Ausgabe 07/2012 - 30. März 2012

Transcrição

Ausgabe 07/2012 - 30. März 2012
AmtsBlatt
des Landkreises Nordsachsen,
Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna
Sächsischer Innenminister Markus Ulbig zu Besuch
auf Schloß Hartenfels
Jahrgang 5
 Freitag,
den 30. März 2012
Nummer 7/2012
In dieser Ausgabe
lesen Sie
 Mitteilungen
Landratsamt
Seite 2
 Mitteilungen
Gemeinden
Seite 9

Kultur und Schulen
Seite 12

Am Freitag, dem 9. März 2012, besuchte auf Einladung des nordsächsischen Landrates, Michael
Czupalla, der sächsische Innenminister, Markus Ulbig, Schloß Hartenfels.
Im Kreise von Dezernenten des Landratsamtes und Abteilungsleitern aus dem Innenministerium,
tauschten sich Landrat und Innenminister in einem 2-stündigen Gespräch, nach fast 4 Jahren
seit Kreisgebiets- und Funktionalreform, über Auswirkungen und Rückblick sowie den Stand der
Umsetzung aus. Weiterhin spielten auch aktuelle Themen, wie das Finanzausgleichgesetz, der
Landesentwicklungsplan und anderes eine zentrale Rolle.
Innenminister Ulbig schlussfolgerte zum Thema Kreisgebiets- und Funktionalreform: „Der Landkreis hat sich in den knapp 4 Jahren, trotz einer nicht einfachen Struktur, sehr gut aufgestellt und
seine Hausaufgaben gemacht. Die Umstellung ist geglückt.“
Landrat Michael Czupalla wertete die Gesprächsrunde als sehr konstruktiv. Im Gespräch legte er
besonderen Wert auf die B 87n und die B 2-Umfahrung Wellaune sowie den Erhalt der Großen
Kreisstadt Delitzsch als Mittelzentrum.
Verschiedenes
Seite 17
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auch im Internet:
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Tel. 03 42 43/31 10
Torgau-Oschatz
-2-
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Gesundheitsamt
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
0 34 21/75 8- 10 01
0 34 21/75 8- 10 15
0 34 21/75 8- 10 13
03 42 02/98 8- 10 50
0 34 21/75 8- 10 90
0 34 21/75 8- 10 96
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 70 02
0 34 21/77 39 -3 00
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 21 60
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 02
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
0 34 23/7 09 7- 30 02
0 34 23/7 09 7- 32 02
0 34 23/7 09 7- 33 01
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
Nr. 7/2012
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes
Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort
im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Mitteilung des Büros des Kreistages
Die 30. öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am
Dienstag, dem 3. April 2012, 18.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Standort Eilenburg,
Haus 4, 1. Obergeschoss, Raum 2.55, Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg,
statt.
TAGESORDNUNG
Drucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses
2
Beratung und Beschlussfassung von Informations- und
Beschlussvorlagen
2.1
Öffentliche Ausschreibung zur Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Nordsachsen
1- 656/12
2.2
Gymnasium Schkeuditz, Gebäudeteil III Ersatzneubau an
Stelle Umsetzung von Containern, Los 52
1- 660/12
3
Informationen und Anfragen
Die Gleichstellungsbeauftragte und
Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt informieren
Girl`s & Boy`s Day am 26. April 2012
Der bundesweite Girl`s & Boy`s Day findet am 26. April 2012
statt. Unternehmen, die sich noch beteiligen wollen sowie Mädchen und Jungen die sich über die vielfältigen Möglichkeiten in
den technischen Berufen informieren möchten, können sich unter www.girls-day.de anmelden.
Ziel ist es, ihnen Einblicke in solche Berufe zu ermöglichen, die
bislang in ihrem Berufsorientierungsprozess nur wenig bekannt
sind, wie zum Beispiel technische und techniknahe Berufe.
Die Schülerinnen und Schüler sollen an diesem Tag praxisnah
erleben, wie interessant und spannend die Arbeit in diesen Bereichen sein kann. Schülerinnen und Schüler, die an diesem Aktionstag teilnehmen wollen, können sich an folgende Unternehmen wenden.
Unternehmen: in Eilenburg
Zeit:
und Bad Düben
03 42 02/98 8- 54 01
03 42 02/65 -2 12
0 34 21/75 8- 63 02
Agrargenossenschaft
Heideglück
e. G. Sprotta
Lindenallee 44
04838 Sprotta
13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Persdorf
Telefon: 0 34 23/60 01 89
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
Lehmann und Endress
Logistik GmbH
An der Mühle 3
04838 Doberschütz
10.00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Müller
Telefon: 03 42 44/5 33 21
Nr. 7/2012
-3-
Torgau-Oschatz
Amtsgericht Eilenburg
Walther-Rathenau-Straße 9
04838 Eilenburg
13:30 - 15:30 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Grundmann
Telefon: 0 34 23/65 45
Holschowsky-Ronneburg-Bernt
GBR Pflanzenproduktion Löbnitz
Flugplatzstraße 3 c
04509 Löbnitz
10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Ronneburg
Telefon: 03 42 08/7 22 37
4. Autohaus Lieske
Am Sonnenwinkel 7
04838 Sprotta (B 87)
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Lieske
Telefon: 0 34 23/6 81 50
Seniorenpflege und Wohnen
Delitzscher GmbH
Valere Senioreneinrichtung
Ludwig-Jahn-Straße 13
04509 Delitzsch
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Scharping - Bätz
Telefon: 03 42 02/3 09 20
Bundespolizeiabteilung
Bad Düben
Schmiedebergerstraße 60
04849 Bad Düben
12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Kessler
Telefon: 03 42 43/75 11 23
oder 03 42 43/75 11 22
Bundeswehr
Heer. Unteroffizierschule
Feldwebel-Boldt-Straße 1
04509 Delitzsch
09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Stelse
Telefon: 03 42 02/77 30 21
Neubert
Orthopädietechnik
GmbH & Co. KG
Reinharzer Straße 20 b
04849 Bad Düben
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Neubert
Telefon: 03 42 43/31 50
Kita am Park
Am Schützenplatz 5
04509 Delitzsch
09:30 Uhr - 10:30 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Meißner
Telefon: 03 42 02/5 32 49
AWO Jugendhaus Poly
Windmühlenweg 16
04849 Bad Düben
11:00 Uhr - 13:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Burkhardt
Telefon: 03 42 43/7 13 50
Kinderhaus Sonnenschein
Schlossstraße 32
04509 Delitzsch
09:00 Uhr - 10:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Arnold
Telefon: 03 42 02/5 12 18
Unternehmen in Torgau:
Landratsamt Nordsachsen
Vermessungsamt
Husarenpark 19
04860 Torgau
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Prasser
Telefon: 0 34 21/77 92 20
BARMER- GEK
Marktplatz 6
04838 Eilenburg
11:00 Uhr - 15:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Jaeck
Telefon: 08 00 33 20 60 23 61 50
Handwerkskammer Eilenburg
Am Anger 29
04838 Eilenburg
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Osthoff
Telefon: 0 34 23/75 34 13
Pflegeheim des DRK
Walter-Stöcker-Straße 8a
04838 Eilenburg
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Christoph
Telefon: 0 34 23/70 10
Grundschule Dr. Belian
Gustav-Raute-Straße 1
04838 Eilenburg
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Krüger
Telefon: 0 34 23/6 79 00 10
Torgauer Verlagsgesellschaft
mbH & Co. KG
Elbstraße 1-3
04860 Torgau
Leonhard Moll - Betonwerke
GmbH u. Co.KG
Landstraße 50
04838 Laußig
10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Wiehe
Telefon: 03 42 43/2 20 44
Dachdeckermeister
Herr Rene Meyer
Süptitzer Weg 55b
04860 Torgau
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Meyer
Telefon: 0 34 21/70 41 12
Mobil: 0 17 23 40 26 12
Kreiskrankenhaus Torgau
Christianistraße 1
04860 Torgau
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Albrecht
Telefon: 03 42 02/9 48 51
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Weinert
Telefon: 0 34 21/77 10 15
RAD Haus Höcke GmbH
Goethestraße 2
04860 Torgau
Valere Seniorenpflegeheim
Löbnitz
Parkstraße 21
04509 Löbnitz
10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Hertwig
Telefon: 03 42 08/78 49 22
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Höcke
Telefon: 0 34 21/77 47 59
Berufliches Schulzentrum
Repitzer Weg 10
04860 Torgau
Rechtsanwältin Frau Keine
Eilenburger Straße 4
04509 Delitzsch
15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Frau Keine
Telefon: 03 42 02/5 34 40
8:55 Uhr - 12:10 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Brandt
Telefon: 0 34 21/72 59 10
AWO Kinder- u. Jugendhaus
Grüner Weg 14
04860 Torgau
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Fiege
Telefon: 0 34 21/71 15 17
Presseler Landwirtschatfs GmbH 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Am Fichtberg 1
Ansprechpartner: Herr Reiter
04849 Kossa OT Pressel
Telefon: 0 342 43/2 62 12
Unternehmen in Delitzsch:
Augenoptik Albrecht Optik
Johannes-R.-Becher-Straße 1a
04509 Delitzsch
Autohaus Torgau
Döbernschestraße 1A
04860 Torgau
10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Vollhardt
Telefon: 0 34 21/90 24 86
Autohaus im Husarenpark 20
04860 Torgau
10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr A. Kersten
Telefon: 0 34 21/72 24 52
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Stöber
Telefon: 0 34 21/72 10 22
Torgau-Oschatz
Fraueninitiative Torgau
Leipziger Straße 28
04860 Torgau
-410:00 Uhr - 13:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Kanitz
Telefon: 0 34 21/90 84 16
Unternehmen in Trossin:
Gut Trossin Verwaltungs - GmbH 09:00 Uhr - 10:00 Uhr
Anlagenstraße 1
Ansprechpartnerin:
04880 Trossin
Frau Ehlich
Telefon: 03 42 23/4 03 11
Unternehmen in Wermsdorf:
Thiele Glas Werk GmbH
Zeppelinstraße 1
04779 Wermsdorf
Buchbinderei
Thomas Johst GmbH
Am Fasanenholz 29
04779 Wermsdorf
Unternehmen in Oschatz:
Oschatzer Fleischwaren GmbH
Wellerswalder Weg 2
04758 Oschatz
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Ansprechpartner : Herr Brion
Telefon: 03 43 64/8 80 14
10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Johst
Telefon: 03 43 64/5 12 65
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Fischer
Telefon: 0 34 35/62 26 1- 4/5
Kita Spatzennest
Fröbelweg 1
04758 Oschatz
8:00 Uhr - 10:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Meinel
Telefon: 0 34 35/92 03 08
Kita Kunterbunt
Dresdner-Straße 24
04758 Oschatz
8:00 Uhr - 9:30 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Nagel
Telefon: 0 34 35/9 35 94 93
Unternehmen in Schkeuditz:
Altenpflegeheim Schkeuditz
der Volkssolidarität Leipziger
Land Muldenthal e. V.
Bergbreite 3-5
04435 Schkeuditz
9:30 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Fleischer
Telefon: 03 42 04/76 60 -0
Zahntechnisches Labor
Meisterlabor
Lessing Straße 1
04435 Schkeuditz
11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Zenker
Telefon: 03 42 04/6 48 54
Alle Unternehmen bitten um telefonische Anmeldung
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Adressen:
Gleichstellungsbeauftragte: Frau Oesterreich - Benz
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau,
Telefon: 0 34 21/75 8- 10 96
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt :
Frau Paul
Jobcenter Nordsachsen, Oststraße 3, 04758 Oschatz,
Telefon: 0 34 35/9 80 -1 58
__________________________________________________
Dezernat Bau und Umwelt
Aufforderung an Gewerbetreibende
zur Anmeldung und Nutzung von Restabfallbehältern des
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durch Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen im
Entsorgungsgebiet des Landkreises Nordsachsen
Aufgrund von § 7 Satz 4 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938) in der Fassung der
Änderung vom 20.10.2006 (BGBl. I S. 2298) i. V. m. § 15 der Ab-
Nr. 7/2012
fallwirtschaftssatzungen des Landkreises Nordsachsen haben
Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen die
Pflicht, im Entsorgungsgebiet des Landkreises Nordsachsen,
mindestens einen Restabfallbehälter des vom Landkreis beauftragten Dritten zu nutzen (Restabfallbehälternutzungspflicht).
Die Nutzung der Restabfallbehälter hat auf dem Grundstück zu
erfolgen, auf dem die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen
Siedlungsabfällen ihre Tätigkeit ausüben. Anzahl und Fassungsvermögen der Restabfallbehälter haben der Menge der auf dem
Grundstück regelmäßig anfallenden Abfälle zu entsprechen.
Laut § 5 Abfallwirtschaftssatzungen zählen zu den gewerblichen
Siedlungsabfällen insbesondere Abfälle aus gewerblichen und
öffentlichen Büros oder Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen
und Kindergärten, gewerblichen Beherbergungen (wie Hotelund Gaststättengewerbe, Feriensiedlungen und Campingplätzen), privaten und öffentlichen Einrichtungen (wie Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheime, Kasernen, Strafvollzugsanstalten)
sowie Abfälle, die bei der Tätigkeit von Freiberuflern anfallen.
Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sind
verpflichtet, sich zwei Wochen vor Beginn der Nutzung des
Grundstückes, auf dem die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird,
an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung anzuschließen. Für
Gewerbebetriebe im Entsorgungsgebiet Delitzsch finden Sie die
Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung sowie
das Formular für die Anmeldung des Gewerbegrundstückes unter www.landkreis-nordsachsen.de in der Rubrik „Bürgerservice“
unter „Abfallrecht“ bzw. „Abfallwirtschaft im Entsorgungsgebiet
Altkreis Delitzsch“. Für Gewerbebetriebe im Entsorgungsgebiet
Torgau-Oschatz finden Sie die Abfallwirtschaftssatzung und die
Abfallgebührensatzung sowie Formulare für die Anmeldung und
Bestellung von Restabfallbehältern finden Sie unter www.atoonline.de in der Rubrik „Downloads“.
