Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2009
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2009
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag 06 | 2009 Praxis gesucht ? Praxis abzugeben ? print & online Mit den Rubriken Praxissuche und Praxisabgabe erreicht der ÄBW-Praxismarkt für Sie zielführend alle Ärzte in Baden-Württemberg! Mit dem ÄBW-Praxismarkt fahren Sie immer zweigleisig, in Print und zusätzlich – ohne Mehrkosten – im Internet unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt W-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de Per Bestellschein, im hinteren Teil des Heftes an Fax 0711/63672-760 Telefonisch unter 0711/63672-849 od. -861 Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten tgünstiger und effektiver als z. 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Jahrgang | Gentner Verlag 3,;5 1*(.4. -,1-&. Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: ".$&. '-1:-8*1 1>15 (,&*$)& ,&*..") >5-;-8 .) 9+094-, #&* 159): Anzeigengröße wird gemäß Text umfang // 23151 *$)& 8*-1: ? 4.% 14 P in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) 6&1%&. :):165-5 5/-5 festgelegt. Wünschen .)08; Sie eine spezielle 2%*&(,& )9)+0 *..&1 .E8, )*.%&13& Konto <65 8C9-5 .#&*4. Größe, beraten wir Sie gerne .(#*33& 9-;5,8 P in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit) :;5/unter 5:519 -9:)3 $)6&1#& &1)"#& Tel.: 07 11/6 36 72-8 49 und -8 61. ,-8 &6&1#4 ? -5 8:-5 .%;.. 8;5/*-1 *&)1& :-5=18 ,:-)4681-5:1 1"4&.4 2&.%&. P mit Telefonnummer Veröffentlichen Sie meine Anzeige 8.)0 Bankleitzahl 4.% *-8-8=)8 5;5 %&1 ".. &-&*. -4-=-8 :-8,19>17315C8 .("#& ,-8, P mit kompletter Anschrift P mit Faxnummer '=1 ,,( &65 &.4.3&1 ).:>;815 ,*.*+ !/$) P unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) mit1:9+0 E-Mail19Bank 23'"$) ? 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WBE vorh 10 $-365-5E*-8,)9)5 ,0-1:9)4:*= #18 – 42 10 e -9;5 -& 0711 4):1 ==/ 5+1 Tel: 5.68 -engels.d #(' :;5:-8= info@frank 145:-85-*-8/,*.%#2$zin (-+1meinmedi Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 49 und -8 - 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] =;-8::-4 für Allge #1#'+ zin ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart 01 | 2009 #'& %%!& 6' +-"() r Masseu herapie, Ärzte als en biet e, Physiotinnen und Fachge Ärzt otherapi ung (Erg r) suchen wir medizinischen Ausbild iste den Für die iz. Bademe basis in .) he und medfte auf Honorar den pro Woc e (45 Min ächer) Stun htsstund Lehrkrä errichtsf oder 8 pro Unterric 4 Unt : lichen I Umfang : 26,– EUR der mög Stuttgart, I Honorar n (mit Angabefür Bildung m nge t eine tgart Bewerbu riftlich an: Foru möglichs 69 Stut sucht bald bitte schStraße 22, 704 nseeraum is Bode Grazer opädie he Prax kaulitzki © www.fotolia.de Anzeigenschluss ist immer der letzte Werktag des Vormonats. rgisc izin. für Orth sch-chiru e Med rung in der FÄ/FA oder ag abilitativ orthopädi Erfah Große und Reh plom) und g ist der Eintr sich ikalische indest A-Di ussetzun (zum für Phys Wenn Sie gte Vora FÄ/FA Akupunktur ng. ztsitzes. Unbedin Stuttgart. erapie. eines Kassenar Ihre Bewerbu t ist die 70015 e über 10 17 42, Schmerzth Erwünsch wir uns art, Postfach schen zur Übernahm Stuttg freuen er orthopädi regis egistter fühlen Gentner Verlag im Arztr sprochen an den 7755 ange ÄBW Zuschriften unter erbeten 540 6+1- ,-#!" ,(0#,(' -+ -#(''.' 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Die biologischen Erfahrungen der weiblichen Menstruation und der damit zusammenhängenden Gebärfähigkeit als positiver, Leben bringender Wirkung und des Verblutens als negativer, Leben vernichtender Wirkung führten wahrscheinlich dazu, dass Menschen dem Blut übernatürliche Kräfte zuschrieben. Die Beobachtung, wie beim Verbluten eines Menschen oder beim Ausbluten eines Schlachttiers dessen Kräfte schwinden, ließ die Menschen darauf schließen, dass das Blut ein Urstoff des Lebens wäre. In der griechisch-antiken und germanischen Mythologie galt der Mensch deshalb als aus dem Blut der Götter erschaffen. Diese Vorstellung prägt auch das Alte Testament: Danach bestehe der Mensch aus „Fleisch und Blut“. Dieses Verständnis des Blutes als Geheimnis der Entstehung des Lebens erklärt die besondere Bedeutung des Blutes und der Farbe Rot als Symbol von Leben und Fruchtbarkeit. Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine künstlerische Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BWBank ist mit über 200 Filialen in allen Landes teilen vor Ort – so zum Beispiel in Ulm. Ihr Ansprechpartner für Heilberufe ist hier Ver mögensManager Bernhard Bock. Sie erreichen ihn telefonisch unter (07 31) 14 24-1 11 oder per Fax unter -2 63. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter (07 11) 1 24-4 90 95. 232 Sicherstellung KAMMERN UND KV 233 234 234 236 237 237 238 Baden-Württembergischer Ärztetag 2009 Zu wenig Punkte? Noch ist es zu schaffen! Nachschlag für den Südwesten Versorgungsbericht der KVBW Niedergelassene Ärzte werben für Prävention Bundesweites Reanimationsregister Ehrenzeichen für Winrich Kuhberg AUS FEHLERN LERNEN 239 Arbeitsunfall mit Fettpresse INDUSTRIEINFORMATIONEN 240 Sicherster Schutz vor FSME: Impfung WIRTSCHAFT 242 Neues aus der Finanzwelt VERMISCHTES 112. Deutscher Ärztetag in Mainz Die Abrissbirne Ärzte im Dienst der Musik Änderung des Bestattungsgesetzes Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten Neue Bücher Ärzte im Einsatz: Hilfe zur Selbsthilfe Psychische Gefährdung von Medizinern 244 245 246 248 249 250 251 252 TERMINE 255 BEKANNTMACHUNGEN 257 IMPRESSUM 268 Evaluation der Weiterbildung gestartet Weitere Infos: www.aerztekammer-bw.de/eva ÄBW 06 • 2009 231 Editorial Sicherstellung D Dr. med. Gisela Dahl Mitglied des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg 232 ie Absicherung von Krank heitsfällen ist in der Daseins fürsorge und Vorsorge ein Grundbedürfnis des Menschen. Gerade in Gesellschaften, in denen die Ökonomie den wichtigsten Faktor darstellt, ist körperliche Leistungsfähigkeit und ihr Erhalt ein Faktor für Prosperität und Zukunft eines Landes. In Deutschland gibt es, anders als in vielen anderen Ländern, derzeit noch wohnortnah und flächendeckend eine ambulante ärztliche Versorgung durch Hausund Fachärzte aller Fachgebiete. Eine Chipkarte sichert den freien Zugang rund um die Uhr. Diese garantierte Sicherstellung ärztlicher Versorgung machte bisher die hohe Qualität des Deutschen Gesund heitswesens aus, sie wird allerdings durch eine Reihe von Faktoren derzeit in Frage gestellt, und dies zu einem Zeitpunkt, wo der so genannte demografische Faktor eher Verlässlichkeit und Ausbau erfordern würde. Vor vielen Jahren wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Pflichtmitgliedschaft der Kassenärzte gegründet, weil deso late Versorgungszustände die Ärzte nicht mehr bereit sein ließen, zu den von den Kassen angebote nen Dumpingpreisen zu arbeiten; sie verweigerten die Arbeit. So wurde den ambulant tätigen Ärzten eine starke Gemeinschaft über alle Fachrichtungen hinweg gegeben, sie wurde als Körperschaft mit hoheitlichen Aufgaben betraut und wer für gesetzliche Kranken kassen arbeiten wollte, musste Mitglied dieser Gemeinschaft werden. Sie muss die Rechte ihrer Mitglieder vertreten, für vernünftige Rahmenbedingungen sorgen und vor allem die Versorgung der gesetz lich Versicherten sicherstellen. Im Gesetz über das Kassenarztrecht wurde dies 1955 auf eine klare rechtsstaatliche Grundlage gestellt. Ein ambulantes Monopol mit Sicher ÄBW 06 • 2009 stellungsauftrag für Kassenärzte über die Kassenärztlichen Vereini gungen gegen Verzicht auf Streik recht und Akzeptanz von Schiedsinstanzen, so lautete im Kern der damalige Kompromiss. Die ambulante Behandlung wurde (gegen den Widerstand der Krankenkassen) in vollem Umfang auf die niedergelassenen Ärzte über tragen, Krankenhausambulanzen und Eigeneinrichtungen der Kran kenkassen spielten keine Rolle als Konkurrenz. Dieser Kompromiss hat Jahre gehalten, nun wird er mit vielen Gesetzesänderungen und Gesetzesweiterentwicklungen nicht nur in Frage gestellt, sondern in seiner Tragfähigkeit zutiefst bedroht. Gesetzliche Initiativen zur Struktur veränderung der ambulanten ver tragsärztlichen Versorgung wollen ein Bild moderner zukünftiger Versorgung zeichnen, ohne die Folgen bis ins Letzte abzuschätzen. In einem staatlich regulierten Ge sundheitssystem entstehen dadurch wettbewerbsverzerrende strukturelle Elemente. Es gibt neue Mitbewerber in der ambulanten Versorgung, vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus, ambulantes Ope rieren im Krankenhaus, ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung, ambulante Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) als selbstständige Versorgungsformen. All dieses sind Dinge, die das Mono pol des Sicherstellungsauftrages angreifen. Integrierte Versorgung, hausarztzentrierte Versorgung, Selektivverträge, spezielle ambu lante Leistungen der Kliniken nach § 116 b, alles aus der Gesamt vergütung bezahlt. All dieses ist eine Gefahr für die flächendeckende Sicherstellung. Zu diesen Entwicklungen kommt noch das Problem des lokalen Ärz temangels. Seit Jahren werden von Politikern und Ökonomen die Einzel praxen als Auslaufmodell eingestuft. Bei den letzten Reformgesetzen gab es handfeste Anreize für Koope rationen, Verbünde und schließlich für die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren mit dem erklärten Ziel von mehr Effizienz und Qualität. Logischerweise erfolgt bei dieser Entwicklung zwingend eine räumliche Zentralisierung der Versorgung. Insbesondere in Zentren und Ballungsräumen werden Arztsitze verlagert. Immer wieder tauchen Bürgermeister, Landräte und Kommunalpolitiker in der Kassenärztlichen Vereinigung auf und fordern angesichts lokaler Versorgungslücken die sofortige Behebung durch die Kassenärztliche Vereinigung unter Berufung auf den Sicherstellungsauftrag. Hier soll eine starke und handlungsfähige Kassenärztliche Vereinigung schnell, effektiv und unbürokratisch die Lücken der regionalen Versorgung schließen. Gleichzeitig votieren dieselben Parlamentarier für eine Schwächung des Monopols der Kassenärztlichen Vereinigungen. Viele Ökonomen beispielsweise halten es für selbstverständlich, dass der Sicherstellungsauftrag anteilig zwischen den Konkurrenten eines Vertragswettbewerbs aufge teilt werden könne, ohne sich die Realität dieser Aufteilung vor Augen zu führen. Die Sicherstellung einer Region lässt sich jedoch nicht in „Portionen“ zerteilen, das reale Versorgungsgeschehen und die tatsächliche Inanspruchnahme ärzt licher Leistung lässt sich in seiner Dynamik nicht mit simpler Mengen lehre berechnen. Der Vorstands vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Leonhard Hansen, sagte kürzlich: „Der Sicher stellungsauftrag kann nicht länger als Steinbruch für eine ungeregelte Ausbeutung durch die Akteure von Selektivverträgen freigegeben werden.“ Sicher wird im Interesse der notwendigen Differenziertheit einer modernen Versorgungslandschaft Kammern und KV eine Mix aus selektivvertraglicher und kollektivvertraglicher Versor gung in Zukunft wünschenswert sein. Hier muss allerdings die erwünschte Vielfalt vieler unter schiedlicher Vertragstypen in einem verbindlichen Nebeneinander in einer Wettbewerbsordnung einge bunden sein. Die Ordnung dieser Vielfalt mit dem Ziel der Sicher stellung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist eine Aufgabe, die die Kassenärztlichen Vereini gungen seit Jahrzehnten bereits übernommen hatten und sicher für die Zukunft – mit entspre chenden Rahmenbedingungen – ■ auch übernehmen können. Dr. med. Gisela Dahl Mitglied des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Baden-Württembergischer Ärztetag 2009 E ines der zentralen Themen im diesjährigen BundestagsWahlkampf ist die Gesundheits politik. Aus diesem Grund hat die Landesärztekammer BadenWürttemberg – wie mehrfach be richtet – namhafte Vertreter aller Bundestagsfraktionen aufgefordert, beim Baden-Württembergischen Ärztetag 2009 ihre Programme für die Gestaltung des Gesundheits wesens und der Rahmenbedin gungen ärztlicher Berufsausübung vorzustellen. Im Vorfeld der Bundes tagswahl treffen die Politiker am 17. Juli 2009 beim Baden-Württem bergischen Ärztetag in einer Podiumsdiskussion in Stuttgart aufeinander und stellen sich den Fragen der baden-württember gischen Ärzteschaft. Deshalb sind alle Ärztinnen und Ärzte aufgerufen, sich aktiv in die Diskussion einzu bringen und den Politikern „auf den Zahn zu fühlen“. Melden Sie sich also noch heute zur Teilnahme am Ärztetag an und stellen Sie Ihre Frage an die Politik! Weitere Informationen im Internet: ■ www.aerztekammer-bw.de Anzeige Fairness. Eine der obersten Prämissen im Sport. Auch für Schiedsrichter. Darauf haben die Spieler ein Recht. Aber auch die Schiedsrichter. Für den Spaß am Sport. Für den menschlichen Umgang miteinander. Auch für Versicherungen ist Fairness wichtig. Vom Kunden zum Unternehmen. Vom Unternehmen zum Kunden. Nur gemeinsam können Ziele erreicht werden. Dr. Markus Merk, dreimaliger Welt-Schiedsrichter www.inter.de Das ist Fairness. Das gibt Sicherheit. Das ist die INTER. Kammern und KV Es fehlen noch Punkte? Noch kein Zertifikat? Noch ist es zu schaffen! I n zwei Wochen läuft die Frist zum erstmaligen Fortbildungsnachweis für Vertragsärzte ab. Während die Mehrheit längst ihren gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsnachweis erbracht hat, kämpfen noch einige um Punkte und die Einhaltung der Frist. Um den Ärzten entgegenzukommen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Landesärztekammer (LÄK) gebeten, als Postannahmestelle der KVBW für Nachweise zur Erfüllung der Fortbildungspflicht gemäß § 95d SGB V zu fungieren. Dieser Bitte ist die LÄK gerne nachgekommen. Für die Ärzte bedeutet dies, dass, obwohl der Nachweis gegenüber der KVBW erbracht werden muss, ein Eingang des Zertifikatsantrages mit den vollständigen Unterlagen bei der Ärztekammer bis zum 30. Juni 2009, also dem letzten Tag der Frist, noch als fristgerecht eingegangen gewertet wird. Das einfachste und schnellste Verfahren zum Erwerb des Zertifikates ist allerdings das Fort bildungskonto, über das auch am 30. Juni der Antrag gestellt werden kann. Der Zugang erfolgt über die Homepage der LÄK im Bereich Fortbildung (http://www.aerztekammerbw.de/25/07fortbildungskonto.html). Damit wird auch den Ärzten geholfen, denen noch Fortbildungspunkte fehlen. Sie können so bis zum letzten Tag anerkannte Fortbildungen besuchen und anrechnen lassen. Im Fortbildungskalender auf der Homepage der LÄK findet man alle aktuellen, von der LÄK anerkannten Fortbildungen. Bei Veranstaltungen erhält man die Teilnehmerbescheinigungen in der Regel gleich zum Mitnehmen, bei interaktiven Fortbildungen über Print- und Online-Medien muss man vorher sicherstellen, dass die Punkte noch rechtzeitig zugeteilt werden. Am 30. Juni wird die Geschäftsstelle der Landesärztekammer (Jahnstraße 38a, 70597 StuttgartDegerloch) bis 22.00 Uhr geöffnet sein, um jedem die persönliche Abgabe seiner Unterlagen zu ermöglichen. Danach können die Unterlagen nur noch in den Brief■ kasten eingeworfen werden. Matthias Felsenstein Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Nachschlag für Südwesten D ie Einbußen der nieder gelassenen Ärzte in BadenWürttemberg werden nach den Worten von Ministerpräsident Günther Oettinger in diesem Jahr vom Bund ausgeglichen. Mitte Mai erklärte Oettinger gegenüber der Presse, er habe die Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel für einen Nachschlag in einer Größenordnung von Anzeige 140 Millionen Euro bekommen. BundesRosset, Merz & Lamster Rechtsanwälte gesundheitsministerin Dr. Christoph Rosset – seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig – Ulla Schmidt werde ihr Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: Versprechen einlösen, w Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u.a. dass kein Land durch w Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte w Praxiskauf und -verkauf die Honorarreform einen w KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. Nachteil haben dürfe. w Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, Landessozialministerin sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso w Berufshaftpflicht Dr. Monika Stolz erklärte w Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise die Honorarreform für w Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u.a. -Verträge gescheitert; man werde Dr. Christoph Rosset Martin Lamster weiter versuchen, ÄndeArztrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Joachim Merz rungen bei der ÄrzteWirtschaftsrecht Dr. Gerrit Tubbesing vergütung zu erreichen. Dr. Bastian Reissinger Fachanwalt für Familienrecht TS Steuerrecht Sie appellierte gleichzeitig Mediator; zert. Testamentsvollstrecker Schwarzwaldstraße 1 w 79117 Freiburg i. Br. an die Solidarität der Telefon (07 61) 70 52 50 w Telefax (07 61) 7 91 00 29 anderen Bundesländer, [email protected] w www.kanzlei-rosset.de Baden-Württemberg 234 ÄBW 06 • 2009 bei der Umsetzung der notwendigen Änderungen zu unterstützen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) haben fast zwei Drittel der Arztpraxen im Südwesten in den ersten drei Monaten ein Minus im Vergleich zum Vorjahres zeitraum hinnehmen müssen (das ÄBW berichtete). Die Abrechnung von etwa 90 Prozent der Praxen zeige, dass davon 65 Prozent im Schnitt mehr als ein Zehntel weniger Honorar erhalten haben, beklagte KVBW-Chef Dr. Achim ■ Hoffmann-Goldmayer. Sichern Sie sich wertvolles Wissen mit dem BW Existenzgründer-Seminar! In die Praxis umsetzen. Mit dem BW Starthilfepaket für Existenzgründer. ostenloses Inklusive k s. BW medicu Praxiskonto Inhalte des Seminars: – Neugründung oder Übernahme – Kooperationsformen – Investitions- und Kostenplanung – Gründungsfinanzierung – Öffentliche Fördermittel – Betriebliche Risikovorsorge ✁ Ich möchte gerne mehr über das BW Starthilfepaket erfahren! Bitte informieren Sie mich über die von mir angekreuzten Themen: BW Existenzgründer-Seminar: aktuelle Termine BW Checkliste zur Niederlassung BW Branchendaten für meine Fachgruppe BW Start-Check: Planrechnung und Break-Even-Analyse zur Niederlassung BW medicus: Kostenloses Praxiskonto BW Infos über öffentliche Fördermittel BW Bulletin: Servicemagazin für Heilberufler BW Existenzgründungsberatung: Terminvereinbarung Name Vorname Fachärztin/arzt für Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon tagsüber/abends Faxabschnitt senden an 0711 124-44377 Baden-Württembergische Bank. Nah dran. Profitieren Sie vom branchenspezifischen Know-how der BW-Bank mit unserem BW Starthilfepaket für Existenzgründer. Gut 20 % der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte im Land schätzen uns als erfahrenen und kompetenten Partner. Mehr Informationen erhalten Sie werktags von 9 –20 Uhr unter Telefon 0800 8720872 (kostenfrei), per E-Mail an [email protected] oder faxen Sie den Faxabschnitt an 0711 124-44377. www.bw-bank.de/heilberufe Kammern und KV Nachruf Dr. med. Jürgen Reitinger Am 24. Mai 2009 verstarb nach längerer Erkrankung der Karlsruher Internist Dr. med. Jürgen Reitinger. Dr. Reitinger ist vielen Ärztinnen und Ärzten als Vizepräsident und langjähriger Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden noch in guter Erinnerung. Dr. Reitinger war für die ärztliche Selbstverwaltung in BadenWürttemberg ein Glücksfall. Das ehrenamtliche Engagement in zahlreichen Funktionen und Gremien der verfassten Ärzteschaft und im Marburger Bund war ihm stets Verpflichtung und Herzensangelegenheit zugleich. Wie kaum ein anderer hat er die berufspolitischen Geschicke der Ärzteschaft des Landes als Mitglied der Bezirksvertreterversammlung, der Landesvertreterversammlung, des Deutschen Ärztetages, der Kammervorstände auf Bezirks- und Landesebene und zahlreicher anderer Gremien entscheidend mitgeprägt. Dr. Reitinger hatte die besondere Fähigkeit, Menschen zusammen zuführen und konnte so in seinem berufspolitischen Wirken die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte mit den Belangen der niedergelassenen Ärzteschaft zum Ausgleich bringen. Dr. Jürgen Reitinger wurde am 13. Januar 1937 in Gyönk/Ungarn geboren. Zu seiner eigentlichen Heimatstadt aber wurde Mannheim. Dort verbrachte er seine Jugendjahre und absolvierte das Gymnasium. Der Stadt Mannheim blieb er auch noch eng verbunden, als er nach dem Medizinstudium in Heidelberg, der Promotion zum Doktor der Medizin in Freiburg und der internistischen Weiterbildung die klinische Laufbahn am Städtischen Klinikum Karlsruhe einschlug und dementsprechend seinen Wohnsitz in Karlsruhe nehmen musste. Seine Dissertation über ein nephrologisches Thema gab letztlich die Richtung seiner späteren klinischen Jahre vor, auch wenn zunächst die Frauenheilkunde einige Jahre lang sein Weiter bildungsziel war. Die Einführung und Fortentwicklung der Peritonealdialyse am Karlsruher Klinikum war ganz wesentlich sein