Weihnachten und Silvester auf Zypern - SPD

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Weihnachten und Silvester auf Zypern - SPD
Weihnachten und Silvester auf Zypern
Die Insel, auf der die Götter Urlaub machen ….
08-tägige Reise vom 28. Dezember 2016 bis 04. Januar 2017
15-tägige Reise vom 21. Dezember 2016 bis 04. Januar 2017
schon ab
€ 798,− p. P.
Sonnenverwöhnt ist die Insel im östlichen Mittelmeer, üppig die Vegetation mit ihren duftenden Wäldern, Zitrus- und Bananenplantagen, Feigen- und Olivenbäumen, abwechslungsreich die Landschaft,
die von wilden Küstenstreifen bis zum fast 2.000 m hohen Olymp reicht. Von unserem an der Südküste
gelegenen Standort Limassol aus lassen sich herrliche Ausflüge unternehmen. Ausflugsmöglichkeiten
bestehen auch in den Nordteil der Insel, in dem einzigartige Sehenswürdigkeiten wie die antike Stadt
Salamis, Famagusta, Kyrenia mit der hoch über dem Hafen thronenden Burg sowie die gotische Abtei
Bellapais zu besichtigen sind. Bei unserem Besuch der geteilten Hauptstadt Nicosia werden wir natürlich deren Sehenswürdigkeiten kennen lernen, doch wollen wir unseren Besuch auch nutzen, um uns
bei interessanten Gesprächen ein Bild vom aktuellen Stand der Bestrebungen zur Wiedervereinigung
Zyperns zu machen.
20.12.16
Anreise ab München und Stuttgart
Anreise der Teilnehmer mit Abflughafen München und Stuttgart nach Larnaca und Transfer ins Hotel
Mediterranean Beach in Limassol. Begrüßung und Abendessen.
21.12.16
Anreise ab Düsseldorf, Hamburg und Berlin / Zeit zur freien Verfügung
Anreise der Teilnehmer mit Abflughafen Düsseldorf, Hamburg und Berlin nach Paphos und Transfer ins
Hotel Mediterranean Beach in Limassol. Begrüßung und Abendessen. Die bereits anwesenden Gäste
aus München und Stuttgart genießen die Zeit zur freien Verfügung an diesem Tag.
22.12.16
Limassol – Curium – Kolossi (Ausflugspaket A)
Die Fahrt führt uns durch die Hafenstadt Limassol und dann
weiter durch Wein- und Zitronenplantagen nach Curium. Die
Stadt existierte schon zu Beginn des 1. Jahrtausend v. Chr..
Was wir heute bestaunen, stammt aber aus römischer und sogar frühchristlicher Zeit. Wir besichtigen das römische Amphitheater, das ca. 3500 Zuschauern Platz bot. Von den Sitzreihen aus haben wir einen faszinierenden Blick auf den Strand
von Kourion und die Halbinsel Akrotiri. Weiter besichtigen wir
die Mosaike im Haus des Eustolios, die Burg von Kolossi, die Ende des 13 Jh. erbaut wurde und mit
dem Orden der Johanniter in Verbindung gebracht wird. Als nächstes steht das Heiligtum des Apollo
Hylates auf dem Programm. Der Gott wurde hier als Beschützer des Waldes und der wilden Tiere verehrt. Im Heiligen Bezirk sehen wir die Grundmauern mehrer Pilgerherbergen sowie einen teilweise
rekonstruierten Tempel aus dem 1.Jh. n. Chr.. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung.
23.12.16
Famagusta + Salamis (Nordzypern - Ausflugspaket A)
Die venezianische Stadtmauer von Famagusta umschließt eine orientalisch anmutende Altstadt mit
schmalen Gassen und gotischen Kirchenruinen. In Salamis beeindrucken uns die Ausgrabungen mit
den ehemaligen Thermen und dem Theater, das einst das größte Zyperns war. Außerdem sehen wir
Zeustempel, Gymnasion mit Palästra, Stadion, die Basiliken mit ihren Mosaiken und die Königsgräber.
