Ausgabe 11/2015

Transcrição

Ausgabe 11/2015
AmtsBlatt
der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar
Jahrgang 25
 Samstag,
den 6. Juni 2015
Nummer 11
Inhalt
Bereitschaftsdienste S. 3
 Stadtverwaltung
Delitzsch
Veranstaltungen
S. 4
Amtliche
Bekanntmachungen S. 5
Mitteilungen
S. 8
Vereine und
Verbände
S. 13
Kirchennachrichten
S. 16
 Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen
Landratsamt
S. 18
Mitteilungen
Gemeinden
S. 24
Zweckverbände
S. 34
Kultur und Schulen
S. 36
Verschiedenes
S. 37
 Nächste Ausgabe:
20. Juni 2015
 Redaktionsschluss:
12. Juni 2015
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vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Not- und Bereitschaftsdienste
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
vom 6. Juni bis 21. Juni 2015
20./21.06.2015 Wappen-Apotheke Delitzsch,
Schäfergraben 1
034202 60271
Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260 oder einheitliche Rufnummer
116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr
An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7:00 bis 7:00 Uhr
durchgeführt. Dies sind 2015 der 24. und 31. Dezember.
Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr)
(www.zahnaerzte-in-sachsen.de/Notfalldienst)
6./7.6.2015 13./14.6.2015 20./21.6.2015 Najwa Autba
Bonhoeffer Str. 4, 04509 Delitzsch
034202 63788
Dr. med. dent. Olrik Land
Ludwig-Jahn-Str. 4, 04509 Delitzsch
034202 51246
Katja Thiele
Rosental 18, 04509 Delitzsch
034202 62352
Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen:
034202 19222
Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch
Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr
des Folgetages;
Bis 20 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland den
Dienst (auch samstags).
Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke (siehe
unten!).
sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages.
6./7.6.2015 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5
034202 60150
8./9.6.2015 Rosen-Apotheke Delitzsch, Eilenburger Str. 25
034202 53113
10./11.06.2015 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5
034202 60150
12./13.06.2015 Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch,
Beerendorfer Str. 49
034202 51463
14./15.06.2015 Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt
034202 340680
16./17.06.2015 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5
034202 60150
18./19.06.2015 Linden-Apotheke Glesien, Lindenstr. 10
034207 70267
Tierärztebereitschaft am 6./7.6.2015
Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8
Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714
[email protected]
Kleintiersprechstunde:
Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr
Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer,
Äußere Leipziger Str. 26, 04435 Schkeuditz
Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294
Tierärztebereitschaft am 13./14.6.2015
Döbernitz: TÄ Diana Frisch, Schulgasse 2
Funk: 0163 7820563
Glesien: TÄ Daniela Mäder,
Lindenstraße 3,
04435 Schkeuditz, OT Glesien
Tel. 0173 2909187
Tierärztebereitschaft am 20./21.6.2015
Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69
Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925,
Funk-Nr. 0173 8874450
Kleintiersprechstunde: Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Krostitz: Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23
Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892,
Funk 0173 3616925
www.ta-graubner.de; Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr
Tierschutzverein Delitzsch e. V.
Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung:
034202 67213 (Ordnungsamt)
außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch
034202 660 (Polizeirevier)
Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle:
Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24 h)
(Netzgebiet der Stadt Delitzsch)
Elektroenergie 034202 65666
Gas/Wärme 034202 65777
Störungsdienst der DERAWA
Trinkwasserversorgung 0162 2768999
Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch
Abwasser: 034202 347922
IMPRESSUM
Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils samstags für alle Haushalte kostenlos.
-Herausgeber:
Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected]
Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected]
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile
Die Tourist-Information verkauft für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten – Tel.: 034202 67-237,
E-Mail: [email protected].
Die Kinovorstellungen finden Sie auf Seite 12.
3.6.–
25.10.2015
Di.–So.
Ausstellung
10:00–17:00
Museum Barockschloss
Unter neuer Herrschaft –
Konsequenzen des Wiener Kongresses
1815
bis 16.6.2015
Mo.–So.
Mi.
Ausstellung
14:00–18:00
geschlossen
»Creutz und quer« Arbeiten von
Günter Creutz
Café am Markt
6.6.2015
Sa.
Hobby
8:00–11:00
Delitzscher Vogel- und Kleintiermarkt
Gelände Fa. Selders,
Leipziger Str. 28
6.6.2015
Sa.
Party
23:00
YES!
Altes Ziehwerk
7.6.2015
So.
Familie
16:00
Froschkönig
Hospitalkirche
13.6.2015
Sa.
Konzert
ab 19:00
Open-Air
Pfarrgarten Schenkenberg
14.6.2015
So.
Familie
ab 13:00
Tag der offenen Gartentür
Delitzsch
14.6.2015
So.
Konzert
18:00
Die Greenhorns
Hospitalkirche
18.6.2015
Do.
Lesung
19:30
Felix Leibrock – Todesblau
(Krimistunde)
Schlosskeller
19.6.2015
Fr.
Familie
18:00
„Buch trifft Note“
Bibliothek „Alte Lateinschule“
19.6.2015
Fr.
Familie
19:30
Premiere Großer Bahnhof –
Sommertheater
Oberer Bahnhof
20.6.2015
Sa.
Fest
13:00
Musikfest für alle
Theaterakademie
20.6.2015
Sa.
Konzert
18:00
Konzert zum Mitsommer für Posaune, Hospitalkirche
Orgel und Klavier
20.6.2015
Sa.
Familie
19:30
Großer Bahnhof – Sommertheater
Oberer Bahnhof
21.6.2015
So.
Kulinarisches
11:00–14:00
Brunch
Hotel „Zum weißen Ross“
23.6.2015
Di.
Beratung
14:00–18:00
Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen
Rathaus
24.6.2015
Mi.
Konzert
12:00
Mittags Musik in Marien
Katholische Pfarrkirche
St. Marien
24.6.2015
Mi.
Schiedsstelle
16:00–17:00
Sprechstunde der Schiedsstelle
Rathaus
26.6.2015
Fr.
Familie
19:30
Großer Bahnhof – Sommertheater
Oberer Bahnhof
27.6.2015
Sa.
Sport
9:00–12:00
Intensiv Yoga
Ganesha Yoga Studio
27.6.2015
Sa.
Familie
9:00–0:00
Dorf- und Feuerwehrfest
Sportplatz, OT Benndorf
27.6.2015
Sa.
Familie
ab 12:00
Theater-Sommerfest
im und um den Oberen
Bahnhof
27.6.2015
Sa.
Familie
19:00
Open-Air-Kino mit Grill, Cocktailbar
und Abendführungen sowie Musik
ab 22:30 Uhr „Ein Sommer in der
Provence“
Tiergarten
27.6.2015
Sa.
Familie
19:30
Großer Bahnhof – Sommertheater
Oberer Bahnhof
28.6.2015
So.
Konzert
17:00
Orgelkonzert mit russischen Kindern
und Jugendlichen
Katholische Pfarrkirche
St. Marien
Die Zahl der Woche
29
Günstiger, heller und klimafreundlich
In Delitzsch wird bis 2016 die Bitterfelder Straße zwischen Nordplatz und Roßplatz saniert. Das schließt auch die
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf sparsame LED-Technik ein. 29 Straßenlaternen rüstet die TWD in diesem
Bereich auf LED-Beleuchtung um. Mit dieser Umstellung leisten wir einen weiteren nachhaltigen Beitrag zum
Klimaschutz!
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vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Bekanntmachung
von Beschlüssen des Stadtrates Delitzsch
In der Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 28. Mai 2015
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I. Öffentliche Sitzung
27/15 Beschluss nach § 171 b Abs. 1 BauGB zur Festlegung
des erweiterten Stadtumbaugebietes „Stadtteilzentrum
Delitzsch Nord“ als Fördergebiet für den Rückbau von
Wohngebäuden und die Anpassung technischer Infrastruktur
28/15 Verkauf des Hinterliegergrundstücks Eilenburger Str. 80,
Gemarkung Delitzsch, Flur 5, Flurstück 60/6
29/15 Änderung der Bekanntmachungssatzung
Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der
Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der
Dienstzeiten eingesehen werden.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Bekanntmachung von Beschlüssen
der Ausschüsse des Stadtrates Delitzsch
Technischer Ausschuss am 19. Mai 2015 – öffentliche Sitzung
Beschlussfassung Auftragsvergaben
Liegenschaften der Stadt Delitzsch - Zeitverträge
15/15 Los 1,
Erd-, Abwasser-, Maurer-, Beton-, Putz-, Stuck- und
Estricharbeiten
16/15 Los 2, Tischlerarbeiten
17/15 Los 3, Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten
18/15 Los 4, Fliesen- und Plattenarbeiten
19/15 Los 5, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten
20/15 Los 6, Bodenbelagsarbeiten
21/15 Los 7, Heizung und Warmwasser/Gas-, Wasser- und
Abwasserinstallations- und Dämmungsarbeiten
22/15 Los 8, Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen
in Gebäuden
23/15 Los 9, G
raffitientfernung an städtischen Einrichtungen
24/15 Unterhaltung Gewässer II. Ordnung Stadtgebiet Delitzsch
und Ortsteile, Rahmenvertrag Gewässerunterhaltung
2015–2017
25/15 Straßeninstandsetzungsarbeiten im Jahresvertrag
2015 – 2017
26/15 Straßenmarkierung im Jahresvertrag 2015 – 2017
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Zu den Beschlüssen des Technischen Ausschusses
wird die Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße
30, Zimmer 2.17, empfohlen.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses
findet am Dienstag, dem 9. Juni 2015, um 17:00 Uhr im Rathaus
in Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt.
Tagesordnung (öffentlich)
I. Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
durch den Vorsitzenden
II. Beratung und Beschlussfassung
Auftragsvergabe: Liegenschaften der Stadt Delitzsch - Zeitverträge
1. Landschaftsbauarbeiten DS 55-15
III. Verschiedenes
Es schließt eine nicht öffentliche Sitzung an.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
des Oberbürgermeisters der
Großen Kreisstadt Delitzsch
-AllgemeinverfügungRegelung der Sperrzeit und Verbot der Abgabe von Getränken
und Speisen über die Straße für die Dauer des
„Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest 2015
(3. Juli – 5. Juli 2015)
Auf Grund des § 9 des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat
Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz – SächsGastG) vom
3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198) wird die Allgemeinverfügung
Regelung der Sperrzeit und Verbot der Abgabe von Getränken und
Speisen über die Straße für die Dauer des „Peter & Paul Marktes
Delitzsch“ mit Stadtfest 2015 (3. Juli – 5. Juli 2015) (Amtsblatt
23.5.2015) wie folgt neu gefasst:
1. Geltungsbereich
Die unter 2. und 3. bezeichneten Regelungen gelten für Gaststätten mit und ohne Freisitze und alle bewirtschafteten Freiflächen in und auf nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätzen:
Am Wallgraben
An der Kirche/Kirchplatz
August-Bebel-Str.
August-Fritzsche-Str.
Badergasse
Bismarckstr.
Bitterfelder Str.
Breite Str.
Eilenburger Str.
Elisabethstr.
Festwiese am Tiergarten
Gerberplan
Grünstr.
Hallesche Str.
Holzstr.
Karlstr.
Kohlstr.
Markt
Mauergasse
Milchgasse
Mühlstr.
Münze
Oskar-Reime-Str.
Pfortenplatz
Pfortenstr.
Poststr.
Querstr.
Ritterstr.
Rosental
Roßplatz
Schäfergraben
Schloßgraben
Schloßstr.
Schützenplatz
6
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Kreuzgasse
Leipziger Str.
Loberstr.
Loberwiesen
Marienplatz
Marienstr.
Schulstr.
Stadtpark
Stakenweg
Töpfergasse
Zscherngasse
2. Sperrzeit für die Bewirtschaftung von Freisitzen bzw. Freiflächen
Für die anlässlich des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit
Stadtfest bewirtschafteten Freisitze bzw. Freiflächen wird der
Beginn der Sperrzeit wie folgt festgesetzt:
Nacht vom 3. Juli zum 4 Juli Nacht vom 4. Juli zum 5. Juli Für genehmigte Freisitze von Gaststätten wird die Auflage
bezüglich der Sperrzeit innerhalb der Gaststättenerlaubnis
auf diese Regelung erweitert.
2:30 Uhr
2:30 Uhr
schaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 5:00 Uhr
und endet um 6:00 Uhr.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer
örtlicher Verhältnisse kann nach § 9 Abs. 2 Sächsisches Gaststättengesetz die Große Kreisstadt Delitzsch als zuständige Behörde für einzelne Betriebe den Beginn der Sperrzeit bis frühestens
20:00 Uhr vorverlegen und das Ende der Sperrzeit bis 7:00 Uhr
hinausschieben oder die Sperrzeit befristen und widerruflich verkürzen oder aufheben.
Aus Gründen des Lärmschutzes macht es sich erforderlich, dass
die Freisitze und Freiflächen von 2:30 Uhr bis 6:00 Uhr zu schließen sind.
Um die Einhaltung der Sperrzeiten vollumfänglich zu gewährleisten, ist die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen aus
der Gaststätte heraus zu untersagen. Würde die Abgabe ungehindert auch nach 2:00 Uhr erfolgen, könnte die unter Pkt. 2. dieser
Allgemeinverfügung getroffene Anordnung umgangen werden
und würde damit den Betrieb der oben benannten Flächen weiter
aufrecht erhalten, ohne dass hier ein Ausschank erfolgt.
3. Verbot der Abgabe von Getränken und Speisen
Für die Dauer des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest ist die Abgabe von Getränken und Speisen aus der Gaststätte heraus, sowie auf Freisitzen und Veranstaltungsflächen
in der Zeit von 2:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt. Der Gaststättenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass im Innenraum
an Gäste abgegebene Getränke und Speisen innerhalb des
genannten Zeitraumes nicht mit nach draußen genommen
werden.
4. Die sofortige Vollziehung der Nummern 1. – 3. der vorstehenden
Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Hinweise:
Gaststättenbetreiber werden gebeten, diese Allgemeinverfügung
im Eingangsbereich der Gaststätte deutlich sicht- und lesbar für
den Gast anzubringen.
Bei Erweiterung der Freisitzfläche von Gaststätten bzw. Nutzung
von Freiflächen anlässlich des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“
mit Stadtfest muss von den Gewerbetreibenden, welche nicht
im Besitz einer Gaststättenerlaubnis bzw. einer entsprechenden
Reisegewerbekarte sind, für das Verabreichen von Speisen und
Getränken 14 Tage vor Beginn des Festes beim Ordnungsamt der
Stadt Delitzsch eine Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG
erfolgen.
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 Abs. 1 Pkt. 8. des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches GaststättengesetzSächsGastG) vom 3. Juli 2011 dar und können mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Um Verlagerungseffekte innerhalb der Stadt auszuschließen,
macht sich das in der Allgemeinverfügung aufgeführte Gebiet
erforderlich.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2
Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der derzeitigen Fassung erfolgt im öffentlichen Interesse. Ein Widerspruch
gegen diese Verfügung hätte sonst aufschiebende Wirkung, die
unter Punkt 1, 2 und 3 genannten Regelungen wären bis zu einer
Entscheidung über den Widerspruch schwebend unwirksam. Die
zu erwartende Störung durch Lärmbelästigungen ist jedoch im
oben genannten Zeitraum auf ein erträgliches Maß zu reduzieren
und der Schutz der ohnehin eingeschränkten Nachtruhe weitestgehend zu gewährleisten.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist somit das effektivste
Mittel, die genannten Regelungen zum erforderlichen Zeitpunkt
wirksam umzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können die Betroffenen binnen
eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch einzulegen.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag
kann das Verwaltungsgericht Leipzig, Rathenaustr. 40, 04179
Leipzig die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wieder
herstellen.
