Ausgabe 11/2011 - Landkreis Nordsachsen

Transcrição

Ausgabe 11/2011 - Landkreis Nordsachsen
AmtsBlatt
des Landkreises Nordsachsen,
Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna
Feierliche Unterzeichnung der Ausbildungsverträge
Das Landratsamt Nordsachsen bildet ab September dieses Jahres acht junge
Damen und Herren zu Verwaltungsfachangestellten, Vermessungstechniker und
Straßenwärter aus.
Am 10.05.2011 schlossen die künftigen Auszubildenden ihre Ausbildungsverträge auf Schloss Hartenfels in Torgau ab.
Jahrgang 4
 Freitag,
den 27. Mai 2011
Nummer 11/2011
In dieser Ausgabe
lesen Sie
Damit folgt das Landratsamt Nordsachsen einer Tradition, jungen Menschen  Mitteilungen
den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.
Landratsamt
Seite 2
 Mitteilungen der
Gemeinden
Seite 6
 Zweckverbände
Seite 6
 Kultur und Schulen
Seite 8
 Verschiedenes
v. l. n. r.: Landrat Michael Czupalla, Stefanie Guse, Juliane Köppen, Vanessa
Zschemisch, Stefanie Zschäge, Laura Treichel, Stefan Harreck, Markus Bachmann (Vertreter des Personalrates), Clemens Müller
Seite 8
Lesen Sie Ihr Amtsblatt
auch im Internet:
www.landkreis-nordsachsen.de
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Torgau-Oschatz
-2-
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Bereich Landrat
Büro Landrat
0 34 21/75 8- 10 01
Büro für Öffentlichkeitsarbeit/Kreistag0 34 21/75 8- 10 11
Amt für Wirtschaftsförderung,
Landwirtschaft und Tourismus
03 42 02/98 8- 10 50
Rechnungsprüfungsamt
0 34 21/75 8- 10 90
Gleichstellungsbeauftragte
0 34 21/75 8- 10 96
Dezernat I - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Personalamt
Hauptamt
Dezernat II - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmerei
Kreiskasse
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 13 02
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 01
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 20 02
Dezernat III - Bau
Dezernent
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
0 34 23/7 09 7- 30 01
0 34 23/7 09 7- 31 01
0 34 23/7 09 7- 32 01
0 34 23/7 09 7- 33 01
Dezernat IV - Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 01
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
Dezernat V - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Gesundheitsamt Eigenbetrieb Rettungsdienst
Dezernat VI - Soziales
TV-Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
03 42 02/98 8- 54 01
0 34 21/75 8- 63 02
03 42 02/65 -2 12
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
Eigenbetrieb Kommunale Bildungsstätten
Betriebsleiter 0 34 21/75 8- 70 02
www.landkreis-nordsachsen.de
Nr. 11/2011
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes
Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im
Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Amt für Wirtschaftsförderung,
Landwirtschaft und Tourismus
Finanzierungsberatung der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises
Nordsachsen
Die WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen führt
am Dienstag, dem 21.06.2011 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
in der Großen Kreisstadt Delitzsch (Sparkasse, Beratungsraum
Goitzsche, 1. OG), Markt 8 - 9; 04509 Delitzsch
eine Finanzierungsberatungsveranstaltung durch, die sich sowohl an Firmen, Freiberufler, Existenzgründer als auch Gewerbetreibende im Ländlichen Raum richtet.
Kostenlose Beratungen zu den verschiedensten Fragen der
Existenzgründung, der Fördermittelbereitstellung, der Liquiditätssicherung, sowie der Gesamtfinanzierung einer Investition
werden angeboten. Fachkundige Berater der Industrie- und
Handelskammer zu Leipzig, der Handwerkskammer zu Leipzig,
der Sächsischen Aufbaubank, der Sparkasse, der Volksbank,
sowie die Leader-Manager für den Ländlichen Raum stehen für
individuelle Beratungen zur Verfügung.
Interessenten sollten sich schon im Vorfeld der Veranstaltung
unter 03 42 02/9 88 10 58 bzw. per E-Mail unter: [email protected] melden.
Tourismustag 2011 im Landkreis Nordsachsen
Präsentation der touristischen Unternehmen
und Vereine
Der Landkreis Nordsachsen sowie die Tourismusvereine und
Touristiker der Städte organisieren in diesem Jahr den 3. Tourismustag für die Region.
Anliegen der Veranstaltung ist es, die Vielfalt der touristischen
Angebote der Region in Form einer Ausstellung/Messe zu präsentieren und die Besucher über das Leistungsspektrum und
die Entwicklung im Tourismus zu informieren.
Der Tourismustag 2011 findet am Samstag, dem 05.11.2011
von 10.00 bis 18.00 Uhr, im Kultur- und Sportzentrum Delitzsch in 04509 Delitzsch, Karl-Marx-Straße 1 statt.
Die Ausstellung soll eine breite Palette des Tourismus sowie der
Freizeitgestaltung im Bereich Kultur, Natur, Ländlicher Raum,
Gesundheit, Sport und Aktiv beinhalten.
Eine originelle aussagekräftige Standgestaltung, verbunden mit
kleinen Aktionen, soll zu einer erfolgreichen Leistungsschau beitragen. Standgebühren werden für Aussteller nicht erhoben, der
Eintritt ist für Gäste frei.
Falls Sie Interesse bezüglich einer Präsentation Ihres Unternehmens, Vereins oder Einrichtung haben und Sie sich zum Tourismustag präsentieren möchten, bitten wir Sie, sich mit beiliegendem Formblatt bis spätestens 24. Juni 2011 anzumelden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Wirtschaftsförderung,
Landwirtschaft und Tourismus, Frau Sylke Seidel, Tel.: 03 42 02/
98 8- 10 62, E-Mail: [email protected] gern zur
Verfügung.
Nr. 11/2011
-3-
Torgau-Oschatz
Rückantwort bis zum 24.06.2011 an:
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Wirtschaftsförderung,
Landwirtschaft und Tourismus
04855 Torgau
E-Mail: [email protected]
Tel.: 03 42 02/98 8- 10 62
Fax: 03 42 02/98 8- 10 55
Tourismustag in Nordsachsen am 05.11.2011 im Kultur- und Sportzentrum Delitzsch
Hiermit melden wir uns verbindlich mit einem Messestand für den Tourismustag Nordsachsen an. Für die Ausstellung wird keine
Standgebühr erhoben.
