Kreistag - Landkreis Emmendingen
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Kreistag - Landkreis Emmendingen
Öffentliche Sitzung des Kreistages am Montag, 09. März 2015 ab 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Emmendingen Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Flächendeckender Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20150012 2. Viergleisiger Ausbau bzw. Neubau der Rheintalbahn zwischen Riegel und Offenburg AUT - Drucksache Nr. 20150005 3. Europaweite Ausschreibung „Annahme und Verwertung von Grünabfällen im Landkreis Emmendingen“ Drucksache Nr. 20150013 4. Erweiterungsneubau des Kreisseniorenzentrums "St. Maximilian Kolbe" in Kenzingen - Auftragsvergabe der Brandschutztüren, Türen und Stahlzargen Drucksache Nr. 20150014 5. Bestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20150015 6. Bestellung einer ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen SKA - Drucksache Nr. 20150009 7. Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15. Dezember 2014 und Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 2014 8. Bekanntgaben und Anfragen 9. Fragestunde Hanno Hurth Landrat Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20150012 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 26.02.2015 Dezernat/Amt: WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Emmendingen mbH THH/Produktgruppe: 1/5710 Zur Beratung an: Verwaltungsausschuss am 19.01.2015 Zur Entscheidung an: Kreistag am 9.3.2015 I. Flächendeckender Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen II. Beschlussempfehlung: 1. Der Kreistag beschließt, den flächendeckenden Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen durch einen privaten Ausbauträger unter Gewährung eines finanziellen Zuschusses realisieren zu lassen. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 2. Die Finanzierung des Zuschusses in Höhe von voraussichtlich 8 Mio. Euro erfolgt jeweils zur Hälfte durch den Landkreis und den am Projekt beteiligten Kommunen. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, in der der Finanzierungsanteil der Kommune und deren Verpflichtung zu dessen Zahlung an den Landkreis festgelegt werden. 3. Der Landkreis stellt neben dem bereits im Haushaltsplan 2015 bereitgestellten Betrag von 500.000 Euro, weitere Mittel von 7,5 Mio. € als finanzielle Ausgleichsleistung gegenüber dem künftigen Ausbauträger in die Haushalte 20162018 unter der Voraussetzung ein, dass die beteiligten Kommunen die Hälfte der Projektkosten tragen. III. Sachverhalt: Ausgangslage: Eine flächendeckend schnelle Breitbandinfrastruktur ist für die Wirtschaft und in zunehmendem Maße auch für die Lebensqualität der Bürger ein bedeutender Standortfaktor. Um die erforderliche Versorgung der Bevölkerung und der Betriebe mit Internetdienstleistungen sicherzustellen und eine dauerhafte sowie nachhaltige Verbesserung der Breitbandversorgung zu gewährleisten, hat der Kreistag in seiner Sitzung 1 vom 10.03.2014 die Gründung eines Zweckverbandes und den Bau eines kreisweiten Glasfasernetzes (Backbone-Modell) beschlossen. Bis Juli 2014 gab es in allen 24 Städten und Gemeinden des Landkreises einen Grundsatzbeschluß zur Mitwirkung im Zweckverband. Zur Klärung steuerrechtlicher Fragen wurde das Pachtmodell des Zweckverbandes überarbeitet und über die Steuerberater BW-Partner eine verbindliche Anfrage bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe eingereicht. Die zugrundeliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung des Ingenieurbüros IKT stellte eine Amortisation der getätigten Breitbandinvestitionen nach einem Zeitraum von ca. 30 Jahren in Aussicht, wenn mindestens 60% aller Kabelverzweiger des Landkreises ausgebaut werden. Da in Emmendingen und Teningen die Planungen für ein kommunales Netz am weitesten fortgeschritten waren, wurde im Vorgriff auf den Zweckverband und als Startpunkt für das kreisweite Netz gemeinsam mit den beteiligten Kommunen hier die Netzbetriebsausschreibung vorbereitet. In diesem Zeitraum intensivierte auch die Deutsche Telekom AG ihre Ausbauaktivitäten im Landkreis Emmendingen. Diese Tatsache ist vor dem Hintergrund der bisherigen Zurückhaltung der Versorger sehr zu begrüßen, beeinflusst aber auch die Wirtschaftlichkeit des Backbonemodells. Zur Erhebung einer besseren Planungsgrundlage wurde nach Beratung im Verwaltungsausschuss im September ein Interessenbekundungsverfahren mit der Zielsetzung durchgeführt, Angaben der Versorger zu den im Landkreis geplanten Ausbaumaßnahmen in ein Hochgeschwindigkeitsnetz (> 30 Mbit/s) im Zeitraum von 3 Jahren zu erhalten. Ergebnis Interessenbekundungsverfahren: Auf die Veröffentlichung der Interessenbekundung antworteten die Versorger Telekom AG, NetCom BW, Kabel BW und Badenova Konzept, wobei nur die Telekom AG einen FTTC-Eigenausbau (Glasfaser bis zum Kabelverzweiger) geplant und diesen auch konkretisiert hat. Die Netcom BW wie auch Badenova Konzept haben Interesse an einer Kooperation signalisiert, planen aber keinen Eigenausbau. Die Telekom AG plant in den nächsten 3 Jahren den FTTC-Ausbau von 292 Kabelverzweigern, womit insgesamt ca. 75% aller ausbaufähigen Kabelverzweiger ausgebaut wären. Übrig bleiben ca. 169 Kabelverzweiger, überwiegend in den kleineren Kommunen des ländlichen Raumes, die noch mit Glasfaser ausgebaut werden müssen. Die Telekom hat im Verfahren ihr Interesse bekundet, die verbleibenden Kabelverzweiger ebenfalls auszubauen, wenn sich der Landkreis mit einem Zuschuss am Ausbau beteiligt. Schwerpunkte des Eigenausbaus der Telekom AG liegen in Emmendingen (Vollausbau im Jahr 2015), in Denzlingen, Teningen und Waldkirch. In weiteren 9 Kommunen findet ein Teilausbau statt. In den genannten Ausbaugebieten sind Datenraten von min. 30 Mbit/s garantiert und mit der sogenannten Vectoring-Technik bis zu 100 Mbit/s möglich. Nach dem Eigenausbau durch die Telekom ergibt sich in den nächsten 3 Jahren folgende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsbreitbandanschlüssen (> 30 Mbit/s bis 100 Mbit/s) im Landkreis: 2 Vollversorgung Bahlingen, Denzlingen, Emmendingen, Reute, Rheinhausen, Sexau, Vörstetten Gut versorgt Gutach, Teningen, Malterdingen, Riegel, Waldkirch, Wyhl teilweise versorgt Biederbach, Elzach, Endingen, Herbolzheim, Kenzingen, Sasbach, Weisweil unversorgt Freiamt, Forchheim, Simonswald, Winden Mit diesem Ausbauszenario werden ca. 2/3 der Einwohner des Landkreises mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen versorgt. Es bleiben Lücken der Hochgeschwindigkeitsversorgung in 17 Städten und Gemeinden, wobei jeweils eine unterschiedlich große Anzahl an Kabelverzweigern betroffen ist. Schließung der Lücken in der Breitbandversorgung Zur Schließung dieser Lücken und zur Realisierung einer flächendeckenden Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsbreitbandanschlüssen bieten sich zwei alternative Vorgehensweisen an: Alternative 1: Erschließung unversorgter Bereiche durch Landkreis-Backbone und Ortsnetze Zur Erschließung der nach dem Eigenausbau der Telekom noch verbleibenden Kabelverzweiger wird auf das ursprüngliche Backbone-Konzept aufgebaut. Das kreisweite Backbone muß alle 17 Orte anfahren, in denen noch Kabelverzweiger ohne Glasfaseranbindung vorhanden sind. Von den Übergabepunkten aus sind dann von der jeweiligen Kommune alle nicht ausgebauten Kabelverzweiger an das Backbone anzuschließen. Zielsetzung ist min. 95% der Haushalte an das schnelle Internet (30100 MBit/s) anzubinden. In diesem Modell bleiben Landkreis und Kommunen Eigentümer des Netzes, müssen jedoch auch einen Netzbetreiber finden, der bereit ist, die verbleibenden Teilnehmer zu versorgen. Die Kosten für diese Variante werden vom Ingenieurbüro IKT auf insgesamt 20 Mio. Euro kalkuliert. Davon entfallen 8 Mio. Euro auf das Backbone und 12 Mio. Euro auf die Ortsnetze. Eine mögliche Landesförderung in Höhe von insgesamt ca. 7 Mio. Euro ist dabei schon berücksichtigt. Der Ausbau der verbleibenden Kabelverzweiger durch Kreis und Kommune wird einen Zeitraum von ca. 4 – 8 Jahren benötigen, abhängig davon, wie schnell die Erschließung von den Gemeinden vorgenommen wird. Aufgrund der im Vergleich zur ursprünglichen Variante deutlich gesunkenen möglichen Teilnehmerzahl wird über Pachteinnahmen zwar ein teilweiser Kapitalrückfluß zu erzielen sein, jedoch keine Amortisation der Investition. 