Allgemeine Geschäftbedingungen Die Firma Fit Jugendreisen

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Allgemeine Geschäftbedingungen Die Firma Fit Jugendreisen
Allgemeine Geschäftbedingungen
Die Firma Fit Jugendreisen GmbH & Co.KG, nachstehend Reiseveranstalter genannt, vermittelt und
führt Jugendreisen aller Art durch.
Vertragsabschluss:
Die Buchung der Reise kann schriftlich, mündlich, per Telefon oder per Internet erfolgen.
Die Buchung ist für den Reisenden verbindlich. Wir empfehlen die Buchung schriftlich oder im Internet
unter Verwendung der Buchungsformulare des Reiseveranstalters vorzunehmen. Der Reiseveranstalter
händigt dem Reisenden innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Buchung eine schriftliche
Reisebestätigung aus. Mit Zugang der Reisebestätigung kommt der Reisevertrag wirksam zu Stande.
Zahlung:
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung
abgeschlossen. Der Reisende erhält zusammen mit der Reisebestätigung einen Reisesicherungsschein.
Aus dem vertraglich vereinbarten Reisepreis ist vom Reisenden eine Anzahlung von 20% des
Reisepreises aber wenigstens 100,00 EUR zu leisten. Die Anzahlung ist sofort mit Zugang der
Reisebestätigung und des Sicherungsscheines fällig, zahlbar binnen 10 Tagen ab Datum der
Reisebestätigung. Der Restreisepreis ist 6 Wochen vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn zur
Zahlung fällig. Nach vollständiger Reisepreiszahlung werden die Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor
Reisebeginn an den Reisenden übersandt.
Zahlungsarten:
Der Reisende kann zwischen drei Zahlungsarten auswählen:
1. Zahlung per Kreditkarte: diese Zahlweise ist nur bei Online-Buchung möglich. Die
zusätzlichen Transaktionskosten werden dem Reisenden mit 3% des Reisepreises
berechnet. Die Kreditkartendaten werden nicht gespeichert.
2. Zahlung per Lastschrift: diese Zahlungsart entfällt bei PopFit-Buchungen. Durch die Auswahl
der Zahlung per Lastschrift ermächtigt der Reisende den Reiseveranstalter widerruflich, die
von ihm zu entrichtenden Zahlungen aufgrund seiner Reisebuchung bei Fälligkeit zu Lasten
seines Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Konto des Reisenden die
erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts
keine Verpflichtung zur Einlösung. Im Falle einer Rücklastschrift wird die Zahlweise auf
„Zahlung auf Rechnung“ umgestellt. Die entstandenen Kosten werden dem Reisenden mit 20
€ in Rechnung gestellt.
3. Zahlung auf Rechnung (per Überweisung): die zusätzlichen Kosten bei der Bearbeitung
dieser Zahlweise werden dem Reisenden mit 3% vom Reisepreis berechnet.
Leistungsänderungen:
a.) Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treue und Glauben
herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderung keine wesentliche oder erhebliche Änderung der Reiseleistung darstellt. Für die Änderung muss ein triftiger Grund vorliegen und die Änderung
muss unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseveranstalters für den Reisenden zumutbar sein.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Auf Wunsch des Reisenden nimmt der Reiseveranstalter, soweit möglich und durchführbar, bis 30
Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung vor. Bei Busreisen werden für eine Umbuchung 25,00 EUR in
Rechnung gestellt. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu unten
angegebenen Bedingungen bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reise durchgeführt werden. Bei
Flugreisen richten wir uns nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Fluggesellschaft.
b.) Soweit der Reisende von seinem Recht Gebrauch macht, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, so ist der Reisende für die durch die Vertragsübernahme
entstehenden Mehrkosten verpflichtet, 30,00 EUR zu zahlen. Der Reiseveranstalter kann einen
höheren Schaden nachweisen und geltend machen. Der Reisende kann geltend machen und
nachweisen, dass dem Reiseveranstalter keine Mehrkosten oder geringere Mehrkosten entstehen.
c.) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Hafen- und Flughafengebühren für die betreffende Reise möglich.
Eine Reisepreiserhöhung darf nur stattfinden, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Eine Reisepreiserhöhung ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der Preiserhöhung
mitzuteilen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21 Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt
werden.
Der Reiseveranstalter kann nur solche Preiserhöhungen weitergeben, die nach Abschluss des
Reisevertrages entstanden sind. Der Preis wird nach Maßgabe der folgenden Rechnung erhöht:
Bei einer auf dem Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
In anderen Fällen der Erhöhung der Beförderungskosten werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten in Fällen der Erhöhung von
Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich ergebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der
Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises ist der
Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw.
Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt durch den Reisenden:
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so hat er eine pauschale Entschädigung entsprechend der unten aufgeführten Staffelung an
den Reiseveranstalter zu zahlen. Der Reisende hat die Möglichkeit, dem Reiseveranstalter
nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gleichzeitig bleibt dem
Reiseveranstalter vorbehalten, eine höhere Entschädigung geltend zu machen. Der Reiseveranstalter
kann gemäß § 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
Busreise
bis 60 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises,
von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,
von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
von 7 bis 1Tag(e) vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
am Abreisetag oder später 95 % des Reisepreises.
Flugreise
bis 60 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises,
von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
Am Abreisetag oder später 95% des Reisepreises.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
Der Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten,
a.) wenn der Reisende mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder
b.) wenn der Reisende die Pflichten aus dem Reisevertrag verletzt und sich vertragswidrig verhält
oder
c.) wenn die in der Reisebestätigung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der
Veranstalter ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Reisenden bis
spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im
vollen Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen.
Gewährleistung:
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Gesamtheit der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu
erbringen. Erbringt er die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht in
der gebotenen Art und Weise, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Reisende ist verpflichtet, sein Abhilfeverlangen an die in den Reiseunterlagen angegebene Stelle
zu richten, sonst an die örtliche Reiseleitung, ersatzweise an den jeweiligen Leistungsträger.
Der Reiseveranstalter muss für eine mangelfreie Ersatzleistung mit gleichem Nutzen für den
Reisenden sorgen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie eine
unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert oder der Fehler nicht aus dem Verantwortungsbereich
des Veranstalters stammt.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche wegen Minderung, wegen Kündigung auf
Grund eines Mangels oder auf Schadensersatz sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Alle vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
Haftung:
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
b.) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder für den Reisenden entstehende
Schäden, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden.
Reisegepäck:
Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Die Gepäckmenge pro Reisenden ist auf 20 kg
beschränkt. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Reiseveranstalters. Gepäck
und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
Sonstiges:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten
ABG zur Folge. An die Stelle einer unwirksamen Einzelbestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung.
Veranstalter der Reisen
Fit Jugendreisen GmbH & Co. KG
Alte Heerstraße 16
41564 Kaarst
(Stand: 13.09.2007)