Medical Wellness-Kuren Wissenswertes über unser Auge

Transcrição

Medical Wellness-Kuren Wissenswertes über unser Auge
VITAbene
Wissenswertes über unser Auge
Medical Wellness-Kuren
Das Magazin der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Ausgabe 3 – Oktober 2012
Inhalt
Gratulation
Impressum
Zum 20-jährigen
Dienstjubiläum
Editorial
Wir bedanken uns sehr
herzlich für die verantwortungsvolle jahrelange Tätigkeit in der OÖ. LKUF.
2
.................................................................................................................................................................
3
„Medical Wellness-Kuren“ - Termine 2013
LKUF INTERN
Frau Andrea Friesenecker,
Frau Karin Koll und
Frau Monika Prieschl
..........................................................................................................................................................
............................................................
Mitversicherung der Kinder während Studium
oder weiterer Ausbildung ................................................................................................ 5
. .....................
6
............................................................
7
Verein NLG - Netzwerk Lehrer/innen Gesundheit
Grippe- und Pneumokokkenimpfung
. .......................................
8
..................................................................................................
9
Erhöhung der Rückersätze für Brillengläser
Zur erfolgreichen
Weiterbildung
Frau Regina Schinkinger,
BA zum Bachelor of Arts in
Business
Frau Eva Schwarzlmüller,
BSc zum Bachelor of
Science
Wissenswertes über das Auge
..................................................
11
. ......................................................................................................
12
Augen - Leistungen im Krankenhausbereich
Immer bestens informiert!
Titelseite: Fotolia
Wir gratulieren sehr herzlich zum erfolgreichen
Abschluss.
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der OÖ
Impressum:
Medieninhaber, Herausgeber & Verleger:
OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfür­sorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz,
www.lkuf.at, [email protected];
Für den Inhalt verantwortlich:
Dir. Wolfgang Haider, MSc
Redaktion: Regina Schinkinger, BA
Layout: MAGIC Werbeagentur, Traun
Druck: Druckerei Haider, Schönau i. M.
Offenlegung (§ 25 Mediengesetz):
Zeitschrift mit gesundheitsorientierter
Berichterstattung und Information
zur OÖ. LKUF.
2
VITAbene Oktober 2012
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Editorial
Wolfgang Haider, MSc
Direktor
Nach der Gründung des Netzwerks durch die 7 Trägerorganisationen (Amt der
Oö. Landesregierung, Landesschulrat für OÖ., OÖ. LKUF, Pädagogische Hoch­
schule OÖ., Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz, Zentralausschuss
APS, Zentralausschuss BPS) mit dem Ziel Burn out bei Lehrerinnen und Lehrern
möglichst zu verhindern, gab es eine intensive Phase der Projektfindung. Viele
Expertinnen und Experten berieten in den Ressorts des Vereins und brachten
Vorschläge in den Beirat ein. Neben der Notwendigkeit von Maßnahmen galt es
auch die Umsetzungswahrscheinlichkeit zu beachten. Letztendlich beschloss der
Vorstand des Vereins folgende drei Projekte konkret zu starten: Aufnahmeverfah­
ren an Pädagogischen Hochschulen, Lärmvermeidung in Schulen, Gesundheits­
vertrauenspersonen. In den gelben Seiten werden Ihnen diese genauer vorgestellt.
Diese ersten Projekte zeigen, wie wichtig es ist, dass alle an der Schule in Ober­
österreich Beteiligten zusammenarbeiten, damit Rahmenbedingungen für den
Lehrberuf geschaffen werden, die helfen, die Krankheit Burn Out zu verhindern.
Wir können keine Wunder wirken, aber gemeinsam Schritt für Schritt dem Ziel
näher kommen.
Wolfgang Haider, MSc
VITAbene Oktober 2012
3
TERMINE 2013
„Medical Wellness-Kuren“
U
nsere „Medical WellnessKuren“ sind beliebte Präventionsangebote. Wir bieten Ihnen
auch 2013 die Möglichkeit, diese fixen
Pauschalangebote für eine Woche
(7 Tage) zu bestimmten Themen zu
vorgegebenen Terminen zu besuchen.
