GMP+ BA10

Transcrição

GMP+ BA10
BA
Modul: Feed Safety Assurance
GMP+ BA10
Mindestanforderungen an die
Beschaffung
10
Fassung: 1. März 2013
DE
© GMP+ International B.V.
Alle Rechte vorbehalten. Die Informationen aus dieser Veröffentlichung dürfen heruntergeladen, ausgedruckt und auf dem Bildschirm zu Rate gezogen
werden, sofern dies für den eigenen, nichtkommerziellen Gebrauch erfolgt. Sämtliche Nutzungen anderer Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der GMP+ International B.V.
Geschichte des Dokuments
Revisions- Nr./
Datum der
Genehmigung
0.0 / 09.2010
0.1 / 22.03.2010
Änderung
Übergang der Dokumente von
PDV auf GMP+ International
Bezieht
sich auf
Gesamtes
Dokument
Implementierung
01.01.2011
Aktualisierung von Anlage 4
(so genanntes Getreideprotokoll)
Anlage 4
01.07.2010
Aufzeichnung von Nutzern des
Torwächterprotokolls für
Zusatzstoffe, Getreide, Saat und
Hülsenfrüchte und Palmöl
während des Audits.
Abschnitt 3
01.07.2010
0.2 / 09.07.2010
Zulassung von TASSC Merchants
für den Handel mit
Feldfrüchten - Korrektur
Abschnitt 3
09.07.2010
0.3 / 09.2010
Zulassung des Hygienekodex für
die Erzeugung von
Rohmilcherzeugnissen
(Hygiënecode voor
Boerderijzuivelbereiding)
Abschnitt 3
05.08.2010
Beendung der befristeten
Zulassung des GTP-Zertifikats
(Übergangszeitraum läuft bis zum
1. Oktober 2011)
Abschnitt 3
Anlage 1
01.10.2010
Namensänderung der
zugelassenen VVAK-Module
01.01.2011
Transport verpackter Erzeugnisse
von der Anforderung des
zertifizierten Transports
ausgenommen.
(Verdeutlichung der bestehenden
Anforderungen)
Abschnitt 3
01.01.2011
Beschaffung mineralischer
Einzelfuttermittel
(Verdeutlichung der bestehenden
Anforderungen)
Abschnitt 3
01.01.2011
0.4 / 14-07-2011
Zulassung von QS-zertifizierten
Unternehmen für Herstellung von,
Handel mit, Lagerung, Umschlag
und Transport von Futtermitteln.
Abschnitt 3
14.07.2011
0.4 / 27-09-2011
Zulassung des GTP-Kodex für
Handel mit, Abholung, Lagerung
und Transport von einige pflanzlichen Futtermittel.
Abschnitt 3
Anlage 1
27.09.2011
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
2/41
GMP+ International
Revisions- Nr./
Datum der
Genehmigung
0.4 / 09-2011
0.5 / 11-2012
Änderung
Beschaffung mineralischer Einzelfuttermittel: nähere Erläuterung
der vorhandenen Anforderungen.
Redaktionelle Änderungen:
- Titel von Anlage 8
- Anwendungsbereich des
UFAS-Händlerstandards.
Geänderte Inspektionsintervalle
bei Dioxin in Palmöl zwecks Harmonisierung mit GMP+ BA4 Probenahme und Inspektion, Version
Mai 2011.
Bezugnahme auf Niederlande/
Rotterdam wurde gelöscht, um zu
verdeutlichen, dass dieses Protokoll in jedem Ankunftshafen angewandt werden sollte.
Eine neue Anlage über Anforderungen an den Einsatz nicht zertifizierter Transporteure wurde
hinzugefügt.
Hinzufügung von Anforderungen
an Siliermittel.
Spezifizierung des Begriffs „kombinierbare Feldfrüchte“.
Hinzufügung von Anforderungen
an QS-Händler.
Zulassung der Positivliste für Einzelfuttermittel für das GMP+ FSA
scheme.
Deutlichere Spezifizierung der
Zulassung diverser Zertifizierungssysteme für den Anwendungsbereich Transport und Befrachtung.
IKKB-Standard für die pflanzliche
Primärproduktion ist als zugelassenes Zertifizierungssystem hinzugefügt worden.
Streichung der Standards GMP+
B3(2006) und B5 aus dem Dokument, da diese Standards am
31.12.2012 zurückgezogen werden.
Hinzufügen des Begriffs „Torwächterprinzip“ an diverse Torwächterprotokolle.
Nähere Ausarbeitung der Anforderungen an den Einsatz nicht
zertifizierter Transportunternehmen.
Neue Einführung und Änderung
des Textes in Bezug des GMP+
Feed Certification schemes
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
Bezieht
sich auf
Implementierung
1.1/1.2
Abschnitt 3
01.01.2012
01.01.2012
Abschnitt 3
Anlage 8
01.01.2012
Anlage 6
01.01.2012
Anlage 9
01.01.2013
Abschnitt 3
01.03.2013
Abschnitt 3
01.03.2013
Abschnitt 3
01.03.2013
Abschnitt 3
01.03.2013
Abschnitt 3
01.03.2013
Abschnitt 3
01.03.2013
Abschnitt 3
Anlage 1
01.03.2013
Anlage
3,4,6,7
01.03.2013
Anlage 9
01.03.2013
Gesamtes
Dokument
01.03.2013
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GMP+ International
INHALTSVERZEICHNIS
1
2
EINFÜHRUNG .............................................................................................. 5
1.1
ALLGEMEINES ............................................................................................ 5
1.2
AUFBAU DES GMP+ FEED CERTIFICATION SCHEME ...................................... 5
NÄHERE ANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG ...................... 7
3 ÜBERSICHT ÜBER GMP+-ZERTIFIKATE UND GLEICHWERTIGE
ZERTIFIKATE ...................................................................................................... 8
ANLAGE 1: ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN ZUM GTP-KODEX
(COCERAL) ....................................................................................................... 18
ANLAGE 2: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON
ZUSATZSTOFFEN NACH DEM TORWÄCHTERPRINZIP .......................... 19
ANLAGE 3: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG
UNBEARBEITETER AGRARERZEUGNISSE NICHT ZERTIFIZIERTER
HERKUNFT DIREKT VOM LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGER
NACH DEM TORWÄCHTERPRINZIP ............................................................ 21
ANLAGE 4: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON
GETREIDE, SAAT UND HÜLSENFRÜCHTEN NICHT ZERTIFIZIERTER
HERKUNFT NACH DEM TORWÄCHTERPRINZIP ...................................... 22
ANLAGE 5: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON
INTERVENTIONSGETREIDE .......................................................................... 29
ANLAGE 6: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON
PALMÖL NICHT ZERTIFIZIERTER HERKUNFT NACH DEM
TORWÄCHTERPRINZIP .................................................................................. 30
ANLAGE 7: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG VON
STROH NICHT ZERTIFIZIERTER HERKUNFT ............................................ 35
ANLAGE 8: ZUSATZANFORDERUNGEN AN UFAS / TASC / FEMAS .... 37
ANLAGE 9: ZUSATZANFORDERUNGEN AN DIE
QUALITÄTSSICHERUNG NICHT ZERTIFIZIERTER
STRASSENTRANSPORTUNTERNEHMEN (SO GENANNTE
TORWÄCHTEROPTION FÜR TRANSPORTE)............................................. 38
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
1 EINFÜHRUNG
1.1
Allgemeines
Das GMP+ Feed Certification scheme ist im Jahr 1992 von der niederländischen
Futtermittelindustrie als Antwort auf diverse mehr oder weniger schwere Zwischenfälle mit Verunreinigungen in Einzelfuttermitteln initiiert und entwickelt worden. Es
war zunächst nur als nationales System konzipiert worden, hat sich jedoch zu einem internationalen System entwickelt, das von GMP+ International in Zusammenarbeit mit diversen internationalen interessierten Parteien verwaltet wird.
Obwohl das GMP+ Feed Certification scheme aus der Perspektive der Unbedenklichkeit von Futtermitteln entstanden ist, wurde im Jahr 2013 der erste Standard für
Futtermittelnachhaltigkeit veröffentlicht. Zu diesem Zweck sind zwei Module entwickelt worden: GMP+ Feed Safety Assurance (das sich auf die Futtermittelsicherheit
konzentriert) und GMP+ Feed Responsibility Assurance (das auf nachhaltige Futtermittel abzielt).
Das GMP+ Feed Safety Assurance scheme ist ein vollständiges Modul zur Gewährleistung der Futtermittelsicherheit auf allen Stufen in der Futtermittelkette. Eine
nachweisliche Gewährleistung der Futtermittelsicherheit wird in vielen Ländern und
Märkten als eine Art „Verkaufslizenz“ betrachtet und das GMP+ FSA Modul kann
Unternehmen dabei ausgezeichnet unterstützen. Zur Erfüllung der Bedürfnisse aus
der Praxis sind diverse Komponenten im GMP+ FSA Modul integriert worden, wie
etwa die Vorschriften für das Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001), HACCP,
Produktnormen, Rückverfolgbarkeit, Überwachung, Programme mit Grundbedingungen, der Kettenansatz und das Frühwarnsystem.
Mit der Entwicklung des „GMP+ Feed Responsibility Assurance“-Moduls entspricht
GMP+ International dem Bedürfnis von GMP+-Teilnehmern. Die Futtermittelindustrie sieht sich stets mehr Fragen über eine verantwortungsbewusste Praxis konfrontiert, etwa über die Verwendung von Soja (einschließlich Sojaderivaten und Sojaerzeugnissen) und Fischmehl, das mit Respekt für Mensch, Tier und Umwelt hergestellt und vertrieben wird. Um einen nachhaltigen Herstellungsprozess und Vertrieb
nachweisen zu können, kann ein Unternehmen eine Zertifizierung im Hinblick auf
die GMP+ Feed Responsibility Assurance beantragen.
Gemeinsam mit den GMP+-Partnern definiert GMP+ International auf transparente
Art und Weise deutliche Vorschriften zur Gewährleistung unbedenklicher und
nachhaltiger Futtermittel. Zertifizierungsstellen sind somit in der Lage, eine unabhängige GMP+-Zertifizierung durchzuführen.