Unternehmen:
_________________________________
Anschrift: _________________________________
Ansprechpartner:
_________________________________
Telefon/Fax:
_________________________________
E-Mail:
_________________________________
Thema/Bereich:
O Natur und Ländlicher Raum O Kultur
O Sport und Aktiv O Gesundheit
O Städtetourismus O Sonstiges
Ausstellung mit eigenem Messestand
Größe des Standes (Länge x Breite):
__________________________________________________
O Stellwände/Messestand vorhanden: (Abgrenzung zu Nachbarstand)
__________________________________________________
O Stromanschluss erforderlich für: (kostenpflichtig)
__________________________________________________
O Verkauf von Produkten, welche
__________________________________________________
O Sonstige Aktionen, welche
__________________________________________________
O Sonstige Anforderungen, welche
__________________________________________________
O Vorschlag für Slogan/Motto der Veranstaltung für Marketing
__________________________________________________
O Bemerkungen
__________________________________________________
O Zutreffendes bitte ankreuzen
Firmenstempel Datum/Unterschrift
Informationen zur Ausstellung
1. Veranstalter
Landratsamt Nordsachsen, 04855 Torgau
2. Ort
Kultur- und Sportzentrum Delitzsch, Karl-Marx-Straße 1,
04509 Delitzsch
3. Veranstaltungstermin
Samstag, 5. November 2011 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
4. Auf- und Abbau des Standes
• Aufbau des Standes
Freitag, 4. November 2011, 10.00 bis 18.00 Uhr
• Abbau des Standes
Samstag, 05.11.2011 ab 18.00 Uhr
Sonntag, 06.11.2011, 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
5. Standfläche
Unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes und der thematischen Angebote erfolgt die Verteilung einer Standfläche. Platzie-
rungswünsche werden entgegengenommen und entsprechend
der Möglichkeiten berücksichtigt.
Der Stand muss dem Charakter der Veranstaltung entsprechen.
Die Firmenbezeichnung des Ausstellers ist am Stand sichtbar
darzustellen.
Standgebühren werden nicht erhoben. Der Stromanschluss wird
kostenpflichtig dem Aussteller in Rechnung gestellt.
6. Haftung
Der Veranstalter schließt die Übernahme jeglicher Haftungsschäden für Diebstahl, Sach- oder Personenschaden aus.
Eine Beschädigung der Fußböden oder Wände durch den Aussteller geht zulasten des Ausstellers.
7. Leistungen des Veranstalters
• Allgemeine Organisation, Rahmenprogramm
• Standeinteilung und kostenfreie Bereitstellung eines Standplatzes
• Werbung und Öffentlichkeitsarbeit flächendeckend für Landkreis, benachbarte Regionen und Leipzig
• Endreinigung
Torgau-Oschatz
-4-
Dezernat IV
Änderungsmitteilung zur Bekanntmachung
des Landratsamtes Nordsachsen
in den Amtsblättern des Landkreises Nordsachsen
am 04.03.2011 hier: Änderung zum Erörterungstermin
AZ: 413/Schi/106.11-7.1b/30160-4 vom 16. Mai 2011
Die Firma ALFRA GmbH & Co. Landwirtschaftliche Besitz KG,
Reichsstraße 13 in 04862 Mockrehna beantragte nach § 4
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) die Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von
Junghennen mit 71.000 Tierplätzen am Standort 04838 Laußig
OT Pristäblich, Gemarkung Pristäblich, Flur 3, Flurstück 101/5
und 106. Für den am 07.06.2011 anberaumten Erörterungstermin hat sich der Tagungsort geändert. Der Erörterungstermin
beginnt 10.00 Uhr im Gebäude der ehemaligen Mittelschule,
Leipziger Str. 23 in 04838 Laußig.
Torgau, den 16.05.2011
Landratsamt Nordsachsen
Czupalla
Landrat
Dezernat V
Das Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt Nordsachsen informiert
Reisen mit Heimtieren
Der Sommer rückt näher, und bei vielen Menschen in Sachsen
wird zurzeit der Sommerurlaub geplant. Für unsere Hunde- und
Katzenbesitzer stellt sich die Frage, ob sie ihr „tierisches Familienmitglied“ mit in das Feriendomizil mitnehmen.
Wer außerhalb Deutschlands seinen Urlaub verbringen möchte,
muss schon seit 2004 die Bestimmungen der EU-Verordnung
998/2003 über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde,
Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus
Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten beachten. Heimtiere in der
EU sollen vor allem vor der Einschleppung und Verbreitung der
Tollwut durch vorbeugende Impfung geschützt werden, denn
eine Infektion mit Tollwuterregern kann tödlich für Mensch und
Tier sein!
Bis zum 03.07.2011 müssen alle Heimtiere beim Reisen zwischen EU-Mitgliedstaaten oder bei der Ein- bzw. Ausreise aus
einem Drittland in die EU zur eindeutigen Identifikation tätowiert
oder elektronisch gekennzeichnet sein.
Ab dem 04.07.2011 ist die Neukennzeichnung der Heimtiere
ausschließlich mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784) gestattet, wenn ein internationaler Heimtierpass ausgestellt
werden soll.
Die Tätowierung ist zur Identifikation beim Reisen außerhalb
Deutschlands ab dem 04.07.2011 nicht mehr ausreichend! Allerdings besteht für alle Heimtiere, die bereits vor dem 04.07.2011
mit einer Tätowierung versehen wurden, keine Pflicht zur Nachkennzeichnung mit einem o. g. Mikrochip, sofern die Tätowierung zweifelsfrei lesbar ist!
Bei Reisen außerhalb Deutschlands muss der Heimtierausweis
mitgeführt werden, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde. Aus diesem muss hervorgehen, dass eine gültige
Tollwutimpfung bzw. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen
Tollwut besteht.