berufliches Lebenswerk. In seinem ehrenamtlichen Engagement war Dr. Reitinger die ärztliche Weiterbildung stets das wichtigste Anliegen. Als Mitglied und später auch als Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Landesärztekammer von 1999 bis 2006 hatte er wesentlichen Anteil an den verschiedenen Novellierungen der Weiterbildungsordnung auf Landes- und auf Bundesebene. Dr. Reitinger war Vorbild, er gehört zum Kreis der herausragenden Ärztinnen und Ärzte, die den Gedanken der ärztlichen Selbstverwaltung durch ihr Engagement mit Leben erfüllt haben. Die Ärzteschaft des Landes wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Den Hinterbliebenen, insbesondere seiner Ehefrau, gelten unsere Anteilnahme und unser tief empfundenes Beileid. Dr. med. Ulrike Wahl Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg Anzeige Versorgungsbericht Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Mannheim ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Termine: Mittwoch, 24. Juni 2009 (18.00 Uhr) Mittwoch, 1. Juli 2009 (18.00 Uhr) Veranstaltungsort: BW-Bank Mannheim, O4,4, 68161 Mannheim Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Investitions- und Kostenplanung • Gründungsfinanzierung • Öffentliche Fördermittel • Betriebliche Risikovorsorge Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Mannheim, Herr Leinthaler, Telefon (06 21) 17 08-2 78 236 ÄBW 06 • 2009 D ie KV Baden-Württemberg (KVBW) hat ihren Versorgungsbericht 2008 vorgelegt. Er dokumentiert auf 84 Seiten die Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg. Demnach leben in Baden-Württemberg rund 10,7 Millionen Menschen, zugelassen sind 18 087 Ärzte und Psychotherapeuten. Davon befinden sich nur 843 im Angestelltenverhältnis – überwiegend wird der Arzt in der ambulanten Medizin also als Freiberufler tätig. Der Bericht dokumentiert auch Schattenseiten. „Besorgniserregend ist die Altersstruktur der Ärzte und das zeit gleiche Wegbrechen des ärztlichen Nachwuchses. Hier besteht die efahr eines massiven regionalen G Ärztemangels, besonders im Facharztbereich“, gibt Dr. Gisela Dahl, Vorstandsmitglied der KVBW, zu bedenken. Schon heute bereite es Probleme, den Notfalldienst in einem vertretbaren Umfang zu organisieren; manche Praxen in dünn besiedelten Gebieten wie auf der Schwäbischen Alb oder im Ostalbkreis haben jedes zweite Wochen ende Dienst. Auch die Wieder besetzung von Arztpraxen, deren Inhaber in den Ruhestand gegangen ist, bereitet im ländlichen Raum zunehmend Probleme. Der Versorgungsbericht ist bei der KVBW erhältlich oder im Internet abrufbar: ■ www.kvbawue.de Kammern und KV Bewährte Aktion: Mobile Arztpraxis auf Marktplätzen im Ländle Niedergelassene werben für Prävention M ittlerweile Tradition hat die KV Mobil-Tour, bei der sich seit 2003 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten für die Gesundheitsvorsorge engagieren. Über 35 000 Menschen sind deutschlandweit seitdem auf „Herz und Nieren“ bei der Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) überprüft worden. Nicht selten mit dem Ergebnis, dass sie mit den ermittelten Werten schnellstens bei ihrem Arzt vorstellig werden müssen. Schwerpunktthema beim KV Mobil ist die Vorbeugung von HerzKreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Diabetes. Zucker, Cholesterin und Blutdruck werden von Arzthelferinnen gecheckt. Die Ärzte informieren über Risikofaktoren und stellen das Vorsorge- und Früherkennungspro- gramm der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor, wie etwa den Check-up 35 und die Jugend gesundheitsuntersuchung J1. Fitness und Bewegung stehen ebenfalls im Fokus des KVBW-Angebots. Ergänzend dazu wird die Ernährung der Besucher des KV Mobils unter die Lupe genommen, Körperfett und BMI gemessen. Das Rüstzeug für die Gewichtsreduktion und gesunde Ernährung gibt eine Ernährungsberaterin an die Hand. Anlässlich der für Mitte Juli geplanten Ärzteproteste in Form von Praxisschließungen wird auch die erfolgreiche KVBW-Aktion „Stoppt den Unsinn“ vorgestellt, bei der die Bürger zum Protest gegen die Honorarverluste der baden-württembergischen Praxen durch Gesundheitsfonds und Honorarreform aufge rufen werden. Bei Redaktionsschluss Bundesweites Reanimationsregister D ie kardiopulmonale Reanima tion (CPR) stellt bezüglich der erforderlichen Logistik und der absoluten Häufigkeit eine besondere Herausforderung sowohl für den organisierten Rettungsdienst als auch für den klinischen Bereich dar. Das Reanimationsregister der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) liefert als universelles Werkzeug des Qualitätsmanagements Ärzten sowohl im präals auch klinischen Bereich die notwendigen Informationen, ihre CPRErfolgsraten zu steigern. Das bundesweite, webbasierte Register erfasst Erstversorgung, klinische Weiterversorgung und Langzeitverlauf. Auf Empfehlung des Ausschuss „Notfallmedizin“ hat der Vorstand der Landesärztekammer Baden- Württemberg die Beteiligung am bundesweiten Reanimationsregister befürwortet und ruft hiermit alle betroffenen Kammermitglieder auf, sich an der Erfassung von präklinischen und klinischen Reanimations-Maßnahmen zu beteiligen, um unter anderem eine vertiefte und aussagekräftige Analyse der Ergebnisse, der durchgeführten Maßnahmen, Einsatzzeiten und technischen Besonderheiten zu ermöglichen. Darüber hinaus ist über das Reanimationsregister ein anonymisierter Direktvergleich mit weiteren Teil nehmern möglich. Derzeit nehmen 47 Kliniken, 59 Rettungsdienst bereiche und zirka 144 Notarztstandorte aus ganz Deutschland teil. Weitere Informationen: ■ www.reanimationsregister.de hatten bei der Aktion bereits über 300 569 Menschen ihre Unterschrift geleistet. Bei den Gesprächen am KVMobil sollen die Bürger zudem über die Aufgaben und Dienstleistungen der KV Baden-Württemberg informiert werden. Die Aktion wird unterstützt durch lokale Prominenz. Kooperationen mit mehreren Zeitungen und Rundfunksendern sollen außerdem dazu beitragen, den Bürgern durch die Berichterstattung den Stellenwert der wohnortnahen, flächendeckenden und qualitäts gesicherten medizinischen Versorgung durch Ärzte und Psychotherapeuten vor Augen zu führen. In diesem Jahr steuert der mobile Gesundheitsbus sechs Städte in Baden-Württemberg an. Getestet wird jeweils von 10 bis 18 Uhr ■ (außer Emmendingen). Termine: 19. Juni 2009 Emmendingen, Marktplatz (von 16 bis 22 Uhr) 24. Juni 2009 Murrhardt, Marktplatz 25. Juni 2009 Esslingen, Marktplatz 26. Juni 2009 Weil der Stadt, Bürgerpark 1. Juli 2009 Baden-Baden, Augustaplatz 3. Juli 2009 Metzingen, Marktplatz Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Eberbach ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Termin: Mittwoch, 1. Juli 2009 (19.00 Uhr) Veranstaltungsort: BW-Bank Eberbach, Friedrichstr.3, 69412 Eberbach Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Investitions- und Kostenplanung • Gründungsfinanzierung • Öffentliche Fördermittel • Betriebliche Risikovorsorge Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Eberbach, Frau Weickart, Telefon (0 62 71) 92 00-12 ÄBW 06 • 2009 237 Kammern und KV Ehrenzeichen für Winrich Kuhberg M itte Mai verlieh Kammer präsidentin Dr. Ulrike Wahl im Namen der Bundesärztekammer das Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft an Winrich Kuhberg, Direktor der BadenWürttembergischen Versorgungs anstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Herr Kuhberg hat sich in den 24 Jahren seines beruflichen Wirkens in der Versorgungsanstalt um die baden-württembergische und um die gesamte deutsche Ärzteschaft in hohem Maße verdient gemacht. 1985 trat er in die Versorgungsanstalt ein, die ihm die Rechtsabteilung anvertraute. 1989 wurde er zum stellvertretenden Geschäftsführer und 1999 zum Geschäftsführer der Anstalt ernannt. Schon früh bewies er ein sicheres Gespür für die Belange der Ärzteschaft in den sozial- und gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen. Für ihn entscheidend war hierbei stets der vom Gesetzgeber begründete Auftrag der materiellen Ab sicherung, der Versorgung der badenwürttembergischen Ärzte und ihrer Angehörigen. Hieraus resultierten in vielfältiger Weise Vorschläge zu Satzungsänderungen, welche die Struktur der Versorgungsanstalt in kluger Vorausschau auf mögliche Risiken in einem ständigen Reformprozess umgestalteten und damit ihre Handlungsfähigkeit und ihren Bestand als Pflichtversicherung aller Ärzte festigten. Seine beispielhafte Arbeit als Verwaltungsdirektor des zweitgrößten Versorgungswerkes der freien Berufe in der Bundesrepublik und die damit verbundene hohe fachliche Kompetenz fanden Beachtung und hohe Anerkennung auch außerhalb Baden-Württembergs. So wurde Herr Kuhberg 1989 in den Rechtsausschuss der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungs einrichtungen (ABV) gewählt. Seit 2000 ist er Vorsitzender dieses Gremiums, das für die soziale Sicherung der freien Berufe in ganz Deutschland von fundamentaler Bedeutung ist. In den Jahren 2003 und 2004 wurde Herr Kuhberg von Justiz ministerin Zypries in eine Sonderkommission berufen, die das damalige Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung des Versorgungsausgleichs vorbereitete. In diesem Gremium hat Herr Kuhberg in hervorragender Weise die Interessen der verkammerten freien Berufe vertreten – auch und besonders aus dem Blickwinkel der baden■ württembergischen Ärzte. Ethische Grundlagen des Arztberufes Freie Berufe und Bundestagswahl Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet gemeinsam mit der Steuerberatungsgesellschaft Link-Rotter-Ehmann & Kollegen in Pforzheim ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Termin: Mittwoch, 22. Juli 2009 (18.30 Uhr) Veranstaltungsort: Steuerberatungsgesellschaft Link-Rotter-Ehmann & Kollegen, Weiherstr. 2–4, 75173 Pforzheim Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Pforzheim, Frau Eberhardt, Telefon (0 72 31) 3 06-2 59 238 ÄBW 06 • 2009 D er Marburger Bund veranstaltet am Donnerstag, 18. Juni, von 10.00 bis 16.30 Uhr in Stuttgart das Symposium „Verlust der Ethik? – Der Krankenhausarzt zwischen Ökonomie und Freiheit der Berufsausübung“. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Auswirkungen auf die Ethik der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, die sich aus den Strukturen des Klinikbetriebes und seiner Finanzierung ergeben. Weitere Informationen und Anmeldung beim Marburger Bund Baden-Württemberg, Stuttgarter Straße 72, 73230 Kirchheim u. Teck, Telefon (0 70 21) 9 23 90, ■ Fax (0 70 21) 9 23 92. D er Landesverband der Freien Berufe (LFB) Baden-Württemberg veranstaltet anlässlich der Bundes‘tagswahl 2009 eine Diskussionsveranstaltung, an der Kandidatinnen und Kandidaten aller im Bundestag vertretenen Parteien teilnehmen. Ziel ist es, direkte Forderungen und Probleme der Freien Berufe an die Politiker heranzutragen. Die Veranstaltung findet statt am 22. Juli 2009 um 19.00 Uhr im Haus der Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal, WilliBleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart. Die Teilnahme ist kostenfrei; Anmeldung an die Geschäftsstelle des LFB erbeten: Hegelstraße 33, 70174 Stuttgart, Telefon (07 11) 62 86 93, Fax 61 94 87 03, ■ E-Mail [email protected] 4 Aus Fehlern lernen Arbeitsunfall mit Fettpresse Leitsatz Ein Arbeitsunfall mit einer Fettpresse und Eindringen von Schmierfett in den Finger erfordert sofortige handchirurgische Versorgung. Fall Beim Abschmieren eines Spezialfahrzeugs mit Hilfe einer Fettpresse, die mit einem Druck von 200 bis 300 bar arbeitet, platzte punktuell der Schlauch, wodurch Schmierfett in den Ringfinger des etwa 24 Jahre alten Patienten getrieben wurde. Der Finger blähte sich extrem auf, der Patient verspürte erhebliche Schmerzen. Nur ein sehr kleiner Eintrittspunkt war zu sehen. Mit Hilfe eines Mitarbeiters versuchte der Patient das Fett heraus zu drücken, was wohl zum größten Teil gelang. Der alsbald am Unfalltag, 14. Oktober, aufgesuchte Facharzt für Allgemeinmedizin, H-Arzt der Berufsgenossenschaft, hatte Schwierigkeiten, vom Patienten eine zuverlässige Schilderung des Unfallhergangs zu erhalten, und ging deshalb eher von einem Abrutschen der Fettpresse und einer dadurch verursachten Prellung aus. Immerhin sah er eine – höchstens stecknadelgroße – Wunde, verstand auch die Schilderung des Patienten, es sei Fett eingedrungen, das er (der Patient) mit Hilfe eines Kollegen wieder herausgedrückt habe. Da weder das Röntgenbild auffällig war noch der Arzt durch eigenes Drücken Fett zutage förderte, reinigte und desinfizierte er die Hand, führte Wundstarrkrampfprophylaxe durch und behandelte den Patienten mit Penicillin und Diclophenac. Bei einer Kontrolle am 15. Oktober war kein Fett zu bemerken. Dagegen traten am 16. Oktober Entzündungsanzeichen auf, auch ließ sich Fett ausdrücken. Daraufhin überwies der Arzt den Patienten an das nächste Krankenhaus. In der dortigen allgemeinchirurgischen Abteilung wurde eine Gipsschiene angelegt und die Wunde l okal behandelt. Als (erst) am 20. Oktober eine erneute Kontrolle erfolgte, war es zu einer erheblichen Verschlechterung gekommen, die sich auch durch üblen Geruch bemerkbar machte. Bei einer Inzision am Finger entleerten sich Fettpartikel. Die Weiterbehandlung geschah durch desinfizierende Lösung, offene Behandlung mit Spülung, weitere antibiotische Therapie, weiteres konservatives Vorgehen. Nach zunehmender Verschlechterung wurde der Patient am 3. November in ein Krankenhaus mit spezieller Handchirurgie überstellt. Dort erfolgte der zwingend erforderliche große operative Eingriff. Festgestellt wurden ausgedehnte Nekrosen im Subcutangewebe, eine erhebliche Schädigung der GefäßNervenbündel, die komplette Zerstörung der tiefen Beugesehne, eine komplette Nekrose der Gelenkkapsel des Ringfingerendgelenkes. Das Gelenk war von schmieriger Flüssigkeit durchzogen und der Gelenkknorpel komplett aufgebraucht. Letztlich konnte der Ringfinger erhalten, ein Fortschreiten der Entzündung auf die Hand verhindert werden. Nach einem Zweiteingriff mit Schraubenosteosynthese des Endgliedes ist der Ringfinger erheblich und bleibend geschädigt. Diskussion Kritisch zu prüfen waren sowohl das Verhalten des Allgemeinarztes als auch die Behandlung durch den verantwortlichen Arzt des ersten Krankenhauses. Die Kommission hat das Vorgehen als fehlerhaft eingestuft und einen darauf beruhenden Gesundheitsschaden bejaht. War dem Allgemeinarzt der Unfallhergang auch nicht völlig klar, so musste er, nach der Aussage des Patienten, er und sein Kollege hätten aus dem Finger einiges Fett herausgedrückt, davon ausgehen, es könne eine Hochdruckverletzung mit Eintritt von Fett vorliegen. Eine solche Verletzung erfordert stets eine sofortige handchirurgische Notfallversorgung mit großflächiger Eröffnung und Ausräumung der Fettkörper, weil das unter Druck eingedrungene Fett Zerstörungen hervorruft, zudem im Regelfall verschmutzt ist und zu multiplen Infektionen führt. Die sofortige Überweisung in spezielle hand chirurgische Behandlung wäre daher erforderlich gewesen. Dies zu unterlassen und statt dessen selbst konservativ zu behandeln, war fehlerhaft. In verstärktem Maße fehlerhaft war die Behandlung in der Allgemeinchirurgie des ersten Krankenhauses, also die Fortsetzung der konservativen Behandlung, die Kontrolle erst nach vier Tagen, das weitere Vorgehen, zumal nach der Feststellung von Fettpartikeln. Hier wurde zudem ein Arbeitsunfall entgegen den Richtlinien der Berufsgenossenschaft behandelt. Nach Auffassung der Kommission konnte sich auch dieser Arzt nicht darauf berufen, die Schilderung des Patienten und die sonstige Anamnese hätten keine Hochdruckverletzung (oder jedenfalls die Möglichkeit einer solchen) erkennen lassen. Die Kommission hatte keine Zweifel, dass die massive Zerstörung von Gewebestrukturen bei rechtzeitiger handchirurgischer Intervention ■ vermieden worden wäre. A Influenzapandemie us aktuellem Anlass und vor dem Hintergrund mindestens zweier bestätigter Krankheitsfälle der „Neuen Grippe“ (Schweine-/Mexikogrippe) in BadenWürttemberg weist die Landesärztekammer darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Hygiene-Empfehlungen im Umgang mit Verdachts- und Krankheitsfällen der „Neuen Grippe“ auch für Ärztinnen und Ärzte die Quarantänisierung von sieben Tagen durch das Landesgesundheitsamt bzw. die örtlichen Gesundheitsämter droht. Darüber hinaus weist die Kammer auf die seit 1. Mai 2009 bestehende Pflicht zur namentlichen Meldung von Verdachts- und Krankheitsfällen nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes hin. Fachliche Informationen zum Thema stellt das Robert-Koch-Institut fortlaufend aktualisiert ■ im Internet (www.rki.de) zur Verfügung. ÄBW 06 • 2009 239 Industrieinformationen Anzeige Sicherster Schutz vor FSME: Impfung Österreich mit vorbildlicher Impfmoral zeigt, wie es geht I mpfungen sind der sicherste Schutz vor einer Infektion mit Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Vor allem zwischen März und Ende Oktober sind Zecken – die Überträger des FSME-auslösenden Flavivirus – aktiv. Wie wichtig der Schutz vor FSME ist, wird jedoch Altersgruppe (Jahre) FSME-IMMUN-Impfstoffen stehen gut verträgliche und hoch wirksame Vakzine zur Verfügung. Die Baxter GmbH hat jahrzehntelange Erfahrungen im Bereich der Entwicklung und Anwendung von FSME-Impfstoffen und gilt heute als Synonym für die FSME-Impfung. Nicht geimpft Innerhalb des empfohlenen Impfschemas Die ersten 2 Teilimpfungen der Grundimmunisierung** Inzidenz* Inzidenz* Inzidenz* Wirksamkeit Wirksamkeit 0–15 1,44 0,04 97,0 0,00 100,0 15–49 4,96 0,01 99,8 0,00 100,0 50–60 6,44 0,06 99,1 0,00 100,0 >60 6,79 0,08 98,9 0,00 100,0 Gesamt 5,92 0,04 99,3 0,00 100,0 ** Inzidenzen sind als Anzahl der Erkrankungsfälle pro 100.000 Einwohner angegeben. ** Innerhalb des ersten Jahres vor der dritten Teilimpfung. Tab.1: Wirksamkeit der FSME-Impfung, Österreich 2000–2006.3 oft zu wenig bedacht: Jährlich kommt es europaweit zu etwa 3.0001 durch Zecken verursachten Fällen von FSME. Etwa 50 Prozent der Patienten erleiden infolge der Viruserkrankung reversible oder irreversible Folgeschäden. Doch mit Abb. 1: Anzahl der jährlichen FSME-Fälle in Österreich und Tschechien.4 240 ÄBW 06 • 2009 Mit FSME-IMMUN® 0,25 ml Junior (für Kinder bis 15 Jahre) und FSME-IMMUN® (für Jugendliche bzw. Erwachsene ab 16 Jahre) hat Baxter einen Impfstoff im Portfolio, der eine sehr hohe Schutzwirkung hat. Zudem ist der Impfstoff durch seine hohe Reinheit und den Zusatz von Albumin bestens verträglich. Wie die Forschung von Baxter zeigt, wirkt das als Stabilisator zugesetzte Albumin zusätzlich immunmodulatorisch und hemmt die Freisetzung Fieber auslösender Zytokine und führt damit zur sehr guten Verträglichkeit der Vakzine. Hohe Wirksamkeit der FSME-Impfung belegt Heinz et al. haben in einer groß angelegten Feldstudie die Wirksamkeit der FSME-Impfung in Österreich in den Jahren 2000–2006 untersucht.2 Mehr als 90 Prozent der durchgeführten Impfungen fanden während dieser Zeit mit den FSMEIMMUN-Impfstoffen von Baxter statt. Die Wirksamkeit der Vakzine wurde anhand von Berechnungen ermittelt, die auf den FSME-Inzidenzen in der geimpften bzw. der nicht-geimpften Bevölkerung, deren Impfanamnese sowie einer repräsentativen Stichprobe der österreichischen Bevölkerung basierten. Zwischen 2000 und 2006 betrug die Anzahl der Neuerkrankungen bei komplett geimpften Personen 0,04 Fälle pro 100.000 Einwohner. Die Inzidenz bei den nicht-geimpften Probanden betrug 5,92. Insgesamt gab es 494 bestätigte Fälle der FSME. Die Zahlen zeigen, dass die Wirksamkeit der FSME-Impfung bei korrekter Einhaltung des Impfschemas bei über 99 Prozent liegt (Tab. 1). Zudem errechnen sich auf der vorliegenden Datenbasis für den genannten Zeitraum 2.800 durch Impfung vermiedene FSME-Infektionen und etwa 20 verhinderte potenzielle Todesfälle. Während die Erkrankungsfälle in Österreich auf etwa 10 Prozent jener in der Zeit vor der Einführung der FSME-Impfung reduziert werden konnten, kam es in Tschechien zu einem drastischen Anstieg. Die Durchimpfungsrate in der Tschechischen Republik liegt bei gerade einmal 11 Prozent. Industrieinformationen Anzeige Die gleitende Jahresinzidenz (2004 - 2008) ist in diesen Kreisen > 0, d.h. aus diesen Kreisen wurden FSME-Fälle gemeldet. Diese Kreise erfüllen die Definiton für ein FSME-Risikogebiet nach RKI nicht. Mit den FSME-IMMUN-Impfstoffen von Baxter kann bereits nach nur zwei Impfungen ein schneller Kurzzeitschutz erreicht werden. Ab der dritten Impfung ist ein Langzeitschutz für mindestens drei Jahre Schleswiggewährleistet. Empfohlen wird das folgende Impfschema: Holstein • Basisimmunisierung mit drei Impfdosen (0, 1–3, 5–12 Monate) MecklenburgVorpommern • Nach drei Jahren: erste Booster-Impfung • Nach drei bis fünf Jahren: weitere Booster-Impfungen Rügen Quelle: RKI, Anlage zum Epidem. Bulletin Nr. 18, 2009 Stand: Mai 2009 Ostvorpommern Cuxhaven MecklenburgStrelitz Rotenburg e We se r l ve Ha Niedersachsen Die 1. und 2. Teilimpfung der Grundimmunisierung können bei aus reichender Zeit bis zur Exposition bis zu drei Monate auseinander liegen. Bei einem schnell benötigten Impfschutz, z. B. wenn eineBrandenburg Reise in ein Risikogebiet unmittelbar bevorsteht, kann das Impfschema beschleunigt durchgeführt und die zweite Dosis zwei Wochen nach der ersten Sachsen-Anhalt verabreichtNordrhein-Westfalen werden. Die Schutzrate ist bei beiden Verfahren gleich gut. O r e Spree Ohrekreis Helmstedt Hildesheim Oder-Spree Börde Dahme-Spreewald Harz Els ter Rastatt Ortenaukreis Calw Stuttgart Schwäbisch Hall Freudenstadt Rhein Reutlingen SchwarzwaldBaar-Kreis Freiburg BreisgauHochschwarzwald Waldshut WeißenburgGunzenhausen Bayern m Heidenheim Günzburg Ulm NeuUlm Augsburg Biberach Tuttlingen Sigmaringen Konstanz Bodenseekreis Unterallgäu Memmingen Ravensburg Oberallgäu Eichstätt Schwandorf Cham Re g en Regensburg StraubingBogen u Kelheim Dona Neuburg-Ingolstadt Schrobenhausen Pfaffenhofen AichachFreising Friedberg Dachau Fürstenfeldbruck Landsberg a. Lech München Regen FreyungGrafenau Deggendorf Landshut Isar Passau DingolfingLandau Passau Landshut Rottal-Inn Erding Mühldorf Ebersberg Rosenheim Ostallgäu Lindau üh l Donau-Ries Alb-Donau-Kreis Tübingen Zollernalbkreis Amberg Neumarkt i. Opf. Ostalbkreis Göppingen AmbergSulzbach bergerLand Roth Alt RemsMurrKreis Böblingen Esslingen berg Schwabach Ansbach Baden-Württemberg Rottweil Emmendingen Lörrach Ludwigsburg Fürth Nürn- Ansbach t Pforzheim BadenBaden Jags Heilbronn Enzkreis NeustadtBad Windsheim Tirschenreuth Neustadt a.d. Waldnaab Weiden Erlangen- Forchheim Höchststadt ErlanNürngen Fürth Hohenlohekreis Heilbronn ar Karlsruhe Neck RheinNeckarKreis Karlsruhe NeckarOdenwaldKreis Heidelberg Wunsiedel Bayreuth b Mannheim Südl. Weinstraße Würzburg MainTauberKreis Kulmbach Bamberg Bamberg Erzgebirgskreis Hof Naa Bad Dürkheim SaarpfalzKreis Schweinfurt Würzburg Kitzingen Lech OdenwaldKreis Bergstraße MainSpessart Miltenberg Sächsische SchweizOsterzgebirge Chemnitz Vogtlandkreis Kronach Lichtenfels Haßberge Aschaffenburg Iller el Mos Saar Birkenfeld Sonneberg Coburg Görlitz Dresden Zwickau SaaleOrlaKreis Saale Frankfurt Groß- Offenbach Darm- Darmstadt stadtDieburg Mainz Gerau Bad Kreuznach Hildburghausen RhönfeldGrabfeld Bad Kissingen Main-Kinzig-Kreis Wiesbaden e Fulda Hessen Mittelsachsen Gera Greiz SaalfeldRudolstadt Suhl Elb ra Wer SchmalkaldenMeiningen Gießen LimburgWeilburg RheinlandPfalz Weimarer SaaleLand Jena HolzlandKreis Wartburgkreis MarburgBiedenkopf LahnDill-Kreis Bautzen Meißen Sachsen iße a Aachen Leipzig Thüringen Ne SK Leipzig SchwalmEderKreis Cottbus OberspreewaldLausitz Nordsachsen Halle WerraMeißnerKreis Fuld Heinz FX et al. Field effectiveness of vaccination against tick-borne encephalitis. Vaccine 2007; 25: 7559–67. 