Jahresbericht - Stadt Bamberg
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Jahresbericht - Stadt Bamberg
Stadtjugendamt Bamberg Ergebnisse und Ziele 2015 0 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort .................................................................................................................. 2 Ziele und Visionen 2016 - 2021 ............................................................................ 7 Jugendhilfeplanung............................................................................................ 16 Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften ...................................... 19 Unterhaltsvorschussgesetz ............................................................................... 24 Förderangebote für Kinder ................................................................................ 26 Beratung und Unterstützung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst ......... 43 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – umF ................................................ 48 Trennungs- und Scheidungsberatung .............................................................. 50 KoKi – Netzwerk frühe Kindheit ........................................................................ 54 Modellprojekt Familienbildung – Familienstützpunkte ................................... 57 Jugend Stärken im Quartier ............................................................................... 59 Wirtschaftliche Jugendhilfe ............................................................................... 61 1. Ambulante Hilfen zur Erziehung.................................................................... 61 2. Teilstationäre Leistungen .............................................................................. 62 3. Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses ...................................... 62 4. Gemeinsame Unterbringung von Müttern mit Kindern § 19 SGB VIII ........ 66 5. Eingliederungshilfe § 35 a SGB VIII .............................................................. 67 6. Inobhutnahme ................................................................................................. 68 7. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ....................................................... 69 Adoptionsvermittlung ........................................................................................ 71 Pflegekinderdienst ............................................................................................. 76 Jugendgerichtshilfe............................................................................................ 80 Präventionsstelle vorbeugende Wohnungshilfen .......................................... 83 Betreuungsstelle ................................................................................................ 89 Jugendarbeit ....................................................................................................... 94 Jugendhilfeaufwand ......................................................................................... 103 Kinder-, Jugendlichen- und Familienbaum .................................................... 109 1 Das, worauf es ankommt, können wir nicht vorausberechnen. Die schönste Freude erlebt man da, wo man sie am wenigsten erwartet. Antoine de Saint-Exupéry Vorwort Das Jahr 2015 war für die Bayerischen Jugendämter eines der turbulentesten und anspruchsvollsten. Sämtliche Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte, wie zum Beispiel das Anliegen der Weiterentwicklung des Inklusionsgedankens im Bereich der Jugendhilfe, mussten hinter einer rasant wachsenden dringlichen Aufgabe zurücktreten, der kindeswohlgerechten Betreuung und Versorgung zum Teil schwer traumatisierter unbegleiteter Minderjähriger aus den Krisenherden dieser Welt. Sie haben ihre Heimat verlassen und hoffen, hier bessere, weil sichere Lebensbedingungen zu finden, woraus sich dann doch wieder ein Inklusionsaspekt ergibt. Die Bewältigung dieser Aufgabe erforderte in diesem Jahr von den Beteiligten und Kooperationspartnern innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe ein hohes, oft weit über das normale Maß hinausgehendes Engagement und Flexibilität. Nicht jede Schnittstelle zu anderen Institutionen und Organisationen war so belastbar, dass die Aufgabenbewältigung immer spannungsfrei gelungen wäre. Vielmehr musste die Jugendhilfe die nicht neue und dennoch immer wieder leidvolle Erfahrung machen, dass sich manch andere Akteure problemlos aus Bezügen zurückziehen können und die abschließende Verantwortung selbstverständlich dem Jugendamt zugeordnet wird. Vorbildlich gestaltete sich im Jahr 2015 wiederum die gemeinsame Sorge für „unsere uM“ (unbegleitete Minderjährige), die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den 3 Bamberger Trägern Don Bosco, SKF und Caritas Jugendhilfe Pettstadt, sowie mit der Regierung von Oberfranken, dem „Gesundheitsamt“, der VHS Bamberg, der Initiative „Freund statt fremd“, mit dem Ausländeramt und dem Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg, der Staatlichen Berufsschule und dem Staatlichen Schulamt. Ab August ist in diesem Aufgabenbereich ein „neuer alter“ Träger, die AWO eingestiegen. Das Kolping-Berufsbildungs-gGmbH Bamberg war ebenfalls bereits „am Start“, konnte dann aber mangels geeigneter Räumlichkeiten leider nicht starten. Das verlässliche und gut funktionierende Netz für junge Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten bedarf zwar stets enger und zum Teil zeitintensiver Absprachen, erweist sich aber als sehr verlässlich. Nachdem im Jahr 2014 mit 3.400 Jugendlichen in Relation zu 2013 in etwa die 4-fache Zahl unbegleiteter Minderjähriger nach Bayern einreiste, mussten im Laufe des Jahres 2015 die Prognosen mehrfach deutlich nach oben korrigiert werden. Zum Jahresende stand die Zahl 13.000 im Raum. Für das Jahr 2016 konkretisiert die Reform des 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes die Modalitäten der nicht unumstrittenen bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen. Die hier für die Jugendhilfe definierten Fristen sind sehr „sportlich“ und es muss abgewartet werden, wie sich die Umsetzung in der Praxis in mehrerer Hinsicht gestalten wird. Wir sind derzeit konfrontiert mit der größten Flüchtlingswelle seit dem 2. Weltkrieg. Und so gehört bei Bedarf unsere Aufmerksamkeit nicht nur den unbegleiteten Minderjährigen, sondern auch den in großer Zahl kommenden Familien mit Kindern, zum Beispiel im Bereich der „Frühen Hilfen“ oder im Bereich der Kindertagesstätten. Die Vielfalt von 2 unterschiedlichen kulturellen Lebenshintergründen als Chance für unsere Gesellschaft zu sehen, lernen wir Tag für Tag. Die Jugendämter arbeiten seit Jahren in einer permanenten Gratwanderung zwischen Kindeswohlgefährdung und dem grundgesetzlich verbrieften Elternrecht, zwischen dem Vorwurf der „Kontroll- oder Kinderklaubehörde“ und andererseits der anklagenden Frage der Nachbarn, der Familienangehörigen und der Medien wenn passiert ist, was nicht passieren darf: „Warum? Wo war das Jugendamt? Warum wurde nicht vorausgesehen, dass die psychische Belastung der Mütter und Väter so groß war, dass es zum Familiendrama kam? Wer ist der Schuldige?“ Man muss sich bewusst machen, dass ein solches Ereignis nicht nur ein Supergau für die unmittelbar betroffenen Kinder, Eltern und Angehörigen, sondern auch psychisch belastend und existenzgefährdend für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes ist, denn im Gegensatz zu sonstigen Kontaktpersonen der Familie wie zum Beispiel Nachbarn, Ärzten, Therapeuten, involvierten Gutachtern, Rechtsanwälten oder sogar Richtern werden die Mitarbeiter des Jugendamtes persönlich in die Verantwortung genommen. Von erlittenem Leid sich berühren lassen zu können und professionell das Bestmögliche zu tun, ist persönlich und fachlich stark herausfordernd. Die Stadt Bamberg ermöglicht ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu diesem Zweck die Inanspruchnahme von Supervision und Fortbildungen. Nach Möglichkeit organisiert das Jugendamt vor Ort zusätzlich sogenannte Inhousefortbildungen, in diesem Jahr am 12. Mai zum Thema „Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen“. Eigenes fachliches Können, abgesicherte Verfahren und genügend zeitliche Kapazitäten für kollegiale Reflexion sowie ausreichende Personalressourcen müssen gegeben sein, damit individuelle Hilfestellungen die gewollte Wirkung erbringen. Kinderschutz ist ein weiterhin expandierendes und anspruchsvolles Aufgabenfeld der Jugendhilfe. Und so wundert es nicht, dass Fachkräfte, wenn sich die Gelegenheit ergibt, in „attraktivere“, da weniger belastende Arbeitsfelder als das der öffentlichen Jugendhilfe wechseln. Die Fluktuation ist hoch und umfassend qualifizierte und persönlich geeignete und vor allem erfahrene Fachkräfte für die Arbeit des Jugendamtes zu rekrutieren, stellt sich zunehmend als schwierig dar. Am 22.10.2015 wurde wieder die jährliche gemeinsame Fachtagung des Netzwerkes Familienbildung von Stadt und Landkreis Bamberg zum Thema Medienpädagogik, „Mama, kann ich iPhone?“ durchgeführt. Der Personalwechsel in diesem Arbeitsbereich zu Beginn des Jahres 2015 vollzog sich reibungslos. Auch wurde in der zweiten Jahreshälfte mit den Vorbereitungsarbeiten zur „Bamberger Familienmesse plus“ im März 2016 begonnen. Alle Präventionsaktivitäten zielen darauf ab, Eltern frühzeitig und umfassend zu informieren, zu beraten, zu „trainieren“ und zu unterstützen, um einen „guten Start ins Kinderleben“ zu ermöglichen, denn Kinder und Jugendliche sind Zukunftsgaranten einer Gesellschaft. Der weitere Ausbau und die Bemühungen des Aufgabenbereichs Kindertagespflege ermöglichten auch im Jahr 2015, dass das Jugendamt, bislang zwar nicht immer in der gewünschten Betreuungseinrichtung, aber dennoch jeden artikulierten Bedarf von Eltern decken konnte. Laut Elternbefragung im Frühjahr 2015 konnten im Krippensegment immerhin 85 %, im Kindergarten sogar über 90 % der Kinder den Betreuungsplatz zum gewünschten Zeitpunkt erhalten. Bis zum Jahresende 2015 war ein Stand der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige von 425 Krippenplätzen erreicht. Die Betreuung dieser Altersgruppe in Tagespflege, in 3 Kindergartengruppen und in Einrichtungen außerhalb Bambergs kommt noch hinzu, so dass wir für Bamberger Kinder insgesamt eine Versorgungsquote von rund 50 % erreicht haben. Allerdings nimmt der Betreuungsbedarf weiterhin zu. Die gesetzlich vorgeschriebene und qualifizierte Bedarfsplanung des Jugendamtes und die kommunalen Bemühungen um die Schaffung der erforderlichen Betreuungsplätze erlebt durch die Zuweisung von Asylbewerbern und Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten eine nicht zu kalkulierende zusätzliche quantitative Herausforderung, von den qualitativen Herausforderungen für das Kindertagesstättenpersonal in der Arbeit mit traumatisierten Kindern ganz zu schweigen. Hilfen zur Erziehung mit und für Klientinnen und Klienten in geeignetem Umfang wirkungsorientiert zu implementieren, ist originäre Aufgabe kommunaler Jugendhilfe. Jugendhilfeleistungen sind auch nicht als „Luxusgeschenk“ für Hilfesuchende zu sehen, sondern stets durch einen individuellen und konkreten Bedarf begründet. Die Leistungsadressat/innen von Jugendhilfen sind weiterhin zu einem signifikanten Anteil alleinerziehenden Haushalte und Empfänger/innen von Transferleistungen. Über Jahre ist die Entwicklung bzw. die Dramatik der gestiegenen Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, insbesondere im stationären Bereich, Thema der Haushaltsberatungen. Kommunale Haushalte ringen mit der Frage, welche anderen (freiwilligen) Leistungen „gestrichen“ werden können, um den Jugendhilfeetat entsprechend auszustatten. Die Nachfrage, wie denn gesteuert werden kann und muss, damit der Anstieg der Kosten gedämpft werde, ist nicht nur im monatlichen Haushaltscontrolling ein zentraler Punkt. Die „eine“ Lösung für diese Entwicklung gibt es trotz rückläufiger Kinderzahlen aufgrund der Komplexität der Lebenswelten von Menschen und örtlichen Strukturen (Prävention, Armutsrisiken u.a.) nicht. Hinzu kommen anhaltend hohe Zahlen von Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung mit schwierigen und emotional sehr belastenden Abwägungsprozessen. Einige gravierende Fälle von Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII haben auch 2015 wieder viel Zeit und Kraft gebunden. Die Themen Sucht (Alkohol und Chrystal) und psychische Erkrankungen von Eltern- bzw Elternteilen spielen im Kontext möglicher Kindeswohlgefährdung weiterhin eine bedeutende Rolle. Die Einschätzung des Grades der potentiellen Gefährdung eines Kindes durch die schwankende Verfügbarkeit des Schutz gebenden Elternteils ist umso schwieriger und für die zuständigen Fachkräfte umso belastender, je jünger das Kind ist. Kinder- und Jugendhilfe muss Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen schaffen (§ 3 KKG), Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen und Diensten abschließen und sich in tragfähiger, sich ergänzender Kooperation mit anderen, zum Beispiel dem Bildungsbereich Schule für verbesserte Lernchancen und Bildungsabschlüsse einsetzen. Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist inzwischen ein unverzichtbares Element in der Bamberger Jugendhilfelandschaft und wird im Schuljahr 2015/2016 in den Mittelund der Förderschule fortgesetzt, sowie mit Beginn des Schuljahres um JaS an weiteren Grundschulen ausgebaut. Auch hier hat die Flüchtlingsbewegung Auswirkungen, der Migrationsanteil steigt deutlich über 20 %. Im Laufe des Jahres regte der Jugendhilfeausschuss an, für die 3 Bamberger Berufsschulen ebenfalls eine Bedarfsfeststellung für Jugendsozialarbeit an Schulen durchzuführen. Der regelmäßige konstruktive Austausch zwischen den Träger- und Schulvertretern, den JaSlern und dem Jugendamt im Fachbeirat ist nicht nur in den Förderrichtlinien vorgeschrieben, sondern erweist sich in der Praxis für alle Beteiligten als qualitativ wertvolles, Vertrauen förderndes Gremium. Ein sehr enger Kontakt entwickelte sich zu 4 den Berufsschulen und den Allgemeinbildenden Schulen mit Übergangsklassen durch die Herausforderung der Beschulung der unbegleiteten Minderjährigen. Rasant entwickelte sich auch die Erwartungshaltung mancher Schulen in Bezug auf den Einsatz von Schulassistenz. Antragssteigerungen benötigen nicht nur erweiterte fachliche Expertise in der Beurteilung der Teilhabe, sondern auch geeignete Formen der Bedarfsdeckung, Kinder- und Jugendhilfe darf nicht zum „Ausfallbürgen“ fehlender Strukturen und Ressourcen des gesellschaftlichen Zieles der Inklusion werden. Wie bereits im letzten Jahresbericht ausgeführt, erhofft sich das Jugendamt durch die Schaffung der Stabsstelle „Sozialplanung und -controlling“ und die geplante Verknüpfung von „JUBB“ („Kinder- und Jugendhilfeberichterstattung in Bayern“) und „PeB“ (Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern“) Steuerungsimpulse, die mit der bestehenden Personaldecke des Jugendamtes bislang nicht realisierbar waren und sind. Das Jahr 2015 war durch die hohe Personalfluktuation, insbesondere die Sachbearbeitung der unbegleiteten Minderjährigen betreffend, wieder einmal eine Herausforderung. Ferner fand unter anderem durch ein erfreuliches Ereignis ein Personalwechsel im ASD (Allgemeiner Sozialdienst), sowie Veränderungen in den Bereichen der Verwaltung und in der „KoKi - Netzwerk frühe Kindheit“ statt. Hinzu kam die Notwendigkeit der Überbrückung längerer Erkrankungen. Darüber hinaus war infolge der Schaffung Stabsstelle „Sozialplanung und -controlling“ auf Referatsebene ein personeller Wechsel bei der Zuständigkeit für die Koordination der „Familienstützpunkte“ und der Beteiligung an der Jugendhilfeplanung zu bewältigen. Die vielfältigen Wechsel sind stets mit einem nicht zu vernachlässigenden Aufwand für alle Beteiligten was Vertretung, Einarbeitung etc. anbetrifft und sind für die Bürger mit Gewöhnung an neue Ansprechpartner verbunden. Fachliche und organisatorische Abwägungen, sowie Subsidiaritätsaspekte führten zum Beginn des neuen Jahres dazu, das Modul „Aufsuchende Jugendarbeit/Streetwork“ als Baustein aus dem Sachgebiet Jugendarbeit herauszulösen und dem „Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit“ anzugliedern. Die neuen Mitarbeiter stellten sich im Frühsommer 2015 im Jugendhilfeausschuss vor. Am 09.10.2015 fand die Einweihungsfeier für das „Jugendförderzentrum BaskidHall“ im Stadtteil Gereuth statt. Seit Schuljahresbeginn 2015/2016 hat auch die städtische Hausaufgabenbetreuungsstelle dort ihr neues Domizil begründet. Sehr erfreulich war in diesem Jahr wiederum die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt, mit den Bamberger Kindertagesstätten, sowie die engen und guten, wenn auch zeitintensiven Institutionen, Dienststellen und Schulen übergreifenden Kooperationen. Im Jahresrückblick nicht vergessen werden darf das fast schon zur lieb gewonnenen Tradition gewordene, sehr beeindruckende soziale Engagement von städtischen Kolleginnen aus anderen Ämtern. 5 Mein besonderer Dank gilt allen Ehrenamtlichen und Spendern für ihre ideelle Hilfe und ihre materielle Großzügigkeit, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadtjugendamt Bamberg für das trotz enormer Belastungen konstruktive, engagierte und kollegiale Miteinander, den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Landesjugendamtes, der Regierung von Oberfranken und des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für die äußerst wertvolle und unbürokratische Unterstützung und das von gegenseitigem Respekt getragene Miteinander. Bamberg, im Mai 2016 Christine Behringer-Zeis Jugendamtsleiterin 6 Ziele und Visionen 2016 – 2021 Die Entwicklung die Belange von Flüchtlingen betreffend hat gezeigt, wie wenig langfristig planbar der soziale Bereich ist. Dennoch wird dem Wunsch des Jugendhilfeausschusses entsprochen und die relevantesten Ziele und Überlegungen nicht abschließend aufgezählt. Auch die Reihenfolge stellt keine Wertung der Wichtigkeit dar. Selbstverständlich können aktuell noch nicht bekannte gesetzliche Veränderungen nicht in Planungen aufgenommen werden. Ebenso wie dieser Vorspann wiederholt sich auch eine Reihe von Punkten ganz bewusst über die Jahre hinweg immer wieder. Für das Bamberger Jugendamt sind von besonderer Bedeutung: 1. Die Integration bzw. Inklusion von Menschen mit Behinderung, von Migranten und Migrantinnen, sowie sozial benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die Berücksichtigung der Belange dieser Mitbürger/-innen fand und findet bei all unseren Überlegungen und Planungen in 2015 und 2016 schwerpunktmäßig in den Arbeitskreisen der Jugendhilfeplanung besondere Aufmerksamkeit. Die Überlegungen und Diskussionen um die sogenannte „große Lösung“, die Erweiterung der Zuständigkeit der Jugendhilfe über den § 35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung“ hinaus um die §§ 35b und c SGB VIII „Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung“ betreffend gibt es weiterhin keine konkreten Entwicklungen. Nachdem die Belange behinderter Menschen unabhängig vom Alter (im Kindertagesstättenbereich, in der Jugendarbeit, „Elternassistenz“ bei den Hilfen zur Erziehung) in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe Beachtung finden müssen, trifft sich punktuell übergreifend eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern der Arbeitskreise Jugendhilfeplanung. Das Thema „Schulbegleiter“ oder synonym „Integrationshelfer“, bei dem die Jugendhilfe gezwungenermaßen zum Ausfallbürgen für das auf die Umsetzung der UNBehindertenrechts-Konvention noch nicht hinreichend vorbereitete System Schule wird, begleitet uns weiterhin. Als 2 konkrete Ziele sind der Abschluss einer überregionalen Kooperationsvereinbarung der Jugendämter mit dem Bezirk Oberfranken die Betreuung behinderter Pflegekinder und der Pflegeeltern betreffend, sowie die Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten einer betreuten Wohnform für geistig behinderte oder psychisch beeinträchtigte Eltern/Mütter mit ihrem Kind/ihren Kindern zu nennen. Die Integrations-/Inklusionsbemühungen für die unbegleiteten Minderjährigen wird im entsprechenden Kapital diese Berichts erläutert. 2. Die Mitwirkung an der Verbesserung der Familienfreundlichkeit der Kommune, z.B. durch einen weiterhin bedarfsgerechten quantitativen und qualitativen Ausbau mit Betreuungseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder, ist Daueraufgabe. Im Sinne der Partizipation der Eltern wird die jährliche, in Zusammenarbeit mit der Universität Bamberg gestaltete Online-Elternbefragung in verschiedenen Sprachen fortgesetzt. Aber auch die unter Punkt 3 im Folgenden beschriebenen Angebote sind Kriterien für die Familienfreundlichkeit einer Stadt. 3. Intensivierung der „frühen Prävention“, z.B. durch Etablierung von Angeboten wie „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ und „Familienstützpunkte“, Ausbau von Projekten zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern wie „Opstapje“ und „Opstapje Baby“ (Träger SKF) oder „Babybedenkzeit“ (Träger profamilia), der Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern, sowie fortgesetzte 7 Recherche im Hinblick auf weitere geeignete Projekte und niederschwellige Hilfen. In diesem Sinn wurden in 2015 die Projekte „ElternAG“ und „Welcome“ fortgeführt. Verbunden mit den Schlagworten „Familienfreundlichkeit“, „Familienbildung“ und „Stärkung der Erziehungskompetenz“ liefen in den letzten Monaten des Jahres 2015 die Vorbereitungen für die große Kooperationsveranstaltung „Familienmesse Plus“ am 05.03.2016. Der Ausbau „Früher Hilfen“ und das nicht nur beschränkt auf das frühe Alter der Kinder, sondern gemeint ist auch frühzeitig im Sinne des Präventionsgedankens, wie zum Beispiel durch „JaS an Grundschulen“, sind auch in den nächsten Jahren unser Anliegen. 4. Fortsetzung des Gesamtkonzeptes Offene Jugendarbeit in der Stadt Bamberg. Seit Anfang 2015 sind wir in der Vertragsverlängerung um weitere 3 Jahre bis Ende 2017. Im Laufe des Jahres 2016 ist zu klären, ob möglicherweise nach geändertem europäischen Recht, trotz größter Zufriedenheit mit der vertrauensvollen und sehr erfolgreichen Kooperation zwischen öffentlichem und freiem Träger der Jugendhilfe für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ab 2018 eine Ausschreibung erfolgen muss. Auch die Überführung des Moduls „Streetwork“ in das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit konnte reibungslos umgesetzt werden. Im September 2015 wurde das „Jugendförderzentrums BaskidHall“ im Stadtteil Gereuth baulich fertiggestellt und von den Nutzern in Betrieb genommen. Eine neue Heimat und erheblich verbesserte räumliche Möglichkeiten fand dort auch die städtische Hausaufgabenbetreuungsstelle Gereuth. 5. Im schulischen Bereich verfolgt das Jugendamt weiterhin das Ziel, seine Präsenz in der Institution Schule auszubauen. Die Jugendsozialarbeit an Schulen JaS hat sich als „vor-Ort-Angebot“ der Jugendhilfe zur großen Zufriedenheit aller Beteiligten gut etabliert. Aus dieser Erkenntnis heraus erfolgte trotz anhaltend angespannter Haushaltslage der Stadt der Einstieg in JaS an 3 Grundschulen (Programm „JaS 1000“). Nachdem eine weitere Bamberger Grundschule die staatlichen Förderkriterien erfüllt, wurde dort der Start für September 2016 vorbereitet. Ebenfalls großer Bedarf wurde von Seiten der 3 Staatlichen Berufsschulen in Bamberg artikuliert und bestätigt. Abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln muss auch hier der Ausbau in Absprache mit dem Landkreis Bamberg angestrebt werden. Dieses Ziel deckt sich unter den Aspekten „Integration“ „Chancengleichheit“ „Teilhabe“ mit den Maßnahmenempfehlungen des Flächenübergreifenden Integrationskonzeptes (Stand: 19.07.2011). 6. Eine wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die bedarfsgerechte Unterbringung, Betreuung und Versorgung der zumeist traumatisierten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Krisen- bzw. Kriegsgebieten. Die Prognosen für das Jahr 2015 wurden um ein vielfaches überschritten und so hat sich die Zuständigkeit der Stadt Bamberg für diese Zielgruppe im Laufe des Jahres in etwa verdreifacht. Im Zuge dessen wurden im Laufe des Jahres 3 weitere sozialpädagogische Wohngruppen geschaffen, sowie Wohnmöglichkeiten zur Verselbständigung erschlossen. Zum 01.11.2015 trat das „Gesetz zur bundesweiten Verteilung der uM“ (Alltagssprachversion) in Kraft. Nachdem bayernweit, insbesondere bei den überlasteten Kommunen an den Haupteinreiseregionen, noch eine große Zahl unbegleiteter Minderjähriger in Notunterkünften leben, gab es in Bamberg keinen Leerstand von Jugendhilfeplätzen. Nach Einschätzung der Verantwortlichen könnte Bayern ab dem Frühjahr 2016 erneut für die Unterbringung von weiteren unbegleiteten jungen Menschen zuständig werden. Ziel muss daher die Schaffung auch niederschwelliger Betreuungsmöglichkeiten für junge Flüchtlinge sein, die ein weniger intensives Betreuungssetting brauchen, um jeweils bedarfsgerechte Hilfe leisten zu können. 8 7. Die kontinuierliche Verbesserung der Organisationsabläufe durch Personalentwicklung (Weiterqualifizierung der Fachkräfte im Bereich Diagnostik und Risikoeinschätzung) und durch Einhaltung verbindlicher interner und externer Verfahrensabläufe (Kooperations- und Kontrollsysteme) zur Gewährleistung des Kindesschutzes nach § 8a SGB VIII, sowie zur Erfüllung der Aufgaben nach § 8b SGB VIII „Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ von Personen und Trägern, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, d.h. auch Lehrer, Ärzte und Kindertagesstättenpersonal sind unverändert wesentliche qualitative Ziele. Um die Kompetenz der Fachkräfte im Kinderschutz kontinuierlich zu qualifizieren fand am 12.05.2015 wieder eine Inhousefortbildung zum Thema „Lernen aus problematischen ambulanten Fallverläufen statt. Für die kommenden Jahre wird die Intensivierung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiter/innen erforderlich werden, um Missverständnissen vorzubeugen und die Aufgaben des SGB VIII angemessen erfüllen zu können. Weiterer Qualifizierungsbedarf wird in der Erfüllung der Aufgaben nach dem § 50 SGB VIII, zum Beispiel in der Rollenwahrnehmung im Familiengericht bei Erörterungsgesprächen oder sonstigen Anhörungen gesehen. 8. Die kontinuierliche Information der Entscheidungsgremien über die jeweils erforderliche Personalausstattung zur Gewährleistung der Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII. Eine organisatorische Herausforderung ist seit Anfang Februar 2014 die Vertretung der vakanten ASD-Leitungsstelle, da sich nicht nur in anderen Berufsfeldern, sondern auch in diesem Bereich der Jugendhilfe der Fachkräftemangel bemerkbar macht. Dies ist auch vor dem Hintergrund der erforderlichen hohen Qualifikation und der immensen Verantwortung zu sehen, die mit dieser Position einhergeht. Aus der Sicht des Jugendamtes bestehen trotz aller Kreativität weiterhin personelle Defizite bezüglich der Kindertagesstättenfachberatung der Jugendhilfeplanung (nur 0,25%-Besetzung aktuell) und der Adoptionsvermittlungsstelle – dieser sehr anspruchsvolle Arbeitsbereich ist seit Jahren mit 10 Wochenstunden ebenfalls heillos unterbewertet und wird seit einigen Jahren Jahr um Jahr jeweils befristet um 5 Stunden aufgestockt, immer unter der Option, dass eventuelle Gebühreneinnahmen für Auslandsadoptionen zur Deckung des Mehr an Personalkosten herangezogen werden. Dem in den letzten Jahren durch die Schaffung einer „Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Bamberg-Forchheim“ gravierend gesteigerten Arbeitsanfall, der durch das „Gesetz zur vertraulichen Geburt“ noch anspruchsvoller und zeitintensiver geworden ist, sollte endlich durch eine unbefristete Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 19,5 Stunden entsprochen werden. Christine Behringer-Zeis Jugendamtsleiterin 9 1 Ziel Motivierende Arbeitsorganisation 2 Zukunftsorientierte Personalentwicklung 10 3 Qualitätsentwicklung und– sicherung sowie Evaluation Zielerreichung 2015 kontinuierliche Beobachtung der Arbeitsbelastung, Anpassung der Bezirkszuschnitte ist erfolgt, Beobachtung der Entwicklung des Personalbedarfs abhängig von gesetzlichen Änderungen, (Gesetz zur vertraulichen Geburt, Reform des Betreuungsrechts oder auch die Zuweisung weiterer uM etc.) und des damit einhergehenden Büroraumbedarfs Sicherung der erforderlichen Fortbildungsbedingungen gemäß § 72 SGB VIII wurde bei der Auswahl der Fortbildungen sowohl für die einzelnen Mitarbeiter, als auch das gesamte Team berücksichtigt Beibehaltung der Aufstockung der zu knapp bemessenen Stelle Adoptionsvermittlung (5 Stunden) kontinuierliche bedarfsgerechte Fortschreibung der Checkliste für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen kontinuierliches, prozesshaftes Ziel gemäß §§ 79 und 79a SGB VIII Modifikation des Handlungskonzeptes zum § 8a Kindeswohlgefährdung unter dem Blickwinkel des Bundeskinderschutzgesetzes Überarbeitung des Meldebogens Kindeswohlgefährdung Erstellung einer Kriterienliste zur Klärung der Rückführungsmöglichkeit von Kindern in die Herkunftsfamilie Modifizierung des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII konnte noch nicht erfolgen 10 Zielsetzung 2016 dauerhaftes Ziel, kontinuierliche Beobachtung der Arbeitsbelastung, Einbezug der Sozialplanung, Beobachtung der Entwicklung des Personalbedarfs abhängig von gesetzlichen Änderungen, von der weiteren Entwicklung der Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten Minderjährigen, sowie bedingt durch das Wachstum der Stadt Sicherung der erforderlichen Fortbildungsbedingungen gemäß § 72 SGB VIII dauerhaftes Ziel, Sicherung der erforderlichen Fortbildungsbedingungen gemäß § 72 SGB VIII Entfristung der Aufstockung wegen seit Jahren zu knapp bemessene Stelle Adoptionsvermittlung kontinuierliche bedarfsgerechte Fortschreibung der Checkliste kontinuierliches, prozesshaftes Ziel gemäß §§ 79 und 79a SGB VIII fortlaufende dynamische Anpassungen Modifizierung des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII Ziel 4 5 11 6 7 Leistungsvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen in ambulanten, teilstationären, stationären Bereichen der erzieherischen Hilfen Qualitätszirkel für die SPFH sowie Erziehungsbeistandschaften Gesamtbayerische Jugendhilfeberichterstattung JUBB Erfüllung der Vorgaben zur pflege. gesetzlichen Kindertages- Zielerreichung 2015 Erstellung eines verbindlichen Handlungsleitfadens für die Durchführung von Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII (Dokumentation und Schnittstellen), befindet sich im Handbuch ASD und im Rufdienstordner dynamische Anpassung Zielsetzung 2016 Implementierung des neuen Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, unter anderem § 42a SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen (Verfahrensablauf, Schnittstellen etc.) Erschließung geeigneter Anschlussperspektiven an die Jugendhilfe für volljährig gewordene Flüchtlinge im Hinblick auf eine gelingende Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt dynamische Anpassung dynamische Anpassung dynamische Anpassung Sichtung der Ergebnisse und sofern aussagekräftig Erarbeitung von Konsequenzen, jedoch immer vor dem Hintergrund der fiskalischen Realisierbarkeit, konnte wegen anderer Arbeitszeit bindender Aufgaben nicht erreicht werden. Das Material wurde der Stabsstelle Sozialplanung zur Kenntnis gebracht Sondierung der Möglichkeiten weiterer Betriebskindertagesstätten, Öffentlichkeitsarbeit und Akquise zur Bedarfsdeckung, Weiterentwicklung der Tagesmütterqualifizierung Sichtung der Ergebnisse und sofern aussagekräftig Erarbeitung von Konsequenzen, jedoch immer vor dem Hintergrund personeller Zeitkapazitäten