Kreditantrag - PSD Bank Braunschweig eG

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Kreditantrag - PSD Bank Braunschweig eG
Kundenstammeröffnung
Kreditantrag
PSD Bank Braunschweig eG
Altstadtmarkt 11
38100 Braunschweig
Tel.Nr.:0531 / 47 12 - 345
Fax: 0531 / 47 12 - 349
Kundennummer Gemeinschaftskundenstamm, sofern vorhanden
Einzelstammnummer, sofern vorhanden
1. Kontoinhaber
Anrede
Frau
Herr
Titel
Vorname
1
Geburtsdatum
Geburtsname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Nachname
2
Geburtsort
privat
beruflich
Faxnummer
Weitere Telefonnummer
1,2
1,2
privat
beruflich
privat
beruflich
1,2
Weitere E-Mail-Adresse
dort wohnhaft seit
Ardesszusatz
Land (wenn nicht Deutschland)
bei den Eltern
Sonstige
Familienstand
Staatsangehörigkeit
verheiratet 3
geschieden
getrennt lebend
verwitwet
Lebenspartnerschaft 3
Aufenthaltserlaubnis bis
gebietsfremder
Steuerausländer
Zugewinngemeinschaft
3
Arbeitserlaubnis bis
monatliches
Nettoeinkommen
Name und Alter der im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder
Güterstand
ledig
privat
beruflich
privat
beruflich
Postleitzahl, Wohnort
Eigentum
Miete
1,2
1,2
Straße, Hausnummer
Wohnstatus
privat
beruflich
Weitere Telefonnummer
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
eheähnliche Gemeinschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsform
Angestellter
Arbeiter
Name des Arbeitgebers
Beamter
Arbeitssuchender
dort beschäftigt seit
Rentner
Versorgungsempfänger
Selbständige Privatperson
Sonstige Privatperson
Ist das Arbeitsverhältnis befristet?
Ja, bis zum
Nein
Anschrift der Arbeitsstelle
Name der Krankenkasse
Versicherungsnummer bei der Krankenkasse
Einzelstammnummer, sofern vorhanden
2. Kontoinhaber
Anrede
Frau
Herr
Titel
Vorname
1
Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Nachname
2
privat
beruflich
Faxnummer
Weitere Telefonnummer
1,2
1,2
privat
beruflich
privat
beruflich
1,2
Weitere E-Mail-Adresse
Ardesszusatz
Land (wenn nicht Deutschland)
bei den Eltern
Sonstige
Familienstand
Staatsangehörigkeit
Güterstand
ledig
verheiratet 3
Zugewinngemeinschaft
geschieden
getrennt lebend 3
Gütergemeinschaft
verwitwet
Lebenspartnerschaft 3
Gütertrennung
gebietsfremder
Steuerausländer
privat
beruflich
privat
beruflich
dort wohnhaft seit
Postleitzahl, Wohnort
Eigentum
Miete
1,2
1,2
Straße, Hausnummer
Wohnstatus
privat
beruflich
Weitere Telefonnummer
Aufenthaltserlaubnis bis
Arbeitserlaubnis bis
monatliches
Nettoeinkommen
Name und Alter der im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder
eheähnliche Gemeinschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsform
Angestellter
Arbeiter
Name des Arbeitgebers
dort beschäftigt seit
Beamter
Arbeitssuchender
Rentner
Versorgungsempfänger
Selbständige Privatperson
Sonstige Privatperson
Ist das Arbeitsverhältnis befristet?
Ja, bis zum
Nein
Anschrift der Arbeitsstelle
Name der Krankenkasse
Versicherungsnummer bei der Krankenkasse
Eingaben löschen
1
Freiwillige Angaben;
PSD Bank 02/2011
2
Einer Nutzung zu Werbezwecken könne Sie jederzeit widersprechen;
3
Bitte Güterstand angeben.
