Arbeitskreis Eldercare - Familienorientierte Personalpolitik

Transcrição

Arbeitskreis Eldercare - Familienorientierte Personalpolitik
Familienorientierte Personalpolitik
Arbeitskreis
Elder Care
Landkreis Schweinfurt
Arbeitskreis Eldercare - Inhalt
Begriffsklärung
 Gesellschaftlicher Wandel
 Pflege hin Zahlen
 Demographische Entwicklung in den Unternehmen
 Folgen für den Arbeitnehmer und das Unternehmen
 Nutzen von Eldercare für das Unternehmen
 Mögliche Maßnahmen

Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Begriffsklärung - Eldercare beinhaltet
die Berücksichtigung der familiären Umbruchsituation,
 die Pflege, Betreuung, Versorgung Beaufsichtigung von
Angehörigen, meist den Eltern
 die Beratung und Unterstützung Pflegender,
 die Entlastung der Pflegenden, finanziell, zeitlich
 den Erhalt der Lebensqualität aller Beteiligten,
 die Prävention, auch Information


Schwierigkeit: Beginn, Verlauf u. Ende der Pflege sind nicht planbar
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Gesellschaftlicher Wandel
Das traditionelle Familienmodell hat sich gewandelt
 Frauen sind zunehmend berufstätig
 Generationenhaushalte nehmen ab
 Rente mit 67 bedeutet auch alternde Belegschaft
 „leistungsgewandelte Mitarbeiter“
 Ein-Personenhaushalte nehmen in allen Altersgruppen zu
 Mobile Berufsgesellschaft bedeutet Entfernung zur Familie

Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Pflege in Zahlen

Pflegebedürftige Leistungsempfänger
momentan ca. 2 Mio.

Schätzung für 2020 ca. 4,7 Mio. Pflegebedürftige

Steigende psychische u. finanzielle Belastung
der Pflegenden

Sinkende Zahlen professioneller Pflegekräfte
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Pflege in Zahlen

9 von 10 Pflegebedürftigen werden in der
Familie versorgt

ca. 70 % der pflegenden sind Frauen

45 % der Pflegenden zwischen 16 und 65
sind erwerbstätig

8 % der Frauen und 5 % der Männer sind an
Pflege beteiligt
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Demographische Entwicklung
in den Unternehmen

Durchschnittsalter der Beschäftigten nimmt zu

Weniger junge - mehr ältere Beschäftigte

Anteil der Beschäftigten mit Pflegeverantwortung steigt

2003 war jeder 10. Mitarbeiter an der Pflege beteiligt

Thema Pflege überholt Thema Kinderbetreuung
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Demographische Entwicklung –
Altersstruktur Erwerbstätiger von 1979 bis 2020
1979
1989
2010
2020
32
23
32
24
21
21
20
23
bis 40- Jährige
55
56
42
43
40 bis 49-Jährige
50-Jährige u. älter
24
21
22
22
31
27
23
34
ab 40-Jährige
45
44
58
57
bis 29-Jährige
30 bis 39-Jährige
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Pflegende in der Arbeitswelt

20 % wechseln von Voll – auf Teilzeit

33 % reduzieren die Stunden

16 % müssen die Arbeit aufgeben

25 % lehnen eine Beförderung oder örtliche
Veränderung ab

23 %
der Pflegenden sind erwerbstätig,
davon knapp die Hälfte in Vollzeit
Anne Grob - Seniorenberatung
Pflegende in der Arbeitswelt

15-20 %
der Belegschaft werden betroffen sein
Schätzung für 2020

27 %
der Pflegenden sind Männer

73 %
der Pflegenden sind Frauen
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Folgen für pflegende Mitarbeiter

Hohe emotionale und körperliche Belastung,
verminderte Leistungsfähigkeit

Versäumen / Reduzieren von Arbeitszeit, Beendigung
der Erwerbstätigkeit

Finanzielle Einbußen - auch bei Altersversorgung
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Folgen für Unternehmen

Erhöhung von Abwesenheitsraten, Fehlzeiten und
Krankenstand

Minderung der Produktivität, Belastbarkeit und
Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter sinken

Verlust qualifizierter Arbeitskräfte, Zusatzkosten für
Personalsuche
Anne Grob - Seniorenberatung
Nutzen für die Unternehmen
 Reduzierung von Fehlzeiten

Motivierte, zufriedene Mitarbeiter

Personalbindung und Erhalt der Arbeitskraft

Prävention für die Mitarbeiter

Imagegewinn, Mitarbeitergewinnung
 Moderne, familienbewusste Personalpolitik

Soziale u. gesellschaftliche Verpflichtung
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Nutzen für die Mitarbeiter
 Unterstützung in der familiären Umbruchsituation

