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S-PENSION Sparen Sie sich eine Zusatzrente für morgen an und genießen Sie sofortige Steuervorteile. Inhalt 1. Es ist Zeit, die Initiative zu ergreifen 4 2. Genießen Sie sofortige Steuervorteile 5 3. Die Kapitalbildungsphase: Sie bestimmen den Rhytmus 7 4. Bestimmen Sie Ihre Investitionspolitik 9 5. Die Rückzahlungsphase: die Flexibilität am Ende des Vertrags 13 6. Ihre Fragen - unsere Antworten 18 7. Zusätzliche Informationen 22 3 1. Es ist Zeit, die Initiative zu ergreifen Zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente spielt die Privatinitiative eine immer wichtigere Rolle beim Erhalt Ihres Lebensstandards in der Rente. Wenn Sie diesen bewaren möchten, müssen Sie die Initiative ergreifen: das neue Regime der Altersvorsorge bietet Ihnen dazu die Möglichkeit, indem Sie einen S-PENSION-Vertrag bei der BCEE abschließen. So können Sie sich in Ihrem ganz persönlichen Rhythmus und unter den bestmöglichen Bedingungen zusätzliche Renteneinkünfte sichern. Zur Sicherung eines glücklichen und finanziell sorgenfreien Ruhestands sollten Sie möglichst schnell die Initiative ergreifen, indem Sie sich bereits jetzt ein zusätzliches Kapital bilden, das Ihnen ab dem Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung stehen wird. Zur Zeit hängt Ihr Ruhegehalt größtenteils vom traditionellen gesetzlichen System ab, welches als erster Pfeiler bezeichnet wird. Daneben entstehen Zusatzrentensysteme. Abgesehen von den betrieblichen Zusatz-renten (zweiter Pfeiler) gibt es neuerdings das neue Altersvorsorgesystem, oder dritter Pfeiler, das auf der persönlichen Initiative beruht, zwecks Sicherung eines zusätzlichen Einkommens im Rentenalter. Der S-PENSION-Vertrag der BCEE gehört zu dieser letzten Kategorie und ermöglicht Ihnen den Aufbau Ihres eigenen Pfeilers, in Ihrem Rhythmus und zu vorteilhaften Bedingungen. 4 2. Genießen Sie sofortige Steuervorteile Der Staat unterstützt Ihre Bemühungen während des Aufbaus Ihrer Zusatzrente. Mit S-PENSION zahlen Sie bereits heute weniger Steuern, und auch in Zukunft bei der Rückzahlung des angesparten Kapitals. Letzteres gilt sowohl für den Betrag den Sie sich als Kapital auszahlen lassen können, als auch für die Ihnen gezahlte monatliche Leibrente. Um Ihnen einen Anreiz zur Bildung einer Zusatzpension zu geben, bietet der luxemburgische Staat jeder in Luxemburg ansässigen Person (und jeder steuerlich assimilierten Person), die einen Altersvorsorgevertrag abschließt, steuerliche Vorteile. Dank S-PENSION können Sie bereits heute in den Genuss dieser, im Rahmen der Altersvorsorge vorgesehenen, steuerlichen Vorteile kommen (Paragraph 111bis des Einkommenssteuergesetzes). Konkret sieht der S-PENSION-Vertrag folgendes vor: jede Rückzahlung kann frühestens 10 Jahre nach Vertragsabschluss beginnen, frühestens wenn Sie das Alter von 60 Jahren erreicht haben und spätestens mit 75 Jahren. Ein Vertragsabschluss ist also möglich bis zum vollendeten 65. Lebensjahr; n n n die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung bis zu maximal 50% des zum Fälligkeitstermin des Vertrags angesparten Betrags; den Abschluss, für den Restbetrag am Fälligkeitstermin des Vertrags, einer Versicherung, welche eine zeitlich unbegrenzte monatliche Leibrente garantiert. 5 Die steuerlichen Vorteile von S-PENSION sind folgende: n Sie können die eingezahlten Beträge (einschließlich der Kosten) von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich, verändert sich der jährlich absetzbare Höchstbetrag mit Ihrem Alter zu Beginn des Steuerjahres; Alter zum Jahresbeginn Jährlich absetzbarer Höchstbetrag Unter 40 Jahren 1.500 Euro Von 40 bis 44 Jahre 1.750 Euro Von 45 bis 49 Jahre 2.100 Euro Von 50 bis 54 Jahre 2.600 Euro Von 55 bis 74 Jahre 3.200 Euro Wenn jeder der gemeinsam besteuerbaren Ehegatten einen Vertrag abschließt, wird der absetzbare Betrag für jeden Ehegatten individuell berechnet. n n Sie kommen in den Genuss eines niedrigeren Steuersatzes (die Hälfte Ihres durchschnittlichen Steuersatzes) auf dem Betrag der Kapitalauszahlung; Die Hälfte der monatlichen Leibrente ist steuerfrei. Bei vorzeitiger Auszahlung (außer bedingt durch Tod, Invalidität oder schwere Erkrankung) werden der gesamte ausgezahlte Betrag oder das Grundkapital der Leibrente zum normalen Steuersatz versteuert. 