Jahresbericht 2006 - Landkreis Bamberg

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Jahresbericht 2006 - Landkreis Bamberg
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
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01. Jugendhilfeausschuss
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02. Jugendhilfeplanung
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03. Sozialer Dienst
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04. Familienausschuss / Familienfreundlicher Landkreis
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05.Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen
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06. Kommunale Jugendarbeit
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07. „Hexennacht“ im Erlebnisbad "Franken Lagune"
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08.Familienbildung
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09. Kinder- und Jugendschutz
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10.Jugendberufshilfe
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11. Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Beurkundungen
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12. Förderangebote
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13. Wirtschaftliche Jugendhilfe
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14. Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes
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15. Statistik Sozialer Dienst
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Organigramm des Fachbereiches Jugend und Familie
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Anlage Jugendhilfe-Statistik 2006 (Gesamteinnahmen/Gesamtausgaben)
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Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Vorwort
Das klassische Familienbild hat in den letzten zwei Jahren schweren Schaden genommen.
Richtete sich das Augenmerk in der Vergangenheit vor allem auf „schwierige“ Kinder, so stehen heute Namen, wie der der siebenjährigen Jessica, die ihre Eltern verhungern ließen,
oder des zweijährigen Kevin, der von seinem drogensüchtigen Vater zu Tode gequält wurde,
synonym für ein neues Problem: Erziehungsungeeignete Eltern. Bundesfamilieministerin
Ursula von der Leyen erklärte hierzu im Dezember 2006 in einem Interview: „Wir können
nicht länger die Augen vor der Tatsache verschließen, dass es auch Väter und Mütter gibt,
die mit der Erziehung ihrer Kinder völlig überfordert sind. Es gibt Eltern, die so schwere eigene Probleme haben, dass sie zu ihrem Kind keine Beziehung aufbauen, die alkohol- oder
drogenabhängig sind. Sie geraten in einen Teufelskreis aus Isolation und Aggression, die
sich dann gegen das Kind entlädt. Diese Leute schaffen es nicht einmal, morgens aufzustehen, um ihre Kinder anzuziehen und ihnen ein Frühstücksbrötchen zu schmieren.“
Besonders erschreckend ist in diesem Zusammenhang die Einschätzung von Prof. Dr. Klaus
Hurrelmann, Universität Bielefeld. Dieser schätzt, dass ein Prozent der Eltern „völlig aus dem
Ruder gelaufen“ sei . „80.000 hochgefährdete Null- bis Zehnjährige“, so Hurrelmann, wachsen in Verhältnissen auf, die mit dem Wort „desaströs“ nur unzureichend beschrieben sind.
Das Gefahrenpotential für die betroffenen Kinder ist kaum vorstellbar. Umso wichtiger ist es,
dass der Fachbereich Jugend und Familie sein „Staatliches Wächteramt“ wahrnimmt. Hierzu
werden derzeit verpflichtende Verfahrensstandards für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Fachbereichs erstellt, um der gesetzlichen Anforderung des Schutzauftrages des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII gerecht zu werden. Über diese Standards soll sichergestellt
werden, dass in Fällen mit Verdacht auf Kindswohlgefährdungen keine Fehler gemacht werden.
Sorgen machte 2006 auch Anstieg der Fallzahlen, sowohl bei ambulanten als auch stationären Maßnahmen, besonders im Bereich der Altersgruppe vierzehn bis achtzehn Jahre. Diese
Altersgruppe ist besonders belastet, durch oft fehlende Werte und den Druck, sich in einem
zunehmend härter werdenden Wettbewerb in der Schule, um Ausbildungs- und Arbeitsplätze
behaupten zu können. Prof. Dr. Klaus Hurrelmann stellt dazu fest, dass eindeutige und unbezweifelbare Normen und Werte, feste Zugehörigkeiten und Milieus, kalkulierte und klare
Abfolgen von persönlichen Lebensschritten, sichere moralische und ethische Standards,
eindeutige soziale Vorbilder – alles wichtige Voraussetzungen für den Aufbau einer Persönlichkeit - heute allzu oft fehlen. Das „moderne Individuum“ benötigt einen „innerer Kompass“,
um die Vielfältigkeiten von Handlungsanforderungen und Aktionsalternativen sinnvoll einzuschätzen und zu bewältigen. Bereits im Jugendalter werden alle diese Anforderungen zum
ersten Mal in vollem Umfang abverlangt. Die meisten Jugendlichen erfüllen die Anforderungen, aber etwa ein Fünftel von ihnen ist überfordert.
Bei diesen Jugendlichen sind, so Hurrelmann, drei typische Ausprägungsformen von unproduktiver Problemverarbeitung zu erkennen, die in den letzten Jahren an Verbreitung gewonnen haben:
1. Die depressive Variante: Als Reaktion auf Überforderung zeigen sich psychische und körperliche Erschöpfungszustände, Nervosität und Unruhe, Magenverstimmung und Schlafstörungen – unspezifische Störungen also, die mit einer Überlastung der körperlichen, seelischen und sozialen Regelkreise und Bewältigungskapazitäten zu tun haben. Sie sind vielfach mit Müdigkeit, Gereiztheit, Überforderung, Angst und Einsamkeitsgefühlen verbunden
und können zu echter Depression führen.
2. Die aggressive Variante: Der Gegenpol ist die nach außen gerichtete Form der
Verarbeitung von Problembelastungen. Sie tritt besonders häufig bei Jungen und
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Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
männlichen Jugendlichen auf. Dazu gehören alle Ausprägungen von Hyperaktivität, aber
auch die Verbreitung körperlicher, psychischer und verbaler Formen der Aggression und
Gewalt und teilweise auch des kriminellen Verhaltens. Die Jugendgerichtshilfe des Fachbereichs Jugend und Familie bestätigt, dass ein Anstieg von gewalttätigen Verhaltensweisen
bei Jugendlichen festzustellen ist. Der Hintergrund scheint auch hier in sozialer Desorientierung, familiärer Haltlosigkeit, tiefer Enttäuschung von Bindungserwartungen und Frustration
von Selbstwertgefühlen zu liegen.
3. Die ausweichende Variante: Eine Mischform aus den beiden bisher genannten
problematischen Verarbeitungsformen ist der Konsum von psychoaktiven Substanzen, also
legalen und illegalen Drogen. Der Einstieg in den Zigaretten- und den Alkoholkonsum hat
sich in den letzten zehn Jahren weiter nach vorne im Lebenslauf verlagert, der Medikamentenkonsum hat ebenfalls stark zugenommen. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Gesundheitswesen, die sich stark im Bereich der Suchtbekämpfung engagieren, bestätigen dies. Mit
einer gemeinsamen Veranstaltung, der „Hexennacht“ im Hirschaider Schwimmbad, beteiligt
sich auch der Fachbereich Jugend und Familie an den Präventionsbemühungen.
Sollen diese schädlichen Formen der Verarbeitung von Entwicklungs- und Problemdruck
aber nicht immer mehr um sich greifen, benötigen Jugendliche, die bereits Probleme haben,
gezielte Unterstützung und Hilfe. Deshalb ist es wichtig, gerade die Altersgruppe der Vierzehn bis Achtzehnjährigen intensiv zu fördern. Dabei verfolgt der Fachbereich Jugend und
Familie das Ziel, die unter Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten beste Lösung für die Hilfefälle zu
bieten. Durch frühzeitige und intensive ambulante Maßnahmen sollen (spätere) stationäre
Hilfen vermieden werden. Hier ist der große Einsatz aller MitarbeiterInnen des Fachbereichs
Jugend und Familie besonders zu erwähnen
Großer Dank gilt wiederum allen Verantwortlichen sowie den MitarbeiterInnen bei den Trägern der freien Jugendhilfe, in den Einrichtungen sowie in den Kindertagesstätten, die durch
ihren Einsatz die Bewältigung der vielfältigen Jugendhilfeaufgaben überhaupt erst ermöglichen.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg hat im Jahr 2006 in zwei Sitzungen
getagt und wichtige Impulse gegeben. Das durch berufliche und Lebenserfahrung gewonnene Wissen der Ausschussmitglieder kam der Arbeit des Fachbereiches Jugend und Familie
zu Gute.
Damit die immer größer werdenden Herausforderungen der Zukunft erfolgreich bewältigt
werden können, braucht die Jugendhilfe aber auch weiterhin die Unterstützung aller, die benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Familien in unserer Gesellschaft den notwendigen
Rückhalt und die erforderlichen Chancen geben wollen.
Bamberg, im Februar 2007
Tytyk
Fachbereichsleiter Jugend und Familie
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1. Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss fällt durch seine Konstruktion aus dem Rahmen kommunaler
Selbstverwaltungsorgane. In ihm sind nicht nur gewählte Personen zu finden, sondern er ist
auch mit Vertretern der freien Jugendhilfe und sachverständigen Bürgern besetzt. Der Ausschuss ist ein Gremium der Kommunikation, der Verteilung von Zuschüssen, der Planung
und Vertretung der Interessen junger Menschen.
Der Jugendhilfeausschuss trat 2006 zweimal, am 5. April 2006 und am 8. November 2006
zusammen. Hauptthemen der Sitzungen waren:
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt des Fachbereiches Jugend und Familie
für das Haushaltsjahr 2006. Das Gremium stimmte dem Haushaltsentwurf in der Aprilsitzung
zu, im November wurde Kenntnis davon genommen, dass das Budget voraussichtlich um
500.000 € überschritten werden wird.
Jahresbericht 2005. Vom Jahresbericht wurde zustimmend Kenntnis genommen und seiner
Veröffentlichung zugestimmt.
Neu gefasst wurden die Richtlinien für das Pflegekinderwesen , nachdem durch das Gesetz
zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe Anpassungen erforderlich wurden.
Zuschüsse in Gesamthöhe von 31.521,50 € wurden vom Ausschuss für Jugendfreizeitmaßnahmen von Jugendgruppen vergeben.
Für Jugendheimbauten bewilligte der Jugendhilfeausschuss Unterstützungen in Höhe von
30.000 €.
Die Fortführung der finanziellen Förderung von kreisangehörigen Gemeinden bei der Durchführung von gemeindlicher Jugendarbeit mit professioneller Unterstützung wurde ebenfalls
beschlossen.
Schließlich erfolgte noch die Umbenennung des „Kreisjugendamtes“ in „Fachbereich Jugend
und Familie“ des Landkreise Bamberg.
2. Jugendhilfeplanung
Das neue Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz, verpflichtet die Gemeinden
eigene örtliche Bedarfsplanungen im Bereich der Kindertagesbetreuung durchzuführen. Um
den Gemeinden den Einstieg in die Planung zu erleichtern wurde vom Kreisjugendamt eine
Planungshilfe erarbeitet, in der die wichtigsten Punkte, die bei der Planung zu beachten sind,
zusammengefasst wurden. Die Planungshilfe war das Ergebnis von "Testplanungen" in insgesamt 8 Gemeinden und wurde am 22. November 2006 im Rahmen der BürgermeisterDienstversammlung den Gemeinden vorgestellt.
Die Diskussionen in den 8 "Testgemeinden" haben gezeigt, dass in jeder Gemeinde eine
individuelle, auf die örtlichen Bedürfnisse hin abgestimmte Planung notwendig ist und dass
die Entwicklung und Umsetzung der Planung in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt
geschehen sollte. Zur konkreten Umsetzung der Planung berät das Kreisjugendamt die Gemeinden dann individuell. Im Jahr 2007 wird die Beratung und Begleitung der Gemeinden
den Schwerpunkt der Jugendhilfeplanung des Landkreises ausmachen.
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Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
3. Sozialer Dienst
3.1. Inhouse-Workshop –Teil II - für die sozialpädagogischen Fachkräfte der Bezirksteams „Das systemische Familienmodell – eine Chance zum Perspektivenwechsel“
Vom 20.02.06 bis 21.02.06 fand der 2. Teil des Workshops statt, welcher wiederum von Frau
Christiane Bauer, Dipl. Sozialpädagogin (FH) , systemische Beraterin und Supervisorin geleitet wurde.
Ein systemisches Beratungsverständnis geht davon aus, dass Familien ihre eigene Lebenswirklichkeit umfassend kennen und daher selbst am besten wissen, was sie brauchen. Sie
verfügen demzufolge über die erforderlichen Ressourcen, um Probleme selbst lösen zu können. Das wesentliche Ziel des Beratungsprozesses ist es daher, durch verschiedene Interventionsmethoden verschüttete und/oder blockierte Fähigkeiten wiederherzustellen. Verhaltensweisen im Kontext zu verstehen, anstatt individuell zu erklären, lineare Prinzipien von
Ursache und Wirkung zu verlassen und die Chancen eines Perspektivenwechsels zu nutzen,
bedeutet mit Familien systemisch zu arbeiten.
Im 2. Teil des Seminars standen folgende inhaltliche Schwerpunkte im Vordergrund:
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Einsatz der Prinzipien „Perspektivenwechsel“ und „Verhaltensmusterunterbrechung“
Vermittlung hilfreicher Fragetechniken
Arbeit mit analogen Methoden
Reflexion über die Rolle als Beraterin und Berater in Familiensystemen
Das Seminar orientierte sich an der Praxis der Fachkräfte und erprobte die Inhalte in Übungen und Rollenspielen. Die beraterischen Kompetenzen sowie bisherige Erfahrungen und
Erkenntnisse konnten dabei erfolgreich vertieft und erweitert werden.
