EY Vortrag (Präsentation)
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EY Vortrag (Präsentation)
„Zweifelsfragen zur EU Audit Reform“ Hamburg, 21. Juni 2016 The bet ter t he quest ion. The bett er t he answer. The better t he world works. Agenda I. Die EU Audit Reform im Überblick II. Externe Rotation III. Erbringung von Nichtprüfungsleistungen IV. Das Ausschreibungsverfahren V. Neue Anforderungen an Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse VI. Der neue Bestätigungsvermerk VII. Der neue Prüfungsbericht VIII. Ausblick Seite 2 EU Audit Reform | Juni 2016 Gastvortrag Prof. Dr. Sven Hayn Partner, Assurance WP / CPA Telefon +49 40 36 132 12277 Mobil +49 160 939 12277 [email protected] Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rothenbaumchaussee 78 20148 Hamburg Levke Mohr Campus Expert, Recruitment & Employer Branding Telefon +49 40 36 132 26633 Mobil +49 160 939 26633 [email protected] Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rothenbaumchaussee 78 20148 Hamburg Page 3 EU Audit Reform | Juni 2016 I. Die EU Audit Reform im Überblick Externe Pflichtrotation Nichtprüfungsleistungen (NPL) Weitere Anforderungen Seite 4 Europäische Gesetzgebung seit 2014 in Kraft Anwendungsbereich: Public Interest Entities (PIE) Externe Rotation nach maximal 10 Jahren PIE Übergangsperiode bis 2016 Mitgliedstaaten-WR zur Verlängerung auf 20 bzw. 24 Jahre 10 Verbotene NPL Honorarbegrenzung (70%) Anforderungen an den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Sanktionierung von Verstößen von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss 2016 Anforderungen an den Auswahlprozess des Abschlussprüfers EU Audit Reform | Juni 2016 24 Nationale Ausnahmen (derogation) Differenzierte Übergangsnormen I. Anwendungsbereich Unternehmen im öffentlichen Interesse ► ► ► ► Kapitalmarktorientierte Unternehmen Kreditinstitute gemäß der CRR Richtlinie Versicherungsunternehmen Es besteht ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Erweiterung des Anwendungsbereichs Herausforderung ► ► Informationsbasis Mutter- und alle Tochterunternehmen (upstream und downstream) sind im Anwendungsbereich der neuen Vorschriften Der PIE Status eines Tochterunternehmens kann sich auf einzelne Konzernstränge sowie den Gesamtkonzern auswirken Seite 5 ► ► European Contact Group ESMA Datenbank EU Audit Reform | Juni 2016 I. Nationale Transformation sowie erstmalige Anwendung Nationale Transformation der Mitgliedstaatenwahlrechte der EU-Verordnung sowie die EU-Richtlinie zur Abschlussprüfungsreform mit dem Ziel einer „1:1-Umsetzung“ Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) Seite 6 Erstmalige Anwendung ► ► Grundsatz: Regelungen gelten ab dem 17.06.2016 Besonderheiten: ► Regelungen mit Geschäftsjahres-Bezug: Erstmalige Anwendung auf Geschäftsjahre, die nach dem 17.06.2016 beginnen (u. a. externe Rotation oder die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen) ► Cooling-in Regelungen ► Bestimmte Vorab-Genehmigungen des Prüfungsausschusses ► Interne Rotation EU Audit Reform | Juni 2016 II. Externe Rotation Differenzierte Vorgehensweise gemäß AReG für ► ► Kreditinstitute und Versicherungen Alle übrigen PIEs Gesonderte Übergangsnormen ► ► Pflichtrotation 2023 bzw. 2020 Wiederbestellung nach öffentlicher Ausschreibung (Kurzläufer) Orientierungshilfe 16.06.14 17.06.20 17.06.23 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 20 * 19 18 17 16 15 14 13 12 11 ** 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Falls Tender: +10 Falls Joint Audit: +14 *** Annahme: Geschäftsjahr = Kalenderjahr | * Der Abschlussprüfer kann den Abschluss 2020 noch prüfen, falls dessen Bestellung vor dem 17. Juni 2020 erfolgt | ** Der Abschlussprüfer kann den Abschluss 2023 noch prüfen, falls dessen Bestellung vor dem 17. Juni 2023 erfolgt | Falls bis zum 16.04.2014 bereits 10 Abschlussprüfungen eines PIE durchgeführt wurden, kann der Abschlussprüfer den Abschluss 2016 noch prüfen, auch wenn seine Bestellung nach dem 17. Juni 2016 erfolgt. Durch eine öffentliche