Medical Wellness-Kuren Wissenswertes über unser Auge
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Medical Wellness-Kuren Wissenswertes über unser Auge
VITAbene Wissenswertes über unser Auge Medical Wellness-Kuren Das Magazin der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Ausgabe 3 – Oktober 2012 Inhalt Gratulation Impressum Zum 20-jährigen Dienstjubiläum Editorial Wir bedanken uns sehr herzlich für die verantwortungsvolle jahrelange Tätigkeit in der OÖ. LKUF. 2 ................................................................................................................................................................. 3 „Medical Wellness-Kuren“ - Termine 2013 LKUF INTERN Frau Andrea Friesenecker, Frau Karin Koll und Frau Monika Prieschl .......................................................................................................................................................... ............................................................ Mitversicherung der Kinder während Studium oder weiterer Ausbildung ................................................................................................ 5 . ..................... 6 ............................................................ 7 Verein NLG - Netzwerk Lehrer/innen Gesundheit Grippe- und Pneumokokkenimpfung . ....................................... 8 .................................................................................................. 9 Erhöhung der Rückersätze für Brillengläser Zur erfolgreichen Weiterbildung Frau Regina Schinkinger, BA zum Bachelor of Arts in Business Frau Eva Schwarzlmüller, BSc zum Bachelor of Science Wissenswertes über das Auge .................................................. 11 . ...................................................................................................... 12 Augen - Leistungen im Krankenhausbereich Immer bestens informiert! Titelseite: Fotolia Wir gratulieren sehr herzlich zum erfolgreichen Abschluss. ng u g a r f e B Online- KUF .L der OÖ Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Verleger: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, www.lkuf.at, [email protected]; Für den Inhalt verantwortlich: Dir. Wolfgang Haider, MSc Redaktion: Regina Schinkinger, BA Layout: MAGIC Werbeagentur, Traun Druck: Druckerei Haider, Schönau i. M. Offenlegung (§ 25 Mediengesetz): Zeitschrift mit gesundheitsorientierter Berichterstattung und Information zur OÖ. LKUF. 2 VITAbene Oktober 2012 4 eu nd B s ch e n n ü e W n pp n von de sichertengru d l i B s er . bis klare elnen V F von 08.03 z n i Um ein e r e f ü hr t, KU ss e n d urchge OÖ. L d e i g d n dürfni t u ha ag b en. nge n , e-B ef r i l i g t ha z u e rl a 2 e i ne O n l i n e t ack. e b ne n 01 s Feedb o a .2 s d r 3 e d .0 P n 9 1 02 gu f sich 1.2 ße Beteiligun inden Sie au f o woran r e g s s nd i für die Ergebn uf.at. Diese u age e d n Danke e s k s .l nd l me n f a er www werden Gru t n u Zu s am e t i n ein. r Webs ebunge OÖ. LKUF s h r e s g unsere n er Meinu lung d weitere eiterentwick W f ür die Editorial Wolfgang Haider, MSc Direktor Nach der Gründung des Netzwerks durch die 7 Trägerorganisationen (Amt der Oö. Landesregierung, Landesschulrat für OÖ., OÖ. LKUF, Pädagogische Hoch schule OÖ., Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz, Zentralausschuss APS, Zentralausschuss BPS) mit dem Ziel Burn out bei Lehrerinnen und Lehrern möglichst zu verhindern, gab es eine intensive Phase der Projektfindung. Viele Expertinnen und Experten berieten in den Ressorts des Vereins und brachten Vorschläge in den Beirat ein. Neben der Notwendigkeit von Maßnahmen galt es auch die Umsetzungswahrscheinlichkeit zu beachten. Letztendlich beschloss der Vorstand des Vereins folgende drei Projekte konkret zu starten: Aufnahmeverfah ren an Pädagogischen Hochschulen, Lärmvermeidung in Schulen, Gesundheits vertrauenspersonen. In den gelben Seiten werden Ihnen diese genauer vorgestellt. Diese ersten Projekte zeigen, wie wichtig es ist, dass alle an der Schule in Ober österreich Beteiligten zusammenarbeiten, damit Rahmenbedingungen für den Lehrberuf geschaffen werden, die helfen, die Krankheit Burn Out zu verhindern. Wir können keine Wunder wirken, aber gemeinsam Schritt für Schritt dem Ziel näher kommen. Wolfgang Haider, MSc VITAbene Oktober 2012 3 TERMINE 2013 „Medical Wellness-Kuren“ U nsere „Medical WellnessKuren“ sind beliebte Präventionsangebote. Wir bieten Ihnen auch 2013 die Möglichkeit, diese fixen Pauschalangebote für eine Woche (7 Tage) zu bestimmten Themen zu vorgegebenen Terminen zu besuchen. Termine für LKUF-hauptversicherte Mitglieder im Aktivstand (sowie begleitende mitversicherte bzw. pensionierte Ehegattinnen und -gatten, sofern ein Kuranspruch gegeben ist): • 17. 