Zum Abschluss besuchen wir das etwas nördlich gelegene St. Barnabas-Kloster, für die orthodoxen
Christen auf Zypern ein Ort von höchster Bedeutung. Nachmittags kehren wir nach Limassol zurück.
24.12.16
Wanderung (fakultativ)
Wer möchte, kann heute eine Wanderung in der herrlichen Landschaft Zyperns unternehmen. Unsere
Reiseleitung vor Ort stellt Möglichkeiten und Schwierigkeitsgrade dar und macht – je nach Anzahl der
Interessenten – Vorschläge und Angebote. Dieser Ausflug ist ausschließlich vor Ort buchbar! Abends
treffen wir uns beim Gala-Weihnachtsbüffet wieder.
25.12.16
Zeit zur freien Verfügung
Der 1. Weihnachtsfeiertag bleibt zur freien Verfügung in unserem komfortablen Hotel in Limassol.
26.12.16
Ein weiterer Tag zur Entspannung oder für eigene Unternehmungen.
Zeit zur freien Verfügung
27.12.16
Larnaca und Lefkara (Ausflugspaket A) / Anreise ab München und Stuttgart
Die mit Palmen gesäumte Promenade Finikoúdes in Larnaca verläuft nördlich entlang der Meeresfront
bis hinter die Festung und ist gesäumt mit Cafés und Restaurants. Besonders interessiert uns bei unserem Ausflug die in der Nähe des Hafens gelegene Kirche Ágios Lázaros aus dem späten 9. Jahrhundert. Außerdem steht die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörende Ausgrabungsstätte von Chirokitia,
eine der ältesten Kulturen der Welt (8. Jahrtausend v. Chr.), auf dem Programm. Zum Abschluss besuchen wir das berühmte Dorf Lefkara, wo die Frauen nach alter Tradition die weltbekannten Stickereien
Lefkaritika herstellen. Das Dorf mit seiner Volkskunst und traditioneller Architektur übt auf die Besucher einen ganz eigenen Reiz aus. Rückkehr ins Hotel nach Limassol.
Anreise der Teilnehmer aus München und Stuttgart nach Larnaca und Transfer ins Hotel Mediterranean Beach in Limassol. Begrüßung und Abendessen.
28.12.16
Anreise aus Düsseldorf, Hamburg und Berlin / Zeit zur freien Verfügung
Anreise der Teilnehmer mit Abflughafen Düsseldorf, Hamburg und Berlin nach Paphos und Transfer ins
Hotel Mediterranean Beach in Limassol. Begrüßung und Abendessen. Die bereits anwesenden Gäste
verbringen den Tag in der komfortablen Hotelanlage.
29.12.16
Troodos-Gebirge - Kloster Kykko - Omodos (Ausflugspaket B)
Wir fahren durch das "Grüne Herz" Zyperns: das Troodos Gebirge. Höchster Gipfel ist mit 1951 m der
Olympos. Wir besuchen das Kykko Kloster, wohlhabendstes und mächtigstes Kloster der Insel, weitab
von jeder Ortschaft gelegen. Reichtum und Ruhm gründen sich
auf eine Marienikone in der Klosterkirche, die unzählige Wunder bewirkt und auch ganze Dörfer und Landstriche vor Trokkenheit errettet haben soll. Als Dank spendeten die Gläubigen
Ikonen, Edelmetalle und Geld. Nach dieser Besichtigung Fahrt
nach Omodos. Das hübsche Bergdorf wurde um das Kloster
von Timíou Stavrou gebaut. Die Dörfer in diesem Gebiet sind
als Krassokoria (wörtlich Weindörfer) bekannt. Zeit zum Mittagessen im Dorfplatz von Omodos. Rückkehr am Nachmittag ins Hotel.