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Verfügungsrechte
Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt,
-
über das jeweilige Guthaben sowie über eingeräumte Kredite unter der angegebenen Kundennummer zu verfügen und vorübergehende
Überziehungen im banküblichen Rahmen herbeizuführen;
-
Spar-, Termin- und Sichteinlagen zu eröffnen;
-
Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse, sonstige Abrechnungen und Anzeigen entgegenzunehmen, zu prüfen und anzuerkennen sowie den
gesamten den Gemeinschaftskunden betreffenden Schriftwechsel verbindlich zu unterzeichnen;
-
im Fall des Ablebens eines der Kontomitinhaber über das jeweilige Guthaben auch ohne Mitwirkung der Erben zu verfügen; eine Auflösung
oder Umschreibung wird die Bank nur zulassen, wenn alle überlebenden ursprünglichen Kontoinhaber dies verlangen.
Für
die
Verbindlichkeiten
aus
den
Gemeinschaftskonten
Bank kann von jedem die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern.
haften
die
Kontoinhaber
als
Gesamtschuldner,
das
heißt
die
Eine Vollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen Kontoinhaber führt zum Erlöschen der
Vollmacht. Über einen Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten.
Wir erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) der PSD Bank Braunschweig eG, die Sonderbedingungen für den Sparverkehr und
die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr an. Diese Bedingungen können in den Geschäftsräumen der PSD Bank Braunschweig eG
eingesehen werden, auf Wunsch werden diese ausgehändigt.
Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung zwischen der Bank und ihren Kooperationspartnern
Die Erklärung ist freiwillig und ohne Einfluss auf den Vertrag mit der Bank.
Ich/Wir bin/sind nicht mit der Übermittlung der Daten zwischen der Bank und ihren Kooperationspartnern einverstanden.
- im folgenden Kooperationspartner genannt arbeiten im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden im genossenschaftlichen FinanzVerbund zusammen. Damit uns auch die Kooperationspartner der oben angegebenen Bank sowie deren zuständige Außendienstmitarbeiter in allen Fragen zu
Finanzdienstleistungen (z. B. Bausparen, Baufinanzierung, Immobilienversicherung, sonstige Kreditinstituts- und Versicherungsprodukte) umfassend beraten können, sind wir damit einverstanden, dass die oben angegebene Bank den Kooperationspartnern bzw. deren zuständigen
Außendienstmitarbeitern die für die Aufnahme und Durchführung der Beratung erforderlichen Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und
Nutzung übermittelt.
Übermittelt werden dürfen (einzelne Datenkategorien können gestrichen werden):
- Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten)
- Kontokorrent (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten)
- Karten (Produkt/Anzahl oder vergleichbare Daten)
- Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten)
- Kredite (Produktart, Saldo, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten)
- Verwahrungsgeschäfte (Kurswert oder vergleichbare Daten)In diesem Rahmen entbinden wir die oben angegebene Bank zugleich vom Bankgeheimnis.
Die vorstehende Einwilligungserklärung kann/können ich/wir ohne Einfluss auf den Vertrag mit der Bank jederzeit für die Zukunft
widerrufen.
Haftungserklärung für Zahlungsaufträge per Telefax
Ich/Wir möchten keine Zahlungsaufträge per Telefax senden.
Die Echtheit der Aufträge kann von der Bank bei der Verwendung dieses Übermittlungsmediums nur anhand der eingehenden Telefaxausfertigung
überprüft werden. Der Originalbeleg steht für Prüfungszwecke nicht zur Verfügung. Daher kann die Bank aus dem Telefax grundsätzlich nicht ersehen,
ob ein Auftrag - z. B. durch Aufkleben einer echten Unterschrift aus einer anderen Urkunde - gefälscht oder - z. B. durch Änderung der Empfängerangabe - verfälscht wurde. Dies ist nur dann möglich, wenn es sich um grobe, auch nach dem Übermittlungsvorgang noch erkennbare Fälschungen oder
Verfälschungen handelt.
Die Bank wird per Telefax eingehende Aufträge ausführen, sofern diese nach ihrem äußeren Anschein mit Unterschriften versehen sind, die der mit
dem Kunden vereinbarten Unterschriftsregelung entsprechen und ein Vergleich dieser Unterschriften keine auffallenden Abweichungen ergibt. Sofern
bei der Ausführung eines Auftrages Eilmittel eingesetzt werden müssen, weil z. B. ein Überweisungsbetrag dem Empfänger zu einem bestimmten
Termin gutgeschrieben sein muss, wird der Bank dies auf einem gesonderten Telefax mitgeteilt. Bei Unleserlichkeit des Auftrages wird die Bank sich mit
den Personen, die zur Erteilung der Aufträge berechtigt sind, in Verbindung setzen.
