Loge 6 und der FrauenhausFonds

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Loge 6 und der FrauenhausFonds
Orden der Schweizerischen Odd Fellows
OF-Hilfe der St. Jakobs-Loge Nr. 6, Basel
Frauenhaus-Basel-Fonds der Odd-Fellow-Hilfe der St. Jakobs-Loge, Nr.6, Basel
Die Odd-Fellow-Hilfe der St. Jakobs-Loge, Nr.6, Basel beabsichtigt für das Frauenhaus
Basel bis auf weiteres eine jährlich neu festzusetzende Spende zur Verfügung zu stellen.
Sie ist abhängig von der Höhe der Einnahmen laut Art. 3.
1. Zweck dieses Fonds
a) Während des Jahres finanzielle Engpässe von notleidenden Bewohnerinnen des
Frauenhauses Basel unbürokratisch überbrücken.
b) Geschenke für die an Weihnachten anwesenden Bewohnerinnen.
c) Bei Austritt aus dem Frauenhaus: nach Bedarf eine finanzielle Starthilfe in's neue
Leben ausrichten.
Die Höhe der jeweils auszurichtenden Summen in a, b und c bestimmt die Leitung des
Frauenhauses.
2. Fondsverwaltung
Der Fonds wird vom Obmann der OF-Hilfe der St. Jakobs-Loge verwaltet. Die gesamte
jährliche Spende wird der Frauenhausleitung anfangs Januar übergeben. Begründete
Hilfegesuche sind an die Frauenhausleitung zu richten, die auch die Auszahlung
vornimmt.
3. Einnahmen
Der Fonds wird geäufnet durch die Weihnachtsspenden der Brüder der Odd-Fellow-Loge
Nr. 6, Basel sowie durch weitere Spenden aus der OF-Hilfskasse.
Pflichten des Frauenhauses Basel
a) Die Leitung des Frauenhauses Basel verpflichtet sich, die Anträge sorgfältig zu prüfen
und die Gesamtausgaben im Rahmen der vorgegebenen jährlichen Summe zu halten.
b) Die Leitung des Frauenhauses Basel ernennt Vertrauenspersonen und teilt dies
schriftlich dem Obmann der OF-Hilfe mit.
c) Die Leitung des Frauenhauses Basel stellt jeweils auf den 31. Oktober des laufenden
Jahres dem Obmann der OF-Hilfe einen kurzen Jahresbericht zu, in dem die einzelnen
Spenden sowie die Art der Hilfeleistungen aufgeführt sind.
Laufzeit des Fonds
Dieser Fonds kann jeweils fristlos und ohne Begründung vom OF-Hilfe-Komitee der St.
Jakobs-Loge Nr. 6, Basel, auf den 31. Dezember des laufenden Jahres aufgelöst werden.
Basel, den 17. 12. 2014
Für das OF-Hilfe-Komitee der
Für das Frauenhaus Basel
St. Jakobs-Loge Nr. 6, Basel
Der Obmann
Revidierte, ergänzte Fassung des Reglementes 2001

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