02. – 23. 02. 2013 (Semesterferien): „Regenerationstage“ – für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Berufsschulen • 24. 03. – 30. 03. 2013 (Osterferien): „Fit mit Kneippen“ – für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Berufsschulen • 30. 06. – 06. 07. 2013 (erste Ferienwoche für BPS): „Gesunde Ernährung“ – nur für Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen • 07. 07. – 13. 07. 2013 (erste Ferienwoche für APS): „Bewusst und gesund leben mit Diabetes (Typ 2)“ – für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Berufsschulen • 01. 09. – 07. 09. 2013 (letzte Ferienwoche für APS): „Gesunde Ernährung“ – nur für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen Termine für pensionierte Mitglieder (sowie begleitende mitversicherte Ehegattinnen und -gatten, sofern ein Kur anspruch gegeben ist): • 13. 01. – 19. 01. 2013: „Gesunde Ernährung“ • 03. 02. – 09. 02. 2013: „Regenerationstage“ • 03. 03. – 09. 03. 2013: „Bewusst und gesund leben mit Diabetes (Typ 2)“ • 07. 04. – 13. 04. 2013: „Fit mit Kneippen“ Gilt für alle Medical Wellness-Kuren: Anmeldung: • Telefonische Voranmeldung bei der Abteilung VITAfit & Kuren: (0732) 66 82 21-140 (Julia Ullmann) • Per E-Mail: [email protected] • Schriftlich oder per Fax mit Anmeldeformular (auf unserer Website unter www.lkuf.at) • Online auf unserer Website www.lkuf.at Kosten: • Die OÖ. LKUF übernimmt mit Ausnahme eines Selbstbehaltes von 100,00 Euro 90 % des gesamten Packages (Aufenthalt, Behandlungen und die kurärztliche Behandlung lt. Tarif). Falls Sie eine Zusatzversicherung (Merkur, Uniqa) mit einem entsprechenden Tarifvertrag haben, übernimmt diese die restlichen 10 %. • Alle zusätzlichen Behandlungen und unentschuldigtes Fernbleiben von Therapien gehen zur Gänze auf Eigenkosten des Mitgliedes. • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Hotel und der OÖ. LKUF. ■ 4 VITAbene Oktober 2012 2 1 2 3 Heilmassagen (20 min.) Sauerstoffbad mit Kräuterzusatz Heublumensäcke Bewegungseinheiten in der Gruppe (Nordic Walking, Gymnastik) 6 Übernachtungen mit Frühstück 6 Nachmittagskaffee 6 Abendessen medizinischer Eingangscheck lt. gültiger Honorarordnung „Bewusst und gesund leben mit Diabetes (Typ 2)“ 5 Ort: Spa Hotel Bründl, Bad Leonfelden HINWEIS Die Medical Wellness-Kur wird zum Kuranspruch angerechnet und es wird damit eine Woche abgezogen. „Regenerationstage“ Vorträge zum Thema Diabetes (pro Tag Doppelstunden) 1 Heilmassage (20 min.) 1 Kneipp Heuleberwickel 1 Heublumensack 2 Kneippwechselgüsse 3 Bewegungseinheiten in der Gruppe (Nordic Walking, Gymnastik) 6 Übernachtungen mit Frühstück 6 Nachmittagskaffee 6 Abendessen medizinischer Eingangscheck lt. gültiger Honorarordnung „Gesunde Ernährung“ 1 1 2 2 1 3 Kneipp Heuleberwickel Heublumensack Rückenheilmassagen (20 min.) Kneippwechselgüsse Vortrag über gesunde Ernährung Bewegungseinheiten in der Gruppe (Nordic Walking, Gymnastik) 6 Übernachtungen mit Frühstück 6 Nachmittagskaffee 6 Abendessen medizinischer Eingangscheck lt. gültiger Honorarordnung „Fit mit Kneippen“ 2 1 1 2 3 Kneippwechselgüsse Wadenwickel (Lehm, Topfen) Heublumensack Heilmassagen (20 min.) Bewegungseinheiten in der Gruppe (Nordic Walking, Gymnastik) 6 Übernachtungen mit Frühstück 6 Nachmittagskaffee 6 Abendessen medizinischer Eingangscheck lt. gültiger Honorarordnung LKUFintern Ausgabe 3 – Oktober 2012 Mitversicherung der Kinder während Studium oder weiterer Ausbildung K inder können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Angehörige für die Dauer der Schul- oder Berufsausbildung beitragsfrei mitversichert bleiben. Dies gilt jedoch längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Eine Mitversicherung ist nur dann möglich, wenn und solange Ihr Kind