Der Justizvollzug des Landes Brandenburg sucht

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Der Justizvollzug des Landes Brandenburg sucht
Der Justizvollzug des Landes Brandenburg sucht - vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen zum
Einstellungstermin 1. Oktober 2016
Tarifbeschäftigte im allgemeinen Vollzugsdienst
mit der Option der Übernahme in ein Beamtenverhältnis (Laufbahnausbildung).
Die Beschäftigung erfolgt befristet bis zum Beginn des nächsten Ausbildungsgangs in Vollzeit
(Wechselschichtdienst) nach Entgeltgruppe 4 TV-L.
Die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll an den Standorten Brandenburg an der Havel (2), Cottbus-Dissenchen
(5), Luckau-Duben mit Außenstelle Spremberg (4), Neuruppin-Wulkow (4) und Wriezen (5) erfolgen. Angestrebt
wird - nach bestandener Laufbahnprüfung - eine dauerhafte Tätigkeit in den dortigen Justizvollzugsanstalten,
sofern nicht zwingende dienstliche Notwendigkeiten einen anderweitigen Einsatz notwendig machen.
Nach der Einstellung werden Sie nach einer zweiwöchigen Grundschulung an der Dienstleistungsabteilung für
den Justizvollzug bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel bis zum Beginn des
Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf in den vorgenannten Justizvollzugsanstalten
eingesetzt. Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Beaufsichtigung, Betreuung sowie die Begleitung von
Behandlungsangeboten. Sie unterstützen die Inhaftierten bei der Bewältigung alltäglicher Aufgabenstellungen,
fördern ihre Interessen und Fähigkeiten im Rahmen von Freizeitangeboten. Zudem gewährleisten Sie die
Sicherheit der Einrichtung, auch im Zuge regelmäßiger Kontrollen und Bestandsüberprüfungen.
Im Anschluss ist - ebenfalls vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - der Beginn des nächsten
Ausbildungslehrgangs
zur Justizvollzugsbeamtin/zum Justizvollzugsbeamten (mittlerer Dienst)
für den 1. März 2017
vorgesehen.
Mit Beginn der zweijährigen Ausbildung an der Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug bei der
Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel erfolgt ihre Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Für
die Dauer der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt. Die Übernahme nach erfolgreich beendeter
Ausbildung wird angestrebt, setzt aber die Verfügbarkeit von besetzbaren Planstellen voraus.
Gesucht werden engagierte Persönlichkeiten mit sozialem Verständnis für die Belange inhaftierter Menschen.
Zu den Einstellungsvoraussetzungen gehören:
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Deutscher im Sinne des Art. 116 GG zu sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen
Mitgliedsstaates der Europäischen Union zu besitzen;
am Einstellungstag mindestens 21 Jahre alt zu sein und am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis
auf Widerruf das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet zu haben;
die Fachoberschulreife (der Abschluss einer Realschule oder ein als gleichwertig anerkannter
Bildungsstand) oder die Berufsbildungsreife (der erfolgreiche Besuch der Hauptschule oder ein als
gleichwertig anerkannter Bildungsstand) und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis;
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die besondere körperliche, gesundheitliche und charakterliche Eignung, die in einem
Einstellungstestverfahren sowie durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen werden muss.
Bestandteil des Einstellungstestverfahrens ist neben Schul- und psychologischen Tests auch ein
Sporttest.
Die Mindestkörpergröße beträgt 1,60 m.
(Eine erhebliche Sehschwäche [mehr als sphärisch +2,0 Dioptrien oder sphärisch -3,0 Dioptrien oder
zylindrisch + oder -3,0 Dioptrien] oder Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns
schließen die gesundheitliche Eignung bereits aus.)
Der Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B ist Voraussetzung.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt, soweit sie die gesundheitlichen
Voraussetzungen für eine Einstellung im allgemeinen Vollzugsdienst erfüllen (Polizeidiensttauglichkeit).
Aufgrund der in diesem Aufgabenbereich gegebenen Unterrepräsentanz von Männern werden diese hiermit
ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Weitere Informationen zur Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes sowie zu den einzelnen
Justizvollzugsanstalten finden Sie unter www.justiz-sucht-dich.de.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung der Bewerbungsunterlagen (u. a. Lebenslauf, Zeugnisse) unter
Angabe der Justizvollzugsanstalt, der Ihre Bewerbung gilt, bis 01. Juli 2016 an die
Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug
bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel,
Max-Josef-Metzger-Straße 47, 14772 Brandenburg an der Havel
oder per E-Mail an:
[email protected]
(Bitte nur PDF Dateien; Gesamtgröße der E-Mail max. 9 MB)
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Beifügung eines frankierten Rückumschlages.
Das Eignungsfeststellungsverfahren besteht aus zwei Testtagen. Wer den 1. Testtag besteht, wird zum
2. Testtag eingeladen. Der 1. Testtag findet in der Zeit vom 11. Juli bis zum 21. Juli 2016 zentral für alle
Justizvollzugsanstalten an der Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug bei der Justizvollzugsanstalt
Brandenburg an der Havel statt. Der 2. Testtag findet vom 25. Juli bis zum 29. Juli 2016 ebenfalls in der
Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug statt. Über die endgültige Einstellung eines Bewerbers/Bewerberin
entscheidet die jeweilige Anstaltsleitung. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten zur Teilnahme
am Testverfahren nicht erstattet werden können.
Da auch weitere Einstellungen von Tarifbeschäftigten im allgemeinen Vollzugsdienst für spätere
Ausbildungslehrgänge vorgesehen sind, freuen wir uns auch auf Ihre Bewerbung, wenn Sie für den aktuell
vorgesehenen Einstellungstermin noch nicht zur Verfügung stehen.
Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens gilt für 1 Jahr, so dass Ihre Einstellung ggf. auch zu einem
späteren Termin möglich ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen als Ansprechpartner(in) Frau Koppe, Telefon: 0 33 81 / 761-9202, und Herr
Borngräber, Telefon: 0 33 81 / 761-9201, gern zur Verfügung.

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