Kreistag - Landkreis Emmendingen

Transcrição

Kreistag - Landkreis Emmendingen
Öffentliche Sitzung des Kreistages
am Montag, 09. März 2015 ab 16:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Emmendingen
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Flächendeckender Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20150012
2. Viergleisiger Ausbau bzw. Neubau der Rheintalbahn zwischen Riegel und
Offenburg
AUT - Drucksache Nr. 20150005
3. Europaweite Ausschreibung „Annahme und Verwertung von Grünabfällen im
Landkreis Emmendingen“
Drucksache Nr. 20150013
4. Erweiterungsneubau des Kreisseniorenzentrums "St. Maximilian Kolbe" in
Kenzingen
- Auftragsvergabe der Brandschutztüren, Türen und Stahlzargen
Drucksache Nr. 20150014
5. Bestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20150015
6. Bestellung einer ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin für psychisch kranke
und seelisch behinderte Menschen
SKA - Drucksache Nr. 20150009
7. Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15. Dezember 2014 und
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung am 15. Dezember
2014
8. Bekanntgaben und Anfragen
9. Fragestunde
Hanno Hurth
Landrat
Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20150012
SITZUNGSVORLAGE
Emmendingen, den 26.02.2015
Dezernat/Amt:
WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft des
Landkreises Emmendingen mbH
THH/Produktgruppe:
1/5710
Zur Beratung an:
Verwaltungsausschuss am 19.01.2015
Zur Entscheidung an:
Kreistag am 9.3.2015
I. Flächendeckender Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen
II. Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag beschließt, den flächendeckenden Breitbandausbau im Landkreis
Emmendingen durch einen privaten Ausbauträger unter Gewährung eines finanziellen Zuschusses realisieren zu lassen. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.
2. Die Finanzierung des Zuschusses in Höhe von voraussichtlich 8 Mio. Euro erfolgt jeweils zur Hälfte durch den Landkreis und den am Projekt beteiligten
Kommunen. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten
und Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, in der
der Finanzierungsanteil der Kommune und deren Verpflichtung zu dessen
Zahlung an den Landkreis festgelegt werden.
3. Der Landkreis stellt neben dem bereits im Haushaltsplan 2015 bereitgestellten
Betrag von 500.000 Euro, weitere Mittel von 7,5 Mio. € als finanzielle Ausgleichsleistung gegenüber dem künftigen Ausbauträger in die Haushalte 20162018 unter der Voraussetzung ein, dass die beteiligten Kommunen die Hälfte
der Projektkosten tragen.
III. Sachverhalt:
Ausgangslage:
Eine flächendeckend schnelle Breitbandinfrastruktur ist für die Wirtschaft und in zunehmendem Maße auch für die Lebensqualität der Bürger ein bedeutender Standortfaktor.
Um die erforderliche Versorgung der Bevölkerung und der Betriebe mit Internetdienstleistungen sicherzustellen und eine dauerhafte sowie nachhaltige Verbesserung der Breitbandversorgung zu gewährleisten, hat der Kreistag in seiner Sitzung
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vom 10.03.2014 die Gründung eines Zweckverbandes und den Bau eines kreisweiten Glasfasernetzes (Backbone-Modell) beschlossen.
Bis Juli 2014 gab es in allen 24 Städten und Gemeinden des Landkreises einen
Grundsatzbeschluß zur Mitwirkung im Zweckverband. Zur Klärung steuerrechtlicher
Fragen wurde das Pachtmodell des Zweckverbandes überarbeitet und über die
Steuerberater BW-Partner eine verbindliche Anfrage bei der Oberfinanzdirektion
Karlsruhe eingereicht. Die zugrundeliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung des Ingenieurbüros IKT stellte eine Amortisation der getätigten Breitbandinvestitionen nach
einem Zeitraum von ca. 30 Jahren in Aussicht, wenn mindestens 60% aller Kabelverzweiger des Landkreises ausgebaut werden. Da in Emmendingen und Teningen die
Planungen für ein kommunales Netz am weitesten fortgeschritten waren, wurde im
Vorgriff auf den Zweckverband und als Startpunkt für das kreisweite Netz gemeinsam
mit den beteiligten Kommunen hier die Netzbetriebsausschreibung vorbereitet.
In diesem Zeitraum intensivierte auch die Deutsche Telekom AG ihre Ausbauaktivitäten im Landkreis Emmendingen. Diese Tatsache ist vor dem Hintergrund der bisherigen Zurückhaltung der Versorger sehr zu begrüßen, beeinflusst aber auch die Wirtschaftlichkeit des Backbonemodells. Zur Erhebung einer besseren Planungsgrundlage wurde nach Beratung im Verwaltungsausschuss im September ein Interessenbekundungsverfahren mit der Zielsetzung durchgeführt, Angaben der Versorger zu den
im Landkreis geplanten Ausbaumaßnahmen in ein Hochgeschwindigkeitsnetz (> 30
Mbit/s) im Zeitraum von 3 Jahren zu erhalten.
Ergebnis Interessenbekundungsverfahren:
Auf die Veröffentlichung der Interessenbekundung antworteten die Versorger Telekom AG, NetCom BW, Kabel BW und Badenova Konzept, wobei nur die Telekom AG
einen FTTC-Eigenausbau (Glasfaser bis zum Kabelverzweiger) geplant und diesen
auch konkretisiert hat. Die Netcom BW wie auch Badenova Konzept haben Interesse
an einer Kooperation signalisiert, planen aber keinen Eigenausbau.
Die Telekom AG plant in den nächsten 3 Jahren den FTTC-Ausbau von 292 Kabelverzweigern, womit insgesamt ca. 75% aller ausbaufähigen Kabelverzweiger ausgebaut wären. Übrig bleiben ca. 169 Kabelverzweiger, überwiegend in den kleineren
Kommunen des ländlichen Raumes, die noch mit Glasfaser ausgebaut werden müssen. Die Telekom hat im Verfahren ihr Interesse bekundet, die verbleibenden Kabelverzweiger ebenfalls auszubauen, wenn sich der Landkreis mit einem Zuschuss am
Ausbau beteiligt.
Schwerpunkte des Eigenausbaus der Telekom AG liegen in Emmendingen (Vollausbau im Jahr 2015), in Denzlingen, Teningen und Waldkirch. In weiteren 9 Kommunen
findet ein Teilausbau statt.
In den genannten Ausbaugebieten sind Datenraten von min. 30 Mbit/s garantiert und
mit der sogenannten Vectoring-Technik bis zu 100 Mbit/s möglich.
Nach dem Eigenausbau durch die Telekom ergibt sich in den nächsten 3 Jahren folgende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsbreitbandanschlüssen (> 30 Mbit/s bis
100 Mbit/s) im Landkreis:
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Vollversorgung
Bahlingen, Denzlingen, Emmendingen, Reute, Rheinhausen, Sexau, Vörstetten
Gut versorgt
Gutach, Teningen, Malterdingen, Riegel, Waldkirch, Wyhl
teilweise versorgt
Biederbach, Elzach, Endingen, Herbolzheim, Kenzingen, Sasbach, Weisweil
unversorgt
Freiamt, Forchheim, Simonswald, Winden
Mit diesem Ausbauszenario werden ca. 2/3 der Einwohner des Landkreises mit
Hochgeschwindigkeitsanschlüssen versorgt. Es bleiben Lücken der Hochgeschwindigkeitsversorgung in 17 Städten und Gemeinden, wobei jeweils eine unterschiedlich
große Anzahl an Kabelverzweigern betroffen ist.
Schließung der Lücken in der Breitbandversorgung
Zur Schließung dieser Lücken und zur Realisierung einer flächendeckenden Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsbreitbandanschlüssen bieten sich zwei alternative
Vorgehensweisen an:
Alternative 1: Erschließung unversorgter Bereiche durch Landkreis-Backbone und
Ortsnetze
Zur Erschließung der nach dem Eigenausbau der Telekom noch verbleibenden Kabelverzweiger wird auf das ursprüngliche Backbone-Konzept aufgebaut. Das kreisweite Backbone muß alle 17 Orte anfahren, in denen noch Kabelverzweiger ohne
Glasfaseranbindung vorhanden sind. Von den Übergabepunkten aus sind dann von
der jeweiligen Kommune alle nicht ausgebauten Kabelverzweiger an das Backbone
anzuschließen. Zielsetzung ist min. 95% der Haushalte an das schnelle Internet (30100 MBit/s) anzubinden.
In diesem Modell bleiben Landkreis und Kommunen Eigentümer des Netzes, müssen
jedoch auch einen Netzbetreiber finden, der bereit ist, die verbleibenden Teilnehmer
zu versorgen.
Die Kosten für diese Variante werden vom Ingenieurbüro IKT auf insgesamt 20 Mio.
Euro kalkuliert. Davon entfallen 8 Mio. Euro auf das Backbone und 12 Mio. Euro auf
die Ortsnetze. Eine mögliche Landesförderung in Höhe von insgesamt ca. 7 Mio. Euro ist dabei schon berücksichtigt.
Der Ausbau der verbleibenden Kabelverzweiger durch Kreis und Kommune wird einen Zeitraum von ca. 4 – 8 Jahren benötigen, abhängig davon, wie schnell die Erschließung von den Gemeinden vorgenommen wird. Aufgrund der im Vergleich zur
ursprünglichen Variante deutlich gesunkenen möglichen Teilnehmerzahl wird über
Pachteinnahmen zwar ein teilweiser Kapitalrückfluß zu erzielen sein, jedoch keine
Amortisation der Investition.
