Amtsblatt 3. KW 2016 - Amt Schönberger-Land

Transcrição

Amtsblatt 3. KW 2016 - Amt Schönberger-Land
Jahrgang 19
29. Januar 2016
Ausgabe 01/16
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf,
Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Foto: LW-Bildarchiv
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Februar 2016..
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEæææææ
æ
!MTæ3CHšNBERGERæ,AND
Wichtige Informationen der Verwaltung
$IENiCHSTE!USGABE
5NS!MTSBLATT
ERSCHEINTAM
&EBRUAR
!NNAHMESCHLUSS
F~RREDAKTIONELLE"EITRiGE
UND!NZEIGENIST
0OSTEINGANGIM6ERLAG
&EBRUAR
Mitteilungsblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Gemeinden und
Städte des Amtes Schönberger Land.
Druck:
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Redaktion:
Internet und E-Mail:
Verlag + Druck
LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druckhaus WITTICH
An den Steinenden 10,
04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
Tel.: 039931/57 90
Fax: 039931/5 79-30
Tel.: 039931/57 9-16
Fax: 039931/57 9-45
www.wittich.de,
E-Mail: [email protected]
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des
Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen und zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer
Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages
für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben
bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt.
Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei
unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir
für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu
keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte
und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung
nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Verantwortlich:
Amtlicher Teil:
Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil:
Erscheinungsweise:
Auflage:
Amt Schönberger Land
Am Markt 15, 23923 Schönberg
038828 330-0
038828 330-175
[email protected]
www.schoenberger-land.de
www.schoenberger-land.de/online
allgemeine Öffnungszeiten:
Mo. - Do.
09:00 - 12:00 Uhr
$IæUæ$Oææ
æææ5HR
Fr.
geschlossen
besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr
$IæUæ$Oææ
æææ5HR
besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für
Feuerwehrangelegenheiten:
$IæUæ$Oææ
æææ5HRæUNDææææ5HR
Impressum
Verlag + Satz:
Verwaltung:
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Web:
Online-Dienste:
Amt Schönberger Land
Mike Groß (V. i. s. d. P.)
Jan Gohlke
monatlich,
jeweils zum letzten Freitag
eines Monats, wird kostenlos
an alle erreichbaren Haushalte
im Amtsbereich verteilt
9.800 Exemplare
Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei
letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia
Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.
VERLAG + DRUCK
LINUS WITTICH KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
Rufnummernverzeichnis:
Amtskasse
Anlagenbuchhaltung
Bauanträge
Bauleitplanung
Bürgerinformation
Buß- und Verwarngelder
%INWOHNERMELDEAMTæ
Finanzverwaltung
Fischereischeine
Feuerwehren
'EBÜUDEMANAGEMENTæ
Gewerbeamt
'RÔNANLAGEN'EWÜSSERæ
Hochbau
Informationstechnik
Kindertageseinrichtungen
Liegenschaften
Ordnungsamt
0ERSONALABTEILUNGæ
Rechnungsprüfung
Schulverwaltung
Spielplätze
Stadtsanierung
3TANDESAMTæ
3TEUERABTEILUNGæ
Straßenausbaubeiträge
Straßenbeleuchtung
3TRA”ENUNTERHALTUNGæ
Tiefbau
Vollstreckung
Wahlen/Organisation
Winterdienst
7OHNGELDSTELLEæ
zentrale Dienste
zentraler Sitzungsdienst
330-121, 123 und 171
330-126
330-181
330-150, 157
330-113
330-135
ææUNDæ
330-120 und 128
330-135
330-139
ææUNDæ
330-139
330-181
330-111
330-116 und 119
330-155 und 156
330-130, 131 und 137
330-161
330-119
330-151
330-157
æUNDæ
æUNDæ
330-152
330-151
330-182
330-122 und 125
330-115
330-131
330-117
330-112
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Amt Schönberger Land
- Der Amtsvorsteher -
Öffentliche Bekanntmachung
zu Mehrjahresbescheiden
des Amtes Schönberger Land
3. Satzung zur Änderung der Satzung
der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung
einer Hundesteuer vom 14. Januar 2016
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.) und der §§ 1
bis 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
æ!PRILææ'6/"Læ-6ææ3ææZULETZTæGEÜNDERTæDURCHæ
Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777,
833) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Menzendorf
vom 29. September 2015 nachfolgende 3. Satzung zur Änderung
der Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung einer
Hundesteuer vom 30.10.2000 erlassen:
§1
Die Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung einer
Hundesteuer vom 30.10.2000 wird unter § 1 (2) geändert und
erhält folgende Fassung:
㤠1 Steuergegenstand
(2) Gefährliche Hunde (§ 5 der Satzung vom 30.10.2000) werden
gesondert besteuert. Der Begriff gefährlicher Hund bestimmt sich
nach § 2 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden
(Hundehalterverordnung - HundehVO M-V) in der jeweils gültigen
Fassung.
Als gefährlich im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde,
- bei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten
herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in
ihrer Wirkung vergleichbaren Mensch oder Tier gefährdenden
Eigenschaft auszugehen ist,
- die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in
ähnlicher Weise provoziert worden zu sein (bissige Hunde),
- die wiederholt Menschen gefährdet haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.
Legt der Hundehalter eine Bescheinigung nach § 2 Absatz 3 Satz
æ(UNDEH6/æ-6æVORæERFOLGTæKEINEæ"ESTEUERUNGæALSæGEFÜHRLICHERæ
Hund.
Für gefährliche Hunde erfolgt keine Steuerbefreiung (§ 6) und
Steuerermäßigung (§ 7) gemäß Satzung der Gemeinde über die
Erhebung einer Hundesteuer vom 30.10.2000. Weiterhin wird
für gefährliche Hunde keine Züchtersteuer (§ 8 der Satzung vom
30.10.2000) gewährt.“
§2
Alle weiteren Paragraphen der Satzung vom 30.10.2000 und der
æÇNDERUNGSSATZUNGæVOMææBLEIBENæVOLLINHALTLICHæBEstehen. Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Menzendorf über die Erhebung einer Hundesteuer tritt rückwirkend
zum 01.01.2015 in Kraft.
-ENZENDORFæDENææ*ANUARæ
gez. Goerke
Bürgermeisterin
(Siegel)
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der
KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung
gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
Bekanntmachungsvorschriften.
Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer
(Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer
durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Gemäß
dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die
Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2016, soweit für diese
Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der zuletzt
veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
November 2016 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit
des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes Gebrauch gemacht
haben, wird die Grundsteuer 2016 in einem Betrag am 1. Juli 2016
fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden
durch das Amt Schönberger Land Änderungsbescheide erstellt.
Gemäß § 12a des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für
die Hunde- und Zweitwohnungssteuer.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen
ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid
zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb
eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amtsvorsteher
des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie
den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates im
Internet unter www.schoenberger-land.de verwenden. Eine formlose Erteilung ist ebenfalls möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Nüsch (Tel.: 038828
æ%-AILæKNUESCH SCHOENBERGERLANDDEæODERæ&RAUæ+ORTæ
(Tel.: 038828 330-129, E-Mail: [email protected]).
Schönberg, 12.01.2016
gez. Lenschow
Amtsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lockwisch
zum 01.01.2012 und Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsausschusses des
Amtes Schönberger Land vom 22.10.2015
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lockwisch zum 01.01.2012
wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Schönberger Land hat das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land
hat in seine Sitzung am 22.10.2015 beschlossen, der Gemeinde
Lockwisch die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
Die Gemeindevertretung Lockwisch hat in seiner Sitzung am
æDIEæ%RšFFNUNGSBILANZæDERæ'EMEINDEæ,OCKWISCHæZUMæ
01.01.2012 beschlossen.
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lockwisch zum 01.01.2012,
sowie der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht werden hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEæææææ
æ
!MTæ3CHšNBERGERæ,AND
Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen einschließlich des Prüfberichtes und des Bestätigungsvermerkes zur Einsichtnahme vom
Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt
15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Lockwisch, den 15.01.2016
gez. Behrens
Bürgermeister
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Freiwilliger Landtausch „Strohkirchen-Cordshagen I“
Landkreis Nordwestmecklenburg
Gemeinden Bernstorf und Roduchelstorf
Aktenzeichen: 5433.2-74-8237
(bitte bei Schriftverkehr angeben)
Schwerin, 12.01.2015
Ausfertigung
Gründe:
Der Freiwillige Landtausch dient der Arrondierung von landwirtschaftlichen Flächen. Die Tauschpartner haben die Durchführung
eines Freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht,
dass er sich verwirklichen lässt. Der freiwillige Landtausch war daHERæNACHæeeææUNDææ,W!NP'æIæ6æMæeæCæ&LURB'æANZUORDNENæ
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, schriftlich einzulegen
oder zur Niederschrift zu erklären.
Im Auftrag
Öffentliche Bekanntmachung
für die Gemeinde Bernstorf und Roduchelstorf
Anordnungsbeschluss
Nach den §§ 103a bis 103i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)
VOMææ-ÜRZææ"'"Læ)æ3ææMITæSPÜTERENæÇNDERUNGENæ
ergeht folgender Beschluss:
I.
Auf Antrag wird das freiwillige Landtauschverfahren mit der Bezeichnung
Freiwilliger Landtausch „Strohkirchen-Cordshagen l“
hiermit angeordnet.
II.
Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen folgende Flurstücke:
Gemeinde:
Bernstorf
Gemarkung:
Strohkirchen
Flur:
1
&LURSTÔCKEææ
ææææUNDææ
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
&LURSTÔCKEææ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Roduchelstorf
Cordshagen
1
æ
$ASæ6ERFAHRENSGEBIETæUMFASSTææHAæUNDæISTæINæDERæMITæDIESEMæ
Beschluss verbundenen Gebietskarte durch farbige Markierung
gekennzeichnet.
Seine genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft
und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin,
eingesehen werden.
III.
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte:
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich
sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch
berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von
drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde
nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet
oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die
bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die
Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs
ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
gez.
A. Winkelmann
Abteilungsleiterin
(LS)
Ausfertigungsvermerk:
Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum
Zwecke der Bekanntgabe erstellt.
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEæææææ
æ
!MTæ3CHšNBERGERæ,AND
2. Die Gemeinde Lüdersdorf beteiligt sich an den Erschließungskosten und Herstellungskosten sowie den Außenanlagen mit
1.200 € pro Platz, ausgehend von 12 Krippen- und 27 Kitaplätzen, maximal jedoch mit 50.000 €.
Bekanntmachung Beschlüsse Lüdersdorf
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasste in ihrer
Sitzung am 30.06.2015 folgenden Beschluss:
Übernahme einer Kofinanzierung für das Bauvorhaben Kindertagesstätte
Vorlage: VO/2/0066/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf stimmt der Übernahme des
Kofinanzierungsanteils in Höhe von 125.000 € nicht zu, da gemäß der Kofinanzierungserklärung bei Vorhaben privater Träger
die Kofinanzierung durch das Land getragen wird. Damit wird die
Erklärung vom 21.05.2015 zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit 15 Ja-Stimmen
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasste in ihrer
Sitzung am 21.07.2015 folgende Beschlüsse:
Ersatzpflanzungen der Straßenbäume im Krüzkamp Finanzierung
Vorlage: VO/3/0089/201:
Beschluss:
æ $IEæ'EMEINDEæÔBERTRÜGTæDIEæINææEINGESTELLTENælNANZIELLENæ
-ITTELæINæ(šHEæVONææÒæUNTERæDERæ+ONTIERUNGææ
in das HH-Jahr 2015 und hebt den Sperrvermerk auf. Eine
Nachpflanzung findet nach gutachtlicher Empfehlung statt.
2. Die Gemeinde stellt außerplanmäßig 6.000 € in 2015 bereit
zur Fällung der 58 verbliebenen Robinien. Die Kosten für die
notwendigen Ersatzpflanzungen (1:1) werden in das HH 2016
eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
15 Ja-Stimmen
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Lüdersdorf Haushaltsjahre 2011 - 2013
Vorlage: VO/6/0013/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf nimmt den Bericht zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Lüdersdorf zur Kenntnis. Die
Stellungnahme umfasst analog die Darstellung im Sachverhalt,
siehe beiliegenden Schreiben.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Prüfbericht öffentlich
auszulegen und dieses vorab öffentlich bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
15 Ja-Stimmen
Schaffung v. kurzfristigen Betreuungsmöglichkeiten (Übergangslösung) für Krippen- und Kindergartenkinder ab
01.10.2015
Vorlage: VO/1/0209/2015-1
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Lüdersdorf stimmt der Schaffung von
kurzfristigen Betreuungsmöglichkeiten (Übergangslösung) für
Krippen- und Kindergartenkinder auf den Flurstücken hinter der
Kindertageseinrichtung Peermoor, Bahnhofstraße, in Herrnburg zu und stellt die erforderlichen Flurstücke/Teilflächen unentgeltlich zur Verfügung. Eine entsprechende Vereinbarung
ist zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
æ *A3TIMMEN
1 Gegenstimme
- Enthaltungen
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasste in ihrer
Sitzung am 29.09.2015 folgende Beschlüsse:
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms
(LEP) Mecklenburg-Vorpommern - 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des LEP sowie zum Entwurf des Umweltberichts nach § 7Abs. 3 Landesplanungsgesetz
Vorlage: VO/4/0217/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt zum Beteiligungsverfahren der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (2. Stufe) wie folgt zu einzelnen Punkten Stellung
zu nehmen:
Zu Punkt 3.3.3 „Stadt-Umland-Räume“
1. Den Hinweisen der Gemeinde Lüdersdorf zur 1. Beteiligungsrunde wurde zu Punkt 3.3.3 „Stadt-Umland-Räume“ nicht
ausreichend nachgegangen. Der Wegfall des Stadt-UmlandRaumes Lübeck im LEP ist nicht begründet und nicht nachvollziehbar. Es liegen dieselben Voraussetzungen vor, wie im
LEP von 2005, in dem der Stadt-Umland-Raum Lübeck noch
enthalten war. Die Begründung, dass das LEP keine Bindungswirkung über die Landesgrenzen hinaus entfalten kann, ist
jedoch nicht relevant, wenn es um die Kategorisierung von
Entwicklungspotentialen geht, die nicht von Landesgrenzen
abhängig sind. Eine Einordnung der Gemeinde Lüdersdorf, die
maßgeblich durch den Stadt-Umland-Raum Lübeck beeinflusst
wird, in die Kategorie „ländliche Räume“ entspricht nicht der
Realität. Eine gesonderte Darstellung wird von der Gemeinde
Lüdersdorf daher gefordert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
13 Ja-Stimmen
:Uæ0UNKTææu3CHUTZæBEDEUTSAMERæ"šDENh
1. Mit der Änderung der Ausweisung von Vorrangflächen für die
Landwirtschaft in ein textlich formuliertes Ziel, nach dem landwirtschaftlich genutzte Flächen ab einer Bodenwertzahl von 50
nicht mehr in andere Nutzungen überführt werden dürfen, wird
die nachhaltige, räumliche Entwicklung der Gemeinde Lüdersdorf sowie allen anderen Gemeinden in Nordwestmecklenburg
(Landkreis mit der größten Anzahl hochwertiger Böden) stark
eingeschränkt.
Die Gemeinde Lüdersdorf schließt sich der Stellungnahme
DESæ,ANDKREISESæ.ORDWESTMECKLENBURGæZUæDEMæ0UNKTææDESæ
LEP an. Der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen muss mit anderen Nutzungen abgewogen werden. Dies muss im Zuge der
Fortschreibung des LEP erfolgen. Die Kriterien für schützenswerte Böden müssen detaillierter dargestellt und ausreichend
begründet werden.