2 Heinz FX et al. 2007. 3 Heinz FX et al. 2007. 4 Heinz FX et al. 2007. 5 Kunz C. TBE vaccination and the Austrian experience. Vaccine 2003; 21: 50–55. 6 Heinz FX et al. 2007. 1 r de Alle Main Auch in Deutschland nehmen die Risikogebiete stetig zu. Ging man in früheren Jahren noch davon aus, dass FSME ein Problem einzelner, eng begrenzter Gebiete sei, wurde man inzwischen eines Besseren belehrt. Die mit dem FSME-Virus infizierten Zecken sind inzwischen in nahezu ganz Süddeutschland verbreitet. Hohe Mobilität und veränderte Lebensgewohnheiten sind ein weiterer Grund dafür, dass das Risiko einer FSME-Infektion immer größere Bevölkerungsteile trifft. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, RheinlandPfalz und Thüringen zählen laut Robert-Koch-Institut (RKI) zu den Risikogebieten in Deutschland. Ganz aktuell hat das RKI vier neue Kreise gemeldet: die Landkreise Oberallgäu, Unterallgäu, Heidenheim sowie den Stadtkreis Memmingen (Abb. 2). Die neue Karte zeigt, dass sich die Lücke, der bisher noch nicht vom RKI als Risikogebiete ausgewiesenen Kreise, zwischen Baden-Württemberg und Bayern ■ zunehmend schließt. Uckermark Elb Oldenburg in Le Endemiegebiete breiten sich aus Impfschema Definierte FSME-Risikogebiete nach Robert Koch-Institut s Em „Hinsichtlich der FSME-Kontrolle nimmt Österreich international eine Vorbildrolle ein“, erklärte Professor Dr. med. Michael Kunz, Direktor des Instituts für Sozialmedizin Wien, Vorsitzender der Internationalen wissenschaftlichen FSME-Arbeitsgruppe ISW-TBE. „Die Studie von Heinz et al. belegte den Nutzen der Kombination von Sozialmarketing und einer optimalen Impfung. Angesichts der europaweit massiven Zunahme von FSME sollten nun auch andere Länder versuchen, dem österreichischen Beispiel zu folgen.“ Inn Abb. 2: Ausschnitt: Risikogebiete in Deutschland (www.zecken.de). Altötting Traunstein Rosenheim WeilheimSchongau Bad TölzWolfratshausen Miesbach Berchtesgardener Land Österreich – ein Beispiel, das Schule machen sollte Die österreichische Erfolgsstory begann Anfang der 1970er Jahre als es dem Wiener Virologen Professor Christian Kunz erstmals gelang, einen wirksamen Impfstoff gegen FSME zu entwickeln. Kunz testete den Impfstoff zunächst an sich selbst, dann an 80 weiteren Personen – überwiegend Mitarbeiter seines Labors. Nachdem die Testimpfungen positive Ergebnisse erbracht hatten, reiste Kunz quer durch Österreich, um exponierte Risikogruppen (Forstarbeiter und Landwirte) zu impfen. Bis 1976 hatte er bereits 30.000 Menschen geimpft. In Zusammenarbeit mit der Firma IMMUNO (heutige Baxter GmbH) wurde das Serum weiter optimiert und 1979 als FSME-IMMUN® auf den Markt gebracht. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Impfstoffs und eine intensive Aufklärungsarbeit in Österreich ermöglichten eine so hohe Durchimpfungsrate wie in keinem anderen Land Europas. Lag diese 1980 noch bei nur 6 Prozent, sind repräsentativen Umfragen zufolge heute 88 Prozent aller Österreicher zumindest einmal gegen FSME geimpft worden. Immerhin 58 Prozent befinden sich im offiziell vorgeschriebenen Impfschema.5 6 ÄBW 06 • 2009 Kontakt/Autor: Dr. Peter Gerold Baxter Deutschland GmbH Edisonstraße 4 85716 Unterschleißheim [email protected] 241 Wirtschaft Neues aus der Finanzwelt Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heil- und Freiberufe Telefon (07 11) 1 27-4 90 95 Telefax (07 11) 1 27-6 64 90 95 E-Mail: filippo.scaglione@ bw-bank.de Thorsten Proettel Rohstoffanalyst bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Stuttgart 242 Fünfprozentiger Lohnanstieg für medizinische Fachangestellte Praxisorganisation für Privatpatienten entscheidend Vertreter der Ärzte und der me dizinischen Fachangestellten haben sich auf weitreichende Verbesse rungen bei den Tarifgehältern für medizinische Fachangestellte geei nigt. Zum 1. Juli 2009 erhalten die Helferinnen fünf Prozent mehr Lohn zuzüglich einer Einmalzahlung in Höhe von 330 Euro. Die Ausbil dungsvergütung wird um 50 Euro monatlich erhöht. Fraglich ist aller dings, ob nicht tarifgebundene Ärzte die Gehaltserhöhung weitergeben werden. Laut Auskunft vieler nieder gelassener Ärzte fehlt hierzu der wirtschaftliche Spielraum. Nach welchen Kriterien wählen deutsche Privatpatienten ihren Arzt? Diese Frage war Ausgangspunkt für eine TQmed-Studie des SGS-TÜV in Kooperation mit dem Institut für Management- und Wirtschaftsfor schung (IMWF). Über tausend privat Krankenversicherte in Deutschland wurden im November und Dezem ber vergangenen Jahres befragt. Nun wurden die Ergebnisse veröf fentlicht. Bei der Entscheidung für einen Arzt achten Privatpatienten nicht nur auf den Arzt selbst. Auch die Freundlichkeit und Qualifikation des Praxisteams sowie eine funktio Eine drastische Veränderung ergab sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahr hunderts. Insbesondere in Nevada Silber war zusammen mit Gold wurden umfangreiche Silbervorkom Jahrhunderte lang Währungsmetall men entdeckt und ausgebeutet. Die und damit Zahlungsmittel. Schon in meisten Staaten gingen zu einer der Antike wurden Silbermünzen wie reinen Goldwährung über. Nach wie die athenischen Tetradrachmen ge vor wurden Silbermünzen geprägt. Ihr prägt. Ob für Zahlungsvorgänge Gold Edelmetallwert wurde jedoch viel oder Silber verwendet wurde, hing niedriger als der Nennwert angesetzt. häufig davon ab, welches Metall regi Er hatte häufig nur noch symbolischen onal vorhanden war. Beispielsweise Charakter. Der Abstieg setzte sich auch verfügten die Münzherren im Deut beim Austauschverhältnis fort. Anfang schen Reich kaum über Goldminen der 1970er Jahre lag es noch bei 1:20, aber über große Silbervorkommen. heute beträgt es 1:70. Seit dem Entsprechend wurde seit Beginn der 21. Jahrhundert spielt Silber als Wäh Neuzeit die Prägung von Silbertalern rungsreserve der Notenbanken keine forciert, die bis in das 19. Jahrhundert Rolle mehr. Auch für Umlaufmünzen in weiten Teilen Deutschlands vorherr wird das weiße Metall nach zweiein schend waren. Im Mittelalter betrug halb Jahrtausenden ununterbrochener das Austauschverhältnis zwischen Prägung nicht mehr verwendet. Ledig Gold und Silber noch 1:10. Später lich bei Sammler- und Anlegermünzen wurde immer mehr Silber abgebaut, kommt der ästhetische Glanz des Edel wodurch sich die Wertproportionen metalls noch zur Geltung. Silber hat verschoben. Für 1 Gramm des gelben damit im Laufe der letzten 150 Jahre Metalls mussten deutlich mehr als seine Bedeutung als Währungsmetall 10 Gramm des weißen Metalls auf fast vollständig verloren. Und dennoch ist es heute keines gebracht werden. So legte der USamerikanische Kongress ein Verhältnis wegs unwichtig: Aufgrund seiner phy von 1:15 fest, als er 1792 die spätere sikalischen, chemischen und biolo Weltwährung US-Dollar aus der Taufe gischen Eigenschaften gewinnt Silber hob. immer mehr Einsatzfelder. So über Silber – vom Zahlungsmittel zum Rohstoff in der Medizintechnik ÄBW 06 • 2009 nierende Praxisorganisation sind für sie relevant. Bisher ist nur jeder sechste Privatpatient mit den Öff nungszeiten der Praxis zufrieden; 79 Prozent der Befragten hoffen diesbezüglich auf eine Verbesserung. Der Anmeldevorgang beim ersten Arztbesuch fiel nur bei jedem dritten Privatpatienten zur vollen Zufrieden heit aus. Hier würden 94 Prozent der Patienten ein unkomplizierteres Ver fahren begrüßen. Weiter bemängel ten die Befragten die Terminverga be, die Wartezeiten sowie die Quali tät der Aufklärung. Möglichkeiten, die Praxisorganisation zu verbessern und damit die Attraktivität der Praxis zu erhöhen, bietet ein um fassendes praxisinternes Qualitäts trägt das Edelmetall Elektrizität selbst in winzigen Leitungen schneller als Kupfer und bewirkt damit eine höhere Leistung von integrierten Schaltkrei sen in Computern. Weitere Verwen dungsmöglichkeiten ergeben sich durch die antibakterielle Wirkung von Silber. Vom Metall freigesetzte Ionen können die für den Stoffwechsel von Bakterien notwendigen Enzyme blo ckieren und ihre Zellstruktur sowie membrane schädigen. Die Vermeh rung der Mikroorganismen wird somit gehemmt. Je nach Menge der freige setzten Silberionen ist über diese bak teriostatische Wirkung auch die Abtö tung der Keime möglich. In der Textili ndustrie wird der Effekt insbesondere bei eng am Körper anliegender Sport bekleidung und Socken verwendet, um Geruchsbildung zu vermeiden. Silberionen kommen zunehmend im medizinischen Bereich zum Einsatz. Die Resistenzbildung ist im Vergleich zu Antibiotika viel geringer. Zu den Anwendungen gehören silberhaltige Wundauflagen und Cremes bei Hau terkrankungen bis hin zu keimfreien Kathetern. Heute ist Silber zwar kein Währungsmetall mehr, aber nach wie vor ein bedeutender Rohstoff für Industrie und Medizintechnik. Wirtschaft management. Eine zusätzliche Zerti fizierung kann dazu beitragen, die Außenwirkung des entsprechenden Qualitätsstandards zu verstärken. Betriebsrente für Arzthelferinnen als Instrument der Mitarbeiterbindung Schlechte Zeiten für Arzthelfe rinnen? Wer in zehn, 15 oder 20 Jahren in Ruhestand geht, darf sich – nach heutigen Rentenprog nosen – angesichts der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenver sicherung nicht gerade auf rosige Zeiten einstellen. Denn die gesetz lichen Leistungen dürften nur knapp über der Grundsicherung liegen. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist deshalb unabdingbar. Allerdings tun sich Arzthelferinnen schwer, aus ihrem Gehalt die nötigen Beiträge dafür zur Seite zu legen. Sicherlich auch ein Grund dafür, weshalb die Betriebsrente bisher in keiner anderen Berufsgruppe so wenig verbreitet war, wie bei den Arzt helferinnen. Mit der Betriebsrente für Arzt helferinnen ist den Tarifpartnern 2008 eine beachtliche Lösung gelungen. Durch die Konzentration verschiedener Bausteine und staatlicher Förderungen in der Be triebsrente wurde eine leistungs starke Altersvorsorge geschaffen, bei der die Belastung für beide Sei ten sehr gering ist. Die Arzthelferin profitiert von der Betriebsrente, weil sie eine wirksame Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Und für den Arzt dürfte sich die Betriebsrente auf die Mit arbeitermotivation und das Arbeits klima positiv auswirken. Außerdem bekundet der Arzt damit seine soziale Einstellung als Arbeitgeber. Diese könnte er sowohl bei Pati enten als auch in der Öffentlichkeit kommunizieren. Die Betriebsrente sorgt für Mit arbeiterbindung. Schon jetzt wird das Angebot in vielen Arztpraxen umgesetzt, wobei auch Praxen ohne Tarifbindung dieses Modell freiwillig eingeführt haben. So zum Beispiel haben sich viele Zahnärzte dafür entschieden, für die es in Süd deutschland bisher kein tarifvertrag liches Betriebsrentenmodell gibt. Die Tierärzte haben die Betriebsren te der Arzthelferinnen zum 1. April 2009 fast identisch übernommen. Praxen, die keine Betriebsrente anbieten, werden deshalb langfristig Nachteile im Wettbewerb um quali fiziertes und motiviertes Personal haben. Informationen zur Betriebs rente für Arzthelferinnen erhalten Interessierte in den Heilberufe ■ Centern der BW-Bank. Anzeige Starke Marken - Starke Bilder Praxisorientierter Sonographie-Nachmittag am 15.07.09 mit Tipps und Tricks für die Ultraschallsprechstunde. 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Würden künftig nicht ausreichende finanzielle Mittel in die Versorgung der Patienten fließen, müsse die Gesellschaft offen und ehrlich über gerechte Verteilungsmechanismen wie beispielsweise eine Priorisierung medizinischer Leistungen diskutieren, forderte Hoppe. Prof. Dr. J.-D. Hoppe bei der Eröffnung des 112. Deutschen Ärztetags in Mainz (Foto: Engelmohr) „Wir sind auf dem Weg in die Staatsmedizin.“ Prof. Dr. J.-D. Hoppe D as Parlament der deutschen Ärzteschaft hat gefordert, dass der Gesundheitsfonds grundsätzlich neu überdacht wird. Die Krankenkassen sollten bis auf weiteres ihre Beitragssätze wieder selber festlegen können, um auf die Wirtschaftskrise flexibel und effizient reagieren zu können. Voraussetzung dafür sei eine strukturelle Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung. „Sie drehen uns den Hahn zu und machen uns für die Trockenheit verantwortlich.“ Prof. Dr. J.-D. Hoppe Zur Eröffnung des Ärztetags hatte Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, gesagt, dass die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland keine Rationierung und keine Streichung von medizinischen Leistungen wollen. „Wir wollen aber auch nicht weiter für den staatlich verordneten Mangel in den Praxen und den Kliniken verantwortlich gemacht werden“, bekräftigte Prof. Hoppe in Anwesenheit des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck und Staatssekretär KlausTheo Schröder aus dem Bundesge- 244 ÄBW 06 • 2009 „Mit begrenzten Mitteln kann kein unbegrenztes Leistungsversprechen finanziert werden“, erklärte der Ärztetag. Der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung müsse auf das den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs V entsprechende Maß zurückgeführt werden. Außerdem sprachen sich die Delegierten gegen ein gesondertes Patientenrechtsgesetz aus. Die individuellen Patientenrechte seien im Behandlungsvertrag ausreichend gesichert. Die 250 Delegierten warnten ferner vor einer Einschränkung der freien Ausübung des ärztlichen Berufes. In einem Gesundheitssystem mit zunehmender Rationierung, stetig steigender Zahl von Regulierungsmaßnahmen und wachsender Bürokratisierung könne der Arztberuf als freier Beruf die Therapiefreiheit im ärztlichen Alltag bewahren und die Patienten vor staatsmedizinischen Zwangsentscheidungen schützen. „Mangelversorgung ist in Deutschland leider Realität.“ Prof. Dr. J.-D. Hoppe Weiteres zentrales Thema des Ärztetags war die medizinische Versorgung von Menschen mit geistiger oder mehrfach körperlicher Behinderung. Die 250 Delegierten stellten fest, dass das deutsche Gesundheitswesen strukturell und organisato- risch nicht auf die Versorgung dieser Menschen eingerichtet ist. Der Ärztetag forderte deshalb, gesetzliche Grundlagen für Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung zu schaffen. Darüber hinaus sollten Sektor übergreifende regionale Netzwerke von ambulanten und stationären Leistungserbringern etabliert sowie die Aus-, Weiter- und Fortbildung in behinderungsspezifischen Belangen gefördert werden, um Ärztinnen und Ärzte fachlich auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Alle Beschlüsse und Referate des 112. Deutschen Ärztetags sind im Volltext im Internet zu finden: ■ www.bundesaerztekammer.de Elektronische G esundheitskarte W ie in den vergangenen Jahren zeigte sich eine Mehrheit der Delegierten des Ärztetags nicht davon überzeugt, dass es sich bei der derzeitigen Konzeption der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) um eine zukunftsfähige Lösung handelt. Zugleich forderten sie eine sorgfältige und ergebnis offene Testung der eGK und der Telematikinfrastruktur im Rahmen eines 100 000er-Feldtests, der nicht Bestandteil des OnlineRollouts sein darf. Außerdem forderte der Ärztetag einen zweistufigen Testansatz für das weitere Vorgehen im eGK-Projekt. Tests der neuen eGK mit den dazu gehörigen Komponenten (Lesegeräten etc.) sollen im Rahmen von Kreuztests stattfinden. Bei positiven Ergebnissen sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Ausgabe von eGK-fähigen Lesegeräten im Rahmen des Basis-Rollouts fortgesetzt werden ■ kann, so die Delegierten. Vermischtes KBV-Vertreterversammlung und Deutscher Ärztetag kritisch betrachtet Die Abrissbirne J edes Jahr im Mai ist eine Woche Hoch-Zeit für die ärztliche Selbstverwaltung. Auftaktveranstaltung ist die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), gefolgt vom Deutschen Ärztetag (DÄT). Thematisch verschränkt beschäftigte sich die KBV-VV diesmal mit der Veränderung der Versorgungsstrukturen, der Erosion der KBV-Strukturen und ihres Handlungsspielraums und betonte als unabdingbare Grundlage für eine gute Versorgung die Freiberuflichkeit des Arztes. Der DÄT beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit einer Priorisierungsdebatte als Antwort auf die knappen Mittel im Gesundheitswesen, der Freiberuflichkeit des Arztes und bekräftigte die Überantwortung der Sicherstellung an die KBV im kollektivvertraglichen System. Also endlich eine einige Ärzteschaft, die im Gleichklang mit ihren Botschaften überzeugend nach außen in die Politik hineinwirkt? Die Reaktion der Politik auf die Priorisierungsdebatte des DÄT folgte prompt. Wie zu erwarten wies Ministerin Ulla Schmidt den Ansatz als indiskutabel zurück, aber es gab auch keine anderen Politiker der großen Volksparteien, die den Vorschlag positiv aufgegriffen hätten. Ein Griff ins Leere, der durch eine ungewöhnlich scharfe Rede des Hauptgeschäftsführers der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Christoph Fuchs, am Nachmittag nach der Eröffnung des DÄT, in der er Ulla Schmidt frontal angriff, nicht besser geworden sein dürfte. Nachdenklich stimmen müssen diese Vorgänge, weil sie einmal mehr die Frage nach der Politikfähigkeit der verfassten Ärzteschaft aufwerfen. Sie scheint von Jahr zu Jahr mehr zu schwinden und hilflos wirkenden Proklamationen Platz zu machen. Wo ist die Gestaltungskraft geblieben? Fairerweise muss man sagen, dass Körperschaften, die von ihrer Konstruktion und ihrem Auftrag her als Wächter und Bewahrer sozialgesetzlicher Regelungen sowie der tradierten Interessen ihrer Mitglieder gedacht sind, für die neue Welt, in der nach gesetzgeberischem Willen mehr Wettbewerb, Markt und innovative Lösungen gefordert sind, nicht wirklich geschaffen sind. Fehleinschätzungen ihrer Hauptprotagonisten in der Kommunikation aber auch in der Sache verschärfen allerdings die Krise der Körperschaften. Ich zitiere beispielhaft aus der Rede des Vorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Köhler, am Vortag des DÄT. Das Ringen zwischen KBV und Hausarzt verband über das Sagen in der hausärztlichen Versorgung ist bekannt. Es geht in der zitierten Passage um die „gute Versorgung“, ihre Definition, Voraussetzungen und Behinderungen. Dr. Köhler sagte: „So, wie die gesetzliche Grundlage derzeit ausgestaltet ist, bin ich mir sicher: Der daraus resultierende un koordinierte, in Teilbereichen systemwidrige Wettbewerb fördert weder die Qualität, noch stärkt er die Wirtschaftlichkeit. Im Gegenteil: Er zerstört die Grundlagen für eine flächendeckende Versorgung, hebelt die freie Arztwahl aus und macht die Versorgung spürbar ungerechter. Er wirkt wie eine Abrissbirne, die das Fundament der ambulanten Versorgung mit jedem Schlag weiter beschädigt. Die Politik muss deswegen sehr schnell entscheiden, was sie wirklich will. (…) Abriss oder Sanierung des Altbaus, das ist die Entscheidung, die wir jetzt von der Politik einfordern. Es ist eine Illusion, dass die Abrissbirne des derzeit herrschenden Wettbewerbs nur die Sanierung einläutet! Sie ist schon längst am Fundament angelangt und beschädigt dieses zunehmend. Wenn die Entscheidung für Abriss fällt, muss das klar gesagt werden. Dann müssen sich die Mieter neue Wohnungen suchen. Wenn die Entscheidung pro Sanierung ausfällt, dann brauchen wir zügig eine neue Wettbewerbsordnung mit klaren ordnungspolitischen sinnvollen Regeln. Nur dann wissen die Mieter, ob sie im sanierten Gebäude bleiben können und wollen.