GMP+ International unterstützt die GMP+-Teilnehmer mit praktischen und nützlichen Informationen. Dies erfolgt mit Hilfe einer Reihe von Leitfäden sowie mit Hilfe
von Datenbanken, Rundschreiben, Fragen- und Antwortenkatalogen und Seminaren.
1.2
Aufbau des GMP+ Feed Certification scheme
Die Dokumente innerhalb des GMP+ Feed Certification scheme gliedern sich in
eine Reihe Serien. Die nächste Seite enthält eine schematische Wiedergabe des
Inhalts des GMP+ Feed Certification scheme:
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
GMP+ Feed Certification scheme
A-Dokumente
Allgemeine Anforderungen an die Teilnahme am GMP+ FC scheme
B-Dokumente
Normative Dokumente, Anhänge und Country Notes.
Feed Safety Assurance
Feed Responsibility Assurance
C-Dokumente
Zertifizierungsanforderungen des GMP+ FC scheme
D-Dokumente
Richtlinien zur Unterstützung von Unternehmen bei der Implementierung der
GMP+-Anforderungen
Alle diese Dokumente sind auf der Internetseite von GMP+ International
(www.gmpplus.org) zu finden.
Das vorliegende Dokument wird als Standard GMP+ BA10 Mindestanforderungen
an die Beschaffung bezeichnet und gehört zum GMP+ FSA Modul.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
2 Nähere Anforderungen an die Beschaffung 1
In diversen Standards des GMP+ FSA scheme ist festgelegt, dass ein Teilnehmer
Erzeugnisse oder Dienst-leistungen beschaffen darf, sofern diese
a. unter ein GMP+-Zertifikat fallen, oder
b. unter ein als gleichwertig erklärtes Zertifikat fallen.
Außerdem können gewisse Futtermittel nach dem so genannten Torwächterprinzip
bezogen werden.
In diesem Anhang werden die näheren Bedingungen für die obigen Möglichkeiten
erläutert.
Die nachstehende Tabelle enthält je zu beschaffendem Erzeugnis oder zu
beschaffender Dienstleistung die erforderlichen GMP+-Zertifikate und
gleichwertigen Zertifikate nebst den ggf. geltenden Zusatzanforderungen.
Diese Erzeugnisse oder Dienstleistungen dürfen ausschließlich beschafft werden,
wenn
a. das angegebene Zertifikat vorhanden ist und
b. eine Konformität mit den Zusatzanforderungen vorliegt.
Eine Reihe Erzeugnisse und Dienstleistungen ist nicht in der Tabelle aufgeführt.
Diese Erzeugnisse und Dienstleistungen können von einem nach GMP+ FSA
zertifizierten Teilnehmer beschafft werden, sofern der Teilnehmer selbst eine sich
auf den HACCP-Grundsätzen stützende Risikobewertung durchführt und auf der
Grundlage dieser Risikobewertung und der Art der Qualitätssicherung beim
Lieferanten eine Lieferantenauswahl vornimmt und seine (Eingangs-) Kontrollen
darauf abstimmt.
1
Es handelt sich hier um die Beschaffung durch einen Teilnehmer am GMP+ FSA Modul.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
3 Übersicht über GMP+-Zertifikate und gleichwertige
Zertifikate
1
Beschaffung
von
Futtermitteln
Mischfuttermittel
2
Unter den Anwendungsbereich des GMP+Zertifikats des
Lieferanten fällt
Vertrieb, Herstellung oder
Bearbeitung von
Mischfuttermitteln (GMP+
B1 / GMP+ B2 / GMP+
B3(2006) / GMP+
B3(2007)
3
Zugelassene gleichwertige
Zertifikate
Ovocom-BC-02 (MP, Herstellung von
Mischfuttermitteln)
Ovocom-BC-03 (MH, Handel mit
Mischfuttermitteln)
QS-zertifizierte Hersteller von
Mischfuttermitteln, sofern diese in der
von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen aufgeführt
ist.
QS-zertifizierte Mischfuttermittelhändler, sofern der betreffende Händler in
der von GMP+ genehmigten Liste mit
QS-zertifizierten Händlern enthalten ist.
Diese Liste ist auf der Internetseite von
GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden.
UFAS Compound Feed
UFAS Merchants (Anwendungsbereich: Handel mit Mischfutter)
Halbfabrikat
Hinweis: Siehe Anlage 8.
Vertrieb, Herstellung oder Ovocom-BC-02 (MP, Herstellung von
Bearbeitung von
Mischfuttermitteln)
Halbfabrikaten (GMP+ B1 Ovocom-BC-03 (MH, Handel mit
Mischfuttermitteln)
/ GMP+ B2 / GMP+
B3(2006) / GMP+
B3(2007)
UFAS Compound Feed
UFAS Merchants (Anwendungsbereich:
Handel mit Mischfuttermitteln)
Hinweis: Siehe Anlage 8.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
1
Beschaffung
von
Futtermitteln
Vormischung
2
3
Unter den Anwendungs- Zugelassene gleichwertige
bereich des GMP+Zertifikate
Zertifikats des
Lieferanten fällt
QS-zertifizierte Hersteller von
Mischfuttermitteln, sofern diese in der
von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen aufgeführt
ist.
QS-zertifizierte Mischfuttermittelhändler, sofern der betreffende Händler in
der von GMP+ genehmigten Liste mit
QS-zertifizierten Händlern enthalten ist.
Vertrieb, Herstellung oder
Bearbeitung von
Vormischungen (GMP+
B1 / GMP+ B2 / GMP+
B3(2006) / GMP+
B3(2007)
Diese Liste ist auf der Internetseite von
GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden.
Ovocom-BC-02 (VP, Herstellung von
Vormischungen)
Ovocom-BC-03 (VH, Handel mit
Vormischungen)
FAMI-QS
UFAS Compound Feed
UFAS Merchants
Hinweis: Siehe Anlage 8.
QS-zertifizierte Hersteller von Vormischungen, sofern diese in der von
GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen aufgeführt
ist.
QS-zertifizierte Vormischungshändler,
sofern der betreffende Händler in der
von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Händlern enthalten ist.
Zusatzstoff
Vertrieb, Herstellung oder
Bearbeitung von
Zusatzstoffen (GMP+ B1 /
GMP+ B2 / GMP+
B3(2006) / GMP+
B3(2007)
Diese Liste ist auf der Internetseite von
GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden.
Ovocom-BC-02 (TP, Herstellung von
Zusatzstoffen)
Ovocom-BC-03 (TH, Handel mit
Zusatzstoffen)
FAMI-QS
UFAS Merchants Anwendungsbereich:
Handel mit Futtermittelinhaltsstoffen)
FEMAS Core standard
FEMAS Intermediate Supplier
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GMP+ International
1
Beschaffung
von
Futtermitteln
2
3
Unter den Anwendungs- Zugelassene gleichwertige
bereich des GMP+Zertifikate
Zertifikats des
Lieferanten fällt
QS-zertifizierte Hersteller von Zusatzstoffen, sofern diese in der von GMP+
genehmigten Liste mit QS-zertifizierten
Unternehmen aufgeführt ist.
QS-zertifizierte Zusatzstoffhändler,
sofern der betreffende Händler in der
von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Händlern enthalten ist.
Diese Liste ist auf der Internetseite von
GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden.
Zusatzstoffe dürfen auch nach dem so
genannten Torwächterprinzip von
Unternehmen bezogen werden, die
nicht nach einer der erwähnten Normen
zertifiziert sind. Siehe diesbezüglich
Anlage 2 zum vorliegenden Anhang 10.
Siliermittel dürfen von nicht zertifizierten Lieferanten beschafft werden Es
sind ausschließlich gesetzlich zugelassene Siliermittel gestattet.
Siliermittel
-
FuttermittelAusgangserzeugnis
Der GMP+-Teilnehmer muss verifizieren und nachweisen, dass:
• eine generische Risikobewertung des Einzelfuttermittels in der
FSD (Feed Safety Database) bzw. (sofern das Einzelfuttermittel
von QS-zertifizierten Unternehmen bezogen wird) in der Positivliste für Einzelfuttermittel enthalten ist.
• Mineralische Einzelfuttermittel dürfen nur von einem Lieferanten
(Händler oder Produzent) gekauft werden, wenn der Name des
Original-Herstellers in der FSD (Feed Safety Database) neben
dem jeweiligen mineralischen Einzelfuttermittel aufgeführt ist.
Der Hersteller muss gemäß einem der unten aufgeführten Systeme zertifiziert sein.
Vertrieb, Herstellung oder
Bearbeitung bzw. Anbau
von Einzelfuttermitteln
(GMP+ B1 / GMP+ B2 /
Ovocom-BC-02 (GP, Herstellung von
Einzelfuttermitteln)
Ovocom-BC-03 (GH, Handel mit
Einzelfuttermitteln)
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
1
Beschaffung
von
Futtermitteln
2
Unter den Anwendungsbereich des GMP+Zertifikats des
Lieferanten fällt
GMP+ B3(2006) / GMP+
B3(2007) / GMP+ B6)
3
Zugelassene gleichwertige
Zertifikate
QS-zertifizierte Hersteller von
Einzelfuttermitteln, sofern diese in der
von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen aufgeführt
ist.
QS-zertifizierte Einzelfuttermittelhändler, sofern der betreffende Händler in
der von GMP+ genehmigten Liste mit
QS-zertifizierten Händlern enthalten ist.
Diese Liste ist auf der Internetseite von
GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu finden.
FEMAS Core standard
FEMAS Intermediate Supplier
UFAS-Merchants
(Anwendungsbereich: Handel mit Futtermittelzutaten)
Hinweis: Siehe Anlage 8.
IFSA Standard for the Production of
Feed Ingredients (IFSA) , unter
folgenden Bedingungen:
•
der Transport zum GMP+zertifizierten Unternehmen unter
einem GMP+-Transportzertifikat
(oder einem für gleichwertig
erklärten Transportzertifikat) erfolgt.
GTP (Coceral) für folgende Anwendungsbereiche:
• Handel/Abholung unverarbeiteter
Futtermittel pflanzlichen Ursprungs.
• Handel verarbeiteter Futtermittel
pflanzlichen Ursprungs (ausgenommen Fette und Ölerzeugnisse)
unter bestimmten Zusatzbedingungen (siehe Anlage 1).