3.2.
Mitwirkung am ESF-Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“
Schulverweigerung, insbesondere wenn diese nachhaltig zum Ausdruck kommt, muss immer
als individuelle und soziale „Problemanzeige“ verstanden werden. Deshalb sind Jugendhilfe
und Schule gleichermaßen in der Pflicht, ihre Ressourcen miteinander zu verzahnen.
Das Programm zur Integration von Schulverweigerern will die Vielfalt von örtlichen und regionalen Strukturen fördern, die geeignet sind, nachhaltig dem Problem der Schulverweigerung bei Kindern und Jugendlichen, die sich in Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII
befinden, zu begegnen. Hierfür werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) eingesetzt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur
Verfügung stellt.
Das erklärte Ziel des ESF-Programms ist es, die am Standort beteiligten Schülerinnen und
Schüler, die sich von der Schule losgesagt haben bzw. „Ausstiegsverhalten“ zeigen, wieder
in das Regelschulsystem zu integrieren. Dabei zeigt sich der Erfolg vor allem in der Annahme der Schule als Lernort durch regelmäßigen Schulbesuch, im erkennbaren Bestreben,
mindestens einen Hauptschulabschluss zu erreichen sowie in der zunehmend stabilisierenden Leistungsentwicklung der betreffenden Schüler.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. betreut das Programm fachwissenschaftlich und koordiniert die Umsetzung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Ausschreibung des Modellprogramms ist
bundesweit erfolgt und fand großes Interesse. Als Projektträger bewarb sich der Verein In5
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
novative Sozialarbeit e.V. (iSo e.V.), wobei sowohl eine Kooperations- als auch eine Kofinanzierungszusage der öffentlichen Träger und der zu beteiligten Schulen Voraussetzung
war.
Das BMFSFJ wählte aus der Vielzahl der bundesweiten Bewerbungen die besten Konzepte
für die Förderung aus. Im Herbst 2006 erhielt die Region Bamberg / Forchheim eine Zusage
für den in Kooperation mit dem Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg,
dem Stadtjugendamt Bamberg und den beteiligten Schulen von iSo e.V. gestellten Antrag.
In das Programm können SchülerInnen aufgenommen werden, wenn sie
¾ die Grundschule, Realschule oder das Gymnasium besuchen,
¾ ein Bedarf an Unterstützung vom zuständigen Jugendamt bestätigt wurde,
¾ mehrfach unentschuldigt dem Unterricht fern geblieben sind,
¾ zwar dem Unterricht regelmäßig entschuldigt fernbleiben, diese Entschuldigung aber von
Seiten der Schule in begründeten Zweifel gezogen werden.
Im Einzelfall erfolgt eine differenzierte Einschätzung des Bedarfs mit dem Fachbereich Jugend und Familie in Kooperation mit der jeweiligen Schule und iSo e.V. Auf dieser Basis werden Herangehensweisen miteinander abgestimmt. Je nach Bedarf können im Einzelfall folgende Unterstützungsleistungen indiziert sein:
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Erziehungshilfe
Klärung der Hintergründe schulabstinenten Verhaltens
Elternarbeit
Individuelle Bildungs- und Entwicklungsplanung
Neue Lernarrangements als schulorientierte Interventionen
Lehrersupervision
Soziale Gruppenarbeit, Soziale Trainings
Um in der Region Bamberg und Forchheim der Problematik Schulverweigerung entgegenzuwirken, wurde in Trägerschaft des Vereins Innovative Sozialarbeit (iSo) e.V. eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Sie versteht ihre Aufgabe darin, die schulischen Bildungsangebote mit den vor Ort zur Verfügung stehenden sozialpädagogischen Unterstützungsleistungen
zu verbinden bzw. zu nutzen sowie die unmittelbare fachliche Arbeit mit den SchülerInnen,
den Eltern und der Schule zu koordinieren. Dabei werden die örtlich vorhandenen Netzwerke
in Anspruch genommen.
Für Stadt und Landkreis Bamberg können insgesamt bis zu 10 Fälle in das Programm aufgenommen werden, im Jahr 2006 waren es für den Landkreis Bamberg zwei Fälle. Die Aufnahme weiterer 3 SchülerInnen ist vorgesehen. Je nach Problemkonstellation können auch
SchülerInnen in das Programm aufgenommen werden, bei denen es sich um er-hebliche
„passive Schulverweigerung“ handelt, d.h., sie verweigern, in der Schule dem Unterricht angemessen zu folgen.
Das ESF-Programm ist zunächst bis 30.11.2007 befristet. Sobald die neue Interventionsperiode des ESF und ihr Finanzierungsrahmen verabschiedet sind, ist beabsichtigt, eine Verlängerung des Programms bis 2013 zu erreichen.
3.3. Adoption, Pflegekinderdienst und Tagespflege
3.3.1. Adoption
a) Arbeit der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Bamberg
und Forchheim (GA)
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Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Zum 01.01.2002 sind im Zuge der Haager Konventionen neue gesetzliche Bestimmungen im
Fachbereich Adoptionsvermittlung in Kraft getreten, die weitreichende Veränderungen zur
Folge hatten und mit dem Stichtag 01.01.2003 in die Gründung der „Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Bamberg und Forchheim“ (im Folgenden mit GA abgekürzt) mündeten.
Die für die GA benannten vier Fachkräfte der drei mit einander kooperierenden Jugendämter
(von Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim) arbeiten dezentral und
gewährleisten so für den Bürger weiterhin leichte Erreichbarkeit und Beratung in Wohnortnähe. Die GA ist auch auf der Homepage des Landkreises Bamberg mit Internetseiten vertreten.
Das Team der GA traf sich im Berichtsjahr zu 10 Besprechungen. Dabei erarbeiteten die
Fachkräfte im Jahr 2006 vor allem ein Konzept für ein Vorbereitungsseminar für Adoptivbewerber sowie gemeinsame Standards für den Bereich Stiefelternadoption. Daneben fanden
regelmäßig Fallbesprechungen und kollegiale Supervision statt. Die Standards im Bereich
Fremdadoptionen wurden von den Fachkräften der GA neu überarbeitet, gemeinsame Formulare und Arbeitspapiere wurden entwickelt. Eine gemeinsame Bewerberkartei der beteiligten Jugendämter wird kontinuierlich fortgeführt.
Außerdem nahmen die Fachkräfte an drei regionalen Arbeitskreisen zum Thema Adoption
teil. Bei der jährlichen Fachtagung des Bayerischen Landesjugendamtes, die in Nürnberg
stattfand, war der Sprecher der GA vertreten. Den Sprecher im Jahr 2007 wird wie im vergangenen Jahr wiederum der Landkreis Bamberg stellen.
Im Berichtszeitraum zeigte sich erneut, dass die Qualität der geleisteten Vermittlungs- und
Beratungsarbeit durch die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kooperation gesteigert werden
konnte. Die gemeinsame Fallarbeit in schwierigen Einzelfällen sowie die gegenseitige Vertretung während der Urlaubs- und Krankheitszeiten in dringenden Adoptionsangelegenheiten
erfolgte reibungslos und kooperativ. Die beschriebenen, zusätzlichen Aufgaben der GA sind
jedoch im Rahmen einer gleich gebliebenen Stundenzahl für die Fachkräfte nicht zu leisten
und ziehen somit für den Bürger längere Wartezeiten bei seinen Adoptionsangelegenheiten
nach sich.
Fortgeführt wurde auch die regelmäßige Aktualisierung der gemeinsamen Bewerberkartei
sowie die kollegiale Supervision. Die GA des Landkreises Bamberg bot innerhalb der Adoptionsvermittlungsstelle im Jahr 2006 einer Studentin der Sozialen Arbeit der Universität Bamberg die Möglichkeit, ihr 40-wöchiges Praktikum hier abzuleisten.
b) Herkunftssuche
Auch im Jahr 2006 haben wieder einige Jugendliche und junge Erwachsene den Kontakt zur
Adoptionsvermittlungsstelle gesucht, um Unterstützung bei der Suche nach ihren leiblichen
Eltern und/oder Geschwistern zu bekommen. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung von
Fakten unter Wahrung des Datenschutzes, sondern in ganz besonderem Maße um die
Aufarbeitung von emotionalen Befindlichkeiten, Hoffnungen und Ängsten, manchmal auch
Enttäuschung und Trauer, oft aber auch um Freude. Nicht zuletzt steht bei der Herkunftssuche, die im übrigen in der Regel zeitaufwändig ist, die Zusammenführung der betroffenen im
Mittelpunkt der Beratung. In einem Einzelfällen nutzen auch abgebende Eltern die Möglichkeit, über die Adoptionsvermittlungsstelle mit ihren adoptierten Kindern in Kontakt zu treten.
c) Angebote für Adoptivfamilien und Adoptionsbewerber
Wie gewohnt wurde von der Adoptionsvermittlungsstelle auf die Angebote des PFAD FÜR
KINDER e.V. hingewiesen. Insbesondere auf eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung in
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Hallstadt zum Thema „Pflege-/Adoptivkind und Schule“, an dem auch Fachkräfte der GA
teilnahmen.
d) Auslandsadoptionen
Gemäß der neuen Rechtsverordnung des Bundesrates müssen die örtlich zuständigen Adoptionsvermittlungsstellen seit dem 20.05.2005 für die Erstellung eines Sozialberichtes und
für die Durchführung eines internationalen Verfahrens von den Adoptivbewerbern Gebühren
in Höhe von 1200,00 Euro erhoben werden. Im Berichtszeitraum 2006 stellten 2 Bewerberpaare einen Antrag auf Eignungsüberprüfung für eine Auslandsadoption, so dass erstmals
2400,00 Euro eingegangen sind.
Bei den betroffenen Adoptionsbewerbern löst diese Neuregelung oftmals Unverständnis und
Verärgerung aus, zumal die Eignungsüberprüfung für eine Inlandadoption weiterhin kostenfrei ist.
e) Vorbereitungsseminar für Adoptionsbewerber
Die Überprüfung der Bewerber und deren Vorbereitung auf die Aufnahme eines Adoptivkindes wurde 2006 durch das erstmalige Angebot eines Wochenendseminars fachlich aufgewertet. Die Teilnahme am Seminar ist Bestandteil der Eignungsüberprüfung und somit für
alle Bewerberpaare verpflichtend. Die Seminarleitung wird von den Fachkräften der kooperierenden Adoptionsvermittlungsstellen im Rahmen ihrer normalen Arbeitszeit übernommen.
Das Seminar bietet für die Bewerberpaare die Möglichkeit, sich gemeinsam mit anderen Bewerbern und den Fachkräften der GA umfassend mit Adoptionsfragen beschäftigen zu können und sich auch emotional mit dem Thema Adoption auseinander zu setzen. Daneben
besteht auch die Möglichkeit des Austausches mit erfahrenen Adoptiveltern. Insgesamt wurde dieses Seminarangebot von den Teilnehmern seht positiv und hilfreich erlebt. Ein solches
Vorbereitungsseminar wird deshalb auch im kommenden Berichtsjahr wieder durchgeführt
werden.
3.3.2. Pflegekinderdienst
Gemäß dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (sog. KICK) veränderte sich die Rechtslage, so dass die Pflegegeldrichtlinien zum 01.01.2006 dementsprechend neu gefasst werden mussten. Die laufenden monatlichen Leistungen beinhalten damit auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung (unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder mtl. einmalig 10,71 Euro), sowie die
hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung
( max. 39,00 Euro pro betreutem Kind).
Mit dem Verein PFAD für Kinder e.V. Bamberg erfolgte wieder eine gute Zusammenarbeit,
die sich in gemeinsamen Veranstaltungen wiederspiegelte (z. B. Osterwanderung, Grillfest).
Zudem wirkte der Pflegekinderdienst bei Einladungen für Fortbildungsveranstaltungen des
Vereins mit (z.B. Erste Hilfe am Kind, Erlebnistag). Im Mai 05 nahmen die Fachkräfte des
Pflegekinderdienstes an der Jubiläumsfeier zum 20- jährigen Bestehen des PFAD für Kinder
e.V. teil.
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3.3.3. Kindertagespflege
a) Aktuelle Situation
Das Jahr 2006 war im Bereich Kindertagespflege gekennzeichnet von der Umsetzung der
neuen Gesetzgebung der Bundesregierung TAG/KICK und BayKiBiG. Diese Gesetze bedingten grundlegende Änderungen im Bereich der Tagespflege.
Ziel des Gesetzgebers war und ist es, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges System der Kindertagesbetreuung zu schaffen. So sollen Kinder auch im Bereich Tagespflege
auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedeutung frühkindlicher Lernund Bildungsprozesse betreut werden.
Im Folgenden werden die wichtigsten neuen gesetzlichen Regelungen für Tagesmütter kurz
dargestellt:
•
Tagesmütter/Tagesväter benötigen nun bereits ab dem ersten Kind, das sie gegen Entgelt mehr als 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Elternhauses und länger als drei
Monate betreuen, eine Pflegeerlaubnis, für die nun ein Antrag gestellt werden muss.
