifikation der laufenden
Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen
Welche Länder sind betroffen
und welche Regeln gelten dort?
Wer erbringt momentan
welche Tätigkeiten?
Wann wird ausgeschrieben
und für welches Jahr?
Welche Strategie
wird verfolgt?
Wie geht man mit
dem Cooling-in um?
Hat jeder PIE einen
Prüfungsausschuss?
Seite 13
EU Audit Reform | Juni 2016
IV. Ausschreibungsverfahren
Eckpunkte des Auswahlprozesses
Eingeschränkte Konkretisierung des
Auswahlprozesses seitens der EU-VO
Gesamtverantwortung des Prüfungsausschusses (als Gesamtgremium)
für Auswahlverfahren
Diskriminierungsfreie Aufforderung zur
Angebotsunterbreitung
Erstellung von aussagefähigen
Ausschreibungsunterlagen
Festlegung transparenter und
diskriminierungsfreier Auswahlkriterien
Erstellung eines Berichts über das
Auswahlverfahren, der vom
Prüfungsausschuss zu validieren ist
Auf Verlangen muss gegenüber
„zuständiger Behörde“ Nachweis der
Fairness des Verfahrens erbracht
werden
Abgabe einer begründeten Empfehlung
(zwei Vorschläge mit Präferenz) des
Prüfungsausschusses an den
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat kann mit entsprechender
Begründung einen abweichenden
Prüfer zusätzlich vorschlagen
Aufsichtsrat unterbreitet Hauptversammlung einen begründeten
Wahlvorschlag – Bestellung durch
Aufsichtsrat nach Wahl
Vorgehen bei weiteren EU PIE´s
im Konzern
Auswahlprozess
(Ausschreibungsverfahren)
Seite 14
EU Audit Reform | Juni 2016
IV. Exemplarischer Prozess
1
Ausschreibungsprozess initiieren
und planen
►
Öffentliche
Ausschreibung?
►
Teilnahmeantrag
►
Ausschreibungsprozess planen
►
►
Rollen und
Beteiligte
bestimmen
Ziele und Handlungsschritte
festlegen
►
Beurteilungskriterien festlegen
►
Alle Beteiligten
über Ausschreibungsprozess
informieren
2
Ausschreibung
erstellen und
versenden
►
►
Informationen für
mögliche Teilnehmer an der
Ausschreibung
zusammenstellen
Ausschreibung
erstellen und
versenden
3
Vorgespräche/
Site Visits
durchführen
►
►
Vorgespräche/Site
Visits (ggf. auch
an anderen Standorten)
4
Eingang und
Beurteilung der
Angebote
►
Abgabetermin für
die Angebote
►
Beurteilung der
Angebote und
Erstellung einer
Rangliste
►
Zur mündlichen
Präsentation
einladen (evtl.
nur Shortlist)
Anbieter erstellen
Angebote
5
Mündliche
Präsentation
►
►
Koordination des Ausschreibungsprozesses
Seite 15
EU Audit Reform | Juni 2016
Mündliche Präsentationen bei:
►
(Leiter)
Rechnungswesen
►
Finanzvorstand/
Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses
sowie des
Aufsichtsrats
Bewertung und
Erstellung einer
Rangliste
6
Entscheidung
►
Finale Evaluierung
und Entscheidung
►
Anbieter informieren und ggf.
