Rahmenbedingungen 2016 FiB „Fortbildung im Bezirk“

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Rahmenbedingungen 2016 FiB „Fortbildung im Bezirk“
Rahmenbedingungen 2017
FiB „Fortbildung im Bezirk“
www.fortbildungimbezirk.at
Einladungskreis und Zielgruppe
FiB „Fortbildung im Bezirk“ ist eine Fortbildungsreihe der Ärztekammer Steiermark und richtet sich inhaltlich primär an alle in einem pol.
Bezirk der Steiermark niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Eingeladen werden alle Ärztinnen und Ärzte (ord. Kammermitglieder) des
jeweiligen Bezirkes bzw. der Bezirksgruppe, um die Kommunikation zwischen Niedergelassenen und Angestellten zu fördern. In den
Grazer Bezirken werden davon abweichend nur Niedergelassene der jeweiligen Bezirksgruppe eingeladen, da sonst die Teilnehmerzahl
den vorgesehenen Rahmen sprengen würde.
Themenauswahl
Durch die BezirksärztevertreterInnen/-Stv. bzw.
Fortbildungsverantwortliche (= BÄV):
Die/der BÄV legt auf Grund der Bedürfnisse, Wünsche und
Anregungen der Kolleginnen und Kollegen aus dem jeweiligen
Bezirk das Vortragsthema sowie die Vortragenden fest und
akkordiert diese Wünsche mit einem Sponsor. Die Kooperation mit
dem Sponsor regelt der § 3 der ÖÄK-Fortbildungs-Verordnung
www.arztakademie.at/dfpverordnung.
Beitrag des Fortbildungsreferates:
Vorschläge über aktuelle Themen, mögliche Vortragende und
Sponsoren werden vom Fortbildungsreferenten über das
Fortbildungsportal im Internet ausschließlich den BÄV bekannt
gemacht.
Inhaltliche und organisatorische Vorgaben an die Veranstaltungsreihe
Die Themenauswahl soll die Bedürfnisse und Wünsche der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über aktuelle und besonders stark
nachgefragte medizinische Fortbildung berücksichtigen und über das Jahr gesehen möglichst breit gestreut werden. Es sollen gezielt
neue Erkenntnisse, praktische Inhalte und Updates vermittelt werden, die für die Tätigkeit als Ärztin/Arzt relevant sind. Es werden
ausschließlich medizinische (ärztliche) Fortbildungen angeboten. Ziel ist es, in jedem Bezirk (jeder Region) 10 FiB-Fortbildungen pro
Jahr anbieten zu können. Die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen ist aus organisatorischen Gründen für alle Beteiligten erforderlich.
Organisation
Die/der BezirksärztevertreterIn/-Stv. bzw.
Fortbildungsverantwortliche (= BÄV) meldet spätestens
3 Wochen vor dem Fortbildungstermin mit dem
Anmeldeformular per Mail oder per Fax an das
Fortbildungsreferat:
Durch das Fortbildungsreferat:
DFP-Approbation der Veranstaltung und Eintrag in den DFPKalender www.dfpkalender.at
Titel der Fortbildung (im Titel dürfen ggf. nur Wirkstoffnamen
verwendet werden)
Versand der Einladungen 2 Wochen vor der Veranstaltung
per E-Mail bzw. Brief (wenn keine E-Mail-Adresse
vorhanden ist).
Veranstaltungsort (nach Möglichkeit mit getrennten Vortragsund Buffeträumlichkeiten)
Erstellung der Veranstaltungsunterlagen (Teilnehmerliste
und -bestätigungen, Beurteilungsbögen, Dokumentation)
Einladungsbezirk (Bezirksgruppe)
Bereitstellung der erforderlichen Vortragstechnik (Beamer,
Laptop)
o
Im Ausnahmefall, wenn ein zusätzlicher Bezirk
eingeladen werden soll, ist die Veranstaltung vom
veranstalteten BÄV direkt mit den weiteren BÄV zu
akkordieren.
Tag und Zeit der Veranstaltung (fixe Vorgabe:
Abendveranstaltung mit 2 DFP-Punkten = 90 Minuten)
Die Moderation erfolgt im Namen des Veranstalters (=
Ärztekammer) immer durch den BÄV.
Meldung des Sponsors (Firma, Pharmareferent, E-Mail,
Mobiltelefon)
Der Sponsor wird vom BÄV über seine Verpflichtungen
(Administrationsbeitrag) sowie über die verpflichtende
Einhaltung des § 3 der ÖÄK-Fortbildungs-Verordnung durch
Übergabe dieser Rahmenbedingungen informiert.
Die Erwartungen der Zielgruppe an die Inhalte der
Fortbildung werden vom BÄV dem Vortragenden mitgeteilt.