6 3. Die Kapitalbildungsphase: Sie bestimmen den Rhythmus Je früher Sie mit S-PENSION sparen, desto höher kann Ihr Kapital zum Ende der Laufzeit sein. Dies umso mehr, als Ihre Einzahlungen investiert werden und Rendite generieren. Im Sinne Ihrer Flexibilität können Sie periodische oder punktuelle Zahlungen vornehmen. Sie sind im übrigen nicht dazu verpflichtet, jedes Jahr einzuzahlen. Nach dem Abschluss des S-PENSION-Vertrags beginnt die Kapitalbildungsphase. Sie entspricht der Dauer des Altersvorsorgevertrags, die sich auf mindestens 10 Jahre erstrecken muss, oder länger, wenn Sie weniger als 50 Jahre alt sind. In letzterem Fall läuft die Kapitalbildungsphase mindestens bis zu Ihrem 60. Geburtstag. Diese Phase wird die Grundlage jeder Rückzahlung zum Fälligkeitstermin von S-PENSION sein. Je größer das während dieser Phase gebildete Kapital ist, um so höher werden Ihre zusätzlichen Einkünfte sein, die Ihnen einen finanziell sorgenfreien Ruhestand bieten. Ihre jährlichen Zahlungen können maximal die gesetzlich festgelegten absetzbaren Beträge erreichen, die in der vorstehenden Tabelle aufgeführt sind, entsprechend Ihrem Alter zu Beginn des Steuerjahres. Sie können jährlich eine einmalige Zahlung vornehmen, oder monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder punktuelle Zahlungen tätigen mit einem Minimum von EUR 50 pro Zahlung. Da Sie zudem nicht dazu verpflichtet sind, jedes Jahr eine Einzahlung vorzunehmen, behalten Sie stets ein Maximum an Flexibilität. Falls Sie die jährlichen Steuervorteile vollständig ausschöpfen möchten, empfehlen wir Ihnen den Dauerauftrag „MAX“. Die Vorteile die Ihnen der Dauerauftrag „MAX“ bietet bestehen darin, dass die maximalen jährlichen absetzbaren Einzahlungen automatisch, je nach der von Ihnen gewünschten Periodizität (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich), von Ihrem Konto abgebucht werden. Außerdem werden diese Beiträge automatisch dem gemäß Ihrem Alter jährlich absetzbaren Höchstbetrag angepasst. Entscheiden Sie sich für einen Dauerauftrag „MAX“, kommen Sie neben reduzierten Kosten - 30% Ermäßigung auf der Einzahlungsgebühr - auch in den Genuss eines maximalen Komforts. Außerdem haben Sie die Gewissheit, dass Sie für Ihren Ruhestand das höchstmögliche Kapital in Ihrem S-PENSION-Vertrag ansparen und zugleich die jährlichen Steuervorteile vollständig ausschöpfen. 7 Zum Ende des S-PENSION-Vertrags umfasst Ihr Gesamtkapital nicht nur die während der Kapitalbildungsphase eingezahlten Beträge, sondern auch den Ertrag im Zusammenhang mit diesen Zahlungen. Diese Rendite hängt von der Entwicklung der Finanzmärkte und Ihrer Anlagepolitik ab (siehe Punkt 4). Die nachstehende Tabelle zeigt Ihnen indikativ, wie hoch Ihre S-PENSIONErsparnisse an Ihrem 60. Geburtstag sein könnten, unter Berücksichtigung Ihres Alters zu Vertrags- beginn. Diese Tabelle ist eine Simulation, die auf jährlichen, dem absetzbaren Höchstbetrag entsprechenden Zahlungen beruht, ohne Berücksichtigung der Einzahlungsgebühr und mit der Hypothese eines durchschnittlichen und kapitalisierten Jahresertrags von 5%, beziehungsweise von 2,5%. Diese Hypothesen sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Alter bei Vertragsbeginn 20 8 Gesamtbetrag der Akkumuliertes absetzbaren Guthaben (Hyp. 5%) Einzahlungen in Euro in Euro Akkumuliertes Guthaben (Hyp. 2,5%) in Euro 78.250 206.623 122.522 25 70.750 160.904 103.810 30 63.250 125.082 87.272 35 55.750 97.014 72.654 40 45 48.250 75.022 59.735 39.500 54.919 46.413 50 29.000 36.018 32.283 