Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe

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Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
Landratsamt Bamberg
Soziales
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Antrag auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt („allgemeine Sozialhilfe“) nach dem III. Kapitel SGB XII
Antrag auf Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem IV. Kapitel SGB XII
Antrag auf Gewährung von
Name des Antragsstellers
Allgemeine Hinweise
Der Leistungsumfang der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem III. Kapitel des SGB XII (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im
Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem IV. Kapitel des SGB XII sind gleich, allerdings bestehen in einigen Detailregelungen
teilweise erhebliche Unterschiede. Sie haben jedoch kein Wahlrecht, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen möchten, da Sie
jeweils nur für eine der Leistungen anspruchsberechtigt sind!
Anspruchsvoraussetzung:
Auf Grundsicherung hat derjenige Anspruch, der entweder bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat oder das 18. Lebensjahr vollendet hat
und nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers auf Dauer in vollem Umfang erwerbsgemindert ist. Personen, die z. B. eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten, fallen somit nicht unter die Grundsicherung. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten alle anderen Personen, soweit diese nicht Anspruch nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz haben.
Unterhalt:
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt wird die Unterhaltsverpflichtung der Eltern und Kinder im Rahmen der geltenden Unterhaltsregeln geprüft.
Der Unterhaltsanspruch geht auf den Sozialhilfeträger über und wird von diesem ggf. selbst gerichtlich durchgesetzt. Bei der Grundsicherung entfällt eine Unterhaltsheranziehung, soweit Kinder oder Eltern ein jährliches Bruttoeinkommen von unter 100.000 € haben.
Vermutung der Bedarfsdeckung bei Zusammenwohnen:
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt wird grundsätzlich vermutet, dass Personen die zusammenleben, sich gegenseitig unterstützen, soweit
dies nach Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Ausnahmen bestehen bei Schwangerschaft, Alleinerziehenden und bei Pflegebedürftigen. Bei der Grundsicherung gilt diese Unterhaltsvermutung nicht.
Kostenersatz durch Erben:
Verstirbt ein Sozialhilfeempfänger, wird die in den letzten 10 Jahren gewährte Sozialhilfe von den Erben zurückgefordert, jedoch höchstens
in Höhe der Erbschaft. Es werden auch noch Freibeträge abgesetzt, niemand muss also Angst haben, seinen Kindern Schulden zu hinterlassen. Diese Regelung hat jedoch erheblich Bedeutung, wenn Vermögen vererbt wird (z. B. das bisher selbst genutzte kleine Haus / Eigentumswohnung), da in diesem Fall tatsächlich eine Rückforderung erfolgt. Bei der Grundsicherung gilt diese Regelung nicht.
Wir können hier nicht alle Unterschiede aufzeigen und haben uns daher auf die o. g. wesentlichen Unterschiede beschränkt. Im
Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter!
Grund der Notlage / Arbeitsfähigkeit
Wer die Voraussetzungen für seine finanzielle Notlage durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten innerhalb der letzten
10 Jahre selbst herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung. Eine evtl. zustehende Hilfe zum Lebensunterhalt
muss zurückgezahlt werden.
Bitte begründen Sie kurz, wie es zu der Behinderung bzw. Ihrer finanziellen Notlage gekommen ist. (z. B. Behinderung seit Geburt, zu geringer Rentenanspruch weil...., usw. ) Ggf. bitte Beiblatt verwenden.
Sofern Sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, besteht möglicherweise Anspruch auf Leistungen auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II.
Bitte begründen Sie kurz, warum Sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ggf. bitte Beiblatt verwenden.
© Landratsamt Bamberg, Soziales, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
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Persönliche Verhältnisse
Ehegatte auch wenn getrennt oder geschieden
/ Lebensgefährte (= Person 2)
Antragsteller (= Person 1)
Name des Antragsstellers
Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum/-ort
Staatsangehörigkeit
Steueridentifikationsnummer
(11-stellig)
Aussiedler
Ja
Nein
bei Ausländern:
gültig bis:
aufenthaltsrechtlicher Status
Ja
Nein
gültig bis:
Familienstand
getrennt / geschieden seit:
zuletzt ausgeübte Tätigkeit
PLZ, Wohnort
Straße, Hausnummer
Telefon
E-Mail-Adresse
Bankverbindung
Kontoinhaber
Bank
IBAN
Es besteht eine Betreuung
bzw. ein Antrag ist gestellt
Ja
Nein
Ja
Nein
Ggf. Name und Anschrift des
Betreuers
Persönliche Verhältnisse weiterer Personen im Haushalt (ggf. Zusatzblatt verwenden)
Kinder bzw. sonstiges Person Kinder bzw. sonstige Personen Kinder bzw. sonstige Personen
im Haushalt (= Person 3)
im Haushalt (= Person 4)
im Haushalt (= Person 5)
Name
Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Steueridentifikationsnummer
(11-stellig)
Aussiedler
Ja
Nein
bei Ausländern:
aufenthaltsrechtlicher Status gültig bis:
Familienstand
Verwandtschaftsverhältnis
zum Antragssteller
© Landratsamt Bamberg, Soziales, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Ja
gültig bis:
Nein
Ja
gültig bis:
Nein
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Wohnverhältnisse
Ich / Wir wohnen mietfrei bei __________________________________________________________________________
Ich / Wir haben ein vertragliches Wohnrecht (Bitte Vertrag beifügen!)
