GMP+ BA10
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BA Modul: Feed Safety Assurance GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung 10 Fassung: 1. März 2013 DE © GMP+ International B.V. Alle Rechte vorbehalten. Die Informationen aus dieser Veröffentlichung dürfen heruntergeladen, ausgedruckt und auf dem Bildschirm zu Rate gezogen werden, sofern dies für den eigenen, nichtkommerziellen Gebrauch erfolgt. Sämtliche Nutzungen anderer Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der GMP+ International B.V. Geschichte des Dokuments Revisions- Nr./ Datum der Genehmigung 0.0 / 09.2010 0.1 / 22.03.2010 Änderung Übergang der Dokumente von PDV auf GMP+ International Bezieht sich auf Gesamtes Dokument Implementierung 01.01.2011 Aktualisierung von Anlage 4 (so genanntes Getreideprotokoll) Anlage 4 01.07.2010 Aufzeichnung von Nutzern des Torwächterprotokolls für Zusatzstoffe, Getreide, Saat und Hülsenfrüchte und Palmöl während des Audits. Abschnitt 3 01.07.2010 0.2 / 09.07.2010 Zulassung von TASSC Merchants für den Handel mit Feldfrüchten - Korrektur Abschnitt 3 09.07.2010 0.3 / 09.2010 Zulassung des Hygienekodex für die Erzeugung von Rohmilcherzeugnissen (Hygiënecode voor Boerderijzuivelbereiding) Abschnitt 3 05.08.2010 Beendung der befristeten Zulassung des GTP-Zertifikats (Übergangszeitraum läuft bis zum 1. Oktober 2011) Abschnitt 3 Anlage 1 01.10.2010 Namensänderung der zugelassenen VVAK-Module 01.01.2011 Transport verpackter Erzeugnisse von der Anforderung des zertifizierten Transports ausgenommen. (Verdeutlichung der bestehenden Anforderungen) Abschnitt 3 01.01.2011 Beschaffung mineralischer Einzelfuttermittel (Verdeutlichung der bestehenden Anforderungen) Abschnitt 3 01.01.2011 0.4 / 14-07-2011 Zulassung von QS-zertifizierten Unternehmen für Herstellung von, Handel mit, Lagerung, Umschlag und Transport von Futtermitteln. Abschnitt 3 14.07.2011 0.4 / 27-09-2011 Zulassung des GTP-Kodex für Handel mit, Abholung, Lagerung und Transport von einige pflanzlichen Futtermittel. Abschnitt 3 Anlage 1 27.09.2011 GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 2/41 GMP+ International Revisions- Nr./ Datum der Genehmigung 0.4 / 09-2011 0.5 / 11-2012 Änderung Beschaffung mineralischer Einzelfuttermittel: nähere Erläuterung der vorhandenen Anforderungen. Redaktionelle Änderungen: - Titel von Anlage 8 - Anwendungsbereich des UFAS-Händlerstandards. Geänderte Inspektionsintervalle bei Dioxin in Palmöl zwecks Harmonisierung mit GMP+ BA4 Probenahme und Inspektion, Version Mai 2011. Bezugnahme auf Niederlande/ Rotterdam wurde gelöscht, um zu verdeutlichen, dass dieses Protokoll in jedem Ankunftshafen angewandt werden sollte. Eine neue Anlage über Anforderungen an den Einsatz nicht zertifizierter Transporteure wurde hinzugefügt. Hinzufügung von Anforderungen an Siliermittel. Spezifizierung des Begriffs „kombinierbare Feldfrüchte“. Hinzufügung von Anforderungen an QS-Händler. Zulassung der Positivliste für Einzelfuttermittel für das GMP+ FSA scheme. Deutlichere Spezifizierung der Zulassung diverser Zertifizierungssysteme für den Anwendungsbereich Transport und Befrachtung. IKKB-Standard für die pflanzliche Primärproduktion ist als zugelassenes Zertifizierungssystem hinzugefügt worden. Streichung der Standards GMP+ B3(2006) und B5 aus dem Dokument, da diese Standards am 31.12.2012 zurückgezogen werden. Hinzufügen des Begriffs „Torwächterprinzip“ an diverse Torwächterprotokolle. Nähere Ausarbeitung der Anforderungen an den Einsatz nicht zertifizierter Transportunternehmen. Neue Einführung und Änderung des Textes in Bezug des GMP+ Feed Certification schemes GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 Bezieht sich auf Implementierung 1.1/1.2 Abschnitt 3 01.01.2012 01.01.2012 Abschnitt 3 Anlage 8 01.01.2012 Anlage 6 01.01.2012 Anlage 9 01.01.2013 Abschnitt 3 01.03.2013 Abschnitt 3 01.03.2013 Abschnitt 3 01.03.2013 Abschnitt 3 01.03.2013 Abschnitt 3 01.03.2013 Abschnitt 3 01.03.2013 Abschnitt 3 Anlage 1 01.03.2013 Anlage 3,4,6,7 01.03.2013 Anlage 9 01.03.2013 Gesamtes Dokument 01.03.2013 3/41 GMP+ International INHALTSVERZEICHNIS 1 2 EINFÜHRUNG .............................................................................................. 5 1.1 ALLGEMEINES ............................................................................................ 5 1.2 AUFBAU DES GMP+ FEED CERTIFICATION SCHEME ...................................... 5 NÄHERE ANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG ...................... 7 3 ÜBERSICHT ÜBER GMP+-ZERTIFIKATE UND GLEICHWERTIGE ZERTIFIKATE ...................................................................................................... 8 ANLAGE 1: ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN ZUM GTP-KODEX (COCERAL) ....................................................................................................... 18 ANLAGE 2: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON ZUSATZSTOFFEN NACH DEM TORWÄCHTERPRINZIP .......................... 19 ANLAGE 3: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG UNBEARBEITETER AGRARERZEUGNISSE NICHT ZERTIFIZIERTER HERKUNFT DIREKT VOM LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGER NACH DEM TORWÄCHTERPRINZIP ............................................................ 21 ANLAGE 4: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON GETREIDE, SAAT UND HÜLSENFRÜCHTEN NICHT ZERTIFIZIERTER HERKUNFT NACH DEM TORWÄCHTERPRINZIP ...................................... 22 ANLAGE 5: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON INTERVENTIONSGETREIDE .......................................................................... 29 ANLAGE 6: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON PALMÖL NICHT ZERTIFIZIERTER HERKUNFT NACH DEM TORWÄCHTERPRINZIP .................................................................................. 30 ANLAGE 7: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON STROH NICHT ZERTIFIZIERTER HERKUNFT ............................................ 35 ANLAGE 8: ZUSATZANFORDERUNGEN AN UFAS / TASC / FEMAS .... 37 ANLAGE 9: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE QUALITÄTSSICHERUNG NICHT ZERTIFIZIERTER STRASSENTRANSPORTUNTERNEHMEN (SO GENANNTE TORWÄCHTEROPTION FÜR TRANSPORTE)............................................. 38 GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 4/41 GMP+ International 1 EINFÜHRUNG 1.1 Allgemeines Das GMP+ Feed Certification scheme ist im Jahr 1992 von der niederländischen Futtermittelindustrie als Antwort auf diverse mehr oder weniger schwere Zwischenfälle mit Verunreinigungen in Einzelfuttermitteln initiiert und entwickelt worden. Es war zunächst nur als nationales System konzipiert worden, hat sich jedoch zu einem internationalen System entwickelt, das von GMP+ International in Zusammenarbeit mit diversen internationalen interessierten Parteien verwaltet wird. Obwohl das GMP+ Feed Certification scheme aus der Perspektive der Unbedenklichkeit von Futtermitteln entstanden ist, wurde im Jahr 2013 der erste Standard für Futtermittelnachhaltigkeit veröffentlicht. Zu diesem Zweck sind zwei Module entwickelt worden: GMP+ Feed Safety Assurance (das sich auf die Futtermittelsicherheit konzentriert) und GMP+ Feed Responsibility Assurance (das auf nachhaltige Futtermittel abzielt). Das GMP+ Feed Safety Assurance scheme ist ein vollständiges Modul zur Gewährleistung der Futtermittelsicherheit auf allen Stufen in der Futtermittelkette. Eine nachweisliche Gewährleistung der Futtermittelsicherheit wird in vielen Ländern und Märkten als eine Art „Verkaufslizenz“ betrachtet und das GMP+ FSA Modul kann Unternehmen dabei ausgezeichnet unterstützen. Zur Erfüllung der Bedürfnisse aus der Praxis sind diverse Komponenten im GMP+ FSA Modul integriert worden, wie etwa die Vorschriften für das Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001), HACCP, Produktnormen, Rückverfolgbarkeit, Überwachung, Programme mit Grundbedingungen, der Kettenansatz und das Frühwarnsystem. Mit der Entwicklung des „GMP+ Feed Responsibility Assurance“-Moduls entspricht GMP+ International dem Bedürfnis von GMP+-Teilnehmern. Die Futtermittelindustrie sieht sich stets mehr Fragen über eine verantwortungsbewusste Praxis konfrontiert, etwa über die Verwendung von Soja (einschließlich Sojaderivaten und Sojaerzeugnissen) und Fischmehl, das mit Respekt für Mensch, Tier und Umwelt hergestellt und vertrieben wird. Um einen nachhaltigen Herstellungsprozess und Vertrieb nachweisen zu können, kann ein Unternehmen eine Zertifizierung im Hinblick auf die GMP+ Feed Responsibility Assurance beantragen. Gemeinsam mit den GMP+-Partnern definiert GMP+ International auf transparente Art und Weise deutliche Vorschriften zur Gewährleistung unbedenklicher und nachhaltiger Futtermittel. Zertifizierungsstellen sind somit in der Lage, eine unabhängige GMP+-Zertifizierung durchzuführen. GMP+ International unterstützt die GMP+-Teilnehmer mit praktischen und nützlichen Informationen. Dies erfolgt mit Hilfe einer Reihe von Leitfäden sowie mit Hilfe von Datenbanken, Rundschreiben, Fragen- und Antwortenkatalogen und Seminaren. 