Jahresbericht - Stadt Bamberg

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Jahresbericht - Stadt Bamberg
Stadtjugendamt Bamberg
Ergebnisse und Ziele 2015
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort .................................................................................................................. 2
Ziele und Visionen 2016 - 2021 ............................................................................ 7
Jugendhilfeplanung............................................................................................ 16
Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften ...................................... 19
Unterhaltsvorschussgesetz ............................................................................... 24
Förderangebote für Kinder ................................................................................ 26
Beratung und Unterstützung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst ......... 43
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – umF ................................................ 48
Trennungs- und Scheidungsberatung .............................................................. 50
KoKi – Netzwerk frühe Kindheit ........................................................................ 54
Modellprojekt Familienbildung – Familienstützpunkte ................................... 57
Jugend Stärken im Quartier ............................................................................... 59
Wirtschaftliche Jugendhilfe ............................................................................... 61
1. Ambulante Hilfen zur Erziehung.................................................................... 61
2. Teilstationäre Leistungen .............................................................................. 62
3. Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses ...................................... 62
4. Gemeinsame Unterbringung von Müttern mit Kindern § 19 SGB VIII ........ 66
5. Eingliederungshilfe § 35 a SGB VIII .............................................................. 67
6. Inobhutnahme ................................................................................................. 68
7. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ....................................................... 69
Adoptionsvermittlung ........................................................................................ 71
Pflegekinderdienst ............................................................................................. 76
Jugendgerichtshilfe............................................................................................ 80
Präventionsstelle vorbeugende Wohnungshilfen .......................................... 83
Betreuungsstelle ................................................................................................ 89
Jugendarbeit ....................................................................................................... 94
Jugendhilfeaufwand ......................................................................................... 103
Kinder-, Jugendlichen- und Familienbaum .................................................... 109
1
Das, worauf es ankommt,
können wir nicht vorausberechnen.
Die schönste Freude erlebt man da,
wo man sie am wenigsten erwartet.
Antoine de Saint-Exupéry
Vorwort
Das Jahr 2015 war für die Bayerischen Jugendämter eines der turbulentesten und
anspruchsvollsten. Sämtliche Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte, wie zum Beispiel das
Anliegen der Weiterentwicklung des Inklusionsgedankens im Bereich der Jugendhilfe,
mussten hinter einer rasant wachsenden dringlichen Aufgabe zurücktreten, der
kindeswohlgerechten Betreuung und Versorgung zum Teil schwer traumatisierter
unbegleiteter Minderjähriger aus den Krisenherden dieser Welt. Sie haben ihre Heimat
verlassen und hoffen, hier bessere, weil sichere Lebensbedingungen zu finden, woraus
sich dann doch wieder ein Inklusionsaspekt ergibt.
Die Bewältigung dieser Aufgabe erforderte in diesem Jahr von den Beteiligten und
Kooperationspartnern innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe ein hohes, oft weit über
das normale Maß hinausgehendes Engagement und Flexibilität. Nicht jede Schnittstelle
zu anderen Institutionen und Organisationen war so belastbar, dass die
Aufgabenbewältigung immer spannungsfrei gelungen wäre. Vielmehr musste die
Jugendhilfe die nicht neue und dennoch immer wieder leidvolle Erfahrung machen, dass
sich manch andere Akteure problemlos aus Bezügen zurückziehen können und die
abschließende Verantwortung selbstverständlich dem Jugendamt zugeordnet wird.
Vorbildlich gestaltete sich im Jahr 2015 wiederum die gemeinsame Sorge für „unsere
uM“ (unbegleitete Minderjährige), die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit den 3 Bamberger Trägern Don Bosco, SKF und Caritas Jugendhilfe Pettstadt, sowie
mit der Regierung von Oberfranken, dem „Gesundheitsamt“, der VHS Bamberg, der
Initiative „Freund statt fremd“, mit dem Ausländeramt und dem Amt für soziale
Angelegenheiten der Stadt Bamberg, der Staatlichen Berufsschule und dem Staatlichen
Schulamt. Ab August ist in diesem Aufgabenbereich ein „neuer alter“ Träger, die AWO
eingestiegen. Das Kolping-Berufsbildungs-gGmbH Bamberg war ebenfalls bereits „am
Start“, konnte dann aber mangels geeigneter Räumlichkeiten leider nicht starten. Das
verlässliche und gut funktionierende Netz für junge Menschen aus Kriegs- und
Krisengebieten bedarf zwar stets enger und zum Teil zeitintensiver Absprachen, erweist
sich aber als sehr verlässlich.
Nachdem im Jahr 2014 mit 3.400 Jugendlichen in Relation zu 2013 in etwa die 4-fache
Zahl unbegleiteter Minderjähriger nach Bayern einreiste, mussten im Laufe des Jahres
2015 die Prognosen mehrfach deutlich nach oben korrigiert werden. Zum Jahresende
stand die Zahl 13.000 im Raum. Für das Jahr 2016 konkretisiert die Reform des 2012 in
Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes die Modalitäten der nicht unumstrittenen
bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen. Die hier für die Jugendhilfe
definierten Fristen sind sehr „sportlich“ und es muss abgewartet werden, wie sich die
Umsetzung in der Praxis in mehrerer Hinsicht gestalten wird.
Wir sind derzeit konfrontiert mit der größten Flüchtlingswelle seit dem 2. Weltkrieg. Und
so gehört bei Bedarf unsere Aufmerksamkeit nicht nur den unbegleiteten Minderjährigen,
sondern auch den in großer Zahl kommenden Familien mit Kindern, zum Beispiel im
Bereich der „Frühen Hilfen“ oder im Bereich der Kindertagesstätten. Die Vielfalt von
2
unterschiedlichen kulturellen Lebenshintergründen als Chance für unsere Gesellschaft
zu sehen, lernen wir Tag für Tag.
Die Jugendämter arbeiten seit Jahren in einer permanenten Gratwanderung zwischen
Kindeswohlgefährdung und dem grundgesetzlich verbrieften Elternrecht, zwischen dem
Vorwurf der „Kontroll- oder Kinderklaubehörde“ und andererseits der anklagenden Frage
der Nachbarn, der Familienangehörigen und der Medien wenn passiert ist, was nicht
passieren darf: „Warum? Wo war das Jugendamt? Warum wurde nicht vorausgesehen,
dass die psychische Belastung der Mütter und Väter so groß war, dass es zum
Familiendrama kam? Wer ist der Schuldige?“ Man muss sich bewusst machen, dass ein
solches Ereignis nicht nur ein Supergau für die unmittelbar betroffenen Kinder, Eltern
und Angehörigen, sondern auch psychisch belastend und existenzgefährdend für die
zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes ist, denn im Gegensatz
zu sonstigen Kontaktpersonen der Familie wie zum Beispiel Nachbarn, Ärzten,
Therapeuten, involvierten Gutachtern, Rechtsanwälten oder sogar Richtern werden die
Mitarbeiter des Jugendamtes persönlich in die Verantwortung genommen.
Von erlittenem Leid sich berühren lassen zu können und professionell das Bestmögliche
zu tun, ist persönlich und fachlich stark herausfordernd. Die Stadt Bamberg ermöglicht
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu diesem Zweck die Inanspruchnahme von
Supervision und Fortbildungen. Nach Möglichkeit organisiert das Jugendamt vor Ort
zusätzlich sogenannte Inhousefortbildungen, in diesem Jahr am 12. Mai zum Thema
„Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen“.
Eigenes fachliches Können, abgesicherte Verfahren und genügend zeitliche Kapazitäten
für kollegiale Reflexion sowie ausreichende Personalressourcen müssen gegeben sein,
damit individuelle Hilfestellungen die gewollte Wirkung erbringen. Kinderschutz ist ein
weiterhin expandierendes und anspruchsvolles Aufgabenfeld der Jugendhilfe.
Und so wundert es nicht, dass Fachkräfte, wenn sich die Gelegenheit ergibt, in
„attraktivere“, da weniger belastende Arbeitsfelder als das der öffentlichen Jugendhilfe
wechseln. Die Fluktuation ist hoch und umfassend qualifizierte und persönlich geeignete
und vor allem erfahrene Fachkräfte für die Arbeit des Jugendamtes zu rekrutieren, stellt
sich zunehmend als schwierig dar.
Am 22.10.2015 wurde wieder die jährliche gemeinsame Fachtagung des Netzwerkes
Familienbildung von Stadt und Landkreis Bamberg zum Thema Medienpädagogik,
„Mama, kann ich iPhone?“ durchgeführt. Der Personalwechsel in diesem Arbeitsbereich
zu Beginn des Jahres 2015 vollzog sich reibungslos. Auch wurde in der zweiten
Jahreshälfte mit den Vorbereitungsarbeiten zur „Bamberger Familienmesse plus“ im
März 2016 begonnen.
Alle Präventionsaktivitäten zielen darauf ab, Eltern frühzeitig und umfassend zu
informieren, zu beraten, zu „trainieren“ und zu unterstützen, um einen „guten Start ins
Kinderleben“ zu ermöglichen, denn Kinder und Jugendliche sind Zukunftsgaranten einer
Gesellschaft.
Der weitere Ausbau und die Bemühungen des Aufgabenbereichs Kindertagespflege
ermöglichten auch im Jahr 2015, dass das Jugendamt, bislang zwar nicht immer in der
gewünschten Betreuungseinrichtung, aber dennoch jeden artikulierten Bedarf von Eltern
decken konnte. Laut Elternbefragung im Frühjahr 2015 konnten im Krippensegment
immerhin 85 %, im Kindergarten sogar über 90 % der Kinder den Betreuungsplatz zum
gewünschten Zeitpunkt erhalten.
Bis zum Jahresende 2015 war ein Stand der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige von
425 Krippenplätzen erreicht. Die Betreuung dieser Altersgruppe in Tagespflege, in
3
Kindergartengruppen und in Einrichtungen außerhalb Bambergs kommt noch hinzu, so
dass wir für Bamberger Kinder insgesamt eine Versorgungsquote von rund 50 % erreicht
haben. Allerdings nimmt der Betreuungsbedarf weiterhin zu.
Die gesetzlich vorgeschriebene und qualifizierte Bedarfsplanung des Jugendamtes und
die kommunalen Bemühungen um die Schaffung der erforderlichen Betreuungsplätze
erlebt durch die Zuweisung von Asylbewerbern und Flüchtlingen aus Kriegs- und
Krisengebieten eine nicht zu kalkulierende zusätzliche quantitative Herausforderung, von
den qualitativen Herausforderungen für das Kindertagesstättenpersonal in der Arbeit mit
traumatisierten Kindern ganz zu schweigen.
Hilfen zur Erziehung mit und für Klientinnen und Klienten in geeignetem Umfang
wirkungsorientiert zu implementieren, ist originäre Aufgabe kommunaler Jugendhilfe.
Jugendhilfeleistungen sind auch nicht als „Luxusgeschenk“ für Hilfesuchende zu sehen,
sondern stets durch einen individuellen und konkreten Bedarf begründet. Die
Leistungsadressat/innen von Jugendhilfen sind weiterhin zu einem signifikanten Anteil
alleinerziehenden Haushalte und Empfänger/innen von Transferleistungen.
Über Jahre ist die Entwicklung bzw. die Dramatik der gestiegenen Aufwendungen für
Hilfen zur Erziehung, insbesondere im stationären Bereich, Thema der
Haushaltsberatungen. Kommunale Haushalte ringen mit der Frage, welche anderen
(freiwilligen) Leistungen „gestrichen“ werden können, um den Jugendhilfeetat
entsprechend auszustatten. Die Nachfrage, wie denn gesteuert werden kann und muss,
damit der Anstieg der Kosten gedämpft werde, ist nicht nur im monatlichen
Haushaltscontrolling ein zentraler Punkt.
Die „eine“ Lösung für diese Entwicklung gibt es trotz rückläufiger Kinderzahlen aufgrund
der Komplexität der Lebenswelten von Menschen und örtlichen Strukturen (Prävention,
Armutsrisiken u.a.) nicht. Hinzu kommen anhaltend hohe Zahlen von Verdachtsfällen auf
Kindeswohlgefährdung
mit
schwierigen
und
emotional
sehr
belastenden
Abwägungsprozessen. Einige gravierende Fälle von Kindeswohlgefährdung nach § 8a
SGB VIII haben auch 2015 wieder viel Zeit und Kraft gebunden.
Die Themen Sucht (Alkohol und Chrystal) und psychische Erkrankungen von Eltern- bzw
Elternteilen spielen im Kontext möglicher Kindeswohlgefährdung weiterhin eine
bedeutende Rolle. Die Einschätzung des Grades der potentiellen Gefährdung eines
Kindes durch die schwankende Verfügbarkeit des Schutz gebenden Elternteils ist umso
schwieriger und für die zuständigen Fachkräfte umso belastender, je jünger das Kind ist.
Kinder- und Jugendhilfe muss Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen
schaffen (§ 3 KKG), Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen und Diensten
abschließen und sich in tragfähiger, sich ergänzender Kooperation mit anderen, zum
Beispiel dem Bildungsbereich Schule für verbesserte Lernchancen und
Bildungsabschlüsse einsetzen.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist inzwischen ein unverzichtbares Element in
der Bamberger Jugendhilfelandschaft und wird im Schuljahr 2015/2016 in den Mittelund der Förderschule fortgesetzt, sowie mit Beginn des Schuljahres um JaS an weiteren
Grundschulen ausgebaut. Auch hier hat die Flüchtlingsbewegung Auswirkungen, der
Migrationsanteil steigt deutlich über 20 %. Im Laufe des Jahres regte der
Jugendhilfeausschuss an, für die 3 Bamberger Berufsschulen ebenfalls eine
Bedarfsfeststellung für Jugendsozialarbeit an Schulen durchzuführen.
Der regelmäßige konstruktive Austausch zwischen den Träger- und Schulvertretern, den
JaSlern und dem Jugendamt im Fachbeirat ist nicht nur in den Förderrichtlinien
vorgeschrieben, sondern erweist sich in der Praxis für alle Beteiligten als qualitativ
wertvolles, Vertrauen förderndes Gremium. Ein sehr enger Kontakt entwickelte sich zu
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den Berufsschulen und den Allgemeinbildenden Schulen mit Übergangsklassen durch
die Herausforderung der Beschulung der unbegleiteten Minderjährigen.
Rasant entwickelte sich auch die Erwartungshaltung mancher Schulen in Bezug auf den
Einsatz von Schulassistenz. Antragssteigerungen benötigen nicht nur erweiterte
fachliche Expertise in der Beurteilung der Teilhabe, sondern auch geeignete Formen der
Bedarfsdeckung, Kinder- und Jugendhilfe darf nicht zum „Ausfallbürgen“ fehlender
Strukturen und Ressourcen des gesellschaftlichen Zieles der Inklusion werden.
Wie bereits im letzten Jahresbericht ausgeführt, erhofft sich das Jugendamt durch die
Schaffung der Stabsstelle „Sozialplanung und -controlling“ und die geplante Verknüpfung
von „JUBB“ („Kinder- und Jugendhilfeberichterstattung in Bayern“) und „PeB“
(Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern“)
Steuerungsimpulse, die mit der bestehenden Personaldecke des Jugendamtes bislang
nicht realisierbar waren und sind.
Das Jahr 2015 war durch die hohe Personalfluktuation, insbesondere die
Sachbearbeitung der unbegleiteten Minderjährigen betreffend, wieder einmal eine
Herausforderung. Ferner fand unter anderem durch ein erfreuliches Ereignis ein
Personalwechsel im ASD (Allgemeiner Sozialdienst), sowie Veränderungen in den
Bereichen der Verwaltung und in der „KoKi - Netzwerk frühe Kindheit“ statt. Hinzu kam
die Notwendigkeit der Überbrückung längerer Erkrankungen.
Darüber hinaus war infolge der Schaffung Stabsstelle „Sozialplanung und -controlling“
auf Referatsebene ein personeller Wechsel bei der Zuständigkeit für die Koordination der
„Familienstützpunkte“ und der Beteiligung an der Jugendhilfeplanung zu bewältigen. Die
vielfältigen Wechsel sind stets mit einem nicht zu vernachlässigenden Aufwand für alle
Beteiligten was Vertretung, Einarbeitung etc. anbetrifft und sind für die Bürger mit
Gewöhnung an neue Ansprechpartner verbunden.
Fachliche und organisatorische Abwägungen, sowie Subsidiaritätsaspekte führten zum
Beginn des neuen Jahres dazu, das Modul „Aufsuchende Jugendarbeit/Streetwork“ als
Baustein aus dem Sachgebiet Jugendarbeit herauszulösen und dem „Gesamtkonzept
Offene Jugendarbeit“ anzugliedern. Die neuen Mitarbeiter stellten sich im Frühsommer
2015 im Jugendhilfeausschuss vor.
Am 09.10.2015 fand die Einweihungsfeier für das „Jugendförderzentrum BaskidHall“ im
Stadtteil Gereuth statt. Seit Schuljahresbeginn 2015/2016 hat auch die städtische
Hausaufgabenbetreuungsstelle dort ihr neues Domizil begründet.
Sehr erfreulich war in diesem Jahr wiederum die konstruktive und vertrauensvolle
Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt, mit
den Bamberger Kindertagesstätten, sowie die engen und guten, wenn auch
zeitintensiven Institutionen, Dienststellen und Schulen übergreifenden Kooperationen.
Im Jahresrückblick nicht vergessen werden darf das fast schon zur lieb gewonnenen
Tradition gewordene, sehr beeindruckende soziale Engagement von städtischen
Kolleginnen aus anderen Ämtern.
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Mein besonderer Dank gilt allen Ehrenamtlichen und Spendern für ihre ideelle Hilfe und
ihre materielle Großzügigkeit, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Stadtjugendamt Bamberg für das trotz enormer Belastungen konstruktive, engagierte
und kollegiale Miteinander, den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, sowie den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Landesjugendamtes, der Regierung
von Oberfranken und des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration für die äußerst wertvolle und unbürokratische Unterstützung und
das von gegenseitigem Respekt getragene Miteinander.
Bamberg, im Mai 2016
Christine Behringer-Zeis
Jugendamtsleiterin
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Ziele und Visionen 2016 – 2021
Die Entwicklung die Belange von Flüchtlingen betreffend hat gezeigt, wie wenig langfristig
planbar der soziale Bereich ist. Dennoch wird dem Wunsch des Jugendhilfeausschusses
entsprochen und die relevantesten Ziele und Überlegungen nicht abschließend aufgezählt.
Auch die Reihenfolge stellt keine Wertung der Wichtigkeit dar. Selbstverständlich können
aktuell noch nicht bekannte gesetzliche Veränderungen nicht in Planungen aufgenommen
werden. Ebenso wie dieser Vorspann wiederholt sich auch eine Reihe von Punkten ganz
bewusst über die Jahre hinweg immer wieder.
Für das Bamberger Jugendamt sind von besonderer Bedeutung:
1.
Die Integration bzw. Inklusion von Menschen mit Behinderung, von Migranten und
Migrantinnen, sowie sozial benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die
Berücksichtigung der Belange dieser Mitbürger/-innen fand und findet bei all unseren
Überlegungen und Planungen in 2015 und 2016 schwerpunktmäßig in den
Arbeitskreisen der Jugendhilfeplanung besondere Aufmerksamkeit.
Die Überlegungen und Diskussionen um die sogenannte „große Lösung“, die
Erweiterung
der
Zuständigkeit
der
Jugendhilfe
über
den
§
35a
SGB VIII „Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung“
hinaus um die §§ 35b und c SGB VIII „Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer
körperlichen und/oder geistigen Behinderung“ betreffend gibt es weiterhin keine
konkreten Entwicklungen.
Nachdem die Belange behinderter Menschen unabhängig vom Alter (im
Kindertagesstättenbereich, in der Jugendarbeit, „Elternassistenz“ bei den Hilfen zur
Erziehung) in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe Beachtung finden müssen, trifft
sich punktuell übergreifend eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern der Arbeitskreise
Jugendhilfeplanung.
Das Thema „Schulbegleiter“ oder synonym „Integrationshelfer“, bei dem die Jugendhilfe
gezwungenermaßen zum Ausfallbürgen für das auf die Umsetzung der UNBehindertenrechts-Konvention noch nicht hinreichend vorbereitete System Schule
wird, begleitet uns weiterhin.
Als 2 konkrete Ziele sind der Abschluss einer überregionalen Kooperationsvereinbarung
der Jugendämter mit dem Bezirk Oberfranken die Betreuung behinderter Pflegekinder
und der Pflegeeltern betreffend, sowie die Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten einer
betreuten Wohnform für geistig behinderte oder psychisch beeinträchtigte Eltern/Mütter
mit ihrem Kind/ihren Kindern zu nennen.
Die Integrations-/Inklusionsbemühungen für die unbegleiteten Minderjährigen wird im
entsprechenden Kapital diese Berichts erläutert.
2.
Die Mitwirkung an der Verbesserung der Familienfreundlichkeit der Kommune, z.B.
durch einen weiterhin bedarfsgerechten quantitativen und qualitativen Ausbau mit
Betreuungseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder, ist Daueraufgabe. Im Sinne
der Partizipation der Eltern wird die jährliche, in Zusammenarbeit mit der Universität
Bamberg gestaltete Online-Elternbefragung in verschiedenen Sprachen fortgesetzt.
Aber auch die unter Punkt 3 im Folgenden beschriebenen Angebote sind Kriterien für
die Familienfreundlichkeit einer Stadt.
3.
Intensivierung der „frühen Prävention“, z.B. durch Etablierung von Angeboten wie
„KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ und „Familienstützpunkte“, Ausbau von Projekten zur
Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern wie „Opstapje“ und „Opstapje Baby“
(Träger SKF) oder „Babybedenkzeit“ (Träger profamilia), der Einsatz von
Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern, sowie fortgesetzte
7
Recherche im Hinblick auf weitere geeignete Projekte und niederschwellige Hilfen. In
diesem Sinn wurden in 2015 die Projekte „ElternAG“ und „Welcome“ fortgeführt.
Verbunden mit den Schlagworten „Familienfreundlichkeit“, „Familienbildung“ und
„Stärkung der Erziehungskompetenz“ liefen in den letzten Monaten des Jahres 2015 die
Vorbereitungen für die große Kooperationsveranstaltung „Familienmesse Plus“ am
05.03.2016.
Der Ausbau „Früher Hilfen“ und das nicht nur beschränkt auf das frühe Alter der Kinder,
sondern gemeint ist auch frühzeitig im Sinne des Präventionsgedankens, wie zum
Beispiel durch „JaS an Grundschulen“, sind auch in den nächsten Jahren unser
Anliegen.
4. Fortsetzung des Gesamtkonzeptes Offene Jugendarbeit in der Stadt Bamberg. Seit
Anfang 2015 sind wir in der Vertragsverlängerung um weitere 3 Jahre bis Ende 2017. Im
Laufe des Jahres 2016 ist zu klären, ob möglicherweise nach geändertem europäischen
Recht, trotz größter Zufriedenheit mit der vertrauensvollen und sehr erfolgreichen
Kooperation zwischen öffentlichem und freiem Träger der Jugendhilfe für eine
Fortsetzung der Zusammenarbeit ab 2018 eine Ausschreibung erfolgen muss. Auch die
Überführung des Moduls „Streetwork“ in das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit
konnte reibungslos umgesetzt werden.
Im September 2015 wurde das „Jugendförderzentrums BaskidHall“ im Stadtteil Gereuth
baulich fertiggestellt und von den Nutzern in Betrieb genommen. Eine neue Heimat und
erheblich verbesserte räumliche Möglichkeiten fand dort auch die städtische
Hausaufgabenbetreuungsstelle Gereuth.
5. Im schulischen Bereich verfolgt das Jugendamt weiterhin das Ziel, seine Präsenz in der
Institution Schule auszubauen. Die Jugendsozialarbeit an Schulen JaS hat sich als
„vor-Ort-Angebot“ der Jugendhilfe zur großen Zufriedenheit aller Beteiligten gut etabliert.
Aus dieser Erkenntnis heraus erfolgte trotz anhaltend angespannter Haushaltslage der
Stadt der Einstieg in JaS an 3 Grundschulen (Programm „JaS 1000“). Nachdem eine
weitere Bamberger Grundschule die staatlichen Förderkriterien erfüllt, wurde dort der
Start für September 2016 vorbereitet.
Ebenfalls großer Bedarf wurde von Seiten der 3 Staatlichen Berufsschulen in Bamberg
artikuliert und bestätigt. Abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
muss auch hier der Ausbau in Absprache mit dem Landkreis Bamberg angestrebt
werden. Dieses Ziel deckt sich unter den Aspekten „Integration“ „Chancengleichheit“
„Teilhabe“
mit
den
Maßnahmenempfehlungen
des
Flächenübergreifenden
Integrationskonzeptes (Stand: 19.07.2011).
6.
Eine wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die
bedarfsgerechte Unterbringung, Betreuung und Versorgung der zumeist traumatisierten
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Krisen- bzw. Kriegsgebieten. Die
Prognosen für das Jahr 2015 wurden um ein vielfaches überschritten und so hat sich die
Zuständigkeit der Stadt Bamberg für diese Zielgruppe im Laufe des Jahres in etwa
verdreifacht. Im Zuge dessen wurden im Laufe des Jahres 3 weitere sozialpädagogische
Wohngruppen geschaffen, sowie Wohnmöglichkeiten zur Verselbständigung
erschlossen.
Zum 01.11.2015 trat das „Gesetz zur bundesweiten Verteilung der uM“
(Alltagssprachversion) in Kraft. Nachdem bayernweit, insbesondere bei den überlasteten
Kommunen an den Haupteinreiseregionen, noch eine große Zahl unbegleiteter
Minderjähriger in Notunterkünften leben, gab es in Bamberg keinen Leerstand von
Jugendhilfeplätzen. Nach Einschätzung der Verantwortlichen könnte Bayern ab dem
Frühjahr 2016 erneut für die Unterbringung von weiteren unbegleiteten jungen Menschen
zuständig werden. Ziel muss daher die Schaffung auch niederschwelliger
Betreuungsmöglichkeiten für junge Flüchtlinge sein, die ein weniger intensives
Betreuungssetting brauchen, um jeweils bedarfsgerechte Hilfe leisten zu können.
8
7. Die
kontinuierliche
Verbesserung
der
Organisationsabläufe
durch
Personalentwicklung (Weiterqualifizierung der Fachkräfte im Bereich Diagnostik und
Risikoeinschätzung) und durch Einhaltung verbindlicher interner und externer
Verfahrensabläufe (Kooperations- und Kontrollsysteme) zur Gewährleistung des
Kindesschutzes nach § 8a SGB VIII, sowie zur Erfüllung der Aufgaben nach § 8b SGB
VIII „Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ von
Personen und Trägern, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen,
d.h. auch Lehrer, Ärzte und Kindertagesstättenpersonal sind unverändert wesentliche
qualitative Ziele. Um die Kompetenz der Fachkräfte im Kinderschutz kontinuierlich zu
qualifizieren fand am 12.05.2015 wieder eine Inhousefortbildung zum Thema „Lernen
aus problematischen ambulanten Fallverläufen statt.
Für die kommenden Jahre wird die Intensivierung der interkulturellen Kompetenzen der
Mitarbeiter/innen erforderlich werden, um Missverständnissen vorzubeugen und die
Aufgaben des SGB VIII angemessen erfüllen zu können.
Weiterer Qualifizierungsbedarf wird in der Erfüllung der Aufgaben nach dem § 50 SGB
VIII, zum Beispiel in der Rollenwahrnehmung im Familiengericht bei
Erörterungsgesprächen oder sonstigen Anhörungen gesehen.
8. Die kontinuierliche Information der Entscheidungsgremien über die jeweils erforderliche
Personalausstattung zur Gewährleistung der Wahrnehmung der gesetzlichen
Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII.
Eine organisatorische Herausforderung ist seit Anfang Februar 2014 die Vertretung der
vakanten ASD-Leitungsstelle, da sich nicht nur in anderen Berufsfeldern, sondern auch
in diesem Bereich der Jugendhilfe der Fachkräftemangel bemerkbar macht. Dies ist
auch vor dem Hintergrund der erforderlichen hohen Qualifikation und der immensen
Verantwortung zu sehen, die mit dieser Position einhergeht.
Aus der Sicht des Jugendamtes bestehen trotz aller Kreativität weiterhin personelle
Defizite bezüglich



der Kindertagesstättenfachberatung
der Jugendhilfeplanung (nur 0,25%-Besetzung aktuell) und
der Adoptionsvermittlungsstelle –
dieser sehr anspruchsvolle Arbeitsbereich ist seit Jahren mit 10
Wochenstunden ebenfalls heillos unterbewertet und wird seit einigen Jahren
Jahr um Jahr jeweils befristet um 5 Stunden aufgestockt, immer unter der
Option, dass eventuelle Gebühreneinnahmen für Auslandsadoptionen zur
Deckung des Mehr an Personalkosten herangezogen werden.
Dem in den letzten Jahren durch die Schaffung einer „Gemeinsamen
Adoptionsvermittlungsstelle Bamberg-Forchheim“ gravierend gesteigerten
Arbeitsanfall, der durch das „Gesetz zur vertraulichen Geburt“ noch
anspruchsvoller und zeitintensiver geworden ist, sollte endlich durch eine
unbefristete Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 19,5 Stunden entsprochen
werden.
Christine Behringer-Zeis
Jugendamtsleiterin
9
1
Ziel
Motivierende
Arbeitsorganisation


2
Zukunftsorientierte
Personalentwicklung


10

3
Qualitätsentwicklung und–
sicherung sowie
Evaluation





Zielerreichung 2015
kontinuierliche Beobachtung der
Arbeitsbelastung, Anpassung der
Bezirkszuschnitte ist erfolgt, Beobachtung der
Entwicklung des Personalbedarfs abhängig von
gesetzlichen Änderungen, (Gesetz zur
vertraulichen Geburt, Reform des
Betreuungsrechts oder auch die Zuweisung
weiterer uM etc.) und des damit
einhergehenden Büroraumbedarfs
Sicherung der erforderlichen
Fortbildungsbedingungen gemäß § 72 SGB VIII
wurde bei der Auswahl der Fortbildungen
sowohl für die einzelnen Mitarbeiter, als auch
das gesamte Team berücksichtigt
Beibehaltung der Aufstockung der zu knapp
bemessenen Stelle Adoptionsvermittlung
(5 Stunden)
kontinuierliche bedarfsgerechte Fortschreibung
der Checkliste für die Einarbeitung neuer
Mitarbeiter/innen
kontinuierliches, prozesshaftes Ziel gemäß §§
79 und 79a SGB VIII
Modifikation des Handlungskonzeptes zum § 8a
Kindeswohlgefährdung unter dem Blickwinkel
des Bundeskinderschutzgesetzes
Überarbeitung des Meldebogens
Kindeswohlgefährdung
Erstellung einer Kriterienliste zur Klärung der
Rückführungsmöglichkeit von Kindern in die
Herkunftsfamilie
Modifizierung des Hilfeplanverfahrens nach §
36 SGB VIII konnte noch nicht erfolgen
10








Zielsetzung 2016
dauerhaftes Ziel, kontinuierliche Beobachtung
der Arbeitsbelastung, Einbezug der
Sozialplanung, Beobachtung der Entwicklung
des Personalbedarfs abhängig von
gesetzlichen Änderungen, von der weiteren
Entwicklung der Zuwanderung von
Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten
Minderjährigen, sowie bedingt durch das
Wachstum der Stadt
Sicherung der erforderlichen
Fortbildungsbedingungen gemäß § 72 SGB VIII
dauerhaftes Ziel, Sicherung der erforderlichen
Fortbildungsbedingungen gemäß § 72 SGB VIII
Entfristung der Aufstockung wegen seit Jahren
zu knapp bemessene Stelle Adoptionsvermittlung
kontinuierliche bedarfsgerechte Fortschreibung
der Checkliste
kontinuierliches, prozesshaftes Ziel gemäß §§
79 und 79a SGB VIII
fortlaufende dynamische Anpassungen
Modifizierung des Hilfeplanverfahrens nach §
36 SGB VIII
Ziel


4
5
11
6
7
Leistungsvereinbarungen,

Leistungsbeschreibungen
in
ambulanten,
teilstationären,
stationären Bereichen der
erzieherischen Hilfen
Qualitätszirkel für die SPFH 
sowie
Erziehungsbeistandschaften
Gesamtbayerische

Jugendhilfeberichterstattung
JUBB
Erfüllung der
Vorgaben zur
pflege.
gesetzlichen 
Kindertages-
Zielerreichung 2015
Erstellung eines verbindlichen
Handlungsleitfadens für die Durchführung von
Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII
(Dokumentation und Schnittstellen), befindet
sich im Handbuch ASD und im Rufdienstordner
dynamische Anpassung
Zielsetzung 2016
Implementierung des neuen Gesetzes zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung
und Betreuung ausländischer Kinder und
Jugendlicher, unter anderem § 42a SGB VIII
Vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten
Minderjährigen (Verfahrensablauf,
Schnittstellen etc.)
 Erschließung geeigneter
Anschlussperspektiven an die Jugendhilfe für
volljährig gewordene Flüchtlinge im Hinblick
auf eine gelingende Integration in die
Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt
 dynamische Anpassung
dynamische Anpassung

dynamische Anpassung
Sichtung der Ergebnisse und sofern
aussagekräftig Erarbeitung von Konsequenzen,
jedoch immer vor dem Hintergrund der
fiskalischen Realisierbarkeit, konnte wegen
anderer Arbeitszeit bindender Aufgaben nicht
erreicht werden. Das Material wurde der
Stabsstelle Sozialplanung zur Kenntnis
gebracht
Sondierung der Möglichkeiten weiterer
Betriebskindertagesstätten, Öffentlichkeitsarbeit
und Akquise zur Bedarfsdeckung,
Weiterentwicklung der
Tagesmütterqualifizierung

Sichtung der Ergebnisse und sofern
aussagekräftig Erarbeitung von
Konsequenzen, jedoch immer vor dem
Hintergrund personeller Zeitkapazitäten und
der fiskalischen Realisierbarkeit

fortgesetzte Bedarfsplanungen und
Realisierung von Betreuungs-/Krippenplätze
im Rahmen der sehr angespannten
finanziellen Möglichkeiten
Quantitative und qualitative Weiterentwicklung
der Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen (uM)
11

8
Ziel
Bedarfsgerechter Ausbau der 
Kinderbetreuung für unter 3Jährige, Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz ab dem
1. Lebensjahr
Weitere Professionalisierung 
des Pflegekinderdienstes


12
9
Kinderschutz, Netzwerk frühe 
Hilfen/Familienbildung






Zielerreichung 2015
Durchführung von Qualifizierungskursen für das
Personal im Hinblick auf die qualifizierte
Betreuung von unter 3-Jährigen

Zielsetzung 2016
aktuell nicht erforderlich
kontinuierliche Weiterentwicklung des
Konzeptes, Evaluation, verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit und Akquise durch
gemeinsamen professionellen Internetauftritt mit
der Kindertagespflege und mit der
Adoptionsvermittlung
Priorität erhielt weiterhin die erfolgreiche
Betreuung der Familien zur Stabilisierung
schwieriger Pflegeverhältnisse
Verbesserung des „Begleiteten Umgangs“
konnte erreicht werden

kontinuierliche Weiterentwicklung

kontinuierliche Weiterentwicklung

Hausbesuchsangebot bei Neugeborenen mit
Übergabe der Elternbriefe (Art. 1 § 2 Abs. 2
BKiSchG) und des Willkommenspakets
Weitere Kooperationsvereinbarungen mit den
Netzwerkpartnern (Art. 1 § 3 Abs. 3 BKiSchG)
wurden geschlossen
Einsatz von Familienhebammen und
Kinderkrankenschwestern
Fortschreibung der Konzeption KoKi
koordinierende Begleitung der Familienstützpunkte mit dem Ziel der Verstetigung
wurde erreicht, jährliches Netzwerktreffen mit
Anbietern Familienbildung fand statt
Fortsetzung des Projektes ElternAG
Pflege des Internetportals www.bambergfamilienfreundlich.de

eine weitere Flexibilisierung dieser Leistung
wird als Bedarf von Seiten des
Familiengerichts, bzw. einzelner Eltern
artikuliert
wird fortgesetzt

wird fortgesetzt


Fortschreibung der Konzeption KoKi
koordinierende Begleitung der Familienstützpunkte, Durchführung der „Familienmesse
Plus“ 2016


Fortsetzung des Projektes ElternAG
wird fortgesetzt
12
10
11
Ziel
„Opstapje“,
Präventions- 
programm zur Stärkung der
Erziehungs-fähigkeit der Eltern
Programm „Soziale Stadt“


12
Kooperationsstrukturen

13


13
Überprüfung von Anträgen, 
Anregungen und Wünschen
den
Jugendhilfebereich
betreffend im Hinblick auf
Geeignetheit, Notwendigkeit
und Umsetzbarkeit
Zielerreichung 2015
Fortsetzung der Projekte „Opstapje und
„Opstapje Plus„ (6 bis 18 Monate) im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten
Fachliche Beratung und Unterstützung im
Hinblick auf die Schaffung des Jugendförderzentrums, Teilnahme an den
Lenkungsgruppensitzungen
„Umzug“ der städtischen
Hausaufgabenbetreuung in die neue BaskidHall
die Pflege der Kooperationsstrukturen und ein
weiterer Ausbau, sowie die Stabilisierung des
Netzwerks, z.B. bei „PJS“, der „Guten Fee“, den
„Familienstützpunkten“, „Spielplatzpaten“, dem
Familienbeirat, der Bamberger Frauen- und der
Kinderklinik,
dem
Amt
für
soziale
Angelegenheiten, dem Jobcenter, der Agentur
für Arbeit etc. erfolgte im Rahmen der
personellen und zeitlichen Ressourcen
Kooperation
mit
den
Trägern,
den
Mitarbeiter/innen und den Schulen von
Jugendsozialarbeit an Schulen „JaS“
JaS an Grundschulen wurde im Schuljahr
2015/2016 bedarfsgerecht ausgebaut und die
der Arbeitsauftrag des Jugendhilfeausschusses
zum Einstieg von JaS an Berufsschulen
eingeleitet
praktizierte Aufgabe sowohl im Bereich Kindertagesstätten, als auch den Bereich
Jugendarbeit oder übergreifende Belange wie
die Familienfreundlichkeitsprüfung,
Mehrgenerationenhäuser, flächenübergreifendes Integrationskonzept, aber auch
von Einzelpersonen/ Mitbürger/innen
13



Zielsetzung 2016
Fortsetzung der Projekte „Opstapje und
„Opstapje Plus„ (6 bis 18 Monate) im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten
wird fortgesetzt

Modifizierung des Konzeptes in Kooperation
mit freiem Träger und Einbindung in das
Konzept der BaskidHall
kontinuierliche Aufgabe

Grundvoraussetzung

bedarfsgerechte Erweiterung von JaS an
Grundschulen und Vorbereitung des, bzw.
Einstieg in JaS an Berufsschulen

kontinuierliches Ziel im Sinne der Partizipation
Ziel

14
Familienbeirat


15
14
16
17
Aktualisierung
des 
Informationssystems
des
Jugendamtes nach außen

Veröffentlichung und

Aktualisierung von Broschüren
und eigenen Faltblättern,
Öffentlichkeitsarbeit
Offene Jugendarbeit in der 
Stadt Bamberg

18
Aufsuchende Jugendarbeit/
Streetwork

Zielerreichung 2015
Mitarbeit bei der Beantragung von Fördermitteln
für die Sanierung der ehemaligen
Jugendherberge Wolfsschlucht
Beratung und Unterstützung des
Familienbeirats bei der Umsetzung von
Vorhaben auf Anfrage, Überprüfung von
Anregungen und Wünschen die Jugendhilfe
betreffend
Fortsetzung der vertrauensvollen
Zusammenarbeit
Jugendamt im Internet (www.Bamberg.de/
Jugendamt, www.jugendportal.bamberg.de),
Pflege des Internetauftritts
Pflege der Online-Anmelde-/Wartelistensoftware für den Kinderkrippen-/Kindergartenbereich
Beteiligung an Infoveranstaltungen und
Vorträgen je nach den zur Verfügung stehenden
personellen und finanziellen Ressourcen







Kontinuierliche Weiterentwicklung, Überprüfung 
der Umsetzungsmöglichkeiten von
Partizipationswünschen Jugendlicher
(schrittweise Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen)
Verlängerung der Vertragslaufzeit über das Jahr 
2014 hinaus für zunächst weitere 3 Jahre ist
erfolgt.
Fortsetzung der bewährten Arbeit durch den

freien Träger (Subsidiarität) als Baustein des
Gesamtkonzeptes Offene Jugendarbeit und
kontinuierliche Anpassung an neue
Entwicklungen
14
Zielsetzung 2016
Mitarbeit an der Entwicklung des geplanten
Konzeptes „Erlebnispädagogisches
Kompetenzzentrum“
Beratung und Unterstützung des
Familienbeirats bei der Umsetzung von
Vorhaben auf Anfrage, Überprüfung von
Anregungen und Wünschen die Jugendhilfe
betreffend
Fortsetzung der vertrauensvollen
Zusammenarbeit
Pflege des Internetauftritts
Überarbeitung www.jugendportal.bamberg.de,
jugendgerechtere Gestaltung
Pflege der Online-Anmelde-/Wartelistensoftware für den Kinderkrippen-/Kindergartenbereich
Beteiligung an Infoveranstaltungen und
Vorträgen je nach den zur Verfügung
stehenden personellen und finanziellen
Ressourcen
Kontinuierliche Weiterentwicklung,
Überprüfung der Umsetzungsmöglichkeiten
von Partizipationswünschen Jugendlicher
(schrittweise Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen)
Weichenstellung für künftige Jahre
Fortsetzung des Begonnenen
19
Ziel
Unbegleitete minderjährige 
Flüchtlinge (uM)
Zielerreichung 2015
Weiterhin professionelle Bearbeitung der

Aufgabe, Anpassung der Betreuungssettings an
den jeweiligen Bedarf der uM, auf Grund des
enormen Anstiegs der Hilfesuchenden im Verlauf
des Jahres 2015 erfolgte der erforderliche
quantitative Ausbau.