“ Ärzte sind Individualisten und müssen als typische Freiberufler die bestmögliche Form des Praktizierens in ihrer Praxis als Existenzgrundlage im Blick haben. Um die Verhältnisse realistisch einzuschätzen, muss man sich dann doch fragen– dem Beispiel Köhlers folgend –, welcher vernünftige und praktisch denkende Mensch in einem Altbau, und sei er noch so schön, bei dem die Abrissbirne schon das Fundament angegriffen hätte, weiter als Mieter ausharren und auf eventuelle Unterstützung aus der Politik warten würde? Jeder, ganz sicher jeder, der irgend könnte, würde doch dieses einsturzgefährdete Gebäude sofort verlassen zugunsten einer greifbaren, besseren Bleibe oder auch nur zugunsten der Hoffnung auf eine bessere Bleibe, denn er würde sogar eine gewisse Unsicherheit dem sicheren Zusammenbruch vorziehen. Und genauso läuft es doch, ob man das nun gut findet oder nicht: Die Hausärzte drängen in ihre 73bSelektivverträge und entwickeln dabei eine ungeheure Kreativität und Energien, und alle anderen – behaupte ich – würden das ganz genauso machen, wenn sie vergleichbare historische Chancen und Angebote hätten. Deshalb wirkt auch das ganze Fordern und mit Konsequenzen Drohen seitens der KBV nicht wirklich überzeugend. Wer lässt sich davon wirklich beeinflussen oder gar er schrecken? Die KBV kämpft mit einem über viele Jahre kumulierten Vertrauensverlust der Ärzte in die Belastbarkeit ihrer Versprechen (kalkulierbare Honorare auf der Basis von 5,11 Cent) und mit dem Vertrauensverlust der Politik in die Lösungsvorschläge der KBV. Gerade die von der KBV eingebrachten Vorschläge für die gesetzlichen Grundlagen der letzten Honorarreform, die nun im kompletten Chaos zu versinken droht, dürfte die Politik zukünftig kaum enthusiastisch auf neuerliche Vorschläge aus der selben Ecke warten lassen. ■ Dr. med. Birgit Clever Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBW Dr. med. Birgit Clever Vorsitzende der Vertreterversammlung Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ÄBW 06 • 2009 245 Vermischtes Jubiläum: 25 Jahre Tübinger Ärzteorchester Ärzte im Dienst der Musik Dr. Norbert Kirchmann, Begründer und Leiter des Tübinger Ärzteorchesters V or genau 25 Jahren wurde das Tübinger Ärzteorchester von dem in freier Praxis tätigen Hechinger Nervenarzt und Psychotherapeuten Dr. med. Norbert Kirchmann gegründet. Es war ihm bei der Orchestergründung ein Anliegen, den Kolleginnen und Kollegen ein Forum zum gemeinsamen Musizieren zu bieten, zugleich aber auch zur Imageverbesserung der Ärzteschaft beizutragen. Es bildete sich bald eine volle sinfonische Besetzung, wobei Professoren, Assistenten, niedergelassene Ärzte, Studenten, medizinisches Personal und Angehörige ange sprochen wurden, von denen noch heute viele der ersten Stunde dabei sind. Grundsätzlich werden von den pro Jahr zwei bis drei Programmen je drei bis vier Konzerte in ganz Baden-Württemberg bestritten. Regelmäßig finden Auslandsreisen statt. Das Orchester ist seit seinen Anfängen bekannt für seine wohltuend kollegiale und freundschaftliche Atmosphäre. Man genießt fernab von professionellen Profilierungszwängen das gesellige und musikalische Miteinander, wobei Entspanntheit und Humor künstlerischen Ehrgeiz nicht ausschließen müssen. Von Anfang an entwickelte Kirchmann ein sehr spezielles Programmkonzept, in dem er sich neben den klassischen Repertoirestücken der sinfonischen Literatur auf musikalische Raritäten, besonders aus der Epoche der Romantik, konzentrierte. Fast jedes zweite Konzert brachte für Tübingen und oft auch die weitere Region eine Erstaufführung, wobei durch Kooperation mit bekannten Chören auch große Oratorien zur Aufführung kamen. Ein Höhepunkt war die Aufführung des Requiems von Hector Berlioz mit 250 Mitwirkenden. Ein Akzent lag auch auf Schauspielmusiken mit Sprechern, Gesangssolisten und Chor (Peer-Gynt von Ibsen/Grieg, „Zauberharfe“ von Schubert usw.). Mehrere CDs, sogar mit Weltpremieren, wurden eingespielt. Besonders erfolgreich war eine CD mit dem zweiten Klavierkonzert von Rachmaninow mit dem bekannten mittlerweile verstorbenen Pianisten Robert-Alexander Bohnke. Das Orchester war öfter im SWR zu hören. Vor Jahren war ihm eine ganze Sendung mit dem sinnigen Titel „Weißer Kittel – schwarzer Frack“ gewidmet, als man das Schumann-Oratorium „Das Paradies und die Peri“ gemeinsam mit der Christophorus-Kantorei Altensteig aufführte. Mit seinen speziellen Programmen konnte sich das Tübinger Ärzteorchester im lokalen Kultur leben eine feste und prägnante Position erringen. Im Jubiläumsjahr haben sich Kirchmann und seine Mitstreiter wieder etwas Besonderes vorgenommen, wozu die Kollegenschaft herzlich eingeladen sei ■ (siehe Kasten)! Deutsche Erstaufführung des Tübinger Ärzteorchesters Jules Massenet (1842–1912 ): Die Heilige Jungfrau – La Vierge Ein Marienoratorium in vier Szenen: Verkündigung – Die Hochzeit zu Kana – Karfreitag – Aufnahme in den Himmel Mit sechs Solisten, Chor, Kinderchor und großem Orchester 21. Juni 2009 um 20.00 Uhr: Stiftskirche Tübingen; Vorverkauf: (0 70 71) 9 13 60 4. Juli 2009 um 19.00 Uhr: Stiftskirche Hechingen; Vorverkauf (0 74 71) 9 40 11 und -9 40 14 5. Juli 2009 um 19.00 Uhr: Münster-Zwiefalten; Vorverkauf (0 73 73) 6 00 246 ÄBW 06 • 2009 Entspanntheit und Humor müssen beim Tübinger Ärzteorchester künstlerischen Ehrgeiz nicht ausschließen. Vermischtes Internationaler Kongress für Musikphysiologie und Musikermedizin tagte in Freiburg „Musiker gehen erst dann zum Arzt, wenn es wehtut“ D ie Gesellschaft für Musikphysiologie und Musikermedizin richtete im März einen internationalen Kongress in Freiburg aus. Von zahlreichen Ansätzen zur Analyse und praktischen Bewältigung von Lampenfieber und Aufführungsängsten über Schmerzen und Störungen im Bewegungsapparat bis hin zur Arbeitsmedizin reichten die oft kontrovers diskutierten Themen. Die wissenschaftlichen Leiter des Freiburger Instituts für Musikermedizin an der dortigen Musikhochschule, Prof. Dr. med. Claudia Spahn und Prof. Dr. med. Bernhard Richter, hatten den 300 angereisten Fach- und Allgemeinärzten, Psycho- wie Musiktherapeuten ein thematisch breites Tagungsprogramm zusammengestellt. Schon im Grußwort des Freiburger Hochschulrektors Prof. Rüdiger Nolte war eine der größten Herausforderungen der Musikermedizin benannt: „Musiker gehen eben erst dann zum Arzt, wenn es wehtut“ – was präventive, schützende Maßnahmen schwierig und eine umfassende Vorsorge beinahe unmöglich macht. Zwei Drittel aller Orchestermusiker leiden heute an körperlichen oder psychischen Einschränkungen; schon bei der Aufnahmeprüfung an der Musikhochschule gibt ein Viertel der Kandidaten an, ihr Spiel sei durch Schmerzen beeinträchtigt. Und trotzdem: „Es gibt keine Berufsgruppe, in der medizinische Probleme so verheim licht werden wie bei Musikern“, so Prof. Dr. med. Egbert Seidel von der Musikhochschule Weimar. Freiburger Gehörschutzstudie: niederschmetternde Ergebnisse Aber auch die Arbeitsmedizin habe „in Bezug auf Musiker in den letzten Jahren große Fehler gemacht“, gab Dr. med. Martin Fendel Gesundheitspolitische Agenda D ie aktuelle wirtschaftliche Entwicklung bereitet vielen Bürgern Angst um ihre Zukunft. Hinzu kommen Meldungen, die Zweifel an der Stabilität und der Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung schüren. Vor diesem Hintergrund stellte jetzt Prof. Fritz Beske (Direktor des Instituts für Gesundheits-System-Forschung in Kiel) eine Gesundheitspolitische Agenda 2009 vor, die detaillierte Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems enthält. Prof. Beske betonte, dass die durch die Bevölkerungsentwicklung und die Kosten des medizinischen Fortschritts entstehenden Probleme nicht durch Einzelmaß- nahmen zu lösen sind. Erforderlich sei ein durchgängiges Konzept, damit Deutschland wieder ein verlässliches, solidarisches und gerechtes Gesundheitswesen zurückerhält. Das Handlungskonzept plädiert daher für die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens auf der Basis eines Kollektivvertragssystems, dessen Arbeitsfähigkeit von einer starken Selbstverwaltung gewährleistet wird. Zentrale Forderung ist ferner die verbindliche Festlegung von Gesundheitszielen wie die Zusicherung für Patienten, auch im Alter eine bedarfsgerechte Versorgung zu erhalten und die Teilhabe am medi■ zinischen Fortschritt für alle. Das Tagungs programm und weiterführende Literatur sind unter www.dgfmm.org abrufbar. in seinem Vortrag zu bedenken. Häufig würden Orchester von städtischen Betriebsärzten nebenbei betreut, ohne dass diese auf die berufsspezifischen Eigenheiten ihrer Patienten Rücksicht nähmen. Vielleicht auch deswegen gebe es noch immer große Informationsdefizite im Orchester und viele Vorbehalte gegenüber Kontrollen und arbeitsmedizinischen Auflagen. Als „niederschmetternd“ bezeichnete etwa Dr. Mark Zander vom Freiburger Institut für Musikermedizin die Werte einer Erhebung über Gehörschutz mit 429 Orchestermusikern. Nur ein Bruchteil der Musiker nutze überhaupt einen Gehörschutz, so Zander. Neben der von Musikern oft geäußerten Kritik, der Klang des eigenen Instruments sei schlecht umgesetzt, trügen auch Akzeptanzprobleme zu diesen verschwindend geringen Zahlen bei. ■ Martin Morgenstern Sommerkonzert des Heidelberger Ärzteorchesters Die Ärzteschaft Heidelberg lädt ein zu ihrem Sommerkonzert 2009 Programm: Carl Maria von Weber (1786–1826): „Oberon“-Ouvertüre Ludwig van Beethoven (1770–1827): Konzert Nr. 4 für Klavier und Orchester, G-Dur, Op. 58 Allegro moderato (Kadenz: Wilhelm Lutz-Rijeka 2008) – Andante con moto – Rondo vivace Klavier: Wiltrud Steinhausen Camille Saint-Saëns (1835–1921): Symphonie Nr. 3 „Orgelsymphonie“ c-moll op. 78 Adagio, Allegro moderato, poco Adagio – Allegro moderato, Presto, Allegro moderato, Presto, Allegro moderato, Allegro Orgel: Uwe Lohrmann Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Steinhausen Termin: 10. Juli 2009, 20 Uhr Ort: Peterskirche, Plöck Eintritt: frei ÄBW 06 • 2009 247 Vermischtes § Änderung des Bestattungsgesetzes D ie vom Landtag beschlossene Änderung des Bestattungsgesetzes, die zum 28. März 2009 in Kraft getreten ist, brachte einige Änderungen für die Ärzteschaft, die im Folgenden näher ausgeführt werden. Leichenschau (§ 20) In § 20 wurde ein neuer Absatz 3 eingefügt, der normiert, dass dann, wenn der Tod möglicherweise in ursächlichem Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme eingetreten ist, die Leichenschau durch einen an der Behandlung nicht beteiligten Arzt durchzuführen ist. Der „Behandler“ muss sich in den Fällen, in denen sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit einer Narkose, mit operativen oder anderen therapeutischen oder sonstigen medizinischen Maßnahmen eingetreten ist, auf die Feststellung des Todes beschränken. Die darüber hinausgehende Leichenschau ist von einem an der Behandlung nicht beteiligten Arzt durchzuführen. Anzeige kleiden der Leiche“ veranlasste den Gesetzgeber, in § 22 eine klarstellende Formulierung aufzunehmen. Grundsätzlich ist die Leichenschau an der entkleideten Leiche an dem Ort vorzunehmen, an dem der Tod eingetreten oder an dem die Leiche aufgefunden wurde. Sofern eine Entkleidung der Leiche im Freien durchgeführt werden müsste, kann davon Abstand genommen werden. Eine Entkleidung der Leiche hat zu unterbleiben, wenn sich bereits ohne Untersuchung der entkleideten Leiche der Verdacht auf Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod ergibt. Bestattungspflicht (§ 30) Aus der Neuformulierung des § 30, der die Bestattungspflicht regelt, ergibt sich jetzt, dass auch alle totgeborenen Kinder und in der Geburt verstorbene Leibesfrüchte mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm der Bestattungspflicht unterliegen. In § 30 Abs. 2 Bestattungsgesetz werden Fehlgeburten wie folgt definiert: „Fehlgeburten Vornahme der Leichenschau (§ 22) sind totgeborene Kinder und während der Geburt verstorbene LeibesDas immer wieder zu Auseinanfrüchte mit einem Gewicht unter dersetzungen zwischen Polizei und 500 Gramm.“ Jede aus einem Ärzteschaft führende Thema „EntSchwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht (Ungeborenes) gilt als Fehlgeburt. Aus der Prof. Dr. Niels Korte** Neuformulierung des GesetMarian Lamprecht* zestextes ergibt sich, dass RECHTSANWÄLTE Constanze Herr* zukünftig für die Eltern ein Rechtsanspruch auf die BeAbsage durch Hochschule oder ZVS? stattung der Fehlgeburt bzw. - Klagen Sie einen Studienplatz ein! des ungeborenen Lebens besteht. Die Eltern, die ihr BeWir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei* liegt direkt an der Humboldt-Universität. stattungsrecht wahrnehmen, Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. müssen die Kosten für die ■ Bestattung übernehmen. Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig. KORTE 24-Stunden-Hotline: 030-226 79 226 www.studienplatzklagen.com terWin f ü r te Juli! uf it a l M b hon rista : F eise sc tung A c h ter teilw s www.anwalt.info seme * Unter den Linden 12 10117 Berlin-Mitte ** Rudower Chaussee 12 12489 Berlin-Adlershof Fax 030-266 79 661 [email protected] 248 ÄBW 06 • 2009 Ulrike Hespeler Juristische Geschäftsführerin Landesärztekammer Baden-Württemberg Errata zum Beitrag „Notfallund Bereitschaftsdienst“ in Ausgabe 4/2009, Seite 148 Einteilung in zwei KV-Bezirken Der Leitsatz bezieht sich auf die Entscheidung des SG Dortmund vom 17. 01. 2003 mit dem Aktenzeichen S 26 KA 44/02. Heranziehung von Privatärzten Die Entscheidung des VG Sigmaringen vom 17. 10. 1996 wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 03. 11. 1998 aufgehoben (Aktenzeichen 9 S 3399/96); der Leitsatz dieser Entscheidung lautet: 1. Alle niedergelassenen Ärzte sind, auch wenn sie der Kassenärztlichen Vereinigung nicht angehören, in Baden-Württemberg zur Teilnahme am organisierten ärztlichen Notfalldienst verpflichtet und können im Rahmen dieses Dienstes zur Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen werden. 2. Die Möglichkeit der Befreiung vom organisierten ärztlichen Notfalldienst ist abschließend in § 24 Abs. 1 der Berufsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg geregelt. 3. Beantragt eine der KV nicht angehörende Ärztin, die erstmals im Alter von 55 Jahren eine fachlich, personell, zeitlich und räumlich nur ganz eingeschränkte ärztliche Tätigkeit aufgenommen hat, die Befreiung von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst, so kann das Befreiungsermessen auf Null reduziert sein, wenn die Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes durch die Befreiung nicht gefährdet wird. ■ Vermischtes Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten unzulässig Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten S eit dem 1. April 2009 gilt gesetzlich eine Neufassung des § 128 Sozialgesetzbuch V. Danach ist die Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich um Hilfsmittel handelt, die zur Versorgung in Notfällen benötigt werden. Eine entsprechende Ausnahmeregelung gilt für die Abgabe von Hilfsmitteln in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Ausdrücklich stellt das Gesetz fest: Leistungserbringer dürfen Vertragsärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen oder solche Zuwendung im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln gewähren. Unzulässig ist ferner die Zahlung einer Vergütung für zusätzliche pri- vatärztliche Leistungen, die im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln von Vertragsärzten erbracht werden, durch Leistungserbringer. Ergänzend hat der Gesetzgeber angeordnet: Die Kranken kassen stellen vertraglich sicher, dass Verstöße gegen die oben genannten Verbote „angemessen geahndet werden“. Ferner gilt: Für den Fall schwerwiegender und wiederholter Verstöße ist vorzu sehen, dass Leistungserbringer für die Dauer von bis zu zwei Jahren von der Versorgung der Versicherten ausgeschlossen werden können. Sofern Vertragsärzte auf der Grundlage vertraglicher Verein barungen mit Krankenkassen über die ihnen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung obliegenden Aufgaben hinaus an der Durch führung der Versorgung mit Hilfs- mitteln mitwirken, sind die zusätzlichen Leistungen unmittelbar von den Krankenkassen zu vergüten. Der Gesetzgeber wünscht eine Information durch die Krankenkassen über eine Mitwirkung der Vertragsärzte, wie im vorherigen Absatz beschrieben, der Ärzte kammer bei der die Vertragsärzte jeweils Mitglied sind. Die Informationspflicht der Krankenkassen gilt entsprechend, wenn Krankenkassen Auffälligkeiten bei der Ausführung von Verordnungen von Vertrags ärzten bekannt werden, die auf eine mögliche Zuweisung von Versicherten an bestimmte Leistungserbringer oder eine sonstige Form unzulässiger Zusammen■ arbeit „hindeuten“. RA und Notar Wolf Martin Nentwig Meine Meinung zum Beitrag „Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg“ in ÄBW 5/2009, Seite 195. W er bin ich? – Niedergelassener Arzt für HNO-Heilkunde mitten in Deutschland. Dafür habe ich ein langes Studium und danach noch oft unzählige nicht bezahlte Überstunden in der Assistenzzeit erbracht. Dann auch finanzielle Vorleistung (Praxisschulden) für die Versicherten, für ein staatliches Gesundheitswesen. Ich habe Arbeitsplätze geschaffen – Frauenarbeitsplätze. Mehr als 60 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Meine Frau, meine Kinder, oft habe ich zu wenig Zeit für sie, obwohl sie der Kern meines Lebens inhaltes sind. Schon der Großvater Mitglied in der SPD, in der Weimarer Zeit. „O je, jetzt wird er politisch.“ – Ein Arzt kann nie ganz unpolitisch sein; für Gesundheit tätig zu sein bedarf auch eines gesellschaftlichen Einbringens. Und vor allem in Deutschland 2009. Eine gespaltene und sterbende SPD führt in Person von Herrn Prof. K. Lauterbach („faulstes Mitglied im Bundestag“, Quelle: www.facharzt.de, Dr. F. Spieth, gesundheitspolitischer Sprecher, Die Linke) und Frau Bundesgesundheitsministerin U. Schmidt eine Rufmordkampagne gegen Ärzte: „geldgierig, Pfuscher.“ Als Arzt bin ich „Führungskraft“ und Selbstständiger (damit kommen machtverliebte Politiker nicht klar): Kranken und teilweise hilflosen Patienten möchte und muss ich jeden Tag helfen. Um den Preis der persönlichen und jetzt auch wirtschaftlichen Selbstaufgabe? – Nein! Wo ist die politische Kraft zu finden, die sagt: „Jede Leistung hat ihren Preis. Begrenztes Geld kann nicht grenzenlose kostenlose Zugabe bedeuten! Wir honorieren persönliche, die der Mitarbeiterinnen und der Ehefrau/des Ehemannes, und tägliche freiwillige Mehrarbeit, oft unbezahlt!? Eine solche Berufsgruppe hat es nicht verdient, so mit Füßen getreten zu werden und am Boden noch bespuckt zu werden!