Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2009

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2009
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Baden-Württemberg
Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag
06 | 2009
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Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
06 | 2009
EDITORIAL
Die BW-Bank präsentiert künstlerische Ansichten: fließendes Blut
Die auf der Titelseite abgebildete künstlerische
Darstellung von fließendem Blut entstand vir­
tuell an Sebasitian Kaulitzkis Computer und
deutet die vielfältigen Bestandteile von Blut an,
das gelegentlich auch als „flüssiges Organ“ bezeichnet wird. – In der Kulturgeschichte der
Menschheit wurde das Blut schon früh als Träger
der Lebenskraft angesehen. Die biologischen
Erfahrungen der weiblichen Menstruation und
der damit zusammenhängenden Gebärfähigkeit
als positiver, Leben bringender Wirkung und des
Verblutens als negativer, Leben vernichtender
Wirkung führten wahrscheinlich dazu, dass Menschen dem Blut übernatürliche Kräfte zuschrieben. Die Beobachtung, wie beim Verbluten eines
Menschen oder beim Ausbluten eines Schlachttiers dessen Kräfte schwinden, ließ die Menschen
darauf schließen, dass das Blut ein Urstoff des
Lebens wäre. In der griechisch-antiken und germanischen Mythologie galt der Mensch deshalb
als aus dem Blut der Götter erschaffen. Diese
Vorstellung prägt auch das Alte Testament:
­Danach bestehe der Mensch aus „Fleisch und
Blut“. Dieses Verständnis des Blutes als Geheimnis
der Entstehung des Lebens erklärt die besondere Bedeutung des Blutes und der Farbe Rot als
Symbol von Leben und Fruchtbarkeit.
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes
eine künstlerische Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem
­beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten.
Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg,
nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten
für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente
Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BWBank ist mit über 200 Filialen in allen Landes­
teilen vor Ort – so zum Beispiel in Ulm. Ihr
­Ansprechpartner für Heilberufe ist hier Ver­
mögensManager Bernhard Bock. Sie erreichen
ihn telefonisch unter (07 31) 14 24-1 11 oder per
Fax unter -2 63. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch
unter (07 11) 1 24-4 90 95.
232
Sicherstellung
KAMMERN UND KV
233
234
234
236
237
237
238
Baden-Württembergischer Ärztetag 2009
Zu wenig Punkte? Noch ist es zu schaffen!
Nachschlag für den Südwesten
Versorgungsbericht der KVBW
Niedergelassene Ärzte werben für Prävention
Bundesweites Reanimationsregister
Ehrenzeichen für Winrich Kuhberg
AUS FEHLERN LERNEN
239
Arbeitsunfall mit Fettpresse
INDUSTRIEINFORMATIONEN
240
Sicherster Schutz vor FSME: Impfung
WIRTSCHAFT
242
Neues aus der Finanzwelt
VERMISCHTES
112. Deutscher Ärztetag in Mainz
Die Abrissbirne
Ärzte im Dienst der Musik
Änderung des Bestattungsgesetzes
Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten
Neue Bücher
Ärzte im Einsatz: Hilfe zur Selbsthilfe
Psychische Gefährdung von Medizinern
244
245
246
248
249
250
251
252
TERMINE 255
BEKANNTMACHUNGEN 257
IMPRESSUM 268
Evaluation der Weiterbildung gestartet
Weitere Infos:
www.aerztekammer-bw.de/eva
ÄBW 06 • 2009 231
Editorial
Sicherstellung
D
Dr. med. Gisela Dahl
Mitglied des Vorstandes
der Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg
232
ie Absicherung von Krank­
heitsfällen ist in der Daseins­
fürsorge und Vorsorge ein
Grundbedürfnis des Menschen.
­Gerade in Gesellschaften, in denen
die Ökonomie den wichtigsten
­Faktor darstellt, ist körperliche
­Leistungsfähigkeit und ihr Erhalt
ein Faktor für Prosperität und
­Zukunft eines Landes.
In Deutschland gibt es, anders
als in vielen anderen Ländern,
derzeit noch wohnortnah und
flächendeckend eine ambulante
ärztliche Versorgung durch Hausund Fachärzte aller Fachgebiete.
Eine Chipkarte sichert den freien
Zugang rund um die Uhr. Diese
garantierte Sicherstellung ärztlicher
Versorgung machte bisher die hohe
Qualität des Deutschen Gesund­
heitswesens aus, sie wird allerdings
durch eine Reihe von Faktoren
derzeit in Frage gestellt, und dies
zu einem Zeitpunkt, wo der so
genannte demografische Faktor
eher Verlässlichkeit und Ausbau
erfordern würde.
Vor vielen Jahren wurden
die Kassenärztlichen Vereinigungen
mit der Pflichtmitgliedschaft der
Kassenärzte gegründet, weil deso­
late Versorgungszustände die Ärzte
nicht mehr bereit sein ließen,
zu den von den Kassen angebote­
nen Dumpingpreisen zu arbeiten;
sie verweigerten die Arbeit.
So wurde den ambulant tätigen
Ärzten eine starke Gemeinschaft
über alle Fachrichtungen hinweg
gegeben, sie wurde als Körperschaft
mit hoheitlichen Aufgaben betraut
und wer für gesetzliche Kranken­
kassen arbeiten wollte, musste
­Mitglied dieser Gemeinschaft
­werden. Sie muss die Rechte ihrer
Mitglieder vertreten, für vernünftige
Rahmenbedingungen sorgen und
vor allem die Versorgung der gesetz­
lich Versicherten sicherstellen.
Im Gesetz über das Kassenarztrecht
wurde dies 1955 auf eine klare
rechtsstaatliche Grundlage gestellt.
Ein ambulantes Monopol mit Sicher­
ÄBW 06 • 2009
stellungsauftrag für Kassenärzte
über die Kassenärztlichen Vereini­
gungen gegen Verzicht auf Streik­
recht und Akzeptanz von Schiedsinstanzen, so lautete im Kern der
damalige Kompromiss.
Die ambulante Behandlung
wurde (gegen den Widerstand der
Krankenkassen) in vollem Umfang
auf die niedergelassenen Ärzte über­
tragen, Krankenhausambulanzen
und Eigeneinrichtungen der Kran­
kenkassen spielten keine Rolle als
Konkurrenz. Dieser Kompromiss
hat Jahre gehalten, nun wird er mit
vielen Gesetzesänderungen und
Gesetzesweiterentwicklungen nicht
nur in Frage gestellt, sondern in
seiner Tragfähigkeit zutiefst bedroht.
Gesetzliche Initiativen zur Struktur­
veränderung der ambulanten ver­
tragsärztlichen Versorgung wollen
ein Bild moderner zukünftiger
Versorgung zeichnen, ohne die
Folgen bis ins Letzte abzuschätzen.
In einem staatlich regulierten Ge­
sundheitssystem entstehen dadurch
wettbewerbsverzerrende strukturelle
Elemente. Es gibt neue Mitbewerber
in der ambulanten Versorgung,
vor- und nachstationäre Behandlung
im Krankenhaus, ambulantes Ope­
rieren im Krankenhaus, ambulante
Behandlung durch Krankenhäuser
bei Unterversorgung, ambulante
Behandlung in Einrichtungen der
Behindertenhilfe und Medizinische
Versorgungszentren (MVZ) als
selbstständige Versorgungsformen.
All dieses sind Dinge, die das Mono­
pol des Sicherstellungsauftrages
angreifen. Integrierte Versorgung,
hausarztzentrierte Versorgung,
Selektivverträge, spezielle ambu­
lante Leistungen der Kliniken nach
§ 116 b, alles aus der Gesamt­
vergütung bezahlt. All dieses ist
eine Gefahr für die flächendeckende
Sicherstellung.
Zu diesen Entwicklungen kommt
noch das Problem des lokalen Ärz­
temangels. Seit Jahren werden von
Politikern und Ökonomen die Einzel­
praxen als Auslaufmodell eingestuft.
Bei den letzten Reformgesetzen
gab es handfeste Anreize für Koope­
rationen, Verbünde und schließlich
für die Gründung von Medizinischen
Versorgungszentren mit dem
erklärten Ziel von mehr Effizienz
und Qualität. Logischerweise erfolgt
bei dieser Entwicklung zwingend
eine räumliche Zentralisierung
der Versorgung. Insbesondere
in Zentren und Ballungsräumen
werden Arztsitze verlagert. Immer
wieder tauchen Bürgermeister,
Landräte und Kommunalpolitiker
in der Kassenärztlichen Vereinigung
auf und fordern angesichts lokaler
Versorgungslücken die sofortige
Behebung durch die Kassenärztliche
Vereinigung unter Berufung auf
den Sicherstellungsauftrag. Hier
soll eine starke und handlungsfähige
Kassenärztliche Vereinigung schnell,
effektiv und unbürokratisch die
Lücken der regionalen Versorgung
schließen. Gleichzeitig votieren
dieselben Parlamentarier für eine
Schwächung des Monopols der
Kassenärztlichen Vereinigungen.
Viele Ökonomen beispielsweise
halten es für selbstverständlich,
dass der Sicherstellungsauftrag
anteilig zwischen den Konkurrenten
eines Vertragswettbewerbs aufge­
teilt werden könne, ohne sich die
Realität dieser Aufteilung vor Augen
zu führen. Die Sicherstellung einer
Region lässt sich jedoch nicht in
„Portionen“ zerteilen, das reale
Versorgungsgeschehen und die
tatsächliche Inanspruchnahme ärzt­
licher Leistung lässt sich in seiner
Dynamik nicht mit simpler Mengen­
lehre berechnen. Der Vorstands­
vorsitzende der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein, Dr. Leonhard
Hansen, sagte kürzlich: „Der Sicher­
stellungsauftrag kann nicht länger
als Steinbruch für eine ungeregelte
Ausbeutung durch die Akteure
von Selektivverträgen freigegeben
werden.“
Sicher wird im Interesse der
notwendigen Differenziertheit einer
modernen Versorgungslandschaft
Kammern und KV
eine Mix aus selektivvertraglicher
und kollektivvertraglicher Versor­
gung in Zukunft wünschenswert
sein. Hier muss allerdings die
erwünschte Vielfalt vieler unter­
schiedlicher Vertragstypen in einem
verbindlichen Nebeneinander in
einer Wettbewerbsordnung einge­
bunden sein. Die Ordnung dieser
Vielfalt mit dem Ziel der Sicher­
stellung der ambulanten ärztlichen
Versorgung ist eine Aufgabe,
die die Kassenärztlichen Vereini­
gungen seit Jahrzehnten bereits
übernommen hatten und sicher
für die Zukunft – mit entspre­
chenden Rahmenbedingungen –
■
auch übernehmen können.
Dr. med. Gisela Dahl
Mitglied des Vorstandes
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Baden-Württembergischer
Ärztetag 2009
E
ines der zentralen Themen
im diesjährigen BundestagsWahlkampf ist die Gesundheits­
politik. Aus diesem Grund hat
die Landesärztekammer BadenWürttemberg – wie mehrfach be­
richtet – namhafte Vertreter aller
Bundestagsfraktionen aufgefordert,
beim Baden-Württembergischen
Ärztetag 2009 ihre Programme für
die Gestaltung des Gesundheits­
wesens und der Rahmenbedin­
gungen ärztlicher Berufsausübung
vorzustellen. Im Vorfeld der Bundes­
tagswahl treffen die Politiker am
17. Juli 2009 beim Baden-Württem­
bergischen Ärztetag in einer
Podiumsdiskussion in Stuttgart
aufeinander und stellen sich den
Fragen der baden-württember­
gischen Ärzteschaft. Deshalb sind
alle Ärztinnen und Ärzte aufgerufen,
sich aktiv in die Diskussion einzu­
bringen und den Politikern „auf
den Zahn zu fühlen“. Melden Sie
sich also noch heute zur Teilnahme
am Ärztetag an und stellen Sie
Ihre Frage an die Politik!
Weitere Informationen im Internet:
■
www.aerztekammer-bw.de
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Eine der obersten Prämissen im Sport. Auch für
Schiedsrichter. Darauf haben die Spieler ein
Recht. Aber auch die Schiedsrichter. Für den
Spaß am Sport. Für den menschlichen Umgang
miteinander.
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erreicht werden.
Dr. Markus Merk, dreimaliger Welt-Schiedsrichter
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Das gibt Sicherheit.
Das ist die INTER.
Kammern und KV
Es fehlen noch Punkte? Noch kein Zertifikat?
Noch ist es zu schaffen!
I
n zwei Wochen läuft die Frist
zum erstmaligen Fortbildungsnachweis für Vertragsärzte ab.
Während die Mehrheit längst ihren
gesetzlich vorgeschriebenen
Fortbildungsnachweis erbracht hat,
kämpfen noch einige um Punkte
und die Einhaltung der Frist.
Um den Ärzten entgegenzukommen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
die Landesärztekammer (LÄK)
gebeten, als Postannahmestelle der
KVBW für Nachweise zur Erfüllung
der Fortbildungspflicht gemäß § 95d
SGB V zu fungieren. Dieser Bitte ist
die LÄK gerne nachgekommen. Für
die Ärzte bedeutet dies, dass, obwohl der Nachweis gegenüber der
KVBW erbracht werden muss, ein
Eingang des Zertifikatsantrages mit
den vollständigen Unterlagen bei
der Ärztekammer bis zum 30. Juni
2009, also dem letzten Tag der Frist,
noch als fristgerecht eingegangen
gewertet wird. Das einfachste und
schnellste Verfahren zum Erwerb des
Zertifikates ist allerdings das Fort­
bildungskonto, über das auch am
30. Juni der Antrag gestellt werden
kann. Der Zugang erfolgt über die
Homepage der LÄK im Bereich Fortbildung (http://www.aerztekammerbw.de/25/07fortbildungskonto.html).
Damit wird auch den Ärzten
geholfen, denen noch Fortbildungspunkte fehlen. Sie können so bis
zum letzten Tag anerkannte Fortbildungen besuchen und anrechnen
lassen. Im Fortbildungskalender
auf der Homepage der LÄK findet
man alle aktuellen, von der LÄK
anerkannten Fortbildungen. Bei Veranstaltungen erhält man die Teilnehmerbescheinigungen in der Regel
gleich zum Mitnehmen, bei interaktiven Fortbildungen über Print- und
Online-Medien muss man vorher
sicherstellen, dass die Punkte noch
rechtzeitig zugeteilt werden.
Am 30. Juni wird die Geschäftsstelle der Landesärztekammer
(Jahnstraße 38a, 70597 StuttgartDegerloch) bis 22.00 Uhr geöffnet
sein, um jedem die persönliche
Abgabe seiner Unterlagen zu
ermöglichen. Danach können die
Unterlagen nur noch in den Brief■
kasten eingeworfen werden.
Matthias Felsenstein
Leiter der Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung
Nachschlag für Südwesten
D
ie Einbußen der nieder­
gelassenen Ärzte in BadenWürttemberg werden nach
den Worten von Ministerpräsident
Günther Oettinger in diesem Jahr
vom Bund ausgeglichen. Mitte
Mai erklärte Oettinger gegenüber
der Presse, er habe die Zusage
von Bundeskanzlerin Angela Merkel
für ­einen Nachschlag in einer
Größenordnung von
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140 Millionen Euro
bekommen. BundesRosset, Merz & Lamster Rechtsanwälte
gesundheits­ministerin
Dr. Christoph Rosset
– seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig –
Ulla Schmidt werde ihr
Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen:
Versprechen einlösen,
w Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u.a.
dass kein Land durch
w Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte
w Praxiskauf und -verkauf
die Honorarreform einen
w KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw.
Nachteil haben dürfe.
w Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung,
Landessozialministerin
sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso
w Berufshaftpflicht
Dr. Monika Stolz erklärte
w Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise
die Honorarreform für
w Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u.a. -Verträge
gescheitert; man werde
Dr. Christoph Rosset
Martin Lamster
weiter versuchen, ÄndeArztrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Joachim Merz
rungen bei der Ärzte­Wirtschaftsrecht
Dr. Gerrit Tubbesing
ver­gütung
zu erreichen.
Dr. Bastian Reissinger
Fachanwalt für Familienrecht
TS Steuerrecht
Sie appellierte gleichzeitig
Mediator; zert. Testamentsvollstrecker
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an die Solidarität der
Telefon (07 61) 70 52 50 w Telefax (07 61) 7 91 00 29
anderen Bundesländer,
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Baden-Württemberg
234
ÄBW 06 • 2009
bei der Umsetzung der notwendigen Änderungen zu unterstützen.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) haben fast zwei
Drittel der Arztpraxen im Südwesten
in den ersten drei Monaten ein
Minus im Vergleich zum Vorjahres­
zeitraum hinnehmen müssen
(das ÄBW berichtete). Die Abrechnung von etwa 90 Prozent der
Praxen zeige, dass davon 65 Prozent
im Schnitt mehr als ein Zehntel
weniger Honorar erhalten haben,
beklagte KVBW-Chef Dr. Achim
■
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Kammern und KV
Nachruf Dr. med. Jürgen Reitinger
Am 24. Mai 2009 verstarb nach längerer Erkrankung
der Karlsruher Internist Dr. med. Jürgen Reitinger.
Dr. Reitinger ist vielen Ärztinnen und Ärzten als
­Vizepräsident und langjähriger Vorsitzender des
Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer
Nordbaden noch in guter Erinnerung. Dr. Reitinger
war für die ärztliche Selbstverwaltung in BadenWürttemberg ein Glücksfall. Das ehrenamtliche
­Engagement in zahlreichen Funktionen und Gremien
der verfassten Ärzteschaft und im Marburger Bund
war ihm stets Verpflichtung und Herzensangelegenheit zugleich. Wie kaum ein anderer hat er die berufspolitischen Geschicke der Ärzteschaft des Landes
als Mitglied der Bezirksvertreterversammlung, der
Landesvertreterversammlung, des Deutschen Ärztetages, der Kammervorstände auf Bezirks- und Landesebene und zahlreicher anderer Gremien entscheidend mitgeprägt.
Dr. Reitinger hatte die besondere Fähigkeit, Menschen zusammen­
zuführen und konnte so in seinem berufspolitischen Wirken die
­Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte mit den Belangen
der niedergelassenen Ärzteschaft zum Ausgleich bringen.
Dr. Jürgen Reitinger wurde am 13. Januar 1937 in Gyönk/Ungarn
­geboren. Zu seiner eigentlichen Heimatstadt aber wurde Mannheim.
Dort verbrachte er seine Jugendjahre und absolvierte das Gymnasium. Der Stadt Mannheim blieb er auch noch eng verbunden, als er
nach dem Medizinstudium in Heidelberg, der Promotion zum Doktor
der Medizin in Freiburg und der internistischen
Weiterbildung die klinische Laufbahn am Städtischen Klinikum Karlsruhe einschlug und dementsprechend seinen Wohnsitz in Karlsruhe nehmen
musste. Seine Dissertation über ein nephrologisches
Thema gab letztlich die Richtung seiner späteren
klinischen Jahre vor, auch wenn zunächst die
Frauenheilkunde einige Jahre lang sein Weiter­
bildungsziel war. Die Einführung und Fortentwicklung der Peritonealdialyse am Karlsruher Klinikum
war ganz wesentlich sein berufliches Lebenswerk.
In seinem ehrenamtlichen Engagement war
Dr. Reitinger die ärztliche Weiterbildung stets das
wichtigste Anliegen. Als Mitglied und später auch
als Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses
der Landesärztekammer von 1999 bis 2006 hatte
er wesentlichen Anteil an den verschiedenen Novellierungen
der Weiterbildungsordnung auf Landes- und auf Bundesebene.
Dr. Reitinger war Vorbild, er gehört zum Kreis der herausragenden
Ärztinnen und Ärzte, die den Gedanken der ärztlichen Selbstverwaltung durch ihr Engagement mit Leben erfüllt haben. Die Ärzteschaft
des Landes wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Den Hinterbliebenen, insbesondere seiner Ehefrau, gelten unsere
Anteilnahme und unser tief empfundenes Beileid.
Dr. med. Ulrike Wahl
Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg
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Versorgungsbericht
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
in Mannheim ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termine:
Mittwoch, 24. Juni 2009 (18.00 Uhr)
Mittwoch, 1. Juli 2009 (18.00 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW-Bank Mannheim, O4,4, 68161 Mannheim
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Investitions- und Kostenplanung
• Gründungsfinanzierung
• Öffentliche Fördermittel
• Betriebliche Risikovorsorge
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Mannheim,
Herr Leinthaler, Telefon (06 21) 17 08-2 78
236
ÄBW 06 • 2009
D
ie KV Baden-Württemberg
(KVBW) hat ihren Versorgungsbericht 2008 vorgelegt.
Er dokumentiert auf 84 Seiten die
Situation der ambulanten ärztlichen
Versorgung in Baden-Württemberg.
Demnach leben in Baden-Württemberg rund 10,7 Millionen Menschen,
zugelassen sind 18 087 Ärzte und
Psychotherapeuten. Davon befinden
sich nur 843 im Angestelltenverhältnis – überwiegend wird der Arzt
in der ambulanten Medizin also als
Freiberufler tätig. Der Bericht dokumentiert auch Schattenseiten.
„Besorgniserregend ist die Altersstruktur der Ärzte und das zeit­
gleiche Wegbrechen des ärztlichen
Nachwuchses. Hier besteht die
­ efahr eines massiven regionalen
G
Ärztemangels, besonders im Facharztbereich“, gibt Dr. Gisela Dahl,
Vorstandsmitglied der KVBW, zu
bedenken. Schon heute bereite es
Probleme, den Notfalldienst in
einem vertretbaren Umfang zu organisieren; manche Praxen in dünn
besiedelten Gebieten wie auf der
Schwäbischen Alb oder im Ostalbkreis haben jedes zweite Wochen­
ende Dienst. Auch die Wieder­
besetzung von Arztpraxen, deren
Inhaber in den Ruhestand gegangen
ist, bereitet im ländlichen Raum
zunehmend Probleme. Der Versorgungsbericht ist bei der KVBW erhältlich oder im Internet abrufbar:
■
www.kvbawue.de
Kammern und KV
Bewährte Aktion: Mobile Arztpraxis auf Marktplätzen im Ländle
Niedergelassene werben für Prävention
M
ittlerweile Tradition hat die
KV Mobil-Tour, bei der sich
seit 2003 niedergelassene
Ärzte und Psychotherapeuten für die
Gesundheitsvorsorge engagieren.
Über 35 000 Menschen sind
deutschlandweit seitdem auf „Herz
und Nieren“ bei der Veranstaltung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW) überprüft worden. Nicht selten mit dem
Ergebnis, dass sie mit den ermittelten Werten schnellstens bei ihrem
Arzt vorstellig werden müssen.
