Link öffnet in einem neuen Fenster.•So flexibel sind

Transcrição

Link öffnet in einem neuen Fenster.•So flexibel sind
Personalamt
des Kanton Bern
So flexibel sind die Arbeitszeiten
beim Kanton Bern.
Personalamt
des Kantons Bern
Leben und Arbeit – ein Einklang.
Die Ausgestaltung der eigenen Work-LifeBalance nimmt in der Arbeitswelt einen grossen
Stellenwert ein. Immer mehr Frauen nehmen
aktiv am Erwerbsleben teil. Gleichzeitig steigt
der Anteil der Männer, die familiäre Verpflichtungen wahrnehmen wollen. Diese Entwicklungen tragen mit dazu bei, dass Unternehmen
aktiv eine Balance zwischen den Ansprüchen
von Beruf und Familie und anderen Lebensbereichen finden wollen und müssen.
Durch das Angebot von Jahresarbeitszeit und
Teilzeitarbeit ermöglicht der Kanton Bern seinen
Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Die Mitarbeitenden schätzen den Spielraum, der durch diese Flexibilisierung entsteht.
Doch auch der Kanton Bern als Arbeitgeber
profitiert. Er kann auf motivierte und leistungswillige Mitarbeitende zählen.
Das 2002 eingeführte JahresarbeitszeitModell hat sich bewährt. Die Ansprüche der
vorgesetzten Personen und die Erwartungen
der Mitarbeitenden konnten gleichermassen erfüllt werden. Jahreszeitbedingte oder projektabhängige Schwankungen der Arbeitsbelastung
können besser aufgefangen werden. Berufliche und ausserberufliche Bedürfnisse können aufeinander abgestimmt werden. Gerade
Eltern ermöglicht das Modell, die Arbeitszeit
zu optimieren.
Die unterschiedlichen Bedürfnisse und vielfältigen Aufgaben der Verwaltung des Kantons
Bern erlauben allerdings keine Einheitsrezepte.
Ob sich das Jahresarbeitszeit-Modell mit den
betrieblichen Anforderungen verträgt, entscheiden die Direktionen bzw. die Verwaltungseinheiten. Neben dem JahresarbeitszeitModell haben somit auch andere Arbeitszeitmodelle ihren Platz.
Im Jahr 2007 wurde das Konzept der Jahresarbeitszeit durch die Einführung des Langzeitkontos um eine neue Perspektive erweitert. Auf
dieses können nicht bezogene Ferienguthaben
und Treueprämien übertragen und zu einem
späteren Zeitpunkt bezogen werden. Dadurch
können Arbeit und Familie, kreative Pausen, Reisen und Weiteres in Einklang gebracht werden.
Die vorliegende Broschüre informiert über die
grundlegenden Aspekte der Jahresarbeitszeit
und die Weiterentwicklung des Modells zum
Langzeitkonto. Sie zeigt die Möglichkeiten und
Grenzen dieser Modelle auf. Einzelheiten können den beigelegten Reglementen entnommen
werden.
Hans-Ulrich Zürcher, Leiter Personalamt
3
Erfolgsmodell Jahresarbeitszeit.
Am Puls der Zeit – Work-Life-Balance
Vorteile auf beiden Seiten
Die Jahresarbeitszeit gibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Handlungsspielraum, um Arbeit und Privatleben in Einklang
zu bringen.
Vom Modell der Jahresarbeitszeit profitieren alle:
Das Prinzip der Jahresarbeitszeit ist einfach:
Gibt es viel zu tun, wird mehr gearbeitet. Gibt es
weniger zu tun, wird weniger gearbeitet. Die Berechnungsdauer umfasst ein Jahr. Während dieser Periode kann die Arbeit variabel eingeteilt
werden. «Überstunden» gibt es nicht, stattdessen wird die Gleitzeit kompensiert. Dies kann
bedeuten, dass Vorgesetzte Mitarbeitende auffordern können, ihre Zeitguthaben abzubauen.
Der Monatslohn wird nicht tangiert.
Die über die Soll-Arbeitszeit hinaus geleisteten
Stunden gelten als Gleitzeit und können nur in
Form von Freizeit kompensiert werden.
4
• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
weil sie Arbeitszeit sowie familiäre und persönliche Bedürfnisse und Wünsche besser
aufeinander abstimmen können.