Begründung:
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz- SächsGastG) vom
3. Juli 2011 beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirt-
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
7
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Stellenausschreibung
Die Große Kreisstadt Delitzsch sucht zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Öffentliche Ausschreibung
(VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2)
a ) Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH
Elisabethstraße 7 , 04509 Delitzsch
Tel. 034202 / 6830 , Fax 034202 / 68444
b ) Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A
Mitarbeiter/in Grünanlagen
in der Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch (Eigenbetrieb).
Aufgabengebiete
- Grünflächen- und Baumpflege
- Hecken- und Strauchschnitt
- Pflanz- und Reinigungsarbeiten
-Winterdiensteinsatz
Anforderungen
- abgeschlossene Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau bzw. Fachagrarwirt für Baumpflege
- gültige Fahrerlaubnis für die Klassen B, C, CE, L
- hohe Einsatzbereitschaft sowie Bereitschaft zu Nacht-,
Wochenend- und Feiertagsdiensten
- Zuverlässigkeit und gute Kommunikationsfähigkeit
- körperliche Leistungsbereitschaft für die anstehenden
jahreszeitlich bedingten Arbeiten im Freien
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Fortbildung
- Fähigkeit zum strukturierten und organisierten Arbeiten
- sehr gutes technisches und wirtschaftliches Verständnis,
selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
und Handeln
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD).
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien von beruflichen Abschlüssen, Beurteilungen, Zeugnissen) richten
Sie bitte bis zum 19.06.2015 an die
Große Kreisstadt Delitzsch
Sachgebiet Personal/Verwaltungsorganisation
Markt 3
04509 Delitzsch
oder: [email protected]
Kennwort „Mitarbeiter/in Grünanlagen“.
Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle
wie Bewerbungs- und Reisekosten etc. können nicht erstattet
werden.
Sofern Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben nicht ausdrücklich
die Rückgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen und einen frankierten Rückumschlag beilegen, gehen wir davon aus,
dass auf eine Rückgabe verzichtet wird. Bei Verzicht werden
die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
ordnungsgemäß vernichtet.
c ) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege: nein
d ) Ausführung von Bauleistungen
e ) Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage
Marienstraße 1 / Bitterfelder Straße 2 - 6 , 04509 Delitzsch
f ) LOS Innentüren
34 Stck. Wohnungseingangstüren, dicht- u. selbstschließend
5 Stck. Wohnungseingangstüren T30 RS
8 Stck. Rauchschutztüren aus Alu
26 Stck Innentüren kunststoffbeschichten b=760mm
144 Stck Innentüren kunststoffbeschichten b=885mm
7 Stck Innentüren kunststoffbeschichten b=1135mm
11 Stck Innentüren als freilaufende Schiebetüren, b=760mm
Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen, genauestens
über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen.
Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Innenstadtgebiet.
Notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Termintreue sind Bestandteil des Vertragsabschlusses.
g ) Planungsleistungen: keine
h ) Unterteilung in Lose: nein
i ) Ausführungsfrist: ca. 30 - 39. KW 2015
j ) Nebenangebote sind zulässig
k ) Anforderung der Unterlagen:
vom 08.06.2015 arbeitstäglich ab 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags bis 18.00 Uhr,
freitags bis 12.00 Uhr
Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH
Elisabethstraße 7 ; 04509 Delitzsch
Zimmer 202, 1.OG Frau Neumann
[email protected]
Tel. 034202 / 68420 , Fax 034202 / 68444
l ) Gebühren : 15,00 € je LOS
Erstattung : nein, Verrechnungsscheck oder in bar, bei Postversand zzgl. 2,00 €
m )entfällt
n ) Einreichungsfrist :
LOS Innentüren bis 23.06.2015; 13.00 Uhr
o ) Angebote an die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch
mbH, Anschrift siehe a )
Abt. Technik
p ) Deutsch
q ) Submission:
LOS Innentüren am 23.06.2015; 13.00 Uhr
in der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH,
Elisabethstraße 7,
04509 Delitzsch, DG, Besprechungsraum
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r ) Sicherheiten: nach § 9 VOB / A und 5% der Auftragssumme
bei der 1. Abschlagsrechnung für die Vertragserfüllung 5% der
Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
s ) Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen nach
Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend Nachweis, es
gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen der Wohnungsgesellschaft.
8
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
t ) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
u ) gemäß VOB / A § 6
Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
die Eintragung in der Handwerksrolle und der Abschluss einer
Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung nicht
abgeleitet werden.
v ) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist : 15.07.2015
w ) Nachprüfstelle:
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig
Referat 33
Braustraße 2
04107 Leipzig
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt Nordsachsen, Bereich Landrat,
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft,
SG Landwirtschaft,
04855 Torgau
Öffentlicher Hinweis
Information an Landwirte
und Landwirtschaftsbetriebe
Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden
Grundstückes ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung
(Gemeinde)
FlurstücksNr.
Größe
in ha
Nutzungsart
gem. Angaben
im Vertrag/
Katasterkarte
Spröda Flur 4
(Gde. Delitzsch,
Stadt)
26/6
0,9410
Landwirtschaftsfläche
Spröda Flur 4
(Gde. Delitzsch,
Stadt)
5051
0,0000
Anteil an
ungetrennten
Hofraum
Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die
zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes
interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt
Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft,
bis zum 5.6.2015 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden
und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen
Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Rentzsch
SGL Landwirtschaft
Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet
Delitzsch vom 6. bis 19.6.2015
Straße: Storkwitz
Maßnahme: Vollsperrungen in mehreren Bauabschnitten
(BA) in der Ortslage
Zeitraum: 3. BA, Am Herrenhaus vom 9.3.2015 bis
12.6.2015
6. BA, Vollsperrung der B 183a, vom 5.5.2015
bis 12.6.2015
Ursache: Abwasserentsorgung, Verlegung von Rohrleitungen und Kanälen
Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Hinweis: Badergasse
Vollsperrung in Höhe Nr. 27
ca. vom 7.4.2015 bis 30.4.2016
Neubau Wohnanlage
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung, Halteverbote
Straße: Bitterfelder Straße
Maßnahme: 1. BA Vollsperrung zwischen Nordplatz/Kreisverkehr und Securiusstraße
Zeitraum: vom 8.4.2015 bis 31.7.2015
Ursache: grundhafter Ausbau der Bitterfelder Straße in
mehreren Bauabschnitten
Hinweis: Weitere Bauabschnitte folgen. Die innerörtliche
Umleitung wird entsprechend angepasst.
Straße: Mauergasse
Maßnahme: Vollsperrung in Höhe Nr. 36 zwischen Schloßstr.
und Hallesche Str.
Zeitraum: ca. vom 4.5.2015 bis 5.6.2016
Ursache: Neubau Wohnanlage
Hinweis: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung
Straße: Kastanienallee
Maßnahme: Vollsperrung zw. An der Weide und Beerendorfer
Anger
Zeitraum: vom 8.6.2015 bis 3.7.2015
Ursache: Auswechslung Trinkwasserhausanschlüsse
Sperrungen aufgrund Stadtfest Peter & Paul vom 3. bis
6.7.2015
Im Rahmen des Stadtfestes Peter & Paul kommt es im Stadtgebiet von Delitzsch zu großräumigen Verkehrsraumeinschränkungen.
Die angeordneten Verkehrszeichen für die gesperrten Straßen
und die temporären Halte-/Parkverbote sind unbedingt zu
beachten.
Die Zufahrt für Anwohner, Schausteller und Veranstalter in
die Altstadt/Festgelände (Markt, Schloßstraße) erfolgt nur
über die Schloßstraße in Höhe Hallesche Straße. Dafür wird
die Einbahnstraßenregelung am Markt in Richtung Hallesche
Straße aufgehoben.
Zum Beweis der Berechtigung der Einfahrt genügen der Personalausweis und der Veranstalterausweis.
9
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Kartenvorverkauf in der Tourist-Information
im Barockschloss Delitzsch
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr
Tel.: 034202 67-237
E-Mail: [email protected]
7.6. Giora Feidman Peterskiche Leipzig vorverlegt auf den 10.5.15 11.- Circus Roncalli
Kleinmesseplatz 24.6.
12.6. TOTO Parkbühne Leipzig 19.6. Silbermond Völkerschlachtdenkmal 20.6. Dieter Thomas Kuhn Parkbühne Leipzig 20.6. Stahlzeit Landsberg 20.6.- West Side Story Oper Leipzig 5.7.
22.6. Bobby Mc Ferrin Gewandhaus 23.6. WU-TANG CLAN NEU! Haus Auensee 28.6. Elton John Neue Messe 7.7. Billy Idol Arena Leipzig 1.8. Matthias Reim Landsberg 8.8. Anastacia Parkbühne 8.8. Pyro Games Ferropolis 21.8. Andreas Bourani Parkbühne 28.8. UNHEILIG Völkerschlachtdenkmal 29.8. Olaf Schubert & Parkbühne Freunde 4.9. Kabarett Schlosskeller
Weiberkram -
„HERRlich WEIBlich“
11.9. Musical Night meets Schlosskeller Summer Special 12.9. ELECTRA Landsberg 18.9. SWEET Haus Auensee 26.9. Baumann & Clausen Kulturhaus Wolfen 28.9. Peter Heppner Gewandhaus 9.10. Ralf Schmitz Haus Leipzig 10.10.Tanz WM Messe Halle 3 Profi-Standard
10.10.Rena Schwarz Schlosskeller 11.10.Musical Moments
Kulturhaus Wolfen
11.10.Olaf Berger Haus Leipzig 13.10.Schiller Arena Leipzig 14.- Cirque du Soleil Arena Leipzig 18.10.
15.10.Sweet Soul Kongresshalle Leipzig Music Revue
17.10.Katrin Weber Bürgerhaus Delitzsch 22.10.Leipziger Funzel - Schlosskeller
„Männer, Mädels
und Moneten“
29.10. Captain Cook Gewandhaus
30.10.René Marik Haus Leipzig 30.10.Chippendales Haus Auensee 31.10.PyroGames Alte Messe Leipzig 1.11. Bushido Täubchenthal 3.11. Howard Carpendale Arena Leipzig 5.11. Andreas Gabalier Arena Leipzig
6.-
Kings of Xtreme Leipzig/Messe 8.11.
7.11. Baumann & Clausen Steintor Varieté 13.11.WWE Live Arena Leipzig 14.11.Bibi Blocksberg Arena Leipzig 16.11.Santiano Arena Leipzig 17.11.Celtic Angels Kongresshalle Leipzig 17.11. Deep Purple Arena Leipzig 22.11.Manao – Kongresshalle Leipzig
Drum of China 24.11.Chris Norman Haus Auensee 29.11.Hänsel&Gretel Oper Leipzig 20:00
17:00
diverse
19:30
19:30
20:00
20:00
diverse
20:00
19:00
16:00
20:00
21:00
20:00
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20:00
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20:00
20:00
diverse
20:00
19:00
15:00
20:00
19:30
20:00
19:30
19:30
diverse
1.12. Wiener Walzer Nacht Gewandhaus 2.12. Bolero Berlin Gewandhaus 4.12. Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm
4.12. Wiener Sängerknaben Gewandhaus 4.-
Johann König Haus Leipzig 5.12.
6.12. Hänsel&Gretel Oper Leipzig 8.12. CESAR MILLAN Arena Leipzig 7.12. Der Nussknacker Gewandhaus 10.12.Dornröschen Oper Leipzig 10.12.Max Raabe Gewandhaus 11.12.Weihnachtskonzert Musikalische Komödie mit dem Chor
der Muko
11.12.Keimzeit Haus Auensee 12.- Apassionata Messehalle 1, 13.12.
Leipzig
13.12.Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm
13.- Kurt Krömer
Haus Leipzig 14.12.
14.12.Nightwish Arena Leipzig 15.12.Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm
16.12.Hänsel&Gretel Oper Leipzig 17.12.Dornröschen Oper Leipzig 18.12. Zauberflöte Oper Leipzig 18.12. Puhdys Arena Leipzig 19.12.Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm
20.12.Heiteres Konzert, Gewandhaus 20.12.Alles Gute zur Kulturhaus Wolfen Weihnachtszeit
23.12.Dornröschen Oper Leipzig 25.12.Gospel Haus Leipzig
Singers & Band 25.- West Side Story Oper Leipzig 27.12.
26.12.Don Kosaken Chor Gewandhaus 27.12 Mother Africa Gewandhaus 29.12. Hänsel&Gretel Oper Leipzig 31.12.Silvester-Gala Oper Leipzig 31.12.Sivesterorgelkonzert Thomaskirche 2016
2.1. Schneekönigin Haus Leipzig 3.1. ABBA GOLD Oper Leipzig 6.1. Zwinger-Trio Centraltheater 7.1. Feuerwerk Arena Leipzig
der Turnkunst 7.1. Gregorian Voices Kulturhaus Wolfen 10.1. Brass Band Berlin Haus Leipzig 11.1. Der kleine Prinz Gewandhaus 14.1. André Rieu Arena Leipzig 15.1. Die Märchen der Oper Leipzig Gebrüder Grimm
17.1. Dance Masters! Kulturhaus Wolfen 18.1. Schwanensee Gewandhaus 21.1. Wiener Johann Strauß Gala Gewandhaus 24.1. Damals – Kulturhaus Wolfen
Tournee 2016
28.1. Ehrlich Brothers Arena Leipzig 31.1. Conny – Das Musical Haus Leipzig 31.1. Chinesischer Gewandhaus
Nationalcircus 3.2. Martin Rütter Händelhalle 5.2. Comedian Haus Leipzig
Harmonists Today 13.2. Luke Mockridge Haus Auensee 9.-
Ballet Revolucion Oper Leipzig 14.2. 20:00
20:00
19:30
20:00
20:00
diverse
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17:00
diverse
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20:00
20:00
diverse
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Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
20.2. BUDDY in concert Musikalische Komödie 19:30
20.2. Michael Bully Herbig Gewandhaus 19:30
20.2. Baumann&Clausen Haus Auensee 20:00
23.2. Schneekönigin Haus Leipzig 17:00
26.2. Die Märchen der Oper Leipzig 18:00
Gebrüder Grimm
27.2. Semino Rossi Gewandhaus 19:30
29.2. Phantom der Oper Gewandhaus 20:00
3.3. Kastelruther Spatzen Arena Leipzig 19:30
4.3. Scooter Arena Leipzig 20:00
5.3. Die Herkuleskeule Kulturhaus Wolfen 19:30
6.3. The Bar at Gewandhaus
20:00
Buena Vista
9.3. Dr. E. v. Hirschhausen Steintor Varieté 20:00
13.3. Militär und Blasmusik Arena Leipzig 15:30
13.3. Glenn Miller Orchestra Gewandhaus 18:00
17.3. Adoro Gewandhaus
20:00
19.3. Bibi Blocksberg Steintor Halle 15:00
24.3. Scorpions Arena Leipzig 20:00
27.3. Galanacht der Operette Gewandhaus 18:00
31.3. Hansi Hinterseer Arena Leipzig 19:30
1.4. KARAT akustisch Gewandhaus 20:00
1.4. Hans Liberg Haus Leipzig
20:00
1.4. Mario Barth Arena Leipzig 20:00
3.4. CARMINA BURANA Gewandhaus 20:00
7.4. aha Arena Leipzig 20:00
14.4. Götz Alsmann Haus Leipzig 20:00
16.4. Paul Panzer
Arena Leipzig 20:00
16.4. Travestie Bürgerhaus Delitzsch 20:00
26.4. Konstantin Wecker Gewandhaus
20:00
26.4. Gregorian Arena Leipzig 20:00
19.- Elvis – Das Musical Gewandhaus 20:00
20.4. 6.5. Amigos Gewandhaus 19:30
19.5. Cindy aus Marzahn Arena Leipzig 20:00
27.9. Olaf Schubert Arena Leipzig 20:00
Außerdem können für diverse andere Veranstaltungen deutschlandweit Karten im Vorverkauf erworben werden. Gutscheine
für alle Veranstaltungen! Sie bestimmen den Wert, und der
Beschenkte löst den Gutschein in der Tourist-Information ein.