und der fiskalischen Realisierbarkeit fortgesetzte Bedarfsplanungen und Realisierung von Betreuungs-/Krippenplätze im Rahmen der sehr angespannten finanziellen Möglichkeiten Quantitative und qualitative Weiterentwicklung der Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen (uM) 11 8 Ziel Bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3Jährige, Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr Weitere Professionalisierung des Pflegekinderdienstes 12 9 Kinderschutz, Netzwerk frühe Hilfen/Familienbildung Zielerreichung 2015 Durchführung von Qualifizierungskursen für das Personal im Hinblick auf die qualifizierte Betreuung von unter 3-Jährigen Zielsetzung 2016 aktuell nicht erforderlich kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzeptes, Evaluation, verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Akquise durch gemeinsamen professionellen Internetauftritt mit der Kindertagespflege und mit der Adoptionsvermittlung Priorität erhielt weiterhin die erfolgreiche Betreuung der Familien zur Stabilisierung schwieriger Pflegeverhältnisse Verbesserung des „Begleiteten Umgangs“ konnte erreicht werden kontinuierliche Weiterentwicklung kontinuierliche Weiterentwicklung Hausbesuchsangebot bei Neugeborenen mit Übergabe der Elternbriefe (Art. 1 § 2 Abs. 2 BKiSchG) und des Willkommenspakets Weitere Kooperationsvereinbarungen mit den Netzwerkpartnern (Art. 1 § 3 Abs. 3 BKiSchG) wurden geschlossen Einsatz von Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern Fortschreibung der Konzeption KoKi koordinierende Begleitung der Familienstützpunkte mit dem Ziel der Verstetigung wurde erreicht, jährliches Netzwerktreffen mit Anbietern Familienbildung fand statt Fortsetzung des Projektes ElternAG Pflege des Internetportals www.bambergfamilienfreundlich.de eine weitere Flexibilisierung dieser Leistung wird als Bedarf von Seiten des Familiengerichts, bzw. einzelner Eltern artikuliert wird fortgesetzt wird fortgesetzt Fortschreibung der Konzeption KoKi koordinierende Begleitung der Familienstützpunkte, Durchführung der „Familienmesse Plus“ 2016 Fortsetzung des Projektes ElternAG wird fortgesetzt 12 10 11 Ziel „Opstapje“, Präventions- programm zur Stärkung der Erziehungs-fähigkeit der Eltern Programm „Soziale Stadt“ 12 Kooperationsstrukturen 13 13 Überprüfung von Anträgen, Anregungen und Wünschen den Jugendhilfebereich betreffend im Hinblick auf Geeignetheit, Notwendigkeit und Umsetzbarkeit Zielerreichung 2015 Fortsetzung der Projekte „Opstapje und „Opstapje Plus„ (6 bis 18 Monate) im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Fachliche Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Schaffung des Jugendförderzentrums, Teilnahme an den Lenkungsgruppensitzungen „Umzug“ der städtischen Hausaufgabenbetreuung in die neue BaskidHall die Pflege der Kooperationsstrukturen und ein weiterer Ausbau, sowie die Stabilisierung des Netzwerks, z.B. bei „PJS“, der „Guten Fee“, den „Familienstützpunkten“, „Spielplatzpaten“, dem Familienbeirat, der Bamberger Frauen- und der Kinderklinik, dem Amt für soziale Angelegenheiten, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit etc. erfolgte im Rahmen der personellen und zeitlichen Ressourcen Kooperation mit den Trägern, den Mitarbeiter/innen und den Schulen von Jugendsozialarbeit an Schulen „JaS“ JaS an Grundschulen wurde im Schuljahr 2015/2016 bedarfsgerecht ausgebaut und die der Arbeitsauftrag des Jugendhilfeausschusses zum Einstieg von JaS an Berufsschulen eingeleitet praktizierte Aufgabe sowohl im Bereich Kindertagesstätten, als auch den Bereich Jugendarbeit oder übergreifende Belange wie die Familienfreundlichkeitsprüfung, Mehrgenerationenhäuser, flächenübergreifendes Integrationskonzept, aber auch von Einzelpersonen/ Mitbürger/innen 13 Zielsetzung 2016 Fortsetzung der Projekte „Opstapje und „Opstapje Plus„ (6 bis 18 Monate) im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird fortgesetzt Modifizierung des Konzeptes in Kooperation mit freiem Träger und Einbindung in das Konzept der BaskidHall kontinuierliche Aufgabe Grundvoraussetzung bedarfsgerechte Erweiterung von JaS an Grundschulen und Vorbereitung des, bzw. Einstieg in JaS an Berufsschulen kontinuierliches Ziel im Sinne der Partizipation Ziel 14 Familienbeirat 15 14 16 17 Aktualisierung des Informationssystems des Jugendamtes nach außen Veröffentlichung und Aktualisierung von Broschüren und eigenen Faltblättern, Öffentlichkeitsarbeit Offene Jugendarbeit in der Stadt Bamberg 18 Aufsuchende Jugendarbeit/ Streetwork Zielerreichung 2015 Mitarbeit bei der Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung der ehemaligen Jugendherberge Wolfsschlucht Beratung und Unterstützung des Familienbeirats bei der Umsetzung von Vorhaben auf Anfrage, Überprüfung von Anregungen und Wünschen die Jugendhilfe betreffend Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit Jugendamt im Internet (www.Bamberg.de/ Jugendamt, www.jugendportal.bamberg.de), Pflege des Internetauftritts Pflege der Online-Anmelde-/Wartelistensoftware für den Kinderkrippen-/Kindergartenbereich Beteiligung an Infoveranstaltungen und Vorträgen je nach den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen Kontinuierliche Weiterentwicklung, Überprüfung der Umsetzungsmöglichkeiten von Partizipationswünschen Jugendlicher (schrittweise Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen) Verlängerung der Vertragslaufzeit über das Jahr 2014 hinaus für zunächst weitere 3 Jahre ist erfolgt. Fortsetzung der bewährten Arbeit durch den freien Träger (Subsidiarität) als Baustein des Gesamtkonzeptes Offene Jugendarbeit und kontinuierliche Anpassung an neue Entwicklungen 14 Zielsetzung 2016 Mitarbeit an der Entwicklung des geplanten Konzeptes „Erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum“ Beratung und Unterstützung des Familienbeirats bei der Umsetzung von Vorhaben auf Anfrage, Überprüfung von Anregungen und Wünschen die Jugendhilfe betreffend Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit Pflege des Internetauftritts Überarbeitung www.jugendportal.bamberg.de, jugendgerechtere Gestaltung Pflege der Online-Anmelde-/Wartelistensoftware für den Kinderkrippen-/Kindergartenbereich Beteiligung an Infoveranstaltungen und Vorträgen je nach den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen Kontinuierliche Weiterentwicklung, Überprüfung der Umsetzungsmöglichkeiten von Partizipationswünschen Jugendlicher (schrittweise Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen) Weichenstellung für künftige Jahre Fortsetzung des Begonnenen 19 Ziel Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (uM) Zielerreichung 2015 Weiterhin professionelle Bearbeitung der Aufgabe, Anpassung der Betreuungssettings an den jeweiligen Bedarf der uM, auf Grund des enormen Anstiegs der Hilfesuchenden im Verlauf des Jahres 2015 erfolgte der erforderliche quantitative Ausbau. 20 Asylbewerberfamilien Unterstützung der Asylbewerberfamilien im Rahmen der Möglichkeiten z.B. den Besuch von Kitas betreffend, Willkommensbesuche im Rahmen der Frühen Hilfen, Vermittlung zu Angeboten der Jugendarbeit und in allen Fällen des Verdachts von Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII 15 15 Zielsetzung 2016 Umsetzung der bundesweiten Verteilung der uM im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, sofern Verteilfähigkeit besteht Begleitung von Familienzusammenführungen quantitative Anpassung eine sich möglicherweise weiterhin entwickelnden Platzbedarfs Entwicklung von Anschlussperspektiven für junge Volljährige/ ehemalige uM Unterstützung der Asylbewerberfamilien im Rahmen der Möglichkeiten z.B. den Besuch von Kitas betreffend, Willkommensbesuche im Rahmen der Frühen Hilfen, Vermittlung zu Angeboten der Jugendarbeit und in allen Fällen des Verdachts von Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII Jugendhilfeplanung der Stadt Bamberg Bericht des Arbeitskreises Kindertagesstätten der Jugendhilfeplanung der Stadt Bamberg Der Arbeitskreis hat sich 2015 insgesamt zu fünf Sitzungen getroffen. Themenfelder und Schwerpunkte des Arbeitskreises im Jahr 2015: 1. Elternbefragung online Das alljährliche Projekt wurde wie gewohnt mit großem Erfolg durchgeführt. Die Beteiligung ist erfreulicherweise weiter auf einem guten Maß. Trotzdem hat der Arbeitskreis gefragt: „Können wir für die Beteiligungsquote noch mehr tun?“ Das Ziel, eine höhere Quote, soll über die Motivation der Einrichtung, ihre Eltern anzusprechen in Form des Anschreibens zur Elternbefragung erreicht werden. Intensiv vorbereitet wurde das Thema Inklusion. Zum Tragen wird der neue Themenblock im Jahr 2017 kommen. Die hohe Zufriedenheit der Eltern ist nach wie vor stark ausgeprägt. Nach Auswertung der Ergebnisse wurde über eine Aktualisierung der Maßnahmenempfehlungen diskutiert. 2. Inklusion Schwerpunktmäßig wurde im Arbeitskreis das Bewusstmachen der Grenzen besprochen. Die Grenzen der Umsetzung von Inklusion müssen aufgezeigt und bewusst gemacht werden. Dennoch muss es das Ziel sein, die Grenzen zu überwinden. Der Blick muss geweitet werden. Inklusion darf nicht nur in Zusammenhang mit Behinderung gesehen werden. Es geht auch darum, Barrieren für Flüchtlinge, Hochbegabte, usw. abzubauen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Inklusion wurden behandelt. Der Arbeitskreis ist aber für die Umsetzung nicht verantwortlich. Ziel muss es sein, die Diskussion anzuschieben, das Thema bewusst zu machen und in die Gesellschaft zu implementieren. Darüber hinaus wurden schon bestehende Modelle gesichtet. 3. Situation in Kindertagesstätten für Flüchtlingskinder Problematik im Bereich Kindertagesstätten: Die Plätze sind begrenzt und die große Herausforderung besteht darin, die bereits ohnehin schon knappen Kapazitäten an Betreuungsplätzen zu erweitern. Einen Träger für neue Einrichtung zu finden wäre nicht das Problem, sondern die geeigneten Räumlichkeiten. Die Situation mit Hilfe von Tagesmüttern zu meistern ist auch schwierig. Grundsätzlich sollte die Kooperation zwischen den Institutionen und Initiativen, die mit den Flüchtlingsfamilien arbeiten, und den entsprechenden Arbeitskreisen verstärkt werden. 4. Entwicklungen im BayKiBiG Die Weiterentwicklungen und Veränderungen im BayKiBiG sind ein fortlaufendes Thema im Arbeitskreis. Dabei werden Vorschläge für die Veränderungen und Anpassungen diskutiert und besprochen. R. Korschinsky, Moderator 16 Bericht des Arbeitskreises Jugendarbeit der Jugendhilfeplanung der Stadt Bamberg Der Arbeitskreis hat sich im Jahr 2015 zu fünf Sitzungen getroffen. Folgende Schwerpunkte und Themen hat der Arbeitskreis in diesem Jahr bearbeitet: 1. Das Thema Inklusion ist schon seit einiger Zeit Thema im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Langfristig gewünscht ist keine Behindertenhilfe, sondern Jugendhilfe für alle. Neben den Arbeitskreisen hatte eine Arbeitsgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen aller Arbeitskreise, übergreifend das Thema bearbeitet und die Ergebnisse laufend in die Diskussion der einzelnen Arbeitskreise eingespeist. 2. „Angebote für jugendliche Flüchtlinge“ war ebenfalls ein durchgehender Tagesordnungspunkt. Es gab einen regelmäßigen Abgleich über die Angebote in der Stadt Bamberg. Im Rahmen seiner Möglichkeiten hat der Arbeitskreis eine Koordinierung angestrebt. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten diskutiert, wie das Thema innerhalb der Jugendarbeit aufgegriffen und umgesetzt werden kann. Die Thematik der jugendlichen Flüchtlinge wird den Arbeitskreis weiterhin beschäftigen. 3. Ein neues Ferienangebot der offenen Behindertenarbeit der Lebenshilfe Bamberg e.V., in Zusammenarbeit mit Stadt und Landkreis Bamberg, für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wurde vorgestellt und an Hand der Auswertung reflektiert. Bei dem Projekt „inklusives Ferienprogramm“ werden Angebote für Jugendliche mit Behinderung geöffnet und insgesamt für deren Bedürfnisse sensibilisiert. Neu und einzigartig bei dem Projekt ist, interessierten Kindern und Jugendlichen mit Behinderung den Weg in das bereits bestehende Ferienprogramm zu öffnen. 4. Unbegleitete jugendliche Flüchtlinge waren auch ein wichtiges Thema bei der regelmäßigen Analyse der Ausbildungssituation. Oft sind Sprachbarrieren ein massives Problem für eine Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme. 5. Der Arbeitskreis hat sich mit dem Thema Ganztagesangebot an Grundschulen beschäftigt und beobachtet weiterhin die Entwicklung in diesem Bereich. Kombinationsmodelle zwischen Schule und Jugendhilfe sind derzeit in Bamberg nicht geplant. R. Korschinsky, Moderator 17 Bericht des Arbeitskreises Hilfen zur Erziehung der Jugendhilfeplanung der Stadt Bamberg Der Arbeitskreis hat sich 2015 insgesamt zu vier Sitzungen getroffen. Themenfelder und Schwerpunkte des Arbeitskreises im Jahr 2015: 1. „Begleitete Elternschaft“ und „gemeinsame Wohnformen für Mütter (oder Väter) mit intellektueller Einschränkung/geistiger Behinderung/psychischer Krankheit und ihre Kinder“ Das Thema wurde vom Arbeitskreis aufgegriffen und auch durch eine externe Referentin bereichert. Das Thema „Inklusion“ war Auslöser für die Beschäftigung mit der in der Überschrift genannten Thematik. Der Allgemeine Soziale Dienst ist immer wieder und zeitintensiv mit dem Thema „Mütter mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen“ konfrontiert. Der Arbeitskreis hat deshalb Informationen über praktische Beispiele gesammelt. Es wurde ein Rechercheauftrag veranlasst, wonach die vorhandenen Konzepte und Angebote in Deutschland, die es psychisch und/oder geistig beeinträchtigten Mütter (und Vätern) ermöglichen, mit ihren Kindern gemeinsam zu leben und dabei die notwendige Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags erhalten, nach bestimmten Kriterien verglichen und auf ihre rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen hin untersucht wurden. Das Thema bleibt auch im nächsten Jahr auf der Tagesordnung. 2. Inklusion Der Arbeitskreis der Jugendhilfeplanung hat sich mit den Ergebnissen Arbeitsgruppe Inklusion beschäftigt. Sehr intensiv und ausführlich wurden Probleme der einzelnen Angebote der Hilfen zur Erziehung diskutiert besprochen, um Zugangsbarrieren zu identifizieren. Auch zukünftig wird Arbeitskreis an Anregungen zu dem Thema mitarbeiten. der die und der 3. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Schüler haben verschieden gelagerte Erwartungen in Bezug auf JaS. Es wurden verschiedene Fragestellungen diskutiert. Zum Beispiel Probleme im häuslichen Bereich, Mobbing, Ängste, erkennbare psychische Probleme bei Schülern und Eltern, Verstöße gegen die Schulpflicht etc.. Wichtig sind wiederholte Gesprächsangebote und Beziehungsarbeit an der Schnittstelle zwischen Schule, Elternhaus und Jugendhilfe. Unter Beachtung des Datenschutzes kann eine multiprofessionelle Zusammenarbeit mit außerschulischen Disziplinen erforderlich werden, um geeignete Hilfen zu erschließen. 4. Schule und Flüchtlinge Der Arbeitskreis hat sich mit der Thematik Schule und Flüchtlinge beschäftigt. Im Rahmen der Jugendhilfe werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sprachkurse und anschließend in Schulen untergebracht. Für begleitete Minderjährige ab der Berufsschulpflicht (16. Lebensjahr) gestaltet sich diese Möglichkeiten zur Beschulung bisher schwieriger. R. Korschinsky, Moderator 18 Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften 1. Beistandschaften für Minderjährige Ab 01.07.1998 werden Beistandschaften von alleinerziehenden Elternteilen beantragt. Es bedarf nicht in jedem Fall einer gesetzlichen Vertretung des Kindes durch das Jugendamt. Stattdessen reicht es oft aus, die Elternteile nach §§ 18 bzw. 52a SGB VIII zu beraten und zu unterstützen. 2015 Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. 2014 344 60 71 333 2013 347 69 72 344 2012 383 54 90 347 383 63 63 383 2. Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52 a und 53 Abs. 2 SGB VIII Stand 01.01. Zugänge nach § 18 Abs. 1 Ziff. 1 für Minderjährige nach § 18 Abs. 4 für Volljährige nach § 18 Abs. 1 Ziff. 2 Unterhalt für die Mutter nach § 52 a Abs. 1 Beratung (nach der Geburt) nach § 52 a Abs. 1 Beratung und Unterstützung (nach der Geburt) nach § 52 a Abs. 2 Beratung (vor der Geburt) nach § 52 a Abs. 2 Beratung und Unterstützung (vor der Geburt) nach § 53 Abs. 2 Beratung und Unterstützung eines Vormunds Personen insgesamt 2015 Abgänge 2014 jährliche Bearb. Fälle Stand jährliche 31.12. Bearb. Fälle 245 87 95 237 332 313 50 24 20 54 74 71 5 4 4 5 9 6 14 93 96 11 107 128 22 3 6 19 25 29 0 0 0 0 0 0 14 106 96 24 120 127 0 0 0 0 0 0 350 317 317 350 667 674 Beratung und Unterstützung nach §§ 18 und 52 a SGB VIII: AP/AV (Minderjährige u. Volljährige) 2015 2014 2013 2012 Zahl der bearbeiteten Fälle 667 674 696 663 Zahl der Fälle am Jahresende 350 350 373 343 19 3. Vaterschaftsfeststellungen Fallzahlen 2015 2014 2013 2012 freiwillig Deutsche 4 11 8 11 freiwillig Ausländer Erfolgreiche Klagen zur Feststellung der Vaterschaft -gegen Deutsche -gegen Ausländer 6 4 1 2 1 0 4 0 2 1 4 0 11 19 12 17 Summe 4. Beurkundungen Zu den 314 Beurkundungen im Jahr 2015 kommen zusätzlich noch die im Berichtsjahr erfolgten 7 Umschreibungen der Unterhaltstitel auf die Übergangsgläubiger (Freistaat Bayern oder Jugend- und Sozialhilfeträger) und - bei Bedarf - die Erteilung einer zweiten Vollstreckbaren Ausfertigung. 5. Prozesse – Zwangsmaßnahmen Diese Maßnahmen werden zum Zwecke der Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhalt im In- und Ausland ergriffen. Prozesse 2015 2014 2013 2012 Klagen und Anträge 17 27 31 32 Zwangsmaßnahmen 2015 2014 2013 2012 Pfändungen Strafanzeigen wegen -Unterhaltspflichtverletzung -Vorladung zur Abgabe eidesstattl. Versicherung der insgesamt 26 18 16 26 1 2 2 1 0 0 1 1 27 20 19 28 6. Zahlungswesen - Mündelbuchhaltung Vereinnahmte Unterhaltsgelder 2015 € 2014 € 2013 € 2012 € 572.887,67 546.893,50 652.030,90 683.680,91 20 und Renten davon Zahlungen aus USA 171.668,99 175.089,66 217.485,27 204.375,91 7. Sorgeregister Das seit 01.07.1998 von den Geburtsjugendämtern zu führende Sorgeregister hat folgende Einträge: Stand 31.12. 2015 2014 2013 2012 3.191 (+307) 2.884 (+293) 2.591 (+304) 2.287 (+247) 2015 2014 2013 2012 Negativerklärungen Beantwortung von Anfragen Anfragen bei Geburtsjugendämtern Gesamt 167 248 28 443 151 255 25 431 140 268 31 439 152 172 25 349 Ergänzend zu den hier erfassten schriftlichen Auskünften ist noch eine erhebliche Anzahl telefonischer Auskünfte (z.B. an Einwohnermeldeämter, Standesämter, Gerichte, andere Jugendämter usw.) erteilt worden. 8. Bestellte Pflegschaften für Minderjährige Sie werden vom Gericht angeordnet (i.d.R. gem. §§ 1666, 1909 BGB). 2015 Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. 2014 18 10 6 22 2013 23 14 19 18 2012 21 22 20 23 20 13 12 21 9. Vormundschaften für Minderjährige 2015 Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. gesetzl. bestellt 2 8 1 5 3 5 0 8 2014 gesamt 10 6 8 8 W. Koch, Sachgebietsleiter 21 2013 gesamt 8 9 7 10 gesamt 19 10 21 8 2012 gesamt 18 12 11 19 Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige „Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder den die Person, noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind“ (vgl. § 1773 Abs. 1 BGB). Die Vormundschaft ist dem Elternrecht nachgebildet und orientiert sich an deren Inhalten. Der Vormund ist ausschließlich dem Wohl des Mündels verpflichtet. Geht man davon aus, dass Minderjährige nur dann einen Vormund erhalten, wenn die Eltern als Sorgerechtsinhaber ausfallen, ist es unerlässlich, dass dem Mündel eine qualifizierte, interessierte und erfahrene Fachkraft als Vormund oder Pfleger zur Verfügung steht. In Bamberg sind schon von je her Träger der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche im stationären Bereich tätig (Caritas, Jugendwerk Don Bosco, Sozialdienst kath. Frauen). Sie stellen in Bild: U. Pfadenhauer, 2015 verschiedenen Wohngruppen (heilpädagogisch, therapeutisch etc.) Plätze für Kinder und Jugendliche zur Verfügung die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Neben den Jugendwohngruppen gibt es auch eine Vielzahl von Pflegefamilien, die sich um das Wohl der Minderjährigen kümmern und ihnen ein familiäres Lebensumfeld bieten. Hieraus ergibt sich der Umstand, dass dort auch Minderjährige leben, für die das Sorgerecht durch den Amtsvormund oder Amtspfleger ausgeübt wird. Der Vormund ist für sein Mündel der persönliche Ansprechpartner und pflegt die Kontakte aktiv, so wie es durch die veränderte Gesetzeslage auch vorgegeben ist. Die persönliche Beziehung des Vormunds ist nicht übertragbar und soll möglichst dauerhaft, stabil und verlässlich durch eine Person wahrgenommen werden. Die Anzahl der im Jahr 2015 absolvierten ausführlichen persönlichen Kontakte mit Mündeln bzw. Pfleglingen, aber auch die Gespräche mit relevanten Personen im Umfeld der Minderjährigen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen, wobei dies vor allem an den Gruppenerweiterungen im stationären Bereich einiger Träger in Bamberg liegen kann, bzw. nach wie vor in der vermehrten Bestellung des Jugendamtes als Pfleger in Gerichtsverfahren begründet zu sein scheint. Es wurden bis zum 31.12.2015 insgesamt 222 persönliche Kontakte mit Kindern und Jugendlichen (Hausbesuche/ Treffen in der Schule/ Kontakte am Ausbildungsplatz etc.) absolviert. Die Anzahl von anderen Terminen wie die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Konferenzen in Schulen, Gespräche mit Erziehern, Treffen mit Pflegeeltern oder leiblichen Eltern bzw. Besprechungen mit dem Familiengericht, Lehrern oder Ärzten sind für das Kalenderjahr 2015 mit 211 zu beziffern. Die Fluktuation von Zugängen und Abgängen der betreuten Kinder und Jugendlichen im Jahr 2015 ist im Vergleich zum Berichtsjahr 2014 nahezu gleich geblieben, liegt damit immer noch deutlich über dem üblichen Durchschnitt anderer vergleichbar großer Jugendämter. Die Arbeitsbelastung durch das Tätigwerden in zum Teil schwierigen Lebenszusammenhängen von Pfleglingen oder Mündeln, der Mehraufwand an Stunden bei Neufällen bzw. auch beim 22 Abschluss oder bei der Abgabe einer Pflegschaft bzw. Vormundschaft, zeichnet sich aber im Gesamtbild durch eine Terminzunahme im Vergleich zum Vorjahr aus. Im Berichtsjahr 2015 wurde am 01.01.2015 ein Anfangsbestand von 28 Kindern und Jugendlichen festgestellt. Im Verlauf des Jahres wurden 16 Neuzugänge verzeichnet. Im Gegenzug dazu wurden 14 Fälle bis zum Jahresende beendet oder an andere Jugendämter abgegeben. Zum Schlusstag am 31.12.2015 waren 30 Kinder und Jugendliche im Bestand. De facto wurde im Verlauf des gesamten Jahres 2015 für 44 Kinder und Jugendliche eine Vormundschaft oder Pflegschaft geführt. Im Einzelnen handelte es sich dabei um: Bestellte Amtsvormundschaften § 1773 und § 1791 b BGB Bestellte Amtspflegschaften § 1909 BGB Gesetzliche Amtsvormundschaften § 1791 c BGB 13 28 3 Die Anzahl von 28 Pflegschaften zeigt ähnlich wie im Vorjahr, dass das Familiengericht über Vaterschaftsanfechtungen hinaus zunehmend in anderen Verfahren einen Ergänzungspfleger bestellt. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den für die Mündel und Pfleglinge wichtigen Institutionen und Personen konnte auch im Berichtsjahr 2015 fortgeführt werden. Auch der Austausch und die Kooperation mit anderen Jugendämtern und deren Sozialen Diensten war durchwegs förderlich für die betreuten Minderjährigen. Ulrich Pfadenhauer Amtsvormund 23 Unterhaltsvorschussgesetz Das Unterhaltsvorschussgesetz will Kindern, die in einer Teilfamilie leben, und ihren alleinerziehenden Müttern oder Vätern wirtschaftlich helfen. Die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen soll die Benachteiligung der Teilfamilien, die häufig sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien, wenigstens finanziell teilweise ausgleichen. Anspruchsberechtigt sind Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn - sie das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet bzw. leisten kann, oder dieser gestorben ist und keine Waisenbezüge oder nicht in Höhe des monatlichen Mindestunterhalts abzüglich des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes gewährt werden. Im Berichtsjahr 2015 sind die Fallzahlen bei den Rückzahlungsfällen im Vergleich zum Vorjahr um 80 Fälle gesunken. Dies liegt vor allem daran, dass in vielen Fällen die Forderung vom Landesamt für Finanzen auf unbefristete Zeit niedergeschlagen worden ist. Bei den Rückzahlungsvorgängen waren in 641 Fällen die Rückforderungen vom unterhaltsverpflichteten und in 98 Fällen vom unterhaltsberechtigten Elternteil zu verfolgen. Im Jahr 2015 entfielen von den 146 Neufällen 41,78 % der Neuanträge (61 Fälle) auf eheliche Kinder und 58,22 % (85 Fälle) auf nichteheliche Kinder. Somit wurden im Jahr 2015 wieder wesentlich mehr Anträge für nichteheliche als für eheliche Kinder gestellt. Obwohl bei den UVG-Leistungen im Jahr 2015 weniger Ausgaben zu verzeichnen waren, konnte die Rückholquote auf 48,36 % gesteigert werden, da im Vergleich zum Vorjahr auch höhere Einnahmen erzielt werden konnten. Fallzahlen 2015 2014 2013 Stand 01.01. 531 558 510 Zugänge (Neuanträge) Abgänge (Einstellungen, Ablehnungen, Rücknahmen) Stand 31.12. 146 172 229 160 199 181 517 531 558 Ergibt jährliche Bearbeitungsfälle Rückzahlungen waren zu verfolgen 677 739 730 819 739 795 81 52 64 16 1 4 637.065,00 € 308.091,41 € 48,36% 681.240,00 € 281.149,43 € 41,27% 667.927,00 € 292.431,63 € 43,78% Abgaben zur Zwangsbeitreibung an das Landesamt für Finanzen, davon Auslandsfälle Kosten Ausgaben an UVG-Leistungen Einnahmen insgesamt Rückholquote 24 Unterhaltsvorschussgesetz Entwicklung der Fallzahlen 1000 906 905 900 901 888 849 829 811 800 827 819 795 739 700 600 566 543 557 500 533 533 209 222 537 542 558 531 510 517 400 300 270 272 200 229 183 191 172 160 175 146 100 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr Stand: 31.12 Jahr Zugänge Rückholungsfälle (nach Leistungsabschluss) Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes - Jahresausgaben und Rückholungen 900.000,00 € 793.052 35,0% 43,8% 41,3% 637.065 37,4% 35,2% 35,0% 667.927 39,4% 45,7% 681.240 733.117 48,4% 50,0% 690.509 35,9% 684.285 600.000,00 € 760.949 700.000,00 € 778.217 800.000,00 € 792.122 839.823 60,0% 33,1% 40,0% 500.000,00 € 30,0% 2010 308.091 277.315 2009 281.149 269.421 2008 292.432 268.117 2007 274.547 262.249 301.532 200.000,00 € 272.545 300.000,00 € 315.722 400.000,00 € 20,0% 10,0% 100.000,00 € 0,00 € 0,0% 2005 2006 Leistungen Rückholungen Johannes Saloman, Verwaltungsinspektor 25 2011 2012 Quote 2013 2014 2015 Förderangebote für Kinder Auch wenn die Rückmeldungen der Eltern aus der jährlichen Onlinebefragung aussagen, dass die meisten Plätze auch zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar sind, heißt dies allerdings nicht, dass die Versorgung schon so ausreichend ist, dass es keiner weiteren Anstrengungen mehr bedarf. Der erfreuliche Anstieg der Geburtenzahl der Kinder hält an, sodass weiterhin dafür Sorge zu tragen ist, dass die Versorgungssituation verbessert wird, in den nächsten Jahren auch im Kindergartenbereich. Das Online-Anmeldeportal „WebKita“ erfüllt im Wesentlichen die Erwartungen an eine bessere Übersicht sowie die Erleichterung für die Eltern, ihr Kind in einer oder mehreren Einrichtungen in Bamberg anzumelden. Zum 31.12.2015 befanden sich 1.530 angemeldete Kinder für die verschiedenen Altersgruppen und Anmeldezeitpunkte in der Datenbank. Der Versorgungsgrad für Kinder unter drei Jahren in der Stadt Bamberg mit Krippenplätzen, Kindertagespflege, als Gastkinder und Kinder in Kindergärten erreichte 2015 einen Wert von 47,6 %. Der Rechtsanspruch besagt hingegen, dass für jedes Kind, welches einen Betreuungsplatz benötigt, dieser auch zur Verfügung steht – stehen muss, das heißt, mit allen Konsequenzen einklagbar ist. Um den Rechtsanspruch sicher zu stellen müssen, wie bereits erwähnt, noch weitere Anstrengungen unternommen werden. Das klassische Kindergartenalter bedarf in der allernächsten Zeit einer deutlichen Verbesserung. Zwar konnte in Bamberg rein rechnerisch jedem Kind, welches zum 01.09.2015 drei Jahre alt war, ein Platz zur Verfügung gestellt werden, durch die in den nächsten zwei bis drei Jahren wachsende Zahl von Kindern werden hier aber schon bald Plätze fehlen. Eine Nachbesserung wird in diesem Bereich unumgänglich werden, vor allem, da zusätzlich durch die Krippenversorgung diese Kinder, die eine Krippe besuchen im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch im Sinne des Kindeswohls eine direkte Anschlussbetreuung im Kindergarten benötigen und nicht wieder zuhause bleiben können, bis ein Platz frei wird. Das weiterhin einmalige Projekt der Online-Elternbefragung, in Zusammenarbeit mit der Universität und den Bamberger Kindertageseinrichtungen, wurde 2015 bereits zum 5. Mal durchgeführt. Die Kindertageseinrichtungen erhalten die Ergebnisse für ihre Einrichtung in Diagramm- und Tabellenform, so aufbereitet, dass sie ohne weiteren Aufwand den Eltern zur Kenntnis gegeben werden können. Wichtig hierbei ist, dass den Einrichtungen hiermit ihre gesetzliche Verpflichtung zur jährlichen Durchführung einer solchen Befragung und der hiermit verbundene große Aufwand abgenommen wird und die Stadt Bamberg gleichzeitig evaluierte Ergebnisse der Rückmeldungen der Eltern erhält. Nach wie vor fehlt die Planstelle für die kommunale Kindertagesstättenfachberatung (siehe Ziele und Visionen Ziffer 7). Der Beratungsbedarf der Einrichtungen nimmt immer noch stetig zu, da auch die Einrichtungen neue Herausforderungen verschiedenster Art zu bewältigen haben, wie z.B. mit der Vielzahl von Flüchtlingsfamilien. Eine unterstützende Beratung zu rechtlichen, aber auch pädagogischen Themen wäre enorm wichtig, kann aber aufgrund der Personalsituation nur rudimentär geleistet werden. Neben den Trägern und Einrichtungen fordern immer mehr Eltern entsprechenden Beratungsbedarf im Jugendamt in vielerlei Hinsicht ein. Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen stieg 2015 in allen Altersgruppen erneut an. Das Stadtjugendamt ist stets bemüht, mit ausgezeichneter Unterstützung der in Bamberg tätigen freien Träger, dass Eltern die notwendigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten erhalten und dass bestehende Platzangebot quantitativ und qualitativ verbessert wird. Allerdings ist es hierzu unabdingbar, die nachstehenden Ziele auch weiterhin konsequent zu verfolgen. Dies wird aber wohl auch deshalb schwierig, da sich der Stadtrat aufgrund der Finanzen 26 dazu entschieden hat, erst wieder neue Projekte in Angriff zu nehmen, wenn die 3 laufenden Investitionsmaßnahmen (KiGa Maria Hilf, KiTa Friedrich Oberlin, KiGa St. Elisabeth und KiKri Bienenkorb) abfinanziert sind, was noch einige Jahre dauern wird. Ziele: Beratung der Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der ständigen rechtlichen Veränderungen (Kinderschutz, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Dokumentation und Beobachtung, BEP, Inklusion, kindbezogene Förderung, Betriebserlaubnis) Wiederherstellung der Planstelle Kindertagesstätten Fachberatung Weiterführung der Fortschreibung des Teilbereichs Kindertagesstätten im Rahmen der Jugendhilfeplanung in Zusammenarbeit mit der Otto-Friedrich-Universität Umsetzung bzw. Fertigstellung der nachfolgenden geplanten Krippenprojekte - Betriebliche Kinderkrippe Polizei + Agentur für Arbeit, - Kinderkrippe Michelin - Kindergarten + Kinderkrippe des Montessorivereins Abschluss der Sanierung der Kindertagesstätte Friedrich Oberlin Weiterführung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte St. Elisabeth mit Kinderkrippe Bienenkorb Inbetriebnahme des Naturkindergartens Wildensorg Schaffung weiterer betrieblicher Kinderbetreuung in Form von Großtagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen Schaffung weiterer Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in Bamberg-Ost und im Innenstadtbereich Generalsanierung der Kindertagesstätte Jean Paul mit Erweiterung um eine Krippengruppe Planung und Umsetzung weiterer Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Einrichtungen Mittelfristig: Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen durch Verbesserung des Anstellungsschlüssels in Form von zusätzlichen finanziellen Leistungen und durch kostenfreie Fortbildungsangebote für das pädagogische Personal Gerade das letzte Ziel wird in absehbarer Zeit nicht umsetzbar sein, hat die Stadt Bamberg doch ihren freiwilligen Zuschuss an die Kindertageseinrichtungen für 2016 gekürzt. Ab 2018 wird dieser dann voraussichtlich vollständig entfallen. 