Die Greencard und ihre steuerlichen Folgen – Mögliche
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Die Greencard und ihre steuerlichen Folgen – Mögliche
32 V&S-Spezial Die Greencard und ihre steuerlichen Folgen Mögliche Verpflichtungen gegenüber dem US-Fiskus erkennen Manuel Vogt Die „United States Permanent Resident Card“, auch als Greencard bekannt, ist als zeitlich unbeschränkte Aufenthaltsund Arbeitsbewilligung für die USA und als Einwanderungs visum die Eintrittskarte in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Doch der Besitz der Greencard birgt noch weit mehr als nur Vorteile. (Red.) Wer sich erfolgreich um eine Greencard bemüht, muss die daraus erwachsenden Verpflichtungen kennen. Sie einzuhalten gilt nicht nur während der Zeit des Besitzes, sondern auch im Zuge der Rückgabe. Steuerliche Folgen … Greencard-Inhaber werden als unbeschränkt Steuerpflichtige (lawful permanent resident) in den USA behandelt, auch wenn sie im Ausland leben. Zudem sind sie grundsätzlich verpflichtet, jedes Jahr die weltweiten Einkünfte offenzulegen und eine US-Einkommensteuererklärung in den USA abzugeben, sofern die Mindesteinkommensgrenze überschritten ist. Die steuerlichen Verpflichtungen gelten so lange, bis man ein offizielles Statement des „U. S. Citizenship and Immigration Service (USCIS)“ bekommt, dass die Greencard widerrufen beziehungsweise aufgegeben ist. Aus verschiedenen Gründen kann es dazu kommen, dass der USCIS die Greencard nicht länger als gültig ansieht. Dabei spielt beispielsweise der zeitliche Faktor eine Rolle (wann war der letzte Aufenthalt in den USA, ist die Greencard schon älter als zehn Jahre et cetera). Doch auch wenn die Greencard vom USCIS nicht länger als gültig betrachtet wird, bestehen die steuerlichen Verpflichtungen fort – bis final darüber entschieden wurde, ob die Greencard widerrufen beziehungsweise aufgegeben ist. Diese Entscheidung wird durch ein offizielles Statement des USCIS schriftlich bestätigt, erst damit ist die Geltungsdauer der steuerlichen Ver- pflichtungen beendet. Werden die steuerlichen Verpflichtungen nicht erfüllt, drohen hohe Strafzuschläge. Selbst wenn der Greencard-Inhaber nicht in den USA lebt, sind dessen weltweite Einkünfte in den USA grundsätzlich steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können die im Ausland gezahlten Steuern in der Regel angerechnet werden. Eine US-steuerliche Belastung für Greencard-Inhaber kann jedoch hinsichtlich Einkünften außerhalb der USA resultieren, wenn diese Einkünfte im jeweiligen Land nicht oder nur einer geringen Besteuerung unterliegen (zum Beispiel der Verkauf des persönlichen Eigenheims in Deutschland). Weiterhin kann die Anwendung der „tie-breaker rule“ eines entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens in der US-Steuererklärung unter Umständen den Greencard-Status gefährden. Sofern dies ausgeschlossen werden soll, besteht die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung von Einkünften. … bei Aufgabe einer Greencard Um zu vermeiden, dass sich US-Steuerpflichtige der amerikanischen Steuerpflicht durch die Aufgabe der Staatsbürgerschaft beziehungsweise durch die Rückgabe der Greencard entziehen, sehen die amerikanischen Gesetze bestimmte Regelungen vor. Die entsprechende US-Steuer (bekannt als „Expatriation Tax“) bezieht sich auf Personen, die ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben, sowie bestimmte Greencard-Inhaber, die für mindestens acht der letzten 15 Jahre vor der Aufgabe der Greencard in deren Besitz waren. Ob die Expatriation Tax angewendet wird, ist abhängig vom Vorliegen mindestens einer der drei folgenden Voraussetzungen: 1. Die durchschnittlich festgesetzte USSteuer der letzten fünf Jahre vor der Aufgabe der Greencard muss mehr als 145 000 US-Dollar betragen haben, sofern eine Aufgabe der Greencard 2010 erfolgte. Dieser Betrag wird jährlich angepasst. 2. Für die Anwendung der „US Expatriation Tax“-Regelungen wird das weltweite Vermögen des Steuerpflichtigen geprüft. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, sofern das weltweite Vermögen 2 000 000 US-Dollar zum Zeitpunkt der Aufgabe der Greencard übersteigt. 3. Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass er seinen Verpflichtungen im Hinblick auf die US-Steuer (zum Beispiel Abgabe der US-Steuererklärungen) in den letzten fünf Jahren vor der Aufgabe der Greencard nachgekommen ist. Die Folgen der Expatriation Tax Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung der Expatriation Tax vorliegen, sind die unrealisierten Gewinne bezüglich der Vermögensgegenstände des Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Aufgabe der Greencard in den USA zu versteuern. Die Vermögensgegenstände werden dabei zum Fair-Market-Value am Tag vor der Aufgabe der Greencard bewertet. Ein unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten sich ergebender virtueller Gewinn ist in den USA zu versteuern („mark-to-market tax“ – IRC Section 877A). Von dem zu versteuernden virtuellen Gesamtgewinn wird ein Freibetrag in Höhe von 627 000 US-Dollar abgezogen. Für das Jahr der Aufgabe der Greencard ist eine entsprechende USSteuererklärung einzureichen, welcher die Form 8854 (Initial and Annual Expatriation Statement) beigefügt werden soll. Die ermittelten unrealisierten Gewinne sind auf den entsprechenden Anlagen der US-Steuererklärung (zum Beispiel Schedule D – Capital Gains and Losses) aufzuführen. Das bedeutet: Die Beantragung einer Greencard will wohlüberlegt sein. Ungeachtet der Möglichkeit, einfach in die USA ein- und auszureisen und dort einer Tätigkeit nachzugehen, sollten die steuerlichen Folgen einer Greencard vor allem im Hinblick auf die mittel- und langfristige Perspektive beachtet werden.V&S Manuel Vogt, Manager, Dipl.-Kaufmann, CPA, Enrolled Agent, WTS Group AG, Steuerberatungsgesellschaft, München E-Mail: [email protected] Vermögen & Steuern – 2/2012