Ausgabe 11/2015
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Ausgabe 11/2015
AmtsBlatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar Jahrgang 25 Samstag, den 6. Juni 2015 Nummer 11 Inhalt Bereitschaftsdienste S. 3 Stadtverwaltung Delitzsch Veranstaltungen S. 4 Amtliche Bekanntmachungen S. 5 Mitteilungen S. 8 Vereine und Verbände S. 13 Kirchennachrichten S. 16 Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt S. 18 Mitteilungen Gemeinden S. 24 Zweckverbände S. 34 Kultur und Schulen S. 36 Verschiedenes S. 37 Nächste Ausgabe: 20. Juni 2015 Redaktionsschluss: 12. Juni 2015 Wir wollen, dass Sie alles sehen! Testen Sie unsere Kontaktlinsen 14 Tage kostenlos! Wir setzen Akzente. 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Olrik Land Ludwig-Jahn-Str. 4, 04509 Delitzsch 034202 51246 Katja Thiele Rosental 18, 04509 Delitzsch 034202 62352 Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen: 034202 19222 Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages; Bis 20 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland den Dienst (auch samstags). Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke (siehe unten!). sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages. 6./7.6.2015 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5 034202 60150 8./9.6.2015 Rosen-Apotheke Delitzsch, Eilenburger Str. 25 034202 53113 10./11.06.2015 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5 034202 60150 12./13.06.2015 Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch, Beerendorfer Str. 49 034202 51463 14./15.06.2015 Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt 034202 340680 16./17.06.2015 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5 034202 60150 18./19.06.2015 Linden-Apotheke Glesien, Lindenstr. 10 034207 70267 Tierärztebereitschaft am 6./7.6.2015 Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8 Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714 [email protected] Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer, Äußere Leipziger Str. 26, 04435 Schkeuditz Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294 Tierärztebereitschaft am 13./14.6.2015 Döbernitz: TÄ Diana Frisch, Schulgasse 2 Funk: 0163 7820563 Glesien: TÄ Daniela Mäder, Lindenstraße 3, 04435 Schkeuditz, OT Glesien Tel. 0173 2909187 Tierärztebereitschaft am 20./21.6.2015 Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69 Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925, Funk-Nr. 0173 8874450 Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Krostitz: Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23 Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892, Funk 0173 3616925 www.ta-graubner.de; Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr Tierschutzverein Delitzsch e. V. Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213 (Ordnungsamt) außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch 034202 660 (Polizeirevier) Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle: Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24 h) (Netzgebiet der Stadt Delitzsch) Elektroenergie 034202 65666 Gas/Wärme 034202 65777 Störungsdienst der DERAWA Trinkwasserversorgung 0162 2768999 Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch Abwasser: 034202 347922 IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils samstags für alle Haushalte kostenlos. -Herausgeber: Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected] Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected] - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde, Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 4 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile Die Tourist-Information verkauft für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten – Tel.: 034202 67-237, E-Mail: [email protected]. Die Kinovorstellungen finden Sie auf Seite 12. 3.6.– 25.10.2015 Di.–So. Ausstellung 10:00–17:00 Museum Barockschloss Unter neuer Herrschaft – Konsequenzen des Wiener Kongresses 1815 bis 16.6.2015 Mo.–So. Mi. Ausstellung 14:00–18:00 geschlossen »Creutz und quer« Arbeiten von Günter Creutz Café am Markt 6.6.2015 Sa. Hobby 8:00–11:00 Delitzscher Vogel- und Kleintiermarkt Gelände Fa. Selders, Leipziger Str. 28 6.6.2015 Sa. Party 23:00 YES! Altes Ziehwerk 7.6.2015 So. Familie 16:00 Froschkönig Hospitalkirche 13.6.2015 Sa. Konzert ab 19:00 Open-Air Pfarrgarten Schenkenberg 14.6.2015 So. Familie ab 13:00 Tag der offenen Gartentür Delitzsch 14.6.2015 So. Konzert 18:00 Die Greenhorns Hospitalkirche 18.6.2015 Do. Lesung 19:30 Felix Leibrock – Todesblau (Krimistunde) Schlosskeller 19.6.2015 Fr. Familie 18:00 „Buch trifft Note“ Bibliothek „Alte Lateinschule“ 19.6.2015 Fr. Familie 19:30 Premiere Großer Bahnhof – Sommertheater Oberer Bahnhof 20.6.2015 Sa. Fest 13:00 Musikfest für alle Theaterakademie 20.6.2015 Sa. Konzert 18:00 Konzert zum Mitsommer für Posaune, Hospitalkirche Orgel und Klavier 20.6.2015 Sa. Familie 19:30 Großer Bahnhof – Sommertheater Oberer Bahnhof 21.6.2015 So. Kulinarisches 11:00–14:00 Brunch Hotel „Zum weißen Ross“ 23.6.2015 Di. Beratung 14:00–18:00 Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen Rathaus 24.6.2015 Mi. Konzert 12:00 Mittags Musik in Marien Katholische Pfarrkirche St. Marien 24.6.2015 Mi. Schiedsstelle 16:00–17:00 Sprechstunde der Schiedsstelle Rathaus 26.6.2015 Fr. Familie 19:30 Großer Bahnhof – Sommertheater Oberer Bahnhof 27.6.2015 Sa. Sport 9:00–12:00 Intensiv Yoga Ganesha Yoga Studio 27.6.2015 Sa. Familie 9:00–0:00 Dorf- und Feuerwehrfest Sportplatz, OT Benndorf 27.6.2015 Sa. Familie ab 12:00 Theater-Sommerfest im und um den Oberen Bahnhof 27.6.2015 Sa. Familie 19:00 Open-Air-Kino mit Grill, Cocktailbar und Abendführungen sowie Musik ab 22:30 Uhr „Ein Sommer in der Provence“ Tiergarten 27.6.2015 Sa. Familie 19:30 Großer Bahnhof – Sommertheater Oberer Bahnhof 28.6.2015 So. Konzert 17:00 Orgelkonzert mit russischen Kindern und Jugendlichen Katholische Pfarrkirche St. Marien Die Zahl der Woche 29 Günstiger, heller und klimafreundlich In Delitzsch wird bis 2016 die Bitterfelder Straße zwischen Nordplatz und Roßplatz saniert. Das schließt auch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf sparsame LED-Technik ein. 29 Straßenlaternen rüstet die TWD in diesem Bereich auf LED-Beleuchtung um. Mit dieser Umstellung leisten wir einen weiteren nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz! www.tw-delitzsch.de 5 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates Delitzsch In der Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 28. Mai 2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: I. Öffentliche Sitzung 27/15 Beschluss nach § 171 b Abs. 1 BauGB zur Festlegung des erweiterten Stadtumbaugebietes „Stadtteilzentrum Delitzsch Nord“ als Fördergebiet für den Rückbau von Wohngebäuden und die Anpassung technischer Infrastruktur 28/15 Verkauf des Hinterliegergrundstücks Eilenburger Str. 80, Gemarkung Delitzsch, Flur 5, Flurstück 60/6 29/15 Änderung der Bekanntmachungssatzung Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Dr. Wilde Oberbürgermeister Bekanntmachung von Beschlüssen der Ausschüsse des Stadtrates Delitzsch Technischer Ausschuss am 19. Mai 2015 – öffentliche Sitzung Beschlussfassung Auftragsvergaben Liegenschaften der Stadt Delitzsch - Zeitverträge 15/15 Los 1, Erd-, Abwasser-, Maurer-, Beton-, Putz-, Stuck- und Estricharbeiten 16/15 Los 2, Tischlerarbeiten 17/15 Los 3, Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten 18/15 Los 4, Fliesen- und Plattenarbeiten 19/15 Los 5, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten 20/15 Los 6, Bodenbelagsarbeiten 21/15 Los 7, Heizung und Warmwasser/Gas-, Wasser- und Abwasserinstallations- und Dämmungsarbeiten 22/15 Los 8, Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden 23/15 Los 9, G raffitientfernung an städtischen Einrichtungen 24/15 Unterhaltung Gewässer II. Ordnung Stadtgebiet Delitzsch und Ortsteile, Rahmenvertrag Gewässerunterhaltung 2015–2017 25/15 Straßeninstandsetzungsarbeiten im Jahresvertrag 2015 – 2017 26/15 Straßenmarkierung im Jahresvertrag 2015 – 2017 Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Zu den Beschlüssen des Technischen Ausschusses wird die Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, Zimmer 2.17, empfohlen. Dr. Wilde Oberbürgermeister Amtliche Bekanntmachung Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, dem 9. Juni 2015, um 17:00 Uhr im Rathaus in Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt. Tagesordnung (öffentlich) I. Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden II. Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe: Liegenschaften der Stadt Delitzsch - Zeitverträge 1. Landschaftsbauarbeiten DS 55-15 III. Verschiedenes Es schließt eine nicht öffentliche Sitzung an. Dr. Wilde Oberbürgermeister Amtliche Bekanntmachung des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Delitzsch -AllgemeinverfügungRegelung der Sperrzeit und Verbot der Abgabe von Getränken und Speisen über die Straße für die Dauer des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest 2015 (3. Juli – 5. Juli 2015) Auf Grund des § 9 des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz – SächsGastG) vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198) wird die Allgemeinverfügung Regelung der Sperrzeit und Verbot der Abgabe von Getränken und Speisen über die Straße für die Dauer des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest 2015 (3. Juli – 5. Juli 2015) (Amtsblatt 23.5.2015) wie folgt neu gefasst: 1. Geltungsbereich Die unter 2. und 3. bezeichneten Regelungen gelten für Gaststätten mit und ohne Freisitze und alle bewirtschafteten Freiflächen in und auf nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätzen: Am Wallgraben An der Kirche/Kirchplatz August-Bebel-Str. August-Fritzsche-Str. Badergasse Bismarckstr. Bitterfelder Str. Breite Str. Eilenburger Str. Elisabethstr. Festwiese am Tiergarten Gerberplan Grünstr. Hallesche Str. Holzstr. Karlstr. Kohlstr. Markt Mauergasse Milchgasse Mühlstr. Münze Oskar-Reime-Str. Pfortenplatz Pfortenstr. Poststr. Querstr. Ritterstr. Rosental Roßplatz Schäfergraben Schloßgraben Schloßstr. Schützenplatz 6 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Kreuzgasse Leipziger Str. Loberstr. Loberwiesen Marienplatz Marienstr. Schulstr. Stadtpark Stakenweg Töpfergasse Zscherngasse 2. Sperrzeit für die Bewirtschaftung von Freisitzen bzw. Freiflächen Für die anlässlich des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest bewirtschafteten Freisitze bzw. Freiflächen wird der Beginn der Sperrzeit wie folgt festgesetzt: Nacht vom 3. Juli zum 4 Juli Nacht vom 4. Juli zum 5. Juli Für genehmigte Freisitze von Gaststätten wird die Auflage bezüglich der Sperrzeit innerhalb der Gaststättenerlaubnis auf diese Regelung erweitert. 2:30 Uhr 2:30 Uhr schaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 5:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann nach § 9 Abs. 2 Sächsisches Gaststättengesetz die Große Kreisstadt Delitzsch als zuständige Behörde für einzelne Betriebe den Beginn der Sperrzeit bis frühestens 20:00 Uhr vorverlegen und das Ende der Sperrzeit bis 7:00 Uhr hinausschieben oder die Sperrzeit befristen und widerruflich verkürzen oder aufheben. Aus Gründen des Lärmschutzes macht es sich erforderlich, dass die Freisitze und Freiflächen von 2:30 Uhr bis 6:00 Uhr zu schließen sind. Um die Einhaltung der Sperrzeiten vollumfänglich zu gewährleisten, ist die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen aus der Gaststätte heraus zu untersagen. Würde die Abgabe ungehindert auch nach 2:00 Uhr erfolgen, könnte die unter Pkt. 2. dieser Allgemeinverfügung getroffene Anordnung umgangen werden und würde damit den Betrieb der oben benannten Flächen weiter aufrecht erhalten, ohne dass hier ein Ausschank erfolgt. 3. Verbot der Abgabe von Getränken und Speisen Für die Dauer des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest ist die Abgabe von Getränken und Speisen aus der Gaststätte heraus, sowie auf Freisitzen und Veranstaltungsflächen in der Zeit von 2:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt. Der Gaststättenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass im Innenraum an Gäste abgegebene Getränke und Speisen innerhalb des genannten Zeitraumes nicht mit nach draußen genommen werden. 4. Die sofortige Vollziehung der Nummern 1. – 3. der vorstehenden Allgemeinverfügung wird angeordnet. Hinweise: Gaststättenbetreiber werden gebeten, diese Allgemeinverfügung im Eingangsbereich der Gaststätte deutlich sicht- und lesbar für den Gast anzubringen. Bei Erweiterung der Freisitzfläche von Gaststätten bzw. Nutzung von Freiflächen anlässlich des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest muss von den Gewerbetreibenden, welche nicht im Besitz einer Gaststättenerlaubnis bzw. einer entsprechenden Reisegewerbekarte sind, für das Verabreichen von Speisen und Getränken 14 Tage vor Beginn des Festes beim Ordnungsamt der Stadt Delitzsch eine Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG erfolgen. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 Abs. 1 Pkt. 8. des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches GaststättengesetzSächsGastG) vom 3. Juli 2011 dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Um Verlagerungseffekte innerhalb der Stadt auszuschließen, macht sich das in der Allgemeinverfügung aufgeführte Gebiet erforderlich. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der derzeitigen Fassung erfolgt im öffentlichen Interesse. Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hätte sonst aufschiebende Wirkung, die unter Punkt 1, 2 und 3 genannten Regelungen wären bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch schwebend unwirksam. Die zu erwartende Störung durch Lärmbelästigungen ist jedoch im oben genannten Zeitraum auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und der Schutz der ohnehin eingeschränkten Nachtruhe weitestgehend zu gewährleisten. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist somit das effektivste Mittel, die genannten Regelungen zum erforderlichen Zeitpunkt wirksam umzusetzen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung können die Betroffenen binnen eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Leipzig, Rathenaustr. 40, 04179 Leipzig die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wieder herstellen. Begründung: Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz- SächsGastG) vom 3. Juli 2011 beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirt- Dr. Wilde Oberbürgermeister 7 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Stellenausschreibung Die Große Kreisstadt Delitzsch sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Öffentliche Ausschreibung (VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2) a ) Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH Elisabethstraße 7 , 04509 Delitzsch Tel. 034202 / 6830 , Fax 034202 / 68444 b ) Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A Mitarbeiter/in Grünanlagen in der Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch (Eigenbetrieb). Aufgabengebiete - Grünflächen- und Baumpflege - Hecken- und Strauchschnitt - Pflanz- und Reinigungsarbeiten -Winterdiensteinsatz Anforderungen - abgeschlossene Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau bzw. Fachagrarwirt für Baumpflege - gültige Fahrerlaubnis für die Klassen B, C, CE, L - hohe Einsatzbereitschaft sowie Bereitschaft zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten - Zuverlässigkeit und gute Kommunikationsfähigkeit - körperliche Leistungsbereitschaft für die anstehenden jahreszeitlich bedingten Arbeiten im Freien - Flexibilität und Teamfähigkeit - Bereitschaft zur Fortbildung - Fähigkeit zum strukturierten und organisierten Arbeiten - sehr gutes technisches und wirtschaftliches Verständnis, selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten und Handeln Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien von beruflichen Abschlüssen, Beurteilungen, Zeugnissen) richten Sie bitte bis zum 19.06.2015 an die Große Kreisstadt Delitzsch Sachgebiet Personal/Verwaltungsorganisation Markt 3 04509 Delitzsch oder: [email protected] Kennwort „Mitarbeiter/in Grünanlagen“. Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle wie Bewerbungs- und Reisekosten etc. können nicht erstattet werden. Sofern Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben nicht ausdrücklich die Rückgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen und einen frankierten Rückumschlag beilegen, gehen wir davon aus, dass auf eine Rückgabe verzichtet wird. Bei Verzicht werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. c ) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege: nein d ) Ausführung von Bauleistungen e ) Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage Marienstraße 1 / Bitterfelder Straße 2 - 6 , 04509 Delitzsch f ) LOS Innentüren 34 Stck. Wohnungseingangstüren, dicht- u. selbstschließend 5 Stck. Wohnungseingangstüren T30 RS 8 Stck. Rauchschutztüren aus Alu 26 Stck Innentüren kunststoffbeschichten b=760mm 144 Stck Innentüren kunststoffbeschichten b=885mm 7 Stck Innentüren kunststoffbeschichten b=1135mm 11 Stck Innentüren als freilaufende Schiebetüren, b=760mm Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen, genauestens über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Innenstadtgebiet. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Termintreue sind Bestandteil des Vertragsabschlusses. g ) Planungsleistungen: keine h ) Unterteilung in Lose: nein i ) Ausführungsfrist: ca. 30 - 39. KW 2015 j ) Nebenangebote sind zulässig k ) Anforderung der Unterlagen: vom 08.06.2015 arbeitstäglich ab 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags bis 18.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH Elisabethstraße 7 ; 04509 Delitzsch Zimmer 202, 1.OG Frau Neumann [email protected] Tel. 034202 / 68420 , Fax 034202 / 68444 l ) Gebühren : 15,00 € je LOS Erstattung : nein, Verrechnungsscheck oder in bar, bei Postversand zzgl. 2,00 € m )entfällt n ) Einreichungsfrist : LOS Innentüren bis 23.06.2015; 13.00 Uhr o ) Angebote an die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Anschrift siehe a ) Abt. Technik p ) Deutsch q ) Submission: LOS Innentüren am 23.06.2015; 13.00 Uhr in der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Elisabethstraße 7, 04509 Delitzsch, DG, Besprechungsraum Bieter und ihre Bevollmächtigten r ) Sicherheiten: nach § 9 VOB / A und 5% der Auftragssumme bei der 1. Abschlagsrechnung für die Vertragserfüllung 5% der Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche Dr. Wilde Oberbürgermeister s ) Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend Nachweis, es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen der Wohnungsgesellschaft. 8 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 t ) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter u ) gemäß VOB / A § 6 Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in der Handwerksrolle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung nicht abgeleitet werden. v ) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist : 15.07.2015 w ) Nachprüfstelle: Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig Referat 33 Braustraße 2 04107 Leipzig Landkreis Nordsachsen Landratsamt Nordsachsen, Bereich Landrat, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, SG Landwirtschaft, 04855 Torgau Öffentlicher Hinweis Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung (Gemeinde) FlurstücksNr. Größe in ha Nutzungsart gem. Angaben im Vertrag/ Katasterkarte Spröda Flur 4 (Gde. Delitzsch, Stadt) 26/6 0,9410 Landwirtschaftsfläche Spröda Flur 4 (Gde. Delitzsch, Stadt) 5051 0,0000 Anteil an ungetrennten Hofraum Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, bis zum 5.6.2015 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Rentzsch SGL Landwirtschaft Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet Delitzsch vom 6. bis 19.6.2015 Straße: Storkwitz Maßnahme: Vollsperrungen in mehreren Bauabschnitten (BA) in der Ortslage Zeitraum: 3. BA, Am Herrenhaus vom 9.3.2015 bis 12.6.2015 6. BA, Vollsperrung der B 183a, vom 5.5.2015 bis 12.6.2015 Ursache: Abwasserentsorgung, Verlegung von Rohrleitungen und Kanälen Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Hinweis: Badergasse Vollsperrung in Höhe Nr. 27 ca. vom 7.4.2015 bis 30.4.2016 Neubau Wohnanlage Aufhebung der Einbahnstraßenregelung, Halteverbote Straße: Bitterfelder Straße Maßnahme: 1. BA Vollsperrung zwischen Nordplatz/Kreisverkehr und Securiusstraße Zeitraum: vom 8.4.2015 bis 31.7.2015 Ursache: grundhafter Ausbau der Bitterfelder Straße in mehreren Bauabschnitten Hinweis: Weitere Bauabschnitte folgen. Die innerörtliche Umleitung wird entsprechend angepasst. Straße: Mauergasse Maßnahme: Vollsperrung in Höhe Nr. 36 zwischen Schloßstr. und Hallesche Str. Zeitraum: ca. vom 4.5.2015 bis 5.6.2016 Ursache: Neubau Wohnanlage Hinweis: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Straße: Kastanienallee Maßnahme: Vollsperrung zw. An der Weide und Beerendorfer Anger Zeitraum: vom 8.6.2015 bis 3.7.2015 Ursache: Auswechslung Trinkwasserhausanschlüsse Sperrungen aufgrund Stadtfest Peter & Paul vom 3. bis 6.7.2015 Im Rahmen des Stadtfestes Peter & Paul kommt es im Stadtgebiet von Delitzsch zu großräumigen Verkehrsraumeinschränkungen. Die angeordneten Verkehrszeichen für die gesperrten Straßen und die temporären Halte-/Parkverbote sind unbedingt zu beachten. Die Zufahrt für Anwohner, Schausteller und Veranstalter in die Altstadt/Festgelände (Markt, Schloßstraße) erfolgt nur über die Schloßstraße in Höhe Hallesche Straße. Dafür wird die Einbahnstraßenregelung am Markt in Richtung Hallesche Straße aufgehoben. Zum Beweis der Berechtigung der Einfahrt genügen der Personalausweis und der Veranstalterausweis. 9 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Kartenvorverkauf in der Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr Tel.: 034202 67-237 E-Mail: [email protected] 7.6. Giora Feidman Peterskiche Leipzig vorverlegt auf den 10.5.15 11.- Circus Roncalli Kleinmesseplatz 24.6. 12.6. TOTO Parkbühne Leipzig 19.6. Silbermond Völkerschlachtdenkmal 20.6. Dieter Thomas Kuhn Parkbühne Leipzig 20.6. Stahlzeit Landsberg 20.6.- West Side Story Oper Leipzig 5.7. 22.6. Bobby Mc Ferrin Gewandhaus 23.6. WU-TANG CLAN NEU! Haus Auensee 28.6. Elton John Neue Messe 7.7. Billy Idol Arena Leipzig 1.8. Matthias Reim Landsberg 8.8. Anastacia Parkbühne 8.8. Pyro Games Ferropolis 21.8. Andreas Bourani Parkbühne 28.8. UNHEILIG Völkerschlachtdenkmal 29.8. Olaf Schubert & Parkbühne Freunde 4.9. Kabarett Schlosskeller Weiberkram - „HERRlich WEIBlich“ 11.9. Musical Night meets Schlosskeller Summer Special 12.9. ELECTRA Landsberg 18.9. SWEET Haus Auensee 26.9. Baumann & Clausen Kulturhaus Wolfen 28.9. Peter Heppner Gewandhaus 9.10. Ralf Schmitz Haus Leipzig 10.10.Tanz WM Messe Halle 3 Profi-Standard 10.10.Rena Schwarz Schlosskeller 11.10.Musical Moments Kulturhaus Wolfen 11.10.Olaf Berger Haus Leipzig 13.10.Schiller Arena Leipzig 14.- Cirque du Soleil Arena Leipzig 18.10. 15.10.Sweet Soul Kongresshalle Leipzig Music Revue 17.10.Katrin Weber Bürgerhaus Delitzsch 22.10.Leipziger Funzel - Schlosskeller „Männer, Mädels und Moneten“ 29.10. Captain Cook Gewandhaus 30.10.René Marik Haus Leipzig 30.10.Chippendales Haus Auensee 31.10.PyroGames Alte Messe Leipzig 1.11. Bushido Täubchenthal 3.11. Howard Carpendale Arena Leipzig 5.11. Andreas Gabalier Arena Leipzig 6.- Kings of Xtreme Leipzig/Messe 8.11. 7.11. Baumann & Clausen Steintor Varieté 13.11.WWE Live Arena Leipzig 14.11.Bibi Blocksberg Arena Leipzig 16.11.Santiano Arena Leipzig 17.11.Celtic Angels Kongresshalle Leipzig 17.11. Deep Purple Arena Leipzig 22.11.Manao – Kongresshalle Leipzig Drum of China 24.11.Chris Norman Haus Auensee 29.11.Hänsel&Gretel Oper Leipzig 20:00 17:00 diverse 19:30 19:30 20:00 20:00 diverse 20:00 19:00 16:00 20:00 21:00 20:00 18:00 19:00 18:00 20:00 20:00 20:00 21:00 20:00 20:00 20:00 19:00 19:00 20:00 16:00 17:00 20:00 diverse 20:00 19:30 20:00 19:30 20:00 20:00 17:00 20:30 20:00 20:00 diverse 20:00 19:00 15:00 20:00 19:30 20:00 19:30 19:30 diverse 1.12. Wiener Walzer Nacht Gewandhaus 2.12. Bolero Berlin Gewandhaus 4.12. Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm 4.12. Wiener Sängerknaben Gewandhaus 4.- Johann König Haus Leipzig 5.12. 6.12. Hänsel&Gretel Oper Leipzig 8.12. CESAR MILLAN Arena Leipzig 7.12. Der Nussknacker Gewandhaus 10.12.Dornröschen Oper Leipzig 10.12.Max Raabe Gewandhaus 11.12.Weihnachtskonzert Musikalische Komödie mit dem Chor der Muko 11.12.Keimzeit Haus Auensee 12.- Apassionata Messehalle 1, 13.12. Leipzig 13.12.Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm 13.- Kurt Krömer Haus Leipzig 14.12. 14.12.Nightwish Arena Leipzig 15.12.Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm 16.12.Hänsel&Gretel Oper Leipzig 17.12.Dornröschen Oper Leipzig 18.12. Zauberflöte Oper Leipzig 18.12. Puhdys Arena Leipzig 19.12.Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm 20.12.Heiteres Konzert, Gewandhaus 20.12.Alles Gute zur Kulturhaus Wolfen Weihnachtszeit 23.12.Dornröschen Oper Leipzig 25.12.Gospel Haus Leipzig Singers & Band 25.- West Side Story Oper Leipzig 27.12. 26.12.Don Kosaken Chor Gewandhaus 27.12 Mother Africa Gewandhaus 29.12. Hänsel&Gretel Oper Leipzig 31.12.Silvester-Gala Oper Leipzig 31.12.Sivesterorgelkonzert Thomaskirche 2016 2.1. Schneekönigin Haus Leipzig 3.1. ABBA GOLD Oper Leipzig 6.1. Zwinger-Trio Centraltheater 7.1. Feuerwerk Arena Leipzig der Turnkunst 7.1. Gregorian Voices Kulturhaus Wolfen 10.1. Brass Band Berlin Haus Leipzig 11.1. Der kleine Prinz Gewandhaus 14.1. André Rieu Arena Leipzig 15.1. Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm 17.1. Dance Masters! Kulturhaus Wolfen 18.1. Schwanensee Gewandhaus 21.1. Wiener Johann Strauß Gala Gewandhaus 24.1. Damals – Kulturhaus Wolfen Tournee 2016 28.1. Ehrlich Brothers Arena Leipzig 31.1. Conny – Das Musical Haus Leipzig 31.1. Chinesischer Gewandhaus Nationalcircus 3.2. Martin Rütter Händelhalle 5.2. Comedian Haus Leipzig Harmonists Today 13.2. Luke Mockridge Haus Auensee 9.- Ballet Revolucion Oper Leipzig 14.2. 20:00 20:00 19:30 20:00 20:00 diverse 20:00 17:00 diverse 20:00 19:30 20:00 diverse 15:00 20:00 20:00 11:00 11:00 11:00 19:30 20:00 18:00 diverse 20:00 11:00 20:00 diverse 20:00 18:00 11:00 18:00 21:00 diverse 20:00 20:00 20:00 19:30 16:00 19:00 20:00 18:00 19:00 20:00 16:00 18:00 20:00 14:00 18:00 20:00 20:00 20:00 diverse 10 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 20.2. BUDDY in concert Musikalische Komödie 19:30 20.2. Michael Bully Herbig Gewandhaus 19:30 20.2. Baumann&Clausen Haus Auensee 20:00 23.2. Schneekönigin Haus Leipzig 17:00 26.2. Die Märchen der Oper Leipzig 18:00 Gebrüder Grimm 27.2. Semino Rossi Gewandhaus 19:30 29.2. Phantom der Oper Gewandhaus 20:00 3.3. Kastelruther Spatzen Arena Leipzig 19:30 4.3. Scooter Arena Leipzig 20:00 5.3. Die Herkuleskeule Kulturhaus Wolfen 19:30 6.3. The Bar at Gewandhaus 20:00 Buena Vista 9.3. Dr. E. v. Hirschhausen Steintor Varieté 20:00 13.3. Militär und Blasmusik Arena Leipzig 15:30 13.3. Glenn Miller Orchestra Gewandhaus 18:00 17.3. Adoro Gewandhaus 20:00 19.3. Bibi Blocksberg Steintor Halle 15:00 24.3. Scorpions Arena Leipzig 20:00 27.3. Galanacht der Operette Gewandhaus 18:00 31.3. Hansi Hinterseer Arena Leipzig 19:30 1.4. KARAT akustisch Gewandhaus 20:00 1.4. Hans Liberg Haus Leipzig 20:00 1.4. Mario Barth Arena Leipzig 20:00 3.4. CARMINA BURANA Gewandhaus 20:00 7.4. aha Arena Leipzig 20:00 14.4. Götz Alsmann Haus Leipzig 20:00 16.4. Paul Panzer Arena Leipzig 20:00 16.4. Travestie Bürgerhaus Delitzsch 20:00 26.4. Konstantin Wecker Gewandhaus 20:00 26.4. Gregorian Arena Leipzig 20:00 19.- Elvis – Das Musical Gewandhaus 20:00 20.4. 6.5. Amigos Gewandhaus 19:30 19.5. Cindy aus Marzahn Arena Leipzig 20:00 27.9. Olaf Schubert Arena Leipzig 20:00 Außerdem können für diverse andere Veranstaltungen deutschlandweit Karten im Vorverkauf erworben werden. Gutscheine für alle Veranstaltungen! Sie bestimmen den Wert, und der Beschenkte löst den Gutschein in der Tourist-Information ein. Schießwarnung für den Standortübungsplatz Delitzsch 17.6.2015 7:00 – 17:00 Uhr SB 1 Auf die gesetzten Warnzeichen (Absperrschranken, rote Warnflaggen) ist zu achten, dem eingeteilten Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten. Im Auftrag Kolbe Stabsfeldwebel Im Original gezeichnet. Vereine mit Chance auf kostenfreien Adventsmarkt-Standplatz Vereine aus Delitzsch und den Ortsteilen haben die Möglichkeit, sich tageweise kostenfrei auf dem Adventsmarkt der Stadt Delitzsch zu präsentieren. Für den Adventsmarkt 2015 können Sie sich noch bis zum 31. Juli 2015 für einen solchen Standplatz bewerben. Dabei sollte das geplante Sortiment angegeben werden sowie, welcher der drei Markttage – also 4., 5. oder 6. Dezember 2015 – in Frage kommt. Im August werden von der Stadtverwaltung und der Werbegemeinschaft Delitzsch e. V. dann die verfügbaren sechs Standplätze vergeben. Interessenten melden sich bitte bei Adventsmarkt-Organisator Christian Maurer, Tel.: 034202 67-108 bzw. [email protected]. Sitzung des Ortschaftsrates Spröda/Poßdorf Der Ortschaftsrat Spröda/Poßdorf lädt alle Bürger zur nächsten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates ein. Termin: Ort: Montag, den 15.06.2015, Beginn 19:30 Uhr Feuerwehrzentrum Spröda Tagesordnung: 1. Begrüßung der Ortschaftsräte und Gäste, Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Protokollkontrolle 3. Beschlussempfehlung zur 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung AZV Unteres Leinetal 4. Bürgeranfragen 5. Verschiedenes Mieth Ortsvorsteher vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch 11 - Anzeige - 12 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Kinoprogramm im Veranstaltungshaus „Markt Zwanzig“ Ihr Foto im Delitzscher Kalender 2016 Hobbyfotografen aufgepasst: Wir suchen Ihre schönsten Aufnahmen für den nächsten Kalender! Die schönsten Bilder werden auch prämiert. „Delitzscher Kalender 2016“ – unter diesem Motto rufen die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD), die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD) sowie die Stadtverwaltung Delitzsch zum Fotowettbewerb auf. Seit einigen Jahren informiert Sie unser Kalender über aktuelle Themen, stellt regionale Vereine vor, berichtet über Energiethemen und vieles Wissenswerte rund um unsere Stadt. Für die Monatsseiten suchen wir Motive, die eine überzeugende Verbindung zur Heimatregion schaffen. Erwünscht sind Landschaftsaufnahmen, Architekturmotive oder auch Aufnahmen, die das Leben in unserer Region einfangen, aus Frühling, Sommer, Herbst und Winter. Dem Ideenreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Wir sind jedenfalls gespannt auf Ihre Schnappschüsse! Voraussetzungen: Die Fotos sind im Hochformat und zeigen unsere Stadt oder die zu ihr gehörenden Ortschaften. Es sollten aus Gründen des Persönlichkeitsrechts keine erkennbaren Personen auf den Fotos sein. Jeder Einreicher kann drei Aufnahmen für den Wettbewerb einsenden. Die Fotos sollen möglichst hochauflösend (mind. 360 dpi) sein. Die Bilder können Sie per E-Mail an [email protected] oder auf einem Datenträger per Post an Technische Werke Delitzsch GmbH, Stichwort „Fotowettbewerb“, Sachsenstraße 1, 04509 Delitzsch schicken. Die Datenträger können aus organisatorischen Gründen leider nicht zurückgeschickt werden. Welche Bilder ins Finale und damit in den Delitzscher Kalender kommen, entscheidet eine Jury. Mitmachen lohnt sich – die schönsten Bilder werden prämiert. Einsendeschluss: 30. Juni 2015 Teilnahmebedingungen: Der Teilnehmer versichert, dass er alleiniger Urheber der Bilder ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Er erklärt sich mit der zeitlich unbefristeten honorarfreien Nutzung der eingesandten Fotos durch die Veranstalter einverstanden. Reihe: Richtiges Handeln in Notsituationen 9. Wichtige Informationsquellen (nf) Mit dieser Reihe orientieren wir uns an den Bekanntmachungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Heute geht es um wichtige Informationsquellen im Katastrophenfall. In Katastrophenfällen sind eventuell Teile der Bevölkerung von der Außenwelt abgeschnitten. Sie sollten – falls die Stromversorgung intakt ist – im Radio einen Regionalsender einstellen sowie auf Laufzeilen im Fernsehen achten. Der Bund warnt auch im Internet vor Gefahren. Tipps zum Rundfunkgerät: · Es muss über UKW und Mittelwelle verfügen und für den Batteriebetrieb geeignet sein. · Achten Sie auf die Haltbarkeit der Batterien. · Bevorraten Sie sich mit Batterien unterschiedlicher Größen und wälzen Sie diesen Vorrat, also nutzen Sie bei einem Neukauf erst die alten. · Alternativen sind tragbare Geräte, die mit Dynamo oder Kurbel betrieben werden können. 