psg - AOK-Bundesverband

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presseservice gesundheit
Mediendienst des AOK-Bundesverbandes
psgPolitik
Ausgabe 01 / 12.01.2006
Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de
Elektronische Gesundheitskarte
Alltagstest in acht Regionen
psg-Grafik
Wo die eGesundheitskarte getestet wird
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psg-Interview: Prof. Peter T. Sawicki
Die Aufklärung muss endlich
in die Medizin einziehen
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Neue Regeln bei Arzneimitteln geplant
Bessere Kostenbremse bei
Medikamenten ist das Ziel
psg-nachgefragt: Bernd Faehrmann, AOK-Bundesverband
Was bringen die Festbeträge für Hilfsmittel?
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psg-Stichwort: Ausgleich für Arbeitgeber-Aufwendungen
Entgeltfortzahlung bei Krankheit
und Mutterschaft
psg-Dokumentation
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Die Hausarztmodelle der AOK
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Neues vom Gemeinsamen Bundesausschuss
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Gesetzgebungskalender
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psg in Kürze ...
– AOK Bayern kooperiert mit Österreich
– AOK-Bundesverband zieht nach Berlin
– „Medikamente im Test“ für AOK-Versicherte kostenlos
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Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes, Bonn • Redaktion: AOK-Mediendienst, 53 177 Bonn,
Kortrijker Str. 1 • Thomas Rottschäfer (verantwortlich), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer
E-Mail: [email protected] • Tel.: 0228/849 00-29 • Fax: 0228/849 00-20 • Internet: www.aok-presse.de
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Elektronische Gesundheitskarte
Alltagstest in acht Regionen
12.01.06 (psg). Die elektronische Gesundheitskarte muss sich im Laufe
dieses Jahres in acht Testregionen unter Alltagsbedingungen bewähren.
Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Januar alle acht Städte
und Regionen ausgewählt, die sich um diese Aufgabe beworben hatten
und die von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen
Gesundheitskarte (gematik) als geeignet eingestuft worden sind. Die
AOK beteiligt sich in sechs der acht Regionen aktiv an der Testphase. Zurzeit werden erste Funktionen der Gesundheitskarte im Labor getestet.
Die Auswahl aller acht Bewerber um den Praxistest soll aus Sicht des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Akzeptanz der neuen Telematikanwendungen im Gesundheitswesen fördern. Die elektronische
Gesundheitskarte werde die Qualität, die Sicherheit und die Transparenz
der medizinischen Versorgung verbessern, sagte Ministerin Ulla Schmidt
bei der Bekanntgabe der Testregionen. Als Testregionen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wurden vom BMG benannt:
– Heilbronn, Baden-Württemberg
– Ingolstadt, Bayern
– Bochum/Essen, Nordrhein-Westfalen
– Trier, Rheinland-Pfalz
– Flensburg, Schleswig-Holstein
– Wolfsburg, Niedersachsen
– Löbau-Zittau, Sachsen
– Bremen
Aus Sicht der beteiligten Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen
birgt die Auswahl aller acht statt der zunächst geplanten zwei Testregionen allerdings Qualitäts- und Finanzrisiken. Es bestehe die Gefahr, dass
die für den Test zur Verfügung stehenden Finanzmittel nun gleichmäßig
auf alle Regionen verteilt würden und damit im Einzelfall für eine fundierte Testdurchführung nicht mehr ausreichten. Die gematik-Gesellschafter treffen sich am 1. Februar 2006, um über die Ausgestaltung der
Praxistests und den weiteren Fahrplan zur Einführung der eGK zu beraten.
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Die elektronische Gesundheitskarte löst die 1994 eingeführte Krankenversichertenkarte ab. Sie ist der Schlüssel zu einer Reihe neuer Anwendungen, die die medizinische Versorgung und die Qualität der Behandlung verbessern sollen. Schrittweise sollen alle 80 Millionen gesetzlich
und privat Krankenversicherte mit der eGK ausgestattet werden. Die Karte
ist Teil einer neuen Telematik-Infrastruktur, die 21.000 Apotheken, 123.000
niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser, knapp
260 gesetzliche Krankenkassen und fast 50 private Krankenversicherungen vernetzt.Ärzte und Apotheker werden mit einem neuen elektronischen
Heilberufeausweis ausgestattet, der als Schlüssel zur Gesundheitskarte
der Versicherten dient.
Äußerlich unterscheidet sich die elektronische Gesundheitskarte von der
alten Krankenversichertenkarte vor allem durch das Lichtbild. Für alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, muss die Karte mit einem Foto ausgestattet sein, um Missbrauch zu verhindern. Neu sind auch
Angaben in Braille-Schrift für Sehbehinderte. Technisch enthält die eGK
eine Reihe neuer Möglichkeiten, die dazu beitragen sollen, die Qualität
der medizinischen Behandlung und die Patientensicherheit zu verbessern und die Abläufe im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten.
Stufenweise Umsetzung neuer Möglichkeiten
Die neuen Telematik-Anwendungen sollen Schritt für Schritt umgesetzt
werden. Zum Start wird die eGK alle Funktionen der jetzigen Krankenversichertenkarte beinhalten und zusätzlich als „Europäische Krankenversichertenkarte“ die Behandlung im europäischen Ausland erleichtern.
Zur ersten Stufe der Einführung gehört auch das elektronische Rezept.
Derzeit werden rund 700 Millionen Rezepte jährlich bis zu fünfmal in
Arztpraxis, Apotheke und Apothekenrechenzentren angefasst und bearbeitet. Die bisher übliche Mischlösung aus elektronischer Dokumentation und Papierdokumentation macht die Verwaltungsvorgänge unnötig
komplex und teuer. Die Gesundheitskarte soll dies ändern.
Während „Europäische Krankenversichertenkarte“ und elektronisches Rezept obligatorisch sind, kann jeder Versicherte selbst entscheiden, ob er
seine Gesundheitskarte dann weiter „aufrüsten“ möchte und welche Daten gespeichert werden dürfen. Das beginnt mit der zweiten Stufe und
betrifft Notfalldaten und die Arzneimittel-Dokumentation. Der Notfalldatensatz basiert auf dem schon heute in Papierform erhältlichen „Europäischen Notfallausweis“ und enthält zum Beispiel Informationen über
Grunderkrankungen, Allergien und individuelle Risiken des Versicherten,
Arzneimittelunverträglichkeiten, Informationen über stattgefundenen
Operationen, Laborwerte oder Schutzimpfungen. Auf Wunsch können
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wichtige Kontaktdaten gespeichert werden, um im Notfall nahe stehende Menschen oder den behandelnden Arzt schnell zu erreichen. Die eGK
kann auch Hinweise auf eine Patientenverfügung oder die Erklärung zur
Organspende enthalten.
Elektronische Patientenakte und elektronischer Arztbrief
Ebenfalls zu den Wahl-Anwendungen gehört die eGK-Ausbaustufe zur
elektronischen Patientenakte. Sie vereint neben den eigentlichen Personendaten eine Fülle weiterer medizinischer Daten, darunter die individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Operationsberichte sowie
Röntgenbilder und digitale Daten anderer Untersuchungen. Kliniken,
niedergelassene Ärzte und andere Heilberufler sollen mit Zustimmung
der Patienten einen klar geregelten Zugriff auf diese Daten erhalten. Dadurch können sie besser und kostengünstiger zusammenarbeiten. Ärztin
und Arzt können nur die Daten jener Patienten sehen, die sie jeweils betreuen; der Patient muss dem Zugriff zustimmen. Die elektronische Patientenakte wird sich aus Gesundheitsdaten zusammensetzen, die verteilt auf verschiedenen Rechnersystemen gespeichert sind. Die elektronische Gesundheitskarte dient dabei als Schlüssel zum Auffinden und Nutzen
dieser Daten. Mit Einwilligung der Versicherten kann Gesundheitskarte
dann auch als Schlüssel für den elektronischen Arztbrief genutzt werden,
um Informationslücken zwischen behandelnden Ärzten oder zwischen
Praxis und Krankenhaus zu schließen.