Nachgespräche
anbieten
►
Auftragsschreiben
(Engagement
Letter)
►
Ggf. Information
an die Presse über
neuen Prüfer
IV. Zeitpunkt der Ausschreibung
Start 6-12 Monate vor Geschäftsjahresbeginn, ggf. sogar 2 Jahre
aufgrund von Cooling-in und
Transition
Interne Rotation der unterzeichnenden
Wirtschaftsprüfer
Neue Verantwortungen im
Finanzbereich (Aufsichtsratvorsitz,
Prüfungsausschussvorsitz,
Vorstandsebene)
Wesentliche Beratungsleistungen
werden parallel zur Abschlussprüfung
ausgeschrieben (Bsp: Human Capital,
Shared-Service Center, neue IFRS
Standards)
Verfügbarkeit der besten Teams
Leistung und/oder Motivation des
jetzigen Prüfer/Preis-LeistungsVerhältnis
Veränderung des Prüfungsumfangs
durch Kauf/Verkauf von
Unternehmensbereichen
Die weltweite Prüfung soll zukünftig
von einer Prüfungsgesellschaft
durchgeführt werden
Die Aufsichtsgremien wünschen
eine Ausschreibung
Seite 16
EU Audit Reform | Juni 2016
IV. Mögliche Bewertungskriterien
Team
Prüfungsansatz
Vorgespräche/Site Visits/Präsentationen
► Klare Teamstruktur und Aufgabenverteilung
► Prüfungsansatz/Art und Weise der
Prüfungsdurchführung
► Professionelle Vorbereitung
► Weltweite Präsenz und passende Teams
► Kompetenz des Kernteams*
► Technische Kompetenz (IFRS)
► Projektmanagementkompetenz
► Relevante Erfahrung/Branchenkenntnis/Verständnis
des Geschäfts
► Service, Entgegenkommen, Reaktionszeit, Umgang
mit Problemstellungen
► Eingesetzte Prüfungstools (Innovativ? Data
Analytics? Mehrwert für unser Unternehmen?)
► Effizienz der persönlichen Meetings und/oder
Telefonate
► Zeitgerechte Dokumentation und Nachverfolgung
von Themen
► Reaktionszeit
► Projektmanagement: Einhaltung von
Terminvorgaben
► Erreichbarkeit
► Soziale Kompetenz
► Gibt es einen Verantwortlichen für den gesamten
Prüfungsauftrag?
► War die Präsentation klar, verständlich und konkret?
► Kann ich mir vorstellen mit dem Team
zusammenzuarbeiten?
► Verfügbarkeit des Teams/Ressourcen in
Konzernzentrale und weltweit
► Offene und transparente Kommunikation
► Konnte das Team den Mehrwert aus Ihrer Prüfung
darstellen?
► Persönliche Kriterien*
► Motivation*
► Proaktiv?
► Möchte das Prüfungsteam den Auftrag wirklich
haben?
► Hat das Prüfungsteam während des gesamten
Angebotsprozesses Enthusiasmus gezeigt?
Prüfungsgesellschaft
► Reputation und Integrität der Prüfungsgesellschaft
► Marktanteil
► Branchenausrichtungen
► Transparenz bezüglich Prüfungsfortschritt und Stand
der Prüfungsfeststellungen
► Anwendbarkeit des Prüfungsprozesses
auf Ihr Geschäft?
► Gibt es einen Prozess zur Beurteilung
der Mandantenzufriedenheit?
► War die Präsentation vertrauenserweckend?
► Wirkten die Teilnehmer kompetent?
► Wurden alle relevanten Themengebiete erörtert?
► Gab es ausreichend Zeit für Fragen und
Diskussionen?
► Waren die Antworten auf die Fragen präzise und
befriedigend?
► Hat sich die Prüfungsgesellschaft als Team gezeigt?
► Gesamtbeurteilung der Präsentation
Mandatsüberleitung
► Klarer Mandatsüberleitungsprozess
► Hat das Team Erfahrung in der Mandatsüberleitung?
► Erfahrung in der Prüfung von vergleichbaren
Unternehmen
► Wie hoch ist unsere Belastung durch die
Mandatsübernahme?
