Jahresbericht 2006 - Landkreis Bamberg
Transcrição
Jahresbericht 2006 - Landkreis Bamberg
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 01. Jugendhilfeausschuss 4 02. Jugendhilfeplanung 4 03. Sozialer Dienst 5 04. Familienausschuss / Familienfreundlicher Landkreis 11 05.Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen 12 06. Kommunale Jugendarbeit 14 07. „Hexennacht“ im Erlebnisbad "Franken Lagune" 16 08.Familienbildung 17 09. Kinder- und Jugendschutz 18 10.Jugendberufshilfe 18 11. Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Beurkundungen 18 12. Förderangebote 23 13. Wirtschaftliche Jugendhilfe 26 14. Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes 35 15. Statistik Sozialer Dienst 37 Organigramm des Fachbereiches Jugend und Familie 41 Anlage Jugendhilfe-Statistik 2006 (Gesamteinnahmen/Gesamtausgaben) 44 1 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Vorwort Das klassische Familienbild hat in den letzten zwei Jahren schweren Schaden genommen. Richtete sich das Augenmerk in der Vergangenheit vor allem auf „schwierige“ Kinder, so stehen heute Namen, wie der der siebenjährigen Jessica, die ihre Eltern verhungern ließen, oder des zweijährigen Kevin, der von seinem drogensüchtigen Vater zu Tode gequält wurde, synonym für ein neues Problem: Erziehungsungeeignete Eltern. Bundesfamilieministerin Ursula von der Leyen erklärte hierzu im Dezember 2006 in einem Interview: „Wir können nicht länger die Augen vor der Tatsache verschließen, dass es auch Väter und Mütter gibt, die mit der Erziehung ihrer Kinder völlig überfordert sind. Es gibt Eltern, die so schwere eigene Probleme haben, dass sie zu ihrem Kind keine Beziehung aufbauen, die alkohol- oder drogenabhängig sind. Sie geraten in einen Teufelskreis aus Isolation und Aggression, die sich dann gegen das Kind entlädt. Diese Leute schaffen es nicht einmal, morgens aufzustehen, um ihre Kinder anzuziehen und ihnen ein Frühstücksbrötchen zu schmieren.“ Besonders erschreckend ist in diesem Zusammenhang die Einschätzung von Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, Universität Bielefeld. Dieser schätzt, dass ein Prozent der Eltern „völlig aus dem Ruder gelaufen“ sei . „80.000 hochgefährdete Null- bis Zehnjährige“, so Hurrelmann, wachsen in Verhältnissen auf, die mit dem Wort „desaströs“ nur unzureichend beschrieben sind. Das Gefahrenpotential für die betroffenen Kinder ist kaum vorstellbar. Umso wichtiger ist es, dass der Fachbereich Jugend und Familie sein „Staatliches Wächteramt“ wahrnimmt. Hierzu werden derzeit verpflichtende Verfahrensstandards für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs erstellt, um der gesetzlichen Anforderung des Schutzauftrages des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII gerecht zu werden. Über diese Standards soll sichergestellt werden, dass in Fällen mit Verdacht auf Kindswohlgefährdungen keine Fehler gemacht werden. Sorgen machte 2006 auch Anstieg der Fallzahlen, sowohl bei ambulanten als auch stationären Maßnahmen, besonders im Bereich der Altersgruppe vierzehn bis achtzehn Jahre. Diese Altersgruppe ist besonders belastet, durch oft fehlende Werte und den Druck, sich in einem zunehmend härter werdenden Wettbewerb in der Schule, um Ausbildungs- und Arbeitsplätze behaupten zu können. Prof. Dr. Klaus Hurrelmann stellt dazu fest, dass eindeutige und unbezweifelbare Normen und Werte, feste Zugehörigkeiten und Milieus, kalkulierte und klare Abfolgen von persönlichen Lebensschritten, sichere moralische und ethische Standards, eindeutige soziale Vorbilder – alles wichtige Voraussetzungen für den Aufbau einer Persönlichkeit - heute allzu oft fehlen. Das „moderne Individuum“ benötigt einen „innerer Kompass“, um die Vielfältigkeiten von Handlungsanforderungen und Aktionsalternativen sinnvoll einzuschätzen und zu bewältigen. Bereits im Jugendalter werden alle diese Anforderungen zum ersten Mal in vollem Umfang abverlangt. Die meisten Jugendlichen erfüllen die Anforderungen, aber etwa ein Fünftel von ihnen ist überfordert. Bei diesen Jugendlichen sind, so Hurrelmann, drei typische Ausprägungsformen von unproduktiver Problemverarbeitung zu erkennen, die in den letzten Jahren an Verbreitung gewonnen haben: 1. Die depressive Variante: Als Reaktion auf Überforderung zeigen sich psychische und körperliche Erschöpfungszustände, Nervosität und Unruhe, Magenverstimmung und Schlafstörungen – unspezifische Störungen also, die mit einer Überlastung der körperlichen, seelischen und sozialen Regelkreise und Bewältigungskapazitäten zu tun haben. Sie sind vielfach mit Müdigkeit, Gereiztheit, Überforderung, Angst und Einsamkeitsgefühlen verbunden und können zu echter Depression führen. 2. Die aggressive Variante: Der Gegenpol ist die nach außen gerichtete Form der Verarbeitung von Problembelastungen. Sie tritt besonders häufig bei Jungen und 2 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 männlichen Jugendlichen auf. Dazu gehören alle Ausprägungen von Hyperaktivität, aber auch die Verbreitung körperlicher, psychischer und verbaler Formen der Aggression und Gewalt und teilweise auch des kriminellen Verhaltens. Die Jugendgerichtshilfe des Fachbereichs Jugend und Familie bestätigt, dass ein Anstieg von gewalttätigen Verhaltensweisen bei Jugendlichen festzustellen ist. Der Hintergrund scheint auch hier in sozialer Desorientierung, familiärer Haltlosigkeit, tiefer Enttäuschung von Bindungserwartungen und Frustration von Selbstwertgefühlen zu liegen. 3. Die ausweichende Variante: Eine Mischform aus den beiden bisher genannten problematischen Verarbeitungsformen ist der Konsum von psychoaktiven Substanzen, also legalen und illegalen Drogen. Der Einstieg in den Zigaretten- und den Alkoholkonsum hat sich in den letzten zehn Jahren weiter nach vorne im Lebenslauf verlagert, der Medikamentenkonsum hat ebenfalls stark zugenommen. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Gesundheitswesen, die sich stark im Bereich der Suchtbekämpfung engagieren, bestätigen dies. Mit einer gemeinsamen Veranstaltung, der „Hexennacht“ im Hirschaider Schwimmbad, beteiligt sich auch der Fachbereich Jugend und Familie an den Präventionsbemühungen. Sollen diese schädlichen Formen der Verarbeitung von Entwicklungs- und Problemdruck aber nicht immer mehr um sich greifen, benötigen Jugendliche, die bereits Probleme haben, gezielte Unterstützung und Hilfe. Deshalb ist es wichtig, gerade die Altersgruppe der Vierzehn bis Achtzehnjährigen intensiv zu fördern. Dabei verfolgt der Fachbereich Jugend und Familie das Ziel, die unter Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten beste Lösung für die Hilfefälle zu bieten. Durch frühzeitige und intensive ambulante Maßnahmen sollen (spätere) stationäre Hilfen vermieden werden. Hier ist der große Einsatz aller MitarbeiterInnen des Fachbereichs Jugend und Familie besonders zu erwähnen Großer Dank gilt wiederum allen Verantwortlichen sowie den MitarbeiterInnen bei den Trägern der freien Jugendhilfe, in den Einrichtungen sowie in den Kindertagesstätten, die durch ihren Einsatz die Bewältigung der vielfältigen Jugendhilfeaufgaben überhaupt erst ermöglichen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg hat im Jahr 2006 in zwei Sitzungen getagt und wichtige Impulse gegeben. Das durch berufliche und Lebenserfahrung gewonnene Wissen der Ausschussmitglieder kam der Arbeit des Fachbereiches Jugend und Familie zu Gute. Damit die immer größer werdenden Herausforderungen der Zukunft erfolgreich bewältigt werden können, braucht die Jugendhilfe aber auch weiterhin die Unterstützung aller, die benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Familien in unserer Gesellschaft den notwendigen Rückhalt und die erforderlichen Chancen geben wollen. Bamberg, im Februar 2007 Tytyk Fachbereichsleiter Jugend und Familie 3 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 1. Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss fällt durch seine Konstruktion aus dem Rahmen kommunaler Selbstverwaltungsorgane. In ihm sind nicht nur gewählte Personen zu finden, sondern er ist auch mit Vertretern der freien Jugendhilfe und sachverständigen Bürgern besetzt. Der Ausschuss ist ein Gremium der Kommunikation, der Verteilung von Zuschüssen, der Planung und Vertretung der Interessen junger Menschen. Der Jugendhilfeausschuss trat 2006 zweimal, am 5. April 2006 und am 8. November 2006 zusammen. Hauptthemen der Sitzungen waren: Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt des Fachbereiches Jugend und Familie für das Haushaltsjahr 2006. Das Gremium stimmte dem Haushaltsentwurf in der Aprilsitzung zu, im November wurde Kenntnis davon genommen, dass das Budget voraussichtlich um 500.000 € überschritten werden wird. Jahresbericht 2005. Vom Jahresbericht wurde zustimmend Kenntnis genommen und seiner Veröffentlichung zugestimmt. Neu gefasst wurden die Richtlinien für das Pflegekinderwesen , nachdem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe Anpassungen erforderlich wurden. Zuschüsse in Gesamthöhe von 31.521,50 € wurden vom Ausschuss für Jugendfreizeitmaßnahmen von Jugendgruppen vergeben. Für Jugendheimbauten bewilligte der Jugendhilfeausschuss Unterstützungen in Höhe von 30.000 €. Die Fortführung der finanziellen Förderung von kreisangehörigen Gemeinden bei der Durchführung von gemeindlicher Jugendarbeit mit professioneller Unterstützung wurde ebenfalls beschlossen. Schließlich erfolgte noch die Umbenennung des „Kreisjugendamtes“ in „Fachbereich Jugend und Familie“ des Landkreise Bamberg. 2. Jugendhilfeplanung Das neue Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz, verpflichtet die Gemeinden eigene örtliche Bedarfsplanungen im Bereich der Kindertagesbetreuung durchzuführen. Um den Gemeinden den Einstieg in die Planung zu erleichtern wurde vom Kreisjugendamt eine Planungshilfe erarbeitet, in der die wichtigsten Punkte, die bei der Planung zu beachten sind, zusammengefasst wurden. Die Planungshilfe war das Ergebnis von "Testplanungen" in insgesamt 8 Gemeinden und wurde am 22. November 2006 im Rahmen der BürgermeisterDienstversammlung den Gemeinden vorgestellt. Die Diskussionen in den 8 "Testgemeinden" haben gezeigt, dass in jeder Gemeinde eine individuelle, auf die örtlichen Bedürfnisse hin abgestimmte Planung notwendig ist und dass die Entwicklung und Umsetzung der Planung in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt geschehen sollte. Zur konkreten Umsetzung der Planung berät das Kreisjugendamt die Gemeinden dann individuell. Im Jahr 2007 wird die Beratung und Begleitung der Gemeinden den Schwerpunkt der Jugendhilfeplanung des Landkreises ausmachen. 4 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 3. Sozialer Dienst 3.1. Inhouse-Workshop –Teil II - für die sozialpädagogischen Fachkräfte der Bezirksteams „Das systemische Familienmodell – eine Chance zum Perspektivenwechsel“ Vom 20.02.06 bis 21.02.06 fand der 2. Teil des Workshops statt, welcher wiederum von Frau Christiane Bauer, Dipl. Sozialpädagogin (FH) , systemische Beraterin und Supervisorin geleitet wurde. Ein systemisches Beratungsverständnis geht davon aus, dass Familien ihre eigene Lebenswirklichkeit umfassend kennen und daher selbst am besten wissen, was sie brauchen. Sie verfügen demzufolge über die erforderlichen Ressourcen, um Probleme selbst lösen zu können. Das wesentliche Ziel des Beratungsprozesses ist es daher, durch verschiedene Interventionsmethoden verschüttete und/oder blockierte Fähigkeiten wiederherzustellen. Verhaltensweisen im Kontext zu verstehen, anstatt individuell zu erklären, lineare Prinzipien von Ursache und Wirkung zu verlassen und die Chancen eines Perspektivenwechsels zu nutzen, bedeutet mit Familien systemisch zu arbeiten. Im 2. Teil des Seminars standen folgende inhaltliche Schwerpunkte im Vordergrund: ¾ ¾ ¾ ¾ Einsatz der Prinzipien „Perspektivenwechsel“ und „Verhaltensmusterunterbrechung“ Vermittlung hilfreicher Fragetechniken Arbeit mit analogen Methoden Reflexion über die Rolle als Beraterin und Berater in Familiensystemen Das Seminar orientierte sich an der Praxis der Fachkräfte und erprobte die Inhalte in Übungen und Rollenspielen. Die beraterischen Kompetenzen sowie bisherige Erfahrungen und Erkenntnisse konnten dabei erfolgreich vertieft und erweitert werden. 