Es muss ein Gestaltungsrahmen für die gemeindliche Entwicklung verbleiben, der nicht durch eine Pauschalerklärung auf
Ebene der Landesplanung ohne Betrachtung des einzelnen
gemeindlichen Erfordernisses an eine nachhaltige Entwicklung ausgeschlossen wird. Eine detaillierte und begründete
Untersuchung auf der Ebene der gemeindlichen Planung muss
weiterhin gewährleistet bleiben, um der Gemeinde Ausgestaltungen und Entwicklungen zu ermöglichen. Die Gemeinde sieht
hier eine pauschale und nicht erforderliche Doppelregelung, die
ihr zumindest auch die Abwägungsmöglichkeiten im Rahmen
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nimmt (die das
BauGB noch zulässt; sh. unter Punkt 3). Eine für die Zukunft
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
erforderliche und geordnete Gestaltungsfreiheit, darf für die
Im RREP WM (2011) ist für Lüdersdorf folgende Aussage zu
Gemeinde nicht bis auf den Stillstand eingeschränkt werden.
finden: „Die im Grenzraum zur Metropolregion Hamburg und im
Restriktionen der Flächeninanspruchnahme bestehen ohnehin
Stadt-Umland-Raum Lübeck liegenden Grundzentren […] Lübereits vielerorts durch naturschutzfachliche Vorgaben (natidersdorf […] sollen in besonderem Maße Entwicklungsimpulse
onale und internationale Schutzgebiete, Artenschutz) sowie
für Wohnfunktionen und für Gewerbe aufnehmen.“ Insbesonschwierige Baugrundverhältnisse. Die übrigen Belange der
dere unter Berücksichtigung der Entwicklungsmaßnahme für
Raumordnung und des BauGB gelten ohnehin.
das Wohnen in Herrnburg sollte im Stadt-Umland-Bereich von
2. Die Gemeinde Lüdersdorf widerspricht der textlichen FestLübeck auch weiterhin eine angemessene Entwicklung ohne
setzung zur Sicherung bedeutsamer Böden des LEP auch
weitergehende Restriktion für das Wohnen möglich bleiben.
deshalb, weil dadurch eine Anpassung bereits bestehender
Auch im Bezug dazu ist eine Anpassung des LEP an den StadtBauleitpläne und der Entzug des Baurechts für derzeit landUmland-Raum Lübeck (sh. Stellungnahme zum Punkt 3.3.3)
wirtschaftlich genutzte Flächen in der Folge möglicherweise
notwendig.
notwendig werden. Hier würde ein Vertrauensschaden nach
§ 39 BauGB entstehen.
Abstimmungsergebnis:
3. Die Gemeinde Lüdersdorf merkt an, dass bereits durch § 1a
11 Ja-Stimmen
Abs. 2 BauGB ein sparsamer Umgang mit Boden festgesetzt
- Gegenstimmen
ist: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umge2 Enthaltungen
gangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die
(Damit gibt die Gemeinde Lüdersdorf ihre Stellungnahme zur FortMöglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere
schreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes (LEP) nur
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung
ZUæDENæ0UNKTENææUNDææAB
und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
2. Satzungsänderung der Gemeinde Lüdersdorf über die ErLandwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte
hebung einer Hundesteuer
Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.“
Vorlage: VO/2/0073/2015
Die textliche Festsetzung des LEP zum Schutz ertragreicher
Böden entzieht der Gemeinde die Möglichkeit, selbst über die
Beschluss:
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und entstehende InteDie Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die 2. Satzung
ressenausgleiche zu entscheiden.
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die
Diese pauschale Darlegung unterbindet den gemeindlichen
Erhebung einer Hundesteuer.
Gestaltungsrahmen unverhältnismäßig. Die Planungshoheit
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird der GemeinAbstimmungsergebnis:
de quasi genommen; diese Doppelregelung ist aus Sicht der
einstimmig mit
Gemeinde unverhältnismäßig.
13 Ja-Stimmen
æ $IEæäBERPRÔFUNGæDERæMšGLICHENæ!USGESTALTUNGæDESæ'RO”GEWERbestandortes wird aus Sicht der Gemeinde durch die FormulieAufwandsentschädigung für Feuerwehrleute
rungen zur Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher
Vorlage: VO/7/0002/2014
Flächen eingeschränkt. Im LEP ist zwar die Ausnahme formuliert, dass die bedeutsamen Entwicklungsstandorte Industrie
Beschluss:
und Gewerbe von dem Umwandlungsverbot ausgenommen
Die Gemeinde Lüdersdorf erteilt folgenden Prüfauftrag an die
sind, doch inwieweit dies flächenhaft gilt, wird nicht ersichtlich.
Verwaltung:
Auch da im LEP keine Fläche für die gewerbliche und indus1. Zulässigkeit, ob eine Gemeinde in der Haushaltssicherung eine
trielle Entwicklung dargestellt ist, sondern nur das pauschale
weitere freiwillige Leistung dieser Art tätigen kann.
Symbol für das Vorranggebiet Gewerbe und Industrie. Die
2. Feststellung von Kommunen mit vergleichbaren Regelungen
Lösung dieses Konfliktes ist auf Grund der Maßstabsebene
wie im Antrag
des LEP aus Sicht der Gemeinde ohnehin auf die gemeindliche
3. Prüfung, ob gleichzeitig Aufwandsentschädigungen für LehrPlanung zu verlegen. Die Gemeinde kann dann das Ziel der
gangsbesuche neben der beantragten Entschädigung für EinRaumordnung und Landesplanung in Bezug auf die gewerbsätze auch geregelt werden können.
liche Entwicklung im Rahmen ihrer Planungshoheit ausgeææ :URæ+OSTENERMITTLUNGæISTæDERæ5MFANGæDERæMšGLICHENæ%NTSCHÜDIstalten. In Anwendung des BauGB bedarf es somit nicht der
GUNGENæAUSæDENæ*AHRENææFÔRæGELEISTETEæ%INSÜTZEæSOWIEæ
pauschalen Ausschlussklausel, da diese die Planungshoheit
Lehrgangsbesuche zu ermitteln.
der Gemeinde - gleichwohl immer unter Beachtung der ohnehin
Das Amt wird beauftragt, eine entsprechende Vorlage zu den Zifgeltenden Gesetze - unterbinden würde.
FERNææææFÔRæDIEæ3ITZUNGæDESæ&INANZAUSSCHUSSESæIMæ.OVEMBERæ
2015 vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
8 Gegenstimmen
einstimmig mit
- Enthaltung
13 Ja-Stimmen
:Uæ0UNKTææu7OHNBAUmÜCHENENTWICKLUNGh
1. Das Umwandlungsverbot für Böden mit einer Bodenwertzahl
über 50 schränkt zudem die Wohnbauflächenentwicklung ein.
Diese ist nach dem LEP innerhalb der Zentralen Orte und StadtUmland-Räume in direkter Anbindung an die bebauten Ortslagen möglich. Lüdersdorf wird im RREP WM als Grundzentrum
eingestuft und zählt somit zu den Zentralen Orten. Gerade in
ländlichen Räumen grenzen jedoch häufig landwirtschaftlich
genutzte Flächen an die Ortslagen an, sodass es unter Umständen erforderlich werden kann, dass im Zuge der Abwägung
auf örtlicher Ebene höherwertige Böden in Anspruch zu nehmen sind. Besteht für diese ein Umwandlungsverbot, ist eine
zukünftige Wohnbauflächenentwicklung möglicherweise stark
eingeschränkt.
Anschaffung von Gemeindeflaggen und Fahnenmasten
Vorlage: VO/1/0223/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Anschaffung
von zwei Gemeindeflaggen. Die Anschaffungskosten für die Flaggen sind durch Spendeneinnahmen gedeckt. Die Kosten für die
Anschaffung von Fahnenmasten werden in die Haushaltsplanung
2016 aufgenommen. Die Ausführung der Fahnenmasten und die
Standorte sind noch zu bestimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
13 Ja-Stimmen
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEæææææ
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasste in ihrer
Sitzung am 27.10.2015 folgende Beschlüsse:
Wahl eines neuen Mitgliedes für den Finanzausschuss
Vorlage: VO/1/0232/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählt Herrn Volker Thiel als
neues Mitglied in den Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
1 Enthaltung
Beschluss
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählt Herrn Frank Arnold
zum Vertreter von Herrn Volker Thiel im Finanzausschuss. Zum
Vertreter von Herrn Karl Borrmann wird Herr Dirk Naujok gewählt.
Abstimmungsergebnis
einstimmig mit
13 Ja-Stimmen
Wahl eines neuen weiteren Mitgliedes in den Amtsausschuss
Vorlage: VO/1/0235/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählt Dirk Naujok als neues
weiteres Mitglied in den Amtsausschuss Schönberger Land.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
13 Ja-Stimmen
Wahl einer neuen Stellvertretung für den Bauausschuss
Vorlage: VO/1/0233/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählt Herrn Volker Thiel als
Stellvertreter für Herrn Frank Arnold in den Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
13 Ja-Stimmen
Entwicklungsmaßnahme Lüdersdorf „Herrnburg-Nord“ Einzelmaßnahme Aufforstung im B-Plan Nr. 5 - außerplanmäßige
Ausgabe als Erstattung auf das Treuhandkonto
Vorlage: VO/4/0229/2015
Beschluss:
Die Gemeinde Lüdersdorf bewilligt die außerplanmäßige AusGABEæINæ(šHEæVONææÒæIMæ0RODUKTæuSTÜDTEBAULICHEæ
Entwicklungsmaßnahmen“ zur Erstattung an das Treuhandkonto
der Entwicklungsmaßnahme „Herrnburg Nord“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
13 Ja-Stimmen
Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden
Vorlage: VO/1/0229/2015
æ
!MTæ3CHšNBERGERæ,AND
Bekanntmachung Beschlüsse Selmsdorf
Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer
Sitzung am 09.07.2015 folgende Beschlüsse:
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Selmsdorf
Vorlage: VO/1/0191/2015-1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
1 Gegenstimme
- Enthaltungen
Erneute Beratung und Beschlussfassung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Selmsdorf
Vorlage: VO/1/0194/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Selmsdorf in der vorliegenden
Form zu belassen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
1 Gegenstimme
- Enthaltung
Beratung zum Sitzungskalender II. Halbjahr 2015
Vorlage: VO/8/0003/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den um die o.a. angeführten
Termine ergänzten Sitzungsplan für das 2. Halbjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
1 Gegenstimme
- Enthaltung
Antrag der CDU-Fraktion - Herzlich Willkommen - 25 Jahre
deutsche Wiedervereinigung
Beschluss:
Die Gemeinde Selmsdorf beschließt, die Veranstaltungen der Einheitsfeier 25 Jahre Deutsche Einheit für das gemeinsame Grenzfest
Schlutup - Selmsdorf finanziell zu unterstützen.
a. Kosten in Höhe von 6.000 €
b. Organisatorische Unterstützung Gemeinde Selmsdorf (Festkomitee)
c. Gesamtkoordinator-Organisation: Vergabe an HAPPINESSEVENTS, Bahnhofsstraße 66 a 19057 Schwerin, z. Hd. Herrn
Rene-Mario Gaßmann
Abstimmungsergebnis:
Herr Seibt
nein
Herr Mühlenberg
Enthaltung
Herr Gutschke
nein
Herr Kreft
nein
Herr Stoeter
nein
Frau Hendreich
nein
Herr Teggatz
nein
Herr Kniep
ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, die oben aufgeführten Geldspenden für die durchgeführte Veranstaltung am 3.
Oktober 2015 anzunehmen.
Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer Sitzung am 22.10.2015 folgende Beschlüsse:
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
1 Enthaltung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme der mobilen
Jugendarbeit im Verlaufe des Jahres 2016 mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 10 Stunden.
Projekt „Streetwork/Mobile Jugendarbeit“
Vorlage: VO/1/0228/2015
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Selmsdorf
zum 01. Januar 2012
Vorlage: VO/2/0068/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Selmsdorf zum 01. Januar 2012 in der Fassung vom 27.08.2015 fest.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selmsdorf - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage: VO/4/0158/2015-1
Beschluss:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Anregungen und Stellungnahmen wurden von der Gemeinde
mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der erneute Entwurf der Flächennutzungsplan-Fortschreibung
sowie der erneute Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der erneute Entwurf der Flächennutzungsplan-Fortschreibung
SOWIEæDERæERNEUTEæ%NTWURFæDERæ"EGRÔNDUNGæSINDæGEMܔæeæAæ
Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen abgegeben werden. Die geänderten oder ergänzten
Teile sind in der Bekanntmachung zu benennen.
ææ $IEæ"EHšRDENæUNDæSONSTIGENæ4RÜGERæšFFENTLICHERæ"ELANGEæDEren Aufgabenbereich von den vorgenommenen Änderungen
berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme
GEMܔæeæAæ!BSææIæ6æMæeææ!BSææ"AU'"æBESCHRÜNKTEæ
Beteiligung) aufzufordern und über die öffentliche Auslegung
zu informieren.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
Fortschreibung Landesraumentwicklungsprogramm (LEP)
Mecklenburg-Vorpommern - 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des LEP und Entwurf des Umweltberichts
nach § 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz
Vorlage: VO/4/0216/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt zum Beteiligungsverfahren der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (2. Stufe) wie folgt Stellung zu nehmen:
Die Gemeinde Selmsdorf nimmt den Entwurf zur 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis und begrüßt im Wesentlichen die
Inhalte der Fortschreibung des Landesraumentwicklungskonzepts.
Die erfolgte Abwägung der gemeindlichen Hinweise zur 1. Stufe
des Beteiligungsverfahrens hält die Gemeinde jedoch in weiten
Teilen für unzureichend und sachlich nicht hinreichend tragfähig.
Daher hält die Gemeinde Selmsdorf ihre Hinweise zu folgenden
Punkten weiter aufrecht:
zu 3.3.2 Stadt-Umland-Räume:
Für die Nicht-Darstellung des Stadt-Umland-Raumes Lübeck auf
Mecklenburger Seite fehlt weiter eine tragfähige Begründung. Die
in der Abwägung dargestellte Begründung, dass das LEP keine
Bindewirkung über die Landesgrenzen hinaus entfalten kann, ist
weder zielführend noch für die qualitative Entwicklung des Raumes
an der westlichen Landesgrenze hilfreich.
Als Begründung für die Einführung der Stadt-Umland-Räume steht
dieser qualitative Entwicklungsgedanke im gesamten LEP-Entwurf
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
mehrfach im Vordergrund. Gerade der östliche Teil des StadtUmland-Raumes Lübeck gehört mit den Städten Schönberg und
Dassow sowie mit den Gemeinde Selmsdorf und Lüdersdorf zu
den wirtschaftlich leistungsstärksten Räumen des Landes. Das
ausgerechnet für diesen Raum im LEP eine Entwicklungskonzeption fehlt, erscheint nicht vollziehbar. Die Gemeinde Selmsdorf
weist weiterhin auf das Fehlen einer besonders auf die Grenzregion abgestimmten Handlungs- und Entwicklungskonzeption hin.
Der Verweis auf die Entwicklungspotenziale der Metropolregion
Hamburg greift zu kurz.
zu 3.2 Zentrale Orte und 4.2 Wohnungsbauentwicklung
Durch den Ausbau der Versorgungsinfrastruktur, durch die nachfragebedingte Stärkung der Wohnfunktion, durch die exzellente
Verkehrsanbindung sowie durch das große Angebot an Arbeitsplätzen erfüllt die Gemeinde Selmsdorf weitestgehend die Anforderungen an ein Grundzentrum. Mit einer Einwohnerzahl von dauerhaft
oberhalb von 3.000 Personen erfüllt die Gemeinde bereits heute
Aufgaben eines Grundzentrums. Diese Entwicklung sollte auf der
Ebene der Landesplanung durch die Benennung der Gemeinde als
Grundzentrum (hilfsweise: „vergleichbar eines Grundzentrums“)
Rechnung getragen werden. Durch die Lage am östlichen Stadtrand der Hansestadt Lübeck ist die Gemeinde Selmsdorf in der
Lage, einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung sowohl innerhalb der Stadt Lübeck als auch im Bereich Westmecklenburg zu
leisten. Die Bereitstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen kann
nur gelingen, wenn die nicht sachgerechte Bindung an den sog.
Eigenbedarf aufgelöst bzw. deutlich relativiert wird. Der weitere
Ausbau und die substanzielle Stärkung des Hauptortes Selmsdorf
werden ohne die landesplanerische Würdigung erschwert, wenn
nicht verhindert.