Ausschreibung kann die Bestelldauer um weitere 10/14 Jahre verlängert werden; dabei darf indes eine Bestelldauer von insgesamt 20 Jahren nicht überschritten werden Cooling-off -Periode 4 Jahre Seite 7 EU Audit Reform | Juni 2016 III. Erbringung von Nichtprüfungsleistungen Nichtprüfungsleistungen: Alle Leistungen, die nicht Abschlussprüfungsleistungen sind Abschlussprüfungsleistungen Nach Unionsrecht/nationalem Recht erforderliche Leistungen Zulässige Leistungen Steuerberatungs► Steuerberatungsleistungen: leistungen: • Lohnsteuer • Erstellung von • Zölle Steuererklärungen ► Leistungen verbunden mit • Ermittlung staatlicher Teilnahme an Führung Beihilfen & Anreize oder Entscheidungen • Unterstützung bei ► Buchhaltung und Erstellung Steuerprüfungen durch von Unterlagen der RechnungsSteuerbehörden legung und Abschlüssen • Berechnung der direkten & ► Lohn- und Gehaltsindirekten Steuern sowie abrechnungen latenter Steutern Gestaltung und Umsetzung ► Bewertungsleistungen interner Kontroll- und Risikomanagementverfahren Juristische Leistungen: • Allgemeine Beratung • Verhandlungen im Namen des geprüften Unternehmens • Vermittlungstätigkeiten ► Leistungen im Zusammenhang mit der internen Revision ► Leistungen im Zusammenhang mit Finanzierung, Kapitalstruktur und -ausstattung sowie Anlagestrategie ► Werbung für Handel mit oder Zeichnung von Aktien ► Personaldienstleistungen ► ► ► Seite 8 EU Audit Reform | Juni 2016 Mitgliedstaatenwahlrechte Verbotene Leistungen (Blacklist) Steuerberatungsleistungen (§ 319a Abs. 1 und 3 HGB n.F.): ► Verbot aggressiver Steuerplanung (materiell Fortführung der bisherigen Praxis) III. Cooling-in Periode Cooling-in startet 01.01.2016 Juni 2016 Start des Geschäftsjahres 01.01.2017 Verbot der Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- und Risikomanagement-verfahren mit Bezug auf Finanzinformationen Anwendung der gesamten Black List Cooling-in Periode Seite 9 Ende des Geschäftsjahres 01.01.2018 Audit Periode EU Audit Reform | Juni 2016 Erteilung des BStV III. Geltungsbereich Non-EU Parent Non EU EU Non-PIE EU Non-PIE in D EU PIE in D EU PIE in UK EU NON PIE in F Non-EU Anwendung der Blacklist Seite 10 Limitierte Restriktionen Keine zusätzlichen Restriktionen EU Audit Reform | Juni 2016 Non-EU III. Erbringung von Nichtprüfungsleistungen Honorarbegrenzung (70%-Cap) Regelungsinhalt Beschränkung des Gesamthonorars für erlaubte Nichtprüfungsleistungen auf max. 70% des in den letzten drei Jahren gezahlten Prüfungshonorars Zeitliche Anwendung Begrenzung wirkt erstmalig im Geschäftsjahr 2020 (wegen 3-Jahres-Durchschnitt) Persönliche Anwendung Betroffen sind das PIE sowie alle Mutter- und Tochterunternehmen Betroffen ist der Abschlussprüfer (nicht auch sein Netzwerk) Prüfungshonorar Abschlussprüfungsleistungen (i.S.d. § 285 Nr. 17 a) HGB) für das PIE, alle Mutter- und Tochterunternehmen sowie für konsolidierte Abschlüsse Nach Unionsrecht/nationalem Recht erforderliche Leistungen sind bei der Cap-Berechnung nicht relevant Seite 11 EU Audit Reform | Juni 2016 III. Vorab-Genehmigung Vorab-Genehmigung zu allen zulässigen Nichtprüfungsleistungen durch den Prüfungsausschuss ► ► ► Gebührende Beurteilung der Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der Schutzmaßnahmen Erstellung von Leitlinien für den Umgang mit Nichtprüfungsleistungen Übersicht über Mehrperiodenverträge mit Wirkung in der Prüfperiode 2017 Erstellung einer Liste von NPL durch den Prüfungsausschuss, ► ► die generell ausgeschlossen werden sollen (gesetzlich erlaubt, vom Prüfungsausschuss aber unerwünscht) die ohne gesonderte Einschaltung des Prüfungsausschusses pauschal zulässig sein sollen ► ► ► ► Unkritische Leistungen, z. B. bis zu einem bestimmten Volumen Information anhand definierter Kriterien in festgelegtem Rhythmus Festlegung der Zuständigkeit (z. B. Recht) für die Prüfung, ob NPL in diese Kategorie fallen Rechtzeitige Genehmigungsanfrage Festlegung der Inhalte dieser Anfrage Dokumentation der erteilten Genehmigungen die einer Einzelfallprüfung bedürfen Seite 12 