Gültig bedeutet, dass ein Welpe bei der Erstimpfung mindestens
3 Monate alt ist und die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage zu-
Nr. 11/2011
rückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen
des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.
Die EU-Länder mit Ausnahme von Schweden, Irland, Malta und
Großbritannien/Nordirland gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, wenn
1. für dieses Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird
2. es gechipt/tätowiert ist (bis 04.07.2011)
3. es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es
geboren ist und
4. ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem
Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, Kontakt hatte (vom Tierarzt zu bestätigen).
Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet,
von der es noch abhängig ist. In diesem Fall muss die Mutter die
Einreisebedingungen erfüllen.
Diese genannten Bestimmungen gelten für Reisen nach Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Einige EU-Länder (z. B. Schweden, Irland, Malta und Großbritannien/Nordirland) haben zusätzliche nationale Sonderregeln
für die Einreise von Heimtieren.
Beim Verkauf oder bei der Eigentumsübertragung von Heimtieren gelten andere gesetzliche Bestimmungen!
Der Amtstierarzt
Amtliche Bekanntmachung
Bekämpfung der Blauzungenkrankheit
Die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit vom 24.09.2007, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises am 05.10.2007 wird hiermit aufgehoben.
Begründung:
Der am 24.09.2007 amtlich festgestellte Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einem Rinderbestand der Gemeinde Jesewitz
des Altkreises Delitzsch gilt als erloschen.
Hinweise:
Der Landkreis Nordsachsen befindet sich allerdings, wie das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, im Restriktionsgebiet der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8). Die damit verbundenen Bestimmungen für das innergemeinschaftliche Verbringen
bzw. die Ausfuhr sind in der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 verankert oder können beim LÜVA Nordsachsen erfragt werden. Die
Pflicht der Tierhalter, Anzeichen auf das Vorliegen einer Tierseuche bei der zuständigen Behörde (LÜVA Nordsachsen) anzuzeigen, bleibt gemäß § 9 des Tierseuchengesetzes von der Aufhebung der oben genannten Allgemeinverfügung unberührt.
Ebenso ist nach wie vor gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung eine geplante Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen,
Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines
Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und
ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen.
Delitzsch, den 12. Mai 2011
Nr. 11/2011
-5-
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt Nordsachsen - 04855 Torgau
Benachrichtigung
über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 4 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZG
In dem Verwaltungsverfahren des
Herrn Andreas Schmidt
geb. 20.04.1985
04769 Mügeln/Sornzig, Öhninger Str. 21
ist für Herrn Schmidt ein Bescheid vom 19.04.2011, Az: 511.
ka.113.322.533/11, im
Landratsamt Nordsachsen
Fahrerlaubnisbehörde
Außenstelle Torgau
Zimmer 120
Südring 17
04860 Torgau
zur Abholung hinterlegt.
Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
Personen, deren rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten
Anschrift einsehen.
Gemäß § 4 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt
der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage
der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.
Torgau, 12.05.2011
Huth
Amtsleiter
Dezernat VI
Informationen zur Ausbildungsförderung
(BAföG)
Mit Beendigung des Schuljahres 2010/2011 beginnt für die Absolventen der Abschlussklassen an den Haupt- und Realschulen
sowie den Gymnasien ein komplett neuer Lebensabschnitt. Egal
ob Studium, betriebliche oder schulische Ausbildung- für jeden
hält das Leben neue Herausforderungen bereit.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Nordsachsen möchte als kleine Starthilfe über die aktuellen Regelungen
zum BAföG informieren sowie Tipps zur Antragstellung und zu
den erforderlichen Unterlagen geben.
Welche Ausbildung ist förderfähig?
Gefördert werden können Ausbildungen an (öffentlichen und
gleichwertigen privaten) allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen, einschließlich der
dort geforderten Praktika.
Ab wann gibt es BAföG?
BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Es ist also wichtig, frühzeitig einen Antrag abzugeben, auch wenn vielleicht noch nicht alle Unterlagen vorgelegt
werden können. Bei Wiederholungsanträgen wird empfohlen,
den Antrag schon 2 - 3 Monate vor Beginn des neuen Schuljahres zu stellen. So können Zahlungslücken vermieden werden.
Denn wie jedes Jahr zu Beginn eines neuen Schuljahres wird
auch in diesem Jahr der Ansturm auf die Ämter für Ausbildungs-
Torgau-Oschatz
förderung enorm sein, sodass eine Bearbeitungszeit von 2 - 3
Monaten einkalkuliert werden muss.
Wie viel Geld gibt es?
Je nach Ausbildungsstätte und Unterbringung kann man zwischen 216 Euro und 572 Euro monatlich erhalten. Ist der/die
Auszubildende nicht mehr über die Familienversicherung der
Eltern krankenversichert, kommt noch ein Zuschlag von 73 Euro
dazu. Für Auszubildende, die mit den eigenen Kindern in einem
Haushalt leben, kann der Kinderbetreuungszuschlag gewährt
werden. Hier gibt es 113 Euro für das erste und 85 Euro für das
zweite (und jedes weitere) Kind.
Wie viel Nebenverdienst ist erlaubt?
BAföG-Empfänger können monatlich bis zu 400 Euro brutto verdienen. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte - Monate
mit höherem Einkommen können durch Monate mit niedrigem
Einkommen ausgeglichen werden.
Wie viel Vermögen ist zulässig ?
Der BAföG-Empfänger darf 5200 Euro an eigenem Vermögen
haben. Was darüber hinausgeht, ist zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen. Vermögen eines Ehegatten oder der Eltern
werden nicht auf den Bedarf angerechnet, wohl aber deren Einkünfte.
Welche Bedeutung hat das Einkommen der Eltern?
Die Unterhaltspflicht der Eltern ist vorrangig, mindestens 1605
Euro pro Monat bleiben jedoch anrechnungsfrei. Bei einem alleinstehenden Elternteil bleiben 1070 Euro monatlich anrechnungsfrei. Je nach Familienverhältnis können weitere Freibeträge gewährt werden (z. B. für Geschwister),
Muss das BAföG zurückgezahlt werden?
Schüler-BAföG wird im Gegensatz zum Studenten-BAföG in voller Höhe als Zuschuss gewährt und muss deshalb nicht zurückgezahlt werden.
