Hinweise für Gründer
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Hinweise für Gründer
Hinweise für Gründer Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis Basisinformationen Seite 2 - 7 Abgrenzung Gewerbe / Freie Berufe / Handwerk Seite 7 - 13 Nebenerwerb Seite 14 Rechtsformen und Steuerarten Seite 15 - 16 Finanzierungshilfen vor Gründung Seite 17 - 19 Gründercoaching Deutschland Seite 20 Soziale Absicherung Seite 21 - 26 Betriebliche Versicherungen Seite 27 Tipps zum Businessplan Seite 28 - 32 Weitere Informationen Seite 33 - 37 Mai 14 Seite 1 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Basisinformationen für Existenzgründer Ihre Ansprechpartner in der IHK Südthüringen www. suhl.ihk.de Hauptgeschäftsstelle Suhl Antje Freund Telefon: 03681 / 362-233 Mail: [email protected] Hans-Georg Meier Telefon: 03681 / 362-211 Mail: [email protected] Hauptstraße 33 98529 Suhl H _____________________________________________________________________________________________ Niederlassung Arnstadt Annegret Klein Telefon: 03628 / 6130-513 Mail: [email protected] Detlef Schmidt Telefon: 03628 / 6130-515 Mail: [email protected] Krappgartenstraße 37 - 41 99310 Arnstadt _____________________________________________________________________________________________________________ Niederlassung Sonneberg Volker Hirsch Telefon: 03675 / 7506-413 Mail: [email protected] Mai 14 Gustav-König-Straße 27 96515 Sonneberg Seite 2 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Dienstleistungen der IHK für Gründer Das Beratungs- und Informationsangebot bei Unternehmensgründung und – übernahme beinhaltet 1. 2. 3. 4. 5. 6. Mai 14 Orientierungsberatung und Gründungsberatung im Sinne einer Erstinformation Informationsangebot/ Abwicklung zu Verfahren und Formalitäten durch den Einheitlichen Ansprechpartner Existenzgründerseminare Vertiefende Gründungsberatungen - Erstellung des Businessplanes - Auswahl der optimalen Fördermöglichkeiten - Finanzierungsplanung branchenspezifische Spezialberatungen - zu Export- und Importgeschäften, Messen - zu zulassungspflichtigen Gewerben nach Gewerbeordnung ( GewO) - zu den Bereichen Verkehr , Handel, Dienstleistungen, Gastronomie - betriebswirtschaftliche Beratung zum Rechnungswesen, Kalkulation, Marketing Rechtsberatung ( kostenfrei, turnusmäßig auch in den Niederlassungen der IHK ) - zu HGB´s - zu Miet- und Pachtverträgen - zu Arbeitsverträgen Seite 3 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Service des Einheitlichen Ansprechpartner für Gründer und Unternehmer in Thüringen www.einheitlicher-ansprechpartner.thueringen.de Melde- und Antragsformalitäten Antragsverfahren Informationen EA-Beratungscenter der IHK Südthüringen Hauptstraße 33, 98529 Suhl-Mäbendorf Tel.: 03681 362 233 / Fax: 03681 362 220 [email protected] Sollte eine Dienstleistungstätigkeit in einem anderen Bundesland oder gar im EU-Ausland aufgenommen werden, erreichen Dienstleistungsanbieter ihren vor Ort zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner über: www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de www.eu-go.eu Mai 14 Seite 4 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Geschäftsidee/ Vorhaben Möglichkeiten einer Existenzgründung - Neugründung - Freie Gestaltungsmöglichkeiten - Aufbau von Geschäftsbeziehungen (Lieferanten und Kunden - Finanzierung der Gründungsphase - Unternehmensübernahme/-beteiligung - Übernahme eines etablierten Unternehmens - Kaufpreis, laufender Kapitaldienst - Pflege bestehender Geschäftskontakte - Franchise - Nutzung eines vorhandenen Geschäftskonzeptes - Bekanntheit der Marke, des Produktes - Unterstützung vor und während der Gründung - Keine weiteren Gestaltungsmöglichkeiten - lfd.Gebühren, ggf. Einstiegsgebühr Mai 14 Seite 5 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Notwendige Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit Geschäftsidee entwickeln / Markt analysieren Gründungsvorbereitung (Beratungen/Seminare/Schulungen Konzepterstellung mit Umsatz- und Ertragsplanung für 3 Jahre Förderanträge stellen Stellungnahme zur Tragfähigkeit Anmeldung bei Gewerbe- oder Finanzamt Mai 14 Seite 6 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Zeitliche und inhaltliche Gliederung einer Gründung: Mai 14 1.Phase Selbstüberprüfung - persönliche Ziele ordnen, Selbsttest - familiäres Umfeld mit einbeziehen - fachliche Voraussetzungen klären - Finanzierungsmöglichkeiten einschätzen - Formalitäten prüfen - Eignung des Objektes für den Geschäftszweck (Miete, Kauf, Erwerb) 2.Phase Information - Branchenzuordnung klären/ Informationsquellen nutzen - Behörden kontaktieren - Berater auswählen - Markt analysieren / Idee überprüfen / Konkurrenzanalyse/ Alleinstellungsmerkmal 3. Phase Konzeption - Businessplan formulieren - Investitionsbedarf planen / Einkaufskonditionen prüfen - Umsatz- und Ertragsvorschau aufstellen - Finanzierung / Liquidität planen 4. Phase Entscheidung - Entscheidung vorbereiten - mit dem Berater abstimmen 5.Phase Realisierung - Bankgespräch führen - Objekt kaufen oder mieten - Infrastruktur und Logistik sichern - Lieferanten ansprechen - Marketingkonzept festlegen - Mitarbeiter rekrutieren - Unternehmen anmelden/ Eröffnungstermin fixieren 6.Phase Start - Eröffnung bekannt machen / Kunden interessieren - Entwicklung kontrollieren Seite 7 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Selbstständige Tätigkeiten Gewerbebetrieb (stehendes Gewerbe) Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt Handwerkskammer ( HWK) gemäß Handwerksordnung zulassungspflichtig Anlage A HwO Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrie, Handel, Gastronomie, Dienstleistungen Erlaubnispflichtig gem. GewO zulassungssfrei Anlage B1 HwO handwerksähnlich Anlage B2 HwO Mai 14 Bewachungsgewerbe Makler Versicherungsvermittler Finanzanlagenvermittler §34 a §34 c §34 d §34 f Überwachungspflichtig gem. GewO §38 Auskunfteien, Reisebüros Reisegewerbe Freie Berufe Reisegewerbekarte vom Gewerbeamt Anmeldung beim Finanzamt Branchenverbände Gemäß Titel III GewO, §§ 55 ff. Tätigkeit in eigener Person (Feilbieten von Leistungen Schausteller Wanderlager Markthändler fahrende Handwerker Kammern der freien Berufe Katalogberufe gemäß §18 EStG Ärzte Rechtsanwälte Architekten Ingenieure Künstler Dolmetscher Physiotherapeuten Hebammen Seite 8 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Erlaubnispflichtige Gewerbe Abfallbeseitigung Apotheke Arbeitskräfte Arzneimittel Atom Bank, Bausparkasse Bauträger, Baubetreuer Bewachungsgewerbe Darlehensvermittlung Fahrschule Fernunterricht Finanzanlagenvermittlung Gaststätten Güterkraftverkehr Handwerk Kapitalanlage Krankenhaus Lotterie Luftverkehr Makler Marktveranstaltungen Personenbeförderung Pfandleiher Postdienste Rechtsberatung, Inkasso Schule Seeschiffe, Seeverkehr Spielbank Spielhalle, Automatenaufsteller Telekommunikation Tierhandel Versicherungsvermittlung Versteigerung Waffen Warentermingeschäfte Mai 14 Errichtung und Betrieb von Anlagen: § 31 Abs. 1 KrW/AbfG, Einsammeln oder Beförderung: § 49 KrW/AbfG Der Betrieb in der Rechtsform der GmbH ist nicht erlaubt. § 8 G über Apothekenwesen Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung: Art. 1 § 1 AÜG Herstellung: § 13 ArzneimittelG, Inverkehrbringen: § 1 ApothekenG Ein- und Ausfuhr von Kernbrennstoffen, Betrieb von Kernanlagen §§ 3, 7 AtomG Kreditinstitute (Betreiben von Bankgeschäften § 1 KWG Durchführen von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung oder deren Vorbereitung: § 34 c GewO Bewachung von Personen oder fremdem Eigentum: § 34 a GewO § 34 c GewO Betriebserlaubnis gem. § 10 FahrlG Erlaubnispflichtig nach Fernunterrichtsschutzgesetz § 34 f GewO Betrieb von bestimmten Gaststätten: § 2 ff. GaststättenG Erlaubnispflichtig gem. § 3 GüKG Eintragung in die Handwerksrolle: § 1 HandwO Kapitalanlagegesellschaften: § 2 KapitalanlagegesellG i. V. m. § 32 KWG, Vermittlung von Kapitalanlagen: § 34 c GewO Privatkrankenanstalten: § 30 GewO Lotterieverordnungen der Länder Luftfahrzeuge: § 2 LuftVG, Flugplätze: § 6 LuftVG,Luftfahrtunternehmen: § 20 LuftVG Grundstücksmakler, Kapitalanlagenmakler: § 34 c GewO Behördliche Festsetzung gem. § 69 ff. GewO Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Omnibussen und Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr (Taxi): § 2 PerBefG Pfandleiher oder Pfandvermittlung: § 34 GewO Briefbeförderung § 5 PostG Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, Rechtsberatung, Inkasso, Frachtprüfer: § 1 RBerG Privatschule genehmigungspflichtig gem. § 55 SchulG S-H Seefrachtgeschäft: §§ 556 HGB, Personenbeförderung zur See: §§ 664 ff. HGB § 1 G über die Zulassung öffentlicher Spielbanken (RGBl. I 1933, 480) Spiele und Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: §§ 33 c, 33 d GewO Lizenz zum Betreiben von Übertragungswegen gem. § 6 TKG Erlaubnis gem. § 11 Tierschutzgesetz § 34 d Abs. 1 GewO Versteigerung fremder beweglicher Sachen: § 34 b GewO Herstellung und Verkauf von Waffen: § 7 WaffG, § 41 WaffG, Schießstätte: § 44 WaffG, Kriegswaffen – Herstell., Export, Beförderung - §§ 2 ff. KriegswaffenG Das Führen von Sammelkonten ist Depotgeschäft: § 1 Abs. 1 Nr. 5 KWG Seite 9 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Freie Berufe nach §18 EstG (Einkommenssteuergesetz) Die Ausübung eines freien Berufes ( Katalogberuf ) erfolgt auf der Grundlage einer besonderen beruflichen Qualifikation. o freiberufliche Tätigkeit ist: Mai 14 künstlerisch schriftstellerisch wissenschaftlich unterrichtend erzieherisch planerisch o Freiberuflich selbstständige Arbeit z.B. als: Arzt, Heilpraktiker, Tierarzt Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater Ergo- Physiotherapeut, Hebamme Dolmetscher, Journalist Architekt, Ingenieur, Informatiker