4. Bestimmen Sie Ihre Investitionspolitik Für die während der Kapitalbildungsphase eingezahlten, resp. akkumulierten Beträge, läßt Ihr S-PENSION-Vertrag Ihnen eine große Freiheit bei der Wahl Ihrer Investitionspolitik, innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen. Das von Ihnen während der Kapitalbildungsphase eingezahlte Geld wird investiert. Ein großherzogliches Reglement legt die Mindestbedingungen der von Ihnen zu wählenden Investitionspolitik fest. Unter Beachtung dieser gesetzlichen Regelungen gibt der S-PENSION-Vertrag Ihnen die absolute Freiheit, Ihre eigene Investitionspolitik zu bestimmen. Auf der Ebene der Finanzmärkte bestimmen Sie selbst, wie Ihre Zahlungen angelegt werden sollen. In Bezug auf die Altersvorsorgeverträge hält das großherzogliche Reglement zwei Alternativen fest. Auf der einen Seite das „Stocks“-Verfahren, welches wir besonders empfehlen, und auf der anderen Seite die „Flux“-Alternative. In allen Fällen werden die zusammengekommenen Beträge in den LUX-PENSION-Fonds der BCEE investiert. Wir möchten darauf hinweisen, dass dieser Investmentfonds auch den Teilfonds LUX-PENSION MARCHé MONéTAIRE beinhaltet, den Sie ausschließlich zur Aufnahme Ihrer Zahlungen bestimmen können, wenn Sie nicht in Aktien investieren möchten. n Der Teilfonds LUX-PENSION MARCHÉ MONÉTAIRE, gibt der Sicherheit den Vorzug, ohne Investitionen in Aktien. Dieser Teilfonds investiert in Euro, hauptsächlich in Instrumente des Geldmarkts und in Liquiditäten, sowie in kurzfristige Rentenpapiere. 9 1.„Stocks“ - Alternative Der Anteil der Aktien am akkumulierten Kapital ist folgendermaßen begrenzt, abhängig von Ihrem Alter zum Jahresbeginn: Alter zum Jahresbeginn Unter 45 Jahren Anteil der gebildeten Ersparnisse, der maximal in Aktien investiert werden kann unbegrenzt Von 45 bis 49 Jahre 75% Von 50 bis 54 Jahre 50% Ab 55 Jahren 25% Der Investmentfonds LUX-PENSION besteht aus Teilfonds, die diese Prozentsätze widerspiegeln, um Ihnen die Investitionsauswahl zu erleichtern. n LUX-PENSION 25% ist ein defensiv ausgerichteter Teilfonds, der hauptsächlich in auf Euro lautende Rentenpapiere erstklassiger Emittenten investiert, und für ein Maximum von 25% der Guthaben in Aktien und vergleichbare Wertpapiere, die mehrheitlich eine hohe Kapitalisierung aufweisen und an einer Börse eines europäischen Landes zugelassen sind. LUX-PENSION 50% ist ein ausgewogener Teilfonds, der hauptsächlich in auf Euro lautende Rentenpapiere erstklassiger Emittenten investiert, und für ein Maximum von 50% der Guthaben in Aktien und vergleichbare Wertpapiere, die mehrheitlich eine hohe Kapitalisierung aufweisen und an einer Börse eines europäischen Landes zugelassen sind. ■ LUX-PENSION 75% ist ein offensiver Teilfonds, der für ein Maximum von 75% in Aktien und vergleichbare Wertpapiere investiert, die mehrheitlich eine hohe Kapitalisierung aufweisen und an einer Börse eines europäischen Landes zugelassen sind. Zusätzlich investiert der Teilfonds in auf Euro lautende Rentenpapiere erstklassiger Emittenten. ■ LUX-PENSION 100% ist ein aggressiver Teilfonds, der in Aktien und vergleichbare Wertpapiere investiert, die mehrheitlich eine hohe Kapitalisierung aufweisen und an einer Börse eines europäischen Landes zugelassen sind. ■ 10 Die Struktur und die Investitionspolitik des Investmentfonds LUX-PENSION eignen sich daher ganz besonders für die „Stocks“-Alternative. Entsprechend Ihrer Altersgruppe werden Sie in jene Teilfonds investieren, die Ihnen innerhalb des Fonds LUX-PENSION zugänglich sind. Bei Vertragsabschluss können Sie sich entweder für eine Formel entscheiden, die – je nach Ihrem Alter – Ihre Zahlungen in jenen wählbaren Teilfonds investiert, dessen Gewicht in Aktien am höchsten ist, oder für eine Formel, bei der Sie selbst zwischen den zur Auswahl stehenden Teilfonds entscheiden. Falls erforderlich wird die BCEE automatisch und kostenlos Ihre Anteile von einem Teilfonds auf den anderen übertragen, wenn Sie in eine andere Altersgruppe wechseln. Sie werden selbstverständlich darüber informiert. Die „Stocks“- Alternative wird von der BCEE empfohlen da sie, wenn der Fälligkeitstermin des S-PENSION-Vertrags näherrückt, den automatischen Umtausch Ihres aufgebauten Kapitals in, dem Risiko der Aktienmärkte weniger stark ausgesetzten, Investitionen vorsieht. Sie berücksichtigt also das gesamte aufgebaute Kapital, wohingegen die „Flux“-Alternative sich auf Schutzriegel auf der Ebene der Zahlungen beschränkt. 