Ausgabe 07/2012 - 30. März 2012
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Ausgabe 07/2012 - 30. März 2012
AmtsBlatt des Landkreises Nordsachsen, Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna Sächsischer Innenminister Markus Ulbig zu Besuch auf Schloß Hartenfels Jahrgang 5 Freitag, den 30. März 2012 Nummer 7/2012 In dieser Ausgabe lesen Sie Mitteilungen Landratsamt Seite 2 Mitteilungen Gemeinden Seite 9 Kultur und Schulen Seite 12 Am Freitag, dem 9. März 2012, besuchte auf Einladung des nordsächsischen Landrates, Michael Czupalla, der sächsische Innenminister, Markus Ulbig, Schloß Hartenfels. Im Kreise von Dezernenten des Landratsamtes und Abteilungsleitern aus dem Innenministerium, tauschten sich Landrat und Innenminister in einem 2-stündigen Gespräch, nach fast 4 Jahren seit Kreisgebiets- und Funktionalreform, über Auswirkungen und Rückblick sowie den Stand der Umsetzung aus. Weiterhin spielten auch aktuelle Themen, wie das Finanzausgleichgesetz, der Landesentwicklungsplan und anderes eine zentrale Rolle. Innenminister Ulbig schlussfolgerte zum Thema Kreisgebiets- und Funktionalreform: „Der Landkreis hat sich in den knapp 4 Jahren, trotz einer nicht einfachen Struktur, sehr gut aufgestellt und seine Hausaufgaben gemacht. Die Umstellung ist geglückt.“ Landrat Michael Czupalla wertete die Gesprächsrunde als sehr konstruktiv. Im Gespräch legte er besonderen Wert auf die B 87n und die B 2-Umfahrung Wellaune sowie den Erhalt der Großen Kreisstadt Delitzsch als Mittelzentrum. Verschiedenes Seite 17 Lesen Sie Ihr Amtsblatt auch im Internet: www.landkreis-nordsachsen.de - Anzeigen - Seit 20 Jahren bringen wir Qualität und Leistung zum Bauherrn . . . Fenster . Türen Fenster · Türen Unsere Erfahrung und unsere Preise werden Sie überzeugen! 04849 Bad Düben · Brückenstraße 5 Tel. 03 42 43/31 10 Torgau-Oschatz -2- Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 0 34 21/7 58 -0 03 42 02/9 88 -0 0 34 35/9 84 -0 0 34 23/70 97 -0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 0 34 21/75 8- 13 71 03 42 02/98 8- 13 36 0 34 35/98 4- 13 80 0 34 23/7 09 7- 13 55 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Eigenbetrieb Rettungsdienst Gesundheitsamt Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt 0 34 21/75 8- 10 01 0 34 21/75 8- 10 15 0 34 21/75 8- 10 13 03 42 02/98 8- 10 50 0 34 21/75 8- 10 90 0 34 21/75 8- 10 96 0 34 21/75 8- 11 02 0 34 21/75 8- 12 02 0 34 21/75 8- 15 02 0 34 21/75 8- 70 02 0 34 21/77 39 -3 00 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 21 50 0 34 21/75 8- 21 60 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 23/7 09 7- 40 01 0 34 23/7 09 7- 41 02 0 34 21/7 79 -3 00 0 34 21/7 79 -2 00 0 34 23/7 09 7- 30 02 0 34 23/7 09 7- 32 02 0 34 23/7 09 7- 33 01 03 42 02/98 8- 50 01 03 42 02/98 8- 51 01 03 42 02/98 8- 52 01 03 42 02/98 8- 53 01 Nr. 7/2012 Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Mitteilung des Büros des Kreistages Die 30. öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am Dienstag, dem 3. April 2012, 18.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Standort Eilenburg, Haus 4, 1. Obergeschoss, Raum 2.55, Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg, statt. TAGESORDNUNG Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses 2 Beratung und Beschlussfassung von Informations- und Beschlussvorlagen 2.1 Öffentliche Ausschreibung zur Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Nordsachsen 1- 656/12 2.2 Gymnasium Schkeuditz, Gebäudeteil III Ersatzneubau an Stelle Umsetzung von Containern, Los 52 1- 660/12 3 Informationen und Anfragen Die Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt informieren Girl`s & Boy`s Day am 26. April 2012 Der bundesweite Girl`s & Boy`s Day findet am 26. April 2012 statt. Unternehmen, die sich noch beteiligen wollen sowie Mädchen und Jungen die sich über die vielfältigen Möglichkeiten in den technischen Berufen informieren möchten, können sich unter www.girls-day.de anmelden. Ziel ist es, ihnen Einblicke in solche Berufe zu ermöglichen, die bislang in ihrem Berufsorientierungsprozess nur wenig bekannt sind, wie zum Beispiel technische und techniknahe Berufe. Die Schülerinnen und Schüler sollen an diesem Tag praxisnah erleben, wie interessant und spannend die Arbeit in diesen Bereichen sein kann. Schülerinnen und Schüler, die an diesem Aktionstag teilnehmen wollen, können sich an folgende Unternehmen wenden. Unternehmen: in Eilenburg Zeit: und Bad Düben 03 42 02/98 8- 54 01 03 42 02/65 -2 12 0 34 21/75 8- 63 02 Agrargenossenschaft Heideglück e. G. Sprotta Lindenallee 44 04838 Sprotta 13:00 Uhr - 14:30 Uhr Ansprechpartner: Herr Persdorf Telefon: 0 34 23/60 01 89 0 34 21/75 8- 60 02 0 34 21/75 8- 61 01 0 34 21/75 8- 62 02 Lehmann und Endress Logistik GmbH An der Mühle 3 04838 Doberschütz 10.00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Müller Telefon: 03 42 44/5 33 21 Nr. 7/2012 -3- Torgau-Oschatz Amtsgericht Eilenburg Walther-Rathenau-Straße 9 04838 Eilenburg 13:30 - 15:30 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Grundmann Telefon: 0 34 23/65 45 Holschowsky-Ronneburg-Bernt GBR Pflanzenproduktion Löbnitz Flugplatzstraße 3 c 04509 Löbnitz 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Ronneburg Telefon: 03 42 08/7 22 37 4. Autohaus Lieske Am Sonnenwinkel 7 04838 Sprotta (B 87) 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Lieske Telefon: 0 34 23/6 81 50 Seniorenpflege und Wohnen Delitzscher GmbH Valere Senioreneinrichtung Ludwig-Jahn-Straße 13 04509 Delitzsch 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Scharping - Bätz Telefon: 03 42 02/3 09 20 Bundespolizeiabteilung Bad Düben Schmiedebergerstraße 60 04849 Bad Düben 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Kessler Telefon: 03 42 43/75 11 23 oder 03 42 43/75 11 22 Bundeswehr Heer. Unteroffizierschule Feldwebel-Boldt-Straße 1 04509 Delitzsch 09:00 Uhr - 14:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Stelse Telefon: 03 42 02/77 30 21 Neubert Orthopädietechnik GmbH & Co. KG Reinharzer Straße 20 b 04849 Bad Düben 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Neubert Telefon: 03 42 43/31 50 Kita am Park Am Schützenplatz 5 04509 Delitzsch 09:30 Uhr - 10:30 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Meißner Telefon: 03 42 02/5 32 49 AWO Jugendhaus Poly Windmühlenweg 16 04849 Bad Düben 11:00 Uhr - 13:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Burkhardt Telefon: 03 42 43/7 13 50 Kinderhaus Sonnenschein Schlossstraße 32 04509 Delitzsch 09:00 Uhr - 10:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Arnold Telefon: 03 42 02/5 12 18 Unternehmen in Torgau: Landratsamt Nordsachsen Vermessungsamt Husarenpark 19 04860 Torgau 08:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Prasser Telefon: 0 34 21/77 92 20 BARMER- GEK Marktplatz 6 04838 Eilenburg 11:00 Uhr - 15:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Jaeck Telefon: 08 00 33 20 60 23 61 50 Handwerkskammer Eilenburg Am Anger 29 04838 Eilenburg 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Osthoff Telefon: 0 34 23/75 34 13 Pflegeheim des DRK Walter-Stöcker-Straße 8a 04838 Eilenburg 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Christoph Telefon: 0 34 23/70 10 Grundschule Dr. Belian Gustav-Raute-Straße 1 04838 Eilenburg 09:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Krüger Telefon: 0 34 23/6 79 00 10 Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Elbstraße 1-3 04860 Torgau Leonhard Moll - Betonwerke GmbH u. Co.KG Landstraße 50 04838 Laußig 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Wiehe Telefon: 03 42 43/2 20 44 Dachdeckermeister Herr Rene Meyer Süptitzer Weg 55b 04860 Torgau 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Meyer Telefon: 0 34 21/70 41 12 Mobil: 0 17 23 40 26 12 Kreiskrankenhaus Torgau Christianistraße 1 04860 Torgau 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Albrecht Telefon: 03 42 02/9 48 51 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Weinert Telefon: 0 34 21/77 10 15 RAD Haus Höcke GmbH Goethestraße 2 04860 Torgau Valere Seniorenpflegeheim Löbnitz Parkstraße 21 04509 Löbnitz 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Hertwig Telefon: 03 42 08/78 49 22 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Höcke Telefon: 0 34 21/77 47 59 Berufliches Schulzentrum Repitzer Weg 10 04860 Torgau Rechtsanwältin Frau Keine Eilenburger Straße 4 04509 Delitzsch 15:00 Uhr - 16:00 Uhr Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Frau Keine Telefon: 03 42 02/5 34 40 8:55 Uhr - 12:10 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Brandt Telefon: 0 34 21/72 59 10 AWO Kinder- u. Jugendhaus Grüner Weg 14 04860 Torgau 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Fiege Telefon: 0 34 21/71 15 17 Presseler Landwirtschatfs GmbH 14:00 Uhr - 15:00 Uhr Am Fichtberg 1 Ansprechpartner: Herr Reiter 04849 Kossa OT Pressel Telefon: 0 342 43/2 62 12 Unternehmen in Delitzsch: Augenoptik Albrecht Optik Johannes-R.-Becher-Straße 1a 04509 Delitzsch Autohaus Torgau Döbernschestraße 1A 04860 Torgau 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Vollhardt Telefon: 0 34 21/90 24 86 Autohaus im Husarenpark 20 04860 Torgau 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr A. Kersten Telefon: 0 34 21/72 24 52 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Stöber Telefon: 0 34 21/72 10 22 Torgau-Oschatz Fraueninitiative Torgau Leipziger Straße 28 04860 Torgau -410:00 Uhr - 13:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Kanitz Telefon: 0 34 21/90 84 16 Unternehmen in Trossin: Gut Trossin Verwaltungs - GmbH 09:00 Uhr - 10:00 Uhr Anlagenstraße 1 Ansprechpartnerin: 04880 Trossin Frau Ehlich Telefon: 03 42 23/4 03 11 Unternehmen in Wermsdorf: Thiele Glas Werk GmbH Zeppelinstraße 1 04779 Wermsdorf Buchbinderei Thomas Johst GmbH Am Fasanenholz 29 04779 Wermsdorf Unternehmen in Oschatz: Oschatzer Fleischwaren GmbH Wellerswalder Weg 2 04758 Oschatz 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Ansprechpartner : Herr Brion Telefon: 03 43 64/8 80 14 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Johst Telefon: 03 43 64/5 12 65 09:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Fischer Telefon: 0 34 35/62 26 1- 4/5 Kita Spatzennest Fröbelweg 1 04758 Oschatz 8:00 Uhr - 10:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Meinel Telefon: 0 34 35/92 03 08 Kita Kunterbunt Dresdner-Straße 24 04758 Oschatz 8:00 Uhr - 9:30 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Nagel Telefon: 0 34 35/9 35 94 93 Unternehmen in Schkeuditz: Altenpflegeheim Schkeuditz der Volkssolidarität Leipziger Land Muldenthal e. V. Bergbreite 3-5 04435 Schkeuditz 9:30 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Fleischer Telefon: 03 42 04/76 60 -0 Zahntechnisches Labor Meisterlabor Lessing Straße 1 04435 Schkeuditz 11:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Zenker Telefon: 03 42 04/6 48 54 Alle Unternehmen bitten um telefonische Anmeldung Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Adressen: Gleichstellungsbeauftragte: Frau Oesterreich - Benz Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Telefon: 0 34 21/75 8- 10 96 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt : Frau Paul Jobcenter Nordsachsen, Oststraße 3, 04758 Oschatz, Telefon: 0 34 35/9 80 -1 58 __________________________________________________ Dezernat Bau und Umwelt Aufforderung an Gewerbetreibende zur Anmeldung und Nutzung von Restabfallbehältern des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durch Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen im Entsorgungsgebiet des Landkreises Nordsachsen Aufgrund von § 7 Satz 4 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938) in der Fassung der Änderung vom 20.10.2006 (BGBl. I S. 2298) i. V. m. § 15 der Ab- Nr. 7/2012 fallwirtschaftssatzungen des Landkreises Nordsachsen haben Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen die Pflicht, im Entsorgungsgebiet des Landkreises Nordsachsen, mindestens einen Restabfallbehälter des vom Landkreis beauftragten Dritten zu nutzen (Restabfallbehälternutzungspflicht). Die Nutzung der Restabfallbehälter hat auf dem Grundstück zu erfolgen, auf dem die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen ihre Tätigkeit ausüben. Anzahl und Fassungsvermögen der Restabfallbehälter haben der Menge der auf dem Grundstück regelmäßig anfallenden Abfälle zu entsprechen. Laut § 5 Abfallwirtschaftssatzungen zählen zu den gewerblichen Siedlungsabfällen insbesondere Abfälle aus gewerblichen und öffentlichen Büros oder Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, gewerblichen Beherbergungen (wie Hotelund Gaststättengewerbe, Feriensiedlungen und Campingplätzen), privaten und öffentlichen Einrichtungen (wie Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheime, Kasernen, Strafvollzugsanstalten) sowie Abfälle, die bei der Tätigkeit von Freiberuflern anfallen. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sind verpflichtet, sich zwei Wochen vor Beginn der Nutzung des Grundstückes, auf dem die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung anzuschließen. Für Gewerbebetriebe im Entsorgungsgebiet Delitzsch finden Sie die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung sowie das Formular für die Anmeldung des Gewerbegrundstückes unter www.landkreis-nordsachsen.de in der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Abfallrecht“ bzw. „Abfallwirtschaft im Entsorgungsgebiet Altkreis Delitzsch“. Für Gewerbebetriebe im Entsorgungsgebiet Torgau-Oschatz finden Sie die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung sowie Formulare für die Anmeldung und Bestellung von Restabfallbehältern finden Sie unter www.atoonline.de in der Rubrik „Downloads“. Das Umweltamt des Landratsamtes Nordsachsen weist darauf hin, dass Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, welche im Entsorgungsgebiet des Landkreises Nordsachsen bisher noch keinen Restabfallbehälter des durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beauftragten Dritten nutzen, mindestens einen Restabfallbehälter unverzüglich schriftlich anzumelden haben. Hierfür wird die Nutzung der aufgeführten Formulare empfohlen. Fallen bei Erzeugern und Besitzern von gewerblichen Siedlungsabfällen keine Abfälle zur Beseitigung (Restabfälle) an, ist dies dem Landkreis Nordsachsen (Postanschrift: Landratsamt Nordsachsen, Umweltamt, Sachgebiet Abfallwirtschaft, 04855 Torgau) schriftlich nachzuweisen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter wenden: Umweltamt, Sachgebiet Abfall/Bodenschutz/Vollzug: 0 34 23/70 97 41 80 Entsorgungsgebiet Delitzsch - Abfallgebührenstelle des Landratsamtes bei der Kreiswerke Delitzsch GmbH: 03 42 02/3 35 20 Entsorgungsgebiet Torgau-Oschatz Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH: 0 34 21/7 73 00 38 Gemäß § 26 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzungen handelt derjenige ordnungswidrig, der gegen die Restabfallbehälternutzungspflicht verstößt. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 26 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzungen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. __________________________________________________ Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) vom 21.03.2012 Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 aufgrund von: Nr. 7/2012 -5- • § 3 Abs. 1 und § 3a des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (SächsGVBI. S. 261), letzte Änderung vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBI. S. 387), • §§ 1 - 3, 6 und 9 - 16 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBI. S. 419), letzte Änderung 19. Mai 2010 (SächsGVBI. S. 142), • § 3 Abs. 1, §§ 12 und 66 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBI. S. 577), letzte Änderung 26. Juni 2009 (SächsGVBI. S. 323), der • Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Verordnung vom 09. November 2010 (BGBl. I S. 1504) und der • Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen für das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom 25.03.2009, geändert durch Satzung vom 08. Dezember 2010, folgende Abfallgebührensatzung für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung des Landkreises Nordsachsen im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) beschlossen. §1 Gebührentatbestände (1) Der Landkreis erhebt als Gegenleistung für das Benutzen und/ oder Vorhalten der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung im Gebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch Abfallgebühren. Das vorgenannte Gebiet umfasst die Städte und Gemeinden Bad Düben, Delitzsch, Doberschütz, Eilenburg, Jesewitz, Krostitz, Laußig, Löbnitz, Neukyhna, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Taucha, Wiedemar, Zschepplin, Zwochau. Sämtliche nachfolgenden Regelungen dieser Satzung sind auf die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im vorgenannten Gebiet bezogen. Die Erhebung der Abfallgebühren dient der Deckung der dafür anfallenden Kosten und Aufwendungen der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises. Der Landkreis betreibt die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Mit der Ermittlung der Berechnungsgrundlagen der Abfallgebühren, der Abfallgebührenberechnung, der Ausfertigung und Versendung der Abfallgebührenbescheide sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Abfallgebühren einschließlich dem Mahnwesen hat der Landkreis die Kreiswerke Delitzsch GmbH, Benndorfer Landstraße 01, 04509 Delitzsch, beauftragt. (2) Für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen erhebt der Landkreis Gebühren, die sich aus einer • einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr und • Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter einschließlich Mindestentleerungsgebühren sowie • die Gebühren für die Entsorgung von Restabfällen über vom Landkreis zugelassene und gekennzeichnete 80-Liter-Restabfallsäcke für zeitweilig zusätzliches Abfallaufkommen zusammensetzen. Private Haushaltungen im Sinne dieser Satzung sind Personengemeinschaften sowie Einzelpersonen, die eine selbstständig bewirtschaftete oder in sich abgeschlossene Wohnungseinheit mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische inne haben, auch wenn sie ganz oder teilweise von anderen Haushaltungen versorgt werden. (3) Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (nachfolgend gewerbliche Siedlungsabfälle genannt) erhebt der Landkreis • behälterbezogene Abfallgrundgebühren und • Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter einschließlich Mindestentleerungsgebühren sowie • Gebühren für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen über vom Landkreis zugelassene und gekennzeichnete 80-Liter-Restabfallsäcke für zeitweilig zusätzliches Abfallaufkommen. Torgau-Oschatz Als Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen gelten solche, bei denen Abfälle im Sinne von § 2 Nr.1 der Gewerbeabfallverordnung anfallen. Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen zählen insbesondere Abfälle aus gewerblichen und öffentlichen Büros oder Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, gewerblichen Beherbergungen (wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Feriensiedlungen und Campingplätzen), privaten und öffentlichen Einrichtungen (wie Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheime, Kasernen, Strafvollzugsanstalten) sowie Abfälle, die bei der Tätigkeit von Freiberuflern anfallen. (4) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 2 wird für die Kosten und Aufwendungen für das Vorhalten und/oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben: a. zweimal jährlich im Holsystem (Straßensammlung) stattfindende Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen, b. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren aus privaten Haushaltungen außerhalb Dualer Systeme im Holsystem c. mindestens einmal jährlich im Bringsystem stattfindende Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) über das Schadstoffmobil, d. Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushaltungen an den im Auftrag des Landkreises betriebenen Annahmestellen, e. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung gegenüber privaten Haushaltungen f. Innere Verrechnungen (Lohn, Sach-, Gemein-, und Verwaltungskosten für alle Belange der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung) auf Grundlage der Empfehlung der kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln (KGSt) g. Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und des Behältertauschs h. Kosten für die Gebührenstelle des beauftragten Dritten (5) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 3 wird für die Kosten und Aufwendungen für das Vorhalten und/oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben: i. zweimal jährlich im Holsystem (Straßensammlung) stattfindende Entsorgung von Sperrmüll, j. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren außerhalb Dualer Systeme im Holsystem, k. mindestens einmal jährlich im Bringsystem stattfindende Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) über das Schadstoffmobil, I. Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten an den im Auftrag des Landkreises betriebenen Annahmestellen, m. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung n. Innere Verrechnungen, Kosten für die Gebührenerhebung, Lohn-, Sach-, Gemein- und Verwaltungskosten o. Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und des Behältertauschs (6) Bei Selbstanlieferungen von Abfällen an den dafür vorgehaltenen Abfallannahmestellen wird durch den jeweiligen Betreiber ein Entgelt nach Maßgabe einer gesonderten Entgeltordnung erhoben. (7) Für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll insbesondere aus dem Gebiet der Stadt Eilenburg, die an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation Spröda direkt angeliefert werden, erhebt der Landkreis Gebühren. (8) Der Landkreis erhebt von der Stadt Eilenburg eine Benutzungsgebühr für den Betrieb der von ihm oder in seinem Auftrag im Stadtgebiet betriebenen Annahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte. §2 Gebührenmaßstab (1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4 bestimmt sich nach der Anzahl der Einwohner, die beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Haupt- oder Nebenwohnsitz Torgau-Oschatz -6- Nr. 7/2012 auf dem Grundstück gemeldet sind. Bei Einwohnern des ehemaligen Landkreises Delitzsch, die zusätzlich zu ihrem Hauptwohnsitz einen Nebenwohnsitz im Landkreis Nordsachsen angemeldet haben, erfolgt die Veranlagung zur Abfallgrundgebühr ausschließlich für den Hauptwohnsitz. Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 3 und 5 bemisst sich nach der Anzahl und dem Volumen der vom Landkreis zugeordneten Restabfallbehälter. (2) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen berechnen sich nach der Anzahl und dem Volumen der durch das elektronische Behälteridentifikationssystem registrierten Entleerungen bezüglich der auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälter. Die Mindestentleerungsgebühr wird in Höhe von einer Entleerungsgebühr je Kalenderhalbjahr des auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälters erhoben. (3) Für die Nutzung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsäcke für die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushaltungen oder gewerblichen Restabfällen wird eine gesonderte Benutzungsgebühr pro Sack erhoben. (4) Die Gebühren gemäß § 1 Abs. 7 bestimmen sich nach der Art und Menge bzw. dem Gewicht der Abfälle. (5) Die Benutzungsgebühr für die Kostenbeteiligung der Stadt Eilenburg am Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 wird als Pauschalbetrag pro Monat erhoben. Mindestentleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 2 und 3 ist der anschlusspflichtige Grundstückseigentümer. Besteht an dem Grundstück ein Erbbaurecht, Teil- oder Wohnungseigentum, ein Dauernutzungs- oder Dauerwohnrecht oder ein sonstiges, dingliches Nutzungsrecht, ist der Berechtigte abweichend von Satz 1 Gebührenschuldner. Wird von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verwalter benannt, wird der Gebührenbescheid an diesen gerichtet. (2) Der Gebührenbescheid kann abweichend von Abs. 1 auf Antrag des Grundstückeigentümers an den Mieter oder Pächter bzw. an den Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen gerichtet werden, wenn der Mieter oder Pächter bzw. Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dem Antrag zustimmt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Gebühren wird stattdessen wieder der Gebührenschuldner i.S. von Abs. 1 herangezogen. (3) Gebührenschuldner für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack ist der Erwerber. (4) Gebührenschuldner der Gebühr i.S. von § 1 Abs. 7 ist der Anlieferer bzw. derjenige, in dessen Auftrag die Anlieferung erfolgt (z.B. Stadt Eilenburg). (5) Schuldner der Benutzungsgebühr i.S. von § 1 Abs. 8 für den Betrieb von Annahmestellen durch oder im Auftrag des Landkreises im Gebiet der Stadt Eilenburg ist die Stadt Eilenburg. (6) Wird ein Gebührentatbestand von mehreren Gebührenschuldnern gemeinsam verwirklicht, haften diese als Gesamtschuldner (z.B. Wohnungseigentümergemeinschaft). §3 Gebührensätze §5 Entstehung und Beendigung der Gebührenschuld (1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4 beträgt 33,00 EUR je Kalenderjahr für jeden mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem jeweiligen Haushalt gemeldeten Einwohner und 16,50 EUR je Kalenderjahr für jeden gemäß § 2 Abs.1 mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem jeweiligem Haushalt gemeldeten Einwohner. (2) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß § 1 Abs. 5 beträgt je Restabfallbehälter und Jahr: Gebührensätze: 80-Liter-Restabfallbehälter 64,00 EUR 120-Liter-Restabfallbehälter 96,00 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 192,00 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 880,00 EUR (3) Die Entleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen gem. § 1 Abs. 2 und 3 beträgt: Gebührensätze: 80-Liter-Restabfallbehälter 7,53 EUR 120-Liter-Restabfallbehälter 11,29 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 22,58 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 103,51 EUR Die Mindestentleerungsgebühr entspricht einer Entleerungsgebühr je Kalenderhalbjahr der/des auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälter/-s. (4) Die Gebühr für die Entsorgung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsäcke beträgt 7,90 EUR pro Sack. (5) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll insbesondere aus der Stadt Eilenburg an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation i.S. von § 1 Abs. 7 beträgt 181,90 EUR pro Tonne. (6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 beträgt 767,84 EUR pro Monat. (1) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 4 und die behälterbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 5 dieser Satzung entsteht zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, erstmals spätestens jedoch am 1. Kalendertag des auf den Anschluss an die Abfallentsorgung folgenden Monats. (2) Die Gebührenschuld für die Entleerungsgebühren der Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen entsteht zum Zeitpunkt der Entleerung der Behälter, die mittels eines elektronischen Behälteridentifikationssystems registriert wird. Die Gebührenschuld für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack entsteht mit dem Erwerb. Die Gebührenschuld für die Mindestentleerungsgebühr für Restabfall entsteht zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. (3) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll i.S. von § 1 Abs. 7 entsteht mit der Übergabe der Abfälle an den Landkreis bzw. den von ihm beauftragten Dritten an der Abfallumladestation Spröda. (4) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 entsteht monatlich mit Ablauf des Kalendermonats. (5) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene und für die behälterbezogene Abfallgrundgebühr sowie für die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen der Anschluss- und Benutzungspflicht nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung entfallen. (6) Treten im Laufe des Kalenderjahres Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen für die einwohner- oder die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr ein, erhöht oder ermäßigt sich die Abfallgrundgebühr ab Beginn des Monats, der dem Monat, in dem die Änderung gemeldet wurde, folgt. §4 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der einwohner- und behälterbezogenen Abfallgrundgebühr und der Entleerungsgebühr einschließlich §6 Erhebung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühren sowie die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr werden jeweils durch Bescheid festgesetzt und sind in zwei gleich hohen Teilbeträgen zum 31.3. und zum 30.09. eines jeden Jahres fällig. Nr. 7/2012 -7- (2) Die Mindestentleerungsgebühren werden jeweils mit Ablauf eines Kalenderhalbjahres mit dem Bescheid für den jeweiligen Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr sowie der behälterbezogenen Abfallgrundgebühr festgesetzt und sind für das erste Halbjahr zum 30.09. und zum 31.03. des Folgejahres fällig. (3) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter werden jeweils nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres auf der Grundlage der dann vorliegenden Leerungszahlen im nächsten Halbjahr mit dem Bescheid für den jeweiligen Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr sowie der behälterbezogenen Abfallgrundgebühr festgesetzt und sind für das erste Halbjahr jeweils zum 30.09., für das zweite Halbjahr jeweils zum 31.3. des Folgejahres fällig. (4) Die Gebühr für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsack wird bei dessen Erwerb fällig. (5) Die Gebühr für an der Abfallumladestation Spröda direkt angelieferten, gewerblichen Siedlungsabfälle und Sperrmüll gem. § 1 Abs. 7 wird monatlich durch Bescheid für die im Vormonat angelieferten Mengen festgesetzt und spätestens zum 25. des Folgemonats fällig. (6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet Eilenburg durch oder im Auftrag des Landkreises i.S. von § 1 Abs. 8 wird jeweils für den abgelaufenen Monat im Folgemonat festgesetzt und gemeinsam mit der Gebühr gem. Abs. 4 zum 25. dieses Folgemonats fällig. (7) Eine Leistung gilt auch dann als in Anspruch genommen und begründet die Erhebung einer Gebühr, wenn ein Restabfallbehälter vom Anschluss- und Benutzungspflichtigen zur Entleerung bereitgestellt wurde und eine Entleerung durch das elektronische Behälteridentifikationssystem - unabhängig vom Füllgrad des Behälters - registriert wurde. (8) Der Gebührenschuldner kann bei den durch Gebührenbescheid erhobenen Gebühren zwischen den Zahlungsweisen Lastschriftverfahren oder Überweisungsverfahren wählen. Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist durch den Gebührenschuldner gegenüber dem Landkreis Nordsachsen oder dessen beauftragten Dritten eine schriftliche Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese gilt auf unbestimmte Zeit und wird zur nächsten Fälligkeit wirksam, sofern sie mindestens eine Woche zuvor erteilt wurde. Torgau-Oschatz neuen Gebührenschuldner für die Zahlung der Gebühren, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem der Landkreis Kenntnis von der Änderung erhält. (2) Die Gebührenschuldner nach § 4 sind verpflichtet dem Landkreis unverzüglich Änderungen in der Veranlagung schriftlich anzuzeigen. (3) Soweit der Landkreis die für die Festsetzung der Gebühren erforderlichen Grundlagen nicht ermitteln kann, kann er diese schätzen. Der Landkreis berücksichtigt dabei alle Umstände, die für die Schätzung von Bedeutung sein können. § 11 Gebührenreduzierung und Gebührenerlass Der Landkreis Nordsachsen kann auf schriftlichen und begründeten Antrag Gebühren ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Erhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Der Antrag auf Gebührenreduzierung oder Gebührenerlass soll vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig gemäß § 6 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig zwecks Erlangung von Gebührenreduzierungen gemäß § 11 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder den Landkreis über erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder entgegen § 10 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt, die zur Festsetzung der Gebühren erforderlich sind oder Rechtsänderungen, durch die sich ein Wechsel des Gebührenschuldners ergibt, nicht anzeigt. (2) Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden. § 13 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom 30.03.2011 außer Kraft. Torgau, den 21.03.2012 §7 Restabfallbehältergemeinschaften Bei Restabfallbehältergemeinschaften im Sinne von § 15 a der Abfallwirtschaftssatzung ist der im Antrag als verantwortlich Benannte Gebührenschuldner der jeweiligen Abfallgebühren. §8 Vertrieb und Rücknahme von Restabfallsäcken Restabfallsäcke werden dezentral durch vom Landkreis Nordsachsen beauftrage Dritte vertrieben. Der Rücknahme ungültig gewordener Restabfallsäcke erfolgt gegen Barauszahlung bis sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeit bei den vom Landkreis Nordsachsen mit dem Vertrieb beauftragten Dritten. §9 Gebühren bei Unterbrechung der Abfuhr Wird die Abfallentsorgung durch Bauarbeiten, Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, betriebsnotwendige Arbeiten, behördliche Verfügungen oder Verlegung des Zeitpunktes der Abfallentsorgung eingeschränkt, unterbrochen oder verspätet durchgeführt, haben die Gebührenschuldner keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Erlass der Gebühren. § 10 Melde- und Auskunftspflichten, Schätzungen (1) Änderungen, durch die sich ein Wechsel in der Person des Gebührenschuldners ergibt, sind vom bisherigen Gebührenschuldner dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Der bisherige Gebührenschuldner haftet gesamtschuldnerisch neben dem Czupalla Landrat _________________________________________________ Dezernat Ordnung Landratsamt Nordsachsen • 04855 Torgau Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG In dem Verwaltungsverfahren des Herrn Steven Hädrich geb. 25.01.1989 04435 Schkeuditz, Alte Str. 25 ist für Herrn Steven Hädrich ein Bescheid vom 18.01.2012, AZ: 511.ha.113.322/EZ, im Landratsamt Nordsachsen Fahrerlaubnisbehörde Standort Delitzsch Zimmer 131 Richard-Wagner-Str. 7a 04509 Delitzsch zur Abholung hinterlegt. Torgau-Oschatz -8- Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Gemäß 5 4 SächsVwVfZG i.V.m. 5 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Nr. 7/2012 Eigentümer Gemarkung Flurstücke Ida Anna Schreiber Grauschwitz 21, 188 geb. 26.03.1893 ges. 08.06.1991 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. __________________________________________________ Dezernat Soziales Öffentliche Zustellung Für Heim Simon Schuster, ehemals wohnhaft im Kinder- und Jugendheim „Gutshaus Biesen“, Eilenburger Chaussee 8 in 04519 Rackwitz, OT Biesen liegt im Jugendamt Oschatz, folgendes Schriftstück zum Abholen bereit: 1. Kostenbeitragsbescheid vom 06.03.2012 Az.: 455.72.1462 Dieses Schriftstück kann in vorgenannter Dienststelle Dienstag/Donnerstag/Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr in Empfang genommen werden. Torgau, 06.03.2012 im Auftrag Moschek Amtsleiter Öffentliche Zustellung Für Herrn/Frau Schuster, ehemals wohnhaft KH Biesen in Rackwitz/OT Biesen liegt im Jugendamt Delitzsch, folgendes Schriftstück zum Abholen bereit: 1. Beendigung der Hilfe (Teambescheid) Az.: 453.20.26.000550/11 Dieses Schriftstück kann in vorgenannter Dienststelle Dienstag/Donnerstag/Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr in Empfang genommen werden. Torgau, 07.03.2012 im Auftrag Fleischer Amtsleiter __________________________________________________ Dezernat Hauptverwaltung Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-222/2012/TO (Grundbuch von Elsnig, Blatt 57) Miteigentümer Gemarkung Flur Flurstück Wilhelm Heßler jun. geb. 13.05.1904 Elsnig 3 93 ges. 31.07.1949 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter Amtliche Bekanntmachung Moschek Amtsleiter Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-224/2012/TO (Grundbuch von Ablaß, Blatt 143) Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Se/081.9.0-223/2012/TO (Grundbuch von Zinna, Blatt 2) Miteigentümer Gemarkung Flur Flurstück Adalbert Löbel Zinna 8 121 Auguste Löbel, geb. Körting Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Nr. 7/2012 -9- Torgau-Oschatz Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter Fleischer Amtsleiter Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-225/2012/TO (Grundbuch von Ablaß, Blatt 84) Eigentümer Gemarkung Flurstück Max Robert Händler geb. 07.03.1915 ges. 25.08.1962 Grauschwitz 52/1 Helene Händler, geb. Smiatek geb. 21.02.1920 ges. 06.06.1988 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Mockrehna Am Montag, dem 16.04.2012 sind das Pass- und Einwohnermeldeamt, das Standesamt sowie die Friedhofsverwaltung aus dienstlichen Gründen geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Das Pass- und Einwohnermeldeamt informiert Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. __________________________________________________ ABDRUCK Teilnehmergemeinschaft Zinna Die Vorstandsvorsitzende Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft Ländliches Neuordnungsverfahren Zinna vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-226/2012/TO (Grundbuch von Strelln, Blatt 183) Miteigentümer Gemarkung Flur Flurstück Kurt Veit geb. 23.04.1914 Strelln 4 6/12 ges. 25.01.1976 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Zinna lädt die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens Zinna - dies sind gemäß §10 Flurbereinigungsgesetz die Eigentümer der im Flurbereinigungsgebiet betroffenen Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die Erbbauberechtigten - zu einer Teilnehmerversammlung am Dienstag, dem 17. April 2012, um 19.00 Uhr in den Gasthof zu Welsau, Schenkweg 4, Welsau ein. Die Teilnehmerversammlung wird als Informationsveranstaltung über den aktuellen Verfahrensstand durchgeführt. Einladung zur Teilnehmerversammlung Torgau-Oschatz - 10 - Tagesordnung: 1. Bericht der Vorsitzenden über den derzeitigen Verfahrensstand zur Bodenordnung 2. Realisierung der Vorhaben des Planes der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen gemäß §41 FlurbG, Sachstand und Finanzierung 3. Allgemeines gez. Hartig Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft __________________________________________________ ABDRUCK Teilnehmergemeinschaft Gruna Der Vorstandsvorsitzende Flurbereinigung: Gruna Gemeinde: Laußig Landkreis: Nordsachsen Im Verfahren der Flurbereinigung Gruna wurden die Ergebnisse der Wertermittlung in der Wertermittlungskarte dargestellt und in den entsprechenden Unterlagen erfasst. Die Ergebnisse sind nunmehr den Beteiligten zu erläutern und zur Einsichtnahme auszulegen. Hiermit erfolgt die Auslegungsort: Im Anschluss an die Teilnehmerversammlung erfolgt die Auslegung der Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung (Wertermittlungsrahmen) mit der Wertermittlungskarte für die Dauer von 4 Wochen zur Einsichtnahme für die Beteiligten. Die Auslegung erfolgt zeitgleich an zwei Orten. Auslegungsort: Gemeindeverwaltung Laußig, Bahnhofstraße 1a in 04838 Laußig Auslegungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch --Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Dr.-Belian-Str. 5 in 04838 Eilenburg, Zimmer 304 Auslegungszeiten: Montag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19.00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12.00 Uhr (oder nach Vereinbarung Tel.-Nr. 0 34 23/7 09 7- 32 50 oder - 32 52) Die Beteiligten können während der Zeit der Auslegung schriftliche Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller bewerteten Besitzstücke beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Laußig beim Landratsamt Nordsachsen, Dr.Belian-Str. 5 in 04838 Eilenburg vorbringen. Die Teilnehmer werden aufgefordert, sich in der Teilnehmerversammlung und/oder durch Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen über die Wertermittlungsergebnisse zu informieren. Der Vorstand wird nach Behebung begründeter Einwendungen die Ergebnisse der Wertermittlung feststellen. Diese Feststellung wird mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht. Eine persönliche Zustellung der Wertermittlungsergebnisse an die Beteiligten erfolgt nicht. Eilenburg, den 13. März 2012 gez. Hindemith __________________________________________________ Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung ABDRUCK Bekanntmachung der Ladung und Auslegung - Wertermittlung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Gruna lädt die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren der Flurbereinigung Löbnitz (§ 10 Nr. 2 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einer Teilnehmerversammlung Versammlungsort: Ländliches Bürgerzentrum Laußig (ehem. Mittelschule) Leipziger Straße 23, 04838 Laußig Versammlungstermin: Montag, den 23. April 2012, um 19:00 Uhr Tagesordnung: 1. Verfahrensstand 2. Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung 3. Weiterer Verfahrensablauf 4. Diskussion ein. Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Teilnehmerversammlung die Vorstandswahl eines stellv. Vorstandsmitgliedes sowie von Ersatzmitgliedern um 18:00 Uhr in der gleichen Räumlichkeit stattfindet. Dadurch kann sich der Beginn der Teilnehmerversammlung geringfügig verschieben. Zur Vorstandswahl wird gesondert öffentlich geladen. Nr. 7/2012 Flurbereinigung Gruna Landkreis: Gemeinde: Lfd.Nr.: Nordsachsen Laußig DZ/LN12 Bekanntmachung und Ladung zur Vorstandswahl Mit Beschluss vom 15. Dezember 2004 wurde vom Staatlichen Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Wurzen das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Gruna angeordnet. Die Aufgaben des ALE Wurzen wurden auf Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 kommunalisiert, d.h. vom Freistaat Sachsen auf die zuständigen Landkreise bzw. kreisfreien Städte übertragen. Die Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die Erbbauberechtigten (Teilnehmer) im Flurbereinigungsgebiet Gruna werden hiermit zu einer Vorstandswahl am Montag, dem 23. April 2012, um 18.00 Uhr in das Ländliche Bürgerzentrum Laußig (ehem. Mittelschule) Leipziger Straße 23 in 04838 Laußig eingeladen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Anschluss an die Vorstandswahl eine Teilnehmerversammlung der Teilnehmergemeinschaft (TG) Gruna um 19.00 Uhr in gleicher Räumlichkeit stattfindet, zu welcher gesondert öffentlich geladen wird. Tagesordnung: 1. Erläuterung des Wahlverfahrens 2. Wahl eines stellvertretenden Vorstandsmitgliedes und Ersatzmitgliedern des Vorstandes der TG Gruna Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen. Erbbauberechtigte stehen Nr. 7/2012 - 11 - den Eigentümern gleich (§ 10, Nr. 1 - Flurbereinigungsgesetz - FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben. Die Teilnehmer müssen sich bei der Wahl durch Personaldokumente ausweisen können. Vertreter von Körperschaften benötigen zusätzlich eine Vertretungsermächtigung. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Vorstandswahl durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Es können alle Personen gewählt werden, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Wählbarkeit ist nicht an Grundbesitz im Verfahrensgebiet gebunden. Das stellvertretende Vorstandsmitglied und die Ersatzmitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Eilenburg, den 13. März 2012 gez. Wirsching Amtsleiter Amt für Ländliche Neuordnung __________________________________________________ zuständige Behörde: Ort, Datum Gemeindeverwaltung Mockrehna Unterdorf 4 04862 Mockrehna Mockrehna, 08.02.2012 Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen Bekanntmachung 1. 2. 2.1. 2.2. 3. 4. 5. 5.1. 5.2. Straßenbeschreibung Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/ Hinweis auf Neubau) Höfeweg Audenhain (Nr. im Straßenbestandsverzeichnis Audenhain: 8.2) Beschreibung des Anfangspunktes (VNK, Stat., seither-km) S 16 Beschreibung des Endpunktes (VNK, Stat., seither-km) K 8979 Gemeinde Landkreis Gemeinde Mockrehna Landkreis Nordsachsen Verfügung Die unter 1. bezeichnete Straße wird/wurde zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft. Widmungsbeschränkungen Keine Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast) Bezeichnung Gemeinde Mockrehna Wirksamwerden Datum Wirksamwerden der Verfügung 2/8/12 Sonstiges Gründe für die Umstufung O. g. Teil des Höfeweges wurde seit Jahrzehnten und wird in Zukunft als Feldweg genutzt. Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer) 6. Torgau-Oschatz Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna In der Zeit von - bis Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna zu erklären. Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit nicht gehemmt bzw. nicht aufgehoben wird. __________________________________________________ zuständige Behörde: Ort, Datum Gemeindeverwaltung Mockrehna Unterdorf 4 04862 Mockrehna Mockrehna, Eintragsverfügung für das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege Genaue Bezeichnung der Straße Höfeweg zwischen S 16 und K 8978, Nr. im Straßenbestandsverzeichnis Audenhain: 8.2 Gemeinde Landkreis Gemeinde Mockrehna Landkreis Nordsachsen I. Anlass Erstmalige Anlegung des Bestandsverzeichnisses (§ 54 Abs. 2, § 3, Abs. 1 SächsStrG) (Rechtsgrundlage für die Eintragung der Straße bzw. des Weges ist § 53 SächsStrG) Umstufung (§ 7 SächsStrG) Verfügung vom: 2/8/12 II. Inhalt der Eintragung Umstufung o. g. Straßenabschnittes von Ortsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für die obenbezeichnete Straßenklasse liegt in der Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienstzeiten zur Einsicht aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna zu erklären. Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit nicht gehemmt bzw. nicht aufgehoben wird. Unterschrift Torgau-Oschatz zuständige Behörde: Gemeindeverwaltung Mockrehna Unterdorf 4 04862 Mockrehna - 12 Ort, Datum Mockrehna, 08.02.2012 zuständige Behörde: Gemeindeverwaltung Mockrehna Unterdorf 4 04862 Mockrehna Nr. 7/2012 Ort, Datum Mockrehna, Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen Eintragsverfügung für das Bestandsverzeichnis Bekanntmachung der öffentlichen Feld- und Waldwege 1. Genaue Bezeichnung der Straße Kirchweg zwischen Ortsstraße „Am Schwarzen Graben“ und Ortsstraße „Huxel“ Verbindung zur K 8979; Nr. im Straßenbestandsverzeichnis Audenhain: 25.1 Gemeinde Landkreis Gemeinde Mockrehna Landkreis Nordsachsen I. Anlass Erstmalige Anlegung des Bestandsverzeichnisses (§ 54 Abs. 2, § 3, Abs. 1 SächsStrG) (Rechtsgrundlage für die Eintragung der Straße bzw. des Weges ist § 53 SächsStrG) Umstufung (§ 7 SächsStrG) Verfügung vom: 2/8/12 II. Inhalt der Eintragung Umstufung o. g. Straßenabschnittes von Ortsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse liegt im/in: Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienstzeiten zur Einsicht aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna zu erklären. Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit nicht gehemmt bzw. nicht aufgehoben wird. 2. 2.1. 2.2. 3. 4. 5. 5.1. 5.2. 6. Straßenbeschreibung Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/ Hinweis auf Neubau) Kirchweg Audenhain (Nr. im Straßenbestandsverzeichnis Audenhain: 25.1) Beschreibung des Anfangspunktes (VNK, Stat., seither-km) Ortsstraße „Am Schwarzen Graben“ Beschreibung des Endpunktes (VNK, Stat., seither-km) Ortsstraße „Huxel“/Zufahrt zur K 8979 Gemeinde Landkreis Gemeinde Mockrehna Landkreis Nordsachsen Verfügung Die unter 1. bezeichnete Straße wird/wurde zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft. Widmungsbeschränkungen Keine Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast) Bezeichnung Gemeinde Mockrehna Wirksamwerden Datum Wirksamwerden der Verfügung 2/8/12 Sonstiges Gründe für die Umstufung Der Kirchweg wurde seit Jahrzehnten und wird in Zukunft als Feldweg genutzt. Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer) Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna In der Zeit von - bis Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna zu erklären. Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit nicht gehemmt bzw. nicht aufgehoben wird. Berufliches Schulzentrum Delitzsch Regionales Kompetenzzentrum Unterschrift Das Berufliche Schulzentrum Delitzsch, das seit 1991 den Namen „Dr. Hermann Schulze-Delitzsch“ trägt, blickt auf eine lange Geschichte zurück. Seit 1845 werden hier junge Menschen ausgebildet. Im Verlauf der Zeit veränderten sich nicht nur die Gebäude, sondern auch die Berufe, die gelehrt wurden. Dass wir den Namen einer der bekanntesten Persönlichkeiten von Delitzsch tragen, ist Ehre und Verantwortung zugleich. Neben vielen anderen Verdiensten hat Dr. Hermann SchulzeDelitzsch die erste Vereinigung für Schuhmacher in Delitzsch gegründet - das System der Genossenschaften war geboren. Später stellte er den Genossenschaften einen Vorschussverein zur Seite, die heutigen Volksbanken. Sein Motto, gerade für die Nr. 7/2012 - 13 - Handwerker, war Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstverantwortung, das bis heute nicht an Aktualität verloren hat. Unsere Schule ist großzügig angelegt und die Gebäude verfügen über moderne Fachräume. Die Unterrichtsräume sind hell, es gibt viele gut ausgestattete IT-Räume, Werkstätten zur Holzund Metallbearbeitung, Praxisräume für die Elektrotechnik und Mechatronik sowie Labore für die Fleischverarbeitung und den Verkauf. Diese Ausstattung ermöglicht eine fachliche Ausbildung in hoher Qualität und damit die Erfüllung unserer Vision: „Eine solide Bildung für die Schüler unserer Region“. Bei uns bieten wir diese in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Ernährung/Gesundheit und Sozialwesen an. Lebenslanges Lernen Dabei können die jungen Menschen zwischen verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten an unserem Schulzentrum wählen. - Die erste Säule bildet die duale Ausbildung - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule übernehmen gemeinsam die Bildung und Qualifizierung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. - Die zweite Säule bildet das Berufliche Gymnasium - eine Möglichkeit zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. - Die dritte Säule ist die berufsvorbereitende Ausbildung von Jugendlichen, die über keinen Ausbildungsvertrag verfügen. Pädagogisch einheitliches Handeln in Bildung und Erziehung Diese Vielfalt bei der Umsetzung unserer Vision ist ohne unser sehr gut ausgebildetes Pädagogenteam nicht erreichbar. Gegenwärtig unterrichten an unserer Schule über 50 Lehrer in den verschiedensten Lernfeldern und Fächern. Fortbildungen zählen zu den grundlegendsten Anforderungen unserer pädagogischen Arbeit. Viele unserer Kollegen sind auch bereit, neue Wege einzuschlagen, wenn es für die zukunftsorientierte Ausbildung der Schüler notwendig ist. Bei uns zählt jeder Schüler und Auszubildender. Dabei herrscht an unserem BSZ ein angenehmes Arbeitsklima, das auf der Einhaltung von Normen und Regeln des Zusammenlebens und einer partnerschaftliche Zusammenarbeit basiert. Aktive Kooperation mit den Partnern unserer Region Gemeinsam mit unseren Ausbildungspartnern wie z. B. den Stadtwerken Leipzig, BMW Werk Leipzig, der Porsche Leipzig AG, Porta, Kaufland, Vattenfall, Siemens AG, Leipziger Verkehrsbetriebe, DHL und vielen anderen bilden wir qualifizierte Fachkräfte aus. Die duale Ausbildungsform ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Berufsschulzentrums. Die Berufsschule übernimmt die Vermittlung der notwendigen theoretischen Kenntnisse und die Prüfungsvorbereitung. Die praktische Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Hier erfolgt die Vermittlung der Berufspraxis. In regelmäßig stattfindenden Ausbilderberatungen arbeiten wir mit den Ausbildungsbetrieben, der IHK und anderen Partnern eng zusammen. So wurde u.a. in der letzten Zusammenkunft mit der IHK gemeinsam die veränderte Prüfungsordnung und ihre Konsequenzen für die Ausbildung der Mechatroniker besprochen. Ausbildung im Bereich Wirtschaft Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Verkäufer/in Die Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin für Auszubildende und Umschüler dauert zwei Jahre. Verkäufer haben engen Kontakt zu Kunden, müssen diese fachlich gut beraten und bewältigen dabei oft schwierige Verkaufssituationen. Immer mehr müssen fachspezifische Verkaufsgespräche in englischer Sprache geführt werden. Geschäftskorrespondenz wird Torgau-Oschatz mit moderner Technik erledigt. Der Verkauf muss gefördert und für Waren und Produkte geworben werden. Die Bestellung, Beschaffung und Lagerung von Waren nimmt einen großen Raum ein. Verkäufer kalkulieren Einkaufs- und Verkaufspreise, bewerten Lagerbestände - und das alles mit Blick auf ein sehr breit gefächertes Sortiment des Einzelhandels. Unsere Schüler lernen das theoretische Rüstzeug dafür in verschiedenen Lernfeldern unter Einsatz moderner Computertechnik. Die Ausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel umfasst ein weiteres Ausbildungsjahr. Im dritten Ausbildungsjahr werden zusätzlich die Bereiche Marketing, Kosten- und Leistungsrechnung, Personalwesen und Finanzierung unterrichtet. Kommunikative Fähigkeiten, auch in englischer Sprache, mathematische Kenntnisse und Freude am Dienstleistungsberuf sind gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Berufsabschluss und bieten gute Zukunftschancen. Bürokaufmann/Bürokauffrau Der Beruf Bürokaufmann/Bürokauffrau bietet den künftigen Arbeitnehmern vielseitige Einsatzmöglichkeiten in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. So sind Bürokaufleute in vielen verschiedenen Branchen anzutreffen. Voraussetzung für diese duale Berufsausbildung sind generell gute Leistungen, besonders aber in Deutsch, Englisch und Mathematik, denn in diesem Beruf müssen sehr viele unterschiedliche Aufgaben erledigt werden. Bürokaufleute bereiten nationale und internationale Geschäftskorrespondenz auf. Sie verwalten betriebliche Daten und Informationen, werten diese aus und bereiten sie z. B. als Präsentation vor. Sie sind in der Lohn- und Gehaltsabrechnung tätig, kümmern sich um Versicherungen oder Steuern. Bürokaufleute schreiben Rechnungen und buchen diese. Sie kontrollieren den Zahlungseingang und leiten notfalls ein Mahnverfahren ein. Und wer es etwas kreativer mag, findet auch im Marketing gute Einsatzmöglichkeiten. Um diese große Spanne an verschiedenen Aufgaben bewältigen zu können, ist eine breit gefächerte Ausbildung notwendig. In verschiedenen Fächern lernen die Auszubildenden in drei Jahren die dafür notwendigen Dinge. Kenntnisse über den Aufbau eines Unternehmens sowie die entsprechenden Abläufe, Wissen über Produktion, Lagerhaltung, Rechnungswesen und Personalwesen werden ebenso gelehrt wie die Grundlagen der Büroorganisation, um betriebliche Zusammenhänge zu verstehen. Gute Kenntnisse im Tastschreiben (am Computer) und grundlegende Kenntnisse über ein Computersystem sowie die Anwendung professioneller Bürosoftware helfen den angehenden Bürokaufleuten, sich in einer komplexen Arbeitswelt zurechtzufinden. Mit einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Arbeit am PC wird die Ausbildung abgeschlossen. Berufsausbildung im Bereich Ernährung Fleischer/in und Fleischfachverkäufer/in Das Fleischerhandwerk ist ein stolzes Handwerk und seit vielen Jahren fest in der Region verwurzelt. Daneben ist auch der Beruf des Fleischfachverkäufers fester Bestandteil dieses traditionellen Berufes. In einer Lehrfleischerei, in Lebensmittellaboren und einem Verkaufsraum lernen die Auszubildenden an unserer Schule die