Tollwut-Antikörper-Nachweis bei Hund und Katze 30.11.11

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Tollwut-Antikörper-Nachweis bei Hund und Katze 30.11.11
Tollwut-Antikörper-Nachweis
bei Hund und Katze
Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung und
Tiergesundheit 30.11.2011
Susanne Kenklies
Mit Hund und Katz‘
auf Reisen
Bevor man sich mit seinem Haustier auf Reisen
begibt, sollte man sich frühzeitig über
Einreisebedingungen des Ziellandes informieren.
Das gilt für:
• Reisen innerhalb der EU
• Wiedereinreise in die EU nach dem Urlaub
• Einreise aus Drittstaat in die EU, Bedingungen
abhängig vom Tollwutstatus des Herkunftslandes
• Reise in nicht-EU-Staaten, die bestimmte
Bedingungen fordern z.B. Australien,
Neuseeland, Japan, Taiwan, …
Rechtliche Grundlage
EU-Verordnung 998/2003, gültig ab 3. Juli 2004
„Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu
anderen als Handelszwecken …“
(Vorher galt RL 92/65/EWG des Rates
„…über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen,
Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr
in die Gemeinschaft,…“)
Schutz vor Einschleppung von Tollwut und anderen Krankheiten in die EU
aus Drittstaaten und besonders nach Irland, vereinigtes Königreich, Malta
und Schweden
Harmonisierung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von
Heimtieren
Beachtung der verbesserten Tollwutsituation in Europa durch
flächendeckende Köderauslage zur Bekämpfung der Fuchs-/ Wildtollwut
Alternative für 6-monatige Quarantäne sollte Reisen mit Haustieren
vereinfachen und gleiche Sicherheit gewährleisten
(Umgehung der Quarantäne auch schon vorher nach RL 92/65/EWG möglich)
VO EG/998/2003
a) Verbringung zwischen Mitgliedstaaten
• Kennzeichnung des Tieres
elektronisches Kennzeichen (Transponder, Chip)
deutlich erkennbare Tätowierung noch bis 2012 (galt 8 Jahre)
• Tollwutimpfung
• Heimtierausweis (Muster in 2003/803/EWG festgelegt)
Tollwutimpfungen und ggf. Auffrischungsimpfung
attestieren
• Ungeimpfte Tiere unter 3 Mo
Verbringung möglich, wenn eigener Ausweis
vorhanden und Tier am Ort der Geburt ohne Kontakt
zu Wildtieren verblieben oder von Mutter begleitet
Sonderregelung bei Reisen innerhalb EU
• Für Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich und Malta
zunächst auf 5 Jahre begrenzt (2009), zweite Verlängerung
bis 31.12.2011:
– Kennzeichnung mit Chip
– Heimtierausweis
Fällt ab 01.01.2012 weg!
– Nachweis des Impferfolges durch
Antikörperbestimmung
mind. 0,5 IE
gilt lebenslang, wenn Tier nach Herstellerangaben
regelmäßig dokumentiert geimpft wird
– Beachtung von einzelstaatlich festgelegten Fristen
– Kein Verbringen von Tieren < 3 Mo
VO EG/998/2003
b) Verbringung in EU aus Drittländern
• Aus gelistetem Drittland in EU (VO EG/592/2004, Tollwut unter
Kontrolle oder tollwutfrei)
wie innerhalb der EU
Gesundheitsbescheinigung oder Ausweis
(Kroatien, Schweiz, Gibraltar, San Marino)
• Aus nicht gelistetem Drittland in EU
Kennzeichnung
Tollwutimpfung
Nachweis von mind. 0,5 IE 30 Tage nach Impfung und 3 Mo vor
Eintritt in EU (Datum der Probenahme)
Gesundheitsbescheinigung
Keine 3-Monatsfrist bei Wiedereintritt, wenn Antikörpertitrierung
vor der Reise im Heimtierausweis dokumentiert ist
Verbringung in EU aus Drittländern
gelistetes Drittland
nicht gelistetes Drittland