1.2 Aufbau des GMP+ Feed Certification scheme Die Dokumente innerhalb des GMP+ Feed Certification scheme gliedern sich in eine Reihe Serien. Die nächste Seite enthält eine schematische Wiedergabe des Inhalts des GMP+ Feed Certification scheme: GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 5/41 GMP+ International GMP+ Feed Certification scheme A-Dokumente Allgemeine Anforderungen an die Teilnahme am GMP+ FC scheme B-Dokumente Normative Dokumente, Anhänge und Country Notes. Feed Safety Assurance Feed Responsibility Assurance C-Dokumente Zertifizierungsanforderungen des GMP+ FC scheme D-Dokumente Richtlinien zur Unterstützung von Unternehmen bei der Implementierung der GMP+-Anforderungen Alle diese Dokumente sind auf der Internetseite von GMP+ International (www.gmpplus.org) zu finden. Das vorliegende Dokument wird als Standard GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung bezeichnet und gehört zum GMP+ FSA Modul. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 6/41 GMP+ International 2 Nähere Anforderungen an die Beschaffung 1 In diversen Standards des GMP+ FSA scheme ist festgelegt, dass ein Teilnehmer Erzeugnisse oder Dienst-leistungen beschaffen darf, sofern diese a. unter ein GMP+-Zertifikat fallen, oder b. unter ein als gleichwertig erklärtes Zertifikat fallen. Außerdem können gewisse Futtermittel nach dem so genannten Torwächterprinzip bezogen werden. In diesem Anhang werden die näheren Bedingungen für die obigen Möglichkeiten erläutert. Die nachstehende Tabelle enthält je zu beschaffendem Erzeugnis oder zu beschaffender Dienstleistung die erforderlichen GMP+-Zertifikate und gleichwertigen Zertifikate nebst den ggf. geltenden Zusatzanforderungen. Diese Erzeugnisse oder Dienstleistungen dürfen ausschließlich beschafft werden, wenn a. das angegebene Zertifikat vorhanden ist und b. eine Konformität mit den Zusatzanforderungen vorliegt. Eine Reihe Erzeugnisse und Dienstleistungen ist nicht in der Tabelle aufgeführt. Diese Erzeugnisse und Dienstleistungen können von einem nach GMP+ FSA zertifizierten Teilnehmer beschafft werden, sofern der Teilnehmer selbst eine sich auf den HACCP-Grundsätzen stützende Risikobewertung durchführt und auf der Grundlage dieser Risikobewertung und der Art der Qualitätssicherung beim Lieferanten eine Lieferantenauswahl vornimmt und seine (Eingangs-) Kontrollen darauf abstimmt. 1 Es handelt sich hier um die Beschaffung durch einen Teilnehmer am GMP+ FSA Modul. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 7/41 GMP+ International 3 Übersicht über GMP+-Zertifikate und gleichwertige Zertifikate 1 Beschaffung von Futtermitteln Mischfuttermittel 2 Unter den Anwendungsbereich des GMP+Zertifikats des Lieferanten fällt Vertrieb, Herstellung oder Bearbeitung von Mischfuttermitteln (GMP+ B1 / GMP+ B2 / GMP+ B3(2006) / GMP+ B3(2007) 3 Zugelassene gleichwertige Zertifikate Ovocom-BC-02 (MP, Herstellung von Mischfuttermitteln) Ovocom-BC-03 (MH, Handel mit Mischfuttermitteln) QS-zertifizierte Hersteller von Mischfuttermitteln, sofern diese in der von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. QS-zertifizierte Mischfuttermittelhändler, sofern der betreffende Händler in der von GMP+ genehmigten Liste mit QS-zertifizierten Händlern enthalten ist. Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden. UFAS Compound Feed UFAS Merchants (Anwendungsbereich: Handel mit Mischfutter) Halbfabrikat Hinweis: Siehe Anlage 8. Vertrieb, Herstellung oder Ovocom-BC-02 (MP, Herstellung von Bearbeitung von Mischfuttermitteln) Halbfabrikaten (GMP+ B1 Ovocom-BC-03 (MH, Handel mit Mischfuttermitteln) / GMP+ B2 / GMP+ B3(2006) / GMP+ B3(2007) UFAS Compound Feed UFAS Merchants (Anwendungsbereich: Handel mit Mischfuttermitteln) Hinweis: Siehe Anlage 8. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 8/41 GMP+ International 1 Beschaffung von Futtermitteln Vormischung 2 3 Unter den Anwendungs- Zugelassene gleichwertige bereich des GMP+Zertifikate Zertifikats des Lieferanten fällt QS-zertifizierte Hersteller von Mischfuttermitteln, sofern diese in der von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. QS-zertifizierte Mischfuttermittelhändler, sofern der betreffende Händler in der von GMP+ genehmigten Liste mit QS-zertifizierten Händlern enthalten ist. Vertrieb, Herstellung oder Bearbeitung von Vormischungen (GMP+ B1 / GMP+ B2 / GMP+ B3(2006) / GMP+ B3(2007) Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden. Ovocom-BC-02 (VP, Herstellung von Vormischungen) Ovocom-BC-03 (VH, Handel mit Vormischungen) FAMI-QS UFAS Compound Feed UFAS Merchants Hinweis: Siehe Anlage 8. QS-zertifizierte Hersteller von Vormischungen, sofern diese in der von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. QS-zertifizierte Vormischungshändler, sofern der betreffende Händler in der von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Händlern enthalten ist. Zusatzstoff Vertrieb, Herstellung oder Bearbeitung von Zusatzstoffen (GMP+ B1 / GMP+ B2 / GMP+ B3(2006) / GMP+ B3(2007) Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden. Ovocom-BC-02 (TP, Herstellung von Zusatzstoffen) Ovocom-BC-03 (TH, Handel mit Zusatzstoffen) FAMI-QS UFAS Merchants Anwendungsbereich: Handel mit Futtermittelinhaltsstoffen) FEMAS Core standard FEMAS Intermediate Supplier GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 9/41 GMP+ International 1 Beschaffung von Futtermitteln 2 3 Unter den Anwendungs- Zugelassene gleichwertige bereich des GMP+Zertifikate Zertifikats des Lieferanten fällt QS-zertifizierte Hersteller von Zusatzstoffen, sofern diese in der von GMP+ genehmigten Liste mit QS-zertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. QS-zertifizierte Zusatzstoffhändler, sofern der betreffende Händler in der von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Händlern enthalten ist. Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden. Zusatzstoffe dürfen auch nach dem so genannten Torwächterprinzip von Unternehmen bezogen werden, die nicht nach einer der erwähnten Normen zertifiziert sind. Siehe diesbezüglich Anlage 2 zum vorliegenden Anhang 10. Siliermittel dürfen von nicht zertifizierten Lieferanten beschafft werden Es sind ausschließlich gesetzlich zugelassene Siliermittel gestattet. Siliermittel - FuttermittelAusgangserzeugnis Der GMP+-Teilnehmer muss verifizieren und nachweisen, dass: • eine generische Risikobewertung des Einzelfuttermittels in der FSD (Feed Safety Database) bzw. (sofern das Einzelfuttermittel von QS-zertifizierten Unternehmen bezogen wird) in der Positivliste für Einzelfuttermittel enthalten ist. • Mineralische Einzelfuttermittel dürfen nur von einem Lieferanten (Händler oder Produzent) gekauft werden, wenn der Name des Original-Herstellers in der FSD (Feed Safety Database) neben dem jeweiligen mineralischen Einzelfuttermittel aufgeführt ist. Der Hersteller muss gemäß einem der unten aufgeführten Systeme zertifiziert sein. Vertrieb, Herstellung oder Bearbeitung bzw. Anbau von Einzelfuttermitteln (GMP+ B1 / GMP+ B2 / Ovocom-BC-02 (GP, Herstellung von Einzelfuttermitteln) Ovocom-BC-03 (GH, Handel mit Einzelfuttermitteln) GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 10/41 GMP+ International 1 Beschaffung von Futtermitteln 2 Unter den Anwendungsbereich des GMP+Zertifikats des Lieferanten fällt GMP+ B3(2006) / GMP+ B3(2007) / GMP+ B6) 3 Zugelassene gleichwertige Zertifikate QS-zertifizierte Hersteller von Einzelfuttermitteln, sofern diese in der von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. QS-zertifizierte Einzelfuttermittelhändler, sofern der betreffende Händler in der von GMP+ genehmigten Liste mit QS-zertifizierten Händlern enthalten ist. Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden. FEMAS Core standard FEMAS Intermediate Supplier UFAS-Merchants (Anwendungsbereich: Handel mit Futtermittelzutaten) Hinweis: Siehe Anlage 8. IFSA Standard for the Production of Feed Ingredients (IFSA) , unter folgenden Bedingungen: • der Transport zum GMP+zertifizierten Unternehmen unter einem GMP+-Transportzertifikat (oder einem für gleichwertig erklärten Transportzertifikat) erfolgt. GTP (Coceral) für folgende Anwendungsbereiche: • Handel/Abholung unverarbeiteter Futtermittel pflanzlichen Ursprungs. • Handel verarbeiteter Futtermittel pflanzlichen Ursprungs (ausgenommen Fette und Ölerzeugnisse) unter bestimmten Zusatzbedingungen (siehe Anlage 1). GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 11/41 GMP+ International Manche Einzelfuttermittel können auch bei einem Unternehmen mit einem speziellen zugelassenen Zertifikat oder bei einem nicht zertifizierten Unternehmen unter Sonderbedingungen beschafft werden. Es handelt sich um: Einzelfuttermittel Getreide, Saat und Hülsenfrüchte Feldfrüchte (Getreide, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchte) Zugelassene Zertifikate / Sonderbedingungen Zertifikat gemäß der Charte Sécurité Alimentaire (Certification CSA) Siehe Anlage 4 für Getreide, Saat und Hülsenfrüchte nicht zertifizierter Herkunft. TASSC Merchants Handel mit ganzen unbearbeiteten Feldfrüchten zur Verwendung für Nahrung und Futtermittel. Hinweis: Siehe Anlage 8 QS-Guideline Service Package für die Agrarproduktion, sofern der QS-zertifizierte Teilnehmer in der Liste QS-zertifizierter Unternehmen aufgeführt ist, die von GMP+ akzeptiert werden. Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden. Speisekartoffeln direkt vom Erzeuger Industriegemüse direkt vom Erzeuger Getreide, Saat, Hülsenfrüchte und Stroh direkt vom Erzeuger VVAK Modul Speisekartoffeln VVA Consumptieaardappelen certificaat (VVAZertifikat für Speiskartoffeln) VVAK Modul Industriegemüse VIGEF Industriegroente certificaat (VIGEFZertifikat für Industriegemüse) VVAK + Modul Getreide, Saat und Hülsenfrüchte (GZP) Beoordelingsrichtlijn Voedselveiligheid GZP primaire sector (Bewertungsrichtlinie zur Futtermittelsicherheit im Primärsektor von Getreide, Saat und Hülsenfrüchten) – Productschap GZP (Marktverband für Getreide, Saat und Hülsenfrüchte) Stärkekartoffeln VVAK module Zetmeelaardappelen (VVAKModul für Stärkekartoffeln) Zuckerrüben VVAK module Suikerbieten (VVAK-Modul für Zuckerrüben) Unbearbeitete Primärerzeugnisse IKKB-Standard für die pflanzliche Primärprodukpflanzlichen Ursprungs, direkt vom tion Erzeuger. Der Erzeuger muss in der Liste mit zertifizierten Erzeugern (http://www.vegaplan.be/index.php?id=35) aufgeführt sein. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 12/41 GMP+ International Einzelfuttermittel Alle pflanzlichen Primärerzeugnisse direkt vom Erzeuger Interventionsgetreide Ausgangserzeugnisse für Erzeugnisse auf Milchbasis (als Nahrungsmittel) Magermilchpulver aus Interventionsbeständen Bäckereirestprodukte Zugelassene Zertifikate / Sonderbedingungen Diese Erzeugnisse dürfen nach dem so genannten Torwächterprinzip Torwächterprinzip im Rahmen bestimmter Zusatzbedingungen, auch von landwirtschaftlichen Erzeugern bezogen werden, die nicht nach einer der erwähnten Normen zertifiziert sind. Siehe dazu Anlage 3 zum vorliegenden Anhang. Siehe Anlage 4 Beschaffung von Interventionsgetreide Das Erzeugnis wird unter Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (ehemals Richtlinie 92/46/EG) geliefert. - Palmöl Zertifikate gemäß dem Hygiënecode voor de Brood- en Banketbakkerij (Hygienekodex für die Brot- und Konditoreibäckerei) einschl. Erweiterung um Modul für Futtermittel (Nederlands Bakkerij Centrum/ ISACert) Zertifikat gemäß dem NAO hygiënecode kleinverpakkers van ongeschilde aardappelen (NAO-Hygienekodex für Kleinverpacker von ungeschälten Kartoffeln) (Nederlandse Aardappel Organisatie – NAO) Siehe Anlage 6 Beschaffung von Palmöl. Stroh Siehe Anlage 7 zur Beschaffung von Stroh Käsemolke aus Rohmilch Die Landwirte müssen in einer Liste zugelassenen Landwirte aufgeführt sein, die sich unter www.boerenkaas.nl finden lässt. Ausgemusterte Speisekartoffeln GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 13/41 GMP+ International Sonstige Unter den Anwendungs- Zugelassene Zertifikate oder Erzeugnisse und bereich des GMP+sonstige Bedingungen Dienstleistungen Zertifikats des Lieferanten fällt Lebensmittel - unter einem HACCP-System hergestellt, und - als solches für den menschlichen Verzehr geeignet, und - kann in der Tierernährung verwendet/verarbeitet werden (genügt also der zutreffenden Futtermittelgesetzgebung) Herstellung oder Herstellung oder Entsprechendes Ovocom, QS, Bearbeitung in Bearbeitung (GMP+ B1) FEMAS, UFAS oder FAMI-QS Lohnarbeit von Futtermitteln, oder Zertifikat. Herstellung von Einzelfuttermitteln (GMP+ B2(2010)) Lagerung und Lagerung und Umschlag Ovocom-BC-06 (Lagerung und Umschlag (GMP+ B5 / GMP+ B1, Umschlag von Futtermitteln) GMP+ B2 oder B3(2007)) TASCC Storage GTP (Coceral): Lagerung unverarbeiteter Futtermittel pflanzlichen Ursprungs. QS-zertifizierte Unternehmen mit dem Anwendungsbereich Lagerung und Umschlag, sofern diese in der von GMP+ genehmigten Liste mit QS-zertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 14/41 GMP+ International Sonstige Unter den Anwendungs- Zugelassene Zertifikate oder Erzeugnisse und bereich des GMP+sonstige Bedingungen Dienstleistungen Zertifikats des Lieferanten fällt Lagerungs- und Umschlagtätigkeiten dürfen in folgenden Fällen auch bei nicht zertifizierten Unternehmen erfolgen, und zwar bei: a. befristete(r) (d.h. weniger als sechs Monate nacheinander) Lagerung/Umschlag von Massengütern unmittelbar im Anschluss an die Ernte pflanzlicher Primärerzeugnisse. b. Lagerung/Umschlag verpackter Futtermittel c. Lagerung/Umschlag von Futtermitteln als Massengut im Ausland (d.h. außerhalb der Niederlande). In diesen Ausnahmefällen muss der Teilnehmer a. vor der Inbetriebnahme die Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der Futtermittelsicherheit überprüfen (lassen) b. feststellen, dass das Lagerungs- und Umschlagsunternehmen alle futtermittelrechtlichen Bedingungen erfüllt2 c. in einem Vertrag Vereinbarungen hinsichtlich der zutreffenden Grundbedingungen (Hygiene, Tracking & Tracing usw.) und der auszuführenden Lenkungsmaßnahmen und Kontrollen treffen; diese Vereinbarungen müssen den Garantien von GMP+ über die Lagerung von Futtermitteln entsprechen d. regelmäßig die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen kontrollieren (lassen). 2 Für Europa gilt beispielsweise eine Registrierungspflicht im Rahmen von VO (EG) 183/2005. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 15/41 GMP+ International Sonstige Erzeugnisse und Dienstleistungen Transport Unter den Anwendungsbereich des GMP+Zertifikats des Lieferanten fällt … Zugelassene Zertifikate oder sonstige Bedingungen Straßentransport (GMP+ B4, GMP+ B4.1) Ovocom-BC-05 (TVWE, Straßentransport von Futtermitteln) TASCC Road Haulage Hinweis: siehe Anlage 8 Qualimat – Fassung 4 Befrachtung (GMP+ B4, GMP+ B4.2, GMP+ B4.4 und GMP+ B4.5) QS-zertifizierte Unternehmen mit dem Anwendungsbereich Straßentransport, sofern diese in der von GMP+ genehmigten Liste mit QS-zertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden. GTP (Coceral): Transport unbearbeiteter Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs durch einen nach GTP zertifizierten Händler. Ovocom-BC-07 (TVM, Befrachtung von Futtermitteln über die Seeschifffahrt) Ovocom-BC-06 (TVWA, Befrachtung von Futtermitteln über die Binnenschifffahrt) Ovocom-BC-09 (TVOR, Organisation des Schienentransports von Futtermitteln) GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 16/41 GMP+ International Sonstige Erzeugnisse und Dienstleistungen Unter den Anwendungsbereich des GMP+Zertifikats des Lieferanten fällt … Zugelassene Zertifikate oder sonstige Bedingungen QS-zertifizierte Unternehmen mit dem Anwendungsbereich Befrachtung von Schienen, Binnenschifffahrts- und Seeschifffahrtstransporten, sofern diese in der von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden. Küsten- und Binnenschifffahrt, Transport (GMP+ B4.3) Ovocom-BC-08 (Hygienekodex für die Binnenschifffahrt) Entgegen der Anforderung, dass ein GMP+ zertifizierter Transport stattzufinden hat, gilt gemäß dem GMP+ FSA scheme die Ausnahme, dass: • ein externer Transporteur für den Straßentransport verpackter Erzeugnisse (einschließlich versiegelter Container Ladeeinheiten) keiner GMP+-Zertifizierung bedarf. Versiegelte Ladeeinheiten sind niemals Eigentum des Spediteurs oder an ihn vermietet. • ein externer Befrachter für die Befrachtung verpackter Erzeugnisse (einschließlich versiegelter Container Ladeeinheiten) keiner GMP+-Zertifizierung bedarf • der Auftraggeber zum Transport von Ölen und Fetten und diesbezüglichen Derivaten zur direkten Verarbeitung in Futtermitteln, der nachweislich unter einem FOSFA-Vertrag erfolgt und bei dem die EU-1-Liste zugelassener vorheriger Ladungen verbindlich angewandt wird, ist von der obligatorischen Zertifizierung nach GMP+ B4.2 und GMP+ B4.4 ausgeschlossen. Analysen / Laboruntersuchung Laboruntersuchungen (GMP+ B10) GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 ISO 17025 - Sofern die Tätigkeit für die betreffende Matrix akkreditiert ist TASCC Facilities Testing 17/41 GMP+ International ANLAGE 1: Ergänzende Bedingungen zum GTP-Kodex (Coceral) Unverarbeitete Futtermittel pflanzlichen Ursprungs: Handel, Abholung, Lagerung und Transport unverarbeiteter Futtermittel pflanzlichen Ursprungs: ein GTP-zertifizierter Händler kann Waren an ein GMP+zertifiziertes Unternehmen liefern, ohne zusätzliche Bedingungen erfüllen zu müssen. Verarbeitete Futtermittel pflanzlichen Ursprungs (mit Ausnahme von Fetten und Ölerzeugnissen): Bei der Beschaffung verarbeiteter pflanzlicher Einzelfuttermittel (mit Ausnahme von Fetten und Ölerzeugnissen): von einem nach GTP zertifizierten Händler muss der nach GMP+ zertifizierte Teilnehmer sicherstellen, dass mindestens eine Konformität mit den nachstehenden Anforderungen vorliegt: a. Das Erzeugnis stammt von: 1. einem zertifizierten Hersteller, der sich am GMP+ FSA Modul beteiligt, z.B.GMP+ B1, B2 oder B2(2010) mit Anwendungsbereich Herstellung von Einzelfuttermitteln 2. ein nach GMP+ zertifizierter Händler (GMP+ B3(2006)/B3(2007)) 3. ein Hersteller mit einem GMP+ gleichwertigen Zertifikat; b. Das Erzeugnis erfüllt die Normen in GMP+ BA1 Grenzwerte; c. Im Falle eines Transports unter der Verantwortung des nach GTP zertifizierten Unternehmens ist von einem Transport unter einem GMP+-Zertifikat die Rede (GMP+ B4); d. Im Falle von Lagerungs- und Umschlagtätigkeiten unter der Verantwortung des nach GTP zertifizierten Unternehmens liegt eine Konformität mit den GMP+Anforderungen vor (GMP+ B5, GMP+ B3(2007), GMP+ B2, GMP+ B1 oder gleichwertig). GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 18/41 GMP+ International ANLAGE 2: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von Zusatzstoffen nach dem Torwächterprinzip Der Teilnehmer darf Zusatzstoffe von einem festen, bekannten Lieferanten beziehen oder entgegennehmen, der nicht a. nach GMP+ oder b. nach einem gemäß dem GMP+ FSA Modul anerkannten Standard zertifiziert ist, sofern der Teilnehmer sicherstellt, dass der Zusatzstoff, den er in die GMP+-Kette einbringt, ab dem Augenblick der Erzeugung die GMP+-Anforderungen erfüllt. Die diesbezüglichen Anforderungen lauten wie folgt: Allgemeines: Der Teilnehmer darf Nicht-GMP+ Zusatzstoffe3 von einem festen, bekannten Lieferanten beziehen oder entgegennehmen, sofern der Teilnehmer sicherstellt, dass der Zusatzstoff, den er in die GMP+-Kette einbringt, die GMP+-Anforderungen erfüllt. Der Teilnehmer tritt faktisch als Vertreter des Lieferanten des Zusatzstoffes auf. Der Teilnehmer hat mit dem Lieferanten einen Vertrag in Bezug auf die Rechte und Pflichten im Rahmen der Gewährleistung der GMP+-Anforderungen abgeschlossen. HACCP-Gefahrenanalyse und Dokumentation Der Teilnehmer erstellt je Lieferant und je Zusatzstoff gemäß der Systematik des HACCP-Konzepts eine HACCP-Gefahrenanalyse, welche mindestens folgende Elemente zu enthalten hat: a. Spezifizierung des Zusatzstoffes einschließlich des Ursprungs und der Herstellungsweise b. Fließdiagramm (global/umfassend) ab der ursprünglichen Herstellung des Zusatzstoffes bis zur Ablieferung beim Torwächter. Hinweis: In der Gefahrenanalyse müssen auch alle Schritte, welche nach der ursprünglichen Herstellung erfolgen, worunter auch Transport, (Zwischen-) Lagerung, Neuverpackung u. dgl., aufgenommen werden c. Identifizierung der Gefährdungen + Risikobewertung je Verfahrensschritt d. Angabe der verfügbaren allgemeinen und spezifischen Lenkungsmaßnahmen in Bezug auf die identifizierten Gefahren e. Kontrollplan + Ergebnisse; die Mindestanforderungen an die Überwachung – sofern diese im GMP+ FSA Modul enthalten sind – müssen erfüllt werden f. die schriftliche Vereinbarung mit dem Lieferanten (Vertrag) g. die Ergebnisse der Audits von oder im Namen des Teilnehmers beim Lieferanten oder Hersteller. Die Audits können durchgeführt werden von: 1. dem Teilnehmer selbst 2. einer dafür akkreditierten Inspektions- oder Zertifizierungsstelle im Auftrag des Teilnehmers oder Lieferanten. 3 Darunter fallen außerdem Zusatzstoffe mit einem oder mehr Trägerstoffen und/oder Verarbeitungshilfsstoffen. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 19/41 GMP+ International Die Häufigkeit der Überwachung und der Audits hängt vom Risikoprofil des Zusatzstoffes und der Qualitätssicherung, die der Lieferant nachweislich anwendet, ab. Aus Gründen der Effizienz dürfen die Risikobewertungen diverser Zusatzstoffe, die im selben Herstellungsprozess erzeugt werden, kombiniert werden. Der Teilnehmer muss ferner eine Dokumentation erstellen, welche mindestens die oben genannten Elemente enthält. Jene Dokumentation muss Bestandteil der GMP+-Dokumentation sein und als solche gelenkt und angepasst werden. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 20/41 GMP+ International ANLAGE 3: Zusatzanforderungen an die Beschaffung unbearbeiteter Agrarerzeugnisse nicht zertifizierter Herkunft direkt vom landwirtschaftlichen Erzeuger nach dem Torwächterprinzip Es handelt sich dabei um die Beschaffung unbearbeiteter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (wie Getreide, Saat und Hülsenfrüchte) für Futtermittel und deren Derivate. Diese werden vom landwirtschaftlichen Erzeuger bezogen. Unbearbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (worunter Getreide, Saat und Hülsenfrüchte) für Futtermittel Sofern der landwirtschaftliche Erzeuger nicht nach GMP+ zertifiziert ist (oder über ein gleichwertiges Zertifikat verfügt), muss der Teilnehmer ein intensives Eingangskontrollprogramm durchführen, das sich auf die durchgeführte Risikobewertung und die Qualitätssicherung, die der landwirtschaftliche Erzeuger anwendet, stützt. Dies bedeutet unter anderem: a. Die Durchführung einer Risikobewertung ab der Einsaat bis zur Ernte einschließlich eventueller Bearbeitungen wie Lagerungs- und/oder Transporttätigkeiten durch den landwirtschaftlichen Erzeuger. Sofern der landwirtschaftliche Erzeuger die Lagerung und den Transport vergibt, dürfen jene Tätigkeiten ausschließlich an GMP+-zertifizierte Unternehmen (oder Unternehmen mit einem gleichwertigen Zertifikat) vergeben werden. b. Die Lenkung jener Risiken muss einsichtig gemacht werden. c. Die vom landwirtschaftlichen Erzeuger zu ergreifenden Lenkungsmaßnahmen sind in einem Vertrag mit dem landwirtschaftlichen Erzeuger festzulegen. d. Die Kontrolle der Einhaltung muss durch den Teilnehmer oder im Namen des Teilnehmers erfolgen. e. Während des GMP+-Audits beim Abnehmer müssen sowohl die Dokumentation der Risikoanalyse als auch die mit dem landwirtschaftlichen Erzeuger getroffenen Vereinbarungen in Form eines Vertrags und die diesbezügliche Kontrolle zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 21/41 GMP+ International ANLAGE 4: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von Getreide, Saat und Hülsenfrüchten nicht zertifizierter Herkunft nach dem Torwächterprinzip 1. Zielgruppe a) Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, welche die in Abschnitt 2 genannten Einzelfuttermittel, die aus einem neuen oder sonstigen Herkunftsland stammen, von nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen kaufen, die ihren Sitz in einem neuen oder sonstigen Herkunftsland (siehe unten) haben. b) Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, die Interventionsgetreide beschaffen. 2. Einzelfuttermittel Getreide, (Öl-) Saaten und Hülsenfrüchte in unbearbeiteter Form, sofern diese in der Feed Safety Database (FSD) enthalten sind. 3. Allgemeine Bedingungen Wenn die vorstehend genannten Einzelfuttermittel nachweislich aus einer gänzlich GMP+-zertifizierten Kette stammen, handelt es sich um die gewünschte Situation (siehe auch unter 9). Jede Stufe (vom 1. Erfasser bis zum Endnutzer) erfüllt in dieser Situation die erforderliche Sicherung und ist dafür zertifiziert. In diesem Fall finden die Bedingungen dieses Protokolls keine Anwendung. Wenn a. ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen die vorstehend genannten Einzelfuttermittel, die aus einem neuen oder sonstigen Herkunftsland stammen, von einem nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen kauft, das seinen Sitz in einem neuen oder sonstigen Herkunftsland (siehe folgende Tabelle) hat, oder b. ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen von einer nicht nach GMP+ zertifizierten Interventionsstelle Interventionsgetreide beschafft müssen mindestens die Anforderungen des vorliegenden Protokolls erfüllt sein. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 22/41 GMP+ International Begriff Herkunftsländer Erläuterung a) ursprüngliche Herkunftsländer: - Niederlande - Großbritannien - Belgien - Dänemark - Luxemburg - Österreich - Deutschland - Irland - Frankreich - Griechenland - Italien - Kanada b)sonstige Herkunftsländer: Hierbei handelt es sich um alle Länder, die nicht zu den ursprünglichen Herkunftsländern gehören. Die betreffenden Einzelfuttermittel können nicht auf der Grundlage dieses Protokolls aus den genannten Herkunftsländern beschafft werden. Die betreffenden FuttermittelAusgangserzeugnisse können auf der Grundlage dieses Protokolls bis zu einem näher festzulegenden Datum aus diesen Herkunftsländern beschafft werden. In Bezug auf die Beschaffung von Interventionsgetreide gilt: c) EU-Länder Interventionsgetreide kann auf der Grundlage dieses Protokolls bis zu einem näher festzulegenden Datum aus EU-Ländern bezogen werden. Jedes Jahr (Ende September/Anfang Oktober) evaluiert die GMP+ International mit den interessierten Parteien, welche neuen Länder dafür in Betracht kommen, als „neues Herkunftsland“ qualifiziert zu werden, und es wird ein Enddatum für die Anwendung dieses Protokolls für jene Länder festgelegt. Gefahrenanalyse und Partiekontrolle Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen führt eine eigene Gefahrenanalyse für die vorhergehende Behandlung (Anbau, Ernte, Einsammeln, Transport) durch. Auf der Grundlage jener Gefahrenanalyse und der Garantien der vorhergehenden Stufe(n) trifft das GMP+-Unternehmen eine Lieferantenauswahl und erstellt ein Kontrollprogramm, das mindestens den Anforderungen dieses Protokolls entspricht. Die neuen Herkunftsländer/Lieferanten sind besonders zu beachten. Mykotoxin-Werte können sich von Saison zu Saison stark ändern und sind auf jeden Fall zu Saisonbeginn besonders zu beachten. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 23/41 GMP+ International Hinweis: Aus den generischen Risikobewertungen, die auf der Website der GMP+ International veröffentlicht werden, geht hervor, dass sich die nachstehend genannten Risiken gut lenken lassen, sofern man sie mit der erforderlichen Aufmerksamkeit verfolgt: a. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln b. Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln c. mikrobiologische Qualität d. Mykotoxine e. Schwermetalle f. Dioxine und dioxinartige PCBs Verlader Wenn das vorstehend genannte nach GMP+ zertifizierte Unternehmen eine Partie Einzelfuttermittel von einem nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen kauft und diese FOB an einen GMP+-zertifizierten Abnehmer (= Verlader) weiterverkauft, muss jener Abnehmer (Verlader) den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus diesem Protokoll ergeben. Der erste Käufer muss dies gegenüber seinem Abnehmer (Verlader) schriftlich kenntlich machen. 4. Häufigkeit der Untersuchung 4.1 Allgemeines Die Überwachung hat gemäß den Anforderungen aus GMP+ BA4 Mindestanforderungen an Inspektionen und Analysen zu erfolgen, wobei mindestens die Anforderungen aus den folgenden Abschnitten zur erfüllen sind. 4.2 Häufigkeit der Probenentnahme und Untersuchung Pro genannter Einheit muss eine repräsentative (End-) Probe zusammengestellt werden (spätestens bei der Beladung). Transport Seeschiff Leichter/Küstenschiff Zug Lkw Probenentnahme 1 pro Raum 1 pro Leichter/Küstenschiff 1 pro Zug 1 pro Lkw Untersuchung Jede Probe Jede Probe Jede Probe Jede 20. Probe Ab Lagerstandort – Direktlieferung an Endempfänger (vor der Beladung) Es ist möglich, im Rahmen eines Direkttransports per Lkw oder Zug an einem Lagerstandort eine Partie zu separieren. Anschließend kann eine unabhängige Beprobungsstelle im Auftrag des Herstellers bzw. Lieferanten eine repräsentative Probe jener Partie entnehmen. Jene Probe kann untersucht werden, und die Ergebnisse der Probe werden als repräsentativ für die diesbezügliche Partie betrachtet. Anschließend darf von dieser Partie eine Direktlieferung per Lkw oder Zug an den Endempfänger erfolgen. Dabei gelten folgende Anforderungen: a. Bei einem Transport per Lkw darf die Partie maximal 1000 Tonnen umfassen, bei einem Transport per Schiene 5000 Tonnen. b. Die Partie muss am Lagerstandort in Quarantäne gehalten werden (getrennte Lagerung und identifizierbar). c. Dieser Standort hat derart gestaltet zu sein, dass dort repräsentative Proben (also Durchschnittsproben) gezogen werden können. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 24/41 GMP+ International 4.3 Untersuchung Parameter Ablehnungsgrenzwert Hinweis/Erläuterung Die Proben werden auf jeden Fall im Hinblick auf die Parameter analysiert, die nachstehend aufgelistet sind. Wenn aus der Gefahrenanalyse hervorgeht, dass andere Parameter zu beachten sind, muss auch im Hinblick darauf analysiert werden. Insbesondere die Parameter, für die ein gesetzlicher Grenzwert festgelegt wurde, sind zu beachten. Entsprechende Einzelheiten sind dem GMP+ BA1 Grenzwerte zu entnehmen. Pflanzenschutz- und Siehe unter Die Untersuchung hat sich namentlich auf Schädlingsbeanderem RichtMittel zu richten, für die im Rahmen der kämpfungsmittel linie 91/414 EG EU-Lebensmittelgesetzgebung oder und die Vo. (EG) nationalen behördlichen und gesetzlichen 396/2005 sowie Bestimmungen ein MRL-Wert für Fleisch, Ergänzungen Milch oder Eier festgelegt worden ist. dazu. Schwermetalle (Arsen, Blei, Quecksilber, Cadmium) Siehe Richtlinie 2002/32/EG oder GMP+ BA1 Grenzwerte. Bei künstlicher direkter Trocknung mit einem anderen Brennstoff als Gas: Analyse auf Kontamination mit toxischen Komponenten - Dioxine - Dioxinartige PCBs Ziehe Vo. (EG) 2002/32 oder GMP+ BA1 Grenzwerte. Salmonellen Nicht vorhanden in 25 g. Eine Untersuchung auf (alle) Schwermetalle ist nicht immer erforderlich. Wenn ein Schwermetall nicht in das Kontrollprogramm aufgenommen wird, ist dies anhand der Gefahrenanalyse zu begründen. Die Untersuchung auf Dioxin und PCBs ist vor allem bei einer direkten Trocknung mit bestimmten Brennstoffen relevant. Vor allem Mais wird häufig getrocknet. Nur wenn die Gefahrenanalyse eindeutig ergibt, dass die verwendeten Brennstoffe in Kombination mit dem Trocknungsverfahren keine Gefahr einer Kontamination mit Dioxin (oder dioxinartigen Stoffen; siehe GMP+ BA1 Grenzwerte und auch GMP+ BA3 Mindestanforderungen in Bezug auf die Negativliste) darstellt, braucht die Dioxinanalyse nicht in das Kontrollprogramm aufgenommen werden. Dioxin: Ein Screening mit der CaluxMethode ist ebenfalls gestattet, sofern (nach den dafür geltenden Vorschriften) weiter analysiert wird, wenn die CaluxMethode kein negatives Ergebnis liefert. Wenn das Erzeugnis als salmonellenkritisch definiert wurde. Für eine Liste salmonellenkritischer Einzelfuttermittel siehe Protokoll P4. Zu diesem Zeitpunkt (Ende 2007) ist keins der betreffenden Einzelfuttermittel (Getreide, (Öl-) Saat oder Hülsenfrüchte) salmonellenkritisch. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 25/41 GMP+ International Mykotoxine DON 4 OTA ZEA AFLA Weizen X X Gerste X Hafer X Roggen X Mais X X X X Sorghum X Andere Getreidesorten (wie Sorghum, Rispenhirse, Spelz, Triticale) und andere (Öl-) Saaten und Hülsenfrüchte: auf der Grundlage der Gefahrenanalyse. 5. Verfahren zur Probenentnahme Gemäß den „GAFTA sampling rules No. 124“. Zusätzliche Anforderungen außer jenen Vorschriften sind: Ort der Proben- Möglichst nah am empfangenden Frachtraum (am besten Entnahme im Produktstrom). Anleitungen für das - Möglichst unmittelbar aus dem Ladezustrom Personal - Verwendung einer desinfizierten Schaufel für die Probenentnahme (Alkohol) - Schaufel außerhalb der Probenentnahme in einem Beutel lagern - Persönliche Hygiene: sterile Handschuhe verwenden - Zwischenzeitliche Proben werden in PE-Beuteln aufbewahrt Ausstattung: - Schaufel – aus rostfreiem Stahl - Alkohol 95 % zur Reinigung der Schaufel in der Flamme - Flaschen: Steriles Glas oder PET (Polyethylen-Flaschen) mit 500 CC Inhalt oder - Beutel: PE-Beutel mit 1,5 l Inhalt Proben: - Lagerung der Zwischenproben wie oben beschrieben - Mischen an sterilem Ort und unter sterilen Bedingungen - Proben in steriler Flasche oder Beutel einschicken, wie oben beschrieben - Hitze, Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit oder Kontakt mit Geräten verhindern - Proben sofort verschicken Bei der Beladung von Binnenschiffen, Küstenschiffen, Eisenbahnwaggons oder Lkws gilt außerdem: a. pro Binnenschiff, Zug, Küstenschiff mindestens 20 beliebige, mittels „Schaufeln“ von max. 1 kg entnommene Unterproben b. pro Lkw mindestens 10 beliebige, mittels „Schaufeln“ von max. 1 kg entnommene Unterproben. Die so entnommenen Proben werden gemäß der oben beschriebenen Methode für die Probenentnahme behandelt. Ausgangspunkt ist die Entnahme einer repräsentativen Probe. Darüber hinaus gelten die Anforderungen an die Probenentnahme im GMP+ FSA Modul (siehe GMP+ BA13 Mindestanforderungen zur Beprobung). 4 DON= Deoxynivalenol; OTA=Ochratoxin A ; ZEN=Zealarenon; AFLA = Aflatoxin GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 26/41 GMP+ International 6. Analysemethode Die Analysen werden von einem nach GMP+ B10 zertifizierten Labor oder einem dem von GMP+ International gleich gestellten Labor durchgeführt. Entsprechende Einzelheiten sind GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung zu entnehmen. 