Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Transcrição
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung Produktleitfaden Inhaltsverzeichnis 1 Die Problemstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 2 Die Zielgruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 3 Der Marktzugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 4 Das Produkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 4.1 Die Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 4.2 Die steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 4.2.1 Steuerliche Behandlung der Beiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 4.2.1.1 Vervielfältigungsregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 4.2.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 4.3 Die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4.4 Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4.4.1 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4.2.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4.5 Arbeitsrechtliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4.5.1 Was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4.5.2 Was geschieht bei Insolvenz des Unternehmens? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4.5.3 Müssen die späteren Leistungen angepasst werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4.6 Vertriebstipp: Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in bAV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4.7 Tarifauswahl für die Direktversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 5 Das Verkaufsmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 5.1 Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5.2 Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5.3 Anträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5.4 Vereinbarung zur Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Das Verkaufsmaterial in der Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 6 2 Notizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 1 Die Problemstellung Jeder Arbeitnehmer steht heute vor zwei wesentlichen Problemen: Problem Nr. 1: ...zeigt sich allmonatlich beim Blick auf die Gehaltsabrechnung, wenn wir sehen, was letztendlich unterm Strich nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Fast ein halbes Jahr arbeiten wir für die öffentlichen Kassen, erst dann bleibt etwas übrig für das eigene Portemonnaie. toeinkommens als Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung ist also unerlässlich. Dies könnte im Privatbereich beispielsweise durch Abschluss einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung erfolgen. Die Beiträge fließen dann aber aus bereits versteuertem Einkommen – und genau das lässt sich vermeiden, wenn der Abschluss über den Arbeitgeber erfolgt. Problem Nr. 2: Was später an Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung fließt, bleibt weit hinter dem gewohnten Einkommen zurück. Sicher ist: Es wird zu wenig sein, um davon gut zu leben. Schon nach heutigem Stand können wir max. 41% unseres letzten Brut- Dreimal Lohn Monatliche Durchschnittsbeträge je Arbeitnehmer 3 164 Euro 2 594 Euro 1 727 Euro Diesen Betrag wendet der Betrieb auf (Arbeitnehmer entgelt) Dieser Betrag steht auf der Verdienstabrechnung (Bruttoverdienst) Dieser Betrag wird überwiesen (Nettoverdienst) Quelle: Stat. Bundesamt/Stand 2013/© Globus-Nr. 6380 3 2 Die Zielgruppe Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung über die Form der Direktversicherung ist grundsätzlich für die Mitarbeiter jedes Unternehmens möglich, unabhängig von Größe und Rechtsform. Beiträge zu einer Direktversicherung bleiben am § 3 (63) EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (West) steuerfrei. Zusätzlich erhöht sich dieser steuerfreie Betrag ggf. um einen Festbetrag von 1.800 Euro p.a. Jeder Arbeitnehmer, der die Förderung des § 3 (63) EStG noch nicht über eine Pensionskasse ausgeschöpft hat, kann dies über die Direktversicherung tun. Arbeitnehmer, für die bereits eine pauschalversteuerte Direktversicherung besteht, können zusätzlich einen weiteren Vertrag mit einem steuerfreien Beitrag bis zu 4% der BBG über eine Direktversicherung mit der Förderung gem. § 3 (63) EStG abschließen. Lediglich