Designer, Schriftsteller Seite 10 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Zulassungspflichtige Handwerke Mai 14 Maurer und Betonbauer Ofen- und Luftheizungsbauer Zimmerer Dachdecker Straßenbauer Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Brunnenbauer Steinmetzen und Steinbildhauer Stukkateure Maler und Lackierer Gerüstbauer Schornsteinfeger Metallbauer Chirurgiemechaniker Karosserie- und Fahrzeugbauer Feinwerkmechaniker Zweiradmechaniker Kälteanlagenbauer Informationstechniker Kraftfahrzeugtechniker Landmaschinenmechaniker Büchsenmacher Klempner Installateur und Heizungsbauer Elektrotechniker Elektromaschinenbauer Tischler Boots- und Schiffbauer Seiler Bäcker Konditoren Fleischer Augenoptiker Hörgeräteakustiker Orthopädietechniker Orthopädieschuhmacher Zahntechniker Friseure Glaser Glasbläser und Glasapparatebauer Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik Seite 11 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Zulassungsfreie Handwerke Mai 14 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger Behälter- und Apparatebauer Uhrmacher Graveure Metallbildner Galvaniseure Metall- und Glockengießer Schneidwerkzeugmechaniker Gold- und Silberschmiede Parkettleger Rollladen- und Sonnenschutztechniker Modellbauer Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher Holzbildhauer Böttcher Korb- und Flechtwerkgestalter Maßschneider Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker) Modisten Segelmacher Kürschner Schuhmacher Sattler und Feintäschner Raumausstatter Müller Brauer und Mälzer Weinküfer Textilreiniger Wachszieher Gebäudereiniger Glasveredler Feinoptiker Glas- und Porzellanmaler Edelsteinschleifer und -graveure Fotografen Buchbinder Drucker Siebdrucker Flexografen Keramiker Orgel- und Harmoniumbauer Klavier- und Cembalobauer Handzuginstrumentenmacher Geigenbauer Bogenmacher Metallblasinstrumentenmacher Holzblasinstrumentenmacher Zupfinstrumentenmacher Vergolder Schilder- und Lichtreklamehersteller Seite 12 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Handwerksähnliche Gewerbe Mai 14 Eisenflechter Bautrocknungsgewerbe Bodenleger Asphaltierer (ohne Straßenbau) Fuger (im Hochbau) Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden) Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau) Betonbohrer und -schneider Theater- und Ausstattungsmaler Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung Metallschleifer und Metallpolierer Metallsägen-Schärfer Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren) Fahrzeugverwerter Rohr- und Kanalreiniger Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) Holzschuhmacher Holzblockmacher Daubenhauer Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung) Muldenhauer Holzreifenmacher Holzschindelmacher Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zarten, Regale) Bürsten- und Pinselmacher Bügelanstalten für HerrenOberbekleidung Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration) Fleckteppichhersteller (weggefallen) Theaterkostümnäher Plisseebrenner Stoffmaler Textil-Handdrucker Kunststopfer Änderungsschneider Handschuhmacher Ausführung einfacher Schuhreparaturen Gerber Innerei-Fleischer (Kuttler) Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör) Fleischzerleger, Ausbeiner Appreteure, Dekateure Schnellreiniger Teppichreiniger Getränkeleitungsreiniger Kosmetiker Maskenbildner Bestattungsgewerbe Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung) Klavierstimmer Theaterplastiker Requisiteure Schirmmacher Steindrucker Schlagzeugmacher Seite 13 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Nebenerwerb ( Nebentätigkeit ) - Mai 14 Anmeldung beim Ordnungsamt/ Gewerbeamt je nach Tätigkeitsgruppe besteht Rentenversicherungspflicht ggf. Information des Arbeitgebers notwendig Finanzämter behandeln Nebeneinkünfte genau wie Haupteinkünfte „Kleinunternehmerregelung“ ist Erleichterung, die das Umsatzsteuergesetz vorsieht ( Grenze: 17.500€ Umsatz im Wirtschaftsjahr ) nach einer Maßgeblichkeitsprüfung durch die zuständige Krankenkasse, muss ggf. eine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden. Zeit und Höhe der Einkünfte ist dabei entscheidend. in der Arbeitslosigkeit besteht eine max. mögliche Arbeitszeit von bis zu 15 Stunden Gewinne bis 165€/Monat werden nicht auf ALG I angerechnet Gewinne zwischen 165€ und 450€ kürzen das ALG I bei ALG II besteht eine pauschale Hinzuverdienstgrenze von 100€ Seite 14 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Rechtsformen Unternehmen- / Gesellschaftsform Handelsregister Nichtkaufmann ( natürliche Person) - Einzelunternehmen , KGT Freiberufler Land-/Forstwirte Personengesellschaft GbR Abteilung A (HRA) Personengesellschaften Abteilung B (HRB) Kapitalgesellschaften Kaufmann (natürliche Person) Kaufmann (juristische Person) - eingetragener Kaufmann ( e.K.) ( Einzelunternehmen ist handelsbilanzund