Schwerpunktthema beim KV
Mobil ist die Vorbeugung von HerzKreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Diabetes. Zucker, Cholesterin und Blutdruck werden von Arzthelferinnen
gecheckt. Die Ärzte informieren über
Risikofaktoren und stellen das Vorsorge- und Früherkennungspro-
gramm der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor, wie etwa
den Check-up 35 und die Jugend­
gesundheitsuntersuchung J1.
Fitness und Bewegung stehen
ebenfalls im Fokus des KVBW-Angebots. Ergänzend dazu wird die Ernährung der Besucher des KV Mobils
unter die Lupe genommen, Körperfett und BMI gemessen. Das Rüstzeug für die Gewichtsreduktion
und gesunde Ernährung gibt eine
Ernährungsberaterin an die Hand.
Anlässlich der für Mitte Juli geplanten Ärzteproteste in Form von
Praxisschließungen wird auch die
erfolgreiche KVBW-Aktion „Stoppt
den Unsinn“ vorgestellt, bei der die
Bürger zum Protest gegen die Honorarverluste der baden-württembergischen Praxen durch Gesundheitsfonds und Honorarreform aufge­
rufen werden. Bei Redaktionsschluss
Bundesweites
Reanimationsregister
D
ie kardiopulmonale Reanima­
tion (CPR) stellt bezüglich der
erforderlichen Logistik und der
absoluten Häufigkeit eine besondere
Herausforderung sowohl für den organisierten Rettungsdienst als auch
für den klinischen Bereich dar. Das
Reanimationsregister der Deutschen
Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) liefert als
universelles Werkzeug des Qualitätsmanagements Ärzten sowohl im präals auch klinischen Bereich die notwendigen Informationen, ihre CPRErfolgsraten zu steigern. Das bundesweite, webbasierte Register erfasst
Erstversorgung, klinische Weiterversorgung und Langzeitverlauf.
Auf Empfehlung des Ausschuss
„Notfallmedizin“ hat der Vorstand
der Landesärztekammer Baden-
Württemberg die Beteiligung am
bundesweiten Reanimationsregister
befürwortet und ruft hiermit alle betroffenen Kammermitglieder auf,
sich an der Erfassung von präklinischen und klinischen Reanimations-Maßnahmen zu beteiligen, um
unter anderem eine vertiefte und
aussagekräftige Analyse der Ergebnisse, der durchgeführten Maßnahmen, Einsatzzeiten und technischen
Besonderheiten zu ermöglichen.
Darüber hinaus ist über das Reanimationsregister ein anonymisierter
Direktvergleich mit weiteren Teil­
nehmern möglich. Derzeit nehmen
47 Kliniken, 59 Rettungsdienst­
bereiche und zirka 144 Notarztstandorte aus ganz Deutschland teil.
Weitere Informationen:
■
www.reanimationsregister.de
hatten bei der Aktion bereits über
300 569 Menschen ihre Unterschrift
geleistet.
Bei den Gesprächen am KVMobil sollen die Bürger zudem über
die Aufgaben und Dienstleistungen
der KV Baden-Württemberg informiert werden. Die Aktion wird unterstützt durch lokale Prominenz.
Kooperationen mit mehreren Zeitungen und Rundfunksendern sollen
außerdem dazu beitragen, den Bürgern durch die Berichterstattung
den Stellenwert der wohnortnahen,
flächendeckenden und qualitäts­
gesicherten medizinischen Versorgung durch Ärzte und Psychotherapeuten vor Augen zu führen.
In diesem Jahr steuert der mobile Gesundheitsbus sechs Städte in
Baden-Württemberg an. Getestet
wird jeweils von 10 bis 18 Uhr
■
(außer Emmendingen).
Termine:
19. Juni 2009
Emmendingen,
Marktplatz
(von 16 bis 22 Uhr)
24. Juni 2009
Murrhardt, Marktplatz
25. Juni 2009
Esslingen, Marktplatz
26. Juni 2009
Weil der Stadt,
Bürgerpark
1. Juli 2009
Baden-Baden,
Augustaplatz
3. Juli 2009
Metzingen, Marktplatz
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
in Eberbach ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termin:
Mittwoch, 1. Juli 2009 (19.00 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW-Bank Eberbach, Friedrichstr.3, 69412 Eberbach
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Investitions- und Kostenplanung
• Gründungsfinanzierung
• Öffentliche Fördermittel
• Betriebliche Risikovorsorge
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Eberbach,
Frau Weickart, Telefon (0 62 71) 92 00-12
ÄBW 06 • 2009
237
Kammern und KV
Ehrenzeichen für Winrich Kuhberg
M
itte Mai verlieh Kammer­
präsidentin Dr. Ulrike Wahl
im Namen der Bundesärztekammer das Ehrenzeichen der
Deutschen Ärzteschaft an Winrich
Kuhberg, Direktor der BadenWürttembergischen Versorgungs­
anstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Herr Kuhberg hat sich in den
24 Jahren seines beruflichen Wirkens
in der Versorgungsanstalt um die
baden-württembergische und um
die gesamte deutsche Ärzteschaft
in hohem Maße verdient gemacht.
1985 trat er in die Versorgungsanstalt ein, die ihm die Rechtsabteilung
anvertraute. 1989 wurde er zum stellvertretenden Geschäftsführer und
1999 zum Geschäftsführer der Anstalt
ernannt. Schon früh bewies er ein
sicheres Gespür für die Belange der
Ärzteschaft in den sozial- und gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen. Für ihn entscheidend war
hierbei stets der vom Gesetzgeber begründete Auftrag der materiellen Ab­
sicherung, der Versorgung der badenwürttembergischen Ärzte und ihrer
Angehörigen. Hieraus resultierten in
vielfältiger Weise Vorschläge zu Satzungsänderungen, welche die Struktur
der Versorgungsanstalt in kluger Vorausschau auf mögliche Risiken in
einem ständigen Reformprozess umgestalteten und damit ihre Handlungsfähigkeit und ihren Bestand als Pflichtversicherung aller Ärzte festigten.
Seine beispielhafte Arbeit als
Verwaltungsdirektor des zweitgrößten
Versorgungswerkes der freien Berufe
in der Bundesrepublik und die
damit verbundene hohe fachliche
Kompetenz fanden Beachtung und
hohe Anerkennung auch außerhalb
Baden-Württembergs. So wurde
Herr Kuhberg 1989 in den Rechtsausschuss der Arbeitsgemeinschaft
berufsständischer Versorgungs­
einrichtungen (ABV) gewählt.
Seit 2000 ist er Vorsitzender dieses
Gremiums, das für die soziale Sicherung der freien Berufe in ganz
Deutschland von fundamentaler
Bedeutung ist.
In den Jahren 2003 und 2004
wurde Herr Kuhberg von Justiz­
ministerin Zypries in eine Sonderkommission berufen, die das damalige Gesetzgebungsverfahren zur
Neuordnung des Versorgungsausgleichs vorbereitete. In diesem
Gremium hat Herr Kuhberg in hervorragender Weise die Interessen
der verkammerten freien Berufe
vertreten – auch und besonders
aus dem Blickwinkel der baden■
württembergischen Ärzte.
Ethische Grundlagen
des Arztberufes
Freie Berufe und
Bundestagswahl
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
gemeinsam mit der Steuerberatungsgesellschaft
Link-Rotter-Ehmann & Kollegen in Pforzheim
ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termin:
Mittwoch, 22. Juli 2009 (18.30 Uhr)
Veranstaltungsort:
Steuerberatungsgesellschaft Link-Rotter-Ehmann & Kollegen,
Weiherstr. 2–4, 75173 Pforzheim
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Pforzheim,
Frau Eberhardt, Telefon (0 72 31) 3 06-2 59
238
ÄBW 06 • 2009
D
er Marburger Bund veranstaltet am Donnerstag, 18. Juni,
von 10.00 bis 16.30 Uhr in
Stuttgart das Symposium „Verlust
der Ethik? – Der Krankenhausarzt
zwischen Ökonomie und Freiheit
der Berufsausübung“. Im Fokus der
Veranstaltung stehen die Auswirkungen auf die Ethik der Ärztinnen
und Ärzte im Krankenhaus, die
sich aus den Strukturen des Klinikbetriebes und seiner Finanzierung
ergeben. Weitere Informationen und
Anmeldung beim Marburger Bund
Baden-Württemberg, Stuttgarter
Straße 72, 73230 Kirchheim u. Teck,
Telefon (0 70 21) 9 23 90,
■
Fax (0 70 21) 9 23 92.
D
er Landesverband der Freien Berufe (LFB) Baden-Württemberg
veranstaltet anlässlich der Bundes‘tagswahl 2009 eine Diskussionsveranstaltung, an der Kandidatinnen und
Kandidaten aller im Bundestag vertretenen Parteien teilnehmen. Ziel ist es,
direkte Forderungen und Probleme der
Freien Berufe an die Politiker heranzutragen. Die Veranstaltung findet statt
am 22. Juli 2009 um 19.00 Uhr im Haus
der Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal, WilliBleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart.
Die Teilnahme ist kostenfrei; Anmeldung
an die Geschäftsstelle des LFB erbeten:
Hegelstraße 33, 70174 Stuttgart,
Telefon (07 11) 62 86 93, Fax 61 94 87 03,
■
E-Mail [email protected]
4
Aus Fehlern lernen
Arbeitsunfall mit Fettpresse
Leitsatz
Ein Arbeitsunfall mit einer Fettpresse und Eindringen von Schmierfett in den Finger erfordert sofortige
handchirurgische Versorgung.
Fall
Beim Abschmieren eines Spezialfahrzeugs mit Hilfe einer Fettpresse,
die mit einem Druck von 200 bis
300 bar arbeitet, platzte punktuell
der Schlauch, wodurch Schmierfett
in den Ringfinger des etwa 24 Jahre
alten Patienten getrieben wurde.
Der Finger blähte sich extrem auf,
der Patient verspürte erhebliche
Schmerzen. Nur ein sehr kleiner Eintrittspunkt war zu sehen. Mit Hilfe
eines Mitarbeiters versuchte der
Patient das Fett heraus zu drücken,
was wohl zum größten Teil gelang.
Der alsbald am Unfalltag,
14. Oktober, aufgesuchte Facharzt
für Allgemeinmedizin, H-Arzt der
Berufsgenossenschaft, hatte Schwierigkeiten, vom Patienten eine zuverlässige Schilderung des Unfallhergangs zu erhalten, und ging deshalb
eher von einem Abrutschen der
Fettpresse und einer dadurch verursachten Prellung aus. Immerhin sah
er eine – höchstens stecknadelgroße
– Wunde, verstand auch die Schilderung des Patienten, es sei Fett eingedrungen, das er (der Patient) mit
Hilfe eines Kollegen wieder herausgedrückt habe. Da weder das Röntgenbild auffällig war noch der Arzt
durch eigenes Drücken Fett zutage
förderte, reinigte und desinfizierte er
die Hand, führte Wundstarrkrampfprophylaxe durch und behandelte
den Patienten mit Penicillin und
Diclophenac. Bei einer Kontrolle am
15. Oktober war kein Fett zu bemerken. Dagegen traten am 16. Oktober
Entzündungsanzeichen auf, auch
ließ sich Fett ausdrücken. Daraufhin
überwies der Arzt den Patienten
an das nächste Krankenhaus.
In der dortigen allgemeinchirurgischen Abteilung wurde eine Gipsschiene angelegt und die Wunde l
okal behandelt. Als (erst) am
20. Oktober eine erneute Kontrolle
erfolgte, war es zu einer erheblichen
Verschlechterung gekommen, die
sich auch durch üblen Geruch bemerkbar machte. Bei einer Inzision
am Finger entleerten sich Fettpartikel. Die Weiterbehandlung geschah
durch desinfizierende Lösung, offene
Behandlung mit Spülung, weitere
antibiotische Therapie, weiteres
konservatives Vorgehen.
Nach zunehmender Verschlechterung wurde der Patient am
3. November in ein Krankenhaus mit
spezieller Handchirurgie überstellt.
Dort erfolgte der zwingend erforderliche große operative Eingriff. Festgestellt wurden ausgedehnte Nekrosen im Subcutangewebe, eine erhebliche Schädigung der GefäßNervenbündel, die komplette
Zerstörung der tiefen Beugesehne,
eine komplette Nekrose der Gelenkkapsel des Ringfingerendgelenkes.
Das Gelenk war von schmieriger
Flüssigkeit durchzogen und der Gelenkknorpel komplett aufgebraucht.
Letztlich konnte der Ringfinger erhalten, ein Fortschreiten der Entzündung auf die Hand verhindert werden. Nach einem Zweiteingriff mit
Schraubenosteosynthese des Endgliedes ist der Ringfinger erheblich
und bleibend geschädigt.
Diskussion
Kritisch zu prüfen waren sowohl
das Verhalten des Allgemeinarztes
als auch die Behandlung durch den
verantwortlichen Arzt des ersten
Krankenhauses. Die Kommission hat
das Vorgehen als fehlerhaft eingestuft und einen darauf beruhenden
Gesundheitsschaden bejaht.
War dem Allgemeinarzt der
Unfallhergang auch nicht völlig klar,
so musste er, nach der Aussage
des Patienten, er und sein Kollege
hätten aus dem Finger einiges Fett
herausgedrückt, davon ausgehen,
es könne eine Hochdruckverletzung
mit Eintritt von Fett vorliegen.
Eine solche Verletzung erfordert
stets eine sofortige handchirurgische
Notfallversorgung mit großflächiger
Eröffnung und Ausräumung der
Fettkörper, weil das unter Druck
eingedrungene Fett Zerstörungen
hervorruft, zudem im Regelfall
verschmutzt ist und zu multiplen
Infektionen führt. Die sofortige
Überweisung in spezielle hand­
chirurgische Behandlung wäre
daher erforderlich gewesen.
Dies zu unterlassen und statt
dessen selbst konservativ zu
behandeln, war fehlerhaft.
In verstärktem Maße fehlerhaft
war die Behandlung in der Allgemeinchirurgie des ersten Krankenhauses, also die Fortsetzung der
konservativen Behandlung, die
Kontrolle erst nach vier Tagen, das
weitere Vorgehen, zumal nach der
Feststellung von Fettpartikeln. Hier
wurde zudem ein Arbeitsunfall entgegen den Richtlinien der Berufsgenossenschaft behandelt. Nach Auffassung der Kommission konnte sich
auch dieser Arzt nicht darauf berufen, die Schilderung des Patienten
und die sonstige Anamnese hätten
keine Hochdruckverletzung (oder
jedenfalls die Möglichkeit einer
solchen) erkennen lassen.
Die Kommission hatte keine
Zweifel, dass die massive Zerstörung
von Gewebestrukturen bei rechtzeitiger handchirurgischer Intervention
■
vermieden worden wäre.
A
Influenzapandemie
us aktuellem Anlass und vor dem Hintergrund
min­destens zweier bestätigter Krankheitsfälle der
„Neuen Grippe“ (Schweine-/Mexikogrippe) in BadenWürttemberg weist die Landesärztekammer darauf hin,
dass bei Nichteinhaltung der Hygiene-Empfehlungen
im Umgang mit Verdachts- und Krankheitsfällen der „Neuen
Grippe“ auch für Ärztinnen und Ärzte die Quarantänisierung
von sieben Tagen durch das Landesgesundheitsamt bzw.
die örtlichen Gesundheitsämter droht. Darüber hinaus weist
die Kammer auf die seit 1. Mai 2009 bestehende Pflicht zur
namentlichen Meldung von Verdachts- und Krankheitsfällen
nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes hin.
Fachliche Informationen zum Thema stellt
das Robert-Koch-Institut fortlaufend aktualisiert
■
im Internet (www.rki.de) zur Verfügung.
ÄBW 06 • 2009
239
Industrieinformationen
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Sicherster Schutz vor FSME: Impfung
Österreich mit vorbildlicher Impfmoral zeigt, wie es geht
I
mpfungen sind der sicherste
Schutz vor einer Infektion mit
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Vor allem zwischen März
und Ende Oktober sind Zecken –
die Überträger des FSME-auslösenden Flavivirus – aktiv. Wie wichtig
der Schutz vor FSME ist, wird jedoch
Altersgruppe
(Jahre)
FSME-IMMUN-Impfstoffen stehen
gut verträgliche und hoch wirksame
Vakzine zur Verfügung.
Die Baxter GmbH hat jahrzehntelange Erfahrungen im Bereich der
Entwicklung und Anwendung von
FSME-Impfstoffen und gilt heute als
Synonym für die FSME-Impfung.
Nicht
geimpft
Innerhalb des empfohlenen
Impfschemas
Die ersten 2 Teilimpfungen
der Grundimmunisierung**
Inzidenz*
Inzidenz*
Inzidenz*
Wirksamkeit
Wirksamkeit
0–15
1,44
0,04
97,0
0,00
100,0
15–49
4,96
0,01
99,8
0,00
100,0
50–60
6,44
0,06
99,1
0,00
100,0
>60
6,79
0,08
98,9
0,00
100,0
Gesamt
5,92
0,04
99,3
0,00
100,0
** Inzidenzen sind als Anzahl der Erkrankungsfälle pro 100.000 Einwohner angegeben.
** Innerhalb des ersten Jahres vor der dritten Teilimpfung.
Tab.1: Wirksamkeit
der FSME-Impfung,
Österreich
2000–2006.3
oft zu wenig bedacht: Jährlich
kommt es europaweit zu etwa
3.0001 durch Zecken verursachten
Fällen von FSME. Etwa 50 Prozent
der Patienten erleiden infolge der
Viruserkrankung reversible oder
irreversible Folgeschäden. Doch mit
Abb. 1: Anzahl der
jährlichen FSME-Fälle
in Österreich und
Tschechien.4
240
ÄBW 06 • 2009
Mit FSME-IMMUN® 0,25 ml
Junior (für Kinder bis 15 Jahre) und
FSME-IMMUN® (für Jugendliche bzw.
Erwachsene ab 16 Jahre) hat Baxter
einen Impfstoff im Portfolio, der eine
sehr hohe Schutzwirkung hat. Zudem ist der Impfstoff durch seine
hohe Reinheit und den Zusatz von
Albumin bestens verträglich. Wie die
Forschung von Baxter zeigt, wirkt
das als Stabilisator zugesetzte Albumin zusätzlich immunmodulatorisch
und hemmt die Freisetzung Fieber
auslösender Zytokine und führt damit zur sehr guten Verträglichkeit
der Vakzine.
Hohe Wirksamkeit
der FSME-Impfung belegt
Heinz et al. haben in einer groß
angelegten Feldstudie die Wirksamkeit der FSME-Impfung in Österreich
in den Jahren 2000–2006 untersucht.2 Mehr als 90 Prozent der
durchgeführten Impfungen fanden
während dieser Zeit mit den FSMEIMMUN-Impfstoffen von Baxter statt.
Die Wirksamkeit der Vakzine wurde
anhand von Berechnungen ermittelt,
die auf den FSME-Inzidenzen in der
geimpften bzw. der nicht-geimpften
Bevölkerung, deren Impfanamnese
sowie einer repräsentativen Stichprobe der österreichischen Bevölkerung basierten.
Zwischen 2000 und 2006 betrug
die Anzahl der Neuerkrankungen
bei komplett geimpften Personen
0,04 Fälle pro 100.000 Einwohner.
Die Inzidenz bei den nicht-geimpften Probanden betrug 5,92. Insgesamt gab es 494 bestätigte Fälle der
FSME. Die Zahlen zeigen, dass die
Wirksamkeit der FSME-Impfung bei
korrekter Einhaltung des Impfschemas bei über 99 Prozent liegt (Tab. 1).
Zudem errechnen sich auf der
vorliegenden Datenbasis für den
genannten Zeitraum 2.800 durch
Impfung vermiedene FSME-Infektionen und etwa 20 verhinderte potenzielle Todesfälle. Während die Erkrankungsfälle in Österreich auf etwa 10 Prozent jener in der Zeit vor
der Einführung der FSME-Impfung
reduziert werden konnten, kam es
in Tschechien zu einem drastischen
Anstieg. Die Durchimpfungsrate in
der Tschechischen Republik liegt bei
gerade einmal 11 Prozent.
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Die gleitende Jahresinzidenz
(2004 - 2008) ist in diesen Kreisen
> 0, d.h. aus diesen Kreisen
wurden FSME-Fälle gemeldet.
Diese Kreise erfüllen die Definiton
für ein FSME-Risikogebiet nach
RKI nicht.
Mit den FSME-IMMUN-Impfstoffen von Baxter kann bereits nach
nur zwei Impfungen ein schneller Kurzzeitschutz erreicht werden.
Ab der dritten Impfung ist ein Langzeitschutz für mindestens drei Jahre
Schleswiggewährleistet. Empfohlen wird das
folgende Impfschema:
Holstein
• Basisimmunisierung mit drei Impfdosen (0, 1–3,
5–12 Monate)
MecklenburgVorpommern
• Nach drei Jahren: erste Booster-Impfung
• Nach drei bis fünf Jahren: weitere Booster-Impfungen
Rügen
Quelle: RKI, Anlage zum Epidem. Bulletin
Nr. 18, 2009
Stand: Mai 2009
Ostvorpommern
Cuxhaven
MecklenburgStrelitz
Rotenburg
e
We
se
r
l
ve
Ha
Niedersachsen
Die 1. und 2. Teilimpfung der
Grundimmunisierung können bei aus­
reichender Zeit bis zur Exposition bis zu drei Monate auseinander liegen.
Bei einem schnell benötigten Impfschutz, z. B. wenn eineBrandenburg
Reise in ein
Risikogebiet unmittelbar bevorsteht, kann das Impfschema beschleunigt
durchgeführt und die zweite Dosis zwei Wochen
nach der ersten
Sachsen-Anhalt
verabreichtNordrhein-Westfalen
werden. Die Schutzrate ist bei beiden Verfahren gleich gut.
O
r
e
Spree
Ohrekreis
Helmstedt
Hildesheim
Oder-Spree
Börde
Dahme-Spreewald
Harz
Els
ter
Rastatt
Ortenaukreis
Calw
Stuttgart
Schwäbisch Hall
Freudenstadt
Rhein
Reutlingen
SchwarzwaldBaar-Kreis
Freiburg
BreisgauHochschwarzwald
Waldshut
WeißenburgGunzenhausen
Bayern
m
Heidenheim
Günzburg
Ulm
NeuUlm
Augsburg
Biberach
Tuttlingen
Sigmaringen
Konstanz
Bodenseekreis
Unterallgäu
Memmingen
Ravensburg
Oberallgäu
Eichstätt
Schwandorf
Cham
Re
g
en
Regensburg
StraubingBogen
u Kelheim
Dona
Neuburg-Ingolstadt
Schrobenhausen
Pfaffenhofen
AichachFreising
Friedberg
Dachau
Fürstenfeldbruck
Landsberg
a. Lech
München
Regen
FreyungGrafenau
Deggendorf
Landshut
Isar
Passau
DingolfingLandau
Passau
Landshut
Rottal-Inn
Erding
Mühldorf
Ebersberg
Rosenheim
Ostallgäu
Lindau
üh
l
Donau-Ries
Alb-Donau-Kreis
Tübingen
Zollernalbkreis
Amberg
Neumarkt i. Opf.