► Organisationsstruktur der Prüfungsgesellschaft
(weltweiter Durchgriff des Kernteams)
► Gesamthonorar für die ausgeschriebenen Leistungen
► Unabhängigkeit und mögliche Interessenkonflikte
► Gesamtbewertung aller Site Visits
Honorar
► Honorarentwicklung innerhalb der nächsten 3 Jahre
► Honorarentwicklung innerhalb der nächsten 5 Jahre
* Diese Kriterien können jeweils auf das gesamte Team angewendet werden oder auch auf einzelne Teammitglieder (verantwortliche Wirtschaftsprüfer, Spezialisten,
Seite 17
EU Audit Reform | Juni 2016
)
V. Neue Anforderungen an Aufsichtsräte
und Prüfungsausschüsse
1
Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses, sofern kein Aufsichtsrat besteht
Erweiterter Adressatenkreis
► Grundsätzlich auch nicht-kapitalmarktorientierte Kreditinstitute und
Versicherungsunternehmen erfasst
3
►
►
2
►
►
►
Besetzung des Prüfungsausschusses/
Aufsichtsrats
Ein Financial Expert – nicht mehr unabhängig
Sektorvertrautheit: Mitglieder müssen in ihrer
Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein
Unabhängigkeit der Mehrheit der Ausschussmitglieder, einschließlich des Vorsitzenden,
sofern kein Aufsichtsrat existiert („Auffanglösung“)
Pflichtenkanon des Prüfungsausschusses
Überwachung des
Überwachung der Abschlussprüfung, insb.
Rechnungslegungsprozesses
► (Diskriminierungsfreie) Auswahl des
Prüfers & begründete Empfehlung nach
Wirksamkeitsüberwachung des:
dem Art. 16 EU-VO-Verfahren
1. Internen Kontrollsystems
2. Risikomanagementsystems ► der Unabhängigkeit des Prüfers bezogen
auf NPL (z. B. Black List, Fee Cap)
3. Internen Revisionssystems
► der zusätzlich erbrachten Leistungen in
Form eines Genehmigungsprozesses
(Pre-Approval)
Seite 18
EU Audit Reform | Juni 2016
Ausschuss kann
Empfehlungen oder
Vorschläge zur
Gewährleistung
der Integrität des
Rechnungslegungsprozesses unterbreiten
V. Integrität des Rechnungslegungsprozesses
Der Prüfungsausschuss kann Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung
der Integrität des Rechnungslegungsprozesses unterbreiten
►
►
Prüfungsausschuss sollte eruieren, OB Ergänzungen
oder Verbesserungen erforderlich sind
Entscheidung, WIE die Verbesserungen umgesetzt
werden können, obliegt dem Vorstand
Vergleichbar mit Wirksamkeitsüberwachung
der unternehmerischen Kontrollsysteme
Prüfung, ob die Dokumentation zum Rechnungslegungsprozess
und die Informationen zur Beurteilung angemessen sind
Eruierung, ob Best Practice-Informationen zur Ausgestaltung
des Rechnungslegungsprozesses benötigt werden
Seite 19
EU Audit Reform | Juni 2016
V. Berichterstattung an das Plenum
Beitrag der Abschlussprüfung zur Integrität
der Rechnungslegung
Rolle des Prüfungsausschusses
bei der Abschlussprüfung
Kritische Auseinandersetzung und
eigenständige Würdigung
► Prüfungsergebnisse, insb. Prüfungsdifferenzen
► Schwächen des (konzern-)rechnungslegungsbezogenen IKS
► Prüfungsrisiko und Prüfungsstrategie des Abschlussprüfers, inkl. Verhältnis von Systemund Zuverlässigkeitsprüfungen sowie
Wesentlichkeitsgrenzen
►
►
►
►
Erläuterung der Maßnahmen zur Überwachung der
Qualität und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Häufigkeit und Themen des Austausches mit dem
Prüfer
Art und Weise der Auseinandersetzung mit der
Risikoeinschätzung und der Prüfungsstrategie des
Abschlussprüfers
Art und Weise der Würdigung der