Termine für LKUF-hauptversicherte
Mitglieder im Aktivstand (sowie begleitende mitversicherte bzw. pensionierte Ehegattinnen und -gatten, sofern
ein Kuranspruch gegeben ist):
• 17. 02. – 23. 02. 2013 (Semesterferien): „Regenerationstage“ – für
Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen und
Berufsschulen
• 24. 03. – 30. 03. 2013 (Osterferien):
„Fit mit Kneippen“ – für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Berufsschulen
• 30. 06. – 06. 07. 2013 (erste Ferienwoche für BPS): „Gesunde Ernährung“ – nur für Lehrerinnen und
Lehrer an Berufsschulen
• 07. 07. – 13. 07. 2013 (erste Ferienwoche für APS): „Bewusst und gesund leben mit Diabetes (Typ 2)“ –
für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen und
Berufsschulen
• 01. 09. – 07. 09. 2013 (letzte Ferienwoche für APS): „Gesunde Ernährung“ – nur für Lehrerinnen und
Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen
Termine für pensionierte Mitglieder
(sowie begleitende mitversicherte Ehegattinnen und -gatten, sofern ein Kur­
anspruch gegeben ist):
• 13. 01. – 19. 01. 2013:
„Gesunde Ernährung“
• 03. 02. – 09. 02. 2013:
„Regenerationstage“
• 03. 03. – 09. 03. 2013: „Bewusst und
gesund leben mit Diabetes (Typ 2)“
• 07. 04. – 13. 04. 2013:
„Fit mit Kneippen“
Gilt für alle Medical
Wellness-Kuren:
Anmeldung:
• Telefonische Voranmeldung bei der
Abteilung VITAfit & Kuren:
(0732) 66 82 21-140 (Julia Ullmann)
• Per E-Mail: [email protected]
• Schriftlich oder per Fax mit Anmeldeformular (auf unserer Website
unter www.lkuf.at)
• Online auf unserer Website
www.lkuf.at
Kosten:
• Die OÖ. LKUF übernimmt mit Ausnahme eines Selbstbehaltes von
100,00 Euro 90 % des gesamten
Packages (Aufenthalt, Behandlungen
und die kurärztliche Behandlung
lt. Tarif). Falls Sie eine Zusatzversicherung (Merkur, Uniqa) mit einem
entsprechenden Tarifvertrag haben,
übernimmt diese die restlichen 10 %.
• Alle zusätzlichen Behandlungen und
unentschuldigtes Fernbleiben von
Therapien gehen zur Gänze auf
Eigenkosten des Mitgliedes.
• Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Hotel und der OÖ. LKUF.
■
4
VITAbene Oktober 2012
2
1
2
3
Heilmassagen (20 min.)
Sauerstoffbad mit Kräuterzusatz
Heublumensäcke
Bewegungseinheiten in der Gruppe (Nordic Walking, Gymnastik)
6
Übernachtungen mit Frühstück
6
Nachmittagskaffee
6
Abendessen
medizinischer Eingangscheck lt. gültiger
Honorarordnung
„Bewusst und gesund leben
mit Diabetes (Typ 2)“
5
Ort:
Spa Hotel Bründl, Bad Leonfelden
HINWEIS
Die Medical Wellness-Kur wird
zum Kuranspruch angerechnet
und es wird damit eine Woche
abgezogen.
„Regenerationstage“
Vorträge zum Thema Diabetes
(pro Tag Doppelstunden)
1
Heilmassage (20 min.)
1
Kneipp Heuleberwickel
1
Heublumensack
2
Kneippwechselgüsse
3
Bewegungseinheiten in der Gruppe (Nordic Walking, Gymnastik)
6
Übernachtungen mit Frühstück
6
Nachmittagskaffee
6
Abendessen
medizinischer Eingangscheck lt. gültiger
Honorarordnung
„Gesunde Ernährung“
1
1
2
2
1
3
Kneipp Heuleberwickel
Heublumensack
Rückenheilmassagen (20 min.)
Kneippwechselgüsse
Vortrag über gesunde Ernährung
Bewegungseinheiten in der Gruppe (Nordic Walking, Gymnastik)
6
Übernachtungen mit Frühstück
6
Nachmittagskaffee
6
Abendessen
medizinischer Eingangscheck lt. gültiger
Honorarordnung
„Fit mit Kneippen“
2
1
1
2
3
Kneippwechselgüsse
Wadenwickel (Lehm, Topfen)
Heublumensack
Heilmassagen (20 min.)
Bewegungseinheiten in der
Gruppe (Nordic Walking,
Gymnastik)
6
Übernachtungen mit Frühstück
6
Nachmittagskaffee
6
Abendessen
medizinischer Eingangscheck lt. gültiger
Honorarordnung
LKUFintern
Ausgabe 3 – Oktober 2012
Mitversicherung
der Kinder während
Studium oder
weiterer Ausbildung
K
inder können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres
als Angehörige für die Dauer
der Schul- oder Berufsausbildung
beitragsfrei mitversichert bleiben.
Dies gilt jedoch längstens bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres.
Eine Mitversicherung ist nur dann
möglich, wenn und solange Ihr Kind
keine eigene Krankenversicherung
hat.
Für Kinder, die im Herbst ein Studium oder eine Ausbildung beginnen,
sind
• einmalig eine Inskriptionsbestätigung/Studienbestätigung bzw.
eine Bestätigung über die Ausbildung
und
• die aktuelle Finanzamtbestätigung über die weitere Gewährung
der Familienbeihilfe vorzulegen.
Für die weitere Anspruchsberechtigung während der Dauer des Studiums bzw. der Ausbildung gilt der
Bezug der Familienbeihilfe als
Nachweis. Bitte beachten Sie den
Zeitraum, für den die Familienbeihilfe gewährt wurde und beantragen
Sie rechtzeitig deren Verlängerung
beim Finanzamt.
Einstellung der Familienbeihilfe:
Sollte die Familienbeihilfe (vorübergehend) nicht mehr gewährt werden,
benötigen wir semesterweise die aktuelle Bestätigung über die momentane Ausbildung (z.B. Inskriptionsbestätigung/Studienbestätigung).