•
Um die Pflegeerlaubnis zu erhalten, müssen nun „vertiefte Kenntnisse“ hinsichtlich der
Anforderungen in der Kindertagespflege erworben werden, entweder durch eine einschlägige Ausbildung, z. B. Kinderpflegerin, Erzieherin, Dipl. Sozialpädagogin oder Dipl.
Pädagogin, oder durch Teilnahme am neuen Qualifizierungs-Grund- u. Aufbaukurs für
„Kindertagespflege“. Die endgültige Pflegeerlaubnis befugt bis zur Betreuung von 5 Kindern gleichzeitig und ist auf fünf Jahre befristet.
•
Wer bisher in der Kindertagespflege erfolgreich tätig war, muss nicht befürchten, keine
Erlaubnis zu erhalten. die nach dem neuen Gesetz erforderlichen regelmäßigen Qualifizierungen können nachgeholt werden.
•
Die Jugendämter von Stadt und Landkreis Bamberg haben im Herbst 2006 erstmals in
enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen entsprechende Kurse
in Bamberg in deren Räume angeboten, wobei für jedes Jugendamt jeweils 10 Plätze (20
Plätze insgesamt) zur Verfügung stehen.
•
Die Tagesmütter müssen sich auch bereit erklären, zukünftig an laufenden Fortbildungsabenden teilzunehmen. Weiterhin sollen Tagesmütter zukünftig unangemeldete Hausbesuche durch die sozialpädagogische Fachkraft des zuständigen Jugendamtes zulassen.
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Neben der verpflichtenden Teilnahme am Qualifizierungskurs, dessen Inhalte auf den
vom Bayerischen Landesjugendamt herausgegebenen Qualifizierungsplan für Kindertagespflegepersonen abgestimmt sind, findet – wie bisher – auch eine nun umfangreichere
Eignungsprüfung statt. Diese erfolgt durch ein ausführliches Gespräch mit dem Fachbereich Jugend und Familie und einem Hausbesuch. Zur bereits bisher geforderten ärztlichen Bescheinigung über die psychische und physische Gesundheit wird nun auch noch
zusätzlich ein aktuelles, polizeiliches Führungszeugnis und eine Teilnahmebestätigung
an einem „Erste-Hilfe-Kurs“ am Kind benötigt.
•
Neuerungen gibt es auch hinsichtlich der Finanzierung: Ab 1. Januar 2007 zahlt der
Fachbereich Jugend und Familie allen Tagesmüttern und -vätern erstmals einen pauschalen Förderbetrag. Dieser richtet sich nach dem Umfang der Betreuung und beträgt
zum Beispiel bei 40 Wochenstunden 320 Euro. Die Eltern haben sich allerdings an den
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Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Kosten zu beteiligen. Bei Geringverdienern wird dieser Beitrag nach Überprüfung vom
Fachbereich Jugend und Familie übernommen.
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Zusätzlich können die in der Kindertagespflege Tätigen neben dem Förderbeitrag auch
anteilsmäßig Zuschüsse zur Unfall- und Krankenversicherung sowie zur Alterssicherung
erhalten. Ferner wird ein monatlicher Zuschlag von 20 Prozent des Tagespflegegeldes
gezahlt, sofern ein Qualifizierungskurs im Umfang von 60 Stunden erfolgreich abgeschlossen wurde. Außerdem müssen jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden.
Durch diese gesetzlichen Änderungen sind - wie unsere große Fragebogenaktion an alle im
Landkreis bekannten bereits überprüften „alten“ Tagesmütter im Frühjahr 2006 ergeben hat
– leider fast alle, „weg gebrochen“, teilweise auch praktizierende Tagesmütter. Viele waren
nicht bereit, die neuen, geforderten Qualifizierungsanforderungen zu erfüllen und standen ab
sofort nicht mehr oder nur sehr bedingt für eine Vermittlung zur Verfügung. Dies hatte erstmals zur Folge, dass auf zahlreiche Tagesmüttergesuche keine Vermittlung mehr erfolgen
konnte. Es entstand ein regelrechter „Tagesmutterengpass“.
Aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit ist nun jedoch ein „Umdenkprozess“ im Gange. Es ist ein
Tendenzwechsel abzusehen. Es besteht ein erheblicher Informationsbedarf sowie eine hohe
Nachfrage nach aktuellem Informationsmaterial. Zunehmend bewerben sich wieder vorzugsweise bereits entsprechend qualifizierte Bewerberinnen, die in der „neuen Kindertagespflege“ eine persönliche Chance sehen. Auch die umfassenden neuen Qualifizierungsanforderungen werden nun langsam besser akzeptiert. Die Nachfrage nach flexiblen, qualifizierten
Tagesmüttern, vor allem in der so genannten „Randzeitbetreuung“ ist nach wie vor sehr
hoch.
Es wird für das Jahr 2007 eine Herausforderung darstellen, die „Ersatzbetreuung“ für Tagesmütter im Fall von Erkrankung und/oder Urlaub für den Landkreis Bamberg zu regeln.
b) Beratungs- und Informationsangebote Tagesmütteraustauschtreffen:
Im Jahr 2006 fanden – wie bereits seit einigen Jahren – ca. alle drei Monate die so genannten Tagesmütteraustauschtreffen in den Räumen der „Stadtmission“ Bamberg statt.
Diese Austauschtreffen, die regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt durchgeführt werden, sind mittlerweile zum beliebten Treffpunkt von Tagesmüttern geworden, die
sich dort zwanglos kennen lernen und austauschen können. Dabei wird auch Eigeninitiative
von den Tagesmüttern gewünscht, wie z. B. Mitgestaltung, Mithilfe beim Organisieren etc.
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Qualifizierungskurs in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen:
Der neue Grundkurs hat am Samstag, den 11.11.2006 begonnen. Der Aufbaukurs wird am
Dienstag, den 27.07.2007 enden. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Teilnahmezertifikat
erstellt. Diese Kurse werden voraussichtlich zweimal jährlich stattfinden.
•
Fortbildungsabende für Tagesmütter
Ein Abend wurde mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten gestaltet und fand zu folgendem Termin statt:
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20.03.2006 in den Räumen der Erziehungsberatungsstelle Bamberg,
Thema: “Schwierige Erziehungssituationen in der Tagespflege“
Teilnahme an Arbeitskreisen
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Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Es wurde in Würzburg und Bad Kissingen an den halbjährlich stattfindenden Arbeitskreisen
der Fachkräfte „Tagespflege in Franken“ teilgenommen.
Im Jahr 2006 wurden regelmäßig Erfahrungen im Arbeitskreis der Jugendämter Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim ausgetauscht und die Umsetzung der
neuen Gesetze erarbeitet. Eine Vielzahl neuer Kriterien und Formulare wurden dabei im Bereich der Tagespflege gemeinsam erstellt. Dieser Arbeitskreis kann sich je nach Bedarf wieder zusammenfinden.
4. Familienfreundlichkeit
4.1. Familienausschuss
Im Mittelpunkt der Arbeit des Familienausschusses des Landkreises Bamberg standen im
vergangenen Jahr die aktuellen Auswirkungen der zunehmenden Familienarmut durch die
Hartz IV-Reformen. Die dazu eingeholten Informationen bestärkten die Mitglieder, bereits
begonnene Projekte weiter zu verfolgen.
Dr. Marina Rupp, stellvertretende Leiterin vom Staatsinstitut für Familienforschung (IFB) an
der Universität Bamberg, sowie Helmut Burgis, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Landkreis Bamberg berichteten von ihren Erfahrungen mit dem Thema Familienarmut:
Die Folgen der Hartz IV-Reform beeinträchtigen vor allem Familien: Zahlreiche Forschungsergebnisse (z.B. des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2004) weisen darauf hin, dass materielle Benachteiligungen weitreichende Nachteile für Kinder bedeuten. Diese können sich
auf alle Lebensbereiche erstrecken, von Bildung über Freizeit, Kleidung, Ernährung bis hin
zu Sucht- und Kriminalitätsrisiken. Dabei spielt immer eine besondere Rolle, in welcher Familienphase die Arbeitslosigkeit eintritt und über welche Bewältigungsstrategien die betroffene Familie verfügt. Konkret auswertbare Daten über die Auswirkungen liegen leider noch
nicht vor; unterschiedliche Studien können jedoch Tendenzen aufzeigen:
Kinder von Hartz IV-Empfängern sind häufig von Sparmaßnahmen betroffen, und zwar sowohl in materieller als auch in psychischer Hinsicht. Ihre Eltern stehen unter finanziellem
Druck und können den Kindern weniger bieten. Dies wiederum verursacht eine Verschlechterung des Familienklimas, führt zu Unzufriedenheiten und Stress und belastet die familiären
Beziehungen. Es ist zu erwarten, dass das Risiko für Trennung, Scheidung und häusliche
Gewalt dadurch eher noch zunimmt. Für Jugendliche im Alter von 18 bis 25 Jahren bedeuten
die Reformen, dass sie nur noch aus wichtigem Grund (der im Einzelfall von der ARGE geprüft wird) aus dem Elternhaus ausziehen können. Möglicherweise leidet unter dem Zwang
zu geringerwertigen Tätigkeiten die Bereitschaft der jungen Menschen, sich nachhaltig um
eine qualifizierte Ausbildung zu bemühen.
Diese Informationen bestärkten die Ausschussmitglieder, an ihren bereits laufenden Projekten weiterzuarbeiten. So ist z.B. geplant, modellhaft in zwei Landkreisgemeinden Netzwerke
für Familienbildung und -beratung entstehen zu lassen. Dabei soll der Vorkindergartenbereich als sog. Familienstützpunkt in den Vordergrund gerückt werden. Die Projekte von sog.
Generationenpatenschaften bzw. ein Oma-Opa Hilfsdienst oder die virtuelle Darstellung von
Angeboten für Familien in Landkreisgemeinden zielen alle darauf ab, Familien in ihren Lebenssituationen zu unterstützen. Das in Planung befindliche Projekt „Aufsuchende Förderangebote für Kinder bis 1 ½ Jahre aus sozial benachteiligten Familien“ möchte ein enges
Netzwerk zwischen dieser Zielgruppe und Hebammen fördern.
In seinen kommenden Sitzungen werden auch wieder die Themen Armut in Familien sowie
Kinderbetreuung und Familienbildung im Vordergrund stehen. Daneben wird sich der Ausschuss mit der gestiegenen Anzahl von Kindesmisshandlungen in Familien befassen.
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4.2.
Familienkoordinatorin
Frau Gerner-Titz wirkte an folgender Veranstaltung mit:
Ministerbesuch zum 1. Preis des Wettbewerbs „Familienfreundliche Verwaltung“
Wie bereits im Jahresbericht 2005 berichtet, gelang es dem
Landratsamt Bamberg, beim bayernweiten Wettbewerb
„Familienfreundliche Verwaltung“ in der Münchner Staatskanzlei einen 1. Preis abzuholen. Dazu erhielt das Landratsamt auch einen „Pokal“ überreicht, für den eigens eine
Vitrine im Eingangsbereich des Hauptgebäudes von einer
Werkklasse der Hauptschule Scheßlitz gebaut wurde. Dem
Mitglied des Familienausschusses und Lehrerin an dieser
Schule, Frau Susanne Bonora, gilt hierzu für ihre Engagement besonderer Dank.
Zum Preis gehörte auch ein „Ministerbesuch vor Ort“. Am 24.
Mai erwartete Landrat Dr. Denzler mit Mitgliedern des Kreistages, der Verwaltung, des Familienausschusses und der Schulklasse aus Scheßlitz den Staatskanzleichef Minister Eberhard
Sinner im Bauernmuseum Frensdorf. Außer Ansprachen wurde
dem Minister ein vielseitiges Programm von Schablonenmalerei bis hin zu einer Museumsführung geboten.
5.
Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen
5.1 Versorgung mit Kindergarten-, Kinderkrippen- und Hortplätzen im Landkreis Bamberg
Durch die Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum
01.08.2005 und die Umstellung der Förderung der Kindertageseinrichtungen auf die kindbezogene Förderung zum 01.09.2006 war, wie bereits 2005 ein sehr hoher Beratungsbedarf zu
verzeichnen. Einrichtungsträger, Gemeinden, Personal und betroffene Eltern stellten die unterschiedlichsten Fragen zur Umsetzung des BayKiBiG , insbesondere zur Gastkinderregelung, den Buchungszeiten, dem Anstellungsschlüssel und der kindbezogenen Förderung.
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006 wurden im Landkreis Bamberg 71 Kindergärten, 10 Kinderkrippen und 3 Kinderhorte betrieben. Bei den Kindergärten sind 45 in katholischer, 6 in evangelischer und 20 in kommunaler Trägerschaft. Insgesamt standen 5250 Kindergartenplätze zur Verfügung.
Im September 2006 wurden 2 weitere Kinderkrippen und 1 Kinderhort eröffnet.
Zum Stichtag 01.01.2006 waren in den Landkreiskindergärten insgesamt 104 Kinder unter
drei Jahren und 115 Schulkinder untergebracht.
Die Anzahl der im Rahmen der Integration aufgenommenen Kinder im Kindergarten belief
sich auf 80 Kinder.