Das Umweltamt des Landratsamtes Nordsachsen weist darauf
hin, dass Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, welche im Entsorgungsgebiet des Landkreises Nordsachsen bisher noch keinen Restabfallbehälter des durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beauftragten Dritten nutzen,
mindestens einen Restabfallbehälter unverzüglich schriftlich
anzumelden haben. Hierfür wird die Nutzung der aufgeführten
Formulare empfohlen.
Fallen bei Erzeugern und Besitzern von gewerblichen Siedlungsabfällen keine Abfälle zur Beseitigung (Restabfälle) an, ist
dies dem Landkreis Nordsachsen (Postanschrift: Landratsamt
Nordsachsen, Umweltamt, Sachgebiet Abfallwirtschaft, 04855
Torgau) schriftlich nachzuweisen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter
wenden:
Umweltamt, Sachgebiet
Abfall/Bodenschutz/Vollzug:
0 34 23/70 97 41 80
Entsorgungsgebiet Delitzsch - Abfallgebührenstelle des Landratsamtes
bei der Kreiswerke Delitzsch GmbH:
03 42 02/3 35 20
Entsorgungsgebiet Torgau-Oschatz Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH: 0 34 21/7 73 00 38
Gemäß § 26 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzungen handelt derjenige ordnungswidrig, der gegen die Restabfallbehälternutzungspflicht verstößt. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann gemäß
§ 26 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzungen mit einer Geldbuße bis
zu 50.000 € geahndet werden.
__________________________________________________
Gebührensatzung
des Landkreises Nordsachsen
für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) vom 21.03.2012
Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen hat in seiner Sitzung
am 21.03.2012 aufgrund von:
Nr. 7/2012
-5-
•
§ 3 Abs. 1 und § 3a des Sächsischen Abfallwirtschafts- und
Bodenschutzgesetzes (SächsABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (SächsGVBI. S. 261), letzte Änderung vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBI. S. 387),
• §§ 1 - 3, 6 und 9 - 16 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26. August 2004 (SächsGVBI. S. 419), letzte Änderung
19. Mai 2010 (SächsGVBI. S. 142),
• § 3 Abs. 1, §§ 12 und 66 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBI.
S. 577), letzte Änderung 26. Juni 2009 (SächsGVBI. S. 323),
der
• Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 19. Juni
2002 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 09. November 2010 (BGBl. I S. 1504) und der
• Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen für
das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom
25.03.2009, geändert durch Satzung vom 08. Dezember 2010,
folgende Abfallgebührensatzung für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung des Landkreises Nordsachsen im Teilgebiet des
ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) beschlossen.
§1
Gebührentatbestände
(1) Der Landkreis erhebt als Gegenleistung für das Benutzen und/
oder Vorhalten der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung im Gebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch Abfallgebühren. Das
vorgenannte Gebiet umfasst die Städte und Gemeinden Bad
Düben, Delitzsch, Doberschütz, Eilenburg, Jesewitz, Krostitz,
Laußig, Löbnitz, Neukyhna, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau,
Taucha, Wiedemar, Zschepplin, Zwochau. Sämtliche nachfolgenden Regelungen dieser Satzung sind auf die öffentlich-rechtliche
Abfallentsorgung im vorgenannten Gebiet bezogen.
Die Erhebung der Abfallgebühren dient der Deckung der dafür
anfallenden Kosten und Aufwendungen der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises. Der Landkreis betreibt
die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Mit der Ermittlung der Berechnungsgrundlagen der Abfallgebühren, der Abfallgebührenberechnung, der Ausfertigung und
Versendung der Abfallgebührenbescheide sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Abfallgebühren einschließlich dem
Mahnwesen hat der Landkreis die Kreiswerke Delitzsch GmbH,
Benndorfer Landstraße 01, 04509 Delitzsch, beauftragt.
(2) Für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen
erhebt der Landkreis Gebühren, die sich aus einer
• einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr und
• Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter einschließlich
Mindestentleerungsgebühren sowie
• die Gebühren für die Entsorgung von Restabfällen über vom
Landkreis zugelassene und gekennzeichnete 80-Liter-Restabfallsäcke für zeitweilig zusätzliches Abfallaufkommen zusammensetzen.
Private Haushaltungen im Sinne dieser Satzung sind Personengemeinschaften sowie Einzelpersonen, die eine selbstständig
bewirtschaftete oder in sich abgeschlossene Wohnungseinheit
mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische inne haben, auch
wenn sie ganz oder teilweise von anderen Haushaltungen versorgt werden.
(3) Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (nachfolgend gewerbliche
Siedlungsabfälle genannt) erhebt der Landkreis
• behälterbezogene Abfallgrundgebühren und
• Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter einschließlich
Mindestentleerungsgebühren sowie
• Gebühren für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen über vom Landkreis zugelassene und gekennzeichnete 80-Liter-Restabfallsäcke für zeitweilig zusätzliches Abfallaufkommen.
Torgau-Oschatz
Als Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen
gelten solche, bei denen Abfälle im Sinne von § 2 Nr.1 der Gewerbeabfallverordnung anfallen. Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen zählen insbesondere Abfälle aus gewerblichen und öffentlichen Büros oder Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und
Kindergärten, gewerblichen Beherbergungen (wie Hotel- und
Gaststättengewerbe, Feriensiedlungen und Campingplätzen),
privaten und öffentlichen Einrichtungen (wie Krankenhäusern,
Kliniken, Pflegeheime, Kasernen, Strafvollzugsanstalten) sowie
Abfälle, die bei der Tätigkeit von Freiberuflern anfallen.
(4) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 2
wird für die Kosten und Aufwendungen für das Vorhalten und/oder
Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:
a. zweimal jährlich im Holsystem (Straßensammlung) stattfindende Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen,
b. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren aus privaten Haushaltungen außerhalb Dualer Systeme im Holsystem
c. mindestens einmal jährlich im Bringsystem stattfindende
Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) über das
Schadstoffmobil,
d. Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten
Haushaltungen an den im Auftrag des Landkreises betriebenen Annahmestellen,
e. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung gegenüber privaten
Haushaltungen
f. Innere Verrechnungen (Lohn, Sach-, Gemein-, und Verwaltungskosten für alle Belange der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung) auf Grundlage der Empfehlung der kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln
(KGSt)
g. Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und des
Behältertauschs
h. Kosten für die Gebührenstelle des beauftragten Dritten
(5) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 3 wird
für die Kosten und Aufwendungen für das Vorhalten und/oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:
i. zweimal jährlich im Holsystem (Straßensammlung) stattfindende Entsorgung von Sperrmüll,
j. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren außerhalb Dualer
Systeme im Holsystem,
k. mindestens einmal jährlich im Bringsystem stattfindende
Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) über das
Schadstoffmobil,
I. Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten an den im Auftrag des Landkreises betriebenen Annahmestellen,
m. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
n. Innere Verrechnungen, Kosten für die Gebührenerhebung,
Lohn-, Sach-, Gemein- und Verwaltungskosten
o. Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und des
Behältertauschs
(6) Bei Selbstanlieferungen von Abfällen an den dafür vorgehaltenen Abfallannahmestellen wird durch den jeweiligen Betreiber
ein Entgelt nach Maßgabe einer gesonderten Entgeltordnung
erhoben.
(7) Für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und
Sperrmüll insbesondere aus dem Gebiet der Stadt Eilenburg, die
an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation Spröda direkt angeliefert werden, erhebt der Landkreis
Gebühren.
(8) Der Landkreis erhebt von der Stadt Eilenburg eine Benutzungsgebühr für den Betrieb der von ihm oder in seinem Auftrag im Stadtgebiet betriebenen Annahmestelle für Elektro- und
Elektronikaltgeräte.
§2
Gebührenmaßstab
(1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4
bestimmt sich nach der Anzahl der Einwohner, die beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
Torgau-Oschatz
-6-
Nr. 7/2012
auf dem Grundstück gemeldet sind. Bei Einwohnern des ehemaligen Landkreises Delitzsch, die zusätzlich zu ihrem Hauptwohnsitz einen Nebenwohnsitz im Landkreis Nordsachsen angemeldet haben, erfolgt die Veranlagung zur Abfallgrundgebühr
ausschließlich für den Hauptwohnsitz.
Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung
von gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 3 und 5
bemisst sich nach der Anzahl und dem Volumen der vom Landkreis zugeordneten Restabfallbehälter.
(2) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten
Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen berechnen
sich nach der Anzahl und dem Volumen der durch das elektronische Behälteridentifikationssystem registrierten Entleerungen
bezüglich der auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälter.
Die Mindestentleerungsgebühr wird in Höhe von einer Entleerungsgebühr je Kalenderhalbjahr des auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälters erhoben.
(3) Für die Nutzung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsäcke für die Entsorgung von
Restabfällen aus privaten Haushaltungen oder gewerblichen
Restabfällen wird eine gesonderte Benutzungsgebühr pro Sack
erhoben.
(4) Die Gebühren gemäß § 1 Abs. 7 bestimmen sich nach der Art
und Menge bzw. dem Gewicht der Abfälle.
(5) Die Benutzungsgebühr für die Kostenbeteiligung der Stadt
Eilenburg am Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S.
von § 1 Abs. 8 wird als Pauschalbetrag pro Monat erhoben.
Mindestentleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten
Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von
§ 1 Abs. 2 und 3 ist der anschlusspflichtige Grundstückseigentümer. Besteht an dem Grundstück ein Erbbaurecht, Teil- oder
Wohnungseigentum, ein Dauernutzungs- oder Dauerwohnrecht
oder ein sonstiges, dingliches Nutzungsrecht, ist der Berechtigte abweichend von Satz 1 Gebührenschuldner. Wird von den
Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verwalter benannt, wird der Gebührenbescheid an diesen gerichtet.
(2) Der Gebührenbescheid kann abweichend von Abs. 1 auf
Antrag des Grundstückeigentümers an den Mieter oder Pächter bzw. an den Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen gerichtet werden, wenn der Mieter oder Pächter
bzw. Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dem Antrag zustimmt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung
der Gebühren wird stattdessen wieder der Gebührenschuldner
i.S. von Abs. 1 herangezogen.
(3) Gebührenschuldner für den vom Landkreis zugelassenen
und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack ist der Erwerber.
(4) Gebührenschuldner der Gebühr i.S. von § 1 Abs. 7 ist der Anlieferer bzw. derjenige, in dessen Auftrag die Anlieferung erfolgt
(z.B. Stadt Eilenburg).
(5) Schuldner der Benutzungsgebühr i.S. von § 1 Abs. 8 für den
Betrieb von Annahmestellen durch oder im Auftrag des Landkreises im Gebiet der Stadt Eilenburg ist die Stadt Eilenburg.
(6) Wird ein Gebührentatbestand von mehreren Gebührenschuldnern gemeinsam verwirklicht, haften diese als Gesamtschuldner (z.B. Wohnungseigentümergemeinschaft).
§3
Gebührensätze
§5
Entstehung und Beendigung der Gebührenschuld
(1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4
beträgt 33,00 EUR je Kalenderjahr für jeden mit Hauptwohnsitz
auf dem Grundstück oder in dem jeweiligen Haushalt gemeldeten Einwohner und 16,50 EUR je Kalenderjahr für jeden gemäß
§ 2 Abs.1 mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem
jeweiligem Haushalt gemeldeten Einwohner.
(2) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung
gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß § 1 Abs. 5 beträgt je Restabfallbehälter und Jahr:
Gebührensätze:
80-Liter-Restabfallbehälter
64,00 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter
96,00 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
192,00 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
880,00 EUR
(3) Die Entleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten
Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen gem. § 1
Abs. 2 und 3 beträgt:
Gebührensätze:
80-Liter-Restabfallbehälter
7,53 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter
11,29 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
22,58 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
103,51 EUR
Die Mindestentleerungsgebühr entspricht einer Entleerungsgebühr je Kalenderhalbjahr der/des auf den Gebührenschuldner
registrierten Restabfallbehälter/-s.
(4) Die Gebühr für die Entsorgung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsäcke beträgt
7,90 EUR pro Sack.
(5) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll insbesondere aus der Stadt Eilenburg an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation i.S. von § 1 Abs. 7 beträgt 181,90 EUR pro Tonne.
(6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb
von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 beträgt
767,84 EUR pro Monat.
(1) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 4 und die behälterbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 5 dieser Satzung entsteht zu
Beginn eines jeden Kalenderjahres, erstmals spätestens jedoch
am 1. Kalendertag des auf den Anschluss an die Abfallentsorgung folgenden Monats.
(2) Die Gebührenschuld für die Entleerungsgebühren der Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen
Siedlungsabfällen entsteht zum Zeitpunkt der Entleerung der
Behälter, die mittels eines elektronischen Behälteridentifikationssystems registriert wird.
Die Gebührenschuld für den vom Landkreis zugelassenen und
gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack entsteht mit dem Erwerb. Die Gebührenschuld für die Mindestentleerungsgebühr
für Restabfall entsteht zu Beginn eines jeden Kalenderjahres.
(3) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll i.S. von § 1 Abs. 7 entsteht mit der
Übergabe der Abfälle an den Landkreis bzw. den von ihm beauftragten Dritten an der Abfallumladestation Spröda.
(4) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb
von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 entsteht
monatlich mit Ablauf des Kalendermonats.
(5) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene und für die
behälterbezogene Abfallgrundgebühr sowie für die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und
gewerblichen Siedlungsabfällen endet mit Ablauf des Monats,
in dem die Voraussetzungen der Anschluss- und Benutzungspflicht nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung entfallen.
(6) Treten im Laufe des Kalenderjahres Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen für die einwohner- oder die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr ein, erhöht oder ermäßigt sich die
Abfallgrundgebühr ab Beginn des Monats, der dem Monat, in
dem die Änderung gemeldet wurde, folgt.
§4
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der einwohner- und behälterbezogenen
Abfallgrundgebühr und der Entleerungsgebühr einschließlich
§6
Erhebung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühren sowie die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr werden jeweils durch Bescheid festgesetzt und sind in zwei gleich hohen Teilbeträgen
zum 31.3. und zum 30.09. eines jeden Jahres fällig.
Nr. 7/2012
-7-
(2) Die Mindestentleerungsgebühren werden jeweils mit Ablauf
eines Kalenderhalbjahres mit dem Bescheid für den jeweiligen
Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr sowie
der behälterbezogenen Abfallgrundgebühr festgesetzt und sind
für das erste Halbjahr zum 30.09. und zum 31.03. des Folgejahres fällig.