3 Alternative 2: Erschließung durch Telekommunikationsanbieter aber mit finanzieller Beteiligung von Kreis und Kommunen (Zuschussmodell) Unter Gewährung einer finanziellen Beihilfe durch Landkreis und Kommunen werden die verbleibenden Bereiche durch einen Telekommunikationsanbieter erschlossen. Die Zielsetzung ist auch hier die Versorgung von min. 95% der Haushalte mit einer Datenrate von 30 bis 100 Mbit/s. Die Telekom hat im Interessenbekundungsverfahren ihr Interesse signalisiert und stellt erhebliche Kosten- und Synergieeffekte in Aussicht, wenn der geförderte Ausbau zeitgleich mit dem Eigenausbau erfolgt. Voraussetzung hierfür ist ein kreisweit abgestimmtes Vorgehen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und Wirtschaftlichkeitsberechnungen von IKT, gehen die Landkreisverwaltung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft nach vorsichtigen Schätzungen derzeit davon aus, dass in einem Zuschussmodell für den flächendeckenden Ausbau des Landkreises Emmendingen noch ein Finanzierungsbedarf von 7 bis 9 Mio. Euro besteht. Hierbei handelt es sich um einen verlorenen Zuschuss an den Ausbauträger. Der exakte Betrag des erforderlichen Zuschusses wird nach der Ausschreibung und den Verhandlungen mit dem Ausbauträger feststehen. Die Ausbaumaßnahme könnte in einem Zeitraum von 2-3 Jahren abgeschlossen sein. Folgekosten für Landkreis und Kommunen entstehen keine. Vorschlag der Verwaltung Unter Berücksichtigung der deutlich geringeren Kosten, der schnelleren Bauzeit, dem Ausschluß eines Vermarktungsrisikos sowie der Vermeidung von Folgekosten schlägt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative 2 (Zuschussmodell) vor. Organisation der kommunalen Zusammenarbeit Die Umsetzung des Modells erfolgt durch Abschluss eines Ausbauvertrages mit einem privaten Ausbauträger und ist voraussichtlich in 2-3 Jahren abgeschlossen. Voraussetzung für das Modell und die damit zu erzielenden Kostenvorteile ist die kreisweit geschlossene Vorgehensweise bei der Gewinnung des Ausbauträgers (Ausschreibungsverfahren). Je nach Ausbaugrad werden die Städte und Gemeinden des Landkreises in unterschiedlicher Weise von dem durch das Zuschussmodell ermöglichten Ausbau der Breitbandinfrastruktur profitieren. Insgesamt sind es 17 Städte und Gemeinden (s. Anhang), in denen noch nicht ausgebaute Kabelverzweiger mit Glasfaser versorgt werden müssen. Damit der Breitbandausbau im ländlichen Raum auch realisiert werden kann, schlägt die Kreisverwaltung die Kostenteilung mit den am Ausbau beteiligten Kommunen vor. Die Hälfte des voraussichtlichen Betrages von ca. 8 Mio. Euro wäre aus dem Kreishaushalt zu finanzieren. Die andere Hälfte soll von den Städten und Gemeinden finanziert werden, auf deren Gemarkung im Rahmen des Zuschussmodells noch Kabelverzweiger ausgebaut werden müssen. 4 Hierfür bedarf es einer noch zu erarbeitenden Öffentlich- Rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den beteiligten Städten und Gemeinden. Diese Vereinbarung enthält die Ermächtigung des Landkreises zum Vertragsabschluß mit dem Ausbauträger sowie die Berechnungsgrundlage für den an den Landkreis zu zahlenden Anteil der Kommune. Vorgeschlagen wird, den kommunalen Anteil in Abhängigkeit der noch auszubauenden Kabelverzweiger in der jeweiligen Gemeinde nach folgendem Schema zu berechnen: Kommunaler Anteil = GZ = Gesamtzuschuss KVZ_ges = Gesamtanzahl der noch auszubauenden Kabelverzweiger im Zuschussmodell KVz_kom = Anzahl auszubauender KVz der jeweiligen Gemeinde Diese Vereinbarung entfaltet nur Wirkung im Verhältnis zwischen dem Landkreis und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Der zwischen dem Landkreis und dem privaten Ausbauträger abzuschließende Ausbauvertrag wird dadurch nicht berührt. Die Kreisverwaltung strebt jedoch an, vor dem Abschluss des Ausbauvertrages alle öffentlich rechtlichen Vereinbarungen mit den begünstigten Städten und Gemeinden abgeschlossen zu haben. Weiteres Vorgehen • Kreistagsbeschluss zur Umsetzung des Zuschussmodells • Vorbereitung des Vergabeverfahrens, Angebotswertung (März bis Juni 2015) • Aushandlung und Abschluß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Landkreis und beteiligten Kommunen (März bis Mai 2015) • Abstimmung mit dem Regierungspräsidium (März bis Mai 2015) • Erstellung eines Nachtragshaushalts 2015 zur Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7,5 Mio. € und entsprechende Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2018 (KT 18.05.2015) • Aushandlung Vertrag zwischen Landkreis Emmendingen und Ausbauträger (Juli/Aug. 2015) • Ausbau Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz 2015 bis 2018 durch privaten Ausbauträger 5 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20150005 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 22.01.2015 Dezernat/Amt: II / Amt für ÖPNV Zur Vorberatung an: AUT am 02.02.2015 (nicht öffentlich) Zur Entscheidung an: Kreistag am 09.03.2015 (öffentlich) Anlage: Moderationspapier mit Trassenvergleich I. Viergleisiger Ausbau bzw. Neubau der Rheintalbahn zwischen Riegel und Offenburg II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: 1. Für den Abschnitt zwischen Riegel und Offenburg lehnt der Landkreis Emmendingen die von der Deutschen Bahn AG aktuell planrechtlich beantragte Erweiterung der bestehenden Bahnstrecke um zwei Neubaugleise (sog. Antragstrasse) ab. 2. Der Landkreis Emmendingen fordert stattdessen den Neubau einer zweigleisigen Güterzugstrecke östlich parallel zur Bundesautobahn A 5 (sog. Autobahnparallele). 3. Der Landkreis Emmendingen spricht sich gleichzeitig für einen optimalen aktiven Lärmschutz zugunsten der betroffenen Ortschaften aus, insbesondere für alle Ortslagen entlang der Bestandsstrecke - so auch für den Bereich der Waldsiedlung von Riegel. 4. Der Landkreis Emmendingen fordert die Deutsche Bahn AG auf, die im Bereich der Gemeinde Riegel von ihr geplante Verknüpfung von Bestandsstrecke und Autobahnparallelen weiter südlich vorzusehen, so dass die Verknüpfungsstrecke weitgehend durch den Gemeindewald Riegel verläuft und dadurch die landschaftliche Zerschneidung minimiert und der Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen so weit wie möglich vermieden wird. 5. Bund und Land werden gebeten, die zur Umsetzung der Ziffern 1 bis 4 erforderlichen Entscheidungen zeitnah zu treffen und die Finanzierung sich daraus ergebender zusätzlicher Kosten zu übernehmen. III. Sachverhalt: 1. Ausgangslage: Der viergleisige Neu- bzw. Ausbau der Rheintalbahn ist das derzeit bedeutendste Verkehrsprojekt im gesamten Oberrheinraum. Das Projekt ist Bestandteil des wichtigsten europäischen Güterkorridors Rotterdam – Genua. Die Verkehrsachse zwischen den holländischen Häfen und dem Mittelmeer zählt zu den durch die EU-Verkehrspolitik als vorrangig eingestuften Transeuropäischen Netzen (TEN). 