12
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Integrationsgruppen wurden in folgenden 8 Kindergärten betrieben:
Kindergarten St. Ursula in Dörfleins
Kindergarten St. Franziskus in Drosendorf
Kindergarten St. Bernhard in Ebrach
Kindergarten St. Josef in Hirschaid
Kindergarten St. Johannis in Hirschaid
Kindergarten St. Wenzeslaus in Litzendorf
Kindergarten Maria Hilf in Oberhaid
Kindergarten St. Franziskus in Zapfendorf
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
3 Gruppen
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
Das Angebot an Hortplätzen ist wie folgt:
Kinderhort Ankerplatz in Hallstadt
Hort an der Schule in Hirschaid
Kinderhort Heinershof in Pommersfelden
Kinderhort Dachsbau in Strullendorf
2 Gruppen mit 50 Plätzen
3 Gruppen mit 75 Plätzen
1 Gruppe mit 20 Plätzen
1 Gruppe mit 25 Plätzen
Das Angebot an Krippenplätzen stellt sich wie folgt dar:
Kinderkrippe Flohkiste in Hirschaid
Kinderkrippe Sonnenschein in Strullendorf
Kinderkrippe Kleine Strolche in Breitengüßbach
Kinderkrippe Pfarrer- Rössert in Hallstadt
Kinderkrippe Schnullerbande in Baunach
Kinderkrippe St. Elisabeth in Memmelsdorf / Lichteneiche
Kinderkrippe Krabbelkäfer in Litzendorf / Naisa
Kinderkrippe im Kindergarten Rattelsdorf
Kinderkrippe Krabbelmäuse in Buttenheim
Kinderkrippe St. Marien in Stegaurach
Kinderkrippe St. Christophorus in Zapfendorf
Kinderkrippe Walsdorfer Wichtel in Walsdorf
2 Gruppen
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
1 Gruppe
11 der vorgenannten Kinderkrippen sind räumlich im Kindergarten integriert.
Zahl der Betreuungsplätze
2004
2005
2006
Kinderkrippen
60
132
156
Kindergärten
5375
5250
5250
Kinderhorte
150
150
170
13
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Zahl der betreuten Kinder nach Altersgruppen
Zahl der angemeldeten Kinder am 01.01.2006
0-3 Jahre:
268
3-6 Jahre:
4834
Schulkinder: 263
Altersmischung im Kindergarten:
01.01.2004
01.01.2005
01.01.2006
0-3 Jahre:
84
128
104
Schulkinder:
74
110
115
5.2 Besondere Aktivitäten
Arbeitskreis Kooperation Kindergarten – und Grundschule
Gem. Art. 15 BayKiBiG sind die Kindertagesstätten zur Zusammenarbeit mit der Grundschule verpflichtet. Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist es, die Kindergärten dabei zu unterstützen.
Mit der Umsetzung befasst sich der Arbeitskreis der Kooperationspartner Kindergarten –
Grundschule, Stadt und Landkreis Bamberg.
2006 fanden mehrere Arbeitstreffen statt.
Arbeitskreis kommunale Kindergärten
Der Arbeitskreis Kommunale Kindergärten befasste sich wie bereits im Vorjahr auch 2006
schwerpunktmäßig mit der Umsetzung des BayKiBiG.
Informationsveranstaltungen
Am 20.06.2006 wurde im Landratsamt für alle Leiter/innen und interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen eine Informationsveranstaltung zum BayKiBiG durchgeführt.
6. Kommunale Jugendarbeit
6.1 Fachberatung in den Gemeinden /hauptamtliche Jugendarbeit in den Gemeinden
Mit den Bürgermeistern der Gemeinden besteht regelmäßiger Kontakt im Rahmen der Fachberatung der Kommunalen Jugendarbeit. Dies geschieht sowohl auf Anfrage seitens der Bürgermeister als auch auf Initiative – Bürgermeisterbesuche – der Kommunalen Jugendarbeit.
Die Gemeinden wissen so, wohin sie sich bei Problemen wenden können.
Der Bedarf nach hauptamtlich angestellten Jugendarbeitern in den Gemeinden ist weiterhin
groß. In folgenden Gemeinden sind hauptamtliche Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter
angestellt: Gemeinde Oberhaid (Träger Verein Kommunale Jugendarbeit Oberhaid e.V.),
Markt Hirschaid (Träger Netzwerk e.V.), Stadt Hallstadt (Träger Erzbischöfliches Jugendamt
Bamberg), Gemeinde Gundelsheim (Träger Gemeinde Gundelsheim für Honorarkraft Streetworker) sowie die Städte Schlüsselfeld und Baunach, der Markt Burgebrach und die Gemeinden Litzendorf, Strullendorf, Stegaurach und Memmelsdorf (Träger Verein Innovative
14
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Sozialarbeit ISO e.V. – Jugendarbeitsmodell JAM). Aus weiteren Gemeinden liegen Anfragen vor nach hauptamtlichen Personal in der Jugendarbeit. Konkret ist dies bereits beim
Markt Ebrach (Fachberatung im Ebracher Gemeinderat). Die Fachkräfte sind überwiegend
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, deren Personalkosten anteilig vom Landkreis
Bamberg gefördert werden.
6.2 Ferienpass – örtliche Ferienprogramme – Spielmobil
Der FERIENPASS von Stadt und Landkreis Bamberg mit seinen rund hundert Aktivitäten
wurde in 2006 rege in Anspruch genommen. Aufgrund des verregneten Sommers fanden vor
allem die attraktiven Ausflugsmöglichkeiten viel Anklang. Konzeption, Gestaltung , Verteilung, Betreuung und Abrechnung ist hierbei Aufgabe der Kommualen Jugendarbeit.
Mithilfe bei der Konzeption sowie Besprechungen und Betreuung sind auch bei den gemeindlichen Ferienprogrammen gefragt. Jede der 36 Gemeinden verfügt über ein eigenes
Ferienprogramm!
Ein Highlight in 2006 war die Herausgabe des Buchs Gemeindliche Ferienprogramme im
Landkreis Bamberg seitens der Kommunalen Jugendarbeit an alle 36 Gemeinden und an
alle Jugendbeauftragten. Für die Gemeinden bedeutet das eine große Hilfe bei ihrer Planung, da sich jetzt jederzeit untereinander austauschen können und wertvolle Hilfe für die
eigene Planung erhalten.
Das SPIELMOBIL , das im Auftrag des Landratsamtes – Kommunale Jugendarbeit- vom
Kinderkulturverein Chapeau Claque durchgeführt wird, ist inzwischen in den Sommerferien
eine feste Größe in den Planungen der Gemeinden. 20 Gemeinden buchten die abwechslungsreichen, unter verschiedenen Themen stehenden Angebote.
6.3 Gemeindemitarbeiterbesprechung
Am 23. März 2006 trafen sich 20 Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeiter mit
der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt zwecks gegenseitigen Erfahrungsaustausch
und Jahresprogrammplanung.
6.4 Jugendbeauftragte der Gemeinden
Die fachliche Betreuung der Jugendbeauftragten bildet einen Arbeitsschwerpunkt der Kommunalen Jugendarbeit. Neben häufigen telefonischen und auch persönlichen Kontakten findet zweimal im Jahr ein überregionales Treffen aus allen Gemeinden statt.
Die enorme Resonanz auf das Thema „Dunkle Jugendkulturen“ im Jahr 2005 veranlasste die
Kommunale Jugendarbeit, im Frühjahr 2006 ein Wochenendseminar zu diesem Thema anzubieten. Vom 3. bis 4. März 2006 trafen sich ein Kreis sehr engagierter Jugendbeauftragter
in der Landesvolkshochschule Feuerstein mit dem bereits von 2005 bekannten Referenten,
der Kommunalen Jugendarbeit und dem gesetzlichen Jugendschutz. An diesen zwei Tagen
erfolgte ein sehr intensiver Einstieg in das Thema und eine umfassende Aufarbeitung. Für
denselben Teilnehmerkreis fand vom 17. bis 18. November 2006 ein Folgeseminar statt.
Passend dazu war bei der Herbsttagung der Jugendbeauftragten am 21. November 2006
das Thema „Gewalt in den Medien - gewalttätige Jugendliche?“ Eine große Anzahl von Jugendbeauftragten traf sich in der Sportgaststätte des SV Dörfleins, wo Referent Johannes
Rieber, Medienfachberater beim Bezirksjugendring Oberfranken, das Thema ausführlich und
inhaltlich anspruchsvoll erörterte. Er gab Empfehlungen für den Medienkonsum und nannte
Kriterien der Medienerziehung.
15
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
6.5 Veranstaltungen zum Thema „Dunkle Jugendkulturen“ mit dem Staatl. Schulamt
Stadt und Landkreis Bamberg
Die Gewalt an Schulen ist inzwischen täglich Thema in den Medien. Auf Betreiben der Kommunalen Jugendarbeit und des gesetzlichen Jugendschutzes wurden mit dem Staatl. Schulamt Stadt und Landkreis Bamberg zwei Vorträge angeboten.
Am 10. Oktober 2006 erfolgte bei der Schulleiter-Dienstbesprechung in der Volksschule
Strullendorf ein engagierter Vortrag seitens des Referenten, der großes Interesse und auch
große Betroffenheit hervorrief.
Eine weitere Veranstaltung fand am 13. November 2006 in der Trimberg-Schule in Bamberg
statt für Elternbeiräte, schulhausinterne Erziehungshilfe, Religionspädagogen etc.
6.6 Veranstaltung zum Thema „Dunkle Jugendkulturen“ mit den Realschulen
Am 26. Oktober 2006 sprach auf Initiative von Kommunaler Jugendarbeit und gesetzlichem
Jugendschutz der Referent in der Realschule Ebrach. Eingeladen waren auch die Realschulen aus Scheßlitz und Hirschaid. Vor einem großen Zuhörerkreis war das Interesse aufgrund
der aktuellen Ereignisse enorm.
6.7 Seifenkistenrennen
Am 2. Juli 2006 fand in Buttenheim die Kreismeisterschaft mit Wertungslauf zur Bayerischen
Meisterschaft im Seifenkistenrennen statt. Die Stockgasse verwandelte sich an diesem Tag
in ein Eldorado der Seifenkisten-Fans.
6.8 Basketball-Fest mit dem Deutschen Meister GHP Bamberg und Kommunaler Jugendarbeit mit den sieben Förderschulen aus Stadt und Landkreis Bamberg
Ein absolutes Highlight bedeutete das Sportfest mit dem Deutschen Basketballmeister GHP
Bamberg und den sieben Förderschulen von Stadt und Landkreis Bamberg. Am 6. Februar
2006 wurde die Aurachtalhalle in Stegaurach zum Mekka des Basketballs. Neben vielen tollen Geschenken – Eintrittskarten für Bundesliga-Spiele, Sportsachen etc. – von Manager
Wolfgang Heyder war der Höhepunkt die Autogramm-Stunde mit der Bundesliga-Mannschaft
und Bundestrainer Dirk Bauermann. Dabei waren 250 Kinder und Jugendliche der MartinWiesend-Schule, der von Lerchenfeld Schule, der Bartholomäo-Garelli-Schule, der BertoldScharfenberg-Schule, der Pestalozzischule, der Giechburgschule Scheßlitz und der DonBosco-Schule Stappenbach.
6.9 Schwimmfest Förderschulen im „Aquarena“ Zapfendorf
Rund 500 Kinder aus sieben Förderschulen und eine Volksschulklasse aus Zapfendorf erlebten am 4. Juli 2006 beim 8. Schwimmfest einen kurzweiligen Vormittag. An zahlreichen Stationen konnten sie ihr Können erproben. Dabei waren mit Kindern und Betreuern die selben
Schulen wie beim Basketball-Sportfest.
Alle Kinder der Behinderten-Schulen konnten bei diesem Sportfest ohne Leistungscharakter
erfolgreich zusammengeführt werden!
7. Hexennacht“ im Erlebnisbad “Franken Lagune“ in Hirschaid
Weil die Veranstaltungen in den Vorjahren auf so große Resonanz gestoßen waren, fand in
der Walpurgisnacht am 30.04.2006 wiederum die „Hexennacht“ in der „FrankenLagune“ Hirschaid statt. Schirmherr dieser gemeinsam von den Jugendämtern, Jugendringen und Polizeiinspektionen Bamberg Stadt und Land sowie der Abteilung Gesundheitswesen beim
Landratsamt organisierten Jugendpräventionsveranstaltung, an der rund 500 „Hexen und
Hexenmeister“ ab 12 Jahren teilnahmen, war diesmal Frau MdL Melanie Huml.
16
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Das Motto der Veranstaltung „Vitamin statt Nikotin“ und somit die Gefahr des Rauchens wurde durch Infostände sowie ein Quiz erfahrbar. Neben Discomusik, Wettrutschen und dem
Einsatz einer Schaumkanone war wiederum das Angebot eines kostengünstigen Bodypaintings mit Lebensmittelfarben durch den Weltmeister Chris Crash die Attraktion des Abends.
Besonders hervorzuheben im Hinblick auf das gute Gelingen dieser Jugendpräventionsveranstaltung ist das Entgegenkommen und die Aufgeschlossenheit der Verantwortlichen des
Marktes Hirschaid. Auch das großzügige Sponsoring durch die Firmen Neubert in Hirschaid,
McDonalds in Bamberg und Hirschaid, Bekleidungshaus Wöhrl Bamberg, CineStar Kinos
Bamberg, Reifen Wagner Bamberg, Radio Bamberg, die Raiffeisenbanken des Genossenschaftskreisverbandes Bamberg, sowie die Druckerei Distler in Hirschaid trug hierzu entscheidend bei.