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Manche Einzelfuttermittel können auch bei einem Unternehmen mit einem
speziellen zugelassenen Zertifikat oder bei einem nicht zertifizierten Unternehmen
unter Sonderbedingungen beschafft werden. Es handelt sich um:
Einzelfuttermittel
Getreide, Saat und Hülsenfrüchte
Feldfrüchte
(Getreide, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchte)
Zugelassene Zertifikate / Sonderbedingungen
Zertifikat gemäß der Charte Sécurité Alimentaire
(Certification CSA)
Siehe Anlage 4 für Getreide, Saat und
Hülsenfrüchte nicht zertifizierter Herkunft.
TASSC Merchants
Handel mit ganzen unbearbeiteten
Feldfrüchten zur Verwendung für Nahrung
und Futtermittel.
Hinweis: Siehe Anlage 8
QS-Guideline Service Package für die Agrarproduktion, sofern der QS-zertifizierte Teilnehmer in
der Liste QS-zertifizierter Unternehmen aufgeführt ist, die von GMP+ akzeptiert werden. Diese
Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“ zu
finden.
Speisekartoffeln direkt vom
Erzeuger
Industriegemüse direkt vom
Erzeuger
Getreide, Saat, Hülsenfrüchte und
Stroh direkt vom Erzeuger
VVAK Modul Speisekartoffeln
VVA Consumptieaardappelen certificaat (VVAZertifikat für Speiskartoffeln)
VVAK Modul Industriegemüse
VIGEF Industriegroente certificaat (VIGEFZertifikat für Industriegemüse)
VVAK + Modul Getreide, Saat und Hülsenfrüchte
(GZP)
Beoordelingsrichtlijn Voedselveiligheid GZP
primaire sector (Bewertungsrichtlinie zur
Futtermittelsicherheit im Primärsektor von
Getreide, Saat und Hülsenfrüchten) –
Productschap GZP (Marktverband für Getreide,
Saat und Hülsenfrüchte)
Stärkekartoffeln
VVAK module Zetmeelaardappelen (VVAKModul für Stärkekartoffeln)
Zuckerrüben
VVAK module Suikerbieten (VVAK-Modul für
Zuckerrüben)
Unbearbeitete Primärerzeugnisse IKKB-Standard für die pflanzliche Primärprodukpflanzlichen Ursprungs, direkt vom tion
Erzeuger.
Der Erzeuger muss in der Liste mit zertifizierten
Erzeugern
(http://www.vegaplan.be/index.php?id=35) aufgeführt sein.
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GMP+ International
Einzelfuttermittel
Alle pflanzlichen
Primärerzeugnisse direkt vom
Erzeuger
Interventionsgetreide
Ausgangserzeugnisse für
Erzeugnisse auf Milchbasis (als
Nahrungsmittel)
Magermilchpulver aus
Interventionsbeständen
Bäckereirestprodukte
Zugelassene Zertifikate / Sonderbedingungen
Diese Erzeugnisse dürfen nach dem so
genannten Torwächterprinzip Torwächterprinzip
im Rahmen bestimmter Zusatzbedingungen,
auch von landwirtschaftlichen Erzeugern
bezogen werden, die nicht nach einer der
erwähnten Normen zertifiziert sind. Siehe dazu
Anlage 3 zum vorliegenden Anhang.
Siehe Anlage 4 Beschaffung von
Interventionsgetreide
Das Erzeugnis wird unter Verordnung (EG) Nr.
853/2004 (ehemals Richtlinie 92/46/EG)
geliefert.
-
Palmöl
Zertifikate gemäß dem Hygiënecode voor de
Brood- en Banketbakkerij (Hygienekodex für die
Brot- und Konditoreibäckerei) einschl.
Erweiterung um Modul für Futtermittel
(Nederlands Bakkerij Centrum/ ISACert)
Zertifikat gemäß dem NAO hygiënecode
kleinverpakkers van ongeschilde aardappelen
(NAO-Hygienekodex für Kleinverpacker von
ungeschälten Kartoffeln) (Nederlandse
Aardappel Organisatie – NAO)
Siehe Anlage 6 Beschaffung von Palmöl.
Stroh
Siehe Anlage 7 zur Beschaffung von Stroh
Käsemolke aus Rohmilch
Die Landwirte müssen in einer Liste
zugelassenen Landwirte aufgeführt sein, die sich
unter www.boerenkaas.nl finden lässt.
Ausgemusterte Speisekartoffeln
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GMP+ International
Sonstige
Unter den Anwendungs- Zugelassene Zertifikate oder
Erzeugnisse und bereich des GMP+sonstige Bedingungen
Dienstleistungen Zertifikats des
Lieferanten fällt
Lebensmittel
- unter einem HACCP-System
hergestellt, und
- als solches für den menschlichen
Verzehr geeignet, und
- kann in der Tierernährung
verwendet/verarbeitet werden
(genügt also der zutreffenden
Futtermittelgesetzgebung)
Herstellung oder
Herstellung oder
Entsprechendes Ovocom, QS,
Bearbeitung in
Bearbeitung (GMP+ B1)
FEMAS, UFAS oder FAMI-QS
Lohnarbeit
von Futtermitteln, oder
Zertifikat.
Herstellung von
Einzelfuttermitteln (GMP+
B2(2010))
Lagerung und
Lagerung und Umschlag
Ovocom-BC-06 (Lagerung und
Umschlag
(GMP+ B5 / GMP+ B1,
Umschlag von Futtermitteln)
GMP+ B2 oder B3(2007))
TASCC Storage
GTP (Coceral): Lagerung unverarbeiteter Futtermittel pflanzlichen Ursprungs.
QS-zertifizierte Unternehmen mit
dem Anwendungsbereich Lagerung
und Umschlag, sofern diese in der
von GMP+ genehmigten Liste mit
QS-zertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. Diese Liste ist auf der Internetseite von GMP+ International unter der Schaltfläche „Unternehmen“
zu finden.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
Sonstige
Unter den Anwendungs- Zugelassene Zertifikate oder
Erzeugnisse und bereich des GMP+sonstige Bedingungen
Dienstleistungen Zertifikats des
Lieferanten fällt
Lagerungs- und Umschlagtätigkeiten dürfen in folgenden Fällen
auch bei nicht zertifizierten Unternehmen erfolgen, und zwar bei:
a. befristete(r) (d.h. weniger als sechs Monate nacheinander)
Lagerung/Umschlag von Massengütern unmittelbar im
Anschluss an die Ernte pflanzlicher Primärerzeugnisse.
b. Lagerung/Umschlag verpackter Futtermittel
c. Lagerung/Umschlag von Futtermitteln als Massengut im
Ausland (d.h. außerhalb der Niederlande).
In diesen Ausnahmefällen muss der Teilnehmer
a. vor der Inbetriebnahme die Kontrollmaßnahmen zur
Sicherstellung der Futtermittelsicherheit überprüfen (lassen)
b. feststellen, dass das Lagerungs- und
Umschlagsunternehmen alle futtermittelrechtlichen
Bedingungen erfüllt2
c. in einem Vertrag Vereinbarungen hinsichtlich der
zutreffenden Grundbedingungen (Hygiene, Tracking &
Tracing usw.) und der auszuführenden
Lenkungsmaßnahmen und Kontrollen treffen; diese
Vereinbarungen müssen den Garantien von GMP+ über die
Lagerung von Futtermitteln entsprechen
d. regelmäßig die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen
kontrollieren (lassen).
2
Für Europa gilt beispielsweise eine Registrierungspflicht im Rahmen von VO (EG) 183/2005.
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GMP+ International
Sonstige
Erzeugnisse und
Dienstleistungen
Transport
Unter den Anwendungsbereich des GMP+Zertifikats des Lieferanten fällt …
Zugelassene Zertifikate oder
sonstige Bedingungen
Straßentransport (GMP+ B4, GMP+ B4.1)
Ovocom-BC-05 (TVWE,
Straßentransport von
Futtermitteln)
TASCC Road Haulage
Hinweis: siehe Anlage 8
Qualimat – Fassung 4
Befrachtung (GMP+ B4, GMP+ B4.2, GMP+
B4.4 und GMP+ B4.5)
QS-zertifizierte Unternehmen
mit dem Anwendungsbereich
Straßentransport, sofern diese
in der von GMP+ genehmigten
Liste mit QS-zertifizierten Unternehmen aufgeführt ist. Diese
Liste ist auf der Internetseite
von GMP+ International unter
der Schaltfläche „Unternehmen“
zu finden.
GTP (Coceral): Transport unbearbeiteter Einzelfuttermittel
pflanzlichen Ursprungs durch
einen nach GTP zertifizierten
Händler.
Ovocom-BC-07 (TVM, Befrachtung von Futtermitteln
über die Seeschifffahrt)
Ovocom-BC-06 (TVWA, Befrachtung von Futtermitteln
über die Binnenschifffahrt)
Ovocom-BC-09 (TVOR, Organisation des Schienentransports von Futtermitteln)
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GMP+ International
Sonstige
Erzeugnisse und
Dienstleistungen
Unter den Anwendungsbereich des GMP+Zertifikats des Lieferanten fällt …
Zugelassene Zertifikate oder
sonstige Bedingungen
QS-zertifizierte Unternehmen
mit dem Anwendungsbereich
Befrachtung von Schienen,
Binnenschifffahrts- und Seeschifffahrtstransporten, sofern
diese in der von GMP+ genehmigten Liste mit QSzertifizierten Unternehmen
aufgeführt ist. Diese Liste ist
auf der Internetseite von
GMP+ International unter der
Schaltfläche „Unternehmen“
zu finden.
Küsten- und Binnenschifffahrt, Transport
(GMP+ B4.3)
Ovocom-BC-08 (Hygienekodex für die Binnenschifffahrt)
Entgegen der Anforderung, dass ein GMP+ zertifizierter Transport stattzufinden
hat, gilt gemäß dem GMP+ FSA scheme die Ausnahme, dass:
•
ein externer Transporteur für den Straßentransport verpackter
Erzeugnisse (einschließlich versiegelter Container Ladeeinheiten)
keiner GMP+-Zertifizierung bedarf. Versiegelte Ladeeinheiten sind niemals Eigentum des Spediteurs oder an ihn vermietet.