2 Seit Jahren fordert die gesamte Region die Umsetzung des Projekts, um dem wachsenden Güterfernverkehr eine mögliche Alternative zum Straßenverkehr zu bieten. Darüber hinaus ist der viergleisige Aus- bzw. Neubau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel Voraussetzung für eine Erweiterung des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der Rheintalbahn und für bestimmte bauliche Vorhaben des SPNV-Projekts „Breisgau-S-Bahn 2020“ (u.a. direkte Schienenverbindung zwischen nördlicher Kaiserstuhlbahn und Rheintalbahn, sog. „Riegeler Kurve“). Gegen die Ausbauplanungen der Deutschen Bahn AG (DB) sind unzählige Einwendungen erhoben worden. Bürgerinitiativen, Kommunen und Region haben Verbesserungen beim Lärmschutz und eine veränderte Trassenführung südlich von Freiburg und zwischen Riegel und Offenburg gefordert. Deshalb wurde im Oktober 2009 ein aus Vertretern von Bund (Bundesverkehrsministerium), Land (Landesverkehrsministerium), Region (Regionalverband, Landkreise und Kommunen) und DB sowie aus Vertretern der Bürgerinitiativen bestehender Projektbeirat gebildet, um den Ausbau politisch zu begleiten. Der Projektbeirat bemüht sich seit mehreren Jahren, gemeinsam nach tragfähigen Kompromissen zu allen Alternativforderungen zu suchen, die dann im weiteren Verfahren zügig umgesetzt werden können. Die Alternativforderungen wurden auf insgesamt 6 Kernforderungen konzentriert. Der Landkreis Emmendingen ist durch folgende Kernforderungen betroffen: - Führung der Neubautrasse zwischen Riegel und Offenburg östlich an der Bundesautobahn A 5 (Kernforderung 2 – sog. „Autobahnparallele“) – betroffene Gemeinden im Landkreis Emmendingen: Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Riegel. - optimaler Lärmschutz bei der Güterumfahrung von Freiburg (Kernforderung 3) – betroffene Gemeinden im Landkreis Emmendingen: Reute, Vörstetten, Teningen. Auch andere Gemeinden im Landkreis Emmendingen sind betroffen. An der bestehenden Rheintalbahn liegende Kommunen wie Emmendingen und Denzlingen werden vom heutigen Güterverkehr stark belastet. Im März 2012 hat der Projektbeirat umfangreiche Verbesserungen beim Lärmschutz im Bereich der Güterumfahrung Freiburg beschlossen und damit die Kernforderung 2 umgesetzt. Insofern konnte u.a. für die in Reute, Vörstetten und Teningen lebenden Menschen ein optimaler Lärmschutz erreicht werden. Insbesondere sollen die geltenden Immissionsgrenzwerte (in Wohngebieten: 49 dB(A) nachts) nun ohne passive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Lärmschutzfenster eingehalten werden – der aktive Lärmschutz (Lärmschutzwände und –galerien) soll so dimensioniert werden, dass passiver Schallschutz nicht nötig wird, weil entsprechend wenig Lärm bei den Häusern ankommt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von maximal 84 Mio. € (Kostenstand: Februar 2012) teilen sich Bund und Land zur Hälfte. Gleichzeitig hat der Projektbeirat beschlossen, dass der verbesserte Lärmschutz auch für den nördlichen Abschnitt von Riegel nach Offenburg gelten soll. Auch hier soll deshalb so geplant werden, dass die Immissionsgrenzwerte insbesondere ohne passive Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 26.03.2012 die vorgenannten Beschlüsse ausdrücklich begrüßt (vgl. Sitzungsvorlage DS Nr. 20120037). 2. Sachstand: Im Abschnitt zwischen Riegel und Offenburg möchte die DB bislang die bestehende Bahnstrecke um 2 Neubaugleise erweitern, die direkt westlich neben den bestehenden Gleisen liegen sollen (sog. Antragstrasse – die DB hat diesbzüglich die Planfeststellung beantragt). Dabei sollen auf den Neubaugleisen die Züge des Personenfern- 3 verkehrs (vor allem ICEs) fahren. Die Nahverkehrszüge sollen auf den bestehenden Gleisen verkehren. Die Güterzüge sollen auf allen 4 Gleisen fahren, wobei der Großteil der Güterzüge zusammen mit den Nahverkehrszügen auf den bestehenden Gleisen verkehren soll. Nördlich und südlich von Kenzingen ist jeweils ein sog. Überwerfungsbauwerk vorgesehen, um einen weichenlosen Streckenwechsel zu ermöglichen. Die Überwerfungsbauwerke liegen zum Teil in den Siedlungsbereichen von Herbolzheim und Kenzingen. Demgegenüber fordern Städte und Gemeinden, die an der bestehenden Bahnstrecke liegen (Herbolzheim, Kenzingen und Malterdingen aus dem Landkreis Emmendingen sowie Lahr, Mahlberg und Ringsheim aus dem Ortenaukreis) sowie mehrere Bürgerinitiativen, darunter die Interessengemeinschaft Bahnprotest an Ober- und Hochrhein (IG Bohr), eine östlich neben der Bundesautobahn A 5 entlanggeführte Neubaustrecke für Güterzüge, auf denen dann so gut wie alle Güterzüge verkehren (sog. Autobahnparallele). Auf der Bestandsstrecke würden die Personenzüge des Fern- und Nahverkehrs verbleiben. Auf der anderen Seite unterstützen mehrere Kommunen (Ettenheim, Friesenheim, Hohberg, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Meißenheim, Neuried, Schutterwald und Schwanau) sowie eine Bürgerinitiative aus dem Ortenaukreis die Antragstrasse der DB. Die Gemeinde Riegel ist zwar ebenfalls Mitglied des Zusammenschlusses der Gemeinden, die die Antragstrasse befürworten (Gemeinden der sog. Grafenhausener Erklärung), kritisiert aber die Antragsplanung der DB hinsichtlich des eigenen Gemeindegebiets. Riegel verfolgt demgegenüber eine eigene Trassenvariante (sog. „blaue Variante“, entsprechend der farblichen Einzeichnung in den Planunterlagen). Danach soll die Bündelung von bestehenden und neuen Gleisen von Norden kommend nach Süden verlängert werden, so dass die neuen Gleise erst südlich vom Riegeler Siedlungsbereich an die Autobahn zur „Güterumfahrung Freiburg“ geführt werden. Inhaltlich geht es der Gemeinde Riegel dabei um folgende Kernforderungen, die sie mit der „blauen Variante“ am besten umgesetzt sieht: der gleiche Lärmschutz, wie er südlich von Riegel für die Güterumfahrung Freiburg vorgesehen ist, für die Anwohner an den neuen und an den bestehenden Gleisen; eine Minimierung der Zerschneidung sowie eine Vermeidung des Verlusts hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen. Die „blaue Variante“ ist bei einer Autobahnparallelen nicht umsetzbar, weil sie die Antragstrasse zwischen Offenburg und Kenzingen voraussetzt. Die Vorzüge und Nachteile der einzelnen Trassenvarianten (Antragstrasse, Autobahnparallele, „blaue Variante“) sind in den letzten fünf Jahren in einer Arbeitsgruppe des Projektbeirates unter Leitung des Landrats des Ortenaukreises unter Beteiligung der betroffenen Landkreise, Kommunen und Bürgerinitiativen in intensiver Arbeit zusammengetragen worden. Es wurden als Schwerpunkte die Themenfelder Lärmschutz, Stadt- und Ortsbild, Kosten, Risiko von Gefahrgutunfällen und Naturschutz in den Blick genommen, daneben aber auch die Themen Flächenverbrauch, Kleinklima, Feinstaubbelastung, Erschütterungen, regionale Wirtschaft, kommunale Entwicklungsmöglichkeiten, Leistungsfähigkeit und Betriebsqualität. Dabei hat man auch ein mögliches Güterverkehrszentrum in Lahr einschließlich Verladestation der „rollenden Landstraße“ (Beförderung von LKW und LKW-Sattelzügen mit der Bahn im kombinierten Verkehr) berücksichtigt. Schließlich hat ein externes Moderationsbüro die gewonnenen Erkenntnisse in einem Bericht zusammengefasst. Diese Erkenntnisse sind zudem der Öffentlichkeit Anfang Dezember 2014 in zwei von dem Moderationsbüro geleiteten Informationsveranstaltungen vorgestellt worden (am 04.12.2014 in Schutterwald und am 09.12.2014 in Kenzingen). Hierzu wurde vom Moderationsbüro ein kurzes Informationspapier erstellt, das als Anlage beigefügt ist. Der Bericht, das Informationspapier, die bei den öffentlichen Informationsveranstaltungen gezeigten 4 Präsentationen sowie alle bei der Tätigkeit der Arbeitsgruppe des Projektbeirats erstellten Dokumente sind im Internet abrufbar unter www.rheintalbahn-info.de. Hierauf wird im Einzelnen verwiesen. III. Bewertung: Die autobahnparallele Trassenführung weist nach Einschätzung der Kreisverwaltung insgesamt deutliche Vorteile gegenüber der Antragstrasse der DB auf. Was den Lärmschutz anbelangt, ergibt sich folgendes Bild: Bereits bei Zugrundelegung des gesetzlich erforderlichen Lärmschutzes ist die Autobahnparallele gegenüber der Antragstrasse schalltechnisch eindeutig vorzugswürdig, sowohl hinsichtlich der Zahl der restlichen von passiven Schallschutzmaßnahmen Betroffenen wie auch in Bezug auf die Zahl derjenigen, bei denen der für Wohngebiete geltende Immissionsgrenzwert (IGW) von nachts 49 dB(A) überschritten wird. Bei Zugrundelegung eines darüber hinausgehenden verbesserten Lärmschutzes erfüllt nur die Autobahnparallele die Hauptvorgabe des Projektbeirats, die Immissionsgrenzwerte ohne passive Schallschutzmaßnahmen einzuhalten. So könnte bei der Autobahnparallelen bei allen betroffenen Anwohnern der jeweils geltende IGW ohne passiven Schallschutz gewahrt werden. Bei der Antragstrasse müssten immerhin noch mehr als 200 betroffene Anwohner passive Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster erdulden. Dass die