Sofern die o. g. Punkte bei der weiteren Bearbeitung des Landesraumentwicklungsprogramms Berücksichtigung finden, begrüßt
die Gemeinde die grundsätzlichen Aussagen des LEP. Die gemeindeweite Einstufung als Vorbehaltsgebiet Tourismus eröffnet
grundsätzlich Entwicklungsräume, die Einstufung des östlichen
Gemeindegebietes als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft bestätigt
im Wesentlichen die heutige Nutzung und verhindert nicht die
angestrebte Entwicklung des Hauptortes Selmsdorf.
zu 7.3 Sicherstellung oberflächennaher Rohstoffe
Die Gemeinde Selmsdorf spricht sich gegen die Ausweisung von
Rohstofflagern (Kiesvorkommen auf der Halbinsel Teschow) als
Vorranggebiet „Rohstoffsicherung“ aus, sofern diese Vorkommen
im Vorbehaltsgebiet „Tourismus“ und in unmittelbarer Nähe zu
naturschutzwürdigen Gebieten (NSG/Grünes Band, LSG „Palinger
Heide und Halbinsel Teschow“) liegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung über
die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zarnewenz mit der Gebietsbezeichnung „Zarnewenz- Oberdorf“ - Abwägungs- und Satzungs-beschluss
Vorlage: VO/4/0181/2015
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis
geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht
haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die 1.
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung über
die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zarnewenz mit der Gebietsbezeichnung „Ortsteil Zarnewenz-Oberdorf“, bestehend aus dem Lageplan, der
Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen gemäß
eææ!BSææ"AU'"æALSæ3ATZUNG
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
ææ $IEæ"EGRÔNDUNGæWIRDæGEBILLIGT
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss
über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zarnewenz ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung
dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20
„Lebensmittelmarkt Selmsdorf“ der Gemeinde Selmsdorf Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VO/4/0213/2015
Beschluss:
1. Für das in der Anlage dargestellte rd. 2.100 qm große Gebiet
in der Gemeinde Selmsdorf, Ortslage Selmsdorf Dorf, gelegen südlich des Lebensmittel-discounters „Netto“, westlich
des Bebauungsplangebietes „Wohngebiet Am Mühlenbruch“
UNDæšSTLICHæDERæ"UNDESSTRA”EææUMFASSENDæDIEæ&LURSTÔCKEæ
79/10 A, 77/7 A der Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf, soll
die Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 aufgestellt werden.
2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 20 beabsichtigt die Gemeinde, auf bisherigen Grün- und Ausgleichsflächen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der
Zweckbestimmung „medizinische Infrastruktur“ zu schaffen.
Mit der Planung soll die Errichtung eines Gebäudes ermöglicht werden, das eine Apotheke, Arztpraxen, Einrichtungen
medizinischer Heilberufe sowie eine Wohnung für einen Betriebsleiter beinhalten soll. Die Gemeinde reagiert damit auf ein
konkretes Bauinteresse. Gleichzeitig verfolgt die Gemeinde mit
dem Bebauungsplan das städtebauliche Ziel, an der Kreuzung
VONæ"ææUNDæ"ææDENæ/RTSEINGANGæERKENNBARæZUæGESTALten. Die beabsichtigte Gestaltung des Ortseingangs steht im
inhaltlichen Zusammenhang mit einer künftigen Bebauung auf
der gegenüberliegenden Fläche des jetzigen Sandparkplatzes
bzw. der darauf befindlichen Gaststätte. Diese Bebauungen
WESTLICHæUNDæšSTLICHæDERæ"ææSOLLENæGEMEINSAMæDENæ/RTSEINgang definieren. Die mit der Planung entfallenden Grün- und
Ausgleichsflächen sind zu bilanzieren und durch Verrechnung
mit dem gemeindlichen Ökokonto zu ersetzen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
ortsüblich bekannt zu machen.
Amt Schönberger Land
Beschluss:
2. Die Gemeindevertretung hebt ihren unter TOP 10 gefassten
Beschluss vom 09.07.2015 betreffend Geschäftsordnung der
'EMEINDEVERTRETUNGæ3ELMSDORFæAUFæeææ!BSææDERæ'ESCHÜFTSordnung ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
1 Gegenstimme
- Enthaltung
Wahl eines neuen sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Jugend, Schule und Bildung
Vorlage: VO/1/0217/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt Frau Anett Kofeldt als
neue sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Jugend,
Schule und Bildung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
Wahl eines neuen Mitgliedes für den Hauptausschuss
Vorlage: VO/1/0224/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt Frau Claudia Hendreich
als neues Mitglied in den Hauptausschuss.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
1 Enthaltung
Erneute Beschlussfassung zur 2. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf
Vorlage: VO/1/0226/2015
Beschluss:
1.) Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Aufhebung
des in der Sitzung am 09.07.2015 unter TOP 9 gefassten
Beschlusses zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung,
UND
2.) Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 2. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung in der nunmehr vorliegenden
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
2. Satzungsänderung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer
Vorlage: VO/2/0077/2015
Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den
Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.07.2015 (TOP
10) betreffend Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Selmsdorf
Vorlage: VO/1/0215/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 2. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung
einer Hundesteuer.
Beschluss:
1. Da der Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den unter TOP 10 der Sitzung der Gemeindevertretung
vom 09.07.2015 gefassten Beschluss zur Geschäftsordnung
fristgemäß und schriftlich mit Begründung eingelegt wurde,
beschließt die Gemeindevertretung, dass dieser Widerspruch
zulässig ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
11 Ja-Stimmen
Antrag der CDU-Fraktion - LED Masterplan Selmsdorf-Kommune im neuen Licht
Vorlage: VO/7/0043/201
Beschluss
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Umrüstung auf
eine effektive LED-Beleuchtungstechnologie entsprechend des
Antrages der CDU-Fraktion.
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
Abstimmungsergebnis.
Herr Kreft
Herr Gutschke
Herr Stoeter
Herr Albeck
Frau Blank-Griesbeck
Herr Fischer
Frau Hendreich
Herr Kniep
Herr Lüth
Herr Seibt
Frau Streckert
Herr Teggatz
æ
nein
nein
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
nein
Enthaltung
Enthaltung
Damit findet der Antrag keine Mehrheit.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der BeleuchTUNGæANæDERæ""ææENTSPRECHENDæDERæNACHGEREICHTENæ6ORLAGEæ
der Fraktionen der SPD und der BfS (Kostenschätzung).
Abstimmungsergebnis:
Herr Kreft
Herr Gutschke
Herr Stoeter
Herr Albeck
Frau Blank-Griesbeck
Herr Fischer
Frau Hendreich
Herr Kniep
Herr Lüth
Herr Seibt
Frau Streckert
Herr Teggatz
ja
ja
ja
Enthaltung
ja
Enthaltung
ja
nein
ja
ja
ja
ja
Damit ist der Antrag beschlossen. Ein Beschluss zur Vorlage der
Verwaltung ist hiermit entbehrlich.
Antrag der BfS-Fraktion - Richtlinie der Gemeinde Selmsdorf
zur Vornahme von Ehrungen - hier: 2. Entwurf vom 25. September 2015
Vorlage: VO/7/0044/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die „Richtlinie der Gemeinde
Selmsdorf zur Vornahme von Ehrungen“ in der vorliegenden Fassung vom 07.10.2015.
Redaktioneller Hinweis: Der § Rechte der Ehrenbürger ist in der
Nummerierung der §§ ausgelassen worden und muss ergänzt
werden. Der Satz zu Ziffer 2 entfällt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen
Antrag der SPD/BFS - „Selmsdorf Live“ - nicht offizielle Seite
der Gemeinde
Vorlage: VO/7/0045/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Amtsverwaltung zu prüfen, ob
1. der Betreiber verpflichtet werden kann, beim ersten Aufruf einer
seiner Seiten einen deutlich erkennbaren Hinweis anzuzeigen,
dass diese Seite nicht die offizielle Seite der Gemeinde Selmsdorf ist und ob
2. die gemeindeeigene Webcam auf seiner Website genutzt werden darf. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, ob
eine Nutzung der Webcam durch Dritte in Zukunft wirkungsvoll
verhindert werden kann.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
3 Gegenstimmen
- Enthaltung
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Preisskat in Lockwisch
Am Samstag, dem 13. Februar 2016 findet
um 15:00 Uhr im Gemeinde-/Feuerwehrgerätehaus unser nächster Preisskat statt.
Der Einsatz beträgt 8,00 €. Anmeldungen
erbeten unter 0172 3173068.
gez. Behrens
Bürgermeister
Bericht des Bürgermeisters
der Stadt Schönberg
Liebe Schönbergerinnen und Schönberger,
das neue Jahr hat bereits ein Zwölftel seiner Lebenszeit zurückgelegt. So langsam hat man sich beim Schreiben auch an die Zahl
2016 gewöhnt.
Ich habe am 1. Januar durch unsere Stadt einen Spaziergang gemacht. Aufgefallen ist mir dabei, dass in vielen Straßen die Überreste der silvesterlichen Knallkörper beseitigt waren. Lediglich der
Marktplatz war noch mit derartigen Resten übersät. Schön, dass
sich Menschen zusammengefunden haben, um gemeinsam ihrer
Freude über das neue Jahr Ausdruck zu verleihen. Schade, dass
diese Bürger ihren Abfall wieder der Allgemeinheit überlassen haben.
Das finde ich genauso übel wie das Verhalten der Einwohner, die
immer wieder ihren Sperrmüll und ihren Hausmüll in das Gelände des
Parkes in der R.-Hartmann-Straße entsorgen. Es gibt Mülltonnen,
gelbe Tonnen und jeder Bürger kann einmal im Jahr unentgeltlich
Sperrmüll abholen lassen. Ich appelliere an alle Einwohnerinnen
und Einwohner, ein wenig bewusster mit den Abfällen umzugehen,
um so unsere Stadt sauber zu halten.
In den nächsten Tagen geht die Baumaßnahme am Kochschen
Haus in die Endrunde. Wenn alles so läuft wie geplant könnte das
Gebäude Ende März fertig sein.
Der Verein Haus des Kindes sieht eine Möglichkeit, mit Hilfe eines
Investors eventuell im Sommer mit dem Bau der neuen Kita beginnen
zu können. Das wäre nicht nur schön, sondern auch dringend erforderlich. Wie in den Jahren zuvor wurden auf dem Neujahrsempfang
der Stadt verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet. In
diesem Jahr erhielten Frau Lieselotte Hamann für ihr soziales Engagement und Herr Christoph D. Minke für sein Wirken für Schönberg
mittels des Musiksommers eine Ehrenurkunde mit der Anstecknadel.
Mit einer Urkunde und einem Blumenstrauß dankte die Stadt Frau
Deutschkämer für ihre Bemühungen, Gästen die Kirche und die Stadt
zu erklären, Herr Dr. Heber für seine Bemühungen zur Erhaltung des
Badeteiches, Herr Robby Eggert für sein Engagement zur Gestaltung
des Kapellenteiches und der Verkehrsinsel in der Lübecker Straße
und Herr Pastor a.D. Schmachtel für sein 10 jähriges Wirken als
Pfarrer und Bürger von Schönberg in unserer Stadt. Auch an dieser
Stelle möchte ich den Genannten für ihr Tun nochmals danken und
ihnen weiterhin alles Gute wünschen.
Die Winterferien stehen vor der Tür und manch einer möchte zum
Wintersport fahren. Denjenigen wünsche ich, dass am Urlaubsort
auch ausreichend Schnee vorhanden ist.
Ihr Bürgermeister
Lutz Götze
Gummistiefel-Fußball-EM 2016
mit Stadionsprecher Rudi
Die Gemeinde Lockwisch sucht Mannschaften, die
im Juni 2016 den Gummistiefel-Fußball-Europameister ausspielen möchten.
Haben wir Ihr/Euer Interesse geweckt?
Mannschaftsanmeldungen werden bis zum 31.
März 2016 unter der Telefonnummer 0172 3173068
sowie unter [email protected] entgegengenommen.
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land
vom 4. Januar 2016
Aufgrund des § 129 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V
S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 12. November 2015 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg
am 17. Dezember 2015 nachfolgende Hauptsatzung des Amtes
Schönberger Land erlassen:
§1
Name/Dienstsiegel
Das Amt Schönberger Land führt als Dienstsiegel das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg,
einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone
UNDæDERæ5MSCHRIFTæ!-4æ3#(™."%2'%2æ,!.$æsæ,!.$+2%)3æ
NORDWESTMECKLENBURG.
§2
Amtsausschuss
(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der Städte
Dassow und Schönberg, den Bürgermeistern der amtsangehörigen
Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Absatz 1
und 2 KV M-V.
(2) Die Bürgermeister werden im Fall ihrer Verhinderung durch
ihren Stellvertreter im Amt vertreten. Die weiteren Mitglieder des
Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihren
Stellvertreter, soweit die Hauptsatzung der jeweiligen amtsangehörigen Stadt bzw. Gemeinde dies vorsieht, vertreten. Im diesem
Fall wählen die Stadt- bzw. Gemeindevertretungen jeweils einen
Stellvertreter für jedes weitere Mitglied.
(3) Die Sitzungen des Amtsausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Der Amtsausschuss beschließt den Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung mit der Mehrheit aller Mitglieder, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder
berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. In den folgenden
Fällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, ohne dass es hierzu
eines Beschlusses nach Satz 2 bedarf:
1. Personalangelegenheiten, außer Wahlen und Abberufungen
2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner
3. Grundstücksgeschäfte
æ 6ERGABEæVONæ!UFTRÜGEN
5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten mit Ausnahmen des Abschlussberichtes.
Sofern im Einzelfall überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls
oder berechtigte Interessen Einzelner nicht entgegenstehen, kann
der Amtsausschuss beschließen, Angelegenheiten nach Satz 3
Nr. 1 bis 5 in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
æ!NFRAGENæVONæ-ITGLIEDERNæDESæ!MTSAUSSCHUSSESæSOLLENæSPÜtestens 5 Arbeitstage vor der Sitzung beim Amtsvorsteher eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Sitzung des
Amtsausschusses sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst
beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen
schriftlich beantwortet werden.
(5) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen hat grundsätzlich der Amtsausschuss zu treffen. Die Entscheidung für Beträge unter 100 €
wird auf den Amtsvorsteher übertragen.
§3
Ausschüsse
(1) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bildet der Amtsausschuss
gem. § 136 Abs. 1 KV M-V folgenden beratenden Ausschuss:
Name
Aufgabengebiet
Finanzausschuss
Finanz- und Haushaltswesen, Steuern,
Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben
Amt Schönberger Land
(2) Der Ausschuss nach Absatz 1 besteht aus 7 Mitgliedern. Der
Amtsausschuss wählt drei Verhinderungsvertreter für alle Finanzausschussmitglieder.
(3) Gemäß § 136 Abs. 3 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz gebildet.
Name
Aufgabengebiet
Rechnungsprüfungs- örtliche Prüfung der Haushalts- und
ausschuss
Wirtschaftsführung des Amtes und, sofern diese Aufgabe nach § 36 Abs. 2 S.
6 KV M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 KPG M-V
übertragen wurde, der amtsangehörigen
Gemeinden
Der Ausschuss setzt sich aus mindestens 7 und höchstens 19
-ITGLIEDERNæZUSAMMENæ"ISæZUMæ%NDEæDERæAMææ-AIææBEgonnenen fünfjährigen Kommunalwahlperiode können weitere
sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen des Amtes in den
Rechnungsprüfungsausschuss berufen werden, ohne dass die
Mitglieder des Amtsausschusses die Mehrheit im Rechnungsprüfungsausschuss stellen müssen (Genehmigung des Ministeriums
FÔRæ)NNERESæUNDæ3PORTæ-ECKLENBURG6ORPOMMERNæVOMææ
'ESCHÜFTSZEICHENæ))ææææ&ÔRæDIEæ-ITGLIEDERæDESæ2ECHnungsprüfungsausschusses werden insgesamt fünf Verhinderungsvertreter gewählt.