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Alternative 2: Erschließung durch Telekommunikationsanbieter aber mit finanzieller
Beteiligung von Kreis und Kommunen (Zuschussmodell)
Unter Gewährung einer finanziellen Beihilfe durch Landkreis und Kommunen werden
die verbleibenden Bereiche durch einen Telekommunikationsanbieter erschlossen.
Die Zielsetzung ist auch hier die Versorgung von min. 95% der Haushalte mit einer
Datenrate von 30 bis 100 Mbit/s. Die Telekom hat im Interessenbekundungsverfahren ihr Interesse signalisiert und stellt erhebliche Kosten- und Synergieeffekte in
Aussicht, wenn der geförderte Ausbau zeitgleich mit dem Eigenausbau erfolgt. Voraussetzung hierfür ist ein kreisweit abgestimmtes Vorgehen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und Wirtschaftlichkeitsberechnungen von IKT, gehen die Landkreisverwaltung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft nach vorsichtigen Schätzungen derzeit davon aus,
dass in einem Zuschussmodell für den flächendeckenden Ausbau des Landkreises
Emmendingen noch ein Finanzierungsbedarf von 7 bis 9 Mio. Euro besteht. Hierbei
handelt es sich um einen verlorenen Zuschuss an den Ausbauträger. Der exakte Betrag des erforderlichen Zuschusses wird nach der Ausschreibung und den Verhandlungen mit dem Ausbauträger feststehen.
Die Ausbaumaßnahme könnte in einem Zeitraum von 2-3 Jahren abgeschlossen
sein. Folgekosten für Landkreis und Kommunen entstehen keine.
Vorschlag der Verwaltung
Unter Berücksichtigung der deutlich geringeren Kosten, der schnelleren Bauzeit, dem
Ausschluß eines Vermarktungsrisikos sowie der Vermeidung von Folgekosten
schlägt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative 2 (Zuschussmodell) vor.
Organisation der kommunalen Zusammenarbeit
Die Umsetzung des Modells erfolgt durch Abschluss eines Ausbauvertrages mit einem privaten Ausbauträger und ist voraussichtlich in 2-3 Jahren abgeschlossen. Voraussetzung für das Modell und die damit zu erzielenden Kostenvorteile ist die kreisweit geschlossene Vorgehensweise bei der Gewinnung des Ausbauträgers (Ausschreibungsverfahren).
Je nach Ausbaugrad werden die Städte und Gemeinden des Landkreises in unterschiedlicher Weise von dem durch das Zuschussmodell ermöglichten Ausbau der
Breitbandinfrastruktur profitieren. Insgesamt sind es 17 Städte und Gemeinden (s.
Anhang), in denen noch nicht ausgebaute Kabelverzweiger mit Glasfaser versorgt
werden müssen.
Damit der Breitbandausbau im ländlichen Raum auch realisiert werden kann, schlägt
die Kreisverwaltung die Kostenteilung mit den am Ausbau beteiligten Kommunen vor.
Die Hälfte des voraussichtlichen Betrages von ca. 8 Mio. Euro wäre aus dem Kreishaushalt zu finanzieren. Die andere Hälfte soll von den Städten und Gemeinden finanziert werden, auf deren Gemarkung im Rahmen des Zuschussmodells noch Kabelverzweiger ausgebaut werden müssen.
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Hierfür bedarf es einer noch zu erarbeitenden Öffentlich- Rechtlichen Vereinbarung
zwischen dem Landkreis und den beteiligten Städten und Gemeinden. Diese Vereinbarung enthält die Ermächtigung des Landkreises zum Vertragsabschluß mit dem
Ausbauträger sowie die Berechnungsgrundlage für den an den Landkreis zu zahlenden Anteil der Kommune. Vorgeschlagen wird, den kommunalen Anteil in Abhängigkeit der noch auszubauenden Kabelverzweiger in der jeweiligen Gemeinde nach folgendem Schema zu berechnen:
Kommunaler Anteil =
GZ
= Gesamtzuschuss
KVZ_ges = Gesamtanzahl der noch auszubauenden Kabelverzweiger im Zuschussmodell
KVz_kom = Anzahl auszubauender KVz der jeweiligen Gemeinde
Diese Vereinbarung entfaltet nur Wirkung im Verhältnis zwischen dem Landkreis und
der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Der zwischen dem Landkreis und dem privaten
Ausbauträger abzuschließende Ausbauvertrag wird dadurch nicht berührt. Die Kreisverwaltung strebt jedoch an, vor dem Abschluss des Ausbauvertrages alle öffentlich
rechtlichen Vereinbarungen mit den begünstigten Städten und Gemeinden abgeschlossen zu haben.
Weiteres Vorgehen
•
Kreistagsbeschluss zur Umsetzung des Zuschussmodells
•
Vorbereitung des Vergabeverfahrens, Angebotswertung (März bis Juni 2015)
•
Aushandlung und Abschluß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen
Landkreis und beteiligten Kommunen (März bis Mai 2015)
•
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium (März bis Mai 2015)
•
Erstellung eines Nachtragshaushalts 2015 zur Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7,5 Mio. € und entsprechende Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2018 (KT 18.05.2015)
•
Aushandlung Vertrag zwischen Landkreis Emmendingen und Ausbauträger (Juli/Aug. 2015)
•
Ausbau Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz 2015 bis 2018 durch privaten Ausbauträger
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Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20150005
SITZUNGSVORLAGE
Emmendingen, den 22.01.2015
Dezernat/Amt:
II / Amt für ÖPNV
Zur Vorberatung an:
AUT
am 02.02.2015
(nicht öffentlich)
Zur Entscheidung an:
Kreistag
am 09.03.2015
(öffentlich)
Anlage:
Moderationspapier mit Trassenvergleich
I. Viergleisiger Ausbau bzw. Neubau der Rheintalbahn zwischen Riegel und
Offenburg
II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
1. Für den Abschnitt zwischen Riegel und Offenburg lehnt der Landkreis Emmendingen die von der Deutschen Bahn AG aktuell planrechtlich beantragte Erweiterung
der bestehenden Bahnstrecke um zwei Neubaugleise (sog. Antragstrasse) ab.
2. Der Landkreis Emmendingen fordert stattdessen den Neubau einer zweigleisigen
Güterzugstrecke östlich parallel zur Bundesautobahn A 5 (sog. Autobahnparallele).
3. Der Landkreis Emmendingen spricht sich gleichzeitig für einen optimalen aktiven
Lärmschutz zugunsten der betroffenen Ortschaften aus, insbesondere für alle
Ortslagen entlang der Bestandsstrecke - so auch für den Bereich der Waldsiedlung von Riegel.
4. Der Landkreis Emmendingen fordert die Deutsche Bahn AG auf, die im Bereich
der Gemeinde Riegel von ihr geplante Verknüpfung von Bestandsstrecke und
Autobahnparallelen weiter südlich vorzusehen, so dass die Verknüpfungsstrecke
weitgehend durch den Gemeindewald Riegel verläuft und dadurch die landschaftliche Zerschneidung minimiert und der Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher
Flächen so weit wie möglich vermieden wird.
5. Bund und Land werden gebeten, die zur Umsetzung der Ziffern 1 bis 4 erforderlichen Entscheidungen zeitnah zu treffen und die Finanzierung sich daraus ergebender zusätzlicher Kosten zu übernehmen.
III. Sachverhalt:
1. Ausgangslage:
Der viergleisige Neu- bzw. Ausbau der Rheintalbahn ist das derzeit bedeutendste
Verkehrsprojekt im gesamten Oberrheinraum. Das Projekt ist Bestandteil des
wichtigsten europäischen Güterkorridors Rotterdam – Genua. Die Verkehrsachse
zwischen den holländischen Häfen und dem Mittelmeer zählt zu den durch die
EU-Verkehrspolitik als vorrangig eingestuften Transeuropäischen Netzen (TEN).
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Seit Jahren fordert die gesamte Region die Umsetzung des Projekts, um dem wachsenden Güterfernverkehr eine mögliche Alternative zum Straßenverkehr zu bieten.
Darüber hinaus ist der viergleisige Aus- bzw. Neubau der Rheintalbahn zwischen
Offenburg und Basel Voraussetzung für eine Erweiterung des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der Rheintalbahn und für bestimmte bauliche Vorhaben des SPNV-Projekts „Breisgau-S-Bahn 2020“ (u.a. direkte Schienenverbindung
zwischen nördlicher Kaiserstuhlbahn und Rheintalbahn, sog. „Riegeler Kurve“).
Gegen die Ausbauplanungen der Deutschen Bahn AG (DB) sind unzählige Einwendungen erhoben worden. Bürgerinitiativen, Kommunen und Region haben Verbesserungen beim Lärmschutz und eine veränderte Trassenführung südlich von Freiburg
und zwischen Riegel und Offenburg gefordert. Deshalb wurde im Oktober 2009 ein
aus Vertretern von Bund (Bundesverkehrsministerium), Land (Landesverkehrsministerium), Region (Regionalverband, Landkreise und Kommunen) und DB sowie aus
Vertretern der Bürgerinitiativen bestehender Projektbeirat gebildet, um den Ausbau
politisch zu begleiten. Der Projektbeirat bemüht sich seit mehreren Jahren, gemeinsam nach tragfähigen Kompromissen zu allen Alternativforderungen zu suchen, die
dann im weiteren Verfahren zügig umgesetzt werden können. Die Alternativforderungen wurden auf insgesamt 6 Kernforderungen konzentriert. Der Landkreis Emmendingen ist durch folgende Kernforderungen betroffen:
- Führung der Neubautrasse zwischen Riegel und Offenburg östlich an der Bundesautobahn A 5 (Kernforderung 2 – sog. „Autobahnparallele“) – betroffene Gemeinden
im Landkreis Emmendingen: Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Riegel.