14.6. 20:15 Uhr 20.6. 15:00 Uhr 20.6. 17:30 Uhr 20.6. 20:00 Uhr 21.6. 15:00 Uhr 21.6. 17:30 Uhr 21.6. 20:00 Uhr Dirty Dancing mit Drei-Gänge-Menü Spuk unterm Riesenrad – Teil 1: Die Ausreißer Die Vampirschwestern 2 Fantomas Arielle, die Meerjungfrau Spuk unterm Riesenrad – Teil 2: Eine Burg in Gefahr John Wick „Tag der offenen Gartentür“ am 14. Juni Faltblätter mit einer Teilnehmerübersicht gibt es u. a. in der TouristInformation im Barockschloss und online auf www.offene-gaerten-delitzsch.de Die Teilnehmer 2015 im Überblick: 1. Gemeinsamer Parkblick Sonst nicht zugänglicher großer Garten der Wohnstätte des Behindertenzentrums. Blumen, Gemüse, Obststämmchen, Weinstöcke. → Flohmarkt, Bastelstraße, Kaffee, Kuchen Wohnstätte, Erzberger Straße 17, am Ende der Straße rechts 2. Privates Parkidyll mit Teich 3000 qm Garten mit großem Teich, Wasserfall, Pavillon. Lebende Laube aus Weiden. Eindrucksvoller Blick in den Stadtpark. → Tipps zur Teichanlage und zu Teichpflanzen sowie zur lebenden Laube. Familie Zänker, Erzbergerstraße 10a 3. Bauerngarten in der Alten Stadtgärtnerei Idyllischer Bauerngarten mit Kräuterspirale und Informationen zum Tafel-projekt mit Rundgang. → Streuobst-Apfelsaft, regionale Produkte, Pflanzenbörse, Bratwurst vom Grill, Kuchen, Getränke RID e. V., Alte Stadtgärtnerei, Chronist-Lehmann-Weg 4. Innenhof mit italienischem Flair Privater schattiger Innenhof mit Blumenampeln und wunderschönen Kübelpflanzen sowie Klettergewächsen. → Tipps zum Gärtnern auf begrenztem Platz, in Kübeln und im Schatten. Informationen zur Delitzscher Geschichte. Familie Seifert, Eilenburger Straße 13 5. NEU Hochbeete im Schatten Innenhof in Nordlage. In Hochbeeten wachsen dank der ambitionierten Gärtnerin trotzdem Blumen, Kräuter und Gemüse ertragreich auf kleinem Raum. → Hofcafé, kleiner Gartenflohmarkt, kleiner Pflanzenbasar Fam. Schwuchow/Fahr, Breite Straße 7 6. Alte Rosen und Keramik Alte Rosensorten und Keramik von Jana Heistermann sowie Gartendekoration aus Kupferblech des Döbernitzer Klempnermeisters Petr Fazekas sind in diesem begrünten Innenhof zu sehen. → Torten, Kuchen und Eis aus Meisterhand Familie Glowka, Café am Markt, Markt 14 7. NEU: Garten des Stadtschreibers Mitten in der Altstadt liegt dieser Garten versteckt, idyllisch und halbschattig zwischen Stadtschreiberhaus und Stadtmauer. Staudenbeete und Kräuter sind hier zu entdecken. Tipps zur Renaturierung von versiegelten Flächen. → Kaffee und Kuchen Familie Gruhner/Rother, Ritterstraße 11 13 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch 8. WIEDER DA Verzauberter Terrassengarten Gepflegter und doch wildromantischer Zwingergarten, bewachsen mit Bodendeckern, Sträuchern, Bäumen und Blumen. Er lädt ein zum Entdecken. → Produkte aus dem Bauernlädchen Badrina, Kaffee und Kuchen Herr Hartmann/Frau Westphal, Stadtmauer zwischen Halleschem Turm/Abzweig Badergasse 9. Sinnesgarten am Hospital Wunderschön angelegter Demenzgarten mit üppigen Stauden, Apfelbäumen, Kräuter- und Gemüsebeeten. Tag der offenen Tür im Bürgerhospital. → Kleine Snacks, Erfrischungen, 18 Uhr Abschlusskonzert in der Hospitalkirche Hallesche Straße 44 10. Pflanzendoktor und Seniorengarten Die Silberpreisanlage im Kleingartenbundeswettbewerb. Geöffnet haben der erste Seniorengarten der Stadt und ein Tafelgarten. Außerdem gibt Pflanzen-Doktor Becher im Garten von Herrn Zikarsky wertvolle Tipps. → Tipps vom Pflanzendoktor; Marmeladenverkostung Kleingartenanlage Delitzsch-Ost, Kleingartenstraße (ehem. Am Stadtwald), bis an das Ende fahren. 11. WIEDER DA Sonnendeck und Schattenpflanzen Kleingarten mit üppigem Wuchs im Gewächshaus. Sonnendeck zum Entspannen. Schattenpflanzen und Blumenrabatten. → Geöffnet haben außerdem die zwei Tafelgärten der Anlage. Frau Reisdorf, KGV „Am Sportplatz“ Döbernitz, Garten 20. (Anfahrt im OT Döbernitz über Mühlenweg, Einfahrt zum Sportplatz, dann rechts halten) 12. Doppeltes Gartenglück In einer der ältesten Kleingartenanlagen der Stadt bewirtschaftet Herr Sachse hier zwei benachbarte Kleingärten zur Erholung und Selbstversorgung. → Geöffnet haben außerdem die zwei Tafelgärten der Anlage. Familie Sachse, KGV „Zur Erholung“, Eilenburger Chaussee. (Hinter der Unterführung sofort rechts abbiegen und entlang des Bahndamms bis zur Anlage nach hinten fahren) 13. NEU Das grüne Klassenzimmer Benachbart zur Oberschule liegt das grüne Klassenzimmer, das durch die AG Teich gestaltet wurde. → Kaffee und Kuchen AG Teich und Frau Waldschläger, Artur-Becker-Schule, Oststraße 14. NEU Naturnah und kreativ Frau Ortmann. Gemüseanbau in Mischkultur, einheimische Bäume und Sträucher als Nutzpflanzen, Streuobstwiese - ein naturnaher Garten mit Liege- und Spielwiese. → Gartenkeramikausstellung und -verkauf. (Bekannt vom Adventsmarkt) Frau Ortmann, Dübener Straße 103 15. WIEDER DA Garten(t)räume in Reibitz Verschiedene Gartenträume à la Sissinghurst auf 4.000 qm, u. a. Buchsparterre, Goldregenpergola, Ebereschenallee, Teich. → Wildobstspezialitäten (Marmeladen, Chutneys etc.) aus Dreiskau-Muckern und Kräutersamen vom Muldestausee; Gartencafé Frau Pleger, Grünstraße 14, Reibitz (Anfahrt aus Ri. Delitzsch: Zufahrt/Parken über Wirtschaftsweg, der 100 m hinter der Brücke noch vor dem Ortseingang rechts einbiegt) ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de „Unter neuer Herrschaft“: Neue Sonderausstellung erinnert an Übergang der Stadt Delitzsch von Sachsen an Preußen 1815 - eine Zäsur in der europäischen Geschichte. Auf dem Kontinent wurden nach dem Wiener Kongress die Machtverhältnisse neu geordnet, Auswirkungen hatte das auch auf die Kleinstadt Delitzsch. Sie ging mit dem nördlichen Teil des Königreichs Sachsen an Preußen. Die neue Sonderausstellung „Unter neuer Herrschaft - Konsequenzen des Wiener Kongresses 1815“ erzählt, welche Auswirkungen die großen politischen Veränderungen auf die kleine Verwaltungseinheit vor Ort hatten. Eine Tagung am 18. und 19. September 2015 widmet sich dann den Auswirkungen auf nationaler Ebene. Dauer der Ausstellung: 3. Juni bis 25. Oktober 2015 Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr www.barockschloss-delitzsch.de Freibad ist geöffnet Am Samstag, dem 30. Mai 2015, hat die Saison im Delitzscher Freibad begonnen. Bis Ende August hat es zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Mittwoch und Freitag bis Sonntag: 9:00 bis 20:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag: 8:00 bis 20:00 Uhr Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte Am 18. Juni 2015 findet um 11 Uhr bei einer gemeinsamen Fahrt in den Wildpark nach Leipzig das nächste Treffen der Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte statt. Ärzte, Patienten, Eltern erkrankter Kinder und Jugendlicher sowie Angehörige sind herzlich willkommen. Nach dem Vortrag tauschen wir uns aus. Auch über neue interessierte Teilnehmer freuen wir uns sehr. Abfahrt: 11:02 Uhr, Bahnhof Delitzsch Weitere Informationen erhalten Sie bei Ute Rohne, Tel.: 034202 860515. IG Bergbau-Chemie-Energie – Ortsgruppe Delitzsch Zur Radtour rund um das „Bitterfelder Meer“ mit Imbissstärkung im Landkaffee Pouch laden wir unsere Gewerkschaftsmitglieder mit Partner recht herzlich ein. Termin: Start: Samstag, 20.6.2015 10 Uhr, Kreiswerke Delitzsch, Benndorfer Landstraße Wir hoffen auf rege Beteiligung. Vorstand der IG BCE – Ortsgruppe Delitzsch 14 Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376 Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“ Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255 Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der Kita „Morgenland“ Kleiderkammer im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“, Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538 Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer am Donnerstag von 10 bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr. Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege. Das die Außentreppe gesperrt ist, erfolgt der Zugang zur Kleiderkammer über den Eingang zum Haus 3! Begegnungsstätte für Senioren Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538 (Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!) Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14 bis 16 Uhr - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Rolli-Club Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel.: 034202 61755) und Frau Müller (Tel.: 034202 894029). Ambulante Alten- und Krankenpflege Diakonie-Hospital Sozialdienst Delitzsch Ansprechpartner: Frau Anja Stiller, Hallesche Straße 44, 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58538 24 h Notruf-Nummer: 0151 16350603, E-Mail: [email protected] Die Leistungen unserer Sozialstationen im Überblick: • Häusliche Kranken- und Altenpflege • Haushaltshilfe, Wäschereinigung • Bereitstellung von Hilfsmitteln • preiswerter Hilfsmittelverleih • Essenversorgung (Essen auf Rädern) • medizinische Fußpflege • Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus • Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege, allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege • Verhinderungspflege • Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw. Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit. Tagespflege/Teilstationäre Altenhilfe Ganztagsbetreuung wochentags von 7 bis 17 Uhr. Neben Pflege und medizinischer Betreuung bieten wir abwechslungsreiche kreative und kulturelle Angebote für Senioren. Diakonie-Tagespflege Delitzsch Ansprechpartner: Frau Steffi Reicharz, Gellertstraße 26a, 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58543 24 h Notruf-Nummer: 0151 16350603 Essen auf Rädern Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548 Hospizdienst Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde Stahl, Sprechzeiten: Di. 15-17 Uhr, Do. 10-12 Uhr, Tel: 03423 7002998 oder 0151 16350628; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen. Zum nächsten Trauercafé wird am 17.7. in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in das Kaminzimmer des St. GeorgHospitals in der Hallesche Str. 44 herzlich eingeladen. Spendenkonto des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.: IBAN: DE32 86055592 2280001899 SWIFT-BIC: WELADE8LXXX Verwendungszwecke: Spende Bürgerinitiative Grünes Delitzsch Einladung zum Bürgergespräch Termin: Zeit: Ort: Mail: Tel.: am Donnerstag, den 11. Juni 2015 um 18.00 Uhr Elberitzmühle (Vereinszimmer) [email protected] 034202-55078 Die Bürgerinitiative GRÜNES DELITZSCH trifft sich zum Gespräch. Interessierte Bürger sind für Anfragen, Meinungen und Hinweise herzlich eingeladen. Tagesordnung: · Eröffnung und Begrüßung · Informationen Oberbürgermeisterwahl · Informationen Landratswahl ·Verschiedenes/Aktuelles Gestalten Sie mit. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, Meinung und Unterstützung. Mehr Schutz für Mensch, Tier, Natur und Umwelt. Denn es ist möglich! Mit freundlichen Grüßen Jörg Bornack Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. www.wittich.de Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V. Geschäftsstelle Delitzsch Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839 Homepage: www.diakonie-delitzsch.de Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 15 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch - Anzeige - Wohnungsbaugenossenschaft " Aufbau " eG Mittelstraße 7a 04509 Delitzsch Wohnungsangebote - Auszug Gestern. Heute. Morgen - Das gute Gefühl, zuhause zu sein. Straße Energieverbrauchskennwert Ort Zimmer Etage Baujahr Objekt Bauj. Anlagent. Energieträger Balkon m² Kaltmiete Ausstattung x 47,81 235,00 € nach Vereinb. x 47,81 220,00 € nach Vereinb. x 60,40 362,40 € Bezugsfertig x 60,40 362,40 € Bezugsfertig x 73,98 340,00 € nach Vereinb. 45,30 218,00 € nach Vereinb. 46,20 222,00 € nach Vereinb. x 57,81 278,00 € nach Vereinb. x 59,42 285,00 € nach Vereinb. 46,00 221,00 € nach Vereinb. 54,56 262,00 € nach Vereinb. 57,80 278,00 € nach Vereinb. 58,10 279,00 € nach Vereinb. Delitzsch Nord Gellertstraße 9 119,7 kWh (m²/a) O.-v.-Guericke-Straße 18 123,9 kWh (m²/a) Mittelstraße 1 99,9 kWh (m²/a) Mittelstraße 3 99,9 kWh (m²/a) Gellertstraße 44 110,8 kWh (m²/a) Delitzsch 1982 Delitzsch 1982 Delitzsch 1960 Delitzsch 1960 Delitzsch 1982 2 2007 2 2007 3 2014 3 2014 4 2007 2. OG Fernwärme 1. OG Fernwärme 2. OG Erdgas H 2. OG Erdgas H 4. OG Fernwärme Delitzsch 1965 Delitzsch 1968 Delitzsch 1967 Delitzsch 1966 2 1992 2 1993 3 1993 3 1993 EG Erdgas H 1. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H Rackwitz 1964 Rackwitz 1956 Rackwitz 1964 Rackwitz 1958 2 1992 2 1992 3 1992 3 1992 EG Erdgas H EG Erdgas H 2. OG Erdgas H 1. OG Erdgas H Delitzsch Ost J.-R.-Becher-Straße 3 114,9 kWh (m²/a) F.-C.-Weiskopf-Straße 21 105,1 kWh (m²/a) Beerendorfer Straße 66 141,1 kWh (m²/a) G.-Hauptmann-Straße 8 120,5 kWh (m²/a) Rackwitz Friedensstraße 2d 115,4 kWh (m²/a) Hauptstraße 2 138,3 kWh (m²/a) Friedensstraße 2d 115,4 kWh (m²/a) Friedensstraße 3b 121,1 kWh (m²/a) x PKW Stellplatzvermietung R.-Luxemburg-Straße 13,00 € Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich. Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung : Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 7.30 - 9.00 9.00 - 12.00 7.30 - 9.00 7.30 - 9.00 9.00 - 11.30 Ihr Ansprechpartner: Herr Müller und 13.00 - 18.00 und 13.00 - 17.00 Telefon Fax: Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de E- Mail: [email protected] E- Mail: [email protected] 034202/340517 034202/340520 16 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Katholische Pfarrei „St. Klara“ Evangelische Kirchengemeinde Delitzsch Gottesdienste und Veranstaltungen vom 6. bis 19.6.2015 Sonnabend, d. 6.6.2015 14.00 Uhr Einsegnung zur Goldenen Hochzeit – Stadtkirche Sonntag, d. 7.6.2015 10.00 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl – Stadtkirche Montag, d. 8.6.2015 9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus 17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus Dienstag, d. 9.6.2015 14.30 Uhr Vorstellung des 2. Bildbandes zur Bergbaufolgelandschaft „Das Mitteldeutsche Seenland – Der Norden“ durch den Leipziger Geologen Dr. Frank W. Junge – Gemeindehaus, Kaffeetrinken, Vortrag, Gespräch 19.00 Uhr Bibel im Gespräch – Gemeindehaus Mittwoch, d. 10.6.2015 16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus 16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus 17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus Donnerstag, d. 11.6.2015 16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse – Gemeindehaus 17.15 Uhr Teenykreis – Gemeindehaus 18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus Freitag, d. 12.6.2015 9.30 Uhr Gottesdienst – Pflegeheim St. Georg-Hospital 9.30 Uhr Gottesdienst – Caritas Altenpflegeheim Sonnabend, d. 13.6.2015 15.00 Uhr Trauung – Stadtkirche Sonntag, d. 14.6.2015 10.00 Uhr Familiengottesdienst – Stadtkirche Montag, d. 15.6.2015 9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus 17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus Dienstag, d. 16.6.2015 14.00 Uhr Seniorenkreis – Gemeindehaus Mittwoch, d. 17.6.2015 16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus 16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus 17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus 19.15 Uhr Gemeindekirchenratssitzung - Gemeindehaus Donnerstag, d. 18.6.2015 16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse – Gemeindehaus 17.15 Uhr Teenykreis – Gemeindehaus 18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus Freitag, d. 19.6.2015 9.30 Uhr Gottesdienst – Pflegeheim St. Georg-Hospital Familienfreizeit: 4.–6.9.2015 nach Schönburg/Saale Anmeldung im Gemeindebüro! Anschriften: Pfarrer St. Pecusa Schloßstr. 6, Tel. 989637 Kantor J. Topfstedt Tel. 0176 21815299 Gemeindebüro Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr Dienstag 14 bis 18 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.delitzsch-online.de/ev.kirche Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670, BLZ 86055592 IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70; BIC: WELADE8LXXX Gottesdienste und Zusammenkünfte vom 6. bis 20.6.2015 Samstag, 6.6. 