LHI Immobilienfonds Deutschland Fachmarktzentrum Erding
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LHI Immobilienfonds Deutschland Fachmarktzentrum Erding
Investieren Sie in einen dynamischen und wachstumsstarken Standort in Bayern LHI Immobilienfonds Deutschland Fachmarktzentrum Erding 1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts 3 2. Die LHI – Ihr Partner 5 3. Das Beteiligungsangebot im Überblick 11 4. Risiken 4.1 Wirtschaftliche Risiken 4.2 Steuerliche Risiken 4.3 Rechtliche Risiken 17 17 22 24 5. Der Standort 29 6. Das Fondsobjekt 35 7. Die Mieter 47 8. Die Mietverträge 51 9. Investition und Finanzierung 61 10. Ergebnisvorschau/Prognoserechnung 10.1 Prognoserechnung der Fondsgesellschaft 10.2 Verkaufsprognose 10.3 Beispiel-Prognoserechnung für Anleger 10.4 Sensitivitätsanalyse/Abweichungen zur Prognose 65 65 70 71 72 11. Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 74 12. Rechtliche Grundlagen 84 13. Steuerliche Grundlagen 92 14. Die Vertragspartner 102 15. Leitfaden zur Zeichnung/Verantwortlichkeitserklärung 104 16. Anhang 16.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft 16.2 Treuhandvertrag 16.3 Fernabsatz-Kundeninformation 16.4 Angaben nach § 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 106 106 120 125 129 17. Beilagen 17.1 Beitrittserklärung 1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die BaFin. 3 2. Die LHI – Ihr Partner Seit der Gründung im Jahr 1973 hat sich die LHI vom Immobilienleasing-Spezialisten zum Investment-Partner von Unternehmen und Investoren entwickelt. Für Unternehmen konzipieren und realisieren wir komplexe, maßgeschneiderte Finanzierungsstrukturen. Für Investoren gestalten wir die beiden Anlageprodukte Geschlossene Publikumsfonds und Private Placements. LHI Daten Geschäftsführung Oliver Porr, Robert Soethe, Heimo Koch Stammkapital: 40 Mio. EUR Handelsregister Sitz und AG München, HRB 46591, Industrie- und Handelskammer München Um durchgängige Qualität, Effizienz, Kontrolle und Transparenz zu gewährleisten, bündeln wir alle notwendigen Disziplinen und Kompetenzen für ein erfolgreiches Investment unter einem Dach. Die LHI berät, konzipiert, finanziert, realisiert und verwaltet alles aus einer Hand. Insgesamt wurden bis zum 31.12.2010 72 Private Placements und 27 Publikumsfonds aufgelegt. Die zentralen Assetklassen unserer Fonds sind Immobilien, Erneuerbare Energien und Aviation. Alle LHI Fonds müssen unserem hohen Qualitätsanspruch dauerhaft gerecht werden. Darauf können sich Investoren auch für die Zeit nach der Zeichnung verlassen. Schließlich wollen wir unsere Investoren als Partner langfristig begleiten. Kennzahlen 31.12.10 Tsd. EUR 31.12.09 Tsd. EUR Bilanzsumme 161.496 142.781 Eigenkapital 46.598 41.139 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 5.340 690 Jahresüberschuss 3.700 628 28,8 28,9 6.310 60 1.240.000 2.260.000 Eigenkapitalquote in % Wirtschaftliches Ergebnis Neugeschäftsvolumen 26.220.000 22.540.000 Verwaltetes Eigenkapital Verwaltetes Investitionsvolumen 2.841.000 2.772.000 Anzahl betreute Anleger 20.899 20.208 274 281 Anzahl Mitarbeiter 5 LHI Immobilienfonds 1994 bis 20101 Stand 31.12.2010 Platzie- rungsjahr Fonds Objekt Gesamtinvestition in Tsd. EUR Eigenkapital ohne Agio in Tsd. EUR Einnahmen kumuliert Soll in Tsd. EUR 1994 LHI Immobilienfonds Verwaltung GmbH & Co. Objekt Groß Machnow KG (L) Fachmarktzentrum 61.386 20.452 Soll 2003 (aktualisierte Prognose rechnung 1995 LHI Immobilienfonds Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rostock KG (L) 74.839 73.061 Einkaufszentrum 64.218 23.519 Soll 2003/2005 (aktualisierte Prognoserechnung) 75.432 70.045 1996 LHI Immobilienfonds Verwaltung GmbH & Co. Objekt Neubrandenburg KG (L) Fachmarktzentrum 59.264 15.329 64.017 2002 RESET Beteiligungs GmbH & Co. Vermietungs-KG (U) Bürogebäude 26.347 12.690 16.059 2002 LHI Immobilienfonds München GmbH & Co. Laimer Atrium KG (U) Bürogebäude 44.156 20.006 23.243 164.179 63.5002 81.481 Autohaus mit Büro flächen 56.238 13.2142 6.919 Davon Fremdkapital in CHF3 2005 bis 2007 LHI Immobilienfonds GmbH & Co. TechnologiePark Köln Beteiligungs KG Kommanditbeteiligung (U) Technologiepark Davon Fremdkapital in CHF3 Stille Beteiligung 2009 bis 2010 LHI Immobilienfonds Objekt Stuttgart GmbH & Co. KG Kommanditbeteiligung (U) 2008 bis 2009 Terra Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. Vermietungs KG (U) Finanzzentrum Kassel 42.171 10.000 5.321 2010 LHI Immobilienfonds Objekt Wien GmbH & Co. KG (U) Bürogebäude 16.563 9.002 452 Stille Beteiligung 13.700 Ohne bereits liquidierte und noch nicht voll investierte Fonds. Die dargestellten Fonds lassen sich grundsätzlich in Leasing- bzw. leasingähnliche Fonds (L) und unternehmerische Fonds (U) unterteilen. Zur Unterscheidung werden die Fonds mit einem (L) bzw. (U) entsprechend gekennzeichnet. 1 2 6 Für diesen Fonds wurde die Platzierungsgarantie teilweise in Anspruch genommen. Er ist mittlerweile voll platziert. Ist in Tsd. EUR 72.927 Steuerliches Ergebnis der Gesellschaft kumuliert Auszahlung kumuliert Soll in % Ist in % Soll in Tsd. EUR -59,4 21.515 -54,0 -60,7 70.074 -59,1 Ist in Tsd. EUR 19.837 19.837 -54,4 -60,9 21.873 Auszahlung 2010 Darlehensstand 31.12. Soll in Tsd. EUR Ist in Tsd. EUR Soll in Tsd. EUR 1.575 1.309 19.904 1.309 20.991 20.753 1.670 Ist in Tsd. EUR 20.810 20.809 1.447 1.446 26.628 26.083 26.084 54.654 -61,2 -58,4 11.965 12.015 1.074 1.124 30.153 30.036 15.425 27,5 33,4 7.868 5.900 984 0 12.675 12.460 22.126 19,3 9,5 10.372 10.034 1.350 1.100 22.413 23.7783 13.125 13.125 142.842 160.9473 118.970 118.970 27.887 27.887 30.748 30.748 6.981 6.981 77.303 -3,9 -6,5 9.920 7.154 1.984 0 10.320 8.963 2.064 1.668 707 675 529 529 6.919 -10,4 -7,9 1.541 1.387 1.028 1.028 5.327 4,5 5,2 833 833 400 400 452 1,9 1,5 259 954 259 954 Das CHF-Darlehen wurde bei den Ist-Werten zum jeweiligen, am 31.12. gültigen Wechselkurs in EUR bewertet. Aufgrund des ungünstigen Wechselkurses ergeben sich Abweichungen zum Prospekt auf Euro-Basis. In der Handelsbilanz erfolgten entsprechende Wertanpassungsbuchungen zum Stichtag. Da es sich um noch nicht realisierte Kursverluste handelt, sind diese nicht in den Ausgaben dargestellt. 3 Der Ausschüttungsbetrag weicht absolut von dem geplanten Betrag ab. Unter Berücksichtigung der abweichenden Beitrittstermine im Jahr 2010 besteht relativ keine Abweichung zum prognostizierten Wert. 4 7 LHI Fakten in der Übersicht •1 00 %iger Bankenhintergrund: 51 % Landesbank BadenWürttemberg (Gruppe) und 49 % Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Gruppe) •S trukturierungskompetenz mit fast 40-jähriger Erfahrung •S pezialist und langfristiger Partner im Bereich Assets & Finance •L angjährige Erfahrung in den Bereichen Publikumsfonds und Private Placements •S teuerlich und rechtlich fundierte Gestaltung der Fonds konzepte • Professionelle Anlegerbetreuung • Rd. 21.000 Anleger • Fondsvolumen gesamt: ca. 7,0 Mrd. EUR • Eigenkapital gesamt: ca. 2,9 Mrd. EUR • 27 Publikumsfonds • 72 Private Placements Kompetenzschwerpunkt Immobilien Aus der Historie gewachsen hat die Assetklasse Immobilien für die LHI eine große Bedeutung. Dabei betreuen wir sowohl Einzelimmobilien als auch ganze Portfolien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Entwicklung über das Management bis hin zum Verkauf – natürlich immer projektspezifisch und individuell. Jeder Investor hat ganz unterschiedliche wirtschaftliche, steu erliche, rechtliche und risikotechnische Anforderungen. Maßgeschneidert entwickelt die LHI entsprechende Immobilienanlageprodukte sowie die jeweilige Anlagestrategie und stärkt so die vorhandenen Potenziale zur Wertschöpfung. Den Grundstein für die Wertsteigerung jeder Immobilienanlage legen wir schon mit einer vorausschauenden Immobilienakquisition. Ein intelligentes Fonds- und Assetmanagement unterstreicht die Vorzüge des Objekts und ermöglicht damit seine Performancesteigerung. Das soll den Anlegern eines LHI Immobilienfonds eine stabile Wertanlage und nachhaltige Rendite sichern. Als zentrale Aufgaben bei der Betreuung eines ImmobilienInvestments sehen wir die Steigerung des Gebäudewertes, die stetige Verbesserung der Objektqualität und somit auch die Zufriedenheit der Bestandsmieter. Interdisziplinäre Teams sind verantwortlich für das Reporting, den wirtschaftlichen Betrieb, die Vermietungsaktivitäten und die Steuerung aller operativen Dienstleistungen rund um die Immobilie. Um jederzeit den optimalen Verkaufszeitpunkt für eine Immobilie vorbereiten zu können, nutzen wir das Instrument der Strategischen Immobilienanalyse und behalten den Markt kontinuierlich im Blick. Damit wir sowohl bei der Investition als auch bei der Deinvestition ein erfolgreiches Fondsmanage ment realisieren können, begleiten wir Verkäufe von Immobilienobjekten engmaschig bis ganz zum Schluss. Die LHI Fonds- und Assetmanager werden durch eine Expertengruppe von Architekten und Ingenieuren mit Erfahrung in den Bereichen Bauprojektmanagement und Gebäudeplanung unterstützt. Zudem sind Gutachter und Marktanalysten mit im Team. 8 LHI Vorteile auf einen Blick •Betreuung des kompletten Lebenszyklus eines Immobilieninvestments: An- bzw. Verkauf, Entwicklung, Strategien zum Fonds- und Assetmanagement •Analyse des ökonomischen und technischen Status quo als Grundlage aller weiteren strategischen und operativen Maßnahmen im Fondsmanagement •Professionelle Lösungen für ökonomische und technische Herausforderungen durch Experten der LHI •Individuelle Konzepte zur Vermietung, zum Vermeiden von Leerstand und zur Kostenreduktion 9 3. Das Beteiligungsangebot im Überblick Beteiligungsform Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH an der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG („Fondsgesellschaft“). Die Fonds gesellschaft ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb und die langfristige Vermietung des Fachmarktzen trums Erding („Fondsimmobilie“) und der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaikanlage („PV-Anlage“) sowie die Anlage überschüssiger Liquidität. Fondsimmobilie und PV-Anlage werden gemeinsam als „Fondsobjekt“ bezeichnet. Das gesamte Zeichnungskapital beträgt 21.065.000 EUR (ohne Agio). Rechte des Anlegers der Fondsgesellschaft •E rgebnis- und Vermögensbeteiligung ab dem jeweiligen Beitrittstermin entsprechend dem individuellen Anteil des Anlegers am Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft •R echte auf Auszahlungen ab dem jeweiligen Beitrittstermin und Beteiligung am Liquidationserlös entsprechend dem Anteil des Anlegers am Gesellschaftskapital der Fonds gesellschaft •R echt auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei vorzeitigem ordentlichem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft •S timmrechte entsprechend der Höhe der Beteiligung • Informations- und Kontrollrechte •E rstmaliges Kündigungsrecht zum 31.12.2026 Investition und Finanzierung Bei dem Investitionsobjekt handelt es sich um ein aus vier Bauabschnitten bestehendes Fachmarktzentrum mit Gartencenter und Aufdach-Photovoltaikanlage in Erding (vgl. Abschnitt 6 „Das Fondsobjekt“). Die Fondsimmobilie verfügt über ca. 16.600 qm vermietbare Fläche sowie über ca. 500 Außenstellplätze. Der erste und zweite Bauabschnitt wurden im August 2011 fertiggestellt und größtenteils an die Mieter übergeben. Die Bauabschnitte 3 und 4 werden voraussichtlich im ersten Quartal 2012 fertiggestellt und übergeben. Auf dem Dach der Bauabschnitte 1 und 2 ist eine Photovoltaikanlage mit 422,6 kWp installiert. Eine weitere Photovoltaikanlage mit 149,9 kWp wird auf dem Dach des vierten Bauabschnittes errichtet. Die Fondsgesellschaft hat die Fondsimmobilie mit Kaufvertrag vom 28.07.2011 von der Gaschler FMZ GmbH & Co. KG erworben. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte für die Bauabschnitte 1 und 2 am 01.10.2011. Die Bauabschnitte 3 und 4 werden voraussichtlich zum 30.04.2012 übernommen. Der Kaufpreis beträgt derzeit insgesamt 36.301.930 EUR. Der Kaufpreis für die Bauabschnitte 1 und 2 abzgl. Einbehalte wurde planmäßig bereits am 30.09.2011 an den Verkäufer gezahlt. Der Kaufpreis für die Bauabschnitte 3 und 4 wird voraussichtlich mit Übergabe am 30.04.2012 fällig. Mit Kaufvertrag ebenfalls vom 28.07.2011 wurde die PV-Anlage von der SAMERA Verwaltung GmbH („SAMERA GmbH“), an deren Stammkapital die Fondsgesellschaft zu 85 % beteiligt ist, zu einem Kaufpreis von 1.790.000 EUR erworben. 11 Die Mietverträge Die Fondsimmobilie ist zu 100 % vermietet. Der erste Bau abschnitt ist an die Textilhändler C&A Mode GmbH & Co. KG, Takko Holding GmbH, mister*lady GmbH und New Yorker Süd Jeans- und Sportswear GmbH & Co. KG sowie die SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG, die Gries Deco Company GmbH (Depot) und die Matratzen Concord GmbH für 10 bzw. 12 Jahre vermietet. Mieter im zweiten Bau abschnitt sind die TK Maxx GmbH & Co. KG und die Dirk Rossmann GmbH für jeweils 10 Jahre. Über die Fläche im dritten Bauabschnitt wurde ein 25 Jahre laufender Mietvertrag mit der Dehner GmbH & Co. KG geschlossen. Der vierte Bauabschnitt ist für 10 Jahre an die SSG Sport GmbH (Sports Experts) vermietet. Die Mietverträge sind in unterschiedlicher Ausgestaltung (Details sh. Abschnitt 8. „Die Mietverträge“) nach der Entwicklung des Verbraucherpreis index (VPI) indexiert. Größter Einzelmieter ist die Dehner GmbH & Co. KG mit einem Anteil von rund 21 % an den prognostizierten Mieteinnahmen. Die drei größten Einzelmieter Dehner GmbH & Co. KG, TK Maxx GmbH & Co. KG und SSG Sport GmbH machen einen Anteil von rund 56,5 % der prognostizierten Mieteinnahmen aus. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich inklusive der Erwerbsnebenkosten und fondsabhängigen Nebenkosten exklusive Agio auf rund 42,6 Mio. EUR, inklusive Agio auf rund 43,6 Mio. EUR. Die Gesamtfinanzierung erfolgt zu rund 53 % durch Kommanditkapital (inklusive Agio), zu rund 46 % durch Fremdkapital sowie zu rund 1 % durch den Bewirtschaftungsüberschuss der Jahre 2011 und 2012. Zur langfristigen Fremdfinanzierung hat die Fondsgesellschaft ein Darlehen über 20 Mio. EUR bei der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG („DG Hyp“), Hamburg, auf genommen. Während der Laufzeit der Finanzierung (bis 31.08.2021) werden rund 5 % des Bankdarlehens planmäßig getilgt. Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung erfolgt bis zur Einzahlung der Einlagen der Anleger, spätestens bis zum 31.12.2012, durch ein Gesellschafterdarlehen der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft, der LANITA Verwaltung GmbH, die sich wiederum bei der LHI Leasing GmbH refinanziert. Die geschäftsführende Kommanditistin LANITA Verwaltung GmbH ist mit 5,1 % am Kapital der Fondsgesellschaft beteiligt. Platzierungsgarantie Die LHI Leasing GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie in Höhe des Zeichnungskapitals zum 31.12.2012 über insgesamt 21.065.000 EUR abgegeben. Auszahlungen Die Anleger erhalten bis spätestens 15.03. eines jeden Jahres eine Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr, erstmalig zum 15.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012. Gemäß der Prognoserechnung betragen die laufenden Aus zahlungen anfänglich 6,00 % p. a. (bei unterjährigem Beitritt anteilig) bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Bis zum Jahr 2021 steigen die Ausschüttungen auf 6,50 % p. a. bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. In den Auszahlungen sind Kapitalrückzahlungen enthalten. Bewertungsgutachten Das Fondsobjekt wurde durch die Sachverständigen Holger Ladewig und Thilo Regelin von der Value AG, Grünwald, am 25.07.2011 mit Stichtag zum 27.04.2011 mit einem Verkehrswert von insgesamt 36.400.000 EUR bewertet. Davon entfallen rund 1,46 Mio. EUR auf die PV-Anlage. Prognose Investitionskosten Erwerb der Fondsimmobilie Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH 36.302 1.796 Finanzierung Kommanditkapital Agio Erwerbsnebenkosten 2.114 Fremdkapital Fondsspezifische Kosten (inklusive Agio) 3.240 Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 Liquiditätsreserve Gesamt 1 TEUR Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. 12 TEUR 22.200 1.053 20.000 357 159 43.611 Gesamt 43.6111 Weitere Rückflüsse erfolgen aus der Veräußerung des Fonds objekts. In der Prognoserechnung wurde angenommen, dass das Fondsobjekt Anfang des Jahres 2022 zum rund 14,5-Fachen (ca. 0,3-fach unter dem Einkaufsfaktor) der für das Jahr 2022 zu erwartenden Einnahmen verkauft werden kann. Dabei wurde für den Kaufpreis der Immobilie das 14,9-Fache der für das Jahr 2022 prognostizierten Mieteinnahmen angesetzt. Die Rückflüsse an die Anleger aus dem Verkauf des Fondsobjekts (inklusive Auszahlung der zum 31.12.2021 prognostizierten Liquiditätsreserve) betragen prognosegemäß rund 100 % des Zeichnungskapitals ohne Agio. außerhalb der zehnjährigen Haltefrist wird steuerlich grundsätzlich nicht erfasst. Die Grundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel sind auf der Ebene des Anlegers zu beachten Die prognostizierte Auflösung der SAMERA GmbH führt beim Anleger zu überwiegend steuerfreien Bezügen. Die Vermietung der Fondsimmobilie erfolgt prognosegemäß umsatzsteuerpflichtig und berechtigt insoweit zum Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuerpositionen sollten daher prognosegemäß insgesamt grundsätzlich neutral sein. Die unentgeltliche Übertragung der Anteile an der Fonds gesellschaft kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer auslösen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption sind in Abschnitt 13 (Seite 92–100) dargestellt. Bei erfolgreicher Veräußerung des Fondsobjekts und Liqui dation der Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende Kommanditistin eine erfolgsabhängige Vergütung von 20 % bezogen auf den Betrag, der unter Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve in der Gesellschaft nach Abzug aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft, der vollständigen Rückführung der nominalen Einlagen der Anleger (ohne Agio) aufgrund der Liquidation in der Gesellschaft verbleibt. Haftung Jeder Kommanditist der Fondsgesellschaft haftet gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft mit einem Betrag von 10 % seiner Pflichteinlage, der für ihn als Haftsumme im Handelsregister eingetragen wird. Dies gilt entsprechend für die als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligten Anleger, da sie den Treuhandkommanditisten mit Abschluss des Treuhandvertrags von dieser Haftung freistellen. Mindestbeteiligung Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 EUR. Darüber liegende Zeichnungsbeträge müssen durch 5.000 glatt teilbar sein. Auf den Zeichnungsbetrag wird ein Agio von 5 % erhoben. Der Beitritt erfolgt mit Abschluss eines Treuhandvertrags mit der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH. Gesamthöhe der fondsabhängigen Kosten Für Fondskonzeption, Eigenkapitalbeschaffung, Fremdkapitalbeschaffung und Platzierungsgarantie fallen Kosten in Höhe von 2.186.250 EUR (exklusive Agio) an; dies entspricht 10,4 % des Zeichnungskapitals exklusive Agio. Fungibilität Geschlossene Immobilienfonds sind als längerfristige Investitionen konzipiert und nur eingeschränkt fungibel. Jede rechtsgeschäftliche Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin, die nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Eine rechtsgeschäftliche Übertragung des Gesellschaftsanteils ist nur mit Wirkung zum 1. Januar eines Jahres möglich. Darüber hinaus ist der Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds nicht, wie etwa bei Wertpapieren, institutionalisiert. Demzufolge eignet sich die Beteiligung nicht für kurz- und mittelfristig orientierte Anleger. Steuerliche Behandlung Die Fondsgesellschaft selbst ist prognosegemäß nicht Gegenstand der Einkommen- und Gewerbesteuer. Der Anleger erzielt aus der im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an der Fondsgesellschaft nach der Konzeption des Anbieters im Wesentlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG, die mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, und daneben in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG, die der Abgeltungsteuer unterliegen, sowie nicht steuerpflichtige Bezüge aus der Rückzahlung des Eigenkapitals der SAMERA GmbH, soweit entsprechend bescheinigt. Der Verkauf der Fondsimmobilie oder der Anteile an der Fondsgesellschaft Zielgruppe Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um ein langfristiges und nachhaltiges Investment. Es richtet sich somit an Anleger, die ein langfristiges Immobilieninvestment tätigen wollen und die entsprechende Risikobereitschaft aufweisen (vgl. Abschnitt 4 „Risiken“). Aufgrund der eingeschränkten Fungibilität der Beteiligung sollte ein ausreichendes sonstiges liquides Vermögen vorhanden sein. Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung wird abgeraten. Des Weiteren richtet sich das Beteiligungsangebot an in Deutschland ansässige und unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Privatpersonen, die die Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten. 13 Wesentliche Zahlen und Fakten Fondsgesellschaft LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG (vormals KEWOS GmbH & Co. KG) Fondsobjekt Fachmarktzentrum inklusive Gartencenter in Erding mit einer Gesamtmietfläche von ca. 16.600 qm, ca. 500 Außenstellplätzen und Aufdach-Photovoltaikanlage Gesamtinvestitionskosten (inklusive Agio) Ca. 43,6 Mio. EUR Kommanditkapital Anleger Ca. 21,1 Mio. EUR Kommanditkapital LHI Gruppe Ca. 1,1 Mio. EUR Agio Ca. 1,0 Mio. EUR Fremdkapital 20,0 Mio. EUR (DG Hyp) Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 ca. 0,4 Mio. EUR Vermietungsstand 100 % Mieter Dehner, TK Maxx, Sports Experts, C&A, Rossmann u. a. Mietvertragslaufzeiten Dehner: 25 Jahre Übrige Mieter: 10 bis 12 Jahre Platzierungsgarant LHI Leasing GmbH Einkunftsart Im Wesentlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Beteiligungsdauer Gemäß Prognoserechnung 10 Jahre bis zum 31.12.2021 Erstmaliges Kündigungsrecht des Anlegers 31.12.2026 Form der Beteiligung Kommanditbeteiligung über Treuhandkommanditisten Mindestzeichnung 10.000 EUR Agio 5 % Beitrittstermine 30.11.2011, danach zu jedem Monatsultimo bis 31.12.2012 Laufende Auszahlung p. a.1 Anfänglich 6,00 %, steigend auf 6,5 % im Jahr 2021 Schlussauszahlung aus Verkauf des Fondsobjekts1 100 % (gemäß Prognoserechnung) Gesamtkapitalrückfluss vor Steuern 1,2 Ca. 160 % (gemäß Prognoserechnung) 1 Bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. 2 Bei einem Beitritt zum 31.12.2011. 14 Fondsstruktur Anleger Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH LANITA Verwaltung GmbH SINUS TreuhandVerwaltung GmbH 5,1 % Geschäftsführende Kommanditistin 94,9 % Treuhandkommanditist 0 % LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG Komplementärin Kaufvertrag Immobilie Mietverträge GaschlerGruppe Diverse Mieter Darlehens vertrag DG Hyp 85 % Gestattungsvertrag SAMERA Verwaltung GmbH 15 % LHI Beteiligungs verwaltung GmbH Kaufvertrag Photovoltaikanlage Beteiligung Vertragsbeziehungen 15 4. Risiken Allgemeine Hinweise Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds sind langfristige unternehmerische Beteiligungen. Aus einer solchen Beteiligung können Risiken entstehen, die sich sowohl auf den Verkehrswert des Fondsobjekts als auch auf den laufenden Ertrag aus dem Fondsobjekt auswirken und somit das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung erheblich beeinträchtigen können. Unvorhersehbare Entwicklungen der rechtlichen, wirtschaftlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen lassen sich nicht komplett erfassen. Solche Änderungen können einen erheblichen Einfluss auf die prognostizierte Entwicklung der Fondsgesellschaft haben, insbesondere auf die Erträge aus dem Fondsobjekt und somit auf die Werthaltigkeit der Vermögensanlage. Negative Änderungen können für den Anleger auch zum Totalverlust des Beteiligungs betrags nebst Agio („Totalverlust“) führen. 4.1 Wirtschaftliche Risiken Mieterbonität/Mietausfälle Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass sich die Zahlungsfähigkeit der Mieter verschlechtert und es daher zu Mietausfällen kommt. Mietausfälle gehen unmittelbar zu Lasten der Fondsgesellschaft und mindern somit die Auszahlungen an die Anleger. Jeder Mietausfall verringert somit unmittelbar die prognostizierte Rentabilität der Beteiligung des Anlegers bis hin zum Totalverlust. Weitere Bonitätsrisiken Die Fondsgesellschaft hat die Fondsimmobilie von der Gaschler FMZ Erding GmbH & Co. KG erworben. Für einzelne kaufvertraglich vereinbarte Mängelansprüche der Fondsgesellschaft besteht für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Garantie der Gaschler Projektplanungs GmbH. Die Fondsgesellschaft trägt für die Dauer der kaufvertraglich vereinbarten Gewährleistungsfristen das Bonitätsrisiko der Gaschler FMZ Erding GmbH & Co. KG sowie der Gaschler Projektplanungs GmbH. Im Falle des Ausfalls beider Gesellschaften drohen der Fondsgesellschaft während der Gewährleistungsfrist erhebliche Rentabilitätseinbußen, wenn und soweit Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen die Verkäuferin bestehen, die von dieser nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus hat im Kaufvertrag die Gaschler FMZ Erding GmbH & Co. KG ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Generalunternehmer Kutter GmbH & Co. KG an die Fondsgesellschaft abgetreten. Insoweit trägt die Fondsgesellschaft auch das Bonitätsrisiko der am Bau beteiligten Unternehmen, insbesondere des Generalunternehmers Kutter GmbH & Co. KG. Sollten sich die Bonitätsrisiken verwirklichen, sind Mängel an dem Fondsobjekt auf Kosten der Fondsgesellschaft zu beseitigen. Dies geht zu Lasten der Rentabilität der Beteiligung der Anleger. Sollte bis zum Ende der Platzierungsphase nicht das gesamte Zeichnungskapital platziert sein, hat die LHI Leasing GmbH die Einzahlung und Platzierung des Zeichnungskapitals zum 31.12.2012 garantiert. Bis zu diesem Zeitpunkt beigetretene Anleger tragen insofern das Bonitätsrisiko der LHI Leasing GmbH. Eine Realisierung des Bonitätsrisikos der LHI Leasing GmbH, auch im Hinblick auf die gewährte Eigenkapitalzwischenfinanzierung über die LANITA Verwaltung GmbH, kann zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und damit zum Total verlust der Einlage des Anlegers führen. Die Fondsgesellschaft hat die PropertyFirst GmbH mit der kaufmännischen Betreuung des Fondsobjektes beauftragt. Für den Fall, dass der Property-Management-Vertrag, bspw. aufgrund einer Insolvenz der PropertyFirst GmbH, vorzeitig endet, muss ein neuer Vertragspartner gefunden werden. Dies kann dazu führen, dass sich die Kosten erhöhen. Dies kann wiederum zu einer Verminderung der Auszahlungen an den Anleger führen. Für die Überlassung der Dachfläche zum Betrieb der PV-Anlage durch die SAMERA Verwaltung GmbH zahlt diese ein Nutzungsüberlassungsentgelt. Im Falle einer verminderten Zahlungsfähigkeit der SAMERA Verwaltung GmbH besteht die Gefahr, dass das Nutzungsentgelt gar nicht oder nicht in voller Höhe erzielt wird. Dies kann zu Einnahmeausfällen und damit zu einer Reduzierung der Auszahlung an den Anleger führen. Des Weiteren besteht ein Bonitätsrisiko hinsichtlich der Bank, bei der die Liquiditätsreserve angelegt wird. 17 Standort/Wertentwicklungsrisiko Lokale Veränderungen im Marktumfeld, veränderte Anforderungen an das Fondsobjekt durch potenzielle Nachmieter sowie neu entstehende Konkurrenzobjekte können die Attraktivität des Standorts, die Anschlussvermietung oder die Veräußerungsmöglichkeiten wesentlich beeinträchtigen. Dies kann zu Risiken bei der Verwertung bzw. Anschlussvermietung der Fondsimmobilie führen, so dass es zu Ausfällen von Auszahlungen – auch dauerhaft – beim Anleger kommen kann. Das Beteiligungsangebot prognostiziert zum 01.01.2022 einen Verkaufserlös von rund 40,8 Mio. EUR. Die tatsächliche Wertentwicklung der Fondsimmobilie hängt in erster Linie von den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen, vom Standort, vom Alter der Fondsimmobilie, von der Architektur, der Struktur und Substanz des Gebäudes, der Bauqualität, den erforderlichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, aber auch von der allgemeinen Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung ab. Ein Verkaufserlös unterhalb der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Restfinanzierung kann zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und damit zum Totalverlust der Einlage des Anlegers führen. Verwertung durch die finanzierende Bank Kommt es infolge von Ausfällen der Mietzahlungen oder infolge von geringeren oder fehlenden Mieteinnahmen nach Ablauf der Mietverträge zu Leistungsstörungen bei der Bedienung des Bankdarlehens, kann die finanzierende Bank das bestehende Darlehen außerordentlich kündigen und die Zwangsvollstreckung in die Fondsimmobilie betreiben. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten (Covenants) aus dem Darlehensvertrag. Die Fonds immobilie ist mit Grundschulden zugunsten der finanzierenden Bank belastet. Im Fall der Verwertung der Fondsimmobilie durch Zwangsversteigerung wird in aller Regel ein Wert erzielt, der deutlich unter dem Verkehrswert des Fondsobjekts liegt. Darüber hinaus kann eine Verwertung des Fondsobjekts innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erwerb zu außerplanmäßigen Steuerzahlungen führen (vgl. Abschnitt 4.2 „Steuerliche Risiken“). 18 Dies führt dazu, dass ein erzielter Versteigerungserlös die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber der finanzierenden Bank nicht deckt, woraus die Insolvenz der Fondsgesellschaft resultieren kann. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass es zum Totalverlust der Kapitaleinlage des Anlegers kommt. Anschlussvermietung Es besteht das Risiko, dass eine Anschlussvermietung zu deutlich schlechteren Marktkonditionen erfolgt. Die Notwendigkeit einer Anschlussvermietung kann auch zu längeren Leerstandszeiten führen, so dass die Mieteinnahmen nach dem Ablauf der festen Mietlaufzeiten geringer sind oder komplett ausfallen. Grundsätzlich ergeben sich nach den festen Mietlaufzeiten folgende Möglichkeiten: • Ausübung Optionsrecht durch Mieter • Anschlussvermietung an Dritte • Leerstand Nach Ablauf der festen Mietlaufzeiten können die Mieter von ihren Optionsrechten Gebrauch machen und zu gleichen Konditionen den jeweiligen Mietvertrag fortsetzen. Sollten die Mieter von ihren Optionsrechten keinen Gebrauch machen, würde ein Leerstand entstehen. Dies kann zu Ausfällen von Auszahlungen und bei länger andauerndem Leerstand zu dauerhaften Ausfällen von Auszahlungen an den Anleger bis hin zur Verwertung durch die finanzierende Bank führen. Bei einer Vermietung an neue Mieter können Revitalisierungsmaßnahmen nötig sein, die die Rentabilität der Beteiligung der Anleger mindern. Vorübergehender Leerstand bzw. Unvermietbarkeit wegen Umbaumaßnahmen können ebenfalls zu erheblichen Minderungen oder einem Ausfall der Auszahlungen bis hin zur Verwertung durch die finanzierende Bank führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass neue Mieter nur zu erheblich niedrigeren Mieten gewonnen werden können. Diese Sachverhalte gelten entsprechend im Falle einer vorzeitigen, außerordentlichen Beendigung der Mietverträge. Untervermietung Die Untervermietung der Mietflächen bedarf der Zustimmung der Vermieterin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Räumt der Untermieter seine Fläche nicht oder nicht fristgerecht, wirkt sich dies negativ auf eine Anschlussvermietung oder Veräußerung des Fondsobjekts aus. Dies kann zu Einnahmeausfällen und damit zu einer Reduzierung der Auszahlung an den Anleger führen. Instandhaltung und Instandsetzung Die Vermieterin ist zur Instandhaltung und Instandsetzung des Fondsobjekts verpflichtet. Grundsätzlich gilt daher, dass der Gebäudezustand und die Gebäudesubstanz zusätzliche Instandsetzungsaufwendungen an Struktur, Dach und Fassade erforderlich machen können, deren Höhe heute nicht vorhersehbar ist. Sollten die jährlich prognostizierten Beträge nicht ausreichen, wird die Fondsgesellschaft auf die vorhandene Liquiditätsreserve zurückgreifen. Sollte die Liquiditätsreserve nicht ausreichen, ist es unter Umständen erforderlich, ent weder zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen oder von den Anlegern Nachschüsse einzufordern. Dies kann zu einer Verminderung oder einem Ausfall der Auszahlungen führen und die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigen. Baumängel Es können sich Risiken aus Baumängeln an der Substanz der Fondsimmobilie einschließlich nachträglich auftretender Baumängel ergeben. Die dann anfallenden Kosten sind, soweit Gewährleistungsansprüche gegen bauausführende Unternehmen nicht mehr bestehen oder durchsetzbar sind, von der Fondsgesellschaft zu tragen, was die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft signifikant beeinträchtigen kann. Altlastenrisiko Für Altlasten, die auf dem Grundstück auftreten, haftet regelmäßig der Eigentümer der Immobilie. Sollten aufgrund von Belastungen, für die die Verkäuferin nicht einzustehen hat, Verfügungen der zuständigen Behörden ergehen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung zur Folge. Sollten unvorhergesehene Altlasten und/oder Substanzen in den Baumaterialien auftreten, für die keine vertragliche Rückgriffsmöglichkeit auf die Verkäuferin besteht, kann dies zu einer erheblichen Reduzierung der Werthaltigkeit der Fondsimmobilie bis zum Totalverlust der Kapitaleinlage infolge einer Insolvenz der Fondsgesellschaft führen. Inflationsentwicklung Die Mieten sind an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Für die Entwicklung dieses Index wurde über den Prognosezeitraum eine Erhöhung um 2,5 % p. a. unterstellt. Sollte sich die Inflation anders als prognostiziert entwickeln, werden die Mieten geringer oder stärker als angenommen angepasst. Dies kann im Fall von geringeren Mieterhöhungen als prognostiziert zu einer Reduzierung der prognostizierten Aus zahlungen an den Anleger und des prognostizierten Veräußerungserlöses führen. Betriebs- und sonstige Mietnebenkosten Die Mietverträge enthalten teilweise unterschiedliche Anknüpfungspunkte, Formulierungen und Begrifflichkeiten hinsichtlich der den Betriebskostenabrechnungen bei den einzelnen Mietern zugrundezulegenden Abrechnungseinheiten und Abrechnungsmaßstäben. Es besteht daher das Risiko, dass Betriebskosten teilweise nicht wie prognostiziert umgelegt werden können. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die jährlich prognostizierten Beträge für Kosten, die von der Vermieterin getragen werden müssen, nicht ausreichen. In diesem Fall wird die Fondsgesellschaft auf die vorhandene Liquiditätsreserve zurückgreifen. Sollte die Liquiditätsreserve nicht ausreichen, ist es unter Umständen erforderlich, entweder zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen oder von den Anlegern Nachschüsse einzufordern. Dies kann zu einer Verminderung oder einem Ausfall der Auszahlungen führen und die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigen. Sonderkündigungsrechte der Mieter Mehrere Mietverträge sehen Sonderkündigungsrechte vor – in ihrer konkreten Ausgestaltung allerdings unterschiedlich geregelt –, wenn während der Mietdauer ein bestimmter Prozentsatz der gesamten Handelsfläche des Fachmarktzentrums oder auch teilweise bestimmt bezeichnete Miet flächen für einen bestimmten Zeitraum leer stehen. Sollten ein oder mehrere Mieter von ihren Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen, kann dies zu einer Verminderung oder einem Ausfall der Auszahlungen führen und die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigen. 19 Nutzungsgenehmigung Matratzen Concord Die Wirksamkeit des Mietvertrags mit dem Mieter Matratzen Concord steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zum 31.12.2011 eine Bau-/Nutzungsgenehmigung für den Betrieb eines Matratzen-Fachgeschäfts erteilt wird. Sollte dies nicht erfolgen, müsste für diese Fläche ein neuer Mieter gefunden werden. Dies kann zu vorübergehendem oder dauerhaftem Leerstand und somit zu einer Minderung der Auszahlungen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass ein neuer Mieter nur zu einer erheblich niedrigeren Miete gewonnen werden kann, was die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers schmälert. Anschlussfinanzierungsrisiko Das Darlehen mit der finanzierenden Bank ist für einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschlossen, dann ist das Darlehen vollständig zur Rückzahlung fällig. Es kann dazu kommen, dass nach zehn Jahren keine Anschlussfinanzierung zustande kommt, was letztlich zur Insolvenz der Fonds gesellschaft und zum Totalverlust der Einlage des Anlegers führt. Selbst wenn eine Anschlussfinanzierung zustande kommt, kann es je nach Marktlage zu einer erheblichen Verschlechterung der Finanzierungskonditionen bei der Anschlussfinanzierung kommen, was zu erheblichen Einbußen der Rentabilität der Beteiligung des Anlegers führt. Mietereinbauten Die Mieter haben im Fondsobjekt mietereigene Einbauten vorgenommen und technische Anlagen installiert. Diese gehen in der Regel entschädigungslos bei Auszug der Mieter in das Eigentum der Vermieterin über. Die nachträgliche Entfernung in der Mietfläche belassener Einbauten kann zu zusätzlichen Aufwendungen der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu einer Minderung der Rentabilität für den Anleger führen. Der Darlehensgeber hat aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag mit der Fondsgesellschaft außerordentliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Leistungsstörungen durch die Fondsgesellschaft oder wenn sich die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten wesentlich verschlechtert, sowie ordentliche Kündigungsrechte nach den dem Dar lehensvertrag beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für diesen Fall muss die Fondsgesellschaft Darlehen aufnehmen, die mit schlechteren Konditionen ausgestattet sein können. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger führen. Falls kein Fremdkapitalgeber gefunden wird, kann dies zur Insolvenz der Fondsgesellschaft führen mit der Folge eines Totalverlusts der Kapital einlage. Versicherungsschutz Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, Selbstbehalte zu Lasten der Fondsgesellschaft gehen oder bestimmte Risiken nicht versichert sein, muss die Fondsgesellschaft für verbleibende Zahlungen aufkommen. Dies könnte zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und somit zum Totalverlust der Einlage führen. Kommt es zu Mietausfällen oder Leerständen in dem Fondsobjekt, sind außerplanmäßig Versicherungsprämien durch die Fonds gesellschaft zu leisten. Dies kann zu einer Reduzierung der Rentabilität der Beteiligung des Anlegers führen. Fremdfinanzierung Sollte ein Anleger seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft fremdfinanzieren, besteht die Gefahr, dass der Anleger über den möglichen Totalverlust seiner Einlage hinaus zusätzlich Zinsen und Tilgung der Fremdfinanzierung zu bedienen hat. Sollte ein Anleger für eine solche Fremdfinanzierung Sicherheiten stellen, droht in diesem Fall auch die Verwertung der gestellten Sicherheiten durch die den Anleger finanzierende Bank. Dies kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. 