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s-pension
S-PENSION
Sparen Sie sich eine Zusatzrente für morgen an
und genießen Sie sofortige Steuervorteile.
Inhalt
1.
Es ist Zeit, die Initiative zu ergreifen 4
2.
Genießen Sie sofortige Steuervorteile 5
3.
Die Kapitalbildungsphase: Sie bestimmen den Rhytmus 7
4.
Bestimmen Sie Ihre Investitionspolitik
9
5.
Die Rückzahlungsphase: die Flexibilität am Ende des Vertrags 13
6.
Ihre Fragen - unsere Antworten
18
7.
Zusätzliche Informationen 22
3
1. Es ist Zeit, die Initiative zu ergreifen
Zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente spielt die Privatinitiative eine immer
wichtigere Rolle beim Erhalt Ihres Lebensstandards in der Rente. Wenn Sie
diesen bewaren möchten, müssen Sie die Initiative ergreifen: das neue Regime
der Altersvorsorge bietet Ihnen dazu die Möglichkeit, indem Sie einen
S-PENSION-Vertrag bei der BCEE abschließen. So können Sie sich in Ihrem ganz
persönlichen Rhythmus und unter den bestmöglichen Bedingungen zusätzliche
Renteneinkünfte sichern.
Zur Sicherung eines glücklichen und finanziell sorgenfreien Ruhestands sollten
Sie möglichst schnell die Initiative ergreifen, indem Sie sich bereits jetzt ein
zusätzliches Kapital bilden, das Ihnen ab dem Eintritt in den Ruhestand zur
Verfügung stehen wird.
Zur Zeit hängt Ihr Ruhegehalt größtenteils vom traditionellen gesetzlichen
System ab, welches als erster Pfeiler bezeichnet wird.
Daneben entstehen Zusatzrentensysteme. Abgesehen von den betrieblichen
Zusatz-renten (zweiter Pfeiler) gibt es neuerdings das neue Altersvorsorgesystem,
oder dritter Pfeiler, das auf der persönlichen Initiative beruht, zwecks Sicherung
eines zusätzlichen Einkommens im Rentenalter. Der S-PENSION-Vertrag der BCEE
gehört zu dieser letzten Kategorie und ermöglicht Ihnen den Aufbau Ihres
eigenen Pfeilers, in Ihrem Rhythmus und zu vorteilhaften Bedingungen.
4
2. Genießen Sie sofortige Steuervorteile
Der Staat unterstützt Ihre Bemühungen während des Aufbaus Ihrer Zusatzrente.
Mit S-PENSION zahlen Sie bereits heute weniger Steuern, und auch in Zukunft
bei der Rückzahlung des angesparten Kapitals. Letzteres gilt sowohl für den
Betrag den Sie sich als Kapital auszahlen lassen können, als auch für die Ihnen
gezahlte monatliche Leibrente.
Um Ihnen einen Anreiz zur Bildung einer Zusatzpension zu geben, bietet der
luxemburgische Staat jeder in Luxemburg ansässigen Person (und jeder steuerlich
assimilierten Person), die einen Altersvorsorgevertrag abschließt, steuerliche
Vorteile.
Dank S-PENSION können Sie bereits heute in den Genuss dieser, im Rahmen der
Altersvorsorge vorgesehenen, steuerlichen Vorteile kommen (Paragraph 111bis
des Einkommenssteuergesetzes).
Konkret sieht der S-PENSION-Vertrag folgendes vor:
jede Rückzahlung kann frühestens 10 Jahre nach Vertragsabschluss beginnen,
frühestens wenn Sie das Alter von 60 Jahren erreicht haben und spätestens mit
75 Jahren. Ein Vertragsabschluss ist also möglich bis zum vollendeten 65.
Lebensjahr;
n
n
n
die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung bis zu maximal 50% des zum Fälligkeitstermin des Vertrags angesparten Betrags;
den Abschluss, für den Restbetrag am Fälligkeitstermin des Vertrags, einer
Versicherung, welche eine zeitlich unbegrenzte monatliche Leibrente garantiert.
5
Die steuerlichen Vorteile von S-PENSION sind folgende:
n
Sie können die eingezahlten Beträge (einschließlich der Kosten) von Ihrem
steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Wie aus der nachstehenden Tabelle
ersichtlich, verändert sich der jährlich absetzbare Höchstbetrag mit Ihrem Alter
zu Beginn des Steuerjahres;
Alter zum Jahresbeginn
Jährlich absetzbarer Höchstbetrag
Unter 40 Jahren 1.500 Euro
Von 40 bis 44 Jahre
1.750 Euro
Von 45 bis 49 Jahre
2.100 Euro
Von 50 bis 54 Jahre
2.600 Euro
Von 55 bis 74 Jahre
3.200 Euro
Wenn jeder der gemeinsam besteuerbaren Ehegatten einen Vertrag abschließt, wird der absetzbare Betrag für
jeden Ehegatten individuell berechnet.
n
n
Sie kommen in den Genuss eines niedrigeren Steuersatzes (die Hälfte Ihres
durchschnittlichen Steuersatzes) auf dem Betrag der Kapitalauszahlung;
Die Hälfte der monatlichen Leibrente ist steuerfrei.