der zusätzliche Betrag von 1.800 Euro p.a. kommt nicht zur Anwendung. Für jeden Arbeitnehmer, der innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung verdient, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der zusätzlichen Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen. Ausführliches hierzu siehe unter Punkt 4.4. Voraussetzung zum Abschluss der Arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung ist die Zustimmung des Arbeitgebers, denn dieser muss Versicherungsnehmer sein. Da ihn die Unterstützung des Aufbaus der Altersversorgung seiner Mitarbeiter jedoch nichts kostet, spricht auch nichts gegen dessen Zustimmung. Im Gegenteil: Auch der Arbeitgeber spart seinen Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Manche Firmen gewähren dafür eine zusätzliche Versorgung. Auch der Arbeitgeber ist also wichtiger Ansprechpartner. 4 Jeder Arbeitnehmer kann jetzt von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seines Bruttolohns für eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung verwendet wird. Erfolgt keine Einigung über den Durchführungsweg, kann der Arbeitnehmer auf jeden Fall den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber seine Zustimmung zum Abschluss einer Direktversicherung also nicht mehr verweigern. Dies bietet Ihnen bessere Abschlussmöglichkeiten. Der Unternehmer selbst kann immer dann über die Direktversicherung versorgt werden, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt und er in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft steht. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer z.B. können die Direktversicherung ebenfalls nutzen. Es sind lediglich die steuerlichen Besonderheiten zu beachten, wie z.B. Gesellschafterbeschluss oder die Angemessenheit der Gesamtbezüge und Gesamtversorgung. Nicht möglich ist der Abschluss einer Direktversicherung für Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. 3 Der Marktzugang Nachfolgend haben wir einige Tipps und Anregungen für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, interessierte Ansprechpartner für die Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung zu finden und erfolgreich zu akquirieren. Evtl. besteht schon eine Versorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer; sprechen Sie die Versorgung der Belegschaft an. Die Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung kostet die Firma nichts, im Gegenteil: sie spart ebenfalls den AG-Anteil bei den Sozialabgaben. Durchforsten Sie zunächst Ihren Bestand nach Arbeitnehmern Jeder Arbeitnehmer kommt für eine Gehaltsumwandlung in Frage. Jeder Arbeitnehmer hat sogar einen Anspruch darauf, dass ein Teil seines Bruttolohns für eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung verwendet wird. Sofern keine Einigung über den Durchführungsweg erfolgt, kann jeder Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Arbeitnehmer, für die bereits eine pauschalversteuerte Direktversicherung besteht, können zusätzlich einen Beitrag bis zu 4% der BBG über eine Direktversicherung mit der Förderung gem. § 3 (63) EStG abschließen. nach Firmenkunden nach vermögenswirksamen Leistungen (jeder Arbeitnehmer hat auch einen Arbeitgeber) nach Betriebsversicherungen, z.B. – gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge – gewerbliche Sach- und Haftpflichtverträge – Transportversicherungen – technische Versicherungen Wichtige und offene Ansprechpartner für dieses Thema sind Betriebsräte, die sich für das diesbezügliche Interesse der gesamten Belegschaft einsetzen können. Bei der Erstellung von Musteranlagen zu Gehaltsabrechnungen, Informationsblättern zum Aushang am Schwarzen Brett oder einem kurzen Artikel in der Belegschaftszeitung sind wir (Abt. Marketing 826) Ihnen gerne behilflich. Vielleicht besteht bereits eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung über Pensionszusagen oder die Unterstützungskasse. Als Ergänzung bietet sich hier die Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung in Kombination geradezu an. Aber auch Firmen, die der Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bisher ablehnend gegenüberstanden, unterstützen oft zumindest die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung der Mitarbeiter. 