3.2. Mitwirkung am ESF-Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ Schulverweigerung, insbesondere wenn diese nachhaltig zum Ausdruck kommt, muss immer als individuelle und soziale „Problemanzeige“ verstanden werden. Deshalb sind Jugendhilfe und Schule gleichermaßen in der Pflicht, ihre Ressourcen miteinander zu verzahnen. Das Programm zur Integration von Schulverweigerern will die Vielfalt von örtlichen und regionalen Strukturen fördern, die geeignet sind, nachhaltig dem Problem der Schulverweigerung bei Kindern und Jugendlichen, die sich in Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII befinden, zu begegnen. Hierfür werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) eingesetzt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung stellt. Das erklärte Ziel des ESF-Programms ist es, die am Standort beteiligten Schülerinnen und Schüler, die sich von der Schule losgesagt haben bzw. „Ausstiegsverhalten“ zeigen, wieder in das Regelschulsystem zu integrieren. Dabei zeigt sich der Erfolg vor allem in der Annahme der Schule als Lernort durch regelmäßigen Schulbesuch, im erkennbaren Bestreben, mindestens einen Hauptschulabschluss zu erreichen sowie in der zunehmend stabilisierenden Leistungsentwicklung der betreffenden Schüler. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. betreut das Programm fachwissenschaftlich und koordiniert die Umsetzung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Ausschreibung des Modellprogramms ist bundesweit erfolgt und fand großes Interesse. Als Projektträger bewarb sich der Verein In5 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 novative Sozialarbeit e.V. (iSo e.V.), wobei sowohl eine Kooperations- als auch eine Kofinanzierungszusage der öffentlichen Träger und der zu beteiligten Schulen Voraussetzung war. Das BMFSFJ wählte aus der Vielzahl der bundesweiten Bewerbungen die besten Konzepte für die Förderung aus. Im Herbst 2006 erhielt die Region Bamberg / Forchheim eine Zusage für den in Kooperation mit dem Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg, dem Stadtjugendamt Bamberg und den beteiligten Schulen von iSo e.V. gestellten Antrag. In das Programm können SchülerInnen aufgenommen werden, wenn sie ¾ die Grundschule, Realschule oder das Gymnasium besuchen, ¾ ein Bedarf an Unterstützung vom zuständigen Jugendamt bestätigt wurde, ¾ mehrfach unentschuldigt dem Unterricht fern geblieben sind, ¾ zwar dem Unterricht regelmäßig entschuldigt fernbleiben, diese Entschuldigung aber von Seiten der Schule in begründeten Zweifel gezogen werden. Im Einzelfall erfolgt eine differenzierte Einschätzung des Bedarfs mit dem Fachbereich Jugend und Familie in Kooperation mit der jeweiligen Schule und iSo e.V. Auf dieser Basis werden Herangehensweisen miteinander abgestimmt. Je nach Bedarf können im Einzelfall folgende Unterstützungsleistungen indiziert sein: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Erziehungshilfe Klärung der Hintergründe schulabstinenten Verhaltens Elternarbeit Individuelle Bildungs- und Entwicklungsplanung Neue Lernarrangements als schulorientierte Interventionen Lehrersupervision Soziale Gruppenarbeit, Soziale Trainings Um in der Region Bamberg und Forchheim der Problematik Schulverweigerung entgegenzuwirken, wurde in Trägerschaft des Vereins Innovative Sozialarbeit (iSo) e.V. eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Sie versteht ihre Aufgabe darin, die schulischen Bildungsangebote mit den vor Ort zur Verfügung stehenden sozialpädagogischen Unterstützungsleistungen zu verbinden bzw. zu nutzen sowie die unmittelbare fachliche Arbeit mit den SchülerInnen, den Eltern und der Schule zu koordinieren. Dabei werden die örtlich vorhandenen Netzwerke in Anspruch genommen. Für Stadt und Landkreis Bamberg können insgesamt bis zu 10 Fälle in das Programm aufgenommen werden, im Jahr 2006 waren es für den Landkreis Bamberg zwei Fälle. Die Aufnahme weiterer 3 SchülerInnen ist vorgesehen. Je nach Problemkonstellation können auch SchülerInnen in das Programm aufgenommen werden, bei denen es sich um er-hebliche „passive Schulverweigerung“ handelt, d.h., sie verweigern, in der Schule dem Unterricht angemessen zu folgen. Das ESF-Programm ist zunächst bis 30.11.2007 befristet. Sobald die neue Interventionsperiode des ESF und ihr Finanzierungsrahmen verabschiedet sind, ist beabsichtigt, eine Verlängerung des Programms bis 2013 zu erreichen. 3.3. Adoption, Pflegekinderdienst und Tagespflege 3.3.1. Adoption a) Arbeit der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Bamberg und Forchheim (GA) 6 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Zum 01.01.2002 sind im Zuge der Haager Konventionen neue gesetzliche Bestimmungen im Fachbereich Adoptionsvermittlung in Kraft getreten, die weitreichende Veränderungen zur Folge hatten und mit dem Stichtag 01.01.2003 in die Gründung der „Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Bamberg und Forchheim“ (im Folgenden mit GA abgekürzt) mündeten. Die für die GA benannten vier Fachkräfte der drei mit einander kooperierenden Jugendämter (von Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim) arbeiten dezentral und gewährleisten so für den Bürger weiterhin leichte Erreichbarkeit und Beratung in Wohnortnähe. Die GA ist auch auf der Homepage des Landkreises Bamberg mit Internetseiten vertreten. Das Team der GA traf sich im Berichtsjahr zu 10 Besprechungen. Dabei erarbeiteten die Fachkräfte im Jahr 2006 vor allem ein Konzept für ein Vorbereitungsseminar für Adoptivbewerber sowie gemeinsame Standards für den Bereich Stiefelternadoption. Daneben fanden regelmäßig Fallbesprechungen und kollegiale Supervision statt. Die Standards im Bereich Fremdadoptionen wurden von den Fachkräften der GA neu überarbeitet, gemeinsame Formulare und Arbeitspapiere wurden entwickelt. Eine gemeinsame Bewerberkartei der beteiligten Jugendämter wird kontinuierlich fortgeführt. Außerdem nahmen die Fachkräfte an drei regionalen Arbeitskreisen zum Thema Adoption teil. Bei der jährlichen Fachtagung des Bayerischen Landesjugendamtes, die in Nürnberg stattfand, war der Sprecher der GA vertreten. Den Sprecher im Jahr 2007 wird wie im vergangenen Jahr wiederum der Landkreis Bamberg stellen. Im Berichtszeitraum zeigte sich erneut, dass die Qualität der geleisteten Vermittlungs- und Beratungsarbeit durch die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kooperation gesteigert werden konnte. Die gemeinsame Fallarbeit in schwierigen Einzelfällen sowie die gegenseitige Vertretung während der Urlaubs- und Krankheitszeiten in dringenden Adoptionsangelegenheiten erfolgte reibungslos und kooperativ. Die beschriebenen, zusätzlichen Aufgaben der GA sind jedoch im Rahmen einer gleich gebliebenen Stundenzahl für die Fachkräfte nicht zu leisten und ziehen somit für den Bürger längere Wartezeiten bei seinen Adoptionsangelegenheiten nach sich. Fortgeführt wurde auch die regelmäßige Aktualisierung der gemeinsamen Bewerberkartei sowie die kollegiale Supervision. Die GA des Landkreises Bamberg bot innerhalb der Adoptionsvermittlungsstelle im Jahr 2006 einer Studentin der Sozialen Arbeit der Universität Bamberg die Möglichkeit, ihr 40-wöchiges Praktikum hier abzuleisten. b) Herkunftssuche Auch im Jahr 2006 haben wieder einige Jugendliche und junge Erwachsene den Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle gesucht, um Unterstützung bei der Suche nach ihren leiblichen Eltern und/oder Geschwistern zu bekommen. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung von Fakten unter Wahrung des Datenschutzes, sondern in ganz besonderem Maße um die Aufarbeitung von emotionalen Befindlichkeiten, Hoffnungen und Ängsten, manchmal auch Enttäuschung und Trauer, oft aber auch um Freude. Nicht zuletzt steht bei der Herkunftssuche, die im übrigen in der Regel zeitaufwändig ist, die Zusammenführung der betroffenen im Mittelpunkt der Beratung. In einem Einzelfällen nutzen auch abgebende Eltern die Möglichkeit, über die Adoptionsvermittlungsstelle mit ihren adoptierten Kindern in Kontakt zu treten. c) Angebote für Adoptivfamilien und Adoptionsbewerber Wie gewohnt wurde von der Adoptionsvermittlungsstelle auf die Angebote des PFAD FÜR KINDER e.V. hingewiesen. Insbesondere auf eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung in 7 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Hallstadt zum Thema „Pflege-/Adoptivkind und Schule“, an dem auch Fachkräfte der GA teilnahmen. d) Auslandsadoptionen Gemäß der neuen Rechtsverordnung des Bundesrates müssen die örtlich zuständigen Adoptionsvermittlungsstellen seit dem 20.05.2005 für die Erstellung eines Sozialberichtes und für die Durchführung eines internationalen Verfahrens von den Adoptivbewerbern Gebühren in Höhe von 1200,00 Euro erhoben werden. Im Berichtszeitraum 2006 stellten 2 Bewerberpaare einen Antrag auf Eignungsüberprüfung für eine Auslandsadoption, so dass erstmals 2400,00 Euro eingegangen sind. Bei den betroffenen Adoptionsbewerbern löst diese Neuregelung oftmals Unverständnis und Verärgerung aus, zumal die Eignungsüberprüfung für eine Inlandadoption weiterhin kostenfrei ist. e) Vorbereitungsseminar für Adoptionsbewerber Die Überprüfung der Bewerber und deren Vorbereitung auf die Aufnahme eines Adoptivkindes wurde 2006 durch das erstmalige Angebot eines Wochenendseminars fachlich aufgewertet. Die Teilnahme am Seminar ist Bestandteil der Eignungsüberprüfung und somit für alle Bewerberpaare verpflichtend. Die Seminarleitung wird von den Fachkräften der kooperierenden Adoptionsvermittlungsstellen im Rahmen ihrer normalen Arbeitszeit übernommen. Das Seminar bietet für die Bewerberpaare die Möglichkeit, sich gemeinsam mit anderen Bewerbern und den Fachkräften der GA umfassend mit Adoptionsfragen beschäftigen zu können und sich auch emotional mit dem Thema Adoption auseinander zu setzen. Daneben besteht auch die Möglichkeit des Austausches mit erfahrenen Adoptiveltern. Insgesamt wurde dieses Seminarangebot von den Teilnehmern seht positiv und hilfreich erlebt. Ein solches Vorbereitungsseminar wird deshalb auch im kommenden Berichtsjahr wieder durchgeführt werden. 