Wer hilft beim BAföG-Antrag?
Zuständig für Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort
der Eltern des Schülers. Die Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung unseres Landkreises finden Sie im Landratsamt
Nordsachsen in der Dienststelle in Torgau, Schlossstr. 27. Dort
werden Ihre Fragen zur Antragstellung gern beantwortet.
Ansprechpartner:
Frau Saretz
Zimmer 315 Tel. 0 34 21/7 58 62 92
für die Buchstaben A - C, T - Z
Frau Joecks
Zimmer 315 Tel. 0 34 21/7 58 62 93
für die Buchstaben O - S
Frau Börner
Zimmer 321 Tel. 0 34 21/7 58 62 91
für die Buchstaben D - J
Frau Kubeil
Zimmer 321 Tel. 0 34 21/7 59 62 96
für die Buchstaben K - N
Anträge können Sie in den Bürgerbüros des Landratsamtes in
Torgau (Schlossstraße 27), Delitzsch (Richard-Wagner-Straße
7a), Oschatz (Friedrich-Naumann-Promenade 9) und Eilenburg
(Dr. Belian Straße 4) abholen und wieder abgeben. Hier erfahren
Sie auch, welche Unterlagen für die Bearbeitung mitgebracht
werden müssen. Auch im Internet können die Anträge heruntergeladen werden. Hier gibt es auch zahlreiche weitere Tipps und
Infos: www.das-neue-bafoeg.de
Wir wünschen allen Schülern einen guten Start in das Schuljahr
2011/2012.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung
Kreiskrankenhaus Torgau „Johann Kentmann“ gGmbH
Elterninformationsabend
Werdende Eltern sind herzlich eingeladen, die Räumlichkeiten
der Entbindungsabteilung, des Kreißsaales sowie der Neugeborenenstation im Krankenhaus zu besichtigen.
Wann: 15.06.2011, um 18.00 Uhr, Treffpunkt: Foyer
Es freuen sich auf Ihren Besuch
Hebammen, Geburtshelfer und Kinderärzte
Torgau-Oschatz
-6-
Nr. 11/2011
Landratsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
AZ: 320-8472.10-N15/FLT
Gemeinde Mockrehna
Bekanntmachung
Am Freitag, dem 03.06.2011 ist die Gemeindeverwaltung
Mockrehna geschlossen.
Klepel
Bürgermeister
Bekanntmachung
Die Abteilung Liegenschaften der Gemeindeverwaltung
Mockrehna ist am Montag, dem 30.05.2011 geschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Langenreichenbach Ost“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Mockrehna hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 26.04.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Langenreichenbach Ost“ beschlossen (BeschlussNummer 41/04/11). Der Wortlaut wird hiermit bekannt gegeben:
1. Gegenstand, Lage und Geltungsbereich:
Zur Gewerblichen Nutzung des Geländes Gemarkung Langenreichenbach, Flur 8, Flurstück 340/14; 341/14; 252/14
soll der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Langenreichenbach Ost“ gemäß § 8 BauGB aufgestellt werden.
2. Anlass der Planung:
Die Agrargesellschaft Langenreichenbach mbH beabsichtigt, in östlicher Richtung, neben der Milchviehanlage, die
Errichtung einer Biogasanlage mit den dazu erforderlichen
Siloanlagen und Gärungsbehältern sowie dem Bau einer
Trocknungsanlage und einer Biogasaufbereitung mit Gaseinspeisung,
3. Ziele und Zweck der Planung:
Der Bebauungsplan ist zur Ordnung der städtebaulichen
Entwicklung des Gemeindegebietes erforderlich.
Mockrehna, 10.05.2011
Klepel
Bürgermeister
Aufforderung zur Anmeldung
unbekannter Rechte
In der Gemeinde Mockrehna wurde aufgrund der §§ 64 i. V. m.
54, 55 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl I S.
1418), in der geltenden Fassung die Durchführung eines Verfahrens des freiwilligen Landtausches angeordnet.
Zum Neuordnungsgebiet gehören:
von der Gemarkung Mockrehna, Flur 3, das Flurstück 33/102
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur
Beteiligung am Neuordnungsverfahren berechtigen, sind nach
§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 14 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, 04855 Torgau oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,
Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständiger Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung hat der Anzumeldende sein Recht innerhalb
einer vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem
Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Nordsachsen,
Amt für Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen
und Festsetzungen gelten lassen (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m.
§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch
ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung
eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie
der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des
Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 63 Abs. 2
LwAnpG i. V. m. § 14 Abs. 3 FlurbG).
Eilenburg, den 12. Mai 2011
gez.
Hindemith
Sachgebietsleiter DS
Abwasserzweckverband „Oberes Döllnitztal“
Bekanntmachung
Einladung
zur Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Oberes Döllnitztal“
am Dienstag, dem 07. Juni 2011
um 18.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Mügeln - Rathaussaal
Tagesordnung:
I. öffentlicher Teil:
1. Begrüßung
2. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung
vom 19.04.2011
3. Beschluss zur Wahlhandlung
4. Wahl des Verbandsvorsitzenden
5. Beschluss über die Durchführung der Vereidigung und Verpflichtung des Verbandsvorsitzenden
6. Vereidigung des neu gewählten Verbandsvorsitzenden
Nr. 11/2011
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7. Beschluss zur 5. Änderungssatzung der Verwaltungskostensatzung
8. Bürgerfragen
9. Sonstiges
II. nichtöffentlicher Teil:
Vorberatung Gruppenlösungen
Torgau-Oschatz
§5
Diese Haushaltssatzung tritt nach Beschluss durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“ mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft.
Torgau, den 31.03.2011
Czupalla
Verbandsvorsitzender
Deuse
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Presseler Heidewald- und
Moorgebiet
Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Presseler
Heidewald- und Moorgebiet“ für das Haushaltsjahr 2011
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist
der Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO für die Dauer von mindestens einer Woche öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der
Zeit vom 30.05.2011 bis 08.06.2011 im Landratsamt Nordsachsen, Untere Naturschutzbehörde, Dr.-Belian-Straße 4 in 04838
Eilenburg während der allgemeinen Dienstzeiten.