5 4 Das Produkt 4.1 Die Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung den also direkt aus dem Bruttogehalt in Versicherungsbeiträge umgewandelt. Im Versorgungsfall werden alle Leistungen direkt von der Bayerischen an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene gezahlt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile des Gehaltes nicht ausgezahlt, sondern zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber schließt dafür eine Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Die anfallenden Beiträge werUnd so funktioniert’s: Mitarbeiter Unternehmen Versicherungszusage Gehaltsumwandlung tr ei e äg Le is tu ng en B Versicherungsnehmer und Beitragszahler der Direktversicherung ist der Arbeitgeber, versicherte Person der jeweilige Arbeitnehmer. Das Bezugsrecht liegt von Beginn an unwiderruflich beim Arbeitnehmer. § 32 Abs. 3 bis 5 EStG - in der zum Zeitpunkt der Erteilung der Zusage geltenden Fassung (im Wesentlichen sind dies Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden), Für die Begünstigung im Todesfall ist die strenge Definition von Hinterbliebenen zu berücksichtigen. Für den Todesfall können folgende Personen begünstigt werden: der frühere Ehegatte der überlebende Ehegatte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war; der eingetragene Lebenspartner i.S.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPart) steht dem Ehegatten gleich. der überlebende Lebenspartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes in einer auf Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaft gelebt hat, vorausgesetzt, die versicherte Person hat diesen Lebenspartner mit Anschrift und Geburtsdatum schriftlich benannt. die Kinder der versicherten Person im Sinne des 6 Sind keine Hinterbliebenen im obigen Sinne vorhanden, so wird ein Sterbegeld in Höhe der Leistung gezahlt, die aus dem Tarif für den Todesfall zur Verfügung gestanden hätte, maximal jedoch 8.000 EUR. Die Zahlung erfolgt an die Erben, sofern die versicherte Person vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber der Bayerischen keine andere Person als Begünstigten für das Sterbegeld schriftlich benannt hat. Hinweis: Auch wenn der Arbeitnehmer die Beiträge aus dem Gehalt zahlt und der Arbeitgeber somit keinerlei finanzielle Belastung hat, ist trotzdem seine Zustimmung erforderlich. Der Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer sein und die Beiträge abführen. 4.2 Die steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer 4.2.1 Steuerliche Behandlung der Beiträge Beitragszahlungen zu einer Direktversicherung werden gem. § 3 (63) EStG gefördert. Voraussetzung ist, dass die Beiträge aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse I bis V vorliegen; bei Steuerklasse VI kann die Förderung nicht beansprucht werden. Beiträge zu einer Direktversicherung bleiben somit bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (das sind in 2015: 242 € mtl. bzw. 2.904 € p.a.) vollständig von der Steuer befreit. Dabei ist bundesweit die BBG West maßgebend. Zusätzlich erhöht sich dieser steuerfreie Betrag um einen Festbetrag von 1.800 Euro jährlich. Dieser kann immer dann zusätzlich in Anspruch genommen werden, wenn für den Arbeitnehmer noch keine pauschalversteuerte Direktversicherung oder Pensionskasse besteht. und Hinterbliebenenleistungen in Form einer Rente vorgesehen ist. Es ist also nur der Abschluss von Rentenversicherungen möglich (näheres zu den zulässigen Tarifen siehe unter Punkt 4.7.). Die Ausübung des Kapitalwahlrechtes ist grundsätzlich möglich. Damit die Beiträge jedoch auch ab dem Zeitpunkt der Ausübung weiterhin steuerfrei bleiben, darf das Kapitalwahlrecht erst innerhalb des letzten Jahres vor Auszahlung ausgeübt werden. 4.2.1.1 Vervielfältigungsregelung Aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses kann pro Dienstjahr ein Betrag von 1.800 € steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Abzuziehen sind allerdings die im laufenden Jahr und den vorangegangenen 6 Jahren nach § 3 (63) EStG bereits geleisteten steuerfreien Beiträge. Allerdings zählen für die Vervielfältigungsregelung erst Dienstjahre ab 2005. Für bestehende Direktversicherungen, die auch weiterhin die Pauschalversteuerung anwenden, gilt die Vervielfältigungsregelung des § 40b EStG alter Fassung. Hinweis: Die Vervielfältigungsmöglichkeit ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unabhängig vom Grund des Ausscheiders - möglich. Auch bei Zahlung von Abfindungen ist dies eine steuerbegünstigte Möglichkeit, z. B. wenn die steuerfreien Abfindungsbeträge bereits ausgenutzt sind. 4.2.