æ$IEæ3ITZUNGENæDESæ!USSCHUSSESæNACHæ!BSATZææSINDæšFFENTLICHæ
§ 2 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Sitzungen des Ausschusses nach
Abs. 3 sind nichtöffentlich.
§4
Amtsvorsteher
(1) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem
!MTSVORSTEHERæDIEæ%NTSCHEIDUNGENæDIEæNICHTæNACHæeææ!BSææ
Satz 1 bis 3 KV M-V in Verbindung mit § 22 KV M-V als wichtige
Angelegenheit dem Amtsausschuss vorbehalten sind.
æ$ERæ!MTSVORSTEHERæTRIFFTæ%NTSCHEIDUNGENæNACHæeææ!BSææ
3ATZææ+6æ-6æINæ6ERBINDUNGæMITæeææ!BSææ+6æ-6æUNTERHALBæ
der folgenden Wertgrenzen:
1. bei Verträgen, die auf einmalige Leistungen von 3.000 € gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 500 €
pro Monat,
2. über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von
10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als
5.000 € sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von 2.500 € je Ausgabefall,
3. bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken von 500 €,
bei Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Haushaltsjahres
zurückgezahlt werden, von 10.000 € sowie bei Aufnahme von
Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes von 50.000 €.
(3) Der Amtsvorsteher ernennt, befördert und entlässt Beamte
der Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt. Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 9 werden durch den Amtsvorsteher eingestellt, höhergruppiert oder gekündigt.
æ$ERæ!MTSAUSSCHUSSæISTæLAUFENDæÔBERæDIEæ%NTSCHEIDUNGENæIMæ
Sinne der Absätze 2 und 3 zu unterrichten.
§5
Festlegungen der Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe
und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft
(1) &ESTLEGUNGæZUæeææ!BSææUNDææ+6æ-6ææ.OTWENDIGKEITENæFÔRæ
den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
Eine Nachtragshaushaltssatzung ist unverzüglich zu erlassen,
wenn sich zeigt, dass nachstehend aufgeführte Grenzen für die
Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit erreicht bzw. überschritten werDENæ!LSæWESENTLICHæIMæ3INNEæDESæeææ!BSææ:IFFERææUNDææ+6æ
M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken anzusehen, wenn
sie 3 v.H. der ordentlichen Aufwendungen bzw. ordentlichen AusZAHLUNGENæÔBERSTEIGENæ!LSæERHEBLICHæIMæ3INNEæDESæeææ!BSææ
Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche
Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.
H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt
die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt.
!LSæGERINGFÔGIGæIMæ3INNEæDESæeææ!BSææ:IFFERææ+6æ-6æGELTENæ
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförmen und Einrichtungen, an denen die Stadt mit beherrschendem
dermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahoder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, Sondervermögen mit
lungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie
Sonderrechnung oder Zweckverbände, in denen die Stadt Mitglied
10.000 € nicht übersteigen.
ist, verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken
(2) &ESTLEGUNGæZUæeææ!BSææLETZTERæ3ATZæDERæ'EM(6/$OPPIKæ für die Stadt entstehen können. Als erhebliche Risiken werden
für die Wertgrenze für den Einzelnachweis von Investitionen und
Ergebnisverschlechterungen im Stadthaushalt von mehr als 10 %
Investitionsfördermaßnahmen
der ordentlichen Aufwendungen und Ausgleichs-verpflichtungen
Die Wertgrenze für den Einzelnachweis der Einzahlungen gemäß
von mehr als 20 % der ordentlichen Auszahlungen im Stadthauseææ!BSææ3ATZææ.RææBISææUNDæDERæ!USZAHLUNGENæGEMܔæeææ halt angesehen.
Abs.12 Satz 1 Ziffer 17 bis 22 für Investitionen und Investitions(8) Festlegungen zu § 21 GemHVO-Doppik zur Vergabe von Auffördermaßnahmen wird auf 10.000 € festgelegt. Unterhalb dieser
trägen
Wertgrenze erfolgt die Darstellung der Ein- und Auszahlungen
Für die Vorbereitung der Vergabe von Aufträgen wird festgelegt:
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in jedem TeilBei Beschaffung bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von
haushalt insgesamt.
5.000 € kann auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung verzich(3) &ESTLEGUNGæZUæeææ!BSææ'EM(6/$OPPIKæDERæ7ERTGRENZEæ tet werden, sofern nicht aus der Natur des geplanten Erwerbs
der Wesentlichkeit für die Notwendigkeit der Erläuterung in den
detaillierte Leistungsmerkmale benannt werden müssen. Bei InTeilhaushalten
standsetzungen an beweglichem Anlagevermögen, Gebäuden,
!LSæERHEBLICHæIMæ3INNEæDESæeææ!BSææ:IFFERææ'EM(6/$OPPIKæGELInfrastrukturvermögen sowie Baumaßnahmen bis zum vorausten Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von
sichtlichen Auftragsvolumen von 5.000 € kann ebenfalls auf eine
Verträgen, die das Amt über ein Haushaltsjahr hinaus zu Zahlungen
detaillierte Leistungsbeschreibung verzichtet werden.
verpflichten, wenn diese 1 % der ordentlichen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen je Vertrag übersteigen. Als erheblich im Sinne des
§6
eææ!BSææ:IFFERææ'EM(6/$OPPIKæGELTENæ!BWEICHUNGENæVONæ Rechte der Einwohner
den planmäßigen Abschreibungen, wenn diese 5 % der planmäæ%INWOHNERæDIEæDASææ,EBENSJAHRæVOLLENDETæHABENæERHALTENæ
”IGENæ!BSCHREIBUNGENæBETRAGENæ!LSæWESENTLICHæIMæ3INNEæDESæeææ die Möglichkeit, in einer Fragestunde zu Beginn des öffentlichen
!BSææ:IFFERææ'EM(6/$OPPIKæGELTENæ!NSÜTZEæFÔRæ%RTRÜGEæUNDæ Teils der Amtsausschusssitzung, Fragen an alle Mitglieder des
Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen, soweit diese um 10
Amtsausschusses sowie den Amtsvorsteher zu stellen sowie Vor% von den Ansätzen des Haushaltsvorjahres abweichen.
schläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge
æFestlegung zu § 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik für die Wertgrenze
und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände
der Erheblichkeit für Änderungen für die Aufnahme in den Nachder nachfolgenden Sitzung des Amtsausschusses beziehen. Für
tragshaushaltsplan, hier in den Ergebnishaushalt, in den Finanzdie Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.
haushalt und in die Teilhaushalte
(2) Der Amtsvorsteher ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der SitAls erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten
zung des Amtsausschusses über wichtige Angelegenheiten des
Änderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen sowie
Amtes zu berichten.
Ein- und Auszahlungen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Nachtragshaushaltsplanes bereits geleistet oder angeordnet wur§7
den oder absehbar sind, soweit diese um 10 % von den Ansätzen
Verpflichtungserklärung
des Haushaltsplanes abweichen.
Verpflichtungserklärungen des Amtes bis zu einer Wertgrenze
(5) Festlegungen zu § 9 Abs.1 GemHVO-Doppik der Erheblichkeitsvon 3.000 €, bei wiederkehrenden Leistungen bis zu monatlich
grenzen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Wirtschaftlichkeitsbe500 €, können vom Amtsvorsteher allein oder durch einen von
rechnung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als
ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht
erheblich, wenn sie 100.000 € übersteigen.
liegt diese Wertgrenze bei 3.000 €.
(6) Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügigkeitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde§8
rungsmaßnahmen und Verpflichtungs-ermächtigungen auch ohne
Verwaltung
Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen
Der Amtssitz des Amtes Schönberger Land ist Schönberg. Das
und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen.
Amt unterhält an seinem Amtssitz eine eigene Verwaltung.
Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVODoppik beträgt 100.000 €.
§9
(7) Festlegungen zu § 20 GemHVO-Doppik zur Berichtspflicht
Gleichstellungsbeauftragte
Der Amtsausschuss ist gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik zwei(1) Der Amtsausschuss bestellt für die Dauer von 5 Jahren eine
mal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich
Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragte ist
der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
ehrenamtlich tätig. Sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche
Die erste Berichterstattung hat zum Stand 30.06. des HaushaltsWeisungen nicht gebunden; sie unterliegt aber der allgemeinen
jahres und die zweite Berichterstattung im Zusammenhang mit
Dienstaufsicht des Amtsvorstehers.
der Vorlage des Planentwurfs für den Folgezeitraum zu erfolgen.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur VerwirkliDer Amtsausschuss ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2a GemHVOchung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im
Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich das Jahresergebnis
Amt Schönberger Land beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören:
des Teilhaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbezie1. die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkung auf
hungen oder der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Eindie Gleichstellung von Frauen und Männern
und Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechnung
2.
Initiative
zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und
der internen Leistungsbeziehungen wesentlich verschlechtert. Als
Männern
wesentlich werden Abweichungen von mehr als 10 % der ordent3. Erstellung und Fortschreibung eines Frauenförderplanes
lichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen angesehen.
ææ %RSTELLUNGæEINESæJÜHRLICHENæ"ERICHTESæÔBERæIHREæ4ÜTIGKEIT
Der Amtsausschuss ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2b GemHVO(3) Der Amtsvorsteher hat die Gleichstellungsbeauftragte im RahDoppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Gesamtauszahmen ihres Aufgabengebietes an allen Vorhaben so frühzeitig zu
lungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen
beteiligen, dass ihre Initiativen, Bedenken und Stellungnahmen
wesentlich erhöhen. Als wesentlich werden Abweichungen von
berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer
mehr als 20 % der geplanten Auszahlungen angesehen.
Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie
Der Amtsausschuss ist gemäß § 20 Abs. 3 GemHVO-Doppik unverAuskünfte zu erteilen.
züglich zu unterrichten, wenn sich die Geschäftslage von Unterneh-
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
æ$IEæ'LEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEæKANNæANæDENæ3ITZUNGENæDESæ
Amtsausschusses und der Ausschüsse teilnehmen. Zeit, Ort und
Tagesordnung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekanntzugeben.
In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ist ihr auf Antrag das
Wort zu erteilen.
§ 10
Entschädigungen
(1) Der Amtsvorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in
Höhe von 1.060,00 € monatlich.
(2) Den Stellvertretern des Amtsvorstehers wird nach Maßgabe
der Entschädigungsverordnung für ihre besondere Tätigkeit bei
Verhinderung des Amtsvorstehers für die Dauer der Vertretung eine
funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von einem Dreißigstel
der Entschädigung des Amtsvorstehers nach Abs. 1 pro Tag der
Vertretung gewährt.
(3) Die Mitglieder des Amtsausschusses i. S. d. § 132 Abs. 1, 2 KV
M-V, bei deren Verhinderung deren Stellvertreter, erhalten nach
Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den
Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse, in die sie
GEWÜHLTæWURDENæEINæ3ITZUNGSGELDæINæ(šHEæVONææÒ
æ7EITEREæSACHKUNDIGEæ%INWOHNERæIæ3æDæeææ!BSææ+6æ-6æ
erhalten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen ein SitzungsGELDæINæ(šHEæVONææÒ
(5) Ausschussvorsitzende und ihre Stellvertreter erhalten für jede
von ihnen geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe
von 60,00 €.
(6) Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte erhält für die
Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte nach
Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € monatlich.
Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte erhält zusätzlich zur
funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung nach Satz 1 eine
SITZUNGSBEZOGENEæ!UFWANDSENTSCHÜDIGUNGæINæ(šHEæVONææ
€, wenn die Sitzungsteilnahme in anderer Funktion als die der
Gleichstellungsbeauftragten erfolgt.
(7) Pro Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt.
§ 11
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen
und sonstige Mitteilungen des Amtes Schönberger Land, deren
öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, erfolgen auf der Internetseite unter dem Domainnamen
www.schoenberger-land.de über den Link „Bekanntmachungen“.
Unter der Bezugsadresse Amt Schönberger Land, Am Markt 15,
23923 Schönberg, kann sich jedermann Satzungen kostenpflichtig
zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen des Amtes
Schönberger Land liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus
oder werden dort bereitgehalten.
(2) Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form
nach Absatz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der
Bekanntmachung vermerkt.
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen
und Verzeichnissen ist im Internet in der Form des Absatzes 1
hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.
æ3INDæšFFENTLICHENæ"EKANNTMACHUNGENæINæDERæNACHæDENæ!BSATZæ
1 und 3 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger
unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so sind diese durch
Aushang an den im Absatz 5 genannten Bekanntmachungstafeln
ZUæVERšFFENTLICHENæ$IEæ!USHANGFRISTæBETRÜGTææ4AGEæ$IEæšFFENTLICHEæ
Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen
des Hinderungsgrundes unverzüglich nachzuholen.
(5) Weitere Informationen erfolgen durch Aushang an den außerhalb der Amtsgebäude aufgestellten Bekanntmachungstafeln des
!MTESæ3CHšNBERGERæ,ANDæ!Mæ-ARKTææUNDæ$ASSOWERæ3TRA”Eææ
æ3CHšNBERGæ$IEæ-INDESTDAUERæDESæ!USHANGSæBETRÜGTææ
Amt Schönberger Land
Tage. Der Tag des Aushangs und der Abnahme werden nicht
mitgerechnet, sind aber auf dem ausgehängten Schriftstück mit
Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. Die Bekanntmachung
ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.
(6) Einladungen zu den Sitzungen des Amtsausschusses und
seiner Ausschüsse werden durch Aushang an den im Absatz 5
genannten Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt gemacht.
Dafür ist die nach § 29 Abs. 6 KV M-V in der Geschäftsordnung
festgelegte Frist maßgebend.
§ 12
In-Kraft-Treten
(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Hauptsatzung des Amtes Schönberger
Land vom 3. Februar 2012, die 1. Satzung zur Änderung der HauptSATZUNGæVOMææ&EBRUARææUNDæDIEææ3ATZUNGæZURæÇNDERUNGæ
der Hauptsatzung vom 20. März 2015 außer Kraft.
3CHšNBERGæDENææ*ANUARæ
gez. Lenschow
Amtsvorsteher
(Dienstsiegel)
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Öffentliche Bekanntmachung
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
des städtebaulichen Sondervermögens
„Ortskern“ der Stadt Dassow und der
Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsausschusses
der Stadt Dassow vom 19.11.2015
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 des städtebaulichen Sondervermögens „Ortskern“ der Stadt Dassow wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat das
Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat in seine Sitzung am 19.11.2015 beschlossen, der Stadt Dassow die
Feststellung der Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen zu empfehlen.
Die Stadtvertretung Dassow hat in seiner Sitzung am 15.12.2015
die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 des städtebaulichen Sondervermögens „Ortskern“ der Stadt Dassow beschlossen.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 des städtebaulichen Sondervermögens „Ortskern“ der Stadt Dassow, sowie der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht werden hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen einschließlich des
Prüfberichtes und des Bestätigungsvermerkes zur Einsichtnahme
vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in
der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,
Am Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Dassow, den 21.12.2015
gez. Ploen
Bürgermeister
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Öffentliche Bekanntmachung
Eröffnungsbilanz der Stadt Dassow zum 01.01.2012 und der Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Dassow vom 03.12.2015
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Dassow zum 01.01.2012 wurde
durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat
das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat in seine
Sitzung am 03.12.2015 beschlossen, der Stadt Dassow die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
Die Stadtvertretung Dassow hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 die
Eröffnungsbilanz der Stadt Dassow zum 01.01.2012 beschlossen.
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Dassow zum 01.01.2012, sowie der
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen einschließlich des
Prüfberichtes und des Bestätigungsvermerkes zur Einsichtnahme
vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der
Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am
Amt Schönberger Land
Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich
aus.
Dassow, den 21.12.2015
gez. Ploen
Bürgermeister
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Anstehende Sitzungstermine
im Amtsbereich des Amtes Schönberger Land im Monat Februar 2016
(Soweit bis Redaktionsschluss bekannt!)
(Vorbehaltlich Änderungen!)
