Handreichung individuelle Lernentwicklung
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Handreichung individuelle Lernentwicklung
Niedersächsische Landesschulbehörde Außenstelle Cuxhaven Individuelle Lernentwicklung Vereinbarungen zu Standards der Dokumentation und Förderplanung Handreichung und Materialien Vereinbarungen und Handreichung für die Förderschulen, Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Oberschulen im Landkreis Cuxhaven - März 2014 Korrigierte und erweiterte Fassung vom 24.03.2014 Arbeitsgruppe Leitung Karin Ladda-Winkler, Förderschulrektorin FöS Schule am Meer Cuxhaven Michael Ladda, Förderschulrektor FöS Schule am Feldkamp Schiffdorf Beratung Inka Lienau, Rektorin GS Bad Bederkesa Andreas Schaefer, Fachberater für Unterrichtsqualität, Niedersächsische Landesschulbehörde Timm Wallott, Fachberater für sonderpädagogische Förderung und Inklusion, Schule am Feldkamp Schiffdorf Mitglieder Elisabeth Bauman, Rektorin GS Otterndorf Sabine Dilbat, Rektorin RS Cuxhaven Katja Dittrich, Lehrerin OBS Bad Bederkesa Klaus Erbacher, Rektor HS Otterndorf Sabine Friele, Rektorin GS Stotel Cordula Kerber, Konrektorin OBS Bad Bederkesa Angela Kernich, Rektorin GS Sahlenburg Christiane Link-Fitschen, Rektorin OBS Lamstedt Katrin Meyer-Joost, Rektorin GS Hagen Ralf Patzelt, Förderschulkonrektor FöS Seeparkschule Langen Heinz Schlegel, Rektor GS Basbeck Hajo Stührenberg, Rektor HRS Hagen Sybille Wittenberg, Förderschulrektorin FöS Wittmackschule Otterndorf Angela Woll, Rektorin GS Abendroth Cuxhaven Text und Layout Michael Ladda - Inka Lienau - Andreas Schaefer - Timm Wallott Seite 2 von 39 Inhalt 0 1 2 Vorwort ......................................................................................................................................... 4 Kurzfassung der Vereinbarungen .................................................................................................. 5 Langfassung der Vereinbarungen ................................................................................................. 9 2.1 Grundgedanken ..................................................................................................................... 9 2.1.1 Curriculare Diagnostik statt Abweichungsdiagnostik..................................................... 9 2.1.2 Kompetenzraster – das Können beschreiben .............................................................. 10 2.1.3 Exkurs: Wygotski und die Zone der nächsten Entwicklung .......................................... 11 2.1.4 Lernentwicklung – von der Dokumentation bis zum Förderplan ................................ 12 2.1.5 Zuständigkeiten – wer schreibt was? ........................................................................... 13 2.2 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung ............................................................ 14 2.2.1 Grundlagen ................................................................................................................... 14 2.2.2 Exkurs: Regelungen zum Datenschutz ......................................................................... 16 2.2.3 Kriterien und Umsetzung ............................................................................................. 17 2.2.4 Dokumentieren mit dem Kompetenzraster ................................................................. 18 2.2.5 Terminplan für die Dokumentation und Förderplanung .............................................. 19 2.3 Temporärer Förderplan ....................................................................................................... 20 2.3.1 Grundlagen ................................................................................................................... 20 2.3.2 Umsetzung ................................................................................................................... 20 2.4 Sonderpädagogischer Förderplan ....................................................................................... 24 2.4.1 Grundlagen ................................................................................................................... 24 2.4.2 Umsetzung ................................................................................................................... 24 2.4.3 Kriterien........................................................................................................................ 26 3 Literaturverzeichnis .................................................................................................................... 28 4 Anhang ........................................................................................................................................ 30 Seite 3 von 39 0 Vorwort Der Lernstand jeder Schülerin und jedes Schülers verdient Respekt, Anerkennung und Berücksichtigung. Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung soll diesen Lernstand erfassen und eine Grundlage für die individuelle Förderung im Unterricht bieten. Im Landkreis Cuxhaven haben die Schulen zahlreiche Materialien zur Dokumentation eingeführt und auch selbst entwickelt. Die unterschiedlichsten Materialien haben sich in den vergangenen Jahren gut bewährt. Zunehmend wird allerdings deutlich: Es ist erstrebenswert, die Materialien einheitlicher zu gestalten. Davon profitieren Schülerinnen und Schüler bei Umschulungen und beim Übergang in die weiterführende Schule. Es erleichtert den sonderpädagogischen Lehrkräften die Arbeit. Und für die Kollegien ist es deutlich ökonomischer, wenn nicht jede Schule „das Rad neu erfindet“. Aus diesem Anlass wurde im Rahmen der Schulleitungsdienstbesprechung am 21.02.2013 eine Arbeitsgruppe gebildet. Ihr Auftrag war es, gemeinsame Maßstäbe für die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung zu entwickeln und zu vereinbaren. Im Laufe der Arbeit zeigte sich schnell, dass an diesem Auftrag mehr hängt als gedacht. Wenn die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung die Grundlage für die individuelle Förderung sein soll, dann muss sie dafür auch substantiell etwas hergeben. Das ist kein geringer Anspruch, und nur wenige Materialien erfüllen ihn. Im Ergebnis hat die Gruppe nicht nur Standards entwickelt, sondern auch Materialien (vor allem Kompetenzraster) zusammengestellt und den Bereich der Förderplanung aufgearbeitet. Damit ist mehr erreicht als ursprünglich geplant. Und es gibt Ideen zur