Umsetzung durch die „gematik“
Verantwortlich für die Einführung der neuen Telematik-Anwendungen ist
die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
als gemeinsame Betriebsorganisation der Spitzenorganisationen des
deutschen Gesundheitswesens. Gegründet wurde die „gematik“ im Januar 2005. Sie entwickelt die übergreifenden Standards für den Aufbau und
den Betrieb der gemeinsamen Kommunikations-Infrastruktur aller Beteiligten im Gesundheitswesen.
Unterstützt wird die Betriebsgesellschaft dabei durch einen Fachausschuss
mit Vertretern der Leistungserbringer und der Kostenträger sowie durch
einen Beirat. Diesem gehören neben den Bundesländern, den Kostenträgern und Leistungserbringern im Gesundheitswesen auch Vertreter von
Patienten- und Selbsthilfeorganisationen an. Hinzu kommen Vertreter
beteiligter Bundesbehörden, der Wissenschaft und der beteiligten Industrie sowie die Patientenbeauftragte der Bundesregierung und der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz.
(toro)
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Mehr Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte und zu einzelnen Telematikanwendungen im Gesundheitswesen:
• AOK-Bundesverband:
www.aok-bv.de/gesundheit/telematik
• Bundesgesundheitsministerium:
www.die-gesundheitskarte.de
• Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information:
www.dimdi.de/static/de/ehealth/karte
• Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte: www.gematik.de
• Initiative D21:
www.initiatived21.de/gesundheit
Informationen zu den Aktivitäten der Testregionen für die elektronische
Gesundheitskarte:
• Testregion Heilbronn:
www.gesundheitskarte-bw.de
• Testregion Ingolstadt:
www.baymatik.de
• Testregion Bochum/Essen:
www.egesundheit.nrw.de
• Testregion Löbau-Zittau:
www.gesundheitskarte-sachsen.de
• Testregion Flensburg:
www.gesundheitskarte-sh.de
• Testregion Trier:
www.gesundheitskarte-rlp.de
• Testregion Bremen:
www.bremer-initiative-telematik.de
• Testregion Wolfsburg:
www.wolfsburg-ag.de/01_wag/bereiche/healthproject.shtml
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Flensburg
Bremen
Wolfsburg
Bochum/Essen
Löbau/Zittau
Trier
Heilbronn
Ingolstadt
In acht Regionen wird die
neue elektronische Gesundheitskarte
2006 getestet. Sie ersetzt die bisherige
Krankenversichertenkarte und wird nach
und nach an 80 Millionen gesetzlich und
privat Krankenversicherte ausgegeben.
Grafik: AOK-Mediendienst
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Schlüssel zu einer Reihe neuer Anwendungen, die stufenweise die medizinische Versorgung verbessern und die Abläufe im Gesundheitswesen effizienter machen sollen. Nach und nach werden 80 Millionen gesetzlich
und privat Krankenversicherte mit der eGK ausgestattet. Sie ist Teil einer neuen TelematikInfrastruktur, die 123.000 niedergelassene Ärzte, 21.000 Apotheken, 2.200 Krankenhäuser, 65.000 Zahnärzte, knapp 260 gesetzliche Krankenkassen und fast 50 private Krankenversicherungen vernetzen wird. Derzeit werden die Funktionen im Labor und danach
in acht ausgewählten Regionen Deutschlands im Alltag getestet.Von Anfang an wird die
eGK als „Europäische Krankenversichertenkarte“ die Behandlung im europäischen Ausland
erleichtern und als „elektronisches Rezept“ für eine effizientere Bearbeitung von rund
700 Millionen Rezepten jährlich sorgen. Später sollen weitere Funktionen bis hin zur
elektronischen Patientenakte hinzukommen.
Mehr Infos: www.aok-bv.de/gesundheit/telematik
Diese Grafik können Sie bei Quellenangabe „AOK-Mediendienst“ kostenlos verwenden:
www.aok-presse.de (AOK-Bilderservice: Stichwort Gesundheitswesen /Grafiken)
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psg-Interview: Prof. Peter T. Sawicki
Die Aufklärung muss endlich
in die Medizin einziehen
12.01.06 (psg). Im Gesundheitswesen muss die Frage nach dem Nutzen
medizinischer Leistungen viel stärker als bisher im Vordergrund stehen.
Ohne eine solche Analyse werde es künftig nicht gelingen, die finanziellen Mittel sinnvoll einzusetzen. Das sagte Prof. Peter T. Sawicki, Leiter des
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG), im Gespräch mit dem AOK-Mediendienst. Sawicki zog eine Bilanz
des ersten Arbeitsjahres seines Instituts.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
hat bisher mehr als 60 Arbeitsaufträge erhalten. In welchem Bereich
liegen die Schwerpunkte?
Prof. Peter T. Sawicki leitet
das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Sawicki: Der Schwerpunkt liegt eindeutig im Bereich der Arzneimittel.
Hierbei geht es in erster Linie um die Nutzenbewertung von Medikamenten bei häufigen chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Asthma. Pro Auftrag rechnen wir vom Zeitpunkt der konkreten wissenschaftlichen Fragestellung an mit einer Bearbeitungsdauer
von etwa einem Jahr, was im internationalen Vergleich sehr schnell ist.
Bereits abgeschlossen sind die Nutzenbewertungen der Statine, schnellwirksamer Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 2, der Vakuum-Versiegelungstherapie von Wunden, die Berechnung von Mindestmengen
für die Knie-Totalendoprothese sowie die Untersuchung der Versorgungsqualität im deutschen Gesundheitswesen aus Patientensicht im
internationalen Vergleich.
Wie soll sich die Arbeit des Instituts auf die medizinische Versorgung
auswirken?
Sawicki: Wir erweitern das Regelwissen der Ärzte und der Patienten. Ein
Arzt etwa hat damit die Möglichkeit, sich bei einer bestimmten Indikation über die wissenschaftliche Grundlage im Allgemeinfall zu informieren. Dann kann er prüfen, inwieweit diese Erkenntnisse auf seinen konkreten Fall anzuwenden sind.
Aber solche wissenschaftlich fundierten Grundlagen werden doch nicht
automatisch in der Praxis eingesetzt. So lassen etwa zahlreiche Frauen7
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ärzte die Richtlinien der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zur Hormontherapie in den Wechseljahren außer Acht.
Sawicki: Hier dominieren marktwirtschaftliche Interessen. Dabei ist dies
ein gutes Beispiel dafür, wie sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse
auswirken können. Denn ursprünglich waren die Gynäkologen davon
ausgegangen, dass der Einsatz der Hormontherapie in den Wechseljahren sinnvoll ist. Allerdings war die wissenschaftliche Basis dafür nicht
fundiert. Das hat man später aufgrund neuer Untersuchungen erkannt
und deshalb die Empfehlungen korrigiert. Allerdings hat man „vergessen“ sich bei den Frauen für den Fehler zu entschuldigen. Das Beispiel
zeigt, dass wir das Bewusstsein der Ärzte weiter schärfen müssen, damit
wissenschaftliche Erkenntnisse in die tägliche Praxis einfließen.
