Presseinformation Press Release

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Presseinformation ● Press Release
HUDORA Trampoline – Trendig. Zuverlässig. Sicher.
Prüfungen für Trampoline unterliegen neuen Prüfverfahren
Remscheid (2013) - Der Trampolinmarkt ist im Umbruch. Seit Ende 2009 gilt die
Spielzeugrichtlinie. "Diese Richtlinie gilt für Produkte, die - ausschließlich oder nicht
ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum
Spielen verwendet zu werden." Art.2(1) 2009/48/EG.
In diesem Zusammenhang wird zur Überarbeitung aller Spielzeug-Normen auch die
prEN71-14 entwickelt. Hierbei handelt es sich um eine DIN-Norm zur Sicherheit
speziell für Trampoline im häuslichen Gebrauch. Diese Norm ist derzeit unter
Revision und wird voraussichtlich Anfang 2014 von der EU Kommission
verabschiedet.
Als Marktführer, mit bereits über 100.000 verkauften Trampolinen, entwickelt
HUDORA für 2013 eine neue Trampolin Range, die bereits jetzt diesen brandneuen
Anforderungen genügt und die CE-Kennzeichnung als Zeichen der bestehenden
Konformität zur Spielzeugrichtlinie tragen darf.
Die neuen Schmuckstücke der Trampolin Familie sind das HUDORA
Kleinkindertrampolin mit Haltegriff, das HUDORA HEX und das HUDORA
Gartentrampolin mit dem beliebten Durchmesser von 305 cm.
Mit dem zielgruppengerechten HUDORA Kleinkindertrampolin können bereits die
Jüngsten Koordination und Balance üben.
Das HUDORA HEX bietet eine Topausstattung mit exklusivem Sechseck-Design. Es
ist sowohl für den Indoor-Einsatz als auch für den Outdoor-Einsatz geeignet und
berücksichtigt in einzigartiger Weise die Maximierung des Spaßfaktors der
Zielgruppe der 4 bis 10-jährigen so wie die Sicherheitsaspekte der neuen
Prüfanforderungen. Das neue HUDORA Gartentrampolin 305 cm trägt den
Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung und erfüllt alle Sicherheitsbedingungen
der neuen Standards in den gewohnt zuverlässigen Qualitäten für die ganze
Familie.
Gleichzeitig, zur Erneuerung der Spielzeugrichtlinie, beschließt die Zentralstelle der
Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ein neues Prüfprogramm zur Vergabe von GS
Zeichen für Trampoline. Mit diesem Programm soll eine Baumusterprüfung gemäß
der Spielzeugrichtlinie durchgeführt werden können und mit zusätzlichen Prüfungen
auch die GS Anforderungen abgedeckt werden. Dieses Prüfverfahren steht seit
Ende 2012 fest. Bestehende GS Zertifikate müssen außerdem bis März 2013
gekündigt werden.
Doch was heißt das für alle HUDORA Trampoline, die jetzt bereits im Handel sind
oder schon für die nächste Saison bestellt wurden?
Alle Artikel, die vor dem Datum der Zertifikatskündigung produziert wurden, dürfen
auch nach diesem Zeitpunkt in die EU eingeführt und vertrieben werden. Alle
HUDORA Trampoline mit bestehendem GS-Zertifikat haben einen Bestandsschutz
als geprüftes Sportgerät. Diese können also weiterhin mit dem GS Zeichen
beworben werden.
Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Pressekontakt.
Pressekontakt:
HUDORA GmbH
Jägerwald 13
42897 Remscheid
Theres Wiemann
Tel.: +49
(0)2191 934 84 24
Fax: +49
(0)2191 934 95 90
E-Mail:
[email protected]
HUDORA im Internet:
www.hudora.de