Bericht Alpenrhein/Bodensee

Transcrição

Bericht Alpenrhein/Bodensee
Flussgebietseinheit Rhein
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Bericht zur Internationalen Information und Koordination
für die Hochwasserrisikomanagementpläne
in Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der EU
Teil 1: Potenziell signifikante Hochwasserrisikogebiete
Teil 2: Hochwasser- Gefahren- und Risikokarten
Teil 3: Hochwasserrisikomanagementplan
Dezember 2015
Koordinationsgruppe im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Baden-Württemberg * Bayern * Liechtenstein * Österreich * Schweiz *
Impressum:
Dezember 2015
Herausgeber:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
https://um.baden-wuerttemberg.de/
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 3 -
Koordinationsgruppe Alpenrhein Bodensee
Baden-Württemberg:
Jürgen Reich, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg, Willy-Brandt-Straße 41, D - 70173 Stuttgart;
Tel: 0049-711-126-1551;
Email: jü[email protected]
Lothar Heissel, Regierungspräsidium Tübingen, Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 20, D – 72072 Tübingen
Tel: 0049-7071-757-3527;
Email: [email protected]
Bayern:
Gabriele Merz, Bayerisches Landesamt für Umwelt,
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, D - 86179 Augsburg
Tel: 0049-821-9071-5293;
Email: [email protected]
Liechtenstein:
Emanuel Banzer, Amt für Bevölkerungsschutz
Postfach 684, FL - 9490 Vaduz
Tel: 00423-236-6856;
Email: [email protected]
Österreich:
Thomas Blank, Amt der Vorarlberger Landesregierung
Josef-Huter-Straße 35, A - 6901 Bregenz
Tel: 0043-5574-511-27410;
Email: [email protected]
Matthias Nester, Amt der Vorarlberger Landesregierung;
Josef-Huter-Straße 35; A - 6901 Bregenz
Tel: 0043-5574-511-27431;
Email: [email protected]
Ernst Überreiter, Ministerium für ein Lebenswertes Österreich
Umwelt und Wasserwirtschaft; Stubenring 1; A - 1010 Wien
Tel: 0043-1-71100-7169;
Email: [email protected]
Schweiz:
Hans-Peter Willi, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
CH - 3003 Bern-Ittigen;
Tel: 0041-31-324 17 39;
Email: [email protected]
IRKA:
Thomas Blank, siehe oben
IRR:
Dieter Vondrak, Internationale Rheinregulierung (IRR)
Höchsterstraße 4, A - 6890 Lustenau
Tel: 0043-5577-82395;
Email: [email protected]
Daniel Dietsche, Internationale Rheinregulierung (IRR)
Lämmlisbrunnenstraße 54, CH - 9001 St.Gallen
Tel: 0041-71 229 21 01;
Email: [email protected]
Federführende Stelle / Koordination der Berichterstattung
Jürgen Reich, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Seite - 4 -
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
INHALTSVERZEICHNIS
Überblick ....................................................................................................................................... 6
Einleitung ...................................................................................................................................... 7
Zweck des Berichtes .................................................................................................................... 7
Aufgaben im Bearbeitungsgebiet ................................................................................................ 7
Zusammenarbeit im Bearbeitungsgebiet .................................................................................... 8
Ergebnisse der Zusammenarbeit ................................................................................................. 9
1
Allgemeine Angaben .......................................................................................................... 10
1.1
Rechtliche Umsetzung der HWRM-RL ............................................................................... 10
1.2
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee ....................................................................... 10
1.3
Oberflächengewässer ......................................................................................................... 11
1.3.1
Bodensee ........................................................................................................................ 11
1.3.2
Fließgewässer ................................................................................................................. 11
1.4
Hydrologische Kennzahlen................................................................................................. 12
1.4.2
Fließgewässer ................................................................................................................. 13
2
Vorläufige Bewertung des Hochwasserriskos und Abgrenzung der Gebiete mit
potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (Teil 1) ..................................................... 15
2.1
Methodenvergleich ............................................................................................................. 15
2.2
Vorgangsweise und Ergebnisse ......................................................................................... 16
2.3
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos .................................................................... 16
2.3.1
Vergangene Hochwasserereignisse mit signifikanten Auswirkungen............................... 16
2.3.2
Signifikante Hochwasser der Vergangenheit, deren erneutes Eintreten nachteilige
Auswirkungen hätte ......................................................................................................... 18
2.3.3
Potenzielle zukünftige signifikante Hochwasserereignisse .............................................. 19
2.3.4
Notifikation der Anwendung von Art 13............................................................................ 20
2.3.5
Auswirkungen von langfristigen Entwicklungen und Klimawandel ................................... 20
2.3.6
Austausch von Informationen .......................................................................................... 23
2.4
Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko .................................................................... 23
2.4.1
Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko ....................................... 23
2.4.2
Notifikation der Anwendung von Art 13............................................................................ 25
2.4.3
Koordination .................................................................................................................... 25
2.5
Ergebnisse ......................................................................................................................... 25
2.5.1
Bodensee ........................................................................................................................ 25
2.5.2
Fließgewässer ................................................................................................................. 25
2.5.3
Tabelle und Karten .......................................................................................................... 26
3
Erstellung von Gefahren- und Risikokarten (Teil 2) ......................................................... 27
3.1
Vorgangsweise .................................................................................................................. 27
3.2
Hochwassergefahrenkarten ............................................................................................... 27
3.2.1
Methodenvergleich .......................................................................................................... 28
3.3
Hochwasserrisikokarten ..................................................................................................... 31
3.3.1
Methodenvergleich .......................................................................................................... 31
3.4
Notifikation der Anwendung von Art 13 .............................................................................. 34
3.5
Austausch von Informationen ............................................................................................. 34
3.6
Ergebnisse ......................................................................................................................... 34
4
Hochwasserrisikomanagementplan (Teil 3) ...................................................................... 35
4.1
Methodenvergleich ............................................................................................................. 35
4.2
Bericht zur Internationalen Information und Koordination ................................................... 42
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 5 -
4.2.1
Vorgaben der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zur Koordination bzw. zum
Informationsaustausch ..................................................................................................... 42
4.2.2
Vorgehen zur Koordination .............................................................................................. 44
4.2.3
Koordination der (Ober-)Ziele .......................................................................................... 44
4.2.3.1
Koordination der Oberziele ...................................................................................... 44
4.2.3.2
Koordination der Ziele ............................................................................................. 46
4.2.3.3
Prüfung des Koordinierungsbedarfs von Zielen mit potentiellen Zielkonflikten ......... 48
4.2.3.4
Prüfung des Koordinierungsbedarfs von Zielen mit potentiellen Synergien .............. 51
4.2.3.5
Ziele, für die weder Zielkonflikte noch Synergien erwartet werden ........................... 52
4.2.3.6
Zusammenfassung des Koordinierungsbedarfs für die Ziele des
Hochwasserrisikomanagements .............................................................................. 52
4.2.4
Koordination der Maßnahmen ......................................................................................... 53
4.2.4.1
Prüfung des Koordinierungsbedarfes von Maßnahmen, deren Umsetzung zu
nachteiligen Folgen auf die Zielerreichung in anderen Bearbeitungsgebieten
führen kann. ............................................................................................................. 54
4.2.4.2
Prüfung des Koordinierungsbedarfes von Maßnahmen mit potentiellen Synergien .. 55
4.2.4.3
Zusammenfassung des Koordinierungsbedarfes für die Maßnahmen des
Hochwasserrisikomanagements .............................................................................. 58
4.3
Zusammenfassung der Information und Koordinierungen im BG Alpenrhein-Bodensee ..... 61
4.4
Veröffentlichte Hochwasserrisikomanagement-Pläne .......................................................... 62
Anhang ......................................................................................................................................... 67
Übersicht über das Bearbeitungsgebiet – Landnutzung .............................................. 68
Übersicht über das Bearbeitungsgebiet – Verwaltungsgrenzen,
Einzugsgebiete............................................................................................................ 69
Karte 3a: Baden-Württemberg, Gewässerstrecken mit Hochwässern der Vergangenheit ........... 70
Karte 4a: Baden-Württemberg, Gewässerabschnitte mit potenziell signifikanten
Hochwasserrisiken ...................................................................................................... 71
Karte 4b: Bayern, Gewässerabschnitte mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (Art
5 EG-HWRM-RL) ........................................................................................................ 72
Karte 4c: Österreich, Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko ........................ 73
Karte 5a: Gefahrenkarte Baden-Württemberg - Überflutungsflächen, Kartenausschnitt
Bsp. Friedrichshafen ................................................................................................... 74
Karte 5b: Gefahrenkarte Baden-Württemberg – Wassertiefen bei HQ100,
Kartenausschnitt Bsp. Friedrichshafen ....................................................................... 74
Karte 5c: Risikokarte Baden-Württemberg, Kartenausschnitt Bsp. Friedrichshafen .................... 75
Karte 5d: Hochwasserrisikosteckbrief zur Risikokarte Baden-Württemberg Bsp.
Friedrichshafen ........................................................................................................... 76
Karte 6a: Hochwassergefahrenkarte Bayern – Wassertiefen bei HQextrem,
Kartenausschnitt Bsp. Lindau ...................................................................................... 77
Karte 6b: Hochwasserrisikokarte Bayern – HQextrem, Kartenausschnitt Bsp. Lindau .................... 77
Karte 6c: Beiblatt zur Hochwasserrisikokarte Bayern, Bsp. Lindau ............................................. 78
Karte 7a: Gefahrenkarte Österreich - Überflutungsflächen, Kartenausschnitt ............................. 79
Karte 7b: Gefahrenkarte Österreich - Wassertiefen, Kartenausschnitt ........................................ 79
Karte 7c: Gefahrenkarte Österreich - Fließgeschwindigkeiten, Kartenausschnitt ........................ 80
Karte 7d: Risikokarte Österreich, Kartenausschnitt ..................................................................... 80
Karte 8a: Schweiz: Intensitätskarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen............................... 81
Karte 8b: Schweiz: Gefahrenkarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen ................................ 81
Karte 8c: Schweiz: Risikokarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen ..................................... 82
Karte 8d: Schweiz: Gefahrenkarte, Beispiel Zizers, Kanton Graubünden ................................... 82
Karte 9a: Liechtenstein: Gefahrenkarte Wasser, Beispiel Triesen .............................................. 83
Karte 9b: Liechtenstein: Risikokarte Wasser, Beispiel Triesen ................................................... 83
Karte 10: Risikogebiete mit Gefahren- und Risikokarten ............................................................. 84
Tabelle 10: Zuordnung der EU-Maßnahmenarten zu den LAWA Maßnahmendefinitionen
in Deutschland (Auszug aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog) ................................... 85
Karte 1:
Karte 2:
Seite - 6 -
Überblick
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 7 -
Einleitung
Die Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL,
Richtlinie 2007/60/EG) für das Einzugsgebiet des Rheins wird entsprechend dem Beschluss der Rhein-Ministerkonferenz vom 18. Oktober 2007 durch die Internationale
Kommission zum Schutz der Rheins (IKSR) unterstützt. Die IKSR Arbeitsgruppe
Hochwasser (AG H) bildet eine Plattform für den Austausch von Informationen, für die
Koordinierung von Entscheidungen, sowie für die Erstellung von zusammenfassenden
Berichten an die EU-Kommission (Teil A) nach HWRM-RL. Die Internationale Flussgebietseinheit Rhein (IFGE) ist nach Vorbild der Umsetzung der WRRL in Bearbeitungsgebiete gegliedert.
Das internationale Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee ist das erste von 9 Bearbeitungsgebieten im Längsverlauf des Rheins von der Quelle bis zur Mündung in die
Nordsee und beinhaltet das Einzugsgebiet des als Alpenrhein bezeichneten Oberlaufs,
die direkten Einzugsgebiete des Bodensees und den Bodensee selbst. In der KG Alpenrhein / Bodensee zur Umsetzung der HWRM-RL erfolgt die Information, Koordination und die Erstellung von Berichten (Teil B) für das Bearbeitungsgebiet. Diese Berichte
können als Grundlage für den Teil A Bericht der IKSR dienen.
Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee sind die EU- Mitgliedsstaaten Deutschland, mit den Ländern Baden-Württemberg (BW) und Bayern (BY), Österreich (AT),
sowie Liechtenstein (FL) als Mitglied des EWR und die Schweiz (CH) auf freiwilliger
Basis vertreten. Die zuständigen Behörden in der IFGE Rhein sind im Anhang aus Tabelle 1 ersichtlich.
Zweck des Berichtes
In der HWRM-RL sind Vorgaben zur Information bzw. Koordination von Arbeitsschritten
zur Umsetzung dieser Richtlinie in internationalen Flussgebietseinheiten oder mit anderen Mitgliedern geteilten Bewirtschaftungseinheiten enthalten.
Mit diesem Bericht werden die Aktivitäten im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee (Teil B Bericht) dokumentiert. Die Ergebnisse dienen als Beitrag
zur Umsetzung der HWRM-RL in der Internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein
und werden der Internationalen Kommission zum Schutz der Rheins (IKSR) für die Erstellung des Teil A Berichtes zur Verfügung gestellt.
Aufgaben im Bearbeitungsgebiet
Die Koordination der Umsetzung der HWRM-RL in der Internationalen Flussgebietseinheit Rhein (IFGE Rhein) erfolgt durch das Koordinierungskomitee Rhein auf der
Grundlage des Beschlusses der Rhein-Ministerkonferenz vom 18. Oktober 2007. Die
Internationale Kommission zum Schutz der Rheins (IKSR) wurde beauftragt die Information und Koordination in der IFGE Rhein durchzuführen. Die IFGE Rhein ist in neun
Bearbeitungsgebiete unterteilt, eines davon ist das Bearbeitungsgebiet Alpenrhein /
Bodensee.
Seite - 8 -
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
In der Koordinationsgruppe zur Umsetzung der HWRM-RL im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee wurden folgende Arbeitsschritte abgestimmt und berichtet:
 Die gegenseitige Information zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
und die Abstimmung zur Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem
Risiko (Bericht Teil 1).
 Die gegenseitige Information über die Erstellung der Gefahren- und Risikokarten
(Bericht Teil 2)
 die Koordination bei der Erstellung des Hochwasser-Risikomanagementplans
(HWRM-Plan) bzw. mehrerer auf einander abgestimmten Hochwasserrisikomanagementpläne (Bericht Teil 3).
Zusammenarbeit im Bearbeitungsgebiet
Im Bearbeitungsgebiet gibt es eine lange Tradition in der internationalen Zusammenarbeit. Folgende internationale Kommissionen bestätigen die mehr als 100-jährige enge Kooperation der Anliegerstaaten im Bereich der Wasserwirtschaft:
 Internationale Rheinregulierung (IRR) der gemeinsamen Rheinkommission (GRK);
gegründet 1892, Mitglieder: AT, CH
 Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF);
gegründet 1893, Mitglieder: AT, BW(DE), BY(DE), CH, FL
 Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB);
gegründet 1959, Mitglieder: AT, BW(DE), BY(DE), CH; Zusammenarbeit mit FL
 Internationale Bodenseekonferenz (IBK);
gegründet 1972, kooperativer Zusammenschluss der an den Bodensee angrenzenden und mit ihm verbundenen Länder und Kantone
 Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB);
gegründet 1973, Mitglieder: AT, CH, DE
 Regierungskommission Alpenrhein (IRKA);
gegründet 1995, Mitglieder: Vbg (AT), GR (CH), SG (CH), FL
Am Alpenrhein stand lange Zeit der Schutz vor Hochwasser im Vordergrund. Erste internationale Verträge zur Abstimmung der Hochwasserschutzbauten stammen schon
aus dem 18. Jahrhundert. Mit dem Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz
im Jahre 1892 wurde die IRR mit der Durchführung der Rheinregulierung beauftragt,
die bis heute noch andauert. Entsprechende Verträge existieren auch zwischen Liechtenstein und Österreich (1931) und dem Kanton St. Gallen (1847). Derzeit wird der 4.
Staatsvertrag zum Hochwasserschutz am Alpenrhein im Rahmen der Internationalen
Rheinregulierung (IRR) zwischen der Schweiz und Österreich verhandelt.
Mit dem Seeforellenprogramm der IBKF wurde 1982 die erste, das gesamte Bearbeitungsgebiet umfassende, Initiative zur Erhaltung der Bodensee-Seeforelle gestartet.
Die Errichtung der Fischwanderhilfe beim KW Reichenau (2001) war ein wichtiger
Schritt zur Wieder- Erschließung historischer Laichgewässer.
Seit 1998 sorgt weiter die IRKA für die Bearbeitung gemeinsamer Projekte, die im Jahr
2005 in einem umfassenden Entwicklungskonzept für den Alpenrhein zusammengefasst wurden.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 9 -
Eine Besonderheit des Flussgebietes ist der Bodensee. Die Tatsache, dass der Bodensee das einzige Gebiet in Europa ohne festgelegte Staatsgrenzen ist, hat dazu geführt, dass sich alle Anrainerstaaten früh zusammengefunden haben, um diesen wichtigen Lebensraum gemeinsam zu schützen und zu erhalten. Am wichtigen Trinkwasserspeicher Bodensee wurden 1967 mit den Richtlinien der IGKB zur Reinhaltung des
Sees und durch gemeinsame Bau- und Investitionsprogramme erste Meilensteine in
der gemeinsamen Gewässerschutzarbeit gesetzt.
Ergebnisse der Zusammenarbeit
Die Ursprünge der Zusammenarbeit Ende des 19. Jahrhunderts am Alpenrhein lagen
in der praktischen Notwendigkeit, die Hochwasserprobleme am Alpenrhein zu lösen
und die fischereiliche Nutzung des Bodensees zu regeln.
Nach Umsetzung der Maßnahmen der IRR bzw. der Regelungen der IBKF wurde aufgrund der zunehmenden Eutrophierung der Gewässerschutz am Bodensee immer
wichtiger. Deshalb wurde die IGKB gegründet. Die derzeitige gute Wasserqualität zeigt
die Erfolge der bereits Jahrzehnte langen Arbeit im Gewässerschutz auf nationaler und
internationaler Ebene. Die Situation im Hinblick auf stoffliche Belastungen des Bodensees und der zufließenden Gewässer aus dem Bearbeitungsgebiet ist gut. Die Wasserqualität des Bodensee-Obersees hat 2008, nach einem langjährigen fallenden
Trend, mit einem Gesamtphosphorwert von 8 mg/m³ Freiwasser einen Zustand erreicht, der nach heutiger Abschätzung, im Hinblick auf Trophie bedingte Belastungen,
langfristig stabile Verhältnisse erwarten lässt.
Wesentliche Probleme und Herausforderungen im gesamten Bearbeitungsgebiet stellen heute insbesondere die hydromorphologischen Beeinträchtigungen vieler Fließgewässer dar. Bei diesen Gewässern wird das Umweltziel des guten ökologischen Zustands nach den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL, Rl
2000/60/EG) verfehlt. Ursache dafür sind die massiven Verbauungen für den Hochwasserschutz und die intensiven Nutzungen der Gewässer, vor allem zur Stromerzeugung aus Wasserkraft. Dies gilt auch für die grenzüberschreitenden Gewässer wie z.B.
den Alpenrhein. Auch die Ufer des Bodensees zeigen aufgrund der starken Nutzung
und damit einhergehender Verbauung große Defizite.
Die großen Hochwasserereignisse der letzten Jahre (1999, 2005) haben gezeigt, dass
der Schutz vor Hochwasserschäden weiterhin ein wichtiges Aufgabengebiet für die
Gesellschaft darstellt. In der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland und Österreich werden zunehmend die Ansätze des integralen Hochwasserschutzes verfolgt. Nachhaltiger Hochwasserschutz kann demnach nur durch das Zusammenwirken von Vorsorge,
Bewältigung, und Regeneration nach Hochwasserereignissen sichergestellt werden.
Die Elemente dieses Konzeptes werden auch in der HWRM-RL verfolgt.
Seite - 10 -
1
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Allgemeine Angaben
Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee sind die Mitgliedsstaaten Deutschland
(DE), mit den Ländern Baden-Württemberg (BW) und Bayern (BY), Österreich (AT),
sowie Liechtenstein (FL) als Mitglied des EWR und die Schweiz (CH) auf freiwilliger
Basis vertreten.
1.1
Rechtliche Umsetzung der HWRM-RL
In den Mitgliedsstaaten war die HWRM-RL binnen 2 Jahre nach Kundmachung rechtlich umzusetzen. Sie wurde von allen Mitgliedstaaten im Bearbeitungsgebiet in nationales Recht umgesetzt. Für die CH und FL bestanden diese formalen Anforderungen
nicht:
 In DE wurden die materiellen Vorgaben der HWRM-RL in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufgenommen, das in seiner novellierten Fassung am 01.03.2010 in
Kraft trat.
 Die Anforderungen der HWRM-RL wurden in AT in das Wasserrechtsgesetz
(WRG) übernommen. Die Novelle ist am 30.03.2010 in Kraft getreten.
 In FL wurde die HWRM-RL bis jetzt nicht in nationales Recht übertragen, da die
EWR-Relevanz der HWRM-RL derzeit noch in Abstimmung mit den anderen EWRMitgliedern erörtert und die Art und Weise einer allfälligen Umsetzung eruiert wird.
Ungeachtet dessen verfügt das FL seit dem Jahre 2002 über eine flächendeckende
Naturgefahrenkartierung sowie über eine Bewertung der daraus resultierenden Risiken. Die dabei zur Anwendung gelangte Methodik orientiert sich im Wesentlichen
an jener der Schweiz (vgl. nachstehende Ausführung zu den Verhältnissen in der
CH).
 In der CH bestehen als Nicht-EU-Staat keine rechtlichen Anforderungen zur Umsetzung der HWRM-RL. Die Schweiz hat sich aber bereit erklärt, die erforderlichen
Beiträge zur Information und Koordination in der IFGE Rhein zu leisten. Die
schweizerischen Intensitätskarten für Hochwasser entsprechen dem Inhalt nach
den Hochwassergefahrenkarten gemäß HWRM-RL. Hingegen werden in der
Schweiz keine Hochwasserrisikokarten gemäß der HWRM-RL erststellt. Die
schweizerischen Gefahrenkarten liegen in ihrer Aussage zwischen den beiden Produkten Hochwassergefahrenkarte und Hochwasserrisikokarte gemäß HWRM-RL.
Aus diesem Grund wird für die Schweiz in den beiden Übersichtskarten über das
Vorhandensein von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten jeweils dieselbe Information – nämlich das Vorhandensein der Schweizerischen Gefahrenkarte für Hochwasser – dargestellt.
1.2
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee
Für eine ausführliche Beschreibung des Einzugsgebietes mit den wichtigsten Fließgewässern und Seen, die Landnutzung und die Besiedelung, wird auf den Bericht der
Bestandsaufnahme (2005) im Rahmen der Umsetzung der WRRL bzw. auf den Bericht
der IGKB (Bilanz 2004; Der Bodensee, Zustand – Fakten – Perspektiven, 2004) verwiesen.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 11 -
Das Bearbeitungsgebiet erstreckt sich vom Alpenhauptkamm (3.614 m ü.A) bis ins Alpenvorland mit dem Bodensee (395 m ü.A). Die Fläche des Bearbeitungsgebietes beträgt 11.438 km², davon entfallen 535 km² auf den Bodensee.
Der mittlere Abfluss aus dem Bodensee beträgt 372 m³/s, das entspricht einer Fracht
von 10,98 km³ bzw. einer Abflusshöhe von 960 mm (IGKB, 2004). Der Alpenrhein ist
der größte Zufluss in den Bodensee mit einem mittleren Abfluss von 233 m³/s.
1.3
Oberflächengewässer
Schwerpunkte des vorliegenden Berichts sind die auf Grund der Größe ihres Einzugsgebietes für den Bericht Teil A relevanten Gewässer Alpenrhein (6.123 km²) und Bodensee (11.438 km²), sowie die für die Information und Abstimmung im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee relevanten Grenzgewässer bzw. grenzüberschreitenden
Gewässer.
1.3.1
Bodensee
Der Bodensee wird auf Grund der teilweise dichten Besiedelung in den Uferbereichen
als einziges stehendes Gewässer im Sinne der HWRM-RL als berichtsrelevant erachtet. Andere für die HWRM-RL relevante stehende Gewässer waren nicht zu betrachten.
Der Bodensee wurde lt. Tabelle 1.1 im Rahmen der WRRL- Bearbeitung in die zwei
Wasserkörper Bodensee – Obersee und Bodensee – Untersee unterteilt. Die Unterscheidung von Obersee und Untersee ist auch für die HWRM-RL notwendig.
Tabelle 1.1: Oberflächengewässer – Bodensee
Gewässer
OberflächenWasserkörper
Oberfläche/Tiefe
[km²] / [m]
Mitgliedsstaat
Land
Bodensee - Obersee
473 / 254
A/D/CH *
Bodensee - Untersee
63 / 47
D/CH*
* CH ...Schweiz: kein Mitgliedsstaat der EU, kein Mitglied des EWR
1.3.2
Fließgewässer
Grundsätzlich wurde vereinbart, dass die Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer als 100 km² diesem Bericht zugrunde gelegt werden. Dieses Gewässernetz entspricht dem Umfang der Bearbeitung zur Umsetzung der WRRL im Bearbeitungsgebiet.
Von besonderem Interesse sind die Grenzgewässer und grenzüberschreitenden Gewässer, für die nach den Vorgaben der HWRM-RL eine internationale Information und
Koordination erforderlich ist.
Weitere Gewässer wurden aufgrund ihrer Einzugsgebietsgröße und ihrer Relevanz für
das Hochwasserrisikomanagement berücksichtigt.
Seite - 12 -
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Tabelle 1.2: Oberflächengewässer – Fließgewässer
Gewässer
Größe des
Art der Strecke
Einzugsgebietes
Mitgliedsstaat
Land
Alpenrhein
> 2.500 km²
Grenzgewässer
CH*/FL**/AT
Bregenzerach
> 100 km²
AT
Ill
> 100 km²
AT
Argen
> 100 km²
BW
Schussen
> 100 km²
BW
Radolfzeller Aach
> 100 km²
BW
Seefelder Aach
> 100 km²
BW
Rotach
> 100 km²
BW
Stockacher Aach
> 100 km²
BW
Rheintaler Binnenkanal
> 100 km²
CH*
* CH ...Schweiz: kein Mitgliedsstaat der EU, kein Mitglied des EWR;
** FL Liechtenstein: kein Mitgliedsstaat der EU, Mitglied des EWR
1.4
1.4.1
Hydrologische Kennzahlen
Bodensee
Die Hochwassergefährdung ist durch den Wasserstand des Bodensees gegeben. Die
Zahlenwerte für definierte Jährlichkeiten wurden dem Bericht der Arbeitsgruppe Wasserstandsvorhersage Bodensee (Ermittlung des Extremwasserstandes für den Bodensee, Endfassung, Stand: 07.06.2011) entnommen.
Die Wasserstände sind im oben genannten Bericht für unterschiedliche Bezugshorizonte angegeben. Die Ursache hierfür ist, dass die Bodenseeanrainerstaaten
Deutschland, Österreich und die Schweiz ihre Höhenangaben auf unterschiedliche
Normalwasserstände beziehen (sh Anhang A1 des obengenannten Berichts):
 Deutschland: Normalwasserstand der Nordsee bei Amsterdam (m ü. NN)
 Österreich: Normalwasserstand der Adria bei Triest (m ü. A)
 Schweiz: Normalwasserstand bei Marseille (m ü. M)
Im Rahmen der Koordination wurden für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten
folgende Wasserstände vereinbart:
 Der Seewasserstand mit niedriger Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 a) wird
mit einem Wiederkehrintervall von 1000 Jahren bzw. 300 Jahren definiert,
sh Tab 1.3.
 Der Seewasserstand mit mittlerer Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 b) wird
mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren definiert, sh Tab 1.4.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 13 -
 Der Seewasserstand mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 c) wird mit
einem Wiederkehrintervall von 10 bzw. für AT und die CH mit 30 Jahren definiert,
sh Tab 1.5.
Tabelle 1.3: Seewasserstand mit niedriger Wahrscheinlichkeit
Gewässer
DE
AT
CH
[m ü. NN]
[m ü. A]
[m ü. M]
Bodensee - Obersee
398,00
398,02 *
398,30 **
Bodensee - Untersee
397,75
-
398,05 **
* Für die Beurteilung der aktuellen Risikosituation für eine niedrige Wahrscheinlichkeit wird in AT der Seewasserstand
mit einem Wiederkehrintervall von 300 Jahren verwendet.
** lt. Arbeitsgruppe Wasserstandsvorhersage Bodensee (Bericht zur Ermittlung des Extremwasserstandes für den Bodensee, Endfassung, Stand: 07.06.2011)
Tabelle 1.4: Seewasserstand mit mittlerer Wahrscheinlichkeit
Gewässer
DE
AT
CH
[m ü. NN]
[m ü. A]
[m ü. M]
Bodensee - Obersee
397,57
397,82
397,89
Bodensee - Untersee
397,30
-
397,62
DE
AT
CH
[m ü. NN]
[m ü. A]
[m ü. M]
Bodensee - Obersee
397,01
397,55 *
397,62 *
Bodensee - Untersee
396,81
-
397,39 *
Tabelle 1.5: Seewasserstand mit hoher Wahrscheinlichkeit
Gewässer
* Basiswert für AT und die CH ist ein Seewasserstand mit einem Wiederkehrintervall von 30 Jahren
1.4.2
Fließgewässer
Im Rahmen der Koordination wurden für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten
(Basisgewässernetz >2.500 km²) - also auch für die Aktualisierung des Rhein-Atlas –
folgende Abflusswerte vereinbart:
 Der Hochwasserabfluss mit niedriger Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 a)
wird mit einem Wiederkehrintervall von 1000 Jahren oder über Szenarien für Extremereignisse definiert, sh Tab 1.6.
 Der Hochwasserabfluss mit mittlerer Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 b)
wird mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren definiert, sh Tab 1.7.
 Der Hochwasserabfluss mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Artikel 6 Abs. 3 c) wird
mit einem Wiederkehrintervall von 10 bzw. für AT, FL und die CH mit 30 Jahren definiert, sh Tab 1.8.
Seite - 14 -
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Tabelle 1.6: Hochwasserabfluss mit niedriger Wahrscheinlichkeit für Fließgewässer > 2.500
km²
Gewässer
Strecke
HQ
[m³/s]
Alpenrhein
Landquart – Illmündung
5.250 *
Alpenrhein
Illmündung – Bodensee
6.500 *