•
ein externer Befrachter für die Befrachtung verpackter
Erzeugnisse (einschließlich versiegelter Container Ladeeinheiten)
keiner GMP+-Zertifizierung bedarf
•
der Auftraggeber zum Transport von Ölen und Fetten und
diesbezüglichen Derivaten zur direkten Verarbeitung in Futtermitteln,
der nachweislich unter einem FOSFA-Vertrag erfolgt und bei dem die
EU-1-Liste zugelassener vorheriger Ladungen verbindlich angewandt
wird, ist von der obligatorischen Zertifizierung nach GMP+ B4.2 und
GMP+ B4.4 ausgeschlossen.
Analysen /
Laboruntersuchung
Laboruntersuchungen (GMP+ B10)
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
ISO 17025
- Sofern die Tätigkeit für die
betreffende Matrix
akkreditiert ist
TASCC Facilities Testing
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GMP+ International
ANLAGE 1: Ergänzende Bedingungen zum GTP-Kodex
(Coceral)
Unverarbeitete Futtermittel pflanzlichen Ursprungs:
Handel, Abholung, Lagerung und Transport unverarbeiteter Futtermittel pflanzlichen Ursprungs: ein GTP-zertifizierter Händler kann Waren an ein GMP+zertifiziertes Unternehmen liefern, ohne zusätzliche Bedingungen erfüllen zu müssen.
Verarbeitete Futtermittel pflanzlichen Ursprungs (mit Ausnahme von Fetten und
Ölerzeugnissen):
Bei der Beschaffung verarbeiteter pflanzlicher Einzelfuttermittel (mit Ausnahme von
Fetten und Ölerzeugnissen): von einem nach GTP zertifizierten Händler muss der
nach GMP+ zertifizierte Teilnehmer sicherstellen, dass mindestens eine
Konformität mit den nachstehenden Anforderungen vorliegt:
a.
Das Erzeugnis stammt von:
1. einem zertifizierten Hersteller, der sich am GMP+ FSA Modul beteiligt,
z.B.GMP+ B1, B2 oder B2(2010) mit Anwendungsbereich Herstellung von
Einzelfuttermitteln
2. ein nach GMP+ zertifizierter Händler (GMP+ B3(2006)/B3(2007))
3. ein Hersteller mit einem GMP+ gleichwertigen Zertifikat;
b.
Das Erzeugnis erfüllt die Normen in GMP+ BA1 Grenzwerte;
c.
Im Falle eines Transports unter der Verantwortung des nach GTP zertifizierten
Unternehmens ist von einem Transport unter einem GMP+-Zertifikat die Rede
(GMP+ B4);
d.
Im Falle von Lagerungs- und Umschlagtätigkeiten unter der Verantwortung des
nach GTP zertifizierten Unternehmens liegt eine Konformität mit den GMP+Anforderungen vor (GMP+ B5, GMP+ B3(2007), GMP+ B2, GMP+ B1 oder
gleichwertig).
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
ANLAGE 2: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von
Zusatzstoffen nach dem Torwächterprinzip
Der Teilnehmer darf Zusatzstoffe von einem festen, bekannten Lieferanten
beziehen oder entgegennehmen, der nicht
a. nach GMP+ oder
b. nach einem gemäß dem GMP+ FSA Modul anerkannten Standard zertifiziert
ist,
sofern der Teilnehmer sicherstellt, dass der Zusatzstoff, den er in die GMP+-Kette
einbringt, ab dem Augenblick der Erzeugung die GMP+-Anforderungen erfüllt.
Die diesbezüglichen Anforderungen lauten wie folgt:
Allgemeines:
Der Teilnehmer darf Nicht-GMP+ Zusatzstoffe3 von einem festen, bekannten
Lieferanten beziehen oder entgegennehmen, sofern der Teilnehmer sicherstellt,
dass der Zusatzstoff, den er in die GMP+-Kette einbringt, die GMP+-Anforderungen
erfüllt. Der Teilnehmer tritt faktisch als Vertreter des Lieferanten des Zusatzstoffes
auf.
Der Teilnehmer hat mit dem Lieferanten einen Vertrag in Bezug auf die Rechte und
Pflichten im Rahmen der Gewährleistung der GMP+-Anforderungen
abgeschlossen.
HACCP-Gefahrenanalyse und Dokumentation
Der Teilnehmer erstellt je Lieferant und je Zusatzstoff gemäß der Systematik des
HACCP-Konzepts eine HACCP-Gefahrenanalyse, welche mindestens folgende
Elemente zu enthalten hat:
a. Spezifizierung des Zusatzstoffes einschließlich des Ursprungs und der
Herstellungsweise
b. Fließdiagramm (global/umfassend) ab der ursprünglichen Herstellung des
Zusatzstoffes bis zur Ablieferung beim Torwächter. Hinweis: In der
Gefahrenanalyse müssen auch alle Schritte, welche nach der ursprünglichen
Herstellung erfolgen, worunter auch Transport, (Zwischen-) Lagerung,
Neuverpackung u. dgl., aufgenommen werden
c. Identifizierung der Gefährdungen + Risikobewertung je Verfahrensschritt
d. Angabe der verfügbaren allgemeinen und spezifischen Lenkungsmaßnahmen
in Bezug auf die identifizierten Gefahren
e. Kontrollplan + Ergebnisse; die Mindestanforderungen an die Überwachung –
sofern diese im GMP+ FSA Modul enthalten sind – müssen erfüllt werden
f. die schriftliche Vereinbarung mit dem Lieferanten (Vertrag)
g. die Ergebnisse der Audits von oder im Namen des Teilnehmers beim
Lieferanten oder Hersteller. Die Audits können durchgeführt werden von:
1. dem Teilnehmer selbst
2. einer dafür akkreditierten Inspektions- oder Zertifizierungsstelle im Auftrag
des Teilnehmers oder Lieferanten.
3
Darunter fallen außerdem Zusatzstoffe mit einem oder mehr Trägerstoffen und/oder
Verarbeitungshilfsstoffen.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
Die Häufigkeit der Überwachung und der Audits hängt vom Risikoprofil des
Zusatzstoffes und der Qualitätssicherung, die der Lieferant nachweislich anwendet,
ab. Aus Gründen der Effizienz dürfen die Risikobewertungen diverser Zusatzstoffe,
die im selben Herstellungsprozess erzeugt werden, kombiniert werden.
Der Teilnehmer muss ferner eine Dokumentation erstellen, welche mindestens die
oben genannten Elemente enthält. Jene Dokumentation muss Bestandteil der
GMP+-Dokumentation sein und als solche gelenkt und angepasst werden.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
ANLAGE 3: Zusatzanforderungen an die Beschaffung
unbearbeiteter Agrarerzeugnisse nicht zertifizierter Herkunft
direkt vom landwirtschaftlichen Erzeuger nach dem
Torwächterprinzip
Es handelt sich dabei um die Beschaffung unbearbeiteter landwirtschaftlicher
Erzeugnisse (wie Getreide, Saat und Hülsenfrüchte) für Futtermittel und deren
Derivate. Diese werden vom landwirtschaftlichen Erzeuger bezogen.
Unbearbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (worunter Getreide, Saat und
Hülsenfrüchte) für Futtermittel
Sofern der landwirtschaftliche Erzeuger nicht nach GMP+ zertifiziert ist (oder über
ein gleichwertiges Zertifikat verfügt), muss der Teilnehmer ein intensives
Eingangskontrollprogramm durchführen, das sich auf die durchgeführte
Risikobewertung und die Qualitätssicherung, die der landwirtschaftliche Erzeuger
anwendet, stützt. Dies bedeutet unter anderem:
a. Die Durchführung einer Risikobewertung ab der Einsaat bis zur Ernte
einschließlich eventueller Bearbeitungen wie Lagerungs- und/oder
Transporttätigkeiten durch den landwirtschaftlichen Erzeuger. Sofern der
landwirtschaftliche Erzeuger die Lagerung und den Transport vergibt, dürfen
jene Tätigkeiten ausschließlich an GMP+-zertifizierte Unternehmen (oder
Unternehmen mit einem gleichwertigen Zertifikat) vergeben werden.
b. Die Lenkung jener Risiken muss einsichtig gemacht werden.
c. Die vom landwirtschaftlichen Erzeuger zu ergreifenden Lenkungsmaßnahmen
sind in einem Vertrag mit dem landwirtschaftlichen Erzeuger festzulegen.
d. Die Kontrolle der Einhaltung muss durch den Teilnehmer oder im Namen des
Teilnehmers erfolgen.
e. Während des GMP+-Audits beim Abnehmer müssen sowohl die
Dokumentation der Risikoanalyse als auch die mit dem landwirtschaftlichen
Erzeuger getroffenen Vereinbarungen in Form eines Vertrags und die
diesbezügliche Kontrolle zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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ANLAGE 4: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von
Getreide, Saat und Hülsenfrüchten nicht zertifizierter
Herkunft nach dem Torwächterprinzip
1. Zielgruppe
a) Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, welche die in Abschnitt 2 genannten
Einzelfuttermittel, die aus einem neuen oder sonstigen Herkunftsland stammen,
von nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen kaufen, die ihren Sitz in einem
neuen oder sonstigen Herkunftsland (siehe unten) haben.
b) Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, die Interventionsgetreide beschaffen.
2. Einzelfuttermittel
Getreide, (Öl-) Saaten und Hülsenfrüchte in unbearbeiteter Form, sofern diese in
der Feed Safety Database (FSD) enthalten sind.
3. Allgemeine Bedingungen
Wenn die vorstehend genannten Einzelfuttermittel nachweislich aus einer gänzlich
GMP+-zertifizierten Kette stammen, handelt es sich um die gewünschte Situation
(siehe auch unter 9). Jede Stufe (vom 1. Erfasser bis zum Endnutzer) erfüllt in
dieser Situation die erforderliche Sicherung und ist dafür zertifiziert. In diesem Fall
finden die Bedingungen dieses Protokolls keine Anwendung.
Wenn
a. ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen die vorstehend genannten
Einzelfuttermittel, die aus einem neuen oder sonstigen Herkunftsland
stammen, von einem nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen kauft, das
seinen Sitz in einem neuen oder sonstigen Herkunftsland (siehe folgende
Tabelle) hat, oder
b. ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen von einer nicht nach GMP+
zertifizierten Interventionsstelle Interventionsgetreide beschafft
müssen mindestens die Anforderungen des vorliegenden Protokolls erfüllt
sein.