30.12.16
Nicosia (Ausflugspaket B)
Nach dem Frühstück besichtigen wir die Inselhauptstadt Nikosia. Das Herz der Stadt, die Altstadt, wird seit dem 16 Jh. von
einer 4,5 km langen venezianischen Mauer umfaßt. Wir beginnen unsere Besichtigung mit dem Zypern-Museum mit der
schönsten archäologischen Sammlung des Mittleren Ostens,
und unter den tausenden von Ausstellungsstücken sollten Sie
nicht die Sammlung roter und weißer Tonwaren und Specksteinfiguren aus der neolithischen Ausgrabungsstätte versäumen. Als nächstes besichtigen wir, neben dem erzbischöflichen Palast, die Kathedrale Ágios Ioánnis,
die bei Ernennung des Erzbischof Nikiforos 1662 erbaut wurde, und das Byzantinische Museum mit der
größten Ikonensammlung der Insel. Im Laikí Gitoniá, einem romantisch anzusehendem Winkel der Altstadt, werden wir Zeit zum Mittagessen haben. Anschließend gehen wir zu Fuss durch die „Ledra“Strasse zum nördlichen Teil der Stadt. Dort besichtigen wir die Sophienkirche aus dem 14. Jh., die zur
Moschee umgebaut wurde, und die „Karawanserei“. Außerdem werden wir den Tag nutzen, um uns
bei interessanten Gesprächen ein Bild vom aktuellen Stand der Bestrebungen zur Wiedervereinigung
Zyperns zu machen.
31.12.16
Paphos (Ausflugspaket B)
Zunächst fahren wir ins Dorf Geroskipou, den sogenannten
“Heiligen Garten” der Göttin Aphrodite. Hier besuchen Sie die
Fünfkuppelkirche Ayia Paraskevi aus dem 9 Jh. mit ihrer eindrucksvollen byzantinischen Architektur. Anschliessend entdecken wir die Stadt Paphos, die in der Antike sechs Jahrhunderte lang Inselhauptstadt war und mit ihrer 2000 Jahre alten
Geschichte heute zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. In
Paphos besichtigen wir die Königsgräber aus hellenistischer
Zeit und die prächtigen römischen Mosaiken in den Häusern des Dionysos. Wir haben Gelegenheit zum
Mittagessen in einer kleinen typischen Fischtaverne im alten Hafen, danach geht die Fahrt weiter zum
Kloster des Heiligen Neofytos. Vor der Rückkehr ins Hotel erreichen wir den atemberaubenden Küstenabschnitt mit dem Aphroditefelsen, Petra tou Romiou genannt, wo der Sage nach Aphrodite, die Göttin
der Liebe und Schönheit, aus dem Meerschaum geboren wurde. Abends treffen wir uns wieder, um
bei gutem Essen und guter Laune das neue Jahr zu begrüßen.
01.01.17
Zeit zur freien Verfügung
Der erste Tag des neuen Jahres bleibt programmfrei in Limassol.
02.01.17
Kyrenia + Bellapais (fakultativ)
Kyrenia an der Nordküste ist eine der Hauptsehenswürdigkeiten der gesamten Insel und zweifellos der
malerischste Ort im Nordteil Zyperns. Die Burg, in der sich das bekannte Schiffswrackmuseum befindet, thront über dem Alten Hafen, wo sich Cafés und historische venezianische Häuser aneinander
reihen. Unser Rundgang wird zu einer Zeitreise durch die Inselgeschichte. Am Hang des Pentadaktylos
- Gebirges liegen die majestätischen Ruinen der gotischen Abtei Bellapais, deren Lage vom englischen
Schriftsteller Lawrence Durrell für ihre „atemberaubende Harmonie“ gepriesen wurde.
03.01.17
Rückreise nach München und Stuttgart / Zeit zur freien Verfügung
Heute verabschieden wir die Gäste, die nach München oder Stuttgart zurückkehren. Alle anderen Reiseteilnehmer haben noch einen Tag, um die freie Zeit in der Hotelanlage oder bei eigenen Unternehmungen zu genießen.
04.01.17
Rückreise nach Düsseldorf, Hamburg und Berlin
Transfer der Gäste aus Düsseldorf, Hamburg und Berlin zum Flughafen und Rückflug in die Heimatorte.
