Handreichung individuelle Lernentwicklung

Transcrição

Handreichung individuelle Lernentwicklung
Niedersächsische Landesschulbehörde Außenstelle Cuxhaven
Individuelle
Lernentwicklung
Vereinbarungen zu Standards der Dokumentation und Förderplanung
Handreichung und Materialien
Vereinbarungen und Handreichung für die Förderschulen, Grundschulen, Hauptschulen,
Realschulen und Oberschulen im Landkreis Cuxhaven - März 2014
Korrigierte und erweiterte Fassung vom 24.03.2014
Arbeitsgruppe
Leitung
Karin Ladda-Winkler, Förderschulrektorin FöS Schule am Meer Cuxhaven
Michael Ladda, Förderschulrektor FöS Schule am Feldkamp Schiffdorf
Beratung
Inka Lienau, Rektorin GS Bad Bederkesa
Andreas Schaefer, Fachberater für Unterrichtsqualität, Niedersächsische
Landesschulbehörde
Timm Wallott, Fachberater für sonderpädagogische Förderung und Inklusion, Schule am
Feldkamp Schiffdorf
Mitglieder
Elisabeth Bauman, Rektorin GS Otterndorf
Sabine Dilbat, Rektorin RS Cuxhaven
Katja Dittrich, Lehrerin OBS Bad Bederkesa
Klaus Erbacher, Rektor HS Otterndorf
Sabine Friele, Rektorin GS Stotel
Cordula Kerber, Konrektorin OBS Bad Bederkesa
Angela Kernich, Rektorin GS Sahlenburg
Christiane Link-Fitschen, Rektorin OBS Lamstedt
Katrin Meyer-Joost, Rektorin GS Hagen
Ralf Patzelt, Förderschulkonrektor FöS Seeparkschule Langen
Heinz Schlegel, Rektor GS Basbeck
Hajo Stührenberg, Rektor HRS Hagen
Sybille Wittenberg, Förderschulrektorin FöS Wittmackschule Otterndorf
Angela Woll, Rektorin GS Abendroth Cuxhaven
Text und Layout
Michael Ladda - Inka Lienau - Andreas Schaefer - Timm Wallott
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Inhalt
0
1
2
Vorwort ......................................................................................................................................... 4
Kurzfassung der Vereinbarungen .................................................................................................. 5
Langfassung der Vereinbarungen ................................................................................................. 9
2.1 Grundgedanken ..................................................................................................................... 9
2.1.1 Curriculare Diagnostik statt Abweichungsdiagnostik..................................................... 9
2.1.2 Kompetenzraster – das Können beschreiben .............................................................. 10
2.1.3 Exkurs: Wygotski und die Zone der nächsten Entwicklung .......................................... 11
2.1.4 Lernentwicklung – von der Dokumentation bis zum Förderplan ................................ 12
2.1.5 Zuständigkeiten – wer schreibt was? ........................................................................... 13
2.2 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung ............................................................ 14
2.2.1 Grundlagen ................................................................................................................... 14
2.2.2 Exkurs: Regelungen zum Datenschutz ......................................................................... 16
2.2.3 Kriterien und Umsetzung ............................................................................................. 17
2.2.4 Dokumentieren mit dem Kompetenzraster ................................................................. 18
2.2.5 Terminplan für die Dokumentation und Förderplanung .............................................. 19
2.3 Temporärer Förderplan ....................................................................................................... 20
2.3.1 Grundlagen ................................................................................................................... 20
2.3.2 Umsetzung ................................................................................................................... 20
2.4 Sonderpädagogischer Förderplan ....................................................................................... 24
2.4.1 Grundlagen ................................................................................................................... 24
2.4.2 Umsetzung ................................................................................................................... 24
2.4.3 Kriterien........................................................................................................................ 26
3 Literaturverzeichnis .................................................................................................................... 28
4 Anhang ........................................................................................................................................ 30
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0 Vorwort
Der Lernstand jeder Schülerin und jedes Schülers verdient Respekt, Anerkennung und
Berücksichtigung. Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung soll diesen Lernstand
erfassen und eine Grundlage für die individuelle Förderung im Unterricht bieten.
Im Landkreis Cuxhaven haben die Schulen zahlreiche Materialien zur Dokumentation eingeführt
und auch selbst entwickelt. Die unterschiedlichsten Materialien haben sich in den vergangenen
Jahren gut bewährt.
Zunehmend wird allerdings deutlich: Es ist erstrebenswert, die Materialien einheitlicher zu
gestalten. Davon profitieren Schülerinnen und Schüler bei Umschulungen und beim Übergang in
die weiterführende Schule. Es erleichtert den sonderpädagogischen Lehrkräften die Arbeit. Und für
die Kollegien ist es deutlich ökonomischer, wenn nicht jede Schule „das Rad neu erfindet“.
Aus diesem Anlass wurde im Rahmen der Schulleitungsdienstbesprechung am 21.02.2013 eine
Arbeitsgruppe gebildet. Ihr Auftrag war es, gemeinsame Maßstäbe für die Dokumentation der
individuellen Lernentwicklung zu entwickeln und zu vereinbaren.
Im Laufe der Arbeit zeigte sich schnell, dass an diesem Auftrag mehr hängt als gedacht. Wenn die
Dokumentation der individuellen Lernentwicklung die Grundlage für die individuelle Förderung
sein soll, dann muss sie dafür auch substantiell etwas hergeben. Das ist kein geringer Anspruch,
und nur wenige Materialien erfüllen ihn. Im Ergebnis hat die Gruppe nicht nur Standards
entwickelt, sondern auch Materialien (vor allem Kompetenzraster) zusammengestellt und den
Bereich der Förderplanung aufgearbeitet.
Damit ist mehr erreicht als ursprünglich geplant. Und es gibt Ideen zur Weiterarbeit: Die
entwickelten Kompetenzraster sollen verbessert und erweitert werden. Im Ausbauzustand sollen
Materialien vorliegen, welche die Entwicklung vom vorschulischen Bereich bis in den
Sekundarbereich abbilden.
Dieses Dokument stellt den Stand der Arbeit im Februar 2014 dar.
Außenstelle Cuxhaven, März 2014
Manfred Kück
Lars Mittelstädt
Andreas Schaefer
Regierungsschuldirektor
Regierungsschuldirektor
Fachberater für Unterrichtsqualität
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1 Kurzfassung der Vereinbarungen
„Alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler sollen ihr Recht auf Bildung
verwirklichen können“.1 Dies erfordert eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler.
Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen ist die Dokumentation der individuellen
Lernentwicklung.
„Die Dokumentation enthält Aussagen

zur Lernausgangslage,

zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen,

zu Maßnahmen, mit deren Hilfe das Ziel erreicht werden soll,

zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft und durch die
Schülerin oder den Schüler.“ 2
Einige Kernbereiche müssen hierbei erfasst werden3:
 Arbeits- und Sozialverhalten
 Lese- und Schreibkompetenz
 mathematische Kompetenz
 fremdsprachliche Kompetenz
Die Sichtung der Grundsatzerlasse aller Schulformen4 ergibt:

Die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler ist prozessbegleitend zu
dokumentieren. Die eigenverantwortliche Schule legt die Form verbindlich fest.