Bei vorzeitiger Auszahlung (außer bedingt durch Tod, Invalidität oder schwere
Erkrankung) werden der gesamte ausgezahlte Betrag oder das Grundkapital der
Leibrente zum normalen Steuersatz versteuert.
6
3. Die Kapitalbildungsphase: Sie bestimmen den Rhythmus
Je früher Sie mit S-PENSION sparen, desto höher kann Ihr Kapital zum Ende
der Laufzeit sein. Dies umso mehr, als Ihre Einzahlungen investiert werden
und Rendite generieren. Im Sinne Ihrer Flexibilität können Sie periodische
oder punktuelle Zahlungen vornehmen. Sie sind im übrigen nicht dazu verpflichtet, jedes Jahr einzuzahlen.
Nach dem Abschluss des S-PENSION-Vertrags beginnt die Kapitalbildungsphase.
Sie entspricht der Dauer des Altersvorsorgevertrags, die sich auf mindestens 10
Jahre erstrecken muss, oder länger, wenn Sie weniger als 50 Jahre alt sind. In
letzterem Fall läuft die Kapitalbildungsphase mindestens bis zu Ihrem 60.
Geburtstag.
Diese Phase wird die Grundlage jeder Rückzahlung zum Fälligkeitstermin von
S-PENSION sein. Je größer das während dieser Phase gebildete Kapital ist, um so
höher werden Ihre zusätzlichen Einkünfte sein, die Ihnen einen finanziell
sorgenfreien Ruhestand bieten.
Ihre jährlichen Zahlungen können maximal die gesetzlich festgelegten
absetzbaren Beträge erreichen, die in der vorstehenden Tabelle aufgeführt sind,
entsprechend Ihrem Alter zu Beginn des Steuerjahres.
Sie können jährlich eine einmalige Zahlung vornehmen, oder monatliche,
vierteljährliche, halbjährliche oder punktuelle Zahlungen tätigen mit einem
Minimum von EUR 50 pro Zahlung. Da Sie zudem nicht dazu verpflichtet sind,
jedes Jahr eine Einzahlung vorzunehmen, behalten Sie stets ein Maximum an
Flexibilität.
Falls Sie die jährlichen Steuervorteile vollständig ausschöpfen möchten,
empfehlen wir Ihnen den Dauerauftrag „MAX“. Die Vorteile die Ihnen der
Dauerauftrag „MAX“ bietet bestehen darin, dass die maximalen jährlichen
absetzbaren Einzahlungen automatisch, je nach der von Ihnen gewünschten
Periodizität (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich), von Ihrem
Konto abgebucht werden. Außerdem werden diese Beiträge automatisch dem
gemäß Ihrem Alter jährlich absetzbaren Höchstbetrag angepasst.
Entscheiden Sie sich für einen Dauerauftrag „MAX“, kommen Sie neben
reduzierten Kosten - 30% Ermäßigung auf der Einzahlungsgebühr - auch in den
Genuss eines maximalen Komforts.
Außerdem haben Sie die Gewissheit, dass Sie für Ihren Ruhestand das
höchstmögliche Kapital in Ihrem S-PENSION-Vertrag ansparen und zugleich die
jährlichen Steuervorteile vollständig ausschöpfen.
7
Zum Ende des S-PENSION-Vertrags umfasst Ihr Gesamtkapital nicht nur die
während der Kapitalbildungsphase eingezahlten Beträge, sondern auch den
Ertrag im Zusammenhang mit diesen Zahlungen. Diese Rendite hängt von der
Entwicklung der Finanzmärkte und Ihrer Anlagepolitik ab (siehe Punkt 4).
Die nachstehende Tabelle zeigt Ihnen indikativ, wie hoch Ihre S-PENSIONErsparnisse an Ihrem 60. Geburtstag sein könnten, unter Berücksichtigung Ihres
Alters zu Vertrags- beginn. Diese Tabelle ist eine Simulation, die auf jährlichen,
dem absetzbaren Höchstbetrag entsprechenden Zahlungen beruht, ohne
Berücksichtigung der Einzahlungsgebühr und mit der Hypothese eines
durchschnittlichen und kapitalisierten Jahresertrags von 5%, beziehungsweise
von 2,5%. Diese Hypothesen sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.