Weiterarbeit: Die entwickelten Kompetenzraster sollen verbessert und erweitert werden. Im Ausbauzustand sollen Materialien vorliegen, welche die Entwicklung vom vorschulischen Bereich bis in den Sekundarbereich abbilden. Dieses Dokument stellt den Stand der Arbeit im Februar 2014 dar. Außenstelle Cuxhaven, März 2014 Manfred Kück Lars Mittelstädt Andreas Schaefer Regierungsschuldirektor Regierungsschuldirektor Fachberater für Unterrichtsqualität Seite 4 von 39 1 Kurzfassung der Vereinbarungen „Alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler sollen ihr Recht auf Bildung verwirklichen können“.1 Dies erfordert eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen ist die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung. „Die Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage, zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen, zu Maßnahmen, mit deren Hilfe das Ziel erreicht werden soll, zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft und durch die Schülerin oder den Schüler.“ 2 Einige Kernbereiche müssen hierbei erfasst werden3: Arbeits- und Sozialverhalten Lese- und Schreibkompetenz mathematische Kompetenz fremdsprachliche Kompetenz Die Sichtung der Grundsatzerlasse aller Schulformen4 ergibt: Die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler ist prozessbegleitend zu dokumentieren. Die eigenverantwortliche Schule legt die Form verbindlich fest. Die Dokumentation dient zur Besprechung der Lernentwicklung mit Kolleginnen und Kolleginnen, mit Eltern und mit Schülerinnen und Schülern Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung als Förderplan anzulegen. Das neue Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gibt folgende Setzung vor:5 Die Dokumentation der ILE ist verpflichtender Bestandteil des Überprüfungsgutachtens Die Förderplanung ist verpflichtender Bestandteil des Überprüfungsgutachtens 1 NSchG §58 Erlasse der unterschiedlichen Schulformen GS, HS, RS, OBS, GY; Niedersächsisches Kultusministerium, 2004a, 2004b, 2011, 2012, 2013 3 Niedersächsisches Kultusministerium, 2006 4 vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2004a, 2004b, 2011, 2012, 2013 5 vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2013a, 2013b 2 Seite 5 von 39 Vereinbarung Die Schulen im Landkreis Cuxhaven erfüllen bei der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung folgende Kriterien: Qualitätskriterien Vielseitigkeit Transparenz und sachlich/ fachliche Richtigkeit Kompetenzorientierung Ökonomie/ Handhabbarkeit Indikatoren Die Inhalte sind für alle Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie weiteres pädagogisches Personal) verständlich formuliert. In der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) gibt es Freiraum für Beschreibungen Schülerinnen und Schüler können sich anhand der Dokumentation der ILE selbst einschätzen. Der Lernaufbau des Faches wird korrekt abgebildet. Die Fortschritte der Schülerin oder des Schülers werden sichtbar. Das aktuelle Können der Schülerin oder des Schülers wird dargestellt. Die nächsten Ziele können direkt abgelesen werden. Die Dokumentation der ILE ist wertschätzend und respektvoll. Das Können und die Fortschritte der Schülerin oder des Schülers stehen im Vordergrund. Die Kompetenzen sind positiv formuliert. (Ich kann …) Der individuelle Leistungsstand wird dargestellt. Eine Einsortierung in Klassennormen findet in der Dokumentation der ILE nicht statt. Jede Schülerin und jeder Schüler mit oder ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf findet sich in der Dokumentation der ILE wieder. Jede Schülerin und jeder Schüler macht Fortschritte. Die Darstellung der Kompetenzentwicklung ist kleinschrittig genug. Die Darstellung ist übersichtlich. Die Fortschreibung der Dokumentation der ILE erfolgt zu verbindlichen Terminen. Die Dokumentation der ILE erfolgt zwingend in den Bereichen Deutsch, Mathematik, Englisch, Arbeitsverhalten und Sozialverhalten. Es werden die Lernausgangslage, Ziele und Maßnahmen dargestellt. Seite 6 von 39 Ziel dieser Qualitätskriterien ist die multiple Einsatzmöglichkeit im Hinblick auf: Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Eltern- und Schülergespräche Schuleigene Arbeitspläne Weitergehende Förderplanung Unterstützungsbedarf Pädagogische Konferenzen Unterrichtsentwicklung und die Feststellung von sonderpädagogischem Empfehlung Die Arbeitsgruppe empfiehlt Kompetenzraster für die Dokumentation der ILE, um die Qualitätskriterien zu erfüllen. Ein Beispiel für die Umsetzung ist das folgende Kompetenzraster (vollständige Raster im Anhang). Jedes Feld eines Kompetenzrasters beschreibt einen Kompetenzstand, der häufig aus Schülersicht formuliert ist: „Ich kann …“. Dabei wird jedes Fach oder Lernbereich in verschiedene Kompetenzbereiche untergliedert. Jeder Kompetenzbereich hat eine eigene Zeile im Kompetenzraster. In jeder Zeile wird die Kompetenzentwicklung stufenweise von links nach rechts fortschreitend abgebildet. Entscheidend ist, dass jedes Feld ein Können, eine Kompetenz beschreibt. Seite 7 von 39 Vorschlag Die Arbeitsgruppe schlägt vor, zwei Ebenen der Förderplanung zu unterscheiden. Für einen Teil der Schülerinnen und Schüler wird es – zusätzlich zur Dokumentation - erforderlich sein, genauer hinzuschauen (sei es im fachlichen Lernen oder im Bereich des Verhaltens) und in kleiner Runde zu besprechen und zu vereinbaren, was zu tun ist. Dabei geht es um kleinere Interventionen, die keine große Bestandsaufnahme verschiedener Entwicklungsbereiche erfordern, recht zügig umzusetzen und einfach zu dokumentieren sind. Für einen solchen temporären Förderplan ist die Struktur des 4-Felder-Planes geeignet. In einzelnen Situationen kann es darüber hinaus nötig sein, eine Förderplanung umfassender anzulegen. Ein solcher sonderpädagogischer Förderplan wird daher umfangreicher sein, mehrere Entwicklungsbereiche berücksichtigen und auch über einen längeren Zeitraum fortgeschrieben werden. Er ist in seinem Aufbau differenzierter und vielfältiger, auch wenn die Grundstruktur des 4-Felder-Planes erhalten bleibt (siehe Kapitel 2.4 - Sonderpädagogischer Förderplan). Dieser modulare Aufbau von der Dokumentation der Lernentwicklung bis hin zur Förderplanung lässt sich anhand der RTI-Pyramide darstellen. Sie unterscheidet zwischen Maßnahmen, die für alle Schülerinnen und Schüler gelten (Basis der Pyramide), solchen für etwa 20% sowie speziellen Maßnahmen für einen