Sonderbedingungen Online Sparen

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Sonderbedingungen Online Sparen
Sonderbedingungen Online Sparen
Tagesgeldkonto
1.
Art des Kontos, Kontoinhaber
Das Tagesgeldkonto der DenizBank AG ist ein attraktiv verzinstes, auf
unbestimmte Dauer eingerichtetes Konto. Das Tagesgeldkonto wird
kontokorrentmäßig und ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.
Einzahlungen können jederzeit bis zum Höchstsaldo gemäß Preisaushang
durchgeführt werden. Einzahlungen sind in Form von Bareinzahlungen in
sämtlichen Filialen der DenizBank AG sowie in Form von Überweisungen,
Daueraufträgen oder Lastschriften möglich.
Der Kontoinhaber kann jederzeit über sein Guthaben ganz oder teilweise
verfügen. Verfügungen mittels Überweisung oder Dauerauftrag ist nur auf
das Referenzkonto oder auf das bankinterne Stammkonto möglich.
Barauszahlungen in einer Filiale der DenizBank AG sind kostenlos.
Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren
Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto
geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt,
sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto
durchzuführen.
7.
Referenzkonto
a.)
Tagesgeldkonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei
Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung
umgehend ganz oder teilweise zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der
Kontoinhaber verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers
nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des
Guthabens so lange zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist.
Die Art der Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen.
Tagesgeldkonten eröffnet ab 30. März 2009: Dem Kontoinhaber wird
bei der Kontoeröffnung ein Stammkonto eröffnet, welches
ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautet. Dieses
Stammkonto gilt als Referenzkonto.
b.)
Tagesgeldkonten eröffnet bis zum 29. März 2009: Das
Referenzkonto kann ein inländisches Referenzkonto oder ein
Stammkonto (siehe Pt. 6.a.) sein.
8.
Auflösung der Kontoverbindung
Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers
als Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen.
2.
Zustandekommen des Kontovertrags
Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt
ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist und die
Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde. Bei
der Antragstellung im Fernabsatz hält sich die DenizBank AG das Recht
vor, die Eröffnung bis zum Einlangen des Erstanlagebetrags
zurückzuhalten. Den Mindestanlagebetrag bei der Eröffnung entnehmen
Sie bitte dem Preisaushang der DenizBank AG . Der Preisaushang ist in
sämtlichen Filialen sowie im Internet unter www.denizbankag.de
einsehbar.
3.
Eröffnung eines Tagesgeldkontos
Es können pro Kunden nur ein Tagesgeldkonto und ein Stammkonto (sieh
Punkt 14. Ff) eröffnet werden. Für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos
ist die Angabe eines Referenzkontos des Kunden zwingend erforderlich.
Ein Kunde kann für seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw.
Festgeldkonto) nur ein einziges Referenzkonto benennen. Die Eröffnung
des Anlagekontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden vollständig
ausgefüllten
und
rechtsverbindlich
unterschriebenen
Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung
der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor,
die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das
vom Kunden beantragte Anlagekonto wird erst nach Eröffnung der
Kontonummer eröffnet.
Der Kontoinhaber kann die Kontoverbindung jederzeit ohne Einhaltung
einer Frist schriftlich auflösen. Dabei erfolgt ein vorzeitiger
Kontoabschluss, der Abschlussbetrag dem Kontoinhaber ausbezahlt
(siehe Pt. 5). Für die Auflösung selbst fallen keine Spesen an.
Festgeldkonto
9.
Art des Kontos / Kontoinhaber:
Das Festgeldkonto der DenizBank AG ist eine gebührenfreie
Termineinlage mit einer vereinbarten Laufzeit und einer gestaffelten festen
Verzinsung.
Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren
Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto
geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt,
sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto
durchzuführen.
Festgeldkonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei
Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung
umgehend ganz oder teilweise zu den Konditionen einer vorzeitigen
Fälligstellung gemäß Pt. 6 der Sonderbedingungen zu kündigen.
Ungeachtet dessen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Identität
des Treugebers nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die
Auszahlung des Guthabens so lange zurückzuhalten, bis der
Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der Auszahlung ist dann vom
Treugeber zu bestimmen.
Die Mindesteinlage für Tagesgeldkonten beträgt € 1.000,-- und die
Maximaleinlage liegt bei € 500.000,--.
Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers
als Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen.
4.
