Mitwohnzentrale Essen REM e.V.
Transcrição
Mitwohnzentrale Essen REM e.V.
Mitwohnzentrale Essen REM e.V. Vertrags-Nr.: ______ Michaela Liolios Inh. Am Zehnthof 44 45139 Essen Tel: +49.(0)201. 24 70 70 Fax: +49.(0)201. 24 70 770 [email protected] www.mitwohnzentrale.de Vermittlungsauftrag: Hiermit wird die Mitwohnzentrale Essen REM e.V. (Auftragnehmerin) von Name, Vorname (AuftraggeberIn) Straße u. Hausnummer PLZ-Wohnort Geburtsdatum, -ort Telefon privat Mobil Arbeitgeber mit vollständiger Adresse Telefon dienstlich Fax Pa/Paß-Nr. ausgestellt am in Meldeadresse (wenn abweichend) Anlaß des Aufenthaltes Name(n) der mitsuchenden Person(en) beauftragt, den Abschluß eines Wohraummietvertrages zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß eines Mietvertrages nachzuweisen. Gewünschtes Objekt: O Zeitraum von ____________________ mind. bis _____________________ max. bis ___________________ O Apartement O Wohnung mit ____ Zimmern O Wochenendheimfahrer O Raucher O Nichtraucher O Kinder ________ O Personen ________ Mietpreis bis max: _______________ Warmmiete Sonstiges: _______________________________________ Gewünschte Objekt-Nr.: ____________________ Wunschbesichtigungstermin _________________________ Rechte und Pflichten aus diesem Vermittlungsvertrag/Auftrag richten sich nach den nachfolgend angeführten Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen, die der/die AuftraggeberIn mit seiner/ihrer Unterschrift anerkennt. Gerichtsstand ist Essen Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des/der AuftraggeberIn Sofortige Bearbeitung, wenn die Einzugsermächtigung ausgefüllt und unterschrieben vorliegt! Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich die Mitwohnzentrale Essen REM e.V., bei erfolgreicher Vermittlung die Provision gemäß der Allgemeinen Geschäfts-/Vermittlungsbedingungen von meinem/unserem Konto zu erheben. Bank Kontonummer Kontoinhaber Ort, Datum, Unterschrift Kontoinhaber Nur von der Mitwohnzentrale auszufüllen: Bankleitzahl Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen der Mitwohnzentrale Essen REM e.V., Am Zehnthof 44, 45139 Essen 1. Mit Erteilung des Auftrages erwächst dem/der AuftraggeberIn die Verpflichtung, die vereinbarte Vermittlungsprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Vermittlungsprovision beträgt 200 % einer Monatsmiete zzgl. MwSt. Die Provision ist fällig, wenn über das nachgewiesene Objekt ein rechtskräftiges Geschäft zustande kommt. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt. Berechnungstabelle der Provisionsteilbeträge entsprechend der vereinbarten Mietdauer. (Nur gültig bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Kalendertagen und Annahme unten aufgeführter Konditionen): Mietdauer bis zu 1 Monat 25 % einer Monatsmiete (MM) 2 Monaten 40 % einer Monatsmiete 3 Monaten 55 % einer Monatsmiete 4 Monaten 70 % einer Monatsmiete 5 Monaten 85 % einer Monatsmiete 6 Monaten 100 % einer Monatsmiete 7 Monaten 115 % einer Monatsmiete 8 Monaten 130 % einer Monatsmiete 9 Monaten 145 % einer Monatsmiete 10 Monaten 160 % einer Monatsmiete 11 Monaten 175 % einer Monatsmiete 12 Monaten 190 % einer Monatsmiete ab 12 Monate 200 % einer Monatsmiete jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Konditionen der Provisionsstaffel: Die von der Mitwohnzentrale Essen, (Auftragnehmer), freiwillig gewährte Provisionsstaffel unterjähriger Mietverträge bezeichnet Teilfälligkeiten der Gesamtprovision. Sie entfällt, a) wenn 14 Tage nach Fälligkeit der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist und ein Mahnverfahren eingeleitet werden muss, b) wenn eine Verlängerung der Mietdauer und ein erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch dem Auftragnehmer nicht mindestens 4 Wochen vor Vertragsablauf angezeigt wird. c) wenn ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen wird, da dann 200% einer MM zzgl. MwSt fällig sind. 2. Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, dem umseitig genannten Auftragnehmer unverzüglich eine Mitteilung zu machen, a) wenn es aufgrund der Verm ittlung bzw. des Nachweises durch den Auftragnehmer zu einem rechtsgültigen Geschäft gekommen ist. b) wenn sich der Vermittlungsauftrag erledigt hat. 3. Sämtliche Provisionen sind sofort nach Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Mietvertrages fällig. 4. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte verpfllichtet auch zur Weitergabe der allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen. Vor Weitergabe ist der Auftragnehmer in jedem Fall zu informieren. Eine Zuwiderhandlung begründet eine Schadenersatzpflicht in Höhe der Gesamtprovision. 5. Sowohl die Herstellung eines Kontaktes als auch die Absprache eines Mietvertrages liegen in der Verantwortung des/der AuftraggeberIn selbst. Der Auftragnehmer schafft durch seine Tätigkeit als Nachweismakler lediglich die Voraussetzung, dass die Vertragspartner (WohnraumanbieterIn und AuftraggeberIn) zusammen kommen. Die Haftung des Auftragnehmers über seinen vertraglichen Tätigkeitsbereich hinaus ist ausgeschlossen, inbesondere haftet der Auftragsnehmer nicht für Schäden, die aus dem Nichtzustandekommen eines geplanten Mietverhältnisses resulti eren. Trotz der Verpflichtung zur sorgfältigen Bearbeitung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr hinsichtlich der an den/die Auftraggeber weitergeleiteten Angaben bezüglich des Mietobjektes. 6. Kommt an Stelle des eingeleiteten Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die hierfür vorgesehene Provision zu zahlen. 7. Nachträgliche Veränderungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 8. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Besti mmungen. 9. Gerichtsstand ist Essen. Stand 15.06.2003