Ausgabe 10/2015

Transcrição

Ausgabe 10/2015
AmtsBlatt
der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar
Jahrgang 25
 Samstag,
den 23. Mai 2015
Nummer 10
Inhalt
Bereitschaftsdienste S. 3
 Stadtverwaltung
Delitzsch
Veranstaltungen
S. 4
Amtliche
Bekanntmachungen S. 5
Mitteilungen
S. 7
Vereine und
Verbände
S. 11
Kirchennachrichten
S. 15
 Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen
Landratsamt
S. 17
Mitteilungen
Gemeinden
S. 23
Zweckverbände
S. 36
Kultur und Schulen
S. 37
Verschiedenes
S. 38
 Nächste Ausgabe:
6. Juni 2015
Redaktionsschluss:
 29. Mai 2015
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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Not- und Bereitschaftsdienste
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
vom 23. Mai bis 7. Juni 2015
Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260 oder einheitliche Rufnummer 116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr
An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7:00 bis 7:00 Uhr
durchgeführt.
Dies sind 2015 der 24. und 31. Dezember
Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr)
(www.zahnaerzte-in-sachsen.de/Notfalldienst)
23./24.5.2015 Dr. med.dent. Jörg Töpfer &
Dres. med.dent. Wieland Kärger & Sören
Wenner
Hauptstraße 22, 04519 Rackwitz
034294 84717
25.5.2015 Dr. Ursula Mickley & Monika Haufe
Am Wallgraben 17, 04509 Delitzsch
034202 62744
30./31.5.2015 Dipl.-Stom. Silke Lorenz
Am Park 10, OT Döbernitz, 04509 Delitzsch
034202 51889
6./7.6.2015 Najwa Autba
Bonhoeffer Str. 4, 04509 Delitzsch
034202 63788
Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen:
034202 19222
Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch
Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr
des Folgetages;
Bis 20 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland
den Dienst (auch samstags).
Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke (siehe
unten!). sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des
Folgetages.
23./24.5.2015 Nord-Apotheke Delitzsch, Bonhoefferstraße 1
034202 63704
25./26.5.2015 Wappen-Apotheke Delitzsch, Schäfergraben 1
034202 60271
27./28.5.2015 Phönix-Apotheke Delitzsch,
Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ)
034202 7590
29./30.5.2015 Herz-Apotheke Rackwitz, Hauptstr. 12
034294 72112
31.5./1.6.2015 Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 1 e
034295 72105
2./3.6.2015 Mc Medi-Apotheke Delitzsch, Eilenburger Str. 39
034202 58870
4./5.6.2015 6./7.6.2015 Ost-Apotheke Delitzsch,
Joh.-R.-Becher-Straße 21
034202 64595
Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5
034202 60150
Tierärztebereitschaft vom 23. bis 25.5.2015
Döbernitz: TÄ Diana Frisch, Schulgasse 2
Funk: 0163 7820563
Krostitz: Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23
Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892,
Funk 0173 3616925
www.ta-graubner.de; Kleintiersprechstunde:
Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr
Tierärztebereitschaft am 30./31.5.2015
Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69
Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925,
Funk-Nr. 0173 8874450
Kleintiersprechstunde:
Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Krostitz: DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6
Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819,
Funk 0177 6522858
Tierärztebereitschaft am 6./7.6.2015
Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8
Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714
[email protected]
Kleintiersprechstunde:
Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr
Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer, Äußere Leipziger Str. 26,
04435 Schkeuditz
Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294
Tierschutzverein Delitzsch e. V.
Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während
der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213 (Ordnungsamt)
außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch
034202 660 (Polizeirevier)
Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle:
Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH
(24h)
(Netzgebiet der Stadt Delitzsch)
Elektroenergie 034202 65666
Gas/ Wärme 034202 65777
Störungsdienst der DERAWA
Trinkwasserversorgung 0162 2768999
Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch
Abwasser: 034202 347922
IMPRESSUM
Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils samstags für alle Haushalte kostenlos.
-Herausgeber:
Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected]
Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected]
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile
Die Tourist-Information verkauft für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten – Tel.: 034202 67-237,
E-Mail: [email protected]. Die Kinovorstellungen finden Sie auf Seite 9.
3.6. – 25.10.2015 Di. - So. Ausstellung 10:00 – 17:00
bis 16.6.2015
Mo. - So. Ausstellung
14:00 – 18:00
Mi.
geschlossen
Unter neuer Herrschaft – Museum Barockschloss
Konsequenz des Wiener
Kongress von 1815
»Creutz und quer« Arbeiten Café am Markt
von Günter Creutz
24./25.5.2015
So./Mo. Kulinarisches
ab 11:00
Pfingstmenü
Restaurant „Zur
Schloßwache“
24./25.5.2015
So./Mo. Familie
10:00 – 17:00 Pfingsten
Tiergarten
25.5.2015
Mo.
Kulinarisches
11:30 – 14:00 Lunch
Marktrestaurant
25.5.2015
Mo.
Konzert
15:00
Alex & The Gamblin Three Tiergarten
26.5.2015
Di.
Beratung
14:00 – 18:00 Energieberatung der Rathaus
Verbraucherzentrale Sachsen
26.5.2015
Di.
Literatur
18:30
Literatur-Stammtisch
Bibliothek „Alte
Lateinschule“
29.5.2015 Fr.Familie 10:00 Dornröschen
Hospitalkirche
29.5.2015
Fr.
Kulinarisches
ab 11:00
Männertag mit der Restaurant „Zur
Gulaschkanone
Schloßwache“
30.5.2015
Sa.
Sport
9:00 – 12:00
Intensiv Yoga
Ganesha Yoga Studio
30.5.2015
Sa.
Senioren
ab 10:00
Tag der Senioren
Soziokulturelles Zentrum
30.5.2015
Sa.
Familie
ab 10:00
Dorf- und Feuerwehrfest
OT Laue
30.5.2015
Sa.
Konzert
15:00
Frühlingskonzert der Bürgerhaus
Kreismusikschule Nordsachsen
30.5.2015
Sa.
Party
ab 21:00
SCHICKI NICKI – Die Maximum, Eilenburger
Fashionparty & Sommer Chaussee 68
Edition
1.6.2015
Mo.
Familie
10:00 – 17:00 Kindertag
Tiergarten
4.6.2015
Do.
Vortrag
18:00
Delitzscher Mordfälle Schlosskeller
zwischen 1952 und 1990,
Referent: Herr Gerd Müller
Kriminalist i. R.
6.6.2015
Sa.
Hobby
8:00 – 11:00
Delitzscher Vogel- und Gelände Fa. Selders,
Kleintiermarkt
Leipziger Str. 28
7.6.2015 So.Familie 16:00
Froschkönig
Hospitalkirche
13.6.2015
Sa.
Konzert
ab 19:00
Open-Air
Pfarrgarten Schenkenberg
14.6.2015
So.
Familie
ab 13:00
Tag der offenen Gartentür
Delitzsch und Umgebung
14.6.2015
So.
Konzert
18:00
Die Greenhorns
Hospitalkirche
18.6.2015
Do.
Lesung
19:30
Felix Leibrock – Todesblau Schlosskeller
(Krimistunde)
19.6.2015
Fr.
Familie
18:00
„Buch trifft Note“
Bibliothek „Alte
Lateinschule“
19.6.2015
Fr.
Familie
19:30
Premiere Großer Bahnhof – Oberer Bahnhof
Sommertheater
20.6.2015
Sa.
Fest
13:00
Musikfest für alle
Theaterakademie
20.6.2015
Sa.
Familie
19:30
Großer Bahnhof – Sommer- Oberer Bahnhof
theater
21.6.2015
So.
Kulinarisches
11:00 – 14:00 Brunch
Hotel „Zum weißen Ross“
Die Zahl der Woche
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Vom Eise befreit
Schon eine zwei Millimeter dicke Eisschicht kann den Strombedarf von Kühlschrank und Gefriertruhe bis zu 15 Prozent
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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters
der Großen Kreisstadt Delitzsch am 7. Juni 2015
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 12. Mai 2015 durch Beschluss folgende Wahlvorschläge zugelassen und ihre Reihenfolge festgelegt.
Folgende Angaben werden bekannt gemacht:
- laufende Nummer
- Bezeichnung des Wahlvorschlages
(Name der Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung,
bei Einzelbewerbern Familienname)
- Familiennamen, Vornamen des Bewerbers
- Geburtsjahr
- Beruf oder Stand des Bewerbers
- Anschrift Hauptwohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
1. Dr. Wilde
Dr. Wilde, Manfred
geboren 1962
Oberbürgermeister
Ritterstraße 31, 04509 Delitzsch
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands Soudah, André Bastian Ulrich Holger
geboren 1976
Geschäftsführer
Friedrich-Naumann-Straße 14, 04509 Delitzsch
SPD
DIE LINKE
Diese Bekanntgabe erfolgte mündlich in der o. g. Sitzung des
Gemeindewahlausschusses sowie durch öffentlichen Aushang
in der Stadtverwaltung Delitzsch (Rathaus) Markt 3, 04509 Delitzsch am 12. Mai 2015.
Delitzsch, 12. Mai 2015
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Zusätzlich zu dieser Information wird um Beachtung der Bekanntmachungen im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch
und des Landkreises Nordsachsen sowie der Hinweise unter
www.delitzsch.de/Rathaus/Wahlen sowie auf den Wahlbenachrichtigungskarten und auf den Stimmzetteln gebeten.
Wann und wo wird gewählt? Am Wahlsonntag können die Bürger in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr in ihrem jeweiligen
Wahlbezirk wählen. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Wie und wo kann durch Briefwahl gewählt werden? Auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten befindet sich ein
vorgedruckter Wahlscheinantrag. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann im Rathaus abgegeben werden oder
in einem frankierten Umschlag an die Stadt Delitzsch, Markt
3, 04509 Delitzsch übersandt werden. Ob der Antrag für den
1. Wahlgang oder den 2. Wahlgang oder für beide Wahlgänge
gestellt wird, ist anzukreuzen. Wahlscheinanträge können auch
online über www.delitzsch.de gestellt werden.
Mit dem Wahlschein erhält man die Briefwahlunterlagen. Die
Stimmzettel müssen in den gelben Umschlag gelegt werden,
der dann zugeklebt werden muss und mit dem Wahlschein
im orangenen Umschlag an das Rathaus zu senden oder dort
abzugeben ist. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens
am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Die
Beantragung ist bis zum 5. Juni 2015 und für den etwaigen
2. Wahlgang bis zum 26. Juni 2015 jeweils bis 16:00 Uhr möglich.
3. Freie Wählergemeinschaft Delitzsch e. V.
Quinque, Olaf
geboren 1962
Sozialpädagoge
Am Wallgraben 32, 04509 Delitzsch
4. DIE LINKE Kind, Thomas Rüdiger
geboren 1966
Erziehungswissenschaftler
Dewitzer Straße 15, 04425 Taucha
Hinweise zur Wahl des Landrates des Landkreises
Nordsachsen und der Wahl des Oberbürgermeisters
der Großen Kreisstadt Delitzsch am 7. Juni 2015 und
einem etwaigen 2. Wahlgang am 28. Juni 2015
Die Vornahme der Wahl in einer Wahlkabine im Briefwahlbüro im
Rathaus, EG, Markt 3 ist ebenfalls möglich. Das Briefwahlbüro
ist für den 1. Wahlgang vom 26. Mai 2015 bis zum 5. Juni
2015 und für einen etwaigen 2. Wahlgang vom 16. Juni bis
zum 26. Juni 2015 zu folgenden Dienstzeiten geöffnet:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:30 - 15:30 Uhr
8:30 - 18:00 Uhr
8:30 - 15:30 Uhr
8:30 - 15:30 Uhr
8:30 - 12:00 Uhr, am 5. und 26. Juni 2015 zusätzlich bis 16 Uhr
Wie erfolgt die Bekanntmachung der Wahlergebnisse? Über
die eingehenden Wahlergebnisse wird am Wahlabend im Foyer des Rathauses sowie unter www.delitzsch.de informiert. Das
Wahlergebnis für die Oberbürgermeisterwahl wird in der Sitzung
des Gemeindewahlausschusses am 8. Juni 2015, 15:00 Uhr
festgestellt und mündlich bekanntgegeben. Vor der amtlichen
Bekanntmachung erfolgt auch der Aushang im Rathaus.
Sofern im ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhält, findet gem. § 44 a Sächsisches Kommunalwahlgesetz (KomWG) am 28. Juni 2015 ein zweiter Wahlgang
statt. Gewählt ist dann der Bewerber, der die höchste Stimmenzahl auf sich vereint; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses nach einem etwaigem 2. Wahlgang findet am 29. Juni 2015, 15:00 Uhr statt.
Rockmann
Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
6
Einladung zur Stadtratssitzung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die nächste planmäßige Sitzung des Stadtrates Delitzsch findet
am Donnerstag, dem 28. Mai 2015, um 17:00 Uhr im Rathaus
Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt. Dazu möchte ich Sie recht
herzlich einladen.
Tagesordnung
I. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
II. Bericht über Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Delitzsch aus polizeilicher und städtischer Sicht
III. Bürgerfragestunde
IV. Beratung und Beschlussfassung, Informationsvorlagen DS-Nr.
1. Beschluss nach § 171 b Abs. 1 BauGB
zur Festlegung des erweiterten
Stadtumbaugebietes „Stadtteilzentrum
Delitzsch Nord“ als Fördergebiet für den
Rückbau von Wohngebäuden und die Anpassung
technischer Infrastruktur 51-15
2. Verkauf des Hinterliegergrundstücks
Eilenburger Str. 80, Gemarkung Delitzsch, Flur 5,
Flurstück 60/6 50-15
3. Änderung der Bekanntmachungssatzung 49-15
V. Verschiedenes
Informationen, Anfragen der Mitglieder des Stadtrates
Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung des Oberbürgermeisters
der Großen Kreisstadt Delitzsch
- Allgemeinverfügung Regelung der Sperrzeit und Verbot der Abgabe von Getränken
und Speisen über die Straße für die Dauer des „Peter & Paul
Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest 2015 (3. Juli - 5. Juli 2015)
Auf Grund des § 9 des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz - SächsGastG)
vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198) wird verfügt:
1.Geltungsbereich
Die unter 2. und 3. bezeichneten Regelungen gelten für
Gaststätten mit und ohne Freisitze und alle bewirtschafteten
Freiflächen in und auf nachfolgend aufgeführten Straßen und
Plätzen:
Am Wallgraben
An der Kirche/Kirchplatz
August-Bebel-Str.