• Der Arbeitgeber, weil saisonale oder projektabhängige Schwankungen der anfallenden
Arbeiten aufgefangen und ausgeglichen werden können und damit auf die Bedürfnisse der
externen und verwaltungsinternen Kundschaft
eingegangen werden kann.
Der Betrieb geht vor
Trotz aller Freiheiten, die das Modell der Jahresarbeitszeit offeriert, gilt es, einen elementaren
Grundsatz nicht aus den Augen zu verlieren: Die
betrieblichen Bedürfnisse haben Priorität.
Dies bedeutet auch, dass Mitarbeitende und
Vorgesetzte sich absprechen und gemeinsam
Lösungen suchen, wie die betrieblichen Bedürfnisse umgesetzt werden können.
Der Betrieb geht vor
Trotz aller Freiheiten, die das Modell der Jahresarbeitszeit offeriert, gilt es, einen elementaren
Grundsatz nicht aus den Augen zu verlieren: Die
betrieblichen Bedürfnisse haben Priorität.
Dies bedeutet auch, dass Mitarbeitende und
Vorgesetzte sich absprechen und gemeinsam
Lösungen suchen, wie die betrieblichen Bedürfnisse umgesetzt werden können.
Flexible Arbeitszeiten.
Ein Modell setzt sich durch
Ein Arbeitstag für Vollbeschäftigte beträgt 8
Stunden und 24 Minuten. Multipliziert mit der
jeweiligen Anzahl Arbeitstage pro Jahr ergibt sich daraus die jährliche Soll-Arbeitszeit.
Beispiel für 2009
Anzahl Arbeitstage (AT)
253
Brutto-Arbeitszeit
(AT à 8.4 Std.)1 2125.2
Zibelemärit2
-2
Reduzierte Arbeitszeit von
1 Std. vor Karfreitag/Auffahrt/1. August
-3
Netto-Arbeitszeit
Ferientage (23 Tage)
Individuelle Netto-Arbeitszeit
1
2
2120.2
-193.2
1927
Dezimalrechnung
Nur für Mitarbeitende in der Stadt Bern
Nutzen können das Jahresarbeitszeit-Modell Vollzeit- wie auch Teilzeitangestellte. Bei
Teilzeitangestellten berechnet sich die übers
ganze Jahr zu leistende Arbeitszeit entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad.
6
Keine Standardlösungen
Immer eine Ansprechperson anwesend
Rund 90 Prozent der Mitarbeitenden beim Kanton Bern arbeiten mit dem JahresarbeitszeitModell. Bei der Kantonspolizei, dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, in Kliniken usw.,
wo starker Publikumsbetrieb herrscht und die
auf Schalterstunden oder Schichtbetrieb angewiesen sind, kommt es jedoch zwangsläufig zu Einschränkungen. Dort gelten die Regeln der Jahresarbeitszeit nur soweit, als dies
mit den Öffnungszeiten oder einem geordneten
Schichtbetrieb zu vereinbaren ist. Dienstpläne
und Arbeitszeiteinteilungen gehen vor.
Auch wenn Schalter geöffnet sind und Telefone
bedient werden, müssen nicht immer alle Mitarbeitenden anwesend sein. Die Teammitglieder
sprechen sich mit den Vorgesetzten und untereinander ab und stellen sicher, dass die anfallende Arbeit erledigt wird. Dies erhöht die
Selbstverantwortung eines jeden Mitarbeitenden und fördert darüber hinaus die Teamentwicklung, den Respekt und die gegenseitige
Rücksichtnahme. Teamplayer sind in diesem
neuen Modell umso mehr gefragt.
Frage: Ich arbeite heute noch nicht nach dem
Jahresarbeitszeit-Modell. Kann ich auch nach
diesem Modell arbeiten?
Frage: In unserem Amt wurden die Ansprechzeiten für den Freitag zwischen 08.00 und 12.00
Uhr und 13.30 und 16.30 Uhr festgelegt. Muss
ich zu diesen Zeiten immer anwesend sein?