Ich / Wir wohnen in einem Alten-/Pflegeheim
Ich / Wir haben ein eigenes Haus / Eigentumswohnung (Bitte Nachweise über Nebenkosten vorlegen)
Ich / Wir wohnen zur Miete Kaltmiete €
Die Wohnung wird von insgesamt
Nebenkostenabschlag €
Heizungsabschlag €
Personen bewohnt.
Allgemeine Angaben
Person 1
Name der
Krankenkasse
Person 2
Person 3
Person 4
Person 5
Pflichtversichert
freiwillig vers.
Pflichtversichert
freiwillig vers.
Pflichtversichert
freiwillig vers.
Pflichtversichert
freiwillig vers.
Pflichtversichert
freiwillig vers.
liegt eine Kriegsoder Wehrdienstbeschädigung vor
bzw. wurde ein
Antrag gestellt?
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Impfschaden, Opfer
Verkehrsunfall,
Opfer einer Gewalttat? Ggf. nähere
Erläuterung
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Wurde ein Rentenantrag gestellt?
Bei welchem Rententräger, welches
Az:
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Haben Sie innerhalb der letzten 3
Jahre Sozialhilfe
bzw. Leistungen der
Grundsicherung
bezogen?
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Haben Sie einen
Schwerbehindertenausweis bzw. ist
ein solcher beantragt? Ggf. bitte
vollständig vorlegen!
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Seit wann sind Sie
hier wohnhaft?
Haben Sie aufgrund
Krankheit Mehrkosten für Lebensmittel?
falls kürzer als 6
Monate hier wohnhaft: von wo zugezogen?
Haben Sie innerhalb der letzten 10
Jahre Vermögenswerte übergeben
oder verschenkt?
an wen und wieviel
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Einkommensverhältnisse - Alle Angaben in EURO
Person 1
Person 2
(auch wenn aus dem Ausland!)
Person 3
Person 4
Person 5
Arbeitseinkommen
Unterhalt
Kindergeld
Rente
Zusatzrente
Leistung der
Agentur für Arbeit
Krankengeld
Wohngeld
Selbstständigkeit
Zinseinkünfte
Anspruch aus Vertrag (z. B. Übergabevertrag)
sonstiges
Einkommen
(Ggf. bitte Zusatzblatt verwenden)
Die aufgeführten Personen haben keine weiteren Ansprüche, die noch nicht geltend gemacht sind.
Folgende Leistungen sind zurzeit beantragt aber noch nicht entschieden (z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Renten, Unterhalt, Wohngeld, Lohnforderungen gegen Arbeitgeber, Schadenersatzleistungen usw.)
Versicherungen, sonstige Kosten - Alle Angaben in EURO
Person 1
Person 2
Person 3
Person 4
Person 5
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
sonstige Vers.
VDK-Beitrag
Fahrtkosten zur
Arbeit
sonstiges
Bitte jeweils Versicherungsschein und aktuelle Beitragsrechnung vorlegen, da nur "angemessene" Versicherungsbeiträge
berücksichtigt werden können
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Vermögen - Alle Angaben in EURO
Person 1
(auch im Ausland!)
Person 2
Person 3
Person 4
Person 5
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Sparbrief, Aktien,
Fondsanteile,
sonstige Wertpapiere
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Rentenversicherung
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Bausparvertrag
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Barvermögen,
Girokonto
Sparguthaben
Grundbesitz
(auch im Ausland)
Kraftfahrzeug (z. B.
Ja
Kennzeichen:
PKW, Motorrad,
Roller etc.)
Ja
Kennzeichen:
Ja
Kennzeichen:
Ja
Kennzeichen:
Ja
Kennzeichen:
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Wertvoller Schmuck,
Antiquitäten, Münzsammlung, Briefmarkensammlung
etc.
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
sonstiges
Vermögen:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Ja in Höhe von:
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
(Ggf. bitte Zusatzblatt verwenden)
Nachweise wie z. B. Sparbücher, Kontoauszug von Bausparkasse, Wertpapierdepot oder Zulassungsbescheinigung sind vorzulegen!