“ Demütigungen, Verzweiflung, Wut, Enttäuschung. Und doch stolz auf Deutschland 1989, das ohne politische und militärische Gewalt, ohne einen Schuss zur Wiedervereinigung gefunden hat. Danke für diesen Mut der an diesem Tag Dienst habenden DDR-Grenzbeamten. Für meine Patienten, meine Familie, meine Kollegen/innen und für mich Dr. med. Thomas Kunick, Möckmühl ÄBW 06 • 2009 249 Vermischtes Neue Bücher Hypertriglyceridämie W. O. Richter, 107 Seiten, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, ISBN 978-3804724518, 14,80 Euro Bei nahezu zwei Dritteln aller Männer im mittleren Lebensalter ist eine Hypertriglyceridämie diagnostizierbar, aber nicht in allen Fällen geht diese mit einem erhöhten KHK-Risiko einher. Das kardiovaskuläre Risiko scheint von der Zusammensetzung der triglyceridreichen Lipoproteine abzuhängen. Der klinische Leitfaden beschreibt Wege für Diagnostik, Differenzierung und Therapie der Hypertriglyceridämie in der täglichen Praxis. Mit Herz und Stethoskop S. Geßler, 272 Seiten, Eigenverlag, ISBN 978-3000247194, 12,50 Euro „Alles ist zum Lachen“ stellt Dr. Siegbert Geßler aus Tettnang seinem Buch voran. Es enthält Erinnerungen eines Landarztes. Hinter jeder Erzählung spürt man die Menschlichkeit und Bescheidenheit des Autors. Auch wenn er mit Leib und Seele Hausarzt war, so konnte er vielen belastenden Momenten seines Berufes doch immer auch heitere Seiten abge winnen. Genau diese Erlebnisse teilt er großzügig mit dem Leser. Alter, Gesundheit und Krankheit A. Kuhlmey, D. Schaeffer, 436 Seiten, Hans Huber Verlag, ISBN 978-3456845739, 49,95 Euro Mit steigender Lebenserwartung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Funktionseinbußen, Gesundheitsstörungen und chronischen Krankheiten. Dies stellt die Versorgung vor neue Herausforderungen 250 ÄBW 06 • 2009 und die Gesellschaft des langen Lebens vor die Frage, wie Gesundheit im Alter erhalten werden kann. Das Buch gibt einen Überblick theoretischer Grundlagen, diskutiert empirische Befunde und bewertet den Umgang mit Krankheit und Gesundheit im Alter. Kontrazeption mit OC in 111 Problemsituationen T. Römer, G. Göretzlehner, 159 Seiten. De Gruyter, ISBN 978-3-11-020644-9, 24,95 Euro Das Buch behandelt in kurzer und prägnanter Form 111 Problemsituationen der oralen hormonalen Kontrazeption (OC) bei der Frau (beispielsweise Verdacht auf Thrombophilie, Zustand nach Nierentransplantation, Bulimie). Die spezifischen Diagnosen bzw. Problemlagen und die Möglichkeiten der Kontrazeption lassen sich lexikalisch gegliedert nachschlagen. Das Wichtigste wird in hervorgehobenen Merksätzen zusammengefasst. Kindesmisshandlung und Vernachlässigung G. Jacobi, 528 Seiten, Huber, ISBN 978-3456845432, 79,95 Euro Nach einer kurzen historischen Einleitung werden die Probleme physischer Misshandlungen und schwerer Vernachlässigung von einem Kinder- und Jugendarzt, einem Kinderchirurgen, einer Kinderradiologin, Kinder- und Jugendpsychiatern, aus rechtsmedizinischer und juristischer Sicht dargestellt. Besondere Kapitel widmen sich unter anderem dem Schütteltrauma, den Hirnverletzungen, abdominellen Traumen sowie der chronischen Misshandlung. Checkliste Tauchtauglichkeit Untersuchungsstandards und Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin K. Tetzlaff, Ch. Klingmann, C.-M. Muth, T. Piepho und W. Welslau (Herausgeber), 1. Auflage 2009, 384 Seiten, Gentner Verlag Stuttgart, ISBN 978-3-87247-681-4, 30,00 Euro Die Prüfung der Tauchtauglichkeit, die in Deutschland für Sporttaucher von jedem Arzt durchgeführt werden kann, ist mit einer hohen Verantwortung für den Untersucher und den Untersuchten verbunden. Das Tauchen erfordert spezifische Leistungen, die von dem Probanden sicher erbracht werden können müssen. Eine Analyse tödlicher Tauchunfälle zeigt in bis zu 50 Prozent der Fälle vorbestehende medizinische Risikofaktoren als Hauptursache für den Unfall. In über dreijähriger Arbeit haben die Autoren die entscheidenden Fakten zusammengetragen, die bei Kindern und Jugendlichen und im höheren Alter zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus sind für nahezu jedes Fachgebiet die wichtigsten Erkrankungen und die für das Tauchen relevanten Aspekte zusammengetragen. Im ersten, allgemeinen Teil werden neben der Beschreibung physiologischer und pathophysiologischer Vorgänge beim Apnoetauchen und dem Tauchunfall die Besonderheiten der verschiedenen Altersstufen dargestellt. Teil zwei erläutert die nach Fachgebieten gegliederten häufigsten Erkrankungen und deren Auswirkung auf die Tauchtauglichkeit. Teil drei rundet als Anhang das Buch mit Untersuchungsformularen und Checklisten für spezifische Fragestellungen und Situationen ab. Die „Checkliste Tauchtauglichkeit“ ist ein praktischer, übersichtlicher Helfer für den Arzt und gibt ihm eine rechtliche Sicherheit in der Beurteilung der Tauchtauglichkeit. ■ M. Felsenstein, Stuttgart Vermischtes Baden-Württembergische Ärzte im Einsatz Hilfe zur Selbsthilfe S o lautet das Motto des 2003 in Neuweiler, Kreis Calw gegründeten Vereins „Helfende Hände“. Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hans Joachim Fuchtel erfolgte 2003 eine auf kulturellen Austausch und Hilfe ausgerichtete Reise nach Mauretanien, eines der ärmsten Länder der Welt, ein Land dreifach so groß wie Deutschland, aber mit nur 3 Millionen Einwohnern, gelegen im nordwestlichen Afrika am Atlantik. Teilnehmer waren nicht nur Ärzte, sondern auch unter anderem Experten für die Wasserversorgung und Abfallwirtschaft. Das Ärzteteam bestehend aus einem Allgemeinarzt, Kinderarzt, Gynäkologen, HNO- Arzt, Zahnarzt und einem Augenoptiker reiste nach Ayon, der drittgrößten Stadt des Landes, etwa 800 km östlich der Hauptstadt Nouakchott, um dort die medizinische Versorgung zu unterstützen. Wir wurden dort mit offenen Armen und dankbar empfangen. Auch die weiblichen Patienten zeigten keinerlei Hemmungen. Deutschland genießt in der ehemaligen französischen Kolonie traditionell ein hohes Ansehen. Die Verständigung erfolgte mittels einheimischen Dolmetschern, die früher in Deutschland studiert hatten. Auf Grund den überaus positiven Erfahrungen und der Erkenntnis großer Hilfsbedürftigkeit wurden nach Gründung des Vereins die weiteren Reisen über jeweils zwei Wochen zu Krankenstationen und Nomadensiedlungen im Südosten des Landes Richtung Mali und Senegal durchgeführt, dorthin wo sonst keine Ärzte hinkommen. Hilfreich war hier auch die Anschaffung eines Krankenkraftwagens mit eigener Stromversorgung durch ein Solardach. Geleitet wurden die Hilfsreisen unter anderem durch die HNO-Ärztin Frau Dr. Evelyn Herz, Rastatt und dem Kinderarzt Dr. Rüdiger Mund, Mannheim. Im weiteren Verlauf wurden auch die Kontakte zu den großen Krankenhäusern in der Hauptstadt gepflegt, vor allem dem Cheikh Zayes Kran- kenhaus. Hilfreich war hierbei die Spende eines Mammografiegerätes durch den Berufsverbandvorsitzenden der baden-württembergischen Gynäkologen, Herrn Dr. Steiner. In der Folge hat der Verfasser neben der Betreuung des Mammografieprojekts vorwiegend Brust-, Descensus- und Inkontinenzoperationen durchgeführt. Operationen, die bis dahin wegen der großen Materialkosten nicht möglich waren. Durch die Hospitation zweier chirurgischer Chefärzte im Krankenhaus Nagold im Darmzentrum bei Prof. Benz wurde die vertrauensvolle Zusammenarbeit vertieft. Beim Gegenbesuch von Prof. Benz wurden die Kollegen in Nouakchott in moderne Operationsverfahren eingewiesen. Der frühere Oberarzt der Kinderklinik Böblingen, Dr. Wolf-Dieter Ekert, hat die Kollegen bei den Visiten und beim Aufbau einer modernen Kinderintensivabteilung mit Rat und Tat, aber auch mit gebrauchsfähigen Geräten unterstützt. Der leitende OP-Koordinator des Krankenhaus Nagold leistete große Hilfe bei der Hygieneberatung und der Geräteaufbereitung. Die Berufsverbandsvorsitzende der MRTA Baden-Württemberg, Frau Gabriele Jäger, leitete nicht nur die dortigen Kollegen bei der Mammografietechnik an, sondern legte auch großen Wert auf den bis dahin unbekannten Strahlenschutz, vor allem bei Kindern. Aufbauend auf diesen Maßnahmen wurde vor einem Jahr die offizielle Partnerschaft zwischen dem Klinikverbund Südwest und dem Cheikh Zayed Krankenhaus vollzogen. Geplant ist, dass zum Beispiel Kranken- und Hygieneschwestern jeweils vier Wochen nach Deutschland kommen, um eine Nachhaltigkeit zu erzeugen und andererseits deutsche Studenten in Afrika Erfahrungen sammeln, nicht nur im Bereich Infektionskrankheiten. Die Lebenserwartung beträgt nur wenig mehr als fünfzig Jahre. Die Kindersterblichkeit liegt bei über 5 Prozent und die Müttersterblichkeit bei zirka 1 Pro- zent. Endometriose und Myome sind bis zu neunfach häufiger. Unerfüllter Kinderwunsch ist ein großes Thema. Vor einem Jahr wurde durch die Zimmereifirma Schleeh, Baiersbronn, ehrenamtlich in erstaunlich kurzer Zeit eine Krankenstation in einem Elendsviertel der Hauptstadt gebaut, wo jetzt einheimische Ärzte mit unseren Ärzteteams vertrauensvoll zum Segen der Bewohner arbeiten. Je nach Fachrichtung und Schwerpunkten können sich deutsche Ärzte in den Krankenhäusern, in der Krankenstation, im Landesinneren in Sozialstationen oder unter freiem Himmel bei den Nomaden nützlich machen. Die Betreuung und Unterstützung der Teams erfolgt in bewährter Weise durch die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit und die Deutsche Botschaft. Wer Interesse hat bei Aufenthalten über zirka zwei Wochen mitzuarbeiten, oder Geräte, wie Ultraschall, CTG, Mikroskope und anderes entbehren kann, ist herzlich willkommen und kann sich beim Verfasser weitere Informationen besorgen. ■ Dr. med. Wolfgang Henne Belegarzt für Gynäkologie und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Nagold Turmstraße 19 72202 Nagold stellvertretender Vorsitzender des Vereins „Helfende Hände“ ÄBW 06 • 2009 Dr. med. Wolfgang Henne Dr. Mund mit seinen Patienten vor der Krankenstation 251 Vermischtes Psychische Gefährdung von Medizinern – Empirische Ergebnisse und Implikationen – Dipl.-Psych. A. Vetter PD Dr. biol. hom. H. B. Jurkat 252 V ieles deutet darauf hin, dass der einstige Traumberuf des Arztes dieses Idealbild oftmals nicht mehr erfüllt (Shafy, 2008). Verschiedene Studien und Umfragen haben bei einem größeren Teil der Ärzte eher mittelmäßige bis schlechte Werte bezüglich ihrer Arbeitsund Lebenszufriedenheit ermittelt (vgl. Stüve, 2007; Murray, Montgomery & Chang, 2001; Magee & Hojat, 2001). Zudem sind die Durchschnittseinkommen deutscher Krankenhausärzte im Vergleich zu anderen – sozioökonomisch ähnlich strukturierten – Ländern wesentlich niedriger (Ludwig, 2006). Jedes Jahr verlassen gut ausgebildete Ärzte Deutschland, um zum Beispiel in anderen europäischen Ländern sowie in Kanada und den USA höhere Gehälter, geringere Arbeitsbelastung, weniger Bürokratie und weniger hierarchische Strukturen zu finden (Jurkat, 2008; Jurkat, Raskin & Cramer, 2006; Ludwig, 2006). Arbeitszeiten von durchschnittlich 55 Stunden/Woche lassen weder Raum für ausreichende Entspannung noch für ein abwechslungs- ÄBW 06 • 2009 reiches Freizeitleben oder zur Pflege sozialer Kontakte (Jurkat & Reimer, 2001). Ein Großteil der befragten Mediziner fühlt sich aufgrund ihres Lebensstils in der eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit beeinträchtigt (Jurkat, Vollmert & Reimer, 2003; Jurkat & Reimer, 2001). In den letzten Jahren hat man sich daher zunehmend mit Problemen von beeinträchtigten Kollegen in den Helferberufen befasst. Infolge ihrer beruflichen Belastungen sind diese oftmals in erhöhtem Maße zum Beispiel krankheits-, sucht- und selbstmordgefährdet (Fengler, 2002; Fengler, 2001). Gefahr des Substanz missbrauches Substanzmissbrauch wird in allen Berufsgruppen vorliegen, aber die erhöhte Suchtgefahr in den Helferberufen ist bekannt – besonders auf die Gefahr durch Alkohol wird immer wieder hingewiesen (Reimer, Jurkat, Mäulen & Stetter, 2001). Gemäß Mundle, Jurkat, Reimer, Beelmann, Kaufmann & Cimander (2007) weisen internationale Studien darauf hin, dass etwa 10 bis 15 Prozent der Mediziner in ihrem Leben eine substanzbezogene oder depressive Störung entwickeln. Die Symptomatologie von alkoholabhängigen Akademikern unterscheidet sich von derjenigen, die man von Alkoholikern normalerweise erwartet. Das Muster ist versteckter, denn außer in späten Stufen wird Alkoholismus bei akademischen Berufsgruppen nur selten durch sichtbare Abweichungen von den akzeptierten Arbeitsnormen bemerkt. Zudem versuchen Berufshelfer oft ihr Alkoholproblem durch Selbstbehandlung in den Griff zu bekommen (Thoreson & Skorina, 1986). Bevor ein Mediziner wegen psychischer Probleme oder Substanzmissbrauch Hilfe sucht, muss zunächst oft erst einmal das eigene Schamgefühl bzw. auch die Angst vor Stigmatisierung oder dem Verlust der beruflichen Existenz überwunden werden (Mundle, Jurkat, Reimer, Beelmann, Kaufmann & Cimander, 2007). Doch Mediziner sind nicht immun gegenüber psychischen Problemen wie zum Beispiel Substanzabhängigkeit. Die beruflichen Belastungen von Ärzten können Substanzmissbrauch sogar begünstigen (Quantz, Beelmann, Stracke, Schwoon, Quellmann & van den Bussche, 2008). Aufschlussreiche Studienergebnisse zur Problematik der Substanzabhängigkeit bei Medizinern be richten Mundle, Jurkat, Reimer, Beelmann, Kaufmann & Cimander (2007). In dieser Studie wurden die Lebensqualität und das Gesundheitsverhalten von substanzabhängigen Ärztinnen und Ärzten im Vergleich zu nicht substanzabhängigen Medizinern detailliert untersucht. Anhand einer repräsentativen Stichprobe berufstätiger Ärztinnen und Ärzte sämtlicher Positionen sowie Fachgebiete in Deutschland (N= 468) wurden Auswirkungen der ärztlichen Berufstätigkeit auf die Lebensqualität dieser Berufsgruppe mit einem eigens entwickelten, umfangreichen Fragebogen zur Lebensqualität von Ärztinnen und Ärzten (Reimer & Jurkat, 2003) untersucht. Zudem wurde eine Vergleichsuntersuchung mit einer repräsentativen Stichprobe substanzabhängiger Ärztinnen und Ärzten (N= 107) in Deutschland mit demselben Untersuchungsinstrument durchgeführt, mit dem Ziel Präven tionskonzepte abzuleiten. Bei einer sehr ähnlichen durchschnittlichen Arbeitszeit von 55,3 bzw. 54,3 Stunden pro Woche fühlten sich beide Ärzte-Stichproben stark belastet. Allerdings bestand bezüglich des subjektiven Gefühls der Überlastung durch den Arbeitsanfall ein Vermischtes hochsignifikanter Unterschied zu Ungunsten der substanzabhängigen Mediziner. Alles in allem trennen die Variablen zum Privatleben (Lebenszufriedenheit/-unzufriedenheit und Gesundheit) deutlich schärfer zwischen beiden Stichproben als Variablen zum Berufsleben (Arbeitszufriedenheit/-unzufriedenheit und Berufsleben). Auch der Unterschied bei der allgemeinen Lebenszufriedenheit, die eng mit dem Privat leben verbunden ist, fällt hochsignifikant aus. Somit scheint einem ausgeglichenen Privatleben – als Erholungsausgleich zum Berufsalltag – große Bedeutung hinsichtlich der Suchtprävention bei Medizinern zuzukommen. Suizidproblematik Bei vielen Studien, die auf psychische Gesundheitsprobleme von Ärzten hinweisen, sind auch erhöhte Suizidraten ein Thema. Heim (1991) berichtete so zum Beispiel von Substanzmissbrauch und Depression im Zusammenhang mit erhöhten Selbstmordraten bei Ärzten. Laut einer Studie von Lindeman, Läärä, Hakko & Lönnqvist (1996) waren die Suizidraten für Mediziner in 14 internationalen empirischen Studien zwischen 1,3 und 3,4-mal höher als in der Allgemeinbevölkerung. Die Suizidraten für Medizinerinnen waren im Vergleich zur weiblichen Allgemeinbevölkerung sogar 2,5 bis 5,7-fach höher. In einer Übersichts arbeit US-amerikanischer Studien lagen die Suizidraten für Mediziner 1 bis 3,1-fach (10 Studien), für Medizinerinnen 1,1 bis 3,6-fach (4 Studien) höher als in der Allgemeinbe völkerung (vgl. Reimer, Trinkaus & Jurkat, 2005). Als Hypothesen für die erhöhten Suizidraten von Ärzten werden in der Literatur unter anderem berufsbedingte Überanstrengung mit chronisch erhöhtem Stresslevel und die Burnout-Symptomatik (Sonneck & Wagner, 1996) durch Überstunden als Risikofaktoren für Suizidalität genannt. Hierzu meint ein 42-jähriger niedergelassener Arzt (Jurkat & Reimer, 2005a): „… ständig das Gefühl, am Rande der Belastungsfähigkeit angekommen zu sein, ständige innere Unruhe trotz permanenter Müdigkeit.“; ein 52-jähriger Oberarzt berichtete: „Ich habe nahezu eine Burnout-Symptomatik, bin seit 4 Jahren medikamentenabhängig.“ Fazit und Ausblick Die dargestellten Studienergebnisse zeigen, dass eine besondere Wachsamkeit hinsichtlich der psychischen Gesundheit von Medi zinern von Nöten ist. Wenn auch sicher nicht alle berufstätigen Mediziner in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt sind, so scheint doch ein nicht geringer Anteil berufstätiger Ärzte große Beeinträchtigungen der eigenen psychischen Gesundheit zu erleben. Ärzte als Berufshelfer, so zeigen die Studien, sind nicht immun gegenüber psychischen Gefährdungen, zum Beispiel durch Substanzabhängigkeit, Burnout und Suizid. Im Gegenteil, die Belastungen ihres Berufes scheinen sie oftmals sogar zu einer Risikogruppe zu machen. Diese Ergebnisse sollten verstärkt beachtet werden, denn nur ein gesunder Arzt kann für Patienten in dem Maße da sein, wie es sich beide Seiten vorstellen und wünschen. In diesem Sinne sollte in Zukunft vermehrt Wert darauf gelegt werden, eventuelle Probleme bzw. Erkrankungen bei Ärzten frühzeitig zu erkennen, zu behandeln und effektive Präventionsprogramme durchzuführen. Die Landesärzte kammer Baden-Württemberg hat in diesem Sinne beispielsweise im Herbst ein Symposium zur Thematik des Burnout-Syndroms bei Ärzten angeboten, um zu dieser Problematik vertiefend zu informieren (Schulenberg, 2008). Als Konsequenz der empirischen Ergebnisse wird neben notwendigen Veränderungen der beruflichen Rahmenbedingungen auch eine Integration der Ergebnisse zur psychischen Gefährdung von Ärztinnen und Ärzten in die Medizinerausbildung im Sinne von Primärprophylaxe empfohlen. Dies hat PD Dr. Jurkat bereits seit Längerem im Studentenunterricht – zum Beispiel Pflichtpraktikum der Psychosomatik und Psychotherapie sowie zu Studien beginn im Rahmen des Pflichtprak tikums der Berufsfelderkundung – an der Justus-Liebig-Universität Gießen implementiert und mit Erfolg durchgeführt (Jurkat, Vetter, Raskin, Leweke, Reimer, & Vollmert, 2007). Studienergebnisse anhand von nahezu 2000 Medizinstudierenden von PD Dr. Jurkat haben einen deutlichen Bedarf für eine angemessene Stressbewältigung im Medizinstudium festgestellt. In diesem Kontext hat PD Dr. Jurkat ein kürzlich bewilligtes Drittmittelprojekt zur Stress bewältigung im Medizinstudium als Pilotprojekt am Fachbereich Medizin der JLU Giessen begonnen, für das unter den Studierenden eine große Nachfrage besteht. Die empirische Datenbasis (Jurkat, Vetter & Raskin, 2007) wird komplementiert durch gezielte Stressbewältigungs-, Lernund Entspannungstechniken, welche unter anderem potentiellen Prüfungsängsten entgegenwirken sollen. In diesem Sinne können die zukünftigen Mediziner schon frühzeitig bezüglich dieser – für ihren Berufsstand so bedeutsamen – Thematik sensibilisiert werden, mit dem Ziel bereits während des Studiums sowie in den ersten Jahren der Berufstätigkeit auch auf ihr eigenes Wohlergehen ausreichend zu achten, potentiellen Beeinträchtigungen frühzeitig entgegenwirken zu können und diese so möglichst zu vermeiden. Zurzeit ist geplant, dass im Laufe ÄBW 06 • 2009 253 Vermischtes des Jahres 2009 von PD Dr. Jurkat in Zusammenarbeit mit einem Internisten auch praxisorientierte Kurse zur Stressbewältigung und Gesundheitsberatung für berufstätige Ärzte ■ angeboten werden. Dipl.-Psych. A. Vetter PD Dr. biol. hom. H. B. Jurkat Korrespondenzadresse: PD Dr. biol. hom. Harald B. Jurkat Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie der Justus-Liebig-Universität Gießen Friedrichstr. 33 35392 Gießen Deutschland E-Mail: [email protected]. uni-giessen.de Literaturverzeichnis Fengler, J. (2001): Helfen macht müde – Zur Analyse und Bewältigung von Burnout und beruflicher Deformation. Stuttgart: Pfeiffer bei Klett-Cotta. Fengler, J. (2002): Burnout. In M. Märtens & H. Petzold (Hrsg.), Therapieschäden – Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie (S. 413–423). Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag. Heim, E. (1991): Job Stressors and Coping in Health Professions. Psychotherapy and Psychosomatics, 55, 90–99. Jurkat, H. B. & Reimer, C. (2001): Arbeitsbelastung und Lebenszufriedenheit bei berufstätigen Medizinern in Abhängigkeit von der Fachrichtung. Schweiz Ärztezeitung 82, 1745–1750. 254 ÄBW 06 • 2009 Jurkat, H. B., Vollmert, C. & Reimer, C. (2003): Konflikterleben von Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus. Z Psychosom Med Psychother 49, 213–231. Jurkat, H. B. & Reimer, C. 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Termine Termine Thema Universitäts-Hautklinik Freiburg Sommersemester K Termin Mi, 17. 06. 2009, 17.00 s.t.–19.15 Uhr „Autoimmun-bullöse Dermatosen: atypische Präsentationen und Pitfalls“ Referent: Prof. Luca Borradori, Bern Mi, 15. 07. 2009, 17.00 s.t.–19.15 Uhr „Hereditäres Angioödem“ Referent: Prof. Konrad Bork, Mainz Mi, 09. 09. 2009, 17.00 s.t.–19.15 Uhr „Hauttumoren: Vermeiden – Erkennen – Behandeln“ Referentin: Prof. Dorothée Nashan et al, Freiburg Mi, 07. 10. 2009, 17.00–18.30 Uhr Klinische Visite Ort: Seminarraum der Universitäts-Hautklinik 7 Info >>> Ort: Gemeinsamer Hörsaal der Universitäts-Hautklinik und Psychiatrischen Universitäts-Klinik Freiburg, Hauptstr. 8 (Eingang Karlstr.), 79104 Freiburg Auskunft/Anmeldung: Frau Dr. Pfister-Wartha, Oberärztin der Klinik, Tel. (07 61) 2 70-67 01, Fax 2 70-68 29 Thema Psychosomatische Grundversorgung Aufbaukurs zu Grundkenntnissen K Termin 21. 06.–20. 12. 2009 80-std. Gesamtkurs Psycho somatische Grundversorgung (mit ärztlicher Gesprächsführung und Balintgruppe) 11. 07.–13. 12. 