Herstellung von Fleisch- und Wursterzeugnissen, deren Weiterverarbeitung und Aufbereitung für den Verkauf. Im praktischen Unterricht wird gelehrt, wie Platten gelegt oder kleine Präsente gefertigt werden. Mit Kreativität und in Teamarbeit werden Produkte hergestellt, präsentiert und verkauft. Die Vermarktung der Produkte wird genauso ernst genommen - die angehenden Fleischfachverkäufer gestalten Plakate und Flyer sowie Preis- und Produktschilder. Betriebswirtschaftliche Sachverhalte, wie z. B. eine Preiskalkulation mit dem Computer, Torgau-Oschatz - 14 - sind eingeschlossen. Die Auszubildenden beider Berufe werden so optimal auf das Berufsleben vorbereitet. Aber auch gesunde Ernährung, Lebensmittelkunde, Hygienebewusstsein, Umweltschutz sowie die Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit sind wichtige Ausbildungsinhalte. Der zukünftige Fleischer stellt nicht nur Wurst- und Fleischerzeugnisse her. Er ist in der Lage, ganze Veranstaltungen zu planen, zu organisieren und auszurichten - von der Dekoration bis zum perfekt gedeckten Tisch. Mit der Änderung der Ausbildungsordnung wurde ein neues Leitbild für beide Berufe des Fleischerhandwerks geschaffen. Die Ausbildung ist moderner und vielseitiger geworden. Der lernfeldorientierte Unterricht schafft eine perfekte Grundlage theoretisch erworbenes Wissen sofort praktisch zu hinterlegen. Unsere Auszubildenden in diesen Handwerksberufen nehmen regelmäßig an sächsischen Leistungsvergleichen teil und belegten häufig vordere Plätze. Fleischer und Fleischfachverkäufer sind und bleiben Berufe mit Zukunft. Handwerkliche Kreativität und Wertschöpfung werden auch weiterhin einen hohen Stellenwert in der Lebensmittelproduktion einnehmen. Nr. 7/2012 auch umzusetzen. Außerdem erfahren sie alles über ein Dienstleistungsunternehmen, welche Tätigkeiten dort anfallen, wie man Gewinne berechnet und wie man werben sollte. Im BVJ Holz und Metall erwerben die Schüler umfangreiches Wissen über die Werkstoffe und deren Verarbeitung. Sie erstellen technische Zeichnungen, einen Arbeitsablaufplan und müssen anschließend auch Werkstücke herstellen. So entstehen Schwibbögen, Vogelhäuschen oder CD-Ständer, ebenso Schlösser und Briefständer. Am Ende des Berufsvorbereitungsjahres nehmen die Schüler an einem Abschlussverfahren teil, bei dem sie das Erlernte präsentieren können. Wenn alles gut geklappt hat, erhalten die Schüler den Hauptschulabschluss, mit dem eine Bewerbung für verschiedene Berufsausbildungen möglich ist. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Der frühere Elektroinstallateur/in wird als Elektroniker/in für Gebäudetechnik in unserer Einrichtung ausgebildet. Die Auszubildenden entwerfen energie- und gebäudetechnische Systeme. Sie installieren, parametrieren, programmieren und testen deren Komponenten. Unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen führen sie Funktionsanalysen durch und können diese an den Kunden übergeben. Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Den praktischen Teil übernimmt auch hier der Ausbildungsbetrieb. Wir als BSZ Delitzsch sind schon seit vielen Jahren für viele Handwerker und Kleinbetriebe kompetenter Partner im dualen Ausbildungssystem. Schüler, die noch zu jung sind für eine Berufsausbildung, haben die Möglichkeit, ein Berufsgrundbildungsjahr zu absolvieren. Wir bieten auch bei dieser Ausbildung zwei verschiedene Richtungen an. Die Schüler des BGJ Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung lernen in genau aufeinander abgestimmten Lernfeldern alles über Lebensmittel, Ernährungsfragen, Hygiene und vieles mehr. Daneben absolvieren die Schüler einen praktischen Teil im Rahmen von Praktika in Pflegeeinrichtungen bzw. Handelseinrichtungen der Umgebung von Delitzsch und werden dabei von vielseitig profilierten Lehrkräften unterstützt. Dadurch entsteht eine starke Verflechtung zwischen Berufsschule und Praxisnähe im Betrieb. Das BGJ Elektrotechnik bietet das erste Ausbildungsjahr für die Elektroniker in Theorie und Praxis an. Am Ende des Jahres gibt es ein Abschlussverfahren. Wird dieses erfolgreich abgeschlossen, dann kann der Schüler in einem Unternehmen gleich in das zweite Ausbildungsjahr eingestellt werden. Mechatroniker/in Berufliches Gymnasium Im Bereich Technik zählt der Mechatroniker zu den gefragtesten Berufen. Die Verbindung von Metalltechnik, Elektrotechnik/Elektronik und Informatik schafft ein völlig neues Berufsbild. Mechatroniker arbeiten in der Montage und Instandhaltung von komplexen Maschinen, automatisierten Anlagen und Systemen im Anlagenund Maschinenbau. Der Mechatroniker führt Funktionsanalysen in mechatronischen Systemen durch, installiert und wartet elektrische, pneumatische und hydraulische Anlagen unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und befasst sich mit den dazu notwendigen mechanischen Fertigungsprozessen. Außerdem müssen Arbeitspläne erstellt werden, die Montage und Demontage einzelner Baugruppen sowie ganzer Systeme organisiert werden. Die Auszubildenden lernen in 3,5 Jahren bei uns die notwendigen theoretischen Grundlagen. Die gute räumliche und technische Ausstattung unseres Berufsschulzentrums bietet dafür beste Bedingungen. In Computerfachräumen und Praxisräumen können die theoretischen Grundlagen durch Versuche an Industriesteuerungen und Industrierobotern vertieft werden. Mechatroniker sind in allen Bereichen der Metall- und Elektroindustrie sehr gefragt. Dies ist auch an den vielen verschiedenen Ausbildungspartnern erkennbar. Neben der dualen Ausbildung gibt es für die Schüler der Region das Angebot der Studienqualifizierung über das Berufliche Gymnasium. Wir bieten mit dieser dreijährigen Ausbildung den Erwerb der allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife, die zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen berechtigt. Das BSZ Delitzsch bietet zwei Fachrichtungen an: Wirtschaftswissenschaften Gesundheit und Sozialwesen Warum ist diese Vollzeitausbildung so attraktiv? - Weil Absolventen der 10. Klasse der Realschule und des Allgemeinbildenden Regelgymnasiums die Hochschulreife erwerben können. - Weil Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung den Weg zum Abitur einschlagen können. - Weil viele Türen für eine spätere Qualifizierung in anderen berufsqualifizierenden Einrichtungen sich leichter öffnen. - Weil eine Orientierung auf eine bestimmte Fachrichtung das spätere Studium in diesem Bereich wesentlich erleichtert. - Weil trotz der beruflichen Orientierung keine vorzeitige Festlegung der Studienrichtung erfolgt. Optimale Vorbereitung der Schüler auf das zukünftige Leben Die Klassenstufe 11 ist eine Einführungsphase. Der Wissensstand der Schülerinnen und Schüler wird in Vorbereitung auf die Abiturausbildung angeglichen und sie werden an die Arbeitsweise eines Gymnasiums herangeführt. Im Klassenverband werden die Schüler in Fächern in den folgenden Aufgabenfeldern unterrichtet: I. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: - Deutsch, Literatur, zwei Fremdsprachen (Englisch als fortgeführte Fremdsprache und eine 2. Fremdsprache - Russisch oder Französisch; diese wählt der Schüler selbst aus) II. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Berufsausbildung im Bereich Technik Elektroniker/in für Gebäudetechnik Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Mit dieser einjährigen Ausbildung erhalten Jugendliche die Chance, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Durch eine praxisorientierte Ausbildung, die in modern eingerichteten Fachkabinetten erfolgt und durch zwei Praktika ergänzt wird, werden die Schüler auf die spätere Berufsausbildung vorbereitet. Wir bieten zwei verschiedene Berufsbereiche an. Im BVJ Hauswirtschaft und Wirtschaft/Verwaltung lernen die Schüler den Haushalt zu organisieren und dies in der Praxis - - 15 - Geschichte/Gemeinschaftskunde sowie Wirtschaftslehre/Recht Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen oder Gesundheit und Soziales je nach gewählter Fachrichtung III. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: - Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik Keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind die Fächer Sport und Ethik/Religion. Individuelle Unterstützung und Förderung Die Klassenstufen 12 und 13 werden als Qualifizierungsphase bezeichnet. Hier erfolgt der Unterricht in Leistungs- und Grundkursen. Die Gliederung in Leistungskurse und Grundkurse dient der individuellen Förderung der Schüler. So stehen bei der Wahl neben schulischen Belangen auch die Neigungen und die Interessen der Schüler im Mittelpunkt. Leistungskurse werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und dienen einer vertiefenden studienvorbereitenden Ausbildung. Die Grundkurse führen auf grundlegendem Anforderungsniveau in Sachverhalte, Problemkomplexe und Strukturen eines Faches ein. Für die Schüler ist es wichtig, dass sie in der Qualifikationsphase intelligentes und anwendungsfähiges Wissen erwerben. Neben der Entwicklung einer Werteorientierung erfahren die Schülerinnen und Schüler Lern-, Methoden- und Sozialkompetenz. Die Methodenkompetenz beinhaltet u. a. die Informationsbeschaffung und -verarbeitung, die Ausbildung von Medienkompetenz und die Reflexions- und Diskursfähigkeit. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Daten und Informationen soll dabei durch den Einsatz von modernen Wissensmanagementsystemen und den maßvollen Einsatz des Internets erreicht werden. Das Unterrichtsangebot gliedert sich in Pflicht- und Wahlbereich. Die Fächer des Pflichtbereiches gliedern sich in die bereits genannten 3 Aufgabenfelder: sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld. Im Wahlbereich sind z. B. Wirtschaftsgeografie oder eine weitere Fremdsprache möglich. Unterrichtet werden die Schüler in 2 Leistungskursen. Die übrige Abiturausbildung erfolgt in Grundkursen. In allen Jahrgangsstufen werden im Rahmen des fächerverbindenden Unterrichts komplexe Problemstellungen bearbeitet. Dabei werden Themen wie erneuerbare Energiequellen, gesunde Ernährung bis hin zur Schokolade aufgegriffen und aus der Sicht der verschiedenen Fächer untersucht. Die Schüler arbeiten in kleinen Teams sehr selbstständig und praxisorientiert. Lehrer und Vertreter der Wirtschaft stehen als Berater zur Seite, aber die Schüler beschaffen in ihren Arbeitsgruppen notwendige Informationen. Die Ergebnisse und erarbeiteten Lösungen werden am Ende des Projektes an einem Präsentationstag den Mitschülern, Lehrern und Eltern vorgestellt. Am Ende der Ausbildung stehen die Abiturprüfungen an - jeder zugelassene Schüler muss drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungen absolvieren. Aus allen Ergebnissen der Qualifizierungsphase und den Abiturprüfungen ergibt sich dann eine Abiturdurchschnittsnote. Zulassungsvoraussetzungen Bewerben kann sich jeder, der die 10. Klasse der Realschule mit einem Durchschnitt von 2,5 und besser bestanden hat. Außerdem können auch Schüler vom allgemeinbildenden Gymnasium nach der 10. Klasse in unser Berufliches Gymnasium wechseln. Schüler und Auszubildende können sich für das Berufliche Gymnasium direkt an unserem Beruflichen Schulzentrum bis zum 31. März des jeweiligen Jahres bewerben. Einzureichen sind Bewerbungsschreiben mit der Angabe der gewünschten Fachrichtung, das aktuelle Halbjahreszeugnis sowie zwei Passbilder. Benötigen Sie weitergehende Informationen, so steht Ihnen unser gesamtes Team jederzeit gern zur Verfügung. Torgau-Oschatz Der Erfolg gibt uns Recht Ein Beweis für die Attraktivität und den Erfolg dieser Abiturausbildung sind die belegten Studienrichtungen unserer Absolventen. Viele ehemalige Schüler besuchen uns regelmäßig bei entsprechenden Höhepunkten, wie dem Literaturcafé, ddem ag der offenen Tür oder dem fächerverbindenden Unterricht. Sie studieren erfolgreich Medizin, das Lehramt in verschiedenen Stufen, Jura, Betriebswirtschaft usw. Viele erzählen, dass ein berufsbezogenes Abitur eine sehr gute Vorbereitung auf ein nachfolgendes Studium oder eine Ausbildung ist. Auch bei unserer wöchentlich stattfindenden Sport-AG trainieren nicht nur Schüler und Auszubildende regelmäßig, sondern auch Ehemalige. Besondere Höhepunkte im Schuljahr sind unser Tag der Begegnung und das Sportfest im Sommer, bei dem sich die verschiedenen Klassen im Volleyball oder Fußball miteinander messen. Vor den Weihnachtsferien präsentieren die Schüler des Grundkurses Literatur der 13. Klassen ein Theaterstück, für das die Schüler die Rollen selbst schreiben, die Kostüme schneidern und die Bühnendekoration erstellen. Erreichbarkeit Das Berufliche Schulzentrum hat eine sehr gute Verkehrsanbindung und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Unterrichtszeiten sind an die Fahrpläne von Bus und Bahn weitestgehend angepasst. Wer mit dem Pkw anreist, erreicht Delitzsch von der A 9 bzw. A 14. Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung. Sie finden uns in Delitzsch, Karl-Marx-Straße 1. Telefonisch erreichen Sie uns unter 03 42 02/7 39 -0. Weitere Informationen über uns, unser Bildungsangebot und alle aktuell stattfindenden Aktivitäten finden Sie auf unserer Homepage www.bsz-dz.de. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 13. April 2012 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Mittwoch, der 4. April 2012 Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna http://www.landkreis-nordsachsen.de IMPRESSUM Nr. 7/2012 Das Amtsblatt erscheint in den ungeraden Wochen jeweils Freitag. - Herausgeber: Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected] - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535/4 89-0, Telefax: 03535/4 89-1 15, Telefax-Redaktion: 03535/4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Schloßstraße 27, 04860 Torgau - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz - Anzeigenannahme/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535/4 89-0, Telefax: 03535/4 89-1 15 oder Herr Kahl, Telefon: 01 71 / 2 16 95 88 und Frau Schaaf, Funktelefon: 01 71 / 4 14 40 32 Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Torgau-Oschatz - 16 - Nr. 7/2012 Volkshochschule Nordsachsen Melden Sie sich unter www.vhs-nordsachsen.de an oder senden Sie uns eine ausgefüllte Anmeldung per Post oder per Fax TORGAU Di., 10.04. TA1.0609 Mo.,16.04. TA1.0501 Di., 17.04. TA1.0607 Di., 17.04. TA1.0611 Do., 19.04. Fr., 20.04. TA1.0612 TA1.0401 Tel.: 03421/712040; Fax: 03421/712050 Intelligenztraining mit Bewegungfür bessere Schulnoten (9:00, 2x) Vorsorgevollm./Betreuungs- und Patientenverfügung (18:00 Uhr, 2x) Lernblockaden erkennen und auflösen (18:00 Uhr, 1x) Konfliktmanagement und Konfliktgespräche (15:00 Uhr, 1x) Grundlagen Rhetorik (18 Uhr, 4x) Steuererklärung-Steuertipps OSCHATZ Do., 12.03. OA1.0608 Mi., 18.04. OA1.0614 Di., 24.04. OA1.0502 Mi., 25.04. OA1.0400 ab 8 Anm. OA2.0502 TA2.0020 Di., 03.04. TA2.0501 Für Kinder-Lustige Backstube zur Osterzeit (15:30 Uhr, 1x) Neu: Zeichenkurs Naturstudium Sa., 14.04. OA2.0925 TA2.1050 Mi., 04.04. Mi., 04.04. TA2.0507 TA2.1413 Mi., 18.04. TA2.0900 Mi., 18.04. Di., 24.04. TA2.0913 TA2.0511 Do., 26.04. TA2.0605 Neu: Fotografieren f. Einsteiger (18:00 Uhr, 4x) Porzellanmalerei (18:00 Uhr, 1x) Neu: Hauptsache selbst gestrickt (18:00 Uhr, 3x) Neu: Standardtanz Kinder (15:00 Uhr, 9x) Neu: Salsa (19:45 Uhr, 10x) Zeichenkurs-Anatomische Grundlagen (18:00 Uhr, 6x) Druckgraphik Linolschnitt (18:00 Uhr, 6x) Di., 03.04. TA3.0030 Erzählcafé Gesundheit Di., 03.04. Di., 03.04. Mi., 11.04. Do., 12.04. TA3.0266 TA3.0267 TA3.0121 TA3.0237 (16:00 Uhr, 6x, entgeltfrei!!!) Aquafitness Anfänger (19:15 Uhr) Aquafitness Aufbaukurs (20 Uhr) Yoga f. Mutti/Kind (ab 6. Le.-Woche) Schwangerenschwimmen (warmes Therapiebecken!, 18:00 Uhr, 4x) Do., 12.04. TA3.0104 PMR nach Jacobsen Fr., 13.04. Fr., 13.04. Mo.,16.04. TA3.0711 TA3.0240 TA3.0216 Mo.,16.04. Mo.,16.04. Mo.,16.04. Di., 17.04. TA3.0262 TA3.0101 TA3.0127 TA3.0264 Di., 03.04. Mi., 04.04. Mo.,16.04. Mo.,16.04. Di., 17.04. TA4.2201 TA4.2202 TA4.0801 TA4.1501 TA4.2001 TA4.0901 Do., 19.04. Do., 19.04. Do., 19.04. TA4.2002 TA4.1502 TA4.0625 (Krankenkassengefördert, 18:45 Uhr, 12x) Frühjahrspilzwanderung (09:00) Krabbelgruppe (4-8 Mon.) (09:30) Mi., 25.04. Fr., 27.04. Fr., 04.05. Fr., 04.05. Di., 03.04. TA5.0126 Mi., 04.04. Mo.,16.04. TA5.0109 TA5.0802 Fr., 20.04. TA5.0123 Neu: Bildbearbeitung mit GIMP (18.00 Uhr, 5x) Kalkulation mit Excel (18:00, 7x) Ausbildung der Ausbilder (16:30 Uhr, 20x) E-Mail Management (17:00 Uhr, 2x) Sie wollen heiraten oder sind zu einer Hochzeit / einem Ball eingeladen? Die eigene Hochzeitsfeier stilvoll eröffnen, mit Schwiegermutter / -vater charmant übers Parkett schweben oder als geladener Gast eine gute (Tanz-!"#$%&'()$*)*+,'-+'%+.*&*/'0&(.12%&.'*&3*&+*+' Sie die Grundschritte des Langsamen und Wiener Walzers sowie Discofox (Tippen). Und beimm nächsten Fest werden Sie auch auf der Tanzfläche brillant aussehen. Kunstvortrag: Marc Chagall (18:00) OA2.0001 Junge VHS: Kindertanz (16:00, 6x) OA2.0910 Strukturmalerei ! kreativ mit OA2.0506 Kaffeesatz (17:00, 1x) OA2.0504 Mo., 02.04. OA3.0165 Di., 17.04. OA3.0270 Acrylmalerei am Wochenende Di., 17.04. Di., 17.04. OA3.0706 Di., 24.04. OA3.0707 Yoga für Anfänger (AOK-gefördert) (16:15, 10x) OA3.0168 Junge VHS: Selbstverteidigung für Kinder zw. 10 u.13 J. (16:30, 9x) Die Wildkräuterküche (18:00, 1x) Traditionelles Bogenschießen (18:30, 6x) Kräutermärchen (18:15, 1x) (Kochkurs im BSZ) Auf unterhaltsame Weise beginnt die Reise zu einem Alleskönner der Kräuter, der Brennnessel. Wir tauchen in die Geheimnisse der Pflanze ein und bereiten gemeinsam einige leckere Köstlichkeiten herzhaft und süß - zu. (09:00,12x) (18:00 Uhr, 10 x) Schritt für Schritt. Zeichnerische Grundlagen (Di., 18:00, 5x) Tanzkurs für Hochzeitspaare und ! gäste (10:00, 3x / Sa, So, Sa) (Workshop Fr. 17:00/ Sa.10:00, 2x) Aquajogging (KK-Gefördert) Eltern-Kind-Turnen (1-3 J., 16:00, 6x) Autogenes Training (18:30, 10x) Yoga für Schwangere (19:30, 4x) Stützapparatsgymnastik / Bauch, Beine, Po (18:00, 6x) Neu: Spanisch Anfänger/Spanisch für die Reise (18.00 Uhr, 14x) Französisch GK 1(18:00 Uhr, 18x) Norwegisch Anfänger (17:30, 10x) Schwedisch Anfänger (19:05, 10x) Italienisch für Anfänger und Fortgeschrittene mit Frau Saurini -Muttersprachlerin (18:00, 10x) Schwedisch GK 4 (17:30 Uhr, 10 x) Norwegisch GK 4 (19:05 Uhr, 13 x) Wirtschaftsenglisch Anfänger Vorsorgevollm./ Patientenverfügung sowie Testamentsgestaltung (18:00 Uhr, 2x) Steuererklärung und Steuertipps (18:00, 2x) (18:00 Uhr, 6x) Di., 03.04. Intelligenztraining mit Bewegung ! für bessere Schulnoten (9:00, 2x) Kommunikation im Beruf u. Alltag (17:00, 2x) (17:00 Uhr, 2x) Di., 03.04. Tel.: 03435/922444; Fax: 03435/922440 Fr., 27.04. OA3.0280 Di., 08.05. OA3.0751 Mi., 04.04. OA4.0608 Mo., 16.04. OA4.0627 vorauss. Start ZUMBA-Fitness zum Kennenlernen (17:00 / 18:00, je 9x) Babykost ! gesund und lecker, selbst gemacht (10:00, 1x) Englisch für Anfänger (Einstieg zum 2. Termin, 17:30) Englisch für Anfänger Seniorenkurs am Nachmittag (14:00, 10x) Ein Einstieg in bereits laufende Englischkurse entsprechend Ihres Kenntnisstandes ist möglich. Infos unter Tel. (03435) 922444 Mo., 16.04. OA5.0443 Computer-Schreiben, 10-Finger für Einsteiger (17:30, 8x) Mo., 16.04. OA5.0141 Digitale Bilder - Bildbearbeitung (18:00, 7x) Bitte beachten Sie: Während der Osterferien finden an beiden Standorten grundsätzlich keine Kurse und Veranstaltungen statt. Die Öffnungszeiten in den Ferien ändern sich wie folgt: Montag: geschlossen, da Feiertag Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr Unsere Öffnungszeiten in 04860 Torgau, Puschkinstr. 3 und in 04758 Oschatz, Striesaer Weg 4: Nr. 7/2012 - 17 - Betreuungsverein Oschatz e. V. Der Betreuungsverein Oschatz e. V. bietet den ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten eine monatliche Sprechstunde bezüglich individueller Fragen im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht an. Treffen: 03.04.2012 Beginn: 16.30 Uhr - ca. 18.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle Am Mühlgraben 3 04758 Oschatz Diese Treffen dienen gleichzeitig dem Erfahrungsaustausch bei der Führung von ehrenamtlichen Betreuungen. Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkungen Wildenhain und Gräfendorf Vom 12. März 2012 Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Abwasserzweckverband Heidelbach, Am Heidelbach 99, 04862 Mockrehna, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat. Die Anträge (Az:32-0531.73/5/11, 36 und 55) betreffen die vorhandene Mischwasserleitung und die Regenwasserleitung einschließlich Zubehör und Schutzstreifen. Die betroffenen Grundstückseigentümer der · Gemeinde Mockrehna (Gemarkungen Wildenhain und Gräfendorf) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 16. April bis einschließlich 14. Mai 2012 in der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 164, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einsehen. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Torgau-Oschatz Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Leipzig, den 12. März 2012 gez. Landesdirektion Sachsen Claus-Peter Susok Referatsleiter Mitteilung Das Medienpädagogische Zentrum Nordsachsen in Torgau ist ab sofort unter folgender Adresse erreichbar: Medienpädagogisches Zentrum Nordsachsen Geschäftsstelle Torgau Puschkinstraße 3 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/77 46 18 Fax: 0 34 21/77 46 19 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15.30 Uhr Dienstag: 09:00 - 11:00 Uhr; 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr Freitag: geschlossen Die Kreisergänzungsbibliothek Torgau ist ab sofort unter folgender Adresse erreichbar: Kreisergänzungsbibliothek Torgau Puschkinstraße 3 04860 Torgau Tel. 0 34 21/7 37 99 59 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr nach tel. Vereinbarung „Konzert für Piccolotrompete Klavier & Cembalo“ „Osterkonzert“ Samstag, 7. April 2012, um 17.00 Uhr Schloss Hubertusburg/Ovalsaal Werke von J. S. Bach, J. Haydn, J. L. Krebs u. a. Joachim Schäfer geboren in Dresden, studierte von 1990 bis 1994 in seiner Heimatstadt an der Hochschule „Carl Maria von Weber“ und gilt als eine der hoffnungsvollsten Begabungen der jungen, nachdrängenden Trompeter-Generation. Die Kritik würdigt zuvörderst seine technische Souveranität sowie sein müheloses, stilsicheres und dynamisch sensibles Spiel, mit dem er auf der Trompete hohe Maßstäbe setzt. Stefan Cassar (Klavier) studierte an der Royal School of Music in London, am Conservatoire National in Lyon und an der Ecole Normale in Paris (Germaine Mouier). Stipendiat der SommerMeisterkurse am Mozarteum in Salzburg. Er erhielt 1989 den 1. Preis des Concours National von Malta, 1994 Preisträger des Concours international Flamme de Paris und 1998 Preisträger des Concours International in Sofia. Als Pianist ist er inzwischen in ganz Europa gefragt. Seine Konzertverpflichtungen führten ihn u. a. nach Paris, London, Salzburg, Malta, Lyon, Frankfurt, Berlin und Dresden. Judit Izsak (Cembalo) studierte am Konservatorium Bratislava bei Prof J. Masinda (Klavier) und Dr. R. Grác (Cembalo). Sie ist Preisträgerin zahlreicher Cembalowettbewerbe. Seit 1995 ist sie freischaffende Künstlerin und in ganz Europa gefragt. Zahlreiche CD-Produktionen u. a. mit den Pressburger Kammersolisten sowie der Cappella Istropolitana. Torgau-Oschatz - 18 - Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkung Neiden vom 13. März 2012 Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, Dresdner Straße 78C, 01445 Radebeul, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat. Die Anträge (Az:32-0531.73/5/18, 34, 54 und 60) betreffen die vorhandenen Grundwassermessstellen Kieritzsch, Schönbach, Spröda B 12/66 und Elsnig - Neiden HyMkzTo 20/74OP einschließlich Zubehör, Zufahrt, Zuwegung und Schutzstreifen. Die betroffenen Grundstückseigentümer der · Gemeinde Elsnig (Gemarkung Neiden) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 23. April bis einschließlich 21. Mai 2012 in der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 164, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einsehen. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Leipzig, den 13. März 2012 gez. Landesdirektion Sachsen Claus-Peter Susok Referatsleiter Nr. 7/2012 Amtsgericht Torgau - Grundbuchamt 04860 Torgau, den 13.03.2012 Rosa-Luxemburg-Platz 14 Tel.: 0 34 21/75 33 13 Fax: 0 34 21/75 33 15 GZ: SD-241-35 Bekanntmachung Der nachstehend bezeichnete Grundbesitz, für den bisher kein Grundbuchblatt angelegt ist, soll nunmehr in das Grundbuch eingetragen werden: Gemarkung/Flur: Schildau Flur 4 Flurstück: 29/205 Wirtschaftsart: Verkehrsfläche Lage: Wurzener Straße, Albert-Lange-Straße Größe (qm): 5817 Als Eigentümer soll eingetragen werden: Freistaat Sachsen (Straßenbauverwaltung) Aufgrund der §§ 116 bis 125 der Grundbuchordnung wird hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblattes hingewiesen. Alle Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlegung geltend machen können oder die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb von sechs Wochen seit Aushang dieser Bekanntmachung bei dem Grundbuchamt anzumelden. Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblattes zur Eintragung gelangen sollen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt ohne Berücksichtigung etwa bestehender Rechte angelegt werden. Günther Rechtspflegerin __________________________________________________ Kreiskrankenhaus Torgau „Johann Kentmann“ gGmbH Elterninformationsabend Werdende Eltern sind herzlich eingeladen, die Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung, des Kreißsaales sowie der Neugeborenenstation im Krankenhaus zu besichtigen. Wann: 18.04.2012, um 18.00 Uhr, Treffpunkt: Foyer Es freuen sich auf Ihren Besuch Hebammen, Geburtshelfer und Kinderärzte Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH Stellenausschreibung Das Medizinische Zentrum des Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH sucht zum 01.07.2012 für den Sozialpsychiatrischen Dienst in der Region Torgau/Oschatz eine/einen Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie im Bereich Sozialpsychiatrischer Dienst (Teilzeit/10 Stunden pro Woche) Diese Tätigkeit umfasst die - medizinische und psychosoziale Beratung von Betroffenen und Angehörigen - Unterstützung der Selbsthilfegruppenarbeit - Psychiatrieplanung und -koordination - Durchführung von Hilfeplan- und Fallkonferenzen - Wahrnehmung von Aufgaben der Gesundheitsberichterstat- Nr. 7/2012 - 19 - tung und Gesundheitsförderung - medizinische Begutachtung. Diese Aufgaben sind an einem Tag in der Woche, der frei wählbar ist, am Standort Torgau und im Bedarfsfall am Standort Oschatz auszuführen. Die Tätigkeit ist sowohl in einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsverhältnis (10 Stunden pro Woche) oder auf Honorarbasis denkbar. Voraussetzungen: - abgeschlossene Hochschulausbildung Humanmedizin und ärztliche Approbation - Facharzt für Psychiatrie mit Interesse an gemeindepsychiatrischer vernetzter Arbeitsweise - sozialmedizinische Kenntnisse - Erfahrungen in der ärztlichen Begutachtung - PC-Kenntnisse - Führerschein Klasse B erforderlich Sollte diese Aufgabe für Sie eine attraktive berufliche Ergänzung darstellen, erwarten wir Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.04.2012 an: Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH Geschäftsführer Herrn Markert R.-Wagner-Str. 18a 04509 Delitzsch Delitzsch, den 16.03.2012 Markert Geschäftsführer Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann Kentmann“ e. V. Mundmalerei - Aquarelle, Mischtechnik und Öl Thomas Kahlau Thomas Kahlau ist seit seinem 15. Lebensjahr durch einen Unfall an Arme und Beine gelähmt. 1978 unternahm er die ersten Malversuche mit dem Mund. Neben seinem Studium der japanischen Sprache beschäftigte er sich mit der Malerei, wobei er Unterricht bei verschiedenen Künstlern erhielt. 