steuerbilanzpflichtig, wenn Umsatz >500.000 € oder Gewinn >50.000 € ) - Ein-Mann-Gesellschaft UG (haftungsbeschränkt), GmbH - Kapitalgesellschaft UG (hb), GmbH, AG - Personengesellschaft OHG, KG, GmbH & Co.KG Sonderformen (Genossenschaft, Verein, Stiftung, Reederei ) Mai 14 Seite 15 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Steuerarten Umsatzsteuer Umsatzsteuerbefreiung Kleinunternehmerregelung Umsatz <17.500 €/Jahr Umsatzsteuerpflicht= Vorsteuerabzugsrecht Istversteuerung bis 500 T€ Umsatz Sollversteuerung Lohnsteuer Minijob bis 450€ www.minijob-zentrale.de www.selbststaendig.com bei einer Umsatzsteuerzahllast von 0-512 € jährlich 513-6135 € im Quartal > 6135 € monatlich ( für Existenzgründer in den ersten 2 Jahren monatliche Umsatzsteuererklärung ) Lohnsteuerjahresschuld: 0-800 € - jährlich 801 – 3000€ - vierteljährlich > 3000€ - monatlich Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Gewerbesteuer KGT –Freibetrag Gewinn <24.500 €/Jahr gilt für Kapitalgesellschaften max. Freibetrag 5.000 €/Jahr Einkommenssteuer Mai 14 Seite 16 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Gründungszuschuss ALG I Rechtsgrundlage: § 93 Sozialgesetzbuch III Antragsberechtigt: Leistungsbezug der Agentur für Arbeit 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I Leistungsumfang: 1. Phase Arbeitslosengeld I + 300€ 6 Monate 2. Phase 300€ 9 Monate Voraussetzungen: Ermessensleistung Vermittelbarkeit in den 1. Arbeitsmarkt liegt nicht vor Überprüfung der persönlichen Eignung (Verpflichtung zu Vorbereitungsmaßnahmen) Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Kammer, Steuerberater, Unternehmensberater, andere…) Antragstellung: Mai 14 zuständige Arbeitsagentur Seite 17 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Einstiegsgeld ALG II + Sachgutförderung Ermessensleistung Rechtsgrundlage: § 16b Sozialgesetzbuch II , §16c Sozialgesetzbuch Antragsberechtigt: ALG II- Empfänger Voraussetzung: Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens Hilfebedürftigkeit Leistungsumfang: - Zuschuss zum ALG II Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft bestimmt die Höhe, max. 100% der Regelleistung, in der Regel 50 %, Degression bei längerer Dauer - Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind, bis zu 5.000 € Antragstellung: Mai 14 zuständiges Jobcenter Seite 18 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Mai 14 Seite 19 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Finanzierungshilfe nach Gründung Gründercoaching Deutschland (KfW Mittelstandsbank) Förderzweck: Zuschuss zu den Beratungskosten für einen externen, bei der KfW gelisteten Berater Antragsberechtigt: Gründer und junge Unternehmen ab Gewerbeanmeldung Der Antragsteller darf nicht länger als 5 Jahre selbstständig sein (Coaching vor der Gründung kann nicht gefördert werden) Förderfähig: Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, z.B. Marketing, Kostenkalkulation Coachingzeitraum: max. 12 Monate Fördersatz: 75 % Zuschuss zum Beraterhonorar von max. 6.000€ (netto) Sonderfall: Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr nach der Gründung 90% Zuschuss zum Beraterhonorar von max. 4000€ (netto) bei Nachweis einer Förderung nach SGB II oderIII Antragstellung: Mai 14 bei den Regionalpartnern der KfW Seite 20 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Soziale Absicherung 1. Vermeidung von sozialen Härtefällen durch entsprechende Absicherung Krankenversicherung, Antrag auf Beitragsminderung prüfen Arbeitslosenversicherung (bei der Arbeitsagentur abzuschließen) Rentenversicherung Altersvorsorge Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht-, Einbruch-, Diebstahl-….) 2. Meldepflichten des Arbeitgebers An- und Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse Sozialabgaben für Renten-, Kranken- und Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung berechnen und überweisen Jahresmeldungen mit Beschäftigungszeiten und beitragspflichtigen Verdienst Anmeldung aller Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft anmelden Lohnfortzahlung bei Krankheit, i.d.R. sechs Wochen Mai 14 Seite 21 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Krankenversicherung Wahlmöglichkeit: Freiwillig gesetzliche Versicherung Private Krankenversicherung Beitrag: Beitrag: Einkommen x Beitragssatz Beitragssatz: 14,9%, mit Krankentagegeld 15,5 % Mindestbemessungsgrenze: 2.073,75 € Ausnahmen: Gründungszuschuss oder Beitragsminderung(Härtefallregelung) Entsprechend der körperlichen Beschaffenheit und Behandlungsanspruch Basistarif - vergleichbar Hinweise: Mitversicherung in der gesetzlichen Versicherung des Partners (Familienversicherung) - bei Selbstständigen bis zu einem Gesamteinkommen von 395 €/ Monat - nicht hauptberuflich (ü. 20h/Woche) tätig - Minijob von 450 € Künstler können die Künstlersozialkasse nutzen Mai 14 Seite 22 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Weiterversicherung