Gemäß § 58 SächsKomZG i. V. m. § 74 SächsGemO hat die
Verbandsversammlung am 31.03.2011 in öffentlicher Sitzung
folgende Satzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen.
§1
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 34.000 €
§3
1. Aufgrund der Neufassung der Verbandssatzung zur Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“ von der Verbandsversammlung
am 16.04.2003 beschlossenen, vom Regierungspräsidium
Leipzig am 07.08.2003 genehmigt, sowie der 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 03.11.2008 und von der
Landesdirektion Leipzig am 14.01.2009 genehmigt, übernehmen der Landkreis Nordsachsen zu 96 % den Trägeranteil und der Naturschutzbund Landesverband Sachsen e. V.
zu 4 %, jedoch mit dem Höchstsatz von 2.000 €.
Damit ergibt sich eine Umlage 191.400 €
davon für den Landkreis Nordsachsen 189.400 €
für den Naturschutzbund Deutschland
Landesverband Sachsen e. V. 2.000 €
Die Einnahmen und Ausgaben der Umlage erfolgen
im Verwaltungshaushalt mit 154.000 €
im Vermögenshaushalt mit 37.400 €
§4
Gemäß § 76 Abs. 3 Sächsischer Gemeindeordnung liegen HHSatzung und der HH-Plan nach ihrer Öffentlichen Bekanntmachung an 7 Arbeitstagen zur öffentlichen Einsichtnahme am Sitz
des Zweckverbandes „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“ im
Landratsamt Nordsachsen
Weidenhain/Geschäftsstelle
Untere Naturschutzbehörde Schloßplatz 7
Dr.-Belian-Straße 4 04860 Weidenhain
04838 Eilenburg
Tel.: 0 34 23/70 97 41 34 und in Tel. : 0 34 21/71 51 41 aus.
Czupalla
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Döllnitzbahn
Einladung zu einer Verbandsversammlung
Datum:
17.06.2011
Uhrzeit:
09:00 - 10:00 Uhr
Ort:
Rathaus Oschatz, Sitzungssaal im EG
Neumarkt 1 * 04758 Oschatz
Tagesordnung:
Wahl des neuen Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters
Mügeln, den 20.05.2011
Gotthard Deuse
Verbandsvorsitzender
Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen
Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna
http://www.landkreis-nordsachsen.de
IMPRESSUM
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird festgesetzt
mit
1. in den Einnahmen und Ausgaben von je 363.890 €
davon
im Verwaltungshaushalt 170.580 €
im Vermögenshaushalt 193.310 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) von
0€
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs ermächtigung von 0€
Das Amtsblatt erscheint in den ungeraden Wochen jeweils Freitag.
- Herausgeber: Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27,
Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected]
-Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535/4 89-0,
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- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Schloßstraße 27, 04860 Torgau
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:
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vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller
- Anzeigenannahme/Beilagen:
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oder Herr Kahl, Telefon: 01 71 / 2 16 95 88 und Frau Schaaf,
Funktelefon: 01 71 / 4 14 40 32
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der
Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Torgau-Oschatz
n
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Nr. 11/2011
Kultur und Schulen
Kreisvolkshochschule Torgau-Oschatz
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Aktuelle Angebote der Kreisvolkshochschule
Anmeldungen im Internet unter www.volkshochschule-torgau-oschatz.de oder per Anmeldeformular in den Geschäftsstellen
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und
freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Aktueller Hinweis: Am 03.06.2011 sind unsere Geschäftsstellen in Torgau und in Oschatz geschlossen.
Geschäftsstelle Torgau:
04860 Torgau, Puschkinstr. 3
Tel. 0 34 21/71 20 40, Fax: 0 34 21/71 20 50
Kultur - Gestalten
Sa., 18.06.11 09:00 Uhr YT2.0912 Sa., 18.06.11 14:45 Uhr YT2.0910 Gesundheit
Mo., 30.05.11 19:30 Uhr YT3.0127 donnerstags 18:00 Uhr YT3.0237 Sa., 09.07.11 10:00 Uhr ZT3.0011 Geschäftsstelle Oschatz:
04758 Oschatz, Striesaer Weg 4
Tel. 0 34 35/92 24 44, Fax: 0 34 35/92 24 40
Kultur - Gestalten
Mo., 20.06.11 16:30 Uhr YO2.0303 Gesundheit
Di., 21.06.11 09:45 Uhr YO3.0758 Spezial
Mo., 18.07.11 09:30 Uhr YO2.0505 n
Salsa - Workshop Fortsetzer
Disco Fox
Yoga für Schwangere
Schwangerenschwimmen
Geburtsvorbereitung für Paare (1 Termin)
Kirchenführung in Dahlen
Gemeinsames Essen für kleine (10 - 12 Monate) und
große Zwerge
Ferienmalkurs Sommer (6 - 12 Jahre)
Verschiedenes
18. Deutscher Mühlentag in der Mühlenregion Nordsachsen
Erstmals nach einem halben Jahrhundert wird „Bechers Mühle“
in Eilenburg wieder der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Familie Klinger ist gegenwärtig dabei, die Mühle gemeinsam mit
der ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Mühlentechniker des Vereins Mühlenregion Nordsachsen e. V. wieder herzurichten. Die
alten Maschinen müssen gereinigt und wieder funktionstüchtig
gemacht werden. Die Turmwindmühle wurde 1863 gebaut und
bis 1962 vorwiegend als Getreidemühle betrieben. Bereits in den
30er-Jahren wurde die Mühle auf Motorbetrieb umgestellt, deshalb sind auch keine Ruten mehr vorhanden.
Der Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. ist sehr erfreut darüber, dass diese Mühle so gut erhalten wurde und nun wieder zu besichtigen sein wird. Die Mühle hat eine ganz eigene
Technologie und stellt somit auch wieder eine Besonderheit in
unserer Region dar. Ein guter Grund, diese Mühle am diesjährigen 18. Deutschen Mühlentag in den Mittelpunkt zu stellen. Am
Pfingstmontag, dem 13.06.2011 findet die Zentrale Eröffnung
für die Mühlenregion Nordsachsen an „Bechers Mühle“ in
Eilenburg-Berg, Leipziger Landstr. 12 statt.
