Bildungsraum Nordwestschweiz

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Bildungsraum Nordwestschweiz
Bildungsraum Nordwestschweiz:
Beschränkte Wahlfreiheit des Gymnasiums und der Fachmittelschule ab 2015 (Beschluss vom 9. Juli 2014)
Ab Schuljahr 2015/16 wird im Bildungsraum Nordwestschweiz
(Kantone AG, BL, BS, SO) versuchsweise die «beschränkte Wahl­
freiheit» für Mittelschulen eingeführt. Sie gilt für Schüler­innen
und Schüler, die ab Sommer 2015 in eine 1. Klasse eines Gymna­
siums (in BS bis 2017: in eine 3. Klasse) oder in eine 1. Klasse der
Fachmittelschule (FMS) übertreten und deren Eltern in einem
der vier Kantone des Bildungsraums wohnhaft sind (für die Wahl
der Schulen ist immer der zivilrechtliche Wohnsitz der Erzie­
hungsberechtigten massgebend). Was heisst das? Nachfolgend
einige Erläuterungen.
Ist die Schulwahl ganz frei? Nein, es handelt sich um eine be­
schränkte Wahlfreiheit. Einschränkungen braucht es unter an­
derem, weil die räumlichen Kapazitäten der Schulen begrenzt
sind und optimale Klassenbildungen hohe Priorität haben. Für
die Aufnahme in Spezialangebote wie Sportklassen gelten be­
sondere Bedingungen. Hinweise finden sich auf den Webseiten
der einzelnen Schulen.
Sind die Schulsysteme der Gymnasien und FMS in allen vier
Kantonen dieselben? Ja, das Grundangebot und die Schulab­
schlüsse der Gymnasien und FMS sind gleich. Deshalb ist es für
die spätere Studienwahl oder Ausbildung nicht entscheidend,
welches Gymnasium oder welche FMS besucht wird. Die ein­
zelnen Schulen unterscheiden sich aber bei den angebotenen
Schwerpunktfächern (Gymnasium) bzw. Berufsfeldern (FMS),
beim Aufbau der Stundentafeln und bei Spezialangeboten (siehe
Webseiten und Informationsbroschüren der Schulen).
Sind die Rahmenbedingungen der Lehrgänge in allen vier Kantonen dieselben? Ja, die Rahmenbedingungen der Abschluss­
prüfungen inklusive Matura- bzw. Fachmatura-Arbeiten sind
dieselben. Die Bestehensbedingungen weisen jedoch kantonale
Besonderheiten auf; diejenigen von BL und BS sind weitgehend
identisch.
Sind die Aufnahmebedingungen in allen vier Kantonen dieselben?
Nein. Es gelten immer die Aufnahmebedingungen des Wohn­
sitzkantons. Das heisst, wer im eigenen Kanton in eine Schule
aufgenommen wird, kann auch in einem andern Kanton aufge­
nommen werden.
Kann ich die meinem Wohnort am nächsten liegende Schule besuchen? Das wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden.
Garantiert wird ein Platz an einem Gymnasium respektive einer
FMS im Wohnsitzkanton.
Wer entscheidet, welches Gymnasium oder welche FMS ich besuche? Die zuständigen Stellen im Wohnsitzkanton bewilligen
die Klassenbildung und damit die Zuteilung. Bei Platzmangel
an einer Schule werden Einwohnerinnen und Einwohner des
Kantons bevorzugt. Ist die Platzzahl beschränkt, so entscheidet
der Wohnsitzkanton mittels Los darüber, welche Schülerinnen
und Schüler eine ausserkantonale Schule besuchen dürfen.
Kann ich später an ein anderes Gymnasium oder eine andere FMS
wechseln? Nein, die beschränkte Wahlfreiheit gilt einmalig beim
Eintritt in eine 1. Klasse (in BS-Gymnasien bis 2017: in eine
3. Klasse). Ein späterer Wechsel ist nur in begründeten Einzel­
fällen mit Zustimmung beider Schulen und des Wohnsitzkan­
tons möglich.