* Werte aus dem Entwicklungskonzept Alpenrhein der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein. Für die Beurteilung der aktuellen Risikosituation für eine niedrige Wahrscheinlichkeit wird auf österreichischer Seite 3.350 bzw.
4.300 m³/s jeweils unter zusätzlicher Berücksichtigung von Dammbruch und Feststoffszenarien verwendet. Die Bemessungswerte für konkrete bauliche Schutzmaßnahmen werden in der gemeinsamen Grenzstrecke für jeden Einzelfall bilateral abgestimmt.
Tabelle 1.7: Hochwasserabfluss mit mittlerer Wahrscheinlichkeit für Fließgewässer > 2.500 km²
Gewässer
Strecke
HQ
[m³/s]
Alpenrhein
Landquart – Illmündung
2.550
Alpenrhein
Illmündung – Bodensee
3.050
Tabelle 1.8: Hochwasserabfluss mit hoher Wahrscheinlichkeit für Fließgewässer > 2.500 km²
Gewässer
Strecke
HQ
[m³/s]
Alpenrhein
Landquart – Illmündung
1.950 *
Alpenrhein
Illmündung – Bodensee
2.450 *
* Basiswert für AT und CH ist HQ 30
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
2
Seite - 15 -
Vorläufige Bewertung des Hochwasserriskos und
Abgrenzung der Gebiete mit potenziellem signifikantem
Hochwasserrisiko (Teil 1)
Die Anforderungen an die Bearbeitung sind für die Mitgliedsstaaten grundsätzlich
durch Art 4 und 5 der HWRM-RL vorgegeben und durch deren konforme Umsetzung in
nationales Recht definiert. Weiter werden in Art 13 HWRM-RL Übergangsmaßnahmen
genannt, nach denen die vorläufige Risikobewertung durch andere Ansätze ersetzt
werden kann. Für die CH und für FL gelten die in Kap 1.1 angeführten Hinweise.
2.1
Methodenvergleich
Im Bearbeitungsgebiet gibt es zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten keine einheitliche Vorgangsweise zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Dies ist damit
zu begründen, dass aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und fachlicher Grundlagen
die jeweils übliche Praxis zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes schon bisher unterschiedlich war, und deshalb auch unterschiedliche Grundlagen zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos zur Verfügung stehen.
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos soll bzw. kann auf der Grundlage verfügbarer oder leicht abzuleitender Informationen erstellt werden (Art 4 Abs. 2 HWRMRL).
Deutschland:
Einheitliche Grundlage für die Durchführung der vorläufigen Bewertung
in Deutschland ist die von der LAWA entwickelte Empfehlung zur „Vorgehensweise bei
der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach HWRM RL“. Diesen Empfehlungen folgend wurden alle vorliegenden oder mit einfachen Mitteln beschaffbaren, relevanten Informationen herangezogen, um Schlussfolgerungen hinsichtlich der potentiell signifikanten Hochwasserrisiken ziehen zu können.
Grundlage für die Betrachtung war das Gewässernetz, das auch der Richtlinie
2000/60/EG zu Grunde liegt (Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km²) bzw.
die Gewässer, an denen Überschwemmungen aus der Vergangenheit bekannt sind
und an denen aus Expertensicht auch zukünftig Hochwasserereignisse signifikante
nachteilige Folgen hervorrufen können. Dadurch wurden alle wichtigen Haupt- und Nebengewässer mit einbezogen. Auch das Bodenseeufer wurde betrachtet.
Bei der vorläufigen Risikobewertung werden auf Basis des Art 2 Abs. (2) der HWRMRL die folgenden, unterschiedlichen Hochwassertypen betrachtet: Hochwasser von
oberirdischen Gewässern (Fluvial Floods), Oberflächenabfluss (Pluvial floods), zu Tage
tretendes Grundwasser (Flooding from Groundwater), Überflutungen aufgrund des
Versagens wasserwirtschaftlicher Anlagen und Überforderung von Abwasseranlagen
(Flooding from Artificial Water-Bearing Infrastructure).
Der gesamte Prozess wurde von Experten der Wasserwirtschaft begleitet und die Ergebnisse abschließend plausibilisiert.
Österreich:
Da für das Staatsgebiet keine einheitliche und flächendeckende Bewertung verfügbar war, wurde die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos nach Art 4
HWRM-RL durchgeführt. Eine neue Methodik zur systematischen Bewertung des
Hochwasserrisikos im Rahmen der vorläufigen Bewertung wurde ausgearbeitet und
angewendet (UBA, 2010; 2011).
Seite - 16 -
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Liechtenstein:
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos basiert einerseits auf
der für das Binnengewässersystem in den Jahren 1997 – 2002 erstellten landesweiten
Gefahrenkartierung resp. der davon abgeleiteten Risikokarte, sowie auf den von der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) initiierten gefahrentechnischen
Abklärungen zum Alpenrhein (Hydrologie Alpenrhein, Juli 2000; Schadenrisiken und
Schutzmaßnahmen im Alpenrheintal, Juli 2008).
Schweiz:
Seit 1991 besteht in der Schweiz die gesetzliche Verpflichtung, in allen
Gemeinden eine Gefahrenkartierung (fluvial flooding, lake inundation) durchzuführen
(Bundesgesetz und Verordnung über den Wasserbau). Somit sind grundsätzlich alle im
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee zu berücksichtigenden Gewässer als potenzielle Risikogebiete einzustufen, ausgenommen jene Gewässerabschnitte, die naturbelassen sind und entlang derer daher naturgemäß keine Schäden auftreten können.
Dies betrifft nur zwei relativ kurze Abschnitte des Vorder- und des Hinterrheins im Kanton Graubünden.
2.2
Vorgangsweise und Ergebnisse
Die Entwicklung und Ausarbeitung einer über alle Länder im Bearbeitungsgebiet einheitlichen Methodik ist nicht möglich und nicht sinnvoll. Es wird daher keine neue Bewertung erarbeitet, sondern es werden die Ergebnisse der Länder in eine gemeinsame
Darstellung zusammengeführt.
2.3
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos nach Artikel 4 der HWRM-RL dient
dazu festzustellen, in welchen Gebieten Hochwasserrisiken in der Vergangenheit festzustellen waren, und in welchen Gebieten diese in Zukunft erwartet werden. Dazu sind
die beobachteten Auswirkungen vergangener Hochwässer und die erwarteten Auswirkungen zukünftiger Hochwässer zu betrachten.
Die notwendigen Inhalte der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos sind in den
von den Wasserdirektoren beschlossenen (30. November 2009, 3. Dezember 2010)
Reporting Sheets (Version 2, Februar 2011) ausgeführt.
2.3.1
Vergangene Hochwasserereignisse mit signifikanten Auswirkungen
Deutschland:
Zur Beschreibung größerer Hochwasserereignisse der Vergangenheit
wurden die vorhandenen verfügbaren Quellen ausgewertet. Die Informationen sind
keineswegs lückenlos und ihr Informationsgehalt variiert sehr stark.
Die Analysen der vergangenen Hochwasser zeigten grundsätzliche folgende Charakteristika:
 Die signifikanten Ereignisse waren in der Regel regionale oder überregionale Ereignisse. Als „lokal“ wurde dabei ein Ausmaß von 50 bis 100 km² und als regional/überregional von mehr als 100 km² unterschieden.
 Die Auftretenswahrscheinlichkeit der betrachteten vergangenen Hochwasser mit
signifikanten Schäden war mindestens mittel (100-jährlich) oder selten (Extremhochwasser). Bei häufigen Ereignissen traten regelmäßig keine signifikanten
nachteiligen Folgen durch einzelne Ereignisse auf.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 17 -
 Nur in mittel und dicht besiedelten Gebieten sind signifikante nachteilige Folgen
aufgetreten.
Die vorliegenden Analysen der nachteiligen Folgen vergangener Hochwasserereignisse zeigen deutlich, dass signifikante Hochwasserrisiken erst bei Hochwassern mit regionaler oder überregionaler Ausdehnung in mittel bis dicht besiedelten Gebieten ab einer mittleren Auftretenswahrscheinlichkeit (HQ100) entstehen. Hervorgerufen werden
diese durch oberirdische Gewässer.
Österreich:
Als Grundlage für die Beschreibung vergangener Hochwässer sind nur
wenige Daten leicht verfügbar, da die Meldungen vorwiegend in Form von Texten oder
geschriebenen Formularen vorliegen, bzw. früher in Form von Chroniken veröffentlicht
wurden. Im Rahmen dieser Bearbeitung war es nicht möglich die analogen Unterlagen
systematisch zu sichten. In Anbetracht der nach größeren Hochwasserschäden folgenden baulichen Eingriffe wurde dies auch nicht als relevant erachtet.
Für den österreichischen Anteil an der IFGE Rhein wurden verfügbare GIS- Datensätze nach dem Hochwasser im Jahr 2005 für die Beschreibung der vergangenen Hochwässer mit signifikanten Auswirkungen herangezogen (Amt der Vorarlberg Landesregierung, 2005). Die Schadensumme des Hochwassers vom 22.-23. August 2005 hat im
Land Vorarlberg ca. 200 Mio. € betragen, zu einem geringen Teil sind in diesem Betrag
Schäden in der IFGE Donau enthalten. Weiters wurde der Bericht zum Hochwasserereignis im Jahr 1999 gesichtet und ausgewertet (Amt der Vorarlberg Landesregierung,
2004).
Die hydrologische Analyse der beiden letzten Ereignisse mit größeren Hochwasserschäden 2005 und 1999 hat gezeigt, dass die relevanten Ereignisse bei Niederschlagssummen mit mehr als 200 mm über 2 Tage zu erwarten sind, wobei diese nahezu flächendeckend in Einzugsgebieten größer als 1000 km² auftreten.
Liechtenstein:
Die im Auftrag der IRKA erstellte Hydrologiestudie (Hydrologie Alpenrhein, Juli 2000) beschäftigt sich eingehend mit dem für den Alpenrhein relevanten
historischen Hochwassergeschehen. Auffällig ist, dass alle bekannten Extremereignisse (1343 1000-jähriges Hochwasser; 1480 HQ500; 1566 HQ300; 1762 HQ500) überregionalen Charakter haben, dass sie sich im Juli ereigneten und durch vermutlich
mehrheitlich nordalpin zentrierte Niederschlagsfelder verursacht wurden. Bei den
Hochwassern von 1343, 1480 und 1566 stieg auch der Bodensee auf Rekordwerte an.
Ein gehäuftes Eintreten von katastrophalen Ereignissen in den letzten Jahrhunderten
im Zusammenhang mit bestimmten Klimaperioden kann nicht festgestellt werden.
Schweiz:
Die Seitengewässer im Voralpen- und Alpenraum und auch der Rhein
selbst zeigen oberhalb des Bodensees einen ausgeprägten Wildbach-Charakter mit einem starken Gefahrenpotential. Vor allem im 19. Jahrhundert kam es zu einschneidenden Grossereignisse, besonders in den Jahren 1834 und 1868, wo auch der Alpenrhein verheerende Überflutungen bewirkte. Dies führte dazu, dass bereits seit 1871
in der Schweiz die Korrektion und Verbauung der Wildbäche als eine Verbundaufgabe
der Eidgenossenschaft und der Kantone anerkannt wurde. Seither wurden auch im
Einzugsgebiet des Alpenrheins viele Verbauungsprojekte realisiert.
Markante Naturereignisse mit signifikanten Auswirkungen werden von den Kantonen
mit Ereignisanalysen festgehalten und in der Datenbank des Bundes (Ereigniskataster
StoreMe) sowie teilweise kantonalen Datenbanken registriert.
Seite - 18 -
2.3.2
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Signifikante Hochwasser der Vergangenheit, deren erneutes Eintreten nachteilige
Auswirkungen hätte
Deutschland:
Die Wahrscheinlichkeit, dass signifikante Hochwasserereignisse zukünftig in der gleichen Größenordnung oder größer auftreten, ist weiterhin gegeben. Ob die
nachteiligen Auswirkungen als signifikant einzustufen sind, wird in der Zusammenfassung über die Methodik und Kriterien zur Bestimmung und Bewertung von potenziellen
zukünftigen signifikanten Hochwassern und deren nachteiligen Auswirkungen beschrieben.
Es ist davon auszugehen, dass zukünftige Hochwasser, welche den genannten Ereignissen ähnlich sind, keine signifikanten nachteiligen Folgen haben werden, wenn nach
diesen Ereignissen beim Bau bzw. der Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen eine Anpassung der Bemessungsgrundlagen erfolgte oder das Hochwasserrisiko durch
andere z.B. nicht strukturelle Maßnahmen verringert wurde.
Ist dies nicht der Fall, werden ähnliche Hochwasserereignisse auch zukünftig zu signifikanten nachteiligen Auswirkungen führen.
Österreich:
Nach den beiden letzten Hochwasserereignissen 2005 und 1999 wurden
in den am stärksten betroffenen Gebieten durchgehend bauliche und organisatorische
Maßnahmen gesetzt, um die Schäden bei vergleichbaren Hochwässern in der Zukunft
zu reduzieren bzw. zu verhindern. Die baulichen Maßnahmen befinden sich teilweise
noch in Umsetzung, sodass größere Schäden weiterhin möglich sind.
Für die Bewertung dieser Hochwässer wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter
menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Gegebenheiten, Kultur und Umwelt quantitativ
abgeschätzt. Dabei wurden, im Vergleich zur Bewertung zukünftiger Hochwässer, vereinfachte Ansätze verwendet, da die Daten noch nicht in der geforderten Systematik
der HWRM-RL vorliegen.
Liechtenstein:
Seit dem Vorliegen der ersten Gefahrenkarten (1997) werden die ausgewiesenen Gefahrenstellen nach Prioritäten geordnet, systematisch saniert. Dabei
finden neben baulichen Maßnahmen zunehmend auch organisatorische und raumplanerische Lösungen Anwendung. Das Ausbleiben von namhaften Schäden während
des letzten grösseren regionalen Hochwasserereignisses im Jahre 2005 hat die
Zweckmäßigkeit der eingeschlagenen Strategie bestätigt. Da insbesondere bauliche
Schutzmassnahmen nur bis zu einer definierten Ereignisgrösse Schutz bieten, gilt es
den Überlastfall als mögliches Szenario bei der Ausgestaltung von Schutzbauten explizit zu berücksichtigen. Ein Bauwerksversagen respektive das Kumulieren von Risiken
bei den auch künftig möglichen Extremereignissen kann damit erfolgversprechend verhindert werden.
Vor diesem Hintergrund besteht die Überzeugung, dass die Hochwasserrisiken bei Ereignissen mit einer Wiederkehrdauer von 100 und weniger Jahren merklich reduzieren
werden konnten. Dank konsequenter Berücksichtigung des Überlastfalls sollte auch eine Verminderung des von Extremereignissen ausgehenden Gefährdungspotentials gelingen.
Schweiz:
Zwei verschiedene Wetterlagen können zu signifikanten Ereignissen
führen: Zentren des Niederschlagsschwerpunkts entweder eher im Norden in den Voralpen oder im Süden in den Alpen des St. Galler Oberlands und Graubündens.
Der stetig wachsende Siedlungsraum und die zu beobachtende steigende Häufigkeit
von Hochwassersituationen stellen jedoch laufend grössere Schutzanforderungen. Um
die Vergleichbarkeit der Wirkung (Effektivität) und der Wirtschaftlichkeit (Effizienz) der
zahlreichen Schutzprojekte in der CH zu ermöglichen und deren Zweckmässigkeit zu
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 19 -
prüfen, wurde eine Internet-Plattform mit einem Berechnungstool entwickelt (EconoMe). Mit deren Anwendung können die nachteiligen Auswirkungen resp. die Signifikanz
der möglichen Ereignisse (vor allem auch der Extremereignisse) aufgezeigt werden.
2.3.3
Potenzielle zukünftige signifikante Hochwasserereignisse
Deutschland:
Für die Bewertung der nachteiligen Folgen zukünftiger potenziell signifikanter Hochwasser wurden die Hochwassergefahr und die möglichen nachteiligen Folgen in den Gebieten betrachtet und hieraus das Risiko abgeleitet.
Die Hochwassergefahr wurde anhand der Auswertung vorhandener Daten zur Topographie, Hydrologie und Flächennutzung abgeschätzt. Neben den in Artikel 4 Absatz 2
(d) genannten Faktoren wurden dort, wo vorhanden, ermittelte Überschwemmungsgebiete und bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen berücksichtigt. Darüber hinaus
wurde die mittel- und längerfristige Entwicklung der Flächennutzung aus vorhandenen
wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne und Informationen der Raumordnung und Landesplanung einbezogen.
Bei der Ermittlung der möglichen Risiken wurden insbesondere die Lage bewohnter
Gebiete und die Lage der Gebiete mit wirtschaftlicher Tätigkeit einbezogen. Darauf
aufbauend wurden die nachteiligen Folgen direkt über Schadenspotenziale und betroffene Personen oder indirekt über raumstrukturelle Kriterien abgeschätzt. Berücksichtigt
wurden auch maßgebliche langfristige Entwicklungen wie der Klimawandel, der demographische Wandel und die absehbare wirtschaftliche Entwicklung.
Österreich:
Die Bewertung der nachteiligen Folgen zukünftiger Hochwässer wurde
einheitlich für das gesamte Bundesgebiet mit einem auf digitalen Daten basierendem
Modell in einer Geodatenbank mit GIS durchgeführt (UBA, 2011).
Mit dem Modell wurden die Auswirkungen von Überflutungen auf zahlreiche Schutzgüter ermittelt, wobei die Anzahl der Personen im Gefährdungsbereich als wesentliche
Größe für die quantitative Bewertung des Risikos angesehen werden kann. Diese
Schutzgüter wurden den Kategorien menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Gegebenheiten, Kultur und Umwelt (Artikel 4 Abs. 2 Punkt d) HWRM-RL) zugeordnet. Die
Überflutungen wurden auf Grundlage der hydraulischen Berechnungen des Projekts
Hochwasserrisikozonierung Austria, HORA (www.hora.gv.at), ermittelt. Zusätzlich wurden vorhandene Ergebnisse von 2d- Berechnungen eingearbeitet. Für die Bewertung
wurden die Gewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km² und zusätzlich Wildbäche mit
bekanntem Hochwasserrisiko untersucht.
Liechtenstein:
Im Rahmen des IRKA - Projektes Schadenrisiken und Schutzmassnahmen (Juli 2008) wurde für das Rheintal auf Grundlage einer detaillierten Überflutungsmodellierung das aus einem Dammversagen resultierende Risiko ermittelt. Die
gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen durchgeführten Dammstabilitätsprüfungen haben ergeben, dass die auf dem liechtensteinischen Rheinabschnitt vorgefundenen geotechnischen Verhältnisse die gefahrlose Ableitung eines HQ300 innerhalb der vorhandenen Profile erlaubt. Da bei grösseren Hochwassern Damminstabilitäten resp. ein
Dammversagen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wurde auch für den liechtensteinischen Talraum ein vom Rhein ausgehendes potenziell signifikantes Hochwasserrisiko ausgewiesen.
Schweiz:
Die Erarbeitung der Gefahrenkarten für alle Naturgefahrenprozesse
(Hochwasser, Lawinen, Rutschungen, Steinschlag) ist am Alpenrhein und im Siedlungsgebiet seiner Seitenbäche praktisch abgeschlossen. Damit sind die durch Hochwasser gefährdeten Gebiete – unabhängig von der Größe ihres Einzugsgebiets - in ei-
Seite - 20 -
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
nem detaillierten Maßstab (1:5.000 – 1:10.000) bekannt. Wie unter 1.1 erwähnt, liegen
diese schweizerischen Gefahrenkarten in ihrer Aussage zwischen den beiden HWRM
Produkten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten.
Zusammenfassend zeigen diese Karten und die Berechnungen mit EconoMe, dass vielerorts mit erheblichen Schäden bei Ereignissen von mittlerer und niedriger Wahrscheinlichkeit gerechnet werden muss.
Die Kantone sind intensiv daran, gemäß dem Konzept eines integralen Risikomanagements die notwendigen Schutzmassnahmen zu projektieren und umzusetzen. Die
letzten Grossereignisse zeigen, dass sich bereits vielerorts ihre Wirkung bewährt.
Gleichzeitig wird aber auch bewusst, dass für die regionalen Verhältnisse große Schäden weiterhin auftreten können.
2.3.4
Notifikation der Anwendung von Art 13
Deutschland - BY:
In BY wird Artikel 13 Absatz 1 a) für den im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee gelegenen Teil angewendet.
2.3.5
Auswirkungen von langfristigen Entwicklungen und Klimawandel
Die Auswirkungen des Klimawandels auf Abflüsse und die damit verbundene Veränderung der Hochwassergefährdung wurde bzw. wird durch verschiedene nationale und
internationale wissenschaftliche Projekte untersucht. Es ist zu erwarten, dass auch in
Zukunft noch Forschungsbedarf besteht, und die Ergebnisse für Einzugsgebiete zunehmend konkreter werden. In einzelnen Ländern liegen Studien vor, in denen regional
eine Quantifizierung der Veränderungen von Hochwasserabflüssen ausgearbeitet wurde.
Deutschland:
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos basierend auf relevanten langfristigen Entwicklungen, insbesondere von Auswirkungen des Klimawandels
wurden im deutschen Rheineinzugsgebiet im Wesentlichen auf der Grundlage von Untersuchungen zum Langzeitverhalten von Hochwasserabflüssen in der Vergangenheit
und von Simulationen von möglichen zukünftigen Hochwasserereignissen, die mit Hilfe
von Modellketten berechnet worden sind, durchgeführt. Die Untersuchungen des
Langzeitverhaltens von Hochwasserabflüssen erstreckte sich auf die Ermittlung eventuell vorhandener Trends in den aktuellen Zeitreihen von jährlichen und monatlichen
Höchstabflüssen sowie auf die Erhebung der Abflusskennwerte für die relevanten
Hochwasserszenarien HQ10, HQ100 und HQextrem, mit Hilfe der Extremwertstatistik.
Um Aussagen über die zukünftige Klimaveränderung zu gewinnen, wurden Modellketten durch die Verknüpfung von globalen und regionalen Klimamodellen mit Wasserhaushaltsmodellen gebildet. Für die zukünftigen Klimaprojektionen wurden die Entwicklungsszenarien des Intergovernmental Panel of Climate Change (IPCC) zugrunde gelegt.
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf Grundlage der Auswirkungen von
Klimaveränderungen wurde mit Hilfe von Klimaprojektionen, welche z. B. die nahe Zukunft (bis 2050) abbilden, durchgeführt. Eine Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwasserentwicklung über das Jahr 2050 hinaus wird aufgrund
der damit verbundenen Unsicherheiten der Klimaprojektionen zunehmend schwieriger.
Nach derzeitigem Wissenstand (siehe ausführlich unter www.kliwa.de) ist davon auszugehen, dass Hochwasserabflüsse mit geringer Auftretenswahrscheinlichkeit in großen Einzugsgebieten nicht signifikant zunehmen werden. Bei der Bewertung des
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 21 -
Hochwasserrisikos zu den Auswirkungen des Klimawandels war zu berücksichtigen,
dass die Klimaprojektionen noch mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten verbunden sind. Ergaben sich nach diesen Untersuchungen keine klaren Tendenzen, wie
sich der Klimawandel auf das Hochwasser zukünftig auswirkt, wird der Aspekt Auswirkungen des Klimawandels bei der Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos gemäß Artikel 14 entsprechend wieder aufgegriffen, da dann unter Umständen neue Erkenntnisse z. B. aufgrund verbesserter Klimaprojektionen vorliegen
können.
Andere langfristige Entwicklungen wie Landnutzungsänderungen, wirtschaftliche oder
demografische Entwicklung, haben keinen signifikanten Einfluss auf die Hochwasserentwicklung mit mittlerer oder geringer Auftretenswahrscheinlichkeit in großen Einzugsgebieten. Die Hochwassergefahr wurde anhand der Auswertung vorhandener Daten zur Topographie, Hydrologie und Flächennutzung abgeschätzt. Neben den in Artikel 4 Absatz 2 (d) genannten Faktoren wurden dort, wo vorhanden, ermittelte Überschwemmungsgebiete und bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde die mittel- und längerfristige Entwicklung der Flächennutzung aus vorhandenen wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne und Informationen der
Raumordnung und Landesplanung einbezogen.
Österreich:
Für Österreich liegen keine umfassenden Klimaanalysen und Klimafolgenuntersuchungen wie für die Schweiz und Deutschland vor. Eine Reihe von einzelnen Arbeiten sowie die Analysen in Nachbarstaaten lassen darauf schließen, dass
bis zum Ende dieses Jahrhunderts im Jahresmittel die Temperaturen bis zu 4,5°C ansteigen. In Summe sollte die Erwärmung ausgeprägter sein. Die Aussagen zu den Niederschlagsänderungen sind widersprüchlich und werden durch den Umstand erschwert, dass die Alpen einen Übergangsbereich darstellen, wobei nach Norden hin
eine Zunahme und nach Süden eine deutliche Abnahme zu erwarten ist. Die Sommerniederschläge sollten tendenziell abnehmen, während die Winterniederschläge steigen
sollten.
Durch die erhöhte Temperatur geht der Schneeanteil am Niederschlag deutlich, bis zu
50% zurück und die Klimazonen verschieben sich im Alpenraum um 400 – 600 Höhenmeter bergwärts. Die Anzahl der Frosttage und die Tage mit Schneebedeckung
gehen im Talbereich dramatisch zurück. Die Auswirkungen auf den Wintertourismus
können durch Beschneiungsanlagen nur zum Teil in höheren Lagen kompensiert werden.
Infolge der erhöhten Verdunstung zeigt der Jahresabfluss eine fallende Tendenz, die
bis zum Ende des Jahrhunderts 12–18% betragen kann. Winterabflüsse steigen,
Sommerniederwässer werden im Voralpenraum verstärkt. Dies bedeutet, dass die hydroelektrische Jahresenergieerzeugung zwischen 3–8% abnimmt, aber die Wintererzeugung steigt, sodass die Erzeugung besser der Nachfrage angepasst ist.
Der Einfluss der Gletscher erhöht in den nächsten 40 Jahren in den Schmelzphasen
den Abfluss, was für die Wasserbilanz Österreichs vernachlässigbar ist, aber für vergletscherte und alpine Einzugsgebiete einen deutlichen Effekt auf den Abfluss haben
kann. Seit 1960 verloren die Gletscher bereits ein Volumen (Eis) von 4,9 km³, bei einem Gesamtvolumen von 17 km³ im Jahr 1998.
In Bezug auf Extremereignisse besteht kein einheitliches Bild. Potenziell besteht die
Möglichkeit für verstärkte Starkregenereignisse, doch zeigen die Simulationen kein
entsprechendes Signal. Ebenso konnte in den letzten Jahrzehnten kein derartiger
Trend beobachtet werden.
Die bereits beobachtete Gewässererwärmung, die sich zukünftig noch verstärken wird,
führt zu einer Verschiebung des Artenspektrums im Längsverlauf eines Fließgewäs-
Seite - 22 -
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
sers, was insbesondere für die rheophilen und Kälte liebenden Arten problematisch
sein kann.
Details und weitere Auswirkungen können dem Bericht: Auswirkungen des Klimawandels auf die österreichische Wasserwirtschaft (BMLFUW und ÖWAV) entnommen werden.
Schweiz - Liechtenstein: Die Kommission ‚Hochwasserschutz’ des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbands (KOHS) hat sich eingehend mit den Auswirkungen der Klimaänderung auf den Hochwasserschutz befasst. Die in einem Standortpapier dargestellten Resultate der Kommissionsarbeit können wie folgt zusammengefasst werden: Der
Einfluss der Klimaänderung auf zukünftige Hochwasserereignisse in der Schweiz kann
heute erst als Trend vorausgesagt werden. Von den Experten wird erwartet, dass künftig vermehrt Hochwasser auftreten und die Extremwerte zunehmen werden.
Die aktuellen Grundsätze für den Hochwasserschutz (nachhaltige, auf Basis des integralen Risikomanagements abgestützte Massnahmenplanung) erweisen sich mit Blick
auf die zu erwartenden Auswirkungen der Klimaänderung als weitsichtig. Sie behalten
daher ihre Gültigkeit und müssen weiter konsequent umgesetzt werden. Die Schutzwirkung bestehender Anlagen ist periodisch zu überprüfen, das Schadenpotential ist zu
beurteilen und allenfalls notwendige Verbesserungen sind auszuführen. Bei der Beurteilung bestehender und der Planung neuer Massnahmen ist deren Verhalten im Überlastfall zu prüfen. Neue Projekte sind in jedem Fall hinsichtlich ihres Verhaltens im
Überlastfall zu testen. Die Dimensionierungsgrössen (Abflussmenge, Wasserfracht,
Geschiebe) sind vorausschauend im oberen Entscheidungsbereich festzulegen.
Die Entscheidungsträger und die beteiligten Akteure sind auf den klimabedingten zusätzlichen Handlungs- resp. Ressourcenbedarf im Hochwasserschutz aufmerksam zu
machen.
IKSR:
Zur Weiterentwicklung der Hochwasserschutzmaßnahmen hat die IKSR
in der 12. Rhein-Ministerkonferenz am 22. Januar 1998 in Rotterdam den „Aktionsplan
Hochwasser“ beschlossen. Der Aktionsplan Hochwasser zeigt den Handlungsbedarf
bis zum Jahr 2020 im Bereich des vorsorgenden Hochwasserschutzes am Rhein und
in seinem Einzugsgebiet und wird in Phasen umgesetzt. Zweck des Aktionsplans
Hochwasser ist es, Menschen und Güter vor Hochwasser besser zu schützen und
gleichzeitig den Rhein und seine Aue ökologisch zu verbessern. Alle Elemente des Aktionsplans Hochwasser haben in der 13. Rhein-Ministerkonferenz Anfang 2001 Eingang in das „Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins – Rhein 2020“ gefunden, um am Rhein und in seinem Einzugsgebiet eine integrierte Wasserbewirtschaftung auf den Weg zu bringen. Im Aktionsplan wurden Handlungsziele vereinbart, die
sowohl durch Maßnahmen zur Minderung der Schadensrisiken als auch durch Maßnahmen zur Minderung der Überschwemmungswahrscheinlichkeit erreicht werden sollen.
Konkrete Aussagen zur bisherigen Umsetzung des Aktionsplanes Hochwasser enthalten die zugehörigen Berichte von 2000, 2005 und 2010 der IKSR.
IRR:
Nachdem auf Initiative der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und der Internationalen Rheinregulierung (IRR) das Entwicklungskonzept Alpenrhein ausgearbeitet worden war und im Jahr 2005 veröffentlicht wurde, sind
verschiedene vordringliche Schutzmassnahmen am Alpenrhein ausgeführt worden. In
der aktuellen Situation ist die Sicherheit entlang des Rheins bis zum 100-jährlichen Ereignis (ohne Berücksichtigung von Dammbruchszenarien) erreicht. Beim nun gestarteten Projekt Hochwasserschutz auf der IRR-Strecke soll das Schutzziel von heute 3.100
m³/s auf mindestens 4.300 m³/s erhöht werden. Dies entspricht einem 300-jährlichen
Ereignis. Zudem sind im Rahmen des Projekts weitere nachhaltige Maßnahmen zur
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 23 -
Beherrschung des Überlastfalls in Bearbeitung. Durch die Maßnahmen soll zudem die
ökologische Situation im Sinne der WRRL positiv beeinflusst werden und es sollen attraktive Naherholungsgebiete geschaffen werden.
2.3.6
Austausch von Informationen
Die für die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos geforderten Informationen
wurden in der KG Alpenrhein / Bodensee im Rahmen von 4 Sitzungen in den Jahren
2010 – 2012 diskutiert.
2.4
Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko
Die Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko (APSFR) dient dazu,
die Gewässerstrecken festzulegen, an denen mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken zu rechnen ist.
2.4.1
Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko
Deutschland:
In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein
kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete
Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen (§ 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes). Ein öffentliches
Interesse, Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, liegt dann vor,
wenn durch Überschwemmungen das Leben der Bevölkerung bedroht ist oder häufiger
volkswirtschaftlich relevante Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten.
So liegen Gebiete mit potenziellem signifikantem Risiko entlang solcher Gewässerabschnitte vor, in denen im Vergleich zum Gesamteinzugsgebiet ein besonders hohes
Hochwasserrisiko von überörtlicher Bedeutung besteht.
Die nachteiligen Folgen für die menschliche Gesundheit sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Da diese Informationen in der notwendigen Genauigkeit nicht bzw. nur
für einen kleinen Teil des untersuchten Bereiches vorliegen, wurden anhand raumstruktureller Kriterien solche Gebiete ermittelt, die sich durch große Siedlungsdichte
oder eine hohe Zahl betroffener Einwohner definieren lassen.
Das potenzielle signifikante Risiko für die wirtschaftliche Tätigkeit wurde für alle Gebiete über die raumstrukturelle Bedeutung bewertet. Daher werden als signifikante Risikogebiete hinsichtlich der wirtschaftlichen Tätigkeiten insbesondere Ober- und Mittelzentren und je nach Lage in Verdichtungs- oder ländlichen Räumen auch Unterzentren abgegrenzt.
Potenzielle signifikante Risiken für das Schutzgut Umwelt gehen von Betrieben im
Überflutungsgebiet aus, die mit umweltgefährdenden Stoffen umgehen oder diese lagern. Sofern relevante Standorte solcher Betriebe in einem Korridor von 100 m entlang
der betrachteten Gewässer liegen, wurden diese bei der Abgrenzung der Gewässerabschnitte mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko berücksichtigt.
Neben den Kommunen, in denen auf Grund der Zentralität (siehe oben) relevante Kulturgüter erwartet werden, wurden die Stätten des Weltkulturerbes und gegebenenfalls
herausragende Objekte der Denkmallisten als potenziell signifikante Risikoobjekte
identifiziert.
Seite - 24 -
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Die Abgrenzung der potenziellen signifikanten Risikogebiete wird auf Grundlage von
Expertenwissen plausibilisiert.
An den rund 510 km Gewässerstrecke mit einem Einzugsgebiet > 100 km² im deutschen Anteil am Koordinierungsgebiet besteht an ca. 350 km ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko. Das Ufer des Bodensees ist in Deutschland auf seiner gesamten Länge als Gebiet mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko definiert.