20 Darlehenszinsen Die Zinsen für das Darlehen sind bis zum 31.08.2021 langfristig konditioniert. Für die Anschlussfinanzierung bis zum 31.12.2021 wurde ein Zinssatz von 5,00 % p. a. angesetzt. Da der Margenaufschlag der Bank u. a. von der Bonität der Fondsgesellschaft, dem jeweiligen Objektzustand und der Vermietungssituation abhängt, kann dieser zum heutigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich festgelegt werden. Es besteht das Risiko, dass ein gegenüber den kalkulierten Ansätzen höherer Margenaufschlag zu einer höheren liquiditätsmäßigen Belastung der Fondsgesellschaft führt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Einstandszinssatz deutlich über dem heutigen Niveau des Einstandszinssatzes liegt. Dies könnte negative Auswirkungen auf die prognostizierten Auszahlungen nach sich ziehen. Dann sind verringerte oder keine Auszahlungen an den Anleger möglich. Nichtabnahme des Darlehens Wird das Darlehen von der Fondsgesellschaft entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht abgenommen, hat die Fondsgesellschaft der Bank neben den angefallenen Bereitstellungszinsen und der Bearbeitungsgebühr den durch die Nichtabnahme entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies kann zu einer Verminderung der Auszahlungen an den Anleger führen. Auszahlungssperre wegen Covenants In dem Darlehensvertrag wurden vertragliche Nebenpflichten (so genannte Covenants) vereinbart, die von der Fondsgesellschaft einzuhalten sind. Verstöße der Fondsgesellschaft gegen die Vorgaben des Kapitaldienstdeckungsgrades (DSCR) und der Loan-to-Value Quote (LTV) führen zu einer erhöhten Risikobewertung der Ansprüche der Bank gegen die Fondsgesellschaft. In diesem Fall ist entweder das Darlehen anteilig oder in einer Summe zurückzuführen (d. h. Verwendung sämtlicher Objektüberschüsse zur Darlehenstilgung, was gleichzeitig eine Auszahlungssperre bedingt) oder (im Falle eines LTV-Verstoßes) eine adäquate Zusatzsicherheit durch eine Kontoverpfändung zu stellen, bis die vereinbarte Relation wiederhergestellt ist. Zusätzlich wären in diesem Fall etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank zu entrichten. Dies könnte negative Auswirkungen auf die prognostizierten Auszahlungen nach sich ziehen. Dann sind keine Auszahlungen möglich, wodurch die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigt werden kann bzw. ein Totalverlust der Einlage möglich ist. Vorläufige Mieten und Kaufpreis Der Kaufpreis für die Fondsimmobilie basiert gemäß Kaufvertrag auf den vorläufigen Mieten, die in den Mietverträgen vor Übernahme durch die Mieter vereinbart wurden. Bei Abweichungen, insbesondere aufgrund des Flächenaufmasses oder geänderter Herstellungskosten des Gartencenters Dehner, können sich die endgültigen Mieten noch verändern. Der Kaufpreis kann sich bis zu maximal 100.000 EUR erhöhen. Diese Erhöhung müsste aus der Liquiditätsreserve finanziert werden. Reduzierte Mieteinnahmen im Verhältnis zur Prognose können zu einer erheblichen Reduzierung der Auszahlung an den Anleger führen. Rücktrittsrechte Kaufvertrag Die Fondsgesellschaft ist unter bestimmten Umständen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. In diesem Falle würde die Rückabwicklung der Fondsgesellschaft erfolgen. Der Anleger kann dabei nicht damit rechnen, mit seiner Beteiligung eine positive Rentabilität zu erzielen. Seine Einlage wird nicht verzinst, sein Rückzahlungsbetrag kann durch bereits angefallene Kosten oder noch anfallende Kosten deutlich reduziert werden, was zum Totalverlust der Einlage führen kann. Projektentwicklungsrisiken Die Fondsgesellschaft trägt im Hinblick auf die Bauabschnitte 3 und 4 alle Risiken einer Projektentwicklung wie Boni tätsrisiko des Verkäufers, von Generalunternehmern, Sub unternehmern etc. Der dritte und vierte Bauabschnitt werden voraussichtlich im ersten Quartal 2012 fertiggestellt. Ver zögert sich die Fertigstellung, bspw. aufgrund der Witterungsbedingungen, besteht das Risiko, dass die beiden Bau abschnitte nicht wie geplant zum 30.04.2012 übernommen werden oder erhebliche Flächenabweichungen aufweisen können. Dies kann zu Einnahmeausfällen, weiteren Kosten und damit zu einer erheblichen Reduzierung der Auszahlung an den Anleger führen. Beteiligungserträge aus der SAMERA Verwaltung GmbH Die unter Berücksichtigung nach Abzug der Betriebs- und Verwaltungskosten sowie nach Körperschaft- und Gewerbesteuer verbleibenden liquiden Überschüsse der SAMERA Verwaltung GmbH sollen im Rahmen der Rückführung der von der Fondsgesellschaft bei der SAMERA Verwaltung GmbH gebildeten Kapitalrücklage an die Fondsgesellschaft fließen. Im Falle von geringeren als den angenommenen Einspeisevergütungen, bspw. aufgrund der Witterungsbedingungen, geringerer Lebensdauer der Module, eingeschränkter technischer Verfügbarkeit oder behördlicher Anordnungen bzw. gesetzlicher Änderungen, reduzieren sich die Beteiligungserträge entsprechend. Gleiches gilt für den Fall, dass die SAMERA Verwaltung GmbH höhere Betriebs- oder sonstige Kosten tragen muss, als bisher angenommen, wie zum Beispiel höhere Instandhaltungs- oder Wartungskosten. Dies kann zu Einnahmeausfällen und damit zu einer Reduzierung der Auszahlung führen, was wiederum zu Lasten der Rentabilität der Beteiligung der Anleger geht. 21 Zinseinnahmen In der Prognoserechnung wurde für die Anlage der liquiden Mittel (Liquiditätsreserven der Fondsgesellschaft sowie der SAMERA Verwaltung GmbH) ein Zinssatz von 1,75 % p. a. unterstellt. Die tatsächlich erzielbaren Zinseinnahmen können niedriger sein und somit entsprechenden Einfluss auf die Liquiditätsergebnisse der Fondsgesellschaft und damit auf die Beteiligung des Anlegers haben. Liquiditätsreserve Die Liquiditätsreserve dient zur Zahlung von unvorherseh baren Kosten der Fondsgesellschaft. Die endgültige Höhe der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft wird maßgeblich von der tatsächlichen Höhe der Gesamtinvestitionskosten beeinflusst. Ab Mietbeginn ist sie insbesondere von den Liquiditätsüberschüssen nach Auszahlungen abhängig. Sollten unvorhersehbare Entwicklungen Zahlungen notwendig machen, die aus der Liquiditätsreserve zu bestreiten sind, könnte dies zur Folge haben, dass die prospektierten Auszahlungen reduziert werden müssen bzw. die prognostizierten Zinseinnahmen sinken. Infolgedessen könnten keine Auszahlungen an den Anleger erfolgen. Konjunkturelles Umfeld Die Singularität der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, insbesondere aufgrund der Verschuldungssituation im Euro-Raum, erschwert in besonderem Maße eine Prognose der künftigen Entwicklung der Weltwirtschaft, der Branchen der Mieter, der Immobilienwirtschaft und damit auch der Beteiligung des Anlegers. 4.2 Steuerliche Risiken Allgemeine steuerliche Risiken Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der Rechts auffassung des Anbieters bei Prospektaufstellung. Ferner wurden die gültigen gesetzlichen Regelungen sowie die veröffentlichte Verwaltungspraxis und höchstrichterliche Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zugrunde gelegt. Es ist jedoch insgesamt nicht auszuschließen, dass sich die steuerliche Beurteilung des vorliegenden Beteiligungsangebots durch eine Änderung der anzuwendenden Gesetze, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung oder der Besteuerungspraxis künftig ändert, weshalb andere als die im Verkaufsprospekt dargestellten Steuerwirkungen eintreten können. Daneben sind negative Auswirkungen auf die Beteiligung des Anlegers dadurch möglich, dass die Finanzverwaltung auch bei unveränderter Gesetzes- und Rechtsprechungslage eine vom Anbieter abweichende Rechtsauffassung vertritt. 22 Steuerliche Bemessungsgrundlage Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanz verwaltung die vom Anbieter in der Prognoserechnung zugrunde gelegte Rechtsauffassung ganz oder teilweise nicht teilt und ggf. die tatsächliche Steuerbelastung auf Ebene des Anlegers temporär oder dauerhaft signifikant von der erwarteten Steuerbelastung abweicht. Insbesondere kann die prozentuale Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden, Gebäude und Außenanlagen und die Aktivierung der Nebenkosten einschließlich der fondsspezifischen Gebühren im Rahmen der steuerlichen Veranlagung oder der Betriebsprüfung abgeändert werden. Das Gleiche gilt für den jeweils geltend gemachten Sofortabzug von Ausgaben wie Zinsen oder Bankgebühren als Werbungskosten. Diese Ausgaben können durch Aktivierung oder Zuweisung zu den nicht abziehbaren Werbungskosten erst später steuerwirksam oder endgültig steuerunwirksam sein. Diese Änderungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage können sich nachteilig auf die Höhe der steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft und damit auf die Beteiligung des Anlegers auswirken. Dieselben Risiken bestehen im Hinblick auf die separate Einkommensermittlung auf Ebene der SAMERA Verwaltung GmbH. Gewerbliche Tätigkeit sowie gewerblicher Grundstückshandel Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung die Einkünfte der Fondsgesellschaft insgesamt als gewerbliche Einkünfte qualifiziert, beispielsweise im Hinblick auf die Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH, und damit den steuerlichen Status der Fondsgesellschaft als vermögensverwaltende Gesellschaft nicht anerkennt. Diese Umqualifizierung der Einkünfte hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft zur Folge. Denn gewerbliche Einkünfte unterliegen auch der Gewerbesteuer und realisierte Wertzuwächse werden unabhängig von Haltefristen mit Einkommen- und Gewerbesteuer besteuert. Auch würden grundsätzlich Dividendeneinnahmen und etwaige Gewinne aus der Veräußerung der GmbH-Geschäftsanteile im Wege des Teileinkünfteverfahrens sowie Zinseinnahmen aus der temporären Anlage von Liquidität der Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft unterworfen werden und diese Erträge als gewerbliche Einkünfte auf Ebene des Anlegers der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen. Der Anbieter weist ferner darauf hin, dass mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft grundsätzlich ein gewerblicher Grundstückshandel begründet werden kann. Ein gewerblicher Grundstückshandel wird beispielsweise regelmäßig dann angenommen, wenn mehr als drei Objekte veräußert werden und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von weniger als fünf Jahren liegt. Für die Prüfung, ob auf der Ebene des Gesellschafters ein gewerblicher Grundstückshandel begründet wird, ist die Veräußerung der Fondsimmobilie für die Ermittlung der Drei-Objekt-Grenze als ein Objekt mitzuzählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Anleger an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist oder dass der Verkehrswert seines Anteils oder des durchgerechneten Anteils an dem veräußerten Grundstück bei einer Beteiligung von weniger als 10 % mehr als 250.000 EUR beträgt. Zudem kann als Objektveräußerung auch die Veräußerung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft gelten. Voraussetzung für die Anrechnung von Anteilsveräußerungen (Prüfung der Drei-Objekt-Grenze beim Anleger) ist jedoch, dass der Anleger an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist oder dass eine Beteiligung von weniger als 10 % einen Verkehrswert von mehr als 250.000 EUR hat. Als Zählobjekt im Sinne des gewerblichen Grundstückshandel kann somit grundsätzlich auch die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft in Betracht kommen. Privates Veräußerungsgeschäft Die Fondsgesellschaft wird die Fondsimmobilie prognose gemäß mit Ablauf der Zehnjahresfrist veräußern, gerechnet für den Beitritt des Anlegers bis 31.12.2011, so dass der prognostizierte Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt. Für Anleger, die nach dem 31.12.2011 beitreten, ist die Zehnjahresfrist zum Ende des Prognosezeitraums noch nicht abgelaufen, was bei diesen Anlegern die Besteuerung eines etwaigen Veräußerungsgewinnanteils zum persönlichen Einkommensteuersatz auslösen würde. Hierdurch würde sich das Nachsteuerergebnis aus der Beteiligung dieser Anleger deutlich verringern. Anteilsfinanzierung und Sonderwerbungskosten Sonderwerbungskosten des Anlegers, wie z. B. Zinsen für die Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft, können den prognostizierten und auf den einzelnen Anleger anteilig entfallenden Totalüberschuss der Fonds gesellschaft auf seiner Ebene in einen Totalverlust umkehren. Insofern kann durch eine Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft die für die steuerliche Anerkennung erforderliche Überschusserzielungsabsicht des jeweiligen Anlegers gefährdet werden. Die vom Anbieter erstellte Prognoserechnung berücksichtigt derartige Sonderwerbungskosten aus einer Anteilsfinanzierung nicht. Der Anbieter empfiehlt daher jedem Anleger eindringlich, die Aufnahme einer Anteilsfinanzierung nur nach Rücksprache mit einem steuerlichen Berater vorzunehmen und rät grundsätzlich von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ab. Es wird daher jedem Anleger, der Grundbesitz, eine Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft oder die Beteiligung an der Fondsgesellschaft veräußern will, dringend empfohlen, vor der Veräußerung einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen. 23 Umsatzsteuer Die Fondsgesellschaft erwirbt das Fondsobjekt mit Umsatzsteuer. Ferner bezieht sie umsatzsteuerbelastete Dienstleistungen. Hieraus nimmt die Fondsgesellschaft aufgrund ihrer Absicht, ausschließlich steuerpflichtige Umsätze zu erzielen, prognosegemäß den vollen Vorsteuerabzug vor. Die jeweilige Verwendungsabsicht der einzelnen Leistungsbezüge wie auch die tatsächliche Verwendung können sich jedoch im Zeitablauf in schädlicher Weise ändern, z. B. bei teilweiser Nutzung von Grundstücksflächen für Ausschlussumsätze. Zudem kann die Finanzverwaltung von der Rechtsansicht des Anbieters zum Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der allgemeinen Kosten der Fondsgesellschaft abweichen und Teile der Vorsteuerbeträge als nicht abziehbar einstufen. Diese Änderungen würden zur Rückzahlungspflicht für zuvor abgezogene Vorsteuern oder Nichtabziehbarkeit der jeweils abgerechneten Vorsteuern im vollen oder teilweisen Umfang führen. Dies würde die Liquidität der Fondsgesellschaft und die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers beeinträchtigen. Der Anbieter weist insgesamt darauf hin, dass die prognostizierten Ergebnisse nicht garantiert werden können. Darüber hinaus weist der Anbieter darauf hin, dass die Risiken aus der steuerlichen Anerkennung der Konzeption und die Risiken aus Steuerrechtsänderungen vollumfänglich vom Anleger zu tragen sind. Schließlich weist der Anbieter darauf hin, dass die steuerlichen Konsequenzen aus der Konzeption erst durch die abschließende Veranlagung, ggf. nach Betriebsprüfung, der Fondsgesellschaft endgültig anerkannt werden. Sollte die Finanzverwaltung zu einem anderen Ergebnis im Hinblick auf die steuerliche Qualifikation der Konzeption kommen, so kann eine abweichende Festsetzung von Steuern in den einzelnen Veranlagungszeiträumen zu Steuernachzahlungen auf Ebene der Fondsgesellschaft oder auf Ebene der einzelnen Anleger führen. Darüber hinaus sind Steuernachzahlungen gemäß § 233a AO nach Ablauf der Karenzzeit von 15 Monaten mit jährlich 6 % zu verzinsen. Bei der Erstattung von etwaigen Vorsteuerüberhängen aus bezogenen umsatzsteuerbelasteten Dienstleistungen, z. B. Konzeption, größere Instandhaltung, kann es zu Verzögerungen oder zur teilweisen Verweigerung der Erstattung gezahlter Umsatzsteuer kommen. Auch hierdurch kann sich die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers verringern. Haftung Durch die Treugeberstellung der Anleger werden diese vorbehaltlich ihres späteren Wunsches auf Umwandlung der treuhänderischen in eine direkte Beteiligung gemäß § 7 des Treuhandvertrags nicht Kommanditisten der Fondsgesellschaft und damit auch nicht im Handelsregister eingetragen. Da aber die Treugeber den Treuhandkommanditisten im Treuhandvertrag von der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten freistellen, entspricht ihre Haftung, bezogen auf die jeweilige Höhe ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, der eines mit 10 % seiner Pflichteinlage direkt im Handels register eingetragenen Kommanditisten. Einführung neuer Steuern Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für Grundstücksveräußerungen generell eine „Wertzuwachssteuer“ eingeführt wird, die einen Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer besteuert. Es kann auch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer, einer allgemeinen kommunalen Ertragsteuer oder einer sonstigen Steuer, die sich auf die Veranlagung der Fondsgesellschaft negativ auswirkt, nicht ausgeschlossen werden. Dies würde die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers erheblich beeinträchtigen. 24 4.3 Rechtliche Risiken Die Haftung eines Kommanditisten gegenüber Dritten ist in den §§ 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Sofern ein Kommanditist mit seiner Hafteinlage (10 % der Pflichteinlage) im Handelsregister eingetragen ist und seine Hafteinlage nicht durch gewinnunabhängige Entnahmen gemindert wird, ist die unmittelbare Haftung eines Kommanditisten ausgeschlossen. Entnimmt oder erhält ein Kommanditist Auszahlungen, die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage sinken lassen, so lebt seine unmittelbare Haftung im gleichen Maße bis zur Höhe seiner Hafteinlage wieder auf (§ 172 Abs. 4 HGB). Der Anleger kann in diesem Fall unmittelbar von einem Gläubiger der Fondsgesellschaft oder im Wege des Rückgriffs auch von der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen werden. Das maximale Außenhaftungsrisiko des Anlegers beträgt unter diesem Gesichtspunkt 10 % seiner gezeichneten Pflichteinlage. Das gilt entsprechend, wenn das Kapitalkonto des Anlegers infolge von Verlusten oder nachfolgenden Entnahmen unter den Betrag seiner Hafteinlage absinkt. Im Falle der Auflösung der Fondsgesellschaft oder des Ausscheidens eines Gesellschafters vor deren Auflösung finden die gesetzlichen Regelungen der §§ 159 f. HGB Anwendung. Danach verjähren die Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft in fünf Jahren nach der Handelsregistereintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens des Gesellschafters. Wird der Anspruch des Gläubigers gegen die Fonds gesellschaft erst nach der Eintragung fällig, so beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Nachschuss Die Begründung einer Nachschusspflicht bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein Anleger, der nicht für die Begründung einer Nachschusspflicht gestimmt hat, braucht nicht an einer solchen Kapitalmaßnahme teilzunehmen. Es besteht dann aber für einen solchen Anleger das Risiko, dass sich aufgrund des Nachschusses anderer Gesellschafter seine Quote am Gesellschaftsvermögen reduziert (Verwässerungseffekt). Ausschluss aus der Gesellschaft Ein Anleger kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zu einem von der geschäftsführenden Kommanditistin bestimmten Zeitpunkt aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, insbesondere wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, wenn seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gepfändet wurde und die Pfändung nicht binnen zwei Monaten wieder aufgehoben wurde oder bei grober Verletzung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis. Einzelheiten regelt § 17 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft. Bei einem berechtigten Ausschluss aus der Fondsgesellschaft erhält der Anleger lediglich den Buchwert seiner bereits geleisteten Einlage als Abfindung. Wird ein Anleger ausgeschlossen, weil er seine geschuldete Einlage nicht oder nicht vollständig (zzgl. Agio) geleistet hat, erhält er nur insoweit eine Abfindung, als die Einlage geleistet ist (vgl. § 18 des Gesellschaftsvertrags). Darüber hinaus sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Wünscht ein Treugeber die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist an der Fondsgesellschaft, kann er im Zeitraum zwischen seinem Eintritt als Direktkommanditist und der Eintragung seiner entsprechenden Haftsumme im Handelsregister gemäß § 176 Abs. 2 HGB unbeschränkt für Gesellschaftsverbindlichkeiten haften. Von dieser Haftung wird ein Kommanditist durch die Komplementärin freigestellt, sobald ein Kommanditist die nach § 5 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft erforderliche Handelsregistervollmacht für die LHI Fondsverwaltung GmbH erteilt hat und diese dort eingegangen ist. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt 25.000 EUR. Dies kann dazu führen, dass der Freistellungsanspruch des Anlegers in einem solchen Fall nicht werthaltig ist. 25 Gesellschafterversammlung/Majorisierung Jeder Anleger hat das Recht, sich an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung bzw. am schriftlichen Abstimmungsverfahren zu beteiligen. Werden diese Mitbestimmungsrechte nicht wahrgenommen, kann es zu Beschlüssen kommen, die von allen Gesellschaftern mitgetragen werden müssen, was die Interessen einzelner Anleger einschränken kann. Gleiches gilt für den Fall, dass Beschlüsse mehrheitlich gefasst und einzelne Anleger dadurch überstimmt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft durch einzelne Kommanditisten beherrscht wird (Majorisierung). Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter oder ein dem Anbieter nahe stehendes Unternehmen aufgrund der Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie die Fonds gesellschaft majorisiert. Darüber hinaus können bestimmte Gesellschafterbeschlüsse gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft nur mit einer Zustimmung von mindestens drei Vierteln aller abgegebenen Stimmen gefasst werden, was die Einflussmöglichkeiten einzelner Anleger deutlich einschränken kann. Fungibilität der Beteiligung Die Möglichkeiten zur Verfügung über die Kommanditanteile sind sowohl rechtlich (§ 19 des Gesellschaftsvertrags) als auch faktisch eingeschränkt, da für derartige Beteiligungen kein geregelter Markt ähnlich einer Wertpapierbörse besteht. Dies kann dazu führen, dass verkaufswillige Anleger keine Erwerber für ihre Beteiligung finden und ihr Eigenkapital langfristig, schlechtestenfalls bis zum ersten ordentlichen Kün digungstermin am 31.12.2026 (bei fehlendem Mehrheitsbeschluss zur Veräußerung der Fondsimmobilie) gebunden bleibt. Rechtsrisiken bei gewerblichen Mietverträgen Haupteinkunftsquelle der Fondsgesellschaft sind die Miet verträge mit den Mietern im Fachmarktzentrum. Bei gewerblichen Mietverträgen bestehen Zweifelsfragen insbesondere hinsichtlich des wirksamen Zustandekommens des Mietvertrags, bei der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform, bei der Kennzeichnung der Vertretungsverhältnisse bei der Unterzeichnung des Mietvertrags etc. Die Rechtsprechung zu diesen Zweifelsfragen unterliegt in den letzten Jahren gewissen Schwankungen. Es besteht das Risiko, dass mehrere Mietverträge unwirksam oder vorzeitig kündbar sind, was zu gravierenden Einbußen der Rentabilität der Beteiligung des Anlegers führen kann. 26 Allgemeines Rechtsänderungsrisiko In den letzten Jahren hat ein stetiger Wandel bei der rechtlichen Beurteilung einzelner Rechtsfragen im Zusammenhang mit Beteiligungsangeboten wie dem vorliegenden stattgefunden. Betroffene Einzelfragen sind beispielsweise Fragen des Fernabsatzes von Beteiligungen, Inhalte von Widerrufsbelehrungen in Beitrittserklärungen, Zustandekommen eines wirksamen Beitritts zu Fondsgesellschaften, die Wirksamkeit einzelner Klauseln in Fondsgesellschaftsverträgen etc. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass wesentliche Parameter der Prognose zu Lasten der Anleger nicht gehalten werden können bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und dem damit verbundenen Totalverlust der Einlage des Anlegers. Rechtliche Rahmenbedingungen der Photovoltaikanlage/ Einspeisevergütung Die Prospektannahmen basieren auf der nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der am 31.12.2009 geltenden Fassung garantierten Einspeisevergütung. Bei Vorliegen der Vergütungsvoraussetzungen nach dem EEG ist der Netzbetreiber nach der derzeit geltenden Gesetzeslage zur vorrangigen Abnahme und Vergütung des in das Netz eingespeisten Stroms für die Dauer von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der Solaranlage zzgl. des Inbetriebnahmejahres verpflichtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bestehende Vergütungsregelung infolge von Gesetzesänderungen auch für bereits bestehende Anlagen – also mit Rückwirkung – reduziert wird, die der Beteiligung zu Grunde liegenden Bestimmungen des EEG geändert oder anders ausgelegt oder angewendet werden oder die Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber ganz entfällt. Dies könnte zur Folge haben, dass die SAMERA Verwaltung GmbH den produzierten Strom nur noch zu einer geringeren Vergütung verkaufen kann. Das vorgenannte Risiko kann die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) an den Anleger führen kann. Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. an und unterwirft sich der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung ergehen. Anleger dieser Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. zu richten und damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schiedsspruch der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. ist die Fondsgesellschaft an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand 5.000 EUR nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich nach der von dem beschwerdeführenden Anleger geltend gemachten Forderung. Das bedeutet, dass die Fondsgesellschaft in einem solchen Fall einer Entscheidung der Ombudsperson, die die Fondsgesellschaft verpflichtet, nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Die vorgenannten Risiken können auch kumuliert auftreten. Das maximale Risiko aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht im Totalverlust der Einlage des Anlegers nebst Agio. Zusätzliche Risiken aus der Fremdfinanzierung der Einlage bleiben un berührt; der Anleger hat in diesem Fall zusätzlich Zinsen und Tilgung der Fremdfinanzierung zu bedienen. Sollte ein Anleger für eine solche Fremdfinanzierung Sicherheiten stellen, droht in diesem Fall auch die Verwertung der gestellten Sicherheiten durch die den Anleger finanzierende Bank. Der zusätzliche Eintritt von Risiken aus einer etwaigen Fremdfinanzierung kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Nach Kenntnis des Anbieters existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken. Weitere Regulierung geschlossener Fonds Ausgelöst durch die Finanz- und Wirtschaftskrise haben in den vergangenen Monaten Bestrebungen zugenommen, Anbieter, Produkte, Vertriebe und Verwalter von Beteiligungsangeboten wie dem vorliegenden weiteren aufsichtsrechtlichen Regulierungen zu unterwerfen. Aktuell bestehen hierzu Gesetzesentwürfe der Bundesregierung sowie die im Juli 2011 in Kraft getretene und bis 2013 vom nationalen Gesetzgeber umzusetzende AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager). Je nach Ausgestaltung einer künftigen Regulierung besteht das Risiko, dass die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen mit deutlich erhöhten Kosten verbunden sein wird, die letztlich auch zu Lasten der Rentabilität für Anleger in diesem Beteiligungsangebot gehen können. 27 5. Der Standort Einzelhandelsimmobilienmarkt Deutschland Nach Erkenntnissen des international tätigen Immobilien beratungsunternehmens CB Richard Ellis (CBRE) konzentrierten sich die Investitionen in Einzelhandelsimmobilien im ersten Halbjahr 2011 auf die stärker wachsenden Volkswirtschaften Europas. Hierzu zählt unter anderem Deutschland. Das inländische Transaktionsvolumen stieg bei einer robusten Nachfrage und positiven Wirtschaftsentwicklungen um 58 % auf rd. 6,2 Mrd. EUR. Dies entspricht einem Anteil Deutschlands am europäischen Transaktionsvolumen von 31 %. Das Interesse der Anleger hat sich aufgrund der gestiegenen Preise neben den erstklassigen Lagen, deutschen Regionalzentren und B-Standorten auch auf Objekte mit größerem Wertsteigerungspotenzial ausgeweitet. Stadtprofil Erding Die altbayerische Herzogstadt und heutige Kreisstadt Erding liegt rd. 40 km nordöstlich der bayerischen Landeshauptstadt München. Zentrenplanerisch als Mittelzentrum ausgewiesen zählt Erding zu den beliebten Wohnstandorten in der Metropolregion München. Erding blickt auf eine geschichtsträchtige Historie zurück. Die Geschichte der Stadt beginnt um das Jahr 500 auf dem heutigen Gebiet des Stadtteils Klettham, so lassen sich zu dieser frühen Zeit bereits erste Ansiedlungen von Bajuwaren nachweisen. Im Laufe der Zeit entstanden weitere Ortschaften und Siedlungen in der Gegend. Im Jahr 1228 wurde durch Herzog Ludwig der Kelheimer aus dem Hause Wittelsbach die Stadt Erding gegründet. Aufgrund des bereits etablierten Getreidemarktes erlangte die Stadt überregionale Bedeutung und kam zu Wohlstand, es folgte eine Stadterweiterung im Jahr 1347. Erding hielt nach München die zweitgrößte so genannte Getreideschranne. Schwere Zeiten durchlebte die Stadt während des 30-jährigen Krieges. Beträchtliche Kriegssteuern mussten durch die Bürger aufgebracht werden. Im Jahr 1632 wurde die Stadt gewaltsam durch die Schweden eingenommen, kroatische Truppen überfallen die Stadt 1634. Es kam zu Plünderungen. Nach schweren Schäden im Zuge des österreichischen Erbfolgekrieges und einer Typhus-Epidemie, gelangte die damals bereits zwölftgrößte Stadt Bayerns allmählich wieder zu einem Aufschwung und bescheidenem Wohlstand. Grund hierfür waren in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wiederum die florierende Getreideschranne und das Loderer gewerbe (Lodweber-Handwerk). Im Jahr 1872 ging die Bedeutung des Getreidehandels durch die Anbindung der Stadt 29 an das Eisenbahnnetz stark zurück. Prägend für die Erdinger Stadtgeschichte waren die beiden Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Im Jahr 1935 kam es zwar bedingt durch die Gründung des Fliegerhorstes zu einem Bevölkerungsschub, durch amerikanische Angriffe im April 1945 erfolgte dann jedoch die weitgehende Zerstörung des Stadtzentrums und des Militärflughafens. In der jüngeren Vergangenheit prägte die Stadt vor allem die Gemeindegebietsreform 1978. Hierbei wurde die Stadt mit den bis dahin eigenständigen Gemeinden Altenerding und Langengeisling zusammengelegt. Ein wichtiger und nachhaltiger Einschnitt der Stadt erfolgte im Jahr 1992. Der neue Münchner Flughafen „Franz Josef Strauß“ nahm seinen Betrieb im Erdinger Moos auf. Erding avancierte seither zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort mit steigenden Bevölkerungszahlen und einer der geringsten Arbeitslosenquoten Deutschlands. Wirtschaftliche Eckdaten Die Stadt Erding verfügte zum Stichtag 31.12.2010 über rd. 35.650 Einwohner. Die im Februar 2011 erschienene Bevölkerungsprognose der Deutschen Bank Research weist für Erding einen grundsätzlich positiven Bevölkerungsausblick aus. Die größten Arbeitgeber der Stadt sind der Fliegerhorst (zweitgrößter Luftwaffenstützpunkt Deutschlands), Erdinger Weißbräu sowie das Rechenzentrum Amadeus als einer der führenden EDV-Dienstleister der Touristikbranche. Die für das Jahr 2010 ausgewiesene einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer liegt bei 114 Punkten, der ebenfalls im Einzelhandelsbereich wichtigen Indikatoren der Zentralität sowie die Einzelhandelsumsatzkennziffer bei 149 Punkten bzw. 170 Punkten. Die Kennziffern liegen somit signifikant über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 100. Der Landkreis Erding zählt aktuell rd. 126.000 Einwohner. Bezogen auf die Altersstruktur ist Erding ein sehr junger Landkreis. Fast ein Drittel der Einwohner ist noch keine 25 Jahre alt. Ausreichende Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie umfangreiche Freizeiteinrichtungen (z. B. Thermenwelt Erding) stehen im Landkreis zur Verfügung. Neben der wirtschaftlichen Attraktivität sorgt somit auch der Freizeitwert für den stetigen Bevölkerungszuwachs, der jährlich rd. 1.000 Personen misst. Die Arbeitslosenquote des Landkreises betrug im Jahresdurchschnitt 2010 rd. 2,7 %. Damit liegt diese deutlich unterhalb des bayerischen Durchschnitts von 4,5 % und ebenfalls weit unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts von 7,7 %. 30 Entwicklung des Investitionsstandorts Der durch das Beratungs- und Forschungsunternehmen prognos in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt publizierte Zukunftsatlas 2010 bescheinigt dem Landkreis Erding Rang 39 von 412 untersuchten kreisfreien Städten und Landkreisen in Deutschland, was einem Urteil über hohe Zukunftschancen entspricht. Der Zukunftsatlas 2010 ist damit die Fortführung der Aktualisierung der Zukunftsatlanten 2004 und 2007. Er gibt Auskunft über die Zukunftschancen der untersuchten kreisfreien Städte und Kreise in Deutschland. Der aus 29 Indikatoren gebildete Zukunftsindex zeigt dabei die regionale Verteilung der Zukunftschancen und -risiken innerhalb Deutschlands. Die Analyse der Indikatoren nach den zwei Dimensionen „Stärke“ und „Dynamik“ ermöglicht eine Differenzierung des Rankings in die momentane Standortstärke einerseits und die Entwicklung der Regionen in den vergangenen Jahres andererseits. Darüber hinaus werden themenorientierte Auswertungen und Rankings in den Bereichen „Demografie“, „Arbeitsmarkt“, „Soziale Lage & Wohlstand“ sowie „Wettbewerb und Innovation“ erstellt. Zum Vergleich lagen die Klassifizierungen Erdings im Zukunftsatlas 2007 bei Rang 60 und in dem weiter zurückliegenden Atlas 2004 ebenfalls bei Rang 39. Als mittel- und langfristig verfügbare Gewerbeflächen weist die IHK für München und Oberbayern für den Landkreis Erding für das Jahr 2010 rd. 38,9 Hektar (ha) aus. Gegenüber den Erhebungsjahren 2005 und 2009 mit jeweils ca. 51,20 ha ist dies eine Verknappung der Angebotsflächen von 24 %. Mikrolage Das Grundstück des Fondsobjekts befindet sich am westlichen Stadtrand von Erding im Stadtteil Altenerding inmitten eines durch Einzelhandel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen geprägten Gewerbegebiets an der Westtangente der Stadt. Die historische Altstadt liegt in rd. 2 km Entfernung. Es handelt sich um eine Kfz-orientierte Lage. Straße voneinander getrennt. Hier befinden sich ein Standort des Discounters Norma, ein dm-Drogeriemarkt sowie Shops der Textilfilialisten Vögele und K+L Ruppert. Weiterhin sind eine Filiale des Schuhmarktes Deichmann, ein Media-Markt sowie ein OBI Bau- und Gartenmarkt ansässig. Außerdem sind diverse kleine regionale Shopbetreiber und die Münchner Fitness-Studio-Kette Body and Soul vorhanden. Westlich des Bewertungsobjekts befindet sich eine Lebensmittelmarkt-Filiale des Allgäuer Familienunternehmens Feneberg, nördlich auf der anderen Straßenseite liegt eine Discounterfiliale der Lidl-Gruppe. In südwestlicher Richtung liegt jeweils ein Standort der FastFood-Ketten McDonald´s und Burger King direkt aneinandergrenzend. Weiterhin werden in diesem Bereich ein A.T.U.Autoteile-Fachmarkt sowie eine AGIP-Tankstelle betrieben. Gegenüberliegend befindet sich der (West-) Erding Park(EP), welcher in den Jahren 2007 bis 2009 in zwei Bauabschnitten entstanden ist. Das Investitionsvolumen des Centers betrug 100 Mio. EUR bei einer Größe von rd. 35.000 qm Laden fläche. Der EP liegt südlich des Fondsobjekts. Die beiden Parkplatzflächen sind lediglich durch die Josef-Schwankl- Im erweiterten Umfeld des Gewerbegebiets existiert ein Standort des SB-Warenhaus-Betreibers Kaufland, ein Baustoffhandel der Firma Auer sowie eine Discounter-Filiale von ALDI Süd. Im nördlichen Bereich, entlang der Anton-Bruckner-Straße, schließt die Weißbierbrauerei „Erdinger Weißbräu“ an. Lage des Fondsobjekts in der Stadt Erding 2580 2084 Fondsobjekt B388 31 Verkehrsanbindung Die Verkehrsanbindung der Stadt ist generell als gut zu bezeichnen. Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz ist in Erding über die Bundesstraße 388 sowie diverse Staatsstraßen gegeben. Im weiteren Verlauf sind die Bundesautobahnen (BAB) 9 und 92 (Anschlussstelle Erding) sowie das weitere Autobahnnetz rund um München zu erreichen. Zusätzlich können nach einigen Kilometern die Bundesstraßen 11 (München–Landshut) sowie 15 (Landshut–Rosenheim) angefahren werden. Gute Anbindung an den ÖPNV besteht über eine rd. 200 m entfernte Bushaltestelle. Die hier verkehrenden Buslinien (530, 540) erschließen insbesondere das Erdinger Stadt gebiet sowie die S-Bahn-Haltestelle in Erding, die sich rd. 2 km östlich des Fachmarktzentrums befindet. Der Anschluss nach München mit der MVV Schnellbahnlinie S2 beträgt rd. 50 Minuten (bis München Zentrum (Marienplatz)) im 20- bzw. 40-Minuten-Takt. Der Flughafen München „Franz Josef Strauß“ befindet sich in 14 km Entfernung vom Fondsobjekt. B 13 B 11 A 92 B 388 Erding Unterschleißheim B 11 Dachau Garching bei München B 13 B 304 A9 Ismaning A 99 Olching B 11 A8 B 304 B 13 Unterföhring Markt Schwaben A 99 B 12 Poing B 2R A 99 A 94 München A 94 Gräfelfing Objekt 32 B 304 Vaterstetten 33 6. Das Fondsobjekt 6.1 Die Fondsimmobilie im Überblick Eckdaten der Immobilie Nutzungsart Fachmarktzentrum mit Schwerpunkt Textil-/Sporteinzelhandel sowie Gartencenter Mehr-Mieter-Objekt, 11 Einheiten Objektadresse Anton-Huber-Straße 1, 85435 Erding Gebäudeanzahl 2 Grundstücksgröße gemäß Grundbuch 42.996 qm Jahr der Baufertigstellung 2012 Bauabschnitt 1 + 2: Baujahr 2011 (August) Bauabschnitt 3: 2012 (voraussichtlich 1. Quartal) Bauabschnitt 4: 2012 (voraussichtlich 1. Quartal) Anzahl der Geschosse 1 (nicht unterkellert) Mietflächen gemäß Mietvertrag 16.658 qm Vermietungsstand 100 % Anzahl der Stellplätze (geplant) 523, davon mindestens 120 zur ausschließlichen Nutzung durch Dehner 35 Merkmale eines Fachmarktzentrums Fachmärkte haben eine rasante Entwicklung hingelegt. Der Erfolg der Fachmärkte scheint nach Meinung des Handelsberatungsunternehmens IFH in Köln auch noch nicht beendet zu sein, entsprechen sie doch weitgehend dem gegenwärtigen Lebensstil und aktuellen Konsumententrends. Fachmärkte sind großflächige Einzelhandelsgeschäfte mit einem breiten und tiefen Sortiment aus einer bestimmten Branche. Die Waren werden meist an peripheren Standorten angeboten. Fachmärkte können in ihrer Art in wechselnden Ausprägungen und Kombinationen vorliegen und sind grundsätzlich durch folgende wesentliche Charakteristika gekennzeichnet. •Ü berdurchschnittlich große, meist ebenerdige Verkaufsflächen an einem verkehrstechnisch sehr gut angebundenen Standort mit großem Parkplatzangebot • J e nach Branchenspezialisierung große Sortimentsbreite, auf jeden Fall aber hohe Sortimentstiefe •D as Preisniveau deckt vor allem das untere und mittlere Genre ab •H ohe Werbeintensität • Aktive Sonderangebots- und Verkaufspolitik •H oher Rationalisierungsgrad, rationelle Lagerhaltung etc 36 Erfolgsfaktoren der Fachmärkte Die Kostenstruktur von Fachmärkten stellt sich in den meisten Fällen vorteilhafter dar als die von Fachgeschäften in innerstädtischen Lagen. Dies kann als wesentlicher branchenübergreifender Faktor festgestellt werden. Aber auch die gestiegene Mobilität der Konsumenten sowie deren Infor mations- und Bildungsstand trugen nach Meinung der Branchenspezialisten dazu bei, dass die Etablierung dieser Betriebsform entsprechend gefördert wurde. Entscheidend für den Erfolg der Fachmärkte ist wohl auch die Tatsache, dass diese Betriebsform Kundenerwartungen besser zu erfüllen scheint als der sonstige Fachhandel. Neben der Preisattraktivität ist vor allem die konsequente Zielgruppenausrichtung, die insbesondere junge Kunden anspricht, ein wichtiger Erfolgsfaktor. Dies kann wohl auch als Grund genannt werden, dass ursprünglich typische Innenstadtfilialisten sich den Fachmarktkonzepten öffnen. Das Grundstück Das vormals unbebaute Grundstück wurde für den Neubau eines Fachmarktzentrums erworben. Das Grundstück liegt im gültigen Bebauungsplan Nr. 168/II vom 12.03.2009 im Bereich westlich der Sigwolfstraße der Stadt Erding vom 12.03.2009. Es handelt sich hierbei um eine als Sondergebiet (SO) gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesene Fläche. Hierbei sind in allen Ebenen Einzelhandelsverkaufsflächen zulässig. Im Erdgeschoss ist Wohnnutzung unzulässig. Werbeanlagen sind gesondert zu beantragen. Die Einzelhandelsgeschäfte dürfen eine Verkaufsfläche von 300 qm nicht unterschreiten. Die maximal zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,8. Vor dem zuständigen Amtsgericht Erding wird die Liegenschaft im Grundbuch von Altenerding mit den Flurstücks nummern 1735/2, 1735/13, 1736/4, 1736, 1736/6 mit einer Größe von 42.996 qm geführt. Auszug vom 05.10.2011 Amtsgericht Erding Grundbuch von Band/ Blatt Lfd. Nr. Altenerding 10778 Altenerding 10778 Altenerding Altenerding Altenerding 10778 Summe Flurstück(e) Fläche (qm) 1 1735/2 9.652 2 1735/13 703 10778 3 1736/4 12.311 152/4671 4 1736 7.935 4 1736/6 12.395 42.996 37 Blatt 10778 In Abteilung I ist die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, Hergatz, als Eigentümer eingetragen. Lfd. Nr. der Eintragungen Abteilung II 38 Lfd. Nr. der betroffenen Grundstücke Lasten und Beschränkungen 1 1 Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband Erdinger Moos; gemäß Bewilligung vom 14.07.1993; eingetragen am 02.08.1993 2 2 Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband Erdinger Moos; gemäß Bewilligung vom 27.05.1993; eingetragen am 13.07.1993 3 1 Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/13 und 1736, gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander und Rang vor Abt. III/1, 2, 3; eingetragen am 01.04.2011 4 2 Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/2 und 1736, gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander und Rang vor Abt. III/1, 2, 3; eingetragen am 01.04.2011 6 3 Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1735/13, 1735/2 und 1736, gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander; eingetragen am 01.04.2011 und aus Blatt 4671 hierher übertragen am 07.06.2011 7 2 Trafostationsrecht für ÜE Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG; gemäß Bewilligung vom 05.07.2011; Rang vor Abt.III/5; eingetragen am 16.08.2011 8 4 Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Erding; gemäß Bewilligung vom 12.05.1993; eingetragen am 16.06.1993 und aus Blatt 4671 hierher übertragen am 12.09.2011 9 4 Je ein Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/13 und 1735/2; gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; im Gleichrang untereinander und im Rang vor Abt III/1, III/2 und III/3 eingetragen am 01.04.2011; aus Blatt 4671 hierher übertragen am 12.09.2011 10 4 Grenzbebauungsduldungsverpflichtung zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers von Flst. 1736; gemäß Bewilligung vom 10.02.2011; eingetragen am 12.09.2011 11 1, 2, 3, 4 Auflassungsvormerkung für LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal; gemäß Bewilligung vom 28.07.2011; URNr. 264 Notar Burchard, Hannover; eingetragen am 15.09.2011 Lfd. Nr. der Eintragungen Abteilung III Lfd. Nr. der betroffenen Grundstücke Lasten und Beschränkungen 1 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu eine Millionen zweihundertsechsundfünfzigtausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktien gesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010; eingetragen am 01.04.2010 2 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu elf Millionen dreihundertviertausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010; eingetragen am 01.04.2010 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu vier Millionen fünfhundertfünfundfünfzigtausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktien gesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 24.11.2010; eingetragen am 06.12.2010 4 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu sechs Millionen sechshunderttausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 16.03.2011; eingetragen am 07.04.2011 5 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu fünf Millionen zweihunderttausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 27.07.2011; Rang nach Abt. II/7; eingetragen am 16.08.2011 3 39 Blatt 4671 In Abteilung I ist die Wilhelm & Scharl Gewerbegrund GmbH, Seehausen a. Staffelsee, als Eigentümer eingetragen. Lfd. Nr. der Eintragungen Abteilung II Abteilung III 40 Lfd. Nr. der betroffenen Grundstücke Lasten und Beschränkungen 2 1 ( jetzt 4) Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband Erdinger Moos; gemäß Bewilligung vom 12.05.1993; eingetragen am 16.06.1993 7 2 (jetzt 4) Auflassungsvormerkung an Flst. 1736 mit 20.330 qm für Gaschler FMZ GmbH & Co. KG; gemäß Bewilligung vom 23.12.2009; eingetragen am 02.02.2010 12 3 (jetzt 4) Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/13 und 1735/2, gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander und Rang vor Abt. III/5, 6, 7a, 8, 9 und 10; eingetragen am 01.04.2011 13 4 Auflassungsvormerkung hinsichtlich Flst. 1736 mit einer Fläche von 7.935 qm für Gaschler FMZ GmbH & Co. KG; gemäß Bewilligung vom 23.12.2009; Rang nach Abt. III/12; eingetragen am 16.08.2011; Rang nach Abt. III/12; eingetragen am 16.08.2011 14 4 Grenzbebauungs-, Überbau- und Überstandduldungsverpflichtung zu Gunsten des jeweiligen Eigentümer von Flst. 1736/6; gemäß Bewilligung vom 10.02.2011 URNr. 341 Notar Koch, Erding und vom 05.07.2011 URNr. 1365 Notar Koch, Erding; eingetragen am 12.09.2011. 