(3) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter werden jeweils nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres auf der Grundlage
der dann vorliegenden Leerungszahlen im nächsten Halbjahr
mit dem Bescheid für den jeweiligen Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr sowie der behälterbezogenen
Abfallgrundgebühr festgesetzt und sind für das erste Halbjahr
jeweils zum 30.09., für das zweite Halbjahr jeweils zum 31.3. des
Folgejahres fällig.
(4) Die Gebühr für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsack wird bei dessen Erwerb
fällig.
(5) Die Gebühr für an der Abfallumladestation Spröda direkt angelieferten, gewerblichen Siedlungsabfälle und Sperrmüll gem.
§ 1 Abs. 7 wird monatlich durch Bescheid für die im Vormonat
angelieferten Mengen festgesetzt und spätestens zum 25. des
Folgemonats fällig.
(6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb
von Annahmestellen im Stadtgebiet Eilenburg durch oder im
Auftrag des Landkreises i.S. von § 1 Abs. 8 wird jeweils für den
abgelaufenen Monat im Folgemonat festgesetzt und gemeinsam
mit der Gebühr gem. Abs. 4 zum 25. dieses Folgemonats fällig.
(7) Eine Leistung gilt auch dann als in Anspruch genommen und
begründet die Erhebung einer Gebühr, wenn ein Restabfallbehälter vom Anschluss- und Benutzungspflichtigen zur Entleerung bereitgestellt wurde und eine Entleerung durch das elektronische Behälteridentifikationssystem - unabhängig vom Füllgrad
des Behälters - registriert wurde.
(8) Der Gebührenschuldner kann bei den durch Gebührenbescheid erhobenen Gebühren zwischen den Zahlungsweisen Lastschriftverfahren oder Überweisungsverfahren wählen. Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist durch den Gebührenschuldner
gegenüber dem Landkreis Nordsachsen oder dessen beauftragten Dritten eine schriftliche Einzugsermächtigung zu erteilen.
Diese gilt auf unbestimmte Zeit und wird zur nächsten Fälligkeit
wirksam, sofern sie mindestens eine Woche zuvor erteilt wurde.
Torgau-Oschatz
neuen Gebührenschuldner für die Zahlung der Gebühren, die bis
zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem der Landkreis Kenntnis von der Änderung erhält.
(2) Die Gebührenschuldner nach § 4 sind verpflichtet dem Landkreis unverzüglich Änderungen in der Veranlagung schriftlich
anzuzeigen.
(3) Soweit der Landkreis die für die Festsetzung der Gebühren
erforderlichen Grundlagen nicht ermitteln kann, kann er diese
schätzen. Der Landkreis berücksichtigt dabei alle Umstände, die
für die Schätzung von Bedeutung sein können.
§ 11
Gebührenreduzierung und Gebührenerlass
Der Landkreis Nordsachsen kann auf schriftlichen und begründeten Antrag Gebühren ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Erhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Der Antrag
auf Gebührenreduzierung oder Gebührenerlass soll vor Ablauf
der Widerspruchsfrist gestellt werden.
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig gemäß § 6 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig zwecks Erlangung von Gebührenreduzierungen gemäß § 11 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige
Angaben macht oder den Landkreis über erhebliche Tatsachen
in Unkenntnis lässt oder entgegen § 10 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt, die zur Festsetzung der
Gebühren erforderlich sind oder Rechtsänderungen, durch die
sich ein Wechsel des Gebührenschuldners ergibt, nicht anzeigt.
(2) Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
§ 13
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom 30.03.2011
außer Kraft.
Torgau, den 21.03.2012
§7
Restabfallbehältergemeinschaften
Bei Restabfallbehältergemeinschaften im Sinne von § 15 a der
Abfallwirtschaftssatzung ist der im Antrag als verantwortlich Benannte Gebührenschuldner der jeweiligen Abfallgebühren.
§8
Vertrieb und Rücknahme von Restabfallsäcken
Restabfallsäcke werden dezentral durch vom Landkreis Nordsachsen beauftrage Dritte vertrieben. Der Rücknahme ungültig
gewordener Restabfallsäcke erfolgt gegen Barauszahlung bis
sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeit bei den vom Landkreis
Nordsachsen mit dem Vertrieb beauftragten Dritten.
§9
Gebühren bei Unterbrechung der Abfuhr
Wird die Abfallentsorgung durch Bauarbeiten, Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, betriebsnotwendige Arbeiten,
behördliche Verfügungen oder Verlegung des Zeitpunktes der
Abfallentsorgung eingeschränkt, unterbrochen oder verspätet
durchgeführt, haben die Gebührenschuldner keinen Anspruch
auf Ermäßigung oder Erlass der Gebühren.
§ 10
Melde- und Auskunftspflichten, Schätzungen
(1) Änderungen, durch die sich ein Wechsel in der Person des
Gebührenschuldners ergibt, sind vom bisherigen Gebührenschuldner dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Der bisherige Gebührenschuldner haftet gesamtschuldnerisch neben dem
Czupalla
Landrat
_________________________________________________
Dezernat Ordnung
Landratsamt Nordsachsen • 04855 Torgau
Benachrichtigung
über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG
In dem Verwaltungsverfahren des
Herrn Steven Hädrich
geb. 25.01.1989
04435 Schkeuditz, Alte Str. 25
ist für Herrn Steven Hädrich ein Bescheid vom 18.01.2012, AZ:
511.ha.113.322/EZ, im
Landratsamt Nordsachsen
Fahrerlaubnisbehörde
Standort Delitzsch
Zimmer 131
Richard-Wagner-Str. 7a
04509 Delitzsch
zur Abholung hinterlegt.
Torgau-Oschatz
-8-
Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten
Anschrift einsehen. Gemäß 5 4 SächsVwVfZG i.V.m. 5 10 Abs. 2
Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an
dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen
in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.
Nr. 7/2012
Eigentümer
Gemarkung
Flurstücke
Ida Anna Schreiber Grauschwitz
21, 188
geb. 26.03.1893
ges. 08.06.1991
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
__________________________________________________
Dezernat Soziales
Öffentliche Zustellung
Für Heim Simon Schuster, ehemals wohnhaft im Kinder- und Jugendheim „Gutshaus Biesen“, Eilenburger Chaussee 8 in 04519
Rackwitz, OT Biesen liegt im Jugendamt Oschatz, folgendes
Schriftstück zum Abholen bereit:
1. Kostenbeitragsbescheid vom 06.03.2012
Az.: 455.72.1462
Dieses Schriftstück kann in vorgenannter Dienststelle
Dienstag/Donnerstag/Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
in Empfang genommen werden.
Torgau, 06.03.2012
im Auftrag
Moschek
Amtsleiter
Öffentliche Zustellung
Für Herrn/Frau Schuster, ehemals wohnhaft KH Biesen in Rackwitz/OT Biesen liegt im Jugendamt Delitzsch, folgendes Schriftstück zum Abholen bereit:
1. Beendigung der Hilfe (Teambescheid)
Az.: 453.20.26.000550/11
Dieses Schriftstück kann in vorgenannter Dienststelle
Dienstag/Donnerstag/Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
in Empfang genommen werden.
Torgau, 07.03.2012
im Auftrag
Fleischer
Amtsleiter
__________________________________________________
Dezernat Hauptverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft
vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-222/2012/TO
(Grundbuch von Elsnig, Blatt 57)
Miteigentümer
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wilhelm Heßler jun.
geb. 13.05.1904
Elsnig
3
93
ges. 31.07.1949
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
Amtliche Bekanntmachung
Moschek
Amtsleiter
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-224/2012/TO
(Grundbuch von Ablaß, Blatt 143)
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft
vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist.
AZ: 110/Se/081.9.0-223/2012/TO
(Grundbuch von Zinna, Blatt 2)
Miteigentümer
Gemarkung Flur
Flurstück
Adalbert Löbel
Zinna
8
121
Auguste Löbel, geb. Körting
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Nr. 7/2012
-9-
Torgau-Oschatz
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
Fleischer
Amtsleiter
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-225/2012/TO
(Grundbuch von Ablaß, Blatt 84)
Eigentümer
Gemarkung
Flurstück
Max Robert Händler
geb. 07.03.1915
ges. 25.08.1962
Grauschwitz
52/1
Helene Händler,
geb. Smiatek
geb. 21.02.1920
ges. 06.06.1988
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung
Mockrehna
Am Montag, dem 16.04.2012 sind das Pass- und Einwohnermeldeamt, das Standesamt sowie die Friedhofsverwaltung
aus dienstlichen Gründen geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Pass- und Einwohnermeldeamt informiert
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni
2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen
Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der
Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum
Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen
ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die
Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung
betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig
neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen
Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
__________________________________________________
ABDRUCK
Teilnehmergemeinschaft
Zinna
Die Vorstandsvorsitzende
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft
Ländliches Neuordnungsverfahren Zinna
vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-226/2012/TO
(Grundbuch von Strelln, Blatt 183)
Miteigentümer
Gemarkung Flur
Flurstück
Kurt Veit
geb. 23.04.1914
Strelln
4
6/12
ges. 25.01.1976
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Zinna lädt die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens Zinna - dies sind gemäß §10 Flurbereinigungsgesetz die Eigentümer der im Flurbereinigungsgebiet betroffenen Grundstücken, Gebäuden und
Anlagen sowie die Erbbauberechtigten - zu einer Teilnehmerversammlung
am Dienstag, dem 17. April 2012, um 19.00 Uhr
in den Gasthof zu Welsau, Schenkweg 4, Welsau
ein.
Die Teilnehmerversammlung wird als Informationsveranstaltung
über den aktuellen Verfahrensstand durchgeführt.
Einladung zur Teilnehmerversammlung
Torgau-Oschatz
- 10 -
Tagesordnung:
1. Bericht der Vorsitzenden über den derzeitigen Verfahrensstand zur Bodenordnung
2. Realisierung der Vorhaben des Planes der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen gemäß §41 FlurbG, Sachstand und Finanzierung
3. Allgemeines
gez.
Hartig
Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
__________________________________________________
ABDRUCK
Teilnehmergemeinschaft
Gruna
Der Vorstandsvorsitzende
Flurbereinigung: Gruna
Gemeinde:
Laußig
Landkreis:
Nordsachsen
Im Verfahren der Flurbereinigung Gruna wurden die Ergebnisse
der Wertermittlung in der Wertermittlungskarte dargestellt und
in den entsprechenden Unterlagen erfasst. Die Ergebnisse sind
nunmehr den Beteiligten zu erläutern und zur Einsichtnahme
auszulegen.
Hiermit erfolgt die
Auslegungsort:
Im Anschluss an die Teilnehmerversammlung erfolgt die
Auslegung
der Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung
(Wertermittlungsrahmen) mit der Wertermittlungskarte für die
Dauer von 4 Wochen zur Einsichtnahme für die Beteiligten. Die
Auslegung erfolgt zeitgleich an zwei Orten.
Auslegungsort:
Gemeindeverwaltung Laußig, Bahnhofstraße 1a in 04838 Laußig
Auslegungszeiten:
Montag
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
--Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung
Dr.-Belian-Str. 5 in 04838 Eilenburg, Zimmer 304
Auslegungszeiten:
Montag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19.00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung Tel.-Nr. 0 34 23/7 09 7- 32 50 oder - 32 52)
Die Beteiligten können während der Zeit der Auslegung schriftliche Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung
aller bewerteten Besitzstücke beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Laußig beim Landratsamt Nordsachsen, Dr.Belian-Str. 5 in 04838 Eilenburg vorbringen.
Die Teilnehmer werden aufgefordert, sich in der Teilnehmerversammlung und/oder durch Einsichtnahme in die ausgelegten
Unterlagen über die Wertermittlungsergebnisse zu informieren.
Der Vorstand wird nach Behebung begründeter Einwendungen
die Ergebnisse der Wertermittlung feststellen. Diese Feststellung
wird mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht.
Eine persönliche Zustellung der Wertermittlungsergebnisse an
die Beteiligten erfolgt nicht.
Eilenburg, den 13. März 2012
gez.
Hindemith
__________________________________________________
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
ABDRUCK
Bekanntmachung der Ladung und Auslegung
- Wertermittlung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Gruna lädt die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet
sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren der Flurbereinigung
Löbnitz (§ 10 Nr. 2 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und
Bevollmächtigten hiermit zu einer
Teilnehmerversammlung
Versammlungsort:
Ländliches Bürgerzentrum Laußig (ehem. Mittelschule)
Leipziger Straße 23, 04838 Laußig
Versammlungstermin: Montag, den 23. April 2012, um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Verfahrensstand
2. Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung
3. Weiterer Verfahrensablauf
4. Diskussion
ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Teilnehmerversammlung die Vorstandswahl eines stellv. Vorstandsmitgliedes sowie
von Ersatzmitgliedern um 18:00 Uhr in der gleichen Räumlichkeit stattfindet. Dadurch kann sich der Beginn der Teilnehmerversammlung geringfügig verschieben. Zur Vorstandswahl wird
gesondert öffentlich geladen.
Nr. 7/2012
Flurbereinigung Gruna
Landkreis:
Gemeinde:
Lfd.Nr.:
Nordsachsen
Laußig
DZ/LN12
Bekanntmachung und Ladung zur Vorstandswahl
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2004 wurde vom Staatlichen
Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Wurzen das vereinfachte
Flurbereinigungsverfahren Gruna angeordnet. Die Aufgaben des
ALE Wurzen wurden auf Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 kommunalisiert, d.h. vom Freistaat Sachsen auf die zuständigen
Landkreise bzw. kreisfreien Städte übertragen.
Die Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die Erbbauberechtigten (Teilnehmer) im Flurbereinigungsgebiet Gruna werden hiermit zu einer
Vorstandswahl
am Montag, dem 23. April 2012, um 18.00 Uhr
in das Ländliche Bürgerzentrum Laußig (ehem. Mittelschule)
Leipziger Straße 23 in 04838 Laußig
eingeladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Anschluss an die Vorstandswahl eine Teilnehmerversammlung der Teilnehmergemeinschaft (TG) Gruna um 19.00 Uhr in gleicher Räumlichkeit
stattfindet, zu welcher gesondert öffentlich geladen wird.