10.30 Uhr Dankmesse zur Silberhochzeit in Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz 20.00 Uhr Konzert mit Ensemble „Adorabili“ in Löbnitz Sonntag, 7.6. 9.30 Uhr Hl. Messe mit Fronleichnamsprozession in Delitzsch anschl. Pfarreifest im Pfarrgarten Montag, 8.6. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 14.30 Uhr Seniorentreff in Delitzsch Dienstag, 9.6. 8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 10.00 Uhr Andacht im St.-Martin-Heim in Eilenburg 15.00 Uhr Religionsunterricht 1.+2. Klasse in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht 3.+4. Klasse in Delitzsch 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau 18.45 Uhr Chor in Delitzsch Mittwoch, 10.6. 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Donnerstag, 11.6. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 10.30 Uhr Andacht im Valere-Heim in Löbnitz 16.00 Uhr Religionsunterricht für alle Oberschüler in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Freitag, 12.6. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 17.30 Uhr Abfahrt zur Jugendvesper in Wechselburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Samstag, 13.6. 14.30 Uhr Tauffeier in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz 19.00 Uhr Sommerkonzert der Kurrende in Bad Düben Sonntag, 14.6. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 17.00 Uhr Vesper in Delitzsch Montag, 15.6. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 13.30 Uhr Seniorenausflug von Delitzsch (Seenrundfahrt) 15.30 Uhr Religionsunterricht 2.-4. Klasse in Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Dienstag, 16.6. 8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 10.00 Uhr Andacht im AWO-Heim in Bad Düben 15.00 Uhr Religionsunterricht 1.+2. Klasse in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht 3.+4. Klasse in Delitzsch 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Vinzenzkreis in Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau 18.45 Uhr Chor in Delitzsch Mittwoch, 17.6. 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 17 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Donnerstag, 18.6. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht für alle Oberschüler in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 19.30 Uhr Männerkreis in Delitzsch Freitag, 19.6. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg 10.30 Uhr Andacht im Diakonie-Heim in Bad Düben 16.00 Uhr Ministrantenstunde in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 19.00 Uhr Abschiedsabend der Jugend in Delitzsch Samstag, 20.6. Frauenwallfahrt des Bistums in Helfta 18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz Anschriften: Telefon Pfarrbüro 034202 52159 Fax Pfarrbüro 034202 52175 Telefon Pfarrer Poschlod 034202 329706 E-Mail [email protected] Neuapostolische Kirche Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a Gottesdienste und Veranstaltungen vom 7. bis 14.6.2015 Sonntag, d. 7.6.2015 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Sonntagsschule Montag, d. 8.6.2015 18.45 Uhr Religionsunterricht 19.30 Uhr Chorprobe Mittwoch, d. 10.6.2015 20.00 Uhr Gottesdienst Samstag, d. 13.6.2015 9.30 Uhr Konfirmandenunterricht Sonntag, d. 14.6.2015 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Sonntagsschule Montag, d. 15.6.2015 18.45 Uhr Religionsunterricht Mittwoch, d. 17.6.2015 20.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 14.6.2015 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Sicherheit in einer unruhigen Welt“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Wie Älteste andere schulen“ Freitag, 19.6.2015 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 2. Samuel 22 - 24 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Gott gehorchen und den Nächsten lieben macht glücklich“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Nach Redaktionsschluss eingegangen Freie Wählergemeinschaft Delitzsch e. V. Liebe Mitglieder und interessierte Bürger, die nächste Mitgliederversammlung der Freien Wählergemeinschaft Delitzsch e. V. findet am Donnerstag, 11. Juni 2015, 19.30 Uhr, im Saal der Gaststätte „Elberitzmühle“ in Delitzsch statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit 2. Auswertung der OBM-Wahl am 7. Juni 2015 3. Beschluss der MV über das weitere Vorgehen der FWG in der städtischen Bäderdiskussion 4.Verschiedenes. Interessierte Bürger sind herzlich willkommen. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Uwe Bernhardt Vorsitzender Jehovas Zeugen – Delitzsch Sonntag, 7.6.2015 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Hast du den Geist eines Evangeliumsverkündigers?“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Ihr Ältesten – werdet ihr andere schulen?“ Freitag, 12.6.2015 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 2. Samuel 19 - 21 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Wie kann man glücklich werden?“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Das gibt es eigentlich nicht... Sie haben kein Amtsblatt bekommen und müssen es beim Nachbarn lesen... ...dann sollten Sie schnell zum Telefon greifen, damit die nächste Ausgabe ganz sicher bei Ihnen ankommt! Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt. Mo. - Fr. 7.30 - 16.00 Uhr Tel.: 0 35 35/48 91 11 Fax: 0 35 35/48 92 44 www.wittich.de Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a 18 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt 03421 758-0 034202 988-0 03435 984-0 03423 7097-0 Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Der Pressesprecher 03421 758-1371 034202 988-1336 03435 984-1380 03423 7097-1355 03421 758-1001 03421 758-1015 03421 758-1013 Ausschreibungen Aktuell suchen wir 2 Stellen als Fachärztin/Facharzt für das öffentliche Gesundheitswesen. Den Volltext finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de unter Landkreis/Karriere. ________________________________________________________ Landrat Schlösser und Gärten 034202 988-1051 03421 758-1090 03421 758-1096 03421 758-1102 03421 758-1202 03421 758-1502 03421 758-7002 03421 7739-300 03421 758-2002 03421 758-2140 03421 758-2150 03421 758-2160 03421 758-2130 03423 7097-4001 03423 7097-4102 03423 7097-3401 03423 7097-3450 03423 7097-3102 03423 7097-32 02 03423 7097-3301 Der vor drei Jahren gegründete Verein „Schlösser und Gärten in Deutschland“ tagte am 27. und 28.05. auf Schloss Hartenfels. Es war das „Who is Who“ der deutschen Schlösser und Gärten zugegen. Der Vorstand des von Torgau und Schloss Hartenfels sehr begeisterte Vorstand um seinen Vorsitzenden Prof. Dr. Hartmut Dorgerloh (3. v. l., Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg) stellte sich im Vorfeld der Tagung vor. Mitglieder des Vereins sind kommunale, staatliche und private Schlosseigentümer. Der Verein versteht sich nicht nur als Kooperationsnetzwerk Gleichgesinnter sondern auch auf Bundesebene als Ansprechpartner in Sachen Politik und Tourismus. ________________________________________________________ Dezernat - Ordnung Dezernentin 034202 988-5001 Straßenverkehrsamt 034202 988-5101 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 034202 988-5201 Ordnungsamt 034202 988-5301 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 034202 988-5401 SG Rettungsdienst 034202 65-212 Gesundheitsamt 03421 758-6302 Der Kreiswahlleiter Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses des Landkreises Nordsachsen Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Die Sitzung des Kreiswahlausschusses gemäß § 56 i. V. m. § 9 Abs. 3 und § 7 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i. V. m. §§ 20, 22 Abs. 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Landratswahl findet am 03421 758-6002 03421 758-6101 03421 758-6202 Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum Landrat des Landkreises Nordsachsen am 7. Juni 2015 19 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Donnerstag, dem 11. Juni 2015, 17.00 Uhr im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau Schloss Hartenfels, Flügel D, kleiner Mehrzwecksaal, 2. Obergeschoss statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 2. Verpflichtung der Beisitzer, des Schriftführers und der Hilfskräfte 3. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses 4. Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses 5.Sonstiges Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 22 Abs. 2 KomWO jedermann Zutritt zu der Sitzung hat. Torgau, den 29. Mai 2015 AZ: 110/Be/081.9.0-305/2014/DZ Grundbuch von Mörtitz, Blatt 197 Miteigentümer GemarkungFlur Flurstück Heinrich Ilse Johann August Wendt Johanna Christiane Reichert, geb. Müller Johann Gottlieb Wendt Friedrich August Tempel Johanna Rosine Tempel, geb. Liebmann Johann Gottfried Wendt Karl Christoph Franz Fleischer Vorsitzender Kreiswahlausschuss ________________________________________________________ Johanne Karoline Franz, geb. Hule Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus Friedrich Karl Sonneberger Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Tilo Köhler-Cronenberg, Telefon 034202 988-1058 oder [email protected]. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected]. In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected]. ________________________________________________________ Dezernat Hauptverwaltung Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. Friedrich Karl Karnagel Mörtitz 6198/34 Johanna Sophie Sonneberger, geb. Hilscher Johann Gottlob Hund Friedrich Ernst Lippe Kurt Wendt Karl Friedrich Albrecht Johann Karl Fuß Johann Christian Schulze Amalie Henriette Schulze, geb. Großmann Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter Veröffentlichung der Betriebskosten des Jahres 2014 gemäß der Sächsischen Förderschulbetreuungsverordnung (SächsFöSchulBetrVO) vom 30.07.2008 für die Betreuungsangebote an den allgemeinbildenden Schulen zur Lernförderung in Delitzsch, Eilenburg, Torgau und Oschatz. 20 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Zusammensetzung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz im Monat in EUR Durchschnittliche Betriebs kosten je Platz im Betreuungsangebot 5 h 6h erforderliche Personalkosten 261,87 294,60 17,16 19,31 erforderliche Sachkosten Summe 279,03313,91 Deckung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz und Monat in EUR 5 h Landeszuschuss 110,83124,66 Elternbeitrag 6h 53,10 59,70 Öffentlicher Träger 115,10 129,55 Summe 279,03313,91 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete insgesamt Aufwendungen für Betreuungsangebote je Monat Abschreibungen- Zinsen- Miete (durch Träger getragen) 1.136,56 Summe1.136,56 Aufwendungen je Platz und Monat in EUR für Abschreibungen, Zinsen und Miete Aufwendungen je Platz je Monat für Betreuungsangebote 141 Kinder Summe8,06 Dezernat Bau und Umwelt Bekanntgabe der Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: 2015_1001163 Betroffene Flurstücke Gemarkung Arzberg Flur 7 (7706): 30/2, 27, 47, 38/3, 33/2, 37, 38/4, 40, 39, 46, 48, 59/1, 57/2, 55, 53 Antragsnummer: 2015_1001164 Betroffene Flurstücke Gemarkung Arzberg Flur 9 (7708): 2/7, 8/1, 47/9, 53/25 Antragsnummer: 2015_1001165 Betroffene Flurstücke Gemarkung Arzberg Flur 11 (7710): 18, 17, 39/23, 38/21, 1, 28/4, 15/2, 16, 11/1, 10/1 Antragsnummer: 2015_1001246 Betroffene Flurstücke Gemarkung Blumberg Flur 1 (7756): 112/11, 8/3, 8/2, 17/2, 20/1, 61 Antragsnummer: 2015_1001247 Betroffene Flurstücke Gemarkung Blumberg Flur 3 (7758): 95/4, 95/2, 418/47, 567, 149/17, 16/3, 14/2, 112/2, 400/14, 65/1, 530/64, 531/64, 60/2, 59/4, 378/59, 256/65, 269/57, 365/57, 564/59, 96/61, 96/12, 96/14, 96/68, 96/37, 96/15, 96/52, 96/21, 96/48, 96/13, 96/24, 96/31, 96/32, 96/23, 364/57, 346/63, 63/1, 532/60, 14/1, 15, 39/7, 43/2, 44/5, 44/8, 45/1, 47/6, 50/1, 54/2, 56/3, 59/1, 62/1, 91/2, 148/17, 201/43, 219/51, 271/57, 380/59, 381/59, 421/46, 453/17, 495/17, 522/49, 17/14, 12/4, 17/18, 496/17, 17/16, 153/17, 5/3, 500/17, 275/17, 155/17, 43/4, 504/17, 18, 19/1, 16/1, 44/1, 44/3, 44/7, 523/49, 49/1, 270/57, 48/1, 47/8, 340/49, 96/50, 42/2, 39/9, 39/8, 412/39, 278/39, 58/1, 368/57 Antragsnummer: 2015_1001248 Betroffene Flurstücke Gemarkung Blumberg Flur 3 (7758): 39/1, 39/3, 562/30, 68/1, 536/66, 535/66, 181/35, 39/12, 497/26, 83/1, 163/26, 25, 460/26, 10/5, 10/8, 12/2, 10/11, 39/5, 9/3, 10/7, 16/1, 494/26, 481/36, 414/26, 410/28, 299/34, 179/35, 139/11, 135/10, 79/1, 73/1, 69/2, 39/4, 30/11, 26/6, 26/5, 24, 10/6, 10/4, 183/39, 141/11, 556/76, 11/2, 164/26, 26/3, 336/27, 171/29, 335/28, 172/29, 489/29, 488/29, 258/30, 30/8, 408/33, 487/80, 82/1, 557/78, 30/1, 31, 225/84, 387/30, 386/30, 385/30, 491/30, 461/30, 540/98, 541/98, 99/5, 462/30, 527/99, 509/99, 99/6, 508/99, 507/99, 526/99, 546/99 Antragsnummer: 2015_1001249 Betroffene Flurstücke Gemarkung Blumberg Flur 4 (7759): 6/1, 116/6, 4, 147/14, 5 Art der Änderung 1. Veränderung von Gebäudedaten 2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart 3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 08.06.2015 bis zum 07.07.2015 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamt Nordsachsen Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Die Bekanntgabe der Offenlegung ist auf der Internetseite http://www.landkreis-nordsachsen.de/r-oeffentliche_bekanntmachungen.html einzusehen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin 21 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Bekanntgabe der Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: 2011-1001458 Betroffene Flurstücke Gemarkung Delitzsch Flur 14 (2249): 106/48, 49, 47, 46/1 Gemarkung Delitzsch Flur 2 (2237): 568/15, 567/14, 11/15 Gemarkung Schenkenberg Flur 3 (2379): 358/181, 357/181, 356/181, 198/11, 195/6, 185, 184, 183, 179, 177, 174, 173/1, 170/20, 170/19, 170/18, 170/16, 170/15, 170/14, 170/11, 170/8, 170/7, 170/6, 170/5, 170/4, 170/3, 170/2, 164/34 Gemarkung Schenkenberg Flur 2 (2378): 661, 627, 619, 618, 617, 616, 615, 614, 613, 612, 611, 610, 609, 608, 607, 429/238, 428/238, 239/1, 236/1, 235, 229/5, 229/2 Art der Änderung 1. Zerlegung 2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart 3. Berichtigung der Flächenangabe 4. Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 15.06.2015 bis zum 14.07.215 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Nordsachsen Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der Offenlegung ist auf der Internetseite http://www.landkreis-nordsachsen.de/r-oeffentliche_bekanntmachungen.html einzusehen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Zerlegung und die Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen stellen einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfomation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg; Friedrich-NaumannPromenade 9, 04758 Oschatz; Fischerstraße 26, 04860 Torgau oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse poststelle@ lra-nordsachsen.de-mail.de erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin Bekanntgabe der Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: 2014-1000547 Betroffene Flurstücke Gemarkung Mockritz Flur 6 (7940): 30, 31, 32/1, 35/3, 38/1, 39/1, 41/1, 42, 44, 45, 46, 48, 56, 57/1, 58/1, 59/1, 60/1, 61/3, 61/4, 62 Gemarkung Neiden Flur 4 (7937): 23, 25/1, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34/2, 34/3, 35, 36/1, 36/8, 36/12, 38, 39, 40, 50, 51, 59 Art der Änderung 1. Zerlegung 2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart 3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart 4. Berichtigung der Flächenangabe Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 15.06.2015 bis zum 14.07.2015 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Nordsachsen Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der Offenlegung ist auf der Internetseite http://www.landkreis-nordsachsen.de/r-oeffentliche_bekanntmachungen.html einzusehen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. 