Alle Schäden, die aus der Ausführung gefälschter oder verfälschter Aufträge entstehen, trägt der Kontoinhaber, es sei denn, die Bank hat die Kontrolle nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen. Dabei ist die Bank allerdings nur verpflichtet, zu überprüfen, ob eine grobe, auch nach dem
Übermittlungsvorgang noch erkennbare Fälschung oder Verfälschung vorliegt. Bei einer Verletzung dieser Kontrollpflicht ist ihr Verschulden anteilig
zu berücksichtigen.
Bei Auslandszahlungsaufträgen sind die Meldevorschriften nach §§ 59 ff. AWV zu beachten. Die Meldung muss bei Zahlung von mehr als 12.500 EUR
durch den Überweisenden erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Überweisender gleichzeitig der Meldepflichtige sind. Den Meldevordruck, Anlage
Z4 zur Außenwirtschaftsverordnung, finden Sie unter: www.Bundesbank.de.
Auskunft unter Telefonnummer: (08 00) 1 23 41 11 (gebührenfrei).
Für
die
Abwicklung
dieser
PSD Bank Braunschweig eG.
Zahlungsaufträge
gelten
ergänzend
die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(AGB)
der
Ich/Wir ermächtigen alle derzeitigen und künftigen Bankbevollmächtigten zu dieser Kundennummer, Überweisungsaufträge per Telefax der
PSD Bank Braunschweig eG zuzuleiten.
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PSD Bank 02/2011
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Kreditantrag
PSD Bank Braunschweig eG
Altstadtmarkt 11
38100 Braunschweig
Kundennummer
Tel.Nr.:0531 / 47 12 - 345
Fax: 0531 / 47 12 - 349
Kontoinhaber
Bank
PSD Bank Braunschweig eG
Altstadtmarkt 11
38100 Braunschweig
Ich beantrage einen PSD PrivatKredit.
veränderlichem
Sollzinssatz (variabel)
PSD PrivatKredit mit
gebundenem
Sollzinssatz (fest)
PSD SchönerWohnen Kredit mit gebundenem Sollzinssatz (fest)
Gewünschte Laufzeit
(in Monaten)
Beantragte Auszahlungssumme: *)
*in Euro
*) Es wird darauf hingewiesen, dass die beantragte Auszahlungssumme von dem tatsächlich zu finanzierenden Darlehensbetrag abweicht.
Verwendungszweck:
Konsum
PKW
Umbau
Aufstockung
Vorfinanzierung
Modernisierung
Konsolidierung / Sanierung
(bei rückständigen Krediten)
Zwischenfinanzierung
Urlaubsreise
Umschuldung
Wohnungseinrichtung
Ablösung
Studienfinanzierung
Kauf einer Immobilie
sonstige Verwendung
Antragsteller
PSD SolarKredit
Ehegatte / Mitantragsteller
Einkünfte
Betrag (in Euro)
Betrag (in Euro)
Betrag (in Euro)
Betrag (in Euro)
Nettoeinkünfte (bitte die letzten 3 Abrechnungen als
Nachweis einsenden)
Kindergeld (wenn nicht über die Lohnabrechnung gezahlt)
Weitere Einkünfte (bitte Art der Einkünfte angeben)
Ausgaben
Warmmiete oder Abtrag Wohneigentum
Krankenkassenbeiträge (wenn nicht über die
Lohnabrechnung ausgewiesen)
Bausparraten (monatlich)
Lebensversicherungsbeiträge (monatlich)
Sonstige Ausgaben (bitte Art der Verpflichtung angeben)
Bestehen außerhalb der PSD Bank Kredite,
Leasingverträge oder Bürgschaften?
Bitte unbedingt ausfüllen !!!
Wenn ja, bei welcher Bank?
Ja
Nein
Kreditbetrag in Euro (Bitte Kopie des Kreditvertrags beifügen)
Ja
Nein
Kreditbetrag in Euro (Bitte Kopie des Kreditvertrags beifügen)
Meine Bezüge sind abgetreten, gepfändet, verpfändet
Ja
Nein
Ja
Nein
Zurzeit liegt ein Mahnbescheid oder eine Pfändung
gegen mich vor.