20
Asylbewerberfamilien

Unterstützung der Asylbewerberfamilien im
Rahmen der Möglichkeiten z.B. den Besuch von
Kitas betreffend, Willkommensbesuche im
Rahmen der Frühen Hilfen, Vermittlung zu
Angeboten der Jugendarbeit und in allen Fällen
des Verdachts von Kindeswohlgefährdung im
Sinne des § 8a SGB VIII
15
15

Zielsetzung 2016
Umsetzung der bundesweiten Verteilung der uM
im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher, sofern
Verteilfähigkeit besteht
Begleitung von Familienzusammenführungen
quantitative Anpassung eine sich
möglicherweise weiterhin entwickelnden
Platzbedarfs
Entwicklung von Anschlussperspektiven für
junge Volljährige/ ehemalige uM
Unterstützung der Asylbewerberfamilien im
Rahmen der Möglichkeiten z.B. den Besuch von
Kitas betreffend, Willkommensbesuche im
Rahmen der Frühen Hilfen, Vermittlung zu
Angeboten der Jugendarbeit und in allen Fällen
des Verdachts von Kindeswohlgefährdung im
Sinne des § 8a SGB VIII
Jugendhilfeplanung der Stadt Bamberg
Bericht des Arbeitskreises Kindertagesstätten der Jugendhilfeplanung der Stadt
Bamberg
Der Arbeitskreis hat sich 2015 insgesamt zu fünf Sitzungen getroffen.
Themenfelder und Schwerpunkte des Arbeitskreises im Jahr 2015:
1. Elternbefragung online
Das alljährliche Projekt wurde wie gewohnt mit großem Erfolg durchgeführt. Die
Beteiligung ist erfreulicherweise weiter auf einem guten Maß. Trotzdem hat der
Arbeitskreis gefragt: „Können wir für die Beteiligungsquote noch mehr tun?“ Das Ziel,
eine höhere Quote, soll über die Motivation der Einrichtung, ihre Eltern anzusprechen
in Form des Anschreibens zur Elternbefragung erreicht werden. Intensiv vorbereitet
wurde das Thema Inklusion. Zum Tragen wird der neue Themenblock im Jahr 2017
kommen.
Die hohe Zufriedenheit der Eltern ist nach wie vor stark ausgeprägt. Nach
Auswertung
der
Ergebnisse
wurde
über
eine
Aktualisierung
der
Maßnahmenempfehlungen diskutiert.
2. Inklusion
Schwerpunktmäßig wurde im Arbeitskreis das Bewusstmachen der Grenzen
besprochen. Die Grenzen der Umsetzung von Inklusion müssen aufgezeigt und
bewusst gemacht werden. Dennoch muss es das Ziel sein, die Grenzen zu
überwinden. Der Blick muss geweitet werden. Inklusion darf nicht nur in
Zusammenhang mit Behinderung gesehen werden. Es geht auch darum, Barrieren
für Flüchtlinge, Hochbegabte, usw. abzubauen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
Inklusion wurden behandelt. Der Arbeitskreis ist aber für die Umsetzung nicht
verantwortlich. Ziel muss es sein, die Diskussion anzuschieben, das Thema bewusst
zu machen und in die Gesellschaft zu implementieren.
Darüber hinaus wurden schon bestehende Modelle gesichtet.
3. Situation in Kindertagesstätten für Flüchtlingskinder
Problematik im Bereich Kindertagesstätten: Die Plätze sind begrenzt und die große
Herausforderung besteht darin, die bereits ohnehin schon knappen Kapazitäten an
Betreuungsplätzen zu erweitern. Einen Träger für neue Einrichtung zu finden wäre
nicht das Problem, sondern die geeigneten Räumlichkeiten. Die Situation mit Hilfe
von Tagesmüttern zu meistern ist auch schwierig. Grundsätzlich sollte die
Kooperation zwischen den Institutionen und Initiativen, die mit den Flüchtlingsfamilien
arbeiten, und den entsprechenden Arbeitskreisen verstärkt werden.
4. Entwicklungen im BayKiBiG
Die Weiterentwicklungen und Veränderungen im BayKiBiG sind ein fortlaufendes
Thema im Arbeitskreis. Dabei werden Vorschläge für die Veränderungen und
Anpassungen diskutiert und besprochen.
R. Korschinsky, Moderator
16
Bericht des Arbeitskreises Jugendarbeit der Jugendhilfeplanung der Stadt Bamberg
Der Arbeitskreis hat sich im Jahr 2015 zu fünf Sitzungen getroffen.
Folgende Schwerpunkte und Themen hat der Arbeitskreis in diesem Jahr bearbeitet:
1.
Das Thema Inklusion ist schon seit einiger Zeit Thema im Rahmen der
Jugendhilfeplanung. Langfristig gewünscht ist keine Behindertenhilfe, sondern
Jugendhilfe für alle. Neben den Arbeitskreisen hatte eine Arbeitsgruppe aus
Vertretern und Vertreterinnen aller Arbeitskreise, übergreifend das Thema bearbeitet
und die Ergebnisse laufend in die Diskussion der einzelnen Arbeitskreise eingespeist.
2.
„Angebote für jugendliche Flüchtlinge“ war ebenfalls ein durchgehender
Tagesordnungspunkt. Es gab einen regelmäßigen Abgleich über die Angebote in der
Stadt Bamberg. Im Rahmen seiner Möglichkeiten hat der Arbeitskreis eine
Koordinierung angestrebt. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten diskutiert, wie das
Thema innerhalb der Jugendarbeit aufgegriffen und umgesetzt werden kann. Die
Thematik der jugendlichen Flüchtlinge wird den Arbeitskreis weiterhin beschäftigen.
3.
Ein neues Ferienangebot der offenen Behindertenarbeit der Lebenshilfe Bamberg
e.V., in Zusammenarbeit mit Stadt und Landkreis Bamberg, für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung wurde vorgestellt und an Hand der Auswertung
reflektiert. Bei dem Projekt „inklusives Ferienprogramm“ werden Angebote für
Jugendliche mit Behinderung geöffnet und insgesamt für deren Bedürfnisse
sensibilisiert. Neu und einzigartig bei dem Projekt ist, interessierten Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung den Weg in das bereits bestehende Ferienprogramm
zu öffnen.
4.
Unbegleitete jugendliche Flüchtlinge waren auch ein wichtiges Thema bei der
regelmäßigen Analyse der Ausbildungssituation. Oft sind Sprachbarrieren ein
massives Problem für eine Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme.
5.
Der Arbeitskreis hat sich mit dem Thema Ganztagesangebot an Grundschulen
beschäftigt und beobachtet weiterhin die Entwicklung in diesem Bereich.
Kombinationsmodelle zwischen Schule und Jugendhilfe sind derzeit in Bamberg nicht
geplant.
R. Korschinsky, Moderator
17
Bericht des Arbeitskreises Hilfen zur Erziehung der Jugendhilfeplanung der Stadt
Bamberg
Der Arbeitskreis hat sich 2015 insgesamt zu vier Sitzungen getroffen.
Themenfelder und Schwerpunkte des Arbeitskreises im Jahr 2015:
1.
„Begleitete Elternschaft“ und „gemeinsame Wohnformen für Mütter (oder
Väter) mit intellektueller Einschränkung/geistiger Behinderung/psychischer
Krankheit und ihre Kinder“
Das Thema wurde vom Arbeitskreis aufgegriffen und auch durch eine externe
Referentin bereichert. Das Thema „Inklusion“ war Auslöser für die Beschäftigung mit
der in der Überschrift genannten Thematik. Der Allgemeine Soziale Dienst ist immer
wieder und zeitintensiv mit dem Thema „Mütter mit geistigen und/oder psychischen
Beeinträchtigungen“ konfrontiert. Der Arbeitskreis hat deshalb Informationen über
praktische Beispiele gesammelt. Es wurde ein Rechercheauftrag veranlasst, wonach
die vorhandenen Konzepte und Angebote in Deutschland, die es psychisch und/oder
geistig beeinträchtigten Mütter (und Vätern) ermöglichen, mit ihren Kindern
gemeinsam zu leben und dabei die notwendige Unterstützung bei der Bewältigung
des Alltags erhalten, nach bestimmten Kriterien verglichen und auf ihre rechtlichen
und finanziellen Rahmenbedingungen hin untersucht wurden. Das Thema bleibt auch
im nächsten Jahr auf der Tagesordnung.
2.
Inklusion
Der Arbeitskreis der Jugendhilfeplanung hat sich mit den Ergebnissen
Arbeitsgruppe Inklusion beschäftigt. Sehr intensiv und ausführlich wurden
Probleme der einzelnen Angebote der Hilfen zur Erziehung diskutiert
besprochen, um Zugangsbarrieren zu identifizieren. Auch zukünftig wird
Arbeitskreis an Anregungen zu dem Thema mitarbeiten.
der
die
und
der
3.
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Schüler haben verschieden gelagerte Erwartungen in Bezug auf JaS. Es wurden
verschiedene Fragestellungen diskutiert. Zum Beispiel Probleme im häuslichen
Bereich, Mobbing, Ängste, erkennbare psychische Probleme bei Schülern und Eltern,
Verstöße gegen die Schulpflicht etc.. Wichtig sind wiederholte Gesprächsangebote
und Beziehungsarbeit an der Schnittstelle zwischen Schule, Elternhaus und
Jugendhilfe. Unter Beachtung des Datenschutzes kann eine multiprofessionelle
Zusammenarbeit mit außerschulischen Disziplinen erforderlich werden, um geeignete
Hilfen zu erschließen.
4.
Schule und Flüchtlinge
Der Arbeitskreis hat sich mit der Thematik Schule und Flüchtlinge beschäftigt. Im
Rahmen der Jugendhilfe werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in
Sprachkurse und anschließend in Schulen untergebracht. Für begleitete
Minderjährige ab der Berufsschulpflicht (16. Lebensjahr) gestaltet sich diese
Möglichkeiten zur Beschulung bisher schwieriger.
R. Korschinsky, Moderator
18
Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften
1. Beistandschaften für Minderjährige
Ab 01.07.1998 werden Beistandschaften von alleinerziehenden Elternteilen beantragt. Es
bedarf nicht in jedem Fall einer gesetzlichen Vertretung des Kindes durch das Jugendamt.
Stattdessen reicht es oft aus, die Elternteile nach §§ 18 bzw. 52a SGB VIII zu beraten und zu
unterstützen.
2015
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
2014
344
60
71
333
2013
347
69
72
344
2012
383
54
90
347
383
63
63
383
2. Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52 a und 53 Abs. 2 SGB VIII
Stand
01.01. Zugänge
nach § 18 Abs. 1 Ziff. 1 für
Minderjährige
nach § 18 Abs. 4 für Volljährige
nach § 18 Abs. 1 Ziff. 2 Unterhalt für
die Mutter
nach § 52 a Abs. 1 Beratung
(nach der Geburt)
nach § 52 a Abs. 1 Beratung und
Unterstützung (nach der Geburt)
nach § 52 a Abs. 2 Beratung (vor der
Geburt)
nach § 52 a Abs. 2 Beratung und
Unterstützung (vor der Geburt)
nach § 53 Abs. 2 Beratung und
Unterstützung eines Vormunds
Personen insgesamt
2015
Abgänge
2014
jährliche
Bearb.
Fälle
Stand jährliche
31.12. Bearb.
Fälle
245
87
95
237
332
313
50
24
20
54
74
71
5
4
4
5
9
6
14
93
96
11
107
128
22
3
6
19
25
29
0
0
0
0
0
0
14
106
96
24
120
127
0
0
0
0
0
0
350
317
317
350
667
674
Beratung und Unterstützung nach §§ 18 und 52 a SGB VIII:
AP/AV (Minderjährige u. Volljährige)
2015
2014
2013
2012
Zahl der bearbeiteten Fälle
667
674
696
663
Zahl der Fälle am Jahresende
350
350
373
343
19
3. Vaterschaftsfeststellungen
Fallzahlen
2015
2014
2013
2012
freiwillig Deutsche
4
11
8
11
freiwillig Ausländer
Erfolgreiche Klagen zur Feststellung
der Vaterschaft
-gegen Deutsche
-gegen Ausländer
6
4
1
2
1
0
4
0
2
1
4
0
11
19
12
17
Summe
4. Beurkundungen
Zu den 314 Beurkundungen im Jahr 2015 kommen zusätzlich noch die im Berichtsjahr
erfolgten 7 Umschreibungen der Unterhaltstitel auf die Übergangsgläubiger (Freistaat Bayern
oder Jugend- und Sozialhilfeträger) und - bei Bedarf - die Erteilung einer zweiten
Vollstreckbaren Ausfertigung.
5. Prozesse – Zwangsmaßnahmen
Diese Maßnahmen werden zum Zwecke der Feststellung der Vaterschaft und zur
Geltendmachung von Unterhalt im In- und Ausland ergriffen.
Prozesse
2015
2014
2013
2012
Klagen und Anträge
17
27
31
32
Zwangsmaßnahmen
2015
2014
2013
2012
Pfändungen
Strafanzeigen wegen
-Unterhaltspflichtverletzung
-Vorladung
zur
Abgabe
eidesstattl. Versicherung
der
insgesamt
26
18
16
26
1
2
2
1
0
0
1
1
27
20
19
28
6. Zahlungswesen - Mündelbuchhaltung
Vereinnahmte
Unterhaltsgelder
2015
€
2014
€
2013
€
2012
€
572.887,67
546.893,50
652.030,90
683.680,91
20
und Renten
davon Zahlungen aus
USA
171.668,99
175.089,66
217.485,27
204.375,91
7. Sorgeregister
Das seit 01.07.1998 von den Geburtsjugendämtern zu führende Sorgeregister hat folgende
Einträge:
Stand 31.12.
2015
2014
2013
2012
3.191
(+307)
2.884
(+293)
2.591
(+304)
2.287
(+247)
2015
2014
2013
2012
Negativerklärungen
Beantwortung von Anfragen
Anfragen bei Geburtsjugendämtern
Gesamt
167
248
28
443
151
255
25
431
140
268
31
439
152
172
25
349
Ergänzend zu den hier erfassten schriftlichen Auskünften ist noch eine erhebliche Anzahl
telefonischer Auskünfte (z.B. an Einwohnermeldeämter, Standesämter, Gerichte, andere
Jugendämter usw.) erteilt worden.
8. Bestellte Pflegschaften für Minderjährige
Sie werden vom Gericht angeordnet (i.d.R. gem. §§ 1666, 1909 BGB).
2015
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
2014
18
10
6
22
2013
23
14
19
18
2012
21
22
20
23
20
13
12
21
9. Vormundschaften für Minderjährige
2015
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
gesetzl.
bestellt
2
8
1
5
3
5
0
8
2014
gesamt
10
6
8
8
W. Koch, Sachgebietsleiter
21
2013
gesamt
8
9
7
10
gesamt
19
10
21
8
2012
gesamt
18
12
11
19
Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
„Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er
nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die
Eltern weder den die Person, noch das Vermögen
betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des
Minderjährigen berechtigt sind“ (vgl. § 1773 Abs. 1
BGB). Die Vormundschaft ist dem Elternrecht
nachgebildet und orientiert sich an deren Inhalten.
Der Vormund ist ausschließlich dem Wohl des
Mündels verpflichtet. Geht man davon aus, dass
Minderjährige nur dann einen Vormund erhalten,
wenn die Eltern als Sorgerechtsinhaber ausfallen,
ist es unerlässlich, dass dem Mündel eine
qualifizierte, interessierte und erfahrene Fachkraft
als Vormund oder Pfleger zur Verfügung steht.
In Bamberg sind schon von je her Träger der
Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche im
stationären Bereich tätig (Caritas, Jugendwerk Don
Bosco, Sozialdienst kath. Frauen). Sie stellen in Bild: U. Pfadenhauer, 2015
verschiedenen Wohngruppen (heilpädagogisch,
therapeutisch etc.) Plätze für Kinder und Jugendliche zur Verfügung die nicht mehr in ihrer
Herkunftsfamilie leben können.
Neben den Jugendwohngruppen gibt es auch eine Vielzahl von Pflegefamilien, die sich um
das Wohl der Minderjährigen kümmern und ihnen ein familiäres Lebensumfeld bieten.
Hieraus ergibt sich der Umstand, dass dort auch Minderjährige leben, für die das Sorgerecht
durch den Amtsvormund oder Amtspfleger ausgeübt wird.
Der Vormund ist für sein Mündel der persönliche Ansprechpartner und pflegt die Kontakte
aktiv, so wie es durch die veränderte Gesetzeslage auch vorgegeben ist. Die persönliche
Beziehung des Vormunds ist nicht übertragbar und soll möglichst dauerhaft, stabil und
verlässlich durch eine Person wahrgenommen werden.
Die Anzahl der im Jahr 2015 absolvierten ausführlichen persönlichen Kontakte mit Mündeln
bzw. Pfleglingen, aber auch die Gespräche mit relevanten Personen im Umfeld der
Minderjährigen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen, wobei dies vor allem an
den Gruppenerweiterungen im stationären Bereich einiger Träger in Bamberg liegen kann,
bzw. nach wie vor in der vermehrten Bestellung des Jugendamtes als Pfleger in
Gerichtsverfahren begründet zu sein scheint.
Es wurden bis zum 31.12.2015 insgesamt 222 persönliche Kontakte mit Kindern und
Jugendlichen (Hausbesuche/ Treffen in der Schule/ Kontakte am Ausbildungsplatz etc.)
absolviert. Die Anzahl von anderen Terminen wie die Teilnahme an
Gerichtsverhandlungen, Konferenzen in Schulen, Gespräche mit Erziehern, Treffen mit
Pflegeeltern oder leiblichen Eltern bzw. Besprechungen mit dem Familiengericht, Lehrern
oder Ärzten sind für das Kalenderjahr 2015 mit 211 zu beziffern.
Die Fluktuation von Zugängen und Abgängen der betreuten Kinder und Jugendlichen im Jahr
2015 ist im Vergleich zum Berichtsjahr 2014 nahezu gleich geblieben, liegt damit immer noch
deutlich über dem üblichen Durchschnitt anderer vergleichbar großer Jugendämter. Die
Arbeitsbelastung durch das Tätigwerden in zum Teil schwierigen Lebenszusammenhängen
von Pfleglingen oder Mündeln, der Mehraufwand an Stunden bei Neufällen bzw. auch beim
22
Abschluss oder bei der Abgabe einer Pflegschaft bzw. Vormundschaft, zeichnet sich aber im
Gesamtbild durch eine Terminzunahme im Vergleich zum Vorjahr aus.
Im Berichtsjahr 2015 wurde am 01.01.2015 ein Anfangsbestand von 28 Kindern und
Jugendlichen festgestellt. Im Verlauf des Jahres wurden 16 Neuzugänge verzeichnet. Im
Gegenzug dazu wurden 14 Fälle bis zum Jahresende beendet oder an andere
Jugendämter abgegeben. Zum Schlusstag am 31.12.2015 waren 30 Kinder und
Jugendliche im Bestand. De facto wurde im Verlauf des gesamten Jahres 2015 für 44
Kinder und Jugendliche eine Vormundschaft oder Pflegschaft geführt.
Im Einzelnen handelte es sich dabei um:
Bestellte Amtsvormundschaften § 1773 und § 1791 b BGB
Bestellte Amtspflegschaften § 1909 BGB
Gesetzliche Amtsvormundschaften § 1791 c BGB
13
28
3
Die Anzahl von 28 Pflegschaften zeigt ähnlich wie im Vorjahr, dass das Familiengericht über
Vaterschaftsanfechtungen
hinaus
zunehmend
in
anderen
Verfahren
einen
Ergänzungspfleger bestellt.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den für die Mündel und Pfleglinge wichtigen
Institutionen und Personen konnte auch im Berichtsjahr 2015 fortgeführt werden. Auch der
Austausch und die Kooperation mit anderen Jugendämtern und deren Sozialen Diensten war
durchwegs förderlich für die betreuten Minderjährigen.
Ulrich Pfadenhauer
Amtsvormund
23
Unterhaltsvorschussgesetz
Das Unterhaltsvorschussgesetz will Kindern, die in einer Teilfamilie leben, und ihren
alleinerziehenden Müttern oder Vätern wirtschaftlich helfen. Die Gewährung von
Unterhaltsvorschussleistungen soll die Benachteiligung der Teilfamilien, die häufig sozial,
gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien, wenigstens
finanziell teilweise ausgleichen.
Anspruchsberechtigt sind Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn
-
sie das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet bzw. leisten
kann, oder
dieser gestorben ist und keine Waisenbezüge oder nicht in Höhe des monatlichen
Mindestunterhalts abzüglich des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes
gewährt werden.
Im Berichtsjahr 2015 sind die Fallzahlen bei den Rückzahlungsfällen im Vergleich zum
Vorjahr um 80 Fälle gesunken.
Dies liegt vor allem daran, dass in vielen Fällen die Forderung vom Landesamt für Finanzen
auf unbefristete Zeit niedergeschlagen worden ist.
Bei den Rückzahlungsvorgängen waren in 641 Fällen die Rückforderungen vom
unterhaltsverpflichteten und in 98 Fällen vom unterhaltsberechtigten Elternteil zu verfolgen.
Im Jahr 2015 entfielen von den 146 Neufällen 41,78 % der Neuanträge (61 Fälle) auf
eheliche Kinder und 58,22 % (85 Fälle) auf nichteheliche Kinder. Somit wurden im Jahr 2015
wieder wesentlich mehr Anträge für nichteheliche als für eheliche Kinder gestellt.
Obwohl bei den UVG-Leistungen im Jahr 2015 weniger Ausgaben zu verzeichnen waren,
konnte die Rückholquote auf 48,36 % gesteigert werden, da im Vergleich zum Vorjahr
auch höhere Einnahmen erzielt werden konnten.
Fallzahlen
2015
2014
2013
Stand 01.01.
531
558
510
Zugänge (Neuanträge)
Abgänge (Einstellungen, Ablehnungen,
Rücknahmen)
Stand 31.12.
146
172
229
160
199
181
517
531
558
Ergibt jährliche Bearbeitungsfälle
Rückzahlungen waren zu verfolgen
677
739
730
819
739
795
81
52
64
16
1
4
637.065,00 €
308.091,41 €
48,36%
681.240,00 €
281.149,43 €
41,27%
667.927,00 €
292.431,63 €
43,78%
Abgaben zur Zwangsbeitreibung an das
Landesamt für Finanzen,
davon Auslandsfälle
Kosten
Ausgaben an UVG-Leistungen
Einnahmen insgesamt
Rückholquote
24
Unterhaltsvorschussgesetz
Entwicklung der Fallzahlen
1000
906
905
900
901
888
849
829
811
800
827
819
795
739
700
600
566
543
557
500
533
533
209
222
537
542
558
531
510
517
400
300
270
272
200
229
183
191
172
160
175
146
100
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Jahr Stand: 31.12
Jahr Zugänge
Rückholungsfälle (nach Leistungsabschluss)
Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes
- Jahresausgaben und Rückholungen 900.000,00 €
793.052
35,0%
43,8%
41,3%
637.065
37,4%
35,2%
35,0%
667.927
39,4%
45,7%
681.240
733.117
48,4% 50,0%
690.509
35,9%
684.285
600.000,00 €
760.949
700.000,00 €
778.217
800.000,00 €
792.122
839.823
60,0%
33,1%
40,0%
500.000,00 €
30,0%
2010
308.091
277.315
2009
281.149
269.421
2008
292.432
268.117
2007
274.547
262.249
301.532
200.000,00 €
272.545
300.000,00 €
315.722
400.000,00 €
20,0%
10,0%
100.000,00 €
0,00 €
0,0%
2005
2006
Leistungen
Rückholungen
Johannes Saloman, Verwaltungsinspektor
25
2011
2012
Quote
2013
2014
2015
Förderangebote für Kinder
Auch wenn die Rückmeldungen der Eltern aus der jährlichen Onlinebefragung aussagen,
dass die meisten Plätze auch zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar sind, heißt dies
allerdings nicht, dass die Versorgung schon so ausreichend ist, dass es keiner weiteren
Anstrengungen mehr bedarf. Der erfreuliche Anstieg der Geburtenzahl der Kinder hält an,
sodass weiterhin dafür Sorge zu tragen ist, dass die Versorgungssituation verbessert wird, in
den nächsten Jahren auch im Kindergartenbereich.
Das Online-Anmeldeportal „WebKita“ erfüllt im Wesentlichen die Erwartungen an eine
bessere Übersicht sowie die Erleichterung für die Eltern, ihr Kind in einer oder mehreren
Einrichtungen in Bamberg anzumelden. Zum 31.12.2015 befanden sich 1.530 angemeldete
Kinder für die verschiedenen Altersgruppen und Anmeldezeitpunkte in der Datenbank.
Der Versorgungsgrad für Kinder unter drei Jahren in der Stadt Bamberg mit
Krippenplätzen, Kindertagespflege, als Gastkinder und Kinder in Kindergärten erreichte 2015
einen Wert von 47,6 %. Der Rechtsanspruch besagt hingegen, dass für jedes Kind, welches
einen Betreuungsplatz benötigt, dieser auch zur Verfügung steht – stehen muss, das heißt,
mit allen Konsequenzen einklagbar ist. Um den Rechtsanspruch sicher zu stellen müssen,
wie bereits erwähnt, noch weitere Anstrengungen unternommen werden.
Das klassische Kindergartenalter bedarf in der allernächsten Zeit einer deutlichen
Verbesserung. Zwar konnte in Bamberg rein rechnerisch jedem Kind, welches zum
01.09.2015 drei Jahre alt war, ein Platz zur Verfügung gestellt werden, durch die in den
nächsten zwei bis drei Jahren wachsende Zahl von Kindern werden hier aber schon bald
Plätze fehlen. Eine Nachbesserung wird in diesem Bereich unumgänglich werden, vor allem,
da zusätzlich durch die Krippenversorgung diese Kinder, die eine Krippe besuchen im Sinne
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch im Sinne des Kindeswohls eine direkte
Anschlussbetreuung im Kindergarten benötigen und nicht wieder zuhause bleiben können,
bis ein Platz frei wird.
Das weiterhin einmalige Projekt der Online-Elternbefragung, in Zusammenarbeit mit der
Universität und den Bamberger Kindertageseinrichtungen, wurde 2015 bereits zum 5. Mal
durchgeführt. Die Kindertageseinrichtungen erhalten die Ergebnisse für ihre Einrichtung in
Diagramm- und Tabellenform, so aufbereitet, dass sie ohne weiteren Aufwand den Eltern zur
Kenntnis gegeben werden können. Wichtig hierbei ist, dass den Einrichtungen hiermit ihre
gesetzliche Verpflichtung zur jährlichen Durchführung einer solchen Befragung und der
hiermit verbundene große Aufwand abgenommen wird und die Stadt Bamberg gleichzeitig
evaluierte Ergebnisse der Rückmeldungen der Eltern erhält.
Nach wie vor fehlt die Planstelle für die kommunale Kindertagesstättenfachberatung (siehe
Ziele und Visionen Ziffer 7). Der Beratungsbedarf der Einrichtungen nimmt immer noch stetig
zu, da auch die Einrichtungen neue Herausforderungen verschiedenster Art zu bewältigen
haben, wie z.B. mit der Vielzahl von Flüchtlingsfamilien. Eine unterstützende Beratung zu
rechtlichen, aber auch pädagogischen Themen wäre enorm wichtig, kann aber aufgrund der
Personalsituation nur rudimentär geleistet werden. Neben den Trägern und Einrichtungen
fordern immer mehr Eltern entsprechenden Beratungsbedarf im Jugendamt in vielerlei
Hinsicht ein.
Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen stieg 2015 in allen Altersgruppen erneut an.
Das Stadtjugendamt ist stets bemüht, mit ausgezeichneter Unterstützung der in Bamberg
tätigen freien Träger, dass Eltern die notwendigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten erhalten
und dass bestehende Platzangebot quantitativ und qualitativ verbessert wird. Allerdings ist
es hierzu unabdingbar, die nachstehenden Ziele auch weiterhin konsequent zu verfolgen.
Dies wird aber wohl auch deshalb schwierig, da sich der Stadtrat aufgrund der Finanzen
26
dazu entschieden hat, erst wieder neue Projekte in Angriff zu nehmen, wenn die 3 laufenden
Investitionsmaßnahmen (KiGa Maria Hilf, KiTa Friedrich Oberlin, KiGa St. Elisabeth und
KiKri Bienenkorb) abfinanziert sind, was noch einige Jahre dauern wird.
Ziele:
 Beratung der Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der ständigen rechtlichen
Veränderungen (Kinderschutz, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Dokumentation
und Beobachtung, BEP, Inklusion, kindbezogene Förderung, Betriebserlaubnis)
 Wiederherstellung der Planstelle Kindertagesstätten Fachberatung
 Weiterführung der Fortschreibung des Teilbereichs Kindertagesstätten im Rahmen der
Jugendhilfeplanung in Zusammenarbeit mit der Otto-Friedrich-Universität
 Umsetzung bzw. Fertigstellung der nachfolgenden geplanten Krippenprojekte
- Betriebliche Kinderkrippe Polizei + Agentur für Arbeit,
- Kinderkrippe Michelin
- Kindergarten + Kinderkrippe des Montessorivereins
 Abschluss der Sanierung der Kindertagesstätte Friedrich Oberlin
 Weiterführung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte St. Elisabeth mit Kinderkrippe
Bienenkorb
 Inbetriebnahme des Naturkindergartens Wildensorg
 Schaffung weiterer betrieblicher Kinderbetreuung in Form von Großtagespflege bzw.
Kindertageseinrichtungen
 Schaffung weiterer Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in Bamberg-Ost und
im Innenstadtbereich
 Generalsanierung der Kindertagesstätte Jean Paul mit Erweiterung um eine
Krippengruppe
 Planung und Umsetzung weiterer Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Einrichtungen
 Mittelfristig: Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen durch Verbesserung des
Anstellungsschlüssels in Form von zusätzlichen finanziellen Leistungen und durch
kostenfreie Fortbildungsangebote für das pädagogische Personal
Gerade das letzte Ziel wird in absehbarer Zeit nicht umsetzbar sein, hat die Stadt Bamberg
doch ihren freiwilligen Zuschuss an die Kindertageseinrichtungen für 2016 gekürzt. Ab 2018
wird dieser dann voraussichtlich vollständig entfallen.
1. Kinderkrippen
Leider konnten im abgelaufenen Jahr keine neuen Kinderkrippen eröffnet werden. Somit
verfügt Bamberg zum 31.12.2015 in insgesamt 21 Einrichtungen weiterhin über 425
Krippenplätze, wobei 2 Einrichtungen mit zusammen 24 Plätzen ausschließlich Plätze für
Kinder von Studierenden der Universität Bamberg anbieten. Am Ende des Jahres wurden
444 (Vorjahr: 439) Kleinkinder in den Kinderkrippen betreut. In den beiden Netz für Kinder
Einrichtungen und in den Kindergärten befanden sich 77 (Vorjahr: 104) Kinder dieser
Altersgruppe. Außerdem wurden noch 36 (Vorjahr: 30) Kinder im Krippenalter in
Einrichtungen von anderen Gemeinden, u.a. Landkreisgemeinden sowie 45 (Vorjahr: 35)
Kinder in Kindertagespflege betreut und finanziert. Insgesamt wurden damit 602 (Vorjahr:
608) Kinder dieser Altersgruppe in Einrichtungen oder in Kindertagespflege betreut.
Der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen der Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren
wird nur durch den von Eltern bekundeten Wunsch sichtbar. Für die Stadt Bamberg wird der
tatsächliche Versorgungsbedarf wohl bei mindestens 55 – 65 % liegen, weshalb weitere
Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Laut der Auswertung von WebKiTa benötigen
145 Kinder unter 3 Jahren im September und 47 Kinder von Oktober bis Dezember 2016
27
einen Platz. Ob diese Bedarfe alle zu decken sind, kann aktuell noch nicht abschließend
gesagt werden, da die meisten Einrichtungen ihre Zu- und Absagen Anfang Februar
herausgeben. Das langfristige Ziel der Stadt Bamberg muss im Sinne der
Familienfreundlichkeit sein, dass Krippenplätze ebenso flächendeckend und ausreichend zur
Verfügung stehen wie Kindergartenplätze. Hierzu muss folglich
auch bei allen Sanierungsmaßnahmen geprüft werden, ob
Krippenplätze in bestehende Einrichtungen zusätzlich mit
eingebaut werden können. Für das Jahr 2016 sind weitere
Projekte in Planung, so z.B. die Schaffung der Betriebskrippe
„Streifenhörnchen“ für Polizei und Agentur für Arbeit und die
Schaffung
der
Kinderkrippe
„AWOlinchen“
in
der
Michelinstraße in Hallstadt. Dies ist ein bislang einmaliges
Projekt zwischen der Stadt Bamberg, der Stadt Hallstadt, der
Arbeiterwohlfahrt und der Firma Michelin. Es entstehen hier 24
Bamberg und Hallstadt beschreiten
neue Wege zur Bedarfsdeckung von
Krippenplätze auf dem Gelände und im Gebäude der Firma
Krippenplätzen
Michelin, auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Hallstadt. Die Plätze
sind von der Stadt Bamberg für Ihre Bürger als bedarfsnotwendig anerkannt, da es im
Bereich Bamberg-Ost kurzfristig keine andere Möglichkeit gab, zusätzliche Betreuungsplätze
zu schaffen. Die Stadt Bamberg fördert den Umbau mit 120.000,00 € und hofft hiermit den
bestehenden Nachfragedruck wieder etwas abbauen zu können.
Der Ersatzneubau der Kinderkrippe Bienenkorb bei dem zu den bestehenden 40 Plätzen
zusätzliche 8 neue Plätze entstehen, hat mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen und
wird im nächsten Jahr weitergeführt. Die Fertigstellung ist für 2017 geplant. Weitere Projekte
können aus finanziellen Gründen nicht in Angriff genommen werden.
Die Zahlen für alle Einrichtungsarten bzw. Altersgruppen (wie sie uns aus dem
Abrechnungsprogramm KiBiGWeb zur Verfügung stehen) sind am Schluss des Teiles
„Förderangebote“ abgebildet. Trotz der neu geschaffenen Plätze bleibt die
Belegungssituation in den Kinderkrippen vor allem während des Krippenjahres, doch noch
sehr angespannt.
Wie sich das Platzangebot in den letzten
Jahren entwickelt hat, ist nebenstehendem
Diagramm zu entnehmen.
Bei der Auswertung der Elternbefragung 2015 gaben rund 5% der Eltern an, den
Betreuungsplatz zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt erhalten zu haben. Dieser Wert
liegt um knapp 6 %-Punkte unter dem Vorjahreswert, was die Notwendigkeit des weiteren
Ausbaus von Plätzen eigentlich deutlich macht. Auch hinsichtlich der gewünschten
Betreuungszeiten gaben die meisten Eltern von Krippenkindern an, nicht die gewünschte
Buchungszeit erhalten zu haben.
Die Planungen der Polizeidirektion Bamberg zusammen mit der Agentur für Arbeit eine
betriebliche Kinderkrippe in der Schildstraße zu errichten nahmen konkrete Formen an. Hier
28
werden 12 bis 15 neue Krippenplätze entstehen. Der Betriebsbeginn ist für den Februar
2016 avisiert.
Den Kinderkrippen wurden im Haushaltsjahr 2015 institutionelle Zuwendungen in Form der
kindbezogenen Förderung sowie Mieten und Zuschüsse zu Sanierungsmaßnahmen an die
einzelnen Einrichtungen gewährt.
Laufende Finanzierung
2015
Kindbezogene Förderung
2.482.866,09 €
2014
2013
1.862.957,78 € 1.682.923,97 €
45.900,00 €
44.100,00 €
36.900,00 €
180.363,34 €
106.197,64 €
33.394,12 €
Freiwilliger Zuschuss
Mieten, Erbbauzins, Gartenamt,
Instandhaltungszuschüsse
Bruttoausgaben
2.709.129,43 €
2.013.255,42 € 1.753.218,09 €
Staatl. Leistungen
2.230.567,10 €
1.311.942,00 € 1.417.401,66 €
Nettoaufwand
478.562,33 €
701.313,42 €
335.816,43 €
Investitionsmaßnahmen
Ausgaben
99.499,00 €
Einnahmen
578.100,00 €
1.001.000,00 €
767.400,00 €
-484.601,00 €
-333.578,00 €
482.515,00 €
Nettoaufwand
667.422,00 € 1.249.915,00 €
2. Kindergärten
Die Stadt Bamberg verfügt zum 31.12.2015 über insgesamt 1.911 Kindergartenplätze.
Demgegenüber leben zum Stichtag 01.09.2015 in Bamberg 1.792 Kinder und zum
31.12.2015 gab es 1.992 Kinder (zum 31.12.2014 = 1.869) zwischen 3 Jahren und
Schulpflicht. Somit beträgt die zum Stichtag 01.01.2016 Versorgungsquote nur noch 96 %.
Im nächsten Kindergartenjahr 2016/2017 wird diese auf 94 % und zum
Kindergartenjahr 2017/2018 auf 91 %(!) zurückgehen. Auch die weitere Entwicklung
deutet somit darauf hin, dass bei unveränderter Platzzahl eine deutliche
Unterversorgung entstehen wird. Unberücksichtigt sind bei dieser Rechnung die
Kinder, welche bereits vorher eine Krippe besuchten und während der Zeit von Januar
bis August 3 Jahre alt werden, Kinder von Familien, die nach Bamberg zuziehen sowie
Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Diese benötigen allerdings ebenso Kindergartenplätze,
bzw. „blockieren“ Krippenplätze, wenn erst zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres ein
entsprechender Kindergartenplatz zur Verfügung steht.
Die Nachfragen von Eltern sind vor allem erkennbar aus dem Gebiet Bamberg-Ost,
aber auch aus der Stadtmitte. Diese Nachfragen konnten und können kaum mehr
befriedigt werden, weshalb hier der Handlungsdruck für die Stadt Bamberg weiterhin
steigt. Die Eltern weichen aus diesem Grund auch immer wieder auf die angrenzenden
Umlandgemeinden aus, wodurch die Zahl dieser Kinder zum Jahresende auf 74 (!)
Kinder anstieg (Vorjahr: 45 Kinder).
Bezieht man noch die weiteren neuen Baugebiete (Usselmann, Schäffler, Megalith,
Glaskontor, Sportpark, Wildensorg, Pines Housing Aerea etc.) mit ein, wird der Bedarf
hierdurch sicher noch gesteigert. Zusätzlich wird die Versorgung durch die
zunehmende Zahl an Kindern aus Flüchtlingsfamilien, die ebenso Anspruch auf einen
Platz haben und dieser im Sinne einer gelingenden Integration auch notwendig ist,
verstärkt.
29
Noch deutlicher zeigt sich dieser Mangel unter Berücksichtigung der tatsächlichen Belegung
mit Kindern zwischen 2,5 und 3 Jahren sowie Schulkindern in den Kindergärten. Abzulesen
ist dies besonders bei der statistischen Abfrage der Belegung zum 01.01.2015, da hier die
Anzahl der betreuten Kinder zwischen 3 Jahren und Schulpflicht nur 1.767 Kinder betrug.
Insgesamt besuchten die Bamberger Kindergärten 2.187 Kinder, darunter 122
Schulkinder und 284 Kinder unter 3 Jahren. Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass es bei
den Kindern unter 3 Jahren in 9 Kindergärten 10 Krippengruppen mit 132 Kindern bzw. in
zwei Kinderkrippen je eine Kindergartengruppe gibt.
Die gute Qualität, welche Eltern den Einrichtungen in 2015 erneut bestätigen (6,1 von 7
möglichen Punkten), wird zum einen aufgrund von Personalmangel sowie angesichts der
hohen vielfältigen Anforderungen an das Personal, als auch voraussichtlich durch den
Wegfall des freiwilligen städtischen Zuschusses künftig schwerer aufrecht zu erhalten sein.
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit, bedeutet neben den räumlichen Rahmenbedingungen
„Zeit für das Kind“ und diese ist eben abhängig von dem in der Einrichtung verfügbaren
Personal.
In der jährlichen Online-Elternbefragung äußern sich Eltern auch regelmäßig zur Qualität in
den Einrichtungen. Die nachfolgend abgedruckten Ergebnisse bescheinigen den
Kindergärten weiterhin eine qualitativ zu Recht sehr hochwertig geschätzte Arbeit.
Zufriedenheit der Eltern mit der pädagogischen Arbeit in der Einrichtung insgesamt
Einrichtung
Gesamtzufriedenheit der Eltern mit der Ausstattung und Rahmenbedingungen der
Das Mittagessen ist in allen Kindertageseinrichtungen ein festes pädagogisches Angebot.
Durch die Übernahme des Großteils der Kosten durch die öffentliche Hand sei es im
Rahmen von Bildung und Teilhabe oder durch das SGB VIII, ist die Inanspruchnahme
weiterhin groß. Zum Jahresende wurde für 328 (Vorjahr: 330) Kinder diese Leistung vom
Jugendamt bewilligt.
Die Bedarfsplanung bei den Kindern zwischen
3 Jahren und Schulpflicht zeigt nach den Daten
der Einwohnermeldedatei folgende Entwicklung
mit
einer
erfreulichen
Steigerung
der
Kinderzahlen in den nächsten Jahren:
In 2015 wurde in Zusammenarbeit mit dem
Landratsamt und dem Staatlichen Schulamt für
das Personal von Kindergärten eine zweitätige
staatlich geförderte Fortbildung zum Thema
Vorkurs Deutsch 240 durchgeführt.
Daneben/ ferner fand am 18.11.2015 der 3. Bamberger Bildungstag unter dem Thema
„RESILIENZ – Wie geht das?“ statt. Im seit 2013 erweiterten Arbeitskreis unter dem Namen
30
BiNeB (Bildungsnetzwerk Bamberg Stadt und Land) wurde dieser Fortbildungstag für
Erzieherinnen und Lehrer-/innen und erstmals auch Elternbeiräte von Schulen und
Kindergärten organisiert und wieder in der Hans-Schüller-Schule in Hallstadt durchgeführt.
Mit rund 140 Teilnehmer/-innen war dies ein rundum gelungener Fortbildungstag, mit einem
interessanten Eingangsreferat von Frau Dr. Sauer von der Universität Bamberg und sich
anschließenden 8 Workshops zu den verschiedensten Themenbereichen. Leider war die
Teilnahme von Eltern noch sehr gering, sodass es dies auszubauen gilt.
Für die Kindergärten hat die Stadt Bamberg im Verwaltungshaushalt folgende Zuschüsse
gewährt.
2015
2014
2013
10.157.261,77 €
9.046.063,70 €
8.904.691,30 €
Freiwilliger Zuschuss
310.200,00 €
306.900,00 €
305.100,00 €
Mieten, Erbbauzins, Gartenamt,
Instandhaltungszuschüsse
298.921,81 €
310.369,84, €
309.976,47 €
10.766.383,58 €
9.663.333,54 €
9.519.767,77 €
Staatliche Leistungen
5.984.654,71 €
5.001.979,31 €
4.706.550,61 €
Nettoaufwand
4.781.728,87 €
4.661.354,23 €
4.813.217,16 €
Ausgaben
156.500,00 €
510.811,00 €
Einnahmen
202.000,00 €
327.000,00 €
Nettoaufwand
-45.500,00 €
183.811,00 €
Kindbezogene Förderung
Bruttoausgaben*
Investitionsmaßnahmen
*ohne Investitionszuschüsse für Neubauten und Generalsanierungen
3. Kinderhorte (Tagesstätten für schulpflichtige Kinder)
Die Zahl der Betreuungsplätze für Schulkinder im Verantwortungsbereich der Kinder- und
Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Es gibt 5 Einrichtungen in
freigemeinnütziger Trägerschaft als klassische Kinderhorte. Daneben gibt es entsprechende
Schulkindgruppen in den Kindergärten Jean Paul, Am Stadion, St. Sebastian und Philippus.
Insgesamt stehen in diesen Einrichtungen 376 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Stadt
Bamberg selbst unterhält hierbei noch eine eigene Hausaufgabenbetreuungsstelle in der
Gereuth mit weiteren 15 Betreuungsplätzen speziell für Kinder dieses Stadtteils.
Tatsächlich belegt waren diese Plätze, einschließlich der weiteren Schulkinder in
Kindergärten, welche dort nicht in eigenen Gruppen betreut werden, mit 391 (Vorjahr: 406)
Kindern. Wegen der zwischenzeitlich in jeder Grund- und Mittelschule vorhandenen
Mittagsbetreuung sowie der Ganztagsklassen ist der Bedarf für die Betreuung von
31
Schulkindern in Kindertageseinrichtungen zumindest während der Schulzeit eher leicht
rückläufig. Es bleibt allerdings festzustellen, dass Eltern zunehmend Probleme haben, wenn
es um die Betreuung ihrer Kinder während der Schulferien geht. Die von der Stadt Bamberg
angebotenen Ferienangebote im Rahmen des Sommerferienprogrammes und des
Ferienabenteuers sind sicher gute Möglichkeiten, reichen jedoch bei weitem nicht aus.
Bei 3.186 (Vorjahr: 3.102, 2013: 3.061) Schülern der Klassen 1 bis 6 verfügt die Stadt
Bamberg somit über eine Versorgung von rund 12,3 %, wenn man die tatsächliche
Belegung in den Kindergärten mit rechnet. Für eine Gesamtversorgung müssten dann noch
sämtliche Angebote, ohne die Sondereinrichtungen und Internate sowie die
Mittagsbetreuungen an den Grund- und Mittelschulen oder Ganztagsschulen, welche alle
nicht in (unseren) den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe fallen, mit eingerechnet
werden.
Mit der Mittagsbetreuung, aber ohne Sondereinrichtungen liegt die Betreuung von
Schulkindern in Bamberg mit knapp 34,4 % (siehe nachfolgende Tabelle) auf einem stabilen
Niveau. Gegen Ende des Jahres waren in zwei Kinderhorten sogar noch einige Plätze
verfügbar.
Hinzu kommt der abermals von der Staatsregierung forcierte Ausbau der Offenen
Ganztagsgrundschule, an dessen Modellphase die Heidelsteigschule für Bamberg teilnimmt.
Kiho-plätze Kiho-plätze Plätze in Mittags- GrundschulKiGä
betreuung bereich
genehmigt
belegt
Bezirk I
Bezirk II
Bezirk III
Bezirk IV
Bezirk V
Bezirk VI
Bezirk VII
Bezirk VIII
Bezirk IX
Bezirk X
GESAMT
50
0
20
75
109
0
22
75
25
0
376
54
0
20
59
104
0
22
76
25
0
360
0
0
3
3
3
6
0
0
11
5
31
Versorgung Hort- KiGa-Plätze
Versorgung incl. Mittagsbetreuung
430
0
67
31
0
15
0
94
50
0
687
5. u. 6.
Klasse
Summe 1.
- 6. Klasse
508
223
731
91
46
137
291
132
423
190
91
281
326
165
491
172
79
251
73
40
113
155
67
222
211
107
318
158
61
219
2.175
1.011
3.186
18,71%
50,30%
12,27%
34,34%
Die seit Jahrzehnten bewährte Hausaufgabenbetreuungsstelle in der Gereuthstraße 33, als
letzte verbliebene von ehemals 4 Betreuungsstellen, wurde auch 2015 durchgehend von 15
Kindern und Jugendlichen besucht. Darüber hinaus gab es während des gesamten
Schuljahres auch immer wieder sogenannte Gastkinder, die punktuell oder bedarfsweise die
Hausaufgabenbetreuungsstelle besuchten. Seit September befindet sich die Hausi in ihrem
neuen Domizil, der BaskidHall in der Kornstraße.
Auch konzeptionell wurde die Hausaufgabenbetreuung etwas umgestellt. Sie läuft nun in CoArbeit mit dem Verein iSo e.V., dem die Koordination der offenen Angebote in der Halle
obliegt. Kinder und Betreuerinnen hatten sich schnell in das neue Umfeld eingelebt und
genießen die vielfältigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
Die Zuwendungen der Stadt für die außerschulische Betreuung der Kinder in Horten
betrugen:
32
Kinderhorte
2015
2014
2013
981.201,64 €
900.999,00 €
996.625,03 €
Freiwilliger Zuschuss
41.250,00 €
44.550,00 €
46.050,00 €
Mieten, Erbbauzins, Gartenamt,
Instandhaltungszuschüsse
Zwischensumme
31.466,09 €
23.821,01 €
17.094,52 €
1.053.917,73 €
969.370,01 €
1.059.769,55 €
80.755,39 €
87.566,41 €
87.635,30 €
1.134.673,12 €
1.056.936,42 €
1.147.404,85 €
502.993,00 €
502.712,00 €
493.842,28 €
102,69 €
62,00 €
78,00 €
631.577,43 €
554.162,42 €
653.484,57 €
7.094,70 €
10.605,20 €
9.875,58 €
Kindbezogene Förderung
Aufwendungen für HGB
Bruttoausgaben
Staatliche Leistungen
Sonstige Einnahmen
Nettoaufwand
Ausgaben ohne Personalkosten für die
HGB
4. Modellprojekt „Netz für Kinder“
Trotz
der
veränderten
rechtlichen,
pädagogischen
und
gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen werden die Netz für Kinder-Einrichtungen seit 22 Jahren nachgefragt
und sind fester Teil des Betreuungsangebotes der Stadt Bamberg. Die Eltern der Kinder
dieser Betreuungsform sind auch nach der Elternbefragung 2015 noch ein deutliches Stück
zufriedener mit der Arbeit als die Eltern in den Regeleinrichtungen. Die Einrichtungen
verfügen über je 15 Plätze, wobei eine Änderung der Platzzahl oder der sonstigen
Rahmenbedingungen nicht erfolgen darf, da die Einrichtungen sonst ihren Status als Netz für
Kinder-Einrichtungen verlieren würden.
Zum 31.12.2015 besuchten insgesamt 22 Kinder (14 % Kindergartenalter, 86 %
Krippenalter) die beiden Gruppen.
Die Stadt Bamberg gewährt die Zuwendungen in gleicher Höhe wie der Freistaat Bayern,
auch wenn sich in nachfolgender Tabelle Differenzen ergeben. Diese sind jedoch durch den
Unterschied zwischen Haushaltsjahr und Abrechnungsjahr bedingt.
2015
2014
2013
188.288,54 €
174.150,50 €
164.826,97 €
Staatlichen Leistungen
93.804,00 €
82.298,00 €
79.384,84 €
Nettoaufwand
94.484,54 €
91.852,50 €
85.442,13 €
Zuschüsse / Kindbezogene Förderung
33
BERICHT "Monatsdaten Kinder"
KGJ
Region
Träger- und Einrichtungstyp
2015
Gemeinde: Stadt Bamberg - Jugendamt
Alle Trägerarten
Alle Einrichtungsformen
Berichtsdatum: 21.01.2016
Datengrundlage der Auswertung
Anzahl der Einrichtungen entsprechend getroffener Berichtsauswahl
Anzahl der Einrichtungen mit freigegebenen Monatsdaten
Jan
47
47
Feb
47
47
Mrz
47
47
Apr
47
47
Mai
47
47
Jun
47
47
Jul
47
47
Aug
47
47
Sep
47
47
Okt
47
47
Nov
47
45
Dez
47
44
Anteil
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
96%
94%
ANZAHL DER KINDER
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
1.307
297
473
1.326
296
467
1.359
293
465
1.393
290
458
1.417
292
444
1.436
289
442
1.447
284
436
1.452
269
423
1.232
297
490
1.269
289
485
1.220
289
436
1.222
287
401
383
99
43
396
96
42
402
94
38
412
90
31
417
89
28
425
89
24
426
85
23
431
86
20
383
100
42
395
103
42
403
103
39
406
106
29
23
1
1
10
2.637
114
513
23
1
1
10
2.658
113
514
23
1
2
9
2.686
113
514
23
1
2
9
2.709
116
515
24
1
2
9
2.723
120
514
25
1
1
9
2.741
123
514
25
1
1
9
2.737
125
513
25
1
1
9
2.717
124
513
19
1
1
10
2.575
103
520
19
1
2
10
2.615
107
525
14
1
2
10
2.517
101
506
14
1
3
10
2.479
101
496
Jan
1
11
178
463
414
544
543
304
179
2.637
Feb
1
12
187
447
419
551
543
314
184
2.658
Mrz
1
11
190
445
417
569
551
318
184
2.686
Apr
1
11
176
439
424
578
565
323
192
2.709
Mai
1
11
173
430
431
579
568
334
196
2.723
Jun
1
11
169
440
426
585
566
347
196
2.741
Jul
1
11
166
429
431
591
565
349
194
2.737
Aug
1
11
162
424
425
589
565
344
196
2.717
Sep
0
9
189
472
406
533
471
301
194
2.575
Okt
0
9
166
468
396
564
489
319
204
2.615
Nov
0
11
154
444
385
537
480
309
197
2.517
Dez
0
10
152
453
374
521
473
307
189
2.479
Kinder
Regelförderung
Schulkind
Kinder 0 bis 3 Jahre
Kinder mit Migrationshintergrund
Regelförderung
Schulkind
Kinder 0 bis 3 Jahre
Kinder mit Behinderung
Regelförderung
Schulkind
Kinder 0 bis 3 Jahre
Migration
SUMME
davon Gastkinder
Anzahl Vorschulkinder
34
ANZAHL KINDER NACH BUCHUNGSZEITEN
>1-2 Std.
>2-3 Std.
>3-4 Std.
>4-5 Std.
>5-6 Std.
>6-7 Std.
>7-8 Std.
>8-9 Std.
>9 Std.
SUMME
DURCHSCHNITTLICHE BUCHUNGSZEIT DER KINDER
Regelkind
Schulkind
Migration
U3-Kind
Kind mit Behinderung
DURCHSCHNITT
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
7,42
4,97
6,97
6,64
7,49
6,91
7,43
4,97
6,99
6,63
7,51
6,92
7,43
4,97
7,00
6,63
7,34
6,93
7,44
4,97
7,04
6,67
7,51
6,97
7,46
4,98
7,06
6,71
7,53
6,99
7,45
4,99
7,07
6,72
7,47
6,99
7,44
4,99
7,10
6,71
7,53
7,00
7,45
4,99
7,07
6,70
7,53
7,01
7,42
5,02
6,91
6,62
7,45
6,88
7,47
5,03
6,95
6,73
7,47
6,95
7,48
5,01
6,97
6,80
7,26
6,96
7,45
5,01
6,90
6,86
7,18
6,95
34
Kindertageseinrichtung
< 3 J.
35
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
St. Kunigund
Am Hauptsmoorwald KiGa
St. Heinrich
St. Franziskus
Jean-Paul
Maria Hilf
Friedr. Oberlin
St. Gisela
St. Gangolf
St. Otto
St. Stephan
St. Martin, Kleberstr.
St. Martin. Mußstr.
St. Johannes
St. Elisabeth
St. Michael
St. Sebastian
St. Josef/Gau
St. Urban
St. Anna
St. Josef/Bbg
Waldorf
Philippus
Rosar. Panther
Sylvanersee
Am Stadion
Auferstehungsk.
Arche Noah
Waldschrate
Robert Pfleger
Am Hauptsmoorwald KiHo
Don Bosco
Boscolino
Luise Scheppler
Kleine Strolche
Villa Kunterbunt
Hainwichtel
Bienenkorb
Arche Noah
Zwergenträume Philippus
Theatermäuse
Am Hauptsmoorwald KiKri
St. Martin, Don Bosco Str.
KinderVilla
Bergzwerge
KiKri St. Heinrich
Gärtnerhaus
Krabbelmonster I
Krabbelmonster II
Gesamtsumme
12
12
12
12
24
12
12
12
27
40
28
24
12
30
36
12
36
24
24
12
12
425
3 bis
Schulk.
Schulpfl.
100
75
75
50
50
20
75
75
50
75
50
50
50
45
50
90
60
75
25
25
75
90
100
50
75
22
25
58
50
24
75
100
18
75
50
50
75
25
15
15
25
25
25
1911
Belegung nach Altersgruppen
Kinder nichtdeutssprachiger Herkunft vom Schulbesuch zurückgestellt
Mittagsbetreuung
Kinder
ohne
mit
Kinder zw.
Kinder zw.
Kinder
im
letzAllein- Kinder
Schul- Kinder m.
Kinder
SchulMigrations3 J. u.
3 J. u.
Summe
dt.
Summe
insges. Gruppen
ten Jahr vor < 3 J.
erzieh.
<
3
J.
kinder
Handicap
kinder
hintergrund
2014
Schulpflicht
Schulpflicht
Einschulung
Essen Essen
97
17
6
91
3
0
24
0
20
0
20
0
0
0
29
59
88
4
70
11
6
69
0
1
11
1
4
0
5
0
1
1
0
76
76
3
65
11
2
58
0
1
20
0
20
0
20
0
1
1
0
61
61
3
59
11
18
46
0
0
16
1
20
0
21
0
0
0
14
50
64
3
72
12
2
49
23
0
21
0
26
17
43
2
1
3
45
25
70
3
68
7
1
75
0
0
17
0
26
0
26
0
0
0
11
65
76
3
86
14
21
65
1
0
17
6
24
0
30
0
0
0
15
48
63
4
45
13
5
42
5
0
14
1
28
3
32
0
1
1
7
45
52
2
74
10
3
69
0
0
18
0
13
0
13
0
1
1
16
47
63
3
59
4
13
51
0
0
13
0
5
0
5
0
0
0
4
60
64
3
67
6
20
53
0
2
15
0
2
2
4
0
0
0
10
51
61
3
48
5
1
47
0
0
12
0
2
0
2
2
0
2
7
41
48
2
41
1
1
44
0
0
11
0
5
0
5
2
0
2
6
39
45
2
53
3
6
47
0
2
23
0
2
0
2
0
0
0
0
48
48
2
87
8
5
74
0
6
22
0
2
0
2
2
2
4
8
77
85
4
45
5
2
43
0
0
13
0
13
0
13
2
0
2
0
45
45
2
104
7
6
71
25
1
26
0
18
0
18
0
1
1
16
87
103
4
49
3
23
23
0
1
8
8
13
0
21
0
0
0
4
43
47
3
78
6
4
66
5
1
20
2
23
1
26
0
0
0
9
50
59
3
79
14
5
75
3
8
36
1
28
0
29
5
5
10
0
72
72
4
98
13
0
95
0
1
23
0
13
0
13
2
0
2
28
66
94
4
63
16
11
50
0
1
19
2
7
0
9
7
0
7
5
57
62
3
97
8
1
75
22
1
24
0
6
0
6
2
0
2
13
83
96
4
21
3
6
14
0
1
5
1
1
0
2
1
0
1
0
21
21
1
78
16
10
53
11
0
18
1
10
1
12
3
1
4
12
62
74
3
78
21
1
53
24
1
17
0
32
10
42
0
3
3
0
79
79
3
88
15
15
72
0
4
26
3
43
0
46
0
0
0
33
56
89
4
91
27
0
95
0
0
27
0
24
0
24
3
2
5
3
85
88
4
16
0
0
18
0
0
7
0
2
0
2
1
0
1
18
0
18
1
83
28
0
0
80
0
0
0
0
34
34
0
0
0
5
75
80
3
43
12
0
0
38
1
0
0
0
18
18
0
0
0
0
39
39
2
53
14
0
0
54
0
0
0
0
3
3
0
0
0
0
54
54
2
75
12
0
0
76
0
0
0
0
12
12
0
0
0
0
76
76
3
19
13
0
0
21
0
0
0
0
6
6
0
0
0
0
21
21
1
12
0
2
8
0
0
1
1
0
0
1
1
0
1
0
10
10
1
12
3
1
11
0
0
2
0
3
0
3
0
0
0
0
12
12
1
28
1
26
0
0
0
0
2
0
0
2
0
0
0
2
24
26
2
37
4
40
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
36
40
3
28
3
30
0
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
1
27
28
2
27
3
26
0
0
0
0
2
0
0
2
0
0
0
1
22
23
2
14
0
13
0
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
1
12
13
1
30
5
30
0
0
0
0
3
0
0
3
0
0
0
1
29
30
2
56
1
38
23
0
1
11
2
2
0
4
0
0
0
2
60
62
4
37
2
14
23
0
0
11
2
1
0
3
1
0
1
3
34
37
2
57
3
38
19
0
0
2
0
2
0
2
0
0
0
2
55
57
4
26
2
25
0
0
0
0
3
0
0
3
0
0
0
0
25
25
2
25
1
23
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
2
22
24
2
12
1
13
0
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
13
13
1
12
1
12
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
12
12
1
2662
396
525
1767
391
35
550
45
440
107
592
36
19
55
337 2256
2593
128
Belegung
tatsächlich
Istplätze
366
2015
100
76
61
64
74
76
87
52
72
64
75
48
45
55
85
45
103
47
76
91
96
62
99
21
74
79
91
95
18
80
39
54
76
21
10
12
26
40
30
26
13
30
62
37
57
25
24
13
12
2718
35
5. Hausaufgabenbetreuungsstelle Gereuth
Das Stadtjugendamt Bamberg unterhielt seit
Oktober 1980 in der Gereuthstraße 33 eine
Hausaufgabenbetreuungsstelle für Kinder und
Jugendliche aus diesem Stadtteil. Die Gereuth ist
wegen einer Reihe von Faktoren als „Stadtteil mit
besonderem Entwicklungsbedarf“ aufgenommen
in das Programm „Soziale Stadt“.
Von Montag bis Donnerstag haben 15
Schülerinnen und Schüler der 1. bis 9. Klassen in
der Zeit von 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr, freitags bis
16.00 Uhr, die Möglichkeit, unter Aufsicht und
Anleitung
ihre
Hausaufgaben
in
der
Betreuungsstelle zu fertigen und sich auf Proben, Prüfungen und den Quali vorzubereiten.
14 Kinder aus der Hugo-von-Trimberg-Schule sowie eine Schülerin des Franz-LudwigGymnasiums nahmen dieses Angebot wahr. Im Schuljahr 2014/2015 haben alle Schülerinnen und
Schüler die Versetzung in die nächst höhere Klasse erreicht, eine Schülerin schaffte die
Voraussetzung für den Übertritt in die Realschule.
Nach der Hausaufgabenzeit gibt es verschiedene freizeitpädagogische Angebote, z.B. im
Kreativbereich, Spiele, Experimente oder je nach Jahreszeit sportliche Aktivitäten im Freien. In den
Pfingstferien wurden wie jedes Jahr verschiedene Angebote in Form von Tagesausflügen
gemacht. In der ersten Pfingstferienwoche wurden folgende Aktivitäten mit den Kindern und
Jugendlichen durchgeführt:


Ein Tag im Nürnberger Tiergarten
Radtour nach Pettstadt und
Übersetzen mit der Pettstadter Fähre
 Tretbootfahren im Hain und Besuch
des Spielplatzes
 Besuch des Bambados
Bei Bedarf werden mit Kindern und Jugendlichen auch Einzelbetreuungen durchgeführt, um
schulische und/oder Defizite im Sozialverhalten aufzuarbeiten.
Immer wieder nutzen ältere Ehemalige die Präsenz der Mitarbeiterinnen im Stadtteil, um sich Rat
oder beispielsweise Hilfe bei Bewerbungsschreiben zu holen.
Der Besuch der Betreuungsstelle ist kostenfrei. Im Gegensatz zu anderen Betreuungsformen gibt
es hier allerdings kein Mittagessen.
Um die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich fördern zu können, arbeitet die
Hausaufgabenbetreuungsstelle mit den Eltern, den Schulen und der Bezirkssozialarbeiterin des
ASD eng zusammen. Darüber hinaus engagiert sich die Hausaufgabenbetreuungsstelle unter
sozialraumorientierten Gesichtspunkten im Stadtteilnetzwerk „Südwind“.
36
Der Bedarf an Nachmittagsbetreuung in der Gereuth ist nach wie vor sehr hoch. So gibt es
zahlreiche schriftliche Voranmeldungen, falls ein Platz frei wird und häufig gibt es telefonische oder
persönliche Nachfragen nach freien Plätzen.
Zum
Schuljahr
2015/2016
bezog
die
Hausaufgabenbetreuungsstelle ihr neues Domizil
in der BaskidHall zusammen mit den BroseBaskets und iSo e.V., was mit einem großen
Festakt gefeiert wurde. Die Zusammenarbeit mit
iSo gestaltet sich sehr gut und durch die enge
Anbindung an die offene Jugendarbeit
profitieren die Kinder sehr von den zahlreichen
Möglichkeiten, die sie in den neuen Räumen
und in der Halle haben. Mit einem
gemeinsamen Weihnachtsfest auch für die
Eltern klang ein sehr ereignisreiches Jahr für die
Hausi aus.
Elly Grohberger
Christa Heidenreich
6. Kindertagespflege
Fachstelle Kindertagespflege
Für die pädagogische Beratung, Eignungsüberprüfung, Betreuung und Vermittlung sind zwei
Sozialpädagoginnen in Teilzeit tätig.
Für die Beratung und Auszahlung von Förderleistungen ist eine Dipl. Verwaltungswirtin zuständig.
Tagespflegepersonen
Im Jahr 2015 waren 26 qualifizierte Tagespflegepersonen für das Stadtjugendamt Bamberg tätig.
Zusätzlich konnten 8 Tagespflegepersonen neu qualifiziert werden.
 Tagespflegepersonen in der „klassischen Tagespflege“
18 Tagesmütter sind in der klassischen Tagespflege tätig, das heißt, sie betreuen
Tagespflegekinder in ihrem eigenen Haushalt.
 Tagespflegepersonen im Haushalt der Eltern
2 Tagesmütter sind als sogenannte „Kinderfrauen“ tätig, das heißt, sie betreuen
Tagespflegekinder im Haushalt der Eltern.
 Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen
In der Stadt Bamberg gibt es zwei Großtagespflegestellen.
37
In der Großtagespflegestelle „MiniHüpfer“ werden 8 Tageskinder von zwei
Tagespflegepersonen betreut.
In der betrieblichen Großtagespflegestelle „Sonnenkäfer“ werden 8 Tageskinder ebenfalls von
zwei Tagespflegepersonen betreut.
Anfragen suchender Eltern nach einer Tagespflegeperson
Im Jahr 2015 wurden 104 Anfragen nach einer Tagespflegeperson gestellt.
76 Anfragen davon wurden in einem umfassenden persönlichen Beratungsgespräch mit der
Fachstelle geklärt. Die anderen Beratungen wurden telefonisch durchgeführt.
Tagespflegekinder
Zum 31.12.2015 standen in der Stadt Bamberg 83 Tagespflegeplätze zur
Vermittlung bereit.
Davon waren 46 Plätze mit Kindern belegt und zwar
 43 Kinder unter 3 Jahren

