Rettungsweg-Kennzeichnungen (Piktogramme)

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Rettungsweg-Kennzeichnungen (Piktogramme)
Abteilung Feuerpolizei
Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt
Rettungsweg-Kennzeichnungen (Piktogramme)
VKF-Brandschutzrichtlinie, „Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung,
Sicherheitsstromversorgung“, Ausgabe 26.03.2003/17-03d
Je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Lage, Ausdehnung und Nutzung von Bauten,
Anlagen oder Brandabschnitten sind Fluchtrichtung und Ausgänge mit Rettungszeichen und
einer Sicherheitsbeleuchtung erkennbar zu machen.
Als Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen gelten unbeleuchtete , nachleuchtende, beleuchtete und hinterleuchtete Rettungszeichen, die Ausgänge und Wege für jedermann als solche erkennbar machen.
c
d
i
e
f
j
g
h
c+d
Fluchtweg über Treppe (Treppenhaus),
nach oben führend (z.B. UG-EG)
e+f
Fluchtweg über Treppe (Treppenhaus),
nach unten führend (z.B. OG-EG)
g+h
Kennzeichnung einer Türe im Fluchtweg,
im Fluchtweg quer zur Türe anzuordnen (in Fluchtrichtung gut sichtbar)
i
Kennzeichnung einer Türe im Fluchtweg,
über der Türe anzuordnen, z.B. Brandabschlusstüre in einem Gang,
(Not)ausgangstüre ins Freie, Kennzeichnung brandfallgesteuerter Türen.
j
Richtung des Rettungsweges (z.B. Richtungsänderung des Fluchtweges
in langen Gängen, in Lagerräumen etc.).
Zugelassen sind nur Rettungswegkennzeichnungen mit Piktogramm-Darstellung
(Verordnung über den Brandschutz vom 21. Dezember 2004, § 10, Absatz 2).
Der Hintergrund muss grün, das Symbol muss weiss sein. Mit der bildhaften Darstellung
(Piktogramm, kein Text) wird im Ereignisfall das Risiko von Fehlinterpretationen und daraus
resultierendes Fehlverhalten von flüchtenden Personen stark reduziert.
Die Feuerpolizei gibt Ihnen bekannt, welche Rettungswegkennzeichnungen
• sicherheitsbeleuchtet (luminiszierend, von einer sicherheitsstromversorgten Leuchte
ausgestrahlt),
• sicherheitshinterleuchtet
und ob sie
• in Bereitschaftsschaltung (leuchten nur bei Netzstromausfall und/oder Brandfall
gesteuert)
oder
• so lange Personen anwesend sind, dauernd leuchten müssen.