1. Kinderkrippen Leider konnten im abgelaufenen Jahr keine neuen Kinderkrippen eröffnet werden. Somit verfügt Bamberg zum 31.12.2015 in insgesamt 21 Einrichtungen weiterhin über 425 Krippenplätze, wobei 2 Einrichtungen mit zusammen 24 Plätzen ausschließlich Plätze für Kinder von Studierenden der Universität Bamberg anbieten. Am Ende des Jahres wurden 444 (Vorjahr: 439) Kleinkinder in den Kinderkrippen betreut. In den beiden Netz für Kinder Einrichtungen und in den Kindergärten befanden sich 77 (Vorjahr: 104) Kinder dieser Altersgruppe. Außerdem wurden noch 36 (Vorjahr: 30) Kinder im Krippenalter in Einrichtungen von anderen Gemeinden, u.a. Landkreisgemeinden sowie 45 (Vorjahr: 35) Kinder in Kindertagespflege betreut und finanziert. Insgesamt wurden damit 602 (Vorjahr: 608) Kinder dieser Altersgruppe in Einrichtungen oder in Kindertagespflege betreut. Der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen der Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren wird nur durch den von Eltern bekundeten Wunsch sichtbar. Für die Stadt Bamberg wird der tatsächliche Versorgungsbedarf wohl bei mindestens 55 – 65 % liegen, weshalb weitere Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Laut der Auswertung von WebKiTa benötigen 145 Kinder unter 3 Jahren im September und 47 Kinder von Oktober bis Dezember 2016 27 einen Platz. Ob diese Bedarfe alle zu decken sind, kann aktuell noch nicht abschließend gesagt werden, da die meisten Einrichtungen ihre Zu- und Absagen Anfang Februar herausgeben. Das langfristige Ziel der Stadt Bamberg muss im Sinne der Familienfreundlichkeit sein, dass Krippenplätze ebenso flächendeckend und ausreichend zur Verfügung stehen wie Kindergartenplätze. Hierzu muss folglich auch bei allen Sanierungsmaßnahmen geprüft werden, ob Krippenplätze in bestehende Einrichtungen zusätzlich mit eingebaut werden können. Für das Jahr 2016 sind weitere Projekte in Planung, so z.B. die Schaffung der Betriebskrippe „Streifenhörnchen“ für Polizei und Agentur für Arbeit und die Schaffung der Kinderkrippe „AWOlinchen“ in der Michelinstraße in Hallstadt. Dies ist ein bislang einmaliges Projekt zwischen der Stadt Bamberg, der Stadt Hallstadt, der Arbeiterwohlfahrt und der Firma Michelin. Es entstehen hier 24 Bamberg und Hallstadt beschreiten neue Wege zur Bedarfsdeckung von Krippenplätze auf dem Gelände und im Gebäude der Firma Krippenplätzen Michelin, auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Hallstadt. Die Plätze sind von der Stadt Bamberg für Ihre Bürger als bedarfsnotwendig anerkannt, da es im Bereich Bamberg-Ost kurzfristig keine andere Möglichkeit gab, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Die Stadt Bamberg fördert den Umbau mit 120.000,00 € und hofft hiermit den bestehenden Nachfragedruck wieder etwas abbauen zu können. Der Ersatzneubau der Kinderkrippe Bienenkorb bei dem zu den bestehenden 40 Plätzen zusätzliche 8 neue Plätze entstehen, hat mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen und wird im nächsten Jahr weitergeführt. Die Fertigstellung ist für 2017 geplant. Weitere Projekte können aus finanziellen Gründen nicht in Angriff genommen werden. Die Zahlen für alle Einrichtungsarten bzw. Altersgruppen (wie sie uns aus dem Abrechnungsprogramm KiBiGWeb zur Verfügung stehen) sind am Schluss des Teiles „Förderangebote“ abgebildet. Trotz der neu geschaffenen Plätze bleibt die Belegungssituation in den Kinderkrippen vor allem während des Krippenjahres, doch noch sehr angespannt. Wie sich das Platzangebot in den letzten Jahren entwickelt hat, ist nebenstehendem Diagramm zu entnehmen. Bei der Auswertung der Elternbefragung 2015 gaben rund 5% der Eltern an, den Betreuungsplatz zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt erhalten zu haben. Dieser Wert liegt um knapp 6 %-Punkte unter dem Vorjahreswert, was die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus von Plätzen eigentlich deutlich macht. Auch hinsichtlich der gewünschten Betreuungszeiten gaben die meisten Eltern von Krippenkindern an, nicht die gewünschte Buchungszeit erhalten zu haben. Die Planungen der Polizeidirektion Bamberg zusammen mit der Agentur für Arbeit eine betriebliche Kinderkrippe in der Schildstraße zu errichten nahmen konkrete Formen an. Hier 28 werden 12 bis 15 neue Krippenplätze entstehen. Der Betriebsbeginn ist für den Februar 2016 avisiert. Den Kinderkrippen wurden im Haushaltsjahr 2015 institutionelle Zuwendungen in Form der kindbezogenen Förderung sowie Mieten und Zuschüsse zu Sanierungsmaßnahmen an die einzelnen Einrichtungen gewährt. Laufende Finanzierung 2015 Kindbezogene Förderung 2.482.866,09 € 2014 2013 1.862.957,78 € 1.682.923,97 € 45.900,00 € 44.100,00 € 36.900,00 € 180.363,34 € 106.197,64 € 33.394,12 € Freiwilliger Zuschuss Mieten, Erbbauzins, Gartenamt, Instandhaltungszuschüsse Bruttoausgaben 2.709.129,43 € 2.013.255,42 € 1.753.218,09 € Staatl. Leistungen 2.230.567,10 € 1.311.942,00 € 1.417.401,66 € Nettoaufwand 478.562,33 € 701.313,42 € 335.816,43 € Investitionsmaßnahmen Ausgaben 99.499,00 € Einnahmen 578.100,00 € 1.001.000,00 € 767.400,00 € -484.601,00 € -333.578,00 € 482.515,00 € Nettoaufwand 667.422,00 € 1.249.915,00 € 2. Kindergärten Die Stadt Bamberg verfügt zum 31.12.2015 über insgesamt 1.911 Kindergartenplätze. Demgegenüber leben zum Stichtag 01.09.2015 in Bamberg 1.792 Kinder und zum 31.12.2015 gab es 1.992 Kinder (zum 31.12.2014 = 1.869) zwischen 3 Jahren und Schulpflicht. Somit beträgt die zum Stichtag 01.01.2016 Versorgungsquote nur noch 96 %. Im nächsten Kindergartenjahr 2016/2017 wird diese auf 94 % und zum Kindergartenjahr 2017/2018 auf 91 %(!) zurückgehen. Auch die weitere Entwicklung deutet somit darauf hin, dass bei unveränderter Platzzahl eine deutliche Unterversorgung entstehen wird. Unberücksichtigt sind bei dieser Rechnung die Kinder, welche bereits vorher eine Krippe besuchten und während der Zeit von Januar bis August 3 Jahre alt werden, Kinder von Familien, die nach Bamberg zuziehen sowie Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Diese benötigen allerdings ebenso Kindergartenplätze, bzw. „blockieren“ Krippenplätze, wenn erst zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres ein entsprechender Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Die Nachfragen von Eltern sind vor allem erkennbar aus dem Gebiet Bamberg-Ost, aber auch aus der Stadtmitte. Diese Nachfragen konnten und können kaum mehr befriedigt werden, weshalb hier der Handlungsdruck für die Stadt Bamberg weiterhin steigt. Die Eltern weichen aus diesem Grund auch immer wieder auf die angrenzenden Umlandgemeinden aus, wodurch die Zahl dieser Kinder zum Jahresende auf 74 (!) Kinder anstieg (Vorjahr: 45 Kinder). Bezieht man noch die weiteren neuen Baugebiete (Usselmann, Schäffler, Megalith, Glaskontor, Sportpark, Wildensorg, Pines Housing Aerea etc.) mit ein, wird der Bedarf hierdurch sicher noch gesteigert. Zusätzlich wird die Versorgung durch die zunehmende Zahl an Kindern aus Flüchtlingsfamilien, die ebenso Anspruch auf einen Platz haben und dieser im Sinne einer gelingenden Integration auch notwendig ist, verstärkt. 29 Noch deutlicher zeigt sich dieser Mangel unter Berücksichtigung der tatsächlichen Belegung mit Kindern zwischen 2,5 und 3 Jahren sowie Schulkindern in den Kindergärten. Abzulesen ist dies besonders bei der statistischen Abfrage der Belegung zum 01.01.2015, da hier die Anzahl der betreuten Kinder zwischen 3 Jahren und Schulpflicht nur 1.767 Kinder betrug. Insgesamt besuchten die Bamberger Kindergärten 2.187 Kinder, darunter 122 Schulkinder und 284 Kinder unter 3 Jahren. Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass es bei den Kindern unter 3 Jahren in 9 Kindergärten 10 Krippengruppen mit 132 Kindern bzw. in zwei Kinderkrippen je eine Kindergartengruppe gibt. Die gute Qualität, welche Eltern den Einrichtungen in 2015 erneut bestätigen (6,1 von 7 möglichen Punkten), wird zum einen aufgrund von Personalmangel sowie angesichts der hohen vielfältigen Anforderungen an das Personal, als auch voraussichtlich durch den Wegfall des freiwilligen städtischen Zuschusses künftig schwerer aufrecht zu erhalten sein. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit, bedeutet neben den räumlichen Rahmenbedingungen „Zeit für das Kind“ und diese ist eben abhängig von dem in der Einrichtung verfügbaren Personal. In der jährlichen Online-Elternbefragung äußern sich Eltern auch regelmäßig zur Qualität in den Einrichtungen. Die nachfolgend abgedruckten Ergebnisse bescheinigen den Kindergärten weiterhin eine qualitativ zu Recht sehr hochwertig geschätzte Arbeit. Zufriedenheit der Eltern mit der pädagogischen Arbeit in der Einrichtung insgesamt Einrichtung Gesamtzufriedenheit der Eltern mit der Ausstattung und Rahmenbedingungen der Das Mittagessen ist in allen Kindertageseinrichtungen ein festes pädagogisches Angebot. Durch die Übernahme des Großteils der Kosten durch die öffentliche Hand sei es im Rahmen von Bildung und Teilhabe oder durch das SGB VIII, ist die Inanspruchnahme weiterhin groß. Zum Jahresende wurde für 328 (Vorjahr: 330) Kinder diese Leistung vom Jugendamt bewilligt. Die Bedarfsplanung bei den Kindern zwischen 3 Jahren und Schulpflicht zeigt nach den Daten der Einwohnermeldedatei folgende Entwicklung mit einer erfreulichen Steigerung der Kinderzahlen in den nächsten Jahren: In 2015 wurde in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und dem Staatlichen Schulamt für das Personal von Kindergärten eine zweitätige staatlich geförderte Fortbildung zum Thema Vorkurs Deutsch 240 durchgeführt. Daneben/ ferner fand am 18.11.2015 der 3. Bamberger Bildungstag unter dem Thema „RESILIENZ – Wie geht das?“ statt. Im seit 2013 erweiterten Arbeitskreis unter dem Namen 30 BiNeB (Bildungsnetzwerk Bamberg Stadt und Land) wurde dieser Fortbildungstag für Erzieherinnen und Lehrer-/innen und erstmals auch Elternbeiräte von Schulen und Kindergärten organisiert und wieder in der Hans-Schüller-Schule in Hallstadt durchgeführt. Mit rund 140 Teilnehmer/-innen war dies ein rundum gelungener Fortbildungstag, mit einem interessanten Eingangsreferat von Frau Dr. Sauer von der Universität Bamberg und sich anschließenden 8 Workshops zu den verschiedensten Themenbereichen. Leider war die Teilnahme von Eltern noch sehr gering, sodass es dies auszubauen gilt. Für die Kindergärten hat die Stadt Bamberg im Verwaltungshaushalt folgende Zuschüsse gewährt. 2015 2014 2013 10.157.261,77 € 9.046.063,70 € 8.904.691,30 € Freiwilliger Zuschuss 310.200,00 € 306.900,00 € 305.100,00 € Mieten, Erbbauzins, Gartenamt, Instandhaltungszuschüsse 298.921,81 € 310.369,84, € 309.976,47 € 10.766.383,58 € 9.663.333,54 € 9.519.767,77 € Staatliche Leistungen 5.984.654,71 € 5.001.979,31 € 4.706.550,61 € Nettoaufwand 4.781.728,87 € 4.661.354,23 € 4.813.217,16 € Ausgaben 156.500,00 € 510.811,00 € Einnahmen 202.000,00 € 327.000,00 € Nettoaufwand -45.500,00 € 183.811,00 € Kindbezogene Förderung Bruttoausgaben* Investitionsmaßnahmen *ohne Investitionszuschüsse für Neubauten und Generalsanierungen 3. Kinderhorte (Tagesstätten für schulpflichtige Kinder) Die Zahl der Betreuungsplätze für Schulkinder im Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Es gibt 5 Einrichtungen in freigemeinnütziger Trägerschaft als klassische Kinderhorte. Daneben gibt es entsprechende Schulkindgruppen in den Kindergärten Jean Paul, Am Stadion, St. Sebastian und Philippus. Insgesamt stehen in diesen Einrichtungen 376 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Stadt Bamberg selbst unterhält hierbei noch eine eigene Hausaufgabenbetreuungsstelle in der Gereuth mit weiteren 15 Betreuungsplätzen speziell für Kinder dieses Stadtteils. Tatsächlich belegt waren diese Plätze, einschließlich der weiteren Schulkinder in Kindergärten, welche dort nicht in eigenen Gruppen betreut werden, mit 391 (Vorjahr: 406) Kindern. Wegen der zwischenzeitlich in jeder Grund- und Mittelschule vorhandenen Mittagsbetreuung sowie der Ganztagsklassen ist der Bedarf für die Betreuung von 31 Schulkindern in Kindertageseinrichtungen zumindest während der Schulzeit eher leicht rückläufig. Es bleibt allerdings festzustellen, dass Eltern zunehmend Probleme haben, wenn es um die Betreuung ihrer Kinder während der Schulferien geht. Die von der Stadt Bamberg angebotenen Ferienangebote im Rahmen des Sommerferienprogrammes und des Ferienabenteuers sind sicher gute Möglichkeiten, reichen jedoch bei weitem nicht aus. Bei 3.186 (Vorjahr: 3.102, 2013: 3.061) Schülern der Klassen 1 bis 6 verfügt die Stadt Bamberg somit über eine Versorgung von rund 12,3 %, wenn man die tatsächliche Belegung in den Kindergärten mit rechnet. Für eine Gesamtversorgung müssten dann noch sämtliche Angebote, ohne die Sondereinrichtungen und Internate sowie die Mittagsbetreuungen an den Grund- und Mittelschulen oder Ganztagsschulen, welche alle nicht in (unseren) den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe fallen, mit eingerechnet werden. Mit der Mittagsbetreuung, aber ohne Sondereinrichtungen liegt die Betreuung von Schulkindern in Bamberg mit knapp 34,4 % (siehe nachfolgende Tabelle) auf einem stabilen Niveau. Gegen Ende des Jahres waren in zwei Kinderhorten sogar noch einige Plätze verfügbar. Hinzu kommt der abermals von der Staatsregierung forcierte Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule, an dessen Modellphase die Heidelsteigschule für Bamberg teilnimmt. Kiho-plätze Kiho-plätze Plätze in Mittags- GrundschulKiGä betreuung bereich genehmigt belegt Bezirk I Bezirk II Bezirk III Bezirk IV Bezirk V Bezirk VI Bezirk VII Bezirk VIII Bezirk IX Bezirk X GESAMT 50 0 20 75 109 0 22 75 25 0 376 54 0 20 59 104 0 22 76 25 0 360 0 0 3 3 3 6 0 0 11 5 31 Versorgung Hort- KiGa-Plätze Versorgung incl. Mittagsbetreuung 430 0 67 31 0 15 0 94 50 0 687 5. u. 6. Klasse Summe 1. - 6. Klasse 508 223 731 91 46 137 291 132 423 190 91 281 326 165 491 172 79 251 73 40 113 155 67 222 211 107 318 158 61 219 2.175 1.011 3.186 18,71% 50,30% 12,27% 34,34% Die seit Jahrzehnten bewährte Hausaufgabenbetreuungsstelle in der Gereuthstraße 33, als letzte verbliebene von ehemals 4 Betreuungsstellen, wurde auch 2015 durchgehend von 15 Kindern und Jugendlichen besucht. Darüber hinaus gab es während des gesamten Schuljahres auch immer wieder sogenannte Gastkinder, die punktuell oder bedarfsweise die Hausaufgabenbetreuungsstelle besuchten. Seit September befindet sich die Hausi in ihrem neuen Domizil, der BaskidHall in der Kornstraße. Auch konzeptionell wurde die Hausaufgabenbetreuung etwas umgestellt. Sie läuft nun in CoArbeit mit dem Verein iSo e.V., dem die Koordination der offenen Angebote in der Halle obliegt. Kinder und Betreuerinnen hatten sich schnell in das neue Umfeld eingelebt und genießen die vielfältigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Die Zuwendungen der Stadt für die außerschulische Betreuung der Kinder in Horten betrugen: 32 Kinderhorte 2015 2014 2013 981.201,64 € 900.999,00 € 996.625,03 € Freiwilliger Zuschuss 41.250,00 € 44.550,00 € 46.050,00 € Mieten, Erbbauzins, Gartenamt, Instandhaltungszuschüsse Zwischensumme 31.466,09 € 23.821,01 € 17.094,52 € 1.053.917,73 € 969.370,01 € 1.059.769,55 € 80.755,39 € 87.566,41 € 87.635,30 € 1.134.673,12 € 1.056.936,42 € 1.147.404,85 € 502.993,00 € 502.712,00 € 493.842,28 € 102,69 € 62,00 € 78,00 € 631.577,43 € 554.162,42 € 653.484,57 € 7.094,70 € 10.605,20 € 9.875,58 € Kindbezogene Förderung Aufwendungen für HGB Bruttoausgaben Staatliche Leistungen Sonstige Einnahmen Nettoaufwand Ausgaben ohne Personalkosten für die HGB 4. Modellprojekt „Netz für Kinder“ Trotz der veränderten rechtlichen, pädagogischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen werden die Netz für Kinder-Einrichtungen seit 22 Jahren nachgefragt und sind fester Teil des Betreuungsangebotes der Stadt Bamberg. Die Eltern der Kinder dieser Betreuungsform sind auch nach der Elternbefragung 2015 noch ein deutliches Stück zufriedener mit der Arbeit als die Eltern in den Regeleinrichtungen. Die Einrichtungen verfügen über je 15 Plätze, wobei eine Änderung der Platzzahl oder der sonstigen Rahmenbedingungen nicht erfolgen darf, da die Einrichtungen sonst ihren Status als Netz für Kinder-Einrichtungen verlieren würden. Zum 31.12.2015 besuchten insgesamt 22 Kinder (14 % Kindergartenalter, 86 % Krippenalter) die beiden Gruppen. Die Stadt Bamberg gewährt die Zuwendungen in gleicher Höhe wie der Freistaat Bayern, auch wenn sich in nachfolgender Tabelle Differenzen ergeben. Diese sind jedoch durch den Unterschied zwischen Haushaltsjahr und Abrechnungsjahr bedingt. 2015 2014 2013 188.288,54 € 174.150,50 € 164.826,97 € Staatlichen Leistungen 93.804,00 € 82.298,00 € 79.384,84 € Nettoaufwand 94.484,54 € 91.852,50 € 85.442,13 € Zuschüsse / Kindbezogene Förderung 33 BERICHT "Monatsdaten Kinder" KGJ Region Träger- und Einrichtungstyp 2015 Gemeinde: Stadt Bamberg - Jugendamt Alle Trägerarten Alle Einrichtungsformen Berichtsdatum: 21.01.2016 Datengrundlage der Auswertung Anzahl der Einrichtungen entsprechend getroffener Berichtsauswahl Anzahl der Einrichtungen mit freigegebenen Monatsdaten Jan 47 47 Feb 47 47 Mrz 47 47 Apr 47 47 Mai 47 47 Jun 47 47 Jul 47 47 Aug 47 47 Sep 47 47 Okt 47 47 Nov 47 45 Dez 47 44 Anteil 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 96% 94% ANZAHL DER KINDER Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 1.307 297 473 1.326 296 467 1.359 293 465 1.393 290 458 1.417 292 444 1.436 289 442 1.447 284 436 1.452 269 423 1.232 297 490 1.269 289 485 1.220 289 436 1.222 287 401 383 99 43 396 96 42 402 94 38 412 90 31 417 89 28 425 89 24 426 85 23 431 86 20 383 100 42 395 103 42 403 103 39 406 106 29 23 1 1 10 2.637 114 513 23 1 1 10 2.658 113 514 23 1 2 9 2.686 113 514 23 1 2 9 2.709 116 515 24 1 2 9 2.723 120 514 25 1 1 9 2.741 123 514 25 1 1 9 2.737 125 513 25 1 1 9 2.717 124 513 19 1 1 10 2.575 103 520 19 1 2 10 2.615 107 525 14 1 2 10 2.517 101 506 14 1 3 10 2.479 101 496 Jan 1 11 178 463 414 544 543 304 179 2.637 Feb 1 12 187 447 419 551 543 314 184 2.658 Mrz 1 11 190 445 417 569 551 318 184 2.686 Apr 1 11 176 439 424 578 565 323 192 2.709 Mai 1 11 173 430 431 579 568 334 196 2.723 Jun 1 11 169 440 426 585 566 347 196 2.741 Jul 1 11 166 429 431 591 565 349 194 2.737 Aug 1 11 162 424 425 589 565 344 196 2.717 Sep 0 9 189 472 406 533 471 301 194 2.575 Okt 0 9 166 468 396 564 489 319 204 2.615 Nov 0 11 154 444 385 537 480 309 197 2.517 Dez 0 10 152 453 374 521 473 307 189 2.479 Kinder Regelförderung Schulkind Kinder 0 bis 3 Jahre Kinder mit Migrationshintergrund Regelförderung Schulkind Kinder 0 bis 3 Jahre Kinder mit Behinderung Regelförderung Schulkind Kinder 0 bis 3 Jahre Migration SUMME davon Gastkinder Anzahl Vorschulkinder 34 ANZAHL KINDER NACH BUCHUNGSZEITEN >1-2 Std. >2-3 Std. >3-4 Std. >4-5 Std. >5-6 Std. >6-7 Std. >7-8 Std. >8-9 Std. >9 Std. SUMME DURCHSCHNITTLICHE BUCHUNGSZEIT DER KINDER Regelkind Schulkind Migration U3-Kind Kind mit Behinderung DURCHSCHNITT Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 7,42 4,97 6,97 6,64 7,49 6,91 7,43 4,97 6,99 6,63 7,51 6,92 7,43 4,97 7,00 6,63 7,34 6,93 7,44 4,97 7,04 6,67 7,51 6,97 7,46 4,98 7,06 6,71 7,53 6,99 7,45 4,99 7,07 6,72 7,47 6,99 7,44 4,99 7,10 6,71 7,53 7,00 7,45 4,99 7,07 6,70 7,53 7,01 7,42 5,02 6,91 6,62 7,45 6,88 7,47 5,03 6,95 6,73 7,47 6,95 7,48 5,01 6,97 6,80 7,26 6,96 7,45 5,01 6,90 6,86 7,18 6,95 34 Kindertageseinrichtung < 3 J. 35 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 St. Kunigund Am Hauptsmoorwald KiGa St. Heinrich St. Franziskus Jean-Paul Maria Hilf Friedr. Oberlin St. Gisela St. Gangolf St. Otto St. Stephan St. Martin, Kleberstr. St. Martin. Mußstr. St. Johannes St. Elisabeth St. Michael St. Sebastian St. Josef/Gau St. Urban St. Anna St. Josef/Bbg Waldorf Philippus Rosar. Panther Sylvanersee Am Stadion Auferstehungsk. Arche Noah Waldschrate Robert Pfleger Am Hauptsmoorwald KiHo Don Bosco Boscolino Luise Scheppler Kleine Strolche Villa Kunterbunt Hainwichtel Bienenkorb Arche Noah Zwergenträume Philippus Theatermäuse Am Hauptsmoorwald KiKri St. Martin, Don Bosco Str. KinderVilla Bergzwerge KiKri St. Heinrich Gärtnerhaus Krabbelmonster I Krabbelmonster II Gesamtsumme 12 12 12 12 24 12 12 12 27 40 28 24 12 30 36 12 36 24 24 12 12 425 3 bis Schulk. Schulpfl. 100 75 75 50 50 20 75 75 50 75 50 50 50 45 50 90 60 75 25 25 75 90 100 50 75 22 25 58 50 24 75 100 18 75 50 50 75 25 15 15 25 25 25 1911 Belegung nach Altersgruppen Kinder nichtdeutssprachiger Herkunft vom Schulbesuch zurückgestellt Mittagsbetreuung Kinder ohne mit Kinder zw. Kinder zw. Kinder im letzAllein- Kinder Schul- Kinder m. Kinder SchulMigrations3 J. u. 3 J. u. Summe dt. Summe insges. Gruppen ten Jahr vor < 3 J. erzieh. < 3 J. kinder Handicap kinder hintergrund 2014 Schulpflicht Schulpflicht Einschulung Essen Essen 97 17 6 91 3 0 24 0 20 0 20 0 0 0 29 59 88 4 70 11 6 69 0 1 11 1 4 0 5 0 1 1 0 76 76 3 65 11 2 58 0 1 20 0 20 0 20 0 1 1 0 61 61 3 59 11 18 46 0 0 16 1 20 0 21 0 0 0 14 50 64 3 72 12 2 49 23 0 21 0 26 17 43 2 1 3 45 25 70 3 68 7 1 75 0 0 17 0 26 0 26 0 0 0 11 65 76 3 86 14 21 65 1 0 17 6 24 0 30 0 0 0 15 48 63 4 45 13 5 42 5 0 14 1 28 3 32 0 1 1 7 45 52 2 74 10 3 69 0 0 18 0 13 0 13 0 1 1 16 47 63 3 59 4 13 51 0 0 13 0 5 0 5 0 0 0 4 60 64 3 67 6 20 53 0 2 15 0 2 2 4 0 0 0 10 51 61 3 48 5 1 47 0 0 12 0 2 0 2 2 0 2 7 41 48 2 41 1 1 44 0 0 11 0 5 0 5 2 0 2 6 39 45 2 53 3 6 47 0 2 23 0 2 0 2 0 0 0 0 48 48 2 87 8 5 74 0 6 22 0 2 0 2 2 2 4 8 77 85 4 45 5 2 43 0 0 13 0 13 0 13 2 0 2 0 45 45 2 104 7 6 71 25 1 26 0 18 0 18 0 1 1 16 87 103 4 49 3 23 23 0 1 8 8 13 0 21 0 0 0 4 43 47 3 78 6 4 66 5 1 20 2 23 1 26 0 0 0 9 50 59 3 79 14 5 75 3 8 36 1 28 0 29 5 5 10 0 72 72 4 98 13 0 95 0 1 23 0 13 0 13 2 0 2 28 66 94 4 63 16 11 50 0 1 19 2 7 0 9 7 0 7 5 57 62 3 97 8 1 75 22 1 24 0 6 0 6 2 0 2 13 83 96 4 21 3 6 14 0 1 5 1 1 0 2 1 0 1 0 21 21 1 78 16 10 53 11 0 18 1 10 1 12 3 1 4 12 62 74 3 78 21 1 53 24 1 17 0 32 10 42 0 3 3 0 79 79 3 88 15 15 72 0 4 26 3 43 0 46 0 0 0 33 56 89 4 91 27 0 95 0 0 27 0 24 0 24 3 2 5 3 85 88 4 16 0 0 18 0 0 7 0 2 0 2 1 0 1 18 0 18 1 83 28 0 0 80 0 0 0 0 34 34 0 0 0 5 75 80 3 43 12 0 0 38 1 0 0 0 18 18 0 0 0 0 39 39 2 53 14 0 0 54 0 0 0 0 3 3 0 0 0 0 54 54 2 75 12 0 0 76 0 0 0 0 12 12 0 0 0 0 76 76 3 19 13 0 0 21 0 0 0 0 6 6 0 0 0 0 21 21 1 12 0 2 8 0 0 1 1 0 0 1 1 0 1 0 10 10 1 12 3 1 11 0 0 2 0 3 0 3 0 0 0 0 12 12 1 28 1 26 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 2 24 26 2 37 4 40 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 36 40 3 28 3 30 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 1 27 28 2 27 3 26 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 1 22 23 2 14 0 13 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 1 12 13 1 30 5 30 0 0 0 0 3 0 0 3 0 0 0 1 29 30 2 56 1 38 23 0 1 11 2 2 0 4 0 0 0 2 60 62 4 37 2 14 23 0 0 11 2 1 0 3 1 0 1 3 34 37 2 57 3 38 19 0 0 2 0 2 0 2 0 0 0 2 55 57 4 26 2 25 0 0 0 0 3 0 0 3 0 0 0 0 25 25 2 25 1 23 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 22 24 2 12 1 13 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 13 13 1 12 1 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12 12 1 2662 396 525 1767 391 35 550 45 440 107 592 36 19 55 337 2256 2593 128 Belegung tatsächlich Istplätze 366 2015 100 76 61 64 74 76 87 52 72 64 75 48 45 55 85 45 103 47 76 91 96 62 99 21 74 79 91 95 18 80 39 54 76 21 10 12 26 40 30 26 13 30 62 37 57 25 24 13 12 2718 35 5. Hausaufgabenbetreuungsstelle Gereuth Das Stadtjugendamt Bamberg unterhielt seit Oktober 1980 in der Gereuthstraße 33 eine Hausaufgabenbetreuungsstelle für Kinder und Jugendliche aus diesem Stadtteil. Die Gereuth ist wegen einer Reihe von Faktoren als „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf“ aufgenommen in das Programm „Soziale Stadt“. Von Montag bis Donnerstag haben 15 Schülerinnen und Schüler der 1. bis 9. Klassen in der Zeit von 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr, die Möglichkeit, unter Aufsicht und Anleitung ihre Hausaufgaben in der Betreuungsstelle zu fertigen und sich auf Proben, Prüfungen und den Quali vorzubereiten. 14 Kinder aus der Hugo-von-Trimberg-Schule sowie eine Schülerin des Franz-LudwigGymnasiums nahmen dieses Angebot wahr. Im Schuljahr 2014/2015 haben alle Schülerinnen und Schüler die Versetzung in die nächst höhere Klasse erreicht, eine Schülerin schaffte die Voraussetzung für den Übertritt in die Realschule. Nach der Hausaufgabenzeit gibt es verschiedene freizeitpädagogische Angebote, z.B. im Kreativbereich, Spiele, Experimente oder je nach Jahreszeit sportliche Aktivitäten im Freien. In den Pfingstferien wurden wie jedes Jahr verschiedene Angebote in Form von Tagesausflügen gemacht. In der ersten Pfingstferienwoche wurden folgende Aktivitäten mit den Kindern und Jugendlichen durchgeführt: Ein Tag im Nürnberger Tiergarten Radtour nach Pettstadt und Übersetzen mit der Pettstadter Fähre Tretbootfahren im Hain und Besuch des Spielplatzes Besuch des Bambados Bei Bedarf werden mit Kindern und Jugendlichen auch Einzelbetreuungen durchgeführt, um schulische und/oder Defizite im Sozialverhalten aufzuarbeiten. Immer wieder nutzen ältere Ehemalige die Präsenz der Mitarbeiterinnen im Stadtteil, um sich Rat oder beispielsweise Hilfe bei Bewerbungsschreiben zu holen. Der Besuch der Betreuungsstelle ist kostenfrei. Im Gegensatz zu anderen Betreuungsformen gibt es hier allerdings kein Mittagessen. Um die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich fördern zu können, arbeitet die Hausaufgabenbetreuungsstelle mit den Eltern, den Schulen und der Bezirkssozialarbeiterin des ASD eng zusammen. Darüber hinaus engagiert sich die Hausaufgabenbetreuungsstelle unter sozialraumorientierten Gesichtspunkten im Stadtteilnetzwerk „Südwind“. 36 Der Bedarf an Nachmittagsbetreuung in der Gereuth ist nach wie vor sehr hoch. So gibt es zahlreiche schriftliche Voranmeldungen, falls ein Platz frei wird und häufig gibt es telefonische oder persönliche Nachfragen nach freien Plätzen. Zum Schuljahr 2015/2016 bezog die Hausaufgabenbetreuungsstelle ihr neues Domizil in der BaskidHall zusammen mit den BroseBaskets und iSo e.V., was mit einem großen Festakt gefeiert wurde. Die Zusammenarbeit mit iSo gestaltet sich sehr gut und durch die enge Anbindung an die offene Jugendarbeit profitieren die Kinder sehr von den zahlreichen Möglichkeiten, die sie in den neuen Räumen und in der Halle haben. Mit einem gemeinsamen Weihnachtsfest auch für die Eltern klang ein sehr ereignisreiches Jahr für die Hausi aus. Elly Grohberger Christa Heidenreich 6. Kindertagespflege Fachstelle Kindertagespflege Für die pädagogische Beratung, Eignungsüberprüfung, Betreuung und Vermittlung sind zwei Sozialpädagoginnen in Teilzeit tätig. Für die Beratung und Auszahlung von Förderleistungen ist eine Dipl. Verwaltungswirtin zuständig. Tagespflegepersonen Im Jahr 2015 waren 26 qualifizierte Tagespflegepersonen für das Stadtjugendamt Bamberg tätig. Zusätzlich konnten 8 Tagespflegepersonen neu qualifiziert werden. Tagespflegepersonen in der „klassischen Tagespflege“ 18 Tagesmütter sind in der klassischen Tagespflege tätig, das heißt, sie betreuen Tagespflegekinder in ihrem eigenen Haushalt. Tagespflegepersonen im Haushalt der Eltern 2 Tagesmütter sind als sogenannte „Kinderfrauen“ tätig, das heißt, sie betreuen Tagespflegekinder im Haushalt der Eltern. Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen In der Stadt Bamberg gibt es zwei Großtagespflegestellen. 37 In der Großtagespflegestelle „MiniHüpfer“ werden 8 Tageskinder von zwei Tagespflegepersonen betreut. In der betrieblichen Großtagespflegestelle „Sonnenkäfer“ werden 8 Tageskinder ebenfalls von zwei Tagespflegepersonen betreut. Anfragen suchender Eltern nach einer Tagespflegeperson Im Jahr 2015 wurden 104 Anfragen nach einer Tagespflegeperson gestellt. 76 Anfragen davon wurden in einem umfassenden persönlichen Beratungsgespräch mit der Fachstelle geklärt. Die anderen Beratungen wurden telefonisch durchgeführt. Tagespflegekinder Zum 31.12.2015 standen in der Stadt Bamberg 83 Tagespflegeplätze zur Vermittlung bereit. Davon waren 46 Plätze mit Kindern belegt und zwar 43 Kinder unter 3 Jahren 1 Kind von 3 Jahren bis zur Einschulung 2 Kinder im Schulalter Grund- und Aufbauqualifizierung Die pädagogische Qualifizierung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis. Im Rahmen der Eignungsüberprüfung ist die Teilnahme an den Qualifizierungskursen Voraussetzung für das Erlangen der Pflegeerlaubnis, wenn keine pädagogische Ausbildung bei den Teilnehmer/innen vorliegt. Die Qualifizierungskurse werden von unserem Kooperationspartner Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) durchgeführt und sind für die Teilnehmer/innen kostenfrei. 2015 wurde erstmalig ein Qualifizierungskurs im Umfang von 160 Stunden angeboten. Der Grundkurs „Qualifizierung Tagespflege“ umfasst hierbei 52 Stunden und beinhaltet allgemeine Fragen zur Kindertagespflege, wie Rechtliches, Finanzen, Rahmenbedingungen usw. Der darauffolgende Aufbaukurs „Qualifizierung Tagespflege“ umfasst 108 Stunden und befasst sich mit inhaltlichen Fragestellungen der Kindertagespflege, wie Kleinkinderpädagogik, Bildung und Entwicklung von Kindern. Daneben waren Hospitationen in den beiden städtischen Großtagespflegestellen und bei aktiv tätigen Tagespflegepersonen vorgesehen. Im Jahr 2015 fand der Grundqualifizierungskurs im Zeitraum Januar bis April und der Aufbauqualifizierungskurs im Zeitraum April bis Dezember statt. 38 Am 10.12.1015 konnte den Teilnehmer/-innen das Zertifikat über den erbrachten 160 Stunden Qualifizierungskurs überreicht werden Fortbildungen Nach dem BayKiBiG sind für Tagespflegepersonen Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Kindertagespflege im Umfang von 15 Stunden pro Jahr vorgeschrieben. Die Fortbildungen werden ebenfalls von unserem Kooperationspartner Sozialdienst katholischer Frauen angeboten und sind für die Tagespflegepersonen kostenfrei. Im vergangenen Jahr fanden drei Fortbildungsblöcke mit jeweils drei Fortbildungen á 5 Stunden statt. Folgende Fortbildungsthemen wurden 2015 angeboten: Entspannungstechniken Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege und Schutzauftrag nach § 8 a SGB VIII Sprache und Sprachentwicklung Beratung und Vermittlung Der Fachdienst Kindertagespflege im Stadtjugendamt Bamberg ist eine Anlauf- und Vermittlungsstelle für Eltern, die eine Kinderbetreuung in Kindertagespflege suchen und für Tagespflegepersonen, die gerne Kinder betreuen möchten. Die Vermittlung zu einer Tagespflegeperson beruht auf der Verfügbarkeit einer internen Datenbank, in der alle überprüften und qualifizierten Tagespflegepersonen erfasst sind. Die Aufnahme der Tagespflegepersonen in die Vermittlungskartei erfolgt nach sorgfältiger Auswahl, Prüfung und Qualifizierungsmaßnahmen. Tagespflegepersonen werden von der Fachstelle gefördert, qualifiziert, beraten und begleitet. Öffentlichkeitsarbeit Infoveranstaltung Pflegekinderdienst und Kindertagespflege Am 25.02.2015 fand im Rathaus Geyerswörth eine gemeinsame Infoveranstaltung der Fachstellen Pflegekinderdienst und Kindertagespflege statt. Die Veranstaltung richtete sich an interessierte Frauen und Männer, die sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson oder Vollzeitpflegeperson interessieren. 