Anteil von ungefähr 5%6: 5% 20% Anteil sonderpäd. Lehrkraft Sonderpäd. Förderplan Temporärer Förderplan Erreichter Anteil der Schülerinnen und Schüler: 98 – 100% etwa 95% 100% 6 Dokumentation der ILE, z.B. mit Kompetenzrastern Anteil Lehrkraft allgem. Schule vgl. Universität Rostock, 2013 Seite 8 von 39 etwa 80% 2 Langfassung der Vereinbarungen 2.1 Grundgedanken 2.1.1 Curriculare Diagnostik statt Abweichungsdiagnostik Wenn man die individuelle Lernentwicklung darstellen möchte, kann man zwei verschiedene Ansätze verfolgen. Nur einer davon hilft wirklich weiter. Der erste Ansatz lenkt den Blick darauf, ob die Leistungen eines Kindes den Erwartungen zu diesem Zeitpunkt des Schulbesuches entsprechen. Meistens wird der Grad der Entsprechung mit Zeichen dargestellt (z.B. mit -/0/+ oder ). Dieses Vorgehen kann als Abweichungsdiagnostik beschrieben werden und wird in der folgenden Grafik7 veranschaulicht: Gegen diesen Ansatz sprechen drei Gründe: a) Abgebildet wird hier lediglich, dass (und wie sehr: „“) ein Kind hinter den Erwartungen bzw. der Alterskohorte zurückbleibt – aber nicht, wo es in der Lernentwicklung steht. Es gibt somit auch keinen Anhaltspunkt, welche nächsten Lernschritte anstehen. Das gilt ebenso für Kinder, die deutlich („“) weiter sind als andere, bei denen aber ebenso im Dunkeln bleibt, wo sie eigentlich schon angekommen sind. b) Eine Entwicklung lässt sich auf diese Weise kaum abbilden. Selbst wenn ein Kind deutliche Fortschritte macht, behält es in der Regel seine Position relativ zur Alterskohorte, die sich ja ebenfalls weiter entwickelt. Erst wenn ein Kind andere „überholt“ wird ein Fortschritt sichtbar. c) Dieses Modell entspricht der üblichen Leistungsbewertung und Notengebung, die sich an Regelstandards und Klassennormen orientiert. Da eine solche bereits regelmäßig vorgenommen und in Halbjahreszeugnissen zusammengefasst wird, ist es nicht sinnvoll, sie ein weiteres Mal anzufertigen. Neue Erkenntnisse kämen nicht zustande. 7 Kretschmann, 2009 Seite 9 von 39 Der Ansatz der Abweichungsdiagnostik stellt also bestenfalls eine alternative Form der Notengebung dar. Er hilft jedoch nicht dabei, die individuelle Lernentwicklung darzustellen oder konkrete Schritte für das weitere Lernen aufzuzeigen. Der zweite Ansatz lenkt den Blick darauf, an welcher Stelle der Lernentwicklung sich ein Kind aktuell befindet. Grundlage dafür ist ein Modell für den Lernaufbau im jeweiligen Bereich, anhand dessen die aktuelle Position ermittelt und abgebildet wird. Dieses Vorgehen wird hier als curriculare Diagnostik bezeichnet8: Bei diesem Vorgehen wird unmittelbar deutlich: a) Welche Lernschritte sind bereits vollzogen? b) An welcher Stelle der Lernentwicklung steht das Kind? c) Welcher Lernschritt erfolgt als nächstes? Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, wie die Stellung zur Alterskohorte ist. Der aktuelle Stand, die nächsten Lernschritte und der Verlauf der Entwicklung lassen sich alleine aus dem Modell des Lernaufbaus und der individuellen Situation des Kindes heraus bestimmen und abbilden. Ein Bezug zur Altersnorm oder zu einem Regelstandard ist nicht erforderlich. Der Ansatz der curricularen Diagnostik erfasst damit tatsächlich und im Wortsinne die individuelle Lernentwicklung. 2.1.2 Kompetenzraster – das Können beschreiben Der Ansatz der curricularen Diagnostik legt die Verwendung von Kompetenzrastern nahe. Jedes Feld eines Kompetenzrasters beschreibt einen Kompetenzstand, der häufig aus Schülersicht formuliert ist: „Ich kann …“. Dabei wird jedes Fach oder Lernbereich in verschiedene Kompetenzbereiche untergliedert. Jeder Kompetenzbereich hat eine eigene Zeile im Kompetenzraster. 8 Begriff und Darstellung: Kretschmann, 2009 Seite 10 von 39 In jeder Zeile wird die Kompetenzentwicklung stufenweise von links nach rechts fortschreitend abgebildet. Entscheidend ist, dass jedes Feld ein Können, eine Kompetenz beschreibt. Mitunter passiert es, dass die weiter links liegenden Felder folgendermaßen formuliert werden: „...kann noch nicht richtig“, „kaum erkennbar“. Das ist nicht im Sinne des Erfinders (bzw. dieses Ansatzes). Kompetenzraster beschreiben in jedem Feld ein Können, nicht ein Nichtkönnen. 9 (Beispiel: Kompetenzraster des Institut Beatenberg ) Die Möglichkeiten des Kompetenzrasters 10 gehen dabei weit über die reine Abbildung des aktuellen Standes, der nächsten Lernschritte und der individuellen Entwicklung hinaus. Mit seiner Hilfe lässt sich auch ein individualisierter Unterricht vornehmlich in den Lehrgängen organisieren. Hinter jedem Kompetenzfeld verbirgt sich dann ein Aufgaben- und Materialpool, anhand dessen man die beschriebene Kompetenz erwerben kann.11 Insofern umfasst ein Kompetenzraster genau das, was eine Dokumentation der ILE leisten soll: Die Lernausgangslage (aktuelles Feld), Ziele (nächster Lernschritt) sowie Maßnahmen (die hinter einem Feld liegenden Materialien und Aufgaben). 2.1.3 Exkurs: Wygotski und die Zone der nächsten Entwicklung Das Prinzip, die Lernentwicklung als Können zu beschreiben, wird leicht missverstanden: Als ginge es darum, aus Nettigkeit die Dinge nicht beim Namen zu nennen, beschönigende Formulierungen zu verwenden oder problematische Bereiche auszublenden. 9 Institut Beatenberg, 2012 Neben solchen Kompetenzrastern, die den Lernprozess über mehrere Jahre abbilden, gibt es auch solche, die sich auf einzelne Unterrichtseinheiten beziehen. Für die Dokumentation der Lernentwicklung sind die erstgenannten jedoch ökonomischer – um den Preis der geringeren Auflösung. 11 Kompetenzraster haben hier auch eine große Nähe zu schuleigenen Arbeitsplänen, da sie Kompetenzen sowie Inhalte und Vorgehensweisen zu deren Vermittlung darstellen. 