Unser Hotel auf Zypern
Das komfortable 4-Sterne-Hotel "Mediterranean Beach" liegt direkt am Strand, eingebettet in die
Bucht von Limassol und umgeben von üppigen Gärten. Ins Stadtzentrum mit vielen Restaurants und
Geschäften sind es ca. 7 km, eine Linienbushaltestelle befindet sich
ca. 20 Meter vom Hotel entfernt. Das Haus verfügt über 292 gut
ausgestattete Zimmer mit Balkon, alle sind klimatisiert und wurden
2013 renoviert. Zur Standardeinrichtung der Zimmer gehören Minibar, Telefon, LCD TV, Safe und Haartrockner. Des Weiteren verfügt das Hotel über einen Souvenirladen, Friseur, Juwelier und eine
Wäscherei. Die Benutzung von Sauna, Hallenbad und Fitnessraum
sowie W-LAN-Zugang sind im Preis inbegriffen.
Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen
•
•
•
•
Linienflüge mit Germania ab/bis Hamburg,
Berlin oder Düsseldorf nach Paphos oder
ab/bis München oder Stuttgart nach Larnaca
Flughafengebühren und Steuern
Transfer Flughafen – Hotel – Flughafen
7 / 14 Übernachtungen/Halbpension im
komfortablen 4-Sterne-„Mediterranean
Beach“ -Hotel (oder gleichwertig) in Limassol
•
•
Gala-Weihnachtsbuffet am 24.12.16
(im Rahmen der Halbpension)
Silvesterfeier mit Galadinner, Musik und
Tanz am 31.12.16
(im Rahmen der Halbpension)
Örtliche deutschsprachige Reiseleitung
SPD-Reisebegleitung ab 15 Teilnehmern
•
Trinkgelder und weitere persönliche Ausgaben
•
•
Nicht im Reisepreis enthalten
•
•
Reiseversicherungen
Weitere Mahlzeiten und Getränke
Reisetermine
Weihnachten und Silvester
20.12.16 - 03.01.17
15 Reisetage ab München / Stuttgart
21.12.16 - 04.01.17
15 Reisetage ab Düsseldorf / Hamburg / Berlin
Silvester
27.12.16 - 03.01.17
28.12.16 - 04.01.17
08 Reisetage ab München / Stuttgart
08 Reisetage ab Düsseldorf / Hamburg / Berlin
Verlängerungsaufenthalt im Hotel Mediterranean Beach auf Anfrage (nur mit Zielflughafen Düsseldorf)
Reisepreise pro Person
Weihnachten und Silvester
im Doppelzimmer:
Zuschlag Einzelzimmer:
Zuschlag Meerseite:
€ 1.198,€ 238,€ 112,-
Silvester
im Doppelzimmer:
Zuschlag Einzelzimmer:
Zuschlag Meerseite:
€
€
€
798,119,56,-
ab Düsseldorf
ab Hamburg:
ab Berlin-Schönefeld
€
€
€
20,20,0,-
Flughafenzuschläge:
ab München
ab Stuttgart
€
€
0,0,-
Ausflugspaket „A“ (22.12. – 27.12.16)
(Ausflüge Limassol-Curium-Kolossi / Famagusta und Salamis / Larnaca und Lefkara)
€
155,-
Ausflugspaket „B“ (29.12.16 – 31.12.16)
(Ausflüge Troodos-Gebirge und Kloster Kykko / Nicosia / Paphos)
€
168,-
Ausflug Kyrenia und Bellapais
€
74,-
Verlängerungsaufenthalt im Hotel Mediterranean Beach
(nur für Gäste ab/bis Düsseldorf, Rückflug auf Anfrage)
pro Person und Woche im DZ mit Halbpension
Zuschlag Einzelzimmer
Zuschlag Meerseite
€
€
€
375,119,56,-
Allgemeine Hinweise
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Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für andere Staatsbürger können andere Bedingungen gelten.
Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Reise: 15 Personen
Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Ausflüge: 15 Personen pro Ausflug/Ausflugspaket
Programmänderungen vorbehalten.
Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts: SPD-ReiseService / FFR GmbH, 10963 Berlin
Bildnachweis: CTO/Markus Bassler; Stademos Hotels plc
Information, Beratung und Buchung
SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH
Wilhelmstraße 140
10963 Berlin
Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699
E-Mail: [email protected] ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de
Reisebedingungen des SPD-ReiseService
Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedingungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService
GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme
an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von
An- bzw. Restzahlung erklärt.