EU Audit Reform | Juni 2016 III. Typische Fragestellungen Wie viele EU PIE‘s sind in einem Konzern? Identifikation der laufenden Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen Welche Länder sind betroffen und welche Regeln gelten dort? Wer erbringt momentan welche Tätigkeiten? Wann wird ausgeschrieben und für welches Jahr? Welche Strategie wird verfolgt? Wie geht man mit dem Cooling-in um? Hat jeder PIE einen Prüfungsausschuss? Seite 13 EU Audit Reform | Juni 2016 IV. Ausschreibungsverfahren Eckpunkte des Auswahlprozesses Eingeschränkte Konkretisierung des Auswahlprozesses seitens der EU-VO Gesamtverantwortung des Prüfungsausschusses (als Gesamtgremium) für Auswahlverfahren Diskriminierungsfreie Aufforderung zur Angebotsunterbreitung Erstellung von aussagefähigen Ausschreibungsunterlagen Festlegung transparenter und diskriminierungsfreier Auswahlkriterien Erstellung eines Berichts über das Auswahlverfahren, der vom Prüfungsausschuss zu validieren ist Auf Verlangen muss gegenüber „zuständiger Behörde“ Nachweis der Fairness des Verfahrens erbracht werden Abgabe einer begründeten Empfehlung (zwei Vorschläge mit Präferenz) des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat Aufsichtsrat kann mit entsprechender Begründung einen abweichenden Prüfer zusätzlich vorschlagen Aufsichtsrat unterbreitet Hauptversammlung einen begründeten Wahlvorschlag – Bestellung durch Aufsichtsrat nach Wahl Vorgehen bei weiteren EU PIE´s im Konzern Auswahlprozess (Ausschreibungsverfahren) Seite 14 EU Audit Reform | Juni 2016 IV. Exemplarischer Prozess 1 Ausschreibungsprozess initiieren und planen ► Öffentliche Ausschreibung? ► Teilnahmeantrag ► Ausschreibungsprozess planen ► ► Rollen und Beteiligte bestimmen Ziele und Handlungsschritte festlegen ► Beurteilungskriterien festlegen ► Alle Beteiligten über Ausschreibungsprozess informieren 2 Ausschreibung erstellen und versenden ► ► Informationen für mögliche Teilnehmer an der Ausschreibung zusammenstellen Ausschreibung erstellen und versenden 3 Vorgespräche/ Site Visits durchführen ► ► Vorgespräche/Site Visits (ggf. auch an anderen Standorten) 4 Eingang und Beurteilung der Angebote ► Abgabetermin für die Angebote ► Beurteilung der Angebote und Erstellung einer Rangliste ► Zur mündlichen Präsentation einladen (evtl. nur Shortlist) Anbieter erstellen Angebote 5 Mündliche Präsentation ► ► Koordination des Ausschreibungsprozesses Seite 15 EU Audit Reform | Juni 2016 Mündliche Präsentationen bei: ► (Leiter) Rechnungswesen ► Finanzvorstand/ Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie des Aufsichtsrats Bewertung und Erstellung einer Rangliste 6 Entscheidung ► Finale Evaluierung und Entscheidung ► Anbieter informieren und ggf. Nachgespräche anbieten ► Auftragsschreiben (Engagement Letter) ► Ggf. Information an die Presse über neuen Prüfer IV. Zeitpunkt der Ausschreibung Start 6-12 Monate vor Geschäftsjahresbeginn, ggf. sogar 2 Jahre aufgrund von Cooling-in und Transition Interne Rotation der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer Neue Verantwortungen im Finanzbereich (Aufsichtsratvorsitz, Prüfungsausschussvorsitz, Vorstandsebene) Wesentliche Beratungsleistungen werden parallel zur Abschlussprüfung ausgeschrieben (Bsp: Human Capital, Shared-Service Center, neue IFRS Standards) Verfügbarkeit der besten Teams Leistung und/oder Motivation des jetzigen Prüfer/Preis-LeistungsVerhältnis Veränderung des Prüfungsumfangs durch Kauf/Verkauf von Unternehmensbereichen Die weltweite Prüfung soll zukünftig von einer Prüfungsgesellschaft durchgeführt werden Die Aufsichtsgremien wünschen eine Ausschreibung Seite 16 EU Audit Reform | Juni 2016 IV. Mögliche Bewertungskriterien Team Prüfungsansatz Vorgespräche/Site Visits/Präsentationen ► Klare Teamstruktur und Aufgabenverteilung ► Prüfungsansatz/Art und Weise der Prüfungsdurchführung ► Professionelle Vorbereitung ► Weltweite Präsenz und passende Teams ► Kompetenz des Kernteams* ► Technische Kompetenz (IFRS) ► Projektmanagementkompetenz ► Relevante Erfahrung/Branchenkenntnis/Verständnis