3.3.2. Pflegekinderdienst Gemäß dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (sog. KICK) veränderte sich die Rechtslage, so dass die Pflegegeldrichtlinien zum 01.01.2006 dementsprechend neu gefasst werden mussten. Die laufenden monatlichen Leistungen beinhalten damit auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung (unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder mtl. einmalig 10,71 Euro), sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung ( max. 39,00 Euro pro betreutem Kind). Mit dem Verein PFAD für Kinder e.V. Bamberg erfolgte wieder eine gute Zusammenarbeit, die sich in gemeinsamen Veranstaltungen wiederspiegelte (z. B. Osterwanderung, Grillfest). Zudem wirkte der Pflegekinderdienst bei Einladungen für Fortbildungsveranstaltungen des Vereins mit (z.B. Erste Hilfe am Kind, Erlebnistag). Im Mai 05 nahmen die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes an der Jubiläumsfeier zum 20- jährigen Bestehen des PFAD für Kinder e.V. teil. 8 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 3.3.3. Kindertagespflege a) Aktuelle Situation Das Jahr 2006 war im Bereich Kindertagespflege gekennzeichnet von der Umsetzung der neuen Gesetzgebung der Bundesregierung TAG/KICK und BayKiBiG. Diese Gesetze bedingten grundlegende Änderungen im Bereich der Tagespflege. Ziel des Gesetzgebers war und ist es, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges System der Kindertagesbetreuung zu schaffen. So sollen Kinder auch im Bereich Tagespflege auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedeutung frühkindlicher Lernund Bildungsprozesse betreut werden. Im Folgenden werden die wichtigsten neuen gesetzlichen Regelungen für Tagesmütter kurz dargestellt: • Tagesmütter/Tagesväter benötigen nun bereits ab dem ersten Kind, das sie gegen Entgelt mehr als 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Elternhauses und länger als drei Monate betreuen, eine Pflegeerlaubnis, für die nun ein Antrag gestellt werden muss. • Um die Pflegeerlaubnis zu erhalten, müssen nun „vertiefte Kenntnisse“ hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege erworben werden, entweder durch eine einschlägige Ausbildung, z. B. Kinderpflegerin, Erzieherin, Dipl. Sozialpädagogin oder Dipl. Pädagogin, oder durch Teilnahme am neuen Qualifizierungs-Grund- u. Aufbaukurs für „Kindertagespflege“. Die endgültige Pflegeerlaubnis befugt bis zur Betreuung von 5 Kindern gleichzeitig und ist auf fünf Jahre befristet. • Wer bisher in der Kindertagespflege erfolgreich tätig war, muss nicht befürchten, keine Erlaubnis zu erhalten. die nach dem neuen Gesetz erforderlichen regelmäßigen Qualifizierungen können nachgeholt werden. • Die Jugendämter von Stadt und Landkreis Bamberg haben im Herbst 2006 erstmals in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen entsprechende Kurse in Bamberg in deren Räume angeboten, wobei für jedes Jugendamt jeweils 10 Plätze (20 Plätze insgesamt) zur Verfügung stehen. • Die Tagesmütter müssen sich auch bereit erklären, zukünftig an laufenden Fortbildungsabenden teilzunehmen. Weiterhin sollen Tagesmütter zukünftig unangemeldete Hausbesuche durch die sozialpädagogische Fachkraft des zuständigen Jugendamtes zulassen. • Neben der verpflichtenden Teilnahme am Qualifizierungskurs, dessen Inhalte auf den vom Bayerischen Landesjugendamt herausgegebenen Qualifizierungsplan für Kindertagespflegepersonen abgestimmt sind, findet – wie bisher – auch eine nun umfangreichere Eignungsprüfung statt. Diese erfolgt durch ein ausführliches Gespräch mit dem Fachbereich Jugend und Familie und einem Hausbesuch. Zur bereits bisher geforderten ärztlichen Bescheinigung über die psychische und physische Gesundheit wird nun auch noch zusätzlich ein aktuelles, polizeiliches Führungszeugnis und eine Teilnahmebestätigung an einem „Erste-Hilfe-Kurs“ am Kind benötigt. • Neuerungen gibt es auch hinsichtlich der Finanzierung: Ab 1. Januar 2007 zahlt der Fachbereich Jugend und Familie allen Tagesmüttern und -vätern erstmals einen pauschalen Förderbetrag. Dieser richtet sich nach dem Umfang der Betreuung und beträgt zum Beispiel bei 40 Wochenstunden 320 Euro. Die Eltern haben sich allerdings an den 9 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Kosten zu beteiligen. Bei Geringverdienern wird dieser Beitrag nach Überprüfung vom Fachbereich Jugend und Familie übernommen. • Zusätzlich können die in der Kindertagespflege Tätigen neben dem Förderbeitrag auch anteilsmäßig Zuschüsse zur Unfall- und Krankenversicherung sowie zur Alterssicherung erhalten. Ferner wird ein monatlicher Zuschlag von 20 Prozent des Tagespflegegeldes gezahlt, sofern ein Qualifizierungskurs im Umfang von 60 Stunden erfolgreich abgeschlossen wurde. Außerdem müssen jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Durch diese gesetzlichen Änderungen sind - wie unsere große Fragebogenaktion an alle im Landkreis bekannten bereits überprüften „alten“ Tagesmütter im Frühjahr 2006 ergeben hat – leider fast alle, „weg gebrochen“, teilweise auch praktizierende Tagesmütter. Viele waren nicht bereit, die neuen, geforderten Qualifizierungsanforderungen zu erfüllen und standen ab sofort nicht mehr oder nur sehr bedingt für eine Vermittlung zur Verfügung. Dies hatte erstmals zur Folge, dass auf zahlreiche Tagesmüttergesuche keine Vermittlung mehr erfolgen konnte. Es entstand ein regelrechter „Tagesmutterengpass“. Aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit ist nun jedoch ein „Umdenkprozess“ im Gange. Es ist ein Tendenzwechsel abzusehen. Es besteht ein erheblicher Informationsbedarf sowie eine hohe Nachfrage nach aktuellem Informationsmaterial. Zunehmend bewerben sich wieder vorzugsweise bereits entsprechend qualifizierte Bewerberinnen, die in der „neuen Kindertagespflege“ eine persönliche Chance sehen. Auch die umfassenden neuen Qualifizierungsanforderungen werden nun langsam besser akzeptiert. Die Nachfrage nach flexiblen, qualifizierten Tagesmüttern, vor allem in der so genannten „Randzeitbetreuung“ ist nach wie vor sehr hoch. Es wird für das Jahr 2007 eine Herausforderung darstellen, die „Ersatzbetreuung“ für Tagesmütter im Fall von Erkrankung und/oder Urlaub für den Landkreis Bamberg zu regeln. b) Beratungs- und Informationsangebote Tagesmütteraustauschtreffen: Im Jahr 2006 fanden – wie bereits seit einigen Jahren – ca. alle drei Monate die so genannten Tagesmütteraustauschtreffen in den Räumen der „Stadtmission“ Bamberg statt. Diese Austauschtreffen, die regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt durchgeführt werden, sind mittlerweile zum beliebten Treffpunkt von Tagesmüttern geworden, die sich dort zwanglos kennen lernen und austauschen können. Dabei wird auch Eigeninitiative von den Tagesmüttern gewünscht, wie z. B. Mitgestaltung, Mithilfe beim Organisieren etc. • Qualifizierungskurs in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen: Der neue Grundkurs hat am Samstag, den 11.11.2006 begonnen. Der Aufbaukurs wird am Dienstag, den 27.07.2007 enden. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Teilnahmezertifikat erstellt. Diese Kurse werden voraussichtlich zweimal jährlich stattfinden. • Fortbildungsabende für Tagesmütter Ein Abend wurde mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten gestaltet und fand zu folgendem Termin statt: • 20.03.2006 in den Räumen der Erziehungsberatungsstelle Bamberg, Thema: “Schwierige Erziehungssituationen in der Tagespflege“ Teilnahme an Arbeitskreisen 10 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Es wurde in Würzburg und Bad Kissingen an den halbjährlich stattfindenden Arbeitskreisen der Fachkräfte „Tagespflege in Franken“ teilgenommen. Im Jahr 2006 wurden regelmäßig Erfahrungen im Arbeitskreis der Jugendämter Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim ausgetauscht und die Umsetzung der neuen Gesetze erarbeitet. Eine Vielzahl neuer Kriterien und Formulare wurden dabei im Bereich der Tagespflege gemeinsam erstellt. Dieser Arbeitskreis kann sich je nach Bedarf wieder zusammenfinden. 4. Familienfreundlichkeit 4.1. Familienausschuss Im Mittelpunkt der Arbeit des Familienausschusses des Landkreises Bamberg standen im vergangenen Jahr die aktuellen Auswirkungen der zunehmenden Familienarmut durch die Hartz IV-Reformen. Die dazu eingeholten Informationen bestärkten die Mitglieder, bereits begonnene Projekte weiter zu verfolgen. Dr. Marina Rupp, stellvertretende Leiterin vom Staatsinstitut für Familienforschung (IFB) an der Universität Bamberg, sowie Helmut Burgis, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Landkreis Bamberg berichteten von ihren Erfahrungen mit dem Thema Familienarmut: Die Folgen der Hartz IV-Reform beeinträchtigen vor allem Familien: Zahlreiche Forschungsergebnisse (z.B. des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2004) weisen darauf hin, dass materielle Benachteiligungen weitreichende Nachteile für Kinder bedeuten. Diese können sich auf alle Lebensbereiche erstrecken, von Bildung über Freizeit, Kleidung, Ernährung bis hin zu Sucht- und Kriminalitätsrisiken. Dabei spielt immer eine besondere Rolle, in welcher Familienphase die Arbeitslosigkeit eintritt und über welche Bewältigungsstrategien die betroffene Familie verfügt. Konkret auswertbare Daten über die Auswirkungen liegen leider noch nicht vor; unterschiedliche Studien können jedoch Tendenzen aufzeigen: Kinder von Hartz IV-Empfängern sind häufig von Sparmaßnahmen betroffen, und zwar sowohl in materieller als auch in psychischer Hinsicht. Ihre Eltern stehen unter finanziellem Druck und können den Kindern weniger bieten. Dies wiederum verursacht eine Verschlechterung des Familienklimas, führt zu Unzufriedenheiten und Stress und belastet die familiären Beziehungen. Es ist zu erwarten, dass das Risiko für Trennung, Scheidung und häusliche Gewalt dadurch eher noch zunimmt. Für Jugendliche im Alter von 18 bis 25 Jahren bedeuten die Reformen, dass sie nur noch aus wichtigem Grund (der im Einzelfall von der ARGE geprüft wird) aus dem Elternhaus ausziehen können. Möglicherweise leidet unter dem Zwang zu geringerwertigen Tätigkeiten die Bereitschaft der jungen Menschen, sich nachhaltig um eine qualifizierte Ausbildung zu bemühen. Diese Informationen bestärkten die Ausschussmitglieder, an ihren bereits laufenden Projekten weiterzuarbeiten. So ist z.B. geplant, modellhaft in zwei Landkreisgemeinden Netzwerke für Familienbildung und -beratung entstehen zu lassen. Dabei soll der Vorkindergartenbereich als sog. Familienstützpunkt in den Vordergrund gerückt werden. Die Projekte von sog. Generationenpatenschaften bzw. ein Oma-Opa Hilfsdienst oder die virtuelle Darstellung von Angeboten für Familien in Landkreisgemeinden zielen alle darauf ab, Familien in ihren Lebenssituationen zu unterstützen. Das in Planung befindliche Projekt „Aufsuchende Förderangebote für Kinder bis 1 ½ Jahre aus sozial benachteiligten Familien“ möchte ein enges Netzwerk zwischen dieser Zielgruppe und Hebammen fördern. In seinen kommenden Sitzungen werden auch wieder die Themen Armut in Familien sowie Kinderbetreuung und Familienbildung im Vordergrund stehen. Daneben wird sich der Ausschuss mit der gestiegenen Anzahl von Kindesmisshandlungen in Familien befassen. 11 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 4.2. Familienkoordinatorin Frau Gerner-Titz wirkte an folgender Veranstaltung mit: Ministerbesuch zum 1. Preis des Wettbewerbs „Familienfreundliche Verwaltung“ Wie bereits im Jahresbericht 2005 berichtet, gelang es dem Landratsamt Bamberg, beim bayernweiten Wettbewerb „Familienfreundliche Verwaltung“ in der Münchner Staatskanzlei einen 1. Preis abzuholen. Dazu erhielt das Landratsamt auch einen „Pokal“ überreicht, für den eigens eine Vitrine im Eingangsbereich des Hauptgebäudes von einer Werkklasse der Hauptschule Scheßlitz gebaut wurde. Dem Mitglied des Familienausschusses und Lehrerin an dieser Schule, Frau Susanne Bonora, gilt hierzu für ihre Engagement besonderer Dank. Zum Preis gehörte auch ein „Ministerbesuch vor Ort“. Am 24. Mai erwartete Landrat Dr. Denzler mit Mitgliedern des Kreistages, der Verwaltung, des Familienausschusses und der Schulklasse aus Scheßlitz den Staatskanzleichef Minister Eberhard Sinner im Bauernmuseum Frensdorf. Außer Ansprachen wurde dem Minister ein vielseitiges Programm von Schablonenmalerei bis hin zu einer Museumsführung geboten. 5. Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen 5.1 Versorgung mit Kindergarten-, Kinderkrippen- und Hortplätzen im Landkreis Bamberg Durch die Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum 01.08.2005 und die Umstellung der Förderung der Kindertageseinrichtungen auf die kindbezogene Förderung zum 01.09.2006 war, wie bereits 2005 ein sehr hoher Beratungsbedarf zu verzeichnen. Einrichtungsträger, Gemeinden, Personal und betroffene Eltern stellten die unterschiedlichsten Fragen zur Umsetzung des BayKiBiG , insbesondere zur Gastkinderregelung, den Buchungszeiten, dem Anstellungsschlüssel und der kindbezogenen Förderung. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006 wurden im Landkreis Bamberg 71 Kindergärten, 10 Kinderkrippen und 3 Kinderhorte betrieben. Bei den Kindergärten sind 45 in katholischer, 6 in evangelischer und 20 in kommunaler Trägerschaft. Insgesamt standen 5250 Kindergartenplätze zur Verfügung. Im September 2006 wurden 2 weitere Kinderkrippen und 1 Kinderhort eröffnet. Zum Stichtag 01.01.2006 waren in den Landkreiskindergärten insgesamt 104 Kinder unter drei Jahren und 115 Schulkinder untergebracht. Die Anzahl der im Rahmen der Integration aufgenommenen Kinder im Kindergarten belief sich auf 80 Kinder. 12 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Integrationsgruppen wurden in folgenden 8 Kindergärten betrieben: Kindergarten St. Ursula in Dörfleins Kindergarten St. Franziskus in Drosendorf Kindergarten St. Bernhard in Ebrach Kindergarten St. Josef in Hirschaid Kindergarten St. Johannis in Hirschaid Kindergarten St. Wenzeslaus in Litzendorf Kindergarten Maria Hilf in Oberhaid Kindergarten St. Franziskus in Zapfendorf 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 3 Gruppen 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe Das Angebot an Hortplätzen ist wie folgt: Kinderhort Ankerplatz in Hallstadt Hort an der Schule in Hirschaid Kinderhort Heinershof in Pommersfelden Kinderhort Dachsbau in Strullendorf 2 Gruppen mit 50 Plätzen 3 Gruppen mit 75 Plätzen 1 Gruppe mit 20 Plätzen 1 Gruppe mit 25 Plätzen Das Angebot an Krippenplätzen stellt sich wie folgt dar: Kinderkrippe Flohkiste in Hirschaid Kinderkrippe Sonnenschein in Strullendorf Kinderkrippe Kleine Strolche in Breitengüßbach Kinderkrippe Pfarrer- Rössert in Hallstadt Kinderkrippe Schnullerbande in Baunach Kinderkrippe St. Elisabeth in Memmelsdorf / Lichteneiche Kinderkrippe Krabbelkäfer in Litzendorf / Naisa Kinderkrippe im Kindergarten Rattelsdorf Kinderkrippe Krabbelmäuse in Buttenheim Kinderkrippe St. Marien in Stegaurach Kinderkrippe St. Christophorus in Zapfendorf Kinderkrippe Walsdorfer Wichtel in Walsdorf 2 Gruppen 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 1 Gruppe 11 der vorgenannten Kinderkrippen sind räumlich im Kindergarten integriert. Zahl der Betreuungsplätze 2004 2005 2006 Kinderkrippen 60 132 156 Kindergärten 5375 5250 5250 Kinderhorte 150 150 170 13 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Zahl der betreuten Kinder nach Altersgruppen Zahl der angemeldeten Kinder am 01.01.2006 0-3 Jahre: 268 3-6 Jahre: 4834 Schulkinder: 263 Altersmischung im Kindergarten: 01.01.2004 01.01.2005 01.01.2006 0-3 Jahre: 84 128 104 Schulkinder: 74 110 115 5.2 Besondere Aktivitäten Arbeitskreis Kooperation Kindergarten – und Grundschule Gem. Art. 15 BayKiBiG sind die Kindertagesstätten zur Zusammenarbeit mit der Grundschule verpflichtet. Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist es, die Kindergärten dabei zu unterstützen. Mit der Umsetzung befasst sich der Arbeitskreis der Kooperationspartner Kindergarten – Grundschule, Stadt und Landkreis Bamberg. 2006 fanden mehrere Arbeitstreffen statt. Arbeitskreis kommunale Kindergärten Der Arbeitskreis Kommunale Kindergärten befasste sich wie bereits im Vorjahr auch 2006 schwerpunktmäßig mit der Umsetzung des BayKiBiG. Informationsveranstaltungen Am 20.06.2006 wurde im Landratsamt für alle Leiter/innen und interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen eine Informationsveranstaltung zum BayKiBiG durchgeführt. 6. Kommunale Jugendarbeit 6.1 Fachberatung in den Gemeinden /hauptamtliche Jugendarbeit in den Gemeinden Mit den Bürgermeistern der Gemeinden besteht regelmäßiger Kontakt im Rahmen der Fachberatung der Kommunalen Jugendarbeit. Dies geschieht sowohl auf Anfrage seitens der Bürgermeister als auch auf Initiative – Bürgermeisterbesuche – der Kommunalen Jugendarbeit. Die Gemeinden wissen so, wohin sie sich bei Problemen wenden können. Der Bedarf nach hauptamtlich angestellten Jugendarbeitern in den Gemeinden ist weiterhin groß. In folgenden Gemeinden sind hauptamtliche Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter angestellt: Gemeinde Oberhaid (Träger Verein Kommunale Jugendarbeit Oberhaid e.V.), Markt Hirschaid (Träger Netzwerk e.V.), Stadt Hallstadt (Träger Erzbischöfliches Jugendamt Bamberg), Gemeinde Gundelsheim (Träger Gemeinde Gundelsheim für Honorarkraft Streetworker) sowie die Städte Schlüsselfeld und Baunach, der Markt Burgebrach und die Gemeinden Litzendorf, Strullendorf, Stegaurach und Memmelsdorf (Träger Verein Innovative 14 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Sozialarbeit ISO e.V. – Jugendarbeitsmodell JAM). Aus weiteren Gemeinden liegen Anfragen vor nach hauptamtlichen Personal in der Jugendarbeit. Konkret ist dies bereits beim Markt Ebrach (Fachberatung im Ebracher Gemeinderat). Die Fachkräfte sind überwiegend Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, deren Personalkosten anteilig vom Landkreis Bamberg gefördert werden. 6.2 Ferienpass – örtliche Ferienprogramme – Spielmobil Der FERIENPASS von Stadt und Landkreis Bamberg mit seinen rund hundert Aktivitäten wurde in 2006 rege in Anspruch genommen. Aufgrund des verregneten Sommers fanden vor allem die attraktiven Ausflugsmöglichkeiten viel Anklang. Konzeption, Gestaltung , Verteilung, Betreuung und Abrechnung ist hierbei Aufgabe der Kommualen Jugendarbeit. Mithilfe bei der Konzeption sowie Besprechungen und Betreuung sind auch bei den gemeindlichen Ferienprogrammen gefragt. Jede der 36 Gemeinden verfügt über ein eigenes Ferienprogramm! Ein Highlight in 2006 war die Herausgabe des Buchs Gemeindliche Ferienprogramme im Landkreis Bamberg seitens der Kommunalen Jugendarbeit an alle 36 Gemeinden und an alle Jugendbeauftragten. Für die Gemeinden bedeutet das eine große Hilfe bei ihrer Planung, da sich jetzt jederzeit untereinander austauschen können und wertvolle Hilfe für die eigene Planung erhalten. Das SPIELMOBIL , das im Auftrag des Landratsamtes – Kommunale Jugendarbeit- vom Kinderkulturverein Chapeau Claque durchgeführt wird, ist inzwischen in den Sommerferien eine feste Größe in den Planungen der Gemeinden. 20 Gemeinden buchten die abwechslungsreichen, unter verschiedenen Themen stehenden Angebote. 6.3 Gemeindemitarbeiterbesprechung Am 23. März 2006 trafen sich 20 Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeiter mit der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt zwecks gegenseitigen Erfahrungsaustausch und Jahresprogrammplanung. 6.4 Jugendbeauftragte der Gemeinden Die fachliche Betreuung der Jugendbeauftragten bildet einen Arbeitsschwerpunkt der Kommunalen Jugendarbeit. Neben häufigen telefonischen und auch persönlichen Kontakten findet zweimal im Jahr ein überregionales Treffen aus allen Gemeinden statt. Die enorme Resonanz auf das Thema „Dunkle Jugendkulturen“ im Jahr 2005 veranlasste die Kommunale Jugendarbeit, im Frühjahr 2006 ein Wochenendseminar zu diesem Thema anzubieten. Vom 3. bis 4. März 2006 trafen sich ein Kreis sehr engagierter Jugendbeauftragter in der Landesvolkshochschule Feuerstein mit dem bereits von 2005 bekannten Referenten, der Kommunalen Jugendarbeit und dem gesetzlichen Jugendschutz. An diesen zwei Tagen erfolgte ein sehr intensiver Einstieg in das Thema und eine umfassende Aufarbeitung. Für denselben Teilnehmerkreis fand vom 17. bis 18. November 2006 ein Folgeseminar statt. Passend dazu war bei der Herbsttagung der Jugendbeauftragten am 21. November 2006 das Thema „Gewalt in den Medien - gewalttätige Jugendliche?“ Eine große Anzahl von Jugendbeauftragten traf sich in der Sportgaststätte des SV Dörfleins, wo Referent Johannes Rieber, Medienfachberater beim Bezirksjugendring Oberfranken, das Thema ausführlich und inhaltlich anspruchsvoll erörterte. Er gab Empfehlungen für den Medienkonsum und nannte Kriterien der Medienerziehung. 15 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 6.5 Veranstaltungen zum Thema „Dunkle Jugendkulturen“ mit dem Staatl. Schulamt Stadt und Landkreis Bamberg Die Gewalt an Schulen ist inzwischen täglich Thema in den Medien. Auf Betreiben der Kommunalen Jugendarbeit und des gesetzlichen Jugendschutzes wurden mit dem Staatl. Schulamt Stadt und Landkreis Bamberg zwei Vorträge angeboten. Am 10. Oktober 2006 erfolgte bei der Schulleiter-Dienstbesprechung in der Volksschule Strullendorf ein engagierter Vortrag seitens des Referenten, der großes Interesse und auch große Betroffenheit hervorrief. Eine weitere Veranstaltung fand am 13. November 2006 in der Trimberg-Schule in Bamberg statt für Elternbeiräte, schulhausinterne Erziehungshilfe, Religionspädagogen etc. 6.6 Veranstaltung zum Thema „Dunkle Jugendkulturen“ mit den Realschulen Am 26. Oktober 2006 sprach auf Initiative von Kommunaler Jugendarbeit und gesetzlichem Jugendschutz der Referent in der Realschule Ebrach. Eingeladen waren auch die Realschulen aus Scheßlitz und Hirschaid. Vor einem großen Zuhörerkreis war das Interesse aufgrund der aktuellen Ereignisse enorm. 6.7 Seifenkistenrennen Am 2. Juli 2006 fand in Buttenheim die Kreismeisterschaft mit Wertungslauf zur Bayerischen Meisterschaft im Seifenkistenrennen statt. Die Stockgasse verwandelte sich an diesem Tag in ein Eldorado der Seifenkisten-Fans. 6.8 Basketball-Fest mit dem Deutschen Meister GHP Bamberg und Kommunaler Jugendarbeit mit den sieben Förderschulen aus Stadt und Landkreis Bamberg Ein absolutes Highlight bedeutete das Sportfest mit dem Deutschen Basketballmeister GHP Bamberg und den sieben Förderschulen von Stadt und Landkreis Bamberg. Am 6. Februar 2006 wurde die Aurachtalhalle in Stegaurach zum Mekka des Basketballs. Neben vielen tollen Geschenken – Eintrittskarten für Bundesliga-Spiele, Sportsachen etc. – von Manager Wolfgang Heyder war der Höhepunkt die Autogramm-Stunde mit der Bundesliga-Mannschaft und Bundestrainer Dirk Bauermann. Dabei waren 250 Kinder und Jugendliche der MartinWiesend-Schule, der von Lerchenfeld Schule, der Bartholomäo-Garelli-Schule, der BertoldScharfenberg-Schule, der Pestalozzischule, der Giechburgschule Scheßlitz und der DonBosco-Schule Stappenbach. 6.9 Schwimmfest Förderschulen im „Aquarena“ Zapfendorf Rund 500 Kinder aus sieben Förderschulen und eine Volksschulklasse aus Zapfendorf erlebten am 4. Juli 2006 beim 8. Schwimmfest einen kurzweiligen Vormittag. An zahlreichen Stationen konnten sie ihr Können erproben. Dabei waren mit Kindern und Betreuern die selben Schulen wie beim Basketball-Sportfest. Alle Kinder der Behinderten-Schulen konnten bei diesem Sportfest ohne Leistungscharakter erfolgreich zusammengeführt werden! 