Antwort: Nicht in jedem Fall. Es besteht kein
Anspruch auf die Jahresarbeitszeit. Die Direktionen bzw. die Verwaltungseinheiten sind frei,
sich für ein anderes Arbeitszeitmodell zu entscheiden, sofern die betrieblichen Verhältnisse
oder die zu erfüllenden Aufgaben dies erfordern.
Es sind jedoch die nötigen organisatorischen
Vorkehrungen zu treffen, damit möglichst viele
Mitarbeitende vom Jahresarbeitszeit-Modell
profitieren können.
Antwort: Die Ansprechzeiten beziehen sich
nicht auf die einzelne Person, sondern auf die
Organisationseinheit, d.h. in Ihrem Fall auf das
Amt. Wichtig ist, dass der Betrieb während dieser Zeit funktioniert. Sie müssen mit den Vorgesetzten sowie Ihren Kolleginnen und Kollegen klären, ob während den Ansprechzeiten
stets die Anwesenheit aller Mitarbeitenden erforderlich ist.
8
Die Ampel der Arbeit.
Frühzeitige Warnung durch
Ampelsystem
Idealerweise sollten die Zeitkonti der Mitarbeitenden Ende des Jahres ausgeglichen sein. Soll
die Arbeitszeit besser auf Kundenbedürfnisse
oder die Auftragslage abgestimmt werden, ist in
vielen Fällen die Auslastung über das ganze Jahr
nicht genau planbar. Auf die monatliche Kontrolle
der geleisteten Arbeit kann deshalb nicht völlig
verzichtet werden. Als Instrument dient die «Ampelsteuerung». Sie legt Warngrenzen fest, die Mitarbeitende und Vorgesetzte dazu auffordern, die
aktuelle Arbeitssituation zu besprechen.
Das Konto übersteigt einen Plus- oder Minus saldo von 100 Stunden. Die Ampel steht
auf rot. Mit den Vorgesetzten sind Abbau massnahmen festzulegen.
Das Konto weist zwischen 60 und 100 Stun den im Plus oder Minus auf. Die Ampel steht
auf gelb. Weitere Plus- oder Minusstunden
müssen abgesprochen werden.
Das Konto ist 60 Stunden im Plus oder im
Minus. Die Ampel steht auf grün. Die Ar beitszeit darf in eigener Kompetenz einge teilt werden.
Nach Ablauf der zwölfmonatigen Periode dürfen grundsätzlich maximal 100 Plus- oder Minusstunden übertragen werden. Zeitguthaben,
welche 100 Plusstunden überschreiten, verfallen ersatzlos. Diese Massnahme zwingt sowohl
Mitarbeitende als auch Vorgesetzte, die zuviel
geleisteten Stunden fortlaufend abzubauen und
ihren Arbeitseinsatz vorausschauend zu planen.
9
Mehr Flexibilität dank dem Langzeitkonto.
Durch die Einführung des Langzeitkontos wurde
die Philosophie des Jahresarbeitszeit-Modells
weitergeführt. Die Arbeitszeit kann noch flexibler gestaltet werden.
Das Langzeitkonto kann genau so wie die Jahresarbeitszeit sowohl von Vollzeit- wie von Teilzeitmitarbeitenden in Anspruch genommen werden.
Einsatz von Gleitzeit für Ferien
Unabhängig von Alter und Lohnklasse müssen mindestens 23 freie Tage (Mindestferienanspruch 2009) bezogen werden, wobei
hierfür Ferienguthaben oder die Saldi der Gleitzeit bzw. der Jahresarbeitszeit eingesetzt werden können.
Das am Ende des Kalenderjahres verbleibende
Ferienguthaben wird, sofern die 23 freien Tage
bezogen wurden, auf das Langzeitkonto übertragen. Falls nicht 23 freie Tage bezogen wurden, kann nur ein Teil der verbleibenden Ferientage auf das Langzeitkonto übertragen werden.
Der Rest muss auf den Ferienanspruch des Folgejahres übertragen und soll nach Möglichkeit bis
Ende des Jahres bezogen werden.
10
Beispiel 1: Ferienanspruch: 23 Tage; Bezug
von freien Tagen: 25 Tage
Die Mitarbeiterin bezieht 25 freie Tage: 17 zu
Lasten Ferienanspruch, 8 vom Jahresarbeitszeitsaldo (17+8=25). Die Mindestanzahl freier Tage
(23 Tage) wurde bezogen. Ende Kalenderjahr verbleibt ein nicht bezogener Ferienanspruch
von 6 Tagen (23-17=6). Dieser wird auf das
Langzeitkonto übertragen.
