Flyer Kreditrisiko-Standardansatz

Transcrição

Flyer Kreditrisiko-Standardansatz
Der neue KreditrisikoStandardansatz
Mehr Risikosensitivität,
aber auch mehr
Komplexität
Einleitung
außerdem parallel an der Neuregelung der Standardansätze für das Marktrisiko und für das operationelle
Risiko.
Am 22. Dezember 2014 hat der Basler Ausschuss für
Bankenaufsicht (BCBS) das Konsultationspapier „Revisions to the standardised approach for credit risk“ veröffentlicht. Mit der Überarbeitung des KreditrisikoStandardansatzes (KSA) verfolgt der Basler Ausschuss
das Ziel, eine Reihe von Schwachpunkten im aktuellen
Ansatz zu beseitigen. Dazu zählen insbesondere:
Überblick zum überarbeiteten KSA
Ÿ die Abhängigkeit von externen Kredit-Ratings
Ÿ die mangelnde Granularität und Risikosensitivität innerhalb der Forderungsklassen
Ÿ die unzeitgemäße Kalibrierung der Risikogewichte und
Ÿ die fehlende Vergleichbarkeit und mangelhafte Abstimmbarkeit zu den Forderungsklassen des IRBAnsatzes
Im neuen KSA soll die Ermittlung der Risikogewichte
nicht mehr mit Hilfe von externen Ratings erfolgen, sondern auf der Grundlage von direkten Risikotreibern, die in
Abhängigkeit der Forderungsklasse festgelegt werden.
Tabelle 1 zeigt einen Überblick der Forderungsklassen
sowie der vorgeschlagenen korrespondierenden Risikotreiber.
Auch wenn der KSA der Basis-Ansatz für die Bemessung
des Kreditrisikos im Basler Rahmenwerk ist und insbesondere von kleineren Banken genutzt wird, sind IRBInstitute ebenso von der Überarbeitung des Standardansatzes betroffen. Hintergrund: Der Basler Ausschuss hat
ein ergänzendes Konsultationspapier mit dem Titel „Capi-
Die Risikogewichte in einer Forderungsklasse werden auf
Grundlage der kontrahentenspezifischen Ausprägung des
relevanten Risikotreibers mithilfe von Mapping-Tabellen
abgeleitet. Die im Konsultationspapier vorgeschlagenen
Bandbreiten für die Risikogewichte weichen für einige
Forderungsklassen signifikant von den bisherigen Bandbreiten ab. So sollen in Zukunft Risikogewichte zwischen
Forderungsklasse
Risikotreiber
Banks
Senior Corporate
Debt Exposures
i.
ii.
Regulatory Retail
Claims secured by
Real Estate –
Residential real
estate
Claims secured by
Real Estate –
Commercial Real
Estate
Fazit: Schon um den Floor zu bestimmen, müssen auch
IRB-Institute den neuen Standardansatz für das Kreditrisiko vollständig implementieren.
iii.
iv.
CET1-Quote
Net NPA-Quote
Umsatz
Verschuldung
Der Umfang mit dem das Darlehen durch langlebige Güter besichert ist;
Der Anteil des Einkommens des Kreditnehmers, der für die Bedienung des Darlehens zur Verfügung steht;
Die Laufzeit der Forderung;
Besteht bereits eine etablierte Geschäftsbeziehung zwischen Darlehensnehmer und
Bank.
Loan-to-value (LTV)-Quote
2 Optionen:
A.
B.
Debt service coverage (DSC)-Quote
Keine Anerkennung der Immobilie als Sicherheit und Behandlung als unbesicherte Forderung
Bestimmung des Risikogewichts basierend auf der LTV-Quote
Tabelle 1: Überblick über die vorgeschlagenen Risikotreiber
tal floors: the design of a framework based on standardised approaches“ veröffentlicht. In dieser zweiten Konsultation wird ein neuer Floor vorgestellt, der als Untergrenze für die Kapitalanforderungen fungieren soll. Er
basiert auf den Standardansätzen für die Risikoarten der
Säule I. Der neue Floor soll den bisherigen Basel I-Floor
ersetzen und dauerhaft einzuhalten sein. Als Teil der
aktuellen Bestrebungen zur Reduktion der Variabilität in
den risikogewichteten Aktiva (RWA), arbeitet das BCBS
0% und 400% angesetzt werden, während bisher eine
Bandbreite von 0% bis 250% zur Verfügung steht.
Gleichzeitig schlägt der Basler Ausschuss eine neue
Forderungsklassenstruktur vor, die stärker untergliedert
ist als im bisherigen KSA. In vielen Fällen ist eine direkte
Überleitung der aktuellen Forderungsklasse zu der vorgeschlagenen Forderungsklasse nicht möglich. Der Basler Ausschuss hat außerdem zusätzliche Kriterien zur
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Kategorisierung der Forderungen in die neuen Forderungsklassen definiert.