39 Informationsabende am Klinikum Am 16.03.2015 und am 16.11.2015 fanden am Klinikum Bamberg Vorträge zum Thema „Kindertagespflege – Betreuung für 0- bis 3-Jährige“ statt. Die Veranstaltungen wurden im Elternkolleg 2015 der Sozialstiftung Bamberg als auch in den örtlichen Medien veröffentlicht. Kooperation und Vernetzung Die Fachstelle Kindertagespflege ist mit dem Arbeitskreis “Tagespflege in Franken“ vernetzt, der zweimal im Jahr tagt. 2015 fanden die Arbeitskreise in Fürth und Miltenberg statt. Neben einem allgemeinen Erfahrungsaustausch wurden schwerpunktmäßig die Themen „Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch in der Kindertagespflege“ und das Bundesprogramm „KiTa plus“ behandelt. Neben diesem überregionalen Arbeitskreis gründeten die Fachstellen aus Bayreuth, Kulmbach und Bamberg 2015 erstmalig einen Arbeitskreis Oberfranken, um den Austausch unter den Fachstellen zu vertiefen. Dieser Arbeitskreis fand am 04.05.2015 in Bayreuth und am 16.11.2015 in Bamberg statt. Die Kindertagespflege kooperiert außerdem mit der Fachstelle des Landkreises. Sowohl die Qualifizierungs- als auch die Fortbildungskurse für die Tagespflegepersonen werden von den Fachstellen aus Stadt und Landkreis gemeinsam organisiert und in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen durchgeführt. Die Fachstelle Kindertagespflege aus der Stadt hat 2015 zwei Austauschtreffen für die Tagesmütter und –väter organisiert und durchgeführt. Die Austauschtreffen fanden am 06.07.2015 auf dem Hainspielplatz und am 10.12.2015 in den Räumlichkeiten des Stadtjugendamtes statt. Diese Treffen stellen einen wichtigen Bestandteil der Kooperation zwischen den Tagespflegepersonen und der Fachstelle dar und werden von den Tagespflegepersonen aus dem Stadtgebiet sehr gut besucht und regelmäßig nachgefragt. Fortbildungen/Fachtagungen Die Fachstelle Kindertagespflege nahm 2015 an folgender Fortbildung teil: „Inklusion in der Kindertagespflege“ (Landesverband Kinder in Tagespflege e. V.) Barbara Glas-Andersch Diplom-Sozialpädagogin (FH) 7. Übernahme der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen und für Tagespflege Im Berichtsjahr 2015 wurden insgesamt 508 Fälle (Vorjahr: 533) bewilligt sowie 1.619 Bescheide (1.819) erlassen. Zu den Bewilligungen sind noch 105 Ablehnungen (85) und 87 Anträge (61) zu rechnen, über die am Jahreswechsel noch nicht entschieden war, außerdem 87 Fälle (134), bei denen die Förderung zwar bereits eingestellt ist, die Vorgänge aber wegen Widerspruchsverfahren, Überwachung von Geldeingängen und rückwirkenden Einkommensberechnungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Ferner wurde über 19 Widersprüche (22) entschieden, ohne dass der Vorgang der Regierung von Oberfranken vorgelegt werden musste. Zur Vorlage bei der Regierung von Oberfranken kamen 2 Vorgänge. Von den 315 Kindern, welche zum 31.12.2015 einen Kindergarten besucht haben und deren Elternbeiträge durch das Stadtjugendamt Bamberg gefördert wurden, waren 19 Kinder bereits schulpflichtig und besuchten die Einrichtung nach der Schule. Der Anstieg der Fallzahlen (siehe Tabelle unten) ist u.a. darauf zurückzuführen, dass das Stadtjugendamt Bamberg zum 31.12.2015 in Kinderkrippen für 1, in Kindergärten für 32 und in Kinderhorten für 5 Kinder aus Asylbewerberfamilien die Elternbeiträge übernimmt. Die Bearbeitung dieser Anträge ist aufgrund der Sprachbarrieren sehr zeitaufwändig. 40 Seit Einführung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) besteht die Möglichkeit, dass Beziehern von Arbeitslosengeld II im Rahmen der „Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in das Erwerbsleben“ Kinderbetreuungskosten gewährt werden. Die Sachbearbeitung dieser Förderung wurde auf das Stadtjugendamt delegiert. Nach wie vor ist der ständige Wechsel zwischen SGB VIII und SGB II sehr arbeits- und zeitintensiv, zumal die Förderungen über SGB II längstens auf 6 Monate befristet sind. Von den insgesamt 103 (Vorjahr: 69/85) über SGB II geförderten Kindern besuchten 5 (2/7) eine Kinderkrippe, 55 (28/43) einen Kindergarten und 43 (37/34) einen Kinderhort bzw. sonstige Einrichtungen. Im Rahmen der Kindertagespflege wurden keine (2/1) Kinder gefördert. In der Stadt Bamberg gibt es seit dem Jahr 2008 die Großtagespflegegestelle „Die MiniHüpfer“ im Mütterzentrum Känguruh e.V. und seit November 2012 auch die Großtagespflegestelle „Sonnenkäfer“, welche sich in den Räumen der Mediengruppe Oberfranken in der Gutenbergstr. 1, 96050 Bamberg befindet. Die Mediengruppe Oberfranken und der Softwareanbieter Medatixx entwickelten mit Unterstützung des Stadtjugendamtes Bamberg ein Konzept für eine betriebliche Großtagespflegestelle, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Kinderbetreuungsangebot zur Verfügung stellen zu können und somit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. In den beiden Großtagespflegestellen wurden zum Jahresende 16 Kinder gefördert. Seit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaketes (BTP) zum 01.01.2011 haben Familien, die Leistungen nach dem SGB II, dem Wohngeld- und dem Bundeskindergeldgesetz sowie dem SGB XII erhalten, u. a. Anspruch auf Schulbeihilfe, auf Förderung der Teilnahme am kulturellen Leben (z. B. Sportvereine) und auf Förderung des Mittagessens in Schulen und Kindertagesstätten, um nur einen Teil der Leistungen zu nennen. Aus diesem Leistungsangebot ist das Stadtjugendamt Bamberg für die Förderung der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten zuständig. Auch im Jahr 2015 war die Bearbeitung der Anträge auf Förderung der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten sehr zeit- und beratungsintensiv, da auf Grund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, entweder im Rahmen der Förderung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten gemäß SGB VIII oder im Rahmen des BTP, oft Unsicherheiten bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen und Antragserfordernisse bei den Leistungsberechtigten bestehen. Zum 31.12.2015 wurde für 169 (161/51) Kinder das Mittagessen über SGB VIII gefördert, weil das BTP für diese nicht greift. Für 163 (169/262) Kinder wird das Mittagessen aufgrund des BTP gefördert (insgesamt: 332 (330/313). 36 (13/34) Anträge konnten noch nicht bewilligt werden, weil zum 31.12.2015 noch nicht alle Unterlagen vorlagen. Die Förderung des Mittagessens über das BTP erfolgt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur zeitlich befristet. Nicht alle Familien sprechen rechtzeitig wegen einer Verlängerung im Stadtjugendamt Bamberg vor. Hier ist nach wie vor regelmäßige Aufklärungsarbeit, vor allem bei den Familien, zu leisten, was jedoch die zeitlich knappen Ressourcen im Stadtjugendamt nicht im erforderlichen Maß zulassen. Durch die Förderung des Mittagessens über das BTP fielen 2015 insgesamt 8.324,90 € nicht dem Jugendhilfeetat zur Last. 41 Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der Fallzahlen und der Kosten seit 01.01.2012: 2015 Kinderkrippe Kindergarten Kinderhort Netz für Kinder Tagesstätten Tagespflege Gesamt davon SGB II Stand 01.01. 54 298 113 1 466 37 503 69 Zugänge Abgänge Stand 31.12. 66 64 56 298 281 315 102 99 116 2 1 2 468 445 489 40 31 46 508 476 535 121 87 103 2014 Kinderkrippe Kindergarten Kinderhort Netz für Kinder Tagesstätten Tagespflege Gesamt davon SGB II Stand 01.01. 39 288 118 4 449 35 484 85 Zugänge Abgänge Stand 31.12. 67 52 54 308 298 298 94 99 113 1 4 1 470 453 466 63 61 37 533 514 503 103 119 69 2013 Kinderkrippe Kindergarten Kinderhort Netz für Kinder Tagesstätten Tagespflege Gesamt davon SGB II Stand 01.01. 33 298 122 2 455 37 492 81 Zugänge Abgänge Stand 31.12. 63 57 39 307 317 288 120 124 118 4 2 4 494 500 449 58 60 35 552 560 484 65 61 85 2012 Kinderkrippe Kindergarten Kinderhort Netz für Kinder Tagesstätten Tagespflege Gesamt davon SGB II Stand 01.01. 18 343 128 2 491 39 530 81 Zugänge Abgänge Stand 31.12. 45 30 33 282 327 298 125 131 122 3 3 2 455 491 455 70 72 37 525 563 492 156 156 81 Christine Badum Verw. Angestellte 42 Kosten 642.396,38 € 264.862,46 € 907.258,84 € 104.424,80 € Kosten 632.448,59 € 185.182,34 € 817.630,93 € 117.983,44 € Kosten 572.637,86 € 185.932,51 € 758.570,37 € 115.538,84 € Kosten 631.706,83 € 177.155,32 € 808.862,15 € 145.499,51 € Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) Allgemein Die Neustrukturierung der Stadtbezirke erfolgte wie geplant zum Jahreswechsel 2014/2015. 8 Vollzeit- und 1 Teilzeitkraft kümmern sich seitdem um 9 (8 reguläre und 1 halben) Stadtbezirke. Gleichzeitig wurde ein Teil der bisherigen fachlichen Leitungsaufgaben als sogenannte Neigungsschwerpunkte von einzelnen Bezirkssozialarbeiter/-innen übernommen, die im Zuge der Umstrukturierung eine entsprechende Reduzierung ihres Bezirks erfahren haben. Die bisherigen Personalführungsaufgaben wie zum Beispiel Mitarbeitergespräche, die in der Vergangenheit von der ASD-Leitung geleistet wurden, wurden von der Amtsleitung übernommen. Auch im Laufe des Jahres 2015 kam es aus verschiedenen Gründen, aber leider nicht nur dort, wieder zu personellen Wechseln bei den Bezirkssozialarbeitern (2,5 Stellen Neubesetzung). Die Folge war, dass immer wieder vertreten und im Weiteren die neuen Mitarbeiter-/innen eingearbeitet werden mussten. Der ASD wird durch 5 Spezialbereiche ergänzt - der Fachdienst Trennungs- und Scheidungsberatung (TSB) mit 3 Teilzeitstellen, der Pflegekinderdienst (PKD) mit 2,0 Vollzeitstellen, die Jugendgerichtshilfe (JGH) mit 2 Vollzeitstellen und die Adoptionsvermittlung mit 1 Teilzeitstelle. Im Laufe des Jahres sind zu der zunächst vorhandenen halben Planstelle als neues UMA-Team stufenweise 1,5 Planstellen für die Betreuung und Begleitung der sich fast dreifachten Anzahl unbegleiteter Minderjähriger (uM oder umA) neu hinzugekommen. 4 junge, sehr engagierte Fachkräfte kümmern sich nun um die Belange der minderjährigen Flüchtlinge. In den letzten Jahren und voraussichtlich auch in der nahen Zukunft wird durch die Schaffung neuer Wohngebiete die Bevölkerung der Stadt Bamberg weiter wachsen. Diese Entwicklungen sind außerordentlich erfreulich. Das Wachstum wird nicht nur Auswirkungen auf den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen oder den Bedarf an Spielflächen haben. Die steigende Zahl von Familien in Bamberg wird eine quantitative Zunahme der Arbeitsbelastung im ASD zur Folge haben. Dieser insgesamt positive Trend muss in der Konsequenz unausweichlich zu einer Aufstockung des Personalstandes führen. Dem Jugendamt liegen leider nach wie vor zwar keine Zahlen vor, wie viele Familien sich mit welcher Alters- und Sozialstruktur in den Neubaugebieten der letzten Jahre (Aufzählung siehe Vorjahr) niedergelassen haben. Eine Anpassung beim Personalbedarf wurde bislang noch nicht vorgenommen, allerdings sprechen die Überstundenzahlen der Mitarbeiterinnen, aber auch die Personalfluktuation für sich. Die mittelfristigen Perspektiven im Hinblick auf Wohnungen auf dem Konversionsgelände sind aktuell nicht einschätzbar. Ebenso waren dem Jugendamt Anfang 2015 die Schaffung einer Aufnahme- und Rückführungseinrichtung oder weitere Planungen nicht bekannt. Wie bereits im Vorwort erwähnt wird sich auch die durch die Krisen dieser Welt verursachte Aufnahme weiterer Flüchtlingsfamilien auf die Arbeitsbelastung des ASD auswirken. Es muss im Auge behalten werden, in welchem quantitativen Umfang das Engagement des ASD über die Arbeit der Asylbetreuung freier Träger hinaus erforderlich sein wird. Bislang war nur in Einzelfällen die Errichtung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff SGB VIII in Asylbewerberfamilien zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII erforderlich. Der Auftrag des ASD ist die Sicherstellung der Lebensbedingungen für die Familien im Stadtgebiet. Das Sozialgesetzbuch VIII bildet die sich im Einzelnen ergebenden Aufgaben der Mitarbeiter übersichtlich ab. Das Aufgabenspektrum reicht von Beratungen und Betreuungen nach § 16 ff SGB VIII über die Feststellung eines Hilfebedarfs nach § 27 ff. SGB VIII und die Steuerung passgenauer Hilfen. 43 Nach § 36 SGB VIII werden bei den Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII gemeinsam mit den Betroffenen und den beteiligten Fachkräften im halbjährlichen Turnus die Entwicklung der jungen Menschen und die Zielerreichung überprüft, die Zielsetzungen modifiziert, individuelle Hilfepläne erstellt, dokumentiert und Verantwortlichkeiten festgelegt. Weitere Aufgaben des ASD sind die Teilnahme an Arbeitskreisen, Gremien- und sonstiger Netzwerkarbeit. Die Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII für Kinder und Jugendliche stellt nach wie vor einen sehr anspruchsvollen, arbeitsintensiven und zum Teil erheblich belastenden Auftrag für die Mitarbeiter/-innen dar. Neben dem unmittelbaren Tätigwerden vor Ort impliziert diese Tätigkeit die Erstellung schriftlicher Mitteilungen an das Familiengericht, sowie die Präsenz bei Gerichtsterminen im Rahmen von § 50 SGB VIII. Dieser Arbeitsbereich wird durch zunehmend häufiger geforderte interkulturelle Kompetenz noch anspruchsvoller. Beratung und Betreuung Im Jahr 2015 wurden 534 (Vorjahr 471) Familien mit 678 (746) Kindern durch den ASD betreut. Die Zahl der Familien ist im Berichtszeitraum mit 534 (2014: 471) etwas angestiegen, die Anzahl der Beratungsgespräche für die Familien ist im Gegensatz dazu jedoch um ca. 400 (14 %) Beratungen auf 2.393 zurückgegangen. Diese absoluten Zahlen geben keine Hinweise zum zeitlichen Umfang, zur Komplexität und Brisanz der Gespräche. Die Beratungen fanden sowohl im Jugendamt direkt oder über ausführliche Telefonate, als auch über Hausbesuche statt. Großes Ziel der Beratungstätigkeit durch den ASD ist, die Familien möglichst frühzeitig und gut zu unterstützen, damit das Problem nicht „zum Fall“ wird. Die Zahl der Hausbesuche lag mit 458 auf etwa gleich hohem Niveau wie im Vorjahr (471). Von 2.393 Beratungsgesprächen insgesamt fielen 1.550 Beratungen auf Erziehungsfragen, 289 Fälle auf Familienkrisen, 21 Fälle auf häusliche Gewalt und in 712 Fällen wurden sonstige Fragen aufgeworfen. Die inhaltlichen Probleme gehen hierbei nicht selten fließend in einander über. Häufig sind gewalttätige Auseinandersetzungen die Folge von Suchtmittelmissbrauch, existenziellen Krisen (Arbeitslosigkeit; drohender Wohnungsverlust etc.), Paarkonflikten oder gravierenden Differenzen in Erziehungsfragen zwischen den Eltern. Die folgende Tabelle und das Diagramm zeigen die Entwicklung der Fallzahlen, wenn auch nicht die Komplexität der Fälle in den vergangen 4 Jahren. Beratung und Betreuung im Berichtzeitraum 2015 Familien Kinder Hausbesuche Beratungsgespräche Helferkonferenzen 2014 534 678 458 2.393 198 471 746 471 2.794 195 44 2013 592 659 544 2.624 235 2012 617 751 540 2.428 232 Beratung und Betreuung 3000 2500 Familien 2000 Kinder 1500 Hausbesuche 1000 Beratungsgespräche Helferkonferenzen 500 0 2015 2014 2013 2012 Der Schutzauftrag nach § 8a – mögliche Kindeswohlgefährdung/Mitteilungen Im Durchschnitt verzeichnete das Jugendamt im Jahr 2015 etwa das gleiche Aufkommen an Mitteilungen nach § 8a SGB VIII wie im Vorjahr. Gemäß den fachlichen und qualitativen Standards fand bei einer Mitteilung mit dem Inhalt eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung grundsätzlich ein Hausbesuch zu zweit nach dem „Vieraugenprinzip“ statt, was sich auch bewährt. Nach Möglichkeit war immer eine der beiden überprüfenden Fachkräfte eine sogenannte „insofern erfahrene Fachkraft“. Nach einem kontinuierlichen Anstieg der Fallzahlen in den vergangenen Jahren pendelte sich die Zahl der Mitteilungen nach § 8a SGB VIII auf rund 70 Familien ein. Von einer Entspannung kann keinesfalls die Rede sein, da sich die Komplexität und Brisanz leider verschärft haben. So hatte ein großer Teil der Mitteilungen Formen von schwerem Drogenmissbrauch, Vernachlässigung und Verwahrlosung zum Anlass. Hier muss leider sehr oft von einer akuten Gefährdung des Kindes ausgegangen werden, was in vielen Fällen eine Inobhutnahme und Anrufung des Familiengerichtes nach sich zieht. In der Stadt Bamberg wurden 72 Familien mit insgesamt 113 Kindern (im Vorjahr 99 Familien mit insgesamt 174 Kindern) überprüft. Davon wurden 8 akute Fälle (7,1 %) (Vorjahr:11,1 %), und 55 „latente Fälle“ (48,7 %) (Vorjahr: 43,4 %) von Kindeswohlgefährdung erfasst. Bei den restlichen 50 Kindern (44,2 %) (Vorjahr: 45,5 %) hat sich der mitgeteilte Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nicht bestätigt. Mit „latenter“ Gefährdung ist gemeint, dass zwar kein akuter Handlungs-, sehr wohl aber ein Hilfsund Unterstützungsbedarf besteht. Je jünger die Kinder sind, desto höher ist die Zahl der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen. Am häufigsten werden mögliche Kindeswohlgefährdungen von Verwandten und Nachbarn im nächsten Umfeld der Familie (31 %) mitgeteilt. Danach folgen die Polizei und Justiz (17 %) und die Schulen (9 %), das Gesundheitswesens (knapp 8 %) und die Kindertagesstätten (knapp 4 %). Auf die Mitarbeiter/-innen des ASD entfielen 846,25 Stunden ausschließlich (Vorjahr 980 Stunden) für die Erfassung und Bearbeitung von Mitteilungen nach § 8a Kindeswohlgefährdung SGB VIII zusätzlich zu deren ohnehin sehr arbeitsintensiven und anspruchsvollen Tätigkeit. 45 Inobhutnahmen Im Vergleich zum Vorjahr mit 39 Inobhutnahmen mussten im Jahr 2015 „nur“ 29 Inobhutnahmen durchgeführt werden. Nicht mit erfasst sind hier die Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit 39 Fällen. Diese Gruppe wird für das Jugendamt auch in Zukunft planerische und organisatorische Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern (Jugendhilfeträgern, Gesundheitsamt, VHS Bamberg, Berufsschulen usw.) mit sich bringen (siehe hierzu gesonderter Beitrag). In 12 Fällen (Vorjahr 10) musste das Familiengericht in Form von Erörterungsgesprächen einbezogen werden. In 2 Fällen (Vorjahr 7) war ein Eingriff in die elterlichen Rechte durch das Familiengericht nötig. In 4 Fällen (Vorjahr 9) musste eine geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen durch das Familiengericht angeordnet werden. Der zeitliche Aufwand und die emotionale Belastung der Mitarbeiter/-innen sind auch in solchen Fällen sehr hoch. Neben dem erheblichen Stundenaufwand im Praxiseinsatz, welcher meist mehrere Fachkräfte bindet, ist eine gerichtsfeste und juristisch nachvollziehbare aufwendige Dokumentation unerlässlich. Ebenso schlägt die Teilnahme an Gerichtsterminen mit einem entsprechenden Stundenaufwand zu Buche. Ebenfalls nicht unerheblich und ansteigend war der Ressourcenverbrauch für die Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen, die sich aus anderen Jugendamtsbezirken mit ihren Müttern im Mutter-Kind-Heim oder im Frauenhaus, in der Kinder-, der Frauen- oder der Klinik am Michelsberg, bzw. aus anderen Gründen auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Bamberg aufhalten. Das gilt absurderweise auch für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Bamberg, wenn diese sich in der Polizeidienststelle Bamberg Land (z.B. nach einem Einsatz im Landkreis oder als Selbstmelder) oder aus welchen Gründen auch immer gar in den Räumlichkeiten des Landratsamtes (auf dem Hoheitsgebiet Stadt Bamberg) aufhalten. Hilfepläne (§ 36 SGB VIII) Es wurden im gesamten Berichtszeitraum 395 (2014: 494) Hilfepläne angefertigt. Diese beinhalten neben den Hilfeplänen des ASD auch die des Pflegekinderdienstes (92) und die der uM mit 69 (wegen der rasanten Entwicklung, den vielen Inobhutnahmen und Zuweisungen, kamen die Hilfepläne bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Lauf des letzten Jahres viel zu kurz). 41 Hilfepläne des ASD konnten nicht im geforderten Zeitraum (sechs Monate-Turnus) durchgeführt werden, was angesichts der dargelegten Umstände (mehrere Personalwechsel, steigende Flüchtlingszahlen) nachvollziehbar sein dürfte. Da die Betroffenen frühzeitig informiert waren, sind keine Nachteile entstanden. Polizeimeldungen gegen strafunmündige Kinder Insgesamt wurden im Jahr 2015 durch die Polizei 70 (Vorjahr 54) Straftaten an den ASD gemeldet. Wie in den Vorjahren handelt es sich überwiegend um Eigentumsdelikte. 46 Straftaten und deren Entwicklung in den vergangenen drei Jahren. Eigentumsdelikte Körperverletzungen Sachbeschädigungen STVO Beleidigungen Sonstiges Gesamt 2015 36 15 2 3 2 12 70 54 70 2014 28 14 4 1 2 5 108 2013 25 18 13 0 4 10 2012 65 13 4 2 8 16 Öffentlichkeitsarbeit Der ASD des Stadtjugendamtes war 2015 in folgenden Arbeitskreisen, Gremien vertreten: AK Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder AK Allein Erziehen Bamberg AK Sucht und Gewalt PJS (Polizei-Jugendhilfe-Schule) AK Jugendhilfeplanung „Erzieherische Hilfen“ Runder Tisch „Frühe Hilfen" AG FamFG AK Häusliche Gewalt Fachtag „Familienstützpunkte“ Runder Tisch Trägeraustauschtreffen uM Runder Tisch Berufsschulen uM AK Kinder psychisch kranker Eltern Fortbildung und Supervision Wie im Vorjahr nahmen die Mitarbeiter/-innen Fortbildungsveranstaltungen teil. Zu nennen sind hier: an verschiedenen Würzburger Fachtagung - Gesundheitsfragen für Kinder Fachtagung für Kinder- und Jugendhilfe, Risiko – Haftung – Qualität 47 Fachtagungen und Schutzauftrag § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung, Hausbesuch als methodisches Instrument der sozialen Arbeit Regionalkonferenz für ASD-Leitungen 2015 Interventionsplanung in Fällen von sexuellem Missbrauch Dokumentation in Fällen von Kindeswohlgefährdung Beratung bei hocheskalierten Elternkonflikten im Rahmen von Trennung und Scheidung Fachtagung „Flüchtlinge an bayerischen Berufsschulen – neue Bildungsangebote Fachtagung „Bildung und Arbeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ EDV-Schulungen (ProSoz 14, Windows 7 und Office 2010) Inhousefortbildung zum Thema „Lernen aus problematischen ambulanten Fallverläufen im Kinderschutz“ Es ist sehr erfreulich, dass in 2015 die Supervisionsmittel wieder in gleicher Höhe wie im Jahr 2014 zur Verfügung standen. Personal Die Personalsituation im ASD 2015 wurde eingangs bereits erläutert. Resümee/Ausblick Der Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung besitzt selbstverständlich nach wie vor einen enormen Stellenwert im ASD. Nach § 8a SGB VIII sind Erfassung, Überprüfung und Auswertung einer Mitteilung sowie Risikoeinschätzung die wesentlichen Elemente des Verfahrens, das im Sinne der Qualitätsentwicklung regelmäßig auf seine Präzision und Praktikabilität überprüft werden muss. Letzteres gilt auch für Standards, Kriterien und Verfahren bei den erzieherischen Hilfen nach § 27 ff, wie zum Beispiel dem Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII oder sonstige Abläufe (Vorgehen bei Inobhutnahmen). Inzwischen erfüllen von den 9 Mitarbeiter/-innen (8 VZ, 1 TZ) erfreulicherweise 6 die Voraussetzungen nach den gesetzlichen Richtlinien als sogenannte „insofern erfahrene Fachkräfte“ (Isofak). Der § 8b SGB VIII, der Beratungsanspruch von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, hat bisher keine größeren Kapazitäten der Fachkräfte gebunden. Im Berichtszeitraum lagen die Beratungen bei 4 Fällen, eventuell weil aus Kapazitätsgründen noch keine offensive Werbung zu diesem Beratungsanspruch gemacht wurde, bzw. weil auch hier die Grenzen fließend sind. Das heißt, dass die pseudonymisierte Fallbesprechung an einem Tag nicht selten noch am gleichen Tag in eine offizielle Mitteilung übergeht. Christine Behringer-Zeis, Jugendamtsleitung und kommissarische ASD-Leitung Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (uM) Zahlen In der Stadt Bamberg waren zum Stichtag 31.12.2015 in eigener Zuständigkeit insgesamt 91 unbegleitete Minderjährige im Alter ab 13 Jahren in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Im Vergleich zum Vorjahr lässt sich ein deutlicher Anstieg im Bundesland Bayern und damit in Bamberg ausmachen: Während sich die Gesamtzahlen für 2014 auf ca. 3.500 unbegleitete Jugendliche beschränkten, erhöhten sich die Zahlen laut dem „Bundesverband für minderjährige Flüchtlinge“ im Jahr 2015 auf über 60.000. Aufgrund der Fluchtrouten kommen die meisten Flüchtlinge an der bayerischen Grenze an und werden von dort verteilt. 48 Herkunft und Fluchtbedingungen Die unbegleiteten Minderjährigen stammen aus Albanien, Afghanistan, Aserbaidschan, Bangladesch, Benin, Eritrea, Gambia, Ghana, Irak, Pakistan, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Syrien und Togo. In der Regel wurden die Jugendlichen auf dem Land- oder Seeweg durch „professionelle Organisationen“ eingeschleust. Zumeist finanzierten Eltern, Verwandte oder Freunde die oft dramatisch, nicht selten lebensgefährliche Flucht, die zum Teil Monate oder sogar Jahre andauerte und über verschiedene Stationen ging. Tätigkeit des Stadtjugendamts Das Jugendamt war auf der Grundlage des SGB VIII für Hilfe zur Erziehung nach § 27 ff., für Heimerziehung § 34, § 36 Mitwirkung und Hilfeplan, § 41 Hilfe für junge Volljährige sowie § 42 Inobhutnahme zuständig. Gegenstand der täglichen Arbeit des Jugendamtes war neben der phasenweise sehr intensiven Befassung mit den Jugendlichen die Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen wie Ausländeramt Gesundheitsamt den Vormündern der Volkshochschule den Haupt-, Real- und Berufsschulen den Kolleginnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Initiative „Freund statt Fremd“ den Asylbetreuungen der AWO und der Caritas sowie der ständige Austausch mit anderen Jugendämtern in Bayern und den kooperierenden Einrichtungen, die Kooperation mit der Polizeidirektion Bamberg, Besprechungen mit der Regierung von Oberfranken, ferner der Besuch von Tagungen und Fortbildungen. Zudem galt es, mehrere Gesetzesänderungen zu beachten, die in der täglichen Arbeit mit den unbegleiteten Minderjährigen von Bedeutung waren. Vor allem die neue Gesetzeslage seit dem 01.11.2015 zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen, forderte einen zusätzlichen erheblichen Verwaltungsaufwand. Seit dieser Zeit muss durch die Erweiterung des § 42 SGB VIII zum § 42a SGB VIII eine sogenannte „vorläufige Inobhutnahme“ durchgeführt werden, welche dann bis zur möglichen Weiterverteilung, in andere Kommunen und Bundesländer, aufrechterhalten wird. Sprachbarrieren als Herausforderung bei der Aufnahme und Betreuung Aufgrund der sprachlichen Vielfalt der Jugendlichen gab es nicht selten erhebliche Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen allen Beteiligten. In vielen Fällen sind – vor allem in der Anfangszeit – Übersetzer für den Austausch notwendig (z.B. Inobhutnahme, Asylverfahren, Erstgespräch, Alterseinschätzung, Behördengänge, Arztbesuche, Hilfeplanung, Hinweis auf Gruppenregeln). Integrationshilfen und Unterstützungsmaßnahmen Ein in Zusammenarbeit mit der städtischen Volkshochschule konzipierter Intensivsprachkurs hilft den neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen beim Erlernen der deutschen Sprache und verbessert deren Kommunikationsfähigkeit. Diese ist aus Sicherheitsgründen (Werkräume) zwingende Voraussetzung für die Beschulbarkeit in den Berufsschulen. Um auf den individuellen Förderbedarf eingehen zu können, wurden die Jugendlichen in Kleingruppen, je nach Stand der schulischen Vorbildung unterrichtet, einige mussten erst alphabetisiert werden. Momentan befinden sich 7 unbegleitete Jugendliche in Ausbildung, 7 besuchen weiterführende Schulen (Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium). Diverse Angebote, welche durch die kooperierenden Einrichtungen, die Caritas Jugendhilfe und das Don Bosco Jugendwerk, organisiert wurden, unterstützen die Jugendlichen beim Kennenlernen der Kultur, der Werte und Normen in Deutschland, sowie bei der Entwicklung der im hiesigen Kulturkreis erforderlichen lebenspraktischen Fähigkeiten. 49 Ausblick auf das Jahr 2016 Da die Flüchtlingszahlen 2016 für Deutschland nur sehr schwer prognostiziert werden können, ist auch die eventuell zu erwartende Zahl von weiteren unbegleiteten Minderjährigen in Bamberg vage. Eine Reihe der in Bamberg wohnenden unbegleiteten Minderjährigen werden in den kommenden Wochen volljährig. Einige von ihnen wiederum befinden sich in der letzten Stufe der Verselbständigungsphase der Jugendhilfe. Für die jungen Menschen, die noch eine Schule besuchen oder bereits eine Ausbildung absolvieren, ist ein Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft fatal, da sie dort nicht die für eine gelingende berufliche/schulische Integration zwingend erforderlichen Ruheund Rückzugsmöglichkeiten haben. Die bis dahin menschlich wie finanziell geleisteten Investitionen wären ohne geeignete Wohnmöglichkeit verloren. Verschärft wird die Situation noch durch den Umstand, dass einige junge Menschen als Flüchtlinge/Asylsuchende anerkannt sind und damit gar nicht in eine Gemeinschaftsunterkunft umziehen können. Diese jungen Menschen drohen in die Obdachlosigkeit zu gleiten, sollte es nicht gelingen, Wohnraum für sie zu finden. umA-Team Stadtjugendamt Bamberg: Lisa Meyer Michael Feulner Mario-Christian Schmidt Sebastian Wehner Fachdienst Trennung-/ und Scheidungsberatung und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren Der seit 01.07.2009 eingerichtete Fachdienst Trennung und Scheidung war bislang mit zwei Fachkräften in Teilzeit besetzt. Aufgrund der hohen Fallzahlen und gesetzlicher Veränderungen (Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge vom 19.05.2013) konnte gegen Ende des Jahres 2014 eine weitere halbe Planstelle eingerichtet werden. Somit ist der Fachdienst aktuell mit drei Fachkräften in Teilzeit besetzt. Die Neuregelungen des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern erleichtern unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder. Im Interesse des Kindes gibt es nun ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Sorge auch bei nicht verheirateten Eltern. Nach dem neuen Leitbild sollen Eltern die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Gibt bei einem Antrag des Vaters bei Gericht die Mutter keine Stellungnahme ab und werden dem Gericht auch auf sonstige Weise keine Gründe bekannt, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen, soll das Familiengericht in einem schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden. In allen anderen Fällen findet ein Gerichtstermin unter Beteiligung des Jugendamtes statt. Daneben kann ein nicht verheirateter Vater nach den Neuregelungen auch beantragen, dass ihm die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind übertragen werden soll, wenn er dafür Gründe im Kindeswohlinteresse vorträgt. Die Möglichkeit für Väter nichtehelicher Kinder einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht zu stellen, hat sich in der Praxis mittlerweile etabliert und wird regelmäßig in Anspruch genommen. In der Regel wenden sich die betroffenen Eltern im Vorfeld an eine Beratungsstelle oder an das Jugendamt um sich entsprechend beraten zu lassen. Daneben gibt es weiterhin die Möglichkeit für Eltern, ohne gerichtliche Beteiligung eine gemeinsame einvernehmliche Sorgeerklärung beim zuständigen Jugendamt abzugeben und dadurch die gemeinsame elterliche Sorge zu begründen. 50 Aufgrund des Vorrang- und Beschleunigungsgebotes (§ 155 FamFG) werden Kindschaftssachen, die den Aufenthalt, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls, vorrangig und beschleunigt durchgeführt. Das Gericht erörtert in diesen Verfahren die Sache mit den Beteiligten innerhalb eines Termins spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens. Durch diese Verkürzung der gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Bereich „Regelung des Umgangsrechts“, wird ein deutlich positiver Aspekt im Hinblick auf das Kindeswohl erreicht. Aufgrund der zeitlichen Beschleunigung des Verfahrens und der kurzfristigen Beratungstätigkeit durch das Jugendamt, kann in vielen Fällen einer Entfremdung zwischen Kind und Umgangsberechtigten entgegengewirkt bzw. Beziehungsabbrüche weitestgehend vermieden werden. 