8. Familienbildung
Im Jahr 2006 wurde das 2005 vom Familienausschuss angeregte Projekt "Netzwerk Familienbildung auf örtlicher Ebene" weiter konkretisiert.
Ziel der Überlegungen war es, den Eltern in den Gemeinden einen niedrigschwelligen Zugang zu Bildungs- und Beratungsangeboten zu ermöglichen, damit diese frühzeitig informiert
und angesprochen werden können, bevor kritische Situationen entstehen.
Adressaten des Projekts sind Fachkräfte, welche aufgrund ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakte zu Familien haben und auch als Ansprechpartner für Eltern gelten, wie z:B Ärzte, Lehrer,
Erziehrinnen usw.. Diese Stellen können im Rahmen ihrer Möglichkeiten allgemeine Tipps
und Informationen zu möglichen "Stolpersteinen" geben, sich abzeichnende Problemlagen in
der Familie erkennen, familienbildende Angebote empfehlen, an Beratungsstellen vermittelt
oder selbst Beratung und Hilfestellung leisten.
Mit diesen Fachkräften und Ansprechpartnern soll ein Netzwerk gebildet werden, mit dem
nachhaltig der Bereich der Familienbildung und -beratung in den Gemeinden weiterentwickelt werden kann.
Die Umsetzung des Projekts wurde zunächst modellhaft in den Gemeinden Strullendorf und
Schlüsselfeld begonnen.
17
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
9. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Gemeinsam mit dem Fachbereich Gesundheitswesen und der PI Bamberg-Land wurde das
Projekt "mit 13 voll im Leben" gestartet. Ziel des Projektes ist es, der Tendenz eines immer
früher einsetzenden und exzessiver werdenden Alkoholkonsums bei Jugendlichen entgegen
zu wirken. Dazu wurde ein Faltblatt entwickelt, mit dem Erwachsene in ihrer Zivilcourage
bestärkt und eine Kultur des Hinschauens erreicht werden soll. Zum anderen wurden in einer
Broschüre für Vereine und Gemeinden Tipps und Möglichkeiten zusammengefasst, wie dem
Jugendschutz bei Festveranstaltungen mehr Bedeutung beigemessen werden kann. Auf
Anfrage wird das Projekt persönlich in den Gemeinden vorgestellt.
10. Jugendberufshilfe
Der Fachbereich Jugend und Familie hält regelmäßig Kontakt zum Arbeitskreis Jugendarbeitslosigkeit. In dem Arbeitskreis tauschen die lokalen Kräfte im Bereich der Jugendberufshilfe ihre Aktivitäten aus und rücken das Thema Jugendarbeitslosigkeit immer wieder ins
öffentliche Bewusstsein.
11. Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Beurkundungen
Wenn die Eltern eines minderjährigen Kindes selbst noch minderjährig oder schon verstorben sind oder das Sorgerecht eingeschränkt oder entzogen werden muss und eine geeignete Privatperson nicht zur Verfügung steht, wird das Jugendamt zum Vormund bestellt. Aber
auch für Teile des Sorgerechts (z.B. Aufenthaltsbestimmung oder Anfechtung der Vaterschaft) kann das Jugendamt als Ergänzungspfleger bestellt werden.
Auf Antrag der Mutter wird das Jugendamt als Beistand tätig für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Beibringung des Unterhalts.
11.1 Statistische Zahlen
Anzahl der Fälle (insgesamt) zum 31.12.2006:
Fallart:
Beistandschaften
Pflegschaften
Amtsvormundschaften
Amtshilfen
SUMMEN:
Anteil:
gesamt
für ausländische Minderjährige
gesamt
für ausländische Minderjährige
gesamt
für ausländische Minderjährige
gesamt
für ausländische Minderjährige
gesamt
für ausländische Minderjährige
2006
952
2005
918
8
2004
906
7
36
47
1
57
44
2
34
42
1
5
43
2
1
1
1
3
2
1023
1008
10
996
11
65
Gegenüber 2005 ist die Fallzahl im Jahr 2006 um ca. 1,5 % gestiegen.
18
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Entwicklung der Gesamtfallzahl – grafische Darstellung:
Fallzahlen der Beistände
1040
1023
1020
1008
996
1000
980
960
940
929
Anzahl
920
901
900
880
860
836
840
820
819
800
780
760
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Jahr
Die Beistandschaften erstrecken sich in aller Regel auf die Geltendmachung von Kindesunterhalt gegenüber den familienfernen Elternteilen, daneben in manchen Fällen auch auf die
Feststellung der Vaterschaft (s. unten). Innerhalb der Beistandschaften zur Durchsetzung
des Unterhalts kann man unterscheiden nach solchen, bei denen die Einschaltung des Gerichts nicht notwendig ist, d. h. die Unterhaltsangelegenheit mit dem Zahlungspflichtigen außergerichtlich geregelt werden kann, und anderen.
Hierzu muss Folgendes festgestellt werden: Bedingt durch die schlechte wirtschaftliche Lage
lässt sich mancher Unterhaltsverpflichteter zunächst lieber verklagen, als sofort Unterhalt zu
zahlen. So nimmt die Zahl der gerichtlichen Unterhaltsverfahren, welche durch Beistände
geführt werden, stetig zu.
Anzahl der Vaterschaftsfeststellungen 2005:
Vaterschaftsfeststellungen
durch freiwillige Anerkennung
durch gerichtliche Entscheidung
2006
14
5
2005
20
7
2004
19
16
11.2 Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
gem. § 18 SGB VIII
Im Jahre 2006 sind im Vollzug des § 18 SGB VIII bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen 1123 Beratungsgespräche durchgeführt worden
(2005 1114, 2004 1089, 2003 1267, 2002 822).
19
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Beratungsgesprächegem. § 18 SGBVIII
1267
1089
1114
1123
2004
2005
2006
883
2002
2003
Daneben waren noch 425 (2005 398, 2004 336, 2003 332, 2002 251) schriftliche Verfahren
zur Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erforderlich.
18
84
Minderjährige
junge Volljährige
§ 1615 l Abs. 2 BGB
323
Die schriftliche Verfahren verteilen sich wie folgt:
323 für Minderjährige
84 für junge Volljährige
18 für Unterhaltsansprüche der Mütter die mit dem Vater nicht verheiratet
sind (§ 1615 l BGB)
20
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Die Fallzahl hat sich damit im vergangen Jahr erneut gesteigert.
Gerade im Bereich des Beratungsbedarfs für junge Volljährige ist eine Steigerung von rund
86 % zu verzeichnen.
Im Jahre 2007 ist mit der Einführung eines neuen Unterhaltsrecht mit einer erheblichen Steigerung des Beratungsbedarfs zu rechnen.
11.3 Beurkundungen:
Die Zahl der Beurkundungen belief sich im Jahr 2006 auf 325
(2005 317, 2004 289,2003 326, 2002 314).
326
325
317
314
289
2002
2003
2004
2005
2006
Diese 325 Beurkundungen setzten sich wie folgt zusammen:
34 Abänderungen von bestehenden Unterhaltstiteln
117 Verpflichtungen zur Unterhaltsleistung
75 Sorgeerklärungen
67 Anerkennungen der Vaterschaft
27 Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
1 Anerkennung der Vaterschaft mit Unterhaltsverpflichtung unter Zuziehung eines
Dolmetschers
4 Verpflichtung zum Unterhalt gem. § 1615 l BGB
21
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Beurkundungen
27
5
34
67
117
Abänderungen Unterhalt
Verpflichtungen Unterhalt
Sorgeerklärungen
Vaterschaft
Zustimmungen
Sonstige
75
Die Zahl der durchgeführten Beurkundungen hat sich in den letzten Jahren auf diesem Niveau eingependelt.
Hinsichtlich der von der Bundesregierung geplanten Neukonzeption des Unterhaltsrechts ist
mit einer erneuten Steigerung der Fallzahlen auch im Bereich der Beurkundung zu rechnen.
Im Vollzug des Beurkundungsgesetztes erfolgten im vergangenen Jahr 33 Erteilungen von
Rechtsnachfolgeklauseln.
In 13 Fällen konnte dem Antrag auf Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel nicht stattgegeben
werden.
Für 4 Urkunden wurden nach Genehmigung durch das Amtsgericht eine zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilt.
Hinsichtlich 2 Urkunden musste die Erteilung der zweiten vollstreckbaren Ausfertigung abgelehnt werden
Die Prüfung der beantragten Teil-Rechtsnachfolgeklauseln verursacht einen großen zeitlichen Aufwand, insbesondere deshalb, weil bei den gestellten Anträge in der Regel die für die
Prüfung des Anspruchsüberganges erforderlichen Unterlagen und Nachweise nie vollständig
vorgelegt werden.
Dies führt zu einem erheblichen Arbeitsaufwand zur Nachforderung der Unterlagen.
Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Antragsteller bereits mehrmals auf die kraft
Gesetzes bzw. Rechtsprechung zwingend erforderlichen Nachweise hingewiesen wurden
und es sich hierbei um Behörden handelt, wäre der erhöhte Arbeitsaufwand bei etwas gutem
Willen der Antragsteller vermeidbar.
Dieser Missstand konnte trotz unzähliger Mahnung insbesondere an das Landesamt für Finanzen nicht beseitigt werden.
Durch die Versetzung der 2. Urkundsperson aus dem Jugendamt steht aktuell nur eine Urkundsperson für die Beurkundungen zur Verfügung.
22
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Infolge von gesetzlichen Vorgaben kann die Ermächtigung der weiteren Urkundsperson voraussichtlich erst im 3 Quartal 2007 vorgenommen werden.
11.4 Zahlungswesen – Mündelbuchhaltung
Vereinnahmte Unterhaltsgelder und Renten / Anzahl der EDV-Buchungen:
2006
2005
2004
886.255 €
863.329 €
882.446 €
4.199 Buchungen
4.271 Buchungen
4.278 Buchungen
12. Förderangebote
12.1 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in Form der Übernahme von Teilnahmebeiträgen (§ 22 i. V. m. § 90 SGB VIII)
12.1.1 Fallzahlen
Fallzahlen pro Jahr
804
900
800
744
732
656
700
637
600
486
490
1999
2000
483
585
612
2003
2004
501
500
400
300
200
100
0
1996
1997
1998
2001
2002
2005
2006
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 804 Anträge auf Übernahme von Teilnahmebeiträgen (Kindergarten, Kinderhort und Kinderkrippe) gestellt. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr eine
Erhöhung um 9,84 % dar. Aus der Bearbeitung der Anträge des Jahres 2006 ergibt sich folgendes Kreisdiagramm:
23
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
19%
17%
517
Bewilligungen
134
Ablehnungen
64%
153
In Bearbeitung bzw.
Wiedervorlage
12.1.2 Ausgaben
Ausgaben in €
446.006
450.000
422.056
376.874
400.000
340.821
350.000
309.878
301.897
310.397
295.309
300.000
262.519
260.704
238.852
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Die Ausgaben im Jahr 2006 haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 23.950,00 € (5,67 %)
erhöht. Diese Erhöhung ist teilweise auf die Einführung von Buchungszeiten (Erhöhung der
Teilnahmebeiträge) zurückzuführen. Neben den Beitragserhöhungen ist aber auch die Steigerung der aktiven Fälle (Bewilligungen und Zuschüsse) für die Ausgabensteigerung mitverantwortlich.
Der Landkreis Bamberg und die Agentur für Arbeit Bamberg haben zum 01.05.2005 einen
öffentlich rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 44 b SGB II geschlossen. Die ARGE nimmt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1
SGB II die ihr übertragenen Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
SGB II für die Agentur und für den kommunalen Träger wahr.
Nicht auf die ARGE übertragen wurden allerdings die Dienstleistungen nach dem § 16 Abs. 2
Nrn. 1 – 4 SGB II, das bedeutet: Hierfür ist nach wie vor der kommunale Träger zuständig.
Dementsprechend hat der Landkreis Bamberg für die dort aufgeführten weiteren Leistungen
aufzukommen, die entsprechend der nach § 15 SGB II zu schließenden Eingliederungsvereinbarung für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben
24
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder. § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II eröffnet somit vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung der Eingliederung in die Arbeit zwar die Möglichkeit, die Kinderbetreuung
als Leistung des SGB II zu erbringen. Grundsätzlich sind hierfür aber gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2
SGB II die kreisfreien Städte und Landkreise als Leistungsträger vorgesehen.
Die Übernahme von Teilnahmebeiträgen nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II durch das Landratsamt Bamberg wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 15.11.2005 festgesetzt. Somit werden die Leistungen auf der Grundlage des SGB II nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bewilligt. In diesen Fällen entfällt eine Einkommensprüfung analog dem
SGB VIII.
Bei den 804 Neuanträgen (bzw. 517 Bewilligung) handelte es sich bei 3 Fällen um Anträge
auf Übernahme der Teilnahmebeiträge nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II.
Hierfür fielen im Jahr 2006 Ausgaben in Höhe von 11.366,00 € an. Diese Kosten sind nicht
bei den Ausgaben nach § 22 SGB VIII enthalten, da dafür gesonderte Haushaltsstellen vorhanden sind.