Die Bestätigung über die aktuelle
Ausbildung ist jeweils zu Semesterbeginn einzusenden.
Dies gilt für Kinder, die das 24. bzw.
25. Lebensjahr vollendet haben oder
wenn z.B. aufgrund eines fehlenden
Studienerfolges oder Studienwechsels die Familienbeihilfe eingestellt
wurde.
Wird die Familienbeihilfe wieder bewilligt, übermitteln Sie bitte die aktuelle Bestätigung vom Finanzamt über
die weitere Gewährung der Familienbeihilfe.
Freiwillige Studentenversicherung ab Vollendung des
27. Lebensjahres:
Besteht ab Vollendung des 27. Lebensjahres bei Fortsetzung der Ausbildung keine eigene Krankenversicherung, besteht die Möglichkeit,
eine freiwillige Studentenversicherung in Höhe von monatlich EUR
46,80 (Stand 2012) abzuschließen.
Ende der Ausbildung:
Nach Beendigung der Ausbildung ist
eine weitere Mitversicherung aufgrund der Erwerbslosigkeit möglich, sofern keine eigene Krankenversicherung besteht. Senden Sie bitte
eine Kopie vom Abschlusszeugnis
inkl. Abschlussdatum und bestätigen
Sie schriftlich, dass Ihr Kind keine
eigene Krankenversicherung hat.
Die erforderlichen Unterlagen sind
in Kopie vorzulegen und können
auch gerne per E-Mail an
[email protected] oder per
Fax (0732 66 82 21-89) eingereicht
werden. Bitte beachten Sie, dass vorliegende Rechnungen erst nach
vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen bearbeitet werden
können.
Wir weisen darauf hin, dass Änderungen im Zusammenhang mit der
Mitversicherung wie z.B. Verlängerung, Einstellung bzw. Wiedergewährung der Familienbeihilfe, Abbruch bzw. Beendigung der Ausbildung, eigene Krankenversicherung
während der Ausbildung (Praktikum, Ferialarbeit,…) usw. der
OÖ. LKUF innerhalb von 14 Tagen
schriftlich zu melden sind.
■
VITAbene Oktober 2012
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Nachfolgend werden Ihnen die drei derzeit laufenden Projekte im Verein NLG, wie bereits
im Editorial auf Seite 3 erwähnt, von den Ressortvorsitzenden vorgestellt.
Aufnahmeverfahren an
Pädagogischen Hochschulen
Das Forschungsprojekt beinhaltet die Entwicklung eines Erhebungsinstruments von Dispositionen Studienbewerberinnen
und Studienbewerbern an Päda­
gogischen Hochschulen. Diese
Dispositionen (z.B. „Vertrauensdispositionen“) werden theoriegeleitet als relevante Prädiktoren
für die psychische Gesundheit
und für Kompetenzentwicklung
beschrieben. Auf Grundlage der
bisherigen Prätests konnten relevante statistische Kennwerte die
Einsetzbarkeit des entwickelten
Instruments (DInE – Dispoitions
Inventory for Education) unterstützen. „DInE“ steht als OnlineApplikation zur Verfügung, womit eine ökonomische Anwendung bei großen Erhebungsgruppen möglich ist. Die Konzeption
bietet die Möglichkeit, sensible
Dimensionen für psychische Gesundheit und Kompetenzentwicklung zu erheben. Die individuellen Ergebnisse aus den Erhebungsverfahren dienen als Entscheidungshilfe für die Berufsbzw. Studienwahl.
Das Projekt wird vom Institut für
Forschung und Entwicklung der
Privaten Pädagogischen Hochschule Linz in Kooperation mit
der Pädagogischen Hochschule
OÖ. koordiniert und entwickelt.
Lärmvermeidung in Schulen
Immer mehr Untersuchungen
deuten darauf hin, dass Lärm zu
einer brisanten Problemzone in
der Schule geworden ist und als
einer der größten Belastungsfaktoren für Lehrerinnen und Lehrer
anerkannt wird. Ein Übermaß an
Krach löst auch bei Schülerinnen
und Schülern Konzentrationsstörungen aus, fördert Erschöpfung
und sogar Aggressivität.
Umgekehrt wissen wir aus Positivbeispielen, dass Maßnahmen
zum Lärmschutz bzw. zur Lärmunterdrückung wesentlich zur
Verringerung dieser Belastungsfaktoren beitragen. Und gerade
darin sehe ich als Leiter des Ressorts „Arbeitsbedingungen/Infrastruktur“ eine vorrangige Aufgabe in diesem Arbeitskreis.
Dabei geht es darum, für die
Schulen Informationen zu erstellen und Projekte bezüglich Lärmschutz zu entwickeln, die auch
realistisch umsetzbar sind.