keine eigene Krankenversicherung hat. Für Kinder, die im Herbst ein Studium oder eine Ausbildung beginnen, sind • einmalig eine Inskriptionsbestätigung/Studienbestätigung bzw. eine Bestätigung über die Ausbildung und • die aktuelle Finanzamtbestätigung über die weitere Gewährung der Familienbeihilfe vorzulegen. Für die weitere Anspruchsberechtigung während der Dauer des Studiums bzw. der Ausbildung gilt der Bezug der Familienbeihilfe als Nachweis. Bitte beachten Sie den Zeitraum, für den die Familienbeihilfe gewährt wurde und beantragen Sie rechtzeitig deren Verlängerung beim Finanzamt. Einstellung der Familienbeihilfe: Sollte die Familienbeihilfe (vorübergehend) nicht mehr gewährt werden, benötigen wir semesterweise die aktuelle Bestätigung über die momentane Ausbildung (z.B. Inskriptionsbestätigung/Studienbestätigung). Die Bestätigung über die aktuelle Ausbildung ist jeweils zu Semesterbeginn einzusenden. Dies gilt für Kinder, die das 24. bzw. 25. Lebensjahr vollendet haben oder wenn z.B. aufgrund eines fehlenden Studienerfolges oder Studienwechsels die Familienbeihilfe eingestellt wurde. Wird die Familienbeihilfe wieder bewilligt, übermitteln Sie bitte die aktuelle Bestätigung vom Finanzamt über die weitere Gewährung der Familienbeihilfe. Freiwillige Studentenversicherung ab Vollendung des 27. Lebensjahres: Besteht ab Vollendung des 27. Lebensjahres bei Fortsetzung der Ausbildung keine eigene Krankenversicherung, besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Studentenversicherung in Höhe von monatlich EUR 46,80 (Stand 2012) abzuschließen. Ende der Ausbildung: Nach Beendigung der Ausbildung ist eine weitere Mitversicherung aufgrund der Erwerbslosigkeit möglich, sofern keine eigene Krankenversicherung besteht. Senden Sie bitte eine Kopie vom Abschlusszeugnis inkl. Abschlussdatum und bestätigen Sie schriftlich, dass Ihr Kind keine eigene Krankenversicherung hat. Die erforderlichen Unterlagen sind in Kopie vorzulegen und können auch gerne per E-Mail an [email protected] oder per Fax (0732 66 82 21-89) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass vorliegende Rechnungen erst nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen bearbeitet werden können. Wir weisen darauf hin, dass Änderungen im Zusammenhang mit der Mitversicherung wie z.B. Verlängerung, Einstellung bzw. Wiedergewährung der Familienbeihilfe, Abbruch bzw. Beendigung der Ausbildung, eigene Krankenversicherung während der Ausbildung (Praktikum, Ferialarbeit,…) usw. der OÖ. LKUF innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu melden sind. ■ VITAbene Oktober 2012 5 Nachfolgend werden Ihnen die drei derzeit laufenden Projekte im Verein NLG, wie bereits im Editorial auf Seite 3 erwähnt, von den Ressortvorsitzenden vorgestellt. Aufnahmeverfahren an Pädagogischen Hochschulen Das Forschungsprojekt beinhaltet die Entwicklung eines Erhebungsinstruments von Dispositionen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern an Päda gogischen Hochschulen. Diese Dispositionen (z.B. „Vertrauensdispositionen“) werden theoriegeleitet als relevante Prädiktoren für die psychische Gesundheit und für Kompetenzentwicklung beschrieben. Auf Grundlage der bisherigen Prätests konnten relevante statistische Kennwerte die Einsetzbarkeit des entwickelten Instruments (DInE – Dispoitions Inventory for Education) unterstützen. „DInE“ steht als OnlineApplikation zur Verfügung, womit eine ökonomische Anwendung bei großen Erhebungsgruppen möglich ist. Die Konzeption bietet die Möglichkeit, sensible Dimensionen für psychische Gesundheit und Kompetenzentwicklung zu erheben. Die individuellen Ergebnisse aus den Erhebungsverfahren dienen als Entscheidungshilfe für die Berufsbzw. Studienwahl. Das Projekt wird vom Institut für Forschung und Entwicklung der Privaten Pädagogischen Hochschule Linz in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule OÖ. koordiniert und entwickelt. Lärmvermeidung in Schulen Immer mehr Untersuchungen deuten darauf hin, dass Lärm zu einer brisanten Problemzone in der Schule geworden ist und als einer der größten Belastungsfaktoren für Lehrerinnen und Lehrer anerkannt wird. Ein Übermaß an Krach löst auch bei Schülerinnen und Schülern Konzentrationsstörungen aus, fördert Erschöpfung