- optimaler Lärmschutz bei der Güterumfahrung von Freiburg (Kernforderung 3)
– betroffene Gemeinden im Landkreis Emmendingen: Reute, Vörstetten, Teningen.
Auch andere Gemeinden im Landkreis Emmendingen sind betroffen. An der bestehenden Rheintalbahn liegende Kommunen wie Emmendingen und Denzlingen
werden vom heutigen Güterverkehr stark belastet.
Im März 2012 hat der Projektbeirat umfangreiche Verbesserungen beim Lärmschutz
im Bereich der Güterumfahrung Freiburg beschlossen und damit die Kernforderung 2
umgesetzt. Insofern konnte u.a. für die in Reute, Vörstetten und Teningen lebenden
Menschen ein optimaler Lärmschutz erreicht werden. Insbesondere sollen die geltenden Immissionsgrenzwerte (in Wohngebieten: 49 dB(A) nachts) nun ohne passive
Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Lärmschutzfenster eingehalten werden – der
aktive Lärmschutz (Lärmschutzwände und –galerien) soll so dimensioniert werden,
dass passiver Schallschutz nicht nötig wird, weil entsprechend wenig Lärm bei den
Häusern ankommt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von maximal 84 Mio. €
(Kostenstand: Februar 2012) teilen sich Bund und Land zur Hälfte. Gleichzeitig hat
der Projektbeirat beschlossen, dass der verbesserte Lärmschutz auch für den nördlichen Abschnitt von Riegel nach Offenburg gelten soll. Auch hier soll deshalb so
geplant werden, dass die Immissionsgrenzwerte insbesondere ohne passive Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom
26.03.2012 die vorgenannten Beschlüsse ausdrücklich begrüßt (vgl. Sitzungsvorlage
DS Nr. 20120037).
2. Sachstand:
Im Abschnitt zwischen Riegel und Offenburg möchte die DB bislang die bestehende
Bahnstrecke um 2 Neubaugleise erweitern, die direkt westlich neben den bestehenden Gleisen liegen sollen (sog. Antragstrasse – die DB hat diesbzüglich die Planfeststellung beantragt). Dabei sollen auf den Neubaugleisen die Züge des Personenfern-
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verkehrs (vor allem ICEs) fahren. Die Nahverkehrszüge sollen auf den bestehenden
Gleisen verkehren. Die Güterzüge sollen auf allen 4 Gleisen fahren, wobei der Großteil der Güterzüge zusammen mit den Nahverkehrszügen auf den bestehenden Gleisen verkehren soll. Nördlich und südlich von Kenzingen ist jeweils ein sog. Überwerfungsbauwerk vorgesehen, um einen weichenlosen Streckenwechsel zu ermöglichen.
Die Überwerfungsbauwerke liegen zum Teil in den Siedlungsbereichen von Herbolzheim und Kenzingen.
Demgegenüber fordern Städte und Gemeinden, die an der bestehenden Bahnstrecke
liegen (Herbolzheim, Kenzingen und Malterdingen aus dem Landkreis Emmendingen
sowie Lahr, Mahlberg und Ringsheim aus dem Ortenaukreis) sowie mehrere Bürgerinitiativen, darunter die Interessengemeinschaft Bahnprotest an Ober- und Hochrhein
(IG Bohr), eine östlich neben der Bundesautobahn A 5 entlanggeführte Neubaustrecke für Güterzüge, auf denen dann so gut wie alle Güterzüge verkehren (sog. Autobahnparallele). Auf der Bestandsstrecke würden die Personenzüge des Fern- und
Nahverkehrs verbleiben.
Auf der anderen Seite unterstützen mehrere Kommunen (Ettenheim, Friesenheim,
Hohberg, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Meißenheim, Neuried, Schutterwald
und Schwanau) sowie eine Bürgerinitiative aus dem Ortenaukreis die Antragstrasse
der DB. Die Gemeinde Riegel ist zwar ebenfalls Mitglied des Zusammenschlusses
der Gemeinden, die die Antragstrasse befürworten (Gemeinden der sog. Grafenhausener Erklärung), kritisiert aber die Antragsplanung der DB hinsichtlich des eigenen Gemeindegebiets. Riegel verfolgt demgegenüber eine eigene Trassenvariante
(sog. „blaue Variante“, entsprechend der farblichen Einzeichnung in den Planunterlagen). Danach soll die Bündelung von bestehenden und neuen Gleisen von Norden
kommend nach Süden verlängert werden, so dass die neuen Gleise erst südlich vom
Riegeler Siedlungsbereich an die Autobahn zur „Güterumfahrung Freiburg“ geführt
werden. Inhaltlich geht es der Gemeinde Riegel dabei um folgende Kernforderungen,
die sie mit der „blauen Variante“ am besten umgesetzt sieht: der gleiche Lärmschutz,
wie er südlich von Riegel für die Güterumfahrung Freiburg vorgesehen ist, für die
Anwohner an den neuen und an den bestehenden Gleisen; eine Minimierung der
Zerschneidung sowie eine Vermeidung des Verlusts hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen. Die „blaue Variante“ ist bei einer Autobahnparallelen nicht umsetzbar,
weil sie die Antragstrasse zwischen Offenburg und Kenzingen voraussetzt.
Die Vorzüge und Nachteile der einzelnen Trassenvarianten (Antragstrasse, Autobahnparallele, „blaue Variante“) sind in den letzten fünf Jahren in einer Arbeitsgruppe
des Projektbeirates unter Leitung des Landrats des Ortenaukreises unter Beteiligung
der betroffenen Landkreise, Kommunen und Bürgerinitiativen in intensiver Arbeit
zusammengetragen worden. Es wurden als Schwerpunkte die Themenfelder Lärmschutz, Stadt- und Ortsbild, Kosten, Risiko von Gefahrgutunfällen und Naturschutz in
den Blick genommen, daneben aber auch die Themen Flächenverbrauch, Kleinklima,
Feinstaubbelastung, Erschütterungen, regionale Wirtschaft, kommunale Entwicklungsmöglichkeiten, Leistungsfähigkeit und Betriebsqualität. Dabei hat man auch ein
mögliches Güterverkehrszentrum in Lahr einschließlich Verladestation der „rollenden
Landstraße“ (Beförderung von LKW und LKW-Sattelzügen mit der Bahn im kombinierten Verkehr) berücksichtigt. Schließlich hat ein externes Moderationsbüro die
gewonnenen Erkenntnisse in einem Bericht zusammengefasst. Diese Erkenntnisse
sind zudem der Öffentlichkeit Anfang Dezember 2014 in zwei von dem Moderationsbüro geleiteten Informationsveranstaltungen vorgestellt worden (am 04.12.2014 in
Schutterwald und am 09.12.2014 in Kenzingen). Hierzu wurde vom Moderationsbüro
ein kurzes Informationspapier erstellt, das als Anlage beigefügt ist. Der Bericht, das
Informationspapier, die bei den öffentlichen Informationsveranstaltungen gezeigten
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Präsentationen sowie alle bei der Tätigkeit der Arbeitsgruppe des Projektbeirats erstellten Dokumente sind im Internet abrufbar unter www.rheintalbahn-info.de. Hierauf
wird im Einzelnen verwiesen.
III. Bewertung:
Die autobahnparallele Trassenführung weist nach Einschätzung der Kreisverwaltung
insgesamt deutliche Vorteile gegenüber der Antragstrasse der DB auf.
Was den Lärmschutz anbelangt, ergibt sich folgendes Bild: Bereits bei Zugrundelegung des gesetzlich erforderlichen Lärmschutzes ist die Autobahnparallele gegenüber der Antragstrasse schalltechnisch eindeutig vorzugswürdig, sowohl hinsichtlich
der Zahl der restlichen von passiven Schallschutzmaßnahmen Betroffenen wie auch
in Bezug auf die Zahl derjenigen, bei denen der für Wohngebiete geltende Immissionsgrenzwert (IGW) von nachts 49 dB(A) überschritten wird.
Bei Zugrundelegung eines darüber hinausgehenden verbesserten Lärmschutzes erfüllt nur die Autobahnparallele die Hauptvorgabe des Projektbeirats, die Immissionsgrenzwerte ohne passive Schallschutzmaßnahmen einzuhalten. So könnte bei der
Autobahnparallelen bei allen betroffenen Anwohnern der jeweils geltende IGW ohne
passiven Schallschutz gewahrt werden. Bei der Antragstrasse müssten immerhin
noch mehr als 200 betroffene Anwohner passive Schallschutzmaßnahmen wie
Schallschutzfenster erdulden.
Dass die Zahl derjenigen, bei denen der in Wohngebieten geltende nächtliche Immissionsgrenzwert (IGW) von 49 dB(A) überschritten wird, hier bei der Autobahnparallelen größer ist als bei der Antragstrasse, ist dadurch zu erklären, dass bei der Autobahnparallelen weniger in Wohngebieten lebende Anwohner betroffen sind und es
mehr Betroffene in Dorf-/ Mischgebieten oder Gewerbegebieten gibt, für die höhere
Immissionsgrenzwerte gelten (nachts: 54 dB(A) bzw. 59 dB(A)).
Ferner hat die DB für die Dimensionierung des Schallschutzes bei der Antragstrasse
die Bestandsstrecke und die direkt daneben liegende Neubaustrecke als ein Schienenweg betrachtet. Bei der Autobahnparallelen hat die Bahn Bestandstrecke und
Neubaugleise als zwei getrennte Schienenwege gesehen. Das heißt, sie hat bei der
Frage, ob der jeweilige IGW eingehalten wird, jede Strecke isoliert, für sich betrachtet. Bei Ermittlung der der 49 dB(A)-Betroffenheit ist dann aber der Lärm von Bestandstrecke und Neubaustrecke zusammengerechnet worden. Folglich ist der
Lärmschutz bei der Autobahnparallelen nicht so dimensioniert, dass der 49 dB(A)Wert unter Berücksichtigung des Schienengesamtlärms überall eingehalten wird.