Gesundheitsvertrauenspersonen
Seit diesem Schuljahr stehen in
allen oberösterreichischen Schulbezirken „Gesundheitsvertrauenspersonen“ zur Verfügung. Diese unterstützen aktiv bei Gesundheitsthemen, stehen als Ansprechpartnerinnen bzw. -partner für
Fragen zur Gesundheitsförderung
zur Verfügung und kommunizieren und organisieren Veranstaltungen zum Thema Gesundheit
und Gesundheitsförderung.
Weitere Informationen erhalten
Sie auf der Website des Vereins
NLG unter www.verein-nlg.at
oder von Ihrer Gesundheitsvertrauensperson!
Dir. Wolfgang Haider, MSc
Geschäftsführender Vorsitzender
des Vorstandes und
Vorsitzender Ressort „Interessensvertretung gesunder Lehrer/
innen“
HOL SR Dipl.-Päd.
Walter Wernhart
Vorsitzender Ressort „Arbeitsbedingungen/Infrastruktur“
LANDESSCHULR AT
FÜR OBERÖSTERREICH
Rektor Mag. Franz Keplinger
Vorsitzender Ressort „Berufswahl/Laufbahn“
Weitere Information erhalten Sie auf der Website des Vereins NLG
www.verein-nlg.at
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VITAbene Oktober 2012
Grippe- und
Pneumokokkenimpfung
Grippeimpfung
Ab ca. Mitte Oktober beginnt die
Grippezeit. Gemäß österreichischem Impfplan ist die Impfung gegen die echte Grippe (Influenza)
grundsätzlich jedem zu empfehlen.
Die echte Grippe ist nicht mit dem
im Volksmund oft irrtümlich als
Grippe bezeichneten grippalen
Infekt zu verwechseln. Die echte
Grippe ist eine akute Erkrankung,
die mittels Tröpfcheninfektion übertragen wird.
Sie beginnt mit Fieber und Schüttelfrost und verursacht Kopf- und
Gliederschmerzen sowie Reizhusten
und Halsschmerzen. Handelt es sich
um einen unkomplizierten Verlauf,
ist diese nach rund einer Woche
überstanden. Treten jedoch zusätzliche Komplikationen wie z.B. bakterielle Infektionen auf, kann die
Influenza in manchen Fällen auch
tödlich enden.
Vergütung bei folgenden Risikogruppen:
• Personen ab 50 Jahren
• Lehrpersonen im Aktivdienst
• Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens
(chronische Lungen-, Herz-,
Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte)
Pneumokokkenimpfung
(Lungenentzündung)
Pneumokokken können sich im Nasen-Rachen-Raum jedes Menschen
befinden und führen beim Gesunden üblicherweise zu keinen Symp­
tomen, können aber an andere weitergegeben werden. Grundsätzlich
kann jeder Mensch erkranken.
Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Personen über dem 60. Lebensjahr. Begleiterkrankungen und
ein geschwächter Abwehrmechanismus (z.B. auch durch eine echte
Grippe) können der Infektion Vorschub leisten. Seit 2012 ist gemäß
Gratiskinderimpfprogramm (Impfgutscheinheft) für Kleinkinder und
Säuglinge eine kostenlose Impfung
möglich.
Vergütung bei folgenden Risikogruppen:
• Personen ab 60 Jahren
• Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens
(chronische Lungen-, Herz-,
Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte)
Arztkosten - 90 % gemäß Honorarordnung für Vertragsärzte der oö.
Krankenfürsorgen
Impfserum - 90 % der Kosten
Impfschutz und Impfintervall:
Dieser ist sehr individuell vom Alter
bei der Impfung und dem verwendeten Impfstoff abhängig.
Beratung und
Impfstellen:
Vorstehende Informationen beinhalten nur einen Auszug der wichtigsten Informationen über diese
Impfungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Detaillierte Informationen und die
Impfungen selbst erhalten Sie bei
der Ärztin bzw. dem Arzt Ihres Vertrauens und dem Sanitätsdienst
Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde
(Impfstellen).
Falls Sie noch Auskünfte wünschen:
Unser Kundenservice-Team betreut
Sie gerne!
■
Arztkosten - 90 % gemäß Honorarordnung für Vertragsärzte der
oö. Krankenfürsorgen
Impfserum - 90 % der Kosten
Vergütung bei sonstigen Personen:
Zuschuss - EUR 10,–
Impfschutz: ein Jahr
VITAbene Oktober 2012
7
Erhöhung der Rückersätze
für Brillengläser
B
ei Sehbehelfen ist uns eine gute
Grundversorgung sehr wichtig.
Wir haben daher die schon bisher vergleichsweise hohen Zuschüsse
bei Brillengläsern ab 01.07.2012 um
rund 10 % angehoben.
Die Vergütungshöhe ist davon abhängig, ob es sich um Einstärkengläser
(Ferne oder Nähe) bzw. Zwei- oder
Mehrstärkengläser (Bifokal- oder
Gleitsicht) handelt. Weitere Kriterien
stellen neben der genauen Höhe der
Dioptrien z.B. auch eine teilweise zu
berücksichtigende
krümmung dar.
Hornhautver-
Da der Optiker in der Regel Ihre individuellen Bedürfnisse kennt, wird Sie
dieser gerne über die voraussichtliche
Höhe unserer Vergütung informieren. Nachstehend geben wir mit einigen Beispielen einen Überblick über
die wichtigsten Rückvergütungssätze.