des Geschäfts ► Service, Entgegenkommen, Reaktionszeit, Umgang mit Problemstellungen ► Eingesetzte Prüfungstools (Innovativ? Data Analytics? Mehrwert für unser Unternehmen?) ► Effizienz der persönlichen Meetings und/oder Telefonate ► Zeitgerechte Dokumentation und Nachverfolgung von Themen ► Reaktionszeit ► Projektmanagement: Einhaltung von Terminvorgaben ► Erreichbarkeit ► Soziale Kompetenz ► Gibt es einen Verantwortlichen für den gesamten Prüfungsauftrag? ► War die Präsentation klar, verständlich und konkret? ► Kann ich mir vorstellen mit dem Team zusammenzuarbeiten? ► Verfügbarkeit des Teams/Ressourcen in Konzernzentrale und weltweit ► Offene und transparente Kommunikation ► Konnte das Team den Mehrwert aus Ihrer Prüfung darstellen? ► Persönliche Kriterien* ► Motivation* ► Proaktiv? ► Möchte das Prüfungsteam den Auftrag wirklich haben? ► Hat das Prüfungsteam während des gesamten Angebotsprozesses Enthusiasmus gezeigt? Prüfungsgesellschaft ► Reputation und Integrität der Prüfungsgesellschaft ► Marktanteil ► Branchenausrichtungen ► Transparenz bezüglich Prüfungsfortschritt und Stand der Prüfungsfeststellungen ► Anwendbarkeit des Prüfungsprozesses auf Ihr Geschäft? ► Gibt es einen Prozess zur Beurteilung der Mandantenzufriedenheit? ► War die Präsentation vertrauenserweckend? ► Wirkten die Teilnehmer kompetent? ► Wurden alle relevanten Themengebiete erörtert? ► Gab es ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen? ► Waren die Antworten auf die Fragen präzise und befriedigend? ► Hat sich die Prüfungsgesellschaft als Team gezeigt? ► Gesamtbeurteilung der Präsentation Mandatsüberleitung ► Klarer Mandatsüberleitungsprozess ► Hat das Team Erfahrung in der Mandatsüberleitung? ► Erfahrung in der Prüfung von vergleichbaren Unternehmen ► Wie hoch ist unsere Belastung durch die Mandatsübernahme? ► Organisationsstruktur der Prüfungsgesellschaft (weltweiter Durchgriff des Kernteams) ► Gesamthonorar für die ausgeschriebenen Leistungen ► Unabhängigkeit und mögliche Interessenkonflikte ► Gesamtbewertung aller Site Visits Honorar ► Honorarentwicklung innerhalb der nächsten 3 Jahre ► Honorarentwicklung innerhalb der nächsten 5 Jahre * Diese Kriterien können jeweils auf das gesamte Team angewendet werden oder auch auf einzelne Teammitglieder (verantwortliche Wirtschaftsprüfer, Spezialisten, Seite 17 EU Audit Reform | Juni 2016 ) V. Neue Anforderungen an Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse 1 Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses, sofern kein Aufsichtsrat besteht Erweiterter Adressatenkreis ► Grundsätzlich auch nicht-kapitalmarktorientierte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen erfasst 3 ► ► 2 ► ► ► Besetzung des Prüfungsausschusses/ Aufsichtsrats Ein Financial Expert – nicht mehr unabhängig Sektorvertrautheit: Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein Unabhängigkeit der Mehrheit der Ausschussmitglieder, einschließlich des Vorsitzenden, sofern kein Aufsichtsrat existiert („Auffanglösung“) Pflichtenkanon des Prüfungsausschusses Überwachung des Überwachung der Abschlussprüfung, insb. Rechnungslegungsprozesses ► (Diskriminierungsfreie) Auswahl des Prüfers & begründete Empfehlung nach Wirksamkeitsüberwachung des: dem Art. 16 EU-VO-Verfahren 1. Internen Kontrollsystems 2. Risikomanagementsystems ► der Unabhängigkeit des Prüfers bezogen auf NPL (z. B. Black List, Fee Cap) 3. Internen Revisionssystems ► der zusätzlich erbrachten Leistungen in Form eines Genehmigungsprozesses (Pre-Approval) Seite 18 EU Audit Reform | Juni 2016 Ausschuss kann Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses unterbreiten V. Integrität des Rechnungslegungsprozesses Der Prüfungsausschuss kann Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses unterbreiten ► ► Prüfungsausschuss sollte eruieren, OB Ergänzungen oder Verbesserungen erforderlich sind Entscheidung, WIE die Verbesserungen umgesetzt werden können, obliegt dem Vorstand Vergleichbar mit Wirksamkeitsüberwachung der unternehmerischen Kontrollsysteme