Zahl derjenigen, bei denen der in Wohngebieten geltende nächtliche Immissionsgrenzwert (IGW) von 49 dB(A) überschritten wird, hier bei der Autobahnparallelen größer ist als bei der Antragstrasse, ist dadurch zu erklären, dass bei der Autobahnparallelen weniger in Wohngebieten lebende Anwohner betroffen sind und es mehr Betroffene in Dorf-/ Mischgebieten oder Gewerbegebieten gibt, für die höhere Immissionsgrenzwerte gelten (nachts: 54 dB(A) bzw. 59 dB(A)). Ferner hat die DB für die Dimensionierung des Schallschutzes bei der Antragstrasse die Bestandsstrecke und die direkt daneben liegende Neubaustrecke als ein Schienenweg betrachtet. Bei der Autobahnparallelen hat die Bahn Bestandstrecke und Neubaugleise als zwei getrennte Schienenwege gesehen. Das heißt, sie hat bei der Frage, ob der jeweilige IGW eingehalten wird, jede Strecke isoliert, für sich betrachtet. Bei Ermittlung der der 49 dB(A)-Betroffenheit ist dann aber der Lärm von Bestandstrecke und Neubaustrecke zusammengerechnet worden. Folglich ist der Lärmschutz bei der Autobahnparallelen nicht so dimensioniert, dass der 49 dB(A)Wert unter Berücksichtigung des Schienengesamtlärms überall eingehalten wird. Schließlich besteht nach dem Regelwerk der Bahn an der Bestandsstrecke Anspruch auf aktiven Lärmschutz im Sinne einer Lärmvorsorge im Wesentlichen nur in den Bereichen, in denen bei der Autobahnparallelen die bestehenden Gleise durch Überholgleise für den Personenfernverkehr ergänzt werden. Auch ist bei dem Vergleich der Trassenvarianten ein im Rahmen der Lärmsanierung möglicher aktiver Lärmschutz, wie er z.B. in Herbolzheim umgesetzt werden soll, nicht berücksichtigt. Gleichwohl kann die Autobahnparallele hinsichtlich derjenigen Gemeinden, bei denen weder über die Lärmvorsorge noch im Wege der Lärmsanierung aktiver Schallschutz vorgesehen ist, schallschutztechnisch noch weiter optimiert werden. Mit voraussichtlich vertretbarem finanziellen Aufwand könnten alle Gemeinden durch zusätzlichen aktiven Lärmschutz so gestellt werden, als wenn die bestehende Rheintalbahnstrecke neu gebaut werden würde für einen Verkehr, wie er nach dem aktuellen Betriebsprogramm auf der Bestandsstrecke noch verbleibt – der Beschlussvorschlag greift dies in Ziffer 3 auf. 5 Im Unterschied zur Autobahnparallelen kann die für die Antragstrasse vorgesehene schalltechnische Optimierung nicht mehr gesteigert werden. Die technische Realisierbarkeit für derart umfangreiche aktive Schallschutzmaßnahmen ist zudem noch in keinem tatsächlichen Projekt nachgewiesen worden. Ferner würde es bereits bei einer Antragstrasse, die nur den gesetzlich erforderlichen Lärmschutz berücksichtigt, zu überaus massiven und mit Blick auf das Stadt- und Ortsbild unzumutbaren Lärmschutzwänden kommen. Wird die Antragstrasse entsprechend der Beschlusslage des Projektbeirats schallschutztechnisch optimiert, würden die mitten in Ortschaften liegenden umfangreichen Lärmschutzwände und –galerien im Bereich des Unvorstellbaren liegen. Die Genehmigungsfähigkeit derart massiver Lärmschutzbauten ist aus Sicht der Kreisverwaltung nicht gesichert, auch vor dem Hintergrund der Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg zur fehlenden Genehmigungsfähigkeit entsprechender Schallschutzbauten bei der Antragstrasse der DB im Stadtbereich von Offenburg. Die Vorzugswürdigkeit der Autobahnparallelen bei den Themen der Risikovorsorge bei Gefahrguttransporten, Feinstaubbelastung und Erschütterungen ist offensichtlich. Was den Naturschutz anbelangt, sehen alle zuständigen Naturschutzbehörden keine unüberwindbaren Hindernisse für die Autobahnparallele, auch wenn die Antragstrasse diesbezüglich vorteilhafter ist. Hinsichtlich der Kosten sind die Antragstrasse und Autobahnparallele, wenn sie schallschutztechnisch optimiert sind, mit jeweils mehr als 900 Mio. € in etwa gleich teuer – die Forderung der Gemeinden der Grafenhausener Erklärung, dass es einschließlich des von der Autobahn ausgehenden Straßenlärms nicht lauter werden darf als heute, ist dabei nicht berücksichtigt, weil sich der Projektbeirat diese Forderung bislang nicht zu eigen gemacht hat. Der Güterzugtunnel unter Offenburg hindurch, dessen Favorisierung der Projektbeirat bereits beschlossen hat, wäre bei der Autobahnparallelen hingegen um mehr als 200 Mio. € günstiger. Bei der Autobahnparallelen werden zudem Vorteile in der Leistungsfähigkeit und Betriebsqualität der hier vorgesehenen Neubaustrecke nur für den Güterverkehr gesehen. Dadurch würde auch erst ein Güterverkehrszentrum in Lahr möglich werden – die Verladestation der „rollenden Landstraße“, deren aktueller Standort in Freiburg mit Teilen des Projekts „Breisgau-S-Bahn“ kollidiert, könnte dorthin verlegt werden. Die von der Gemeinde Riegel bevorzugte „blaue Variante“ ist ebenfalls vorteilhafter gegenüber der Antragstrasse. Sie scheidet jedoch bei einer Autobahnparallelen aus. Die Kreisverwaltung hält die Autobahnparallele mit Blick auf die Gesamtheit der betroffenen Kommunen jedoch für vorzugswürdiger gegenüber der „blauen Variante“. Insbesondere würde die „blaue Variante“ die Probleme hinsichtlich Stadt- und Ortsbild, Risikovorsorge bei Gefahrguttransporten, Feinstaubbelastung und Erschütterungen in den anderen an der bestehenden Bahnstrecke liegenden Kommunen nicht lösen. Gleichwohl soll den aus Sicht der Kreisverwaltung berechtigten inhaltlichen Kernforderungen von Riegel Rechnung getragen werden: Ein optimaler Lärmschutz an den Neubaugleisen ist bereits durch den Beschluss des Projektbeirats zum verbesserten Lärmschutz bei der Güterumfahrung Freiburg gewährleistet – der Siedlungsbereich von Riegel gehört jedenfalls planfeststellungsrechtlich zur Güterumfahrung Freiburg. Ein aktiver Lärmschutz an den bestehenden Gleisen wird in Ziffer 3 des Beschlussvorschlags ausdrücklich berücksichtigt. Die Riegeler Kernforderung zur Minimierung der Landschaftszerschneidung und der Vermeidung des Verlusts hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen wird in Ziffer 4 des Beschlussvorschlags aufgegriffen. Die DB hat in Gesprächen bereits signalisiert, einer solchen alternativen Trassenführung näher zu treten, wenn die Autobahnparallele realisiert werden soll. www.rheintalbahn-info.de Rheintalbahn Moderations-Info Dezember 2014 Zwei neue Gleise zwischen Offenburg und Riegel Zum Streit um die Zukunft der Bahnstrecke Variante Variante „Neubau Güterzugtrasse“ „Ausbau Rheintalbahn“ Gleise 3 und 4 neben der Autobahn Gleise 3 und 4 neben bestehenden Gleisen OFFENBURG OFFENBURG SCHUTTERWALD SCHUTTERWALD Beginn des Untersuchungsraumes Beginn des Untersuchungsraumes HÖFEN HÖFEN N N HOHBERG HOHBERG HOFWEIER HOFWEIER NIEDERSCHOPFHEIM NIEDERSCHOPFHEIM SCHUTTERZELL SCHUTTERZELL OBERSCHOPFHEIM OBERSCHOPFHEIM 3 KÜRZELL SCHUTTERN FRIESENHEIM ALLMANNSWEILER HUGSWEIER NONNENWEILER LAHR 5 SCHUTTERN FRIESENHEIM ALLMANNSWEILER HUGSWEIER NONNENWEILER 3 KÜRZELL LAHR 5 WITTENWEILER WITTENWEILER KIPPENHEIM KIPPENHEIM KAPPEL KAPPEL MAHLBERG GRAFENHAUSEN MAHLBERG GRAFENHAUSEN ORSCHWEILER ORSCHWEILER ETTENHEIM ETTENHEIM RUST RUST RINGSHEIM RINGSHEIM RHEINHAUSEN Variante „Riegel“ RHEINHAUSEN Autobahn (A5) HERBOLZHEIM HERBOLZHEIM Rheintalbahn (Gleise 1 und 2) Aus-/Neubau (Gleise 3 und 4) 3 Ü Ü 3 Gleise 3 und 4 werden südlich von Riegel an die Autobahn geführt Überwerfungsbauwerk KENZINGEN KENZINGEN KENZINGEN Ü HECKLINGEN FORCHHEIM HECKLINGEN FORCHHEIM RIEGEL AM KAISERSTUHL team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] RIEGEL AM KAISERSTUHL HECKLINGEN ORCHHEIM RIEGEL AM KAISERSTUHL www.rheintalbahn-info.de 1 Wo sollen die neuen Gleise hin: An die Autobahn oder neben die bestehenden Gleise der Rheintalbahn? Neue Gleise an der Rheintalbahn Die bestehende Rheintalbahn mit ihren zwei Gleisen reicht nicht mehr aus. Es müssen zwei zusätzliche Gleise gebaut werden. Damit kann der ICE schneller fahren, der Güterverkehr kann verstärkt von der Straße auf die Bahn verlagert werden und der Nahverkehr hat mehr Platz. Im Jahr 2025 sollen rund 480 Züge am Tag auf der Rheintalbahn verkehren. Heute verkehren dort etwa 300 Züge. Vor