Die Dokumentation dient zur Besprechung der Lernentwicklung mit Kolleginnen und
Kolleginnen, mit Eltern und mit Schülerinnen und Schülern

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist die
Dokumentation der individuellen Lernentwicklung als Förderplan anzulegen.
Das neue Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gibt
folgende Setzung vor:5

Die Dokumentation der ILE ist verpflichtender Bestandteil des Überprüfungsgutachtens

Die Förderplanung ist verpflichtender Bestandteil des Überprüfungsgutachtens
1
NSchG §58
Erlasse der unterschiedlichen Schulformen GS, HS, RS, OBS, GY; Niedersächsisches Kultusministerium, 2004a, 2004b, 2011, 2012,
2013
3
Niedersächsisches Kultusministerium, 2006
4
vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2004a, 2004b, 2011, 2012, 2013
5
vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2013a, 2013b
2
Seite 5 von 39
Vereinbarung
Die Schulen im Landkreis Cuxhaven erfüllen bei der Dokumentation der
individuellen Lernentwicklung folgende Kriterien:
Qualitätskriterien
Vielseitigkeit
Transparenz und
sachlich/
fachliche
Richtigkeit
Kompetenzorientierung
Ökonomie/
Handhabbarkeit
Indikatoren

Die Inhalte sind für alle Beteiligten (Schülerinnen und Schüler,
Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie weiteres pädagogisches
Personal) verständlich formuliert.

In der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) gibt es
Freiraum für Beschreibungen

Schülerinnen und Schüler können sich anhand der Dokumentation
der ILE selbst einschätzen.

Der Lernaufbau des Faches wird korrekt abgebildet.

Die Fortschritte der Schülerin oder des Schülers werden sichtbar.

Das aktuelle Können der Schülerin oder des Schülers wird
dargestellt.

Die nächsten Ziele können direkt abgelesen werden.

Die Dokumentation der ILE ist wertschätzend und respektvoll.

Das Können und die Fortschritte der Schülerin oder des Schülers
stehen im Vordergrund.

Die Kompetenzen sind positiv formuliert. (Ich kann …)

Der individuelle Leistungsstand wird dargestellt. Eine Einsortierung
in Klassennormen findet in der Dokumentation der ILE nicht statt.

Jede Schülerin und jeder Schüler mit oder ohne
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf findet sich in der
Dokumentation der ILE wieder.

Jede Schülerin und jeder Schüler macht Fortschritte. Die Darstellung
der Kompetenzentwicklung ist kleinschrittig genug.

Die Darstellung ist übersichtlich.

Die Fortschreibung der Dokumentation der ILE erfolgt zu
verbindlichen Terminen.

Die Dokumentation der ILE erfolgt zwingend in den Bereichen
Deutsch, Mathematik, Englisch, Arbeitsverhalten und
Sozialverhalten.

Es werden die Lernausgangslage, Ziele und Maßnahmen dargestellt.
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Ziel dieser Qualitätskriterien ist die multiple Einsatzmöglichkeit im Hinblick auf:

Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

Eltern- und Schülergespräche

Schuleigene Arbeitspläne

Weitergehende Förderplanung
Unterstützungsbedarf

Pädagogische Konferenzen

Unterrichtsentwicklung
und
die
Feststellung
von
sonderpädagogischem
Empfehlung
Die Arbeitsgruppe empfiehlt Kompetenzraster für die Dokumentation der ILE, um
die Qualitätskriterien zu erfüllen.
Ein Beispiel für die Umsetzung ist das folgende Kompetenzraster (vollständige Raster im Anhang).
Jedes Feld eines Kompetenzrasters beschreibt einen Kompetenzstand, der häufig aus Schülersicht
formuliert ist: „Ich kann …“. Dabei wird jedes Fach oder Lernbereich in verschiedene
Kompetenzbereiche untergliedert. Jeder Kompetenzbereich hat eine eigene Zeile im
Kompetenzraster. In jeder Zeile wird die Kompetenzentwicklung stufenweise von links nach rechts
fortschreitend abgebildet. Entscheidend ist, dass jedes Feld ein Können, eine Kompetenz
beschreibt.
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Vorschlag
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, zwei Ebenen der Förderplanung zu unterscheiden.
Für einen Teil der Schülerinnen und Schüler wird
es – zusätzlich zur Dokumentation - erforderlich
sein, genauer hinzuschauen (sei es im fachlichen
Lernen oder im Bereich des Verhaltens) und in
kleiner Runde zu besprechen und zu
vereinbaren, was zu tun ist. Dabei geht es um
kleinere Interventionen, die keine große
Bestandsaufnahme
verschiedener
Entwicklungsbereiche erfordern, recht zügig
umzusetzen und einfach zu dokumentieren sind.
Für einen solchen temporären Förderplan ist
die Struktur des 4-Felder-Planes geeignet.
In einzelnen Situationen kann es darüber hinaus nötig sein, eine Förderplanung umfassender
anzulegen. Ein solcher sonderpädagogischer Förderplan wird daher umfangreicher sein, mehrere
Entwicklungsbereiche berücksichtigen und auch über einen längeren Zeitraum fortgeschrieben
werden. Er ist in seinem Aufbau differenzierter und vielfältiger, auch wenn die Grundstruktur des
4-Felder-Planes erhalten bleibt (siehe Kapitel 2.4 - Sonderpädagogischer Förderplan).
Dieser modulare Aufbau von der Dokumentation der Lernentwicklung bis hin zur Förderplanung
lässt sich anhand der RTI-Pyramide darstellen. Sie unterscheidet zwischen Maßnahmen, die für alle
Schülerinnen und Schüler gelten (Basis der Pyramide), solchen für etwa 20% sowie speziellen
Maßnahmen für einen Anteil von ungefähr 5%6:
5%
20%
Anteil
sonderpäd.
Lehrkraft
Sonderpäd.
Förderplan
Temporärer
Förderplan
Erreichter
Anteil der
Schülerinnen
und Schüler:
98 – 100%
etwa 95%
100%
6
Dokumentation der
ILE, z.B. mit
Kompetenzrastern
Anteil
Lehrkraft
allgem. Schule
vgl. Universität Rostock, 2013
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etwa 80%
2 Langfassung der Vereinbarungen
2.1 Grundgedanken
2.1.1 Curriculare Diagnostik statt Abweichungsdiagnostik
Wenn man die individuelle Lernentwicklung darstellen möchte, kann man zwei verschiedene
Ansätze verfolgen. Nur einer davon hilft wirklich weiter.
Der erste Ansatz lenkt den Blick darauf, ob die Leistungen eines Kindes den Erwartungen zu diesem
Zeitpunkt des Schulbesuches entsprechen. Meistens wird der Grad der Entsprechung mit Zeichen
dargestellt (z.B. mit -/0/+ oder  ). Dieses Vorgehen kann als Abweichungsdiagnostik
beschrieben werden und wird in der folgenden Grafik7 veranschaulicht:





Gegen diesen Ansatz sprechen drei Gründe:
a) Abgebildet wird hier lediglich, dass (und wie sehr: „“) ein Kind hinter den Erwartungen
bzw. der Alterskohorte zurückbleibt – aber nicht, wo es in der Lernentwicklung steht. Es
gibt somit auch keinen Anhaltspunkt, welche nächsten Lernschritte anstehen. Das gilt
ebenso für Kinder, die deutlich („“) weiter sind als andere, bei denen aber ebenso im
Dunkeln bleibt, wo sie eigentlich schon angekommen sind.
b) Eine Entwicklung lässt sich auf diese Weise kaum abbilden. Selbst wenn ein Kind deutliche
Fortschritte macht, behält es in der Regel seine Position relativ zur Alterskohorte, die sich ja
ebenfalls weiter entwickelt. Erst wenn ein Kind andere „überholt“ wird ein Fortschritt
sichtbar.
c) Dieses Modell entspricht der üblichen Leistungsbewertung und Notengebung, die sich an
Regelstandards und Klassennormen orientiert. Da eine solche bereits regelmäßig vorgenommen und in Halbjahreszeugnissen zusammengefasst wird, ist es nicht sinnvoll, sie ein
weiteres Mal anzufertigen. Neue Erkenntnisse kämen nicht zustande.
7
Kretschmann, 2009
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Der Ansatz der Abweichungsdiagnostik stellt also bestenfalls eine alternative Form der
Notengebung dar. Er hilft jedoch nicht dabei, die individuelle Lernentwicklung darzustellen oder
konkrete Schritte für das weitere Lernen aufzuzeigen.
Der zweite Ansatz lenkt den Blick darauf, an welcher Stelle der Lernentwicklung sich ein Kind
aktuell befindet. Grundlage dafür ist ein Modell für den Lernaufbau im jeweiligen Bereich, anhand
dessen die aktuelle Position ermittelt und abgebildet wird. Dieses Vorgehen wird hier als
curriculare Diagnostik bezeichnet8:
Bei diesem Vorgehen wird unmittelbar deutlich:
a) Welche Lernschritte sind bereits vollzogen?
b) An welcher Stelle der Lernentwicklung steht das Kind?
c) Welcher Lernschritt erfolgt als nächstes?
Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, wie die Stellung zur Alterskohorte ist. Der aktuelle Stand,
die nächsten Lernschritte und der Verlauf der Entwicklung lassen sich alleine aus dem Modell des
Lernaufbaus und der individuellen Situation des Kindes heraus bestimmen und abbilden. Ein Bezug
zur Altersnorm oder zu einem Regelstandard ist nicht erforderlich.
Der Ansatz der curricularen Diagnostik erfasst damit tatsächlich und im Wortsinne die individuelle
Lernentwicklung.
2.1.2 Kompetenzraster – das Können beschreiben
Der Ansatz der curricularen Diagnostik legt die Verwendung von Kompetenzrastern nahe. Jedes
Feld eines Kompetenzrasters beschreibt einen Kompetenzstand, der häufig aus Schülersicht
formuliert ist: „Ich kann …“.
Dabei wird jedes Fach oder Lernbereich in verschiedene Kompetenzbereiche untergliedert. Jeder
Kompetenzbereich hat eine eigene Zeile im Kompetenzraster.
8
Begriff und Darstellung: Kretschmann, 2009
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In jeder Zeile wird die Kompetenzentwicklung stufenweise von links nach rechts fortschreitend
abgebildet. Entscheidend ist, dass jedes Feld ein Können, eine Kompetenz beschreibt. Mitunter
passiert es, dass die weiter links liegenden Felder folgendermaßen formuliert werden: „...kann
noch nicht richtig“, „kaum erkennbar“. Das ist nicht im Sinne des Erfinders (bzw. dieses Ansatzes).
Kompetenzraster beschreiben in jedem Feld ein Können, nicht ein Nichtkönnen.
9
(Beispiel: Kompetenzraster des Institut Beatenberg )
Die Möglichkeiten des Kompetenzrasters 10 gehen dabei weit über die reine Abbildung des
aktuellen Standes, der nächsten Lernschritte und der individuellen Entwicklung hinaus. Mit seiner
Hilfe lässt sich auch ein individualisierter Unterricht vornehmlich in den Lehrgängen organisieren.
Hinter jedem Kompetenzfeld verbirgt sich dann ein Aufgaben- und Materialpool, anhand dessen
man die beschriebene Kompetenz erwerben kann.11
Insofern umfasst ein Kompetenzraster genau das, was eine Dokumentation der ILE leisten soll: Die
Lernausgangslage (aktuelles Feld), Ziele (nächster Lernschritt) sowie Maßnahmen (die hinter einem
Feld liegenden Materialien und Aufgaben).
2.1.3 Exkurs: Wygotski und die Zone der nächsten Entwicklung
Das Prinzip, die Lernentwicklung als Können zu beschreiben, wird leicht missverstanden: Als ginge
es darum, aus Nettigkeit die Dinge nicht beim Namen zu nennen, beschönigende Formulierungen
zu verwenden oder problematische Bereiche auszublenden.
9
Institut Beatenberg, 2012
Neben solchen Kompetenzrastern, die den Lernprozess über mehrere Jahre abbilden, gibt es auch solche, die sich auf einzelne
Unterrichtseinheiten beziehen. Für die Dokumentation der Lernentwicklung sind die erstgenannten jedoch ökonomischer – um den
Preis der geringeren Auflösung.
11
Kompetenzraster haben hier auch eine große Nähe zu schuleigenen Arbeitsplänen, da sie Kompetenzen sowie Inhalte und
Vorgehensweisen zu deren Vermittlung darstellen.
10
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Aber darum geht es nicht. Die Beschreibung des Könnens ist vielmehr deshalb wichtig, weil nur so
die entscheidende „Zone der nächsten Entwicklung“ (Wygotski) bestimmt werden kann:
Zwei Punkte sind entscheidend:

Die Zone der nächsten Entwicklung kann nur bestimmt werden, wenn geklärt ist, was das
Kind gerade noch ohne Hilfe kann. Aussagen über das Nichtkönnen helfen dabei nicht viel.