Sie wollen mit Ihrem Institut nicht allein die Ärzteschaft auf fachlicher
Ebene, sondern auch die Patienten allgemein verständlich informieren.
In welcher Form?
Sawicki: Wir werden am 7. Februar mit unseren Patienteninformationen
im Internet beginnen und die Web-Site www.gesundheitsinformation.de
freischalten. Wir werden hier eine zuverlässige Datensammlung vor allem mit Informationen von Allgemeininteresse anbieten. Dazu zählen
Fragen wie: Was hilft bei Schnupfen? Brauche ich bestimmte Früherkennungsuntersuchungen? Es geht also nicht um tiefgreifende wissenschaftliche Fragestellungen, sondern um wissenschaftlich fundierte sichere Informationen. Diese Sammlung ist nur ein Anfang und wird ständig erweitert. Geplant ist außerdem ein Printprodukt, mit dem wir Patienten regelmäßig informieren.
Die gesundheitspolitische Diskussion dreht sich seit Jahren vor allem
um die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens. Inwieweit spielt diese
Frage in der Arbeit des Instituts eine Rolle?
Sawicki: Eine durchaus wichtige. Denn ohne entsprechende finanzielle
Mittel wird es keine modernen medizinischen Leistungen geben. Deshalb
muss man prüfen, auf welche nicht notwendigen Leistungen man verzichten kann. Dabei spielt nicht nur der finanzielle Aspekt eine Rolle, sondern es geht auch um die Frage nach der Gefährdung des Patienten etwa
durch Nebenwirkungen nicht notwendiger Maßnahmen. Grundsätzlich
haben wir drei Gruppen von medizinischen Leistungen: Es gibt wissenschaftlich belegte nützliche Maßnahmen, es gibt wissenschaftlich belegte nicht-nützliche Leistungen, und es gibt Maßnahmen, von denen
man es nicht weiß. Diese müssen wir untersuchen.
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Ursprünglich sollte das Institut insbesondere Kosten-Nutzen-Analysen
vornehmen...
Sawicki: ... die gibt es auch, nur nicht bei Arzneimitteln. Das hat die Pharmaindustrie verhindert.
Bestätigt aber nicht die Steigerung der Arzneimittelausgaben im vergangenen Jahr die Notwendigkeit solcher Untersuchungen?
Sawicki: Ja. Alle anderen Länder machen das. Man muss doch wissen, ob
es sich lohnt, für bestimmte pharmakologische Maßnahmen Geld aufzuwenden. Eine solche Analyse ist die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Entscheidung. Dabei geht es um zwei Aspekte: das Behandlungsergebnis sowie den finanziellen und zeitlichen Behandlungsaufwand. Beide Aspekte müssen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen. Welches Verhältnis vertretbar ist, ist eine politische Entscheidung.
Werden solche Analysen für Arzneimittel kommen?
Sawicki: Sie müssen kommen. Wir können ja nicht so tun, als ob das Geld
unendlich zur Verfügung stände. Wenn man, wie derzeit, die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittel einfach ausklammert, dann muss man auch akzeptieren, dass man irgendwann nicht das Geld für dringend notwendige medizinische Leistungen haben wird.
Heißt das, wir brauchen eine Positivliste für Medikamente?
Sawicki: Die Ärzte müssen darüber informiert werden, welche Arzneimittel sinnvoll sind und welche nicht. Das kann man über eine Positivliste, aber auch über die Fortbildung der Ärzte machen. Allerdings darf
dann die Fortbildung nicht wie zurzeit in den Händen der Pharmaindustrie liegen. Hier liegt ein großes Problem.
In diesem Jahr steht eine erneute Gesundheitsreform an. Setzen Sie
darauf, dass die Arbeit Ihres Instituts in die Reform einfließen wird?
Sawicki: Es wird vor allem darum gehen, wie das Geld verteilt wird, so
dass die gesetzliche Krankenversicherung finanzierbar bleibt. Wir brauchen also eine Methode, die sicherstellt, dass jene Leistungen, die dem
Patienten nutzen, möglichst häufig gemacht werden. Wir müssen zugleich sicherstellen, dass nicht nachweislich nützliche Maßnahmen
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möglichst nicht mehr angewendet werden. Beispiel Krankenhaus: Die
Krankenkassen bezahlen dort täglich Leistungen, deren Nutzen gar nicht
nachgewiesen ist.Wenn die Kassen jetzt nur noch jene Leistungen in den
Kliniken bezahlen würden, deren Nutzen wissenschaftlich belegt ist,
dann gäbe es keine Ausgabensteigerungen im stationären Bereich. Die
dadurch erzielten Ersparnisse könnte man für Strukturverbesserungen
im stationären Bereich und für die wissenschaftliche Untersuchung neuer Maßnahmen vor ihrer Aufnahme in die Regelversorgung verwenden.
Aber leider wird durch den erbitterten Kampf um den Kuchen die noch
essbare Torte immer kleiner. Man kann ohne Weiteres das vorhandene
Geld gezielter und Nutzen orientierter einsetzen als bisher. Dazu brauchen wir eine konsequente Aufklärung in der Medizin. Denn in vielen Bereichen befinden wir uns noch im finstersten Mittelalter. Das ist gefühlte Medizin aus dem Bauch heraus. Wenn endlich die Aufklärung in die
Medizin einzieht, werden wir auch das vorhandene Geld sinnvoll einsetzen können. Aber das Geld ist nicht das Ziel, sondern nur das Mittel.
(bho)
Mehr Infos über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen:
www.iqwig.de
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Gesetzentwurf zur Arzneimittelversorgung
Ziel muss bessere Kostensteuerung
bei Medikamenten sein
12.01.06 (psg). Mehr als 24 Milliarden Euro mussten die gesetzlichen Krankenkassen nach bisherigen Schätzungen im vergangenen Jahr für Medikamente ausgeben. Das ist ein Plus von 17 Prozent gegenüber 2004 und
übertrifft die Gesamtausgaben für die ambulante ärztliche Behandlung.
Damit haben die Arzneimittelausgaben bereits das Niveau erreicht, das
Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung als Obergrenze für 2006
vereinbart haben. Nun will die Bundesregierung mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz dafür sorgen, dass die Medikamentenkosten der Kassen dieses Jahr im vorgesehenen Rahmen bleiben.
Um eine Milliarde Euro sollen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem
Jahr bei den Ausgaben für Arzneimittel entlastet werden. Das ist das Ziel
des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG), das
derzeit im Bundestag beraten wird und am 1. April in Kraft treten soll. Für
2007 wird von den Koalitionären ein Einsparpotenzial von etwa 1,3 Milliarden Euro angepeilt.
Als dringend notwendigen Schritt bezeichnen die Krankenkassen das
Vorhaben der Bundesregierung, die Arzneimittelversorgung wirtschaftlicher zu gestalten.„Im vergangenen Jahr ist es leider nicht gelungen, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung effektive Steuerungsinstrumente für die Vertragsärzte einzusetzen, um die Ausgabensteigerung bei den Arzneimitteln wirkungsvoll zu begrenzen“, erläutert
Boris Velter, stellvertretender Leiter des Stabsbereichs Politik im AOKBundesverband. Daher sei es begrüßenswert, dass mit dem Gesetz ein
wirksames Instrumentenbündel zusammengestellt werde.