Des Weiteren werden die zulässigen Ansätze zur Kreditrisikominderung eingeschränkt und die aufsichtlichen
Haircuts neu definiert, was sich auf die Exposure-Beträge
nach Kreditrisikominderung auswirken wird.
Tabelle 2 fasst die wesentlichen Aspekte des neuen KSA
prägnant zusammen.
Kritische Würdigung des vorgeschlagenen
Ansatzes
Die nun vorgeschlagene Überarbeitung des KSA dürfte
erhebliche Auswirkungen auf die Eigenmittelunterlegung
der betroffenen Institute und zusammen mit der geplanten neuen Floor-Regelung auf den Bankensektor als
Ganzes haben. Zum einen können durch die vorgeschlagenen Risikogewichtsbandbreiten, die deutlich höhere
Risikogewichte als im aktuellen KSA ermöglichen, die
Risikogewichte unter bestimmten Umständen merklich
ansteigen. Erste Berechnungen der RWA für einige hypothetische Portfolios weisen darauf hin, dass sich die RWA
insbesondere für Kreditnehmer mit einem guten bis sehr
guten externen Rating erhöhen werden. Gleichwohl hat
der Basler Ausschuss erklärt, dass das Ziel der Überarbeitung nicht die Erhöhung der Kapitalanforderungen ist.
Eine Rekalibrierung des vorgeschlagenen Standardansatzes im Hinblick auf die Ableitung der Risikogewichte
Forderungsklasse
Banken
Unternehmen
erscheint daher wahrscheinlich.
Gleichzeitig dürfte auch die Volatilität der Risikogewichte
zunehmen. Während externe Ratings in der Regel auf
einem längeren Beobachtungszeitraum basieren, ggf.
sogar einen gesamten Wirtschaftszyklus abbilden, sind
die vorgeschlagenen Risikotreiber nur Stichtagsbetrachtungen. Die sich so ergebende höhere Volatilität der
Risikogewichte steht grundsätzlich den Bemühungen des
Basler Ausschusses zur Reduktion von zyklischen Effekten entgegen. Die Effekte werden zukünftig insbesondere
bei Portfolios zu beobachten sein, die hauptsächlich aus
Forderungen bestehen, für die kein externes Rating vorliegt, und die daher aktuell mit 100% gewichtet werden.
Um ein besseres Verständnis der potentiellen Auswirkungen des neuen KSA zu gewinnen, greift der Basler
Ausschuss auf das bewährte Instrument der Auswirkungsstudie (Quantitative Impact Study, QIS) zurück.
Dementsprechend wurden die Vorschläge zur Überarbeitung des KSA bereits in das Basel III-Monitoring für den
Erhebungsstichtag 31. Dezember 2014, das den teilnehmenden Instituten in diesen Tagen zur Bearbeitung vorliegt, aufgenommen.
Wesentliche Änderungen zum bisherigen KSA
• Externe Ratings sollen durch zwei schuldnerbezogene Risikotreiber ersetzt werden: CET1Quote und Net NPA-Quote (Non-Performing Assets).
• Risikogewichte können Werte zwischen 30% und 300% annehmen.
• Externe Ratings sollen durch zwei schuldnerbezogene Risikotreiber ersetzt werden: Umsatz („Revenue“) sowie Verschuldung („Leverage“).
• Risikogewichte können Werte zwischen 60% und 300% annehmen.
• Zusätzlich erfolgt eine Aufteilung in die Forderungsklassen „Senior Debt“ und „Specialised
Lending“.
Wohnimmobilien
(Residential Real
Estate)
• Anstelle externer Ratings werden zwei Risikotreiber vorgeschlagen: das Verhältnis des
Kreditbetrages zum Verkehrs- oder Marktwert („Loan-to-Value”) sowie der Schuldendienstdeckungsgrad („Debt-Service Coverage Ratio”)
• Die Risikogewichte sollen zwischen 25% und 100% liegen.
Gewerbliche Immbilien
(Commercial Real
Estate)
• Zwei mögliche Varianten wurden zur Diskussion gestellt:
a. Behandlung als nichtbesicherte Forderung, die das Risikogewicht der relevanten Forderungsklasse erhält oder unter bestimmten Bedingungen ein ermäßigtes Risikogewicht von 50% erhalten kann (nationales Wahlrecht).
b. Bestimmung des Risikogewichts über das Verhältnis des Kreditbetrages zum Verkehrsoder Marktwert und Zuordnung eines Risikogewichts zwischen 75% und 120%.
Kreditrisikominderungstechniken
• Anzahl der Ansätze soll reduziert und aufsichtsrechtliche Haircuts sowie Qualifizierungsmerkmale für Garantiegeber sollen überarbeitet werden.