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen Erst die späteren Leistungen unterliegen als sonstige Bezüge der vollen nachgelagerten Besteuerung gem. § 22 Nr. 5 EStG. Nach Vollendung des 64. Lebensjahres kann ggf. der Altersentlastungsbetrag zur Anwendung kommen (§ 24a EStG). Anstelle der vereinbarten Rente kann auch die vorgesehene Kapitalabfindung gewählt werden. Diese unterliegt jedoch ebenfalls der vollen Versteuerung. Direktversicherungen nur als Rentenversicherungen möglich: Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Beiträge ist, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- 7 4.3 Die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber Die Beiträge zur Direktversicherung sind für den Arbeitgeber gewinn- und somit steuermindernde Betriebsausgaben. Die Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen des Unternehmens. Der Wert der Versicherung muss deshalb auch nicht in der Bilanz aktiviert, also versteuert werden. Aufgrund des unwiderruflichen Bezugsrechtes kann der Arbeitgeber nicht über den Vertrag verfügen. Nach Fälligkeit der Versicherungsleistung ergeben sich für das Unternehmen keine steuerlichen Auswirkungen. Die Auszahlung der Leistung erfolgt direkt von der Bayerischen an den Arbeitnehmer. 4.4 Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung 4.4.1 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV (West) sozialversicherungsfrei. Sofern der Arbeitnehmer also innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient, sparen sowohl Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ihren Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Diese Ersparnis kann zusätzlich ca. 1.000 EUR (insgesamt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) betragen. Tipp: In Höhe der Ersparnis könnte der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung finanzieren. Der über die 4% hinaus gehende mögliche Beitrag von 1.800 EUR ist zwar steuerfrei, auf ihn entfallen jedoch Sozialversicherungsbeiträge. 4.4.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen Leistungen, die einen Bezug zum bisherigen Arbeitsleben haben (Betriebsbezug) und den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind, unterliegen im Rahmen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich mit dem vollen Beitragssatz der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Deshalb gilt 8 die KVdR-Pflicht auch für alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Bei Kapitalleistungen wird 1/120 der Kapitalleistung als monatliche Einnahme für längstens 10 Jahre angesetzt. Beispiel: Kapitalleistung aus der Direktversicherung z.B. 50.000 EUR. 50.000 EUR: 120 = 416,67 EUR angenommene monatliche Rente. Beitragssatz KV 15,5% von 416,67 EUR = 64,58 EUR KV-Beitrag für längstens 10 Jahre. Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus und führt den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer privat weiter, so werden auf diesen privaten Teil keine Beiträge erhoben. Somit werden nun nur auf den Teil der Leistung, den der Versicherte als Direktversicherung (mit Versicherungsnehmereigenschaft durch den Arbeitgeber) erdient hat, Beiträge der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung erhoben. 4.5 Die Arbeitsrechtliche Behandlung Nachfolgend die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen, über die sich sicherlich jeder Arbeitnehmer im Beratungsgespräch informieren möchte. 4.5.1 Was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen? Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistung. Scheidet er vorzeitig aus dem Unternehmen aus, so wird ihm die Direktversicherung „mitgegeben“. Es bestehen dann folgende Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen: Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag und der Arbeitnehmer führt die Direktversicherung weiter. Damit bleiben sowohl der Versicherungsschutz als auch die Steuervorteile in voller Höhe erhalten. Anstelle der Fortführung des Vertrages kann auf Wunsch auch das vorhandene Versorgungskapital auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Mit der Übertragung des Versorgungskapitals erlischt die Zu- sage des alten Arbeitgebers. Der neue Arbeitgeber errechnet aus dem Übertragungswert nach seinen Versorgungsregeln eine neue wertgleiche Zusage. Der Arbeitnehmer führt den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiter. Ab diesem Zeitpunkt entfällt jedoch der Vorteil der Steuerfreiheit der Beiträge, diese sind dann aus bereits versteuertem Einkommen zu bezahlen. Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, läuft also ohne weitere Beiträge mit entsprechend reduziertem Versicherungsschutz weiter. Voraussetzungen für die Mitgabemöglichkeit bei einer unverfallbaren Anwartschaft (§ 2 Abs. 2 BetrAVG): Das Bezugsrecht liegt unwiderruflich beim Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat den Vertrag weder abgetreten noch beliehen und es bestehen keine Beitragsrückstände. Alle Überschussanteile wurden von Beginn an nur zur Verbesserung der Versicherungsleistung verwendet. Deshalb ist bei Direktversicherungen die Überschussverwendungsart Sofortverrechnung nicht sinnvoll. Der ausgeschiedene Arbeitnehmer hat das Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beiträgen. Der Arbeitnehmer darf (auch wenn er selbst VN ist) den Teil der Direktversicherung, der über den Arbeitgeber finanziert wurde, nicht kündigen, abtreten, verpfänden oder beleihen. Eine Beitragsfreistellung ist möglich. Möchte der Arbeitgeber von dieser Mitgabemöglichkeit Gebrauch machen, so muss er dies sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Versicherer innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers mitteilen. Hinweis: Die versicherungsvertragliche Lösung wird bei der Bayerischen bereits mit Antragstellung vereinbart und gilt automatisch, sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind. 4.5.2 Was geschieht bei Insolvenz des Unternehmens? Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes des Arbeitnehmers hat dieser von Beginn an einen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Im Insolvenzfall des Unternehmens fällt die Direktversicherung also nicht in die Insolvenzmasse, sondern steht dem Arbeitnehmer in voller Höhe zu. Eine Insolvenzsicherung beim Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSVaG) ist in diesem Fall also nicht erforderlich. 4.5.3 Müssen die späteren Leistungen angepasst werden? Lediglich laufende Leistungen unterliegen alle drei Jahre einer Anpassungsprüfungspflicht durch den Arbeitgeber (§ 16 BetrAVG). Die Anpassungsprüfungspflicht gilt bei Direktversicherungen als erfüllt, wenn ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Renten verwendet werden. Unsere Überschussverwendungssysteme Dynamische Rentenerhöhung und Gewinnrente mit Dynamik erfüllen diese Voraussetzung. 4.6 Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in bAV Die Direktversicherung ist auch bestens geeignet, wenn es um die Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen in betriebliche Altersversorgung geht. Hiermit können Sie Ihren Kunden eine Möglichkeit aufzeigen, wie sie eine Zusatzrente aufbauen können, ohne ihr Nettogehalt zu reduzieren. Was wenige wissen Vermögenswirksame Leistungen stellen für den Arbeitnehmer steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einen Zufluss von Arbeitslohn dar. Die darauf anfallenden Steuern und Abgaben belasten somit das Nettogehalt. Vermögenswirksame Leistungen können zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Durch die Ersparnisse kann im Ergebnis - bei unverändertem Nettogehalt - sogar deutlich mehr als die eigentliche vermögenswirksame Leistung in den Vertrag eingezahlt werden. 