Geringere Einsparungen erwartet
Doch beurteilen die Spitzenverbände der Kassen in ihrer Stellungnahme
zum Gesetzentwurf das darin angepeilte Einsparvolumen kritisch. Sie
rechnen durch die geplanten Maßnahmen mit jährlichen Entlastungen
von rund einer Milliarde Euro anstelle der für 2007 vorgesehenen 1,3 Milliarden. Und im laufenden Jahr würden nach Kassenschätzungen 665
Millionen statt einer Milliarde Euro erreicht. Zudem sei der nächste Ausgabenschub bereits programmiert, wenn 2008 das zweijährige Preismoratorium ende.
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Dabei bleibt der Gesetzentwurf ohnehin schon hinter der Vorlage aus
dem Bundesgesundheitsministerium zurück. Darin waren Einsparungen
in Höhe von 1,5 Milliarden Euro in diesem und zwei Milliarden Euro im
nächsten Jahr vorgesehen. So sollten etwa die Pharmahersteller die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 nicht an die Krankenkassen weitergeben können. Diese Regelung ist im Entwurf nun nicht
mehr enthalten.„Die drei Prozentpunkte höhere Mehrwertsteuer würde
allein bei Arzneimitteln die Krankenkassen etwa 700 Millionen Euro kosten“, rechnet Velter vom AOK-Bundesverband vor. Deshalb schlagen die
Kassen der Politik vor, für Medikamente den halben Mehrwertsteuersatz
einzuführen.
Um doch noch das ursprüngliche Einsparpotenzial zu erreichen, plädieren
die Kassen zudem dafür, den so genannten Apotheken-Fixzuschlag von
jetzt 8,10 Euro pro abgegebene Arzneimittelpackung auf 7,45 Euro zu senken. Einsparvolumen: weitere 400 Millionen Euro im Jahr. „Damit käme
man auch dem ursprünglichen Ziel der Gesundheitsreform 2004 näher,mit
der die Vergütung der Apotheker kostenneutral umgestaltet werden sollte“, erklärt Velter. Die brachte nämlich den Apothekern Mehreinnahmen.
Bonus für verantwortungsvolle Verordnungsweise
Zu den wichtigsten Regelungen im AVWG-Entwurf zählt Velter, dass die
Verantwortung des einzelnen Arztes gestärkt wird:„Der Arzt entscheidet
maßgeblich darüber, welche Medikamente der Patient erhält. Deshalb
soll er auch für eine besonders verantwortungsvollen und wirtschaftlichen Umgang mit einem Bonus finanziell belohnt werden.“ Dem entspreche der Malus, den ein Arzt für eine unwirtschaftliche Verordnungsweise bezahlen müsse. Im Sommer vergangenen Jahres hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen ähnlichen Vorstoß der Kassen abgelehnt.
Kritik werden die Krankenkassen in der Sachverständigen-Anhörung des
Gesundheitsausschusses im Bundestag am 18. Januar vor allem an den
geplanten Änderungen bei den Festbeträgen üben. Sollte der Gesetzentwurf verwirklicht werden, erhalten die Patienten nach Kassenprognosen
nur noch 45 Prozent aller Verordnungen zum Festbetrag. Problem dabei
sei, dass – wenn keine entsprechenden Rabatte mit den Pharmaunternehmen ausgehandelt werden können – der Patient die Differenz zu tragen habe. Da diese Zahlungen nicht unter die Zuzahlungsregelung fallen,
werden sie auch nicht bei der Frage einer möglichen Befreiung berücksichtigt.
„Auch wenn gegenüber dem ersten Gesetzentwurf die Verschärfung des
Festbetragssystems deutlich abgeschwächt wurde, müssen die Auswir-
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kungen genau beobachtet werden“, gibt Velter zu bedenken. Unbedingt
zu vermeiden sei, dass aus dem Festbetrags- ein Zuschusssystem mit enormer Patientenbelastung entstehe. Die Kassen drängen daher an dieser
Stelle auf Korrekturen am Gesetzentwurf.
Ausdrücklich positiv bewerten die Kassen, dass künftig so genannte Naturalrabatte der Arzneimittelhersteller an die Apotheken verboten werden. Damit endet die gängige Praxis, dass Apotheker für den Preis von
beispielsweise 50 Medikamentenpackungen vom Hersteller 70 Packungen erhalten, aber alle 70 mit den Krankenkassen zum vollen Preis abrechnen.
(bho)
Stellungnahme der Krankenkassen und mehr Informationen:
www.aok-bv.de/politik/gesetze
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psg-nachgefragt
Was bringen die Festbeträge für
Hilfsmittel, Herr Faehrmann?
„Seit Januar 2005 dürfen die Krankenkassen für bestimmte Hilfsmittel
nur noch einen festgelegten Höchstbetrag erstatten. Solche Festbeträge
haben sich im Arzneimittelbereich bereits als wirksames Mittel zur Ausgabensteuerung bewährt. Bei diesen Hilfsmitteln ist es den Kassen im
vergangenen Jahr durch die Festbeträge gelungen, die Ausgaben um
rund 80 Millionen Euro zu senken und zugleich die hohe Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern. Das Problem vor der Festbetragsregelung war, dass es starke regionale Unterschiede zwischen den Beträgen
gab, die die Krankenkassen den Anbietern für Hör- und Sehhilfen, Inkontinenzartikel, Einlagen, Stomaprodukte bei einem künstlichen Darmausgang oder Kompressionsstrümpfe bezahlen mussten. So kostete beispielsweise ein bestimmtes Paar Wadenstrümpfe in Thüringen 23,40 Euro, in
Baden-Württemberg dagegen 33,75 Euro. Eine solche Preisdifferenz war
nicht nachzuvollziehen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Krankenkassen
mit der Gesundheitsreform 2004 beauftragt, bundesweit einheitliche
Festbeträge einzuführen. Jetzt erstatten die Kassen in ganz Deutschland
für ein bestimmtes Hilfsmittel einen einheitlichen Betrag, für das genannte Paar Wadenstrümpfe zum Beispiel 24,23 Euro. Nach einem Jahr
Hilfsmittel-Festbeträge stellen wir fest: Das System funktioniert. Fast immer werden dem Patienten Hilfsmittel zum Festbetrag angeboten. Falls
nicht, lohnt es sich, gezielt danach zu fragen. Die Versicherten brauchen
deshalb auch weiterhin neben der üblichen Rezeptgebühr keinen Aufpreis zu bezahlen.“
Bernd Faehrmann ist
Experte für Hilfsmittel im
AOK-Bundesverband.
Hintergrund:
Festbeträge werden nicht für jedes Produkt einzeln festgesetzt. Die verschiedenen Hilfsmittel werden in Festbetragsgruppen eingeteilt: In jeder
Gruppe befinden sich in ihrer Funktion gleichartige und von der Qualität
gleichwertige Produkte. Zur Ermittlung des Festbetrages liegt der höchste
Preis des unteren Preisdrittels in dieser Gruppe zu Grunde. Der Festbetrag
zwingt Firmen nicht dazu, ihre Produkte unter Wert zu verkaufen. Er stellt
lediglich sicher, dass die Gewinnmargen im vertretbaren Rahmen bleiben.
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psg-Stichwort: Gesetz zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen
Entgeltfortzahlung bei
Mutterschaft und Krankheit
Seit 1. Januar 2006 gilt ein neues Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber, die
für ihre Beschäftigten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder wegen
Mutterschaft leisten. Durch das „Gesetz zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen“ wurden die bisherigen Umlageverfahren U1 und U2 zur
Entgeltfortzahlung in diesen beiden Fällen reformiert. Beide Verfahren
sorgen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung dafür, dass die finanziellen Belastungen eines Betriebes durch Krankheit oder durch Mutterschaftszeiten abgefedert werden. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber. Sie zahlen monatlich einen Fixbetrag an die
Krankenkasse. Diese springt dann ein, wenn der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss.