Nach Möglichkeit wird nach jeder Veranstaltung ein Handout
(die wichtigsten Vortragsbilder) vom Vortragenden an das
Fortbildungsreferat gemailt. Dieses Handout wird als PDF im
Fortbildungsportal www.fortbildungimbezirk.at zum Download
bereitgestellt. Der BÄV ersucht den Vortragenden um ein
Handout.
Absolvierte DFP-Punkte werden anschließend auf die
Fortbildungskonten www.meindfp.at automatisch gebucht
Durch die/den FortbildungsbetreuerIn der Ärztekammer:
Die Vorortbetreuung ist Teil des Service und der
Qualitätssicherung und beinhaltet:
Kontaktaufnahme mit dem Vortragenden vor der
Veranstaltung (Fragen zur benötigten Technik)
Technische Unterstützung (Beamer, Laptop)
Vollständige Erfassen der Teilnehmer
Übergabe einer Kopie der Teilnehmerliste an den Sponsor
vor Ort oder per Fax/E-Mail am nächsten Tag
Ausgabe der FiB-Rahmenbedingungen an den Sponsor
Ausgabe der Teilnahmebestätigungen
Ausgabe und Einsammeln der Evaluierungsbögen
Auflage von Informationsmaterial des FB-Referates
Verantwortung für die Datenerfassung (Formblatt)
Geräte und Unterlagen sind am nächsten Tag bis 09.00 Uhr
an das FB-Referat zu retournieren
Sponsoring
Leistungen des Sponsors:
Der Sponsor leistet einen Kostenbeitrag für Einladung, Porto,
Teilnehmerunterlagen, Technik, Vorortbetreuung in der Höhe
von EUR 390,-- nach Rechnungslegung an die Ärztekammer.
Der Sponsor übernimmt das Honorar der Vortragenden im
ortsüblichen Ausmaß. Honorar und allfällige Reise- und
Nächtigungskosten werden ausschließlich nach Legung einer
Honorarnote bzw. nach vertraglicher Vereinbarung durch den
Sponsor direkt an den Vortragenden bezahlt. Alle
gesetzlichen Vorschriften, der § 3 der ÖÄK-FortbildungsVerordnung, der Code of Conduct der Ärztekammer und der
Pharmig-Verhaltenscodex sind einzuhalten.
Der Sponsor organisiert auf eigene Rechnung eine allfällige
an die Fortbildung anschließende Verpflegung.
Leistungen der Ärztekammer Steiermark:
Der Sponsor wird auf der Einladung mit Logo angeführt,
wenn dieses rechtzeitig übermittelt wird.
Der Sponsor kann mit Mitarbeitern und ggf. mit einem
kleinen Informationsstand (Roll-up) sowie
Informationsmaterial bei der Veranstaltung präsent sein.
Auf der Rückseite der Brief-Einladung kann unentgeltlich
eine Information des Sponsors in schwarz/weiß abgedruckt
werden. Diese muss im Format A4 als PDF kopierfertig
zeitgerecht übermittelt werden.
Der Sponsor erhält die Einladung als PDF an die
angegebene E-Mail-Adresse übermittelt und kann die
Veranstaltung auch selbst bewerben.
Die Kooperation mit dem Sponsor regelt der § 3 der ÖÄK-Fortbildungs-Verordnung www.arztakademie.at/dfpverordnung.
Auszug aus der Fortbildungsverordnung der Österreichischen Ärztekammer: § 3 Sponsoring und ärztliche Fortbildung
(1) Bei DFP-Angeboten ist eine Kooperation von ärztlichen Fortbildungsanbietern mit an der Fortbildung interessierten Organisationen, Einrichtungen und Dritten (Sponsoren), welche
einen Beitrag zur Entwicklung der medizinisch-wissenschaftlichen Fortbildung leisten, grundsätzlich möglich.
(2) Jedes Sponsoring ist transparent zu machen.
(3) Der Sponsor darf den Inhalt der Fortbildung nicht beeinflussen. Inhalte ärztlicher Fortbildung sind unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter zu halten.
(4) Die Zusammenarbeit zwischen Sponsor und ärztlichem Fortbildungsanbieter muss so gestaltet sein, dass das Patientenwohl und die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit und
Entscheidungsfreiheit nicht gefährdet oder beeinflusst werden.
(5) Programme, Einladungen und sonstige Unterlagen oder Publikationen zu DFP-Fortbildungen dürfen Werbung enthalten. Diese ist vom Umfang her dem Informationscharakter der
Publikation unterzuordnen. Mindestens anzuführen ist der ärztliche Fortbildungsanbieter, die DFP-Approbation, die Referenten und die Sponsoren.