Ostalbkreis
Göppingen
AmbergSulzbach
bergerLand
Roth
Alt
RemsMurrKreis
Böblingen Esslingen
berg
Schwabach
Ansbach
Baden-Württemberg
Rottweil
Emmendingen
Lörrach
Ludwigsburg
Fürth Nürn-
Ansbach
t
Pforzheim
BadenBaden
Jags
Heilbronn
Enzkreis
NeustadtBad Windsheim
Tirschenreuth
Neustadt
a.d.
Waldnaab Weiden
Erlangen- Forchheim
Höchststadt
ErlanNürngen
Fürth
Hohenlohekreis
Heilbronn
ar
Karlsruhe
Neck
RheinNeckarKreis
Karlsruhe
NeckarOdenwaldKreis
Heidelberg
Wunsiedel
Bayreuth
b
Mannheim
Südl.
Weinstraße
Würzburg
MainTauberKreis
Kulmbach
Bamberg
Bamberg
Erzgebirgskreis
Hof
Naa
Bad
Dürkheim
SaarpfalzKreis
Schweinfurt
Würzburg Kitzingen
Lech
OdenwaldKreis
Bergstraße
MainSpessart
Miltenberg
Sächsische SchweizOsterzgebirge
Chemnitz
Vogtlandkreis
Kronach
Lichtenfels
Haßberge
Aschaffenburg
Iller
el
Mos
Saar
Birkenfeld
Sonneberg
Coburg
Görlitz
Dresden
Zwickau
SaaleOrlaKreis
Saale
Frankfurt
Groß- Offenbach
Darm- Darmstadt stadtDieburg
Mainz Gerau
Bad Kreuznach
Hildburghausen
RhönfeldGrabfeld
Bad Kissingen
Main-Kinzig-Kreis
Wiesbaden
e
Fulda
Hessen
Mittelsachsen
Gera
Greiz
SaalfeldRudolstadt
Suhl
Elb
ra
Wer
SchmalkaldenMeiningen
Gießen
LimburgWeilburg
RheinlandPfalz
Weimarer
SaaleLand
Jena HolzlandKreis
Wartburgkreis
MarburgBiedenkopf
LahnDill-Kreis
Bautzen
Meißen
Sachsen
iße
a
Aachen
Leipzig
Thüringen
Ne
SK
Leipzig
SchwalmEderKreis
Cottbus
OberspreewaldLausitz
Nordsachsen
Halle
WerraMeißnerKreis
Fuld
Heinz FX et al. Field effectiveness of
vaccination against tick-borne encephalitis.
Vaccine 2007; 25: 7559–67.
2
Heinz FX et al. 2007.
3
Heinz FX et al. 2007.
4
Heinz FX et al. 2007.
5
Kunz C. TBE vaccination and the Austrian
experience. Vaccine 2003; 21: 50–55.
6
Heinz FX et al. 2007.
1
r
de
Alle
Main
Auch in Deutschland nehmen
die Risikogebiete stetig zu. Ging
man in früheren Jahren noch davon
aus, dass FSME ein Problem einzelner, eng begrenzter Gebiete sei,
wurde man inzwischen eines Besseren belehrt. Die mit dem FSME-Virus
infizierten Zecken sind inzwischen in
nahezu ganz Süddeutschland verbreitet. Hohe Mobilität und veränderte Lebensgewohnheiten sind ein
weiterer Grund dafür, dass das Risiko
einer FSME-Infektion immer größere
Bevölkerungsteile trifft.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, RheinlandPfalz und Thüringen zählen laut
Robert-Koch-Institut (RKI) zu den
Risikogebieten in Deutschland.
Ganz aktuell hat das RKI vier neue
Kreise gemeldet: die Landkreise
Oberallgäu, Unterallgäu, Heidenheim sowie den Stadtkreis Memmingen (Abb. 2). Die neue Karte zeigt,
dass sich die Lücke, der bisher noch
nicht vom RKI als Risikogebiete
ausgewiesenen Kreise, zwischen
Baden-Württemberg und Bayern
■
zunehmend schließt.
Uckermark
Elb
Oldenburg
in
Le
Endemiegebiete breiten sich aus
Impfschema
Definierte FSME-Risikogebiete
nach Robert Koch-Institut
s
Em
„Hinsichtlich der FSME-Kontrolle
nimmt Österreich international eine
Vorbildrolle ein“, erklärte Professor
Dr. med. Michael Kunz, Direktor des
Instituts für Sozialmedizin Wien,
Vorsitzender der Internationalen
wissenschaftlichen FSME-Arbeitsgruppe ISW-TBE. „Die Studie von
Heinz et al. belegte den Nutzen der
Kombination von Sozialmarketing
und einer optimalen Impfung.
Angesichts der europaweit massiven
Zunahme von FSME sollten nun
auch andere Länder versuchen,
dem österreichischen Beispiel zu
folgen.“
Inn
Abb. 2: Ausschnitt:
Risikogebiete
in Deutschland
(www.zecken.de).
Altötting
Traunstein
Rosenheim
WeilheimSchongau
Bad TölzWolfratshausen
Miesbach
Berchtesgardener
Land
Österreich – ein Beispiel,
das Schule machen sollte
Die österreichische Erfolgsstory begann Anfang der 1970er Jahre
als es dem Wiener Virologen Professor Christian Kunz erstmals gelang,
einen wirksamen Impfstoff gegen FSME zu entwickeln. Kunz testete
den Impfstoff zunächst an sich selbst, dann an 80 weiteren Personen –
überwiegend Mitarbeiter seines Labors. Nachdem die Testimpfungen
positive Ergebnisse erbracht hatten, reiste Kunz quer durch Österreich,
um exponierte Risikogruppen (Forstarbeiter und Landwirte) zu impfen.
Bis 1976 hatte er bereits 30.000 Menschen geimpft.
In Zusammenarbeit mit der Firma IMMUNO (heutige Baxter GmbH)
wurde das Serum weiter optimiert und 1979 als FSME-IMMUN® auf den
Markt gebracht.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Impfstoffs und eine
intensive Aufklärungsarbeit in Österreich ermöglichten eine so hohe
Durchimpfungsrate wie in keinem anderen Land Europas.
Lag diese 1980 noch bei nur 6 Prozent, sind repräsentativen Umfragen
zufolge heute 88 Prozent aller Österreicher zumindest einmal gegen
FSME geimpft worden. Immerhin 58 Prozent befinden sich im offiziell
vorgeschriebenen Impfschema.5 6
ÄBW 06 • 2009
Kontakt/Autor:
Dr. Peter Gerold
Baxter Deutschland
GmbH
Edisonstraße 4
85716 Unterschleißheim
[email protected]
241
Wirtschaft
Neues aus der Finanzwelt
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/
Prokurist
Baden-Württem­bergische Bank
Zielgruppen­management
Heil- und Freiberufe
Telefon
(07 11) 1 27-4 90 95
Telefax
(07 11) 1 27-6 64 90 95
E-Mail: filippo.scaglione@
bw-bank.de
Thorsten Proettel
Rohstoffanalyst
bei der Landesbank
Baden-Württemberg
(LBBW), Stuttgart
242
Fünfprozentiger Lohnanstieg
für medizinische Fachangestellte
Praxisorganisation
für Privatpatienten entscheidend
Vertreter der Ärzte und der me­
dizinischen Fachangestellten haben
sich auf weitreichende Verbesse­
rungen bei den Tarifgehältern für
medizinische Fachangestellte geei­
nigt. Zum 1. Juli 2009 erhalten die
Helferinnen fünf Prozent mehr Lohn
zuzüglich einer Einmalzahlung in
Höhe von 330 Euro. Die Ausbil­
dungsvergütung wird um 50 Euro
monatlich erhöht. Fraglich ist aller­
dings, ob nicht tarifgebundene Ärzte
die Gehaltserhöhung weitergeben
werden. Laut Auskunft vieler nieder­
gelassener Ärzte fehlt hierzu der
wirtschaftliche Spielraum.
Nach welchen Kriterien wählen
deutsche Privatpatienten ihren Arzt?
Diese Frage war Ausgangspunkt für
eine TQmed-Studie des SGS-TÜV in
Kooperation mit dem Institut für
Management- und Wirtschaftsfor­
schung (IMWF). Über tausend privat
Krankenversicherte in Deutschland
wurden im November und Dezem­
ber vergangenen Jahres befragt.
Nun wurden die Ergebnisse veröf­
fentlicht. Bei der Entscheidung für
einen Arzt achten Privatpatienten
nicht nur auf den Arzt selbst. Auch
die Freundlichkeit und Qualifikation
des Praxisteams sowie eine funktio­
Eine drastische Veränderung ergab
sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahr­
hunderts. Insbesondere in Nevada
Silber war zusammen mit Gold
wurden umfangreiche Silbervorkom­
Jahrhunderte lang Währungsmetall
men entdeckt und ausgebeutet. Die
und damit Zahlungsmittel. Schon in
meisten Staaten gingen zu einer
der Antike wurden Silbermünzen wie reinen Goldwährung über. Nach wie
die athenischen Tetradrachmen ge­
vor wurden Silbermünzen geprägt. Ihr
prägt. Ob für Zahlungsvorgänge Gold Edelmetallwert wurde jedoch viel
oder Silber verwendet wurde, hing
niedriger als der Nennwert angesetzt.
häufig davon ab, welches Metall regi­ Er hatte häufig nur noch symbolischen
onal vorhanden war. Beispielsweise
Charakter. Der Abstieg setzte sich auch
verfügten die Münzherren im Deut­
beim Austauschverhältnis fort. Anfang
schen Reich kaum über Goldminen
der 1970er Jahre lag es noch bei 1:20,
aber über große Silbervorkommen.
heute beträgt es 1:70. Seit dem
Entsprechend wurde seit Beginn der
21. Jahrhundert spielt Silber als Wäh­
Neuzeit die Prägung von Silbertalern
rungsreserve der Notenbanken keine
forciert, die bis in das 19. Jahrhundert Rolle mehr. Auch für Umlaufmünzen
in weiten Teilen Deutschlands vorherr­ wird das weiße Metall nach zweiein­
schend waren. Im Mittelalter betrug
halb Jahrtausenden ununterbrochener
das Austauschverhältnis zwischen
Prägung nicht mehr verwendet. Ledig­
Gold und Silber noch 1:10. Später
lich bei Sammler- und Anlegermünzen
wurde immer mehr Silber abgebaut,
kommt der ästhetische Glanz des Edel­
wodurch sich die Wertproportionen
metalls noch zur Geltung. Silber hat
verschoben. Für 1 Gramm des gelben damit im Laufe der letzten 150 Jahre
Metalls mussten deutlich mehr als
seine Bedeutung als Währungsmetall
10 Gramm des weißen Metalls auf­
fast vollständig verloren.
Und dennoch ist es heute keines­
gebracht werden. So legte der USamerikanische Kongress ein Verhältnis wegs unwichtig: Aufgrund seiner phy­
von 1:15 fest, als er 1792 die spätere
sikalischen, chemischen und biolo­
Weltwährung US-Dollar aus der Taufe gischen Eigenschaften gewinnt Silber
hob.
immer mehr Einsatzfelder. So über­
Silber – vom Zahlungsmittel zum
Rohstoff in der Medizintechnik
ÄBW 06 • 2009
nierende Praxisorganisation sind
für sie relevant. Bisher ist nur jeder
sechste Privatpatient mit den Öff­
nungszeiten der Praxis zufrieden;
79 Prozent der Befragten hoffen
diesbezüglich auf eine Verbesserung.
Der Anmeldevorgang beim ersten
Arztbesuch fiel nur bei jedem dritten
Privatpatienten zur vollen Zufrieden­
heit aus. Hier würden 94 Prozent der
Patienten ein unkomplizierteres Ver­
fahren begrüßen. Weiter bemängel­
ten die Befragten die Terminverga­
be, die Wartezeiten sowie die Quali­
tät der Aufklärung. Möglichkeiten,
die Praxisorganisation zu verbessern
und damit die Attraktivität der
Praxis zu erhöhen, bietet ein um­
fassendes praxisinternes Qualitäts­
trägt das Edelmetall Elektrizität selbst
in winzigen Leitungen schneller als
Kupfer und bewirkt damit eine höhere
Leistung von integrierten Schaltkrei­
sen in Computern. Weitere Verwen­
dungsmöglichkeiten ergeben sich
durch die antibakterielle Wirkung von
Silber. Vom Metall freigesetzte Ionen
können die für den Stoffwechsel von
Bakterien notwendigen Enzyme blo­
ckieren und ihre Zellstruktur sowie membrane schädigen. Die Vermeh­
rung der Mikroorganismen wird somit
gehemmt. Je nach Menge der freige­
setzten Silberionen ist über diese bak­
teriostatische Wirkung auch die Abtö­
tung der Keime möglich. In der Textili­
ndustrie wird der Effekt insbesondere
bei eng am Körper anliegender Sport­
bekleidung und Socken verwendet,
um Geruchsbildung zu vermeiden.
Silberionen kommen zunehmend im
medizinischen Bereich zum Einsatz.
Die Resistenzbildung ist im Vergleich
zu Antibiotika viel geringer. Zu den
Anwendungen gehören silberhaltige
Wundauflagen und Cremes bei Hau­
terkrankungen bis hin zu keimfreien
Kathetern. Heute ist Silber zwar kein
Währungsmetall mehr, aber nach
wie vor ein bedeutender Rohstoff
für Industrie und Medizintechnik.
Wirtschaft
management. Eine zusätzliche Zerti­
fizierung kann dazu beitragen, die
Außenwirkung des entsprechenden
Qualitätsstandards zu verstärken.
Betriebsrente für Arzthelferinnen
als Instrument
der Mitarbeiterbindung
Schlechte Zeiten für Arzthelfe­
rinnen? Wer in zehn, 15 oder
20 Jahren in Ruhestand geht, darf
sich – nach heutigen Rentenprog­
nosen – angesichts der Leistungen
aus der gesetzlichen Rentenver­
sicherung nicht gerade auf rosige
Zeiten einstellen. Denn die gesetz­
lichen Leistungen dürften nur knapp
über der Grundsicherung liegen.
Eine zusätzliche Altersvorsorge ist
deshalb unabdingbar. Allerdings
tun sich Arzthelferinnen schwer, aus
ihrem Gehalt die nötigen Beiträge
dafür zur Seite zu legen. Sicherlich
auch ein Grund dafür, weshalb
die Betriebsrente bisher in keiner
anderen Berufsgruppe so wenig
verbreitet war, wie bei den Arzt­
helferinnen.
Mit der Betriebsrente für Arzt­
helferinnen ist den Tarifpartnern
2008 eine beachtliche Lösung
gelungen. Durch die Konzentration
verschiedener Bausteine und
staatlicher Förderungen in der Be­
triebsrente wurde eine leistungs­
starke Altersvorsorge geschaffen,
bei der die Belastung für beide Sei­
ten sehr gering ist. Die Arzthelferin
profitiert von der Betriebsrente,
weil sie eine wirksame Ergänzung
zur gesetzlichen Rentenversicherung
darstellt. Und für den Arzt dürfte
sich die Betriebsrente auf die Mit­
arbeitermotivation und das Arbeits­
klima positiv auswirken. Außerdem
bekundet der Arzt damit seine
soziale Einstellung als Arbeitgeber.
Diese könnte er sowohl bei Pati­
enten als auch in der Öffentlichkeit
kommunizieren.
Die Betriebsrente sorgt für Mit­
arbeiterbindung. Schon jetzt wird
das Angebot in vielen Arztpraxen
umgesetzt, wobei auch Praxen ohne
Tarifbindung dieses Modell freiwillig
eingeführt haben. So zum Beispiel
haben sich viele Zahnärzte dafür
entschieden, für die es in Süd­
deutschland bisher kein tarifvertrag­
liches Betriebsrentenmodell gibt.
Die Tierärzte haben die Betriebsren­
te der Arzthelferinnen zum 1. April
2009 fast identisch übernommen.
Praxen, die keine Betriebsrente
anbieten, werden deshalb langfristig
Nachteile im Wettbewerb um quali­
fiziertes und motiviertes Personal
haben. Informationen zur Betriebs­
rente für Arzthelferinnen erhalten
Interessierte in den Heilberufe
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ÄBW 06 • 2009
243
Vermischtes
Verteilungsgerechtigkeit durch Priorisierung – Patientenwohl in Zeiten der Mangelverwaltung
112. Deutscher Ärztetag in Mainz
sundheitsministerium. Würden künftig nicht ausreichende finanzielle
Mittel in die Versorgung der Patienten fließen, müsse die Gesellschaft offen und ehrlich über gerechte Verteilungsmechanismen wie
beispielsweise eine Priorisierung
medizinischer Leistungen diskutieren, forderte Hoppe.
Prof. Dr. J.-D. Hoppe
bei der Eröffnung
des 112. Deutschen
Ärztetags in Mainz
(Foto: Engelmohr)
„Wir sind auf dem Weg
in die Staatsmedizin.“
Prof. Dr. J.-D. Hoppe
D
as Parlament der deutschen
Ärzteschaft hat gefordert, dass
der Gesundheitsfonds grundsätzlich neu überdacht wird. Die
Krankenkassen sollten bis auf weiteres ihre Beitragssätze wieder selber festlegen können, um auf die
Wirtschaftskrise flexibel und effizient
reagieren zu können. Voraussetzung
dafür sei eine strukturelle Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Sie drehen uns den Hahn zu und machen uns
für die Trockenheit verantwortlich.“
Prof. Dr. J.-D. Hoppe
Zur Eröffnung des Ärztetags hatte Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, gesagt, dass die Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland keine Rationierung und
keine Streichung von medizinischen
Leistungen wollen. „Wir wollen aber
auch nicht weiter für den staatlich
verordneten Mangel in den Praxen
und den Kliniken verantwortlich gemacht werden“, bekräftigte Prof.
Hoppe in Anwesenheit des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten
Kurt Beck und Staatssekretär KlausTheo Schröder aus dem Bundesge-
244
ÄBW 06 • 2009
„Mit begrenzten Mitteln kann
kein unbegrenztes Leistungsversprechen finanziert werden“, erklärte der
Ärztetag. Der Leistungsumfang der
Gesetzlichen Krankenversicherung
müsse auf das den Grundsätzen des
Sozialgesetzbuchs V entsprechende
Maß zurückgeführt werden. Außerdem sprachen sich die Delegierten
gegen ein gesondertes Patientenrechtsgesetz aus. Die individuellen
Patientenrechte seien im Behandlungsvertrag ausreichend gesichert.
Die 250 Delegierten warnten ferner vor einer Einschränkung der freien Ausübung des ärztlichen Berufes.
In einem Gesundheitssystem mit zunehmender Rationierung, stetig steigender Zahl von Regulierungsmaßnahmen und wachsender Bürokratisierung könne der Arztberuf als freier Beruf die Therapiefreiheit im
ärztlichen Alltag bewahren und die
Patienten vor staatsmedizinischen
Zwangsentscheidungen schützen.
„Mangelversorgung ist in
Deutschland leider Realität.“
Prof. Dr. J.-D. Hoppe
Weiteres zentrales Thema des
Ärztetags war die medizinische Versorgung von Menschen mit geistiger
oder mehrfach körperlicher Behinderung. Die 250 Delegierten stellten
fest, dass das deutsche Gesundheitswesen strukturell und organisato-
risch nicht auf die Versorgung dieser
Menschen eingerichtet ist. Der Ärztetag forderte deshalb, gesetzliche
Grundlagen für Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger
und mehrfacher Behinderung zu
schaffen. Darüber hinaus sollten
Sektor übergreifende regionale
Netzwerke von ambulanten und stationären Leistungserbringern etabliert sowie die Aus-, Weiter- und
Fortbildung in behinderungsspezifischen Belangen gefördert werden,
um Ärztinnen und Ärzte fachlich auf
ihre Aufgaben vorzubereiten.
Alle Beschlüsse und Referate
des 112. Deutschen Ärztetags sind
im Volltext im Internet zu finden:
■
www.bundesaerztekammer.de
Elektronische
G­ esundheitskarte
W
ie in den vergangenen
Jahren zeigte sich eine
Mehrheit der Delegierten
des Ärztetags nicht davon überzeugt, dass es sich bei der derzeitigen Konzeption der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
um eine zukunftsfähige Lösung
handelt. Zugleich forderten sie
eine sorgfältige und ergebnis­
offene Testung der eGK und der
Telematikinfrastruktur im Rahmen eines 100 000er-Feldtests,
der nicht Bestandteil des OnlineRollouts sein darf. Außerdem forderte der Ärztetag einen zweistufigen Testansatz für das weitere
Vorgehen im eGK-Projekt. Tests
der neuen eGK mit den dazu gehörigen Komponenten (Lesegeräten etc.) sollen im Rahmen von
Kreuztests stattfinden. Bei positiven Ergebnissen sind die Voraussetzungen geschaffen, dass
die Ausgabe von eGK-fähigen
Lesegeräten im Rahmen des
Basis-Rollouts fortgesetzt werden
■
kann, so die Delegierten.
Vermischtes
KBV-Vertreterversammlung und Deutscher Ärztetag kritisch betrachtet
Die Abrissbirne
J
edes Jahr im Mai ist eine Woche
Hoch-Zeit für die ärztliche Selbstverwaltung. Auftaktveranstaltung
ist die Vertreterversammlung (VV) der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), gefolgt vom Deutschen Ärztetag (DÄT). Thematisch verschränkt
beschäftigte sich die KBV-VV diesmal
mit der Veränderung der Versorgungsstrukturen, der Erosion der KBV-Strukturen und ihres Handlungsspielraums
und betonte als unabdingbare Grundlage für eine gute Versorgung die
Freiberuflichkeit des Arztes. Der DÄT
beschäftigte sich schwerpunktmäßig
mit einer Priorisierungsdebatte als
Antwort auf die knappen Mittel im
Gesundheitswesen, der Freiberuflichkeit des Arztes und bekräftigte die
Überantwortung der Sicherstellung
an die KBV im kollektivvertraglichen
System. Also endlich eine einige
Ärzteschaft, die im Gleichklang mit
ihren Botschaften überzeugend nach
außen in die Politik hineinwirkt?