2. Bezahlung
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit
Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung
von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die
Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt
oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und
Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm
des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die
individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.
Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2
BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den
Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes
verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit
können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter
dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden
verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber
dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden
unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Reisenden
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter
Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann
der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen
verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den
Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch
auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
Standardgebühren
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
vom 29. – 22. Tag
30 % des Reisepreises
vom 21. – 15. Tag
40 % des Reisepreises
vom 14. – 8. Tag
55 % des Reisepreises
vom 7. – 1. Tag
75 % des Reisepreises
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer
etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch
des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter
in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in
gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben. Dies gilt nicht bei
anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier ist der Reiseveranstalter
berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben.
Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist möglich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapitäns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt
der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten
Beträge.
Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden
Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise
gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
7. Obliegenheiten des Kunden
7.1. Mängelanzeige
Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem
Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00;
Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die
Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der
Regel ausgeschlossen.
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen.
Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige
besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
7.2. Kündigung
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die
Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird.
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
– soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
– soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden
wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reiseveranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw.
die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat
wenden.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten.
9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters
bedingt sind.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind
binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder
der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren.
11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der
Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen
wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der
Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren.
11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.
12. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Stand: 01.06.2016
SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, Berlin
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Neue attraktive Tarife!
Damit der Urlaub vor der Haustür beginnt –
Anreise zum Urlaubsort, Abflug- oder Einschiffungs-Hafen,
stressfrei und preiswert mit der Deutschen Bahn.
Einsteigen und entspannen. Der Urlaub hat begonnen!
In Verbindung mit der Buchung eines Pauschalarrangements aus einem unserer
Reiseprogramme bieten wir die Möglichkeit der Hin –und Rückreise mit der DB zu absoluten
Sonderpreisen, und das ganz ohne Zugbindung. Mit Ausnahme von Sonderzügen können –
ganz nach Wunsch – alle fahrplanmäßigen Regelzüge der DB genutzt werden (inklusive ICE,
IC/ EC-Züge).
Je nach Entfernung vom Heimatbahnhof zum Zielbahnhof gelten verschiedene Tarifzonen.
(Achtung, es handelt sich hierbei um Tarifkilometer der DB, diese können von der
tatsächlichen geographischen Entfernung abweichen)
Preisstufen
Stufe I
bis 350 km
Stufe II
ab 351 km
2. Klasse
1. Klasse
2. Klasse
1. Klasse
ohne BahnCard
65,- €
95,- €
109,- €
165,- €
mit BahnCard
55,- €
85,- €
99,- €
155,- €
Nahbereich:
Im Bereich bis 200 Km sind die regulären Preisangebote der Bahn zu vergleichen.
Sparpreise:
Sparpreise der Bahn können preiswerter sein, sind aber zuggebunden.
BahnCard:
Bitte vergessen Sie nicht Ihre BahnCard auf der Reise mitzuführen.
Kinder:
In Begleitung der Eltern oder Großeltern reisen Kinder im Alter bis 14 Jahre
kostenfrei. Alleinreisende Kinder von 6 – 14 Jahren erhalten auf den jeweiligen
Stufenpreis eine Ermäßigung in Höhe von 50%. Kinder unter 6 Jahren reisen gratis.
Reservierungen:
Sitzplatz-, bzw. Liege- oder Schlafwagenreservierungen können wir leider nicht
vornehmen. Diese gibt es, wie gewohnt, direkt bei der Deutschen Bahn oder bei
jedem Reisebüro mit DB-Lizenz (auch ohne Vorlage einer Fahrkarte).
Achtung:
Die Bahnfahrt ist ausschließlich in Verbindung mit einer Reise des SPD-ReiseService
buchbar.
Ihre Fahrkartenbestellung tragen Sie bitte auf dem jeweiligen Anmeldeformular
der gewünschten Reise ein.
Preise Stand 2016, gültig für Reisen ab 01.11.2016 bis 31.10.2017
Änderungen vorbehalten!

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