Prüfung, ob die Dokumentation zum Rechnungslegungsprozess und die Informationen zur Beurteilung angemessen sind Eruierung, ob Best Practice-Informationen zur Ausgestaltung des Rechnungslegungsprozesses benötigt werden Seite 19 EU Audit Reform | Juni 2016 V. Berichterstattung an das Plenum Beitrag der Abschlussprüfung zur Integrität der Rechnungslegung Rolle des Prüfungsausschusses bei der Abschlussprüfung Kritische Auseinandersetzung und eigenständige Würdigung ► Prüfungsergebnisse, insb. Prüfungsdifferenzen ► Schwächen des (konzern-)rechnungslegungsbezogenen IKS ► Prüfungsrisiko und Prüfungsstrategie des Abschlussprüfers, inkl. Verhältnis von Systemund Zuverlässigkeitsprüfungen sowie Wesentlichkeitsgrenzen ► ► ► ► Erläuterung der Maßnahmen zur Überwachung der Qualität und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Häufigkeit und Themen des Austausches mit dem Prüfer Art und Weise der Auseinandersetzung mit der Risikoeinschätzung und der Prüfungsstrategie des Abschlussprüfers Art und Weise der Würdigung der Prüfungsergebnisse Ausgangspunkt zur Beurteilung: Seite 20 ► Prüfungsbericht ► Bestätigungsvermerk ► Mündliche Berichterstattung des Prüfers EU Audit Reform | Juni 2016 V. Enforcement ► ► Sanktionen richten sich gegen Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Aufsichtsräten Nur klar definierte Pflichtenverstöße im Kontext der Abschlussprüfung und Überwachung des Abschlussprüfers – geahndet als Ordnungswidrigkeit oder Straftat Zuständige Behörden Tätigkeitsbericht Feststellung von Verstößen und Verhängung von Geldbußen ► ► ► Bundesamt für Justiz Finanzinstitute: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) PIE hat Ergebnis sowie Durchführung der Tätigkeiten des Prüfungsausschusses auf Verlangen darzustellen und zu erläutern APAS hat zunächst öffentlich verfügbare Informationen auszuschöpfen Offenlegung der verhängten Sanktionen ► Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Zum Auswahlverfahren ► ► Seite 21 Auf Verlangen der APAS: Darlegung, dass das Auswahlverfahren auf faire Weise durchgeführt wurde Versuche zur Einflussnahme auf das Auswahlverfahren sind der APAS unmittelbar und unverzüglich anzuzeigen EU Audit Reform | Juni 2016 VI. Der neue Bestätigungsvermerk Ab dem 17.6.2016 gelten folgende Regelungen: ► ► Bestätigungsvermerk bei Nicht-PIEs: §§ 322 HGB Bestätigungsvermerk bei PIEs: es gilt unmittelbar Art. 10 EU-VO sowie § 322 HGB Bisherige Regelung: § 322 HGB Bei künftiger Anwendung der ISAs sind zusätzlich die neugefassten ISA 700 (Struktur des BV), ISA 701 (Key Audit Matters = KAM) für Jahresabschlüsse, die nach dem 15. Dezember 2016 enden Regelmäßig Standardformulierung gemäß IDW PS 400 Seite 22 Das AReG unterscheidet zwischen PIEs und Nicht-PIEs EU Audit Reform | Juni 2016 VI. Der neue Bestätigungsvermerk Standardtext möglich? Aufbau des neuen Bestätigungsvermerks ► Überschrift Adressierung ► Vermerk über die Prüfung des Abschlusses ► Prüfungsurteil 1 Grundlagen des Prüfungsurteils 2 Bedeutsamste Prüfungssachverhalte (sog. Key Audit Matters) 3 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter 4 Verantwortung des Abschlussprüfers 5 ► 6 Andere rechtliche Anforderungen 7 ► ► Ggf. erweiterte Berichterstattung über die Fortführungsannahme ► Berichterstattung über Key Audit Matters ► Angabe des verantwortlichen Prüfers ► Angabe der ersten Bestellung des Prüfers ► Ggf. Angabe der Nichtprüfungsleistungen Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Angaben Vermerk über die Prüfung des Lageberichts ► Wichtige Änderungen: (insbesondere aus Art. 10 EU-VO) Angabe des verantwortlichen Prüfers Ort des Prüfers, Datum und Unterschrift Seite 23 Vermehrt individuelle Inhalte EU Audit Reform | Juni 2016 VI. Der neue Bestätigungsvermerk Weitere Angaben nach Art. 10 Abs. 2 EU-VO Angabe, von welchem Organ der Prüfer bestellt wurde Datum der Wahl und der Beauftragung 01 Bestätigung der Übereinstimmung der im Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht 02 Erklärung zur Einhaltung der Unabhängigkeit sowie