5 1 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu fünfhunderttausend Euro; für die Kreis- und Stadtsparkasse Erding – Dorfen; gemäß Bewilligung vom 28.11.2006; eingetragen am 29.11.2006 6 1 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu fünf Millionen Euro; für die Kreis- und Stadtsparkasse Erding – Dorfen; gemäß Bewilligung vom 28.11.2006; eingetragen am 29.11.2006 7 1 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu zwei Millionen fünfhunderttausend Euro; für Georg Scharl und Karin Wilhelm; gemäß Bewilligung vom 04.11.2008; eingetragen am 28.11.2008 8 3 (jetzt 4) 9 3 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu eine Million zweihundertsechsundfünfzigtausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktien gesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010 und 17.09.2010; Rang vor Abt. II/7 und II/8; eingetragen am 05.10.2010 Grundschuld ohne Brief zu elf Millionen dreihundertviertausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010 und 17.09.2010; Rang vor Abt. II/7 und II/8; eingetragen am 05.10.2010 Lfd. Nr. der Eintragungen Lfd. Nr. der betroffenen Grundstücke Lasten und Beschränkungen 10 3 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu vier Millionen fünfhundertfünfundfünfzigtausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktien gesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 24.11.2010 Rang vor Abt. II/ 7, II/8 und II/9; eingetragen am 06.12.2010 11 2,3 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu sechs Millionen sechshunderttausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 16.03.2011; Rang vor Abt. II/7, II/8, II/9 und II/10; eingetragen am 07.04.2011 12 4 Grundschuld ohne Brief zu fünf Millionen zweihunderttausend Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg; gemäß Bewilligung vom 27.07.2011; Rang vor Abt. II/7, 8, 9 und 13; eingetragen am 16.08.2011 Die Grundschulden zu Gunsten der DG Hyp verstehen sich jeweils zzgl. 18 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 5 %. Mit Urkunde vom 22./31.03.2011 hat die Feneberg Immobilien GmbH & Co. ERD KG als Eigentümerin des Flurstücks 1735/20 (dienendes Grundstück) dem jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 1736/4 (herrschendes Grundstück) eine Dienstbarkeit zur unentgeltlichen Nutzung von 24 Stellplätzen eingeräumt. Dieses Stellplatzbenutzungsrecht ist als Grunddienstbarkeit auf unbestimmte Dauer und ohne eine zu erbringende Gegenleistung in Abteilung II des Grundbuchs des dienenden Grundstücks eingetragen. Sie geht eingetragenen Grundschulden im Rang vor. Verkehrssicherungspflichten sowie Räum- und Streudienst im Bereich der Stellplätze und der Zufahrt erfolgen durch den Eigentümer des dienenden Grundstücks. Die Kosten hierfür werden in Höhe von 4 % der – per Rechnung nachzuweisenden – Kosten an den Eigentümer des herrschenden Grundstücks weiter berechnet. Darüber hinaus übernimmt der Eigentümer des dienenden Grundstücks die Unterhaltung der Stellplätze und der Zufahrt; die Kosten dafür werden dem Eigentümer des herrschenden Grundstückes weiterberechnet. Es ist vereinbart, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des dienenden Grundstücks zur Löschung der Dienstbarkeit auf seine Kosten verpflichtet ist, sobald auf dem dienenden Grundstück kein Gartencenter mehr betrieben wird. Die zusätzlich gewonnene Parkplatz fläche soll künftig von den Kunden des Gartencenters Dehner genutzt werden. Die relevanten Flurstücke sind nicht im Altlastenkataster der zuständigen Behörde geführt. Weiterhin resümiert das vorliegende Baugrundgutachten der Firma Efutec GmbH vom 13.08.2010, dass relevante Schadstoffe im Sinne der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) nicht zu erwarten sind. Das in diesem Zusammenhang entnommene Bodenmaterial war unauffällig. Das Grundstück ist L-förmig und regelmäßig geschnitten. Die Geländetopographie ist eben. Die Liegenschaft ist voll erschlossen und mit allen üblichen Medien wie Strom, Wasser, Telefon und Wärme versorgt. Die Außenanlagen werden gärtnerisch gestaltet. Hierbei erfolgt die Bepflanzung gemäß Vorgaben aus dem Bebauungsplan. Die begrünten Flächen bestehen im Außenbereich aus Rasen sowie kleinteiligen Pflanzinseln. Die Fahrgassen werden asphaltiert. Die über 500 Parkplätze sind mit Betonsteinpflaster ausgelegt. 41 Die Gebäude Bei dem Objekt handelt es sich um den Neubau eines ein geschossigen Fachmarktzentrums, bestehend aus vier Bauabschnitten und zwei Gebäudeteilen, die auf einem Grundstück durch Parkplatzfläche getrennt sind. Die großzügigen Parkplatzflächen können von Norden über die Zufahrt AntonHuber-Straße, von Süden über die Josef-Schwankl-Straße sowie von Westen über die Johann-Auer-Straße angefahren werden. Zufahrt ➤ Kreisverkehr Johann-Auer-Straße ➤ BA 1 BA 2 BA 3 Gartencenter BA 4 Josef-Schwankl-Straße ➤ Zufahrt 42 Sigwolfstraße Zufahrt Feneberg Lebensmittelmarkt F a c h m a r k t c e n t e r Anton-Huber-Straße Kreisverkehr Die Bauabschnitte 1, 2 und 4 befinden sich entlang des öst lichen Grundstücksbereichs und sind durch die Einzelhandelsnutzung mit Schwerpunkt Textil geprägt. Die einzelnen Mietbereiche werden über die Haupteingänge/-ausgänge von Westen her erschlossen. Dabei befinden sich im vorderen Gebäudebereich jeweils die großen Verkaufsräume. Die Zufahrt für die Anlieferung erfolgt über eine separate Straße entlang der östlichen Gebäudeseite. Die hinteren Gebäudebereiche sehen die Anlieferung mit entsprechenden Lager flächen vor. Ebenfalls befinden sich hier die Personal- und Technikräume sowie Sanitäranlagen der Mietbereiche. Der erste und größte Bauabschnitt sowie der zweite Bau abschnitt sind fertiggestellt, die Mieterübergaben haben größtenteils stattgefunden. Mit der Errichtung des vierten Bauabschnitts wurde begonnen. Der Nutzer wird die Fläche als Sportfachmarkt betreiben. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2012 geplant. Östlicher Grundstücksbereich 1. Bauabschnitt Mieter 2. Bauabschnitt Mieter 4. Bauabschnitt Mieter C&A Mode GmbH & Co. KG Dirk Rossmann GmbH SSG Sport GmbH (Sports Experts) Gries Deco Company GmbH (Depot) TK Maxx GmbH & Co. KG Matratzen Concord GmbH mister*lady GmbH New Yorker Süd Jeans – und Sportswear GmbH & Co. KG SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG Takko Holding GmbH Der dritte Bauabschnitt befindet sich im südwestlichen Grundstücksbereich, gegenüberliegend der Bauabschnitte 2 und 4. Mit der Errichtung des 3. Bauabschnitts wurde be gonnen. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2012 geplant. Das Gebäude wird zum Betrieb eines Gartenfachmarktes erstellt. Der Bau des Gartencenters erfolgt mit einer Mietfläche von ca. 5.200 qm. Das Gebäude gliedert sich in eine beheizte Verkaufshalle (Warmhalle), Kaltgewächshaus, die mit einer Glaskonstruktion überdachte Freifläche sowie die Waren annahme. Südwestlicher Grundstücksbereich 3. Bauabschnitt Mieter Dehner GmbH & Co. KG Die jeweils zuletzt erteilten Baugenehmigungen der vier Bauabschnitte im Überblick: 1. Bauabschnitt, 01.10.2010 2. Bauabschnitt, 15.12.2010 3. Bauabschnitt, 13.04.2011 4. Bauabschnitt, 12.08.2011 43 Technische Details Konstruktive Merkmale im Überblick Gründung Einzel-/Streifenfundament Tragkonstruktion Stahlbetonfertigteilstützen mit Stahlbetonfertigteilvollwänden Dachkonstruktion und -aufbau Wärmegedämmtes Flachdach (Bauabschnitt 1, 2, 4) Wiederholende Satteldachkonstruktion (Bauabschnitt 3) Außenfassade Gedämmte Sandwich-Isoblechpaneele auf gedämmten Stahlbetonfrostschürzen Fensterausführung Aluminiumfenster mit wärmegedämmter Isolierverglasung je nach Anforderung Innenwände Verputztes Mauerwerk/Gipskarton-Platten Bodenaufbau Betonbodenplatte mit Gussasphalt oder schwimmendem Zementestrich. Gemäß Baubeschreibung des jeweiligen Nutzers werden Bodenbeläge, wie z. B. Fliesen, PVC oder Laminat verlegt. In Lagerbereichen wird kein Belag verlegt. Technische Gebäudeausstattung Wärmeversorgung Fernwärme Raumluft- und Kälteversorgung Die Lüftungs- und Klimatechnik ist auf dem Dach montiert. Die Verbindung zum Gebäudeinneren erfolgt über wärmegedämmte Kanäle Elektrische Anlagen Die Stromversorgung erfolgt über einen externen Trafo über den Hausanschlussraum Besondere Einbauten Einbruchmeldeanlage Energieausweis Ein bedarfsorientierter Energieausweis mit Datum 03.11.2010 wurde durch die ecoplan Ingenieure GmbH erstellt Zustand der Fondsimmobilie Es handelt sich um einen Neubau bzw. noch zu errichtenden Gebäudeteil. Die bisher umgesetzte Bauausführung sowie die Planungen des noch zu erstellenden Bauteils vermitteln einen soliden, modernen und ansprechenden Zustand. Nach Übernahme der Gebäudeteile beginnt die Gewährleistungsfrist. Zu den kaufvertraglichen Gewährleistungsregelungen vgl. Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“. Die Fondsimmobilie ist marktüblich versichert im Rahmen einer „All-risk“-Gebäudeversicherung . Für die Fondsimmobilie wurde eine technische Prüfung (kein Bewertungsgutachten) durch ein technisches Beratungsunternehmen mit Datum 29.07.2011 durchgeführt. Gegenstand dieser Überprüfung waren vor allem die Prüfung der baurechtlichen Belange, Beurteilung des bautechnischen Zustands, Prüfung der Altlasten und Schadstoffsituation sowie Gewährleistungs- und Betriebskostensituation. 44 Bewertungsgutachten Durch die Value AG the valuation group mit Sitz in Grünwald, wurde im Auftrag der LHI Leasing GmbH ein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch am 25.07.2011 erstellt. Hierbei ermittelten die Sachverständigen Herr Holger Ladewig und Herr Thilo Regelin den Ertragswert sowie Sachwert des Fondsobjekts. Der ausgewiesene Verkehrswert/ Marktwert zum Stichtag 27.04.2011 beträgt 36.400.000 EUR. Davon entfallen rund 1,46 Mio. EUR auf die PV-Anlage. Wiederverwendungsfähigkeit der Fondsimmobilie Die grundsätzliche Struktur und Konzeption der zu errichtenden Gebäude ist für die Nutzung als Fachmarktzentrum mit getrennten Gewerbemieteinheiten ausgelegt. Besonderheiten sind die vergleichsweise großen Verkaufsräume. Die Fonds immobilie erscheint aufgrund der neuen Bausubstanz, der Objektgröße und des Flächenlayouts grundsätzlich wiederverwendungsfähig. Dies wurde sowohl durch das vorliegende Bewertungsgutachten als auch grundsätzlich durch den technischen Prüfbericht bestätigt. Die auf die jeweiligen Mieter abgestimmten Grundrisse der Gebäudeteile sind funktional und flexibel und nach den aktuellen Anforderungen derartiger Nutzungsarten ausgelegt. Das ostseitig angeordnete Fachmarktzentrum ist mit 374 Parkplätzen objekttypisch gut versorgt. Der Gartenfachmarkt verfügt über weitere 142 Stellplätze (24 davon über eine Grunddienstbarkeit zu Lasten des Nachbars Feneberg). Die umliegend vorhandenen Handelsagglomerationen stärken die Anziehungskraft der Fondsimmobilie. Ebenfalls bildet der derzeitige Textileinzelhandel-Schwerpunkt des Fachmarktzentrums eine sehr gute Ergänzung der bereits vorhandenen Shops im (West-)Erding Park. Dies wird auch durch die namhaften Einzelhändler unterstrichen, die als langfristige Mieter gewonnen werden konnten und einen insgesamt attraktiven Mietermix bilden. Gleichwohl sind aufgrund der bauplanungsrechtlichen Ausweisung als Sondergebiet Einzelhandel auch andere Handelsnutzungen vorstellbar. Hinsichtlich der demografischen Entwicklung sowie der Kaufkraftbindung am Standort ist nicht zuletzt durch die geplante Erweiterung des Flughafens München sowie die allgemeine wirtschaftliche Stabilität der Region eine weiterhin positive Entwicklung zu erwarten. Perspektiven der Fachmärkte Neben Discount-Angebotsformen gehören Fachmärkte zu den Gewinnern der letzten Jahre. Der Marktanteil der Fachmärkte (im Non-Food-Bereich) am Einzelhandelsumsatz steigt stetig. Eine Wachstumsbremse kann zunehmend in den ausgeschöpften Standort-Reserven sowie durch restriktivere Genehmigungspolitik und gesetzliche Regelungen an möglichen Standorten erkannt werden. Mögliche Alternativen hierzu zeichnen sich durch die Umnutzung vorhandener Flächenkapazitäten in Fachmarktzentren oder durch Entwicklung von flächenmäßig kleineren SpezialFachmärkten ab. Die Lage innerhalb der Stadt, in der Nähe von Neubaugebieten, aber auch die überregionale Verkehrsanbindung sowie die gute Sichtbarkeit des Zentrums von den Zufahrtsstraßen verleihen dem Standort nachhaltige Attraktivität. 6.2 Die PV-Anlage Eckdaten der PV-Anlage Leistung Bauabschnitt 1+2: 422,6 kWp Bauabschnitt 4: 149,9 kWp Module Bauabschnitt 1+2: 1.725 Module des Herstellers Yingli des Typs YL 245C-30b Bauabschnitt 4: 612 Module des Herstellers Yingli des Typs YL 245C-30b Wechselrichter Bauabschnitt 1+2: 12 Stück des Typs 33000 xi der Firma Kaco Bauabschnitt 4: 2 Stück des Typs 33000 und 3 Stück des Typs 25000 xi der Firma Kaco Für die PV-Anlage werden branchenübliche Versicherungen abgeschlossen. 45 7. Die Mieter Die nachfolgende Beurteilung der Mieterbonitäten erfolgt auf Basis des Creditreform Bonitätsindex 2.0 der Unternehmensgruppe Creditreform. Der 1984 eingeführte Bonitätsindex dient der Bewertung der Unternehmensbonität. Dem dreistelligen Index werden jeweils Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet. Der Index kann dabei Werte zwischen 100 (entspricht einer ausgezeichneten Bonität) und 600 (ungenügende Bonität/Zahlungseinstellung) annehmen. Der Indexermittlung liegt eine Vielzahl von Informationen zugrunde: •Krediturteil •Zahlungsweise •Jahresabschlussdaten •Branchenrisiko •Unternehmensentwicklung •Umsatz •Rechtsform •Unternehmensalter •Regionenrisiko •Auftragslage •Kapital •Erfahrung Management •Anzahl Mitarbeiter •Relation Umsatz/Mitarbeiter •Relation Kapital/Umsatz Abbildung: Ausfallwahrscheinlichkeiten des Bonitätsindex 2.0 (Betrachteter Zeitraum: 01.01.2009 bis 31.12.2009) 16 15,05 12 10 8 Ausfall Ausfallwahrscheinlichkeit in % 14 6,97 6 Bonitäten der Mieter im FMZ Erding 4 1,99 2 0 0,2 0,35 100 bis 149 Ausgezeichnete Bonität 150 bis 199 Sehr gute Bonität 0,84 200 bis 249 Gute Bonität 250 bis 299 Mittlere Bonität 300 bis 349 Schwache Bonität 350 bis 499 Sehr schwache Bonität 500 Mangelhafte Bonität 600 Ungenügende Bonität 47 Dehner GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Dehner“) Das Unternehmen wurde bereits 1947 gegründet und sieht sich heute bei den Marktführern in der Gartencenterbranche. Mit 106 Filialen ist Dehner in Deutschland und Österreich vertreten und beschäftigt derzeit mehr als 5.100 Mitarbeiter. Der Unternehmenssitz befindet sich in Deutschland (Rain am Lech). Im Jahr 2009 erzielte Dehner einen Bruttoumsatz von über 670 Mio. EUR. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 102 verfügt das Unternehmen über eine „ausgezeichnete Bonität“, was nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,20 % entspricht. SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „SIEMES“) Das 1936 gegründete Unternehmen mit dem Sitz in Deutschland (Mönchengladbach) verfügt über ein Filialnetz von über 140 Filialen mit über 4.000 Mitarbeitern. Neben der Betriebsform Schuhcenter verfügt das Unternehmen über zwei weitere Konzepte für Innenstadtlagen (Schuhhäuser) sowie für exklusive Schuhmode (Leone). Mit einem CreditreformBonitätsindex von 235 verfügt die SIEMES Gruppe über eine „gute Bonität“ und somit nach Creditreform über eine Aus fallwahrscheinlichkeit von 0,84 %. SSG Sport GmbH (nachfolgend auch „SSG Sport“ oder „Sports Experts“) Der Sortimentsschwerpunkt des Unternehmens liegt in Sportbekleidung und -ausrüstung. SSG Sport ist angabegemäß mit etwa 24 Filialen vorwiegend in Österreich sowie in Deutschland vertreten, die das Unternehmen unter dem Namen „Sports Experts“ betreibt. Der Creditreform-Bonitätsindex für das Unternehmen wird mit 260 angegeben, was einer „mittleren Bonität“ und nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 1,99 % entspricht. New Yorker Süd Jeans- und Sportswear GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „New Yorker“) Das auf Young Fashion spezialisierte Unternehmen wurde 1971 in Deutschland gegründet. Mit über 15.000 Mitarbeitern und 866 Filialen in 32 Ländern gehört New Yorker nach eigenen Angaben zu einer der größten in Europa vertretenen Modeketten. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Deutschland (Braunschweig). Mit einem CreditreformBonitätsindex von 269 verfügt das Unternehmen über eine „mittlere Bonität“ mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 1,99 % nach Creditreform. TK Maxx GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „TK Maxx“) Das Unternehmen mit angabegemäß weltweit über 2.300 Filialen in Nordamerika und Europa vertreibt schwerpunktmäßig Mode und Wohnaccessoires. Mit über 960 Mitarbeitern erreichte TK Maxx im vergangenen Jahr einen Umsatz von 117 Mio. EUR. Der Firmensitz befindet sich in Deutschland (Düsseldorf). Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 252 verfügt die TK Maxx GmbH & Co. KG über eine „mittlere Bonität“ mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 1,99 % nach Creditreform. C&A Mode GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „C&A“) Der drittgrößte europäische und zweitgrößte deutsche Textilhändler, mit über 36.000 Mitarbeitern, befindet sich im Besitz der Familie Brenninkmeijer mit Sitz in Deutschland (Düsseldorf) und Belgien (Brüssel). Das Unternehmen gehört zur COFRA Holding AG und ist mit etwa 1.490 Standorten in 19 europäischen Ländern vertreten. Im vergangenen Geschäftsjahr 2010/11 erzielte C&A einen Bruttoumsatz von über 6,5 Mrd. EUR, davon knapp über 3 Mrd. EUR in Deutschland. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 210 verfügt das Unternehmen über eine „gute Bonität“, was nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,84 % entspricht. 48 Gries Deco Company GmbH – „Depot“ (nachfolgend auch „Gries Deco“ oder „Depot“) Das 1948 gegründete Unternehmen war im Jahr 2010 nach eigenen Angaben mit über 200 Filialen in Deutschland sowie in Österreich und der Schweiz vertreten. Für das laufende Jahr 2011 wird vom Unternehmen eine Erweiterung um fast 40 % auf knapp 290 Filialen angestrebt. Die eigenen Filialen werden unter dem Namen „Depot“ betrieben. Das Sortiments angebot ist vorwiegend auf Dekorations-, Geschenkartikel und Wohnaccessoires ausgerichtet. Mit über 3.000 Mitarbeitern setzt das Unternehmen etwa 200 Mio. EUR um. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 175 verfügt Gries Deco über eine „sehr gute Bonität“, was einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,35 % nach Creditreform entspricht. Dirk Rossmann GmbH (nachfolgend auch „Rossmann“) Die Dirk Rossmann GmbH gehört zu den drei großen deutschen Drogeriefilialisten und hat ihren Sitz in Großburgwedel bei Hannover. Das 1972 gegründete Unternehmen ist nach eigenen Angaben mit inzwischen über 2.400 Filialen in sechs europäischen Ländern vertreten und erzielte im vergangenen Geschäftsjahr über 4,6 Mrd. EUR. Dabei entfiel auf die etwa 1.500 Filialen in Deutschland ein Umsatz von rd. 3,4 Mrd. EUR. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 180 verfügt die Dirk Rossmann GmbH über eine „sehr gute Bonität“, was nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,35 % entspricht. Takko Holding GmbH (nachfolgend auch „Takko“) Das 1982 durch die Hettlage Gruppe gegründete Unternehmen verfügt inzwischen europaweit über mehr als 1.500 Filialen in 15 Ländern, davon etwa 1.000 in Deutschland. Der Sortimentsschwerpunkt liegt auf Bekleidung des unteren Preissegments. Das Unternehmen mit Sitz in Deutschland (Telgte bei Münster) erreichte mit etwa 12.500 Mitarbeitern im laufenden Geschäftsjahr erstmals einen Umsatz von über einer Milliarde EUR. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 241 verfügt die Takko Holding GmbH über eine „gute Bonität“. Dies entspricht nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,84 %. mister*lady GmbH (nachfolgend auch „mister*lady“) Das 1967 auf Basis eines Western-Store-Konzepts gegründete Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben inzwischen über 260 Filialen in Deutschland und Österreich. Der Sortimentsschwerpunkt liegt auf Jeans sowie Young Fashion des unteren Preissegments. Mit einem Creditreform-Bonitäts index von 196 verfügt die mister*lady GmbH über eine „sehr gute Bonität“, was nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,35 % entspricht. Matratzen Concord GmbH (nachfolgend auch „Matratzen Concord“) Mit über 750 Filialen in Deutschland gehört Matratzen Concord nach eigenen Angaben inzwischen zu den größten Matratzenketten Europas. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Deutschland (Köln) und verfügt derzeit mit einem CreditreformBonitätsindex von 238 über eine „gute Bonität“. Dies entspricht nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,84 %. 49 8. Die Mietverträge Übersicht der Verträge Mieter Nutzung Mietlaufzeit Mietende (Grundmietzeit) Optionen Mietfläche (qm) Miete (€/qm) Miete p. m. (€) Dehner Gartenmarkt 25 Jahre vsl. 14.01.2037 1 x 5 Jahre 5.176,00 8,39 43.402,36 € SSG Sport Sportgeschäft 10 Jahre vsl. 02.01.2022 4 x 5 Jahre 2.663,00 13,00 34.619,00 €1 TK Maxx Textil 10 Jahre 02.08.2021 4 x 5 Jahre 2.526,79 14,64 37.000,00 € C&A Textil 10 Jahre 28.02.2022 4 x 5 Jahre 1.341,30 13,50 18.107,55 € SIEMES Schuhe 10 Jahre 01.08.2021 4 x 5 Jahre 1.206,46 14,42 17.400,00 € New Yorker Textil 10 Jahre 18.08.2021 3 x 5 Jahre 800,22 14,00 11.200,00 € Gries Deco Wohnaccessoires 10 Jahre 01.08.2021 4 x 5 Jahre 769,05 14,75 11.342,75 € Rossmann Drogerie 10 Jahre 18.08.2021 3 x 3 Jahre 766,21 12,89 9.880,00 € Takko Textil 12 Jahre 01.08.2023 3 x 5 Jahre 549,17 14,50 7.962,97 € mister*lady Textil 10 Jahre 02.08.2021 4 x 5 Jahre 452,45 14,92 6.750,00 € Matratzen Concord Matratzengeschäft 10 Jahre vsl. 31.07.2021 2 x 5 Jahre 407,00 14,50 5.901,50 € Stellplätze Gesamtanzahl (geplant) Davon Dehner (zur ausschließlichen Nutzung) 523 mind. 120 Summe Gesamtmiete (p. a.) 1 In 16.657,65 203.566,13 2.442.793,50 den ersten 12 Monaten 33.287,50 €. Mietsicherheiten wurden durchweg nicht vereinbart. Für sämtliche Mietverträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dehner GmbH & Co. KG Die Dehner GmbH & Co. KG mietet im Objekt eine Laden fläche von ca. 5.176 qm. Mietvertrag Mit dem Mietvertrag vom 23.12.2010 wird eine Ladenfläche in der Fondsimmobilie an den Mieter zum Betrieb eines Gartencenters vermietet. Mitvermietet sind mindestens 120 Stellplätze zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter. Der Mietvertrag beginnt mit der Übergabe, vereinbart für den 15.01.2012 und endet nach einer Festlaufzeit von 25 Jahren zum 14.01.2037. Sollte die Übergabe nicht bis zum 15.02.2012 erfolgen, ist der Mieter berechtigt, den Mietvertrag außer ordentlich zu kündigen. Dem Mieter wird zudem ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung des Mietvertrags von fünf Jahren eingeräumt. Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen oder technischen Veränderungen gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Ausgenommen hiervon ist eine Untervermietung an Mieter, deren Verkaufsaktivitäten sich innerhalb der Dehner Sortimentsliste befinden. Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz für die Nutzungsarten Gartencenter und Zoofachmarkt im Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters in einem Radius von 20 Kilometern gewährt. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) orientiert sich an den Gesamtherstellungskosten des Gartencenters (Bauabschnitt 3) und beträgt derzeit 43.402,36 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mietzins wird mit der Eröffnung des Gartencenters, frühestens jedoch 8 Wochen 51 nach Übergabe und spätestens zum 01.04.2012 zur Zahlung fällig. Die Betriebs- und Nebenkosten sind in folgendem Umfang durch den Mieter zu tragen: Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung inklusive der Oberflächenentwässerung, Kosten der Warmwasserversorgung, Kosten des Brennstoffes zum Betrieb der Heizungsanlage, Kosten der Straßenreinigung, Kosten der Müllabfuhr, Kosten für Strom für den Betrieb der Heizungs- und Wasserversorgungsanlage und der Innen-/Außenbeleuchtung, Kosten der Reinigung und Pflege der Außenanlagen, Räum- und Streukosten, Wartung der bauseits installierten technischen Anlagen in üblichen Umfang. Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung und Erneuerung des gesamten Mietgegenstandes mit Ausnahme der vom Mieter selbst eingebrachten Anlagen. Die Wartungskosten der technischen Einrichtungen sind anteilig auf den Mieter umlegbar. Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen dem Mieter. Wertsicherung Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex (Basis 2005 = 100) erstmalig fünf Jahre nach Beginn des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 50 % der jeweiligen Änderung. SSG Sport GmbH – „Sports Experts“ Die SSG Sport GmbH mietet in der Fondsimmobilie eine Ladenfläche von ca. 2.663 qm. Mietvertrag Mit dem Mietvertrag vom 28.06./04.07.2011 wird eine Ladenfläche im Erdgeschoss des Fachmarktzentrums an den Mieter zum Betrieb eines Sport- und Sportmodegeschäfts vermietet. Der Mietvertrag beginnt mit der Übergabe, voraussichtlich am 02.01.2012, spätestens jedoch 31.03.2012 und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter wird zudem ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung des Mietvertrages von je fünf Jahren eingeräumt. Sollte die Übergabe der Mietfläche nicht bis spätestens 31.03.2012 erfolgen, steht dem Mieter das Recht zu, fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Weiterhin wird dem Mieter bei einer Flächenabweichung von mehr als +/-5 % ein Kündigungsrecht eingeräumt. Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen. Ausgenommen hiervon ist das von Sports Experts aktuell verwendete Shop- und Werbekonzept. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen oder technischen Veränderungen gehen auf Verlangen des Vermieters nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in sein Eigentum über. Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht mit den anderen am Mietobjekt ansässigen Mietern in Konkurrenz steht. Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz für die Nutzungsart Sportfachgeschäft größer 150 qm im Objekt sowie etwaigen Erweiterungsbauten gewährt. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt voraussichtlich in den ersten 12 Monaten 33.287,50 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, danach 34.619 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Flächenabweichungen ist eine Mietzinsreduzierung möglich. Der Mietzins wird mit der Eröffnung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Übergabe zur Zahlung fällig. Der Mieter übernimmt die Betriebsund Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung. Die Kosten der Gebäudeversicherung verbleiben beim Vermieter. Notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb der Mietflächen obliegen bis zu einem Gesamtbetrag von 6.000 EUR p. a. (max. 1.000 EUR je Einzelmaßnahme, Kosten, die darüber hinausgehen trägt der Vermieter) dem 52 Mieter. Die Instandhaltung und -setzung an Dach und Fach, nicht umlegbare Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Flächen sowie die Instandhaltung und -setzung der vom Vermieter eingebrachten technischen Einrichtungen verbleiben beim Vermieter. Die Wartung der Eingangstüranlage ist Sache des Mieters. Schönheitsreparaturen werden durch den Mieter ausgeführt. Wertsicherung Die Mietanpassung ist an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung kann frühestens alle zwei Jahre ab einer Indexänderung von 10 % in Höhe von 80 % der jeweiligen Änderung erfolgen. Dem Mieter werden ab Mietvertragsabschluss drei Freijahre eingeräumt. TK Maxx GmbH & Co. KG Das Bekleidungsunternehmen TK Maxx GmbH & Co. KG mietet in der Fondsimmobilie eine Fläche von rd. 2.527 qm inklusive Nebenflächen. Mietvertrag Mit dem Mietvertrag vom 29.10./05.11.2010 mietet TK Maxx die Ladenfläche zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes mit dem im Mietvertrag definierten, mieterüblichen Sortiment. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 03.08.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter wird ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre gewährt. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 37.000 EUR zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Als Basis für die Nebenkostenabrechnung wurde grundsätzlich die Umlegbarkeit der Neben- und Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung vereinbart. Zusätzlich werden weitere Kosten positionen (z. B. Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung) anteilig auf den Mieter umgelegt. Die Kosten der Grundsteuer sowie der Gebäudeversicherung verbleiben beim Vermieter. Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung und Erneuerung von Dach und Fach, den Außenanlagen und den technischen Einrichtungen, mit Ausnahme der vom Mieter selbst eingebrachten technischen Anlagen. Die Wartungskosten der technischen Einrichtungen sind anteilig auf den Mieter umlegbar. Wertsicherung Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex (Basis 2005 = 100) erstmalig drei Jahre nach Beginn des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 75 % der jeweiligen Änderung. Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen oder technischen Veränderungen gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Baumaßnahmen im Rahmen des Geschäftsbetriebs, die Installation einer zusätzlichen Klimaanlage sowie die Installation einer Satellitenanlage bedürfen keiner Zustimmung des Vermieters, soweit hierdurch kein wesentlicher Eingriff in die Gebäudestatik und dessen Erscheinungsbild erfolgt. Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns bedarf jedoch keiner Zustimmung, soweit der vertraglich definierte Mietzweck weiter eingehalten wird. Ein Konkurrenzschutz ist nicht vereinbart. 53 C&A Mode GmbH & Co. KG Das Bekleidungsunternehmen C&A mietet in der Fonds immobilie eine Fläche von ca. 1.341,30 qm inklusive Nebenflächen. Mietvertrag Mit dem Mietvertrag vom 05./11.08.2010 sowie dem 1. Nachtrag vom 16./22.08.2011 mietet C&A eine Teilfläche des Fachmarktzentrums zum Zwecke des Betriebes eines Textileinzelhandelsgeschäftes mit dem mietertypischen Warensortiment und inklusive der üblichen Beisortimente und Dienstleistungen. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe an den Mieter am 27.07.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von rd. 10 Jahren und 7 Monaten zum 28.02.2022. Die erste Mietzahlung ist für den 01.05.2012 vorgesehen. Nach Ablauf der Festmietzeit wird dem Mieter ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre eingeräumt. Der Mieter ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters zu baulichen Veränderungen am Mietobjekt berechtigt. Die baulich mit dem Objekt verbundenen Einbauten gehen nach Mietvertragsablauf entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung der Flächen durch den Mieter ist ebenfalls nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Eine Zustimmung muss bei einer Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns zum vereinbarten Mietzweck nicht erfolgen. Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz für gleichartige Warensortimente gewährt. Eine Ausnahme hiervon bilden die übrigen Mieter des Objekts sowie Adler und Bon Prix. Bei einem Verstoß des Vermieters gegen die Konkurrenzschutzklausel ist der Mieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 18.107,55 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Betriebsund Nebenkosten sind nach der Betriebskostenverordnung durch den Mieter zu tragen. Eine Ausnahme hiervon bilden die Grundsteuer, die Gebäudeversicherungen sowie sonstige Betriebskosten, welche vom Vermieter zu tragen sind. 54 Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung und Erneuerung von Dach und Fach, den Außenanlagen und den technischen Einrichtungen, mit Ausnahme der vom Mieter selbst eingebrachten technischen Anlagen. Die Wartungskosten der technischen Einrichtungen sind anteilig auf den Mieter umlegbar. Wertsicherung Nach Ablauf von drei Freijahren erfolgt eine Mietanpassung in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005 = 100) jeweils bei einer Indexänderung um mehr als 10 %. Die Höhe der Anpassung beträgt 70 % der Index änderung. SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG Das Unternehmen mietet in der Fondsimmobilie ein Ladengeschäft mit ca. 1.206 qm. Mietvertrag Der Mietvertrag zur Ladennutzung wurde zum Zweck des Betriebes eines Schuheinzelhandelsfachmarktes am 23./ 25.03.2010 (zzgl. 1. Nachtrag vom 20./23.08.2010 sowie 2. Nachtrag vom 06./15.09.2011) über eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Zulässig ist neben dem Verkauf des Hauptsortiments der Verkauf von im Vertrag definierten Randsortimenten. Die Verkaufsfläche der Mieteinheit wurde mit 1.000 qm vereinbart. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 02.08.2011 an den Mieter. Dem Mieter werden nach Ablauf der Festlaufzeit vier Optionsrechte auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre eingeräumt. Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen oder technischen Veränderungen gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht mit den anderen in der Fondsimmobilie ansässigen Mietern in Konkurrenz steht. Dem Mieter wird für diesen Mietzweck ein Konkurrenzschutz im Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters eingeräumt. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt 17.400 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mieter übernimmt die Betriebs- und Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung. Die Kosten der Gebäudeversicherung und der Grundsteuer verbleiben beim Vermieter. Notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb der Mietflächen obliegen bis zu einem Gesamtbetrag von 6.000 EUR p. a. (max. 1.000 EUR je Einzelmaßnahme) dem Mieter. Die Instandhaltung und -setzung an Dach und Fach, nicht umlegbare Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Flächen sowie die Instandhaltung und -setzung der vom Vermieter eingebrachten technischen Einrichtungen, verbleiben beim Vermieter. Die Kosten für selbst eingebrachte technische Einrichtungen obliegen dem Mieter. Schönheitsreparaturen bis zu einem Betrag von 3.000 EUR p. a. werden durch den Mieter übernommen. Wertsicherung Die Mietanpassung ist an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung kann frühestens alle zwei Jahre ab einer Indexänderung von 10 % in Höhe von 75 % der jeweiligen Änderung erfolgen. Die Miete darf erstmalig nach Ablauf des dritten Mietjahres angepasst werden. New Yorker Süd Jeans- und Sportswear GmbH & Co. KG New Yorker mietet im Objekt eine Ladenfläche von ca. 800 qm. Mietvertrag Mit dem Mietvertrag vom 12.05.2010 sowie dem ersten Nachtrag vom 05./21.09.2011 wird eine Ladenfläche im Erdgeschoss der Fondsimmobilie an den Mieter vermietet. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 19.08.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter wird zudem ein dreimaliges Optionsrecht auf Verlängerung des Mietvertrages von je fünf Jahren eingeräumt. Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen oder technischen Veränderungen gehen auf Verlangen des Vermieters nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in sein Eigentum über. Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht wesentlich von dem des Mieters abweicht. Für den Fall von einem Objektleerstand von über 30 % oder einem mehr als sechs Monate andauernden Leerstand der derzeit von C&A und TK Maxx gemieteten Flächen, wird dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten ein geräumt. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 11.200 EUR zzgl.der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Als Basis für die Nebenkostenabrechnung wurde die 2. Berechnungsverordnung (BVO) vereinbart. Zusätzlich werden weitere Kostenpositionen (z. B. Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung) anteilig auf den Mieter umgelegt. Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen dem Mieter. Die Instandhaltung von Dach und Fach sowie der Gemeinschaftsanlagen obliegt dem Vermieter. Wertsicherung Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung kann ab einer Indexänderung von 10 % in Höhe von 70 % der jeweiligen Änderung vorgenommen werden. Die Anpassung erfolgt jeweils zum Januar des Folgejahres, frühestens jedoch drei Jahre nach letzter Anpassung. 55 Gries Deco Company GmbH – „Depot“ Das Einzelhandelsunternehmen mietet in der Fondsimmobilie eine Mietfläche von ca. 769 qm. Mietvertrag Gries Deco mietet mit dem am 17./24.03.2010 geschlossenen Mietvertrag sowie dem ersten Nachtrag vom 19./24.08.2011 eine Mietfläche zum Zwecke einer Einzelhandelsnutzung. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 02.08.2011 an den Mieter und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter wird ein viermaliges Optionsrecht um jeweils fünf Jahre eingeräumt. Mit Ausnahme der Umbauarbeiten im Rahmen der erstmaligen Herstellung des Geschäftes bei Bezug der Fläche, ist der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters berechtigt bauliche Änderungen vorzunehmen. Die während der Miet zeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen und technischen Veränderungen gehen nach Ablauf des Mietvertrages auf Verlangen des Vermieters entschädigungslos in sein Eigentum über. Eine Untervermietung der Flächen durch den Mieter ist nur zum vereinbarten Nutzungszweck und mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Eine Zustimmung ist für Untervermietung an beteiligte und/oder verbundene Unternehmen sowie Franchisenehmer der Gesellschaft/des Konzerns nicht erforderlich, sofern das Warensortiment keine Konkurrenz zu den übrigen Mietern des Objekts darstellt. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Der monatliche Mietzins (nettokalt) für die Mietfläche beträgt 11.342,75 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Betriebs- und Nebenkosten sind durch den Mieter nach der Betriebskostenverordnung, mit Ausnahme der Grundsteuer, zu tragen. Etwaige Erhöhungen der Grundsteuer können jedoch dem Mieter weiterbelastet werden. Der Mieter ist zur Wartung, Instandhaltung und -setzung innerhalb des Mietobjekts sowie für Klimageräte und lufttechnische Anlagen auch außerhalb seiner Mietflächen bis zu einem Gesamtbetrag von 2.500 EUR p. a. (pro Einzelfall 250 EUR) verpflichtet. Ebenso sind die Schönheitsrepara turen durch den Mieter zu übernehmen. Die Instandhaltung und -setzung an Dach und Fach obliegen dem Vermieter. 56 Wertsicherung Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex (Basis 2005 = 100) erstmalig drei Jahre nach Beginn des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 80 % der jeweiligen Änderung. Dirk Rossmann GmbH Die Dirk Rossmann GmbH mietet in der Fondsimmobilie eine Fläche von ca. 766 qm. Mietvertrag Mit dem Mietvertrag vom 05./08.11.2010 sowie dem ersten Nachtrag vom 06./19.09.2011 wird eine Ladenfläche im Erdgeschoss des Fachmarktzentrums an den Mieter zum Betrieb eines Drogeriemarkts vermietet. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 19.08.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter wird zudem ein dreimaliges Optionsrecht auf Verlängerung des Mietvertrages von je drei Jahren eingeräumt. Bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen oder technischen Veränderungen gehen auf Verlangen des Vermieters nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in sein Eigentum über. Der Mieter ist berechtigt, einen Fotokasten, Sonnenschutz und Tresor in oder an der Mietfläche anzubringen, soweit dies behördlich zulässig ist. Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz für Konkurrenzunternehmen (dm Drogeriemarkt GmbH & Co. KG, Anton Schlecker, Schlecker XL GmbH, Ihr Platz GmbH & Co. KG, Müller Ltd. GmbH & Co. KG) im Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters in einem Radius von 1 km gewährt. Andernfalls steht dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Monatsmieten sowie etwaiger Schadenersatz zu. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt 9.880 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mieter übernimmt die Betriebs- und Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung. Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während der Vertragsdauer in gebrauchsfähigem Zustand zu halten. Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen dem Mieter. Die Instandhaltung von Dach und Fach sowie der Gemeinschaftsanlagen obliegt dem Vermieter. Wertsicherung Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex (Basis 2005 = 100) erstmalig drei Jahre nach Beginn des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 75 % der jeweiligen Änderung. Takko Holding GmbH Das Bekleidungsunternehmen Takko Holding GmbH mietet in der Fondsimmobilie eine Fläche von rd. 549 qm inklusive Nebenflächen. Mietvertrag Mit dem Mietvertrag vom 24./25.08.2010 sowie dem ersten Nachtrag vom 06./13.09.2011 mietet Takko die Ladenfläche, ohne Gebrauchsbeschränkungen, insbesondere zum Verkauf/Vertrieb von Textilien aller Art sowie Randsortimenten und Aktionsartikeln. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 02.08.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von 12 Jahren. Dem Mieter wird ein dreimaliges Optionsrecht auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre gewährt. Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz für gleichartige Warensortimente im Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters in einem Radius von 2 Kilometern gewährt. Eine Ausnahme hiervon bilden die übrigen Mieter des Objekts sowie Adler, Shoe4You, Sutor, Jeans Fritz und Bon Prix. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt 7.962,97 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Als Basis für die Nebenkostenabrechnung wurde die 2. Berechnungsverordnung (BVO) vereinbart. Die Kosten der Gebäudeversicherung und der Grundsteuer verbleiben beim Vermieter. Das Gewässerschadensrisiko ist vom Vermieter bzw. seiner Versicherung zu tragen. Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen dem Mieter. Die Instandhaltung an und die Schönheitsreparaturen von Dach und Fach obliegen dem Vermieter. Die Wartungskosten der technischen Einrichtungen sind anteilig auf den Mieter umlegbar. Die Wartung der Eingangstüranlage ist Mietersache. Wertsicherung Die Mietanpassung ist an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung kann frühestens alle zwei Jahre ab einer Indexänderung von 10 % in Höhe von 70 % der jeweiligen Änderung erfolgen. Dem Mieter werden nach Ablauf des ersten Kalenderjahres drei Freijahre eingeräumt. Bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen oder technischen Veränderungen gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht mit den anderen am Mietobjekt ansässigen Mietern in Konkurrenz steht. 57 mister*lady GmbH Das Bekleidungsunternehmen mister*lady GmbH mietet in der Fondsimmobilie eine Fläche von rd. 452 qm inklusive Nebenflächen. Mietvertrag Mit dem Mietvertrag vom 29./31.03.2010 sowie mit dem ersten Nachtrag vom 15./17.08.2011 mietet mister*lady die Ladenfläche zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes für Textilien und Accessoires inklusive der Randsortimente. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 03.08.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter wird ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre gewährt. Bei einem mehr als drei Monate andauernden Leerstand von über 30 % der Fachmarktzentrumsfläche steht dem Mieter ein außerordentliches Recht zur Kündigung zu. Der Mieter ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters berechtigt, bauliche und technische Änderungen am Mietobjekt durchzuführen. Investitionen, die wesentlicher Teil des Gebäudes werden, gehen nach Ablauf des Mietvertrages in das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung der Flächen ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter zulässig. Wenn das Sortiment nicht in Konkurrenz zu den übrigen Mietern der Fondsimmobilie steht, gilt die Zustimmung für Vermietung an verbundene Unternehmen als erteilt. Dem Mieter wird für den Mietzweck ein Konkurrenzschutz im gesamten Fondsobjekt eingeräumt. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Für die Nutzung der Fläche entrichtet der Mieter einen Mietzins (nettokalt) von 6.750 EUR p. m. zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer. Bei einem Leerstand von mehr als 20 % über eine Dauer von mindestens zwei Monaten kann der Mieter ab dem dritten Monat die Miete um 50 % reduzieren. Die Betriebs- und Nebenkosten sind nach der Betriebskosten verordnung anteilig vom Mieter zu tragen. Auf den Vermieter entfallen dabei die Grundsteuer sowie die Sach- und Haftpflichtversicherung. Brandschutzauflagen sind ebenfalls Vermietersache. Der Mieter muss auf eigene Kosten eine Betriebshaftpflicht sowie Versicherungen für Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden abschließen. 58 Die Instandhaltung von Dach und Fach obliegt dem Vermieter. Die übrigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, sonstige Reparaturen sowie Wartung werden bis zu einem Betrag von 5 % der Jahresnettomiete anteilig auf den Mieter umgelegt, sofern sie nach der Betriebskosten vereinbarung umlegbar sind. Wartung, Reparaturen und Ersatzbeschaffungskosten innerhalb der Mietfläche sind bis zu einem Gesamtbetrag von 2.500 EUR p. a. bzw. 250 EUR pro Einzelfall vom Mieter zu übernehmen. Die Kosten der Wartung für die Automatiktür/das Rolltor/den Aufzug werden vom Mieter getragen. Wertsicherung Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Nach drei Freijahren kann die Miete ab einer Indexänderung von 10 % um 75 % der Höhe der Änderung angepasst werden. Matratzen Concord GmbH Das Matratzenfachgeschäft Matratzen Concord GmbH mietet in der Fondsimmobilie eine Fläche von ca. 407 qm inklusive Nebenflächen. Mietvertrag Mit dem Mietvertrag vom 27.07./01.08.2011 mietet Matratzen Concord eine Teilfläche des Fachmarktzentrums zum Zwecke des Betriebes eines Matratzenfachgeschäfts. Der Mietvertrag beginnt mit der Übergabe an den Mieter und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Nach Ablauf der Festmiet zeit wird dem Mieter ein zweimaliges Optionsrecht auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre eingeräumt. Erfolgt die Übergabe an den Mieter nicht bis spätestens 30.04.2012, hat der Mieter ein Rücktrittsrecht. Der Mieter ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters zu baulichen Veränderungen am Mietobjekt berechtigt. Die baulich mit der Fondsimmobilie verbundenen Einbauten gehen nach Mietvertragsablauf entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung der Flächen durch den Mieter ist ebenfalls nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich, jedoch nur an Unternehmen, deren Sortiment nicht in Konkurrenz zu den übrigen Mietern der Fondsimmobilie steht. Eine Zustimmung muss bei einer Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns zum vereinbarten Mietzweck nicht erfolgen. Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen dem Mieter. Reparatur- und Instandhaltungskosten innerhalb der Mietfläche können in Höhe von max. 400 EUR netto je Einzelmaßnahme bzw. in Höhe von max. einer Monatsmiete (aktuell 5.901,50 EUR netto) pro Jahr auf den Mieter umgelegt werden. Die Wartungskosten der technischen Einrichtungen sind anteilig auf den Mieter umlegbar. Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung und Erneuerung von Dach und Fach, den Außenanlagen und den technischen Einrichtungen mit Ausnahme der vom Mieter selbst eingebrachten technischen Anlagen. Wertsicherung Nach Ablauf von drei Freijahren erfolgt eine Mietanpassung in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005 = 100) jeweils bei einer Indexänderung um mehr als 10 %. Die Höhe der Anpassung beträgt 80 % der Index änderung. Eine erneute Mietanpassung ist frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Anpassung möglich. Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 5.901,50 EUR zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Erhöht oder verringert sich die tatsächliche Mietfläche um mehr als 2 % gegenüber den vorgesehenen 407 qm, ändert sich die Miete im selben Verhältnis. Die Betriebs- und Nebenkosten sind nach der Betriebskostenverordnung durch den Mieter zu tragen. Das Gewässerschadenrisiko ist vom Vermieter bzw. seiner Versicherung zu tragen. Darüber hinaus verbleiben die Kosten für die Gebäudeversicherung beim Vermieter. 59 9. Investition und Finanzierung A. Investition/Mittelverwendung 1. Kaufpreis der Fondsimmobilie In EUR In % der Gesamtinvestitionskosten In % des Eigenkapitals inkl. Agio 36.301.930 83,24% 156,12% 2. Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH 1.796.250 4,12% 7,72% 3. Grunderwerbsteuer 1.270.568 2,91% 5,46% 4. Sonstige Erwerbsnebenkosten 363.019 0,83% 1,56% 5. Kosten Due Diligence und Bewertungsgutachten 120.000 0,28% 0,52% 6. Finanzierungskosten 360.683 0,83% 1,55% Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 333.000 0,76% 1,43% Fremdkapitalvermittlung 300.000 0,69% 1,29% 2.106.500 4,83% 9,06% 500.000 1,15% 2,15% 7. Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase Eigenkapitalbeschaffung (inklusive Agio) Fondskonzeption 8. Liquiditätsreserve Gesamtinvestitionskosten 158.605 0,36% 0,68% 43.610.555 100,00% 187,55% 22.200.000 50,91% 95,47% B. Finanzierung/Mittelherkunft 9. Kommanditkapital - davon LANITA Verwaltung GmbH - davon Anleger 10. Agio 11. Fremdkapital 12. Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 Gesamtinvestitionskosten Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft Alle dargestellten Beträge werden ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer ausgewiesen, da die Leistungen entweder von der Umsatzsteuer befreit sind oder die Fondsgesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zu 1. Kaufpreis der Fondsimmobilie Im Kaufvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der Gaschler FMZ GmbH & Co. KG vom 28.07.2011 wurde für die Fondsimmobilie ein vorläufiger Kaufpreis in Höhe von 36.250.000 EUR vereinbart, von dem 10.319.040 EUR auf das Grundstück entfallen. Der Kaufpreis entspricht dem rd. 14,95-Fachen der vertraglich vereinbarten Jahresnettomiete des Jahres 2012. Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass der vorläufige Kaufpreis angepasst wird, wenn die im Kaufvertrag genannten Nettojahresmieten in einem Zeitraum von sechs Monaten unter- oder überschritten werden. Für den nach Kaufvertragsabschluss abgeschlossenen Mietvertrag mit 1.135.000 21.065.000 1.053.250 2,42% 4,53% 20.000.000 45,86% 86,01% 357.305 0,82% 1,54% 43.610.555 100,00% 187,55% Matratzen Concord konnte eine höhere Miete vereinbart werden. Für die von Takko angemietete Fläche wurde die Miete nach Flächenaufmaß geringfügig reduziert. Insgesamt erhöht sich der Kaufpreis somit zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf 36.301.930 EUR. Am 30.09.2011 wurde eine anteilige Kaufpreiszahlung für die Fondsimmobilie in Höhe von 15.538.056 EUR für die Bauabschnitte 1 und 2 an den Verkäufer geleistet. Einbehalte für die Flächen C&A (3.250.381 EUR) und Matratzen Concord (1.005.223 EUR) sowie ein Sicherheitseinbehalt für eine eventuelle Reduzierung des Kauf preises bei einer Änderung der Nettojahresmieten der Bauabschnitte 1 und 2 (47.841 EUR) werden voraussichtlich zum 30.04.2012 fällig. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich auch der Kaufpreis für die Bauabschnitte 3 und 4 in Höhe von EUR 16.460.429 abzüglich eines Sicherheitseinbehalts für eine eventuelle Reduzierung des Kaufpreises bei einer Änderung der Nettojahresmieten (200.000 EUR) zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis kann sich maximal um 100.000 EUR erhöhen. 61 Zu 2. Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH Zur Finanzierung des Kaufpreises der Photovoltaikanlage, die von der SAMERA Verwaltung GmbH erworben wurde, leistet die Fondsgesellschaft eine Einlage in Höhe von 1.796.250 EUR (hiervon 21.250 EUR Stammkapital und 1.775.000 EUR Kapitalrücklage) in die SAMERA Verwaltung GmbH. Am 30.09.2011 wurde von der SAMERA Verwaltung GmbH der Kaufpreis für die Photovoltaikanlage auf den Bauabschnitten 1 und 2 in Höhe von 1.450.000 EUR geleistet. Die Fondsgesellschaft hat hierzu eine Kapitalrücklage in Höhe von 1.435.000 EUR in der SAMERA Verwaltung GmbH gebildet. Voraussichtlich zum 30.04.2012 werden 340.000 EUR für die Photovoltaikanlage auf dem Bauabschnitt 4 fällig, die durch Erhöhung der Kapitalrücklage der Fondsgesellschaft bei der SAMERA Verwaltung GmbH auf 1.775.000 EUR finanziert werden soll. 10.000 EUR verbleiben als Liquiditätsreserve in der SAMERA Verwaltung GmbH. Zu 3. Grunderwerbsteuer Der Kauf der Fondsimmobilie ist ein grunderwerbsteuerlicher Vorgang. Die Grunderwerbsteuer wurde mit 3,5 % des Kaufpreises, d. h. 1.270.568 EUR, kalkuliert. Zu 4. Sonstige Erwerbsnebenkosten Diese Position beinhaltet die mit 363.019 EUR (1 % des Kaufpreises der Fondsimmobilie) kalkulierten Kosten für durch die Kaufverträge und die Grundschuldbestellungen anfallende Notar-, Gerichts- und Grundbuchkosten. Zu 5. Kosten Due Diligence und Bewertungsgutachten In dieser Position sind die voraussichtlichen Kosten für die rechtliche (51.000 EUR) und technische (13.300 EUR) Due Diligence, das Bewertungsgutachen für die Immobilie (10.500 EUR), das Gutachten für die PV-Anlage (3.500 EUR) sowie die Kosten für die externe rechtliche Beratung während der Kaufvertragsverhandlungen (15.000 EUR), die Kosten für die Implementierung des Property Managements (3.000 EUR) und die Begleitung der Abnahme durch einen externen Sachverständigen (8.600 EUR) zusammengefasst. Ferner wurde eine Reserve von 15.100 EUR für etwaige zusätzliche Kosten berücksichtigt. 62 Zu 6. Finanzierungskosten Die Finanzierungskosten beinhalten eine für das von der DG Hyp zur Verfügung gestellte langfristige Darlehen zu leistende einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80.000 EUR sowie kalkulierte Zwischenfinanzierungszinsen und Bereitstellungsprovisionen. Bei der Ermittlung der Zwischenfinanzierungszinsen wurde der mit der LANITA Verwaltung GmbH vereinbarte Zinssatz von 6 % p. a. berücksichtigt. Ferner wurde für die Einzahlung des Eigenkapitals unterstellt, dass 5 % des Zeichnungs kapitals bis zum 30.11.2011, 15 % des Zeichnungskapitals zum 31.12.2011, jeweils 10 % des Zeichnungskapitals zum 31.01.2012 und 29.02.2012 und jeweils 15 % des Zeichnungskapitals zum Monatsultimo der Monate März bis Juni eingeworben werden können. Insgesamt wurden Zwischen finanzierungszinsen in Höhe von 155.683 EUR kalkuliert. Ab 01.12.2011 sind auf den nicht in Anspruch genommenen Teil des von der DG Hyp zur Verfügung gestellten langfristigen Darlehens Bereitstellungsprovisionen in Höhe von 0,25 % p. m. zu zahlen. In der Prognoserechnung wurde unterstellt, dass 50 % des langfristigen Darlehens (10.000.000 EUR) erst am 30.04.2012 im Rahmen der Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte 3 und 4 zur Auszahlung gelangen und somit für die Monate Dezember 2011 bis April 2012 jeweils Bereitstellungsprovisionen in Höhe von 25.000 EUR berücksichtigt. Zu 7. Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase Die LHI Leasing GmbH garantiert die Einzahlung und Platzierung des gesamten einzuwerbenden Zeichnungskapitals in Höhe von insgesamt 21.065.000 EUR. Hierfür erhält sie von der Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 333.000 EUR. Die Fondsgesellschaft hat die LHI Leasing GmbH mit der Vermittlung und Beschaffung des notwendigen Fremdkapitals zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung sowie des langfristigen Fremdkapitals beauftragt. Dafür erhält die LHI Leasing GmbH eine Vergütung in Höhe von 300.000 EUR. Die LHI Leasing GmbH wurde von der Fondsgesellschaft mit der Vermittlung des Zeichnungskapitals bis zum 31.12.2012 beauftragt. Hierfür erhält sie eine Vergütung in Höhe von 2.106.500 EUR. Diese setzt sich zusammen aus 5 % des Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft (1.053.250 EUR) sowie den von der Fondsgesellschaft prognosegemäß vereinnahmten Agio-Beträgen in Höhe von insgesamt 1.053.250 EUR. Die Fondsgesellschaft hat mit der LHI Leasing GmbH einen Fondskonzeptionsvertrag abgeschlossen. Die LHI Leasing GmbH erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von 500.000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Näheres zur Fälligkeit dieser Positionen ergibt sich aus Abschnitt 12.8 „Die Projektverträge“. Die Gesamthöhe der hier dargestellten Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase beträgt somit 2.186.250 EUR ohne Agio. Zu 8. Liquiditätsreserve Für unvorhergesehene Kosten und sonstige Zahlungsverpflichtungen wird von der Fondsgesellschaft zum 31.12.2012 eine Liquiditätsreserve von voraussichtlich 158.605 EUR vorgehalten. Zu 9. Kommanditkapital Das Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft beträgt 22.200.000 EUR, das noch nicht eingezahlte Zeichnungs kapital 21.065.000 EUR. Die geschäftsführende Kommanditistin, die LANITA Verwaltung GmbH, ist mit 1.135.000 EUR (5,1 %) an der Fondsgesellschaft beteiligt. Die Einlage der LANITA Verwaltung GmbH ist in voller Höhe einbezahlt. Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals erfolgt durch die geschäftsführende Kommanditistin LANITA Verwaltung GmbH. Diese hat der Fondsgesellschaft einen Darlehens rahmen in Höhe des gesamten Zeichnungskapitals von 21.065.000 EUR verbindlich zugesagt. Die Auszahlung erfolgt in Tranchen auf Anforderung der Fondsgesellschaft. Zu 10. Agio Das Agio beträgt 5 % bezogen auf das Zeichnungskapital. Zu 11. Fremdkapital Die Fondsgesellschaft hat bei der DG Hyp ein langfristiges Darlehen in Höhe von 20.000.000 EUR zu den nachfolgend dargestellten Konditionen aufgenommen. Diese Mittel sind im Rahmen des Darlehensvertrages verbindlich zugesagt. Das Darlehen ist in zwei Tranchen von jeweils 10.000.000 EUR zur teilweisen Begleichung der Kaufpreisteile für die Bauabschnitte 1 + 2 bzw. 3 + 4 zur Auszahlung fällig. Die zur Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte 1 + 2 dienende Darlehenstranche wurde am 30.09.2011 an die Fondsgesellschaft ausgezahlt. Die Auszahlung der zweiten Darlehens tranche ist für den 30.04.2012 vorgesehen. Fremdkapital Darlehensbetrag 20.000.000 EUR (in zwei Tranchen jeweils zu 10.000.000 EUR) Laufzeitende 31.08.2021 Tilgung Bis 30.06.2016: tilgungsfrei; ab 01.07.2016: 1,00 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen Zinssatz p. a. (inklusive Marge) 4,23 % Restvaluta per 31.08.2021 18.916.632,85 EUR Zu 12. Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 In den Jahren 2011 und 2012 wird ein voraussichtlicher Bewirtschaftungsüberschuss von 357.305 EUR erzielt. 63 10.Ergebnisvorschau/Prognoserechnung Die Prognoserechnung stellt aus heutiger Sicht die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung sowie die steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft für den Prognosezeitraum dar. Die Prognoserechnung umfasst den Zeitraum vom 01.10.2011 bis zum 31.12.2021. Bei den in der Prognoserechnung dargestellten Werten handelt es sich um Plan zahlen, die auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen sowie einer vom Anbieter getroffenen Prognose über die zukünftige Entwicklung einzelner Einflussfaktoren ermittelt wurden. Es handelt sich hier um Prognosen. 10.1 Prognoserechnung der Fondsgesellschaft Abschnitt 10.1.1 beinhaltet die laufende Prognoserechnung für die Fondsgesellschaft und Abschnitt 10.1.2 die Verkaufsprognose. Auf der Grundlage dieser Kalkulation ist in Abschnitt 10.1.3 eine Beispiel-Prognoserechnung auf Ebene eines einzelnen Anlegers für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft in Höhe von 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio und einem Beitrittstermin zum 31.12.2011 dargestellt. Zu 4. Mieteinnahmen Die Fondsimmobilie ist zu 100 % vermietet. Grundlage für die Ermittlung der Mieteinnahmen sind die geschlossenen Mietverträge (vgl. Abschnitt 8 „Die Mietverträge“). Die Mieten sind an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Für die Entwicklung dieses Index wurde über den Prognosezeitraum eine Erhöhung um 2,5 % p. a. unterstellt. Ferner wurde in der Prognoserechnung davon ausgegangen, dass die Mieter für die Mietverhältnisse, die im Jahr 2021 auslaufen, ihre Verlängerungsoptionen ausüben und eine Weitervermietung zu unveränderten Konditionen unterstellt. Alle dargestellten Beträge werden ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer ausgewiesen, da die Leistungen entweder von der Umsatzsteuer befreit sind oder die Fondsgesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zu 3. Zwischenfinanzierung Zur Zwischenfinanzierung des Zeichnungskapitals der An leger wurde der Fondsgesellschaft von der geschäftsführenden Kommanditistin, der LANITA Verwaltung GmbH, ein Darlehensrahmen von bis zu 21.065.0000 EUR zur Verfügung gestellt. Das Zwischenfinanzierungsdarlehen wird mit 6 % p. a. verzinst und ist spätestens am 31.12.2012 zur Rückzahlung fällig. In der Prognoserechnung wurde aufgrund der Bonität der Mieter auf den Ansatz eines Mietausfallwagnisses verzichtet. Zu 5. Entgelt für Nutzungsüberlassung In dieser Position ist das gemäß Gestattungsvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der SAMERA Verwaltung GmbH (vgl. Abschnitt 12.6 „Rechtliche Grundlagen“) an die Fondsgesellschaft zu leistende Entgelt in Höhe von 22.058 EUR p. a. für die auf Bauabschnitt 1 und 2 bzw. 6.658 EUR p. a. für die auf Bauabschnitt 4 aufliegende PV-Anlage berücksichtigt. Zu 6. Zufluss Beteiligung SAMERA Verwaltung GmbH Die SAMERA Verwaltung GmbH erzielt Stromerlöse aus dem Verkauf des von der PV-Anlage produzierten Solarstroms. Der eingespeiste Strom wird gemäß den Regelungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) vergütet. Für die Prognoserechnung wurden Jahresenergieerträge von 1.040 kWh/ kWp (für die auf den Bauabschnitten 1 + 2 installierte Anlage) bzw. von 1.047 kWh/kWp (für die auf Bauabschnitt 4 installierte Anlage) zugrundegelegt, von denen ein Sicherheitsabschlag in Höhe von 1,0 % gemacht wurde. Ab dem Jahr 2013 wurde eine jährliche Degradation von 0,3 % einkalkuliert. 65 Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft – Prognose Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Kommanditkapital (inklusive Agio) Fremdkapital Zwischenfinanzierung Mieteinnahmen Entgelt für Nutzungsüberlassung Zufluss Beteiligung SAMERA Verwaltung GmbH Zinseinnahmen Summe Einnahmen 9. Investitionskosten 10. Bedienung der langfristigen Fremdmittel Zinsen Tilgung 11. Grundsteuer, Versicherung 12. Instandhaltung 13. Property Management 14. Gesellschaftskosten 15. Sonstige Ausgaben 16. Summe Ausgaben 17. Liquiditätsergebnis der Fondsgsellschaft 18. Auszahlungen In % des Kommanditkapitals 19. Veränderung der Liquiditätsreserve 20. Stand der Liquiditätsreserve 21. Darlehensstand zum 31.12. Summe 2011 2012 2013 23.253.250 20.000.000 0 24.840.975 290.453 977.899 47.506 69.410.084 5.558.650 10.000.000 2.948.927 304.607 5.515 18.661 0 18.836.359 17.694.600 10.000.000 -2.948.927 2.024.020 26.497 91.513 258 26.887.961 2.437.468 28.716 98.889 2.044 2.567.116 43.451.950 18.642.875 24.809.075 8.464.165 1.120.000 672.425 622.314 394.840 912.589 187.252 55.825.535 108.100 0 9.426 7.101 5.567 6.000 15.000 18.794.068 719.100 0 50.797 46.619 31.365 61.000 15.375 25.733.331 857.750 0 61.500 57.119 36.914 86.000 15.759 1.115.043 13.584.548 13.192.816 42.291 22.291 6,00 % 20.000 20.000 10.000.000 1.154.630 1.016.025 6,00 % 138.605 158.605 20.000.000 1.452.074 1.332.000 6,00 % 120.074 278.679 20.000.000 2011 2012 2013 13.877.843 158.928 1.126.261 1.351.141 6.111.148 360.683 7.406.012 33,36 % 56.726 203.062 -100.860 -0,45 % 493.960 157.621 474.681 2,14 % 617.829 733.312 3,30 % 2011 2012 2013 5.536.359 -604.160 0 22.291 22.291 -604.160 22.214.934 -2.152.419 0 1.016.117 1.016.117 -2.756.579 20.882.934 776.555 0 1.332.732 1.332.732 -1.980.025 391.732 Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 22. Liquiditätsergebnis ohne Zufluss Beteiligung SAMERA, Zinseinnahmen, Tilgung 23. Abschreibungen 24. Sofort abzugsfähiger Aufwand 25. Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft In % des Kommanditkapitals Kapitalrückflussrechnung der Fondsgesellschaft 26. 27. 28. 29. 30. 31. 66 Gebundenes Kapital Handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Gewinnauszahlung Kapitalrückzahlung Summe Rückfluss Kumuliertes handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 4.705.992 4.705.992 8.503.842 13.209.835 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2.442.794 28.716 98.279 3.591 2.573.378 2.442.794 28.716 97.665 5.151 2.574.325 2.447.108 28.716 97.047 6.654 2.579.525 2.448.546 28.716 96.426 6.956 2.580.644 2.491.250 28.716 95.801 5.932 2.621.700 2.584.431 28.716 95.173 5.350 2.713.670 2.595.239 28.716 94.541 5.863 2.724.359 2.622.719 28.716 93.904 5.707 2.751.047 857.750 0 63.038 58.547 36.914 87.875 16.153 1.120.277 857.750 0 64.613 60.011 36.914 89.797 16.557 1.125.642 859.290 91.410 66.229 61.511 36.914 91.767 16.971 1.224.092 849.906 196.094 67.884 63.049 40.000 93.786 17.395 1.328.115 841.329 204.671 69.582 64.625 41.000 95.856 17.830 1.334.893 832.377 213.623 71.321 66.241 42.025 97.977 18.276 1.341.840 825.380 220.620 73.104 67.897 43.076 100.151 18.733 1.348.961 855.433 193.582 74.932 69.594 44.153 102.380 19.201 1.359.275 1.453.101 1.332.000 6,00% 121.101 399.780 20.000.000 1.448.682 1.332.000 6,00% 116.682 516.463 20.000.000 1.355.433 1.332.000 6,00% 23.433 539.896 19.908.590 1.252.530 1.332.000 6,00% -79.470 460.426 19.712.496 1.286.807 1.332.000 6,00% -45.193 415.233 19.507.825 1.371.830 1.332.000 6,00% 39.830 455.063 19.294.202 1.375.398 1.387.500 6,25% -12.102 442.960 19.073.582 1.391.772 1.443.000 6,50% -51.228 391.732 18.880.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 1.351.232 1.345.867 1.343.142 1.345.241 1.389.744 1.484.930 1.495.613 1.485.742 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 733.403 3,30% 728.038 3,28% 725.313 3,27% 727.412 3,28% 771.915 3,48% 867.101 3,91% 877.784 3,95% 867.913 3,91% 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 19.550.934 778.747 0 1.333.286 1.333.286 -1.201.277 18.218.934 775.501 0 1.333.845 1.333.845 -425.776 16.886.934 774.818 349.042 985.342 1.334.384 349.042 15.554.934 777.327 777.327 557.164 1.334.492 1.126.370 14.222.934 820.440 820.440 513.685 1.334.125 1.946.810 12.890.934 914.835 914.835 419.082 1.333.917 2.861.645 11.503.434 926.215 926.215 463.385 1.389.600 3.787.860 10.060.434 918.132 918.132 526.912 1.445.045 4.705.992 67 Die unter Berücksichtigung nach Abzug der Betriebs- und Verwaltungskosten sowie nach Körperschaft- und Gewerbesteuer (prognosegemäß fallen laufend keine solchen Steuern an) verbleibenden liquiden Überschüsse der SAMERA Verwaltung GmbH sollen im Rahmen der Rückführung der von der Fondsgesellschaft bei der SAMERA Verwaltung GmbH gebildeten Kapitalrücklage an die Fondsgesellschaft fließen. Es ist vorgesehen, die ausschüttbaren Gewinne der SAMERA Verwaltung GmbH zu thesaurieren. Zu 7. Zinseinnahmen In dieser Position sind die Zinsen für die Liquiditätsreserve zusammengefasst. Für die Verzinsung der Liquiditätsreserve wird ein durchschnittlicher Guthabenzins von 1,75 % p. a. vor Steuern unterstellt und die Anlage der Liquiditätsreserve auf jährlicher Basis angenommen. Die Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag (ohne Kirchensteuer) wurde in Abzug gebracht. Zu 8. Summe Einnahmen Die Summe der Einnahmen errechnet sich aus den Zeilen 1 bis 7. Zu 9. Investitionskosten In dieser Position sind die im Investitionsplan der Fonds gesellschaft (vgl. Abschnitt 9 „Investition und Finanzierung“) dargestellten Investitionskosten exklusive Liquiditätsreserve dargestellt. Zu 10. Bedienung der langfristigen Fremdmittel Die Zinszahlungen für den Zeitraum bis zum 31.08.2021 wurden entsprechend den Darlehensvereinbarungen mit der DG Hyp ermittelt. Für die Anschlussfinanzierung ab dem 01.09.2021 bis zum 31.12.2021 wurde ein Zinssatz von 5,00 % p. a. angesetzt. Die Tilgung des Darlehens erfolgt bis zum 31.08.2021 gemäß dem mit der DG Hyp vereinbarten Tilgungsplan monatlich nachschüssig auf 18.916.633 EUR (rund 94,6 % des ursprünglichen Darlehensbetrages). Für den verbleibenden Zeitraum bis zum 31.12.2021 wurde eine Tilgung auf 18.880.000 EUR unterstellt. Zu 11. Grundsteuer, Versicherung Soweit Grundsteuern und Versicherungsbeiträge nicht auf die Mieter umlegbar sind, sind diese von der Fondsgesellschaft zu leisten. In der Prognoserechnung wurden die nicht umlegbaren Kosten für Grundsteuer und Versicherung mit insgesamt 81.600 EUR p. a. kalkuliert und ein Teilbetrag in 68 Höhe von 60.000 EUR p. a. als nicht auf die Mieter umlegbar unterstellt. Dieser wird ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,5 % gesteigert. Zu 12. Instandhaltung Die Kosten für die Instandhaltung wurden gemäß dem im Gutachten über die Technische Due Diligence der cgmunich Projektmanagement GmbH ermittelten Wert mit 55.726 EUR p. a. angesetzt (in den Jahren 2011 und 2012 zeitanteilig) und ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,5 % gesteigert. Zu 13. Property Management In dieser Position sind die Kosten für das Property Management berücksichtigt, die bis zum 31.12.2016 gemäß dem mit der PropertyFirst GmbH abgeschlossenen Vertrag (siehe Abschnitt 12.7 „Rechtliche Grundlagen“) angesetzt wurden. Ab dem 01.01.2017 wurden 40.000 EUR p. a. kalkuliert und jährlich um 2,5 % gesteigert. Zu 14. Gesellschaftskosten Hierunter fallen die jährlichen Kosten der Fondsgesellschaft für die Vergütung der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin sowie des Treuhandkommanditisten. Im Jahr 2011 betragen diese insgesamt 6.000 EUR und im Jahr 2012 insgesamt 61.000 EUR. Ab dem Jahr 2013 erhöhen sie sich auf 86.000 EUR und steigen anschließend (Siehe Abschnitt 16.1 „Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft“). Zu 15. Sonstige Ausgaben Darunter fallen neben den Kosten für die Jahresabschlussprüfung sonstige Kosten, wie z. B. IHK-Beiträge. Ferner ist in dieser Position die nicht abzugsfähige Vorsteuer auf den untergeordneten Anteil an der Vergütung für die laufende Geschäftsführung, der sich direkt auf die einkommensteuerlichen Belange des Anlegers bezieht (vor allem Feststellungs erklärung und Ergebnismitteilung), berücksichtigt (vgl. Abschnitt 13.5.1 „Steuerliche Grundlagen“). Zu 16. Summe Ausgaben Die Summe der Ausgaben errechnet sich aus den Zeilen 9 bis 15. Zu 17. Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft In dieser Position wird das jährliche Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft vor Auszahlung an die Gesellschafter dargestellt. Dies ergibt sich aus der Summe der Einnahmen (Zeile 8) abzüglich der Summe der Ausgaben (Zeile 16). Zu 18. Auszahlungen Die Anleger erhalten bis spätestens 15.03. eines jeden Jahres eine Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr, erstmalig zum 15.03.2013. Gemäß der Prognoserechnung betragen die laufenden Auszahlungen anfänglich 6,00 % p. a. (bei unterjährigem Beitritt anteilig) bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Zu 19. Veränderung der Liquiditätsreserve Die Veränderung der Liquiditätsreserve ergibt sich aus dem jährlichen Liquiditätsergebnis (Zeile 17) abzüglich der Auszahlung an die Gesellschafter (Zeile 18). Zu 20. Stand der Liquiditätsreserve Die Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft dient als Rücklage für eventuelle sonstige Zahlungsverpflichtungen. Sie erhöht bzw. vermindert sich jährlich um die nicht zur Auszahlung vorgesehenen Überschüsse bzw. Unterdeckungen (Zeile 19). Zu 21. Darlehensstand zum 31.12. Der Stand des Restdarlehens berechnet sich aus der ursprünglichen Darlehenssumme abzüglich der jährlich geleisteten Tilgungszahlungen. Zu 22. Liquiditätsergebnis ohne Zufluss Beteiligung SAMERA, Zinseinnahmen, Tilgung Diese Position entspricht dem Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft (Zeile 17) abzüglich der Zufluss Beteiligung SAMERA Verwaltung GmbH (Zeile 6) sowie der Zinseinnahmen (Zeile 7) und zuzüglich der Tilgung (Zeile 10). Ferner wird zusätzlich in den Jahren 2011 und 2012 die geplante Zuführung zur Liquiditätsreserve (20.000 EUR für 2011 und 138.605 EUR für 2012) in Abzug gebracht sowie der prognostizierte Bewirtschaftungsüberschuss (155.298 EUR für 2011 und 202.007 für 2012) ergebniserhöhend berücksichtigt. Zu 23. Abschreibungen Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten der Fondsimmobilie (inklusive hinzuaktivierter Erwerbsneben kosten) werden linear über 50 Jahre, die Außenanlagen (inklusive hinzuaktivierter Erwerbsnebenkosten) linear über 19 Jahre abgeschrieben. Zu 24. Sofort abzugsfähiger Aufwand Hierbei handelt es sich um die im Jahr 2011 fällig werdende Bearbeitungsgebühr für das langfristige Darlehen sowie die Bereitstellungsprovisionen und Zwischenfinanzierungszinsen. Zu 25. Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft errechnet sich aus Zeile 22 abzüglich der Zeilen 23 und 24. Zu 26. Gebundenes Kapital Das gebundene Kapital errechnet sich aus der Differenz aus dem Kommanditkapital (inklusive Agio) gem. Zeile 1 und den jährlichen, kumulierten, kalkulierten Auszahlungen an die Kommanditisten gem. Zeile 18. Zu 27. Handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Gemäß handelsrechtlichen Vorschriften sind einige Positionen, wie zum Beispiel das Honorar für die Fondskonzeption, als Sofortaufwand anzusetzen, jedoch steuerlich zu aktivieren. Dies führt zu einer Abweichung des handelsrechtlichen Ergebnisses im Vergleich zum steuerlichen Ergebnis. Zu 28. Gewinnauszahlung Die Gewinnauszahlung entspricht dem positiven jährlichen handelsrechtlichen Ergebnis der Fondsgesellschaft, nachdem handelsrechtliche Verlustvorträge durch handelsrechtliche Gewinne ausgeglichen wurden. Im Jahr des vollständigen Ausgleichs der Verlustvorträge entspricht der verbleibende positive Betrag der Gewinnauszahlung. Dies ist prognose gemäß im Jahr 2016 der Fall. Zu 29. Kapitalrückzahlung Die Kapitalrückzahlung errechnet sich aus der Differenz zwischen den Auszahlungen (Zeile 18) (zzgl. der abgeführten Zinsabschlagsteuer) und der Gewinnauszahlung (Zeile 28). Zu 30. Summe Rückfluss Der Rückfluss entspricht der Summe aus den Zeilen 28 und 29. Zu 31. Kumuliertes handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Das kumulierte handelsrechtliche Ergebnis der Fondsgesellschaft errechnet sich aus dem kumulierten handelsrechtlichen Ergebnis des Vorjahres zuzüglich des handelsrechtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres (Zeile 27). 69 10.2 Verkaufsprognose Ein Verkauf des Fondsobjekts (Fondsimmobilie inklusive PVAnlage) wird zum 01.01.2022 prognostiziert. Als Verkaufspreis der Fondsimmobilie wurde das rd. 14,9Fache (entspricht in etwa dem Einkaufsfaktor) der für das Jahr 2022 prognostizierten Mieteinnahmen angesetzt. Der Erlös aus dem Verkauf der PV-Anlage wurde als der mit 6 % abgezinste Barwert der Differenz aus noch zu erwartenden Einspeisevergütungen und Betriebskosten bis zum Ablauf der garantierten Einspeisevergütung im Jahre 2031 bzw. 2032 ermittelt. Auf Basis der für das Jahr 2022 prognostizierten Einspeisevergütungen ergibt sich für die PV-Anlage ein Verkaufsfaktor von 6,8. Als Verkaufserlös für das Fondsobjekt ergibt sich somit insgesamt das 14,5-Fache der für das Jahr 2022 zu erwartenden Einnahmen (vgl. oben). Von dem so ermittelten Verkaufserlös werden die noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten der Fondsgesellschaft sowie die Vergütung für den Liquidator gemäß § 20 Gesellschaftsvertrag (siehe Abschnitt 16.1. „Gesellschaftsvertrag“) in Abzug gebracht. Ferner sind die auf Ebene der SAMERA Verwaltung GmbH zu leistenden Steuern sowie der Anteil der LHI Beteiligungsverwaltung GmbH am Liquidationserlös der SAMERA Verwaltung GmbH erlösmindernd zu berücksichtigen. Der sich so ergebende Verkaufserlös nach Darlehensrückführung und Kosten ergibt unter Berücksichtigung der zum 31.12.2021 bestehenden Liquiditätsreserve den an die Kommanditisten der Fondsgesellschaft auszuzahlenden Liquidationserlös. Prognostizierter Liquidationserlös zum 01.01.2022 in EUR 1. Verkaufsfaktor Fondsimmobilie 2. Prognostizierte Jahresmiete des Jahres 2022 3. Verkaufserlös Fondsimmobilie Verkaufserlös PV-Anlage 4. Verkaufserlös Fondsobjekt 5. Rückführung Darlehen zum 31.12.2021 39.898.247 946.300 40.844.547 -18.880.000 6. Vergütung für Liquidator gemäß Gesellschaftsvertrag -91.380 7. Steuern auf Ebene SAMERA Verwaltung GmbH -60.022 8. Anteil LHI Beteiligungsverwaltung GmbH am Liquidationserlös der SAMERA Verwaltung GmbH -14.877 9. Verkaufserlös nach Darlehensrückführung und Kosten 10. Liquiditätsreserve 11. Liquidationserlös Kommanditisten In % des Kommanditkapitals (exklusive Agio) 70 14,9 2.677.464 21.798.268 401.732 22.200.000 100,0 % 10.3 Beispiel-Prognoserechnung für den Anleger Im Folgenden ist eine Beispiel-Prognoserechnung für den Anleger bei einem Beitritt zum 31.12.2011 und der für den 01.01.2022 unterstellten Veräußerung des Fondsobjekts (vgl. oben) dargestellt. FMZ Erding Beispielrechnung für eine Beteiligung von 10.000 EUR zzgl. Agio für einen Beitritt zum 31.12.2011 (alle Angaben in EUR) Jahr Einzahlung inkl. Agio (1) (2) Aus- zahlung (3) In % Steuerdes liches Eigen- Ergebkapitals nis (exkl. Agio) (4) (5) Steuer- SteuerCash In % Gebun- HandelsHaf- Anteilisatz erstatFlow des denes rechtli- tungsges tung (+)/ nach Eigen- Kapital ches volu- FremdSteuer- Steuern kapitals Kapital- men kapital zahlung (exkl. konto (-) Agio) (6) (7) (8) (9) 2011 -10.500 (10) (11) (12) (13) -10.500 10.228 0 4.505 2012 600 6,00 % 168 44,31 % -75 525 5,25 % -9.975 8.658 0 9.009 2013 600 6,00 % 330 44,31 % -146 454 4,54 % -9.521 8.408 0 9.009 2014 600 6,00 % 330 44,31 % -146 454 4,54 % -9.067 8.159 0 9.009 2015 600 6,00 % 328 44,31 % -145 455 4,55 % -8.613 7.908 0 9.009 2016 600 6,00 % 327 44,31 % -145 455 4,55 % -8.157 7.657 0 8.968 2017 600 6,00 % 328 44,31 % -145 455 4,55 % -7.703 7.407 0 8.880 2018 600 6,00 % 348 44,31 % -154 446 4,46 % -7.257 7.177 0 8.787 2019 600 6,00 % 391 44,31 % -173 427 4,27 % -6.830 6.989 0 8.691 2020 625 6,25 % 395 44,31 % -175 450 4,50 % -6.380 6.781 0 8.592 44,31 % 477 4,77 % -5.903 6.545 0 8.505 2021 Summe -10.500 650 6,50 % 391 6.075 60,75 % 3.336 Verkauf 10.000 100,00 % 0 Gesamt -10.500 16.075 160,75 % 3.336 -173 -1.478 4.597 45,97 % -1.478 14.597 145,97 % 10.000 4.097 0 1.000 71 Zu (5) Das steuerliche Ergebnis ist das dem Investor anteilig zugewiesene steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft (Annahme: Beitritt zum 31.12.2011). Bei der in der Beispielrechnung unterstellten Veräußerung des Fondsobjekts zum 01.01.2022 ist der sich aus der Veräußerung der Fondsimmobilie ergebende Veräußerungsgewinn steuerfrei. Zu beachten ist, dass für nach dem 31.12.2011 beitretende Anleger ein Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden würde. Zu (6) und (7) Auf Basis des angenommenen persönlichen Steuersatzes (42,0 % Einkommensteuersatz zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer) ergibt sich die dargestellte Steuerzahlung. Zu (8) und (9) Der Cash Flow nach Steuern setzt sich zusammen aus den Positionen (3) und (7). Zu (10) Das gebundene Kapital entspricht im Jahr 2011 dem negativen Wert des eingezahlten Kommanditkapitals (inklusive Agio), ab dem Jahr 2012 dem Wert des Vorjahres zzgl. der Auszahlungen (Spalte 2) und zzgl. der Steuerwirkung (Spalte 7). Zu (11) Das handelsrechtliche Kapitalkonto des Anlegers entspricht im Jahr 2011 seiner gezeichneten Einlage (inklusive Agio). In den Folgejahren errechnet es sich aus dem Stand seines handelsrechtlichen Kapitalkontos des Vorjahres zuzüglich des ihm zugewiesenen handelsrechtlichen Ergebnisses und abzüglich der an ihn geleisteten Auszahlung. Zu (12) Prognosegemäß entsteht während der Laufzeit der Fonds gesellschaft keine persönliche Haftung. Eine solche würde nur dann entstehen, wenn das handelsrechtliche Kapital konto (vgl. Spalte 11) unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (10 % der Pflichteinlage) sinken würde. Nach erfolgter vollständiger Rückführung der Einlagen im Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaft besteht eine fünfjährige Nachhaftung für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe der Hafteinlage des Anlegers. 