Der erste Betrag jedes Berechnungsbeispieles bezieht sich jeweils auf die
sehr häufigen Werte bis einschließlich vier Dioptrien.
■
Beispiele 90 %
Kunststoffglas (Ferne oder Nähe)
EUR 17,–
Kunststoffglas (Ferne oder Nähe) torisch* EUR 26,–
Bifokalglas
EUR 43,–
Bifokalglas torisch*
EUR 70,–
Gleitsichtglas
(für aktive und pensionierte Lehrpersonen) EUR 94,–
Gleitsichtglas (wie zuvor) torisch*
EUR 123,–
bis
bis bis bis bis max.
EUR 53,–
EUR 72,–
EUR 83,–
EUR105,–
bis EUR 135,–
bis EUR 162,–
* bei Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) notwendig
Brillenfassung für Erwachsene Brillenfassung für Kinder
(bis zum vollendeten 16. Lebensjahr)
Kontaktlinsen
(Voraussetzungen – siehe nachstehend) Mindestgebrauchsdauer
Brillenfassung, Brillengläser
und Kontaktlinsen bei
gleichbleibender Sehstärke
EUR 75,-EUR 45,-EUR149,--
Erwachsene Abweichung für Kinder
2 Jahre
bis 16. Lj. 1 Jahr
ab 17. Lj. 2 Jahr
Was ist unbedingt zu beachten:
• Bei „normalen“ Fern-, Nah-, Bifokal- oder Gleitsichtgläsern reicht
die Vorlage der aufgeschlüsselten
Originalrechnung mit genauer
Bezeichnung des Behelfes (z.B.
zwei Ferngläser) und Angabe der
Dioptrien. Es ist keine fachärztliche Verordnung erforderlich.
• Für Kontaktlinsen ist eine Leistung nur dann möglich, wenn neben der detaillierten Originalrechnung auch eine fachärztliche
Verordnung inklusive Dioptrien
und einer ausreichenden Indikation gemäß unserer nachstehenden
Satzungsbestimmungen vorliegt.
Indikationen für Kontaktlinsen:
• Anisometropie (Unterschied zwischen rechtem und linken Auge)
ab 3 Dioptrien
• Keratokonus (kegelförmige Verformung der Hornhaut)
• Astigmatismus irregularis
(unregelmäßige Hornhautverkrümmung)
• höherer Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) ab 2,5 Dioptrien
• Myopien (Kurzsichtigkeit) ab
6 Dioptrien
• Hypermetropie (Weitsichtigkeit)
ab 6 Dioptrien
• ein- oder doppelseitige Aphakie
(Linsenlosigkeit)
• progrediente Myopie bei Jugendlichen bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres, wenn diese im
Laufe eines Jahres um mindestens
1 Dioptrie zunimmt
Weitere Details finden Sie auf unserer
Website www.lkuf.at > Leistungen
> Heilbehelfe und Hilfsmittel bzw. in
unserer Satzung.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen:
Unser Kundenservice-Team berät Sie
gerne!
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VITAbene Oktober 2012
Gesundheitsserie
Teil 3
Wissenswertes
über das Auge
S
chau mir in die Augen, Kleiner“...
Frau Emma P., 89 Jahre, lächelt
und lehnt mit diesen „filmreifen
Worten“ ihren Kopf gegen die Stütze der
Spaltlampe, einem zentralen Untersuchungsgerät in der Augenheilkunde,
und folgt mit ihrer Blickrichtung den
Aufforderungen ihres Augenarztes.
Frau P. kommt zur vereinbarten Kontrolluntersuchung, bei ihr liegen subjektiv keinerlei aktuelle Beschwerden vor,
doch sie leistet der Empfehlung ihres
Augenarztes Folge und nimmt regelmäßige Kontrollen wahr. Die Voruntersuchungen zeigen auch keine besonderen
Vorkommnisse, die Brechkraft der Augen bleibt seit der grauen Star-Operation (1) mit Implantation einer Kunstlinse beidseits stabil (die Kunstlinse selbst
kann ja die Brechkraft nicht mehr
ändern und wachstumsbedingte Veränderungen der Brechkraft des Auges sind
mit knapp 90 Jahren nicht ernsthaft
zu erwarten) – d.h. nach einer grauen
Star-Operation sollten sich die ermittelten Dioptrien der Brille nicht mehr
nennenswert ändern.
Auch die Perimetrie (2) zeigt ein stabiles Gesichtsfeld, altersentsprechend gut
mit diffusen Skotomen, welche im Zusammenhang mit dem abgeblassten
Sehnervenkopf und der erkennbaren
Aushöhlung desselben einen Verdacht
auf einen vorliegenden grünen Star (3)
berechtigt erscheinen lassen. Der
Augendruck selbst ist und war immer
im „Normbereich“, auch wenn mittlerweile der Druck selbst ein Glaucom
nicht mehr ausschließen lässt (Normaldruck – Glaucom).