10. Zustandekommen des Vertrags
Verzinsung
Die Bank kann den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)
anpassen. Änderungen des Zinssatzes werden im Preisaushang der
Denizbank (Wien) AG veröffentlicht und sind ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung gültig. Der im Preisaushang angegebene Zinssatz
versteht sich exklusive Steuern. Die Zinsberechnung erfolgt nach der
Methode 30/360. Über Zinssatzänderungen informieren wir Sie zusätzlich
auf den jeweiligen Kontoauszügen oder über die Postbox Ihres onlineBanking Zuganges.
Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt
ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist, die Identität
sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde, und der
Anlagebetrag in der Bank eingegangen ist. Der Kunde erhält anlässlich
des Zustandekommens des Vertrags eine schriftliche Bestätigung in die
online-Banking-Postbox übermittelt. Diese schriftliche Bestätigung
dokumentiert den Einlagebetrag, die exakte Laufzeit und den
Auszahlungsbetrag. Es werden keine weiteren Auszüge versandt.
Zinserträge von Kunden mit ordentlichem Wohnsitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt
in
Deutschland
unterliegen
der
Einkommensteuer
(Kapitalertragssteuerrecht) im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG
(Einkommensteuergesetz). Ein Zinsabschlag erfolgt dann nicht, soweit der
Kunde einen ordnungsgemäßen Freistellungsauftrag oder eine
Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt. Diese Unterlagen müssen der
Bank spätestens 7 Werktage vor Abrechnung der Zinserträge
eingegangen sein. Nachfristige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
11. Eröffnung eines Festgeldkontos
Für die Eröffnung eines Festgeldkontos ist die Angabe eines
Referenzkontos des Kunden zwingend erforderlich. Ein Kunde kann für
seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur
ein einziges Referenzkonto benennen. Die Eröffnung des Anlagekontos
erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden vollständig ausgefüllten und
rechtsverbindlich unterschriebenen Kontoeröffnungsantrages sowie der
Legitimationspapiere durch Mitteilung der Kontonummer und der
Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos
ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das vom Kunden beantragte
Anlagekonto wird erst nach Eröffnung der Kontonummer eröffnet.
5.
Kontoabschluss
Die Kontoführung des Tagesgeldkontos der DenizBank AG ist spesenfrei.
Der Kontoabschluss erfolgt jährlich im Nachhinein. Die zum Abschluss
angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos und dem
Konto gutgeschrieben bzw. angelastet. Die Bank erstellt beim
Kontoabschluss einen Kontoauszug, welcher kostenlos auf Ihre onlineBanking-Postbox übermittelt wird. Die Zusendung von Kontoauszügen per
Post ist gesondert zu vereinbaren, wobei für jeden Auszug EUR 0,70 an
Spesen verrechnet und dem Tagesgeldkonto angelastet werden.
6.
Verfügung
Die Mindesteinlage für Festgeldkonten beträgt € 1.000,--.
12. Laufzeitbeginn, Verzinsung
Die vertraglich festgelegte Laufzeit beginnt mit dem Tag, an dem der
vertraglich festgelegte Anlagebetrag in der Bank wertgutschriftlich eingeht.
Der Zinssatz ist für die vom Kontoinhaber gewählte Laufzeit fest. Mangels
anderer Vereinbarung kommt jener Zinssatz zur Anwendung, welcher am
Tag des Laufzeitbeginns gültig ist. Den aktuell gültigen Zinssatz
entnehmen Sie bitte dem Preisaushang der Denizbank (Wien) AG. Der
Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter
Denizbank (Wien) AG Münchener Strasse 7, D-60329 Frankfurt/Main, Handelsregister: HRB 56884 (Amtsgericht FFM),Tel: +49 69 4272603 DW 0,Fax DW 4709,
UID:DE813681135,
BLZ: 500 307 00,
SWIFT: ESBK DE FF
Filialleiter: Hr. Ömer Tigrel,
email: [email protected] www.denizbankag.de.
Die Denizbank (Wien) AG ist eine Zweigniederlassung der DenizBank AG, A-1030 WIEN, Thomas-Klestil-Platz 1, FN 142199t (HG Wien), DVR: 084598.
Vorstandsmitglieder: Martijn van Mancius (Vorsitzender), Ali Ihsan Tokkuzun, Hüseyin Yener. Aufsichtsratsvorsitzender: Hakan Ates.