August-Fritzsche-Str.
Badergasse
Bismarckstr.
Bitterfelder Str.
Breite Str.
Eilenburger Str.
Elisabethstr.
Festwiese am Tiergarten
Gerberplan
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Grünstr.
Hallesche Str.
Holzstr.
Karlstr.
Kohlstr.
Kreuzgasse
Leipziger Str.
Loberstr.
Loberwiesen
Marienplatz
Marienstr.
Markt
Mauergasse
Milchgasse
Mühlstr.
Münze
Oskar-Reime-Str.
Pfortenplatz
Pfortenstr.
Poststr.
Querstr.
Ritterstr.
Rosental
Roßplatz
Schäfergraben
Schloßgraben
Schloßstr.
Schützenplatz
Schulstr.
Stadtpark
Stakenweg
Töpfergasse
Zscherngasse
2. Sperrzeit für die Bewirtschaftung von Freisitzen bzw. Freiflächen
Für die anlässlich des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit
Stadtfest bewirtschafteten Freisitze bzw. Freiflächen wird
der Beginn der Sperrzeit wie folgt festgesetzt:
Nacht vom 27. Juni zum 28. Juni
02:30 Uhr
Nacht vom 28. Juni zum 29. Juni
02:30 Uhr
Für genehmigte Freisitze von Gaststätten wird die Auflage
bezüglich der Sperrzeit innerhalb der Gaststättenerlaubnis
auf diese Regelung erweitert.
3. Verbot der Abgabe von Getränken und Speisen
Für die Dauer des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit
Stadtfest ist die Abgabe von Getränken und Speisen aus der
Gaststätte heraus, sowie auf Freisitzen und Veranstaltungsflächen in der Zeit von 02:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt.
Der Gaststättenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass im
Innenraum an Gäste abgegebene Getränke und Speisen innerhalb des genannten Zeitraumes nicht mit nach draußen
genommen werden.
4. Die sofortige Vollziehung der Nummern 1. - 3. der vorstehenden Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Hinweise:
Gaststättenbetreiber werden gebeten, diese Allgemeinverfügung im Eingangsbereich der Gaststätte deutlich sicht- und lesbar für den Gast anzubringen.
Bei Erweiterung der Freisitzfläche von Gaststätten bzw. Nutzung
von Freiflächen anlässlich des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“
mit Stadtfest muss von den Gewerbetreibenden, welche nicht
im Besitz einer Gaststättenerlaubnis bzw. einer entsprechenden
Reisegewerbekarte sind, für das Verabreichen von Speisen und
Getränken 14 Tage vor Beginn des Festes beim Ordnungsamt
der Stadt Delitzsch eine Anzeige über ein vorübergehendes
Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2
SächsGastG erfolgen.
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 Abs. 1 Pkt. 8. des Gesetzes über die
Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättenge-
7
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
setz- SächsGastG) vom 3. Juli 2011 dar und können mit einer
Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Begründung:
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz- SächsGastG)
vom 3. Juli 2011 beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um
05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer
örtlicher Verhältnisse kann nach § 9 Abs. 2 Sächsisches Gaststättengesetz die Große Kreisstadt Delitzsch als zuständige
Behörde für einzelne Betriebe den Beginn der Sperrzeit bis frühestens 20:00 Uhr vorverlegen und das Ende der Sperrzeit bis
07:00 Uhr hinausschieben oder die Sperrzeit befristen und widerruflich verkürzen oder aufheben.
Aus Gründen des Lärmschutzes macht es sich erforderlich,
dass die Freisitze und Freiflächen von 02:30 Uhr bis 06:00 Uhr
zu schließen sind.
Um die Einhaltung der Sperrzeiten vollumfänglich zu gewährleisten, ist die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen
aus der Gaststätte heraus zu untersagen. Würde die Abgabe ungehindert auch nach 02:00 Uhr erfolgen, könnte die unter Pkt.
2. dieser Allgemeinverfügung getroffene Anordnung umgangen
werden und würde damit den Betrieb der oben benannten Flächen weiter aufrecht erhalten, ohne dass hier ein Ausschank
erfolgt.
Um Verlagerungseffekte innerhalb der Stadt auszuschließen,
macht sich das in der Allgemeinverfügung aufgeführte Gebiet
erforderlich.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz
1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der derzeitigen
Fassung erfolgt im öffentlichen Interesse. Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hätte sonst aufschiebende Wirkung, die
unter Punkt 1, 2 und 3 genannten Regelungen wären bis zu einer
Entscheidung über den Widerspruch schwebend unwirksam.
Die zu erwartende Störung durch Lärmbelästigungen ist jedoch
im oben genannten Zeitraum auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und der Schutz der ohnehin eingeschränkten Nachtruhe
weitestgehend zu gewährleisten.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist somit das effektivste Mittel, die genannten Regelungen zum erforderlichen Zeitpunkt wirksam umzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können die Betroffenen binnen eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch
einzulegen.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag
kann das Verwaltungsgericht Leipzig, Rathenaustr. 40, 04179
Leipzig die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wieder
herstellen.
Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet
Delitzsch vom 23.5. bis 5.6.2015
Straße: Storkwitz
Maßnahme: Vollsperrungen in mehreren Bauabschnitten (BA)
in der Ortslage
Zeitraum: 3. BA, Am Herrenhaus vom 9.3. bis 12.6.2015
4. BA, Schäferweg vom 20.4. bis 22.5.2015
6. BA, Vollsperrung der B 183a, vom 5.5. bis
12.6.2015
Ursache: Abwasserentsorgung, Verlegung von Rohrleitungen und Kanälen
Straße: Badergasse
Maßnahme: Vollsperrung in Höhe Nr. 27
Zeitraum: ca. vom 7.4.2015 bis 30.4.2016
Ursache: Neubau Wohnanlage
Hinweis: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung, Halteverbote
Straße: Bitterfelder Straße
Maßnahme: 1. BA Vollsperrung zwischen Nordplatz/Kreisverkehr und Securiusstraße
Zeitraum: vom 8.4. bis 31.7.2015
Ursache: grundhafter Ausbau der Bitterfelder Straße in
mehreren Bauabschnitten
Hinweis: Weitere Bauabschnitte folgen. Die innerörtliche
Umleitung wird entsprechend angepasst.
Straße: Mauergasse
Maßnahme: Vollsperrung in Höhe Nr. 36 zwischen Schloßstr.
und Hallesche Str.
Zeitraum: ca. vom 4.5.2015 bis 5.6.2016
Ursache: Neubau Wohnanlage
Hinweis: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung
Schiedsstelle der Stadt Delitzsch
Die nächsten Sprechstunden der Schiedsstelle finden jeweils
von 16 bis 17 Uhr an folgenden Tagen im Rathaus statt:
Mittwoch, 27. Mai 2015
Mittwoch, 24. Juni 2015
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über das Sachgebiet Widersprüche/Ortsrecht/Versicherungen/Wahlen, Tel.
034202 67212 gestellt werden.
Ilona Fritzsche Friedensrichterin Helge Müller
Stellv. Friedensrichter
Das Standesamt Delitzsch informiert
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
In der Zeit vom 1. bis zum 30.4.2015 wurde im Standesamt
Delitzsch der Sterbefall folgender Personen beurkundet. Die
schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
30.3.2015
Amalie Apolonia Rolle geb. Wielkowski
Fuststr. 17, 04509 Delitzsch
31.3.2015
Ingeburg Karolina Martha Semmling geb. Sorge
Pfortenstr. 1, 04509 Delitzsch
8
31.3.2015
Rudolf Günter Rudnik
Pfortenstr. 16, 04509 Delitzsch
1.4.2015
Ida Ilse Fritzsche geb. Klickermann
Fabrikstr. 3, 04509 Delitzsch
1.4.2015
Lothar Hans Albrecht Bauer
Hallesche Str. 44, 04509 Delitzsch
2.4.2015
Ernst-Heinrich Franz Franke
Käthe-Kollwitz-Str. 32, 04509 Delitzsch
3.4.2015
Brunhilde Dolores Kunze geb. Wicher
Bitterfelder Str. 53, 04509 Delitzsch
10.4.2015
Petra Siedelmann geb. Keitel
Rudolf-Breitscheid-Str. 49, 04509 Delitzsch
11.4.2015
Rudolf Hermann Zimmermann
Bismarckstr. 31, 04509 Delitzsch
11.4.2015
Dieter Wolfgang Effenberger
Rosental 25, 04509 Delitzsch
14.4.2015
Günter Fritz Pabsch
Weststr. 1, 04509 Delitzsch
16.4.2015
Fritz Gerhard Triebel
Brunnenstr. 8, 04509 Delitzsch, OT Benndorf
22.4.2015
Leni Elli Philipp geb. Märtgen
Bitterfelder Str. 54, 04509 Delitzsch
Achtung Schulanfänger 2016
Sehr geehrte Eltern, im Sommer 2016 werden die Kinder eingeschult, die zwischen dem 1. Juli 2009 und 30. Juni 2010 geboren
wurden. Kinder, die bis zum 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden.
Ihr Kind ist bei der zuständigen Grundschule entsprechend der
Schulbezirkssatzung der Großen Kreisstadt Delitzsch anzumelden (www.delitzsch.de = Ortsrecht).
Jedes schulpflichtig werdende Kind erhält vor der Schulanmeldung Ende Juli 2015 einen Informationsbrief des Schulverwaltungsamtes. Der Informationsbrief benennt die zuständige
Grundschule, an der Ihr Kind persönlich angemeldet werden
muss und beinhaltet weitere Informationen zum Thema Schulanmeldung. Zur Schulanmeldung ist der Personalausweis des anmeldenden Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde des Kindes
sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mitzubringen.
Ggf. ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.
Anmeldezeitraum
· 31. August bis 11. September 2015, die konkreten Anmeldezeiten werden im Informationsbrief benannt.
Kontakt
· Diesterweg-Grundschule A.-Bebel-Str. 4
Tel.: 53 581
· Grundschule am Rosenweg Rosenweg 1
Tel.: 58 285
· Grundschule Delitzsch-Ost Beerendorfer Str. 47 Tel.: 62 350
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Achtung! Anmeldungen von Kindern zum vorzeitigen Schulbesuch (§ 27 Abs.2 SchulG) sind bis zum 15. März 2016 bei der
zuständigen Grundschule vorzunehmen.
Oliver Genzel
Amtsleiter
Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz
Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz
findet am Dienstag, dem 26.5.2015, 19:00 Uhr im Bürgerhaus
Selben, Zum Amt 6, statt.
Von 17:30 bis 18:45 Uhr findet die angekündigte Ortsbegehung
in Selben statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Protokollkontrolle
4. Stand der Abarbeitung der Anfragen
5. Verschiedenes
6. Bürgerfragestunde
Mit freundlichen Grüßen
Roland Kirsten
Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Benndorf
Einladung zur Ortschaftsratssitzung sowie
zum Forum mit den OBM-Kandidaten
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft
Benndorf findet am Dienstag, dem 26.5.2015, um 18:30 Uhr im
Ortsbegegnungszentrum statt.
Vor der Sitzung findet ein Forum mit den OBM-Kandidaten statt.
Tagesordnung:
1.Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2.Bürgerfragen
3. Rückinformationen Protokollanfragen
4. Stand Dorf- und Feuerwehrfest
Alle Einwohner der Ortschaft sind herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
T. Köppen
Ortsvorsteher
Reihe: Richtiges Handeln in Notsituationen
8. Hygiene unter erschwerten Bedingungen
(nf) Mit dieser Reihe orientieren wir uns an den Bekanntmachungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Heute geht es um die Hygiene.
In Katastrophenfällen können wir für unsere Hygiene eventuell
nicht auf Wasser zugreifen.
Trotzdem ist gerade in diesem Fall die Körperpflege wichtig,
um den Körper widerstandsfähig zu halten. Bevorraten Sie sich
nicht nur mit Trink-, sondern auch mit Brauchwasser.
9
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Tipps zur Hygiene:
· Mit Wasser sparsam umgehen
· Einweggeschirr und -besteck benutzen
· Entkeimungsmittel (Campingbedarf) macht bevorratetes
Wasser länger haltbar
· Campingtoilette ist nützlich; an Toilettenpapier denken
· Haushaltshandschuhe sind vielseitig nutzbar und helfen –
ebenso wie Haushaltspapier – Wasser zu sparen
· Müllbeutel sind für längere Mülllagerung geeignet
Tag der Senioren am 30. Mai
Kinoprogramm im Veranstaltungshaus
„Markt Zwanzig“
Programm:
10:00 Uhr 24.5.
24.5.
24.5.
24.5.
24.5.
14.6.
10:10 Uhr 10:30 Uhr 11:15 Uhr 11:30 Uhr 10:30 Uhr
14:00 Uhr
16:30 Uhr
19:00 Uhr
21:30 Uhr
20:15 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar
Paddington
Monster High – Verspukt
Wir sind die Neuen
The Big Lebowski
Dirty Dancing
Am Samstag, dem 30. Mai 2015, findet von 10:00 bis 18:00 Uhr
der „Tag der Senioren“ in Delitzsch statt. Erstmals wird die seit
2009 durchgeführte Veranstaltung auf dem Freigelände des Soziokulturellen Zentrums, Kosebruchweg 14, ausgerichtet.
Die Senioren und ihre Familienangehörigen erwartet ein buntes Kulturprogramm, viele Informationsstände von karitativen
Verbänden, regionalen Vereinen und Unternehmen sowie eine
ganztägige Versorgung. Der Eintritt ist frei.