9 Was ist zu beachten? Tarifverträge beachten: Da es sich um tarifliche Lohnbestandteile handelt, muss gewährleistet sein, dass der Tarifvertrag die Umwandlung in eine bAV zulässt. Die meisten Tarifverträge sehen eine solche Möglichkeit vor. Wegfall der Arbeitnehmer-Sparzulage: Bei AN, bei denen das zu versteuernde Einkommen unterhalb der Grenzen für die Gewährung der AN-Sparzulage liegt (Ledige: 20.000 EUR, Verheiratete: 40.000 EUR) entfällt diese durch den Verzicht auf die VLLeistung. So geht's Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass künftig die bisherige VL zu Gunsten einer bAV umgewandelt wird. Vorteile für Arbeitnehmer: Der Beitrag ist steuerund sozialversicherungsfrei, dies ermöglicht eine höhere Geldanlage für den Aufbau einer Altersversorgung bei unverändertem Nettoeinkommen. Vorteile für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber spart ebenfalls den AN-Anteil an den Sozialabgaben. rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Da auch als Hinterbliebenenleistung eine lebenslange Rente vorgesehen sein muss, wird diese zunächst zugesagt. Für die Todesfallleistung vor Rentenbeginn kann jedoch auch ein Kapitalwahlrecht ausgeübt werden. Dieses entspricht dann dem Betrag der Beitragsrückgewähr. Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr und Rückzahlgarantie alternativ mit Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Hier wird für die Todesfallleistung vor und nach Rentenbeginn zunächst eine Hinterbliebenenrente zugesagt, die dann in Höhe der Beitragsrückgewähr bzw. der Rückzahlgarantie als Kapitalabfindung gewählt werden kann. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen. Garantierente ZUKUNFT mit Garantielaufzeit oder Rückzahlgarantie. Auch wenn das BAG mit Urteil vom 15.09.2009 entschieden hat, dass bei einer Entgeltumwandlung die Verwendung gezillmerter Tarife nicht gegen das Wertgleichheitsgebot verstößt, sieht das Gericht jedoch Anhaltspunkte dafür, dass eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegen könnte. Aus diesem Grund empfehlen wir daher weiterhin, dem Kunden ungezillmerte Tarife anzubieten. 4.7 Tarifauswahl für die Direktversicherung Direktversicherungen nur als Rentenversicherungen möglich: Vorraussetzung für die Steuerbefreiung der Beiträge ist, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen in Form einer Rente vorgesehen ist. Die Ausübung des Kapitalwahlrechtes ist grundsätzlich möglich. Damit die Beiträge jedoch auch ab dem Zeitpunkt der Ausübung weiterhin steuerfrei bleiben, darf das Kapitalwahlrecht erst innerhalb des letzten Jahres vor Auszahlung ausgeübt werden. Mögliche Tarife für Direktversicherungen: Rentenversicherungen ggf. mit Einschluss einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung und / oder einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr und Garantielaufzeit alternativ mit Einschluss einer Be- 10 Alle Tarife stehen jedoch als gezillmerte und ungezillmerte Variante zur Verfügung. Mit der Garantierente ZUKUNFT sichern Sie Ihren Kunden alle Vorteile einer modernen Zukunftsvorsorge: Hohe Renditechancen an der Börse Eine garantiert lebenslange Rente Das Highlight: Alles ohne Risiko, da die gesamten Beiträge zu mindestens 100% am Ende der Laufzeit garantiert sind. Damit erfüllt die Garantierente ZUKUNFT alle Voraussetzungen für eine Beitragszusage mit Mindestleistung. Dem Arbeitgeber gibt dies die Sicherheit, kein Haftungsrisiko einzugehen, egal wie die Fondsentwicklung verläuft und der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls von dieser „Geld-zurück-Garantie“. So funktioniert die Garantierente ZUKUNFT: Die Garantierente ZUKUNFT kombiniert Sicherheit und erstklassige Renditechancen durch das perfekte Zusammenspiel einer klassischen konservativen Anlage, eines Wertsicherungs-Fonds und einer Auswahl hochwertiger Aktienfonds. Dazu werden Ihre Beiträge automatisch auf drei „Töpfe“ aufgeteilt: In Topf 1: wird ein Teil des regelmäßigen Beitrages bei der Bayerischen angelegt – besonders sicher nach den Grundsätzen der Versicherung. Und gerade Versicherungen sind bekannt für ihre konservative und wertbeständige Anlagepolitik. Das bringt die nötige Basis-Sicherheit. Bei Topf 2: erfolgt die Anlage eines weiteren Teiles des Beitrages in einem Wertsicherungs-Fonds. Hier handelt es sich um einen Aktienfonds. Das Besondere an diesem Fonds: Der Wert des dort angesammelten Guthabens wird jeden Monat zu 80 Prozent abgesichert und in dieser Höhe garantiert. So werden Sicherheit und die Rendi- Garantierente ZUKUNFT lediglich die Beitragsbefreiung bei der BUZ eingeschlossen werden, keine BU-Rente. Mit der Direktversicherung der Bayerischen zeigen Sie Ihrem Kunden eine