10 Seite 11 von 39 Aber darum geht es nicht. Die Beschreibung des Könnens ist vielmehr deshalb wichtig, weil nur so die entscheidende „Zone der nächsten Entwicklung“ (Wygotski) bestimmt werden kann: Zwei Punkte sind entscheidend: Die Zone der nächsten Entwicklung kann nur bestimmt werden, wenn geklärt ist, was das Kind gerade noch ohne Hilfe kann. Aussagen über das Nichtkönnen helfen dabei nicht viel. Die Zone der nächsten Entwicklung ist schmaler als man denkt. Sie geht schnell in die Zone der Überforderung über. Darum muss die Bestimmung präzise erfolgen. Jede Förderung beginnt also mit der genauen (nicht ungefähren) Bestimmung des aktuellen Lernstandes. Dieser Anspruch hört sich trivial an – das ist er aber nicht. So beginnt kaum ein Förderplan mit einer genauen Beschreibung, was ein Kind kann; stattdessen werden in der Regel die Lernschwierigkeiten und das Noch-Nicht-Können beschrieben. Genau diese präzise Bestimmung des Lernstandes und der nächsten Lernschritte ist das Ziel moderner Diagnostik:12 2.1.4 Lernentwicklung – von der Dokumentation bis zum Förderplan Eine kompetenzorientierte Dokumentation der individuellen Lernentwicklung mit einem Kompetenzraster enthält schon wesentliche Elemente einer Förderplanung. Sie lässt sich für alle Schülerinnen und Schüler realisieren. Für einen Teil der Schülerinnen und Schüler wird es zusätzlich erforderlich sein, genauer hinzuschauen (sei es im fachlichen Lernen oder im Bereich des Verhaltens) und in kleiner Runde zu 12 Wachtel, 2013 Seite 12 von 39 besprechen und zu vereinbaren, was zu tun ist. Dabei geht es um kleinere Interventionen, die keine große Bestandsaufnahme verschiedener Entwicklungsbereiche erfordern, recht zügig umzusetzen und einfach zu dokumentieren sind. Für einen solchen temporären Förderplan ist die Struktur des 4-Felder-Planes geeignet. In einzelnen Situationen kann es darüber hinaus nötig sein, eine Förderplanung umfassender anzulegen. Ein solcher sonderpädagogischer Förderplan wird daher umfangreicher sein, mehrere Entwicklungsbereiche berücksichtigen und auch über einen längeren Zeitraum fortgeschrieben werden. Er ist in seinem Aufbau differenzierter und vielfältiger, auch wenn die Grundstruktur des 4-Felder-Planes erhalten bleibt. Dieser modulare Aufbau von der Dokumentation der Lernentwicklung bis hin zur Förderplanung lässt sich anhand der RTI-Pyramide darstellen. Sie unterscheidet zwischen Maßnahmen, die für alle Schülerinnen und Schüler gelten (Basis der Pyramide), solchen für etwa 20% und speziellen Maßnahmen für einen Anteil von ungefähr 5%: 5% 20% Anteil sonderpäd. Lehrkraft Sonderpäd. Förderplan Temporärer Förderplan Erreichter Anteil der Schüler: 98 – 100% etwa 95% 100% Dokumentation der ILE, z.B. mit Kompetenzrastern Anteil Lehrkraft allgem. Schule etwa 80% 2.1.5 Zuständigkeiten – wer schreibt was? Förderpläne werden immer gemeinsam erstellt und gemeinsam umgesetzt. Eine Alleinzuständigkeit der Förderschullehrkraft oder der Lehrkräfte der allgemeinen Schule ist nicht zielführend. Das gilt grundsätzlich auf allen drei Ebenen der RTI-Pyramide. Allerdings wird es in der Regel sinnvoll sein, wenn sich Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung stärker im Bereich der sonderpädagogischen Förderplanung einbringen. Dieses Prinzip ist im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung im Primarbereich eher umzusetzen. Im Sekundarbereich stellt sich die Situation schwieriger dar, weil die Stunden der sonderpädagogischen Lehrkraft an die jeweilige Schülerin und den jeweiligen Schüler gebunden sind. Seite 13 von 39 2.2 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Zielgruppe der Maßnahmen Die Entwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers wird dokumentiert Zuständigkeit Anteil der Lehrkraft allgem. Schule Anteil der sonderpäd. Lehrkraft „Lehren und Lernen finden in der Schule in der Regel in Gruppen statt, beide sind aber zugleich sehr individuelle Vorgänge. Die […] Dokumentation unterstützt die individuelle Lernentwicklungsplanung für jede Schülerin und jeden Schüler.“13 Daher wird sie auch für jede Schülerin und jeden Schüler angelegt. Im Folgenden werden erst (rechtliche) Grundlagen dargelegt und in einem Exkurs auf den Datenschutz eingegangen. Anschließend werden die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Standards für eine ´gute´ Dokumentation der ILE tabellarisch dargestellt. Diese sollen helfen, die Qualität zu sichern und weiter zu erhöhen. Mit Hilfe dieser Kriterien wurden unterschiedlichste Dokumentationen der ILE von der Arbeitsgruppe gesichtet und bewertet. Am Ende dieses Prozesses konnte sich auf das Kompetenzraster als Form, die im Landkreis Cuxhaven favorisiert werden soll, geeinigt werden. Sie erfüllt am besten die erarbeiteten Qualitätsstandards. 2.2.1 Grundlagen „Alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler sollen ihr Recht auf Bildung verwirklichen können“.14 Dies erfordert eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen ist die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung. „Die Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage, zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen, zu Maßnahmen, mit deren Hilfe das Ziel erreicht werden soll, zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft und durch die Schülerin oder den Schüler.“ 15 13 Niedersächsiches Kultusministerium, 2006, S.4 NSchG §58 15 Erlasse der unterschiedlichen Schulformen GS, HS, RS, OBS, GY; Niedersächsisches Kultusministerium, 2004a,b, 2011, 2012, 2013 14 Seite 14 von 39 Einige Kernbereiche müssen hierbei erfasst werden:16 Arbeits- und Sozialverhalten Lese- und Schreibkompetenz mathematische Kompetenz fremdsprachliche Kompetenz Die Sichtung der Grundsatzerlasse17 und der Handreichungen18 des Kultusministeriums ergibt: Die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler ist prozessbegleitend zu dokumentieren Die eigenverantwortliche Schule legt die Form verbindlich fest Es finden auf Basis der Dokumentation regelmäßig Gespräche über die Lernentwicklung der Kinder mit den Eltern in den Schuljahrgängen 1-4 statt In den Schuljahrgängen 5-10 dient die Dokumentation auch als Grundlage für Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern über ihren Lernstand und die nächsten Lernschritte Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler darin, selbst Verantwortung für ihre Lernentwicklung zu übernehmen Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung als Förderplan anzulegen Das neue Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gibt folgende Setzung vor:19 Die Dokumentation der ILE ist verpflichtender Bestandteil des Überprüfungsgutachtens Die Förderplanung ist verpflichtender Bestandteil des Überprüfungsgutachtens Die Schulinspektion folgendermaßen: formuliert die grundlegenden Anforderungen zur Kernaufgabe „Die Schule erfasst die Lernausgangslage. Die Schule dokumentiert die individuelle Lernentwicklung nach einem schuleinheitlichen Verfahren. Die Schule hat Maßnahmen zur individuellen Förderung festgelegt.