2009 40-std. Aufbaukurs bzw. 30-std. Balintgruppe und/oder 30-std. Gesprächsführung Quereinstieg möglich Termine am Wochenende Gruppengröße max. 14. Teilnehmer 7 Info >>> Ort: Medizinische Akademie des IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart Programmauskunft: Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger, E-Mail: [email protected] Anmeldung: Frau Frank, Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail: [email protected] Thema CenTrial Koordinierungszentrum Klinische Studien an den Universitätsklinika Tübingen und Ulm K Termin Mi, 01. 07. 2009, 9.00–17.00 Uhr 4. GCP-Training Basis 13.–18. 07. 2009 (Mo–Sa) und 20.–22. 07. 2009 (Mo–Mi), ganztägig 14. Aufbaukurs Studienassistenz – Kompaktkurs 7 Info >>> Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut, Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58, E-Mail: [email protected] Thema Auskunft/Anmeldung: Ltd. OA Prof. Dr. G. Antoniadis, OA Dr. R. König oder Dr. T. Schmidt, Tel. (0 82 21) 96 00 (Zentrale) Thema K Termin Fr, 10. 07. 2009, 13.00–18.00 Uhr 1. Sitzung: Darmzentrum 2. Sitzung: Postoperative Intensivmedizin 3. Sitzung: Zentrum für endokrine Chirurgie 7 Info Schloßhaustr. 100, 89522 Heidenheim Leitung: Prof. Dr. Andreas Imdahl, Prof. Dr. Alexander Brinkmann Auskunft/Anmeldung: Sekretariat, Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie, Tel. (0 73 21) 33-21 72, Fax 33-22 04 Thema 2. live OP-Tag – Das Knie „Die operative Therapie des Knorpelschadens am Kniegelenk“ >>> Ort: Bürgerhospital/Klinikum Stuttgart, Haus 10, Festsaal, Tunzhofer Str. 14–16, 70191 Stuttgart Leitung: Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn Auskunft: Dorothee Hüppauf, Tel. (07 11) 2 78-2 27 01, Fax 2 78-2 21 72, E-Mail: D.Hueppauf@ klinikum-stuttgart.de; www.klinikum-stuttgart.de Thema 42. Klinisch-Neurowissenschaftliches Kolloquium K Termin Mi, 08. 07. 2009, 17.00–19.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Bezirkskrankenhaus Günzburg, Hörsaal, Haus 63a, I. Stock, 89312 Günzburg Veranstalter: Neurochirurgische Klinik der Universität Ulm Thema Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen K Termin Mo, 20. 07. 2009, 20.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Klinikum Heidenheim, K Termin 7 Info Pforzheim, Ebersteinstr. 39, 75177 Pforzheim Auskunft/Anmeldung: Dr. med. W. Polster, Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23, E-Mail: [email protected]; www.afpp.de 3. Heidenheimer Chirurgentag Psychosomatisches Forum 2009 jeweils dienstags, 19.30 Uhr 07. 07. 2009 „Psychosomatik in der Kardiologie und somatopsychische Reaktionen in der Kardiologie“ Referent: Prof. Dr. J. Jordan, ad Nauheim 06. 10. 2009 “Migration und Psychosomatik: Kulturelle Ausdrucksformen bei türkischen Migranten der ersten und zweiten Generation.” Referent: Dr. E. Koch, Marburg 12. 01. 2010 „Neues zu psychosomatischen Wechselwirkungen bei chronischem Schmerz“ Referent: Prof. Dr. H. Gündel, Hannover 7 Info >>> Ort: Akademie für Psychotherapie >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum, DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Auskunft/Anmeldung: Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5, E-Mail: [email protected] Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können. Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich. Thema K Termin Sa, 11. 07. 2009, 9.30–13.00 Uhr Kosten: 20 Euro 7 Info Qualitätszirkel Homöopathie Neckar/Alb K Termin jeweils montags, 20.00 Uhr 20. 07., 21. 09., 23. 11. 2009 >>> Ort: Gemeinschaftspraxis Dres. med. Mauch, Stihler und Langenbach, Im Karl-Olga-Krankenhaus, Werderstr. 70, 70190 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Lisa Güttinger, Tel. (07 11) 87 03 53-18, Fax 87 03 53-13, E-Mail: lisa.guettinger@ orthopaedie-stuttgart.de Thema 7 Info >>> Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72270 Reutlingen Auskunft/Anmeldung: Dr. Peter Mackes, Albstr. 2, 72764 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 32 00 04, E-Mail: [email protected] Thema Akademie für Psychotherapie Pforzheim K Termin Komplettkurse: A) 80 Std.-Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“: für Facharztprüfung Allg./Allg. und Innere/Gyn. B) zum Aufschlag PZG (§ 4 Nr. 2 HV) und Akupunkturzertifizierung C) 40 Std.-Kurs „Psychosomatische Grundkenntnisse“: für Facharztprüfung der übrigen Facharztgebiete Termine: jeweils Freitagnachmittag und Samstag, ganztags A+B) 80 Stunden: 22.–23. 01. 2010 inkl. Balintgruppe C) 40 Stunden: 18.–19. 09. 2009 inkl. Balintgruppe Quereinstiege möglich, zertifiziert Ausbildungsbeginn für den Zusatztitel „Psychotherapie–f.“ am 13./14. 11. 2009 7. Offene Württembergische Tennismeisterschaften für Ärzte & Apotheker K Termin 12.–13. 09. 2009 (Sa–So) sowie am Vortag des Turniers Fr, 11. 09. 2009 stattfindende Fortbildungsveranstaltung: „Mythos Abnehmen“ Referent: Prof. Dr. Werner Jung, Direktor der Klinik für Innere Medizin III am Schwarzwald-Baar-Klinikum “Laktat-leistungsdiagnostik im Tennissport – Relevanz für den Freizeit- und Breitensport” Referent: Dr. Brasch, Oberarzt, Klinik für Innere Medizin III am Schwarzwald-Baar-Klinikum ÄBW 06 • 2009 255 Termine 7 Info >>> Ort: Zimmern-Horgen Auskunft/Anmeldung: Michael von Enzberg, Tel. (0 74 04) 47 11 55, Fax 47 11 56, E-Mail: messemanagement@ frhr-von-enzberg.de Thema „Bournoutprophylaxe – Fortbildung für Ärzte und Therapeuten“ K Termin 13.–18. 09. 2009 (So–Fr) Kosten: 890 Euro Onkologische Termine Thema Comprehensive Cancer Center Ulm K Termin Mi, 01. 07. 2009, 18.00–20.15 Uhr Fortbildung: „Multiples Myelom – Aktuelle Therapiestrategien“ 7 Info >>> Ort: Medizinische Klinik am Obe- 7 Info >>> Ort: Schwarzwald-Parkhotel, Königsfeld Leitung: Dr. Conni Dremel Auskunft/Anmeldung: Dr. Conni Dremel, Marie-Curie-Str. 18 79100 Freiburg, Tel. (07 61) 4 00 41 87, E-Mail: [email protected]; www.Resilio.org Thema ren Eselsberg, Seminarraum 2609/10, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: [email protected]; www.ccc-ulm.de Thema Tumorzentrum Ludwig Heilmeyer – CCCF K Termin Bodenseefortbildung Anästhesie-, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin Mi, 01. 07. 2009, 16.00 Uhr 8. POST-ASCO-Symposium K Termin 7 Info jeweils dienstags, 19.00 Uhr 29. 09. 2009 „Xenon – möglicher Stellenwert in Anästhesie und Intensivmedizin“ Referent: Prof. Dr. R. Rossaint, Direktor der Klinik für Anästhesie, Universität RWTH Aachen 17. 11. 2009 „Die wichtigsten Präventions maßnahmen zur Verhinderung von nosokomialen Infektionen“ Referent: Prof. Dr. W. Krüger, Chefarzt Anästhesiologie, Klinikum Konstanz >>> Ort: Großer Hörsaal Medizinische 7 Info >>> Ort: Neues Schloss Meersburg, Schlossplatz 12, 88709 Meersburg Veranstalter: Klinikum Friedrichshafen GmbH, Klinik für Anästhesie, Prof. Dr. D. Schwender, Röntgenstr. 2, 88048 Friedrichshafen Auskunft/Anmeldung: Heidrun Lütje, Sekretariat, Tel. (0 75 41) 96-13 91, E-Mail: [email protected] 256 Universitätsklinik Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF, Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98, E-Mail: [email protected]; www.tumorzentrum-freiburg.de Thema Fortbildungstermine Diakonie-Klinikum K Termin jeweils mittwochs, 16.30 Uhr 15. 07. 2009 Zentrum für Infektiologie Stuttgart Fallbesprechung: „Wenn solch ein Fall wiederkommt, was würden wir anders machen?“ Referenten: Prof. Dr. Bosse, Katharinenhospital, Dr. Forker, Diakonie-Klinikum Stuttgart 23. 09. 2009 „Aktuelle Kontroversen in der Primärtherapie des Mamma-Karzinoms“ Referenten: Prof. Dr. T. Kühn, Esslingen: „Operative Primärtherapie“ Prof. Dr. Greulich, Stuttgart: „Brusterhaltung – Onkoplastik – Rekonstruktion“ Prof. Dr. Souchon, Tübingen: „Welche Strahlentherapie für welche Patienten?“ ÄBW 06 • 2009 07. 10. 2009 „Aktuelle Diagnostik und Therapie bei chronischen Lebererkrankungen“ Referenten: Diagnostik: Prof. Dr. Walter, Donaueschingen Konservative Therapie: Prof. Dr. Maier, Esslingen Operative Therapie: Prof. Dr. Königsrainer Moderation: Dr. Gerber, Sektionsleiter für Gastroenterologie Diakonie-Klinikum Stuttgart 04. 11. 2009 „Heilung durch Stammzellentransplantation bei Richter-Transformation mit cerebraler Manifestation“ Referenten: Dr. Springer, Onkologische Praxis Stuttgart; Dr. Mück, DiakonieKlinikum Stuttgart 02. 12. 2009 „Warum zum Zahnarzt vor Bissphonat-Therapie“ Referent/in: Dr. Kuder, Zahn-Mund-KieferPraxis am Diakonie-Klinikum Stuttgart 7 Info >>> Auskunft/Anmeldung: Geschäftstelle des OSP-Stuttgart, Bettina Schiebel, Tel. (07 11) 6 45 58-80, Fax 6 45 58-90, E-Mail: [email protected] Thema Onkologischer Schwerpunkt Stuttgart e. V./Regionales Schmerzzentrum Stuttgart K Termin Di, 21. 07. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Histopathologische Differentialdiagnose niedrigmaligner Non-Hodgkin-Lymphome – Neueste Klassifikation“ Referent/in: Prof. Dr. Ott, Pathologisches Institut, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, großer Besprechungsraum, Sophienbau, Ebene 1 Di, 20. 10. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Bedeutung der serratierten Adenome, eine gefährliche Entität?“ Referent/in: Prof. Dr. Seitz, Pathologisches Institut Bamberg Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal Di, 17. 11. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Besonderheiten der Psychoonkologie, Fallbeispiele aus der Intervisionsgruppe Stuttgart“ geeignet auch für DMP-Anerkennung Referent/in: Dr. Jenal u. a., Stuttgart Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal Di, 28. 07. 2009, 19.15 Uhr RSZ-Kolloquium: „Spastisches Kolon, somatoforme Störung oder Colitis ulcerosa? Fallbeispiele und Differentialdiagnose, Therapie“ Referent/in: Dr. Forker, Dr. Gerber, Dr. Gramich, Prof. Dr. Heidemann, PD Dr. Moll, Diakonie-Klinikum Stuttgart Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal Di, 24. 11. 2009, 19.15 Uhr RSZ-Kolloquium: „Schmerzhafte Spinalkanalstenose – wann ist eine Operation indiziert?“ Referent/in: Dr. Vazifehdan, Diakonie-Klinikum Stuttgart Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal Di, 15. 09. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Operative Therapiestrategien bei hepato zellulärem Karzinom (HCC)“ Referent/in: Prof. Dr. Fangmann, Allgemein- und Visceralchirurgie, Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart Ort: Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart, Konferenzraum 4, Ebene AB 5 Di, 29. 09. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Bedeutung der K-RAS-Mutation beim kolorektalen Karzinom“ Referent/in: Dr. Wiedorn, Pathologisches Institut, Klinikum Stuttgart, Katharinenhospital Stuttgart Ort: Klinikum Stuttgart, Katharinenhospital Stuttgart, Hörsaal der Pathologie Di, 15. 12. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Vorstellung der neu abgestimmten OSP-Leitlinie Mammakarzinom nach St. Gallen 2009“ Referent/in: Prof. Dr. Simon, Gynäkologie, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart; Prof. Dr. Heidemann, Med. Klinik, Diakonie-Klinikum Stuttgart Ort: Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart, Hörsaal Sa, 26. 09. 2009, 9.00–13.00 Uhr 10. Stuttgarter Schmerztag „Highlights moderner Schmerztherapie und Palliativmedizin“ Veranstalter: Regionales Schmerzzentrum Stuttgart Referent/in: Prof. Dr. Zenz, Prof. Dr. Maier, Dr. Thöns, alle Bochum; Dr. Maier-Janson, Ravensburg Ort: GENO-Haus Stuttgart jeweils mittwochs, 18.00 Uhr RSZ-Schmerzkonferenz: 15. 07., 16. 09., 21. 10., 18. 11., 16. 12. 2009 Ort: Marienhospital Stuttgart, Röntgen demonstrationsraum der Klinik für Radiologie, Marienbau, Ebene 1 7 Info >>> Auskunft/Anmeldung: Geschäftstelle des OSP-Stuttgart, Bettina Schiebel, Tel. (07 11) 6 45 58-80, Fax 6 45 58-90, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen Zum Gedenken Dr. med. Helmut Wedding, Bad Mergentheim * Dr. med. August Kroneisen, Villingen-Schwenningen * Dr. med. Hans Kraus, Kehl * Franz Josef Dittmer, Bad Mergentheim * Dr. med. Oskar Wörter, Hohberg * Dr. med. Annemarie Zwiauer-Büllmann, Heidenheim * Dr. med. Wolfdieter Apelt, Teningen * Dr. med. Dipl.-Physiker Bernhard Drexler, Rheinstetten * Dr. med. Bernhard Wöhrmann, Sipplingen * Dr. med. Gerhard Zimmermann, Freiburg * Dr. med. Wolfgang Ortmann, Roigheim * Klaus Mahne, Haslach * Dr. med. Eberhard Albrecht, Stuttgart * Dr. med. Manfred Balluff, Stuttgart * Dr. med. Jürgen Reitinger, Karlsruhe * Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Landesärztekammer Baden-Württemberg 21. 01. 1932 † 11. 03. 2009 17. 04. 1914 † 24. 03. 2009 20. 03. 1921 † 28. 03. 2009 21. 11. 1950 † 04. 04. 2009 15. 02. 1920 † 04. 04. 2009 Tarifabschluss 2009 09. 02. 1920 † 08. 04. 2009 21. 10. 1912 † 14. 04. 2009 – Neuer Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen – 03. 12. 1948 † 14. 04. 2009 22. 04. 1934 † 14. 04. 2009 19. 01. 1922 † 15. 04. 2009 05. 11. 1948 † 17. 04. 2009 25. 08. 1941 † 18. 04. 2009 03. 10. 1944 † 22. 04. 2009 28. 04. 1922 † 22. 04. 2009 13. 01. 1937 † 24. 05. 2009 Geschäftsstelle: J ahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Nachdem der geltende Gehaltstarifvertrag vom November 2007 fristgerecht zum 31. Dezember 2008 gekündigt worden war, haben die Tarifvertragsparteien nun einen neuen Gehaltstarifvertrag vereinbart, der rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Der Abschluss beinhaltet – eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis Juli 2009 in Höhe von € 330,00 für Vollbeschäftigte, anteilig für Teilzeitbeschäftigte; zahlbar spätestens mit dem Gehalt August 2009. – ab 1. Juli 2009 eine lineare Gehaltserhöhung von 5 %. – eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung in allen Ausbildungsjahren um einheitlich € 50,00. Die Ausbildungsvergütung beträgt damit ab 1. Juli 2009 im 1. Ausbildungsjahr € 531,00 im 2. Ausbildungsjahr € 572,00 im 3. Ausbildungsjahr € 616,00. – der Gehaltstarifvertrag hat eine 24monatige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010. Anzeige Spuren … Der Gehaltstarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend für Mitglieder der tarifschließenden Parteien. Soweit keine Tarifbindung vorliegt, gelten die tariflichen Bestimmungen, wenn im Arbeitsvertrag auf den Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird. Dies ist bei den von der Kammer herausgegebenen Musterverträgen der Fall. … hinterlässt jeder Krieg bei den Menschen. Kinder sind die Hauptleidtragenden: Sie erleben Trennung und Flucht, Angst und Gewalt. Auch wenn sie dem Krieg entkommen sind, tragen sie schwer an seinem Erbe. Unterstützen Sie diese Kinder auf dem Weg in den Frieden! www.tdh.de ÄBW 06 • 2009 257 Bekanntmachungen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen gültig ab 01. 01. 2009 Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, HerbertLewin-Platz 1, 10623 Berlin, und dem Verband medizinischer Fachberufe e. V., Bissenkamp 12–16, 44135 Dortmund wird folgender Gehaltstarifvertrag abgeschlossen: §1 Geltungsbereich (1) Dieser Tarifvertrag gilt für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, die im Bundesgebiet in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind. (2) Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen im Sinne des Tarifvertrages sind die Angestellten, deren Tätigkeit dem Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin entspricht und die die entsprechende Prüfung vor der Ärztekammer bestanden haben. Sprechstundenschwestern und Sprechstundenhelferinnen sowie staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenschwestern/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen im Sinne dieses Tarifvertrages gleichgestellt, sofern sie eine solche Tätigkeit ausüben. (3) Dieser Tarifvertrag gilt entsprechend auch für Auszubildende. §2 Anwendungsbereich (1) Dieser Gehaltstarifvertrag bestimmt unmittelbar und zwingend den Inhalt aller Arbeitsverträge zwischen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und Mitgliedern der tarifvertragschließenden Arbeitnehmerorganisation. (2) Sind nicht beide Partner des Arbeitsvertrages Mitglied der Tarifvertragspartner, so gelten die tariflichen Bestimmungen, wenn im Arbeitsvertrag auf diesen Gehaltstarifvertrag oder auf den Gehaltstarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich oder stillschweigend Bezug genommen wird. §3 Gehälter für voll- und teilzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen (1) Ab 01. 07. 2009 gilt folgende Gehaltstabelle für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen: Berufsjahr Tätigkeitsgruppe I (Euro) Tätigkeitsgruppe II (Euro) Tätigkeitsgruppe III (Euro) Tätigkeitsgruppe IV (Euro) 1.– 3. 1.424 1.495 – – 4.– 6. 1.554 1.632 1.709 1.865 7.–10. 1.685 1.770 1.854 2.022 11.–16. 1.783 1.872 1.962 2.140 17.–22. 1.897 1.992 2.087 2.277 23.–29. 2.013 2.114 2.214 2.416 ab dem 30. 2.131 2.237 2.344 2.557 258 ÄBW 06 • 2009 (2) Für die Zeit vom 01. 01. 2009 bis 30. 06. 2009 gelten die Gehälter für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen gemäß dem Gehaltstarifvertrag vom 22. 11. 2007 weiter fort. (3) Vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen erhalten für die Monate Januar bis Juni 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 330 €, zahlbar spätestens mit dem Gehalt August 2009. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig im Verhältnis zu der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Beginnt oder endet das Beschäftigungsverhältnis in der Zeit von Januar – Juni 2009, ist die Einmalzahlung anteilig zu zahlen. In diesem Fall erhält die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, 1/6tel der Einmalzahlung und für jeden angefangenen Kalendermonat hiervon 1/30tel pro Kalendertag. (4) Für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen ist vom Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin, wie es sich aus der Ausbildungsverordnung ergibt, sowie von den ihr in rechtlich zulässiger Weise übertragenen Tätigkeiten (Delegationsfähigkeit) auszugehen. Die Gesamtverantwortung des Arztes bleibt dabei unberührt. Unter Zugrundelegung dieses rechtlichen Rahmens gelten für die Eingruppierung folgende Definitionen: Tätigkeitsgruppe I: Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Handlungskompetenzen vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte/Arzt helferin mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden. Tätigkeitsgruppe II: Teilweise selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei Handlungskompetenzen bzw. gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden. Zusätzliche Kenntnisse werden durch Aneignung auf einem Gebiet oder durch eine vertiefende oder spezialisierende Fortbildungsmaßnahme im Mindestumfang von 40 Fortbildungsstunden erworben. Tätigkeitsgruppe III: Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an die Handlungskompetenz und die Fach- oder Führungsverantwortung stellen und mehrjährige Erfahrung voraussetzen. Es werden die Aneignung zusätzlicher Kenntnisse auf einem oder mehreren Gebieten oder eine oder mehrere vertiefende und/oder spezialisierende Fortbildungsmaßnahme(n) von insgesamt 120 Fortbildungsstunden oder der Strahlenschutzkurs gemäß § 24 Abs. 2 Röntgenverordnung sowie 3 Berufsjahre vorausgesetzt. Tätigkeitsgruppe IV: Selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an die Handlungskompetenz und die Fach- und Führungsverantwortung stellen und die in der Regel mit Leitungsfunktionen (Personalführung, Weisungsbefugnisse) verbunden sind. Es werden die Aneignung zusätzlicher Kenntnisse auf einem oder mehreren Gebieten oder eine oder mehrere vertiefende und/oder spezialisierende Fortbildungsmaßnahme(n) von insgesamt mind. 280 Fortbildungsstunden sowie 3 Berufsjahre vorausgesetzt. (5) Teilzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit 1/167 des jeweiligen Monatsgehaltes für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fach angestellte/Arzthelferinnen ihrer Tätigkeitsgruppe. Bekanntmachungen Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt: Brutto-Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung : 167 Stunden pro Monat x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33 = Brutto-Gehalt der Teilzeitbeschäftigung §4 Ausbildungsvergütung Die Ausbildungsvergütung beträgt im 1. Jahr monatlich 531 Euro im 2. Jahr monatlich 572 Euro im 3. Jahr monatlich 616 Euro Protokollnotizen: §5 Betriebliche Altersversorgung Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen haben die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung. §6 Abrechnung Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen haben Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung ihrer Bezüge. §7 Zuschläge (1) Für Überstunden, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Arbeit am 24. und am 31.12. ab 12:00 Uhr sind Zuschläge zu zahlen, die nach Arbeitsstunden berechnet werden. Dabei wird ein Stundensatz von 1/167 des Monatsgehaltes zugrunde gelegt. (2) Der Zuschlag beträgt je Stunde a) für Überstunden, für Arbeit am Samstag 25 Prozent b) für Sonn- und Feiertagsarbeit 50 Prozent c) für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12:00 Uhr 50 Prozent d) für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen 100 Prozent e) für Nachtarbeit §9 In-Kraft-Treten und Laufzeit (1) Dieser Gehaltstarifvertrag ersetzt den Gehaltstarifvertrag vom 22. November 2007. Er tritt am 01. 