Stadt/Gemeinde Sitzungsdatum
ææ
æ
09.02.2016
10.02.2016
18.02.2016
23.02.2016
25.02.2016
29.02.2016
Gremium
/RTSTEILVERTRETUNGæ
Harkensee/Barendorf
Stadtvertretung
Ortsteilvertretung
Pötenitz, Rosenhagen,
Feldhusen, Johannstorf,
Benckendorf, Volkstorf
Zeitweiliger Ausschuss
Breitensport
Ausschuss für Bau,
Ordnung und Verkehr
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft
und Tourismus
Ausschuss für Soziales,
Bildung und Kultur
Stadt/Gemeinde Sitzungsdatum
Stadt Schönberg 16.02.2016
18.02.2016
23.02.2016
Gremium
Finanzausschuss
Ausschuss für Schule,
Kultur und Sport,
Jugend, Senioren und
Soziales
Hauptausschuss
Gemeinde
Niendorf
23.02.2016
Gemeindevertretung/
Finanzaussschuss
Gemeinde
Selmsdorf
18.02.2016
25.02.2016
Hauptausschuss
Bau- und Umweltausschuss
Gemeinde
,ÔDERSDORFæ
02.02.2016
æ
Bauausschuss
!USSCHUSSæFÔRæ3CHULEæ
Jugend, Kultur und Sport
Finanzausschuss
Gemeindevertretung
16.02.2016
23.02.2016
Mittwoch, den 03.02. - Basteln mit Fimo Fimo ist wie Knetgummi, kommt aber nach dem Formen in den
Ofen und wird hart. Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg
bastelt nette kleine Dinge aus Fimo mit Euch. Schmuck, Köpfe,
Perlen … lasst Euch überraschen!
Treffpunkt:
Ende:
Alter:
Kosten:
16:00 Uhr Bücherei Schönberg
18:00 Uhr Bücherei Schönberg
ab 8 Jahren
3€
Donnerstag, den 04.02. - Wonnemar Wismar Rutschen, Planschen, Spielen: Das Wonnemar wartet auf euch!
Genau das richtige für die kalte Jahreszeit …
Treffpunkt: 10:30 Uhr Jugendclub Schönberg
Rückkehr: ca. 18:30 Uhr Jugendclub Schönberg
Alter:
ab 10 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mitbringen!)
Kosten:
10 €
Hinweis:
Nur mit Freischwimmerabzeichen!
Freitag, den 05.02. - PS 3 Contest Ein kleiner Wettbewerb auf der PS 3 mit netten und unterhaltsamen
Spielen erwartet Euch im Jugendclub. Kleine Preise für die Gewinner und Verlierer gibt es auch.
Treffpunkt:
Ende:
Alter:
Kosten:
æ5HRæ*UGENDCLUBæ3CHšNBERG
17:00 Uhr Jugendclub Schönberg
ab 8 Jahren
2€
Dienstag, den 02.02. - Kino Lübeck Wir schauen uns „Bibi & Tina - Mädchen gegen Jungs“ an (mal sehen, wer gewinnt. Eine kleine Portion Popcorn gibt es natürlich auch.
Samstag, den 06.02. - Eislaufen & Disco im ETC Wir gehen Eislaufen auf der Schlittschuhbahn im ETC in Timmendorfer Strand. Am heutigen Abend ist dort Disco auf dem Eis!
Treffpunkt: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt Jugendclub Schönberg
Rückkehr: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt Jugendclub Schönberg
Alter:
ab 8 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mitbringen!)
Kosten:
6€
Treffpunkt:
Rückkehr:
Alter:
Kosten:
19:00 Uhr Jugendclub Schönberg
ca. 23:00 Jugendclub Schönberg
ab 12 Jahren
5€
Hinweis:
Schlittschuhe mitbringen, ansonsten Ausleihe
vor Ort gegen Gebühr (4,- €) möglich!
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
Treffpunkt: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt Jugendclub Schönberg
Ende:
- Uhrzeit wird noch mitgeteilt Jugendclub Schönberg
Alter:
ab 6 Jahren
Kosten:
6€
Dienstag, den 09.02. - Spielenachmittag Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg spielt mit Euch was
der Spieleschrank hergibt!
Treffpunkt:
Ende:
Alter:
Kosten:
15:00 Uhr Bücherei Schönberg
18:00 Uhr Bücherei Schönberg
ab 8 Jahren
1€
Mittwoch, den 10.02. - West Side Story Wir schauen uns das Jugendkonzert zur „West Side Story“ im
großen Theater in Lübeck an.
Treffpunkt:
Rückkehr:
Alter:
Kosten:
æ5HRæ*UGENDCLUBæ3CHšNBERG
ca.13:30 Uhr Jugendclub Schönberg
ab 12 Jahren
5€
✂
Donnerstag, den 11.02. - Filzen Heute filzt Frau Tottewitz nette Sachen mit Euch, lasst Euch überraschen!
Treffpunkt:
Ende:
Alter:
Kosten:
15:00 Uhr Bücherei Schönberg
17:30 Uhr Bücherei Schönberg
ab 8 Jahren
5€
Freitag, den 12.02. - Bowling in Lübeck Auf geht’s zur Bowlingbahn nach Lübeck. Hier könnt ihr zeigen, wer
die meisten Kegel umwirft und werdet eine Menge Spaß haben.
Treffpunkt: 13:00 Uhr Jugendclub Schönberg
Rückkehr: ca. 17:00 Uhr Jugendclub Schönberg
ab 8 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mitAlter:
bringen!)
Kosten:
7 € incl. Schuhe und 2 Getränke
Für alle Angebote ist es zwingend notwendig die Anmeldekarte
mit Einverständniserklärung auszufüllen!
Den Erziehungsberechtigten ist bei der Anmeldung bekannt, dass
das jeweilige Kind nicht ständig beaufsichtigt werden kann, die
Aufsichtspflicht des Veranstalters insoweit eingeschränkt ist. Die
Stadt Schönberg übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und Schäden. Für die durch die Teilnehmer herbeigeführten
Haftpflichtschäden haften die gesetzlichen Vertreter der Kinder
nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Veranstalter nimmt sich das
Recht heraus, bei Verletzung der aufgestellten Regeln oder des
Jugendschutzgesetzes, den zu Betreuenden auf eigene Kosten
nach Hause zu schicken, bzw. abholen zu lassen. Anmeldung nur
persönlich und nach Zahlung des jeweiligen Kostenbeitrages
möglich! Inhaber einer Bildungskarte bringen diese bitte zur
Anmeldung mit. Die Angebote der Stadtjugendpflege Schönberg sind förderungsfähig nach dem BuT-Paket!
Anmeldung nur persönlich und nach Zahlung des jeweiligen
Kostenbeitrages möglich!
Hiermit erkläre ich mich als Erziehungsberechtigte/r damit einverstanden, dass mein Kind zu den oben aufgeführten Bedingungen
an den Veranstaltungen des Schönberger Winterferienprogrammes teilnehmen darf.
______________________
Ort, Datum
__________________________________________________
Unterschrift
Anmeldung
Vorname:
_______________________________________
Name:
_______________________________________
Straße:
_______________________________________
Ort:
_______________________________________
Alter:
_______________________________________
Telefon:
_______________________________________
Anmeldung für folgende Veranstaltungen:
n Kino Lübeck I
6€
n Fimo
3€
n Wonnemar Wismar
10 €
n PS 3 Contest
2€
n Eislaufen & Disco im ETC
5€
n Kino Lübeck II
6€
n Spielenachmittag
1€
n West Side Story
5€
n Filzen
5€
n Bowling in Lübeck
7€
Veranstaltungskalender der Stadt Schönberg Februar 2016
Datum
Veranstaltung
30.01.2016 Kinderfasching in der
Palmberghalle
æ
"EGINNææ5HRææ
Fasching in der
Palmberghalle
Beginn: 20:11 Uhr
Veranstalter
SCC
Datum
Veranstaltung
18.02.2016 Plattdeutsche Lesung mit
Herrn Stamer
Beginn 19:00 Uhr
im „Grünen Salon“ des
Volkskundemuseums
Schönberg
Veranstalter
Heimatbund für das
Fürstentum
Ratzeburg e. V.
✂
Dienstag, den 09.02. - Kino Lübeck II Heute schauen wir uns den Animationsfilm „Robinson Crusoe“ an.
Eine kleine Portion Popcorn gibt es natürlich auch.
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
Volkskundemuseum in Schönberg e. V.
Allgemeine Information:
Das Haupthaus An der Kirche ist ab 19.09.2015 wegen Umzugs geschlossen, alle geplanten Veranstaltungen finden natürlich statt. Die
Freilichtanlage „Bechelsdorfer Schulzenhof‘ ist ab dem 05.10.2015
wegen Bauarbeiten nicht mehr für den Besucherverkehr geöffnet.
Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V.
Feldstraße 28, 23923 Schönberg,
Tel. 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de
gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM
Öffnungszeiten:
$IENSTAGææ
Mittwoch:
$ONNERSTAGææ
1. Samstag im Monat:
æææ5HRæ
09:30 - 13:30 Uhr
æææ5HRæ
11:00 - 15:00 Uhr
18:30 20:00
dienstags
17:30 18:30
18:30 20:00
donnerstags ææ
19:00
Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins
immer montags
18:00 - 19:00 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
20:00 Uhr
Weitere Veranstaltungen
des BRH Seniorenverband Schönberg
Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen
Ortsverband Schönberg:
Datum
*EDENæ$ONNERSTAGæ
Veranstaltung
Veranstalter
æææ5HRæ
"2(
Seniorensport - in
„Rudis Kl. Volkshaus“
Weitere Sportangebote in der Palmberghalle
Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitmachen!
Montag
17:30 - 18:30 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
Dienstag
Donnerstag
Rückentraining
Body-Fitness
Fatburner
Rückentraining
Angebote des Vereins
„Jugend und Freizeit“ e. V.
immer montags
nur im Sommer
montags
immer mittwochs
20:00 - 22:00 Uhr
Volleyball
19:00 - 20:30 Uhr
Fußball auf dem
Sportplatz in der
Amtsstraße)
Fußball
(im Sommer auf
dem Sportplatz in
der Amtsstraße)
Badminton
Volleyball
19:00 - 20:30 Uhr
immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr
20:00 - 22:00 Uhr
Veranstaltungen
der DRK-Familienbildungsstätte
Uhrzeit
15:00 16:00
16:30 17:30
Veranstaltungsort
Schönberg
Gymnastikraum der
Palmberghalle
Schönberg
Gymnastikraum der
Palmberghalle
Schwimmen lernen
für Kinder
Lübeck
Schwimmhalle in
Kücknitz (1 Bahn)
Rettungsschwimmer- Lübeck
training für Kinder
Schwimmhalle in
und Jugendliche
Kücknitz (2 Bahnen)
Rettungsschwimmer- Lübeck
training für
Schwimmhalle in
Erwachsene
Kücknitz (1 Bahn)
immer mittwochs
TÜGLICHæ
$2+*UNIORRETTERæ
17:30 - 19:00 Uhr
INæ7AHRSOWæ
Hauptstr. 20
(an der Schule)
Veranstaltungskalender
der Gemeinde Lüdersdorf im Februar 2016
Sie wissen noch nicht was der Februar für Sie bereit hält?
Dann besuchen Sie doch einfach die bunten Veranstaltungen
in Lüdersdorf!
immer dienstags
Treff der Singergruppe „HARMONIE“
Wo?
Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
Wann?
17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Veranstalter:
Seniorenverband BRH-OV Lüdersdorf
Seniorentreff
Wo?
Wann?
Veranstalter:
im Jugendklub Lüdersdorf, Hauptstr. 7
13:30 Uhr
Volkssolidarität Lüdersdorf
immer mittwochs
Skatnachmittag
Wo?
Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
7ANNæ
æ5HR
Veranstalter:
Seniorenverband BRH-OV Lüdersdorf
Donnerstag, 04.02. u. 18.02.
Spielenachmittag (auch für Nichtmitglieder des BRH)
Wo?
Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
7ANNæ
æBISææ5HR
Veranstalter:
Seniorenverband BRH-OV Lüdersdorf
Donnerstag, 25.02.2016
Mitgliederversammlung Seniorenverband BRHOV Lüdersdorf im Seniorenklub, Hauptstraße
æ!æINæ(ERRNBURGæ"EGINNææ5HRæ
Angebote des Sportverein Lüdersdorf 96 e. V.
Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen,
Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413
Wochentag
montags
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Schönberg
Hatha-Yoga
Gymnastikraum der
Palmberghalle
Schönberg
WirbelsäulenKatharinenhaus
gymnastik
Schönberg
Hatha Yoga
Katharinenhaus
3CHšNBERGææ
&ITæABæ
Palmberghalle
Veranstaltung
Osteoporosegymnastik
Osteoporosegymnastik
)NFORMATIONENæ+LAUSæ4IETZEæ
Dienstag
Fußball für Erwachsene
Mittwoch
Fußball für Kinder
æ
æææ*AHRE
Mittwoch
Fitness und Gymnastik
für Frauen
Mittwoch
Badminton allgemein
Donnerstag
Fußball für Erwachsene
$ONNERSTAGæ
6OLLEYBALLæALLGEMEINæ
19:00 - 21:00 Uhr
ab 17:00 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
20:00 - 21:30 Uhr
19:00 - 21:00 Uhr
æææ5HR
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
Angebote des Bushido Sportverein
Wahrsow e. V.
Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Wahrsow:
Judo
Montag
17:00 - 18:00 Uhr
für Kinder vom 5. bis
zum 6. Lebensjahr
Montag
17:00 - 18:30 Uhr
für Kinder vom 7. bis
zum 12. Lebensjahr
Montag
18:30 - 20:00 Uhr
für Jugendliche ab dem
13. Lebensjahr und
Erwachsene
Mittwoch
17:00 - 18:30 Uhr
für Kinder vom 7. bis
zum 12. Lebensjahr
jeweils am
20:00 - 21:30 Uhr
„offene Matte“ für
letzten Freitag
Jugendliche ab 16 Jahre
im Monat
und Erwachsene
Mutter-Kind-Turnen und Kinderturnen
Montag:
16:00 - 17:00 Uhr
für 1- und 2-jährige
Kleinkinder und
17:00 - 18:00 Uhr
für 3- bis 5-jährige Kinder
Bodyforming
Montag
18:05 - 18:55 Uhr
Hatha-Yoga
Montag
19:00 - 20:15 Uhr
FACTS
Mittwoch
Taekwondo
Dienstag
Donnerstag
für Jugendliche und
Erwachsene
Kinderturnen
Nordic Walking
Zumba
Freizeitfußball
Mittwoch:
æææ5HRæ +INDERTURNENææ æææ5HRæ
æ
+INDERæææææ
æ
Jahren
æææ5HRæ %LTERN+INDæ
æææ5HRæ
æ
4URNENææææ
Jahren
16:30 - 17:15 Uhr Eltern-Kind19:30 - 20:30 Uhr
æ
4URNENæææ
Jahren
18:00 - 22:00 Uhr Tischtennis
Donnerstag:
æææ5HRæ 3PORTMIXæ
19:30 - 22:00 Uhr Badminton
Hobby 30+
Freitag:
17:30 - 19:00 Uhr Just For Fun
Volleyball
19:00 - 22:00 Uhr Volleyball
Jugendliche/
Erwachsene
Samstag:
18:30 - 19:30 Uhr
19:30 - 20:30 Uhr
18:30 - 19:30 Uhr
19:30 - 20:30 Uhr
für Kinder
für Jugendliche und
Erwachsene
für Kinder
für Jugendliche und
Erwachsene
18:00 - 19:00 Uhr
für Erwachsene
Weitere Informationen auf unserer Homepage
www.bsv-wahrsow.de
Angebote des Sport und
Freizeit Herrnburg e. V.
Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: [email protected]
Wochentag/
Sporthalle an der Grundschule SFH Vereinsheim
Herrnburg
Gärtnereiweg 9
__________________________________________________
Montag:
15:00 - 18:00 Uhr Zirkus
11:00 - 12:00 Uhr Seniorensport 60+
19:00 - 22:00 Uhr Tischtennis
17:00 - 18:30 Uhr Qigong
19:00 - 20:00 Uhr Balance
Aerobic
Dienstag:
æææ5HRæ 4URNENæ+INDERææ æææ5HRæ 4URNEN
æ
æææ*AHRENæ
æ
MIT
Kindern
æææ5HRæ 4URNENæ+INDERææ æ
DERæ
æ
æææ*AHRENæ
æ
4AGES
mütter
(OUSE
DANCE
3PORTæ
Fatburner
æææ5HRæ "REAK
dance
16:00 - 18:00 Uhr Ballett
18:00 - 19:00 Uhr Zumba
Step
11:30 - 12:30 Uhr Step
Aerobic
æææ5HRæ "REAK
dance
Sonntag:
von 18:00 - 19:00 Uhr
und 19:00 - 20:00 Uhr
Turnen, Akrobatik und Zirkus
Donnerstag
16:30 - 18:00 Uhr
Zumba
Donnerstag
16:30 - 17:15 Uhr
15:30 - 16:30 Uhr
18:30 - 19:30 Uhr
20:00 - 22:00 Uhr
Sportplatz Grundschule Herrnburg
Montag:
16:30 - 18:00 Uhr
E-Jugend
1. F-Jugend
2. F-Jugend
Dienstag:
16:30 - 18:00 Uhr
1. D-Jugend
æ
æ$*UGENDæ
Mittwoch:
16:30 - 18:00
E-Jugend
Donnerstag:
16:30 - 18:30
1. D-Jugend
æ
æ$*UGENDæ
Freitag:
16:00 - 17:30 Uhr
G-Jugend
16:30 - 18:00 Uhr
1. F-Jugend
2. F-Jugend
Jahrg. 2006
Jahrg. 2007
Jahrg. 2008
Jahrg. 2003/05
*AHRGæ
Jahrg. 2006
Jahrg. 2003/05
*AHRGæ
Jahrg. 2009/10
Jahrg. 2007
Jahrg. 2008
&RAGENæGERNEæTELEFONISCHæANæ,ARSæ*UNKERæ4ELææ
Dassower Jugend-, Kultur und
Freizeitverein e.V.
Träger der Familienbegegnungsstätte Dassow
Die Familienbegegnungsstätte wurde am 11. Januar 2002 eröffnet
und ist ein kulturelles Zentrum unserer Stadt Dassow geworden. Von
April bis Dezember 2012 wurde das „Alte Rathaus“ saniert. Gepflegte,
helle, freundliche Räume, in denen die Mitglieder unseres Vereins
Sie herzlich willkommen heißen, laden ein die kulturellen Angebote
anzunehmen.
Wir sind immer für Sie da.
Montag
æææ5HRææ
æææ5HRææ
19:00 - 20:30 Uhr
Dienstag
æææ5HRææ
15:00 - 17:00 Uhr
'EHIRNJOGGINGæUNDæ'EDÜCHTNISTRAININGæ
+URSEæu4šPFERNæUNDæ+REATIVESæ'ESTALTENhæ
Yoga
3ENIORENKAFFEEæ
Spiel- und Krabbelgruppe ab 6 Monate
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Mittwoch
Sportangebote des Selmsdorter
æææ5HRææ 3ENIORENGYMNASTIKæ
Sportverein 94 e. V.
15:00 - 16:00 Uhr
Vorträge (Pro Senior, etc.)
Donnerstag
336æææE6æTELEFONISCHæZUæERREICHENæUNTERæææ
æææ5HRææ 3PIELENACHMITTAGæFÔRæ*UNGæUNDæ!LTæ
ODERæPERæ%-AILæSV WEBDEæ
æææ5HRæ æu+REATIVESæ'ESTALTENhæ
Jeden 1. Dienstag im Monat
Montag:
09:30 Uhr
Frühstück mit prominenten Gästen
æ5HRæææ5HRææ
3ENIORENSPORTæ
Jeden letzten Donnerstag im Monat
19:30 Uhr - 20:30 Uhr
Aerobic
15:00 Uhr
Geburtstagsfeier für die Geburtstage des
Dienstag:
Monats ab 70 Jahre
15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Radsport U11
16:30 Uhr - 17:30 Uhr
G-Junioren Fußball
Geplant sind in loser Folge:
17:30 Uhr - 19:00 Uhr
B-Junioren Fußball
sæ &ILMVORFÔHRUNGENæ"UCHLESUNGENæ,IEDERABENDEæ
19:00 Uhr - 21:30 Uhr
Fußball Freizeit
sæ GEMEINSAMEæ+OCHABENDEæ
Mittwoch:
sæ 'ARTENFESTEæUNDæ'RILLABENDEæ
16:30 Uhr - 18:30 Uhr
D-Junioren Fußball
sæ +URSEæZURæ&šRDERUNGæDERæ'ESUNDHEITæ9OGAæ0RÜVENTIVEæ2Ô19:30 Uhr - 21:00 Uhr
Tischtennis und Badminton
ckenschule und anderes mit fachlicher Anleitung
Donnerstag:
Diese Veranstaltungen werden rechtzeitig in der Presse bekannt
16:30 Uhr - 18:00 Uhr
Radsport
gegeben!
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
B-Junioren Fußball
19:30 Uhr - 21:30 Uhr
Volleyball
Für alle wöchentlichen Angebote nehmen wir Anmeldungen an:
Freitag:
In der Begegnungsstätte von Montag bis Donnerstag ab 13:00
æ5HRæææ5HRææ
'*UNIORENæ&U”BALLæ
bis 17:00 Uhr persönlich, Telefon: 038826 88313 oder Handy:
20:00 Uhr - 22:00 Uhr
Herren-Fußball
015228172605 (Frau Stuppy)
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
und nach Absprache
13:00 bis 17:00 Uhr
Heimatverein Dassow e. V.
Montag, 01.02.
$ERæ(EIMATVEREINæ$ASSOWæEæ6æKOMMTæJEDENææ$ONNERSTAGæIMæ
Monat um 19:30 Uhr in der Altenteiler Kate zusammen.
Besichtigungen der Altenteiler Kate sind auf telefonische Anmeldung unter 038826 86123 ober 038826 60601 möglich.
Sportangebote des SV Dassow 24 e. V.
Training in der Dornbuschhalle
Montag
Volleyball (versch.
Altersgruppen)
Dienstag
Gymnastik (Damen)
Judo (Jugend, danach Sen.)
Mittwoch
Gymnastik „Zappelkrabben“
Gymnastik „RSG Girls“
Badminton
Donnerstag
Judo (Jugend, danach Sen.)
Basketball
Gymnastik (Senioren)
Sparte Radsport Di. + Do.
beim Jugendclub
Fußball auf dem Sportplatz Dassow
F-Jugend
Montag und Mittwoch
E Jugend
Montag und Do.
(Do. in Kalkhorst)
$*UGENDææ
$IENSTAGæUNDæ$ONNERSTAGææ
C-Jugend
Dienstag und Donnerstag
1. Herren
Dienstag und Donnerstag
2. Herren
Mittwoch
Oldies
Freitag
Basteln
Wir gestalten unser persönliches Besteck mit Fimo.
Uhrzeit:
11:00 - 15:00 Uhr
Treffpunkt:
Komma7 Lüdersdorf
Alter:
ab 6 Jahren
Kosten:
3,- €
Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf)
Dienstag, 02.02.
16:30 - 20:30 Uhr
19:30 - 20:30 Uhr
17:00 - 19:30 Uhr
15:00 - 16:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
19:00 - 20:30 Uhr
17:00 - 19:30 Uhr
17:00 - 18:30 Uhr
18:30 - 19:30 Uhr
ab 15:30 Uhr
Kino
Wer Lust hat heute einen gemütlichen Kinonachmittag zu erleben,
der sollte sich schnell anmelden. Wir schauen Bibi & Tina!
Uhrzeit:
Treffpunkt:
Alter:
Kosten:
Veranstalter:
wird kurzfristig bekannt gegeben
Komma9
ab 8 Jahren
6,- €
Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf)
Mittwoch, 03.02.
Heiße Töpfe
16:30 - 18:00 Uhr
Hast du Lust auch mal Spaghetti selber herzustellen? Dann komm
vorbei, um die leckersten Nudeln wie in Bella Italia selbst zu machen.
16:30 - 18:00 Uhr
æææ5HR
17:00 - 18:30 Uhr
19:00 - 21:00 Uhr
18:30 - 20:30 Uhr
ab 18:00 Uhr
Uhrzeit:
Treffpunkt:
Alter:
Kosten:
Veranstalter:
Die Selbsthilfegruppe Rheuma (der Rheumaliga MecklenburgVorpommern e. V.) im Amtsbereich Schönberger Land trifft sich:
MONATLICHæJEWEILSæAMææ-ITTWOCHæDESæ-ONATSæUMææ5HRæ
7Oææ
&RIEDENSSTRA”Eæææ$ASSOWæ
Kontakt:
0172 7022903
Homepage: rheuma-dassow.jimdo.com
Alle Rheumatiker und Interessierten sind willkommen.
gez. D. Krämling
Winterferienprogramm
Gemeinde Lüdersdorf
10:00 - 15:00 Uhr
Komma7 Lüdersdorf
ab 8 Jahren
2,- €
Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf)
Donnerstag, 04.02.
Badespaß
Wir fahren nach Hamburg ins Arriba!!! Ab in die Badehose.
Uhrzeit:
09:00 - ca. 19:00 Uhr
Treffpunkt:
Komma7 Herrnburg
Alter:
ab 10 Jahren
Kosten:
6,- €
Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf)
Achtung:
nur Freischwimmer
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
Freitag, 05.02.
Offener Treff Komma9
Spielen, toben, kickern, chillen, zocken einfach Spaß haben!
Uhrzeit:
10:00 - 16:00 Uhr
Treffpunkt:
Komma9 Herrnburg
Samstag, 06.02.
Eislaufen
Amt Schönberger Land
Winterferienprogramm
Gemeinde Lüdersdorf
Freitag, 12.2. - Bowling
Strike! Wer kann die große, bunte Kugel mit den
Löchern so rollen, dass alle Kegel umfallen? Wenn
es beim ersten Mal nicht klappt spielen wir auch eine
zweite Runde
An alle Jugendlichen ab 12 Jahren!!! Lust auf Disco-feeling on Ice?
Dann packt eure Schlittschuhe und auf geht’s.
Uhrzeit:
18:30 - 22:30 Uhr
Treffpunkt:
Komma9 Herrnburg
Alter:
ab 12 Jahren
Kosten:
5,- €
Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf)
Achtung:
Falls ihr Schlittschuhe besitzt, bring diese
bitte mit!
Uhrzeit:
Treffpunkt:
Alter:
Kosten:
Veranstalter:
Rosenmontag, 08.02.
Anmeldung telefonisch:
038821 67370 (Komma7)
Mobil: 0163 5070576 (Komma9)
www.komma7.com
[email protected]
Große Faschingsparty
Luftballontanz
Preis für das schönste Köstüm
Schaumkusswettessen
Schminken
Zeitungstanz
Polonaise
und noch vieles mehr ...
Uhrzeit:
14:00 - 17:00 Uhr
Treffpunkt:
Komma7 Lüdersdorf
Alter:
ab 6 Jahren
Kosten:
0,50 €
Veranstalter: Filiz Ceker Jugendpflege Lüdersdorf
12:45 - ca. 17:00 Uhr
Bushaltestelle Eichholz
ab 7 Jahren
7,- € (inkl. 2 Getränke)
Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf)
Anmeldung persönlich ab 25.1.16
KOMMA7 Hauptstr. 7, 23923 Lüdersdorf
KOMMA9 Gärtnereiweg 9, 23923 Herrnburg
Gefördert durch
Dienstag, 09.02.
Heißer Ofen
Kuchen am Stiel. Wir backen viele bunte Popcakes.
Uhrzeit:
12:00 - 15:00 Uhr
Treffpunkt:
Komma7 Lüdersdorf
Alter:
ab 6 Jahren
Kosten:
2,- €
Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf)
Mittwoch, 10.02.
Theater Lübeck
„West Side Story“
Jugendkonzert für Musical-Liebhaber und New-York-Fans
Die Liebe von Tony und Maria steht unter keinem guten Stern,
denn sie gehören zwei unterschiedlichen Gangs an ... In »West
Side Story« geht es um den Zusammenprall verschiedener Kulturen, um Träume junger Menschen und um die Hoffnung auf eine
tolerante Welt.
Uhrzeit:
09:45 Uhr
Treffpunkt:
Bushaltestelle Eichholz
Alter:
ab 12 Jahren
Kosten:
5,- €
Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf)
Donnerstag, 11.02.
Basteln
Wir wollen den Winter hinter uns bringen und für
den Frühling glitzern!!!
Heute gestalten wir unser eigenes Schmuckstück.