7. Hexennacht“ im Erlebnisbad “Franken Lagune“ in Hirschaid Weil die Veranstaltungen in den Vorjahren auf so große Resonanz gestoßen waren, fand in der Walpurgisnacht am 30.04.2006 wiederum die „Hexennacht“ in der „FrankenLagune“ Hirschaid statt. Schirmherr dieser gemeinsam von den Jugendämtern, Jugendringen und Polizeiinspektionen Bamberg Stadt und Land sowie der Abteilung Gesundheitswesen beim Landratsamt organisierten Jugendpräventionsveranstaltung, an der rund 500 „Hexen und Hexenmeister“ ab 12 Jahren teilnahmen, war diesmal Frau MdL Melanie Huml. 16 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Das Motto der Veranstaltung „Vitamin statt Nikotin“ und somit die Gefahr des Rauchens wurde durch Infostände sowie ein Quiz erfahrbar. Neben Discomusik, Wettrutschen und dem Einsatz einer Schaumkanone war wiederum das Angebot eines kostengünstigen Bodypaintings mit Lebensmittelfarben durch den Weltmeister Chris Crash die Attraktion des Abends. Besonders hervorzuheben im Hinblick auf das gute Gelingen dieser Jugendpräventionsveranstaltung ist das Entgegenkommen und die Aufgeschlossenheit der Verantwortlichen des Marktes Hirschaid. Auch das großzügige Sponsoring durch die Firmen Neubert in Hirschaid, McDonalds in Bamberg und Hirschaid, Bekleidungshaus Wöhrl Bamberg, CineStar Kinos Bamberg, Reifen Wagner Bamberg, Radio Bamberg, die Raiffeisenbanken des Genossenschaftskreisverbandes Bamberg, sowie die Druckerei Distler in Hirschaid trug hierzu entscheidend bei. 8. Familienbildung Im Jahr 2006 wurde das 2005 vom Familienausschuss angeregte Projekt "Netzwerk Familienbildung auf örtlicher Ebene" weiter konkretisiert. Ziel der Überlegungen war es, den Eltern in den Gemeinden einen niedrigschwelligen Zugang zu Bildungs- und Beratungsangeboten zu ermöglichen, damit diese frühzeitig informiert und angesprochen werden können, bevor kritische Situationen entstehen. Adressaten des Projekts sind Fachkräfte, welche aufgrund ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakte zu Familien haben und auch als Ansprechpartner für Eltern gelten, wie z:B Ärzte, Lehrer, Erziehrinnen usw.. Diese Stellen können im Rahmen ihrer Möglichkeiten allgemeine Tipps und Informationen zu möglichen "Stolpersteinen" geben, sich abzeichnende Problemlagen in der Familie erkennen, familienbildende Angebote empfehlen, an Beratungsstellen vermittelt oder selbst Beratung und Hilfestellung leisten. Mit diesen Fachkräften und Ansprechpartnern soll ein Netzwerk gebildet werden, mit dem nachhaltig der Bereich der Familienbildung und -beratung in den Gemeinden weiterentwickelt werden kann. Die Umsetzung des Projekts wurde zunächst modellhaft in den Gemeinden Strullendorf und Schlüsselfeld begonnen. 17 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 9. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Gemeinsam mit dem Fachbereich Gesundheitswesen und der PI Bamberg-Land wurde das Projekt "mit 13 voll im Leben" gestartet. Ziel des Projektes ist es, der Tendenz eines immer früher einsetzenden und exzessiver werdenden Alkoholkonsums bei Jugendlichen entgegen zu wirken. Dazu wurde ein Faltblatt entwickelt, mit dem Erwachsene in ihrer Zivilcourage bestärkt und eine Kultur des Hinschauens erreicht werden soll. Zum anderen wurden in einer Broschüre für Vereine und Gemeinden Tipps und Möglichkeiten zusammengefasst, wie dem Jugendschutz bei Festveranstaltungen mehr Bedeutung beigemessen werden kann. Auf Anfrage wird das Projekt persönlich in den Gemeinden vorgestellt. 10. Jugendberufshilfe Der Fachbereich Jugend und Familie hält regelmäßig Kontakt zum Arbeitskreis Jugendarbeitslosigkeit. In dem Arbeitskreis tauschen die lokalen Kräfte im Bereich der Jugendberufshilfe ihre Aktivitäten aus und rücken das Thema Jugendarbeitslosigkeit immer wieder ins öffentliche Bewusstsein. 11. Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Beurkundungen Wenn die Eltern eines minderjährigen Kindes selbst noch minderjährig oder schon verstorben sind oder das Sorgerecht eingeschränkt oder entzogen werden muss und eine geeignete Privatperson nicht zur Verfügung steht, wird das Jugendamt zum Vormund bestellt. Aber auch für Teile des Sorgerechts (z.B. Aufenthaltsbestimmung oder Anfechtung der Vaterschaft) kann das Jugendamt als Ergänzungspfleger bestellt werden. Auf Antrag der Mutter wird das Jugendamt als Beistand tätig für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Beibringung des Unterhalts. 11.1 Statistische Zahlen Anzahl der Fälle (insgesamt) zum 31.12.2006: Fallart: Beistandschaften Pflegschaften Amtsvormundschaften Amtshilfen SUMMEN: Anteil: gesamt für ausländische Minderjährige gesamt für ausländische Minderjährige gesamt für ausländische Minderjährige gesamt für ausländische Minderjährige gesamt für ausländische Minderjährige 2006 952 2005 918 8 2004 906 7 36 47 1 57 44 2 34 42 1 5 43 2 1 1 1 3 2 1023 1008 10 996 11 65 Gegenüber 2005 ist die Fallzahl im Jahr 2006 um ca. 1,5 % gestiegen. 18 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Entwicklung der Gesamtfallzahl – grafische Darstellung: Fallzahlen der Beistände 1040 1023 1020 1008 996 1000 980 960 940 929 Anzahl 920 901 900 880 860 836 840 820 819 800 780 760 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahr Die Beistandschaften erstrecken sich in aller Regel auf die Geltendmachung von Kindesunterhalt gegenüber den familienfernen Elternteilen, daneben in manchen Fällen auch auf die Feststellung der Vaterschaft (s. unten). Innerhalb der Beistandschaften zur Durchsetzung des Unterhalts kann man unterscheiden nach solchen, bei denen die Einschaltung des Gerichts nicht notwendig ist, d. h. die Unterhaltsangelegenheit mit dem Zahlungspflichtigen außergerichtlich geregelt werden kann, und anderen. Hierzu muss Folgendes festgestellt werden: Bedingt durch die schlechte wirtschaftliche Lage lässt sich mancher Unterhaltsverpflichteter zunächst lieber verklagen, als sofort Unterhalt zu zahlen. So nimmt die Zahl der gerichtlichen Unterhaltsverfahren, welche durch Beistände geführt werden, stetig zu. Anzahl der Vaterschaftsfeststellungen 2005: Vaterschaftsfeststellungen durch freiwillige Anerkennung durch gerichtliche Entscheidung 2006 14 5 2005 20 7 2004 19 16 11.2 Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gem. § 18 SGB VIII Im Jahre 2006 sind im Vollzug des § 18 SGB VIII bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen 1123 Beratungsgespräche durchgeführt worden (2005 1114, 2004 1089, 2003 1267, 2002 822). 19 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Beratungsgesprächegem. § 18 SGBVIII 1267 1089 1114 1123 2004 2005 2006 883 2002 2003 Daneben waren noch 425 (2005 398, 2004 336, 2003 332, 2002 251) schriftliche Verfahren zur Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erforderlich. 18 84 Minderjährige junge Volljährige § 1615 l Abs. 2 BGB 323 Die schriftliche Verfahren verteilen sich wie folgt: 323 für Minderjährige 84 für junge Volljährige 18 für Unterhaltsansprüche der Mütter die mit dem Vater nicht verheiratet sind (§ 1615 l BGB) 20 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Die Fallzahl hat sich damit im vergangen Jahr erneut gesteigert. Gerade im Bereich des Beratungsbedarfs für junge Volljährige ist eine Steigerung von rund 86 % zu verzeichnen. Im Jahre 2007 ist mit der Einführung eines neuen Unterhaltsrecht mit einer erheblichen Steigerung des Beratungsbedarfs zu rechnen. 11.3 Beurkundungen: Die Zahl der Beurkundungen belief sich im Jahr 2006 auf 325 (2005 317, 2004 289,2003 326, 2002 314). 326 325 317 314 289 2002 2003 2004 2005 2006 Diese 325 Beurkundungen setzten sich wie folgt zusammen: 34 Abänderungen von bestehenden Unterhaltstiteln 117 Verpflichtungen zur Unterhaltsleistung 75 Sorgeerklärungen 67 Anerkennungen der Vaterschaft 27 Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung 1 Anerkennung der Vaterschaft mit Unterhaltsverpflichtung unter Zuziehung eines Dolmetschers 4 Verpflichtung zum Unterhalt gem. § 1615 l BGB 21 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Beurkundungen 27 5 34 67 117 Abänderungen Unterhalt Verpflichtungen Unterhalt Sorgeerklärungen Vaterschaft Zustimmungen Sonstige 75 Die Zahl der durchgeführten Beurkundungen hat sich in den letzten Jahren auf diesem Niveau eingependelt. Hinsichtlich der von der Bundesregierung geplanten Neukonzeption des Unterhaltsrechts ist mit einer erneuten Steigerung der Fallzahlen auch im Bereich der Beurkundung zu rechnen. Im Vollzug des Beurkundungsgesetztes erfolgten im vergangenen Jahr 33 Erteilungen von Rechtsnachfolgeklauseln. In 13 Fällen konnte dem Antrag auf Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel nicht stattgegeben werden. Für 4 Urkunden wurden nach Genehmigung durch das Amtsgericht eine zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilt. Hinsichtlich 2 Urkunden musste die Erteilung der zweiten vollstreckbaren Ausfertigung abgelehnt werden Die Prüfung der beantragten Teil-Rechtsnachfolgeklauseln verursacht einen großen zeitlichen Aufwand, insbesondere deshalb, weil bei den gestellten Anträge in der Regel die für die Prüfung des Anspruchsüberganges erforderlichen Unterlagen und Nachweise nie vollständig vorgelegt werden. Dies führt zu einem erheblichen Arbeitsaufwand zur Nachforderung der Unterlagen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Antragsteller bereits mehrmals auf die kraft Gesetzes bzw. Rechtsprechung zwingend erforderlichen Nachweise hingewiesen wurden und es sich hierbei um Behörden handelt, wäre der erhöhte Arbeitsaufwand bei etwas gutem Willen der Antragsteller vermeidbar. Dieser Missstand konnte trotz unzähliger Mahnung insbesondere an das Landesamt für Finanzen nicht beseitigt werden. Durch die Versetzung der 2. Urkundsperson aus dem Jugendamt steht aktuell nur eine Urkundsperson für die Beurkundungen zur Verfügung. 22 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Infolge von gesetzlichen Vorgaben kann die Ermächtigung der weiteren Urkundsperson voraussichtlich erst im 3 Quartal 2007 vorgenommen werden. 11.4 Zahlungswesen – Mündelbuchhaltung Vereinnahmte Unterhaltsgelder und Renten / Anzahl der EDV-Buchungen: 2006 2005 2004 886.255 € 863.329 € 882.446 € 4.199 Buchungen 4.271 Buchungen 4.278 Buchungen 12. Förderangebote 12.1 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in Form der Übernahme von Teilnahmebeiträgen (§ 22 i. V. m. § 90 SGB VIII) 12.1.1 Fallzahlen Fallzahlen pro Jahr 804 900 800 744 732 656 700 637 600 486 490 1999 2000 483 585 612 2003 2004 501 500 400 300 200 100 0 1996 1997 1998 2001 2002 2005 2006 Im Jahr 2006 wurden insgesamt 804 Anträge auf Übernahme von Teilnahmebeiträgen (Kindergarten, Kinderhort und Kinderkrippe) gestellt. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 9,84 % dar. Aus der Bearbeitung der Anträge des Jahres 2006 ergibt sich folgendes Kreisdiagramm: 23 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 19% 17% 517 Bewilligungen 134 Ablehnungen 64% 153 In Bearbeitung bzw. Wiedervorlage 12.1.2 Ausgaben Ausgaben in € 446.006 450.000 422.056 376.874 400.000 340.821 350.000 309.878 301.897 310.397 295.309 300.000 262.519 260.704 238.852 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Die Ausgaben im Jahr 2006 haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 23.950,00 € (5,67 %) erhöht. Diese Erhöhung ist teilweise auf die Einführung von Buchungszeiten (Erhöhung der Teilnahmebeiträge) zurückzuführen. Neben den Beitragserhöhungen ist aber auch die Steigerung der aktiven Fälle (Bewilligungen und Zuschüsse) für die Ausgabensteigerung mitverantwortlich. Der Landkreis Bamberg und die Agentur für Arbeit Bamberg haben zum 01.05.2005 einen öffentlich rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 44 b SGB II geschlossen. Die ARGE nimmt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II die ihr übertragenen Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für die Agentur und für den kommunalen Träger wahr. Nicht auf die ARGE übertragen wurden allerdings die Dienstleistungen nach dem § 16 Abs. 2 Nrn. 1 – 4 SGB II, das bedeutet: Hierfür ist nach wie vor der kommunale Träger zuständig. Dementsprechend hat der Landkreis Bamberg für die dort aufgeführten weiteren Leistungen aufzukommen, die entsprechend der nach § 15 SGB II zu schließenden Eingliederungsvereinbarung für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben 24 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder. § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II eröffnet somit vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung der Eingliederung in die Arbeit zwar die Möglichkeit, die Kinderbetreuung als Leistung des SGB II zu erbringen. Grundsätzlich sind hierfür aber gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II die kreisfreien Städte und Landkreise als Leistungsträger vorgesehen. Die Übernahme von Teilnahmebeiträgen nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II durch das Landratsamt Bamberg wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 15.11.2005 festgesetzt. Somit werden die Leistungen auf der Grundlage des SGB II nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bewilligt. In diesen Fällen entfällt eine Einkommensprüfung analog dem SGB VIII. Bei den 804 Neuanträgen (bzw. 517 Bewilligung) handelte es sich bei 3 Fällen um Anträge auf Übernahme der Teilnahmebeiträge nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II. Hierfür fielen im Jahr 2006 Ausgaben in Höhe von 11.366,00 € an. Diese Kosten sind nicht bei den Ausgaben nach § 22 SGB VIII enthalten, da dafür gesonderte Haushaltsstellen vorhanden sind. 12.2 Tagespflege (§ 23 Abs. 3 SGB VIII) Aktuelle Situation Vor allem die wirtschaftliche Situation Alleinerziehender bzw. von jungen Familien veranlasst oft junge Mütter schon bald nach der Geburt eines Kindes wieder eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Mangels einer ausreichenden Zahl an Krippenplätzen, geeigneter Betreuungspersonen aus dem persönlichen Umfeld oder Arbeitszeiten der Mutter im Schichtbetrieb wird vielfach auf die Möglichkeit einer Tagesmutter zurückgegriffen. Kostenübernahme im Rahmen der Tagespflege Fallzahlen / Ausgaben (Stand 31.12.2006) 2006 2005 2004 2003 9 (17 Kinder) 8 (09 Kinder) 12 (15 Kinder) 9 (13 Kinder) 20.564 € 14.666 € 29.595 € 25.908 € Altersstruktur der betreuten Kinder: unter 1 Jahr 1 - 3 Jahre 3 - 6 Jahre über 6 Jahre 0 2 7 8 Liegt das Einkommen der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils unter einer festgesetzten Einkommensgrenze, so kann eine Bezuschussung der Tagespflegekosten durch den Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg erfolgen. Nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Bamberg werden die Kosten der Tagespflege bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 40 Stunden in der Woche pauschal mit einem Betrag von 317,00 € monatlich abgegolten. Sofern die tatsächlichen Betreuungszeiten von diesen Vorgaben abweichen und somit eine pauschale Abrechnung nicht erfolgen kann, wird pro Betreuungsstunde ein Betrag von höchstens 1,83 € vergütet. Die Höchstbetreuungszeit pro Woche beträgt 50 Stunden (= 10 Stunden täglich). 25 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 In jedem Fall ist von den Eltern bzw. Elternteilen noch ein teilweise erheblicher Eigenanteil an die Tagespflegeperson zu leisten. Ohne die finanzielle Förderung durch den Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg wäre es jedoch in vielen Fällen für die Eltern bzw. Elternteile undenkbar, einer Berufstätigkeit nachzugehen bzw. eine begonnene Ausbildung zu beenden. Die seit Jahren auf niedrigem Niveau stagnierenden Fallzahlen resultieren in erster Linie aus der geringen staatlichen Förderung. Für diese Entlohnung ist es fast unmöglich, geeignete und engagierte Tagespflegepersonen zu finden. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg hat in seiner Sitzung am 08.11.2006 eine Neufassung der Richtlinien für die Kindertagespflege ab 01.01.2007 beschlossen. Die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen richten sich nach den durchschnittlichen täglichen Betreuungsstunden und erhöhen sich um einen evtl. Qualifizierungszuschlag. Auch der Elternbeitrag richtet sich nach den durchschnittlichen täglichen Betreuungsstunden. 12.3 Bezuschussung der freien Träger Träger Erziehungsberatungsstelle Schwangerschaftsberatungsstelle(n) Pro Familia Ehe- und Familienberatung Caritas Ehe- und Familienberatung Verein für Jugendhilfe 2006 243.831 € 53.878 € 12.800 € 13.000 € 22.516 € 2005 220.000 € 50.438 € 12.700 € 13.000 € 27.500 € 2004 243.565 € 49.026 € 12.650 € 13.000 € 22.516 € 12.4 Jugendheimbauten Zahl der berücksichtigten Anträge Bewilligte Zuschüsse 2006 9 30.000 € 2005 7 30.000 € 2004 10 50.000 € 12.5 Jugendfreizeitmaßnahmen von Jugendgruppen Zahl der Anträge Bewilligte Zuschüsse 2006 135 40.091 € 2005 166 40.094 € 2004 160 40.078 € 12.6 Familienerholung auf dem Bauernhof Einkommensschwachen Familien gewährt der Freistaat Bayern einen Zuschuss, wenn sie die Familienerholung auf einem Bauernhof durchführen. Der Landkreis Bamberg hat für diese Maßnahme im letzten Jahr 1.724 € (2005: 1.953 €, 2004: 2.828 €) zur Zahlung angewiesen, und zwar für 13 Kinder (2005: 14, 2004: 24) und 8 Erwachsene (2005: 6, 2004: 8). 13. Wirtschaftliche Jugendhilfe 13.1 Soziale Gruppenarbeit (§ 29 i.V.m. § 11 SGB VIII) Die als „Project X“ bezeichnete soziale Gruppenarbeit des Vereins Innovative Sozialarbeit (iSo e.V.) wurde bisher nach vorhergehender Auftragserteilung durch das Kreisjugendamt in den Gemeinden Gundelsheim, Hirschaid, Stegaurach, Burgebrach, Zapfendorf, Strullendorf, Hallstadt, Baunach und Bischberg durchgeführt. Ziel dieses Angebotes ist es, über die Ver26 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 mittlung positiver Erlebnisse sowie durch soziales Lernen in der Gruppe Verhaltensänderungen bei jungen Menschen zu erreichen. Dabei geht es meist darum, Konflikte künftig konstruktiver zu bewältigen, Frustrationen besser ertragen zu lernen und mehr Vertrauen in die eigene Persönlichkeit zu entwickeln. Im Jahr 2006 wurde diese soziale Gruppenarbeit in den Gemeinden Strullendorf, Burgwindheim, Schlüsselfeld (Reichmannsdorf) und Hirschaid (Sassanfahrt) durchgeführt und in den Gemeinden Gundelsheim und Zapfendorf beendet. Ausgaben 2006 24.992 2005 21.594 € 2004 30.473 € 2003 28.069 € 2002 27.251 € 13.2 Erziehungsbeistandschaften ( § 30 SGB VIII) Zum 31.12.2006 bestehen insgesamt 74 Erziehungsbeistandschaften mit 93 Kindern. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Maßnahmen erheblich gestiegen (31.12.2005: 51 Erziehungsbeistandschaften mit 55 Kindern; 31.12.2004: 44 Erziehungsbeistandschaften mit 51 Kindern). Ausgaben 500000 Betrag (EURO) 26863 400000 18210 300000 Honorarkräfte 200000 100000 395346 278044 302521 2004 2005 Vereine 0 2006 Jahre Die Altersstruktur dieser Kinder stellt sich wie folgt dar: Altersgruppe 0 - 6 Jahre: 7 - 13 Jahre 14 - 17 Jahre: über 18 Jahre: Anzahl der Kinder 4 44 45 0 Im Jahr 2006 wurden insgesamt 30 Erziehungsbeistandschaften beendet. 27 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 B e e n d ig u n g e n 19 E r f o lg r e ic h e r A b s c h lu s s 1 V o r z e itig e B e e n d ig u n g a u f V e r a n la s s u n g A S D 1 Abgabe and. JugAm t 27% 3% 64% 3% 3% 1 U m w a n d lu n g in S P F H 8 U m w a n d lu n g in te ils ta tio n ä r e /s ta tio n ä r e M a ß n a h m e n 13.3 Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) Zum 31.12.2006 bestehen für insgesamt 62 Familien mit 147 Kindern eine sozialpädagogische Familienhilfe (31.12.2005: 51 Familien mit 104 Kindern; 31.12.2004: 50 Familien mit 105 Kindern). Die Anzahl der sozialpädagogischen Familienhilfen ist in etwa gleich geblieben. Ausgaben Betrag (EURO) 500000 43090 54099 400000 300000 200000 368783 395570 418313 2004 2005 2006 H o n o ra rk rä fte V e re in e 100000 0 J a h re Die Altersstruktur dieser Kinder stellt sich wie folgt dar: Altersgruppe 0 - 6 Jahre: 7 - 13 Jahre: 14 - 17 Jahre: über 18 Jahre: Anzahl der Kinder 65 63 19 0 Im Jahr 2006 wurden insgesamt 23 sozialpädagogische Familienhilfen beendet. 28 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 B e e n d ig u n g e n 13% 14 E r f o lg r e ic h e r A b s c h lu s s 2 V o r z e it ig e B e e n d ig u n g a u f V e r a n la s s u n g A S D 17% 61% 9% 4 W egzug 3 U m w a n d lu n g in a m b u la n t e , te ils t a t io n ä r e , s t a t io n ä r e M aßnahm en 13.4 Clearing/Familien-StabilisierungsProgramm/FamilienAktivierungsManagement/Flexible Hilfen ( § 27 SGB VIII ) Zum 31.12.2006 bestehen noch 3 ambulante Hilfen gem. § 27 SGB VIII im Rahmen eines sog. „Clearings“. Allgemeine Angaben zu den ambulanten Hilfemaßnahmen: Für das Landratsamt Bamberg, Fachbereich Jugend und Familie, sind zum 31.12.2006 nur noch 3 Honorarkräfte tätig. Sie betreuen insgesamt 18 ambulante Hilfemaßnahmen. Der überwiegende Teil der ambulanten Hilfemaßnahmen wird weiterhin von Vereinen durchgeführt. Von den insgesamt 139 zum 31.12.2006 bestehenden ambulanten Hilfemaßnahmen werden 101 vom Verein MOBAM Bamberg – Mobile Betreuung Bamberg – durchgeführt. VAMOS e.V. – Verein für am Menschen orientierte Sozialarbeit – betreut 1 Familie. Der Verein iSo e.V. –Verein für soziale Dienstleistungen – betreut 12 Familien. Der Verein Heinershof e.V. betreut zum 31.12.2006 1 Familie. Die Geschwister-Gummi-Stiftung Kulmbach, welche seit 2004 für das Landratsamt Bamberg ambulante Maßnahmen durchführt, betreut 5 Familien. Das St. Josefsheim Don Bosco betreut 1 Familie. 13.5 Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, durch Begleitung der schulischen Förderung sowie durch Elternarbeit unterstützen, um dessen Verbleib in seiner Familie zu sichern. In den heilpädagogischen Tagesstätten des SKF mit 2 Gruppen sowie des Canisiusheimes mit 4 Gruppen können insgesamt 48 Kinder aufgenommen werden. 29 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 2004 2005 2006 Fallzahlen (Kinder) 34 25 20* Ausgaben (Stand 31.12.) 617.106 € 541.061 € 443.395 € * 9 Kinder sind in der HPT Canisiusheim Bamberg und 10 Kinder in der HPT des SKF Bamberg, 1 Kind befindet sich in der HPT des Jugendhilfezentrums Pfaffendorf. 5 Kinder befinden sich in der E-Schule. 13.6 Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) Die Vollzeitpflege umfasst die Erziehung, Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie und ist eine meist längerfristig angelegte Hilfe, oft bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus. In Vollzeitpflege waren zum Stichtag 31.12.2006 53 Kinder und junge Volljährige (2005: 54, 2004: 59, 2003: 61) durch den Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg zu betreuen. Während des Jahres waren 13 Fallzugänge und 14 -abgänge zu verzeichnen. Altersstruktur der betreuten Kinder: bis zum vollendeten 6. Lebensjahr vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr vom 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Vollendung des 18. Lebensjahrs 17 23 17 7 Für 37 dieser Fälle leisten andere Jugendämter innerhalb und außerhalb Bayerns Kostenerstattung gemäß § 89 a SGB VIII, da die Kinder dauerhaft in Pflegefamilien des Landkreises Bamberg untergebracht sind. Diese Kostenerstattung beläuft sich jedoch nur auf den tatsächlichen direkten finanziellen Aufwand. Für die Betreuung dieser Fälle entstehen dem Landkreis Bamberg darüber hinaus allerdings auch nicht unerhebliche Personal- und Sachkosten im Bereich des Pflegekinderdienstes und der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die aber auf Grund der geltenden Kostenerstattungsregelungen nicht ausgeglichen werden und somit den Haushalt des Landkreises Bamberg belasten. Diesen Aufwendungen stehen insgesamt 22 kostenerstattungspflichtige Fälle gegenüber, für die der Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg anderen Jugendämtern die aufgewendeten Kosten für die Unterbringung in einer Pflegefamilie erstattet. Diese sind jedoch in den o. g. Fallzahlen nicht erfasst, da die Betreuung nicht vom Landkreis Bamberg geleistet wird. Aufgrund der Änderung im Heranziehungsrecht zum 01.04.2006 wurden alle Eltern der Pflegekinder bezüglich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse vom Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg überprüft und - soweit gesetzlich möglich - ein Kostenbeitrag durch Leistungsbescheid festgesetzt. Die zum 01.07.2005 neu gefasste Pflegegeldrichtlinie des Landkreises Bamberg wurde ab 01.01.2006 geändert. Darin wurde nunmehr die hälftige Erstattung nachgewiesener Beiträge zur Alterssicherung der Pflegeeltern von derzeit bis zu 39 € monatlich pro Pflegekind mit aufgenommen. Außerdem werden nachgewiesene Beiträge zur Unfallversicherung unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder in Höhe von derzeit 10,71 € monatlich gewährt. 