Erleben Sie Eilenburger Mühlengeschichte, staunen Sie über
die historische Mühlentechnik und den Erfindungsreichtum der
Müllermeister.
11.00 - 18.00 Uhr Grußworte des Schirmherren Michael Czupalla, Landrat Nordsachsen;
Heidrun Kräger, Vorsitzende des Vereins
Mühlenregion Nordsachsen e. V.; Hubertus
Wacker, Oberbürgermeister Eilenburg
11.00 - 18.00 Uhr Mühlenführungen
10.30 - 12.00 Uhr Deutsche Folksongs, Country-Musik aus
Amerika und Irish Folk mit Andreas, Betti,
Felix, Simon und Stephan Klingner der Familienband Fiddle Folk Family
13.00 - 17.00 Uhr Dixieland, Swing und Blues - Live Musik mit
dem Silverstone Swingtett aus Freiberg
Fünf Musiker am Bass, Saxofon, Trompete, Klarinette, Flügelhorn, Piano, Posaune,
Schlagzeug und Gesang
Für Kinder zwischen 3 und 10 Jahren:
11.00 Uhr „Der kleine Teufel und der Pfannkuchen“
-Handpuppenspiel in Omas Kaffeemühle
15.30 Uhr Lieder hören, Grimassen schneiden, Abenteuer erleben, miteinander singen und auf
jeden Fall ganz viel Lachen mit Jürgens Liederkiste
Kreatives Handwerk zum Mitmachen für Groß und Klein in der
Mühlenscheune: Laubsägearbeiten, Korb flechten, Töpfern, Papier schöpfen, Patchwork nähen u. a. Fahrrad-Geschicklichkeitsparcours für jedermann
Frisches Brot und Kuchen, Herzhaftes, Getränke und Eis für das
leibliche Wohl
Weitere 18 interessante Mühlenstandorte unserer Region laden
am Mühlentag alle Besucher herzlich ein. Das Programm finden
Sie unter www.muehlen-nordsachsen.de
Glück zu!
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DRK informiert
Blutspendetermin
17.06.2011, 14.00 - 19.00 Uhr Bürgersaal Belgern, Markt 10
Ihre Blutspenden sind zur Rettung von Unfallopfern, Leukämiekranken und zur Durchführung lebensrettender Operationen unverzichtbar.
Wichtig: Bitte bringen Sie zu jeder Spende den Personalausweis und, wenn vorhanden, den Blutspenderpass mit.
Tel.: 03 71/4 32 20 -0
Heiratsmarkt in Collm
Himmelfahrt - 2. Juni 2010
11 Uhr Eröffnung mit der 850. Eheschließung seit 1990
(Es heiratet der Wermsdorfer Bürgermeister Matthias Müller)
13 Uhr Auswahl/Auszeichnung des schönsten Himmelfahrtgefährtes
Heiratsmarkt Collm - das Standesamt der Rekorde:
- Seit 1990 gab es 849 Hochzeiten - und keine einzige Scheidung!
- Eheschließungen zum Discounterpreis - Preis pro Kilo Lebendgewicht 5 Cent
- das bisher schwerste Paar brachte 244 Kilo auf die Waage
- das bisher leichteste Paar kam gerade mal auf 101 Kilo
- das älteste Paar brachte es auf beachtliche 165 Jahre
- zum achten Mal in Folge heirateten Doris Lange aus Leipzig
und Kurt Starke aus Mainz. (Richtig heiraten wollen beide
allerdings - noch - nicht)
www.bergtreue-collm.de
Günter Schmidt E-Mail : schmidt-dia@ freenet.de
Collm - Hohlweg 11 Tel./Fax: 0 34 35/92 63 19
04779 Wermsdorf Mobil: 01 74/4 56 87 41
Dicke besonders begehrt!
Das bunte Treiben auf dem Dorfplatz wird auch in diesem Jahr
viele in das kleine Dörfchen Collm am Fuße des gleichnamigen
Berges locken. Der dortige Heiratsmarkt ist schon eine uralte
Tradition und so werden wohl auch diesmal wieder heiratswütige Männer - und natürlich Frauen - die Gelegenheit nutzen, sich
das Ja-Wort im eigens für diesen Tag eingerichteten Standesamt zu geben. Das Risiko lohnt sich allemal, ist die Dauer der
Ehe doch auf diesen Tag begrenzt.
849 Ehen wurden seit 1990 geschlossen. Der Preis für eine Eheschließung richtet sich nach dem Gewicht des Paares - kein
Wunder, dass sich der Standesbeamte über Männer und Frauen, die über 100 Kilo Lebendgewicht auf die vorhandene historische Waage bringen, besonders freut ...
13 Uhr wird eine Jury das schönste Himmelfahrtsgefährt auswählen. Heiratswillige sollten sich nach Möglichkeit schon vorher anmelden - Telefon 0 34 35/92 63 19.
Fraueninitiative Torgau e. V.
Aktuelle Termine beim FIT e. V. im Juni 2011
Frauenfrühstück
Am 07.06.2011:
10.00 Uhr
Am 21.06.2011:
10.00 Uhr
Besuch der O-M-A: das Ostelbische
Mehrgenerationenhaus Arzberg. Ein Projekt
des Ostelbien Vereines in Beilrode.
Ronald Weidner wird uns über die Geschichte des Hauses informieren. Kostenbeitrag für Frühstück wird erhoben.
Voranmeldung erwünscht!
Treffpunkt 9.30 Uhr auf dem FIT-Hof. Leipziger Str. 28
Austausch und Verkostung von leckeren
Sommerfrüchten.
Ein Kostenbeitrag wird erhoben.
Torgau-Oschatz
Frauengruppe „Kontakt“
Am 20.06.2011:
Wandertag am Großen Teich. Essen und
Ab 15.00 Uhr
Trinken wird mitgenommen.
Am 27.06.2011:
Wir basteln mit unseren Frauen Geschenke.
Ab 15.00 Uhr
Im Stadtteiltreff in Torgau-NW, Finkenweg
3.