1986 - 92 Stipendiat der Vereinigung der Mund- und Fußmalenden Künstler in aller Welt e. V. Seit 1990 ist er freischaffender Künstler. Er beschreibt selbst, „mein Inneres ist von Bedeutung bei dem schöpferischen Prozess. Meine Freude, meine Kraft, meine Wut, meine Verzweiflung, meine Hoffnung … - dass alles lässt eigene Bilder entstehen. Damit ist das Malen für mich ein glückseliges Ereignis. Ich kann abtauchen in eine ganz eigene Welt aus Farbe, Licht und Form, wo ich mich frei bewegen kann. Nicht der Umstand der Entstehung ist hier wichtig. Mein Mund ist nur das ausführende Werkzeug. Meine Gedanken und noch mehr meine Gefühle sind von Bedeutung. Es ist ein ständiger Austausch zwischen dem, was ich sehe und dem, was ich empfinde. So stellt ein roter Berg die Quelle meiner Kraft dar, eine schwarze Katze ist das Zeichen meiner Neugier und der grüne Fluss könnte auch aus meiner Sehnsucht entsprungen sein. Ich wandere durch meine Bilderwelt und lasse entstehen und vergehen. Ich lebe mich aus und bin lebendig.“ Seine Autobiographie „Die Kraft in mir“ erschien 1992 im Aufbau Taschenbuch Verlag und 2008 in einer überarbeiteten Neuauflage beim MFK Verlag GmbH Stuttgart. Im Jahr 2000 wurde ihm das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Vom 30. März - 3. Mai 2012 sind Bilder des Künstlers aus 10 Jahren Schaffenszeit in der Kleinen Galerie Torgau zu sehen. Die Vernissage findet am 30. März 2012, 19.00 Uhr statt. Alle Kunstinteressierte sind herzlich eingeladen. Kleine Galerie Torgau Torgau-Oschatz DRK informiert Blutspendetermin Monat April 2012 Dienstag, 10. April 2012. von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr, in der DRK-Geschäftsstelle Torgau, August- Bebel- Str. 16 Ihre Blutspenden sind zur Rettung von Unfallopfern, Leukämiekranken und zur Durchführung lebensrettender Operationen unverzichtbar. Wichtig: Bitte bringen Sie zu jeder Spende den Personalausweis und, wenn vorhanden, den Blutspenderpass mit. Tel.: 03 71/4 32 20 -0 Öffnungszeiten der Einrichtungen des Torgauer Museumspfades Mit der beginnenden Saison öffnen auch wieder die Einrichtungen des Torgauer Museumspfades. Ab 31. März 2012 haben unsere Einrichtungen wie folgt geöffnet: Stadt- und Kulturgeschichtliches Museum Torgau (Kurfürstliche Kanzlei/Wintergrüne Di. - So., 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Montag: geschlossen Hausmannsturm im Schloss Hartenfels Mo. - So., 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Lapidarium (im Schloss Hartenfels) Katharina-Luther-Stube (Katharinenstraße 11) Bürgermeister-Ringenhain-Haus (Breite Straße 9) Historisches Handwerkerhaus (Rosa-Luxemburg-Platz 4) und Braumuseum Di. - So., 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Montag: geschlossen Führungen: „Unterirdisches Torgau“ - Führung durch die Kelleranlagen der Stadt (Treffpunkt: Braumuseum) Führungen durch alle Einrichtungen des Torgauer Museumspfades, auch im Renaissancegewand sowie unsere vielfältigen museumspädagogischen Angebote sind nach Voranmeldung im Stadt- und Kulturgeschichtlichen Museum Torgau, Telefon. 0 34 21/7 03 36 auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. www.museum-torgau.de Cornelia König Museumsleiterin Kirschberg in Dahlen: Auf zum Pferdemarkt am 6. Mai 2012 Frühlingsfest rund ums Pferd lockt mit buntem Programm Am Sonntag, dem 6. Mai 2012, ab 10.00 Uhr ist es wieder soweit. Auf dem Dahlener Kirschberg findet zum 8. Mal der Pferdemarkt statt. Längst ist der Markt kein Geheimtipp mehr nur für Pferdeliebhaber. Am zweiten Maiwochenende treffen sich traditionsgemäß Familien mit Kindern, Groß und Klein, Alt und Jung auf dem Kirschberg am Rande der Heidestadt. „Ich kann mich noch gut an den ersten Pferdemarkt erinnern, den wir 2005 auf dem Kirschberg organisiert haben“, erklärt Mitorganisator Frank Terpitz vom Heidehandel Dahlen. „Damals hatten wir weiche Knie und waren erleichtert, dass sich ein, zwei Pferdehändler präsentiert haben“, so Terpitz schmunzelnd. Heute steckt in der Organisation fast schon etwas Routine. Der Pferdemarkt entwickelte sich in den vergangenen Jahren zu einer festen Größe im Dahlener Veranstaltungskalender. „Wir werden zu tun haben, alle Pferde unter dem Hallendach unterzubringen“, so Frank Terpitz. Torgau-Oschatz - 20 - Besonderer Beliebtheit erfreute sich in den vergangenen Jahren das reitsportliche Rahmenprogramm. Es wird in diesem Jahr noch ausgeweitet. Ein großer Schwerpunkt wird auf die kleinsten Reiter und Pferdefreunde gelegt. Mit viel Mut und Geschick beweisen sie ihr Können auf dem Pferderücken. Neben dem reitsportlichen Programm wird es wieder Musik, Showeinlagen und buntes Markttreiben geben. Als besonderes Highlight ist der Auftritt einer Country-Tanzgruppe geplant. Und natürlich dürfen für die Kleinsten Streichel-Zoo, Bastelstraße, Stroh-Hüpfeburg und Ponyreiten nicht fehlen. Die Marktstände auf dem Kirschberg bieten zudem frische Waren aus der Region, Handwerkliches und natürlich Pferdezubehör an. Am 6. Mai 2012, ab 10.00Uhr heißt es wieder auf auf zum 8. Pferdemarkt auf dem Kirschberg in Dahlen. Nr. 7/2012 Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken zur Selbständigkeit trägt bzw. sich vor kurzem gegründet hat. Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird durch die ARGE, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 EUR Anmeldung erbeten bei: GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a, Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66 Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH, Elbstraße 4, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/77 48 92, Fax 0 34 21/77 48 94. Fraueninitiative Torgau e. V. Ihre Anzeigenfachberaterin Aktuelle Termine beim FIT e. V. im April 2012 ab 13:00 Uhr ca. 18:00Uhr Frauenfrühstück Am Di., 03.04.2012: Dagmar Schaaf Kuchenverkauf zum Elbe Day auf den Elbwiesen Telefon/Telefax: 03 42 95/7 25 88 Funk: 01 71/4 14 40 32 [email protected] am Brückenkopf „Florale Frühlingsdekoration“ zum Osterfest. ab 10:00 Uhr Eigenes Materialien kann mitgebracht werden. Ein Kostenbeitrag für Bastelmaterial wird erhoben. Am Di., 17.04.2012: Frau Gatzke, von der Deutschen ab 10:00 Uhr Rentenversicherung in Torgau, spricht über „Private Rentenabsicherung, Riesterrenten und deren Vor- und Nachteile. Auch für Hartz IV Empfänger möglich?“ __________________________________________________ Frauengruppe „Kontakt“ Am Mo., 16.04.2012: Wir zaubern in unserer ab 15:00 Uhr Abenteuerküche georgische Gerichte. Treffpunkt ist in TG-NW im Stadtteiltreff. Am Mo., 30.04.2012: Gemütliche Teerunde am Nachmittag. ab 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen gibt es auch. Treffpunkt ist in TG-NW im Stadtteiltreff. Kindergruppe „Sonnenstrahl“ Am Mo., 02.04.2012: Der Osterhase kommt, wir basteln ab 16:00 Uhr Osterüberraschungen mit unseren Kindern. Treffpunkt ist in TG-NW im Stadtteiltreff. Am Mo., 23.04.2012: Bastelstunde zum Frühling mit ab 16:00 Uhr allen Kindern und Eltern. Treffpunkt ist in TG-NW im Stadtteiltreff. Mit freundlichen Grüßen Fraueninitiative Torgau www.fit-torgau.de Chance auf Gründungszuschuss erfordert gründliche Vorbereitung Informationen dazu im Existenzgründer-Seminar/ Intensivkurs der erste Schritt in die Selbständigkeit: in Torgau, Solarstr. 27 (TGZ) Termin 08.05. - 10.05.2012 In der Zeit von 16.00 - 22.00 Uhr Fragen zur Werbung? Ihr Anzeigenfachberater Otfried Kahl Funk: 01 71/2 16 95 88 Fax: 0 34 21/71 95 79 [email protected] Anzeigen Hurra! Der Storch machte zum 2. Mal die Runde, und brachte Lenya in der Abendstunde, er flog vorbei in voller Pracht, und hat nicht nur die Eltern glücklich gemacht. 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Ihre Anzeigenberaterin Dagmar Schaaf Tel. / Fax: 03 42 95/7 25 88 Funk: 01 71/4 14 40 32 Nr. 7/2012 - 23 - Torgau-Oschatz Schöne Osterfeiertage bung ockrena & Umge Ostergrüße aus M Genießen · Reisen · Schenken Eiergrog Zutaten pro Person: 1 Ei, 1 El Zucker, 1 Gläschen Rum (2 bis 4 cl), heißes Wasser Geschenkgutschein im Osternest Tolle Osterangebote liegen in der Praxis für Sie bereit - schauen Sie doch mal vorbei! PHYSIOTHERAPIE allen Patienten, Ärzten und Bekannten ein frohes Osterfest Zubereitung: Das ganze Ei mit Zucker schaumig rühren. Leicht angewärmten Rum zugeben und mit heißem Wasser auffüllen. Am Kirchhof 1 · 04862 Audenhain Fon/Fax: 03 42 44 57 28 42 Mobil: 01577 57 28 402 Eier auspusten Wie pustet man Eier eigentlich richtig aus? Hier eine kleine Anleitung zur Vermeidung von roten Köpfen und Frustrationen – Man nehme: · einen Eierpiekser oder sonstige Nadeln mit einer Spitze, · einen kleinen Kreuzschlitzschraubenzieher, · eine Ohrenspritze aus der Apotheke und · eine dünne Stricknadel. Die Eier werden jeweils oben und unten mittig mit der Nadel angepiekst. Mit dem Kreuzschlitzschraubenzieher erweiteret man vorsichtig die Löcher (aber bitte mit ganz wenig Druck!). Nun sticht man mit der Stricknadel die Innenhaut des Dotters durch und an. In die Spritze zieht man Luft und drückt diese in die Löchlein hinein. Nachdem das Eiweiß und Dotter aus der Eihülle herausgekommen ist, wäscht man das Eiinnere mittels der Spritze und einer Essiglösung aus. Bevor man die Eier bemalt, sollte man diese noch einige Tage trocknen lassen. Tip Wenn Eier richtig schön matschig bemalt werden, ist es ratsam, sie aufzuspießen, damit sie in Ruhe trocknen können. Dafür klebt man ein winziges Stück Tesafilm über eins der Löchlein der ausgepusteten Eier und sticht einen dünnen Schaschlikspieß hinein – dadurch sitzt das Ei relativ fest auf dem Spieß und kann nach dem Bemalen zum Trocknen gestellt werden. Tip Für marmorierte Eier tragen Sie die gewünschte Grundfarbe dick auf das Ei auf und setzen in die noch nasse Farbe andersfarbige Tupfer. Anschließend ziehen Sie die Farben mit einem Holzstäbchen ineinander, bis eine Art Marmormuster entstanden ist. Nach dem Trocknen überziehen Sie das Ei mit Klarlack. Tip Möchte man die Verlauftechnik auf einem Ei anwenden, dann spritzt man verschiedene Farben auf das Ei und dreht dieses dabei, damit die Farben dann verlaufen können. Nach dem Trocknen überzieht man das Ei mit Klarlack. Melanie Grube Herzliche Ostergrüße allen Kunden, Freunden und Bekannten Auto-Service Süptitz GbR Rolf und Mike Süptitz auto reparatur Klimaservice, Sommerreifen, Motordiagnose, Unfallinstandsetzung, Unterbodenpflege, Autoglasservice, Werkstattersatzwagen Schulschleife 30 · 04862 Mockrehna / OT Schöna Tel.: 03 42 44/6 02 64, Fax: 5 70 36 · Tel.: 01 72/3 45 02 23 Herzliche Ostergrüße allen Kunden, Freunden und Bekannten Elektroinstallationen Elektrohaushaltgeräte Beratung • Verkauf • Service 04838 Doberschütz · Battauner Straße 11 · Telefon 034244/50528 · Fax 034244/50580 · Funktelefon: 0160/5327277 OT Audenhain Strellner Str. 43 04862 Mockrehna Tel. 03 42 44/5 12 03 Fax 03 42 44/5 14 98 Funk 01 72-3 72 01 05 Bäder & Wärme GmbH & Co.KG [email protected] www.Loose-gmbH.de Frohe Ostern! Prefa-Fachbetrieb · Abverkauf der Ausstellungstücke Torgau-Oschatz - 24 - Nr. 7/2012 Schöne Osterfeiertage Genießen · Reisen · Schenken ahlen Ostergrüße aus D Ostergedicht Herzliche Ostergrüße Um Ostern war´s der Frühling will den letzten Frost entthronen. Du pflücktest einen Kranz für mich von weißen Anemonen. Den legtest du mir um die Stirn, die Sonne kam gezogen und hat dir blendend um dein Haupt ein Diadem gebogen. Du lehntest dich auf mein Arm, wir träumten ohn Ermessen. Die Menschen all im Lärm der Welt, die hatten wir vergessen. Hartmut Risse Detlev von Liliencron (1844 - 1909) Belgernsche Straße 15 04774 Dahlen Tel.: 03 43 61 / 80 925 Funk: 0163 / 89 82 327 Frohe Ostern und allzeit gute Fahrt wünscht Schulstraße 5a 04774 Schmannewitz Tel.: (03 43 61) 6 32 14 Mobil: (01 60) 6 67 16 86 Fax: (03 43 61) 6 32 15 Internet: www.autoservice-hoehle.de E-Mail: [email protected] Malermeister Herzliche Ostergrüße Tilo Guse Bringt Farbe ins Leben • Maler- u. 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Das Leben fließt wie ein Traummir ist wie Blume, Blatt und Baum. · Ostereier suchen: Seit Jahrhunderten ein Spaß für Jung & Alt · Osterlamm: Opfergabe und Osterschmaus · Osterfeuer/Osterrad: Glücksbringer und Schutz gegen Böses & Geister · Osterfrühstück: Bunte Ostereier und ein frischer Hefezopf gehören dazu · Osterwasser: Symbol des Lebens und der Fruchtbarkeit · Osterspaziergang: Ostern steht die Familie im Mittelpunkt Theodor Storm Wir wünschen unserer verehrten Kundschaft und Geschäftspartnern ein frohes Osterfes Osterfest Meiner werten Kundschaft ein frohes, erholsames Osterfest Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. HEINZ JURZOK Malermeister Ihr Anzeigenfachberater Otfried Kahl Funk: 01 71/2 16 95 88 Bornstraße 8 • 04774 Dahlen Tel. (034361) 5 35 33 • Fax (03 43 61) 6 36 42 • Funk (01 63) 5 77 63 48 Allen Kunden und Geschäftspartnern wünsche ich ein Wir wünschen unseren Gästen ein frohes Osterfest. frohes Osterfest Dahlener Heidestübchen Inh. Henryk Malecha Oschatzer Str. 14 · 04774 Dahlen · Tel. 0160/99448241 Wir liefern frei Haus ohne Aufpreis! Essenbestellungen von 7.00 - 10.00 Uhr Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 - 14.00 Uhr Samstag + Sonntag 11.00 - 14.00 Uhr Lieferung von Büfetts warm und kalt außer Haus! Bahnhofstraße 45 04774 Dahlen/Sa. Telefon: 03 43 61 / 5 12 73 Mobil: 01 79 / 4 57 58 49 [email protected] Torgau-Oschatz - 26 - Nr. 7/2012 Schöne Osterfeiertage ahlen Ostergrüße aus D Genießen · Reisen · Schenken Ostern ist die Zukunft des Menschen. Hier wird er wieder der Mensch, wie er geplant war. August Everding Wir wünschen unseren Gästen ein frohes Osterfest Gutsschänke Dahlen Inh. Fam. Käßner · Gartenstraße 7 · 04774 Dahlen Ab Ostern täglich durchgehend geöffnet von 9.00 - 18.00 Uhr Montag Ruhetag Dienstag - Freitag preiswerter Mittagstisch NEU! 