Mitwohnzentrale Essen REM e.V.

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Mitwohnzentrale Essen REM e.V.
Mitwohnzentrale Essen REM e.V.
Vertrags-Nr.: ______
Michaela Liolios Inh.
Am Zehnthof 44
45139 Essen
Tel:
+49.(0)201. 24 70 70
Fax:
+49.(0)201. 24 70 770
[email protected]
www.mitwohnzentrale.de
Vermittlungsauftrag: Hiermit wird die Mitwohnzentrale Essen REM e.V. (Auftragnehmerin) von
Name, Vorname (AuftraggeberIn)
Straße u. Hausnummer
PLZ-Wohnort
Geburtsdatum, -ort
Telefon privat
Mobil
Arbeitgeber mit vollständiger Adresse
Telefon dienstlich
Fax
Pa/Paß-Nr.
ausgestellt am
in
Meldeadresse (wenn abweichend)
Anlaß des Aufenthaltes
Name(n) der mitsuchenden Person(en)
beauftragt, den Abschluß eines Wohraummietvertrages zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß eines
Mietvertrages nachzuweisen.
Gewünschtes Objekt:
O Zeitraum von ____________________ mind. bis _____________________ max. bis ___________________
O Apartement
O Wohnung mit ____ Zimmern
O Wochenendheimfahrer
O Raucher
O Nichtraucher
O Kinder ________
O Personen ________
Mietpreis bis max: _______________ Warmmiete Sonstiges: _______________________________________
Gewünschte Objekt-Nr.: ____________________ Wunschbesichtigungstermin _________________________
Rechte und Pflichten aus diesem Vermittlungsvertrag/Auftrag richten sich nach den nachfolgend angeführten
Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen, die der/die AuftraggeberIn mit seiner/ihrer Unterschrift
anerkennt. Gerichtsstand ist Essen
Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des/der AuftraggeberIn
Sofortige Bearbeitung, wenn die Einzugsermächtigung ausgefüllt und unterschrieben vorliegt!
Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich die Mitwohnzentrale Essen REM e.V., bei erfolgreicher Vermittlung
die Provision gemäß der Allgemeinen Geschäfts-/Vermittlungsbedingungen von meinem/unserem Konto zu erheben.
Bank
Kontonummer
Kontoinhaber
Ort, Datum, Unterschrift Kontoinhaber
Nur von der Mitwohnzentrale auszufüllen:
Bankleitzahl
Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen
der Mitwohnzentrale Essen REM e.V., Am Zehnthof 44, 45139 Essen
1. Mit Erteilung des Auftrages erwächst dem/der AuftraggeberIn die Verpflichtung, die vereinbarte
Vermittlungsprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Vermittlungsprovision beträgt 200 % einer
Monatsmiete zzgl. MwSt. Die Provision ist fällig, wenn über das nachgewiesene Objekt ein rechtskräftiges
Geschäft zustande kommt. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt.
Berechnungstabelle der Provisionsteilbeträge entsprechend der vereinbarten Mietdauer. (Nur gültig bei
Zahlungseingang innerhalb von 14 Kalendertagen und Annahme unten aufgeführter Konditionen):
Mietdauer bis zu
1 Monat
25 % einer Monatsmiete (MM)
2 Monaten 40 % einer Monatsmiete
3 Monaten 55 % einer Monatsmiete
4 Monaten 70 % einer Monatsmiete
5 Monaten 85 % einer Monatsmiete
6 Monaten 100 % einer Monatsmiete
7 Monaten 115 % einer Monatsmiete
8 Monaten 130 % einer Monatsmiete
9 Monaten 145 % einer Monatsmiete
10 Monaten 160 % einer Monatsmiete
11 Monaten 175 % einer Monatsmiete
12 Monaten 190 % einer Monatsmiete
ab 12 Monate 200 % einer Monatsmiete
jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Konditionen der Provisionsstaffel:
Die von der Mitwohnzentrale Essen, (Auftragnehmer), freiwillig gewährte Provisionsstaffel unterjähriger
Mietverträge bezeichnet Teilfälligkeiten der Gesamtprovision. Sie entfällt,
a)
wenn 14 Tage nach Fälligkeit der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist und ein
Mahnverfahren eingeleitet werden muss,
b) wenn eine Verlängerung der Mietdauer und ein erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch dem
Auftragnehmer nicht mindestens 4 Wochen vor Vertragsablauf angezeigt wird.
c) wenn ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen wird, da dann 200% einer MM zzgl. MwSt fällig sind.
2. Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, dem umseitig genannten Auftragnehmer unverzüglich eine
Mitteilung zu machen,
a) wenn es aufgrund der Verm ittlung bzw. des Nachweises durch den Auftragnehmer zu einem
rechtsgültigen Geschäft gekommen ist.
b) wenn sich der Vermittlungsauftrag erledigt hat.
3. Sämtliche Provisionen sind sofort nach Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Mietvertrages fällig.
4. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte
verpfllichtet auch zur Weitergabe der allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen.
Vor Weitergabe ist der Auftragnehmer in jedem Fall zu informieren. Eine Zuwiderhandlung begründet eine
Schadenersatzpflicht in Höhe der Gesamtprovision.
5. Sowohl die Herstellung eines Kontaktes als auch die Absprache eines Mietvertrages liegen in der
Verantwortung des/der AuftraggeberIn selbst. Der Auftragnehmer schafft durch seine Tätigkeit als
Nachweismakler lediglich die Voraussetzung, dass die Vertragspartner (WohnraumanbieterIn und
AuftraggeberIn) zusammen kommen. Die Haftung des Auftragnehmers über seinen vertraglichen
Tätigkeitsbereich hinaus ist ausgeschlossen, inbesondere haftet der Auftragsnehmer nicht für Schäden, die
aus dem Nichtzustandekommen eines geplanten Mietverhältnisses resulti eren. Trotz der Verpflichtung zur
sorgfältigen Bearbeitung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr hinsichtlich der an den/die
Auftraggeber weitergeleiteten Angaben bezüglich des Mietobjektes.
6. Kommt an Stelle des eingeleiteten Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die hierfür vorgesehene
Provision zu zahlen.
7. Nachträgliche Veränderungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Besti mmungen.
9. Gerichtsstand ist Essen.
Stand 15.06.2003

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