Die Zone der nächsten Entwicklung ist schmaler als man denkt. Sie geht schnell in die Zone
der Überforderung über. Darum muss die Bestimmung präzise erfolgen.
Jede Förderung beginnt also mit der genauen (nicht ungefähren) Bestimmung des aktuellen
Lernstandes. Dieser Anspruch hört sich trivial an – das ist er aber nicht. So beginnt kaum ein
Förderplan mit einer genauen Beschreibung, was ein Kind kann; stattdessen werden in der Regel
die Lernschwierigkeiten und das Noch-Nicht-Können beschrieben.
Genau diese präzise Bestimmung des Lernstandes und der nächsten Lernschritte ist das Ziel
moderner Diagnostik:12
2.1.4 Lernentwicklung – von der Dokumentation bis zum Förderplan
Eine kompetenzorientierte Dokumentation der individuellen Lernentwicklung mit einem
Kompetenzraster enthält schon wesentliche Elemente einer Förderplanung. Sie lässt sich für alle
Schülerinnen und Schüler realisieren.
Für einen Teil der Schülerinnen und Schüler wird es zusätzlich erforderlich sein, genauer
hinzuschauen (sei es im fachlichen Lernen oder im Bereich des Verhaltens) und in kleiner Runde zu
12
Wachtel, 2013
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besprechen und zu vereinbaren, was zu tun ist. Dabei geht es um kleinere Interventionen, die
keine große Bestandsaufnahme verschiedener Entwicklungsbereiche erfordern, recht zügig
umzusetzen und einfach zu dokumentieren sind. Für einen solchen temporären Förderplan ist die
Struktur des 4-Felder-Planes geeignet.
In einzelnen Situationen kann es darüber hinaus nötig sein, eine Förderplanung umfassender
anzulegen. Ein solcher sonderpädagogischer Förderplan wird daher umfangreicher sein, mehrere
Entwicklungsbereiche berücksichtigen und auch über einen längeren Zeitraum fortgeschrieben
werden. Er ist in seinem Aufbau differenzierter und vielfältiger, auch wenn die Grundstruktur des
4-Felder-Planes erhalten bleibt.
Dieser modulare Aufbau von der Dokumentation der Lernentwicklung bis hin zur Förderplanung
lässt sich anhand der RTI-Pyramide darstellen. Sie unterscheidet zwischen Maßnahmen, die für alle
Schülerinnen und Schüler gelten (Basis der Pyramide), solchen für etwa 20% und speziellen
Maßnahmen für einen Anteil von ungefähr 5%:
5%
20%
Anteil
sonderpäd.
Lehrkraft
Sonderpäd.
Förderplan
Temporärer
Förderplan
Erreichter
Anteil der
Schüler:
98 – 100%
etwa 95%
100%
Dokumentation der
ILE, z.B. mit
Kompetenzrastern
Anteil
Lehrkraft
allgem. Schule
etwa 80%
2.1.5 Zuständigkeiten – wer schreibt was?
Förderpläne werden immer gemeinsam erstellt und gemeinsam umgesetzt. Eine
Alleinzuständigkeit der Förderschullehrkraft oder der Lehrkräfte der allgemeinen Schule ist nicht
zielführend.
Das gilt grundsätzlich auf allen drei Ebenen der RTI-Pyramide. Allerdings wird es in der Regel
sinnvoll sein, wenn sich Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung stärker im Bereich der
sonderpädagogischen Förderplanung einbringen.
Dieses Prinzip ist im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung im Primarbereich eher
umzusetzen. Im Sekundarbereich stellt sich die Situation schwieriger dar, weil die Stunden der
sonderpädagogischen Lehrkraft an die jeweilige Schülerin und den jeweiligen Schüler gebunden
sind.
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2.2 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung
Zielgruppe der
Maßnahmen
Die Entwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers wird dokumentiert
Zuständigkeit
Anteil der
Lehrkraft
allgem. Schule
Anteil der
sonderpäd.
Lehrkraft
„Lehren und Lernen finden in der Schule in der Regel in Gruppen statt, beide sind aber zugleich sehr
individuelle Vorgänge. Die […] Dokumentation unterstützt die individuelle Lernentwicklungsplanung für jede Schülerin und jeden Schüler.“13 Daher wird sie auch für jede Schülerin und jeden
Schüler angelegt. Im Folgenden werden erst (rechtliche) Grundlagen dargelegt und in einem Exkurs auf den Datenschutz eingegangen. Anschließend werden die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Standards für eine ´gute´ Dokumentation der ILE tabellarisch dargestellt. Diese sollen helfen,
die Qualität zu sichern und weiter zu erhöhen. Mit Hilfe dieser Kriterien wurden unterschiedlichste
Dokumentationen der ILE von der Arbeitsgruppe gesichtet und bewertet. Am Ende dieses Prozesses konnte sich auf das Kompetenzraster als Form, die im Landkreis Cuxhaven favorisiert werden
soll, geeinigt werden. Sie erfüllt am besten die erarbeiteten Qualitätsstandards.
2.2.1 Grundlagen
„Alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler sollen ihr Recht auf Bildung
verwirklichen können“.14 Dies erfordert eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler.
Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen ist die Dokumentation der individuellen
Lernentwicklung.
„Die Dokumentation enthält Aussagen

zur Lernausgangslage,

zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen,

zu Maßnahmen, mit deren Hilfe das Ziel erreicht werden soll,

zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft und durch die
Schülerin oder den Schüler.“ 15
13
Niedersächsiches Kultusministerium, 2006, S.4
NSchG §58
15
Erlasse der unterschiedlichen Schulformen GS, HS, RS, OBS, GY; Niedersächsisches Kultusministerium, 2004a,b, 2011, 2012, 2013
14
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Einige Kernbereiche müssen hierbei erfasst werden:16
 Arbeits- und Sozialverhalten
 Lese- und Schreibkompetenz
 mathematische Kompetenz
 fremdsprachliche Kompetenz
Die Sichtung der Grundsatzerlasse17 und der Handreichungen18 des Kultusministeriums ergibt:

Die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler ist prozessbegleitend zu
dokumentieren

Die eigenverantwortliche Schule legt die Form verbindlich fest

Es finden auf Basis der Dokumentation regelmäßig Gespräche über die Lernentwicklung der
Kinder mit den Eltern in den Schuljahrgängen 1-4 statt

In den Schuljahrgängen 5-10 dient die Dokumentation auch als Grundlage für Gespräche
mit den Schülerinnen und Schülern über ihren Lernstand und die nächsten Lernschritte

Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler darin, selbst Verantwortung für
ihre Lernentwicklung zu übernehmen

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist die
Dokumentation der individuellen Lernentwicklung als Förderplan anzulegen
Das neue Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gibt
folgende Setzung vor:19

Die Dokumentation der ILE ist verpflichtender Bestandteil des Überprüfungsgutachtens

Die Förderplanung ist verpflichtender Bestandteil des Überprüfungsgutachtens
Die Schulinspektion
folgendermaßen:
formuliert
die
grundlegenden
Anforderungen
zur
Kernaufgabe

„Die Schule erfasst die Lernausgangslage.

Die Schule dokumentiert die individuelle Lernentwicklung nach einem schuleinheitlichen
Verfahren.