Wurde ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchgeführt?
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Befinden Sie sich nach dem Insolvenzverfahren in der
Wohlverhaltungsperiode?
Wurde eine außergerichtliche oder gerichtliche Schuldenbereinigung vorgenommen?
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
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Restkreditversicherung
Bitte beachten!!!
Zur Entlastung meiner Familie im Todesfall ist die Kreditlebensversicherung Bestandteil meines Kreditvertrages. Bei zwei Kreditnehmern erfolgt
diese Versicherung für jeden Kreditnehmer separat.
Wie wichtig ist es Ihnen, dass im Fall länger andauernder Krankheit Ihre Frau/Mann und ggf. die Kinder ohne die zusätzliche Last der Kreditraten
leben können?
ist mir/uns nicht wichtig
Ist mir/uns wichtig, daher sollen die monatlichen Ratenzahlungen
zusätzlich bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden.
Wie wichtig ist es Ihnen, dass bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes die Kreditrate weitergezahlt wird? Was macht dann Ihre Familie?
ist mir/uns nicht wichtig
Ist mir/uns wichtig, daher sollen die monatlichen Ratenzahlungen
zusätzlich bei Arbeitslosigkeit abgesichert werden.
Kreditablösungen (Mit dem beantragten Kredit bitte ich folgende Kredite abzulösen)
1. Kredite die bei der PSD Bank Braunschweig bestehen (nicht möglich bei PSD SchönerWohnen Kredit)
Bitte die Kontonummer angeben
2. Kredite, die bei anderen Kreditinstituten bestehen: (Bitte die Restschuldbescheinigung beifügen)
Name des Kreditinstitutes
Kontonummer
Ablösebetrag (in Euro)
Einzugsermächtigung
Der Einzug der Kreditraten soll am
1.
15.
Girokontonummer
Name des Kreditinstitutes
Bankleitzahl
Name des Kontoinhabers, wenn abweichend
jedes Monats erfolgen.
Kreditauszahlung
Sofern die Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen, wünsche ich/wir die sofortige Auszahlung des Kreditbetrages mit der Folge,
dass ich/wir im Falle des Widerrufs Wertersatz gem. den gesetzlichen Bestimmungen für die erbrachte Dienstleistung zu leisten habe/n.
Bitte zahlen Sie den Kredit auf folgendes Konto aus: gleiche Kontoverbindung wie beim Kreditrateneinzug.
auf das nachstehend aufgeführte Konto
Girokonto-Nr.
Name des Kreditinstitutes
Bankleitzahl
Name des Girokontoinhabers, wenn abweichend
Auskunftsanfrage
Die Bank ist berechtigt, sich bei Behörden, Grundbuchämtern, sonstigen öffentlichen Stellen und Versicherungsgesellschaften Auskünfte einzuholen,
Unterlagen zu beschaffen und dort Einsicht in Akten und Register zu nehmen; dazu zählen insbesondere beglaubigte Abschriften aus öffentlichen
Registern, behördliche Bescheinigungen sowie Unterlagen über den Versicherungsschutz. Die Bank darf zu diesem Zweck den gesamten Vertrag zur
Einsicht vorlegen.
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Geldwäschegesetz:
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz: Ich versichere, dass ich im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf
fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) handele.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der PSD Bank Braunschweig eG und die Allgemeinen Bedingungen für Kredite und Darlehen. Diese
Bedingungen können in den Geschäftsräumen der PSD Bank Braunschweig eG eingesehen werden, auf Wunsch werden sie ausgehändigt.
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller
Ort, Datum
Unterschrift Ehegatte / Mitantragsteller
Nachfolgende Felder werden von der PSD Bank Braunschweig eG ausgefüllt.
Die Unterschrift unter diesem Vertrag
wurde(n) vor mir von dem/den Kunden geleistet.
Der
Antragsteller
wurde(n) von mir geprüft.
Ehegatte / Mitantragsteller
ist
bereits legitimiert.
bereits legitimiert.
hat sich ausgewiesen
Personalausweis
Personalausweis
durch (Urkunde)
Reisepass
Reisepass
Nr.
ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Staatsangehörigkeit
Geburtsort
Ort, Datum
Vermerke PSD Bank
Mitarbeiter der Bank
Vertriebsschlüssel
Daten erfasst
Kundenmappe persönlich überreicht
Ja
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Nein
SCHUFA-Klausel zu Kreditanträgen
Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben.
Nr.
Ich/Wir willige(n) ein, dass die
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der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredits übermittelt.
Unabhängig davon wird die
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der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a
Abs. 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen
des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und
– die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder
– ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, das Kreditinstitut mich rechtzeitig, jedoch
frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung
nicht bestritten habe oder
– das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann
und das Kreditinstitut mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird die
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der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z. B. sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen
dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder
Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der
Übermittlung überwiegt.
Insoweit befreie(n) ich/wir die
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zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage
des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen
Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie
Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und
Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung
gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des
Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das
SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 56 40, 30056 Hannover
Ort, Datum
Unterschrift
1 Zu personalisieren.
212 130 I
è 03.10 4FJUF6 Seite 1 von 1
Ausfertigung für die Bank
SCHUFA-Merkblatt
SCHUFA-Organisation
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt unter der Kurzbezeichnung SCHUFA, ist eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden
Wirtschaft in Deutschland. Anteilseigner der SCHUFA HOLDING AG sind Sparkassen, Banken, Volksbanken und Raiffeisenbanken, Ratenkreditbanken sowie Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels.
Aufgabe der SCHUFA
Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit natürlichen Personen (Verbraucher, Einzelkaufleute, Ausübende freier Berufe) zu schützen und ihnen damit gleichzeitig die Möglichkeit zu eröffnen, die Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen
Verschuldung zu bewahren. Zu diesem Zweck übermitteln zum Beispiel Kreditinstitute der SCHUFA bestimmte Daten aus der Geschäftsverbindung mit natürlichen
Personen. Die SCHUFA speichert diese Daten, um daraus ihren Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. Die
Zusammenarbeit der SCHUFA mit ihren Vertragspartnern unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz; die Grundsätze des Verfahrens sind mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt.
Vertragspartner der SCHUFA
Vertragspartner der SCHUFA können Unternehmen sein, die natürlichen Personen gewerbsmäßig Geldkredite geben, Waren oder Dienstleistungen kreditieren sowie
Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen. Bei den Unternehmen, die Geldkredite geben oder Waren kreditieren, handelt es sich in erster Linie um
Kreditinstitute, auf die die weit überwiegende Zahl der SCHUFA-Auskünfte entfällt. Außerdem sind die Unternehmen, die Geschäfte in Form des Mobilienleasings bzw.
Mietkaufs tätigen, Einzelhandelsunternehmen (vor allem Versandhandel, Waren- und Kaufhäuser), Kreditkartenunternehmen sowie Telekommunikations- und
Energieversorgungsunternehmen Vertragspartner der SCHUFA, ferner Versicherungen und Bausparkassen.
Vertragspartner mit Sitz außerhalb Deutschlands sind bezüglich der von der SCHUFA übermittelten Daten vertraglich auf Datenschutzgrundsätze verpflichtet, die den in
Deutschland geltenden Datenschutzregeln und den Vorgaben der europäischen Datenschutzrichtlinie entsprechen (unter anderem Datenverarbeitung nur für
festgelegte und rechtmäßige Zwecke, Datensicherung, Ansprüche der Betroffenen auf Berichtigung unrichtiger und Löschung unzulässig gespeicherter Daten).
Die SCHUFA hat derzeit etwa 5.0001 Vertragspartner.