Die Reaktion der Politik auf die
Priorisierungsdebatte des DÄT folgte
prompt. Wie zu erwarten wies Ministerin Ulla Schmidt den Ansatz als indiskutabel zurück, aber es gab auch
keine anderen Politiker der großen
Volksparteien, die den Vorschlag positiv aufgegriffen hätten. Ein Griff ins
Leere, der durch eine ungewöhnlich
scharfe Rede des Hauptgeschäftsführers der Bundesärztekammer, Prof. Dr.
Christoph Fuchs, am Nachmittag nach
der Eröffnung des DÄT, in der er Ulla
Schmidt frontal angriff, nicht besser
geworden sein dürfte. Nachdenklich
stimmen müssen diese Vorgänge, weil
sie einmal mehr die Frage nach der
Politikfähigkeit der verfassten Ärzteschaft aufwerfen. Sie scheint von Jahr
zu Jahr mehr zu schwinden und hilflos wirkenden Proklamationen Platz
zu machen. Wo ist die Gestaltungskraft geblieben? Fairerweise muss
man sagen, dass Körperschaften, die
von ihrer Konstruktion und ihrem
Auftrag her als Wächter und Bewahrer
sozialgesetzlicher Regelungen sowie
der tradierten Interessen ihrer Mitglieder gedacht sind, für die neue
Welt, in der nach gesetzgeberischem
Willen mehr Wettbewerb, Markt und
innovative Lösungen gefordert sind,
nicht wirklich geschaffen sind. Fehleinschätzungen ihrer Hauptprotagonisten in der Kommunikation aber
auch in der Sache verschärfen allerdings die Krise der Körperschaften.
Ich zitiere beispielhaft aus der Rede
des Vorsitzenden der KBV, Dr. Andreas
Köhler, am Vortag des DÄT. Das Ringen zwischen KBV und Hausarzt­
verband über das Sagen in der hausärztlichen Versorgung ist bekannt.
Es geht in der zitierten Passage um
die „gute Versorgung“, ihre Definition,
Voraussetzungen und Behinderungen.
Dr. Köhler sagte:
„So, wie die gesetzliche Grundlage
derzeit ausgestaltet ist, bin ich mir
sicher: Der daraus resultierende un­
koordinierte, in Teilbereichen systemwidrige Wettbewerb fördert weder die
Qualität, noch stärkt er die Wirtschaftlichkeit. Im Gegenteil: Er zerstört die
Grundlagen für eine flächendeckende
Versorgung, hebelt die freie Arztwahl
aus und macht die Versorgung spürbar ungerechter. Er wirkt wie eine
­Abrissbirne, die das Fundament der
ambulanten Versorgung mit jedem
Schlag weiter beschädigt. Die Politik
muss deswegen sehr schnell entscheiden, was sie wirklich will. (…) Abriss
oder Sanierung des Altbaus, das ist
die Entscheidung, die wir jetzt von
der Politik einfordern. Es ist eine Illusion, dass die Abrissbirne des derzeit
herrschenden Wettbewerbs nur die
Sanierung einläutet! Sie ist schon
längst am Fundament angelangt und
beschädigt dieses zunehmend. Wenn
die Entscheidung für Abriss fällt, muss
das klar gesagt werden. Dann müssen
sich die Mieter neue Wohnungen suchen. Wenn die Entscheidung pro Sanierung ausfällt, dann brauchen wir
zügig eine neue Wettbewerbsordnung
mit klaren ordnungspolitischen sinnvollen Regeln. Nur dann wissen die
Mieter, ob sie im sanierten Gebäude
bleiben können und wollen.“
Ärzte sind Individualisten und
müssen als typische Freiberufler die
bestmögliche Form des Praktizierens
in ihrer Praxis als Existenzgrundlage
im Blick haben. Um die Verhältnisse
realistisch einzuschätzen, muss man
sich dann doch fragen– dem Beispiel
Köhlers folgend –, welcher vernünftige und praktisch denkende Mensch
in einem Altbau, und sei er noch so
schön, bei dem die Abrissbirne schon
das Fundament angegriffen hätte,
weiter als Mieter ausharren und auf
eventuelle Unterstützung aus der
Politik warten würde? Jeder, ganz sicher jeder, der irgend könnte, würde
doch dieses einsturzgefährdete Gebäude sofort verlassen zugunsten einer greifbaren, besseren Bleibe oder
auch nur zugunsten der Hoffnung
auf eine bessere Bleibe, denn er
würde sogar eine gewisse Unsicherheit dem sicheren Zusammenbruch
vorziehen. Und genauso läuft es doch,
ob man das nun gut findet oder nicht:
Die Hausärzte drängen in ihre 73bSelektivverträge und entwickeln dabei
eine ungeheure Kreativität und Energien, und alle anderen – behaupte ich
– würden das ganz genauso machen,
wenn sie vergleichbare historische
Chancen und Angebote hätten.
Deshalb wirkt auch das ganze
Fordern und mit Konsequenzen Drohen seitens der KBV nicht wirklich
über­zeugend. Wer lässt sich davon
wirklich beeinflussen oder gar er­
schrecken? Die KBV kämpft mit einem
über viele Jahre kumulierten Vertrauensverlust der Ärzte in die Belastbarkeit ihrer Versprechen (kalkulierbare
Honorare auf der Basis von 5,11 Cent)
und mit dem Vertrauensverlust der
Politik in die Lösungsvorschläge der
KBV. Gerade die von der KBV eingebrachten Vorschläge für die gesetzlichen Grundlagen der letzten Honorarreform, die nun im kompletten
Chaos zu versinken droht, dürfte die
Politik zukünftig kaum enthusiastisch
auf neuerliche Vorschläge aus der
selben Ecke warten lassen.
■
Dr. med. Birgit Clever
Vorsitzende der
­Vertreterversammlung
der KVBW
Dr. med. Birgit Clever
Vorsitzende der Vertreterversammlung
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
ÄBW 06 • 2009
245
Vermischtes
Jubiläum: 25 Jahre Tübinger Ärzteorchester
Ärzte im Dienst der Musik
Dr. Norbert Kirchmann,
Begründer und Leiter
des Tübinger
Ärzteorchesters
V
or genau 25 Jahren wurde das
Tübinger Ärzteorchester von
dem in freier Praxis tätigen
Hechinger Nervenarzt und Psychotherapeuten Dr. med. Norbert
Kirchmann gegründet. Es war ihm
bei der Orchestergründung ein Anliegen, den Kolleginnen und Kollegen ein Forum zum gemeinsamen
Musizieren zu bieten, zugleich aber
auch zur Imageverbesserung der
Ärzteschaft beizutragen.
Es bildete sich bald eine volle
sinfonische Besetzung, wobei Professoren, Assistenten, niedergelassene
Ärzte, Studenten, medizinisches
Personal und Angehörige ange­
sprochen wurden, von denen noch
heute viele der ersten Stunde dabei
sind. Grundsätzlich werden von den
pro Jahr zwei bis drei Programmen
je drei bis vier Konzerte in ganz
Baden-Württemberg bestritten. Regelmäßig finden Auslandsreisen
statt. Das Orchester ist seit seinen
Anfängen bekannt für seine wohltuend kollegiale und freundschaftliche
Atmosphäre. Man genießt fernab
von professionellen Profilierungszwängen das gesellige und musikalische Miteinander, wobei Entspanntheit und Humor künstlerischen
Ehrgeiz nicht ausschließen müssen.
Von Anfang an entwickelte
Kirchmann ein sehr spezielles Programmkonzept, in dem er sich neben den klassischen Repertoirestücken der sinfonischen Literatur auf
musikalische Raritäten, besonders
aus der Epoche der Romantik, konzentrierte. Fast jedes zweite Konzert
brachte für Tübingen und oft auch
die weitere Region eine Erstaufführung, wobei durch Kooperation mit
bekannten Chören auch große Oratorien zur Aufführung kamen. Ein
Höhepunkt war die Aufführung des
Requiems von Hector Berlioz mit
250 Mitwirkenden. Ein Akzent lag
auch auf Schauspielmusiken mit
Sprechern, Gesangssolisten und
Chor (Peer-Gynt von Ibsen/Grieg,
„Zauberharfe“ von Schubert usw.).
Mehrere CDs, sogar mit Weltpremieren, wurden eingespielt. Besonders erfolgreich war eine CD mit
dem zweiten Klavierkonzert von
Rachmaninow mit dem bekannten
mittlerweile verstorbenen Pianisten
Robert-Alexander Bohnke. Das Orchester war öfter im SWR zu hören.
Vor Jahren war ihm eine ganze Sendung mit dem sinnigen Titel „Weißer
Kittel – schwarzer Frack“ gewidmet,
als man das Schumann-Oratorium
„Das Paradies und die Peri“ gemeinsam mit der Christophorus-Kantorei
Altensteig aufführte.
Mit seinen speziellen Programmen konnte sich das Tübinger
Ärzteorchester im lokalen Kultur­
leben eine feste und prägnante
Position erringen. Im Jubiläumsjahr
haben sich Kirchmann und seine
Mitstreiter wieder etwas Besonderes
vorgenommen, wozu die Kollegenschaft herzlich eingeladen sei
■
(siehe Kasten)! Deutsche Erstaufführung des Tübinger Ärzteorchesters
Jules Massenet (1842–1912 ):
Die Heilige Jungfrau – La Vierge
Ein Marienoratorium in vier Szenen: Verkündigung –
Die Hochzeit zu Kana – Karfreitag – Aufnahme in den Himmel
Mit sechs Solisten, Chor, Kinderchor und großem Orchester
21. Juni 2009 um 20.00 Uhr: Stiftskirche Tübingen;
Vorverkauf: (0 70 71) 9 13 60
4. Juli 2009 um 19.00 Uhr: Stiftskirche Hechingen;
Vorverkauf (0 74 71) 9 40 11 und -9 40 14
5. Juli 2009 um 19.00 Uhr: Münster-Zwiefalten;
Vorverkauf (0 73 73) 6 00
246
ÄBW 06 • 2009
Entspanntheit und Humor müssen beim Tübinger Ärzteorchester
künstlerischen Ehrgeiz nicht ausschließen.
Vermischtes
Internationaler Kongress für Musikphysiologie und Musikermedizin tagte in Freiburg
„Musiker gehen erst dann zum Arzt,
wenn es wehtut“
D
ie Gesellschaft für Musikphysiologie und Musikermedizin
richtete im März einen internationalen Kongress in Freiburg aus.
Von zahlreichen Ansätzen zur Analyse und praktischen Bewältigung von
Lampenfieber und Aufführungsängsten über Schmerzen und Störungen im Bewegungsapparat bis
hin zur Arbeitsmedizin reichten die
oft kontrovers diskutierten Themen.
Die wissenschaftlichen Leiter des
Freiburger Instituts für Musikermedizin an der dortigen Musikhochschule, Prof. Dr. med. Claudia Spahn und
Prof. Dr. med. Bernhard Richter, hatten den 300 angereisten Fach- und
Allgemeinärzten, Psycho- wie Musiktherapeuten ein thematisch breites
Tagungsprogramm zusammengestellt. Schon im Grußwort des
Freiburger Hochschulrektors Prof.
Rüdiger Nolte war eine der größten
Herausforderungen der Musikermedizin benannt: „Musiker gehen eben
erst dann zum Arzt, wenn es
wehtut“ – was präventive, schützende Maßnahmen schwierig und
eine umfassende Vorsorge beinahe
unmöglich macht. Zwei Drittel aller
Orchestermusiker leiden heute an
körperlichen oder psychischen Einschränkungen; schon bei der Aufnahmeprüfung an der Musikhochschule gibt ein Viertel der Kandidaten an, ihr Spiel sei durch Schmerzen beeinträchtigt. Und trotzdem:
„Es gibt keine Berufsgruppe, in der
medizinische Probleme so verheim­
licht werden wie bei Musikern“,
so Prof. Dr. med. Egbert Seidel von
der Musikhochschule Weimar.
Freiburger Gehörschutzstudie:
niederschmetternde Ergebnisse
Aber auch die Arbeitsmedizin
habe „in Bezug auf Musiker in den
letzten Jahren große Fehler gemacht“, gab Dr. med. Martin Fendel
Gesundheitspolitische Agenda
D
ie aktuelle wirtschaftliche Entwicklung bereitet vielen Bürgern Angst um ihre Zukunft.
Hinzu kommen Meldungen, die
Zweifel an der Stabilität und der Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung schüren. Vor diesem Hintergrund stellte jetzt Prof. Fritz Beske
(Direktor des Instituts für Gesundheits-System-Forschung in Kiel) eine
Gesundheitspolitische Agenda 2009
vor, die detaillierte Vorschläge zur
Weiterentwicklung des Gesundheitssystems enthält. Prof. Beske betonte,
dass die durch die Bevölkerungsentwicklung und die Kosten des medizinischen Fortschritts entstehenden
Probleme nicht durch Einzelmaß-
nahmen zu lösen sind. Erforderlich
sei ein durchgängiges Konzept, damit Deutschland wieder ein verlässliches, solidarisches und gerechtes
Gesundheitswesen zurückerhält. Das
Handlungskonzept plädiert daher
für die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens auf der
Basis eines Kollektivvertragssystems,
dessen Arbeitsfähigkeit von einer
starken Selbstverwaltung gewährleistet wird. Zentrale Forderung ist
ferner die verbindliche Festlegung
von Gesundheitszielen wie die Zusicherung für Patienten, auch im Alter
eine bedarfsgerechte Versorgung zu
erhalten und die Teilhabe am medi■
zinischen Fortschritt für alle.
Das Tagungs­
programm und
weiterführende
Literatur sind unter
www.dgfmm.org
abrufbar.
in seinem Vortrag zu bedenken.
Häufig würden Orchester von städtischen Betriebsärzten nebenbei betreut, ohne dass diese auf die berufsspezifischen Eigenheiten ihrer
Patienten Rücksicht nähmen. Vielleicht auch deswegen gebe es noch
immer große Informationsdefizite im
Orchester und viele Vorbehalte gegenüber Kontrollen und arbeitsmedizinischen Auflagen. Als „niederschmetternd“ bezeichnete etwa Dr.
Mark Zander vom Freiburger Institut
für Musikermedizin die Werte einer
Erhebung über Gehörschutz mit 429
Orchestermusikern. Nur ein Bruchteil
der Musiker nutze überhaupt einen
Gehörschutz, so Zander. Neben der
von Musikern oft geäußerten Kritik,
der Klang des eigenen Instruments
sei schlecht umgesetzt, trügen auch
Akzeptanzprobleme zu diesen verschwindend geringen Zahlen bei. ■
Martin Morgenstern
Sommerkonzert des Heidelberger Ärzteorchesters
Die Ärzteschaft Heidelberg lädt ein zu ihrem
Sommerkonzert 2009
Programm:
Carl Maria von Weber (1786–1826): „Oberon“-Ouvertüre
Ludwig van Beethoven (1770–1827): Konzert Nr. 4
für Klavier und Orchester, G-Dur, Op. 58
Allegro moderato (Kadenz: Wilhelm Lutz-Rijeka 2008) –
Andante con moto – Rondo vivace
Klavier: Wiltrud Steinhausen
Camille Saint-Saëns (1835–1921): Symphonie Nr. 3
„Orgelsymphonie“ c-moll op. 78
Adagio, Allegro moderato, poco Adagio – Allegro moderato,
Presto, Allegro moderato, Presto, Allegro moderato, Allegro
Orgel: Uwe Lohrmann
Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Steinhausen
Termin: 10. Juli 2009, 20 Uhr
Ort: Peterskirche, Plöck
Eintritt: frei
ÄBW 06 • 2009
247
Vermischtes
§
Änderung
des Bestattungsgesetzes
D
ie vom Landtag beschlossene
Änderung des Bestattungsgesetzes, die zum 28. März 2009
in Kraft getreten ist, brachte einige
Änderungen für die Ärzteschaft,
die im Folgenden näher ausgeführt
werden.
Leichenschau (§ 20)
In § 20 wurde ein neuer Absatz 3
eingefügt, der normiert, dass dann,
wenn der Tod möglicherweise in ursächlichem Zusammenhang mit einer
medizinischen Maßnahme eingetreten ist, die Leichenschau durch einen
an der Behandlung nicht beteiligten
Arzt durchzuführen ist. Der „Behandler“ muss sich in den Fällen, in denen
sich Anhaltspunkte ergeben, dass der
Tod in ursächlichem Zusammenhang
mit einer Narkose, mit operativen
oder anderen therapeutischen oder
sonstigen medizinischen Maßnahmen eingetreten ist, auf die Feststellung des Todes beschränken. Die darüber hinausgehende Leichenschau ist
von einem an der Behandlung nicht
beteiligten Arzt durchzuführen.
Anzeige
kleiden der Leiche“ veranlasste den
Gesetzgeber, in § 22 eine klarstellende Formulierung aufzunehmen.
Grundsätzlich ist die Leichenschau
an der entkleideten Leiche an dem
Ort vorzunehmen, an dem der Tod
eingetreten oder an dem die Leiche
aufgefunden wurde. Sofern eine
Entkleidung der Leiche im Freien
durchgeführt werden müsste, kann
davon Abstand genommen werden.
Eine Entkleidung der Leiche hat zu
unterbleiben, wenn sich bereits ohne Untersuchung der entkleideten
Leiche der Verdacht auf Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen
Tod ergibt.
Bestattungspflicht (§ 30)
Aus der Neuformulierung des
§ 30, der die Bestattungspflicht
regelt, ergibt sich jetzt, dass auch
alle totgeborenen Kinder und in der
Geburt verstorbene Leibesfrüchte
mit einem Gewicht von mindestens
500 Gramm der Bestattungspflicht
unterliegen. In § 30 Abs. 2 Bestattungsgesetz werden Fehlgeburten
wie folgt definiert: „Fehlgeburten
Vornahme der Leichenschau (§ 22) sind totgeborene Kinder und während der Geburt verstorbene LeibesDas immer wieder zu Auseinanfrüchte mit einem Gewicht unter
dersetzungen zwischen Polizei und
500 Gramm.“ Jede aus einem
Ärzteschaft führende Thema „EntSchwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht (Ungeborenes)
gilt als Fehlgeburt. Aus der
Prof. Dr. Niels Korte**
Neuformulierung des GesetMarian Lamprecht*
zestextes ergibt sich, dass
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248
ÄBW 06 • 2009
Ulrike Hespeler
Juristische Geschäftsführerin
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Errata
zum Beitrag „Notfallund Bereitschaftsdienst“
in Ausgabe 4/2009,
Seite 148
Einteilung in zwei KV-Bezirken
Der Leitsatz bezieht sich auf
die Entscheidung des SG Dortmund vom 17. 01. 2003 mit dem
Aktenzeichen S 26 KA 44/02.
Heranziehung
von Privatärzten
Die Entscheidung des VG
Sigmaringen vom 17. 10. 1996
wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am
03. 11. 1998 aufgehoben
(Aktenzeichen 9 S 3399/96);
der Leitsatz dieser Entscheidung
lautet:
1. Alle niedergelassenen Ärzte
sind, auch wenn sie der Kassenärztlichen Vereinigung nicht
angehören, in Baden-Württemberg zur Teilnahme am organisierten ärztlichen Notfalldienst
verpflichtet und können im
Rahmen dieses Dienstes zur
Behandlung von Mitgliedern
der gesetzlichen Krankenkassen
herangezogen werden.
2. Die Möglichkeit der Befreiung
vom organisierten ärztlichen
Notfalldienst ist abschließend in
§ 24 Abs. 1 der Berufsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg geregelt.
3. Beantragt eine der KV nicht
angehörende Ärztin, die erstmals im Alter von 55 Jahren
eine fachlich, personell, zeitlich
und räumlich nur ganz eingeschränkte ärztliche Tätigkeit
aufgenommen hat, die Befreiung von der Teilnahme am
ärztlichen Notfalldienst, so
kann das Befreiungsermessen
auf Null reduziert sein, wenn
die Sicherstellung des ärztlichen
Notfalldienstes durch die Befreiung nicht gefährdet wird.
■
Vermischtes
Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten unzulässig
Zusammenarbeit von
Leistungserbringern und Vertragsärzten
S
eit dem 1. April 2009 gilt gesetzlich eine Neufassung des
§ 128 Sozialgesetzbuch V. Danach ist die Abgabe von Hilfsmitteln
an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich um
Hilfsmittel handelt, die zur Versorgung in Notfällen benötigt werden.
Eine entsprechende Ausnahmeregelung gilt für die Abgabe von Hilfsmitteln in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.
Ausdrücklich stellt das Gesetz
fest: Leistungserbringer dürfen Vertragsärzte nicht gegen Entgelt oder
Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung
der Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen oder solche Zuwendung im
Zusammenhang mit der Verordnung
von Hilfsmitteln gewähren.
Unzulässig ist ferner die Zahlung
einer Vergütung für zusätzliche pri-
vatärztliche Leistungen, die im
Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln von Vertragsärzten erbracht
werden, durch Leistungserbringer.
Ergänzend hat der Gesetzgeber angeordnet: Die Kranken­
kassen stellen vertraglich sicher,
dass Verstöße gegen die oben
genannten Verbote „angemessen
geahndet werden“. Ferner gilt:
Für den Fall schwerwiegender und
wiederholter Verstöße ist vorzu­
sehen, dass Leistungserbringer
für die Dauer von bis zu zwei
Jahren von der Versorgung der
Versicherten ausgeschlossen
werden können.
Sofern Vertragsärzte auf der
Grundlage vertraglicher Verein­
barungen mit Krankenkassen über
die ihnen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung obliegenden
Aufgaben hinaus an der Durch­
führung der Versorgung mit Hilfs-
mitteln mitwirken, sind die
zusätzlichen Leistungen unmittelbar von den Krankenkassen zu
vergüten.
Der Gesetzgeber wünscht
eine Information durch die Krankenkassen über eine Mitwirkung der
Vertragsärzte, wie im vorherigen
Absatz beschrieben, der Ärzte­
kammer bei der die Vertragsärzte
jeweils Mitglied sind.
Die Informationspflicht
der Krankenkassen gilt entsprechend, wenn Krankenkassen
Auffälligkeiten bei der Ausführung
von Verordnungen von Vertrags­
ärzten bekannt werden, die auf
eine mögliche Zuweisung von
Versicherten an bestimmte Leistungserbringer oder eine sonstige
Form unzulässiger Zusammen■
arbeit „hindeuten“.
RA und Notar Wolf Martin Nentwig
Meine Meinung
zum Beitrag „Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg“ in ÄBW 5/2009, Seite 195.
W
er bin ich? – Niedergelassener Arzt für HNO-Heilkunde mitten in Deutschland. Dafür habe ich ein langes Studium und
danach noch oft unzählige nicht bezahlte Überstunden in
der Assistenzzeit erbracht. Dann auch finanzielle Vorleistung (Praxisschulden) für die Versicherten, für ein staatliches Gesundheitswesen.