Die Schule hat Maßnahmen zur individuellen Förderung festgelegt.“20
16
Niedersächsiches Kultusministerium, 2006
vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2004a,2004b, 2011, 2012, 2013
18
Niedersächsiches Kultusministerium, 2006
19
vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2013
20
NLQ, 2014, S.5
17
Seite 15 von 39
2.2.2 Exkurs: Regelungen zum Datenschutz21
„Die Dokumentation begleitet die Schülerin oder den Schüler vom 1. bis zum 9. bzw. 10. Schuljahrgang. Sie enthält personenbezogene Informationen, für die datenschutzrechtliche Vorschriften zu
beachten sind.
Für die Weitergabe von Schülerdaten gelten die Vorschriften in § 31 NSchG:
(1) Schulen, Schulbehörden, Schulträger, Schülervertretungen und Elternvertretungen dürfen
personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten (§
55 Abs. 1) verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule (§ 2) oder
der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur
Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität erforderlich ist. …
(2) Schulen dürfen auch diejenigen personenbezogenen Daten von Kindern in Kindergärten und
deren Erziehungsberechtigten (§ 55 Abs. 1) verarbeiten, die in Kindergärten bei der Wahrnehmung vorschulischer Förderaufgaben erhoben und an Schulen übermittelt werden, soweit die Verarbeitung zur Erziehung oder Förderung der Kinder in der Schule erforderlich ist.
Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung enthält ausschließlich Daten, die im Rahmen
der Erfüllung des Bildungsauftrags und der Fürsorgeaufgaben sowie zur Erziehung und Förderung
der Schülerinnen und Schüler erfasst werden. Eine Weitergabe beim Übergang in eine andere Schule ist erforderlich, um die Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit sicherzustellen.
Die Datenweitergabe vom Kindergarten an die Grundschule ist durch Erlass geregelt:
[…] die Weitergabe von Daten, d. h. der Austausch über Beobachtungen und Erkenntnisse,
die im Kindergarten zur Entwicklung und zum Lernverhalten von Kindern gewonnen werden,
[ist] ein wichtiges Mittel, um Kontinuität im Bildungsverlauf herzustellen. […]
Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zum Austausch der Fachkräfte des Kindergartens mit den Lehrkräften der Schule über ihr Kind ist vom Kindergarten einzuholen. […]
Am Ende der Schulzeit verbleibt die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung einer Schülerin oder eines Schülers in der Schule und wird ein Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem diese die
Schule oder - bei organisatorisch zusammengefassten Schulen - die jeweilige Schulform verlassen
haben, aufbewahrt.“
21
Exkurs wurde komplett entnommen aus: Handreichungen: Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation
(Niedersächsiches Kultusministerium, 2006, S.7,8)
Seite 16 von 39
2.2.3 Kriterien und Umsetzung
Vereinbarung
Die Schulen im Landkreis Cuxhaven erfüllen bei der Dokumentation der
individuellen Lernentwicklung folgende Kriterien:
Qualitätskriterien
Vielseitigkeit
Transparenz und
sachlich/ fachliche
Richtigkeit
Kompetenzorientierung
Ökonomie/
Handhabbarkeit
Indikatoren

Die Inhalte sind für alle Beteiligten (Schülerinnen und Schüler,
Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie weiteres pädagogisches
Personal) verständlich formuliert.

In der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) gibt es
Freiraum für Beschreibungen

Schülerinnen und Schüler können sich anhand der Dokumentation
der ILE selbst einschätzen.

Der Lernaufbau des Faches wird korrekt abgebildet.

Die Fortschritte der Schülerin/ des Schülers werden sichtbar.

Das aktuelle Können der Schülerin/ des Schülers wird dargestellt.

Die nächsten Ziele können direkt abgelesen werden.

Die Dokumentation der ILE ist wertschätzend und respektvoll.

Das Können und die Fortschritte der Schülerin/ des Schülers stehen
im Vordergrund.

Die Kompetenzen sind positiv formuliert. (Ich kann …)

Der individuelle Leistungsstand wird dargestellt. Eine Einsortierung in
Klassennormen findet in der Dokumentation der ILE nicht statt.

Jede Schülerin/ Jeder Schüler mit oder ohne sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf findet sich in der Dokumentation der ILE
wieder.

Jede Schülerin/ Jeder Schüler macht Fortschritte. Die Darstellung der
Kompetenzentwicklung ist kleinschrittig genug.

Die Darstellung ist übersichtlich.

Die Fortschreibung der Dokumentation der ILE erfolgt zu
verbindlichen Terminen.

Die Dokumentation der ILE erfolgt zwingend in den Bereichen
Deutsch, Mathematik, Englisch, Arbeitsverhalten und Sozialverhalten.

Es werden die Lernausgangslage, Ziele und Maßnahmen dargestellt.
Seite 17 von 39
Ziel dieser Qualitätskriterien ist die multiple Einsatzmöglichkeit im Hinblick auf:

Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

Eltern- und Schülergespräche

Schuleigene Arbeitspläne

Weitergehende Förderplanung und die Feststellung von sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf

Pädagogische Konferenzen

Unterrichtsentwicklung
Empfehlung
Die Arbeitsgruppe empfiehlt Kompetenzraster für die Dokumentation der ILE, um
die Qualitätskriterien zu erfüllen.
2.2.4 Dokumentieren mit dem Kompetenzraster
Ein Beispiel für die Umsetzung ist das folgende Raster (Auszug, vollständige Fassung im Anhang):
Seite 18 von 39
2.2.5 Terminplan für die Dokumentation und Förderplanung
Das folgende Beispiel stammt aus der Grundschule Bad Bederkesa:
1
Dokumentationszeitpunkte festlegen
-> Beschlussfassung des Konzeptes zur
Dokumentation der individuellen
Lernentwicklung und der Förderplanung
2
Diagnostik
-> Beschlussfassung über
Lernzielkontrollen und
-> Beschlussfassung über regelmäßige
Diagnostik und Testverfahren
Dokumentation der ILE
-> gemeinsam im Klassenteam
-> bei Bedarf mit der Förderlehrkraft
-> ggf. gemeinsame Planung der
Fördermaßnahmen
3
4
Gespräch mit Schülern oder/und Eltern
5
Fördermaßnahmen
-> temporäre Fördermaßnahmen:
differenzierte Arbeitspläne oder
äußere Differenzierung in Kleingruppen
-> sonderpädagogische
Fördermaßnahmen
6
Evaluation der Fördermaßnahmen
01.11. mit Elternsprechtag (Eltern- und
Schülergespräche)
01.02. Zeugnis 1. Halbjahr
01.04. mit Elternsprechtag (Eltern- und
Schülergespräche)
01.07. Zeugnis 2. Halbjahr
verschiedene Beschlüsse der
Fachkonferenzen Mathematik, Deutsch
und Englisch
Einsatz von standardisierten Tests zur
(Recht)Schreibentwicklung (DBL, HSP)
gemeinsames Treffen der Lehrer
-> bei Bedarf mit der Förderlehrkraft
-> ggf. gemeinsame Planung der
Fördermaßnahmen und Absprache über
Aufgabenverteilung (Arbeitspläne,
Materialien, Diagnostik)
01.11. Elternsprechtag
01.04. Elternsprechtag
-> weitere Gespräche sind möglich
Abfragen in den Klassen zum 01.08. und
01.02 (Förder- und Forderbedarf)
-> Förderangebote planen
(Doppelbesetzung oder Kleingruppe)
-> Fördermaterialien sind z.T. verbindlich
und einheitlich festgelegt, z.B.
Rechtschreibleiter
abhängig vom Förderplan /
Fördermaßnahmen
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Vorschlag
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, zwei Ebenen der Förderplanung zu unterscheiden.
2.3 Temporärer Förderplan
Zielgruppe der
Maßnahmen
Schülerinnen und Schüler bei denen zusätzliche Fördermaßnahmen oder
weitergehender Unterstützung anzunehmen ist.
Zuständigkeit
Anteil der
Lehrkraft
allgem. Schule
Anteil der
sonderpäd.
Lehrkraft
2.3.1 Grundlagen
„Ein Förderplan ist ein schriftlicher Plan zur gezielten Unterstützung von Schülerinnen und Schülern,
der die Qualität der schulischen Förderung sicherstellen soll. Mit der Änderung des Verfahrens zur
Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs bekommt die Förderplanarbeit
[ebenfalls] eine stärkere Gewichtung. Der Förderplan und die Dokumentation der individuellen
Lernentwicklung sind verpflichtende Elemente des neuen Überprüfungsverfahrens [...].“ 22 „Auf
Grundlage der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung ist ein individueller Förderplan zu
erstellen, wenn die Notwendigkeit zusätzlicher Fördermaßnahmen oder weitergehender
Unterstützung anzunehmen ist“.23 Dies bedeutet, dass es auch für Schülerinnen und Schüler ohne
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nötig und sinnvoll ist, die Dokumentation der
individuellen Lernentwicklung um einen Förderplan zu erweitern.
2.3.2 Umsetzung
„Der Prozess einer Förderplanung umfasst:
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
die Festlegung eines Förderplanteams,
die Diagnostik,
das Festlegen von Schwerpunkten der Förderung,
die Konzeption und das Schreiben des Förderplans,
die Umsetzung der geplanten Fördermaßnahmen und
die Evaluation der Förderplanung.“24
22
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=5472
Waje & Wachtel, 2013; siehe auch: Rechtliche Vorgaben in Niedersächsiches Kultusministerium, 2006
24
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6115
23
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zu (1) Förderplanteam
„Zunächst sollte geklärt werden, wer zum Förderplanteam gehört. Der Vorteil einer kooperativen
Förderplanung liegt im Einbringen unterschiedlicher Erfahrungen und Sichtweisen auf das Kind.
Verschiedene Kompetenzen können dadurch genutzt werden.“25 Bei einem temporären Förderplan
ist das Team meist nicht so groß. Neben der Klassenlehrkraft gehören ausgewählte Lehrkräfte und
eventuell eine Förderschullehrkraft dazu. Die Erziehungsberechtigten sollten beteiligt werden.
Zu (2) Diagnostik
„In Förderplangesprächen werden Informationen und Beobachtungen bezüglich des Kindes
gesammelt.“ 26 Als Orientierung im fachlichen Bereich kann hierbei das entsprechende
Kompetenzraster dienen. Der IST-Stand und auch die weiteren Schritte werden hier deutlich.
Zu (3) Festlegung von Schwerpunkten der Förderung
„Im Hinblick auf alle Lern- und Entwicklungsbereiche der Schülerinnen und Schüler müssen
Entscheidungen über die Vorrangigkeit von Schwerpunkten der Förderung getroffen werden.
Insbesondere leistungsschwachen und verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern fällt es oft
schwer, mehrere Bereiche auf einmal zu verbessern.“ 27
Zu (4) und (5) Konzeption und Schreiben des Förderplans/Umsetzung der geplanten Maßnahmen
Der temporäre Förderplan kann in
Form des 4-Felder-Planes erstellt
werden. Dieser wurde bereits im
Kapitel ´Grundgedanken´ erwähnt. Ein
entsprechendes Formular befindet
sich im Anhang.
25
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6116
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6116
27
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6119
26
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Die Beobachtung des Ist-Standes soll so konkret wie möglich formuliert sein:
Beobachteter Ist-Zustand


Was kann der Schüler in diesem Lernbereich?
Welche Stärken und Interessen können aufgegriffen werden?
Robert liest Textpassagen in der Klasse gut verständlich vor. Er kann den Sinn eines längeren Textes
entnehmen, wenn er den Text selbst mitlesen kann und von jemandem langsam vorgelesen wird.
R. interessiert sich besonders für geschichtliche Zusammenhänge.
Ziele müssen erreichbar und beobachtbar sein und sollten konkret und positiv formuliert werden
(Was soll die Schülerin/ der Schüler am Ende des Förderzeitraumes können?):
Nächster Lernschritt


Welcher nächste Lernschritt soll unterstützt werden?
Erfolgserlebnisse müssen möglich sein - auf überschaubare Bereiche beschränken!
Der Automatisierungsgrad beim Lesen soll erhöht werden, um kognitive Reserven für die Sinnentnahme
freizugeben.
R. soll bis Ende des Schulhalbjahres kurze Sachtexte ohne fremde Hilfe Sinn entnehmend lesen können.
Es soll ihm bis dahin möglich sein, schriftliche Arbeitsanweisungen in allen Fächern selbstständig zu
erfassen.
Beim Festlegen der Fördermaßnahmen ist zu klären, ob und wie die Schülerin/der Schüler, die
Lehrkraft, die Erziehungsberechtigten oder auch externe Institutionen beim Erreichen der Ziele
einbezogen werden können. Die Beteiligten werden im Förderplan konkret genannt, evtl. auch die
Organisation der Maßnahme (Zeit und Raum).“28
Unterstützungsmaßnahmen


Klassen-, Fach-, Förderlehrkraft, Eltern, Schüler/in, externe Partner, Mitarbeiter
Wer? Was? Wann? Womit?
L: Einführung des Lesetandem-Verfahrens im Rahmen des Deutschunterrichts, Texte aus Berkenfeld,
Jutta: Den will ich kennen lernen: Albert Einstein.
Eltern: Unterstützung des Vielleseverfahrens im Freizeitbereich – gemeinsames Stöbern in
Fachzeitschriften, 3 mal pro Woche,
Zeitschrift abonnieren
FÖL: Vermittelt die SQ3R-Methode (ca. 2 x 20 Minuten erforderlich), Textmaterial nach Auswahl von
Robert, Vorschlag: G-Geschichte
28
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6119
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Wichtig ist es, in diesem Punkt an einen eventuellen Nachteilsausgleich zu denken, diesen
nötigenfalls zu planen und zu beschließen.29
Zu (6) Evaluation
„Nach einem festgelegten Zeitraum klärt das Förderplanteam, ob das Lernziel erreicht ist. Waren
Fördersituationen, Methoden und Rahmenbedingungen passend? Einige Teams dokumentieren
dazu bereits während des Förderzeitraums ihre Beobachtungen.
Danach wird entschieden, ob mit dem gleichen Ziel nur mit anderen Fördermaßnahmen
weitergearbeitet wird oder andere Förderbereiche in den Fokus rücken.“ 30
Überprüfung