Staaten, Zentralbanken
und öffentliche Einrichtungen
• Dieser Punkt wird nicht in der aktuellen Konsultation behandelt. Stattdessen wird es eigens
zu diesem Risikokomplex eine umfassende Überarbeitung geben.
• Unterteilung in zwei Forderungsklassen: Regulatory Retail (Risikogewicht 75%) und Other
Retail Exposures (Risikogewicht 100%).
Mengengeschäft
• Die Voraussetzungen für die Nutzung des ermäßigten Risikogewichts von 75% sollen
verschärft werden.
Tabelle 2: Überblick über die wesentlichen Änderungen zum KSA gemäß CRR
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Die Konsultation sollte ferner aus einem strategischen
Blickwinkel und in Verbindung mit den weiteren Änderungen der Standardansätze und dem neuen EigenkapitalFloor gesehen werden. Steigende RWA für bestimmte
Geschäfte werden sich negativ auf die Profitabilität der
entsprechenden Segmente auswirken und die Institute
dazu veranlassen ihre Kapitalplanung und ihre Strategie
an das neue Umfeld anzupassen. Um die Auswirkungen
auf den zukünftigen Kapitalbedarf beurteilen und die ggf.
erforderlichen Maßnahmen vorbereiten zu können, ist
eine frühzeitige Untersuchung der Auswirkungen entscheidend. Forderungen, die heute noch eine Laufzeit
von drei bis vier Jahren haben, sowie alle neuen Transaktionen mit einer entsprechenden Laufzeit werden aller
Vorrausicht nach bereits von den neuen Anforderungen
für die Kreditrisikounterlegung betroffen sein. Somit sind
auch heute schon die neuen Anforderungen bei der Neugeschäftsplanung zu berücksichtigen.
Die konkrete Umsetzung der neuen Anforderungen in
den Banken wird außerdem mit Veränderungen im Hinblick auf IT-Systeme und Prozessen einhergehen. Überlegungen zur zukünftigen Datenerhebung in Bezug auf
die neuen Risikotreiber und die Klärung von Verantwortlichkeiten und Prozessabläufen sollten frühzeitig angegangen werden. Die rechtzeitige Verfügbarkeit der erforderlichen Daten ist insbesondere im Corporates Bereich
entscheidend, da der Basler Ausschuss vorschlägt, ein
prohibitiv hohes Risikogewicht in Höhe von 300% für
Forderungen anzusetzen, für die die benötigten Daten
zur Risikogewichtsermittlung auf Grundlage der relevanten Risikotreiber nicht beigebracht werden können.
Bei Forderungen gegenüber Banken beispielweise, wird
das Risikogewicht durch die CET1-Quote und die NonPerforming Assets (NPA)-Quote bestimmt. Keiner dieser
beiden Risikotreiber ermöglicht jedoch Einblicke in die
Liquiditätssituation des Instituts. Ferner werden das makroökonomische Umfeld einschließlich des relevanten
Länderrisikos und die Wettbewerbssituation nicht berücksichtigt. Die bisher für die Risikogewichtung maßgeblichen externen Ratings dagegen reflektieren diese Aspekte.
Darüber hinaus kann eine hohe zusätzliche Kapitalanforderung auf Grundlage des SREP dazu führen, dass eine
Bank eine entsprechend hohe CET1-Quote aufweisen
muss und damit Forderungen gegen dieses Institut ein
geringeres Risikogewicht erhalten, obwohl der SREPKapitalzuschlag sehr wahrscheinlich aufgrund eines mit
diesem Institut verbundenen erhöhten Risikos verhängt
wurde.
Die nächsten Schritte
Der Basler Ausschuss ist sich der Tatsache bewusst,
dass die Vorschläge noch in einem frühen Stadium der
Entwicklung sind. Weil es sich um ein komplexes Thema
handelt, wird es zum Teil schwierig werden, eine Einigung im Basler Ausschuss zu erreichen und es werden
noch diverse Schritte auf dem Weg zu einem neuen KSA
nötig sein.
Die Konsultationsperiode endet am 27. März 2015. Ein
Zeitplan zur Umsetzung wurde noch nicht veröffentlicht.
Allerdings wird erwartet, dass bis Ende 2015 ein deutlicheres Bild über die weiteren Schritte vorliegt.
Die durch die vorgeschlagenen Risikotreiber angestrebte
höhere Risikosensitivität des neuen KSA führt gleichzeitig
zu einer erhöhten Komplexität. Allerdings stellt sich die
Frage, ob die vorgeschlagenen Risikotreiber, die lediglich
bestimmte vergangenheits- bzw. stichtagsbezogene
Informationen enthalten, in der Lage sind, zum einen das
Ausfallrisiko eines Schuldners vollständig zu erfassen
und zum anderen dieses auch perspektivisch zu beschreiben.
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