Schließlich besteht nach dem Regelwerk der Bahn an der Bestandsstrecke Anspruch
auf aktiven Lärmschutz im Sinne einer Lärmvorsorge im Wesentlichen nur in den Bereichen, in denen bei der Autobahnparallelen die bestehenden Gleise durch Überholgleise für den Personenfernverkehr ergänzt werden.
Auch ist bei dem Vergleich der Trassenvarianten ein im Rahmen der Lärmsanierung
möglicher aktiver Lärmschutz, wie er z.B. in Herbolzheim umgesetzt werden soll,
nicht berücksichtigt.
Gleichwohl kann die Autobahnparallele hinsichtlich derjenigen Gemeinden, bei denen weder über die Lärmvorsorge noch im Wege der Lärmsanierung aktiver Schallschutz vorgesehen ist, schallschutztechnisch noch weiter optimiert werden. Mit voraussichtlich vertretbarem finanziellen Aufwand könnten alle Gemeinden durch zusätzlichen aktiven Lärmschutz so gestellt werden, als wenn die bestehende Rheintalbahnstrecke neu gebaut werden würde für einen Verkehr, wie er nach dem aktuellen
Betriebsprogramm auf der Bestandsstrecke noch verbleibt – der Beschlussvorschlag
greift dies in Ziffer 3 auf.
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Im Unterschied zur Autobahnparallelen kann die für die Antragstrasse vorgesehene
schalltechnische Optimierung nicht mehr gesteigert werden. Die technische Realisierbarkeit für derart umfangreiche aktive Schallschutzmaßnahmen ist zudem noch
in keinem tatsächlichen Projekt nachgewiesen worden. Ferner würde es bereits bei
einer Antragstrasse, die nur den gesetzlich erforderlichen Lärmschutz berücksichtigt,
zu überaus massiven und mit Blick auf das Stadt- und Ortsbild unzumutbaren Lärmschutzwänden kommen. Wird die Antragstrasse entsprechend der Beschlusslage
des Projektbeirats schallschutztechnisch optimiert, würden die mitten in Ortschaften
liegenden umfangreichen Lärmschutzwände und –galerien im Bereich des Unvorstellbaren liegen. Die Genehmigungsfähigkeit derart massiver Lärmschutzbauten ist
aus Sicht der Kreisverwaltung nicht gesichert, auch vor dem Hintergrund der Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg zur fehlenden Genehmigungsfähigkeit entsprechender Schallschutzbauten bei der Antragstrasse der DB im Stadtbereich von
Offenburg. Die Vorzugswürdigkeit der Autobahnparallelen bei den Themen der Risikovorsorge bei Gefahrguttransporten, Feinstaubbelastung und Erschütterungen ist
offensichtlich.
Was den Naturschutz anbelangt, sehen alle zuständigen Naturschutzbehörden keine
unüberwindbaren Hindernisse für die Autobahnparallele, auch wenn die Antragstrasse diesbezüglich vorteilhafter ist.
Hinsichtlich der Kosten sind die Antragstrasse und Autobahnparallele, wenn sie
schallschutztechnisch optimiert sind, mit jeweils mehr als 900 Mio. € in etwa gleich
teuer – die Forderung der Gemeinden der Grafenhausener Erklärung, dass es einschließlich des von der Autobahn ausgehenden Straßenlärms nicht lauter werden
darf als heute, ist dabei nicht berücksichtigt, weil sich der Projektbeirat diese Forderung bislang nicht zu eigen gemacht hat. Der Güterzugtunnel unter Offenburg hindurch, dessen Favorisierung der Projektbeirat bereits beschlossen hat, wäre bei der
Autobahnparallelen hingegen um mehr als 200 Mio. € günstiger.
Bei der Autobahnparallelen werden zudem Vorteile in der Leistungsfähigkeit und Betriebsqualität der hier vorgesehenen Neubaustrecke nur für den Güterverkehr gesehen. Dadurch würde auch erst ein Güterverkehrszentrum in Lahr möglich werden –
die Verladestation der „rollenden Landstraße“, deren aktueller Standort in Freiburg
mit Teilen des Projekts „Breisgau-S-Bahn“ kollidiert, könnte dorthin verlegt werden.
Die von der Gemeinde Riegel bevorzugte „blaue Variante“ ist ebenfalls vorteilhafter
gegenüber der Antragstrasse. Sie scheidet jedoch bei einer Autobahnparallelen aus.
Die Kreisverwaltung hält die Autobahnparallele mit Blick auf die Gesamtheit der betroffenen Kommunen jedoch für vorzugswürdiger gegenüber der „blauen Variante“.
Insbesondere würde die „blaue Variante“ die Probleme hinsichtlich Stadt- und Ortsbild, Risikovorsorge bei Gefahrguttransporten, Feinstaubbelastung und Erschütterungen in den anderen an der bestehenden Bahnstrecke liegenden Kommunen nicht
lösen. Gleichwohl soll den aus Sicht der Kreisverwaltung berechtigten inhaltlichen
Kernforderungen von Riegel Rechnung getragen werden: Ein optimaler Lärmschutz
an den Neubaugleisen ist bereits durch den Beschluss des Projektbeirats zum verbesserten Lärmschutz bei der Güterumfahrung Freiburg gewährleistet – der Siedlungsbereich von Riegel gehört jedenfalls planfeststellungsrechtlich zur Güterumfahrung Freiburg. Ein aktiver Lärmschutz an den bestehenden Gleisen wird in Ziffer 3
des Beschlussvorschlags ausdrücklich berücksichtigt. Die Riegeler Kernforderung
zur Minimierung der Landschaftszerschneidung und der Vermeidung des Verlusts
hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen wird in Ziffer 4 des Beschlussvorschlags
aufgegriffen. Die DB hat in Gesprächen bereits signalisiert, einer solchen alternativen
Trassenführung näher zu treten, wenn die Autobahnparallele realisiert werden soll.
www.rheintalbahn-info.de
Rheintalbahn Moderations-Info
Dezember 2014
Zwei neue Gleise zwischen Offenburg und Riegel
Zum Streit
um die Zukunft
der Bahnstrecke
Variante
Variante
„Neubau Güterzugtrasse“
„Ausbau Rheintalbahn“
Gleise 3 und 4 neben der Autobahn
Gleise 3 und 4 neben bestehenden Gleisen
OFFENBURG
OFFENBURG
SCHUTTERWALD
SCHUTTERWALD
Beginn des Untersuchungsraumes
Beginn des Untersuchungsraumes
HÖFEN
HÖFEN
N
N
HOHBERG
HOHBERG
HOFWEIER
HOFWEIER
NIEDERSCHOPFHEIM
NIEDERSCHOPFHEIM
SCHUTTERZELL
SCHUTTERZELL
OBERSCHOPFHEIM
OBERSCHOPFHEIM
3
KÜRZELL
SCHUTTERN
FRIESENHEIM
ALLMANNSWEILER
HUGSWEIER
NONNENWEILER
LAHR
5
SCHUTTERN
FRIESENHEIM
ALLMANNSWEILER
HUGSWEIER
NONNENWEILER
3
KÜRZELL
LAHR
5
WITTENWEILER
WITTENWEILER
KIPPENHEIM
KIPPENHEIM
KAPPEL
KAPPEL
MAHLBERG
GRAFENHAUSEN
MAHLBERG
GRAFENHAUSEN
ORSCHWEILER
ORSCHWEILER
ETTENHEIM
ETTENHEIM
RUST
RUST
RINGSHEIM
RINGSHEIM
RHEINHAUSEN
Variante „Riegel“
RHEINHAUSEN
Autobahn (A5)
HERBOLZHEIM
HERBOLZHEIM
Rheintalbahn (Gleise 1 und 2)
Aus-/Neubau (Gleise 3 und 4)
3
Ü
Ü
3
Gleise 3 und 4 werden
südlich von Riegel an die
Autobahn geführt
Überwerfungsbauwerk
KENZINGEN
KENZINGEN
KENZINGEN
Ü
HECKLINGEN
FORCHHEIM
HECKLINGEN
FORCHHEIM
RIEGEL
AM KAISERSTUHL
team ewen | Ludwigshöhstraße 31 | 64285 Darmstadt | [email protected]
RIEGEL
AM KAISERSTUHL
HECKLINGEN
ORCHHEIM
RIEGEL
AM KAISERSTUHL
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Wo sollen die neuen Gleise hin: An die Autobahn oder neben die bestehenden Gleise der Rheintalbahn?
Neue Gleise an der Rheintalbahn
Die bestehende Rheintalbahn mit ihren zwei Gleisen reicht nicht mehr aus.
Es müssen zwei zusätzliche Gleise gebaut werden. Damit kann der ICE schneller
fahren, der Güterverkehr kann verstärkt von der Straße auf die Bahn verlagert
werden und der Nahverkehr hat mehr Platz.
Im Jahr 2025 sollen rund 480 Züge am Tag auf der Rheintalbahn verkehren. Heute verkehren
dort etwa 300 Züge. Vor allem geht es um zusätzliche Güterzüge. Deren Zahl soll sich verdoppeln. Alle drei Minuten wird dann ein Güterzug dort fahren – Tag und Nacht.
Uneins sind sich die Menschen zwischen Offenburg und Riegel,
wo diese zwei zusätzlichen Gleise hinkommen sollen:
Variante
Variante
„Neubau Güterzugtrasse“
„Ausbau Rheintalbahn“
Es würden zwei neue Gleise nahe
(östlich) der Autobahn A 5 gebaut.