Uhrzeit:
12:00 - 15:00 Uhr
Treffpunkt:
Komma7 Lüdersdorf
Alter:
ab 8 Jahren
Kosten:
3,- €
Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf)
Das Amt Schönberger Land
gratuliert nachträglich für den Monat
Januar zum Geburtstag
Frau Hildegard Ament
(ERRNæ7ALTERæ"EECKææ
Frau Anni Berger
Frau Charlotte Bernhardt
Herrn Manfred Blohm
Herrn Hans-Jürgen Braasch
Frau Hanne-Lore Brusch
Herrn Gerhard Buchholz
Frau Elke Busch
Frau Hilda Christern
Frau Gertrud Chudaska
Frau Herta Döbler
Frau Karin Eckhardt
Herrn Johannes Flor
Frau Edith Gall
Frau Lotte Giese
(ERRNæ!LFREDæ'LATZææ
Frau Ruth Gnass
Frau Elisabeth Goellnitz
Frau Ilse Göritz
Herrn Wilhelm Grevsmühl
Herrn Jürgen Haberkorn
Frau Maria Hartinger
Frau Lieselotte Hinrichs
Frau Elisabeth Hoepfner
Frau Christel Holzmann
Frau Henny Huhn
Frau Brigitte Johannsen
Frau Edith Johannsson
Schönberg
3CHšNBERGææ
Dassow
Schönberg
Pötenitz
Schönberg
Dassow
Dassow
Klein Siemz
Schönberg
Schönberg
Dassow
Pötenitz
Schönberg
Selmsdorf
Wahrsow
0ALINGENææ
Dassow
Selmsdorf
Schönberg
Selmsdorf
Torisdorf
Schönberg
Dassow
Schönberg
Feldhusen
Zarnewenz
Klein Voigtshagen
89 Jahre
æ*AHRE
80 Jahre
92 Jahre
70 Jahre
75 Jahre
82 Jahre
81 Jahre
75 Jahre
85 Jahre
85 Jahre
86 Jahre
75 Jahre
80 Jahre
82 Jahre
85 Jahre
æ*AHRE
90 Jahre
81 Jahre
85 Jahre
89 Jahre
70 Jahre
86 Jahre
86 Jahre
91 Jahre
82 Jahre
86 Jahre
85 Jahre
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
Genannt Lindgreen
Frau Herta Jürß
Frau Eva Kehlert
Frau Lene Kempf
Frau Edith Kleinfeld
&RAUæ-ARGAæ+LÔNDERææ
Frau Ruth König
Frau Erna Korovackis
Frau Rosemarie Krase
Frau Ingeborg Kreft
Frau Helga Kruse
Frau Ursula Kuhn
&RAUæ%LFRIEDEæ+ÔHNææ
Frau Hildegard Landt
Frau Lotte Langpaap
Herrn Theodor Lauter
Frau Anneliese Lehmann
Herrn Peter Liedtke
Herrn Joachim Loyall
Herrn Wolfgang Lünenbürger
æ
Roduchelstorf
Dassow
Sülsdorf
Selmsdorf
Selmsdorf
3ELMSDORFææ
Herrnburg
Herrnburg
Herrnburg
Dassow
Schönberg
Schönberg
3ELMSDORFææ
Selmsdorf
Schönberg
Schönberg
Schönberg
Herrnburg
Duvennest
Pötenitz
70 Jahre
82 Jahre
82 Jahre
88 Jahre
85 Jahre
æ*AHRE
82 Jahre
85 Jahre
85 Jahre
75 Jahre
85 Jahre
75 Jahre
æ*AHRE
83 Jahre
87 Jahre
85 Jahre
85 Jahre
75 Jahre
75 Jahre
70 Jahre
Herrn Paul Lutz
Frau Inge Manske
Frau Frieda Manthei
Herrn Gerhard Marquardt
Frau Anna Melahn
Herrn Friedrich Menz
&RAUæ4HEAæ-ENZææ
Herrn Werner Mews
Frau Gerda Meyer
Herrn Werner Meyer
Frau Liselotte Miethe
Frau Roswitha Mühlenberg
Frau Dora Müller
Frau Margarete Müller
Frau Renate Neudmann
Frau Annelore Neumann
&RAUæ#HRISTELæ/BERLACHææ
Frau Elfriede Oldenburg
Herrn Hans Oldenburg
Herrn Manfred Otto
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Schönberg
88 Jahre
Johannstorf
80 Jahre
Schönberg
86 Jahre
Schönberg
85 Jahre
Schönberg
82 Jahre
Groß Neuleben
83 Jahre
'RO”æ.EULEBENææ
æ*AHRE
Harkensee
89 Jahre
Schönberg
75 Jahre
Wahrsow
85 Jahre
Schönberg
82 Jahre
Selmsdorf
70 Jahre
Malzow
80 Jahre
Schönberg
83 Jahre
Dassow
75 Jahre
Menzendorf
82 Jahre
3CHšNBERGææ
æ*AHRE
Klein Voigtshagen
83 Jahre
Klein Voigtshagen
82 Jahre
Schönberg
82 Jahre
Das Amt Schönberger Land gratuliert im Monat Februar zum Geburtstag
Herrn Horst Bachmann
Frau Mia Baumann
Herrn Joachim Baustian
Frau Gisela Bever
Herrn Walter Bibow
Frau Friedel Brügmann
Frau Erna Bulz
Frau Hannelore Burwitz
Frau Loni Callies
(ERRNæ7ILLIæ$ALLMANNææ
Herrn Kurt Dietz
&RAUæ2OSAæ$UNKELMANNææ
Frau Lotte Evers
Herrn Walter Fellgiebel
Herrn Heinrich Franck
Frau Else Gade
Frau Eva-Maria Geske
Frau Annegret Glashoff
Frau Elfriede Greve
Herrn Paul Grieb
Herrn Karl Grote
Frau Friedl Grube
Frau Hedwig Harder
Herrn Fritz Hermann
Frau Anni Herold
Frau Ruth Jahn
Frau Marianne Jahnke
&RAUæ5RSULAæ*UDKAææ
Frau Magdalene Kassow
Herrn Werner Knepel
Frau Lotte Knoop
Herrn Theodor Koch
Frau Herta Grete Kock
Frau Friedrich Kopp
Frau Hildegard Krause
Frau Anna Ladendorf
Frau Hanni Lehmann
Selmsdorf
Herrnburg
Schönberg
Harkensee
Dassow
Herrnburg
Zehmen
Schönberg
Selmsdorf
(ERRNBURGææ
Zarnewenz
#ORDSHAGENææ
Dassow
Schönberg
Selmsdorf
Herrnburg
Herrnburg
Schönberg
Schönberg
Menzendorf
Hof Lockwisch
Schönberg
Selmsdorf
Dassow
Selmsdorf
Herrnburg
Selmsdorf
(ERRNBURGææ
Cordshagen
Lütgenhof
Teschow
Selmsdorf
Herrnburg
Schönberg
Dassow
Schönberg
Torisdorf
83 Jahre
81 Jahre
85 Jahre
85 Jahre
87 Jahre
81 Jahre
82 Jahre
87 Jahre
83 Jahre
æ*AHRE
80 Jahre
æ*AHRE
89 Jahre
75 Jahre
80 Jahre
90 Jahre
70 Jahre
75 Jahre
82 Jahre
81 Jahre
83 Jahre
90 Jahre
91 Jahre
70 Jahre
70 Jahre
90 Jahre
87 Jahre
æ*AHRE
80 Jahre
83 Jahre
82 Jahre
87 Jahre
88 Jahre
90 Jahre
87 Jahre
92 Jahre
93 Jahre
Frau Lydia Lorenz
(ERRNæ%RNSTæ-AA”ææ
Herrn Günter Marx
Herrn Wilhelm Meiburg
Herrn Karl Moldt
Frau Erika Mundt
Herrn Konrad Mundt
Herrn Hans-Jürgen Nüsch
Frau Traute Olszewski
Frau Hildegard Petterson
Frau Elfriede Polz
Frau Margarethe Prüter
Frau Angela Radtke
Frau Rosemarie
Ramakers van Praag
Frau Ursula Reiher
&RAUæ-AGDAæ2EIMERSææ
Frau Annchen Risch
Frau Lita Rumpf
Herrn Erich Schoof
Herrn Rolf Schroeder
Frau Edeltraud Schüler
Frau Monika Schumann
Frau Edith Schwatinski
Herrn Rolf Suhrcke
Frau Margarete Tadra-Martin
Frau Erna Tasch
&RAUæ2ITAæ4HOMANNææ
&RAUæ,INDAæ4OLLææ
Frau Dore Urbanski
Frau Ingrid Vogt
Herrn Rudi Vorwerk
Herrn Dietrich Voß
&RAUæ)NGEBURGæ7ENDTææ
Herrn Friedrich-Wilhelm Zelck
Herrn Günther Ziegenfuß
Herrn Adolf Zuckermann
Goldene Hochzeit feiern
Erika und Manfred Pfeifer in Dassow
Angela und Kuno Radtke in Dassow
Erika und Karl-Heinz Rapsilber in Herrnburg
Herrnburg
:EHMENææ
Dassow
Palingen
Palingen
Selmsdorf
Dassow
Schönberg
Selmsdorf
Johannstorf
Herrnburg
Schönberg
Dassow
88 Jahre
æ*AHRE
75 Jahre
80 Jahre
83 Jahre
88 Jahre
88 Jahre
75 Jahre
85 Jahre
81 Jahre
82 Jahre
83 Jahre
70 Jahre
Herrnburg
Grieben
$ASSOWææ
Schönberg
Herrnburg
Selmsdorf
Dassow
Herrnburg
Schönberg
Dassow
Benckendorf
Hof Lockwisch
Klein Voigtshagen
3ELMSDORFææ
3CHšNBERGææ
Herrnburg
Schönberg
Niendorf
Zehmen
(ERRNBURGææ
Selmsdorf
Dassow
Herrnburg
70 Jahre
83 Jahre
æ*AHRE
75 Jahre
93 Jahre
82 Jahre
75 Jahre
80 Jahre
70 Jahre
85 Jahre
70 Jahre
75 Jahre
75 Jahre
æ*AHRE
æ*AHRE
81 Jahre
85 Jahre
83 Jahre
75 Jahre
æ*AHRE
70 Jahre
80 Jahre
75 Jahre
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
News aus der Regionalen Schule
mit Grundschule Dassow
Liebe Leserinnen und Leser,
wir begrüßen Sie im neuen Jahr und hoffen, dass sie ein besinnliches Weihnachtsfest hatten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Die letzten Nachrichten aus dem Dezember
Im Dezember fand der Lesewettbewerb der 6. Klassen in Selmsdorf statt. Der 3. Platz ging an Anna Frank, den 2. Platz belegte
Fenja Tepelmann und den 1. Platz erreichte Amely Wiechert. Sie
qualifizierte sich für den Regionalausscheid in Klütz. Herzlichen
Glückwunsch!
Der Wahlpflichtkurs der Klassen 9 und 10 „Schüler helfen Schülern“ veranstaltete mit den 6. Klassen ein Projekt zum Thema
„Weihnachten“. Sie bastelten Deko, sangen Lieder und hörten sich
Weihnachtsgeschichten an. Die Schüler empfanden das Projekt
als eine positive Abwechslung zum regulären Unterricht.
An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich bei Familie Junge,
den Betreibern der Gaststätte „Luisenhof“, für den gespendeten
Weihnachtsbaum bedanken.
Amt Schönberger Land
Veranstaltungen der Kirchgemeinde Herrnburg
Gottesdienste
Regelzeit:
10:30 Uhr
07.02., Estomihi
10:30
Pastor Parge
Mit Abendmahl, Kindergottesdienst, anschl. Kirchencafé
14.02., Invokavit
10:30
Pastor Ries
21.02., Reminiszere
10:30
Pastor Parge
28.02., Okuli
10:30
Pastor Parge
Gottesdienst im Pflegezentrum Wahrsow
æ&EBRUARææ UMææ5HRææ
MITæ0ASTORæ2IES
Regelmäßige Veranstaltungen unserer Kirchgemeinde
Kirche für Kinder
æ
Musikensemble
Seniorennachmittag
Junge Gemeinde
jeden Montag und
-ITTWOCHææ
jeden Montag
19. Februar
26. Februar
æ5HR
17:00 - 18:00 Uhr
15:00 Uhr
19:00 Uhr
Sie können unsere Räume mieten
Das neue Jahr startet mit zahlreichen Veranstaltungen
Am 08.01. und 09.01.2016 nahmen die Vorschulkinder am Einschulungstest teil. Wir freuen uns auf alle neuen Schulkinder im
Jahr 2016. Es ist schön, wieder andere Gesichter zu sehen.
Am 09.01. fand der Tag der offenen Tür in Selmsdorf statt. Die
3CHÔLERINNENæUNDæ3CHÔLERæDERæJETZIGENæ+LASSEææODERæAUCHæJÔNGERERæ
Klassenstufen erhielten Eindrücke und Einblicke in die Arbeitsweise der Orientierungsstufe und konnten sich bei Spiel und Spaß
vergnügen.
In der Zeit vom 18.01. - 29.01.2016 fanden die Gespräche zur
Schullaufbahn der 6. Klassen und die Elterngespräche zum Arbeits- und Sozialverhalten der Klassen 2 - 10 statt.
Zum Ende des ersten Schulhalbjahres startete wieder das Hallensportfest, das schon zur Tradition an unserer Schule geworden ist.
Gestaffelt nach Klassenstufen bewiesen die Schüler ihre Fitness
und ihren Kampfgeist.
Am 29.01. werden die Schüler mit ihren Halbjahreszeugnissen
in die Winterferien verabschiedet. Wir wünschen ihnen und auch
allen Lehrern schöne und erholsame Ferien!
Schülerredaktion
Wir vermieten unsere Räume im Gemeindezentrum für Feierlichkeiten.
Der Saal ist für ca. 50 Personen, der große Gruppenraum für ca. 20
Personen geeignet und bietet in Kombination mit dem Foyer und der
Küche ideale Voraussetzungen. Konditionen und Infos: 038821 60029.
Ev.-luth.
Kirchengemeinde Dassow
Lübecker Str. 68
æ$ASSOW
Tel.: 038826 80637
Veranstaltungen der Kirchengemeinde Dassow
Gottesdienste
7. Februar
10:00 Uhr
10. Februar 19:00 Uhr
14. Februar 10:00 Uhr
21. Februar 10:00 Uhr
28. Februar 10:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Andacht zum Aschermittwoch
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Nach jedem Gottesdienst laden wir herzlich zu einer Tasse Kaffee
im Pfarrhaus ein!
Regelmäßige Termine
Gemeindefrühstück
dienstags - 14-täglich um 9 Uhr
Termine: 9. und 23. Februar
Gemeindeabendbrot mit theologischen Gesprächen
donnerstags - 14-täglich um 19 Uhr
Termine: 18. Februar
Kirche mit Kindern
Mittwoch, 17. Februar
Christenlehre
montags um 15 Uhr
Konfirmandenunterricht
Vorkonfirmanden:
donnerstags
Hauptkonfirmanden:
dienstags
Foto: LW-Bildarchiv
Junge Gemeinde
Dienstag, 16. Februar
um 15:00 Uhr
um 15:15 Uhr
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
Einladung des Sozialverbandes
Deutschland, Ortsverband Schönberg
zur Frauentagsfeier
Der Sozialverband Deutschlands, Ortsverband Schönberg lädt
seine Mitglieder und interessierte Mitbürger am Freitag, den 11.
März 2016 zu einer Frauentagsfeier in die Gaststätte Soltow, Bahnhofstraße 2 in Schönberg ein.
Zu dieser Veranstaltung haben wir einen kompetenten Vertreter
des Sozialverbandes eingeladen, der über die Arbeit und die Unterstützung der Mitglieder referieren wird.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Für Nichtmitglieder erheben wir einen Unkostenbeitrag von 5,00
€ pro Person.
Bitte melden Sie zu Planungszwecken Ihre Teilnahme bis zum
1. März 2016 bei Herrn Werner Kohlhoff, Telefon: 038828 20230
ODERæææAN
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr
Dassow e. V.
Metall- und Eisenschrott-Sammelaktion für die
Förderung der Jugendfeuerwehr Dassow
Auch im Jahr 2016 findet wieder eine Sammlung statt und
zwar am 9. April in der Zeit von 08:00 - 13:30 Uhr auf dem
Feuerwehrgelände der FFW Dassow.
Sollten Sie Schrott zur Verfügung stellen wollen, diesen aber nicht
selbst vorbei bringen können, sind wir gerne bereit diesen bei
Ihnen abzuholen.
Die Kontaktnummer hierfür lautet 0177 4156882
Rufen sie uns vorweg an, wir werden dann Ihre Adresse notieren.
Folgende Dinge können gesammelt und abgegeben werden:
sææ +ABELRESTEæ+ABELTROMMELNæ
sææ %ISENTRÜGER3TAHLBLECHEæ3PÔLENæ4šPFEæUNDæ0FANNENæ
sææ (EIZKšRPERæUNDæ2OHRE'ARTENZÜUNEæAUSæ-ETALLæ
sææ ™LBRENNERæ'USSæUNDæ+OHLEšFENæOHNEæ3CHAMOTTESTEINEæ
sææ 'USSWANNENæ7ASSERARMATURENæUNDæ2OHRLEITUNGENæ
sææ (ANDWERKZEUGEæ0#'EHÜUSEæ
sææ %LEKTROMOTORENæ2ASENMÜHERæ,EITERNæUNDæALTEæ'ARTENGERÜTEæ
sææ &ENSTERRAHMENæUNDæ4ÔRENæAUSæ!LUMINIUMæODERæ3TAHLæ
sææ 'ARAGENTOREæ$ACHRINNENæAUSæ+UPFERæODERæ:INKæUNDæ"LEIRESTEæ
sææ !UTOKAROSSENæOHNEæ"ETRIEBSSTOFFEæ
sææ !UTOTEILEæWLEæ"REMSSCHEIBENæ-OTORENæUSWæ
sææ 3TAHLæUNDæ!LUFELGENæ&AHRRÜDERæ
sææ +ONSERVENDOSENæUNDæ$ECKELæVONæ'LÜSERNæ
Alles wo Metall drin, dran und drum ist!!!
Elektrogeräte können nicht angenommen werden.
Wir würden uns sehr über Ihre „Schrott-Spenden“ freuen.
Jagdgenossenschaft Dassow
æ$ASSOWæ!USBAUæ
Einladung zur Mitgliederversammlung
am Samstag, 12.03.2016 um 13:00 Uhr
im Jägerhof Ostsee, Jägerhof 1, 23942 Dassow OT Holm
Der Heimatbund lädt ein
Herrn Pastor i. R. Ch. Voss aus Rostock hat die Gesundheit einen
Strich durch die Rechnung gemacht, und er wird in diesem Winter
wahrscheinlich nicht mehr nach Schönberg kommen. Aber zur
Beruhigung - es ist reparabel!
Und da dem Heimatbund viel daran gelegen ist, die plattdeutsche Sprache zu pflegen, ist der Vorstand sehr erfreut, dass sich
Herr Stamer aus Boltenhagen bereit erklärt hat, in die Bresche zu
springen, und er wird auch weiterhin für plattdeutsche Lesungen
zur Verfügung stehen. So können die Freunde dieser Sprache
gespannt sein auf den 18. Februar 2016, an dem sich Herr Stamer
zum ersten Mal den Schönbergern als Gestalter eines solchen
Leseabends vorstellt.