Ich habe Arbeitsplätze geschaffen – Frauenarbeitsplätze. Mehr als
60 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Meine Frau, meine Kinder, oft
habe ich zu wenig Zeit für sie, obwohl sie der Kern meines Lebens­
inhaltes sind. Schon der Großvater Mitglied in der SPD, in der
Weimarer Zeit. „O je, jetzt wird er politisch.“ – Ein Arzt kann nie ganz
unpolitisch sein; für Gesundheit tätig zu sein bedarf auch eines
gesellschaftlichen Einbringens. Und vor allem in Deutschland 2009.
Eine gespaltene und sterbende SPD führt in Person von Herrn
Prof. K. Lauterbach („faulstes Mitglied im Bundestag“, Quelle:
www.facharzt.de, Dr. F. Spieth, gesundheitspolitischer Sprecher,
Die Linke) und Frau Bundesgesundheitsministerin U. Schmidt
eine Rufmordkampagne gegen Ärzte: „geldgierig, Pfuscher.“
Als Arzt bin ich „Führungskraft“ und Selbstständiger (damit kommen
machtverliebte Politiker nicht klar): Kranken und teilweise hilflosen
Patienten möchte und muss ich jeden Tag helfen. Um den Preis der
persönlichen und jetzt auch wirtschaftlichen Selbstaufgabe? – Nein!
Wo ist die politische Kraft zu finden, die sagt: „Jede Leistung hat
ihren Preis. Begrenztes Geld kann nicht grenzenlose kostenlose Zugabe
bedeuten! Wir honorieren persönliche, die der Mitarbeiterinnen und
der Ehefrau/des Ehemannes, und tägliche freiwillige Mehrarbeit, oft
unbezahlt!? Eine solche Berufsgruppe hat es nicht verdient, so mit
Füßen getreten zu werden und am Boden noch bespuckt zu werden!“
Demütigungen, Verzweiflung, Wut, Enttäuschung. Und doch stolz
auf Deutschland 1989, das ohne politische und militärische Gewalt,
ohne einen Schuss zur Wiedervereinigung gefunden hat. Danke für
diesen Mut der an diesem Tag Dienst habenden DDR-Grenzbeamten.
Für meine Patienten, meine Familie, meine Kollegen/innen und für mich
Dr. med. Thomas Kunick, Möckmühl
ÄBW 06 • 2009
249
Vermischtes
Neue Bücher
Hypertriglyceridämie
W. O. Richter, 107 Seiten, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft,
ISBN 978-3804724518, 14,80 Euro
Bei nahezu zwei Dritteln aller Männer im mittleren Lebensalter ist eine
Hypertriglyceridämie diagnostizierbar, aber nicht in allen Fällen geht
diese mit einem erhöhten KHK-Risiko einher. Das kardiovaskuläre Risiko
scheint von der Zusammensetzung
der triglyceridreichen Lipoproteine
abzuhängen. Der klinische Leitfaden
beschreibt Wege für Diagnostik,
Differenzierung und Therapie der
Hypertriglyceridämie in der täglichen Praxis.
Mit Herz und Stethoskop
S. Geßler, 272 Seiten, Eigenverlag,
ISBN 978-3000247194, 12,50 Euro
„Alles ist zum Lachen“ stellt Dr.
Siegbert Geßler aus Tettnang seinem
Buch voran. Es enthält Erinnerungen
eines Landarztes. Hinter jeder Erzählung spürt man die Menschlichkeit
und Bescheidenheit des Autors. Auch
wenn er mit Leib und Seele Hausarzt
war, so konnte er vielen belastenden
Momenten seines Berufes doch
immer auch heitere Seiten abge­
winnen. Genau diese Erlebnisse
teilt er großzügig mit dem Leser.
Alter, Gesundheit und Krankheit
A. Kuhlmey, D. Schaeffer,
436 Seiten, Hans Huber Verlag,
ISBN 978-3456845739, 49,95 Euro
Mit steigender Lebenserwartung
erhöht sich die Wahrscheinlichkeit
von Funktionseinbußen, Gesundheitsstörungen und chronischen
Krankheiten. Dies stellt die Versorgung vor neue Herausforderungen
250
ÄBW 06 • 2009
und die Gesellschaft des langen
Lebens vor die Frage, wie Gesundheit im Alter erhalten werden kann.
Das Buch gibt einen Überblick
theoretischer Grundlagen, diskutiert
empirische Befunde und bewertet
den Umgang mit Krankheit und
Gesundheit im Alter.
Kontrazeption mit OC
in 111 Problemsituationen
T. Römer, G. Göretzlehner, 159 Seiten.
De Gruyter, ISBN 978-3-11-020644-9,
24,95 Euro
Das Buch behandelt in kurzer und
prägnanter Form 111 Problemsituationen der oralen hormonalen Kontrazeption (OC) bei der Frau (beispielsweise Verdacht auf Thrombophilie, Zustand nach Nierentransplantation, Bulimie). Die spezifischen
Diagnosen bzw. Problemlagen und
die Möglichkeiten der Kontrazeption
lassen sich lexikalisch gegliedert
nachschlagen. Das Wichtigste wird
in hervorgehobenen Merksätzen
zusammengefasst.
Kindesmisshandlung
und Vernachlässigung
G. Jacobi, 528 Seiten, Huber,
ISBN 978-3456845432, 79,95 Euro
Nach einer kurzen historischen
Einleitung werden die Probleme
physischer Misshandlungen und
schwerer Vernachlässigung von
einem Kinder- und Jugendarzt,
einem Kinderchirurgen, einer Kinderradiologin, Kinder- und Jugendpsychiatern, aus rechtsmedizinischer
und juristischer Sicht dargestellt.
Besondere Kapitel widmen sich
unter anderem dem Schütteltrauma,
den Hirnverletzungen, abdominellen
Traumen sowie der chronischen
Misshandlung.
Checkliste
Tauchtauglichkeit
Untersuchungsstandards und
Empfehlungen der Gesellschaft
für Tauch- und Überdruckmedizin und der Österreichischen
Gesellschaft für Tauch- und
Hyperbarmedizin
K. Tetzlaff, Ch. Klingmann, C.-M. Muth,
T. Piepho und W. Welslau (Heraus­geber),
1. Auflage 2009, 384 Seiten,
Gentner Verlag Stuttgart,
ISBN 978-3-87247-681-4, 30,00 Euro
Die Prüfung der Tauchtauglichkeit,
die in Deutschland für Sporttaucher
von jedem Arzt durchgeführt werden
kann, ist mit einer hohen Verantwortung für den Untersucher und den
Untersuchten verbunden. Das Tauchen erfordert spezifische Leistungen,
die von dem Probanden sicher erbracht werden können müssen. Eine
Analyse tödlicher Tauchunfälle zeigt
in bis zu 50 Prozent der Fälle vorbestehende medizinische Risikofaktoren
als Hauptursache für den Unfall.
In über dreijähriger Arbeit haben
die Autoren die entscheidenden Fakten zusammengetragen, die bei Kindern und Jugendlichen und im höheren Alter zu berücksichtigen sind.
Darüber hinaus sind für nahezu jedes
Fachgebiet die wichtigsten Erkrankungen und die für das Tauchen relevanten Aspekte zusammengetragen.
Im ersten, allgemeinen Teil werden
neben der Beschreibung physiologischer und pathophysiologischer Vorgänge beim Apnoetauchen und dem
Tauchunfall die Besonderheiten der verschiedenen Altersstufen dargestellt. Teil
zwei erläutert die nach Fachgebieten
gegliederten häufigsten Erkrankungen
und deren Auswirkung auf die Tauchtauglichkeit. Teil drei rundet als Anhang
das Buch mit Untersuchungsformularen
und Checklisten für spezifische Fragestellungen und Situationen ab.
Die „Checkliste Tauchtauglichkeit“
ist ein praktischer, übersichtlicher
Helfer für den Arzt und gibt ihm
eine rechtliche Sicherheit in der
Beurteilung der Tauchtauglichkeit. ■
M. Felsenstein, Stuttgart
Vermischtes
Baden-Württembergische Ärzte im Einsatz
Hilfe zur Selbsthilfe
S
o lautet das Motto des 2003 in
Neuweiler, Kreis Calw gegründeten Vereins „Helfende Hände“.
Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hans Joachim Fuchtel erfolgte 2003 eine auf kulturellen Austausch und Hilfe ausgerichtete Reise
nach Mauretanien, eines der ärmsten
Länder der Welt, ein Land dreifach so
groß wie Deutschland, aber mit nur
3 Millionen Einwohnern, gelegen im
nordwestlichen Afrika am Atlantik.
Teilnehmer waren nicht nur
Ärzte, sondern auch unter anderem
Experten für die Wasserversorgung
und Abfallwirtschaft. Das Ärzteteam
bestehend aus einem Allgemeinarzt,
Kinderarzt, Gynäkologen, HNO- Arzt,
Zahnarzt und einem Augenoptiker
reiste nach Ayon, der drittgrößten
Stadt des Landes, etwa 800 km östlich der Hauptstadt Nouakchott, um
dort die medizinische Versorgung zu
unterstützen. Wir wurden dort mit
offenen Armen und dankbar empfangen. Auch die weiblichen Patienten zeigten keinerlei Hemmungen. Deutschland genießt in der
ehemaligen französischen Kolonie
traditionell ein hohes Ansehen. Die
Verständigung erfolgte mittels einheimischen Dolmetschern, die früher in Deutschland studiert hatten.
Auf Grund den überaus positiven
Erfahrungen und der Erkenntnis
großer Hilfsbedürftigkeit wurden
nach Gründung des Vereins die weiteren Reisen über jeweils zwei Wochen zu Krankenstationen und Nomadensiedlungen im Südosten des
Landes Richtung Mali und Senegal
durchgeführt, dorthin wo sonst keine
Ärzte hinkommen. Hilfreich war hier
auch die Anschaffung eines Krankenkraftwagens mit eigener Stromversorgung durch ein Solardach. Geleitet
wurden die Hilfsreisen unter anderem durch die HNO-Ärztin Frau Dr.
Evelyn Herz, Rastatt und dem Kinderarzt Dr. Rüdiger Mund, Mannheim.
Im weiteren Verlauf wurden auch
die Kontakte zu den großen Krankenhäusern in der Hauptstadt gepflegt,
vor allem dem Cheikh Zayes Kran-
kenhaus. Hilfreich war hierbei die
Spende eines Mammografiegerätes
durch den Berufsverbandvorsitzenden der baden-württembergischen
Gynäkologen, Herrn Dr. Steiner. In
der Folge hat der Verfasser neben der
Betreuung des Mammografieprojekts
vorwiegend Brust-, Descensus- und
Inkontinenzoperationen durchgeführt. Operationen, die bis dahin wegen der großen Materialkosten nicht
möglich waren. Durch die Hospitation zweier chirurgischer Chefärzte im
Krankenhaus Nagold im Darmzentrum bei Prof. Benz wurde die vertrauensvolle Zusammenarbeit vertieft.
Beim Gegenbesuch von Prof. Benz
wurden die Kollegen in Nouakchott
in moderne Operationsverfahren eingewiesen. Der frühere Oberarzt der
Kinderklinik Böblingen, Dr. Wolf-Dieter Ekert, hat die Kollegen bei den Visiten und beim Aufbau einer modernen Kinderintensivabteilung mit Rat
und Tat, aber auch mit gebrauchsfähigen Geräten unterstützt. Der leitende OP-Koordinator des Krankenhaus
Nagold leistete große Hilfe bei der
Hygieneberatung und der Geräteaufbereitung. Die Berufsverbandsvorsitzende der MRTA Baden-Württemberg, Frau Gabriele Jäger, leitete
nicht nur die dortigen Kollegen bei
der Mammografietechnik an, sondern
legte auch großen Wert auf den bis
dahin unbekannten Strahlenschutz,
vor allem bei Kindern.
Aufbauend auf diesen Maßnahmen wurde vor einem Jahr die offizielle Partnerschaft zwischen dem
Klinikverbund Südwest und dem
Cheikh Zayed Krankenhaus vollzogen. Geplant ist, dass zum Beispiel
Kranken- und Hygieneschwestern jeweils vier Wochen nach Deutschland
kommen, um eine Nachhaltigkeit zu
erzeugen und andererseits deutsche
Studenten in Afrika Erfahrungen
sammeln, nicht nur im Bereich Infektionskrankheiten. Die Lebenserwartung beträgt nur wenig mehr als
fünfzig Jahre. Die Kindersterblichkeit
liegt bei über 5 Prozent und die
Müttersterblichkeit bei zirka 1 Pro-
zent. Endometriose und Myome sind
bis zu neunfach häufiger. Unerfüllter
Kinderwunsch ist ein großes Thema.
Vor einem Jahr wurde durch die
Zimmereifirma Schleeh, Baiersbronn,
ehrenamtlich in erstaunlich kurzer
Zeit eine Krankenstation in einem
Elendsviertel der Hauptstadt gebaut,
wo jetzt einheimische Ärzte mit unseren Ärzteteams vertrauensvoll
zum Segen der Bewohner arbeiten.
Je nach Fachrichtung und
Schwerpunkten können sich deutsche Ärzte in den Krankenhäusern,
in der Krankenstation, im Landesinneren in Sozialstationen oder unter
freiem Himmel bei den Nomaden
nützlich machen.
Die Betreuung und Unterstützung der Teams erfolgt in bewährter
Weise durch die Gesellschaft für
technische Zusammenarbeit und die
Deutsche Botschaft.
Wer Interesse hat bei Aufenthalten über zirka zwei Wochen mitzuarbeiten, oder Geräte, wie Ultraschall,
CTG, Mikroskope und anderes entbehren kann, ist herzlich willkommen und kann sich beim Verfasser
weitere Informationen besorgen. ■
Dr. med. Wolfgang Henne
Belegarzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
am Kreiskrankenhaus Nagold
Turmstraße 19
72202 Nagold
stellvertretender Vorsitzender
des Vereins „Helfende Hände“
ÄBW 06 • 2009
Dr. med.
Wolfgang Henne
Dr. Mund mit seinen
Patienten vor
der Krankenstation
251
Vermischtes
Psychische Gefährdung von Medizinern –
Empirische Ergebnisse und Implikationen –
Dipl.-Psych. A. Vetter
PD Dr. biol. hom.
H. B. Jurkat
252
V
ieles deutet darauf hin, dass
der einstige Traumberuf des
Arztes dieses Idealbild oftmals
nicht mehr erfüllt (Shafy, 2008). Verschiedene Studien und Umfragen
haben bei einem größeren Teil der
Ärzte eher mittelmäßige bis schlechte Werte bezüglich ihrer Arbeitsund Lebenszufriedenheit ermittelt
(vgl. Stüve, 2007; Murray, Montgomery & Chang, 2001; Magee & Hojat,
2001). Zudem sind die Durchschnittseinkommen deutscher Krankenhausärzte im Vergleich zu anderen – sozioökonomisch ähnlich
strukturierten – Ländern wesentlich
niedriger (Ludwig, 2006). Jedes Jahr
verlassen gut ausgebildete Ärzte
Deutschland, um zum Beispiel in
­anderen europäischen Ländern sowie in Kanada und den USA höhere
Gehälter, geringere Arbeitsbelastung, weniger Bürokratie und weniger hierarchische Strukturen zu
­finden (Jurkat, 2008; Jurkat, Raskin
& Cramer, 2006; Ludwig, 2006).
­Arbeitszeiten von durchschnittlich
55 Stunden/Woche lassen weder
Raum für ausreichende Entspannung noch für ein abwechslungs-
ÄBW 06 • 2009
reiches Freizeitleben oder zur Pflege
sozialer Kontakte (Jurkat & Reimer,
2001). Ein Großteil der befragten
Mediziner fühlt sich aufgrund ihres
Lebensstils in der eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit
beeinträchtigt (Jurkat, Vollmert &
Reimer, 2003; Jurkat & Reimer,
2001). In den letzten Jahren hat man
sich daher zunehmend mit Problemen von beeinträchtigten Kollegen
in den Helferberufen befasst. Infolge
ihrer beruflichen Belastungen sind
diese oftmals in erhöhtem Maße
zum Beispiel krankheits-, sucht- und
selbstmordgefährdet (Fengler, 2002;
Fengler, 2001).
Gefahr des Substanz­
missbrauches
Substanzmissbrauch wird in
allen Berufsgruppen vorliegen, aber
die erhöhte Suchtgefahr in den Helferberufen ist bekannt – besonders
auf die Gefahr durch Alkohol wird
immer wieder hingewiesen (Reimer,
Jurkat, Mäulen & Stetter, 2001). Gemäß Mundle, Jurkat, Reimer, Beelmann, Kaufmann & Cimander (2007)
weisen internationale Studien darauf
hin, dass etwa 10 bis 15 Prozent
der Mediziner in ihrem Leben eine
substanzbezogene oder depressive
Störung entwickeln.
Die Symptomatologie von
alkoholabhängigen Akademikern
unterscheidet sich von derjenigen,
die man von Alkoholikern normalerweise erwartet. Das Muster ist
versteckter, denn außer in späten
Stufen wird Alkoholismus bei
akademischen Berufsgruppen nur
selten durch sichtbare Abweichungen von den akzeptierten
Arbeitsnormen bemerkt. Zudem
versuchen Berufshelfer oft ihr Alkoholproblem durch Selbstbehandlung
in den Griff zu bekommen (Thoreson & Skorina, 1986). Bevor ein
Mediziner wegen psychischer Probleme oder Substanzmissbrauch
Hilfe sucht, muss zunächst oft erst
einmal das eigene Schamgefühl
bzw. auch die Angst vor Stigmatisierung oder dem Verlust der beruflichen Existenz überwunden werden
(Mundle, Jurkat, Reimer, Beelmann,
Kaufmann & Cimander, 2007). Doch
Mediziner sind nicht immun gegenüber psychischen Problemen wie
zum Beispiel Substanzabhängigkeit.
Die beruflichen Belastungen von
Ärzten können Substanzmissbrauch
sogar begünstigen (Quantz, Beelmann, Stracke, Schwoon, Quellmann
& van den Bussche, 2008).
Aufschlussreiche Studienergebnisse zur Problematik der Substanzabhängigkeit bei Medizinern be­
richten Mundle, Jurkat, Reimer,
Beelmann, Kaufmann & Cimander
(2007). In dieser Studie wurden die
Lebensqualität und das Gesundheitsverhalten von substanzabhängigen Ärztinnen und Ärzten im Vergleich zu nicht substanzabhängigen
Medizinern detailliert untersucht.
Anhand einer repräsentativen
Stichprobe berufstätiger Ärztinnen
und Ärzte sämtlicher Positionen
sowie Fachgebiete in Deutschland
(N= 468) wurden Auswirkungen der
ärztlichen Berufstätigkeit auf die
Lebensqualität dieser Berufsgruppe
mit einem eigens entwickelten,
umfangreichen Fragebogen zur
Lebensqualität von Ärztinnen und
Ärzten (Reimer & Jurkat, 2003)
untersucht. Zudem wurde eine Vergleichsuntersuchung mit einer repräsentativen Stichprobe substanzabhängiger Ärztinnen und Ärzten
(N= 107) in Deutschland mit demselben Untersuchungsinstrument
durchgeführt, mit dem Ziel Präven­
tionskonzepte abzuleiten. Bei einer
sehr ähnlichen durchschnittlichen
Arbeitszeit von 55,3 bzw. 54,3 Stunden pro Woche fühlten sich beide
Ärzte-Stichproben stark belastet.
Allerdings bestand bezüglich des
subjektiven Gefühls der Überlastung
durch den Arbeitsanfall ein
Vermischtes
hochsignifikanter Unterschied zu
Ungunsten der substanzabhängigen
Mediziner. Alles in allem trennen die
Variablen zum Privatleben (Lebenszufriedenheit/-unzufriedenheit und
Gesundheit) deutlich schärfer zwischen beiden Stichproben als Variablen zum Berufsleben (Arbeitszufriedenheit/-unzufriedenheit und
Berufsleben). Auch der Unterschied
bei der allgemeinen Lebenszufriedenheit, die eng mit dem Privat­
leben verbunden ist, fällt hochsignifikant aus. Somit scheint einem
­ausgeglichenen Privatleben – als
Erholungsausgleich zum Berufsalltag
– große Bedeutung hinsichtlich
der Suchtprävention bei Medizinern
zuzukommen.
Suizidproblematik
Bei vielen Studien, die auf psychische Gesundheitsprobleme von
Ärzten hinweisen, sind auch erhöhte
Suizidraten ein Thema. Heim (1991)
berichtete so zum Beispiel von Substanzmissbrauch und Depression im
Zusammenhang mit erhöhten
Selbstmordraten bei Ärzten. Laut einer Studie von Lindeman, Läärä,
Hakko & Lönnqvist (1996) waren die
Suizidraten für Mediziner in 14 internationalen empirischen Studien
zwischen 1,3 und 3,4-mal höher
als in der Allgemeinbevölkerung.
Die Suizidraten für Medizinerinnen
waren im Vergleich zur weiblichen
Allgemeinbevölkerung sogar 2,5 bis
5,7-fach höher. In einer Übersichts­
arbeit US-amerikanischer Studien
lagen die Suizidraten für Mediziner
1 bis 3,1-fach (10 Studien), für Medizinerinnen 1,1 bis 3,6-fach (4 Studien) höher als in der Allgemeinbe­
völkerung (vgl. Reimer, Trinkaus &
Jurkat, 2005).
Als Hypothesen für die erhöhten
Suizidraten von Ärzten werden in
der Literatur unter anderem berufsbedingte Überanstrengung mit
chronisch erhöhtem Stresslevel und
die Burnout-Symptomatik (Sonneck
& Wagner, 1996) durch Überstunden
als Risikofaktoren für Suizidalität genannt. Hierzu meint ein 42-jähriger
niedergelassener Arzt (Jurkat &
Reimer, 2005a): „… ständig das Gefühl, am Rande der Belastungsfähigkeit angekommen zu sein, ständige
innere Unruhe trotz permanenter
Müdigkeit.“; ein 52-jähriger Oberarzt
berichtete: „Ich habe nahezu eine
Burnout-Symptomatik, bin seit
4 Jahren medikamentenabhängig.“
Fazit und Ausblick
Die dargestellten Studienergebnisse zeigen, dass eine besondere
Wachsamkeit hinsichtlich der psychischen Gesundheit von Medi­
zinern von Nöten ist. Wenn auch
­sicher nicht alle berufstätigen Mediziner in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt sind, so scheint doch ein
nicht geringer Anteil berufstätiger
Ärzte große Beeinträchtigungen der
eigenen psychischen Gesundheit
zu erleben. Ärzte als Berufshelfer,
so zeigen die Studien, sind nicht
immun gegenüber psychischen
Gefährdungen, zum Beispiel durch
Substanzabhängigkeit, Burnout und
Suizid. Im Gegenteil, die Belastungen ihres Berufes scheinen sie oftmals sogar zu einer Risikogruppe
zu machen. Diese Ergebnisse sollten
verstärkt beachtet werden, denn nur
ein gesunder Arzt kann für Patienten
in dem Maße da sein, wie es sich
beide Seiten vorstellen und wünschen. In diesem Sinne sollte in Zukunft vermehrt Wert darauf gelegt
werden, eventuelle Probleme bzw.
