Sonderbedingungen Online Sparen
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Sonderbedingungen Online Sparen Tagesgeldkonto 1. Art des Kontos, Kontoinhaber Das Tagesgeldkonto der DenizBank AG ist ein attraktiv verzinstes, auf unbestimmte Dauer eingerichtetes Konto. Das Tagesgeldkonto wird kontokorrentmäßig und ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Einzahlungen können jederzeit bis zum Höchstsaldo gemäß Preisaushang durchgeführt werden. Einzahlungen sind in Form von Bareinzahlungen in sämtlichen Filialen der DenizBank AG sowie in Form von Überweisungen, Daueraufträgen oder Lastschriften möglich. Der Kontoinhaber kann jederzeit über sein Guthaben ganz oder teilweise verfügen. Verfügungen mittels Überweisung oder Dauerauftrag ist nur auf das Referenzkonto oder auf das bankinterne Stammkonto möglich. Barauszahlungen in einer Filiale der DenizBank AG sind kostenlos. Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt, sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto durchzuführen. 7. Referenzkonto a.) Tagesgeldkonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung umgehend ganz oder teilweise zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der Kontoinhaber verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Guthabens so lange zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen. Tagesgeldkonten eröffnet ab 30. März 2009: Dem Kontoinhaber wird bei der Kontoeröffnung ein Stammkonto eröffnet, welches ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautet. Dieses Stammkonto gilt als Referenzkonto. b.) Tagesgeldkonten eröffnet bis zum 29. März 2009: Das Referenzkonto kann ein inländisches Referenzkonto oder ein Stammkonto (siehe Pt. 6.a.) sein. 8. Auflösung der Kontoverbindung Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers als Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen. 2. Zustandekommen des Kontovertrags Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist und die Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde. Bei der Antragstellung im Fernabsatz hält sich die DenizBank AG das Recht vor, die Eröffnung bis zum Einlangen des Erstanlagebetrags zurückzuhalten. Den Mindestanlagebetrag bei der Eröffnung entnehmen Sie bitte dem Preisaushang der DenizBank AG . Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter www.denizbankag.de einsehbar. 3. Eröffnung eines Tagesgeldkontos Es können pro Kunden nur ein Tagesgeldkonto und ein Stammkonto (sieh Punkt 14. Ff) eröffnet werden. Für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos ist die Angabe eines Referenzkontos des Kunden zwingend erforderlich. Ein Kunde kann für seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur ein einziges Referenzkonto benennen. Die Eröffnung des Anlagekontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das vom Kunden beantragte Anlagekonto wird erst nach Eröffnung der Kontonummer eröffnet. Der Kontoinhaber kann die Kontoverbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich auflösen. Dabei erfolgt ein vorzeitiger Kontoabschluss, der Abschlussbetrag dem Kontoinhaber ausbezahlt (siehe Pt. 5). Für die Auflösung selbst fallen keine Spesen an. Festgeldkonto 9. Art des Kontos / Kontoinhaber: Das Festgeldkonto der DenizBank AG ist eine gebührenfreie Termineinlage mit einer vereinbarten Laufzeit und einer gestaffelten festen Verzinsung. Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt, sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto durchzuführen. Festgeldkonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung umgehend ganz oder teilweise zu den Konditionen einer vorzeitigen Fälligstellung gemäß Pt. 6 der Sonderbedingungen zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Guthabens so lange zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen. Die Mindesteinlage für Tagesgeldkonten beträgt € 1.000,-- und die Maximaleinlage liegt bei € 500.000,--. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers als Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen. 4. 10. Zustandekommen des Vertrags Verzinsung Die Bank kann den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen. Änderungen des Zinssatzes werden im Preisaushang der Denizbank (Wien) AG veröffentlicht und sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Der im Preisaushang angegebene Zinssatz versteht sich exklusive Steuern. Die Zinsberechnung erfolgt nach der Methode 30/360. Über Zinssatzänderungen informieren wir Sie zusätzlich auf den jeweiligen Kontoauszügen oder über die Postbox Ihres onlineBanking Zuganges. Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist, die Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde, und der Anlagebetrag in der Bank eingegangen ist. Der Kunde erhält anlässlich des Zustandekommens des Vertrags eine schriftliche Bestätigung in die online-Banking-Postbox übermittelt. Diese schriftliche Bestätigung dokumentiert den Einlagebetrag, die exakte Laufzeit und den Auszahlungsbetrag. Es werden keine weiteren Auszüge versandt. Zinserträge von Kunden mit ordentlichem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen der Einkommensteuer (Kapitalertragssteuerrecht) im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG (Einkommensteuergesetz). Ein Zinsabschlag erfolgt dann nicht, soweit der Kunde einen ordnungsgemäßen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt. Diese Unterlagen müssen der Bank spätestens 7 Werktage vor Abrechnung der Zinserträge eingegangen sein. Nachfristige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. 11. Eröffnung eines Festgeldkontos Für die Eröffnung eines Festgeldkontos ist die Angabe eines Referenzkontos des Kunden zwingend erforderlich. Ein Kunde kann für seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur ein einziges Referenzkonto benennen. Die Eröffnung des Anlagekontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das vom Kunden beantragte Anlagekonto wird erst nach Eröffnung der Kontonummer eröffnet. 5. Kontoabschluss Die Kontoführung des Tagesgeldkontos der DenizBank AG ist spesenfrei. Der Kontoabschluss erfolgt jährlich im Nachhinein. Die zum Abschluss angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos und dem Konto gutgeschrieben bzw. angelastet. Die Bank erstellt beim Kontoabschluss einen Kontoauszug, welcher kostenlos auf Ihre onlineBanking-Postbox übermittelt wird. Die Zusendung von Kontoauszügen per Post ist gesondert zu vereinbaren, wobei für jeden Auszug EUR 0,70 an Spesen verrechnet und dem Tagesgeldkonto angelastet werden. 6. Verfügung Die Mindesteinlage für Festgeldkonten beträgt € 1.000,--. 12. Laufzeitbeginn, Verzinsung Die vertraglich festgelegte Laufzeit beginnt mit dem Tag, an dem der vertraglich festgelegte Anlagebetrag in der Bank wertgutschriftlich eingeht. Der Zinssatz ist für die vom Kontoinhaber gewählte Laufzeit fest. Mangels anderer Vereinbarung kommt jener Zinssatz zur Anwendung, welcher am Tag des Laufzeitbeginns gültig ist. Den aktuell gültigen Zinssatz entnehmen Sie bitte dem Preisaushang der Denizbank (Wien) AG. Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter Denizbank (Wien) AG Münchener Strasse 7, D-60329 Frankfurt/Main, Handelsregister: HRB 56884 (Amtsgericht FFM),Tel: +49 69 4272603 DW 0,Fax DW 4709, UID:DE813681135, BLZ: 500 307 00, SWIFT: ESBK DE FF Filialleiter: Hr. Ömer Tigrel, email: [email protected] www.denizbankag.de. Die Denizbank (Wien) AG ist eine Zweigniederlassung der DenizBank AG, A-1030 WIEN, Thomas-Klestil-Platz 1, FN 142199t (HG Wien), DVR: 084598. Vorstandsmitglieder: Martijn van Mancius (Vorsitzender), Ali Ihsan Tokkuzun, Hüseyin Yener. Aufsichtsratsvorsitzender: Hakan Ates. Sonderbedingungen Online Sparen www.denizbankag.de einsehbar. Der angegebene Zinssatz versteht sich exklusive Steuern. Die Zinsen werden dem Konto abzüglich allfälliger Steuern am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Zinsen abzüglich Steuern bei überjährigen Laufzeiten nach jeweils einem Laufzeitjahr kapitalisiert. Die Zinsberechnung erfolgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach der Tagesmethode 30/360. Sie bitte dem Preisaushang der DenizBank AG. Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter www.denizbankag.de einsehbar. Zinserträge von Kunden mit ordentlichem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen der Einkommensteuer (Kapitalertragssteuerrecht) im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG (Einkommensteuergesetz). Ein Zinsabschlag erfolgt dann nicht, soweit der Kunde einen ordnungsgemäßen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung im Original vorliegt. Diese Unterlagen müssen der Bank spätestens 7 Werktage vor Abrechnung der Zinserträge eingegangen sein. Nachfristige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. 18. Eröffnung eines Stammkontos Es können pro Kunden nur ein ein Stammkonto eröffnet werden. Eröffnet bereits ein bestehender Kunde ein Anlagekonto und verfügt bereits vor Eröffnung über eine Girokontoverbindung bei der Bank, so wird dieses Girokonto als Stammkonto herangezogen. Ein Kunde kann für seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur ein einziges Referenzkonto (bankintern bzw. bankextern) benennen. Die Eröffnung des Stammkontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 13. Verfügung, Fälligkeit und Rückzahlung 19. Verzinsung Das Festgeldkonto dient nicht zur Teilnahme am Zahlungsverkehr. Das Guthaben wird an dem den Fälligkeitstag nachfolgenden Werktag zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt auf das vereinbarte Referenzkonto. Die Bank kann den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen. Änderungen des Zinssatzes werden im Preisaushang der Denizbank (Wien) AG veröffentlicht und sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Der im Preisaushang angegebene Zinssatz versteht sich exklusive Steuern. Die Zinsberechnung erfolgt nach der Methode 30/360. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, errechnet sich das Fälligkeitsdatum aus dem Laufzeitbeginn und der gewählten Laufzeit. Fällt das Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verlängert sich die Laufzeit auf den nächstfolgenden Bankwerktag. Im Zuge des Antrags kann der Kontoinhaber im Hinblick auf die Fälligkeit zwischen drei Möglichkeiten wählen, wobei er seine Entscheidung bis eine Woche vor Fälligkeit schriftlich ändern kann: • Rückzahlung des gesamten Fälligkeitsbetrags auf das Referenzkonto • Automatische Verlängerung des Fälligkeitsbetrags mit der Ursprungslaufzeit und den zum Fälligkeitsdatum gültigen Konditionen; • Automatische Verlängerung des Erstanlagebetrags mit der Ursprungslaufzeit und den zum Fälligkeitsdatum gültigen Konditionen, sowie Rückzahlung des Zinsertrags auf das Referenzkonto; Das Konto wird mit der Rückzahlung des Guthabens gelöscht. 14. Referenzkonto Dem Kontoinhaber wird bei der Kontoeröffnung ein Stammkonto eröffnet, welches ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautet. Dieses Stammkonto gilt als Referenzkonto. 15. Vorzeitige Fälligstellung Der Kontoinhaber kann eine vorzeitige Fälligstellung des Festeldkontos beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Dabei wird der Zinssatz für die neu errechnete Laufzeit rückwirkend auf 0% herabgesetzt, darüber hinaus fällt die Fälligstellungsgebühr gemäß Aushang an. Stammkonto 16. Art des Kontos, Kontoinhaber Das Stammkonto der DenizBank AG ist ein auf unbestimmte Dauer eingerichtetes Zahlungskonto. Das Stammkonto wird kontokorrentmäßig und ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt, sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto durchzuführen. Verrechnungskonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung umgehend ganz oder teilweise zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der Kontoinhaber verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Guthabens