Prüfungsergebnisse
Ausgangspunkt zur Beurteilung:
Seite 20
►
Prüfungsbericht
►
Bestätigungsvermerk
►
Mündliche Berichterstattung des Prüfers
EU Audit Reform | Juni 2016
V. Enforcement
►
►
Sanktionen richten sich gegen Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Aufsichtsräten
Nur klar definierte Pflichtenverstöße im Kontext der Abschlussprüfung und Überwachung des Abschlussprüfers – geahndet als Ordnungswidrigkeit oder Straftat
Zuständige Behörden
Tätigkeitsbericht
Feststellung von Verstößen und
Verhängung von Geldbußen
►
►
►
Bundesamt für Justiz
Finanzinstitute: Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
PIE hat Ergebnis sowie Durchführung der
Tätigkeiten des Prüfungsausschusses auf
Verlangen darzustellen und zu erläutern
APAS hat zunächst öffentlich verfügbare
Informationen auszuschöpfen
Offenlegung der verhängten Sanktionen
►
Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zum Auswahlverfahren
►
►
Seite 21
Auf Verlangen der APAS: Darlegung, dass das
Auswahlverfahren auf faire Weise durchgeführt
wurde
Versuche zur Einflussnahme auf das Auswahlverfahren sind der APAS unmittelbar und unverzüglich anzuzeigen
EU Audit Reform | Juni 2016
VI. Der neue Bestätigungsvermerk
Ab dem 17.6.2016 gelten folgende Regelungen:
►
►
Bestätigungsvermerk bei Nicht-PIEs:
§§ 322 HGB
Bestätigungsvermerk bei PIEs:
es gilt unmittelbar Art. 10 EU-VO
sowie § 322 HGB
Bisherige Regelung: § 322 HGB
Bei künftiger Anwendung der ISAs
sind zusätzlich die neugefassten
ISA 700 (Struktur des BV), ISA 701
(Key Audit Matters = KAM) für
Jahresabschlüsse, die nach dem
15. Dezember 2016 enden
Regelmäßig Standardformulierung
gemäß IDW PS 400
Seite 22
Das AReG unterscheidet
zwischen PIEs und
Nicht-PIEs
EU Audit Reform | Juni 2016
VI. Der neue Bestätigungsvermerk
Standardtext
möglich?
Aufbau des neuen Bestätigungsvermerks
►
Überschrift
Adressierung
►
Vermerk über die Prüfung des Abschlusses
►
Prüfungsurteil
1
Grundlagen des Prüfungsurteils
2
Bedeutsamste Prüfungssachverhalte (sog. Key Audit Matters)
3
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
4
Verantwortung des Abschlussprüfers
5
►
6
Andere rechtliche Anforderungen
7
►
►
Ggf. erweiterte Berichterstattung über die
Fortführungsannahme
►
Berichterstattung über
Key Audit Matters
►
Angabe des
verantwortlichen Prüfers
►
Angabe der ersten
Bestellung des Prüfers
►
Ggf. Angabe der Nichtprüfungsleistungen
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Angaben
Vermerk über die Prüfung des Lageberichts
►
Wichtige Änderungen:
(insbesondere aus Art. 10 EU-VO)
Angabe des verantwortlichen Prüfers
Ort des Prüfers, Datum und Unterschrift
Seite 23
Vermehrt individuelle Inhalte
EU Audit Reform | Juni 2016
VI. Der neue Bestätigungsvermerk
Weitere Angaben nach Art. 10 Abs. 2 EU-VO
Angabe, von welchem Organ
der Prüfer bestellt wurde
Datum der Wahl
und der Beauftragung
01
Bestätigung der Übereinstimmung der im
Bestätigungsvermerk
enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht
02
Erklärung zur Einhaltung
der Unabhängigkeit sowie
des Verbots bestimmter
Nichtprüfungsleistungen
(„Blacklist“)
04
Seite 24
Datum der erstmaligen
Bestellung als
Abschlussprüfer
05
EU Audit Reform | Juni 2016
03
Angabe von Nichtprüfungsleistungen, sofern nicht im
Abschluss oder Lagebericht
dargestellt
06