1 Kind von 3 Jahren bis zur Einschulung

2 Kinder im Schulalter
Grund- und Aufbauqualifizierung
Die pädagogische Qualifizierung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der
Pflegeerlaubnis.
Im Rahmen der Eignungsüberprüfung ist die Teilnahme an den Qualifizierungskursen
Voraussetzung für das Erlangen der Pflegeerlaubnis, wenn keine pädagogische Ausbildung bei
den Teilnehmer/innen vorliegt.
Die Qualifizierungskurse werden von unserem Kooperationspartner Sozialdienst katholischer
Frauen (SKF) durchgeführt und sind für die Teilnehmer/innen kostenfrei. 2015 wurde erstmalig ein
Qualifizierungskurs im Umfang von 160 Stunden angeboten. Der Grundkurs „Qualifizierung
Tagespflege“ umfasst hierbei 52 Stunden und beinhaltet allgemeine Fragen zur Kindertagespflege,
wie Rechtliches, Finanzen, Rahmenbedingungen usw.
Der darauffolgende Aufbaukurs „Qualifizierung Tagespflege“ umfasst 108 Stunden und befasst
sich mit inhaltlichen Fragestellungen der Kindertagespflege, wie Kleinkinderpädagogik, Bildung
und Entwicklung von Kindern. Daneben waren Hospitationen in den beiden städtischen
Großtagespflegestellen und bei aktiv tätigen Tagespflegepersonen vorgesehen.
Im Jahr 2015 fand der Grundqualifizierungskurs im Zeitraum Januar bis April und der
Aufbauqualifizierungskurs im Zeitraum April bis Dezember statt.
38
Am 10.12.1015 konnte den Teilnehmer/-innen das Zertifikat über den erbrachten 160 Stunden
Qualifizierungskurs überreicht werden
Fortbildungen
Nach dem BayKiBiG sind für Tagespflegepersonen Fortbildungsmaßnahmen zum Thema
Kindertagespflege im Umfang von 15 Stunden pro Jahr vorgeschrieben. Die Fortbildungen werden
ebenfalls von unserem Kooperationspartner Sozialdienst katholischer Frauen angeboten und sind
für die Tagespflegepersonen kostenfrei.
Im vergangenen Jahr fanden drei Fortbildungsblöcke mit jeweils drei Fortbildungen á 5 Stunden
statt.
Folgende Fortbildungsthemen wurden 2015 angeboten:
 Entspannungstechniken
 Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege und Schutzauftrag nach § 8 a SGB VIII
 Sprache und Sprachentwicklung
Beratung und Vermittlung
Der Fachdienst Kindertagespflege im Stadtjugendamt Bamberg ist eine Anlauf- und
Vermittlungsstelle für Eltern, die eine Kinderbetreuung in Kindertagespflege suchen und für
Tagespflegepersonen, die gerne Kinder betreuen möchten.
Die Vermittlung zu einer Tagespflegeperson beruht auf der Verfügbarkeit einer internen
Datenbank, in der alle überprüften und qualifizierten Tagespflegepersonen erfasst sind.
Die Aufnahme der Tagespflegepersonen in die Vermittlungskartei erfolgt nach sorgfältiger
Auswahl, Prüfung und Qualifizierungsmaßnahmen.
Tagespflegepersonen werden von der Fachstelle gefördert, qualifiziert, beraten und begleitet.
Öffentlichkeitsarbeit
 Infoveranstaltung Pflegekinderdienst und Kindertagespflege
Am 25.02.2015 fand im Rathaus Geyerswörth eine gemeinsame Infoveranstaltung der
Fachstellen Pflegekinderdienst und Kindertagespflege statt. Die Veranstaltung richtete sich an
interessierte Frauen und Männer, die sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson oder
Vollzeitpflegeperson interessieren.
39
 Informationsabende am Klinikum
Am 16.03.2015 und am 16.11.2015 fanden am Klinikum Bamberg Vorträge zum Thema
„Kindertagespflege – Betreuung für 0- bis 3-Jährige“ statt.
Die Veranstaltungen wurden im Elternkolleg 2015 der Sozialstiftung Bamberg als auch in den
örtlichen Medien veröffentlicht.
Kooperation und Vernetzung
Die Fachstelle Kindertagespflege ist mit dem Arbeitskreis “Tagespflege in Franken“ vernetzt, der
zweimal im Jahr tagt.
2015 fanden die Arbeitskreise in Fürth und Miltenberg statt. Neben einem allgemeinen
Erfahrungsaustausch wurden schwerpunktmäßig die Themen „Kompetenzorientiertes
Qualifizierungshandbuch in der Kindertagespflege“ und das Bundesprogramm „KiTa plus“
behandelt.
Neben diesem überregionalen Arbeitskreis gründeten die Fachstellen aus Bayreuth, Kulmbach und
Bamberg 2015 erstmalig einen Arbeitskreis Oberfranken, um den Austausch unter den Fachstellen
zu vertiefen. Dieser Arbeitskreis fand am 04.05.2015 in Bayreuth und am 16.11.2015 in Bamberg
statt.
Die Kindertagespflege kooperiert außerdem mit der Fachstelle des Landkreises. Sowohl die
Qualifizierungs- als auch die Fortbildungskurse für die Tagespflegepersonen werden von den
Fachstellen aus Stadt und Landkreis gemeinsam organisiert und in Zusammenarbeit mit dem
Sozialdienst katholischer Frauen durchgeführt.
Die Fachstelle Kindertagespflege aus der Stadt hat 2015 zwei Austauschtreffen für die
Tagesmütter und –väter organisiert und durchgeführt. Die Austauschtreffen fanden am 06.07.2015
auf dem Hainspielplatz und am 10.12.2015 in den Räumlichkeiten des Stadtjugendamtes statt.
Diese Treffen stellen einen wichtigen Bestandteil der Kooperation zwischen den
Tagespflegepersonen und der Fachstelle dar und werden von den Tagespflegepersonen aus dem
Stadtgebiet sehr gut besucht und regelmäßig nachgefragt.
Fortbildungen/Fachtagungen
Die Fachstelle Kindertagespflege nahm 2015 an folgender Fortbildung teil:
„Inklusion in der Kindertagespflege“ (Landesverband Kinder in Tagespflege e. V.)
Barbara Glas-Andersch
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
7. Übernahme der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen und für Tagespflege
 Im Berichtsjahr 2015 wurden insgesamt 508 Fälle (Vorjahr: 533) bewilligt sowie 1.619
Bescheide (1.819) erlassen. Zu den Bewilligungen sind noch 105 Ablehnungen (85) und 87
Anträge (61) zu rechnen, über die am Jahreswechsel noch nicht entschieden war, außerdem
87 Fälle (134), bei denen die Förderung zwar bereits eingestellt ist, die Vorgänge aber wegen
Widerspruchsverfahren, Überwachung von Geldeingängen und rückwirkenden Einkommensberechnungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Ferner wurde über
19 Widersprüche (22) entschieden, ohne dass der Vorgang der Regierung von Oberfranken
vorgelegt werden musste. Zur Vorlage bei der Regierung von Oberfranken kamen 2 Vorgänge.
 Von den 315 Kindern, welche zum 31.12.2015 einen Kindergarten besucht haben und deren
Elternbeiträge durch das Stadtjugendamt Bamberg gefördert wurden, waren 19 Kinder bereits
schulpflichtig und besuchten die Einrichtung nach der Schule.
 Der Anstieg der Fallzahlen (siehe Tabelle unten) ist u.a. darauf zurückzuführen, dass das
Stadtjugendamt Bamberg zum 31.12.2015 in Kinderkrippen für 1, in Kindergärten für 32 und in
Kinderhorten für 5 Kinder aus Asylbewerberfamilien die Elternbeiträge übernimmt. Die
Bearbeitung dieser Anträge ist aufgrund der Sprachbarrieren sehr zeitaufwändig.
40
 Seit Einführung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) besteht die Möglichkeit, dass
Beziehern von Arbeitslosengeld II im Rahmen der „Eingliederung erwerbsfähiger
Hilfebedürftiger in das Erwerbsleben“ Kinderbetreuungskosten gewährt werden. Die
Sachbearbeitung dieser Förderung wurde auf das Stadtjugendamt delegiert. Nach wie vor ist
der ständige Wechsel zwischen SGB VIII und SGB II sehr arbeits- und zeitintensiv, zumal die
Förderungen über SGB II längstens auf 6 Monate befristet sind.
 Von den insgesamt 103 (Vorjahr: 69/85) über SGB II geförderten Kindern besuchten 5 (2/7)
eine Kinderkrippe, 55 (28/43) einen Kindergarten und 43 (37/34) einen Kinderhort bzw.
sonstige Einrichtungen. Im Rahmen der Kindertagespflege wurden keine (2/1) Kinder
gefördert.
 In der Stadt Bamberg gibt es seit dem Jahr 2008 die Großtagespflegegestelle „Die MiniHüpfer“ im Mütterzentrum Känguruh e.V. und seit November 2012 auch die Großtagespflegestelle „Sonnenkäfer“, welche sich in den Räumen der Mediengruppe Oberfranken in der
Gutenbergstr. 1, 96050 Bamberg befindet. Die Mediengruppe Oberfranken und der
Softwareanbieter Medatixx entwickelten mit Unterstützung des Stadtjugendamtes Bamberg ein
Konzept für eine betriebliche Großtagespflegestelle, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ein Kinderbetreuungsangebot zur Verfügung stellen zu können und somit die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie zu unterstützen. In den beiden Großtagespflegestellen wurden zum
Jahresende 16 Kinder gefördert.
 Seit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaketes (BTP) zum 01.01.2011 haben Familien,
die Leistungen nach dem SGB II, dem Wohngeld- und dem Bundeskindergeldgesetz sowie
dem SGB XII erhalten, u. a. Anspruch auf Schulbeihilfe, auf Förderung der Teilnahme am
kulturellen Leben (z. B. Sportvereine) und auf Förderung des Mittagessens in Schulen und
Kindertagesstätten, um nur einen Teil der Leistungen zu nennen. Aus diesem
Leistungsangebot ist das Stadtjugendamt Bamberg für die Förderung der Kosten für das
gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten zuständig.
Auch im Jahr 2015 war die Bearbeitung der Anträge auf Förderung der Kosten für das
gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten sehr zeit- und beratungsintensiv, da auf
Grund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, entweder im Rahmen der Förderung der
Elternbeiträge in Kindertagesstätten gemäß SGB VIII oder im Rahmen des BTP, oft
Unsicherheiten bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen und Antragserfordernisse bei den
Leistungsberechtigten bestehen.
Zum 31.12.2015 wurde für 169 (161/51) Kinder das Mittagessen über SGB VIII gefördert, weil
das BTP für diese nicht greift. Für 163 (169/262) Kinder wird das Mittagessen aufgrund des
BTP gefördert (insgesamt: 332 (330/313). 36 (13/34) Anträge konnten noch nicht bewilligt
werden, weil zum 31.12.2015 noch nicht alle Unterlagen vorlagen.
Die Förderung des Mittagessens über das BTP erfolgt aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen nur zeitlich befristet. Nicht alle Familien sprechen rechtzeitig wegen einer
Verlängerung im Stadtjugendamt Bamberg vor. Hier ist nach wie vor regelmäßige
Aufklärungsarbeit, vor allem bei den Familien, zu leisten, was jedoch die zeitlich knappen
Ressourcen im Stadtjugendamt nicht im erforderlichen Maß zulassen.
Durch die Förderung des Mittagessens über das BTP fielen 2015 insgesamt 8.324,90 € nicht
dem Jugendhilfeetat zur Last.
41
 Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der Fallzahlen und der Kosten seit
01.01.2012:
2015
Kinderkrippe
Kindergarten
Kinderhort
Netz für Kinder
Tagesstätten
Tagespflege
Gesamt
davon SGB II
Stand 01.01.
54
298
113
1
466
37
503
69
Zugänge Abgänge Stand 31.12.
66
64
56
298
281
315
102
99
116
2
1
2
468
445
489
40
31
46
508
476
535
121
87
103
2014
Kinderkrippe
Kindergarten
Kinderhort
Netz für Kinder
Tagesstätten
Tagespflege
Gesamt
davon SGB II
Stand 01.01.
39
288
118
4
449
35
484
85
Zugänge Abgänge Stand 31.12.
67
52
54
308
298
298
94
99
113
1
4
1
470
453
466
63
61
37
533
514
503
103
119
69
2013
Kinderkrippe
Kindergarten
Kinderhort
Netz für Kinder
Tagesstätten
Tagespflege
Gesamt
davon SGB II
Stand 01.01.
33
298
122
2
455
37
492
81
Zugänge Abgänge Stand 31.12.
63
57
39
307
317
288
120
124
118
4
2
4
494
500
449
58
60
35
552
560
484
65
61
85
2012
Kinderkrippe
Kindergarten
Kinderhort
Netz für Kinder
Tagesstätten
Tagespflege
Gesamt
davon SGB II
Stand 01.01.
18
343
128
2
491
39
530
81
Zugänge Abgänge Stand 31.12.
45
30
33
282
327
298
125
131
122
3
3
2
455
491
455
70
72
37
525
563
492
156
156
81
Christine Badum
Verw. Angestellte
42
Kosten
642.396,38 €
264.862,46 €
907.258,84 €
104.424,80 €
Kosten
632.448,59 €
185.182,34 €
817.630,93 €
117.983,44 €
Kosten
572.637,86 €
185.932,51 €
758.570,37 €
115.538,84 €
Kosten
631.706,83 €
177.155,32 €
808.862,15 €
145.499,51 €
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)
Allgemein
Die Neustrukturierung der Stadtbezirke erfolgte wie geplant zum Jahreswechsel 2014/2015. 8
Vollzeit- und 1 Teilzeitkraft kümmern sich seitdem um 9 (8 reguläre und 1 halben) Stadtbezirke.
Gleichzeitig wurde ein Teil der bisherigen fachlichen Leitungsaufgaben als sogenannte
Neigungsschwerpunkte von einzelnen Bezirkssozialarbeiter/-innen übernommen, die im Zuge der
Umstrukturierung eine entsprechende Reduzierung ihres Bezirks erfahren haben. Die bisherigen
Personalführungsaufgaben wie zum Beispiel Mitarbeitergespräche, die in der Vergangenheit von
der ASD-Leitung geleistet wurden, wurden von der Amtsleitung übernommen.
Auch im Laufe des Jahres 2015 kam es aus verschiedenen Gründen, aber leider nicht nur dort,
wieder zu personellen Wechseln bei den Bezirkssozialarbeitern (2,5 Stellen Neubesetzung). Die
Folge war, dass immer wieder vertreten und im Weiteren die neuen Mitarbeiter-/innen
eingearbeitet werden mussten.
Der ASD wird durch 5 Spezialbereiche ergänzt - der Fachdienst Trennungs- und
Scheidungsberatung (TSB) mit 3 Teilzeitstellen, der Pflegekinderdienst (PKD) mit 2,0
Vollzeitstellen, die Jugendgerichtshilfe (JGH) mit 2 Vollzeitstellen und die Adoptionsvermittlung mit
1 Teilzeitstelle. Im Laufe des Jahres sind zu der zunächst vorhandenen halben Planstelle als
neues UMA-Team stufenweise 1,5 Planstellen für die Betreuung und Begleitung der sich fast
dreifachten Anzahl unbegleiteter Minderjähriger (uM oder umA) neu hinzugekommen. 4 junge,
sehr engagierte Fachkräfte kümmern sich nun um die Belange der minderjährigen Flüchtlinge.
In den letzten Jahren und voraussichtlich auch in der nahen Zukunft wird durch die Schaffung
neuer Wohngebiete die Bevölkerung der Stadt Bamberg weiter wachsen. Diese Entwicklungen
sind außerordentlich erfreulich. Das Wachstum wird nicht nur Auswirkungen auf den Bedarf an
Kinderbetreuungsplätzen oder den Bedarf an Spielflächen haben. Die steigende Zahl von Familien
in Bamberg wird eine quantitative Zunahme der Arbeitsbelastung im ASD zur Folge haben. Dieser
insgesamt positive Trend muss in der Konsequenz unausweichlich zu einer Aufstockung des
Personalstandes führen.
Dem Jugendamt liegen leider nach wie vor zwar keine Zahlen vor, wie viele Familien sich mit
welcher Alters- und Sozialstruktur in den Neubaugebieten der letzten Jahre (Aufzählung siehe
Vorjahr) niedergelassen haben.
Eine Anpassung beim Personalbedarf wurde bislang noch nicht vorgenommen, allerdings
sprechen die Überstundenzahlen der Mitarbeiterinnen, aber auch die Personalfluktuation für sich.
Die mittelfristigen Perspektiven im Hinblick auf Wohnungen auf dem Konversionsgelände sind
aktuell nicht einschätzbar. Ebenso waren dem Jugendamt Anfang 2015 die Schaffung einer
Aufnahme- und Rückführungseinrichtung oder weitere Planungen nicht bekannt.
Wie bereits im Vorwort erwähnt wird sich auch die durch die Krisen dieser Welt verursachte
Aufnahme weiterer Flüchtlingsfamilien auf die Arbeitsbelastung des ASD auswirken. Es muss im
Auge behalten werden, in welchem quantitativen Umfang das Engagement des ASD über die
Arbeit der Asylbetreuung freier Träger hinaus erforderlich sein wird. Bislang war nur in Einzelfällen
die Errichtung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff SGB VIII in Asylbewerberfamilien zur
Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII erforderlich.
Der Auftrag des ASD ist die Sicherstellung der Lebensbedingungen für die Familien im
Stadtgebiet. Das Sozialgesetzbuch VIII bildet die sich im Einzelnen ergebenden Aufgaben der
Mitarbeiter übersichtlich ab. Das Aufgabenspektrum reicht von Beratungen und Betreuungen nach
§ 16 ff SGB VIII über die Feststellung eines Hilfebedarfs nach § 27 ff. SGB VIII und die Steuerung
passgenauer Hilfen.
43
Nach § 36 SGB VIII werden bei den Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII gemeinsam mit
den Betroffenen und den beteiligten Fachkräften im halbjährlichen Turnus die Entwicklung der
jungen Menschen und die Zielerreichung überprüft, die Zielsetzungen modifiziert, individuelle
Hilfepläne erstellt, dokumentiert und Verantwortlichkeiten festgelegt.
Weitere Aufgaben des ASD sind die Teilnahme an Arbeitskreisen, Gremien- und sonstiger
Netzwerkarbeit.
Die Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII für Kinder und Jugendliche stellt nach
wie vor einen sehr anspruchsvollen, arbeitsintensiven und zum Teil erheblich belastenden Auftrag
für die Mitarbeiter/-innen dar. Neben dem unmittelbaren Tätigwerden vor Ort impliziert diese
Tätigkeit die Erstellung schriftlicher Mitteilungen an das Familiengericht, sowie die Präsenz bei
Gerichtsterminen im Rahmen von § 50 SGB VIII. Dieser Arbeitsbereich wird durch zunehmend
häufiger geforderte interkulturelle Kompetenz noch anspruchsvoller.
Beratung und Betreuung
Im Jahr 2015 wurden 534 (Vorjahr 471) Familien mit 678 (746) Kindern durch den ASD betreut.
Die Zahl der Familien ist im Berichtszeitraum mit 534 (2014: 471) etwas angestiegen, die Anzahl
der Beratungsgespräche für die Familien ist im Gegensatz dazu jedoch um ca. 400 (14 %)
Beratungen auf 2.393 zurückgegangen. Diese absoluten Zahlen geben keine Hinweise zum
zeitlichen Umfang, zur Komplexität und Brisanz der Gespräche.
Die Beratungen fanden sowohl im Jugendamt direkt oder über ausführliche Telefonate, als auch
über Hausbesuche statt. Großes Ziel der Beratungstätigkeit durch den ASD ist, die Familien
möglichst frühzeitig und gut zu unterstützen, damit das Problem nicht „zum Fall“ wird.
Die Zahl der Hausbesuche lag mit 458 auf etwa gleich hohem Niveau wie im Vorjahr (471).
Von 2.393 Beratungsgesprächen insgesamt fielen 1.550 Beratungen auf Erziehungsfragen, 289
Fälle auf Familienkrisen, 21 Fälle auf häusliche Gewalt und in 712 Fällen wurden sonstige Fragen
aufgeworfen. Die inhaltlichen Probleme gehen hierbei nicht selten fließend in einander über.
Häufig sind gewalttätige Auseinandersetzungen die Folge von Suchtmittelmissbrauch,
existenziellen Krisen (Arbeitslosigkeit; drohender Wohnungsverlust etc.), Paarkonflikten oder
gravierenden Differenzen in Erziehungsfragen zwischen den Eltern.
Die folgende Tabelle und das Diagramm zeigen die Entwicklung der Fallzahlen, wenn auch nicht
die Komplexität der Fälle in den vergangen 4 Jahren.
Beratung und Betreuung im Berichtzeitraum
2015
Familien
Kinder
Hausbesuche
Beratungsgespräche
Helferkonferenzen
2014
534
678
458
2.393
198
471
746
471
2.794
195
44
2013
592
659
544
2.624
235
2012
617
751
540
2.428
232
Beratung und Betreuung
3000
2500
Familien
2000
Kinder
1500
Hausbesuche
1000
Beratungsgespräche
Helferkonferenzen
500
0
2015
2014
2013
2012
Der Schutzauftrag nach § 8a – mögliche Kindeswohlgefährdung/Mitteilungen
Im Durchschnitt verzeichnete das Jugendamt im Jahr 2015 etwa das gleiche Aufkommen an
Mitteilungen nach § 8a SGB VIII wie im Vorjahr.
Gemäß den fachlichen und qualitativen Standards fand bei einer Mitteilung mit dem Inhalt eines
Verdachts auf Kindeswohlgefährdung grundsätzlich ein Hausbesuch zu zweit nach dem
„Vieraugenprinzip“ statt, was sich auch bewährt. Nach Möglichkeit war immer eine der beiden
überprüfenden Fachkräfte eine sogenannte „insofern erfahrene Fachkraft“.
Nach einem kontinuierlichen Anstieg der Fallzahlen in den vergangenen Jahren pendelte sich die
Zahl der Mitteilungen nach § 8a SGB VIII auf rund 70 Familien ein. Von einer Entspannung kann
keinesfalls die Rede sein, da sich die Komplexität und Brisanz leider verschärft haben. So hatte ein
großer Teil der Mitteilungen Formen von schwerem Drogenmissbrauch, Vernachlässigung und
Verwahrlosung zum Anlass. Hier muss leider sehr oft von einer akuten Gefährdung des Kindes
ausgegangen werden, was in vielen Fällen eine Inobhutnahme und Anrufung des
Familiengerichtes nach sich zieht.
In der Stadt Bamberg wurden 72 Familien mit insgesamt 113 Kindern (im Vorjahr 99 Familien mit
insgesamt 174 Kindern) überprüft. Davon wurden 8 akute Fälle (7,1 %) (Vorjahr:11,1 %), und 55
„latente Fälle“ (48,7 %) (Vorjahr: 43,4 %) von Kindeswohlgefährdung erfasst. Bei den restlichen 50
Kindern (44,2 %) (Vorjahr: 45,5 %) hat sich der mitgeteilte Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
nicht bestätigt.
Mit „latenter“ Gefährdung ist gemeint, dass zwar kein akuter Handlungs-, sehr wohl aber ein Hilfsund Unterstützungsbedarf besteht. Je jünger die Kinder sind, desto höher ist die Zahl der
durchgeführten Gefährdungseinschätzungen.
Am häufigsten werden mögliche Kindeswohlgefährdungen von Verwandten und Nachbarn im
nächsten Umfeld der Familie (31 %) mitgeteilt. Danach folgen die Polizei und Justiz (17 %) und die
Schulen (9 %), das Gesundheitswesens (knapp 8 %) und die Kindertagesstätten (knapp 4 %).
Auf die Mitarbeiter/-innen des ASD entfielen 846,25 Stunden ausschließlich (Vorjahr 980 Stunden)
für die Erfassung und Bearbeitung von Mitteilungen nach § 8a Kindeswohlgefährdung SGB VIII
zusätzlich zu deren ohnehin sehr arbeitsintensiven und anspruchsvollen Tätigkeit.
45
Inobhutnahmen
Im Vergleich zum Vorjahr mit 39 Inobhutnahmen mussten im Jahr 2015 „nur“ 29 Inobhutnahmen
durchgeführt werden. Nicht mit erfasst sind hier die Inobhutnahmen von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen mit 39 Fällen. Diese Gruppe wird für das Jugendamt auch in Zukunft
planerische und organisatorische Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit den
Netzwerkpartnern (Jugendhilfeträgern, Gesundheitsamt, VHS Bamberg, Berufsschulen usw.) mit
sich bringen (siehe hierzu gesonderter Beitrag).
In 12 Fällen (Vorjahr 10) musste das Familiengericht in Form von Erörterungsgesprächen
einbezogen werden. In 2 Fällen (Vorjahr 7) war ein Eingriff in die elterlichen Rechte durch das
Familiengericht nötig. In 4 Fällen (Vorjahr 9) musste eine geschlossene Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen durch das Familiengericht angeordnet werden.
Der zeitliche Aufwand und die emotionale Belastung der Mitarbeiter/-innen sind auch in solchen
Fällen sehr hoch. Neben dem erheblichen Stundenaufwand im Praxiseinsatz, welcher meist
mehrere Fachkräfte bindet, ist eine gerichtsfeste und juristisch nachvollziehbare aufwendige
Dokumentation unerlässlich. Ebenso schlägt die Teilnahme an Gerichtsterminen mit einem
entsprechenden Stundenaufwand zu Buche.
Ebenfalls nicht unerheblich und ansteigend war der Ressourcenverbrauch für die Inobhutnahmen
von Kindern und Jugendlichen, die sich aus anderen Jugendamtsbezirken mit ihren Müttern im
Mutter-Kind-Heim oder im Frauenhaus, in der Kinder-, der Frauen- oder der Klinik am Michelsberg,
bzw. aus anderen Gründen auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Bamberg aufhalten.
Das gilt absurderweise auch für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Bamberg, wenn diese
sich in der Polizeidienststelle Bamberg Land (z.B. nach einem Einsatz im Landkreis oder als
Selbstmelder) oder aus welchen Gründen auch immer gar in den Räumlichkeiten des
Landratsamtes (auf dem Hoheitsgebiet Stadt Bamberg) aufhalten.
Hilfepläne (§ 36 SGB VIII)
Es wurden im gesamten Berichtszeitraum 395 (2014: 494) Hilfepläne angefertigt. Diese beinhalten
neben den Hilfeplänen des ASD auch die des Pflegekinderdienstes (92) und die der uM mit 69
(wegen der rasanten Entwicklung, den vielen Inobhutnahmen und Zuweisungen, kamen die
Hilfepläne bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Lauf des letzten Jahres viel zu
kurz).
41 Hilfepläne des ASD konnten nicht im geforderten Zeitraum (sechs Monate-Turnus) durchgeführt
werden, was angesichts der dargelegten Umstände (mehrere Personalwechsel, steigende
Flüchtlingszahlen) nachvollziehbar sein dürfte. Da die Betroffenen frühzeitig informiert waren, sind
keine Nachteile entstanden.
Polizeimeldungen gegen strafunmündige Kinder
Insgesamt wurden im Jahr 2015 durch die Polizei 70 (Vorjahr 54) Straftaten an den ASD gemeldet.
Wie in den Vorjahren handelt es sich überwiegend um Eigentumsdelikte.
46
Straftaten und deren Entwicklung in den vergangenen drei Jahren.
Eigentumsdelikte
Körperverletzungen
Sachbeschädigungen
STVO
Beleidigungen
Sonstiges
Gesamt
2015
36
15
2
3
2
12
70
54
70
2014
28
14
4
1
2
5
108
2013
25
18
13
0
4
10
2012
65
13
4
2
8
16
Öffentlichkeitsarbeit
Der ASD des Stadtjugendamtes war 2015 in folgenden Arbeitskreisen, Gremien vertreten:
 AK Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder
 AK Allein Erziehen Bamberg
 AK Sucht und Gewalt
 PJS (Polizei-Jugendhilfe-Schule)
 AK Jugendhilfeplanung „Erzieherische Hilfen“
 Runder Tisch „Frühe Hilfen"
 AG FamFG
 AK Häusliche Gewalt
 Fachtag „Familienstützpunkte“
 Runder Tisch Trägeraustauschtreffen uM
 Runder Tisch Berufsschulen uM
 AK Kinder psychisch kranker Eltern
Fortbildung und Supervision
Wie im Vorjahr nahmen die Mitarbeiter/-innen
Fortbildungsveranstaltungen teil. Zu nennen sind hier:
an
verschiedenen
 Würzburger Fachtagung - Gesundheitsfragen für Kinder
 Fachtagung für Kinder- und Jugendhilfe, Risiko – Haftung – Qualität
47
Fachtagungen
und
 Schutzauftrag § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung, Hausbesuch als methodisches
Instrument der sozialen Arbeit
 Regionalkonferenz für ASD-Leitungen 2015
 Interventionsplanung in Fällen von sexuellem Missbrauch
 Dokumentation in Fällen von Kindeswohlgefährdung
 Beratung bei hocheskalierten Elternkonflikten im Rahmen von Trennung und Scheidung
 Fachtagung „Flüchtlinge an bayerischen Berufsschulen – neue Bildungsangebote
 Fachtagung „Bildung und Arbeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“
 EDV-Schulungen (ProSoz 14, Windows 7 und Office 2010)
 Inhousefortbildung zum Thema „Lernen aus problematischen ambulanten Fallverläufen im
Kinderschutz“
Es ist sehr erfreulich, dass in 2015 die Supervisionsmittel wieder in gleicher Höhe wie im Jahr
2014 zur Verfügung standen.
Personal
Die Personalsituation im ASD 2015 wurde eingangs bereits erläutert.
Resümee/Ausblick
Der Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung besitzt selbstverständlich nach wie vor einen enormen
Stellenwert im ASD. Nach § 8a SGB VIII sind Erfassung, Überprüfung und Auswertung einer
Mitteilung sowie Risikoeinschätzung die wesentlichen Elemente des Verfahrens, das im Sinne der
Qualitätsentwicklung regelmäßig auf seine Präzision und Praktikabilität überprüft werden muss.
Letzteres gilt auch für Standards, Kriterien und Verfahren bei den erzieherischen Hilfen nach § 27
ff, wie zum Beispiel dem Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII oder sonstige Abläufe (Vorgehen
bei Inobhutnahmen).
Inzwischen erfüllen von den 9 Mitarbeiter/-innen (8 VZ, 1 TZ) erfreulicherweise 6 die
Voraussetzungen nach den gesetzlichen Richtlinien als sogenannte „insofern erfahrene
Fachkräfte“ (Isofak).
Der § 8b SGB VIII, der Beratungsanspruch von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder
Jugendlichen stehen, hat bisher keine größeren Kapazitäten der Fachkräfte gebunden. Im
Berichtszeitraum lagen die Beratungen bei 4 Fällen, eventuell weil aus Kapazitätsgründen noch
keine offensive Werbung zu diesem Beratungsanspruch gemacht wurde, bzw. weil auch hier die
Grenzen fließend sind. Das heißt, dass die pseudonymisierte Fallbesprechung an einem Tag nicht
selten noch am gleichen Tag in eine offizielle Mitteilung übergeht.
Christine Behringer-Zeis, Jugendamtsleitung
und kommissarische ASD-Leitung
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (uM)
Zahlen
In der Stadt Bamberg waren zum Stichtag 31.12.2015 in eigener Zuständigkeit insgesamt 91
unbegleitete Minderjährige im Alter ab 13 Jahren in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Im
Vergleich zum Vorjahr lässt sich ein deutlicher Anstieg im Bundesland Bayern und damit in
Bamberg ausmachen: Während sich die Gesamtzahlen für 2014 auf ca. 3.500 unbegleitete
Jugendliche beschränkten, erhöhten sich die Zahlen laut dem „Bundesverband für minderjährige
Flüchtlinge“ im Jahr 2015 auf über 60.000. Aufgrund der Fluchtrouten kommen die meisten
Flüchtlinge an der bayerischen Grenze an und werden von dort verteilt.
48
Herkunft und Fluchtbedingungen
Die unbegleiteten Minderjährigen stammen aus Albanien, Afghanistan, Aserbaidschan,
Bangladesch, Benin, Eritrea, Gambia, Ghana, Irak, Pakistan, Senegal, Sierra Leone, Somalia,
Syrien und Togo. In der Regel wurden die Jugendlichen auf dem Land- oder Seeweg durch
„professionelle Organisationen“ eingeschleust. Zumeist finanzierten Eltern, Verwandte oder
Freunde die oft dramatisch, nicht selten lebensgefährliche Flucht, die zum Teil Monate oder sogar
Jahre andauerte und über verschiedene Stationen ging.
Tätigkeit des Stadtjugendamts
Das Jugendamt war auf der Grundlage des SGB VIII für Hilfe zur Erziehung nach § 27 ff., für
Heimerziehung § 34, § 36 Mitwirkung und Hilfeplan, § 41 Hilfe für junge Volljährige sowie § 42
Inobhutnahme zuständig.
Gegenstand der täglichen Arbeit des Jugendamtes war neben der phasenweise sehr intensiven
Befassung mit den Jugendlichen die Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen wie








Ausländeramt
Gesundheitsamt
den Vormündern
der Volkshochschule
den Haupt-, Real- und Berufsschulen
den Kolleginnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
der Initiative „Freund statt Fremd“
den Asylbetreuungen der AWO und der Caritas
sowie der ständige Austausch mit anderen Jugendämtern in Bayern und den kooperierenden
Einrichtungen, die Kooperation mit der Polizeidirektion Bamberg, Besprechungen mit der
Regierung von Oberfranken, ferner der Besuch von Tagungen und Fortbildungen. Zudem galt es,
mehrere Gesetzesänderungen zu beachten, die in der täglichen Arbeit mit den unbegleiteten
Minderjährigen von Bedeutung waren. Vor allem die neue Gesetzeslage seit dem 01.11.2015 zur
bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen, forderte einen zusätzlichen erheblichen
Verwaltungsaufwand. Seit dieser Zeit muss durch die Erweiterung des § 42 SGB VIII zum § 42a
SGB VIII eine sogenannte „vorläufige Inobhutnahme“ durchgeführt werden, welche dann bis zur
möglichen Weiterverteilung, in andere Kommunen und Bundesländer, aufrechterhalten wird.
Sprachbarrieren als Herausforderung bei der Aufnahme und Betreuung
Aufgrund der sprachlichen Vielfalt der Jugendlichen gab es nicht selten erhebliche Schwierigkeiten
in der Kommunikation zwischen allen Beteiligten. In vielen Fällen sind – vor allem in der
Anfangszeit – Übersetzer für den Austausch notwendig (z.B. Inobhutnahme, Asylverfahren,
Erstgespräch, Alterseinschätzung, Behördengänge, Arztbesuche, Hilfeplanung, Hinweis auf
Gruppenregeln).
Integrationshilfen und Unterstützungsmaßnahmen
Ein in Zusammenarbeit mit der städtischen Volkshochschule konzipierter Intensivsprachkurs hilft
den neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen beim Erlernen der deutschen Sprache und
verbessert deren Kommunikationsfähigkeit. Diese ist aus Sicherheitsgründen (Werkräume)
zwingende Voraussetzung für die Beschulbarkeit in den Berufsschulen. Um auf den individuellen
Förderbedarf eingehen zu können, wurden die Jugendlichen in Kleingruppen, je nach Stand der
schulischen Vorbildung unterrichtet, einige mussten erst alphabetisiert werden.
Momentan befinden sich 7 unbegleitete Jugendliche in Ausbildung, 7 besuchen weiterführende
Schulen (Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium). Diverse Angebote, welche durch die
kooperierenden Einrichtungen, die Caritas Jugendhilfe und das Don Bosco Jugendwerk,
organisiert wurden, unterstützen die Jugendlichen beim Kennenlernen der Kultur, der Werte und
Normen in Deutschland, sowie bei der Entwicklung der im hiesigen Kulturkreis erforderlichen
lebenspraktischen Fähigkeiten.
49
Ausblick auf das Jahr 2016
Da die Flüchtlingszahlen 2016 für Deutschland nur sehr schwer prognostiziert werden können, ist
auch die eventuell zu erwartende Zahl von weiteren unbegleiteten Minderjährigen in Bamberg
vage. Eine Reihe der in Bamberg wohnenden unbegleiteten Minderjährigen werden in den
kommenden Wochen volljährig. Einige von ihnen wiederum befinden sich in der letzten Stufe der
Verselbständigungsphase der Jugendhilfe.
Für die jungen Menschen, die noch eine Schule besuchen oder bereits eine Ausbildung
absolvieren, ist ein Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft fatal, da sie dort nicht die für eine
gelingende
berufliche/schulische
Integration
zwingend
erforderlichen
Ruheund
Rückzugsmöglichkeiten haben. Die bis dahin menschlich wie finanziell geleisteten Investitionen
wären ohne geeignete Wohnmöglichkeit verloren. Verschärft wird die Situation noch durch den
Umstand, dass einige junge Menschen als Flüchtlinge/Asylsuchende anerkannt sind und damit gar
nicht in eine Gemeinschaftsunterkunft umziehen können. Diese jungen Menschen drohen in die
Obdachlosigkeit zu gleiten, sollte es nicht gelingen, Wohnraum für sie zu finden.
umA-Team Stadtjugendamt Bamberg:
Lisa Meyer
Michael Feulner
Mario-Christian Schmidt
Sebastian Wehner
Fachdienst Trennung-/ und Scheidungsberatung und Mitwirkung im
familiengerichtlichen Verfahren
Der seit 01.07.2009 eingerichtete Fachdienst Trennung und Scheidung war bislang mit zwei
Fachkräften in Teilzeit besetzt. Aufgrund der hohen Fallzahlen und gesetzlicher Veränderungen
(Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge vom 19.05.2013) konnte gegen Ende des Jahres 2014
eine weitere halbe Planstelle eingerichtet werden. Somit ist der Fachdienst aktuell mit drei
Fachkräften in Teilzeit besetzt.
Die Neuregelungen des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern erleichtern
unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder. Im Interesse des Kindes gibt
es nun ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Sorge auch bei nicht verheirateten Eltern. Nach
dem neuen Leitbild sollen Eltern die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben.
Der Vater soll nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum
Wohl des Kindes erforderlich ist. Gibt bei einem Antrag des Vaters bei Gericht die Mutter keine
Stellungnahme ab und werden dem Gericht auch auf sonstige Weise keine Gründe bekannt, die
der gemeinsamen Sorge entgegenstehen, soll das Familiengericht in einem schriftlichen Verfahren
ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden. In allen
anderen Fällen findet ein Gerichtstermin unter Beteiligung des Jugendamtes statt. Daneben kann
ein nicht verheirateter Vater nach den Neuregelungen auch beantragen, dass ihm die alleinige
Sorge für das gemeinsame Kind übertragen werden soll, wenn er dafür Gründe im
Kindeswohlinteresse vorträgt. Die Möglichkeit für Väter nichtehelicher Kinder einen
entsprechenden Antrag beim Familiengericht zu stellen, hat sich in der Praxis mittlerweile etabliert
und wird regelmäßig in Anspruch genommen. In der Regel wenden sich die betroffenen Eltern im
Vorfeld an eine Beratungsstelle oder an das Jugendamt um sich entsprechend beraten zu lassen.
Daneben gibt es weiterhin die Möglichkeit für Eltern, ohne gerichtliche Beteiligung eine
gemeinsame einvernehmliche Sorgeerklärung beim zuständigen Jugendamt abzugeben und
dadurch die gemeinsame elterliche Sorge zu begründen.
50
Aufgrund des Vorrang- und Beschleunigungsgebotes (§ 155 FamFG) werden Kindschaftssachen,
die den Aufenthalt, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes betreffen, sowie
Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls, vorrangig und beschleunigt durchgeführt. Das
Gericht erörtert in diesen Verfahren die Sache mit den Beteiligten innerhalb eines Termins
spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens. Durch diese Verkürzung der gerichtlichen
Verfahren, insbesondere im Bereich „Regelung des Umgangsrechts“, wird ein deutlich positiver
Aspekt im Hinblick auf das Kindeswohl erreicht. Aufgrund der zeitlichen Beschleunigung des
Verfahrens und der kurzfristigen Beratungstätigkeit durch das Jugendamt, kann in vielen Fällen
einer Entfremdung zwischen Kind und Umgangsberechtigten entgegengewirkt bzw.
Beziehungsabbrüche weitestgehend vermieden werden.
1. Aufgaben des Fachdienstes Trennung und Scheidung:
a) Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung (§§ 17 und 18 SGB VIII)
Um Eltern bei den anstehenden Fragen in Zusammenhang mit Trennung und/oder Scheidung zu
unterstützen, besteht ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt oder
andere Beratungsstellen.
 Beratung ist freiwillig und kostenfrei.
 Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
 Da die Ergebnisse selbst erarbeitet werden, sind sie leichter im Alltag umsetzbar, oftmals
dauerhafter und es können individuelle Aspekte berücksichtigt werden.
 Mögliche Belastungen von Kindern durch die Trennung der Eltern können eingegrenzt werden.
 Beratungsziel ist die Erarbeitung von einvernehmlichen Regelungen zwischen den Eltern, für
die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, die Regelung des Umgangs und die Organisation
anderer wichtiger Belange.
 Dieses Konzept kann auch als Grundlage für eine richterliche Entscheidung über die elterliche
Sorge oder das Umgangsrecht dienen.
b) Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren (§ 50 SGB VIII )
(v.a. Anträge zur Regelung der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der
Herausgabe von Kindern, des Umgangsrechts, Verfahren wegen Gewaltschutzgesetz,
Wohnungszuweisungen)
Sollte es in der Beratung nicht gelingen, einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten, hat jeder
Elternteil die Möglichkeit, einen Antrag auf Sorgerechts- oder Umgangsrechtsregelung beim
Familiengericht zu stellen.
 Das Jugendamt muss in diesen Verfahren vor dem Familiengericht mitwirken.
 Nach Antragseingang nimmt das Jugendamt Kontakt mit beiden Elternteilen auf. In den
folgenden Gesprächen und im Verlauf des Gerichtsverfahrens wird gemeinsam nach einer
Lösung für die Wahrnehmung der Elternverantwortung im Sinne einer einvernehmlichen
Konfliktlösung gesucht.
 Das Jugendamt berichtet gegenüber dem Gericht über das Ergebnis der Gespräche und die
Situation der Kinder.
 Es unterstützt die Eltern nach der Gerichtsverhandlung bei der Umsetzung der Lösungswege,
die in der Anhörung gefunden wurden und arbeitet eng mit den beteiligten Berufsgruppen
zusammen.
51
2. Fallzahlen
Im Jahr 2015 hatte der Fachdienst Trennung und Scheidung Kontakt zu insgesamt 270 Familien
mit insgesamt 365 Kindern. Es erfolgten insgesamt 264 Einzelberatungsgespräche, 108
gemeinsame Elterngespräche und 54 Gespräche mit Kindern.
Im Rahmen der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren wurden 78 Anträge bei Gericht
bearbeitet. Davon handelte es sich um 56 Anträge zur Regelung der elterlichen Sorge und um 18
Anträge zum Umgangsrecht. Des Weiteren wurden 4 sonstige Anträge (Herausgabe, Zuweisung
der Ehewohnung, Gewaltschutzgesetz etc.) bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen haben zudem an
insgesamt 72 Gerichtsterminen teilgenommen.
Im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung (d.h. ohne aktuelle gerichtliche Beteiligung
oder vor bzw. nach einem gerichtlichen Verfahren) wurden 260 Familien mit dem Schwerpunkt
Beratung zur Ausgestaltung der elterlichen Sorge (76 Familien) bzw. des Umgangsrechts (184
Familien) beraten.
Bei vielen Familien erfolgte im Vorfeld oder nach Abschluss der Mitwirkung im familiengerichtlichen
Verfahren die außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsberatung.
Fallzahlen im Überblick
Familien insgesamt (mit und ohne gerichtliche
Beteiligung)
Kinder insgesamt
- davon Einzelberatungsgespräche
- davon gemeinsame Elterngespräche
- davon Gespräche mit Kindern
- Teilnahme an Gerichtsterminen
2015
Familiengerichtliche Verfahren
(§ 50 SGB VIII)
- Fallzahlen insgesamt
- davon Anträge zur elterlichen Sorge
- davon Anträge zum Umgangsrecht
- sonstige
2014
2013
2012
270
265
270
279
365
264
108
54
72
368
244
100
52
102
357
213
94
48
97
361
272
76
38
79
78
88
101
101
56
18
4
55
30
3
59
40
2
57
35
9
260
76
224
218
246
69
49
77
155
169
169
5
8
10
Trennungs- und Scheidungsberatung
(§§ 17, 18 SGB VIII)
(d.h. ohne aktuelle gerichtliche Beteiligung oder vor bzw.
nach einem gesetzlichen Verfahren)
- Fallzahlen insgesamt
- davon Beratung der Ausgestaltung
der elterlichen Sorge
- davon Beratung zur Ausübung
des Umgangsrechts
184
Sonstiges
(z.B. Stellungnahmen zum Namensrecht, Ausländerrecht)
10
*Die Summe der Zahlen der familiengerichtlichen Verfahren und der Trennung- und Scheidungsberatung ergibt nicht die Anzahl der
Familien insgesamt. Dies resultiert daraus, dass in vielen Fällen zunächst Trennungs- und Scheidungsberatung in Anspruch genommen
wird und später ein familiengerichtliches Verfahren angestrebt wird. Genauso kann nach Abschluss eines familiengerichtlichen
Verfahrens sich kurz- oder langfristig eine Trennungs- und Scheidungsberatung anschließen.
52
3. Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Während des Jahres 2015 fanden neben der konkreten Beratungsarbeit mit den Familien und der
Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, die konzeptionelle Ausgestaltung und die
interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Familienrichtern, den Anwälten, der Beratungsstelle für
Kinder, Jugendliche und Eltern und weiteren Beteiligten, statt.
Am 30.11.2015 erfolgte die regelmäßige jährliche Besprechung zwischen dem Stadtjugendamt,
dem Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes, den Familienrichtern des Amtsgerichtes
Bamberg und der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Caritas und weiteren
Beteiligten (Umgangspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter). In diesem Rahmen findet ein
kontinuierlicher gemeinsamer fachlicher Austausch zu den organisatorischen Abläufen und
wichtigen aktuellen Themen statt. Es erfolgte ein reger Erfahrungsaustausch hinsichtlich der
Zusammenarbeit und der Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Berufsgruppen.
Insbesondere die Themen begleiteter Umgang, Umgangspflegschaft, Umgang bei Vorliegen eines
Gewaltschutzbeschlusses oder Näherungsverbotes und die Aufgaben der Verfahrensbeistände
nahmen in der diesjährigen Besprechung einen großen Raum ein.
4. Zielsetzungen für die kommenden Jahre
Der Hauptschwerpunkt der Arbeit des Fachdienstes liegt weiterhin in der Beratung und
Unterstützung von getrennten Familien, d.h. Eltern und Kinder, in jeder Phase der elterlichen
Trennung, sowie in der Mitwirkung beim Familiengericht. Besondere Aufmerksamkeit genießt
sowohl innerhalb der Beratung als auch bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren die
Motivation von Eltern zu gemeinsamen Elterngesprächen und die Durchführung solcher.
Durch die Ausweitung der personellen Kapazitäten ist eine Verbesserung in der fachlichen Qualität
der Arbeit möglich. Hier geht es vor allem darum, die geforderten Qualitätsstandards umzusetzen.
Insbesondere in folgenden Bereichen werden sich die erhöhten zeitlichen Kapazitäten positiv
bemerkbar machen:





Es können schnellere und häufigere Kontakte zu den betroffenen Eltern und Kindern
vereinbart werden. Dies ist auch von großer Bedeutung bei der Mitwirkung im
familiengerichtlichen Verfahren. Aufgrund der kurzfristigen Vergabe von Gerichtsterminen
war es in der Vergangenheit oftmals nicht möglich im Vorfeld der Verhandlung ausreichend
Kontakt zu den Familien aufzunehmen.
Die telefonische Erreichbarkeit der Fachkräfte hat sich verbessert.
Die zeitlichen Kapazitäten für die notwendige Falldokumentation sind vermehrt vorhanden.
Die Teilnahme an Dienstbesprechungen und die Durchführung von kollegialen
Fallberatungen kann gewährleistet werden. Bei entsprechendem Bedarf kann Co-Arbeit
durchgeführt werden.
Es bestehen mehr zeitliche Ressourcen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit und für
Öffentlichkeitsarbeit.
Insgesamt stehen jetzt ausreichend zeitliche Gesamtkapazitäten für jede Familie zur Verfügung,
was ggf. eine zeitnahe Krisenintervention ermöglicht. Dies ist insbesondere bei hochkonflikthaften
Fallkonstellationen nicht zu unterschätzen und im Sinne einer präventiven Ausrichtung von
Beratung und der damit einhergehenden Vermeidung von intensiveren und damit teuren
Anschlusshilfen hervorzuheben.
Leikeim Silke, Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Eberlein Charlotte, Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Meyer Lisa, Sozialpädagogin B.A. (FH)
53
KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
Allgemeines
Das Stadtjugendamt Bamberg erfüllt die Voraussetzungen für die
Förderung der Koordinierenden Kinderschutzstelle KoKi-Netzwerk
frühe Kindheit durch das Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit
und Soziales, Familie und Integration.
Das Jahr 2015 war geprägt durch einen personellen Wechsel in der KoKi. Die Vollzeit-Kraft
wechselte in ein neues Aufgabengebiet. In der Zeit von Ende April bis Mitte September wurde die
75 %-Mitarbeiterin der KoKi interimsweise von einer ASD-Kollegin mit 20 Wochenstunden
unterstützt, bis schließlich am 15.09.2015 die neue KoKi-Mitarbeiterin ihre Arbeit in der KoKi
aufnehmen konnte.
Die KoKi-Mitarbeiterinnen qualifizierten sich 2015 durch die Teilnahme an Fachtagungen und
Fortbildungen kontinuierlich weiter.
Teilnahme

an der Regionalkonferenz zum Thema „Jedes Kind ist wichtig“ in München

an der Inhouse-Fortbildung zum Thema „Lernen aus problematischen
Kinderschutzverläufen“

am Fachtag von „PAT-Mit Eltern lernen“ mit dem Titel „Braucht es ein ganzes Dorf?“Lebenslagen und Bedürfnisse von Familien in den frühen Hilfen

an einer Fachveranstaltung der KoKi-Land in Kooperation mit der Familienbildung zum
Thema „Achtsamkeit in der Arbeit mit Kindern“

an der KoKi-Fortbildung „Gefährdungseinschätzung“ für Fachkräfte der Koordinierenden
Kinderschutzstellen

an einer Fachveranstaltung der KoKi-Kolleginnen Forchheim zum Thema „Was brauchen
Kinder von 0-3 Jahren“

am Fachtag der Familienbildung mit dem Schwerpunkt „Medienpädagogik“

an der Qualifizierung der Hebammen im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ in
Bamberg, an der sich zwei Kinderkrankenpflegerinnen, die von KoKi in Familien eingesetzt
werden, weiterbilden.

an der MiMi-Veranstaltung „Mehr Gesundheit bei Migrantenkindern“

an der Fortbildung „Gendersensible Beratung von Männern“
Zwei oberfränkische Arbeitstreffen der KoKis wurden zum fachlichen und kollegialen Austausch
und als Informationspool genutzt. Beim zweiten Treffen in Lichtenfels nahm die pädagogische
Leitung der KoKi vom Bayerischen Landesjugendamt teil und informierte die KoKi-MitarbeiterInnen
über aktuelle Entwicklungen.
Bei Bedarf wurde kollegiale Beratung amtsintern praktiziert.
gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung
Handlungsmöglichkeit genutzt, um den Familien passgenaue,
Einzelfall auch die Schnittstelle zum ASD fortlaufend und
Fallübergaben transparent zu gestalten.
Diese wurde in Fällen vermuteter
als fachliche Reflexions-, und
individuelle Hilfen zu vermitteln, im
fallbezogen zu bearbeiten, sowie
Ist-Stand der Vernetzung
Mit den KoKi-Mitarbeiterinnen des Landkreises Bamberg fanden im Berichtszeitraum zahlreiche
Arbeitstreffen statt. Themenschwerpunkte waren:

Vorbereitung und Durchführung des zweimal im Jahr stattfindenden „Runden Tisches
Frühe Hilfen“ zu den Themen „Crystal Meth - Auswirkungen auf Schwangere und junge
Mütter“ sowie „Flüchtlinge in den Frühen Hilfen“
54



Planung und Durchführung von Austauschtreffen mit Netzwerkpartnern wie den
Schwangerenberatungsstellen, der Frühförderung, dem Klinikum, der Psychiatrie und den
Koordinatorinnen von „Wellcome“ und den „Familienpaten“
Vorstellung der KoKi an der Hebammenschule
Fachlicher Austausch mit den Kinderärzten
Für die KoKi der Stadt Bamberg entstand eine neue Kooperation mit dem Kinderschutzbund als
Anbieter des Elterntelefons „Nummer gegen Kummer“ - 0800 111 0 550. Hier nimmt die KoKi als
einer von elf Standorten bundesweit an der Implementierungsphase des Elterntelefons im
Netzwerk der Frühen Hilfen teil. Eine Brücke zwischen den Eltern, die das Angebot anonym und
kostenfrei nutzen können, und den Frühen Hilfen soll gebaut werden. Durch die intensive Schulung
der ehrenamtlichen Telefonberater/-innen zum Thema Frühe Hilfen und zu den Angeboten vor Ort,
wird das Netzwerk der Frühen Hilfen noch bekannter gemacht und die Vernetzung weiter
ausgebaut, um im Bedarfsfall an eine geeignete Stelle verweisen zu können
Durch Vorstellung der KoKi-Arbeit in weiteren Kinderkrippen-Teams und die Verteilung der
Elternbriefordner des Bayerischen Landesjugendamts an alle Kindertageseinrichtungen wurde
die Vernetzung ebenfalls weiter ausgebaut.
In bestehenden Arbeitskreisen wie

„Krise nach der Geburt“

„Kinder psychisch kranker Eltern“ und

„Allein Erziehen Bamberg“ wurde fortlaufend mitgearbeitet.
Ferner erfolgte eine Kooperation mit der Projektleiterin der Familienstützpunkte. Die
Familienstützpunkte des SkF und der AWO melden ihre Angebote regelmäßig an die KoKis, so
dass diese wiederum an Familien weitervermittelt werden können.
Anzahl der Kontakte
Im Berichtszeitraum hatten 65 Familien Kontakt zur KoKi, 8 davon fanden bereits vor der Geburt
eines Kindes statt. Rund ein Viertel der Frauen/Familien wurden vom Gesundheitswesen (Kliniken,
Hebammen, etc.) an die KoKi vermittelt. Wie in den Jahren zuvor fanden die meisten Kontakte in
Form von Hausbesuchen statt.
Jahr
Anzahl Fälle
Altfälle
Neufälle/
Erstkontakte →
davon
2015
65
25
40
vor
Geburt
8
nach
Geburt
32
2014
68
24
44
16
28
2013
61
23
38
10
28
2012
63
19
44
14
30
Die KoKi-Mitarbeiterinnen haben auch in 2015 die Willkommensbesuche nach § 2 KKG
Bundeskinderschutzgesetz für das Jugendamt übernommen. Eltern von Neugeborenen wird in
einem persönlichen Anschreiben ein Informationskontakt angeboten, bei dem sie die Elternbriefe
und auch Willkommensgeschenke überreicht bekommen. Das Angebot wurde 2015 rund 60 Mal in
Anspruch genommen.
55
Anzahl der weitervermittelten Fälle
Für Kinder im Alter von 1,5 – 3 Jahren wurde das Angebot des Spiel- und Lernprogramms
„Opstapje“ nach wie vor sehr gut angenommen. Mit dem erweiterten Angebot „Opstapje Baby“
erfahren bereits Babys im Alter von 6 Monaten eine gezielte entwicklungsfördernde Anregung. Die
Niedrigschwelligkeit und die Geh-Struktur des Angebots sind der Schlüssel zur Erreichung der
KoKi-Zielgruppe.
Ferner wurden viele Klientinnen z.B. an die Schwangerenberatungsstellen, an Familienhebammen, an „Wellcome“, an die Einrichtungen der Frühförderung oder an die Beratungsstelle
für Kinder, Jugendliche und Eltern vermittelt. Diese Stellen wiederum haben in anderen Fällen an
KoKi verwiesen.
Rund 10 % der Fälle wurden vom ASD an die KoKi vermittelt. Bei Fällen mit erzieherischem Bedarf
oder der Notwendigkeit, eine Abklärung zu gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung
vorzunehmen, wurde ungefähr diese selbe Anzahl an Fällen an den ASD übergegeben.
Bundesinitiative Frühe Hilfen
Im Rahmen der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ konnte von
KoKi in 2015 erneut der Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerinnen gefördert werden.
Hier konnten ganzjährig drei Familienhebammen und eine Kinderkrankenpflegerin in Familien
eingesetzt werden. Eine zweite Kinderkrankenschwester kam im Juli 2015 hinzu. Beide
Kinderkrankenpflegerinnen konnten im April 2015 mit ihrer Qualifizierung zur Familien-,
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beginnen und werden diese im Frühjahr 2016
abschließen.
Insgesamt 25 Frauen/Familien konnten 2015 mit diesem niedrigschwelligen Angebot erreicht
werden. Sehr junge Mütter, aber auch Eltern von Mehrlingen oder kranken Kindern konnten
entlastet werden.
Die Fallbegleitung der eingesetzten Familienhebammen und Kinderkrankenpflegerinnen wurde von
den KoKi-Mitarbeiterinnen übernommen. Regelmäßige Fachberatungen fanden statt.
Auch die Kosten für die Koordination der Ehrenamtsprojekte “Wellcome“, angesiedelt bei Pro
familia und den „Familienpaten“ des Kinderschutzbundes konnten erneut gefördert werden. Vor
allem in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt
können Eltern hier auf unterstützende, entlastende „Babysitterdienste“ zurückgreifen. Die
Angebote werden gern von Familien/Alleinerziehenden, die nicht auf ein soziales Netz vor Ort
zurückgreifen können, in Anspruch genommen. Hier kam es zu mehreren Vermittlungen von
ehrenamtlichen Helfer/-innen in Familien.
Karin Gottwald/Assunta Fontana-Stark
Dipl. Soz. Päd. (FH)
"Das Programm "Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis)"
wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.
56
Familienbildung und Familienstützpunkte in der Stadt Bamberg
In der Stadt Bamberg gibt es seit dem Jahr 2012 den Familienstützpunkt des SKF in der
Heiliggrabstraße 14 (Leitung: Dipl.-Soz.-Päd. Frank Reichel) und den Familienstützpunkt
„Kinderhaus Am Hauptsmoorwald“ der AWO in der Hauptsmoorstraße 26b (Leitung: Jennifer
Lorenz M.A.).
In den Familienstützpunkten finden Mütter, Väter, Kinder und Jugendliche hilfsbereite
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die bei Fragen oder Problemen rund um Erziehung
und Familie weiterhelfen und gegebenenfalls an geeignete Stellen weitervermitteln.
Nutzung der Angebote der Familienstützpunkte
Umfang der Kontaktanfragen in den Familienstützpunkten:
Gesamtzahl der Kontakte 2015:
815
davon persönlich:
535
davon telefonisch:
237
davon per Mail:
43
Die Kontakte mit den Familien können teils einmalig, wöchentlich oder zeitlich begrenzt (z. B. im
Rahmen eines Kursangebots) sein. Die Themen verteilten sich über ein sehr breites Spektrum.
Besonders häufig nachgefragt wurden „Eltern-Kind-Kurse“ und „Elternkurse“.
Eltern-AG
Der Elternkurs, der insbesondere Familien in
belastenden Lebensumständen unterstützt, fand
2015 zum vierten Mal im Zeitraum vom 10.03. bis
14.07.2015 statt. 10 Eltern mit durchschnittlich 2,3
Kindern nahmen an dem Kurs teil. Durchgeführt
wurde die Eltern-AG in Räumlichkeiten des
Trägers
Sozialdienst
Katholischer
Frauen
Bamberg e. V. durch zwei Mentorinnen für
Empowerment in der frühen Bildung und
Erziehung.
Fotos: Homepage Eltern-AG
Nach erfolgreichem Abschluss der Eltern-AG zeigten sich folgende positive Veränderungen:
57