Muss ich etwas bezahlen, wenn ich in einem andern Kanton das
Gymnasium oder die FMS besuche? Wer durch den Wohnsitzkan­
ton einer Schule eines anderen Kantons zugeteilt wird, muss für
den Unterrichtsbesuch nichts bezahlen. Wer ohne Zuteilung des
Wohnsitzkantons eine ausserkantonale Schule besucht, bezahlt
auch in Zukunft.
Kann ich, auch wenn ich nicht in Basel-Stadt wohne, wählen, ob
ich in BS während der Übergangszeit bis 2018 in den 3-jährigen
oder in den 4-jährigen Gymnasialzug eintreten will? Nein, die be­
schränkte Wahlfreiheit gilt ausschliesslich für den 4-jährigen
Zug. Einzig Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal (AG),
dem Bezirk Dorneck (SO), der Gemeinde Kienberg (SO) und
den Gemeinden Allschwil und Schönenbuch (BL) können sich
unter den gleichen Bedingungen wie Schülerinnen und Schüler
aus BS für den 3-jährigen Zug anmelden.
Links zu den
kantonalen Websites
Kanton Aargau
 FMS Aargau
 Gymnasium Aargau
Kanton Basel-Landschaft
 www.baselland.ch/Schulen
Kanton Basel-Stadt
 www.gymnasium.bs.ch
 www.fmsbasel.ch
 www.ed.bs.ch
Kanton Solothurn
 Mittelschulen Kanton Solothurn
Wer kann sich wo anmelden: Beschränkungen der Wahl in den einzelnen Kantonen
Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen Basel-Landschaft
und Basel-Stadt, aus dem Fricktal (AG), den Bezirken Dorneck
und Thierstein sowie der Gemeinde Kienberg (SO)
Man kann jedes Gymnasium und jede FMS im Bildungsraum
Nordwestschweiz wählen. Ob diese Wahl berücksichtigt werden
kann, hängt von den verfügbaren Plätzen und der Klassenbil­
dung ab. Wenn es mehr Anmeldungen als ver­fügbare Plätze
gibt, entscheidet das Los.
Ein Platz an einem Gymnasium / einer FMS im eigenen Wohn­
sitzkanton ist garantiert, sofern die Aufnahmebe­din­g­ungen er­
füllt sind. Deshalb muss eine der beiden ge­wählten Schulen
im Wohnsitzkanton liegen. Letzteres gilt nicht für das Fricktal
(AG), den Bezirk Dorneck, die Gemeinde Kienberg (SO) und die
Gemeinden Allschwil und Schönenbuch (BL).
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Basel-Landschaft
(ausser Allschwil und Schönenbuch) gilt folgende Einschrän­
kung der Wahl: Es sind nur Maturitätsprofile (Schwerpunktfä­
cher) wählbar, die in BL angeboten werden. Auch eine Anmel­
dung für das International Baccalaureate (IB) ist ausgeschlossen.
Die Berufsfelder Medien / Kommunikation und Musik / Thea­
ter / Tanz an der FMS Basel können erst ab der 2. Klasse besucht
werden; Schülerinnen und Schüler aus BL be­suchen die 1. Klas­
se an einer FMS BL und können mit der nötigen Qualifikation
in die 2. Klasse an der FMS Basel wechseln.
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet des Gymnasiums Laufental-Thierstein (Bezirke Laufen und Thierstein)
gilt ausserdem: Als erste Wahl muss das Gymna­sium LaufentalThierstein gewählt werden.
Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Aargau
Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Solothurn
Man kann jedes Gymnasium (ohne Speziallehrgänge) und jede
FMS im Bildungsraum Nordwestschweiz wählen. Ob diese Wahl
berücksichtigt werden kann, hängt von den verfügbaren Plätzen
und der Abteilungsbildung ab. Wenn es mehr Anmeldungen als
verfügbare Plätze gibt, entscheidet das Los. Ein Platz an einer
Mittelschule des Wohnsitzkantons ist hingegen garantiert, so­
fern die Aufnahmebedingungen erfüllt sind.