Alter bei
Vertragsbeginn
20
8
Gesamtbetrag der
Akkumuliertes
absetzbaren Guthaben (Hyp. 5%)
Einzahlungen in Euro
in Euro
Akkumuliertes
Guthaben (Hyp. 2,5%)
in Euro
78.250
206.623
122.522
25
70.750
160.904
103.810
30
63.250
125.082
87.272
35
55.750
97.014
72.654
40
45
48.250
75.022
59.735
39.500
54.919
46.413
50
29.000
36.018
32.283
4. Bestimmen Sie Ihre Investitionspolitik
Für die während der Kapitalbildungsphase eingezahlten, resp. akkumulierten
Beträge, läßt Ihr S-PENSION-Vertrag Ihnen eine große Freiheit bei der Wahl
Ihrer Investitionspolitik, innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen.
Das von Ihnen während der Kapitalbildungsphase eingezahlte Geld wird
investiert. Ein großherzogliches Reglement legt die Mindestbedingungen der von
Ihnen zu wählenden Investitionspolitik fest. Unter Beachtung dieser gesetzlichen
Regelungen gibt der S-PENSION-Vertrag Ihnen die absolute Freiheit, Ihre eigene
Investitionspolitik zu bestimmen. Auf der Ebene der Finanzmärkte bestimmen
Sie selbst, wie Ihre Zahlungen angelegt werden sollen.
In Bezug auf die Altersvorsorgeverträge hält das großherzogliche Reglement
zwei Alternativen fest. Auf der einen Seite das „Stocks“-Verfahren, welches wir
besonders empfehlen, und auf der anderen Seite die „Flux“-Alternative. In allen
Fällen werden die zusammengekommenen Beträge in den LUX-PENSION-Fonds
der BCEE investiert. Wir möchten darauf hinweisen, dass dieser Investmentfonds
auch den Teilfonds LUX-PENSION MARCHé MONéTAIRE beinhaltet, den Sie
ausschließlich zur Aufnahme Ihrer Zahlungen bestimmen können, wenn Sie nicht
in Aktien investieren möchten.
n
Der Teilfonds LUX-PENSION MARCHÉ MONÉTAIRE, gibt der Sicherheit
den Vorzug, ohne Investitionen in Aktien. Dieser Teilfonds investiert in
Euro, hauptsächlich in Instrumente des Geldmarkts und in Liquiditäten,
sowie in kurzfristige Rentenpapiere.
9
1.„Stocks“ - Alternative
Der Anteil der Aktien am akkumulierten Kapital ist folgendermaßen begrenzt,
abhängig von Ihrem Alter zum Jahresbeginn:
Alter zum Jahresbeginn Unter 45 Jahren Anteil der gebildeten Ersparnisse, der
maximal in Aktien investiert werden kann
unbegrenzt
Von 45 bis 49 Jahre
75%
Von 50 bis 54 Jahre
50%
Ab 55 Jahren
25%
Der Investmentfonds LUX-PENSION besteht aus Teilfonds, die diese Prozentsätze
widerspiegeln, um Ihnen die Investitionsauswahl zu erleichtern.
n
LUX-PENSION 25% ist ein defensiv ausgerichteter Teilfonds, der
hauptsächlich in auf Euro lautende Rentenpapiere erstklassiger Emittenten
investiert, und für ein Maximum von 25% der Guthaben in Aktien und
vergleichbare Wertpapiere, die mehrheitlich eine hohe Kapitalisierung
aufweisen und an einer Börse eines europäischen Landes zugelassen sind.
LUX-PENSION 50% ist ein ausgewogener Teilfonds, der hauptsächlich in
auf Euro lautende Rentenpapiere erstklassiger Emittenten investiert, und
für ein Maximum von 50% der Guthaben in Aktien und vergleichbare
Wertpapiere, die mehrheitlich eine hohe Kapitalisierung aufweisen und
an einer Börse eines europäischen Landes zugelassen sind.
■
LUX-PENSION 75% ist ein offensiver Teilfonds, der für ein Maximum von
75% in Aktien und vergleichbare Wertpapiere investiert, die mehrheitlich
eine hohe Kapitalisierung aufweisen und an einer Börse eines europäischen
Landes zugelassen sind. Zusätzlich investiert der Teilfonds in auf Euro
lautende Rentenpapiere erstklassiger Emittenten.
■
LUX-PENSION 100% ist ein aggressiver Teilfonds, der in Aktien und
vergleichbare Wertpapiere investiert, die mehrheitlich eine hohe
Kapitalisierung aufweisen und an einer Börse eines europäischen Landes
zugelassen sind.
■
10
Die Struktur und die Investitionspolitik des Investmentfonds LUX-PENSION
eignen sich daher ganz besonders für die „Stocks“-Alternative. Entsprechend
Ihrer Altersgruppe werden Sie in jene Teilfonds investieren, die Ihnen innerhalb
des Fonds LUX-PENSION zugänglich sind. Bei Vertragsabschluss können Sie sich
entweder für eine Formel entscheiden, die – je nach Ihrem Alter – Ihre Zahlungen
in jenen wählbaren Teilfonds investiert, dessen Gewicht in Aktien am höchsten
ist, oder für eine Formel, bei der Sie selbst zwischen den zur Auswahl stehenden
Teilfonds entscheiden. Falls erforderlich wird die BCEE automatisch und
kostenlos Ihre Anteile von einem Teilfonds auf den anderen übertragen, wenn
Sie in eine andere Altersgruppe wechseln. Sie werden selbstverständlich darüber
informiert.