13:00 Uhr 13:15 Uhr 13:30 Uhr 14:00 Uhr 14:30 Uhr 15:00 Uhr 15:30 Uhr 16:00 Uhr 16:15 Uhr 16:45 Uhr 17:00 Uhr Eröffnung durch den Oberbürgermeister und die
Türmerstochter
Programm der Kinder der Kita „Bummi“
Programm der „SiTas“
Auftritt der Akrobatikgruppe / LSV Mörtitz
Zeit und Raum für Gespräche, zum Flanieren, Essen und Trinken, Gelegenheit zum Kennenlernen
des Soziokulturellen Zentrums
Auftritt der Akrobatikgruppe / LSV Mörtitz
Showtanz mit Theo Arnold
Tanzrunde für Alle
Auftritt / Chor der Volkssolidarität
Konzert / Schulze-Delitzsch-Frauenchor
Modenschau
Bigband des Ehrenberggymnasiums
Musical-Songs der Auszubildenden der Theaterakademie Sachsen
Tanzrunde für Alle
Programm des Schalmeienorchesters Lindenhayn
Unterhaltungsprogramm mit der Sachsen Bühne e. V.
Aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten im Kosebruchweg
werden ortskundige Autofahrer gebeten, ihr Fahrzeug auf den
Parkmöglichkeiten in der Rosa-Luxemburg-Straße, RudolfBreitscheid-Straße, am Bürgerhaus oder in der Straße der Jugend abzustellen.
Beerendorfer Sommerfest am 30. Mai
Klein- und Familienanzeigen
JETZT auch ONLINE
gestalten und schalten!
http://azweb.wittich.de
Am Seniorenzentrum
ab 10.00 Uhr Tag der offenen Tür
ab 14.00 Uhr Kinderfest mit dem Soziokulturellen Zentrum
ab 14.00 Uhr Kaffee und selbstgebackener Landfrauenkuchen
15.30–17.00 Uhr Unterhaltungsprogramm mit Frank Reinhard
Auf dem Sportplatz
ab 13.30 Uhr Felderball
Im Park
ab 14.30 Uhr Discothek „Orion” mit dem Nachmittagsprogramm, Kinderquad, Preiskegeln und
Preisknobeln, Birgits Bastelstübchen und
Holzarbeiten mit Erhard
ab 15.30 Uhr Kinderbeschäftigung mit Clown
ab 16.30 Uhr Kindertanzgruppe der Volkssolidarität
ab 17.00 Uhr Kindermodenschau
Modenschau Trend-Line
ab 18.00 Uhr Delitzscher Carneval Verein
Speckkuchen der Bäckerei Zwanzig
ab 18.30 Uhr Preisvergabe Kegeln+Knobeln
ab 19.00 Uhr Tanzveranstaltung mit der Discothek „Orion”
20.00 Uhr Pehritzscher Showtänzer
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen allen einen unterhaltsamen und angenehmen Aufenthalt in Beerendorf.
Veranstalter und Mitwirkende
AWO Seniorenzentrum Beerendorf, Ortschaftsrat Döbernitz,
Freiwillige Feuerwehr Beerendorf, Landfrauenortsverein Beerendorf
10
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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
11
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Caritas Erziehungs- und
Familienberatungsstelle Delitzsch/
Eilenburg
Sie finden uns: Sie erreichen uns: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: in Delitzsch, Schulstraße 11
Montag bis Donnerstag von 8 bis 13 Uhr
Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
034202 64544
034202 64699
[email protected]
www.familienberatung-delitzsch.de
Sudetendeutsche Ortsgruppe Delitzsch
Allen Geburtstagskindern alles Gute und viel Gesundheit! Unser
Treffen findet am 17. Juni statt.
Der Vorstand
Delitzscher Bergarbeiter Traditionsgaragenverein e. V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung und vorgezogene
Wahlen des Vorsitzenden, des Schatzmeisters/Schriftführers sowie Mitglieder der Revisionskommission.
Sehr geehrte Mitglieder, wir laden Sie recht herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Energie-Check der Verbraucherzentrale Sachsen
lässt Energiekosten schmelzen
Überdurchschnittlich hohe Heizkosten musste Silvia Walther aus
Leipzig jedes Jahr berappen. Jahrelang zahlte sie das Dreifache
des gebäudeüblichen Verbrauchs. Dabei sind die hohen Kosten
nicht durch ein überwiegend falsches Nutzungsverhalten zustande
gekommen. Vielmehr waren es bauliche Mängel in der Wohnung,
die ihre Heizkosten in die Höhe schießen ließen. Das ergab ein
Energie-Check der Verbraucherzentrale Sachsen in Frau Walthers
Wohnung, dessen Ergebnisse ihr den Weg zu angemessenen Heizkosten ebneten.
Bei den an Mieter und Hauseigentümer gerichteten Energie-Checks
der Verbraucherzentrale Sachsen werden zunächst anhand der jeweiligen Abrechnungen die Energieverbräuche für Strom, Heizung
und Warmwasser eingeschätzt. Darüber hinaus geht es darum,
Einsparpotenziale zu ermitteln, indem Nutzerverhalten und die
baulichen Gegebenheiten in Augenschein genommen werden.
Schließlich werden sinnvolle und wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten besprochen. Soweit der Basis-Check, der sich vor allem an Mieter richtet und einen Eigenanteil von 10 Euro kostet. Der
Gebäude-Check beinhaltet zunächst den Basis-Check und darüber hinaus den Blick auf Gebäudehülle, Heiztechnik und die Frage nach dem eventuellen Einsatz erneuerbarer Energien. Kosten:
20 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Angebote zudem kostenfrei.
Auch bei vielen weiteren Fragen zu Energieeffizienz und Energieeinsparen hilft die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte,
anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Mietern und Eigentümern: online, telefonisch oder mit einem
persönlichen Beratungsgespräch an einem von 49 Standorten in
Sachsen. Termine können unter der kostenfreien Rufnummer 0800
809802400 vereinbart werden. Mehr Informationen gibt es auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Termin: Zeit: Ort: Samstag, 13.6.2015
10 Uhr
Vereinsgelände
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand und Feststellung der
Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
Wahl Versammlungsleiter und Protokollführer
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Bericht über die Finanzen 2014 u. kum.
4. Bericht der Revisionskommission
5. Anfragen und Diskussion zu den Berichten
6. Antrag auf Entlastung des alten Vorstandes
7
Beschlussvorlagen und Beschlussfassung
7.1 Widerruf der Bestellung des Vorsitzenden
7.2 Entlastung des Vorstandes
7.3 Vorbereitung/Ausgestaltung 35-jähriges Vereinsjubiläum
7.4 Verfahrensweise bei operativen Arbeitseinsätzen
8
Wahl der Wahlkommission und Erläuterung der Wahlhandlung
8. Wahl des Vorsitzenden, des Schatzmeisters/Schriftführers und Mitglieder der Revisionskommission
10. Schlusswort
Um einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf zu garantieren, bitten wir um zahlreiches und pünktliches Erscheinen.
Achtung:
Vereinsmitglieder, die für die im Betreff genannten ehrenamtlichen Wahlfunktionen kandidieren möchten, können sich schriftlich oder telefonisch bewerben (Kontaktaufnahme: Herr Michalek
034202 50306, Herr Drescher 034202 57698).
Mit freundlichen Grüßen
Vereinsvorstand
12
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
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04509 Delitzsch
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Mittelstraße 3
99,9 kWh (m²/a)
Mittelstraße 5
99,9 kWh (m²/a)
Gellertstraße 40
110,8 kWh (m²/a)
Delitzsch
1959
Delitzsch
1960
Delitzsch
1960
Delitzsch
1960
Delitzsch
1982
2
1992
2
1992
3
2014
3
2014
4
2007
3. OG
Erdgas H
1. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
3. OG
Fernwärme
Delitzsch
1967
Delitzsch
1972
Delitzsch
1962
Delitzsch
1972
2
1993
2
1993
3
1992
3
1993
2. OG
Erdgas H
2. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
Rackwitz
1987
Rackwitz
1964
Rackwitz
1959
Rackwitz
1964
2
2007
2
1992
3
1992
3
1992
4. OG
Zentralheizung
2. OG
Erdgas H
1. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
49,54
238,00 € nach Vereinb.
47,75
229,00 € nach Vereinb.
x
60,40
362,40 € Bezugsfertig
x
60,40
362,40 € Bezugsfertig
x
73,98
340,00 € nach Vereinb.
46,03
221,00 € nach Vereinb.
46,86
225,00 € nach Vereinb.
x
59,39
285,00 € nach Vereinb.
x
59,55
286,00 € nach Vereinb.
x
48,17
222,00 € nach Vereinb.
46,50
223,00 € nach Vereinb.
58,40
280,00 € nach Vereinb.
57,80
278,00 € nach Vereinb.
Delitzsch Ost
Beerendorfer Straße 52
141,1 kWh (m²/a)
Fr.-Engels-Straße 41
117,6 kWh (m²/a)
Ostsiedlung 74
117,3 kWh (m²/a)
Fr. -Engels-Straße 43
117,6 kWh (m²/a)
Rackwitz
Schladitzer Straße 1c
136,3 kWh (m²/a)
Friedensstraße 2a
115,4 kWh (m²/a)
Friedensstraße 1a
130,8 kWh (m²/a)
Friedensstraße 2c
115,4 kWh (m²/a)
x
PKW Stellplatzvermietung
R.-Luxemburg-Straße
13,00 €
Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich.
Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung :
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
7.30 - 9.00
9.00 - 12.00
7.30 - 9.00
7.30 - 9.00
9.00 - 11.30
Ihr Ansprechpartner: Herr Müller
und
13.00 - 18.00
und
13.00 - 17.00
Telefon 034202/340517
Fax:
034202/340520
Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de
E- Mail: [email protected]
E- Mail: [email protected]
13
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Die Teilnehmer an der Fahrt zum Markkleeberger
und Störmthaler See der AG Senioren Delitzsch
und Umgebung treffen sich am Mittwoch, dem
3. Juni 2015, um 13:00 Uhr, Parkplatz Dübener/
Einmündung Jahnstraße. Wegen begrenzter
Zahl der Plätze auf dem Schiff sind weitere Anmeldungen nicht möglich.
Jugendberatung Delitzsch
Dipl.-Sozialpäd. M. Walther
Mauergasse 19 (Ecke Holzstr.)
04509 Delitzsch, 034202 329340
[email protected]
Sprechzeiten:
Dienstag 12–18 Uhr
Donnerstag 8–14 Uhr
Montag und Mittwoch nur nach Vereinbarung
Termine bitte vorher vereinbaren
• Ausfüllen von Anträgen, Formularen;
• Begleiten zu Behörden und Ämtern
• Verfassen von Schreiben
• Bewerbungstraining, Lehrstellensuche, Jobsuche
• Probleme besprechen
• Betreuung Stundenableistender
DRK-Kreisverband Delitzsch e. V.
Eilenburger Straße 65, 04509 Delitzsch
Tel. 034202 3094-0
Fax 034202 3094-28
[email protected]
www.drk-delitzsch.de
Sozialstation Delitzsch-Rackwitz, Ludwig-Jahn-Straße 4
• Ambulante Alten- und Krankenpflege
• Wundversorgung mit eigener Verbandsschwester
• Betreuung bei Ernährungssonden
• Verhinderungspflege
• Hauswirtschaftliche Hilfe
• Pflegeberatungen für Angehörige
Tel. 034202 3094-17, [email protected]
24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel. 0160 4711242
Beratungsstelle für pflegende Angehörige
der Sozialstation Delitzsch-Rackwitz
montags, Ludwig-Jahn-Straße 4 in Delitzsch, 14-15 Uhr
donnerstags, Märchenweg 2 in Rackwitz, 14-15 Uhr
Fahrdienst
• Krankentransport (alle Kassen)
• Behindertenfahrdienst
• Patienten-Rückholdienst
• Dialysefahrten
• Transfer zu Kuren
Anfragen & Buchungen, Mo.-Fr., 7-16 Uhr
Tel. 034202 3094-20, [email protected]
Menüservice - Essen auf Rädern
Bestellungen & Änderungen, Mo.-Fr., 8-15 Uhr
Tel. 034202 300401
Kleiderkammer
Eilenburger Straße 65, Mo.-Do., 8-16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr
Kindertageseinrichtung Bummi
Kosebruchweg 14, 04509 Delitzsch, Tel. 034202 58312
Integrationseinrichtung, Öffnungszeiten 6 - 18 Uhr
Betreuung von Kindern von 0 bis 11 Jahren.
Flüchtlingssozialarbeit Tel. 0151 55119792
Schulsozialarbeit Tel. 0160 4710103
Arthur-Becker-Oberschule, montags und mittwochs
Oberschule Delitzsch-Nord, dienstags und donnerstags
YOZ - offenes Jugendhaus Tel. 034202 63759
Sachsenstraße 6, Mo.-Sa. 14-21 Uhr, So. 14-18 Uhr Sportplatz
Jugendrotkreuz
Gruppenstunde, Eilenburger Straße 65, montags, 17-18 Uhr
Wasserwacht Tel. 0170 5021131
Training freitags 18 Uhr, Freibad, Elberitzstraße 17b
14
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Zumba für Erwachsene in Delitzsch
Zumba ist ein lateinamerikanisches Tanz- und Fitnessworkout.
Es verbindet schnellere und langsamere Rhythmen und Bewegungsabläufe, welches die optimale Balance zwischen Ausdauertraining und körperformendem Muskelaufbau bietet, um
bestmögliche Ergebnisse in Bezug auf Kalorienverbrennung zu
erzielen.