Tagesordnung:
1. Erläuterung des Wahlverfahrens
2. Wahl eines stellvertretenden Vorstandsmitgliedes und Ersatzmitgliedern des Vorstandes der TG Gruna
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen. Erbbauberechtigte stehen
Nr. 7/2012
- 11 -
den Eigentümern gleich (§ 10, Nr. 1 - Flurbereinigungsgesetz
- FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können
sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.
Die Teilnehmer müssen sich bei der Wahl durch Personaldokumente ausweisen können. Vertreter von Körperschaften benötigen zusätzlich eine Vertretungsermächtigung.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Vorstandswahl durch eine schriftliche
Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder
Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch
wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer die nicht selbst
in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher
zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als
Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Es können alle Personen gewählt werden, die volljährig und
unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Wählbarkeit ist nicht an
Grundbesitz im Verfahrensgebiet gebunden.
Das stellvertretende Vorstandsmitglied und die Ersatzmitglieder
des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden
Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.
Eilenburg, den 13. März 2012
gez.
Wirsching
Amtsleiter
Amt für Ländliche Neuordnung
__________________________________________________
zuständige Behörde:
Ort, Datum
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Unterdorf 4
04862 Mockrehna
Mockrehna, 08.02.2012
Widmung, Umstufung oder Einziehung
öffentlicher Straßen
Bekanntmachung
1.
2.
2.1.
2.2.
3.
4.
5.
5.1.
5.2.
Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/
Hinweis auf Neubau)
Höfeweg Audenhain
(Nr. im Straßenbestandsverzeichnis Audenhain: 8.2)
Beschreibung des Anfangspunktes (VNK, Stat., seither-km)
S 16
Beschreibung des Endpunktes (VNK, Stat., seither-km)
K 8979
Gemeinde
Landkreis
Gemeinde Mockrehna
Landkreis Nordsachsen
Verfügung
Die unter 1. bezeichnete Straße wird/wurde zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft.
Widmungsbeschränkungen
Keine
Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)
Bezeichnung
Gemeinde Mockrehna
Wirksamwerden
Datum
Wirksamwerden der Verfügung
2/8/12
Sonstiges
Gründe für die
Umstufung
O. g. Teil des Höfeweges wurde seit Jahrzehnten und wird
in Zukunft als Feldweg genutzt.
Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen
Sprechzeiten eingesehen werden.
bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer)
6.
Torgau-Oschatz
Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
In der Zeit von - bis
Montag
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in
04862 Mockrehna zu erklären.
Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung des Rechtsmittels die
Wirksamkeit nicht gehemmt bzw. nicht aufgehoben wird.
__________________________________________________
zuständige Behörde:
Ort, Datum
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Unterdorf 4
04862 Mockrehna
Mockrehna,
Eintragsverfügung für das Bestandsverzeichnis
der öffentlichen Feld- und Waldwege
Genaue Bezeichnung der Straße
Höfeweg
zwischen S 16 und K 8978, Nr. im Straßenbestandsverzeichnis
Audenhain: 8.2
Gemeinde
Landkreis
Gemeinde Mockrehna
Landkreis Nordsachsen
I. Anlass
Erstmalige Anlegung des Bestandsverzeichnisses (§ 54 Abs. 2,
§ 3, Abs. 1 SächsStrG)
(Rechtsgrundlage für die Eintragung der Straße bzw. des
Weges ist § 53 SächsStrG)
Umstufung (§ 7 SächsStrG)
Verfügung vom: 2/8/12
II. Inhalt der Eintragung
Umstufung o. g. Straßenabschnittes von Ortsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Hinweis:
Das Bestandsverzeichnis für die obenbezeichnete Straßenklasse
liegt in der Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
während der Dienstzeiten zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna
zu erklären. Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen
Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit
nicht gehemmt bzw. nicht aufgehoben wird.
Unterschrift
Torgau-Oschatz
zuständige Behörde:
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Unterdorf 4
04862 Mockrehna
- 12 Ort, Datum
Mockrehna, 08.02.2012
zuständige Behörde:
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Unterdorf 4
04862 Mockrehna
Nr. 7/2012
Ort, Datum
Mockrehna,
Widmung, Umstufung oder Einziehung
öffentlicher Straßen
Eintragsverfügung
für das Bestandsverzeichnis
Bekanntmachung
der öffentlichen Feld- und Waldwege
1.
Genaue Bezeichnung der Straße
Kirchweg
zwischen Ortsstraße „Am Schwarzen Graben“ und Ortsstraße
„Huxel“ Verbindung zur K 8979; Nr. im Straßenbestandsverzeichnis Audenhain: 25.1
Gemeinde
Landkreis
Gemeinde Mockrehna
Landkreis Nordsachsen
I. Anlass
Erstmalige Anlegung des Bestandsverzeichnisses (§ 54 Abs. 2,
§ 3, Abs. 1 SächsStrG)
(Rechtsgrundlage für die Eintragung der Straße bzw. des
Weges ist § 53 SächsStrG)
Umstufung (§ 7 SächsStrG)
Verfügung vom: 2/8/12
II. Inhalt der Eintragung
Umstufung o. g. Straßenabschnittes von Ortsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Hinweis:
Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse liegt
im/in:
Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
während der Dienstzeiten zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna
zu erklären.
Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen
zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch
Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit nicht gehemmt
bzw. nicht aufgehoben wird.
2.
2.1.
2.2.
3.
4.
5.
5.1.
5.2.
6.
Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/
Hinweis auf Neubau)
Kirchweg Audenhain
(Nr. im Straßenbestandsverzeichnis Audenhain: 25.1)
Beschreibung des Anfangspunktes (VNK, Stat., seither-km)
Ortsstraße „Am Schwarzen Graben“
Beschreibung des Endpunktes (VNK, Stat., seither-km)
Ortsstraße „Huxel“/Zufahrt zur K 8979
Gemeinde
Landkreis
Gemeinde Mockrehna
Landkreis Nordsachsen
Verfügung
Die unter 1. bezeichnete Straße wird/wurde zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft.
Widmungsbeschränkungen
Keine
Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)
Bezeichnung
Gemeinde Mockrehna
Wirksamwerden
Datum
Wirksamwerden der Verfügung
2/8/12
Sonstiges
Gründe für die
Umstufung
Der Kirchweg wurde seit Jahrzehnten und wird in Zukunft
als Feldweg genutzt.
Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen
Sprechzeiten eingesehen werden.
bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer)
Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
In der Zeit von - bis
Montag
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf
4 in 04862 Mockrehna zu erklären.
Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung des Rechtsmittels die
Wirksamkeit nicht gehemmt bzw. nicht aufgehoben wird.
Berufliches Schulzentrum Delitzsch
Regionales Kompetenzzentrum
Unterschrift
Das Berufliche Schulzentrum Delitzsch, das seit 1991 den Namen „Dr. Hermann Schulze-Delitzsch“ trägt, blickt auf eine lange Geschichte zurück. Seit 1845 werden hier junge Menschen
ausgebildet. Im Verlauf der Zeit veränderten sich nicht nur die
Gebäude, sondern auch die Berufe, die gelehrt wurden.
Dass wir den Namen einer der bekanntesten Persönlichkeiten von Delitzsch tragen, ist Ehre und Verantwortung zugleich.
Neben vielen anderen Verdiensten hat Dr. Hermann SchulzeDelitzsch die erste Vereinigung für Schuhmacher in Delitzsch
gegründet - das System der Genossenschaften war geboren.
Später stellte er den Genossenschaften einen Vorschussverein
zur Seite, die heutigen Volksbanken. Sein Motto, gerade für die
Nr. 7/2012
- 13 -
Handwerker, war Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstverantwortung,
das bis heute nicht an Aktualität verloren hat.
Unsere Schule ist großzügig angelegt und die Gebäude verfügen über moderne Fachräume. Die Unterrichtsräume sind hell,
es gibt viele gut ausgestattete IT-Räume, Werkstätten zur Holzund Metallbearbeitung, Praxisräume für die Elektrotechnik und
Mechatronik sowie Labore für die Fleischverarbeitung und den
Verkauf.
Diese Ausstattung ermöglicht eine fachliche Ausbildung in hoher Qualität und damit die Erfüllung unserer Vision: „Eine solide
Bildung für die Schüler unserer Region“.
Bei uns bieten wir diese in den Bereichen Wirtschaft, Technik,
Ernährung/Gesundheit und Sozialwesen an.
Lebenslanges Lernen
Dabei können die jungen Menschen zwischen verschiedenen
Ausbildungsmöglichkeiten an unserem Schulzentrum wählen.
- Die erste Säule bildet die duale Ausbildung - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule übernehmen gemeinsam die Bildung
und Qualifizierung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Die zweite Säule bildet das Berufliche Gymnasium - eine
Möglichkeit zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife.
- Die dritte Säule ist die berufsvorbereitende Ausbildung von
Jugendlichen, die über keinen Ausbildungsvertrag verfügen.
Pädagogisch einheitliches Handeln in Bildung und
Erziehung
Diese Vielfalt bei der Umsetzung unserer Vision ist ohne unser
sehr gut ausgebildetes Pädagogenteam nicht erreichbar. Gegenwärtig unterrichten an unserer Schule über 50 Lehrer in den
verschiedensten Lernfeldern und Fächern. Fortbildungen zählen
zu den grundlegendsten Anforderungen unserer pädagogischen
Arbeit.
Viele unserer Kollegen sind auch bereit, neue Wege einzuschlagen, wenn es für die zukunftsorientierte Ausbildung der Schüler
notwendig ist. Bei uns zählt jeder Schüler und Auszubildender.
Dabei herrscht an unserem BSZ ein angenehmes Arbeitsklima,
das auf der Einhaltung von Normen und Regeln des Zusammenlebens und einer partnerschaftliche Zusammenarbeit basiert.
Aktive Kooperation mit den Partnern unserer Region
Gemeinsam mit unseren Ausbildungspartnern wie z. B. den
Stadtwerken Leipzig, BMW Werk Leipzig, der Porsche Leipzig
AG, Porta, Kaufland, Vattenfall, Siemens AG, Leipziger Verkehrsbetriebe, DHL und vielen anderen bilden wir qualifizierte
Fachkräfte aus. Die duale Ausbildungsform ist ein wichtiger
Grundpfeiler unseres Berufsschulzentrums.
Die Berufsschule übernimmt die Vermittlung der notwendigen
theoretischen Kenntnisse und die Prüfungsvorbereitung. Die
praktische Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Hier erfolgt die Vermittlung der Berufspraxis.
In regelmäßig stattfindenden Ausbilderberatungen arbeiten wir
mit den Ausbildungsbetrieben, der IHK und anderen Partnern
eng zusammen.
So wurde u.a. in der letzten Zusammenkunft mit der IHK gemeinsam die veränderte Prüfungsordnung und ihre Konsequenzen für die Ausbildung der Mechatroniker besprochen.
Ausbildung im Bereich Wirtschaft
Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel
Verkäufer/in
Die Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin für Auszubildende und Umschüler dauert zwei Jahre.
Verkäufer haben engen Kontakt zu Kunden, müssen diese fachlich gut beraten und bewältigen dabei oft schwierige Verkaufssituationen.
Immer mehr müssen fachspezifische Verkaufsgespräche in englischer Sprache geführt werden. Geschäftskorrespondenz wird
Torgau-Oschatz
mit moderner Technik erledigt. Der Verkauf muss gefördert und
für Waren und Produkte geworben werden.
Die Bestellung, Beschaffung und Lagerung von Waren nimmt
einen großen Raum ein. Verkäufer kalkulieren Einkaufs- und Verkaufspreise, bewerten Lagerbestände - und das alles mit Blick
auf ein sehr breit gefächertes Sortiment des Einzelhandels.
Unsere Schüler lernen das theoretische Rüstzeug dafür in verschiedenen Lernfeldern unter Einsatz moderner Computertechnik.
Die Ausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel umfasst ein weiteres Ausbildungsjahr. Im dritten Ausbildungsjahr werden zusätzlich die Bereiche Marketing, Kosten- und Leistungsrechnung, Personalwesen und Finanzierung
unterrichtet.
Kommunikative Fähigkeiten, auch in englischer Sprache, mathematische Kenntnisse und Freude am Dienstleistungsberuf
sind gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Berufsabschluss und bieten gute Zukunftschancen.
Bürokaufmann/Bürokauffrau
Der Beruf Bürokaufmann/Bürokauffrau bietet den künftigen Arbeitnehmern vielseitige Einsatzmöglichkeiten in der Wirtschaft
und im öffentlichen Dienst. So sind Bürokaufleute in vielen verschiedenen Branchen anzutreffen.
Voraussetzung für diese duale Berufsausbildung sind generell
gute Leistungen, besonders aber in Deutsch, Englisch und Mathematik, denn in diesem Beruf müssen sehr viele unterschiedliche Aufgaben erledigt werden.
Bürokaufleute bereiten nationale und internationale Geschäftskorrespondenz auf. Sie verwalten betriebliche Daten und Informationen, werten diese aus und bereiten sie z. B. als Präsentation vor. Sie sind in der Lohn- und Gehaltsabrechnung tätig,
kümmern sich um Versicherungen oder Steuern. Bürokaufleute
schreiben Rechnungen und buchen diese. Sie kontrollieren den
Zahlungseingang und leiten notfalls ein Mahnverfahren ein. Und
wer es etwas kreativer mag, findet auch im Marketing gute Einsatzmöglichkeiten.
Um diese große Spanne an verschiedenen Aufgaben bewältigen
zu können, ist eine breit gefächerte Ausbildung notwendig. In
verschiedenen Fächern lernen die Auszubildenden in drei Jahren die dafür notwendigen Dinge. Kenntnisse über den Aufbau
eines Unternehmens sowie die entsprechenden Abläufe, Wissen
über Produktion, Lagerhaltung, Rechnungswesen und Personalwesen werden ebenso gelehrt wie die Grundlagen der Büroorganisation, um betriebliche Zusammenhänge zu verstehen.
Gute Kenntnisse im Tastschreiben (am Computer) und grundlegende Kenntnisse über ein Computersystem sowie die Anwendung professioneller Bürosoftware helfen den angehenden
Bürokaufleuten, sich in einer komplexen Arbeitswelt zurechtzufinden.
Mit einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Arbeit am
PC wird die Ausbildung abgeschlossen.