Die „Stocks“- Alternative wird von der BCEE empfohlen da sie, wenn der
Fälligkeitstermin des S-PENSION-Vertrags näherrückt, den automatischen
Umtausch Ihres aufgebauten Kapitals in, dem Risiko der Aktienmärkte weniger
stark ausgesetzten, Investitionen vorsieht. Sie berücksichtigt also das gesamte
aufgebaute Kapital, wohingegen die „Flux“-Alternative sich auf Schutzriegel
auf der Ebene der Zahlungen beschränkt.
2. „Flux“ - Alternative
Der Anteil der Aktien an den jährlichen Zahlungen, ist folgendermaßen begrenzt, abhängig von Ihrem Alter zum Jahresbeginn:
Alter zum Jahresbeginn Anteil der Zahlungen, der maximal
in Aktien investiert werden kann
Unter 45 Jahren
60%
Von 45 bis 49 Jahre
40%
Von 50 bis 54 Jahre
30%
Ab 55 Jahren
20%
11
Wir bieten Ihnen diese Formel an, da der Gesetzgeber sie zulässt, aber
wir empfehlen nichtsdestotrotz die vorstehend beschriebene „Stocks“Alternative. Mit der „Flux“-Alternative erfolgen Ihre Investitionen
durch Kombination der beiden Teilfonds LUX-PENSION MARCHé
MONéTAIRE und LUX-PENSION 100%, die bereits unter der „Stocks“Alternative beschrieben wurden. Im Gegensatz zur letzteren werden
die erworbenen Anteile allerdings nicht Gegenstand eines
automatischen Umtauschs sein. Beim Vertragsabschluss können Sie
entweder eine Formel wählen bei der, je nach Ihrem Alter, die
Zahlungen in Höhe des wählbaren Maximums in den Teilfonds LUXPENSION 100% und der Restbetrag in den Teilfonds LUX-PENSION
MARCHé MONéTAIRE investiert werden, oder eine Formel, bei der Sie
selbst einen gewissen (unter der gesetzlichen Obergrenze liegenden)
Anteil in den Teilfonds LUX-PENSION 100% investieren. Unsere
Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich beratend dabei zur Seite.
Auch nachdem Sie Ihre Wahl getroffen haben, können Sie Ihre
Investitionspolitik während der gesamten Laufzeit Ihres S-PENSIONVertrags anpassen, im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen. Die BCEE rät Ihnen sogar dazu, Ihre Wahl periodisch
zu überprüfen, unter Berücksichtigung der Fälligkeit des S-PENSIONVertrags, Ihres Alters und Ihres Anlegerprofils.
Wenn Sie z.B. ein gut informierter Anleger mit nicht defensivem Profil
sind, kann es für Sie interessant sein, zu Vertragsbeginn voll auf
Rendite zu setzen, aber es ist vernünftiger der Sicherheit den Vorzug
zu geben, wenn der Fälligkeitstermin des Vertrags näher rückt.
Sie können zu jedem Zeitpunkt den Austausch Ihrer Anteile an einem
Teilfonds gegen Anteile eines anderen Teilfonds beantragen, bei dem
der Prozentsatz der in Aktien investierten Aktiva niedriger ist. Ein
umgekehrtes Vorgehen ist laut großherzoglichem Reglement aber
nicht möglich.
So bietet Ihnen der S-PENSION-Vertrag einerseits im Voraus festgelegte
Investitionsmöglichkeiten, bei denen Sie nicht mehr eingreifen müssen,
andererseits aber auch individuelle Flexibilität, wenn Sie das wünschen.
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5. Die Rückzahlungsphase: die Flexibilität am Ende des Vertrags
Die Rückzahlungsphase folgt der Kapitalbildungsphase. Die Rückzahlung
des angesparten Betrags kann unter zwei Formen erfolgen: die Kapitalauszahlung und die Leibrente.
Auf Wunsch kann die Kapitalauszahlung bis zu 50% des zum Fälligkeitstermin
des S-PENSION-Vertrags angesparten Betrags erreichen. Der nicht als Kapital
ausgezahlte Betrag wird obligatorisch in einen Versicherungsvertrag umgewandelt, der Ihnen eine monatliche Leibrente (auf Lebenszeit) sichert.
Beide Formeln lassen Sie in den Genuss von Steuerermäßigungen kommen.
Nach der Kapitalbildungsphase beginnt die Rückzahlungsphase. Laut Gesetz
beginnt diese:
n
frühestens 10 Jahre nach Abschluss des S-PENSION-Vertrags, und
n
frühestens im Alter von 60 Jahren, und
n
spätestens mit 75 Jahren.