01. 2009 in Kraft. (2) Dieser Gehaltstarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31. 12. 2010. 50 Prozent (3) Besteht für dieselbe Zeit Anspruch auf mehrere Zuschlagsätze, so ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen. (4) Als Überstunden gelten die über die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden, soweit innerhalb eines Zeitraumes von 4, längstens 12 Wochen keine entsprechende Freizeit für diese Arbeitsstunden gewährt wird. Freizeitausgleich hat mit dem entsprechenden Zeitzuschlag zu erfolgen. §8 Wahrung des Besitzstandes Waren für die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin vor In-KraftTreten dieses Tarifvertrages günstigere Arbeitsbedingungen vereinbart, so werden diese durch diesen Vertrag nicht berührt. Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, die bei In-Kraft-Treten dieses Gehaltstarifvertrages in einem Arbeitsverhältnis stehen und in eine der Tätigkeitsgruppen I–IV eingruppiert sind, dürfen nicht herabgestuft werden, auch wenn die in § 3 Abs. 4 genannten Anforderungen nicht erfüllt sind. I. Zu § 1 (2) (Geltungsbereich) Angestellte ohne Lehrabschlussprüfung in der Tätigkeit von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen, die am 01. April 1969 das 21. Lebensjahr vollendet hatten und die an diesem Stichtage mindestens fünf Jahre als Arzthelferin tätig waren, werden den Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen gleichgestellt. II. Zu § 3 (1) (Berufsjahre) Die Berufsjahre zählen vom Ersten des Monats an, in dem die Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin bestanden wurde. Die Berufsjahre der Sprechstundenschwestern, Sprechstundenhelferinnen und Krankenschwestern in den neuen Bundesländern werden anerkannt. Unterbrechen Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen ihre berufliche Tätigkeit wegen Erziehungsurlaub/Elternzeit, so ist diese Zeit zur Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen. Hat die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin vor ihrer Ausbildung eine berufsnahe Tätigkeit ausgeübt, so ist diese Zeit zur Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen. Werden Angestellte ohne Lehrabschlussprüfung gem. Protokollnotiz I Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen gleichgestellt, so sind die ersten zwei Jahre der Berufstätigkeit bei der Ermittlung der Berufsjahre nicht anzurechnen. Die Berufsjahrberechnung gemäß § 11 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrags vom 12. 09. 1997 gilt für alle Arbeitsverträge, die ab dem 01. 11. 1997 abgeschlossen werden. Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01. 11. 1997 bestanden haben, gelten die Regelungen des § 10 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrages vom 16.09.1992. III. Zu § 3 (4) (Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen) Die Tätigkeitsgruppen I bis IV bauen inhaltlich aufeinander auf in dem Sinne, dass höhere Tätigkeitsgruppen Tätigkeiten aus den darunter liegenden Tätigkeitsgruppen mit umfassen. Die Eingruppierung in eine Tätigkeitsgruppe erfolgt nach den in den Tätigkeitsgruppen I bis IV jeweils genannten Kriterien und muss im jeweiligen Einzelarbeitsvertrag vereinbart werden. Vertretungen in Zeiten von Erholungsurlaub oder Krankheit bis zu sechs Wochen führen nicht zu einer Höhergruppierung. 1. Zu Tätigkeitsgruppe I: In diese Tätigkeitsgruppe fallen Tätigkeiten gemäß Ausbildungsordnung. Diese umfassen u. a. die Durchführung delegationsfähiger Leistungen nach allgemeinen Anweisungen. 2. Zu den Tätigkeitsgruppen II–IV Der Zuschlag auf die Vergütung nach Tätigkeitsgruppe I beträgt • in Tätigkeitsgruppe II 5 % • in Tätigkeitsgruppe III 10 % • in Tätigkeitsgruppe IV 20 % ÄBW 06 • 2009 259 Bekanntmachungen In die Tätigkeitsgruppen II bis IV fallen Tätigkeiten, die die Aneignung zusätzlicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erfordern. Diese können im Rahmen der beruflichen Tätigkeit und/oder durch eine oder mehrere zusätzliche Qualifizierung(en) durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. Dies können z. B. sein: • Fortbildungsmaßnahmen auf Basis der Musterfortbildungs-Curricula der Bundesärztekammer oder andere gleichwertige Maßnahmen, z. B.: • Onkologie • Ambulantes Operieren • Gastroenterologische Endoskopie • Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde • Pneumologie • Dialyse • Patientenbegleitung und Koordination • Ernährungsmedizin • Prävention bei Kindern und Jugendlichen • Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen • Ambulante Versorgung älterer Menschen • Palliativversorgung • Betriebsmedizin • Kurse auf Basis zertifizierter Angebote von Kassenärztlichen Vereinigungen, Kammern, ärztlicher Fachverbände, des Bildungswerkes für Gesundheitsberufe e. V. und andere anerkannte Bildungsträger im Gesundheitswesen. z. B.: Qualitätsmanagementbeauftragte Vorgesehene Maßnahmen im Rahmen von Disease-Management-Programmen • Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung/Arztfachhelferin gemäß § 54 Berufsbildungsgesetz. Tätigkeiten in der Planung und Durchführung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten sind Bestandteil der Führungsqualifikation gemäß Definitionen der Tätigkeitsgruppen III und IV. Die in Fortbildungsmaßnahmen erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind nur dann vergütungsrelevant, wenn sie arbeitsplatz- und/oder einrichtungsbezogen angewendet werden. IV. Zu § 3 (4): Bei den Begriffen „allgemeine Anweisung“, „teilweise selbstständig“, „weitgehend selbstständig“ sowie „selbstständig“ im Sinne des Aus führens von Tätigkeiten nach den Tätigkeitsgruppen I bis IV sind die Verordnung der Bundesregierung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 (BGBl. Jahrgang 2006 Teil I Nr. 22, S. 1097 bis 1108) sowie die gemeinsame Stellungnahme von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer zur „Persönlichen Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen“ vom 29. 08. 2008 zu berücksichtigen (Deutsches Ärzteblatt, Heft 41 vom 10. 10. 2008, S. A 2173 ff.). Berlin, den 06. 05. 2009 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei der Verwendung der Begriffe Arzthelferin, Medizinische Fachangestellte, Arbeitgeber und Arzt jeweils die männliche bzw. weibliche Form mitgedacht. 260 ÄBW 06 • 2009 Landesberufsgericht für Ärzte in Stuttgart Durch Verfügung des Ministe riums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 08. April 2009 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurden im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung heilberufsrechtlicher Vorschriften vom 11. Oktober 2007 (GBl. 473), mit Wirkung vom 15. Juli 2009 für die Dauer von 5 Jahren Herr Dr. med. Goette Internist i. R. Mattenweg 7 79856 Hinterzarten als 2. ärztlicher Beisitzer und mit Wirkung vom 1. Juli 2009 für die Dauer von 5 Jahren Herr Dr. med. Arndt Buschmann Chefarzt a. D. Brahmsweg 8 76437 Rastatt als stellvertretender 2. ärztlicher Beisitzer zu Mitgliedern des Landesberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart bestellt. Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt. Termin: Dienstag, 16. September 2009 11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18 a Abs. 2 RöV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt? – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Bekanntmachungen Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal Teilnahmegebühr: 90,– Euro (inkl. Schulungs unterlagen und Verpflegung), Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbeset-zung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-01069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: ab 01. 01. 2010 Chiffre: S-02069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Heilbronn (Stadt) Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-03069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Hohenlohekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: S-21069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-04069 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ostalbkreis Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-12069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ostalbkreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-05069 HNO-Heilkunde Heilbronn (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: nach Vereinbarung Chiffre: S-13069 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Heilbronn (Stadt) Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-06069 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: S-07069 Augenheilkunde Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-08069 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-09069 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Hälftiger Versorgungsauftrag Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-10069 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-11069 Innere Medizin (fachärztlich) Nephrologie Böblingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-14069 Innere Medizin (fachärztlich) Göppingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-15069 Innere Medizin (fachärztlich) Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-16069 Kinder- und Jugendmedizin Hälftiger Versorgungsauftrag Schwäbisch Hall Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-17069 Neurologie und Psychiatrie Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-18069 Urologie Schwäbisch Hall Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-19069 ÄBW 06 • 2009 261 Bekanntmachungen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 10. 01. 2010 Chiffre: S-20069 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 07. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Regierungsbezirk Stuttgart Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: (jeweils mittwochs) 15. Juli 2009 Psychotherapie-Angelegenheiten 29. Juli 2009 Zulassungen/Ärzte 23. September 2009 Zulassungen/Ärzte 21. Oktober 2009 Zulassungen/Ärzte 4. November 2009 Psychotherapie-Angelegenheiten 18. November 2009 Zulassungen/Ärzte 9. Dezember 2009 Zulassungen/Ärzte Der Zulassungsausschuss behält sich aber Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Postfach 80 06 08 70506 Stuttgart. Ursula Zeller Rechtsassessorin Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte 262 ÄBW 06 • 2009 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbeset-zung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Baden-Baden (Stadt) / Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-01069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Heidelberg (Stadt) Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-02069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Pforzheim (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-03069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-04069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-05069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-06069 Chirurgie Mannheim (Stadt) Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-07069 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Karlsruhe (Land) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: K-08069 Kinder- und Jugendmedizin Neckar-Odenwald-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-09069 Kinder- und Jugendmedizin Neckar-Odenwald-Kreis Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-10069 Neurologie und Psychiatrie Calw Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-11069 Neurologie und Psychiatrie Mannheim (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-12069 Neurologie und Psychiatrie Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-19069 Bekanntmachungen Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Heidelberg (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 06. 2010 Chiffre: K-13069 Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-14069 Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Regierungsbezirk Karlsruhe Psychologische Psychotherapie Karlsruhe (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-15069 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim (Stadt) Job-Sharing-Berufsausübungsgemeinschaft Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-16069 Psychologische Psychotherapie Pforzheim (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-17069 Psychologische Psychotherapie Pforzheim (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-18069 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 07. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: (jeweils mittwochs) 29. Juli 2009 Zulassungen/Ärzte 9. September 2009 Psychotherapie-Angelegenheiten 16. September 2009 Sonderbedarf 23. September 2009 Zulassungen/Ärzte 28. Oktober 2009 Zulassungen/Ärzte 11. November 2009 Psychotherapie-Angelegenheiten 9. Dezember 2009 Sonderbedarf 16. Dezember 2009 Zulassungen/Ärzte Der Zulassungsausschuss behält sich aber Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe. Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gemäß WBO 2006 Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Seminar Psychosomatische Grundversorgung Samstagsveranstaltungen (detaillierte Angaben enthält unser Faltblatt, bitte anfordern!) 27. Juni 2009 Schlafstörungen 26. September 2009 Grundprinzipien des Erkennens und der Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungsbilder 24. Oktober 2009 Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter 05. Dezember 2009 Kopfschmerzen 30. Januar 2010 Somatoforme Störungen Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Freiburg Gebühr: 80,– Euro pro Samstag Kompaktkurs (40 Std.) zur Psychosomatischen Grundversorgung Termin: 16.–20. November 2009 (Mo–Fr) Zeit: 9.00–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Gebühr: 360,– Euro Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jedem Arzt, jeder Ärztin, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht medizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung. Zielgruppe des Seminars sind neben allen Hausärzten auch alle Fachärzte sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich und alle Weiterbildungsassistenten. Termine: 26.–27. Juni 2009 (Teil 4) Zeit: Freitagnachmittag/ Samstag ganztags Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 150,– Euro pro Wochenende (einzeln buchbar) Notfalltraining für Ärzte Fortsetzungskurse: Voraussetzung Grundkurs oder vergleichbare Kenntnisse Helmut Beyrle Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte ÄBW 06 • 2009 263 Bekanntmachungen Pädiatrische Notfälle Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamneseerhebung – Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/ Dehydratation – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Sa, 11. Juli 2009 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 100,– Euro Grundkurs Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Sa, 12. September 2009 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 100,– Euro Eigen-Inkasso Leitung: RA Gerhard Lochmann, Emmendingen Bezahlt der Patient eine Rechnung nicht, fällt das Mahnen oder gar Durchsetzen der Forderung schwer. Der Ausweg, eine Inkassostelle mit der unangenehmen Aufgabe zu betrauen, ist naheliegend aber außer ordentlich teuer. Wie Arzt und -helferin mit psychologischem Hintergrund und patientenschonend Eigen inkasso erfolgreich betreiben können, ist Seminarthema. Wir entwerfen schriftliche Mahnungen, stellen Mahngespräche vor und geben Tipps für die elegante Abwicklung. Termin: Mi, 24. Juni 2009 Zeit: 19.00–22.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt kostenfrei – Anmeldung erforderlich! 264 Kolloquium zur guten Arzneimitteltherapie Burnoutprophylaxe für Ärztinnen und Ärzte Workshop Disputatio Pharmacologica (Workshop) Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch, Freiburg Es gar nicht erst soweit kommen lassen, das ist das Anliegen. In Zeiten zunehmender Beschleunigung, Arbeitsverdichtung und Vereinzelung wächst das Risiko „auszubrennen“. Um einem Burnout im Arztberuf entgegenzuwirken, bietet der Workshop Gelegenheit zum Innehalten und zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen. Praktische Übungen zum Umgang mit den eigenen Energien und Grenzen werden ergänzt durch Informa tionen zum Burnout. Der Workshop wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die einem Burnout vorbeugen wollen, die Fragen zu dem Thema haben oder bereits eigene Erfahrungen gemacht haben. Termin: Sa, 18. Juli 2009 Zeit: 9.30 Uhr–14.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 75,– Euro Teilnehmerzahl begrenzt! Medizinischer Fortschritt besteht zu einem nicht unbeträchtlichen Teil in der Entwicklung neuer Arzneimittel, die häufig unter großem Werbeaufwand auf den Markt gebracht werden. Dabei kann es bezüglich der Wirksamkeit zu sehr positiven und bezüglich der Nebenwirkungen eher zurückhaltenden Darstellungen kommen. Therapie bei Osteoporose Prof. Dr. Konrad Wink, Gengenbach; Prof. Dr. Wilhelm Niebling, Titisee-Neustadt Deutliche Verbesserungen in der Reduktion von Knochenfrakturen bei der Osteoporose sind durch die medikamentöse Therapie mit Knochenabbau hemmenden Wirkstoffen („Antiresorptiva“) und Knochenanbau stimulierenden Wirkstoffen („Osteoanabolika) erreicht worden. Inwiefern können neuere Arzneimittel wie Fragmente des endogenen humanen Parathormons (Teriparatid) oder Strontiumranelat, das gleichzeitig antiresorptiv und osteoanabol wirkt, die durch Osteoporose bedingte Frakturhäufigkeit reduzieren? Termin: Mi, 08. Juli 2009 Zeit: 19.00 s.t.–21.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt kostenfrei – Anmeldung erforderlich! ÄBW 06 • 2009 Fallseminar Palliativmedizin Leitung: Frau PD Dr. Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden (www.baek.de, www.dgpalliativmedizin.de). Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.Caritaswiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King’s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Univer sitätsklinik Freiburg. Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team: Symptomkontrolle, Kommunikation, psychosoziale Aspekte, soziales Umfeld Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext: Symptomkontrolle, Ethik, Trauer, Symptomkontrolle Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin: Bearbeitung komplexer Fragestellungen anhand eingereichter Fallbeispiele Termine: 13.–17. Juli 2009 19.–23. Oktober 2009 und 09.–13. November 2009 Zeit: jeweils Mo–Fr, 9.00–18.00 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 1650,– Euro Basisseminar Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg, (9. Kurs) Termine: 11./12. September 2009 16./17. Oktober 2009 27./28. November 2009 Zeit: jeweils freitags, 14.00–18.30 Uhr und samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: FBZ, Goethestr., Freiburg Entgelt: 550,– Euro Bekanntmachungen Qualifikation Tabakentwöhnung Blended Learning-Seminar Leitung: Prof. Dr. Anil Batra, Univ.-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Für viele Ärzte und Ärztinnen sind Fortbildungsangebote im Internet aus zeitlichen und finanziellen Gründen immer interessanter geworden. Aufgrund des fehlenden persönlichen Kontaktes konnte sich das reine ELearning aber nicht durchsetzen. Das Blended Learning ist eine Kombination aus Lernen am PC und Präsenzveranstaltung. Die Teilnehmer können von den Vorteilen beider Modelle profitieren. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von zirka 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Termine: Fr, 9. Oktober 2009 nachmittags Sa, 14. November 2009 ganztags Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 150,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbeset-zung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-01069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-02069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-03069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-04069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-05069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01.04. 2010 Chiffre: F-06069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-07069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-08069 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Waldshut Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: F-26069 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-09069 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Emmendingen Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-10069 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-11069 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-12069 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Hälftiger Versorgungsauftrag Waldshut Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-13069 Augenheilkunde Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-14069 Chirurgie Freiburg (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-15069 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Breisgau-Hochschwarzwald Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-16069 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-17069 Innere Medizin (fachärztlich) Rheumatologie Freiburg (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-18069 Neurologie und Psychiatrie Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-19069 Orthopädie Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 03. 