Kindergruppe „Sonnenstrahl“
Am 06.06.2011:
Kinderparty mit Überraschungen,
ab 16.00 Uhr
Getränken und Essen. Im Stadtteiltreff in
Torgau-NW, Finkenweg 3.
Peter Escher Stiftung dankt allen
Mitwirkenden des Pflückuffer Hähnekrähens
Im April hat das traditionelle Pflückuffer Hähnekrähen stattgefunden. Bereits zum zweiten Mal ging der Erlös an die Peter
Escher Stiftung für krebskranke Kinder.
Vorsitzender Andreas Habicht: „Wir sind sehr dankbar, dass sich
zum wiederholten Mal so viele Menschen für die Kinderkrebsforschung eingesetzt haben. Dank gilt allen voran den Organisatoren aus der Familie Rösler, aber selbstverständlich auch Wolfgang Lahn und seinem Gasthof „Zur Elbaue“ für die Versorgung
der Teilnehmer den Raum für Tanzgruppen und Siegerehrung in
jedem Jahr. Die Kindertanzgruppe Rock ‘n‘ Roll-Club Iren Torgau zeigte drei Tänze mit 15 Kindern im Alter von 8 - 12 Jahren
und sorgte so für die kulturelle Umrahmung. Doch was wäre das
Hähnekrähen ohne die Jugendfeuerwehr. Die jungen Kameradinnen und Kameraden der FFW Torgau und Bennewitz übernahmen das Zählen der Hahnenschreie. Unterstützt wurde das
Hähnekrähen erstmals durch den Elbaue-Biber-Verein mit Käfigen und Miethähnen. Nicht zuletzt spendeten Volksbank und
der Sächsische Rassegeflügelverband Geld zur Unterstützung.
Ihnen allen gilt - auch im Namen der kleinen Patienten - unser
großer Dank“, sagte Andreas Habicht.
Das Pflückuffer Hähnekrähen fand bereits zum 8. Mal statt. 2011
krähten 98 Hähne für den guten Zweck.
Dackelrennen in Melpitz
Am 29.05.2011, 13.30 Uhr findet das traditionelle Dackelrennen
zum Melpitzer statt. Die Anmeldung ist bis 13:00 Uhr, unter Vorlage des Impfausweises möglich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Detlef Obst
Ihre Anzeigenfachberaterin
Dagmar Schaaf
Telefon/Telefax:
03 42 95/7 25 88
Funk:
01 71/4 14 40 32
[email protected]
Fragen zur Werbung?
Ihr Anzeigenfachberater
Otfried Kahl
Funk:
01 71/2 16 95 88
Fax:
0 34 21/71 95 79
[email protected]
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Nr. 11/2011
Torgau-Oschatz
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Nr. 11/2011
Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert
Kreisseniorenspiele 2011
Veranstalter: Datum:
Ort:
Kreissportbund Nordsachsen e. V.
Mittwoch, 1. Juni 2011
09:00 - 14:00 Uhr
Schildau - Sportplatz TSV 1862 Schildau
e. V.
Kurzwalder Straße 3
Sportprogramm:
Kegeln, Bogenschießen, Armbrustschießen, Schießen (Luftgewehr), Schach,
Boccia, Wandern, Nordic Walking, Rückenschule und weitere gesellige Sportspiele
Rahmenprogramm: Präventions- und Informationsprogramm
durch Polizei und Krankenkasse; Unterhaltung mit Musik und Moderation
Teilnehmer: Alle Bürger des Landkreises Nordsachsen ab AK 50 („Fit 50 +“)
Meldungen:
an den:
Kreissportbund Nordsachsen e. V.
Leipziger Straße 44
04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/9 69 70 31
Fax: 0 34 21/9 69 80 28
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer unter:
www.ksb-nordsachsen.de
Übungsleiter-AUFBAU-Lehrgänge in Torgau und Eilenburg
(Voraussetzung zur Erlangung der ÜL-C-Lizenz - sportartübergreifend)
Werte Sportfreunde,
im Juni 2011 starten die ersten und letzten Übungsleiter-Aufbaulehrgänge im Jahr 2011 für unsere Sportvereine aus Nordsachsen. Alle Übungsleiter in Ausbildung, d. h. es wurde bereits
ein Übungsleiter-Grundlehrgang absolviert (in 2009/2010/2011),
müssten diesen Aufbaulehrgang besuchen, vorausgesetzt sie
möchten die Übungsleiter-C-Lizenz (sportartübergreifend) erlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie gern von Frau Jäger unter
0 34 21/9 69 70 31 oder [email protected]. Terminübersichten und ein Anmeldeformular können auch unter www.
ksb-nordsachsen.de herunter geladen werden.
Übungsleiter-Aufbaulehrgang in Torgau (30 LE)
Wann: vom 17.06.2011 bis 25.06.2011.
(Freitag ab 17:00 Uhr und Samstag ab 08:00 Uhr)
Übungsleiter-Aufbaulehrgang in Eilenburg (30 LE)
Wann: vom 18.06.2011 bis 26.06.2011,
(Samstag/Sonntag ab 08:00 Uhr)
Teilnahme/Voraussetzung/Gebühren:
• schriftliche Anmeldung erforderlich
• ÜL-Grundlehrgang (Zertifikat)
• Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V.
(40,- €/TN - per Rechnungslegung)
Torgau OT Weßnig
Der Förderverein der 1. Deutschen Radfahrerkirche Weßnig
und die Kirchengemeinde laden herzlich zum Gottesdienst am
Pfingstmontag, dem 13. Juni, 10.00 Uhr in die Radfahrerkirche
ein. Dieser Gottesdienst wird vom MDR-FIGARO live übertragen! Die musikalische Begleitung übernehmen die Klosterhofmusikanten und die Kantorei Belgern. Die Predigt hält der ehemalige Pfarrer des Kirchspiels Belgern, Tobias Krüger.
Wir hoffen auf zahlreiche Besucher und bitten diese, spätestens
9.45 Uhr die Plätze einzunehmen, um Störungen zu vermeiden.
n
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Zugang Schloss Hartenfels
über das Elbtor gesperrt
Infolge von Baumaßnahmen im Zuge der Fertigstellung des
„Schönen Erker“ ist der Zugang zum Schlosshof über das Elbtor von Montag, 30.05.2011 bis Mittwoch, 01.06.2011 ganztägig
gesperrt.