Berufsausbildung im Bereich Ernährung
Fleischer/in und Fleischfachverkäufer/in
Das Fleischerhandwerk ist ein stolzes Handwerk und seit vielen
Jahren fest in der Region verwurzelt. Daneben ist auch der Beruf
des Fleischfachverkäufers fester Bestandteil dieses traditionellen Berufes.
In einer Lehrfleischerei, in Lebensmittellaboren und einem Verkaufsraum lernen die Auszubildenden an unserer Schule die
Herstellung von Fleisch- und Wursterzeugnissen, deren Weiterverarbeitung und Aufbereitung für den Verkauf. Im praktischen
Unterricht wird gelehrt, wie Platten gelegt oder kleine Präsente
gefertigt werden. Mit Kreativität und in Teamarbeit werden Produkte hergestellt, präsentiert und verkauft.
Die Vermarktung der Produkte wird genauso ernst genommen
- die angehenden Fleischfachverkäufer gestalten Plakate und
Flyer sowie Preis- und Produktschilder. Betriebswirtschaftliche
Sachverhalte, wie z. B. eine Preiskalkulation mit dem Computer,
Torgau-Oschatz
- 14 -
sind eingeschlossen. Die Auszubildenden beider Berufe werden
so optimal auf das Berufsleben vorbereitet.
Aber auch gesunde Ernährung, Lebensmittelkunde, Hygienebewusstsein, Umweltschutz sowie die Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit sind wichtige Ausbildungsinhalte.
Der zukünftige Fleischer stellt nicht nur Wurst- und Fleischerzeugnisse her. Er ist in der Lage, ganze Veranstaltungen zu planen, zu organisieren und auszurichten - von der Dekoration bis
zum perfekt gedeckten Tisch.
Mit der Änderung der Ausbildungsordnung wurde ein neues
Leitbild für beide Berufe des Fleischerhandwerks geschaffen.
Die Ausbildung ist moderner und vielseitiger geworden.
Der lernfeldorientierte Unterricht schafft eine perfekte Grundlage
theoretisch erworbenes Wissen sofort praktisch zu hinterlegen.
Unsere Auszubildenden in diesen Handwerksberufen nehmen
regelmäßig an sächsischen Leistungsvergleichen teil und belegten häufig vordere Plätze.
Fleischer und Fleischfachverkäufer sind und bleiben Berufe mit
Zukunft. Handwerkliche Kreativität und Wertschöpfung werden
auch weiterhin einen hohen Stellenwert in der Lebensmittelproduktion einnehmen.
Nr. 7/2012
auch umzusetzen. Außerdem erfahren sie alles über ein Dienstleistungsunternehmen, welche Tätigkeiten dort anfallen, wie
man Gewinne berechnet und wie man werben sollte.
Im BVJ Holz und Metall erwerben die Schüler umfangreiches
Wissen über die Werkstoffe und deren Verarbeitung. Sie erstellen technische Zeichnungen, einen Arbeitsablaufplan und
müssen anschließend auch Werkstücke herstellen. So entstehen Schwibbögen, Vogelhäuschen oder CD-Ständer, ebenso
Schlösser und Briefständer.
Am Ende des Berufsvorbereitungsjahres nehmen die Schüler an
einem Abschlussverfahren teil, bei dem sie das Erlernte präsentieren können.
Wenn alles gut geklappt hat, erhalten die Schüler den Hauptschulabschluss, mit dem eine Bewerbung für verschiedene Berufsausbildungen möglich ist.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Der frühere Elektroinstallateur/in wird als Elektroniker/in für Gebäudetechnik in unserer Einrichtung ausgebildet. Die Auszubildenden entwerfen energie- und gebäudetechnische Systeme.
Sie installieren, parametrieren, programmieren und testen deren
Komponenten. Unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen führen sie Funktionsanalysen durch und können diese
an den Kunden übergeben.
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Den praktischen Teil übernimmt auch hier der Ausbildungsbetrieb. Wir als BSZ Delitzsch
sind schon seit vielen Jahren für viele Handwerker und Kleinbetriebe kompetenter Partner im dualen Ausbildungssystem.
Schüler, die noch zu jung sind für eine Berufsausbildung, haben
die Möglichkeit, ein Berufsgrundbildungsjahr zu absolvieren. Wir
bieten auch bei dieser Ausbildung zwei verschiedene Richtungen an.
Die Schüler des BGJ Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung lernen in genau aufeinander abgestimmten Lernfeldern alles über Lebensmittel, Ernährungsfragen, Hygiene und vieles mehr. Daneben absolvieren die Schüler
einen praktischen Teil im Rahmen von Praktika in Pflegeeinrichtungen bzw. Handelseinrichtungen der Umgebung von Delitzsch
und werden dabei von vielseitig profilierten Lehrkräften unterstützt. Dadurch entsteht eine starke Verflechtung zwischen Berufsschule und Praxisnähe im Betrieb.
Das BGJ Elektrotechnik bietet das erste Ausbildungsjahr für die
Elektroniker in Theorie und Praxis an.
Am Ende des Jahres gibt es ein Abschlussverfahren. Wird dieses erfolgreich abgeschlossen, dann kann der Schüler in einem
Unternehmen gleich in das zweite Ausbildungsjahr eingestellt
werden.
Mechatroniker/in
Berufliches Gymnasium
Im Bereich Technik zählt der Mechatroniker zu den gefragtesten
Berufen.
Die Verbindung von Metalltechnik, Elektrotechnik/Elektronik
und Informatik schafft ein völlig neues Berufsbild. Mechatroniker arbeiten in der Montage und Instandhaltung von komplexen
Maschinen, automatisierten Anlagen und Systemen im Anlagenund Maschinenbau.
Der Mechatroniker führt Funktionsanalysen in mechatronischen
Systemen durch, installiert und wartet elektrische, pneumatische und hydraulische Anlagen unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und befasst sich mit den dazu notwendigen mechanischen Fertigungsprozessen. Außerdem müssen
Arbeitspläne erstellt werden, die Montage und Demontage einzelner Baugruppen sowie ganzer Systeme organisiert werden.
Die Auszubildenden lernen in 3,5 Jahren bei uns die notwendigen theoretischen Grundlagen. Die gute räumliche und technische Ausstattung unseres Berufsschulzentrums bietet dafür
beste Bedingungen. In Computerfachräumen und Praxisräumen
können die theoretischen Grundlagen durch Versuche an Industriesteuerungen und Industrierobotern vertieft werden.
Mechatroniker sind in allen Bereichen der Metall- und Elektroindustrie sehr gefragt. Dies ist auch an den vielen verschiedenen
Ausbildungspartnern erkennbar.
Neben der dualen Ausbildung gibt es für die Schüler der Region das Angebot der Studienqualifizierung über das Berufliche
Gymnasium.
Wir bieten mit dieser dreijährigen Ausbildung den Erwerb der
allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife, die zum
Studium an allen Universitäten und Hochschulen berechtigt.
Das BSZ Delitzsch bietet zwei Fachrichtungen an:
Wirtschaftswissenschaften
Gesundheit und Sozialwesen
Warum ist diese Vollzeitausbildung so attraktiv?
- Weil Absolventen der 10. Klasse der Realschule und des
Allgemeinbildenden Regelgymnasiums die Hochschulreife
erwerben können.
- Weil Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung den Weg zum Abitur einschlagen können.
- Weil viele Türen für eine spätere Qualifizierung in anderen
berufsqualifizierenden Einrichtungen sich leichter öffnen.
- Weil eine Orientierung auf eine bestimmte Fachrichtung das
spätere Studium in diesem Bereich wesentlich erleichtert.
- Weil trotz der beruflichen Orientierung keine vorzeitige Festlegung der Studienrichtung erfolgt.
Optimale Vorbereitung der Schüler auf das zukünftige Leben
Die Klassenstufe 11 ist eine Einführungsphase. Der Wissensstand der Schülerinnen und Schüler wird in Vorbereitung auf die
Abiturausbildung angeglichen und sie werden an die Arbeitsweise eines Gymnasiums herangeführt.
Im Klassenverband werden die Schüler in Fächern in den folgenden Aufgabenfeldern unterrichtet:
I. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld:
- Deutsch, Literatur, zwei Fremdsprachen (Englisch als fortgeführte Fremdsprache und eine 2. Fremdsprache - Russisch
oder Französisch; diese wählt der Schüler selbst aus)
II. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld:
Berufsausbildung im Bereich Technik
Elektroniker/in für Gebäudetechnik
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Mit dieser einjährigen Ausbildung erhalten Jugendliche die
Chance, den Hauptschulabschluss nachzuholen.
Durch eine praxisorientierte Ausbildung, die in modern eingerichteten Fachkabinetten erfolgt und durch zwei Praktika ergänzt wird, werden die Schüler auf die spätere Berufsausbildung
vorbereitet. Wir bieten zwei verschiedene Berufsbereiche an.
Im BVJ Hauswirtschaft und Wirtschaft/Verwaltung lernen die
Schüler den Haushalt zu organisieren und dies in der Praxis
-
- 15 -
Geschichte/Gemeinschaftskunde sowie Wirtschaftslehre/Recht
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
oder Gesundheit und Soziales je nach gewählter Fachrichtung
III. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld:
- Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik
Keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind die Fächer Sport und
Ethik/Religion.
Individuelle Unterstützung und Förderung
Die Klassenstufen 12 und 13 werden als Qualifizierungsphase
bezeichnet.
Hier erfolgt der Unterricht in Leistungs- und Grundkursen.
Die Gliederung in Leistungskurse und Grundkurse dient der individuellen Förderung der Schüler. So stehen bei der Wahl neben
schulischen Belangen auch die Neigungen und die Interessen
der Schüler im Mittelpunkt.
Leistungskurse werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und dienen einer vertiefenden studienvorbereitenden
Ausbildung. Die Grundkurse führen auf grundlegendem Anforderungsniveau in Sachverhalte, Problemkomplexe und Strukturen eines Faches ein.
Für die Schüler ist es wichtig, dass sie in der Qualifikationsphase
intelligentes und anwendungsfähiges Wissen erwerben. Neben
der Entwicklung einer Werteorientierung erfahren die Schülerinnen und Schüler Lern-, Methoden- und Sozialkompetenz. Die
Methodenkompetenz beinhaltet u. a. die Informationsbeschaffung und -verarbeitung, die Ausbildung von Medienkompetenz
und die Reflexions- und Diskursfähigkeit. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Daten und Informationen soll dabei durch
den Einsatz von modernen Wissensmanagementsystemen und
den maßvollen Einsatz des Internets erreicht werden.
Das Unterrichtsangebot gliedert sich in Pflicht- und Wahlbereich.
Die Fächer des Pflichtbereiches gliedern sich in die bereits genannten 3 Aufgabenfelder:
sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld.
Im Wahlbereich sind z. B. Wirtschaftsgeografie oder eine weitere Fremdsprache möglich.
Unterrichtet werden die Schüler in 2 Leistungskursen. Die übrige
Abiturausbildung erfolgt in Grundkursen.
In allen Jahrgangsstufen werden im Rahmen des fächerverbindenden Unterrichts komplexe Problemstellungen bearbeitet.
Dabei werden Themen wie erneuerbare Energiequellen, gesunde Ernährung bis hin zur Schokolade aufgegriffen und aus der
Sicht der verschiedenen Fächer untersucht.
Die Schüler arbeiten in kleinen Teams sehr selbstständig und
praxisorientiert. Lehrer und Vertreter der Wirtschaft stehen als
Berater zur Seite, aber die Schüler beschaffen in ihren Arbeitsgruppen notwendige Informationen. Die Ergebnisse und erarbeiteten Lösungen werden am Ende des Projektes an einem Präsentationstag den Mitschülern, Lehrern und Eltern vorgestellt.
Am Ende der Ausbildung stehen die Abiturprüfungen an - jeder
zugelassene Schüler muss drei schriftliche und zwei mündliche
Prüfungen absolvieren.
Aus allen Ergebnissen der Qualifizierungsphase und den Abiturprüfungen ergibt sich dann eine Abiturdurchschnittsnote.
Zulassungsvoraussetzungen
Bewerben kann sich jeder, der die 10. Klasse der Realschule mit
einem Durchschnitt von 2,5 und besser bestanden hat. Außerdem können auch Schüler vom allgemeinbildenden Gymnasium
nach der 10. Klasse in unser Berufliches Gymnasium wechseln.
Schüler und Auszubildende können sich für das Berufliche Gymnasium direkt an unserem Beruflichen Schulzentrum bis zum
31. März des jeweiligen Jahres bewerben.
Einzureichen sind Bewerbungsschreiben mit der Angabe der
gewünschten Fachrichtung, das aktuelle Halbjahreszeugnis sowie zwei Passbilder.
Benötigen Sie weitergehende Informationen, so steht Ihnen unser gesamtes Team jederzeit gern zur Verfügung.
Torgau-Oschatz
Der Erfolg gibt uns Recht
Ein Beweis für die Attraktivität und den Erfolg dieser Abiturausbildung sind die belegten Studienrichtungen unserer Absolventen. Viele ehemalige Schüler besuchen uns regelmäßig bei
entsprechenden Höhepunkten, wie dem Literaturcafé, ddem
ag der offenen Tür oder dem fächerverbindenden Unterricht.
Sie studieren erfolgreich Medizin, das Lehramt in verschiedenen Stufen, Jura, Betriebswirtschaft usw. Viele erzählen, dass
ein berufsbezogenes Abitur eine sehr gute Vorbereitung auf ein
nachfolgendes Studium oder eine Ausbildung ist.
Auch bei unserer wöchentlich stattfindenden Sport-AG trainieren nicht nur Schüler und Auszubildende regelmäßig, sondern
auch Ehemalige.
Besondere Höhepunkte im Schuljahr sind unser Tag der Begegnung und das Sportfest im Sommer, bei dem sich die verschiedenen Klassen im Volleyball oder Fußball miteinander messen.
Vor den Weihnachtsferien präsentieren die Schüler des Grundkurses Literatur der 13. Klassen ein Theaterstück, für das die
Schüler die Rollen selbst schreiben, die Kostüme schneidern
und die Bühnendekoration erstellen.