Arbeitsplatzerhalt

Kompetenzerhalt

Sicherung der finanziellen Grundlage

Anerkennung durch die berufliche Tätigkeit
 Sicherung der sozialen Kontakte
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Mögliche Maßnahmen
Sensibilisierung der Belegschaft, z.B. Urlaubsplanung
 Information und Kommunikation
 Bereitstellung von Informationsmaterial
 Ansprechpartner für Eldercare benennen
 Schulung von firmeninternen Ansprechpartnern
 Angebotsermittlung in der Region
 Aufbau von Netzwerken
 Externe Anbieter engagieren für Schulungen
 Flexible Arbeitszeiten, Freistellungsmöglichkeiten
 Betriebsvereinbarungen, Rahmenvereinbarungen

Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Unser Ziel im Arbeitskreis Eldercare
 Umsetzbare Lösungen
für Ihr Unternehmen
und Ihre Mitarbeiter zu entwickeln
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Mitarbeiterebene
Interne Ansprechpartner
 Klärungsgespräche zur Pflegesituation
 Bereitstellung von Information
 Externe Kontaktstellen vermitteln
 Vermittlungsgespräch mit Vorgesetzten
 Austauschplattform
 best practise von Unternehmenslösungen

Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Führungsebene
Interne Ansprechpartner
 Interne Regelungen
 Gesetzliche Bestimmungen
 Information über das Tabuthema
 Fortbildungs- u. Informationsveranstaltungen
 best practise

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Personalberatung






Erstellung innerbetrieblicher Musterlösungen
Gesetzliche Bestimmungen
Betriebsvereinbarungen
Zusammenarbeit mit externen Stellungen
Links, Literaturlisten etc.
best practise
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Freistellungsmöglichkeiten

Pflegezeitgesetz
01.07.2008

Familienpflegezeitgesetz
01.01.2012
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Pflegezeitgesetz

Freistellung pflegender Angehöriger seit 01.07.2008

§ 2 PflegeZG - kurzzeitige Freistellung
– Nahe Angehörige können kurzfristig bis zu 10 Tagen unbezahlt
freigestellt werden.
– Eine Pflegeeinstufung ist dazu nicht erforderlich.
– Eine ärztliche Bescheinigung kann aber gefordert werden.

§§ 3, 4 PflegeZG - Pflegezeit
– Ab Pflegestufe I Möglichkeit der Freistellung bis zu 6 Monaten
– Ankündigung des Zeitraums 10 Tage vor Beginn
– Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeiter
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
PflegeZG

Anspruch auf Freistellung haben
– Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern,
– Kinder, Schwiegerkinder, Enkel, Lebenspartner

Kündigungsschutz
– besteht während der kurzzeitigen Freistellung und der Pflegezeit

Sozialversicherung
– Arbeitslosen-, Kranken- u. Pflegevers. bestehen weiter
– Rentenversicherungsbeiträge erst ab 14 Std. Pflegezeit
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Familienpflegezeitgesetz - FPfZG

Seit 01. Januar 2012
Definition in § 2 FPfZG
Inhalt: Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für
Mitarbeiter, die einen pflegebedürftigen nahen
zu Hause pflegen.
Minimum der Wochenarbeitszeit : 15 Stunden
Dauer: längstens 24 Monate

PflegeZG und FPfZG bestehen nebeneinander




Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Angehörigen
FPfZG - Definitionen

Nahe Angehörige sind:
 Eltern, Schwiegereltern, Großeltern
 Ehegatten, Lebenspartner, Partner eheähnlicher Gemeinschaften
 Geschwister
 Leibliche, Adoptiv- u. Pflegekinder
 Leibliche, Adoptiv- u. Pflegekinder des Ehegatten …
 Enkelkinder, Schwiegerkinder

Pflegebedürftig ist ein naher Angehöriger mit mind. Pflegestufe I

Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit, dh.
 Hilfeleistung pro Tag mindestens 90 Minuten
 davon mindestens 46 Minuten für Grundpflege
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FPfZG – besteht ein Anspruch ?

Nein, der Arbeitgeber muss zustimmen.

Papiertiger ???

Der Betriebsrat kann versuchen auf eine Verpflichtung
mit einer Betriebsvereinbarung hinwirken
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
FPfZG – Antrag

Antragstellung:
 frühestens 2 Monate,
 spätestens 1 Monat vor Beginn der Pflege

Antragsinhalt:
 Die gewünschte Dauer der Familienpflegezeit
 Die gewünschten Arbeitszeiten
 Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, z.B. durch den MDK
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FPfZG - Beispiel
Ein Mitarbeiter halbiert seine Arbeitszeit.
 Die Lohneinbuße beträgt aber nur ein Viertel.
 Der Arbeitgeber stockt das Entgelt von 50 auf 75 % auf.