12.2 Tagespflege (§ 23 Abs. 3 SGB VIII)
Aktuelle Situation
Vor allem die wirtschaftliche Situation Alleinerziehender bzw. von jungen Familien veranlasst
oft junge Mütter schon bald nach der Geburt eines Kindes wieder eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Mangels einer ausreichenden Zahl an Krippenplätzen, geeigneter Betreuungspersonen aus dem persönlichen Umfeld oder Arbeitszeiten der Mutter im Schichtbetrieb wird
vielfach auf die Möglichkeit einer Tagesmutter zurückgegriffen.
Kostenübernahme im Rahmen der Tagespflege
Fallzahlen / Ausgaben (Stand 31.12.2006)
2006
2005
2004
2003
9 (17 Kinder)
8 (09 Kinder)
12 (15 Kinder)
9 (13 Kinder)
20.564 €
14.666 €
29.595 €
25.908 €
Altersstruktur der betreuten Kinder:
unter 1 Jahr
1 - 3 Jahre
3 - 6 Jahre
über 6 Jahre
0
2
7
8
Liegt das Einkommen der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils unter einer festgesetzten Einkommensgrenze, so kann eine Bezuschussung der Tagespflegekosten durch den
Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg erfolgen.
Nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Bamberg werden die
Kosten der Tagespflege bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 40 Stunden in der
Woche pauschal mit einem Betrag von 317,00 € monatlich abgegolten. Sofern die tatsächlichen Betreuungszeiten von diesen Vorgaben abweichen und somit eine pauschale Abrechnung nicht erfolgen kann, wird pro Betreuungsstunde ein Betrag von höchstens 1,83 € vergütet. Die Höchstbetreuungszeit pro Woche beträgt 50 Stunden (= 10 Stunden täglich).
25
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
In jedem Fall ist von den Eltern bzw. Elternteilen noch ein teilweise erheblicher Eigenanteil
an die Tagespflegeperson zu leisten.
Ohne die finanzielle Förderung durch den Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises
Bamberg wäre es jedoch in vielen Fällen für die Eltern bzw. Elternteile undenkbar, einer Berufstätigkeit nachzugehen bzw. eine begonnene Ausbildung zu beenden.
Die seit Jahren auf niedrigem Niveau stagnierenden Fallzahlen resultieren in erster Linie aus
der geringen staatlichen Förderung. Für diese Entlohnung ist es fast unmöglich, geeignete
und engagierte Tagespflegepersonen zu finden.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg hat in seiner Sitzung am 08.11.2006
eine Neufassung der Richtlinien für die Kindertagespflege ab 01.01.2007 beschlossen. Die
laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen richten sich nach den durchschnittlichen täglichen Betreuungsstunden und erhöhen sich um einen evtl. Qualifizierungszuschlag.
Auch der Elternbeitrag richtet sich nach den durchschnittlichen täglichen Betreuungsstunden.
12.3 Bezuschussung der freien Träger
Träger
Erziehungsberatungsstelle
Schwangerschaftsberatungsstelle(n)
Pro Familia Ehe- und Familienberatung
Caritas Ehe- und Familienberatung
Verein für Jugendhilfe
2006
243.831 €
53.878 €
12.800 €
13.000 €
22.516 €
2005
220.000 €
50.438 €
12.700 €
13.000 €
27.500 €
2004
243.565 €
49.026 €
12.650 €
13.000 €
22.516 €
12.4 Jugendheimbauten
Zahl der berücksichtigten Anträge
Bewilligte Zuschüsse
2006
9
30.000 €
2005
7
30.000 €
2004
10
50.000 €
12.5 Jugendfreizeitmaßnahmen von Jugendgruppen
Zahl der Anträge
Bewilligte Zuschüsse
2006
135
40.091 €
2005
166
40.094 €
2004
160
40.078 €
12.6 Familienerholung auf dem Bauernhof
Einkommensschwachen Familien gewährt der Freistaat Bayern einen Zuschuss, wenn sie
die Familienerholung auf einem Bauernhof durchführen. Der Landkreis Bamberg hat für diese Maßnahme im letzten Jahr 1.724 € (2005: 1.953 €, 2004: 2.828 €) zur Zahlung angewiesen, und zwar für
13 Kinder (2005: 14, 2004: 24) und 8 Erwachsene (2005: 6, 2004: 8).
13. Wirtschaftliche Jugendhilfe
13.1 Soziale Gruppenarbeit (§ 29 i.V.m. § 11 SGB VIII)
Die als „Project X“ bezeichnete soziale Gruppenarbeit des Vereins Innovative Sozialarbeit
(iSo e.V.) wurde bisher nach vorhergehender Auftragserteilung durch das Kreisjugendamt in
den Gemeinden Gundelsheim, Hirschaid, Stegaurach, Burgebrach, Zapfendorf, Strullendorf,
Hallstadt, Baunach und Bischberg durchgeführt. Ziel dieses Angebotes ist es, über die Ver26
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
mittlung positiver Erlebnisse sowie durch soziales Lernen in der Gruppe Verhaltensänderungen bei jungen Menschen zu erreichen. Dabei geht es meist darum, Konflikte künftig konstruktiver zu bewältigen, Frustrationen besser ertragen zu lernen und mehr Vertrauen in die
eigene Persönlichkeit zu entwickeln.
Im Jahr 2006 wurde diese soziale Gruppenarbeit in den Gemeinden Strullendorf, Burgwindheim, Schlüsselfeld (Reichmannsdorf) und Hirschaid (Sassanfahrt) durchgeführt und in den
Gemeinden Gundelsheim und Zapfendorf beendet.
Ausgaben
2006
24.992
2005
21.594 €
2004
30.473 €
2003
28.069 €
2002
27.251 €
13.2 Erziehungsbeistandschaften ( § 30 SGB VIII)
Zum 31.12.2006 bestehen insgesamt 74 Erziehungsbeistandschaften mit 93 Kindern. Im
Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Maßnahmen erheblich gestiegen (31.12.2005: 51
Erziehungsbeistandschaften mit 55 Kindern; 31.12.2004: 44 Erziehungsbeistandschaften mit
51 Kindern).
Ausgaben
500000
Betrag (EURO)
26863
400000
18210
300000
Honorarkräfte
200000
100000
395346
278044
302521
2004
2005
Vereine
0
2006
Jahre
Die Altersstruktur dieser Kinder stellt sich wie folgt dar:
Altersgruppe
0 - 6 Jahre:
7 - 13 Jahre
14 - 17 Jahre:
über 18 Jahre:
Anzahl der Kinder
4
44
45
0
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 30 Erziehungsbeistandschaften beendet.
27
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
B e e n d ig u n g e n
19
E r f o lg r e ic h e r A b s c h lu s s
1
V o r z e itig e B e e n d ig u n g a u f
V e r a n la s s u n g A S D
1
Abgabe and. JugAm t
27%
3%
64%
3%
3%
1
U m w a n d lu n g in S P F H
8
U m w a n d lu n g in
te ils ta tio n ä r e /s ta tio n ä r e M a ß n a h m e n
13.3 Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Zum 31.12.2006 bestehen für insgesamt 62 Familien mit 147 Kindern eine sozialpädagogische Familienhilfe (31.12.2005: 51 Familien mit 104 Kindern; 31.12.2004: 50 Familien mit
105 Kindern).
Die Anzahl der sozialpädagogischen Familienhilfen ist in etwa gleich geblieben.
Ausgaben
Betrag (EURO)
500000
43090
54099
400000
300000
200000
368783
395570
418313
2004
2005
2006
H o n o ra rk rä fte
V e re in e
100000
0
J a h re
Die Altersstruktur dieser Kinder stellt sich wie folgt dar:
Altersgruppe
0 - 6 Jahre:
7 - 13 Jahre:
14 - 17 Jahre:
über 18 Jahre:
Anzahl der Kinder
65
63
19
0
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 23 sozialpädagogische Familienhilfen beendet.
28
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
B e e n d ig u n g e n
13%
14
E r f o lg r e ic h e r A b s c h lu s s
2
V o r z e it ig e B e e n d ig u n g a u f
V e r a n la s s u n g A S D
17%
61%
9%
4
W egzug
3
U m w a n d lu n g in a m b u la n t e ,
te ils t a t io n ä r e , s t a t io n ä r e
M aßnahm en
13.4 Clearing/Familien-StabilisierungsProgramm/FamilienAktivierungsManagement/Flexible Hilfen ( § 27 SGB VIII )
Zum 31.12.2006 bestehen noch 3 ambulante Hilfen gem. § 27 SGB VIII im Rahmen eines
sog. „Clearings“.
Allgemeine Angaben zu den ambulanten Hilfemaßnahmen:
Für das Landratsamt Bamberg, Fachbereich Jugend und Familie, sind zum 31.12.2006 nur
noch 3 Honorarkräfte tätig. Sie betreuen insgesamt 18 ambulante Hilfemaßnahmen.
Der überwiegende Teil der ambulanten Hilfemaßnahmen wird weiterhin von Vereinen durchgeführt.
Von den insgesamt 139 zum 31.12.2006 bestehenden ambulanten Hilfemaßnahmen werden
101 vom Verein MOBAM Bamberg – Mobile Betreuung Bamberg – durchgeführt.
VAMOS e.V. – Verein für am Menschen orientierte Sozialarbeit – betreut 1 Familie.
Der Verein iSo e.V. –Verein für soziale Dienstleistungen – betreut 12 Familien.
Der Verein Heinershof e.V. betreut zum 31.12.2006 1 Familie.
Die Geschwister-Gummi-Stiftung Kulmbach, welche seit 2004 für das Landratsamt Bamberg
ambulante Maßnahmen durchführt, betreut 5 Familien.
Das St. Josefsheim Don Bosco betreut 1 Familie.
13.5 Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen
durch soziales Lernen in der Gruppe, durch Begleitung der schulischen Förderung sowie
durch Elternarbeit unterstützen, um dessen Verbleib in seiner Familie zu sichern.
In den heilpädagogischen Tagesstätten des SKF mit 2 Gruppen sowie des Canisiusheimes
mit 4 Gruppen können insgesamt 48 Kinder aufgenommen werden.
29
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
2004
2005
2006
Fallzahlen (Kinder)
34
25
20*
Ausgaben (Stand 31.12.)
617.106 €
541.061 €
443.395 €
* 9 Kinder sind in der HPT Canisiusheim Bamberg und 10 Kinder in der HPT des SKF Bamberg, 1 Kind befindet sich in der HPT des Jugendhilfezentrums Pfaffendorf. 5 Kinder befinden sich in der E-Schule.
13.6 Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Die Vollzeitpflege umfasst die Erziehung, Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie und ist eine meist längerfristig angelegte Hilfe, oft bis zur
Volljährigkeit und darüber hinaus.
In Vollzeitpflege waren zum Stichtag 31.12.2006 53 Kinder und junge Volljährige (2005: 54,
2004: 59, 2003: 61) durch den Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg
zu betreuen. Während des Jahres waren 13 Fallzugänge und 14 -abgänge zu verzeichnen.
Altersstruktur der betreuten Kinder:
bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
vom 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
ab Vollendung des 18. Lebensjahrs
17
23
17
7
Für 37 dieser Fälle leisten andere Jugendämter innerhalb und außerhalb Bayerns Kostenerstattung gemäß § 89 a SGB VIII, da die Kinder dauerhaft in Pflegefamilien des Landkreises
Bamberg untergebracht sind.
Diese Kostenerstattung beläuft sich jedoch nur auf den tatsächlichen direkten finanziellen
Aufwand. Für die Betreuung dieser Fälle entstehen dem Landkreis Bamberg darüber hinaus
allerdings auch nicht unerhebliche Personal- und Sachkosten im Bereich des Pflegekinderdienstes und der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die aber auf Grund der geltenden Kostenerstattungsregelungen nicht ausgeglichen werden und somit den Haushalt des Landkreises
Bamberg belasten.
Diesen Aufwendungen stehen insgesamt 22 kostenerstattungspflichtige Fälle gegenüber, für
die der Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg anderen Jugendämtern
die aufgewendeten Kosten für die Unterbringung in einer Pflegefamilie erstattet. Diese sind
jedoch in den o. g. Fallzahlen nicht erfasst, da die Betreuung nicht vom Landkreis Bamberg
geleistet wird.
Aufgrund der Änderung im Heranziehungsrecht zum 01.04.2006 wurden alle Eltern der Pflegekinder bezüglich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse vom Fachbereich Jugend
und Familie des Landkreises Bamberg überprüft und - soweit gesetzlich möglich - ein Kostenbeitrag durch Leistungsbescheid festgesetzt.
Die zum 01.07.2005 neu gefasste Pflegegeldrichtlinie des Landkreises Bamberg wurde ab
01.01.2006 geändert. Darin wurde nunmehr die hälftige Erstattung nachgewiesener Beiträge
zur Alterssicherung der Pflegeeltern von derzeit bis zu 39 € monatlich pro Pflegekind mit aufgenommen. Außerdem werden nachgewiesene Beiträge zur Unfallversicherung unabhängig
von der Zahl der betreuten Kinder in Höhe von derzeit 10,71 € monatlich gewährt.