allem geht es um zusätzliche Güterzüge. Deren Zahl soll sich verdoppeln. Alle drei Minuten wird dann ein Güterzug dort fahren – Tag und Nacht. Uneins sind sich die Menschen zwischen Offenburg und Riegel, wo diese zwei zusätzlichen Gleise hinkommen sollen: Variante Variante „Neubau Güterzugtrasse“ „Ausbau Rheintalbahn“ Es würden zwei neue Gleise nahe (östlich) der Autobahn A 5 gebaut. Dort sollen nur Güterzüge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h fahren. Die bestehenden Gleise der Rheintalbahn würden erneuert (ertüchtigt). Hier würden ICEs und Nahverkehrszüge fahren. Von Friesenheim bis Lahr sowie von Ringsheim über Herbolzheim bis Kenzingen würden Überholgleise gebaut. Die Strecke wäre 1,7 Kilometer länger. Eine zusätzliche Variante in der Diskussion 2 Die zwei neuen Gleise würden direkt westlich der bestehenden Gleise an der Rheintalbahn gebaut. Dort könnte der schnelle ICE fahren. Auf den alten Gleisen führe der Nahverkehr. Güterzüge würden zwischendurch auf allen 4 Gleisen fahren. Außerdem würden südlich und nördlich von Kenzingen jeweils eine große und lang gezogene schräge Brücke nötig, um auf die Güterzugstrecke im Raum Freiburg wechseln zu können. Diese Bauwerke wären jeweils etwa 1,2 Kilometer lang und würden bis zu 8 Meter über Gelände in die Höhe ansteigen. Die Gemeinde Riegel fordert mit einer eigenen Variante, dass die Güterzugtrasse von Norden kommend auf der Rheintalbahn verbleibt und erst südlich des Kernorts Riegel an die Autobahn geführt wird. team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] www.rheintalbahn-info.de So wie hier in Mannheim könnte eine der beiden langgezogenen schrägen Brücken zum Wechsel der Gleise (Überwerfungsbauwerk) im Fall der Variante „Ausbau Rheintalbahn“ aussehen. So könnten laut Bahn Lärmschutz-Galerien entlang einer Bahnstrecke an der Autobahn aussehen. Der Vergleich der Varianten kommt zu keiner eindeutigen Aussage Für beide Varianten gilt: Die Anwohner können weitgehend vor dem Lärm geschützt werden. Auch wenn doppelt so viele Güterzüge fahren werden: Für die meisten Menschen kann es durch Lärmschutzmaßnahmen deutlich leiser werden als heute: Variante Variante „Neubau Güterzugtrasse“ „Ausbau Rheintalbahn“ Diese Variante verteilt die Belastungen auf zwei von einander entfernte Strecken. Diese Variante konzentriert die Belastungen an der bestehenden Rheintalbahn. Wie schnell sollen die ICEs fahren? Die Bahn will die ICEs mit 250 km/h fahren lassen, so habe der Bund das festgelegt. Kritiker in der Region sagen, dass eine geringere Spitzengeschwindigkeit möglich und besser wäre – für die Kosten und für die Umwelt. team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] www.rheintalbahn-info.de 3 Auszug aus der „roten Matrix“, in der die Bahn für den Projektbeirat die wichtigsten Zahlen im Überblick zusammengestellt hat. Das ist neu: Die Region kann mitreden Ein Projektbeirat sucht Lösungen für die Strecke zwischen Offenburg und Basel. Die Region hat darin eine Stimme. Teilweise hat man schon einvernehmliche Lösungen gefunden. Die Bahn plant im Auftrag der Bundesregierung die neue Strecke. Bevor sie bauen kann, muss sie ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Dort können die Städte und Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger Einwendungen erheben. Zwischen Offenburg und Riegel hatte die Bahn die Variante „Ausbau Rheintalbahn“ geplant. Aufgrund massiver Proteste in der Region haben Bund und Land gemeinsam einen Dialog mit der Region angestoßen. Im Projektbeirat sucht man seit 2009 mit der Region nach Lösungen. Der Projektbeirat und seine Arbeitsgruppen haben im Mai 2014 ihren Fakten-Check abgeschlossen. Ursprünglicher Zeitplan Schritte bis zur Realisierung Mitsprache Region Bundesverkehrswegeplan Planung der Strecke durch die Bahn im Auftrag des Bundes Projektbeirat seit 2009 2008 Planfeststellungsverfahren Bau der neuen Gleise 4 team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] 2030 www.rheintalbahn-info.de An vielen Stellen wird es erheblich leiser, aber nicht überall gleich An der Rheintalbahn wird es für die Anwohner leiser. Zum Teil reduziert sich der Lärm auf ein Viertel. An der Autobahn soll es nicht lauter werden. Wichtig ist, um wie viel und für wie viele Menschen es leiser wird. Info Gesetzlicher Lärmschutz Wovon hängt es ab, wer wie viel Lärmschutz bekommt? Weil es heute viel zu laut ist, beginnt die Bahn im nächsten Jahr mit der Lärmsanierung an der Rheintalbahn. Das wird eine erste Verbesserung mit sich bringen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, welche Variante gewählt wird und ob die Menschen mehr als den gesetzlichen Lärmschutz bekommen. Gilt für alle neuen Bauvorhaben. Nicht also für bestehende Lärmquellen, wie die Autobahn oder bereits vorhandene Gleise. Sind es heute bis zu 80 Dezibel (dB(A)) an der Rheintalbahn, dürfen es nach Bau der neuen Gleise nicht mehr als 49 bis 59 dB(A) in der Nacht sein. Je nach Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet. Erreicht wird der Lärmschutz mit speziellen Gleisen, mit „normalen“ Lärmschutzbauwerken und wenn die nicht reichen auch mit Lärmschutzfenstern bei den Menschen zuhause. Zusätzlicher Lärmschutz! Der Projektbeirat hat beschlossen: Niemand soll auf Lärmschutzfenster angewiesen sein, um den gesetzlich garantierten Lärmschutz zu erhalten. Stattdessen braucht es dann höhere und längere Lärmschutzbauwerke. Für viele Menschen z. B. in Kenzingen oder in Lahr würde gesetzlicher Lärmschutz bedeuten: Übliche Lärmschutzbauwerke reichen allein nicht aus. Dazu müssten Lärmschutzfenster und Zwangslüfter eingebaut werden. Nicht lauter als heute? An der Autobahn würde es im Fall der Variante „Neubau Güterzugtrasse“ für die Menschen lauter. Daher hat die Bahn untersucht, welche zusätzlichen Lärmschutzwände nötig wären, damit es für niemanden lauter wird als heute. Für die Menschen z. B. in Schutterzell oder Kürzell würde gesetzlicher Lärmschutz im Fall der Variante „Neubau Güterzugtrasse“ bedeuten: die neue Eisenbahnstrecke würde zwar gedämmt. Es bleibt aber Lärm, und der kommt zum Lärm der Autobahn hinzu. In Summe würde es daher lauter. Es wird leiser, aber 49 dB(A) in der Nacht werden nicht überall erreicht. • Wer in einem Gebiet wohnt, das nicht als Wohngebiet gilt, sondern als Mischgebiet oder Gewerbegebiet, für den sieht der Gesetzgeber höhere Grenzwerte vor. • Wer an einer Strecke wohnt, an der keine neuen Gleise gebaut werden und wo es nicht lauter wird, für den gilt der gesetzliche Lärmschutz nicht. Die angestrebten 49 dB(A) werden nicht ganz erreicht.. team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] Für die Menschen z. B. in der Hauptstraße in Ringsheim bedeutet gesetzlicher Lärmschutz: Hier sind 5 dB(A) in der Nacht mehr erlaubt, als im Wohngebiet (Zehn Dezibel mehr wäre doppelt so laut). Für die Menschen an der bestehenden Rheintalbahn z. B. in Kippenheim oder Mahlberg hätte das zur Folge, dass im Fall der Variante „Neubau Güterzugtrasse“ kein Lärmschutz fällig würde: Denn es würden dort keine neuen Gleise gebaut. Allerdings würde es durch den Wegfall der Güterzüge trotzdem deutlich leiser als heute. www.rheintalbahn-info.de 5 Diskothek 100 etwa über 85 db (A) – Mittelungspegel >> erhöhtes Risiko für Lärmschwerhörigkeit 80 über 75 db (A) – Mittelungspegel >> beginnendes Risiko für Lärmschwerhörigkeit laute Sprache 70 50 40 etwa über 60 – 65 db (A) – Mittelungspegel >> erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen Zielwert bei Neubau von Gleisen 60 Zielwert für Lärmsanierung Die heutigen Belastungen an der Rheintalbahn sind bei bis zu 80 dB(A) in der Nacht gesundheitsgefährdend. Käme man auf 49 bis 59 dB(A) herunter, hieße das: Der Lärm wird für die heute am stärksten belasteten Menschen etwa auf ein Viertel reduziert. 