Umlageverfahren bei Mutterschaft:
In das Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) waren bis Ende 2005 nur
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten einbezogen. Diese Begrenzung hat
der Gesetzgeber nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes aufgehoben. Die Verfassungsrichter hatten befürchtet, dass nicht in das Umlageverfahren einbezogene Großfirmen weniger Frauen einstellen könnten, um sich mögliche Kosten durch Mutterschutzregelungen zu ersparen.
Seit 1. Januar 2006 müssen alle Betriebe unabhängig von der Anzahl der
Beschäftigten am U2-Verfahren teilnehmen. Für Beschäftigte, die in Mutterschutz gehen, zahlen die Krankenkassen ein einkommensabhängiges
Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Kalendertag. Die Arbeitgeber
übernehmen zunächst die anfallende Differenz bis zur Höhe des vorherigen durchschnittlichen Nettoentgelts und bekommen diese Leistung
über das Umlageverfahren zu 100 Prozent ersetzt.
Umlageverfahren zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
Das Gesetz zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen hat zum 1. Januar 2006 zugleich das bisherige Gesetz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetzt. Das entsprechende Umlageverfahren (U1) für Betriebe
mit bis zu 30 Mitarbeitern bezieht jetzt auch Angestellte ein. Bis Ende
2005 galt es nur für Arbeiter. Beschäftigte ein Betrieb sowohl Arbeiter als
auch Angestellte, orientierte sich die Höhe der Umlage nur am Einkom15
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men der beschäftigten Arbeiter. Dem Arbeitgeber wurden entsprechend
nur die Lohnfortzahlungskosten für Arbeiter ersetzt. Seit 1. Januar bemisst sich die Umlagehöhe am Einkommen aller Beschäftigten eines Betriebes. Zahlreiche Kleinbetriebe, die ausschließlich Angestellte beschäftigen, wurden zum Jahreswechsel erstmals in das Umlageverfahren einbezogen. Die Krankenkasse erstattet dabei – je nach Wunsch des Arbeitgebers – bis zu 80 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnfortzahlung in den ersten sechs Krankheitswochen. Bei der Festlegung der 30Mitarbeiter-Grenze werden Auszubildende und Schwerbehinderte nicht,
Teilzeitbeschäftigte je nach Arbeitszeit anteilig mitgezählt.
Das neue Gesetz erweitert außerdem die Anzahl der an den beiden Umlageverfahren teilnehmenden Krankenkassen. Während bisher nur Ortsund Innungskrankenkassen sowie Bundesknappschaft und Seekasse das
Umlageverfahren durchführten, sind nun auch die Ersatz- und Betriebskrankenkassen einbezogen. Im Prinzip führt jede Kasse das Umlageverfahren für die bei ihr versicherten Beschäftigten eigenverantwortlich durch.
Das neue Gesetz erlaubt es aber, dass Kassen die Durchführung auf eine
andere Kasse oder einen Landes- bzw. Bundesverband der Krankenkassen
übertragen.
Die Neuregelungen auf einen Blick:
• Erstattung der Aufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2) jetzt
unabhängig von der Betriebsgröße;
• einheitliche Beschäftigten-Höchstgrenze von 30 Mitarbeitern bei der
Teilnahme an der Entgeltfortzahlungsversicherung für den Krankheitsfall (U1);
• keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten bei
der Erstattung im U1-Verfahren, folglich Teilnahme am Ausgleichsverfahren auch von Unternehmen mit ausschließlich Angestellten;
• Teilnahme aller Krankenkassen (Ausnahmne: Landwirtschaftliche
Kassen) an den beiden Umlageverfahren.
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psg-Dokumentation: Zwei Jahre Hausarztmodelle der AOK
Hausarzt als erster Ansprechpartner
des Patienten hat sich bewährt
12.01.06 (psg). Nach zweijähriger Erfahrung mit Hausarztmodellen zieht
die AOK eine positive Bilanz. „Der Hausarzt als erster Ansprechpartner
des Patienten hat sich bewährt“, sagt Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Das bestätigen erste wissenschaftliche Studien. So kümmern sich einer Untersuchung des prognos-Instituts zufolge etwa 60 Prozent der eingeschriebenen Patienten
jetzt mehr um ihre Gesundheit als vorher. In vielen Bundesländern bietet die AOK ihren Versicherten Hausarztmodelle an. Weitere werden folgen. Eine Übersicht über die Angebote der AOK (Stand Dezember 2005):
AOK Sachsen-Anhalt
Die größte Teilnehmerzahl verzeichnet bislang das im Juli 2004 als erstes
Hausarztprogramm für ein komplettes Bundesland gestartete Angebot
„Mein Arzt – mein Partner“ der AOK Sachsen-Anhalt. Partner sind der
Hausärzteverband und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landes.
Am 31. Dezember 2005 endete für über 300.000 Teilnehmer der erste Teilnahmezeitraum. Bis jetzt haben sich bereits 295.000 Versicherte für eine
weitere Teilnahme entschieden. Insgesamt macht jeder zweite erwachsene Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt mit. Wer teilnimmt, profitiert
von Exklusivleistungen wie dem Hautcheck oder dem „Check up plus“.
Von ärztlicher Seite beteiligen sich 90 Prozent der Hausärzte Sachsen-Anhalts sowie 138 besonders spezialisierte Fachärzte wie Radiologen, Kardiologen, Pneumologen oder Nephrologen.
AOK Baden-Württemberg
Seit Dezember 2003 ist das Hausarztmodell Rhein-Neckar der AOK Baden-Württemberg „am Netz“. Jeder der in Frage kommenden 10.000 Versicherten hat sich inzwischen für die Teilnahme entschieden. Ebenfalls
die Zielmarke von 10.000 Versicherten hat das AOK-Hausarztmodell Südbaden erreicht, das Anfang 2005 gestartet ist. Betreut werden die Patienten der beiden Regionen von zusammen 205 Hausärzten. Das schnelle
Erreichen der gewünschten Teilnehmerzahlen führt die AOK auf die hohe
Zufriedenheit der eingeschriebenen Versicherten sowie das Engagement
der Hausärzte für das Modell zurück. Die wissenschaftliche Begleitung
durch das prognos-Institut hat ergeben, dass 97 Prozent der Befragten das
Hausarztmodell auf jeden Fall weiterempfehlen würden. Rund 60 Prozent
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kümmern sich jetzt mehr um ihre Gesundheit.„Unsere Investition in optimierte Prozesse und zielgenaue, leitlinienbasierte Behandlungsabläufe
nützt der Gesundheit und der Zufriedenheit der Patienten“, bilanziert der
Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg.„Die
positiven Effekte bei der Qualitätssicherung und beim Abbau von Überoder Fehlversorgung werden sich mittelfristig auf die Wirtschaftlichkeit
und damit auch auf die Ausgabenentwicklung auswirken.“ In diesem Jahr
will die AOK Baden-Württemberg auf der Grundlage der Erfahrungen
entscheiden, ob das Hausarztmodell landesweit angeboten wird.
AOK Bayern
In Bayern gibt es gleich zwei „Lotsen-Modelle“: Ein Vertrag mit der KV
Bayern basiert auf §73b des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Danach können
Krankenkassen mit besonders qualifizierten Hausärzten Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung abschließen. Programmstart war Anfang
Juli 2005. Inzwischen machen mehr als 14.700 Versicherte und rund 1.160
Ärztinnen und Ärzte mit. Die in §140b des SGB V verankerten Möglichkeiten der Integrierten Versorgung greift der Vertrag zwischen AOK und
dem Bayerischen Hausärzteverband auf. In diesen Vertrag sind rund
6.000 Ärzte eingebunden. 400.000 Versicherte haben sich seit Juli 2005
eingeschrieben. Zum 15. Juli 2005 begann zudem die Einschreibung für
drei kleinere Hausarztmodelle mit Arzt-Verbünden in Amberg, München
und Nürnberg. Daran nehmen bis jetzt rund 11.000 AOK-Versicherte teil.