Termin:
Was war erfolgreich und warum? Erfolge festhalten!
Ist noch etwas zu tun, zu ändern, anzuregen?
…
29
30
Weitere Informationen hierzu in Wachtel & Zimmermann, 2013
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6121
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2.4 Sonderpädagogischer Förderplan
Zielgruppe der
Maßnahmen
Meistens Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
einem
festgestellten
Zuständigkeit
Anteil der
Lehrkraft
allgem. Schule
Anteil der
sonderpäd.
Lehrkraft
In diesem Kapitel werden die Ausführungen aus dem vorherigen Kapitel ergänzt. Es wird auf die
Unterscheidung zwischen einem temporären und einem sonderpädagogischen Förderplan
eingegangen.
2.4.1 Grundlagen
„Für jede Schülerin und für jeden Schüler in der sonderpädagogischen Förderung ist die
Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, wie sie auch in der Grundschule und in den
weiterführenden Schulen erfolgt, als individuelle Förderplanung anzulegen. Die Ermittlung des
Förderbedarfs, die Festlegung der Fördermaßnahmen und das unterrichtliche und erzieherische
Handeln stehen in einer Wechselwirkung. Zielsetzungen, Methoden und Inhalte müssen den
jeweiligen individuellen Erfordernissen entsprechen. Fördermaßnahmen sind immer
prozessorientiert. Ihre Ergebnisse und ihre Fortschreibungen bestimmen die Auswahl von
Lernangeboten sowie die Planung und Durchführung von differenzierendem und
individualisierendem Unterricht. […] Bei der individuellen Förderplanung werden unter
Berücksichtigung der Lernausgangslage einer Schülerin oder eines Schülers und im Hinblick auf die
in einem bestimmten Zeitraum erreichbaren Unterrichts-, Erziehungs- und Entwicklungsziele die
notwendigen und realisierbaren Unterstützungen und Fördermaßnahmen dargestellt,
Entwicklungsschritte dokumentiert und fortgeschrieben. Hinweise auf schulische und
außerschulische Bedingungen sind Bestandteile der Planung.“31
2.4.2 Umsetzung
Der Prozess einer Förderplanung umfasst beim sonderpädagogischen Förderplan genau wie beim
temporären die folgenden sechs Schritte:
(1) „die Festlegung eines Förderplanteams,
(2) die Diagnostik,
31
Niedersächsisches Kultusministerium, 2004c
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(3)
(4)
(5)
(6)
das Festlegen von Schwerpunkten der Förderung,
die Konzeption und das Schreiben des Förderplans,
die Umsetzung der geplanten Fördermaßnahmen und
die Evaluation der Förderplanung.“32
Die im vorangegangenen Kapitel dargestellten Inhalte behalten ihre Gültigkeit. Die Intensität der
Auseinandersetzung und der zeitliche Aufwand sind allerdings ungleich höher. Im Folgenden
werden Aspekte dargestellt, die die Unterschiede zwischen einem temporären und langfristigen
Förderplan verdeutlichen sollen. Eine klare Abgrenzung ist dabei nicht möglich:
Zu (1) die Festlegung eines Förderplanteams
Bei einem sonderpädagogischem Förderplan ist es angebracht, dass alle Lehrkräfte, die mit dem
Kind arbeiten, an der Erstellung beteiligt sind. Der Unterstützungsbedarf stellt sich meistens so dar,
dass eine große Anzahl an Fächern betroffen ist. Die Förderschullehrkraft und/oder die Lehrkraft
des mobilen Dienstes nimmt eine deutlich aktivere Rolle ein. Da die Schülerin oder der Schüler in
inklusiven Settings Schüler der allgemeinen Schule ist, bleibt die Verantwortung der
Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers bestehen. Des Weiteren sind häufiger auch externe
Fachleute beteiligt.
Zu (2) Diagnostik
Die Diagnostik ist meist breiter angelegt und tiefergehender. „In Förderplangesprächen werden
Informationen […] bezüglich des Kindes gesammelt (Beobachtungen, Lernstandsanalysen, Bericht
aus Gesprächen mit dem Umfeld des Kindes, vorliegende Gutachten,...). Wichtig ist dabei eine
ganzheitliche Sicht auf das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen, Kompetenzen und
Ressourcen.“33 Es werden häufiger Informationen externer Fachleute hinzugezogen.
Zu (3) Festlegen von Schwerpunkten der Förderung
„Die Lernziele können sich sowohl auf die Unterrichtsfächer, als auch auf die Entwicklungsbereiche
Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialverhalten, Emotionalität und Kommunikation beziehen
sowie auf die Förderbereiche: Lern-/Arbeitsverhalten und Lebensgestaltung/
Selbstverwirklichung“34 . Es können ggf. auch mehrere Förderbereiche/Förderschwerpunkte
angesprochen werden.
Zu (4) Konzeption und das Schreiben des Förderplanes und (5) Umsetzung der geplanten
Fördermaßnahmen
Für die Festlegung der Lernziele und auch für die spätere Überprüfung der Maßnahme ist eine
32
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6115
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6116
34
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6115 ; vgl. ebenfalls Flott-Tönjes u.a., 2010
33
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Lernprozessbeobachtung der Schülerin/des Schülers unumgänglich. Diese sollte

„zielgerichtet (klar umrissener Beobachtungsrahmen zu einem bestimmten Zweck),

differenziert (Wurden Regeln verstanden? Haben Konsequenzen einen Wert? Gibt es
einen Gewinn für den Schüler/die Schülerin, sich nicht daran zu halten? ...) sowie