“20 16 Niedersächsiches Kultusministerium, 2006 vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2004a,2004b, 2011, 2012, 2013 18 Niedersächsiches Kultusministerium, 2006 19 vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2013 20 NLQ, 2014, S.5 17 Seite 15 von 39 2.2.2 Exkurs: Regelungen zum Datenschutz21 „Die Dokumentation begleitet die Schülerin oder den Schüler vom 1. bis zum 9. bzw. 10. Schuljahrgang. Sie enthält personenbezogene Informationen, für die datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Für die Weitergabe von Schülerdaten gelten die Vorschriften in § 31 NSchG: (1) Schulen, Schulbehörden, Schulträger, Schülervertretungen und Elternvertretungen dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten (§ 55 Abs. 1) verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule (§ 2) oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität erforderlich ist. … (2) Schulen dürfen auch diejenigen personenbezogenen Daten von Kindern in Kindergärten und deren Erziehungsberechtigten (§ 55 Abs. 1) verarbeiten, die in Kindergärten bei der Wahrnehmung vorschulischer Förderaufgaben erhoben und an Schulen übermittelt werden, soweit die Verarbeitung zur Erziehung oder Förderung der Kinder in der Schule erforderlich ist. Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung enthält ausschließlich Daten, die im Rahmen der Erfüllung des Bildungsauftrags und der Fürsorgeaufgaben sowie zur Erziehung und Förderung der Schülerinnen und Schüler erfasst werden. Eine Weitergabe beim Übergang in eine andere Schule ist erforderlich, um die Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit sicherzustellen. Die Datenweitergabe vom Kindergarten an die Grundschule ist durch Erlass geregelt: […] die Weitergabe von Daten, d. h. der Austausch über Beobachtungen und Erkenntnisse, die im Kindergarten zur Entwicklung und zum Lernverhalten von Kindern gewonnen werden, [ist] ein wichtiges Mittel, um Kontinuität im Bildungsverlauf herzustellen. […] Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zum Austausch der Fachkräfte des Kindergartens mit den Lehrkräften der Schule über ihr Kind ist vom Kindergarten einzuholen. […] Am Ende der Schulzeit verbleibt die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung einer Schülerin oder eines Schülers in der Schule und wird ein Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem diese die Schule oder - bei organisatorisch zusammengefassten Schulen - die jeweilige Schulform verlassen haben, aufbewahrt.“ 21 Exkurs wurde komplett entnommen aus: Handreichungen: Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation (Niedersächsiches Kultusministerium, 2006, S.7,8) Seite 16 von 39 2.2.3 Kriterien und Umsetzung Vereinbarung Die Schulen im Landkreis Cuxhaven erfüllen bei der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung folgende Kriterien: Qualitätskriterien Vielseitigkeit Transparenz und sachlich/ fachliche Richtigkeit Kompetenzorientierung Ökonomie/ Handhabbarkeit Indikatoren Die Inhalte sind für alle Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie weiteres pädagogisches Personal) verständlich formuliert. In der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) gibt es Freiraum für Beschreibungen Schülerinnen und Schüler können sich anhand der Dokumentation der ILE selbst einschätzen. Der Lernaufbau des Faches wird korrekt abgebildet. Die Fortschritte der Schülerin/ des Schülers werden sichtbar. Das aktuelle Können der Schülerin/ des Schülers wird dargestellt. Die nächsten Ziele können direkt abgelesen werden. Die Dokumentation der ILE ist wertschätzend und respektvoll. Das Können und die Fortschritte der Schülerin/ des Schülers stehen im Vordergrund. Die Kompetenzen sind positiv formuliert. (Ich kann …) Der individuelle Leistungsstand wird dargestellt. Eine Einsortierung in Klassennormen findet in der Dokumentation der ILE nicht statt. Jede Schülerin/ Jeder Schüler mit oder ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf findet sich in der Dokumentation der ILE wieder. Jede Schülerin/ Jeder Schüler macht Fortschritte. Die Darstellung der Kompetenzentwicklung ist kleinschrittig genug. Die Darstellung ist übersichtlich. Die Fortschreibung der Dokumentation der ILE erfolgt zu verbindlichen Terminen. Die Dokumentation der ILE erfolgt zwingend in den Bereichen Deutsch, Mathematik, Englisch, Arbeitsverhalten und Sozialverhalten. Es werden die Lernausgangslage, Ziele und Maßnahmen dargestellt. Seite 17 von 39 Ziel dieser Qualitätskriterien ist die multiple Einsatzmöglichkeit im Hinblick auf: Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Eltern- und Schülergespräche Schuleigene Arbeitspläne Weitergehende Förderplanung und die Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Pädagogische Konferenzen Unterrichtsentwicklung Empfehlung Die Arbeitsgruppe empfiehlt Kompetenzraster für die Dokumentation der ILE, um die Qualitätskriterien zu erfüllen. 2.2.4 Dokumentieren mit dem Kompetenzraster Ein Beispiel für die Umsetzung ist das folgende Raster (Auszug, vollständige Fassung im Anhang): Seite 18 von 39 2.2.5 Terminplan für die Dokumentation und Förderplanung Das folgende Beispiel stammt aus der Grundschule Bad Bederkesa: 1 Dokumentationszeitpunkte festlegen -> Beschlussfassung des Konzeptes zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und der Förderplanung 2 Diagnostik -> Beschlussfassung über Lernzielkontrollen und -> Beschlussfassung über regelmäßige Diagnostik und Testverfahren Dokumentation der ILE -> gemeinsam im Klassenteam -> bei Bedarf mit der Förderlehrkraft -> ggf. gemeinsame Planung der Fördermaßnahmen 3 4 Gespräch mit Schülern oder/und Eltern 5 Fördermaßnahmen -> temporäre Fördermaßnahmen: differenzierte Arbeitspläne oder äußere Differenzierung in Kleingruppen -> sonderpädagogische Fördermaßnahmen 6 Evaluation der Fördermaßnahmen 01.11. mit Elternsprechtag (Eltern- und Schülergespräche) 01.02. Zeugnis 1. Halbjahr 01.04. mit Elternsprechtag (Eltern- und Schülergespräche) 01.07. Zeugnis 2. Halbjahr verschiedene Beschlüsse der Fachkonferenzen Mathematik, Deutsch und Englisch Einsatz von standardisierten Tests zur (Recht)Schreibentwicklung (DBL, HSP) gemeinsames Treffen der Lehrer -> bei Bedarf mit der Förderlehrkraft -> ggf. gemeinsame Planung der Fördermaßnahmen und Absprache über Aufgabenverteilung (Arbeitspläne, Materialien, Diagnostik) 01.11. Elternsprechtag 01.04. Elternsprechtag -> weitere Gespräche sind möglich Abfragen in den Klassen zum 01.08. und 01.02 (Förder- und Forderbedarf) -> Förderangebote planen (Doppelbesetzung oder Kleingruppe) -> Fördermaterialien sind z.T. verbindlich und einheitlich festgelegt, z.B. Rechtschreibleiter abhängig vom Förderplan / Fördermaßnahmen Seite 19 von 39 Vorschlag Die Arbeitsgruppe schlägt vor, zwei Ebenen der Förderplanung zu unterscheiden. 