2. „Flux“ - Alternative Der Anteil der Aktien an den jährlichen Zahlungen, ist folgendermaßen begrenzt, abhängig von Ihrem Alter zum Jahresbeginn: Alter zum Jahresbeginn Anteil der Zahlungen, der maximal in Aktien investiert werden kann Unter 45 Jahren 60% Von 45 bis 49 Jahre 40% Von 50 bis 54 Jahre 30% Ab 55 Jahren 20% 11 Wir bieten Ihnen diese Formel an, da der Gesetzgeber sie zulässt, aber wir empfehlen nichtsdestotrotz die vorstehend beschriebene „Stocks“Alternative. Mit der „Flux“-Alternative erfolgen Ihre Investitionen durch Kombination der beiden Teilfonds LUX-PENSION MARCHé MONéTAIRE und LUX-PENSION 100%, die bereits unter der „Stocks“Alternative beschrieben wurden. Im Gegensatz zur letzteren werden die erworbenen Anteile allerdings nicht Gegenstand eines automatischen Umtauschs sein. Beim Vertragsabschluss können Sie entweder eine Formel wählen bei der, je nach Ihrem Alter, die Zahlungen in Höhe des wählbaren Maximums in den Teilfonds LUXPENSION 100% und der Restbetrag in den Teilfonds LUX-PENSION MARCHé MONéTAIRE investiert werden, oder eine Formel, bei der Sie selbst einen gewissen (unter der gesetzlichen Obergrenze liegenden) Anteil in den Teilfonds LUX-PENSION 100% investieren. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich beratend dabei zur Seite. Auch nachdem Sie Ihre Wahl getroffen haben, können Sie Ihre Investitionspolitik während der gesamten Laufzeit Ihres S-PENSIONVertrags anpassen, im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die BCEE rät Ihnen sogar dazu, Ihre Wahl periodisch zu überprüfen, unter Berücksichtigung der Fälligkeit des S-PENSIONVertrags, Ihres Alters und Ihres Anlegerprofils. Wenn Sie z.B. ein gut informierter Anleger mit nicht defensivem Profil sind, kann es für Sie interessant sein, zu Vertragsbeginn voll auf Rendite zu setzen, aber es ist vernünftiger der Sicherheit den Vorzug zu geben, wenn der Fälligkeitstermin des Vertrags näher rückt. Sie können zu jedem Zeitpunkt den Austausch Ihrer Anteile an einem Teilfonds gegen Anteile eines anderen Teilfonds beantragen, bei dem der Prozentsatz der in Aktien investierten Aktiva niedriger ist. Ein umgekehrtes Vorgehen ist laut großherzoglichem Reglement aber nicht möglich. So bietet Ihnen der S-PENSION-Vertrag einerseits im Voraus festgelegte Investitionsmöglichkeiten, bei denen Sie nicht mehr eingreifen müssen, andererseits aber auch individuelle Flexibilität, wenn Sie das wünschen. 12 5. Die Rückzahlungsphase: die Flexibilität am Ende des Vertrags Die Rückzahlungsphase folgt der Kapitalbildungsphase. Die Rückzahlung des angesparten Betrags kann unter zwei Formen erfolgen: die Kapitalauszahlung und die Leibrente. Auf Wunsch kann die Kapitalauszahlung bis zu 50% des zum Fälligkeitstermin des S-PENSION-Vertrags angesparten Betrags erreichen. Der nicht als Kapital ausgezahlte Betrag wird obligatorisch in einen Versicherungsvertrag umgewandelt, der Ihnen eine monatliche Leibrente (auf Lebenszeit) sichert. Beide Formeln lassen Sie in den Genuss von Steuerermäßigungen kommen. Nach der Kapitalbildungsphase beginnt die Rückzahlungsphase. Laut Gesetz beginnt diese: n frühestens 10 Jahre nach Abschluss des S-PENSION-Vertrags, und n frühestens im Alter von 60 Jahren, und n spätestens mit 75 Jahren. Die Rückzahlung des angesparten Kapitals kann unter zwei Formen erfolgen: die Kapitalauszahlung und die Leibrente. SCH AU F W UN KAPITAL