des Verbots bestimmter Nichtprüfungsleistungen („Blacklist“) 04 Seite 24 Datum der erstmaligen Bestellung als Abschlussprüfer 05 EU Audit Reform | Juni 2016 03 Angabe von Nichtprüfungsleistungen, sofern nicht im Abschluss oder Lagebericht dargestellt 06 VI. Der neue Bestätigungsvermerk Definition der „bedeutsamsten Prüfungssachverhalte“ (Key Audit Matters = KAM) ► Sachverhalte, die nach pflichtgemäßem Ermessen des Abschlussprüfers in der Prüfung des Abschlusses des aktuellen Berichtzeitraums von herausragender Bedeutung waren ► Bedeutsamste Prüfungssachverhalte sind aus Sachverhalten ausgewählt, die mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert wurden ► Hierunter fallen auch die „bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen“ gemäß Art. 10 Abs. 2c EU-VO Auswahl von Key Audit Matters: Professional scepticism Sachverhalte, die Gegenstand der Kommunikation mit dem Überwachungsorgan sind Seite 25 Sachverhalte, die einer kritischen Grundhaltung bedürfen EU Audit Reform | Juni 2016 Professional judgement Bedeutendste Sachverhalte der Prüfung Key Audit Matters VII. Der neue Prüfungsbericht Bisherige Regelung: § 321 HGB ► Prüfungsbericht als deutsche Besonderheit + ► Prüfungsbericht bei Nicht-PIEs: es gilt (nur) § 321 HGB ► ► Ab dem 17.6.2016 gelten folgende Regelungen: Keine wesentlichen Veränderungen zur bisherigen Praxis Prüfungsbericht bei PIEs: es gilt § 321 HGB und Art. 11 EU-VO ► Vorgabe von Inhalten, die teilweise über den bisherigen deutschen Prüfungsbericht hinausgehen Bedeutung für Sie: ► Das AReG unterscheidet zwischen PIEs und Nicht-PIEs, da die Vorgaben der EU-VO nicht auch ins HGB übernommen werden ► Stärkere Adressatenorientierung Seite 26 EU Audit Reform | Juni 2016 VII. Der neue Prüfungsbericht Wesentliche Anforderungen nach Art. 11 EU-VO an den Prüfungsbericht, die über die bisherige Berichterstattung hinausgehen: Beschreibung des Prüfungsvorgehens Detaillierte Beschreibung des Prüfungsvorgehens je Abschlussposten (aussagebezogen/substantiv oder Systemprüfung) Darlegung von Wesentlichkeitsgrenzen Angabe der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes und ggf. für einzelne Jahresabschlussposten, Geschäftsvorfälle, Angaben Auswirkungen Bewertungsänderungen Angabe der (quantitativen/qualitativen) Auswirkungen aufgrund von geänderten Bewertungsmethoden und Parametern Angabe aller involvierten Prüfer Angabe aller in (Konzern-) Abschlussprüfungen involvierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Seite 27 EU Audit Reform | Juni 2016 VIII. Ausblick Die Rolle des Prüfungsausschusses wird gestärkt Die Verantwortung des Abschlussprüfers insbesondere im Rahmen der Berichterstattung wird erhöht Die wesentlichen, bereits heute zulässigen Nicht-Prüfungsleistungen können für PIEs in Deutschland unverändert beibehalten werden Die Anforderungen aus der externen Rotation führen zu einem regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers Eine kurzfristige Harmonisierung der Anforderungen aus der EU Audit Reform ist nicht zu erwarten Seite 28 EU Audit Reform | Juni 2016 Could you be one of the architects of a better working world? The bet ter t he question. The bet ter the answer. The bet ter t he world works. Juli 2013 Aus Ernst & Young wird EY ▶ ▶ ▶ Neuer Markenname Neues Logo Neue Tagline Page 30 Unser internationales Netzwerk unterstützt globales Denken EMEIA 102.000 Mitarbeiter Nord- und Südamerika 65.500 Mitarbeiter Japan 7.700 Mitarbeiter Asien-Pazifik 36.000 Mitarbeiter 150 Länder 8.900 Mitarbeiter 212.000 Mitarbeiter 28,7 Mrd. USD Umsatz Page 31 1,5 1,5 Mrd. Mrd. EUR EUR Umsatz Umsatz 22 21 Standorte Wir wollen etwas bewegen Die drei Bausteine unserer gesellschaftlichen Verantwortung: ▶ ▶ ▶ Unternehmertum Bildung ökologisches Engagement Lernen Sie unsere Servicelines kennen Viel mehr als nur Wirtschaftsprüfung: ▶ ▶ ▶ ▶ Advisory Services Assurance Services Tax & Law Services Transaction Advisory Services Tax & Law Services Ihr Karrierestart? Unsere Services ▶ Steuerdschungel lichten ▶ Begleitende rechtliche