Schießwarnung
für den
Standortübungsplatz
Delitzsch
17.6.2015
7:00 – 17:00 Uhr SB 1
Auf die gesetzten Warnzeichen (Absperrschranken, rote
Warnflaggen) ist zu achten,
dem eingeteilten Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.
Im Auftrag
Kolbe
Stabsfeldwebel
Im Original gezeichnet.
Vereine mit Chance auf
kostenfreien Adventsmarkt-Standplatz
Vereine aus Delitzsch und den Ortsteilen haben die Möglichkeit,
sich tageweise kostenfrei auf dem Adventsmarkt der Stadt
Delitzsch zu präsentieren.
Für den Adventsmarkt 2015 können Sie sich noch bis zum
31. Juli 2015 für einen solchen Standplatz bewerben. Dabei
sollte das geplante Sortiment angegeben werden sowie, welcher der drei Markttage – also 4., 5. oder 6. Dezember 2015
– in Frage kommt.
Im August werden von der Stadtverwaltung und der Werbegemeinschaft Delitzsch e. V. dann die verfügbaren sechs Standplätze vergeben.
Interessenten melden sich bitte bei Adventsmarkt-Organisator
Christian Maurer, Tel.: 034202 67-108 bzw.
[email protected].
Sitzung des Ortschaftsrates Spröda/Poßdorf
Der Ortschaftsrat Spröda/Poßdorf lädt alle Bürger zur nächsten
öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates ein.
Termin: Ort: Montag, den 15.06.2015, Beginn 19:30 Uhr
Feuerwehrzentrum Spröda
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Ortschaftsräte und Gäste, Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Protokollkontrolle
3. Beschlussempfehlung zur 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung AZV Unteres Leinetal
4. Bürgeranfragen
5. Verschiedenes
Mieth
Ortsvorsteher
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
11
- Anzeige -
12
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Kinoprogramm im
Veranstaltungshaus „Markt Zwanzig“
Ihr Foto im Delitzscher Kalender 2016
Hobbyfotografen aufgepasst: Wir suchen Ihre schönsten Aufnahmen für den nächsten Kalender! Die schönsten Bilder
werden auch prämiert.
„Delitzscher Kalender 2016“ – unter diesem Motto rufen die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD), die Wohnungsgesellschaft der
Stadt Delitzsch mbH (WGD) sowie die Stadtverwaltung Delitzsch
zum Fotowettbewerb auf.
Seit einigen Jahren informiert Sie unser Kalender über aktuelle
Themen, stellt regionale Vereine vor, berichtet über Energiethemen
und vieles Wissenswerte rund um unsere Stadt. Für die Monatsseiten suchen wir Motive, die eine überzeugende Verbindung zur
Heimatregion schaffen. Erwünscht sind Landschaftsaufnahmen,
Architekturmotive oder auch Aufnahmen, die das Leben in unserer
Region einfangen, aus Frühling, Sommer, Herbst und Winter. Dem
Ideenreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Wir sind jedenfalls
gespannt auf Ihre Schnappschüsse!
Voraussetzungen:
Die Fotos sind im Hochformat und zeigen unsere Stadt oder die
zu ihr gehörenden Ortschaften.
Es sollten aus Gründen des Persönlichkeitsrechts keine erkennbaren Personen auf den Fotos sein. Jeder Einreicher kann drei Aufnahmen für den Wettbewerb einsenden.
Die Fotos sollen möglichst hochauflösend (mind. 360 dpi)
sein. Die Bilder können Sie per E-Mail an [email protected] oder auf einem Datenträger per Post an Technische
Werke Delitzsch GmbH, Stichwort „Fotowettbewerb“, Sachsenstraße 1, 04509 Delitzsch schicken. Die Datenträger können aus
organisatorischen Gründen leider nicht zurückgeschickt werden.
Welche Bilder ins Finale und damit in den Delitzscher Kalender kommen, entscheidet eine Jury. Mitmachen lohnt sich – die
schönsten Bilder werden prämiert.
Einsendeschluss: 30. Juni 2015
Teilnahmebedingungen:
Der Teilnehmer versichert, dass er alleiniger Urheber der Bilder
ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Er erklärt sich mit der
zeitlich unbefristeten honorarfreien Nutzung der eingesandten
Fotos durch die Veranstalter einverstanden.
Reihe: Richtiges Handeln in Notsituationen
9. Wichtige Informationsquellen
(nf) Mit dieser Reihe orientieren wir uns an den Bekanntmachungen
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Heute geht es um wichtige Informationsquellen im Katastrophenfall.
In Katastrophenfällen sind eventuell Teile der Bevölkerung von der
Außenwelt abgeschnitten. Sie sollten – falls die Stromversorgung
intakt ist – im Radio einen Regionalsender einstellen sowie auf
Laufzeilen im Fernsehen achten. Der Bund warnt auch im Internet
vor Gefahren.
Tipps zum Rundfunkgerät:
· Es muss über UKW und Mittelwelle verfügen und für den Batteriebetrieb geeignet sein.
· Achten Sie auf die Haltbarkeit der Batterien.
· Bevorraten Sie sich mit Batterien unterschiedlicher Größen und
wälzen Sie diesen Vorrat, also nutzen Sie bei einem Neukauf
erst die alten.
· Alternativen sind tragbare Geräte, die mit Dynamo oder Kurbel
betrieben werden können.
14.6. 20:15 Uhr 20.6. 15:00 Uhr 20.6. 17:30 Uhr 20.6. 20:00 Uhr 21.6. 15:00 Uhr 21.6. 17:30 Uhr 21.6. 20:00 Uhr Dirty Dancing mit Drei-Gänge-Menü
Spuk unterm Riesenrad – Teil 1:
Die Ausreißer
Die Vampirschwestern 2
Fantomas
Arielle, die Meerjungfrau
Spuk unterm Riesenrad – Teil 2:
Eine Burg in Gefahr
John Wick
„Tag der offenen Gartentür“ am 14. Juni
Faltblätter mit einer Teilnehmerübersicht gibt es u. a. in der TouristInformation im Barockschloss und online auf
www.offene-gaerten-delitzsch.de
Die Teilnehmer 2015 im Überblick:
1. Gemeinsamer Parkblick
Sonst nicht zugänglicher großer Garten der Wohnstätte des Behindertenzentrums. Blumen, Gemüse, Obststämmchen, Weinstöcke.
→ Flohmarkt, Bastelstraße, Kaffee, Kuchen
Wohnstätte, Erzberger Straße 17, am Ende der Straße rechts
2. Privates Parkidyll mit Teich
3000 qm Garten mit großem Teich, Wasserfall, Pavillon. Lebende
Laube aus Weiden. Eindrucksvoller Blick in den Stadtpark.
→ Tipps zur Teichanlage und zu Teichpflanzen sowie zur lebenden
Laube.
Familie Zänker, Erzbergerstraße 10a
3. Bauerngarten in der Alten Stadtgärtnerei
Idyllischer Bauerngarten mit Kräuterspirale und Informationen
zum Tafel-projekt mit Rundgang.
→ Streuobst-Apfelsaft, regionale Produkte, Pflanzenbörse, Bratwurst vom Grill, Kuchen, Getränke
RID e. V., Alte Stadtgärtnerei, Chronist-Lehmann-Weg
4. Innenhof mit italienischem Flair
Privater schattiger Innenhof mit Blumenampeln und wunderschönen Kübelpflanzen sowie Klettergewächsen.
→ Tipps zum Gärtnern auf begrenztem Platz, in Kübeln und im
Schatten. Informationen zur Delitzscher Geschichte.
Familie Seifert, Eilenburger Straße 13
5. NEU Hochbeete im Schatten
Innenhof in Nordlage. In Hochbeeten wachsen dank der ambitionierten Gärtnerin trotzdem Blumen, Kräuter und Gemüse ertragreich auf kleinem Raum.
→ Hofcafé, kleiner Gartenflohmarkt, kleiner Pflanzenbasar
Fam. Schwuchow/Fahr, Breite Straße 7
6. Alte Rosen und Keramik
Alte Rosensorten und Keramik von Jana Heistermann sowie Gartendekoration aus Kupferblech des Döbernitzer Klempnermeisters
Petr Fazekas sind in diesem begrünten Innenhof zu sehen.
→ Torten, Kuchen und Eis aus Meisterhand
Familie Glowka, Café am Markt, Markt 14
7. NEU: Garten des Stadtschreibers
Mitten in der Altstadt liegt dieser Garten versteckt, idyllisch und
halbschattig zwischen Stadtschreiberhaus und Stadtmauer. Staudenbeete und Kräuter sind hier zu entdecken. Tipps zur Renaturierung von versiegelten Flächen.
→ Kaffee und Kuchen
Familie Gruhner/Rother, Ritterstraße 11
13
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
8. WIEDER DA Verzauberter Terrassengarten
Gepflegter und doch wildromantischer Zwingergarten, bewachsen
mit Bodendeckern, Sträuchern, Bäumen und Blumen. Er lädt ein
zum Entdecken.
→ Produkte aus dem Bauernlädchen Badrina, Kaffee und Kuchen
Herr Hartmann/Frau Westphal, Stadtmauer zwischen Halleschem
Turm/Abzweig Badergasse
9. Sinnesgarten am Hospital
Wunderschön angelegter Demenzgarten mit üppigen Stauden,
Apfelbäumen, Kräuter- und Gemüsebeeten. Tag der offenen Tür
im Bürgerhospital.
→ Kleine Snacks, Erfrischungen, 18 Uhr Abschlusskonzert in der
Hospitalkirche
Hallesche Straße 44
10. Pflanzendoktor und Seniorengarten
Die Silberpreisanlage im Kleingartenbundeswettbewerb. Geöffnet
haben der erste Seniorengarten der Stadt und ein Tafelgarten.
Außerdem gibt Pflanzen-Doktor Becher im Garten von Herrn Zikarsky wertvolle Tipps.
→ Tipps vom Pflanzendoktor; Marmeladenverkostung
Kleingartenanlage Delitzsch-Ost, Kleingartenstraße (ehem. Am
Stadtwald), bis an das Ende fahren.
11. WIEDER DA Sonnendeck und Schattenpflanzen
Kleingarten mit üppigem Wuchs im Gewächshaus. Sonnendeck
zum Entspannen. Schattenpflanzen und Blumenrabatten.
→ Geöffnet haben außerdem die zwei Tafelgärten der Anlage.
Frau Reisdorf, KGV „Am Sportplatz“ Döbernitz, Garten 20. (Anfahrt
im OT Döbernitz über Mühlenweg, Einfahrt zum Sportplatz, dann
rechts halten)
12. Doppeltes Gartenglück
In einer der ältesten Kleingartenanlagen der Stadt bewirtschaftet
Herr Sachse hier zwei benachbarte Kleingärten zur Erholung und
Selbstversorgung.
→ Geöffnet haben außerdem die zwei Tafelgärten der Anlage.
Familie Sachse, KGV „Zur Erholung“, Eilenburger Chaussee.
(Hinter der Unterführung sofort rechts abbiegen und entlang des
Bahndamms bis zur Anlage nach hinten fahren)
13. NEU Das grüne Klassenzimmer
Benachbart zur Oberschule liegt das grüne Klassenzimmer, das
durch die AG Teich gestaltet wurde.
→ Kaffee und Kuchen
AG Teich und Frau Waldschläger, Artur-Becker-Schule, Oststraße
14. NEU Naturnah und kreativ
Frau Ortmann. Gemüseanbau in Mischkultur, einheimische Bäume
und Sträucher als Nutzpflanzen, Streuobstwiese - ein naturnaher
Garten mit Liege- und Spielwiese.
→ Gartenkeramikausstellung und -verkauf. (Bekannt vom Adventsmarkt)
Frau Ortmann, Dübener Straße 103
15. WIEDER DA Garten(t)räume in Reibitz
Verschiedene Gartenträume à la Sissinghurst auf 4.000 qm, u. a.
Buchsparterre, Goldregenpergola, Ebereschenallee, Teich.
→ Wildobstspezialitäten (Marmeladen, Chutneys etc.) aus Dreiskau-Muckern und Kräutersamen vom Muldestausee; Gartencafé
Frau Pleger, Grünstraße 14, Reibitz (Anfahrt aus Ri. Delitzsch:
Zufahrt/Parken über Wirtschaftsweg, der 100 m hinter der Brücke
noch vor dem Ortseingang rechts einbiegt)
ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen
ONLINE BUCHEN: www.wittich.de
„Unter neuer Herrschaft“:
Neue Sonderausstellung erinnert an Übergang
der Stadt Delitzsch von Sachsen an Preußen
1815 - eine Zäsur in der europäischen Geschichte. Auf dem Kontinent wurden nach dem Wiener Kongress die Machtverhältnisse
neu geordnet, Auswirkungen hatte das auch auf die Kleinstadt
Delitzsch. Sie ging mit dem nördlichen Teil des Königreichs Sachsen an Preußen.
Die neue Sonderausstellung „Unter neuer Herrschaft - Konsequenzen des Wiener Kongresses 1815“ erzählt, welche Auswirkungen
die großen politischen Veränderungen auf die kleine Verwaltungseinheit vor Ort hatten.
Eine Tagung am 18. und 19. September 2015 widmet sich dann
den Auswirkungen auf nationaler Ebene.
Dauer der Ausstellung: 3. Juni bis 25. Oktober 2015
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr
www.barockschloss-delitzsch.de
Freibad ist geöffnet
Am Samstag, dem 30. Mai 2015, hat die Saison im Delitzscher
Freibad begonnen.
Bis Ende August hat es zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Mittwoch und Freitag bis Sonntag: 9:00 bis 20:00 Uhr und
Dienstag und Donnerstag: 8:00 bis 20:00 Uhr
Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte
Am 18. Juni 2015 findet um 11 Uhr bei einer gemeinsamen Fahrt
in den Wildpark nach Leipzig das nächste Treffen der Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte statt.
Ärzte, Patienten, Eltern erkrankter Kinder und Jugendlicher sowie
Angehörige sind herzlich willkommen. Nach dem Vortrag tauschen
wir uns aus. Auch über neue interessierte Teilnehmer freuen wir
uns sehr.
Abfahrt:
11:02 Uhr, Bahnhof Delitzsch
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ute Rohne,
Tel.: 034202 860515.
IG Bergbau-Chemie-Energie –
Ortsgruppe Delitzsch
Zur Radtour rund um das „Bitterfelder Meer“
mit Imbissstärkung im Landkaffee Pouch
laden wir unsere Gewerkschaftsmitglieder
mit Partner recht herzlich ein.
Termin: Start: Samstag, 20.6.2015
10 Uhr,
Kreiswerke Delitzsch,
Benndorfer Landstraße
Wir hoffen auf rege Beteiligung.
Vorstand der IG BCE – Ortsgruppe Delitzsch
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Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch
Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376
Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“
Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255
Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas
Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der Kita
„Morgenland“
Kleiderkammer
im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“,
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538
Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer am Donnerstag von
10 bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr.
Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege. Das die Außentreppe gesperrt ist, erfolgt der Zugang zur
Kleiderkammer über den Eingang zum Haus 3!
Begegnungsstätte für Senioren
Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538
(Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!)
Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14 bis 16 Uhr - gemütliches
Beisammensein bei Kaffee und Kuchen.
Rolli-Club
Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr über
den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel.: 034202 61755) und Frau
Müller (Tel.: 034202 894029).
Ambulante Alten- und Krankenpflege
Diakonie-Hospital Sozialdienst Delitzsch
Ansprechpartner: Frau Anja Stiller, Hallesche Straße 44,
04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58538
24 h Notruf-Nummer: 0151 16350603,
E-Mail: [email protected]
Die Leistungen unserer Sozialstationen im Überblick:
• Häusliche Kranken- und Altenpflege
• Haushaltshilfe, Wäschereinigung
• Bereitstellung von Hilfsmitteln
• preiswerter Hilfsmittelverleih
• Essenversorgung (Essen auf Rädern)
• medizinische Fußpflege
• Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus
• Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege,
allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege
• Verhinderungspflege
• Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw.
Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung und
betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit.
Tagespflege/Teilstationäre Altenhilfe
Ganztagsbetreuung wochentags von 7 bis 17 Uhr. Neben Pflege und medizinischer Betreuung bieten wir abwechslungsreiche
kreative und kulturelle Angebote für Senioren.
Diakonie-Tagespflege Delitzsch
Ansprechpartner: Frau Steffi Reicharz, Gellertstraße 26a,
04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58543
24 h Notruf-Nummer: 0151 16350603
Essen auf Rädern
Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548
Hospizdienst
Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde Stahl,
Sprechzeiten: Di. 15-17 Uhr, Do. 10-12 Uhr, Tel: 03423 7002998
oder 0151 16350628; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte
telefonisch abstimmen.
Zum nächsten Trauercafé wird am 17.7. in der Zeit
von 16 bis 18 Uhr in das Kaminzimmer des St. GeorgHospitals in der Hallesche Str. 44 herzlich eingeladen.
Spendenkonto des Diakonischen Werkes
Delitzsch/Eilenburg e. V.:
IBAN: DE32 86055592 2280001899
SWIFT-BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszwecke: Spende
Bürgerinitiative Grünes Delitzsch
Einladung zum Bürgergespräch
Termin:
Zeit: Ort: Mail: Tel.: am Donnerstag, den 11. Juni 2015
um 18.00 Uhr
Elberitzmühle (Vereinszimmer)
[email protected]
034202-55078
Die Bürgerinitiative GRÜNES DELITZSCH trifft sich zum Gespräch. Interessierte Bürger sind für Anfragen, Meinungen
und Hinweise herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
· Eröffnung und Begrüßung
· Informationen Oberbürgermeisterwahl
· Informationen Landratswahl
·Verschiedenes/Aktuelles
Gestalten Sie mit. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, Meinung
und Unterstützung.
Mehr Schutz für Mensch, Tier, Natur und Umwelt.
Denn es ist möglich!
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bornack
Ideen in Druck
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Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.
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Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V.
Geschäftsstelle Delitzsch
Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch
Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839
Homepage: www.diakonie-delitzsch.de
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
15
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
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Mittelstraße 1
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Mittelstraße 3
99,9 kWh (m²/a)
Gellertstraße 44
110,8 kWh (m²/a)
Delitzsch
1982
Delitzsch
1982
Delitzsch
1960
Delitzsch
1960
Delitzsch
1982
2
2007
2
2007
3
2014
3
2014
4
2007
2. OG
Fernwärme
1. OG
Fernwärme
2. OG
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Delitzsch
1965
Delitzsch
1968
Delitzsch
1967
Delitzsch
1966
2
1992
2
1993
3
1993
3
1993
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1. OG
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Rackwitz
1964
Rackwitz
1956
Rackwitz
1964
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1958
2
1992
2
1992
3
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Friedensstraße 2d
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Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich.
Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung :
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
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7.30 - 9.00
9.00 - 12.00
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Ihr Ansprechpartner: Herr Müller
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Fax:
Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de
E- Mail: [email protected]
E- Mail: [email protected]
034202/340517
034202/340520
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Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Katholische Pfarrei „St. Klara“
Evangelische Kirchengemeinde Delitzsch
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 6. bis 19.6.2015
Sonnabend, d. 6.6.2015
14.00 Uhr Einsegnung zur Goldenen Hochzeit – Stadtkirche
Sonntag, d. 7.6.2015
10.00 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl – Stadtkirche
Montag, d. 8.6.2015
9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus
17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus
19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus
Dienstag, d. 9.6.2015
14.30 Uhr Vorstellung des 2. Bildbandes zur Bergbaufolgelandschaft „Das Mitteldeutsche Seenland – Der Norden“
durch den Leipziger Geologen Dr. Frank W. Junge
– Gemeindehaus, Kaffeetrinken, Vortrag, Gespräch
19.00 Uhr Bibel im Gespräch – Gemeindehaus
Mittwoch, d. 10.6.2015
16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus
16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus
17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus
Donnerstag, d. 11.6.2015
16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus
16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse – Gemeindehaus
17.15 Uhr Teenykreis – Gemeindehaus
18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus
Freitag, d. 12.6.2015
9.30 Uhr Gottesdienst – Pflegeheim St. Georg-Hospital
9.30 Uhr Gottesdienst – Caritas Altenpflegeheim
Sonnabend, d. 13.6.2015
15.00 Uhr Trauung – Stadtkirche
Sonntag, d. 14.6.2015
10.00 Uhr Familiengottesdienst – Stadtkirche
Montag, d. 15.6.2015
9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus
17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus
19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus
Dienstag, d. 16.6.2015
14.00 Uhr Seniorenkreis – Gemeindehaus
Mittwoch, d. 17.6.2015
16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus
16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus
17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus
19.15 Uhr Gemeindekirchenratssitzung - Gemeindehaus
Donnerstag, d. 18.6.2015
16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus
16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse – Gemeindehaus
17.15 Uhr Teenykreis – Gemeindehaus
18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus
Freitag, d. 19.6.2015
9.30 Uhr Gottesdienst – Pflegeheim St. Georg-Hospital
Familienfreizeit: 4.–6.9.2015 nach Schönburg/Saale
Anmeldung im Gemeindebüro!
Anschriften:
Pfarrer St. Pecusa Schloßstr. 6, Tel. 989637
Kantor J. Topfstedt Tel. 0176 21815299
Gemeindebüro Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr
Dienstag 14 bis 18 Uhr
E-Mail: [email protected]
Internet: www.delitzsch-online.de/ev.kirche
Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670,
BLZ 86055592
IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70; BIC: WELADE8LXXX
Gottesdienste und Zusammenkünfte
vom 6. bis 20.6.2015
Samstag, 6.6.
10.30 Uhr Dankmesse zur Silberhochzeit in Eilenburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz
20.00 Uhr Konzert mit Ensemble „Adorabili“ in Löbnitz
Sonntag, 7.6.
9.30 Uhr Hl. Messe mit Fronleichnamsprozession in Delitzsch
anschl. Pfarreifest im Pfarrgarten
Montag, 8.6.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
14.30 Uhr Seniorentreff in Delitzsch
Dienstag, 9.6.
8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
10.00 Uhr Andacht im St.-Martin-Heim in Eilenburg
15.00 Uhr Religionsunterricht 1.+2. Klasse in Delitzsch
16.00 Uhr Religionsunterricht 3.+4. Klasse in Delitzsch
17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
18.45 Uhr Chor in Delitzsch
Mittwoch, 10.6.
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Donnerstag, 11.6.
9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
10.30 Uhr Andacht im Valere-Heim in Löbnitz
16.00 Uhr Religionsunterricht
für alle Oberschüler in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Freitag, 12.6.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
17.30 Uhr Abfahrt zur Jugendvesper in Wechselburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Samstag, 13.6.
14.30 Uhr Tauffeier in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz
19.00 Uhr Sommerkonzert der Kurrende in Bad Düben
Sonntag, 14.6.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
17.00 Uhr Vesper in Delitzsch
Montag, 15.6.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
13.30 Uhr Seniorenausflug von Delitzsch (Seenrundfahrt)
15.30 Uhr Religionsunterricht 2.-4. Klasse in Eilenburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Dienstag, 16.6.
8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
10.00 Uhr Andacht im AWO-Heim in Bad Düben
15.00 Uhr Religionsunterricht 1.+2. Klasse in Delitzsch
16.00 Uhr Religionsunterricht 3.+4. Klasse in Delitzsch
17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr Vinzenzkreis in Eilenburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
18.45 Uhr Chor in Delitzsch
Mittwoch, 17.6.
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
17
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Donnerstag, 18.6.
9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
16.00 Uhr Religionsunterricht für alle Oberschüler in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
19.30 Uhr Männerkreis in Delitzsch
Freitag, 19.6.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
10.30 Uhr Andacht im Diakonie-Heim in Bad Düben
16.00 Uhr Ministrantenstunde in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
19.00 Uhr Abschiedsabend der Jugend in Delitzsch
Samstag, 20.6. Frauenwallfahrt des Bistums in Helfta
18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz
Anschriften:
Telefon Pfarrbüro 034202 52159
Fax Pfarrbüro 034202 52175
Telefon Pfarrer Poschlod 034202 329706
E-Mail [email protected]
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 7. bis 14.6.2015
Sonntag, d. 7.6.2015
9.30 Uhr Gottesdienst
9.30 Uhr Sonntagsschule
Montag, d. 8.6.2015
18.45 Uhr Religionsunterricht
19.30 Uhr Chorprobe
Mittwoch, d. 10.6.2015
20.00 Uhr Gottesdienst
Samstag, d. 13.6.2015
9.30 Uhr Konfirmandenunterricht
Sonntag, d. 14.6.2015
9.30 Uhr Gottesdienst
9.30 Uhr Sonntagsschule
Montag, d. 15.6.2015
18.45 Uhr Religionsunterricht
Mittwoch, d. 17.6.2015
20.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 14.6.2015
17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag
Thema: „Sicherheit in einer unruhigen Welt“
17.30 Uhr Wachtturm-Studium
Thema: „Wie Älteste andere schulen“
Freitag, 19.6.2015
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“
19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 2. Samuel 22 - 24
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Gott gehorchen und den Nächsten lieben
macht glücklich“
20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache
und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Freie Wählergemeinschaft
Delitzsch e. V.
Liebe Mitglieder und interessierte Bürger,
die nächste Mitgliederversammlung der Freien Wählergemeinschaft Delitzsch e. V. findet am
Donnerstag, 11. Juni 2015, 19.30 Uhr,
im Saal der Gaststätte „Elberitzmühle“ in Delitzsch statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Auswertung der OBM-Wahl am 7. Juni 2015
3. Beschluss der MV über das weitere Vorgehen der FWG in
der städtischen Bäderdiskussion
4.Verschiedenes.
Interessierte Bürger sind herzlich willkommen.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Uwe Bernhardt
Vorsitzender
Jehovas Zeugen – Delitzsch
Sonntag, 7.6.2015
17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag
Thema: „Hast du den Geist eines Evangeliumsverkündigers?“
17.30 Uhr Wachtturm-Studium
Thema:
„Ihr Ältesten – werdet ihr andere schulen?“
Freitag, 12.6.2015
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“
19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 2. Samuel 19 - 21
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Wie kann man glücklich werden?“
20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst:
Ansprache und Demonstrationen über die praktische
Anwendung biblischer Erkenntnisse
Das gibt es eigentlich nicht...
Sie haben kein Amtsblatt bekommen und
müssen es beim Nachbarn lesen...
...dann sollten Sie schnell zum Telefon
greifen, damit die nächste Ausgabe
ganz sicher bei Ihnen ankommt!
Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt.
Mo. - Fr.
7.30 - 16.00 Uhr
Tel.: 0 35 35/48 91 11
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18
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes
Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
03421 758-0
034202 988-0
03435 984-0
03423 7097-0
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Der Pressesprecher
03421 758-1371
034202 988-1336
03435 984-1380
03423 7097-1355
03421 758-1001
03421 758-1015
03421 758-1013
Ausschreibungen
Aktuell suchen wir 2 Stellen als Fachärztin/Facharzt für das öffentliche Gesundheitswesen. Den Volltext finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de unter Landkreis/Karriere.
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Landrat
Schlösser und Gärten
034202 988-1051
03421 758-1090
03421 758-1096
03421 758-1102
03421 758-1202
03421 758-1502
03421 758-7002
03421 7739-300
03421 758-2002
03421 758-2140
03421 758-2150
03421 758-2160
03421 758-2130
03423 7097-4001
03423 7097-4102
03423 7097-3401
03423 7097-3450
03423 7097-3102
03423 7097-32 02
03423 7097-3301
Der vor drei Jahren gegründete Verein „Schlösser und Gärten in
Deutschland“ tagte am 27. und 28.05. auf Schloss Hartenfels. Es
war das „Who is Who“ der deutschen Schlösser und Gärten zugegen. Der Vorstand des von Torgau und Schloss Hartenfels sehr
begeisterte Vorstand um seinen Vorsitzenden Prof. Dr. Hartmut
Dorgerloh (3. v. l., Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg) stellte sich im Vorfeld der Tagung vor. Mitglieder des Vereins sind kommunale, staatliche und
private Schlosseigentümer. Der Verein versteht sich nicht nur als
Kooperationsnetzwerk Gleichgesinnter sondern auch auf Bundesebene als Ansprechpartner in Sachen Politik und Tourismus.
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Dezernat - Ordnung
Dezernentin
034202 988-5001
Straßenverkehrsamt
034202 988-5101
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
034202 988-5201
Ordnungsamt
034202 988-5301
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
034202 988-5401
SG Rettungsdienst
034202 65-212
Gesundheitsamt
03421 758-6302
Der Kreiswahlleiter
Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses
des Landkreises Nordsachsen
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
Die Sitzung des Kreiswahlausschusses gemäß § 56 i. V. m. § 9
Abs. 3 und § 7 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i. V. m. §§ 20,
22 Abs. 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) zur Ermittlung und
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Landratswahl findet am
03421 758-6002
03421 758-6101
03421 758-6202
Bekanntmachung
der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur
Ermittlung und Feststellung des endgültigen
Wahlergebnisses für die Wahl zum Landrat
des Landkreises Nordsachsen am 7. Juni 2015
19
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Donnerstag, dem 11. Juni 2015, 17.00 Uhr
im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27,
04860 Torgau
Schloss Hartenfels, Flügel D, kleiner Mehrzwecksaal,
2. Obergeschoss
statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Anwesenheit und
Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der Beisitzer, des Schriftführers und der Hilfskräfte
3. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
4. Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
5.Sonstiges
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 22 Abs. 2 KomWO
jedermann Zutritt zu der Sitzung hat.
Torgau, den 29. Mai 2015
AZ: 110/Be/081.9.0-305/2014/DZ
Grundbuch von Mörtitz, Blatt 197
Miteigentümer
GemarkungFlur Flurstück
Heinrich Ilse
Johann August Wendt
Johanna Christiane
Reichert,
geb. Müller
Johann Gottlieb Wendt
Friedrich August Tempel
Johanna Rosine Tempel,
geb. Liebmann
Johann Gottfried Wendt
Karl Christoph Franz
Fleischer
Vorsitzender Kreiswahlausschuss
________________________________________________________
Johanne Karoline Franz,
geb. Hule
Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus
Friedrich Karl Sonneberger
Existenzgründerberatungen
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Tilo
Köhler-Cronenberg, Telefon 034202 988-1058 oder [email protected].
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected].
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag)
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected].
________________________________________________________
Dezernat Hauptverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
Friedrich Karl Karnagel Mörtitz
6198/34
Johanna Sophie
Sonneberger,
geb. Hilscher
Johann Gottlob Hund
Friedrich Ernst Lippe
Kurt Wendt
Karl Friedrich Albrecht
Johann Karl Fuß
Johann Christian Schulze
Amalie Henriette Schulze,
geb. Großmann
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
Veröffentlichung der Betriebskosten des Jahres
2014
gemäß der Sächsischen Förderschulbetreuungsverordnung
(SächsFöSchulBetrVO) vom 30.07.2008 für die Betreuungsangebote an den allgemeinbildenden Schulen zur Lernförderung in Delitzsch, Eilenburg, Torgau und Oschatz.