für Selbstständige aus der Arbeitslosigkeit Grundlage: §28a Sozialgesetzbuch III Antragsberechtigt: Selbstständige , im Ausland Beschäftigte, Pflegepersonal (mind. 14 h/Woche) Voraussetzung: - innerhalb der letzten 24 mindestens 12 Monate Versicherungspflichtverhältnis - unmittelbar zuvor Bezug einer Entgeltersatzleistung nach SGB III - ABM, welche ein Versicherungspflichtverhältnis oder den Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III unterbrochen hat Ausschlusstatbestand: Ein Versicherungspflichtverhältnis ist ausgeschlossen, wenn der Selbstständige bereits versicherungspflichtig war und seine selbstständige Tätigkeit zweimal unterbrochen hat und im Unterbrechungszeitraum Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen hat. Antragstellung: bis spätestens 3 Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit Beitrag: Der Beitragssatz für das Jahr 2014 beträgt 3,0 v.H. Auf der Basis der Bezugsgröße (2.765,-- € West, 2.345,-- € Ost) errechnet sich für das Jahr 2014 ein Beitrag in Höhe von monatlich 82,96 € (West) und 70,36 € (Ost) für selbständig Tätige (für Selbstständige in der 2-jährigen Startphase ist nur ein hälftiger Beitrag zu bezahlen Beendigung des Versicherungsverhältnisses: Mai 14 - selbstständige Tätigkeit wird weniger als 12 Monate ausgeübt - mehr als 3 Monate Beitragsrückstand - erstmals nach 5 Jahren kündbar Seite 23 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Rentenversicherung Selbstständige mit Pflichtversicherung Meldepflicht innerhalb von 3 Monaten! - Selbstständige Handwerker (nach Anlage A HwO) - Lehrer und Erzieher - Pflegepersonen, Krankengymnasten - Künstler und Publizisten - Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, die keinen Arbeitnehmer beschäftigen - Freiberufler mit eigenem Versorgungswerk Befreiung ist auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Regelbeitrag ohne Einkommensnachweis: 443,21 € Ost, Existenzgründer für die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag 221,6 € Ost möglich Regelbeitrag mit Einkommensnachweis: Einkommensgerechte Zahlung Muss vom Gründer beantragt werden Beitragssatz 18,9 % Höchstgrenze bundeseinheitlich 1.124,55 € Selbstständige ohne Versicherungspflicht Pfichtversicherung auf Antrag: - Versicherungsschutz wie Pflichtversicherte Antragstellung 5 Jahre nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit Nach Eintritt der Antragspflichtversicherung nicht kündbar Beiträge analog Pflichtversicherung Voraussetzung zum Abschluss Riesterrente - Freiwillige Versicherung: - Berufsunfähigkeitsschutz prüfen! Beginn und Ende jederzeit möglich Einzahlungsbeitrag frei wählbar zwischen 85,05 € und 1.124,55 € Versicherungsfrei sind Selbstständige: - bei geringen Verdiensten bis 450€ - unabhängig vom Einkommen bei selbstständiger Tätigkeit bis 2 Monate bzw. 50 Arbeitstagen jährlich Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten! Mai 14 Seite 24 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Soziale Absicherung – Berufsgenossenschaften www.dguv.de, Infoline: 0800 6050404, E-Mail:[email protected] - welche Berufsgenossenschaft ist für meine Branche zuständig? - Beitragspflicht ist branchenabhängig, auch für allein tätige Unternehmer - Meldepflicht/ Anmeld. von Mitarbeitern innerhalb 1 Woche nach Gründung - Freiwillige Mitgliedschaft bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft möglich Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU Hildegardstraße 28 – 30, 10715 Berlin Telefon: 030 85781-0 www.bgbau.de [email protected] Telefon: 0621 183-0 www.bghw.de [email protected] Telefon: 040 5146-0 www.vbg.de [email protected] Tel.:0800 999 0080-0 www.bghm.de [email protected] Telefon: 040 20207-0 www.bgw-online.de [email protected] Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Dynamostraße 7 – 11, 68165 Mannheim Telefon: 0621 4456-0 www.bgn.de [email protected] Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg Telefon: 06221 5108-0 www.bgrci.de [email protected] Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln Telefon: 0221 3778-0 www.bgetem.de [email protected] Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg Telefon: 040 3980-0 www.bg-verkehr.de [email protected] Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße.70-72, 34131 Kassel Telefon:056193590 www.svlfg.de Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution M 5, 7 68161 Mannheim Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg Berufsgenossenschaft Holz und Metall Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15, 55130 Mainz Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg Mai 14 Infolge der jeweiligen Satzungsbestimmungen besteht eine Pflichtversicherung für Unternehmer. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch bei einigen Berufsgenossenschaften eine Befreiungsmöglichkeit. Seite 25 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Soziale Absicherung – weitere… Pflegeversicherung Beitrag: 2,05 %+ 0,25% bei Kinderlosigkeit * 2.073,75€ = 42,51/ 47,69 € Befreiung: bei Nachweis einer entsprechenden privaten Versicherung (Rückkehr dann nicht mehr möglich) Private Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) Der Staat unterstützt bestimmte Zusatzversicherungen mit einem Betrag von 5,00€. Der Zuschuss wird vom Versicherungsunternehmen beantragt und von dem Deutschen Rentenversicherung Bund ausgezahlt. Über Details zur Förderfähigkeit und Umsetzung informieren die privaten Versicherungsunternehmen. Hinweis bei Beschäftigungsverhältnissen: Beantragung einer Betriebsnummer über den Betriebsnummernservice der Bundesagentur - 0180 1664466 Mai 14 Seite 26 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Betriebliche Versicherungen Betriebliche Versicherungen Betriebsunterbrechungsversicherung /Praxisausfallversicherung Betriebshaftpflichtversicherung (teilweise Pflicht) Berufshaftpflichtversicherung Feuerversicherung Sturmversicherung Produkthaftversicherung Einbruchdiebstahlversicherung Mai 14 Inhalt Absicherung von Unterbrechungen Bei Schaden durch Feuer, Einbruch, Wasserschaden Übernahme von lfd. Kosten (Personalkosten, Mieten, Zinsen etc. ) bis zum Wiederaufbau/Wiederaufnahme Absicherung von Schäden gegenüber Dritten bei betrieblicher Tätigkeit Schutz vor finanziellen Folgen eines Berufsversehens (z.B. bei falscher Beratung) Absicherung von technischen und kaufmännischen Einrichtungen, Waren… bei Schäden durch Brand Absicherung bei Schäden an Gebäuden und beweglichen Sachen bei Schäden durch Sturm Absicherung bei Schäden gegenüber Dritten durch fehlerhafte Produkte Ersatz bei zerstörten oder beschädigten Sachen sowie Beschädigungen an Türen, Schlössern, Wänden Seite 27 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Tipps zum Businessplan 1. Der Businessplan - Ihre Visitenkarte 2. klare und präzise Beschreibung 3.… auf dem Boden bleiben 4. Puffer berücksichtigen 5. Kurz wie möglich – umfangreich wie nötig 6. Externer Rat ist wichtig 7. Dranbleiben 8. Nutzung von Beratungs-/Fördermöglichkeiten Mai 14 - klare Darstellung und saubere Form - auch und gerade ein Laie oder Branchenfremder sollte Ausführungen verstehen - sachliche Darstellung - keine euphorische Darstellung von Sachverhalten - offener Umgang mit bestehenden Schwächen und Darstellung von Lösungsmöglichkeiten - zeitliche und finanzielle Aspekte - kein „schönrechnen“ - möglichst Reserven einbauen - Darstellung aller relevanten Aspekte (Konkurrenzanalyse, Marketingbetrachtungen) - Umfang abhängig vom Bekanntheitsgrad / Größe des Vorhabens und betriebswirtschaftlichen und technischen Aspekten - Diskussion zu Schwerpunktfragen - externe Bewertung des Vorhabens - Zugriff auf wichtige betriebswirtschaftliche und technische Daten - Vergleiche zu bestehenden Unternehmen - bei Erfordernis überarbeiten und aktualisieren - schrittweise Verbesserung - Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen - Inanspruchnahme des Existenzgründerpasses - Nutzung von Beratungssprechtagen - Gründercoaching nach der Gründung - Erfahrungsaustausch mit Branchenkollegen Seite 28 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Unternehmenskonzept / Vorhabensbeschreibung - Aufbau Mai 14 1.Geschäftsidee Was ist Ihre Geschäftsidee (Produkt oder Dienstleistung Was unterscheidet Sie von Ihren Mitbewerbern? 2.Persönliche Eignung beruflicher Werdegang, besondere Fähigkeiten Branchenerfahrung, kaufmännische Kenntnisse 3.Markteinschätzung/ Standortwahl Wie groß ist das Marktvolumen Ihrer Zielgruppe? Umsatzberechnung/Standortbeschreibung/Erreichbarkeit Wie wollen Sie diese Zielgruppe erreichen? Haben Sie schon Kundenkontakte? Benötigen Sie ein eigenes Marketingkonzept? 4.Wettbewerbssituation Wie schätzen Sie Ihre Konkurrenz ein? Welchen Service bieten Sie? 5.Zukunftsaussichten Wie wird sich die Nachfrage entwickeln? 6.Planungsrechnungen Umsatz- und Ertragsvorschau Liquiditätsplanung Investitions- und Finanzierungsplan Seite 29 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Umsatz- und Ertragsvorschau Mai 14 Angaben in € ohne MwSt. Erwarteter Umsatz -Material-, Warenkosten = Rohgewinn - Personalkosten (incl. Lohnnebenkosten) - Sachkosten Miete, Pacht Energiekosten (Strom, Gas, Wasser, Heizung) Versicherungen, Beiträge Betriebliche Steuern Kfz-Kosten Werkzeuge, Kleingeräte Instandhaltung, Reparaturen Werbekosten Reisekosten Leasing Porto,Telefon, Mobiltelefon, Fax, Internet Bürobedarf Rechts- u. Beratungskosten, Steuerberater, Buchführung Fortbildungskosten Sonstige Ausgaben = Erweiterter Cashflow - Zinsen = (Cash-flow) - Abschreibungen = Betriebsergebnis - Kalkulatorische Kosten (z. B. eigengenutzte Räume) = Betriebswirtschaftliches Ergebnis - Unternehmerlohn - Rücklage EStG - Tilgung= Gewinn 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Seite 