Ab September neue Kurse Zumba / Zumba Gold:
Erwachsenensport, jeden Mittwoch, Schnupperstunde im Juni
Tanz-Fitness für Erwachsene in Delitzsch
Tanz-Fitness ist ein Workout, welches die Kondition bezüglich
der Kraft-, Schnelligkeits- und Ausdauerfähigkeiten fördert und
verbessert. Zugleich werden die Aufnahmefähigkeit und das
Reaktionsvermögen geschult. Die einzigartige Kombination aus
Tanz und BBPo bietet jedem Teilnehmer ein abwechslungsreiches Programm.
Jugendweiheprogramm des SKZ für 2015/2016
nun online
Seit langem ist das Soziokulturelle Zentrum und Mehrgenerationenhaus in Delitzsch weithin bekannt für seine vielfältigen
Angebote für alle Generationen. Ab sofort wird die Einrichtung
auch für Jugendliche noch attraktiver als Anlaufpunkt werden.
Im kommenden Mai wird das SKZ erstmals Jugendweihefeiern
veranstalten. Anmeldungen dafür werden unter 034202 63764
oder per E-Mail an [email protected] noch bis Ende dieses Monats entgegen genommen. Doch nicht nur die Festveranstaltungen im Bürgerhaus stehen hoch im Kurs. An über 30
Veranstaltungen können die jungen Leute im Vorfeld ihrer Jugendweihefeier teilnehmen. Angefangen von Auslandsfahrten
nach Paris, Prag oder Breslau/Auschwitz über Besuche der
Bundes- und der Landeshauptstädte sowie der Kreisstadt Torgau bis hin zu Exkursionen ins BMW-Werk oder auf den Flughafen Schkeuditz sind verschiedenste Reisen ebenso im Programm wie zahlreiche interessante Veranstaltungen im Haus
selbst sowie in Zusammenarbeit mit vielen Partnern in der Stadt
Delitzsch. Das gesamte Programm einschließlich der Anmeldemodalitäten hat das SKZ nun auf der eigenen Internetseite www.
soziokulturelles-zentrum.de veröffentlicht. Für einen kleinen
Aufpreis können sich übrigens auch Jugendliche zu den Veranstaltungen/Reisen anmelden, die nicht an der Jugendweihefeier
im Mai kommenden Jahres teilnehmen.
Ab September neuer Kurs Tanz-Fitness:
Erwachsenensport, Mo. 19–20 Uhr, Schnupperstunde jederzeit
möglich
Anmeldungen zu allen Kursen sind jetzt schon möglich unter:
0170 4076604 (Di. + Do. ab 18 Uhr, Mi. ab 19 Uhr) oder E-Mail:
[email protected]
olkssolidarität Delitzsch –
V
Kreisverband Nordsachsen e. V.
ört man das Wort Volkssolidarität denkt man
H
in erster Linie an Senioren. Seit 2009 hat sich
das geändert. Sie ist nun eine Begegnungsstätte für Jung und Alt. Nicht nur Kursangebote für
Senioren begeistern die Massen, sondern auch
Kursangebote für Kinder- und Jugendliche:
Krabbelgruppen (ab 5 Monaten), Kinder- und Jugendtanz (3–25
Jahre), Sportkurse für Erwachsene, Kindersport (3–6 Jahre).
Wir machen unser Kursangebot noch attraktiver!
Ab September 2015 finden neue und abwechslungsreiche Kursangebote statt:
Kindersport ab 7 Jahre in Delitzsch
Studien belegen, dass die Fitness unserer Kinder und Jugendlichen rapide abnimmt.
Um diesen Trend entgegenzuwirken, haben wir ein neues, abwechslungsreiches und bisher noch nicht dagewesenes Konzept entwickelt.
Ab September neue Kurse Kinder- und Jugendsport:
7–9 Jahre | 10–12 Jahre | 13–17 Jahre – Schnupperstunde im
Juni
Veranstaltungsangebot der
AWO-Seniorenbegegnungsstätte
Delitzsch-Ost für Juni 2015
Di. 2.6.2015
Mi. 3.6.2015
Do. 4.6.2015
Zeit der Kartenspieler
Kaffeenachmittag
Strickclub
14:00 Uhr
14:00 Uhr
14:00 Uhr
15
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Di. 9.6.2015 Zeit der Kartenspieler
14:00 Uhr
Mi. 10.6.2015 Sommerfest
14:00 Uhr
Do. 11.6.2015 Rolliclub und Strickclub
14:00 Uhr
————————————————————————————
Di. 16.6.2015 Rommee & Co.
14:00 Uhr
Mi. 17.6.2015 Geselligkeit in lustiger Runde 14:00 Uhr
Do. 18.6.2015 Strickliesl & Co.
14:00 Uhr
————————————————————————————
Di. 23.6.2015 Zeit der Kartenspieler
14:00 Uhr
Mi. 24.6.2015 Kaffeenachmittag
14:00 Uhr
Do. 25.6.2015 Rolliclub und Strickclub
14:00 Uhr
————————————————————————————
Di. 30.6.2015 Zeit der Kartenspieler
14:00 Uhr
„Rommee und Co“ – wer in geselliger Runde bei einem Tässchen Kaffee Karten spielen möchte, kann gern jeden Dienstag
ab 14:00 Uhr bei uns vorbei schauen.
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Seniorenbegegnungsstätte der AWO
Johannes-R.-Becher-Str. 20
04509 Delitzsch-Ost
Tel.: 034202 38425
Sächsischer Landfrauenverband e. V.
Theodor-Kunzemann-Str. 10 |
04720 Döbeln
Gutes Essen ist gesund
Zu einem Vortrag unter dem Titel „Gutes Essen ist gesund“ mit
Sabine Krause laden die Schenkenberger Landfrauen vom Sächsischen Landfrauenverband am Mittwoch, dem 27.05.2015, um
18.30 Uhr nach 04509 Schenkenberg, Rödgener Str. 4 ins Vereinshaus ein.
Essen ist Grundlage für unser Leben, aber was ist in der Angebotsfülle gut für mich und meinen Körper? Welche Lebensmittel
sind notwendig und essentiell, welche sollte man lieber in Maßen genießen? Diese und weitere Fragen beantwortet Sabine
Krause, selbst Landfrau und Inhaberin eines Naturkostladens in
Eilenburg. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 5 EUR, für Mitglieder
des Landfrauenverbandes ist die Veranstaltung kostenlos.
Die Veranstaltung ist Bestandteil des Bildungsprogramms des
Sächsischen Landfrauenverbandes „Mit Bildung mehr erreichen“. Weitere Informationen finden Sie unter
www.landfrauen-sachsen.de.
Kontakt und Ansprechpartnerin für die Veranstaltung:
Frau Werner, Ortsverein Schenkenberg, T. 034202 51456
Die Delitzscher Stadtmusikanten
Termine
25.05.
11.00 Uhr
30./31.05. 11.00 Uhr
07.06.
11.00 Uhr
04.07.
11.00 Uhr
11.07.
15.00 Uhr
29.08. 15.00 Uhr 13.09.
11.00 Uhr
26.09.
19.00 Uhr
11.10.
11.00 Uhr
08.11.
11.30 Uhr
21.11.
15.00 Uhr
Laußig, Mühle
Mühlentag
Kyhna
Spargelfest
Biesen, Festzelt
Feuerwehrfest
Delitzsch, Schloß- Peter&Paul-Fest
wache
Zschortau, Festzelt Feuerwehrfest
Döbernitz, Kartoffel- Hoffest
hof Lienig
Grebehna, Rosen- Herbstfest
schule Müller
Delitzsch, Oberer Oktoberfest
Bahnhof
Delitzsch, Festwiese Oktoberfest
Tierpark
Radefeld, Festhalle Kirmesfest
Delitzsch, Kino
Jubiläumskonzert
Evangelische Kirchengemeinde Delitzsch
Gottesdienste und Veranstaltungen vom 23.5. bis 5.6.2015
Sonntag, d. 24.5.2015 - Pfingstsonntag
10.00 Uhr Tauferinnerungsgottesdienst – Stadtkirche
Montag, d. 25.5.2015 - Pfingstmontag
10.00 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl – Stadtkirche
Mittwoch, d. 27.5.2015
16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus
16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus
17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus
Donnerstag, d. 28.5.2015
16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus
17.00 Uhr Konfirmanden-Abschluss-Party - Schkeuditz
17.15 Uhr Teenykreis – Gemeindehaus
18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus
Freitag, d. 29.5.2015
9.30 Uhr Gottesdienst – Pflegeheim St. Georg-Hospital
Sonntag, d. 31.5.2015
10.00 Uhr Jubelkonfirmation mit Heiligem Abendmahl –
Stadtkirche
Montag, d. 1.6.2015
9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus
17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus
19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus
Dienstag, d. 2.6.2015
14.00 Uhr Seniorenkreis – Gemeindehaus
Mittwoch, d. 3.6.2015
16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus
16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus
17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus
Donnerstag, d. 4.6.2015
16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus
16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse – Gemeindehaus
17.15 Uhr Teenykreis – Gemeindehaus
18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus
Freitag, d. 5.6.2015
9.30 Uhr Gottesdienst – Pflegeheim St. Georg-Hospital
14.00 Uhr Treffen der Rollis der Diakonie – Gemeindehaus
Familienfreizeit: 4.–6.9.2015 nach Schönburg/Saale
Anmeldung im Gemeindebüro
Anschriften:
Pfarrer St. Pecusa Schloßstr. 6, Tel. 989637
Kantor J. Topfstedt Tel. 0176 21815299
Gemeindebüro
Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr
Dienstag 14 bis 18 Uhr
E-Mail:[email protected]
Internet:www.delitzsch-online.de/ev.kirche
Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670,
BLZ 86055592, IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70;
BIC: WELADE8LXXX
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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
private Kleinanzeige
Neuapostolische Kirche
Bitte veröffentlichen Sie meine
Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a
in folgenden Amts- und Mitteilungsblatt der nächstmöglichen Ausgabe:
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 24.5. bis 3.6.2015
Sonntag, d. 24.5.2015
10.00 Uhr Pfingstgottesdienst – Übertragung aus Sambia
Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/
Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen.
Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt
nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen
(Danksagungen, Grüße ect.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden.
Mittwoch, d. 27.5.2015
20.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, d. 31.5.2015
9.30 Uhr
Gottesdienst
9.30 Uhr
Sonntagsschule
Montag, d. 1.6.2015
18.45 Uhr Religionsunterricht
19.30 Uhr Chorprobe
Mittwoch, d. 3.6.2015
20.00 Uhr Gottesdienst
Inh. Oliver Kaupp
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR
Inh. Oliver Kaupp
Breitenbachstraße 18
72178 Lützenhardt
Nördlicher Schwarzwald
Telefon 0 74 43 / 96 62-0
Fax 0 74 43 / 96 62 60
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würzig klare Schwarzwaldluft
schnuppern …
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Immer sonntags
bis donnerstags
oder freitags
tägl. kalt-warmes
Frühstücksbüfett,
Menüwahl aus
3 Gerichten
mit Salatbüfett
4 Übernachtungen HP
p.P.
ab
205,– €
5 Übernachtungen HP
p.P.
ab
246,– €
„Relaxwoche“
Anreisetage: Donnerstag,
7 Übernachtungen HP
Freitag oder Sonntag
p.P.
tägl. kalt-warmes
Frühstücksbüfett,
ab
Menüwahl aus 3 Gerichten
mit Salatbüfett
1x festliches 6-Gang-Menü am Samstag
355,– €
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Unser gemütliches, familiengeführtes Hotel in absolut
ruhiger Lage, zwischen 2 kleinen Seen in Waldnähe
gelegen, bietet Ihnen täglich neben einem großen
kalt-warmen Frühstücksbüfett abwechslungsreiche
Speisen-Menüwahl aus 3 Gerichten sowie ein Salatbüfett mit frischen, knackigen Salaten aus der Region.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage
www.hotel-breitenbacher-hof.de oder
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Wir freuen uns auf Sie!!
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR
Chiffre gewünscht, Achtung:
Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50 EUR.
Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken:
Name , Vorname
Straße und Hausnummer
PLZ / Ort
Telefonnummer (für evt. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte)
✗
Ort/Datum
1. Unterschrift für Auftragserteilung
SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE7403200000394688
Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, eine einmalige Zahlung in
Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von
8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bargeld liegt bei
Bankeinzug
Kreditinstitut
Bankleitzahl
Kontonummer
IBAN
✗
Ort/Datum
2. Unterschrift für SEPA-Mandat
Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster)
Telefax: 0 35 35/4 89 -165 oder [email protected]
Telefon für Rückfragen: 0 35 35/4 89 -156
Für eine private Kleinanzeige wird keine separate Rechnung erstellt!
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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes
Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
03421 758-0
034202 988-0
03435 984-0
03423 7097-0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
03421 758-1371
034202 988-1336
03435 984-1380
03423 7097-1355
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
03421 758-1001
03421 758-1015
03421 758-1013
034202 988-1051
03421 758-1090
03421 758-1096
03421 758-1102
03421 758-1202
03421 758-1502
03421 758-7002
03421 7739-300
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
03421 758-2002
03421 758-2140
03421 758-2150
03421 758-2160
03421 758-2130
03423 7097-4001
03423 7097-4102
03423 7097-3401
03423 7097-3450
03423 7097-3102
03423 7097-32 02
03423 7097-3301
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
034202 988-5001
Straßenverkehrsamt
034202 988-5101
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
034202 988-5201
Ordnungsamt
034202 988-5301
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
034202 988-5401
SG Rettungsdienst
034202 65-212
Gesundheitsamt
03421 758-6302
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
03421 758-6002
03421 758-6101
03421 758-6202
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter
www.landkreis-nordsachsen.de.
