Die Greencard und ihre steuerlichen Folgen – Mögliche

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Die Greencard und ihre steuerlichen Folgen – Mögliche
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V&S-Spezial
Die Greencard und ihre steuerlichen Folgen
Mögliche Verpflichtungen
gegenüber dem US-Fiskus erkennen
Manuel Vogt
Die „United States Permanent
Resident Card“, auch als Greencard bekannt, ist als zeitlich
unbeschränkte Aufenthaltsund Arbeitsbewilligung für die
USA und als Einwanderungs­
visum die Eintrittskarte in das
Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Doch der Besitz der
Greencard birgt noch weit mehr
als nur Vorteile. (Red.)
Wer sich erfolgreich um eine Greencard
bemüht, muss die daraus erwachsenden Verpflichtungen kennen. Sie einzuhalten gilt nicht nur während der Zeit
des Besitzes, sondern auch im Zuge der
Rückgabe.
Steuerliche Folgen …
Greencard-Inhaber werden als unbeschränkt Steuerpflichtige (lawful permanent resident) in den USA behandelt,
auch wenn sie im Ausland leben. Zudem sind sie grundsätzlich verpflichtet,
jedes Jahr die weltweiten Einkünfte
offenzulegen und eine US-Einkommensteuererklärung in den USA abzugeben,
sofern die Mindesteinkommensgrenze
überschritten ist. Die steuerlichen Verpflichtungen gelten so lange, bis man
ein offizielles Statement des „U. S. Citizenship and Immigration Service (USCIS)“ bekommt, dass die Greencard
widerrufen beziehungsweise aufgegeben ist. Aus verschiedenen Gründen
kann es dazu kommen, dass der USCIS
die Greencard nicht länger als gültig ansieht. Dabei spielt beispielsweise der
zeitliche Faktor eine Rolle (wann war
der letzte Aufenthalt in den USA, ist die
Greencard schon älter als zehn Jahre et
cetera). Doch auch wenn die Greencard
vom USCIS nicht länger als gültig betrachtet wird, bestehen die steuerlichen
Verpflichtungen fort – bis final darüber
entschieden wurde, ob die Greencard
widerrufen beziehungsweise aufgegeben ist. Diese Entscheidung wird durch
ein offizielles Statement des USCIS
schriftlich bestätigt, erst damit ist die
Geltungsdauer der steuerlichen Ver-
pflichtungen beendet. Werden die steuerlichen Verpflichtungen nicht erfüllt,
drohen hohe Strafzuschläge. Selbst
wenn der Greencard-Inhaber nicht in
den USA lebt, sind dessen weltweite
Einkünfte in den USA grundsätzlich
steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können die im
Ausland gezahlten Steuern in der Regel
angerechnet werden. Eine US-steuerliche Belastung für Greencard-Inhaber
kann jedoch hinsichtlich Einkünften
außerhalb der USA resultieren, wenn
diese Einkünfte im jeweiligen Land
nicht oder nur einer geringen Besteuerung unterliegen (zum Beispiel der Verkauf des persönlichen Eigenheims in
Deutschland).
Weiterhin kann die Anwendung der
„tie-breaker rule“ eines entsprechenden
Doppelbesteuerungsabkommens in der
US-Steuererklärung unter Umständen
den Greencard-Status gefährden. Sofern dies ausgeschlossen werden soll,
besteht die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung von Einkünften.
… bei Aufgabe einer Greencard
Um zu vermeiden, dass sich US-Steuerpflichtige der amerikanischen Steuerpflicht durch die Aufgabe der Staatsbürgerschaft beziehungsweise durch die
Rückgabe der Greencard entziehen,
sehen die amerikanischen Gesetze bestimmte Regelungen vor. Die entsprechende US-Steuer (bekannt als „Expatriation Tax“) bezieht sich auf Personen,
die ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben, sowie bestimmte Greencard-Inhaber, die für mindestens acht der letzten
15 Jahre vor der Aufgabe der Greencard in deren Besitz waren. Ob die Expatriation Tax angewendet wird, ist abhängig vom Vorliegen mindestens einer
der drei folgenden Voraussetzungen:
1. Die durchschnittlich festgesetzte USSteuer der letzten fünf Jahre vor der
Aufgabe der Greencard muss mehr als
145 000 US-Dollar betragen haben,
sofern eine Aufgabe der Greencard
2010 erfolgte. Dieser Betrag wird jährlich angepasst.
2. Für die Anwendung der „US Expatriation Tax“-Regelungen wird das weltweite Vermögen des Steuerpflichtigen
geprüft. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, sofern das weltweite Vermögen
2 000 000 US-Dollar zum Zeitpunkt
der Aufgabe der Greencard übersteigt.
3. Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass er seinen Verpflichtungen im
Hinblick auf die US-Steuer (zum Beispiel Abgabe der US-Steuererklärungen)
in den letzten fünf Jahren vor der Aufgabe der Greencard nachgekommen ist.
Die Folgen der Expatriation Tax
Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung der Expatriation Tax vorliegen,
sind die unrealisierten Gewinne bezüglich der Vermögensgegenstände des
Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Aufgabe der Greencard in den USA zu versteuern. Die Vermögensgegenstände
werden dabei zum Fair-Market-Value am
Tag vor der Aufgabe der Greencard bewertet. Ein unter Berücksichtigung der
Anschaffungskosten sich ergebender
virtueller Gewinn ist in den USA zu versteuern („mark-to-market tax“ – IRC Section 877A). Von dem zu versteuernden
virtuellen Gesamtgewinn wird ein Freibetrag in Höhe von 627 000 US-Dollar
abgezogen. Für das Jahr der Aufgabe der
Greencard ist eine entsprechende USSteuererklärung einzureichen, welcher
die Form 8854 (Initial and Annual Expatriation Statement) beigefügt werden
soll. Die ermittelten unrealisierten Gewinne sind auf den entsprechenden
Anlagen der US-Steuererklärung (zum
Beispiel Schedule D – Capital Gains and
Losses) aufzuführen.
Das bedeutet: Die Beantragung einer
Greencard will wohlüberlegt sein. Ungeachtet der Möglichkeit, einfach in die
USA ein- und auszureisen und dort einer
Tätigkeit nachzugehen, sollten die steuerlichen Folgen einer Greencard vor allem im Hinblick auf die mittel- und langfristige Perspektive beachtet werden.V&S
Manuel Vogt, Manager, Dipl.-Kaufmann,
CPA, Enrolled Agent, WTS Group AG,
Steuerberatungsgesellschaft, München
E-Mail: [email protected]
Vermögen & Steuern – 2/2012