1. Aufgaben des Fachdienstes Trennung und Scheidung: a) Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung (§§ 17 und 18 SGB VIII) Um Eltern bei den anstehenden Fragen in Zusammenhang mit Trennung und/oder Scheidung zu unterstützen, besteht ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt oder andere Beratungsstellen. Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Beratung unterliegt der Schweigepflicht. Da die Ergebnisse selbst erarbeitet werden, sind sie leichter im Alltag umsetzbar, oftmals dauerhafter und es können individuelle Aspekte berücksichtigt werden. Mögliche Belastungen von Kindern durch die Trennung der Eltern können eingegrenzt werden. Beratungsziel ist die Erarbeitung von einvernehmlichen Regelungen zwischen den Eltern, für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, die Regelung des Umgangs und die Organisation anderer wichtiger Belange. Dieses Konzept kann auch als Grundlage für eine richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht dienen. b) Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren (§ 50 SGB VIII ) (v.a. Anträge zur Regelung der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Herausgabe von Kindern, des Umgangsrechts, Verfahren wegen Gewaltschutzgesetz, Wohnungszuweisungen) Sollte es in der Beratung nicht gelingen, einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten, hat jeder Elternteil die Möglichkeit, einen Antrag auf Sorgerechts- oder Umgangsrechtsregelung beim Familiengericht zu stellen. Das Jugendamt muss in diesen Verfahren vor dem Familiengericht mitwirken. Nach Antragseingang nimmt das Jugendamt Kontakt mit beiden Elternteilen auf. In den folgenden Gesprächen und im Verlauf des Gerichtsverfahrens wird gemeinsam nach einer Lösung für die Wahrnehmung der Elternverantwortung im Sinne einer einvernehmlichen Konfliktlösung gesucht. Das Jugendamt berichtet gegenüber dem Gericht über das Ergebnis der Gespräche und die Situation der Kinder. Es unterstützt die Eltern nach der Gerichtsverhandlung bei der Umsetzung der Lösungswege, die in der Anhörung gefunden wurden und arbeitet eng mit den beteiligten Berufsgruppen zusammen. 51 2. Fallzahlen Im Jahr 2015 hatte der Fachdienst Trennung und Scheidung Kontakt zu insgesamt 270 Familien mit insgesamt 365 Kindern. Es erfolgten insgesamt 264 Einzelberatungsgespräche, 108 gemeinsame Elterngespräche und 54 Gespräche mit Kindern. Im Rahmen der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren wurden 78 Anträge bei Gericht bearbeitet. Davon handelte es sich um 56 Anträge zur Regelung der elterlichen Sorge und um 18 Anträge zum Umgangsrecht. Des Weiteren wurden 4 sonstige Anträge (Herausgabe, Zuweisung der Ehewohnung, Gewaltschutzgesetz etc.) bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen haben zudem an insgesamt 72 Gerichtsterminen teilgenommen. Im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung (d.h. ohne aktuelle gerichtliche Beteiligung oder vor bzw. nach einem gerichtlichen Verfahren) wurden 260 Familien mit dem Schwerpunkt Beratung zur Ausgestaltung der elterlichen Sorge (76 Familien) bzw. des Umgangsrechts (184 Familien) beraten. Bei vielen Familien erfolgte im Vorfeld oder nach Abschluss der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren die außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsberatung. Fallzahlen im Überblick Familien insgesamt (mit und ohne gerichtliche Beteiligung) Kinder insgesamt - davon Einzelberatungsgespräche - davon gemeinsame Elterngespräche - davon Gespräche mit Kindern - Teilnahme an Gerichtsterminen 2015 Familiengerichtliche Verfahren (§ 50 SGB VIII) - Fallzahlen insgesamt - davon Anträge zur elterlichen Sorge - davon Anträge zum Umgangsrecht - sonstige 2014 2013 2012 270 265 270 279 365 264 108 54 72 368 244 100 52 102 357 213 94 48 97 361 272 76 38 79 78 88 101 101 56 18 4 55 30 3 59 40 2 57 35 9 260 76 224 218 246 69 49 77 155 169 169 5 8 10 Trennungs- und Scheidungsberatung (§§ 17, 18 SGB VIII) (d.h. ohne aktuelle gerichtliche Beteiligung oder vor bzw. nach einem gesetzlichen Verfahren) - Fallzahlen insgesamt - davon Beratung der Ausgestaltung der elterlichen Sorge - davon Beratung zur Ausübung des Umgangsrechts 184 Sonstiges (z.B. Stellungnahmen zum Namensrecht, Ausländerrecht) 10 *Die Summe der Zahlen der familiengerichtlichen Verfahren und der Trennung- und Scheidungsberatung ergibt nicht die Anzahl der Familien insgesamt. Dies resultiert daraus, dass in vielen Fällen zunächst Trennungs- und Scheidungsberatung in Anspruch genommen wird und später ein familiengerichtliches Verfahren angestrebt wird. Genauso kann nach Abschluss eines familiengerichtlichen Verfahrens sich kurz- oder langfristig eine Trennungs- und Scheidungsberatung anschließen. 52 3. Interdisziplinäre Zusammenarbeit Während des Jahres 2015 fanden neben der konkreten Beratungsarbeit mit den Familien und der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, die konzeptionelle Ausgestaltung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Familienrichtern, den Anwälten, der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern und weiteren Beteiligten, statt. Am 30.11.2015 erfolgte die regelmäßige jährliche Besprechung zwischen dem Stadtjugendamt, dem Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes, den Familienrichtern des Amtsgerichtes Bamberg und der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Caritas und weiteren Beteiligten (Umgangspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter). In diesem Rahmen findet ein kontinuierlicher gemeinsamer fachlicher Austausch zu den organisatorischen Abläufen und wichtigen aktuellen Themen statt. Es erfolgte ein reger Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Zusammenarbeit und der Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Berufsgruppen. Insbesondere die Themen begleiteter Umgang, Umgangspflegschaft, Umgang bei Vorliegen eines Gewaltschutzbeschlusses oder Näherungsverbotes und die Aufgaben der Verfahrensbeistände nahmen in der diesjährigen Besprechung einen großen Raum ein. 4. Zielsetzungen für die kommenden Jahre Der Hauptschwerpunkt der Arbeit des Fachdienstes liegt weiterhin in der Beratung und Unterstützung von getrennten Familien, d.h. Eltern und Kinder, in jeder Phase der elterlichen Trennung, sowie in der Mitwirkung beim Familiengericht. Besondere Aufmerksamkeit genießt sowohl innerhalb der Beratung als auch bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren die Motivation von Eltern zu gemeinsamen Elterngesprächen und die Durchführung solcher. Durch die Ausweitung der personellen Kapazitäten ist eine Verbesserung in der fachlichen Qualität der Arbeit möglich. Hier geht es vor allem darum, die geforderten Qualitätsstandards umzusetzen. Insbesondere in folgenden Bereichen werden sich die erhöhten zeitlichen Kapazitäten positiv bemerkbar machen: Es können schnellere und häufigere Kontakte zu den betroffenen Eltern und Kindern vereinbart werden. Dies ist auch von großer Bedeutung bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren. Aufgrund der kurzfristigen Vergabe von Gerichtsterminen war es in der Vergangenheit oftmals nicht möglich im Vorfeld der Verhandlung ausreichend Kontakt zu den Familien aufzunehmen. Die telefonische Erreichbarkeit der Fachkräfte hat sich verbessert. Die zeitlichen Kapazitäten für die notwendige Falldokumentation sind vermehrt vorhanden. Die Teilnahme an Dienstbesprechungen und die Durchführung von kollegialen Fallberatungen kann gewährleistet werden. Bei entsprechendem Bedarf kann Co-Arbeit durchgeführt werden. Es bestehen mehr zeitliche Ressourcen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit und für Öffentlichkeitsarbeit. Insgesamt stehen jetzt ausreichend zeitliche Gesamtkapazitäten für jede Familie zur Verfügung, was ggf. eine zeitnahe Krisenintervention ermöglicht. Dies ist insbesondere bei hochkonflikthaften Fallkonstellationen nicht zu unterschätzen und im Sinne einer präventiven Ausrichtung von Beratung und der damit einhergehenden Vermeidung von intensiveren und damit teuren Anschlusshilfen hervorzuheben. Leikeim Silke, Dipl.-Sozialpädagogin (FH) Eberlein Charlotte, Dipl.-Sozialpädagogin (FH) Meyer Lisa, Sozialpädagogin B.A. (FH) 53 KoKi – Netzwerk frühe Kindheit Allgemeines Das Stadtjugendamt Bamberg erfüllt die Voraussetzungen für die Förderung der Koordinierenden Kinderschutzstelle KoKi-Netzwerk frühe Kindheit durch das Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Das Jahr 2015 war geprägt durch einen personellen Wechsel in der KoKi. Die Vollzeit-Kraft wechselte in ein neues Aufgabengebiet. In der Zeit von Ende April bis Mitte September wurde die 75 %-Mitarbeiterin der KoKi interimsweise von einer ASD-Kollegin mit 20 Wochenstunden unterstützt, bis schließlich am 15.09.2015 die neue KoKi-Mitarbeiterin ihre Arbeit in der KoKi aufnehmen konnte. Die KoKi-Mitarbeiterinnen qualifizierten sich 2015 durch die Teilnahme an Fachtagungen und Fortbildungen kontinuierlich weiter. Teilnahme an der Regionalkonferenz zum Thema „Jedes Kind ist wichtig“ in München an der Inhouse-Fortbildung zum Thema „Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen“ am Fachtag von „PAT-Mit Eltern lernen“ mit dem Titel „Braucht es ein ganzes Dorf?“Lebenslagen und Bedürfnisse von Familien in den frühen Hilfen an einer Fachveranstaltung der KoKi-Land in Kooperation mit der Familienbildung zum Thema „Achtsamkeit in der Arbeit mit Kindern“ an der KoKi-Fortbildung „Gefährdungseinschätzung“ für Fachkräfte der Koordinierenden Kinderschutzstellen an einer Fachveranstaltung der KoKi-Kolleginnen Forchheim zum Thema „Was brauchen Kinder von 0-3 Jahren“ am Fachtag der Familienbildung mit dem Schwerpunkt „Medienpädagogik“ an der Qualifizierung der Hebammen im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ in Bamberg, an der sich zwei Kinderkrankenpflegerinnen, die von KoKi in Familien eingesetzt werden, weiterbilden. an der MiMi-Veranstaltung „Mehr Gesundheit bei Migrantenkindern“ an der Fortbildung „Gendersensible Beratung von Männern“ Zwei oberfränkische Arbeitstreffen der KoKis wurden zum fachlichen und kollegialen Austausch und als Informationspool genutzt. Beim zweiten Treffen in Lichtenfels nahm die pädagogische Leitung der KoKi vom Bayerischen Landesjugendamt teil und informierte die KoKi-MitarbeiterInnen über aktuelle Entwicklungen. Bei Bedarf wurde kollegiale Beratung amtsintern praktiziert. gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung Handlungsmöglichkeit genutzt, um den Familien passgenaue, Einzelfall auch die Schnittstelle zum ASD fortlaufend und Fallübergaben transparent zu gestalten. Diese wurde in Fällen vermuteter als fachliche Reflexions-, und individuelle Hilfen zu vermitteln, im fallbezogen zu bearbeiten, sowie Ist-Stand der Vernetzung Mit den KoKi-Mitarbeiterinnen des Landkreises Bamberg fanden im Berichtszeitraum zahlreiche Arbeitstreffen statt. Themenschwerpunkte waren: Vorbereitung und Durchführung des zweimal im Jahr stattfindenden „Runden Tisches Frühe Hilfen“ zu den Themen „Crystal Meth - Auswirkungen auf Schwangere und junge Mütter“ sowie „Flüchtlinge in den Frühen Hilfen“ 54 Planung und Durchführung von Austauschtreffen mit Netzwerkpartnern wie den Schwangerenberatungsstellen, der Frühförderung, dem Klinikum, der Psychiatrie und den Koordinatorinnen von „Wellcome“ und den „Familienpaten“ Vorstellung der KoKi an der Hebammenschule Fachlicher Austausch mit den Kinderärzten Für die KoKi der Stadt Bamberg entstand eine neue Kooperation mit dem Kinderschutzbund als Anbieter des Elterntelefons „Nummer gegen Kummer“ - 0800 111 0 550. Hier nimmt die KoKi als einer von elf Standorten bundesweit an der Implementierungsphase des Elterntelefons im Netzwerk der Frühen Hilfen teil. Eine Brücke zwischen den Eltern, die das Angebot anonym und kostenfrei nutzen können, und den Frühen Hilfen soll gebaut werden. Durch die intensive Schulung der ehrenamtlichen Telefonberater/-innen zum Thema Frühe Hilfen und zu den Angeboten vor Ort, wird das Netzwerk der Frühen Hilfen noch bekannter gemacht und die Vernetzung weiter ausgebaut, um im Bedarfsfall an eine geeignete Stelle verweisen zu können Durch Vorstellung der KoKi-Arbeit in weiteren Kinderkrippen-Teams und die Verteilung der Elternbriefordner des Bayerischen Landesjugendamts an alle Kindertageseinrichtungen wurde die Vernetzung ebenfalls weiter ausgebaut. In bestehenden Arbeitskreisen wie „Krise nach der Geburt“ „Kinder psychisch kranker Eltern“ und „Allein Erziehen Bamberg“ wurde fortlaufend mitgearbeitet. Ferner erfolgte eine Kooperation mit der Projektleiterin der Familienstützpunkte. Die Familienstützpunkte des SkF und der AWO melden ihre Angebote regelmäßig an die KoKis, so dass diese wiederum an Familien weitervermittelt werden können. Anzahl der Kontakte Im Berichtszeitraum hatten 65 Familien Kontakt zur KoKi, 8 davon fanden bereits vor der Geburt eines Kindes statt. Rund ein Viertel der Frauen/Familien wurden vom Gesundheitswesen (Kliniken, Hebammen, etc.) an die KoKi vermittelt. Wie in den Jahren zuvor fanden die meisten Kontakte in Form von Hausbesuchen statt. Jahr Anzahl Fälle Altfälle Neufälle/ Erstkontakte → davon 2015 65 25 40 vor Geburt 8 nach Geburt 32 2014 68 24 44 16 28 2013 61 23 38 10 28 2012 63 19 44 14 30 Die KoKi-Mitarbeiterinnen haben auch in 2015 die Willkommensbesuche nach § 2 KKG Bundeskinderschutzgesetz für das Jugendamt übernommen. Eltern von Neugeborenen wird in einem persönlichen Anschreiben ein Informationskontakt angeboten, bei dem sie die Elternbriefe und auch Willkommensgeschenke überreicht bekommen. Das Angebot wurde 2015 rund 60 Mal in Anspruch genommen. 55 Anzahl der weitervermittelten Fälle Für Kinder im Alter von 1,5 – 3 Jahren wurde das Angebot des Spiel- und Lernprogramms „Opstapje“ nach wie vor sehr gut angenommen. Mit dem erweiterten Angebot „Opstapje Baby“ erfahren bereits Babys im Alter von 6 Monaten eine gezielte entwicklungsfördernde Anregung. Die Niedrigschwelligkeit und die Geh-Struktur des Angebots sind der Schlüssel zur Erreichung der KoKi-Zielgruppe. Ferner wurden viele Klientinnen z.B. an die Schwangerenberatungsstellen, an Familienhebammen, an „Wellcome“, an die Einrichtungen der Frühförderung oder an die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern vermittelt. Diese Stellen wiederum haben in anderen Fällen an KoKi verwiesen. Rund 10 % der Fälle wurden vom ASD an die KoKi vermittelt. Bei Fällen mit erzieherischem Bedarf oder der Notwendigkeit, eine Abklärung zu gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung vorzunehmen, wurde ungefähr diese selbe Anzahl an Fällen an den ASD übergegeben. Bundesinitiative Frühe Hilfen Im Rahmen der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ konnte von KoKi in 2015 erneut der Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen gefördert werden. Hier konnten ganzjährig drei Familienhebammen und eine Kinderkrankenpflegerin in Familien eingesetzt werden. Eine zweite Kinderkrankenschwester kam im Juli 2015 hinzu. Beide Kinderkrankenpflegerinnen konnten im April 2015 mit ihrer Qualifizierung zur Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beginnen und werden diese im Frühjahr 2016 abschließen. Insgesamt 25 Frauen/Familien konnten 2015 mit diesem niedrigschwelligen Angebot erreicht werden. Sehr junge Mütter, aber auch Eltern von Mehrlingen oder kranken Kindern konnten entlastet werden. Die Fallbegleitung der eingesetzten Familienhebammen und Kinderkrankenpflegerinnen wurde von den KoKi-Mitarbeiterinnen übernommen. Regelmäßige Fachberatungen fanden statt. Auch die Kosten für die Koordination der Ehrenamtsprojekte “Wellcome“, angesiedelt bei Pro familia und den „Familienpaten“ des Kinderschutzbundes konnten erneut gefördert werden. Vor allem in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt können Eltern hier auf unterstützende, entlastende „Babysitterdienste“ zurückgreifen. Die Angebote werden gern von Familien/Alleinerziehenden, die nicht auf ein soziales Netz vor Ort zurückgreifen können, in Anspruch genommen. Hier kam es zu mehreren Vermittlungen von ehrenamtlichen Helfer/-innen in Familien. Karin Gottwald/Assunta Fontana-Stark Dipl. Soz. Päd. (FH) "Das Programm "Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis)" wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. 56 Familienbildung und Familienstützpunkte in der Stadt Bamberg In der Stadt Bamberg gibt es seit dem Jahr 2012 den Familienstützpunkt des SKF in der Heiliggrabstraße 14 (Leitung: Dipl.-Soz.-Päd. Frank Reichel) und den Familienstützpunkt „Kinderhaus Am Hauptsmoorwald“ der AWO in der Hauptsmoorstraße 26b (Leitung: Jennifer Lorenz M.A.). In den Familienstützpunkten finden Mütter, Väter, Kinder und Jugendliche hilfsbereite Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die bei Fragen oder Problemen rund um Erziehung und Familie weiterhelfen und gegebenenfalls an geeignete Stellen weitervermitteln. Nutzung der Angebote der Familienstützpunkte Umfang der Kontaktanfragen in den Familienstützpunkten: Gesamtzahl der Kontakte 2015: 815 davon persönlich: 535 davon telefonisch: 237 davon per Mail: 43 Die Kontakte mit den Familien können teils einmalig, wöchentlich oder zeitlich begrenzt (z. B. im Rahmen eines Kursangebots) sein. Die Themen verteilten sich über ein sehr breites Spektrum. Besonders häufig nachgefragt wurden „Eltern-Kind-Kurse“ und „Elternkurse“. Eltern-AG Der Elternkurs, der insbesondere Familien in belastenden Lebensumständen unterstützt, fand 2015 zum vierten Mal im Zeitraum vom 10.03. bis 14.07.2015 statt. 10 Eltern mit durchschnittlich 2,3 Kindern nahmen an dem Kurs teil. Durchgeführt wurde die Eltern-AG in Räumlichkeiten des Trägers Sozialdienst Katholischer Frauen Bamberg e. V. durch zwei Mentorinnen für Empowerment in der frühen Bildung und Erziehung. Fotos: Homepage Eltern-AG Nach erfolgreichem Abschluss der Eltern-AG zeigten sich folgende positive Veränderungen: 57 Eltern sind vernetzter und profitieren durch Wissen anderer Eltern bzw. Fachdiensten Eltern können aus einer erweiterten Palette an Erziehungsmethoden wählen Eltern geben an, im Umgang mit ihren Kindern und in Stresssituationen kompetenter auftreten zu können 4. Bamberger Fachtag Familienbildung Der Fachtag Familienbildung, die jährliche Plattform des Netzwerks Familienbildung, wurde am 22.10.2015 in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bamberg, Fachbereich Jugend und Familie, durchgeführt und wurde seitens der Träger gut genutzt. Der Fachtag stand unter dem Thema „Familienbildung – Medienpädagogik: Mama, kann ich iPhone?“. Zahlreiche Fachkräfte nutzten am Fachtag die Gelegenheit, sich im „Offenen Forum Jahresplanung“ über die Jahresplanung 2016 verschiedener Familienbildungseinrichtungen der Region Bamberg zu informieren und auszutauschen. Tätigkeiten der Koordinierungsstelle im Stadtjugendamt Beratung der Familienstützpunkte und gemeinsame inhaltliche Weiterentwicklung Öffentlichkeitsarbeit Vermittlung von Kontakten Unterstützung der Kooperation zum interkulturellen Gesundheitsprojekt „MiMi Bayern“ Abwicklung der Fördermodalitäten Kollegiale Beratung anderer Kommunen und Landkreise zur Verfügung, die in der Startphase zur Einführung des Programms Familienstützpunkte stehen Yvonne Rüttger (Dipl. Sozialarbeiterin (FH)) 58 JUGEND STÄRKEN im Quartier Im Jahr 2015 ging in Bamberg das Modellprojekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ an den Start. Die Stadt Bamberg nimmt in den Jahren 2015 – 2018 am ESF– Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ teil. Für den gesamten Förderzeitraum setzt die Stadt Bamberg Fördermittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 786.024,85 € ein. Das gemeinsame Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert Angebote, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen. Dabei liegt der Schwerpunkt in den „Soziale-Stadt-Gebieten“ Gereuth/Hochgericht und Starkenfeldstraße. „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ richtet sich an junge Menschen im Alter von 12 – 26 Jahren, die den Übergang in die Arbeitswelt nicht aus eigner Kraft oder mit den Standardinstrumenten der Arbeitsmarktpolitik meistern. Damit sind beispielsweise schulverweigernde Jugendliche, Abbrecherinnen und Abbrecher von Arbeitsmarktmaßnahmen oder auch junge neu Zugewanderte mit besonderem Integrationsbedarf gemeint. Ziel des Programms ist die (Re-)Integration in Schule, Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft. Die Teilnehmenden sollen mit niedrigschwelligen Angeboten aktiviert und ihre Kompetenzen und Persönlichkeit gestärkt werden. Das Modellprogramm kombiniert 4 sozialpädagogische Angebote, die entsprechend der Bedarfslage der Zielgruppen in der Kommune ausgestaltet werden können. Mit aufsuchender Jugendsozialarbeit, niedrigschwelliger Beratung und Casemanagement sollen die jungen Menschen über den Gesamtförderzeitraum betreut werden. Dazu können Mikroprojekte angeboten werden, die zusätzlich auch einen Mehrwert für das Quartier und dessen Bewohner/innen bringen sollen. Das Stadtjugendamt setzt in Bamberg „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ in Zusammenarbeit mit den Trägern Innovative Sozialarbeit e.V., der Gesellschaft zur Förderung von beruflicher und sozialer Integration gGmbH und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. um. Die Projekte und Mikroprojekte werden von Trägern umgesetzt, während das Stadtjugendamt Bamberg die Angebote koordiniert. Die Koordinierungsstelle des Stadtjugendamtes Bamberg übernimmt dabei folgende Aufgaben: Finanzielles Monitoring (Mittelanforderung, Finanzbericht, Kofinanzierungen) Materielles Monitoring (Kontrolle der Output- und Ergebnisindikatoren, Durchführungsberichte) Bedarfs- und Erfolgskontrolle Beratung der ausführenden Trägern Organisatorische Aufgaben und Verwaltungsaufgaben Öffentlichkeitsarbeit Netzwerkarbeit In Bamberg wird das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ durch die Projekte „Perspektive Schulabschluss“ von Innovative Sozialarbeit e.V. und „Kompetenzagentur plus“ von der Gesellschaft zur Förderung von beruflicher und gesellschaftlicher Integration gGmbH verwirklicht. Das Projekt „Perspektive Schulabschluss“ ging am 01.12.2015 an den Start. Hier werden Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 16 Jahren unterstützt, die einen Förder- oder Hauptschulabschluss erreichen wollen oder ihren Schulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Ziel des Projekts ist das Erreichen eines Schulabschlusses oder die 59 gemeinsame Entwicklung eines individuellen Plans zur Integration in Ausbildung. Das Projekt setzt dabei die inhaltlich-methodischen Bausteine aufsuchende Jugendsozialarbeit in Form von JaS, Streetwork, und Casemanagement um. Hier werden den jungen Menschen folgende Leistungen angeboten: • Bedarfsklärung • individuelle Bildungs- und Entwicklungsplanung • individuelle Stärkung der Jugendlichen unter Einbezug der sozialräumlichen Ressourcen • Vermittlung weiterführender Angebote zur Umsetzung der Hilfeplanung • Fallsteuerung während des Casemanagements Das Projekt „Kompetenzagentur plus“ startete im Mai 2015 und richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen. Ziel ist, gemeinsam mit den jungen Menschen eine Perspektive zu entwickeln, die für Sie in eine Ausbildung oder Arbeit mündet. Die Begleitung ist individuell, passgenau und bezieht die notwendigen Netzwerkpartner und den Sozialraum mit ein. In diesem Projekt werden die Bausteine niedrigschwellige Beratung/Clearing und Casemanagement umgesetzt. Dabei leistet die „Kompetenzagentur plus“ passende Hilfestellung durch • Klärung des Unterstützungsbedarfs • Kompetenzfeststellung • gemeinsame Planung der weiteren Schritte • Berufsorientierung, Bewerbungshilfen und -coaching • Kontakt- und Begleitung zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten • enge Begleitung durch unsere Casemanager, bei Bedarf auch längerfristig Mikroprojekte gab es 2015 noch keine. Für 2016 ist jedoch mindestens ein Mikroprojekt geplant. Natalie Lother 60 Wirtschaftliche Jugendhilfe 1. Ambulante Hilfen zur Erziehung 1.1 Sonstige Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) Für insgesamt 3 Kinder wurden sonstige Hilfen zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII geleistet. Die Ausgaben hierfür haben im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 1.114,58 € betragen. 1.2 Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) Durch die Innovative Sozialarbeit (iSo) e.V. Bamberg wurden im Jahr 2015 zusammen 6 Jugendliche im Rahmen einer Sozialen Gruppenarbeit betreut. Die Zahlungen hierfür beliefen sich im Haushaltsjahr 2015 auf 11.346,50 €. 1.3 Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII) 2015 30 32 31 31 169.263,35 € Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. Zahlungen im Haushaltsjahr 2014 25 27 22 30 144.129,17 € 2013 23 15 13 25 183.100,80 € Nicht mit enthalten sind die Fallzahlen und Ausgaben für unbegleitete (minderjährige) Flüchtlinge. 1.4 Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII) 2015 2014 Betreute Familien Ges. Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. Zahlungen im Haushaltsjahr 53 32 29 56 Erw. Betreute Familien Kinder Ges. 80 45 41 84 579.550,00 € 2013 97 48 45 100 Erw. 45 36 28 53 Kinder 63 55 38 80 465.992,90 € 61 Betreute Familien 87 64 54 97 Ges. Erw. 39 29 23 45 54 40 31 63 Kinder 371.850,94 € 65 57 35 87 2. Teilstationäre Leistungen Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) Die teilstationären Hilfen des Stadtjugendamtes Bamberg werden überwiegend in der Heilpädagogischen Tagesstätte des SkF e. V. Bamberg im Haus St. Hedwig sowie in der Heilpädagogischen Tagesstätte Giovanni im Canisiusheim des Don Bosco Jugendwerkes Bamberg erbracht. 2015 Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. -davon nach § 35 a SGB VIII -davon in Horten Zahlungen im Haushaltsjahr *) 9 9 6 12 2 3 151.288,34 € 2014 2013 16 3 10 9 2 2 184.932,06 € 11 11 6 16 4 3 217.032,79 € *) Hinzu kommen noch Ausgaben in Höhe von 33.880,00 € für die teilstationären Hilfen, die als Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII erbracht werden (siehe auch Nr. 5). 3. Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses (stationäre Leistungen) 3.1 Vollzeitpflege in Familien (§ 33 SGB VIII) Wenn unterstützende Hilfen nicht mehr ausreichen und eine Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen außerhalb ihrer Herkunftsfamilien erforderlich ist, kommt als Alternative zur Heimerziehung die Möglichkeit einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege insbesondere für jüngere Kinder in Betracht. Der Pflegekinderdienst des Stadtjugendamtes Bamberg ist neben der Betreuung von Pflegefamilien ständig damit befasst, neue Pflegefamilien zu finden, da den jungen Menschen so das Aufwachsen in einem Familienverband ermöglicht wird, wenn eine geeignete Pflegestelle zur Verfügung steht. Erfolgt die Unterbringung in einer auswärtigen Pflegefamilie, wechselt in der Regel gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII nach zwei Jahren die örtliche Zuständigkeit für die Hilfegewährung bei Dauerpflegeverhältnissen zum dortigen Jugendamt. In diesen Fällen ist jedoch nach § 89 a SGB VIII Kostenerstattung an dieses Jugendamt zu leisten. 3.1.1 Vollzeitpflege für Minderjährige durch das Stadtjugendamt Bamberg Stand 01.01. Zugänge Abgänge -durch Adoption -durch Zuständigkeitswechsel -durch Beendigung -durch Wechsel der Hilfeart Stand 31.12. davon Erstattungsfälle -von anderen Jugendämtern -von überörtlichen Sozialhilfeträgern 62 2015 53 9 14 1 5 3 5 48 2014 61 11 19 2 10 5 2 53 2013 55 15 9 1 3 1 4 61 16 1 18 0 14 0 3.1.2 Vollzeitpflege für Minderjährige in auswärtigen Jugendamtsbereichen (Kostenerstattung durch Stadtjugendamt Bamberg an andere Jugendämter) 2015 25 9 2 32 Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. 2014 22 9 6 25 2013 22 7 7 22 3.1.3 Vollzeitpflege für junge Volljährige durch das Stadtjugendamt Bamberg Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. 2015 2014 2013 0 1 1 0 3 0 3 0 3 2 2 3 3.1.4 Vollzeitpflege für junge Volljährige in auswärtigen Jugendamtsbereichen (Kostenerstattung durch Stadtjugendamt Bamberg an andere Jugendämter) 2015 1 0 0 1 Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. 2014 2 1 2 1 2013 4 0 2 2 3.1.5 Aufwendungen für Vollzeitpflege Ausgaben Pflegegeldzahlungen für -Minderjährige -Volljährige Erstattungen an andere Jugendämter für -Minderjährige -Volljährige Betreuungsaufwand Gesamtausgaben 2015 € 2014 € 2013 € 691.400,32 873,29 775.465,51 19.571,18 788.643,16 34.170,37 271.261,39 8.957,24 2.431,30 326.940,84 19.084,03 6.199,29 127.721,13 30.343,66 2.725,79 974.923,54 1.147.260,85 983.604,11 63 2015 € 2014 2013 € € Einnahmen Kostenbeiträge/Unterhaltszahlungen/Kostenersätze -Minderjährige -Volljährige Erstattungen von Trägern -Minderjährige -Volljährige 24.301,85 0,00 32.049,51 11.765,71 45.952,19 9.684,30 271.261,39 28.386,76 218.713,02 0,00 203.656,06 4.592,00 Gesamteinnahmen Aufwendungen nach § 33 323.950,00 650.973,54 262.528,24 884.732,61 263.884,55 719.719,56 Bei den Erstattungen an andere Jugendämter hat das Stadtjugendamt Bamberg keinen Einfluss auf die einzelnen Zeiträume der jeweiligen Rechnungslegungen. Teilweise rechnen andere Jugendämter erst verspätet ihre Aufwendungen auch für die Vorjahre ab. 3.2 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII) 3.2.1 Hilfen für Minderjährige Fallzahlen Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. Heimunterbringungstage Altersstufen zum Jahresende 0 - 5 Jahre 6 - 11 Jahre 12 - 17 Jahre 2015 2014 48 28 23 53 18.632 2015 2013 57 15 24 48 18.422 2014 2 13 38 20.066 2013 2 6 40 Hauptgrund für den Beginn stationärer Heimerziehung nach § 34 SGB VIII Unversorgtheit des jungen Menschen Unzureichende Förderung/Betreuung in der Familie Gefährdung des Kindeswohls Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personenberechtigten Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsel Sonstige Gründe Summe 64 64 14 21 57 2 7 48 0 3 3 6 2 9 1 0 4 28 Gründe für die Beendigung stationärer Heimerziehung nach § 34 SGB VIII Abschluss Rückkehr zu den Eltern/einem Elternteil Ambulante Hilfe gem. § 30 SGB VIII Ambulante Hilfe gem. § 31 SGB VIII Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII Abbruch der Maßnahme Abgabe an ein anderes Jugendamt Weiterführung der Hilfe nach § 41 SGB VIII Sonstige Gründe Summe Heimkosten 1 6 3 1 0 2 5 4 1 23 2015 € 2.657.640,52 161.933,95 2.819.574,47 2014 € 2.393.846,28 99.811,56 2.493.657,84 2013 € 2.733.315,73 21.390,73 2.754.706,46 162.033,64 462.172,56 624.206,20 174.012,05 73.050,14 247.062,19 220.637,17 511.543,77 732.180,94 Bruttoaufwand Kostenbeteiligung von Staat und Bezirk (Art. 51 AGSG) 2.195.368,27 2.246.595,65 2.022.525,52 242.652,00 242.652,00 242.652,00 Nettoaufwand 1.952.716,27 2.003.943,65 1.779.873,52 Unterbringungstage 18.632 18.422 20.066 Durchschnittliche tägliche Heimkosten (rechnerisch) für die Stadt Bamberg 104,80 108,78 88,70 Ausgaben Erstattungen an JH-Träger Gesamtausgaben Einnahmen durch -Kostenersätze -Erstattungen von JH-Trägern Gesamteinnahmen 3.2.2 Hilfen für junge Volljährige (§§ 41, 34 SGB VIII) Jahr Fallzahlen Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. Unterbringungstage 2015 insges. 