Die Rückzahlung des angesparten Kapitals kann unter zwei Formen erfolgen:
die Kapitalauszahlung und die Leibrente.
SCH
AU
F
W
UN
KAPITAL
ANGESPARTES KAPITAL
LEIBRENTE
OB
LI
G
AT
O
RIS C
H
13
5.1 Die Kapitalauszahlung
Bei Fälligkeit Ihres S-PENSION-Vertrags können Sie sich sofort bis zu 50% der
Ersparnisse in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung rückerstatten lassen.
Dank der mit S-PENSION verbundenen steuerlichen Vorteile wird das ausgezahlte
Kapital nur zum halben auf Sie anwendbaren Gesamtsteuersatz (der Gesamtsteuersatz ist der durchschnittliche Steuersatz) besteuert.
Ausgehend von dem vorstehend aufgeführten Beispiel und mit einer vorausgesetzten Rendite von 5% jährlich, wird die maximale Kapitalauszahlung folgende
Beträge erreichen:
Alter bei
Vertragsbeginn
20
Gesamtbetrag der
absetzbaren
Einzahlungen
in Euro
Gesamtbetrag der
Maximale
berichtigten absetzbaren Kapitalauszahlung,
Einzahlungen
vor Steuer
in Euro
in Euro
78.250
48.515
103.311
25
70.750
43.865
80.452
30
63.250
39.215
62.541
35
55.750
34.565
48.507
40
45
48.250
29.915
37.511
39.500
24.490
27.459
50
29.000
17.980
18.009
Die berichtigten absetzbaren Einzahlungen berücksichtigen die Steuerermäßigungen aufgrund des Abzugs der Einzahlungen von Ihrem versteuerbaren
Einkommen, auf der Grundlage eines Steuersatzes von 38%.
14
Mit S-PENSION sind Sie Gewinner, sogar wenn die Zahlung einer Leibrente nicht
berücksichtigt wird, und dies umso mehr je länger die Kapitalbildungsphase ist,
denn dadurch können Sie am meisten von steuerlichen Vorteilen und den
Renditen profitieren. Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, den Vertrag so
früh wie möglich abzuschließen.
5.2 Die Leibrente
Der S-PENSION-Vertrag ist bereits interessant, wenn man nur die Kapitalauszahlung eines Teils der akkumulierten Beträge in Betracht zieht. Er wird aber
noch interessanter, wenn auch die monatliche Leibrente berücksichtigt wird.
Dieser obligatorische zweite Teil der Rückzahlungsphase garantiert Ihnen ein
zusätzliches Einkommen während Ihres gesamten Ruhestandes.
Das Gesetz besagt, dass der nach der eventuellen einmaligen Kapitalauszahlung
verbleibende Restbetrag in einen Versicherungsvertrag umgewandelt werden
muss, der eine monatliche Leibrente garantiert. Dieser Restbetrag muss mindestens die Hälfte der zum Fälligkeitstermin Ihres S-PENSION-Vertrags akkumulierten Ersparnisse sein.
Da nur die Versicherungsgesellschaften vom Gesetz her dazu ermächtigt sind,
eine solche Leibrente anzubieten, schlägt die BCEE Ihnen vor, diesen Restbetrag
zum Fälligkeitstermin für Sie in einen Versicherungsvertrag bei ihrem Partner LA
LUXEMBOURGEOISE-VIE S.A. umzuwandeln.
Ihre Leibrente wird vom Versicherer auf der Grundlage der angesparten Beträge,
nach gegebenenfalls erfolgter Kapitalauszahlung, berechnet. Diese Rente wird
zu Beginn des Versicherungsvertrags festgesetzt, sie ist zeitlich unbegrenzt und
wird bis zum Tode des Versicherungsnehmers gezahlt. Zudem genießen Sie erhebliche steuerliche Vorteile, da die Hälfte des Betrags der Leibrente steuerfrei ist.
15
Sie sollten wissen, dass die Höhe der von Ihnen zu beziehenden Leibrente nicht
im Voraus bekannt ist. Dies erklärt sich aus folgenden Gründen:
die Sterblichkeitstabellen, die den Berechnungen des Versicherers zugrunde
liegen, können mit der Zeit ändern (eine längere durchschnittliche Lebensdauer
wird die ausgezahlten Rentenbeträge niedriger ausfallen lassen), und jene
Tabellen, die beim Abschluss Ihres Versicherungsvertrags anwendbar sein
werden, sind jetzt nicht bekannt.
n
Die von den Versicherern garantierte und vom „Commissariat aux Assurances”
(Aufsichtsbehörde) festgelegte Mindestrendite kann schwanken. Diese Mindestrendite wird Bestandteil des Versicherungsvertrags sein und sie ist somit für die
gesamte Laufzeit festgelegt.
n
Hinzu kommt, dass die von den Versicherern ausgeschüttete Gewinnbeteiligung
unterschiedlich ausfallen kann. Diese wird nicht vertraglich festgelegt und kann
somit während der Laufzeit ändern.