2.3 Temporärer Förderplan Zielgruppe der Maßnahmen Schülerinnen und Schüler bei denen zusätzliche Fördermaßnahmen oder weitergehender Unterstützung anzunehmen ist. Zuständigkeit Anteil der Lehrkraft allgem. Schule Anteil der sonderpäd. Lehrkraft 2.3.1 Grundlagen „Ein Förderplan ist ein schriftlicher Plan zur gezielten Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, der die Qualität der schulischen Förderung sicherstellen soll. Mit der Änderung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs bekommt die Förderplanarbeit [ebenfalls] eine stärkere Gewichtung. Der Förderplan und die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung sind verpflichtende Elemente des neuen Überprüfungsverfahrens [...].“ 22 „Auf Grundlage der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung ist ein individueller Förderplan zu erstellen, wenn die Notwendigkeit zusätzlicher Fördermaßnahmen oder weitergehender Unterstützung anzunehmen ist“.23 Dies bedeutet, dass es auch für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nötig und sinnvoll ist, die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung um einen Förderplan zu erweitern. 2.3.2 Umsetzung „Der Prozess einer Förderplanung umfasst: (1) (2) (3) (4) (5) (6) die Festlegung eines Förderplanteams, die Diagnostik, das Festlegen von Schwerpunkten der Förderung, die Konzeption und das Schreiben des Förderplans, die Umsetzung der geplanten Fördermaßnahmen und die Evaluation der Förderplanung.“24 22 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=5472 Waje & Wachtel, 2013; siehe auch: Rechtliche Vorgaben in Niedersächsiches Kultusministerium, 2006 24 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6115 23 Seite 20 von 39 zu (1) Förderplanteam „Zunächst sollte geklärt werden, wer zum Förderplanteam gehört. Der Vorteil einer kooperativen Förderplanung liegt im Einbringen unterschiedlicher Erfahrungen und Sichtweisen auf das Kind. Verschiedene Kompetenzen können dadurch genutzt werden.“25 Bei einem temporären Förderplan ist das Team meist nicht so groß. Neben der Klassenlehrkraft gehören ausgewählte Lehrkräfte und eventuell eine Förderschullehrkraft dazu. Die Erziehungsberechtigten sollten beteiligt werden. Zu (2) Diagnostik „In Förderplangesprächen werden Informationen und Beobachtungen bezüglich des Kindes gesammelt.“ 26 Als Orientierung im fachlichen Bereich kann hierbei das entsprechende Kompetenzraster dienen. Der IST-Stand und auch die weiteren Schritte werden hier deutlich. Zu (3) Festlegung von Schwerpunkten der Förderung „Im Hinblick auf alle Lern- und Entwicklungsbereiche der Schülerinnen und Schüler müssen Entscheidungen über die Vorrangigkeit von Schwerpunkten der Förderung getroffen werden. Insbesondere leistungsschwachen und verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern fällt es oft schwer, mehrere Bereiche auf einmal zu verbessern.“ 27 Zu (4) und (5) Konzeption und Schreiben des Förderplans/Umsetzung der geplanten Maßnahmen Der temporäre Förderplan kann in Form des 4-Felder-Planes erstellt werden. Dieser wurde bereits im Kapitel ´Grundgedanken´ erwähnt. Ein entsprechendes Formular befindet sich im Anhang. 25 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6116 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6116 27 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6119 26 Seite 21 von 39 Die Beobachtung des Ist-Standes soll so konkret wie möglich formuliert sein: Beobachteter Ist-Zustand Was kann der Schüler in diesem Lernbereich? Welche Stärken und Interessen können aufgegriffen werden? Robert liest Textpassagen in der Klasse gut verständlich vor. Er kann den Sinn eines längeren Textes entnehmen, wenn er den Text selbst mitlesen kann und von jemandem langsam vorgelesen wird. R. interessiert sich besonders für geschichtliche Zusammenhänge. Ziele müssen erreichbar und beobachtbar sein und sollten konkret und positiv formuliert werden (Was soll die Schülerin/ der Schüler am Ende des Förderzeitraumes können?): Nächster Lernschritt Welcher nächste Lernschritt soll unterstützt werden? Erfolgserlebnisse müssen möglich sein - auf überschaubare Bereiche beschränken! Der Automatisierungsgrad beim Lesen soll erhöht werden, um kognitive Reserven für die Sinnentnahme freizugeben. R. soll bis Ende des Schulhalbjahres kurze Sachtexte ohne fremde Hilfe Sinn entnehmend lesen können. Es soll ihm bis dahin möglich sein, schriftliche Arbeitsanweisungen in allen Fächern selbstständig zu erfassen. Beim Festlegen der Fördermaßnahmen ist zu klären, ob und wie die Schülerin/der Schüler, die Lehrkraft, die Erziehungsberechtigten oder auch externe Institutionen beim Erreichen der Ziele einbezogen werden können. Die Beteiligten werden im Förderplan konkret genannt, evtl. auch die Organisation der Maßnahme (Zeit und Raum).“28 Unterstützungsmaßnahmen Klassen-, Fach-, Förderlehrkraft, Eltern, Schüler/in, externe Partner, Mitarbeiter Wer? Was? Wann? Womit? L: Einführung des Lesetandem-Verfahrens im Rahmen des Deutschunterrichts, Texte aus Berkenfeld, Jutta: Den will ich kennen lernen: Albert Einstein. Eltern: Unterstützung des Vielleseverfahrens im Freizeitbereich – gemeinsames Stöbern in Fachzeitschriften, 3 mal pro Woche, Zeitschrift abonnieren FÖL: Vermittelt die SQ3R-Methode (ca. 2 x 20 Minuten erforderlich), Textmaterial nach Auswahl von Robert, Vorschlag: G-Geschichte 28 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6119 Seite 22 von 39 Wichtig ist es, in diesem Punkt an einen eventuellen Nachteilsausgleich zu denken, diesen nötigenfalls zu planen und zu beschließen.29 Zu (6) Evaluation „Nach einem festgelegten Zeitraum klärt das Förderplanteam, ob das Lernziel erreicht ist. Waren Fördersituationen, Methoden und Rahmenbedingungen passend? Einige Teams dokumentieren dazu bereits während des Förderzeitraums ihre Beobachtungen. Danach wird entschieden, ob mit dem gleichen Ziel nur mit anderen Fördermaßnahmen weitergearbeitet wird oder andere Förderbereiche in den Fokus rücken.