Beratung ▶ Internationale Mandanten beraten ▶ Steuerberaterexamen ablegen Für welchen Bereich Sie sich auch entscheiden: Sie können in jedem Karrierebereich Ihren Schwerpunkt in der Banken- und Versicherungsbranche oder im Industriesektor setzen. Assurance Services ▶ Quartals- , Jahres- und Konzernabschlüsse prüfen ▶ Nachhaltigkeitsberatung und -prüfung ▶ Wirtschaftskriminalität bekämpfen ▶ Wirtschaftsprüferexamen ablegen Core Business Services Transaction Advisory Services ▶ Unternehmenstransaktionen gestalten ▶ Firmen den Turnaround ermöglichen ▶ Immobilienprojekte steuern ▶ Performance erhöhen ▶ Finanzierungsstrategien optimieren ▶ IT optimieren ▶ Risiken senken Page 34 Advisory Services ▶ Mitarbeiter finden und binden ▶ Strategien entwickeln ▶ Wissen bereitstellen Assurance Services Zahlen prüfen, Erfolge sichern. Zahlen prüfen, Erfolge sichern. „Wir sind bewährte Prüfer und Berater des Mittelstands und sehr erfahren in der Prüfung internationaler Großkonzerne. eAudit, Spezialisierung und Corporate Governance sind die Schlagworte, die die Prüfung der Zukunft prägen werden.“ ● ● ● Leiter Assurance GSA EUR Umsatz* 21 eine der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland * Geschäftsjahr 2014/2015 Hannover ● Dortmund Essen ● Berlin Leipzig ● Frankfurt am Main ● Mannheim ● Saarbrücken ● Nürnberg ● Heilbronn ● Stuttgart ● München ● Villingen-Schwenningen ● Freiburg ● Singen ● Ravensburg Mitarbeiter Standorte in Deutschland Page 36 536 Mio. Hamburg ● ● Düsseldorf ● Köln Daniel Wüst 2.207 ● Bremen Assurance Services im Überblick Tax & Law Services Assurance Services Transaction Advisory Services Audit Services Climate Change & Sustainability Services Financial Accounting & Advisory Services Fraud, Investigation & Dispute Services Advisory Services Core Business Services Page 37 Unsere Dienstleistungen Audit Services Prüfungen von Jahresabschlüssen und internationalen Konzernabschlüssen nach HGB, IFRS und US-GAAP bei Unternehmen unterschiedlicher Größe, Rechtsform und Branchen. Tätigkeitsspektrum dieses Bereiches: Page 38 ► Mandanten beraten ► Kenntnisse über deren Geschäftsbereich erlangen ► Geschäftsrisiken identifizieren ► kritische Geschäftsprozesse überprüfen und Schwachstellen aufzeigen, mit dem Ziel einer individuellen Risikobeurteilung ► Quartals-, Halbjahres-, Jahres- und Konzernabschlüsse prüfen ► Sonstige Prüfungen (z.B. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG, Prüfungen der ordnungsmäßigen Verwendung von Zuwendungen der öffentlichen Hand oder gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen) ► Prüfungsmethode: Global Audit Methodology Unsere Dienstleistungen Climate Change and Sustainability Services EY unterstützt Unternehmen dabei, sich der Herausforderung "Nachhaltigkeit" zu stellen und diese erfolgreich zu meistern. Page 39 ► Prüfung und Beratung bei Nachhaltigkeitsthemen für die gesamte unternehmerische Wertschöpfungskette ► Stärkung Ihrer Unternehmensstrategie durch konsistentes Nachhaltigkeitsmanagement ► Weiterentwicklung Ihres unternehmensweiten Risikomanagements durch Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten ► Identifizierung von (neuen) Geschäftschancen durch Beachtung spezifischer Nachhaltigkeitsthemen Unsere Dienstleistungen Financial Accounting & Advisory Services Die Dienstleistungen umfassen: Page 40 ► IPO – Comfort Letter und andere Dienstleistungen ► Optimierung des Financial Statement Close Prozesses ► Kontrollsysteme für das interne Risikomanagement ► Bilanzieren und Kontrollieren von Finanzinstrumenten ► korrekte Abbildung komplexer Transaktionen im Konzernabschluss ► Gestaltung von Jahresabschlüssen bei Carve-outs ► Umstellung von HGB/US-GAAP auf IFRS ► Kapitalmarktorientierte Prüfungen ► Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen bei Unternehmenstransaktionen Unsere Dienstleistungen Fraud, Investigation & Dispute Services Die Dienstleistungen umfassen: Page 41 ► Anti-Fraud-Management und Compliance Management ► Fraud Investigation ► Dispute Services ► Forensic