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GMP+ International
Begriff
Herkunftsländer
Erläuterung
a) ursprüngliche Herkunftsländer:
- Niederlande
- Großbritannien
- Belgien
- Dänemark
- Luxemburg
- Österreich
- Deutschland - Irland
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Kanada
b)sonstige Herkunftsländer: Hierbei
handelt es sich um alle Länder, die
nicht zu den ursprünglichen
Herkunftsländern gehören.
Die betreffenden
Einzelfuttermittel können nicht
auf der Grundlage dieses
Protokolls aus den genannten
Herkunftsländern beschafft
werden.
Die betreffenden FuttermittelAusgangserzeugnisse können
auf der Grundlage dieses
Protokolls bis zu einem näher
festzulegenden Datum aus
diesen Herkunftsländern
beschafft werden.
In Bezug auf die Beschaffung von Interventionsgetreide gilt:
c) EU-Länder
Interventionsgetreide kann auf
der Grundlage dieses
Protokolls bis zu einem näher
festzulegenden Datum aus
EU-Ländern bezogen werden.
Jedes Jahr (Ende September/Anfang Oktober) evaluiert die GMP+ International mit
den interessierten Parteien, welche neuen Länder dafür in Betracht kommen, als
„neues Herkunftsland“ qualifiziert zu werden, und es wird ein Enddatum für die
Anwendung dieses Protokolls für jene Länder festgelegt.
Gefahrenanalyse und Partiekontrolle
Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen führt eine eigene Gefahrenanalyse für
die vorhergehende Behandlung (Anbau, Ernte, Einsammeln, Transport) durch. Auf
der Grundlage jener Gefahrenanalyse und der Garantien der vorhergehenden
Stufe(n) trifft das GMP+-Unternehmen eine Lieferantenauswahl und erstellt ein
Kontrollprogramm, das mindestens den Anforderungen dieses Protokolls
entspricht. Die neuen Herkunftsländer/Lieferanten sind besonders zu beachten.
Mykotoxin-Werte können sich von Saison zu Saison stark ändern und sind auf
jeden Fall zu Saisonbeginn besonders zu beachten.
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GMP+ International
Hinweis: Aus den generischen Risikobewertungen, die auf der Website der GMP+
International veröffentlicht werden, geht hervor, dass sich die nachstehend
genannten Risiken gut lenken lassen, sofern man sie mit der erforderlichen
Aufmerksamkeit verfolgt:
a. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
b. Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln
c. mikrobiologische Qualität
d. Mykotoxine
e. Schwermetalle
f. Dioxine und dioxinartige PCBs
Verlader
Wenn das vorstehend genannte nach GMP+ zertifizierte Unternehmen eine Partie
Einzelfuttermittel von einem nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen kauft und
diese FOB an einen GMP+-zertifizierten Abnehmer (= Verlader) weiterverkauft, muss
jener Abnehmer (Verlader) den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus diesem
Protokoll ergeben. Der erste Käufer muss dies gegenüber seinem Abnehmer
(Verlader) schriftlich kenntlich machen.
4. Häufigkeit der Untersuchung
4.1
Allgemeines
Die Überwachung hat gemäß den Anforderungen aus GMP+ BA4 Mindestanforderungen an Inspektionen und Analysen zu erfolgen, wobei mindestens die Anforderungen aus den folgenden Abschnitten zur erfüllen sind.
4.2
Häufigkeit der Probenentnahme und Untersuchung
Pro genannter Einheit muss eine repräsentative (End-) Probe zusammengestellt
werden (spätestens bei der Beladung).
Transport
Seeschiff
Leichter/Küstenschiff
Zug
Lkw
Probenentnahme
1 pro Raum
1 pro Leichter/Küstenschiff
1 pro Zug
1 pro Lkw
Untersuchung
Jede Probe
Jede Probe
Jede Probe
Jede 20. Probe
Ab Lagerstandort – Direktlieferung an Endempfänger (vor der Beladung)
Es ist möglich, im Rahmen eines Direkttransports per Lkw oder Zug an einem
Lagerstandort eine Partie zu separieren. Anschließend kann eine unabhängige
Beprobungsstelle im Auftrag des Herstellers bzw. Lieferanten eine repräsentative
Probe jener Partie entnehmen.
Jene Probe kann untersucht werden, und die Ergebnisse der Probe werden als
repräsentativ für die diesbezügliche Partie betrachtet. Anschließend darf von
dieser Partie eine Direktlieferung per Lkw oder Zug an den Endempfänger
erfolgen.
Dabei gelten folgende Anforderungen:
a. Bei einem Transport per Lkw darf die Partie maximal 1000 Tonnen umfassen,
bei einem Transport per Schiene 5000 Tonnen.
b. Die Partie muss am Lagerstandort in Quarantäne gehalten werden (getrennte
Lagerung und identifizierbar).
c. Dieser Standort hat derart gestaltet zu sein, dass dort repräsentative Proben
(also Durchschnittsproben) gezogen werden können.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
4.3
Untersuchung
Parameter
Ablehnungsgrenzwert
Hinweis/Erläuterung
Die Proben werden auf jeden Fall im Hinblick auf die Parameter analysiert, die
nachstehend aufgelistet sind. Wenn aus der Gefahrenanalyse hervorgeht, dass
andere Parameter zu beachten sind, muss auch im Hinblick darauf analysiert werden.
Insbesondere die Parameter, für die ein gesetzlicher Grenzwert festgelegt wurde, sind
zu beachten. Entsprechende Einzelheiten sind dem GMP+ BA1 Grenzwerte zu
entnehmen.
Pflanzenschutz- und Siehe unter
Die Untersuchung hat sich namentlich auf
Schädlingsbeanderem RichtMittel zu richten, für die im Rahmen der
kämpfungsmittel
linie 91/414 EG
EU-Lebensmittelgesetzgebung oder
und die Vo. (EG) nationalen behördlichen und gesetzlichen
396/2005 sowie
Bestimmungen ein MRL-Wert für Fleisch,
Ergänzungen
Milch oder Eier festgelegt worden ist.
dazu.
Schwermetalle
(Arsen, Blei,
Quecksilber,
Cadmium)
Siehe Richtlinie
2002/32/EG oder
GMP+ BA1
Grenzwerte.
Bei künstlicher
direkter Trocknung
mit einem anderen
Brennstoff als Gas:
Analyse auf
Kontamination mit
toxischen
Komponenten
- Dioxine
- Dioxinartige
PCBs
Ziehe Vo. (EG)
2002/32 oder
GMP+ BA1
Grenzwerte.
Salmonellen
Nicht vorhanden
in 25 g.
Eine Untersuchung auf (alle)
Schwermetalle ist nicht immer erforderlich.
Wenn ein Schwermetall nicht in das
Kontrollprogramm aufgenommen wird, ist
dies anhand der Gefahrenanalyse zu
begründen.
Die Untersuchung auf Dioxin und PCBs ist
vor allem bei einer direkten Trocknung mit
bestimmten Brennstoffen relevant. Vor
allem Mais wird häufig getrocknet.
Nur wenn die Gefahrenanalyse eindeutig
ergibt, dass die verwendeten Brennstoffe in
Kombination mit dem Trocknungsverfahren
keine Gefahr einer Kontamination mit
Dioxin (oder dioxinartigen Stoffen; siehe
GMP+ BA1 Grenzwerte und auch GMP+
BA3 Mindestanforderungen in Bezug auf
die Negativliste) darstellt, braucht die
Dioxinanalyse nicht in das
Kontrollprogramm aufgenommen werden.
Dioxin: Ein Screening mit der CaluxMethode ist ebenfalls gestattet, sofern
(nach den dafür geltenden Vorschriften)
weiter analysiert wird, wenn die CaluxMethode kein negatives Ergebnis liefert.
Wenn das Erzeugnis als
salmonellenkritisch definiert wurde. Für
eine Liste salmonellenkritischer
Einzelfuttermittel siehe Protokoll P4.
Zu diesem Zeitpunkt (Ende 2007) ist keins
der betreffenden Einzelfuttermittel
(Getreide, (Öl-) Saat oder Hülsenfrüchte)
salmonellenkritisch.
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GMP+ International
Mykotoxine
DON 4
OTA
ZEA
AFLA
Weizen
X
X
Gerste
X
Hafer
X
Roggen
X
Mais
X
X
X
X
Sorghum
X
Andere Getreidesorten (wie Sorghum, Rispenhirse, Spelz, Triticale) und andere
(Öl-) Saaten und Hülsenfrüchte: auf der Grundlage der Gefahrenanalyse.
5.
Verfahren zur Probenentnahme
Gemäß den „GAFTA sampling rules No. 124“. Zusätzliche Anforderungen außer
jenen Vorschriften sind:
Ort der Proben- Möglichst nah am empfangenden Frachtraum (am besten
Entnahme
im Produktstrom).
Anleitungen für das - Möglichst unmittelbar aus dem Ladezustrom
Personal
- Verwendung einer desinfizierten Schaufel für die
Probenentnahme (Alkohol)
- Schaufel außerhalb der Probenentnahme in einem Beutel
lagern
- Persönliche Hygiene: sterile Handschuhe verwenden
- Zwischenzeitliche Proben werden in PE-Beuteln
aufbewahrt
Ausstattung:
- Schaufel – aus rostfreiem Stahl
- Alkohol 95 % zur Reinigung der Schaufel in der Flamme
- Flaschen: Steriles Glas oder PET (Polyethylen-Flaschen)
mit 500 CC Inhalt oder
- Beutel: PE-Beutel mit 1,5 l Inhalt
Proben:
- Lagerung der Zwischenproben wie oben beschrieben
- Mischen an sterilem Ort und unter sterilen Bedingungen
- Proben in steriler Flasche oder Beutel einschicken, wie
oben beschrieben
- Hitze, Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit oder Kontakt mit
Geräten verhindern
- Proben sofort verschicken
Bei der Beladung von Binnenschiffen, Küstenschiffen, Eisenbahnwaggons oder
Lkws gilt außerdem:
a. pro Binnenschiff, Zug, Küstenschiff mindestens 20 beliebige, mittels
„Schaufeln“ von max. 1 kg entnommene Unterproben
b. pro Lkw mindestens 10 beliebige, mittels „Schaufeln“ von max. 1 kg
entnommene Unterproben.