Kennzeichnung: Chip
Kennzeichnung: Chip
Tollwutimpfung
Tollwutimpfung
Heimtierausweis oder
Gesundheitsbescheinigung
Titerbestimmung
Wartefrist 3 Mo
Heimtierausweis oder
Gesundheitsbescheinigung
Länderspezifische Fristen und andere
Bedingungen
Vereinigtes Königreich
•
•
•
•
Kennzeichnung mit Chip
Heimtierausweis
Tollwutimpfung
Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten
Drittländern
• (Behandlung gegen Zecken und Echinokokken)
• Keine Einreise von gefährlichen Hunden
• Einreise mit zugelassenem Transportunternehmen auf zugelassener
Route
Weitere Informationen unter:
http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/pets/pet-owners/
Länderspezifische Fristen und andere
Bedingungen
Schweden
•
•
•
•
Kennzeichnung mit Chip
Heimtierausweis
Tollwutimpfung
Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten
Drittländern
• Blutprobenahme frühestens 120 Tage, spätestens 365 Tage nach
Impfung
• Behandlung gegen Echinokokken max. 10 Tage vor Einreise
Weitere Informationen unter: www.sjv.se/swedishboardofagriculture/
Länderspezifische Fristen und andere
Bedingungen
Norwegen
• Wie Schweden
• Zusätzlich Impfung gegen Leptospiren und Staupe
Finnland
• Wie EU-Land
• Zusätzlich Echinokokken-Behandlung
Für andere Länder (Japan, Taiwan, Australien, …)
aktuelle Informationen im Internet (Botschaften oder
Landwirtschaftsministerium) suchen
Wer untersucht?
• Nur durch zugelassene Labore ab 2001
• aktuelle Liste in EU-Entsch. 2005/293/EG
• Zulassung nur, wenn jährliche Eignungsprüfung
bestanden wird
• Prüfung der Labore durch das OIEReferenzlabor „Anses“ (Agence nationale de sécurité
sanitaire), in Nancy Frankreich
• Bericht an EU-Kommission
• Derzeit sieben Labore in Deutschland
zugelassen
Tollwut-Antikörper-Untersuchungen am
LAV
Seit 2002 durch EU zugelassen (2002/341/EG)
Seither > 2700 Proben von Hunden und Katzen untersucht
Meist „Reisetiere“ nach England und Skandinavien, auch
nach Taiwan, Japan, Australien, Neuseeland
Regelmäßig „Importtiere“ aus nicht gelisteten Drittstaaten,
z.B. Kuba, Libyen, Jordanien, Mexico, China, Thailand,
Taschkent, Georgien, Türkei, Bulgarien, …..
2005 - 2006 viele Einsendungen von im Ausland
engagierten Tierschützern (Türkei, Bulgarien)
Bei Einsendung beachten
• Evtl. Fristen des Ziellandes in Erfahrung bringen
• Ausreichend nicht gerinnungsgehemmtes Blut
abnehmen mind. 2 ml
• Auslaufsicher, bruchsicher und verlustsicher verpacken
Probe gilt als freigestellte veterinärmedizinische Probe,
so verpacken, dass Austritt des Inhalts unter allen
Umständen verhindert wird, niemals normalen
Briefumschlag verwenden!
• Ansatz meistens mittwochs
bei eiligen Proben vorher anrufen!
• Gebühr 50 €
Untersuchungen 2002 - 2010
600
500
Hund
Hund positiv
Katze
Katze positiv
300
200
100
Jahr
20
10
20
09
20
08
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
0
20
02
Anzahl
400
Impfstoffe gegen Tollwut
Firmen: Intervet, Merial, Pfizer, Virbac, Riemser
Arzneimittel
Insgesamt 21 Impfstoffe, häufig Kombi-Impfstoffe
Impfschema: 12. + 16. Woche, 15. Monat,
Wiederholungimpfungen nach Herstellerangaben
bis zu drei Jahren bei Hunden, vier Jahren bei
Katzen!!
Prüfung der Impfstoffe mit Challengeinfektion nicht
nach Antikörpertiter oder Einheiten
reicht der Antikörpertiter zum Verreisen aus?