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www.denizbankag.de einsehbar. Der angegebene Zinssatz versteht sich
exklusive Steuern. Die Zinsen werden dem Konto abzüglich allfälliger
Steuern am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Sofern nicht schriftlich
anders vereinbart, werden die Zinsen abzüglich Steuern bei überjährigen
Laufzeiten nach jeweils einem Laufzeitjahr kapitalisiert. Die
Zinsberechnung erfolgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach der
Tagesmethode 30/360.
Sie bitte dem Preisaushang der DenizBank AG. Der Preisaushang ist in
sämtlichen Filialen sowie im Internet unter www.denizbankag.de
einsehbar.
Zinserträge von Kunden mit ordentlichem Wohnsitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt
in
Deutschland
unterliegen
der
Einkommensteuer
(Kapitalertragssteuerrecht) im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG
(Einkommensteuergesetz). Ein Zinsabschlag erfolgt dann nicht, soweit der
Kunde einen ordnungsgemäßen Freistellungsauftrag oder eine
Nichtveranlagungsbescheinigung im Original vorliegt. Diese Unterlagen
müssen der Bank spätestens 7 Werktage vor Abrechnung der Zinserträge
eingegangen sein. Nachfristige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
18. Eröffnung eines Stammkontos
Es können pro Kunden nur ein ein Stammkonto eröffnet werden. Eröffnet
bereits ein bestehender Kunde ein Anlagekonto und verfügt bereits vor
Eröffnung über eine Girokontoverbindung bei der Bank, so wird dieses
Girokonto als Stammkonto herangezogen. Ein Kunde kann für seine
sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur ein
einziges Referenzkonto (bankintern bzw. bankextern) benennen. Die
Eröffnung des Stammkontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden
vollständig
ausgefüllten
und
rechtsverbindlich
unterschriebenen
Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung
der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor,
die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
13. Verfügung, Fälligkeit und Rückzahlung
19. Verzinsung
Das Festgeldkonto dient nicht zur Teilnahme am Zahlungsverkehr. Das
Guthaben wird an dem den Fälligkeitstag nachfolgenden Werktag
zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt auf das vereinbarte
Referenzkonto.
Die Bank kann den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)
anpassen. Änderungen des Zinssatzes werden im Preisaushang der
Denizbank (Wien) AG veröffentlicht und sind ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung gültig. Der im Preisaushang angegebene Zinssatz
versteht sich exklusive Steuern. Die Zinsberechnung erfolgt nach der
Methode 30/360.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, errechnet sich das
Fälligkeitsdatum aus dem Laufzeitbeginn und der gewählten Laufzeit. Fällt
das Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so
verlängert sich die Laufzeit auf den nächstfolgenden Bankwerktag. Im
Zuge des Antrags kann der Kontoinhaber im Hinblick auf die Fälligkeit
zwischen drei Möglichkeiten wählen, wobei er seine Entscheidung bis eine
Woche vor Fälligkeit schriftlich ändern kann:
•
Rückzahlung des gesamten Fälligkeitsbetrags auf das Referenzkonto
•
Automatische Verlängerung des Fälligkeitsbetrags mit der
Ursprungslaufzeit und den zum Fälligkeitsdatum gültigen
Konditionen;
•
Automatische Verlängerung des Erstanlagebetrags mit der
Ursprungslaufzeit und den zum Fälligkeitsdatum gültigen
Konditionen, sowie Rückzahlung des Zinsertrags auf das
Referenzkonto;
Das Konto wird mit der Rückzahlung des Guthabens gelöscht.
14. Referenzkonto
Dem Kontoinhaber wird bei der Kontoeröffnung ein Stammkonto eröffnet,
welches ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautet. Dieses
Stammkonto gilt als Referenzkonto.
15. Vorzeitige Fälligstellung
Der Kontoinhaber kann eine vorzeitige Fälligstellung des Festeldkontos
beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Dabei wird der Zinssatz
für die neu errechnete Laufzeit rückwirkend auf 0% herabgesetzt, darüber
hinaus fällt die Fälligstellungsgebühr gemäß Aushang an.
Stammkonto
16. Art des Kontos, Kontoinhaber
Das Stammkonto der DenizBank AG ist ein auf unbestimmte Dauer
eingerichtetes Zahlungskonto. Das Stammkonto wird kontokorrentmäßig
und ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.
Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren
Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto
geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt,
sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto
durchzuführen.
Verrechnungskonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei
Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung
umgehend ganz oder teilweise zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der
Kontoinhaber verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers
nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des
Guthabens so lange zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist.
Die Art der Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen.
Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers
als Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen.