ANGESPARTES KAPITAL LEIBRENTE OB LI G AT O RIS C H 13 5.1 Die Kapitalauszahlung Bei Fälligkeit Ihres S-PENSION-Vertrags können Sie sich sofort bis zu 50% der Ersparnisse in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung rückerstatten lassen. Dank der mit S-PENSION verbundenen steuerlichen Vorteile wird das ausgezahlte Kapital nur zum halben auf Sie anwendbaren Gesamtsteuersatz (der Gesamtsteuersatz ist der durchschnittliche Steuersatz) besteuert. Ausgehend von dem vorstehend aufgeführten Beispiel und mit einer vorausgesetzten Rendite von 5% jährlich, wird die maximale Kapitalauszahlung folgende Beträge erreichen: Alter bei Vertragsbeginn 20 Gesamtbetrag der absetzbaren Einzahlungen in Euro Gesamtbetrag der Maximale berichtigten absetzbaren Kapitalauszahlung, Einzahlungen vor Steuer in Euro in Euro 78.250 48.515 103.311 25 70.750 43.865 80.452 30 63.250 39.215 62.541 35 55.750 34.565 48.507 40 45 48.250 29.915 37.511 39.500 24.490 27.459 50 29.000 17.980 18.009 Die berichtigten absetzbaren Einzahlungen berücksichtigen die Steuerermäßigungen aufgrund des Abzugs der Einzahlungen von Ihrem versteuerbaren Einkommen, auf der Grundlage eines Steuersatzes von 38%. 14 Mit S-PENSION sind Sie Gewinner, sogar wenn die Zahlung einer Leibrente nicht berücksichtigt wird, und dies umso mehr je länger die Kapitalbildungsphase ist, denn dadurch können Sie am meisten von steuerlichen Vorteilen und den Renditen profitieren. Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, den Vertrag so früh wie möglich abzuschließen. 5.2 Die Leibrente Der S-PENSION-Vertrag ist bereits interessant, wenn man nur die Kapitalauszahlung eines Teils der akkumulierten Beträge in Betracht zieht. Er wird aber noch interessanter, wenn auch die monatliche Leibrente berücksichtigt wird. Dieser obligatorische zweite Teil der Rückzahlungsphase garantiert Ihnen ein zusätzliches Einkommen während Ihres gesamten Ruhestandes. Das Gesetz besagt, dass der nach der eventuellen einmaligen Kapitalauszahlung verbleibende Restbetrag in einen Versicherungsvertrag umgewandelt werden muss, der eine monatliche Leibrente garantiert. Dieser Restbetrag muss mindestens die Hälfte der zum Fälligkeitstermin Ihres S-PENSION-Vertrags akkumulierten Ersparnisse sein. Da nur die Versicherungsgesellschaften vom Gesetz her dazu ermächtigt sind, eine solche Leibrente anzubieten, schlägt die BCEE Ihnen vor, diesen Restbetrag zum Fälligkeitstermin für Sie in einen Versicherungsvertrag bei ihrem Partner LA LUXEMBOURGEOISE-VIE S.A. umzuwandeln. Ihre Leibrente wird vom Versicherer auf der Grundlage der angesparten Beträge, nach gegebenenfalls erfolgter Kapitalauszahlung, berechnet. Diese Rente wird zu Beginn des Versicherungsvertrags festgesetzt, sie ist zeitlich unbegrenzt und wird bis zum Tode des Versicherungsnehmers gezahlt. Zudem genießen Sie erhebliche steuerliche Vorteile, da die Hälfte des Betrags der Leibrente steuerfrei ist. 15 Sie sollten wissen, dass die Höhe der von Ihnen zu beziehenden Leibrente nicht im Voraus bekannt ist. Dies erklärt sich aus folgenden Gründen: die Sterblichkeitstabellen, die den Berechnungen des Versicherers zugrunde liegen, können mit der Zeit ändern (eine längere durchschnittliche Lebensdauer wird die ausgezahlten Rentenbeträge niedriger ausfallen lassen), und jene Tabellen, die beim Abschluss Ihres Versicherungsvertrags anwendbar sein werden, sind jetzt nicht bekannt. n Die von den Versicherern garantierte und vom „Commissariat aux Assurances” (Aufsichtsbehörde) festgelegte Mindestrendite kann schwanken. Diese Mindestrendite wird Bestandteil des Versicherungsvertrags sein und sie ist somit für die gesamte Laufzeit festgelegt. n Hinzu kommt, dass die von den Versicherern ausgeschüttete Gewinnbeteiligung unterschiedlich ausfallen kann. Diese wird nicht vertraglich festgelegt und kann somit während der Laufzeit ändern. Auf der Grundlage unseres vorstehend genannten Beispiels, und unter