30
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Ausgaben einschließlich Kostenerstattungen:
2006
688.116 €
2005
639.048 €
2004
617.939 €
2003
621.594 €
Einnahmen (Kostenerstattungen, -beiträge)
2006
610.213 €
2005
229.516 €
2004
477.928 €
2003
288.856 €
13.7 vollstationäre Unterbringungen bzw. Hilfegewährungen ( §§ 13 Abs. 3, 19, 20, 34,
35, 35a, 41 und 42 SGB VIII)
Als wohl besonders einschneidende Maßnahme im Bereich der erzieherischen Hilfen gilt die
stationäre Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung.
Fallzahlen:
Maßnahmen
§ 13 Abs. 3 SGB VIII
sozialpäd. begl. Wohnform
§ 19 SGB VIII
Gem. Wohnform Mutter/Kind
§ 20 SGB VIII
Betreuung in Notsituationen
§ 34 SGB VIII
Heimerziehung/betreutes Wohnen
§ 35 SGB VIII
Intens.sozialpäd. Einzelbetreuung
§ 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe seel. Behind.
§ 41 i.V.m. § 34 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige
§ 41 i.V.m. § 35 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige
§ 41 i.V.m. § 35a SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige
§ 42 SGB VIII
Inobhutnahmen
Gesamtzahlen
Stand
01.01.05
1
Stand
01.01.06
0
Zugänge
2006
0
Abgänge
2006
0
Stand
31.12.06
0
6*
4
3
3
4
1
1
3
2
2
44
53
21
25
49
1
1
1
1
1
7
10
2
3
9
5*
4
7
2
9
0
0
2
1
1
5*
3
1
0
4
0*
0
7
7
0
70
76
47
44
79
*Zahlen unter Berücksichtigung der zum Jahresende (31.12.) abgeschlossenen und der zum
Jahresbeginn (01.01.) begonnenen Maßnahmen.
Bereits eingestellte Maßnahmen, bei denen noch Kostenerstattungs- bzw. ersatzleistungen
einzufordern sind, sind in den o.g. Zahlen nicht enthalten.
31
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
In 5 Fällen wurden Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung (§ 34 SGB VIII), und intensivsozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) in Hilfen für junge Volljährige (§ 41
SGB VIII) umgewandelt.
Die Zahlen (Stand 31.12.2006 ohne die §§ 19, 20 35 und 42 SGB VIII) gliedern sich wie folgt
auf:
Alter
01-06
07-13
14-17
Über 18
Fallzahlen
1
23
34
13
Unterbringungsort
Außerhalb Bayerns
Niederbayern
Oberpfalz
Mittelfranken
Unterfranken
Oberfranken
Fallzahlen
8
1
2
13
22
25
Einnahmen/Ausgaben:
Die Einnahmebuchungen und die Überweisung der Heimkostenrechnungen für die stationären und teilstationären Unterbringungen erfolgen durch die Buchungskraft des Fachbereiches Jugend und Familie
Maßnahmen
Einnahmen €
Ausgaben €
Jahr
2006
2005
2004
2006
2005
§ 13 (3) SGB VIII
150
4.618
6.025
0
17.885
§ 19 SGB VIII
26.247 32.901
31.006
161.446
240.498
§ 20 SGB VIII
3.552
5.019
7.085
13.063
7.690
§ 34 SGB VIII *
616.681 405.623
370.671
2.385.771 1.855.399
§ 35 SGB VIII
0
3.561
5.063
6.853
18.994
§ 35a SGB VIII *
103.702 36.753
37.611
414.423
322.698
§ 41 SGB VIII *
129.819 86.224
192.855
366.159
282.234
§ 42 SGB VIII
0
0
1.659
7.354
10.705
Summe
880.151 574.699
651.975
3.355.069 2.756.103
(Beschreibung der Paragraphen siehe vorne in der Tabelle „Fallzahlen“)
2004
35.978
264.561
10.914
2.004.345
19.862
197.142
439.226
13.777
2.985.805
*Ohne Erstattungen des Landes und des Bezirks im Rahmen der Kostenbeteiligungsverordnung (= für das Jahr 2005: 150.000 €).
Die Netto-Ausgaben für die stationären Maßnahmen im Jahr 2006 belaufen sich somit auf
2.324.918 € (2005: 2.181.404 €, 2004: 2.333.830 €).
Nach Abzug der relevanten Einnahmen einschließlich der Beteiligungsbeiträge von Staat
und Bezirk errechnen sich die Nettokosten für das Jahr 2006 - ausgehend von insgesamt
25.334 Unterbringungstagen - für die mit * gekennzeichneten stationären Unterbringungen
auf durchschnittlich 91,42€ pro Unterbringungstag.
32
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Die Einnahmen setzen sich zusammen aus Kostenbeiträgen und (bis zum 31.03.2006) aus
Unterhaltsbeiträgen der Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie aus
anderen Kostenersätzen wie z.B. Kindergeld, Rentenzahlungen, Leistungen der Agenturen
für Arbeit (Berufsausbildungsbeihilfe, Reha-Leistungen etc.), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder nach dem Bayer. Ausbildungsförderungsgesetz
(BayaföG).
Durch die Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
(KICK) und der Kostenbeitragsverordnung (KostenbeitragsV) zum 01.10.2005 und der daraus resultierenden Umstellung in den Heranziehungsvorschriften zur Erhebung eines Kostenbeitrages haben sich ab 01.10.2005 für Neufälle und ab 01.04.2006 für bereits laufende
Hilfefälle gravierende Änderungen ergeben.
Die Berechnungsgrundlage für die festzusetzenden Kostenbeiträge für sämtliche teilstationäre und stationäre Hilfegewährungen stellt nunmehr die Kostenbeitragsverordnung dar. Die
Düsseldorfer Tabelle ist nur noch für evtl. durchzuführende Vergleichsberechnungen anzuwenden. Der Bezug zur bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsberechnung ist daher weitgehend
entfallen.
Nachdem nunmehr die Berechnung der Kostenbeiträge für die genannten Maßnahmen nahezu abgeschlossen werden konnte, hat sich leider gezeigt, dass die erhoffte Steigerung in
den Einnahmen durch die Gesetzesänderung nicht erzielt wird.
Zum einen muss bedacht werden, dass vor allem im ländlichen Bereich Eltern bzw. Elternteile mit verhältnismäßig hohem Einkommen eher die Ausnahme darstellen, sodass keine überdurchschnittlich hohen Kostenbeiträge errechnet werden konnten.
Zum anderen hat sich bei der "Umwandlung" des bürgerlich-rechtlichen Unterhalts (von getrennt lebenden oder geschiedenen Vätern) in den öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag gem.
§§ 91 SGB VIII ab 01.04.2006 gezeigt, dass dieser in den überwiegenden Fällen bei weitem
niedriger ist.
In diesen Fällen werden Väter, deren Kinder sich in Einrichtungen der Jugendhilfe befinden,
bezüglich der Höhe der zu zahlenden Beträge im Vergleich zum bürgerlich-rechtlichen Unterhalt begünstigt. Ob dies mit der Gesetzesänderung wirklich so beabsichtigt war, bleibt zu
bezweifeln.
Da sich auch die Kostenbeiträge der vor der Hilfegewährung mit dem Kind oder Jugendlichen zusammenlebenden Eltern/Elternteilen durch die Neuberechnung ab 01.04.2006 nur in
den wenigsten Fällen erhöht haben, blieb die befürchtete Flut von Widersprüchen gegen die
erlassenen Leistungsbescheide, aber auch die erwartete Erhöhung der Einnahmen aus.
Es sind bereits Novellierungen des KICK in Vorbereitung, dabei bleibt abzuwarten, ob von
den geplanten Änderungen auch die Vorschriften zur Heranziehung der Eltern/Elternteile
betroffen sind.
Allerdings ändert sich zum 01.04.2007 das Unterhaltsrecht in der Hinsicht, dass Ehepartner
nicht mehr als den Kindern gleichgestellte Unterhaltsberechtigte anzusehen sind. Dies war
auch bei der Festsetzung der Kostenbeiträge gem. §§ 91 ff SGB VIII zu berücksichtigen. Da
damit bei der Berechnung des Kostenbeitrages evtl. ein Unterhaltsberechtigter weniger berücksichtigt werden muss, könnte sich in manchen Fällen eine Erhöhung des Kostenbeitrages ergeben.
Hierbei bleibt jedoch zu bedenken, dass nunmehr erst die Neuberechnung oder Umstellung
der Kostenbeiträge zum 01.04.2006 im großen und ganzen abgeschlossen werden konnte.
Ab 01.04.2007 ist jedoch aufgrund der Änderung des Unterhaltsrechts und der daraus resul33
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
tierenden Auswirkungen auf die Kostenbeitragsfestsetzung wiederum eine Überprüfung und
ggf. Neuberechnung in allen Fällen nötig, was erneut einen erheblichen Verwaltungsaufwand
bedingt.
13.8 Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
Ambulante Hilfen gemäß § 35 a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII
Bei der ambulanten Form der Hilfe handelt es sich vorwiegend um Fördermaßnahmen für
Kinder/Jugendliche mit Teilleistungsstörungen, z. B. Legasthenie (Lese- und/oder Rechtschreibstörung) oder Dyskalkulie (Rechenstörung). Durch Abstimmungen der Fachministerien (Kultus- uns Sozialministerium) wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass es primär Auftrag der Schule ist, ggf. durch entsprechende Förderkurse, Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwächen zu unterstützen. Nur sofern diese schulische Förderung nicht ausreicht,
ist nach Einschaltung des zuständigen Schulpsychologen und auf der Grundlage von weiteren fachlichen Bewertungen eine Förderung dieser Teilleistungsstörungen durch das Jugendamt möglich.
Eine Förderung durch das Jugendamt erfolgt nur, wenn zu der Legasthenie oder Dyskalkulie
die seelische Gesundheit des Kindes/Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als
sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu
erwarten ist (§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII).
Fallzahlen
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 57 Anträge (34 Erstanträge / 23 Folgeanträge) auf Eingliederungshilfe (ambulante Maßnahmen) gestellt. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr eine geringe Senkung um 3,39 % dar.
Über diese Anträge wurde wie folgt entschieden:
100
80
60
40
20
0
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Anträge
84
67
56
54
59
57
Bewilligungen
43
31
36
30
30
26
Ablehnungen
6
13
5
5
7
2
Zum 31.12.2006 ergibt sich ein Stand von insgesamt 63 laufenden Fällen. Dies liegt ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre (2003: 53, 2004: 51, 2005: 59).
Die altersgruppenweise Aufteilung der laufenden Fälle stellt sich wie folgt dar:
00 – 06 Jahre: 0 Fälle
07 – 13 Jahre: 47 Fälle
14 – 17 Jahre: 15 Fälle
über 18 Jahre: 1 Fall
34
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Ausgaben
Ausgaben 2006 in €
97.112
79.301
100.000
81.861
80.000
59.139
64.755
2002
2003
67.656
64.861
61.920
60.000
40.000
20.000
0
1999
2000
2001
2004
2005
2006
14. Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
Wenn Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht (ausreichend) nachkommen, erhalten die alleinerziehenden Mütter bzw. Väter mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für die
Dauer von höchstens sechs Jahren Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Diese
werden ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.
Der Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes Bamberg hat im Haushaltsjahr
2006 (Stichtag: 31.12.2006) an insgesamt 596 (Vorjahr: 603) Berechtigte Leistungen nach
dem UVG gezahlt. Neuanträge wurden insgesamt 309 gestellt (Vorjahr: 272).
Die Zahl der Rückforderungsfälle, in welchen keine Unterhaltsvorschüsse mehr ausgezahlt
werden, hat sich im Jahr 2005 leicht verringert. Im Jahr 2006 war wieder eine geringfügige
Erhöhung der Fälle zu verzeichnen. Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation werden immer öfter geringe Ratenzahlungen beantragt, es dauert dann länger, bis die Forderungen endgültig getilgt werden können.
Hinzu kommt, dass sich immer mehr Unterhaltspflichtige im Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch befinden und aufgrund mangelnder Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit, voll leistungsfähig gestellt sind.
Zahlungen können hier jedoch entweder nicht, oder erst zu einem späteren Zeitpunkt vereinnahmt werden.
Auch führt die konstant hohe Zahl der Insolvenzverfahren im Haushaltsjahr 2006 und in den
letzten Jahren dazu, dass immer weniger Forderungen beigetrieben werden können.
Im Bereich Unterhaltsvorschuss sind zur Zeit eine Vollzeitkraft, zwei Teilzeitkräfte und eine
Dienstkraft, die mehrere Aufgabengebiete zu betreuen hat, beschäftigt. Insgesamt sind mit
den
Tätigkeiten
im
Bereich
Unterhaltsvorschuss
2,6
Arbeitskräfte
betraut.
35
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
1000
500
0
2002
2003
2004
2005
2006
Neuanträge
330
314
350
272
309
Zahl der laufenden Fälle
553
557
575
603
596
Zahl der
Rückforderungsfälle
895
935
981
957
1026
Die Ausgaben im Vollzug des UVG betrugen im Haushaltsjahr 2006 insgesamt 1.013.050,47
€ (Vorjahr: 1.007.306,09 €).
Die Rückeinnahmen beliefen sich im vergangenen Jahr auf insgesamt 295.673,42 € (Vorjahr: 325.962,09 €).
Der Anteil, welcher von den ausgezahlten Leistungen wieder von den Unterhaltspflichtigen
zurückgeholt werden konnte, belief sich im Haushaltsjahr 2006 auf 29,19 %.