6 4 3 7 1.577 2014 davon im Betreuten insges. Wohnen 0 6 6 0 6 0 2013 davon im davon im Betreuten insges. Betreuten Wohnen Wohnen 0 9 1 0 7 0 0 10 1 0 6 0 6 0 0 1.733 0 2.534 157 65 Gründe für den Beginn stationärer Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII Weiterführung einer Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII 4 Neufall/Neuantrag nach § 41 SGB VIII 0 Gründe für die Beendigung stationärer Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII Abschluss 1 Rückkehr zu den Eltern/einem Elternteil 0 Ambulante Hilfe gem. § 30 SGB VIII 1 Abbruch der Maßnahme 0 Sonstige Gründe 1 Summe 3 Heimkosten Ausgaben Einnahmen / Kostenersätze Bruttoaufwand Kostenbeteiligung von Staat und Bezirk (Art. 51 AGSG) Nettoaufwand 2015 € 230.410,38 25.137,40 205.272,98 2014 € 237.373,37 42.303,09 195.070,28 2013 € 310.454,28 51.089,09 259.365,19 25.000,00 25.000,00 25.000,00 180.272,98 170.070,28 234.365,19 Unterbringungstage 1.577 1.733 2.534 Durchschnittliche tägliche Kosten (rechnerisch) für die Stadt Bamberg 114,31 98,14 92,49 4. Gemeinsame Unterbringung von Müttern mit Kindern - Leistungen nach § 19 SGB VIII in Mutter-Kind-Einrichtungen Fallzahlen Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. 2015 3 0 2 1 2014 3 2 2 3 2013 2 3 2 3 Ausgaben Einnahmen / Kostenersätze Gesamtaufwand € 148.700,19 10.762,60 137.937,59 € 192.978,56 14.908,12 178.070,44 € 100.716,45 11.390,47 89.325,98 Unterbringungstage 1.516 2.600 1.683 Durchschnittliche tägliche Kosten 90,99 68,49 53,08 66 5. Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII) Bei ambulanten Maßnahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder oder Jugendliche handelt es sich in der Regel um Therapien, die im Zusammenhang mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie gewährt werden. Der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe liegt ein differenzierter Hilfeprozess zugrunde, in dem verschiedene voneinander unabhängige Stellen eingebunden sind. Nicht in allen Verfahren kann auch eine Bewilligung der beantragten Maßnahme erfolgen. Nach der Hilfeplanung erfolgt gegebenenfalls dann eine Ablehnung oder Antragsrücknahme, wenn die Prüfung durch das Jugendamt ergeben hat, dass z.B. eine Teilhabebeeinträchtigung nicht gegeben ist. Hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit von Sozialleistungsträgern, v.a. im Zusammenhang mit § 14 SGB IX, waren auch im Jahr 2016 wieder einige arbeitsintensive Kostenerstattungs- und Zuständigkeitsstreitigkeiten mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger gegeben, die sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu bearbeiten waren. Hilfeart ambulant 2015 Stand 01.01. Bewilligungen Einstellungen Stand 31.12. 2014 7 2 4 5 Aufwand im Jahr Ambulante Maßnahmen / Lerntherapien*) Stationäre Fälle Teilstationäre Fälle*) Gesamtausgaben Einnahmen / Kostenersätze (bei stationären Maßnahmen) Bruttoaufwand Kostenbeteiligung von Staat und Bezirk (nach Art. 51 AGSG) Nettoaufwand stationär 2013 8 3 4 7 2015 2014 6 5 3 8 4 5 2 7 2013 6 2 4 4 6 5 5 6 2015 € 19.802,03 236.712,95 33.880,00 2014 € 24.183,75 192.368,29 61.704,44 2013 € 8.809,60 175.933,21 42.244,32 290.394,98 278.256,48 226.987,13 36.140,93 26.178,01 16.159,37 254.254,05 252.078,47 210.827,76 39.000,00 39.000,00 39.000,00 215.254,05 213.078,47 171.827,76 Anzahl der Unterbringungstage (stationär) 1.511 1.352 1.916 Durchschnittliche tägliche Kosten **) für die Stadt Bamberg (rechnerisch) 106,93 94,08 63,03 *) Diese Kosten sind auch bereits bei den Ausgaben unter Nr. 2 mit angegeben. **) Bei den durchschnittlichen täglichen Kosten sind die Aufwendungen für ambulante Maßnahmen und teilstationäre Fälle nicht mit eingerechnet. 67 6. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) Die Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Minderjährigen eröffnet dem Jugendamt die Möglichkeit des unmittelbaren Handelns in Eil- und Notfällen. Auf die Inobhutnahme hat jedoch eine unverzügliche Benachrichtigung und Zustimmung der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Die Inobhutnahme kann sowohl auf Bitte des Kindes oder Jugendlichen als auch bei dringender Gefahr gegen seinen Willen erfolgen. Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme, unverzüglich eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeizuführen. hat das Jugendamt Die Zuständigkeit für die Inobhutnahme liegt bei dem Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche tatsächlich aufhält. Im Stadtgebiet Bamberg sind die sozialpädagogischen Mitarbeiter zur Rufbereitschaft eingeteilt und somit auch außerhalb der Dienstzeiten über Handy erreichbar. 2015 Gesamt Davon Erstattungen der Kosten -an andere Jugendämter -von anderen Jugendämtern 2014 2013 29 39 35 1 7 2 7 6 7 Ausgaben Einnahmen € 70.138,70 33.112,15 € 194.089,40 15.712,95 € 222.555,04 29.552,75 Nettoaufwand 37.026,55 178.376,45 193.002,29 Gründe der Inobhutnahmen Integrationsprobleme in Heim/Pflegestelle Überforderung der Eltern/des Elternteils Schul- bzw. Ausbildungsprobleme (z. B. Kündigung) Vernachlässigung Delinquenz des jungen Menschen Delinquenz der Eltern/des Elternteils ( z. B. Haftantritt) Suchtproblem des/der Jugendlichen Anzeichen für Misshandlung Meldung nach § 8a SGB VIII Beziehungsprobleme (z. B. Elternhaus, Mobbing) Summe Insgesamt waren die 29 jungen Menschen an 1445 Tagen in Obhut genommen. 68 4 12 0 8 1 0 0 2 0 2 29 7. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Asylbewerber) Das Jahr 2015 stellte den bisherigen Höhepunkt bei der Zuweisung von sog. unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dar. Insgesamt waren vom Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe 107 Fälle entsprechend zu bearbeiten. Die Ausgaben hierfür haben im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 1.771.448,36 € betragen. Hiervon entfielen auf: Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII Heimerziehungen nach § 34 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII 244.157,25 € 1.255.518,99 € 232.737,75 € 39.034,37 € Grundsätzlich werden diese Kosten der Stadt Bamberg wieder entsprechend erstattet. Die meisten Erstattungsfälle sind nach § 89d SGB VIII zu bearbeiten, sofern die Jugendhilfe-gewährung innerhalb eines Monates nach der Einreise des jungen Menschen in das Bundesgebiet erfolgt ist. Danach wird zunächst vom Bundesverwaltungsamt in jedem Einzelfall das jeweilige erstattungspflichtige Bundesland auf der Grundlage eines Belastungsvergleiches bestimmt und ein überörtlicher Jugendhilfeträger aus diesem Bundesland mitgeteilt. Bei diesem ist dann der Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach anzumelden und unter Übersendung von teilweise sehr umfangreichen Unterlagen geltend zu machen. Nach der grundsätzlichen Anerkennung der Kostenerstattungspflicht durch die verschiedenen einzelnen Träger können dann die jeweiligen Erstattungsabrechnungen vorgenommen werden. Dies stellt in der Jugendhilfe einen enormen Verwaltungsaufwand dar und durch die gegebene Überlastung aller in diesem Bereich tätigen Behörden kommt es dabei zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei den Kostenerstattungen, bis die vom Stadtjugendamt Bamberg geleisteten Jugendhilfeausgaben dann auch wieder eingegangen bzw. die Zahlungen durch die unterschiedlichen Träger aus dem Bundesgebiet erfolgt sind. Insgesamt konnten im Haushaltsjahr 2015 Einnahmen aus (Zahlungseingänge) in Höhe von insgesamt 406.443,07 € erhalten werden. Kostenerstattungen Ab dem 01.11.2015 wurde dieses Verfahren durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher geändert. Seit diesem Zeitpunkt ist für die Stadt Bamberg für alle Fälle der Kostenerstattung nach § 89d SGB VIII der Bezirk Oberfranken zuständig. Die bis zum 31.10.2015 noch ausstehenden Erstattungsbeträge sind jedoch noch mit den bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen erstattungspflichtigen Trägern abzurechnen. Gesetzlich wurde hierbei für die Geltendmachung der einzelnen Ansprüche als Frist der 31.07.2016 sowie für die Abrechnung der Jugendhilfeleistungen der 31.12.2016 festgelegt. Nicht gesetzlich bestimmt wurde vom Gesetzgeber jedoch, bis zu welchem Zeitpunkt die abgerechneten Kostenerstattungen auch vorzunehmen, d.h. den Jugendämtern zu überweisen sind. Die Bundesländer sind jedoch offenbar bemüht, die bis zum 31.10.2015 entstandenen Jugendhilfekosten und das damit verbundene sog. Altsystem des Abrechnungsverfahrens final zu beenden. 69 Vereinzelt erfolgen Kostenerstattungen auch nicht auf der Grundlage des § 89d SGB VIII sondern nach dem Aufnahmegesetz durch die Regierung von Oberfranken. Für einen geringen Teil der Jugendhilfeaufwendungen (z.B. bei Vormundschafts- oder Sprachkurskosten) werden Erstattungszahlungen außerdem durch die vorher zuständig gewesenen Jugendämter vorgenommen. Aus den vorstehenden Ausführungen kann sicherlich auch unter Anbetracht der Fallzahlen bei den unbegleiteten Flüchtlingen sowie den damit verbundenen Ausgaben nachvollzogen werden, dass diese zusätzliche Aufgabenerfüllung die Wirtschaftliche Jugendhilfe vor eine enorme Belastung gestellt hat und immer noch stellt. Der reguläre Dienstbetrieb in Bezug auf Prüfungen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten, Bewilligung von ambulanten, teilstationären und vollstationären Jugendhilfeleistungen, Vornahme der Zahlungen an die mit der Durchführung der Jugendhilfemaßnahmen beauftragten Träger, Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung von Kostenbeiträgen, Kostenersätzen und Kostenerstattungen, konnte aus diesem Grund nicht immer zeitnah durchgeführt werden. Koch, Sachgebietsleiter 70 Adoptionsvermittlung Das Berichtsjahr war geprägt von der Umsetzung des neuen Gesetzes zur vertraulichen Geburt. Im Frühsommer und im Herbst 2015 kam es zu jeweils einer Vermittlung eines Säuglings im Zuständigkeitsbereich des Stadtjugendamtes Bamberg. Die Zusammenarbeit aller Kooperationspartner vor Ort konnte dabei erstmals erprobt und dadurch weiterentwickelt werden. Erstaunlicherweise äußerten in beiden Vermittlungsfällen die leiblichen Mütter den Wunsch, Fotos von ihrem Kind sowie schriftliche Informationen über die ersten Entwicklungswochen des Kindes von den Adoptiveltern zu erhalten. Dies wurde beiden Müttern ermöglicht, obwohl es die Adoptionsform „vertrauliche Geburt“ so nicht vorsieht. Wie; und ob eine von der leiblichen Mutter gewünschte Öffnung der Adoptionsform geschehen kann, ohne; dass diese ihre Vertraulichkeit offiziell aufgibt, bleibt zu diskutieren. Oftmals entwickelt sich das Kontaktbedürfnis leider erst in der Zeit nach der Geburt des Kindes. Frauen mit Konfliktschwangerschaft benötigen deshalb eine ausführliche Beratung zu allen heute möglichen Adoptionsformen. Hier ist die enge Zusammenarbeit der Adoptionsvermittlungsstelle mit den Schwangerenberatungsstellen gefragt. Der Austausch und die Informationsweitergabe über Themen wie „Formen der Adoption, spätere Herkunftssuche des Kindes und Situation der Adoptiveltern“ muss geleistet werden, damit diese Themen in zunehmendem Maße Teilaspekte einer Beratung bei vertraulicher Geburt werden. Schwangere Frauen können dann eine fundierte Freigabeentscheidung treffen. Im Oktober 2015 veranstaltete der Deutsche Verein eine bundesweite Tagung in Hannover zum Thema „Die vertrauliche Geburt in der kommunalen Praxis: Erfolgsfaktoren, Stolpersteine, Lösungsansätze“. Zwei Fachkräfte der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Bamberg/Forchheim nahmen daran teil. Neben Raum für Erfahrungstausch wurden zukünftige fachliche, fachpolitische und rechtliche Handlungsbedarfe diskutiert. Die Diskussion mündete in schriftliche Empfehlungen, welche im Dezember 2015 an die Teilnehmer gingen und vom Deutschen Verein auch in den zuständigen politischen Gremien vorgestellt werden. Adoptierte Kinder Im Berichtsjahr 2015 wurden unter Mitwirkung des Stadtjugendamtes Bamberg zwei Kinder rechtskräftig adoptiert. Bei den rechtlichen Adoptionsabschlüssen handelt es sich jeweils um Stiefkindadoptionen. Stiefkindadoptionen Zu diesem Themenkreis wurden sieben Beratungen durchgeführt. In die Beratung kommen immer wieder nicht miteinander verheiratete Paare, welche sich die Adoption eines mit in die Haushaltsgemeinschaft gebrachten Kindes durch den Stiefvater/die Stiefmutter wünschen. Zunehmend haben insbesondere junge Paare vor dem Informationsgespräch im Jugendamt erste, häufig unzutreffende Rechtsberatungen im Internet eingeholt, von denen sie dann im Gespräch mit der Fachkraft nur schwer wieder abzubringen sind. So ist z.B. die Heirat der Partner vor der Antragstellung auf Adoption die Voraussetzung dafür, dass beide Partner nach dem rechtlichen Abschluss der Adoption das volle Elternrecht erhalten bzw. behalten. Rechtsberatungen im Internet interpretieren hier den § 1741 BGB nicht in seiner ganzen Breite und Bedeutung und geben schlichtweg falsche Aussagen an die Betroffenen weiter. Ein wichtiges Kriterium für den erfolgreichen Abschluss einer Stiefkindadoption ist die Bindungsqualität zwischen Stiefvater/ Stiefmutter und Kind. Hier geht man davon aus, dass der/die Antragsteller/in mindestens über einen Zeitraum von circa einem Jahr mit dem anzunehmenden Kind in Haushaltsgemeinschaft gelebt haben muss, damit eine erkennbare Eltern-Kind-Beziehung entstehen konnte. 71 Auslandsadoptionen Hohe Vermittlungskosten, lange Wartezeiten oder die drohende Einstellung von laufenden Vermittlungsverfahren wegen politischer Kehrtwendungen der Herkunftsländer schrecken immer mehr Bewerber davon ab, den Weg einer Auslandsadoption zu beschreiten. Die Fachkraft der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle kann zwar die Abläufe einer Auslandsadoption darstellen, jedoch kaum noch Mut zu einer Auslandsbewerbung zusprechen oder gar tendenzielle Ratschläge für eine erfolgreiche Bewerbung in den einzelnen Herkunftsländern geben. Im Berichtsjahr wurde eine Auslandsbewerbung nach über dreijähriger Wartezeit von den betroffenen Bewerbern zurückgenommen. Eine selbstbeschaffte Adoption im Kosovo erhielt nun endgültig kein Visum zur Einreise des dort adoptierten Kindes nach Deutschland. Das Bamberger Amtsgericht wies den Antrag auf Anerkennung und Umwandlung des ausländischen Adoptionsbeschlusses zurück, da Vorschriften und Gesetze bewusst unterlaufen worden waren. Adoptionsfreigaben in Bamberg Im Berichtsjahr kam es zu zwei Adoptionsfreigaben, beide im Rahmen einer vertraulichen Geburt. Die Beratung der leiblichen Mütter erfolgte im ersten Fall durch eine Schwangerenberatungsstelle im Südbayerischen Raum, im zweiten Fall durch eine Bamberger Beratungsstelle. Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle nahm wie gesetzlich vorgesehen in beiden Fällen die Säuglinge nach der Geburt im Klinikum Bamberg in Obhut, informierte das Amtsgericht und beantragte die Vormundschaften. Die erfolgreiche Umsetzung des neuen Verfahrens hängt entscheidend von der gelingenden Kooperation zwischen Schwangerenberatungsstelle, Adoptionsvermittlungsstelle, Geburtshilfeeinrichtung, Standesamt, Gericht und weiteren Stellen zusammen. Sie funktionierte vor Ort im Großen und Ganzen bereits erfreulich gut. Die zeitnahe Vermittlung der Säuglinge zu geeigneten und überprüften Adoptionsbewerbern gelang, gestaltete sich jedoch schwieriger als gewohnt. Die circa einjährige Rücknahmeoption der leiblichen Mütter verlangt den aufnehmenden Adoptionsbewerbern eine sehr hohe Risikobereitschaft ab und löst in der Folge große Ängste bei diesen aus. So kam es auch zu einer ablehnenden Entscheidung von Bewerbern bei einer Vermittlungsanfrage. Im Berichtsjahr sind drei Beratungen von Eltern/ Frauen, welche sich mit dem Gedanken trugen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, erbracht worden. Alle drei entschieden sich gegen eine Adoptionsfreigabe und wurden zur Beantragung von finanziellen Hilfen an Bamberger Schwangerenberatungsstellen verwiesen sowie auf weitere Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern aufmerksam gemacht. Adoptionspflegen Zum 31.12.2015 ist die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle zuständig für zwei Kinder in Adoptionspflege, beides Inlandsadoptionen. In bewährter Weise geschah die Begleitung und Betreuung der Familien durch monatliche Hausbesuche, welche abwechselnd von der Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle und dem jeweiligen Vormund durchgeführt wurden. Die Adoptionspflegezeit erstreckt sich in der Regel über circa 12 Monate. Begleitung von offenen Adoptionsformen Die halboffene und offene Adoptionsform bietet dem Adoptivkind die frühzeitige und kontinuierliche Möglichkeit, sich mit den Themen „Herkunft“ und „Identitätsfindung“ auseinanderzusetzen. Adoptiveltern werden bereits als Bewerber während ihrer Eignungsüberprüfung oder auch bei Fortbildungsabenden auf diese Adoptionsformen vorbereitet und erachten sie dann in der Regel als sehr hilfreich und erstrebenswert. 72 Häufig sind es die abgebenden Eltern, denen es emotional sehr schwer fällt, den Kontakt zum Kind - und damit zur gesamten Adoptivfamilie - aufrecht zu erhalten. Bei aufkommenden Gefühlen von Verlust und Schuld scheint schnelles Vergessen und Verdrängen der Adoptionsfreigabe zunächst der einzig praktikable Weg zu sein. Begleitende therapeutische Angebote werden oft ausgeschlagen. Die Fachkraft bemüht sich deshalb soweit als möglich; auch nach dem rechtlichen Abschluss einer Inkognitoadoption um die vorsichtige Öffnung des Adoptionsverhältnisses und den Kontakt zu den leiblichen Eltern. Die offenen Adoptionsformen tragen dazu bei, dass leiblichen Eltern letztlich die Verarbeitung ihrer Freigabe gelingen kann und die Herkunftssuche des heranwachsenden Kindes später einmal nicht als „Bedrohung“ erlebt werden muss. Im Berichtsjahr wurden elf halboffene Adoptionsverhältnisse begleitet. Adoptionsbewerber In der Stadt Bamberg interessierten sich sechs Paare für die Aufnahme eines Adoptivkindes. Sie brachten ihre persönlichen Fragen in einem Informationsgespräch mit der Fachkraft ein und erhielten erste Informationen über Vermittlungschancen und Eignungsüberprüfung. Ein Paar entschied sich für eine schriftliche Antragstellung auf Eignungsüberprüfung beim Stadtjugendamt. Sechs Anfragen von überprüften und geeigneten Bewerbern außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Stadtjugendamtes Bamberg wurden im Berichtsjahr abschlägig beantwortet. In der Bewerberkartei der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Bamberg und Forchheim (GA) verbleiben zum 31.12.2015 insgesamt 32 überprüfte, geeignete und somit vermittelbare Bewerberpaare. Davon sind 6 Paare aus der Stadt Bamberg, 11 aus dem Forchheimer Zuständigkeitsbereich und 15 aus dem Landkreis Bamberg. Das jährliche Vorbereitungsseminar für Bewerber der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle wurde vom 27.02. bis 01.03.2015 im Alten Kurhaus in Trabelsdorf durchgeführt. Das Seminar ist Teil der Eignungsüberprüfung. Neun Paare aus den drei kooperierenden Jugendämtern nahmen daran teil. Angebote für Adoptivfamilien und Bewerber Im Berichtsjahr wurden die Adoptivfamilien und Bewerber der drei vernetzten Jugendämter zu kommunikativen und weiterbildenden Angeboten eingeladen: Im Juni fand der jährliche Sommerausflug statt. Ziel war die Umweltstation Liasgrube in Unterstürmig, wo die teilnehmenden Kinder als „Naturdetektive“ unterwegs sein durften. Bei einer Einkehr auf einem Bierkeller in Buttenheim klang der Tag beim gemütlichen Austausch miteinander aus. Als Fortbildungsangebote wurden die Themen „Vertrauliche Geburt“ und „Bindungen eines Kindes“ angeboten: Um den Vermittlungsverlauf einer vertraulichen Geburt und deren rechtliche Auswirkungen detailliert darzustellen, wurde von den Fachkräften der GA ein Infoabend gestaltet. Anhand einer Power Point-Präsentation zeigten sie außerdem die Risiken auf, welche sich für Adoptionsbewerber aus einer vertraulichen Geburt ergeben. Der Infoabend zur vertraulichen Geburt soll nun zukünftig jedes Jahr angeboten werden, insbesondere für die jährlich neu hinzukommenden Adoptionsbewerber der GA. Große Resonanz erfuhr die Einladung zum Fortbildungsabend im Herbst 2015 zum Thema „Sichere Bindung - Solides Fundament. Das Geschenk der Bindung in der (Adoptiv-) Eltern-Kind-Beziehung“. Eine Adoptiv- und Pflegemutter, von Beruf DiplomPsychologin, gestaltete den Abend informativ und unterhaltsam zugleich und berichtete anschaulich von ihren praktischen Erfahrungen in Bezug auf das Bindungsverhalten der drei Kinder in ihrer Familie. Die „Adoptivkinder-Krabbelgruppe“ kam im Berichtsjahr wieder zu regelmäßigen Treffen zusammen. Auch das Kinderturnen für Eltern mit Adoptiv- und Pflegekindern wurde fortgeführt. 73 Herkunftssuchen Für Adoptionsakten gibt es eine bundesgesetzliche Regelung im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG). Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 AdVermiG sind Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten), gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren. Im Herbst 2015 informierte das Bayerische Landesjugendamt die örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen darüber, dass der Gesetzgeber nun eine Ausdehnung der Aufbewahrungspflicht auf 100 Jahre plane und ein entsprechendes Gesetz bereits in Arbeit sei. Dies macht erneut deutlich, dass der Gesetzgeber die mögliche Herkunftssuche der betroffenen Menschen als sehr bedeutsam und unterstützungswürdig einstuft. 16 adoptierte Erwachsene bzw. deren leibliche Eltern oder Geschwister haben sich im Berichtsjahr an die Fachkraft des Stadtjugendamtes gewandt mit der Bitte, sie bei ihrer Herkunftssuche und Biographiearbeit zu unterstützen. Dies ist eine sehr hohe Anzahl. Sehr zur Enttäuschung der suchenden Personen sind nicht in jedem Fall die älteren Vermittlungsakten auffindbar. Recherchen führen dann über die Standes- und Einwohnermeldeämter zu den Gerichten und kooperierenden Jugendämtern bis hin zu speziellen Suchdiensten. Die Suche über moderne Medien und das Internet empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Personen im Ausland gesucht werden müssen. Schnittstellen zum Pflegekinderdienst Die Kooperation mit dem Pflegekinderdienst des Stadtjugendamtes gestaltete sich erneut sehr positiv: Zwei Informationsveranstaltungen zum Thema „Pflege- und Adoptivkind - was muss ich wissen?“ wurden im Rahmen des Bamberger VHS Programmes angeboten und gemeinsam durchgeführt. Adoptionsbewerber werden durch die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle im Verlauf der Eignungsüberprüfung auch über die Möglichkeit, ein Pflegekind aufzunehmen, informiert. Während der oft jahrelangen Wartezeit der Bewerber kann die Option, ein Pflegekind aufzunehmen, immer wieder in Betracht gezogen und geprüft werden. Für einige kinderlose Paare eröffnet sich so tatsächlich die Möglichkeit der Familiengründung. Für andere bleibt das Risiko der Rückführung eines Pflegekindes zur Herkunftsfamilie und der zu erwartende regelmäßige Umgang mit den leiblichen Eltern eine unkalkulierbare und „angsteinflößende“ Hürde. Auch Pflegeverhältnisse können in einen rechtlichen Adoptionsabschluss münden. So konnte erneut ein Ehepaar im Berichtsjahr Antrag auf Adoption seines Pflegekindes stellen. Die leibliche Mutter willigte notariell ein. Nicht immer beteiligen sich jedoch die leiblichen Väter, welche oft gar keinen Kontakt zu ihrem Kind haben, an dem Adoptionsverfahren in der erforderlichen Art und Weise. Verfahren werden so erheblich verzögert. Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GA) Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle gestaltete im Berichtsjahr eine Informationsbroschüre zum Thema „Adoption - Informationen für abgebende und annehmende Eltern“, welche für das Stadtjugendamt Bamberg im Herbst 2015 als Flyer in den Druck ging. Neben Informationsbroschüren zur vertraulichen Geburt wird der neue Flyer nun im Stadtgebiet Bamberg z.B. bei Kooperationspartnern, Beratungsstellen und Ärzten verteilt und bietet einen Überblick über die Arbeit der Adoptionsvermittlungsstelle als erste Anlaufstelle für alle Adoptionsfragen. Die Mitarbeiter der GA trafen sich im Berichtsjahr zu sieben Dienstbesprechungen. Durch den monatelangen krankheitsbedingten Ausfall der Kollegin des Landkreises Bamberg und schließlich deren Ausscheiden aus der GA fielen für die Kooperationspartnerinnen mannigfache Vertretungsaufgaben an. Ab 01.01.2016 wird eine neue Fachkraft den dortigen Adoptionsbereich übernehmen und das Team der GA wieder vervollständigen. 74 Die Fachkraft des Stadtjugendamtes nahm an zwei Sitzungen des nordbayerischen Arbeitskreises für das Adoptions- und Pflegekinderwesen teil. Als Sprecherin der GA war die Fachkraft außerdem zu einer Dienstbesprechung der zentralen Adoptionsstelle des Bayerischen Landesjugendamtes in München zu den Themen „Standesamtsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit Adoptionen und Kinderwunsch bei Bewerbern“, eingeladen. Die jährlich stattfindende Dienstbesprechung dient auch dem Austausch und der Vernetzung der bayerischen Adoptionsfachkräfte untereinander. Das Landesjugendamt bot daneben eine Fachtagung zum Thema „Rechtliche und fachliche Auffrischung für Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung“ an. Hier konnten aktuelle rechtliche und sozialpädagogische Fragestellungen diskutiert und neue rechtliche Entwicklungen kennengelernt werden. Statistische Zahlen 2015 Rechtlich abgeschlossene Adoptionen - davon abgeschlossene Stiefkindadoptionen - davon abgeschlossene Fremdadoptionen - davon abgeschlossene Pflegekindadoptionen - davon abgeschlossene Auslandsadoptionen 2014 2013 2 2 0 0 0 4 1 0 1 2 12 6 2 1 3 Adoptionsfreigaben Kinder in Adoptionspflege, - davon Kinder aus dem Ausland Begleitung von offenen Adoptionsformen 2 2 0 11 4 1 0 10 1 3 3 8 Suche nach leiblichen Eltern und Geschwistern 16 14 16 6 1 7 3 5 3 32 6 15 11 28 8 16 7 29 6 13 9 Beratungen von Paaren, die ein Kind adoptieren wollen, - davon Antragstellung auf Adoption eines Kindes Gemeldete Bewerberpaare in der GA - davon Stadtjugendamt Bamberg - davon Kreisjugendamt Bamberg - davon Amt für Jugend und Familie Forchheim Ilse Gladitz-Rahm, Dipl.Soz.Päd.(FH) 75 Pflegekinderdienst Der Begriff Vollzeitpflege umfasst die Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern in Familien, die durch das Jugendamt geprüft und ausgewählt wurden. Meist führen Notsituationen/ Krisen und große Erziehungsdefizite von leiblichen Eltern zur Unterbringung der Kinder in Pflegefamilien. Diese kann kurzfristig oder bis hin zur Verselbständigung sein. Die konkrete Gestaltung der Hilfeform ist dabei jeweils dem erzieherischen Bedarf und dem Wohl eines Kindes angepasst. Vollzeitpflege Im Jahr 2015 wurden 5 Kinder neu in Pflegefamilien vermittelt. Zusammen mit den bestehenden Pflegeverhältnissen wurden im Jahr 2015 insgesamt 57 Vollzeitund 7 Sonderpflegekinder durch den Pflegekinderdienst betreut. In Sonderpflegefamilien leben Kinder mit einer körperlichen, geistigen und/oder emotionalen Behinderung oder schweren Erkrankung. Bei 37 Pflegeverhältnissen besteht ein erhöhter Erziehungsund Betreuungsbedarf im emotionalen, kognitiven und sozialen Bereich. Es handelt sich dabei um 68 % der Pflegekinder der Stadt Bamberg. Sie stellen besonders hohe Anforderungen an die Pflegeeltern und fordern entsprechende Kompetenzen von diesen. Bereitschaftspflege Bereitschaftspflegeeltern haben in der Regel eine pädagogische Ausbildung oder sind besonders erfahren und qualifiziert. In diesen Pflegefamilien werden Kinder untergebracht, für die aufgrund einer akuten Krisensituation eine sofortige, sehr schnelle Unterbringung (meist innerhalb weniger Stunden) notwendig ist. Die Kinder bleiben in der Familie, bis eine geeignete Perspektive gefunden ist. Vier Kinder wurden aus akuten Krisensituationen oder im Rahmen der Inobhutnahme als geschützte Intervention in Bereitschaftspflegefamilien für eine Dauer von 3 Tagen bis hin zu mehreren Monaten untergebracht. Gerade wenn zur Klärung von Kindeswohlgefährdung Gerichtsverfahren beim Familiengericht anhängig sind und Sachverständigengutachten erstellt werden, ist mit einem länger dauernden Verbleib in der Bereitschaftspflegefamilie zu rechnen bis die Perspektive des Kindes geklärt werden kann. Zwei der Kinder wurden in ihre Herkunftsfamilien zurückgeführt. Zudem kam es zu 9 Anfragen des Allgemeinen Sozialen Dienstes für eine Bereitschaftspflegefamilie, die dann nach Überprüfung der Meldung nach § 8a SGB VIII doch nicht notwendig wurde. Weitere statistische Werte zu den Pflegeverhältnissen 2015 Die Unterschiede bei den Zahlen der Statistik des Pflegekinderdienstes und der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe ergeben sich durch die Unterschiede in der tatsächlichen Betreuungsarbeit und Finanzierung von Hilfen durch das Stadtjugendamt Bamberg und anderer Kostenträger (Haushaltsfortführung im Krankheitsfall durch die Krankenkasse, Betreuung von Kindern im Rahmen der Amtshilfe bei Zuständigkeit eines weiter entfernten Jugendamtes). Ein Vollzeitpflegekind wurde im Laufe des Jahres 2015 wieder in seine Herkunftsfamilie zurückgeführt. 76 Bei zwei Pflegeverhältnissen ging die Betreuung durch Umzug der leiblichen Eltern bzw. durch langfristigen Verbleib der Kinder an ein anderes Jugendamt über. Ein volljähriges Pflegekind blieb in seiner Pflegefamilien, da weiterhin ein erzieherischer Bedarf vorhanden war und die Entwicklung bis zur eigenständigen Lebensführung noch nicht abgeschlossen war. Ferner wurden die Pflegeverhältnisse auch durch zwei Wechsel von einer Pflegefamilie in eine stationäre Wohngruppe sowie einen Wechsel in Adoptionspflege beendet. Zwei außerhalb der Stadt Bamberg bestehende Pflegeverhältnisse sind gescheitert. Ein Fall wurde aufgrund der sachlichen Zuständigkeit an den Bezirk Oberfranken abgegeben. Aufgrund des Beratungsanspruchs nach § 37 SGB VIII ff. betreut der Pflegekinderdienst zwei Pflegestellen, für die keine Jugendhilfe nach § 33 SGB VIII mehr besteht. Die fachliche Begleitung von Umgangskontakten wurde in 14 Pflegeverhältnissen durch den Pflegekinderdienst regelmäßig durchgeführt. Dadurch wird Kindern und ihren Eltern Unterstützung und Förderung des Kontaktes auch in schwierigen oder konflikthaften Lebenssituationen geboten. Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln. Astrid Lindgren In 15 Pflegeverhältnissen, die besondere, über das normale Maß hinausgehende Anforderungen stellten, erfolgte eine kontinuierliche engmaschige Begleitung über das Jahr 2015 hinweg. 12 intensive Kriseninterventionen verhinderten jeweils den Abbruch des Pflegeverhältnisses und somit eine Heimunterbringung. Zusätzliche Aufgabenschwerpunkte 2015 Überprüfungsprozesse von Pflegeelternbewerbern Begleitung von Umgangskontakten in 14 Fällen Pflegeelternakquise und Werbung: Pressemeldungen in Zeitungen und Internet VHS Veranstaltungen Informationsveranstaltung mit der Kindertagespflege Verteilung von Flyern und Plakaten Installierung der 9. Gruppe Systemisches Coaching für Pflegeeltern Organisation von vier Themenabenden in Anlehnung an den Elternkurs „Starke Eltern starke Kinder“ Durchführung von Veranstaltungen für Pflegeeltern zur Begegnung und zum Austausch in Kooperation mit dem Verein Pfad für Kinder e.V. und dem Fachbereich Jugend und Familie im Landratsamt Bamberg (Osterwanderung, Sommerfest) Zusammenarbeit mit den angrenzenden Jugendämtern im Bereich PflegeelternFortbildungen Anleitung von Praktikantinnen Konzepterstellung zur Überprüfung von Pflegefamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlingen Teilnahme an der Pflegekinderstudie der Universität Bremen zum Thema „Posttraumatische Belastungsstörung“ 77 Übersicht Fallzahlen in der Einzelfalltätigkeit im Pflegekinderdienst Pflegekinder Stand 01.01. Zugänge Abgänge 2015 Stand 31.12. 