der Annahme, dass die Hälfte der aufgebauten Ersparnisse als Kapital ausgezahlt wird, kann Ihre monatliche Leibrente sich indikativ folgendermaßen darstellen: Guthaben, im Alter von 60 Jahren in Euro Maximale Kapitalauszahlung in Euro Monatliche Leibrente ab 60 Jahren in Euro 20 206.623 103.311 284 25 160.904 80.452 225 30 125.082 62.541 178 35 97.014 141 40 45 75.022 48.507 37.511 54.919 27.459 83 36.018 18.009 55 Alter bei Vertragsbeginn 50 111 Die Beträge der monatlichen Leibrente beruhen auf Berechnungen der Versicherungsgesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE-VIE S.A. vom 12. Dezember 2012, auf der Grundlage der an diesem Datum gültigen Sterblichkeitstabellen und Mindestrendite. Sie können sich also von jenen Beträgen unterscheiden, die Ihnen ab dem Fälligkeitstermin Ihres S-PENSION-Vertrags effektiv gezahlt werden. Der angegebene Betrag der monatlichen Leibrente ist jener vor Steuern, denn die Hälfte der monatlichen Leibrente muss vom Steuerpflichtigen als Einkommen deklariert werden. 16 Wenn man diese monatlichen Renten für ein ganzes Jahr berechnet, erreicht man folgende Jahresbeträge: Jährliche Leibrente ab 60 Jahren in Euro Alter bei Vertragsbeginn 20 3.408 25 2.700 30 2.136 35 1.692 40 1.332 45 996 50 660 17 6. Ihre Fragen – Unsere Antworten n Wird der Betrag der jährlich abzugsfähigen Zahlungen verdoppelt, wenn ich verheiratet bin (gemeinsame Besteuerung)? Und wenn ich Kinder habe? Die Höchstbeträge der Zahlungen, d.h. die jährlich abzugsfähigen Beträge, sind in diesen Fällen nicht höher. Es können aber zwei Verträge abgeschlossen werden, einer pro Ehepartner, so dass die Einzahlungen auf beide Verträge vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können. n Welche Kosten sind mit dem S-PENSION-Vertrag verbunden? Für die Aktienteilfonds belaufen sich die Kosten auf 2,5% des eingezahlten Betrags, ohne Minimum. Für den Teilfonds LUX-PENSION MARCHÉ MONÉTAIRE belaufen sich die Kosten auf 0,10%. Ihre Bruttozahlung, also inklusive Kosten, ist in Höhe jener Maximalbeträge abzugsfähig, die für Ihre Altersgruppe festgelegt wurden. Falls Sie sich für den Dauerauftrag „MAX” entscheiden sollten, können Sie von einer Ermäßigung von 30% auf der Einzahlungsgebühr profitieren. (siehe nächste Frage) n Wie kann ich in meinen S-PENSION-Vertrag einzahlen? Sie haben die Wahl zwischen folgenden drei Zahlungsformen: 1.Zahlungen durch Dauerauftrag in Höhe des absetzbaren Höchstbetrages („MAX”). In diesem Fall belasten wir Ihr Konto in den von Ihnen gewählten zeitlichen Abständen mit dem maximal absetzbaren Betrag. Entsprechend Ihrer jeweiligen Altersgruppe wird dieser Betrag automatisch aktualisiert. Bei dieser Zahlungsart gelangen Sie in den Genuss einer 30%-igen Ermäßigung auf der Einzahlungsgebühr. 2.Monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen durch entsprechenden Dauerauftrag. Die Höhe der Zahlung können Sie unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen frei bestimmen, sie muss jedoch mindestens 50 EUR betragen. 3.Punktuelle Zahlungen: Hier zahlen Sie selbst durch entsprechende Überweisung auf Ihren Vertrag ein. Termin, Häufigkeit und Höhe der Einzahlungen bestimmen Sie selbst. Der Gesamtbetrag der jährlichen Zahlungen darf jedoch nicht den absetzbaren Höchstbetrag übersteigen. Die Zahlungen erfolgen somit nicht automatisch. Vielmehr müssen Sie den entsprechenden Betrag auf eigene Initiative auf das Konto S-PENSION IBAN LU57 0019 0050 4412 3000 einzahlen. Achten Sie dabei unbedingt darauf, die in Ihrem Vertrag genannte strukturierte Kommunikation anzugeben. 