Dort sollen nur Güterzüge mit einer
Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h
fahren.
Die bestehenden Gleise der Rheintalbahn würden erneuert (ertüchtigt).
Hier würden ICEs und Nahverkehrszüge fahren. Von Friesenheim bis Lahr
sowie von Ringsheim über Herbolzheim bis Kenzingen würden Überholgleise gebaut.
Die Strecke wäre 1,7 Kilometer länger.
Eine zusätzliche Variante in
der Diskussion
2
Die zwei neuen Gleise würden direkt
westlich der bestehenden Gleise an
der Rheintalbahn gebaut. Dort könnte
der schnelle ICE fahren. Auf den alten
Gleisen führe der Nahverkehr. Güterzüge würden zwischendurch auf allen
4 Gleisen fahren.
Außerdem würden südlich und nördlich von Kenzingen jeweils eine große
und lang gezogene schräge Brücke
nötig, um auf die Güterzugstrecke im
Raum Freiburg wechseln zu können.
Diese Bauwerke wären jeweils etwa
1,2 Kilometer lang und würden bis
zu 8 Meter über Gelände in die Höhe
ansteigen.
Die Gemeinde Riegel fordert mit einer eigenen Variante,
dass die Güterzugtrasse von Norden kommend auf der
Rheintalbahn verbleibt und erst südlich des Kernorts Riegel
an die Autobahn geführt wird.
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So wie hier in Mannheim könnte eine der beiden
langgezogenen schrägen Brücken zum Wechsel der
Gleise (Überwerfungsbauwerk) im Fall der Variante
„Ausbau Rheintalbahn“ aussehen.
So könnten laut Bahn Lärmschutz-Galerien entlang
einer Bahnstrecke an der Autobahn aussehen.
Der Vergleich der Varianten
kommt zu keiner eindeutigen Aussage
Für beide Varianten gilt: Die Anwohner können weitgehend vor dem Lärm
geschützt werden. Auch wenn doppelt so viele Güterzüge fahren werden: Für
die meisten Menschen kann es durch Lärmschutzmaßnahmen deutlich leiser
werden als heute:
Variante
Variante
„Neubau Güterzugtrasse“
„Ausbau Rheintalbahn“
Diese Variante verteilt die Belastungen auf zwei von einander entfernte
Strecken.
Diese Variante konzentriert die Belastungen an der bestehenden Rheintalbahn.
Wie schnell sollen die ICEs fahren? Die Bahn will die ICEs mit 250 km/h
fahren lassen, so habe der Bund das festgelegt. Kritiker in der Region
sagen, dass eine geringere Spitzengeschwindigkeit möglich und besser
wäre – für die Kosten und für die Umwelt.
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Auszug aus der „roten Matrix“, in der die Bahn für
den Projektbeirat die wichtigsten Zahlen im Überblick zusammengestellt hat.
Das ist neu: Die Region kann mitreden
Ein Projektbeirat sucht Lösungen für die Strecke zwischen Offenburg und
Basel. Die Region hat darin eine Stimme. Teilweise hat man schon einvernehmliche Lösungen gefunden.
Die Bahn plant im Auftrag der Bundesregierung die neue Strecke.
Bevor sie bauen kann, muss sie ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Dort können die
Städte und Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger Einwendungen erheben.
Zwischen Offenburg und Riegel hatte die Bahn die Variante „Ausbau Rheintalbahn“ geplant.
Aufgrund massiver Proteste in der Region haben Bund und Land gemeinsam einen Dialog mit
der Region angestoßen. Im Projektbeirat sucht man seit 2009 mit der Region nach Lösungen.
Der Projektbeirat und seine Arbeitsgruppen haben im Mai 2014 ihren Fakten-Check abgeschlossen.
Ursprünglicher
Zeitplan
Schritte bis zur
Realisierung
Mitsprache
Region
Bundesverkehrswegeplan
Planung der Strecke
durch die Bahn im Auftrag des Bundes
Projektbeirat
seit 2009
2008
Planfeststellungsverfahren
Bau der neuen Gleise
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2030
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An vielen Stellen wird es erheblich leiser,
aber nicht überall gleich
An der Rheintalbahn wird es für die Anwohner leiser. Zum Teil reduziert sich
der Lärm auf ein Viertel. An der Autobahn soll es nicht lauter werden. Wichtig
ist, um wie viel und für wie viele Menschen es leiser wird.
Info
Gesetzlicher Lärmschutz
Wovon hängt es ab,
wer wie viel Lärmschutz bekommt?
Weil es heute viel zu laut ist, beginnt die Bahn
im nächsten Jahr mit der Lärmsanierung an der
Rheintalbahn. Das wird eine erste Verbesserung
mit sich bringen. Wie es dann weitergeht, hängt
davon ab, welche Variante gewählt wird und ob
die Menschen mehr als den gesetzlichen Lärmschutz bekommen.
Gilt für alle neuen Bauvorhaben. Nicht also für
bestehende Lärmquellen, wie die Autobahn
oder bereits vorhandene Gleise.
Sind es heute bis zu 80 Dezibel (dB(A)) an der
Rheintalbahn, dürfen es nach Bau der neuen
Gleise nicht mehr als 49 bis 59 dB(A) in der
Nacht sein. Je nach Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet.
Erreicht wird der Lärmschutz mit speziellen
Gleisen, mit „normalen“ Lärmschutzbauwerken
und wenn die nicht reichen auch mit Lärmschutzfenstern bei den Menschen zuhause.
Zusätzlicher Lärmschutz! Der Projektbeirat hat
beschlossen: Niemand soll auf Lärmschutzfenster
angewiesen sein, um den gesetzlich garantierten
Lärmschutz zu erhalten. Stattdessen braucht es
dann höhere und längere Lärmschutzbauwerke.
Für viele Menschen z. B. in Kenzingen oder in
Lahr würde gesetzlicher Lärmschutz bedeuten: Übliche Lärmschutzbauwerke reichen
allein nicht aus. Dazu müssten Lärmschutzfenster und Zwangslüfter eingebaut werden.
Nicht lauter als heute? An der Autobahn würde
es im Fall der Variante „Neubau Güterzugtrasse“
für die Menschen lauter. Daher hat die Bahn untersucht, welche zusätzlichen Lärmschutzwände
nötig wären, damit es für niemanden lauter wird
als heute.
Für die Menschen z. B. in Schutterzell oder
Kürzell würde gesetzlicher Lärmschutz im Fall
der Variante „Neubau Güterzugtrasse“ bedeuten: die neue Eisenbahnstrecke würde zwar
gedämmt. Es bleibt aber Lärm, und der kommt
zum Lärm der Autobahn hinzu. In Summe
würde es daher lauter.
Es wird leiser, aber 49 dB(A) in der Nacht werden nicht überall erreicht.
• Wer in einem Gebiet wohnt, das nicht als
Wohngebiet gilt, sondern als Mischgebiet oder
Gewerbegebiet, für den sieht der Gesetzgeber
höhere Grenzwerte vor.
• Wer an einer Strecke wohnt, an der keine
neuen Gleise gebaut werden und wo es nicht
lauter wird, für den gilt der gesetzliche Lärmschutz nicht. Die angestrebten 49 dB(A) werden nicht ganz erreicht..
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Für die Menschen z. B. in der Hauptstraße in
Ringsheim bedeutet gesetzlicher Lärmschutz:
Hier sind 5 dB(A) in der Nacht mehr erlaubt,
als im Wohngebiet (Zehn Dezibel mehr wäre
doppelt so laut).
Für die Menschen an der bestehenden Rheintalbahn z. B. in Kippenheim oder Mahlberg hätte
das zur Folge, dass im Fall der Variante „Neubau
Güterzugtrasse“ kein Lärmschutz fällig würde:
Denn es würden dort keine neuen Gleise gebaut.
Allerdings würde es durch den Wegfall der Güterzüge trotzdem deutlich leiser als heute.
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Diskothek
100
etwa über 85 db (A) – Mittelungspegel
>> erhöhtes Risiko für Lärmschwerhörigkeit
80
über 75 db (A) – Mittelungspegel
>> beginnendes Risiko für Lärmschwerhörigkeit
laute Sprache
70
50
40
etwa über 60 – 65 db (A) – Mittelungspegel
>> erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Zielwert bei
Neubau von Gleisen
60
Zielwert für Lärmsanierung
Die heutigen Belastungen an der Rheintalbahn sind bei bis zu 80 dB(A) in der Nacht
gesundheitsgefährdend. Käme man auf 49 bis
59 dB(A) herunter, hieße das: Der Lärm wird
für die heute am stärksten belasteten Menschen etwa auf ein Viertel reduziert.
90
Heute maximal so laut
Wie laut ist laut?
Laserdrucker
über 45 db (A) – Mittelungspegel außen
>> Schlafstörungen bei teilweise gekipptem Fenster möglich
30
Wie unterscheiden sich die Varianten?
Variante
Variante
„Neubau Güterzugtrasse“
„Ausbau Rheintalbahn“
Beschränkt man sich auf den gesetzlichen Lärmschutz, gäbe es Menschen,
die auf Lärmschutzfenster angewiesen sind – wenn auch weniger als
ein Zehntel im Vergleich zur Variante
„Ausbau Rheintalbahn“ (knapp 700).
Beschränkt man sich auf den gesetzlichen Lärmschutz, gäbe es in den dicht
besiedelten Innenstädten viele Menschen (mehr als 8.000), die nur mit
zusätzlichen Lärmschutzfenstern die
gesetzlichen Werte erreichen.
Mit zusätzlichen Bauwerken ginge die
Zahl auf Null herunter.
Mit massiven Lärmschutzbauwerken
kann man diese Zahl auf gut 200
vermindern.