Erreichbarkeit
Das Berufliche Schulzentrum hat eine sehr gute Verkehrsanbindung und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu
erreichen. Die Unterrichtszeiten sind an die Fahrpläne von Bus
und Bahn weitestgehend angepasst.
Wer mit dem Pkw anreist, erreicht Delitzsch von der A 9 bzw.
A 14. Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung.
Sie finden uns in Delitzsch, Karl-Marx-Straße 1. Telefonisch
erreichen Sie uns unter 03 42 02/7 39 -0.
Weitere Informationen über uns, unser Bildungsangebot und alle
aktuell stattfindenden Aktivitäten finden Sie auf unserer Homepage www.bsz-dz.de.
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Freitag, dem 13. April 2012
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen ist
Mittwoch, der 4. April 2012
Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen
Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna
http://www.landkreis-nordsachsen.de
IMPRESSUM
Nr. 7/2012
Das Amtsblatt erscheint in den ungeraden Wochen jeweils Freitag.
- Herausgeber: Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27,
Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected]
- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
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oder Herr Kahl, Telefon: 01 71 / 2 16 95 88 und Frau Schaaf,
Funktelefon: 01 71 / 4 14 40 32
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der
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Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Torgau-Oschatz
- 16 -
Nr. 7/2012
Volkshochschule Nordsachsen
Melden Sie sich unter www.vhs-nordsachsen.de an
oder senden Sie uns eine ausgefüllte Anmeldung per Post oder per Fax
TORGAU
Di., 10.04.
TA1.0609
Mo.,16.04.
TA1.0501
Di., 17.04.
TA1.0607
Di., 17.04.
TA1.0611
Do., 19.04.
Fr., 20.04.
TA1.0612
TA1.0401
Tel.: 03421/712040; Fax: 03421/712050
Intelligenztraining mit Bewegungfür bessere Schulnoten (9:00, 2x)
Vorsorgevollm./Betreuungs- und
Patientenverfügung (18:00 Uhr, 2x)
Lernblockaden erkennen und
auflösen (18:00 Uhr, 1x)
Konfliktmanagement und Konfliktgespräche (15:00 Uhr, 1x)
Grundlagen Rhetorik (18 Uhr, 4x)
Steuererklärung-Steuertipps
OSCHATZ
Do., 12.03.
OA1.0608
Mi., 18.04.
OA1.0614
Di., 24.04.
OA1.0502
Mi., 25.04.
OA1.0400
ab 8 Anm.
OA2.0502
TA2.0020
Di., 03.04.
TA2.0501
Für Kinder-Lustige Backstube zur
Osterzeit (15:30 Uhr, 1x)
Neu: Zeichenkurs Naturstudium
Sa., 14.04.
OA2.0925
TA2.1050
Mi., 04.04.
Mi., 04.04.
TA2.0507
TA2.1413
Mi., 18.04.
TA2.0900
Mi., 18.04.
Di., 24.04.
TA2.0913
TA2.0511
Do., 26.04.
TA2.0605
Neu: Fotografieren f. Einsteiger
(18:00 Uhr, 4x)
Porzellanmalerei (18:00 Uhr, 1x)
Neu: Hauptsache selbst gestrickt
(18:00 Uhr, 3x)
Neu: Standardtanz Kinder
(15:00 Uhr, 9x)
Neu: Salsa (19:45 Uhr, 10x)
Zeichenkurs-Anatomische
Grundlagen (18:00 Uhr, 6x)
Druckgraphik Linolschnitt
(18:00 Uhr, 6x)
Di., 03.04.
TA3.0030
Erzählcafé Gesundheit
Di., 03.04.
Di., 03.04.
Mi., 11.04.
Do., 12.04.
TA3.0266
TA3.0267
TA3.0121
TA3.0237
(16:00 Uhr, 6x, entgeltfrei!!!)
Aquafitness Anfänger (19:15 Uhr)
Aquafitness Aufbaukurs (20 Uhr)
Yoga f. Mutti/Kind (ab 6. Le.-Woche)
Schwangerenschwimmen (warmes
Therapiebecken!, 18:00 Uhr, 4x)
Do., 12.04.
TA3.0104
PMR nach Jacobsen
Fr., 13.04.
Fr., 13.04.
Mo.,16.04.
TA3.0711
TA3.0240
TA3.0216
Mo.,16.04.
Mo.,16.04.
Mo.,16.04.
Di., 17.04.
TA3.0262
TA3.0101
TA3.0127
TA3.0264
Di., 03.04.
Mi., 04.04.
Mo.,16.04.
Mo.,16.04.
Di., 17.04.
TA4.2201
TA4.2202
TA4.0801
TA4.1501
TA4.2001
TA4.0901
Do., 19.04.
Do., 19.04.
Do., 19.04.
TA4.2002
TA4.1502
TA4.0625
(Krankenkassengefördert, 18:45 Uhr,
12x)
Frühjahrspilzwanderung (09:00)
Krabbelgruppe (4-8 Mon.) (09:30)
Mi., 25.04.
Fr., 27.04.
Fr., 04.05.
Fr., 04.05.
Di., 03.04.
TA5.0126
Mi., 04.04.
Mo.,16.04.
TA5.0109
TA5.0802
Fr., 20.04.
TA5.0123
Neu: Bildbearbeitung mit GIMP
(18.00 Uhr, 5x)
Kalkulation mit Excel (18:00, 7x)
Ausbildung der Ausbilder
(16:30 Uhr, 20x)
E-Mail Management (17:00 Uhr, 2x)
Sie wollen heiraten oder sind zu einer Hochzeit / einem
Ball eingeladen? Die eigene Hochzeitsfeier stilvoll
eröffnen, mit Schwiegermutter / -vater charmant übers
Parkett schweben oder als geladener Gast eine gute
(Tanz-!"#$%&'()$*)*+,'-+'%+.*&*/'0&(.12%&.'*&3*&+*+'
Sie die Grundschritte des Langsamen und Wiener
Walzers sowie Discofox (Tippen). Und beimm nächsten
Fest werden Sie auch auf der Tanzfläche brillant
aussehen.
Kunstvortrag: Marc Chagall (18:00)
OA2.0001
Junge VHS: Kindertanz (16:00, 6x)
OA2.0910
Strukturmalerei ! kreativ mit
OA2.0506
Kaffeesatz (17:00, 1x)
OA2.0504
Mo., 02.04.
OA3.0165
Di., 17.04.
OA3.0270
Acrylmalerei am Wochenende
Di., 17.04.
Di., 17.04.
OA3.0706
Di., 24.04.
OA3.0707
Yoga für Anfänger (AOK-gefördert)
(16:15, 10x)
OA3.0168
Junge VHS: Selbstverteidigung für
Kinder zw. 10 u.13 J. (16:30, 9x)
Die Wildkräuterküche (18:00, 1x)
Traditionelles Bogenschießen
(18:30, 6x)
Kräutermärchen (18:15, 1x)
(Kochkurs im BSZ)
Auf unterhaltsame Weise beginnt die Reise zu einem
Alleskönner der Kräuter, der Brennnessel.
Wir tauchen in die Geheimnisse der Pflanze ein und
bereiten gemeinsam einige leckere Köstlichkeiten herzhaft und süß - zu.
(09:00,12x)
(18:00 Uhr, 10 x)
Schritt für Schritt. Zeichnerische
Grundlagen (Di., 18:00, 5x)
Tanzkurs für Hochzeitspaare und !
gäste (10:00, 3x / Sa, So, Sa)
(Workshop Fr. 17:00/ Sa.10:00, 2x)
Aquajogging (KK-Gefördert)
Eltern-Kind-Turnen (1-3 J., 16:00, 6x)
Autogenes Training (18:30, 10x)
Yoga für Schwangere (19:30, 4x)
Stützapparatsgymnastik / Bauch,
Beine, Po (18:00, 6x)
Neu: Spanisch Anfänger/Spanisch
für die Reise (18.00 Uhr, 14x)
Französisch GK 1(18:00 Uhr, 18x)
Norwegisch Anfänger (17:30, 10x)
Schwedisch Anfänger (19:05, 10x)
Italienisch für Anfänger und
Fortgeschrittene mit Frau Saurini
-Muttersprachlerin (18:00, 10x)
Schwedisch GK 4 (17:30 Uhr, 10 x)
Norwegisch GK 4 (19:05 Uhr, 13 x)
Wirtschaftsenglisch Anfänger
Vorsorgevollm./
Patientenverfügung sowie
Testamentsgestaltung (18:00 Uhr, 2x)
Steuererklärung und Steuertipps
(18:00, 2x)
(18:00 Uhr, 6x)
Di., 03.04.
Intelligenztraining mit Bewegung !
für bessere Schulnoten (9:00, 2x)
Kommunikation im Beruf u. Alltag
(17:00, 2x)
(17:00 Uhr, 2x)
Di., 03.04.
Tel.: 03435/922444; Fax: 03435/922440
Fr., 27.04.
OA3.0280
Di., 08.05.
OA3.0751
Mi., 04.04.
OA4.0608
Mo., 16.04.
OA4.0627
vorauss. Start ZUMBA-Fitness zum
Kennenlernen (17:00 / 18:00, je 9x)
Babykost ! gesund und lecker,
selbst gemacht (10:00, 1x)
Englisch für Anfänger
(Einstieg zum 2. Termin, 17:30)
Englisch für Anfänger Seniorenkurs am Nachmittag (14:00,
10x)
Ein Einstieg in bereits laufende Englischkurse entsprechend Ihres
Kenntnisstandes ist möglich. Infos unter Tel. (03435) 922444
Mo., 16.04. OA5.0443 Computer-Schreiben, 10-Finger für
Einsteiger (17:30, 8x)
Mo., 16.04. OA5.0141 Digitale Bilder - Bildbearbeitung
(18:00, 7x)
Bitte beachten Sie:
Während der Osterferien finden an beiden Standorten grundsätzlich keine Kurse und Veranstaltungen statt.
Die Öffnungszeiten in den Ferien ändern sich wie folgt:
Montag: geschlossen, da Feiertag
Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Unsere Öffnungszeiten in 04860 Torgau, Puschkinstr. 3 und in 04758 Oschatz, Striesaer Weg 4:
Nr. 7/2012
- 17 -
Betreuungsverein Oschatz e. V.
Der Betreuungsverein Oschatz e. V. bietet den ehrenamtlichen
Betreuern und Bevollmächtigten eine monatliche Sprechstunde
bezüglich individueller Fragen im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht an.
Treffen: 03.04.2012 Beginn: 16.30 Uhr - ca. 18.00 Uhr
in unserer Geschäftsstelle
Am Mühlgraben 3
04758 Oschatz
Diese Treffen dienen gleichzeitig dem Erfahrungsaustausch bei
der Führung von ehrenamtlichen Betreuungen.
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkungen
Wildenhain und Gräfendorf
Vom 12. März 2012
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Abwasserzweckverband Heidelbach, Am Heidelbach 99, 04862
Mockrehna, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I
S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist,
gestellt hat.
Die Anträge (Az:32-0531.73/5/11, 36 und 55) betreffen die vorhandene Mischwasserleitung und die Regenwasserleitung einschließlich Zubehör und Schutzstreifen. Die betroffenen Grundstückseigentümer der
· Gemeinde Mockrehna (Gemarkungen Wildenhain und
Gräfendorf)
können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit
vom 16. April bis einschließlich 14. Mai 2012
in der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig,
Zimmer 164, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00
Uhr) einsehen.
Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß
§ 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober
1990 bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz
entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom
3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies
bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann,
dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher
bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Torgau-Oschatz
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen
der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee,
01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig,
bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
Leipzig, den 12. März 2012
gez.
Landesdirektion Sachsen
Claus-Peter Susok
Referatsleiter
Mitteilung
Das Medienpädagogische Zentrum Nordsachsen in Torgau ist
ab sofort unter folgender Adresse erreichbar:
Medienpädagogisches Zentrum Nordsachsen
Geschäftsstelle Torgau
Puschkinstraße 3
04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/77 46 18
Fax: 0 34 21/77 46 19
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15.30 Uhr
Dienstag:
09:00 - 11:00 Uhr; 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
geschlossen
Die Kreisergänzungsbibliothek Torgau ist ab sofort unter folgender Adresse erreichbar:
Kreisergänzungsbibliothek Torgau
Puschkinstraße 3
04860 Torgau
Tel. 0 34 21/7 37 99 59
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr nach tel. Vereinbarung
„Konzert für Piccolotrompete
Klavier & Cembalo“
„Osterkonzert“
Samstag, 7. April 2012, um 17.00 Uhr
Schloss Hubertusburg/Ovalsaal
Werke von J. S. Bach, J. Haydn, J. L. Krebs u. a.
Joachim Schäfer geboren in Dresden, studierte von 1990 bis
1994 in seiner Heimatstadt an der Hochschule „Carl Maria von
Weber“ und gilt als eine der hoffnungsvollsten Begabungen der
jungen, nachdrängenden Trompeter-Generation. Die Kritik würdigt zuvörderst seine technische Souveranität sowie sein müheloses, stilsicheres und dynamisch sensibles Spiel, mit dem er
auf der Trompete hohe Maßstäbe setzt.
Stefan Cassar (Klavier) studierte an der Royal School of Music
in London, am Conservatoire National in Lyon und an der Ecole
Normale in Paris (Germaine Mouier). Stipendiat der SommerMeisterkurse am Mozarteum in Salzburg. Er erhielt 1989 den
1. Preis des Concours National von Malta, 1994 Preisträger des
Concours international Flamme de Paris und 1998 Preisträger
des Concours International in Sofia. Als Pianist ist er inzwischen
in ganz Europa gefragt. Seine Konzertverpflichtungen führten
ihn u. a. nach Paris, London, Salzburg, Malta, Lyon, Frankfurt,
Berlin und Dresden.
Judit Izsak (Cembalo) studierte am Konservatorium Bratislava
bei Prof J. Masinda (Klavier) und Dr. R. Grác (Cembalo). Sie ist
Preisträgerin zahlreicher Cembalowettbewerbe. Seit 1995 ist sie
freischaffende Künstlerin und in ganz Europa gefragt. Zahlreiche
CD-Produktionen u. a. mit den Pressburger Kammersolisten sowie der Cappella Istropolitana.