20
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Zusammensetzung der durchschnittlichen Betriebskosten je
Platz im Monat in EUR
Durchschnittliche Betriebs
kosten je Platz im Betreuungsangebot
5 h
6h
erforderliche Personalkosten
261,87
294,60
17,16
19,31
erforderliche Sachkosten
Summe
279,03313,91
Deckung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz und
Monat in EUR
5 h
Landeszuschuss
110,83124,66
Elternbeitrag
6h
53,10
59,70
Öffentlicher Träger
115,10
129,55
Summe
279,03313,91
Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete insgesamt
Aufwendungen für Betreuungsangebote je Monat
Abschreibungen-
Zinsen-
Miete (durch Träger getragen)
1.136,56
Summe1.136,56
Aufwendungen je Platz und Monat in EUR für Abschreibungen,
Zinsen und Miete
Aufwendungen je Platz je
Monat für Betreuungsangebote
141 Kinder
Summe8,06
Dezernat Bau und Umwelt
Bekanntgabe der Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz (SächsVermKatG)
Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Antragsnummer: 2015_1001163
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Arzberg Flur 7 (7706): 30/2, 27, 47, 38/3, 33/2, 37,
38/4, 40, 39, 46, 48, 59/1, 57/2, 55, 53
Antragsnummer: 2015_1001164
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Arzberg Flur 9 (7708): 2/7, 8/1, 47/9, 53/25
Antragsnummer: 2015_1001165
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Arzberg Flur 11 (7710): 18, 17, 39/23, 38/21, 1, 28/4,
15/2, 16, 11/1, 10/1
Antragsnummer: 2015_1001246
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Blumberg Flur 1 (7756): 112/11, 8/3, 8/2, 17/2, 20/1, 61
Antragsnummer: 2015_1001247
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Blumberg Flur 3 (7758): 95/4, 95/2, 418/47, 567,
149/17, 16/3, 14/2, 112/2, 400/14, 65/1, 530/64, 531/64, 60/2,
59/4, 378/59, 256/65, 269/57, 365/57, 564/59, 96/61, 96/12,
96/14, 96/68, 96/37, 96/15, 96/52, 96/21, 96/48, 96/13, 96/24,
96/31, 96/32, 96/23, 364/57, 346/63, 63/1, 532/60, 14/1, 15,
39/7, 43/2, 44/5, 44/8, 45/1, 47/6, 50/1, 54/2, 56/3, 59/1, 62/1,
91/2, 148/17, 201/43, 219/51, 271/57, 380/59, 381/59, 421/46,
453/17, 495/17, 522/49, 17/14, 12/4, 17/18, 496/17, 17/16,
153/17, 5/3, 500/17, 275/17, 155/17, 43/4, 504/17, 18, 19/1,
16/1, 44/1, 44/3, 44/7, 523/49, 49/1, 270/57, 48/1, 47/8, 340/49,
96/50, 42/2, 39/9, 39/8, 412/39, 278/39, 58/1, 368/57
Antragsnummer: 2015_1001248
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Blumberg Flur 3 (7758): 39/1, 39/3, 562/30, 68/1,
536/66, 535/66, 181/35, 39/12, 497/26, 83/1, 163/26, 25,
460/26, 10/5, 10/8, 12/2, 10/11, 39/5, 9/3, 10/7, 16/1, 494/26,
481/36, 414/26, 410/28, 299/34, 179/35, 139/11, 135/10, 79/1,
73/1, 69/2, 39/4, 30/11, 26/6, 26/5, 24, 10/6, 10/4, 183/39,
141/11, 556/76, 11/2, 164/26, 26/3, 336/27, 171/29, 335/28,
172/29, 489/29, 488/29, 258/30, 30/8, 408/33, 487/80, 82/1,
557/78, 30/1, 31, 225/84, 387/30, 386/30, 385/30, 491/30,
461/30, 540/98, 541/98, 99/5, 462/30, 527/99, 509/99, 99/6,
508/99, 507/99, 526/99, 546/99
Antragsnummer: 2015_1001249
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Blumberg Flur 4 (7759): 6/1, 116/6, 4, 147/14, 5
Art der Änderung
1. Veränderung von Gebäudedaten
2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der
Wirtschaftsart
3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der
Wirtschaftsart
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14
Abs. 6 SächsVermKatG.
Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG
für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
08.06.2015 bis zum 07.07.2015
in der Geschäftsstelle des
Vermessungsamt Nordsachsen
Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg
in der Zeit
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit.
Die Bekanntgabe der Offenlegung ist auf der Internetseite
http://www.landkreis-nordsachsen.de/r-oeffentliche_bekanntmachungen.html
einzusehen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise
und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
21
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Bekanntgabe der Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz (SächsVermKatG)
Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Antragsnummer: 2011-1001458
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Delitzsch Flur 14 (2249):
106/48, 49, 47, 46/1
Gemarkung Delitzsch Flur 2 (2237):
568/15, 567/14, 11/15
Gemarkung Schenkenberg Flur 3 (2379):
358/181, 357/181, 356/181, 198/11, 195/6, 185,
184, 183, 179, 177, 174, 173/1, 170/20, 170/19,
170/18, 170/16, 170/15, 170/14, 170/11, 170/8,
170/7, 170/6, 170/5, 170/4, 170/3, 170/2, 164/34
Gemarkung Schenkenberg Flur 2 (2378):
661, 627, 619, 618, 617, 616, 615, 614, 613, 612,
611, 610, 609, 608, 607, 429/238, 428/238, 239/1,
236/1, 235, 229/5, 229/2
Art der Änderung
1. Zerlegung
2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der
Wirtschaftsart
3. Berichtigung der Flächenangabe
4. Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege
ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.
Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG
für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
15.06.2015 bis zum 14.07.215
in der Geschäftsstelle des
Vermessungsamtes Nordsachsen
Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg
in der Zeit
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7
Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe der Offenlegung ist auf der Internetseite
http://www.landkreis-nordsachsen.de/r-oeffentliche_bekanntmachungen.html
einzusehen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise
und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Zerlegung und die Veränderung am Flurstück mit Änderung
der Umfangsgrenzen stellen einen Verwaltungsakt dar. Gegen
diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau
oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfomation und Vermessung
Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden. Der Widerspruch
kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen,
Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring
17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch;
Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg; Friedrich-NaumannPromenade 9, 04758 Oschatz; Fischerstraße 26, 04860 Torgau
oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse poststelle@
lra-nordsachsen.de-mail.de erhoben werden.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
Bekanntgabe der Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz (SächsVermKatG)
Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Antragsnummer: 2014-1000547
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Mockritz Flur 6 (7940): 30, 31, 32/1, 35/3, 38/1,
39/1, 41/1, 42, 44, 45, 46,
48, 56, 57/1, 58/1, 59/1,
60/1, 61/3, 61/4, 62
Gemarkung Neiden Flur 4 (7937): 23, 25/1, 27, 28, 29, 30, 32,
33, 34/2, 34/3, 35, 36/1,
36/8, 36/12, 38, 39, 40, 50,
51, 59
Art der Änderung
1. Zerlegung
2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der
Wirtschaftsart
3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der
Wirtschaftsart
4. Berichtigung der Flächenangabe
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege
ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.
Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG
für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
15.06.2015 bis zum 14.07.2015
in der Geschäftsstelle des
Vermessungsamtes Nordsachsen
Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg
in der Zeit
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7
Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe der Offenlegung ist auf der Internetseite
http://www.landkreis-nordsachsen.de/r-oeffentliche_bekanntmachungen.html
einzusehen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise
und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
22
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen
Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt
Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder beim
Staatsbetrieb Geobasisinfomation und Vermessung Sachsen,
Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden. Der Widerspruch kann auch
zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860
Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-BelianStraße 4-5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade
9, 04758 Oschatz; Fischerstraße 26, 04860 Torgau oder durch
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter
elektronischer Signatur an die Adresse [email protected] erhoben werden.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
________________________________________________________
Dezernat Ordnung
Demenzsprechstunde
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig
und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit
und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten.
Die Beratungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
Delitzsch:
Eilenburg:
Kontakt:
Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str.
7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07
Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4,
Frau Martina Koch
Tel.: 0176 95316645/034202 56657
0341 71070724 (Büro Leipzig)
E-Mail: [email protected]
Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
(Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333).
Dezernat Ordnung
Zeckengefahr im Frühjahr
Jetzt, wo die Sonne an Kraft gewinnt, die Temperaturen steigen
und die Menschen in die Natur gehen, steigt auch das Risiko,
sich einen Zeckenbiss zuzuziehen. Die kleinen Tierchen leben
bevorzugt in Waldgebieten mit viel Unterholz, sind allerdings
auch in Gras, Farn und Büschen an Wegrändern zu finden. Die
Spinnentiere ernähren sich ausschließlich von Blut. Die Zeckenarten sind bedeutende Krankheitsüberträger und übertragen
vornehmlich zwei Krankheiten: die Lyme-Borreliose und die
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).
Die Lyme-Borreliose kann, wenn sie im Frühstadium erkannt
wird, gut mit Antibiotika behandelt werden. Eine Impfung ist allerdings, im Gegensatz zur FSME, nicht möglich.
Als Zeichen für eine Borrelien-Infektion gilt die kreisrunde Rötung um die Einstichstelle. Ein Arzt sollte aufgesucht werden.
Die Therapie der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
beschränkt sich auf die Linderung der Symptome, wie z. B.
Schmerzen und Fieber. FSME-Viren sitzen in den Speicheldrüsen der Zecke und werden daher sofort übertragen, wenn die
Zecke zusticht. Den einzig zuverlässigen Schutz bietet eine FSME-Impfung. Diese muss regelmäßig alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden und wird für alle Personen empfohlen, die sich
häufig in Wäldern der FSME-Regionen aufhalten. In Sachsen ist
das vorrangige Risikogebiet der Landkreis Vogtland, es treten
aber auch im Leipziger Umland vereinzelt Erkrankungen durch
Zeckenbisse auf.
Übrige Risikogebiete Deutschlands sind vor allem in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und
Thüringen zu finden. (www.zecken.de)
Vorbeugende Maßnahmen wie Waldwege benutzen, dicht
schließende Kleidung und festes Schuhwerk tragen verringern
die Ansteckungsgefahr.
Kleidung und Körper sollten nach einem Aufenthalt in Waldgebieten systematisch nach Zecken abgesucht werden. Besonders bevorzugte Einstichstellen sind Haaransatz, Ohren, Hals-,
Arm- und Kniebeugen sowie Hände und Füße. Eine festsitzende
Zecke sollte sofort und vollständig (mit einer speziellen Zeckenzange aus der Apotheke) aus der Haut gezogen werden und dabei möglichst nicht gequetscht werden.
Eine entsprechende Impfberatung und Impfung ist nach Terminvereinbarung im Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen
in Torgau und in Delitzsch möglich.
Impfsprechstunden im Gesundheitsamt Standort Torgau,
Südring 17 oder Standort Delitzsch, Richard-Wagner-Str. 7a
sind:
Jeweils dienstags zwischen 17:00 - 18.00 Uhr.
Unter der Tel.-Nr. 03421 7586302 können individuelle Terminabstimmungen erfolgen.
23
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 29.05.2015)
Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php
Art des Bades Bad
Letzte Beprobung
Badewasser-
qualität
Sichttiefe
(mind. 1 m)
Anlagen
Naturbäder
Naturbad Luppa
13.05.2015 entspricht Sächsischer > 2,00 m
- Kinderspielplatz
BadegewässerVO vom - Ausleihe von Wasser
15.04.2008
tretern
- FKK
- Versorgungs
einrichtungen
Campingplatz 07.05.2015 entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Kioskbetrieb
„Alte Mulde“
BadegewässerVO vom
- Campingmöglichkeit
Roitzschjora
15.04.2008
- Tischtennisplatte
- Beachvolleyballfeld
- Klettergerüst
Mertgenteich
21.05.2015 entspricht Sächsischer 1,00 m
- Schullandheim
Schullandheim
BadegewässerVO vom
Reibitz15.04.2008
Schladitzer Bucht
06.05.2015 entspricht Sächsischer > 3,00 m
- Wassersportzentrum
BadegewässerVO vom „All-on-Sea“
15.04.2008
- Kursangebote für
Windsurfer, Segler,
Katamaran
- Volleyballanlage
- Rundweg für Skater,
Radfahren, Spazieren
- Ausleih von Segel
booten, Kanus,
Wassertretern,
Surfmaterial
- Kioskbetrieb
- Tauchschule
- Wassererlebnispark
Kiesgrube Eilenburg
12.05.2015 entspricht Sächsischer 2,80 m
- Kinderspielplatz
BadegewässerVO vom - FKK möglich
15.04.2008- Versorgungs
einrichtungen
- Campingplatz
- Wasserskianlage
Pressler Teich
05.05.2015 entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Campingplatz
(ohne Bademeister)
BadegewässerVO vom
15.04.2008
Beckenbäder Parthe-Bad Taucha
23.04.2015 entspricht den Anfor-
bis Grund
- Rutsche
derungen der DIN 19643
- Beachvolleyballfeld
- Imbiss
- Kinderspielplatz
Sport- und Freizeitbad 30.03.2015 entspricht den Anfor-
bis Grund
- Hallen- und
Aquavita Torgau
derungen der DIN 19643
Außenbecken
- Saunalandschaft
- Imbissangebot
- Kinderspielplatz
- Lichttherapie
- Floating
Erlebnisbad Platsch 30.03.2015 entspricht den Anfor-
bis Grund
- Imbiss
Oschatz
derungen der DIN 19643
- Hallen- &
Außenbecken
- Rutschen-Eldorado
- Saunalandschaft
- Sprungturm
24
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Dezernat Soziales
Bekanntmachung der Ladung und Auslegung
- Von Anfang an -
- Plan nach § 41 FlurbG -
Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
• zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt
eines Kindes
• zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen
Leistungen
• zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys
sowie Kleinkindern
• zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe
• zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
• zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
• Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz:
Kathrin Grasse, Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
• Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz:
Tanja Schön, Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
________________________________________________________
Dezernat Soziales
Öffentliche Zustellung
Für Herrn/Frau Uhlmann, Nadine, ehemals wohnhaft Marbachstraße 2 in 04155 Leipzig, liegt im Jugendamt Nordsachsen,
Richard-Wagner-Straße 7 A, 04509 Delitzsch folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
1. Bescheid über die Einstellung der gemeinsamen Wohnform
für Mütter/Väter und Kinder gemäß § 19 SGB VIII
Az.: 453.20.24.00477/10.
Dieses Schriftstück kann in vorgenannter Dienststelle
Dienstag/Donnerstag/Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
in Empfang genommen werden.
Torgau, 21.05.2015
im Auftrag
Moschek
Amtsleiterin
n
Mitteilung Gemeinden
Gemeinde Doberschütz, Laußig und
Zschepplin
ABDRUCK
Teilnehmergemeinschaft
Wöllnauer Senke
Der Vorstandsvorsitzende
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke lädt
die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Flurbereinigungsverfahren Wöllnauer Senke (§ 10 Nr. 2 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einer
Teilnehmerversammlung
Versammlungsort:
Feuerwehrgebäude Battaune
Dorfplatz 9
04838 Doberschütz/OT Battaune
Versammlungstermin:
Dienstag, den 23.06.2015 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Bericht zum Stand des Verfahrens
2. Vorstellung des Plans nach § 41 FlurbG
3. Weiterer Verfahrensablauf
4. Allgemeine Aussprache
ein.