VI. Der neue Bestätigungsvermerk
Definition der „bedeutsamsten Prüfungssachverhalte“ (Key Audit Matters = KAM)
►
Sachverhalte, die nach pflichtgemäßem Ermessen des Abschlussprüfers in der Prüfung des Abschlusses des
aktuellen Berichtzeitraums von herausragender Bedeutung waren
►
Bedeutsamste Prüfungssachverhalte sind aus Sachverhalten ausgewählt, die mit den für die Überwachung
Verantwortlichen erörtert wurden
►
Hierunter fallen auch die „bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen“ gemäß
Art. 10 Abs. 2c EU-VO
Auswahl von Key Audit Matters:
Professional
scepticism
Sachverhalte, die Gegenstand
der Kommunikation mit dem
Überwachungsorgan sind
Seite 25
Sachverhalte, die
einer kritischen
Grundhaltung bedürfen
EU Audit Reform | Juni 2016
Professional
judgement
Bedeutendste
Sachverhalte
der Prüfung
Key Audit
Matters
VII. Der neue Prüfungsbericht
Bisherige Regelung: § 321 HGB
►
Prüfungsbericht als deutsche Besonderheit
+
►
Prüfungsbericht bei Nicht-PIEs: es gilt (nur) § 321 HGB
►
►
Ab dem 17.6.2016 gelten folgende Regelungen:
Keine wesentlichen Veränderungen zur bisherigen Praxis
Prüfungsbericht bei PIEs: es gilt § 321 HGB und Art. 11 EU-VO
►
Vorgabe von Inhalten, die teilweise über den bisherigen deutschen Prüfungsbericht hinausgehen
Bedeutung für Sie:
► Das AReG unterscheidet zwischen PIEs und Nicht-PIEs, da die Vorgaben der EU-VO
nicht auch ins HGB übernommen werden
► Stärkere Adressatenorientierung
Seite 26
EU Audit Reform | Juni 2016
VII. Der neue Prüfungsbericht
Wesentliche Anforderungen nach Art. 11 EU-VO an den Prüfungsbericht,
die über die bisherige Berichterstattung hinausgehen:
Beschreibung
des Prüfungsvorgehens
Detaillierte Beschreibung des Prüfungsvorgehens je Abschlussposten
(aussagebezogen/substantiv oder Systemprüfung)
Darlegung von
Wesentlichkeitsgrenzen
Angabe der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes
und ggf. für einzelne Jahresabschlussposten, Geschäftsvorfälle, Angaben
Auswirkungen
Bewertungsänderungen
Angabe der (quantitativen/qualitativen) Auswirkungen aufgrund
von geänderten Bewertungsmethoden und Parametern
Angabe aller
involvierten
Prüfer
Angabe aller in (Konzern-) Abschlussprüfungen
involvierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Seite 27
EU Audit Reform | Juni 2016
VIII. Ausblick
Die Rolle des Prüfungsausschusses wird gestärkt
Die Verantwortung des
Abschlussprüfers insbesondere
im Rahmen der Berichterstattung wird erhöht
Die wesentlichen, bereits heute
zulässigen Nicht-Prüfungsleistungen können für PIEs in
Deutschland unverändert
beibehalten werden
Die Anforderungen aus der
externen Rotation führen zu
einem regelmäßigen Wechsel
des Abschlussprüfers
Eine kurzfristige Harmonisierung
der Anforderungen aus der EU
Audit Reform ist nicht zu
erwarten
Seite 28
EU Audit Reform | Juni 2016
Could you be one of the architects
of a better working world?
The bet ter t he question. The bet ter the answer.
The bet ter t he world works.
Juli 2013
Aus Ernst & Young wird
EY
▶
▶
▶
Neuer Markenname
Neues Logo
Neue Tagline
Page 30
Unser internationales
Netzwerk unterstützt
globales Denken
EMEIA
102.000
Mitarbeiter
Nord- und
Südamerika
65.500
Mitarbeiter
Japan
7.700
Mitarbeiter
Asien-Pazifik
36.000
Mitarbeiter
150
Länder
8.900
Mitarbeiter
212.000
Mitarbeiter
28,7 Mrd. USD
Umsatz
Page 31
1,5
1,5 Mrd.