7. Korrekturmaßnahmen Gemäß den GMP+-Anforderungen. 8. Meldung der Analyseergebnisse Der nach GMP+ zertifizierte Teilnehmer, der dieses Protokoll anwendet, muss die Ergebnisse der Bestimmungen mindestens einmal pro Monat gemäß der von GMP+ International vorgeschriebenen Anweisungen an die Feed Safety Database (FSD) der GMP+ International senden. 9. Informierung von Abnehmern Der nach GMP+ zertifizierte, dieses Protokoll anwendende Teilnehmer hat auf Aufforderung seinen Abnehmer über die Ergebnisse der zu der gelieferten Partie gehörenden Analysen zu informieren. Sofern sich mehrere Analysezertifikate auf eine einzige Partie (zusammengesetzte Partie) beziehen, müssen alle diese Zertifikate zur Verfügung gestellt werden. Erläuterung Allgemeines Im GMP+ FSA Modul ist als Grundanforderung festgelegt, dass Einzelfuttermittel ausschließlich von nach GMP zertifizierten Unternehmen bezogen werden dürfen. Für einige Einzelfuttermittel wurde die Möglichkeit geschaffen, diese aufgrund spezifischer Marktbedingungen von nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen zu beziehen. In diesem Fall muss der Abnehmer eine Reihe von Zusatzbedingungen erfüllen. Für die Beschaffung von Getreide, (Öl-)Saaten und Hülsenfrüchten wurde ebenfalls eine Ausnahmeregelung für die Grundanforderung festgelegt (dieses Protokoll). Anwendung Dieses Protokoll soll bei der Beschaffung von Getreide, (Öl-)Saaten und Hülsenfrüchten aus einer nicht vollständig (GMP+-)zertifizierten Kette außerhalb der ursprünglichen Herkunftsländer angewendet werden. a. Dieses Protokoll findet keine Anwendung, wenn die betreffenden Einzelfuttermittel aus den so genannten ursprünglichen Herkunftsländern stammen. Die Beschaffung der betreffenden Einzelfuttermittel aus diesen Ländern muss aus einer vollständig (GMP+-) zertifizierten Kette erfolgen. b. Ein nach GMP+ zertifiziertes Handelsunternehmen muss – sofern der Käufer (als Verlader) das vorliegende Protokoll anwendet – alle sonstigen GMP+Anforderungen außer den Beschaffungsanforderungen erfüllen. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 27/41 GMP+ International Transport Der Transport einer Partie muss, nachdem die (End-) Proben gezogen worden sind, den zutreffenden GMP+-Transportanforderungen genügen. Die folgenden GMP+-Standards wurden im Hinblick auf die Sicherung der verschiedenen Transportformen festgelegt: a. b. c. d. e. GMP+ B4.1 – Straßentransport GMP+ B4.2 – Befrachtung bei Küsten- und Binnenschifffahrtstransporten GMP+ B4.3 – Binnenschifffahrt GMP+ B4.4 – Befrachtung bei Seeschifffahrtstransporten GMP+ B4.5 – Befrachtung bei Schienentransporten Diese Standards sind der Website der GMP+ International zu entnehmen (www.gmpplus.org). Die GMP+-Transportanforderungen gelten für Beschaffungstätigkeiten gemäß diesem Protokoll. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 28/41 GMP+ International ANLAGE 5: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von Interventionsgetreide Dieses Protokoll wurde gestrichen. Für die Beschaffung von Interventionsgetreide siehe GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 29/41 GMP+ International ANLAGE 6: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von Palmöl nicht zertifizierter Herkunft nach dem Torwächterprinzip 1. Zielgruppe Dieses Protokoll gilt für Unternehmen, die Partien mit rohem, raffiniertem und/oder fraktioniertem Palm(kern)öl unter einem CIF-Vertrag entgegennehmen. 2. Erzeugnisse Rohes, raffiniertes und/oder fraktioniertes Palm(kern)öl, im Folgenden mit der Bezeichnung „Palmöl“ angedeutet. Erläuterung: Es werden hier Fette und Öle gemeint, die aus der Palm(kern)ölindustrie stammen. Es kann sich dabei um Rohöle und -fette handeln, jedoch auch um fraktionierte (Olein- und Stearinfraktion) und raffinierte Öle und Fette. Dieses Protokoll gilt nicht für Restfraktionen wie Palmölfettsäuren und -fettsäuredestillate. 3. Allgemeine ergänzende Bedingungen Das Palmöl, das unter dieses Protokoll fällt, muss eine gute Handelsqualität im Sinne der Fosfa-Vereinbarungen bieten (GHK oder Good Merchandable Quality – GMQ). Das Protokoll wird auf CIF-Verträge angewendet. Die GMP+-Qualität von Palmöl für Futtermittel wird gesichert, indem gemäß diesem Protokoll ein System von Eingangskontrollen beim Import eingerichtet wird. Grundsätzlich bedeutet das: a. Eingangskontrolle im Ankunftshafen in den Niederlanden b. Sicherung von Palmöl gemäß den Fosfa-Anforderungen, das beinhaltet unter anderem: 1. die Verpflichtung, dass die gelieferten Partien über eine gute Handelsqualität („GMQ“) verfügen 2. eine Liste der Frachten, die für den unmittelbar vorhergehenden Seetransport zulässig sind 3. die Verwendung von Dampf und heißem Wasser als Erhitzungsmedium während des Seetransports 4. Wirkungsvolle Reinigung der Frachtraums 5. Lade- und Löschinspektion während des Seetransports durch zugelassene Inspektoren 6. Probenentnahme nach ISO-Methoden 7. Rückverfolgbarkeit bis in die Landtanks der Exporthäfen. c. dass Partien, die sich für die Verarbeitung zu Futtermitteln und Lebensmitteln als ungeeignet erweisen, gemäß den Vorschriften des VERNOF-Dokuments „Procedure for the disposal of contaminated oils and fats including for sale by tender“ vom März 1990 außerhalb dieser Ketten gehalten werden. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 30/41 GMP+ International 4. Häufigkeit der Untersuchung 4.1 Allgemeines Die Überwachung hat gemäß den Anforderungen aus GMP+ BA4 Mindestanforderungen an Inspektionen und Analysen zu erfolgen, wobei mindestens die Anforderungen aus den folgenden Abschnitten zur erfüllen sind. 4.1 Eingangskontrolle 4.1.1 Sicherung des Seetransports Während des Seetransports gelten die Regeln, die im Handbuch „Fosfa qualifications and procedures for ships engaged in the carriage of oils and fats in bulk for edible and oleochemical use“ festgelegt wurden. Fosfa ist die Welthandelsorganisation für Ölsaat und Öle und Fette. Die Regeln aus dem genannten Handbuch bilden die Grundlage für die Fosfa-80Verträge für die cif-Lieferungen von Palmöl. Diese Regeln umfassen bezüglich der Qualität unter anderem: a. b. c. d. e. f. g. die Verpflichtung, dass die gelieferten Partien über eine gute Handelsqualität („GMQ“) verfügen die Verwendung von Dampf und heißem Wasser als Erhitzungsmedium die wirkungsvolle Reinigung der Frachtraums Lade- und Löschinspektion durch zugelassene Inspektoren Probenentnahme Rückverfolgbarkeit bis in die Landtanks der Exporthäfen. vorherige Frachten: 1. bei Frachträumen, die aus rostfreiem Stahl hergestellt sind oder mit Epoxidharz bzw. mit einem technisch gleichwertigen Überzug beschichtet sind, muss 2. die letzte Ladung, die im Frachtraum transportiert wurde, ein Lebensmittel sein oder in der EU-Liste für erlaubte vorherige Frachten aufgeführt sein (siehe EU-Richtlinie 96/3/EG) 3. wenn das Palmöl in einem Schiff mit Frachträumen aus anderen Materialien als oben genannt transportiert wurde, müssen die drei letzten Frachten, die darin transportiert wurden, Lebensmittel sein oder in der EUListe für erlaubte vorherige Frachten aufgeführt sein (siehe EU-Richtlinie 96/3/EG). 4.1.2 Partie-Inspektion Beim Einlaufen eines Seeschiffs in Ankunftshafen wird jeder Frachtraum auf Kontamination mit Diesel überprüft. Stoff Ablehnungsgrenzwert Diesel 25 mg/kg insgesamt an Kohlenwasserstoffverbindungen (C10-C24), berechnet als Dieselöl 400 mg/kg insgesamt an Kohlenwasserstoffen (C10-C40) Analysemethode GC-MS GC-FID GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 31/41 GMP+ International Stoff Zusätzliche Anforderungen an die Analysemethode Häufigkeit der Untersuchung Diesel Die genannte Methode umfasst die Verwendung des Standards „Material 106“ des Gemeinschaftsbüros der Europäischen Kommission. Die Methode ist Bestandteil der Standardisierung im Rahmen von ISO (Projekt ISO/CD 21034/35). . Jeder ankommende Schiffstank Die genannte Methode beinhaltet die Verwendung des RIVMMineralölstandards. „LOC001“. Jeder ankommende Schiffstank Stoff Ablehnungsgrenzwert Analysemethode Zusätzliche Anforderungen an die Analyse 5 Häufigkeit der Untersuchung Rückstände von Pestiziden Rückstandshöchstwerte für Pestizide im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und der Richtlinie 2002/32/EG. NEN-EN 1528-1/4:1997 GMP-B10-Zulassung oder damit gleichwertig. Die Methode muss sich bei der Anwendung auf Rohpflanzenfette und Öle bewährt haben. Stoff Ablehnungsgrenzwert Analysemethode Dioxin 0.75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg Häufigkeit der Untersuchung Stoff Ablehnungsgrenzwert Analysemethode Zusätzliche Anforderungen an die Analyse5 Häufigkeit der Untersuchung Jedes Halbjahr Labore müssen den Richtlinien bezüglich der Dioxinanalyse, wie sie von der Europäischen Kommission (Richtlinie 2002/70/EG) festgelegt wurde, entsprechen. Einmal in 3 Monaten, abwechselnde Herkunft Schwermetalle Blei: 10 mg / kg Cadmium: 1 mg / kg Arsen: 2 m / kg Quecksilber: 0,1 mg / kg Blei: NEN-EN-ISO 12193 Cadmium: ISO 15774 Arsen und Quecksilber: Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) GMP B10- oder Nofota-Zulassung oder damit gleichwertig. Die Methode muss sich bei der Anwendung auf Rohpflanzenfette und Öle bewährt haben. Auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse, jedoch mindestens einmal jährlich. 