Eltern sind vernetzter und profitieren durch Wissen anderer Eltern bzw. Fachdiensten
Eltern können aus einer erweiterten Palette an Erziehungsmethoden wählen
Eltern geben an, im Umgang mit ihren Kindern und in Stresssituationen kompetenter
auftreten zu können
4. Bamberger Fachtag Familienbildung
Der Fachtag Familienbildung, die jährliche Plattform des Netzwerks Familienbildung, wurde am
22.10.2015 in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bamberg, Fachbereich Jugend und Familie,
durchgeführt und wurde seitens der Träger gut genutzt. Der Fachtag stand unter dem Thema
„Familienbildung – Medienpädagogik: Mama, kann ich iPhone?“.
Zahlreiche Fachkräfte nutzten am Fachtag die Gelegenheit, sich im „Offenen Forum
Jahresplanung“ über die Jahresplanung 2016 verschiedener Familienbildungseinrichtungen der
Region Bamberg zu informieren und auszutauschen.
Tätigkeiten der Koordinierungsstelle im Stadtjugendamt
 Beratung der Familienstützpunkte und gemeinsame inhaltliche Weiterentwicklung
 Öffentlichkeitsarbeit
 Vermittlung von Kontakten
 Unterstützung der Kooperation zum interkulturellen Gesundheitsprojekt „MiMi Bayern“
 Abwicklung der Fördermodalitäten
 Kollegiale Beratung anderer Kommunen und Landkreise zur Verfügung, die in der
Startphase zur Einführung des Programms Familienstützpunkte stehen
Yvonne Rüttger (Dipl. Sozialarbeiterin (FH))
58
JUGEND STÄRKEN im Quartier
Im Jahr 2015 ging in Bamberg das Modellprojekt „JUGEND
STÄRKEN im Quartier“ an den Start.
Die Stadt Bamberg nimmt in den Jahren 2015 – 2018 am ESF–
Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ teil. Für den
gesamten Förderzeitraum setzt die Stadt Bamberg Fördermittel
des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 786.024,85 € ein.
Das gemeinsame Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) fördert Angebote, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf
unterstützen. Dabei liegt der Schwerpunkt in den „Soziale-Stadt-Gebieten“ Gereuth/Hochgericht
und Starkenfeldstraße.
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ richtet sich an junge Menschen im Alter von 12 – 26 Jahren, die
den Übergang in die Arbeitswelt nicht aus eigner Kraft oder mit den Standardinstrumenten der
Arbeitsmarktpolitik meistern. Damit sind beispielsweise schulverweigernde Jugendliche,
Abbrecherinnen und Abbrecher von Arbeitsmarktmaßnahmen oder auch junge neu Zugewanderte
mit besonderem Integrationsbedarf gemeint. Ziel des Programms ist die (Re-)Integration in Schule,
Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft. Die Teilnehmenden sollen mit niedrigschwelligen Angeboten
aktiviert und ihre Kompetenzen und Persönlichkeit gestärkt werden.
Das Modellprogramm kombiniert 4 sozialpädagogische Angebote, die entsprechend der
Bedarfslage der Zielgruppen in der Kommune ausgestaltet werden können.
Mit aufsuchender Jugendsozialarbeit, niedrigschwelliger Beratung und Casemanagement sollen
die jungen Menschen über den Gesamtförderzeitraum betreut werden. Dazu können Mikroprojekte
angeboten werden, die zusätzlich auch einen Mehrwert für das Quartier und dessen
Bewohner/innen bringen sollen.
Das Stadtjugendamt setzt in Bamberg „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ in Zusammenarbeit mit
den Trägern Innovative Sozialarbeit e.V., der Gesellschaft zur Förderung von beruflicher und
sozialer Integration gGmbH und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. um.
Die Projekte und Mikroprojekte werden von Trägern umgesetzt, während das Stadtjugendamt
Bamberg die Angebote koordiniert. Die Koordinierungsstelle des Stadtjugendamtes Bamberg
übernimmt dabei folgende Aufgaben:
 Finanzielles Monitoring (Mittelanforderung, Finanzbericht, Kofinanzierungen)
 Materielles Monitoring (Kontrolle der Output- und Ergebnisindikatoren,
Durchführungsberichte)
 Bedarfs- und Erfolgskontrolle
 Beratung der ausführenden Trägern
 Organisatorische Aufgaben und Verwaltungsaufgaben
 Öffentlichkeitsarbeit
 Netzwerkarbeit
In Bamberg wird das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ durch die Projekte
„Perspektive Schulabschluss“ von Innovative Sozialarbeit e.V. und „Kompetenzagentur plus“ von
der Gesellschaft zur Förderung von beruflicher und gesellschaftlicher Integration gGmbH
verwirklicht.
Das Projekt „Perspektive Schulabschluss“ ging am 01.12.2015 an den Start. Hier werden
Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 16 Jahren unterstützt, die einen Förder- oder
Hauptschulabschluss erreichen wollen oder ihren Schulabschluss durch aktive oder passive
Schulverweigerung gefährden. Ziel des Projekts ist das Erreichen eines Schulabschlusses oder die
59
gemeinsame Entwicklung eines individuellen Plans zur Integration in Ausbildung. Das Projekt setzt
dabei die inhaltlich-methodischen Bausteine aufsuchende Jugendsozialarbeit in Form von JaS,
Streetwork, und Casemanagement um. Hier werden den jungen Menschen folgende Leistungen
angeboten:
• Bedarfsklärung
• individuelle Bildungs- und Entwicklungsplanung
• individuelle Stärkung der Jugendlichen unter Einbezug der sozialräumlichen Ressourcen
• Vermittlung weiterführender Angebote zur Umsetzung der Hilfeplanung
• Fallsteuerung während des Casemanagements
Das Projekt „Kompetenzagentur plus“ startete im Mai 2015 und richtet sich an junge Menschen im
Alter von 16 bis 26 Jahren, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen. Ziel ist, gemeinsam
mit den jungen Menschen eine Perspektive zu entwickeln, die für Sie in eine Ausbildung oder
Arbeit mündet. Die Begleitung ist individuell, passgenau und bezieht die notwendigen
Netzwerkpartner und den Sozialraum mit ein. In diesem Projekt werden die Bausteine
niedrigschwellige Beratung/Clearing und Casemanagement umgesetzt.
Dabei leistet die „Kompetenzagentur plus“ passende Hilfestellung durch
• Klärung des Unterstützungsbedarfs
• Kompetenzfeststellung
• gemeinsame Planung der weiteren Schritte
• Berufsorientierung, Bewerbungshilfen und -coaching
• Kontakt- und Begleitung zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten
• enge Begleitung durch unsere Casemanager, bei Bedarf auch längerfristig
Mikroprojekte gab es 2015 noch keine. Für 2016 ist jedoch mindestens ein Mikroprojekt geplant.
Natalie Lother
60
Wirtschaftliche Jugendhilfe
1. Ambulante Hilfen zur Erziehung
1.1 Sonstige Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
Für insgesamt 3 Kinder wurden sonstige Hilfen zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII geleistet.
Die Ausgaben hierfür haben im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 1.114,58 € betragen.
1.2 Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
Durch die Innovative Sozialarbeit (iSo) e.V. Bamberg wurden im Jahr 2015 zusammen
6 Jugendliche im Rahmen einer Sozialen Gruppenarbeit betreut.
Die Zahlungen hierfür beliefen sich im Haushaltsjahr 2015 auf 11.346,50 €.
1.3 Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII)
2015
30
32
31
31
169.263,35 €
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
Zahlungen im Haushaltsjahr
2014
25
27
22
30
144.129,17 €
2013
23
15
13
25
183.100,80 €
Nicht mit enthalten sind die Fallzahlen und Ausgaben für unbegleitete (minderjährige) Flüchtlinge.
1.4 Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII)
2015
2014
Betreute Familien
Ges.
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
Zahlungen im
Haushaltsjahr
53
32
29
56
Erw.
Betreute Familien
Kinder Ges.
80
45
41
84
579.550,00 €
2013
97
48
45
100
Erw.
45
36
28
53
Kinder
63
55
38
80
465.992,90 €
61
Betreute Familien
87
64
54
97
Ges.
Erw.
39
29
23
45
54
40
31
63
Kinder
371.850,94 €
65
57
35
87
2. Teilstationäre Leistungen
Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
Die teilstationären Hilfen des Stadtjugendamtes Bamberg werden überwiegend in der
Heilpädagogischen Tagesstätte des SkF e. V. Bamberg im Haus St. Hedwig sowie in der
Heilpädagogischen Tagesstätte Giovanni im Canisiusheim des Don Bosco Jugendwerkes
Bamberg erbracht.
2015
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
-davon nach § 35 a SGB VIII
-davon in Horten
Zahlungen im Haushaltsjahr *)
9
9
6
12
2
3
151.288,34 €
2014
2013
16
3
10
9
2
2
184.932,06 €
11
11
6
16
4
3
217.032,79 €
*) Hinzu kommen noch Ausgaben in Höhe von 33.880,00 € für die teilstationären Hilfen, die als
Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII erbracht werden (siehe auch Nr. 5).
3. Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses (stationäre Leistungen)
3.1 Vollzeitpflege in Familien (§ 33 SGB VIII)
Wenn unterstützende Hilfen nicht mehr ausreichen und eine Unterbringung von Kindern oder
Jugendlichen außerhalb ihrer Herkunftsfamilien erforderlich ist, kommt als Alternative zur
Heimerziehung die Möglichkeit einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege insbesondere für jüngere
Kinder in Betracht. Der Pflegekinderdienst des Stadtjugendamtes Bamberg ist neben der
Betreuung von Pflegefamilien ständig damit befasst, neue Pflegefamilien zu finden, da den jungen
Menschen so das Aufwachsen in einem Familienverband ermöglicht wird, wenn eine geeignete
Pflegestelle zur Verfügung steht.
Erfolgt die Unterbringung in einer auswärtigen Pflegefamilie, wechselt in der Regel gemäß § 86
Abs. 6 SGB VIII nach zwei Jahren die örtliche Zuständigkeit für die Hilfegewährung bei
Dauerpflegeverhältnissen zum dortigen Jugendamt. In diesen Fällen ist jedoch nach § 89 a SGB
VIII Kostenerstattung an dieses Jugendamt zu leisten.
3.1.1 Vollzeitpflege für Minderjährige durch das Stadtjugendamt Bamberg
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
-durch Adoption
-durch Zuständigkeitswechsel
-durch Beendigung
-durch Wechsel der Hilfeart
Stand 31.12.
davon Erstattungsfälle
-von anderen Jugendämtern
-von überörtlichen Sozialhilfeträgern
62
2015
53
9
14
1
5
3
5
48
2014
61
11
19
2
10
5
2
53
2013
55
15
9
1
3
1
4
61
16
1
18
0
14
0
3.1.2 Vollzeitpflege für Minderjährige in auswärtigen Jugendamtsbereichen
(Kostenerstattung durch Stadtjugendamt Bamberg an andere Jugendämter)
2015
25
9
2
32
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
2014
22
9
6
25
2013
22
7
7
22
3.1.3 Vollzeitpflege für junge Volljährige durch das Stadtjugendamt Bamberg
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
2015
2014
2013
0
1
1
0
3
0
3
0
3
2
2
3
3.1.4 Vollzeitpflege für junge Volljährige in auswärtigen Jugendamtsbereichen
(Kostenerstattung durch Stadtjugendamt Bamberg an andere Jugendämter)
2015
1
0
0
1
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
2014
2
1
2
1
2013
4
0
2
2
3.1.5 Aufwendungen für Vollzeitpflege
Ausgaben
Pflegegeldzahlungen für
-Minderjährige
-Volljährige
Erstattungen an andere
Jugendämter für
-Minderjährige
-Volljährige
Betreuungsaufwand
Gesamtausgaben
2015
€
2014
€
2013
€
691.400,32
873,29
775.465,51
19.571,18
788.643,16
34.170,37
271.261,39
8.957,24
2.431,30
326.940,84
19.084,03
6.199,29
127.721,13
30.343,66
2.725,79
974.923,54
1.147.260,85
983.604,11
63
2015
€
2014
2013
€
€
Einnahmen
Kostenbeiträge/Unterhaltszahlungen/Kostenersätze
-Minderjährige
-Volljährige
Erstattungen von Trägern
-Minderjährige
-Volljährige
24.301,85
0,00
32.049,51
11.765,71
45.952,19
9.684,30
271.261,39
28.386,76
218.713,02
0,00
203.656,06
4.592,00
Gesamteinnahmen
Aufwendungen nach § 33
323.950,00
650.973,54
262.528,24
884.732,61
263.884,55
719.719,56
Bei den Erstattungen an andere Jugendämter hat das Stadtjugendamt Bamberg keinen Einfluss
auf die einzelnen Zeiträume der jeweiligen Rechnungslegungen. Teilweise rechnen andere
Jugendämter erst verspätet ihre Aufwendungen auch für die Vorjahre ab.
3.2 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
3.2.1 Hilfen für Minderjährige
Fallzahlen
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
Heimunterbringungstage
Altersstufen zum Jahresende
0 - 5 Jahre
6 - 11 Jahre
12 - 17 Jahre
2015
2014
48
28
23
53
18.632
2015
2013
57
15
24
48
18.422
2014
2
13
38
20.066
2013
2
6
40
Hauptgrund für den Beginn stationärer Heimerziehung nach § 34 SGB VIII
Unversorgtheit des jungen Menschen
Unzureichende Förderung/Betreuung in der Familie
Gefährdung des Kindeswohls
Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personenberechtigten
Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte
Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen
Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen
Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen
Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsel
Sonstige Gründe
Summe
64
64
14
21
57
2
7
48
0
3
3
6
2
9
1
0
4
28
Gründe für die Beendigung stationärer Heimerziehung nach § 34 SGB VIII
Abschluss
Rückkehr zu den Eltern/einem Elternteil
Ambulante Hilfe gem. § 30 SGB VIII
Ambulante Hilfe gem. § 31 SGB VIII
Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII
Abbruch der Maßnahme
Abgabe an ein anderes Jugendamt
Weiterführung der Hilfe nach § 41 SGB VIII
Sonstige Gründe
Summe
Heimkosten
1
6
3
1
0
2
5
4
1
23
2015
€
2.657.640,52
161.933,95
2.819.574,47
2014
€
2.393.846,28
99.811,56
2.493.657,84
2013
€
2.733.315,73
21.390,73
2.754.706,46
162.033,64
462.172,56
624.206,20
174.012,05
73.050,14
247.062,19
220.637,17
511.543,77
732.180,94
Bruttoaufwand
Kostenbeteiligung von Staat
und Bezirk (Art. 51 AGSG)
2.195.368,27
2.246.595,65
2.022.525,52
242.652,00
242.652,00
242.652,00
Nettoaufwand
1.952.716,27
2.003.943,65
1.779.873,52
Unterbringungstage
18.632
18.422
20.066
Durchschnittliche tägliche
Heimkosten (rechnerisch)
für die Stadt Bamberg
104,80
108,78
88,70
Ausgaben
Erstattungen an JH-Träger
Gesamtausgaben
Einnahmen durch
-Kostenersätze
-Erstattungen von JH-Trägern
Gesamteinnahmen
3.2.2 Hilfen für junge Volljährige (§§ 41, 34 SGB VIII)
Jahr
Fallzahlen
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
Unterbringungstage
2015
insges.
6
4
3
7
1.577
2014
davon im
Betreuten insges.
Wohnen
0
6
6
0
6
0
2013
davon im
davon im
Betreuten insges. Betreuten
Wohnen
Wohnen
0
9
1
0
7
0
0
10
1
0
6
0
6
0
0
1.733
0
2.534
157
65
Gründe für den Beginn stationärer Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Weiterführung einer Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII
4
Neufall/Neuantrag nach § 41 SGB VIII
0
Gründe für die Beendigung stationärer Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Abschluss
1
Rückkehr zu den Eltern/einem Elternteil
0
Ambulante Hilfe gem. § 30 SGB VIII
1
Abbruch der Maßnahme
0
Sonstige Gründe
1
Summe
3
Heimkosten
Ausgaben
Einnahmen / Kostenersätze
Bruttoaufwand
Kostenbeteiligung von Staat und Bezirk
(Art. 51 AGSG)
Nettoaufwand
2015
€
230.410,38
25.137,40
205.272,98
2014
€
237.373,37
42.303,09
195.070,28
2013
€
310.454,28
51.089,09
259.365,19
25.000,00
25.000,00
25.000,00
180.272,98
170.070,28
234.365,19
Unterbringungstage
1.577
1.733
2.534
Durchschnittliche tägliche Kosten (rechnerisch)
für die Stadt Bamberg
114,31
98,14
92,49
4. Gemeinsame Unterbringung von Müttern mit Kindern - Leistungen nach
§ 19 SGB VIII in Mutter-Kind-Einrichtungen
Fallzahlen
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
2015
3
0
2
1
2014
3
2
2
3
2013
2
3
2
3
Ausgaben
Einnahmen / Kostenersätze
Gesamtaufwand
€
148.700,19
10.762,60
137.937,59
€
192.978,56
14.908,12
178.070,44
€
100.716,45
11.390,47
89.325,98
Unterbringungstage
1.516
2.600
1.683
Durchschnittliche tägliche Kosten
90,99
68,49
53,08
66
5. Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII)
Bei ambulanten Maßnahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer
solchen Behinderung bedrohte Kinder oder Jugendliche handelt es sich in der Regel um
Therapien, die im Zusammenhang mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie gewährt werden.
Der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe liegt ein
differenzierter Hilfeprozess zugrunde, in dem verschiedene voneinander unabhängige Stellen
eingebunden sind. Nicht in allen Verfahren kann auch eine Bewilligung der beantragten
Maßnahme erfolgen.
Nach der Hilfeplanung erfolgt gegebenenfalls dann eine Ablehnung oder Antragsrücknahme, wenn
die Prüfung durch das Jugendamt ergeben hat, dass z.B. eine Teilhabebeeinträchtigung nicht
gegeben ist.
Hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit von Sozialleistungsträgern, v.a. im Zusammenhang mit §
14 SGB IX, waren auch im Jahr 2016 wieder einige arbeitsintensive Kostenerstattungs- und
Zuständigkeitsstreitigkeiten mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger gegeben, die sowohl
außergerichtlich als auch gerichtlich zu bearbeiten waren.
Hilfeart
ambulant
2015
Stand 01.01.
Bewilligungen
Einstellungen
Stand 31.12.
2014
7
2
4
5
Aufwand im Jahr
Ambulante Maßnahmen / Lerntherapien*)
Stationäre Fälle
Teilstationäre Fälle*)
Gesamtausgaben
Einnahmen / Kostenersätze
(bei stationären Maßnahmen)
Bruttoaufwand
Kostenbeteiligung von Staat und
Bezirk (nach Art. 51 AGSG)
Nettoaufwand
stationär
2013
8
3
4
7
2015
2014
6
5
3
8
4
5
2
7
2013
6
2
4
4
6
5
5
6
2015
€
19.802,03
236.712,95
33.880,00
2014
€
24.183,75
192.368,29
61.704,44
2013
€
8.809,60
175.933,21
42.244,32
290.394,98
278.256,48
226.987,13
36.140,93
26.178,01
16.159,37
254.254,05
252.078,47
210.827,76
39.000,00
39.000,00
39.000,00
215.254,05
213.078,47
171.827,76
Anzahl der Unterbringungstage (stationär)
1.511
1.352
1.916
Durchschnittliche tägliche Kosten **)
für die Stadt Bamberg (rechnerisch)
106,93
94,08
63,03
*)
Diese Kosten sind auch bereits bei den Ausgaben unter Nr. 2 mit angegeben.
**) Bei den durchschnittlichen täglichen Kosten sind die Aufwendungen für ambulante Maßnahmen und
teilstationäre Fälle nicht mit eingerechnet.
67
6. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
Die Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Minderjährigen eröffnet dem
Jugendamt die Möglichkeit des unmittelbaren Handelns in Eil- und Notfällen. Auf die
Inobhutnahme hat jedoch eine unverzügliche Benachrichtigung und Zustimmung der
Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Die Inobhutnahme kann sowohl auf
Bitte des Kindes oder Jugendlichen als auch bei dringender Gefahr gegen seinen Willen erfolgen.
Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme,
unverzüglich eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeizuführen.
hat
das
Jugendamt
Die Zuständigkeit für die Inobhutnahme liegt bei dem Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind
oder der Jugendliche tatsächlich aufhält. Im Stadtgebiet Bamberg sind die sozialpädagogischen
Mitarbeiter zur Rufbereitschaft eingeteilt und somit auch außerhalb der Dienstzeiten über Handy
erreichbar.
2015
Gesamt
Davon Erstattungen der Kosten
-an andere Jugendämter
-von anderen Jugendämtern
2014
2013
29
39
35
1
7
2
7
6
7
Ausgaben
Einnahmen
€
70.138,70
33.112,15
€
194.089,40
15.712,95
€
222.555,04
29.552,75
Nettoaufwand
37.026,55
178.376,45
193.002,29
Gründe der Inobhutnahmen
Integrationsprobleme in Heim/Pflegestelle
Überforderung der Eltern/des Elternteils
Schul- bzw. Ausbildungsprobleme (z. B. Kündigung)
Vernachlässigung
Delinquenz des jungen Menschen
Delinquenz der Eltern/des Elternteils ( z. B. Haftantritt)
Suchtproblem des/der Jugendlichen
Anzeichen für Misshandlung
Meldung nach § 8a SGB VIII
Beziehungsprobleme (z. B. Elternhaus, Mobbing)
Summe
Insgesamt waren die 29 jungen Menschen an 1445 Tagen in Obhut genommen.
68
4
12
0
8
1
0
0
2
0
2
29
7. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Asylbewerber)
Das Jahr 2015 stellte den bisherigen Höhepunkt bei der Zuweisung von sog. unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen dar.
Insgesamt waren vom Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe 107 Fälle entsprechend zu
bearbeiten.
Die Ausgaben hierfür haben im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 1.771.448,36 € betragen.
Hiervon entfielen auf:
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
Heimerziehungen nach § 34 SGB VIII
Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII
244.157,25 €
1.255.518,99 €
232.737,75 €
39.034,37 €
Grundsätzlich werden diese Kosten der Stadt Bamberg wieder entsprechend erstattet. Die meisten
Erstattungsfälle sind nach § 89d SGB VIII zu bearbeiten, sofern die Jugendhilfe-gewährung
innerhalb eines Monates nach der Einreise des jungen Menschen in das Bundesgebiet erfolgt ist.
Danach wird zunächst vom Bundesverwaltungsamt in jedem Einzelfall das jeweilige
erstattungspflichtige Bundesland auf der Grundlage eines Belastungsvergleiches bestimmt und ein
überörtlicher Jugendhilfeträger aus diesem Bundesland mitgeteilt.
Bei diesem ist dann der Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach anzumelden und unter
Übersendung von teilweise sehr umfangreichen Unterlagen geltend zu machen. Nach der
grundsätzlichen Anerkennung der Kostenerstattungspflicht durch die verschiedenen einzelnen
Träger können dann die jeweiligen Erstattungsabrechnungen vorgenommen werden.
Dies stellt in der Jugendhilfe einen enormen Verwaltungsaufwand dar und durch die gegebene
Überlastung aller in diesem Bereich tätigen Behörden kommt es dabei zu erheblichen zeitlichen
Verzögerungen bei den Kostenerstattungen, bis die vom Stadtjugendamt Bamberg geleisteten
Jugendhilfeausgaben dann auch wieder eingegangen bzw. die Zahlungen durch die
unterschiedlichen Träger aus dem Bundesgebiet erfolgt sind.
Insgesamt
konnten
im
Haushaltsjahr
2015
Einnahmen
aus
(Zahlungseingänge) in Höhe von insgesamt 406.443,07 € erhalten werden.
Kostenerstattungen
Ab dem 01.11.2015 wurde dieses Verfahren durch das Gesetz zur Verbesserung der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher geändert.
Seit diesem Zeitpunkt ist für die Stadt Bamberg für alle Fälle der Kostenerstattung nach
§ 89d
SGB VIII der Bezirk Oberfranken zuständig.
Die bis zum 31.10.2015 noch ausstehenden Erstattungsbeträge sind jedoch noch mit den bis zu
diesem Zeitpunkt zuständigen erstattungspflichtigen Trägern abzurechnen.
Gesetzlich wurde hierbei für die Geltendmachung der einzelnen Ansprüche als Frist der
31.07.2016 sowie für die Abrechnung der Jugendhilfeleistungen der 31.12.2016 festgelegt. Nicht
gesetzlich bestimmt wurde vom Gesetzgeber jedoch, bis zu welchem Zeitpunkt die abgerechneten
Kostenerstattungen auch vorzunehmen, d.h. den Jugendämtern zu überweisen sind.
Die Bundesländer sind jedoch offenbar bemüht, die bis zum 31.10.2015 entstandenen
Jugendhilfekosten und das damit verbundene sog. Altsystem des Abrechnungsverfahrens final zu
beenden.
69
Vereinzelt erfolgen Kostenerstattungen auch nicht auf der Grundlage des § 89d SGB VIII sondern
nach dem Aufnahmegesetz durch die Regierung von Oberfranken.
Für einen geringen Teil der Jugendhilfeaufwendungen (z.B. bei Vormundschafts- oder
Sprachkurskosten) werden Erstattungszahlungen außerdem durch die vorher zuständig
gewesenen Jugendämter vorgenommen.
Aus den vorstehenden Ausführungen kann sicherlich auch unter Anbetracht der Fallzahlen bei den
unbegleiteten Flüchtlingen sowie den damit verbundenen Ausgaben nachvollzogen werden, dass
diese zusätzliche Aufgabenerfüllung die Wirtschaftliche Jugendhilfe vor eine enorme Belastung
gestellt hat und immer noch stellt.
Der reguläre Dienstbetrieb in Bezug auf Prüfungen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten,
Bewilligung von ambulanten, teilstationären und vollstationären Jugendhilfeleistungen, Vornahme
der Zahlungen an die mit der Durchführung der Jugendhilfemaßnahmen beauftragten Träger,
Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung von Kostenbeiträgen, Kostenersätzen und
Kostenerstattungen, konnte aus diesem Grund nicht immer zeitnah durchgeführt werden.
Koch, Sachgebietsleiter
70
Adoptionsvermittlung
Das Berichtsjahr war geprägt von der Umsetzung des neuen Gesetzes zur vertraulichen Geburt.
Im Frühsommer und im Herbst 2015 kam es zu jeweils einer Vermittlung eines Säuglings im
Zuständigkeitsbereich
des
Stadtjugendamtes
Bamberg.
Die
Zusammenarbeit
aller
Kooperationspartner vor Ort konnte dabei erstmals erprobt und dadurch weiterentwickelt werden.
Erstaunlicherweise äußerten in beiden Vermittlungsfällen die leiblichen Mütter den Wunsch, Fotos
von ihrem Kind sowie schriftliche Informationen über die ersten Entwicklungswochen des Kindes
von den Adoptiveltern zu erhalten. Dies wurde beiden Müttern ermöglicht, obwohl es die
Adoptionsform „vertrauliche Geburt“ so nicht vorsieht.
Wie; und ob eine von der leiblichen Mutter gewünschte Öffnung der Adoptionsform geschehen
kann, ohne; dass diese ihre Vertraulichkeit offiziell aufgibt, bleibt zu diskutieren. Oftmals entwickelt
sich das Kontaktbedürfnis leider erst in der Zeit nach der Geburt des Kindes. Frauen mit
Konfliktschwangerschaft benötigen deshalb eine ausführliche Beratung zu allen heute möglichen
Adoptionsformen. Hier ist die enge Zusammenarbeit der Adoptionsvermittlungsstelle mit den
Schwangerenberatungsstellen gefragt. Der Austausch und die Informationsweitergabe über
Themen wie „Formen der Adoption, spätere Herkunftssuche des Kindes und Situation der
Adoptiveltern“ muss geleistet werden, damit diese Themen in zunehmendem Maße Teilaspekte
einer Beratung bei vertraulicher Geburt werden. Schwangere Frauen können dann eine fundierte
Freigabeentscheidung treffen.
Im Oktober 2015 veranstaltete der Deutsche Verein eine bundesweite Tagung in Hannover zum
Thema „Die vertrauliche Geburt in der kommunalen Praxis: Erfolgsfaktoren, Stolpersteine,
Lösungsansätze“.
Zwei
Fachkräfte
der
Gemeinsamen
Adoptionsvermittlungsstelle Bamberg/Forchheim nahmen daran teil.
Neben Raum für Erfahrungstausch wurden zukünftige fachliche,
fachpolitische und rechtliche Handlungsbedarfe diskutiert. Die
Diskussion mündete in schriftliche Empfehlungen, welche im
Dezember 2015 an die Teilnehmer gingen und vom Deutschen
Verein auch in den zuständigen politischen Gremien vorgestellt
werden.
Adoptierte Kinder
Im Berichtsjahr 2015 wurden unter Mitwirkung des Stadtjugendamtes Bamberg zwei Kinder
rechtskräftig adoptiert. Bei den rechtlichen Adoptionsabschlüssen handelt es sich jeweils um
Stiefkindadoptionen.
Stiefkindadoptionen
Zu diesem Themenkreis wurden sieben Beratungen durchgeführt. In die Beratung kommen immer
wieder nicht miteinander verheiratete Paare, welche sich die Adoption eines mit in die
Haushaltsgemeinschaft gebrachten Kindes durch den Stiefvater/die Stiefmutter wünschen.
Zunehmend haben insbesondere junge Paare vor dem Informationsgespräch im Jugendamt erste,
häufig unzutreffende Rechtsberatungen im Internet eingeholt, von denen sie dann im Gespräch mit
der Fachkraft nur schwer wieder abzubringen sind. So ist z.B. die Heirat der Partner vor der
Antragstellung auf Adoption die Voraussetzung dafür, dass beide Partner nach dem rechtlichen
Abschluss der Adoption das volle Elternrecht erhalten bzw. behalten. Rechtsberatungen im
Internet interpretieren hier den § 1741 BGB nicht in seiner ganzen Breite und Bedeutung und
geben schlichtweg falsche Aussagen an die Betroffenen weiter.
Ein wichtiges Kriterium für den erfolgreichen Abschluss einer Stiefkindadoption ist die
Bindungsqualität zwischen Stiefvater/ Stiefmutter und Kind. Hier geht man davon aus, dass der/die
Antragsteller/in mindestens über einen Zeitraum von circa einem Jahr mit dem anzunehmenden
Kind in Haushaltsgemeinschaft gelebt haben muss, damit eine erkennbare Eltern-Kind-Beziehung
entstehen konnte.
71
Auslandsadoptionen
Hohe Vermittlungskosten, lange Wartezeiten oder die drohende
Einstellung von laufenden Vermittlungsverfahren wegen politischer
Kehrtwendungen der Herkunftsländer schrecken immer mehr
Bewerber davon ab, den Weg einer Auslandsadoption zu beschreiten.
Die Fachkraft der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle kann
zwar die Abläufe einer Auslandsadoption darstellen, jedoch kaum noch
Mut zu einer Auslandsbewerbung zusprechen oder gar tendenzielle Ratschläge für eine
erfolgreiche Bewerbung in den einzelnen Herkunftsländern geben. Im Berichtsjahr wurde eine
Auslandsbewerbung nach über dreijähriger Wartezeit von den betroffenen Bewerbern
zurückgenommen.
Eine selbstbeschaffte Adoption im Kosovo erhielt nun endgültig kein Visum zur Einreise des dort
adoptierten Kindes nach Deutschland. Das Bamberger Amtsgericht wies den Antrag auf
Anerkennung und Umwandlung des ausländischen Adoptionsbeschlusses zurück, da Vorschriften
und Gesetze bewusst unterlaufen worden waren.
Adoptionsfreigaben in Bamberg
Im Berichtsjahr kam es zu zwei Adoptionsfreigaben, beide im Rahmen einer vertraulichen Geburt.
Die Beratung der leiblichen Mütter erfolgte im ersten Fall durch eine Schwangerenberatungsstelle
im Südbayerischen Raum, im zweiten Fall durch eine Bamberger Beratungsstelle.
Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle nahm wie gesetzlich vorgesehen in beiden Fällen
die Säuglinge nach der Geburt im Klinikum Bamberg in Obhut, informierte das Amtsgericht und
beantragte die Vormundschaften. Die erfolgreiche Umsetzung des
neuen Verfahrens hängt entscheidend von der gelingenden
Kooperation zwischen Schwangerenberatungsstelle, Adoptionsvermittlungsstelle, Geburtshilfeeinrichtung, Standesamt, Gericht
und weiteren Stellen zusammen. Sie funktionierte vor Ort im
Großen und Ganzen bereits erfreulich gut.
Die zeitnahe Vermittlung der Säuglinge zu geeigneten und
überprüften Adoptionsbewerbern gelang, gestaltete sich jedoch
schwieriger als gewohnt. Die circa einjährige Rücknahmeoption der
leiblichen Mütter verlangt den aufnehmenden Adoptionsbewerbern eine sehr hohe
Risikobereitschaft ab und löst in der Folge große Ängste bei diesen aus. So kam es auch zu einer
ablehnenden Entscheidung von Bewerbern bei einer Vermittlungsanfrage.
Im Berichtsjahr sind drei Beratungen von Eltern/ Frauen, welche sich mit dem Gedanken trugen,
ihr Kind zur Adoption freizugeben, erbracht worden. Alle drei entschieden sich gegen eine
Adoptionsfreigabe und wurden zur Beantragung von finanziellen Hilfen an Bamberger
Schwangerenberatungsstellen verwiesen sowie auf weitere Beratungs- und Hilfsangebote für
werdende Eltern aufmerksam gemacht.
Adoptionspflegen
Zum 31.12.2015 ist die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle zuständig für zwei Kinder in
Adoptionspflege, beides Inlandsadoptionen.
In bewährter Weise geschah die Begleitung und Betreuung der Familien durch monatliche
Hausbesuche, welche abwechselnd von der Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle und dem
jeweiligen Vormund durchgeführt wurden.
Die Adoptionspflegezeit erstreckt sich in der Regel über circa 12 Monate.
Begleitung von offenen Adoptionsformen
Die halboffene und offene Adoptionsform bietet dem Adoptivkind die frühzeitige und kontinuierliche
Möglichkeit, sich mit den Themen „Herkunft“ und „Identitätsfindung“ auseinanderzusetzen.
Adoptiveltern werden bereits als Bewerber während ihrer Eignungsüberprüfung oder auch bei
Fortbildungsabenden auf diese Adoptionsformen vorbereitet und erachten sie dann in der Regel
als sehr hilfreich und erstrebenswert.
72
Häufig sind es die abgebenden Eltern, denen es emotional sehr schwer fällt, den Kontakt zum
Kind - und damit zur gesamten Adoptivfamilie - aufrecht zu erhalten. Bei aufkommenden Gefühlen
von Verlust und Schuld scheint schnelles Vergessen und Verdrängen der Adoptionsfreigabe
zunächst der einzig praktikable Weg zu sein. Begleitende therapeutische Angebote werden oft
ausgeschlagen.
Die Fachkraft bemüht sich deshalb soweit als möglich; auch nach dem rechtlichen Abschluss einer
Inkognitoadoption um die vorsichtige Öffnung des Adoptionsverhältnisses und den Kontakt zu den
leiblichen Eltern. Die offenen Adoptionsformen tragen dazu bei, dass leiblichen Eltern letztlich die
Verarbeitung ihrer Freigabe gelingen kann und die Herkunftssuche des heranwachsenden Kindes
später einmal nicht als „Bedrohung“ erlebt werden muss.
Im Berichtsjahr wurden elf halboffene Adoptionsverhältnisse begleitet.
Adoptionsbewerber
In der Stadt Bamberg interessierten sich sechs Paare für die Aufnahme eines Adoptivkindes. Sie
brachten ihre persönlichen Fragen in einem Informationsgespräch mit der Fachkraft ein und
erhielten erste Informationen über Vermittlungschancen und Eignungsüberprüfung. Ein Paar
entschied sich für eine schriftliche Antragstellung auf Eignungsüberprüfung beim Stadtjugendamt.
Sechs
Anfragen
von
überprüften
und
geeigneten
Bewerbern
außerhalb
des
Zuständigkeitsbereiches des Stadtjugendamtes Bamberg wurden im Berichtsjahr abschlägig
beantwortet.
In der Bewerberkartei der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Bamberg und Forchheim
(GA) verbleiben zum 31.12.2015 insgesamt 32 überprüfte, geeignete und somit vermittelbare
Bewerberpaare. Davon sind 6 Paare aus der Stadt Bamberg, 11 aus dem Forchheimer
Zuständigkeitsbereich und 15 aus dem Landkreis Bamberg.
Das jährliche Vorbereitungsseminar für Bewerber der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle
wurde vom 27.02. bis 01.03.2015 im Alten Kurhaus in Trabelsdorf durchgeführt. Das Seminar ist
Teil der Eignungsüberprüfung. Neun Paare aus den drei kooperierenden Jugendämtern nahmen
daran teil.
Angebote für Adoptivfamilien und Bewerber
Im Berichtsjahr wurden die Adoptivfamilien und Bewerber der drei vernetzten Jugendämter zu
kommunikativen und weiterbildenden Angeboten eingeladen:
 Im Juni fand der jährliche Sommerausflug statt. Ziel war die Umweltstation Liasgrube in
Unterstürmig, wo die teilnehmenden Kinder als „Naturdetektive“ unterwegs sein durften. Bei
einer Einkehr auf einem Bierkeller in Buttenheim klang der Tag beim gemütlichen Austausch
miteinander aus.
 Als Fortbildungsangebote wurden die Themen „Vertrauliche Geburt“ und „Bindungen eines
Kindes“ angeboten:
 Um den Vermittlungsverlauf einer vertraulichen Geburt und deren rechtliche
Auswirkungen detailliert darzustellen, wurde von den Fachkräften der GA ein
Infoabend gestaltet. Anhand einer Power Point-Präsentation zeigten sie außerdem die
Risiken auf, welche sich für Adoptionsbewerber aus einer vertraulichen Geburt
ergeben. Der Infoabend zur vertraulichen Geburt soll nun zukünftig jedes Jahr
angeboten werden, insbesondere für die jährlich neu hinzukommenden
Adoptionsbewerber der GA.
 Große Resonanz erfuhr die Einladung zum Fortbildungsabend im Herbst 2015 zum
Thema „Sichere Bindung - Solides Fundament. Das Geschenk der Bindung in der
(Adoptiv-) Eltern-Kind-Beziehung“. Eine Adoptiv- und Pflegemutter, von Beruf DiplomPsychologin, gestaltete den Abend informativ und unterhaltsam zugleich und berichtete
anschaulich von ihren praktischen Erfahrungen in Bezug auf das Bindungsverhalten
der drei Kinder in ihrer Familie.
 Die „Adoptivkinder-Krabbelgruppe“ kam im Berichtsjahr wieder zu regelmäßigen Treffen
zusammen.
 Auch das Kinderturnen für Eltern mit Adoptiv- und Pflegekindern wurde fortgeführt.
73
Herkunftssuchen
Für Adoptionsakten gibt es eine bundesgesetzliche Regelung im Adoptionsvermittlungsgesetz
(AdVermiG). Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 AdVermiG sind Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden
einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten), gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60
Jahre lang aufzubewahren.
Im
Herbst
2015
informierte
das
Bayerische
Landesjugendamt
die
örtlichen
Adoptionsvermittlungsstellen darüber, dass der Gesetzgeber nun eine Ausdehnung der
Aufbewahrungspflicht auf 100 Jahre plane und ein entsprechendes Gesetz bereits in Arbeit sei.
Dies macht erneut deutlich, dass der Gesetzgeber die mögliche Herkunftssuche der betroffenen
Menschen als sehr bedeutsam und unterstützungswürdig einstuft.
16 adoptierte Erwachsene bzw. deren leibliche Eltern oder Geschwister haben sich im Berichtsjahr
an die Fachkraft des Stadtjugendamtes gewandt mit der Bitte, sie bei ihrer Herkunftssuche und
Biographiearbeit zu unterstützen. Dies ist eine sehr hohe Anzahl.
Sehr zur Enttäuschung der suchenden Personen sind nicht in jedem Fall die älteren
Vermittlungsakten auffindbar. Recherchen führen dann über die Standes- und
Einwohnermeldeämter zu den Gerichten und kooperierenden Jugendämtern bis hin zu speziellen
Suchdiensten. Die Suche über moderne Medien und das Internet empfiehlt sich insbesondere
dann, wenn Personen im Ausland gesucht werden müssen.
Schnittstellen zum Pflegekinderdienst
Die Kooperation mit dem Pflegekinderdienst des Stadtjugendamtes gestaltete sich erneut sehr
positiv: Zwei Informationsveranstaltungen zum Thema „Pflege- und Adoptivkind - was muss ich
wissen?“ wurden im Rahmen des Bamberger VHS Programmes angeboten und gemeinsam
durchgeführt.
Adoptionsbewerber werden durch die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle im Verlauf der
Eignungsüberprüfung auch über die Möglichkeit, ein Pflegekind aufzunehmen, informiert.
Während der oft jahrelangen Wartezeit der Bewerber kann die Option, ein Pflegekind
aufzunehmen, immer wieder in Betracht gezogen und geprüft werden. Für einige kinderlose Paare
eröffnet sich so tatsächlich die Möglichkeit der Familiengründung. Für andere bleibt das Risiko der
Rückführung eines Pflegekindes zur Herkunftsfamilie und der zu erwartende regelmäßige Umgang
mit den leiblichen Eltern eine unkalkulierbare und „angsteinflößende“ Hürde.
Auch
Pflegeverhältnisse
können
in
einen
rechtlichen
Adoptionsabschluss münden. So konnte erneut ein Ehepaar im
Berichtsjahr Antrag auf Adoption seines Pflegekindes stellen. Die
leibliche Mutter willigte notariell ein. Nicht immer beteiligen sich
jedoch die leiblichen Väter, welche oft gar keinen Kontakt zu ihrem
Kind haben, an dem Adoptionsverfahren in der erforderlichen Art
und Weise. Verfahren werden so erheblich verzögert.
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GA)
Die
Gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle
gestaltete
im
Berichtsjahr
eine
Informationsbroschüre zum Thema „Adoption - Informationen für abgebende und annehmende
Eltern“, welche für das Stadtjugendamt Bamberg im Herbst 2015 als Flyer in den Druck ging.
Neben Informationsbroschüren zur vertraulichen Geburt wird der neue Flyer nun im Stadtgebiet
Bamberg z.B. bei Kooperationspartnern, Beratungsstellen und Ärzten verteilt und bietet einen
Überblick über die Arbeit der Adoptionsvermittlungsstelle als erste Anlaufstelle für alle
Adoptionsfragen.
Die Mitarbeiter der GA trafen sich im Berichtsjahr zu sieben Dienstbesprechungen. Durch den
monatelangen krankheitsbedingten Ausfall der Kollegin des Landkreises Bamberg und schließlich
deren Ausscheiden aus der GA fielen für die Kooperationspartnerinnen mannigfache
Vertretungsaufgaben an. Ab 01.01.2016 wird eine neue Fachkraft den dortigen Adoptionsbereich
übernehmen und das Team der GA wieder vervollständigen.
74
Die Fachkraft des Stadtjugendamtes nahm an zwei Sitzungen des nordbayerischen Arbeitskreises
für das Adoptions- und Pflegekinderwesen teil.
Als Sprecherin der GA war die Fachkraft außerdem zu einer Dienstbesprechung der zentralen
Adoptionsstelle des Bayerischen Landesjugendamtes in München zu den Themen
„Standesamtsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit Adoptionen und Kinderwunsch bei
Bewerbern“, eingeladen. Die jährlich stattfindende Dienstbesprechung dient auch dem Austausch
und der Vernetzung der bayerischen Adoptionsfachkräfte untereinander.
Das Landesjugendamt bot daneben eine Fachtagung zum Thema „Rechtliche und fachliche
Auffrischung für Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung“ an. Hier konnten aktuelle rechtliche und
sozialpädagogische Fragestellungen diskutiert und neue rechtliche Entwicklungen kennengelernt
werden.
Statistische Zahlen
2015
Rechtlich abgeschlossene Adoptionen
- davon abgeschlossene Stiefkindadoptionen
- davon abgeschlossene Fremdadoptionen
- davon abgeschlossene Pflegekindadoptionen
- davon abgeschlossene Auslandsadoptionen
2014
2013
2
2
0
0
0
4
1
0
1
2
12
6
2
1
3
Adoptionsfreigaben
Kinder in Adoptionspflege,
- davon Kinder aus dem Ausland
Begleitung von offenen Adoptionsformen
2
2
0
11
4
1
0
10
1
3
3
8
Suche nach leiblichen Eltern und Geschwistern
16
14
16
6
1
7
3
5
3
32
6
15
11
28
8
16
7
29
6
13
9
Beratungen von Paaren, die ein Kind adoptieren wollen,
- davon Antragstellung auf Adoption eines Kindes
Gemeldete Bewerberpaare in der GA
- davon Stadtjugendamt Bamberg
- davon Kreisjugendamt Bamberg
- davon Amt für Jugend und Familie Forchheim
Ilse Gladitz-Rahm, Dipl.Soz.Päd.(FH)
75
Pflegekinderdienst
Der Begriff Vollzeitpflege umfasst die Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern in
Familien, die durch das Jugendamt geprüft und ausgewählt wurden. Meist führen Notsituationen/
Krisen und große Erziehungsdefizite von leiblichen Eltern zur Unterbringung der Kinder in
Pflegefamilien. Diese kann kurzfristig oder bis hin zur Verselbständigung sein. Die konkrete
Gestaltung der Hilfeform ist dabei jeweils dem erzieherischen Bedarf und dem Wohl eines Kindes
angepasst.
Vollzeitpflege
Im Jahr 2015 wurden 5 Kinder neu in
Pflegefamilien vermittelt. Zusammen mit den
bestehenden Pflegeverhältnissen wurden im Jahr
2015
insgesamt
57
Vollzeitund
7
Sonderpflegekinder durch den Pflegekinderdienst
betreut. In Sonderpflegefamilien leben Kinder mit
einer körperlichen, geistigen und/oder emotionalen
Behinderung oder schweren Erkrankung.
Bei 37 Pflegeverhältnissen besteht ein erhöhter
Erziehungsund
Betreuungsbedarf
im
emotionalen, kognitiven und sozialen Bereich. Es
handelt sich dabei um 68 % der Pflegekinder der
Stadt Bamberg. Sie stellen besonders hohe
Anforderungen an die Pflegeeltern und fordern entsprechende Kompetenzen von diesen.
Bereitschaftspflege
Bereitschaftspflegeeltern haben in der Regel eine pädagogische Ausbildung oder sind besonders
erfahren und qualifiziert. In diesen Pflegefamilien werden Kinder untergebracht, für die aufgrund
einer akuten Krisensituation eine sofortige, sehr schnelle Unterbringung (meist innerhalb weniger
Stunden) notwendig ist. Die Kinder bleiben in der Familie, bis eine geeignete Perspektive gefunden
ist.
Vier Kinder wurden aus akuten Krisensituationen oder im Rahmen der Inobhutnahme als
geschützte Intervention in Bereitschaftspflegefamilien für eine Dauer von 3 Tagen bis hin zu
mehreren Monaten untergebracht. Gerade wenn zur Klärung von Kindeswohlgefährdung
Gerichtsverfahren beim Familiengericht anhängig sind und Sachverständigengutachten erstellt
werden, ist mit einem länger dauernden Verbleib in der Bereitschaftspflegefamilie zu rechnen bis
die Perspektive des Kindes geklärt werden kann.
Zwei der Kinder wurden in ihre Herkunftsfamilien zurückgeführt.
Zudem kam es zu 9 Anfragen des Allgemeinen Sozialen Dienstes für eine
Bereitschaftspflegefamilie, die dann nach Überprüfung der Meldung nach § 8a SGB VIII doch nicht
notwendig wurde.
Weitere statistische Werte zu den Pflegeverhältnissen 2015
Die Unterschiede bei den Zahlen der Statistik des Pflegekinderdienstes und der Abteilung
Wirtschaftliche Jugendhilfe ergeben sich durch die Unterschiede in der tatsächlichen
Betreuungsarbeit und Finanzierung von Hilfen durch das Stadtjugendamt Bamberg und anderer
Kostenträger (Haushaltsfortführung im Krankheitsfall durch die Krankenkasse, Betreuung von
Kindern im Rahmen der Amtshilfe bei Zuständigkeit eines weiter entfernten Jugendamtes).
Ein Vollzeitpflegekind wurde im Laufe des Jahres 2015 wieder in seine Herkunftsfamilie
zurückgeführt.
76
Bei zwei Pflegeverhältnissen ging die Betreuung durch Umzug der leiblichen Eltern bzw. durch
langfristigen Verbleib der Kinder an ein anderes Jugendamt über.
Ein volljähriges Pflegekind blieb in seiner Pflegefamilien, da weiterhin ein erzieherischer Bedarf
vorhanden war und die Entwicklung bis zur eigenständigen Lebensführung noch nicht
abgeschlossen war.
Ferner wurden die Pflegeverhältnisse auch durch zwei Wechsel von einer Pflegefamilie in eine
stationäre Wohngruppe sowie einen Wechsel in Adoptionspflege beendet.
Zwei außerhalb der Stadt Bamberg bestehende Pflegeverhältnisse sind gescheitert.
Ein Fall wurde aufgrund der sachlichen Zuständigkeit an den Bezirk Oberfranken abgegeben.
Aufgrund des Beratungsanspruchs nach § 37 SGB VIII ff. betreut der Pflegekinderdienst zwei
Pflegestellen, für die keine Jugendhilfe nach § 33 SGB VIII mehr besteht.
Die fachliche Begleitung von Umgangskontakten
wurde in 14 Pflegeverhältnissen durch den
Pflegekinderdienst regelmäßig durchgeführt. Dadurch
wird Kindern und ihren Eltern Unterstützung und
Förderung des Kontaktes auch in schwierigen oder
konflikthaften Lebenssituationen geboten.
Man kann in Kinder nichts
hineinprügeln, aber vieles
herausstreicheln.
Astrid Lindgren
In 15 Pflegeverhältnissen, die besondere, über das normale Maß hinausgehende Anforderungen
stellten, erfolgte eine kontinuierliche engmaschige Begleitung über das Jahr 2015 hinweg. 12
intensive Kriseninterventionen verhinderten jeweils den Abbruch des Pflegeverhältnisses und
somit eine Heimunterbringung.
Zusätzliche Aufgabenschwerpunkte 2015
 Überprüfungsprozesse von Pflegeelternbewerbern
 Begleitung von Umgangskontakten in 14 Fällen
 Pflegeelternakquise und Werbung:
 Pressemeldungen in Zeitungen und Internet
 VHS Veranstaltungen
 Informationsveranstaltung mit der Kindertagespflege
 Verteilung von Flyern und Plakaten
 Installierung der 9. Gruppe Systemisches Coaching für Pflegeeltern
 Organisation von vier Themenabenden in Anlehnung an den Elternkurs „Starke Eltern starke
Kinder“
 Durchführung von Veranstaltungen für Pflegeeltern zur Begegnung und zum Austausch
in Kooperation mit dem Verein Pfad für Kinder e.V. und dem Fachbereich Jugend und Familie
im Landratsamt Bamberg (Osterwanderung, Sommerfest)
 Zusammenarbeit mit den angrenzenden Jugendämtern im Bereich PflegeelternFortbildungen
 Anleitung von Praktikantinnen
 Konzepterstellung zur Überprüfung von Pflegefamilien für unbegleitete minderjährige
Flüchtlingen
 Teilnahme an der Pflegekinderstudie der Universität Bremen zum Thema „Posttraumatische
Belastungsstörung“
77
Übersicht Fallzahlen in der Einzelfalltätigkeit im Pflegekinderdienst
Pflegekinder
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
2015
Stand 31.12.
2014
2013
2012
51
5
9
64
11
22
58
17
11
54
27
23
*47
*53
64
58
*Aufgrund von Zuständigkeitswechseln entsprechend dem § 86 Abs. 6 SGB VIII kam es zum
Jahreswechsel 2014/3015 zu Veränderungen der Fallzahlen im Pflegekinderdienst
Kostenfaktor 2015
Der Pflegekinderdienst des Stadtjugendamts Bamberg ermöglicht eine intensive fachliche Qualität
der Arbeit, häufige Kontakte zu den Familien und die Vermeidung von Abbrüchen von
Pflegeverhältnissen, die Heimunterbringungen zur Folge hätten und die damit verbundenen hohen
Kosten.
Bei der Kalkulation im Jahr 2015 wurde von den Durchschnittswerten
 Heimunterbringung
monatlich 5.000,00 €
 Pflegefamilie
monatlich 1.000,00 €
ausgegangen.
Bei 12 Pflegekindern erfolgte mit hohem Zeit- und Personalaufwand eine besonders dichte
Begleitung der Pflegeverhältnisse, um einen Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihren
Pflegefamilien zu gewährleisten.
Ein Kind wurde aus der Heimerziehung in eine Pflegefamilie vermittelt. Dadurch konnte das
Stadtjugendamt Bamberg im Zeitrahmen von September bis Dezember 2015 15.200,00 €
einsparen. (Die Ersparnis liegt hier jährlich bei 45.600,00 €.)
Im Rahmen der zwei Inobhutnahmen und Notunterbringungen in Bereitschaftspflegefamilien
wurden Kosten für Unterbringungen in einer Inobhutnahmestelle verhindert und dadurch ca.
51.596,00 € Ersparnis erzielt.
Insgesamt wurden dadurch im Jahr 2015 Kosten für 144 Monate Heimerziehung in Höhe von ca.
720.000,00 € vermieden, die den Kosten der Unterbringung in einer Pflegefamilie in Höhe von ca.
144.000,00 € gegenübergestellt werden können.
Kostenersparnis aufgrund der intensiven Fallarbeit und der daraus resultierenden
Vermeidung von Heimerziehung
800.000
600.000
400.000
200.000
0
2012
2013
2014
2015
78
Zielsetzungen für das Jahr 2016
Beratung, Begleitung
und Unterstützung der
Pflegeeltern
Pflegeelternakquise
- VHS-Vorträge
- Familienmesse
- Nutzung von
- Werbeplattformen
Fortbildungen und Seminare
zur Qualifizierung der Pflegeeltern
Zielsetzungen für das
Jahr 2016
Überprüfung von Pflegeeltern
Kooperation mit anderen
Jugendämtern
Begleitung von minderjährigen
Flüchtlingen in Pflegefamilien
Gruppe „systemisches Coaching“
Kontaktvermittlung zu
Fachstellen
Biographiearbeit mit Pflegekindern
Präventive und akute
Krisenintervention
Installation einer Fachbibliothek für Pflegeeltern
und – kindern
Margitta Schorn-Neuberth und Claudia Haßler
79
Jugendgerichtshilfe
Seit 1986 führt das Stadtjugendamt Bamberg die Jugendgerichtshilfe (JGH), bzw. nach neuerem
Sprachgebrauch "Jugendhilfe im Strafverfahren" (JuHiS), als Spezialdienst.
Im Berichtsjahr 2015 ist bei einer Gesamtzahl von 394 anhängigen Jugendstrafverfahren zum
Vorjahr ein 10%iger Anstieg zu verzeichnen, der sich (erleichternderweise) in
Verfahrenseinstellungen widerspiegelt. Gewichtigere, zur jugendrichterlichen Entscheidung
anstehende Verfahren hingegen, verharren, wie schon in 2014, praktisch auf Vorjahresniveau.
Vom Ergebnis polizeilicher Ermittlungen gegen tatverdächtige (strafunmündige) Kinder und
Jugendliche wurde das Jugendamt durch die Polizei im Umfang nachstehender Übersicht
informiert:
Anzeigen
Kinder (strafunmündig)
Jugendliche/Heranwachsende
Gesamt
2015
2014
70
367
437
2013
54
269
323
2012
70
239
309
108
241
349
Diesen Hinweisen geht der Allgemeine Sozialdienst (ASD) des Stadtjugendamtes bei allen
Kindern sowie bei den aus Betreuungen bekannten Jugendlichen umgehend nach, um eventuellen
erzieherischen Hilfebedarf ermitteln und ggf. mit geeigneten Angeboten der Jugendhilfe reagieren
zu können. Bei Jugendlichen, die dem ASD nicht vorbekannt bekannt sind, wird die JGH initiativ.
Die Gesamtzahl der Jugendgerichtsfälle betrug:
Anhängige Verfahren
Staatsanwaltschaftliche
Einstellungen
Zur jugendrichterlichen Entscheidung anstehende Verfahren
Davon gegen
a) Jugendliche:
Männlich
Weiblich
Deutsch
Ausländer
b) Heranwachsende:
Männlich
Weiblich
Deutsch
Ausländer
2015
2014
2013
2012
394
358
313
393
136
98
53
96
258
260
260
297
126
132
102
30
115
17
128
107
21
108
20
148
116
32
127
21
112
86
26
94
18
162
134
28
154
8
135
102
33
116
19
96
30
97
29
132
108
24
89
43
Blieb der Ausländeranteil bei den Jugendlichen in den Jahren 2014 (knapp 13 %) und 2013 (14 %)
nahezu konstant, legte er in 2015 mit 23 % signifikant zu. Gleiches gilt für die Altersgruppe
ausländischer Heranwachsender, die von gerundet 16 % in den beiden Vorjahren auf nunmehr
32,5 % angewachsen ist.
80
Hauptverhandlungstermine waren wahrzunehmen:
Vor
Für
Jugendgericht
Jugendschöffengericht
Jugendkammer
Gesamt
Jugendliche
2015
83
11
1
Heranwachsende
Gesamt
2014 2013 2015 2014 2013
97
90
51
48
48
15
19
24
24
34
6
0
1
2
9
95
118
109
76
74
2015 2014 2013
134
145 138
35
39
53
2
8
9
91
171
192
200
Von der Gesamtzahl der jugendgerichtlich gewürdigten Straftaten wurden rund 10 % (VJ 12 %)
unter Alkoholeinfluss begangen, wobei zu differenzieren ist, dass reine, d.h. tatbestandliche
Alkoholstraftaten (wie Trunkenheit im Verkehr oder strafbarer Vollrausch) mit "nur" 2,3 %
(VJ 1,15 %) zu Buche schlugen. In jedem 10. Fall (VJ rund jeder 8. Fall), heißt das, war Alkohol als
ein zwar strafloser, aber häufig gewichtiger Begleitumstand mit im Spiel.
Um die Rolle des Alkohols als einem Schrittmacher für Straftaten aufzugreifen, wurde in den
jugendrichterlichen Weisungskatalog seit 2010 eine Teilnahme am sog. Risikocheck im Rahmen
des Projektes HaLT mitaufgenommen, die im Berichtsjahr – vorjahresgleich - 12 mal verhängt
wurde. (Suchtberatungen demgegenüber in 3 Fällen. VJ = 4 Fälle.)
Eine seit 2013 anfängliche Wiederbelebung des Verkehrsunterrichtes
Fallaufkommens seit 2015 nicht mehr fortgeführt. (Zuletzt nur ein Fall in 2014.)
wird
mangels
Anhängige Verfahren:
2015
Gesamtzahl
Abschluss durch
-Strafbefehle
-Urteile, (inkl. 5x Freispruch, wie VJ)
-Einstellungen
-Ermittlungen, Auflagenbetreuungen
u.ä.
-Zuständigkeitswechsel,_Abgaben,
unbekannte Verfahrensausgänge …
-Übernahme ins Folgejahr
2014
2013
2012
394
358
313
393
39
115
190
20
136
158
14
142
111
18
151
177
2
4
5
1
17
6
14
15
31
34
27
31
Aus jugendgerichtlichen Verurteilungen hatten 8 (VJ 18) Jugendliche/Heranwachsende beim
Verein für Jugendhilfe e.V. an sozialen Trainingskursen teilzunehmen; 5 (VJ 7)
Jugendliche/Heranwachsende wurden, gleichermaßen durchgeführt vom VfJ, der Sonderform
eines Anti-Aggressivitäts-Trainings (AGT) zugewiesen.
6 (VJ 13) Betroffenen widmete sich der Verein übergreifend durch eine Betreuungsweisung sowie
in 1 Fall (ausschnitthafter) in Form einer Gesprächsweisung (VJ 3).
Dem Novum einer sog. Leseweisung wurde 1 Teilnehmer zugewiesen (VJ 2). Ziel letzterer
Weisung ist, in Anlehnung an Marie von Ebner-Eschenbach, durch das gemeinsame Lesen und
Besprechen eines thematisch geeigneten Buches "…den Geist hinterrücks zum eigenen Denken
zu verleiten".
Überdies verdient die Kompetenzagentur der GfI der Hervorhebung, indem sie sich Jugendlichen
und Heranwachsenden in Fragen deren Berufsfindung bzw. erwerblichen (Re-)Integration –
vorjahresgleich - in weisungsgemäß 10 Fällen betreuend angenommen hat.
81
Mit der Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichsverfahrens (TOA) wurde der Jugendhilfe e.V.
für Täter aus dem Stadtgebiet Bamberg durch die Staatsanwaltschaft in 6 Fällen beauftragt. (8 im
VJ, 10 in 2013 sowie in keinem einzigen Fall in 2012 und 2011).
Nachdem jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern polizeilich bereits durch das JUITKonzept eine erhöhte Aufmerksamkeit zuteil wird, bedeutet die Umsetzung eines beschleunigten
vereinfachten Jugendverfahrens seit Mitte 2010 eine weitere Straffung in der Bekämpfung
aufkeimender oder sich zu verfestigen drohender delinquenter Anfangskarrieren.
Durch eine Straffung und Priorisierung von Bearbeitungsprozessen verfolgt das
Beschleunigungsgebot im Fall einfacher bis mittelgradiger Delinquenz durch ein Zusammenwirken
aller an der Strafverfolgung Beteiligter (Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Jugendgericht)
das Ziel, die Tat eines jugendlichen Rechtsbrechers nicht länger als 4 Wochen ungesühnt zu
lassen. An diesem Verfahrensmodell war die JGH des Stadtjugendamtes in 2015 16 mal beteiligt
(VJ 18 mal). Soweit Angehörige dieser Altersgruppe, der Tat oder ihrer Persönlichkeit nach, das
Gepräge eines noch unter 18-Jährigen, d.h. Jugendlichen, schon ersten Eindrücken nach
aufweisen, gilt, weil somit die Anwendung des Jugendstrafrechtes in Betracht kommen kann, das
Beschleunigungskonzept seit Herbst 2011 analog auch im Fall Heranwachsender.
In Form "runder Tische" beschäftigte in 2015 auf Einladung der Staatsanwaltschaft Bamberg das
Thema „Pädagogisch sinnvolle Maßnahmen für straffällige Jugendliche/ Heranwachsende mit
fehlenden Kenntnissen der deutschen Sprache aus dem Kreis der Asylsuchenden" sowie auf
Einladung der Staatl. Berufsschule III ein gemeinschaftliches Nachdenken über "Hilfen für Schüler
in besonderen Lebenslagen", u.a. zum Problem des Schulabsentismus. Letztere Abweichung
betreffend wurde in 2015 als „Hilfe zur Lebensführung“ (§ 10 JGG) in vier Fällen jugendgerichtlich
eine sog. Schulweisung erprobt, durch die sich im Rahmen einer Strafvollstreckung
Unregelmäßigkeiten im Schulbesuch schneller aufgreifen lassen als im OWi-Verfahren.
2015
Soziale Trainingskurse
des Vereins für Jugendhilfe
Anti-Gewalt-Kurse des VfJ
Betreuungs-,_Gesprächs-_und
Leseweisungen
davon Verein für Jugendhilfe
Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren
durch den Verein für Jugendhilfe
Arbeitsauflagen
Arbeitsstunden
2014
2013
2012
8
18
10
13
5
18
7
27
3
24
7
26
8
18
16
14
6
8
10
0
228
5.326
182
5.400
194
5.450
222
5.919
228 Jugendlichen und Heranwachsenden wurden gerichtlich insgesamt 5.326 Arbeitsstunden
auferlegt, wobei der Auflagenvollzug der JGH obliegt. Die Abwicklung und Einteilung der
Arbeitsstunden wird seit 2002 in Zusammenarbeit mit „Lifeline“ ("Hilfen für straffällig gewordene
Jugendliche und junge Erwachsene" des Don Bosco Jugendwerkes bzw. des Canisiusheimes
Bamberg) durchgeführt.
Sven Hartmann, Horst Kinner
Dipl.Soz.Päd. (FH)
82
Präventionsstelle – vorbeugende Wohnungshilfen
Allgemein:
Der Deutsche Städtetag hat im Jahr 2015 ebenso wie in den Vorjahren die Themen „bezahlbarer
Wohnraum“ und „Wohnungsnot“ zum Schwerpunkt erhoben und den steigenden Mieten den
Kampf angesagt.
„Wir brauchen Mittel um die Wohnungsnot zu lindern. Vor allem in Universitätsstädten und
Ballungsräumen drängt die Wohnungsnot immer mehr. Bezahlbare Wohnungen sind seit langem
Mangelware, die Wartelisten sind lang. Der Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern bringt
zusätzlichen Druck auf den Wohnungsmarkt. Der Ausbau des Angebotes an preiswerten
Wohnraum ist unerlässlich für das Miteinander in der Stadtgesellschaft“, sagt der Vorsitzende des
Bayerischen Städtetages Oberbürgermeister Ulrich Maly, Nürnberg
Zudem steigen in attraktiven Gegenden und Städten die Wohnkosten nach wie vor weiterhin
überdurchschnittlich an und mit ihnen der Finanzierungsanteil, den Haushalte von ihrem
Einkommen für die Miete aufbringen müssen. Aufgrund dieser allseits angespannten Verhältnisse
weisen sowohl die Empfehlungen des Deutschen Städtetages, wie auch des Deutschen Vereines
auf die Wichtigkeit und den notwendigen Ausbau einer zielgerichteten Präventionsarbeit als einen
wichtigen Baustein zur Verhinderung von Obdachlosigkeit in den Kommunen hin.
Prävention trägt dazu bei, bestehende Wohnverhältnisse zu sichern, die Handlungsfähigkeit von
Menschen in Wohnungsnotfällen zu stärken und soziale und wirtschaftliche Folgekosten, die der
Verlust von Wohnraum unweigerlich nach sich zieht, im Vorfeld zu vermeiden.
Aktuelle Situation in Bamberg:
Die Stadtverwaltung Bamberg hat das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ ganz oben auf die
politische Agenda gesetzt. Weiterhin verfolgen Wohlfahrtsverbände, der Familienbeirat und
außerstädtische Institutionen und Organisationen dieses Thema mit höchster Aufmerksamkeit.
Die Stadt Bamberg versucht mit unterschiedlichen Instrumentarien den Herausforderungen auf
dem Wohnungsmarkt gerecht zu werden, denn nach wie vor steigert die Attraktivität der Stadt die
Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt.
 Mietpreisbremse:
Im September hat die Stadt Bamberg den Antrag zur Aufnahme in die Gebietskulisse der
Wohnungsgebietsverordnung beim Bayerischen Justizministerium gestellt. Seit November 2015
zählt Bamberg zu den 137 von mehr als 2000 bayerischen Gemeinden für die die Mietpreisbremse
gilt. In Gegenden mit Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei einer Wiedervermietung maximal 10
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neben der Mietpreisbremse gilt auch eine
strengere Obergrenze für Mieterhöhungen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal
15 Prozent erhöht werden statt der sonst üblichen 20 Prozent. Diese Mieterschutzverordnung soll
grundsätzlich bis Juli 2020 gelten, kann aber auch innerhalb dieser Zeit entsprechend der
dynamischen Entwicklung am Wohnungsmarkt verändert werden.
Zudem wurde die Einstufung der Bamberger Wohnungssituation als nicht problematischer
Wohnungsmarkt verändert. Bamberg wurde in die Liste der Gemeinden mit geltender
Mietpreisbremse aufgenommen. Bislang hatte man auf positive Zukunftsperspektiven und
Entspannung des Wohnungsmarktes durch die Konversion gehofft. Die städtischen Pläne, weite
Teile des Konversionsgeländes zeitnah zu erwerben, müssen hinter den aktuellen Entwicklungen
auf dem Konversionsgelände zurückstehen, wie die geplante Ansiedlung der Bundespolizei und
die Erweiterung der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung für Flüchtlinge aus den
Balkanstaaten zeigt.
 Ankauf von Wohnungen auf dem Konversionsgelände durch die Stadtbau GmbH
Aufgrund intensiver Bemühungen und Verhandlungen durch die Stadt konnte die „Pines Housing
Aera“ auf dem Konversionsgelände durch die Stadtbau käuflich erworben werden. Hiervon werden
seit Januar 2016 39 Wohnungen von ungefähr 100 Wohnungen speziell für kinderreiche Familien
vermietet. Die anderen Wohnungen werden nach erfolgter Renovierung für den Wohnungsmarkt
freigegeben.
83
 Bamberger Mietspiegel:
Ein weiteres Instrument zur Regulierung der Mietpreise ist der Bamberger Mietspiegel der nun
fortgeschrieben wurde und seit 01.01.2016 gültig ist:
 Erschließung von Neubaugebieten:
Mit Nachdruck wird sowohl die weitere Erschließung von größeren Neubaugebieten, z.B. wie
Glaskontor und Megalith-Gelände angegangen, als auch die Schließung von Baulücken und die
Nutzung von Brachflächen auf innerstädtischem Gebiet.
 Bayerischer Wohnungspakt:
Im Moment erfolgt über den Stadtrat die Auseinandersetzung mit dem bayerischen Wohnungspakt,
der auch in Bamberg neue Anreize für Baumaßnahmen geben könnte. Das bayerische Kabinett
hat mit dem Wohnungspakt Bayern ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen
Wohnraum beschlossen. Das Paket dient der Verbesserung der Wohnraumversorgung in Bayern
und bildet einen wichtigen Teil des bayerischen Sonderprogramms zur Bewältigung der
Flüchtlingskrise. „Bis 2019 sollen im Rahmen unseres Wohnungspaketes Bayern 26.000 neue
staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen“, gab Minister Herrmann als
Zielmarke aus.
Vermieterbestätigung
Seit dem 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Dabei geht es
unter anderem auch um das Thema "Vermieterbescheinigung".
Das Bundesmeldegesetz verpflichtet gem. § 19 Abs. 1 BMG den Vermieter ab dem 01. November
2015 beim Einzug oder Auszug seines Mieters aus der Wohnung dieses schriftlich oder
elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
84
Die Bestätigung erfolgt dadurch, dass der Vermieter seinem Mieter eine Vermieterbescheinigung –
auch Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbestätigung genannt – aushändigt. Diese
Regelung kann für die Arbeit der Fachstelle Auswirkungen haben. Es gibt bei dem betreuten
Personenkreis eine nicht kleine Gruppe von Mietern, die ohne Genehmigung des Vermieters bei
einem Bekannten oder Verwandten untergeschlupft sind. In der Fachsprache wird dieser
Personenkreis ohne Mietvertrag als „verdeckt obdachlos“ bezeichnet. Nun können sich die
Betroffenen ohne Bestätigung des Vermieters nicht mehr bei dieser Wohnadresse anmelden und
haben somit Schwierigkeiten bei der Antragstellung auf Sozialleistungen.
Wohnungsnotfall
Wer sich mit dem Thema “Wohnen“ befasst, stellt schnell fest, dass eine Definition verschiedener
Begriffe notwendig ist.
 „Wohnungsnot“ umschreibt die Tatsache, dass Personen nicht über dauerhaften und
angemessenen Wohnraum verfügen.
 „Wohnungsnotfälle“ sind Personen oder Haushalte, die akut von Wohnungslosigkeit
betroffen sind, unmittelbar davon bedroht sind oder als ehemals Wohnungslose auf
Unterstützung zur Vermeidung erneuter Wohnungslosigkeit angewiesen sind.
 Eine zusätzliche Bevölkerungsgruppe drängt auf den Wohnungsmarkt: Anerkannte
Asylbewerber suchen Wohnungen am regulären Wohnungsmarkt.
Die Präventionsarbeit als Wohnungsnotfallhilfe umfasst alle Maßnahmen, die zur Sicherung einer
bestehenden Wohnung, zur Versorgung mit dauerhaftem und angemessenem Normalwohnraum
sowie zur Überwindung von unzumutbaren Wohnverhältnissen beitragen. Die Wohnungsnotfallhilfe
umfasst begrifflich sowohl einzelfallbezogene als auch strukturelle Regelungen, materielle und
immaterielle Hilfen einschließlich sozialer Beratung. Das Hilfesystem der Präventionsstelle lässt
sich demgemäß als „Hilfe gegen soziale Ausgrenzung mit dem Schwerpunkt auf
Wohnungsnotfälle“ angemessen beschreiben.
Beratungsarbeit
Betroffener Personenkreis
Die individuelle Situation der Betroffenen ist häufig durch schwierige Lebensverhältnisse
gekennzeichnet. Dieser Personenkreis ist auf Beratung von außen angewiesen, um den
Wohnraum erhalten oder neuen Wohnraum beziehen zu können. Es sind nicht mehr nur sozial
schwache Familien, die von Wohnungsnot betroffen sind. Zunehmend betrifft Wohnungsnot auch
immer mehr Familien mit mittleren Einkommen, die mit den steigenden Wohnkosten nicht
mithalten können. Der Schwerpunkt der Wohnungsknappheit bleibt jedoch bei den Familien, die
nicht in der Lage sind, ihre Wohnungsnot aus eigener Kraft zu beseitigen. Die Präventionsstelle
dient als Anlaufstelle und leistet hier die notwendige Unterstützung.
Meist haben die betroffenen Mieter angesichts der Vielschichtigkeit ihrer Probleme bereits
resigniert und arbeiten selbst nicht mehr aktiv an der Lösung ihrer Konfliktsituation. Die Fachkräfte
bauen Vertrauen auf und motivieren zur Mitarbeit. Oftmals sind auch Hausbesuche notwendig, um
durch direkten Kontakt den Klienten zu motivieren.
Bevor die Mietangelegenheit geregelt werden kann, ist immer eine fundierte soziale Anamnese
von Nöten. Dadurch können die Maßnahmen zur Unterstützung umfassend und individuell an die
jeweilige individuelle Notfallsituation angepasst werden. Grundsätzlich ist die Beratung
erfolgversprechend und effektiver, wenn die Betroffenen im Familien- und Freundeskreis Rückhalt
finden und gut in ihrem Sozialraum vernetzt sind. Die Präventionsstelle erachtet daher die
Ressourcen der Kunden als wichtige Bausteine für eine erfolgversprechende Arbeit.
Im Berichtsjahr 2015 wurden von den Fachkräften 417 Eingänge statistisch erfasst. Ratsuchende
wurden von den Fachkräften sowohl bei Kündigungen, Räumungsklagen und Räumungsterminen,
als auch bei der Wohnungssuche begleitet und unterstützt (siehe folgende Tabelle). In allen Fällen
ist schnelles Handeln von Nöten:
85