18 n Kann ich gleichzeitig von den Vorteilen der Zusatzrente (2. Pfeiler, Gesetz vom 8. Juni 1999) und des S-PENSION-Vertrages (3. Pfeiler, Artikel 111bis des Einkommenssteuergesetzes) profitieren? Ja. Eine gleichzeitige Nutzung beider Altersvorsorgesysteme (2. und 3. Pfeiler) ist möglich. Die Zusatzrente (2. Pfeiler) umfasst die betrieblichen Zusatzrentensysteme (bei denen die persönlichen Beitragszahlungen des Beschäftigten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro jährlich absetzbar sind). Die private Altersvorsorge (3. Pfeiler), unter anderem der S-PENSION-Vertrag, umfasst indes die auf persönlicher Initiative basierenden Spar- und Altersvorsorgesysteme, die von Banken oder Versicherungsgesellschaften angeboten werden (die maximal absetzbaren Beträge sind auf Seite 6 dieser Broschüre aufgeführt). n Welches sind die Bedingungen, um in den Genuss der mit dem S-PENSIONVertrag verbundenen steuerlichen Vorteile zu kommen? Die Bedingungen lauten insbesondere: - eine steuerpflichtige Privatperson sein, die in Luxemburg ansässig ist, oder assimiliert sein; - die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 10 Jahre; - die Auszahlung von maximal der Hälfte des angesparten Kapitals erfolgt frühestens im Alter von 60 Jahren und spätestens im Alter von 75 Jahren; - mit dem Restbetrag wird ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Leibrente garantiert; - keine vorzeitige Rückzahlung, außer im Todesfall, bei Invalidität oder schwerer Krankheit; - Deklarierung mittels Bescheinigung (die dem Kunden seitens der BCEE zugestellt wird) an die Steuerverwaltung. n Wie wird sich ein möglicher Wohnsitzwechsel auswirken? Die vertraglichen Modalitäten bleiben ebenso erhalten wie die angesparten Beträge. Die steuerliche Behandlung kann sich allerdings ändern. Die Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes Land zieht im Allgemeinen auch eine änderung des steuerlichen Domizils nach sich, und die Steuergesetzgebung des neuen Landes wird anwendbar. Für Nicht-Ansässige ist die Abzugsfähigkeit der Einzahlungen laut luxemburgischem Gesetz nicht mehr möglich, aber eventuell sieht die Gesetzgebung des neuen Aufenthaltslandes eine solche Möglichkeit vor. Die Rückzahlungen werden zudem laut dieser Gesetzgebung besteuert. Der Kunde muss sich also über die genauen Bedingungen informieren, die an seinem neuen Wohnsitz anwendbar sind. 19 n Gibt es ein Risiko im Zusammenhang mit der Investitionspolitik, oder komme ich in den Genuss einer Mindestrendite oder einer Kapitalgarantie? Das Gesetz über die Altersvorsorge ermöglicht Ihnen die Anschaffung von Bankprodukten, die über die klassischen Versicherungsprodukte hinaus gehen. Die vielen von S-PENSION angebotenen unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten bieten Ihnen zwar keine formelle Garantie in Bezug auf Kapital und Rendite, aber sie bieten interessantere Renditeperspektiven als ein klassisches Produkt. Sie können jene Politik wählen, die Ihrer Risikobereitschaft am ehesten entspricht, oder in ein Produkt am Geldmarkt investieren, wenn Sie der Sicherheit den Vorrang geben. Zudem hat der luxemburgische Gesetzgeber Mindestbedingungen (Schwellen) vorgesehen, die bei Investitionen in Aktien respektiert werden müssen, und die bei S-PENSION zum Schutz des Anlegers eingerichtet wurden. n Wird das zum Fälligkeitstermin in einen Versicherungsvertrag übertragene angesparte Kapital weiterhin Rendite einbringen? Die Versicherer garantieren eine Mindestrendite, die vom „Commissariat aux Assurances” (Aufsichtsbehörde) festgelegt wird. Diese Rendite kann mit der Zeit ändern, und sie kann erst beim Abschluss des Versicherungsvertrags bekannt sein. Da diese Rendite aber vertraglich festgeschrieben wird, bleibt sie für die gesamte Laufzeit erhalten. Zudem kann der Versicherer eine Gewinnbeteiligung ausschütten. Dieser Punkt wird aber nicht im Versicherungsvertrag festgehalten und innerhalb der Laufzeit kann es daher zu jährlichen änderungen kommen, entsprechend der Entscheidung der Versicherungsgesellschaft. n Kann ich den Vertrag aufkündigen, wenn ich eine vorzeitige Rückzahlung wünsche oder um das angesparte Geld auf einen anderen Vertrag zu übertragen? Laut Artikel 111bis muss der S-PENSION-Vertrag jede vorzeitige Rückzahlung oder