Die Veranstaltung beginnt wie üblich um 19:00 Uhr und findet im
„Grünen Salon“ des Volkskundemuseums in Schönberg, An der
Kirche 8/9 statt. Der Eintritt ist kostenlos, aber es wird um eine
kleine Spende zur Deckung der Kosten gebeten.
Zu Beginn der Versammlung laden wir alle Grundstückseigentümer
der Jagdgenossenschaft zu einem kleinem Imbiss ein.
Tagesordnung:
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht des Kassenwartes
ææ "ERICHTæDERæ+ASSENPRÔFER
5. Entlastung des Kassenwartes
6. Diskussion
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahl des Kassenprüfer
9. Sonstiges
Ich bitte um rege Teilnahme. Bei Verhinderung ist eine Vertretung
mittels Vollmacht möglich.
Jörn Kilian
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Dassow
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
und zu Besuch
Ostseekü
st
e
tte
pla
n
e
& Se
im nördlichen Brandenburg
Psst ...
* im
ße Au
* groook unter e
* ebww.wittich.d
w
Geheimtipp!
FAMILIENANZEIGEN
Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und
Bürgerzeitung mit – einfach bequem
ONLINE BUCHEN: www.wittich.de
r
20. Jah flage
Unsere aktuelle Ausgabe 2016/17
kommt bald!
Reinschauen, raussuchen, raus aus dem Alltag!
Sie wollen auch noch mit dabei sein?
Lassen Sie sich von unserem netten und kompetenten Außenoder Innendienst ein Angebot erstellen und seien Sie im
„Urlaub zwischen Ostsee & Müritz und zu Besuch
im nördlichen Brandenburg“ dabei!
Reise durch (k)ein Land
Schicksale in der DDR - Uwe Bernd
6,
ISBN-978-3-00-28678-0
50€
nur bei Direktbezug
vom Verlag
Urlaub zwisc
hen
039931/579-57
[email protected]
MecklenburgVorpom
mern / 19. Jahrgan
u nd z u
Bes
uc
h im
nördlichen
de n b
Bran
Manuela Köpp
039931/579-47
[email protected]
Kirsten Bunge
039931/579-50
Bestellung unter:
www.wittich.de
oder
Verlag + Druck
LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9
17209 Sietow
oder
039931/579-0
[email protected]
Gratis und un
bezahlbar. Da
s
Antje Bergholz
039931/579-32
[email protected]
Urlaubermag
azin.
Ostsee_Mueritz_
2015_Umschlag
.indd 1
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow · Fax 03 99 31/5 79-30 · www.wittich.de
u rg
Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und
keine Dissidenten-Drangsalierungen - und
doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in
den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen
Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf
Tramp-Tour quer durch die kleine Republik.
Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne
Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen
ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie
treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter,
Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks,
BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte,
zzgl. Versand
Anarchisten.
Doreen Mahncke
g
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
Ihr
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
Fachmann in der Region
õKOMPETENTõsõINDIVIDUELLõsõFACHGERECHTõ
WASCHKRUG - IHRE WÄSCHEREI in Lüdersdorf
· Änderungsschneiderei · Wäscherei · Annahme chem. Reinigung
- Annahmestelle auch im Mönkhof
Karree bei der Reinigung Worm -
Freund & Partner GmbH
Bahnhofstraße 3
23923 Lüdersdorf
www.waschkrug.com
Fon: 0 388 21 - 67 47 9
Fax: 0 388 21 - 67 47 8
Steuerberatung in Schönberg
Jan Clasen, Steuerberater
Steuern Sie Ihre Steuern!
www.hotel-breitenbacher-hof.de
Medizinische
Massagen
Unsere Kanzlei bietet mittelständischen Unternehmen
ein breites Spektrum an Leistungen an, wie z. B.
• Existenzgründungen
• Betriebswirtschaftliche Auswertungen
• Finanzierungsberatung
• Branchenanalysen, Betriebsvergleiche
• Vorausschauende, steuergestaltende Beratung
Freund & Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft | Niederlassung Schönberg
[email protected] · www.etl.de/fp-schoenberg
Tel. 03 88 28/ 2 41 29
Ein Unternehmen der ETL-Gruppe | www.etl.de
auf Rezept,
alle Kassen und
privat
Krüzkamp 14 c
23923 Herrnburg
03 88 21/14 10 90
www.massage-bomke.de
Wellnessbehandlungen
auch Mobil
Unser Angebot im Februar:
Entspannungsmassage
30 min
für 18 €
Pflegezentrum Lüdersdorf
Vollstationäre Pflege und Tagespflege
Bei uns werden Sie kompetent und mit Herz gepflegt.
Wir beraten Sie in allen Fragen der Pflege. Bitte informieren Sie sich!
Am Brink 11, 23923 Wahrsow, Tel. 038821/613-0, E-Mail: [email protected]
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
Coppers Spaßseite
Hallo Kids, hier bin ich wieder. Hier findet
ihr immer alles, was euch Spaß macht.
Bis zum nächsten Mal - natürlich in
eurem Mitteilungsblatt.
Euer Copper!
Kinderbuch-Tipp
© Editor’s Paradise
von
Sabine Dahm
cbj Verlag
224 Seiten, 16,99 Euro
gebunden, ab 8 Jahren
Bilder-Rechnung
Jede Zeichnung steht immer für eine bestimmte Zahl. Durch
Rechnen und Tüfteln kannst du herausbekommen, welches Bild
welche Zahl darstellt. Viel Spaß!
Hoppies Witz
Welcher Wurm hat Arme und Beine?
Auflösungen: Rechnung - 8-4=4 2+2=4 4+2=6 6-3=3
Wenn du die Punkte in der richtigen Reihenfolge verbindest,
kannnst du erkennen, was sich hier versteckt hat.
Türen auf ... für die Maus!
Hereinspaziert und Augen
auf!
Der Bücherwurm.
Von Punkt zu Punkt
Die Maus sorgt für den Durchblick, denn ihr stehen alle Türen offen: Wie arbeiten Virologen in einem Hochsicherheitslabor? Was weiß man heute
über Eismann Ötzi? Und mit
welchen Methoden werden
Straftäter eindeutig überführt?
Die Maus macht’s möglich.
Mit spannenden Geschichten
und vielen Fotos liefert sie
ganz neue Einblicke in viele
Themenbereiche. Kein Wunder, dass es Mausfans besser
wissen.
Ein sehr lehrreiches Buch für
neugierige Kinder.
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
!53UND7%)4%2"),$5.'
Stellen
Lehrgänge
Fortbildungen
Arbeitskleidung
Informationen
Y†’}}
Neue Berufschancen mit einer Umschulung
Bei WBS TRAINING AG können Sie bis Ende Februar noch in zahlreiche Umschulungen
einsteigen – und Vorbereitungen auf IHK-Externenprüfungen laufen im April an
Der Weiterbildungsspezialist WBS
TRAINING AG startet bundesweit Umschulungen für Kaufleute in verschiedenen Bereichen sowie für technische
Produktdesigner, Fachinformatiker, Mediengestalter und Elektroniker. Einige der
Umschulungen werden in einer Übungsfirma absolviert, in der die Teilnehmer
betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
sowie kaufmännische Funktionen eines
Betriebes erfassen. Die Umschulungen
finden im internetbasierten Präsenzunterricht über das WBS LernNetz Live®
statt. Jeder neue Umschulungsteilnehmer wird außerdem von der WBS mit
einem Tablet ausgestattet. Zusätzlich bietet WBS Training Kurse zur Vorbereitung
auf die Externeneprüfung bei der IHK an.
Erstmals bereitet die WBS in diesem Jahr
FLYER
G
I
T
S
N
Ü
G
setzen, drucken und verteilen!
Alles
aus einer
Hand!
VERLAG + DRUCK
LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow
Tel. 03 99 31/5 79-31 · e-mail: [email protected]
Interessierte auf die Externenprüfung für
Fachkräfte im Gastgewerbe und für die
Systemgastronomie vor.
Geförderte Umschulungsangebote
Alle Umschulungen haben eine Dauer
von 24 Monaten und richten sich vor
allem an Interessierte, die noch keine
abgeschlossene Ausbildung haben, aber
die nötige Berufserfahrung nachweisen
können, oder an Arbeitsuchende, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben
können. Mit erfolgreichem Abschluss ihrer Umschulung erlangen die Teilnehmer
einen anerkannten IHK-Berufsabschluss,
mit dem sie aussichtsreiche Perspektiven
auf dem Arbeitsmarkt haben. Sämtliche
Umschulungen sind nach AZAV zertifiziert und können mit dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
oder über Rentenversicherungsträger,
Berufsgenossenschaften oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
(BFD) gefördert werden.
Einige Umschulungen finden in einer integrierten Übungsfirma der WBS (SIMFA)
statt. Dabei handelt es sich um ein virtuelles Modell für praxisorientiertes Lernen
im Rahmen der Ausbildung. Die Teilnehmer üben innerhalb von SIMFA reale
Geschäftsabläufe und können sich mit
anderen (internationalen) Übungsfirmen
aus dem Übungsfirmenring austauschen.
Außerdem stattet die WBS alle neuen
Teilnehmer einer Umschulung mit einem
Tablet aus.
Weitere Informationen zu den anstehenden Umschulungen: www.wbstraining.
de/umschulungen
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
SOMMER
URLAUB?
Ferienwohnungen und Ferienhäuser
im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte
Malchow Stadthafen direkt am See
Herzlich willkommen im Land
der 1.000 Seen – im Herzen der Mecklenburgischen
Seenplatte. Hier in der Inselstadt Malchow kann jeder
seinen individuell gestalteten
Urlaub – an wunderbaren Seen
genießen. In modernen und
komfortabel eingerichteten Ferienhäusern im Stadthafen können
Sie Ihre geplanten Reiserouten
starten. Das Besondere in und um
unserer Region ist das Erreichen
von Städten auf dem Wasserweg.
In ausgebauten regionalen Häfen
kann man bequem anlegen und
so die Stadt im wahrsten Sinne
des Wortes erkunden. Oder eine
erlebnisreiche Schiffstour unternehmen. Doch auch Radfahren, Angeln,
Kanutouren, Baden, Klettern bis hin
zu Natur umgebenen Laufpfaden
– hier erfüllen sich Urlaubsträume.
Seien Sie herzlich willkommen!
Ferienhäuser - im Ferienpark Lenz direkt am Plauer See
Der FERIE N PA R K
LENZ am
P l a u e r
See befindet sich im
Herzen
der
Mecklenburger
Seenplatte. Diese
umfasst zusammen mit
d e r Mecklenburgischen
Schweiz
- rund ein Drittel von MecklenburgVorpommern und ist die am dünnsten besiedelte Region Deutschlands.
Das Herz dieser Region bilden die so
genannten Oberseen Müritz, Plauer See, Kölpinsee, Fleesensee und
Drewitzer See, wobei diese Großseen insgesamt eine Wasserfläche
von etwas 250 Quadratkilometern
haben. Unterschiedliche Naturlandschaften der mehreren kleinen Seenplatten prägen das Landschaftsbild.
Von den nach Schätzungen 1.000
Seen ist die Müritz mit 110 Quadratkilometer Fläche das größte Gewässer. Das weitverzweigte Kanalsystem
macht die Mecklenburger Seenplatte
zum größten zusammenhängenden
Binnen-Wassersportgebiet Europas.
Tel.:ääsääsäwww.ferienkontor-mv.deäsä[email protected]
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ
BAUEN, RENOVIEREN &
Wohnen
Dassow
Selmsdorf
Wohngebiet an der Schillerstraße
voll erschlossen
2. Bauabschnitt hat begonnen
z. B. 541 m2
48.149,00 Euro
www.stag-stadtbau.de
Tel. 03 84 27/45 27
Baugrundstücke,
ruhige Wohnlage,
vollerschlossen,
z.B. 707 qm 74.235,- €
www.stag-stadtbau.de
Tel. 03 84 27/45 27
Wohnen - ein teures Vergnügen
23923 Schönberg
Ratzeburger Straße 37
Tel.: (03 88 28) 2 13 20
Fax: (03 88 28) 56 51
Funk: (01 71) 6 41 93 65
Biologische
Kleinkläranlagen
Großes Haus
in der Sietower Bucht (Müritz) mit Bootshaus
zu verkaufen!
Exposé anfordern unter: [email protected]
%& $& ( & "$&(! %&% $
)$ $!/)2% '/ 0 & $$%% $$& $' %&2 $1& $&% ! '% & $& '$' %&2 -***
#%&30
+-
'/ '& )'%&!$%$)(!$ %&&+*
)'$ 0%& &&+&' $ '$&
' !($' %%&' ,**.++ '%% $ !($&
' $%&$! !&$
!!$&)'%' 2$$&$!/$&1
& & ' &'$"!$&
' $)&) &$' ' $%& $
&$$ %"0!'&'$%&0&&'%3'%)
(djd). Kaum ist es auf dem Konto,
da ist in vielen Haushalten bereits
ein Großteil des Gehalts wieder
ausgegeben. Der Grund dafür: steigende Mieten und Nebenkosten,
die das Wohnen immer teurer machen - ganz besonders in gefragten
Großstadtlagen.
Durchschnittlich
ein Drittel ihres Einkommens geben
die Bundesbürger für Miete und
Nebenkosten aus, deutlich mehr
als noch vor wenigen Jahren. „Die
Ausgaben für das Wohnen werden
häufig zum Kostentreiber bei den
festen Ausgaben“, bestätigt Korina
Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt. Berufsstarter
oder Familien mit geringem Einkommen sind von der Entwicklung noch
stärker betroffen: Teils geht bereits
die Hälfte der Einnahmen nur für
das Wohnen drauf. Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags sollte man
deshalb die Höhe der Miete mit Hilfe
des örtlichen Mietspiegels überprüfen.
Er ist bei vielen Städten und Gemeinden sowie Mieter- und Vermieterverbänden erhältlich und informiert über
die durchschnittlichen ortsüblichen
Vergleichsmieten im frei finanzierten
Wohnungsbau. Neu seit Mitte 2015
ist die sogenannte Mietpreisbremse: In
Ballungsgebieten mit angespanntem
Wohnungsmarkt können die Bundesländer entsprechende Vorgaben
treffen. Dann dürfen Mieten maximal
zehn Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen
von dieser Regelung sind Neubauten.
Insbesondere die sogenannte zweite
Miete ist in den vergangenen Jahren
stark gestiegen - besonders die Ausgaben für Wärme, Warmwasser und
Strom. Nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes müssen Mieter für
die Nebenkosten durchschnittlich 2,19
Euro pro Quadratmeter und Monat einplanen.
Frische Farben
für frische Ideen!
· Ausführung sämtlicher Malerarbeiten
· Kreative Wandgestaltungen
· Bodenbelagsarbeiten
· Fassadengerüstbau
· Wärmedämmverbundsysteme
· Fassadenbeschichtung
· Lieferung und Verkauf für
Selbstverbraucher
Wir beraten Sie gern kompetent und kostenfrei.
Firmensitz
An der Trave 9
23923 Selmsdorf
Postanschrift
Am Wasserwerk 13
23923 Selmsdorf
Kontakt
Tel.: 038823 - 55 76 06
Fax: 038823 - 55 76 07
Mobil: 0151 - 61 55 76 06
[email protected]
www.maler-albeck.de
ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
Ihre Unternehmen in der Region
ÓHYb RUbQdU^ÓDYUÓWUb^
kompetent
individuell
fachgerecht
Fotos: BilderBox
Stark in Service & Leistung
DANA GÖRS
Raumausstattung
Teppichboden · Laminat · Parkett · Linoleum
PVC-Beläge · Kork · Treppenläufer · Farben & Tapeten
Gardinen · Plissee · Rollos · Jalousetten · Sonnenschutzfolien
Lamellenanlagen · Sonnenschirme · Rolläden · Markisen
Masselbett 14 · 23569 Lübeck · Tel. 0451/3982174 · www.dana-goers.de
Foto: Bilderbox
Dassower Straße, 23923 Schönberg, Tel.: 03 88 28-34 40