Torgau-Oschatz
- 18 -
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen
Gemarkung Neiden vom 13. März 2012
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Staatliche
Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, Dresdner
Straße 78C, 01445 Radebeul, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des
Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember
1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert
worden ist, gestellt hat.
Die Anträge (Az:32-0531.73/5/18, 34, 54 und 60) betreffen die
vorhandenen Grundwassermessstellen Kieritzsch, Schönbach,
Spröda B 12/66 und Elsnig - Neiden HyMkzTo 20/74OP einschließlich Zubehör, Zufahrt, Zuwegung und Schutzstreifen. Die
betroffenen Grundstückseigentümer der
· Gemeinde Elsnig (Gemarkung Neiden)
können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit
vom 23. April bis einschließlich 21. Mai 2012
in der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig,
Zimmer 164, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00
Uhr) einsehen.
Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß
§ 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober
1990 bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden.
Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des
Grundstückes erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies
bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann,
dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer
Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen
der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee,
01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bis
zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
Leipzig, den 13. März 2012
gez.
Landesdirektion Sachsen
Claus-Peter Susok
Referatsleiter
Nr. 7/2012
Amtsgericht Torgau
- Grundbuchamt 04860 Torgau, den 13.03.2012
Rosa-Luxemburg-Platz 14
Tel.: 0 34 21/75 33 13
Fax: 0 34 21/75 33 15
GZ: SD-241-35
Bekanntmachung
Der nachstehend bezeichnete Grundbesitz, für den bisher kein
Grundbuchblatt angelegt ist, soll nunmehr in das Grundbuch
eingetragen werden:
Gemarkung/Flur:
Schildau Flur 4
Flurstück:
29/205
Wirtschaftsart:
Verkehrsfläche
Lage:
Wurzener Straße, Albert-Lange-Straße
Größe (qm):
5817
Als Eigentümer soll eingetragen werden:
Freistaat Sachsen (Straßenbauverwaltung)
Aufgrund der §§ 116 bis 125 der Grundbuchordnung wird hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblattes hingewiesen.
Alle Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlegung geltend machen können oder die beschränkte dingliche
Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden
aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb von sechs Wochen seit
Aushang dieser Bekanntmachung bei dem Grundbuchamt anzumelden.
Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer
anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblattes zur Eintragung gelangen sollen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt ohne
Berücksichtigung etwa bestehender Rechte angelegt werden.
Günther
Rechtspflegerin
__________________________________________________
Kreiskrankenhaus Torgau „Johann Kentmann“ gGmbH
Elterninformationsabend
Werdende Eltern sind herzlich eingeladen, die Räumlichkeiten
der Entbindungsabteilung, des Kreißsaales sowie der Neugeborenenstation im Krankenhaus zu besichtigen.
Wann: 18.04.2012, um 18.00 Uhr, Treffpunkt: Foyer
Es freuen sich auf Ihren Besuch
Hebammen, Geburtshelfer und Kinderärzte
Behindertenzentrum des Landkreises
Delitzsch gGmbH
Stellenausschreibung
Das Medizinische Zentrum des Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH sucht zum 01.07.2012 für den Sozialpsychiatrischen Dienst in der Region Torgau/Oschatz eine/einen
Fachärztin/Facharzt
für Psychiatrie
im Bereich Sozialpsychiatrischer Dienst
(Teilzeit/10 Stunden pro Woche)
Diese Tätigkeit umfasst die
- medizinische und psychosoziale Beratung von Betroffenen
und Angehörigen
- Unterstützung der Selbsthilfegruppenarbeit
- Psychiatrieplanung und -koordination
- Durchführung von Hilfeplan- und Fallkonferenzen
- Wahrnehmung von Aufgaben der Gesundheitsberichterstat-
Nr. 7/2012
- 19 -
tung und Gesundheitsförderung
- medizinische Begutachtung.
Diese Aufgaben sind an einem Tag in der Woche, der frei wählbar ist, am Standort Torgau und im Bedarfsfall am Standort
Oschatz auszuführen. Die Tätigkeit ist sowohl in einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsverhältnis (10 Stunden
pro Woche) oder auf Honorarbasis denkbar.
Voraussetzungen:
- abgeschlossene Hochschulausbildung Humanmedizin und
ärztliche Approbation
- Facharzt für Psychiatrie mit Interesse an gemeindepsychiatrischer vernetzter Arbeitsweise
- sozialmedizinische Kenntnisse
- Erfahrungen in der ärztlichen Begutachtung
- PC-Kenntnisse
- Führerschein Klasse B erforderlich
Sollte diese Aufgabe für Sie eine attraktive berufliche Ergänzung
darstellen, erwarten wir Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.04.2012 an:
Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH
Geschäftsführer Herrn Markert
R.-Wagner-Str. 18a
04509 Delitzsch
Delitzsch, den 16.03.2012
Markert
Geschäftsführer
Torgauer Kunst- und Kulturverein
„Johann Kentmann“ e. V.
Mundmalerei - Aquarelle, Mischtechnik und Öl
Thomas Kahlau
Thomas Kahlau ist seit seinem 15. Lebensjahr durch einen Unfall
an Arme und Beine gelähmt.
1978 unternahm er die ersten Malversuche mit dem Mund.
Neben seinem Studium der japanischen Sprache beschäftigte
er sich mit der Malerei, wobei er Unterricht bei verschiedenen
Künstlern erhielt.
1986 - 92 Stipendiat der Vereinigung der Mund- und Fußmalenden Künstler in aller Welt e. V.
Seit 1990 ist er freischaffender Künstler.
Er beschreibt selbst, „mein Inneres ist von Bedeutung bei dem
schöpferischen Prozess. Meine Freude, meine Kraft, meine Wut,
meine Verzweiflung, meine Hoffnung … - dass alles lässt eigene
Bilder entstehen. Damit ist das Malen für mich ein glückseliges
Ereignis. Ich kann abtauchen in eine ganz eigene Welt aus Farbe, Licht und Form, wo ich mich frei bewegen kann. Nicht der
Umstand der Entstehung ist hier wichtig.
Mein Mund ist nur das ausführende Werkzeug. Meine Gedanken
und noch mehr meine Gefühle sind von Bedeutung. Es ist ein
ständiger Austausch zwischen dem, was ich sehe und dem, was
ich empfinde.
So stellt ein roter Berg die Quelle meiner Kraft dar, eine schwarze Katze ist das Zeichen meiner Neugier und der grüne Fluss
könnte auch aus meiner Sehnsucht entsprungen sein. Ich wandere durch meine Bilderwelt und lasse entstehen und vergehen.
Ich lebe mich aus und bin lebendig.“
Seine Autobiographie „Die Kraft in mir“ erschien 1992 im Aufbau
Taschenbuch Verlag und 2008 in einer überarbeiteten Neuauflage beim MFK Verlag GmbH Stuttgart.
Im Jahr 2000 wurde ihm das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Vom 30. März - 3. Mai 2012 sind Bilder des Künstlers aus 10
Jahren Schaffenszeit in der Kleinen Galerie Torgau zu sehen.
Die Vernissage findet am 30. März 2012, 19.00 Uhr statt.
Alle Kunstinteressierte sind herzlich eingeladen.
Kleine Galerie Torgau
Torgau-Oschatz
DRK informiert
Blutspendetermin Monat April 2012
Dienstag, 10. April 2012.
von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
in der DRK-Geschäftsstelle Torgau,
August- Bebel- Str. 16
Ihre Blutspenden sind zur Rettung von Unfallopfern, Leukämiekranken und zur Durchführung lebensrettender Operationen unverzichtbar.
Wichtig: Bitte bringen Sie zu jeder Spende den Personalausweis und, wenn vorhanden, den Blutspenderpass mit.
Tel.: 03 71/4 32 20 -0
Öffnungszeiten der Einrichtungen
des Torgauer Museumspfades
Mit der beginnenden Saison öffnen auch wieder die Einrichtungen des Torgauer Museumspfades.
Ab 31. März 2012 haben unsere Einrichtungen wie folgt geöffnet:
Stadt- und Kulturgeschichtliches Museum Torgau (Kurfürstliche Kanzlei/Wintergrüne Di. - So., 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Montag: geschlossen
Hausmannsturm im Schloss Hartenfels
Mo. - So., 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Lapidarium (im Schloss Hartenfels)
Katharina-Luther-Stube (Katharinenstraße 11)
Bürgermeister-Ringenhain-Haus (Breite Straße 9)
Historisches Handwerkerhaus (Rosa-Luxemburg-Platz 4)
und
Braumuseum
Di. - So., 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Montag: geschlossen
Führungen:
„Unterirdisches Torgau“ - Führung durch die Kelleranlagen der
Stadt (Treffpunkt: Braumuseum)
Führungen durch alle Einrichtungen des Torgauer Museumspfades, auch im Renaissancegewand sowie unsere vielfältigen museumspädagogischen Angebote
sind nach Voranmeldung im Stadt- und Kulturgeschichtlichen
Museum Torgau, Telefon. 0 34 21/7 03 36 auch außerhalb der
Öffnungszeiten möglich.
www.museum-torgau.de
Cornelia König
Museumsleiterin
Kirschberg in Dahlen: Auf zum Pferdemarkt
am 6. Mai 2012
Frühlingsfest rund ums Pferd lockt mit buntem
Programm
Am Sonntag, dem 6. Mai 2012, ab 10.00 Uhr ist es wieder soweit. Auf dem Dahlener Kirschberg findet zum 8. Mal der Pferdemarkt statt. Längst ist der Markt kein Geheimtipp mehr nur für
Pferdeliebhaber. Am zweiten Maiwochenende treffen sich traditionsgemäß Familien mit Kindern, Groß und Klein, Alt und Jung
auf dem Kirschberg am Rande der Heidestadt.
„Ich kann mich noch gut an den ersten Pferdemarkt erinnern,
den wir 2005 auf dem Kirschberg organisiert haben“, erklärt Mitorganisator Frank Terpitz vom Heidehandel Dahlen. „Damals
hatten wir weiche Knie und waren erleichtert, dass sich ein, zwei
Pferdehändler präsentiert haben“, so Terpitz schmunzelnd.
Heute steckt in der Organisation fast schon etwas Routine. Der
Pferdemarkt entwickelte sich in den vergangenen Jahren zu einer festen Größe im Dahlener Veranstaltungskalender. „Wir werden zu tun haben, alle Pferde unter dem Hallendach unterzubringen“, so Frank Terpitz.
Torgau-Oschatz
- 20 -
Besonderer Beliebtheit erfreute sich in den vergangenen Jahren das reitsportliche Rahmenprogramm. Es wird in diesem Jahr
noch ausgeweitet. Ein großer Schwerpunkt wird auf die kleinsten Reiter und Pferdefreunde gelegt. Mit viel Mut und Geschick
beweisen sie ihr Können auf dem Pferderücken.
Neben dem reitsportlichen Programm wird es wieder Musik,
Showeinlagen und buntes Markttreiben geben. Als besonderes
Highlight ist der Auftritt einer Country-Tanzgruppe geplant. Und
natürlich dürfen für die Kleinsten Streichel-Zoo, Bastelstraße,
Stroh-Hüpfeburg und Ponyreiten nicht fehlen. Die Marktstände
auf dem Kirschberg bieten zudem frische Waren aus der Region, Handwerkliches und natürlich Pferdezubehör an. Am 6. Mai
2012, ab 10.00Uhr heißt es wieder auf auf zum 8. Pferdemarkt
auf dem Kirschberg in Dahlen.
Nr. 7/2012
Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken
zur Selbständigkeit trägt bzw. sich vor kurzem gegründet hat.
Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird
durch die ARGE, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 EUR
Anmeldung erbeten bei:
GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a,
Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66
Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH, Elbstraße 4,
04860 Torgau Tel.: 0 34 21/77 48 92, Fax 0 34 21/77 48 94.
Fraueninitiative Torgau e. V.
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Aktuelle Termine beim FIT e. V. im April 2012
ab 13:00 Uhr ca. 18:00Uhr
Frauenfrühstück
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Kuchenverkauf zum Elbe Day auf den
Elbwiesen
Telefon/Telefax:
03 42 95/7 25 88
Funk:
01 71/4 14 40 32
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am Brückenkopf
„Florale Frühlingsdekoration“ zum
Osterfest.
ab 10:00 Uhr
Eigenes Materialien kann mitgebracht werden.
Ein Kostenbeitrag für Bastelmaterial
wird erhoben.
Am Di., 17.04.2012:
Frau Gatzke, von der Deutschen
ab 10:00 Uhr
Rentenversicherung
in
Torgau,
spricht über „Private Rentenabsicherung, Riesterrenten und deren
Vor- und Nachteile. Auch für Hartz IV
Empfänger möglich?“
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Frauengruppe „Kontakt“
Am Mo., 16.04.2012: Wir zaubern in unserer
ab 15:00 Uhr
Abenteuerküche georgische Gerichte. Treffpunkt ist in TG-NW im Stadtteiltreff.
Am Mo., 30.04.2012: Gemütliche Teerunde am Nachmittag.
ab 15:00 Uhr
Kaffee und Kuchen gibt es auch.
Treffpunkt ist in TG-NW im Stadtteiltreff.
Kindergruppe „Sonnenstrahl“
Am Mo., 02.04.2012: Der Osterhase kommt, wir basteln
ab 16:00 Uhr
Osterüberraschungen mit unseren
Kindern.
Treffpunkt ist in TG-NW im Stadtteiltreff.
Am Mo., 23.04.2012: Bastelstunde zum Frühling mit
ab 16:00 Uhr
allen Kindern und Eltern.
Treffpunkt ist in TG-NW im Stadtteiltreff.
Mit freundlichen Grüßen
Fraueninitiative Torgau
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Schöne Ferien wünscht die Salus gGmbH und ihr Schwimmmeister
Torgau-Oschatz
- 22 -
Nr. 7/2012
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Nr. 7/2012
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Torgau-Oschatz
Schöne Osterfeiertage
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Wie pustet man Eier eigentlich richtig aus? Hier eine kleine
Anleitung zur Vermeidung von roten Köpfen und Frustrationen – Man nehme:
· einen Eierpiekser oder sonstige Nadeln mit einer Spitze,
· einen kleinen Kreuzschlitzschraubenzieher,
· eine Ohrenspritze aus der Apotheke und
· eine dünne Stricknadel.