(6) Die Inhalte von E-Learning-Fortbildungsmodulen dürfen nicht durch Werbe-Banner, Werbe-Pop ups oder ähnliche elektronische Werbe-Anwendungen unterbrochen werden. Die
Verlinkung von Fortbildungsinhalten mit kommerziellen Internetseiten zu Werbezwecken ist nicht zulässig.
(7) Ein kommerziell unterstütztes Rahmenprogramm ist erlaubt, wenn es der Kontaktpflege und dem Informationsaustausch der Fortbildungsteilnehmer dient sowie zeitlich und dem
Umfang nach der wissenschaftlichen Fortbildung untergeordnet ist und muss sich vom wissenschaftlichen Inhalt unmissverständlich abheben.
(8) Ärztliche Fortbildungsanbieter tragen Sorge, dass folgende DFP-Grundsätze eingehalten werden:
a) Ärztliche Fortbildungsanbieter und Vortragende müssen gegenüber der Österreichischen Ärztekammer und den Teilnehmern offen legen, ob ein persönliches oder
wirtschaftliches Verhältnis zu einem kommerziellen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Fortbildungsinhalt der jeweiligen Fortbildung besteht.
b) Bei der Fortbildung ist auf eine neutrale Darstellung der wissenschaftlichen Inhalte zu achten. Vorzugsweise müssen Substanz- bzw. Wirkstoffnamen genannt werden. Bei
Erwähnung eines Produkts müssen, sofern auch noch andere Produkte derselben Substanzklasse existieren, diese angeführt werden.
(9) Jede Zusammenarbeit mit Sponsoren muss auf Basis der einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen (z.B. das Arzneimittelgesetz § 55a, der „Ärztliche Verhaltenskodex“ der
Österreichischen Ärztekammer und die Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit“ der Österreichischen Ärztekammer sowie sonstiger in diesem Zusammenhang erlassenen
Rechtsvorschriften) erfolgen.
Evaluierung
Die gewonnenen Daten der Beurteilungsbögen werden anonymisiert vom Fortbildungsreferat gesammelt und dienen zur
Weiterentwicklung der Veranstaltungsserie.
Vorgaben an die Vortragenden
Die Vortragenden garantieren, dass die Inhalte und Ausführung der Fortbildung entsprechend des § 3 der ÖÄKFortbildungsverordnung objektiv dargestellt und frei von wirtschaftlichem Interesse gestaltet sind, die DFP-Grundsätze eingehalten
werden sowie alle gesetzlichen Vorschriften, der Code of Conduct der Ärztekammer und der Verhaltenscodex der Pharmig
eingehalten werden. Allfällige persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zu einem Sponsor im Zusammenhang mit dem
Fortbildungsinhalt müssen offen gelegt werden.
Die Vortrags- und die Diskussionszeit sollen jeweils 45 Minuten betragen (insgesamt 90 Min. = 2 Fortbildungspunkte).
Die Inhalte müssen zielgruppenorientiert präsentiert werden. Die Erwartungen werden vom BÄV dem Vortragenden mitgeteilt.
Der Vortragende wird gebeten ein Handout (wichtigsten Vortragsbilder) für das Fortbildungsportal der Ärztekammer Steiermark
(Internet) zum freien Download zur Verfügung stellen. Dieses ist als PDF dem Fortbildungsreferat [email protected] zu
mailen. Die inhaltliche Verantwortung sowie das Herausgeber- und Urheberrecht verbleiben beim Verfasser.
Honorare der Vortragenden
Das Honorar des Vortragenden im ortsüblichen Rahmen, das den Zeitaufwand für die Erstellung und Durchführung der Fortbildung
abdeckt, sowie allfällige Reise- und Nächtigungskosten werden zwischen dem Sponsor und dem Vortragenden nach Legung einer
Honorarnote direkt abgerechnet. Vortragender sowie Sponsor garantieren, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Moderationshonorar
Der anwesende BÄV erhält für die Moderation, einschließlich der Vorbereitung, eine Aufwandsentschädigung von EUR 100,--.
Qualitätssicherung
Neben der Vermittlung hochwertiger ärztlicher Fortbildung und Evaluierung der Veranstaltung ist es ein anerkanntes Anliegen der
medizinischen Qualitätssicherung, auch die Kommunikation der Kolleginnen und Kollegen untereinander im Bezirk zu fördern.
Internet
Die Fortbildungen werden im Internet unter www.fortbildungimbezirk.at bzw. im DFP-Kalender www.dfpkalender.at veröffentlicht.
Information: Ärztekammer für Steiermark, Fortbildungsreferat, Frau Michaela Hutter
Tel.: 0316/8044-37
Fax: 0316/8044-132
E-Mail: [email protected]
Gültig ab 01.01.2017
Internet: www.fortbildungimbezirk.at