Die so entnommenen Proben werden gemäß der oben beschriebenen Methode für
die Probenentnahme behandelt. Ausgangspunkt ist die Entnahme einer
repräsentativen Probe. Darüber hinaus gelten die Anforderungen an die
Probenentnahme im GMP+ FSA Modul (siehe GMP+ BA13 Mindestanforderungen
zur Beprobung).
4
DON= Deoxynivalenol; OTA=Ochratoxin A ; ZEN=Zealarenon; AFLA = Aflatoxin
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
6.
Analysemethode
Die Analysen werden von einem nach GMP+ B10 zertifizierten Labor oder einem
dem von GMP+ International gleich gestellten Labor durchgeführt. Entsprechende
Einzelheiten sind GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung zu
entnehmen.
7.
Korrekturmaßnahmen
Gemäß den GMP+-Anforderungen.
8.
Meldung der Analyseergebnisse
Der nach GMP+ zertifizierte Teilnehmer, der dieses Protokoll anwendet, muss die
Ergebnisse der Bestimmungen mindestens einmal pro Monat gemäß der von
GMP+ International vorgeschriebenen Anweisungen an die Feed Safety Database
(FSD) der GMP+ International senden.
9.
Informierung von Abnehmern
Der nach GMP+ zertifizierte, dieses Protokoll anwendende Teilnehmer hat auf Aufforderung seinen Abnehmer über die Ergebnisse der zu der gelieferten Partie gehörenden Analysen zu informieren. Sofern sich mehrere Analysezertifikate auf eine
einzige Partie (zusammengesetzte Partie) beziehen, müssen alle diese Zertifikate
zur Verfügung gestellt werden.
Erläuterung
Allgemeines
Im GMP+ FSA Modul ist als Grundanforderung festgelegt, dass Einzelfuttermittel
ausschließlich von nach GMP zertifizierten Unternehmen bezogen werden dürfen.
Für einige Einzelfuttermittel wurde die Möglichkeit geschaffen, diese aufgrund
spezifischer Marktbedingungen von nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen zu
beziehen. In diesem Fall muss der Abnehmer eine Reihe von Zusatzbedingungen
erfüllen. Für die Beschaffung von Getreide, (Öl-)Saaten und Hülsenfrüchten wurde
ebenfalls eine Ausnahmeregelung für die Grundanforderung festgelegt (dieses
Protokoll).
Anwendung
Dieses Protokoll soll bei der Beschaffung von Getreide, (Öl-)Saaten und
Hülsenfrüchten aus einer nicht vollständig (GMP+-)zertifizierten Kette außerhalb
der ursprünglichen Herkunftsländer angewendet werden.
a. Dieses Protokoll findet keine Anwendung, wenn die betreffenden
Einzelfuttermittel aus den so genannten ursprünglichen Herkunftsländern
stammen. Die Beschaffung der betreffenden Einzelfuttermittel aus diesen
Ländern muss aus einer vollständig
(GMP+-) zertifizierten Kette erfolgen.
b. Ein nach GMP+ zertifiziertes Handelsunternehmen muss – sofern der Käufer
(als Verlader) das vorliegende Protokoll anwendet – alle sonstigen GMP+Anforderungen außer den Beschaffungsanforderungen erfüllen.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
Transport
Der Transport einer Partie muss, nachdem die (End-) Proben gezogen worden
sind, den zutreffenden GMP+-Transportanforderungen genügen. Die folgenden
GMP+-Standards wurden im Hinblick auf die Sicherung der verschiedenen
Transportformen festgelegt:
a.
b.
c.
d.
e.
GMP+ B4.1 – Straßentransport
GMP+ B4.2 – Befrachtung bei Küsten- und Binnenschifffahrtstransporten
GMP+ B4.3 – Binnenschifffahrt
GMP+ B4.4 – Befrachtung bei Seeschifffahrtstransporten
GMP+ B4.5 – Befrachtung bei Schienentransporten
Diese Standards sind der Website der GMP+ International zu entnehmen
(www.gmpplus.org).
Die GMP+-Transportanforderungen gelten für Beschaffungstätigkeiten gemäß
diesem Protokoll.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
ANLAGE 5: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von
Interventionsgetreide
Dieses Protokoll wurde gestrichen. Für die Beschaffung von Interventionsgetreide
siehe GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
ANLAGE 6: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von
Palmöl nicht zertifizierter Herkunft nach dem
Torwächterprinzip
1. Zielgruppe
Dieses Protokoll gilt für Unternehmen, die Partien mit rohem, raffiniertem und/oder
fraktioniertem Palm(kern)öl unter einem CIF-Vertrag entgegennehmen.
2. Erzeugnisse
Rohes, raffiniertes und/oder fraktioniertes Palm(kern)öl, im Folgenden mit der
Bezeichnung „Palmöl“ angedeutet.
Erläuterung: Es werden hier Fette und Öle gemeint, die aus der
Palm(kern)ölindustrie stammen. Es kann sich dabei um Rohöle und -fette handeln,
jedoch auch um fraktionierte (Olein- und Stearinfraktion) und raffinierte Öle und
Fette. Dieses Protokoll gilt nicht für Restfraktionen wie Palmölfettsäuren und
-fettsäuredestillate.
3. Allgemeine ergänzende Bedingungen
Das Palmöl, das unter dieses Protokoll fällt, muss eine gute Handelsqualität im
Sinne der Fosfa-Vereinbarungen bieten (GHK oder Good Merchandable Quality –
GMQ). Das Protokoll wird auf CIF-Verträge angewendet.
Die GMP+-Qualität von Palmöl für Futtermittel wird gesichert, indem gemäß diesem
Protokoll ein System von Eingangskontrollen beim Import eingerichtet wird.
Grundsätzlich bedeutet das:
a. Eingangskontrolle im Ankunftshafen in den Niederlanden
b. Sicherung von Palmöl gemäß den Fosfa-Anforderungen, das beinhaltet unter
anderem:
1. die Verpflichtung, dass die gelieferten Partien über eine gute
Handelsqualität („GMQ“) verfügen
2. eine Liste der Frachten, die für den unmittelbar vorhergehenden
Seetransport zulässig sind
3. die Verwendung von Dampf und heißem Wasser als Erhitzungsmedium
während des Seetransports
4. Wirkungsvolle Reinigung der Frachtraums
5. Lade- und Löschinspektion während des Seetransports durch zugelassene
Inspektoren
6. Probenentnahme nach ISO-Methoden
7. Rückverfolgbarkeit bis in die Landtanks der Exporthäfen.
c. dass Partien, die sich für die Verarbeitung zu Futtermitteln und Lebensmitteln
als ungeeignet erweisen, gemäß den Vorschriften des VERNOF-Dokuments
„Procedure for the disposal of contaminated oils and fats including for sale by
tender“ vom März 1990 außerhalb dieser Ketten gehalten werden.
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GMP+ International
4. Häufigkeit der Untersuchung
4.1
Allgemeines
Die Überwachung hat gemäß den Anforderungen aus GMP+ BA4 Mindestanforderungen an Inspektionen und Analysen zu erfolgen, wobei mindestens die Anforderungen aus den folgenden Abschnitten zur erfüllen sind.
4.1
Eingangskontrolle
4.1.1 Sicherung des Seetransports
Während des Seetransports gelten die Regeln, die im Handbuch „Fosfa
qualifications and procedures for ships engaged in the carriage of oils and fats in
bulk for edible and oleochemical use“ festgelegt wurden. Fosfa ist die
Welthandelsorganisation für Ölsaat und Öle und Fette.
Die Regeln aus dem genannten Handbuch bilden die Grundlage für die Fosfa-80Verträge für die cif-Lieferungen von Palmöl. Diese Regeln umfassen bezüglich der
Qualität unter anderem:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
die Verpflichtung, dass die gelieferten Partien über eine gute Handelsqualität
(„GMQ“) verfügen
die Verwendung von Dampf und heißem Wasser als Erhitzungsmedium
die wirkungsvolle Reinigung der Frachtraums
Lade- und Löschinspektion durch zugelassene Inspektoren
Probenentnahme
Rückverfolgbarkeit bis in die Landtanks der Exporthäfen.
vorherige Frachten:
1. bei Frachträumen, die aus rostfreiem Stahl hergestellt sind oder mit
Epoxidharz bzw. mit einem technisch gleichwertigen Überzug beschichtet
sind, muss
2. die letzte Ladung, die im Frachtraum transportiert wurde, ein Lebensmittel
sein oder in der EU-Liste für erlaubte vorherige Frachten aufgeführt sein
(siehe EU-Richtlinie 96/3/EG)
3. wenn das Palmöl in einem Schiff mit Frachträumen aus anderen
Materialien als oben genannt transportiert wurde, müssen die drei letzten
Frachten, die darin transportiert wurden, Lebensmittel sein oder in der EUListe für erlaubte vorherige Frachten aufgeführt sein (siehe EU-Richtlinie
96/3/EG).
4.1.2 Partie-Inspektion
Beim Einlaufen eines Seeschiffs in Ankunftshafen wird jeder Frachtraum auf
Kontamination mit Diesel überprüft.
Stoff
Ablehnungsgrenzwert
Diesel
25 mg/kg insgesamt an
Kohlenwasserstoffverbindungen
(C10-C24), berechnet als Dieselöl
400 mg/kg insgesamt an
Kohlenwasserstoffen
(C10-C40)
Analysemethode
GC-MS
GC-FID
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GMP+ International
Stoff
Zusätzliche
Anforderungen an
die
Analysemethode
Häufigkeit der
Untersuchung
Diesel
Die genannte Methode umfasst die
Verwendung des Standards „Material
106“ des Gemeinschaftsbüros der
Europäischen Kommission. Die
Methode ist Bestandteil der
Standardisierung im Rahmen von
ISO (Projekt ISO/CD 21034/35). .
Jeder ankommende Schiffstank
Die genannte Methode
beinhaltet die Verwendung
des RIVMMineralölstandards. „LOC001“.