Verteilung irgendeines Teils der angesparten Beträge ausschließen, wenn der Vertrag nicht gleichzeitig gekündigt wird. Eine Vertragskündigung und eine Rückzahlung der angesparten Beträge sind allerdings möglich, wobei zu berücksichtigen ist, dass die vorzeitige Kapitalauszahlung oder Zahlung der Leibrente den gesamten Betrag der vorzeitigen Kapitalauszahlung oder des Leibrentengrundkapitals vollversteuerbar macht (Ausnahmen: Todesfall, Invalidität oder schwere Krankheit). Laut großherzoglichem Reglement kann das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte Kapital nicht auf einen anderen Vertrag übertragen werden. 20 n Was geschieht mit den angesparten Beträgen, im Todesfall während der Laufzeit des S-PENSION-Vertrags? Und was im Todesfall nach der Fälligkeit des Vertrags, während der Rückzahlungsphase? Im Todesfall vor der Fälligkeit des Altersvorsorgevertrags, wird das angesparte Kapital dem Anspruchsberechtigten (Erben) zurückerstattet, ohne dass dazu, im Gegensatz zu den Produkten der Versicherer, eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden müsste. Wie bei der vorzeitigen Rückzahlung wegen Invalidität oder schwerer Krankheit gilt auch in diesem Fall der ermäßigte Steuersatz, also die Hälfte des Gesamtsteuersatzes. Wenn der Versicherungsnehmer nach der Fälligkeit seines Vertrags stirbt, also während der Rückzahlungsphase (Auszahlung der monatlichen Leibrente), dann ist keine Rückerstattung von Kapital oder Rente möglich, entsprechend dem Grundprinzip der Leibrentenversicherung. n Bleibt der Vertrag gültig und gibt es steuerliche Folgen, wenn ich nicht jedes Jahr einzahle? Eine jährliche Zahlung ist nicht erfordert und es gibt keinerlei Auswirkungen auf die anwendbaren Vertragsbedingungen. Der S-PENSION-Vertrag wird als Altersvorsorgevertrag im Sinne von Artikel 111bis angesehen, auch wenn eine bestimmte Zeit lang keine Einzahlungen vorgenommen werden, es muss kein Mindestbetrag eingezahlt werden und Sie brauchen auch keine diesbezügliche Genehmigung einzuholen. 21 7. Zusätzliche Informationen Diese Publikation ist eine reine Informationsbroschüre und die darin veröffentlichten Informationen, Hypothesen und Simulationen sind weder für die BCEE noch für LA LUXEMBOURGEOISE–VIE S.A. bindend. Sie richtet sich an die in Luxemburg ansässige Privatkundschaft (oder an den Ansässigen gleichgestellte Personen). Der Kunde muss sich auf den S-PENSION-VERTRAG und auf die Prospekte, sowie die geltenden Jahres- oder Halbjahresberichte der bei der Investitionspolitik zurückbehaltenen Investmentfonds, beziehen. Wir möchten den Kunden darauf aufmerksam machen, dass unsere Beispiele auf Hypothesen beruhen; sie sollen Hinweise über die Rendite der Einzahlungen und der akkumulierten Beträge liefern, und auch über die Leibrenten und die Steuersätze. Die angegebenen Renditen können keinesfalls Aufschluß geben über zukünftige Wertentwicklungen. Der Kunde muss sich der Tatsache bewusst sein, dass eine änderung der Hypothesen oder gar der Steuergesetzgebung dieses Produkt finanziell weniger interessant machen kann. Die Renditen der Einzahlungen sind nicht im Voraus bekannt und hängen unter anderem von der Entwicklung der Finanzmärkte ab. Diese Renditen können negativ sein. Dieses Produkt ist also mit keinerlei Garantie verbunden, weder in Bezug auf die Rendite noch in Bezug auf das Kapital (Rückzahlung der eingezahlten Beträge). Wenn der Schwerpunkt auf Investitionen in Aktien liegt, erhöht sich das Risiko. Für zusäzliche Informationen über dieses Produkt sollten Sie sich an Ihre Zweigstelle wenden, und gegebenenfalls an einen Steuerberater, der Ihnen die steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen Situation erklären wird. 22 01/13/pdf Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg Etablissement Public Autonome Siège Central : 1, Place de Metz L-2954 Luxembourg BIC : BCEELULL R.C.S. Luxembourg B 30775 www.bcee.lu tél. (+352) 4015 -1