“ 30 Überprüfung Termin: Was war erfolgreich und warum? Erfolge festhalten! Ist noch etwas zu tun, zu ändern, anzuregen? … 29 30 Weitere Informationen hierzu in Wachtel & Zimmermann, 2013 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6121 Seite 23 von 39 2.4 Sonderpädagogischer Förderplan Zielgruppe der Maßnahmen Meistens Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf einem festgestellten Zuständigkeit Anteil der Lehrkraft allgem. Schule Anteil der sonderpäd. Lehrkraft In diesem Kapitel werden die Ausführungen aus dem vorherigen Kapitel ergänzt. Es wird auf die Unterscheidung zwischen einem temporären und einem sonderpädagogischen Förderplan eingegangen. 2.4.1 Grundlagen „Für jede Schülerin und für jeden Schüler in der sonderpädagogischen Förderung ist die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, wie sie auch in der Grundschule und in den weiterführenden Schulen erfolgt, als individuelle Förderplanung anzulegen. Die Ermittlung des Förderbedarfs, die Festlegung der Fördermaßnahmen und das unterrichtliche und erzieherische Handeln stehen in einer Wechselwirkung. Zielsetzungen, Methoden und Inhalte müssen den jeweiligen individuellen Erfordernissen entsprechen. Fördermaßnahmen sind immer prozessorientiert. Ihre Ergebnisse und ihre Fortschreibungen bestimmen die Auswahl von Lernangeboten sowie die Planung und Durchführung von differenzierendem und individualisierendem Unterricht. […] Bei der individuellen Förderplanung werden unter Berücksichtigung der Lernausgangslage einer Schülerin oder eines Schülers und im Hinblick auf die in einem bestimmten Zeitraum erreichbaren Unterrichts-, Erziehungs- und Entwicklungsziele die notwendigen und realisierbaren Unterstützungen und Fördermaßnahmen dargestellt, Entwicklungsschritte dokumentiert und fortgeschrieben. Hinweise auf schulische und außerschulische Bedingungen sind Bestandteile der Planung.“31 2.4.2 Umsetzung Der Prozess einer Förderplanung umfasst beim sonderpädagogischen Förderplan genau wie beim temporären die folgenden sechs Schritte: (1) „die Festlegung eines Förderplanteams, (2) die Diagnostik, 31 Niedersächsisches Kultusministerium, 2004c Seite 24 von 39 (3) (4) (5) (6) das Festlegen von Schwerpunkten der Förderung, die Konzeption und das Schreiben des Förderplans, die Umsetzung der geplanten Fördermaßnahmen und die Evaluation der Förderplanung.“32 Die im vorangegangenen Kapitel dargestellten Inhalte behalten ihre Gültigkeit. Die Intensität der Auseinandersetzung und der zeitliche Aufwand sind allerdings ungleich höher. Im Folgenden werden Aspekte dargestellt, die die Unterschiede zwischen einem temporären und langfristigen Förderplan verdeutlichen sollen. Eine klare Abgrenzung ist dabei nicht möglich: Zu (1) die Festlegung eines Förderplanteams Bei einem sonderpädagogischem Förderplan ist es angebracht, dass alle Lehrkräfte, die mit dem Kind arbeiten, an der Erstellung beteiligt sind. Der Unterstützungsbedarf stellt sich meistens so dar, dass eine große Anzahl an Fächern betroffen ist. Die Förderschullehrkraft und/oder die Lehrkraft des mobilen Dienstes nimmt eine deutlich aktivere Rolle ein. Da die Schülerin oder der Schüler in inklusiven Settings Schüler der allgemeinen Schule ist, bleibt die Verantwortung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers bestehen. Des Weiteren sind häufiger auch externe Fachleute beteiligt. Zu (2) Diagnostik Die Diagnostik ist meist breiter angelegt und tiefergehender. „In Förderplangesprächen werden Informationen […] bezüglich des Kindes gesammelt (Beobachtungen, Lernstandsanalysen, Bericht aus Gesprächen mit dem Umfeld des Kindes, vorliegende Gutachten,...). Wichtig ist dabei eine ganzheitliche Sicht auf das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen, Kompetenzen und Ressourcen.“33 Es werden häufiger Informationen externer Fachleute hinzugezogen. Zu (3) Festlegen von Schwerpunkten der Förderung „Die Lernziele können sich sowohl auf die Unterrichtsfächer, als auch auf die Entwicklungsbereiche Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialverhalten, Emotionalität und Kommunikation beziehen sowie auf die Förderbereiche: Lern-/Arbeitsverhalten und Lebensgestaltung/ Selbstverwirklichung“34 . Es können ggf. auch mehrere Förderbereiche/Förderschwerpunkte angesprochen werden. Zu (4) Konzeption und das Schreiben des Förderplanes und (5) Umsetzung der geplanten Fördermaßnahmen Für die Festlegung der Lernziele und auch für die spätere Überprüfung der Maßnahme ist eine 32 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6115 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6116 34 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6115 ; vgl. ebenfalls Flott-Tönjes u.a., 2010 33 Seite 25 von 39 Lernprozessbeobachtung der Schülerin/des Schülers unumgänglich. Diese sollte „zielgerichtet (klar umrissener Beobachtungsrahmen zu einem bestimmten Zweck), differenziert (Wurden Regeln verstanden? Haben Konsequenzen einen Wert? Gibt es einen Gewinn für den Schüler/die Schülerin, sich nicht daran zu halten? ...) sowie sachlich und methodisch (vorgegebenes oder eigenes Beobachtungsverfahren) sein.“ 35 2.4.3 Kriterien Die Kriterien sind der Fachliteratur36 entnommen. Sie geben Anregungen, den eigenen Förderplan zu reflektieren. Einige Kriterien stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Hier bedarf es schulinterner Absprachen. Qualitätskriterien 1. Fachliche und sachliche Richtigkeit Erklärung Die Inhalte des Förderplans sollten fachlich richtig sein und dem Entwicklungsstand des Schülers entsprechen. Die fachlichen Grundlagen sollten sich am aktuellen Forschungsstand orientieren. 2. Vielschichtigkeit Der Förderplan sollte Förderbereiche aus verschiedenen Lern- und Lebensbereichen enthalten (Fächer, Lernkompetenz, Arbeitsverhalten, …) sowie bei der Erstellung verschiedene Personen einbeziehen. 3. Flexibilität Die Förderung verlangt situationsweise Abänderungen von ggf. beschlossenen Maßnahmen. Dies kann eintreten, wenn bspw. eine Veränderung der Ausgangssituation eintritt oder das Nicht-Wirken einer Maßnahme bewusst wird. 4. Begrenztheit und Schwerpunkte setzend Ein Förderplan muss sich auf die 2-3 vordringlichsten Förderbereiche und -ziele beschränken. Dabei sollte auch eine Beschränkung des Umfangs der Maßnahmen auf höchstens 3 pro Förderziel (max. 8 im Förderplan) erfolgen, um weder das Kind noch die fördernden Personen zu überfordern. 5. Kommunizierbarkeit Kommunizierbarkeit schafft Transparenz und stellt eine umfängliche sowie ganzheitliche Förderung sicher. Daher sollten regelmäßige Förderplangespräche stattfinden und ein pro Schule einheitliches Förderplanschema vorliegen. 