Österreich:
Die Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko erfolgte auf Grundlage der Modellergebnisse der vorläufigen Risikobewertung. Bei Überschreitung von Schwellenwerten wurden die entsprechenden Gewässerstrecken als
solche Gebiete definiert. Sowohl Überflutungen in den Tallagen als auch von Wildbächen haben zur Ausweisung von Risikogebieten geführt.
Im Einzugsgebiet des Rheins wurden im Bundesland Vorarlberg ca. 190 km von insgesamt Ca 1190 km zu bewertenden Strecken als Gebiete mit potentiellem signifikantem
Risiko definiert. Das entspricht einem Streckenanteil von ca. 16% der Fließgewässer >
10 km² einschließlich der bearbeiteten Gewässer und Wildbäche mit einem Einzugsgebiet < 10 km².
Liechtenstein:
Obschon für sämtliche Fliessgewässer des Landes entsprechende Gefahren- resp. Risikokarten vorliegen, beschränkt sich die Abgrenzung der Gebiete mit
potenziell signifikantem Risiko im Rahmen dieser Arbeit auf die in Zusammenhang mit
dem Rhein ausgeschiedenen Gefahrenzonen. Auf eine Ausweisung von Risikogebieten gemäß HWRM-RL wird bei den anderen, auf dem Hoheitsgebiet des FL verlaufenden Gewässern vorderhand verzichtet. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass
kein Gewässer in Liechtenstein selbst über ein Einzugsgebiet grösser 100 km² verfügt.
Schweiz:
Wie bereits anfangs im Methodenvergleich erwähnt wurde, sind im
schweizerischen Abschnitt grundsätzlich alle im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee vorhandenen Gewässer als Risikogebiete einzustufen, ausgenommen die
wenigen Gewässerabschnitte, die naturbelassen sind und entlang derer daher naturgemäß keine Schäden auftreten können. Dies betrifft nur zwei relativ kurze Abschnitte
des Vorder- und des Hinterrheins im Kanton Graubünden.
Ein potentielles signifikantes Risiko für Gewässer mit Einzugsgebiet > 100 km2, das
ein relevantes Hochwasserrisikomanagement gemäss HWRM-RL rechtfertigt, besteht
aus überregionaler Sicht entlang des Alpenrheins ab dem Zusammenfluss des Vorderund Hinterrheins sowie entlang des Rheintaler Binnenkanals im teilweise dicht besiedelten Überflutungsgebiet.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
2.4.2
Seite - 25 -
Notifikation der Anwendung von Art 13
Deutschland - BY:
BY nimmt Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a in Anspruch. In BY wurde bereits
ab 2008 eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos für das Bearbeitungsgebiet
Alpenrhein-Bodensee durchgeführt. Die dabei verwendete Methodik war dieselbe, die
im übrigen deutschen Rheingebiet verwendet wurde. Die Gewässer und Gewässerstrecken, an denen ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für
wahrscheinlich gehalten wird, wurden mit Beschluss des Ministerrats vom 14.12.2010
den Gebieten nach Art. 5 Abs. 1 HWRM-RL zugeordnet.
2.4.3
Koordination
Die für Abgrenzung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Risiko geforderte Koordination hat in der KG Alpenrhein / Bodensee im Rahmen von 4 Sitzungen in den Jahren 2010 – 2012 stattgefunden.
2.5
Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Rahmen dieses Berichtes für den Bodensee und den Alpenrhein diskutiert.
2.5.1
Bodensee
Der Bodensee wurde von DE mit den Ländern BY, BW und der CH als Gebiet mit potentiellem signifikantem Hochwasserrisiko nach Artikel 5 Absatz 1 HWRM-RL definiert.
In AT wird das Bodenseeufer nicht als Risikogebiet eingestuft und nicht nach Art 5
HWRM-RL bestimmt. Nach der sinngemäß in Österreich anzuwendenden Methodik für
Fließgewässer wird der Schwellenwert für signifikantes Risiko nicht überschritten, das
Risiko wird als mäßig für die Uferabschnitte Bregenz und Hard, sowie als gering für
den Uferabschnitt Rheindelta bewertet. Das Ergebnis ist durch die, seit dem letzten
größeren Hochwasser im Jahr 1999, erfolgten baulichen Maßnahmen erklärbar. Dabei
wurden Dammerhöhungen mit einem Freibord von ca. 1,0 m (über HW100) vorgenommen und Pumpwerke zur Entwässerung der Polder errichtet bzw. ertüchtigt. Begleitende organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktion im Katastrophenfall wurden implementiert.
2.5.2
Fließgewässer
Von AT und der CH wurde die internationale Strecke des Alpenrheins als Gebiet mit
signifikantem Risiko nach Artikel 5 Absatz 1 HWRM-RL ausgewiesen. Es sind daher im
nächsten Schritt Gefahren- und Risikokarten bis 2013 und anschließend der HWRMPlan bis 2015 auszuarbeiten.
In AT und BW wurden weitere Gewässerstrecken im Bearbeitungsgebiet als Gebiete
mit potentiellem signifikantem Risiko ausgewiesen. Diese sind jedoch nicht Gegenstand dieses Berichtes.
Seite - 26 -
2.5.3
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Tabelle und Karten
Folgende Tabelle und Karten werden im Anhang dargestellt:
Tabelle 1:
Zuständige Behörden im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Karte 1: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet – Landnutzung
Karte 2: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet – Verwaltungsgrenzen, Einzugsgebiete
Karte 3a: Baden-Württemberg, Gewässerstrecken mit Hochwässern der Vergangenheit
Karte 4a: Baden-Württemberg, Gewässerabschnitte mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiken
Karte 4b: Bayern, Gewässerabschnitte mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko
(Art 5 HWRM-RL)
Karte 4c: Österreich, Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko
Die Kartendarstellungen für das gesamte Bearbeitungsgebiet konnten nicht wie vorgesehen über das System Wasserblick hergestellt werden. Einerseits wurde kein Zugang
für das Bearbeitungsgebiet bereitgestellt, andererseits waren die zur Verfügung gestellten Karten in der Darstellung nicht zufriedenstellend.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
3
Seite - 27 -
Erstellung von Gefahren- und Risikokarten (Teil 2)
Die Anforderungen an die Erarbeitung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind für die Mitgliedsstaaten grundsätzlich durch Artikel 6 der HWRM-RL vorgegeben und durch deren konforme Umsetzung in nationales Recht definiert. So waren bis
zum 22. Dezember 2013 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die Gebiete zu erstellen, für die ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Gemäß
Artikel 15 Absatz 1 der HWRM-RL war der Kommission bis zum 22.03.2014 über die Erstellung der Karten zu berichten.
Auf Schweizer Seite liegen die überarbeiteten Hochwasser-Gefahrenkarten für den Alpenrhein in den Kantonen St. Gallen und Graubünden vor. In den Kantonen Thurgau und
St. Gallen sind auch entlang des Bodensees die entsprechenden Gefahrenkarten für die
See-Hochwasserstände vorhanden. Für die Erstellung von Hochwasser-Risikokarten besteht in der Schweiz für die Kantone derzeit keine bundesrechtliche Verpflichtung.
Grundsätzlich stehen jedoch die hierfür erforderlichen Grundlagen für ein umfassendes
und nachhaltiges Risikomanagement zur Verfügung. Zurzeit befinden sich die Umsetzungen je nach Kanton und Priorisierungsgrad auf unterschiedlichem Niveau.
Auch für den Liechtensteinischen Abschnitt liegen die überarbeiteten HochwasserGefahrenkarten für den Alpenrhein vor. In Liechtenstein besteht bereits seit 1995 der gesetzliche Auftrag zur Ausarbeitung von Gefahrenkarten.
3.1
Vorgangsweise
Im Bearbeitungsgebiet gibt es zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten keine einheitliche Vorgangsweise zur Darstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten. Dies ist
damit zu begründen, dass aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und fachlicher Grundlagen die jeweils übliche Praxis zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes schon bisher
unterschiedlich war, und deshalb auch unterschiedliche Grundlagen hierfür zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Bearbeitung wurde deshalb keine einheitliche Methodik ausgearbeitet.
Die Ergebnisse der jeweiligen nationalen Bearbeitung werden dargestellt. Weiters werden in einer gemeinsamen Karte die Risikogebiete dargestellt, für die Gefahrenkarten
und Risikokarten ausgearbeitet wurden.
3.2
Hochwassergefahrenkarten
Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) nach HWRM-RL Artikel 6 Absatz 3 erfassen die
Überflutungsflächen aufgrund von Hochwässern niedriger, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit. In diesen Karten sind jeweils das Ausmaß der Überflutung, die Wassertiefen und gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeiten anzugeben.
Diese Angaben werden in der Regel für Aufgaben des Hochwasserschutzes und der
Hochwasservorsorge benötigt und liegen daher nach nationalen Vorgaben in unterschiedlicher Auflösung vor. Aufgrund von Veränderungen in der Raumnutzung und im
Gewässerausbau bedürfen diese Unterlagen einer periodischen Überarbeitung. Für die
Erarbeitung der HWGK werden aktuelle Unterlagen herangezogen.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
3.2.1
Seite - 28 -
Methodenvergleich
Deutschland:
HWGK entsprechend Artikel 6 HWRM-RL wurden für die Gebiete und für
die Hochwassertypen/-arten erstellt, für die auf Grundlage der vorläufigen Bewertung
(Artikel 4) ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich
gehalten wird (Artikel 5).
Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee in Deutschland entstehen signifikante
Hochwasserrisiken durch Überflutung durch Teile natürlicher Einzugsgebiete (oberirdische Gewässer, fluvial floods).
Zur Ermittlung des Ausmaßes von Überflutungen sowie zur Ermittlung von im überfluteten Gebiet zu erwartenden Wassertiefen wurden für Deutschland die folgenden Hochwasserszenarien festgelegt (Artikel 6 Absatz 3 HWRM-RL):
 Szenarien Fließgewässer:
a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit: Szenarien für Extremereignisse (Klimazuschlag, Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen sind dabei berücksichtigt)
b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 100 Jahre
c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 10 Jahre
Die im Rahmen der Koordination abgestimmten Abflusskennwerte für die verschiedenen
Hochwasserwahrscheinlichkeiten an den relevanten Fließgewässern im BG Alpenrhein/Bodensee sind im Kapitel 1.4.2 dargestellt.
Entsprechend dem Abstimmungsprozess in Deutschland [1] wurde im BG Alpenrhein/Bodensee für das Szenario a) ein Ereignis gewählt, das deutlich seltener als einmal in
100 Jahren auftritt und auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten und statistischen Auswerteverfahren hinreichend genau bestimmbar ist.
Für die potenziell signifikanten Fließgewässer im BG Alpenrhein/Bodensee wurde für
das Szenario a) Extremhochwasser gewählt, dass die Umhüllende verschiedener Gefahrensituationen darstellt. Dazu werden einerseits statistisch sehr seltene Ereignisse betrachtet und anderseits Situationen, welche lokal auch bei kleineren Hochwasserszenarien z.B. durch Verklausung von Brücken und an anderen Engstellen auftreten können.
Daher wird in einem ersten Berechnungsschritt der Hydraulik ein HQ1000 berechnet.
Dieses wird dann anhand von lokalen Kenntnissen wie historischen Hochwassermarken
oder Kartenmaterial sowie ingenieurmäßigen Ansätzen zu verifizieren sein. Für die Brücken müssen Abschätzungen für den Fall des Verklausens erfolgen.
Szenario b) wurde auf Grundlage der in den Ländern abgestimmten LAWAEmpfehlungen [1], in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b) HWRM-RL
(Untergrenze), der bundesrechtlichen Festlegung zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten (§ 76 Absatz 2 Punkt 1 WHG) und unter Berücksichtigung von landesrechtlichen Regelungen zum Schutz bebauter Gebiete festgelegt.
In Bereichen, in denen auch bei häufigen Hochwasserereignissen signifikante Auswirkungen zu erwarten sind, wurde Szenario c) auf Grundlage von Abstimmungen innerhalb
des BG Alpenrhein/Bodensee und in Übereinstimmung mit den LAWA-Empfehlungen [1]
festgelegt.
Die gewählten Szenarien erlauben eine Abschätzung potentieller Überflutungsflächen
und signifikanter negativer Auswirkungen im Sinne der HWRM-RL.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 29 -
 Methodik Fließgewässer:
Die Ermittlung des Wiederkehrintervalls von Hochwasserereignissen bei den potenziell
signifikanten Fließgewässern erfolgte auf Grundlage langjährig gemessener Zeitreihen
(Pegel) oder auf Grundlage von Zeitreihen, die mit einem Niederschlags-Abfluss-Modell
ermittelt wurden sowie deren extremwertstatistischer Auswertung (Extrapolation auf hohe Wiederkehrintervalle / Abschätzung auf Grundlage von Expertenwissen). Die Anpassung der extremwertstatistischen Verteilungsfunktionen an die gemessenen Werte wurde mit graphischen Methoden bzw. statistischen Testverfahren durchgeführt. Für die
Übertragung von Pegelinformationen auf umliegende Gewässerabschnitte wurden anerkannte Regionalisierungsverfahren angewendet (www.bw-abfluss.de).
Darüber hinaus kamen auch Niederschlags-Abfluss-Modelle zur Simulation von Abflüssen zum Einsatz. Weitere Informationen zu den hydrologischen Grundlagen sind im Methodikpapier zur Erstellung der Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg zu
finden [6].
Zur Ermittlung des Ausmaßes der Überflutung und der zu erwartenden Wassertiefen an
Fließgewässern wurden ein- und zweidimensionale Modelle genutzt und stationäre Berechnungen durchgeführt. Instationäre Berechnungen wurden nur im Ausnahmefall angewendet.
Die Ermittlung von Überflutungsflächen und zu erwartenden Wassertiefen erfolgte durch
Verschneidung der ermittelten Wasserspiegellagen mit Digitalen Geländemodellen mit
einem Rastermaß von 1 m x 1 m; DGM 1 entsprechend den LAWA-Empfehlungen [1].
Grundlage des DGM sind u.a. LaserScan-Daten bzw. photogrammetrische Daten. Weitere für die Ermittlung von Überflutungsflächen und Wassertiefen relevante Informationen,
wie terrestrisch vermessene Gewässerstrukturen, Hochwasserabwehr- Infrastruktureinrichtungen, Hochwasserabfluss- bestimmende Bauwerke und Infrastrukturanlagen
(Straßen etc.), wurden in das vorliegenden DGM eingearbeitet. Zusätzliche Informationen, die in den verwendeten Modellen genutzt wurden, sind u.a.: Rauigkeiten, Gewässerprofile und weitere hydraulisch relevante Bauwerke. Die Unsicherheiten bei der Ermittlung der Wiederkehrintervalle sowie den zuzuordnenden Wasserständen/Abflüssen
sind u.a. von Beobachtungszeitraum und Güte der zugrunde liegenden Datenreihe (statistische Auswertungen) sowie der Größe des Einzugsgebiets des Gewässers und von
der Genauigkeit der vorliegenden topographischen Daten abhängig. Sie wurden durch
eine statistische Ermittlung des Vertrauensbereiches abgeschätzt.
Da für die HWGK aktuelle hydrologische Statistiken genutzt werden, ist der bis heute
wirksam gewordene Einfluss der Klimaänderung grundsätzlich in den Daten enthalten.
Zukünftige Trends werden jeweils bei der Fortschreibung der Karten berücksichtigt. Ein
spezielles Szenario „Klimaänderung“ wurde für die HWGK nicht betrachtet.
 Szenarien Bodensee:
a) Seewasserstand mit niedriger Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 1000 Jahre
b) Seewasserstand mit mittlerer Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 100 Jahre
c) Seewasserstand mit hoher Wahrscheinlichkeit: Wiederkehrintervall 10 Jahre
Die im Rahmen der Koordination abgestimmten Seewasserstände für die verschiedenen
Hochwasserwahrscheinlichkeiten am Bodensee sind im Kapitel 1.4.1 dargestellt.
 Methodik Bodensee:
Die Ermittlung von Überflutungsflächen und zu erwartenden Wassertiefen im Uferbereich des Bodensees erfolgte durch Verschneidung der Seewasserstände mit Digitalen
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 30 -
Geländemodellen mit einem Rastermaß von 1m x 1m; DGM 1 entsprechend den LAWAEmpfehlungen [1]. Grundlage des DGM sind u.a. LaserScan-Daten.
Die Unsicherheiten bei der Ermittlung der Wiederkehrintervalle sowie der zuzuordnenden
Wasserständen sind u.a. von Beobachtungszeitraum und Güte der zugrunde liegenden
Datenreihe (statistische Auswertungen) und von der Genauigkeit der vorliegenden topographischen Daten abhängig. Näheres zur Ermittlung der Wasserstände am Bodensee
enthält der Bericht der Arbeitsgruppe Wasserstandsvorhersage Bodensee „Ermittlung
des Extremwasserstandes (ca. HW1000) für den Bodensee (Ober- und Untersee) und
Hinweise zur Berechnung der Extremwasserstände für den See-Rhein sowie für den
Übergangsbereich vom Untersee zum Hochrhein“.
Österreich:
In den HWGK werden auf Grundlage des Gewässernetzes der Gewässer
mit einem Einzugsgebiet > 10 km² sowie kleinerer relevanter Wildbäche die Überflutungsflächen, die Wassertiefen und die Fließgeschwindigkeiten für die Risikogebiete
dargestellt. Die HWGK werden möglichst flächendeckend, in übersichtlichem Maßstab
(1:25.000) und auf Grundlage der genauesten verfügbaren Daten erstellt. Als Datengrundlagen werden verwendet:
 Abflussuntersuchungen (ABU); diese sind eine wesentlichen Grundlage für die nach
nationalen Vorgaben zu erstellenden Gefahrenzonenpläne und Ausbauprojekte.
 Gefahrenzonenausweisungen des Wasserbaus und Gefahrenzonenpläne der Wildbachverbauung für Risikogebiete in denen keine aktuellen ABU vorliegen.
 Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA); diese Flächen wurden über grobe Berechnungen mit einem weitmaschigen DGM und damit ohne Berücksichtigung von
Schutzbauten ermittelt. Diese Datengrundlage wurde für Vorarlberg durch eine neue
Berechnung (1D und 2D) von ca. 1.000 km Gewässerstrecke geschärft.
Für die Darstellung der Daten wird nach harten Daten aus Detailuntersuchungen (ABU,
GZP) und weichen Daten (HORA) differenziert. Die Hochwasser-Szenarien werden folgenderweise definiert:
 Das Szenario für Hochwässer niedriger Wahrscheinlichkeit ist a) hydrologisch durch
den Überlastfall bei einem Schutzgrad von HQ100 bzw. dem Bemessungsereignis
bei Wildbächen definiert, b) durch das Versagen von Schutzanlagen, und c) bei
Wildbächen durch die Umhüllende der hydromorphologisch möglichen Ereignisse.
 Das Szenario für Hochwässer mittlerer Wahrscheinlichkeit ist a) hydrologisch durch
das HQ100, und b) bei Wildbächen durch das Bemessungsereignis.
 Das Szenario für Hochwässer hoher Wahrscheinlichkeit wir a) hydrologisch durch
das HQ30, und b) bei Wildbächen durch das Bemessungsereignis definiert.
Ursprung und Merkmale der Überflutung werden entsprechend der Draft List Of Types
Of Floods (Version 6, 16 Feb 2011) angegeben:
 Ursprung: In Österreich werden im Wesentlichen Hochwässer, die ihren Ursprung in
der Überflutung durch Ausuferung eines natürlichen oder durch Gewässerausbau
veränderten Gewässers haben, betrachtet.
 Merkmale: Bei den Merkmalen sind Österreich an den Bächen und Flüssen hauptsächlich Hochwässer mittlerer und langsamer Entstehungsgeschwindigkeit, hoher
Fließgeschwindigkeit, großer Wassertiefe, sowie bei Wildbächen Hochwässer mit
hohem Feststoffanteil und Muren festzustellen.
Liechtenstein:
Im Grundsatz orientieren sich die liechtensteinischen Behörden bei der
Erstellung und Nachführung der landesweiten Naturgefahrenkarte an der in der Schweiz
angewendeten Methodik (vgl. Methodenvergleich Schweiz). Dieser Beurteilungs- und
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 31 -
Kartierungsansatz gelangte in Abstimmung mit dem Land Vorarlberg auch bei der Ausweisung der vom Alpenrhein ausgehenden Gefährdungen resp. bei der Ausweisung der
dadurch bedingten potentiellen Überflutungsgebiete zur Anwendung. Diese von der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) initiierte Hochwassergefahrenkarte vermittelt damit ein zwischen Liechtenstein, der Schweiz und der Republik Österreich abgestimmtes Bild zu den am Alpenrhein in Rechnung zu stellenden Hochwassergefahren.
Schweiz:
In der Schweiz ist der Hochwasserschutz und die Erstellung der Gefahrenkarten Aufgabe der Kantone.
Die Schweizer Gefahrenkarten gehen in ihrer Definition und ihrem Inhalt weiter als die
Hochwassergefahrenkarten gemäß HWRM-RL. Während in den EU-Mitgliedstaaten die
Hochwassersituation entsprechend seiner Wahrscheinlichkeit mit je einem als „Gefahrenkarte“ bezeichneten Planinstrument aufgezeigt wird, wird in der Schweiz das gleiche
in sogenannten Intensitätskarten dargestellt. Sie zeigen für gesamtschweizerisch genormte Wiederkehrperioden (0–30 Jahre, 30–100 Jahre, 100–300 Jahre, 300 Jahre –
Extremereignis) die betroffenen Flächen und die zu erwartenden Intensitäten des untersuchten Prozesses (hier Überflutungsprozess).
Die Schweizer Gefahrenkarten stützen sich auf diese Intensitätskarten und präsentieren
in einer Karte pro Perimeter mit einheitlicher Klassifizierung die Gefährdung in Stufen in
Abhängigkeit von Intensität und Wahrscheinlichkeit. Diese Parameter sind in einem so
genannten Intensitäts-Wahrscheinlichkeits-Diagramm zusammengefasst. Die Karten
zeigen Gebiete mit erheblicher, mittlerer, geringer und keiner Gefährdung gemäß klar
vorgeschriebenen Kriterien.
Somit sind auf Schweizer Seite die in diesem Kapitel verlangten Informationen den vorhandenen Intensitätskarten zu entnehmen. Diese sind zusammen mit den Gefahrenkarten auf den Webseiten der Kantone publiziert.
3.3
Hochwasserrisikokarten
In den Hochwasserrisikokarten (HWRK) werden lt. HWRM-RL Artikel 6 potenzielle
hochwasserbedingte nachteilige Auswirkungen für die Szenarien der HWGK dargestellt.
Dafür sind die Anzahl der betroffenen Einwohner (Punkt a), die Art der wirtschaftlichen
Tätigkeit (Punkt b), Anlagen die im Hochwasserfall zu Umweltverschmutzung führen
können und Schutzgebiete nach WRRL (Punkt c) und weitere nützliche Informationen
(Punkt d) heranzuziehen.
3.3.1
Methodenvergleich
Deutschland:
Der Datenstand entspricht dem Zeitpunkt der Kartenerstellung. Abweichungen sind mit Bezug zum Schutzgut auf den Karten vermerkt. Das Amtliche Topografisch-Kartografische Informationssystem (ATKIS) und das Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) sind Standard-Geobasisdaten der Landesvermessung,
die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz kommen.
Folgende Informationen wurden in den HWRK dargestellt:
 die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner (Orientierungswert),
lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe a - Schutzgut Menschliche Gesundheit
Liegen detaillierte Daten zur Anzahl der Einwohner in den Überflutungsflächen vor,
werden diese verwendet.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 32 -
Ansonsten wurden die Anzahl der Einwohner für jede Gemeinde und die Daten zur
Flächennutzung aus dem ATKIS verwendet. Die Betroffenheit der Einwohner wurde
angenommen, wenn die Überflutungsfläche eine Siedlungsfläche oder eine Fläche
gemischter Nutzung überdeckt.
Die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner ist mit einem Symbol, der Zahlenangabe (gerundet) und dem Namen der Gemeinde angegeben oder die potenziell
betroffenen Einwohner werden je Gemeinde und Szenario in Tabellenform der Karte
beigefügt.
 die Art der betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeiten
lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe b - Schutzgut wirtschaftliche Tätigkeit
Die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten wurde durch folgende Nutzungsklassen dargestellt:
• Siedlungsflächen und Flächen gemischter Nutzung
• Industrie- und Gewerbeflächen, Flächen besonderer funktionaler Prägung
• Verkehrsflächen
• Landwirtschaftliche Flächen
• Forstflächen
• Gewässer
• sonstige Flächen
Die Nutzungsklassen wurden aus dem ATKIS bzw. ALKIS abgeleitet und mit den
Überschwemmungsflächen überlagert. In den Karten wird die Nutzungsart nur in den
Überschwemmungsflächen dargestellt. Auf diese Weise wird sichtbar, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten durch Hochwasser betroffen sein können.
 den Standort von IVU-Anlagen
lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe c - Schutzgut Umwelt
Zum Zeitpunkt der Kartenerstellung wurden die IVU-Anlagen nach Anhang I der
Richtlinie 96/61/EG bzw. Daten aus dem Pollutant Release and Transfer Register –
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) verwendet. Jedoch hat
die EU-Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU zwischenzeitlich die IVU-Richtlinie
abgelöst. Da dies jedoch im Kartenerstellungsprozess nicht mehr berücksichtigt werden konnte, sind in den Hochwasserrisikokarten die Standorte der IVU-Anlagen bzw.
die Daten aus PRTR entsprechend den Vorgaben der HWRM-RL dargestellt.
 die Auswirkungen auf Schutzgebiete gemäß EG-WRRL
lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe c - Schutzgut Umwelt
Es wurden Gebiete nach Artikel 7 der Richtlinie 2000/60/EG, die für die Entnahme
von Wasser für den menschlichen Gebrauch ausgewiesen wurden, Erholungs- und
Badegewässer gemäß Richtlinie 76/160/EWG, FFH- Gebiete gemäß Richtlinie
92/43/EWG und Vogelschutzgebiete (SPA) gemäß Richtlinie 79/409/EWG dargestellt
und mit den Überschwemmungsflächen überlagert. Auf diese Weise wird sichtbar,
welche Schutzgebiete durch Hochwasser betroffen sein können sowie gegebenenfalls im Abstrombereich von IVU bzw. PRTR-Anlagen liegen.
 weitere Informationen, die von den Mitgliedsstaaten als nützlich betrachtet werden
lt. Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe d
In den Hochwasserrisikokarten werden Kulturgüter mit besonderer Bedeutung im Bereich von Überschwemmungsflächen dargestellt.
Österreich:
Für die in den HWGK ausgewiesenen Überflutungsflächen werden die
nach HWRM-RL angeführten Risikofaktoren dargestellt. Die HWRK werden flächendeckend, in übersichtlichem Maßstab (1:25.000) und auf Grundlage verfügbarer Daten erstellt. Als Datengrundlagen werden verwendet:
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 33 -
 ungefähre Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, auf der Grundlage der Einwohner- und Beschäftigtendaten der Statistik Austria, Rasterdaten 125 x 125 m,
Stand Volkszählung 2001;
Die Darstellung der Anzahl der Einwohner im Überflutungsgebiet erfolgt als Symbol
in Größenklassen von bis zu 50; über 50 bis 500; über 500 bis 5000; über 5000 Einwohner für das jeweilige Gemeindegebiet (kleinste Verwaltungseinheit).
 Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im Risikogebiet: Landnutzung, Infrastruktur und Kulturgüter.
Für den Anteil Österreichs an der FGE Rhein (Land Vorarlberg) dient der digitale
Flächenwidmungsplan als Grundlage für die Ausweisung der Nutzungsklassen. In
den Überflutungsflächen der jeweiligen Szenarien der HWGK werden die Landnutzungsklassen farblich ausgewiesen: Vorwiegend Wohnen; Industrie und Gewerbe; siedlungsbezogene Nutzungen; Land- und Forstwirtschaft, sonstiges Grünland;
Wasserflächen.
Hochrangige und überregional bedeutende Infrastrukturanlagen werden als Punktoder Linieninformation dargestellt: Bahnnetz, Bahnhöfe, Autobahnen, Krankenhäuser; Seniorenheime; Schulen und Kindergärten; Flughäfen; Hafenanlagen.
Es werden die Rand- und Kernzonen der UNESCO Weltkulturerbe dargestellt.
 Anlagen und Schutzgebiete:: IPPC-Anlagen, kommunale Kläranlagen und sonstige
Verschmutzungsquellen, zB. Altlasten (E-PRTR- Register);
Die potenziellen Verschmutzungsquellen werden als Punktinformation dargestellt.
Datensatz der Schutzgebiete nach WRRL: Wasserschongebiete, Natura2000Gebiete / Nationalpark, Badegewässer.
 Hoher Feststoffgehalt und Muren: Ausweisung der Wildbäche.
Die HWRK richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit. Deshalb werden die Risikoinformationen anhand der Legende und weiteren Angaben für Laien möglichst verständlich
dargestellt.
Liechtenstein:
Da den vom Alpenrhein ausgehenden Hochwasserrisiken in Liechtenstein
innerhalb des Bevölkerungsschutzes ein besonderer Stellenwert zukommt, liegen für die
potentiellen Überflutungsgebiete des Rheins neben den konventionellen Risikobeurteilungen (vgl. Methodik Schweiz: EconoMe) zusätzlich tiefergreifende Risikoanalysen vor.
In Ergänzung zu den unmittelbar eintretenden monetären Schäden einer großräumigen
Überflutung des Talraumes wurde bei diesen weitergehenden Analysen versucht, die
mittel- und langfristigen Systembeeinträchtigungen in den Bereichen Volkswirtschaft,
Soziales und Umwelt zu quantifizieren.
Schweiz:
In der Schweiz ist die Durchführung von Risikountersuchungen im Bereich
Naturgefahren in der bundesrechtlichen Gesetzgebung nicht explizit vorgeschrieben.
Verschiedene Kantone haben solche Risikoübersichten erstellt oder sind derzeit daran,
sie auszuarbeiten. Die Risikodarstellung entspricht dabei im Einzelnen nicht den Vorgaben der HWRM-RL, jedoch sind dort wo Übersichten vorhanden sind, vergleichbare
Aussagen möglich. So werden beispielsweise im Kanton St. Gallen Naturgefahrenanalysen und Risikoübersichten mit vorgegebener Methodik erstellt und deren Resultate sind
öffentlich im Geoportal zugänglich.
Im Planungsverfahren von größeren Naturgefahrenprojekten und Großprojekten wie am
Alpenrhein verlangt der Bund jedoch von den Kantonen eine einheitliche Risikobeurteilung durchzuführen. Dafür wurde das auf einer Internet-Plattform zugängliche Berechnungstool „EconoMe“ (http://www.econome.admin.ch/) entwickelt, mit dem die monetarisierten Risiken für Personen und Sachwerte im jeweiligen Projektperimeter bestimmt
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 34 -
werden. Dabei wird die Situation vor und nach Realisierung der Maßnahmen beurteilt.
Der Bund spricht den Kantonen nur dann Subventionen für solche Projekte zu, wenn die
Risikominderung und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen mit diesem Tool nachgewiesen werden kann.
3.4
Notifikation der Anwendung von Art 13
Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee nimmt kein Anrainerstaat die Übergangsmaßnahme gem. Art. 13 Abs. 2 HWRM-RL für die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten in Anspruch.
3.5
Austausch von Informationen
In Artikel 6 Absatz 2 der HWRM-RL wird für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten ein Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten für grenzüberschreitende Einzugsgebiete gefordert.
Innerhalb der Arbeitsgruppe Wasserstandsvorhersage Bodensee wurden die Wasserspiegellagen festgelegt und in der Koordinierungsgruppe Alpenrhein/Bodensee wurde
anschließend das Vorgehen zur Erstellung der Hochwassergefahren- und -risikokarten
vereinbart.
3.6
Ergebnisse
Im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee wurden die für die Mitgliedsstaaten der EU
verbindlichen Gefahrenkarten und Risikokarten lt HWRM-RL Artikel 6 erstellt.
Die Schweiz (kein MS der EU) verfügt mit den Gefahrenkarten nach schweizerischer Methodik über vergleichbare Unterlagen. Für Liechtenstein (kein MS der EU, Mitglied des
EWR) liegen die Gefahrenkarten ebenfalls nach schweizerischer Methodik vor.
In Karte 5 sind alle Risikogebiete mit Gefahren- und Risikokarten und vergleichbaren Unterlagen der Schweiz und Liechtensteins dargestellt. Die flächendeckende Darstellung
der Gefahrenkarten und Risikokarten selbst ist aus Maßstabsgründen nicht möglich und
sinnvoll. Deshalb liegen die Informationen im Internet vor bzw. werden diese Informationen im Internet zur Ansicht aufgelegt werden.
Bespielhaft werden Kartenausschnitte in den folgenden Abbildungen 5-9 dargestellt.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
4
Hochwasserrisikomanagementplan (Teil 3)
4.1
Methodenvergleich
Seite - 35 -
Deutschland:
Im deutschen Anteil des Bearbeitungsgebiets Alpenrhein/Bodensee wurden zwei Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne) aufgestellt. Der eine beinhaltet die Planungen für die Landesfläche Baden-Württembergs, der andere die für das bayerische Bodenseegebiet. Beide Pläne wurden entsprechend den Empfehlungen der LAWA zur Erarbeitung von HWRM-Plänen in Deutschland erstellt und koordiniert.
Ziele
Entsprechend den Anforderungen des Artikel 7 der HWRM-RL und des WHG (§ 76) werden in den HWRM-Plänen in Deutschland angemessene Ziele für das Risikomanagement
zur Verringerung potenzieller nachteiliger Hochwasserfolgen für die vier Schutzgüter
menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten formuliert.
Für das Hochwasserrisikomanagement in Deutschland wurden folgende Oberziele 1
(grundlegende Ziele) vereinbart:




Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet,
Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet,
Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers,
Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser.
Ausgehend von diesen Oberzielen erfolgte die weitere Zielfestlegung gemäß dem Subsidiaritätsprinzip auf Ebene der für die HWRM-Planung zuständigen Akteure im Zusammenhang mit der Identifizierung der Maßnahmen. Sie umfassen die von der EU vorgegebenen Aspekte Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Regeneration und
Überprüfung. Basis für die Identifizierung geeigneter Maßnahmen ist die Ermittlung und
Bewertung des derzeitigen Hochwasserrisikos im Sinne eines Ist-Ziel-Vergleiches im Hinblick auf die Risikosituation für die Schutzgüter bzw. auf den bisherigen Umgang mit den
Hochwasserereignissen. Der Ist-Ziel-Vergleich bzw. die Zustandsbewertung ist Grundlage
für die Ermittlung des Handlungsbedarfs.
Die Rangfolge (Priorisierung) der Maßnahmen wurde nach den Aspekten Wirksamkeit der
Maßnahme, Umsetzbarkeit, finanzielle Ressource, Umsetzungszeit sowie Synergieeffekte
mit anderen Richtlinien erarbeitet. Die Reihenfolge der Nennung der Kriterien stellt keine
Gewichtung dar. Bei der Bildung der Rangfolge sind in der Diskussion mit den verantwortlichen Akteuren die Kriterien betrachtet und abgewogen worden, das Ergebnis hing von
den Verhältnissen und Rahmenbedingungen vor Ort ab. Der Aspekt der „Wirksamkeit“ der
Maßnahmen bezieht sich dabei auf die Erreichung der o.g. Ziele für die Schutzgüter. Für
die Bewertung der „Umsetzbarkeit“ sind auch die aufgrund rechtlicher Vorgaben bestehenden Pflichtaufgaben berücksichtigt worden. Weiterhin beeinflussen langwierige Genehmigungsverfahren oder sonstige Schwierigkeiten (z.B. Betroffenheit von Schutzgebieten, hoher Aufwand für Ausgleichsmaßnahmen etc.) die Umsetzbarkeit. Darüber hinaus
1
Die LAWA-Empfehlung zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen verwendet statt des Begriffs
„Oberziele“ die Begrifflichkeit „grundlegende Ziele“. Im Folgenden wird zur Vereinfachung immer der Begriff
„Oberziele“ verwendet.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 36 -
sind auch Synergieeffekte mit anderen Richtlinien ein Gesichtspunkt für die Festlegung
der Rangfolge der Maßnahmen.
Der HWRM-Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements, wobei
der Schwerpunkt auf einer Verringerung potenzieller nachteiliger Hochwasserfolgen für
die Schutzgüter und sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegt. Dabei
werden die besonderen Merkmale des betreffenden Einzugsgebietes bzw. Teileinzugsgebiets berücksichtigt und bei der Entwicklung von angemessenen Zielen und Maßnahmen
beachtet. Die HWRM-Pläne im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee umfassen die
Gebiete, in denen nach der vorläufigen Bewertung ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Die zuständigen Stellen gewährleisten dabei eine geeignete Information
und Koordination im Rahmen der Erstellung der HWRM-Pläne. In den HWRM-Plänen dürfen keine Maßnahmen enthalten sein, die in ihrer Wirkung das Hochwasserrisiko für andere Länder flussaufwärts oder flussabwärts im selben Einzugsgebiet oder Teileinzugsgebiet
erheblich erhöhen, es sei denn, diese Maßnahmen wurden koordiniert und es wurde zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten eine gemeinsame Lösung gefunden (Art. 7 Abs. 4
HWRM-RL).
In den HWRM-Plänen werden die Schlussfolgerungen aus der vorläufigen Bewertung des
Hochwasserrisikos erläutert und in Form einer Übersichtskarte der Flussgebietseinheit
dargestellt. Weiterhin werden die Gefahren- und Risikokarten übernommen und ausgewertet. Aufbauend auf dieser Gefahren- und Risikobewertung erfolgen eine Beschreibung
der festgelegten angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements und eine Zusammenfassung der Maßnahmen und deren Rangfolge, die die Verwirklichung der angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements bezwecken. Die HWRM-Pläne verfolgen einen interdisziplinären Ansatz und wurden unter aktiver Beteiligung interessierter
Stellen erstellt (Art. 9 HWRM-RL bzw. § 79 Abs. 1 WHG).
Maßnahmen
Um die europaweite Umsetzung der HWRM-RL sicherzustellen, haben sich die europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten auf einen begleitenden informellen Prozess
(Common Implementation Strategy, CIS) geeinigt. Dessen oberstes Entscheidungsgremium ist die Konferenz der Wasserdirektoren, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der
Mitgliedsstaaten und der Kommission zusammensetzt. Die fachlichen Grundlagen für die
Entscheidungen werden für das Hochwasserrisikomanagement insbesondere durch die
Fachgruppe Hochwasser (Working Group Floods) erarbeitet. Diese Fachgruppe hat im
Rahmen des CIS-Prozesses folgende Aspekte des Hochwasserrisikomanagements definiert