Mrd. EUR
EUR
Umsatz
Umsatz
22
21
Standorte
Wir wollen etwas
bewegen
Die drei Bausteine unserer
gesellschaftlichen Verantwortung:
▶
▶
▶
Unternehmertum
Bildung
ökologisches Engagement
Lernen Sie unsere
Servicelines kennen
Viel mehr als nur Wirtschaftsprüfung:
▶
▶
▶
▶
Advisory Services
Assurance Services
Tax & Law Services
Transaction Advisory
Services
Tax & Law Services
Ihr Karrierestart?
Unsere Services
▶
Steuerdschungel lichten
▶
Begleitende rechtliche Beratung
▶
Internationale Mandanten beraten
▶
Steuerberaterexamen ablegen
Für welchen
Bereich Sie sich
auch entscheiden: Sie
können in jedem Karrierebereich Ihren Schwerpunkt
in der Banken- und
Versicherungsbranche
oder im Industriesektor
setzen.
Assurance Services
▶
Quartals- , Jahres- und
Konzernabschlüsse prüfen
▶
Nachhaltigkeitsberatung und -prüfung
▶
Wirtschaftskriminalität bekämpfen
▶
Wirtschaftsprüferexamen ablegen
Core Business
Services
Transaction Advisory Services
▶
Unternehmenstransaktionen gestalten
▶
Firmen den Turnaround ermöglichen
▶
Immobilienprojekte steuern
▶
Performance erhöhen
▶
Finanzierungsstrategien optimieren
▶
IT optimieren
▶
Risiken senken
Page 34
Advisory Services
▶
Mitarbeiter finden und binden
▶
Strategien entwickeln
▶
Wissen bereitstellen
Assurance Services
Zahlen prüfen, Erfolge sichern.
Zahlen prüfen, Erfolge sichern.
„Wir sind bewährte Prüfer und Berater des
Mittelstands und sehr erfahren in der
Prüfung internationaler Großkonzerne. eAudit, Spezialisierung und Corporate
Governance sind die Schlagworte, die die
Prüfung der Zukunft prägen werden.“
●
●
●
Leiter Assurance GSA
EUR Umsatz*
21
eine der führenden
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in
Deutschland
* Geschäftsjahr 2014/2015
Hannover
●
Dortmund
Essen
●
Berlin
Leipzig
● Frankfurt am Main
● Mannheim
● Saarbrücken
● Nürnberg
● Heilbronn
● Stuttgart
● München
● Villingen-Schwenningen
● Freiburg
● Singen
● Ravensburg
Mitarbeiter
Standorte in Deutschland
Page 36
536 Mio.
Hamburg
●
● Düsseldorf
● Köln
Daniel Wüst
2.207
●
Bremen
Assurance Services im Überblick
Tax & Law Services
Assurance Services
Transaction
Advisory Services
Audit Services
Climate Change &
Sustainability Services
Financial Accounting &
Advisory Services
Fraud, Investigation &
Dispute Services
Advisory Services
Core Business Services
Page 37
Unsere Dienstleistungen
Audit Services
Prüfungen von Jahresabschlüssen und internationalen Konzernabschlüssen nach HGB, IFRS
und US-GAAP bei Unternehmen unterschiedlicher Größe, Rechtsform und Branchen.
Tätigkeitsspektrum dieses Bereiches:
Page 38
►
Mandanten beraten
►
Kenntnisse über deren Geschäftsbereich erlangen
►
Geschäftsrisiken identifizieren
►
kritische Geschäftsprozesse überprüfen und Schwachstellen aufzeigen, mit dem Ziel einer individuellen
Risikobeurteilung
►
Quartals-, Halbjahres-, Jahres- und Konzernabschlüsse prüfen
►
Sonstige Prüfungen (z.B. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG,
Prüfungen der ordnungsmäßigen Verwendung von Zuwendungen der öffentlichen Hand oder
gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen)
►
Prüfungsmethode: Global Audit Methodology
Unsere Dienstleistungen
Climate Change and Sustainability Services
EY unterstützt Unternehmen dabei, sich der Herausforderung "Nachhaltigkeit" zu stellen und diese
erfolgreich zu meistern.
