Bearbeitungsgebühr Kreditspesen Verzugszinsen
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Bearbeitungsgebühr Kreditspesen Verzugszinsen
Verzugszinsen Bearbeitungsgebühr Die Bearbeitungsgebühr gilt für sämtliche Kreditarten und wird wie folgt berechnet Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Ferienhäuser/wohnungen, Bauland, landwirtschaftl. Liegenschaften 1.50‰ der Kreditsumme, bzw. des Erhöhungsbetrages Minimum Maximum CHF CHF Mehrfamilienhaus, Vollgewerbliche Objekte, Gemischtwirtschaftliche Objekte 1.50‰ der Kreditsumme, bzw. des Erhöhungsbetrages Minimum Maximum CHF CHF Spezialobjekte (Hotels, Restaurants, usw.) nach Aufwand 1.50‰ der Kreditsumme, bzw. des Erhöhungsbetrages Faustpfandkredite, Bürgschaftskredite (nicht grundpfandgesicherte Kredite) Meldegebühr Informationsstelle Konsumkredite 200.00 300.00 300.00 400.00 Minimum CHF 50.00 Maximum CHF 100.00 Bei einer Umwandlung einer variablen Hypothek in eine Festhypothek wird ein einmaliger Unkostenbeitrag von CHF 50.00 verrechnet. Einmalig heisst, beim Abschluss CHF 50.00, bei Ablauf und Rückumwandlung in eine variable Hypothek wird nichts verrechnet. Wird bei Verfall einer Festhypothek eine neue abgeschlossen, wird wiederum der Unkostenbeitrag von CHF 50.00 fällig! Kontoüberzugsmeldung an IKO gemäss Konsumkreditgesetz (KKG) Meldepflichtig sind Kontoüberzüge, welche an drei aufeinanderfolgenden Monatsenden der Betrag 60.00 CHF von CHF 3’000.00 übersteigen pro Meldung Kreditspesen Saldierungsspesen für Hypotheken und Darlehen bei Ablösung CHF 200.00 Saldierungsspesen für Hypotheken und Darlehen bei Kreditrückzahlung nach Aufwand Zinsrechnungen von Hypotheken und Darlehen mit Einzahlungsschein, pro Hypothek oder Darlehen CHF 10.00 Ein Verzugszins wird erst verrechnet, wenn die letzte Zinszahlung mehr als 10 Tage zu spät erfolgte. Bei der Berechnung wird ein Prozentsatz von 2.00% zum ordentlichen Zinssatz dazugeschlagen. Der minimale Verzugszins beträgt CHF 10.00. Ist dieser kleiner als CHF 10.00, wird er nicht in Rechnung gestellt. Kautionen Bauhandwerkergarantie Kommission pro Jahr 0.60% (min. CHF 100.00) Vorfälligkeitsentschädigung Bei vorzeitiger Auflösung, resp. Neuordnung von Krediten mit fester Laufzeit oder bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist hat der Kunde der Bank eine Entschädigung zu leisten, die sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Kreditzinssatz und dem bei Beendigung des Vertrages erzielbaren Zinssatz für eine Anlage am Geld- und Kapitalmarkt mit der entsprechenden Restlaufzeit errechnet.