30 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Liquiditätsplanung 1. Monat 2. Monat 3.Monat … Liquide Mittel Bank Liquide Mittel Kasse Summe Umsatzerlöse Sonstige Einnahmen Privateinlagen Brutto Summe Summe verfügbare Mittel - Ausgaben Personal - Betriebsausgaben - Versicherungen - Mieten - Waren/ Material - Marketing /Vertrieb - Investitionen - KfZ-Kosten - Vor-/ Umsatzsteuer - Einkommen- und Gewerbesteuer - Zinsen - Tilgung - Verwaltung - Sonstige Ausgaben - Privatentnahmen Summe Gesamtausgaben Verfügbare Mittel - Gesamtausgaben = Überschuss /Fehlbetrag +/- Saldo Vormonat = Liquiditätssaldo Mai 14 Seite 31 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Investitionsplan Finanzierungsplan Investionen Eigenmittel Gründungsnebenkosten (einmalige) Betriebsmittel Grundstücke und Gebäude Renovierung/Umbau/Nebenkosten Betriebs- und Geschäftsausstattung Fahrzeuge Waren- oder Materialerstausstattung Kaufpreis für tätige Beteiligung/Übernahmepreis Gewerbeanmeldung/-erlaubnis /Genehmigungen Mietkaution Patent-, Lizenz-, Franchisegebühr Beratungen (Steuer- und Unternehmensberater) Notar/Handelsregister Markteinführung Internetpräsenz /Anzeigen Seminare etc. Büromaterial, Briefpapier, Visitenkarten Sonstiges Anlaufkosten Courtage Vorfinanzierung von Aufträgen/Forderungen Sonstiges (Reserven für Lebensunterhalt/Unvorhergesehenes) Gesamtbedarf (Investitionen + Gründungsnebenkosten + Betriebsmittel) Mai 14 Barvermögen Sacheinlagen /Eigenleistungen (aktivierungsfähig) Verwandtendarlehen/Privatdarlehen von Bekannten Beteiligungskapital Fremdmittel Öffentliche Förderprogramme/ -kredite Bankdarlehen (Investitionen) Bankdarlehen (Betriebsmittel) Kontokorrentkredit Privatdarlehen Lieferantenkredit Finanzierungssumme: …€ …€ Seite 32 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens • Handwerkskammer • Industrie- und Handelskammer • Berufsständische Kammern (z. B. Architekten-, Ärztekammern, Innungen) • Fachverbände • Sonstige (z. B. Steuer-, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer) Die IHK Südthüringen erhebt für eine fachkundliche Stellungnahme ein Entgelt in Höhe von 20,00 €. Das Entgelt muss bei der Abholung der Stellungnahme gezahlt werden. Welche fachkundigen Stellen gibt es? Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen? • • • • • • • • • • • • • • Mai 14 Formulare der Agentur für Arbeit (bei Beantragung Gründungszuschuss) genaue Beschreibung des Vorhabens Kapitalbedarfsplan (Aufstellung über die erforderlichen Anschaffungen für die Gründung) Finanzierungsplan (Aufstellung über die vorgesehene Finanzierung) Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Prognose der zu erwartenden Umsätze und der betrieblichen Kosten als Gegenüberstellung) für 3 Jahre Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang ggf. Aufstellung über die Kosten der privaten Lebensführung Hinweis: ergänzende Unterlagen, abhängig von der Branche und dem Umfang des Unternehmens Die von Ihnen eingereichten Unterlagen, Kopie des Gewerbemiet- oder -pachtvertrages (ggf. als Entwurf) die zur Bearbeitung der Stellungnahme Kopie vom Handelsvertreter- oder Subunternehmervertrag vorgelegt werden, verbleiben bei der Kopie vom Kaufvertrag (bei Firmenübernahmen oder –beteiligungen) fachkundigen Stelle. Deshalb denken Sie Bilanzen/Jahresabschlüsse und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (nur bei Übernahmen) bitte daran sich ggf. vorab eine Kopie Kopie vom Franchise- oder Kooperationsvertrag anzufertigen. Kopie Gesellschaftervertrag (z. B. bei GbR oder GmbH) ggf. Kopie der Gewerbeanmeldung/Reisegewerbekarten/Gewerbeerlaubnis Seite 33 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Checkliste - Anmeldung eines Unternehmens Behörde / Institution / Kammer Gewerbeamt Aktivitäten Gewerbeanmeldung Anmerkungen Handwerker: Nachweis über Eintragung in Handwerks- bzw. Gewerberolle erforderlich notwendig Freiberufler: keine Gewerbeanmeldung erforderlich Gewerbeamt / Landesverwaltungsamt / Aufsichtsbehörden Beantragung von Erlaubnissen zur Ausübung erlaubnispflichtiger Gewerbe Gewerbeaufsichtsamt / Ordnungsamt / Gewerbeamt Informationen über gewerbliche Auflagen einholen technischer und sozialer Arbeitsschutz, Gefahrstoffe, Umweltschutz Handelsregister des Amtsgerichts Eintragung in das Handelsregister Abschluss Gesellschaftsvertrag bei einem Notar erforderlich Industrie- und Handelskammer keine gesonderte Anmeldung erforderlich Information an IHK erfolgt durch das Gewerbeamt (Pflichtmitgliedschaft) Handwerkskammer (bei gleichzeitiger Aufnahme von Tätigkeiten im Handwerk) Eintragung in die Handwerksrolle - Anlage A bzw. Eintragung in das Gewerbeverzeichnis – Anlage B1 / B2 handwerksrechtliche Voraussetzungen Anlage A beachten (Pflichtmitgliedschaft) Agentur für Arbeit Beantragung einer Betriebsnummer über den Betriebsnummernservice der Bundesagentur bei Beschäftigung