72 Zu (13) Das anteilige Fremdkapital pro 10.000 EUR Kommanditeinlage. Das Fremdkapital verringert sich jährlich um die anteilige Tilgungsleistung. 10.4 Sensitivitätsanalyse/Abweichungen zur Prognose Die Prognoserechnung beruht auf Erfahrungswerten und Annahmen über künftige Entwicklungen, die aus heutiger Sicht möglich erscheinen. In der Sensitivitätsanalyse wird nachfolgend beispielhaft dargestellt, wie sich Abweichungen von den unterstellten Parametern auf die Gesamtauszahlung vor Steuern auswirken. Hierbei handelt es sich nicht um die maximal möglichen Abweichungen. Ferner ist die Kumulation der einzelnen Abweichungen möglich. Veräußerung des Fondsobjekts Gemäß Prognoserechnung ist ein Verkauf des Fondsobjekts zum 01.01.2022 angenommen. Der dabei erzielbare Gesamtverkaufserlös ist von vielen Faktoren, wie z. B. allgemeiner Zustand der Fondsimmobilie, der Entwicklung des Stand ortes und allgemeiner Markt- und Konjunkturlage abhängig. In der Sensitivitätsanalyse sind die Auswirkungen auf die prognostizierte Gesamtauszahlung des Anlegers bei Erhöhung bzw. Verminderung des Verkaufsfaktors für die Fonds immobilie um jeweils 1,05 dargestellt (dies entspricht einer Veränderung des Verkaufsfaktors für das Fondsobjekt von jeweils 1,0). Verkaufsfaktor (Abweichungen zur Prognose) 190,00 % Gesamtmittelrückfluss vor Steuern1 Zu (3) bis (4) Die Auszahlungen werden voraussichtlich zum 31.03. des Folgejahres geleistet. 180,00 % 170,88 % 170,00 % 160,75 % 160,00 % 150,00 % 148,09 % Prognose 140,00 % 130,00 % 13,5 Bad Case 14,5 Base Case 15,5 Good Case Verkaufsfaktor Fondsobjekt 1) In % des Kommanditkapitals (ohne Agio) bei einem Beitritt zum 31.12.2011. Inflationsrate In der Prognoserechnung ist eine Inflationsrate von 2,5 % p. a. unterstellt. In der Sensitivitätsanalyse sind die Folgen einer um 1,0 %-Punkte niedrigeren bzw. höheren Inflationsrate in Bezug auf die Gesamtauszahlung dargestellt. Instandhaltung In der Prognoserechnung wurden jährliche Aufwendungen für Instandhaltung kalkuliert. Nachfolgend ist die Gesamtauszahlung für eine Veränderung der Instandhaltungskosten um 20 % nach oben und nach unten ausgehend von den Werten der Prognoserechnung dargestellt. Inflationsrate (Abweichungen zur Prognose) Instandhaltungskosten (Abweichungen zur Prognose) Gesamtmittelrückfluss vor Steuern1 180,00 % 168,54 % 170,00 % 160,00 % 160,75 % 153,27 % 150,00 % Prognose 140,00 % 130,00 % 1,50 % Bad Case 2,50 % Base Case 3,50 % Good Case Inflationsrate in % p. a. 1) In % des Kommanditkapitals (ohne Agio) bei einem Beitritt zum 31.12.2011. Gesamtmittelrückfluss vor Steuern1 190,00 % 190,00 % 180,00 % 170,00 % 160,00 % 160,22 % 150,00 % 160,75 % 161,27 % Prognose 140,00 % 130,00 % 20,00 % Bad Case 0,00 % Base Case -20,00 % Good Case Abweichung Instandhaltungskosten in % p. a. 1) in % des Kommanditkapitals (ohne Agio) bei einem Beitritt zum 31.12.2011. 73 11. Angaben nach der VermögensanlagenVerkaufsprospektverordnung Die Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) werden an dieser Stelle zusammengefasst. Soweit in weiteren Abschnitten dieses Prospekts ausführlichere Angaben gemacht werden, wird auf sie verwiesen. 11.1 Angaben über den Verantwortlichen für den Prospekt (§ 3 VermVerkProspV) Die LHI Leasing GmbH (Sitz: Pullach i. Isartal), Emil-RiedlWeg 6, 82049 Pullach i. Isartal, übernimmt als Prospektverantwortlicher die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts. Ihre Daten sind in Abschnitt 14 „Die Vertragspartner“ genannt (§ 3 Satz 1 1. Halbsatz VermVerkProspV). Die gemäß § 3 Satz 1 2. Halbsatz VermVerkProspV erforderliche Erklärung befindet sich in Abschnitt 15 „Leitfaden zur Zeichnung/Verantwortlichkeitserklärung“. 11.2 Angaben über die Vermögensanlagen (§ 4 VermVerkProspV) 11.2.1 Art, Anzahl und Gesamtbetrag (§ 4 Nr. 1 VermVerkProspV) Angeboten werden Kommanditbeteiligungen, zunächst mittelbar über den Treuhandkommanditisten SINUS TreuhandVerwaltung GmbH, anschließend nach Maßgabe der Regelungen des Treuhandvertrags auch direkt als Kommanditist an der Fondsgesellschaft LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG (vormals KEWOS GmbH & Co. KG). Damit werden Kommanditbeteiligungen in Höhe von 21.065.000 EUR (Zeichnungskapital) angeboten. Bei dem Zeichnungskapital werden somit bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 EUR (höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 5.000 glatt teilbar sein) maximal 2.106 Anteile angeboten. Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte des Anlegers ergeben sich aus den Angaben auf Seite 11 dieses Prospekts. 11.2.2 Steuerliche Grundlagen (§ 4 Nr. 2 VermVerkProspV) Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption werden in Abschnitt 13 „Steuerliche Grundlagen“ erläutert. Die Zahlung von Steuern für den Anleger wird von der LHI Leasing GmbH und der Fondsgesellschaft nicht übernommen. 74 11.2.3 Übertragbarkeit der Vermögensanlagen (§ 4 Nr. 3 VermVerkProspV) Die Kommanditbeteiligungen können nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft im Wege der Abtretung übertragen werden. Darüber hinaus besteht kein geregelter Markt zur freien Übertrag barkeit der Beteiligungen. Einzelheiten sind auf Seite 13 dargestellt. 11.2.4 Zahlstellen/Zahlungen an den Anleger (§ 4 Nr. 4 VermVerkProspV) Zahlungen an den Anleger werden von der Fondsgesellschaft veranlasst. Zahlstelle ist insofern die Fondsgesellschaft LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Der Verkaufsprospekt wird bei der LHI Leasing GmbH, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. 11.2.5 Zahlungen des Anlegers (§ 4 Nr. 5 VermVerkProspV) Die Einlage des Anlegers ist in einer Summe zzgl. 5 % Agio bezogen auf die Einlage je nach dem vom Anleger gewählten Beitrittstermin (30.11.2011 und danach an jedem Monats ultimo bis zum 31.12.2012) zu erbringen (Einzelheiten sind auf Seite 104 „Leitfaden zur Zeichnung“ dargestellt). Die Zahlung des Anlegers ist auf das Konto Nr. 151784923 der Fondsgesellschaft bei der Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, BLZ 250 500 00, zu leisten. Die Beitrittserklärung beinhaltet die Einzugsermächtigung zu Gunsten der Fondsgesellschaft. 11.2.6 Zeichnungsstellen/Vertriebspartner (§ 4 Nr. 6 VermVerkProspV) Angebote zum Abschluss eines Treuhandvertrags zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft werden von dem Prospektverantwortlichen LHI Leasing GmbH, dem Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH oder dem Geschäftsbesorger LHI Fondsverwaltung GmbH direkt unter der Anschrift LHI Leasing GmbH, SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH oder LHI Fondsverwaltung GmbH, jeweils EmilRiedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, oder Postfach 212, 82043 Pullach i. Isartal, entgegengenommen. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Vertriebspartnern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts noch nicht feststehen, die Beitrittserklärungen entgegennehmen. Die Annahme der Angebote erfolgt durch die SINUS TreuhandVerwaltung GmbH oder die LHI Fondsverwaltung GmbH. 11.2.7 Zeichnungsfrist (§ 4 Nr. 7 VermVerkProspV) Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Ver öffentlichung dieses Verkaufsprospekts und ist je nach vom Anleger gewähltem Beitrittstermin zum 30.11.2011 (Beitrittstermin 1) und danach an jedem Monatsultimo grundsätzlich bis zum 31.12.2012 möglich. Die geschäftsführende Kommanditistin kann nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen weitere Beitrittstermine bestimmen sowie die Platzierungsphase verkürzen oder verlängern. Das öffentliche Angebot endet mit der Vollplatzierung des Zeichnungskapitals. Sollte das Zeichnungskapital vor dem 31.12.2012 erreicht werden, wird die Zeichnungsfrist von der geschäftsführenden Kommanditistin LANITA Verwaltung GmbH vorzeitig geschlossen. Im Falle einer von einem Anleger nicht vollständig geleisteten Einlage ist die geschäftsführende Kommanditistin nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen und nach Maßgabe der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft berechtigt, durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Anleger die Beteiligung des Anlegers auf die geleistete Einlage herabzusetzen und insoweit Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Weitere Möglichkeiten, die für die Zeichnung oder den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene Frist vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, bestehen nicht. 11.2.8 Teilbeträge (§ 4 Nr. 8 VermVerkProspV) Da das Angebot nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, werden Teilbeträge im Sinne dieser Vorschrift nicht angeboten. 11.2.9 Erwerbspreis (§ 4 Nr. 9 VermVerkProspV) Der Erwerbspreis für die Kommanditbeteiligung entspricht dem gezeichneten Nominalwert, mindestens 10.000 EUR. Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 5.000 teilbar sein. 11.2.10 Kosten (§ 4 Nr. 10 VermVerkProspV) Zuzüglich zum Erwerbspreis ist ein Agio in Höhe von 5 % bezogen auf den Erwerbspreis zu leisten. Erfüllt ein Anleger seine Verpflichtung zur termingerechten Leistung der Einlage nicht, hat er ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu leisten. Sollte ein Anleger die Übertragung der bisher von der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung auf sich selbst verlangen, hat er die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister selbst zu tragen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach der Höhe der Beteiligung und ergibt sich aus der Kostenordnung (KostO) für die Notarkosten sowie der Handelsregistergebührenver- ordnung für die Gerichtskosten. Beim Ausscheiden eines Anlegers oder bei der Übertragung der Beteiligung auf einen Dritten erhält die geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft oder ein von ihr benannter Dritter als Aufwandsentschädigung pauschal einen Betrag in Höhe von 1,0 % der Pflichteinlage, maximal 2.500 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Nach den Bestimmungen der Beitritts erklärung kann die LHI Fondsverwaltung GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen von einem Anleger verlangen, dass er sich nach dem so genannten PostIdent-Verfahren identifizieren lässt. Die Kosten für dieses Verfahren betragen bei Prospektaufstellung 7,16 EUR plus Porto zzgl. Umsatzsteuer und sind vom Anleger zu tragen. Jeder Anleger trägt die Kosten für in Bezug auf seine Person zu erstellende Steuererklärungen selbst. Diese Kosten sind bei Prospektaufstellung nicht bezifferbar. Der Anleger trägt sämtliche Bankgebühren seiner eigenen Bank. Die Fondsgesellschaft und damit mittelbar der Anleger trägt die Kosten für die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher und gesetzlicher Neuregelungen im Bereich der Aufsicht über Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Investmentgesellschaften sowie Prospektverantwortliche und Vertriebe von Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Verkaufsprospektgesetz. Auch diese Kosten sind bei Prospektaufstellung nicht bezifferbar. Weitere mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundene Kosten fallen nicht an. 11.2.11 Weitere Leistungen/Nachschuss (§ 4 Nr. 11 VermVerkProspV) Die Haftungssituation des Anlegers, insbesondere das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung, ist in Abschnitt 12.1 „Rechtliche Grundlagen“ auf Seite 85 dargestellt. Eine Nachschusspflicht des einzelnen Anlegers kann bei Vorliegen eines Gesellschafterbeschlusses mit Dreiviertelmehrheit begründet werden. Jeder Anleger, der sich für eine solche Nachschusspflicht entscheidet, hat diesem Beschluss entsprechend zu folgen. Anleger, die nicht für die Begründung einer Nachschusspflicht gestimmt haben, sind nicht verpflichtet, sich an dem Nachschuss zu beteiligen. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen. 75 11.2.12 Provisionen (§ 4 Nr. 12 VermVerkProspV) Es werden sowohl einmalige als auch laufende Vergütungen geleistet. Einmalzahlungen erhält die LHI Leasing GmbH von der Fondsgesellschaft für die Fondskonzeption, die Eigenund Fremdkapitalvermittlung sowie die Übernahme der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie. Diese Vergütungsansprüche entstehen grundsätzlich sukzessive mit der Einwerbung des Zeichnungskapitals und sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, spätestens am 31.12.2012 (Konzeption, Fremdkapitalbeschaffung, Platzierungsgarantie) bzw. am Ende der Platzierungsphase (Eigenkapitalbeschaffung). Die Vergütung für die Fondskonzeption beträgt 500.000 EUR. Die Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung beträgt 10 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals, dies entspricht 2.106.500 EUR. Die Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung beträgt 300.000 EUR. Die Vergütung für die Übernahme der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie beträgt 333.000 EUR. Der Gesamtbetrag der Einmalhonorare liegt bei 3.239.500 EUR. Ferner werden aufgrund von Vertriebsvereinbarungen der Fondsgesellschaft und der LHI Leasing GmbH mit einer Vielzahl von Vertriebspartnern Einmalzahlungen an die Vertriebspartner für die Vermittlung von Eigenkapital geleistet. Hierzu dient das Agio in Höhe von 5 % bezogen auf das Zeichnungskapital sowie gegebenenfalls ein von der LHI Leasing GmbH mit Vertriebspartnern gesondert zu vereinbarender Teil der Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung, maximal damit 10 % bezogen auf das einzuwerbende Kommanditkapital. Laufende Vergütungen erhalten von der Fondsgesellschaft die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH für die Übernahme der persönlichen Haftung in der Fondsgesellschaft, die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH und die LANITA Verwaltung GmbH für die laufende Geschäftsführung in der Fondsgesellschaft sowie die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH für die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse. Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung von der Gesellschaft eine jährliche Haftungsver gütung von 500 EUR für das Jahr 2011 und ab dem Jahr 2012 in Höhe von 5.000 EUR. Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung der Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR, für das Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von 76 25.000 EUR. Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung von 37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung der Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR, für das Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR. Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung von 37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht. Sollten die Erträge aus der PV-Anlagen vor Kosten und Steuern bei der Abrechnung am jeweiligen Jahresende die prognostizierten Erträge übersteigen, erhalten die Komplemen tärin und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 5 % der Mehrerträge aus der PV-Anlagen nachschüssig zum Jahresende. Für die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse erhält der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine Vergütung von 500 EUR p. a. und ab dem Jahr 2012 eine Vergütung von 6.000 EUR p. a. Die LHI Leasing GmbH erhält von der SAMERA Verwaltung GmbH ab dem Jahr 2012 ein Geschäfts besorgungshonorar von 8.000 EUR p. a., für 2011 zeitanteilig ab dem 01.10.2011. Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt im Jahr 2011 589.300 EUR (laufende und einmalige Provisionen). Damit beträgt die Gesamthöhe der Provisionen auf Basis der Prognose bei Aufstellung dieses Prospekts 4.821.421 EUR. Die Gesamthöhe der laufenden Provisionen erhöht oder reduziert sich bei einer von der Prognose abweichenden Erhöhung oder Reduzierung der von den prognostizierten Erträgen aus der PV-Anlage. 11.2.13 Originalverträge (§ 4 Satz 2 VermVerkProspV) Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und der Treuhandvertrag sind in diesem Verkaufsprospekt in den Abschnitten 16.1 und 16.2 vollständig abgedruckt. 11.3 Angaben über die Fondsgesellschaft (§ 5 VermVerkProspV) 11.3.1 Firma, Sitz, Geschäftsanschrift (§ 5 Nr. 1 VermVerkProspV) LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG, Sitz Pullach i. Isartal, Geschäfts anschrift Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. 11.3.2 Gründung (§ 5 Nr. 2 VermVerkProspV) Die Fondsgesellschaft wurde am 29.09.2010 unter der Firma KEWOS GmbH & Co. KG gegründet. Am 28.07.2011 haben die Gesellschafter durch Gesellschafterwechsel, Änderung des Unternehmensgegenstands und Neufassung des Gesellschaftsvertrags die grundlegende Umstrukturierung der Fondsgesellschaft mit Wirkung zum 01.07.2011 beschlossen (wirtschaftliche Neugründung). Am 30.09.2011 haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft erneut die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Jeder Gesellschafter kann unter Wahrung der Form seine Beteiligung mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31.12.2026 und danach zu jedem Jahresende, kündigen. 11.3.3 Rechtsform, Rechtsordnung (§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV) Die Fondsgesellschaft hat die Rechtsform der Kommandit gesellschaft in Ausgestaltung der GmbH & Co. KG. Sie ist nach deutschem Recht gegründet und unterliegt der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft ist die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH, Pullach i. Isartal, die mit einem voll eingezahlten Stammkapital von 25.000 EUR ausgestattet ist und deren Gesellschafter die LHI Leasing GmbH, die LHI Beteiligungsverwaltung GmbH und die LHI Beteiligungs Holding GmbH, jeweils Pullach i. Isartal, sind. Weitere Angaben zur Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH finden sich in Abschnitt 14 „Die Vertragspartner“. Der aktuell gültige Gesell schaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist im Anhang in seinem derzeitigen Wortlaut abgedruckt. Als Gesellschaftsvertrag einer Publikumskommanditgesellschaft weicht er in nahezu allen Punkten von den gesetzlichen Regelungen der Kommanditgesellschaft ab, nämlich in den Regelungen der §§ 3 bis 6 (Gesellschafter, Beitritt, Konten), § 7 (Haftungsverhältnisse), §§ 11 bis 13 (Beschlussfassung), § 14 (Kontrollrechte), § 16 (Ergebnisverteilung/Ausschüttungen), §§ 17 und 18 (Ausscheiden/Abfindung), § 19 (Nachfolge) und § 20 (Dauer, Liquidation). Der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden Gesellschafterin weicht allein in § 7 (Gesellschafter beschlüsse) von den gesetzlichen Regelungen ab. Die Haftung der Komplementärin einer Kommanditgesellschaft ist grundsätzlich unbeschränkt. Da es sich bei der Komplementärin der Fondsgesellschaft um eine GmbH handelt, ist ihre Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Geschäfts führer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind Herr Oliver Porr, München, Herr Peter Kober, München, und Herr Christian Goldbrunner, Penzberg. 11.3.4 Unternehmensgegenstand (§ 5 Nr. 4 VermVerkProspV) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb und die langfristige Vermietung des Fachmarktzentrums Erding, Anton-Huber-Straße 1, Josef-Schwankl-Straße und Johann-Auer-Straße 6, 85435 Erding („Fondsimmobilie“) und der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaikanlagen sowie die Anlage überschüssiger Liquidität. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen und Rechts geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann die hierzu erforderlichen oder dienlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Geschäfte gemäß § 34c) GewO oder Geschäfte, die behördlicher Genehmigung bedürfen, werden nicht getätigt. 11.3.5 Handelsregister (§ 5 Nr. 5 VermVerkProspV) Amtsgericht München, HRA 96165 11.3.6 Konzern (§ 5 Nr. 6 i. V. m. § 10 Abs. 2 VermVerkProspV) Die Fondsgesellschaft ist kein Konzernunternehmen und es besteht daher auch kein Konzernabschluss. 11.4 Angaben über das Kapital der Fondsgesellschaft (§ 6 VermVerkProspV) 11.4.1 Gezeichnetes Kapital, Anteile (§ 6 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV) Das gezeichnete Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt 22,2 Mio. EUR, jeder einzelne angebotene Anteil beträgt mindestens 10.000 EUR, darüber hinausgehende Anteile müssen durch 5.000 glatt teilbar sein. Das Kommandit kapital wird vollständig von den Gründungsgesellschaftern gehalten. Das Kommanditkapital wird derzeit zu 21.065.000 EUR von der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH in ihrer Eigenschaft als Treuhandkommanditist gehalten, eine weitere Kommanditeinlage hält die geschäftsführende Kommanditistin LANITA Verwaltung GmbH mit 1.135.000 EUR. Die Kommanditeinlage der LANITA Verwaltung GmbH ist voll eingezahlt, die Kommanditeinlage der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH ist in Höhe von 21.065.000 EUR ausstehend. Die Gesamthöhe der ausstehenden Einlagen beträgt 21.065.000 EUR. Diese ausstehende Einlage wird dadurch erbracht, dass die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH ihre 77 gemäß dem jeweiligen Treuhandvertrag bestehende Forderung gegenüber dem Anleger auf Leistung der Einlage unmittelbar an die Fondsgesellschaft abtritt. Einzelheiten regeln §§ 3 und 4 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft sowie § 4 des Treuhandvertrags. Die Hauptmerkmale der Anteile und die damit verbundenen Rechte des Anlegers sind in Abschnitt 3 „Das Beteiligungsangebot im Überblick“ auf Seite 11 beschrieben. Die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH hat gegenüber allen anderen derzeitigen und künftigen Gesellschaftern die alleinige Vertretungsbefugnis, die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH und die LANITA Verwaltung GmbH haben gemeinsam gegenüber allen anderen derzeitigen und künftigen Gesellschaftern die alleinige Geschäftsführungsbefugnis. Die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH hält ihre Kommanditbeteiligung treuhänderisch für die Anleger. Die Rechte und Pflichten aller anderen Gesellschafter sind identisch. Darüber hinaus stehen den derzeitigen Gesellschaftern im Vergleich zu den zukünftig beitretenden Anlegern keine abweichenden Rechte zu. 11.4.2 Bisherige Emissionen (§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV) Die Fondsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne von § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben. 11.4.3 Angaben zur AG/KGaA (§ 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV) Da die Fondsgesellschaft keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, entfallen Angaben zu diesen Vorschriften. 11.5 Angaben über Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft (§ 7 VermVerkProspV) 11.5.1 Firma, Sitz, Einlagen, Leistungen an Gründungsgesellschafter (§ 7 Abs. 1 VermVerkProspV) Gründungsgesellschafter der mit Wirkung zum 01.07.2011 wirtschaftlich neu gegründeten Fondsgesellschaft sind die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH, die LANITA Verwaltung GmbH und die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH, Sitz jeweils Pullach i. Isartal, Geschäftsanschrift Emil-RiedlWeg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH ist Komplementärin ohne Einlage. Vom Kommanditkapital in Höhe von 22,2 Mio. EUR hat die LANITA Verwaltung GmbH eine Kommanditeinlage in Höhe von 1.135.000 EUR gezeichnet und eingezahlt. Die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH hat eine Kommanditeinlage von 21.065.000 EUR gezeichnet, aber noch nicht eingezahlt. Die Leistungen an die Gründungsgesellschafter innerhalb des Gesellschaftsvertrags sind auf Seite 76 dargestellt. Im Übrigen stehen den Gründungsgesellschaftern keine Gewinn beteiligungen, Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwands entschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, innerhalb oder außerhalb des Gesellschaftsvertrags zu. 11.5.2 Beteiligungen der Gründungsgesellschafter (§ 7 Abs. 2 VermVerkProspV) Die Gründungsgesellschafter halten keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen bringen. 11.6 Angaben über die Geschäftstätigkeit der Fonds gesellschaft (§ 8 VermVerkProspV) 11.6.1 Tätigkeitsbereiche (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV) Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft sind der Erwerb, die Finanzierung, die langfristige Vermietung und anschließende Verwertung der Fondsimmobilie „Fachmarktzentrum Erding“ und die Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin der auf den Bauabschnitten 1, 2 und 4 aufliegenden Photovoltaikanlage. 78 11.6.2 Abhängigkeiten (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV) Die Fondsgesellschaft ist abhängig von der Erfüllung der Pflichten aus den Mietverträgen mit den Mietern der Fonds immobilie (Seite 51–59). Hinsichtlich der prognostizierten Beteiligungserträge aus der SAMERA Verwaltung GmbH und damit aus der PV-Anlage ist die Fondsgesellschaft abhängig von den Bestimmungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in seiner aktuellen Fassung. Die Fondsgesellschaft ist abhängig von der planmäßigen Fertigstellung der Bauabschnitte 3 und 4 (vgl. Abschnitt 6 „Das Fondsobjekt“, Seite 35 ff) und damit von der Erfüllung der Pflichten aus dem am 28.07.2011 abgeschlossenen Kaufvertrag (vgl. Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“, Seite 86 ff. Inwiefern hinsichtlich dieser Verträge eine Abhängigkeit für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Fondsgesellschaft besteht, ergibt sich aus Abschnitt 4 „Risiken“ auf Seite 17 „Mieterbonität/Mietausfälle“, „Weitere Bonitätsrisiken“, Seite 20 „Anschlussfinanzierungsrisiko“, Seite 21 „Auszahlungssperre wegen Covenants“. Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft nicht abhängig von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, wenn sie von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage sind. 11.6.3 Gerichtsverfahren (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV) Es gibt keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft haben können. 11.6.4 Investitionen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV) Die wichtigsten laufenden Investitionen der Fondsgesellschaft sind der Erwerb der gesamten Fondsimmobilie sowie der aufliegenden PV-Anlage durch die SAMERA Verwaltung GmbH. Besitz, Nutzen und Lasten hinsichtlich Bauabschnitt 1 und 2 samt aufliegender PV-Anlage sind mit dem 01.10.2011 übergegangen. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, verbunden mit der jeweiligen Kaufpreiszahlung für Bauabschnitt 3 sowie Bauabschnitt 4 samt aufliegender PV-Anlage ist zum 30.04.2012 geplant. Weitere wichtige laufende Investitionen bestehen nicht. 11.6.5 Außergewöhnliche Ereignisse (§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV) Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist nicht durch außer gewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. 11.7 Angaben zur Anlagepolitik und zu den Anlagezielen (§ 9 VermVerkProspV) 11.7.1 Allgemeine Angaben (§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV) Die Nettoeinnahmen aus dem in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Angebot der Fondsgesellschaft werden zur Finanzierung der Fondsimmobilie sowie der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH hinsichtlich der aufliegenden PV-Anlage und der Bildung einer Liquiditätsreserve genutzt (vgl. Abschnitt 6 „Das Fondsobjekt, Seite 35 ff.). Der Kaufpreis für die Bauabschnitte 1 und 2 (abzgl. Einbehalte) ist durch die Fondsgesellschaft bereits bezahlt. Die SAMERA Verwaltung GmbH hat ihrerseits den Kaufpreis für die auf Bauabschnitt 1 und 2 aufliegenden PV-Anlage bezahlt; die Fondsgesellschaft hat hierzu in der SAMERA Verwaltung GmbH eine Kapitalrücklage gebildet. Zum Realisierungsgrad der Projekte: Die Bauabschnitte 1 und 2 sind bereits fertig gestellt, letzte Mängel werden derzeit behoben. Die Bau abschnitte 3 und 4 befinden sich noch im Bau, die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2012 geplant. Dies gilt genauso für die auf Bauabschnitt 4 aufliegende PV-Anlage. Das eingeworbene Kapital der Fondsgesellschaft dienen neben dem Erwerb der Fondsimmobilie und der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH sowie der Bildung der Kapitalrücklage der Bedienung der von der Fondsgesellschaft geschuldeten Vergütungen für die Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditistin, den Treuhandkomman ditisten sowie für die LHI Leasing GmbH für die Fondskonzeption, die Fremd- und Eigenkapitalvermittlung sowie die Übernahme der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie unter Bildung der Liquiditätsreserve. Die Nettoeinnahmen sind alleine für die Realisierung der Anlageziele und der Anlagepolitik nicht ausreichend. Aus diesem Grund hat die Fondsgesellschaft bei der DG Hyp ein Darlehen i.H.v. 20 Mio. EUR aufgenommen. Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft werden für keine sonstigen Zwecke genutzt. 11.7.2 Anlageobjekt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV) Beim Anlageobjekt handelt es sich um die Fondsimmobilie „Fachmarktzentrum Erding“ sowie die Beteiligung in Höhe von 85 % am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH als derzeitige (PV-Anlage auf Bauabschnitt 1 und 2) bzw. künftige (PV-Anlage auf Bauabschnitt 4) Eigentümerin der Photovoltaikanlagen. Die Fondsimmobilie ist in Abschnitt 6.1 „Das Fondsobjekt“, Seite 35 ff, die PV-Anlage ist in Abschnitt 6.2 „Das Fondsobjekt“, Seite 45, beschrieben. Die Fonds gesellschaft hat eine 100 %-Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag vom 18.07.2011 erworben und einen Teil79 betrag von 15 % mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag vom 12.09.2011 an die LHI Beteiligungsverwaltung GmbH abgetreten. Die SAMERA Verwaltung GmbH ihrerseits hat mit der FMZ Energy Erding GmbH & Co. KG, Hergatz, am 28.07.2011 einen Kaufvertrag über die PV-Anlage auf den Bauabschnitten 1, 2 und 4 geschlossen. Der Unternehmensgegenstand der SAMERA Verwaltung GmbH ist unter anderem der Erwerb oder die Herstellung, die Verwaltung, Vermietung und Verwertung von beweglichen Wirtschaftsgütern. Hauptmerkmale der Beteiligung der Fondsgesellschaft an der SAMERA Verwaltung GmbH sind quotale Ansprüche auf Gewinnausschüttungen, Stimmrechte sowie Informations- und Kontrollrechte. Der Kaufvertrag über den Erwerb der Fondsimmobilie sowie der aufliegenden PVAnlage ist in Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“, Seite 86 ff, beschrieben. 11.7.3 Eigentum (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV) Eigentümer der Fondsimmobilie bzgl. der Bauabschnitte 1, 2 und 3 ist derzeit noch die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG. Eigentümer des Flurstücks 1736, auf dem der Bauabschnitt 4 errichtet wird, ist die Wilhelm & Scharl Gewerbegrund GmbH. Für die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Zugunsten der Fonds gesellschaft ist in den Grundbüchern der Bauabschnitte 1, 2 und 3 eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Eigentümer einer Beteiligung von 85 % am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH ist die Fondsgesellschaft. Die SAMERA Verwaltung GmbH ist Eigentümerin der PV-Anlage auf den Bauabschnitten 1 und 2. Eigentümerin der PV-Anlage auf dem Bauabschnitt 4 ist die FMZ Gaschler Energy Erding GmbH & Co. KG. Eine weitere Beteiligung in Höhe von 15 % am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH hält die LHI Beteiligungsverwaltung GmbH, an der wiederum zu 15 % die LHI Leasing GmbH beteiligt ist. Im Übrigen stand oder steht weder der LHI Leasing GmbH als Prospektverantwortlicher noch den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft oder den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft oder dem Treuhandkommanditisten oder dessen Geschäftsführern das Eigentum am Anlageobjekt oder an wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu. 11.7.4 Dingliche Belastungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV) Die Fondsimmobilie ist hinsichtlich sämtlicher betreffender Grundbuchblätter mit Gesamtgrundschulden zugunsten der finanzierenden Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG in Höhe von insgesamt 28.915.000 EUR belastet. Weitere 80 dingliche Belastungen sind auf Seite 38–41 genannt. Es bestehen keine dinglichen Belastungen der Beteiligung von 85 % am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH. Weitere nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjekts bestehen nicht. 11.7.5 Beschränkungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV) Eine Baugenehmigung für das Fondsobjekt liegt vor. Eine Nutzungsänderung bedürfte erneuter öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. Bezüglich der Nutzung der Fondsimmobilie durch die Matratzen Concord GmbH steht eine Genehmigung noch aus. Die Geschäftsanteile an der SAMERA Verwaltung GmbH sind weder zum Handel an einem organisierten Markt oder einer Börse zugelassen noch in einen Freiverkehr einbezogen. Ein Zweitmarkt für GmbH-Geschäftsanteile besteht daher aktuell nicht und wird sich voraussichtlich auch nicht entwickeln. Sonstige rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts bestehen nicht. 11.7.6 Behördliche Genehmigungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV) Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen bis auf die Nutzung der Fondsimmobilie durch die Matratzen Concord GmbH vor. 11.7.7 Verträge über das Anlageobjekt (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV) Die Fondsgesellschaft hat am 28.07.2011 mit notarieller Urkunde des Notars Heinrich Burchard, Hannover, mit der Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, Hergatz, einen Grundstückskaufvertrag über die gesamte Fondsimmobilie (Bauabschnitte 1 bis 4) geschlossen. Dieser Vertrag ist in Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“, Seite 86 ff, beschrieben. Die Fondsgesellschaft hat mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag vom 18.07.2011 sämtliche Geschäfts anteile an der SAMERA Verwaltung GmbH erworben und einen Teilbetrag von 15 % mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag vom 12.09.2011 an die LHI Beteiligungsverwaltung GmbH abgetreten. Die SAMERA Verwaltung GmbH hat am 28.07.2011 mit notarieller Urkunde des Notars Heinrich Burchard, Hannover, mit der FMZ Gaschler Energy Erding GmbH & Co. KG, Hergatz, einen Kaufvertrag über die auf den Bauabschnitten 1, 2 und 4 aufliegende PV-Anlage geschlossen. Weitere Verträge der Fondsgesellschaft über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davon bestehen nicht. 11.7.8 Bewertungsgutachten (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV) Vgl. hierzu Abschnitt 3 „Das Beteiligungsangebot im Überblick“, Seite 12 und Abschnitt 6 „Das Fondsobjekt“, Seite 44. Nach Kenntnis des Anbieters existieren keine weiteren Bewertungsgutachten. 11.7.9 Weitere Leistungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV) Die LHI Leasing GmbH hat als Prospektverantwortlicher folgende Leistungen für die Fondsgesellschaft erbracht: Konzeptionsleistungen (vgl. Seite 90), Eigenkapitalvermittlung (vgl. Seite 90), Fremdkapitalvermittlung (vgl. Seite 90) sowie die Übernahme der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie (vgl. Seite 90). Im Übrigen werden durch den Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft, den Treuhandkommanditisten oder dessen Geschäftsführung keine nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen erbracht. 11.7.10 Gesamtinvestitionskosten (§ 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspV) Die voraussichtlichen Gesamtinvestitionskosten des Anlageobjekts sind vollständig in Abschnitt 9 „Investition und Finanzierung“, Seite 61 ff, dargestellt. 11.8 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft (§ 10 VermVerkProspV) 11.8.1 Jahresabschluss (§ 10 Abs. 1 VermVerkProspV) Es werden in Abschnitt 16.4 auf den Seiten 129 ff. Angaben nach § 15 VermVerkProspV gemacht, da die Fondsgesellschaft im Zuge der Neufassung des Gesellschaftsvertrags mit Wirkung zum 01.07.2011 wirtschaftlich neu gegründet wurde (Neufassung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere des Unternehmensgegenstands, Beitritt neuer Gesellschafter, Kapitalerhöhung, Umfirmierung). 11.8.2 Konzernabschluss (§ 10 Abs. 2 VermVerkProspV) Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. 11.8.3 Wesentliche zwischenzeitliche Änderungen (§ 10 Abs. 3 VermVerkProspV) Die Fondsgesellschaft wurde am 28.07.2011 mit Wirkung zum 01.07.2011 durch Gesellschafterwechsel, Umfirmierung, Änderung des Unternehmensgegenstands und Neufassung des Gesellschaftsvertrag umstrukturiert. Sie hat am 18.07.2011 sämtliche Geschäftsanteile an der SAMERA Verwaltung GmbH erworben und einen Teilbetrag von 15 % mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag vom 12.09.2011 an die LHI Beteiligungsverwaltung GmbH abgetreten. Sie hat am 28.07.2011 mit der Gaschler FMZ GmbH & Co. KG einen notariellen Grundstückskaufvertrag über die Fondsimmobilie geschlossen. Am 30.09.2011 wurde der Gesellschaftsvertrag erneut neu gefasst. Am 01.10.2011 hat die Fondsgesellschaft Besitz, Nutzen und Lasten hinsichtlich der Fondsimmobilie erworben. 11.9 Prüfung des Jahresabschlusses (§ 11 VermVerkProspV) Da in Abschnitt 16.4 auf den Seiten 129 ff. Angaben nach § 15 VermVerkProspV gemacht werden, entfallen Angaben zu § 11 VermVerkProspV. 11.10 Angaben über die Geschäftsführung, Treuhänder und weitere Schlüsselpersonen der Fondsgesellschaft (§ 12 VermVerkProspV) 11.10.1 Geschäftsführung (§ 12 Abs. 1 VermVerkProspV) Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind die Geschäftsführer der Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH, der alleinigen persönlich haftenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft, sind Herr Oliver Porr, München, Herr Peter Kober, München, und Herr Christian Goldbrunner, Penzberg, geschäftsansässig jeweils Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind auch die Geschäftsführer der LANITA Verwaltung GmbH, der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft, sind Herr Robert Soethe, Rain, und Herr Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen, geschäftsansässig jeweils Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft erfolgt gemeinsam durch die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH und die LANITA Verwaltung GmbH. Innerhalb der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft erstreckt sich die Geschäftsführung jeweils ohne Funktionstrennung auf sämtliche Aufgabengebiete der Fondsgesellschaft. Vorstand, Aufsichtsgremien und Beiräte bestehen hinsichtlich der Fondsgesellschaft nicht. Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt. 11.10.2 Verflechtungen (§ 12 Abs. 2 VermVerkProspV) Von den vorstehend genannten Mitgliedern der Geschäfts81 führung der Fondsgesellschaft sind die Herren Oliver Porr, Robert Soethe und Heimo Koch Geschäftsführer, die Herren Peter Kober und Christian Goldbrunner jeweils auch Prokuristen der LHI Leasing GmbH, die mit dem Vertrieb von Vermögensanlagen betraut ist (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV) und die auf Seite 81 zu § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV genannten Leistungen erbringt (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV). Im Übrigen sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht tätig für Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital geben oder im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. 