Trotz gesetzlichem Lärmschutz hätten über 7.500 Menschen Lärmwerte
höher als 49 dB(A) zu erwarten.
Diese Zahl könnte durch Lärmschutzwände auf 6.500 verringert
werden.
Trotz gesetzlichem Lärmschutz haben
über 12.400 Menschen Lärmwerte
höher als 49 dB(A) zu erwarten.
Diese Zahl kann durch massive Bauwerke auf 3.700 verringert werden.
Diskussionen gibt es um zwei Fragen:
• Was ist sinnvoller: Neue und alte Schienen zusammenlegen, um möglichst optimalen
Lärmschutz betreiben zu können? Oder die Güterzüge aus den dicht besiedelten Gebieten
heraushalten?
• Welche Variante kann noch weiter optimiert werden? Die Unterstützer der Variante „Neubau Güterzugtrasse“ sehen dort weitere Optimierungsmöglichkeiten.
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____________ 2 Meter Höhe
Bis zu 8 Meter hohe Lärmschutzbauwerke
werden benötigt, um die Menschen umfassend vor
Lärm zu schützen.
Lärmschutzbauwerke –
geschützt oder eingemauert?
Der Preis für den Lärmschutz: Eine Veränderung des Ortsbildes und der Landschaft mit Bauwerken, die mit bis zu acht Metern Höhe und mit Kilometern
Länge den Lärm abschirmen sollen.
Variante
Variante
„Neubau Güterzugtrasse“
„Ausbau Rheintalbahn“
In den Ortslagen von Ringsheim, Lahr,
Kenzingen und Herbolzheim wären
im Fall des zusätzlichen Lärmschutzes
Bauwerke nötig, die im Schnitt fünf
Meter hoch wären.
Mit zusätzlichem Lärmschutz wären praktisch entlang der gesamten
Rheintalbahn Lärmschutzwände nötig.
In den dicht besiedelten Ortslagen
würden Bauwerke von bis zu acht Meter Höhe über Gelände und teilweise
mit Überdachungen nötig werden.
Für das Ziel „nicht lauter als heute“
müssten entlang der Autobahn fast
durchgängig bis zu sechs Meter hohe
Wände gebaut werden.
20
20
15
15
10
5
10
8m
6m
5
0
8m
6m
0
Vergleich der Lärmschutzwände in Lahr mit dem im Projektbeirat beschlossenen zusätzlichen Lärmschutz
(Länge zu Höhe im Maßstab 1 : 4 verzerrt, vergleichende Skyline fiktiv)
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Variante
Variante
„Neubau Güterzugtrasse“
„Ausbau Rheintalbahn“
OFFENBURG
OFFENBURG
SCHUTTERWALD
SCHUTTERWALD
Beginn des Untersuchungsraumes
Beginn des Untersuchungsraumes
HÖFEN
HÖFEN
N
bis 6 m
N
HOHBERG
HOHBERG
HOFWEIER
HOFWEIER
NIEDERSCHOPFHEIM
NIEDERSCHOPFHEIM
SCHUTTERZELL
SCHUTTERZELL
OBERSCHOPFHEIM
OBERSCHOPFHEIM
3
KÜRZELL
FRIESENHEIM
ALLMANNSWEILER
HUGSWEIER
NONNENWEILER
LAHR
5
SCHUTTERN
FRIESENHEIM
ALLMANNSWEILER
HUGSWEIER
NONNENWEILER
3
KÜRZELL
SCHUTTERN
LAHR
5
WITTENWEILER
WITTENWEILER
KIPPENHEIM
KIPPENHEIM
KAPPEL
KAPPEL
MAHLBERG
GRAFENHAUSEN
MAHLBERG
GRAFENHAUSEN
ORSCHWEILER
ORSCHWEILER
ETTENHEIM
bis 6 m
ETTENHEIM
RUST
RUST
RINGSHEIM
RINGSHEIM
RHEINHAUSEN
RHEINHAUSEN
bis 8 m
Autobahn (A5)
HERBOLZHEIM
HERBOLZHEIM
Rheintalbahn (Gleise 1 und 2)
Aus-/Neubau (Gleise 3 und 4)
3
Ü
KENZINGEN
HECKLINGEN
FORCHHEIM
Ü
3
Überwerfungsbauwerk
KENZINGEN
Schallschutzmaßnahme (z. B. 3 Reihen)
Ü
HECKLINGEN
FORCHHEIM
RIEGEL
AM KAISERSTUHL
bis 8 m
RIEGEL
AM KAISERSTUHL
Die Abbildung zeigt die geplante Lage von Lärmschutzwänden bei zusätzlichem Lärmschutz. Je dunkler die Flächen, desto mehr parallele Wände (eine, zwei oder auch drei Wände). Außerdem sind den Varianten die typischen
Lärmschutzbauwerke zugeordnet.
Wie groß ist die störende Wirkung? Die Bahn sagt, gering, es würden
häufig nur Blicke auf wenig attraktive Gebiete verstellt. Kritiker sprechen
von einer Zerstörung des Ortsbildes.
Sind die an der Rheintalbahn im Maximalfall erforderlichen Bauwerke
machbar? Die Bahn bejaht das. Kritiker bezweifeln, ob sie genehmigungsfähig sind und sagen, dass so etwas in diesem Ausmaß noch nirgendwo
gebaut worden sei.
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So können die Lärmschutzwände aus der Nähe aussehen (Quelle: www.bi-bahn.de).
Auch so können die Lärmschutzwände aus der Nähe
aussehen (Quelle: Deutsche Bahn AG).
Kosten – wie teuer würden die Varianten?
Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Bau der Strecke und den nötigen
Lärmschutzmaßnahmen. Je mehr Lärmschutz, desto mehr gleichen sich die
Varianten bei den Kosten an.
Variante
Variante
„Neubau Güterzugtrasse“
„Ausbau Rheintalbahn“
Für den Bau der Strecke und den
gesetzlichen Lärmschutz fallen laut
Bahn 945 Millionen Euro an.
Zusätzlicher (freiwilliger) Lärmschutz
würde 15 Mio. Euro kosten.
Damit es nicht lauter als heute würde,
wären weitere 88 Mio. Euro nötig.
Für den Bau der Strecke inklusive
gesetzlichem Lärmschutz fallen laut
Bahn nur etwa 70 Prozent der Kosten
im Vergleich zur anderen Variante an
(673 Millionen Euro).
Zusätzlicher (freiwilliger) Lärmschutz
würde mit 250 Mio. Euro zu Buche
schlagen.
Gehört der bauliche Anschluss an den Tunnel Offenburg mit in die
Rechnung? Die einen sagen ja, der Anschluss gehört dazu. Die anderen verneinen das. Der Tunnel würde im Fall der Variante „Ausbau Rheintalbahn“
215 Millionen Euro teurer als bei der anderen Variante.
Um wie viel billiger wird es, wenn die ICEs im Fall der Variante „Neubau
Güterzugstrecke“ nicht 250 km/h, sondern nur noch 230 km/h oder weniger
fahren? Die Bahn sagt: 35 Millionen Euro. Andere sagen: 400 Millionen Euro.
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Unfall-Risiko mit Gefahrgütern –
was passiert wenn?
Unfälle können passieren. Und wenn Gefahrgüter in Unfälle verwickelt werden,
können sie in die Umwelt gelangen, brennen oder explodieren – mit möglicherweise auch tödlichen Folgen.
Mit den Güterzügen werden auch Gefahrgüter durch die Region transportiert. Maßgeblich für
die Folgen ist, wie dicht die Menschen an der Güterzugstrecke leben und wie schnell man an
die Unfallstelle herankommt.
Variante
Variante
„Neubau Güterzugtrasse“
„Ausbau Rheintalbahn“
Hier wohnen 2.400 innerhalb eines
Abstandes von 500 Metern von der
Güterzugstrecke.
Im Abstand von 1.500 Metern sind es
knapp 16.000 Menschen.
Hier wohnen knapp 24.000 Menschen innerhalb eines Abstandes von
500 Metern von der Güterzugstrecke.
Das sind zehn mal so viel wie bei der
anderen Variante.
Im Abstand von 1.500 Metern sind es
etwa 47.000 Menschen.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit Todesfolge? Die
Bahn sagt: sehr gering. Die Eisenbahn sei eines der sichersten Verkehrsmittel.
Kritiker aus der Region sagen: Es kann passieren.
Ist es nicht zu einfach, nur die Wohnbevölkerung zu zählen?
Klar ist: Auch Autofahrer an der Autobahn müssen berücksichtigt werden.
Aber eben auch Kindergärten und Schulen an der Rheintalbahn.
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Naturschutz –
hier streiten Bahn
und Behörden
Europäische Schutzgebiete
OFFENBURG
SCHUTTERWALD
HÖFEN
N
HOHBERG
HOFWEIER
Beide Varianten beeinträchtigen europäische Naturschutzgebiete. Unbestritten ist, dass die Variante „Neubau
Güterzugtrasse“ dies in erheblicherem
Ausmaß tut.
NIEDERSCHOPFHEIM
SCHUTTERZELL
OBERSCHOPFHEIM
3
KÜRZELL
SCHUTTERN
FRIESENHEIM
ALLMANNSWEILER
HUGSWEIER
NONNENWEILER
LAHR
5
WITTENWEILER
Wie relevant ist das Thema?
Die für Naturschutz zuständigen
Behörden sagen: Der Naturschutz ist eins von mehreren
Themen, die es zu betrachten
gilt. Die Bahn sagt: Der Naturschutz kann dazu führen, dass
die Variante „Neubau Güterzugtrasse“ verworfen werden muss.