Jeder ankommende
Schiffstank
Stoff
Ablehnungsgrenzwert
Analysemethode
Zusätzliche
Anforderungen an
die
Analyse 5
Häufigkeit der
Untersuchung
Rückstände von Pestiziden
Rückstandshöchstwerte für Pestizide im Sinne der Verordnung
(EG) Nr. 396/2005 und der Richtlinie 2002/32/EG.
NEN-EN 1528-1/4:1997
GMP-B10-Zulassung oder damit gleichwertig. Die Methode
muss sich bei der Anwendung auf Rohpflanzenfette und Öle
bewährt haben.
Stoff
Ablehnungsgrenzwert
Analysemethode
Dioxin
0.75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg
Häufigkeit der
Untersuchung
Stoff
Ablehnungsgrenzwert
Analysemethode
Zusätzliche
Anforderungen an
die Analyse5
Häufigkeit der
Untersuchung
Jedes Halbjahr
Labore müssen den Richtlinien bezüglich der Dioxinanalyse,
wie sie von der Europäischen Kommission (Richtlinie
2002/70/EG) festgelegt wurde, entsprechen.
Einmal in 3 Monaten, abwechselnde Herkunft
Schwermetalle
Blei: 10 mg / kg
Cadmium: 1 mg / kg
Arsen: 2 m / kg
Quecksilber: 0,1 mg / kg
Blei: NEN-EN-ISO 12193
Cadmium: ISO 15774
Arsen und Quecksilber: Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)
GMP B10- oder Nofota-Zulassung oder damit gleichwertig. Die
Methode muss sich bei der Anwendung auf Rohpflanzenfette
und Öle bewährt haben.
Auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse, jedoch mindestens
einmal jährlich.
5
Hinweis: Wenn diese Analysen auch für den Nachweis verwendet werden, dass den Mindestanforderungen an die Probenahme und Analyse (GMP+ BA4) genügt wird, müssen sie die diesbezüglich
geltenden Anforderungen erfüllen. Entsprechende Einzelheiten sind GMP+ BA4 zu entnehmen.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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GMP+ International
5. Zusätzliche Korrekturmaßnahmen bei einer Grenzwertüberschreitung
Partien, die sich für die Verarbeitung zu Futtermitteln und Lebensmitteln eignen,
werden gemäß den Vorschriften des VERNOF-Dokuments „Procedure for the
disposal of contaminated oils and fats including for sale by tender“ vom März 1990
außerhalb dieser Ketten gehalten.
6. Verfahren zur Probenentnahme
Die Probenentnahme erfolgt gemäß NEN-EN-ISO-Methode 5555.
7. Analysemethode
Diese Methode ist auf der Website der GMP+ International verfügbar.
Die Analyse(n) übernimmt ein nach dem GMP+ FSA Modul zertifiziertes Labor oder
ein dem von GMP+ International gleich gestelltes Labor. Weitere Informationen
sind dem Anhang GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung zu
entnehmen.
Hinsichtlich der anzuwendenden Methoden gilt, dass ein Labor von den von GMP+
International festgelegten Methoden abweichen darf, wenn nachgewiesen werden
kann, dass die abweichende Methode auf jeden Fall die gleichen
Leistungsmerkmale (Bestimmungsgrenze, Wiederholbarkeit, Reproduzierbarkeit,
usw.) hat.
8. Übermittlung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Analysen müssen mindestens einmal im Monat über das
diesbezüglich von GMP+ International angeordnete Verfahren an die Feed Safety
Database (FSD) die Monitoring-Datenbank der GMP+ International übermittelt
werden.
9. Hintergrundinformationen
Palmöl wird benötigt, um eine ausreichende Fettkonsistenz im Schweineskelett zu
erreichen, was mit anderen pflanzlichen Fetten weniger gut gelingt. Palmöl stammt
hauptsächlich aus Malaysia und Indonesien. Der Absatz von Rohpalmöl an die
GMP+-Mischfutterhersteller hat sich bei einem Niveau von 40.000 - 60.000 Tonnen
pro Jahr stabilisiert.
Dieses Volumen beläuft sich auf weniger als 0,5 % des gesamten Ölexports aus
diesen Ländern. Das Gesamtimportvolumen an Palmöl in den Niederlanden ist
2004 auf über 1 Million Tonnen gestiegen. Der Import von Rohpalmöl für
Futtermittel stellt also nur einen Bruchteil des Importvolumens für andere Zwecke
wie Lebensmittel, Körperpflegemittel, Waschmittel und seit kurzem auch
Energieerzeugung dar.
Zielsetzung ist, dass alle Lieferanten von einer unabhängigen und von GMP+
International zugelassenen Stelle für eine der in der Einleitung genannten Formen
der Qualitätssicherung zertifiziert werden.
Die Marktposition der niederländischen Futtermittelwirtschaft reicht nicht aus, um
für Palmöl kontrollierbare GMP+-Anforderungen an die Marktparteien in den
Herkunftsländern zu stellen. Das gilt übrigens zurzeit auch noch für diejenigen, die
Palmöl in den Niederlanden für Futtermittelzwecke (Raffinerie-Industrie)
verarbeiten.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
Diese Parteien garantieren die Futtermittelsicherheit von Palmöl, indem sie das
Erzeugnis beim Import in die Niederlande einer Eingangskontrolle auf Grundlage
einer Risikoanalyse der vorherigen Glieder in der Herstellungskette unterziehen.
Dazu gehört die Anwendung weltweiter Standards für den sicheren Transport von
Palmöl auf dem Seeweg in Form so genannter FOSFA-Verträge. Auch die
niederländischen Stromkonzerne bedienen sich beim Ankauf von Rohpalmöl dieser
Verträge, was die Chancen für einen relativ kleinen Akteur wie die niederländische
(bzw. europäische) Futtermittelindustrie, einen eigenen Warenstrom für Palmöl zu
schaffen, marginalisiert.
Es wird zurzeit daran gearbeitet, im europäischen Rahmen einheitliche Kriterien für
Prozess- und Produktkontrolle in den Herkunftsländern zu entwickeln. Beabsichtigt
wird, diese Anforderungen allmählich einzuführen, wobei hauptsächlich eine
adäquate Kontrolle vor Ort ein wichtiges Kriterium sein soll. Der erste Schritt in
diesem Prozess ist die Kontrolle der Anlieferung und Lagerung von Palmöl in den
Exporthäfen. Etwa 20 % des Palmölexports aus Indonesien und ungefähr 10 % des
Palmölexports aus Malaysia gelangen in die EU. Das sind Mengen, die es für
Indonesien und Malaysia interessant machen, auch solche Kriterien zu erfüllen, die
von den anderen Exportmärkten dieser Länder nicht erhoben werden.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
ANLAGE 7: Zusatzanforderungen an die Beschaffung von
Stroh nicht zertifizierter Herkunft
1. Zielgruppe
Hersteller und Vertreiber von Stroh.
2. Erzeugnisse
Stroh.
3. Allgemeine ergänzende Bedingungen
Der Vertreiber von Stroh führt auf der Grundlage der generischen Risikoanalyse ein
Überwachungsprogramm durch, das den in diesem Protokoll enthaltenen
Anforderungen genügt. In der Praxis wird sich daraus eine Mindestanzahl von
jährlich oder je Partie zu entnehmenden Proben ergeben.
4. Häufigkeit der Untersuchung
Der Hersteller bzw. Vertreiber entnimmt aus jeder auszuliefernden Strohpartie eine
repräsentative Probe. Er führt eine Analyse gemäß der nachstehenden Tabelle
durch. Bei der Auswahl der zu analysierenden Proben achtet der Hersteller bzw.
Vertreiber auf eine gute Streuung hinsichtlich der Herkunft.
Parameter
Mirkroorganismen Enterobacteriaceae
Salmonellen
DON
Schwermetalle
Arsen
Blei
Cadmium
Zahl der Analysen
im Monat
1-mal
1-mal
1-mal
1-mal
1-mal
1-mal
Bemerkungen
5. Zusätzliche Korrekturmaßnahmen bei einer Grenzwertüberschreitung
Bei Überschreitung eines der obigen Grenzwerte ist eine Untersuchung nach der
Ursache durchzuführen und darf das Erzeugnis nicht ausgeliefert werden.
6. Verfahren zur Probenentnahme
Die Beprobung erfolgt auf der Grundlage eines zutreffenden ISO-Standards über
Probenentnahmen oder auf EU-Richtlinien über Probenentnahmen.
7. Analysemethode
Das Verfahren entstammt der GMP+-Sammlung zum Thema
Untersuchungsmethoden.
Die Analyse(n) übernimmt ein nach dem GMP+ FSA Modul zertifiziertes Labor oder
ein dem von GMP+ International gleich gestelltes Labor.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
8. Übermittlung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Analysen müssen mindestens einmal im Monat über das
diesbezüglich von GMP+ International angeordnete Verfahren an die Feed Safety
Database (FSD) die Monitoring-Datenbank der GMP+ International übermittelt
werden.
9. Hintergrundinformationen
-
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
ANLAGE 8: Zusatzanforderungen an UFAS / TASC / FEMAS
Im Übereinkommen über die Austauschbarkeit zwischen dem britischen
UFAS/TASCC/FEMAS System und dem GMP+ FSA Modul ist in Bezug auf den
Straßentransport Folgendes vereinbart worden.
a. UFAS / FEMAS
Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen dürfen nur Einzelfuttermittel von
Teilnehmern am AIC-System abnehmen, sofern zu dem Erzeugnis in der Feed
Safety Database (FSD) eine generische Risikobewertung veröffentlicht worden ist.
Entsprechend gilt, dass Mischfuttermittel ausschließlich entgegengenommen
werden dürfen, sofern zu den darin verarbeiteten Einzelfuttermitteln eine
Risikobewertung in der Feed Safety Database enthalten ist.
b. TASCC Road Haulage
Das „TASCC Road Haulage“-Zertifikat wird innerhalb des GMP+ FSA schemes
unter folgenden Bedingungen akzeptiert:
1. Der Transport zum GMP+-Unternehmen wird nicht von einem
Transportunternehmen vorgenommen, das im Namen eines nach „TASCCRoad Haulage“ zertifizierten Unternehmens den Transport durchführt (ein
sogenannter Subunternehmer), sondern einem Transportunternehmen, das
selbst nach „TASCC-Road Haulage“ zertifiziert ist.