AOK Sachsen
Bei der AOK Sachsen hat die Einschreibung für das landesweite Hausarztprogramm im April 2005 begonnen. 790 Hausärzte betreuen inzwischen mehr als 34.000 AOK-Versicherte.
AOK Rheinland
Seit Juli 2005 können sich über 200.000 Versicherte der AOK Rheinland,
der IKK Nordrhein, der BKK Nordrhein und der Bundesknappschaft in das
Hausarztmodell der Primärkrankenkassen einschreiben. Damit sollen vor
allem Versicherte mit den Pflegestufen II und III angesprochen werden.
AOK Rheinland-Pfalz
Seit November 2004 bietet die AOK Rheinland-Pfalz chronisch Kranken in
den Regionen Rheinhessen und Pfalz eine besondere hausärztliche Versorgung an. Daran nehmen 3.500 Patienten teil. Partner sind etwa 250
Haus- und Fachärzte, die dem so genannten MEDI-Verbund angehören.
Zum 1. Dezember 2005 hat die Einschreibung für ein landesweites Programm für chronisch Kranke begonnen. Vertragspartner sind rund 6.000
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Haus- und Fachärzte der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft und des
Hausärzteverbandes Rheinland-Pfalz.
AOK Brandenburg
In Brandenburg ist das Hausarztprogramm der AOK im September 2005
angelaufen. 44.200 AOK-Versicherte profitieren bereits von einer besseren integrierten hausärztlichen Versorgung mit Exklusivleistungen.
Weitere Programme in Planung
Hausarztmodelle der AOKs in Hessen, Berlin und Westfalen-Lippe starten
voraussichtlich Anfang 2006. In Thüringen laufen die Verhandlungen
zwischen der AOK und der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes.
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Neues vom
Gemeinsamen Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das wichtigste Gremium der
gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Von seinen Beschlüssen sind alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
betroffen. Denn der GBA entscheidet unter anderem,welche ambulanten
oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sind. Der AOK-Mediendienst informiert regelmäßig über wichtige Entscheidungen des GBA:
Off-Label-Use soll sicherer werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) will prüfen, ob für Patienten
mit bestimmten, zum Teil seltenen Erkrankungen auch Medikamente in
Frage kommen, die zur Behandlung dieser Krankheit bisher nicht zugelassen sind (Off-Label-Use). Dazu sollen jetzt Arzneimittelexperten 31 Wirkstoffe auf einen medizinischen Einsatz außerhalb ihres bisher zugelassenen Anwendungsgebietes untersuchen. Grund für einen Off-Label-Use
können unerwartete medizinische Erkenntnisse über einen bereits bekannten Wirkstoff (z.B. ein Schlafmittel) sein, der im Rahmen der Forschung auch außerhalb der ursprünglichen Zulassung gute Wirkung gezeigt hat (etwa in der Krebstherapie). Da der Medikamenten-Zulassungsprozess für eine neue Indikation langwierig ist, kann die Anwendung des
Wirkstoffes auch vor der Zulassung sinnvoll sein. Bei seltenen Erkrankungen und dementsprechend kleinen Fallzahlen (beispielsweise bestimmte, seltene Krebsarten) ist der teure Zulassungsprozess für den Medikamentenhersteller zudem oft unökonomisch und wird daher erst gar nicht
beantragt. Auch in diesen Fällen kann es zu einem Off-Label-Use kommen. Grundsätzlich dürfen Krankenkassen die Kosten für ein Medikament
nur übernehmen, wenn es zur Behandlung einer bestimmten Krankheit
(Indikation) eingesetzt wird, für die der Medikamentenhersteller eine Zulassung bekommen hat. Der Off-Label-Use ist nur ausnahmsweise erlaubt, wenn es sich um die Behandlung einer lebensbedrohlichen Krankheit handelt, keine andere Therapie verfügbar ist und aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage eine begründete Aussicht auf Behandlungserfolg besteht. Gerade beim letzten Punkt will der GBA mit seinem Forschungsauftrag für eine gute Datenbasis sorgen und damit Patienten
und Kassen eine Entscheidungshilfe anbieten.
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Checkliste für Kliniken zur Neugeborenenversorgung
Der GBA hat eine Checkliste für Krankenhäuser in der Neugeborenenversorgung vorgelegt. Anhand der Liste können die Kliniken ermitteln,
welche Versorgungsstufe in der Betreuung von Früh- und Neugeborenen
sie erreichen. Im September 2005 hatte der GBA ein Konzept vorgelegt,
welches die gezielte Zuweisung von Neugeborenen in entsprechend spezialisierte Krankenhäuser vorsieht. Säuglinge mit hohem und höchstem
Risiko dürfen demnach künftig nur in Krankenhäuser eingewiesen werden, die ein bestimmtes Anforderungsprofil vorweisen können. Die jetzt
veröffentlichte Checkliste enthält die dafür notwendigen Kriterien.
Klinik-Fachärzte müssen sich fortbilden
Auch Krankenhausärzte müssen sich künftig regelmäßig fortbilden, um
die fachärztliche Qualifikation auf dem neuesten Stand zu halten. Seit
1. Januar 2006 sollen Klinikfachärzte in einem Zeitraum von fünf Jahren
verschiedene zertifizierte Fortbildungsmaßnahmen absolvieren. Jede
Veranstaltung wird, je nach Länge, mit einer bestimmten Anzahl von
Punkten honoriert, 250 Punkte müssen in fünf Jahren gesammelt werden. Zwei Drittel der Veranstaltungen müssen fachspezifisch sein und
dem Erhalt oder der Weiterentwicklung der fachärztlichen Kompetenz
dienen. Eine Fortbildungsregelung für niedergelassene Ärzte gibt es bereits seit Juli 2004. Die jetzt vom GBA festgelegte Fortbildungspflicht für
Krankenhausärzte lehnt sich an diese Regelung an.
Protonentherapie bleibt Kassenleistung
Der Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Positronenemissionstomographie (PET), die Protonentherapie sowie die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) als stationäre Leistungen weiterhin von den Kassen bezahlt werden. Die PET ist ein bildgebendes Verfahren und wird von den
Kassen nur zur Diagnostik des nichtkleinzelligen Lungenkrebses bezahlt.
Die Protonentherapie ist eine spezielle Form der Strahlentherapie: Sie
bleibt stationäre Leistung, wenn Gefäßfehlbildungen im Gehirn damit
behandelt werden. Mit der HBO – einer Sauerstofftherapie in der Druckkammer – kann eine seltene, aber lebensbedrohliche Form der Wundinfektion – die chlostridiale Myonekrose – behandelt werden.