Man kann jedes Gymnasium (ohne Speziallehrgänge) und jede
FMS im Bildungsraum Nordwestschweiz wählen. Ob diese Wahl
berücksichtigt werden kann, hängt von den verfügbaren Plätzen
und der Klassenbildung ab. Wenn es mehr Anmeldungen als
verfügbare Plätze gibt, entscheidet das Los. Ein Platz an einer
Mittelschule im eigenen Wohn­sitzkanton ist hingegen garan­
tiert, sofern die Aufnahme­bedingungen erfüllt sind.
Schülerinnen und Schüler des Fricktals können weiterhin die
Schulen in BS und BL besuchen.
Schülerinnen und Schüler der Bezirke Dorneck und Thierstein
sowie der Gemeinde Kienberg können weiterhin die Schulen in
BS und BL besuchen (siehe dazu auch die Spalte ganz links).
Wie melde ich mich an?
Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen
Basel-Landschaft und Basel-Stadt
Schülerinnen und Schüler melden sich über die gemeinsame
Anmeldeplattform von BL und BS an: www.schul-netz.com/
anmeldesystem_blbs. Es müssen eine erste und eine zweite
Wahl / Priorität (ein Gymnasium inklusive Schwerpunktfach /
Profil beziehungsweise eine FMS inklusive Berufsfeld) angege­
ben werden. Für die Anmeldung an ein Aargauer Gymnasium
ist statt des Schwerpunktfachs ein Akzentfach zu wählen. Die
erste und zweite Wahl können nicht identisch sein; es darf aber
zweimal dasselbe Gymnasium oder zweimal dasselbe Schwer­
punktfach beziehungsweise Akzentfach gewählt werden. Wird
in erster Priorität eine ausserkantonale Schule gewählt, so muss
in zweiter Priorität eine Schule im eigenen Kanton angegeben
werden.
Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Aargau
Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Solothurn
Schülerinnen und Schüler melden sich über die kantonale An­
meldeplattform an: www.ag.ch/mittelschulen. Wird in erster
Wahl eine ausserkantonale Schule gewählt, so muss in zweiter
Wahl eine Aargauer Schule angegeben werden. Zur gewünsch­
ten ausserkantonalen Schule muss das Schwerpunktfach (Gym­
nasium) respektive das Berufsfeld (FMS) angegeben werden.
Schülerinnen und Schüler melden sich mittels Anmelde­formular
an. Dieses kann auf den Rektoraten der Kantons­schulen bezo­
gen oder unter www.ksso.ch beziehungsweise www.kantiolten.
ch heruntergeladen werden. Bei der Angabe der gewünschten
Schulen muss immer eine Wahl die gemäss Wohnort zugeord­
nete Schule im eigenen Kanton sein.
Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal, die eine Mittel­
schule in BL oder BS besuchen möchten, melden sich über die
gemeinsame Anmeldeplattform der beiden Basel an (siehe linke
Spalte).
Schülerinnen und Schüler aus den Bezirken Dorneck und Thier­
stein sowie der Gemeinde Kienberg, die eine Mittel­schule in BL
oder BS besuchen möchten, melden sich über die gemeinsame
Anmeldeplattform der beiden Basel an (siehe Spalte ganz links).
Wann weiss ich, wo ich das Gymnasium oder die Fachmittelschule besuchen kann?
Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen
Basel-Landschaft und Basel-Stadt
Alle Angemeldeten erhalten bis spätestens Ende April eine pro­
visorische Zuteilung. Falls diese der ersten Wahl entspricht,
gilt sie als definitiv. Wer provisorisch nicht in der ersten Wahl
eingeteilt ist, kann möglicherweise – bedingt durch Um- und
Abmeldungen – kurz vor den Sommerferien noch in die erste
Wahl eingeteilt werden.
Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Aargau
Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Solothurn
Schülerinnen und Schülern, die an der beschränkten Wahlfrei­
heit teilnehmen möchten und sich für eine ausser­kantonale
Schule angemeldet haben, wird Anfang Mai bekannt gegeben,
ob die ausserkantonale Schule besucht werden kann. Ist dies
nicht möglich, werden die Schüler­-innen und Schüler einer Aar­
gauer Schule zugewiesen, wenn möglich der in zweiter Wahl
gewünschten.
Schülerinnen und Schülern, die an der beschränkten Wahlfrei­
heit teilnehmen möchten und sich für eine ausser­kantonale
Schule angemeldet haben, wird Anfang Mai bekannt gegeben,
ob die ausserordentlich gewählte Schule besucht werden kann.
Ist dies nicht möglich, erfolgt der Schulbesuch an der gemäss
Wohnort zugeordneten Schule im eigenen Kanton.
Weitere Auskünfte erteilen die einzelnen Schulen oder die zuständigen kantonalen Behörden.
Beschränkte Wahlfreiheit des Gymnasiums und der FMS
Basel-Stadt
Solothurn
1 Gymnasium Bäumlihof
Zu den drei Linden 80
4058 Basel
www.gbbasel.ch
12 Kantonsschule Olten
Hardfeldstrasse 53
4600 Olten
www.kantiolten.ch
2 Fachmaturitätsschule Basel
Engelgasse 120
4052 Basel
www.fmsbasel.ch
13 Kantonsschule Solothurn
Herrenweg 18
4502 Solothurn
www.ksso.ch
3 Gymnasium Kirschgarten
Hermann Kinkelin-Str. 10
4051 Basel
www.gkgbs.ch
11
4 Gymnasium Leonhard
Kohlenberg 17
4051 Basel
www.gymnasium-leonhard.ch
5 Gymnasium am Münsterplatz
Münsterplatz 15
4051 Basel
www.gmbasel.ch
BS
1
4 5
6
3 2
10 9
BL
7
11 Gymnasium Oberwil
Allschwilerstrasse 100
4104 Oberwil
www.gymoberwil.ch
AG
18
12
SO
19
13
15 Neue Kantonsschule Aarau
Schanzmättelistrasse 32
5000 Aarau
www.nksa.ch
16 Kantonsschule Baden
Seminarstrasse 3
5400 Baden
www.kanti-baden.ch
14
15
7 Regionales Gymnasium
Laufental-Thierstein
Steinackerweg 7
4242 Laufen
www.gymlaufen.ch
10 Gymnasium Münchenstein
Baselstrasse 33
4142 Münchenstein
www.gymmuenchenstein.ch
16
17
Basel-Landschaft
9 Gymnasium Muttenz
Maturitätsabteilung, Gründenstrasse 30
FMS BZM, Kriegackerstrasse 30
4132 Muttenz
www.gymnasiummuttenz.ch
14 Alte Kantonsschule Aarau
Bahnhofstrasse 91
5001 Aarau
www.alte-kanti-aarau.ch
8
6 Wirtschaftsgymnasium
Andreas Heusler-Str. 41
4052 Basel
http://wg.edubs.ch
8 Gymnasium Liestal
Friedensstrasse 20
4410 Liestal
www.gymliestal.ch
Aargau
17 Kantonsschule Wettingen
Klosterstrasse 11
5430 Wettingen
www.kanti-wettingen.ch
18 Kantonsschule Wohlen
Allmendstrasse 26
5610 Wohlen
www.kanti-wohlen.ch
19 Kantonsschule Zofingen
Strengelbacherstrasse 25B
4800 Zofingen
www.kszofingen.ch
Erläuterung:
Gymnasium
ymnasium und
G
Fachmittelschule (FMS)
Fachmittelschule (FMS)

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