PLA08710 - im GECMS des Verbands Region Stuttgart

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PLA08710 - im GECMS des Verbands Region Stuttgart
Sitzungsvorlage Nr. 87/2010
Planungsausschuss
am 16.Juni 2010
zur Beschlussfassung
- Öffentliche Sitzung 091 - PA - 87/2010
Zu Tagesordnungspunkt 3
Stellungnahme des Verbandes Region Stuttgart zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Magna
Süd“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 BauGB.
Anlagen: 3
1. Sachvortrag
Der Gemeinderat der Stadt Markgröningen hat in seiner Sitzung am 23.03.2010 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „MAGNA Süd“ gefasst. Die Stadt Markgröningen
bittet den Verband Region Stuttgart hierzu auf Basis des erarbeiteten Vorentwurfs um eine Stellungnahme bis zum 14. Juni 2010. Eine Verlängerung der Abgabefrist mit Hinweis auf die Sitzung des Planungsausschusses am 16. Juni 2010 wurde bei der Stadt Markgröningen beantragt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Bereitstellung von Industriebauland für die Firma
Magna Intier Automotive Näher GmbH. Aufgrund der ungünstigen Produktionsbedingungen in der beengten Ortslage in Markgröningen soll nach der Prüfung alternativer Standorte auf der Gemarkung Markgröningen ein neuer Standort nördlich der Schnellbahntrasse und westlich der Landstraße L 1141 entstehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Außenbereich und umfasst eine ca. 10,8 ha große
Fläche. Davon sollen ca. 9,4 ha als Industriegebiet (GI), 0,5 ha als öffentliche Verkehrsfläche und 0,9 ha
als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden. Ausgeschlossen werden die ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen „Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke“ (BauNVO §
9 Abs. 3). Neben dem Baufenster für die baulichen Anlagen ist auch ein Parkplatz mit ca. 270 Stellplätzen vorgesehen. Die Straßenanbindung erfolgt direkt an den vorhandenen Kreisel der L 1141. Die bauliche Umsetzung soll in zwei Abschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt ist auf einer 200m x 300 m großen Fläche östlich des Feldweges Flst. 6537 vorgesehen. Das Baufenster des zweiten Abschnitts ist ca.
20 m x 190 m groß.
Die Umweltprüfung wird derzeit vorbereitet. Aussagen zu Eingriff- und Ausgleichsmaßnahmen liegen
noch nicht vor.
Zur Durchführung der Maßnahme soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Markgröningen und
der Firma Magna Intier Automotive Näher GmbH abgeschlossen werden. Der Flächennutzungsplan soll
im Parallelverfahren geändert werden. Eine Teiländerung des Regionalplans ist beantragt.
Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Eine Hauptwasserleitung der Bodenseewasserversorgung durchquert das Plangebiet und müsste in der Endausbaustufe verlegt werden.
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2. Regionalplanerische Wertung
Im Regionalplan 1998 liegt das Vorhaben in einem Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen. Das
Plangebiet grenzt unmittelbar an eine nördlich verlaufende Grünzäsur sowie einen Schwerpunktbereich
für Landschaftsentwicklung an.
Gemäß Regionalplan 2020 liegt das Plangebiet im Regionalen Grünzug (PS 3.1.1) und ist als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (PS 3.2.2), Vorbehaltsgebiet Landschaftsentwicklung (PS 3.2.4) sowie Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen (PS 3.3.6) ausgewiesen. Zudem handelt es sich um
besonders landbauwürdige Flächen (Flurbilanz der Stufe 1) und hochwertige Böden mit wichtigen Freiraumfunktionen zum Wasserhaushalt, Klima und Erholung.
Dem Vorhaben stehen Ziele des als Satzung beschlossenen Regionalplans 2020 entgegen. Für den
Standort nördlich der Schnellbahntrasse ergibt sich zudem eine Insellage, die gemäß Landesentwicklungsplan ein Zielverstoß (PS 2.2.3.1) darstellt. Diese Einschätzung wird durch das Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg bestätigt. Für eine bauliche Nutzung der Fläche ist daher eine Regionalplanänderung erforderlich. Das entsprechende Teiländerungsverfahren ist eingeleitet (vgl. Sitzungsvorlage Nr.
26/2010 Regionalversammlung am 17. März 2010 und Sitzungsvorlage Nr. 65/2010 Planungsausschuss
am 28. April 2010).
In diesem Rahmen wurden Standortalternativen im nordwestlichen Teil der Region geprüft und drei Alternativen zum Plangebiet benannt. Da bisher regionalplankonforme Alternativen bestehen, gibt es momentan keine Begründung für die Änderung des Regionalplans. Es können derzeit keine weiteren Schritte
des Verfahrens eingeleitet werden. Intensive Gespräche zur Standortfindung werden geführt.
Gemäß Regionalplan 1998 bestand die Möglichkeit, die bedarfsgerechte gewerbliche Eigenentwicklung
der Gemeinden Schwieberdingen, Markgröningen und Möglingen entlang der Schnellbahntrasse in einem
interkommunalen Gewerbegebiet zu bündeln. Diese Option wurde von der Stadt Markgröningen zu Gunsten einer Gewerbegebietsausweisung östlich der Ortslage nicht in Anspruch genommen. In diesem Bereich stehen ca. 10 ha zur Verfügung. Der damit veränderten Bedarfslage entsprechend wurde die Fläche
in der Regionalplanfortschreibung (Regionalplan 2020) reduziert (siehe Anlage 3). In quantitativer Hinsicht gilt dieses Vorhaben der Firma Magna im Rahmen der Eigenentwicklung grundsätzlich als bedarfsgerecht. Eine darüber hinausgehende Ausweisung von gewerblichen Bauflächen ist in Anbetracht der
erheblichen Flächenreserven (sowie der laufenden Vergabe auch an ortsfremde Firmen) auch im Rahmen interkommunaler Ausweisungen nicht zu begründen.
Die Regionalversammlung hat sich explizit dafür ausgesprochen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Standort der Firma Magna in der Region zu schaffen. Über den aktuellen Sachstand wird
gegebenenfalls in der Sitzung berichtet.
3. Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben stehen regionalplanerische Ziele entgegen.
Auf das entsprechende laufende Teiländerungsverfahren wird verwiesen.