Neue Kennzeichnung der chemischen Produkte (PDF - 88

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Neue Kennzeichnung der chemischen Produkte (PDF - 88
fischerwerke GmbH & Co. KG Otto-Hahn-Straße 15 79211 Denzlingen
Ansprechpartner: Yvonne Herbstritt
Telefon: +49 7666 902-2901
Telefax: +49 7666 902-2930
E-Mail: [email protected]
Denzlingen, 8. November 2012
Neue Kennzeichnung der chemischen Produkte
Seit 20. Januar 2009 ist die Verordnung zur global harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung
(CLP-Verordnung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist die
weltweite Vereinheitlichung der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und damit eine
Handelserleichterung für chemische Produkte. Bisher wurden weltweit unterschiedliche Systeme zur
Einstufung und Kennzeichnung verwendet.
Durch
die
CLP-Verordnung
werden
die
bekannten
Kennzeichnungsmerkmale
(Gefahrensymbole, R-Sätze, S-Sätze) abgelöst. Die Verordnung gilt für reine chemische Stoffe
zwingend ab 01.12.2010 und ist für Gemische (alle chemischen Produkte von fischer)
spätestens ab 01.06.2015 anzuwenden. Die Vorgaben der Verordnung können jedoch auf
freiwilliger Basis schon früher umgesetzt werden.
Durch die neuen rechtlichen Vorgaben müssen neben den Etiketten auch die
Sicherheitsdatenblätter der fischer Produkte geändert werden. Dort ist in Abschnitt 2 die
Kennzeichnung nach CLP zu finden.
Gegenüberstellung der Kennzeichnung am Beispiel von FIS V 360 S.
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+49 7666 902-0
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40 06209 00000 7
DE 144252337
Otto-Hahn-Straße 15
79211 Denzlingen
Sitz:
Weinhalde 14 – 18, 72178 Waldachtal, Deutschland
Registergericht Stuttgart HRA 440255
Komplementär:
fischerinternational Beteiligungs GmbH
Wiener Straße 95, 2514 Traiskirchen, Österreich
Landesgericht Wiener Neustadt FN 319271 t
Geschäftsführer:
Professor E. h. Senator E. h. E. h.
Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer
Jürgen Wössner
Marc-Sven Mengis
Reto Höliner
Dr. Joachim Keck.
Boris Katic
Thomas Seeger
Bankverbindung:
Baden-Württembergische Bank
BLZ 600 501 01, Kto. 4 903 000
IBAN DE98 6005 0101 0004 9030 00
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Reizend (A+B)
GHS05 (A)
Brandfördernd (B)
GHS07 (A+B)
Gefahr (A+B)
R7: Kann Brand verursachen. (B)
R41: Gefahr ernster Augenschäden. (A)
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (A+B)
H315: Verursacht Hautreizungen. (A)
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (A+B)
H318: Verursacht schwere Augenschäden. (A)
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (A+B)
S3/7: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. (B)
S14.8: Von starken Säuren, Laugen, Schwermetallsalzen und
reduzierenden Stoffen fernhalten. (B)
S24: Berührung mit der Haut vermeiden. (A)
S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser
abspülen und Arzt konsultieren. (A)
S36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (A+B)
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen. (A+B)
H319: Verursacht schwere Augenreizung. (B)
Enthält: 2-Hydroxypropylmethacrylat (A), Dibenzoylperoxid (B)
Enthält: 2-Hydroxypropylmethacrylat (A), Portlandzement (A),
Dibenzoylperoxid (B)
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten. (A+B)
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (A+B)
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz
tragen. (A+B)
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang
behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter spülen. (A)
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (A)
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Die neuen Gefahrenpiktogramme weisen die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrates mit einem schwarzen Symbol auf weißem
Hintergrund in einem roten Rahmen auf.
Die früheren R-Sätze werden zu Gefahrenhinweisen, abgekürzt H-Sätze (Abk. für engl. Hazardous Statement - Gefahr). Die S-Sätze werden zu
Sicherheitshinweisen, P-Sätze (Abk. für engl. Precautionary Statement – Vorsicht).
Außerdem muss auf dem Etikett ein Signalwort, das die Gefährlichkeit des Produkts ausdrückt, erscheinen. Je nach Schwere der Gefahr lautet das
Signalwort „Achtung“ oder „Gefahr“.
Hier alle wichtigen Neuerung auf einen Blick.
"alt"
Beispiel
"neu"
Gefahrensymbol
R-Satz
S-Satz
Beispiel
Gefahrenpiktogramm
R41: Gefahr ernster Augenschäden.
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Signalwort
H-Satz
P-Satz
oder
Achtung/Gefahr
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Die Kennzeichnung der fischer Produkte wird sukzessive umgestellt. Während der Übergangszeit werden unterschiedliche Produkte mit beiden
Kennzeichnungssystemen auf dem Markt zu finden sein. Auf der fischer Website werden bis zum Ende der Übergangszeit die
Sicherheitsdatenblätter parallel nach „altem“ und nach „neuem“ Recht zu finden sein. www.fischer.de/sdb
WICHTIG: Die Gefährlichkeit der Produkte ändert sich nicht, lediglich das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem!
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