Presseinformation Press Release
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Presseinformation ● Press Release HUDORA Trampoline – Trendig. Zuverlässig. Sicher. Prüfungen für Trampoline unterliegen neuen Prüfverfahren Remscheid (2013) - Der Trampolinmarkt ist im Umbruch. Seit Ende 2009 gilt die Spielzeugrichtlinie. "Diese Richtlinie gilt für Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden." Art.2(1) 2009/48/EG. In diesem Zusammenhang wird zur Überarbeitung aller Spielzeug-Normen auch die prEN71-14 entwickelt. Hierbei handelt es sich um eine DIN-Norm zur Sicherheit speziell für Trampoline im häuslichen Gebrauch. Diese Norm ist derzeit unter Revision und wird voraussichtlich Anfang 2014 von der EU Kommission verabschiedet. Als Marktführer, mit bereits über 100.000 verkauften Trampolinen, entwickelt HUDORA für 2013 eine neue Trampolin Range, die bereits jetzt diesen brandneuen Anforderungen genügt und die CE-Kennzeichnung als Zeichen der bestehenden Konformität zur Spielzeugrichtlinie tragen darf. Die neuen Schmuckstücke der Trampolin Familie sind das HUDORA Kleinkindertrampolin mit Haltegriff, das HUDORA HEX und das HUDORA Gartentrampolin mit dem beliebten Durchmesser von 305 cm. Mit dem zielgruppengerechten HUDORA Kleinkindertrampolin können bereits die Jüngsten Koordination und Balance üben. Das HUDORA HEX bietet eine Topausstattung mit exklusivem Sechseck-Design. Es ist sowohl für den Indoor-Einsatz als auch für den Outdoor-Einsatz geeignet und berücksichtigt in einzigartiger Weise die Maximierung des Spaßfaktors der Zielgruppe der 4 bis 10-jährigen so wie die Sicherheitsaspekte der neuen Prüfanforderungen. Das neue HUDORA Gartentrampolin 305 cm trägt den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung und erfüllt alle Sicherheitsbedingungen der neuen Standards in den gewohnt zuverlässigen Qualitäten für die ganze Familie. Gleichzeitig, zur Erneuerung der Spielzeugrichtlinie, beschließt die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ein neues Prüfprogramm zur Vergabe von GS Zeichen für Trampoline. Mit diesem Programm soll eine Baumusterprüfung gemäß der Spielzeugrichtlinie durchgeführt werden können und mit zusätzlichen Prüfungen auch die GS Anforderungen abgedeckt werden. Dieses Prüfverfahren steht seit Ende 2012 fest. Bestehende GS Zertifikate müssen außerdem bis März 2013 gekündigt werden. Doch was heißt das für alle HUDORA Trampoline, die jetzt bereits im Handel sind oder schon für die nächste Saison bestellt wurden? Alle Artikel, die vor dem Datum der Zertifikatskündigung produziert wurden, dürfen auch nach diesem Zeitpunkt in die EU eingeführt und vertrieben werden. Alle HUDORA Trampoline mit bestehendem GS-Zertifikat haben einen Bestandsschutz als geprüftes Sportgerät. Diese können also weiterhin mit dem GS Zeichen beworben werden. Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Pressekontakt. Pressekontakt: HUDORA GmbH Jägerwald 13 42897 Remscheid Theres Wiemann Tel.: +49 (0)2191 934 84 24 Fax: +49 (0)2191 934 95 90 E-Mail: [email protected] HUDORA im Internet: www.hudora.de