Im Anschluss an die Teilnehmerversammlung erfolgt die
Auslegung
des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
nach § 41 FlurbG zum Zwecke der Unterrichtung der Öffentlichkeit über:
- Planungen der Teilnehmergemeinschaft im Verfahrensgebiet
- Umweltauswirkungen und Umweltverträglichkeit
- Widmungen von Straßen nach dem Sächsischen Straßengesetz
Auslegungsorte:
Gemeindeverwaltung Doberschütz
Bauamt
Breite Straße 17
04838 Doberschütz
Gemeindeverwaltung Laußig
Bauamt
Bahnhofstraße 1a
04838 Laußig
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Zimmer 304
Dr.-Belian-Str. 5
04838 Eilenburg
Auslegungszeitraum:
24. Juni 2015 bis 25. Juli 2015
Zeiten der Einsichtnahme:
während der allgemeinen Sprechzeiten, mindestens jedoch 20 h
pro Woche
- Die ausliegenden Unterlagen können durch jedermann eingesehen werden,
- Äußerungen zu den Planunterlagen können schriftlich oder
zur Niederschrift bis zu 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist vorgebracht werden bei:
Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke
beim Landratsamt Nordsachsen
Dr.-Belian-Straße 5
04838 Eilenburg
(Ansprechpartner Herr Hindemith 03423 7097-3250 und
Frau Treder 03423 7097-3252)
- Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Flurbereinigung: Wöllnauer Senke
Gemeinden:
Doberschütz, Laußig
Landkreis:Nordsachsen
Eilenburg, den 06. Mai 2015
Die Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke hat im Flurbereinigungsverfahren Wöllnauer Senke den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgestellt. Hiermit erfolgt die
Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort
des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen
Anlagen nach §41 Flurbereinigungsgesetz (Plan nach §41
FlurbG)
gez. Hindemith
25
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Ländliche Neuordnung: Wöllnauer Senke
Gemeinde:
Doberschütz und Laußig
Lfd.-Nr.:N02/LN
In der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17,
Zi. 14, 04838 Doberschütz liegt ab dem 24. Juni 2015 bis zum
25. Juli 2015 während der Dienstzeiten
montags
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
dienstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
mittwochs 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
donnerstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
freitags
09:00 bis 11:00 Uhr
der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
nach § 41 FlurbG (Plan nach § 41 FlurbG) zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus.
In der Gemeindeverwaltung Laußig, Bahnhofstraße 1a, 04838
Laußig liegt ab dem 24. Juni 2015 bis zum 25. Juli 2015 während
der Sprechzeiten
montags
9.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
mittwochsgeschlossen
donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags
9.00 bis 12.00 Uhr
der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
nach § 41 FlurbG (Plan nach § 41 FlurbG) zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus.
Doberschütz und Laußig den 26.05.2015
Gemeinde Doberschütz
2.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
2.1. Antrag auf Baugenehmigung; U. Stephan in
Sprotta-Siedlung
2.2. Antrag auf Baugenehmigung; H. Gabler
und M. Hermert in Mölbitz
2.3. Antrag auf Vorbescheid; D. Schuster in Mörtitz
2.4. Antrag auf Baugenehmigung; Media GmbH
in Doberschütz
2.5. Antrag auf Vorbescheid; M. Müller in SprottaSiedlung
2.6. Antrag auf Baugenehmigung; A. und R. Berger
in Sprotta
2.7. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 506/2015
2.8. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 516/2015
2.9. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 510/2015
2.10. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 251/2015
2.11. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 468/2015
2.12. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 845/2015
2.13. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 288/2015
2.14. Zeugnis Vorkaufsrecht UR-Nr.: 417/2015
2.15. Stellungnahme B-Plan „Gebäude zur Obstbaum
schule Zschepplin“
2.16. Stellungnahme B-Plan „Militärhis
torische Technikausstellung und Eventpark
RED STAR Röcknitz“
2.17. Verkauf Flst. 167/3, Flur 3, Gemarkung Mörtitz
2.18. Vergabe der Bauleistung „Erneuerung Durchlass“
im OT Paschwitz
2.19. Vergabe der Bauleistung „Sanierung Ecktraße 3-5“
OT Mörtitz
3.Sonstiges/Information
147
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Einladung
gez. Märtz
Bürgermeister
zur 6. öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung
Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
am Donnerstag, 11. Juni 2015 um 19:30 Uhr
im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz
Widmung, Umstufung und Einziehung öffentlicher
Straßen
TagesordnungDrucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 19.03.2015
2.Einwohnerfragestunde
3.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
3.1. Satzung der Gemeinde Doberschütz über die Form der
öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)
166
3.2. Festlegung über die Höhe der Aufwendungen für die Förderung der Heimat- und Kulturpflege
167
4.Sonstiges/Informationen
4.1. Information zum Gebührentarif der Satzung über die Benutzung der Bibliotheken
168
gez. Märtz
Bürgermeister
Gemeinde Doberschütz
Doberschütz, den 28.05.2015
Einladung
Am Donnerstag, 18. Juni 2015 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17,
04838 Doberschütz, die
5. öffentliche Bauausschusssitzung
statt, zu der ich Sie herzlich einlade.
TagesordnungDrucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der
Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 16.04.15
1. Straßenbeschreibung:
Bezeichnung der Straße:
Weg zur Pumpstation, Feldweg
Beschreibung des Anfangspunktes:
Grenze zum Flurstück 286/134,
Flur 6, Mörtitz
Länge: 0,000 km
Beschreibung des Endpunktes:
Grenze zum Flurstück 405/6,
Flur 2, Mörtitz
Länge: 1,677 km
2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum
öffentlichen Feldweg.
2.2. Widmungsbeschränkungen:
keine
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Doberschütz
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015
5. Sonstiges:
5.1. Gründe für die Widmung:
Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95
nur zum Teil aufgenommen. Dieser Feldweg wurde bereits zum
16.02.1993 als öffentlicher Feldweg genutzt.
Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des
Straßenbestandsverzeichnisses.
26
Die Widmung des Feldweges „Weg zur Pumpstation“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG.
Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen.
5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen
Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz
Montag von
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
eingesehen werden.
6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.
Doberschütz, den 29.05.2015
Märtz
Bürgermeister
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Die Widmung des Feldweges „Weg zur Pappelallee“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a
SächsStrG. Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen.
5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen
Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz
Montag von
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
eingesehen werden.
6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.
Doberschütz, den 29.05.2015
Märtz
Bürgermeister
________________________________________________________
________________________________________________________
1. Straßenbeschreibung:
Bezeichnung der Straße:
Weg zur Pappelallee, Feldweg
Beschreibung des Anfangspunktes:
Grenze zum Flurstück 487/103, Flur 2, Mörtitz
Länge: 0,000 km
Beschreibung des Endpunktes:
Böschung zur Ackerfläche
Flurstück 27, Flur 2, Mörtitz
Länge: 0,968 km
1. Straßenbeschreibung:
Bezeichnung der Straße:
Weg zur Alten Mulde, Feldweg
Beschreibung des Anfangspunktes:
Grenze zum Flurstück 536/104, GVS Mörtitz-Gruna
Flur 2, Mörtitz
Länge: 0,000 km
Beschreibung des Endpunktes:
Knotenpunkt am Weg zum Deich
Flurstück 405/6, Flur 2, Mörtitz
Länge: 0,758 km
2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum
öffentlichen Feldweg.
2.2. Widmungsbeschränkungen:
keine
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Doberschütz
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015
5. Sonstiges:
5.1. Gründe für die Widmung:
Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 aufgenommen. Es ändern sich die Flurstücke, die Länge sowie die
Bezeichnung.
Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des
Straßenbestandsverzeichnisses.
2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum
öffentlichen Feldweg.
2.2. Widmungsbeschränkungen:
keine
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Doberschütz
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015
5. Sonstiges:
5.1. Gründe für die Widmung:
Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 aufgenommen. Dieser Feldweg wurde bereits zum 16.02.1993 als
öffentlicher Feldweg genutzt.
27
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Es ändern sich der Name des Weges, die Flurstücke und seine
Länge. Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des Straßenbestandsverzeichnisses.
Die Widmung des Feldweges „Weg zur Alten Mulde“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG. Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen.
5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen
Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz
Montag von
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
eingesehen werden.
6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.
Doberschütz, den 29.05.2015
Märtz
Bürgermeister
2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum
öffentlichen Feldweg.
2.2. Widmungsbeschränkungen:
keine
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Doberschütz
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015
5. Sonstiges:
5.1. Gründe für die Widmung:
Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 aufgenommen. Es ändern sich die Flurstücke, die Länge sowie die
Bezeichnung.
Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des
Straßenbestandsverzeichnisses.
Die Widmung des Feldweges „Die Brachen“ als öffentlicher
Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG.
Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen.
5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen
Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz
Montag von
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
eingesehen werden.
6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.
Doberschütz, den 29.05.2015
Märtz
Bürgermeister
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
1. Straßenbeschreibung:
Bezeichnung der Straße:
Die Brachen, Feldweg
Beschreibung des Anfangspunktes:
Abzweig Weg zur Pumpstation/Die Brachen
Flurstück 177/3, Flur 6, Mörtitz
Länge: 0,000 km
Beschreibung des Endpunktes:
Böschung zur Ackerfläche
Flurstück 339/179, Flur 6, Mörtitz
Länge: 0,226 km
1. Straßenbeschreibung:
Bezeichnung der Straße:
Weg zum Deich, Feldweg
Beschreibung des Anfangspunktes:
Grenze zum Flurstück 356/124, Flur 1, Mörtitz
Länge: 0,000 km
Beschreibung des Endpunktes:
Grenze zum Flurstück 403/3, Flur 2, Mörtitz
Länge: 1.372 km
2.Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum
öffentlichen Feldweg.
2.2. Widmungsbeschränkungen:
keine
28
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Doberschütz
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: 08.07.2015
5. Sonstiges:
5.1. Gründe für die Widmung:
Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 nicht
aufgenommen. Dieser Feldweg wurde bereits zum 16.02.1993
als öffentlicher Feldweg genutzt.
Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des
Straßenbestandsverzeichnisses.
Die Widmung des Feldweges „Deichverteidigungsweg“ als öffentlicher Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG.
Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen.
5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen
Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz
Montag von
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
eingesehen werden.
5. Sonstiges:
5.1. Gründe für die Widmung:
Der Feldweg wurde bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Doberschütz vom 08.09.95 aufgenommen. Es ändern sich Flurstücke, Länge und Bezeichnung.
Die Widmung erfolgt zur Klarstellung im Zuge der Korrektur des
Straßenbestandsverzeichnisses.
Die Widmung des Feldweges „Weg zum Deich“ als öffentlicher
Feldweg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG.
Öffentliche Feldwege sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dienen.
5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen
Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz - Bauverwaltung - Zimmer 14, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz
Montag von
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
eingesehen werden.
6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.
Doberschütz, den 29.05.2015
Märtz
Bürgermeister
________________________________________________________________________
1. Straßenbeschreibung:
Bezeichnung der Straße:
Deichverteidigungsweg, Feldweg
Beschreibung des Anfangspunktes:
Grenze zum Flurstück 369/3, Flur 2, Mörtitz
Länge: 0,000 km
Beschreibung des Endpunktes:
Grenze zum Flurstück 43, Flur 1, Gruna
Länge: 0,956 km,
2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zum
öffentlichen Feldweg.
2.2. Widmungsbeschränkungen:
keine
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Doberschütz
6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.
Doberschütz, den 29.05.2015
Märtz
Bürgermeister
29
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Jagdgenossenschaft Wöllnau
Einladung
Sehr geehrte Grundstückseigentümer der Gemarkung Wöllnau,
hiermit möchte ich alle Grundeigentümer der Gemarkung Wöllnau zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft
Wöllnau am
Freitag, dem 19.06.2015, um 20.00 Uhr, im Saal der Gaststätte Wöllnau recht herzlich einladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Jagdvorstandes über die Jahresrechnung zum
Jagdjahr 2014
3. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
4. Information über die Jagdergebnisse im Jagdjahr 2014
5. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Jagdpacht
nach Ablauf des bestehenden Pachtvertrages.
6. Beschluss zur Auszahlung der Jagdpacht (Reinertrag) für
den Zeitraum 2009 - 2015
7.Sonstiges
Ich bitte alle Grundeigentümer zum Nachweis der durch Sie
zu vertretenden Flächen einen aktuellen Grundbuchauszug
bzw. aktuellen Pachtvertrag vorzulegen.
Im Vertretungsfall bzw. bei Erbengemeinschaften ist eine
Vollmacht der berechtigten Grundeigentümer vorzulegen.
Im Anschluss zur Jahreshauptversammlung laden unsere
Jagdpächter alle Jagdgenossen zu einem herzhaften Jagdmahl ein.
gez. Pohlenz
Jagdvorstand
Gemeinde Jesewitz
Anmeldung
der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017 an der
Grundschule Jesewitz
Alle Kinder unseres Grundschulbezirkes, die bis zum 30. Juni
2016 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule Jesewitz anzumelden.
Eingeschult werden alle Kinder, deren Geburtsdatum zwischen dem 01.07.2009 und dem 30.06.2010 liegt.
Laut § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen können
auch Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. September
2016 das sechste Lebensjahr vollenden.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie) und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Getrennt lebende oder unverheiratete
Eltern sollten bei der Anmeldung die Bescheinigung über die Erziehungs- und Sorgeberechtigung mitbringen. Das Kind selbst
muss nicht vorgestellt werden.
Termine zur Anmeldung:
Montag, 24.08.2015
von 8.30 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag, 25.08.2015 von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch, 26.08.2015
von 8.30 Uhr - 18.00 Uhr
im Sekretariat - obere Etage - der Grundschule Jesewitz
In Ausnahmefällen können Termine außerhalb der Anmeldezeiten telefonisch mit der Grundschule vereinbart werden.
Jesewitz, den 19.05.2015
K. Bröse
Schulleiterin
Schulstraße 11, 04838 Jesewitz
Telefon 034241 50214, Telefax 034241 57674
E-Mail [email protected]
Internet www.grundschule-jesewitz.de
Ortschaftsrat Pehritzsch
Einladung
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft
Pehritzsch findet am
Dienstag, dem 09.06.2015, um 19.00 Uhr
im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Taucher Weg in Pehritzsch
statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2.Protokollkontrolle
3.Dorffest
4.Verschiedenes
Andrea Herold
Ortsvorsteherin
Bekanntmachung gefasster Beschlüsse
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz
am 07.05.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.Inhalt
29/2015
Antrag auf einen Anbau an ein vorhandenes
Wohnhaus im OT Groitzsch
Antragsteller: Herr Steffen Gruner, OT
Groitzsch
30/2015
Antrag auf Neubau Einfamilienhaus und
Doppelgarage im OT Gordemitz
Antragsteller: Frau Josephin Lange und
Herr Philipp Kreck, OT Gordemitz
31/2015
Antrag auf Befreiung von Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Am Schilfteich“ OT
Gotha sowie Antrag auf Abweichung von
der Sächsischen Bauordnung - Errichtung
eines Carports mit Abstellraum
Antragsteller: Frau Claudia Hanisch und
Herr Marcel Mette, OT Gotha
32/2015
Antrag auf Neubau eines Carports mit Abstellraum im OT Gotha
Antragsteller: Frau Claudia Hanisch und
Herr Marcel Mette, OT Gotha
33/2015
Widmung eines Weges „An der Hölle“/Kossen bis Groitzsch
34/2015
Umschuldung des Darlehens Nr. 6707367428
bei der Deutschen Kreditbank AG
35/2015
Umschuldung des Darlehens Nr. 6707368228
bei der Deutschen Kreditbank AG
36/2015
Stellungnahme zur Neuaufstellung Bebauungsplan „Golfplatzanlage Machern“ der
Gemeinde Machern
37/2015
Festsetzung von Nutzungsentgelten für gemeindeeigene Räume
38/2015
Außerplanmäßige Auszahlungen für den Erwerb einer Sirene im OT Ochelmitz
Tauchnitz
Bürgermeister
30
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Fußballnachwuchs aufgepasst!
Der SV Jesewitz nimmt gern Mädchen und Jungen der Jahrgänge 2001 bis 2010 zur Verstärkung seiner Juniorenmannschaften auf.
Wir bieten eine gute spielerische Ausbildung, einen hohen
Teamgeist, geselliges Beisammensein außerhalb der Trainingszeiten und natürlich Spaß und Herausforderung bei
Sport und Spiel.
Du spielst und tobst gern mit anderen Kindern?
Dann schau doch mal auf dem Sportplatz in der Jesewitzer
Schulstraße vorbei!
Die Junioren trainieren jeden Dienstag ab 17 Uhr und jeden
Donnerstag ab 16.30 Uhr.