11.10.3 Treuhänder (§ 12 Abs. 3 VermVerkProspV) Treuhandkommanditist ist die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH, Sitz Pullach i. Isartal, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Der Treuhandkommanditist schließt mit einer Vielzahl von Anlegern Treuhandverträge ab, gemäß denen er die Aufgabe hat, im eigenen Namen, aber für Rechnung der Anleger seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu halten und zu verwalten. Der jeweilige Anleger wird durch Abschluss des Treuhandvertrags Treugeber. Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Treuhandkommanditisten ist der Treuhandvertrag (vgl. Abschnitt 16.2), ergänzt durch Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft. Der Treuhandkommanditist hat folgende wesentlichen Rechte und Pflichten: Im Treuhandvertrag tritt der Treuhandkommanditist sämtliche Ansprüche aus der treuhänderisch gehaltenen Kommandit beteiligung entsprechend der Beteiligungssumme des jeweiligen Anlegers an den Treugeber ab. Im Gegenzug stellt der Treugeber den Treuhandkommanditisten von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die – bezogen auf die Beteiligungssumme des Treugebers – im Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung stehen. Für die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse erhält der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine Vergütung von 500 EUR p. a. und ab dem Jahr 2012 eine Vergütung von 6.000 EUR p. a Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung dieser Aufgaben vereinbarten Vergütung beträgt bis zur erstmaligen Kündbarkeit der Fondsgesellschaft am 31.12.2026 90.500 EUR. Ein Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten, Herr FranzGeorg Schmidt, Neufahrn, und der Prokurist des Treuhandkommanditisten, Herr Gerd Asam, München, sind auch Prokuristen des Prospektverantwortlichen LHI Leasing GmbH. Weitere Umstände und Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, bestehen nicht. 82 11.10.4 Weitere Schlüsselpersonen (§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV) Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt dieses Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt dieses Beteiligungsangebots aber wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht. 11.11 Geschäftsgang, Geschäftsaussichten (§ 13 VermVerkProspV) Geschäftsgang und Geschäftsaussichten der Fondsgesellschaft als Emittent sind geprägt von den Vorbereitungen zum Erwerb der Fondsimmobilie und der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH, vom Abschluss des notariellen Kaufvertrags über die Fondsimmobilie bzw. vom Abschluss des Kaufvertrags der SAMERA Verwaltung GmbH über die PV-Anlage. Mit Wirkung zum 01.10.2011 sind Besitz, Nutzen und Lasten hinsichtlich Bauabschnitt 1 und 2 auf die Fondsgesellschaft bzw. die Erträge der auf Bauabschnitt 1 und 2 aufliegenden PV-Anlage auf die SAMERA Verwaltung GmbH übergegangen. Damit erzielt die Fondsgesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Fondsimmobilie sowie Beteiligungserträge aus der SAMERA Verwaltung GmbH. Es wird erwartet, dass die Fondsgesellschaft in Kürze als Eigentümerin im Grundbuch hinsichtlich Bauabschnitt 1 und 2 eingetragen wird. Es wird erwartet, dass die Fonds gesellschaft planmäßig zum 30.04.2012 Besitz, Nutzen und Lasten hinsichtlich Bauabschnitt 3 und 4 erwirbt. Es wird erwartet, dass das Zeichnungskapital sukzessive und bis zum geplanten Platzierungsschluss am 31.12.2012 vollständig an Anleger ausplatziert wird. Sollte das Zeichnungskapital bis zum geplanten Platzierungsschluss nicht vollständig ausplatziert werden, greift die Platzierungsgarantie der LHI Leasing GmbH. 11.12 Rückzahlungs-, Verzinsungsgarantie (§ 14 VermVerkProspV) Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage der Anleger hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. 11.13 Verringerte Prospektanforderungen (§ 15 VermVerkProspV) Die Angaben nach § 15 VermVerkProspV werden in Abschnitt 16.4 auf den Seiten 129 ff. gemacht. 83 12.Rechtliche Grundlagen 12.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft Die Anleger beteiligen sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH an der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarkt zentrum Erding GmbH & Co. KG („Fondsgesellschaft“). Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wurde am 29.09.2010 als KEWOS GmbH & Co. KG gegründet. Am 28.07.2011 und anschließend am 30.09.2011 haben die Gesellschafter die Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft beschlossen. Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag ist vollständig in seinem Wortlaut in Abschnitt 16.1 dieses Verkaufsprospekts abgedruckt. Komplementärin der Fondsgesellschaft ist die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH, Pullach. Sie ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und leistet keine Einlage. Das Stammkapital der Komplementärin ist voll eingezahlt und beträgt 25.000 EUR. Kommanditisten der Fondsgesellschaft sind derzeit die LANITA Verwaltung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin sowie die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH als Treuhandkommanditistin. Die Treuhandkommanditistin beabsichtigt, über ihre Kommanditbeteiligung von 21.065.000 EUR im Ganzen oder in Teilbeträgen mit einer Vielzahl von Anlegern Treuhandverträge abzuschließen, gemäß denen sie im eigenen Namen, aber für Rechnung der Treugeber ihre Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft hält und verwaltet. Der jeweilige Anleger wird durch Abschluss des Treuhandvertrags Treu geber. Die Beteiligung von Anlegern als Treugeber kann erstmals zum 30.11.2011 („Beitrittstermin 1“) und danach zu jedem Monatsultimo bis zum 31.12.2012 erfolgen. Einzel heiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung. Die geschäftsführende Kommanditistin kann nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen weitere Beitrittstermine bestimmen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die Platzierungsphase zu verkürzen oder zu verlängern. Die Einlage jedes Anlegers ist zuzüglich 5 % Agio in einer Summe fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Beitritts termin zur Zahlung fällig. Die Treugeber verpflichten sich gegenüber der Treuhandkommanditistin, ihre jeweilige Einlage direkt an die Fondsgesellschaft zu leisten. Die Mindest einlage beträgt 10.000 EUR. Höhere Beträge müssen jeweils durch 5.000 glatt teilbar sein. 84 Von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen sind natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit haben oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) sind und/oder nach US-amerikanischem Recht errichtet wurden und/oder in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem deren Territorien ihren (Wohn-) Sitz haben oder sonstige Vermögensmassen, deren Einkommen der US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegen. Ausgeschlossen von der Beteiligung an der Gesellschaft sind ebenfalls natürliche oder juristische Personen, die aufgrund von internationalen Finanzsanktionen von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen sind. Die Anleger haben in der Beitrittserklärung zu bestätigen, dass vorstehende Sachverhalte nicht auf sie zutreffen. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft, die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH, haftet grundsätzlich unbeschränkt. Da es sich bei der Komplementärin der Fondsgesellschaft um eine GmbH handelt, ist ihre Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH beteiligt sich als Kommanditistin, als Haftsumme wird für sie im Handelsregister ein Betrag in Höhe von 10 % ihrer Pflichteinlage ins Handels register eingetragen. Aufgrund der Regelungen des Treuhandvertrags und der damit verbundenen wirtschaftlichen Gleichstellung des Treugebers mit direkt beteiligten Kommanditisten haftet ein Treugeber entsprechend gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft. Diese Haftung entfällt, wenn die Einlage des Anlegers geleistet ist. Entnimmt oder erhält ein Kommanditist von der Fondsgesellschaft Beträge, die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage sinken lassen, so lebt seine persönliche Haftung entsprechend § 172 Abs. 4 HGB im gleichen Maße wieder auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme. Dies gilt auch für den Fall, dass Gewinnanteile entnommen werden, während das Kapitalkonto eines Anlegers durch Verlustzuweisungen unter den Betrag der Hafteinlage gemindert wurde. Die Vertretung der Fondsgesellschaft erfolgt ausschließlich durch die Komplementärin, die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH. Zur Geschäftsführung ist die LANITA Verwaltung GmbH gemeinsam mit der Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführung umfasst die gesamte Verwaltung der Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft, die Wahrung der steuerlichen Belange der Fondsgesellschaft und die Betreuung der Anleger. Im Rahmen der Geschäftsführung muss nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags die Gleichbehandlung aller Komman- ditisten beachtet werden. Die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH trifft wiederum die Pflicht zur Gleichbehandlung aller Treugeber. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist berechtigt, einzelne Geschäfte der Fondsgesellschaft von Dritten besorgen zu lassen und hierfür erforderliche Vollmachten zu erteilen. Sie ist insbesondere befugt, mit der LHI Fonds verwaltung GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Erledigung der Aufgaben der Fondsgesellschaft abzuschließen, die mit der kaufmännischen Verwaltung der Fondsgesellschaft sowie mit der Betreuung der Anleger zusammenhängen. Kosten für die Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen im Bereich der Aufsicht über Banken, Fi nanzdienstleistungsinstitute oder Investmentgesellschaften trägt die Fondsgesellschaft selbst. Sowohl die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH als auch die LANITA Verwaltung GmbH und die SINUS TreuhandVerwaltung GmbH erhalten für die Übernahme der Haftung, der Geschäftsführung sowie die Verwaltung der Treuhandverhältnisse jeweils eine Vergütung. Diese sind in Abschnitt 11.2.12 beschrieben. Die den Gesellschaftern vorbehaltenen Entscheidungen werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen oder in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren getroffen. Grundsätzlich werden Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für wesentliche Entscheidungen, die den Bestand der Gesellschaft berühren, ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Je volle 5.000 EUR der Pflichteinlage gewähren 1 Stimme. Einzelheiten sind in den §§ 11 bis 13 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft geregelt. Der Gewinn und Verlust („Ergebnis“) steht den Gesellschaftern ab dem jeweiligen Beitrittsertermin im Verhältnis ihrer zum jeweiligen Beitrittstermin geleisteten Pflichteinlage zu. Abweichend davon werden – soweit steuerlich zulässig – die laufenden Gewinnen und Verluste der Geschäftsjahre 2011 und 2012 so verteilt, dass sämtliche Anleger unabhängig vom Beitrittstermin entsprechend dem Verhältnis ihrer vertragsmäßig eingezahlten Pflichteinlage gleich behandelt werden. Hierzu werden die später beitretenden Anleger von den nach ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten Vorabanteile erhalten, bis sämtlichen Anlegern Gewinne oder Verluste in gleicher anteiliger Höhe zugerechnet sind. Spätestens zum 15. März eines jeden Jahres erfolgt eine Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr, erstmals zum 15.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012, soweit Anleger bereits wirksam im Jahr 2011 beigetreten sind. Hierbei wird ein vorhandener Liquiditätsüberschuss, der nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder sonstiger Verpflichtungen der Fondsgesellschaft benötigt wird, auf die am jeweiligen Beitrittstermin beteiligten Kommanditisten anteilig im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen zueinander ausgeschüttet. Eine Nachschussverpflichtung besteht für Kommanditisten vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen nicht. Ein Kommanditist, der der Begründung einer solchen Nachschusspflicht nicht zugestimmt hat, ist nicht zum Nachschuss verpflichtet. Die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft haften auch nach ihrem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft bis zur Höhe der jeweils im Handelsregister eingetragenen Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Eintragung ihres Ausscheidens im Handelsregister fällig werden und gerichtlich gegen sie geltend gemacht werden oder von der Fondsgesellschaft schriftlich anerkannt werden. Dies gilt entsprechend für Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern nach der Eintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft. Dies gilt aufgrund der im Treuhandvertrag geregelten wirtschaftlichen Gleichstellung von Treugebern mit Kommanditisten für Treugeber entsprechend. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft unter Wahrung der in § 17 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags vorgeschriebenen Form binnen einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2026, kündigen. Grundsätzlich hat ein ausscheidender Gesellschafter Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Einzelheiten dazu regelt § 17 des Gesellschaftsvertrags. Besteht die Fondsgesellschaft fort, ist der auszuzahlende Betrag des für den ausscheidenden Kommanditisten ermittelten Auseinandersetzungsguthabens in drei gleichen Jahresraten auszuzahlen. Die Gesellschafter können mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen die Auflösung der Fondsgesellschaft bestimmen. Für die Liquidation der Fondsgesellschaft gelten im Einzelnen die Bestimmungen des § 20 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft. Jede rechtsgeschäftliche Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin, die nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Eine rechtsgeschäftliche Übertragung des Gesellschaftsanteils ist nur mit Wirkung zum 1. Januar 85 eines Jahres möglich. Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben sollen eine Regelung finden, damit eine Aufspaltung des Gesellschaftsanteils in Gesellschaftsanteile unter die Mindest-Pflichteinlage von 10.000 EUR verhindert wird. Näheres regelt § 19 des Gesellschaftsvertrags. 12.2 Treuhandvertrag Der Treuhandvertrag wird zwischen der SINUS TreuhandVerwaltung GmbH und dem Anleger/Treugeber geschlossen. Der Anleger bietet in der Beitrittserklärung der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH den Abschluss eines Treuhandvertrags an. Der Wortlaut des Treuhandvertrags ist in Abschnitt 16.2 dieses Verkaufsprospekts vollständig abgedruckt. Der Treuhandvertrag kommt zustande mit Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH oder einen von ihr beauftragten Dritten. Der Treuhandkommanditist handelt stets im eigenen Namen, aber für Rechnung des Anlegers. Mit Zustandekommen des Treuhandvertrags tritt der Treuhandkommanditist sämtliche Ansprüche aus der nun treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft an den Treugeber ab. Dabei handelt es sich insbesondere um die Ansprüche auf den laufenden Gewinn und Verlust, die Ansprüche auf die Auszahlungen und die Beteiligung am Auseinandersetzungsguthaben (§ 3 Ziff. 4 des Treuhandvertrags). Im Gegenzug stellen die Treugeber den Treuhandkommanditisten von sämtlichen Verbindlichkeiten und Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung stehen (§ 1 Ziff. 4 des Treuhandvertrags). Damit steht jeder Treugeber wirtschaftlich einem direkt beteiligten Kommanditisten gleich. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen der Haftung des Anlegers (siehe oben, Abschnitt 12.1). Der Anleger kann vom Treuhandkommanditisten verlangen, die diesem zustehenden Informations- und Kontrollrechte selbst auszuüben. Der Treuhandkommanditist hat jeden Anleger über die wesentlichen Geschäftsvorgänge in der Fondsgesellschaft zu informieren. Jeder Treugeber kann an der Gesellschafterversammlung entweder selbst oder durch Bevollmächtigte teilnehmen oder dem Treuhandkommanditisten Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilen. Der Anleger kann mit einer Frist von 3 Monaten seine treuhänderisch gehaltene Beteiligung mit Wirkung zum Halb jahresende in eine Direktbeteiligung als Kommanditist umwandeln. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht, um die Eintragung 86 als Kommanditist im Handelsregister zu bewirken. Einzel heiten sind in § 7 des Treuhandvertrags geregelt. Der Treuhandkommanditist führt über die treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen ein Register, jeder Treugeber erhält über seine Eintragung eine Benachrichtigung. Für das Verhältnis zwischen Treuhandkommanditisten und Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft entsprechend, soweit sich aus dem Treuhandvertrag nichts anderes ergibt. 12.3 Kaufvertrag Informationen zu den Verkäufern und dem Garanten Verkäufer Fondsimmobilie Firma, Sitz, Anschrift: Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, Hergatz, Engelitz 8, 88145 Hergatz Handelsregister: Amtsgericht Kempten, HRA 8605 Gesellschaftskapital: 10.000 EUR Geschäftsführer der Komplementärin: Jürgen Gaschler Verkäufer PV-Anlage Firma, Sitz, Anschrift: FMZ Gaschler Energy GmbH & Co. KG, Hergatz, Engelitz 8, 88145 Hergatz Handelsregister: Amtsgericht Kempten, HRA 9351 Gesellschaftskapital: 15.000 EUR Geschäftsführer der Komplementärin: Jürgen Gaschler Garant Firma, Sitz, Anschrift: Handelsregister: Gaschler Projektplanungs GmbH, Hergatz, Engelitz 8, 88145 Hergatz Amtsgericht Kempten, HRB 8698 Stammkapital: 320.000 EUR Geschäftsführer: Jürgen Gaschler Die Fondsgesellschaft hat am 28.07.2011, damals noch firmierend unter KEWOS GmbH & Co. KG, mit dem Verkäufer Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, Hergatz, einen notariellen Grundstückskaufvertrag – UR-Nr. 264/2011 des Notars Heinrich Burchard, Hannover – über die Fondsimmobilie geschlossen. Bei der Fondsimmobilie handelt es sich um die Grundstücke der Flurstücksnummern 1735/2 (9.652 qm), 1735/13 (703 qm), 1736/4 (12.311 qm), 1736 (7.935 qm) und 1736/6 (12.395 qm) Der vorläufige Kaufpreis betrug 36.250.000 EUR. Im Kauf vertrag ist vereinbart, dass der vorläufige Kaufpreis angepasst wird, wenn die im Kaufvertrag genannten Nettojahresmieten in einem Zeitraum von sechs Monaten unter- oder überschritten werden. Eine Erhöhung über einen Betrag von 100.000 EUR findet nicht statt. Da nach Abschluss des Kaufvertrages bei zwei Mietverträgen abweichende Mieten vereinbart wurden, erhöht sich der Kaufpreis auf 36.301.930 EUR. Auf den Grundstücken werden vom Verkäufer in vier Bauabschnitten ein Fachmarktzentrum und ein Gartencenter samt Außen- und Parkplatzanlagen errichtet. Die Fertigstellung der Bauabschnitte 1 + 2 erfolgte bereits im August 2011. Am 30.09.2011 wurde eine anteilige Kaufpreiszahlung für die Fondsimmobilie in Höhe von 15.538.056 EUR für die Bau abschnitte 1 und 2 an den Verkäufer geleistet. Einbehalte für die Flächen C&A (3.250.381 EUR) und Matratzen Concord (1.005.223 EUR) sowie ein Sicherheitseinbehalt für eine eventuelle Reduzierung des Kaufpreises bei einer Änderung der Nettojahresmieten der Bauabschnitte 1 und 2 (47.841 EUR) werden voraussichtlich zum 30.04.2012 fällig. Zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich auch der Kaufpreis für die Bauabschnitte 3 und 4 in Höhe von 16.460.429 EUR abzüglich eines Sicherheitseinbehalts für eine eventuelle Reduzierung des Kaufpreises bei einer Änderung der Nettojahresmieten (200.000 EUR, fällig zum 30.10.2012) zur Zahlung fällig. Besitz, Nutzen und Lasten an den Bauabschnitten 1 + 2 sind demgemäß am 01.10.2011 übergegangen, so dass die diesbezüglichen Mieten bereits ab diesem Zeitpunkt der Fondsgesellschaft zustehen. Hiervon ausgenommen sind innerhalb des Bauabschnitts 1 + 2 die Mietfläche C&A sowie die Mietfläche Concord. Die Kaufpreisfälligkeit der Mietfläche Concord und damit auch der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten bezüglich dieser Fläche ist abhängig vom rechtswirksamen Abschluss des diese Fläche betreffenden Gewerbemietvertrags sowie vom ersten ungekürzten Eingang der diesbezüglich ausgewiesenen Miete. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten die Mietfläche C&A betreffend erfolgt ebenfalls erst nach dem ersten ungekürzten Eingang der für diese Flächen ausgewiesenen Miete. Für die Fondsgesellschaft wurde am 15.09.2011 hinsichtlich der zu den Bauabschnitten 1, 2 und 3 gehörenden Grund stücke eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Im Übrigen wird der Kaufpreis anteilig mit der Fertigstellung und dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten des jewei ligen Bauabschnitts fällig, wobei die Fertigstellung der Bau abschnitte 3 + 4 im 1. Quartal 2012 erfolgen wird. Des Weiteren hat die SAMERA Verwaltung GmbH in eben diesem Kaufvertrag von der FMZ Gaschler Energy Erding GmbH & Co. KG, Hergatz, eine Photovoltaikanlage erworben. Die Anteile an der SAMERA Verwaltung GmbH werden zu 85 % von der Fondsgesellschaft gehalten. Die Photovoltaikanlage liegt im Bereich der Bauabschnitte 1, 2 und 4 auf der Fondsimmobilie auf. Der Kaufpreis für die PV-Anlage beträgt 1.790.000 EUR. Die Photovoltaikanlage wurde, soweit sie sich auf den Bauabschnitten 1 + 2 befindet, bereits im August 2011 vom Verkäufer errichtet. Der Netzanschluss ist für diesen Teil bereits erfolgt. Der darauf entfallende Kaufpreis in Höhe von 1.450.000 EUR wurde vereinbarungsgemäß am 30.09.2011 an den Verkäufer gezahlt. Die vollständige Fertigstellung der Photovoltaikanlage sowie der Netzanschluss des auf Bau abschnitt 4 entfallenden Teils der Anlage soll noch vor dem 31.12.2011 erfolgen. Andernfalls wird insoweit der Restkaufpreis nicht fällig. Die Fondsgesellschaft ist durch umfangreiche Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen abgesichert. Dazu zählt insbesondere, dass der Grundstücksverkäufer Eigentümer des gesamten verkauften Grundbesitzes sein muss. Die Verkäufer übernehmen eine sehr weit reichende Gewährleistung in Form von selbständigen und verschuldensunabhängigen Garantien hinsichtlich der Fondsimmobilie und der PV-Anlage. Die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG als der Grundstücksverkäufer garantiert insbesondere, dass das Fondsimmobilie im Einklang mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen Normen steht und frei von Lasten und Rechten Dritter ist, soweit sich nichts anderes aus dem Grundbuch ergibt. Ferner garantiert der Verkäufer, dass seines Wissens keine Bodenverunreinigungen bestehen, keine umweltschutzrechtlichen Bestimmungen in einer Weise verletzt wurden, welche die Interessen der Fondsgesellschaft nachteilig beeinflussen und keine Altlasten bestehen. Überdies hat die Fondgesellschaft gegen den Verkäufer einen Freistellungsanspruch in Höhe der erforderlichen und angemessenen Kosten, sollte diese dennoch aufgrund etwaiger Altlasten in Anspruch genommen werden. In Bezug auf die Photovoltaikanlage gewährleistet die FMZ Gaschler Energy Erding GmbH & Co. KG als Verkäufer der Photovoltaikanlage insbesondere, dass keine Umstände bekannt sind, die auf den Marktwert oder 87 die Nutzbarkeit der Anlage wesentlichen Einfluss haben könnten. Zudem haben die Verkäufer der Fondsgesellschaft sämtliche Ansprüche den Kaufgegenstand betreffend, insbesondere alle Gewährleistungsansprüche aus dem Generalunternehmervertrag mit der Kutter GmbH & Co. KG bzw. sämtliche Ansprüche gegen sonstige Auftragnehmer aus den die jeweilige Photovoltaikanlage oder den jeweiligen Bau abschnitt betreffenden Werkverträgen an die Käufer abgetreten. Die Kutter GmbH & Co. KG verfügt über ein Kommanditkapital in Höhe von 250.100 EUR. Die Abtretung umfasst auch die Ansprüche gegen Subunternehmer, die der Gene ralunternehmer an die Verkäufer abgetreten hat. Hierbei verfügt der Grundstücksverkäufer, die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, über ein Kommanditkapital in Höhe von 10.000 EUR, der Verkäufer der Photovoltaikanlage, die FMZ Gaschler Energy Erding GmbH & Co. KG, über ein Kommanditkapital in Höhe von 15.000 EUR. Zudem steht die Gaschler Projektplanungs GmbH ebenfalls aufgrund der Übernahme einer selbständigen und verschuldensunabhängigen Garantie für die Erfüllung sämtlicher Ver pflichtungen der Verkäufer ein. Hierbei haftet sie bei einem Stammkapital von 320.000 EUR bis zu einer Höhe von 500.000 EUR. Die Gewährleistungsansprüche der Käufer gegen die Verkäufer unterliegen – für Sachmängel – grundsätzlich einer Verjährungsfrist von fünf Jahren, – für Rechtsmängel – einer Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die Verjährungsfristen hinsichtlich der jeweiligen Bauabschnitte bzw. der PV-Anlage beginnen mit der förmlichen Abnahme sämtlicher geschuldeten Ausführungsleistungen. Die Verjährungsfristen verlängern sich um weitere vier Monate, wenn die Käufer ihren Anspruch schriftlich vor Ablauf der Verjährungsfrist bei den Verkäufern anzeigen. Zudem ist die Fondsgesellschaft durch die Rücktrittsregelungen im Kaufvertrag ausreichend abgesichert. So steht der Fondsgesellschaft das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn nicht bis zum 30.03.2012 für die Bauabschnitte 1 + 2 sowie bis zum 30.09.2012 für die Bauabschnitte 3 + 4 die Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Falle eines Rücktritts wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, wobei die anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch von den Verkäufern zu tragen sind. 88 12.4 Mietverträge Die Regelungen der Mietverträge sind in Abschnitt 8 „Die Mietverträge“ ausführlich beschrieben. 12.5 Finanzierung 12.5.1 Darlehensvertrag Die Fondsgesellschaft hat am 27./28.07.2011 noch firmierend als KEWOS GmbH & Co. KG einen Darlehensvertrag über zehn Jahre mit der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Hamburg, geschlossen. Der Darlehens betrag in Höhe von 20.000.000 EUR dient zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs der Fondsimmobilie. Die Auszahlung des Darlehensbetrags erfolgt in zwei Auszahlungstranchen jeweils in Höhe von 10.000.000 EUR. Auszahlungsvo raussetzung für die Auszahlungstranche 1 ist insbesondere die Fertigstellung sowie die Vorlage der Abnahmeprotokolle für Bauabschnitt 1 + 2 an die Bank. Nach Valutierung der Auszahlungstranche 1 kann im Rahmen der Auszahlungstranche 2, die an die Fertigstellung sowie die Vorlage der Abnahmeprotokolle für Bauabschnitt 3 + 4 gekoppelt ist, das Darlehen in Höhe von weiteren 10.000.000 EUR in Anspruch genommen werden. Der Darlehensbetrag wird über eine Laufzeit von 10 Jahren zum 31.08.2021 auf einen Restdarlehensstand von 18.916.632,85 EUR getilgt. Das Darlehen wurde planmäßig am 30.09.2011 in Höhe von 10.000.000 EUR ausgezahlt. Das Darlehen ist bis zum 30.06.2016 tilgungsfrei. Auf den jeweils nicht in Anspruch genommenen Teil des Darlehens fällt mit dem 5. Monatsersten nach Unterzeichnung der Konditionenvereinbarung, also ab 01.12.2011, eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 3,0 % p. a. an. Daneben erhält die Bank eine einmalige und bereits bei Vertragsunterzeichnung fällige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80.000 EUR. Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der Bank aus dem Darlehensvertrag wurden die erworbenen Grundstücke mit Buchgrundschulden in Höhe von 28.915.000 EUR belastet. Die eingetragenen Grundschulden übersteigen betragsmäßig das zu sichernde Darlehen. Aus diesem Grund wurde eine vom Verkäufer mitunterzeichnete Zweckvereinbarung geschlossen, die bestimmt, dass für die Besicherung der Ansprüche der Bank gegen die Fondsgesellschaft aus dem Darlehensvertrag vorerst nur die FlurNrn. 1735/2, 1735/13 und 1736/6 (Bauabschnitt 1 + 2) haften sollen. Die Bank hat sich in dieser Zweckerklärung verpflichtet, sich für ihre Forderungen gegen den Verkäufer nur aus den Flur-Nrn. 1736 und 1736/4 (Bauabschnitt 3 + 4) zu befriedigen bzw. die Grundschuld nur insoweit freihändig zu verwerten. Zudem hat die Fondsgesellschaft mit einem voll- streckbaren abstrakten Schuldversprechen die persönliche Haftung für den Betrag in Höhe von 2.000.000 EUR übernommen. Zudem wurden die Mietzinsforderungen aus sämtlichen bzgl. des Beleihungsobjekts geschlossenen Mietverträgen an die Bank abgetreten. Weiter wurde vereinbart, dass der Bank jeweils halbjährlich zum 30.06. und zum 31.12. („Stichtag“) – erstmals zum 30.06.2012 – die Einhaltung eines Kapitaldienstdeckungsgrads („Debt Service Cover Ratio“ – DSCR) von mindestens 130 % bezogen auf die Mieteinnahmen des Beleihungsobjekts nachzuweisen ist. Die DSCR gibt an, zu wie viel Prozent der gesamte Zins- und Tilgungsaufwand für den Berechnungszeitraum am Stichtag durch die zu erwartenden Nettomieteinnahmen gedeckt ist. Auf Basis der aktuellen Finanzierungsstruktur liegt die DSCR bei 252 % (per 30.06.2012). Auch bei Berücksichtigung der Tilgung liegt die DSCR bei über 200 %. Des Weiteren wird von der Bank jährlich zum 30.06. der LTV ermittelt. Der LTV beschreibt das Verhältnis des gesamten Schuldensaldos des Kredits zum aktuellen Marktwert des Beleihungsobjekts. Auf Basis einer vorläufigen Wertermittlung der Bank (kein Bewertungsgutachten) wurde der Marktwert des Beleihungsobjekts auf derzeit 35.100.000 EUR festgestellt. Bei Auszahlung des Darlehens darf der LTV 67 % nicht überschreiten. Zum 30.06.2017 reduziert sich der geschuldete LTV erstmals auf 66 %, ab dem 30.06.2020 weiter auf 64 %. Auf Basis der Wertermittlung der Bank liegt der LTV derzeit bei ca. 57 %. Verstöße der Fondsgesellschaft gegen die Vorgaben des DSCR und des LTV führen zu einer erhöhten Risikobewertung der Ansprüche der Bank gegen die Fondsgesellschaft. In diesem Fall ist entweder das Darlehen im Wege eines Full Cash Sweeps anteilig oder in einer Summe zurückzuführen (d. h. Verwendung sämtlicher Objektüberschüsse zur Darlehenstilgung, was gleichzeitig eine Auszahlungssperre bedingt) oder (im Falle eines LTV-Verstoßes) eine adäquate Zusatz sicherheit durch eine Kontoverpfändung zu stellen, bis die vereinbarte Relation widerhergestellt ist. Zusätzlich wären in diesem Fall etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank zu entrichten. 12.5.2 Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals Die Fondsgesellschaft hat zudem am 09.09.2011 mit der LANITA Verwaltung GmbH einen Rahmendarlehensvertrag geschlossen. Der Darlehensbetrag in Höhe des gesamten Zeichnungskapitals von 21.065.000 EUR dient der Fonds gesellschaft zur Zwischenfinanzierung des bei den Anlegern einzuwerbenden Eigenkapitals sowie zur Bildung einer Kapitalrücklage in der SAMERA Verwaltung GmbH zur Finan zierung des Kaufpreises für den Erwerb der Photovoltaik anlagen. Die Darlehensauszahlung erfolgt auf Anforderung der Fondsgesellschaft, wobei auch Teilauszahlungen möglich sind. Der Darlehensvertrag endet am 31.12.2012. Die Rückzahlung hat spätestens bis zum 31.12.2012 zu erfolgen, ist aber jederzeit vor diesem Zeitpunkt möglich. Das Darlehen wird mit 6 % p. a. verzinst. Die LANITA Verwaltung GmbH ihrerseits refinanziert sich bei der LHI Leasing GmbH. 12.6 Gestattungsverträge PV-Anlage Der Grundstücksverkäufer, die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, und der Verkäufer der PV-Anlage, die FMZ Gaschler Energy Erding GmbH & Co. KG, haben am 05./06.04.2011 über die auf Bauabschnitt 1 und 2 aufliegende PV-Anlage sowie am 18./19.07.2011 über die auf Bauabschnitt 4 aufliegende PV-Anlage unter Mitwirkung des Voreigentümers je einen Gestattungsvertrag über die Errichtung einer PVAnlage geschlossen. Die beiden Gestattungsverträge ermöglichen es dem Verkäufer der PV-Anlagen, auf eigene Rechnung und eigene Gefahr auf den Dächern der Bauabschnitte 1, 2 und 4 je eine PV-Anlage zu installieren und zu betreiben. Die Fondsgesellschaft und die SAMERA Verwaltung GmbH haben ihrerseits, jeweils aufschiebend bedingt auf den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten der Bauabschnitte 1 und 2 einerseits und 4 andererseits einen entgeltlichen Gestattungsvertrag über die Installation und den Betrieb der genannten PV-Anlagen auf eigene Rechnung und Gefahr der SAMERA Verwaltung GmbH geschlossen. Dieser sieht eine entgeltliche Nutzung in Höhe von 22.058 EUR p. a. für die auf Bauabschnitt 1 und 2 bzw. 6.658 EUR p. a. für die auf Bauabschnitt 4 aufliegende PV-Anlage vor. Der Gestattungsvertrag hat eine ordentlich unkündbare Laufzeit bis zum 31.12.2032. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses hat die SAMERA Verwaltung GmbH das Recht und die Pflicht, die PV-Anlage auf eigene Kosten abzubauen und das Gebäude in einen solchen ursprünglichen Zustand zu versetzen, wie es ohne die Montage der PV-Anlage gewesen wäre. Die SAMERA Verwaltung GmbH trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit den Bau-, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen der PV-Anlage zusammenhängen, sowie auch Kosten, die sich sonst noch aus diesem Vertrag während der Laufzeit ergeben. Auch die laufende Instandhaltung trägt die SAMERA Verwaltung GmbH. 89 12.7 Property-Management-Vertrag Die Fondsgesellschaft hat mit der PropertyFirst GmbH, Bochum, einen Property-Management-Vertrag für das Fonds objekt geschlossen. Die PropertyFirst GmbH verpflichtet sich zur Durchführung des Property-Managements für das Fondsobjekt nach immobilienwirtschaftlichen Grundsätzen. Zu den umfassenden Aufgaben der PropertyFirst GmbH zählen u. a. das Führen von Bankkonten, Instandsetzungs arbeiten, Mieterum- und -ausbauten, Erfassen von Daten, Informationen und Dokumenten. Insbesondere ist durch den Vertrag gewährleistet, dass den Mietern jederzeit kurzfristig ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die PropertyFirst GmbH erhält für ihre Leistungen eine einmalige Pauschal vergütung in Höhe von 3.000 EUR. Zudem erhält sie eine laufende Jahresvergütung in Höhe von 35.914 EUR. Diese Vergütung enthält nicht das Entgelt für optionale Sonderleistungen. Die PropertyFirst GmbH haftet bei fahrlässig verursachten Schäden bis zu einer Höhe von 10.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie bis zu einer Höhe von 2.500.000 EUR für Vermögensschäden, wobei diese Deckungssummen mindestens zweimal jährlich zur Verfügung stehen müssen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit betragsmäßig unbeschränkt. Die PropertyFirst GmbH haftet in diesem Umfang auch für eventuell eingesetzte Erfüllungs gehilfen. Überdies stellt sie die Fondsgesellschaft von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Vorschriften beruht, deren Einhaltung gemäß dem Property-Management-Vertrag durch die PropertyFirst GmbH sichergestellt werden müssen. Falls ein Dritter Schadensersatz- oder Regressansprüche direkt bei der PropertyFirst GmbH geltend macht, stellt die Fondsgesellschaft die PropertyFirst GmbH von solchen Ansprüchen frei, soweit diese den vereinbarten Haftungsumfang überschreiten. 12.8 Die Projektverträge Das vorliegende Beteiligungsangebot wurde von der LHI Leasing GmbH entwickelt. Für die einzelnen Leistungen wurden folgende Verträge geschlossen. 12.8.1 Fondskonzeption Inhalt dieses Vertrags zwischen der Fondsgesellschaft und der LHI Leasing GmbH sind die Erstellung der Fondskonzeption im weitesten Sinne, insbesondere die Ermittlung der wirtschaftlichen Grundlagen des Investitionsvorhabens, die Erstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans sowie von Prognoserechnungen und die Prospekterstellung. Für diese Leistungen erhält die LHI Leasing GmbH eine einmalige Vergütung in Höhe von 500.000 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Honoraranspruch entsteht sukzessive mit der Einwerbung des Zeichnungskapitals zum jeweiligen Beitrittstermin, spätestens aber in voller Höhe am 31.12.2012. 12.8.2 Eigenkapitalbeschaffung Die Fondsgesellschaft hat die LHI Leasing GmbH beauftragt, Kommanditkapital in Höhe von 21.065.000 EUR zuzuführen. Die LHI Leasing GmbH ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Fondsgesellschaft ganz oder teilweise Pflichten und Rechte aus diesem Vertrag auf verschiedene deutsche Banken/ Sparkassen sowie weitere geeignete Finanzdienstleister (Vertriebspartner) zu übertragen. Die LHI erhält eine Vergütung in Höhe von 5 % des gesamten vermittelten Kommanditkapitals zuzüglich des gesamten von der Fondsgesellschaft vereinnahmten Agios. Diese Zahlungen sind sukzessive mit der Einwerbung des Kommanditkapitals zum jeweiligen Beitrittstermin zu leisten, spätestens aber in voller Höhe am Ende der von der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft bestimmten Platzierungsphase. Diese Vergütungen sind gemäß § 4 Nr. 8 f UStG umsatzsteuerfrei. 12.8.3 Fremdkapitalbeschaffung Die Fondsgesellschaft hat die LHI Leasing GmbH beauftragt, ihr Fremdkapital zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung sowie langfristiges Fremdkapital in Höhe von bis zu 45.000.000 EUR zu beschaffen bzw. zu vermitteln und alle in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen gegenüber einer finanzierenden Bank oder Dritten durchzuführen, insbesondere die zu beschaffende Finanzierung laufend anzupassen. Dafür erhält die LHI Leasing GmbH eine Vergütung in Höhe von 300.000 EUR. Der Honoraranspruch entsteht sukzessive mit der Einwerbung des Kommanditkapitals zum jeweiligen Beitrittszeitpunkt, spätestens aber in voller Höhe am 31.12.2012. Die Vergütung ist gemäß § 4 Nr. 8 lit. a UStG umsatzsteuerfrei. 12.8.4 Einzahlungs- und Platzierungsgarantie Die LHI Leasing GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie in Höhe des gesamten einzuwerbenden Kommanditkapitals in Höhe von 90 21.065.000 EUR abgegeben. Hierfür erhält sie eine Vergütung von 333.000 EUR, die spätestens am 31.12.2012 zur Zahlung fällig ist. Diese Vergütung ist gemäß § 4 Nr. 8 g UStG umsatzsteuerfrei. 12.8.5 Geschäftsbesorgungsverträge Die Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH und die LANITA Verwaltung GmbH haben in Ausübung ihres Rechts gemäß § 9 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft zur Einschaltung Dritter mit der LHI Fondsverwaltung GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der gesellschafterbezogenen Verwaltung der Fondsgesellschaft abgeschlossen. Für ihre Leistungen erhält die LHI Fondsverwaltung GmbH eine jährliche, erstmals am 30.12.2011 und danach jeweils am letzten Bankarbeitstag des Jahres fällige Vergütung in Höhe von 85 % der der LANITA Verwaltung GmbH und der Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft zustehenden Vergütung für die Übernahme der Geschäftsführung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ferner hat die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH mit der LHI Fondsverwaltung GmbH einen Geschäftsbesorgungs vertrag über die Verwaltung der Treuhandverhältnisse geschlossen. Zu den geschuldeten Leistungen gehören insbesondere die Beteiligung der Treugeber an der Willensbildung der Fondsgesellschaft, die Führung des Treuhandregisters, die Sicherung der Ausübung der Rechte der Treugeber, insbesondere die Bevollmächtigung zur Ausübung der Informations- und Kontrollrechte sowie die Verteilung des laufenden Ergebnisses auf die einzelnen Treugeber. Für ihre Leistungen erhält die LHI Fondsverwaltung GmbH eine jährliche, erstmals am 30.12.2011 und danach jeweils am letzten Bank arbeitstag des Jahres fällige Vergütung in Höhe von 85 % der der Treuhandkommanditistin nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft zustehenden Vergütung für die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. liche Vergütung in Höhe von 8.000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Tätigkeiten, die über die laufende Verwaltung hinausgehen und somit nicht von den vorgenannten Aufgaben umfasst sind, erhält die LHI eine Sondervergütung nach Absprache. 12.9 Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungs verfahren der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. an und unterwirft sich der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung ergehen. Anleger der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. zu richten und damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schiedsspruch der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. ist die Fondsgesellschaft an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand 5.000 EUR nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich nach der von dem beschwerdeführenden Anleger geltend gemachten Forderung. Dies bedeutet, dass die Fondsgesellschaft in einem solchen Fall einer Entscheidung der Ombudsperson, die die Fondsgesellschaft verpflichtet, nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Des Weiteren hat die SAMERA Verwaltung GmbH die LHI Leasing GmbH mittels Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragt, das gesamte Vermögen, insbesondere alle Objekte, deren Verwaltung der SAMERA Verwaltung GmbH obliegt, zu verwalten und alle Aufgaben zu erledigen, die zur Durchführung des Unternehmensgegenstandes und zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die LHI verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu treffen. Für die Erfüllung der bezeichneten Aufgaben erhält die LHI eine jähr91 13. Steuerliche Grundlagen 13.1 Allgemeiner Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen der steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft fassen die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption zusammen, die für eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person (Anleger), die ihre Beteiligung im Privatvermögen hält, von Bedeutung sein können. Sofern der Anleger die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder sich bspw. eine Kapitalgesellschaft an der Fondsgesellschaft beteiligen will, sollten die aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft resultierenden steuerlichen Auswirkungen unbedingt mit einem steuerlichen Berater vorab besprochen und geklärt werden. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand des zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Steuerrechts, der zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Urteile der Finanzgerichte sowie der bislang ausgeübten Praxis der Finanzverwaltung, sofern diese bekannt ist. Da nur die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft dargestellt werden und nicht alle Details berücksichtigt werden können, die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten Anleger nach seiner besonderen steuerlichen Situation von Bedeutung sein können, wird dem Anleger empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen. Da sich die steuerlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Rechtsprechung oder Anwendung bestehender Vorschriften und Regelungen) in der Zukunft ändern können, kann die Wirtschaftlichkeit der eingegangenen Beteiligung beeinflusst werden. Die endgültige Entscheidung über die steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft bleibt abschließend der Beurteilung der Finanzverwaltung, gegebenenfalls nach einer Betriebsprüfung, vorbehalten (siehe Abschnitt 4.2 „Steuerliche Risiken“). 13.2 Einkommensbesteuerung der Anleger 13.2.1 Fondsstruktur Die Anleger beteiligen sich über einen Treuhandkommanditisten an einer Personengesellschaft in der Form einer GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft). Die Fondsgesellschaft verwaltet die Fondsimmobilie durch langfristige Vermietung ohne gewerbliche Sonderleistungen. Die langfristige Finanzierung der Fondsimmobilie erfolgt durch Fremdkapital eines Kreditinstituts und Eigenkapital der Anleger und Gründungsgesellschafter. 92 Daneben hält die Fondsgesellschaft 85 % der Anteile an der SAMERA Verwaltung GmbH, die Eigentümerin und Betreiberin der auf dem Dach der Fondsimmobilie montierten PV-Anlage ist. Die SAMERA Verwaltung GmbH finanziert sich durch eine von der Fondsgesellschaft gebildete Kapitalrücklage. Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich einkommensteuerlich um eine transparent zu behandelnde Personengesellschaft, deren Einkünfte den Anlegern unmittelbar zugerechnet werden und von diesen unmittelbar zu versteuern sind. Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob und wann Auszahlungen (Entnahmen) vorgenommen werden, eine Besteuerung erfolgen kann. Die SAMERA Verwaltung GmbH unterliegt entsprechend dem Trennungsprinzip selbst der Besteuerung mit Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die nach diesen Ertragsteuern verbleibenden Gewinne können an die Fondsgesellschaft ausgeschüttet werden. Vorgesehen ist jedoch, bei liquiden Überschüssen zunächst die von der Fondsgesellschaft bei der SAMERA Verwaltung GmbH gebildete Kapitalrück lage zurückzuführen. Bestandteil des Beteiligungsangebots an der Fondsgesellschaft ist die Begründung eines Treuhandverhältnisses über die Anteile des Treuhandkommanditisten SINUS TreuhandVerwaltung GmbH an der Fondsgesellschaft. Die konzeptionell angestrebte Zurechnung der Einkünfte der Fondsgesellschaft zum Treugeber (Anleger) setzt voraus, dass der Treugeber so gestellt ist wie ein unmittelbar beteiligter Gesellschafter (beherrschende Stellung gegenüber dem Treuhänder) und dass der Treuhänder ausschließlich auf Rechnung des Treugebers tätig ist. Der Prospektverantwortliche geht nach dem vorliegenden Beteiligungsangebot von der Erfüllung dieser Voraussetzungen aus. Insbesondere steht dem Treugeber ein halbjährliches Kündigungsrecht mit angemessener Frist zu, durch dessen Ausübung er die direkte Beteiligung als Kommanditist erlangt. Erhebliche wirtschaft liche Nachteile sind für den Treugeber mit der Auflösung des Treuhandverhältnisses nicht verbunden. Zu den Rechten des Treugebers im Einzelnen vgl. Abschnitt 12.2 „Rechtliche Grundlagen“. Die Vereinbarungen im Treuhandvertrag erfüllen somit die Voraussetzungen für die unmittelbare Zurechnung der originären Einkünfte der Fondsgesellschaft im Sinne des Treuhanderlasses (BMF-Schreiben vom 01.09.1994, BStBl. I 1994, Seite 604). Dies hat zur Folge, dass die Einkünfte aus der Fondsgesellschaft grundsätzlich auf Ebene der Anleger zu versteuern sind. Die Anleger erzielen über die Beteiligung an der steuerlich transparenten Fondsgesell- schaft laufend Vermietungs- und gegebenenfalls Kapitaleinkünfte (vgl. folgenden Abschnitt). und Gewerbesteuerpflicht und erzielt ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. 13.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen Aus einkommensteuerlicher Sicht ist die Fondsgesellschaft nach ihrer Konzeption nicht gewerblich im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG, sondern rein vermögensverwaltend tätig. Zwar kann die Vermietungstätigkeit der Fondsgesellschaft einen Gewerbebetrieb begründen, wenn zur bloßen Gebrauchsüberlassung der Immobilie gewerbliche Tätigkeiten (Sonderleistungen) in nicht unerheblichem Umfang hinzutreten. Die Vermietung von umfangreichem Grundbesitz und der damit verbundene administrative Aufwand begründen für sich genommen noch keinen Gewerbebetrieb. Typische Sonderleistungen, die als gewerbliche Betätigung angesehen werden können, stellen bspw. die Übernahme von Reinigungsarbeiten, die Überwachung durch Wachpersonal und die Über nahme von Reparatur- und Servicearbeiten dar. Derartige Sonderleistungen werden im vorliegenden Fall von der Fondsgesellschaft jedoch nicht erbracht, weshalb die Fondsgesellschaft durch die Vermietungstätigkeit keinen Gewerbebetrieb begründet. Somit erzielt die Fondsgesellschaft aus der Vermietung des Grundbesitzes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Mieteinkünfte) und daneben in geringem Umfang aus der Anlage von liquiden Mitteln (Liquiditätsreserve) Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, R 21.2 Abs. 2 EStR 2008 (Kapitaleinkünfte). Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich auch nicht um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, da die LANITA Verwaltung GmbH als Kommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt und zugleich neben der Komplementärin zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft befugt und verpflichtet ist. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es hierbei unerheblich, ob es sich bei dem zur Geschäftsführung befugten Kommanditisten um eine natürliche Person oder um eine Kapitalgesellschaft handelt (R 15.8 Abs. 6 S. 2 EStR 2008). Insofern wird die gewerbliche Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG vermieden, weshalb die Fondsgesellschaft als vermögensverwaltende, gewerblich entprägte Personengesellschaft anzusehen ist. Die Fondsgesellschaft hat am 28.07.2011 einen notariellen Grundstückskaufvertrag über den Grundbesitz in Erding geschlossen und hält 85 % der Geschäftsanteile an der SAMERA Verwaltung GmbH. Sie ist bzw. wird nach Maß gabe des Vollzugs des Grundstückskaufvertrags daher Eigentümerin dieser Vermögenswerte. Die von der SAMERA Verwaltung GmbH erzielten Einkünfte werden auf Grund des Trennungsprinzips nicht der Fonds gesellschaft zugerechnet. Vielmehr unterliegt die SAMERA Verwaltung GmbH als Kapitalgesellschaft der Körperschaft- Im Falle von Dividenden aus der SAMERA Verwaltung GmbH liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor (Kapitaleinkünfte). Rückzahlungsbeträge aus der Kapitalrücklage der SAMERA Verwaltung GmbH unterliegen jedoch unter den Voraussetzungen der § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, § 27 KStG grundsätzlich nicht der Einkommensteuer (Beträge, die aus dem steuerlichen Einlagekonto als verwendet gelten), was dann entsprechend zu bescheinigen ist. In diesem Fall kommt eine Besteuerung des Anlegers allenfalls ausnahmsweise in Betracht. Dies ist der Fall, wenn der Anleger innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt durchgerechnet mit mindestens 1 % am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH beteiligt war (dies entspricht einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft in Höhe von mehr als 260.000 EUR), so dass § 17 EStG anwendbar ist, und sofern die Summe der Auszahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto die Höhe der Anschaffungskosten insgesamt übersteigt. 13.2.3 Ermittlung der laufenden Einkünfte Gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG sind die Einkünfte der Fondsgesellschaft im Wege einer Überschussrechnung der Einnahmen über die Werbungskosten zu erfassen. Für Kapitaleinkünfte ist allerdings ein Abzug von Werbungskosten über den Sparer-Pauschbetrag im Sinne des § 20 Abs. 9 EStG hinaus, der durch andere Kapitaleinkünfte des Anlegers bereits ausgeschöpft sein kann, grundsätzlich ausgeschlossen (ausgenommen Sonderfall des § 32d Abs. 2 EStG). Insgesamt kommen dabei das Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG zur Anwendung, weshalb Einnahmen und Werbungskosten abgesehen von den unten beschriebenen Abschreibungen grundsätzlich in dem Jahr steuerlich zu erfassen sind, in dem der Zufluss bzw. der Abfluss erfolgt. Dabei werden vereinnahmte Umsatzsteuerbeträge als Einnahmen und abziehbare Vorsteuern sowie gezahlte Umsatzsteuer beträge als Werbungskosten erfasst, so dass Umsatzsteuerbeträge im Ergebnis einen durchlaufenden Posten darstellen. 93 Als steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Mieteinkünfte sind gemäß § 8 EStG die erhaltenen Mieten und Mietnebenkosten anzusetzen. Als abziehbare Werbungskosten, die durch die Vermietungstätigkeit veranlasst sind, sind gemäß § 9 EStG vor allem die laufenden Ausgaben zu berücksichtigen. Zu diesen laufenden Ausgaben gehören insbesondere die Zinsen für die Zwischenfinanzierung des prospektierten Zeichnungskapitals, die Zinsen für die langfristige Fremdfinanzierung und die laufenden Gesellschafts- und Grundbesitzverwaltungs- sowie Unterhaltungskosten (z. B. Betriebskosten, laufende Instandhaltung und Instandsetzung, Verwalter- und Beraterkosten). Zu den abziehbaren Werbungskosten gehören aber gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 lit. a) EStG auch die jährlichen Abschreibungen für die Gebäude und die Außenanlagen. Dabei werden die Gebäude mit 2 % p. a. und die Außenanlagen regelmäßig mit rund 5,3 % p. a. jeweils linear abgeschrieben. Der Anteil des Erwerbspreises und der Nebenkosten, der auf den Grund und Boden entfällt, darf nicht planmäßig abgeschrieben werden. Die steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie ergeben sich aus der Prognoserechnung. Diesen Anschaffungskosten liegen neben dem Kaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten (vor allem Grunderwerbsteuer und Notarkosten) zugrunde. Zudem sind in Übereinstimmung mit dem BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl. I 2003, S. 546 („5. Bauherrenerlass“) die dort für geschlossene Fonds unter Randnummer 33 ff. genannten fondsspezifischen Gebühren, die als Anschaffungskosten zu behandeln sind (hier: Kosten für Konzeption, Platzierungs garantie, Fremd- und Eigenkapitalbeschaffung) enthalten. Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen gehören die Zinsen für die Zwischenfinanzierung sowie die Bereitstellungsprovision des prospektierten Zeichnungskapitals, die langfristige Fremdfinanzierung und die Kreditbearbeitungsgebühren nicht hierzu, sondern sind bei Verausgabung als Werbungskosten abziehbar (5. Bauherrenerlass, Rd.Nr. 15). Diese Zinsen entfallen wie die Fremdfinanzierungszinsen auf den Zeitraum nach Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Fondsimmobilie und stellen somit Vergütungen für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten dar (BFH-Urteile vom 27.07.2004, BStBl. II 2004, S. 1002, vom 14.11.1989, BStBl. II 1990, S. 299 und vom 17.02.1981, BStBl. II 1981, S. 466; 5. Bauherrenerlass, Rd.Nr. 12). Die Anschaffungskosten sind auf die erworbenen Wirtschaftsgüter Grund und Boden, Gebäude und Außenanlagen auf 94 zuteilen. Der Kaufpreis wurde im Kaufvertrag teils anders aufgeteilt als in dem eingeholten Bewertungsgutachten. Die Prospektverantwortliche hält insoweit das Bewertungsgutachten für plausibel und maßgeblich und hat deshalb den Gesamtkaufpreis auf dieser Grundlage zugeordnet. Kosten für etwaige Erweiterungen, wesentliche Verbesserungen und nachträgliche Herstellungskosten dürfen nicht sofort abgezogen, sondern nur im Wege der Abschreibungen der Gebäude oder Außenanlagen berücksichtigt werden. Die Vergütungen für die Komplementärin und für die geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft sowie die Vergütungen für den Treuhandkommanditisten wirken sich im Ergebnis ebenfalls wie Werbungskosten bei den Anlegern aus. Werbungskosten, die durch die Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH oder durch die Anlage liquider Mittel veranlasst sind, dürfen wie eingangs erläutert nicht abgezogen werden. Die langfristige Fremdfinanzierung wurde ausschließlich für den Immobilienerwerb verwendet. Die laufende Verwaltung der SAMERA Verwaltung GmbH wird auf eigene Kosten durch einen zwischen ihr und dem Geschäftsbesorger abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag abgedeckt. Somit fallen prognosegemäß keine nicht abziehbaren Werbungskosten im Rahmen der Kapitaleinkünfte an. Ausgaben des Anlegers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Beteiligung anfallen, wie zum Beispiel Beratungskosten für die Beteiligung oder Zinsen für eine etwaige Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung (Anteilsfinanzierung), von der im Übrigen abgeraten wird, stellen Sonderwerbungskosten dar. Sonderwerbungskosten können nur auf Ebene der Fondsgesellschaft im Rahmen der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses des Anlegers angesetzt werden. Die auf Ebene der Anleger ggf. jährlich anfallenden Sonderwerbungskosten sind grundsätzlich auf Ebene der Fonds gesellschaft zu erklären und müssen dieser daher rechtzeitig bis zum 28.02. eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Eine separate Geltendmachung im persönlichen Einkommensteuerverfahren ist nicht möglich. Die gewerblichen Einkünfte der SAMERA Verwaltung GmbH werden durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) ermittelt. Die SAMERA Verwaltung GmbH hat nach dem Gestattungsvertrag vom 20.09.2011 das rechtliche, zumindest aber wirtschaftliche Eigentum an der PV-Anlage und erzielt damit originär gewerbliche Einkünfte. Sie ist daher zur Abschrei- bung der PV-Anlagen berechtigt. Dabei wird sie in der Steuerbilanz prognosegemäß auch die Sonderabschreibung in Höhe von 20 % gemäß § 7g Abs. 5 EStG für die bis 31.12.2011 erworbenen PV-Anlagen in Anspruch nehmen. 13.2.4 Verlustausgleichsbeschränkung gemäß §§ 15a und § 15b EStG Die Fondsgesellschaft qualifiziert sich nach Auffassung des Anbieters nicht als Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStG. Das Betriebskonzept der Fondsgesellschaft ist ausschüttungsorientiert und nicht auf die Zuweisung von Verlusten ausgerichtet. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Aussicht auf Wertsteigerung durch Veräußerung der Fonds immobilie. Allerdings werden den Anlegern gemäß Prognoserechnung in der Anfangsphase der Investition negative steuerliche Ergebnisse zugewiesen. Das Verhältnis der prognostizierten Verluste zum konzeptionsgemäß aufzubringenden Eigenkapital übersteigt jedoch nicht die gesetzliche Grenze für schädliche Verlustzuweisungen von 10 %. Damit kommt das begrenzte Verlustabzugsverbot des § 15b EStG nicht zum Tragen. Nach der Prognoserechnung entstehen während der prognostizierten Beteiligungsdauer keine negativen Kapitalkonten der Kommanditisten, so dass die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG keine Anwendung findet. 13.2.5 Quellensteuerabzug und Abgeltungsteuer Die von der Fondsgesellschaft erwirtschafteten Zinseinnahmen unterliegen beim Schuldner der Kapitalerträge (Kreditinstitut der Fondsgesellschaft, bei dem die Liquiditätsreserve angelegt ist) dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich davon 5,5 % Solidaritätszuschlag. Im Falle der Vorlage einer gültigen Nichtveranlagungs-Bescheinigung im Sinne des § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG kann dieser Steuer abzug vermieden werden. Von den Dividenden der SAMERA Verwaltung GmbH ist grundsätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von ebenfalls 25 % zuzüglich davon 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Das Gleiche gilt für Bezüge aus der in der Prognoserechung zugrunde gelegten Liquidation. Rückzahlungsbeträge aus der Kapitalrücklage bei der SAMERA Verwaltung GmbH unterliegen jedoch mangels Steuerbarkeit nicht dem Kapital ertragsteuerabzug, soweit hierfür das so genannte steuerliche Einlagekonto als verwendet gilt. In diesem Fall hat die SAMERA Verwaltung GmbH die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen. Der Quellensteuerabzug von Kapitaleinkünften stellt gemäß § 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich die endgültige tarifliche Steuer für diese Einkünfte dar (Abgeltungsteuer). Im Hinblick auf die Kirchensteuer auf diese Kapitaleinkünfte besteht ein Wahlrecht des Anlegers, diese im Rahmen des Quellensteuerabzugs mitabführen zu lassen oder nicht (§ 51a Abs. 2c EStG). 13.2.6 Veräußerung oder Liquidation Für die Anleger kann sich durch den Verkauf der Fondsimmobilie oder des Anteils an der Fondsgesellschaft ein steuerlich relevanter Veräußerungsgewinn ergeben. Der Fondsanteil an der Fondsgesellschaft stellt einkommensteuerrechtlich einen Anteil am gesamten Fondsvermögen, also insbesondere am Grundbesitz der Fondsgesellschaft, dar. Hinsichtlich der Veräußerung der Fondsimmobilie oder von Anteilen an der Fondsgesellschaft liegt daher immer eine anteilige Grundstücksveräußerung vor. Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich tätig oder geprägt ist und die Anleger ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten, sind derartige Gewinne bei der Veräußerung der Fondsimmobilie bzw. von Anteilen an der Fondsgesellschaft nur dann steuerpflichtig, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG („Spekulations geschäft“) vorliegt. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt dann vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie oder der Anteile an der Fonds gesellschaft nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ein Veräußerungsgewinn, der nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist erzielt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Aus diesem Grunde kann auch ein eventueller Veräußerungsverlust außerhalb dieser Frist in der Regel nicht verwertet werden. Veräußerungsverluste innerhalb dieser Frist werden mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Kalenderjahres verrechnet. Darüber hinaus ist ein Rücktrag ins vorangegangene Kalenderjahr oder ein Vortrag in künftige Kalenderjahre zulässig, allerdings wiederum nur zum Ausgleich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG). Die Veräußerung der Fondsimmobilie bedarf grundsätzlich eines qualifizierten Mehrheitsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und ist innerhalb von zehn Jahren, gerechnet für Beitritte bis 31.12.2011, nicht beabsichtigt. Somit geht der Prospektverantwortliche in der Prognoserechnung des Anlegers von der Nichtbesteuerung des erwarteten Veräußerungsgewinns aus. Zu beachten ist insoweit, dass für nach dem 31.12.2011 beitretende Anleger die Zehnjahresfrist entsprechend später abläuft (§ 23 95 Abs. 1 S. 4 EStG), so dass ein etwaiger Veräußerungsgewinn (Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten zuzüglich abgezogener Abschreibungen) bei diesen Anlegern zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden würde. Voraussetzung für die Nichtbesteuerung nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist allerdings, dass kein gewerblicher Grundstückshandel begründet wird. Ein gewerblicher Grundstückshandel wird regelmäßig dann begründet, wenn ein Steuerpflichtiger innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke veräußert und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von weniger als fünf Jahren liegt (Drei-Objekt-Grenze). Als Grundstücksveräußerung gilt dabei auch die Veräußerung einer Beteiligung an einer grundbesitzhaltenden Personengesellschaft, wenn der Steuerpflichtige an dieser mit mindestens 10 % beteiligt ist oder der Verkehrswert des Anteils an der Personengesellschaft oder der Verkehrswert des Anteils an dem veräußerten Grundstück bei einer Beteiligung von weniger als 10 % mehr als 250.000 EUR beträgt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielt oder nicht. Die Fondsimmobilie kann als eine aus mehreren Objekten im Sinne der Drei-Objekt-Grenze bestehende Immobilie angesehen werden. Sofern ein Anleger beabsichtigt, Grundstücke oder Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften zu veräußern, sollte er die sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen unbedingt zuvor mit dem persönlichen Steuerberater erörtern. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Anleger mit mindestens 10 % am Kapital der Fondsgesellschaft beteiligt ist oder in denen bei Beteiligung von weniger als 10 % der anteilig auf einen Anleger entfallende Verkehrswert der Fonds immobilie oder der Beteiligung mehr als 250.000 EUR beträgt. Auf Ebene der SAMERA Verwaltung GmbH realisierte Wert änderungen der PV-Anlage sind bei dieser im Rahmen der Bilanzierung stets zu berücksichtigen und können sich steuerlich nur dort auswirken. Bei Verkauf von Anteilen an der SAMERA Verwaltung GmbH durch die Fondsgesellschaft, oder mittelbar durch den Anleger im Falle des Verkaufs von Anteilen an der Fondsgesellschaft, kommt es gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG unabhängig von der Haltefrist zur steuerlichen Erfassung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts, der auf die GmbH-Anteile entfällt. Zudem werden Bezüge aus der in der Prognoserechnung zugrunde gelegten Auflösung (Liquidation) der SAMERA Verwaltung GmbH besteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG; BMFSchreiben vom 22.12.2009, BStBl I, 2010, 94, Rd.Nr. 63), 96 soweit diese das Stammkapital übersteigen und soweit nicht das so genannte steuerliche Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG als verwendet gilt. Ein solcher Gewinn unterliegt wie etwaige Dividenden der Abgeltungsteuer (siehe oben). Ergibt sich ein Verlust, darf dieser gemäß § 20 Abs. 6 EStG nur mit Kapitaleinkünften künftiger Kalenderjahre ausgeglichen werden. Sofern in den genannten Verkaufsfällen die mittelbare Beteiligung eines Anlegers an der SAMERA Verwaltung GmbH durchgerechnet mindestens 1 % erreicht, liegen insoweit fiktiv gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 17 EStG vor, die ebenfalls unabhängig von der Haltefrist steuerlich erfasst werden, jedoch zu 60 % des individuellen Steuersatzes (Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 lit. c) und § 3c Abs. 2 EStG). 13.3 Steuerliche Veranlagung Die Fondsgesellschaft ist kein Steuersubjekt und unterliegt daher nicht selbst der Einkommensbesteuerung. Steuerpflichtig sind vielmehr anteilig die einzelnen Anleger. Verfahrensrechtlich wird die Fondsgesellschaft jedoch als Einkünfte ermittlungssubjekt behandelt. Die von der Fondsgesellschaft zugewiesenen Einkünfte werden im Rahmen der jährlichen Veranlagung der Anleger von Amts wegen steuerlich erfasst. Die Fondsgesellschaft ist dazu verpflichtet, jährlich Feststellungserklärungen über die Art und Höhe der erzielten Einkünfte sowie den Anteil des jeweiligen Anlegers abzugeben (einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung). Die anteiligen Einkünfte werden von dem für die Fondsgesellschaft zuständigen Finanzamt dem Wohnsitzfinanzamt des Anlegers automatisch verbindlich mitgeteilt. Sonderwerbungskosten des einzelnen Anlegers können nur im Rahmen des jeweiligen Feststellungsverfahrens bei der Fondsgesellschaft geltend gemacht und berücksichtigt werden. Der Anleger muss daher der Fondsgesellschaft seine Sonderwerbungskosten rechtzeitig bis zum 28.02. eines jeden Jahres mitteilen. Ehegatten werden grundsätzlich gemeinsam veranlagt. Der Einkommensteuertarif ist linear-progressiv ausgestaltet. Bei der Ermittlung der tariflichen Steuer wird ein Grundfreibetrag von 8.004 EUR (Alleinstehende) bzw. 16.008 EUR (Verhei ratete) abgezogen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 % und der Spitzensteuersatz für Einkommen ab 250.001 EUR (Alleinstehende) bzw. 500.002 EUR (Verheiratete) 45 %. Gewinne der SAMERA Verwaltung GmbH werden mit einem Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % zuzüglich davon 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert. Etwaige steuerliche Ver- luste können prinzipiell ins Vorjahr zurückgetragen oder in künftige Jahre unbegrenzt vorgetragen und unter Beachtung der Regeln zur Mindestgewinnbesteuerung mit entsprechenden Gewinnen ausgeglichen werden. Die anfallende Körperschaftsteuer auf Ebene der SAMERA Verwaltung GmbH ist in der Prognoserechnung berücksichtigt. 13.4 Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Die Schenkung bzw. Vererbung von Anteilen an der Fondsgesellschaft kann mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer besteuert werden, da der Anleger als Schenker bzw. Erblasser annahmegemäß in Deutschland seinen Wohnsitz hat, § 2 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Da die Fondsgesellschaft nach einkommensteuerlichen Grundsätzen als nicht gewerbliche Personengesellschaft anzusehen ist, werden die einzelnen Wirtschaftsgüter und die Gesellschaftsschulden der Fondsgesellschaft den einzelnen Anlegern sowohl als Treugeber als auch als Direkt-Kommanditisten auch für Zwecke der Schenkung- oder Erbschaftsteuer anteilig zugerechnet. Die Bewertung der übertragenen Wirtschaftsgüter und der Gesellschaftsschulden erfolgt jeweils mit dem anteiligen gemeinen Wert. Die Ermittlung des gemeinen Werts des Grundstücks erfolgt gemäß den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) über die Bewertung von Grundstücken. Anteilige Gesellschaftsschulden kann der Erbe als Nachlassverbindlichkeiten in voller Höhe abziehen. Im Falle einer Schenkung soll im Vorgriff auf die Veröffentlichung der bundeseinheitlichen Verwaltungsanweisungen dasselbe gelten (Gleichlautende Ländererlasse vom 20.05.2011, BStBl. I 2011, 562). Bisher konnten die anteiligen Gesellschaftsschulden nur nach den ungünstigeren Regeln für die gemischte Schenkung angerechnet werden (Gleichlautende Ländererlasse vom 25.6.2009, BStBl I 2009, 713, Zu § 10 ErbStG). Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken werden die gemeinen Werte unter Berücksichtigung allgemeiner Bewertungsverfahren ermittelt. Grundvermögen ist dabei grundsätzlich mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) anzusetzen, der gemäß den Vorschriften der §§ 176 bis 197 BewG zu ermitteln ist. Der Steuerpflichtige kann jedoch, wie bisher auch, abweichend von dem sich aus den Bewertungsregeln ergebenden Wert, einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen (§ 198 BewG). Der gemeine Wert von bebauten Grundstücken wird grundsätzlich nach einem typisierenden Bewertungsverfahren ermittelt. Welches typisierende Bewertungsverfahren Anwendung findet, hängt grundsätzlich von der Art des Grundstücks ab. Für das im rechtlichen und im wirtschaft- lichen Eigentum der Fondsgesellschaft befindliche Grundstück findet grundsätzlich das Ertragswertverfahren Anwendung. Im Ertragswertverfahren sind grundsätzlich unter anderem Geschäftsgrundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, zu bewerten. Beim Ertragswertverfahren ist der Wert des Gebäudes, der so genannte Gebäudeertragswert, getrennt vom Bodenwert auf Grundlage des Ertrags zu ermitteln. Der Ertrag ergibt sich dabei aus der vereinbarten Jahresmiete abzüglich der für das Grundstück anfallenden Bewirtschaftungskosten. Das Ergebnis ist der so genannte Reinertrag des Grundstücks. Anschließend ist von diesem Reinertrag die so genannte Bodenwertverzinsung abzuziehen, indem der festgestellte Bodenwert mit einem durch das Bewertungsgesetz geregelten Liegenschaftszinssatz multipliziert wird. Das Ergebnis ist der so genannte Gebäudereinertrag, der wiederum mit einem Liegenschaftszinssatz zu multiplizieren ist. Dessen Höhe ergibt sich ebenfalls aus dem Bewertungsgesetz und richtet sich nach der Restnutzungsdauer der zu bewertenden Immobilie. Der so ermittelte Gebäudeertragswert ergibt zusammen mit dem Bodenwert den Ertragswert der Immobilie. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs für Zwecke der Erbschaftsteuer ist das von der Fondsgesellschaft auf genommene Fremdkapital grundsätzlich in vollem Umfang abzugsfähig. Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG gilt dies auch für vom Erblasser persönlich getragene Verbindlichkeiten zur Finanzierung seiner Beteiligung. Die zur Erbschaftsteuer gemachten Ausführungen gelten – wie eingangs dargestellt – nach aktueller Finanzverwaltungsansicht grundsätzlich auch für die Schenkungsteuer. Die besondere Bewertung bei Übertragung eines Treuhandverhältnisses durch den Treugeber nach dem koordinierten Ländererlass vom 28.06.2005 („Treuhanderlass“) hat die Finanzverwaltung wieder aufgegeben (Erlass des FinMin Bayern vom 16.09.2010), so dass insoweit keine Besonderheiten mehr zu beachten sind und sich keine Unterschiede im Vergleich zur Bewertung von Direktbeteiligungen ergeben. Für Zwecke der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen wird Ehegatten und Lebenspartnern seit dem 01.01.2009 ein Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR gewährt. Für die Übertragung an Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 EUR, an Enkel 200.000 EUR. Für die übrigen Angehörigen der Steuerklasse 1 (z. B. Eltern des Erblassers) gilt ein Freibetrag von 100.000 EUR. Personen der Steuerklasse 2 (z. B. Geschwister) und der Steuerklasse 3 können persönliche Freibeträge in Höhe von 20.000 EUR geltend machen. Der 97 Wert der Beteiligung abzüglich etwaiger Freibeträge (steuerpflichtiger Erwerb) ist abschließend mit dem individuellen Steuersatz des Erben bzw. Beschenkten zu versteuern. Die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften finden auf das vorliegende Beteiligungsangebot keine Anwendung (hinsichtlich der mittelbaren Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH müsste diese durchgerechnet 25 % übersteigen). Der Anbieter empfiehlt jedem Anleger, der seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Wege der Schenkung über tragen will, vorab die Expertise seines steuerlichen Beraters einzuholen. 13.5 Andere Steuerarten 13.5.1 Umsatzsteuer Die Fondsgesellschaft ist Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuerrechts (§ 2 UStG). Anders als im Bereich der Einkommensteuer ist im Bereich der Umsatzsteuer die Fondsgesellschaft selbst das Steuersubjekt. Der Leistungsort für die wesentlichen Umsätze (Vermietung der Fondsimmobilie) liegt in Deutschland. Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Auf die Umsatzsteuerbefreiung kann aber unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden (Option zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG). Die Option zur Umsatzsteuerpflicht führt einerseits dazu, dass für die Vermietungsleistungen Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden muss. Andererseits ermöglicht die Umsatzsteueroption aber auch den Abzug der Umsatzsteuer aus umsatzsteuerbelasteten Eingangsleistungen, die für Vermietungsleistungen verwendet werden sollen (Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG). Daher hat die Fondsgesellschaft die beim Kauf der Fondsimmobilie angefallene Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen. Sofern der Vorsteuerabzug eines Anmeldungszeitraums die abzurechnende Umsatzsteuer übersteigt, erstattet das Finanzamt nach Überprüfung den Überhang an Vorsteuerbeträgen. Die Option zur Umsatzsteuerpflicht darf gemäß § 9 Abs. 1 und 2 UStG jeweils ausgeübt werden, wenn der Mieter die Vermietungsleistung als Unternehmer für sein Unternehmen bezieht und in dem angemieteten Grundstücksteil ausschließlich solche Umsätze ausführt, die ihn zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen („Abzugsumsätze“). Für die Beurteilung, ob eine Umsatzsteueroption zulässigerweise ausgeübt wur98 de oder nicht, beanstandet die Finanzverwaltung einen Anteil schädlicher Umsätze von bis zu 5 % nicht (Bagatellgrenze). Die Umsatzsteueroption führt insbesondere dann zu einer gewichtigen wirtschaftlichen Entlastung, wenn die anfallende Umsatzsteuer auf die Mietleistungen nach der Mietzinsklausel im jeweiligen Mietvertrag zusätzlich zur Miete abgerechnet werden darf. Die Umsatzsteuer wird in diesen Fällen auf den Mieter überwälzt und die Eingangsleistungen für diese Mietumsätze werden ohne Umsatzsteuerbelastung bezogen. In der Investitionsphase (Grundstückserwerb), aber auch bei späteren Erhaltungsmaßnahmen fallen erhebliche Vorsteuerbeträge an. Daher macht die Fondsgesellschaft – wie bereits zuvor der Grundstücksverkäufer – von der Option zur Umsatzsteuerpflicht stets Gebrauch, soweit dies gesetzlich zulässig ist und vereinbart mit den Mietern entsprechende Mietzinsklauseln. Somit erhält sie auch das Recht zum Vorsteuerabzug. Insoweit berechnet die Fondsgesellschaft Umsatzsteuer auf die vereinbarten Mieten und Nebenkosten und führt diese nach Abzug der abziehbaren Vorsteuerbeträge an das zuständige Finanzamt ab. Der Anbieter erwartet nach der Prognoserechnung , dass der Verkauf der Fondsimmobilie unter Fortführung der Mietverhältnisse vom Erwerber als Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Andernfalls wird der Anbieter, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Finanzverwaltung (vgl. Abschn. 9.1 Abs. 3 UStAE), für den prognostizierten Verkauf der Fondsimmobilie zulässigerweise, von der Umsatzsteueroption Gebrauch machen, so dass der Verkauf der Fondsimmobilie dann Umsatzsteuer auslöst, die jedoch gegenüber dem Finanzamt vom Erwerber geschuldet wird (Wechsel der Steuerschuld gemäß § 13b UStG). In beiden Fällen (Geschäftsveräußerung im Ganzen oder Umsatzsteueroption) kommt es ungeachtet der Einhaltung des zehnjährigen Berichtigungszeitraums nicht zur Rückzahlungspflicht der Fondsgesellschaft hinsichtlich abgezogener Vorsteuerbeträge gemäß § 15a UStG (Vorsteuerberichtigung). Daher wird das Verkaufs szenario in der Prognoserechnung umsatzsteuerneutral dargestellt. Zinserträge aus der Anlage liquider Mittel werden umsatzsteuerfrei vereinnahmt (§ 4 Nr. 8 lit. d UStG). Rückzahlungsbeträge aus der Kapitalrücklage der SAMERA Verwaltung GmbH und etwaige Dividenden unterliegen mangels Leistungsaustausch nicht der Umsatzsteuer. Das gilt auch für einen etwaigen Liquidationserlös. Der im Fall der Veräußerung von Anteilen an der SAMERA Verwaltung GmbH erzielte Veräußerungserlös ist gemäß § 4 Nr. 8 lit. f UStG umsatzsteuerbefreit. Aufgrund der Art der Fondsimmobilie und der vorgesehenen Vermietung an Mieter mit stets umsatzsteuerpflichtigen Einzelhandelsumsätzen, also der Absicht zur ausschließlichen Verwendung für Abzugsumsätze, geht der Anbieter von der zulässigen Ausübung der Umsatzsteueroption für sämtliche Mieter und infolgedessen vom vollen Vorsteuerabzugsrecht der Fondsgesellschaft hinsichtlich der hierfür bezogenen Eingangsleistungen aus. Das Recht zum Vorsteuerabzug besteht grundsätzlich auch hinsichtlich der an die Fondsgesellschaft mit Umsatzsteuer berechneten Vergütungen für Leistungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb oder der Grundstücksvermietung stehen (z. B. Vergütung für Konzeption sowie laufende Geschäftsführung der Fondsgesellschaft). Die Vergütungen für die Vermittlung von Fremd- und Eigenkapital sowie für die Platzierungsgarantie sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 8 lit. a, f, g UStG). Insoweit fallen auch keine Vorsteuerbeträge an. Der Vorsteuerabzug kann insoweit eingeschränkt sein, wie umsatzsteuerbelastete Eingangsleistungen als nicht für das Vermietungsunternehmen oder für umsatzsteuerfreie Um sätze der Fondsgesellschaft bezogen anzusehen sind. Nach Ansicht des Anbieters betrifft dies einen untergeordneten Anteil an der Vergütung für die laufende Geschäftsführung, der sich direkt auf die einkommensteuerlichen Belange des Anlegers bezieht (vor allem Feststellungserklärung und Ergebnismitteilung). Dagegen sollten von den allgemeinen Kosten der Fondsgesellschaft diejenigen für miet- oder gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, Buchführung, Jahresabschluss und steuerliche Gewinnermittlung sowie zur Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten zum Unternehmen und zu den Abzugsumsätzen der Fondsgesellschaft rechnen und somit den vollen Vorsteuerabzug ermöglichen. Dies dürfte auch für die Vergütungen an den Treuhandkommanditisten gelten. Das bloße Halten der Anteile an der SAMERA Verwaltung GmbH gehört prinzipiell zum nichtunternehmerischen Bereich. Allerdings erbringt die Fondsgesellschaft gegenüber der SAMERA Verwaltung GmbH auf Dauer umsatzsteuerpflichtige Leistungen in Form der Nutzungsüberlassung der Dachflächen. Insofern lässt sich vertreten, dass die Beteiligung ausnahmsweise zum unternehmerischen Bereich der Fondsgesellschaft gehört. Jedenfalls fallen erwartungsgemäß keine dem Beteiligungsbereich direkt zurechenbaren Eingangsleistungen an, so dass der Anbieter insoweit nicht mit einem Ausschluss vom Vorsteuerabzug rechnet. Sofern sich die umsatzsteuerlichen Verhältnisse für den Vorsteuerabzug innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums ändern, sind gemäß § 15a UStG Vorsteuerbeträge insgesamt oder anteilig zurückzuzahlen. Dies wäre vor allem dann gegeben, wenn innerhalb dieses Zeitraums entgegen der Erwartung des Anbieters und der genehmigten Nutzung der Fondsimmobilie eine Mietfläche für Umsätze verwendet werden würde, die den Vorsteuerabzug ganz oder – jenseits der Bagatellgrenze – teilweise ausschließen (z. B. Büronutzung durch eine Behörde). Ebenso würde der Verkauf der Fondsimmobilie oder eines Teils davon im Berichtigungszeitraum ohne Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1a UStG und ohne Umsatzsteueroption die Rückzahlungspflicht für abgezogene Vorsteuern begründen. Leerstehende Flächen stellen keine schädliche Verwendung dar. 13.5.2 Gewerbesteuer Die Fondsgesellschaft betreibt als rein vermögensverwaltende, gewerblich entprägte Personengesellschaft kein Gewerbe im steuerlichen Sinne und unterliegt somit nicht der Gewerbesteuer. Die SAMERA Verwaltung GmbH unterliegt dagegen als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, der bereits aufgrund seines Geschäftsleitungsortes in Pullach im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG). Als Gewerbeertrag ist gemäß § 7 GewStG bei der SAMERA Verwaltung GmbH der durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) auch für Zwecke der Körperschaftsteuer ermittelte Gewinn zugrunde zu legen, der um Hinzurechnungen gemäß § 8 GewStG und Kürzungen gemäß § 9 GewStG modifiziert wird. Der Anbieter erwartet prognosegemäß nicht die Anwendbarkeit solcher Modifikationen (Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR nach § 8 Nr. 1 GewStG ist berücksichtigt). Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird somit prinzipiell der körperschaftsteuerpflichtige Gewinn der SAMERA Verwaltung GmbH mit der Gewerbesteuermesszahl in Höhe von 3,5 % und dem Hebesatz der nach Meinung des Anbieters allein hebeberechtigten Geschäftsleitungsgemeinde Pullach in Höhe von 260 % multipliziert. Eine etwa anfallende Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 4 Abs. 5b EStG). Damit ergibt sich eine effektive Belastung mit Gewerbesteuer von 9,1 % des steuerlichen Gewinns der SAMERA Verwaltung GmbH. Sofern die PV-Anlage als Betriebsstätte im Sinne des 99 § 12 AO anzusehen ist, entfallen hierauf im Rahmen der nach § 28 GewStG durchzuführenden Zerlegung jedenfalls keine Arbeitslöhne (analog H 28.1 „Auslieferungslager“ GewStH 2009). In der Prognoserechnung für die SAMERA Verwaltung GmbH ist die Gewerbesteuer berücksichtigt, soweit sie prognose gemäß anfällt. 