Bei Frau P. bestehen auch schon seit
längerem zentrale – d.h. im Bereich
der Macula lokalisierte Pigmentverklumpungen und gemischte – harte
und weiche Drusen, als Korrelat einer
trockenen Maculadegeneration (4).
Eine schon früher angefertigte FundusFotografie lässt glücklicherweise auch
keine Zunahme der Drusen erkennen,
eine heute durchgeführte OCT-Untersuchung (5) zeigt normale Dickenverhältnisse in der zentralen Netzhaut und
gibt somit derzeit keinen Anlass auf
eine Konversion in eine feuchte altersbedingte Maculadegeneration.
Bei der Visusprüfung erreicht Frau P.
rechts mit Korrektur 0,7 (70 %), links
knapp 0,9 (90 %). Damit kommt sie
selbst sehr gut zurecht, sie wäre damit
auch in der Lage noch ein KFZ zu lenken, was die rüstige Dame vernünftigerweise schon seit Jahren lässt.
Bei der Spaltlampen-Untersuchung zeigen sich Bindehaut und Hornhaut etwas trocken (6), was sich in der Befindlichkeit durch ein oftmaliges Brennen
und manchmal auch mit Tränenträu-
feln störend auswirkt. Sonst ist der vordere Abschnitt weitgehend unauffällig,
man sieht beidseits eine Kunstlinse und
eine zentrale Lücke in der hinteren Linsenkapsel links nach einer YAG-Laserbehandlung wegen eines Nachstars (7).
In der Fundusskopie zeigt sich der Sehnerv abgeblasst und leicht ausgehöhlt
ohne Progression, die Macula beidseits
trocken mit gemischten Drusen und
zarten Pigmentepithelverklumpungen.
Seit ca. 5 Jahren ist bei Frau P. auch ein
Diabetes mellitus (Altersdiabetes) (8)
bekannt, schon die bewusste Ernährungsumstellung und regelmäßige Bewegung, wie ausgedehntes Spazierengehen, haben die Blutzuckerwerte wieder
in einen vernünftigen Bereich gebracht,
eine medikamentöse Einstellung hat
sich somit erübrigt. Am Augenhintergrund lassen sich auch keine diabetestypischen Veränderungen erkennen.
Der Augenarzt ist mit dem vorliegenden Befund sehr zufrieden. Weitere
regelmäßige Kontrollen des Augen-
VITAbene Oktober 2012
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(1) Grauer Star, Cataract
Trübung der Linse, schlechtere Sehleistung vor allem in der Ferne;
Therapie: Operation; Zerkleinerung
der Linse mittels Ultraschall, Absaugen
derselben und Ersatz mittels einer
Kunstlinse. Durch die Mikrochirurgie
und die daraus resultierende Kleinschnitttechnik sehr sichere OP, kann
bereits tagesklinisch operiert werden.
Neuere Techniken mittels Laser (Schnitt
der vorderen Linsenkapsel und Entfernung der trüben Linse) könnten sich in
naher Zukunft etablieren.
(2) Gesichtsfeldprüfung
Perimetrie
Hierbei wird das Sehfeld bei geradeaus
fixierendem Auge für jedes Auge einzeln überprüft. Einschränkungen, Gesichtsfelddefekte (Skotome) geben Aufschluss über unterschiedliche Erkrankungen, insbesondere bei grünem Star,
Glaucom oder neurologischen Erkrankungen.
(3) Grüner Star, Glaucom
Es kommt dabei zu einer fortschreitenden nicht reversiblen Gesichtsfeldeinschränkung als Ausdruck einer Abnahme der Sehnervenfasern (Abblassung
und Aushöhlung des Sehnervenkopfes,
Papillenexcavation). Der Augendruck
ist dabei oft erhöht – primäres Offenwinkelglaucom, oder sogar stark erhöht
– Engwinkelglaucom, Winkelblockglaucom oder aber auch normal – Normaldruckglaucom.
Therapie: Augendruckregulation mittels Augentropfen, wenn nicht ausreichend – Operation, regelmäßige vierteljährliche Kontrollen.
Achtung: Das Glaucom ist eine fortschreitende Erkrankung, bereits bestehende Defekte können nicht mehr behoben werden – die Erkrankung kann
unbehandelt zur Erblindung führen.
(4) Maculadegeneration
Am häufigsten ist die AMD (altersabhängige Maculadegeneration), welche,
wie schon der Name vermittelt, sich erst
in den späteren Lebensjahren manifestiert. Oft beginnend in Form einer
trockenen AMD (Drusen, Pigmentati-
10
VITAbene Oktober 2012
on, Atrophie). Multifaktoriell im Entstehen sind neben Alter, eine familiäre Disposition, Sonne, Rauchen, Ernährung, ein ungesunder Lebensstil
schlechthin als Risikofaktoren zu
werten.
Therapie: Medikamente mit Lutein,
Vitamine, Omega3-Fettsäuren, Sonnenschutz.