so lange zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers als Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen. 17. Zustandekommen des Kontovertrags Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist und die Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde. Bei der Antragstellung im Fernabsatz hält sich die DenizBank AG das Recht vor, die Eröffnung bis zum Einlangen des Erstanlagebetrags zurückzuhalten. Den Mindestanlagebetrag bei der Eröffnung entnehmen Zinserträge von Kunden mit ordentlichem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen der Einkommensteuer (Kapitalertragssteuerrecht) im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG (Einkommensteuergesetz). Ein Zinsabschlag erfolgt dann nicht, soweit der Kunde einen ordnungsgemäßen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt. Diese Unterlagen müssen der Bank spätestens 7 Werktage vor Abrechnung der Zinserträge eingegangen sein. Nachfristige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. 20. Kontoabschluss Die Kontoführung des Stammkontos der DenizBank AG ist spesenfrei. Der Kontoabschluss erfolgt jährlich im Nachhinein. Die zum Abschluss angefallenen Zinsen und Entgelte sind teil des Abschlusssaldos und dem Konto gutgeschrieben bzw. angelastet. Die Bank erstellt quartalsmäßig einen Kontoauszug, welcher kostenlos auf die online-Banking-Postbox übermittelt wird. Die Zusendung sonstiger Kontoauszüge ist gesondert zu vereinbaren, wobei für jeden weiteren Auszug EUR 0,70 an Spesen verrechnet und dem Stammkonto angelastet werden. 21. Verfügung Einzahlungen können jederzeit bis zum Höchstsaldo gemäß Preisaushang durchgeführt werden. Einzahlungen sind in Form von Bareinzahlungen in sämtlichen Filialen der DenizBank AG sowie in Form von Überweisungen, Daueraufträgen oder Lastschriften möglich. Der Kontoinhaber kann jederzeit über sein Guthaben ganz oder teilweise verfügen. Überweisungen und Daueraufträge auf interne Denizbank AG Konten sind kostenlos Inland- bzw. EU-Überweisungen und Anlegungen von Daueraufträgen via Online Banking sind kostenlos. Überweisungen am Schalter richten sich nach Preisaushang. Anlegung/Änderung/Löschung von Daueraufträgen am Schalter richtet sich ebenfalls nach Preisaushang. 22. Auflösung der Kontoverbindung Der Kontoinhaber kann die Kontoverbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich auflösen. Dabei erfolgt ein vorzeitiger Kontoabschluss, der Abschlussbetrag dem Kontoinhaber ausbezahlt (siehe Pt. 5). Für die Auflösung selbst fallen keine Spesen an. Weitere Bedingungen Falls über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ab Eröffnung der Geschäftsbeziehung keine Kontobewegungen stattfinden sollte, behält sich die DenizBank AG das einseitige Recht vor, das Stamm- und, sofern vorhanden, das Tagesgeldkonto zu schließen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DenizBank AG subsidiär. Diese können im Internet unter www.denizbank.at und in den Geschäftsräumen der DenizBank AG eingesehen werden, auf Wunsch werden diese ausgehändigt. Änderungen dieser Sonderbedingungen und AGB werden dem Kunden durch die Bank schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhebt. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Aufgabe des Widerspruchs. Auf diese Folge wird der Kunde durch die Bank bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen. Stand: 15.August 2009 Denizbank (Wien) AG Münchener Strasse 7, D-60329 Frankfurt/Main, Handelsregister: HRB 56884 (Amtsgericht FFM),Tel: +49 69 4272603 DW 0,Fax DW 4709, UID:DE813681135, BLZ: 500 307 00, SWIFT: ESBK DE FF Filialleiter: Hr. Ömer Tigrel, email: [email protected] www.denizbankag.de. Die Denizbank (Wien) AG ist eine Zweigniederlassung der DenizBank AG, A-1030 WIEN, Thomas-Klestil-Platz 1, FN 142199t (HG Wien), DVR: 084598. Vorstandsmitglieder: Martijn van Mancius (Vorsitzender), Ali Ihsan Tokkuzun, Hüseyin Yener. Aufsichtsratsvorsitzender: Hakan Ates.