90 Heute maximal so laut Wie laut ist laut? Laserdrucker über 45 db (A) – Mittelungspegel außen >> Schlafstörungen bei teilweise gekipptem Fenster möglich 30 Wie unterscheiden sich die Varianten? Variante Variante „Neubau Güterzugtrasse“ „Ausbau Rheintalbahn“ Beschränkt man sich auf den gesetzlichen Lärmschutz, gäbe es Menschen, die auf Lärmschutzfenster angewiesen sind – wenn auch weniger als ein Zehntel im Vergleich zur Variante „Ausbau Rheintalbahn“ (knapp 700). Beschränkt man sich auf den gesetzlichen Lärmschutz, gäbe es in den dicht besiedelten Innenstädten viele Menschen (mehr als 8.000), die nur mit zusätzlichen Lärmschutzfenstern die gesetzlichen Werte erreichen. Mit zusätzlichen Bauwerken ginge die Zahl auf Null herunter. Mit massiven Lärmschutzbauwerken kann man diese Zahl auf gut 200 vermindern. Trotz gesetzlichem Lärmschutz hätten über 7.500 Menschen Lärmwerte höher als 49 dB(A) zu erwarten. Diese Zahl könnte durch Lärmschutzwände auf 6.500 verringert werden. Trotz gesetzlichem Lärmschutz haben über 12.400 Menschen Lärmwerte höher als 49 dB(A) zu erwarten. Diese Zahl kann durch massive Bauwerke auf 3.700 verringert werden. Diskussionen gibt es um zwei Fragen: • Was ist sinnvoller: Neue und alte Schienen zusammenlegen, um möglichst optimalen Lärmschutz betreiben zu können? Oder die Güterzüge aus den dicht besiedelten Gebieten heraushalten? • Welche Variante kann noch weiter optimiert werden? Die Unterstützer der Variante „Neubau Güterzugtrasse“ sehen dort weitere Optimierungsmöglichkeiten. 6 team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] www.rheintalbahn-info.de ____________ 2 Meter Höhe Bis zu 8 Meter hohe Lärmschutzbauwerke werden benötigt, um die Menschen umfassend vor Lärm zu schützen. Lärmschutzbauwerke – geschützt oder eingemauert? Der Preis für den Lärmschutz: Eine Veränderung des Ortsbildes und der Landschaft mit Bauwerken, die mit bis zu acht Metern Höhe und mit Kilometern Länge den Lärm abschirmen sollen. Variante Variante „Neubau Güterzugtrasse“ „Ausbau Rheintalbahn“ In den Ortslagen von Ringsheim, Lahr, Kenzingen und Herbolzheim wären im Fall des zusätzlichen Lärmschutzes Bauwerke nötig, die im Schnitt fünf Meter hoch wären. Mit zusätzlichem Lärmschutz wären praktisch entlang der gesamten Rheintalbahn Lärmschutzwände nötig. In den dicht besiedelten Ortslagen würden Bauwerke von bis zu acht Meter Höhe über Gelände und teilweise mit Überdachungen nötig werden. Für das Ziel „nicht lauter als heute“ müssten entlang der Autobahn fast durchgängig bis zu sechs Meter hohe Wände gebaut werden. 20 20 15 15 10 5 10 8m 6m 5 0 8m 6m 0 Vergleich der Lärmschutzwände in Lahr mit dem im Projektbeirat beschlossenen zusätzlichen Lärmschutz (Länge zu Höhe im Maßstab 1 : 4 verzerrt, vergleichende Skyline fiktiv) team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] www.rheintalbahn-info.de 7 Variante Variante „Neubau Güterzugtrasse“ „Ausbau Rheintalbahn“ OFFENBURG OFFENBURG SCHUTTERWALD SCHUTTERWALD Beginn des Untersuchungsraumes Beginn des Untersuchungsraumes HÖFEN HÖFEN N bis 6 m N HOHBERG HOHBERG HOFWEIER HOFWEIER NIEDERSCHOPFHEIM NIEDERSCHOPFHEIM SCHUTTERZELL SCHUTTERZELL OBERSCHOPFHEIM OBERSCHOPFHEIM 3 KÜRZELL FRIESENHEIM ALLMANNSWEILER HUGSWEIER NONNENWEILER LAHR 5 SCHUTTERN FRIESENHEIM ALLMANNSWEILER HUGSWEIER NONNENWEILER 3 KÜRZELL SCHUTTERN LAHR 5 WITTENWEILER WITTENWEILER KIPPENHEIM KIPPENHEIM KAPPEL KAPPEL MAHLBERG GRAFENHAUSEN MAHLBERG GRAFENHAUSEN ORSCHWEILER ORSCHWEILER ETTENHEIM bis 6 m ETTENHEIM RUST RUST RINGSHEIM RINGSHEIM RHEINHAUSEN RHEINHAUSEN bis 8 m Autobahn (A5) HERBOLZHEIM HERBOLZHEIM Rheintalbahn (Gleise 1 und 2) Aus-/Neubau (Gleise 3 und 4) 3 Ü KENZINGEN HECKLINGEN FORCHHEIM Ü 3 Überwerfungsbauwerk KENZINGEN Schallschutzmaßnahme (z. B. 3 Reihen) Ü HECKLINGEN FORCHHEIM RIEGEL AM KAISERSTUHL bis 8 m RIEGEL AM KAISERSTUHL Die Abbildung zeigt die geplante Lage von Lärmschutzwänden bei zusätzlichem Lärmschutz. Je dunkler die Flächen, desto mehr parallele Wände (eine, zwei oder auch drei Wände). Außerdem sind den Varianten die typischen Lärmschutzbauwerke zugeordnet. Wie groß ist die störende Wirkung? Die Bahn sagt, gering, es würden häufig nur Blicke auf wenig attraktive Gebiete verstellt. Kritiker sprechen von einer Zerstörung des Ortsbildes. Sind die an der Rheintalbahn im Maximalfall erforderlichen Bauwerke machbar? Die Bahn bejaht das. Kritiker bezweifeln, ob sie genehmigungsfähig sind und sagen, dass so etwas in diesem Ausmaß noch nirgendwo gebaut worden sei. 8 team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] www.rheintalbahn-info.de So können die Lärmschutzwände aus der Nähe aussehen (Quelle: www.bi-bahn.de). Auch so können die Lärmschutzwände aus der Nähe aussehen (Quelle: Deutsche Bahn AG). Kosten – wie teuer würden die Varianten? Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Bau der Strecke und den nötigen Lärmschutzmaßnahmen. Je mehr Lärmschutz, desto mehr gleichen sich die Varianten bei den Kosten an. Variante Variante „Neubau Güterzugtrasse“ „Ausbau Rheintalbahn“ Für den Bau der Strecke und den gesetzlichen Lärmschutz fallen laut Bahn 945 Millionen Euro an. Zusätzlicher (freiwilliger) Lärmschutz würde 15 Mio. Euro kosten. Damit es nicht lauter als heute würde, wären weitere 88 Mio. Euro nötig. Für den Bau der Strecke inklusive gesetzlichem Lärmschutz fallen laut Bahn nur etwa 70 Prozent der Kosten im Vergleich zur anderen Variante an (673 Millionen Euro). Zusätzlicher (freiwilliger) Lärmschutz würde mit 250 Mio. Euro zu Buche schlagen. Gehört der bauliche Anschluss an den Tunnel Offenburg mit in die Rechnung? Die einen sagen ja, der Anschluss gehört dazu. Die anderen verneinen das. Der Tunnel würde im Fall der Variante „Ausbau Rheintalbahn“ 215 Millionen Euro teurer als bei der anderen Variante. Um wie viel billiger wird es, wenn die ICEs im Fall der Variante „Neubau Güterzugstrecke“ nicht 250 km/h, sondern nur noch 230 km/h oder weniger fahren? Die Bahn sagt: 35 Millionen Euro. Andere sagen: 400 Millionen Euro. team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] www.rheintalbahn-info.de 9 Unfall-Risiko mit Gefahrgütern – was passiert wenn? Unfälle können passieren. Und wenn Gefahrgüter in Unfälle verwickelt werden, können sie in die Umwelt gelangen, brennen oder explodieren – mit möglicherweise auch tödlichen Folgen. Mit den Güterzügen werden auch Gefahrgüter durch die Region transportiert. Maßgeblich für die Folgen ist, wie dicht die Menschen an der Güterzugstrecke leben und wie schnell man an die Unfallstelle herankommt. Variante Variante „Neubau Güterzugtrasse“ „Ausbau Rheintalbahn“ Hier wohnen 2.400 innerhalb eines Abstandes von 500 Metern von der Güterzugstrecke. Im Abstand von 1.500 Metern sind es knapp 16.000 Menschen. Hier wohnen knapp 24.000 Menschen innerhalb eines Abstandes von 500 Metern von der Güterzugstrecke. Das sind zehn mal so viel wie bei der anderen Variante. Im Abstand von 1.500 Metern sind es etwa 47.000 Menschen. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit Todesfolge? Die Bahn sagt: sehr gering. Die Eisenbahn sei eines der sichersten Verkehrsmittel. Kritiker aus der Region sagen: Es kann passieren. Ist es nicht zu einfach, nur die Wohnbevölkerung zu zählen? Klar ist: Auch Autofahrer an der Autobahn müssen berücksichtigt werden. Aber eben auch Kindergärten und Schulen an der Rheintalbahn. 