18
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Der Landrat
Der Landrat des Landkreises Nordsachsen
1. Nationale Sonderausstellung
„Luther und die Fürsten“
Landrat Czupalla trifft Vertreter der Kreishandwerkerschaft und der Handwerkskammer zu Leipzig
Mit einem Festakt am 12. Mai, an dem auch die Ministerpräsidenten von Sachsen Stanislaw Tillich und von Thüringen
Bodo Ramelow teilnahmen, sowie einem großen Bürgerfest auf
Schloss Hartenfels am 14. Mai wurde die 1. Nationale Sonderausstellung „Luther und die Fürsten“ in Torgau eröffnet. Für die
Ehrengäste standen dabei Schülerscouts aus der 9. Klasse des
Torgauer Johann-Walter-Gymnasiums als Ausstellungsbegleiter
zur Seite. Auf dem Foto nehmen Landrat Michael Czupalla, Torgaus Oberbürgermeisterin Andrea Staude (auf dem Foto 4. und
5. von rechts) dieses Angebot ebenso gerne an, wie diverse andere Eröffnungsgäste der ersten Führungen.
Auf dem Foto v. l. n. r.: Uta Schladitz (Amtsleiterin Landratsamt
Nordsachsen), Oliver Klaus (Abt. Leiter Handwerkskammer),
Andreas Reich, Landrat Michael Czupalla, Martina Osthoff (Geschäftsführerin Kreishandwerkerschaft), Matthias Vogt, Roman
Treiber.
Zu einem Gedankenaustausch empfing Landrat Michael Czupalla Vertreter der Kreishandwerkerschaft sowie der Handwerkskammer zu Leipzig im Landratsamt Torgau. Bei dieser in
regelmäßigen Abständen seit vielen Jahren stattfindenden Gesprächsrunde informiert sich der Landrat über die aktuelle wirtschaftliche Lage der nordsächsischen Handwerker.
19
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Landrat Czupalla eröffnet Ausstellung
von Mügelner Künstlerin Ursula Nollau
Die 4. nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses findet am
Mittwoch, dem 3. Juni 2015, 18.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels,
Flügel D, 2. Obergeschoss, Kleiner Mehrzwecksaal,
Schlossstraße 27, 04860 Torgau,
statt.
Die Tagesordnung beinhaltet Vorlagen, welche zur Beschlussfassung für den Kreistag vorberaten werden.
________________________________________________________
Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus
Existenzgründerberatungen
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Auf einer Vernissage eröffnete Landrat Michael Czupalla im
1. Stock des Flügels C des Landratsamtes Torgau im Schloss
Hartenfels eine Ausstellung mit Werken der Mügelner Künstlerin
Ursula Nollau. Die in Zusammenarbeit mit dem Johann-Kentmann-Verein realisierte Exposition trägt den Titel „Aufbruch“,
beinhaltet Ölbilder sowie Spiegel-Installationen.
Die freischaffende Künstlerin Ursula Nollau stammt aus Ulm und
studierte an der Pädagogischen Hochschule in Esslingen das
„Bildhafte Gestalten von Werken“. Im Jahr 2011 eröffnete sie
in Mügeln die „Galerie Hof Poppitz“. Die aktuelle Ausstellung in
Torgau ist bis zum 18. September 2015 zu betrachten.
________________________________________________________
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
Mitteilungen Büro Kreistag
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected].
Mitteilung des Büros des Kreistages
In der 4. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
11. Mai 2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
BetreffBeschluss-Nr.
-> Geschäftsbericht des Jugendamtes für
das Jahr 2014
009/15 JHA
-> Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauf trages nach § 8 a sowie 72 a SGB VIII zwischen
dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den
Trägern von Diensten und Einrichtungen, die
Leistungen nach dem SGB VIII erbringen
010/15 JHA
Die hier genannten Beschlüsse können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages
(Zimmer 335) eingesehen werden.
________________________________________________________
Die 4. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gesundheits- und
Sozialausschusses findet am
Mittwoch, dem 27. Mai 2015, 18.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels,
Flügel D, 2. Obergeschoss, Kleiner Mehrzwecksaal,
Schlossstraße 27, 04860 Torgau,
statt.
Tagesordnung
1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses
und Bestätigung der Niederschrift vom 18.03.2015
2 Controllingbericht Sozialamt 2014
3 Informationen und Anfragen
Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Tilo
Köhler-Cronenberg, Telefon 034202 988-1058 oder [email protected].
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag)
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected].
________________________________________________________
Dezernat Hauptverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-278/2015/TO
(Grundbuch von Wildenhain, Blatt 92)
Eigentümer
Gemarkung FlurFlurstücke
________________________________________________________
Friedrich Hermann
Zocher
Wildenhain6 535/39
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
20
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-276/2015/TO
(Grundbuch von Wildenhain, Blatt 257)
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Cavertitz vom 10. März 2015 hervor. Demnach sind mehrere
Baumaßnahmen im Bereich des Elberadweges vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
• Veräußerung an Dritte
• Auseinandersetzung der Gemeinschaft
• Veräußerung eines Miteigentumsanteiles
• Grundstückstausch
• Abschluss von Pachtverträgen
• Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Miteigentümer
Gemarkung FlurFlurstücke
________________________________________________________
Johann Karl Hermann
Kießling
ges. 24.02.1906
Wildenhain
5
74
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
________________________________________________________
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-252/2014/TO
Torgau, 5. Mai 2015
Bestallungsurkunde
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Gemeinde Liebschützberg,
Borna
Straße der Jugend 5,
04758 Liebschützberg,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Karl-Heinz Börtitz,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die
unbekannten Erben nach
Robert Emil Bergmann, ges. 29.09.1906
bezüglich des im Grundbuch von Borna Blatt 403 verzeichneten Grundstückes
Flurstück 511 der Gemarkung Borna.
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Gemeinde Cavertitz,
Verwaltungssitz Schöna,
Friedensstraße 4,
04758 Cavertitz,
vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Gabriele Hoffmann,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für
- Nicht ermittelte Eigentümer bezüglich des im Grundbuch von Schirmenitz Blatt 187 verzeichneten Grundstückes Flurstücke 539 und 606/1 der Gemarkung Schirmenitz.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, vom
18. Juli 2014 hervor. Demnach ist eine Straßenbaumaßnahme an
der S 28 und der Abschluss eines Pachtvertrages vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
• Veräußerung an Dritte
• Auseinandersetzung der Gemeinschaft
________________________________________________________
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-277/2015/TO
Torgau, 7. Mai 2015
21
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
•
•
•
•
Veräußerung eines Miteigentumsanteiles.
Grundstückstausch
Abschluss von Pachtverträgen
Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der
Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Neue Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Nordsachsen hat in seiner Sitzung am
21. April 2015 neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014
ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Vermessungsamt des Landratsamtes
Nordsachsen, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg zu den allgemeinen Öffnungszeiten:
Dienstag:
8.30 - 12.00 und 13.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag:
8.30 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
8.30 - 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Im Internet, auf der Seite http://cardomap.landkreis-nordsachsen.de des Geoportals des Landkreises Nordsachsen sind die
Bodenrichtwerte auch eingestellt und ersichtlich.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Schunk
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen
________________________________________________________
Dezernat Bau und Umwelt
Auslobung des Sächsischen Landeswettbewerbs
„Ländliches Bauen“ 2015
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas
Schmidt, hat den Sächsischen Landeswettbewerb für „Ländliches Bauen“ gestartet. Bauherren und Planer sind aufgefordert,
mit ihren Projekten aus dem ländlichen Raum teilzunehmen.
„Ländliche Baukultur trägt erheblich zur Lebensqualität in unseren sächsischen Dörfern und Kleinstädten bei“, so der Minister.
„Gerade weil wir im ländlichen Raum mit seiner demografischen
und strukturellen Entwicklung vor großen Herausforderungen
stehen, kann uns die Qualität ländlichen Bauens nicht gleichgültig sein. Darum wollen wir gute Lösungen zur Belebung und Ergänzung historischer Gebäude sowie zur Gestaltung dörflicher
Freianlagen in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken und deren
Initiatoren auszeichnen“.
Im Mittelpunkt des Wettbewerbs stehen der Erhalt ländlicher
Bausubstanz und die Ergänzung mit Neubauten von hoher
Qualität. Gesucht werden vorbildliche Umnutzungs- und Sanierungsprojekte sowie Neubauten ländlicher Gebäude und Freianlagen mit Bezug zur regionalen Bauweise und Siedlungsstruktur.
Am Landeswettbewerb können Bauherren, Architekten und Planer teilnehmen. Neu ist die Teilnahmemöglichkeit für Gemeinden
in allen Preiskategorien. Mehr als bisher sollen generationengerechte und barrierefreie öffentliche Einrichtungen und Freianlagen vorgestellt werden.
Die Teilnahmeunterlagen können beim Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. eingereicht werden. Für die Preise in
den Kategorien Umnutzung, Sanierung, Neu- und Ergänzungsbauten sowie Gestaltung von Freianlagen und baulichen Anlagen stehen insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Die Preisträger werden bei einer Veranstaltung im November ausgezeichnet.
Alle prämierten Objekte werden in einer Broschüre und im Internet veröffentlicht.
Nähere Informationen unter:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/LaendlichesBauen
www.saechsischer-heimatschutz.de
Bewerbungsschluss ist der 18. Juni 2015
Fiedler
Dezernent
zum Vollzug des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) und des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Az.: 413/Gae/106.11-1.6.2/DZ-0626-4
Die Firma Sabowind GmbH, Frauensteiner Straße 118, 09599
Freiberg, erhielt mit dem Bescheid vom 29. April 2015, zugestellt
am 30. April 2015, die Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl.
I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist, zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA
23 und WEA 24) vom Typ Enercon E-70 E4 mit einer Nabenhöhe
von 64 m, einem Rotordurchmesser von 71 m und einer installierten Leistung von jeweils 2.300 kW einschließlich Kranstellplatz und Zuwegung am Standort Krostitz (WEA 23), Gemarkung
Kletzen, Flur 2, Flurstück 4/4 sowie in Rackwitz (WEA 24), Gemarkung Kreuma, Flur 1, Flurstück 89.
Bei den Windenergieanlagen handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Nummer
1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013
(BGBl. I S. 973).
Gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt
durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973)
geändert worden ist, wird auf Antrag der Sabowind GmbH vom
14. November 2014 Folgendes bekannt gemacht:
Im Genehmigungsbescheid vom 29. April 2015 wurde folgender
Tenor verfügt:
1.
Der Firma Sabowind GmbH wird auf Antrag vom 27.06.2014,
unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) die
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
22
zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen
(WEA 23 und WEA 24) einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen im Windpark Rackwitz unter dem in Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach Maßgabe der unter Ziffer
III. und IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt.
2.
Bestandteil der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Standort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben.
3.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die
Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigungen nach § 72 Sächsische Bauordnung (SächsBO),
mit ein. Weiterhin wird der Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 2
Satz 2 SächsBO für die WEA 24 genehmigt.
4.
Auf Antrag der Sabowind GmbH vom 05.01.2015 wird die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für diesen Bescheid angeordnet.
5.
Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gemäß Abschnitt II.) erlischt,
wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wird.
Die Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben
wird (§ 18 Abs. 1 BImSchG).
6.
Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung
(VI.) trägt die Antragstellerin.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen,
Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder in den Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Richard-Wagner-Straße 7a , 04509 Delitzsch
Dr.-Belian-Straße 4 und 5, 04838 Eilenburg
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
zu erheben. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse [email protected] erhoben
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Ein elektronisch erhobener Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische
Signatur ist unzulässig.
Der Genehmigungsbescheid wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
Der Genehmigungsbescheid sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom
26. Mai 2015 bis zum 9. Juni 2015
für jedermann zur Einsicht bei folgenden Stellen während der
Dienststunde aus und können dort eingesehen werden:
Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Straße 4,
Zimmer 392 in 04838 Eilenburg
Der Genehmigungsbescheid wird zeitgleich auf der Internetseite
des Landratsamtes Nordsachsen unter www.landratsamt-nordsachsen.de veröffentlicht.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten als bekannt gegeben.
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes
vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben,
Anlage 1 UVPG ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung
der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten
Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
haben kann und daher eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Dieses Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Gemäß § 3a Satz 3
UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.
Torgau, den 06.05.2015
Landratsamt Nordsachsen
Czupalla
Landrat
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Dezernat Ordnung
Demenzsprechstunde
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig
und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit
und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten.
Die Beratungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
Delitzsch:
Eilenburg:
Kontakt:
Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a,
Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07
Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4,
Frau Martina Koch
Tel.: 0176 95316645/034202 56657
0341 71070724 (Büro Leipzig)
E-Mail: [email protected]
Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
(Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333).
________________________________________________________
Dezernat Soziales
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis
Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
• zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt
eines Kindes
23
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
• zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen
Leistungen
• zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys
sowie Kleinkindern
• zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer
Nähe
• zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
• zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
• Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz:
Kathrin Grasse
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
• Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und
Löbnitz:
Tanja Schön
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
BAföG für Schuljahr 2015/2016
Jetzt BAföG-Antrag stellen!
Wie zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres wird es auch
in diesem Jahr wieder eng in den Büros der Ämter für Ausbildungsförderung. In den Sommermonaten kommt es regelmäßig zu enormen Antragsstaus, dessen Abarbeitung oft bis in die
Wintermonate dauert.
Wir raten daher, die Anträge frühestmöglich abzugeben, um bei
Vorlage vollständiger Unterlagen eine möglichst nahtlose Bewilligung gewährleisten zu können. Jeder sollte sich bewusst sein,
dass die Bearbeitungszeit im BAföG aufgrund des hohen Antragsvolumens in der Hauptantragszeit mindestens 2 - 3 Monate
beträgt.
Anträge werden in den Bürgerbüros des Landratsamtes in Torgau, Oschatz, Delitzsch und Eilenburg ausgegeben und entgegengenommen, stehen aber auch unter www.bafoeg.de zur
Verfügung.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung
Gemeinde Doberschütz
Ortschaftsrat Battaune
Einladung
zur 4. Sitzung des Ortschaftsrates Battaune am Donnerstag, d.