SCHUFA-Verfahren
Die SCHUFA arbeitet nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Danach kann nur selbst Auskunft von der SCHUFA erhalten, wer der SCHUFA auch Informationen gibt. Die
Auskünfte, die ein Vertragspartner erhält, beruhen auf den Informationen, die andere Vertragspartner zuvor der SCHUFA gegeben haben, oder die diese aus öffentlichen
Verzeichnissen (z. B. Schuldnerverzeichnis) entnommen hat. Die Vertragspartner erhalten nur dann Daten von der SCHUFA, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der
Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Ein Vertragspartner der SCHUFA darf daher nur über Personen eine Auskunft einholen, die bei ihm einen Geld- oder Warenkredit
aufnehmen oder bei ihm eine Bürgschaftsverpflichtung eingehen oder ein sonstiges Geschäft (z. B. Dienstleistung) abschließen wollen, das mit einem Kreditrisiko
verbunden ist. Außerdem dürfen Vertragspartner die Adressen von unbekannt verzogenen Schuldnern bei der SCHUFA erfragen. Kreditinstitute dürfen zudem vor der
Eröffnung eines Girokontos eine SCHUFA-Auskunft einholen, weil den Kunden allgemein nach relativ kurzer Zeit ein Dispositionskredit und die Teilnahme an
Zahlungskartenverfahren (z. B. Kreditkarte) angeboten wird. Anfragen zu anderen Zwecken, z. B. Personalfragen, sind unzulässig und führen in letzter Konsequenz zum
Ausschluss des Vertragspartners aus der SCHUFA.
Neben den Auskünften aufgrund von Anfragen erhalten die Vertragspartner, wenn das berechtigte Interesse fortbesteht (beispielsweise bei einem noch bestehenden
Kredit), von der SCHUFA auch nachträglich bekannt gewordene Informationen, die die ursprüngliche Auskunft ergänzen (Nachmeldungen). Der Vertragspartner wird
z. B. informiert, wenn sich Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung eines Kredits ergeben, den der Kunde bei einem anderen Vertragspartner der SCHUFA aufgenommen
hat.
Der Informationsbedarf der einzelnen Gruppen von Vertragspartnern der SCHUFA ist nicht einheitlich. Deshalb haben sie auch verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Informationsrechten und Meldepflichten.
Kreditinstitute übermitteln der SCHUFA Daten über
- die Beantragung von Krediten und vorgesehenen Bürgschaften
- die Aufnahme und vereinbarungsgemäße Abwicklung von Krediten (nicht jedoch von Dispositionskrediten) bis zu dem in § 18 Kreditwesengesetz genannten Höchstbetrag2 sowie die Übernahme von Bürgschaften und ihre Erledigung
- die Eröffnung und Beendigung einer Girokontoverbindung oder eines Kreditkarten- oder Leasingvertrags
- Unregelmäßigkeiten bei der Vertragsabwicklung.
Entsprechend dem Gegenseitigkeitsprinzip erhalten Kreditinstitute auf Anfrage auch Auskünfte über alle bei der SCHUFA vorhandenen Daten (Vollauskünfte). Diese
Auskünfte enthalten jedoch keine Angabe darüber, wer die Daten unter welcher Kontonummer gemeldet hat.
Unternehmen, die grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen einschließlich dinglich unbesicherter Bauspardarlehen geben (Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherungen),
können nach ihrer Wahl von der SCHUFA Vollauskünfte oder lediglich Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung erhalten. Im ersten Fall melden sie
- unabhängig von der Höhe des aufgenommenen Kredits - die Tatsache der Kreditgewährung, die vertragsgemäße Erledigung und etwaige Abwicklungsdaten, im
letzten Fall ausschließlich Abwicklungsdaten.
Einzelhandelsunternehmen (einschließlich des Versandhandels) und sonstige Unternehmen, die natürlichen Personen Warenkredite (z. B. durch Lieferung gegen Rechnung
oder unter Einräumung von Zahlungszielen) geben, übermitteln der SCHUFA nur Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung. Sie erhalten daher auch nur
SCHUFA-Auskünfte über vorhandene entsprechende Daten, nicht jedoch über aufgenommene Kredite, Girokonten, Leasingverträge, Kreditkartenverträge und
bestehende Bürgschaftsverpflichtungen usw. Unternehmen, die natürlichen Personen gewerbsmäßig für eigene Rechnung in größerem Umfang Waren auf Teilzahlungsbasis liefern, können mit Einwilligung des Kunden (SCHUFA-Klausel) ebenfalls Daten über die Aufnahme und Abwicklung dieser Kredite übermitteln; sie erhalten insoweit
auch Vollauskünfte. Unternehmen, die Energie, Telekommunikationsdienste oder sonstige Dienstleistungen anbieten bzw. Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen
einziehen, erhalten von der SCHUFA nur Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung.