22 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Rechtsbehelfsbelehrung: Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfomation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-BelianStraße 4-5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Fischerstraße 26, 04860 Torgau oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse [email protected] erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin ________________________________________________________ Dezernat Ordnung Demenzsprechstunde An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Die Beratungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Delitzsch: Eilenburg: Kontakt: Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07 Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4, Frau Martina Koch Tel.: 0176 95316645/034202 56657 0341 71070724 (Büro Leipzig) E-Mail: [email protected] Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333). Dezernat Ordnung Zeckengefahr im Frühjahr Jetzt, wo die Sonne an Kraft gewinnt, die Temperaturen steigen und die Menschen in die Natur gehen, steigt auch das Risiko, sich einen Zeckenbiss zuzuziehen. Die kleinen Tierchen leben bevorzugt in Waldgebieten mit viel Unterholz, sind allerdings auch in Gras, Farn und Büschen an Wegrändern zu finden. Die Spinnentiere ernähren sich ausschließlich von Blut. Die Zeckenarten sind bedeutende Krankheitsüberträger und übertragen vornehmlich zwei Krankheiten: die Lyme-Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Die Lyme-Borreliose kann, wenn sie im Frühstadium erkannt wird, gut mit Antibiotika behandelt werden. Eine Impfung ist allerdings, im Gegensatz zur FSME, nicht möglich. Als Zeichen für eine Borrelien-Infektion gilt die kreisrunde Rötung um die Einstichstelle. Ein Arzt sollte aufgesucht werden. Die Therapie der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) beschränkt sich auf die Linderung der Symptome, wie z. B. Schmerzen und Fieber. FSME-Viren sitzen in den Speicheldrüsen der Zecke und werden daher sofort übertragen, wenn die Zecke zusticht. Den einzig zuverlässigen Schutz bietet eine FSME-Impfung. Diese muss regelmäßig alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden und wird für alle Personen empfohlen, die sich häufig in Wäldern der FSME-Regionen aufhalten. In Sachsen ist das vorrangige Risikogebiet der Landkreis Vogtland, es treten aber auch im Leipziger Umland vereinzelt Erkrankungen durch Zeckenbisse auf. Übrige Risikogebiete Deutschlands sind vor allem in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen zu finden. (www.zecken.de) Vorbeugende Maßnahmen wie Waldwege benutzen, dicht schließende Kleidung und festes Schuhwerk tragen verringern die Ansteckungsgefahr. Kleidung und Körper sollten nach einem Aufenthalt in Waldgebieten systematisch nach Zecken abgesucht werden. Besonders bevorzugte Einstichstellen sind Haaransatz, Ohren, Hals-, Arm- und Kniebeugen sowie Hände und Füße. Eine festsitzende Zecke sollte sofort und vollständig (mit einer speziellen Zeckenzange aus der Apotheke) aus der Haut gezogen werden und dabei möglichst nicht gequetscht werden. Eine entsprechende Impfberatung und Impfung ist nach Terminvereinbarung im Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen in Torgau und in Delitzsch möglich. Impfsprechstunden im Gesundheitsamt Standort Torgau, Südring 17 oder Standort Delitzsch, Richard-Wagner-Str. 7a sind: Jeweils dienstags zwischen 17:00 - 18.00 Uhr. Unter der Tel.-Nr. 03421 7586302 können individuelle Terminabstimmungen erfolgen. 23 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 29.05.2015) Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php Art des Bades Bad Letzte Beprobung Badewasser- qualität Sichttiefe (mind. 1 m) Anlagen Naturbäder Naturbad Luppa 13.05.2015 entspricht Sächsischer > 2,00 m - Kinderspielplatz BadegewässerVO vom - Ausleihe von Wasser 15.04.2008 tretern - FKK - Versorgungs einrichtungen Campingplatz 07.05.2015 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Kioskbetrieb „Alte Mulde“ BadegewässerVO vom - Campingmöglichkeit Roitzschjora 15.04.2008 - Tischtennisplatte - Beachvolleyballfeld - Klettergerüst Mertgenteich 21.05.2015 entspricht Sächsischer 1,00 m - Schullandheim Schullandheim BadegewässerVO vom Reibitz15.04.2008 Schladitzer Bucht 06.05.2015 entspricht Sächsischer > 3,00 m - Wassersportzentrum BadegewässerVO vom „All-on-Sea“ 15.04.2008 - Kursangebote für Windsurfer, Segler, Katamaran - Volleyballanlage - Rundweg für Skater, Radfahren, Spazieren - Ausleih von Segel booten, Kanus, Wassertretern, Surfmaterial - Kioskbetrieb - Tauchschule - Wassererlebnispark Kiesgrube Eilenburg 12.05.2015 entspricht Sächsischer 2,80 m - Kinderspielplatz BadegewässerVO vom - FKK möglich 15.04.2008- Versorgungs einrichtungen - Campingplatz - Wasserskianlage Pressler Teich 05.05.2015 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Campingplatz (ohne Bademeister) BadegewässerVO vom 15.04.2008 Beckenbäder Parthe-Bad Taucha 23.04.2015 entspricht den Anfor- bis Grund - Rutsche derungen der DIN 19643 - Beachvolleyballfeld - Imbiss - Kinderspielplatz Sport- und Freizeitbad 30.03.2015 entspricht den Anfor- bis Grund - Hallen- und Aquavita Torgau derungen der DIN 19643 Außenbecken - Saunalandschaft - Imbissangebot - Kinderspielplatz - Lichttherapie - Floating Erlebnisbad Platsch 30.03.2015 entspricht den Anfor- bis Grund - Imbiss Oschatz derungen der DIN 19643 - Hallen- & Außenbecken - Rutschen-Eldorado - Saunalandschaft - Sprungturm 24 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Dezernat Soziales Bekanntmachung der Ladung und Auslegung - Von Anfang an - - Plan nach § 41 FlurbG - Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: • zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes • zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen • zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern • zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe • zu verschiedensten Fragen der Elternschaft • zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: • Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse, Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] • Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz: Tanja Schön, Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst ________________________________________________________ Dezernat Soziales Öffentliche Zustellung Für Herrn/Frau Uhlmann, Nadine, ehemals wohnhaft Marbachstraße 2 in 04155 Leipzig, liegt im Jugendamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Straße 7 A, 04509 Delitzsch folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: 1. Bescheid über die Einstellung der gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder gemäß § 19 SGB VIII Az.: 453.20.24.00477/10. Dieses Schriftstück kann in vorgenannter Dienststelle Dienstag/Donnerstag/Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr in Empfang genommen werden. Torgau, 21.05.2015 im Auftrag Moschek Amtsleiterin n Mitteilung Gemeinden Gemeinde Doberschütz, Laußig und Zschepplin ABDRUCK Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke Der Vorstandsvorsitzende Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke lädt die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Flurbereinigungsverfahren Wöllnauer Senke (§ 10 Nr. 2 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einer Teilnehmerversammlung Versammlungsort: Feuerwehrgebäude Battaune Dorfplatz 9 04838 Doberschütz/OT Battaune Versammlungstermin: Dienstag, den 23.06.2015 um 19:00 Uhr Tagesordnung: 1. Bericht zum Stand des Verfahrens 2. Vorstellung des Plans nach § 41 FlurbG 3. Weiterer Verfahrensablauf 4. Allgemeine Aussprache ein. Im Anschluss an die Teilnehmerversammlung erfolgt die Auslegung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG zum Zwecke der Unterrichtung der Öffentlichkeit über: - Planungen der Teilnehmergemeinschaft im Verfahrensgebiet - Umweltauswirkungen und Umweltverträglichkeit - Widmungen von Straßen nach dem Sächsischen Straßengesetz Auslegungsorte: Gemeindeverwaltung Doberschütz Bauamt Breite Straße 17 04838 Doberschütz Gemeindeverwaltung Laußig Bauamt Bahnhofstraße 1a 04838 Laußig Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Zimmer 304 Dr.-Belian-Str. 5 04838 Eilenburg Auslegungszeitraum: 24. Juni 2015 bis 25. Juli 2015 Zeiten der Einsichtnahme: während der allgemeinen Sprechzeiten, mindestens jedoch 20 h pro Woche - Die ausliegenden Unterlagen können durch jedermann eingesehen werden, - Äußerungen zu den Planunterlagen können schriftlich oder zur Niederschrift bis zu 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist vorgebracht werden bei: Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke beim Landratsamt Nordsachsen Dr.-Belian-Straße 5 04838 Eilenburg (Ansprechpartner Herr Hindemith 03423 7097-3250 und Frau Treder 03423 7097-3252) - Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet. Flurbereinigung: Wöllnauer Senke Gemeinden: Doberschütz, Laußig Landkreis:Nordsachsen Eilenburg, den 06. Mai 2015 Die Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke hat im Flurbereinigungsverfahren Wöllnauer Senke den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgestellt. Hiermit erfolgt die Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach §41 Flurbereinigungsgesetz (Plan nach §41 FlurbG) gez. Hindemith 25 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Ländliche Neuordnung: Wöllnauer Senke Gemeinde: Doberschütz und Laußig Lfd.-Nr.:N02/LN In der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, Zi. 14, 04838 Doberschütz liegt ab dem 24. Juni 2015 bis zum 25. Juli 2015 während der Dienstzeiten montags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr dienstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr mittwochs 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr donnerstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr freitags 09:00 bis 11:00 Uhr der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG (Plan nach § 41 FlurbG) zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus. In der Gemeindeverwaltung Laußig, Bahnhofstraße 1a, 04838 Laußig liegt ab dem 24. Juni 2015 bis zum 25. Juli 2015 während der Sprechzeiten montags 9.00 bis 12.00 Uhr dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr mittwochsgeschlossen donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr freitags 9.00 bis 12.00 Uhr der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG (Plan nach § 41 FlurbG) zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus. Doberschütz und Laußig den 26.05.2015 Gemeinde Doberschütz 2. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 2.1. Antrag auf Baugenehmigung; U. Stephan in Sprotta-Siedlung 2.2. Antrag auf Baugenehmigung; H. Gabler und M. Hermert in Mölbitz 2.3. Antrag auf Vorbescheid; D. Schuster in Mörtitz 2.4. Antrag auf Baugenehmigung; Media GmbH in Doberschütz 2.5. Antrag auf Vorbescheid; M. Müller in SprottaSiedlung 2.6. Antrag auf Baugenehmigung; A. und R. Berger in Sprotta 2.7. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 506/2015 2.8. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 516/2015 2.9. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 510/2015 2.10. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 251/2015 2.11. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 468/2015 2.12. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 845/2015 2.13. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 288/2015 2.14. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 417/2015 2.15. Stellungnahme B-Plan „Gebäude zur Obstbaum schule Zschepplin“ 2.16. Stellungnahme B-Plan „Militärhis torische Technikausstellung und Eventpark RED STAR Röcknitz“ 2.17. Verkauf Flst. 167/3, Flur 3, Gemarkung Mörtitz 2.18. Vergabe der Bauleistung „Erneuerung Durchlass“ im OT Paschwitz 2.19. Vergabe der Bauleistung „Sanierung Ecktraße 3-5“ OT Mörtitz 3.Sonstiges/Information 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 Einladung gez. Märtz Bürgermeister zur 6. öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz am Donnerstag, 11. Juni 2015 um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz Widmung, Umstufung und Einziehung öffentlicher Straßen TagesordnungDrucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 19.03.2015 2.Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. Satzung der Gemeinde Doberschütz über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) 166 3.2. Festlegung über die Höhe der Aufwendungen für die Förderung der Heimat- und Kulturpflege 167 4.Sonstiges/Informationen 4.1. Information zum Gebührentarif der Satzung über die Benutzung der Bibliotheken 168 gez. Märtz Bürgermeister Gemeinde Doberschütz Doberschütz, den 28.05.2015 Einladung Am Donnerstag, 18. Juni 2015 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die 5. öffentliche Bauausschusssitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. TagesordnungDrucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 16.04.15 1. Straßenbeschreibung: Bezeichnung der Straße: Weg zur Pumpstation, Feldweg Beschreibung des Anfangspunktes: Grenze zum Flurstück 286/134, Flur 6, Mörtitz Länge: 0,000 km Beschreibung des Endpunktes: Grenze zum Flurstück 405/6, Flur 2, Mörtitz Länge: 1,677 km 2. Verfügung 2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum öffentlichen Feldweg. 2.2. Widmungsbeschränkungen: keine 3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Doberschütz 4. Wirksamwerden: Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015 5. Sonstiges: 5.1. Gründe für die Widmung: Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 nur zum Teil aufgenommen. Dieser Feldweg wurde bereits zum 16.02.1993 als öffentlicher Feldweg genutzt. Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des Straßenbestandsverzeichnisses. 26 Die Widmung des Feldweges „Weg zur Pumpstation“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG. Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen. 5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz Montag von 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr eingesehen werden. 6. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen. Doberschütz, den 29.05.2015 Märtz Bürgermeister Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Die Widmung des Feldweges „Weg zur Pappelallee“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG. Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen. 5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz Montag von 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr eingesehen werden. 6. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen. Doberschütz, den 29.05.2015 Märtz Bürgermeister ________________________________________________________ ________________________________________________________ 1. Straßenbeschreibung: Bezeichnung der Straße: Weg zur Pappelallee, Feldweg Beschreibung des Anfangspunktes: Grenze zum Flurstück 487/103, Flur 2, Mörtitz Länge: 0,000 km Beschreibung des Endpunktes: Böschung zur Ackerfläche Flurstück 27, Flur 2, Mörtitz Länge: 0,968 km 1. Straßenbeschreibung: Bezeichnung der Straße: Weg zur Alten Mulde, Feldweg Beschreibung des Anfangspunktes: Grenze zum Flurstück 536/104, GVS Mörtitz-Gruna Flur 2, Mörtitz Länge: 0,000 km Beschreibung des Endpunktes: Knotenpunkt am Weg zum Deich Flurstück 405/6, Flur 2, Mörtitz Länge: 0,758 km 2. Verfügung 2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum öffentlichen Feldweg. 2.2. Widmungsbeschränkungen: keine 3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Doberschütz 4. Wirksamwerden: Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015 5. Sonstiges: 5.1. Gründe für die Widmung: Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 aufgenommen. Es ändern sich die Flurstücke, die Länge sowie die Bezeichnung. Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des Straßenbestandsverzeichnisses. 2. Verfügung 2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum öffentlichen Feldweg. 2.2. Widmungsbeschränkungen: keine 3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Doberschütz 4. Wirksamwerden: Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015 5. Sonstiges: 5.1. Gründe für die Widmung: Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 aufgenommen. Dieser Feldweg wurde bereits zum 16.02.1993 als öffentlicher Feldweg genutzt. 27 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Es ändern sich der Name des Weges, die Flurstücke und seine Länge. Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des Straßenbestandsverzeichnisses. Die Widmung des Feldweges „Weg zur Alten Mulde“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG. Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen. 5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz Montag von 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr eingesehen werden. 6. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen. Doberschütz, den 29.05.2015 Märtz Bürgermeister 2. Verfügung 2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum öffentlichen Feldweg. 2.2. Widmungsbeschränkungen: keine 3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Doberschütz 4. Wirksamwerden: Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015 5. Sonstiges: 5.1. Gründe für die Widmung: Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 aufgenommen. Es ändern sich die Flurstücke, die Länge sowie die Bezeichnung. Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des Straßenbestandsverzeichnisses. Die Widmung des Feldweges „Die Brachen“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG. Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen. 5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz Montag von 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr eingesehen werden. 6. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen. Doberschütz, den 29.05.2015 Märtz Bürgermeister ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ 1. Straßenbeschreibung: Bezeichnung der Straße: Die Brachen, Feldweg Beschreibung des Anfangspunktes: Abzweig Weg zur Pumpstation/Die Brachen Flurstück 177/3, Flur 6, Mörtitz Länge: 0,000 km Beschreibung des Endpunktes: Böschung zur Ackerfläche Flurstück 339/179, Flur 6, Mörtitz Länge: 0,226 km 1. Straßenbeschreibung: Bezeichnung der Straße: Weg zum Deich, Feldweg Beschreibung des Anfangspunktes: Grenze zum Flurstück 356/124, Flur 1, Mörtitz Länge: 0,000 km Beschreibung des Endpunktes: Grenze zum Flurstück 403/3, Flur 2, Mörtitz Länge: 1.372 km 2.Verfügung 2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum öffentlichen Feldweg. 2.2. Widmungsbeschränkungen: keine 28 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Doberschütz 4. Wirksamwerden: Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015 4. Wirksamwerden: Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015 5. Sonstiges: 5.1. Gründe für die Widmung: Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 nicht aufgenommen. Dieser Feldweg wurde bereits zum 16.02.1993 als öffentlicher Feldweg genutzt. Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des Straßenbestandsverzeichnisses. Die Widmung des Feldweges „Deichverteidigungsweg“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG. Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen. 5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz Montag von 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr eingesehen werden. 5. Sonstiges: 5.1. Gründe für die Widmung: Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 aufgenommen. Es ändern sich Flurstücke, Länge und Bezeichnung. Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des Straßenbestandsverzeichnisses. Die Widmung des Feldweges „Weg zum Deich“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG. Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen. 5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz Montag von 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr eingesehen werden. 6. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen. Doberschütz, den 29.05.2015 Märtz Bürgermeister ________________________________________________________________________ 1. Straßenbeschreibung: Bezeichnung der Straße: Deichverteidigungsweg, Feldweg Beschreibung des Anfangspunktes: Grenze zum Flurstück 369/3, Flur 2, Mörtitz Länge: 0,000 km Beschreibung des Endpunktes: Grenze zum Flurstück 43, Flur 1, Gruna Länge: 0,956 km, 2. Verfügung 2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum öffentlichen Feldweg. 2.2. Widmungsbeschränkungen: keine 3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Doberschütz 6. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen. Doberschütz, den 29.05.2015 Märtz Bürgermeister 29 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Jagdgenossenschaft Wöllnau Einladung Sehr geehrte Grundstückseigentümer der Gemarkung Wöllnau, hiermit möchte ich alle Grundeigentümer der Gemarkung Wöllnau zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wöllnau am Freitag, dem 19.06.2015, um 20.00 Uhr, im Saal der Gaststätte Wöllnau recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Jagdvorstandes über die Jahresrechnung zum Jagdjahr 2014 3. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 4. Information über die Jagdergebnisse im Jagdjahr 2014 5. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Jagdpacht nach Ablauf des bestehenden Pachtvertrages. 6. Beschluss zur Auszahlung der Jagdpacht (Reinertrag) für den Zeitraum 2009 - 2015 7.Sonstiges Ich bitte alle Grundeigentümer zum Nachweis der durch Sie zu vertretenden Flächen einen aktuellen Grundbuchauszug bzw. aktuellen Pachtvertrag vorzulegen. Im Vertretungsfall bzw. bei Erbengemeinschaften ist eine Vollmacht der berechtigten Grundeigentümer vorzulegen. Im Anschluss zur Jahreshauptversammlung laden unsere Jagdpächter alle Jagdgenossen zu einem herzhaften Jagdmahl ein. gez. Pohlenz Jagdvorstand Gemeinde Jesewitz Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017 an der Grundschule Jesewitz Alle Kinder unseres Grundschulbezirkes, die bis zum 30. Juni 2016 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule Jesewitz anzumelden. Eingeschult werden alle Kinder, deren Geburtsdatum zwischen dem 01.07.2009 und dem 30.06.2010 liegt. Laut § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen können auch Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie) und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Getrennt lebende oder unverheiratete Eltern sollten bei der Anmeldung die Bescheinigung über die Erziehungs- und Sorgeberechtigung mitbringen. Das Kind selbst muss nicht vorgestellt werden. Termine zur Anmeldung: Montag, 24.08.2015 von 8.30 Uhr - 15.00 Uhr Dienstag, 25.08.2015 von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch, 26.08.2015 von 8.30 Uhr - 18.00 Uhr im Sekretariat - obere Etage - der Grundschule Jesewitz In Ausnahmefällen können Termine außerhalb der Anmeldezeiten telefonisch mit der Grundschule vereinbart werden. Jesewitz, den 19.05.2015 K. Bröse Schulleiterin Schulstraße 11, 04838 Jesewitz Telefon 034241 50214, Telefax 034241 57674 E-Mail [email protected] Internet www.grundschule-jesewitz.de Ortschaftsrat Pehritzsch Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Pehritzsch findet am Dienstag, dem 09.06.2015, um 19.00 Uhr im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Taucher Weg in Pehritzsch statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2.Protokollkontrolle 3.Dorffest 4.Verschiedenes Andrea Herold Ortsvorsteherin Bekanntmachung gefasster Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am 07.05.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.Inhalt 29/2015 Antrag auf einen Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus im OT Groitzsch Antragsteller: Herr Steffen Gruner, OT Groitzsch 30/2015 Antrag auf Neubau Einfamilienhaus und Doppelgarage im OT Gordemitz Antragsteller: Frau Josephin Lange und Herr Philipp Kreck, OT Gordemitz 31/2015 Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schilfteich“ OT Gotha sowie Antrag auf Abweichung von der Sächsischen Bauordnung - Errichtung eines Carports mit Abstellraum Antragsteller: Frau Claudia Hanisch und Herr Marcel Mette, OT Gotha 32/2015 Antrag auf Neubau eines Carports mit Abstellraum im OT Gotha Antragsteller: Frau Claudia Hanisch und Herr Marcel Mette, OT Gotha 33/2015 Widmung eines Weges „An der Hölle“/Kossen bis Groitzsch 34/2015 Umschuldung des Darlehens Nr. 6707367428 bei der Deutschen Kreditbank AG 35/2015 Umschuldung des Darlehens Nr. 6707368228 bei der Deutschen Kreditbank AG 36/2015 Stellungnahme zur Neuaufstellung Bebauungsplan „Golfplatzanlage Machern“ der Gemeinde Machern 37/2015 Festsetzung von Nutzungsentgelten für gemeindeeigene Räume 38/2015 Außerplanmäßige Auszahlungen für den Erwerb einer Sirene im OT Ochelmitz Tauchnitz Bürgermeister 30 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Fußballnachwuchs aufgepasst! Der SV Jesewitz nimmt gern Mädchen und Jungen der Jahrgänge 2001 bis 2010 zur Verstärkung seiner Juniorenmannschaften auf. Wir bieten eine gute spielerische Ausbildung, einen hohen Teamgeist, geselliges Beisammensein außerhalb der Trainingszeiten und natürlich Spaß und Herausforderung bei Sport und Spiel. Du spielst und tobst gern mit anderen Kindern? Dann schau doch mal auf dem Sportplatz in der Jesewitzer Schulstraße vorbei! Die Junioren trainieren jeden Dienstag ab 17 Uhr und jeden Donnerstag ab 16.30 Uhr. Wer als Trainer oder Trainingshelfer im Nachwuchsbereich mitmachen möchte, ist ebenfalls herzlich willkommen. Gemeinde Laußig Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Laußig fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 folgende Beschlüsse: 62/08/2015 Beschluss kooperativer Breitbandausbau 63/08/2015 Erhöhung Nutzungsentgelt Garagenpacht 64/08/2015 Spenden, Schenkungen u. ähnliche Zuwendungen 65/08/2015 Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen 66/08/2015 Eigenleistungsanteil zum Flurneuordnungsverfahren Wöllnauer Senke 67/08/2015 Tiefbau und Mitverlegung von Beleuchtungskabeln und Schutzrohr im OT Authausen 68/08/2015 Vergabe von Elektroleistungen für das EG und OG im Ländlichen Bürgerzentrum Laußig 69/08/2015 Grundstückskäufe- und -verkäufe gez. Schneider Bürgermeister Einladung Gemeinderatssitzung Am 09.06.2015 findet um 19:00 Uhr im LBZ Laußig die nächste Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung I. öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Niederschrift vom 12.05.2015, Festlegung der Mitunterzeichner, Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse. 2. Beratung und Beschlussfassung 2.1. Beschluss Vergabe - Druck und Verteilung Amtsblatt Gemeinde Laußig 2.2. Beschluss - 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Laußig über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben (Bekanntmachungssatzung) 2.3. Vergabe Hausnummer/Schmidt - Gruna 2.4. Vergabe sonstiger Bau- und Lieferleistungen 2.4.1. Auftrag Lift für BH Authausen 2.5. Grundstückskäufe/Grundstücksverkäufe 2.5.1. Grundstückskauf Radweg Laußig-Bad Düben F15, FS 31/2 2.5.2. Grundstückskauf OT Pressel, F3, FS 129 - Campingplatz/Wald 2.5.3. Grundstückskauf Kossa Kreisstraße 2.6. Über-/außerplanmäßige Ausgaben 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. Informationen und -vorlagen Vorkaufsrechte der Gemeinde Bauanträge Stand Abwasserbehandlung Laußig, Gruna, Pristäblich Vergabe Los 1 + Los 2 (LBZ) Stand Umnutzung Verwaltungsgebäude Gemeinde 4. Bürgerfragestunde/Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. gez. Schneider Bürgermeister Bekanntmachung der Gemeinde Laußig Genehmigung des Vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Laußig „Wohngebiet Kossa“ - 1. Änderung Das Landratsamt Nordsachsen hat am 26.05.2015 Registriernummer 160/08/2015, AZ 06059-2014 den von der Gemeinde Laußig in der Sitzung am 27. Mai 2014 als Satzung beschlossene Vorzeitige Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Laußig „Wohngebiet Kossa“ - 1. Änderung (Beschluss-Nr. 340/49/2014) genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Plangebiet befindet sich im OT Kossa „Wohngebiet Kossa“. Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung in der Gemeindeverwaltung Laußig, Bahnhofstr. 1a, 04838 Laußig zu den Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen oder auf der Internetseite der Gemeinde Laußig (www.laussig.de unter der Rubrik Gemeindenachrichten - Bekanntmachungen - nachgelesen werden. Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach (1) Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften (2) Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und (3)Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach §214 Abs. 2a beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für den nach §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Laußig, 27.05.2015 gez. L. Schneider Bürgermeister 31 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Gemeinde Schönwölkau Bernd-Lutz Lange ZEITENSPRÜNGE Kreuz und quer durch mein Leben Zu Gast in der Patronatskirche Wölkau Wann: Wo: Eintritt: 07.06.2015, 17.00 Uhr Patronatskirche Wölkau, Kirchplatz 7 10,00 Euro Gemeinde Wiedemar Personelle Neubesetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Wiedemar Bekanntmachung der Wahl (§ 6 Abs. 2 SächsSchiedsGütStG) Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz- Sächsisches Schiedsstellengesetz - SächsSchiedsGütStG - vom 27. Mai 1999 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) ist die Schiedsstelle der Gemeinde es Wiedemar ab November 2015 mit einem/einer Friedensrichter/in neu zu besetzen. Die Schiedsstelle der Gemeinde hat ausschließlich schlichtende Funktion. Sie übt keinen Zwang zur Einigung zwischen den beteiligten Bürgern aus. Ihre Aufgabe ist es, kleine Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und einen Vergleich herbeizuführen. Gegenüber einem Gerichtsverfahren ist dieses Verfahren kostengünstig und unkompliziert. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bleibt es dem Bürger freigestellt, ob er, bevor er Klage vor dem Gericht erhebt, einen Antrag bei der Schiedsstelle stellt. In der strafrechtlichen Zuständigkeit hat sich die Schiedsstelle mit folgenden Delikten zu befassen: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses. Wegen dieser Delikte kann der verletzte Bürger auch ohne Mitwirkung des Staatsanwaltes eine strafrechtliche „Privatklage“ erheben, über die das Gericht entscheidet. Das setzt einen erfolglosen Sühneversuch vor der Schiedsstelle voraus. Das Schlichtverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, 1. die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen, 2. die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben, 3. an denen der Bund, die Länder, die Gemeinde oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Voraussetzung für das Amt des Friedensrichters Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wiedemar die sich von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eignen, d.h., wer vertrauenswürdig und verschwiegen, besonnen, rechtsinteressierte und finanzverständigt ist, kann sich dafür bewerben. Voraussetzungen gemäß § 4 SächsSchiedsGütStG: (1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. (2) Friedensrichter kann nicht sein, wer 1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist, 2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; 3. das Amt eines Bundesrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- und Justizbediensteter tätig ist. (3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung oder sein Vermögen beschränkt ist. (4) Friedensrichter soll nicht sein, wer 1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird. 2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt; 3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder 4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war. (5) Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirksund Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden. (6) Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber dem Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen oder seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen. Nach der Prüfung der Voraussetzungen der Bewerber durch die Bürgermeisterin und Anhörung des Präsidenten oder Direktor (Vorstand) des Amtsgerichts erfolgt die Wahl durch den Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar. Die Dauer der Amtszeit beträgt 5 Jahr. Auch eine Wiederwahl ist zulässig. Der Friedensrichter/in untersteht der Dienstaufsicht der Gerichte, Unterstützung erhält er außerdem durch Schulungsveranstaltungen und die Literatur des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie von der Gemeinde Wiedemar. Die Wahl wird in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wiedemar am 8. Oktober 2015 durchgeführt. Die Wahl des/ der Friedensrichter/in bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat. Bewerbungen