28.05.2015, um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Feuerwehr Battaune, Dorfplatz 9 in 04838 Doberschütz OT Battaune
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Bestätigung der Niederschrift vom 02.03.2015
3. Fragen von Einwohnern
4. Information zum Stand Umbau Kita und Gemeindewohnung
5. Information über geplante Standorte der Pumpstationen für
Abwasser
6. Information zur durchgeführten Gewässerschau
7. Sonstiges/Informationen
gez. Dörner
Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Mörtitz
Einladung
zur 2. öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Mörtitz am Freitag, dem 29.05.2015, um 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte Barth,
Franz-Schubert-Straße 4 in 04838 Doberschütz OT Mörtitz
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung
3. Fragen von Einwohnern
4. Sonstiges/Informationen
gez. M. Spott
Ortsvorsteher
Haushaltsatzung der Gemeinde Doberschütz
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat
in der Sitzung am 26.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
4.556.292 EUR
- Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
4.851.943 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf
-295.651 EUR
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf
0 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen
und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) -295.651 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 EUR
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen
und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 EUR
- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses
auf -295.651 EUR
- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
0 EUR
- Gesamtergebnis auf -295.651 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.497.721 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.664.177 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender
Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeiträge der
Einzahlungen oder Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -166.456 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf 507.526 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf 423.092 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 84.434 EUR
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo
aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus
laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -82.022 EUR
24
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 0 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 116.000 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -116.000 EUR
- Saldo aus Finanzierungsmittelübersicht oder -fehlbetrag
und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf -198.022 EUR
festgesetzt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Doberschütz liegt gemäß § 76 Abs. 3
SächsGemO in der Zeit
vom 26.05.2015 bis 03.06.2015
zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz,
Breite Straße 17 in Doberschütz zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
0 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 69.000 EUR
festgesetzt.
Märtz
Bürgermeister
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung
Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
9.00 - 11.00 Uhr
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite der zur rechtmäßigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf,
wird auf 300.000 EUR
festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
auf
293 vom Hundert
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 398 vom Hundert
Gewerbesteuer auf 383 vom Hundert
festgesetzt.
Doberschütz, den 26.03.2015
……………………………………
(Unterschrift Bürgermeister)
Ortschaft Sprotta
Einladung
Die 6. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sprotta findet am
Donnerstag, dem 04.06.2015, um 19.30 Uhr in der Gaststätte
„Siedlerclub“, Straße der Freiheit 24, 04838 Doberschütz/OT
Sprotta-Siedlung statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der
Tagesordnung
2.Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom
21.04.2015
3. Fragen von Einwohnern
4. Auswertung der Ortsbegehung Sprotta-Siedlung
5.Sonstiges
Storek
Ortsvorsteher
Wahlbekanntmachung
1.
2.
Am Sonntag, 07. Juni 2015, findet die Wahl zum Landrat statt.
Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgang ist der 28.Juni 2015.
Die Gemeinde Doberschütz ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbezirk Nr.
Abgrenzung des Wahlbezirks
Lage des Wahlraums
001
OT Battaune
Vereinszimmer im FFw-Gebäude,
Dorfplatz 9 in Battaune
002
OT Doberschütz
Grundschule, Breite Str. 8 in Doberschütz
003
OT Mörtitz und OT Rote Jahne
Saal der Gaststätte Barth,
Franz-Schubert-Str. 4 in Mörtitz
004
OT Paschwitz und OT Bunitz
Begegnungsstätte, Alte Dorfstraße 3 in Paschwitz
005
OT Mölbitz
Wahlraum, Försterteich 17 in Mölbitz
006
OT Sprotta
Kindertagestätte Sprotta, Lindenallee 3
007
OT Sprotta-Siedlung
Kindertagesstätte Sprotta-Siedlung,
Straße der Freiheit 23
008
OT Wöllnau und
OT Winkelmühle
Saal der Gaststätte „Heidekrug“, Dorfstraße
71 in Wöllnau
X
X
25
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten
in der Zeit vom 04.05.2015 bis 17.05.2015 übersandt
worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr im Versammlungsraum 23 der Gemeindeverwaltung Doberschütz,
Breite Straße 17, 04838 Doberschütz zusammen.
3.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel von hellgelber Farbe (gilt auch für einen etwaigen 2. Wahlgang).
Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und
dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.
4.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen,
Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO
festgestellten Reihenfolge.
5.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er
auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann - außer er besitzt einen
Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder
Reisepass, mitzubringen. Die Wahlberechtigung wird
wegen eines etwaigen 2. Wahlgangs nicht abgegeben.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des
Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet
werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7.Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn
zuständigen Wahlkreises in seiner Gemeinde oder durch
Briefwahl wählen.
8.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen
Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie
einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so
rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der
angegebenen Stelle abgegeben werden.
9.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben.
Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen
kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist,
seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer
anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der
Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3
des Strafgesetzbuches).
10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Ausschreibung der Gemeinde Doberschütz
zum Verkauf eines Grundstückes
I. Ausschreibungsobjekt:
unbebautes Grundstück Battauner Hauptstraße 6 im Ortsteil
Battaune; Gemarkung Battaune; Flur 1; Flst. 338; Größe: 573 m2
II. Gesamt-Nutzfläche :
Gesamtnutzungsfläche: ca. 573 m2
III. Bemerkungen:
Das Grundstück ist dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Es wurde im Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschütz als „Gemischte Baufläche“ dargestellt und kann unter Beachtung der Sächsischen Bauordnung wieder mit einem
Wohnhaus bebaut werden.
Das Grundstück liegt am Ortsausgang von Battaune in Richtung
Wöllnau.
Battaune hat ca. 300 Einwohner.
Wichtige Entfernungen:
- zur Bundesstraße B 87 (Leipzig - Torgau)
5 km
- nach Eilenburg 14 km
- nach Torgau 21 km
- nach Leipzig (Stadtmitte)
39 km
- zur Autobahn A 14 (in Taucha)
29 km
IV. Kaufpreis:
Mindestgebot: 14.898,- Euro
Alle mit der Veräußerung verbundenen Kosten trägt der Erwerber.
V. von der Gemeinde geforderte Investitionsverpflichtungen:
keine
VI. Angebotsabgabe:
bis 16.06.15, 13:00 Uhr in verschlossenem Umschlag, dieser ist
zu adressieren an:
Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838
Doberschütz und zu kennzeichnen mit „Gebot unbebautes
Grundstück, Battaune“
VII. Ansprechpartner:
Herr Märtz oder Frau Brandt
Telefon: 034244 54011 bzw. 54013
VIII. Prüfbehörde:
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Anlage:
Übersichts- und Lageplan
Doberschütz, den 13.05.2015
Märtz
Bürgermeister
Übersichtsplan (Gebäudebestand ist zwischenzeitlich zurückgebaut, es besteht Baufreiheit)
26
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Gemäß § 17 Abs.1 Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem
03.07.2015
als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03423
70046 zur Verfügung.
Lageplan
________________________________________________________
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. (FH) Rainer Esch
Leipziger Str. 28
04838 Eilenburg
Offenlegung von Ergebnissen einer
Grenzbestimmung und Abmarkung
gem. § 17 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
in der Gemeinde: Eilenburg
Gemarkung: Eilenburg
Flur: 39 wurden an den Flurstücken
27, 43/3, 43/4, 45/10, 46/1, 46/4, 46/11, 48/2, 49/2, 50/4, 51/2,
51/4, 52/2, 53, 54, 55, 56/1, 56/2, 57, 58, 59, 70, 71, 72, 75, 76,
79, 80, 82, 83, 87, 90, 91/1, 91/2, 91/5, 105/1, 144, 145
in der Gemeinde: Doberschütz
Gemarkung: Mörtitz
Flur: 3 wurden an den Flurstücken
15/1, 25, 26/21, 36/1, 38/1, 38/2, 44/1, 44/2, 44/3, 45/1, 49/2,
50/1, 50/2, 50/3, 51/3, 51/4, 52/1, 52/2, 52/3, 53/1, 53/2, 53/3,
56, 57, 58/1, 61/1, 62/1, 64/1, 64/5, 64/7, 113, 162/58, 171/58,
203/64, 204/64, 206/64, 253/33, 254/36, 257/36, 286/44,
306/15, 337/15, 342/15, 360/64
sowie
in der Gemeinde: Doberschütz
Gemarkung: Mörtitz
Flur: 4 wurden an den Flurstücken
53/2, 59, 60/23, 60/24, 60/50, 60/51, 60/62, 60/63, 60/65,
60/66, 60/68, 60/69, 60/80, 89/58, 93/54, 100/53, 101/50,
104/50, 105/50, 108/49, 120/54, 123/54
Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und
abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur
Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich
aus § 17 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes. (Durchführungsverordnung zum
Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. Nr. 7 S. 271).
Die Ergebnisse liegen ab dem
26.05.2015 bis zum 26.06.2015
in meinen Geschäftsräumen Leipziger Straße 28 in 04838 Eilenburg zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit:
Montag: und Dienstag und
Mittwoch: und Donnerstag: und Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 14.30 Uhr
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 15.00 Uhr
9.00 Uhr - 11.30 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und
Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden
der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb
Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3
in 01099 Dresden einzulegen.
Eilenburg, den 06.05.2015
R. Esch
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
________________________________________________________
An die Sportvereine und Freizeitmannschaften
SV Battuna Beach ‘99 e. V.
veranstaltet wie jedes Jahr ein Fußball- und
Volleyballturnier zum Gemeindesportfest 2015
Sehr geehrte Sportfreunde,
hiermit laden wir euch zu o. g. Turnieren nach Battaune ein. Die
Turniere werden anlässlich des Gemeindesportfestes 2015 von
unserem Sportverein durchgeführt. Nachfolgende Punkte erläutern die Turniere.
espielt wird um den Battuna Gemeindepokal.
G
Fußball: Gespielt wird im Herrenbereich!
Volleyball: Freizeitmannschaften
Herrenfußball für Freizeitmannschaften
Tag: 25.07.2015
Ort: Sportplatz in Battaune
Zeit: 1
2.30 Uhr
Spielweise: K
leinfeldturnier
Startgebühr: 15,- Euro Getränke sind enthalten
Volleyball für Freizeitmannschaften
Tag: 25.07.2015
Ort: Sportplatz in Battaune
Zeit: 1
0.00 Uhr
Spielweise: lt. allg. Regeln
Startgebühr: 15,- Euro Getränke sind enthalten
Zahlung vor Ort.
ir bitten euch ca. 30 Minuten vor Turnierbeginn zu erscheinen.
W
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eure Zusage bis
spätestens 03.07.2015, da das Turnier eine Beteiligungsbegrenzung hat.
Wir wollen für jede Mannschaft, wie in jedem Jahr, einen Pokal übergeben, also brauchen wir eine verbindliche Zusage.
Bei Fragen und Anmeldungen, kann täglich ab 18.00 Uhr angerufen werden.
Telefon: Herr Kern, 034244 51343
Je nach Teilnahme sind Änderungen vorbehalten.
Mit sportlichem Gruß
i. A. D. Kern
SV Battuna Beach ‘99 e. V.
27
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Gemeinde Jesewitz
Öffentliche Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlags für die Bürgermeisterwahl
am 07. Juni 2015
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Jesewitz am 07. Juni 2015 zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.
Lfd. Name der Partei oder KurzbeFamiliennamen, Vornamen
Nr. Wählervereinigung
zeichnung der Bewerber/innen
Geburtsjahr
Beruf
oder Stand
Anschrift
(Hauptwohnung)
1
1956
selbstständig/
Bürgermeister
04838 Jesewitz
OT Liemehna
Zschettgauer Straße 1
Wählervereinigung
Liemehna
-
Tauchnitz, Ralf
Da für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Jesewitz nur ein zugelassener Wahlvorschlag vorliegt, möchten wir darauf hinweisen,
dass, gemäß § 21 (3) KomWO, zu dieser Wahl außerdem jede wählbare Person gewählt werden kann.
Eilenburg, 15.05.2015
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Jesewitz
____________________________________________________________________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Wahlbekanntmachung
1.
2.
Am Sonntag, dem 07.06.2015 finden gleichzeitig die
Wahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Jesewitz und
die Wahl zum Landrat im Landkreis Nordsachsen statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag,
der 28.06.2015.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Gemeinde Jesewitz ist in folgende fünf Wahlbezirke
eingeteilt:
Wahlbezirk: Ortsteile Jesewitz, Bahnhof, Bötzen,
Gordemitz und Weltewitz
Wahlraum:Kindergarten/Hort, Schulstraße 12,
OT Jesewitz (barrierefrei)
Wahlbezirk: Ortsteil Wölpern
Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Zum Dorfplatz 19 OT Wölpern (barrierefrei)
Wahlbezirk: Ortsteile Gotha, Gostemitz, Groitzsch
und Kossen
Wahlraum: Raum Agrargenossenschaft, Groitzscher Str. 1, OT Gotha
Wahlbezirk: Ortsteile Pehritzsch und Wöllmen
Wahlraum: Rentnerclub, Hauptstraße 2a, OT
Pehritzsch
Wahlbezirk: Ortsteile Liemehna, Gallen und
Ochelmitz
Wahlraum: Gemeindezentrum, Am Anger 9a, OT
Liemehna
3.
4.
5. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden
sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben,
in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe
um 17:30 Uhr im Bürgerhaus, Alte Dorfstraße 1, 04838
Jesewitz, zusammen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind von
hellgrüner Farbe.
Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von gelber Farbe.
Die Stimmzettel für den etwaigen 2. Wahlgang des Bürgermeisters sind von hellgrüner Farbe. Die Stimmzettel
für den etwaigen 2. Wahlgang des Landrats sind von gelber Farbe.
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und
dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl enthält den
Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die
nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift
des Bewerbers des zugelassenen Wahlvorschlages sowie eine freie Zeile.
Der Stimmzettel für die Landratswahl enthält den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach
§ 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift des
Bewerbers des zugelassenen Wahlvorschlages in der
nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
Der Wähler gibt seine Stimme für die Bürgermeisterwahl in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den
im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise oder eine
andere wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen § 49 SächsGemO) durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet.
Der Wähler gibt seine Stimme für die Landratswahl in
der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der
im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
28
6. 7. 8. 9. 10.