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Mehr Qualität in der Dialyse-Behandlung
Die medizinische Versorgung in den ambulanten Dialyse-Einrichtungen
soll weiter verbessert werden. Künftig sollen die Dialyse-Zentren an einer
externen Qualitätssicherung teilnehmen. Bisher gibt es lediglich stichprobenartige Einzelprüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
In Folge der neuen Qualitätssicherungsrichtlinie des GBA erhalten künftig
alle ambulanten Dialyse-Einrichtungen nicht nur eine Analyse ihrer Versorgungsqualität, sondern auch die Daten ihrer Konkurrenten in anonymisierter Form und haben so die Möglichkeit zum Leistungsvergleich. Für
die Behandlung von derzeit rund 60.000 Patienten mit einem Nierenschaden stehen bundesweit etwa 1.000 ambulante Dialyse-Zentren zur
Verfügung. Aufgrund der Schwere der Erkrankung und der hohen Fallzahl
– jedes Jahr sind 15.000 neue Patienten auf die Blutwäsche angewiesen –
hat sich der GBA zu einer einheitlichen Qualitätssicherung für die Versorgung von Dialysepatienten entschlossen. Stichprobenuntersuchungen
und externe Qualitätssicherung sollen durch die neue Richtlinie miteinander verzahnt werden und so zu einer besseren Qualität führen.
Mehr Informationen zum Gemeinsamen Bundesausschuss:
www.g-ba.de
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Gesetzgebungskalender
Gesundheitspolitik
Die Große Koalition von CDU, CSU und SPD hat sich zahlreiche Gesetzesinitiativen in der Gesundheits- und Sozialpolitik vorgenommen. Der
AOK-Mediendienst bietet einen Überblick über die wichtigsten laufenden und geplanten Vorhaben (Stand: 11. Januar 2006). Diese und ältere
Stichworte finden Sie auch im Internet: www.aok-bv.de/politik/gesetze.
Arbeitszeitgesetz /Bereitschaftsdienste
Die Übergangsfrist zur Umsetzung des seit 1. Januar 2004 geltenden Arbeitszeitgesetzes in die Tarifverträge ist um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert worden. Nach dem Ja des Bundestags am 15. Dezember hat auch
der Bundesrat am 21. Dezember 2005 der Verlängerung zugestimmt. Laut
Arbeitszeitgesetz gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. In dem Gesetz ist den Tarifparteien eine Frist gesetzt worden, um die tarifvertraglichen Regelungen dem Gesetz anzupassen. Diese Frist sollte ursprünglich am 31. Dezember 2005 enden.
Auf europäischer Ebene dauert der Streit um eine neue Arbeitszeit-Richtlinie an. Nachdem es der britischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2005 nicht gelungen ist, einen Kompromiss zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat herbeizuführen, steht nun
die österreichische Ratspräsidentschaft vor dieser Aufgabe. Umstritten
ist vor allem, ob Bereitschaftsdienst vollständig oder nur teilweise als Arbeitszeit anerkannt werden soll und inwieweit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschritten werden darf.
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)
Union und SPD haben am 15. Dezember 2005 das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (BundestagsDrucksache 16/194) in den Bundestag eingebracht. Damit reagiert die
Große Koalition auf die anhaltend hohen Ausgaben der Krankenkassen
für Arzneimittel. Eine Sachverständigen-Anhörung im Gesundheitsausschuss erfolgt am 18. Januar. Die zweite und dritte Lesung sind für 17. Februar angesetzt. Der Bundesrat soll am 10. März zustimmen, damit das
Gesetz am 1. April in Kraft treten kann (mehr zum AVWG siehe Seite 11).
Aktuelle Infos:
www.reform-aktuell.de
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Ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen
Seit 1. Januar 2006 gilt ein neuer Ausgleich für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Der Bundesrat hatte am 21. Dezember 2005 dem Gesetz (Bundestags-Drucksache 16/39) zugestimmt, das
der Bundestag am 15. Dezember verabschiedet hatte. Mit der Neuregelung werden seit Jahresanfang auch Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten in das Umlageverfahren zur Erstattung des Arbeitsgeberzuschusses
zum Mutterschaftsgeld (so genanntes U2-Verfahren) einbezogen. Die Ersatz- und Betriebskrankenkassen beteiligen sich ebenfalls an dem Umlageverfahren. Außerdem hebt das Gesetz die bisherige Beschränkung auf
Arbeiter beim Umlageverfahren zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(U 1) auf (weitere Infos im psg-Stichwort Seite 15).
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in eine „moderne Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur“ umgebaut
wird. Ziel ist eine „international konkurrenzfähige Zulassungsagentur“.
Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte bereits einen Gesetzentwurf zur
Gründung einer solchen Agentur fertiggestellt. Allerdings war es wegen
der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr zu den parlamentarischen Beratungen gekommen.
Elektronische Gesundheitskarte
Am 15. Dezember 2005 hat die Testphase zur Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte begonnen. Sie findet zunächst unter Laborbedingungen statt. Später soll die praktische Anwendung in Testregionen
erprobt werden. Im Laufe des Jahres 2006 soll die elektronische Gesundheitskarte schrittweise eingeführt werden. Verantwortlich für die Durchführung der Test und die Einführung der Karte ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen (gematik). Träger sind die
Spitzenverbände der Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser. Anlässlich des Starts der Testphase hat das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dem Bundesgesundheitsministerium die Prüfstandards zur Sicherheitsabnahme der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und des elektronischen Heilberufsausweises (HBA)
übergeben. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in
Deutschland gilt als derzeit größtes Projekt der Informationstechnologie
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(IT) in Europa. 80 Millionen neue Gesundheitskarten sollen an die Versicherten ausgegeben werden, 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000
Zahnärzte, 21.000 Apotheken, 2.200 Kliniken sowie knapp 260 Krankenkassen und fast 50 private Krankenversicherungen müssen vernetzt werden (mehr zur elektronischen Gesundheitskarte siehe Seite 2).
Weitere Informationen:
www.aok-bv.de/gesundheit/telematik
www.die-gesundheitskarte.de
Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
„Im Laufe des Jahres 2006“, so heißt es im Koalitionsvertrag, wollen Union
und SPD ein Konzept für eine Finanzreform entwickeln. Im ersten Quartal
will die Regierung den Rahmen festlegen. Die Reform müsse die „Grundlage für ein leistungsfähiges, solidarisches und demografiefestes Gesundheitswesen“ sichern. Bisher vertreten die Union mit der Gesundheitsprämie und die SPD mit der Bürgerversicherung unterschiedliche Konzepte.
Aktuelle Infos:
www.reform-aktuell.de
Fusion von Krankenkassen
Die Voraussetzungen für eine Fusion von gesetzlichen Krankenkassen sollen konkretisiert werden, damit die Aufsichtsbehörden die Auswirkungen
auf die regionalen Versorgungsstrukturen, die Leistungsfähigkeit sowie
die wirtschaftliche Situation und den Beitragssatz der künftigen Kasse
besser beurteilen können. Das ist das Ziel eines Gesetzesantrags der Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt im Bundesrat.
Außerdem soll auch bei länderübergreifenden Fusionen von Betriebs- und
Innungskrankenkassen ein Staatsvertrag notwendig sein. Der Antrag
wird jetzt im Gesundheitsausschuss der Länderkammer beraten.