mittels des angefügten Formulars sind bis zum 15.07.2015 in schriftlicher Form an den Gemeinde Wiedemar, Bürgermeisterin, OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar zu richten. Interessierte erhalten nähere Auskünfte bei der Gemeinde Wiedemar (Tel. 034202 3750). Möller Bürgermeisterin 32 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Bekanntgabe ✂ Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag, dem 11.06.2015 um 19.00 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Die Beratung findet im Dorfgemeinschaftshaus Kölsa, Lissaer Straße 9, 04509 Wiedemar OT Kölsa statt. Gemeinde Wiedemar Bürgermeisterin Frau Möller OT Kyhna Kyhnaer Hauptstraße 29 04509 Wiedemar Die Tagesordnung wird ab 03.06.2015 an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar ortsüblich bekanntgegeben. Bewerbung als Friedensrichter/in für die Gemeinde Wiedemar Amtsperiode November 2015 bis Oktober 2020 Möller Bürgermeisterin ________________________________________________________ (Bitte in Druckschrift ausfüllen) Familienname:.................................................... Ggf. Geburtsname: .................................................... Vorname:.................................................... Geburtsdatum / Geburtsort: .................................................... .................................................... Beruf:.................................................... .................................................... Staatsangehörigkeit:.................................................... Anschrift:.................................................... (Straße, Hausnummer) (PLZ, Wohnort) .................................................... .................................................... .................................................... im Gebiet der Gemeinde wohnhaft seit: .................................................... Telefon privat: .................................................... Telefon dienstlich: ................................................... Erklärung Bewerber können nur dann berücksichtigt werden, wenn die nachfolgend formulierten Erklärungen gemäß § 4 Absatz 6 sowie § 7 Abs. 2 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz bei Bewerbung abgegeben werden. Ich erkläre, dass in meiner Person Ausschlussgründe für die Wahl als Friedensrichter/in /in gemäß § 4 Abs. 2-5 nicht vorliegen und dass ich meine Einwilligung erteile, Auskunft zu den Ausschlussgründen des § 4 Absatz 4 Nr. 3 und 4 sowie § 4 Absatz 5 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen. ....................................................................................... Datum ....................................................................................... Unterschrift Gemeinde Wiedemar Nach Beschluss des Gemeinderates Wiedemar vom 07.05.2015 über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2015 und Genehmigung durch das Landratsamt Nordsachsen Rechtsaufsichtsbehörde - vom 27.05.2015 wird diese gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO öffentlich bekannt gemacht. Haushaltssatzung der Gemeinde Wiedemar für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 07.05.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 , der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 8.038.700,00 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 8.392.600,00 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwen dungen (ordentliches Ergebnis) auf -353.900,00 EUR - - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf -353.900,00 EUR - - - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 4.263.500,00 EUR Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 50.000,00 EUR Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 4.213.500,00 EUR - - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf 4.213.500,00 EUR - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf -353.900,00 EUR ✂ 33 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch - Gesamtbetrag des veranschlagten Sonderergeb nisses auf 4.213.500,00 EUR - Gesamtergebnis auf 3.859.600,00 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.711.700,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.912.600,00 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Aus zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 799.100,00 EUR - - - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.112.500,00 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 874.200,00 EUR Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.238.300,00 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.037.400,00 EUR - - - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.867.000,00 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.163.700,00 EUR Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.703.300,00 EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf 6.740.700,00 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.120.000,00 EUR festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.200.000,00 EUR festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge. Wiedemar, den 07.05.2015 Möller Bürgermeisterin Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Wiedemar liegen gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 08.06.2015 bis 16.06.2015 zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Kyhnaer Hauptstr. 29, 04509 Wiedemar zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Möller Bürgermeisterin Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Gemeinde Zschepplin Grundschule Zschepplin Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/17 an der Grundschule Zschepplin, OT Hohenprießnitz Sehr geehrte Eltern, gemäß § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen werden für das Schuljahr 2016/17 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2016 sechs Jahre alt werden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember des Jahres 2016 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Wir bitten Sie zur Schulanmeldung zu uns zu kommen: Montag, 31.08.2015 um 19.00 Uhr Der Einzugsbereich für unsere Grundschule umfasst folgende Bezirke: Glaucha, Hohenprießnitz, Kämmereiforst, Krippehna, Naundorf, Noitzsch, Rödgen, Steubeln, Zschepplin Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Getrennt lebende oder unverheiratete Eltern sollten bei der Anmeldung die Bescheinigung über die Erziehungs- und Sorgeberechtigung mitbringen. Zschepplin, Mai 2015 V. Fuchs Schulleiterin ________________________________________________________ Ortschaftsrat Hohenprießnitz 310 v.H. 385 v.H. 390 v.H. Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Hohenprießnitz findet am Donnerstag, dem 11.06.2015, 19.30 Uhr im Gasthof Andrae, OT Hohenprießnitz, Noitzscher Straße 5, 04838 Zschepplin statt, zu welcher ich alle interessierten Bürger und Bürgerinnen recht herzlich einladen möchte. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 34 3. Bestätigung der Niederschrift vom 11.12.2014 4. Aufteilung der finanziellen Zuwendungen an Vereine 5. Teilnahmebeschluss am „Sächsischen Landeswettbewerb 2015“ - ländliches Bauen 6. Antrag an Mitnetz-Strom Bad Düben zum Rückbau der Freileitungen in der Schulstraße 7. Antrag zur Rodung von Bäumen am Parkplatz vor „Nah & Frisch“ wegen Unfallgefahr durch von Baumwurzeln angehobenes Straßenpflaster auf dem Gehweg in der Schulstraße 8. Vorstellung des Freizeitzentrums „Am Fichtbusch“ durch die FSG Phönix e. V. Leipzig 9.Bürgerfragen Naumann Ortsvorsteher ________________________________________________________ Ortschaft Glaucha Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 37/2015 38/2015 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gebäude zur Obstbaumschule“ im OT Zschepplin Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gebäude zur Obstbaumschule“ im OT Zschepplin Berkes Bürgermeisterin Jagdgenossenschaft Hohenprießnitz Das Protokoll der letzten Versammlung der Jagdgenossenschaft Hohenprießnitz vom 17.04.2015 liegt in der Zeit vom 08.06.2015 bis 08.07.2015 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, MaximGorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 2.05, zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung Der Ortschaftsrat lädt herzlich zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am 18.06.2015 in die Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“ in Glaucha ein. Beginn der Versammlung ist um 19:30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 19.03.2015 3. Bericht über die in der letzten Sitzung angesprochenen Angelegenheiten 4. Konzeptentwicklung PKW-Stellplätze in Glaucha 5.Verschiedenes Thomas Hartmann (Ortsvorsteher) Stellenausschreibung Bundesfreiwilligendienst In der Gemeinde Zschepplin ist ab 01.08.2015 eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst zu besetzen. Der Einsatz erfolgt in der Kindertagesstätte „Flohkiste“ und Grundschule OT Hohenprießnitz. Weitere Informationen hierzu auf der Homepage des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Rubrik Aktuelles/Aktuelle Stellenangebote. Bekanntmachung gefasster Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin am 28.04.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.Inhalt ________________________________________________________ 32/2015 Antrag auf Neubau einer Garage mit 4 Stellplätzen im OT Zschepplin Antragsteller: Herr Enrico Koch, OT Zschepplin 33/2015 Antrag auf Anbau von Balkonen an das vorhandene Wohnhaus im OT Rödgen Antragsteller: Wohnungseigentümergemeinschaft, OT Rödgen 34/2015 Antrag auf Neubau eines Rauhfutterlagers im OT Glaucha Antragsteller: Herr Frank Neumann, OT Pehritzsch 35/2015 Zustimmung zur Wahl des Ortswehrleiters und des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Krippehna 36/2015 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Abwasserzweckverband Delitzsch teilt mit Die Verbandsversammlung 2/2015 des AZV Delitzsch findet am 18.06.2015, um 16:00 Uhr im Rathaus Delitzsch, Ratszimmer 105 statt. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollkontrolle TOP 2: Beratung der Beschlüsse für die Verbandsversammlung am 18.06.2015 2.1/2/15 Auftragsvergabe Dienstleistung Verbrauchsabrechnung vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2017/2018 im AZV Delitzsch 2.2/2/15 Auftragsvergabe zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Hochleistungs-Dekanters 2.3/2/15 4. Änderungssatzung der Verbandssatzung des AZV Delitzsch TOP 3: Sonstiges Mit freundlichen Grüßen Abwasserzweckverband Delitzsch Möller Verbandsvorsitzende Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Information Baumaßnahme SW-Entsorgung Krippehna 1. BA sowie Präsentation Vakuumentwässerung Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ führt ab sofort Bauarbeiten im Zuge der Errichtung einer SW-Kanalisation in der Ortslage Krippehna durch. Direkt von den Bauarbeiten betroffen sind folgende Bereiche: - Wölkauer Straße (westlich Einmündung Landstraße von Naundorf)) - Zur Brücke/Am Dorfplatz - Kreisstraße (Ortsverbindungsstraße) zwischen Krippehna und Naundorf Die Gesamtbauzeit betrifft den voraussichtlichen Zeitraum zwischen Ende Mai bis Ende Oktober 2015. Innerhalb des Bauzeitraums kann es zu erheblichen Verkehrseinschränkungen und Behinderungen infolge der Bauarbeiten kommen. Die Ortsverbindungsstraße nach Krippehna wird grundsätzlich befahrbar bleiben, es sind jedoch örtlich halbseitige Sperrungen vorge- 35 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch sehen. Weiterhin wird es phasenweise zu überörtlichen Umleitungen während der innerörtlichen Sperrungen, auch beim Busverkehr, kommen, nähere Auskünfte hierzu bitten wir beim Busunternehmen zu erfragen bzw. zu gegebener Zeit den örtlichen Informationen des Busunternehmens zu entnehmen. Alle Einwohner der Ortslage werden um Verständnis gebeten. Weiterhin möchten wir darüber informieren, dass am Freitag, dem 19. Juni zwischen 13 und 15 Uhr ein Präsentationsfahrzeug vom Hersteller des in der Ortslage zum Einsatz kommenden Vakuumentwässerungssystems am Platz neben der Feuerwehr aufgestellt wird. Interessierte Einwohner sind herzlich willkommen. Das Fachpersonal des Herstellers beantwortet gern Fragen zum Entwässerungssystem und präsentiert anschaulich dessen Funktionsweise. §1 Änderungen Der § 2 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst: „Der Verwaltungsaufwand je abgabepflichtiges Grundstück beträgt ab der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe für das Jahr 2012 EUR 22,40 und wird mit der Abgabe erhoben.“ §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Wölkau, den 19.05.2015 Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Information Baumaßnahme SW-Entsorgung Rödgener Landstraße in Eilenburg Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ führt ab sofort Bauarbeiten im Zuge der Errichtung einer SW-Entsorgung im Wohngebiet Rödgener Landstraße durch. Direkt von den Bauarbeiten betroffen sind folgende Bereiche: - Wohngebietsstraße an der Rödgener Landstraße - Kreisstraße (Ortsverbindungsstraße) nach Rödgen Die Gesamtbauzeit betrifft den voraussichtlichen Zeitraum zwischen Ende Mai bis Ende Juli 2015. Innerhalb des Bauzeitraums kann es zu Verkehrseinschränkungen und Behinderungen infolge der Bauarbeiten kommen. Die Ortsverbindungsstraße nach Rödgen wird grundsätzlich befahrbar bleiben, es sind jedoch örtlich halbseitige Sperrungen vorgesehen. Alle Anlieger werden um Verständnis gebeten. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe aus Kleineinleitungen des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal (Abwälzungssatzung) vom 12.07.2011 Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBI. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 358) und des § 47 Abs. 2 i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 5 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBI. S. 196), den §§ 8, 9 Abs. 4 Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBI. I S. 114) zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung vom 02. September 2014 (BGBI. I S. 1474) und den §§ 7, 8 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) vom 05. Mai 2004 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) und des § 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBI. S.418, 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S 822) beschließt die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal (AZV UL) in ihrer Sitzung am 19.05.2015 folgende Satzung zur 1. Änderung der Abwälzungssatzung: Tiefensee Verbandsvorsitzender ausgefertigt am 21.05.2015 Tiefensee Verbandsvorsitzender Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Die gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 36 n Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Kultur und Schulen 37 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch Schulung zur Fischereischeinprüfung 30 Jahre Gitarrengruppe ... ja, Sie hören richtig, uns gibt es doch tatsächlich schon 30 Jahre lang! Die Besetzung hat natürlich mächtig variiert, wobei es doch tatsächlich noch Mitstreiter der ersten Stunde gibt. Diese lange Zeit möchten wir zum Anlass nehmen und gemeinsam mit vielen ehemaligen Musikern ein Wiedersehen feiern. Wir laden Sie zu diesem Jubiläumskonzert ganz herzlich für Samstag, 20.06.2015, 15.00 Uhr in die Aula des Martin-Rinckart-Gymnasiums in Eilenburg-Ost ein. Falls Sie jemanden kennen, von dem Sie wissen, es würde ihn auch interessieren, sagen Sie es einfach weiter. Wir würden uns natürlich über einen richtig gefüllten Saal ganz doll freuen. Ihre die Sprotta-Siedlungsspatzen Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen Im Juni werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten: 06.06.2015 14 - 17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3 10 - 14 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, ab 10 Uhr Kinder-Mühlentag, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot 14 - 17 Uhr Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24a, mit Ausstellungen und Streichelzoo 07.06.2015 14 - 18 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Öffnung Mühlencafé 14 - 17 Uhr Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Kaffee und Kuchen nach Vereinbarung 14 - 17 Uhr Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2, Heimatscheune geöffnet Paschwitz, Sächs. Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, tel. Absprache 03423 754848. Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5, tel. Absprache 034207 71323 Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de Leipziger Pfeffermüller an der Audenhainer Mühle „Lügen, so wahr mir Gott helfe“ Sonntag, 21. Juni 2015 - 17 Uhr Open-Air-Veranstaltung mit der „Leipziger Pfeffermühle“ auf dem Mühlenhof „Ebbecke“ in Audenhain Kartenreservierung unter: 034244 50854 Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Tel.: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de Prüfungsleiter René Wagner Leipziger Str. 17, 04838 Eilenburg Tel., Fax 03423 606016, E-Mail: Wagner-Ei @t-online.de Handy: 0173 5646522 Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu). Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines? 1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage) 2.Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben. 3. Danach Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit. 4. Der Lehrgang findet am 20./21. und 27.06.2015 jeweils 8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 68, Notar und Rechtsanwaltskanzlei Zöhner,statt. Parkplätze sind im Hof. Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen. Die Voranmeldung sollte bis zum Meldeschlusstermin 19.06.2015 an obige Adresse erfolgen. Selbstständigkeit erfordert gründliche Vorbereitung, Informationen dazu im Existenzgründer-Seminar/ Intensivkurs der erste Schritt in die Selbstständigkeit: in Torgau, Solarstr. 27 (TGZ) Termin 22.06. - 24.06.2015 In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken zur Selbstständigkeit trägt bzw. sich vor Kurzem gegründet hat. Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird durch die Jobcenter, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 EUR Anmeldung erbeten bei: GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a Tel.: 034243 25333, Fax 034243 29366 Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH, Elbstraße 4, 04860 Torgau, Tel.: 03421 774892, Fax 03421 774894. Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. Information zur Rotmilanmarkierung Im Rahmen des Projekts „Rotmilan - Land zum Leben“ werden im Landkreis Nordsachsen Greifvögel der Tierart Rotmilan beringt und mit Peilsendern für telemetrische Untersuchungen ausgestattet. Der Zeitraum der Besenderung ist der 25.05. - 15.08.2015. Ziel ist es, Einblicke in die Raumnutzung der Greife, vor allem bei der Nahrungssuche, zu gewinnen. Das Vorhaben wird im Rahmen des Bundesprogramms für Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert. Die Rotmilanbesenderung wird durch das Büro für faunistische Fachfragen (BFF-Linden) durchgeführt. Für Fragen zum Rotmilanprojekt steht Ihnen Projektmitarbeiter Peter Solluntsch gerne zur Verfügung: Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. Dr.-Belian-Str. 4, 04838 Eilenburg Telefon: 034237392832, E-Mail: [email protected] Weitere Informationen zum Projekt „Rotmilan - Land zum Leben“ finden Sie unter www.rotmilan.org, unter www.lpv-nordwestsachsen.de. 38 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Klinik Delitzsch & Klinik Eilenburg KREISKRANKENHAUS DELITZSCH GMBH Der Arbeitsmedizinische Dienst der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH bietet seit dem 01.01.2015 grund- und betriebsspezifische arbeitsmedizinische Betreuung nach den Vorgaben der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) an. Weitere Leistungen sind unter anderem: · Eignungsuntersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung für gewerbliche und private Kraftfahrer · Leistungstests für den Personenbeförderungsschein · Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger · Reisemedizinische Beratung · Untersuchung nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung · Personalärztliche und Eignungsuntersuchungen Die Räume der arbeitsmedizinischen Praxis befinden sich in der Eilenburger bzw. Delitzscher Klinik. Sprechzeiten: Klinik Eilenburg: montags 08:00 Uhr - 16:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Tel. 03423 667-290 Klinik Delitzsch: mittwochs 08:00 Uhr - 16:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Tel. 034202 767-851 Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage www.klinikdelitzsch.de Info für unsere Leser Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Kontakt Rita Smykalla Mobil: (01 71) 4 14 40 18 Telefon: (03 42 02) 34 10 42 Telefax: (0 35 35) 48 92 42 [email protected] Der Kultur- und Heimatverein und der Ortschaftsrat Mockrehna präsentieren 1000 Jahre Mockrehna Vom 11. bis 14.06.2015 auf dem Festplatz im Unterdorf. Zu diesem großen Jubiläum laden wir herzlich ein und freuen uns auf zahlreiche Besucher aus nah und fern. Feiern Sie mit uns, damit es unvergessliche Tage für uns alle werden. Bei allen großen und kleinen Sponsoren möchte wir uns vorab schon einmal bedanken, denn ohne Sie wäre dieses Fest nicht möglich. Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) Info für unsere Leser Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Kontakt n Jetzt habe ich endlich den richtige Friseur gefunden – natürlich ... in unserem Amtsblatt Kerstin Zehrt Mobil: (01 71) 4 84 47 16 Telefon: (03 42 02) 97 99 79 Telefax: (0 35 35) 48 92 43 [email protected] Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) 39 vom 06.06.2015 Amtsblatt Delitzsch E Linienverkehr E Schüler- und Berufsverkehr E Gruppenfahrten E Mietomnibusverkehr Leder Pelz Hüte Mützen Auto-Webel GmbH Hallesche Straße 70 04509 Delitzsch Tel.: (034202) 309980 [email protected] www.auto-webel.de td.24-S st: n Die Pannenhilfe, Abschleppservice und Bergedienst Funk: 0177/3 32 19 91 · www.kfz-krys.de Kostenfreier Mietwagen • Schutzbrief • jede Versicherung Brunnenstraße 2 · 04519 Rackwitz · Tel. 034294/8 46 88 Leder- und Pelzservice H. 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Diese Erbfolge entspricht nicht unbedingt den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen. Damit es nach dem Tod eines Verwandten nicht zu Erbstreitigkeiten kommt, ist es sinnvoll, schon frühzeitig juristische Vorsorge zu treffen. Rat und Tat bietet ein kompetenter, auf Familienrecht spezialisierter Anwalt. Er kennt alle zu beachtenden Eckdaten rund um Erbschaft und Testament und weiß Rat, wenn es um Vermögensaufteilung, Pflichtteil oder Besteuerung geht. Der Anwalt stellt auf Wunsch auch den Kontakt zu einem Notar her, wenn der individuelle Nachlassfall dies nötig macht. Familien, die diese Dinge frühzeitig regeln, können ihre ganze Energie in den letzten Lebensabschnitt des Betroffenen einbringen, ohne sich um eventuelle Erbstreitigkeiten kümmern zu müssen. Hilfe bei der Grabpflege - Anzeige - Besonders für ältere Menschen kann die regelmäßige Pflege einer Grabstelle große Anstrengungen bedeuten. Es gibt jedoch Hilfe bei der Grabpflege. Eine Friedhofsgärtnerei kann die Pflege des Grabes übernehmen. Typische Arbeiten eines Friedhofsgärtners sind das Gießen, das Harken, das Entfernen von Unkraut und verblühten Blumen sowie der Verschnitt von Sträuchern. Friedhofsgärtnereien bieten zudem eine saisonale Bepflanzung der Grabstelle an. Viele Gärtnereien bieten die Möglichkeit, ihren Auftraggebern ein Foto vom Grab zukommen zu lassen, wenn beispielsweise eine neue Bepflanzung stattgefunden hat. So können sich auch entfernt wohnende Angehörige versichern, dass das Grab gepflegt aussieht. Friedhofsgärtnereien können für eine einmalige Leistung beauftragt werden, aber auch eine dauerhafte Grabpflege ist möglich. Generell ist bei der Grabpflege die örtliche Friedhofsordnung zu beachten, die die Vorschriften zur Grabgestaltung beinhaltet. Quelle: www.bestattungen.de - Anzeige - Vorsorge treffen für das Ende des Lebens Seit etwa 25 Jahren gibt es in Deutschland die Hospizbewegung, Palliativstationen für Sterbenskranke findet man mittlerweile flächendeckend im gesamten Bundesgebiet. Viele Initiativen setzen sich heute dafür ein, dass Menschen unter würdigen Bedingungen sterben können. Das Hauptanliegen von Palliativbetreuern etwa ist die ganzheitliche Betrachtung des Menschen, dessen Leben zu Ende geht. Und zur Würde gehört nicht zuletzt, dass Ärzte und Angehörige seine Wünsche respektieren müssen. Beim Thema Patienten-Autonomie gibt es aber noch immer große Unsicherheiten. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Angehörigen bei einer schweren Erkrankung automatisch handlungsbevollmächtigt sind. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München, korrigiert diese Meinung: „Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben.” Diese bevollmächtigte Person müsse dann, so Wolfgang Putz, mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen. Hält sich der Arzt nicht daran, kann der Bevollmächtigte des Patienten Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen. (djd/pt) © Pixelio/Sarah C. 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Stundenlang wälzen sie sich in ihren Laken, und wenn sie endlich doch einschlafen, wachen sie wenig später wieder auf. Der permanente Schlafmangel stört Gesundheit und Wohlbefinden. Ursache ist oft nervöse Unruhe, die durch Stress und psychische Belastungen entsteht Die Anzahl der Menschen, die regelmäßig ein starkes Schlafmittel einnehmen, gibt den Experten Anlass zur Sorge. Die Einnahme könne schnell in die Abhängigkeit führen, die Wirkung ist eher betäubend und hält oft bis zum nächsten Vormittag an. Die wahre Ursache der Schlafstörung wird nicht beseitigt: die nervöse innere Unruhe. Das macht Lioran® die Passionsblume, die vom Deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel für die gezielte Behandlung nervöser Unruhe zugelassen wurde. Der Schutzstoff fehlt Bei Schlafstörungen durch nervöse Unruhe fehlt uns GABA. GABA (Gamma-Aminobuttersäure) ist der körpereigene Nerven-Schutzstoff für den Stressabbau, der für natürliche innere Ausgeglichenheit sorgt. Es ist Lioran® die Passionsblume, die den Körper anregt, wieder mehr GABA zur Verfügung zu stellen. Von der Universität Würzburg wurde die Passionsblume schon 2011 zur Arzneipflanze des Jahres gewählt, weil ihre Wirkung einfach einmalig ist. Schlafstörungen sind die Geißel unserer Zeit. Betroffene greifen in ihrer Not oft zum rezeptpflichtigen Schlafmittel. Da die Gefahr der Gewöhnung besteht, raten Experten dazu, die Ursache der Schlaflosigkeit zu bekämpfen Der gesunde Schlaf kehrt zurück Die Lioran®-Kapsel gibt den besonderen PassionsblumenExtrakt bereits innerhalb von 30 Minuten frei und er beginnt, seine entspannende, ausgleichende und angstlösende Wirkung zu entfalten. So kehrt der gesunde, erholsame Schlaf zurück, weil die wahre Ursache der Schlafstörung beseitigt ist: die nervöse Unruhe. Zwei Kapseln eine Stunde vor dem Zu-Bett-Gehen entspannen für einen behaglichen Schlaf. Auch bei Stress am Tag ist die Einnahme sinnvoll, weil Lioran® Gelassenheit schenkt, ohne müde zu machen. Lioran® (30 Kapseln 9,79 Euro, rezeptfrei nur in Apotheken) ist gut verträglich, macht nicht abhängig, hat keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und die Einnahme ist zeitlich nicht begrenzt. Bitterstoffe – erste Hilfe für eine gesunde Verdauung einmaligen Reflex auslösen. Sie aktivieren Magen, Leber, Gallenblase und Bauchspeicheldrüse, die mit der Ausschüttung wichtiger Verdauungssäfte und -enzyme beginnen. Der Körper beginnt, die Nahrung zu verarbeiten, die Leber nimmt verstärkt ihre Entgiftungsaufgabe wahr. Von der anderen Seite wirkt das Gänsefingerkraut, von Sebastian Kneipp als „Krampfkraut“ geschätzt, gegen leichte Bauchund Magenkrämpfe. So wird der gesamte Magen-DarmTrakt entspannt und entlastet und es geht uns spürbar besser. Völlegefühl, Blähbauch, Magendrücken Ernährungswissenschaftler liefern den Grund dafür, dass uns das Essen oft „wie ein Stein“ im Magen liegt: „Der modernen Ernährung fehlen die Bitterstoffe, die unverzichtbar für eine gesunde Verdauung sind“ „Bitter im Mund ist dem Magen gesund“, besagt ein altes Sprichwort. Die moderne Wissenschaft ergänzt: „Bitterstoffe regen die Magen-Darm-Tätigkeit an, die Leber wird aktiviert, die Fettverdauung wird optimiert. Die Aufnahme lebensnotwendiger Vitamine, Mineralien und Nährstoffe wird beschleunigt“. Doch weil wir es lieber süß mögen, wurden die Bitterstoffe gnadenlos aus Salat und Gemüse herausgezüchtet. Für Ernährungswissenschaftler ist das der Grund für den drastischen Anstieg von Magen-Darm-Beschwerden. Gut zu wissen: In der Apotheke gibt es jetzt das traditionelle pflanzlicheArzneimittel Gasteo®, das mit wertvollen Bitterstoffen leichte Verdauungsbeschwerden wie Völlegefühl, Blähungen, Magendrücken und Übelkeit spürbar lindert. Ein Quäntchen „Bitter“ versüßt das Leben Gasteo® enthält Wermutkraut. Diese Arzneipflanze ist beispielsweise eine der bitterstoffhaltigsten Arzneipflanzen der Welt: „Wermut wärmt den Magen, reinigt die Eingeweide und bereitet eine gute Verdauung“, das wusste schon Hildegard von Bingen. Aktuelle wissenschaftliche Studien untermauern zudem, dass Bitterstoffe auf der Zunge einen Das wirkt, das hilft, das spürt man Gasteo® (20 ml 7,85 Euro, Tropfen, Apotheke) – nur echt mit dem Gänsefingerkraut auf der Packung – gilt durch seinen hohen Gehalt an wertvollen Bitterstoffen als echter Geheimtipp bei akuten und wiederkehrenden leichten Bauchund Magen-Beschwerden. Gasteo ®. Traditionelles pflanzliches Arzneimittel, zur Linderung von leichten Verdauungsbeschwerden (z. B. Völlegefühl, Blähungen), sowie leichten krampfartigen Beschwerden im Magen-Darm-Trakt. Das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist. Lioran ® die Passionsblume. Wirkstoff: Passionsblumenkraut-Trockenextrakt. Anwendungsgebiete: Nervöse Unruhezustände. Enthält Lactose. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Niehaus Pharma GmbH & Co. KG, 55218 Ingelheim. 46 Amtsblatt Delitzsch vom 06.06.2015 Versorgen Pflegen Helfen Plötzlich ist alles anders Pflegefall – was tun? intensiv pflegen Kohlstr. 26 • 04509 Delitzsch Telefon: 034 202-32 20 37 (24 h-Rufbereitschaft) Fax: 034 202/32 20 39 Mail: [email protected] Web: www.intensiv-pflegen.de • 24-Stundenpflege • 1:1 Pflege z.B. Wachkoma, ALS, COPD Wir suchen zur Verstärkung unserer bestehenden Teams stets neue qualifizierte Mitarbeiter. 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Autofahrer werden allerdings nicht wegen Unfallflucht verfolgt, wenn sie reine Sachschäden im ruhenden Verkehr (z.B. einen Parkrempler) verursachen und sich danach binnen 24 Stunden bei der Polizei melden. Für alle Unfallbeteiligten besteht grundsätzlich Wartepflicht: Sie dürfen die Unfallstelle nur verlassen, wenn die Schadenregulierung geklärt ist. Der AvD appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, das zu beachten. Welcher Zeitraum dabei angemessen ist, wird von der Rechtsprechung differenziert betrachtet. Der AvD rät, im Zweifel die Polizei zu rufen. Im Zeitalter der mobilen Kommunikation hat nahezu jeder ein Mobiltelefon, mit dem unter der Polizei-Notrufnummer 110 kostenfrei die Meldung abgesetzt werden kann. Das funktioniert auch bei leerer Prepaidkarte. Profil ok? - Anzeige - Mit dem Euro kann man leicht die Profiltiefe messen: Wird die goldene Umrandung der 1-Euro-Münze gerade noch verdeckt oder zeigt sich gar, sind die vier Millimeter Restprofil unterschritten. Die genaue Profiltiefe können Sie natürlich auch beim Reifenhändler messen lassen, oder Sie besorgen sich einen Profiltiefenmesser. Super-E10 - Anzeige - Die deutschen Autofahrer gewöhnen sich offenbar nur sehr langsam an den 2011 eingeführten Kraftstoff Super E10. Der Absatz des mit fünf bis zehn Prozent Bioethanol versetzten Ottokraftstoffs hat sich 2014 gerade einmal um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 2,84 Millionen Tonnen erhöht. Damit macht es laut dem Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) 15,1 Prozent des gesamten Kraftstoffabsatzes aus. Neues Design. Neue Technik. Der neue Civic. Schon ab1) 15.490,– € Der neue Civic: Jetzt Probe fahren! Der Civic 1.4 i-VTEC® Comfort serienmäßig mit: > 16-Zoll Leichtmetallfelgen > Eco Assist® und Start/Stop-Funktion (deaktivierbar) > City-Notbremsassistent CTBA > Klimatisierungsautomatik mit Pollenfilter > Sitzheizung > Tempomat > u.v.m. 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