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die
Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern
ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer
Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der
Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
erkennbar ist.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde Jesewitz oder durch Briefwahl wählen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl,
einen amtlichen gelben Stimmzettel zur Landratswahl,
einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzetteln (im
verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen
Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag
bzw. am Tag des etwaigen 2. Wahlgangs bis 18:00 Uhr
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten
Wahlgang gestellt werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der
nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche
Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,
kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer
anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3
StGB).
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/
Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts
möglich ist.
Eilenburg, 13.05.2015
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Jesewitz
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet
am Donnerstag, dem 04.06.2015, 19:30 Uhr
im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2.
Bestätigung der Niederschrift vom 07.05.2015
3.Bürgerfragestunde
4.
Beschluss - Vergabe von Bauleistungen für die Hochwasserschadensbeseitigung J 02 Spielplatz Kossen
5.
Beschluss - Stellungnahme Bebauungsplan Nr. 8 b/A
„Anpassung des Bebauungsplanes 8b im Bereich des
ehemaligen Flurstückes 583/16 der Gemarkung Taucha
gelegen an der Sommerfelder Straße“ der Stadt Taucha
6.
Beschluss - Stellungnahme Bebauungsplan 1c/A „Erweiterung Fa. Multipolster“ der Stadt Taucha
7.
Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses im OT Pehritzsch
Antragsteller: Frau Diana Wernicke, OT Pehritzsch
8.
Beschluss - Antrag auf Befreiung von Festsetzung des
Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schilfteich“ OT Gotha - Neubau eines Einfamilienhauses im OT Gotha
Antragsteller: Frau Janine Dietrich, Leipzig
9.
Beschluss - Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses
mit Stellplätzen im OT Gotha
Antragsteller: Frau Janine Dietrich, Leipzig
10.Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Tauchnitz
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
über die beabsichtigte Einziehung
einer öffentlichen Straße
1.Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße vor der Einziehung:
Tauchaer Weg Nr. 12 (im Straßenbestandsverzeichnis)
Bezeichnung der Straße nach der Einziehung:
Keine - war ein Feldweg, welcher nicht mehr vorhanden ist
Beschreibung des Anfangspunktes:
Einmündung in die Ortsstraße „Tauchaer Weg“
Beschreibung des Endpunktes:
Einmündung in den Mühlweg
2.Verfügung:
Die unter 1. bezeichnete Straße soll gemäß § 8 Abs. 1 SächsStrG eingezogen werden.
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Jesewitz
4.Gründe:
Diese betreffende Straße wurde mit Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Jesewitz vom
05.10.1995 als öffentliche Ortsstraße aufgenommen.
Für den öffentlichen Verkehr wird diese Straße nicht mehr genutzt und hat keine Verkehrsbedeutung. Erhaltungsmaßnahmen
werden ebenfalls nicht mehr durchgeführt. Für die bewohnten
Grundstücke werden andere Straßen bzw. Wege genutzt. Diese
Straße existiert in der Örtlichkeit nicht mehr.
5.Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband
Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg, einzulegen. Es wird gebeten den Widerspruch zu begründen.
Tauchnitz
Bürgermeister
Lageplan Einziehung Nr. 12 siehe Seite 29
29
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband
Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg, einzulegen. Es wird gebeten den Widerspruch zu begründen.
Tauchnitz
Bürgermeister
________________________________________________________
Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung
einer öffentlichen Straße
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung des Weges vor der Widmung:
„Tauchaer Weg“
Bezeichnung des Weges nach der Widmung:
„Tauchaer Weg“
Beschreibung des Anfangspunktes:
Letzte Bebauung am Grundstück Nr. 12
Beschreibung des Endpunktes:
Einmündung auf den Mühlweg
Einladung Seniorengeburtstagsfeier Gemeinde
Jesewitz
2. Verfügung:
Die unter 1. bezeichnete Straße wird zur öffentlichen Ortststraße
gemäß § 6 Abs. 1 SächsStrG gewidmet. Widmungsbeschränkungen ergehen nicht.
Hiermit laden wir alle Senioren von Jesewitz, die in der Zeit
vom 1. Januar bis 30. April 2015 Geburtstag hatten, zur Seniorengeburtstagsfeier ein.
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Jesewitz
4. Wirksam werden:
Mit öffentlicher Bekanntmachung.
5. Gründe:
Die tatsächliche Nutzung entspricht einer Ortsstraße.
Die Verfügung nach Nr. 2 kann im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg, Zimmer
2.07 zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Wir treffen uns am Montag, d. 1. Juni 2015, ab 14.30 Uhr im
Gasthof Jesewitz, um bei Kaffee, Kuchen und einer Modenschau einige unterhaltsame Stunden zu verbringen.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis Donnerstag, d. 28. Mai
2015 im Gemeindebüro Jesewitz (Tel. 50263, bitte Di. oder
Do.) an.
Seniorenbetreuung Gemeinde Jesewitz
30
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Gemeinde Laußig
31
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaig notwendigen 2. Wahlgang abgegeben
werden. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und gefaltet
werden.
6. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Wahlen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
(Wahlbezirk) des für ihn zuständigen Wahlkreises in der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen.
7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss
- einen Wahlschein
- einen amtlichen gelben Stimmzettel,
- einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag sowie
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen orangenen
Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem
unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift
übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der
angegebenen Stelle abgegeben werden.
X Der Antrag kann für die Wahl und die etwaige Neuwahl gestellt werden.
8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der durch körperliche Gebrechen gehindert ist,
seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur
Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1
und 3 StGB).
9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Unterschrift
Ort, Datum
Laußig, 11.05.2015
Schneider/Bürgermeister
Gemeinde Rackwitz
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 07.06.2015 finden gleichzeitig
die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Rackwitz und
die Wahl des Landrats im Landkreis Nordsachsen statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges ist Sonntag, der 28.06.2015.
Der zweite Wahlgang dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:
Nr. des Wahlbezirks
Abgrenzung des Wahlbezirks
Lage des Wahlraums
001
Altort Rackwitz (mit Hauptstraße
2a - 22) und Ortsteil Podelwitz
Grundschule Rackwitz, Klassenraum
Erdgeschoss, Str. der Jugend 8, 04519 Rackwitz
002
Hauptstraße 13a - 56 (Altort Rackwitz),
Neubaugebiet Rackwitz und
Wohngebiet Neuschladitz
Kinderhaus Rackwitz, Gruppenraum
im Kellergeschoss, Märchenweg 2,
04519 Rackwitz (barrierefrei)
003
Ortsteile Zschortau, Lemsel,
Kreuma, Brodenaundorf, Biesen
Bürgertreff (ehem. Rathaus Zschortau),
OT Zschortau, Lindenstr. 21 a,
04519 Rackwitz (barrierefrei)
32
3.
4.
5. 6.
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden
sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben,
in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 18.00 Uhr im
Rathaus Rackwitz, Sitzungssaal, Hauptstraße 11, 04519
Rackwitz zusammen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Der Stimmzettel ist für die Wahl
des Bürgermeisters von weißer Farbe; beim 2. Wahlgang:
weiß
des Landrats von gelber Farbe; beim 2. Wahlgang: gelb.
Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und
dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl/Landratswahl die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand
und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in
der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf
dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten
Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die
Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern
ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einer etwaigen Neuwahl abgegeben werden.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des
Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet
werden, dass eine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen.
7.
8.
9.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss die amtlichen
Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und
seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens
am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann
auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Antrag kann für die Wahl und den etwaigen zweiten
Wahlgang gestellt werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben.
Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann
oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine
Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3
StGB).
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/
Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts
möglich ist.
Rackwitz, 13.05.2015
Freigang
33
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Gemeinde Schönwölkau
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Schönwölkau
1. 2.
Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 findet die Wahl des Landrats im Landkreis Nordsachsen statt.
Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges ist Sonntag, der 28. Juni 2015. Der zweite Wahlgang dauert
von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbezirk Nr.
Abgrenzung des Wahlbezirks
Lage des Wahlraums
005
Badrina
Parkküche Badrina, Leipziger Str. 7/C
(barrierefrei)
006
Brinnis, Luckowehna, Wannewitz
FFW Gerätehaus Brinnis, Beerendorfer Str.
3 (barrierefrei)
007
Hohenroda, Mocherwitz
Kindertagesstätte Hohenroda, Platz der
Jugend 7
008
Lindenhayn, Gollmenz
Kulturraum Lindenhayn, Dübener Str. 12
(barrierefrei)
009
Wölkau, Boyda, Göritz
Sozialgebäude Wölkau, Parkstr. 11A
(barrierefrei)
3. 4.
5. 6. 7.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17. Mai 2015 übersandt worden
sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben,
in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 16:30 Uhr im
Gemeinschaftszentrum, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz
zusammen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des Landrats von gelber Farbe (gilt
auch für den etwaigen 2. Wahlgang) ; Stimmzettel werden
im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21
Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20
Abs. 6 Kommunalwahlordnung (KomWO) festgestellten
Reihenfolge.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf
dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten
Bewerber durch ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die
Wahlbenachrichtigungen sowie ein amtlicher Personalausweis - bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger
Identitätsausweis - oder Reisepass mitzubringen. Die
Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei
einer etwaigen Neuwahl abgegeben werden. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und einzeln gefaltet werden.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn
zuständigen Wahlgebietes oder durch Briefwahl wählen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen
Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag so-
8.
9. wie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und
seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift übersenden, dass er dort
spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
werden.
Der Antrag kann für die Wahl und den etwaigen zweiten
Wahlgang gestellt werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der
nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche
Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,
kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines
anderen erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar. (§ 107 a Abs. 1 und 3
StGB)
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk /
Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts
möglich ist.
Krostitz, 06.05.2015
Frauendorf
Bürgermeister
34
Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Gemeinde Wiedemar
Landkreis Nordsachsen
Wahlbekanntmachung
1.
2.
Am Sonntag, dem 07.06.2015 findet die Wahl zum Landrat im Landkreis Nordsachsen statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28.06.2015.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Gemeinde Wiedemar ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt:
Nr. des Wahlbezirks
Abgrenzung des Wahlbezirks
Wahlraum
001
OT Kyhna und OT Quering
Gemeindeamt, Versammlungsraum
OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29
002
OT Lissa
Feuerwehrgebäude
OT Lissa, Kölsaer Straße 8
003
OT Pohritzsch
Dorfgemeinschaftshaus
OT Pohritzsch,Dorfring 36
004
OT Zaasch und OT Serbitz
Dorfgemeinschaftshaus
OT Zaasch, Roitzscher Str. 2a
005
OT Zschernitz und OT Doberstau
Dorfgemeinschaftshaus
OT Zschernitz, Doberstauer Str. 2
(barrierefrei)
006
OT Wiedemar
Gemeindeamt, Versammlungsraum
OT Wiedemar, Schulstraße 2
007
OT Kölsa
Feuerwehrgebäude
OT Kölsa, Lissaer Str. 9
008
OT Klitschmar und OT Peterwitz
Kindertagesstätte,
OT Klitschmar, Kleine Mittelstraße 7
009
OT Wiesenena, OT Werlitzsch und
OT Rabutz
Grundschule
OT Wiesenena, Schulweg 1
(barrierefrei)
010
OT Zwochau und OT Grebehna
Kindertagesstätte Zwochau
OT Zwochau, Baltzerstr. 1
3.
4.
5. 6. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden
sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben,
in dem der Wahlberechtigte wählen kann. 7)
Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe
um 17.00 Uhr in der Gemeinde Wiedemar, Raum 3, OT
Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar, zusammen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Der Stimmzettel für die Wahl des Landrats ist von gelber
Farbe.
Der Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Landrats
sind von gelber Farbe.
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und
dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen,
Beruf oder Stand und und die nach § 21 Abs. 2 KomWO
bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge 8) in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.)
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er
auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die
Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern
7. 8. 9. ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer
Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der
Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
erkennbar ist.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und Wahlschein so
rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch
bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Antrag kann für die Wahl und einem etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der
nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche
Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,
kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer
anderen Person erlangt.
35
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
10.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Kyhna, den 04.05.2015
Ines Möller
Bürgermeisterin
Lissaer Feuerwehrfest
30.05.2015
Samstag, 30.05.2015
09.00 Uhr
Treff zum 11. Pokallauf der FW Lissa auf dem
Sportplatz mit anschließender Eröffnung
durch Pfarrer Taatz
10.00 Uhr
Erster Start
ab 12.00 Uhr Kutschfahrten
ca. 13.00 Uhr Siegerehrung
15.00 Uhr
Kindergarten Lissa
16.00 Uhr
Grundschule Kyhna
16.00 Uhr
Stockcar fahren
17.00 Uhr Stechen beim Knobeln
19.00 Uhr
Fackelumzug mit anschließendem Lagerfeuer
20.00 Uhr
DC Schoco mit Musik für Jung und Alt
21.00 Uhr
Showeinlage
22.00 Uhr
Höhenfeuerwerk
ganztägig: Kinderschminken, Unterhaltung durch den Kids
Club, Luftrutsche, Knobeln, Rummel, Oldtimer-Ausstellung,
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Gemeinde Zschepplin
Landkreis Nordsachsen
Wahlbekanntmachung
1. Am 07. Juni 2015 findet die Wahl zum Landrat statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist der 28.
Juni 2015.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk: Ortsteile Zschepplin und Noitzsch
Wahlraum: KITA, Krippehnaer Straße 2 A, OT Zschepplin
Wahlbezirk: Ortsteil Glaucha
Wahlraum: Gemeinderaum, Ringstraße 9 (barrierefrei)
Wahlbezirk: Ortsteil Krippehna
Wahlraum: Gemeindehaus, Alte Hauptstraße 11 (barrierefrei)
Wahlbezirk: Ortsteil Hohenprießnitz
Wahlraum: Hort, Schulstraße 2 A (barrierefrei)
Wahlbezirk: Ortsteil Naundorf
Wahlraum: Saal, Hauptstraße 1 ((barrierefrei)
Wahlbezirk: Ortsteile Rödgen und Steubeln
Wahlraum: Turnhalle, Im Dorf 24 A, OT Rödgen
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in
der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden ist, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.30 Uhr im Gemeindeamt, Ortsteil Naundorf, Bahnhofstraße 1, zusammen.
3. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel von gelber
Farbe (gilt auch für einen etwaigen 2. Wahlgang). Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei
Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.
4. Bei der Landratswahl hat jeder Wähler eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält den Familiennamen, Vornamen, Beruf
oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in
der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf
dem Stimmzettel einen aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur
in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder
Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger
Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem
etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen
Wahlkreises in seiner Gemeinde oder durch Briefwahl wählen.
8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss beim Verwaltungsverband
Eilenburg-West einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag
angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der
angegebenen Stelle abgegeben werden.
9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen
gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der
Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).
10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Eilenburg, 13.05.2015
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Zschepplin
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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Zweckverbände
Trinkwasser vom Zweckverband DERAWA
Ausgewählte Gütemerkmale (Durchschnittswerte) der ständigen Laboruntersuchungen aus dem Jahr 2014
Versorgungsbereich Niederzone / WW DZ (A)
Badrina, Beerendorf, Beerendorf- Ost, Benndorf, Biesen, Brinnis, Brodau, Delitzsch, Döbernitz, Doberstau, Gollmenz, Hohenroda,
Klitschmar, Kreuma, Kyhna, Laue, Lindenhayn, Lissa, Löbnitz, Luckowehna, Mocherwitz, Peterwitz, Pohritzsch, Poßdorf, Quering,
Reibitz, Rödgen, Roitzschjora, Sausedlitz, Scholitz, Schenkenberg, Selben, Serbitz, Spröda, Storkwitz, Wannewitz, Wölkau, Zaasch,
Zschepen, Zschernitz, Zschortau
Versorgungsbereich Hochzone/FWV (B)
Beuden, Boyda, Brodenaundorf, Freiroda, Gerbisdorf, Glesien, Grebehna, Hayna, Hohenossig, Kletzen, Kölsa, Krensitz, Krostitz,
Kupsal, Leipzig-Güterverkehrszentrum Quartier A + B, Lehelitz, Lemsel, Mutschlena, Niederossig, Podelwitz, Priester, Pröttitz, Rabutz, Rackwitz, Radefeld, Werlitzsch, Wiedemar, Wiesenena, Wolteritz, Zschölkau, Zwochau
* Veröffentlichung der Zusatzstoffe nach §11 (1) Trinkwasserverordnung
In den Wasserversorgungsanlagen des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung und der Fernwasserversorgung werden entsprechend des Umweltbundesamtes nach § 11 (1) der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 - in der jeweils
gültigen Fassung - die angegebenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet. WW DZ (A) Chlor zur Desinfektion/
FWV (B) Calciumhydroxid zur Einstellung des ph-Wertes, Aluminiumsulfat zur Flockung, Pulveraktivkohle als Adsorbens nur bei
Bedarf, Chlor zur Desinfektion
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
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Kultur und Schulen
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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
Skispringen in Eilenburg am 30.05.2015
bereits ab 12.30 Uhr
In diesem Jahr werden findet zu einem früheren Termin als gewohnt, am 30.05.2015 einer der sportliche Höhepunkte an der
Eilenburger Josef-Dotzauer-Sprungschanze statt.
Dort starten gegen 12.30 Uhr an der kleinen Schanze die traditionsreichen Wettkämpfe um die StoraEnso-Pokale. Ab 13 Uhr
wird auf der mittleren und der großen Schanze gesprungen.
Ihre Teilnahme zugesagt haben bislang zahlreiche Vereine mit
schätzungsweise 50 Sportlerinnen und Sportler aus Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Mit am Start wird die im Winter frisch gekürte sächsische Landesmeisterin, Lara Günther, vom gastgebenden Verein, dem SV
Lokomotive Eilenburg sein.
Sie gilt auch an diesem Tag als Titelverteidigerin des Vorjahres
zu den großen Favoritinnen auf den Sieg in ihrer Altersklasse.
Als Gast dieser Veranstaltung hat sich die Olympiateilnehmerin und Weltmeisterschaftsmedaillen-Gewinnerin, Ulrike Gräßler,
angesagt.
Der Verein bittet um Beachtung einiger organisatorischer Hinweise. Auf Grund der angekündigten Starterzahlen ist es erforderlich, bereits um 12.30 Uhr mit dem Wettkampf zu beginnen.
Ursprünglich war 13.00 Uhr vorgesehen. Der Röhrenweg wird
in der Zeit der Sprungveranstaltung vom Kreisverkehr Hallesche Straße bis zur Straße Zur Rietschke voll gesperrt sein. Die
Umleitung erfolgt über die Mühlstraße. Kraftfahrer die entlang
der Halleschen Straße ihr Fahrzeug abstellen, werden gebeten
die Einfahrten zu den angrenzenden Grundstücken freizuhalten, um Behinderungen für die Anwohner zu vermeiden.
Der barrierefreie Zugang zur großen und mittleren Sprungschanze erfolgt über den Zugang Hallesche Straße 20d, für
die kleine Schanze über die Degenkolbstraße bzw. über den
Röhrenweg.
Der Eintritt ist frei. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
André Piossek
SV Lokomotive Eilenburg e. V.
Abteilung Ski
Werbeliner Bockwindmühle Reibitz
10.00 Uhr
Zentrale Eröffnung des 22. Deutschen
Mühlentages für die Mühlenregion Nordsachsen
Grußworte des Schirmherrn Michael Czupalla, Landrat Nordsachsen;
Heidrun Kräger, Vorsitzende Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.;
Axel Wohlschläger, Bürgermeister Gemeinde Löbnitz;
Dorothee von Gynz-Rekowski Leiterin Eigenbetrieb Bildungsstätten Nordsachsen,
Deborah Glewe, Leiterin Schullandheim
Volker Tiefensee, MdL, Förderverein Schullandheim
10.00 - 13.00 Uhr Live-Musik mit „Frischluftprojekt“
11.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
11.00 - 18.00 Uhr Führung durch das Schullandheim mit Projektvorstellung
13.00 - 14.00 Uhr Akrobatikgruppe des LSV Mörtitz und Tanzgruppe Delitzsch
14.00 - 15.00 Uhr Historische Modenschau
15.00 - 17.00 Uhr Leipziger Blasgruppe
Für Groß u. Klein: Der Verein Mühlenregion Nordsachsen lädt
ein zum Kreativen Handwerk mit Laubsägearbeiten, Marmorieren und Stoffdruck
Kerzen ziehen und Körbe flechten
Für Kinder:
Abenteuerspielplatz, Bootsteich, Kinderkremser mit Lanz-Bulldog,
kleiner Bauernhof mit Haustieren
13.00 - 15.00 Uhr Eselreiten für Kinder
Alte Handwerke: Schafscheren, Präparator, Imkerei, Spinnen, Dorfschmiede,
Waschen wie zu Omas Zeiten, Backen am
Holzfeuerbackofen, Korbmacherei, Schnitzen wie im Erzgebirge, Sense dengeln,
Sattlerei, Stricken und Häkeln
Ausstellungen:
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Pfingstmontag ist Mühlentag!
Seit 1994 stehen an diesem Tag allein in Sachsen rund 130 und
bundesweit mehr als 1000 Mühlen zur Besichtigung offen. Der
Deutsche Mühlentag ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Mühlenerhaltung und Mühlenkunde.
Im Landkreis Nordsachsen gibt es mittlerweile 25 Mühlen, die
sich in einem gemeinsamen Verein organisiert haben. 18 von
ihnen beteiligen sich am 25. Mai 2015 am 22. Deutschen Mühlentag.
Hier in der Mühlenregion Nordsachsen stehen viele wissenswerte Informationen rund um die technischen Denkmale und deren Geschichte sowie Musik, Puppentheater, Kunst und Kultur
auf dem Programm. So hat sich der Mühlentag in Nordsachsen immer mehr zu einem Erlebnistag mit der ganzen Familie
entwickelt. Viele Besucher sind per Fahrrad auf Entdeckertour
von Mühle zu Mühle unterwegs. Aber auch Autokennzeichen
aus angrenzenden und weiter entfernten Bundesländern sind zu
erkennen.
Jeweils eine Mühle in Nordsachsen wird mit der zentralen Eröffnungsveranstaltung in den Mittelpunkt gestellt. In diesem Jahr
ist es die Werbeliner Bockwindmühle im Schullandheim Reibitz.
Landschaftsbilder der Malerin Ilse Tauchnitz
Museumsscheune mit landwirtschaftlichen
Maschinen
Museale hauswirtschaftliche Gebrauchsgegenstände
Kleine Reptilienausstellung
Informationsstand zur gesunden Ernährung
Regionale Händler stellen sich vor
Frisches Brot aus dem Backofen gehört inzwischen genauso
zum Mühlentag wie ein zünftiger Mühlenschmaus, Kaffee und
hausgebackener Kuchen.
Ausreichend Parkplätze stehen am Veranstaltungsgelände zur
Verfügung.
Nicht nur die sogenannte „Eröffnungsmühle“ bietet ein abwechslungsreiches Programm, weitere 17 Mühlenstandorte in
Nordsachsen warten mit vielfältigen Angeboten rund um die
Mühle auf interessierte Gäste.
Wir wünschen allen Besuchern einen erlebnisreichen und
interessanten Pfingstmontag in Nordsachsens Mühlen.
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Leipziger Str. 4
04509 Schönwölkau OT Badrina
Telefon: 034208 78730
www.muehlen-nordsachsen.de
[email protected]
39
vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch
Anzeigen
Behindertenzentrum des Landkreises
Delitzsch gGmbH
EXTERNE STELLENAUSSCHREIBUNG
Im Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH
ist schnellstmöglich im Medizinischen Zentrum für den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in Oschatz eine Stelle als
Ergotherapeut/in mit 20 h/Woche zu besetzen.
Organisatorische Stellung:
- Der Ergotherapeut/in ist direkt dem ärztlichen Leiter des
Medizinischen Zentrums, dem Geschäftsführer der Behindertenzentrum Delitzsch gGmbH und der fachlichen
Leiterin des Medizinischen Zentrums unterstellt.
Tätigkeitsbeschreibung/Aufgaben:
- ein engagiertes, aufgeschlossenes, umsichtiges und patientenfreundliches Auftreten im Verantwortungsbereich,
im Sinne des Unternehmens
-Patientengespräche (Befundaufnahme/Therapieplanerstellung)
- Patientenarbeit in Gruppen- und Einzelbehandlungen
oder Einzelbehandlung im Hausbesuch
- Dokumentation (Akteneintrag, Befundberichterstattung
an jeweilige Ärzte)
- Vor- und Nachbereitung der Therapien, Therapieplanungsgespräche (intern, extern)
- Aneignung neuer Techniken und Therapieverfahren
- Herstellen von Arbeitsmaterialien, Werkproben und Hilfsmitteln
- Allgemeine institutionelle Aufgaben (Praktikantenanleitung)
-Dienstbesprechungen
-Supervisionen
Fertigkeiten:
-Kommunikationsfähigkeit
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- physische und psychische Belastbarkeit
- Sicherstellung flexibler Arbeitszeiten
- fürsorglicher Umgang mit den Patienten und deren spezifischen Erkrankungen
- Führerschein Klasse B ist erforderlich
Wir bieten:
- ein interessantes Aufgabengebiet mit einem hohen Maß
an persönlicher Verantwortung und Selbstständigkeit in
einem multifunktionalen Team
- die Möglichkeiten zur fachspezifischen Weiterbildung
- ein monatliches Brutto - Festgehalt
Bewerbungen können in schriftlicher Form bzw. per Mail [email protected] schnellstmöglich an den Geschäftsführer der Behindertenzentrum Landkreis Delitzsch
gGmbH Richard-Wagner-Straße 18a, in 04509 Delitzsch
übersandt werden.
Delitzsch, den 18.05.2015
Markert
Geschäftsführer
Hinweise zur Gewährleistung der
Sicherheit im Kieswerk Benndorf
Die Kiesgrube Benndorf ist ein Bergbaubetrieb der Schotter- und Kies-Union GmbH
& Co. KG. Es besteht in vielen Bereichen des
Standortes Lebensgefahr. Betriebsfremden ist
deshalb das illegale Betreten und Befahren des
Standortes untersagt.
Im Bereich der Tagebau- und Abraumhaldenböschungen sowie im Bereich
der Fertigprodukthalden führen laufende Setzungen, Rutschungen, Abbrüche zu Gefährdungen. Es besteht Absturz- und Verschüttungsgefahr.
Der Bergbaustandort ist aus diesem Grund durch Warnschilder, Schutzwälle oder sonstige Barrieren gegen das Umfeld ausgegrenzt.
Wir bitten Sie, die vorgenommene Ausschilderung und Abgrenzung zu
beachten und den gegebenen Hinweisen im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit nachzukommen. Bitte achten Sie auf Ihre Kinder.
Hinweise nehmen wir über die örtliche Betriebsleitung gern entgegen.
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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015
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viele jedoch nicht wissen: Ein Bestandsschutz für ältere kraftbetätigte
Toranlagen besteht nicht. Besonders automatisierte Garagentore, die
vor 2005 installiert wurden, sollten sorgfältig geprüft werden, da auch
sie die Vorgaben der europäischen Produktnorm erfüllen müssen. Der
Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) rät daher, Toranlagen einmal
jährlich überprüfen zu lassen. In einigen Fällen sind ältere Garagentore einfach mit Sicherheitskomponenten nachzurüsten und auf den
Stand der Technik zu bringen. Denn der sichere Zustand des Tors nach
den Vorgaben des Herstellers muss stets gewährleistet sein. Nur so
können Torbetreiber ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
Ob es wirtschaftlicher ist, gleich ein neues Tor einzubauen, kann der
ttz-Sachkundige vor Ort bewerten.
Weitere Informationen finden sich online unter www.ttz-online.de.
zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 2 EfbV
• Entsorgung / Verwertung
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und Beräumen mit Ladekran am LKW
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