2014 2013 2012 51 5 9 64 11 22 58 17 11 54 27 23 *47 *53 64 58 *Aufgrund von Zuständigkeitswechseln entsprechend dem § 86 Abs. 6 SGB VIII kam es zum Jahreswechsel 2014/3015 zu Veränderungen der Fallzahlen im Pflegekinderdienst Kostenfaktor 2015 Der Pflegekinderdienst des Stadtjugendamts Bamberg ermöglicht eine intensive fachliche Qualität der Arbeit, häufige Kontakte zu den Familien und die Vermeidung von Abbrüchen von Pflegeverhältnissen, die Heimunterbringungen zur Folge hätten und die damit verbundenen hohen Kosten. Bei der Kalkulation im Jahr 2015 wurde von den Durchschnittswerten Heimunterbringung monatlich 5.000,00 € Pflegefamilie monatlich 1.000,00 € ausgegangen. Bei 12 Pflegekindern erfolgte mit hohem Zeit- und Personalaufwand eine besonders dichte Begleitung der Pflegeverhältnisse, um einen Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihren Pflegefamilien zu gewährleisten. Ein Kind wurde aus der Heimerziehung in eine Pflegefamilie vermittelt. Dadurch konnte das Stadtjugendamt Bamberg im Zeitrahmen von September bis Dezember 2015 15.200,00 € einsparen. (Die Ersparnis liegt hier jährlich bei 45.600,00 €.) Im Rahmen der zwei Inobhutnahmen und Notunterbringungen in Bereitschaftspflegefamilien wurden Kosten für Unterbringungen in einer Inobhutnahmestelle verhindert und dadurch ca. 51.596,00 € Ersparnis erzielt. Insgesamt wurden dadurch im Jahr 2015 Kosten für 144 Monate Heimerziehung in Höhe von ca. 720.000,00 € vermieden, die den Kosten der Unterbringung in einer Pflegefamilie in Höhe von ca. 144.000,00 € gegenübergestellt werden können. Kostenersparnis aufgrund der intensiven Fallarbeit und der daraus resultierenden Vermeidung von Heimerziehung 800.000 600.000 400.000 200.000 0 2012 2013 2014 2015 78 Zielsetzungen für das Jahr 2016 Beratung, Begleitung und Unterstützung der Pflegeeltern Pflegeelternakquise - VHS-Vorträge - Familienmesse - Nutzung von - Werbeplattformen Fortbildungen und Seminare zur Qualifizierung der Pflegeeltern Zielsetzungen für das Jahr 2016 Überprüfung von Pflegeeltern Kooperation mit anderen Jugendämtern Begleitung von minderjährigen Flüchtlingen in Pflegefamilien Gruppe „systemisches Coaching“ Kontaktvermittlung zu Fachstellen Biographiearbeit mit Pflegekindern Präventive und akute Krisenintervention Installation einer Fachbibliothek für Pflegeeltern und – kindern Margitta Schorn-Neuberth und Claudia Haßler 79 Jugendgerichtshilfe Seit 1986 führt das Stadtjugendamt Bamberg die Jugendgerichtshilfe (JGH), bzw. nach neuerem Sprachgebrauch "Jugendhilfe im Strafverfahren" (JuHiS), als Spezialdienst. Im Berichtsjahr 2015 ist bei einer Gesamtzahl von 394 anhängigen Jugendstrafverfahren zum Vorjahr ein 10%iger Anstieg zu verzeichnen, der sich (erleichternderweise) in Verfahrenseinstellungen widerspiegelt. Gewichtigere, zur jugendrichterlichen Entscheidung anstehende Verfahren hingegen, verharren, wie schon in 2014, praktisch auf Vorjahresniveau. Vom Ergebnis polizeilicher Ermittlungen gegen tatverdächtige (strafunmündige) Kinder und Jugendliche wurde das Jugendamt durch die Polizei im Umfang nachstehender Übersicht informiert: Anzeigen Kinder (strafunmündig) Jugendliche/Heranwachsende Gesamt 2015 2014 70 367 437 2013 54 269 323 2012 70 239 309 108 241 349 Diesen Hinweisen geht der Allgemeine Sozialdienst (ASD) des Stadtjugendamtes bei allen Kindern sowie bei den aus Betreuungen bekannten Jugendlichen umgehend nach, um eventuellen erzieherischen Hilfebedarf ermitteln und ggf. mit geeigneten Angeboten der Jugendhilfe reagieren zu können. Bei Jugendlichen, die dem ASD nicht vorbekannt bekannt sind, wird die JGH initiativ. Die Gesamtzahl der Jugendgerichtsfälle betrug: Anhängige Verfahren Staatsanwaltschaftliche Einstellungen Zur jugendrichterlichen Entscheidung anstehende Verfahren Davon gegen a) Jugendliche: Männlich Weiblich Deutsch Ausländer b) Heranwachsende: Männlich Weiblich Deutsch Ausländer 2015 2014 2013 2012 394 358 313 393 136 98 53 96 258 260 260 297 126 132 102 30 115 17 128 107 21 108 20 148 116 32 127 21 112 86 26 94 18 162 134 28 154 8 135 102 33 116 19 96 30 97 29 132 108 24 89 43 Blieb der Ausländeranteil bei den Jugendlichen in den Jahren 2014 (knapp 13 %) und 2013 (14 %) nahezu konstant, legte er in 2015 mit 23 % signifikant zu. Gleiches gilt für die Altersgruppe ausländischer Heranwachsender, die von gerundet 16 % in den beiden Vorjahren auf nunmehr 32,5 % angewachsen ist. 80 Hauptverhandlungstermine waren wahrzunehmen: Vor Für Jugendgericht Jugendschöffengericht Jugendkammer Gesamt Jugendliche 2015 83 11 1 Heranwachsende Gesamt 2014 2013 2015 2014 2013 97 90 51 48 48 15 19 24 24 34 6 0 1 2 9 95 118 109 76 74 2015 2014 2013 134 145 138 35 39 53 2 8 9 91 171 192 200 Von der Gesamtzahl der jugendgerichtlich gewürdigten Straftaten wurden rund 10 % (VJ 12 %) unter Alkoholeinfluss begangen, wobei zu differenzieren ist, dass reine, d.h. tatbestandliche Alkoholstraftaten (wie Trunkenheit im Verkehr oder strafbarer Vollrausch) mit "nur" 2,3 % (VJ 1,15 %) zu Buche schlugen. In jedem 10. Fall (VJ rund jeder 8. Fall), heißt das, war Alkohol als ein zwar strafloser, aber häufig gewichtiger Begleitumstand mit im Spiel. Um die Rolle des Alkohols als einem Schrittmacher für Straftaten aufzugreifen, wurde in den jugendrichterlichen Weisungskatalog seit 2010 eine Teilnahme am sog. Risikocheck im Rahmen des Projektes HaLT mitaufgenommen, die im Berichtsjahr – vorjahresgleich - 12 mal verhängt wurde. (Suchtberatungen demgegenüber in 3 Fällen. VJ = 4 Fälle.) Eine seit 2013 anfängliche Wiederbelebung des Verkehrsunterrichtes Fallaufkommens seit 2015 nicht mehr fortgeführt. (Zuletzt nur ein Fall in 2014.) wird mangels Anhängige Verfahren: 2015 Gesamtzahl Abschluss durch -Strafbefehle -Urteile, (inkl. 5x Freispruch, wie VJ) -Einstellungen -Ermittlungen, Auflagenbetreuungen u.ä. -Zuständigkeitswechsel,_Abgaben, unbekannte Verfahrensausgänge … -Übernahme ins Folgejahr 2014 2013 2012 394 358 313 393 39 115 190 20 136 158 14 142 111 18 151 177 2 4 5 1 17 6 14 15 31 34 27 31 Aus jugendgerichtlichen Verurteilungen hatten 8 (VJ 18) Jugendliche/Heranwachsende beim Verein für Jugendhilfe e.V. an sozialen Trainingskursen teilzunehmen; 5 (VJ 7) Jugendliche/Heranwachsende wurden, gleichermaßen durchgeführt vom VfJ, der Sonderform eines Anti-Aggressivitäts-Trainings (AGT) zugewiesen. 6 (VJ 13) Betroffenen widmete sich der Verein übergreifend durch eine Betreuungsweisung sowie in 1 Fall (ausschnitthafter) in Form einer Gesprächsweisung (VJ 3). Dem Novum einer sog. Leseweisung wurde 1 Teilnehmer zugewiesen (VJ 2). Ziel letzterer Weisung ist, in Anlehnung an Marie von Ebner-Eschenbach, durch das gemeinsame Lesen und Besprechen eines thematisch geeigneten Buches "…den Geist hinterrücks zum eigenen Denken zu verleiten". Überdies verdient die Kompetenzagentur der GfI der Hervorhebung, indem sie sich Jugendlichen und Heranwachsenden in Fragen deren Berufsfindung bzw. erwerblichen (Re-)Integration – vorjahresgleich - in weisungsgemäß 10 Fällen betreuend angenommen hat. 81 Mit der Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichsverfahrens (TOA) wurde der Jugendhilfe e.V. für Täter aus dem Stadtgebiet Bamberg durch die Staatsanwaltschaft in 6 Fällen beauftragt. (8 im VJ, 10 in 2013 sowie in keinem einzigen Fall in 2012 und 2011). Nachdem jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern polizeilich bereits durch das JUITKonzept eine erhöhte Aufmerksamkeit zuteil wird, bedeutet die Umsetzung eines beschleunigten vereinfachten Jugendverfahrens seit Mitte 2010 eine weitere Straffung in der Bekämpfung aufkeimender oder sich zu verfestigen drohender delinquenter Anfangskarrieren. Durch eine Straffung und Priorisierung von Bearbeitungsprozessen verfolgt das Beschleunigungsgebot im Fall einfacher bis mittelgradiger Delinquenz durch ein Zusammenwirken aller an der Strafverfolgung Beteiligter (Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Jugendgericht) das Ziel, die Tat eines jugendlichen Rechtsbrechers nicht länger als 4 Wochen ungesühnt zu lassen. An diesem Verfahrensmodell war die JGH des Stadtjugendamtes in 2015 16 mal beteiligt (VJ 18 mal). Soweit Angehörige dieser Altersgruppe, der Tat oder ihrer Persönlichkeit nach, das Gepräge eines noch unter 18-Jährigen, d.h. Jugendlichen, schon ersten Eindrücken nach aufweisen, gilt, weil somit die Anwendung des Jugendstrafrechtes in Betracht kommen kann, das Beschleunigungskonzept seit Herbst 2011 analog auch im Fall Heranwachsender. In Form "runder Tische" beschäftigte in 2015 auf Einladung der Staatsanwaltschaft Bamberg das Thema „Pädagogisch sinnvolle Maßnahmen für straffällige Jugendliche/ Heranwachsende mit fehlenden Kenntnissen der deutschen Sprache aus dem Kreis der Asylsuchenden" sowie auf Einladung der Staatl. Berufsschule III ein gemeinschaftliches Nachdenken über "Hilfen für Schüler in besonderen Lebenslagen", u.a. zum Problem des Schulabsentismus. Letztere Abweichung betreffend wurde in 2015 als „Hilfe zur Lebensführung“ (§ 10 JGG) in vier Fällen jugendgerichtlich eine sog. Schulweisung erprobt, durch die sich im Rahmen einer Strafvollstreckung Unregelmäßigkeiten im Schulbesuch schneller aufgreifen lassen als im OWi-Verfahren. 2015 Soziale Trainingskurse des Vereins für Jugendhilfe Anti-Gewalt-Kurse des VfJ Betreuungs-,_Gesprächs-_und Leseweisungen davon Verein für Jugendhilfe Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren durch den Verein für Jugendhilfe Arbeitsauflagen Arbeitsstunden 2014 2013 2012 8 18 10 13 5 18 7 27 3 24 7 26 8 18 16 14 6 8 10 0 228 5.326 182 5.400 194 5.450 222 5.919 228 Jugendlichen und Heranwachsenden wurden gerichtlich insgesamt 5.326 Arbeitsstunden auferlegt, wobei der Auflagenvollzug der JGH obliegt. Die Abwicklung und Einteilung der Arbeitsstunden wird seit 2002 in Zusammenarbeit mit „Lifeline“ ("Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene" des Don Bosco Jugendwerkes bzw. des Canisiusheimes Bamberg) durchgeführt. Sven Hartmann, Horst Kinner Dipl.Soz.Päd. (FH) 82 Präventionsstelle – vorbeugende Wohnungshilfen Allgemein: Der Deutsche Städtetag hat im Jahr 2015 ebenso wie in den Vorjahren die Themen „bezahlbarer Wohnraum“ und „Wohnungsnot“ zum Schwerpunkt erhoben und den steigenden Mieten den Kampf angesagt. „Wir brauchen Mittel um die Wohnungsnot zu lindern. Vor allem in Universitätsstädten und Ballungsräumen drängt die Wohnungsnot immer mehr. Bezahlbare Wohnungen sind seit langem Mangelware, die Wartelisten sind lang. Der Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern bringt zusätzlichen Druck auf den Wohnungsmarkt. Der Ausbau des Angebotes an preiswerten Wohnraum ist unerlässlich für das Miteinander in der Stadtgesellschaft“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages Oberbürgermeister Ulrich Maly, Nürnberg Zudem steigen in attraktiven Gegenden und Städten die Wohnkosten nach wie vor weiterhin überdurchschnittlich an und mit ihnen der Finanzierungsanteil, den Haushalte von ihrem Einkommen für die Miete aufbringen müssen. Aufgrund dieser allseits angespannten Verhältnisse weisen sowohl die Empfehlungen des Deutschen Städtetages, wie auch des Deutschen Vereines auf die Wichtigkeit und den notwendigen Ausbau einer zielgerichteten Präventionsarbeit als einen wichtigen Baustein zur Verhinderung von Obdachlosigkeit in den Kommunen hin. Prävention trägt dazu bei, bestehende Wohnverhältnisse zu sichern, die Handlungsfähigkeit von Menschen in Wohnungsnotfällen zu stärken und soziale und wirtschaftliche Folgekosten, die der Verlust von Wohnraum unweigerlich nach sich zieht, im Vorfeld zu vermeiden. Aktuelle Situation in Bamberg: Die Stadtverwaltung Bamberg hat das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ ganz oben auf die politische Agenda gesetzt. Weiterhin verfolgen Wohlfahrtsverbände, der Familienbeirat und außerstädtische Institutionen und Organisationen dieses Thema mit höchster Aufmerksamkeit. Die Stadt Bamberg versucht mit unterschiedlichen Instrumentarien den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt gerecht zu werden, denn nach wie vor steigert die Attraktivität der Stadt die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Mietpreisbremse: Im September hat die Stadt Bamberg den Antrag zur Aufnahme in die Gebietskulisse der Wohnungsgebietsverordnung beim Bayerischen Justizministerium gestellt. Seit November 2015 zählt Bamberg zu den 137 von mehr als 2000 bayerischen Gemeinden für die die Mietpreisbremse gilt. In Gegenden mit Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei einer Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neben der Mietpreisbremse gilt auch eine strengere Obergrenze für Mieterhöhungen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 15 Prozent erhöht werden statt der sonst üblichen 20 Prozent. Diese Mieterschutzverordnung soll grundsätzlich bis Juli 2020 gelten, kann aber auch innerhalb dieser Zeit entsprechend der dynamischen Entwicklung am Wohnungsmarkt verändert werden. Zudem wurde die Einstufung der Bamberger Wohnungssituation als nicht problematischer Wohnungsmarkt verändert. Bamberg wurde in die Liste der Gemeinden mit geltender Mietpreisbremse aufgenommen. Bislang hatte man auf positive Zukunftsperspektiven und Entspannung des Wohnungsmarktes durch die Konversion gehofft. Die städtischen Pläne, weite Teile des Konversionsgeländes zeitnah zu erwerben, müssen hinter den aktuellen Entwicklungen auf dem Konversionsgelände zurückstehen, wie die geplante Ansiedlung der Bundespolizei und die Erweiterung der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung für Flüchtlinge aus den Balkanstaaten zeigt. Ankauf von Wohnungen auf dem Konversionsgelände durch die Stadtbau GmbH Aufgrund intensiver Bemühungen und Verhandlungen durch die Stadt konnte die „Pines Housing Aera“ auf dem Konversionsgelände durch die Stadtbau käuflich erworben werden. Hiervon werden seit Januar 2016 39 Wohnungen von ungefähr 100 Wohnungen speziell für kinderreiche Familien vermietet. Die anderen Wohnungen werden nach erfolgter Renovierung für den Wohnungsmarkt freigegeben. 83 Bamberger Mietspiegel: Ein weiteres Instrument zur Regulierung der Mietpreise ist der Bamberger Mietspiegel der nun fortgeschrieben wurde und seit 01.01.2016 gültig ist: Erschließung von Neubaugebieten: Mit Nachdruck wird sowohl die weitere Erschließung von größeren Neubaugebieten, z.B. wie Glaskontor und Megalith-Gelände angegangen, als auch die Schließung von Baulücken und die Nutzung von Brachflächen auf innerstädtischem Gebiet. Bayerischer Wohnungspakt: Im Moment erfolgt über den Stadtrat die Auseinandersetzung mit dem bayerischen Wohnungspakt, der auch in Bamberg neue Anreize für Baumaßnahmen geben könnte. Das bayerische Kabinett hat mit dem Wohnungspakt Bayern ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen Wohnraum beschlossen. Das Paket dient der Verbesserung der Wohnraumversorgung in Bayern und bildet einen wichtigen Teil des bayerischen Sonderprogramms zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. „Bis 2019 sollen im Rahmen unseres Wohnungspaketes Bayern 26.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen“, gab Minister Herrmann als Zielmarke aus. Vermieterbestätigung Seit dem 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Dabei geht es unter anderem auch um das Thema "Vermieterbescheinigung". Das Bundesmeldegesetz verpflichtet gem. § 19 Abs. 1 BMG den Vermieter ab dem 01. November 2015 beim Einzug oder Auszug seines Mieters aus der Wohnung dieses schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. 84 Die Bestätigung erfolgt dadurch, dass der Vermieter seinem Mieter eine Vermieterbescheinigung – auch Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbestätigung genannt – aushändigt. Diese Regelung kann für die Arbeit der Fachstelle Auswirkungen haben. Es gibt bei dem betreuten Personenkreis eine nicht kleine Gruppe von Mietern, die ohne Genehmigung des Vermieters bei einem Bekannten oder Verwandten untergeschlupft sind. In der Fachsprache wird dieser Personenkreis ohne Mietvertrag als „verdeckt obdachlos“ bezeichnet. Nun können sich die Betroffenen ohne Bestätigung des Vermieters nicht mehr bei dieser Wohnadresse anmelden und haben somit Schwierigkeiten bei der Antragstellung auf Sozialleistungen. Wohnungsnotfall Wer sich mit dem Thema “Wohnen“ befasst, stellt schnell fest, dass eine Definition verschiedener Begriffe notwendig ist. „Wohnungsnot“ umschreibt die Tatsache, dass Personen nicht über dauerhaften und angemessenen Wohnraum verfügen. „Wohnungsnotfälle“ sind Personen oder Haushalte, die akut von Wohnungslosigkeit betroffen sind, unmittelbar davon bedroht sind oder als ehemals Wohnungslose auf Unterstützung zur Vermeidung erneuter Wohnungslosigkeit angewiesen sind. Eine zusätzliche Bevölkerungsgruppe drängt auf den Wohnungsmarkt: Anerkannte Asylbewerber suchen Wohnungen am regulären Wohnungsmarkt. Die Präventionsarbeit als Wohnungsnotfallhilfe umfasst alle Maßnahmen, die zur Sicherung einer bestehenden Wohnung, zur Versorgung mit dauerhaftem und angemessenem Normalwohnraum sowie zur Überwindung von unzumutbaren Wohnverhältnissen beitragen. Die Wohnungsnotfallhilfe umfasst begrifflich sowohl einzelfallbezogene als auch strukturelle Regelungen, materielle und immaterielle Hilfen einschließlich sozialer Beratung. Das Hilfesystem der Präventionsstelle lässt sich demgemäß als „Hilfe gegen soziale Ausgrenzung mit dem Schwerpunkt auf Wohnungsnotfälle“ angemessen beschreiben. Beratungsarbeit Betroffener Personenkreis Die individuelle Situation der Betroffenen ist häufig durch schwierige Lebensverhältnisse gekennzeichnet. Dieser Personenkreis ist auf Beratung von außen angewiesen, um den Wohnraum erhalten oder neuen Wohnraum beziehen zu können. Es sind nicht mehr nur sozial schwache Familien, die von Wohnungsnot betroffen sind. Zunehmend betrifft Wohnungsnot auch immer mehr Familien mit mittleren Einkommen, die mit den steigenden Wohnkosten nicht mithalten können. Der Schwerpunkt der Wohnungsknappheit bleibt jedoch bei den Familien, die nicht in der Lage sind, ihre Wohnungsnot aus eigener Kraft zu beseitigen. Die Präventionsstelle dient als Anlaufstelle und leistet hier die notwendige Unterstützung. Meist haben die betroffenen Mieter angesichts der Vielschichtigkeit ihrer Probleme bereits resigniert und arbeiten selbst nicht mehr aktiv an der Lösung ihrer Konfliktsituation. Die Fachkräfte bauen Vertrauen auf und motivieren zur Mitarbeit. Oftmals sind auch Hausbesuche notwendig, um durch direkten Kontakt den Klienten zu motivieren. Bevor die Mietangelegenheit geregelt werden kann, ist immer eine fundierte soziale Anamnese von Nöten. Dadurch können die Maßnahmen zur Unterstützung umfassend und individuell an die jeweilige individuelle Notfallsituation angepasst werden. Grundsätzlich ist die Beratung erfolgversprechend und effektiver, wenn die Betroffenen im Familien- und Freundeskreis Rückhalt finden und gut in ihrem Sozialraum vernetzt sind. Die Präventionsstelle erachtet daher die Ressourcen der Kunden als wichtige Bausteine für eine erfolgversprechende Arbeit. Im Berichtsjahr 2015 wurden von den Fachkräften 417 Eingänge statistisch erfasst. Ratsuchende wurden von den Fachkräften sowohl bei Kündigungen, Räumungsklagen und Räumungsterminen, als auch bei der Wohnungssuche begleitet und unterstützt (siehe folgende Tabelle). In allen Fällen ist schnelles Handeln von Nöten: 85 Verhandlungen mit der Vermieterseite Sicherstellung der laufenden Mietzahlung Schuldenregelung Ziel der Beratung ist der Erhalt der Wohnung bzw. die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Im Berichtsjahr kam es bei den Fällen, die von der Präventionsstelle betreut wurden, wieder nur zu drei Einweisungen in die städtische Notunterkunft. Energiesparberatungen In Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt Bamberg vermittelt die Präventionsstelle seit einigen Jahren kostenlose Energiesparberatungen für einzelne Haushalte. Diese wurden im Berichtsjahr von Kunden der Präventionsstelle gerne wieder in Anspruch genommen. Zugangsvoraussetzungen sind hierbei z.B. hohe Nachzahlungen bei Jahresschluss-abrechnungen der Stadtwerke oder unverhältnismäßig hohe monatliche Abschläge von Mietern. Die Gründe für einen hohen Energieverbrauch können in den baulichen Gegebenheiten einer Wohnung, im Verbraucherverhalten oder in der Verwendung von Altgeräten im Haushalt, den sogenannten „Energiefressern“, liegen. Das Angebot umfasst eine genaue Untersuchung des Energieverbrauches durch einen zertifizierten Energieberater im Rahmen eines Hausbesuches sowie die Bewertung des Verbrauches anhand der Jahresschlussrechnungen aus den vergangenen drei Kalenderjahren. Nach der Feststellung der energetischen Schwachstellen wird sodann ein schriftlicher Energiebericht erstellt, welcher praktikable Lösungsansätze zur Energieeinsparung enthält und bei einem gemeinsamen Abschlusstermin miteinander besprochen wird. Kooperationspartner Die Präventionsstelle ist Schnitt- und Koordinationsstelle für alle Hilfsangebote auf die der Mietschuldner in der Stadt Bamberg zurückgreifen kann. Alle Räumungsklagen, Räumungstermine oder teilweise bereits Kündigungen gehen bei der Präventionsstelle ein. Die Betroffenen erhalten ein zeitnahes Beratungsangebot und werden von hier aus in enger Absprache mit Vermietern, Wohnungsbaugesellschaften oder in Kooperation mit dem Jobcenter und anderen Beratungsstellen unterstützt. Dabei wird großer Wert auf ein breites Netzwerk sowie auf ein funktionierendes Miteinander der Kooperationspartner gelegt. Beispielhaft sei hier die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kollegen/-innen der „Allgemeinen sozialen Beratungsstelle“ der Caritas, der Schuldnerberatungsstellen sowie des Projektes „Menschen in Not“, der Arbeiterwohlfahrt, Sozialdienst katholischer Frauen und dem Amt für Soziale Angelegenheiten genannt. Auch die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften und das Jobcenter Bamberg zeigten sich sehr kooperativ und ermöglichten in vielen Fällen eine positive Lösung für die Mieter. Seniorenmanagement Besondere Erwähnung soll die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen der Abteilung Seniorenmanagement finden. Es gab im Berichtsjahr einige diffizile Wohnungsnotfälle von älteren Bürgerinnen und Bürgern, die durch eine gute Netzwerkarbeit und Aufgabenteilung betreut wurden und dadurch auch weiterhin in ihrer Wohnung verbleiben konnten. Interkommunale Vernetzung Die Mitarbeiterinnen der Präventionsstelle nahmen an der Praxistagung der Wohnungshilfe Nordbayern mit dem Thema: „Prävention vor Wohnungslosigkeit in Bayern“ teil. Neben dem fachlichen Austausch und der Weiterbildung nutzten die Teilnehmerinnen auch die Gelegenheit zur weiteren Vernetzung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe anderer Kommunen sowie Vertreterinnen und Vertretern von Wohlfahrtsverbänden. Der von der Bamberger Präventionsstelle initiierte Arbeitskreis „Kommunale Präventionsstellen im nordbayerischen Raum“ tagte im Frühjahr und Herbst. Am fachlichen Austausch nahmen Vertreter 86 folgender Städte teil: Aschaffenburg, Bayreuth, Erlangen, Nürnberg, Fürth, Schweinfurt und Würzburg. Begleitende Unterstützung erfährt der Arbeitskreis durch den Koordinator der Wohnungslosenhilfe Nordbayern. Alle Teilnehmer des Arbeitskreises empfinden diesen Informations- und Erfahrungsaustausch als sehr wichtig und impulsgebend für ihre Arbeit vor Ort. Das beherrschende Thema in den Arbeitskreisen und Fachtagungen zur Wohnungsnot ist die Flüchtlingsthematik. Hierbei wird immer auf die dringend gebotene Notwendigkeit hingewiesen, darauf zu achten, dass die Bedürfnisse der Flüchtlinge nicht gegen die Bedürfnisse der obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen oder umgekehrt ausgespielt werden. Ein sensibler Umgang mit dieser Thematik ist somit von allen beteiligten Stellen gefordert. Allgemeine statistische Daten: 2015 417 184 2014 366 171 2013 384 122 2012 400 105 101 97 90 118 56 76 44 54 50 122 65 112 a) Einstellung der Vollstreckung 29 23 24 35 b) Zwangsräumung ohne Einweisung 24 18 23 25 3 3 3 5 Eingänge insgesamt a) Kündigungen b) Räumungsklagen c) Räumungstermine d) Beratung von Wohnungssuchenden Bei den Räumungsterminen kam es zur c) Einweisung in die Obdachlosenunterkünfte 450 400 Eingänge insgesamt 350 300 a) Kündigungen 250 b) Räumungsklagen 200 c) Räumungstermine 150 100 d) Beratung von Wohnungssuchenden 50 0 2015 2014 2013 2012 87 2011 50 45 40 35 Einstellung der Vollstreckung 30 25 Zwangsräumung ohne Einweisung 20 Einweisung Obdachlosenunterkünfte 15 10 5 0 2015 2014 2013 2012 2011 Heike Hildenbrand und Ilse Gladitz-Rahm 88 Betreuungsstelle 1. Allgemeine Entwicklung Die quantitative Entwicklung bei den Betreuungszahlen erfährt in 2014/15 bundesweit zum zweiten Mal nach Inkrafttreten des Betreuungsrechts im Jahr 1992 einen geringfügigen Rückgang. Zum 31.12.2014* gibt es in Deutschland für 1.306.589 (1.310.629) Bürgerinnen und Bürger eine Betreuung. Dies sind 4.040 Betreuungen weniger als im Vorjahr. Für 1,61 % der Bevölkerung ist damit eine Betreuung errichtet. In Bayern besteht zum 31.12.2014 für 185.595 (187.523) Personen eine Betreuung, das sind 1,48 % (1,49 %) der Bevölkerung, 1.928 weniger als im Vorjahr. In Bamberg ist zum 31.12.2015 für 1227 (1.234) Bürgerinnen und Bürger eine Betreuung errichtet. Dies stellt gegenüber 2014 (wie auch gegenüber 2013) praktisch einen Stillstand dar. In Bamberg besteht damit für 1,67 % (1,73 %) der Bevölkerung eine Betreuung. Der geringere prozentuale Bevölkerungsanteil ergibt sich aus der wachsenden Einwohnerzahl Bambergs. Die Stadt Bamberg liegt nach wie vor über dem bayerischen und bundesdeutschen Durchschnitt. (In Klammern die Zahlen des Vorjahres) Betreuungszahlen Bundesgebiet/Bayern/Bamberg 2011–2014/15* Bamberg Bayern Bundesgebiet 73.463 1.227 16,69 * * * * * * 71.465 1.234 17,27 12.691.568 185.595 14,78 81.197.537 1.306.589 16,14 Einwohner (Stand 31.12.2012) Betreuungen Betreuungen je 1000 Einw. 31.12.2012 70.863 1.229 17,34 12.604.244 187.523 14,88 80.767.463 1.310.629 16,23 Einwohner (31.12.2011) Betreuungen Betreuungen je 1000 Einw. 31.12.2011 Einwohner Betreuungen Betreuungen je 1000 Einw. 70.084 1.200 17,12 12.519.571 189.695 15,15 80.523.746 1.325.013 16,45 70.040 1.215 17,35 12.595.891 189.027 15,01 81.843.743 1.319.361 16,12 31.12.2015 Einwohner Betreuungen Betreuungen je 1.000 Einw. 31.12.2014 Einwohner Betreuungen Betreuungen je 1.000 Einw. 31.12.2013 *Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresberichts liegen Zahlen für Bayern und das Bundesgebiet für das Jahr 2015 noch nicht vor. 89 2. Zur Betreuungsstelle Die Betreuungsstelle wurde auch in 2015 lebhaft von den Bürgerinnen und Bürgern frequentiert. Es wird um Unterstützung bei der Betreuungsführung, wie auch bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Bevollmächtigte nachgesucht. Die Beratung bei der Anregung von Betreuungen und der Errichtung von Vorsorgevollmachten nimmt viel Raum ein. Häufig wird zusammen mit einer Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung errichtet. In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, ob man lebensverlängernde Maßnahmen, wie z.B. eine künstliche Ernährung in Anspruch nehmen möchte, wenn man sich selbst nicht mehr mitteilen kann. BürgerInnen die sich bezüglich Patientenverfügung beraten lassen wollen, werden an den Hospizverein Bamberg weiterverwiesen, da dies nicht zum Aufgabenbereich der Betreuungsstelle gehört. Vom Hospizverein wird durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen seit Jahren wertvolle Beratungsarbeit geleistet. Die Beratungstätigkeit und die Betreuungsgerichtshilfen (Sachverhalts-ermittlungen) stellen die Hauptbetätigungsfelder der MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle dar. 3. Die Arbeit der Betreuungsstelle in Zahlen: Betreuungsgerichtshilfen 2015 2014 2013 2012 2011 Gutachterliche Äußerung/Sachaufklärung Vollzugshilfe bei Unterbringungen Beglaubigung von Vorsorgevollmachten Beratung und Unterstützung von Betreuer/-innen und Bürger/-innen (insb. auch zu Vorsorgevollmachten) 437 6 29 399 7 15 299 9 6 241 3 6 232 11 6 547 519 508 508 421 Stand am 01.01.2015 Zugänge Abgänge 8 0 2 8 0 0 8 0 0 10 0 2 9 1 0 Stand am 31.12.2015 6 8 8 8 10 Behördenbetreuungen 4. Öffentlichkeitsarbeit Zusammen mit den Betreuungsvereinen wurde mittels Infoständen in der Fußgängerzone für die Übernahme von ehrenamtlich geführten Betreuungen, für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geworben. Daneben wird versucht über diesen Weg ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen. 5. Gremienarbeit Die Betreuungsstelle ist in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen, im Unterausschuss Arbeitsgemeinschaft (bestehend aus Betreuungsstellen Stadt und Landkreis sowie Betreuungsvereine), wie auch im Sozialpsychiatrischen Arbeitskreis und in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft vertreten. 2015 oblag der Betreuungsstelle der Stadt Bamberg die Geschäftsführung. 6. Professionelle Betreuer und Betreuerinnen Das Feld der Berufsbetreuer/-innen ist im Großen und Ganzen stabil. Es sind 25 (+1) Berufsbetreuer für den Amtsbezirk Bamberg tätig, somit ist eine ausreichende Kapazität von 90 Berufsbetreuern gegeben. Neue Bewerbungen müssen deshalb bis auf weiteres abschlägig beschieden werden. 7. Betreuungsvereine Im Bereich der Betreuungsstelle von Stadt und Landkreis sind fünf Betreuungsvereine mit 18 (+1) Vereinsbetreuern und Vereinsbetreuerinnen tätig. Eine Aufstockung des Personals der Betreuungsvereine ist zur Zeit nicht erforderlich. Die Stadt Bamberg fördert die Betreuungsvereine nach wie vor in Höhe von 74.000 €. 8. Statistische Zahlen zum Bereich Betreuung Geschlechts- und Altersverteilung für die am 31.12.2015 in Bamberg bestehenden Betreuungen: Altersgruppe weiblich männlich 2 59 11 559 63 17 102 12 619 109 37 128 81 71 26 4 654 0 bis 17 Jahre 18 bis 29 Jahre 30 bis 39 Jahre 40 bis 49 Jahre 50 bis 59 Jahre 60 bis 69 Jahre 70 bis 79 Jahre 80 bis 89 Jahre 90 bis 99 Jahre Über 100 Jahre Summe: Summe 0 19 62 16 71 20 88 16 119 22 79 25 75 27 60 6 19 0 573 2 30 121 25 126 37 151 28 221 31 140 62 184 108 188 90 32 4 1.227 Prozent 8,5% 7,1% 10,5% 7,9% 8,8% 17,6% 30,6% 9,1% 0,2 9,9 10,4 12,3 18,0 11,4 15,0 15,2 7,3 0,3 100,0 140 120 100 80 60 weiblich 40 männlich 20 91 Über 100 Jahre 90 bis 99 Jahre 80 bis 89 Jahre 70 bis 79 Jahre 60 bis 69 Jahre 50 bis 59 Jahre 40 bis 49 Jahre 30 bis 39 Jahre 18 bis 29 Jahre o bis 17 Jahre 0 Voraussetzungen für die am 31.12.2015 in Bamberg bestehenden Betreuungen: weiblich Altersabbau Geistige Behinderung Körperliche Behinderung Organische Erkrankung/HOPS* Psychische Erkrankung/ seelische Behinderung. Suchtkrankheit Summe: männlich Summe Prozent 193 144 15 71 76 143 8 106 269 287 23 177 21,8 23,4 1,9 14,4 208 179 387 31,7 23 654 61 573 84 1.227 6,8 100,0 *hirnorganisches Psychosyndrom (z.B. Zustand nach Schlaganfällen, Reanimation) 1227 laufende Betreuungsfälle am 31.12.2015 250 200 150 100 Suchtkrankheit Psychische Erkrankung/ seelische Behinderung Organische Erkrankung/HOPS* männlich Körperliche Behinderung 0 Geistige Behinderung weiblich Altersabbau 50 Art der Betreuung für die zum 31.12.2015 in Bamberg bestehenden Betreuungen: Betreuungsart Berufsbetreuer Betreuer verwandt (ehrenamtlich) Betreuungsbehörde Ehrenamtliche Betreuer sozial engagiert Ehrenamtliche Betreuer aus soz. Umfeld Vereinsbetreuer Summe: Anzahl 18,6% Prozent 291 712 6 88 12 329 1.438* *Der Unterschied zu der Anzahl der Betreuungen ergibt sich durch den Umstand, dass einige Betreute zwei Betreuer haben. 