2. Das nach TASCC zertifizierte Transportunternehmen, das Erzeugnisse zu
einem GMP+-Unternehmen transportiert, führt die in der International
Database Transport for Feed (IDTF) festgelegten Reinigungsverfahren
durch.
Entsprechend wendet das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen beim
Transport von Erzeugnissen zu Teilnehmern des AIC-Systems
nachweislich die Reinigungsverfahren an, die im TASCC Code of Practice
for Road Haulage of Combinable Crops and Animal Feeds und speziell in
der Exclusion List (Appendix 1) und Sensitive List (Appendix 2) festgelegt
sind.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
ANLAGE 9: Zusatzanforderungen an die Qualitätssicherung
nicht zertifizierter Straßentransportunternehmen (so genannte Torwächteroption für Transporte)
1. 1. Einführung
Dieses Protokoll gilt für nach GMP+ zertifizierte Hersteller und Händler (im Folgenden die „Teilnehmer“ genannt), die beabsichtigen, nicht zertifizierte Transportunternehmen für den Transport von GMP+-Erzeugnissen gemäß der Definition in
Abschnitt 2 einzusetzen.
Dieses Protokoll enthält Anforderungen an die Sicherung des nicht zertifizierten
Transports außerhalb der so genannten A-Länder. Für weitere Informationen siehe
Abschnitt 3.
Hinweis: Dieses Protokoll gilt nicht für den Transport unbearbeiteter Agrarzeugnisse durch landwirtschaftliche Erzeuger. Die zutreffenden Anforderungen in Bezug
auf eine solche Situation sind Anlage 3 dieses Dokuments zu entnehmen.
2. GMP+-Erzeugnisse
Nach GMP+ gesicherte Futtermittel und Futtermittelinhaltsstoffe, die für nach
GMP+ zertifizierte Unternehmen bestimmt sind.
3. Gültigkeit
In einer Reihe europäischer Länder ist eine Vielzahl Transporteure nach dem
GMP+-FSA-Modul zertifiziert, jedoch auch nach ähnlichen zugelassenen Systemen
anerkannt. In den so genannten A-Ländern (siehe die nachstehende Tabelle) dürfen ab dem 1.1.2013 für den Transport von GMP+-Erzeugnissen ausschließlich
zertifizierte Transportmittel eingesetzt werden. Das vorliegende Protokoll darf dort
nicht verwendet werden.
Der Transport hat außerdem auch zertifiziert zu sein, sofern der sich der Ursprungsort außerhalb einer dieser A-Länder befindet, der Bestimmungsort jedoch
ein nach GMP+-zertifiziertes Unternehmen innerhalb einer dieser A-Länder ist.
A-Länder
- Niederlande
- Belgien
- Deutschland
- Vereinigtes Königreich
- Tschechien (ab dem 01.01.2014)
Dieses Protokoll kann mithin nur zur Sicherung des Transports außerhalb der ALänder verwendet werden. Als Ausnahme gilt, dass das Protokoll innerhalb der ALänder für den Transport unbearbeiteter Agrarzeugnisse während der Erntezeit
und für den Transport von Heu und Stroh verwendet werden darf. Die in diesem
Protokoll festgelegten spezifischen Anforderungen müssen dabei erfüllt werden.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
Fassung: 1. März 2013
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GMP+ International
Urprungsort Bestimmungsort Transport
A-Länder
A-Länder
Zertifiziert
Eine Ausnahme für
Erntezeit
Anwendbare
Abschnitte
§4; §5.1; §6
A-Länder
Sonstig
Zertifiziert
Erntezeit
§4; §5.1; §6
Übrige Länder
Übrige Länder
Übrige Länder
A-Länder
Zertifiziert
Erntezeit
§4; §5.1; §6
A-Länder
Zertifiziert
Heu und
Stroh
§5.2
Übrige Länder
Zertifiziert oder
Torwächterprinzip
(dieses Protokoll)
Jedes Jahr evaluiert GMP+ International gemeinsam mit den beteiligten Parteien,
welche Fortschritte es bei der Zertifizierung für den Straßentransport in den diversen Ländern gibt, und kann gegebenenfalls ein Enddatum für die Gültigkeit dieses
Protokolls in den betreffenden Ländern festgelegt werden.
4. Allgemeine Bedingungen
Der Teilnehmer gewährleistet, dass nicht zertifizierte Transportunternehmen, die
GMP+-Erzeugnisse transportieren, die GMP+-Anforderungen erfüllen.
Beim Einsatz nicht zertifizierter Transportunternehmen hat der Teilnehmer die Bedingungen dieses Abschnitts anzuwenden.
4.1 Allgemeines
a. Der Teilnehmer schließt mit dem nicht zertifizierten Transportunternehmen
einen Qualitätssicherungsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten in Bezug
auf die Gewährleistung der GMP+-Anforderungen geregelt sind.
b. Ein gesichertes Transportunternehmen ist in Bezug auf die geltenden Transportanforderungen gründlich zu instruieren (Reinigung und/oder Desinfektion
gemäß IDTF, Führen von Aufzeichnungen im Rahmen von Tracking & Tracing,
Vorgehen im Falle des Transports einer abweichenden Ladung usw.). Es ist
sicherzustellen, dass diese Anweisungen dasselbe Niveau haben wie die
GMP+-Verfahrensanweisungen in Bezug auf den Transport von GMP+Erzeugnissen.
c. Die ordnungsgemäße Erfüllung der geschlossenen Verträge wird vom Teilnehmer mit Hilfe einer Inspektion überprüft.
4.2 Erste Inspektion
Der Teilnehmer muss Einblick in die folgenden Einzelheiten in Bezug auf die einzusetzenden Frachträume haben:
a. Aufzeichnungen für jeden Frachtraum mit Angaben zu mindestens den vorigen
3 Ladungen. Sofern verbotene Ladungen befördert worden sind, so muss der
Frachtraum zunächst gemäß dem Freigabeverfahren für den Transport von
Futtermittelerzeugnissen freigegeben werden.
b. Angaben über die Reinigungs- und Desinfektionsverfahren, die in den einzelnen Frachträumen vorgenommen wurden. Die Reinigung und Desinfektion haben mindestens den Anforderungen aus der IDTF zu genügen.
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Der Teilnehmer führt eine erste Inspektion durch, um das Obige zu kontrollieren.
Wenn die Inspektion ein positives Ergebnis erbringt, ist der fragliche Frachtraum für
den Transport von GMP+-Erzeugnissen zugelassen.
Sofern die erforderlichen Aufzeichnungen nicht verfügbar sind, so muss der Frachtraum, ehe nach GMP+ gesicherte Futtermittel oder Futtermittel transportiert werden können, zunächst gemäß dem im auf der IDTF-Website veröffentlichten Abschnitt „Vorgehen – GMP+ International“) Freigabeverfahren für den Transport von
Futtermittelerzeugnissen freigegeben werden.
Die Inspektion wird von einem Ladungsinspektor vorgenommen. Ein „Ladungsinspektor“ ist eine Funktion, zu der im QM-System des Teilnehmers nähere Einzelheiten beschrieben sind. Diese Funktion wird von einem Arbeitnehmer des Teilnehmers ausgefüllt, der auf der Grundlage von Schulung und Wissen über hinreichende Fachkenntnisse und Erfahrung verfügt, die für die Inspektion eines Frachtraums auf Eignung zur Ladung von Futtermitteln nötig sind. Sofern ein Teilnehmer
über keinen eigenen Ladungsinspektor verfügt, kann dieser von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle oder Inspektionsstelle gemietet werden. Ein solcher Ladungsinspektor hat selbstverständlich die gestellten Anforderungen zu erfüllen.
Die eingesetzten Frachträume werden eindeutig in der Dokumentation des
Futtermittelsicherheitsystems festgelegt.
4.3 Periodische Inspektion
Während des Sicherungszeitraums hat der Teilnehmer regelmäßig die Aufzeichnungen zu folgenden Angaben beim Transportunternehmen zu überprüfen:
a. Angaben über die Reinigungs- und Desinfektionsverfahren, die in den einzelnen Frachträumen vorgenommen wurden
b. Angaben zur Reinigungsinspektion, die vor der Beladung des Frachtraums
durchgeführt wurde
c. Angaben zu den durchgeführten Inspektionen der einzelnen Frachträume.
5. Zusätzliche Anforderungen
Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen hat der Teilnehmer gegebenenfalls
auch die spezifischen Anforderungen zur Sicherung des Transports unbearbeiteter
Agrarerzeugnisse während der Erntezeit und des Transports von Heu und Stroh zu
erfüllen.
5.1 Transport unbearbeiteter Agrarerzeugnisse während der Erntezeit
Es ist gestattet, für den Transport unbearbeiteter Agrarerzeugnisse während der
Erntezeit an höchstens 90 Tagen pro Jahr nicht zertifizierte Transportmittel einzusetzen. Dies gilt für:
a. den Transport direkt ab dem landwirtschaftlichen Erzeuger
b. den internen Transport zwischen Lagerstandorten.
5.2 Transport von Heu und Stroh
Für den Transport von Heu und Stroh ist es unter folgenden Bedingungen weiterhin
gestattet, nicht zertifizierte Transportmittel einzusetzen:
a. Es werden ausschließlich geschlossene Frachträume verwendet. Der Frachtraum hat sauber und trocken zu sein, d.h. gänzlich leer, frei von Restmaterial
und Geruch von vorherigen Frachten.
b. Der Ursprung des Transports von Heu und Stroh befindet sich außerhalb der
A-Länder.
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GMP+ International
6. Registrierung der gesicherten Transportunternehmen 6
Ein nach GMP+ zertifizierter Teilnehmer, der dieses Protokoll anwendet, registriert
den Namen, die Adresse und den satzungsmäßigen Sitz aller von ihm gesicherten
Transportunternehmen in der GMP+-Unternehmensdatenbank. Der Teilnehmer ist
für die Pflege der Angaben verantwortlich.
6
Aus technischen Gründen ist es augenblicklich (Februar 2013) nicht möglich, gesicherte Transportunternehmen in der GMP+-Unternehmensdatenbank zu registrieren. Diese Anforderung tritt mithin
erst in Kürze in Kraft. Unternehmen und Zertifizierungsstellen werden zu gegebener Zeit informiert.
GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung
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