10 team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] www.rheintalbahn-info.de Naturschutz – hier streiten Bahn und Behörden Europäische Schutzgebiete OFFENBURG SCHUTTERWALD HÖFEN N HOHBERG HOFWEIER Beide Varianten beeinträchtigen europäische Naturschutzgebiete. Unbestritten ist, dass die Variante „Neubau Güterzugtrasse“ dies in erheblicherem Ausmaß tut. NIEDERSCHOPFHEIM SCHUTTERZELL OBERSCHOPFHEIM 3 KÜRZELL SCHUTTERN FRIESENHEIM ALLMANNSWEILER HUGSWEIER NONNENWEILER LAHR 5 WITTENWEILER Wie relevant ist das Thema? Die für Naturschutz zuständigen Behörden sagen: Der Naturschutz ist eins von mehreren Themen, die es zu betrachten gilt. Die Bahn sagt: Der Naturschutz kann dazu führen, dass die Variante „Neubau Güterzugtrasse“ verworfen werden muss. KIPPENHEIM KAPPEL MAHLBERG GRAFENHAUSEN ORSCHWEILER ETTENHEIM RUST RINGSHEIM RHEINHAUSEN HERBOLZHEIM Autobahn (A5) Rheintalbahn (Gleise 1 und 2) 3 Flora, Fauna, Habitat (FFH) KENZINGEN Vogelschutzgebiet HECKLINGEN FORCHHEIM RIEGEL AM KAISERSTUHL Variante Variante „Neubau Güterzugtrasse“ „Ausbau Rheintalbahn“ Hier wird eine Fläche von 22 Hektar (ha), entsprechend etwa 30 Fußballfelder, an europäischen Schutzgebieten in Anspruch genommen. Hier geht es um etwa ein Sechstel der Fläche (etwa 3,5 ha, entsprechend etwa fünf Fußballfelder) Wie wertvoll sind die Schutzgebiete? Die Güterzugtrasse stellt einen problematischen Eingriff dar, sagen die einen. Erhebliche Beeinträchtigungen seien nicht auszuschließen, selbst wenn man Maßnahmen zur Schadensbegrenzung unterstellt. Mit geeigneten Maßnahmen kann man den Eingriff minimieren oder kompensieren, sagen die anderen. team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] www.rheintalbahn-info.de 11 Auch andere Themen sind wichtig Viele weitere Themen spielen in der Debatte eine Rolle: Dazu gehören die zu erwartenden Baustellen, die Wirkungen auf die Wirtschaft und das Kleinklima oder auch die Verlässlichkeit der Planung. Diese Themen sowie ausführlichere Texte zu Lärm, Kosten, Unfallrisiko und Naturschutz finden Sie im ausführlichen Bericht der Moderation im Internet.: rheintalbahn-info.de www. Eine Übersicht in Zahlen Anzahl an Menschen, bei denen trotz Lärmschutzwänden zusätzliche Lärmschutzfenster nötig wären, damit der gesetzliche Lärmschutz erreicht wird 668 8.245 7.534 12.387 0 224 6.544 3.727 Länge der Lärmschutzwände bei gesetzlichem Lärmschutz (bis zu 6 Meter hoch) 48,8 km 68,0 km ... zusätzliche Länge von Lärmschutzwänden, Galerien und Einhausungen bei zusätzlichem Lärmschutz („Vollschutz“) + 1,8 km + 10,1 km + 32,0 km + 1,5 km Galerie + 3,5 km Baukosten freie Strecke inklusive gesetzlichem Lärmschutz (in Euro) 945 Mio. 673 Mio. Kosten für zusätzlichen Lärmschutz („Vollschutz“) + 15 Mio. + 250 Mio. Kosten für zusätzlichen Lärmschutz („nicht lauter als heute“) + 88 Mio. + 10 Mio. 2.400 23.600 Einwohner im Abstand von 1.500 Metern von den für Güterzüge vorgesehenen Gleisen 15.700 47.000 Inanspruchnahme von FFH-Gebiet (europäischer Habitatschutz) 3,77 ha 0,55 ha 18,34 ha 2,92 ha Anzahl von Menschen, bei denen in der Nacht 49 dB(A) trotz gesetzlichem Lärmschutz überschritten werden. Anzahl an Menschen, bei denen trotz zusätzlicher Lärmschutzbauwerke noch zusätzliche Lärmschutzfenster nötig wären, damit der gesetzliche Lärmschutz erreicht wird Anzahl von Menschen, bei denen in der Nacht trotz zusätzlichem Lärmschutz 49 dB(A) überschritten werden ... zusätzliche Länge von Lärmschutzwänden bei zusätzlichem Lärmschutz („nicht lauter als heute“) Einwohner im Abstand von 500 Metern von den für Güterzüge vorgesehenen Gleisen Inanspruchnahme von Vogelschutzgebiet (europäischer Vogelschutz) Der zusammenfassende Bericht zu den Gutachten (erstellt vom Moderationsbüro „team ewen“ aus Darmstadt) findet sich auf http://rheintalbahn-info.de. Dort sind alle Themen dieser Zeitung ausführlicher dargestellt. Für diesen Bericht wertete das Moderationsbüro eine Vielzahl an Dokumenten aus, führte Gespräche und arbeitete Kommentare ein. Das zentrale verwendete Dokument ist eine zusammenfassende Untersuchung der Bahn, die im Auftrag des Projektbeirats die Fakten zusammengestellt hat. Zusätzliche Gutachten und Stellungnahmen aus der Region wurden ebenfalls berücksichtigt. Die verwendeten Dokumente können alle auf der oben genannten Internetseite heruntergeladen werden. Die dargestellten Fakten und Bewertungen wurden in den letzten vier Jahren im Projektbeirat und seinen Arbeitsgruppen diskutiert und strukturiert. Hier arbeiten neben dem Bund und dem Land die Bahn, die Vertreter der Region (Regionalverbände, Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister) die Bürgerinitiativen sowie weitere Verbände und Fachleute mit. Impressum 12 Herausgeber: team ewen, Darmstadt, Autoren: Dr. Christoph Ewen, Carla Schönfelder im Auftrag der Arbeitsgruppe Cluster 3 (Auftraggeber Ortenaukreis und Kreis Emmendingen) Bildnachweis: 1_1 Blick auf die Rheintalbahn in Lahr © Georg Binkert, 1_2 pixelio.de © Rainer Sturm, 1_2 pixelio.de © Marc Tollas, 1_3 pixelio.de © Martin Jäger, 2_1 pixelio.de © Rainer Sturm, 2_2 pixelio.de © Erich Westendarp, 3_1 wikimedia.org © K. Jähne, 3_2 © Deutsche Bahn, 7_1 © Roland Diehl, 10_1 pixelio.de © Bernd Sterzl, 12_1 © Roland Diehl, 12_2+3 pixelio.de © Erich Westendarp, 12_4 pixelio.de © Michael Berger. Layout & Grafik: www.3fdesign.de, Darmstadt team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected] www.rheintalbahn-info.de Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20150013 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 25.02.2015 Dezernat/Amt: II / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Zur Entscheidung an: Kreistag am 09.03.2015 (öffentlich) I. Europaweite Ausschreibung „Annahme und Verwertung von Grünabfällen im Landkreis Emmendingen“ II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der Auftrag für die getrennt nach drei Losen ausgeschriebenen Leistungen wird ab dem 01.01.2016 wie folgt vergeben: Für Los 1 „Annahme sowie Zerkleinerung von Grünabfällen von Grünschnittsammelplätzen“ erhält der Bieter Maschinenring Breisgau GmbH, Emmendingen den Zuschlag. Für Los 2 „Abtransport und Verwertung von zerkleinerten Grünabfällen von Grünschnittsammelplätzen“ erhält die Bietergemeinschaft Brama e.K. Villingendorf / OCO H. Weber GmbH & Co. KG, Appenweier den Zuschlag. Für Los 3 „Annahme und Verwertung von Grünabfällen im Raum Emmendingen und Teningen“ erhält der Bieter ROM-Kompost, Teningen den Zuschlag. III. Sachverhalt: Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung vom 15.09.2014 beschlossen, die Leistungen zur Grünschnittannahme und -verwertung im Landkreis Emmendingen gemäß oben genannter Losaufteilung europaweit auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde durch die Unternehmensberatung Teamwerk AG aus Mannheim begleitet. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020. Eine einmalige Option zur Vertragsverlängerung um ein Jahr besteht einseitig für den Auftraggeber. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 28.11.2014 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Neun Entsorgungsunternehmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Fünf Firmen gaben ein Angebot ab. 2 Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ergibt sich aus dem Vergabevorschlag des Büros Teamwerk, welches neben der wirtschaftlichen Auswertung der Angebote die Bieter auch hinsichtlich der Fachkunde, Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit geprüft hat. Bei der wirtschaftlichen Wertung von Los 2 wurden neben dem Angebotspreis auch Klimaschutzaspekte in Form eines Entfernungsmalus berücksichtigt. Da Appenweier nur rund 45 km von der Kreisgrenze entfernt ist und auch die Erstbehandlungsanlagen der übrigen Bieter nicht im Kreisgebiet liegen, blieb die Bietergemeinschaft Brama / OCO H. Weber auch nach der rechnerischen Berücksichtigung dieses Preismalus wirtschaftlichster Anbieter. Die Behandlung der Grünschnittabfälle der vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betriebenen 6 zentralen und 12 dezentralen Grünschnittplätze erfolgt somit zukünftig bei der Firma OCO H. Weber in Appenweier, welche auch schon den kompletten Grünschnitt des Ortenaukreises verwertet. Die Grünabfälle werden in Appenweier gesiebt und ca. 30 % des holzigen Anteils bei der Baden Airpark Energie GmbH in Rheinmünster energetisch verwertet. Die restlichen 70 % des Häckselgutes werden im Erdenwerk der Firma OCO H. Weber nach der Kompostierung weiter veredelt und vermarktet. Bedingt durch den über die Bioabfallverordnung vorgegebenen zusätzlichen Behandlungsschritt der Hygienisierung liegt die Kostensteigerung gegenüber der jetzigen Verwertung (direkte Ausbringung des Häckselgutes auf landwirtschaftliche Flächen) bei ca. 26 %. Unter Hygienisierung versteht man die Behandlung von Bioabfällen während der Herstellung von Kompost mit dem Ziel, krankheitserregende Mikroorganismen so weit abzutöten, dass nur noch ein minimales Risiko einer Übertragung von Krankheiten besteht. Erreicht wird dies