Vermeidung
Schutz
Vorsorge
Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung
Sonstiges
Keine Maßnahmen
Zur Konkretisierung wurden in der „Liste verschiedener Arten von Maßnahmen“ (List of types of measures) für jeden Aspekt eine oder mehrere EU-Maßnahmenarten festgelegt.
Für eine deutschlandweit einheitliche Berichterstattung wurde der LAWAMaßnahmenkatalog entwickelt, der den Maßnahmentypen wiederum Maßnahmengruppen zuordnet. Der Katalog ist als Tabelle 10 im Anhang enthalten. Zur praxisgerechten
Umsetzung des Planungsprozesses haben die Länder Bayern und Baden-Württemberg
den Maßnahmenkatalog der LAWA in Hinblick auf die Maßnahmen und die jeweils zuständigen Akteure noch weiter konkretisiert.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 37 -
Koordination mit der WRRL
Die HWRM-Pläne wurden mit den Bewirtschaftungsplänen nach Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) abgestimmt. Entsprechend Art. 9 HWRM-RL wurden beide Richtlinien besonders
im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz, den Informationsaustausch, gemeinsame
Vorteile für die Erreichung der Umweltziele der WRRL (Art. 4 der WRRL) und die Vermeidung möglicher Zielkonflikte koordiniert.
Um bei der Erarbeitung der HWRM-Pläne in Deutschland die notwendige Koordination mit
der Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne nach WRRL sicherzustellen, wurde vor Beginn der jeweiligen Prozesse von der LAWA mit den Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der HWRM-RL und WRRL eine Arbeitshilfe erstellt, die den Koordinierungsbedarf und die Koordinierungsmöglichkeiten benennt und eine strukturierte Vorgehensweise
darstellt.
Obwohl sich die Ziele beider Richtlinien unterscheiden, sprechen doch beide das Schutzgut Umwelt an. Auch wirken beide Richtlinien in überwiegend identischen Gebietskulissen,
den Flussgebietseinheiten. Es ist daher zielführend, die für die Erreichung der Ziele beider
Richtlinien vorgesehenen Maßnahmen einander gegenüber zu stellen und auf potenzielle
Synergie- bzw. Konfliktpotenziale mit den Zielen der jeweils anderen Richtlinie zu prüfen.
Grundsätzlich sind potenzielle Synergien bei der Planung, Priorisierung und Umsetzung
von Maßnahmen und deren Wirkung auf die Ziele, bei der Einbeziehung der interessierten
Stellen und der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung des gemeinsamen Zeitplanes zur Berichterstattung sowie bei der Datenbereitstellung für den Bericht zu erwarten.
Inhaltliche Synergien sind im Wesentlichen über die Maßnahmenauswahl in den HWRMPlänen und den Maßnahmenprogrammen nach WRRL zu erwarten. Potenzielle Konflikte
zwischen den Zielen beider Richtlinien wie beispielsweise bei der Umsetzung von Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, können nicht von vornherein ausgeschlossen werden und können zu einer Anpassung der Zielerreichung oder Fristen gemäß
WRRL oder der Maßnahmen für den konkreten Wasserkörper/Gewässerabschnitt nach
einer der beiden Richtlinien führen. Dabei ist eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen.
Gegebenenfalls ist auch die Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen zugunsten von notwendigen Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements
denkbar.
In einem ersten Schritt wurde daher ein gemeinsamer LAWA-Maßnahmenkatalog für die
Maßnahmen der HWRM-Pläne und der Bewirtschaftungspläne nach WRRL entwickelt. Bei
der Aufstellung dieses gemeinsamen LAWA-Maßnahmenkatalogs fand bereits eine generelle Vorprüfung der angestrebten Maßnahmenwirkungen statt. Alle Maßnahmen bzw.
Handlungsfelder des Katalogs wurden einer der folgenden Gruppen zugeordnet:
M1:
M2:
M3:
Maßnahmen, die die Ziele der jeweils anderen Richtlinie unterstützen.
Maßnahmen, die zu einem Zielkonflikt führen können. Diese werden ggf. im weiteren Planungsprozess einer Einzelfallprüfung unterzogen.
Maßnahmen, die für die Ziele der jeweils anderen Richtlinie nicht relevant sind.
Die ausführliche Erläuterung dieser Maßnahmengruppen M1, M2 und M3 sowie die Zuordnung der Handlungsfelder zu den Kategorien M1, M2 und M3 sind in den LAWAEmpfehlungen2 dargestellt.
Internationale Koordination
Die internationale Koordination erfolgt im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee auf
Ebene der internationalen Flussgebietseinheit IKSR am Rhein bzw. im Rahmen der Koordinierungsgruppe Alpenrhein-Bodensee. Die Koordination ist in Kapitel 4.2 beschrieben.
2
s. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser: Fortschreibung LAWA-Maßnahmenkatalog (WRRL, HWRMRL). LAWAArbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung Produktdatenblatt WRRL-2.3.3, Stand 19. Juli 2013, ergänzt 24. Januar 2014. http://www.wasserblick.net/servlet/is/142651
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 38 -
Information und Beteiligung interessierter Stellen und der Öffentlichkeit
Nach Artikel 10 Abs. 1 der HWRM-RL sowie § 79 WHG muss der Öffentlichkeit Zugang
zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Gefahren- und Risikokarten sowie
zum HWRM-Plan ermöglicht werden. Die zuständigen Behörden fördern eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung des
HWRM-Plans.
Informationen sind ebenfalls auf den Internetseiten der für die Umsetzung der HWRM-RL
der zuständigen Behörden in den Anrainerländern zu erhalten.
Interessierte Stellen sind, neben den für die Aufstellung und Umsetzung der HWRM-Pläne
zuständigen Behörden und den kommunalen Gebietskörperschaften, insbesondere anerkannte Verbände (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbände, Organisationen des
Kulturgüterschutzes, maßgebliche Vertreter der Wirtschaft und des Handels) sowie weitere Interessensgruppen. Diese wurden in geeigneter Form bei der Aufstellung angemessener Ziele und der Aufstellung des Maßnahmenplanes sowie der Priorisierung von Maßnahmen einbezogen.
Insbesondere wurden im Rahmen der Beteiligung der interessierten Stellen die für die unterschiedlichen Maßnahmen nach LAWA-Maßnahmenkatalog verantwortlichen Stellen bei
der HWRM-Planung beteiligt.
Erfahrungen mit der Beteiligung der interessierten Stellen und der Organisation eines solchen Prozesses liegen beispielsweise aus der Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten, Hochwasseraktionsplänen, Hochwasserschutzplänen und der Umsetzung der EGWRRL vor. Auf der Basis dieser Erkenntnisse konnte der Beteiligungsprozess an die spezifischen Anforderungen der HWRM-RL angepasst werden.
Für die Beteiligung interessierter Stellen wurden nach Möglichkeit Informations- und Diskussionsforen genutzt. Sofern dies nicht möglich war, erfolgten eine geeignete Information
interessierter Stellen und die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Zielbestimmung sowie der Maßnahmenplanung im Beteiligungsverfahren. Bestehende Kooperations- und Beteiligungsstrukturen beispielweise aus der Umsetzung der EG-WRRL oder im
Bereich des Hochwasserrisikomanagements (z.B. Hochwasserpartnerschaften) wurden
soweit sinnvoll genutzt.
Strategische Umweltprüfung – Umweltbericht
Für beide HWRM-Pläne wurde nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung
mit § 14b, Abs. 1 Nr. 1 und der Anlage 3 Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Mit der
SUP wurde gewährleistet, dass aus der Durchführung von HWRM-Plänen resultierende
Umweltauswirkungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des
Plans systematisch berücksichtigt sind. Prüfgegenstand der Strategischen Umweltprüfung
waren alle Maßnahmen, die für die Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko
(APSFR - Areas of potential significant flood risk) wirksam sind und daher in den HWRMPlan aufgenommen wurden. Dazu gehören auch nicht innerhalb der Gebiete mit potentiell
signifikantem Hochwasserrisiko verortete Maßnahmen.
Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht, in dem u. a. die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des HWRM-Plans auf die in § 2 Abs. 1 Satz 2m UVPG genannten Schutzgüter entsprechend den Vorgaben des § 14g UVPG ermittelt, beschrieben
und bewertet wurden.
Gegenstand der SUP waren die in den HWRM-Plänen vorgesehenen Maßnahmen. Die
Anhörung zu den HWRM-Plänen erfolgte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung
(SUP) gemeinsam mit den Entwürfen der Umweltberichte.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 39 -
Berücksichtigung des Klimawandels
Die bisherigen Untersuchungen des Langzeitverhaltens von meteorologischen und hydrologischen Zeitreihen belegen, dass die Trends von Kenngrößen des Niederschlags und
des Abflusses in einzelnen Einzugsgebieten sehr unterschiedlich sein können. Regionale
Detailuntersuchungen auf Flussgebietsebene sind daher notwendig. Die Auswirkungen
werden regional unterschiedlich verteilt sein. Auch in Zukunft wird die Änderung des Klimas in Deutschland mit Folgen für die Wasserwirtschaft weitergehen, da sich nach den
Erkenntnissen der Klimaforschung der Temperaturanstieg fortsetzen wird. Insgesamt wird
tendenziell von der Erhöhung der Niederschläge im Winter, dem Anstieg der Häufigkeit
und Intensität von Hochwasserabflüssen in oberirdischen Gewässern, einem Meeresspiegelanstieg und höheren Sturmflutwasserstände bezogen auf das Hochwasserrisikomanagement ausgegangen.
Angesichts der bestehenden Unsicherheiten der Klimamodelle können Aussagen für die
mögliche zukünftige Entwicklung von Extremwerten des Niederschlags und davon abhängig der Hochwassersituationen bislang nur mit erheblichen Bandbreiten getroffen werden.
Grund hierfür ist u.a. die große Variabilität und Komplexität des Niederschlags. Die Ergebnisbandbreite wird umso größer, je kleiner die betrachtete Region ist und je seltener das
jeweils betrachtete Extremereignis auftritt.
In Kombination mit globalen und regionalen Modellen sowie unterschiedlichen Emissionsszenarien fallen die Projektionen sehr unterschiedlich aus. Ähnliches gilt für die regional
unterschiedliche Entwicklung der Sturmflutwasserstände entlang den Küsten. Auch bei
weiteren Fortschritten der Klimaforschung werden zukünftige Projektionen als Bandbreite
anzugeben sein.
Durch den Klimawandel ist auf lange Sicht in Deutschland von signifikanten Veränderungen im Niederschlags- und Verdunstungsregime sowie von einem stärkeren Meeresspiegelanstieg und höheren Sturmflutwasserständen auszugehen. Je nach Ausmaß kann dies
eine unmittelbare Auswirkung auf das Hochwasserrisiko im Binnenland und an den Küsten haben. Die wissenschaftlichen wie fachlichen Grundlagen und Erkenntnisse zur Beobachtung und Berechnung der Auswirkungen der Klimaveränderung auf den gesamten
Wasserhaushalt sind daher kontinuierlich weiterzuentwickeln. Notwendige Vorkehrungen
und wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen können so rechtzeitig in die Planungen und ihre Umsetzung einfließen.
Unabhängig davon wie das Klima in der Zukunft aussehen wird, gibt es viele Maßnahmen
und Handlungsoptionen, die für die Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements
ohnehin nützlich sind. Dies sind insbesondere wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen, die Bandbreiten tolerieren und außerdem flexibel, nachsteuerbar und robust
sind. Diese Maßnahmen werden schon heute so konzipiert, dass eine kostengünstige Anpassung möglich ist, wenn zukünftig die Effekte des Klimawandels genauer bekannt sein
werden. Die Passgenauigkeit einer Anpassungsmaßnahme wird grundsätzlich regelmäßig
überprüft.
Die Anpassungsmaßnahmen können in einem weiten Spektrum von Klimafolgen wirksam
sein. Maßnahmen mit Synergieeffekten für unterschiedliche Klimafolgen sollten bevorzugt
werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen entstehen wie bei allen mit materiellem Aufwand verbundenen Tätigkeiten Treibhausgasemissionen, die jedoch als untergeordnet
eingeschätzt werden. Alle Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements haben bei
entsprechend abgestimmter Umsetzung, keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und unterstützen soweit wie möglich die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie.
Generell leisten alle Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements auch einen Beitrag
zur Anpassung an den Klimawandel, da sie dazu dienen, neue Risiken zu vermeiden, bestehende Risiken zu verringern sowie die nachteiligen Folgen während und nach einem
Hochwassergeschehen zu verringern. Damit tragen die Maßnahmen dazu bei, die Folgen
der durch den Klimawandel möglichen verschärften Hochwasserereignisse zu begrenzen.
Der Klimawandel wird in Süddeutschland bereits seit etlichen Jahren beim Umgang mit
Hochwassergefahren- und –risiken berücksichtigt. Bereits 1998 starteten die Länder Ba-
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 40 -
den-Württemberg und Bayern sowie der Deutsche Wetterdienst das Projekt „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“ (KLIWA), dem 2007 das Land Rheinland-Pfalz beitrat. Das Projekt hat die Aufgabe, die notwendigen Konsequenzen aus dem
Klimawandel für die Wasserwirtschaft zu ermitteln. Auf Basis der Ergebnisse wurden beispielsweise für die Bemessung technischer Hochwasserschutzbauwerke bereits 2005
Vorgaben für die Berücksichtigung des Klimawandels (LfU, 2005) in Form von regional differenzierten „Klimazuschlägen“ in Baden-Württemberg eingeführt.
Auf dieser Basis werden deshalb alle Maßnahmen des Maßnahmenkataloges BadenWürttemberg hinsichtlich
•
ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem Klimawandel,
•
ihrer Wirkung auf den Klimawandel und
•
ihres Beitrags zur Anpassung an den Klimawandel
analysiert.
In Bayern wird den Auswirkungen des Klimawandels in der Umsetzung des Aktionsprogramms 2020plus und durch die Berücksichtigung eines Klimafaktors bei der Bemessung
neuer technischer Hochwasserschutzeinrichtungen Rechnung getragen.
Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung
Im Rahmen der turnusmäßigen Aktualisierung eines HWRM-Plans wird die Umsetzung
der im Plan genannten Maßnahmen vollständig überprüft und dokumentiert.
Österreich:
Die Methodik für die Erstellung der HWRM-Pläne ist in Österreich vom Bund vorgegeben.
Als Grundlage zur Erstellung der HWRM-Pläne dienen die vorläufige Bewertung des
Hochwasserrisikos, die Ausweisung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko, die Schlussfolgerungen aus der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
sowie die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten.
Für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten wurden
in Vorarlberg soweit vorhanden Abflussuntersuchungen beziehungsweise Gefahrenzonenplanungen verwendet. Darüber hinaus wurde eine grobmaßstäblichere Abflussuntersuchung, welche zum Zweck der Verfeinerung der Datenlage für die Hochwasserzonierung Austria (HORA) beauftragt war, als Basis verwendet. In den Hochwassergefahrenkarten sind die Gebiete mit Szenarien von Hochwässern mit niedriger, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit dargestellt (entspricht einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von 300/100/30 Jahren). In den Hochwasserrisikokarten sind darüber hinaus, neben
anderen Informationen, die ungefähre Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner sowie die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem potenziell betroffenen Gebiet dargestellt.
Als angemessene Ziele des HWRM-Planes wurden vier Themen festgelegt. Dies umfasst die Verringerung potenzieller hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für die
menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit, nicht
bauliche Maßnahmen, Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit und eine bundesweite Festlegung angemessener Ziele.
Als Grundlage für die Bundesweit einheitliche Umsetzung liegen ein fachlicher und technischer Leitfaden sowie eine standardisierte Excel-Tabelle vor. In diesen Unterlagen
wurde ein Maßnahmenkatalog definiert. Dieser Maßnahmenkatalog enthält 22 Maßnahmen(typen) aus den Handlungsfeldern Vorsorge, Schutz, Bewusstsein, Vorbereitung und
Nachsorge. Jede Maßnahme wird in einer Kurzbeschreibung generell beschrieben und
mit Beispielen veranschaulicht. Zusätzliche Angaben zur Maßnahmencharakterisierung
umfassen den Beitrag der Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele, die
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 41 -
Bewertung der Wirkung auf die Risikoreduktion, die Zuordnung der Maßnahmen zu einem Handlungsfeld in Anlehnung an den Risikokreislauf sowie zusätzliche Maßnahmencharakterisierungen als Entscheidungshilfen zur Festlegung der Rangfolge. Ein Kommentarfeld zu Bundeslandspezifika (z. B. rechtlicher Rahmen, zuständige Stellen, Abstimmungsbedarf) ist für die Befüllung im Rahmen der Länderbearbeitung bereitgestellt.
Im 1. Planungszyklus 2015 – 2021 sollen folgende Zielsetzungen erreicht werden:
 Der HWRM-Plan soll als strategisches Planungsinstrument etabliert werden (aufbauend auf der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (PFRA) und der
Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko
(APSFR)“ sowie den „Hochwassergefahrenkarten (GK) und Hochwasserrisikokarten (RK)“).
 Der HWRM-Plan soll einen Überblick über bereits gesetzte Maßnahmen bieten,
sowie unmittelbaren Handlungsbedarf in unterschiedlichen Fachbereichen, unter
Anwendung eines interdisziplinären Ansatzes gemäß dem Risikokreislauf, darstellen. Die Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele
soll enthalten:
o eine Dokumentation von bereits gesetzten Maßnahmen
o eine Darstellung von in Vorbereitung („angedachten“) oder in Planung befindlichen Maßnahmen
o die Ersichtlichmachung einer breiten Palette von Maßnahmentypen zur
Hochwasserrisikoreduktion aus einzelnen Fachbereichen
o die Darstellung von Wirkungsbereichen der Risikoreduktion
o die Ableitung einer Priorität und Rangfolge im Rahmen der Umsetzung
o Es soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit gestärkt werden und ein abgestimmter und koordinierter Planungs- und Umsetzungsprozessen mit dem
Ziel der Hochwasserrisikoreduktion, unter aktiver Einbindung aller Beteiligten, initiiert werden.
Jedes Risikogebiet wird in dieser Excel-Tabelle kurz beschrieben und der jeweilige Status der 22 Maßnahmen(typen) in dem Gebiet abgebildet. Die Maßnahmenblätter wurden
im September 2014 an den Bund übermittelt, im Zeitraum vom 21.01.2015 bis zum
21.07.2015 öffentlich ausgelegt.
Liechtenstein/Schweiz:
Gemeinsam mit dem Land Vorarlberg und den Kantonen St. Gallen und Graubünden
sowie der Internationalen Rheinregulierung wurde für den Alpenrhein in Form eines generellen Entwicklungskonzeptes ein zukunftsweisendes Planungswerk erstellt, das sich
voll und ganz an dem von der PLANAT propagierten integralen Risikomanagement orientiert (vgl. Kap. 4.1.4.1). Das integrale Risikomanagement als ein in sich geschlossener
Regelkreis ‚Vorbeugung – Bewältigung – Regeneration‘ wird unter Anwendung der zur
Verfügung stehenden drei Instrumente ‚Raumplanung – Schutzbauten – Notfallkonzepte‘ wird in diesem Konzept länderübergreifend umgesetzt.
Schweiz:
Wie bereits unter 3.3.1. Hochwasserrisikokarten – Methodenvergleich beschrieben, sind
in der Schweiz die Kantone für die Umsetzung der Risikomanagement-Pläne verantwortlich. Die anzuwendende Methodik stützt sich dabei auf die für die Schweiz ausformulier-
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 42 -
ten Oberziele gemäss 4.1.4.1. Die schweizerische Terminologie benutzt dabei nicht den
Begriff „Hochwasserrisikomanagement-Plan“, sie verwendet vielmehr den Begriff „Integrales Risikomanagement“.
Für die Erarbeitung der entsprechenden Steuerungsinstrumente durch die Kantone besteht vom Bund her zurzeit keine terminliche Vorgabe.
4.2
Bericht zur Internationalen Information und Koordination
Das nachfolgende Kapitel beinhaltet den Text des Berichts zur Internationalen Information und
Koordination der HWRM-Planung für die HWRM-Pläne gemäß Artikel 7 und 8 der HWRM-RL, der
für die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Mittelrhein, Niederrhein, Neckar und Main mit allen Anliegerstaaten und Bundesländern verhandelt wurde.
4.2.1
Vorgaben der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zur Koordination bzw. zum
Informationsaustausch
Entsprechend der Vorgaben der HWRM-RL müssen alle Produkte in den Flussgebieten koordiniert bzw. relevante Informationen für deren Erstellung ausgetauscht werden.
Tabelle 1:
Vorgaben der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zur Koordination bzw. zum
Informationsaustausch
Koordination
Informationsaustausch
Vorläufige Bewertung der Risikogebiete (Artikel 4)
Austausch relevanter Informationen (Art. 4
Abs. 3 HWRM-RL / § 73 Abs. 4 WHG)
Inhalte des Informationsaustauschs können
beispielsweise sein:
 Methodik (Auswahl von historischen
Ereignissen, Signifikanz, Auswirkungen auf die Schutzgüter, Hochwassertypen)
 Daten (Ausgewählte Hochwasserereignisse, v.a. Oberlieger zu Unterlieger)
 Informationen über langfristige Entwicklungen wie die Auswirkungen des
Klimawandels (v.a. Oberlieger zu Unterlieger)
Abgrenzung der Risikogebiete (Artikel 5)
Koordination zwischen den betreffenden Mitgliedsstaaten (Art. 5 Abs. 2 bzw. § 73 Abs. 4
Satz 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 und 3 WHG)
Inhalte der Koordination können beispielsweise
sein:
 Methodik (u.a. Berücksichtigung von Kriterien Art. 4 Abs. 2 d HWRM-RL) und
Darstellung (beispielsweise Gewässerabschnitte in Deutschland, Gemeindegebiete mit entsprechenden Gewässerabschnitten als Flächenabgrenzung in
Frankreich)
 Abstimmung der Bewertung bei grenz-
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Koordination
überschreitenden Gewässern (v.a.
Oberlieger zu Unterlieger) - ggf. Erläuterung, wenn Oberlieger das Gebiet als
Risikogebiet ansieht und Unterlieger
nicht
Gefahrenkarten und Risikokarten (Artikel 6)
Seite - 43 -
Informationsaustausch
Informationsaustausch vor Erstellung der Gefahren- und Risikokarten (Art. 6 Abs. 2 HWRMRL / § 74 Abs. 5 WHG)
Inhalte des Informationsaustauschs können
beispielsweise sein:
 Methodik Gefahrenkarten (z.B. Definition niedrige/mittlere/hohe Wahrscheinlichkeit, Aufnahme bzw. Nichtaufnahme Fließgeschwindigkeit, Maßstab der Karten, Tiefenklassifizierung,
ggf. Darstellung)
 Daten Gefahrenkarten (z.B. Abflüsse,
Ausbreitung, Tiefen bei grenzüberschreitenden Gewässern um Widersprüche/Sprünge zwischen Ober- und
Unterliegern zu vermeiden)
 Methodik Risikokarten (z.B. Definition
der dargestellten Arten der wirtschaftlichen Tätigkeiten bzw. der Flächennutzungen und deren Zuordnung zu den
Grundlagendaten, Umweltobjekte über
die Vorgaben der Richtlinie hinaus,
Darstellung von Kulturgütern, sonstige
Objekte/Informationen wie z.B. Steckbriefe)
 Daten Risikokarten (z.B. Flächennutzungen bei grenzüberschreitenden
Gewässern, um Widersprüche zwischen Ober- und Unterliegern zu vermeiden, Umweltobjekte und Schutzgebiete, um grenzüberschreitend Risiken einschätzen zu können)
Über den in der HWRM-RL vorgegebenen
Austausch von Informationen wurden für den
Rhein und die grenzüberschreitenden Gewässer im Einzugsgebiet mindestens die Abflüsse
für die Hochwasserszenarien koordiniert.
Koordination innerhalb der Flussgebietseinheiten bzw. Bewirtschaftungseinheiten, um einen
internationalen Plan oder ein auf Ebene der internationalen Flussgebietseinheit koordiniertes
Paket mit Plänen zu erstellen. Werden solche
Pläne nicht erstellt, sollen die nationalen Pläne
„möglichst weitgehend auf der Ebene der internationalen Flussgebietseinheiten koordiniert
sein“
(Art. 8 Abs. 2 HWRM-RL bzw. § 75 Abs. 5 Satz
2 i.V.m. § 7 Abs. 3 WHG).
Inhalte der Koordination können beispielsweise
sein:
 Methodik (Gebiete, für die Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt werden,
Abstimmung angemessener (Ober-) Zie-
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Koordination
le, Abstimmung der Definition von Maßnahmengruppen)
 Ergebnisse (Maßnahmen mit Wirkungen
auf Unterlieger, gemeinsame Maßnahmen (z.B. IRP))
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Grenzüberschreitende Konsultation im Rahmen
der SUP (Art. 7 SUP-RL bzw. § 14j UVPG)
Inhalte der Koordination können beispielsweise
sein:
 Abstimmung der angemessenen Dauer
der Konsultation (Art. 7 Abs. 3 SUP-RL)
und des Vorgehens, siehe z.B. BG
Oberrhein
4.2.2
Seite - 44 -
Informationsaustausch
Vorgehen zur Koordination
Die Koordination umfasst im Wesentlichen folgende drei Schritte:

Die Koordination der (grundlegenden bzw. Ober-)Ziele3 in den jeweiligen Bearbeitungsgebieten (siehe Kapitel 4.2.3.1): Dabei muss sichergestellt werden, dass mögliche Zielkonflikte auf der Ebene der Oberziele bzw. Ziele identifiziert und im Rahmen der Koordination
der Maßnahmen planerisch bewältigt werden. Aufgabe dieses Arbeitsschrittes ist es deshalb, mögliche Zielkonflikte zu ermitteln und soweit möglich zu vermeiden.

Die Abstimmung der Gebiete, für die HWRM-Pläne erstellt werden, und die Ermittlung
möglicher Wirkungszusammenhänge (siehe Tabelle 8): Dieser Arbeitsschritt dient dazu,
direkte Anknüpfungspunkte zwischen den HWRM-Plänen zu ermitteln und den weiteren
Koordinationsbedarf im Rahmen der Maßnahmenplanung zu konkretisieren. Dazu werden
mögliche wasserwirtschaftliche Wirkungszusammenhänge analysiert, die beispielsweise
bei Ober-Unterliegerbeziehungen oder Planungen auf den beiden Seiten eines Gewässers zu erwarten sind. Diese müssen im Rahmen der Koordination der Maßnahmenplanung berücksichtigt werden.

Die Koordination der Maßnahmenplanung (siehe Kapitel 4.2.4): Aufgabe dieses Arbeitsschrittes ist es, Maßnahmen zu ermitteln, die in anderen Bearbeitungsgebieten potenziell
die Erreichung der Ziele bzw. die Umsetzung von Maßnahmen behindern oder unterstützen. Diese Maßnahmen werden identifiziert und ein Vorgehen vereinbart, um nachteilige
Auswirkungen auf andere Bewirtschaftungseinheiten zu verhindern sowie Synergien zu
nutzen.
4.2.3
Koordination der (Ober-)Ziele
4.2.3.1
Koordination der Oberziele
Österreich, Deutschland bzw. die deutschen Bundesländer im Einzugsgebiet des Rheins (Bayern,
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfahlen) sowie die Anrainerstaaten
3
Die LAWA-Empfehlung zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen verwendet statt des
Begriffs „Oberziele“ die Begrifflichkeit „grundlegende Ziele“. Im Folgenden wird zur Vereinfachung immer
der Begriff „Oberziele“ verwendet.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 45 -
bzw. Bundesländer und Regionen im Einzugsgebiet von Mosel und Saar4 haben sich als Oberziele des Hochwasserrisikomanagements vorgenommen, neue Risiken zu vermeiden, bestehende
Risiken sowie die nachteiligen Folgen während eines Hochwassers und danach zu verringern.
In Österreich wird auf der Ebene der Oberziele zusätzlich die Stärkung des Gefahren- und Risikobewusstseins benannt. Diese Zielsetzung wird von anderen Akteuren explizit als Ziel benannt
bzw. implizit über Ziele und Maßnahmen zur Informationsvermittlung aufgegriffen.
In der Schweiz sind die Oberziele (Vermeidung neuer Risiken, Verringerung bestehender Risiken
und Verringerung negativer Folgen während eines Hochwassers) in anderen Zielen impliziert. Die
Oberziele beziehen sich generell auf den Umgang mit Hochwasser. Eine speziell auf die HWRMRL ausgerichtete Planung erfolgt nicht.
In der Schweiz ist der Bund zuständig für die strategischen Vorgaben, die Ziele und die Grundlagen für das Risikomanagement, während die Kantone für den eigentlichen Schutz vor Naturgefahren zuständig sind (Bundesgesetz über den Wasserbau Art. 2 sowie Waldgesetz).
Der Bundesrat gründete 1997 die Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT), eine außerparlamentarische Kommission, die im Bereich der Prävention für strategischen Ansätze, Bewusstseinsbilddung und Koordination tätig ist. Sie veröffentlichte bereits 2004 die wegleitende Publikation „Sicherheit vor Naturgefahren“.
Deren Umsetzung in übergeordnete Ziele des Umgangs mit Naturgefahren ist vom Bundesamt für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in seiner Departementsstrategie 2012 festgelegt.
Diese stützt sich auf das Konzept der Nachhaltigkeit. Sie fordert dass für alle Naturgefahren ein
schweizweit vergleichbares Sicherheitsniveau für Menschen, Bauten, Infrastrukturen und weitere
Sachwerte geschaffen und langfristig erhalten bliebt. Dies kann nur erreicht werden, wenn alle
Verantwortungsträger ihre Aufgaben wahrnehmen. Der Schutz vor Naturgefahren ist gemeinsam
von den von den Risiken direkt Betroffenen, den Bauherren, Eigentümern von Gebäuden, Betreiber von Anlagen sowie den Versicherungen und der öffentlichen Hand zu tragen. Das erfordert
eine klare Regelung der Aufgaben und Kompetenzen sowie harmonisierte rechtliche Grundlagen
des Bundes und der Kantone. Die entsprechenden Handlungsschwerpunkte des Bundes im Umgang mit Naturgefahren sind publiziert im 2011 erschienenen Dokument „Leben mit Naturgefahren - Ziele und Handlungsschwerpunkte des Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Umgang mit Naturgefahren“.
Die Schweiz und Liechtenstein als Nicht-EU-Mitgliedstaaten orientieren sich dabei gesetzlich
nicht an der HWRM-RL. Die Zielsetzungen decken sich aber inhaltlich weitgehend. In der
Schweiz sind die Kantone für den Schutz von Personen, erheblichen Sachwerten und Umweltbereichen und somit auch für den HWRMt-Plan verantwortlich. Diese delegieren meist diese Kompetenzen gewässerbezogen an die Gemeinden.
Die Oberziele stellen die Grundausrichtung für die HWRM-Pläne in den Bearbeitungsgebieten
dar.
4
Im Rahmen der CIPMS/IKSMS Frankreich, Luxemburg, Saarland (D), Rheinland-Pfalz (D), NordrheinWestfahlen (D), Region Wallonien (B).
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
IKSR
Liechtenstein
Schweiz
Oberziele
Deutschland
(LAWAEmpfehlung)
Oberziele in den HWRM-Plänen der jeweils für die HWRM-Planung verantwortlichen
Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen am Rhein (Stand Juli 2013)
Österreich
Tabelle 2:
Seite - 46 -
Vermeidung neuer Risiken
X
X
(Z)
X
X
Verringerung bestehender RisiX
X
(Z)
X
X
ken
Verringerung nachteiliger FolX
X
(Z)
X
X
gen während des HW
Verringerung nachteiliger FolX
X
X
X
gen nach einem HW
Stärkung des Gefahren- und
X
(M)
(Z)
X
X
Risikobewusstseins
Legende:
X:
Oberziel wird explizit benannt (teilweise in unterschiedlicher Formulierung)
(Z)/(M): Oberziel wird implizit über andere Ziele/Maßnahmen vorgesehen
Die Gegenüberstellung in Tabelle 2 verdeutlicht, dass auf der Ebene der Oberziele keine Zielkonflikte bestehen. Das fehlende Oberziel „Verringerung nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser“ in der Schweiz kann dazu führen, dass mögliche Synergien in den Bereichen AlpenrheinBodensee bzw. Hochrhein-Bodensee nicht vollständig genutzt werden. Dies ist bei der Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen.
4.2.3.2
Koordination der Ziele
Die in Abschnitt 4.2.3.1 beschriebenen Oberziele werden im Rahmen der HWRM-Pläne teilweise
mit weiteren Zielen konkretisiert. Dabei können generell folgende unterschiedliche Vorgehensweisen unterschieden werden:

In Österreich werden die Oberziele durch einen Maßnahmenkatalog konkretisiert. Dieser
Maßnahmenkatalog umfasst 22 Maßnahmen(typen) aus den Handlungsfeldern Vorsorge,
Schutz, Bewusstsein, Vorbereitung und Nachsorge. Diese Handlungsfelder bilden die EUMaßnahmenarten vollständig ab (siehe Tabelle 3).

In Deutschland werden die Oberziele jeweils in den Bundesländern weiter konkretisiert.
Die Ausgestaltung orientiert sich dabei an den jeweiligen Bedürfnissen.
o In den HWRM-Plänen in Baden-Württemberg werden die konkretisierenden Ziele
aus einem landesweit geltenden Zielkatalog übernommen. Weitergehende Ziele
werden in den HWRM-Plänen nicht festgelegt.
o In Bayern werden weitere Ziele benannt, diese werden jedoch in den Bearbeitungsgebieten jeweils entsprechend der Bedürfnisse angepasst bzw. erweitert.