0,5 IE willkürliche Grenze, nicht unbedingt Maß für
Infektionsschutz
Übersicht zu Immunitätsdauer
PEI gibt Übersicht zu Impfstoffen und
Immunitätsdauer der Tollwutkomponente:
ww.pei.de
in blauer Leiste „Arnzeimittel“ auswählen
links „Tierimpfstoffe“ auswählen
Tierart „Hund“ oder „Katze“ auswählen
Was kann Antikörpertiter/ IE
beeinflussen?
•
•
•
•
Wahl des Impfstoffs
Grundimmunisierung 1x oder 2 x
Abstand der Grundimmunisierung (4 Wo oder 7 – 10 Tage)
Größe der Rasse (große Rassen bilden weniger gut Antikörper,
ausgleichbar mit Wdh.-Impfung)
• Anzahl der Wiederholungsimpfungen
• Alter des Tieres (schlechtere Titerentwicklung bei Tieren < 6 Mo und > 5
Jahren)
• Abstand zwischen letzter Impfung und Blutprobenahme
• Anderweitige Belastung des Tieres (Schlittenhunde im Training)
Lit: Berndtsson et al., 2011, 53:22: Factors associated with the success of rabies vaccination of dogs
in Sweden
Acta Vet Scand
Zanoni et al., 2010, Dec;(12):561-8: Walking the dog and moving the cat: rabies serology in the
context of international pet travel schemes
Schweiz Arch Tierheilkd
Ist der ganze Aufwand notwendig?
Deutschland ist seit 28. Sept. 2008 OIETollwut-frei
Einschleppungsrisiko über Wildtiere gering
Einschleppungsrisiko über illegal importierte
Heimtiere vorhanden
Fledermaustollwut!
Ja, solange die Karten so rot sind!
Fazit/ Zusammenfassung
• Vor Reisen mit Haustieren
immer aktuelle Informationen
der Zielländer beachten
• Rechtzeitig informieren
• Tollwutimpfung auch ohne
Auslandsreisen nicht vergessen
• Keinen Gerinnungshemmer
verwenden, gut verpacken
Dank an das Laborteam!
Viola Budzynski
Anke Bräsecke
Kerstin Schenk
Janine Werth
Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit!
Untersuchungsmethode
FAVN =
Fluorescent Antibody Virus Neutralization
Der FAVN folgt dem Prinzip des SNT/
VNT mit Fluoreszenzfarbstoff-markierten
Antikörpern gegen das Tollwutvirus, da es
ohne Zellveränderungen (CPE) wächst.
FAVN - Durchführung
• Durchführung aller Arbeiten im L3-Labor
• Benötigtes Material: mind. 0,5 ml Serum
(d.h. ohne Gerinnungshemmer!)
• Blutprobe zentrifugieren, abseren
• Serum 30 min bei 56°C inaktivieren
• Titration des Serums in 3er-Logarithmen
1:3, 1:9, 1:27,….1:729 in Mikrotiterplatte
• Immer Mitführen eines WHO-Serums mit definiert 0,5 IE
• Zugabe von je 50 µl Virussuspension, Inkubation 1 h bei
37°C
Im L3-Labor
FAVN - Durchführung
•
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•
•
•
Zugabe von frisch abtrypsinierten BHK-Zellen
Inkubation 48 h bei 37°C und 5 % CO 2
Absaugen des Serum-Virusgemisches
Fixierung der Zellen mit Aceton
Inkubation von Konjugat (Antikörper mit gekoppeltem
FITC)
• Ablesung jeder einzelnen Kavität unter dem
Fluoreszenzmikroskop
• Berechnung des Virustiters, der Antikörpertiter und der
internationalen Einheiten
• Ansatz meist von Mittwoch zu Freitag Ergebnis
montags in die Post
Prinzip FAVN
1. Patientenserum positiv
2. Patientenserum negativ oder < 0,5 IE
Fluoreszenz
Unter dem Mikroskop
sichtbare Fluoreszenz