Im vergangenen Jahr wurde die Bezirksfinanzdirektion in 204 neuen Fällen mit der gerichtlichen Festsetzung und Vollstreckung bestehender Unterhaltsforderungen beauftragt. Mit der
Bearbeitung der neu abgegebenen Vorgänge ist seit 01.08.2005 das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg, betraut. Zum 01.11.2006 wurde von der Dienststelle Würzburg
auch der komplette Altbestand, der vor dem 01.08.2005 an die Dienststelle Ansbach abgegebenen Inlandsfälle, übernommen.
Für das Haushaltsjahr 2007 ist nach wie vor die Zielsetzung, die Rückholquote auf einem
möglichst hohen Niveau zu halten und die Fälle zeitnah an das Landesamt für Finanzen abzugeben.
36
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
15. Statistik Sozialer Dienst
15.1. Adoptions- und Pflegekinderwesen sowie Tagespflege
15.1.1. Adoptionen und Pflegekinder
2006
2005
Adoptionen
Beratungen/Infogespräch * für Adoptionsbewerber
13
11
Gestellte Anträge zur Aufnahme eines Adoptivkindes
11
03
Abgeschlossene Eignungsüberprüfung ** v. Adoptionsbewerbern
Anfragen auswärtiger Adoptionsbewerber
5
09
5
28
Gemeldete Bewerber in der "GA" (Jugendämter BA, und FO)
24
03
Kinder in Adoptionspflegen
2
04
Abgeschlossene Adoptionen (Beschluss liegt vor)
2
07
14
09
26
22
Laufende Stiefelternadoptionen mit Eignungsüberprüfung
9
08
Abgeschlossene Stiefelternadoptionen (Beschluss liegt vor)
4
09
Vom Fachbereich betreute Vollzeitpflegen
51
50
Vom Fachbereich betreute Wochenpflegen
3
02
Vom Fachbereich betreute Kurzzeitpflegen / § 20 SGB VIII
0
0
18
9
8
9
1
0
„Suche nach den Wurzeln“
Stiefelternadoptionen
Beratungen und Infogespräche
Pflegekinder
Beratung /Infogespräch für Pflegeelternbewerber
Abgeschlossene Eignungsüberprüfungen
Sonstiges
Namensänderungen
*
Beratungen/Infogespräch: d.h. Beratungsgespräch mit Aushändigung der Bewerbungs
unterlagen
** Abgeschlossene Eignungsüberprüfung: d.h. Beratungsgespräche, Hausbesuche, Ur
kunden, Bescheinigungen, Behördenabfragen
37
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
15.1.2. Tagespflege (§ 23 SGB VIII)
Anzahl der Anträge auf Leistungen
Infogespräche mit anschließender Zusendung von Unterlagen an
interessierte Tagesmütter
Anzahl der Fälle, bei denen die Bewerbungsunterlagen zurückgekommen sind, das Verfahren fortgeführt wurde und eine Überprüfung statt fand
Anzahl der Pflegestellengesuche, die auf der Basis eines Infogespräches schriftlich aufgenommen wurden
Vermittelte Pflegeverhältnisse
2006
17
65
2005
15
38
5
33
39
22
7
17
15.2 Jugendgerichtshilfe (JGH)
Tätigkeiten der JGH
600
550
548
500
351
400
346
319
2006
322
300
87
Kooperationen
18 23
Gespr. m.
Bewährungsh.
Besuch in JVA
Gerichtstermine
31 22
JGH Bericht
JGH Gespräch
Hausbesuch
28 33
100
0
2005
157
200
38
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
15.3 Hilfen zur Erziehung
Anregung der Hilfe zur Erziehung
350
309
283
300
250
Junger Mensch
Eltern
Jugendamt
Sonstige
200
150
150
100
50
39
0
2006
(Es wurden Mehrfachnennungen berücksichtigt)
Auffälligkeiten beim jungen Menschen
200
150
100
50
0
2006
körperl.
Bereich
kognitiver
Bereich
emotion.
Bereich
Freizeit
sozialer
Bereich
41
101
198
23
162
(Es wurden Mehrfachnennungen berücksichtigt)
39
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Erziehungsfähigkeit der Eltern
300
280
250
200
unverschuld. Versagen
erzieh. Überforderung
mißbräuchl. Ausübung
150
100
50
94
21
0
2006
(Es wurden Mehrfachnennungen berücksichtigt)
47
Seelische Behinderung
nach ICD 10 der WHO
50
45
32
40
35
30
15
25
20
15
4
2
10
2006
3
5
Schulangst
Ticstörungen
Eßstörung
Autismus
ADHS
Lese,Rechtschreibschw.
0
(Es wurden Mehrfachnennungen berücksichtigt)
40
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Organigramm des Kreisjugendamtes Bamberg
Stand 01.02.2007
SG
Name
Funktion/Aufgaben
25
25.1a
Herr Tytyk
Herr Albert
25.1b
Frau Gerner-Titz
Jugendamtsleitung
- 1. stv. Jugendamtsleitung
- EDV-Administrator
- Aufgabenbereich 25.6
- 2. stv. Jugendamtsleitung
- Leitung Sozialer Dienst
- Koordinatorin für Familienangelegen
heiten
- Internet-Redakteurin
- Aufgabenbereich 25.2.4
25 A
Sozialpädagogische Fachbereiche
25.2
Sozialer Dienst
Tel.
Zimmer
85-531
85-544
133
113
85-547
106
85-529
105
85-217
104
85-560
103
Wesentliche Aufgaben des Sozialen Dienstes:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen einschließlich Minderjährigen-Betreuung
gemäß § 16 Abs. 2 Ziff. 2 SGB VIII
Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und
Familien in ihren speziellen Lebenssituationen und Krisenlagen
(§§ 17 Abs. 1 Ziff. 2 und 20 SGB VIII)
Beratung bei Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsfragen
sowie Unterstützung Alleinerziehender bei der Ausübung der
Personensorge gemäß §§ 17, 18 SGB VIII
Beratung, Bedarfsfeststellung sowie Prüfung der Geeignetheit
und Notwendigkeit von Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff
SGB VIII einschließlich der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII
Einleitung von Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen
des Kindeswohles gemäß §§ 42, 43, 50 SGB VIII i.V.m. § 1666
BGB
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht gemäß § 50
SGB VIII, §§ 49, 49a FGG
Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII i.V.m. § 38 JGG
Adoptionsvermittlung und Pflegekinderwesen gemäß §§ 33, 51
SGB VIII i.V.m. § 2 AdVermiG, §§ 1741 ff BGB
Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Tagespflege
gemäß § 23 SGB VIII
Die Zuständigkeitsbereiche der soz-päd. Fachkräfte im SD / JGHBereich sind in Teams und innerhalb dieser wiederum in Bezirke
aufgeteilt
25.2.1
Bezirk
1
Sozialpädagoge/-in (FH)
Frau Zahn
2
Frau Badum
3
Frau Beringer
Team 1
Bezirks-Dienst
Gemeinden
Burgebrach, Frensdorf, Schlüsselfeld
Bischberg, Lisberg, Pommersfelden, Priesendorf, Rattelsdorf, Viereth-Trunstadt
Gerach, Kemmern, Lauter, Oberhaid
41
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
4
Frau Spiel
25.2.2
Bezirk
5
Sozialpädagoge/-in (FH)
Frau Kempkes
6
Herr Handschuh
7
8
9
Frau Diehl
Frau Mitscheff-Hocke
Frau Schulze
Team 2
Gundelsheim, Schönbrunn, Stegaurach, Walsdorf
85-549
103
85-216
107
85-219
109
85-565
85-253
85-564
108
108
109
85-535
131
85-528
131
85-561
132
85-562
132
85-547
85-530
106
118
85-532
119
85-539
118
85-546
333
85-556
112
Bezirks-Dienst
Gemeinden
Altendorf, Burgwindheim, Buttenheim, Ebrach, Hirschaid, Pettstadt
Heiligenstadt, Königsfeld, Litzendorf, Stadelhofen, Strullendorf,
Wattendorf
Baunach, Scheßlitz, Zapfendorf
Breitengüßbach, Memmelsdorf,
Hallstadt, Reckendorf
25.2.3
Team 3 Jugendgerichtshilfe
Sozialpädagoge/-in (FH)
Gemeinden/Aufgaben
SDBezirke
1-4
Herr Krause
5-9
Herr Graser
Verwaltungsfachkraft
Frau Baumgartl
Frau Döpp
25.2.4
Team 4 Adoption, Pflegekinder, Tagespflege
Sozialpädagoge/-in (FH)
Aufgaben
Frau Gerner-Titz
Frau Lachmann
Herr Mahkorn
25.3
Kinderhorte, Netz für Kinder,
Elterninitiativen
Kommunale Jugendarbeit
Sozialpädagoge/-in (FH)
Frau Trunk
25.5
Pflegekinder
Kindertagespflege, Adoption, Pflegekinder
Adoption, Pflegekinder
Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Sozialpädagoge/-in (FH)
Weitere Aufgaben
Frau Vetter
25.4
Bezirke 1 - 4 zzgl. Baunach, Burgwindheim, Ebrach, Rattelsdorf
ohne Gundelsheim
Bezirke 5 – 9 zzgl. Gundelsheim
ohne Baunach, Burgwindheim,
Ebrach, Rattelsdorf
Buchstaben (weitere Aufgaben)
Verwaltungstätigkeit JGH (A - F)
sowie Nr. 25.12
Verwaltungstätigkeit JGH (G – Z)
sowie Minderjährigenfürsorge
Aufgaben
§§ 11, 12 und 14 SGB VIII,
Art. 30 AGSG
Jugendhilfeplanung
Sozialpädagoge/-in (FH)
Herr Davids
Weitere Aufgaben
§ 14 SGB VIII
42
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
25 B
Verwaltung des Jugendamtes
25.6
Amtsvormundschaft/-pflegschaft, Beistandschaft
Verwaltungsfachkraft
Buchstaben (weitere AufgaHerr Albert
85-544
113
85-541
85-545
85-538
114
117
117
85-561
A–H
I - Z sowie rechtliche Bera- 85-541
tung und Unterstützung bei
der Ausübung der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder
Jugend-lichen und 25.6
Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes
Verwaltungsfachkraft
Buchstaben (weitere Aufga-
114
114
Herr Leithner
Herr Baumann
Herr Schnös
25.7
ben)
A – F sowie Umsetzung von
Rechtsänderungen und Koordination der Öffentlichkeitsarbeit für
diesen Bereich
G - Ha sowie 25.7
He - Pe
Pf - Z
Beurkundungen
Verwaltungsfachkraft
Buchstaben (weitere Aufgaben)
Frau Konrad
Herr Leithner
25.8
Frau Martin
Frau Kestel
Frau Fischer
Herr Arras
25.9
ben)
A – H sowie 25.11 und 25.12
I - Z sowie 25.11
85-540
85-381
111
110
JuSchG, JArbSchG sowie
25.8 und Personalkostenzuschüsse
85-536
116
85-540
111
85-381
110
85-543
115
85-536
115
85-537
111
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Verwaltungsfachkraft
Aufgaben/ Buchstaben
Frau Zeh
25.12
110
116
112
116
Gesetzlicher Jugendschutz
Verwaltungsfachkraft
Aufgaben
Herr Arras
25.11
85-552
85-599
85-388
85-536
Übernahme von Teilnahmebeiträgen
Verwaltungsfachkraft
Buchstaben (weitere AufgaFrau Zeh
Frau Keller
25.10
ben)
A-F
G-N
O - Sch
S (außer Sch) – Z sowie 25.10 und
Personalkostenzuschüsse
§§ 32, 35 a SGB VIII (teilstationär);
§§ 30, 31, 35a und 41 SGB VIII
(ambulant) A – H
sowie 25.9 und 25.12
Frau Keller
§§ 30, 31, 35a und 41 SGB VIII
(ambulant) I – Z sowie 25.9
Frau Schwinghammer
§§ 13/3, 19, 20, 21, 34, 35, 35a
(stationär), 41 und 42 SGB VIII
Frau Bezold
§§ 23, 33 und 41 SGB VIII
Familienerholung auf dem Bauernhof / Sonstiges
Weitere Aufgaben
Verwaltungsfachkraft
Frau Grau
Buchungskraft und Anlaufstelle in
der Verwaltung des Jugendamtes
43
Fachbereich Jugend und Familie – Jahresbericht 2006
Frau Zeh
Frau Baumgartl
Verwaltungstätigkeit im Bereich
der §§ 17, 18 und 50 SGB VIII
sowie 25.9 und 25.11
Schreibdienst und Anlaufstelle im
Sozialen Dienst des Jugendamtes
sowie 25.2.3
85-540
111
85-561
132
Anlage Jugendhilfe-Statistik 2006 ( Gesamteinnahmen /Gesamtausgaben )
2006
2005
2004
(ohne Betreuungsstelle)
Gesamtausgaben*
6.008.270 €
5.430.390€
5.488.851€
Gesamteinnahmen
1.524.636 €
1.214.447 €
1.328.383 €
Nettoausgaben
4.483.634 €
4.215.944 €
4.160.569 €
Verwaltungshaushalt
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2006 in Höhe von 4.162.300€ (Nettoausgaben) wurde
somit um 321.334 € (= rd.7,7 %) überschritten
44

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