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Kandierte Schokoeier und eins aus Marzipan? Ich sage nur: „Mensch Meier! Das schaust du dir gleich an“. Ich gehe gleich mal runter und schaue in den Busch, da flieht der Hase munter; schon ist er fort: Husch, husch! Ich sammle all das Süße und leg es auf die Bank. Herr Hase, schöne Grüße! Und nochmals vielen Dank. © Stefan Emilius / pixelio.de Ein frohes Osterfest Wir wünschen unserer verehrten Kundschaft ein erholsames Osterfest. wünscht Ihnen Ihr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! s liche eund Ihr fr eschäft g Fach Gartenstraße 3 · 04774 Dahlen · Telefon und Fax (03 43 61) 5 21 77 wochentags 8 – 18 Uhr - sonnabends 8 – 12 Uhr Nutzen Sie auch den Service unserer Postagentur. Wir wünschen allen Kunden, Freunden und Bekannten ein frohes Osterfest Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Karin Colditz Generalvertreterin Wüstenrot Bausparkasse AG Mitarbeiter Ralf Colditz, Bezirksleiter Strehlaer Straße 19 a · 04774 Dahlen Tel.: 03 43 61 / 5 22 39 Baugeschäft Lothar Reinhardt Bahnhofstraße 87a 04774 Dahlen Ökologische Gebäudesanierung Telefon: 03 43 61 - 5 21 69 Mobil: 01 77 - 5 92 25 98 Telefax: 03 21 2 - 5 68 42 77 Maurerarbeiten Betonarbeiten Putzarbeiten Trockenbau Herzliche Ostergrüße WDW Frank Wotzka Wärme & Dienstleistungen Wotzka Scheffelstraße 8 04774 Dahlen / Sa. Telefon: +49173 / 1634515 Fax: + 4934361 / 148813 E-Mail: [email protected] Internet: www.wotzka-dahlen.de █ Verkauf und Vermietung von Wärmemeßtechnik und Wasserzählern Torgau-Oschatz - 28 - Nr. 7/2012 Schöne Osterfeiertage Genießen · Reisen · Schenken ahlen Ostergrüße aus D Zeit mit der Familie genießen Alles Gute, alles Beste gerade jetzt zum Osterfeste! Möge es vor allen Dingen Freude und Entspannung bringen! Service-Telefon: 01 63 / 8 51 14 66 Bahnhofstr. 87, 04774 Dahlen Tel. 03 43 61 / 5 11 46, Fax 03 43 61 / 5 11 26 (spp) Milde Temperaturen locken die Familie wieder nach draußen und laden zu Unternehmungen in der Natur ein. Wem im Alltag die Zeit für gemeinsame Stunden mit den Lieben fehlt, dem kommen Ostern, Muttertag und Pfingsten wie gerufen. Diese Feiertage läuten die sonnige Zeit des Jahres ein und bieten Gelegenheit für ausgedehnte Gespräche mit Freunden und Verwandten – zum Beispiel beim gemütlichen Nachmittagskaffee. Laut aktuellsten Ergebnissen der Jacobs Krönung Studienreihe „Gesprächskultur in Deutschland“, durchgeführt vom Institut Allensbach, sprechen Männer wie Frauen gern über Neuigkeiten aus dem Bekannten- und Freundeskreis oder Freizeit und Urlaub. Warum nicht ein langes Wochenende für ausgiebige Gespräche bei gutem Kaffee nutzen und Reisepläne schmieden? Für Abwechslung an den freien Tagen sorgen althergebrachte Bräuche, die erst das richtige Oster- und Pfingstfest oder den gelungenen Muttertag ausmachen. Schokohasen naschen, Eier verstecken und Familientreffen genießen, so sieht für die meisten Deutschen ein klassisches Osterfest aus. Im Gegensatz zu diesem alten Ritual blickt der Muttertag auf eine kurze Tradition zurück und wird erst seit dem 13. Mai 1923 in den Geschichtsbüchern geführt. Auch heute steht jeder zweite Sonntag im Mai ganz im Zeichen der Mütter, die von ihrer Familie verwöhnt werden. Am wertvollsten ist für viele Mütter die Zeit, die sie an diesem Tag mit ihren Lieben verbringen. Immerhin zählt „Familie“ laut Jacobs Krönung Studie für 65% der Frauen zu den liebsten Gesprächsthemen. Fachbetrieb der Innung Mitglied im Fachverband Klempner- und Installateurmeister Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister Allen Kunden und Geschäftspartnern wünschen wir ein frohes Osterfest Birkenweg 6a 04774 Schmannewitz Tel. (03 43 61) 5 29 46 Fax (03 43 61) 5 29 07 © Rolf Handke / pixelio.de Nr. 7/2012 - 29 - Torgau-Oschatz Schöne Osterfeiertage Genießen · Reisen · Schenken Der Osterhase Der Osterhase gilt als Zeichen für Leben und Fruchtbarkeit. Hasen bekommen im Frühjahr sehr viele Jungen, d. h., sie schenken Leben. Wenn Menschen früher die Hasenmütter mit ihren Jungen gesehen haben, wussten sie, dass der Winter vorüber ist. Bis zum 16. Jahrhundert wurden die Ostereier von verschiedenen Tieren wie z. B. dem Fuchs, dem Hahn oder Storch, Kuckuck, Kranich oder Auerhahn gebracht. Warum bringt der Osterhase die Ostereier? Im Frühjahr kommt der Osterhase häufig in die Dörfer und Gärten, um Futter zu suchen. Vermutlich wurde dem Osterhasen aufgrund seines Verhaltens, sich in der Nähe von Menschen aufzuhalten, das Verstecken der Ostereier zugeordnet. Fröhliche Ostern Fa. Ralf Döring Geräte- und Fahrzeugtechnik Beratung | Verkauf | Vermietung | Reparatur und Service Neue Straße 26 · 04758 Olganitz Tel. 03 43 63 / 50 98 00 · Mobil: 01 71 / 2 14 44 69 Mit diesem Ostergruß verbinden wir unseren Dank für die Treue und wünschen ein sonniges Osterfest. Zur Zeit Rasenmäher und Traktoren zu Sonderpreisen. Tischlermeister Heiko Schmidt wünscht Telefon 03423 / 6871-0 Beratung - Planung Ausführung aller Fliesenlegerarbeiten Glaser & Lerch GbR Fliesenleger-Meisterbetrieb Oberdorf 17 • 04779 Wermsdorf • OT Luppa Tel. 03 43 61 / 6 35 02 • Fax 03 43 61 / 6 35 10 Funk 01 60 / 8 03 54 19 • Funk 01 60 / 98 19 41 52 Ein frohes Osterfest wünscht Ihnen frohe Ostern! Schlachthofstraße 3a 04860 Torgau 04838 Eilenburg Degenkolbstr. 8 Allen Kunden wünschen wir ein frohes Osterfest wünscht Firma Tel./Fax 034 21/90 27 26 Mobil 01 62/44 53 406 Fröhliches Osterfest allen Kunden, Freunden und Bekannten Ihr Taxi und Mietwagenservice M. 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Friedrich von Bodelschwingh © Rita Gäbel / pixelio.de Die besten Grüße und Wünsche zum Osterfest 4 361 / 63/56937 598 r- & Male ister rerme rke ackie a 03 61 9 37 34 3 75 4 Fax 0 01 71 / 5 Funk L n St Sve 1 Str. 4 ann- lbitz m l ä a E.-Th 04779 C - Fassadengestaltung - Maler- und Tapezierarbeiten - Dekor- und Strukturputzarbeiten - kreative Techniken - Fußbodenbeschichtung Ein frohes Osterfest wünscht Dachdecker GmbH • Hochbau und Tiefbau • Werterhaltungsarbeiten HKU Neue HKU Bau GmbH Grauschwitzer Straße 6 04769 Mügeln Telefon (03 43 62) 3 25 24 Fax (03 43 62) 3 25 34 HANS HOBECK U. 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Wittig & Sohn Dorfstraße 66 04874 Mahitzschen Tel. 034 224 / 49 435 Fax 034 224 / 49 997 Wir wünschen unseren Kunden ein Mario Tobisch Ludwig-Jahn-Straße 9 04808 Thallwitz / OT Röcknitz Tel.: 03 42 63/7 03 90 Fax: 03 42 63/7 03 91 Mobil: 01 72/3 77 50 31 ßten, zu den Grö t h ic n n e r Wir gehö Besten! aber zu den frohes Osterfest Nr. 7/2012 - 31 - Torgau-Oschatz Schöne Osterfeiertage Genießen · Reisen · Schenken Es ist das Osterfest alljährlich für den Hasen recht beschwerlich Wilhelm Busch Gründonnerstag Es ist eine alte Sitte, am Gründonnerstag eine „grüne Speise“ zu essen, z. B. Spinat mit Ei oder Kräuterquark. Bekannt ist auch die Siebenkräuter-Suppe mit Lauch, Salat, Spinat, Petersilie, Schnittlauch, Sauerampfer und Löwenzahn. Mit dem Gründonnerstag beginnen die sogenannten „stillen Tage“. In manchen Gegenden läuten bis Ostersonntag keine Glocken mehr. Wir wünschen unseren Kunden, deren Angehörigen und unseren Geschäftspartnern ein frohes Osterfest Sozialstation Dahlen Pflege und Betreuungs gGmbH Max-Hupfer-Straße 2 04774 Dahlen Tel. 034361 51410 © gänseblümchen / pixelio.de Frohe Ostern und allzeit gute Fahrt wünscht Ihr KFZ-MEISTERBETRIEB ANDREAS MORITZ Auto- und Ersatzteilhandel Neue Straße 22 · 04758 Olganitz Telefon 03 43 63/5 12 24 · www.kfz-moritz.de Allen Gästen wünschen wir ein frohes Osterfest Container-Service Container-Service Am Schanzberg 5 04838 Eilenburg Gaststätte „Bergschlösschen“ Inh. Gerold Katzsche Öffnungszeiten Mo. - Fr. Di. - Fr. Sa. So. 9.30 - 14.00 Uhr 17.00 - 21.00 Uhr 11.00 - 22.00 Uhr 11.00 - 14.00 Uhr Dresdener Str. 57 04758 Oschatz Tel.: (03435) 98 83 61 Am Schanzberg 5 04838 Eilenburg Ein Unternehmen der Hans-Jörg Leistner GmbH www.container-eilenburg.de Wir wünschen allen Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Osterfest. Tel. 01578/3404619, 03423/7064220 · Fax 03423/7064221 Torgau-Oschatz - 32 - Nr. 7/2012 Schöne Osterfeiertage Genießen · Reisen · Schenken Herzliche Ostergrüße allen Kunden, Freunden und Bekannten Mode Annett Inh. Annett Lange Damen-, Herren- u. Kindermode Schneiderarbeiten und Reinigung Post Ostern Das Osterfest ist eines der ältesten christlichen Feste. Es wird mit dem Fest die Auferstehung Jesu Christi gefeiert, nachdem er am Karfreitag den Tod am Kreuze erlitt. Das christliche Osterfest wird von dem jüdischen „Paschafest“ abgeleitet, welches am ersten Frühlingsvollmond zur Erinnerung an die Befreiung aus der Knechtschaft der Ägypter gefeiert wird. Einst war es ein Hirtenfest, zu dem ein Lamm geschlachtet wurde. Das Datum des Osterfestes wurde auf den ersten Sonntag nach dem Vollmond im Frühling gelegt. Bahnhofstraße 1 04886 Beilrode Tel./Fax 0 34 21 / 77 89 37 Wir wünschen unserer verehrten Kundschaft ein frohes Osterfest Olaf Weber Wermsdorfer Str. 19 04779 Luppa Tel.: 034361/54188 Fax: 034361/54190 Funk: 0172/9267135 www.zimmereiweber.de er Art onen all erk ti k u tr s n Dachko rdächer, Fachw u , Vo d Ausba a C rports Um- un uktion konstr ng & Re bauwerke Sanieru o H her lz schutz historisc Holz Herzliche Ostergrüße allen Kunden, Freunden und Bekannten KKS k Kälte - Klima - Sachsen - GmbH k Beratung - Verkauf - Montage - Service Sachsendorfer Straße 15a 04779 Wermsdorf Tel. 034364 / 52458 Fax 034364 / 52935 Allen Kunden und Geschäftspartnern wünschen Einen fleißigen Osterhasen und frohe Ostern wünscht Ihnen wir ein frohes Betriebswirt des Handwerks Angelfachgeschäft THOMAS LEISEGANG Oschatzer Straße 19 04779 Wermsdorf Tel.: 03 4364 / 5 27 28 Fax: 03 4364 / 5 27 27 Mobil: 0172 / 2 70 60 90 [email protected] Ausrüstung und Zubehör für: Meeresangeln Brandungsangeln Raubfischangeln Fliegenfischen Eisangeln Friedfischangeln Bekleidung Osterfest. ené aujoks A.-Marthaus-Str. 2a 04758 Oschatz Wir lassen Sie nicht im Regen stehen. 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Abdichtungen Fassaden Schornsteinverkleidungen Frohe Ostern und allzeit gute Fahrt wünscht Kfz-Sachverständigenbüro Ronald Hollinsky Johannes-Dieckmann-Ring 41 04874 Belgern Tel. 034 224 / 46 712 u. 01 72 / 27 16 993 Fax 034 224 / 46 713 eMail [email protected] Torgau-Oschatz - 34 - Nr. 7/2012 Schöne Osterfeiertage Genießen · Reisen · Schenken Ein Frohes Osterfest wünscht Ihnen Ihre Uta Jahn und Mitarbeiter Ihr Partner für Reiseerlebnisse agen Mietw axi- u. T -, s u B Poetenweg 5a 04769 Mügeln Tel. 03 43 62 3 22 01 Fax 03 43 62 3 73 36 www.BusundTaxiJahn.de Beerentartares (8 Stück) Zutaten – Teig: 8 Tarte-Förmchen 20 g Butter 2 Eier 100 g Zucker 1 TL Vanillezucker 50 g Mehl 50 g Speisestärke 1/4 TL Backpulver Zuteten – Creme: 300 g Quark 40 g Zucker Mark einer Vanilleschote 100 ml Sahne 300 g frische Beeren (Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren) 2 EL Krokant Zubereitung: Butter schmelzen und etwas abkühlen lassen. Eier trennen, Eigelb mit Zucker und Vanillezucker schaumig, Ei-weiß steif schlagen, auf die Eigelbmasse geben. Mehl mit Stärke und Backpulver mischen, darübersieben und unterziehen. Teig in 8 Tarte-Förmchen füllen und im vorgeheizten Backofen bei 180°C (Gas: Stufe 3, Umluft 160°C) ca. 10 Minuten goldbraun backen. Biskuit auf einem Kuchengitter auskühlen lassen. Für die Creme Quark mit Zucker und Vanillemark verrühren. Sahne steif schlagen, unterziehen und die Creme auf den Teig streichen. Beeren verlesen, auf der Creme verteilen und mit Krokant bestreut servieren. Zubereitungszeit: ca. 25 Minuten Backzeit: ca. 10 Minuten © Steffi Pelz / pixelio.de Einen fleißigen Osterhasen und frohe Feiertage wünscht Ihnen Gabriele Küntzel examinierte Krankenschwester 24 Std. Pflegedienst in Dahlen und Schildau Büro: 04889 Schildau, Querstr. 6 Tel. 034221/55374 Tagespflege 04774 Dahlen, Scheffelstr. 30 Tel. 03 43 61/635 70 24-Std.-Tel.: 03 43 61 / 52 798 20 JAHRE Kosmetikstudio Birgit Nathe Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihr jahrelanges, mir entgegengebrachtes Vertrauen und Treue sowie für die zahlreichen Glückwünsche zu meinem Jubiläum und stehe Ihnen weiterhin gern mit folgenden Leistungen zur Verfügung. - Kosmetik - Wellnessmassagen - Nageldesign - Permanent- Make-up - Fußpflege/Hausbesuche Neu ab März: Hoch effektives Weight Management Konzept zur Lebenstiländerung, mehr Lebensqualität und Wohlfühlgewicht! Welcome Home auch bei Ihnen! Untere Hauptstraße 47 · 04668 Grimma/OT Mutzschen Tel. 03 43 55/5 14 33 · Mobil: 0151/52 18 69 30 Nr. 7/2012 - 35 - Torgau-Oschatz Bauen, Wohnen Renovieren & Vorkehrungen treffen Wir steigen Ihnen aufs Dach Bach 4 Rolf Kunze Am 04779 Wermsdorf 03 43 64/5 24 78 Fax 03 43 64/8 87 06 Dachdeckerarbeiten einschl. Abdichtungen Fassaden Schornsteinverkleidungen Einbrecher gehen in der Regel den Weg des geringsten Widerstands und verschaffen sich folglich Zugang durch Türen oder Fenster. Besonders bei Urlaubsfahrten gilt daher, diese Schwachstellen besonders zu sichern, bevor man in den wohlverdienten Urlaub aufbricht. Bei Fenstern heißt dies grundsätzlich, dass sie geschlossen werden sollten. Aus Lüftungsgründen sollte man sich auf gekippte Fenster dort beschränken, wo das Fenster von außen kaum erreichbar ist. Türen sichert man am besten, wenn man sämtliche Schlösser verriegelt – also abschließt. Denn schon eine abgeschlossene Tür bietet einem Eindringling deutlich mehr Gegenwehr, als eine Tür, die lediglich „ins Schloss gefallen ist“. Grundsätzlich ist zu überlegen, ob nicht alle Türen, die einen direkten Zugang von außen ermöglichen, über eine bestimmte Sicherheitsausstattung verfügen. Im Fachhandel stößt man auf die Klassifizierung „WK1“ bis „WK6“. WK1 steht für eine Tür, die ohne Werkzeug, allerdings mit grober körperlicher Gewalt aufzubekommen ist – diese Türen sollten den Innenräumen vorbehalten bleiben. Für Privathäuser ist man mit den Klassen „WK2“ und „WK3“, Tendenz eher zur letztgenannten. Denn eine WK2-Tür bekommt ein versierter Einbrecher mit eher leichtem Werkzeug auf, während er für ein WK3-Modele zu schwerem Werkzeug greifen muss, wobei er natürlich entsprechende Geräusche verursacht. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie bei Neubau und Umbau gemeinsam mit einem Türenexperten oder Ihrem Schreiner ein Sicherheitskonzept erarbeiten, bevor sie die Außentüren installieren. 250 Euro* für Ihren Immobilientipp! 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