Wer als Trainer oder Trainingshelfer im Nachwuchsbereich
mitmachen möchte, ist ebenfalls herzlich willkommen.
Gemeinde Laußig
Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Laußig fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 folgende Beschlüsse:
62/08/2015 Beschluss kooperativer Breitbandausbau
63/08/2015 Erhöhung Nutzungsentgelt Garagenpacht
64/08/2015 Spenden, Schenkungen u. ähnliche Zuwendungen
65/08/2015 Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen
66/08/2015 Eigenleistungsanteil zum Flurneuordnungsverfahren Wöllnauer Senke
67/08/2015 Tiefbau und Mitverlegung von Beleuchtungskabeln und Schutzrohr im OT Authausen
68/08/2015 Vergabe von Elektroleistungen für das EG und OG
im Ländlichen Bürgerzentrum Laußig
69/08/2015 Grundstückskäufe- und -verkäufe
gez. Schneider
Bürgermeister
Einladung Gemeinderatssitzung
Am 09.06.2015 findet um 19:00 Uhr im LBZ Laußig die nächste
Gemeinderatssitzung statt.
Tagesordnung
I. öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der
Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Niederschrift
vom 12.05.2015, Festlegung der Mitunterzeichner, Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten
Beschlüsse.
2. Beratung und Beschlussfassung
2.1. Beschluss Vergabe - Druck und Verteilung Amtsblatt Gemeinde Laußig
2.2. Beschluss - 2. Satzung zur Änderung der Satzung der
Gemeinde Laußig über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben (Bekanntmachungssatzung)
2.3. Vergabe Hausnummer/Schmidt - Gruna
2.4. Vergabe sonstiger Bau- und Lieferleistungen
2.4.1. Auftrag Lift für BH Authausen
2.5. Grundstückskäufe/Grundstücksverkäufe
2.5.1. Grundstückskauf Radweg Laußig-Bad Düben F15, FS
31/2
2.5.2. Grundstückskauf OT Pressel, F3, FS 129 - Campingplatz/Wald
2.5.3. Grundstückskauf Kossa Kreisstraße
2.6. Über-/außerplanmäßige Ausgaben
3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. Informationen und -vorlagen
Vorkaufsrechte der Gemeinde
Bauanträge
Stand Abwasserbehandlung Laußig, Gruna, Pristäblich
Vergabe Los 1 + Los 2 (LBZ)
Stand Umnutzung Verwaltungsgebäude Gemeinde
4. Bürgerfragestunde/Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
gez. Schneider
Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeinde Laußig
Genehmigung des Vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 3
der Gemeinde Laußig
„Wohngebiet Kossa“ - 1. Änderung
Das Landratsamt Nordsachsen hat am 26.05.2015 Registriernummer 160/08/2015, AZ 06059-2014 den von der Gemeinde Laußig in der Sitzung am 27. Mai 2014 als Satzung
beschlossene Vorzeitige Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde
Laußig „Wohngebiet Kossa“ - 1. Änderung (Beschluss-Nr.
340/49/2014) genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Das Plangebiet befindet sich im OT Kossa „Wohngebiet Kossa“.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung
in der Gemeindeverwaltung Laußig, Bahnhofstr. 1a, 04838
Laußig zu den Dienststunden einsehen und über den Inhalt
Auskunft verlangen oder auf der Internetseite der Gemeinde
Laußig (www.laussig.de unter der Rubrik Gemeindenachrichten - Bekanntmachungen - nachgelesen werden.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der
Abwägung sowie die Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB
wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
(1) Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
(2) Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
(3)Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
Bekanntmachung des Bebauungsplanes oder der Satzung
schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des
die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler
nach §214 Abs. 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1
und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen
Entschädigungsansprüche für den nach §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs
herbeigeführt wird.
Laußig, 27.05.2015
gez. L. Schneider
Bürgermeister
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vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Gemeinde Schönwölkau
Bernd-Lutz Lange
ZEITENSPRÜNGE
Kreuz und quer durch mein Leben
Zu Gast in der Patronatskirche Wölkau
Wann:
Wo: Eintritt:
07.06.2015, 17.00 Uhr
Patronatskirche Wölkau, Kirchplatz 7
10,00 Euro
Gemeinde Wiedemar
Personelle Neubesetzung der Schiedsstelle
der Gemeinde Wiedemar
Bekanntmachung der Wahl (§ 6 Abs. 2 SächsSchiedsGütStG)
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in
den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der
Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz- Sächsisches Schiedsstellengesetz - SächsSchiedsGütStG - vom 27. Mai 1999 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert
durch Artikel 22 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) ist die Schiedsstelle der Gemeinde es Wiedemar
ab November 2015 mit einem/einer Friedensrichter/in neu zu
besetzen.
Die Schiedsstelle der Gemeinde hat ausschließlich schlichtende Funktion. Sie übt keinen Zwang zur Einigung zwischen den
beteiligten Bürgern aus. Ihre Aufgabe ist es, kleine Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und einen
Vergleich herbeizuführen. Gegenüber einem Gerichtsverfahren
ist dieses Verfahren kostengünstig
und unkompliziert. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bleibt
es dem Bürger freigestellt, ob er, bevor er Klage vor dem Gericht erhebt, einen Antrag bei der Schiedsstelle stellt.
In der strafrechtlichen Zuständigkeit hat sich die Schiedsstelle
mit folgenden Delikten zu befassen: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch,
Verletzung des Briefgeheimnisses. Wegen dieser Delikte kann
der verletzte Bürger auch ohne Mitwirkung des Staatsanwaltes
eine strafrechtliche „Privatklage“ erheben, über die das Gericht
entscheidet. Das setzt einen erfolglosen Sühneversuch vor der
Schiedsstelle voraus.
Das Schlichtverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten,
1. die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte
fallen,
2. die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben,
3. an denen der Bund, die Länder, die Gemeinde oder andere
Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen
Rechts beteiligt sind.
Voraussetzung für das Amt des Friedensrichters
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wiedemar die sich von
ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eignen, d.h., wer vertrauenswürdig und verschwiegen, besonnen, rechtsinteressierte und finanzverständigt ist, kann sich dafür bewerben.
Voraussetzungen gemäß § 4 SächsSchiedsGütStG:
(1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und
seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Friedensrichter kann nicht sein, wer
1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
3. das Amt eines Bundesrichters oder Staatsanwalts ausübt
oder als Polizei- und Justizbediensteter tätig ist.
(3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung oder sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Friedensrichter soll nicht sein, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht
oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird.
2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom
19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte
oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze
verletzt hat oder
4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt
für nationale Sicherheit tätig war.
(5) Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen,
der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger
staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der
ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirksund Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in
den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern
und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter
erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann
widerlegt werden.
(6) Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat
gegenüber dem Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen oder
seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des
Absatzes 4 Nr. 3 und 4 des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
Nach der Prüfung der Voraussetzungen der Bewerber durch
die Bürgermeisterin und Anhörung des Präsidenten oder Direktor (Vorstand) des Amtsgerichts erfolgt die Wahl durch den
Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar.
Die Dauer der Amtszeit beträgt 5 Jahr. Auch eine Wiederwahl
ist zulässig.
Der Friedensrichter/in untersteht der Dienstaufsicht der Gerichte, Unterstützung erhält er außerdem durch Schulungsveranstaltungen und die Literatur des Bundes Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie von der Gemeinde
Wiedemar.
Die Wahl wird in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Wiedemar am 8. Oktober 2015 durchgeführt. Die Wahl des/
der Friedensrichter/in bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Schiedsstelle
ihren Sitz hat.
Bewerbungen mittels des angefügten Formulars sind bis zum
15.07.2015 in schriftlicher Form an den Gemeinde Wiedemar,
Bürgermeisterin, OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509
Wiedemar zu richten. Interessierte erhalten nähere Auskünfte
bei der Gemeinde Wiedemar (Tel. 034202 3750).
Möller
Bürgermeisterin
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Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Bekanntgabe
✂
Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag, dem
11.06.2015 um 19.00 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen.
Die Beratung findet im Dorfgemeinschaftshaus Kölsa, Lissaer Straße 9, 04509 Wiedemar OT Kölsa statt.
Gemeinde Wiedemar
Bürgermeisterin Frau Möller
OT Kyhna
Kyhnaer Hauptstraße 29
04509 Wiedemar
Die Tagesordnung wird ab 03.06.2015 an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar ortsüblich bekanntgegeben.
Bewerbung als Friedensrichter/in für die
Gemeinde Wiedemar
Amtsperiode November 2015 bis Oktober 2020
Möller
Bürgermeisterin
________________________________________________________
(Bitte in Druckschrift ausfüllen)
Familienname:....................................................
Ggf. Geburtsname:
....................................................
Vorname:....................................................
Geburtsdatum / Geburtsort: ....................................................
....................................................
Beruf:....................................................
....................................................
Staatsangehörigkeit:....................................................
Anschrift:....................................................
(Straße, Hausnummer)
(PLZ, Wohnort)
....................................................
....................................................
....................................................
im Gebiet der Gemeinde
wohnhaft seit:
....................................................
Telefon privat:
....................................................
Telefon dienstlich:
...................................................
Erklärung
Bewerber können nur dann berücksichtigt werden, wenn die
nachfolgend formulierten Erklärungen gemäß § 4 Absatz 6 sowie § 7 Abs. 2 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz bei
Bewerbung abgegeben werden.
Ich erkläre, dass in meiner Person Ausschlussgründe für die
Wahl als Friedensrichter/in /in gemäß § 4 Abs. 2-5 nicht vorliegen und dass ich meine Einwilligung erteile, Auskunft zu den
Ausschlussgründen des § 4 Absatz 4 Nr. 3 und 4 sowie § 4 Absatz 5 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen.
.......................................................................................
Datum
.......................................................................................
Unterschrift
Gemeinde Wiedemar
Nach Beschluss des Gemeinderates Wiedemar vom 07.05.2015
über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2015
und Genehmigung durch das Landratsamt Nordsachsen Rechtsaufsichtsbehörde - vom 27.05.2015 wird diese gemäß
§ 76 Abs. 3 SächsGemO öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung der Gemeinde Wiedemar für das
Haushaltsjahr 2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der
Gemeinderat in der Sitzung am 07.05.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 , der die für die
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
auf
8.038.700,00 EUR
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
auf
8.392.600,00 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwen dungen (ordentliches Ergebnis) auf
-353.900,00 EUR
-
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus
Vorjahren auf
0,00 EUR
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von
Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus
Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis)
auf
-353.900,00 EUR
-
-
-
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf
4.263.500,00 EUR
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
auf
50.000,00 EUR
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (Sonderergebnis)
auf
4.213.500,00 EUR
-
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren
auf
0,00 EUR
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen
und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus
Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis)
auf
4.213.500,00 EUR
- Gesamtbetrag des veranschlagten
ordentlichen Ergebnisses auf
-353.900,00 EUR
✂
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vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
- Gesamtbetrag des veranschlagten Sonderergeb nisses auf
4.213.500,00 EUR
- Gesamtergebnis auf
3.859.600,00 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
7.711.700,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
6.912.600,00 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus
laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und Aus zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf
799.100,00 EUR
-
-
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
4.112.500,00 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
874.200,00 EUR
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
3.238.300,00 EUR
-
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als
Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
und dem Saldo der Gesamtbeträge der
Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
4.037.400,00 EUR
-
-
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
3.867.000,00 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
1.163.700,00 EUR
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
2.703.300,00 EUR
- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
als Änderung des Finanzmittelbestands
auf
6.740.700,00 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 3.120.000,00 EUR
festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf,
wird auf
1.200.000,00 EUR
festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.
Wiedemar, den 07.05.2015
Möller
Bürgermeisterin
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Wiedemar liegen gemäß § 76 Abs. 3
SächsGemO in der Zeit
vom 08.06.2015 bis 16.06.2015
zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Kyhnaer Hauptstr. 29, 04509 Wiedemar zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Möller
Bürgermeisterin
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung
Montag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gemeinde Zschepplin
Grundschule Zschepplin
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/17
an der Grundschule Zschepplin, OT Hohenprießnitz
Sehr geehrte Eltern,
gemäß § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen werden für das Schuljahr 2016/17 alle Kinder schulpflichtig, die bis
zum 30. Juni 2016 sechs Jahre alt werden.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember des Jahres
2016 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.
Wir bitten Sie zur Schulanmeldung zu uns zu kommen:
Montag, 31.08.2015 um 19.00 Uhr
Der Einzugsbereich für unsere Grundschule umfasst folgende
Bezirke:
Glaucha, Hohenprießnitz, Kämmereiforst, Krippehna,
Naundorf, Noitzsch, Rödgen, Steubeln, Zschepplin
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Getrennt lebende oder unverheiratete Eltern sollten bei der Anmeldung die Bescheinigung über die Erziehungs- und Sorgeberechtigung mitbringen.
Zschepplin, Mai 2015
V. Fuchs
Schulleiterin
________________________________________________________
Ortschaftsrat Hohenprießnitz
310 v.H.
385 v.H.
390 v.H.
Einladung
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Hohenprießnitz findet am
Donnerstag, dem 11.06.2015, 19.30 Uhr
im Gasthof Andrae, OT Hohenprießnitz, Noitzscher Straße 5,
04838 Zschepplin statt, zu welcher ich alle interessierten Bürger
und Bürgerinnen recht herzlich einladen möchte.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung
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3. Bestätigung der Niederschrift vom 11.12.2014
4. Aufteilung der finanziellen Zuwendungen an Vereine
5. Teilnahmebeschluss am „Sächsischen Landeswettbewerb
2015“ - ländliches Bauen
6. Antrag an Mitnetz-Strom Bad Düben zum Rückbau der Freileitungen in der Schulstraße
7. Antrag zur Rodung von Bäumen am Parkplatz vor „Nah &
Frisch“ wegen Unfallgefahr durch von Baumwurzeln angehobenes Straßenpflaster auf dem Gehweg in der Schulstraße
8. Vorstellung des Freizeitzentrums „Am Fichtbusch“ durch die
FSG Phönix e. V. Leipzig
9.Bürgerfragen
Naumann
Ortsvorsteher
________________________________________________________
Ortschaft Glaucha
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
37/2015
38/2015
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gebäude zur Obstbaumschule“ im OT Zschepplin
Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gebäude zur Obstbaumschule“ im
OT Zschepplin
Berkes
Bürgermeisterin
Jagdgenossenschaft Hohenprießnitz
Das Protokoll der letzten Versammlung der Jagdgenossenschaft
Hohenprießnitz vom 17.04.2015 liegt in der Zeit vom 08.06.2015
bis 08.07.2015 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, MaximGorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 2.05, zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft
aus.
Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung
Der Ortschaftsrat lädt herzlich zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am 18.06.2015 in die Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“
in Glaucha ein.
Beginn der Versammlung ist um 19:30 Uhr.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 19.03.2015
3. Bericht über die in der letzten Sitzung angesprochenen Angelegenheiten
4. Konzeptentwicklung PKW-Stellplätze in Glaucha
5.Verschiedenes
Thomas Hartmann
(Ortsvorsteher)
Stellenausschreibung Bundesfreiwilligendienst
In der Gemeinde Zschepplin ist ab 01.08.2015 eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst zu besetzen. Der Einsatz erfolgt in der Kindertagesstätte „Flohkiste“ und Grundschule OT Hohenprießnitz.
Weitere Informationen hierzu auf der Homepage des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Rubrik Aktuelles/Aktuelle Stellenangebote.