Technology & Discovery Services Volle Kraft voraus für Ihr Potenzial und Talent! Entdecken Sie herausragende Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Lernen Sie uns kennen Praktikum Kennlern-Events ▶ Voraussetzungen: Vordiplom bzw. die Hälfte der erforderlichen Leistungspunkte Hochschulmessen ▶ Start: ganzjährig in allen Fachbereichen möglich Master Your Audit Career ▶ Attraktive Vergütung ▶ Mindestdauer: sechs Wochen ▶ Backstage Day ▶ EY Insights ▶ ▶ Seminare und Workshops ▶ Fach- und Soft-Skill-Workshops ▶ Lehraufträge/Praxisvorträge an Universitäten Werkstudententätigkeit Page 43 ▶ Dauer: zwischen acht Wochen und sechs Monaten ▶ Einsatz an Standorten deutschlandweit ▶ Attraktive Vergütung ▶ Start: ganzjährig möglich ▶ Praktikantenförderprogramm ▶ EY-Talent-Community Set Sail: Auslandspraktikantenprogramm ▶ Dauer: zwischen acht Wochen und sechs Monaten ▶ Einsatz an Standorten weltweit ▶ Attraktive Vergütung ▶ Start: ganzjährig möglich Schreiben Sie Ihre Erfolgsgeschichte in der EY Talent Community! Bleiben Sie mit uns in Kontakt und nutzen Sie die Vorteile unserer Talent Community. Regelmäßige Informationen zu passenden Job-Angeboten Interessante Webinare Zahlreiche Informationen rund um EY Spannende Talent-Events Es ist Ihre Zeit – machen Sie das Beste daraus! Anmeldung unter: www.de.ey.com/talentcommunity Page 44 Aktuelle Veranstaltungen Master Your Career • 27. - 30. Oktober 2016 • EY Prag • 3-Tage Workshop • Für: - Masterstudierende und examensnahe Bachelorstudierende der Wirtschafts-, Rechts- und Finanzwissenschaften sowie der (Wirtschafts-)Informatik oder des (Wirtschafts-) Ingenieurwesens. • Bewerbungsschluss am 18. 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Wie werde ich Wirtschaftsprüfer? Kombination Theorie & Praxis 3-4 Jahre theoretische Ausbildung (Bachelor-/ Masterstudium) WP-Examen Klassischer Weg Klassisches Hochschulstudium 3-4 Jahre praktische Tätigkeit Schriftliche Prüfung 7 Klausuren je 4-6 Stunden 3-4 Jahre praktische Tätigkeit (parallel Examensvorbereitung/ Vertiefung Theorie) WP-Examen Bestellung als Wirtschaftsprüfer/in Page 49 2 Klausuren 2 Klausuren 2 Klausuren 1 Klausur Wirtschaftliches Prüfungswesen Betriebswirtschafts/ Volkswirtschaftslehre Steuerrecht Wirtschaftsrecht Mündliche Prüfung 2 Stunden je Bewerber Wie werde ich Wirtschaftsprüfer? WP-Examen verkürzen Über Steuerberatungsexamen Über Studienwahl Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung 7 Klausuren je 4-6 Stunden 7 Klausuren je 4-6 Stunden 2 Klausuren 2 Klausuren 2 Klausuren 1 Klausur 2 Klausuren 2 Klausuren 2 Klausuren 2 Klausuren Wirtschaftliches Prüfungswesen Betriebswirtschafts/ Volkswirtschaftslehre Steuerrecht Wirtschaftsrecht Wirtschaftliches Prüfungswesen Betriebswirtschafts/ Volkswirtschaftslehre Steuerrecht Wirtschaftsrecht Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung 2 Stunden je Bewerber 2 Stunden je Bewerber Bachelor/Master mit Spezialisierung (§ 13b WPO) Master in Wirtschaftsprüfung (§ 8a WPO) Page 50 Der Karriereweg bei EY Page 51 Bleiben Sie mit uns in Verbindung www.ey.com/careers www.karriereblog.ey.com [email protected] Prof. Dr. Sven Hayn Partner, Assurance Levke Mohr Recruitment & Employer Branding WP / CPA Telefon +49 40 36 132 12277 Mobil +49 160 939 12277 [email protected] Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rothenbaumchaussee 78 20148 Hamburg Telefon +49 40 36 132 26633 Mobil +49 160 939 26633 [email protected] Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rothenbaumchaussee 78 20148 Hamburg EY | Assurance | Tax | Transact ions | Advisory Die globale EY-Organisat ion im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen —für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch ” Building a better working world“ . Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weit ere Informat ionen finden Sie unt er www.ey.com. In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. ” EY“ und ” wir“ beziehen sich auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. www.de.ey.com