Arbeitskreis Eldercare - Familienorientierte Personalpolitik
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Arbeitskreis Eldercare - Familienorientierte Personalpolitik
Familienorientierte Personalpolitik Arbeitskreis Elder Care Landkreis Schweinfurt Arbeitskreis Eldercare - Inhalt Begriffsklärung Gesellschaftlicher Wandel Pflege hin Zahlen Demographische Entwicklung in den Unternehmen Folgen für den Arbeitnehmer und das Unternehmen Nutzen von Eldercare für das Unternehmen Mögliche Maßnahmen Anne Grob - LRA Seniorenberatung Begriffsklärung - Eldercare beinhaltet die Berücksichtigung der familiären Umbruchsituation, die Pflege, Betreuung, Versorgung Beaufsichtigung von Angehörigen, meist den Eltern die Beratung und Unterstützung Pflegender, die Entlastung der Pflegenden, finanziell, zeitlich den Erhalt der Lebensqualität aller Beteiligten, die Prävention, auch Information Schwierigkeit: Beginn, Verlauf u. Ende der Pflege sind nicht planbar Anne Grob - LRA Seniorenberatung Gesellschaftlicher Wandel Das traditionelle Familienmodell hat sich gewandelt Frauen sind zunehmend berufstätig Generationenhaushalte nehmen ab Rente mit 67 bedeutet auch alternde Belegschaft „leistungsgewandelte Mitarbeiter“ Ein-Personenhaushalte nehmen in allen Altersgruppen zu Mobile Berufsgesellschaft bedeutet Entfernung zur Familie Anne Grob - LRA Seniorenberatung Pflege in Zahlen Pflegebedürftige Leistungsempfänger momentan ca. 2 Mio. Schätzung für 2020 ca. 4,7 Mio. Pflegebedürftige Steigende psychische u. finanzielle Belastung der Pflegenden Sinkende Zahlen professioneller Pflegekräfte Anne Grob - LRA Seniorenberatung Pflege in Zahlen 9 von 10 Pflegebedürftigen werden in der Familie versorgt ca. 70 % der pflegenden sind Frauen 45 % der Pflegenden zwischen 16 und 65 sind erwerbstätig 8 % der Frauen und 5 % der Männer sind an Pflege beteiligt Anne Grob - LRA Seniorenberatung Demographische Entwicklung in den Unternehmen Durchschnittsalter der Beschäftigten nimmt zu Weniger junge - mehr ältere Beschäftigte Anteil der Beschäftigten mit Pflegeverantwortung steigt 2003 war jeder 10. Mitarbeiter an der Pflege beteiligt Thema Pflege überholt Thema Kinderbetreuung Anne Grob - LRA Seniorenberatung Demographische Entwicklung – Altersstruktur Erwerbstätiger von 1979 bis 2020 1979 1989 2010 2020 32 23 32 24 21 21 20 23 bis 40- Jährige 55 56 42 43 40 bis 49-Jährige 50-Jährige u. älter 24 21 22 22 31 27 23 34 ab 40-Jährige 45 44 58 57 bis 29-Jährige 30 bis 39-Jährige Anne Grob - LRA Seniorenberatung Pflegende in der Arbeitswelt 20 % wechseln von Voll – auf Teilzeit 33 % reduzieren die Stunden 16 % müssen die Arbeit aufgeben 25 % lehnen eine Beförderung oder örtliche Veränderung ab 23 % der Pflegenden sind erwerbstätig, davon knapp die Hälfte in Vollzeit Anne Grob - Seniorenberatung Pflegende in der Arbeitswelt 15-20 % der Belegschaft werden betroffen sein Schätzung für 2020 27 % der Pflegenden sind Männer 73 % der Pflegenden sind Frauen Anne Grob - LRA Seniorenberatung Folgen für pflegende Mitarbeiter Hohe emotionale und körperliche Belastung, verminderte Leistungsfähigkeit Versäumen / Reduzieren von Arbeitszeit, Beendigung der Erwerbstätigkeit Finanzielle Einbußen - auch bei Altersversorgung Anne Grob - LRA Seniorenberatung Folgen für Unternehmen Erhöhung von Abwesenheitsraten, Fehlzeiten und Krankenstand Minderung der Produktivität, Belastbarkeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter sinken Verlust qualifizierter Arbeitskräfte, Zusatzkosten für Personalsuche Anne Grob - Seniorenberatung Nutzen für die Unternehmen Reduzierung von Fehlzeiten Motivierte, zufriedene Mitarbeiter Personalbindung und Erhalt der Arbeitskraft Prävention für die Mitarbeiter Imagegewinn, Mitarbeitergewinnung Moderne, familienbewusste Personalpolitik Soziale u. gesellschaftliche Verpflichtung Anne Grob - LRA Seniorenberatung Nutzen für die Mitarbeiter Unterstützung