Die Eier werden jeweils oben und unten mittig mit der Nadel
angepiekst. Mit dem Kreuzschlitzschraubenzieher erweiteret
man vorsichtig die Löcher (aber bitte mit ganz wenig Druck!).
Nun sticht man mit der Stricknadel die Innenhaut des Dotters durch und an. In die Spritze zieht man Luft und drückt
diese in die Löchlein hinein. Nachdem das Eiweiß und Dotter
aus der Eihülle herausgekommen ist, wäscht man das Eiinnere mittels der Spritze und einer Essiglösung aus. Bevor man
die Eier bemalt, sollte man diese noch einige Tage trocknen
lassen.
Tip
Wenn Eier richtig schön matschig bemalt werden, ist es ratsam, sie aufzuspießen, damit sie in Ruhe trocknen können.
Dafür klebt man ein winziges Stück Tesafilm über eins der
Löchlein der ausgepusteten Eier und sticht einen dünnen
Schaschlikspieß hinein – dadurch sitzt das Ei relativ fest auf
dem Spieß und kann nach dem Bemalen zum Trocknen gestellt werden.
Tip
Für marmorierte Eier tragen Sie die gewünschte Grundfarbe
dick auf das Ei auf und setzen in die noch nasse Farbe andersfarbige Tupfer. Anschließend ziehen Sie die Farben mit
einem Holzstäbchen ineinander, bis eine Art Marmormuster
entstanden ist. Nach dem Trocknen überziehen Sie das Ei mit
Klarlack.
Tip
Möchte man die Verlauftechnik auf einem Ei anwenden,
dann spritzt man verschiedene Farben auf das Ei und dreht
dieses dabei, damit die Farben dann verlaufen können. Nach
dem Trocknen überzieht man das Ei mit Klarlack.
Melanie Grube
Herzliche Ostergrüße
allen Kunden, Freunden und Bekannten
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Torgau-Oschatz
- 24 -
Nr. 7/2012
Schöne Osterfeiertage
Genießen · Reisen · Schenken
ahlen
Ostergrüße aus D
Ostergedicht
Herzliche
Ostergrüße
Um Ostern war´s der Frühling
will den letzten Frost entthronen.
Du pflücktest einen Kranz für mich
von weißen Anemonen.
Den legtest du mir um die Stirn,
die Sonne kam gezogen
und hat dir blendend um dein Haupt
ein Diadem gebogen.
Du lehntest dich auf mein Arm,
wir träumten ohn Ermessen.
Die Menschen all im Lärm der Welt,
die hatten wir vergessen.
Hartmut Risse
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Nr. 7/2012
- 25 -
Torgau-Oschatz
Schöne Osterfeiertage
ahlen
Ostergrüße aus D
Genießen · Reisen · Schenken
April
Osterbräuche
Das ist die Drossel, die da schlägt,
der Frühling der mein Herz bewegt;
Ich fühle, die sich hold bezeigen,
die Geister aus der Erde steigen.
Das Leben fließt wie ein Traummir ist wie Blume, Blatt und Baum.
· Ostereier suchen:
Seit Jahrhunderten ein Spaß für Jung & Alt
· Osterlamm:
Opfergabe und Osterschmaus
· Osterfeuer/Osterrad:
Glücksbringer und Schutz gegen Böses & Geister
· Osterfrühstück:
Bunte Ostereier und ein frischer Hefezopf gehören dazu
· Osterwasser:
Symbol des Lebens und der Fruchtbarkeit
· Osterspaziergang:
Ostern steht die Familie im Mittelpunkt
Theodor Storm
Wir wünschen unserer
verehrten Kundschaft
und Geschäftspartnern
ein frohes Osterfes
Osterfest
Meiner werten
Kundschaft
ein frohes,
erholsames Osterfest
Ich bedanke mich für das
entgegengebrachte
Vertrauen.
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Allen Kunden und Geschäftspartnern wünsche ich ein
Wir wünschen unseren
Gästen ein frohes Osterfest.
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Torgau-Oschatz
- 26 -
Nr. 7/2012
Schöne Osterfeiertage
ahlen
Ostergrüße aus D
Genießen · Reisen · Schenken
Ostern ist die Zukunft des Menschen.
Hier wird er wieder der Mensch,
wie er geplant war.
August Everding
Wir wünschen unseren Gästen
ein frohes
Osterfest
Gutsschänke Dahlen
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freuen uns bereits jetzt schon auf die geplanten
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Nr. 7/2012
- 27 -
Torgau-Oschatz
Schöne Osterfeiertage
ahlen
Ostergrüße aus D
Genießen · Reisen · Schenken
Osterhase im Garten
Ein Hase ist im Garten, was hat er da gemacht?
Ich kann es kaum erwarten, hat er mir was gebracht!
Kandierte Schokoeier und eins aus Marzipan?
Ich sage nur: „Mensch Meier! Das schaust du dir gleich an“.
Ich gehe gleich mal runter und schaue in den Busch,
da flieht der Hase munter; schon ist er fort: Husch, husch!
Ich sammle all das Süße und leg es auf die Bank.
Herr Hase, schöne Grüße! Und nochmals vielen Dank.
© Stefan Emilius / pixelio.de
Ein frohes
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Torgau-Oschatz
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Nr. 7/2012
Schöne Osterfeiertage
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gerade jetzt zum Osterfeste!
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Freude und Entspannung bringen!
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(spp) Milde Temperaturen locken die Familie wieder nach
draußen und laden zu Unternehmungen in der Natur ein.
Wem im Alltag die Zeit für gemeinsame Stunden mit den Lieben fehlt, dem kommen Ostern, Muttertag und Pfingsten wie
gerufen. Diese Feiertage läuten die sonnige Zeit des Jahres
ein und bieten Gelegenheit für ausgedehnte Gespräche mit
Freunden und Verwandten – zum Beispiel beim gemütlichen
Nachmittagskaffee. Laut aktuellsten Ergebnissen der Jacobs
Krönung Studienreihe „Gesprächskultur in Deutschland“,
durchgeführt vom Institut Allensbach, sprechen Männer wie
Frauen gern über Neuigkeiten aus dem Bekannten- und Freundeskreis oder Freizeit und Urlaub. Warum nicht ein langes
Wochenende für ausgiebige Gespräche bei gutem Kaffee
nutzen und Reisepläne schmieden? Für Abwechslung an den
freien Tagen sorgen althergebrachte Bräuche, die erst das richtige Oster- und Pfingstfest oder den gelungenen Muttertag
ausmachen. Schokohasen naschen, Eier verstecken und Familientreffen genießen, so sieht für die meisten Deutschen ein
klassisches Osterfest aus. Im Gegensatz zu diesem alten Ritual
blickt der Muttertag auf eine kurze Tradition zurück und wird
erst seit dem 13. Mai 1923 in den Geschichtsbüchern geführt.
Auch heute steht jeder zweite Sonntag im Mai ganz im Zeichen der Mütter, die von ihrer Familie verwöhnt werden. Am
wertvollsten ist für viele Mütter die Zeit, die sie an diesem Tag
mit ihren Lieben verbringen. Immerhin zählt „Familie“ laut
Jacobs Krönung Studie für 65% der Frauen zu den liebsten
Gesprächsthemen.
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- 29 -
Torgau-Oschatz
Schöne Osterfeiertage
Genießen · Reisen · Schenken
Der Osterhase
Der Osterhase gilt als Zeichen für Leben und Fruchtbarkeit.
Hasen bekommen im Frühjahr sehr viele Jungen, d. h., sie
schenken Leben. Wenn Menschen früher die Hasenmütter
mit ihren Jungen gesehen haben, wussten sie, dass der Winter vorüber ist. Bis zum 16. Jahrhundert wurden die Ostereier von verschiedenen Tieren wie z. B. dem Fuchs, dem Hahn
oder Storch, Kuckuck, Kranich oder Auerhahn gebracht.
Warum bringt der Osterhase die Ostereier?
Im Frühjahr kommt der Osterhase häufig in die Dörfer und
Gärten, um Futter zu suchen. Vermutlich wurde dem Osterhasen aufgrund seines Verhaltens, sich in der Nähe von Menschen aufzuhalten, das Verstecken der Ostereier zugeordnet.
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Nr. 7/2012
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Torgau-Oschatz
Schöne Osterfeiertage
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alljährlich für den Hasen
recht beschwerlich
Wilhelm Busch
Gründonnerstag
Es ist eine alte Sitte, am Gründonnerstag eine „grüne Speise“
zu essen, z. B. Spinat mit Ei oder Kräuterquark. Bekannt ist
auch die Siebenkräuter-Suppe mit Lauch, Salat, Spinat, Petersilie, Schnittlauch, Sauerampfer und Löwenzahn. Mit dem Gründonnerstag beginnen die sogenannten „stillen Tage“. In manchen Gegenden läuten bis Ostersonntag keine Glocken mehr.
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Torgau-Oschatz
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Nr. 7/2012
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Ostern
Das Osterfest ist eines der ältesten christlichen Feste. Es wird
mit dem Fest die Auferstehung Jesu Christi gefeiert, nachdem
er am Karfreitag den Tod am Kreuze erlitt. Das christliche
Osterfest wird von dem jüdischen „Paschafest“ abgeleitet,
welches am ersten Frühlingsvollmond zur Erinnerung an die
Befreiung aus der Knechtschaft der Ägypter gefeiert wird.
Einst war es ein Hirtenfest, zu dem ein Lamm geschlachtet
wurde. Das Datum des Osterfestes wurde auf den ersten
Sonntag nach dem Vollmond im Frühling gelegt.
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Eigelb mit Zucker und Vanillezucker schaumig, Ei-weiß steif
schlagen, auf die Eigelbmasse geben. Mehl mit Stärke und
Backpulver mischen, darübersieben und unterziehen. Teig in
8 Tarte-Förmchen füllen und im vorgeheizten Backofen bei
180°C (Gas: Stufe 3, Umluft 160°C) ca. 10 Minuten goldbraun
backen. Biskuit auf einem Kuchengitter auskühlen lassen.
Für die Creme Quark mit Zucker und Vanillemark verrühren.
Sahne steif schlagen, unterziehen und die Creme auf den Teig
streichen. Beeren verlesen, auf der Creme verteilen und mit
Krokant bestreut servieren.
Zubereitungszeit: ca. 25 Minuten
Backzeit: ca. 10 Minuten
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Einbrecher gehen in der Regel den Weg des geringsten Widerstands und verschaffen sich folglich Zugang durch Türen
oder Fenster. Besonders bei Urlaubsfahrten gilt daher, diese Schwachstellen besonders zu sichern, bevor man in den
wohlverdienten Urlaub aufbricht. Bei Fenstern heißt dies
grundsätzlich, dass sie geschlossen werden sollten. Aus Lüftungsgründen sollte man sich auf gekippte Fenster dort beschränken, wo das Fenster von außen kaum erreichbar ist.
Türen sichert man am besten, wenn man sämtliche Schlösser
verriegelt – also abschließt. Denn schon eine abgeschlossene
Tür bietet einem Eindringling deutlich mehr Gegenwehr, als
eine Tür, die lediglich „ins Schloss gefallen ist“. Grundsätzlich ist zu überlegen, ob nicht alle Türen, die einen direkten
Zugang von außen ermöglichen, über eine bestimmte Sicherheitsausstattung verfügen. Im Fachhandel stößt man auf die
Klassifizierung „WK1“ bis „WK6“. WK1 steht für eine Tür, die
ohne Werkzeug, allerdings mit grober körperlicher Gewalt
aufzubekommen ist – diese Türen sollten den Innenräumen
vorbehalten bleiben. Für Privathäuser ist man mit den Klassen
„WK2“ und „WK3“, Tendenz eher zur letztgenannten. Denn
eine WK2-Tür bekommt ein versierter Einbrecher mit eher
leichtem Werkzeug auf, während er für ein WK3-Modele zu
schwerem Werkzeug greifen muss, wobei er natürlich entsprechende Geräusche verursacht. Auf Nummer sicher gehen
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121 x 21,0; 121 x 23,5; 121 x 28,5
Längen bis 5,10 m lieferbar
Brettzaun Lärche (roh)
180x180 cm
Torgau-Oschatz
04758 Ganzig
Neue Seite 1c
Tel. 03435/930525
Fax 03435/930553
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 7.30 – 18 Uhr
Sa.
8.30 – 12 Uhr
www.mw-holzhandel.de
nur 8,- e/St.
Scherenzaun, -felder, -tore
49,- e
statt 79,90
(solange Vorrat reicht)
Brettkomposter
halbrund gefräste Latten, 6 cm breit, Spitzen gekegelt, ohne Riegel
150 cm
120 cm
100 cm
80 cm
35,95 e
28,95 e
23,95 e
18,95 e
4,6 cm breit:
60 cm 12,95 e
Bauholz
nur 10,- e/St.
Dichtzaun Klassik
180x180 cm (4,5 cm Rahmenstärke)
z. B. Bohlen
Latten
Schalung
Profilholz
Kanthölzer
versch. Längen,
gehobelt, kesseldruckimprägniert
z. B. 7x7, 9x9
Rollboard
250x20 cm
Trapezblech
verzinkt und
kunststoffbeschichtet
ideal für Carport
und Seitengebäude
Profil 35/207
ab 9,95 e/St.
Hohlklammerplatten
aus Polycarbonat
Stegdoppelplatten
aus schlagzähem
Acrylglas
35,- e/St.
nur 3,95 e/St.
Lamellenzaun 180x180 cm
(2,1 cm Rahmenstärke)
Holzschutz
Wir führen ein großes Sortiment
an Holzschutzmitteln für den
Innen- und Außenbereich.
Lassen Sie sich bei uns beraten!
Unsere Partner:
9,95 e/St.
Lichtwellplatten
aus schlagzähem
Acrylglas und
ebene Tafeln glatt
oder strukturiert
Lichtbahnen
und -platten
aus Polyester
ab 6,90 e/qm
Eigene Schweißarbeiten in Lonnewitz an der B6: Sonderanfertigungen von Metallzäunen, Toren, Türen, Geländern ...
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Frohe
Ostern
wünschen
wir all unseren
verehrten
Kunden,
Freunden
und
Bekannten.
Gewerbestraße 4
04758 Gewerbegebiet Gaunitz
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