92 20,3 49,5 0,4 6,1 0,8 22,9 100,0 1438 laufende Betreuungsbeziehungen bei 1227 Betreuungsfällen am Stichtag 31.12.2015 Prozent 49,5 40,00 22,9 20,3 6,1 Ehrenamtliche Betreuer sozial engagiert Betreuungsbehörde Betreuer verwandt (ehrenamtlich) 0,00 Berufsbetreuer 0,4 0,8 Ehrenamtliche Betreuer aus soz. Umfeld 20,00 Vereinsbetreuer 60,00 Am 01.07.2014 ist die 4. Reform des Betreuungsrechts „Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die obligatorische Anhörung der Betreuungsbehörde bei Errichtung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts (§ 279 Abs. 2 FamFG). Gegenüber 2013, also dem Jahr vor Inkrafttreten der Gesetzesreform, hat sich 2015 bei den Sachverhaltsermittlungen durch das neue Gesetz eine Steigerung von 46 % ergeben (437 zu 299). Das neue Gesetz verpflichtet die Betreuungsstellen mit dem Ziel der Vermeidung von Betreuungen zur Beratung und Vermittlung von Hilfen (§ 4 Betreuungsbehördengesetz). So wurde in 2015 bei 80 Betreuungsverfahren keine Betreuung errichtet, weil von den MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle entweder Hilfen zur Behebung der Problemlagen vermittelt werden konnten oder das Vorhandensein von Vorsorgevollmachten (welche in Vergessenheit geraten war) festgestellt wurde. War bei den betroffenen Personen noch Geschäftsfähigkeit gegeben und hilfsbereite Angehörige vorhanden, konnte eine Vollmacht errichtet werden, welche damit die Errichtung einer Betreuung entbehrlich machte. Von der Möglichkeit Vollmachten bei der Betreuungsstelle beglaubigen zu lassen, wurde vermehrt Gebrauch gemacht. Mit der Einrichtung der ambulanten Altenbetreuung des Senioren- und Generationenmanagements der Stadt Bamberg wurde ein wichtiger Schritt getan, die gravierende Lücke in der Betreuung und Unterstützung älterer Bürgerinnen und Bürger zu verringern. Durch die sehr kooperative Zusammenarbeit zwischen Betreuungsstelle und der ambulanten Seniorenbetreuung des Senioren– und Generationenmanagements der Stadt Bamberg konnte die Betreuungsstelle dem neuen Auftrag der Gesetzesreform Hilfen zu vermitteln, verstärkt nachkommen. Durch Vernetzungskontakte konnte die Zusammenarbeit mit weiteren Stellen der sozialen Infrastruktur, wie z.B. der Fachberatungsstelle für pflegende Angehörige oder der „Idee“ (Ökumenische Arbeitslosenberatung), intensiviert werden. Die hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg profitieren davon in der Form, dass eine Betreuung nicht, bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden muss. Ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist damit nicht oder erst später notwendig. Eine finanzielle Belastung von Bürgerinnen und Bürger durch die Kosten des Betreuungsverfahrens und ggf. einer Vergütung des Berufsbetreuers erfolgt nicht oder in einem geringeren Umfang. Leonhard Weingärtner, Sachgebietsleiter Betreuungsstelle 93 Jugendarbeit Die Jugendarbeit umfasst ein breites Spektrum von Bildungs- und Freizeitangeboten verschiedenster Art für junge Menschen. Sie bietet sich als ein vielgestaltiges Lern- und Erfahrungsfeld an, in Gemeinschaft mit gleichaltrigen selbständig, mitbestimmend und mitgestaltend tätig zu werden. Im gemeinsamen Tun und Erleben werden grundlegende Werte und Normen des menschlichen Zusammenlebens erfahrbar. Somit erweist sich die Jugendarbeit als ein besonderes fruchtbares Feld des sozialen Lernens. Darüber hinaus bietet sie Hilfen zur allgemeinen Lebensbewältigung und wirkt an der Integration junger Menschen in die Gesellschaft mit. Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote (§ 11 Abs. 1 und 2 SGB VIII). 1. Verbandliche Jugendarbeit Die Stadt Bamberg förderte subsidiär die im Stadtjugendring angeschlossenen Mitgliedsverbände mit Zuschüssen in Höhe von 101.000,00 € (Vorjahr 98.000,00 €). Des Weiteren unterstützte das Stadtjugendamt die Jugendarbeit der Verbände und Kirchen sowie den Bereich Fahrten und Lager mit insgesamt 31.950,00 € (Vorjahr 31.846,00 €). Die Zuwendungen betrugen: Gesamt davon gab der SJR weiter an Verbände für - Bedarf/Anschaffungen - Aktivitäten - Zentrale Leitungsaufgaben - Freizeiten/Fahrten/Lager Gesamt 2015 2014 2013 2012 € € € € 101.000,00 98.000,00 97.948,00 98.000,00 4.745,00 5.508,00 3.697,00 18.000,00 31.950,00 4.854,00 5.508,00 3.484,00 18.000,00 31.846,00 4.683,00 5.506,00 3.528,00 17.948,00 31.667,00 4.378,00 5.508,00 3.564,00 14.982,50 28.432,50 Ein Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € für offene Jugendarbeit der Verbände und Kirchen wurde direkt durch das Stadtjugendamt gewährt. Bei Freizeiten, Fahrten und Lager sind die Übernachtungen bei 1.450 Jugendlichen bezuschusst worden. 94 95 2. Kommunale Jugendarbeit - Jugendpflege Ferienfreizeiten, Ferienmaßnahmen und Ferienprogramme sind traditioneller Teil der klassischen Aufgabengebiete in der Jugendarbeit. Die Angebote sind sehr vielfältig. Ob mehrtägige Ferienfahren der Jugendverbände, Tagesprogramme für Kinder in den Städten und Gemeinden, Abenteuerfreizeiten mit der Kommunalen Jugendarbeit, Stadtranderholungen, offene Ferienangebote im Rahmen von Spielmobilaktionen, Ferienaktionen der Jugendfreizeiteinrichtungen, attraktive Ferienpassangebote oder groß angelegte Aktionen rund um die „Hüttenstadt“ bilden den Mittelpunkt der Ferienangebote. Alle Ferienangebote haben eines gemeinsam: unter dem Dach und den Arbeitsprinzipien der Jugendarbeit stehen immer die Kinder und Jugendlichen mit ihren eigenen Interessen im Mittelpunkt. Ferienprogramme der Jugendarbeit sind deshalb mehr als nur bloßer Zeitvertreib. Denn Jugendarbeit bietet attraktive und kompetente Ferienpädagogik. Traditionell gut und verlässlich organisiert, kompetent und zuverlässig begleitet - stets attraktiv spannend und lehrreich. Im Jahr 2015 erfuhr der gemeinsame Ferienpass von Stadt und Landkreis Bamberg eine gleichbleibende Beliebtheit. 7.300 Exemplare, davon 2.600 im Stadtgebiet ausgegeben, stellten eine willkommene Alternative gegen die Langeweile insbesondere für die daheimgebliebenen Kinder und Jugendlichen dar. Die Ermäßigungen, zum Teil auch für Begleitpersonen, wirkten sich äußerst erfreulich aus. Viele Eltern verbrachten mit ihren Kindern gemeinsam zahlreiche Ferientage. Die Reaktion und Resonanz aus der Bevölkerung auf die Angebote war durchwegs positiv. Die vor 20 Jahren stattgefundene Zusammenlegung der beiden Ferienpässe Stadt und Landkreis hat sich bewährt. Viele neue Angebote in den angrenzenden Gebietskörperschaften sind bei Umfragen auf Anregung und konstruktive Kritik der jungen Nutzer/-innen aufgenommen worden. Mehr als 72.000 kostenpflichtige Gutscheine waren aus dem Rücklauf abzurechnen, wobei neben den Bäderbesuchen, Ausflugsziele in die Fränkische Schweiz und in die Freizeitparks am begehrtesten waren. Wiederum waren Steigerungen bei der Besichtigung von Schlössern, Museen und die Nutzung der Minigolfanlagen zu verzeichnen. 41 junge Menschen wählten den angenehmen Weg, Sprachkenntnisse zu erwerben und zu vertiefen und verbrachten 2 ½ Wochen in Südengland. Die Teilnehmer waren ausschließlich während des Aufenthalts bei Gastfamilien untergebracht und nahmen am umfangreichen Freizeitund Besichtigungsprogramm (London) teil. Mit über 70 angebotenen Kursen in den verschiedenen Bereichen und speziellen Führungen verzeichnet das Sommerferienprogramm mit 2.000 Teilnehmer/-innen eine seit Jahren andauernde hohe Akzeptanz. Neben den bewährten Kursangeboten Sport- und EDV-Kursen erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmend Angebote im Kreativ- und Umweltbereich wachsender Beliebtheit. Stadtranderholung – Ferienbetreuung – Ferienabenteuer Der Bedarf und die Nachfrage nach „verlässlichen Ferienangeboten“, z.B. in Form von ganzwöchigen Kinderbetreuungen während der Ferien haben in den vergangenen Jahren ständig zugenommen. Diesen Bedürfnissen, vor allem von berufstätigen Eltern, ist die Stadt Bamberg bereits seit Jahrzehnten nachgekommen. 62 Buben und Mädchen im Alter von 6–11 Jahren nahmen an der 3-wöchigen Ferienbetreuung im Bildungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte am Stephansberg teil. Praktikantinnen unterstützten das dortige Fachpersonal, um den Kindern in Kleingruppen eine möglichst abwechslungsreiche Zeit zu bieten. Bei den teilnehmenden Kindern waren die Ausflüge im Stadtgebiet äußerst beliebt. 96 Innerhalb der Familienregion Bamberg bieten zahlreiche Träger für sämtliche Ferienzeiten in Bayern, sowie dem schulfreie Buß- und Bettag, eine ganztägige Kinderbetreuung an. Die Angebote sind dabei, zeitlich abgestimmt mit den Arbeitszeiten der Eltern, so gestaltet, dass ein ganztägiges Betreuungsangebot sichergestellt ist. In den letzten Jahren sind auch verschiedene Träger der Jugendhilfe (-arbeit) mit dem kontinuierlichen Ausbau entsprechender Angebote engagiert. Das Bayerische Sozialministerium legt auf dieses Angebot ein besonderes Augenmerk und fordert nach § 45 SGB VIII hierzu eine Betriebserlaubnis, vergleichbar für den Betrieb von Kindertagesstätten, ein. School`s-out-Party Den letzten Schultag vor den Sommerferien nahmen, nach Schätzung der Polizei, drei- bis vierhundert Schüler/-innen zum Anlass, sich am Gabelmann zu treffen und den Beginn der Ferien zu feiern. Das Zusammenwirken der Polizeiinspektionen Bamberg Stadt und Land und der Abteilung Jugendarbeit des Stadtjugendamtes trugen auch 2015 zu einem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung bei. Erfreulich muss festgestellt werden, dass nun seit 15 Jahren bei dieser Veranstaltung niemand mehr wegen des Alkoholkonsums einer ärztlichen Behandlung zugeführt werden musste. Allerdings lässt sich deutlich ein nachlassendes Interesse an dieser spontanen Versammlung junger Schüler und Schülerinnen beobachten. Auch andere, nicht in der direkten Öffentlichkeit stehenden Treffpunkte, werden zunehmend von den Schüler/-innen genutzt (Weegmann-Ufer, Hain, etc.) und. Dort waren ebenfalls Jugendamt und Polizei präsent. „Das Spielmobil kommt“ Ein Spielmobil ist ein mit Spielund Bastelmaterial ausgestattetes Kraftfahrzeug, das zu bestimmten Zeiten Plätze, Grünflächen, Spielplätze, Schulen etc. anfährt und dort als Ergänzung oder Ersatz für Spielmöglichkeiten Spielangebote bereitstellt. Spielmobile sind oft randvoll geladen mit verschiedensten Bewegungs-, Spielund Sportgeräten, Wippen, Rampen, schiefen Ebenen, Wasserrutschen, Slalomstangen, die zu Hindernisund Geschicklichkeitsstrecken ausgebaut werden können. Das Bamberger Spielmobil führte auch besondere Aktionen und Projekte mit den Kindern und Jugendlichen durch. Dazu bleiben die Spielmobile mehrere Tage vor Ort. Moderne pädagogische Konzepte bilden die Grundlage der Arbeit, bei der die Partizipation, also die Ideen und die Mitwirkung der Besucher sehr wichtig sind. Die Kinder können sich selbst einbringen, ihre Ideen vorantreiben und mit anderen Kindern in den Dialog treten. Spielpädagogisch ausgebildete Teams begleiten die Kinder- und Jugendlichen bei den Erkundungs-, Erlebnis- und Abenteuerprojekten des Spielmobils. Das Angebot des Spielmobils ist in der Regel offen und kostenlos. 2015 führte der Verein Chapeau Claque e.V. 59 Einsatztage durch und erreichte mehr als 6.000 Kinder. Hinzu kommen 13 Tage Betrieb der Hüttenstadt auf der Jahnwiese. Das Spielmobil leistete somit in den verschiedensten Stadtteilen Bambergs einen wichtigen Beitrag zur Familienfreundlichkeit, insbesondere zur Freude unserer jüngsten Bürger. Die Spielmobilaktivitäten erfahren seit vielen Jahren stets eine positive Resonanz aus der Bevölkerung und sind aus der Dienstleistungs-landschaft des Jugendamtes nicht mehr weg zu denken. Ein weiterer Punkt war 97 das Familienspielfest, das trotz der kühlen und feuchten Witterung rund 1.000 Gäste willkommen hieß. Auch die Flüchtlingskinder in den Gemeinschafts- und Notunterkünften wurden nicht vergessen. Es fanden 2015 insgesamt 14 Einsatztage in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Freund statt fremd; SKF) statt. Spielplatzpaten Im Stadtgebiet werden 96 Spielplätze und 24 Spielflächen für Jugendliche (Bolzplätze) zur wohnortnahen Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche vorgehalten. Im Vergleich mit anderen Kommunen erreicht die Stadt Bamberg damit einen hohen Versorgungsgrad. Viele sind unter der Mithilfe von Anliegern durch Baumobilaktionen kunst- und mühevoll gestaltet worden. Vor 12 Jahren ist das Ehrenamt des Spielplatzpaten ins Leben gerufen worden. Gründe waren damals Vandalismusschäden sowie mit Scherben und Unrat übersäte Sandkästen an rund 30 Örtlichkeiten. Dieses Projekt hat sich bewährt. An den betroffenen Spielflächen konnte eine deutliche Problemreduzierung festgestellt werden. 2015 waren 31 Personen an 26 Spielplätzen aktiv. Durch den direkten Kontakt zwischen Gartenamt, Jugendamt und den eingesetzten, ehrenamtlich Tätigen konnten Missstände und Schäden verhindert bzw. zeitnah beseitigt werden. Während der gesamten Dauer der Spielplatzpatenschaft stehen die Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes und des Gartenamtes selbst-verständlich jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Erfreulich ist die geringe Fluktuation der Spielplatzpaten bei dieser sicherlich nicht ganz leichten Aufgabe. Wie im vergangenen Jahr fand auch wieder eine „Weihnachtsfeier“ mit einem Geschenk als kleiner Dank für die Spielplatzpaten statt. Besonders erfreulich ist, dass wieder neue Ehrenamtliche gewonnen werden konnten. Jugendpreis der Stadt Bamberg Die Auslobung des Jugendpreises der Stadt Bamberg nimmt alljährlich der Stadtjugendring in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Bamberg und dem Jugendamt vor. Das Preisgeld sponsert seit zwei Jahrzehnten die Sparkasse mit einem Betrag von derzeit 1.000,00 €. Der Sinn und Zweck des Jugendpreises der Stadt Bamberg ist, die Einsatzbereitschaft junger Leute sichtbar zu machen. Er trägt dazu bei, dass junge engagierte Menschen durch die Öffentlichkeit Lob, Anerkennung und Wertschätzung erfahren. Die Preisträger 2015: CAJ mit „Grenzgängerbrücke“ 98 Durch das Preisgeld sollen diese Aktivitäten gefördert und belohnt werden. Natürlich sollen Jugendliche durch den Preis auch angeregt werden, ihr Engagement und ihre spezifischen Interessen mittels Projekten darzustellen. Für den Jugendpreis der Stadt Bamberg 2015 sind insgesamt 17 Bewerbungen eingegangen, ein absoluter Rekord in den vergangenen 30 Jahren. Dies beweist, dass sich in der Stadt Bamberg sehr viele junge Menschen aus Vereinen, Verbänden und Initiativen ehrenamtlich für die Belange Anderer tatkräftig einsetzen. Alle eingereichten Projekte leisteten somit einen wertvollen Beitrag für ein gutes Miteinander und gegen Diskriminierung. Ein beachtlicher Anteil der Projekte und Aktionen befasste sich mit Menschen, die geflüchtet sind. 3. Kinder- und Jugendschutz Dem Begriff Jugendschutz wird eine Vielzahl rechtlicher und erzieherischer Maßnahmen zugeordnet, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen für ihr geistiges und körperliches Wohl zu schützen. Insbesondere sind dies Gefahren, die in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien auftreten und unter die Regulierungen des Jugendschutzrechtes fallen. Neben der konkreten Gefahrenabwehr hat der Jugendschutz auch fördernde, präventive Aufgaben zu erfüllen, wie - die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu sichern, wo Gefährdungen ihre Chancen eingrenzen, Minderjährige, Eltern und Erziehungsberechtigte zu befähigen mit Risiken und Gefährdungen umzugehen, Regeln, Normen und Grundsätze zu schaffen, die positive Lebensbedingungen fördern und negative zurückdrängen sollen. 3.1 Erzieherischer Jugendschutz Durchgeführte bzw. initiierte Projekte und Veranstaltungen: Die Erfolgsgeschichte der mittlerweile gemeinsam mit iSo e.V. und Clubbetreibern angebotenen Veranstaltungsreihe U-16 Partys ging auch 2015 weiter. Fünf Partyevents lockten insgesamt ca. 650 jugendliche Gäste an. Die Anzahl der Besucher/-innen erreichte somit exakt das hohe Niveau des Vorjahres. Um den Kindern und Jugendlichen aufzuzeigen, dass eine Feier auch ohne Alkohol Spaß machen kann, sind unbedingt attraktive Rahmenbedingungen (Location, Programm und Drinks) notwendig. Ebenfalls gut besucht waren die speziellen Open–Air Filmabende für Familien und Jugendliche im Innenhof von Schloss Geyerswörth. Während sich Kinder und Eltern über den Animationsfilm „Minions“ amüsieren konnten, bot „Victoria“, der Gewinner des deutschen Filmpreises, Spannung pur für die jugendlichen Cineasten. Der Besuch der Filme fand erstmals Aufnahme in das Gutschein-angebot des Ferienpasses. 99 Im Berichtsjahr wurden fünf Arbeitstreffen des Initiativkreises Gewaltprävention geleitet. Vertreter/innen von 11 Einrichtungen nahmen regelmäßig an den Sitzungen des Arbeitskreises teil. Damit trägt das Gremium erheblich zur Vernetzung der Multiplikatoren in diesem Präventionsbereich bei. Aktuell bereiten die Mitglieder eine präventive „Stadtrallye“ für Schulklassen vor Ein zusammen mit Beamten der städtischen Polizeiinspektion gestalteter Infostand bereicherte den Tag der Jugend auf der Kettenbrücke. Wie stark der Konsum von Alkohol die menschlichen Reaktionen beeinflusst, konnten die Passanten auf dem dort angebotenen „Rauschbrillenparcours“ erleben. Die Inhalte und praktischen Anwendungen des Jugendschutzgesetzes waren Thema einer Schulung für die städtischen Auszubildenden. Viel Stoff für Diskussionen boten insgesamt sechs interaktive Theateraufführungen zu den Themen sexueller Missbrauch und Rauschtrinken. Zielgruppe waren Schüler/-innen der 7. und 8. Klassen. Ein im Vorfeld der Sandkirchweih erstmals veröffentlichter Elternbrief wies auf die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen hin und gab Tipps zum verantwortlichen Umgang mit dem Alkoholkonsum der Minderjährigen. Im Rahmen des geförderten HaLT-Projekts nahmen 19 Jugendliche aus Bamberg nach ihrer Ausnüchterung im Klinikum ein Brückengespräch in Anspruch. Im Vorjahr waren dies lediglich 14 Patient/innen. Das zusätzlich angebotene Risiko-Check Seminar besuchten davon vier Jugendliche. Erfolgte Beratungsgespräche Gewerbetreibende): Thema Jugendschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Aufsichtspflicht Jugendmedienschutz Taschengeld Fam. Problematiken (Gewalt/Sucht) Gesamt mit Jugendlichen 2015 17 5 7 3 3 7 42 und 2014 20 3 4 5 3 9 44 Erwachsenen 2013 21 7 5 4 2 8 47 (ohne 2012 20 6 4 4 2 10 46 3.2 Ordnungsrechtlicher Jugendschutz Die Anzahl der Gestattungsanträge für Feste und Veranstaltungen bei denen Alkohol zum Ausschank kam, bewegte sich mit ca. 350 Anträgen auf einem konstant hohen Niveau. Intention des Jugendschutzes ist es, die Veranstalter zu motivieren den Alkohol nicht in den Mittelpunkt zu stellen und vermehrt attraktive nichtalkoholische Getränke als Alternativen anzubieten. Negativ zu beurteilen ist der Trend, dass immer mehr Glühweinstände vorwiegend im Bereich der Innenstadt Glühwein mit “Schuss“, also mit Branntwein, ausschenken. Da diese Getränke laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) erst ab 18 Jahren konsumiert werden dürfen, muss das Personal bei deren Abgabe besonders aufmerksam sein. 100 Zwei gezielt durchgeführte Alkohol-Testkaufaktionen mit städtischen Auszubildenden lieferten eher ernüchternde Ergebnisse. Insgesamt kamen dort sechs Verstöße gegen das JuSchG zur Anzeige. Die Gesamtzahl der Anzeigen wegen eines JuSchG-Verstoßes erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr leicht. Fallzahlen: Bereich 2015 Bearbeitung von Genehmigungen (Anträge nach § 5 Abs. 3 und Auflagen nach § 7 JuSchG) Überprüfung von Hinweisen bzgl. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz Beratung/Aufklärung von Gewerbetreibenden und Veranstaltern Sachbearbeitung von Polizeianzeigen Gesamt 2014 3 4 26 23 56 2013 2012 6 2 4 5 4 5 29 23 48 18 58 34 63 27 84 A. Heidt, Sachbearbeiter Jugendschutz Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS) Im Kinder- und Jugendprogramm formulierte 1998 die Bayerische Staatsregierung die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Im Oktober 1999 nahm in Bamberg der erste Jugendsozialarbeiter an Schulen seine Tätigkeit in der Heidelsteigschule auf. 2015 konnte das Angebot der Jugendsozialarbeit an Bamberger Schulen erheblich erweitert werden. Die 11 Mitarbeiter/-innen sind bei vier freien Trägern angestellt. Jugendsozialarbeit an Schulen ist Jugendhilfe vor Ort. Schule ist der wichtigste Treffpunkt für die Begegnung mit Gleichaltrigen. Sie (die Schule) ist ein Lebensraum, in den auch Konflikte und Krisen getragen werden, die ihren Ursprung im familiären Bereich oder im Freundeskreis haben. Änderungen im Wertesystem und die Bereitschaft der Jugendlichen abweichendes Verhalten (Delinquenz, Drogen, Gewalt...) anzunehmen, erhöhen die Probleme in der Schule. Jugendsozialarbeit will den Schülern und Eltern Unterstützung in den Bereichen geben, die nicht unmittelbar zum Unterricht bzw. zum Lern-/Leistungsbereich gehören. Nachdem die Verantwortung für die Steuerung dieses Angebots beim öffentlichen Jugendhilfeträger liegt und um eine kontinuierlich gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, fanden 2015 regelmäßige Fachbeiratstreffen in den betroffenen Schulen mit Schulleitungen, Vertretern der freien Träger, Tandemlehrkräften, den „JAS`lern“ und dem Jugendamt statt. 101 Neben der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium bezuschusste die Stadt Bamberg diese Maßnahme mit 175.000,00 €. Derzeitiger Stand (September 2015) von JaS in Bamberg: Schule Ist-Stand Heidelsteig Mittelschule Gaustadt Mittelschule Kaulbergschule Trimberg Mittelschule Erlöser Mittelschule Heidelsteig Grundschule Gangolf Grundschule Gaustadt Grundschule Martin-Wiesend-Schule Kunigunden Grundschule Trimberg Grundschule Wunderburg Grundschule Rupprecht Grundschule 1,0 1,0 / 0,75 0,75 0,5 0,5 0,5 0,75 (Anhebung) 0,5 (neu) 0,75 (neu) 0,5 (neu) / Beantragt für 2016/2017 / / / / / / / / / / / / +0,5 Streetwork Der Bereich Streetwork ist mittels Vertrag seit 01.04.2015 dem Jugendhilfeträger iSo e.V. übertragen worden. Vom Träger wird ein gesonderter Jahresbericht zu den Bereichen Streetwork und Offene Jugendarbeit in den Jugendfreizeiteinrichtungen erstellt. Mit großer Freude aller Beteiligten wurde im Oktober Jugendförderzentrum BaskidHall in der Gereuth eröffnet. B. Donath, Jugendpfleger 102 2015 das Jugendhilfeaufwand Der finanzielle Aufwand der einzelnen Leistungen des SGB VIII im Budgetring 510 sowie den anderen zu verantwortenden Bereichen des Jugendamtes sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen. Im Jahr 2015 trafen das Stadtjugendamt zwei Ereignisse, welche dazu führten, dass die zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen nicht auskömmlich waren. Im Bereich der individuellen Hilfen zur Erziehung war der Anstieg der Hilfen für unbegleitete Minderjährige verantwortlich für einen Teil der Mehrausgaben. Auf der anderen Seite war die zweifache Erhöhung des Basiswertes bei der kindbezogenen Förderung (Tarifanpassung und Qualitätsbonus plus) ursächlich für die erheblichen Mehrausgaben im Bereich der Kinderbetreuung. Bei den individuellen Hilfen war erneut eine geringere Anzahl von Unterbringungstagen in den Bereichen Mutter/ Vater-Kind-Unterbringungen als auch stationäre Hilfen für Minderjährige und Volljährige zu verzeichnen. Leider wurde die hierdurch eigentlich folgerichtige Kostenminderung durch den erneuten Anstieg von Entgeltsätzen vereitelt. Besonders fiel auch 2015 die weitere Steigerung der Unterbringungen im Rahmen der Inobhutnahme auf. Die Ausgaben schlugen hierbei mit rund 220.000,00 € zu Buche und dies, obwohl die Kosten für den Dezember im Jahresergebnis nicht abgebildet sind. Im Jahr 2015 konnten leider keine weitere Krippen- bzw. Kindergartengruppen neu eingerichtet werden. Drei Krippengruppen und der Naturkindergarten werden erst Anfang 2016 eröffnet werden können. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Bamberg scheint es wohl so, dass in absehbarer Zeit keine neuen Einrichtungen mehr geschaffen werden können. Bei den so genannten „geerbten Fällen“ im Leistungsbereich der stationären Hilfen zur Erziehung, welche durch den Zuzug von Personensorgeberechtigten das Stadtjugendamt Bamberg übernehmen muss, sind die Aufwendungen weiterhin gesunken und betrugen noch rund 725.000,00 €. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Entwicklung stabilisiert. Insgesamt betrug die Minderung bzw. Steigerung zum Vorjahr somit bei: Steigerung Ausgaben € Steigerung in % Zuschussbedarf € Steigerung in % UA 45 – individuelle Hilfen 1.684.389,84 23,98 % 1.127.701,83 20,31 % UA 46 – Einrichtungen 1.899.299,44 14,05 % -13.044,86 -0,20 % UA 45 + UA 46 Gesamt 3.596.166,50 17,35 % 1.114.656,97 9,05 % 103 104 104 105 106 106 UA Nam entliche Bezeichnung 4003 Betreuuungsstelle f.Erw achsene 4070 Verw altung Jugendamt Teilsum m e Verw altung 4511 Außerschulische Jugendbildung 4512 Kinder- und Jugenderholung 4513 Internationale Jugendarbeit 4514 Mitarbeiterbildung 4515 Sonstige Jugendarbeit Teilsum m e Jugendarbeit-Einzelhilfen 4521 Jugendsozialarbeit 4525 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Teilsum m e Jugendarbeit u.-sozialarbeit Ausgaben Ansatz 2015 Ergebnis 2015 Zuschußbedarf Differenz Ergebnis 2014 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 Differenz Ergebnis 2014 14.350,00 9.382,34 -4.967,66 10.509,91 14.100,00 9.298,82 -4.801,18 10.075,03 288.163,00 107.008,80 -181.154,20 101.074,01 270.658,00 84.950,63 -185.707,37 71.469,77 302.513,00 116.391,14 -186.121,86 111.583,92 284.758,00 94.249,45 -190.508,55 81.544,80 2.000,00 1.395,22 -604,78 1.497,63 2.000,00 1.395,22 -604,78 1.497,63 11.500,00 24.754,86 13.254,86 24.891,76 2.500,00 17.673,36 15.173,36 18.577,76 1.500,00 0,00 -1.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500,00 0,00 -500,00 0,00 500,00 0,00 -500,00 0,00 180.000,00 174.616,57 -5.383,43 149.562,35 103.000,00 97.722,07 -5.277,93 83.329,45 195.500,00 200.766,65 5.266,65 175.951,74 108.000,00 116.790,65 8.790,65 103.404,84 374.120,00 362.143,66 -11.976,34 182.149,15 374.120,00 362.143,66 -11.976,34 182.149,15 8.500,00 11.379,16 2.879,16 10.788,19 7.100,00 11.379,16 4.279,16 10.288,19 578.120,00 574.289,47 -3.830,53 368.889,08 489.220,00 490.313,47 1.093,47 295.842,18 4531 Allg.Förderung der Erziehung in der Familie Trennungs- u.Scheidungsberatung, 4533 Unterstützung in der Personensorge 53.900,00 51.893,94 -2.006,06 51.803,41 20.400,00 31.242,82 10.842,82 10.756,96 2.500,00 432,82 -2.067,18 0,00 2.500,00 432,82 -2.067,18 0,00 4534 Gem.Unterbringung.v.M üttern o .Vätern m. Kindern 270.000,00 148.700,19 -121.299,81 192.978,56 250.000,00 137.937,59 -112.062,41 178.070,44 5.000,00 448,80 -4.551,20 0,00 4.990,00 448,80 -4.541,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Teilsa. Förderung der Erziehung i.d. Fam ilie 331.400,00 201.475,75 -129.924,25 244.781,97 277.890,00 170.062,03 -107.827,97 188.827,40 4535 Betreuung/Versorgung d.Kindes in Notsituation. 107 4536 Unterbringung z.Erfüllung d.Schulpflicht 4541 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 530.000,00 537.971,58 7.971,58 514.465,15 529.000,00 537.971,58 8.971,58 513.768,75 4542 Förderung von Kindern in Kindertagespflege 256.000,00 266.748,71 10.748,71 198.940,99 90.000,00 113.497,65 23.497,65 50.504,70 4543 Unterstützung selbstorganisierter Förderung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Teilsum m e Förderangebote für Kinder 786.000,00 804.720,29 18.720,29 713.406,14 619.000,00 651.469,23 32.469,23 564.273,45 63.000,00 56.346,50 -6.653,50 54.522,84 63.000,00 56.346,50 -6.653,50 54.522,84 4553 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer 180.000,00 169.263,35 -10.736,65 144.129,17 180.000,00 169.263,35 -10.736,65 144.129,17 4554 Sozialpädagogische Familienhilfe 430.000,00 579.550,00 149.550,00 465.992,90 430.000,00 579.550,00 149.550,00 465.992,90 4555 Erziehung in einer Tagesgruppe 220.000,00 151.288,34 -68.711,66 123.227,62 219.995,00 151.288,34 -68.706,66 122.864,72 4552 Soziale Gruppenarbeit 4556 Vollzeitpflege - Pflegekinder in Familien 1.305.500,00 965.093,01 -340.406,99 1.108.605,64 1.114.490,00 663.869,29 -450.620,71 857.843,11 4557 Heimerziehung/Sonstige betreute Wohnform 2.950.000,00 4.075.112,21 1.125.112,21 2.825.166,97 1.956.343,00 2.901.792,91 945.449,91 2.188.995,65 4558 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Zw .Sa. UA 455./Hilfe zur Erziehung am bulant 60.000,00 0,00 -60.000,00 0,00 59.990,00 0,00 -59.990,00 0,00 5.208.500,00 5.996.653,41 788.153,41 4.721.645,14 4.023.818,00 4.522.110,39 498.292,39 3.834.348,39 107 UA Nam entliche Bezeichnung Ausgaben Ansatz 2015 4561 Hilfen für junge Volljährige Ergebnis 2015 Zuschußbedarf Differenz Ergebnis 2014 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 Differenz Ergebnis 2014 600.000,00 472.978,66 -127.021,34 410.507,04 340.000,00 305.919,02 -34.080,98 4565 Vorläufige Maßnahmen.z.Schutz v.Kind./Jugend. 320.000,00 314.295,95 -5.704,05 220.520,14 224.000,00 269.737,31 45.737,31 331.438,24 56.942,86 4566 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder 440.000,00 290.394,98 -149.605,02 278.256,48 384.000,00 215.254,05 -168.745,95 213.078,47 Zw ischensum m e UA 456 1.360.000,00 1.077.669,59 -282.330,41 909.283,66 948.000,00 790.910,38 -157.089,62 601.459,57 Zw ischensum m e aus UA 455 und 456 4.435.807,96 6.568.500,00 7.074.323,00 505.823,00 5.630.928,80 4.971.818,00 5.313.020,77 341.202,77 4571 Vormundschafts- u. Familiengerichtshilfe 500,00 0,00 -500,00 0,00 500,00 0,00 -500,00 0,00 4572 Adoptionsvermittlung 750,00 127,71 -622,29 222,48 750,00 127,71 -622,29 222,48 4573 Jugendgerichtshilfe 250,00 405,75 155,75 166,60 250,00 405,75 155,75 166,60 4574 Vormundschaft/Amtspflegschaft 7.000,00 3.570,46 -3.429,54 4.072,40 7.000,00 3.570,46 -3.429,54 4.072,40 4581 Mitarbeiterfortbildung (ohne Jugendarbeit) 8.300,00 4.802,50 -3.497,50 6.719,20 8.300,00 4.802,50 -3.497,50 6.719,20 80.000,00 46.114,58 -33.885,42 56.253,00 80.000,00 46.114,58 -33.885,42 56.253,00 96.800,00 55.021,00 -41.779,00 67.433,68 96.800,00 55.021,00 -41.779,00 67.433,68 8.360.820,00 8.709.829,51 349.009,51 7.025.439,67 6.454.728,00 6.679.886,50 225.158,50 5.552.184,67 479.000,00 445.438,00 -33.562,00 430.500,00 479.000,00 445.438,00 -33.562,00 430.500,00 2.500,00 52.526,81 50.026,81 52.059,23 2.200,00 52.526,81 50.326,81 52.059,23 0,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 0,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 4583 Sonstige Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung Teilsum m e UA 457 - 459 Sum m e UA 45 / individuelle Hilfen 4601 Gesamtkonzept offene Jugendarbeit 4603 Spielmobil 4604 Jugendräume und Jugendheime 4605 Städt. Jugendzentrum 4606 Jugendmobil 4607 Jugendherbergen 108 Teilsum m e Einrichtungen d. Jugendarbeit 4620 Mütterzentren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 3.396,31 396,31 2.291,95 1.000,00 411,51 -588,49 -1.374,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 484.500,00 541.361,12 56.861,12 524.851,18 482.200,00 538.376,32 56.176,32 521.185,18 0,00 15.000,00 15.000,00 35.000,00 0,00 15.000,00 15.000,00 35.000,00 4640 Kinderkrippen 1.925.000,00 2.667.129,43 742.129,43 2.013.255,42 650.000,00 436.562,33 -213.437,67 701.313,42 4642 Kindergärten 8.790.000,00 10.766.383,58 1.976.383,58 9.663.333,54 4.090.000,00 4.781.728,87 691.728,87 4.661.354,23 4644 Kinderhorte 1.007.500,00 1.053.917,73 46.417,73 952.070,01 507.500,00 550.924,73 43.424,73 449.358,01 10.543,20 4647 Sozial - und Hausaufgabenbetreuungsstellen 13.800,00 7.094,70 -6.705,30 10.605,20 13.700,00 7.094,70 -6.605,30 170.000,00 188.288,54 18.288,54 174.150,50 85.000,00 94.484,54 9.484,54 91.852,50 Teilsum m e Tageseinrichtungen für Kinder11.906.300,00 14.682.813,98 2.776.513,98 12.813.414,67 5.346.200,00 5.870.795,17 524.595,17 5.914.421,36 178.420,26 28.420,26 145.000,00 150.000,00 178.420,26 28.420,26 145.000,00 4649 Sonstige Kindertagesstätten/Netz f.Kinder 4650 Erziehungs-, Jugend- u.Familienberatung 4661 Einrichtung für Inobhutnahme 150.000,00 200,00 76,67 -123,33 106,74 200,00 76,67 -123,33 106,74 150.200,00 178.496,93 28.296,93 145.106,74 150.200,00 178.496,93 28.296,93 145.106,74 Sum m e UA 46 Leistungen an Einrichtungen 12.541.000,00 15.417.672,03 2.876.672,03 13.518.372,59 5.978.600,00 6.602.668,42 624.068,42 6.615.713,28 Sum m e Jugendhilfe (UA 45 + UA 46) 20.901.820,00 24.127.501,54 3.225.681,54 20.543.812,26 12.433.328,00 13.282.554,92 849.226,92 12.167.897,95 74.000,00 81.670,00 7.670,00 74.000,00 74.000,00 81.670,00 7.670,00 74.000,00 74.000,00 81.670,00 7.670,00 74.000,00 74.000,00 81.670,00 7.670,00 74.000,00 21.278.333,00 24.325.562,68 3.047.229,68 20.729.396,18 12.792.086,00 13.458.474,37 666.388,37 12.323.442,75 Teilsum m e Beratungsstellen/Heim e 4701 Zuschüsse Betreuungen Teilsum m e Aufgaben außerhalb KJHG Gesam tbeträge Stadtjugendam t 108 109