Beispiel 2: Ferienanspruch: 23 Tage; Bezug
von freien Tagen: 18 Tage
Die Mitarbeiterin bezieht 18 freie Tage: 10 zu
Lasten Ferienanspruch, 8 vom Jahresarbeitszeitsaldo (10+8=18). Sie hat 5 freie Tage zu wenig bezogen (23-18=5). Ende Kalenderjahr verbleiben vom Ferienanspruch 13 nicht bezogene
Tage (23-10=13). Die 5 zu wenig bezogenen Tage
werden auf den Ferienanspruch des Folgejahres
übertragen und sollen nach Möglichkeit bis Ende
des Jahres bezogen werden. Die verbleibenden
8 Tage werden auf das Langzeitkonto transferiert (13-5=8).
Grafik Beispiel 1
Ferienanspruch 23 Tage
Bezug freier Tage
17 + 8 = 25
Ferienanspruch
23 Tage
Gleitzeit
kein Übertrag auf LZK
etc.
Nicht bezogener
Ferienanspruch 6 Tage
Langzeitkonto (LKZ)
Grafik Beispiel 2
Ferienanspruch 23 Tage
Bezug freier Tage
10 + 8 = 18
Ferienanspruch
23 Tage
Gleitzeit
kein Übertrag auf LZK
Ferienanspruch Folgejahr
Zu wenig bezogene 5 Tage
etc.
etc.
Nicht bezogener
Ferienanspruch 8 Tage
Langzeitkonto (LKZ)
11
Einzelne Tage en bloc beziehen
Nichtbezogene Ferientage und Feriengutschriften aus Treueprämien, die auf das Langzeitkonto übertragen werden, sollen in der Regel
en bloc bezogen werden.
Die Saldi der Gleitzeit bzw. der Jahresarbeitszeit hingegen dürfen nicht auf das
Langzeitkonto überführt, sondern müssen wie
bisher kompensiert werden (vgl. Ampelsystem).
Keine grenzenlose, aber viel Freiheit
Mit den auf dem Langzeitkonto angesammelten
Ferienguthaben können längere oder kürzere Urlaube bezogen werden, z.B. für eine Weiterbildung, kreative Auszeiten oder Reisen, für einen
Vaterschaftsurlaub oder die Verlängerung des
Mutterschaftsurlaubs. Oder man reduziert im Jahr
vor dem Ruhestand den Beschäftigungsgrad bei
gleich bleibendem Lohn. Auch eine temporäre
Reduktion des Beschäftigungsgrades bei vollem
Lohn ist mit dem Langzeitkonto möglich.
Grenzenlos ist die Freiheit allerdings nicht:
• In der Regel müssen fünf aufeinander folgende
Arbeitstage bezogen werden.
• Geplante längere Urlaube müssen frühzeitig
– in der Regel sechs Monate vor Beginn – der
vorgesetzten Person angekündigt werden.
• Die vorgesetzte Person muss mit dem Urlaub
einverstanden sein.
12
Mehr Freiraum – mehr Verantwortung.
Mit der Einführung des Langzeitkontos entwickelt der Arbeitgeber Kanton Bern seine Arbeitszeitmodelle weiter in der Absicht, den Mitarbeitenden moderne, den gesellschaftlichen
Entwicklungen entsprechende Arbeitszeitmodelle anzubieten. Der Freiraum zur Gestaltung
der individuellen Arbeitszeit wird für die Mitarbeitenden damit noch grösser; grösser wird aber
auch die Verantwortung jedes Einzelnen. Denn
die Anforderungen der Aufgabenerfüllung und
die Anliegen der Mitarbeitenden müssen Tag
für Tag in Einklang gebracht werden. Allseitige
Rücksichtnahme, Offenheit und gegenseitige
Absprachen sind deshalb für einen reibungslosen Ablauf des Betriebs unabdingbar.
13
14
Bezugsquelle
Personalamt des Kantons Bern
Münstergasse 45
3011 Bern
Tel. 031 633 43 36
Fax.031 633 43 48
E-Mail: [email protected]

Documentos relacionados