Auf der Grundlage unseres vorstehend genannten Beispiels, und unter der
Annahme, dass die Hälfte der aufgebauten Ersparnisse als Kapital ausgezahlt
wird, kann Ihre monatliche Leibrente sich indikativ folgendermaßen darstellen:
Guthaben,
im Alter von
60 Jahren
in Euro
Maximale
Kapitalauszahlung
in Euro
Monatliche Leibrente
ab 60 Jahren
in Euro
20
206.623
103.311
284
25
160.904
80.452 225
30
125.082
62.541 178
35
97.014
141
40
45
75.022
48.507 37.511
54.919
27.459 83
36.018
18.009 55
Alter bei
Vertragsbeginn
50
111
Die Beträge der monatlichen Leibrente beruhen auf Berechnungen der Versicherungsgesellschaft LA
LUXEMBOURGEOISE-VIE S.A. vom 12. Dezember 2012, auf der Grundlage der an diesem Datum gültigen
Sterblichkeitstabellen und Mindestrendite. Sie können sich also von jenen Beträgen unterscheiden, die
Ihnen ab dem Fälligkeitstermin Ihres S-PENSION-Vertrags effektiv gezahlt werden. Der angegebene
Betrag der monatlichen Leibrente ist jener vor Steuern, denn die Hälfte der monatlichen Leibrente muss
vom Steuerpflichtigen als Einkommen deklariert werden.
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Wenn man diese monatlichen Renten für ein ganzes Jahr berechnet, erreicht
man folgende Jahresbeträge:
Jährliche Leibrente ab 60 Jahren
in Euro
Alter bei Vertragsbeginn
20
3.408
25
2.700
30
2.136
35
1.692
40
1.332
45
996
50
660
17
6. Ihre Fragen – Unsere Antworten
n
Wird der Betrag der jährlich abzugsfähigen Zahlungen verdoppelt, wenn ich
verheiratet bin (gemeinsame Besteuerung)? Und wenn ich Kinder habe?
Die Höchstbeträge der Zahlungen, d.h. die jährlich abzugsfähigen Beträge, sind
in diesen Fällen nicht höher. Es können aber zwei Verträge abgeschlossen
werden, einer pro Ehepartner, so dass die Einzahlungen auf beide Verträge vom
steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können.
n
Welche Kosten sind mit dem S-PENSION-Vertrag verbunden?
Für die Aktienteilfonds belaufen sich die Kosten auf 2,5% des eingezahlten
Betrags, ohne Minimum. Für den Teilfonds LUX-PENSION MARCHÉ MONÉTAIRE
belaufen sich die Kosten auf 0,10%. Ihre Bruttozahlung, also inklusive Kosten, ist
in Höhe jener Maximalbeträge abzugsfähig, die für Ihre Altersgruppe festgelegt
wurden.
Falls Sie sich für den Dauerauftrag „MAX” entscheiden sollten, können Sie von
einer Ermäßigung von 30% auf der Einzahlungsgebühr profitieren. (siehe nächste
Frage)
n
Wie kann ich in meinen S-PENSION-Vertrag einzahlen?
Sie haben die Wahl zwischen folgenden drei Zahlungsformen:
1.Zahlungen durch Dauerauftrag in Höhe des absetzbaren Höchstbetrages
(„MAX”). In diesem Fall belasten wir Ihr Konto in den von Ihnen gewählten
zeitlichen Abständen mit dem maximal absetzbaren Betrag. Entsprechend Ihrer
jeweiligen Altersgruppe wird dieser Betrag automatisch aktualisiert.
Bei dieser Zahlungsart gelangen Sie in den Genuss einer 30%-igen Ermäßigung
auf der Einzahlungsgebühr.
2.Monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen durch
entsprechenden Dauerauftrag. Die Höhe der Zahlung können Sie unter Beachtung
der gesetzlichen Grenzen frei bestimmen, sie muss jedoch mindestens 50 EUR
betragen.
3.Punktuelle Zahlungen: Hier zahlen Sie selbst durch entsprechende Überweisung
auf Ihren Vertrag ein. Termin, Häufigkeit und Höhe der Einzahlungen bestimmen
Sie selbst. Der Gesamtbetrag der jährlichen Zahlungen darf jedoch nicht den
absetzbaren Höchstbetrag übersteigen. Die Zahlungen erfolgen somit nicht
automatisch. Vielmehr müssen Sie den entsprechenden Betrag auf eigene
Initiative auf das Konto S-PENSION IBAN LU57 0019 0050 4412 3000 einzahlen.
Achten Sie dabei unbedingt darauf, die in Ihrem Vertrag genannte strukturierte
Kommunikation anzugeben.