Verhandlungen mit der Vermieterseite
Sicherstellung der laufenden Mietzahlung
Schuldenregelung
Ziel der Beratung ist der Erhalt der Wohnung bzw. die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Im
Berichtsjahr kam es bei den Fällen, die von der Präventionsstelle betreut wurden, wieder nur zu
drei Einweisungen in die städtische Notunterkunft.
Energiesparberatungen
In Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt Bamberg vermittelt die Präventionsstelle seit
einigen Jahren kostenlose Energiesparberatungen für einzelne Haushalte. Diese wurden im
Berichtsjahr von Kunden der Präventionsstelle gerne wieder in Anspruch genommen.
Zugangsvoraussetzungen sind hierbei z.B. hohe Nachzahlungen bei Jahresschluss-abrechnungen
der Stadtwerke oder unverhältnismäßig hohe monatliche Abschläge von Mietern.
Die Gründe für einen hohen Energieverbrauch können in den baulichen Gegebenheiten einer
Wohnung, im Verbraucherverhalten oder in der Verwendung von Altgeräten im Haushalt, den
sogenannten „Energiefressern“, liegen.
Das Angebot umfasst eine genaue Untersuchung des Energieverbrauches durch einen
zertifizierten Energieberater im Rahmen eines Hausbesuches sowie die Bewertung des
Verbrauches anhand der Jahresschlussrechnungen aus den vergangenen drei Kalenderjahren.
Nach der Feststellung der energetischen Schwachstellen wird sodann ein schriftlicher
Energiebericht erstellt, welcher praktikable Lösungsansätze zur Energieeinsparung enthält und bei
einem gemeinsamen Abschlusstermin miteinander besprochen wird.
Kooperationspartner
Die Präventionsstelle ist Schnitt- und Koordinationsstelle für alle Hilfsangebote auf die der
Mietschuldner in der Stadt Bamberg zurückgreifen kann. Alle Räumungsklagen, Räumungstermine
oder teilweise bereits Kündigungen gehen bei der Präventionsstelle ein. Die Betroffenen erhalten
ein zeitnahes Beratungsangebot und werden von hier aus in enger Absprache mit Vermietern,
Wohnungsbaugesellschaften oder in Kooperation mit dem Jobcenter und anderen
Beratungsstellen unterstützt.
Dabei wird großer Wert auf ein breites Netzwerk sowie auf ein funktionierendes Miteinander der
Kooperationspartner gelegt.
Beispielhaft sei hier die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kollegen/-innen der „Allgemeinen
sozialen Beratungsstelle“ der Caritas, der Schuldnerberatungsstellen sowie des Projektes
„Menschen in Not“, der Arbeiterwohlfahrt, Sozialdienst katholischer Frauen und dem Amt für
Soziale Angelegenheiten genannt. Auch die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften und das
Jobcenter Bamberg zeigten sich sehr kooperativ und ermöglichten in vielen Fällen eine positive
Lösung für die Mieter.
Seniorenmanagement
Besondere Erwähnung soll die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen der Abteilung
Seniorenmanagement finden. Es gab im Berichtsjahr einige diffizile Wohnungsnotfälle von älteren
Bürgerinnen und Bürgern, die durch eine gute Netzwerkarbeit und Aufgabenteilung betreut wurden
und dadurch auch weiterhin in ihrer Wohnung verbleiben konnten.
Interkommunale Vernetzung
Die Mitarbeiterinnen der Präventionsstelle nahmen an der Praxistagung der Wohnungshilfe
Nordbayern mit dem Thema: „Prävention vor Wohnungslosigkeit in Bayern“ teil. Neben dem
fachlichen Austausch und der Weiterbildung nutzten die Teilnehmerinnen auch die Gelegenheit zur
weiteren Vernetzung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen und Diensten der
Wohnungslosenhilfe anderer Kommunen sowie Vertreterinnen und
Vertretern von
Wohlfahrtsverbänden.
Der von der Bamberger Präventionsstelle initiierte Arbeitskreis „Kommunale Präventionsstellen im
nordbayerischen Raum“ tagte im Frühjahr und Herbst. Am fachlichen Austausch nahmen Vertreter
86
folgender Städte teil: Aschaffenburg, Bayreuth, Erlangen, Nürnberg, Fürth, Schweinfurt und
Würzburg. Begleitende Unterstützung erfährt der Arbeitskreis durch den Koordinator der
Wohnungslosenhilfe Nordbayern.
Alle Teilnehmer des Arbeitskreises empfinden diesen Informations- und Erfahrungsaustausch als
sehr wichtig und impulsgebend für ihre Arbeit vor Ort.
Das beherrschende Thema in den Arbeitskreisen und Fachtagungen zur Wohnungsnot ist die
Flüchtlingsthematik. Hierbei wird immer auf die dringend gebotene Notwendigkeit hingewiesen,
darauf zu achten, dass die Bedürfnisse der Flüchtlinge nicht gegen die Bedürfnisse der
obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen oder umgekehrt ausgespielt werden.
Ein sensibler Umgang mit dieser Thematik ist somit von allen beteiligten Stellen gefordert.
Allgemeine statistische Daten:
2015
417
184
2014
366
171
2013
384
122
2012
400
105
101
97
90
118
56
76
44
54
50
122
65
112
a) Einstellung der Vollstreckung
29
23
24
35
b) Zwangsräumung ohne Einweisung
24
18
23
25
3
3
3
5
Eingänge insgesamt
a) Kündigungen
b) Räumungsklagen
c) Räumungstermine
d) Beratung von Wohnungssuchenden
Bei den Räumungsterminen kam es zur
c) Einweisung in die Obdachlosenunterkünfte
450
400
Eingänge insgesamt
350
300
a) Kündigungen
250
b) Räumungsklagen
200
c) Räumungstermine
150
100
d) Beratung von
Wohnungssuchenden
50
0
2015
2014
2013
2012
87
2011
50
45
40
35
Einstellung der Vollstreckung
30
25
Zwangsräumung ohne Einweisung
20
Einweisung
Obdachlosenunterkünfte
15
10
5
0
2015
2014
2013
2012
2011
Heike Hildenbrand und Ilse Gladitz-Rahm
88
Betreuungsstelle
1. Allgemeine Entwicklung
Die quantitative Entwicklung bei den Betreuungszahlen erfährt in 2014/15 bundesweit zum zweiten
Mal nach Inkrafttreten des Betreuungsrechts im Jahr 1992 einen geringfügigen Rückgang. Zum
31.12.2014* gibt es in Deutschland für 1.306.589 (1.310.629) Bürgerinnen und Bürger eine
Betreuung. Dies sind 4.040 Betreuungen weniger als im Vorjahr. Für 1,61 % der Bevölkerung ist
damit eine Betreuung errichtet.
In Bayern besteht zum 31.12.2014 für 185.595 (187.523) Personen eine Betreuung, das sind 1,48
% (1,49 %) der Bevölkerung, 1.928 weniger als im Vorjahr.
In Bamberg ist zum 31.12.2015 für 1227 (1.234) Bürgerinnen und Bürger eine Betreuung errichtet.
Dies stellt gegenüber 2014 (wie auch gegenüber 2013) praktisch einen Stillstand dar. In Bamberg
besteht damit für 1,67 % (1,73 %) der Bevölkerung eine Betreuung. Der geringere prozentuale
Bevölkerungsanteil ergibt sich aus der wachsenden Einwohnerzahl Bambergs. Die Stadt Bamberg
liegt nach wie vor über dem bayerischen und bundesdeutschen Durchschnitt.
(In Klammern die Zahlen des Vorjahres)
Betreuungszahlen Bundesgebiet/Bayern/Bamberg 2011–2014/15*
Bamberg
Bayern
Bundesgebiet
73.463
1.227
16,69
*
*
*
*
*
*
71.465
1.234
17,27
12.691.568
185.595
14,78
81.197.537
1.306.589
16,14
Einwohner (Stand 31.12.2012)
Betreuungen
Betreuungen je 1000 Einw.
31.12.2012
70.863
1.229
17,34
12.604.244
187.523
14,88
80.767.463
1.310.629
16,23
Einwohner (31.12.2011)
Betreuungen
Betreuungen je 1000 Einw.
31.12.2011
Einwohner
Betreuungen
Betreuungen je 1000 Einw.
70.084
1.200
17,12
12.519.571
189.695
15,15
80.523.746
1.325.013
16,45
70.040
1.215
17,35
12.595.891
189.027
15,01
81.843.743
1.319.361
16,12
31.12.2015
Einwohner
Betreuungen
Betreuungen je 1.000 Einw.
31.12.2014
Einwohner
Betreuungen
Betreuungen je 1.000 Einw.
31.12.2013
*Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresberichts liegen Zahlen für Bayern und das Bundesgebiet für das
Jahr 2015 noch nicht vor.
89
2. Zur Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle wurde auch in 2015 lebhaft von den Bürgerinnen und Bürgern frequentiert.
Es wird um Unterstützung bei der Betreuungsführung, wie auch bei der Wahrnehmung der
Aufgaben als Bevollmächtigte nachgesucht.
Die Beratung bei der Anregung von Betreuungen und der Errichtung von Vorsorgevollmachten
nimmt viel Raum ein. Häufig wird zusammen mit einer Vorsorgevollmacht auch eine
Patientenverfügung errichtet. In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, ob man
lebensverlängernde Maßnahmen, wie z.B. eine künstliche Ernährung in Anspruch nehmen
möchte, wenn man sich selbst nicht mehr mitteilen kann.
BürgerInnen die sich bezüglich Patientenverfügung beraten lassen wollen, werden an den
Hospizverein Bamberg weiterverwiesen, da dies nicht zum Aufgabenbereich der Betreuungsstelle
gehört. Vom Hospizverein wird durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen seit Jahren wertvolle
Beratungsarbeit geleistet.
Die Beratungstätigkeit und die Betreuungsgerichtshilfen (Sachverhalts-ermittlungen) stellen die
Hauptbetätigungsfelder der MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle dar.
3. Die Arbeit der Betreuungsstelle in Zahlen:
Betreuungsgerichtshilfen
2015
2014
2013
2012
2011
Gutachterliche Äußerung/Sachaufklärung
Vollzugshilfe bei Unterbringungen
Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
Beratung und Unterstützung von Betreuer/-innen und Bürger/-innen (insb. auch
zu Vorsorgevollmachten)
437
6
29
399
7
15
299
9
6
241
3
6
232
11
6
547
519
508
508
421
Stand am 01.01.2015
Zugänge
Abgänge
8
0
2
8
0
0
8
0
0
10
0
2
9
1
0
Stand am 31.12.2015
6
8
8
8
10
Behördenbetreuungen
4. Öffentlichkeitsarbeit
Zusammen mit den Betreuungsvereinen wurde mittels Infoständen in der Fußgängerzone für die
Übernahme von ehrenamtlich geführten Betreuungen, für Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung geworben.
Daneben wird versucht über diesen Weg ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen.
5. Gremienarbeit
Die Betreuungsstelle ist in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen, im
Unterausschuss Arbeitsgemeinschaft (bestehend aus Betreuungsstellen Stadt und Landkreis
sowie Betreuungsvereine), wie auch im Sozialpsychiatrischen Arbeitskreis und in der
Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft vertreten. 2015 oblag der Betreuungsstelle der Stadt
Bamberg die Geschäftsführung.
6. Professionelle Betreuer und Betreuerinnen
Das Feld der Berufsbetreuer/-innen ist im Großen und Ganzen stabil. Es sind 25 (+1)
Berufsbetreuer für den Amtsbezirk Bamberg tätig, somit ist eine ausreichende Kapazität von
90
Berufsbetreuern gegeben. Neue Bewerbungen müssen deshalb bis auf weiteres abschlägig
beschieden werden.
7. Betreuungsvereine
Im Bereich der Betreuungsstelle von Stadt und Landkreis sind fünf Betreuungsvereine mit 18 (+1)
Vereinsbetreuern und Vereinsbetreuerinnen tätig. Eine Aufstockung des Personals der
Betreuungsvereine ist zur Zeit nicht erforderlich.
Die Stadt Bamberg fördert die Betreuungsvereine nach wie vor in Höhe von 74.000 €.
8. Statistische Zahlen zum Bereich Betreuung
Geschlechts- und Altersverteilung für die am 31.12.2015 in Bamberg bestehenden Betreuungen:
Altersgruppe
weiblich
männlich
2
59
11
559
63
17
102
12
619
109
37
128
81
71
26
4
654
0 bis 17 Jahre
18 bis 29 Jahre
30 bis 39 Jahre
40 bis 49 Jahre
50 bis 59 Jahre
60 bis 69 Jahre
70 bis 79 Jahre
80 bis 89 Jahre
90 bis 99 Jahre
Über 100 Jahre
Summe:
Summe
0
19 62
16 71
20 88
16 119
22 79
25 75
27 60
6 19
0
573
2
30 121
25 126
37 151
28 221
31 140
62 184
108 188
90
32
4
1.227
Prozent
8,5%
7,1%
10,5%
7,9%
8,8%
17,6%
30,6%
9,1%
0,2
9,9
10,4
12,3
18,0
11,4
15,0
15,2
7,3
0,3
100,0
140
120
100
80
60
weiblich
40
männlich
20
91
Über 100 Jahre
90 bis 99 Jahre
80 bis 89 Jahre
70 bis 79 Jahre
60 bis 69 Jahre
50 bis 59 Jahre
40 bis 49 Jahre
30 bis 39 Jahre
18 bis 29 Jahre
o bis 17 Jahre
0
Voraussetzungen für die am 31.12.2015 in Bamberg bestehenden Betreuungen:
weiblich
Altersabbau
Geistige Behinderung
Körperliche Behinderung
Organische Erkrankung/HOPS*
Psychische Erkrankung/
seelische Behinderung.
Suchtkrankheit
Summe:
männlich
Summe
Prozent
193
144
15
71
76
143
8
106
269
287
23
177
21,8
23,4
1,9
14,4
208
179
387
31,7
23
654
61
573
84
1.227
6,8
100,0
*hirnorganisches Psychosyndrom (z.B. Zustand nach Schlaganfällen, Reanimation)
1227 laufende Betreuungsfälle am 31.12.2015
250
200
150
100
Suchtkrankheit
Psychische Erkrankung/
seelische Behinderung
Organische
Erkrankung/HOPS*
männlich
Körperliche Behinderung
0
Geistige Behinderung
weiblich
Altersabbau
50
Art der Betreuung für die zum 31.12.2015 in Bamberg bestehenden Betreuungen:
Betreuungsart
Berufsbetreuer
Betreuer verwandt (ehrenamtlich)
Betreuungsbehörde
Ehrenamtliche Betreuer sozial engagiert
Ehrenamtliche Betreuer aus soz. Umfeld
Vereinsbetreuer
Summe:
Anzahl
18,6%
Prozent
291
712
6
88
12
329
1.438*
*Der Unterschied zu der Anzahl der Betreuungen ergibt sich durch den Umstand, dass einige Betreute
zwei Betreuer haben.
92
20,3
49,5
0,4
6,1
0,8
22,9
100,0
1438 laufende Betreuungsbeziehungen bei 1227 Betreuungsfällen
am Stichtag 31.12.2015
Prozent
49,5
40,00
22,9
20,3
6,1
Ehrenamtliche Betreuer sozial
engagiert
Betreuungsbehörde
Betreuer verwandt
(ehrenamtlich)
0,00
Berufsbetreuer
0,4
0,8
Ehrenamtliche Betreuer aus
soz. Umfeld
20,00
Vereinsbetreuer
60,00
Am 01.07.2014 ist die 4. Reform des Betreuungsrechts „Stärkung der Funktionen der
Betreuungsbehörde“ in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die obligatorische Anhörung der
Betreuungsbehörde bei Errichtung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts (§ 279 Abs.
2 FamFG). Gegenüber 2013, also dem Jahr vor Inkrafttreten der Gesetzesreform, hat sich 2015
bei den Sachverhaltsermittlungen durch das neue Gesetz eine Steigerung von 46 % ergeben (437
zu 299).
Das neue Gesetz verpflichtet die Betreuungsstellen mit dem Ziel der Vermeidung von Betreuungen
zur Beratung und Vermittlung von Hilfen (§ 4 Betreuungsbehördengesetz). So wurde in 2015 bei
80 Betreuungsverfahren keine Betreuung errichtet, weil von den MitarbeiterInnen der
Betreuungsstelle entweder Hilfen zur Behebung der Problemlagen vermittelt werden konnten oder
das Vorhandensein von Vorsorgevollmachten (welche in Vergessenheit geraten war) festgestellt
wurde. War bei den betroffenen Personen noch Geschäftsfähigkeit gegeben und hilfsbereite
Angehörige vorhanden, konnte eine Vollmacht errichtet werden, welche damit die Errichtung einer
Betreuung entbehrlich machte. Von der Möglichkeit Vollmachten bei der Betreuungsstelle
beglaubigen zu lassen, wurde vermehrt Gebrauch gemacht.
Mit der Einrichtung der ambulanten Altenbetreuung des Senioren- und Generationenmanagements
der Stadt Bamberg wurde ein wichtiger Schritt getan, die gravierende Lücke in der Betreuung und
Unterstützung älterer Bürgerinnen und Bürger zu verringern.
Durch die sehr kooperative Zusammenarbeit zwischen Betreuungsstelle und der ambulanten
Seniorenbetreuung des Senioren– und Generationenmanagements der Stadt Bamberg konnte die
Betreuungsstelle dem neuen Auftrag der Gesetzesreform Hilfen zu vermitteln, verstärkt
nachkommen. Durch Vernetzungskontakte konnte die Zusammenarbeit mit weiteren Stellen der
sozialen Infrastruktur, wie z.B. der Fachberatungsstelle für pflegende Angehörige oder der „Idee“
(Ökumenische Arbeitslosenberatung), intensiviert werden. Die hilfesuchenden Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Bamberg profitieren davon in der Form, dass eine Betreuung nicht, bzw. erst zu
einem späteren Zeitpunkt errichtet werden muss. Ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist damit
nicht oder erst später notwendig. Eine finanzielle Belastung von Bürgerinnen und Bürger durch die
Kosten des Betreuungsverfahrens und ggf. einer Vergütung des Berufsbetreuers erfolgt nicht oder
in einem geringeren Umfang.
Leonhard Weingärtner, Sachgebietsleiter Betreuungsstelle
93
Jugendarbeit
Die Jugendarbeit umfasst ein breites Spektrum von Bildungs- und Freizeitangeboten
verschiedenster Art für junge Menschen. Sie bietet sich als ein vielgestaltiges Lern- und
Erfahrungsfeld an, in Gemeinschaft mit gleichaltrigen selbständig, mitbestimmend und
mitgestaltend tätig zu werden. Im gemeinsamen Tun und Erleben werden grundlegende Werte und
Normen des menschlichen Zusammenlebens erfahrbar. Somit erweist sich die Jugendarbeit als
ein besonderes fruchtbares Feld des sozialen Lernens.
Darüber hinaus bietet sie Hilfen zur allgemeinen Lebensbewältigung und wirkt an der Integration
junger Menschen in die Gesellschaft mit.
Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen
Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder
bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote (§ 11 Abs. 1
und 2 SGB VIII).
1. Verbandliche Jugendarbeit
Die Stadt Bamberg förderte subsidiär die im Stadtjugendring angeschlossenen Mitgliedsverbände
mit Zuschüssen in Höhe von 101.000,00 € (Vorjahr 98.000,00 €). Des Weiteren unterstützte das
Stadtjugendamt die Jugendarbeit der Verbände und Kirchen sowie den Bereich Fahrten und Lager
mit insgesamt 31.950,00 € (Vorjahr 31.846,00 €).
Die Zuwendungen betrugen:
Gesamt
davon gab der SJR weiter
an Verbände für
- Bedarf/Anschaffungen
- Aktivitäten
- Zentrale Leitungsaufgaben
- Freizeiten/Fahrten/Lager
Gesamt
2015
2014
2013
2012
€
€
€
€
101.000,00
98.000,00
97.948,00
98.000,00
4.745,00
5.508,00
3.697,00
18.000,00
31.950,00
4.854,00
5.508,00
3.484,00
18.000,00
31.846,00
4.683,00
5.506,00
3.528,00
17.948,00
31.667,00
4.378,00
5.508,00
3.564,00
14.982,50
28.432,50
Ein Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € für offene Jugendarbeit der Verbände und Kirchen wurde
direkt durch das Stadtjugendamt gewährt. Bei Freizeiten, Fahrten und Lager sind die
Übernachtungen bei 1.450 Jugendlichen bezuschusst worden.
94
95
2. Kommunale Jugendarbeit - Jugendpflege
Ferienfreizeiten, Ferienmaßnahmen und Ferienprogramme sind traditioneller Teil der klassischen
Aufgabengebiete in der Jugendarbeit. Die Angebote sind sehr vielfältig. Ob mehrtägige
Ferienfahren der Jugendverbände, Tagesprogramme für Kinder in den Städten und Gemeinden,
Abenteuerfreizeiten mit der Kommunalen Jugendarbeit, Stadtranderholungen, offene
Ferienangebote
im
Rahmen
von
Spielmobilaktionen,
Ferienaktionen
der
Jugendfreizeiteinrichtungen, attraktive Ferienpassangebote oder groß angelegte Aktionen rund um
die „Hüttenstadt“ bilden den Mittelpunkt der Ferienangebote.
Alle Ferienangebote haben eines gemeinsam: unter dem Dach und den Arbeitsprinzipien der
Jugendarbeit stehen immer die Kinder und Jugendlichen mit ihren eigenen Interessen im
Mittelpunkt. Ferienprogramme der Jugendarbeit sind deshalb mehr als nur bloßer Zeitvertreib.
Denn Jugendarbeit bietet attraktive und kompetente Ferienpädagogik. Traditionell gut und
verlässlich organisiert, kompetent und zuverlässig begleitet - stets attraktiv spannend und
lehrreich.
Im Jahr 2015 erfuhr der gemeinsame Ferienpass von Stadt und Landkreis Bamberg eine
gleichbleibende Beliebtheit. 7.300 Exemplare, davon 2.600 im Stadtgebiet ausgegeben, stellten
eine willkommene Alternative gegen die Langeweile insbesondere für die daheimgebliebenen
Kinder und Jugendlichen dar. Die Ermäßigungen, zum Teil auch für Begleitpersonen, wirkten sich
äußerst erfreulich aus. Viele Eltern verbrachten mit ihren Kindern gemeinsam zahlreiche
Ferientage. Die Reaktion und Resonanz aus der Bevölkerung auf die Angebote war durchwegs
positiv.
Die vor 20 Jahren stattgefundene Zusammenlegung der beiden Ferienpässe Stadt und Landkreis
hat sich bewährt. Viele neue Angebote in den angrenzenden Gebietskörperschaften sind bei
Umfragen auf Anregung und konstruktive Kritik der jungen Nutzer/-innen aufgenommen worden.
Mehr als 72.000 kostenpflichtige Gutscheine waren aus dem Rücklauf abzurechnen, wobei neben
den Bäderbesuchen, Ausflugsziele in die Fränkische Schweiz und in die Freizeitparks am
begehrtesten waren. Wiederum waren Steigerungen bei der Besichtigung von Schlössern, Museen
und die Nutzung der Minigolfanlagen zu verzeichnen.
41 junge Menschen wählten den angenehmen Weg, Sprachkenntnisse zu erwerben und zu
vertiefen und verbrachten 2 ½ Wochen in Südengland. Die Teilnehmer waren ausschließlich
während des Aufenthalts bei Gastfamilien untergebracht und nahmen am umfangreichen Freizeitund Besichtigungsprogramm (London) teil.
Mit über 70 angebotenen Kursen in den verschiedenen Bereichen und speziellen Führungen
verzeichnet das Sommerferienprogramm mit 2.000 Teilnehmer/-innen eine seit Jahren
andauernde hohe Akzeptanz. Neben den bewährten Kursangeboten Sport- und EDV-Kursen
erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmend Angebote im Kreativ- und Umweltbereich
wachsender Beliebtheit.
Stadtranderholung – Ferienbetreuung – Ferienabenteuer
Der Bedarf und die Nachfrage nach „verlässlichen Ferienangeboten“, z.B. in Form von
ganzwöchigen Kinderbetreuungen während der Ferien haben in den vergangenen Jahren ständig
zugenommen. Diesen Bedürfnissen, vor allem von berufstätigen Eltern, ist die Stadt Bamberg
bereits seit Jahrzehnten nachgekommen.
62 Buben und Mädchen im Alter von 6–11 Jahren nahmen an der 3-wöchigen Ferienbetreuung im
Bildungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte am Stephansberg teil.
Praktikantinnen unterstützten das dortige Fachpersonal, um den Kindern in Kleingruppen eine
möglichst abwechslungsreiche Zeit zu bieten.
Bei den teilnehmenden Kindern waren die Ausflüge im Stadtgebiet äußerst beliebt.
96
Innerhalb der Familienregion Bamberg bieten zahlreiche Träger für sämtliche Ferienzeiten in
Bayern, sowie dem schulfreie Buß- und Bettag, eine ganztägige Kinderbetreuung an. Die
Angebote sind dabei, zeitlich abgestimmt mit den Arbeitszeiten der Eltern, so gestaltet, dass ein
ganztägiges Betreuungsangebot sichergestellt ist.
In den letzten Jahren sind auch verschiedene Träger der Jugendhilfe (-arbeit) mit dem
kontinuierlichen Ausbau entsprechender Angebote engagiert.
Das Bayerische Sozialministerium legt auf dieses Angebot ein besonderes Augenmerk und fordert
nach § 45 SGB VIII hierzu eine Betriebserlaubnis, vergleichbar für den Betrieb von
Kindertagesstätten, ein.
School`s-out-Party
Den letzten Schultag vor den Sommerferien nahmen, nach Schätzung der Polizei, drei- bis
vierhundert Schüler/-innen zum Anlass, sich am Gabelmann zu treffen und den Beginn der Ferien
zu feiern. Das Zusammenwirken der Polizeiinspektionen Bamberg Stadt und Land und der
Abteilung Jugendarbeit des Stadtjugendamtes trugen auch 2015 zu einem reibungslosen Ablauf
der Veranstaltung bei. Erfreulich muss festgestellt werden, dass nun seit 15 Jahren bei dieser
Veranstaltung niemand mehr wegen des Alkoholkonsums einer ärztlichen Behandlung zugeführt
werden musste. Allerdings lässt sich deutlich ein nachlassendes Interesse an dieser spontanen
Versammlung junger Schüler und Schülerinnen beobachten.
Auch andere, nicht in der direkten Öffentlichkeit stehenden Treffpunkte, werden zunehmend von
den Schüler/-innen genutzt (Weegmann-Ufer, Hain, etc.) und. Dort waren ebenfalls Jugendamt
und Polizei präsent.
„Das Spielmobil kommt“
Ein Spielmobil ist ein mit Spielund Bastelmaterial ausgestattetes
Kraftfahrzeug, das zu bestimmten
Zeiten
Plätze,
Grünflächen,
Spielplätze, Schulen etc. anfährt
und dort als Ergänzung oder
Ersatz
für
Spielmöglichkeiten
Spielangebote
bereitstellt.
Spielmobile sind oft randvoll
geladen
mit
verschiedensten
Bewegungs-,
Spielund
Sportgeräten, Wippen, Rampen,
schiefen Ebenen, Wasserrutschen,
Slalomstangen, die zu Hindernisund Geschicklichkeitsstrecken ausgebaut werden können. Das Bamberger Spielmobil führte auch
besondere Aktionen und Projekte mit den Kindern und Jugendlichen durch. Dazu bleiben die
Spielmobile mehrere Tage vor Ort. Moderne pädagogische Konzepte bilden die Grundlage der
Arbeit, bei der die Partizipation, also die Ideen und die Mitwirkung der Besucher sehr wichtig sind.
Die Kinder können sich selbst einbringen, ihre Ideen vorantreiben und mit anderen Kindern in den
Dialog treten. Spielpädagogisch ausgebildete Teams begleiten die Kinder- und Jugendlichen bei
den Erkundungs-, Erlebnis- und Abenteuerprojekten des Spielmobils.
Das Angebot des Spielmobils ist in der Regel offen und kostenlos.
2015 führte der Verein Chapeau Claque e.V. 59 Einsatztage durch und erreichte mehr als 6.000
Kinder. Hinzu kommen 13 Tage Betrieb der Hüttenstadt auf der Jahnwiese. Das Spielmobil leistete
somit in den verschiedensten Stadtteilen Bambergs einen wichtigen Beitrag zur
Familienfreundlichkeit, insbesondere zur Freude unserer jüngsten Bürger. Die Spielmobilaktivitäten
erfahren seit vielen Jahren stets eine positive Resonanz aus der Bevölkerung und sind aus der
Dienstleistungs-landschaft des Jugendamtes nicht mehr weg zu denken. Ein weiterer Punkt war
97
das Familienspielfest, das trotz der kühlen und feuchten Witterung rund 1.000 Gäste willkommen
hieß.
Auch die Flüchtlingskinder in den Gemeinschafts- und Notunterkünften wurden nicht vergessen.
Es fanden 2015 insgesamt 14 Einsatztage in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Freund
statt fremd; SKF) statt.
Spielplatzpaten
Im Stadtgebiet werden 96 Spielplätze und 24 Spielflächen für Jugendliche (Bolzplätze) zur
wohnortnahen Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche vorgehalten. Im Vergleich mit
anderen Kommunen erreicht die Stadt Bamberg damit einen hohen Versorgungsgrad. Viele sind
unter der Mithilfe von Anliegern durch Baumobilaktionen kunst- und mühevoll gestaltet worden.
Vor 12 Jahren ist das Ehrenamt des Spielplatzpaten ins Leben gerufen worden. Gründe waren
damals Vandalismusschäden sowie mit Scherben und Unrat übersäte Sandkästen an rund 30
Örtlichkeiten. Dieses Projekt hat sich bewährt. An den betroffenen Spielflächen konnte eine
deutliche Problemreduzierung festgestellt werden.
2015 waren 31 Personen an 26 Spielplätzen aktiv. Durch den direkten Kontakt zwischen
Gartenamt, Jugendamt und den eingesetzten, ehrenamtlich Tätigen konnten Missstände und
Schäden verhindert bzw. zeitnah beseitigt werden.
Während der gesamten Dauer der
Spielplatzpatenschaft
stehen
die
Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes und
des
Gartenamtes
selbst-verständlich
jederzeit
als
Ansprechpartner
zur
Verfügung. Erfreulich ist die geringe
Fluktuation der Spielplatzpaten bei dieser
sicherlich nicht ganz leichten Aufgabe. Wie
im vergangenen Jahr fand auch wieder
eine
„Weihnachtsfeier“
mit
einem
Geschenk als kleiner Dank für die
Spielplatzpaten statt. Besonders erfreulich
ist, dass wieder neue Ehrenamtliche
gewonnen werden konnten.
Jugendpreis der Stadt Bamberg
Die Auslobung des Jugendpreises
der Stadt Bamberg nimmt alljährlich
der
Stadtjugendring
in
Zusammenarbeit mit der Sparkasse
Bamberg und dem Jugendamt vor.
Das Preisgeld sponsert seit zwei
Jahrzehnten die Sparkasse mit einem
Betrag von derzeit 1.000,00 €.
Der
Sinn
und
Zweck
des
Jugendpreises der Stadt Bamberg ist,
die Einsatzbereitschaft junger Leute
sichtbar zu machen. Er trägt dazu bei,
dass junge engagierte Menschen
durch
die
Öffentlichkeit
Lob,
Anerkennung und Wertschätzung
erfahren.
Die Preisträger 2015: CAJ mit „Grenzgängerbrücke“
98
Durch das Preisgeld sollen diese Aktivitäten gefördert und belohnt werden. Natürlich sollen
Jugendliche durch den Preis auch angeregt werden, ihr Engagement und ihre spezifischen
Interessen mittels Projekten darzustellen. Für den Jugendpreis der Stadt Bamberg 2015 sind
insgesamt 17 Bewerbungen eingegangen, ein absoluter Rekord in den vergangenen 30 Jahren.
Dies beweist, dass sich in der Stadt Bamberg sehr viele junge Menschen aus Vereinen,
Verbänden und Initiativen ehrenamtlich für die Belange Anderer tatkräftig einsetzen. Alle
eingereichten Projekte leisteten somit einen wertvollen Beitrag für ein gutes Miteinander und
gegen Diskriminierung.
Ein beachtlicher Anteil der Projekte und Aktionen befasste sich mit Menschen, die geflüchtet sind.
3. Kinder- und Jugendschutz
Dem Begriff Jugendschutz wird eine Vielzahl rechtlicher und erzieherischer Maßnahmen
zugeordnet, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen für ihr geistiges und
körperliches Wohl zu schützen. Insbesondere sind dies Gefahren, die in der Öffentlichkeit und im
Bereich der Medien auftreten und unter die Regulierungen des Jugendschutzrechtes fallen.
Neben der konkreten Gefahrenabwehr hat der Jugendschutz auch fördernde, präventive Aufgaben
zu erfüllen, wie
-
die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu sichern, wo Gefährdungen ihre Chancen
eingrenzen,
Minderjährige, Eltern und Erziehungsberechtigte zu befähigen mit Risiken und
Gefährdungen umzugehen,
Regeln, Normen und Grundsätze zu schaffen, die positive Lebensbedingungen fördern und
negative zurückdrängen sollen.
3.1 Erzieherischer Jugendschutz
Durchgeführte bzw. initiierte Projekte und Veranstaltungen:
Die Erfolgsgeschichte der mittlerweile gemeinsam mit iSo e.V. und Clubbetreibern angebotenen
Veranstaltungsreihe U-16 Partys ging auch 2015 weiter. Fünf Partyevents lockten insgesamt ca.
650 jugendliche Gäste an. Die Anzahl der Besucher/-innen erreichte somit exakt das hohe Niveau
des Vorjahres. Um den Kindern und Jugendlichen aufzuzeigen, dass eine Feier auch ohne Alkohol
Spaß machen kann, sind unbedingt attraktive Rahmenbedingungen (Location, Programm und
Drinks) notwendig.
Ebenfalls gut besucht waren die
speziellen Open–Air Filmabende für
Familien und Jugendliche im Innenhof von
Schloss Geyerswörth. Während sich
Kinder und Eltern über den Animationsfilm
„Minions“
amüsieren
konnten,
bot
„Victoria“, der Gewinner des deutschen
Filmpreises, Spannung pur für die
jugendlichen Cineasten.
Der Besuch der Filme fand erstmals
Aufnahme in das Gutschein-angebot des
Ferienpasses.
99
Im Berichtsjahr wurden fünf Arbeitstreffen des Initiativkreises Gewaltprävention geleitet. Vertreter/innen von 11 Einrichtungen nahmen regelmäßig an den Sitzungen des Arbeitskreises teil. Damit
trägt das Gremium erheblich zur Vernetzung der Multiplikatoren in diesem Präventionsbereich bei.
Aktuell bereiten die Mitglieder eine präventive „Stadtrallye“ für Schulklassen vor
Ein zusammen mit Beamten der städtischen Polizeiinspektion gestalteter Infostand bereicherte
den Tag der Jugend auf der Kettenbrücke. Wie stark der Konsum von Alkohol die menschlichen
Reaktionen beeinflusst, konnten die Passanten auf dem dort angebotenen „Rauschbrillenparcours“
erleben. Die Inhalte und praktischen Anwendungen des Jugendschutzgesetzes waren Thema
einer Schulung für die städtischen Auszubildenden.
Viel Stoff für Diskussionen boten insgesamt sechs interaktive Theateraufführungen zu den
Themen sexueller Missbrauch und Rauschtrinken. Zielgruppe waren Schüler/-innen der 7. und 8.
Klassen.
Ein im Vorfeld der Sandkirchweih erstmals
veröffentlichter Elternbrief wies auf die gesetzlichen
Jugendschutzbestimmungen hin und gab Tipps zum
verantwortlichen Umgang mit dem Alkoholkonsum der
Minderjährigen.
Im Rahmen des geförderten HaLT-Projekts nahmen
19
Jugendliche
aus
Bamberg
nach
ihrer
Ausnüchterung im Klinikum ein Brückengespräch in
Anspruch. Im Vorjahr waren dies lediglich 14 Patient/innen. Das zusätzlich angebotene Risiko-Check
Seminar besuchten davon vier Jugendliche.
Erfolgte
Beratungsgespräche
Gewerbetreibende):
Thema
Jugendschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Aufsichtspflicht
Jugendmedienschutz
Taschengeld
Fam. Problematiken (Gewalt/Sucht)
Gesamt
mit
Jugendlichen
2015
17
5
7
3
3
7
42
und
2014
20
3
4
5
3
9
44
Erwachsenen
2013
21
7
5
4
2
8
47
(ohne
2012
20
6
4
4
2
10
46
3.2 Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Die Anzahl der Gestattungsanträge für Feste und Veranstaltungen bei denen Alkohol zum
Ausschank kam, bewegte sich mit ca. 350 Anträgen auf einem konstant hohen Niveau. Intention
des Jugendschutzes ist es, die Veranstalter zu motivieren den Alkohol nicht in den Mittelpunkt zu
stellen und vermehrt attraktive nichtalkoholische Getränke als Alternativen anzubieten.
Negativ zu beurteilen ist der Trend, dass immer mehr Glühweinstände vorwiegend im Bereich der
Innenstadt Glühwein mit “Schuss“, also mit Branntwein, ausschenken. Da diese Getränke laut
Jugendschutzgesetz (JuSchG) erst ab 18 Jahren konsumiert werden dürfen, muss das Personal
bei deren Abgabe besonders aufmerksam sein.
100
Zwei gezielt durchgeführte Alkohol-Testkaufaktionen mit städtischen Auszubildenden lieferten eher
ernüchternde Ergebnisse. Insgesamt kamen dort sechs Verstöße gegen das JuSchG zur Anzeige.
Die Gesamtzahl der Anzeigen wegen eines JuSchG-Verstoßes erhöhte sich im Vergleich zum
Vorjahr leicht.
Fallzahlen:
Bereich
2015
Bearbeitung von Genehmigungen (Anträge nach
§ 5 Abs. 3 und Auflagen nach § 7 JuSchG)
Überprüfung von Hinweisen bzgl. Verstoß gegen
das Jugendschutzgesetz
Beratung/Aufklärung von Gewerbetreibenden
und Veranstaltern
Sachbearbeitung von Polizeianzeigen
Gesamt
2014
3
4
26
23
56
2013
2012
6
2
4
5
4
5
29
23
48
18
58
34
63
27
84
A. Heidt, Sachbearbeiter Jugendschutz
Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS)
Im Kinder- und Jugendprogramm formulierte 1998 die
Bayerische Staatsregierung die Notwendigkeit der
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Im
Oktober 1999 nahm in Bamberg der erste
Jugendsozialarbeiter an Schulen seine Tätigkeit in der
Heidelsteigschule auf. 2015 konnte das Angebot der
Jugendsozialarbeit an Bamberger Schulen erheblich
erweitert werden.
Die 11 Mitarbeiter/-innen sind bei vier
freien Trägern angestellt.
Jugendsozialarbeit an Schulen ist
Jugendhilfe vor Ort. Schule ist der
wichtigste Treffpunkt für die Begegnung
mit Gleichaltrigen. Sie (die Schule) ist ein
Lebensraum, in den auch Konflikte und
Krisen getragen werden, die ihren
Ursprung im familiären Bereich oder im
Freundeskreis haben. Änderungen im
Wertesystem und die Bereitschaft der
Jugendlichen abweichendes Verhalten
(Delinquenz,
Drogen,
Gewalt...)
anzunehmen, erhöhen die Probleme in der Schule. Jugendsozialarbeit will den Schülern und
Eltern Unterstützung in den Bereichen geben, die nicht unmittelbar zum Unterricht bzw. zum
Lern-/Leistungsbereich gehören.
Nachdem die Verantwortung für die Steuerung dieses Angebots beim öffentlichen
Jugendhilfeträger liegt und um eine kontinuierlich gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, fanden
2015 regelmäßige Fachbeiratstreffen in den betroffenen Schulen mit Schulleitungen, Vertretern der
freien Träger, Tandemlehrkräften, den „JAS`lern“ und dem Jugendamt statt.
101
Neben der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium bezuschusste die Stadt Bamberg
diese Maßnahme mit 175.000,00 €.
Derzeitiger Stand (September 2015) von JaS in Bamberg:
Schule
Ist-Stand
Heidelsteig Mittelschule
Gaustadt Mittelschule
Kaulbergschule
Trimberg Mittelschule
Erlöser Mittelschule
Heidelsteig Grundschule
Gangolf Grundschule
Gaustadt Grundschule
Martin-Wiesend-Schule
Kunigunden Grundschule
Trimberg Grundschule
Wunderburg Grundschule
Rupprecht Grundschule
1,0
1,0
/
0,75
0,75
0,5
0,5
0,5
0,75 (Anhebung)
0,5 (neu)
0,75 (neu)
0,5 (neu)
/
Beantragt für
2016/2017
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
+0,5
Streetwork
Der Bereich Streetwork ist mittels Vertrag seit 01.04.2015 dem
Jugendhilfeträger iSo e.V. übertragen worden. Vom Träger wird ein
gesonderter Jahresbericht zu den Bereichen Streetwork und Offene
Jugendarbeit in den Jugendfreizeiteinrichtungen erstellt.
Mit großer Freude aller Beteiligten wurde im Oktober
Jugendförderzentrum BaskidHall in der Gereuth eröffnet.
B. Donath, Jugendpfleger
102
2015
das
Jugendhilfeaufwand
Der finanzielle Aufwand der einzelnen Leistungen des SGB VIII im Budgetring 510 sowie den
anderen zu verantwortenden Bereichen des Jugendamtes sind den nachstehenden Tabellen zu
entnehmen.
Im Jahr 2015 trafen das Stadtjugendamt zwei Ereignisse, welche dazu führten, dass die zur
Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen nicht auskömmlich waren. Im Bereich der
individuellen Hilfen zur Erziehung war der Anstieg der Hilfen für unbegleitete Minderjährige
verantwortlich für einen Teil der Mehrausgaben. Auf der anderen Seite war die zweifache
Erhöhung des Basiswertes bei der kindbezogenen Förderung (Tarifanpassung und Qualitätsbonus
plus) ursächlich für die erheblichen Mehrausgaben im Bereich der Kinderbetreuung.
Bei den individuellen Hilfen war erneut eine geringere Anzahl von Unterbringungstagen in den
Bereichen Mutter/ Vater-Kind-Unterbringungen als auch stationäre Hilfen für Minderjährige und
Volljährige zu verzeichnen. Leider wurde die hierdurch eigentlich folgerichtige Kostenminderung
durch den erneuten Anstieg von Entgeltsätzen vereitelt. Besonders fiel auch 2015 die weitere
Steigerung der Unterbringungen im Rahmen der Inobhutnahme auf. Die Ausgaben schlugen
hierbei mit rund 220.000,00 € zu Buche und dies, obwohl die Kosten für den Dezember im
Jahresergebnis nicht abgebildet sind.
Im Jahr 2015 konnten leider keine weitere Krippen- bzw. Kindergartengruppen neu eingerichtet
werden. Drei Krippengruppen und der Naturkindergarten werden erst Anfang 2016 eröffnet werden
können. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Bamberg scheint es wohl so, dass in
absehbarer Zeit keine neuen Einrichtungen mehr geschaffen werden können.
Bei den so genannten „geerbten Fällen“ im Leistungsbereich der stationären Hilfen zur Erziehung,
welche durch den Zuzug von Personensorgeberechtigten das Stadtjugendamt Bamberg
übernehmen muss, sind die Aufwendungen weiterhin gesunken und betrugen noch rund
725.000,00 €. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Entwicklung stabilisiert.
Insgesamt betrug die Minderung bzw. Steigerung zum Vorjahr somit bei:
Steigerung
Ausgaben
€
Steigerung
in %
Zuschussbedarf
€
Steigerung
in %
UA 45 – individuelle Hilfen
1.684.389,84
23,98 %
1.127.701,83
20,31 %
UA 46 – Einrichtungen
1.899.299,44
14,05 %
-13.044,86
-0,20 %
UA 45 + UA 46 Gesamt
3.596.166,50
17,35 %
1.114.656,97
9,05 %
103
104
104
105
106
106
UA
Nam entliche Bezeichnung
4003 Betreuuungsstelle f.Erw achsene
4070 Verw altung Jugendamt
Teilsum m e Verw altung
4511 Außerschulische Jugendbildung
4512 Kinder- und Jugenderholung
4513 Internationale Jugendarbeit
4514 Mitarbeiterbildung
4515 Sonstige Jugendarbeit
Teilsum m e Jugendarbeit-Einzelhilfen
4521 Jugendsozialarbeit
4525 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Teilsum m e Jugendarbeit u.-sozialarbeit
Ausgaben
Ansatz 2015 Ergebnis 2015
Zuschußbedarf
Differenz
Ergebnis 2014 Ansatz 2015 Ergebnis 2015
Differenz
Ergebnis 2014
14.350,00
9.382,34
-4.967,66
10.509,91
14.100,00
9.298,82
-4.801,18
10.075,03
288.163,00
107.008,80
-181.154,20
101.074,01
270.658,00
84.950,63
-185.707,37
71.469,77
302.513,00
116.391,14
-186.121,86
111.583,92
284.758,00
94.249,45
-190.508,55
81.544,80
2.000,00
1.395,22
-604,78
1.497,63
2.000,00
1.395,22
-604,78
1.497,63
11.500,00
24.754,86
13.254,86
24.891,76
2.500,00
17.673,36
15.173,36
18.577,76
1.500,00
0,00
-1.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
0,00
-500,00
0,00
500,00
0,00
-500,00
0,00
180.000,00
174.616,57
-5.383,43
149.562,35
103.000,00
97.722,07
-5.277,93
83.329,45
195.500,00
200.766,65
5.266,65
175.951,74
108.000,00
116.790,65
8.790,65
103.404,84
374.120,00
362.143,66
-11.976,34
182.149,15
374.120,00
362.143,66
-11.976,34
182.149,15
8.500,00
11.379,16
2.879,16
10.788,19
7.100,00
11.379,16
4.279,16
10.288,19
578.120,00
574.289,47
-3.830,53
368.889,08
489.220,00
490.313,47
1.093,47
295.842,18
4531 Allg.Förderung der Erziehung in der Familie
Trennungs- u.Scheidungsberatung,
4533
Unterstützung in der Personensorge
53.900,00
51.893,94
-2.006,06
51.803,41
20.400,00
31.242,82
10.842,82
10.756,96
2.500,00
432,82
-2.067,18
0,00
2.500,00
432,82
-2.067,18
0,00
4534 Gem.Unterbringung.v.M üttern o .Vätern m. Kindern
270.000,00
148.700,19
-121.299,81
192.978,56
250.000,00
137.937,59
-112.062,41
178.070,44
5.000,00
448,80
-4.551,20
0,00
4.990,00
448,80
-4.541,20
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Teilsa. Förderung der Erziehung i.d. Fam ilie 331.400,00
201.475,75
-129.924,25
244.781,97
277.890,00
170.062,03
-107.827,97
188.827,40
4535 Betreuung/Versorgung d.Kindes in Notsituation.
107
4536 Unterbringung z.Erfüllung d.Schulpflicht
4541 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
530.000,00
537.971,58
7.971,58
514.465,15
529.000,00
537.971,58
8.971,58
513.768,75
4542 Förderung von Kindern in Kindertagespflege
256.000,00
266.748,71
10.748,71
198.940,99
90.000,00
113.497,65
23.497,65
50.504,70
4543 Unterstützung selbstorganisierter Förderung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Teilsum m e Förderangebote für Kinder
786.000,00
804.720,29
18.720,29
713.406,14
619.000,00
651.469,23
32.469,23
564.273,45
63.000,00
56.346,50
-6.653,50
54.522,84
63.000,00
56.346,50
-6.653,50
54.522,84
4553 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer
180.000,00
169.263,35
-10.736,65
144.129,17
180.000,00
169.263,35
-10.736,65
144.129,17
4554 Sozialpädagogische Familienhilfe
430.000,00
579.550,00
149.550,00
465.992,90
430.000,00
579.550,00
149.550,00
465.992,90
4555 Erziehung in einer Tagesgruppe
220.000,00
151.288,34
-68.711,66
123.227,62
219.995,00
151.288,34
-68.706,66
122.864,72
4552 Soziale Gruppenarbeit
4556 Vollzeitpflege - Pflegekinder in Familien
1.305.500,00
965.093,01
-340.406,99
1.108.605,64
1.114.490,00
663.869,29
-450.620,71
857.843,11
4557 Heimerziehung/Sonstige betreute Wohnform
2.950.000,00
4.075.112,21
1.125.112,21
2.825.166,97
1.956.343,00
2.901.792,91
945.449,91
2.188.995,65
4558 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Zw .Sa. UA 455./Hilfe zur Erziehung am bulant
60.000,00
0,00
-60.000,00
0,00
59.990,00
0,00
-59.990,00
0,00
5.208.500,00
5.996.653,41
788.153,41
4.721.645,14
4.023.818,00
4.522.110,39
498.292,39
3.834.348,39
107
UA
Nam entliche Bezeichnung
Ausgaben
Ansatz 2015
4561 Hilfen für junge Volljährige
Ergebnis 2015
Zuschußbedarf
Differenz
Ergebnis 2014 Ansatz 2015 Ergebnis 2015
Differenz
Ergebnis 2014
600.000,00
472.978,66
-127.021,34
410.507,04
340.000,00
305.919,02
-34.080,98
4565 Vorläufige Maßnahmen.z.Schutz v.Kind./Jugend. 320.000,00
314.295,95
-5.704,05
220.520,14
224.000,00
269.737,31
45.737,31
331.438,24
56.942,86
4566 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder 440.000,00
290.394,98
-149.605,02
278.256,48
384.000,00
215.254,05
-168.745,95
213.078,47
Zw ischensum m e UA 456
1.360.000,00
1.077.669,59
-282.330,41
909.283,66
948.000,00
790.910,38
-157.089,62
601.459,57
Zw ischensum m e aus UA 455 und 456
4.435.807,96
6.568.500,00
7.074.323,00
505.823,00
5.630.928,80
4.971.818,00
5.313.020,77
341.202,77
4571 Vormundschafts- u. Familiengerichtshilfe
500,00
0,00
-500,00
0,00
500,00
0,00
-500,00
0,00
4572 Adoptionsvermittlung
750,00
127,71
-622,29
222,48
750,00
127,71
-622,29
222,48
4573 Jugendgerichtshilfe
250,00
405,75
155,75
166,60
250,00
405,75
155,75
166,60
4574 Vormundschaft/Amtspflegschaft
7.000,00
3.570,46
-3.429,54
4.072,40
7.000,00
3.570,46
-3.429,54
4.072,40
4581 Mitarbeiterfortbildung (ohne Jugendarbeit)
8.300,00
4.802,50
-3.497,50
6.719,20
8.300,00
4.802,50
-3.497,50
6.719,20
80.000,00
46.114,58
-33.885,42
56.253,00
80.000,00
46.114,58
-33.885,42
56.253,00
96.800,00
55.021,00
-41.779,00
67.433,68
96.800,00
55.021,00
-41.779,00
67.433,68
8.360.820,00
8.709.829,51
349.009,51
7.025.439,67
6.454.728,00
6.679.886,50
225.158,50
5.552.184,67
479.000,00
445.438,00
-33.562,00
430.500,00
479.000,00
445.438,00
-33.562,00
430.500,00
2.500,00
52.526,81
50.026,81
52.059,23
2.200,00
52.526,81
50.326,81
52.059,23
0,00
40.000,00
40.000,00
40.000,00
0,00
40.000,00
40.000,00
40.000,00
4583 Sonstige Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung
Teilsum m e UA 457 - 459
Sum m e UA 45 / individuelle Hilfen
4601 Gesamtkonzept offene Jugendarbeit
4603 Spielmobil
4604 Jugendräume und Jugendheime
4605 Städt. Jugendzentrum
4606 Jugendmobil
4607 Jugendherbergen
108
Teilsum m e Einrichtungen d. Jugendarbeit
4620 Mütterzentren
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.000,00
3.396,31
396,31
2.291,95
1.000,00
411,51
-588,49
-1.374,05
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
484.500,00
541.361,12
56.861,12
524.851,18
482.200,00
538.376,32
56.176,32
521.185,18
0,00
15.000,00
15.000,00
35.000,00
0,00
15.000,00
15.000,00
35.000,00
4640 Kinderkrippen
1.925.000,00
2.667.129,43
742.129,43
2.013.255,42
650.000,00
436.562,33
-213.437,67
701.313,42
4642 Kindergärten
8.790.000,00
10.766.383,58
1.976.383,58
9.663.333,54
4.090.000,00
4.781.728,87
691.728,87
4.661.354,23
4644 Kinderhorte
1.007.500,00
1.053.917,73
46.417,73
952.070,01
507.500,00
550.924,73
43.424,73
449.358,01
10.543,20
4647 Sozial - und Hausaufgabenbetreuungsstellen
13.800,00
7.094,70
-6.705,30
10.605,20
13.700,00
7.094,70
-6.605,30
170.000,00
188.288,54
18.288,54
174.150,50
85.000,00
94.484,54
9.484,54
91.852,50
Teilsum m e Tageseinrichtungen für Kinder11.906.300,00
14.682.813,98
2.776.513,98
12.813.414,67
5.346.200,00
5.870.795,17
524.595,17
5.914.421,36
178.420,26
28.420,26
145.000,00
150.000,00
178.420,26
28.420,26
145.000,00
4649 Sonstige Kindertagesstätten/Netz f.Kinder
4650 Erziehungs-, Jugend- u.Familienberatung
4661 Einrichtung für Inobhutnahme
150.000,00
200,00
76,67
-123,33
106,74
200,00
76,67
-123,33
106,74
150.200,00
178.496,93
28.296,93
145.106,74
150.200,00
178.496,93
28.296,93
145.106,74
Sum m e UA 46 Leistungen an Einrichtungen
12.541.000,00
15.417.672,03
2.876.672,03
13.518.372,59
5.978.600,00
6.602.668,42
624.068,42
6.615.713,28
Sum m e Jugendhilfe (UA 45 + UA 46)
20.901.820,00
24.127.501,54
3.225.681,54
20.543.812,26 12.433.328,00
13.282.554,92
849.226,92
12.167.897,95
74.000,00
81.670,00
7.670,00
74.000,00
74.000,00
81.670,00
7.670,00
74.000,00
74.000,00
81.670,00
7.670,00
74.000,00
74.000,00
81.670,00
7.670,00
74.000,00
21.278.333,00
24.325.562,68
3.047.229,68
20.729.396,18 12.792.086,00
13.458.474,37
666.388,37
12.323.442,75
Teilsum m e Beratungsstellen/Heim e
4701 Zuschüsse Betreuungen
Teilsum m e Aufgaben außerhalb KJHG
Gesam tbeträge Stadtjugendam t
108
109

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