in der familiären Umbruchsituation Arbeitsplatzerhalt Kompetenzerhalt Sicherung der finanziellen Grundlage Anerkennung durch die berufliche Tätigkeit Sicherung der sozialen Kontakte Anne Grob - LRA Seniorenberatung Mögliche Maßnahmen Sensibilisierung der Belegschaft, z.B. Urlaubsplanung Information und Kommunikation Bereitstellung von Informationsmaterial Ansprechpartner für Eldercare benennen Schulung von firmeninternen Ansprechpartnern Angebotsermittlung in der Region Aufbau von Netzwerken Externe Anbieter engagieren für Schulungen Flexible Arbeitszeiten, Freistellungsmöglichkeiten Betriebsvereinbarungen, Rahmenvereinbarungen Anne Grob - LRA Seniorenberatung Unser Ziel im Arbeitskreis Eldercare Umsetzbare Lösungen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu entwickeln Anne Grob - LRA Seniorenberatung Mitarbeiterebene Interne Ansprechpartner Klärungsgespräche zur Pflegesituation Bereitstellung von Information Externe Kontaktstellen vermitteln Vermittlungsgespräch mit Vorgesetzten Austauschplattform best practise von Unternehmenslösungen Anne Grob - LRA Seniorenberatung Führungsebene Interne Ansprechpartner Interne Regelungen Gesetzliche Bestimmungen Information über das Tabuthema Fortbildungs- u. Informationsveranstaltungen best practise Anne Grob - LRA Seniorenberatung Personalberatung Erstellung innerbetrieblicher Musterlösungen Gesetzliche Bestimmungen Betriebsvereinbarungen Zusammenarbeit mit externen Stellungen Links, Literaturlisten etc. best practise Anne Grob - LRA Seniorenberatung Freistellungsmöglichkeiten Pflegezeitgesetz 01.07.2008 Familienpflegezeitgesetz 01.01.2012 Anne Grob - LRA Seniorenberatung Pflegezeitgesetz Freistellung pflegender Angehöriger seit 01.07.2008 § 2 PflegeZG - kurzzeitige Freistellung – Nahe Angehörige können kurzfristig bis zu 10 Tagen unbezahlt freigestellt werden. – Eine Pflegeeinstufung ist dazu nicht erforderlich. – Eine ärztliche Bescheinigung kann aber gefordert werden. §§ 3, 4 PflegeZG - Pflegezeit – Ab Pflegestufe I Möglichkeit der Freistellung bis zu 6 Monaten – Ankündigung des Zeitraums 10 Tage vor Beginn – Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeiter Anne Grob - LRA Seniorenberatung PflegeZG Anspruch auf Freistellung haben – Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, – Kinder, Schwiegerkinder, Enkel, Lebenspartner Kündigungsschutz – besteht während der kurzzeitigen Freistellung und der Pflegezeit Sozialversicherung – Arbeitslosen-, Kranken- u. Pflegevers. bestehen weiter – Rentenversicherungsbeiträge erst ab 14 Std. Pflegezeit Anne Grob - LRA Seniorenberatung Familienpflegezeitgesetz - FPfZG Seit 01. Januar 2012 Definition in § 2 FPfZG Inhalt: Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für Mitarbeiter, die einen pflegebedürftigen nahen zu Hause pflegen. Minimum der Wochenarbeitszeit : 15 Stunden Dauer: längstens 24 Monate PflegeZG und FPfZG bestehen nebeneinander Anne Grob - LRA Seniorenberatung Angehörigen FPfZG - Definitionen Nahe Angehörige sind: Eltern, Schwiegereltern, Großeltern Ehegatten, Lebenspartner, Partner eheähnlicher Gemeinschaften Geschwister Leibliche, Adoptiv- u. Pflegekinder Leibliche, Adoptiv- u. Pflegekinder des Ehegatten … Enkelkinder, Schwiegerkinder Pflegebedürftig ist ein naher Angehöriger mit mind. Pflegestufe I Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit, dh. Hilfeleistung pro Tag mindestens 90 Minuten davon mindestens 46 Minuten für Grundpflege Anne Grob - LRA Seniorenberatung FPfZG – besteht ein Anspruch ? Nein, der Arbeitgeber muss zustimmen. Papiertiger ??? Der Betriebsrat kann versuchen auf eine Verpflichtung mit einer Betriebsvereinbarung hinwirken Anne Grob - LRA Seniorenberatung FPfZG – Antrag Antragstellung: frühestens 2 Monate, spätestens 1 Monat vor Beginn der Pflege Antragsinhalt: Die gewünschte Dauer der Familienpflegezeit Die gewünschten Arbeitszeiten Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, z.B. durch den MDK Anne Grob - LRA Seniorenberatung FPfZG - Beispiel Ein Mitarbeiter halbiert seine Arbeitszeit. Die Lohneinbuße beträgt aber nur ein Viertel. Der Arbeitgeber stockt das Entgelt von 50 auf 75 % auf. Nach der Pflegephase arbeitet der MA wieder voll. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin nur 75 % , bis der Vorschuss abgearbeitet ist Anne Grob - LRA Seniorenberatung Wer informiert über häusliche Pflege? Pflegestützpunkt, Seniorenberatung, Fachstelle Hausärzte Die Sozialstationen u. ambulanten Pflegedienste Die Wohlfahrtsverbände Krankenkassen Die Sozialdienste der Krankenhäuser Die Ansprechpartner in den Gemeinden Anne Grob - LRA Seniorenberatung Fachstelle für pflegende Angehörige Die Fachstelle für pflegende Angehörige Stärkt die Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit durch – Angehörigenschulungen – Betreuungsgruppen für Demenzkranke – Vermittlung von Helfern Anne Grob - LRA Seniorenberatung Vernetzungsmöglichkeiten Ehrenamt: z.B. Besuchs- oder Fahrdienste Angebote für Senioren in den Gemeinden Selbsthilfegruppen – für Angehörige – Demenz Betreuungsstelle - Vorsorgevollmacht Hospizdienst u. Palliativstation – St. Josef Lieferservice für Lebensmittel Adele - Dienstleistungsagentur Anne Grob - LRA Seniorenberatung Welche Leistungen gibt es? Pflegegeld - Pflegesachleistung Zusatzbetrag bei eingeschränkter Alltagskompetenz Technische Hilfsmittel – Pflegebett, Wannenlift etc. 31 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Umbaumaßnahmen – 2.557 € Hilfe zur Pflege - Sozialamt Heimkosten – Bezirk Unterfranken Anne Grob - LRA Seniorenberatung Pflegedienste im Landkreis Im Landkreis Schweinfurt wirken 16 Pflegedienste Anne Grob - LRA Seniorenberatung Leistungsspektrum der Pflegedienste Behandlung nach ärztlicher Verordnung Grundpflege Rufbereitschaft Medikamentenservice Hauswirtschaftliche Versorgung Verleih technischer Hilfsmittel Beratung pflegender Angehöriger Vermittlung von Rund-um-die-Uhr-Pflegekräften Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten Anne Grob - LRA Seniorenberatung Tagespflege im Landkreis Schweinfurt Haus Parasol – Üchtelhausen BRK Niederwerrn BRK Werneck – projektiert Wohnstift Steigerwald – Gerolzhofen Seniorenheim Birnfeld Kreisaltenheim Werneck Grafenrheinfeld - Privatzahler Anne Grob - LRA Seniorenberatung Kurzzeitpflege im Landkreis Schweinfurt Alle Pflegeheime bieten eingestreute Kurzzeitpflege an 14 Kurzzeitpflegeplätze – Geomed Klinik Gerolzhofen Anne Grob - LRA Seniorenberatung Betreutes Wohnen im Landkreis Schweinfurt Aktuell gibt es 103 Wohneinheiten – – – – Oberwerrn Gerolzhofen Sennfeld Niederwerrn Anne Grob - LRA Seniorenberatung Pflegeheime im Landkreis Schweinfurt Momentan gibt es im Landkreis Schweinfurt 8 Pflegeheime Anne Grob - LRA Seniorenberatung Die Pflegeheime im Landkreis Schweinfurt Zwei Heime verfügen über „beschützende Abteilungen“ Anne Grob - LRA Seniorenberatung Pflegeheime im Landkreis Schweinfurt Barockschloss Birnfeld Friedrichsheim Stadtlauringen AWO Niederwerrn AWO Schwebheim St. Martin Geldersheim St. Helena Grafenrheinfeld Kreisaltenheim Werneck Wohnstift Steigerwald Gesamtzahl der Plätze Haus Erthal – Bezirk 147 48 73 75 75 57 211 142 828 Anne Grob - LRA Seniorenberatung 47 29 32 Pflegeheime in der Stadt Schweinfurt Frederike-Schäfer-Heim Haus Franziska, Caritas Einrichtungen 47 Maria Frieden, Alten- u. Pflegeheim der Caritas Pflegezentrum Maininsel, Diakonie Wilhelm-Löhe-Haus, Alten-, u. Pflegeheim, DW Phönix-Seniorenzentrum Gartenstadt 132 Seniorenwohnen St. Elisabeth, BRK Seniorenpflegeheim Haus Sonnengarten Gesamtanzahl der Plätze Anne Grob - LRA Seniorenberatung 127 70 114 158 18 162 60 870 Angebote der Pflegheime Stationäre Pflege Kurzzeitpflege Tagespflege Mittagstisch Unterstützung bei Formalitäten Gesprächskreise für Angehörige Anne Grob - LRA Seniorenberatung