Nach der Pflegephase arbeitet der MA wieder voll.
 Der Arbeitgeber zahlt weiterhin nur 75 % ,
 bis der Vorschuss abgearbeitet ist

Anne Grob - LRA Seniorenberatung
Wer informiert über häusliche Pflege?

Pflegestützpunkt, Seniorenberatung, Fachstelle

Hausärzte

Die Sozialstationen u. ambulanten Pflegedienste

Die Wohlfahrtsverbände

Krankenkassen

Die Sozialdienste der Krankenhäuser

Die Ansprechpartner in den Gemeinden
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Fachstelle für pflegende Angehörige

Die Fachstelle für pflegende Angehörige Stärkt die
Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit durch
– Angehörigenschulungen
– Betreuungsgruppen für Demenzkranke
– Vermittlung von Helfern
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Vernetzungsmöglichkeiten

Ehrenamt: z.B. Besuchs- oder Fahrdienste

Angebote für Senioren in den Gemeinden

Selbsthilfegruppen – für Angehörige – Demenz

Betreuungsstelle - Vorsorgevollmacht

Hospizdienst u. Palliativstation – St. Josef

Lieferservice für Lebensmittel

Adele - Dienstleistungsagentur
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Welche Leistungen gibt es?

Pflegegeld - Pflegesachleistung

Zusatzbetrag bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Technische Hilfsmittel – Pflegebett, Wannenlift etc.

31 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Umbaumaßnahmen – 2.557 €

Hilfe zur Pflege - Sozialamt

Heimkosten – Bezirk Unterfranken
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Pflegedienste im Landkreis




Im Landkreis
Schweinfurt
wirken
16 Pflegedienste
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Leistungsspektrum der Pflegedienste

Behandlung nach ärztlicher Verordnung

Grundpflege

Rufbereitschaft

Medikamentenservice

Hauswirtschaftliche Versorgung

Verleih technischer Hilfsmittel

Beratung pflegender Angehöriger

Vermittlung von Rund-um-die-Uhr-Pflegekräften

Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten
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Tagespflege im Landkreis Schweinfurt

Haus Parasol – Üchtelhausen

BRK Niederwerrn

BRK Werneck – projektiert

Wohnstift Steigerwald – Gerolzhofen

Seniorenheim Birnfeld

Kreisaltenheim Werneck

Grafenrheinfeld - Privatzahler
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Kurzzeitpflege im Landkreis Schweinfurt

Alle Pflegeheime bieten eingestreute Kurzzeitpflege an

14 Kurzzeitpflegeplätze – Geomed Klinik Gerolzhofen
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Betreutes Wohnen im Landkreis Schweinfurt

Aktuell gibt es 103
Wohneinheiten
–
–
–
–
Oberwerrn
Gerolzhofen
Sennfeld
Niederwerrn
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Pflegeheime im Landkreis Schweinfurt




Momentan gibt es
im Landkreis
Schweinfurt
8 Pflegeheime
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Die Pflegeheime im Landkreis Schweinfurt
Zwei Heime verfügen über „beschützende Abteilungen“
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Pflegeheime im Landkreis Schweinfurt








Barockschloss Birnfeld
Friedrichsheim Stadtlauringen
AWO Niederwerrn
AWO Schwebheim
St. Martin Geldersheim
St. Helena Grafenrheinfeld
Kreisaltenheim Werneck
Wohnstift Steigerwald
Gesamtzahl der Plätze
Haus Erthal – Bezirk
147
48
73
75
75
57
211
142
828
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47
29
32
Pflegeheime in der Stadt Schweinfurt








Frederike-Schäfer-Heim
Haus Franziska, Caritas Einrichtungen
47
Maria Frieden, Alten- u. Pflegeheim der Caritas
Pflegezentrum Maininsel, Diakonie
Wilhelm-Löhe-Haus, Alten-, u. Pflegeheim, DW
Phönix-Seniorenzentrum Gartenstadt
132
Seniorenwohnen St. Elisabeth, BRK
Seniorenpflegeheim Haus Sonnengarten
Gesamtanzahl der Plätze
Anne Grob - LRA Seniorenberatung
127
70
114
158
18
162
60
870
Angebote der Pflegheime






Stationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Tagespflege
Mittagstisch
Unterstützung bei Formalitäten
Gesprächskreise für Angehörige
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