Hinweis zu den Medikamenten: Gemäß den Bestimmungen der OÖ. LKUF
unterliegen diese Medikamente der Bewilligungspflicht. D.h. die fachärztliche
Verschreibung mit Angabe der Diagnose ist vor Bezug in der Apotheke oder
Hausapotheke bei der OÖ. LKUF zur
Bewilligung einzureichen.
Feuchte AMD kann primär oder aus
einer trockenen AMD entstehen. Oftmals rasche und schwere Verschlechterung der Sehleistung (Leseproblem).
Therapie: Einbringen von wachstumshemmenden Faktoren (Anti-VEGF)
operativ in den Glaskörper, IVOM. Damit können zwar bestehende Schäden
selten behoben, aber der gefürchtete
rasante Verfall der Sehleistung deutlich
eingedämmt werden. In der Regel ambulant durchführbar.
(5) Optische Kohärenz
Tomographie, OCT
Hierbei können Schichtaufnahmen unterschiedlicher Strukturen im Auge erfolgen und damit ist, über die herkömmlichen Untersuchungsmethoden
hinaus, eine oftmals bessere Diagnostik
möglich (insbesondere bei suspekten
Veränderungen im Bereich der Sehnerven und der Macula).
(6) trockenes Auge,
Keratoconjunctivitis sicca
Eine mit zunehmendem Alter durchwegs zu erwartende Veränderung der
Schleimhäute, so auch der Bindehaut.
Unterliegt unterschiedlichen Einflüssen
wie Hormone (Schilddrüse, Wechsel),
Nikotin, klimatisierte Räume, Bildschirmarbeit, Kontaktlinsen,… Mit
Brennen, Fremdkörpergefühl und oft
auch vermehrtes Tränenträufeln eine
lästige, aber harmlose Krankheit, welche sich oft durch Tränenersatzmittel,
bevorzugt konservierungsmittelfrei,
deutlich bessern lässt.
Hinweis zu den Tränenersatzmitteln:
Auch bei den Tränenersatzmitteln gibt
es Produkte, welche gemäß den Bestimmungen der OÖ. LKUF der Bewilli-
gungspflicht unterliegen und somit die
fachärztliche Verschreibung mit Angabe der Diagnose vor Bezug in der Apotheke oder Hausapotheke bei der OÖ.
LKUF zur Bewilligung einzureichen ist.
(7) Nachstar, Kapselfibrose,
Cataracta secundaria
Trübung der Linsenkapsel, eine im
Rahmen der Cataract-Operation verbleibende Struktur, in der die Kunstlinse implantiert wird und somit an der
entsprechenden Position gehalten wird.
Diese kann im Laufe der Zeit vernarben
und ähnlich wie schon der graue Star
zuvor zu einer erheblichen Sehverschlechterung führen.
Therapie: YAG-Laser Kapsulotomie;
Hierbei wird die trübe Linsenkapsel
gesprengt, es entsteht eine zentrale Lücke durch die jetzt wieder ausreichend
Licht ins Auge fällt und damit die Sehleistung wieder deutlich bessert. Tagesklinisch bzw. ambulant durchführbar.
(8) Zuckerkrankheit, Diabetes
mellitus
Eine letztendliche Gefäßerkrankung,
welche vor allem die Mikrogefäße
im Auge, der Niere, am Herzen und im
Nervensystem/Gehirn verändert. Die
typischen am Augenhintergrund direkt
zu erkennenden Veränderungen entwickeln sich oft erst nach Jahren, vor
allem dort, wo die Blutzuckersituation
nicht adäquat therapiert wurde.
(9) Amsler-Test
Ein Gitternetz mit einem zentral zu
fixierenden Punkt, wobei die umliegenden Linien entsprechend ihrer Vollständigkeit und auf eventuelle Verziehungen überprüft werden. Jedes Auge wird
einzeln getestet. Gibt es hierbei eine
verdächtige Änderung, insbesondere
mit einer einhergehenden Sehverschlechterung, hat eine Augenuntersuchung unverzüglich zu erfolgen. ■
cityfoto / DI Markus Nitsche
druckes und des Augenhintergrundes
sind erforderlich - der Herr Doktor erinnert an die leicht durchzuführende
Amsler–Selbstkontrolle (9). Ein Termin in 6 Monaten wird vereinbart.
Verfasser: Dr. Carl-Christian Holzinger
Facharzt für Augenheilkunde
Konsiliararzt der OÖ. LKUF
Augen – Leistungen
im Krankenhausbereich
D
a der medizinische Fortschritt
im Augenbereich seit einigen
Jahren massiv voranschreitet,
gibt es in diesem Zusammenhang immer wieder neue Behandlungs- und
Operationsmethoden. Bei manchen
davon handelt es sich allerdings nicht
automatisch um eine Krankenbehandlung. Es ist daher ein vorheriges Ansuchen um Kostenübernahme erforderlich. Einige andere wiederum können
ambulant durchgeführt werden und
bedürfen keines stationären Aufenthaltes. Ebenso gibt es bei manchen
Behandlungen vertragliche Vereinbarungen über die Verrechenbarkeit
bzw. die Dauer des Aufenthaltes und
dergleichen mit Krankenhäusern. Im
Folgenden möchten wir Sie gerne näher darüber informieren.