Page 39
►
Prüfung und Beratung bei Nachhaltigkeitsthemen für die gesamte unternehmerische Wertschöpfungskette
►
Stärkung Ihrer Unternehmensstrategie durch konsistentes Nachhaltigkeitsmanagement
►
Weiterentwicklung Ihres unternehmensweiten Risikomanagements durch Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten
►
Identifizierung von (neuen) Geschäftschancen durch Beachtung spezifischer Nachhaltigkeitsthemen
Unsere Dienstleistungen
Financial Accounting & Advisory Services
Die Dienstleistungen umfassen:
Page 40
►
IPO – Comfort Letter und andere Dienstleistungen
►
Optimierung des Financial Statement Close Prozesses
►
Kontrollsysteme für das interne Risikomanagement
►
Bilanzieren und Kontrollieren von Finanzinstrumenten
►
korrekte Abbildung komplexer Transaktionen im Konzernabschluss
►
Gestaltung von Jahresabschlüssen bei Carve-outs
►
Umstellung von HGB/US-GAAP auf IFRS
►
Kapitalmarktorientierte Prüfungen
►
Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen bei Unternehmenstransaktionen
Unsere Dienstleistungen
Fraud, Investigation & Dispute Services
Die Dienstleistungen umfassen:
Page 41
►
Anti-Fraud-Management und Compliance Management
►
Fraud Investigation
►
Dispute Services
►
Forensic Technology & Discovery Services
Volle Kraft voraus für
Ihr Potenzial und
Talent!
Entdecken Sie herausragende
Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Lernen Sie uns kennen
Praktikum
Kennlern-Events
▶
Voraussetzungen: Vordiplom bzw. die Hälfte der
erforderlichen Leistungspunkte
Hochschulmessen
▶
Start: ganzjährig in allen Fachbereichen möglich
Master Your Audit Career
▶
Attraktive Vergütung
▶
Mindestdauer: sechs Wochen
▶
Backstage Day
▶
EY Insights
▶
▶
Seminare und Workshops
▶
Fach- und Soft-Skill-Workshops
▶
Lehraufträge/Praxisvorträge an Universitäten
Werkstudententätigkeit
Page 43
▶
Dauer: zwischen acht Wochen und sechs Monaten
▶
Einsatz an Standorten deutschlandweit
▶
Attraktive Vergütung
▶
Start: ganzjährig möglich
▶
Praktikantenförderprogramm
▶
EY-Talent-Community
Set Sail: Auslandspraktikantenprogramm
▶
Dauer: zwischen acht Wochen und sechs Monaten
▶
Einsatz an Standorten weltweit
▶
Attraktive Vergütung
▶
Start: ganzjährig möglich
Schreiben Sie Ihre
Erfolgsgeschichte in
der EY Talent
Community!
Bleiben Sie mit uns in Kontakt und
nutzen Sie die Vorteile unserer
Talent Community.
Regelmäßige Informationen zu passenden Job-Angeboten
Interessante Webinare
Zahlreiche Informationen rund um EY
Spannende Talent-Events
Es ist Ihre Zeit – machen Sie das Beste daraus!
Anmeldung unter: www.de.ey.com/talentcommunity
Page 44
Aktuelle Veranstaltungen
Master Your Career
• 27. - 30. Oktober 2016
• EY Prag
• 3-Tage Workshop
• Für:
- Masterstudierende und
examensnahe Bachelorstudierende
der Wirtschafts-, Rechts- und
Finanzwissenschaften
sowie der (Wirtschafts-)Informatik
oder des (Wirtschafts-)
Ingenieurwesens.
• Bewerbungsschluss
am 18. September 2016
• www.de.ey.com/masteryourcareer
Page 45
Steigen Sie bei uns ein
Traineeprogramm AuditPLUS
Direkteinstieg als Assistant
▶
Attraktives Gehalt, leistungsorientierter, variabler
Bonus
▶
Sozialleistungen wie Vergünstigungen bei
Autoleasing, Betriebskrankenkasse etc.