und sogar Aggressivität. Umgekehrt wissen wir aus Positivbeispielen, dass Maßnahmen zum Lärmschutz bzw. zur Lärmunterdrückung wesentlich zur Verringerung dieser Belastungsfaktoren beitragen. Und gerade darin sehe ich als Leiter des Ressorts „Arbeitsbedingungen/Infrastruktur“ eine vorrangige Aufgabe in diesem Arbeitskreis. Dabei geht es darum, für die Schulen Informationen zu erstellen und Projekte bezüglich Lärmschutz zu entwickeln, die auch realistisch umsetzbar sind. Gesundheitsvertrauenspersonen Seit diesem Schuljahr stehen in allen oberösterreichischen Schulbezirken „Gesundheitsvertrauenspersonen“ zur Verfügung. Diese unterstützen aktiv bei Gesundheitsthemen, stehen als Ansprechpartnerinnen bzw. -partner für Fragen zur Gesundheitsförderung zur Verfügung und kommunizieren und organisieren Veranstaltungen zum Thema Gesundheit und Gesundheitsförderung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Vereins NLG unter www.verein-nlg.at oder von Ihrer Gesundheitsvertrauensperson! Dir. Wolfgang Haider, MSc Geschäftsführender Vorsitzender des Vorstandes und Vorsitzender Ressort „Interessensvertretung gesunder Lehrer/ innen“ HOL SR Dipl.-Päd. Walter Wernhart Vorsitzender Ressort „Arbeitsbedingungen/Infrastruktur“ LANDESSCHULR AT FÜR OBERÖSTERREICH Rektor Mag. Franz Keplinger Vorsitzender Ressort „Berufswahl/Laufbahn“ Weitere Information erhalten Sie auf der Website des Vereins NLG www.verein-nlg.at 6 VITAbene Oktober 2012 Grippe- und Pneumokokkenimpfung Grippeimpfung Ab ca. Mitte Oktober beginnt die Grippezeit. Gemäß österreichischem Impfplan ist die Impfung gegen die echte Grippe (Influenza) grundsätzlich jedem zu empfehlen. Die echte Grippe ist nicht mit dem im Volksmund oft irrtümlich als Grippe bezeichneten grippalen Infekt zu verwechseln. Die echte Grippe ist eine akute Erkrankung, die mittels Tröpfcheninfektion übertragen wird. Sie beginnt mit Fieber und Schüttelfrost und verursacht Kopf- und Gliederschmerzen sowie Reizhusten und Halsschmerzen. Handelt es sich um einen unkomplizierten Verlauf, ist diese nach rund einer Woche überstanden. Treten jedoch zusätzliche Komplikationen wie z.B. bakterielle Infektionen auf, kann die Influenza in manchen Fällen auch tödlich enden. Vergütung bei folgenden Risikogruppen: • Personen ab 50 Jahren • Lehrpersonen im Aktivdienst • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte) Pneumokokkenimpfung (Lungenentzündung) Pneumokokken können sich im Nasen-Rachen-Raum jedes Menschen befinden und führen beim Gesunden üblicherweise zu keinen Symp tomen, können aber an andere weitergegeben werden. Grundsätzlich kann jeder Mensch erkranken. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Personen über dem 60. Lebensjahr. Begleiterkrankungen und ein geschwächter Abwehrmechanismus (z.B. auch durch eine echte Grippe) können der Infektion Vorschub leisten. Seit 2012 ist gemäß Gratiskinderimpfprogramm (Impfgutscheinheft) für Kleinkinder und Säuglinge eine kostenlose Impfung möglich. Vergütung bei folgenden Risikogruppen: • Personen ab 60 Jahren • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte) Arztkosten - 90 % gemäß Honorarordnung für Vertragsärzte der oö. Krankenfürsorgen Impfserum - 90 % der Kosten Impfschutz und Impfintervall: Dieser ist sehr individuell vom Alter bei der Impfung und dem verwendeten Impfstoff abhängig. Beratung und Impfstellen: Vorstehende Informationen beinhalten nur einen Auszug der wichtigsten Informationen über diese Impfungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Detaillierte Informationen und die Impfungen selbst erhalten Sie bei der Ärztin bzw. dem Arzt Ihres Vertrauens und dem Sanitätsdienst Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (Impfstellen). Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne! ■ Arztkosten - 90 % gemäß Honorarordnung für Vertragsärzte der oö. Krankenfürsorgen Impfserum - 90 % der Kosten Vergütung bei sonstigen Personen: Zuschuss - EUR 10,– Impfschutz: ein Jahr VITAbene Oktober 2012 7 Erhöhung der Rückersätze für Brillengläser B ei Sehbehelfen ist uns eine gute Grundversorgung sehr wichtig. Wir haben daher die schon bisher vergleichsweise hohen Zuschüsse bei Brillengläsern ab 01.07.2012 um rund 10 % angehoben. Die Vergütungshöhe ist davon abhängig, ob es sich um Einstärkengläser (Ferne oder Nähe) bzw. Zwei- oder Mehrstärkengläser (Bifokal- oder Gleitsicht) handelt. Weitere Kriterien stellen neben der genauen Höhe der Dioptrien z.B. auch eine teilweise zu berücksichtigende krümmung dar. Hornhautver- Da der Optiker in der Regel Ihre individuellen Bedürfnisse kennt, wird Sie dieser gerne über die voraussichtliche Höhe unserer Vergütung informieren. Nachstehend geben wir mit einigen Beispielen einen Überblick über die wichtigsten Rückvergütungssätze. Der erste Betrag jedes Berechnungsbeispieles bezieht sich jeweils auf die sehr häufigen Werte bis einschließlich vier Dioptrien. ■ Beispiele 90 % Kunststoffglas (Ferne oder Nähe) EUR 17,– Kunststoffglas (Ferne oder Nähe) torisch* EUR 26,– Bifokalglas EUR 43,– Bifokalglas torisch* EUR 70,– Gleitsichtglas (für aktive und pensionierte Lehrpersonen) EUR 94,– Gleitsichtglas (wie zuvor) torisch* EUR 123,– bis bis bis bis bis max. EUR 53,– EUR 72,– EUR 83,– EUR105,– bis EUR 135,– bis EUR 162,– * bei Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) notwendig Brillenfassung für Erwachsene Brillenfassung für Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) Kontaktlinsen (Voraussetzungen – siehe nachstehend) Mindestgebrauchsdauer Brillenfassung, Brillengläser und Kontaktlinsen bei gleichbleibender Sehstärke EUR 75,-EUR 45,-EUR149,-- Erwachsene Abweichung für Kinder 2 Jahre bis 16. Lj. 1 Jahr ab 17. Lj. 2 Jahr Was ist unbedingt zu beachten: • Bei „normalen“ Fern-, Nah-, Bifokal- oder Gleitsichtgläsern reicht die Vorlage der aufgeschlüsselten Originalrechnung mit genauer Bezeichnung des Behelfes (z.B. zwei Ferngläser) und Angabe der Dioptrien. Es ist keine fachärztliche Verordnung erforderlich. • Für Kontaktlinsen ist eine Leistung nur dann möglich, wenn neben der detaillierten Originalrechnung auch eine fachärztliche Verordnung inklusive Dioptrien und einer ausreichenden Indikation gemäß unserer nachstehenden Satzungsbestimmungen vorliegt. Indikationen für Kontaktlinsen: • Anisometropie (Unterschied zwischen rechtem und linken Auge) ab 3 Dioptrien • Keratokonus (kegelförmige Verformung der Hornhaut) • Astigmatismus irregularis (unregelmäßige Hornhautverkrümmung) • höherer Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) ab 2,5 Dioptrien • Myopien (Kurzsichtigkeit) ab 6 Dioptrien • Hypermetropie (Weitsichtigkeit) ab 6 Dioptrien • ein- oder doppelseitige Aphakie (Linsenlosigkeit) • progrediente Myopie bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese im Laufe eines Jahres um mindestens 1 Dioptrie zunimmt Weitere Details finden Sie auf unserer Website www.lkuf.at > Leistungen > Heilbehelfe und Hilfsmittel bzw. in unserer Satzung. Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team berät Sie gerne! 8 VITAbene Oktober 2012 Gesundheitsserie Teil 3 Wissenswertes über das Auge S chau mir in die Augen, Kleiner“... Frau Emma P., 89 Jahre, lächelt und lehnt mit diesen „filmreifen Worten“ ihren Kopf gegen die Stütze der Spaltlampe, einem zentralen Untersuchungsgerät in der Augenheilkunde, und folgt mit ihrer Blickrichtung den Aufforderungen ihres Augenarztes. Frau P. kommt zur vereinbarten Kontrolluntersuchung, bei ihr liegen subjektiv keinerlei aktuelle Beschwerden vor, doch sie leistet der Empfehlung ihres Augenarztes Folge und nimmt regelmäßige Kontrollen wahr. Die Voruntersuchungen zeigen auch keine besonderen Vorkommnisse, die Brechkraft der Augen bleibt seit der grauen Star-Operation (1) mit Implantation einer Kunstlinse beidseits stabil (die Kunstlinse selbst kann ja die Brechkraft nicht mehr ändern und wachstumsbedingte Veränderungen der Brechkraft des Auges sind mit knapp 90 Jahren nicht ernsthaft zu erwarten) – d.h. nach einer grauen Star-Operation sollten sich die ermittelten Dioptrien der Brille nicht mehr nennenswert ändern. Auch die Perimetrie (2) zeigt ein stabiles Gesichtsfeld, altersentsprechend gut mit diffusen Skotomen, welche im Zusammenhang mit dem abgeblassten Sehnervenkopf und der erkennbaren Aushöhlung desselben einen Verdacht auf einen vorliegenden grünen Star (3) berechtigt erscheinen lassen. Der Augendruck selbst ist und war immer im „Normbereich“, auch wenn mittlerweile der Druck selbst ein Glaucom nicht mehr ausschließen lässt (Normaldruck – Glaucom). Bei Frau P. bestehen auch schon seit längerem zentrale – d.h. im Bereich der Macula lokalisierte Pigmentverklumpungen und gemischte – harte und weiche Drusen, als Korrelat einer trockenen Maculadegeneration (4). Eine schon früher angefertigte FundusFotografie lässt glücklicherweise auch keine Zunahme der Drusen erkennen, eine heute durchgeführte OCT-Untersuchung (5) zeigt normale Dickenverhältnisse in der zentralen Netzhaut und gibt somit derzeit keinen Anlass auf eine Konversion in eine feuchte altersbedingte Maculadegeneration. Bei der Visusprüfung erreicht Frau P. rechts mit Korrektur 0,7 (70 %), links knapp 0,9 (90 %). Damit kommt sie selbst sehr gut zurecht, sie wäre damit auch in der Lage noch ein KFZ zu lenken, was die rüstige Dame vernünftigerweise schon seit Jahren lässt. Bei der Spaltlampen-Untersuchung zeigen sich Bindehaut und Hornhaut etwas trocken (6), was sich in der Befindlichkeit durch ein oftmaliges Brennen und manchmal auch mit Tränenträu- feln störend auswirkt. Sonst ist der vordere Abschnitt weitgehend unauffällig, man sieht beidseits eine Kunstlinse und eine zentrale Lücke in der hinteren Linsenkapsel links nach einer YAG-Laserbehandlung wegen eines Nachstars (7). In der Fundusskopie zeigt sich der Sehnerv abgeblasst und leicht ausgehöhlt ohne Progression, die Macula beidseits trocken mit gemischten Drusen und zarten Pigmentepithelverklumpungen. Seit ca. 5 Jahren ist bei Frau P. auch ein Diabetes mellitus (Altersdiabetes) (8) bekannt, schon die bewusste Ernährungsumstellung und regelmäßige Bewegung, wie ausgedehntes Spazierengehen, haben die Blutzuckerwerte wieder in einen vernünftigen Bereich gebracht, eine medikamentöse Einstellung hat sich somit erübrigt. Am Augenhintergrund lassen sich auch keine diabetestypischen Veränderungen erkennen. Der Augenarzt ist mit dem vorliegenden Befund sehr zufrieden. Weitere regelmäßige Kontrollen des Augen- VITAbene Oktober 2012 9 (1) Grauer Star, Cataract Trübung der Linse, schlechtere Sehleistung vor allem in der Ferne; Therapie: Operation; Zerkleinerung der Linse mittels Ultraschall, Absaugen derselben und Ersatz mittels einer Kunstlinse. Durch die Mikrochirurgie und die daraus resultierende Kleinschnitttechnik sehr sichere OP, kann bereits tagesklinisch operiert werden. Neuere Techniken mittels Laser (Schnitt der vorderen Linsenkapsel und Entfernung der trüben Linse) könnten sich in naher Zukunft etablieren. (2) Gesichtsfeldprüfung Perimetrie Hierbei wird das Sehfeld bei geradeaus fixierendem Auge für jedes Auge einzeln überprüft. Einschränkungen, Gesichtsfelddefekte (Skotome) geben Aufschluss über unterschiedliche Erkrankungen, insbesondere bei grünem Star, Glaucom oder neurologischen Erkrankungen. (3) Grüner Star, Glaucom Es kommt dabei zu einer fortschreitenden nicht reversiblen Gesichtsfeldeinschränkung als Ausdruck einer Abnahme der Sehnervenfasern (Abblassung und Aushöhlung des Sehnervenkopfes, Papillenexcavation). Der Augendruck ist dabei oft erhöht – primäres Offenwinkelglaucom, oder sogar stark erhöht – Engwinkelglaucom, Winkelblockglaucom oder aber auch normal – Normaldruckglaucom. Therapie: Augendruckregulation mittels Augentropfen, wenn nicht ausreichend – Operation, regelmäßige vierteljährliche Kontrollen. Achtung: Das Glaucom ist eine fortschreitende Erkrankung, bereits bestehende Defekte können nicht mehr behoben werden – die Erkrankung kann unbehandelt zur Erblindung führen. (4) Maculadegeneration Am häufigsten ist die AMD (altersabhängige Maculadegeneration), welche, wie schon der Name vermittelt, sich erst in den späteren Lebensjahren manifestiert. Oft beginnend in Form einer trockenen AMD (Drusen, Pigmentati- 10 VITAbene Oktober 2012 on, Atrophie). Multifaktoriell im Entstehen sind neben Alter, eine familiäre Disposition, Sonne, Rauchen, Ernährung, ein ungesunder Lebensstil schlechthin als Risikofaktoren zu werten. Therapie: Medikamente mit Lutein, Vitamine, Omega3-Fettsäuren, Sonnenschutz. Hinweis zu den Medikamenten: Gemäß den Bestimmungen der OÖ. LKUF unterliegen diese Medikamente der Bewilligungspflicht. D.h. die fachärztliche Verschreibung mit Angabe der Diagnose ist vor Bezug in der Apotheke oder Hausapotheke bei der OÖ. LKUF zur Bewilligung einzureichen. Feuchte AMD kann