Bei einer Lebens-/Sterbegeldversicherung benötigen wir den a k t u e l l e n Rückkaufswert und eine
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über die Höhe der eingezahlten Beiträge.
Soweit Grundbesitz vorhanden ist, sind ein Grundbuchauszug, Brandversicherungsschein und Einheitswertbescheid vorzulegen!
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Angaben über Unterhaltspflichtige
Person 1
Person 2
Person 3
Person 4
Person 5
Vater:
Name, Vorname
geb. am
Anschrift
Beruf soweit
bekannt
Mutter:
Name, Vorname
geb. am
Anschrift
Beruf soweit
bekannt
Bruttoeinkommen der Eltern
zusammen
über 100.000 €
jährlich
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Kinder, die nicht im
Haushalt sind:
Name, Vorname
geb. am
Anschrift
Beruf soweit
bekannt
Einkommen
über 100.000 €
jährlich
Kinder, die nicht im
Haushalt sind:
Name, Vorname
geb. am
Anschrift
Beruf soweit
bekannt
Einkommen
über 100.000 €
jährlich
(Ggf. bitte Zusatzblatt verwenden)
© Landratsamt Bamberg, Soziales, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
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Hinweis, Belehrung, Erklärung
Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Ihre Daten werden mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, verarbeitet und für statistische Zwecke
verwendet. Ihre Angaben sind zur Bearbeitung des Antrags erforderlich. Sie sind daher gem. § 60 Sozialgesetzbuch I (SGB I) verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Hinweis zum Sozialdatenschutz
Die von Ihnen gemachten Angaben bzw. Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis nach § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und §§ 67 - 78 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und werden aufgrund der
§§ 60 - 65 SGB I für die Leistungen nach dem SGB XII erhoben.
Das Landratsamt Bamberg benötigt diese Daten, um Ihren Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, etc. nach dem SGB XII feststellen und die entsprechenden Leistungen erbringen zu können.
Zu den benötigten Daten (Unterlagen, Nachweise) zählen auch Kontoauszüge. Es sind deshalb die Kontoauszüge der letzten drei Monate von jedem Konto, das von Ihnen oder von Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft geführt wird, vorzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass Angaben zu Empfänger und Verwendungszweck bestimmter Soll-Buchungen, die
keinen Bezug zu Ihren SGB XII-Leistung haben, auf den Kopien der Kontoauszüge geschwärzt werden können.
Angaben im Buchungstext über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, können geschwärzt
werden (Beispiel: bei Beiträgen an Parteien, Gewerkschaften, religiösen Vereinigungen etc. der Name der Organisation). Der Rest des Buchungstextes sollte sichtbar bleiben.
Der Buchungsbetrag selbst darf nie geschwärzt werden.
Nicht schwärzen dürfen Sie sämtliche Angaben zu den Haben-Buchungen, den Kontoständen (Saldo am Ende
des Auszuges) und zu allen Soll-Buchungen, die für die Feststellung und Berechnung der Leistungen nach dem
SGB XII notwendig sind (Mietzahlungen, Heizkosten, Stromzahlungen, Zahlungen für Unterhalt, Versicherungsbeiträge, Bausparverträge, etc.).
Das Landratsamt Bamberg kann in begründeten Einzelfällen, besonders bei Verdacht eines Leistungsmissbrauchs, eine erneute Vorlage von Kontoauszügen ohne Schwärzung fordern.
Unvollständig ausgefüllte Anträge führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung Ihres Antrages
Einkommen und Vermögen ist in geeigneter Form (Lohnabrechnung, Sparbuch ...) nachzuweisen
1. Ich versichere, dass die gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Insbesondere
leben keine weiteren Personen im Haushalt, die nicht angegeben sind.
2. Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen (Einzug, Auszug von Personen,
Änderungen des Einkommens, Krankenhausaufenthalte....) müssen unverzüglich der Sozialhilfeverwaltung mitgeteilt werden.
3. Bei unvollständigen oder falschen Angaben muss ich mit der Rückforderung der zu Unrecht gewährten Sozialleistungen und einem Strafverfahren wegen Verdacht des Betrugs rechnen.
Ort
Datum
Unterschrift Antragssteller/Betreuer
Unterschrift Ehegatte / Lebensgefährte
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Bestätigung der Gemeinde
1. Die im Antrag genannten Personen sind mit Hauptwohnsitz gemeldet
Ja
Nein
2. Es bestehen Nebenwohnsitze
Ja
Nein
3. An den gemachten Angaben bzw. der geltend gemachten Notlage bestehen
keine Zweifel
folgende Zweifel
Ort
Unterschrift und Stempel der Gemeindeverwaltung
© Landratsamt Bamberg, Soziales, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Datum