17. Zustandekommen des Kontovertrags
Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt
ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist und die
Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde. Bei
der Antragstellung im Fernabsatz hält sich die DenizBank AG das Recht
vor, die Eröffnung bis zum Einlangen des Erstanlagebetrags
zurückzuhalten. Den Mindestanlagebetrag bei der Eröffnung entnehmen
Zinserträge von Kunden mit ordentlichem Wohnsitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt
in
Deutschland
unterliegen
der
Einkommensteuer
(Kapitalertragssteuerrecht) im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG
(Einkommensteuergesetz). Ein Zinsabschlag erfolgt dann nicht, soweit der
Kunde einen ordnungsgemäßen Freistellungsauftrag oder eine
Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt. Diese Unterlagen müssen der
Bank spätestens 7 Werktage vor Abrechnung der Zinserträge
eingegangen sein. Nachfristige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
20. Kontoabschluss
Die Kontoführung des Stammkontos der DenizBank AG ist spesenfrei. Der
Kontoabschluss erfolgt jährlich im Nachhinein. Die zum Abschluss
angefallenen Zinsen und Entgelte sind teil des Abschlusssaldos und dem
Konto gutgeschrieben bzw. angelastet. Die Bank erstellt quartalsmäßig
einen Kontoauszug, welcher kostenlos auf die online-Banking-Postbox
übermittelt wird. Die Zusendung sonstiger Kontoauszüge ist gesondert zu
vereinbaren, wobei für jeden weiteren Auszug EUR 0,70 an Spesen
verrechnet und dem Stammkonto angelastet werden.
21. Verfügung
Einzahlungen können jederzeit bis zum Höchstsaldo gemäß Preisaushang
durchgeführt werden. Einzahlungen sind in Form von Bareinzahlungen in
sämtlichen Filialen der DenizBank AG sowie in Form von Überweisungen,
Daueraufträgen oder Lastschriften möglich.
Der Kontoinhaber kann jederzeit über sein Guthaben ganz oder teilweise
verfügen. Überweisungen und Daueraufträge auf interne Denizbank AG
Konten sind kostenlos Inland- bzw. EU-Überweisungen und Anlegungen
von Daueraufträgen via Online Banking sind kostenlos. Überweisungen
am
Schalter
richten
sich
nach
Preisaushang.
Anlegung/Änderung/Löschung von Daueraufträgen am Schalter richtet
sich ebenfalls nach Preisaushang.
22. Auflösung der Kontoverbindung
Der Kontoinhaber kann die Kontoverbindung jederzeit ohne Einhaltung
einer Frist schriftlich auflösen. Dabei erfolgt ein vorzeitiger
Kontoabschluss, der Abschlussbetrag dem Kontoinhaber ausbezahlt
(siehe Pt. 5). Für die Auflösung selbst fallen keine Spesen an.
Weitere Bedingungen
Falls über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ab Eröffnung der
Geschäftsbeziehung keine Kontobewegungen stattfinden sollte, behält
sich die DenizBank AG das einseitige Recht vor, das Stamm- und, sofern
vorhanden, das Tagesgeldkonto zu schließen.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der
DenizBank AG subsidiär. Diese können im Internet unter
www.denizbank.at und in den Geschäftsräumen der DenizBank AG
eingesehen werden, auf Wunsch werden diese ausgehändigt.
Änderungen dieser Sonderbedingungen und AGB werden dem Kunden
durch die Bank schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt,
wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe
schriftlich Widerspruch erhebt. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige
Aufgabe des Widerspruchs. Auf diese Folge wird der Kunde durch die
Bank bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen.
Stand: 15.August 2009
Denizbank (Wien) AG Münchener Strasse 7, D-60329 Frankfurt/Main, Handelsregister: HRB 56884 (Amtsgericht FFM),Tel: +49 69 4272603 DW 0,Fax DW 4709,
UID:DE813681135,
BLZ: 500 307 00,
SWIFT: ESBK DE FF
Filialleiter: Hr. Ömer Tigrel,
email: [email protected] www.denizbankag.de.
Die Denizbank (Wien) AG ist eine Zweigniederlassung der DenizBank AG, A-1030 WIEN, Thomas-Klestil-Platz 1, FN 142199t (HG Wien), DVR: 084598.
Vorstandsmitglieder: Martijn van Mancius (Vorsitzender), Ali Ihsan Tokkuzun, Hüseyin Yener. Aufsichtsratsvorsitzender: Hakan Ates.