Der Gesetzentwurf:
http://dip.bundestag.de (Bundesrats-Drucksache 874/05)
Gendiagnostik
„Genetische Untersuchungen bei Menschen werden in den Bereichen gesetzlich geregelt, die angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der Hu25
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mangenetik einen besonderen Schutzstandard erfordern, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch diese
gesetzliche Regelung soll zugleich die Qualität der genetischen Diagnostik gewährleistet werden.“ Darauf haben sich die Regierungsparteien in
ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Der Zeitpunkt ist noch offen. Die rotgrüne Regierung hatte im November 2004 erste Eckpunkte für ein Gesetz
vorgestellt. Danach sollte der Bürger vor einer Diskriminierung durch eine
unfreiwillige Gendiagnostik etwa vor Abschluss eines Versicherungsvertrags oder vor Einstellung in einem Unternehmen geschützt werden. Ende Oktober 2005 sprachen sich die Datenschützer von Bund und Ländern
für ein Gendiagnostik-Gesetz aus, da „die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten und die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten verloren
zu gehen“ drohten. Im August 2005 hatte der Nationale Ethikrat seine
Stellungnahme „Prädikative Gesundheitsinformationen bei Einstellungsuntersuchungen“ vorgelegt. Danach soll es Arbeitgebern nur in Ausnahmefällen gestattet werden, von Bewerbern Gentests zu verlangen. Tests
über zu erwartende Krankheiten sollten nur erlaubt werden, wenn dadurch Risiken für Dritte ausgeschlossen werden könnten. Als Beispiel führt
der Ethikrat die Einstellung von Piloten an. Prognosen sollten sich nur auf
Krankheiten und Krankheitsanlagen beziehen, die sich mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent „innerhalb eines gesetzlich oder tarifvertraglich zu definierenden Zeitraums nach der Einstellung“ auf die angestrebte Tätigkeit auswirken könnten. Als mögliche Zeiträume nennt
der Ethikrat für Arbeitnehmer „die übliche sechsmonatige Probezeit“, bei
anstehenden Verbeamtungen aber eine Frist von fünf Jahren. Diese Unterscheidung begründet das Gremium mit der „Fürsorge und damit auch
Versorgungspflicht“ des Staates gegenüber den Beamten.
Die Empfehlung des Nationalen Ethikrats:
www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html
Krankenhaus-Ausgaben (Steigerungsrate)
Bestandteil des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (s.o.)
ist eine Änderung des Berechnungsverfahrens für die jährliche Steigerungsrate der Krankenhausausgaben in den Jahren 2006 und 2007. Danach
dürfen die Ausgaben bundesweit um 0,63 Prozent steigen (ursprünglich:
0,83 Prozent im Westen und 1,41 Prozent im Osten). So will der Gesetzgeber einen ungerechtfertigten Ausgabenanstieg verhindern. Hintergrund:
Um die Beitragssätze stabil zu halten, dürfen die Klinikausgaben nur in
dem Maße steigen, wie sich die beitragspflichtigen Einnahmen der Kassen entwickeln. Diese wurden bislang pro zahlendem Mitglied berechnet.
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Mitversicherte Familienangehörige wurden nicht berücksichtigt. Durch
die Hartz-IV-Gesetze wurden jedoch viele Kassenmitglieder zu beitragsfrei
mitversicherten Angehörigen. Dadurch steigen rein rechnerisch die Beitragseinnahmen je Mitglied, ohne dass sich die Finanzkraft der Krankenkassen erhöht. Wenn es aber keine realen Mehreinnahmen gebe, so die
Kassen, könne man sie auch nicht an die Kliniken weitergeben, ohne Beitragssatzanstiege zu riskieren. Deshalb hat der Gesetzgeber für 2006 und
2007 die statistischen Effekte herausgerechnet und eine Steigerungsrate „je Versicherten“ zu Grunde gelegt.
Patientenverfügung
Der AOK-Bundesverband hat die Politik aufgefordert, möglichst bald klare gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung zu erarbeiten. Das betreffe insbesondere die Frage der Hinterlegung von Patienten- oder Betreuungsverfügungen. Die Große Koalition hat diesen Punkt in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Sie will in der laufenden Legislaturperiode die
Diskussion um eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung abschließen. Anfang 2005 hatte die rot-grüne Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen wollen, das Vorhaben aber aufgrund
heftiger Kritik zurückgezogen. Der Nationale Ethikrat sprach sich im Juni
2005 dafür aus, die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
zu stärken. Sie sollten jederzeit widerrufbar sein, und es sollte keine Rolle spielen, wann die Verfügung abgefasst wurde. Nach den Vorstellungen
der Deutschen Hospiz Stiftung muss eine Patientenverfügung schriftlich
vorliegen; sie darf nur nach einer Beratung verfasst und nicht älter als
zwei Jahre sein. Wenn sie hinreichend auf die konkrete Krankheitssituation zutrifft, soll sie auch vor dem Sterbeprozess verbindlich sein.
Die Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des
Bundestags hatte in der vergangenen Legislaturperiode für einen vorsichtigen Umgang mit Patientenverfügungen plädiert. Sie seien nur „ein
Mittel – und auch nicht das wichtigste –, um die Bedingungen des Sterbens in unserer Gesellschaft humaner zu gestalten“.
Informationen der AOK zum Thema Patientenverfügung:
www.aok.de
(Gesundheitswissen/Verbraucherschutz/Patientenrechte)
Der Bericht der Enquetekommission:
www.bundestag.de/parlament/kommissionen/archiv_15/ethik_med
Die Stellungnahme des Nationalen Ethikrats:
www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html
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Pflegeversicherung
Bis Sommer 2006 soll laut Koalitionsvertrag ein Gesetz zur Sicherung einer
nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung vorgelegt werden. Ein Bestandteil der Reform soll die „Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapitalgedeckte Elemente als Demografiereserve“ sein.
Vorgesehen ist außerdem, zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen einen Finanzausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung einzuführen. Zugleich sollen die seit Einführung
der Pflegeversicherung 1995 unveränderten Leistungen dynamisiert werden. Geplant ist auch, den Pflegebegriff zu überarbeiten und insbesondere die Betreuung von Demenzkranken zu verbessern.
Präventionsgesetz
Die Koalitionsparteien haben sich auf einen neuen Anlauf für ein
Präventionsgesetz verständigt, nachdem der Entwurf der rot-grünen
Bundesregierung im Sommer 2005 im Bundesrat gescheitert war. Offen
ist, wann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird. Ziel ist, die
Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung auszubauen.
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psg in Kürze ...
AOK Bayern: Versorgung auch jenseits der Grenze
12.01.06 (psg). Die AOK Bayern und die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse planen eine gemeinsame grenzüberschreitende Versorgung. Künftig sollen vor allem die Bewohner im Grenzgebiet die Möglichkeit bekommen, auch ohne vorherige Genehmigung durch die Kasse im Nachbarland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
Mehr Infos:
www.aok.de/by (Presse/Presseinformationen)
AOK-Bundesverband zieht nach Berlin
(12.01.06) Der AOK-Bundesverband darf seinen Dienstsitz von Bonn
nach Berlin verlegen. Nach eingehender Prüfung der Wirtschaftlichkeit
hat das Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde den
Umzug am 10. Januar 2006 genehmigt. Der Verband mit knapp 400
Mitarbeitern wird seine Arbeit in Berlin Mitte 2008 aufnehmen. Mit
dem Personalrat hat der AOK-Bundesverband bereits 2004 eine Umzugsvereinbarung getroffen, die sich an den Regelungen des Umzugstarifvertrages des Bundes orientiert.
www.aok-bv.de/presse/presse/infos
AOK-Service im Netz: Infos über 9.000 Arzneimittel
12.01.06 (psg). Die AOK bietet ihren Versicherten in Kooperation mit der
Stiftung Warentest auf der AOK-Website einen neuen Service an: In der
Arzneimittel-Datenbank MiT (Medikamente im Test) wurden über
9.000 Medikamente für 175 Anwendungsgebiete zusammengestellt.
Interessierte finden eine Bewertung aller Präparate und eine genaue
Darstellung der Neben- und Wechselwirkungen sowie konkrete Informationen, wie die Medikamente eingenommen werden müssen. Der
Service ist für AOK-Versicherte kostenlos, andere Nutzer zahlen zwei Euro an die Stiftung Warentest.
Die Arzneimittel-Datenbank im Netz:
www.aok.de
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