6. Individuell Förderpläne sind individuell auf den einzelnen Schüler abzustimmen und für jeden einzeln zu erstellen und fortzuschreiben. 35 36 NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6117 vgl. Melzer, 2010, S.5-6 Seite 26 von 39 7. Ökonomisch in der Erstellung und Fortschreibung 8. Unterrichtsrelevanz Ökonomie in der Erstellung und Fortschreibung wird durch die Begrenzung der Inhalte erreicht. Zudem können festgelegte Teamzeiten der Förderplanung diese unterstützen. Ein Förderplan ist ökonomisch, wenn die in ihm festgehaltenen Ziele mit den zur Verfügung stehenden zeitlichen und sächlichen Ressourcen erreicht werden. Daher sind diese immer wieder zu kontrollieren und zu verändern. Die Unterrichtsrelevanz ist in zweierlei Hinsicht zu sehen. Einerseits müssen beschlossene Fördermaßnahmen in den Unterrichtsablauf eingepasst werden. Andererseits sind Unterrichtsmethoden zu wählen, die eine individuelle Förderung zulassen (z.B. Offener Unterricht, Wochenplanarbeit). 9. Verbindlichkeit Ein Förderplan sollte für alle an der Förderung und an der Förderplanung beteiligten Personen verbindlich sein. Dies wird mit der Unterschrift, als der Übernahme von Verantwortung für die geplanten Maßnahmen, kenntlich gemacht. Auch gegenüber und mit den Schülern kann mithilfe eines Förderkontrakts bzw. einer Zielvereinbarung Verbindlichkeit unterstützt und geschaffen werden. 10. Dokumentation Das Festhalten der Maßnahmen auf einem Plan dient der Dokumentation, die v.a. bei einem Wechsel von Klasse und Lehrkraft von Bedeutung ist. So ist es möglich nachzuvollziehen, welche Förderung durchgeführt wurde und welche Initiativen zu ergreifen sind. Gleichzeitig kann die eigene pädagogische Arbeit gegenüber der Schuladministration legitimiert werden. 11. Evaluation Die Kontrolle des Förderplans ist nicht nur ein Mittel der Zielüberprüfung, sondern kann auch als Qualitätsinstrument der Arbeit in der Klasse eingesetzt werden. Seite 27 von 39 3 Literaturverzeichnis Flott-Tönjes, U., Oberlack, S., Ross-Boelhauve, R., Schumacher, H., Thamm, J., Widlak, C., et al. (2010). Fördern planen. Förderzielorientierter Unterricht auf der Basis von Förderplänen. Gladbeck: Vds Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Institut Beatenberg. (2012). Kompetenzraster. Abgerufen am 17. Februar 2014 von www.institutbeatenberg.ch/... Kretschmann, R. (2009). Pädagogische Diagnostik als Grundlage für die Begleitung von Lernprozessen, PH Bern, Forum Unterrichtsentwicklung,14.11.2009. Von http://home.arcor.de/rudolf.kretschmann/Aufs/Aufs%20Diagnostik/diagtxt/2009%20Bern%20Forum%20U nterrichtsentwicklung%20Vortrag.pdf abgerufen Melzer, C. (2010). Der Förderplan als Möglichkeit professionalisierter Förderung. CD: Inklusion braucht Professionalität - Mit Beiträgen zum Sonderpädagogischen Kongress vom 22. bis 24 April 2010 in Weimar . Niedersächsiches Kultusministerium. (2006). Handreichung - Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation. Hannover. Niedersächsisches Kultusministerium. (2004a). Die Arbeit an der Realschule. Schulverwaltungsblatt , S. 100 geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.221). Niedersächsisches Kultusministerium. (März 2011). Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums. Schulverwaltungsblatt , S. 149 geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.221). Niedersächsisches Kultusministerium. (August 2012). Die Arbeit in der Grundschule. Schulverwaltungsblatt , S. 404 . Niedersächsisches Kultusministerium. (2004b). Die Arbeit in der Hauptschule. Schulverwaltungsblatt , S. 94 geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.220). Niedersächsisches Kultusministerium. (Juni 2013). Die Arbeit in der Oberschule. Schulverwaltungsblatt , S. 221 geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.221). Niedersächsisches Kultusministerium. (Februar 2013). Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung v. 31.1.2013. Schulverwaltungsblatt , S. 67-69. Niedersächsisches Kultusministerium. (2004c). Sonderpädagogische Förderung. Schulverwaltungsblatt , 4975. Niedersächsisches Kultusministerium. (Februar 2013). Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Schulverwaltungsblatt , S. 66-67. NLQ. (2014). Förderplanung. Abgerufen am 19. November 2013 von Niedersächsischer Bildungsserver: http://www.nibis.de/... Seite 28 von 39 NLQ. (12. Februar 2014). Übersicht der Handlungsfelder mit Kernaufgaben . Abgerufen am 1. März 2014 von http://www.nibis.de/nibis3/uploads/2nlqa2/files/A_1_Ubersicht_der_Handlungsfelder_mit_Kernaufgaben_und_Grundlegenden_Anforderungen_AB S_2014 Universität Rostock. (6. August 2013). Rügener Inklusionsmodell. Abgerufen am 17. Februar 2014 von http://www.rim.uni-rostock.de/response-to-intervention/... Wachtel, P. (2013). Begründung zur Neufassung der Verordung "Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung". Schulverwaltungsblatt. Wachtel, P., & Zimmermann, N. v. (2013). Nachteilsausgleich aus pädagogischer Perspektive. Schulverwaltungsblatt , 449 - 452. Waje, M.-C., & Wachtel, P. (Februar 2013). Die Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. (Niedersächsisches_Kultusministerium, Hrsg.) Schulverwaltungsblatt , S. 83-86. Seite 29 von 39 4 Anhang Die hier aufgeführten Dokumente sind unter den folgenden Internetadressen verfügbar: www.unterricht-entwickeln.de (Plattform für Schulen der Region, Zugangsdaten erforderlich). Wenn die Sammlung erweitert wird, finden Sie die neuen Kompetenzraster ebenfalls unter der angegebenen Adresse. Ausgefülltes Beispielraster (Mathematik) Seite 30 von 39 Mathematik (FöS GE – Schule am Meer Mathematik Primarbereich, mehrere Seiten Seite 31 von 39 Mathematik Primarbereich, auf einer Seite Mathematik Sekundarbereich, mehrere Seiten Seite 32 von 39 Mathematik Sekundarbereich, auf einer Seite Deutsch Primarbereich, mehrere Seiten Seite 33 von 39 Seite 34 von 39 Deutsch Primarbereich, auf einer Seite Deutsch Sekundarbereich (Institut Beatenberg) Seite 35 von 39 Englisch Sekundarbereich (Institut Beatenberg) Soziale Kompetenzen (nach Agneta Zetterström) Seite 36 von 39 Selbstkompetenz (Institut Beatenberg) Lernkompetenz (Institut Beatenberg) Seite 37 von 39 Vorlage Temporärer Förderplan Seite 38 von 39 Planungstabelle zur Einführung der Arbeit mit Kompetenzrastern (C. Kerber) Seite 39 von 39