attraktive Möglichkeit, Steuer- und Sozialversicherungsvorteile zu nutzen. Die innovative techancen der Börse sinnvoll vereint. Hier stehen zwei unterschiedliche Qualitätsfonds zur Auswahl. Bei Topf 3: fließt der letzte Teil des Beitrages in renditestarke Investmentfonds, die Ihre Kunden aus einer hochwertigen Fondspalette frei auswählen können. Dieser Topf erhöht die Performance-Chancen deutlich. Ein Expertensystem sorgt für die Sicherheit und Rendite: Wie die einzelnen Teile des Beitrages auf die drei “Töpfe“ verteilt werden, hängt immer von der aktuellen Kapitalmarktsituation ab. Bei steigenden Börsenkursen wird mehr Geld in Aktien angelegt, bei sinkenden Kursen wird umgeschichtet und überwiegend konservativ in Topf 1 bzw. 2 investiert. So wird das Verlustrisiko an den Aktienmärkten weitgehend reduziert, auch wenn die Börse mal schlecht läuft. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung kann bei Garantierente ZUKUNFT sorgt zusätzlich für den nötigen Rendite-Kick und bietet gleichzeitig eine Absicherung auf höchstem Niveau. Für weitere ausführliche Informationen zur Garantierente ZUKUNFT steht Ihnen auch der Produktleitfaden B 531040 zur Verfügung. 11 5 Das Verkaufsmaterial 5.1 Verkaufsprospekt Der Verkaufsprospekt dient als Unterstützung für Ihr persönliches Beratungsgespräch. Er soll als »roter Faden« für den Aufbau Ihres Gespräches beim Kunden behilflich sein. Den Einstieg liefern die Gründe, die für den Abschluss einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung sprechen. Anschließend wird dargestellt, wie die Direktversicherung funktioniert und welche steuerlichen und sonstigen Vorteile sie bietet. Ein Beispiel untermauert diese Darstellung. Was spricht außerdem für dieses Modell und was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel? Fragen, die jeden Arbeitnehmer interessieren und auf die Sie im Gespräch sicherlich stoßen, werden anschließend beantwortet. Werden mind. 10 Arbeitnehmer nach objektiv umschriebenen Merkmalen versichert, so kann der Abschluss eines Kollektivvertrages erfolgen. Hier können günstigere Tarifstufen in Anspruch genommen werden. Hierzu sind die Aufforderung zur Erstellung eines Kollektivantrages (B 160010) sowie die listenmäßige Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Unterschrift des Arbeitgebers (B 160011) einzureichen. Anschließend werden dann der Kollektivvertrag und Angebote pro Arbeitnehmer sowie eine Zusammenfassung der Einzelangebote zu einem Sammelangebot erstellt. Durch Unterzeichnung des Sammelangebotes nimmt der Arbeitgeber das Angebot an. 5.4 Vereinbarung zur Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung 5.2 Angebote Angebote für Direktversicherungen sind über Bay4all sowie den BBV-Planer rechenbar. Mit Hilfe des BBV-Planers bieten Sie Ihren Kunden eine aussagekräftige, individuelle Darstellung der Steuerund Sozialversicherungsersparnisse. 5.3 Anträge Für die Abschlüsse von Direktversicherungen steht Ihnen der spezielle Antrag Direktversicherungen (B 561013) bzw. der Antrag über Bay4all oder den BBVPlaner zur Verfügung. Hinweis: Bitte kreuzen Sie beim Papierantrag das Kästchen arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) an. Dadurch wird das sofortige unwiderrufliche Bezugsrecht vereinbart. Und vergessen Sie nicht, den Zusagebeginn und den Firmeneintritt einzutragen. 12 In der Vereinbarung (B 561012) werden verschiedene arbeitsrechtliche Punkte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Das Verkaufsmaterial in der Übersicht Druckstücke Bestell-Nr. Verkaufsprospekt B 161022 Beiblatt zum Prospekt für Garantierente ZUKUNFT B 561021 Gehaltsbeilage B 160062 Zusätzlich, wenn die Umwandlung aus vermögenswirksamen Leistungen erfolgt: • Umwandlung VL in bAV: Infoblatt für AN B 160063 • Umwandlung VL in bAV: Infoblatt für AG B 160064 Produktleitfaden Antrag B 561042 B 561013 Aufforderung zur Erstellung eins Kollektivvertrages B 160010 Aufforderung zur Erstellung eines Angebotes im Kollektivbereich B 160011 Vereinbarung zur DV durch Gehaltsumwandlung B 561012 13 6 Notizen 14 15 B 561042 (01.15) Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG Bayerische Beamten Versicherung AG Thomas-Dehler-Str. 25 | 81737 München T 089/6787-0 | F 089/6787-9150 diebayerische.de