2010 Chiffre: F-20069 Orthopädie Rheumatologie Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-21069 ÄBW 06 • 2009 265 Bekanntmachungen Psychiatrie und Psychotherapie Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-22069 Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-23069 Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Regierungsbezirk Freiburg Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-24069 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: F-27069 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-25069 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 07. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: (jeweils mittwochs) 22. Juli 2009 Zulassungen/Ärzte 12. August 2009 Zulassungen/Ärzte 16. September 2009 Zulassungen/Ärzte 23. September 2009 Psychotherapie-Angelegenheiten 14. Oktober 2009 Zulassungen/Ärzte 11. November 2009 Zulassungen/Ärzte 2. Dezember 2009 Psychotherapie-Angelegenheiten 9. Dezember 2009 Zulassungen/Ärzte Der Zulassungsausschuss behält sich aber Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg. Dieter Rohleder Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte 266 ÄBW 06 • 2009 Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Organspende – schmerzhafte Chance Die für den 20. 06. 2009 geplante Fortbildungsveranstaltung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg „Organspende – schmerzhafte Chance“ muss wegen Terminüberschneidungen leider verschoben werden. Der neue Termin wird später bekannt gegeben. „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet nachfolgend 2 Veranstaltungen zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ an. Das Blended Learning verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungs- methoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von zirka 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Als Kurs leiter konnte Herr Prof. Dr. med. Batra, ltd. Oberarzt in der Uni versitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen, gewonnen werden. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. 1. Veranstaltung: Termine: Mittwoch, 1. Juli 2009 14.00–17.30 Uhr Einführung Donnerstag, 3. September 2009 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung 2. Veranstaltung: Termine: Mittwoch, 9. September 2009 14.00–17.30 Uhr Einführung Donnerstag, 22. Oktober 2009 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung Leitung: Prof. Dr. med. Batra, ltd. Oberarzt in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psycho therapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 150,– Euro (inkl. Verpflegung) Punkte: 20 Power Point-Seminar Termine: Samstag, 11. Juli 2009 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 21/2009) Bekanntmachungen Samstag, 17. Oktober 2009 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 22/2009) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: jeweils 50,– Euro Punkte: 4 Homepage für den Arzt – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 12. September 2009 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2009) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung) Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Punkte: 10 Impfseminar Termin: Samstag, 3. Oktober 2009 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 10/2009) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 8 Psychoonkologie 2009 Termin: Samstag, 10. Oktober 2009 9.00–13.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Gaststätte Braustüble, Magirusstr. 44, 89077 Ulm Gebühr: 50,– Euro Die Fortbildung ist zur Pflichtfortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet. Punkte: 6 Fallseminare „Medizinische Begutachtung“ Termine: Samstag, 17. Oktober 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2009) Samstag, 21. November 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2009) Leitung: Dr. med. Gisela Herterich, Fortbildungs beauftragte der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Gebühr: jeweils 95,– Euro Punkte: 8 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungs ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatz bezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 23. Oktober 2009 14.00–17.30 Uhr Samstag, 24. Oktober 2009 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 25. Oktober 2009 9.00–15.00 Uhr Freitag, 6. November 2009 14.00–18.00 Uhr Samstag, 7. November 2009 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 8. November 2009 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2009) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Laupheim, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 350,– Euro Punkte: 40 Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 24. Juni 2009 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH9/2009 und AH10/2009) Teil I: Notfälle in der Arzt praxis, Lagerungsarten Mittwoch, 1. Juli 2009 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 8. Juli 2009 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH11/2009 und AH12/2009) Sexualität im Alter – Lust oder Frust? Termin: Mittwoch, 11. November 2009 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Heilig-Geist-Spital Ravensburg, Bachstr. 57, 88214 Ravensburg Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Demenz aktuell 2009 Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2009 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/20089) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Notfallmedizinischer Kurs für Medizinische Fachangestellte Teil I: Notfälle in der Arzt praxis, Lagerungsarten Mittwoch, 15. Juli 2009 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 22. Juli 2009 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH13/2009 und AH14/2009) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungs akademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis Individuell nach Absprache Dr. med. Walz, Rosengasse 17, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Termine: Teil I: Notfälle in der Arzt praxis, Lagerungsarten Mittwoch, 17. Juni 2009 14.30–18.00 Uhr ÄBW 06 • 2009 267 Bekanntmachungen Impressum So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61 97091 Würzburg Haut- und Geschlechtskrankheiten Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: R-05069 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Innere Medizin (fachärztlich) – Pneumologie – Reutlingen Job-Sharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: R-06069 Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Bodenseekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: R-01069 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Sigmaringen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: R-02069 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: R-03069 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Zollernalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-04069 268 Kinder- und Jugendmedizin Zollernalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: R-07069 Neurologie und Psychiatrie Hälftiger Versorgungsauftrag Tübingen Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: R-08069 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 07. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Regierungsbezirk Reutlingen Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten beraten und entscheiden: (jeweils dienstags) 28. Juli 2009 Zulassungen/Ärzte 15. September 2009 Zulassungen/Ärzte 20. Oktober 2009 Zulassungen/Ärzte 17. November 2009 Zulassungen/Ärzte 15. Dezember 2009 Zulassungen/Ärzte Der Zulassungsausschuss behält sich aber Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Die Termine für die Psycho therapeuten-Angelegenheiten erfragen Sie bitte bei Frau Teufel unter der Telefonnummer (0 71 21) 9 17-22 86. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen. Andrea Latus Rechtsassessorin Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72 407 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72 414 E-Mail: [email protected] Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon (07 11) 63 67 28 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon (07 11) 63 67 28 36 Telefax (07 11) 63 67 27 36 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 52 vom 1. 1. 2009 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato Süd GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.aerzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 19,20 € (inkl. der jeweils gültigen MwSt.). EU-Länder-Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 26,40 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 26,40 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit Hilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. ÄBW 06 • 2009 Anzeige & Kurorte Heilbäder Allgemeine Indikationsangaben Kurort Anschrift der Kurverwaltung Heilanzeigen nach Erkrankungen folgender Organsysteme Klima, Höhenlage, Mittlere Jahrestemperatur Kurmittel Zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten Kureinrichtungen Bad Bayersoien Unerfüllter Kinderwunsch, Rheumatische Erkrankungen, z. B. chronische Polyarthritis, Rückenschmerzen, Arthrosen, Gelenkschmerzen, Chronische Entzündungen des Unterleibes, Zyklusstörungen der Frau, Schmerzempfindliche Brust, Wechseljahrsbeschwerden, Unterstützend bei Parkinsonerkrankung, Störungen der Hautdurchblutung (u. a. kosmetische Effekte, Entgiftung der Haut), Psychische und körperliche Erschöpfungszustände, Osteoporose Subalpines Reizklima bei weitgehendem Fehlen klimatischer Belastungsfaktoren, wie z. B. Schwüle und Hitze; allgemeine hohe Luftqualität, Höhenlage auf 812 m Dickbreiige Moorvollund -teilbäder, Moorpakkungen, Kneippsche Anwendungen, Inhalation, Entspannungstechniken, Raucherentwöhnung, verhaltenstherapeutische Ernährungsseminare, Diät in verschiedenen Formen. Ergometertraining, Heliotherapie und Kaltlufttherapie zur Abhärtung, Migränebehandlung Herz- u. Kreislaufstörungen, Trainingsmangel, vegetative Herzbeschwerden, Venenerkrankungen, chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, körperliche und nervöse Erschöpfungszustände, Störungen des vegetativen Nervensystems, Durchblutungsstörungen Kurmittelhaus, 5 Moorkurbetriebe, Kneipptretbecken, Kneipparmtauchbecken, Hallenbad, Gymnastikräume, Klima-Liege-Pavillon, Kur-, Kurübungs- und Terrainkurwege, Freibad am Soier See Rheumatische und degenerative Erkrankungen der Haltungsund Bewegungsorgane Erkrankungen der Atemwege Erkrankungen des Herzens, Störungen der Herz- / Kreislaufregulation und Stoffwechselerkrankungen Erkrankungen der Haut Verzögerte Rekonvaleszenz Mittelgebirgsklima mittlere Stufe, reizmildes, voralpines Höhenklima, 700–940 m Sole-Inhalationen Sole-Torfpackungen (Fango) Atem-Entspannungstherapie Krankengymnastik im Solebewegungsbad Physiotherapie/Manuelle Therapie Medizinische Massagen Lymphdrainage, med. Vorträge, Präventionskurse Stationäre Kur Ambulante Kur Gesundheitsurlaub Ambulante Rehabilitation Stationäre Rehabilitation Präventionswochen für versch. Gesetzliche Krankenkassen, z. B. Aktivwochen Heilmittel auf Rezept Wellness- und Gesundheitszentrum Solemar, Heilbad mit 13 Becken mit unterschiedlichem Solegehalt (3 %–7 %) und unterschiedlichen Temperaturen von 28 °C–37 °C, Sole-Geysir (Dampfbad), Saunalandschaft („Schwarzwaldsauna“), VitalCenter (Wellnesscenter), Totes-Meer-Salzgrotte, therapeutisches Fitnesstraining mit medizinischer Trainingstherapie, Therapie- und Rehazentrum, Kurpark mit Bogenschießanlage, Golfübungsanlage, Wassertretbecken, Boulderpark, Erlebnisspielplatz, Kurhaus, Sportund Freizeitmineralbad Minara, Haus des Gastes mit Leseraum, Kreativräume, Tagungsräume, Haus des Bürgers mit Tagungs- und Veranstaltungsräumen, 7 Kliniken Allgemeine Leistungsschwäche und psychovegetative Syndrome mit funktionellen Störungen, wie z. B. durch Bewegungsmangel bedingte Krankheiten, Hautkrankheiten Bad Kohlgrub Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, Rheumatische Erkrankungen, Frauenkrankheiten, Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege, Haut krankheiten, Psychosomatische Erschöpfungszustände Supalpines Reizklima, Champagnerklima Alpines Bergkiefernhochmoor, 10.000 Jahre alt, Moorvollbäder od. Teilbäder- Packungen, Krankengymnastik, Wassergymnastik, Rückenschule, Entspannung nach Jacobson, Nordic Walking, Inhalationen, Medical Wellness unerfüllter Kinderwunsch, Erschöpfungszustände, Hormonelle Störungen, Nachbehandlung von Unfällen 18 Kur- und Badebetriebe mit Anwendungen (Moor usw.) im Haus, 2 Sanatorien, Kneippbecken, Therapieraum, Wandelhalle Osteoporose, Arthrosen, Stress, Frauenkrankheiten, Rekonvaleszenz Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH Magen-, Darm, Leber- und Gallenwegserkrankungen, Stoffwechsel-Erkrankungen (Diabetes), Adipositas, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Orthopädische Erkrankungen) und Unfallfolgeschäden Mildes Klima, sonnenreich, 210 m ü. d. M. Trinkquellen: Karlsquelle (Natrium-Chlorid-SulfatWasser), Wilhelmsquelle (Calcium-Natrium-SulfatChlorid-Wasser) Albertquelle (Natrium-Chlorid-SulfatSäuerling) Badequelle: Paulsquelle (eisenhaltiger Natrium-ChloridSäuerling) Behandlung von chronischer Obstipation. AHB nach operativen Eingriffen. In klinisch geleiteten Sanatorien auch Behandlung von akuten und schweren chronischen Erkrankungen der Verdauungsorgane möglich. Kurhaus, großer abwechslungsreicher Kurpark, Wellness-Center, Künstler-Café Amadeus, Trink- u. Wandelhalle, Institut für Bad Mergentheimer Kurmedizin, Gesundheitsbildung u. medizinische Wellness, Haus des Kurgastes, Diätlehrküche, gut erschlossenes Rad- und Wanderwegenetz, zahlreiche, gut ausgestattete Sanatorien, Kurhotels u. Kurheime mit ärztlicher Betreuung i. H. oder freier Arztwahl u. teilweise Abgabe der ortsspezifischen Kurmittel. Bade- und Wellnesspark Solymar mit Wellen- und Sportbad, vielfältiger Saunaanlage sowie Thermal-Mineralbecken 34 °C (nicht rezeptierfähig). Rheumatische Erkrankungen, Hauterkrankungen (Behandlung der Psoriasis und Neurodermitis), Bewegungstherapie im Heilwasser, Schmerztherapie, psychosomatische Erkrankungen, Krebsnachsorge – in Spezialkliniken. Degen. u. chronisch entzündl. Erkrankungen der Bewegungsorgane, Verletzungsfolgen, Osteoporose, Fibromyalgie, auch in Verbindung mit internist. Erkrankungen. AHB nach OP an den Bew.-organen, gyn. Erkrankungen u. AHB n. kompliz. Gyn.-OP, Krebserkrankungen d. Brustdrüse u. d. weibl. Genitalorgane 495 bis 754 m ü. d. M., Nähe Bodensee und Allgäuer Alpen, voralpines Reizklima Kneippsche Therapie, Naturmoorbäder und -kontaktpackungen, Krankengymnastik und Aquatraining im Thermalwasser: Fluorid- und schwefelhaltiges Thermalwasser mit 28–37 °C, fluoridhaltiges Thermalwasser 30–32 °C Ergo-, Sport-, Physikalische Therapie, Lymphdrainage, kompl. Entstauungstherapie, Reflexzonen-, Elektro-, Kryound Hydrotherapie, Psychol. Beratung u. Therapie, Gesundheitstraining, Ernährungstherapie, Sozialdienst, Akupunktur, Neuraltherapie, Chirotherapie, manuelle Therapie Klinik Maximilianbad mit eigenem Kurmittelhaus und Thermalhallenbad, Rehazentrum bei der Therme mit Klinik Elisabethenbad und Mayenbad (insgesamt 500 Betten) Gesundheitszentr. Waldsee-Therme Rheumatische Erkrankungen, Gelenkerkrankungen, Bandscheibenund Wirbelsäulenschäden, Nach behandlung von Unfallverletzungen und Operationen am Bewegungsapparat, Osteoporose, Stresserkrankungen, Erschöpfungszustände. Mildes voralpines Reizklima, 650–800 ü. d. M., Wurzacher Ried – größtes intaktes Hochmoor Mitteleuropas. Naturmoor als dickbreiige Moor-Teil- und Vollbäder oder Moorpackungen, Thermalquelle (fluoridhaltige Natrium-Hydrogenkarbonat-Quelle) 34 °C, med. Bäder, Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Massagen. Lymphdrainage, Elektro therapie, Inhalationen, Sport-, Bewegungs- und Entspannungsangebote, Akupunktur, Chirotherapie, manuelle Therapie, Ernährungsberatung und Gesundheitstraining. VITALIUM, Gesundheits- u. WellnessZentrum mit medizinischer Therapie, Thermalbad, Saunalandschaft u. Wohlfühlhaus für vielfältige Wellnessanwendungen. Direkt angeschlossen: das Moorsanatorium – Kurhotel am Reischberg u. die Rheumaklinik Bad Wurzach, RehaKlinik für Anschlussheilbehandlungen. Kur- und Tourist-Information Dorfstraße 45, 82435 Bad Bayersoien Tel. 0 88 45 / 70 30 62-0 Fax 0 88 45 / 70 30 62-9 www.bad-bayersoien.de [email protected] Bad Dürrheim Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim Kur- und Tourist-Information Hauptstraße 27 82433 Bad Kohlgrub Tel. 0 88 45 / 74 22-0 Fax 0 88 45 / 74 22-44 www.bad-kohlgrub.de [email protected] Lothar-Daiker-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim Postfach 14 45, 97964 Bad Mergentheim Tel. 0 79 31 / 9 65-0, Fax 0 79 31 / 9 65-2 28 www.kur-badmergentheim.de [email protected] Städtische Kurbetriebe Bad Waldsee Klinik Maximilianbad Rehazentrum bei der Therme Maximilianstraße 13, 88339 Bad Waldsee Tel. 0 75 24 / 94 11-05, -06 Fax 0 75 24 / 94 11-29 www.waldsee-therme.de Bad Wurzach/ Allgäu Kurverwaltung Mühltorstraße 1, 88410 Bad Wurzach Tel. 0 75 64 / 3 02-1 50 www.bad-wurzach.de [email protected] Die wichtigsten weiteren Heilanzeigen Kontraindikationen Dekompensierte Erkrankungen von Leber und Herz ÄBW-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl: Straße/Hausnr. ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ PLZ/Ort Telefon/Telefax E-Mail rechtsverbindliche Unterschrift Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: ❏in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) ❏in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit) Konto Bankleitzahl Bank 3,45 € pro mm Höhe (1-spaltig): ❏Praxissuche ❏Praxisabgabe ❏Gemeinschaftspraxis ❏Praxisgemeinschaft ❏Belegbetten ❏Niederlassungsangebote ❏Vertretung 4,20 € 2,45 € 4,20 € 4,20 € 4,20 € pro pro pro pro pro mm mm mm mm mm Höhe Höhe Höhe Höhe Höhe (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) ❏Verkäufe ❏Kaufgesuch ❏Immobilien-Vermietung/ Verpachtung/Verkauf ❏Reisen ❏Heiraten/Bekanntschaften ❏Sonstiges Anzeigengröße wird gemäß Textumfang festgelegt. Wünschen Sie eine spezielle Größe, beraten wir Sie gerne unter Tel.: 07 11/6 36 72-8 49 und -8 61. Veröffentlichen Sie meine Anzeige ❏mit Telefonnummer ❏mit kompletter Anschrift ❏mit Faxnummer ❏unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) ❏mit E-Mail Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen): Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 49 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 Datum Stellenangebote Stellengesuche Dienstleistungen Seminare Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen ÄBW-markt Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten in Baden-Württemberg. Und dies kosten günstiger und effektiver als z. B. in über regionalen Ärztetiteln, oder Onlinebörsen. Der ÄBW-markt erscheint crossmedial in print und – ohne Mehrkosten – online unter www.aerzteblatt-bw.de Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing RZ_AZ_Aerzteblatt 08.12.2006 8:22 Uhr Seite 1 individuelle Lösungen für Praxen w w w. g o e l z . o r g Vo m E n t w u r f b i s z u r f e r t i g e n M o n t a g e Te l e f o n + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 7 8 5 • Te l e f a x + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 4 8 4 H a u p t s t r. 1 1 • D - 7 2 8 2 9 E n g s t i n g e n - K o h l s t e t t e n • i n f o @ g o e l z . o r g Form und Funktion in der Praxis Fragen Sie nach detaillierten Unterlagen beim autorisierten Fachhandel. 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Juli 2009 Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestraße 8 91560 Heilsbronn Tel. 09872 / 9797-0 Fax 09872 / 9797-25 www.guetler-einrichtungen.de Beratung Planung Anzeigenberatung Sebastian von Beckerath Tel.: (07 11) 6 36 72-8 49 Fax: (07 11) 6 36 72-7 60 E-Mail: [email protected] Anzeigendisposition Rudolf Beck Tel.: (07 11) 6 36 72-8 61 Fax: (07 11) 6 36 72-7 60 E-Mail: [email protected] Gestaltung Koordination Produktion Montage Bitte beachten Sie: Anzeigenschluss = Druckunterlagenschluss Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing >]g`dbeZiZciZgKZgig^ZWh" jcYHZgk^XZeVgicZg JaigVhX]VaaY^V\cdhi^` BZY^o^ciZX]c^` <ZWgVjX]i\Zg~iZ 6c"jcYKZg`Vj[ EgVm^hWZYVg[ =BHBZY^o^ciZX]c^`<bW= O^Z\Za]d[higVZ''%Wq,.&&%;gZ^Wjg\ IZa# ).,+&-'%")%q;Vm ).,+&-'%"&. ^c[d5]bh"bZY^o^ciZX]c^`#YZ lll#]bh"bZY^o^ciZX]c^`#YZ rz_HMS_Anzeige_sw.indd 1 Wir realisieren Ihre Vorgaben Büro und Praxis einrichten? Repräsentativer Empfang? Ihre Ideen umsetzen? 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