5 Hinweis: Wenn diese Analysen auch für den Nachweis verwendet werden, dass den Mindestanforderungen an die Probenahme und Analyse (GMP+ BA4) genügt wird, müssen sie die diesbezüglich geltenden Anforderungen erfüllen. Entsprechende Einzelheiten sind GMP+ BA4 zu entnehmen. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 32/41 GMP+ International 5. Zusätzliche Korrekturmaßnahmen bei einer Grenzwertüberschreitung Partien, die sich für die Verarbeitung zu Futtermitteln und Lebensmitteln eignen, werden gemäß den Vorschriften des VERNOF-Dokuments „Procedure for the disposal of contaminated oils and fats including for sale by tender“ vom März 1990 außerhalb dieser Ketten gehalten. 6. Verfahren zur Probenentnahme Die Probenentnahme erfolgt gemäß NEN-EN-ISO-Methode 5555. 7. Analysemethode Diese Methode ist auf der Website der GMP+ International verfügbar. Die Analyse(n) übernimmt ein nach dem GMP+ FSA Modul zertifiziertes Labor oder ein dem von GMP+ International gleich gestelltes Labor. Weitere Informationen sind dem Anhang GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung zu entnehmen. Hinsichtlich der anzuwendenden Methoden gilt, dass ein Labor von den von GMP+ International festgelegten Methoden abweichen darf, wenn nachgewiesen werden kann, dass die abweichende Methode auf jeden Fall die gleichen Leistungsmerkmale (Bestimmungsgrenze, Wiederholbarkeit, Reproduzierbarkeit, usw.) hat. 8. Übermittlung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Analysen müssen mindestens einmal im Monat über das diesbezüglich von GMP+ International angeordnete Verfahren an die Feed Safety Database (FSD) die Monitoring-Datenbank der GMP+ International übermittelt werden. 9. Hintergrundinformationen Palmöl wird benötigt, um eine ausreichende Fettkonsistenz im Schweineskelett zu erreichen, was mit anderen pflanzlichen Fetten weniger gut gelingt. Palmöl stammt hauptsächlich aus Malaysia und Indonesien. Der Absatz von Rohpalmöl an die GMP+-Mischfutterhersteller hat sich bei einem Niveau von 40.000 - 60.000 Tonnen pro Jahr stabilisiert. Dieses Volumen beläuft sich auf weniger als 0,5 % des gesamten Ölexports aus diesen Ländern. Das Gesamtimportvolumen an Palmöl in den Niederlanden ist 2004 auf über 1 Million Tonnen gestiegen. Der Import von Rohpalmöl für Futtermittel stellt also nur einen Bruchteil des Importvolumens für andere Zwecke wie Lebensmittel, Körperpflegemittel, Waschmittel und seit kurzem auch Energieerzeugung dar. Zielsetzung ist, dass alle Lieferanten von einer unabhängigen und von GMP+ International zugelassenen Stelle für eine der in der Einleitung genannten Formen der Qualitätssicherung zertifiziert werden. Die Marktposition der niederländischen Futtermittelwirtschaft reicht nicht aus, um für Palmöl kontrollierbare GMP+-Anforderungen an die Marktparteien in den Herkunftsländern zu stellen. Das gilt übrigens zurzeit auch noch für diejenigen, die Palmöl in den Niederlanden für Futtermittelzwecke (Raffinerie-Industrie) verarbeiten. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 33/41 GMP+ International Diese Parteien garantieren die Futtermittelsicherheit von Palmöl, indem sie das Erzeugnis beim Import in die Niederlande einer Eingangskontrolle auf Grundlage einer Risikoanalyse der vorherigen Glieder in der Herstellungskette unterziehen. Dazu gehört die Anwendung weltweiter Standards für den sicheren Transport von Palmöl auf dem Seeweg in Form so genannter FOSFA-Verträge. Auch die niederländischen Stromkonzerne bedienen sich beim Ankauf von Rohpalmöl dieser Verträge, was die Chancen für einen relativ kleinen Akteur wie die niederländische (bzw. europäische) Futtermittelindustrie, einen eigenen Warenstrom für Palmöl zu schaffen, marginalisiert. Es wird zurzeit daran gearbeitet, im europäischen Rahmen einheitliche Kriterien für Prozess- und Produktkontrolle in den Herkunftsländern zu entwickeln. Beabsichtigt wird, diese Anforderungen allmählich einzuführen, wobei hauptsächlich eine adäquate Kontrolle vor Ort ein wichtiges Kriterium sein soll. Der erste Schritt in diesem Prozess ist die Kontrolle der Anlieferung und Lagerung von Palmöl in den Exporthäfen. Etwa 20 % des Palmölexports aus Indonesien und ungefähr 10 % des Palmölexports aus Malaysia gelangen in die EU. Das sind Mengen, die es für Indonesien und Malaysia interessant machen, auch solche Kriterien zu erfüllen, die von den anderen Exportmärkten dieser Länder nicht erhoben werden. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 34/41 GMP+ International ANLAGE 7: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von Stroh nicht zertifizierter Herkunft 1. Zielgruppe Hersteller und Vertreiber von Stroh. 2. Erzeugnisse Stroh. 3. Allgemeine ergänzende Bedingungen Der Vertreiber von Stroh führt auf der Grundlage der generischen Risikoanalyse ein Überwachungsprogramm durch, das den in diesem Protokoll enthaltenen Anforderungen genügt. In der Praxis wird sich daraus eine Mindestanzahl von jährlich oder je Partie zu entnehmenden Proben ergeben. 4. Häufigkeit der Untersuchung Der Hersteller bzw. Vertreiber entnimmt aus jeder auszuliefernden Strohpartie eine repräsentative Probe. Er führt eine Analyse gemäß der nachstehenden Tabelle durch. Bei der Auswahl der zu analysierenden Proben achtet der Hersteller bzw. Vertreiber auf eine gute Streuung hinsichtlich der Herkunft. Parameter Mirkroorganismen Enterobacteriaceae Salmonellen DON Schwermetalle Arsen Blei Cadmium Zahl der Analysen im Monat 1-mal 1-mal 1-mal 1-mal 1-mal 1-mal Bemerkungen 5. Zusätzliche Korrekturmaßnahmen bei einer Grenzwertüberschreitung Bei Überschreitung eines der obigen Grenzwerte ist eine Untersuchung nach der Ursache durchzuführen und darf das Erzeugnis nicht ausgeliefert werden. 6. Verfahren zur Probenentnahme Die Beprobung erfolgt auf der Grundlage eines zutreffenden ISO-Standards über Probenentnahmen oder auf EU-Richtlinien über Probenentnahmen. 7. Analysemethode Das Verfahren entstammt der GMP+-Sammlung zum Thema Untersuchungsmethoden. Die Analyse(n) übernimmt ein nach dem GMP+ FSA Modul zertifiziertes Labor oder ein dem von GMP+ International gleich gestelltes Labor. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 35/41 GMP+ International 8. Übermittlung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Analysen müssen mindestens einmal im Monat über das diesbezüglich von GMP+ International angeordnete Verfahren an die Feed Safety Database (FSD) die Monitoring-Datenbank der GMP+ International übermittelt werden. 9. Hintergrundinformationen - GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 36/41 GMP+ International ANLAGE 8: Zusatzanforderungen an UFAS / TASC / FEMAS Im Übereinkommen über die Austauschbarkeit zwischen dem britischen UFAS/TASCC/FEMAS System und dem GMP+ FSA Modul ist in Bezug auf den Straßentransport Folgendes vereinbart worden. a. UFAS / FEMAS Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen dürfen nur Einzelfuttermittel von Teilnehmern am AIC-System abnehmen, sofern zu dem Erzeugnis in der Feed Safety Database (FSD) eine generische Risikobewertung veröffentlicht worden ist. Entsprechend gilt, dass Mischfuttermittel ausschließlich entgegengenommen werden dürfen, sofern zu den darin verarbeiteten Einzelfuttermitteln eine Risikobewertung in der Feed Safety Database enthalten ist. b. TASCC Road Haulage Das „TASCC Road Haulage“-Zertifikat wird innerhalb des GMP+ FSA schemes unter folgenden Bedingungen akzeptiert: 1. Der Transport zum GMP+-Unternehmen wird nicht von einem Transportunternehmen vorgenommen, das im Namen eines nach „TASCCRoad Haulage“ zertifizierten Unternehmens den Transport durchführt (ein sogenannter Subunternehmer), sondern einem Transportunternehmen, das selbst nach „TASCC-Road Haulage“ zertifiziert ist. 2. Das nach TASCC zertifizierte Transportunternehmen, das Erzeugnisse zu einem GMP+-Unternehmen transportiert, führt die in der International Database Transport for Feed (IDTF) festgelegten Reinigungsverfahren durch. Entsprechend wendet das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen beim Transport von Erzeugnissen zu Teilnehmern des AIC-Systems nachweislich die Reinigungsverfahren an, die im TASCC Code of Practice for Road Haulage of Combinable Crops and Animal Feeds und speziell in der Exclusion List (Appendix 1) und Sensitive List (Appendix 2) festgelegt sind. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 37/41 GMP+ International ANLAGE 9: Zusatzanforderungen an die Qualitätssicherung nicht zertifizierter Straßentransportunternehmen (so genannte Torwächteroption für Transporte) 1. 1. Einführung Dieses Protokoll gilt für nach GMP+ zertifizierte Hersteller und Händler (im Folgenden die „Teilnehmer“ genannt), die beabsichtigen, nicht zertifizierte Transportunternehmen für den Transport von GMP+-Erzeugnissen gemäß der Definition in Abschnitt 2 einzusetzen. Dieses Protokoll enthält Anforderungen an die Sicherung des nicht zertifizierten Transports außerhalb der so genannten A-Länder. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 3. Hinweis: Dieses Protokoll gilt nicht für den Transport unbearbeiteter Agrarzeugnisse durch landwirtschaftliche Erzeuger. Die zutreffenden Anforderungen in Bezug auf eine solche Situation sind Anlage 3 dieses Dokuments zu entnehmen. 2. GMP+-Erzeugnisse Nach GMP+ gesicherte Futtermittel und Futtermittelinhaltsstoffe, die für nach GMP+ zertifizierte Unternehmen bestimmt sind. 3. Gültigkeit In einer Reihe europäischer Länder ist eine Vielzahl Transporteure nach dem GMP+-FSA-Modul zertifiziert, jedoch auch nach ähnlichen zugelassenen Systemen anerkannt. In den so genannten A-Ländern (siehe die nachstehende Tabelle) dürfen ab dem 1.1.2013 für den Transport von GMP+-Erzeugnissen ausschließlich zertifizierte Transportmittel eingesetzt werden. Das vorliegende Protokoll darf dort nicht verwendet werden. Der Transport hat außerdem auch zertifiziert zu sein, sofern der sich der Ursprungsort außerhalb einer dieser A-Länder befindet, der Bestimmungsort jedoch ein nach GMP+-zertifiziertes Unternehmen innerhalb einer dieser A-Länder ist. A-Länder - Niederlande - Belgien - Deutschland - Vereinigtes Königreich - Tschechien (ab dem 01.01.2014) Dieses Protokoll kann mithin nur zur Sicherung des Transports außerhalb der ALänder verwendet werden. Als Ausnahme gilt, dass das Protokoll innerhalb der ALänder für den Transport unbearbeiteter Agrarzeugnisse während der Erntezeit und für den Transport von Heu und Stroh verwendet werden darf. Die in diesem Protokoll festgelegten spezifischen Anforderungen müssen dabei erfüllt werden. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 38/41 GMP+ International Urprungsort Bestimmungsort Transport A-Länder A-Länder Zertifiziert Eine Ausnahme für Erntezeit Anwendbare Abschnitte §4; §5.1; §6 A-Länder Sonstig Zertifiziert Erntezeit §4; §5.1; §6 Übrige Länder Übrige Länder Übrige Länder A-Länder Zertifiziert Erntezeit §4; §5.1; §6 A-Länder Zertifiziert Heu und Stroh §5.2 Übrige Länder Zertifiziert oder Torwächterprinzip (dieses Protokoll) Jedes Jahr evaluiert GMP+ International gemeinsam mit den beteiligten Parteien, welche Fortschritte es bei der Zertifizierung für den Straßentransport in den diversen Ländern gibt, und kann gegebenenfalls ein Enddatum für die Gültigkeit dieses Protokolls in den betreffenden Ländern festgelegt werden. 4. Allgemeine Bedingungen Der Teilnehmer gewährleistet, dass nicht zertifizierte Transportunternehmen, die GMP+-Erzeugnisse transportieren, die GMP+-Anforderungen erfüllen. Beim Einsatz nicht zertifizierter Transportunternehmen hat der Teilnehmer die Bedingungen dieses Abschnitts anzuwenden. 4.1 Allgemeines a. Der Teilnehmer schließt mit dem nicht zertifizierten Transportunternehmen einen Qualitätssicherungsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Gewährleistung der GMP+-Anforderungen geregelt sind. b. Ein gesichertes Transportunternehmen ist in Bezug auf die geltenden Transportanforderungen gründlich zu instruieren (Reinigung und/oder Desinfektion gemäß IDTF, Führen von Aufzeichnungen im Rahmen von Tracking & Tracing, Vorgehen im Falle des Transports einer abweichenden Ladung usw.). Es ist sicherzustellen, dass diese Anweisungen dasselbe Niveau haben wie die GMP+-Verfahrensanweisungen in Bezug auf den Transport von GMP+Erzeugnissen. c. Die ordnungsgemäße Erfüllung der geschlossenen Verträge wird vom Teilnehmer mit Hilfe einer Inspektion überprüft. 4.2 Erste Inspektion Der Teilnehmer muss Einblick in die folgenden Einzelheiten in Bezug auf die einzusetzenden Frachträume haben: a. Aufzeichnungen für jeden Frachtraum mit Angaben zu mindestens den vorigen 3 Ladungen. Sofern verbotene Ladungen befördert worden sind, so muss der Frachtraum zunächst gemäß dem Freigabeverfahren für den Transport von Futtermittelerzeugnissen freigegeben werden. b. Angaben über die Reinigungs- und Desinfektionsverfahren, die in den einzelnen Frachträumen vorgenommen wurden. Die Reinigung und Desinfektion haben mindestens den Anforderungen aus der IDTF zu genügen. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 39/41 GMP+ International Der Teilnehmer führt eine erste Inspektion durch, um das Obige zu kontrollieren. Wenn die Inspektion ein positives Ergebnis erbringt, ist der fragliche Frachtraum für den Transport von GMP+-Erzeugnissen zugelassen. Sofern die erforderlichen Aufzeichnungen nicht verfügbar sind, so muss der Frachtraum, ehe nach GMP+ gesicherte Futtermittel oder Futtermittel transportiert werden können, zunächst gemäß dem im auf der IDTF-Website veröffentlichten Abschnitt „Vorgehen – GMP+ International“) Freigabeverfahren für den Transport von Futtermittelerzeugnissen freigegeben werden. Die Inspektion wird von einem Ladungsinspektor vorgenommen. Ein „Ladungsinspektor“ ist eine Funktion, zu der im QM-System des Teilnehmers nähere Einzelheiten beschrieben sind. Diese Funktion wird von einem Arbeitnehmer des Teilnehmers ausgefüllt, der auf der Grundlage von Schulung und Wissen über hinreichende Fachkenntnisse und Erfahrung verfügt, die für die Inspektion eines Frachtraums auf Eignung zur Ladung von Futtermitteln nötig sind. Sofern ein Teilnehmer über keinen eigenen Ladungsinspektor verfügt, kann dieser von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle oder Inspektionsstelle gemietet werden. Ein solcher Ladungsinspektor hat selbstverständlich die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Die eingesetzten Frachträume werden eindeutig in der Dokumentation des Futtermittelsicherheitsystems festgelegt. 4.3 Periodische Inspektion Während des Sicherungszeitraums hat der Teilnehmer regelmäßig die Aufzeichnungen zu folgenden Angaben beim Transportunternehmen zu überprüfen: a. Angaben über die Reinigungs- und Desinfektionsverfahren, die in den einzelnen Frachträumen vorgenommen wurden b. Angaben zur Reinigungsinspektion, die vor der Beladung des Frachtraums durchgeführt wurde c. Angaben zu den durchgeführten Inspektionen der einzelnen Frachträume. 5. Zusätzliche Anforderungen Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen hat der Teilnehmer gegebenenfalls auch die spezifischen Anforderungen zur Sicherung des Transports unbearbeiteter Agrarerzeugnisse während der Erntezeit und des Transports von Heu und Stroh zu erfüllen. 5.1 Transport unbearbeiteter Agrarerzeugnisse während der Erntezeit Es ist gestattet, für den Transport unbearbeiteter Agrarerzeugnisse während der Erntezeit an höchstens 90 Tagen pro Jahr nicht zertifizierte Transportmittel einzusetzen. Dies gilt für: a. den Transport direkt ab dem landwirtschaftlichen Erzeuger b. den internen Transport zwischen Lagerstandorten. 5.2 Transport von Heu und Stroh Für den Transport von Heu und Stroh ist es unter folgenden Bedingungen weiterhin gestattet, nicht zertifizierte Transportmittel einzusetzen: a. Es werden ausschließlich geschlossene Frachträume verwendet. Der Frachtraum hat sauber und trocken zu sein, d.h. gänzlich leer, frei von Restmaterial und Geruch von vorherigen Frachten. b. Der Ursprung des Transports von Heu und Stroh befindet sich außerhalb der A-Länder. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 40/41 GMP+ International 6. Registrierung der gesicherten Transportunternehmen 6 Ein nach GMP+ zertifizierter Teilnehmer, der dieses Protokoll anwendet, registriert den Namen, die Adresse und den satzungsmäßigen Sitz aller von ihm gesicherten Transportunternehmen in der GMP+-Unternehmensdatenbank. Der Teilnehmer ist für die Pflege der Angaben verantwortlich. 6 Aus technischen Gründen ist es augenblicklich (Februar 2013) nicht möglich, gesicherte Transportunternehmen in der GMP+-Unternehmensdatenbank zu registrieren. Diese Anforderung tritt mithin erst in Kürze in Kraft. Unternehmen und Zertifizierungsstellen werden zu gegebener Zeit informiert. GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung Fassung: 1. März 2013 41/41 GMP+ International