Bei nachstehenden Diagnosen bzw.
Behandlungsmethoden muss unbedingt vor Durchführung der Operation um eine Kostenübernahme bei der
OÖ. LKUF mittels der angeführten
Unterlagen angesucht werden:
Blepharochalasis (hängende Augenlider)
Befundbericht bzw. ein ärztliches Attest,
Dokumentation der Gesichtsfeldeinschränkung (Perimetriebefund) sowie
Fotos (Vorder- und Seitenansicht,
Passfoto nicht ausreichend)
Ptose oder Ptosis (herabhängendes
Oberlid durch Lähmung)
Befundbericht nach Abklärung der Ursachen sowie Fotos (Vorder- und Seitenansicht, Passfoto nicht ausreichend)
Refraktive Augenoperation (operative
Korrektur der Fehlsichtigkeit)
Operationsmethoden:
• Excimer-Laser-Operation
• Lasik-Methode
• Lasek-Methode
• PRK (photorefraktive Keratektomie)
• Augen-Implantate
• CISIS (Corneal intrastromal
Implantationssystem)
Vor jeder Bewilligung muss ein Gutachten des Krankenhauses vorgelegt werden, in dem die geplante Operation
durchgeführt werden soll. Neben der
Dioptrienanzahl beider Augen müssen
in diesem Gutachten vor allem die vorgeschlagene Behandlungsmethode und
etwaige Kontraindikationen enthalten
sein.
Eine Kostenübernahme erfolgt nur
bei folgenden Voraussetzungen:
• Fachärztlich nachgewiesene Kontakt-
linsenunverträglichkeit UND
• die Fehlsichtigkeit beträgt mehr als 10
Dioptrien (Kurz- oder Weitsichtigkeit) ODER
• es besteht eine hohe Anisometropie
(Unterschied zwischen den beiden
Augen von 3 Dioptrien oder mehr)
ODER
• das Tragen einer Brille ist im konkreten Einzelfall z.B. aufgrund vorliegender körperlicher Anomalien unmöglich
Xanthelasma (Einlagerungen von Fett
oder fettartigen Substanzen in der Haut)
Befundbericht bzw. ein ärztliches Attest;
Xanthelasmen sind zum überwiegenden Teil als kosmetisch einzustufen.
Achtung: Eine Tränensackentfernung
kann seitens der OÖ. LKUF nicht als
Pflichtleistung übernommen werden,
da diese in den Bereich der kosmetischen Behandlungen fällt.
Folgende Augenuntersuchungen sind
aus medizinischer Sicht ambulant
durchführbar, ein stationärer Aufenthalt wird daher von der OÖ. LKUF in
der Regel nicht bezahlt:
Fluoresenzangiografie (FLA)
Optische Kohärenztomografie (OCT)
GDX-Symmetrieanalyse - Messung
der Nervenfaserschichtdichte
Intravitreale Injektion (IVOM)
(intravitreale operative Medikamenten­
applikation)
Das Mittel wird direkt ins Auge gespritzt. Lucentis- bzw. Avastininjektionen, sowie Triamcinolon und Ozurdex
fallen in diesen Bereich.
Laut Honorarvereinbarung zwischen
der Ärztekammer für Oberösterreich
und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, die auch bei
der OÖ. LKUF Anwendung findet, ist
die intravitreale okuläre Medikamentengabe (IVOM) im Allgemeinen ambulant durchführbar. Eine stationäre
Aufnahme ist nur dann gerechtfertigt,
wenn eine der folgenden Kriterien zutrifft und im vorgelegten Befund dokumentiert ist:
• schlechter Visus am Partnerauge
unter 0,5
• Blutungsgefahr bei Patientinnen und
Patienten, die blutverdünnende Medikamente einnehmen (Marcoumar,
Sintrom, o.ä.)
• Glaucom in Anamnese
• Immunschwäche bei diagnostizierter
■
Autoimmunerkrankung
Hinweis:
In einigen Spitälern ist es üblich
den Patientinnen und Patienten
zur operativen Voruntersuchung
stationär aufzunehmen. Diese Kosten werden von der OÖ. LKUF
nicht übernommen! Präoperative
Voruntersuchungen sind ambulant
durchführbar und werden auch so
vergütet.
VITAbene Oktober 2012
11
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Gut zu Wissen!
Kann ich meine Fernbrille beim Optiker auch ohne Brillenrezept meines Augenarztes besorgen und die Rechnung vorlegen?
Ja, bei Fern-, Nah-, Bifokal- oder Gleitsichtgläsern- bzw. -brillen reicht die
Vorlage der aufgeschlüsselten Originalrechnung. Um eine reibungslose
und rasche Bearbeitung zu gewährleisten, ersuchen wir Sie jedoch, unbedingt darauf zu achten, dass auf der Rechnung die genaue Bezeichnung
(z.B. Fernglas), der Einzelpreis des Behelfes sowie die Dioptrien der Gläser
angegeben sind. Es ist somit keine fachärztliche Verordnung erforderlich.
Bitte beachten Sie die Detailinfos im Blattinneren!
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