18
n
Kann ich gleichzeitig von den Vorteilen der Zusatzrente (2. Pfeiler, Gesetz
vom 8. Juni 1999) und des S-PENSION-Vertrages (3. Pfeiler, Artikel 111bis des
Einkommenssteuergesetzes) profitieren?
Ja. Eine gleichzeitige Nutzung beider Altersvorsorgesysteme (2. und 3. Pfeiler) ist
möglich. Die Zusatzrente (2. Pfeiler) umfasst die betrieblichen Zusatzrentensysteme
(bei denen die persönlichen Beitragszahlungen des Beschäftigten bis zu einem
Höchstbetrag von 1.200 Euro jährlich absetzbar sind). Die private Altersvorsorge
(3. Pfeiler), unter anderem der S-PENSION-Vertrag, umfasst indes die auf persönlicher Initiative basierenden Spar- und Altersvorsorgesysteme, die von Banken
oder Versicherungsgesellschaften angeboten werden (die maximal absetzbaren
Beträge sind auf Seite 6 dieser Broschüre aufgeführt).
n
Welches sind die Bedingungen, um in den Genuss der mit dem S-PENSIONVertrag verbundenen steuerlichen Vorteile zu kommen?
Die Bedingungen lauten insbesondere:
- eine steuerpflichtige Privatperson sein, die in Luxemburg ansässig ist, oder
assimiliert sein;
- die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 10 Jahre;
- die Auszahlung von maximal der Hälfte des angesparten Kapitals erfolgt
frühestens im Alter von 60 Jahren und spätestens im Alter von 75 Jahren;
- mit dem Restbetrag wird ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine
monatliche Leibrente garantiert;
- keine vorzeitige Rückzahlung, außer im Todesfall, bei Invalidität oder schwerer
Krankheit;
- Deklarierung mittels Bescheinigung (die dem Kunden seitens der BCEE zugestellt wird) an die Steuerverwaltung.
n
Wie wird sich ein möglicher Wohnsitzwechsel auswirken?
Die vertraglichen Modalitäten bleiben ebenso erhalten wie die angesparten
Beträge. Die steuerliche Behandlung kann sich allerdings ändern. Die Verlegung
des Wohnsitzes in ein anderes Land zieht im Allgemeinen auch eine änderung
des steuerlichen Domizils nach sich, und die Steuergesetzgebung des neuen
Landes wird anwendbar. Für Nicht-Ansässige ist die Abzugsfähigkeit der
Einzahlungen laut luxemburgischem Gesetz nicht mehr möglich, aber eventuell
sieht die Gesetzgebung des neuen Aufenthaltslandes eine solche Möglichkeit
vor. Die Rückzahlungen werden zudem laut dieser Gesetzgebung besteuert. Der
Kunde muss sich also über die genauen Bedingungen informieren, die an seinem
neuen Wohnsitz anwendbar sind.
19
n
Gibt es ein Risiko im Zusammenhang mit der Investitionspolitik, oder komme
ich in den Genuss einer Mindestrendite oder einer Kapitalgarantie?
Das Gesetz über die Altersvorsorge ermöglicht Ihnen die Anschaffung von
Bankprodukten, die über die klassischen Versicherungsprodukte hinaus gehen.
Die vielen von S-PENSION angebotenen unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten bieten Ihnen zwar keine formelle Garantie in Bezug auf Kapital
und Rendite, aber sie bieten interessantere Renditeperspektiven als ein klassisches
Produkt. Sie können jene Politik wählen, die Ihrer Risikobereitschaft am ehesten
entspricht, oder in ein Produkt am Geldmarkt investieren, wenn Sie der Sicherheit
den Vorrang geben. Zudem hat der luxemburgische Gesetzgeber Mindestbedingungen (Schwellen) vorgesehen, die bei Investitionen in Aktien respektiert
werden müssen, und die bei S-PENSION zum Schutz des Anlegers eingerichtet
wurden.
n
Wird das zum Fälligkeitstermin in einen Versicherungsvertrag übertragene
angesparte Kapital weiterhin Rendite einbringen?
Die Versicherer garantieren eine Mindestrendite, die vom „Commissariat aux
Assurances” (Aufsichtsbehörde) festgelegt wird. Diese Rendite kann mit der Zeit
ändern, und sie kann erst beim Abschluss des Versicherungsvertrags bekannt
sein. Da diese Rendite aber vertraglich festgeschrieben wird, bleibt sie für die
gesamte Laufzeit erhalten. Zudem kann der Versicherer eine Gewinnbeteiligung
ausschütten. Dieser Punkt wird aber nicht im Versicherungsvertrag festgehalten
und innerhalb der Laufzeit kann es daher zu jährlichen änderungen kommen,
entsprechend der Entscheidung der Versicherungsgesellschaft.
n
Kann ich den Vertrag aufkündigen, wenn ich eine vorzeitige Rückzahlung
wünsche oder um das angesparte Geld auf einen anderen Vertrag zu übertragen?