Der Zugang zum Schloss Hartenfels ist in diesem Zeitraum nur
über die Schlossbrücke (Haupteingang) möglich.
Landratsamt Nordsachsen
am 3. Juni 2011 geschlossen
Aus betrieblichen Gründen sind am Freitag, 3. Juni 2011 die
nachfolgend aufgeführten Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Nordsachsen geschlossen.
• 04860 Torgau, Schlossstr. 27 (Schloss Hartenfels)
Fischerstr. 26, Südring 17
Husarenpark 19 (Vermessungsamt)
• 04509 Delitzsch, Richard-Wagner-Str. 7a
• 04758 Oschatz, Friedrich-Naumann-Promenade 9
• 04838 Eilenburg, Dr.-Belian-Straße 4 - 5
Pressestelle
Landratsamt Nordsachsen
Die nächste Ausgabe erscheint am
Freitag, dem 10. Juni 2011
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen ist
Freitag, der 3. Juni 2011
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Wohlfühlen
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Mit einer gerahmten Milchglasscheibe, hinter der Leuchtstoffröhren angebracht werden, lässt sich in einem innenliegenden Bad auch leicht ein Fenster vortäuschen. Je mehr
Leuchtstoffröhren, desto gleichmäßiger scheint die künstliche Sonne ins Bad.
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Gute Aussichten
Die Integration eines Bades in den ausgebauten Dachboden,
ist beliebt. Wer die lang entbehrte Badewanne dabei geschickt unter einem Dachfenster platziert, darf sich zu jeder
Tageszeit auf außergewöhnliche Aussichten freuen. Allerdings: So schön sie zu bewohnen sind, so schwierig gestaltet
sich die Bad-Planung unterm Dach – vor allem im Hinblick
auf ausreichende Kopffreiheit. Hier gilt es der Schräge ein
Schnippchen zu schlagen. Bei Dächern mit einer Neigung
unter 35 Grad raten viele Experten von einem Umbau zum
Wohlfühlbad ab. Bei gründlicher Planung und sorgfältigem
Entwurf richtet sich das Auge jedoch nicht nur nach oben,
sondern auch auf die Raumaufteilung in verschiedene Bereiche. So können Elemente für Vorwandinstallationen als
Trennwände fungieren, die auf beiden Seiten Sanitärobjekte
tragen. Je nach vorhandener Fläche lohnt es sich zudem, den
Kniestock vorzusetzen und den Hohlraum dahinter als Stauraum auszubauen. Überhaupt ist im Dachbad das Maßschneidern von Schränken, Spiegeln oder Duschabtrennungen speziell für den Einbau unter der Schräge zwar oft die teurere,
dafür aber auf Sicht die perfektere Lösung. Der gut sortierte
Fachhandel bietet eine spezielle Produktpalette an.
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Nr. 43a: ehemalige Autowerkstatt, ungenutzt, 382 qm Nfl.: eingeschossiges, massives Werkstattgebäude Bj. 1991 mit Spitzdach,
ohne Keller, integrierter Büro- und Sozialtrakt, Lagerbereich im
Spitzboden, erhebliche Investitionen erforderlich, Medienanbindung und breite Grundstückszufahrt bisher ohne rechtliche Absicherung über Nachbargrundstück, eigener Zugangsweg wird
auch vom Nachbargrundstück benutzt - soll am Mittwoch, dem
15.06.2011 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Leipzig, BernhardGöring-Str. 64, 04275 Leipzig, 4. OG, Raum 443 zum Zwecke
der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Verkehrswert: 53.000,00 €.
Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des
Versteigerungsgerichts eingesehen werden.
Veröffentlichung im Internet: http://www.zvg-portal.de
Torgau-Oschatz
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Hallo Kinder!
Das Puppentheater Kaspers Märchenstube
aus Crimmitschau ist dieses Jahr mit dem großen
Tobeland auf Tournee.
Wir steigen Ihnen aufs Dach
Bach 4
Rolf Kunze Am
04779 Wermsdorf
03 43 64/5 24 78
Fax 03 43 64/8 87 06
Dachdeckerarbeiten einschl. Abdichtungen
Fassaden
Schornsteinverkleidungen
Das Kinderevent findet vom 09.-26. Juni 2011 auf dem
Festplatz „Kleinmesse Cottaweg“ in Leipzig statt.
Täglich ist das Tobe- und Spielland eine Stunde vor den Vorstellungen geöffnet, Vorstellung im Märchenzelt tägl. um 17.00 Uhr. Pfingstmontag und
an allen Sonntagen sind die Vorstellungen um 11.00 u. 17.00 Uhr. Aufgeführt werden Märchen aus Kasper´s
zauberhaften Abenteuern. Dies sind liebevolle Märchen für Kinder ab 2 Jahre.
Da wir ein Mit-Machtheater sind, dürfen alle Kinder dem Kasper und seinen
Freunden bei ihren lustigen Abenteuern
helfen und zum Schluss sich persönlich
vom Kasper verabschieden. Eingeladen
sind herzlich Groß und Klein.
Torgau-Oschatz
&
- 16 -
Nr. 11/2011
Silvia Nico
mit Lysann
Liebes Hochzeitspaar,
für den neubegonnenen Lebensabschnitt wünschen
wir, vom Wittich-Team Euch beiden nicht nur alles Gute,
sondern liebevolle Dreisamkeit, vertrauensvolle Verbundenheit, endlose Zufriedenheit, reichlich Ausgelassenheit
und grenzenlose Heiterkeit für Eure gemeinsame Ewigkeit.
www.pro-ausbau-b87.de
Geißler
Ulf, Nico u. Paul-Tilo Geißler
Reisen
Torgau Bernis World travel
Reiselust Team Torgau
Mario Scherr
seit 1935
Tel. 03421 / 73 90 02
Tel. 03421 / 71 23 00
Sommerfest der Guten Laune
07.07. - 10.07. nur 319,90 €
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