KIPPENHEIM
KAPPEL
MAHLBERG
GRAFENHAUSEN
ORSCHWEILER
ETTENHEIM
RUST
RINGSHEIM
RHEINHAUSEN
HERBOLZHEIM
Autobahn (A5)
Rheintalbahn (Gleise 1 und 2)
3
Flora, Fauna, Habitat (FFH)
KENZINGEN
Vogelschutzgebiet
HECKLINGEN
FORCHHEIM
RIEGEL
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Variante
Variante
„Neubau Güterzugtrasse“
„Ausbau Rheintalbahn“
Hier wird eine Fläche von 22 Hektar
(ha), entsprechend etwa 30 Fußballfelder, an europäischen Schutzgebieten in Anspruch genommen.
Hier geht es um etwa ein Sechstel der
Fläche (etwa 3,5 ha, entsprechend
etwa fünf Fußballfelder)
Wie wertvoll sind die Schutzgebiete? Die Güterzugtrasse stellt einen
problematischen Eingriff dar, sagen die einen. Erhebliche Beeinträchtigungen seien nicht auszuschließen, selbst wenn man Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung unterstellt. Mit geeigneten Maßnahmen kann
man den Eingriff minimieren oder kompensieren, sagen die anderen.
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Auch andere Themen sind wichtig
Viele weitere Themen spielen in der Debatte eine Rolle: Dazu gehören die zu erwartenden Baustellen, die Wirkungen auf die Wirtschaft und das Kleinklima oder auch die Verlässlichkeit der Planung.
Diese Themen sowie ausführlichere Texte zu Lärm, Kosten, Unfallrisiko und Naturschutz finden Sie im ausführlichen Bericht der Moderation im Internet.:
rheintalbahn-info.de
www.
Eine Übersicht in Zahlen
Anzahl an Menschen, bei denen trotz Lärmschutzwänden zusätzliche Lärmschutzfenster
nötig wären, damit der gesetzliche Lärmschutz erreicht wird
668
8.245
7.534
12.387
0
224
6.544
3.727
Länge der Lärmschutzwände bei gesetzlichem Lärmschutz (bis zu 6 Meter hoch)
48,8 km
68,0 km
... zusätzliche Länge von Lärmschutzwänden, Galerien und Einhausungen bei zusätzlichem
Lärmschutz („Vollschutz“)
+ 1,8 km
+ 10,1 km
+ 32,0 km
+ 1,5 km
Galerie
+ 3,5 km
Baukosten freie Strecke inklusive gesetzlichem Lärmschutz (in Euro)
945 Mio.
673 Mio.
Kosten für zusätzlichen Lärmschutz („Vollschutz“)
+ 15 Mio.
+ 250 Mio.
Kosten für zusätzlichen Lärmschutz („nicht lauter als heute“)
+ 88 Mio.
+ 10 Mio.
2.400
23.600
Einwohner im Abstand von 1.500 Metern von den für Güterzüge vorgesehenen Gleisen
15.700
47.000
Inanspruchnahme von FFH-Gebiet (europäischer Habitatschutz)
3,77 ha
0,55 ha
18,34 ha
2,92 ha
Anzahl von Menschen, bei denen in der Nacht 49 dB(A) trotz gesetzlichem Lärmschutz
überschritten werden.
Anzahl an Menschen, bei denen trotz zusätzlicher Lärmschutzbauwerke noch zusätzliche
Lärmschutzfenster nötig wären, damit der gesetzliche Lärmschutz erreicht wird
Anzahl von Menschen, bei denen in der Nacht trotz zusätzlichem Lärmschutz 49 dB(A)
überschritten werden
... zusätzliche Länge von Lärmschutzwänden bei zusätzlichem Lärmschutz
(„nicht lauter als heute“)
Einwohner im Abstand von 500 Metern von den für Güterzüge vorgesehenen Gleisen
Inanspruchnahme von Vogelschutzgebiet (europäischer Vogelschutz)
Der zusammenfassende Bericht zu den Gutachten (erstellt vom Moderationsbüro „team ewen“ aus Darmstadt)
findet sich auf http://rheintalbahn-info.de. Dort sind alle Themen dieser Zeitung ausführlicher dargestellt.
Für diesen Bericht wertete das Moderationsbüro eine Vielzahl an Dokumenten aus, führte Gespräche und arbeitete Kommentare ein. Das zentrale verwendete Dokument ist eine zusammenfassende Untersuchung der Bahn, die
im Auftrag des Projektbeirats die Fakten zusammengestellt hat. Zusätzliche Gutachten und Stellungnahmen aus
der Region wurden ebenfalls berücksichtigt. Die verwendeten Dokumente können alle auf der oben genannten
Internetseite heruntergeladen werden.
Die dargestellten Fakten und Bewertungen wurden in den letzten vier Jahren im Projektbeirat und seinen Arbeitsgruppen diskutiert und strukturiert. Hier arbeiten neben dem Bund und dem Land die Bahn, die Vertreter der
Region (Regionalverbände, Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister) die Bürgerinitiativen sowie weitere
Verbände und Fachleute mit.
Impressum
12
Herausgeber:
team ewen, Darmstadt, Autoren: Dr. Christoph Ewen, Carla Schönfelder
im Auftrag der Arbeitsgruppe Cluster 3 (Auftraggeber Ortenaukreis und Kreis Emmendingen)
Bildnachweis:
1_1 Blick auf die Rheintalbahn in Lahr © Georg Binkert, 1_2 pixelio.de © Rainer Sturm,
1_2 pixelio.de © Marc Tollas, 1_3 pixelio.de © Martin Jäger, 2_1 pixelio.de © Rainer Sturm,
2_2 pixelio.de © Erich Westendarp, 3_1 wikimedia.org © K. Jähne, 3_2 © Deutsche Bahn,
7_1 © Roland Diehl, 10_1 pixelio.de © Bernd Sterzl, 12_1 © Roland Diehl, 12_2+3 pixelio.de
© Erich Westendarp, 12_4 pixelio.de © Michael Berger.
Layout & Grafik:
www.3fdesign.de, Darmstadt
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Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20150013
SITZUNGSVORLAGE
Emmendingen, den 25.02.2015
Dezernat/Amt:
II / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Zur Entscheidung an:
Kreistag
am 09.03.2015
(öffentlich)
I. Europaweite Ausschreibung „Annahme und Verwertung von Grünabfällen im
Landkreis Emmendingen“
II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Der Auftrag für die getrennt nach drei Losen ausgeschriebenen Leistungen wird ab
dem 01.01.2016 wie folgt vergeben:
Für Los 1 „Annahme sowie Zerkleinerung von Grünabfällen von Grünschnittsammelplätzen“ erhält der Bieter Maschinenring Breisgau GmbH, Emmendingen
den Zuschlag.
Für Los 2 „Abtransport und Verwertung von zerkleinerten Grünabfällen von Grünschnittsammelplätzen“ erhält die Bietergemeinschaft Brama e.K. Villingendorf /
OCO H. Weber GmbH & Co. KG, Appenweier den Zuschlag.
Für Los 3 „Annahme und Verwertung von Grünabfällen im Raum Emmendingen
und Teningen“ erhält der Bieter ROM-Kompost, Teningen den Zuschlag.
III. Sachverhalt:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung vom 15.09.2014 beschlossen, die Leistungen zur Grünschnittannahme und -verwertung im Landkreis
Emmendingen gemäß oben genannter Losaufteilung europaweit auszuschreiben.
Die Ausschreibung wurde durch die Unternehmensberatung Teamwerk AG aus
Mannheim begleitet.
Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020. Eine einmalige Option zur Vertragsverlängerung um ein Jahr besteht einseitig für den Auftraggeber.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 28.11.2014 im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union. Neun Entsorgungsunternehmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Fünf Firmen gaben ein Angebot ab.
2
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ergibt sich aus dem Vergabevorschlag des
Büros Teamwerk, welches neben der wirtschaftlichen Auswertung der Angebote die
Bieter auch hinsichtlich der Fachkunde, Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit geprüft hat.
Bei der wirtschaftlichen Wertung von Los 2 wurden neben dem Angebotspreis auch
Klimaschutzaspekte in Form eines Entfernungsmalus berücksichtigt. Da Appenweier
nur rund 45 km von der Kreisgrenze entfernt ist und auch die Erstbehandlungsanlagen der übrigen Bieter nicht im Kreisgebiet liegen, blieb die Bietergemeinschaft Brama / OCO H. Weber auch nach der rechnerischen Berücksichtigung dieses Preismalus wirtschaftlichster Anbieter. Die Behandlung der Grünschnittabfälle der vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betriebenen 6 zentralen und 12 dezentralen Grünschnittplätze erfolgt somit zukünftig bei der Firma OCO H. Weber in Appenweier, welche
auch schon den kompletten Grünschnitt des Ortenaukreises verwertet. Die Grünabfälle werden in Appenweier gesiebt und ca. 30 % des holzigen Anteils bei der Baden
Airpark Energie GmbH in Rheinmünster energetisch verwertet. Die restlichen 70 %
des Häckselgutes werden im Erdenwerk der Firma OCO H. Weber nach der Kompostierung weiter veredelt und vermarktet.
Bedingt durch den über die Bioabfallverordnung vorgegebenen zusätzlichen Behandlungsschritt der Hygienisierung liegt die Kostensteigerung gegenüber der jetzigen
Verwertung (direkte Ausbringung des Häckselgutes auf landwirtschaftliche Flächen)
bei ca. 26 %. Unter Hygienisierung versteht man die Behandlung von Bioabfällen
während der Herstellung von Kompost mit dem Ziel, krankheitserregende Mikroorganismen so weit abzutöten, dass nur noch ein minimales Risiko einer Übertragung von
Krankheiten besteht. Erreicht wird dies u. a. durch die Erhitzung des Materials für
eine Stunde auf mindestens 70 Grad.