Welche Daten werden der SCHUFA übermittelt?
Kreditinstitute übermitteln insbesondere folgende Merkmale an die SCHUFA:
1. Merkmale über die Beantragung, Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung einer Geschäftsbeziehung:
- Anfrage zur Girokontoeröffnung
- Anfrage zur Krediteinräumung
- Anfrage zur Kreditkarte
- Anfrage zur Bürgschaftsübernahme
- Anfrage zum Abschluss eines Mobilien-Leasing/Mietkaufgeschäftes
- Anfrage zur grundpfandrechtlich gesicherten Krediteinräumung
- Ratenkredit (mit Betrag, Ratenzahlung, Ratenbeginn)
- Nichtratenkredite und Kredit auf Girokonten mit Betrag und Beginn
- Rahmenkreditvertrag mit einem Kreditinstitut (mit Betrag, Laufzeitbeginn und Laufzeit, Befristung)
- Grundpfandrechtlich gesicherter Kredit
- Bürgschaft (mit Betrag, Laufzeit, Ratenbeginn)
- Girokontoeröffnung
- Erledigung einer Gesamtforderung
- Mobilienleasing bzw. Mietkauf (mit Betrag, Leasingdauer, Beginn)
- Ausgabe einer Kreditkarte.
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è 12.06
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Ausfertigung für den Kunden
2. Merkmale über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden und die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen:
- Missbrauch eines Kontos (Giro-, Kreditkarten- und Kreditkonto) nach Nutzungsverbot
- Rückständige Forderung bei Verzug (Saldo)
- Saldo nach Gesamtfälligstellung (z. B. bei Kündigung des Vertrags)
- Saldo nach gerichtlicher Entscheidung (insbesondere durch Vollstreckungsbescheid, Endurteil und gerichtlichen Vergleich/Titulierung)
- Verkauf einer Forderung an Dritte nach Zahlungsverzug des Schuldners
- Uneinbringliche titulierte Forderung.
3. Merkmale aufgrund von Kundenreaktionen:
- Widerspruch zum titulierten Saldo, sobald ein Rechtsmittel/Rechtsbehelf gegen die Titulierung eingelegt wurde (z. B. Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid und
Berufung gegen Endurteil)
- Widerspruch zur SCHUFA-Klausel
- Saldoausgleich.
Die Datenübermittlung durch Kreditinstitute an die SCHUFA setzt die Zustimmung des Kunden voraus. Unabhängig von der Einwilligung erfolgt die Übermittlung von
Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung durch Kreditinstitute an die SCHUFA nur dann, wenn die Datenweitergabe zur Wahrung berechtigter Interessen des
Kreditinstituts, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Dies setzt in der Regel eine Prüfung des Einzelfalls voraus. Ist davon auszugehen, dass das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunwillig- bzw. Zahlungsunfähigkeit beruht,
so wird die Interessenabwägung allgemein dazu führen, dass das betreffende Merkmal übermittelt werden darf.
Legt ein Kunde Widerspruch zu einer von ihm bereits unterschriebenen SCHUFA-Klausel ein, so wird dies ebenfalls der SCHUFA übermittelt.
Die übermittelten Daten werden bei der SCHUFA gespeichert. Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland verbleiben die Daten dort.
Was enthält die SCHUFA-Datei?
Die SCHUFA-Datei enthält nur objektive Daten, keine Werturteile. In der SCHUFA-Datei sind neben dem so genannten Personenstammsatz (Vorname, Name, Geburtstag,
Geburtsort - soweit bekannt - Anschrift) nur Daten enthalten, die von Vertragspartnern übermittelt oder aus den öffentlich zugänglichen Verzeichnissen, z. B.
Schuldnerverzeichnissen der Gerichte, entnommen werden. Dies sind Daten, die ein Kunde in einem Kreditgespräch korrekterweise angeben müsste (z. B. bestehende
Verbindlichkeiten, Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung früherer Kredite). Informationen über den Familienstand, das Einkommen, Guthaben oder Depotwerte und
über sonstige Vermögensverhältnisse enthält die SCHUFA-Datei nicht. Auskünfte werden von der SCHUFA nur erteilt, wenn bei einer Anfrage die Angaben zur Person
des Kunden mit den bei der SCHUFA gespeicherten Daten übereinstimmen.