Laut Artikel 111bis muss der S-PENSION-Vertrag jede vorzeitige Rückzahlung
oder Verteilung irgendeines Teils der angesparten Beträge ausschließen, wenn
der Vertrag nicht gleichzeitig gekündigt wird. Eine Vertragskündigung und eine
Rückzahlung der angesparten Beträge sind allerdings möglich, wobei zu berücksichtigen ist, dass die vorzeitige Kapitalauszahlung oder Zahlung der Leibrente
den gesamten Betrag der vorzeitigen Kapitalauszahlung oder des Leibrentengrundkapitals vollversteuerbar macht (Ausnahmen: Todesfall, Invalidität oder
schwere Krankheit).
Laut großherzoglichem Reglement kann das in einem Altersvorsorgevertrag
angesparte Kapital nicht auf einen anderen Vertrag übertragen werden.
20
n
Was geschieht mit den angesparten Beträgen, im Todesfall während der
Laufzeit des S-PENSION-Vertrags? Und was im Todesfall nach der Fälligkeit
des Vertrags, während der Rückzahlungsphase?
Im Todesfall vor der Fälligkeit des Altersvorsorgevertrags, wird das angesparte
Kapital dem Anspruchsberechtigten (Erben) zurückerstattet, ohne dass dazu, im
Gegensatz zu den Produkten der Versicherer, eine zusätzliche Versicherung
abgeschlossen werden müsste. Wie bei der vorzeitigen Rückzahlung wegen
Invalidität oder schwerer Krankheit gilt auch in diesem Fall der ermäßigte
Steuersatz, also die Hälfte des Gesamtsteuersatzes. Wenn der Versicherungsnehmer nach der Fälligkeit seines Vertrags stirbt, also während der
Rückzahlungsphase (Auszahlung der monatlichen Leibrente), dann ist keine
Rückerstattung von Kapital oder Rente möglich, entsprechend dem Grundprinzip
der Leibrentenversicherung.
n
Bleibt der Vertrag gültig und gibt es steuerliche Folgen, wenn ich nicht jedes
Jahr einzahle?
Eine jährliche Zahlung ist nicht erfordert und es gibt keinerlei Auswirkungen
auf die anwendbaren Vertragsbedingungen. Der S-PENSION-Vertrag wird als
Altersvorsorgevertrag im Sinne von Artikel 111bis angesehen, auch wenn eine
bestimmte Zeit lang keine Einzahlungen vorgenommen werden, es muss kein
Mindestbetrag eingezahlt werden und Sie brauchen auch keine diesbezügliche
Genehmigung einzuholen.
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7. Zusätzliche Informationen
Diese Publikation ist eine reine Informationsbroschüre und die darin veröffentlichten
Informationen, Hypothesen und Simulationen sind weder für die BCEE noch für LA
LUXEMBOURGEOISE–VIE S.A. bindend. Sie richtet sich an die in Luxemburg ansässige
Privatkundschaft (oder an den Ansässigen gleichgestellte Personen). Der Kunde
muss sich auf den S-PENSION-VERTRAG und auf die Prospekte, sowie die geltenden
Jahres- oder Halbjahresberichte der bei der Investitionspolitik zurückbehaltenen
Investmentfonds, beziehen.
Wir möchten den Kunden darauf aufmerksam machen, dass unsere Beispiele auf
Hypothesen beruhen; sie sollen Hinweise über die Rendite der Einzahlungen und
der akkumulierten Beträge liefern, und auch über die Leibrenten und die
Steuersätze. Die angegebenen Renditen können keinesfalls Aufschluß geben über
zukünftige Wertentwicklungen. Der Kunde muss sich der Tatsache bewusst sein,
dass eine änderung der Hypothesen oder gar der Steuergesetzgebung dieses
Produkt finanziell weniger interessant machen kann. Die Renditen der Einzahlungen
sind nicht im Voraus bekannt und hängen unter anderem von der Entwicklung der
Finanzmärkte ab. Diese Renditen können negativ sein. Dieses Produkt ist also mit
keinerlei Garantie verbunden, weder in Bezug auf die Rendite noch in Bezug auf
das Kapital (Rückzahlung der eingezahlten Beträge). Wenn der Schwerpunkt auf
Investitionen in Aktien liegt, erhöht sich das Risiko.
Für zusäzliche Informationen über dieses Produkt sollten Sie sich an Ihre Zweigstelle
wenden, und gegebenenfalls an einen Steuerberater, der Ihnen die steuerlichen
Aspekte im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen Situation erklären wird.
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01/13/pdf
Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg
Etablissement Public Autonome
Siège Central : 1, Place de Metz L-2954 Luxembourg
BIC : BCEELULL R.C.S. Luxembourg B 30775
www.bcee.lu tél. (+352) 4015 -1

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