30 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Ausgaben einschließlich Kostenerstattungen: 2006 688.116 € 2005 639.048 € 2004 617.939 € 2003 621.594 € Einnahmen (Kostenerstattungen, -beiträge) 2006 610.213 € 2005 229.516 € 2004 477.928 € 2003 288.856 € 13.7 vollstationäre Unterbringungen bzw. Hilfegewährungen ( §§ 13 Abs. 3, 19, 20, 34, 35, 35a, 41 und 42 SGB VIII) Als wohl besonders einschneidende Maßnahme im Bereich der erzieherischen Hilfen gilt die stationäre Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung. Fallzahlen: Maßnahmen § 13 Abs. 3 SGB VIII sozialpäd. begl. Wohnform § 19 SGB VIII Gem. Wohnform Mutter/Kind § 20 SGB VIII Betreuung in Notsituationen § 34 SGB VIII Heimerziehung/betreutes Wohnen § 35 SGB VIII Intens.sozialpäd. Einzelbetreuung § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe seel. Behind. § 41 i.V.m. § 34 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige § 41 i.V.m. § 35 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige § 41 i.V.m. § 35a SGB VIII Hilfe für junge Volljährige § 42 SGB VIII Inobhutnahmen Gesamtzahlen Stand 01.01.05 1 Stand 01.01.06 0 Zugänge 2006 0 Abgänge 2006 0 Stand 31.12.06 0 6* 4 3 3 4 1 1 3 2 2 44 53 21 25 49 1 1 1 1 1 7 10 2 3 9 5* 4 7 2 9 0 0 2 1 1 5* 3 1 0 4 0* 0 7 7 0 70 76 47 44 79 *Zahlen unter Berücksichtigung der zum Jahresende (31.12.) abgeschlossenen und der zum Jahresbeginn (01.01.) begonnenen Maßnahmen. Bereits eingestellte Maßnahmen, bei denen noch Kostenerstattungs- bzw. ersatzleistungen einzufordern sind, sind in den o.g. Zahlen nicht enthalten. 31 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 In 5 Fällen wurden Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung (§ 34 SGB VIII), und intensivsozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) in Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) umgewandelt. Die Zahlen (Stand 31.12.2006 ohne die §§ 19, 20 35 und 42 SGB VIII) gliedern sich wie folgt auf: Alter 01-06 07-13 14-17 Über 18 Fallzahlen 1 23 34 13 Unterbringungsort Außerhalb Bayerns Niederbayern Oberpfalz Mittelfranken Unterfranken Oberfranken Fallzahlen 8 1 2 13 22 25 Einnahmen/Ausgaben: Die Einnahmebuchungen und die Überweisung der Heimkostenrechnungen für die stationären und teilstationären Unterbringungen erfolgen durch die Buchungskraft des Fachbereiches Jugend und Familie Maßnahmen Einnahmen € Ausgaben € Jahr 2006 2005 2004 2006 2005 § 13 (3) SGB VIII 150 4.618 6.025 0 17.885 § 19 SGB VIII 26.247 32.901 31.006 161.446 240.498 § 20 SGB VIII 3.552 5.019 7.085 13.063 7.690 § 34 SGB VIII * 616.681 405.623 370.671 2.385.771 1.855.399 § 35 SGB VIII 0 3.561 5.063 6.853 18.994 § 35a SGB VIII * 103.702 36.753 37.611 414.423 322.698 § 41 SGB VIII * 129.819 86.224 192.855 366.159 282.234 § 42 SGB VIII 0 0 1.659 7.354 10.705 Summe 880.151 574.699 651.975 3.355.069 2.756.103 (Beschreibung der Paragraphen siehe vorne in der Tabelle „Fallzahlen“) 2004 35.978 264.561 10.914 2.004.345 19.862 197.142 439.226 13.777 2.985.805 *Ohne Erstattungen des Landes und des Bezirks im Rahmen der Kostenbeteiligungsverordnung (= für das Jahr 2005: 150.000 €). Die Netto-Ausgaben für die stationären Maßnahmen im Jahr 2006 belaufen sich somit auf 2.324.918 € (2005: 2.181.404 €, 2004: 2.333.830 €). Nach Abzug der relevanten Einnahmen einschließlich der Beteiligungsbeiträge von Staat und Bezirk errechnen sich die Nettokosten für das Jahr 2006 - ausgehend von insgesamt 25.334 Unterbringungstagen - für die mit * gekennzeichneten stationären Unterbringungen auf durchschnittlich 91,42€ pro Unterbringungstag. 32 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Die Einnahmen setzen sich zusammen aus Kostenbeiträgen und (bis zum 31.03.2006) aus Unterhaltsbeiträgen der Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie aus anderen Kostenersätzen wie z.B. Kindergeld, Rentenzahlungen, Leistungen der Agenturen für Arbeit (Berufsausbildungsbeihilfe, Reha-Leistungen etc.), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder nach dem Bayer. Ausbildungsförderungsgesetz (BayaföG). Durch die Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und der Kostenbeitragsverordnung (KostenbeitragsV) zum 01.10.2005 und der daraus resultierenden Umstellung in den Heranziehungsvorschriften zur Erhebung eines Kostenbeitrages haben sich ab 01.10.2005 für Neufälle und ab 01.04.2006 für bereits laufende Hilfefälle gravierende Änderungen ergeben. Die Berechnungsgrundlage für die festzusetzenden Kostenbeiträge für sämtliche teilstationäre und stationäre Hilfegewährungen stellt nunmehr die Kostenbeitragsverordnung dar. Die Düsseldorfer Tabelle ist nur noch für evtl. durchzuführende Vergleichsberechnungen anzuwenden. Der Bezug zur bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsberechnung ist daher weitgehend entfallen. Nachdem nunmehr die Berechnung der Kostenbeiträge für die genannten Maßnahmen nahezu abgeschlossen werden konnte, hat sich leider gezeigt, dass die erhoffte Steigerung in den Einnahmen durch die Gesetzesänderung nicht erzielt wird. Zum einen muss bedacht werden, dass vor allem im ländlichen Bereich Eltern bzw. Elternteile mit verhältnismäßig hohem Einkommen eher die Ausnahme darstellen, sodass keine überdurchschnittlich hohen Kostenbeiträge errechnet werden konnten. Zum anderen hat sich bei der "Umwandlung" des bürgerlich-rechtlichen Unterhalts (von getrennt lebenden oder geschiedenen Vätern) in den öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag gem. §§ 91 SGB VIII ab 01.04.2006 gezeigt, dass dieser in den überwiegenden Fällen bei weitem niedriger ist. In diesen Fällen werden Väter, deren Kinder sich in Einrichtungen der Jugendhilfe befinden, bezüglich der Höhe der zu zahlenden Beträge im Vergleich zum bürgerlich-rechtlichen Unterhalt begünstigt. Ob dies mit der Gesetzesänderung wirklich so beabsichtigt war, bleibt zu bezweifeln. Da sich auch die Kostenbeiträge der vor der Hilfegewährung mit dem Kind oder Jugendlichen zusammenlebenden Eltern/Elternteilen durch die Neuberechnung ab 01.04.2006 nur in den wenigsten Fällen erhöht haben, blieb die befürchtete Flut von Widersprüchen gegen die erlassenen Leistungsbescheide, aber auch die erwartete Erhöhung der Einnahmen aus. Es sind bereits Novellierungen des KICK in Vorbereitung, dabei bleibt abzuwarten, ob von den geplanten Änderungen auch die Vorschriften zur Heranziehung der Eltern/Elternteile betroffen sind. Allerdings ändert sich zum 01.04.2007 das Unterhaltsrecht in der Hinsicht, dass Ehepartner nicht mehr als den Kindern gleichgestellte Unterhaltsberechtigte anzusehen sind. Dies war auch bei der Festsetzung der Kostenbeiträge gem. §§ 91 ff SGB VIII zu berücksichtigen. Da damit bei der Berechnung des Kostenbeitrages evtl. ein Unterhaltsberechtigter weniger berücksichtigt werden muss, könnte sich in manchen Fällen eine Erhöhung des Kostenbeitrages ergeben. Hierbei bleibt jedoch zu bedenken, dass nunmehr erst die Neuberechnung oder Umstellung der Kostenbeiträge zum 01.04.2006 im großen und ganzen abgeschlossen werden konnte. Ab 01.04.2007 ist jedoch aufgrund der Änderung des Unterhaltsrechts und der daraus resul33 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 tierenden Auswirkungen auf die Kostenbeitragsfestsetzung wiederum eine Überprüfung und ggf. Neuberechnung in allen Fällen nötig, was erneut einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedingt. 13.8 Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII Ambulante Hilfen gemäß § 35 a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII Bei der ambulanten Form der Hilfe handelt es sich vorwiegend um Fördermaßnahmen für Kinder/Jugendliche mit Teilleistungsstörungen, z. B. Legasthenie (Lese- und/oder Rechtschreibstörung) oder Dyskalkulie (Rechenstörung). Durch Abstimmungen der Fachministerien (Kultus- uns Sozialministerium) wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass es primär Auftrag der Schule ist, ggf. durch entsprechende Förderkurse, Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwächen zu unterstützen. Nur sofern diese schulische Förderung nicht ausreicht, ist nach Einschaltung des zuständigen Schulpsychologen und auf der Grundlage von weiteren fachlichen Bewertungen eine Förderung dieser Teilleistungsstörungen durch das Jugendamt möglich. Eine Förderung durch das Jugendamt erfolgt nur, wenn zu der Legasthenie oder Dyskalkulie die seelische Gesundheit des Kindes/Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII). Fallzahlen Im Jahr 2006 wurden insgesamt 57 Anträge (34 Erstanträge / 23 Folgeanträge) auf Eingliederungshilfe (ambulante Maßnahmen) gestellt. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr eine geringe Senkung um 3,39 % dar. Über diese Anträge wurde wie folgt entschieden: 100 80 60 40 20 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Anträge 84 67 56 54 59 57 Bewilligungen 43 31 36 30 30 26 Ablehnungen 6 13 5 5 7 2 Zum 31.12.2006 ergibt sich ein Stand von insgesamt 63 laufenden Fällen. Dies liegt ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre (2003: 53, 2004: 51, 2005: 59). Die altersgruppenweise Aufteilung der laufenden Fälle stellt sich wie folgt dar: 00 – 06 Jahre: 0 Fälle 07 – 13 Jahre: 47 Fälle 14 – 17 Jahre: 15 Fälle über 18 Jahre: 1 Fall 34 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Ausgaben Ausgaben 2006 in € 97.112 79.301 100.000 81.861 80.000 59.139 64.755 2002 2003 67.656 64.861 61.920 60.000 40.000 20.000 0 1999 2000 2001 2004 2005 2006 14. Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) Wenn Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht (ausreichend) nachkommen, erhalten die alleinerziehenden Mütter bzw. Väter mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für die Dauer von höchstens sechs Jahren Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Diese werden ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Der Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes Bamberg hat im Haushaltsjahr 2006 (Stichtag: 31.12.2006) an insgesamt 596 (Vorjahr: 603) Berechtigte Leistungen nach dem UVG gezahlt. Neuanträge wurden insgesamt 309 gestellt (Vorjahr: 272). Die Zahl der Rückforderungsfälle, in welchen keine Unterhaltsvorschüsse mehr ausgezahlt werden, hat sich im Jahr 2005 leicht verringert. Im Jahr 2006 war wieder eine geringfügige Erhöhung der Fälle zu verzeichnen. Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation werden immer öfter geringe Ratenzahlungen beantragt, es dauert dann länger, bis die Forderungen endgültig getilgt werden können. Hinzu kommt, dass sich immer mehr Unterhaltspflichtige im Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch befinden und aufgrund mangelnder Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit, voll leistungsfähig gestellt sind. Zahlungen können hier jedoch entweder nicht, oder erst zu einem späteren Zeitpunkt vereinnahmt werden. Auch führt die konstant hohe Zahl der Insolvenzverfahren im Haushaltsjahr 2006 und in den letzten Jahren dazu, dass immer weniger Forderungen beigetrieben werden können. Im Bereich Unterhaltsvorschuss sind zur Zeit eine Vollzeitkraft, zwei Teilzeitkräfte und eine Dienstkraft, die mehrere Aufgabengebiete zu betreuen hat, beschäftigt. Insgesamt sind mit den Tätigkeiten im Bereich Unterhaltsvorschuss 2,6 Arbeitskräfte betraut. 35 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 1000 500 0 2002 2003 2004 2005 2006 Neuanträge 330 314 350 272 309 Zahl der laufenden Fälle 553 557 575 603 596 Zahl der Rückforderungsfälle 895 935 981 957 1026 Die Ausgaben im Vollzug des UVG betrugen im Haushaltsjahr 2006 insgesamt 1.013.050,47 € (Vorjahr: 1.007.306,09 €). Die Rückeinnahmen beliefen sich im vergangenen Jahr auf insgesamt 295.673,42 € (Vorjahr: 325.962,09 €). Der Anteil, welcher von den ausgezahlten Leistungen wieder von den Unterhaltspflichtigen zurückgeholt werden konnte, belief sich im Haushaltsjahr 2006 auf 29,19 %. Im vergangenen Jahr wurde die Bezirksfinanzdirektion in 204 neuen Fällen mit der gerichtlichen Festsetzung und Vollstreckung bestehender Unterhaltsforderungen beauftragt. Mit der Bearbeitung der neu abgegebenen Vorgänge ist seit 01.08.2005 das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg, betraut. Zum 01.11.2006 wurde von der Dienststelle Würzburg auch der komplette Altbestand, der vor dem 01.08.2005 an die Dienststelle Ansbach abgegebenen Inlandsfälle, übernommen. Für das Haushaltsjahr 2007 ist nach wie vor die Zielsetzung, die Rückholquote auf einem möglichst hohen Niveau zu halten und die Fälle zeitnah an das Landesamt für Finanzen abzugeben. 36 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 15. Statistik Sozialer Dienst 15.1. Adoptions- und Pflegekinderwesen sowie Tagespflege 15.1.1. Adoptionen und Pflegekinder 2006 2005 Adoptionen Beratungen/Infogespräch * für Adoptionsbewerber 13 11 Gestellte Anträge zur Aufnahme eines Adoptivkindes 11 03 Abgeschlossene Eignungsüberprüfung ** v. Adoptionsbewerbern Anfragen auswärtiger Adoptionsbewerber 5 09 5 28 Gemeldete Bewerber in der "GA" (Jugendämter BA, und FO) 24 03 Kinder in Adoptionspflegen 2 04 Abgeschlossene Adoptionen (Beschluss liegt vor) 2 07 14 09 26 22 Laufende Stiefelternadoptionen mit Eignungsüberprüfung 9 08 Abgeschlossene Stiefelternadoptionen (Beschluss liegt vor) 4 09 Vom Fachbereich betreute Vollzeitpflegen 51 50 Vom Fachbereich betreute Wochenpflegen 3 02 Vom Fachbereich betreute Kurzzeitpflegen / § 20 SGB VIII 0 0 18 9 8 9 1 0 „Suche nach den Wurzeln“ Stiefelternadoptionen Beratungen und Infogespräche Pflegekinder Beratung /Infogespräch für Pflegeelternbewerber Abgeschlossene Eignungsüberprüfungen Sonstiges Namensänderungen * Beratungen/Infogespräch: d.h. Beratungsgespräch mit Aushändigung der Bewerbungs unterlagen ** Abgeschlossene Eignungsüberprüfung: d.h. Beratungsgespräche, Hausbesuche, Ur kunden, Bescheinigungen, Behördenabfragen 37 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 15.1.2. Tagespflege (§ 23 SGB VIII) Anzahl der Anträge auf Leistungen Infogespräche mit anschließender Zusendung von Unterlagen an interessierte Tagesmütter Anzahl der Fälle, bei denen die Bewerbungsunterlagen zurückgekommen sind, das Verfahren fortgeführt wurde und eine Überprüfung statt fand Anzahl der Pflegestellengesuche, die auf der Basis eines Infogespräches schriftlich aufgenommen wurden Vermittelte Pflegeverhältnisse 2006 17 65 2005 15 38 5 33 39 22 7 17 15.2 Jugendgerichtshilfe (JGH) Tätigkeiten der JGH 600 550 548 500 351 400 346 319 2006 322 300 87 Kooperationen 18 23 Gespr. m. Bewährungsh. Besuch in JVA Gerichtstermine 31 22 JGH Bericht JGH Gespräch Hausbesuch 28 33 100 0 2005 157 200 38 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 15.3 Hilfen zur Erziehung Anregung der Hilfe zur Erziehung 350 309 283 300 250 Junger Mensch Eltern Jugendamt Sonstige 200 150 150 100 50 39 0 2006 (Es wurden Mehrfachnennungen berücksichtigt) Auffälligkeiten beim jungen Menschen 200 150 100 50 0 2006 körperl. Bereich kognitiver Bereich emotion. Bereich Freizeit sozialer Bereich 41 101 198 23 162 (Es wurden Mehrfachnennungen berücksichtigt) 39 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Erziehungsfähigkeit der Eltern 300 280 250 200 unverschuld. Versagen erzieh. Überforderung mißbräuchl. Ausübung 150 100 50 94 21 0 2006 (Es wurden Mehrfachnennungen berücksichtigt) 47 Seelische Behinderung nach ICD 10 der WHO 50 45 32 40 35 30 15 25 20 15 4 2 10 2006 3 5 Schulangst Ticstörungen Eßstörung Autismus ADHS Lese,Rechtschreibschw. 0 (Es wurden Mehrfachnennungen berücksichtigt) 40 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Organigramm des Kreisjugendamtes Bamberg Stand 01.02.2007 SG Name Funktion/Aufgaben 25 25.1a Herr Tytyk Herr Albert 25.1b Frau Gerner-Titz Jugendamtsleitung - 1. stv. Jugendamtsleitung - EDV-Administrator - Aufgabenbereich 25.6 - 2. stv. Jugendamtsleitung - Leitung Sozialer Dienst - Koordinatorin für Familienangelegen heiten - Internet-Redakteurin - Aufgabenbereich 25.2.4 25 A Sozialpädagogische Fachbereiche 25.2 Sozialer Dienst Tel. Zimmer 85-531 85-544 133 113 85-547 106 85-529 105 85-217 104 85-560 103 Wesentliche Aufgaben des Sozialen Dienstes: • • • • • • • • • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen einschließlich Minderjährigen-Betreuung gemäß § 16 Abs. 2 Ziff. 2 SGB VIII Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in ihren speziellen Lebenssituationen und Krisenlagen (§§ 17 Abs. 1 Ziff. 2 und 20 SGB VIII) Beratung bei Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsfragen sowie Unterstützung Alleinerziehender bei der Ausübung der Personensorge gemäß §§ 17, 18 SGB VIII Beratung, Bedarfsfeststellung sowie Prüfung der Geeignetheit und Notwendigkeit von Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII einschließlich der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII Einleitung von Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen des Kindeswohles gemäß §§ 42, 43, 50 SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht gemäß § 50 SGB VIII, §§ 49, 49a FGG Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII i.V.m. § 38 JGG Adoptionsvermittlung und Pflegekinderwesen gemäß §§ 33, 51 SGB VIII i.V.m. § 2 AdVermiG, §§ 1741 ff BGB Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Tagespflege gemäß § 23 SGB VIII Die Zuständigkeitsbereiche der soz-päd. Fachkräfte im SD / JGHBereich sind in Teams und innerhalb dieser wiederum in Bezirke aufgeteilt 25.2.1 Bezirk 1 Sozialpädagoge/-in (FH) Frau Zahn 2 Frau Badum 3 Frau Beringer Team 1 Bezirks-Dienst Gemeinden Burgebrach, Frensdorf, Schlüsselfeld Bischberg, Lisberg, Pommersfelden, Priesendorf, Rattelsdorf, Viereth-Trunstadt Gerach, Kemmern, Lauter, Oberhaid 41 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 4 Frau Spiel 25.2.2 Bezirk 5 Sozialpädagoge/-in (FH) Frau Kempkes 6 Herr Handschuh 7 8 9 Frau Diehl Frau Mitscheff-Hocke Frau Schulze Team 2 Gundelsheim, Schönbrunn, Stegaurach, Walsdorf 85-549 103 85-216 107 85-219 109 85-565 85-253 85-564 108 108 109 85-535 131 85-528 131 85-561 132 85-562 132 85-547 85-530 106 118 85-532 119 85-539 118 85-546 333 85-556 112 Bezirks-Dienst Gemeinden Altendorf, Burgwindheim, Buttenheim, Ebrach, Hirschaid, Pettstadt Heiligenstadt, Königsfeld, Litzendorf, Stadelhofen, Strullendorf, Wattendorf Baunach, Scheßlitz, Zapfendorf Breitengüßbach, Memmelsdorf, Hallstadt, Reckendorf 25.2.3 Team 3 Jugendgerichtshilfe Sozialpädagoge/-in (FH) Gemeinden/Aufgaben SDBezirke 1-4 Herr Krause 5-9 Herr Graser Verwaltungsfachkraft Frau Baumgartl Frau Döpp 25.2.4 Team 4 Adoption, Pflegekinder, Tagespflege Sozialpädagoge/-in (FH) Aufgaben Frau Gerner-Titz Frau Lachmann Herr Mahkorn 25.3 Kinderhorte, Netz für Kinder, Elterninitiativen Kommunale Jugendarbeit Sozialpädagoge/-in (FH) Frau Trunk 25.5 Pflegekinder Kindertagespflege, Adoption, Pflegekinder Adoption, Pflegekinder Fachberatung Kindertageseinrichtungen Sozialpädagoge/-in (FH) Weitere Aufgaben Frau Vetter 25.4 Bezirke 1 - 4 zzgl. Baunach, Burgwindheim, Ebrach, Rattelsdorf ohne Gundelsheim Bezirke 5 – 9 zzgl. Gundelsheim ohne Baunach, Burgwindheim, Ebrach, Rattelsdorf Buchstaben (weitere Aufgaben) Verwaltungstätigkeit JGH (A - F) sowie Nr. 25.12 Verwaltungstätigkeit JGH (G – Z) sowie Minderjährigenfürsorge Aufgaben §§ 11, 12 und 14 SGB VIII, Art. 30 AGSG Jugendhilfeplanung Sozialpädagoge/-in (FH) Herr Davids Weitere Aufgaben § 14 SGB VIII 42 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 25 B Verwaltung des Jugendamtes 25.6 Amtsvormundschaft/-pflegschaft, Beistandschaft Verwaltungsfachkraft Buchstaben (weitere AufgaHerr Albert 85-544 113 85-541 85-545 85-538 114 117 117 85-561 A–H I - Z sowie rechtliche Bera- 85-541 tung und Unterstützung bei der Ausübung der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugend-lichen und 25.6 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes Verwaltungsfachkraft Buchstaben (weitere Aufga- 114 114 Herr Leithner Herr Baumann Herr Schnös 25.7 ben) A – F sowie Umsetzung von Rechtsänderungen und Koordination der Öffentlichkeitsarbeit für diesen Bereich G - Ha sowie 25.7 He - Pe Pf - Z Beurkundungen Verwaltungsfachkraft Buchstaben (weitere Aufgaben) Frau Konrad Herr Leithner 25.8 Frau Martin Frau Kestel Frau Fischer Herr Arras 25.9 ben) A – H sowie 25.11 und 25.12 I - Z sowie 25.11 85-540 85-381 111 110 JuSchG, JArbSchG sowie 25.8 und Personalkostenzuschüsse 85-536 116 85-540 111 85-381 110 85-543 115 85-536 115 85-537 111 Wirtschaftliche Jugendhilfe Verwaltungsfachkraft Aufgaben/ Buchstaben Frau Zeh 25.12 110 116 112 116 Gesetzlicher Jugendschutz Verwaltungsfachkraft Aufgaben Herr Arras 25.11 85-552 85-599 85-388 85-536 Übernahme von Teilnahmebeiträgen Verwaltungsfachkraft Buchstaben (weitere AufgaFrau Zeh Frau Keller 25.10 ben) A-F G-N O - Sch S (außer Sch) – Z sowie 25.10 und Personalkostenzuschüsse §§ 32, 35 a SGB VIII (teilstationär); §§ 30, 31, 35a und 41 SGB VIII (ambulant) A – H sowie 25.9 und 25.12 Frau Keller §§ 30, 31, 35a und 41 SGB VIII (ambulant) I – Z sowie 25.9 Frau Schwinghammer §§ 13/3, 19, 20, 21, 34, 35, 35a (stationär), 41 und 42 SGB VIII Frau Bezold §§ 23, 33 und 41 SGB VIII Familienerholung auf dem Bauernhof / Sonstiges Weitere Aufgaben Verwaltungsfachkraft Frau Grau Buchungskraft und Anlaufstelle in der Verwaltung des Jugendamtes 43 Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006 Frau Zeh Frau Baumgartl Verwaltungstätigkeit im Bereich der §§ 17, 18 und 50 SGB VIII sowie 25.9 und 25.11 Schreibdienst und Anlaufstelle im Sozialen Dienst des Jugendamtes sowie 25.2.3 85-540 111 85-561 132 Anlage Jugendhilfe-Statistik 2006 ( Gesamteinnahmen /Gesamtausgaben ) 2006 2005 2004 (ohne Betreuungsstelle) Gesamtausgaben* 6.008.270 € 5.430.390€ 5.488.851€ Gesamteinnahmen 1.524.636 € 1.214.447 € 1.328.383 € Nettoausgaben 4.483.634 € 4.215.944 € 4.160.569 € Verwaltungshaushalt Der Haushaltsansatz für das Jahr 2006 in Höhe von 4.162.300€ (Nettoausgaben) wurde somit um 321.334 € (= rd.7,7 %) überschritten 44