Die in der SCHUFA-Datei gespeicherten Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Kreditverpflichtungen bleiben z. B. bis zur Rückzahlung im Datenbestand.
Danach werden sie als erledigte Kredite für weitere drei Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Langjährige Erfahrungen bestätigen, dass Merkmale über erledigte
Kredite den betreffenden Kunden als kreditwürdig ausweisen und damit die beste Empfehlung für einen neuen Kredit sind. Daten über eine nicht vertragsgemäße
Abwicklung werden am Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Einspeicherung ebenfalls gelöscht. Haben sich Abwicklungsdaten vor Ablauf der Löschfrist erledigt,
z. B. weil ein Kunde nach Titulierung eine offene Forderung ganz oder teilweise beglichen hat, so wird dies in der SCHUFA-Datei vermerkt.
Die Daten der SCHUFA unterliegen strengen Sicherheitsbestimmungen und werden von der SCHUFA vertraulich behandelt. Auch die Mitarbeiter sind zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit, bei der SCHUFA eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten einzuholen. Diese Auskunft ist umfassender als die
SCHUFA-Auskünfte an Vertragspartner, denn neben den gespeicherten Daten enthält sie auch Angaben darüber, wer diese Daten zur Speicherung übermittelt und wer
innerhalb der letzten zwölf Monate - sofern keine Informationen im SCHUFA-Datenbestand waren, innerhalb der letzten drei Monate - eine Anfrage an die SCHUFA
gerichtet hat.
SCHUFA-Score-Verfahren
Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert mitteilen
(Score-Verfahren), der bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit unterstützend herangezogen werden kann.
Ein Score (englisch: Punktwert) stellt einen Wahrscheinlichkeitswert über das künftige Verhalten von Personengruppen dar; er wird auf der Grundlage statistisch-mathematischer Analyseverfahren berechnet. Bei Score-Verfahren schließt man aus Erfahrungswerten der Vergangenheit auf gleichartige Ergebnisse in Gegenwart und
Zukunft. Derartige Methoden werden seit langem bei Marktforschungsanalysen und Wahlhochrechnungen oder der Ermittlung von Einschaltquoten im Fernsehen
angewandt sowie im Bereich der Wirtschaft als geeignete Instrumente zur Risikosteuerung eingesetzt.
Für das SCHUFA-Score-Verfahren wird der SCHUFA-Datenbestand anonym ausgewertet. Aufgrund der Auswertungsergebnisse kann z. B. prognostiziert werden, dass ein
bestimmter Kreditvertrag ähnlich verlaufen wird, wie die Kreditverträge von Vergleichspersonen in der Vergangenheit verlaufen sind. Ein solcher in einem Scorewert
zusammengefasster Wahrscheinlichkeitswert beschreibt immer nur ein allgemeines Risiko für Kreditverträge mit vergleichbaren Merkmalen.
Der einzelne Scorewert wird nur zusammen mit einer Auskunft übermittelt und bezieht sich nur auf einen bestimmten Zeitpunkt. Die Entscheidung, ob ein Kreditantrag
angenommen oder abgelehnt wird, trifft allein der Kreditgeber. Nur er kann aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Informationen, einschließlich des Scorewertes,
das mit einem Kreditvertrag verbundene Risiko umfassend bewerten. Das Score-Verfahren der SCHUFA wird nur unterstützend zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit
herangezogen. Nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen Kreditentscheidungen zulasten des Betroffenen grundsätzlich nicht ausschließlich auf eine
automatisierte Verarbeitung des Scorewertes gestützt werden. Weitere Auskünfte zum SCHUFA-Score-Verfahren erteilt Ihnen die SCHUFA. Sofern dem Kreditinstitut der
ihm übermittelte Scorewert vorliegt, wird er auf Nachfrage mitgeteilt; weitere Informationen sind über die SCHUFA erhältlich.
1 Stand: 2002
2 Zurzeit 250.000 Euro (Stand 2002)
224 100 II
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Ausfertigung für den Kunden

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