Erkrankungen bei Ärzten frühzeitig
zu erkennen, zu behandeln und
effektive Präventionsprogramme
durchzuführen. Die Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg hat
in diesem Sinne beispielsweise im
Herbst ein Symposium zur Thematik
des Burnout-Syndroms bei Ärzten
angeboten, um zu dieser Problematik vertiefend zu informieren
(Schulenberg, 2008).
Als Konsequenz der empirischen
Ergebnisse wird neben notwendigen
Veränderungen der beruflichen
Rahmenbedingungen auch eine
Integration der Ergebnisse zur psychischen Gefährdung von Ärztinnen
und Ärzten in die Medizinerausbildung im Sinne von Primärprophylaxe empfohlen. Dies hat PD Dr. Jurkat
bereits seit Längerem im Studentenunterricht – zum Beispiel Pflichtpraktikum der Psychosomatik und
Psychotherapie sowie zu Studien­
beginn im Rahmen des Pflichtprak­
tikums der Berufsfelderkundung –
an der Justus-Liebig-Universität
Gießen implementiert und mit
Erfolg durchgeführt (Jurkat, Vetter,
Raskin, Leweke, Reimer, & Vollmert,
2007).
Studienergebnisse anhand von
nahezu 2000 Medizinstudierenden
von PD Dr. Jurkat haben einen deutlichen Bedarf für eine angemessene
Stressbewältigung im Medizinstudium festgestellt. In diesem Kontext
hat PD Dr. Jurkat ein kürzlich bewilligtes Drittmittelprojekt zur Stress­
bewältigung im Medizinstudium als
Pilotprojekt am Fachbereich Medizin
der JLU Giessen begonnen, für das
unter den Studierenden eine große
Nachfrage besteht. Die empirische
Datenbasis (Jurkat, Vetter & Raskin,
2007) wird komplementiert durch
gezielte Stressbewältigungs-, Lernund Entspannungstechniken, welche
unter anderem potentiellen Prüfungsängsten entgegenwirken sollen. In diesem Sinne können die zukünftigen Mediziner schon frühzeitig
bezüglich dieser – für ihren Berufsstand so bedeutsamen – Thematik
sensibilisiert werden, mit dem Ziel
bereits während des Studiums sowie
in den ersten Jahren der Berufstätigkeit auch auf ihr eigenes Wohlergehen ausreichend zu achten, potentiellen Beeinträchtigungen frühzeitig
entgegenwirken zu können und
diese so möglichst zu vermeiden.
Zurzeit ist geplant, dass im Laufe
ÄBW 06 • 2009
253
Vermischtes
des Jahres 2009 von PD Dr. Jurkat
in Zusammenarbeit mit einem Internisten auch praxisorientierte Kurse
zur Stressbewältigung und Gesundheitsberatung für berufstätige Ärzte
■
angeboten werden.
Dipl.-Psych. A. Vetter
PD Dr. biol. hom. H. B. Jurkat
Korrespondenzadresse:
PD Dr. biol. hom. Harald B. Jurkat
Klinik für Psychosomatik
und Psychotherapie
der Justus-Liebig-Universität Gießen
Friedrichstr. 33
35392 Gießen
Deutschland
E-Mail: [email protected].
uni-giessen.de
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Syndroms, and Solutions in Psychology
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logical Association.
Termine
Termine
Thema
Universitäts-Hautklinik Freiburg
Sommersemester
K Termin
Mi, 17. 06. 2009,
17.00 s.t.–19.15 Uhr
„Autoimmun-bullöse Dermatosen:
atypische Präsentationen
und Pitfalls“
Referent: Prof. Luca Borradori, Bern
Mi, 15. 07. 2009,
17.00 s.t.–19.15 Uhr
„Hereditäres Angioödem“
Referent: Prof. Konrad Bork, Mainz
Mi, 09. 09. 2009,
17.00 s.t.–19.15 Uhr
„Hauttumoren: Vermeiden –
Erkennen – Behandeln“
Referentin: Prof. Dorothée Nashan et al,
Freiburg
Mi, 07. 10. 2009, 17.00–18.30 Uhr
Klinische Visite
Ort: Seminarraum
der Universitäts-Hautklinik
7 Info
>>> Ort: Gemeinsamer Hörsaal
der Universitäts-Hautklinik und Psychiatrischen Universitäts-Klinik Freiburg,
Hauptstr. 8 (Eingang Karlstr.),
79104 Freiburg
Auskunft/Anmeldung:
Frau Dr. Pfister-Wartha, Oberärztin
der Klinik, Tel. (07 61) 2 70-67 01,
Fax 2 70-68 29
Thema
Psychosomatische
Grundversorgung
Aufbaukurs zu Grundkenntnissen
K Termin
21. 06.–20. 12. 2009
80-std. Gesamtkurs Psycho­
somatische Grundversorgung
(mit ärztlicher Gesprächsführung
und Balintgruppe)
11. 07.–13. 12. 2009
40-std. Aufbaukurs bzw. 30-std.
Balintgruppe und/oder 30-std.
Gesprächsführung
Quereinstieg möglich
Termine am Wochenende
Gruppengröße max. 14. Teilnehmer
7 Info
>>> Ort: Medizinische Akademie des
IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart
Programmauskunft:
Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: Frau Frank,
Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail:
[email protected]
Thema
CenTrial
Koordinierungszentrum Klinische
Studien an den Universitätsklinika
Tübingen und Ulm
K Termin
Mi, 01. 07. 2009, 9.00–17.00 Uhr
4. GCP-Training Basis
13.–18. 07. 2009 (Mo–Sa) und
20.–22. 07. 2009 (Mo–Mi),
ganztägig
14. Aufbaukurs Studienassistenz –
Kompaktkurs
7 Info
>>> Ort: Tagungsraum im ehemaligen
astronomischen Institut,
Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen
Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH,
Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen,
Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58,
E-Mail: [email protected]
Thema
Auskunft/Anmeldung:
Ltd. OA Prof. Dr. G. Antoniadis,
OA Dr. R. König oder Dr. T. Schmidt,
Tel. (0 82 21) 96 00 (Zentrale)
Thema
K Termin
Fr, 10. 07. 2009, 13.00–18.00 Uhr
1. Sitzung: Darmzentrum
2. Sitzung: Postoperative
Intensivmedizin
3. Sitzung: Zentrum
für endokrine Chirurgie
7 Info
Schloßhaustr. 100, 89522 Heidenheim
Leitung: Prof. Dr. Andreas Imdahl,
Prof. Dr. Alexander Brinkmann
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat,
Klinik für Viszeral-, Thorax- und
Gefäßchirurgie, Tel. (0 73 21) 33-21 72,
Fax 33-22 04
Thema
2. live OP-Tag – Das Knie
„Die operative Therapie
des Knorpelschadens
am Kniegelenk“
>>> Ort: Bürgerhospital/Klinikum
Stuttgart, Haus 10, Festsaal,
Tunzhofer Str. 14–16,
70191 Stuttgart
Leitung: Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn
Auskunft: Dorothee Hüppauf,
Tel. (07 11) 2 78-2 27 01, Fax 2 78-2 21 72,
E-Mail: D.Hueppauf@
klinikum-stuttgart.de;
www.klinikum-stuttgart.de
Thema
42. Klinisch-Neurowissenschaftliches Kolloquium
K Termin
Mi, 08. 07. 2009, 17.00–19.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Bezirkskrankenhaus
Günzburg, Hörsaal, Haus 63a, I. Stock,
89312 Günzburg
Veranstalter: Neurochirurgische Klinik
der Universität Ulm
Thema
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
K Termin
Mo, 20. 07. 2009, 20.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Klinikum Heidenheim,
K Termin
7 Info
Pforzheim, Ebersteinstr. 39,
75177 Pforzheim
Auskunft/Anmeldung:
Dr. med. W. Polster,
Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23,
E-Mail: [email protected]; www.afpp.de
3. Heidenheimer Chirurgentag
Psychosomatisches Forum 2009
jeweils dienstags, 19.30 Uhr
07. 07. 2009
„Psychosomatik in der Kardiologie
und somatopsychische
Reaktionen in der Kardiologie“
Referent: Prof. Dr. J. Jordan,
ad Nauheim
06. 10. 2009
“Migration und Psychosomatik:
Kulturelle Ausdrucksformen bei
türkischen Migranten der ersten
und zweiten Generation.”
Referent: Dr. E. Koch, Marburg
12. 01. 2010
„Neues zu psychosomatischen
Wechselwirkungen
bei chronischem Schmerz“
Referent: Prof. Dr. H. Gündel, Hannover
7 Info
>>> Ort: Akademie für Psychotherapie
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum,
DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen.
Auskunft/Anmeldung: Frau Mickan,
Tel. (0 71 61) 97 64-5,
E-Mail: [email protected]
Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass
die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können.
Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich.
Thema
K Termin
Sa, 11. 07. 2009, 9.30–13.00 Uhr
Kosten: 20 Euro
7 Info
Qualitätszirkel Homöopathie
Neckar/Alb
K Termin
jeweils montags, 20.00 Uhr
20. 07., 21. 09., 23. 11. 2009
>>> Ort: Gemeinschaftspraxis Dres.
med. Mauch, Stihler und Langenbach,
Im Karl-Olga-Krankenhaus,
Werderstr. 70, 70190 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung: Lisa Güttinger,
Tel. (07 11) 87 03 53-18, Fax 87 03 53-13,
E-Mail: lisa.guettinger@
orthopaedie-stuttgart.de
Thema
7 Info
>>> Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11, 72270 Reutlingen
Auskunft/Anmeldung: Dr. Peter Mackes,
Albstr. 2, 72764 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 32 00 04,
E-Mail: [email protected]
Thema
Akademie für Psychotherapie
Pforzheim
K Termin
Komplettkurse:
A) 80 Std.-Kurs „Psychosomatische
Grundversorgung“: für Facharztprüfung Allg./Allg. und Innere/Gyn.
B) zum Aufschlag PZG (§ 4 Nr. 2
HV) und Akupunkturzertifizierung
C) 40 Std.-Kurs „Psychosomatische
Grundkenntnisse“:
für Facharztprüfung
der übrigen Facharztgebiete
Termine:
jeweils Freitagnachmittag und
Samstag, ganztags
A+B) 80 Stunden:
22.–23. 01. 2010
inkl. Balintgruppe
C) 40 Stunden: 18.–19. 09. 2009
inkl. Balintgruppe
Quereinstiege möglich, zertifiziert
Ausbildungsbeginn für den
Zusatztitel „Psychotherapie–f.“
am 13./14. 11. 2009
7. Offene Württembergische
Tennismeisterschaften
für Ärzte & Apotheker
K Termin
12.–13. 09. 2009 (Sa–So)
sowie
am Vortag des Turniers
Fr, 11. 09. 2009
stattfindende
Fortbildungsveranstaltung:
„Mythos Abnehmen“
Referent: Prof. Dr. Werner Jung, Direktor
der Klinik für Innere Medizin III
am Schwarzwald-Baar-Klinikum
“Laktat-leistungsdiagnostik
im Tennissport – Relevanz
für den Freizeit- und Breitensport”
Referent: Dr. Brasch, Oberarzt,
Klinik für Innere Medizin III
am Schwarzwald-Baar-Klinikum
ÄBW 06 • 2009
255
Termine
7 Info
>>> Ort: Zimmern-Horgen
Auskunft/Anmeldung:
Michael von Enzberg,
Tel. (0 74 04) 47 11 55, Fax 47 11 56,
E-Mail: messemanagement@
frhr-von-enzberg.de
Thema
„Bournoutprophylaxe – Fortbildung für Ärzte und Therapeuten“
K Termin
13.–18. 09. 2009 (So–Fr)
Kosten: 890 Euro
Onkologische Termine
Thema
Comprehensive Cancer Center
Ulm
K Termin
Mi, 01. 07. 2009, 18.00–20.15 Uhr
Fortbildung: „Multiples Myelom –
Aktuelle Therapiestrategien“
7 Info
>>> Ort: Medizinische Klinik am Obe-
7 Info
>>> Ort: Schwarzwald-Parkhotel,
Königsfeld
Leitung: Dr. Conni Dremel
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Conni Dremel, Marie-Curie-Str. 18
79100 Freiburg, Tel. (07 61) 4 00 41 87,
E-Mail: [email protected];
www.Resilio.org
Thema
ren Eselsberg, Seminarraum 2609/10,
Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56,
E-Mail: [email protected];
www.ccc-ulm.de
Thema
Tumorzentrum Ludwig Heilmeyer
– CCCF
K Termin
Bodenseefortbildung
Anästhesie-, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin
Mi, 01. 07. 2009, 16.00 Uhr
8. POST-ASCO-Symposium
K Termin
7 Info
jeweils dienstags, 19.00 Uhr
29. 09. 2009
„Xenon – möglicher Stellenwert in
Anästhesie und Intensivmedizin“
Referent: Prof. Dr. R. Rossaint,
Direktor der Klinik für Anästhesie,
Universität RWTH Aachen
17. 11. 2009
„Die wichtigsten Präventions­
maßnahmen zur Verhinderung
von nosokomialen Infektionen“
Referent: Prof. Dr. W. Krüger, Chefarzt
Anästhesiologie, Klinikum Konstanz
>>> Ort: Großer Hörsaal Medizinische
7 Info
>>> Ort: Neues Schloss Meersburg,
Schlossplatz 12, 88709 Meersburg
Veranstalter: Klinikum Friedrichshafen
GmbH, Klinik für Anästhesie,
Prof. Dr. D. Schwender, Röntgenstr. 2,
88048 Friedrichshafen
Auskunft/Anmeldung: Heidrun Lütje,
Sekretariat, Tel. (0 75 41) 96-13 91,
E-Mail: [email protected]
256
Universitätsklinik Freiburg,
Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer
– CCCF, Tel. (07 61) 2 70-71 51,
Fax 2 70-33 98, E-Mail:
[email protected];
www.tumorzentrum-freiburg.de
Thema
Fortbildungstermine
Diakonie-Klinikum
K Termin
jeweils mittwochs, 16.30 Uhr
15. 07. 2009
Zentrum für Infektiologie
Stuttgart
Fallbesprechung: „Wenn solch
ein Fall wiederkommt,
was würden wir anders machen?“
Referenten: Prof. Dr. Bosse, Katharinenhospital, Dr. Forker, Diakonie-Klinikum
Stuttgart
23. 09. 2009
„Aktuelle Kontroversen
in der Primärtherapie
des Mamma-Karzinoms“
Referenten:
Prof. Dr. T. Kühn, Esslingen:
„Operative Primärtherapie“
Prof. Dr. Greulich, Stuttgart: „Brusterhaltung – Onkoplastik – Rekonstruktion“
Prof. Dr. Souchon, Tübingen: „Welche
Strahlentherapie für welche Patienten?“
ÄBW 06 • 2009
07. 10. 2009
„Aktuelle Diagnostik
und Therapie bei chronischen
Lebererkrankungen“
Referenten:
Diagnostik: Prof. Dr. Walter,
Donaueschingen
Konservative Therapie: Prof. Dr. Maier,
Esslingen
Operative Therapie: Prof. Dr. Königsrainer
Moderation: Dr. Gerber,
Sektionsleiter für Gastroenterologie
Diakonie-Klinikum Stuttgart
04. 11. 2009
„Heilung durch Stammzellentransplantation bei Richter-Transformation mit cerebraler Manifestation“
Referenten: Dr. Springer, Onkologische
Praxis Stuttgart; Dr. Mück, DiakonieKlinikum Stuttgart
02. 12. 2009
„Warum zum Zahnarzt
vor Bissphonat-Therapie“
Referent/in: Dr. Kuder, Zahn-Mund-KieferPraxis am Diakonie-Klinikum Stuttgart
7 Info
>>> Auskunft/Anmeldung:
Geschäftstelle des OSP-Stuttgart,
Bettina Schiebel, Tel. (07 11) 6 45 58-80,
Fax 6 45 58-90,
E-Mail: [email protected]
Thema
Onkologischer Schwerpunkt
Stuttgart e. V./Regionales
Schmerzzentrum Stuttgart
K Termin
Di, 21. 07. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium: „Histopathologische Differentialdiagnose niedrigmaligner Non-Hodgkin-Lymphome – Neueste Klassifikation“
Referent/in: Prof. Dr. Ott, Pathologisches
Institut, Robert-Bosch-Krankenhaus
Stuttgart
Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart,
großer Besprechungsraum,
Sophienbau, Ebene 1
Di, 20. 10. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium: „Bedeutung
der serratierten Adenome,
eine gefährliche Entität?“
Referent/in: Prof. Dr. Seitz,
Pathologisches Institut Bamberg
Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart,
Hörsaal
Di, 17. 11. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium: „Besonderheiten
der Psychoonkologie, Fallbeispiele
aus der Intervisionsgruppe
Stuttgart“
geeignet auch für DMP-Anerkennung
Referent/in: Dr. Jenal u. a., Stuttgart
Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart,
Hörsaal
Di, 28. 07. 2009, 19.15 Uhr
RSZ-Kolloquium: „Spastisches
Kolon, somatoforme Störung oder
Colitis ulcerosa? Fallbeispiele und
Differentialdiagnose, Therapie“
Referent/in: Dr. Forker, Dr. Gerber,
Dr. Gramich, Prof. Dr. Heidemann, PD
Dr. Moll, Diakonie-Klinikum Stuttgart
Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart,
Hörsaal
Di, 24. 11. 2009, 19.15 Uhr
RSZ-Kolloquium: „Schmerzhafte
Spinalkanalstenose – wann
ist eine Operation indiziert?“
Referent/in: Dr. Vazifehdan,
Diakonie-Klinikum Stuttgart
Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart,
Hörsaal
Di, 15. 09. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium: „Operative
Therapiestrategien bei hepato­
zellulärem Karzinom (HCC)“
Referent/in: Prof. Dr. Fangmann,
Allgemein- und Visceralchirurgie,
Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart
Ort: Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart,
Konferenzraum 4, Ebene AB 5
Di, 29. 09. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium:
„Bedeutung der K-RAS-Mutation
beim kolorektalen Karzinom“
Referent/in: Dr. Wiedorn, Pathologisches Institut, Klinikum Stuttgart,
Katharinenhospital Stuttgart
Ort: Klinikum Stuttgart, Katharinenhospital Stuttgart, Hörsaal der Pathologie
Di, 15. 12. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium: „Vorstellung der
neu abgestimmten OSP-Leitlinie
Mammakarzinom nach St. Gallen
2009“
Referent/in: Prof. Dr. Simon, Gynäkologie, Robert-Bosch-Krankenhaus
Stuttgart; Prof. Dr. Heidemann, Med.
Klinik, Diakonie-Klinikum Stuttgart
Ort: Robert-Bosch-Krankenhaus
Stuttgart, Hörsaal
Sa, 26. 09. 2009, 9.00–13.00 Uhr
10. Stuttgarter Schmerztag
„Highlights moderner Schmerztherapie und Palliativmedizin“
Veranstalter: Regionales
Schmerzzentrum Stuttgart
Referent/in: Prof. Dr. Zenz,
Prof. Dr. Maier, Dr. Thöns, alle Bochum;
Dr. Maier-Janson, Ravensburg
Ort: GENO-Haus Stuttgart
jeweils mittwochs, 18.00 Uhr
RSZ-Schmerzkonferenz:
15. 07., 16. 09., 21. 10.,
18. 11., 16. 12. 2009
Ort: Marienhospital Stuttgart, Röntgen­
demonstrationsraum der Klinik
für Radiologie, Marienbau, Ebene 1
7 Info
>>> Auskunft/Anmeldung:
Geschäftstelle des OSP-Stuttgart,
Bettina Schiebel, Tel. (07 11) 6 45 58-80,
Fax 6 45 58-90,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
Zum Gedenken
Dr. med. Helmut Wedding,
Bad Mergentheim
*
Dr. med. August Kroneisen,
Villingen-Schwenningen
*
Dr. med. Hans Kraus,
Kehl
*
Franz Josef Dittmer,
Bad Mergentheim
*
Dr. med. Oskar Wörter,
Hohberg
*
Dr. med. Annemarie Zwiauer-Büllmann,
Heidenheim
*
Dr. med. Wolfdieter Apelt,
Teningen
*
Dr. med. Dipl.-Physiker Bernhard Drexler,
Rheinstetten
*
Dr. med. Bernhard Wöhrmann,
Sipplingen
*
Dr. med. Gerhard Zimmermann,
Freiburg
*
Dr. med. Wolfgang Ortmann,
Roigheim
*
Klaus Mahne,
Haslach
*
Dr. med. Eberhard Albrecht,
Stuttgart
*
Dr. med. Manfred Balluff,
Stuttgart
*
Dr. med. Jürgen Reitinger,
Karlsruhe
*
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
21. 01. 1932
† 11. 03. 2009
17. 04. 1914
† 24. 03. 2009
20. 03. 1921
† 28. 03. 2009
21. 11. 1950
† 04. 04. 2009
15. 02. 1920
† 04. 04. 2009
Tarifabschluss 2009
09. 02. 1920
† 08. 04. 2009
21. 10. 1912
† 14. 04. 2009
– Neuer Gehaltstarifvertrag
für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen –
03. 12. 1948
† 14. 04. 2009
22. 04. 1934
† 14. 04. 2009
19. 01. 1922
† 15. 04. 2009
05. 11. 1948
† 17. 04. 2009
25. 08. 1941
† 18. 04. 2009
03. 10. 1944
† 22. 04. 2009
28. 04. 1922
† 22. 04. 2009
13. 01. 1937
† 24. 05. 2009
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Nachdem der geltende Gehaltstarifvertrag vom November 2007 fristgerecht zum 31. Dezember 2008 gekündigt worden war, haben die Tarifvertragsparteien nun einen neuen Gehaltstarifvertrag vereinbart, der
rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Der Abschluss beinhaltet
– eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis Juli 2009 in Höhe von
€ 330,00 für Vollbeschäftigte, anteilig für Teilzeitbeschäftigte; zahlbar
spätestens mit dem Gehalt August 2009.
– ab 1. Juli 2009 eine lineare Gehaltserhöhung von 5 %.
– eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung in allen Ausbildungsjahren
um einheitlich € 50,00.
Die Ausbildungsvergütung beträgt damit ab 1. Juli 2009
im 1. Ausbildungsjahr € 531,00
im 2. Ausbildungsjahr
€ 572,00
im 3. Ausbildungsjahr
€ 616,00.
– der Gehaltstarifvertrag hat eine 24monatige Laufzeit bis zum
31. Dezember 2010.
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Spuren …
Der Gehaltstarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend für Mitglieder der
tarifschließenden Parteien. Soweit keine Tarifbindung vorliegt, gelten die
tariflichen Bestimmungen, wenn im Arbeitsvertrag auf den Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird. Dies ist bei den von der Kammer herausgegebenen Musterverträgen der Fall.
… hinterlässt jeder Krieg bei
den Menschen.
Kinder sind die Hauptleidtragenden:
Sie erleben Trennung und Flucht,
Angst und Gewalt. Auch wenn
sie dem Krieg entkommen sind,
tragen sie schwer an seinem Erbe.
Unterstützen Sie diese Kinder auf
dem Weg in den Frieden!
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ÄBW 06 • 2009
257
Bekanntmachungen
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
gültig ab 01. 01. 2009
Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, HerbertLewin-Platz 1, 10623 Berlin, und dem Verband medizinischer Fachberufe
e. V., Bissenkamp 12–16, 44135 Dortmund wird folgender Gehaltstarifvertrag abgeschlossen:
§1
Geltungsbereich
(1) Dieser Tarifvertrag gilt für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, die im Bundesgebiet in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind.
(2) Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen im Sinne des Tarifvertrages sind die Angestellten, deren Tätigkeit dem Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin entspricht und die die entsprechende Prüfung vor der Ärztekammer bestanden haben.
Sprechstundenschwestern und Sprechstundenhelferinnen sowie staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenschwestern/Gesundheits- und
Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
sind Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen im Sinne dieses
Tarifvertrages gleichgestellt, sofern sie eine solche Tätigkeit ausüben.
(3) Dieser Tarifvertrag gilt entsprechend auch für Auszubildende.
§2
Anwendungsbereich
(1) Dieser Gehaltstarifvertrag bestimmt unmittelbar und zwingend den
Inhalt aller Arbeitsverträge zwischen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und Mitgliedern der tarifvertragschließenden
Arbeitnehmerorganisation.
(2) Sind nicht beide Partner des Arbeitsvertrages Mitglied der Tarifvertragspartner, so gelten die tariflichen Bestimmungen, wenn im Arbeitsvertrag auf diesen Gehaltstarifvertrag oder auf den Gehaltstarifvertrag
in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich oder stillschweigend Bezug
genommen wird.
§3
Gehälter für voll- und teilzeitbeschäftigte
Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
(1) Ab 01. 07. 2009 gilt folgende Gehaltstabelle für vollzeitbeschäftigte
­Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen:
Berufsjahr
Tätigkeitsgruppe I
(Euro)
Tätigkeitsgruppe II
(Euro)
Tätigkeitsgruppe III
(Euro)
Tätigkeitsgruppe IV
(Euro)
1.– 3.
1.424
1.495
–
–
4.– 6.
1.554
1.632
1.709
1.865
7.–10.
1.685
1.770
1.854
2.022
11.–16.
1.783
1.872
1.962
2.140
17.–22.
1.897
1.992
2.087
2.277
23.–29.
2.013
2.114
2.214
2.416
ab dem 30.
2.131
2.237
2.344
2.557
258
ÄBW 06 • 2009
(2) Für die Zeit vom 01. 01. 2009 bis 30. 06. 2009 gelten die Gehälter
für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
gemäß dem Gehaltstarifvertrag vom 22. 11. 2007 weiter fort.
(3) Vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
erhalten für die Monate Januar bis Juni 2009 eine Einmalzahlung in
Höhe von 330 €, zahlbar spätestens mit dem Gehalt August 2009.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig im Verhältnis zu der
vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
Beginnt oder endet das Beschäftigungsverhältnis in der Zeit von Januar – Juni 2009, ist die Einmalzahlung anteilig zu zahlen. In diesem Fall erhält
die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, 1/6tel der
Einmalzahlung und für jeden angefangenen Kalendermonat hiervon
1/30tel pro Kalendertag.
(4) Für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen ist vom Berufsbild
der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin, wie es sich aus der
Ausbildungsverordnung ergibt, sowie von den ihr in rechtlich zulässiger
Weise übertragenen Tätigkeiten (Delegationsfähigkeit) auszugehen. Die
Gesamtverantwortung des Arztes bleibt dabei unberührt. Unter Zugrundelegung dieses rechtlichen Rahmens gelten für die Eingruppierung
folgende Definitionen:
Tätigkeitsgruppe I:
Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Handlungskompetenzen vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte/Arzt­
helferin mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden.
Tätigkeitsgruppe II:
Teilweise selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei Handlungskompetenzen bzw. gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse
vorausgesetzt werden. Zusätzliche Kenntnisse werden durch Aneignung
auf einem Gebiet oder durch eine vertiefende oder spezialisierende
Fortbildungsmaßnahme im Mindestumfang von 40 Fortbildungsstunden erworben.
Tätigkeitsgruppe III:
Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, die besondere
Anforderungen an die Handlungskompetenz und die Fach- oder Führungsverantwortung stellen und mehrjährige Erfahrung voraussetzen.
Es werden die Aneignung zusätzlicher Kenntnisse auf einem oder mehreren Gebieten oder eine oder mehrere vertiefende und/oder spezialisierende Fortbildungsmaßnahme(n) von insgesamt 120 Fortbildungsstunden oder der Strahlenschutzkurs gemäß § 24 Abs. 2 Röntgenverordnung sowie 3 Berufsjahre vorausgesetzt.
Tätigkeitsgruppe IV:
Selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an die Handlungskompetenz und die Fach- und Führungsverantwortung stellen und die in der Regel mit Leitungsfunktionen (Personalführung, Weisungsbefugnisse) verbunden sind. Es werden die Aneignung zusätzlicher Kenntnisse auf einem oder mehreren Gebieten oder
eine oder mehrere vertiefende und/oder spezialisierende Fortbildungsmaßnahme(n) von insgesamt mind. 280 Fortbildungsstunden sowie
3 Berufsjahre vorausgesetzt.
(5) Teilzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit 1/167 des
jeweiligen Monatsgehaltes für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fach­
angestellte/Arzthelferinnen ihrer Tätigkeitsgruppe.
Bekanntmachungen
Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:
Brutto-Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung : 167 Stunden pro Monat x
Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33
= Brutto-Gehalt der Teilzeitbeschäftigung
§4
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung beträgt
im 1. Jahr monatlich 531 Euro
im 2. Jahr monatlich 572 Euro
im 3. Jahr monatlich 616 Euro
Protokollnotizen:
§5
Betriebliche Altersversorgung
Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen haben die Möglichkeit zur
betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe
des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.
§6
Abrechnung
Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen haben Anspruch auf eine
schriftliche Abrechnung ihrer Bezüge.
§7
Zuschläge
(1) Für Überstunden, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
sowie Arbeit am 24. und am 31.12. ab 12:00 Uhr sind Zuschläge zu
zahlen, die nach Arbeitsstunden berechnet werden. Dabei wird ein
Stundensatz von 1/167 des Monatsgehaltes zugrunde gelegt.
(2) Der Zuschlag beträgt je Stunde
a) für Überstunden, für Arbeit am Samstag
25 Prozent
b) für Sonn- und Feiertagsarbeit
50 Prozent
c) für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12:00 Uhr
50 Prozent
d) für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie
an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen
100 Prozent
e) für Nachtarbeit
§9
In-Kraft-Treten und Laufzeit
(1) Dieser Gehaltstarifvertrag ersetzt den Gehaltstarifvertrag vom
22. November 2007. Er tritt am 01. 01. 2009 in Kraft.
(2) Dieser Gehaltstarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten
schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31. 12. 2010.
50 Prozent
(3) Besteht für dieselbe Zeit Anspruch auf mehrere Zuschlagsätze, so ist
nur der höchste Zuschlag zu zahlen.
(4) Als Überstunden gelten die über die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden, soweit innerhalb
eines Zeitraumes von 4, längstens 12 Wochen keine entsprechende
Freizeit für diese Arbeitsstunden gewährt wird. Freizeitausgleich hat mit
dem entsprechenden Zeitzuschlag zu erfolgen.
§8
Wahrung des Besitzstandes
Waren für die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin vor In-KraftTreten dieses Tarifvertrages günstigere Arbeitsbedingungen vereinbart,
so werden diese durch diesen Vertrag nicht berührt.
Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, die bei In-Kraft-Treten
dieses Gehaltstarifvertrages in einem Arbeitsverhältnis stehen und in
eine der Tätigkeitsgruppen I–IV eingruppiert sind, dürfen nicht herabgestuft werden, auch wenn die in § 3 Abs. 4 genannten Anforderungen
nicht erfüllt sind.
I. Zu § 1 (2) (Geltungsbereich)
Angestellte ohne Lehrabschlussprüfung in der Tätigkeit von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen, die am 01. April 1969 das
21. Lebensjahr vollendet hatten und die an diesem Stichtage mindestens
fünf Jahre als Arzthelferin tätig waren, werden den Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen gleichgestellt.
II. Zu § 3 (1) (Berufsjahre)
Die Berufsjahre zählen vom Ersten des Monats an, in dem die Prüfung
zur/zum Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin bestanden wurde.
Die Berufsjahre der Sprechstundenschwestern, Sprechstundenhelferinnen und Krankenschwestern in den neuen Bundesländern werden
anerkannt.
Unterbrechen Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen ihre berufliche Tätigkeit wegen Erziehungsurlaub/Elternzeit, so ist diese Zeit zur
Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen.
Hat die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin vor ihrer Ausbildung
eine berufsnahe Tätigkeit ausgeübt, so ist diese Zeit zur Hälfte auf die
Berufsjahre anzurechnen.
Werden Angestellte ohne Lehrabschlussprüfung gem. Protokollnotiz I
Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen gleichgestellt, so sind
die ersten zwei Jahre der Berufstätigkeit bei der Ermittlung der Berufsjahre nicht anzurechnen.
Die Berufsjahrberechnung gemäß § 11 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrags
vom 12. 09. 1997 gilt für alle Arbeitsverträge, die ab dem 01. 11. 1997
abgeschlossen werden. Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01. 11. 1997
bestanden haben, gelten die Regelungen des § 10 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrages vom 16.09.1992.
III. Zu § 3 (4) (Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen)
Die Tätigkeitsgruppen I bis IV bauen inhaltlich aufeinander auf in dem
Sinne, dass höhere Tätigkeitsgruppen Tätigkeiten aus den darunter liegenden Tätigkeitsgruppen mit umfassen. Die Eingruppierung in eine
Tätigkeitsgruppe erfolgt nach den in den Tätigkeitsgruppen I bis IV jeweils genannten Kriterien und muss im jeweiligen Einzelarbeitsvertrag
vereinbart werden. Vertretungen in Zeiten von Erholungsurlaub oder
Krankheit bis zu sechs Wochen führen nicht zu einer Höhergruppierung.
1. Zu Tätigkeitsgruppe I:
In diese Tätigkeitsgruppe fallen Tätigkeiten gemäß Ausbildungsordnung.
Diese umfassen u. a. die Durchführung delegationsfähiger Leistungen
nach allgemeinen Anweisungen.
2. Zu den Tätigkeitsgruppen II–IV
Der Zuschlag auf die Vergütung nach Tätigkeitsgruppe I beträgt
• in Tätigkeitsgruppe II 5 %
• in Tätigkeitsgruppe III
10 %
• in Tätigkeitsgruppe IV
20 %
ÄBW 06 • 2009
259
Bekanntmachungen
In die Tätigkeitsgruppen II bis IV fallen Tätigkeiten, die die Aneignung
zusätzlicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erfordern. Diese
können im Rahmen der beruflichen Tätigkeit und/oder durch eine oder
mehrere zusätzliche Qualifizierung(en) durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. Dies können z. B. sein:
• Fortbildungsmaßnahmen auf Basis der Musterfortbildungs-Curricula
der Bundesärztekammer oder andere gleichwertige Maßnahmen,
z. B.:
• Onkologie
• Ambulantes Operieren
• Gastroenterologische Endoskopie
• Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde
• Pneumologie
• Dialyse
• Patientenbegleitung und Koordination
• Ernährungsmedizin
• Prävention bei Kindern und Jugendlichen
• Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen
• Ambulante Versorgung älterer Menschen
• Palliativversorgung
• Betriebsmedizin
• Kurse auf Basis zertifizierter Angebote von Kassenärztlichen Vereinigungen, Kammern, ärztlicher Fachverbände, des Bildungswerkes für
Gesundheitsberufe e. V. und andere anerkannte Bildungsträger im
Gesundheitswesen.
z. B.:
Qualitätsmanagementbeauftragte
Vorgesehene Maßnahmen im Rahmen
von Disease-Management-Programmen
• Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung/Arztfachhelferin
gemäß § 54 Berufsbildungsgesetz.
Tätigkeiten in der Planung und Durchführung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten sind Bestandteil der Führungsqualifikation
gemäß Definitionen der Tätigkeitsgruppen III und IV.
Die in Fortbildungsmaßnahmen erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten sind nur dann vergütungsrelevant, wenn sie arbeitsplatz- und/oder einrichtungsbezogen angewendet werden.
IV. Zu § 3 (4):
Bei den Begriffen „allgemeine Anweisung“, „teilweise selbstständig“,
„weitgehend selbstständig“ sowie „selbstständig“ im Sinne des Aus­
führens von Tätigkeiten nach den Tätigkeitsgruppen I bis IV sind die
Verordnung der Bundesregierung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom
26. April 2006 (BGBl. Jahrgang 2006 Teil I Nr. 22, S. 1097 bis 1108) sowie
die gemeinsame Stellungnahme von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer zur „Persönlichen Leistungserbringung
– Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen“ vom
29. 08. 2008 zu berücksichtigen (Deutsches Ärzteblatt, Heft 41 vom
10. 10. 2008, S. A 2173 ff.).
Berlin, den 06. 05. 2009
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei der Verwendung der
Begriffe Arzthelferin, Medizinische Fachangestellte, Arbeitgeber und Arzt
jeweils die männliche bzw. weibliche Form mitgedacht.
260
ÄBW 06 • 2009
Landesberufsgericht für Ärzte
in Stuttgart
Durch Verfügung des Ministe­
riums für Arbeit und Soziales
­Baden-Württemberg vom 08. April
2009 – Az. 55-5415.2-1.2 –
­wurden im Einvernehmen mit
dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4
i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom
16. März 1995 (GBl. S. 314),
zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes zur Änderung heilberufsrechtlicher Vorschriften
vom 11. Oktober 2007 (GBl. 473),
mit Wirkung vom 15. Juli 2009
für die Dauer von 5 Jahren
Herr Dr. med. Goette
Internist i. R.
Mattenweg 7
79856 Hinterzarten
als 2. ärztlicher Beisitzer
und
mit Wirkung vom 1. Juli 2009
für die Dauer von 5 Jahren
Herr Dr. med. Arndt Buschmann
Chefarzt a. D.
Brahmsweg 8
76437 Rastatt
als stellvertretender
2. ärztlicher Beisitzer
zu Mitgliedern des Landesberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart
bestellt.
Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gem. § 18a Abs. 2 RöV
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.
Termin:
Dienstag, 16. September 2009
11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt der
Fachkunde (Der Kurs ist gem.
§ 18 a Abs. 2 RöV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt
Stuttgart als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung
Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT):
Äquivalentdosis, CTDI, DLP,
Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt?
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Bekanntmachungen
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal
Teilnahmegebühr:
90,– Euro (inkl. Schulungs­
unterlagen und Verpflegung),
Gebühreneinzug erfolgt vor Ort
in bar.
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
­danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
­erhoben. Der Veranstalter hat das
Recht, bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
­abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
­unter Angabe von Name,
Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder
E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche
Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68,
Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail:
[email protected]
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbeset-zung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-01069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: ab 01. 01. 2010
Chiffre: S-02069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heilbronn (Stadt)
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-03069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: S-21069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-04069
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Ostalbkreis
Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-12069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ostalbkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-05069
HNO-Heilkunde
Heilbronn (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: nach Vereinbarung
Chiffre: S-13069
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Heilbronn (Stadt)
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-06069
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: S-07069
Augenheilkunde
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-08069
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-09069
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Hälftiger Versorgungsauftrag
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-10069
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-11069
Innere Medizin
(fachärztlich)
Nephrologie
Böblingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-14069
Innere Medizin
(fachärztlich)
Göppingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-15069
Innere Medizin
(fachärztlich)
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-16069
Kinder- und Jugendmedizin
Hälftiger Versorgungsauftrag
Schwäbisch Hall
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-17069
Neurologie und Psychiatrie
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-18069
Urologie
Schwäbisch Hall
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-19069
ÄBW 06 • 2009
261
Bekanntmachungen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 10. 01. 2010
Chiffre: S-20069
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 07. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
­Vertragsarztpraxen gelten.
Termine des Zulassungsausschusses
für Ärzte,
Regierungsbezirk Stuttgart
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte wird anlässlich der nach­
folgenden Sitzungstermine über
Zulassungsangelegenheiten von
Ärzten und Psychotherapeuten
beraten und entscheiden:
(jeweils mittwochs)
15. Juli 2009
Psychotherapie-Angelegenheiten
29. Juli 2009
Zulassungen/Ärzte
23. September 2009
Zulassungen/Ärzte
21. Oktober 2009
Zulassungen/Ärzte
4. November 2009
Psychotherapie-Angelegenheiten
18. November 2009
Zulassungen/Ärzte
9. Dezember 2009
Zulassungen/Ärzte
Der Zulassungsausschuss
behält sich aber Änderungen
der Sitzungen aus wichtigem
Grund vor.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen
spätestens vier Wochen vor dem
jeweiligen Sitzungstermin der
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen.
Die Anträge sind an die folgende
Adresse zu richten:
Zulassungsausschuss für Ärzte
Geschäftsstelle bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Postfach 80 06 08
70506 Stuttgart.
Ursula Zeller
Rechtsassessorin
Geschäftsstelle
Zulassungsausschuss für Ärzte
262
ÄBW 06 • 2009
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbeset-zung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Baden-Baden (Stadt) / Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-01069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heidelberg (Stadt)
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-02069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Pforzheim (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-03069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-04069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-05069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-06069
Chirurgie
Mannheim (Stadt)
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-07069
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Karlsruhe (Land)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: K-08069
Kinder- und Jugendmedizin
Neckar-Odenwald-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-09069
Kinder- und Jugendmedizin
Neckar-Odenwald-Kreis
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-10069
Neurologie und Psychiatrie
Calw
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-11069
Neurologie und Psychiatrie
Mannheim (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-12069
Neurologie und Psychiatrie
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-19069
Bekanntmachungen
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Heidelberg (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 06. 2010
Chiffre: K-13069
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
­Vertragsarztpraxen gelten.
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-14069
Termine des Zulassungsausschusses
für Ärzte,
Regierungsbezirk Karlsruhe
Psychologische Psychotherapie
Karlsruhe (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-15069
Psychologische Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim (Stadt)
Job-Sharing-Berufsausübungsgemeinschaft
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-16069
Psychologische Psychotherapie
Pforzheim (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-17069
Psychologische Psychotherapie
Pforzheim (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-18069
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 07. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
­Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
­Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
­Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte wird anlässlich der nach­
folgenden Sitzungstermine über
Zulassungsangelegenheiten von
Ärzten und Psychotherapeuten
beraten und entscheiden:
(jeweils mittwochs)
29. Juli 2009
Zulassungen/Ärzte
9. September 2009
Psychotherapie-Angelegenheiten
16. September 2009
Sonderbedarf
23. September 2009
Zulassungen/Ärzte
28. Oktober 2009
Zulassungen/Ärzte
11. November 2009
Psychotherapie-Angelegenheiten
9. Dezember 2009
Sonderbedarf
16. Dezember 2009
Zulassungen/Ärzte
Der Zulassungsausschuss
behält sich aber Änderungen
der Sitzungen aus wichtigem
Grund vor.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen
spätestens vier Wochen vor dem
jeweiligen Sitzungstermin der
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen.
Die Anträge sind an die folgende
Adresse zu richten:
Zulassungsausschuss für Ärzte
Geschäftsstelle bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe.
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen
finden Sie auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Seminar Psychosomatische
Grundversorgung
Samstagsveranstaltungen
(detaillierte Angaben enthält
unser Faltblatt, bitte anfordern!)
27. Juni 2009
Schlafstörungen
26. September 2009
Grundprinzipien des Erkennens
und der Behandlung psychischer
und psychosomatischer
Störungsbilder
24. Oktober 2009
Psychische Erkrankungen
im höheren Lebensalter
05. Dezember 2009
Kopfschmerzen
30. Januar 2010
Somatoforme Störungen
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Freiburg
Gebühr: 80,– Euro pro Samstag
Kompaktkurs (40 Std.) zur Psychosomatischen Grundversorgung
Termin:
16.–20. November 2009
(Mo–Fr)
Zeit: 9.00–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Gebühr: 360,– Euro
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jedem
Arzt, jeder Ärztin, ob in der Praxis
oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch
von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch
Medikamenten bei Jugendlichen
stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft
insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol,
Medikamente oder Drogen –
gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht­
medizin als Zusatzweiterbildung
geführt und beinhaltet eine
50-stündige Kursweiterbildung.
Zielgruppe des Seminars sind
neben allen Hausärzten auch alle
Fachärzte sowohl im ambulanten
als auch stationären Bereich und
alle Weiterbildungsassistenten.
Termine:
26.–27. Juni 2009 (Teil 4)
Zeit: Freitagnachmittag/
Samstag ganztags
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 150,– Euro pro
Wochenende (einzeln buchbar)
Notfalltraining für Ärzte
Fortsetzungskurse: Voraussetzung
Grundkurs oder vergleichbare
Kenntnisse
Helmut Beyrle
Geschäftsstelle
Zulassungsausschuss für Ärzte
ÄBW 06 • 2009
263
Bekanntmachungen
Pädiatrische Notfälle
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamneseerhebung – Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/
Dehydratation – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Sa, 11. Juli 2009
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Grundkurs
Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge
– Beatmung – Elektrotherapie
Termin:
Sa, 12. September 2009
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Eigen-Inkasso
Leitung: RA Gerhard Lochmann,
Emmendingen
Bezahlt der Patient eine Rechnung nicht, fällt das Mahnen
oder gar Durchsetzen der Forderung schwer. Der Ausweg, eine
Inkassostelle mit der unangenehmen Aufgabe zu betrauen,
ist naheliegend aber außer­
ordentlich teuer.