u. a. durch die Erhitzung des Materials für eine Stunde auf mindestens 70 Grad. Bei der Betreuung der vom Landkreis betriebenen Grünschnittplätze (Los 1) ergeben sich nach der Ausschreibung keine Änderungen. Sie wird nach wie vor durch die Mitarbeiter des Maschinenrings Breisgau durchgeführt. Als Ergebnis des Vergabeverfahrens ist jedoch bei den zu erbringenden Leistungen Betreuung und Zerkleinerung der Grünabfälle im Vergleich zu den aktuellen Konditionen eine Kostensteigerung von ca. 40% festzustellen. Beim Los 3, Grünschnittannahme und Verwertung der Grünabfälle aus dem Raum Emmendingen und Teningen, bleibt ebenfalls die bisherige Situation bestehen – die Leistungserbringung erfolgt weiterhin über die Firma ROM-Kompost. Unter Berücksichtigung der vorgelegten Preise und dem bisherigen Mengengerüst rechnet der Eigenbetrieb bei diesem Los mit keiner Kostensteigerung. Unter Berücksichtigung der vorgelegten Angebotspreise belaufen sich die voraussichtlichen Jahreskosten aus allen 3 Losen zusammen auf ca. 1,034 Mio Euro. Der bisherige Kostenaufwand liegt bei rund 887.000 Euro – als Ergebnis der Ausschreibung ist somit von einer Gesamtkostensteigerung von etwa 17 % auszugehen. Landkreis Emmendingen SITZUNGSVORLAGE Drucksache Nr. 20150014 Emmendingen, den 26.02.2015 ______________________________________________________________________ Dezernat/Amt: Haushalt: Zur Entscheidung an: Dezernat I / Amt für Hochbau und Liegenschaften Wirtschaftsplan Kreisseniorenzentrum KT am 09.03.2015 (öffentlich) I. Erweiterungsneubau des Kreisseniorenzentrums "St. Maximilian Kolbe" in Kenzingen - Auftragsvergabe der Brandschutztüren, Türen und Stahlzargen II. Beschlussempfehlung: Der Auftrag für die Brandschutztüren, Türen und Stahlzargen wird zum geprüften Angebotspreis von 136.331,16 € an die Firma Schwarzwald Eisen GmbH in Lahr erteilt. III. Sachverhalt Im Rahmen des Erweiterungsneubaus im Kreisseniorenzentrum wurde das Gewerk Brandschutztüren, Türen und Stahlzargen öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgte am 24.01.2015 in der Gesamtausgabe der Badischen Zeitung. Sechs Bieter haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert; bei der Submission am 07.08.2014 lagen Angebote von vier Firmen vor. Die Auskömmlichkeit sämtlicher Angebotspreise wurde geprüft. Alle Angebote konnten gewertet werden. Die Auftragssumme liegt um rd. 16.000 € über der vorliegenden Kostenberechnung des Architekturbüros Nagel aus Teningen. Die Mehrkosten können durch Einsparungen im Gewerk Bodenbelagsarbeiten ausgeglichen werden. Es wird vorgeschlagen, dem preisgünstigsten Angebot der Firma Schwarzwald Eisen GmbH aus Lahr den Zuschlag zu erteilen. Die für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit wurde anhand vorgelegter Referenzen überprüft. Die Prüfungen ergaben keinen Anlass zur Beanstandung. Entsprechende Mittel sind für diese Arbeiten im Wirtschaftsplan 2015 des Kreisseniorenzentrums veranschlagt. Landkreis Emmendingen SITZUNGSVORLAGE Drucksache Nr. 20150015 Emmendingen, den 24.02.2015 Dezernat/Amt: V / 50, Amt für Bauen und Naturschutz Zur Entscheidung an: Kreistag am 09.03.2015 I. Bestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Landkreis Emmendingen II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Herr Martin Moosmayer wird für eine Amtszeit von 5 Jahren ab dem 01.04.2015 als Naturschutzbeauftragter bestellt. III. Sachverhalt: 1. Die Amtszeit des Naturschutzbeauftragten Herrn Ortgies Heider läuft am 28.02.2015 ab. Herr Heider sieht nach 20 Jahren Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter von einer erneuten Bestellung ab. 2. Der Leiter des Forstamtsbezirks Waldkirch, Herr Moosmayer, erklärte sich bereit, diese Tätigkeit wahrzunehmen. 3. Herr Moosmayer lebt in der Gemeinde Marxzell, ist 51 Jahre alt, verheiratet und hat drei Kinder. Seit dem 01.06.2008 ist Herr Moosmayer stellvertretender leitender Fachbeamter bei der Unteren Forstbehörde im Landratsamt Emmendingen und leitet den Forstbezirk Waldkirch. Die Untere Naturschutzbehörde und die Naturschutzbeauftragten des Landkreises sind überzeugt, dass Herr Moosmayer für die Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter qualifiziert ist. Im Rahmen seiner Tätigkeit im Forstbezirk Waldkirch haben sich sehr viele positive Berührungspunkte mit dem Naturschutz ergeben (z. B. Artenschutzmaßnahmen für das Auerhuhn, Offenhaltung des Kandels u. ä.). 4. Entsprechend § 61 Abs. 4 Naturschutzgesetz i. V. m. der Verwaltungsvorschrift über die Bestellung von Naturschutzbeauftragten ist Herr Moosmayer durch den Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat als Naturschutzbeauftragter für fünf Jahre zu bestellen. 5. Die Bezirkseinteilung für die Naturschutzbeauftragten im Landkreis Emmendingen wird wie folgt sein: Herr Moosmayer: Gutach, Simonswald und Waldkirch Frau Michiels: Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Weisweil, Wyhl Herr Hämmerle: Bahlingen, Endingen, Forchheim, Riegel, Sasbach, Teningen Herr Dr. Hoernstein: Biederbach, Elzach und Winden Herr Schmidt: Denzlingen, Emmendingen, Freiamt, Malterdingen, Reute, Sexau und Vörstetten Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20150009 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 18.02.2015 Dezernat/Amt: Landrat/Dezernat III Zur Beratung an: SKA 02.03.2015 - nichtöffentlich - Zur Entscheidung an: an den Kreistag am 09.03.2015 - öffentlich – Anlage/n: 1 I. Bestellung einer ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Frau Dr. Rechtsteiner-Rarra wird im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne der Landkreisordnung als Patientenfürsprecherin ab dem 01.07.2015 für die Dauer von zunächst fünf Jahren bestellt. III. Sachverhalt: Nachdem die damalige Patientenfürsprecherin für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Landkreis Emmendingen, Frau Dr. Steinlechner, ihre Tätigkeit zum 31.03.2012 beendet hatte, wurde Frau Dr. Rechsteiner-Rarra, Fachärztin für Psychologie, Neurologie und Psychotherapie, zur neuen ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin bestellt. Die Bestellung ist an eine beratende Mitgliedschaft im Aufsichtsrat des Zentrums für Psychiatrie - zfp- in Emmendingen gekoppelt. Die offizielle Amtszeit des Aufsichtsrates, der jeweils für fünf Jahre bestellt wird, endet im Juli 2015. Somit ist auch das Amt der Patientenfürsprecherin wieder neu zu besetzen. Nachdem sich Frau Dr. Rechsteiner-Rarra in ihrer Aufgabe als Patientenfürsprecherin bewährt hat, schlägt die Kreisverwaltung sie erneut für dieses Amt vor. Auf den beiliegenden Lebenslauf wird verwiesen. Die Grundlage für die Aufgabe als Patientenfürsprecherin hat das Sozialministerium im Psychiatrieplan 2000 mit der Konzeption "Patientenfürsprecher in BadenWürttemberg" geschaffen. Aufgaben des Patientenfürsprechers sind: - Anregungen und Beschwerden von psychisch Kranken und Angehörigen entgegen nehmen, überprüfen und in Zusammenarbeit mit den Betroffenen gegenüber Dritten zu vertreten im Sinne von Schlichtung, Vermittlung und Problemlösung. - Hinweis auf weitere Beschwerde- und Rechtsmittel oder Rechtsmittelmöglichkeiten, wenn eine schützende Vermittlung und Schlichtung nicht realisierbar ist oder gewünscht wird. - Festhalten von wiederholten Problemen und Beschwerden, die für eine Institution typisch zu sein scheinen und Weiterleitung an die entsprechenden und verantwortlichen Stellen, wenn in einem Klärungsversuch mit der Institution keine Änderung eintritt oder zu erwarten ist. - Einbringung von Anregungen in die örtliche Psychiatriekoordination. Seit 01.01.2015 ist das neue Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz (PsychKHG) in Kraft getreten. Darin ist die enge Zusammenarbeit des Patientenfürsprechers mit dem Gemeinde- Psychiatrischen Verbund sowie die Mitgliedschaft in einem unabhängigen Gremium (Info, Beratungs- u. Beschwerdestelle) festgelegt. Die konkrete Umsetzung dieses unabhängigen Gremiums auf Landkreisebene ist aktuell Gegenstand der landesweiten Psychiatrieplanung und bedarf daher noch einer konkreten Ausgestaltung.