sachlich und methodisch (vorgegebenes oder eigenes Beobachtungsverfahren) sein.“ 35
2.4.3 Kriterien
Die Kriterien sind der Fachliteratur36 entnommen. Sie geben Anregungen, den eigenen Förderplan
zu reflektieren. Einige Kriterien stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Hier bedarf es
schulinterner Absprachen.
Qualitätskriterien
1. Fachliche und
sachliche Richtigkeit
Erklärung
Die Inhalte des Förderplans sollten fachlich richtig sein und dem
Entwicklungsstand des Schülers entsprechen. Die fachlichen
Grundlagen sollten sich am aktuellen Forschungsstand orientieren.
2. Vielschichtigkeit
Der Förderplan sollte Förderbereiche aus verschiedenen Lern- und
Lebensbereichen enthalten (Fächer, Lernkompetenz,
Arbeitsverhalten, …) sowie bei der Erstellung verschiedene Personen
einbeziehen.
3. Flexibilität
Die Förderung verlangt situationsweise Abänderungen von ggf.
beschlossenen Maßnahmen. Dies kann eintreten, wenn bspw. eine
Veränderung der Ausgangssituation eintritt oder das Nicht-Wirken
einer Maßnahme bewusst wird.
4. Begrenztheit und
Schwerpunkte setzend
Ein Förderplan muss sich auf die 2-3 vordringlichsten Förderbereiche
und -ziele beschränken. Dabei sollte auch eine Beschränkung des
Umfangs der Maßnahmen auf höchstens 3 pro Förderziel (max. 8 im
Förderplan) erfolgen, um weder das Kind noch die fördernden
Personen zu überfordern.
5. Kommunizierbarkeit
Kommunizierbarkeit schafft Transparenz und stellt eine umfängliche
sowie ganzheitliche Förderung sicher. Daher sollten regelmäßige
Förderplangespräche stattfinden und ein pro Schule einheitliches
Förderplanschema vorliegen.
6. Individuell
Förderpläne sind individuell auf den einzelnen Schüler abzustimmen
und für jeden einzeln zu erstellen und fortzuschreiben.
35
36
NLQ, 2014, http://www.nibis.de/nibis.php?menid=6117
vgl. Melzer, 2010, S.5-6
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7. Ökonomisch in der
Erstellung und Fortschreibung
8. Unterrichtsrelevanz
Ökonomie in der Erstellung und Fortschreibung wird durch die
Begrenzung der Inhalte erreicht. Zudem können festgelegte
Teamzeiten der Förderplanung diese unterstützen. Ein Förderplan ist
ökonomisch, wenn die in ihm festgehaltenen Ziele mit den zur
Verfügung stehenden zeitlichen und sächlichen Ressourcen erreicht
werden. Daher sind diese immer wieder zu kontrollieren und zu
verändern.
Die Unterrichtsrelevanz ist in zweierlei Hinsicht zu sehen. Einerseits
müssen beschlossene Fördermaßnahmen in den Unterrichtsablauf
eingepasst werden. Andererseits sind Unterrichtsmethoden zu
wählen, die eine individuelle Förderung zulassen (z.B. Offener
Unterricht, Wochenplanarbeit).
9. Verbindlichkeit
Ein Förderplan sollte für alle an der Förderung und an der
Förderplanung beteiligten Personen verbindlich sein. Dies wird mit
der Unterschrift, als der Übernahme von Verantwortung für die
geplanten Maßnahmen, kenntlich gemacht. Auch gegenüber und mit
den Schülern kann mithilfe eines Förderkontrakts bzw. einer
Zielvereinbarung Verbindlichkeit unterstützt und geschaffen werden.
10. Dokumentation
Das Festhalten der Maßnahmen auf einem Plan dient der
Dokumentation, die v.a. bei einem Wechsel von Klasse und Lehrkraft
von Bedeutung ist. So ist es möglich nachzuvollziehen, welche
Förderung durchgeführt wurde und welche Initiativen zu ergreifen
sind. Gleichzeitig kann die eigene pädagogische Arbeit gegenüber der
Schuladministration legitimiert werden.
11. Evaluation
Die Kontrolle des Förderplans ist nicht nur ein Mittel der
Zielüberprüfung, sondern kann auch als Qualitätsinstrument der
Arbeit in der Klasse eingesetzt werden.
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3 Literaturverzeichnis
Flott-Tönjes, U., Oberlack, S., Ross-Boelhauve, R., Schumacher, H., Thamm, J., Widlak, C., et al. (2010).
Fördern planen. Förderzielorientierter Unterricht auf der Basis von Förderplänen. Gladbeck: Vds
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
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http://home.arcor.de/rudolf.kretschmann/Aufs/Aufs%20Diagnostik/diagtxt/2009%20Bern%20Forum%20U
nterrichtsentwicklung%20Vortrag.pdf abgerufen
Melzer, C. (2010). Der Förderplan als Möglichkeit professionalisierter Förderung. CD: Inklusion braucht
Professionalität - Mit Beiträgen zum Sonderpädagogischen Kongress vom 22. bis 24 April 2010 in Weimar .
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Niedersächsisches Kultusministerium. (2004a). Die Arbeit an der Realschule. Schulverwaltungsblatt , S. 100
geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.221).
Niedersächsisches Kultusministerium. (März 2011). Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des
Gymnasiums. Schulverwaltungsblatt , S. 149 geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.221).
Niedersächsisches Kultusministerium. (August 2012). Die Arbeit in der Grundschule. Schulverwaltungsblatt ,
S. 404 .
Niedersächsisches Kultusministerium. (2004b). Die Arbeit in der Hauptschule. Schulverwaltungsblatt , S. 94
geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.220).
Niedersächsisches Kultusministerium. (Juni 2013). Die Arbeit in der Oberschule. Schulverwaltungsblatt , S.
221 geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.221).
Niedersächsisches Kultusministerium. (Februar 2013). Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur
Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung v. 31.1.2013. Schulverwaltungsblatt , S.
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Niedersächsisches Kultusministerium. (2004c). Sonderpädagogische Förderung. Schulverwaltungsblatt , 4975.
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http://www.nibis.de/...
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NLQ. (12. Februar 2014). Übersicht der Handlungsfelder mit Kernaufgaben . Abgerufen am 1. März 2014
von http://www.nibis.de/nibis3/uploads/2nlqa2/files/A_1_Ubersicht_der_Handlungsfelder_mit_Kernaufgaben_und_Grundlegenden_Anforderungen_AB
S_2014
Universität Rostock. (6. August 2013). Rügener Inklusionsmodell. Abgerufen am 17. Februar 2014 von
http://www.rim.uni-rostock.de/response-to-intervention/...
Wachtel, P. (2013). Begründung zur Neufassung der Verordung "Feststellung eines Bedarfs an
sonderpädagogischer Unterstützung". Schulverwaltungsblatt.
Wachtel, P., & Zimmermann, N. v. (2013). Nachteilsausgleich aus pädagogischer Perspektive.
Schulverwaltungsblatt , 449 - 452.
Waje, M.-C., & Wachtel, P. (Februar 2013). Die Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an
sonderpädagogischer Unterstützung. (Niedersächsisches_Kultusministerium, Hrsg.) Schulverwaltungsblatt ,
S. 83-86.
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4 Anhang
Die hier aufgeführten Dokumente sind unter den folgenden Internetadressen verfügbar:
www.unterricht-entwickeln.de (Plattform für Schulen der Region, Zugangsdaten erforderlich).
Wenn die Sammlung erweitert wird, finden Sie die neuen Kompetenzraster ebenfalls unter der
angegebenen Adresse.
Ausgefülltes Beispielraster (Mathematik)
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Mathematik (FöS GE – Schule am Meer
Mathematik Primarbereich, mehrere Seiten
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Mathematik Primarbereich, auf einer Seite
Mathematik Sekundarbereich, mehrere Seiten
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Mathematik Sekundarbereich, auf einer Seite
Deutsch Primarbereich, mehrere Seiten
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Deutsch Primarbereich, auf einer Seite
Deutsch Sekundarbereich (Institut Beatenberg)
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Englisch Sekundarbereich (Institut Beatenberg)
Soziale Kompetenzen (nach Agneta Zetterström)
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Selbstkompetenz (Institut Beatenberg)
Lernkompetenz (Institut Beatenberg)
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Vorlage Temporärer Förderplan
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Planungstabelle zur Einführung der Arbeit mit Kompetenzrastern (C. Kerber)
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