von Mitarbeitern Beantragung freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer (keine Pflichtversicherung) Antrag muss innerhalb von vier Wochen nach Existenzgründung bei der Arbeitsagentur vorliegen Beantragung Gründungszuschuss fachkundige Stellungnahme z.B. durch Kammer erforderlich ARGE / Jobcenter Beantragung Einstiegsgeld fachkundige Stellungnahme. z.B. durch Kammer erforderlich GFAW Beantragung von Fördermitteln für Existenzgründer fachkundige Stellungnahme durch IHK erforderlich Finanzamt formloses Schreiben zur Beantragung einer Steuernummer steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Mai 14 erforderlich für Ausübung erlaubnispflichtiger Gewerbe bzw. für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen Seite 34 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Berufsgenossenschaft Krankenkasse Rentenversicherung (gesetzliche Rentenversicherung) Mitteilung der Betriebseröffnung mit folgenden Angaben: - Gründungsdatum, - Gegenstand des Unternehmens - Art des Unternehmens - Anzahl Beschäftigte Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden; innerhalb 1 Woche nach der Gründung Unternehmer: Anmeldung bei der gewählten Krankenkasse Wahlmöglichkeit gesetzliche oder private Krankenversicherung Arbeitnehmer: Anmeldung versicherungspflichtiger Mitarbeiter (Krankenversicherung / Pflegeversicherung) Anmeldepflicht durch Unternehmer (Arbeitgeber) Unternehmer: Klärung Versicherungspflicht / freiwillige Rentenversicherung Anmeldepflicht durch Unternehmer (Arbeitgeber) in einigen Branchen besteht auch Versicherungspflicht für Unternehmer Klärung mit BG erforderlich Arbeitnehmer: Anmeldung versicherungspflichtiger Mitarbeiter Versicherungen Bauamt SOKA Bau Abschluss von Personen-, Unfall-, Rechtsschutz-, Betriebs,- Betriebshaftpflicht- bzw. Kfz-Versicherungen Nutzungsänderungsantrag Bauantrag gewerbliche Nutzung von zuvor anders genutzten Räumen bzw. vor Um-, Änderungs- bzw. Neubauten Anmeldung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe Urlaubs- und Lohnausgleichskasse für Beschäftigte der Bauwirtschaft Kopie Gewerbeanmeldung erforderlich Weitere mögliche Aktivitäten vor der Existenzgründung Banken / Sparkassen Eröffnung eines Geschäftskontos Post Beantragung Postschließfach, Postzustellservice Telefonanbieter Beantragung Telefonanschluss, Faxanschluss Internetanbieter Internetzugang, Homepage Ver- und Entsorgungsunternehmen Bezug von Gas, Strom, Wasser, Müll, Abwasser, Entsorgung v. Gefahrstoffen Mai 14 Seite 35 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Wichtige Internetadressen Industrie- und Handelskammern www.dihk.de www.suhl.ihk.de www.hwk-suedthueringen.de Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Industrie- und Handelskammer Südthüringen Handwerkskammer Südthüringen Gründungsprogramme/ Beratung www.bmwi.de www.einheitlicher-ansprechpartner.thueringen.de www.next-change.org www.kfw-beraterboerse.de www.dpma.de www.dfv-franchise.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Einheitlicher Ansprechpartner, Behördenlotse Unternehmensnachfolgeboerse Beraterbörse der KfW-Bank Deutsches Patent- und Markenamt Deutscher Franchise Verband e.V. Arbeitsmarktpolitische Programme www.arbeitsagentur.de www.bmas.bund.de Bundesanstalt für Arbeit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Förderprogramme/Finanzierung www.foerderdatenbank.de www.bb-thueringen.de www.aufbaubank.de www.bvk-ev.de www.kfw.de www.gfaw-thueringen.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bürgschaftsbank Thüringen GmbH Thüringer Aufbaubank Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau Gesellschaft für Wirtschafts- und Arbeitsförderung im Freistaat Thüringen mbH Steuerliche Hilfen www.bstbk.de www.dstv.de Mai 14 Bundessteuerberaterkammer Deutscher Steuerberaterverband Seite 36 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Brancheninformationen www.destatis.de www.ifhkoeln.de www.ec-net.de www.startupsshop.de www.bvr.de www.dguv.de www.bga.de www.hessen.thueringen.cdh.de www.thuehoga.de www.bbe-handelsberatung.de www.ltv-thueringen.de www.ehvthueringen.de Statistisches Bundesamt Deutschland Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln Kompetenzzentren Electronic Commerce Sparkassen Verband Volksbanken und Raiffeisenbanken Berufsgenossenschaften Verband Groß-, Außenhandel und Dienstleistungen Wirtschaftsverband der Handelsvertretungen Hessen/Thüringen e.V. Thüringer Hotel- und Gaststättenverband BBe Handelsberatung Leipzig- Erfurt GmbH LTV Landesverband des Thüringer Verkehrsgewerbes e.V. Einzelhandelsverband Thüringen (Verband Thüringer Kaufleute) Technologie- und innovationsorientierte Gründerzentren in Südthüringen www.tgz-ilmenau.de www.wip-thueringen.de Mai 14 TGZ Technologie- und Gründerzentrum Ilmenau GmbH Technologie- und Gründer-Fördergesellschaft Schmalkalden /Dermbach GmbH Südthüringen Seite 37