▶
Start: ganzjährig in allen Fachbereichen möglich
Berufsexamina
▶
▶
Page 46
Zeitliche und finanzielle Förderung bei
Examina wie:
Steuerberater
▶
Wirtschaftsprüfer
▶
CFA – Chartered Financial Analyst
▶
CPA – Certified Public Accountant
▶
CISA – Certified Information Systems Auditor
▶
Dauer: 19 Monate
▶
Ein Monat Training vorab
▶
Zweimal sechs Monate in der Assurance
▶
Zwei dreimonatige Orientierungsphasen
im In- und Ausland
▶
Start: jeweils zum 1. September möglich
Berufsbegleitende
Masterprogramme
▶
AuditXcellence
Der Bewerbungsprozess
Page 47
Von den außer
gewöhnlichen
Erfahrungen,
die Sie bei EY machen,
profitieren Sie
ein Leben lang
wann immer Sie zu uns kommen
und egal, wie lange Sie bei uns
bleiben.
Wie werde ich Wirtschaftsprüfer?
Kombination Theorie &
Praxis
3-4 Jahre theoretische Ausbildung
(Bachelor-/
Masterstudium)
WP-Examen
Klassischer Weg
Klassisches Hochschulstudium
3-4 Jahre praktische Tätigkeit
Schriftliche Prüfung
7 Klausuren je 4-6 Stunden
3-4 Jahre praktische Tätigkeit
(parallel Examensvorbereitung/
Vertiefung Theorie)
WP-Examen
Bestellung als
Wirtschaftsprüfer/in
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2 Klausuren
2 Klausuren
2 Klausuren
1 Klausur
Wirtschaftliches
Prüfungswesen
Betriebswirtschafts/
Volkswirtschaftslehre
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht
Mündliche Prüfung
2 Stunden je Bewerber
Wie werde ich Wirtschaftsprüfer?
WP-Examen verkürzen
Über Steuerberatungsexamen
Über Studienwahl
Schriftliche Prüfung
Schriftliche Prüfung
7 Klausuren je 4-6 Stunden
7 Klausuren je 4-6 Stunden
2 Klausuren
2 Klausuren
2 Klausuren
1 Klausur
2 Klausuren
2 Klausuren
2 Klausuren
2 Klausuren
Wirtschaftliches
Prüfungswesen
Betriebswirtschafts/
Volkswirtschaftslehre
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftliches
Prüfungswesen
Betriebswirtschafts/
Volkswirtschaftslehre
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht
Mündliche Prüfung
Mündliche Prüfung
2 Stunden je Bewerber
2 Stunden je Bewerber
Bachelor/Master mit Spezialisierung (§ 13b WPO)
Master in Wirtschaftsprüfung (§ 8a WPO)
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Der Karriereweg bei EY
Page 51
Bleiben Sie mit uns in
Verbindung
www.ey.com/careers
www.karriereblog.ey.com
[email protected]
Prof. Dr. Sven Hayn
Partner, Assurance
Levke Mohr
Recruitment & Employer Branding
WP / CPA
Telefon +49 40 36 132 12277
Mobil
+49 160 939 12277
[email protected]
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rothenbaumchaussee 78
20148 Hamburg
Telefon +49 40 36 132 26633
Mobil
+49 160 939 26633
[email protected]
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rothenbaumchaussee 78
20148 Hamburg
EY | Assurance | Tax | Transact ions | Advisory
Die globale EY-Organisat ion im Überblick
Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung,
Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren
Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir
bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen
und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend
besser zu machen —für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben.
Dafür steht unser weltweiter Anspruch ” Building a better working world“ .
Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited
(EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für
das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited
ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen
für Mandanten.
Weit ere Informat ionen finden Sie unt er www.ey.com.
In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. ” EY“ und ” wir“ beziehen sich auf alle deutschen
Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited.
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