Wie Arzt und -helferin mit
psychologischem Hintergrund
und patientenschonend Eigen­
inkasso erfolgreich betreiben
können, ist Seminarthema.
Wir entwerfen schriftliche Mahnungen, stellen Mahngespräche
vor und geben Tipps für die
­elegante Abwicklung.
Termin:
Mi, 24. Juni 2009
Zeit: 19.00–22.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
264
Kolloquium zur guten
Arzneimitteltherapie
Burnoutprophylaxe für Ärztinnen
und Ärzte Workshop
Disputatio Pharmacologica
(Workshop)
Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch,
Freiburg
Es gar nicht erst soweit kommen
lassen, das ist das Anliegen.
In Zeiten zunehmender Beschleunigung, Arbeitsverdichtung und
Vereinzelung wächst das Risiko
„auszubrennen“. Um einem Burnout im Arztberuf entgegenzuwirken, bietet der Workshop Gelegenheit zum Innehalten und zum
Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen. Praktische
Übungen zum Umgang mit den
eigenen Energien und Grenzen
werden ergänzt durch Informa­
tionen zum Burnout.
Der Workshop wendet sich an
alle Ärztinnen und Ärzte,
die einem Burnout vorbeugen
wollen, die Fragen zu dem
Thema haben oder bereits
eigene Erfahrungen gemacht
haben.
Termin:
Sa, 18. Juli 2009
Zeit: 9.30 Uhr–14.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 75,– Euro
Teilnehmerzahl begrenzt!
Medizinischer Fortschritt besteht
zu einem nicht unbeträchtlichen
Teil in der Entwicklung neuer
Arzneimittel, die häufig unter
großem Werbeaufwand auf den
Markt gebracht werden. Dabei
kann es bezüglich der Wirksamkeit zu sehr positiven und bezüglich der Nebenwirkungen eher
zurückhaltenden Darstellungen
kommen.
Therapie bei Osteoporose
Prof. Dr. Konrad Wink,
Gengenbach; Prof. Dr. Wilhelm
Niebling, Titisee-Neustadt
Deutliche Verbesserungen in der
Reduktion von Knochenfrakturen
bei der Osteoporose sind durch
die medikamentöse Therapie mit
Knochenabbau hemmenden
Wirkstoffen („Antiresorptiva“)
und Knochenanbau stimulierenden Wirkstoffen („Osteoanabolika) erreicht worden.
Inwiefern können neuere Arzneimittel wie Fragmente des endogenen humanen Parathormons
(Teriparatid) oder Strontiumranelat, das gleichzeitig antiresorptiv
und osteoanabol wirkt, die durch
Osteoporose bedingte Frakturhäufigkeit reduzieren?
Termin:
Mi, 08. Juli 2009
Zeit: 19.00 s.t.–21.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt kostenfrei – Anmeldung
erforderlich!
ÄBW 06 • 2009
Fallseminar Palliativmedizin
Leitung: Frau PD Dr. Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden
(www.baek.de, www.dgpalliativmedizin.de). Weiterhin werden
Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der
durch die Deutsche Krebshilfe
geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit
mit der Harvard Medical School,
Center for Palliative Care, Boston,
USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum
für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch
PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.Caritaswiss. G. Becker, Master of
Science in Palliative Care (King’s
College London) und Oberärztin
der Palliativstation der Univer­
sitätsklinik Freiburg.
Das Fallseminar besteht aus
3 Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team:
Symptomkontrolle, Kommunikation, psychosoziale Aspekte,
soziales Umfeld
Modul 2
Der individuelle Prozess des
Sterbens im gesellschaftlichen
Kontext: Symptomkontrolle,
Ethik, Trauer, Symptomkontrolle
Modul 3
Professionelles Handeln in der
Palliativmedizin: Bearbeitung
komplexer Fragestellungen anhand eingereichter Fallbeispiele
Termine:
13.–17. Juli 2009
19.–23. Oktober 2009 und
09.–13. November 2009
Zeit: jeweils Mo–Fr,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 1650,– Euro
Basisseminar Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg, (9. Kurs)
Termine:
11./12. September 2009
16./17. Oktober 2009
27./28. November 2009
Zeit: jeweils freitags,
14.00–18.30 Uhr und samstags,
9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: FBZ, Goethestr., Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Bekanntmachungen
Qualifikation Tabakentwöhnung
Blended Learning-Seminar
Leitung: Prof. Dr. Anil Batra,
Univ.-Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie, Tübingen
Für viele Ärzte und Ärztinnen
sind Fortbildungsangebote im
Internet aus zeitlichen und finanziellen Gründen immer interessanter geworden. Aufgrund des
fehlenden persönlichen Kontaktes konnte sich das reine ELearning aber nicht durchsetzen.
Das Blended Learning ist eine
Kombination aus Lernen am PC
und Präsenzveranstaltung. Die
Teilnehmer können von den Vorteilen beider Modelle profitieren.
Das Curriculum „Qualifikation
Tabakentwöhnung“ wurde von
der Bundesärztekammer eigens
für diese Lernform entwickelt.
Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf
eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf
ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von zirka
6 Wochen und weitere 8 Stunden
auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung.
Termine:
Fr, 9. Oktober 2009
nachmittags
Sa, 14. November 2009
ganztags
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 150,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbeset-zung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-01069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-02069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-03069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-04069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-05069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01.04. 2010
Chiffre: F-06069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-07069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-08069
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Waldshut
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: F-26069
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-09069
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Emmendingen
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-10069
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-11069
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-12069
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Hälftiger Versorgungsauftrag
Waldshut
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-13069
Augenheilkunde
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-14069
Chirurgie
Freiburg (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-15069
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Breisgau-Hochschwarzwald
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-16069
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-17069
Innere Medizin
(fachärztlich)
Rheumatologie
Freiburg (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-18069
Neurologie und Psychiatrie
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-19069
Orthopädie
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 03. 2010
Chiffre: F-20069
Orthopädie
Rheumatologie
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-21069
ÄBW 06 • 2009
265
Bekanntmachungen
Psychiatrie und
­Psychotherapie
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-22069
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
­Vertragsarztpraxen gelten.
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-23069
Termine des Zulassungsausschusses
für Ärzte,
Regierungsbezirk Freiburg
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-24069
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: F-27069
Psychologische Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-25069
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
­Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 07. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
­Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
­Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte wird anlässlich der nach­
folgenden Sitzungstermine über
Zulassungsangelegenheiten von
Ärzten und Psychotherapeuten
beraten und entscheiden:
(jeweils mittwochs)
22. Juli 2009
Zulassungen/Ärzte
12. August 2009
Zulassungen/Ärzte
16. September 2009
Zulassungen/Ärzte
23. September 2009
Psychotherapie-Angelegenheiten
14. Oktober 2009
Zulassungen/Ärzte
11. November 2009
Zulassungen/Ärzte
2. Dezember 2009
Psychotherapie-Angelegenheiten
9. Dezember 2009
Zulassungen/Ärzte
Der Zulassungsausschuss behält
sich aber Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen
spätestens vier Wochen vor dem
jeweiligen Sitzungstermin der
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen.
Die Anträge sind an die folgende
Adresse zu richten:
Zulassungsausschuss für Ärzte
Geschäftsstelle bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg.
Dieter Rohleder
Geschäftsstelle
Zulassungsausschuss für Ärzte
266
ÄBW 06 • 2009
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Organspende –
schmerzhafte Chance
Die für den 20. 06. 2009 geplante
Fortbildungsveranstaltung
der Bezirksärztekammer Südwürttemberg „Organspende –
schmerzhafte Chance“ muss
wegen Terminüberschneidungen
leider verschoben werden.
Der neue Termin wird später
bekannt gegeben.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet
nachfolgend 2 Veranstaltungen
zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des
„Blended Learning“ an.
Das Blended Learning verbindet
elektronisches Lernen und einen
Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungs-
methoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein
8-Stunden-Block auf ein online
gestütztes Selbststudium in
einem Zeitraum von zirka 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf
eine ganztägige abschließende
Präsenzveranstaltung. Als Kurs­
leiter konnte Herr Prof. Dr. med.
Batra, ltd. Oberarzt in der Uni­
versitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen,
gewonnen werden.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
1. Veranstaltung:
Termine:
Mittwoch, 1. Juli 2009
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Donnerstag,
3. September 2009
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
2. Veranstaltung:
Termine:
Mittwoch, 9. September 2009
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Donnerstag, 22. Oktober 2009
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
Leitung: Prof. Dr. med. Batra, ltd.
Oberarzt in der Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psycho­
therapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 150,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Punkte: 20
Power Point-Seminar
Termine:
Samstag, 11. Juli 2009
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 21/2009)
Bekanntmachungen
Samstag, 17. Oktober 2009
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 22/2009)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: 4
Homepage für den Arzt –
Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 12. September 2009
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 20/2009)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Punkte: 10
Impfseminar
Termin:
Samstag, 3. Oktober 2009
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2009)
Leitung: Dr. med. Michael
Schulze, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 8
Psychoonkologie 2009
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2009
9.00–13.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Gaststätte Braustüble,
Magirusstr. 44, 89077 Ulm
Gebühr: 50,– Euro
Die Fortbildung ist zur Pflichtfortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet.
Punkte: 6
Fallseminare
„Medizinische Begutachtung“
Termine:
Samstag, 17. Oktober 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2009)
Samstag, 21. November 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2009)
Leitung: Dr. med. Gisela
Herterich, Fortbildungs­
beauftragte der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
15 Personen
Gebühr: jeweils 95,– Euro
Punkte: 8
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungs­
ordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatz­
bezeichnung ist unter anderem
die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für
welchen die Bundesärztekammer
ein Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 23. Oktober 2009
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 24. Oktober 2009
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 25. Oktober 2009
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 6. November 2009
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 7. November 2009
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 8. November 2009
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2009)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Laupheim, Facharzt für Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 350,– Euro
Punkte: 40
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 24. Juni 2009
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH9/2009
und AH10/2009)
Teil I: Notfälle in der Arzt­
praxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 1. Juli 2009
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen
der Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 8. Juli 2009
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH11/2009
und AH12/2009)
Sexualität im Alter –
Lust oder Frust?
Termin:
Mittwoch, 11. November 2009
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Heilig-Geist-Spital
Ravensburg, Bachstr. 57,
88214 Ravensburg
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Demenz aktuell 2009
Termin:
Mittwoch, 2. Dezember 2009
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/20089)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Notfallmedizinischer Kurs
für Medizinische Fachangestellte
Teil I: Notfälle in der Arzt­
praxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 15. Juli 2009
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen
der Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 22. Juli 2009
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH13/2009
und AH14/2009)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungs­
akademie, 89077 Ulm,
Einsteinstr. 59, 5. Stock
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
Individuell
nach Absprache
Dr. med. Walz, Rosengasse 17,
89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16,
Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Termine:
Teil I: Notfälle in der Arzt­
praxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 17. Juni 2009
14.30–18.00 Uhr
ÄBW 06 • 2009
267
Bekanntmachungen
Impressum
So erreichen Sie direkt
unseren Leserservice
Postfach 91 61
97091 Würzburg
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: R-05069
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Innere Medizin
(fachärztlich)
– Pneumologie –
Reutlingen
Job-Sharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: R-06069
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Bodenseekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: R-01069
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Sigmaringen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: R-02069
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: R-03069
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-04069
268
Kinder- und Jugendmedizin
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: R-07069
Neurologie und Psychiatrie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: R-08069
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 07. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
­Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
­Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
­Vertragsarztpraxen gelten.
Termine des Zulassungsausschusses
für Ärzte,
Regierungsbezirk Reutlingen
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte wird anlässlich der nach­
folgenden Sitzungstermine über
Zulassungsangelegenheiten von
Ärzten beraten und entscheiden:
(jeweils dienstags)
28. Juli 2009
Zulassungen/Ärzte
15. September 2009
Zulassungen/Ärzte
20. Oktober 2009
Zulassungen/Ärzte
17. November 2009
Zulassungen/Ärzte
15. Dezember 2009
Zulassungen/Ärzte
Der Zulassungsausschuss
behält sich aber Änderungen
der Sitzungen aus wichtigem
Grund vor.
Die Termine für die Psycho­
therapeuten-Angelegenheiten
erfragen Sie bitte bei Frau Teufel
unter der Telefonnummer
(0 71 21) 9 17-22 86.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen
spätestens vier Wochen vor dem
jeweiligen Sitzungstermin der
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen.
Die Anträge sind an die folgende
Adresse zu richten:
Zulassungsausschuss für Ärzte
Geschäftsstelle bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen.
Andrea Latus
Rechtsassessorin
Geschäftsstelle
Zulassungsausschuss für Ärzte
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72 407
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72 414
E-Mail: [email protected]
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender),
Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. ­Klaus Baier
(Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian ­Benninger,
Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan
Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
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Telefax (07 11) 76 98 98 59
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Telefon (07 11) 63 67 28 27
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Rudolf Beck
Telefon (07 11) 63 67 28 61
Telefax (07 11) 63 67 27 60
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Gesamt-Anzeigenleitung:
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ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
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Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Bei­träge ist jeweils der 15.
des vorangehenden Monats. Mit Namen und ­Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei
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Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.
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enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher
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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu
der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann
benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als
solche gekennzeichnet sind.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse
für das ÄBW ist ­ausschließlich an die zuständige
Bezirks­ärztekammer zu melden.
ÄBW 06 • 2009
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& Kurorte
Heilbäder Allgemeine Indikationsangaben
Kurort Anschrift der
Kurverwaltung
Heilanzeigen nach Erkrankungen
folgender Organsysteme
Klima, Höhenlage,
Mittlere Jahrestemperatur
Kurmittel
Zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten
Kureinrichtungen
Bad Bayersoien
Unerfüllter Kinderwunsch, Rheumatische Erkrankungen, z. B. chronische
Polyarthritis, Rückenschmerzen,
Arthrosen, Gelenkschmerzen,
Chronische Entzündungen des Unterleibes, Zyklusstörungen der Frau,
Schmerzempfindliche Brust, Wechseljahrsbeschwerden, Unterstützend bei
Parkinsonerkrankung, Störungen der
Hautdurchblutung (u. a. kosmetische
Effekte, Entgiftung der Haut),
Psychische und körperliche
Erschöpfungszustände, Osteoporose
Subalpines Reizklima
bei weitgehendem
Fehlen klimatischer
Belastungsfaktoren,
wie z. B. Schwüle
und Hitze;
allgemeine
hohe Luftqualität,
Höhenlage auf
812 m
Dickbreiige Moorvollund -teilbäder, Moorpakkungen, Kneippsche
Anwendungen, Inhalation,
Entspannungstechniken,
Raucherentwöhnung,
verhaltenstherapeutische
Ernährungsseminare, Diät in
verschiedenen Formen.
Ergometertraining, Heliotherapie und Kaltlufttherapie
zur Abhärtung, Migränebehandlung
Herz- u. Kreislaufstörungen,
Trainingsmangel, vegetative
Herzbeschwerden, Venenerkrankungen, chronische
Erkrankungen der Atmungsorgane, körperliche und
nervöse Erschöpfungszustände, Störungen des
vegetativen Nervensystems,
Durchblutungsstörungen
Kurmittelhaus, 5 Moorkurbetriebe,
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Klima-Liege-Pavillon, Kur-,
Kur­übungs- und Terrainkurwege,
Freibad am Soier See
Rheumatische und degenerative
Erkrankungen der Haltungsund Bewegungsorgane
Erkrankungen der Atemwege
Erkrankungen des Herzens,
Störungen der Herz- / Kreislaufregulation und Stoffwechselerkrankungen
Erkrankungen der Haut
Verzögerte Rekonvaleszenz
Mittelgebirgsklima
mittlere Stufe,
reizmildes,
voralpines
Höhenklima,
700–940 m
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Krankengymnastik
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Medizinische Massagen
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Krankenkassen,
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mit unterschiedlichem Solegehalt
(3 %–7 %) und unterschiedlichen
Temperaturen von 28 °C–37 °C,
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Fitnesstraining mit medizinischer
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Veranstaltungsräumen, 7 Kliniken
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und psychovegetative Syndrome
mit funktionellen Störungen,
wie z. B. durch Bewegungsmangel
bedingte Krankheiten, Hautkrankheiten
Bad Kohlgrub
Erkrankungen der Haltungs- und
Bewegungsorgane, Rheumatische
Erkrankungen, Frauenkrankheiten,
Erkrankungen der Nieren und
ableitenden Harnwege, Haut­
krankheiten, Psychosomatische
Erschöpfungszustände
Supalpines Reizklima,
Champagnerklima
Alpines Bergkiefernhochmoor,
10.000 Jahre alt, Moorvollbäder od. Teilbäder- Packungen,
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Adipositas, Erkrankungen des
Stütz- und Bewegungsapparates
(Orthopädische Erkrankungen) und
Unfallfolgeschäden
Mildes Klima,
sonnenreich,
210 m ü. d. M.
Trinkquellen: Karlsquelle
(Natrium-Chlorid-SulfatWasser), Wilhelmsquelle
(Calcium-Natrium-SulfatChlorid-Wasser) Albertquelle
(Natrium-Chlorid-SulfatSäuerling)
Badequelle: Paulsquelle
(eisenhaltiger Natrium-ChloridSäuerling)
Behandlung von chronischer
Obstipation. AHB nach
operativen Eingriffen.
In klinisch geleiteten
Sanatorien auch Behandlung
von akuten und schweren
chronischen Erkrankungen der
Verdauungsorgane möglich.
Kurhaus, großer abwechslungsreicher
Kurpark, Wellness-Center, Künstler-Café
Amadeus, Trink- u. Wandelhalle, Institut
für Bad Mergentheimer Kur­medizin,
Gesundheitsbildung u. medizinische
Wellness, Haus des Kurgastes,
Diätlehrküche, gut erschlossenes
Rad- und Wanderwegenetz, zahlreiche,
gut ausgestattete Sanatorien, Kurhotels
u. Kurheime mit ärztlicher Betreuung
i. H. oder freier Arztwahl u. teilweise
Abgabe der ortsspezifischen Kurmittel.
Bade- und Wellnesspark Solymar mit
Wellen- und Sportbad, vielfältiger
Saunaanlage sowie ­Thermal-Mineralbecken 34 °C (nicht rezeptierfähig).
Rheumatische Erkrankungen,
Hauterkrankungen (Behandlung
der Psoriasis und Neurodermitis),
Bewegungstherapie im Heilwasser,
Schmerztherapie, psychosomatische
Erkrankungen, Krebsnachsorge –
in Spezialkliniken.
Degen. u. chronisch entzündl. Erkrankungen der Bewegungsorgane, Verletzungsfolgen, Osteoporose, Fibromyalgie, auch in Verbindung mit internist. Erkrankungen. AHB nach OP an
den Bew.-organen, gyn. Erkrankungen
u. AHB n. kompliz. Gyn.-OP, Krebserkrankungen d. Brustdrüse u. d. weibl.
Genitalorgane
495 bis 754 m
ü. d. M.,
Nähe Bodensee
und Allgäuer
Alpen,
voralpines
Reizklima
Kneippsche Therapie, Naturmoorbäder und -kontaktpackungen, Krankengymnastik
und Aquatraining im Thermalwasser:
Fluorid- und schwefelhaltiges
Thermalwasser mit 28–37 °C,
fluoridhaltiges Thermalwasser
30–32 °C
Ergo-, Sport-, Physikalische
Therapie, Lymphdrainage,
kompl. Entstauungstherapie,
Reflexzonen-, Elektro-, Kryound Hydrotherapie, Psychol.
Beratung u. Therapie, Gesundheitstraining, Ernährungstherapie, Sozialdienst, Akupunktur,
Neuraltherapie, Chirotherapie,
manuelle Therapie
Klinik Maximilianbad mit eigenem
Kurmittelhaus und Thermalhallenbad,
Rehazentrum bei der Therme mit Klinik
Elisabethenbad und Mayenbad
(insgesamt 500 Betten)
Gesundheitszentr. Waldsee-Therme
Rheumatische Erkrankungen,
­Gelenkerkrankungen, Bandscheibenund Wirbelsäulenschäden, Nach­
behandlung von Unfallverletzungen und
Operationen am Bewegungsapparat,
Osteoporose, Stresserkrankungen,
Erschöpfungszustände.
Mildes voralpines
Reizklima,
650–800 ü. d. M.,
Wurzacher Ried
– größtes intaktes
Hochmoor Mitteleuropas.
Naturmoor als dickbreiige
Moor-Teil- und Vollbäder oder
Moorpackungen, Thermalquelle
(fluoridhaltige Natrium-Hydrogenkarbonat-Quelle) 34 °C,
med. Bäder, Bewegungs­therapie, Krankengymnastik,
Massagen.
Lymphdrainage, Elektro­
therapie, Inhalationen, Sport-,
Bewegungs- und Entspannungsangebote, Akupunktur,
Chirotherapie, manuelle
Therapie, Ernährungsberatung
und Gesundheitstraining.
VITALIUM, Gesundheits- u. WellnessZentrum mit medizinischer Therapie,
Thermalbad, Saunalandschaft u. Wohlfühlhaus für vielfältige Wellnessanwendungen. Direkt angeschlossen: das Moorsanatorium – Kurhotel am Reischberg u.
die Rheumaklinik Bad Wurzach, RehaKlinik für Anschlussheilbehandlungen.
Kur- und Tourist-Information
Dorfstraße 45,
82435 Bad Bayersoien
Tel. 0 88 45 / 70 30 62-0
Fax 0 88 45 / 70 30 62-9
www.bad-bayersoien.de
[email protected]
Bad Dürrheim
Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim
Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim
Kur- und Tourist-Information
Hauptstraße 27
82433 Bad Kohlgrub
Tel. 0 88 45 / 74 22-0
Fax 0 88 45 / 74 22-44
www.bad-kohlgrub.de
[email protected]
Lothar-Daiker-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim
Postfach 14 45, 97964 Bad Mergentheim
Tel. 0 79 31 / 9 65-0, Fax 0 79 31 / 9 65-2 28
www.kur-badmergentheim.de
[email protected]
Städtische Kurbetriebe Bad Waldsee
Klinik Maximilianbad
Rehazentrum bei der Therme
Maximilianstraße 13, 88339 Bad Waldsee
Tel. 0 75 24 / 94 11-05, -06
Fax 0 75 24 / 94 11-29
www.waldsee-therme.de
Bad Wurzach/ Allgäu
Kurverwaltung
Mühltorstraße 1, 88410 Bad Wurzach
Tel. 0 75 64 / 3 02-1 50
www.bad-wurzach.de
[email protected]
Die wichtigsten weiteren
Heilanzeigen
Kontraindikationen
Dekompensierte
Erkrankungen
von Leber und Herz
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