Bekanntmachung gefasster Beschlüsse
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde
Zschepplin am 28.04.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.Inhalt
________________________________________________________
32/2015
Antrag auf Neubau einer Garage mit 4 Stellplätzen im OT Zschepplin
Antragsteller: Herr Enrico Koch,
OT Zschepplin
33/2015
Antrag auf Anbau von Balkonen an das vorhandene Wohnhaus im OT Rödgen
Antragsteller:
Wohnungseigentümergemeinschaft, OT Rödgen
34/2015
Antrag auf Neubau eines Rauhfutterlagers
im OT Glaucha
Antragsteller: Herr Frank Neumann,
OT Pehritzsch
35/2015
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrleiters
und des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Krippehna
36/2015
Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen
Der Abwasserzweckverband Delitzsch teilt mit
Die Verbandsversammlung 2/2015 des AZV Delitzsch findet am
18.06.2015, um 16:00 Uhr im Rathaus Delitzsch, Ratszimmer
105 statt.
Tagesordnung:
TOP 1:
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,
Protokollkontrolle
TOP 2:
Beratung der Beschlüsse für die Verbandsversammlung am 18.06.2015
2.1/2/15 Auftragsvergabe Dienstleistung Verbrauchsabrechnung
vom
01.01.2016
bis
zum
31.12.2017/2018 im AZV Delitzsch
2.2/2/15
Auftragsvergabe zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Hochleistungs-Dekanters
2.3/2/15
4. Änderungssatzung der Verbandssatzung des
AZV Delitzsch
TOP 3:
Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
Abwasserzweckverband Delitzsch
Möller
Verbandsvorsitzende
Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Mulde“
Information Baumaßnahme SW-Entsorgung Krippehna 1. BA sowie Präsentation Vakuumentwässerung
Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ führt ab sofort
Bauarbeiten im Zuge der Errichtung einer SW-Kanalisation in
der Ortslage Krippehna durch. Direkt von den Bauarbeiten betroffen sind folgende Bereiche:
- Wölkauer Straße (westlich Einmündung Landstraße von
Naundorf))
- Zur Brücke/Am Dorfplatz
- Kreisstraße (Ortsverbindungsstraße) zwischen Krippehna
und Naundorf
Die Gesamtbauzeit betrifft den voraussichtlichen Zeitraum zwischen Ende Mai bis Ende Oktober 2015. Innerhalb des Bauzeitraums kann es zu erheblichen Verkehrseinschränkungen und
Behinderungen infolge der Bauarbeiten kommen. Die Ortsverbindungsstraße nach Krippehna wird grundsätzlich befahrbar
bleiben, es sind jedoch örtlich halbseitige Sperrungen vorge-
35
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
sehen. Weiterhin wird es phasenweise zu überörtlichen Umleitungen während der innerörtlichen Sperrungen, auch beim
Busverkehr, kommen, nähere Auskünfte hierzu bitten wir beim
Busunternehmen zu erfragen bzw. zu gegebener Zeit den örtlichen Informationen des Busunternehmens zu entnehmen. Alle
Einwohner der Ortslage werden um Verständnis gebeten.
Weiterhin möchten wir darüber informieren, dass am Freitag, dem 19. Juni zwischen 13 und 15 Uhr ein Präsentationsfahrzeug vom Hersteller des in der Ortslage zum Einsatz
kommenden Vakuumentwässerungssystems am Platz neben der Feuerwehr aufgestellt wird. Interessierte Einwohner
sind herzlich willkommen. Das Fachpersonal des Herstellers beantwortet gern Fragen zum Entwässerungssystem und präsentiert anschaulich dessen Funktionsweise.
§1
Änderungen
Der § 2 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Der Verwaltungsaufwand je abgabepflichtiges Grundstück beträgt ab der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe für das Jahr
2012 EUR 22,40 und wird mit der Abgabe erhoben.“
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Wölkau, den 19.05.2015
Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Mulde“
Information Baumaßnahme SW-Entsorgung
Rödgener Landstraße in Eilenburg
Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ führt ab sofort
Bauarbeiten im Zuge der Errichtung einer SW-Entsorgung im
Wohngebiet Rödgener Landstraße durch. Direkt von den Bauarbeiten betroffen sind folgende Bereiche:
- Wohngebietsstraße an der Rödgener Landstraße
- Kreisstraße (Ortsverbindungsstraße) nach Rödgen
Die Gesamtbauzeit betrifft den voraussichtlichen Zeitraum zwischen Ende Mai bis Ende Juli 2015. Innerhalb des Bauzeitraums
kann es zu Verkehrseinschränkungen und Behinderungen infolge der Bauarbeiten kommen. Die Ortsverbindungsstraße nach
Rödgen wird grundsätzlich befahrbar bleiben, es sind jedoch
örtlich halbseitige Sperrungen vorgesehen. Alle Anlieger werden
um Verständnis gebeten.
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die
Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der
Abwasserabgabe aus Kleineinleitungen
des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal
(Abwälzungssatzung)
vom 12.07.2011
Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBI. S. 146), zuletzt geändert
durch Artikel 18 des Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 358)
und des § 47 Abs. 2 i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 5 Abs. 4 Sächsisches
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBI. S. 196), den §§ 8, 9 Abs. 4 Gesetz über Abgaben für das
Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. Januar 2005 (BGBI. I S. 114) zuletzt geändert durch Art. 2
der Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, des
Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung vom 02. September 2014 (BGBI. I S. 1474) und den §§ 7, 8
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz
(SächsAbwAG) vom 05. Mai 2004 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) und des § 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBI. S.418,
2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur
Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S 822) beschließt die Verbandsversammlung des
Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal (AZV UL) in ihrer
Sitzung am 19.05.2015 folgende Satzung zur 1. Änderung der
Abwälzungssatzung:
Tiefensee
Verbandsvorsitzender
ausgefertigt am 21.05.2015
Tiefensee
Verbandsvorsitzender
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Die gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
36
n
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Kultur und Schulen
37
vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
Schulung zur Fischereischeinprüfung
30 Jahre Gitarrengruppe
... ja, Sie hören richtig, uns gibt es doch tatsächlich schon 30
Jahre lang! Die Besetzung hat natürlich mächtig variiert, wobei
es doch tatsächlich noch Mitstreiter der ersten Stunde gibt.
Diese lange Zeit möchten wir zum Anlass nehmen und gemeinsam mit vielen ehemaligen Musikern ein Wiedersehen feiern.
Wir laden Sie zu diesem Jubiläumskonzert ganz herzlich für
Samstag, 20.06.2015, 15.00 Uhr
in die Aula des Martin-Rinckart-Gymnasiums in Eilenburg-Ost
ein.
Falls Sie jemanden kennen, von dem Sie wissen, es würde ihn
auch interessieren, sagen Sie es einfach weiter. Wir würden uns
natürlich über einen richtig gefüllten Saal ganz doll freuen.
Ihre die Sprotta-Siedlungsspatzen
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Mühlen öffnen in der Mühlenregion
Nordsachsen
Im Juni werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten:
06.06.2015
14 - 17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3
10 - 14 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, ab 10 Uhr Kinder-Mühlentag, Mühlen geöffnet, Angebot von
frischem Brot
14 - 17 Uhr Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24a,
mit Ausstellungen und Streichelzoo
07.06.2015
14 - 18 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Öffnung Mühlencafé
14 - 17 Uhr Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Kaffee und Kuchen nach Vereinbarung
14 - 17 Uhr Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2, Heimatscheune geöffnet
Paschwitz, Sächs. Turmwindmühle „Friedemann“,
Mühlweg 4, tel. Absprache 03423 754848.
Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5, tel.
Absprache 034207 71323
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Telefon: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de
Leipziger Pfeffermüller
an der Audenhainer Mühle
„Lügen, so wahr mir Gott helfe“
Sonntag, 21. Juni 2015 - 17 Uhr
Open-Air-Veranstaltung mit der „Leipziger Pfeffermühle“
auf dem Mühlenhof „Ebbecke“ in Audenhain
Kartenreservierung unter: 034244 50854
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Tel.: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de
Prüfungsleiter
René Wagner
Leipziger Str. 17, 04838 Eilenburg
Tel., Fax 03423 606016, E-Mail: Wagner-Ei @t-online.de
Handy: 0173 5646522
Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen
kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines
gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu).
Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines?
1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage)
2.Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung.
Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das
14. Lebensjahr vollendet haben.
3. Danach Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit.
4. Der Lehrgang findet am 20./21. und 27.06.2015 jeweils 8.00 Uhr
in Eilenburg, Puschkinstraße 68, Notar und Rechtsanwaltskanzlei Zöhner,statt.
Parkplätze sind im Hof.
Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann
es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei
mir bestellen.
Die Voranmeldung sollte bis zum Meldeschlusstermin
19.06.2015 an obige Adresse erfolgen.
Selbstständigkeit erfordert gründliche Vorbereitung,
Informationen dazu im Existenzgründer-Seminar/
Intensivkurs
der erste Schritt in die Selbstständigkeit:
in Torgau, Solarstr. 27 (TGZ)
Termin 22.06. - 24.06.2015
In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr
Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken
zur Selbstständigkeit trägt bzw. sich vor Kurzem gegründet hat.
Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird
durch die Jobcenter, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als
Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 EUR
Anmeldung erbeten bei: GPV management, 04849 Bad Düben,
Durchwehnaer Str. 12a Tel.: 034243 25333, Fax 034243 29366
Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH, Elbstraße 4,
04860 Torgau, Tel.: 03421 774892, Fax 03421 774894.
Landschaftspflegeverband
Nordwestsachsen e. V.
Information zur
Rotmilanmarkierung
Im Rahmen des Projekts „Rotmilan - Land zum Leben“ werden
im Landkreis Nordsachsen Greifvögel der Tierart Rotmilan beringt
und mit Peilsendern für telemetrische Untersuchungen ausgestattet. Der Zeitraum der Besenderung ist der 25.05. - 15.08.2015.
Ziel ist es, Einblicke in die Raumnutzung der Greife, vor allem bei
der Nahrungssuche, zu gewinnen. Das Vorhaben wird im Rahmen
des Bundesprogramms für Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.
Die Rotmilanbesenderung wird durch das Büro für faunistische
Fachfragen (BFF-Linden) durchgeführt.
Für Fragen zum Rotmilanprojekt steht Ihnen Projektmitarbeiter
Peter Solluntsch gerne zur Verfügung:
Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V.
Dr.-Belian-Str. 4, 04838 Eilenburg
Telefon: 034237392832, E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Projekt „Rotmilan - Land zum Leben“ finden Sie unter www.rotmilan.org, unter www.lpv-nordwestsachsen.de.
38
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Klinik Delitzsch & Klinik Eilenburg
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Der Arbeitsmedizinische Dienst der Kreiskrankenhaus Delitzsch
GmbH bietet seit dem 01.01.2015 grund- und betriebsspezifische arbeitsmedizinische Betreuung nach den Vorgaben der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und dem
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) an.
Weitere Leistungen sind unter anderem:
· Eignungsuntersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung für
gewerbliche und private Kraftfahrer
· Leistungstests für den Personenbeförderungsschein
· Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger
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Die Räume der arbeitsmedizinischen Praxis befinden sich in der
Eilenburger bzw. Delitzscher Klinik.
Sprechzeiten:
Klinik Eilenburg: montags 08:00 Uhr - 16:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Tel. 03423 667-290
Klinik Delitzsch: mittwochs 08:00 Uhr - 16:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Tel. 034202 767-851
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Der Kultur- und Heimatverein und
der Ortschaftsrat Mockrehna präsentieren
1000 Jahre Mockrehna
Vom 11. bis 14.06.2015 auf dem Festplatz im Unterdorf.
Zu diesem großen Jubiläum laden wir herzlich ein und freuen
uns auf zahlreiche Besucher aus nah und fern. Feiern Sie mit
uns, damit es unvergessliche Tage für uns alle werden.
Bei allen großen und kleinen Sponsoren möchte wir uns vorab
schon einmal bedanken, denn ohne Sie wäre dieses Fest nicht
möglich.
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vom 06.06.2015  Amtsblatt Delitzsch
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40
Amtsblatt Delitzsch  vom 06.06.2015
Hilfe in schweren Stunden
Rechtzeitig an ein Testament denken
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Beim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet
(oder einen Erbvertrag geschlossen) hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge entspricht nicht unbedingt den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen.
Damit es nach dem Tod eines Verwandten nicht zu Erbstreitigkeiten kommt, ist es sinnvoll, schon frühzeitig juristische Vorsorge
zu treffen. Rat und Tat bietet ein kompetenter, auf Familienrecht
spezialisierter Anwalt. Er kennt alle zu beachtenden Eckdaten
rund um Erbschaft und Testament und weiß Rat, wenn es um Vermögensaufteilung, Pflichtteil oder Besteuerung geht. Der Anwalt
stellt auf Wunsch auch den Kontakt zu einem Notar her, wenn
der individuelle Nachlassfall dies nötig macht. Familien, die diese
Dinge frühzeitig regeln, können ihre ganze Energie in den letzten
Lebensabschnitt des Betroffenen einbringen, ohne sich um eventuelle Erbstreitigkeiten kümmern zu müssen.
Hilfe bei der Grabpflege
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Besonders für ältere Menschen kann die regelmäßige Pflege einer
Grabstelle große Anstrengungen bedeuten. Es gibt jedoch Hilfe bei
der Grabpflege. Eine Friedhofsgärtnerei kann die Pflege des Grabes
übernehmen. Typische Arbeiten eines Friedhofsgärtners sind das
Gießen, das Harken, das Entfernen von Unkraut und verblühten
Blumen sowie der Verschnitt von Sträuchern. Friedhofsgärtnereien bieten zudem eine saisonale Bepflanzung der Grabstelle an.
Viele Gärtnereien bieten die Möglichkeit, ihren Auftraggebern ein
Foto vom Grab zukommen zu lassen, wenn beispielsweise eine
neue Bepflanzung stattgefunden hat. So können sich auch entfernt
wohnende Angehörige versichern, dass das Grab gepflegt aussieht.
Friedhofsgärtnereien können für eine einmalige Leistung beauftragt werden, aber auch eine dauerhafte Grabpflege ist möglich.
Generell ist bei der Grabpflege die örtliche Friedhofsordnung zu
beachten, die die Vorschriften zur Grabgestaltung beinhaltet.
Quelle: www.bestattungen.de
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Vorsorge treffen für das Ende des Lebens
Seit etwa 25 Jahren gibt es in Deutschland die Hospizbewegung,
Palliativstationen für Sterbenskranke findet man mittlerweile flächendeckend im gesamten Bundesgebiet. Viele Initiativen setzen
sich heute dafür ein, dass Menschen unter würdigen Bedingungen
sterben können. Das Hauptanliegen von Palliativbetreuern etwa
ist die ganzheitliche Betrachtung des Menschen, dessen Leben zu
Ende geht. Und zur Würde gehört nicht zuletzt, dass Ärzte und
Angehörige seine Wünsche respektieren müssen. Beim Thema
Patienten-Autonomie gibt es aber noch immer große Unsicherheiten. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Angehörigen bei
einer schweren Erkrankung automatisch handlungsbevollmächtigt
sind. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München, korrigiert diese
Meinung: „Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht
keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei
schwerster Krankheit geben.” Diese bevollmächtigte Person müsse
dann, so Wolfgang Putz, mit den Ärzten Entscheidungen über die
Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen. Hält sich der Arzt nicht daran, kann der Bevollmächtigte des
Patienten Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.
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wachen sie wenig später wieder auf. Der permanente
Schlafmangel stört Gesundheit und Wohlbefinden. Ursache
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regelmäßig ein starkes Schlafmittel einnehmen, gibt den
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Die Einnahme könne schnell
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sich durch Unfallflucht der Feststellung von Personalien, Unfallhergang usw. zu entziehen ist grundsätzlich strafbar. Autofahrer
werden allerdings nicht wegen Unfallflucht verfolgt, wenn sie reine Sachschäden im ruhenden Verkehr (z.B. einen Parkrempler) verursachen und sich danach binnen 24 Stunden bei der Polizei melden. Für alle Unfallbeteiligten besteht grundsätzlich Wartepflicht:
Sie dürfen die Unfallstelle nur verlassen, wenn die Schadenregulierung geklärt ist. Der AvD appelliert an alle Verkehrsteilnehmer,
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