In der Schweiz und in Liechtenstein orientieren sich auf der staatlichen Ebene die strategischen Ziele auf den nachhaltigen Umgang mit Naturgefahren. Eine speziell auf die
HWRM-RL ausgerichtete Planung erfolgt wie oben erwähnt nicht. Entsprechend werden
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 47 -
von diesen beiden Staaten auch verschiedene weitergehende Ziele formuliert. Im Besonderen wird in der Schweiz explizit die Anpassung und Vorbereitung an die Folgen der Klimaänderung, die Verringerung der bestehenden Risiken im Bereich der Natur- und Störfallrisiken sowie die Sicherstellung der Finanzierung des notwendigen Finanzierungsbedarfs verlangt.
Durch die HWRM-RL sind keine Ziele vorgegeben. Diese müssen nach Artikel 7 Abs.2 HWRMRL jeweils in den HWRM-Plänen für die Bearbeitungsgebiete festgelegt werden. Die Art der Formulierung und die Abgrenzung zwischen Zielen und Maßnahmen unterscheiden sich zum Teil
erheblich. Für die Koordination der Ziele werden die Ziele deshalb auf die Maßnahmenarten bezogen, die im Rahmen der Vorbereitung der Berichterstattung gegenüber der EU entwickelt wurden.
In Tabelle 3 ist dargestellt, für welche EU-Maßnahmenarten die Staaten, Bundesländer bzw.
Kommissionen zusätzlich zu den Oberzielen konkretere Ziele vorsehen.
Vermeidung: Vermeidung
Vermeidung: Entfernung oder Verlegung
Vermeidung: Verringerung
Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen
Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement
Schutz: Regulierung des Wasserabflusses
Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der
Küste und in Überschwemmungsgebieten
Schutz: Management von Oberflächengewässern
Schutz: Sonstige
Vorsorge: Hochwasservorhersage und –
warnung
Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen
für den Notfall / Notfallplanung
Vorsorge: Öffentliches Bewusstsein und
Vorsorge
Vorsorge: Sonstige Vorsorge
Wiederherstellung / Regeneration und
Überprüfung: Überwindung der Folgen für
den Einzelnen und die Gesellschaft
Wiederherstellung / Regeneration und
Überprüfung: Beseitigung von Umweltschäden / Regeneration
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
BadenWürttemberg
Bayern
IKSR
Österreich
EU-Maßnahmenart, für die jeweils Ziele
zusätzlich zu den Oberzielen formuliert
werden
Liechtenstein
Ziele in den HWRM-Plänen der jeweils für die HWRM-Planung verantwortlichen Staaten,
Bundesländer bzw. Kommissionen für die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend den
EU-Maßnahmenarten (Stand Juli 2015)
Schweiz
Tabelle 3:
X
X
X
X
X
X
BadenWürttemberg
Bayern
IKSR
Österreich
Liechtenstein
EU-Maßnahmenart, für die jeweils Ziele
zusätzlich zu den Oberzielen formuliert
werden
Seite - 48 -
Schweiz
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Wiederherstellung / Regeneration und
Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung /
X
X
X
X
X
Regeneration und Überprüfung
In Deutschland werden von den Bundesländern in den Bearbeitungsgebieten spezifische angemessene Ziele aufgestellt.
X:
Ziele sind im jeweiligen Zielbereich vorhanden. Die Formulierungen und Schwerpunktsetzungen durch die Planungsträger sind unterschiedlich.
4.2.3.3
Prüfung des Koordinierungsbedarfs von Zielen mit potentiellen Zielkonflikten
Bei einer Analyse der Formulierungen der Ziele wird deutlich, dass bei Zielen zur Umsetzung der
EU-Maßnahmenarten
 „Schutz: Management von Oberflächengewässern“
 „Schutz: Regulierung des Wasserabflusses“ und
 „Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten“
ein Konflikt zwischen Zielformulierungen mehrerer HWRM-Pläne auftreten könnte. Inwieweit hierfür eine Koordinierung im Rahmen der HWRM-Planung erforderlich ist, soll im Folgenden anhand
der konkreten Formulierungen der Ziele untersucht werden.
Für Ziele zur Umsetzung der EU-Maßnahmenart „Schutz: Management von Oberflächengewässern“ treten Zielkonflikte in der Regel nicht auf. Die verwendeten Zielformulierungen, die sich auf
diese Maßnahmenart und die damit verbundene Beeinflussung des Abflussvermögens beziehen
sind in Tabelle 4 gegenübergestellt. Von den Kommissionen werden hierzu keine Ziele formuliert.
Tabelle 4:
Zielformulierungen hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur Beeinflussung
des Abflussvermögens im Rahmen der EU-Maßnahmenart „Schutz: Management
von Oberflächengewässern“ der jeweils für die HWRM-Planung verantwortlichen
Staaten, Bundesländer bzw. Kommissionen (Entwurfsstand Mai 2014)
Staaten, Bundesländer bzw.
Kommissionen
Schweiz/Liechtenstein
Schweiz/Liechtenstein
Schweiz/Liechtenstein
Ziele hinsichtlich der Beeinflussung des Abflussvermögens im Sinne der EU-Maßnahmenart „Schutz: Management von Oberflächengewässern“
Eingriffe minimieren. Ausreichende Abflussquerschnitte sind
eine Grundvoraussetzung, damit der Hochwasserschutz sichergestellt, der Geschiebehaushalt im Gleichgewicht gehalten
und die Entwässerung gewährleistet werden kann. Der Hochwasserschutz soll jedoch mit möglichst minimalen Eingriffen in
den Naturraum sichergestellt werden.
Rückhalten, wo möglich, durchleiten wo nötig. Natürliche
Rückhalteräume sind nicht nur zu erhalten, oder sondern – wo
immer möglich – wiederherzustellen; zusätzlich besteht der
dringende Bedarf, neue, künstlich angelegte Retentionen zu
schaffen..
Unterhalt gewährleisten. In den Gesetzlichen Grundlagen ist
der Unterhalt als prioritäre Maßnahme festgelegt. Gewässer,
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 49 -
Staaten, Bundesländer bzw.
Kommissionen
Ziele hinsichtlich der Beeinflussung des Abflussvermögens im Sinne der EU-Maßnahmenart „Schutz: Management von Oberflächengewässern“
Ufer und Werke des Hochwasserschutzes müssen so unterhalten werden, dass die vorhandene Abflusskapazität erhalten
bleiben.
Österreich
Flächen im Einzugsgebiet retentionswirksam bewirtschaften;
Überflutungsgebiete und Ablagerungsgebiete wiederherstellen;
Absiedlung und Rückwidmung prüfen und / oder durchführen;
Gewässeraufsicht durchführen und verbessern;
Baden-Württemberg
Erhalt der Abflussleistung bei ausgebauten Gewässern und
Vermeidung von Störungen des Abflusses.
Bayern
Verminderung von Hochwasserrisiken durch technische Bauwerke und Maßnahmen. Diesem Ziel sind u.a. Maßnahmen
zur Ertüchtigung des Abflussquerschnitts durch Reduzieren
von Engstellen, die regelmäßige Kontrolle der Abflussquerschnitte sowie die hochwasserangepasste Gewässerunterhaltung zugeordnet
Die hier nicht aufgeführten Staaten bzw. Bundesländer und Kommissionen haben entsprechende Ziele nicht explizit formuliert, bzw. liegen nicht im BG Alpenrhein-Bodensee (Stand Mai 2014).
Die Betrachtung der konkreten Zielformulierungen verdeutlicht, dass in der Regel die bestehende
Abflussleistung erhalten sowie der natürliche Wasserrückhalt in der Fläche verbessert werden
soll. Dadurch sind nachteilige Folgen in HWRM-Plänen für unterhalb liegende Gewässerabschnitte nicht zu erwarten. Bei Zielformulierungen, die eine Steigerung der Abflussleistung vorsehen,
sind nachteilige Folgen in der Regel nur im kleinräumigen (lokalen) Bereich zu erwarten. Hier ist
ein Zielkonflikt theoretisch denkbar, wenn direkt unterhalb eines Siedlungsbereichs, für den das
Ziel relevant ist, ein anderer HWRM-Plan liegt.
Die Zielformulierung ist auch durch das Solidaritätsprinzip in Artikel 7 Abs. 4 HWRM-RL geprägt.
Eine weitere Koordination der Ziele, die sich auf die EU-Maßnahmenart „Schutz: Management
von Oberflächengewässern“ beziehen, ist deshalb nicht erforderlich.
Relevante Konflikte sind prinzipiell für Ziele denkbar, die sich auf die Umsetzung der EUMaßnahmenarten „Schutz: Regulierung des Wasserabflusses“ und „Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten“ beziehen. In Tabelle 5 sind die verwendeten Zielformulierungen zusammengestellt.
Tabelle 5:
Zielformulierungen hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur Beeinflussung des
Abflussvermögens im Rahmen der EU-Maßnahmenarten „Schutz: Regulierung des
Wasserabflusses“ und „Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in
Überschwemmungsgebieten“ der jeweils für die HWRM-Planung verantwortlichen Staaten,
Bundesländer bzw. Kommissionen (Entwurfsstand Mai 2014)
Staaten, Bundesländer
bzw. Kommissionen
Schweiz/Liechtenstein
Ziele hinsichtlich der Umsetzung der EU-Maßnahmenarten
„Schutz: Regulierung des Wasserabflusses“ und „Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten“
Schutzziele differenzieren. Hochwasserschutzkonzepte bauen auf
einer Differenzierung der Schutzziele auf: Hohe Sachwerte sind besser zu schützen als niedrige. Nach diesem Prinzip benötigen Kulturland und Einzelgebäude meist weniger Schutz als Siedlungen, Industrieanlagen oder Infrastruktureinrichtungen, während bei extensiven Nutzflächen in der Regel kein besonderer Hochwasserschutz
nötig ist. Allerdings kann die Abklärung des möglichen Schadens im
Einzelfall eine andere Gewichtung ergeben, weshalb alle Maßnah-
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 50 -
Staaten, Bundesländer
bzw. Kommissionen
Ziele hinsichtlich der Umsetzung der EU-Maßnahmenarten
„Schutz: Regulierung des Wasserabflusses“ und „Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten“
men bewertet werden müssen und auf ihre Verhältnismäßigkeit zu
prüfen sind.
Schweiz/Liechtenstein
Schwachstellen überprüfen. Den naturgegebenen Unsicherheiten ist
besser Rechnung zu tragen. Die konstruktive Sicherheit der Schutzbauten ist entsprechend zu optimieren. Die Schutzbauten sind zudem
auf ihre Funktionsfähigkeit und konstruktive Sicherheit gegenüber
Überlastungen bei extremen Ereignissen zu prüfen. Durch die periodische Überprüfung der Tauglichkeit bereits getroffener Schutzmaßnahmen können mögliche Schwachstellen rechtzeitig erkannt und
beseitigt werden.
Schweiz/Liechtenstein
Unterhalt gewährleisten. Der sachgerechte Unterhalt der Gewässer
ist gesetzlich als prioritäre Daueraufgabe festgehalten. Er stellt sicher, dass sowohl die Substanz der vorhandenen Schutzbauten als
auch die jeweiligen Abflusskapazitäten erhalten bleiben.
Österreich
Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten
a) Hochwasser- und Feststoffrückhalteanlagen
b) lineare Schutzmaßnahmen
c) sonstige Maßnahmen;
Hochwasserschutzanlagen instandhalten, betreiben und verbessern,
Gewässerpflege durchführen;
Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen
Baden-Württemberg
Verringerung der Hochwasserwahrscheinlichkeit, soweit eine Eigenvorsorge der betroffenen Personen bzw. für die Gebäude, Anlagen,
Betriebe und Einrichtungen nicht zumutbar ist.
Bayern
Verminderung von Hochwasserrisiken durch technische Bauwerke
und Maßnahmen. Diesem Ziel sind sowohl die Maßnahmen zur Planung, Bau und Unterhaltung von Schutzbauwerken sowie die regelmäßige Kontrolle im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht und
der Gewässerschauen zugeordnet.
Die hier nicht aufgeführten Staaten bzw. Bundesländer und Kommissionen haben entsprechende Ziele nicht explizit formuliert bzw. liegen nicht im Bearbeitungsgebiet (Stand Mai 2014).
Die Zielformulierungen verdeutlichen die Ausrichtung auf

den Erhalt bestehender Hochwasserschutzeinrichtungen und

den nach Nutzungen differenzierten Neubau bzw. die Ergänzung bestehender Hochwasserschutzsysteme.
Durch den Bau von Schutzanlagen kann generell eine Abflussverschärfung für Unterlieger bzw.
bei gemeinsamen Gewässerabschnitten auf der anderen Gewässerseite eintreten. Bei der Maßnahmenplanung ist jedoch das Solidaritätsprinzip des Artikels 7 Abs. 4 HWRM-RL zu beachten.
Das bedeutet, es dürfen ohne vorherige Abstimmung keine Maßnahmen in HWRM-Pläne aufgenommen werden, die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Wirkung das Hochwasserrisiko anderer
Länder flussaufwärts oder flussabwärts im selben Einzugsgebiet oder Teileinzugsgebiet erheblich
erhöhen. Dies wird u.a. in den wasserrechtlichen Vorgaben der Staaten und Bundesländer durch
die Festlegung aufgegriffen, dass eine Abflussverschärfung zu vermeiden ist (beispielsweise in
Deutschland u.a. durch § 5 Abs.1 Nr.4 Wasserhaushaltsgesetz und die entsprechenden Ausführungen der Wassergesetze der Bundesländer, in der Schweiz sind entsprechende Vorgaben in
den kantonalen Gesetzen vorgesehen wie z.B. § 1 Wasserbaugesetz Kanton St. Gallen, in Öster-
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 51 -
reich im vierten Abschnitt des Wasserrechtsgesetztes (WRG 1959 idgF), „Von der Abwehr und
Pflege der Gewässer“ einschließlich Bestimmungen zur Wahrung der Rechte Dritter.)
Darüber hinaus wirken diesem potenziellen Konflikt internationale und nationale Vereinbarungen
entgegen. Dazu zählen unter anderem die 1982 geschlossene deutsch-französische Vereinbarung über den Ausbau des Rheins sowie Vereinbarungen über das Schutzniveau zwischen den
Bundesländern. Diese bilden die Grundlage der HWRM-Planung. Am gemeinsamen Abschnitt
des Alpenrheins entlang der Grenze Schweiz/Österreich sorgt die Internationale Rheinregulierung
(IRR) für das koordinierte Umsetzen von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen.
In der Schweiz sind entsprechende Vorgaben in den kantonalen Gesetzen vorgesehen, während
in Liechtenstein die nationale Gesetzgebung dies festlegt.
Es ist eine Tatsache, dass in der Schweiz und in Liechtenstein für den Hochwasserschutz in Gebieten mit hohem Schadenpotential die Abflusskapazität an gewissen Gewässerabschnitten erhöht wird. Gleichzeitig wird aber auch jede Gelegenheit genutzt, Überflutungsräume freizuhalten
und womöglich zu vergrößern. Allgemein beeinflussen die eigentlichen Hochwasserschutzmaßnahmen im schweizerischen Einzugsgebiet des Rheins und in Liechtenstein aber die Abflussspitzen des Rheins praktisch nicht. Somit ist die Auswirkung auf die Unterlieger vernachlässigbar.
Zudem übt der Bodensee seine dämpfende Wirkung auf den Rheinabfluss eines beträchtlichen
Teils des obersten Einzugsgebiets aus. Zusammen mit den für den Hochrhein wichtigen
Reguliermöglichkeiten der Alpenrandseen sind somit sind keine Auswirkungen auf den Rhein
selbst und die Unterlieger mit Konfliktpotential zu erwarten. Es sei in diesem Zusammenhang
ebenfalls auf die Wasserkraftwerke mit ihren Speicherseen hingewiesen, welche die Hochwasserspitzen in Abhängigkeit ihres jeweiligen Füllstandes zumindest im Alpenrhein spürbar zu
dämpfen vermögen. Abschließend darf auch die in der Schweiz und Liechtenstein bald 200 Jahre
lang geübte Tradition in Sachen Einzugsgebietsmanagement nicht unerwähnt bleiben. Die Überzeugung, dass Hochwasserschutz im Einzugsgebiet mit einer entsprechenden Ausgestaltung der
Vegetationsdecke beginnt, hat ihren Niederschlag bereits im 19. Jahrhundert in den Waldgesetzgebungen der beiden Länder gefunden.
Diese auf Ebene der Maßnahmen laufende Koordination (siehe Tabelle 7) ist auch zukünftig fortzusetzen. Eine weiter reichende Koordination der Ziele ist auf Grund der Vorgaben des Artikels 7
Abs. 4 HWRM-RL, der laufenden Aktivitäten auf Ebene der Maßnahmen und der Ausrichtung der
Ziele nicht erforderlich.
Die IKSR trägt durch den internationalen übergeordneten Teil des HWRMP der IFGE Rhein zu
der Koordination bei. Vor der formellen Verabschiedung erfolgt eine Koordination zwischen den
betreffenden Mitgliedstaaten für Maßnahmen mit grenzüberschreitenden nachteiligen Folgen
(gemäß Artikels 7 Absatz 4 der HWRM-RL), Die Mitgliedstaaten unterrichten die IKSR über die
getroffenen Beschlüsse nach der Koordination dieser Maßnahmen
4.2.3.4
Prüfung des Koordinierungsbedarfs von Zielen mit potentiellen Synergien
Für die Ziele zur Umsetzung der EU-Maßnahmenarten

„Vermeidung: Entfernung oder Verlegung“

„Vermeidung: Verringerung“
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 52 -

„Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss Einzugsgebietsmanagement“

„Vorsorge: Hochwasservorhersagen und –warnungen“

„Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung“

„Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für den
Einzelnen und die Gesellschaft“

„Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Beseitigung von Umweltschäden /
Regeneration“

„Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung“
können sowohl in Ober-Unterlieger-Situationen als auch bei gemeinsamen Gewässerabschnitten
Synergien erzielt werden. Diese lassen sich in der Regel jedoch erst mit der Umsetzung der
Maßnahmen durch Koordination bzw. Information erreichen. Eine weitergehende Koordinierung
der Ziele im Rahmen der HWRM-Planung ist deshalb nicht erforderlich.
Für die Maßnahmenart „Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen“ werden keine expliziten Ziele formuliert. Eine Koordination von Zielen ist deshalb nicht erforderlich. Durch Artikel 6
Abs. 2 HWRM-RL ist ein Informationsaustausch im Rahmen der Hochwassergefahren- und risikokarten vorgegeben, der übergreifend für die Bearbeitungsgebiete im Rahmen der in Tabelle
7 dargestellten Institutionen erfolgt.
4.2.3.5
Ziele, für die weder Zielkonflikte noch Synergien erwartet werden
Für die Ziele zur Umsetzung der EU-Maßnahmenarten

„Vermeidung: Vermeidung“

„Schutz: Sonstige“

„Vorsorge: Öffentliches Bewusstsein und Vorsorge“

„Vorsorge: Sonstige Vorsorge“

„Sonstiges“
sind keine relevanten nachteiligen Wechselwirkungen zwischen den Planungsgebieten der
HWRM-Pläne zu erwarten. Auch relevante Synergieeffekte für die Zielerreichung durch eine Koordination der Ziele sind nicht abzusehen.
4.2.3.6
Zusammenfassung des Koordinierungsbedarfs für die Ziele des Hochwasserrisikomanagements
Die Untersuchungen der Ziele der Staaten, Bundesländer und Kommissionen (siehe oben) haben
gezeigt, dass eine weitergehende Koordination der Ziele über das bestehende Maß hinaus nicht
erforderlich ist. Für ein wirksames Hochwasserrisikomanagement ist es erforderlich, dass bei einer zukünftigen Weiterentwicklung der Ziele des Hochwasserrisikomanagements auch weiterhin
die möglichen Konflikte und Synergiepotenziale berücksichtigt und soweit im Einzelfall erforderlich im Rahmen der bestehenden Koordinationsstrukturen (siehe Tabelle 7) koordiniert werden.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
4.2.4
Seite - 53 -
Koordination der Maßnahmen
In Tabelle 6 wird der Koordinationsbedarf der Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements
dargestellt, die jeweils aus den Oberzielen bzw. Zielen abgeleitet werden. Da die Maßnahmen
entsprechend der Bedürfnisse in den jeweiligen Bearbeitungsgebieten der HWRM-Pläne unterschiedlich definiert werden, wird eine Gegenüberstellung mit den EU-Maßnahmenarten5 vorgenommen, in denen die Berichterstattung gegenüber der EU erfolgt.
kein Bedarf
Resultierender Koordinationsbedarf für die EUMaßnahmenarten
zur Erreichung
von Synergien
Koordinationsbedarf bei den Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements in Bezug
auf die EU-Maßnahmenarten
zur Vermeidung
nachteiliger Folgen auf die Zielerreichung
Tabelle 6:
Vermeidung: Vermeidung
X
Vermeidung: Entfernung oder Verlegung
Info
Vermeidung: Verringerung
Info
Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen
X*
Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / AbflussInfo
und Einzugsgebietsmanagement
Schutz: Regulierung des Wasserabflusses
X
Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in ÜberX
schwemmungsgebieten
Schutz: Management von Oberflächengewässern
X
Schutz: Sonstige
X
Vorsorge: Hochwasservorhersage und – warnung
X
Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / NotfallX
planung
Vorsorge: Öffentliches Bewusstsein und Vorsorge
X
Vorsorge: Sonstige Vorsorge
X
Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung
X
der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft
Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Beseitigung
Info
von Umweltschäden / Regeneration
Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige WieX
derherstellung / Regeneration und Überprüfung
Sonstiges
X
X
= Koordinationsbedarf
Info
= Information (in der Regel im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Maßnahme)
*
= Unter die Maßnahme Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen fällt auch der
verpflichtende Informationsaustausch gemäß Artikel 6 Abs. 2 HWRM-RL über die Erstellung von Hochwassergefahren- und –risikokarten für Grenzgewässer bzw. grenzüberschreitende
Gewässer. Dieser verpflichtende Informationsaustausch entspricht weitgehend einer Koordination
Generell sind bei der Koordination und insbesondere der Umsetzung der Maßnahmen die im Anhang dargestellten wasserwirtschaftlichen Abhängigkeiten zu berücksichtigen.
5
Für Deutschland erfolgt die Berichterstattung gegenüber der EU über eine Kategorisierung der
Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Diese
Maßnahmenkategorien sind wiederum eindeutig den EU-Maßnahmenarten zugeordnet (siehe ausführlich
in Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (2013) - Anlage 2: Zuordnung
der EU-Maßnahmenarten und LAWA-Handlungsfelder zur vorhandenen bzw. geplanten Umsetzung der
konkreten Maßnahmen im HWRM-Plan).
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
4.2.4.1
Seite - 54 -
Prüfung des Koordinierungsbedarfes von Maßnahmen, deren Umsetzung zu nachteiligen Folgen auf die Zielerreichung in anderen Bearbeitungsgebieten führen kann.
Eine Koordination der Maßnahmen ist immer dann erforderlich, wenn von ihrer Umsetzung nachteilige Folgen auf die Zielerreichung in den angrenzenden Bearbeitungsgebieten der HWRMPläne ausgehen können. Dies betrifft alle Maßnahmen der EU-Maßnahmenarten

„Schutz: Regulierung des Wasserabflusses“

„Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten“
Diese Koordination erfolgt zwischen den Planungsträgern durch vertragliche Regelungen bzw.
Vereinbarungen und entsprechende Organisationen zur Koordinierung (siehe Tabelle 7) für das
gesamte Einzugsgebiet des Rheins. Diese Aktivitäten werden auch für die HWRM-Planung genutzt und müssen auch zukünftig weiter fortgesetzt werden.
Ein zusätzlicher Koordinationsbedarf der Maßnahmen dieser EU-Maßnahmenarten für die
HWRM-Planung ist deshalb nicht erforderlich. Die laufende Koordination von Maßnahmen ist
auch zukünftig fortzusetzen.
Tabelle 7:
Gewässerabschnitte mit bestehenden Koordinierungsaktivitäten für die EUMaßnahmentypen zur Vermeidung nachteiliger Folgen auf die Zielerreichung bei
der Umsetzung von Maßnahmen
Gewässerabschnitt /
Institutionen
Koordinierungsgremium
Beteiligte Planungsträger
Rhein
Internationale Kommission zum Schutz
des Rheins IKSR
Schweiz, Liechtenstein, Österreich,
Deutschland, Frankreich, Luxemburg,
Niederlande
Alpenrhein (Zusammenfluss Vorder-und
Hinterrhein bis Bodensee)
Internationale Regierungskommission Alpenrhein
Kantone Graubünden
und St.Gallen, Liechtenstein und Vorarlberg
Rhein zwischen
Illmündung und Bodensee
Internationale Rheinregulierung
Schweiz, Österreich
Bodensee
Internationale Gewässerschutzkommission für den
Bodensee
Baden-Württemberg,
Bayern, Österreich,
Schweiz
Vertragliche Regelung/ Vereinbarung
Übereinkommen Gewässerqualität, Koordination Hochwasserschutz/ Rheinatlas,
Koordination
HWRMRL für das internationale Rheineinzugsgebiet (Beschluss
14, Rheinministerkonferenz)
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen
Staatsvertrag
Technische Bauwerke,
Wasserwehr, Koordination der Hochwasserwarnung
Übereinkommen
Reduktion von Stoffeinträgen, Uferrenaturierung, Schadensabwehr (insbesondere
Gewässerqualität)
lt. Ministerbeschluss
auch Koordination der
HWRM-RL
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Gewässerabschnitt /
Institutionen
Koordinierungsgremium
Bodensee
AG Wasserstandsvorhersage Bodensee
Rhein
Internationale Kommission zum Schutze
des Rheins
Rhein auf deutschem
Hoheitsgebiet
FGG (Flussgebietsgemeinschaft) Rhein
Gesamte Länge des
Rheins
Rheinministerkonferenzen
Länderübergreifendes
Hochwasserportal
(LHP)
Facharbeitsgruppe
LHP
HVZ Karlsruhe
4.2.4.2
Seite - 55 -
Beteiligte Planungsträger
Vertragliche Regelung/ Vereinbarung
VerwaltungsBaden-Württemberg,
vereinbarung über
Vorarlberg, Schweiz,
Zusammenarbeit bei
(Bayern nachrichtlich, der WasserstandsVertretung durch BW) vorhersage Bodensee
(Pegel Konstanz)
Übereinkommen
Gewässerqualität,
Koordination HochLiechtenstein,
wasserschutz/ RheinSchweiz, Frankreich,
atlas, Koordination
Deutschland, LuxemHWRMRL für das inburg, Niederlande, EU ternationale Rheineinzugsgebiet (Beschluss
14. Rheinministerkonferenz)
Umsetzung der deutBund und Länder (Baschen Aufgaben von
den-Württemberg,
IKSR und EU-WRRL
Bayern, Hessen, NieAbstimmung und Kodersachsen,
ordination nationaler
Nordrhein-Westfalen,
und internationaler
Rheinland-Pfalz, Saarwasserwirtschaftlicher
land, Thüringen)
Belange
Liechtenstein, Österreich, Deutschland,
Frankreich, LuxemArtikel 3, EG-WRRL
burg, Wallonien, EU
(Schweiz)
Alle Bundesländer
Beschluss 143. LAWA
unter Mitwirkung des
VV , Beschluss 76.
Bundes sowie der
UMK
Schweiz
Bilaterale Kontakte
Deutschland, Schweiz
Baden-Württemberg
Österreich, Frankreich,
Niederlande
Prüfung des Koordinierungsbedarfes von Maßnahmen mit potentiellen Synergien
Für die Maßnahmen der im Folgenden aufgelisteten EU-Maßnahmenarten können bereits durch
einen Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen
der bestehenden Koordinationsstrukturen Synergieeffekte erreicht werden:

„Vermeidung: Entfernung oder Verlegung“

„Vermeidung: Verringerung“

„Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen“

„Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement“

„Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Beseitigung von Umweltschäden /
Regeneration“
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 56 -
Die Information über die Verringerung des Hochwasserrisikos durch Entfernung oder Verlegung
bzw. Verringerung ist besonders in Ober-/Unterlieger-Situationen relevant und ist deshalb Teil der
Zusammenarbeit in den Koordinationsgremien (siehe Tabelle 7). Die Maßnahmen der EUMaßnahmenart „Schutz: Management natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement“ wird für verschiedene gemeinsame Gewässerabschnitte bereits koordiniert
(siehe Tabelle 7). Diese Aktivitäten sollen auch weiterhin fortgesetzt werden, so dass bei der
konkreten Umsetzung der Maßnahmen eine Koordination zur Erzielung von Synergieeffekten
sichergestellt ist. Ein zusätzlicher Koordinationsbedarf für die HWRM-Planung besteht nicht.
Unter die Maßnahme „Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen“ fällt auch der verpflichtende Informationsaustausch gemäß Artikel 6 Abs. 2 HWRM-RL über die Erstellung von Hochwassergefahren- und –risikokarten für Grenzgewässer bzw. grenzüberschreitende Gewässer.
Dieser verpflichtende Informationsaustausch entspricht weitgehend einer Koordination. Diese
Abstimmungen sind in eigenständigen Berichten dokumentiert. Im Rahmen der Fortschreibung
(ab 2013 alle sechs Jahre) der Hochwassergefahren- und –risikokarten ist dieser Informationsaustausch erneut vorgesehen. Ein zusätzlicher Koordinationsbedarf für die HWRM-Planung besteht deshalb nicht.
Nach einem Hochwasser ist der gegenseitige Informationsaustausch über eingetretene Umweltschäden eine Voraussetzung für eine effektive Beseitigung von Umweltschäden. Dieser ist deshalb im Rahmen der bestehenden Koordinationsgremien vorgesehen. Ein zusätzlicher Koordinationsbedarf für die HWRM-Planung besteht nicht. Im Rahmen der konkreten Umsetzung der
Maßnahmen ist die Vorbereitung dieses Informationsaustauschs zu berücksichtigen.
Für die Maßnahmen der im Folgenden aufgelisteten EU-Maßnahmenarten kann eine Koordination zu Synergieeffekten beitragen:

„Vorsorge: Hochwasservorhersage und –warnungen“

„Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung“

„Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für den
Einzelnen und die Gesellschaft“

„Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung“
Für die EU-Maßnahmenart „Vorsorge: Hochwasservorhersage und –warnungen“ bestehen vertraglich festgelegte und bereits etablierte Koordinationsbeziehungen für das nationale und internationale Rheineinzugsgebiet. Die internationale Zusammenarbeit beim Hochwassermelde- und vorhersagesystem für den Rhein ist durch nationale und internationale Verwaltungsvereinbarungen grundsätzlich geregelt. Entlang des Rheinstroms sind hierfür die Hochwasserzentralen der
Schweiz und der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz (gemeinsam mit der Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Südwest) und der Niederlande zuständig.
Auf Initiative der Internationalen Regierungskonferenz Alpenrhein (IRKA) wurde unter der Federführung des schweizerischen Bundesamtes für Umwelt (BAFU) auch für den Alpenrhein selbst
ein Niederschlags-Abflussprognosemodell erstellt. Die Schweiz, Liechtenstein und Österreich
verfügen damit seit kurzem über ein Instrument, dass die Herausgabe von trinational koordinierten Hochwasserwarnungen erlaubt.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 57 -
Die zuverlässige einheitliche Vorhersage des Bodensee-Wasserstandes für Situationen mit außergewöhnlich hohen Seewasserständen wurde in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der
Schweiz, dem Land Baden-Württemberg und Land Vorarlberg geregelt. Grundlage ist die Verwendung einheitlicher Daten- und Modellgrundlagen sowie die anschließende Bereitstellung/Veröffentlichung der Ergebnisse. Die Konzeption, Durchführung und Fortschreibung erfolgt
durch eine internationale Facharbeitsgruppe – die AG Wasserstandsvorhersage Bodensee.
Für das deutsche Rheingebiet zwischen Bodensee, Hochrhein und dem Oberrhein bis Worms
werden von der Hochwasservorhersagezentrale der LUBW im Hochwasserfall mehrfach täglich
aktualisierte Lageberichte erstellt sowie stündlich aktualisierte Vorhersagen für mehr als 80 Pegel
im baden-württembergischen Rheingebiet berechnet und veröffentlicht.
Um eine bestmögliche Vorhersage für den Rheinstrom zu gewährleisten, erstellt jede der Hochwasserzentralen auf Basis ihrer guten örtlichen Kenntnisse und Modelle die Vorhersagen für die
Einzugsgebiete im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und gibt diese automatisiert und zeitnah an
die flussabwärts gelegene Zentrale weiter. Ein jährlich stattfindender Erfahrungsaustausch dient
der weiteren Verbesserung der gemeinsamen Vorhersagekette sowie zur Information und zur
Abstimmung weiterer Entwicklungen.
Das länderübergreifende Hochwasserportal (LHP, www.hochwasserzentralen.de) wird gemeinsam von den deutschen Bundesländern betrieben und ist von zentraler Bedeutung für die Gesamtübersicht des Hochwassergeschehens für alle Flussgebiete in Deutschland. Es bietet eine
laufend aktualisierte Übersicht zur aktuellen Hochwasserlage an über 1000 Pegeln in Deutschland sowie zur Warnlage an den Flüssen. Darüber hinaus enthält das LHP die aktuellen Lageberichte der Hochwasserzentralen und ermöglicht den schnellen Zugang auf die detaillierten Hochwasserinformationen
der
Landeshochwasserportale.
Das
Internetportal
www.hochwasserzentralen.de wird von den Hochwasserzentralen der Bundesländer technisch
betrieben und von einer Expertengruppe der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft (LAWA) fachlich
betreut und inhaltlich fortgeschrieben.
Die Maßnahmen der EU-Maßnahmenarten „Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung“, „Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft“ und „Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung“ werden derzeit nur teilweise
koordiniert. Mit der Forderung des Artikels 7 Abs. 2, wonach der Schwerpunkt „auf nichtbaulichen Tätigkeiten der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegt“, die in den Maßnahmen der Planungsträger aufgegriffen wird, ist mit einer verstärkten Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu rechnen. Dabei sollten sowohl auf
lokaler als auch regionaler Ebene die Chancen eines koordinierten Vorgehens genutzt werden.
Dazu gehört unter anderem die Vorbereitung der notwendigen Schritte für die geregelte
Außerbetriebnahme und Inbetriebnahme von Infrastrukturanlagen während eines Hochwassers
und danach (z.B. Bahnlinien, Straßen, Brücken, Energieversorgung, Telekommunikation) sowie
der Erfahrungsaustausch nach einem Hochwasser.
Die Extremszenarien in den Hochwassergefahren- und -risikokarten bilden für diese Koordination
eine wertvolle Grundlage. Da die Extremszenarien in vielen Bereichen erst im Rahmen der
HWRM-Planung neu ermittelt wurden, sind sie in den bisherigen Aktivitäten nicht flächendeckend
berücksichtigt.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 58 -
Im Rahmen der Maßnahmenplanung sollte die Koordination deshalb für diese EUMaßnahmenarten grundsätzlich verankert und im Rahmen der konkreten Umsetzung berücksichtigt werden. Ausgangspunkt dafür sollten die bestehenden Koordinierungsgremien sein. Darüber
hinaus bietet es sich insbesondere an gemeinsamen Gewässerabschnitten und in OberUnterliegersituationen an, weitergehende Koordinationsstrukturen aufzubauen und zu pflegen.
Ein Beispiel hierfür könnte eine gemeinsame Analyse der Gefahren und Risiken auf regionaler
Ebene sein.
4.2.4.3
Zusammenfassung des Koordinierungsbedarfes für die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements
Bei der Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements, die unter die EUMaßnahmenarten des Aspektes „Schutz: Regulierung des Wasserabflusses“ und „Schutz: Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten“ fallen, sind nachteilige
Folgen auf die Zielerreichung in anderen Bearbeitungsgebieten nicht generell auszuschließen.
Diese werden deshalb bereits jetzt umfassend koordiniert. Die Ergebnisse der durchgeführten
Koordination für die Projekte, mit potentiellen grenzüberschreitenden nachteiligen Folgen für die
Teil-A Gewässer (EzG > 2 500 km²) müssen an die IKSR rückgemeldet werden. Darüber hinaus
gehende Aktivitäten im Rahmen der HWRM-Planung sind deshalb nicht erforderlich.
Durch einen Informationsaustausch im Rahmen der bestehenden Koordinationsstrukturen können für die EU-Maßnahmenarten „Vermeidung: Entfernung oder Verlegung“, „Vermeidung: Verringerung“, „Vermeidung: Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen“, „Schutz: Management natürlicher
Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement“ und „Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Beseitigung von Umweltschäden / Regeneration“ Synergien erzielt
werden. Insbesondere die Maßnahmen der EU-Maßnahmenart „Schutz: Management natürlicher
Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement“ mit Wirkungszusammenhängen in mehreren Bearbeitungsgebieten werden bereits jetzt koordiniert. Ebenfalls koordiniert werden die Maßnahmen der EU-Maßnahmenart „Vorsorge: Hochwasservorhersage und –
warnungen“. Hierfür wird eine Intensivierung der bestehenden Zusammenarbeit der Hochwasservorhersage beispielsweise durch den multilateralen Austausch von Daten und Instrumenten (z.B.
gemeinsames Vorhersagemodell etc.) im gesamten Rheineinzugsgebiet angestrebt.
Um Synergien zu erzielen, ist eine verstärkte Koordination bei der Umsetzung von Maßnahmen
der EU-Maßnahmenarten „Vorsorge: Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung“, „Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung: Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft“ und „Wiederherstellung / Regeration und Überprüfung: Sonstige
Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung“ auf regionaler und lokaler Ebene anzustreben. Diese sollte in der HWRM-Planung in den Bearbeitungsgebieten beispielsweise durch Hinweise für die Umsetzung initiiert werden. Als Ausgangspunkt sollten die in den Hochwassergefahren- und -risikokarten dargestellten Extremszenarien genutzt werden. Die Extremszenarien wurden im Rahmen der HWRM-Planung neu ermittelt und sind deshalb in den bisherigen Aktivitäten
noch nicht flächendeckend berücksichtigt.
Ober und Unterlieger eines Gewässers müssen teilweise die Planung und insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements koordinieren, um eine gegenseitige Beeinträchtigung der Zielerreichung zu vermeiden und Synergien zu erzielen. Dies betrifft die
Anlieger von gemeinsamen Gewässerabschnitten. Tabelle 8 zeigt die Gewässer, an denen eine
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 59 -
Koordination in der Flussgebietseinheit Rhein erforderlich ist. Dabei sind jeweils alle Abhängigkeiten für die einzelnen Planungsträger benannt.
Liechtenstein
Österreich
Österreich
Rhein
Rhein
Bodensee
X
Österreich
X
Schweiz
Rhein
X
Schweiz
Schweiz
Schweiz
Rhein
Rhein
Bodensee
X
BadenWürttemberg, Bayern,
Schweiz
BadenWürttemberg
Österreich
Tabelle 9:
X
Schweiz
X
Schweiz
Bodensee
X
Österreich
X
Bodensee
X
Österreich
X
Bayern, Österreich,
Schweiz
Baden-Württemberg,
Österreich, Schweiz
X
X
Schweiz
Schweiz
X
X
X
Schweiz
Schweiz
Baden-Württemberg,
Bayern, Schweiz
X
BadenWürttemberg
X
Baden-Württemberg
X
X
X
Österreich
Liechtenstein
Baden-Württemberg,
Bayern, Österreich
Schweiz
Art
Maßnah- Keine Maßnahmen
Vermeidung
X
Österreich
Aspekte und Maßnahmenarten entsprechend der Definition der EU (Tabelle C.2:
Maßnahmenarten/Gruppe aggregierter Maßnahmen vom 20.10.2011)
Aspekte des
Hochwasserrisikomanagements
Keine
men
Zugehörige
Planungsträger der gemeinsamen
Gewässerabschnitte
X
Gemein-same
Gewässerabschnitte
Rhein
Direkt zugehöriger Oberlieger
Oberlieger
BadenWürttemberg
BadenWürttemberg
Bayern
Unterlieger
Gewässer
Direkt zugehöriger Unterlieger
Von den Planungsträgern zu beachtende wasserwirtschaftliche Abhängigkeiten für die
Koordination und Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements im
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein - Bodensee
Staat / Bundesland
Tabelle 8:
Vermeidung
Entfernung oder Verlegung
Verringerung
Beschreibung
Kein Maßnahmenvorschlag zur Reduzierung des
Hochwasserrisikos in APSFR.
Maßnahme zur Vermeidung der Ansiedlung neuer
oder zusätzlicher Rezeptoren in hochwassergefährdeten Gebieten, z.B. in den Bereichen Landnutzungsplanung und Landnutzungsbeschränkungen.
Maßnahme zur Entfernung / zum Rückbau von
Rezeptoren aus hochwassergefährdeten Gebieten oder der Verlegung von Rezeptoren in Gebiete mit niedrigerer Hochwasserwahrscheinlichkeit
und / oder mit geringeren Gefahren.
Maßnahme zur Anpassung der Rezeptoren, um
die nachteiligen Folgen im Falle eines Hochwasserereignisses zu verringern, Maßnahmen an
Gebäuden, öffentlichen Netzwerken usw..
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Aspekte des
Hochwasserrisikomanagements
Schutz
Art
Beschreibung
Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen
Sonstige Maßnahmen zur Unterstützung der
Vermeidung von Hochwasserrisiken (kann Modellierung und Bewertung von Hochwasserrisiken,
Bewertung der Anfälligkeit für Hochwasser, Erhaltungsprogramme oder –maßnahmen, usw. umfassen).
Maßnahmen zur Reduzierung des Abflusses in
natürliche und künstliche Entwässerungssysteme,
wie Sammel- und / oder Speicherbecken für oberirdischen Abfluss, Verbesserung der Infiltration
usw. einschließlich von in Überschwemmungsgebieten und in Gewässern vorhandenen Anlagen
und der Wiederaufforstung von Böschungen zur
Wiederherstellung natürlicher Systeme, die dazu
beitragen, den Abfluss zu verzögern und Wasser
zu speichern.
Maßnahmen, die sich signifikant auf das hydrologische Regime auswirken; diese umfassen anlagenbedingte Eingriffe für die Abflussregulierung,
wie Baumaßnahmen, Änderung oder Beseitigung
von Wasser zurückhaltenden Strukturen (z. B.
Dämme oder andere angeschlossene Speichergebiete) sowie die Weiterentwicklung bestehender
Vorgaben zur Abflussregulierung).
Maßnahmen, die anlagebedingte Eingriffe in
Süßwassergerinnen, Gebirgsflüssen, Ästuaren,
Küstengewässern und hochwassergefährdeten
Gebieten beinhalten, wie der Bau, Änderungen
oder die Beseitigung von Bauwerken oder Änderungen von Gerinnen, dem Management der Sedimentdynamik, von Dämmen und Deichen.
Maßnahmen, einschließlich anlagebedingter Eingriffe, zur Reduzierung von Überschwemmungen
durch Oberflächengewässer, typischerweise aber
nicht ausschließlich, in städtischen Gebieten, wie
zum Beispiel Steigerung der künstlichen Entwässerungskapazität oder durch den Bau nachhaltiger Entwässerungssysteme (SuDS).
Sonstige Maßnahme zur Verbesserung des
Schutzes gegen Überschwemmungen, die gegebenenfalls Programme oder Maßnahmen zur Instandhaltung bestehender Hochwasserschutzeinrichtungen beinhalten können.
Maßnahme zur Einrichtung bzw. Verbesserung
von Hochwasservorhersage- oder –warndiensten.
Maßnahme zur Einrichtung oder Verbesserung
von institutionellen Notfallplänen für den Fall von
Hochwasserereignissen.
Maßnahme zur Bildung und Stärkung des öffentlichen Bewusstseins bzw. der öffentlichen Vorsorge im Fall von Hochwasserereignissen
Sonstige Maßnahme zur Einrichtung oder Verbesserung der Vorsorge bei Hochwasserereignissen zur Verminderung nachteiliger Folgen
Management natürlicher
Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement
Regulierung des Wasserabflusses
Anlagen im Gewässerbett,
an der Küste und in Überschwemmungsgebieten
Management von Oberflächengewässern
Sonstige
Vorsorge
Seite - 60 -
Hochwasservorhersagen und
– warnungen
Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung
Öffentliches Bewusstsein
und Vorsorge
Sonstige Vorsorge
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Aspekte des
Hochwasserrisikomanagements
Wiederherstellung
/ Regeneration und
Überprüfung
Seite - 61 -
Art
Beschreibung
Überwindung der Folgen für
den Einzelnen und die Gesellschaft
Aufräum- und Wiederherstellungsaktivitäten (Gebäude, Infrastruktur, etc.);
Unterstützende Maßnahmen zur körperlichen
Gesundheit und dem geistigen Wohlbefinden,
einschl. Stressbewältigung;
Finanzielle Katastrophenhilfe (Zuschüsse, Steuern), einschließlich juristischer Unterstützung und
Arbeitslosenunterstützung im Katastrophenfall;
Zeitweilige oder dauerhafte Umsiedlung;
Sonstiges
Aufräum- und Wiederherstellungsaktivitäten (mit
verschiedenen Unterpunkten wie Schutz gegen
Schimmelpilze, Sicherheit von Brunnenwasser,
Sicherung von Gefahrstoffbehältern)
Erfahrungen aus Hochwasserereignissen
Versicherungsstrategien
Sonstige
Beseitigung von Umweltschäden / Regeneration
Sonstige Wiederherstellung /
Regeneration und Überprüfung
Sonstiges
4.3
Zusammenfassung der Information und Koordinierungen im BG Alpenrhein-Bodensee
Der vorliegende Bericht erläutert die in der HWRM-RL vorgesehene Koordination der HWRMPläne für das Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee. Die Analyse der Oberziele bzw. grundlegenden Ziele6 und Ziele der Planungsträger (Entwurfsstand Mai 2014) verdeutlicht, dass für
eine weitere Koordinierung der Zielsysteme (Oberziele und Ziele) kein Bedarf besteht (siehe Kapitel 4.2.3).
Ebenso ist im Rahmen der HWRM-Planung eine weitergehende Koordinierung der Maßnahmenplanung zur Vermeidung nachteiliger Folgen auf die Zielerreichung in anderen Bearbeitungsgebieten nicht erforderlich, da hierfür bereits umfassende Aktivitäten zur Koordination durchgeführt
werden bzw. vorgesehen sind (insbesondere für die EU-Maßnahmenarten7 des Aspektes Schutz,
siehe Kapitel 4.2.4 - Tabelle 7).
Zur Erzielung von Synergien wird die Umsetzung der EU-Maßnahmenart1 „Schutz: Management
natürlicher Überschwemmungen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanagement“ bereits koordiniert.
Diese Koordinierungsaktivitäten sind auch zukünftig für ein effektives Hochwasserrisikomanagement erforderlich. Die Maßnahmen der EU-Maßnahmenart „Vorsorge: Hochwasservorhersage
und –warnungen“ werden am Rhein vor allem im Rahmen einer bilateralen Koordinationsstruktur
6
Die Oberziele werden in den Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen der
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als „grundlegende Ziele“ bezeichnet. Diese Zielebene
in Deutschland wird im Folgenden mit dem Begriff Oberziele erfasst.
7
Die EU-Maßnahmenarten entsprechen den Definitionen, die im Rahmen der Vorbereitung der
Berichterstattung gegenüber der EU entwickelt wurden (siehe Tabelle 9 im Anhang). Für Deutschland
erfolgt die Berichterstattung gegenüber der EU über eine Kategorisierung der Maßnahmen entsprechend
den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Diese Maßnahmenkategorien sind
wiederum eindeutig den EU-Maßnahmenarten zugeordnet (siehe ausführlich in Empfehlungen zur
Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (2013) - Anlage 2: Zuordnung der EUMaßnahmenarten und LAWA-Handlungsfelder zur vorhandenen bzw. geplanten Umsetzung der konkreten
Maßnahmen im HWRM-Plan).
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 62 -
abgestimmt, um möglichst große Synergien zu erzielen. Die Hochwasservorhersage am Rhein
wird kontinuierlich weiterentwickelt und regelmäßig evaluiert. Diese Aktivitäten sind auch zukünftig eine wichtige Grundlage für das Hochwasserrisikomanagement.
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen der EU-Maßnahmenarten „Vorsorge: Planung von
Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung“ und „Wiederherstellung / Regeneration und
Überprüfung: Sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung“ wird eine Erweiterung
der bestehenden Koordination insbesondere auf die lokaler und regionaler Ebene vorgeschlagen,
um Synergien zu erzielen. Dies sollte bereits in der Maßnahmenplanung beispielsweise durch
Hinweise zur Umsetzung angestoßen werden, die Koordination muss vor allem im Rahmen der
konkreten Umsetzung erfolgen. Als Grundlage sollten die Extremszenarien der Hochwassergefahren- und –risikokarten genutzt werden.
4.4
Veröffentlichte Hochwasserrisikomanagement-Pläne
Deutschland:
In Deutschland werden die fertiggestellten HWRM-Pläne durch die Bundesländer BadenWürttemberg und Bayern veröffentlicht. Für Baden-Württemberg finden sich diese auf
der zentralen Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
www.hochwasserbw.de sowie auf den Seiten der Regierungspräsidien als zuständige
Flussgebietsbehörden. In Bayern werden die fertigen HWRM-Pläne u.a. auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
(www.lfu.bayern.de/hochwasserrisikomanagement).
Österreich:
In Österreich werden die fertiggestellten HWRM-Pläne über das Wasser Informationssystem Austria http://wisa.bmlfuw.gv.at/ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, veröffentlicht.
Liechtenstein:
Entwicklungskonzept Alpenrhein (2005) vgl. www.alpenrhein.net
Schweiz:
Gesamtschweizerisch gesehen haben bestimmte Kantone die dem HWRM-Plan entsprechenden Studien, Berichte und Pläne bereits realisiert. In den meisten Kantonen (so
auch den Kantonen SG und GR) sind die Planungsarbeiten zurzeit im Gange.
http://www.bafu.admin.ch/naturgefahren/11421/index.html?lang=de
Vergleichbare entsprechende Quellen:
Kanton Schaffhausen:
(http://www.ebp.ch/files/fachartikel/hochwasser-risikokarten_sh_juni2013.pdf)
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 63 -
Kanton Bern:
(http://www.naturgefahren.sites.be.ch/naturgefahren_sites/de/index/ueber_uns/ueber_un
s/publikationen.html)
Kanton Zürich: Hochwasserschutz Sihl, Zürichsee, Limmat
(http://www.awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/wasserwirtschaft/hochwasserschutz
_und_renaturierung/hochwasserschutz_zuerich.html)
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 64 -
Literatur
AMT DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG (Hrsg.), 2005: Flussgebietseinheit
Rhein, Bearbeitungsgebiet Alpenrhein / Bodensee – Bericht zur Bestandsaufnahme in
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU, Bregenz
AMT DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG, 2005: Das Starkregen- und Hochwasserereignis des August 2005 in Vorarlberg, Bregenz
AMT DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG, 2004: Naturereignisdokumentation
1999 und 2000, unveröffentlichter Bericht, Bregenz
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT: "Handlungsanleitung zur Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen in Bayern",
München, 2013
BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG, BUNDESAMT FÜR UMWELT (SCHWEIZ) :
Empfehlungen: Raumplanung und Naturgefahren, Bern, 2005, Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Umwelt.
(http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00806/index.html?lang=de)
BUNDESAMT FÜR UMWELT (SCHWEIZ): Leben mit Naturgefahren - Ziele und Handlungsschwerpunkte des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) im Umgang mit Naturgefahren, Bern, 2011
(www.bafu.admin.ch/ud-1047-d)
BUNDESAMT FÜR WASSER UND GEOLOGIE (SCHWEIZ): "Hochwasserschutz an
Fliessgewässern - Wegleitung des BWG", Bern, 2001
(http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00804/index.html?lang=de)
BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND
WASSERWIRTSCHAFT (BMLFUW) UND ÖSTERREICHISCHER WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND (ÖWAV), (Hrsg.): Die Auswirkungen des Klimawandels
auf die österreichische Wasserwirtschaft, Wien.
DEUKO: www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Altdaten/202/ Anlage_Rheinministerkonferenz.pdf
DWA-THEMEN (2010): Klimawandel – Herausforderungen und Lösungsansätze für die
deutsche Wasserwirtschaft
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND
KOMMUNIKATION (SCHWEIZ) : Departementsstrategie UVEK 2012: Übergeordnete
Ziele im Umgang mit Naturgefahren
(http://www.uvek.admin.ch/org/03229/index.html?lang=de)
FLUSSGEBIETSGEMEINSCHAFT RHEIN: www.fggrhein.de/servlet/is/4285/Verwaltungsvereinbarung_FGG_Rhein-Endfassung_22.12.11klein.pdf?command=downloadContent&filename=Verwaltungsvereinbarung_FGG_Rhein
-Endfassung_22.12.11-klein.pdf
HENNEGRIFF ET AL. (2006): Klimawandel und Hochwasser – Erkenntnisse und Anpassungsstrategien beim Hochwasserschutz (In: Korrespondenz Abwasser 8/2006)
INFORMATIONSPLATTFORM UNDINE (Datengrundlagen zur Einordnung und Bewertung hydrologischer Extreme); BMU / BfG laufende Aktualisierung
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 65 -
INTERNATIONALE GEWÄSSERSCHUTZKOMMISSION FÜR DEN BODENSEE, AG
Wasserstandsvorhersage Bodensee (2011): Ermittlung des Extremwasserstandes (ca
HW 1000) für den Bodensee (Ober- und Untersee) und Hinweise zur Berechnung der Extremwasserstände für den Seerhein sowie für den Übergangsbereich vom Untersee zum
Hochrhein
INTERNATIONALE GEWÄSSERSCHUTZKOMMISSION FÜR DEN BODENSEE
(Hrsg.), 2004: Der Bodensee, Zustand – Fakten – Perspektiven, Bilanz 2004, Bregenz
INTERNATIONALE REGIERUNGSKOMMISSION ALPENRHEIN – Projektgruppe Flussbau (Hrsg.), 2003: Schadensrisiken und Schutzmaßnahmen im Alpenrheintal, Projektsstudie IG Flussbau Alpenrhein, Niederer & Pozzi AG, Uznach
INTERNATIONALE REGIERUNGSKOMMISSION ALPENRHEIN: www.alpenrhein.net
INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DER RHEINS (IKSR), 2011: Bericht
über die Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein, Vorläufiger Bericht vom 22.12.2011
LAWA (2008): „Strategie zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in
Deutschland
LAWA (2008): „Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
LAWA (2010): „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und
Hochwasserrisikokarten“
LAWA (2010): Strategiepapier „Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen
LAWA (2013): „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen“
beschlossen auf der 146. LAWA-VV am 26. / 27. September 2013 in Tangermünde
LEBENSMINISTERIUM (ÖSTERREICH), “Bund-Länder-Arbeitskreis Hochwasserrichtlinie“, Stand September 2015
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADENWÜRTTEMBERG: "Hochwasserrisikomanagementplanung in Baden-Württemberg Vorgehenskonzept zur Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen", Stuttgart,
2012
PLANAT (SCHWEIZ) : Sicherheit vor Naturgefahren – Vision und Strategie (2004) / Nationale Plattform für Naturgefahren PLANAT (http://www.planat.ch/de/infomaterialdetailansicht/datum/2012/10/08/strategie-naturgefahren-schweiz-3/
STAATSVERTRAG ZWISCHEN DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT
UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH über die Regulierung des Rheines von der
Illmündung bis zum Bodensee (https://www.admin.ch/opc/de/classifiedcompilation/19540065/195507220000/0.721.191.633.pdf)
UMWELTBUNDESAMT (DEUTSCHLAND), 2010: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, Technischer Leitfaden zur Bearbeitung des Bundesentwurfes und zur Datenrückmeldung, Wien
UMWELTBUNDESAMT (DEUTSCHLAND), 2011: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, Erläuterung zum GIS Datenbestand, PFRA und APSFR Meldung an die Europäische Kommission, Wien
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 66 -
Internet – Links
Baden-Württemberg
www.hochwasserbw.de
http:///Vorläufige Risikobewertung:
http://www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/110807/
Hochwassergefahren- und –risikokarten:
http://www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/110808/
http://udoprojekte.lubw.baden-wuerttemberg.de/udoprojekte/alias.xhtml?alias=hwgk_uf
Hochwasserrisikomanagementpläne:
http://www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/110809/
Rheinministerkonferenzen:
www.bmu.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/rheinanlieger-verabschiedenneues-schutzprogramm/
Bayern
www.lfu.bayern.de/hochwasserrisikomanagement
Vorläufige Risikobewertung:
http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_vorlaeufige_risikobewertung/index.htm
Hochwassergefahren- und -risikokarten:
http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risikomanagement_umsetzung/hwgk_und_hwrk/index.htm
Kartendienst auch erreichbar unter:
www.iug.bayern.de
Hochwasserrisikomanagement-Pläne:
http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risikomanagement_umsetzung/hwrm_plaene/index.htm
(Anmerkung: erst nach dem 22.12.2015)
Österreich
http://wisa.bmlfuw.gv.at/fachinformation/hochwasserrisiko/hochwasserrisikoplan/Entwurf_RMP.ht
ml
http://wisa.bmlfuw.gv.at/fachinformation/hochwasserrisiko/Gefahren--und-Risikokarten.html
Liechtenstein
http://geodaten.llv.li/geoshop/naturgefahren/naturgefahren.html
Schweiz:
http://www.bafu.admin.ch/naturgefahren/11421/index.html?lang=de
http://www.planat.ch/de/planat/
http://www.tiefbau.sg.ch/home/gewaesser1/naturgefahren.html
http://www.geoportal.ch/map.aspx?intern=1&Topic=1&Attr1=KTSG&ShowPOI=1
http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/bvfd/awn/dienstleistungen/3_1_naturgefahren/Seiten
/3_1_2_3_gefahrenkarte.aspx
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Seite - 67 -
Anhang
Tabelle 1:
Staat
Zuständige Behörden im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Schweiz
CH
Land
Die Schweiz ist
zur UmName der
zuständigen setzung der
HWRM-RL
Behörde
nicht
verpflichtet
Italien
IT
Liechtenstein
FL
Österreich
AT
Deutschland
DE
Deutschland
DE
Vorarlberg
BadenWürttemberg
BW
Bayern
Regierung des
Fürstentums
Liechtenstein
Bundesministerium für
Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und
Wasserwirtschaft (AT)
Ministerium für
Umwelt, Klima
und Energiewirtschaft
BadenWürttemberg
(UM)
Bayerisches
Staatsministerium für
Umwelt und
Verbraucherschutz (StMUV)
Regierungsgebäude
Peter-KaiserPlatz 1
9490 Vaduz
Stubenring 1
A - 1012 Wien
Kernerplatz 9 RosenD-70182 Stutt- kavalierplatz 2
gart
D-81925 München
Oberste Wasserbehörde der
Republik Österreich
Oberste Wasserbehörde des
Landes
Oberste Wasserbehörde des
Landes
Rechts- und
Fachaufsicht
sowie Koordination
1;
Landeshauptmann von
Vorarlberg
(Bregenz)
Rechts- und
Fachaufsicht
sowie Koordination
48;
4 Reg. Präs,
44 Stadt-/
und Landkreise
Rechts- und
Fachaufsicht
sowie Koordination
54;
4 Regierungen,
41 Untere Wasserbehörden,
Bayer. LfU,
7 Wasserwirtschaftsämter
Region Lombardei
Region Lombardei, für
große Baumaßnahmen
wie Dämme
staatliches.
UmweltminiCH-Vertretung: sterium (IT)
Bundesamt für
Umwelt
Bundesamt für Regione LomUmwelt
bardia
Anschrift
Abteilung
GeVia Pola, 14
der zustänfahrenI - 20125 Miladigen Beprävention
no
hörde
CH-3003 Bern
Oberaufsicht
Oberste Wasser
Rechtlicher über die Gewässer, finan- behörde der
Status der
Region
zuständigen zielle Unterstützung der
Behörde
Kantone
Rechts- und
Rechts- und
Zuständig- Fachaufsicht Fachaufsicht
sowie Koordi- sowie Koordikeiten
nation
nation
Hochwasser- 11 Provinzen
schutz ist Auf- und
Anzahl
gabe der Kan- 1546 Städte
nachgeordneter tone (hier Kantone Thurgau,
Behörden
St. Gallen und
Graubünden),
bei Gewässern
gelten verschiedene
Besitz- und
Verantwortlichkeitsverhältnisse.
Rechts- und
Fachaufsicht
sowie Koordination
1;
Amt für Umweltschutz
BY
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Karte 1:
Übersicht über das Bearbeitungsgebiet – Landnutzung
Seite - 68 -
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Karte 2:
Seite - 69 -
Übersicht über das Bearbeitungsgebiet – Verwaltungsgrenzen, Einzugsgebiete
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Karte 3a:
Seite - 70 -
Baden-Württemberg, Gewässerstrecken mit Hochwässern der Vergangenheit
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Karte 4a:
Seite - 71 -
Baden-Württemberg, Gewässerabschnitte mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiken
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Karte 4b:
Seite - 72 -
Bayern, Gewässerabschnitte mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (Art 5
EG-HWRM-RL)
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Karte 4c:
Österreich, Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko
Seite - 73 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Seite - 74 -
Karte 5a:
Gefahrenkarte Baden-Württemberg - Überflutungsflächen, Kartenausschnitt
Bsp. Friedrichshafen
Karte 5b:
Gefahrenkarte Baden-Württemberg – Wassertiefen bei HQ100, Kartenausschnitt
Bsp. Friedrichshafen
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Karte 5c:
Risikokarte Baden-Württemberg, Kartenausschnitt Bsp. Friedrichshafen
Seite - 75 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Karte 5d:
Hochwasserrisikosteckbrief zur Risikokarte Baden-Württemberg
Bsp. Friedrichshafen
Seite - 76 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Seite - 77 -
Karte 6a:
Hochwassergefahrenkarte Bayern – Wassertiefen bei HQextrem, Kartenausschnitt
Bsp. Lindau
Karte 6b:
Hochwasserrisikokarte Bayern – HQextrem, Kartenausschnitt Bsp. Lindau
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Karte 6c:
Beiblatt zur Hochwasserrisikokarte Bayern, Bsp. Lindau
Seite - 78 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Karte 7a:
Gefahrenkarte Österreich - Überflutungsflächen, Kartenausschnitt
Karte 7b:
Gefahrenkarte Österreich - Wassertiefen, Kartenausschnitt
Seite - 79 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Karte 7c:
Gefahrenkarte Österreich - Fließgeschwindigkeiten, Kartenausschnitt
Karte 7d:
Risikokarte Österreich, Kartenausschnitt
Seite - 80 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Karte 8a:
Schweiz: Intensitätskarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen
Karte 8b:
Schweiz: Gefahrenkarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen
Seite - 81 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Karte 8c:
Schweiz: Risikokarte, Beispiel Au/Widnau, Kanton St. Gallen
Karte 8d:
Schweiz: Gefahrenkarte, Beispiel Zizers, Kanton Graubünden
Seite - 82 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Karte 9a:
Liechtenstein: Gefahrenkarte Wasser, Beispiel Triesen
Karte 9b:
Liechtenstein: Risikokarte Wasser, Beispiel Triesen
Seite - 83 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Karte 10:
Risikogebiete mit Gefahren- und Risikokarten
Seite - 84 -
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Tabelle 10:
Seite - 85 -
Zuordnung der EU-Maßnahmenarten zu den LAWA Maßnahmendefinitionen in
Deutschland (Auszug aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog)
EULAWA-Maßnahme
Maßnahmenart
Vermeidung
Festlegung von Vorrangund Vorbehaltsgebieten in
den Raumordnungs- und
Regionalplänen
Vermeidung
Festsetzung bzw. Aktualisierung der Überschwemmungsgebiete und Formulierung von Nutzungsbeschränkungen nach Wasserrecht
Vermeidung
Anpassung und/oder Änderung der Bauleitplanung
bzw. Erteilung baurechtlicher Vorgaben
Vermeidung
Maßnahmen zur angepassten Flächennutzung
Vermeidung:
Entfernung /
Verlegung
Entfernung von hochwassersensiblen Nutzungen oder
Verlegung in Gebiete mit
niedrigerer Hochwasserwahrscheinlichkeit
Vermeidung:
Verringerung
Hochwasserangepasstes
Bauen und Sanieren
Vermeidung:
Verringerung
Objektschutz an Gebäuden
und Infrastruktureinrichtungen
Erläuterung der LAWA-Maßnahme
Darstellung bereits bestehender und noch fehlender Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den
Raumordnungs- und Regionalplänen. Weiterhin
u.a. Anpassung der Regionalpläne, Sicherung
von Retentionsräumen, Anpassung der Flächennutzungen, Bereitstellung von Flächen für Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung.
rechtliche Sicherung von Flächen als Überschwemmungsgebiet; Ermittlung und vorläufige
Sicherung noch nicht festgesetzter ÜSG, Wiederherstellung früherer ÜSG; Formulierung und
Festlegung von Nutzungsbeschränkungen in
ÜSG, gesetzliche Festlegung von Hochwasserentstehungsgebieten
Änderung bzw. Fortschreibung der Bauleitpläne,
Überprüfung der ordnungsgemäßen Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes bei
der Neuaufstellung von Bauleitplänen bzw. bei
baurechtlichen Vorgaben
hochwasserangepasste Planungen und Maßnahmen, z.B. Anpassung bestehender Siedlungen, Umwandlung von Acker in Grünland in
Hochwasserrisikogebieten,
weiterhin Beseitigung/Verminderung der festgestellten Defizite, z. B. durch neue Planungen zur
Anpassung von Infrastruktureinrichtungen
Maßnahmen zur Entfernung/zum Rückbau von
hochwassersensiblen Nutzungen aus hochwassergefährdeten Gebieten oder der Verlegung von
Infrastruktur in Gebiete mit niedrigerer Hochwasserwahrscheinlichkeit und/oder mit geringeren
Gefahren, Absiedelung und Ankauf oder Entfernung betroffener Objekte
hochwassersichere Ausführung von Infrastrukturen bzw. eine hochwassergeprüfte Auswahl von
Baustandorten
Betrifft "nachträgliche" Maßnahmen, die nicht im
Rahmen der Bauplanungen enthalten waren z.B.
an Gebäuden: Wassersperren außerhalb des
Objekts, Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen
unmittelbar am und im Gebäude, wie Dammbalken an Gebäudeöffnungen, Rückstausicherung
der Gebäude- und Grundstücksentwässerung,
Ausstattung der Räumlichkeiten mit Bodenabläufen, Installation von Schotts und Pumpen an kritischen Stellen, wasserabweisender Rostschutzanstrich bei fest installierten Anlagen, erhöhtes
Anbringen von wichtigen Anlagen wie Transformatoren oder Schaltschränke,
z.B. an Infrastruktureinrichtungen: Überprüfung
der Infrastruktureinrichtungen, Einrichtungen der
Gesundheitsversorgung sowie deren Ver- und
Entsorgung und der Anbindung der Verkehrswe-
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
EULAWA-Maßnahme
Maßnahmenart
Vermeidung:
Verringerung
Hochwasserangepasster
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Vermeidung:
sonstige Vorbeugungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Unterstützung der Vermeidung von
Hochwasserrisiken Erstellung von Konzeptionen /
Studien / Gutachten
Schutz:
Hochwassermindernde FläManagement
chenbewirtschaftung
natürlicher
Überschwemmunge
n / Abfluss und
Einzugsgebietsmanagement
Schutz:
Management
natürlicher
Überschwemmunge
n / Abfluss und
Einzugsgebietsmanagement
Gewässerentwicklung und
Auenrenaturierung, Aktivierung ehemaliger Feuchtgebiete
Schutz:
Minderung der FlächenverManagement
siegelung
natürlicher
Überschwemmunge
n / Abfluss und
Einzugsgebietsmanagement
Schutz:
Regenwassermanagement
Management
natürlicher
Überschwemmunge
Seite - 86 -
Erläuterung der LAWA-Maßnahme
ge auf die Gefährdung durch Hochwasser
z. B. Umstellung der Energieversorgung von Ölauf Gasheizungen; Hochwassersichere Lagerung
von Heizungstanks. Berücksichtigung der VAwS /
VAUwS (Anforderungen zur Gestaltung von Anlagen die mit wassergefährdenden Stoffen in
Verbindung stehen)
weitere Maßnahmen zur Bewertung der Anfälligkeit für Hochwasser, Erhaltungsprogramme oder
–maßnahmen usw., Erarbeitung von fachlichen
Grundlagen, Konzepten, Handlungsempfehlungen und Entscheidungshilfen für das Hochwasserrisikomanagement APSFR-abhängig entsprechend der EU-Arten
z.B. Fortschreibung/Überprüfung der
gewässerkundlichen Messnetze und programme, Modellentwicklung, Modellanwendung und Modellpflege bspw. von Wasserhaushaltsmodellen
Maßnahmen zur Förderung des natürlichen
Wasserrückhalt in der Fläche, mit denen das
Wasserspeicherpotenzial der Böden und der
Ökosysteme erhalten und verbessert werden soll
z. B. bei der Bewirtschaftung von land- und
forstwirtschaftlichen Fläche durch pfluglose konservierende Bodenbearbeitung, Anbau von
Zwischenfrüchten und Untersaaten, Erstaufforstung, Waldumbau etc. sowie bei flächenrelevanten Planungen (Raumordnung, Bauleitplanung,
Natura 2000, WRRL) einschl. der Erstellung
entsprechender Programme zur hochwassermindernden Flächenbewirtschaftung
Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung in der Fläche, mit denen das
Wasserspeicherpotenzial der Böden und der
Ökosysteme erhalten und verbessert werden soll
z. B. Modifizierte extensive Gewässerunterhaltung; Aktivierung ehemaliger
Feuchtgebiete; Förderung einer naturnahen Auenentwicklung, Naturnahe Ausgestaltung von
Gewässerrandstreifen, Naturnahe Aufweitungen
des Gewässerbettes, Wiederanschluss von Geländestrukturen (z. B. Altarme, Seitengewässer)
mit Retentionspotenzial
Maßnahmen zur Förderung des natürlichen
Wasserrückhalt in der Fläche durch Entsiegelung
von Flächen und Verminderung der ausgleichlosen Neuversiegelung insbesondere in Gebieten
mit erhöhten Niederschlägen bzw. Abflüssen
Maßnahmen zum Wasserrückhalt durch z. B.
kommunale Rückhalteanlagen zum Ausgleich der
Wasserführung, Anlagen zur Verbesserung der
Versickerung (u.a. Regenversickerungsanlagen,
Mulden-Rigolen-System), sonstige Regenwas-
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
EUMaßnahmenart
n / Abfluss und
Einzugsgebietsmanagement
Schutz:
Management
natürlicher
Überschwemmunge
n / Abfluss und
Einzugsgebietsmanagement
Schutz:
Regulierung
Wasserabfluss
LAWA-Maßnahme
Seite - 87 -
Erläuterung der LAWA-Maßnahme
sernutzungsanlagen im öffentlichen Bereich,
Gründächer etc.
Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen
Aufstellung, Weiterführung,
Beschleunigung und/oder
Erweiterung der Bauprogramme zum Hochwasserrückhalt inkl. Überprüfung,
Erweiterung und Neubau
von Hochwasserrückhalteräumen und Stauanlagen
Maßnahmen zur Förderung des natürlichen
Wasserrückhalt in der Fläche durch Beseitigung /
Rückverlegung / Rückbau von nicht mehr benötigten Hochwasserschutzeinrichtungen (Deiche,
Mauern), die Beseitigung von Aufschüttungen
etc., Reaktivierung geeigneter ehemaliger Überschwemmungsflächen etc.
Diese Maßnahme beschreibt z. B. die Erstellung
von Plänen zum Hochwasserrückhalt im/am Gewässer und/oder für die Binnenentwässerung von
Deichabschnitten sowie Plänen zur Verbesserung des tech.-infrastrukturellen HWS (z.B.
Hochwasserschutzkonzepte) sowie die Maßnahmen an Anlagen, wie Talsperren, Rückhaltebecken, Fluss-/Kanalstauhaltung und Polder
einschl. von Risikobetrachtungen an vorhandenen Stauanlagen bzw. Schutzbauwerken
Schutz:
Betrieb, Unterhaltung und
Maßnahmen an Anlagen, wie Talsperren, RückRegulierung
Sanierung von Hochwasser- haltebecken, Wehre, Fluss-/Kanalstauhaltung
Wasserabfluss rückhalteräumen und Stau- und Polder
anlagen
Schutz:
Ausbau, Ertüchtigung bzw.
Ausbau/Neubau von Bauwerken wie Deiche,
Anlagen im Ge- Neubau von stationären und Hochwasserschutzwände, Dünen, Strandwälle,
wässerbett, an mobilen SchutzeinrichtunStöpen, Siele und Sperrwerke einschl. der Festder Küste und
gen
legung und Einrichtung von Überlastungsstellen,
im ÜberRückstauschutz und Gewährleistung der Binnenschwementwässerung ( z.B. über Entwässerungsmungsgebiet
leitungen, Pumpwerke, Grobrechen, Rückstauklappen) sowie Einsatz mobiler Hochwasserschutzsysteme, wie Dammbalkensysteme, Fluttore, Deichbalken etc.
Schutz:
Unterhaltung von vorhande- Maßnahmen an Bauwerken wie Deiche, HochAnlagen im Ge- nen stationären und mobilen wasserschutzwände, Dünen, einschl. größerer
wässerbett, an Schutzbauwerken
Unterhaltungsmaßnahmen, die über die regelder Küste und
mäßige grundsätzliche Unterhaltung hinausgeim Überhen sowie der Festlegung und Einrichtung von
schwemÜberlastungsstellen, Rückstauschutz und Gemungsgebiet
währleistung der Binnenentwässerung (z.B. z.B.
über Entwässerungsleitungen, Pumpwerke,
Grobrechen, Rückstauklappen), Überprüfung und
Anpassung der Bauwerke für den erforderlichen
Sturmflut-/ Hochwasserschutz (an Sperrwerken,
Stöpen, Sielen und Schließen) insb. im Küstenbereich, Erstellung bzw. Optimierung von Plänen
für die Gewässerunterhaltung bzw. zur Gewässeraufsicht für wasserwirtschaftliche Anlagen zur
Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Funktionstüchtigkeit von Hochwasserschutzanlagen
und zur Gewährleistung des schadlosen Hochwasserabflusses gemäß Bemessungsgröße
Schutz:
Freihaltung und VergrößeBeseitigung von Engstellen und AbflusshinderManagement
rung des Hochwasserabnissen im Gewässer (Brücken, Durchlässe, Wehvon Oberfläflussquerschnitts im Siedre, sonst. Abflusshindernisse) und Vergrößerung
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
Seite - 88 -
EULAWA-Maßnahme
Erläuterung der LAWA-Maßnahme
Maßnahmenart
chengewässern lungsraum und Auenbereich des Abflussquerschnitts im Auenbereich z. B.
Maßnahmen zu geeigneten Abgrabungen im
Auenbereich
Schutz:
Freihaltung des HochwasMaßnahmen wie z. B. Entschlammung, EntferManagement
serabflussquerschnitts durch nen von Krautbewuchs und Auflandungen, Mähvon OberfläGewässerunterhaltung und arbeiten, Schaffen von Abflussrinnen, Auflagen
chengewässern Vorlandmanagement
für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, Beseitigung von Abflusshindernissen im
Rahmen der Gewässerunterhaltung
Schutz:
Sonstige Maßnahme zur
weitere Maßnahmen die unter den beschriebesonstige
Verbesserung des Schutzes nen Maßnahmenbereichen des Schutzes bisher
Schutzgegen Überschwemmungen nicht aufgeführt waren z. B. Hochwasserschutzmaßnahmen
konzepte
Vorsorge:
Einrichtung bzw. Verbesse- Schaffung der organisatorischen und technischen
Hochwasserrung des HochwassermelVoraussetzungen für Hochwasservorhersage und
vorhersage und dedienstes und der Sturm-warnung; Verbesserung der Verfügbarkeit aktuWarnungen
flutvorhersage
eller hydrologischer Messdaten (Niederschlagsund Abflussdaten), Optimierung des Messnetzes,
Minimierung der Störanfälligkeit, Optimierung der
Meldewege
Vorsorge:
Einrichtung bzw. Verbesse- z. B. das Einsetzen von internetbasierten komHochwasserrung von kommunalen
munalen Informationssystemen, Entwicklung
vorhersage und Warn- und Informationssys- spezieller Software für kommunale InformationsWarnungen
temen
systeme etc. sowie Maßnahmen zur Sicherung
der örtlichen Hochwasserwarnung für die Öffentlichkeit (z. B. Sirenenanlage)
Vorsorge:
Planung und Optimierung
Einrichtung bzw. Optimierung der KrisenmanaPlanung von
des Krisen- und Ressourgementplanung einschließlich der Alarm- und
Hilfsmaßnahcenmanagements
Einsatzplanung, der Bereitstellung notwendiger
men für den
Personal- und Sachressourcen (z.B. Ausstattung
Notfall / Notfallvon Materiallagern zur Hochwasserverteidigung
planung
bzw. Aufstockung von Einheiten zur Hochwasserverteidigung), der Einrichtung / Optimierung
von Wasserwehren, Deich- und anderer Verbände, der regelmäßigen Übung und Ausbildungsmaßnahmen/ Schulungen für Einsatzkräfte
Vorsorge:
Verhaltensvorsorge
APSFR-abhängige Aufklärungsmaßnahmen zu
öffentliches BeHochwasserrisiken und zur Vorbereitung auf den
wusstsein und
Hochwasserfall z. B. durch die Erstellung und
Vorsorge
Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten;
ortsnahe Information über die Medien (Hochwassermerksteine, Hochwasserlehrpfade etc.), Veröffentlichung von Informationsmaterialen
Vorsorge:
Risikovorsorge
z.B. Versicherungen, finanzielle Eigenvorsorge,
sonstige VorBildung von Rücklagen
sorge
Wiederherstel- Schadensnachsorge
Planung und Vorbereitung von Maßnahmen zur
lung / RegeneAbfallbeseitigung, Beseitigung von Umweltschäration und
den usw. insbesondere im Bereich der SchaÜberprüfung:
densnachsorgeplanung von Land-/ ForstwirtÜberwindung
schaft und der durch die IED-Richtlinie
der Folgen für
(2010/75/EU) festgelegten IVU-Anlagen zur Verden Einzelnen
meidung weiterer Schäden und möglichst schnelund die Geselller Wiederaufnahme des Betriebes sowie finanzischaft
elle Hilfsmöglichkeiten und die Wiederherstellung
und Erhalt der menschlichen Gesundheit durch
Schaffung von Grundlagen für die akute Nachsorge, z.B. Notversorgung, Personalbereitstel-
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
EULAWA-Maßnahme
Maßnahmenart
Wiederherstellung / Regeneration und
Überprüfung:
sonstige Wiederherstellung /
Regeneration
und Überprüfung
Sonstiges
Konzeptionelle
Maßnahmen
Konzeptionelle
Maßnahmen
Konzeptionelle
Maßnahmen
Konzeptionelle
Maßnahmen
Sonstige Maßnahmen aus
dem Bereich Wiederherstellung, Regeneration und
Überprüfung
Sonstige Maßnahmen
Seite - 89 -
Erläuterung der LAWA-Maßnahme
lung etc., Berücksichtigung der Nachsorge in der
Krisenmanagementplanung
Maßnahmen, die unter den bisher genannten
Maßnahmenbeschreibungen nicht aufgeführt
waren bzw. innerhalb des Bereiches Wiederherstellung, Regeneration und Überprüfung nicht
zugeordnet werden konnten
Maßnahmen, die keinem der EU-Aspekte zu den
Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement
zugeordnet werden können, die aufgrund von
Erfahrungen relevant sind
Konzeptionelle Maßnahmen
Erstellung von Konzeptionen Erarbeitung von fachlichen Grundlagen, Konzep/ Studien / Gutachten
ten, Handlungsempfehlungen und Entscheidungshilfen für die Umsetzung der WRRL entsprechend der Belastungstypen und/oder das
Hochwasserrisikomanagement APSFRunabhängig entsprechend der EU-Arten
Durchführung von Forz.B. Demonstrationsvorhaben zur Unterstützung
schungs-, Entwicklungs- und des Wissens- und Erfahrungstransfers / ForDemonstrationsvorhaben
schungs- und Entwicklungsverfahren, um wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL
und/oder zum vorbeugenden Hochwasserschutz
zu entwickeln, standortspezifisch anzupassen
und zu optimieren / Beteiligung an und Nutzung
von europäischen, nationalen und Länderforschungsprogrammen und Projekten zur Flussgebietsbewirtschaftung und/oder zum Hochwasserrisikomanagement
Informations- und FortbilWRRL: z.B. Maßnahmen zur Information, Sensidungsmaßnahmen
bilisierung und Aufklärung zum Thema WRRL
z.B. durch die gezielte Einrichtung von Arbeitskreisen mit den am Gewässer tätigen Akteuren
wie z. B. den Unterhaltungspflichtigen, Vertretern
aus Kommunen und aus der Landwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, Wettbewerbe,
Gewässertage) oder Fortbildungen z.B. zum
Thema Gewässerunterhaltung.
HWRM-RL APSFR-unabhängig: Aufklärungsmaßnahmen zu Hochwasserrisiken und zur Vorbereitung auf den Hochwasserfall z.B.Schulung
und Fortbildung der Verwaltung (Bau- und Genehmigungsbehörden) und Architekten zum
Hochwasserrisikomanagement, z.B. zum hochwasserangepassten Bauen, zur hochwassergerechten Bauleitplanung, Eigenvorsorge, Objektschutz, Optimierung der zivil-militärischen Zusammenarbeit / Ausbildung und Schulung für
Einsatzkräfte und Personal des Krisenmanagements
Beratungsmaßnahmen
WRRL: u.a. Beratungs- und Schulungsangebote
für landwirtschaftliche Betriebe
HWRM-RL APSFR-unabhängig: Beratung von
Anhang Teil 3: Hochwasser- Managementplan
EULAWA-Maßnahme
Maßnahmenart
Konzeptionelle
Maßnahmen
Konzeptionelle
Maßnahmen
Konzeptionelle
Maßnahmen
Konzeptionelle
Maßnahmen
Konzeptionelle
Maßnahmen
Seite - 90 -
Erläuterung der LAWA-Maßnahme
Betroffenen zur Vermeidung von Hochwasserschäden, zur Eigenvorsorge, Verhalten bei
Hochwasser, Schadensnachsorge
WRRL und HWRM-RL: Beratung von Land- und
Forstwirten zur angepassten Flächenbewirtschaftung
Einrichtung bzw. Anpassung WRRL: z. B. Anpassung der Agrarumweltprovon Förderprogrammen
gramme, Einrichtung spezifischer Maßnahmenpläne und -programme zur Umsetzung der
WRRL (z. B. Förderprogramme mit einem
Schwerpunkt für stehende Gewässer oder speziell für kleine Maßnahmen an Gewässern) im
Rahmen von europäischen, nationalen und Länderförderrichtlinien
HWRM-RL: z. B. spezifische Maßnahmenpläne
und -programme für das Hochwasserrisikomanagement im Rahmen von europäischen, nationalen und Länderförderrichtlinien
Freiwillige Kooperationen
WRRL: z. B. Kooperationen zwischen Landwirten
und Wasserversorgern mit dem Ziel der gewässerschonenden Landbewirtschaftung, um auf
diesem Weg das gewonnene Trinkwasser reinzuhalten
Zertifizierungssysteme
WRRL: z.B. freiwillige Zertifizierungssysteme für
landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, insb. für die Bereiche Umweltmanagement,
Ökolandbau sowie nachhaltige Ressourcennutzung/Umweltschutz unter Berücksichtigung der
Mitteilung der KOM zu EU-Leitlinien für eine gute
fachliche Praxis (2010/C 314/04; 16.12.2010)
und nationaler oder regionaler Zertifizierungssysteme
Vertiefende Untersuchungen WRRL: z.B. Vertiefende Untersuchungen zur
und Kontrollen
Ermittlung von Belastungsursachen sowie zur
Wirksamkeit vorgesehener Maßnahmen in den
Bereichen Gewässerschutz
Untersuchungen zum Klima- WRRL: Untersuchungen zum Klimawandel hinwandel
sichtlich der Erfordernisse einer künftigen Wasserbewirtschaftung, z.B. Erarbeitung überregionaler Anpassungsstrategien an den Klimawandel
HWRM-RL APSFR-unabhängig: Ermittlung der
Auswirkungen des Klimawandels, z.B. Erarbeitung von Planungsvorgaben zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels für
den technischen Hochwasserschutz

Documentos relacionados