primär oder aus einer trockenen AMD entstehen. Oftmals rasche und schwere Verschlechterung der Sehleistung (Leseproblem). Therapie: Einbringen von wachstumshemmenden Faktoren (Anti-VEGF) operativ in den Glaskörper, IVOM. Damit können zwar bestehende Schäden selten behoben, aber der gefürchtete rasante Verfall der Sehleistung deutlich eingedämmt werden. In der Regel ambulant durchführbar. (5) Optische Kohärenz Tomographie, OCT Hierbei können Schichtaufnahmen unterschiedlicher Strukturen im Auge erfolgen und damit ist, über die herkömmlichen Untersuchungsmethoden hinaus, eine oftmals bessere Diagnostik möglich (insbesondere bei suspekten Veränderungen im Bereich der Sehnerven und der Macula). (6) trockenes Auge, Keratoconjunctivitis sicca Eine mit zunehmendem Alter durchwegs zu erwartende Veränderung der Schleimhäute, so auch der Bindehaut. Unterliegt unterschiedlichen Einflüssen wie Hormone (Schilddrüse, Wechsel), Nikotin, klimatisierte Räume, Bildschirmarbeit, Kontaktlinsen,… Mit Brennen, Fremdkörpergefühl und oft auch vermehrtes Tränenträufeln eine lästige, aber harmlose Krankheit, welche sich oft durch Tränenersatzmittel, bevorzugt konservierungsmittelfrei, deutlich bessern lässt. Hinweis zu den Tränenersatzmitteln: Auch bei den Tränenersatzmitteln gibt es Produkte, welche gemäß den Bestimmungen der OÖ. LKUF der Bewilli- gungspflicht unterliegen und somit die fachärztliche Verschreibung mit Angabe der Diagnose vor Bezug in der Apotheke oder Hausapotheke bei der OÖ. LKUF zur Bewilligung einzureichen ist. (7) Nachstar, Kapselfibrose, Cataracta secundaria Trübung der Linsenkapsel, eine im Rahmen der Cataract-Operation verbleibende Struktur, in der die Kunstlinse implantiert wird und somit an der entsprechenden Position gehalten wird. Diese kann im Laufe der Zeit vernarben und ähnlich wie schon der graue Star zuvor zu einer erheblichen Sehverschlechterung führen. Therapie: YAG-Laser Kapsulotomie; Hierbei wird die trübe Linsenkapsel gesprengt, es entsteht eine zentrale Lücke durch die jetzt wieder ausreichend Licht ins Auge fällt und damit die Sehleistung wieder deutlich bessert. Tagesklinisch bzw. ambulant durchführbar. (8) Zuckerkrankheit, Diabetes mellitus Eine letztendliche Gefäßerkrankung, welche vor allem die Mikrogefäße im Auge, der Niere, am Herzen und im Nervensystem/Gehirn verändert. Die typischen am Augenhintergrund direkt zu erkennenden Veränderungen entwickeln sich oft erst nach Jahren, vor allem dort, wo die Blutzuckersituation nicht adäquat therapiert wurde. (9) Amsler-Test Ein Gitternetz mit einem zentral zu fixierenden Punkt, wobei die umliegenden Linien entsprechend ihrer Vollständigkeit und auf eventuelle Verziehungen überprüft werden. Jedes Auge wird einzeln getestet. Gibt es hierbei eine verdächtige Änderung, insbesondere mit einer einhergehenden Sehverschlechterung, hat eine Augenuntersuchung unverzüglich zu erfolgen. ■ cityfoto / DI Markus Nitsche druckes und des Augenhintergrundes sind erforderlich - der Herr Doktor erinnert an die leicht durchzuführende Amsler–Selbstkontrolle (9). Ein Termin in 6 Monaten wird vereinbart. Verfasser: Dr. Carl-Christian Holzinger Facharzt für Augenheilkunde Konsiliararzt der OÖ. LKUF Augen – Leistungen im Krankenhausbereich D a der medizinische Fortschritt im Augenbereich seit einigen Jahren massiv voranschreitet, gibt es in diesem Zusammenhang immer wieder neue Behandlungs- und Operationsmethoden. Bei manchen davon handelt es sich allerdings nicht automatisch um eine Krankenbehandlung. Es ist daher ein vorheriges Ansuchen um Kostenübernahme erforderlich. Einige andere wiederum können ambulant durchgeführt werden und bedürfen keines stationären Aufenthaltes. Ebenso gibt es bei manchen Behandlungen vertragliche Vereinbarungen über die Verrechenbarkeit bzw. die Dauer des Aufenthaltes und dergleichen mit Krankenhäusern. Im Folgenden möchten wir Sie gerne näher darüber informieren. Bei nachstehenden Diagnosen bzw. Behandlungsmethoden muss unbedingt vor Durchführung der Operation um eine Kostenübernahme bei der OÖ. LKUF mittels der angeführten Unterlagen angesucht werden: Blepharochalasis (hängende Augenlider) Befundbericht bzw. ein ärztliches Attest, Dokumentation der Gesichtsfeldeinschränkung (Perimetriebefund) sowie Fotos (Vorder- und Seitenansicht, Passfoto nicht ausreichend) Ptose oder Ptosis (herabhängendes Oberlid durch Lähmung) Befundbericht nach Abklärung der Ursachen sowie Fotos (Vorder- und Seitenansicht, Passfoto nicht ausreichend) Refraktive Augenoperation (operative Korrektur der Fehlsichtigkeit) Operationsmethoden: • Excimer-Laser-Operation • Lasik-Methode • Lasek-Methode • PRK (photorefraktive Keratektomie) • Augen-Implantate • CISIS (Corneal intrastromal Implantationssystem) Vor jeder Bewilligung muss ein Gutachten des Krankenhauses vorgelegt werden, in dem die geplante Operation durchgeführt werden soll. Neben der Dioptrienanzahl beider Augen müssen in diesem Gutachten vor allem die vorgeschlagene Behandlungsmethode und etwaige Kontraindikationen enthalten sein. Eine Kostenübernahme erfolgt nur bei folgenden Voraussetzungen: • Fachärztlich nachgewiesene Kontakt- linsenunverträglichkeit UND • die Fehlsichtigkeit beträgt mehr als 10 Dioptrien (Kurz- oder Weitsichtigkeit) ODER • es besteht eine hohe Anisometropie (Unterschied zwischen den beiden Augen von 3 Dioptrien oder mehr) ODER • das Tragen einer Brille ist im konkreten Einzelfall z.B. aufgrund vorliegender körperlicher Anomalien unmöglich Xanthelasma (Einlagerungen von Fett oder fettartigen Substanzen in der Haut) Befundbericht bzw. ein ärztliches Attest; Xanthelasmen sind zum überwiegenden Teil als kosmetisch einzustufen. Achtung: Eine Tränensackentfernung kann seitens der OÖ. LKUF nicht als Pflichtleistung übernommen werden, da diese in den Bereich der kosmetischen Behandlungen fällt. Folgende Augenuntersuchungen sind aus medizinischer Sicht ambulant durchführbar, ein stationärer Aufenthalt wird daher von der OÖ. LKUF in der Regel nicht bezahlt: Fluoresenzangiografie (FLA) Optische Kohärenztomografie (OCT) GDX-Symmetrieanalyse - Messung der Nervenfaserschichtdichte Intravitreale Injektion (IVOM) (intravitreale operative Medikamenten applikation) Das Mittel wird direkt ins Auge gespritzt. Lucentis- bzw. Avastininjektionen, sowie Triamcinolon und Ozurdex fallen in diesen Bereich. Laut Honorarvereinbarung zwischen der Ärztekammer für Oberösterreich und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, die auch bei der OÖ. LKUF Anwendung findet, ist die intravitreale okuläre Medikamentengabe (IVOM) im Allgemeinen ambulant durchführbar. Eine stationäre Aufnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine der folgenden Kriterien zutrifft und im vorgelegten Befund dokumentiert ist: • schlechter Visus am Partnerauge unter 0,5 • Blutungsgefahr bei Patientinnen und Patienten, die blutverdünnende Medikamente einnehmen (Marcoumar, Sintrom, o.ä.) • Glaucom in Anamnese • Immunschwäche bei diagnostizierter ■ Autoimmunerkrankung Hinweis: In einigen Spitälern ist es üblich den Patientinnen und Patienten zur operativen Voruntersuchung stationär aufzunehmen. Diese Kosten werden von der OÖ. LKUF nicht übernommen! Präoperative Voruntersuchungen sind ambulant durchführbar und werden auch so vergütet. VITAbene Oktober 2012 11 Immer bestens informiert! Website Für Informationen steht Ihnen unsere Website www.lkuf.at zur Verfügung. Newsletter Der kostenlose Newsletter der OÖ. LKUF informiert Sie über neue Themen, Tipps und Trends im Gesundheitsbereich. Melden Sie sich noch heute zum LKUF-Newsletter auf unserer Website www.lkuf.at > Publikationen > Newsletter an! Die OÖ. LKUF ist bestrebt, das Serviceangebot für die Versicherten ständig zu erweitern. Gut zu Wissen! Kann ich meine Fernbrille beim Optiker auch ohne Brillenrezept meines Augenarztes besorgen und die Rechnung vorlegen? Ja, bei Fern-, Nah-, Bifokal- oder Gleitsichtgläsern- bzw. -brillen reicht die Vorlage der aufgeschlüsselten Originalrechnung. Um eine reibungslose und rasche Bearbeitung zu gewährleisten, ersuchen wir Sie jedoch, unbedingt darauf zu achten, dass auf der Rechnung die genaue Bezeichnung (z.B. Fernglas), der Einzelpreis des Behelfes sowie die Dioptrien der Gläser angegeben sind. Es ist somit keine fachärztliche Verordnung erforderlich. Bitte beachten Sie die Detailinfos im Blattinneren! GZ 02Z032214 M, P.b.b., Verlagspostamt 4041 Linz, Erscheinungsort Linz Der schnellste Weg zu unserer Website – einfach QR-Code mit dem Smartphone einscannen und los geht’s!