Bei der Betreuung der vom Landkreis betriebenen Grünschnittplätze (Los 1) ergeben
sich nach der Ausschreibung keine Änderungen. Sie wird nach wie vor durch die Mitarbeiter des Maschinenrings Breisgau durchgeführt.
Als Ergebnis des Vergabeverfahrens ist jedoch bei den zu erbringenden Leistungen
Betreuung und Zerkleinerung der Grünabfälle im Vergleich zu den aktuellen Konditionen eine Kostensteigerung von ca. 40% festzustellen.
Beim Los 3, Grünschnittannahme und Verwertung der Grünabfälle aus dem Raum
Emmendingen und Teningen, bleibt ebenfalls die bisherige Situation bestehen – die
Leistungserbringung erfolgt weiterhin über die Firma ROM-Kompost.
Unter Berücksichtigung der vorgelegten Preise und dem bisherigen Mengengerüst
rechnet der Eigenbetrieb bei diesem Los mit keiner Kostensteigerung.
Unter Berücksichtigung der vorgelegten Angebotspreise belaufen sich die voraussichtlichen Jahreskosten aus allen 3 Losen zusammen auf ca. 1,034 Mio Euro. Der
bisherige Kostenaufwand liegt bei rund 887.000 Euro – als Ergebnis der Ausschreibung ist somit von einer Gesamtkostensteigerung von etwa 17 % auszugehen.
Landkreis Emmendingen
SITZUNGSVORLAGE
Drucksache Nr. 20150014
Emmendingen, den 26.02.2015
______________________________________________________________________
Dezernat/Amt:
Haushalt:
Zur Entscheidung an:
Dezernat I / Amt für Hochbau und Liegenschaften
Wirtschaftsplan Kreisseniorenzentrum
KT am 09.03.2015 (öffentlich)
I.
Erweiterungsneubau des Kreisseniorenzentrums "St. Maximilian Kolbe" in
Kenzingen
- Auftragsvergabe der Brandschutztüren, Türen und Stahlzargen
II.
Beschlussempfehlung:
Der Auftrag für die Brandschutztüren, Türen und Stahlzargen wird zum geprüften
Angebotspreis von 136.331,16 € an die Firma Schwarzwald Eisen GmbH in Lahr
erteilt.
III.
Sachverhalt
Im Rahmen des Erweiterungsneubaus im Kreisseniorenzentrum wurde das Gewerk Brandschutztüren, Türen und Stahlzargen öffentlich ausgeschrieben. Die
Veröffentlichung erfolgte am 24.01.2015 in der Gesamtausgabe der Badischen
Zeitung.
Sechs Bieter haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert; bei der Submission am 07.08.2014 lagen Angebote von vier Firmen vor.
Die Auskömmlichkeit sämtlicher Angebotspreise wurde geprüft. Alle Angebote
konnten gewertet werden.
Die Auftragssumme liegt um rd. 16.000 € über der vorliegenden Kostenberechnung des Architekturbüros Nagel aus Teningen. Die Mehrkosten können durch
Einsparungen im Gewerk Bodenbelagsarbeiten ausgeglichen werden.
Es wird vorgeschlagen, dem preisgünstigsten Angebot der Firma Schwarzwald Eisen GmbH aus Lahr den Zuschlag zu erteilen.
Die für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderliche Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit wurde anhand vorgelegter Referenzen
überprüft. Die Prüfungen ergaben keinen Anlass zur Beanstandung.
Entsprechende Mittel sind für diese Arbeiten im Wirtschaftsplan 2015 des Kreisseniorenzentrums veranschlagt.
Landkreis Emmendingen
SITZUNGSVORLAGE
Drucksache Nr. 20150015
Emmendingen, den 24.02.2015
Dezernat/Amt:
V / 50, Amt für Bauen und Naturschutz
Zur Entscheidung an:
Kreistag am 09.03.2015
I. Bestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Landkreis Emmendingen
II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Herr Martin Moosmayer wird für eine Amtszeit von 5 Jahren ab dem 01.04.2015
als Naturschutzbeauftragter bestellt.
III. Sachverhalt:
1. Die Amtszeit des Naturschutzbeauftragten Herrn Ortgies Heider läuft am
28.02.2015 ab. Herr Heider sieht nach 20 Jahren Tätigkeit als
Naturschutzbeauftragter von einer erneuten Bestellung ab.
2. Der Leiter des Forstamtsbezirks Waldkirch, Herr Moosmayer, erklärte sich
bereit, diese Tätigkeit wahrzunehmen.
3. Herr Moosmayer lebt in der Gemeinde Marxzell, ist 51 Jahre alt, verheiratet
und hat drei Kinder. Seit dem 01.06.2008 ist Herr Moosmayer stellvertretender
leitender Fachbeamter bei der Unteren Forstbehörde im Landratsamt
Emmendingen und leitet den Forstbezirk Waldkirch. Die Untere
Naturschutzbehörde und die Naturschutzbeauftragten des Landkreises sind
überzeugt, dass Herr Moosmayer für die Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter
qualifiziert ist. Im Rahmen seiner Tätigkeit im Forstbezirk Waldkirch haben
sich sehr viele positive Berührungspunkte mit dem Naturschutz ergeben (z. B.
Artenschutzmaßnahmen für das Auerhuhn, Offenhaltung des Kandels u. ä.).
4. Entsprechend § 61 Abs. 4 Naturschutzgesetz i. V. m. der
Verwaltungsvorschrift über die Bestellung von Naturschutzbeauftragten ist
Herr Moosmayer durch den Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat als
Naturschutzbeauftragter für fünf Jahre zu bestellen.
5. Die Bezirkseinteilung für die Naturschutzbeauftragten im Landkreis
Emmendingen wird wie folgt sein:
Herr Moosmayer:
Gutach, Simonswald und Waldkirch
Frau Michiels:
Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen,
Weisweil, Wyhl
Herr Hämmerle:
Bahlingen, Endingen, Forchheim, Riegel,
Sasbach, Teningen
Herr Dr. Hoernstein:
Biederbach, Elzach und Winden
Herr Schmidt:
Denzlingen, Emmendingen, Freiamt,
Malterdingen, Reute, Sexau und Vörstetten
Landkreis Emmendingen
Drucksache Nr. 20150009
SITZUNGSVORLAGE
Emmendingen, den 18.02.2015
Dezernat/Amt:
Landrat/Dezernat III
Zur Beratung an:
SKA 02.03.2015
- nichtöffentlich -
Zur Entscheidung an:
an den Kreistag am 09.03.2015
- öffentlich –
Anlage/n:
1
I. Bestellung einer ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen
II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Frau Dr. Rechtsteiner-Rarra wird im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im
Sinne der Landkreisordnung als Patientenfürsprecherin ab dem 01.07.2015 für die
Dauer von zunächst fünf Jahren bestellt.
III. Sachverhalt:
Nachdem die damalige Patientenfürsprecherin für psychisch kranke und seelisch
behinderte Menschen im Landkreis Emmendingen, Frau Dr. Steinlechner, ihre Tätigkeit zum 31.03.2012 beendet hatte, wurde Frau Dr. Rechsteiner-Rarra, Fachärztin für Psychologie, Neurologie und Psychotherapie, zur neuen ehrenamtlichen
Patientenfürsprecherin bestellt. Die Bestellung ist an eine beratende Mitgliedschaft
im Aufsichtsrat des Zentrums für Psychiatrie - zfp- in Emmendingen gekoppelt. Die
offizielle Amtszeit des Aufsichtsrates, der jeweils für fünf Jahre bestellt wird, endet
im Juli 2015. Somit ist auch das Amt der Patientenfürsprecherin wieder neu zu besetzen.
Nachdem sich Frau Dr. Rechsteiner-Rarra in ihrer Aufgabe als Patientenfürsprecherin bewährt hat, schlägt die Kreisverwaltung sie erneut für dieses Amt vor. Auf
den beiliegenden Lebenslauf wird verwiesen.
Die Grundlage für die Aufgabe als Patientenfürsprecherin hat das Sozialministerium im Psychiatrieplan 2000 mit der Konzeption "Patientenfürsprecher in BadenWürttemberg" geschaffen. Aufgaben des Patientenfürsprechers sind:
-
Anregungen und Beschwerden von psychisch Kranken und Angehörigen entgegen nehmen, überprüfen und in Zusammenarbeit mit den Betroffenen gegenüber Dritten zu vertreten im Sinne von Schlichtung, Vermittlung und Problemlösung.
-
Hinweis auf weitere Beschwerde- und Rechtsmittel oder Rechtsmittelmöglichkeiten, wenn eine schützende Vermittlung und Schlichtung nicht realisierbar ist
oder gewünscht wird.
-
Festhalten von wiederholten Problemen und Beschwerden, die für eine Institution typisch zu sein scheinen und Weiterleitung an die entsprechenden und
verantwortlichen Stellen, wenn in einem Klärungsversuch mit der Institution
keine Änderung eintritt oder zu erwarten ist.
-
Einbringung von Anregungen in die örtliche Psychiatriekoordination.
Seit 01.01.2015 ist das neue Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz (PsychKHG) in Kraft
getreten. Darin ist die enge Zusammenarbeit des Patientenfürsprechers mit dem
Gemeinde- Psychiatrischen Verbund sowie die Mitgliedschaft in einem unabhängigen Gremium (Info, Beratungs- u. Beschwerdestelle) festgelegt. Die konkrete
Umsetzung dieses unabhängigen Gremiums auf Landkreisebene ist aktuell Gegenstand der landesweiten Psychiatrieplanung und bedarf daher noch einer konkreten Ausgestaltung.

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