13.5.3 Grunderwerbsteuer Der Erwerb der im Bundesland Bayern belegenen Fonds immobilie durch die Fondsgesellschaft unterlag der Grund erwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises, der auch die Gebäudeherstellung abdeckt. Diese Grunderwerbsteuer wurde als Anschaffungsnebenkosten anteilig auf die erworbenen Wirtschaftsgüter Grund und Boden, Gebäude und Außenanlagen aktiviert. Der Beitritt der Anleger zur Fondsgesellschaft unterliegt nach Ansicht des Anbieters nicht der Grunderwerbsteuer, da im Zuge der Platzierung nicht mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Vielmehr bleibt die Gründungsgesellschafterin LANITA Verwaltung GmbH (Altgesellschafter im grunderwerbsteuerlichen Sinne) mit mehr als 5 % am Vermögen der Fondsgesellschaft beteiligt, so dass § 1 Abs. 2a GrEStG prognosegemäß nicht zur Anwendung gelangt. Auch die Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG scheidet prognosegemäß aus, da der Anbieter nicht erwartet, dass ein Anleger oder die Altgesellschafter mindestens 95 % der Anteile an der Fondsgesellschaft auf sich vereinigen. 13.5.4 Grundsteuer Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes unterliegt der Grundsteuer, wobei die Grundsteuer bei der Ermittlung der Vermietungseinkünfte als Werbungskoten voll abgezogen werden kann. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist der so genannte Einheitswert mit einer Steuermesszahl in Höhe von 3,5 ‰ zu multiplizieren. Der so ermittelte Steuermessbetrag ist mit einem Hebesatz zu multiplizieren, der von der Belegenheitsgemeinde Erding festgesetzt wird. Der Hebesatz beträgt 300 %, so dass sich im Ergebnis eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 1,05 % des Einheitswerts ergibt. 100 13.6 Steuerlicher Vorbehalt Das steuerliche Konzept der Fondsgestaltung basiert auf den bei Prospektaufstellung gültigen Steuergesetzen sowie den bis jetzt veröffentlichten Urteilen der Finanzgerichte. Die Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung zu einzelnen Themenkreisen sind so weit wie in diesem Rahmen möglich und adäquat berücksichtigt. Abweichende steuerliche Folgen können sich u. a. dann ergeben, wenn die gesetzlichen Regelungen, die Verwaltungspraxis oder die Rechtsprechung geändert werden. Andere steuerliche Folgen als prospektiert können sich auch dann ergeben, wenn der Anleger seine Beteiligung im Betriebsvermögen hält oder fremdfinanziert. Schließlich weist der Anbieter darauf hin, dass die endgültige Anerkennung der steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft erst durch die jeweilige endgültige Ver anlagung, ggf. nach Betriebsprüfung, erfolgt. Die vom Anbieter prognostizierten Ergebnisse können nicht garantiert werden. Der Anbieter weist auf die Risiken dieser Vermögensanlage unter steuerlichen Gesichtspunkten hin (siehe Abschnitt 4.2 „Steuerliche Risiken“). 101 14.Die Vertragspartner 14.1 Anbieter/Konzeption/Eigenkapitalbeschaffung/ Platzierungsgarant/Fremdkapitalbeschaffung 14.3 Persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft Firma, Sitz, Anschrift LHI Leasing GmbH Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, Landkreis München Firma, Sitz, Anschrift Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, Landkreis München Handelsregister Amtsgericht München, HRB 46591 Handelsregister Amtsgericht München, HRB 174774 Gesellschaftskapital 40 Mio. EUR Stammkapital 25.000 EUR Gesellschafter Landesbank Baden-Württemberg (51 % mittelbar) Norddeutsche Landesbank – Girozentrale (49 %, davon 6 % unmittelbar) Gesellschafter LHI Beteiligungsverwaltung GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München (49 %), LHI Leasing GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München (15 %) LHI Beteiligungs Holding GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München (36 %) Geschäftsführer Oliver Porr, München Robert Soethe, Rain Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen 14.2 Emittent/Fondsgesellschaft Firma, Sitz, Anschrift LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, Landkreis München Handelsregister Amtsgericht München, HRA 96165 Gesellschaftskapital 22.200.000 EUR Persönlich haftende Gesellschafterin Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH (vgl. 14.3) Geschäftsführende Kommanditistin LANITA Verwaltung GmbH (vgl. 14.4) Kommanditisten SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH (vgl. 14.5) 102 Geschäftsführer Peter Kober, München Christian Goldbrunner, Penzberg Oliver Porr, München 14.4 Geschäftsführende Kommanditistin Firma, Sitz, Anschrift LANITA Verwaltung GmbH Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, Landkreis München Handelsregister Amtsgericht München, HRB 184087 Stammkapital 25.000 EUR Gesellschafter LHI Beteiligungsverwaltung GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München (49 %), LHI Leasing GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München (15 %) LHI Beteiligungs Holding GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München (36 %) Geschäftsführer Robert Soethe, Rain Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen 14.5 Treuhandkommanditist Firma, Sitz, Anschrift SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, Landkreis München Handelsregister Amtsgericht München, HRB 58960 Stammkapital 130.000 EUR Gesellschafter LHI Mobilienleasing GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München (100 %) Geschäftsführer Franz-Georg Schmidt, Neufahrn Dietrich von Buttlar, Pullach 14.6 Anlegerbetreuung/Geschäftsbesorgung Firma, Sitz, Anschrift LHI Fondsverwaltung GmbH Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, Landkreis München Handelsregister Amtsgericht München, HRB 95484 Stammkapital 50.000 EUR Gesellschafter LHI Leasing GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München (49 %), LHI Beteiligungsverwaltung GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München (51 %) 14.7 Eigentümerin der PV-Anlage Firma, Sitz, Anschrift SAMERA Verwaltung GmbH Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, Landkreis München Handelsregister Amtsgericht München, HRB 192629 Stammkapital 25.000 EUR Gesellschafter LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG (85 %) LHI Beteiligungsverwaltung GmbH (15 %) Geschäftsführer Manfred Guske, Tutzing Walter Kiehl, München 14.8 Verflechtungen über die Angaben nach § 12 Abs. 2 VermVerkProspV hinaus Herr Peter Kober ist auch Geschäftsführer der LHI Beteiligungsverwaltung GmbH sowie Prokurist der LHI Leasing GmbH und der LHI Mobilienleasing GmbH (vgl. 14.5). Herr Christian Goldbrunner ist auch Prokurist der LHI Leasing GmbH. Helmut Pütz ist Prokurist der LHI Leasing GmbH, der LHI Beteiligungsverwaltung GmbH und der LHI Beteiligungs Holding GmbH (vgl. 14.3 und 14.4). Herr Franz-Georg Schmidt ist Prokurist der LHI Leasing GmbH und Geschäftsführer der LHI Beteiligungs Holding GmbH (vgl. 14.3 und 14.4). Herr Oliver Porr und Herr Robert Soethe sind auch Geschäftsführer der LHI Mobilienleasing GmbH (vgl. 14.5). Herr Klaus Murmann ist auch Prokurist der LHI Leasing GmbH und Geschäftsführer der LHI Beteiligungsverwaltung GmbH (vgl. 14.3 und 14.4). Herr Manfred Guske und Herr Walter Kiehl sind auch Prokuristen der LHI Leasing GmbH. Geschäftsführer Oliver Porr, München Helmut Pütz, Gräfelfing Klaus Murmann, Bad Feilnbach 103 15.Leitfaden zur Zeichnung/ Verantwortlichkeitserklärung Beitrittserklärung Wenn Sie sich an der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG beteiligen möchten, füllen Sie bitte die mit Ihrer Unterschrift versehene Beitrittserklärung vollständig aus und senden Sie sie an die Checkliste zur Zeichnung Diese Checkliste ermöglicht Ihnen, schnell zu überprüfen, ob Sie alle für Ihre Zeichnung erforderlichen Angaben gemacht haben und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Folgende Unterlage liegt diesem Verkaufsprospekt bei: LHI Fondsverwaltung GmbH Postfach 212 82043 Pullach. Wenn Ihre vollständigen Beitrittsunterlagen bei der LHI Fondsverwaltung GmbH eingegangen sind und kein Ausschlussgrund für Ihre Beteiligung vorliegt, geht Ihnen die durch die LHI Fondsverwaltung GmbH unterzeichnete Annahme erklärung durch die vom Treuhandkommanditisten bevollmächtigte LHI Fondsverwaltung GmbH zu. Mit dieser Annahme wird Ihr Beitritt auch ohne Zugang der Annahmeerklärung bei Ihnen wirksam. In der Annahmeerklärung werden Sie gesondert auf den Fälligkeitstermin Ihrer Einlage hingewiesen. Die Einlage ist zzgl. Agio fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Beitrittstermin zur Zahlung fällig. Wir bitten Sie, den Betrag zum Lastschrifteinzug auf Ihrem Konto bereitzustellen. Die Beitrittserklärung beinhaltet eine entsprechende Einzugsermächtigung. Bitte geben Sie auf der Beitrittserklärung als Kontonummer eine zum Lastschrifteinzug zugelassene Kontoverbindung an (von einem Spar-, Festgeld- oder Depotkonto ist kein Lastschrifteinzug möglich). 104 Beitrittserklärung: Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben (zwei Unterschriften sind von Ihnen zu tätigen: Beitritts- und Empfangs bestätigung des Prospekts), die Legitimationsdaten sind vom Vermittler mit Stempel samt ladungsfähiger Anschrift und rechtsverbindlichen Unterschriften zu bestätigen. Ferner ist eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Hierzu bitte eine gut lesbare Kopie (Vorder- und Rückseite) eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, versehen mit Stempel und rechtsverbindlichen Unterschriften durch den Vermittler mit dessen Vermerk, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, den Zeichnungsunterlagen beifügen. Verantwortlichkeitserklärung/Angabenvorbehalt Der Anbieter LHI Leasing GmbH übernimmt die Verantwortung für den gesamten Inhalt dieses Verkaufsprospekts. Nach dem Wissen der LHI Leasing GmbH sind die in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben richtig; es sind keine wesentlichen Umstände ausgelassen. Für den Inhalt dieses Prospekts sind die bis zum Prospekt aufstellungsdatum bekannten oder dem Prospektverantwortlichen erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Alle Angaben und Berechnungen in diesem Prospekt wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt des Prospektaufstellungsdatums. Eine Haftung für das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse und ihrer wirtschaftlichen Folgen beim Anleger kann jedoch nicht übernommen werden. Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung des Angebots beauftragten Personen und Gesellschaften haben ihre Aufgabe mit berufsüblicher Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen. Gegenüber den Gesellschaftern haften sie jedoch nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten. Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Prospektaufstellungsdatum: Pullach i. Isartal, 07. Oktober 2011 LHI Leasing GmbH (Sitz: Pullach i. Isartal) Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal Oliver Porr Geschäftsführer Robert Soethe Geschäftsführer Heimo Koch Geschäftsführer Die im Prospekt gemachten Angaben sollen nach Ansicht des Prospektverantwortlichen den Anlegern eine wahre und vollständige Information über die Vermögensanlage ermög lichen. Der Prospektverantwortliche hat bei der Prospekt aufstellung im Interesse der zukünftigen Gesellschafter die Anforderungen an die Prospekte von Vermögensanlagen beachtet. Er versichert, insbesondere im Hinblick auf § 264a StGB nach bestem Wissen und Gewissen über erhebliche Umstände, die für die Entscheidung über eine Beteiligung an dieser Gesellschaft von Bedeutung sind, keine unrichtigen Angaben gemacht und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen zu haben. Soweit der Prospektverantwortliche Aussagen in diesem Prospekt nicht selbst erstellt oder geprüft hat oder hierzu nicht in der Lage war, hat er sich ausgewiesener Berufsträger und Berufsgruppen bedient. 105 16. Anhang 16.1 Gesellschaftsvertrag §1 Name und Sitz 1. Die Firma der am 29.09.2010 unter der Firma KEWOS GmbH & Co. KG gegründeten Kommanditgesellschaft lautet: LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Pullach. Die Geschäftsadresse der Gesellschaft ist: Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. §2 Unternehmensgegenstand 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb und die langfristige Vermietung des Fachmarktzentrums Erding, Anton-Huber-Straße 1, Josef-Schwankl-Straße und Johann-Auer-Straße 6, 85435 Erding („Fondsimmobilie“) und der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen“) sowie die Anlage überschüssiger Liquidität. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann die hierzu erforderlichen oder dienlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. 3. Geschäfte gemäß § 34 c) GewO oder Geschäfte, die behördlicher Genehmigung bedürfen, werden nicht getätigt. §3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftsummen 1. An der Gesellschaft sind beteiligt: a)Als persönlich haftende Gesellschafterin: Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Pullach i. Isartal („Komplementärin“) Die Komplementärin ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Sie leistet keine Einlage. 106 b)Als geschäftsführende Kommanditistin: LANITA Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Pullach i. Isartal („geschäftsführende Kommanditistin“) mit einer Pflichteinlage von nominal 1.135.000 EUR Für die geschäftsführende Kommanditistin wird im Handelsregister als Haftsumme ein Betrag in Höhe von 11.350 EUR eingetragen. c) Als weitere Kommanditistin: SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Pullach i. Isartal („Treuhandkommanditist“) mit einer Pflichteinlage von nominal 21.065.000 EUR Für den Treuhandkommanditisten wird im Handelsregister als Haftsumme ein Betrag in Höhe von 2.106.500 EUR eingetragen. Der Treuhandkommanditist beabsichtigt, über seine Kommanditbeteiligung im Ganzen oder in Teilbeträgen mit einer Vielzahl von Investoren („Investoren“) gesonderte Verein barungen („Treuhandvertrag“) abzuschließen, gemäß denen er im eigenen Namen, aber für Rechnung der Treugeber seine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft hält und verwaltet. Der jeweilige Investor wird durch Abschluss des Treuhandvertrags Treugeber. 2. Gesellschaftskapital a)Das Gesellschaftskapital beträgt 22.200.000 EUR b)Die Haftsumme beträgt 2.117.850 EUR Das Gesellschaftskapital entspricht der Summe der Pflichteinlagen. 3. Die Pflichteinlage der geschäftsführenden Kommanditistin ist auf Anforderung der Komplementärin zur Einzahlung fällig. Die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten ist noch nicht einbezahlt. §4 Investorenbeteiligung 1. Der Treuhandkommanditist beabsichtigt, bis einschließlich zum 31.12.2012 („Platzierungsphase“) zur Finanzierung der zur Erreichung des Gesellschaftszwecks geplanten Investitio nen der Gesellschaft über seine Kommanditbeteiligung einen oder mehrere Treuhandverträge abzuschließen, gemäß denen er im eigenen Namen, aber für Rechnung der Treugeber seine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft hält und verwaltet. Die Beteiligung von Investoren als Treugeber kann zum 30.11.2011 („Beitrittstermin 1“) und danach zu jedem Monatsultimo bis zum 31.12.2012 erfolgen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot zum Abschluss eines Treuhandvertrags zwischen dem Treuhandkommanditisten und den einzelnen Investoren („Beitrittserklärung“). Die geschäftsführende Kommanditistin kann nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen weitere Beitrittstermine bestimmen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die Platzierungsphase zu verkürzen oder zu verlängern. Dem Abschluss von Treuhandverträgen über die Kommanditbeteiligung des Treuhandkommanditisten stimmen sämtliche derzeitigen Gesellschafter bereits jetzt unwiderruflich zu. 2. Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Treuhandkommanditisten und den Treugebern ist der Treuhandvertrag, der auf einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags Bezug nimmt, die Bestimmungen der Beitrittserklärung sowie ergänzend dieser Gesellschaftsvertrag. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft sind die Treugeber wie Kommanditisten der Gesellschaft zu behandeln. 3. Mit Abschluss des jeweiligen Treuhandvertrags entstehen Zahlungsansprüche des Treuhandkommanditisten gegen den jeweiligen Treugeber. Die Ansprüche des Treuhandkommanditisten gegen die jeweiligen Treugeber ergeben sich aus den Bestimmungen der Beitrittserklärung. Die Treuhandeinlage des jeweiligen Treugebers ist in einer Summe fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Beitrittstermin zur Zahlung fällig. Der Treuhandkommanditist erbringt seine Pflichteinlage dadurch, dass er seine nach § 4 Ziff. 1 des Treuhandvertrags gegenüber dem jeweiligen Treugeber bestehenden Ansprüche auf Leistung der Einlage unmittelbar an die dies annehmende Gesellschaft abtritt. Die Treugeber verpflichten sich gemäß § 4 Ziff. 1 des Treuhandvertrags gegenüber dem Treuhandkommanditisten, ihre jeweilige Treuhandeinlage direkt an die Gesellschaft zu leisten. 4. Die von jedem Investor zu übernehmende Pflichteinlage beträgt mindestens 10.000 EUR. Pflichteinlagen mit höheren Beträgen müssen durch 5.000 glatt teilbar sein. In Einzel fällen kann von diesen Bestimmungen mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin abgewichen werden. Zusätzlich zur Pflichteinlage ist von jedem Investor ein Agio in Höhe von 5 % bezogen auf die von ihm übernommene Pflichteinlage zu leisten. 5. Sollte der Treuhandkommanditist nicht bis zum Ende der Platzierungsphase über seine gesamte Pflichteinlage Treuhandverträge geschlossen haben, leistet er eine Pflichteinlage in Höhe der Differenz seiner Pflichteinlage und der Summe, über die er bis zu diesem Termin Treuhandverträge geschlossen hat. Insoweit ist die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten am Ende der Platzierungsphase zur Einzahlung fällig. 6. Erfüllt ein Investor seine direkt gegenüber der Gesellschaft geschuldete Einlage oder sonstige von ihm gegenüber der Gesellschaft geschuldete Geldbeträge nicht termingerecht, so hat er ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Im Falle der nicht vollständigen Leistung der Einlage an die Gesellschaft ist die geschäftsführende Kommanditistin nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, die Pflichteinlage des Investors auf den Betrag der vom jeweiligen Investor tatsächlich geleisteten Einlage unter Beachtung der Bestimmungen der Ziffer 4 herabzusetzen oder den Ausschluss des Investors aus der Gesellschaft zu erklären bzw. vom Treuhandkommanditisten die außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages gegenüber dem betreffenden Treugeber zu verlangen. Im Falle der Herabsetzung der Einlage gemäß vorstehendem Satz ist der Treuhandkommanditist berechtigt, über den Herabsetzungsbetrag weitere Treuhandverträge zu schließen. 7. Jeder nicht geschäftsführende Kommanditist wird mit einer Haftsumme in Höhe von 10 % seiner Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Die Treugeber werden nicht im Handelsregister eingetragen. 8. Jeder Investor ist verpflichtet, im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Gesellschaft Angaben zu seiner Identität, zu seiner für die Beteiligung an der Gesellschaft maßgeb lichen Kontoverbindung, zu seiner wirtschaftlichen Berechtigung aus der Beteiligung an der Gesellschaft und zu möglichen Ausschlussgründen aus der Gesellschaft zu machen. Einzelheiten regelt die Beitrittserklärung. 9. Ein Anspruch auf Annahme der Beitrittserklärung besteht nicht. 107 §5 Kommanditisten, Treugeber 1. Kommanditist oder Treugeber kann jede natürliche Person sein. Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften, stille Gesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin Kommanditist bzw. mit Zustimmung des Treuhandkommanditisten Treugeber werden. Im Falle der Auseinandersetzung vorstehend genannter Personengemeinschaften soll keine Aufspaltung unter die Mindest-Pflichteinlage von 10.000 EUR erfolgen. § 19 Ziff. 1, 2a) und 4 gelten entsprechend. Von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen sind insbesondere natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit haben oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) sind und/oder nach US-amerikanischem Recht errichtet wurden und/oder in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem deren Terri torien ihren (Wohn-) Sitz haben oder sonstige Vermögensmassen, deren Einkommen der US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegen. Ausgeschlossen von der Beteiligung an der Gesellschaft sind ebenfalls natürliche oder juristische Personen, die aufgrund von internationalen Finanzsanktionen von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen sind. Die Investoren haben in der Beitrittserklärung zu bestätigen, dass vorstehende Sachverhalte nicht auf sie zutreffen. Treugeber, die eine Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Anteils auf sich selbst verlangen, haben zu bestätigen, dass vorstehende Sachverhalte nicht auf sie zutreffen. 2. § 7 des Treuhandvertrags sieht vor, dass jeder Treugeber unter den dort genannten Bedingungen im Wege der Sonderrechtsnachfolge die Übertragung seiner jeweiligen treuhänderischen Einlage („Treuhandeinlage“) auf sich selbst verlangen kann („Treuhandübertragung“). Damit wird er zum direkt beteiligten Kommanditisten der Gesellschaft („Direkt-Kommanditist“). In diesem Fall reduziert sich die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten um den Betrag, mit dem der jeweilige Treugeber zu einem Direkt-Kommanditisten wird. Im Falle einer Treuhandübertragung entspricht die Pflichteinlage des Direkt-Kommanditisten dem Betrag der übertragenen Treuhandeinlage. Die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten reduziert sich ebenfalls um den entsprechenden Betrag, wenn der Treuhandvertrag aus anderen Gründen gekündigt wird. 3. Jeder Treugeber, der sich aufgrund einer Treuhandübertragung als Direkt-Kommanditist an der Gesellschaft beteiligen will, ist verpflichtet, der LHI Fondsverwaltung GmbH, Pullach („LHI Fonds“) auf eigene Kosten eine gesonderte Vollmacht in notariell beglaubigter Form zu erteilen, alle gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen. Die erteilte Vollmacht beinhaltet insbesondere die Abgabe von Erklärungen, die im Hinblick auf den Eintritt und das Ausscheiden eines Kommanditisten, die Änderung von Haftsummen und die Übertragung von Kommanditbeteiligungen zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden sind. Die Vollmacht muss über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gelten und die LHI Fonds von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien; sie darf für die Dauer der Zugehörigkeit des Kommanditisten zur Gesellschaft nicht widerrufbar sein. 4. Die Erhöhung bzw. Reduzierung der Einlage des Treuhandkommanditisten durch die Treuhandübertragung bedarf nicht der Zustimmung der weiteren Gesellschafter. 5. Wenn in diesem Vertrag von Kommanditisten und deren Pflichteinlage die Rede ist, sind damit stets auch Treugeber und deren Treuhandeinlage und umgekehrt gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht der Fall ist. §6 Gesellschafterkonten 1. Für jeden Kommanditisten werden folgende Kapitalkonten geführt: a)Die Pflichteinlage wird auf dem Kapitalkonto I geführt. Diese ist maßgebend für die Stimmverteilung nach Maßgabe von § 11 sowie für die Beteiligung am Vermögen, am Gewinn und Verlust, Ausschüttung sowie Auseinandersetzungsguthaben nach Maßgabe von §§ 16, 18. Das Agio wird auf Kapitalkonto II gebucht. b)Verluste werden auf dem Kapitalkonto III gebucht (Verlustvortragskonto). Gewinne werden solange auf diesem Konto gebucht, bis dieses ausgeglichen ist. c)Ausschüttungen, sonstige Entnahmen, Einlagen sowie Gewinnanteile, soweit sie nicht auf das Kapitalkonto III gebucht werden, werden auf dem Kapitalkonto IV (Entnahmekonto) gebucht. 2. Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich. 108 §7 Haftungsverhältnisse 1. Die Komplementärin haftet persönlich und unbegrenzt. 2. Jeder nicht geschäftsführende Kommanditist haftet im Innenverhältnis mit seiner Pflichteinlage. Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme errechnet sich nach Maßgabe der Regelung in § 4 Ziff. 7. 3. Im Innenverhältnis erlischt die Haftung eines jeden Kommanditisten in der Höhe der von ihm geleisteten Pflichtein lage. 4. Für die Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin gilt im Innenverhältnis § 9 Ziff. 6 dieses Gesellschaftsvertrags. 5. Durch Ausschüttungen/Entnahmen, die nicht aus Gewinnen resultieren, lebt die Haftung eines jeden Kommanditisten im Innenverhältnis bis zur Höhe der Pflichteinlage des Kommanditisten wieder auf. 6. Von einer Haftung nach § 176 Abs. 2 HGB wird der Treuhandkommanditist in jedem Fall, ein Direkt-Kommanditist infolge Treuhandübertragung durch die Komplementärin freigestellt, sobald der Kommanditist die nach § 5 Ziff. 3 erforderliche gesonderte Vollmacht für die LHI Fonds erteilt hat und diese bei der LHI Fonds eingegangen ist. §8 Investition und Finanzierung 1. Die Gesellschafter wollen den Gesellschaftszweck gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags auf der Grundlage des folgenden Investitions- und Finanzierungsplans erreichen. Zur Finanzierung des Gesellschaftszwecks sind folgende Aufwendungen teilweise bereits entstanden und werden teilweise noch entstehen; die endgültigen Werte können bis zu 10 % von den nachstehenden Werten abweichen. a)Erwerb der Fondsimmobilie samt Erwerbsnebenkosten b)Erwerb der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH c) Fondsspezifische Kosten d)Liquiditätsreserve 159 Gesamtinvestitionskosten 42.557 2. Die Investition soll wie folgt finanziert werden: Kommanditkapital Langfristige Fremdfinanzierung davon Erwerb der Fondsimmobilie Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 Finanzierung gesamt TEUR 22.200 20.000 20.000 357 42.557 3. Werden die Gesamtinvestitionskosten überschritten, ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, ohne Zustimmung der weiteren Gesellschafter weitere Einlagen zu leisten. Dies gilt genauso, wenn die Gesellschaft kurzfristige Finanzierungsmittel benötigt. Sobald ein solcher Finanzierungsmittelbedarf wieder wegfällt, ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, diese weitere Einlage ohne Zustimmung der weiteren Gesellschafter wieder zu entnehmen. 4. Werden die Gesamtinvestitionskosten gemäß Ziffer 1 unterschritten, so ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, die Einlageverpflichtung einzelner Gesellschafter zu reduzieren und/oder die nicht benötigten Mittel zunächst einer Liquiditätsreserve zuzuführen. §9 Geschäftsführung und Vertretung 1. Zur Vertretung der Gesellschaft ist ausschließlich die Komplementärin berechtigt und verpflichtet. 2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist gemeinsam mit der Komplementärin zur Geschäftsführung der Gesellschaft befugt („Geschäftsführung der Gesellschaft“). TEUR 37.935 1.796 2.667 Die Geschäftsführung umfasst die gesamte Verwaltung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft, die Wahrung der steuerlichen Belange der Gesellschaft und die Betreuung der Kommanditisten. Im Rahmen der Geschäftsführung muss nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrags die Gleich behandlung aller Kommanditisten beachtet werden. Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der SAMERA Verwaltung GmbH obliegt der Geschäftsführung der Gesellschaft. 109 Die Erstellung der jährlichen Feststellungserklärungen der Gesellschaft und die Prüfung der Feststellungsbescheide einschließlich etwaiger Einlegung von Rechtsbehelfen obliegt der geschäftsführenden Kommanditistin. Diese wird als gemeinsame Empfangsbevollmächtigte bestellt, wodurch sie ermächtigt ist, für die Gesellschafter alle Verwaltungsakte und Mitteilungen in Empfang zu nehmen, die mit dem Feststellungsverfahren und dem anschließenden Verfahren über einen Einspruch zusammenhängen (§ 183 AO). 7. Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin erhalten für ihre Tätigkeiten in der Gesellschaft folgende Vergütungen: 3. Die Komplementärin und deren jeweilige Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditistin und deren jeweilige Geschäftsführer sind vom Wettbewerbsverbot (§ 112 HGB) befreit. b)Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung der Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR, für das Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR. Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung von 37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung der Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR, für das Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR. Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung von 37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht. Sollten die Erträge aus den PV-Anlagen vor Kosten und Steuern bei der Abrechnung am jeweiligen Jahresende die prognostizierten Erträge übersteigen, erhalten die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 5 % der Mehrerträge aus den PV-Anlagen nachschüssig zum Jahresende. 4. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist berechtigt, einzelne Geschäfte der Gesellschaft von Dritten besorgen zu lassen und hierfür erforderliche Vollmachten zu erteilen. Sie ist insbesondere befugt, mit der LHI Fonds einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Erledigung der Aufgaben der Gesellschaft abzuschließen, die mit der kaufmännischen Verwaltung der Gesellschaft sowie mit der Betreuung der Kommanditisten und der Verwaltung derer Beteiligungen an der Gesellschaft zusammenhängen. Etwaige Kosten, die durch den vorgenannten Geschäftsbesorgungsvertrag mit der LHI Fonds und/oder durch die entsprechende Beauftragung Dritter entstehen, sind vorbehaltlich Ziffer 8 von der Geschäftsführung der Gesellschaft zu tragen. Die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft und die damit verbundene Verantwortung verbleiben jedoch in jedem Fall bei der Komplementärin. 5. Bei der Erledigung der Geschäftsführung einschließlich des Abschlusses, der Änderung und der Aufhebung von Verträgen und der Durchführung der Jahresabschlussarbeiten hat die Geschäftsführung der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und die Beschränkungen dieses Gesellschaftsvertrages zu beachten. 6. Die Haftung der Komplementärin im Innenverhältnis und der geschäftsführenden Kommanditistin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs gehilfen der Komplementärin oder der geschäftsführenden Kommanditistin beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Geschäftsführung der Gesellschaft. 110 a)Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung von der Gesellschaft eine jährliche Haftungsvergütung von 500 EUR für das Jahr 2011 und ab dem Jahr 2012 in Höhe von 5.000 EUR. Daneben hat sie Anspruch auf Ersatz ihrer angemessenen und nachgewiesenen Auslagen. c) Sämtliche Vergütungen nach lit. a) und b) verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie werden in der Gesellschaft als Aufwand behandelt und sind auch in Verlustjahren zu leisten. Sie sind anteilig quartalsweise nachschüssig zur Zahlung fällig. 8. Mit den Vergütungen gemäß Ziffer 7 sind die laufenden Aufwendungen der Geschäftsführung der Gesellschaft aus der normalen Geschäftstätigkeit für die Verwaltung der Gesellschaft und die Betreuung der Kommanditisten abgegolten. Unter die laufenden Aufwendungen fallen insbesondere nicht die Kosten der Beauftragung von Rechtsbeiständen, Steuerberatern und Gutachtern zur Wahrnehmung der Rechts- und Steuerangelegenheiten der Gesellschaft sowie die Kosten für die Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen im Bereich der Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Investmentgesellschaften sowie Anbietern und Vertrieben von Vermögensanlagen im Sinne des derzeitigen § 8f Verkaufsprospektgesetz. § 10 Vergütung des Treuhandkommanditisten Für die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse erhält der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine Vergütung von 500 EUR p. a. und ab dem Jahr 2012 eine Vergütung von 6.000 EUR p. a. § 9 Ziff. 7 c) gilt entsprechend. § 11 Beschlussfassungen 1. Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft treffen die Gesellschafter durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen oder in schriftlicher Form (schriftliches Abstimmungsverfahren) gefasst. Jeder Treugeber hat ein Stimmrecht. Jeder Treugeber hat das Recht, sein Stimmrecht selbst oder durch einen durch ihn bevollmächtigten Dritten wahrzunehmen. Sämtliche anderen Gesellschafter stimmen der Teilnahme der Treugeber an Beschlussfassungen sowie der Ausübung des Stimmrechts durch diese, gegebenenfalls auch im OnlineVerfahren gemäß § 12 Ziff. 1 und 2, zu. Der Treuhandkommanditist hat kein Stimmrecht, soweit er seine Pflichteinlage nicht für eigene Rechnung hält. e)Abschluss, wesentliche Änderung sowie Beendigung von Darlehensverträgen, die ein Einzelvolumen von 1.000.000 EUR überschreiten; f)alle sonstigen Rechtsgeschäfte oder -handlungen, deren Einzelvolumen mehr als 1.000.000 EUR netto beträgt, soweit ein solches Geschäft nicht aufgrund anderer Bestimmungen dieses Vertrages zustimmungsfrei ist; g)die Feststellung des Jahresabschlusses; h)die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen; j)die Entlastung der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin; k)der Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 17 Ziff. 2 c); l) die Bestellung des Abschlussprüfers. Die Maßnahmen gemäß § 8 gelten als bereits genehmigt. 2. Bei der Beschlussfassung gewähren je volle 5.000 EUR der Pflichteinlage eine Stimme. Die Komplementärin erhält fünf Stimmen unabhängig von einer Pflichteinlage. 3. Die nachstehenden Angelegenheiten sind durch die Gesellschafter zu beschließen: a)Erwerb von Grundbesitz oder grundstücksgleichen Rechten, Veräußerung, Belastung und sonstige Verfügungen über etwaigen eigenen Grundbesitz und grundstücksgleiche Rechte; Erwerb, Belastung, Veräußerung von Beteiligungen und sonstige Verfügungen über Beteiligungen; b)die Änderung des Gesellschaftsvertrags; c)die Erhöhung der Pflichteinlagen oder der Hafteinlage oder die Begründung einer Nachschusspflicht; die Regelungen in § 4 Ziff. 6, § 5 Ziff. 4 sowie § 11 Ziff. 4 bleiben unberührt; d)die Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Liquida tion oder Auflösung der Gesellschaft; die Regelungen in § 20 bleiben unberührt; 4. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag oder gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, werden Beschlüsse gemäß lit. a) bis d) mit einer Mehrheit von 3/4 und sämtliche anderen Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei dem Beschluss gemäß j) haben die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils kein Stimmrecht, bei dem Beschluss gemäß lit. k) hat der betroffene Gesellschafter kein Stimmrecht. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen, die Beschlussfähigkeit bleibt hiervon unberührt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ein Gesellschafter, der einer Kapitalveränderung gemäß Ziffer 3 c) nicht zugestimmt hat, ist nicht verpflichtet, bei der Umsetzung eines entsprechend gefassten Beschlusses mitzuwirken; dies gilt auch für den Treuhandkommanditisten, soweit ein Beschluss gemäß Ziffer 3 c) eine Einlagenerhöhung und/oder Nachschusspflicht auf Rechnung des Treuhandkommanditisten vorsieht. 5. Die geschäftsführende Kommanditistin fertigt ein Protokoll über die in jeder Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren gefassten Gesellschafterbeschlüsse und sendet dieses in Kopie jedem Gesellschafter zu. Einsprüche gegen den Protokollinhalt sind innerhalb von 111 sechs Wochen nach Versand des Schriftstücks schriftlich bei der geschäftsführenden Kommanditistin zu erheben. Über die Einsprüche wird in der nächsten Gesellschafterversammlung oder im Rahmen der nächsten Beschlussfassung im schriftlichen Abstimmungsverfahren entschieden. tung der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin und der Bestellung des Abschlussprüfers jährlich, spätestens am 15.11. des kommenden Geschäftsjahres – vorbehaltlich § 13 – grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft statt. 6. Zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach der Versendung des Protokolls Klage zu erheben. Maßgebend für den Beginn des Fristablaufs ist die Aufgabe des Protokolls zur Post unter Adressierung an die zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse der Kommanditisten. Die ordentliche Gesellschafterversammlung wird von der geschäftsführenden Kommanditistin unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und unter Beifügung der Tagesordnung schriftlich einberufen. Zur Fristwahrung genügt die Aufgabe des Briefes zur Post an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse des jeweiligen Gesellschafters; die Einladung zur Gesellschafterversammlung gilt dann als ordnungsgemäß. Dies gilt auch, wenn jedem Treugeber zeitgleich eine Einladung zur Gesellschafterversammlung an die im Treu geberregister gemäß § 11 des Treuhandvertrags angegebene Adresse zugesandt worden ist. 7. Nachstehende Rechtsgeschäfte gelten ohne weiteren Gesellschafterbeschluss mit Abschluss dieses Gesellschaftsvertrags als genehmigt: a)Erwerb und langfristige Finanzierung der Fondsimmobilie sowie Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals b)Erwerb der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH c)Vertrag über Eigenkapitalbeschaffung mit der LHI Leasing GmbH d) Vertrag über Fremdkapitalbeschaffung mit der LHI Leasing GmbH e)Vertrag über eine Einzahlungs- und Platzierungs garantie mit der LHI Leasing GmbH f) Vertrag über die Erstellung einer Fondskonzeption mit der LHI Leasing GmbH g)Bestellung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011. § 12 Gesellschafterversammlung 1. Gesellschafterversammlungen dienen der Willensbildung der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hat ein Teilnahmerecht. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, eine Teilnahme an Gesellschafterversammlungen auch im Online-Verfahren zu ermöglichen. 2. Neben den Gesellschaftern hat auch jeder Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrags ein Teilnahmerecht an der Gesellschafterversammlung. Soweit eine Online-Teilnahme ermöglicht wird, kann jeder Treugeber auch auf diesem Wege an der Gesellschafterversammlung teilnehmen. 3. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung findet zur Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Ergebnisses und von Liquiditätsüberschüssen, der Entlas112 4. Außerordentliche Beschlussfassungen werden von der geschäftsführenden Kommanditistin einberufen, wenn dieses nach ihrer Auffassung im Interesse der Gesellschaft liegt oder wenn dieses von Gesellschaftern verlangt wird, die alleine oder gemeinsam mindestens 10 % aller Stimmen auf sich vereinigen. 5. Das schriftliche Verlangen der Gesellschafter gemäß Ziffer 4 muss Angaben über den Zweck und die Gründe der Einberufung nennen. Die Ladungsfrist zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beträgt mindestens 14 Tage. Wenn es sachlich begründet ist, kann die Frist verkürzt werden. Die Frist muss jedoch mindestens sieben Tage betragen. Zur Fristwahrung genügt die Aufgabe des Briefes zur Post an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse des jeweiligen Gesellschafters. 6. Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich in einer Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Eine schriftliche Vollmacht ist vor Beginn der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Wird eine Person von mehreren Gesellschaftern oder Treugebern bevollmächtigt oder erhält sie Weisungen zur Stimmabgabe, so kann das Stimmrecht unterschiedlich, jedoch für die einzelnen Vertretenen jeweils nur einheitlich, ausgeübt werden. 7. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter ordnungsgemäß geladen und die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils anwesend oder vertreten sind. Auf diese Regelung ist in der Einladung hinzuweisen. 8. Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer oder Prokuristen der geschäftsführenden Kommanditistin geleitet. Darüber hinaus kann die geschäfts führende Kommanditistin einen Dritten mit der Leitung der Gesellschafterversammlung beauftragen. § 13 Schriftliches Abstimmungsverfahren 1. Die Willensbildung der Gesellschafter kann auch im schriftlichen Abstimmungsverfahren erfolgen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, eine Teilnahme am schriftlichen Abstimmungsverfahren auch im Online-Verfahren zu ermöglichen. Die Entscheidung darüber, ob eine Beschlussfassung im schriftlichen Abstimmungsverfahren oder in einer Gesellschafterversammlung erfolgt, entscheidet die geschäftsführende Kommanditistin. Die Einberufung von außerordentlichen Beschlussfassungen (§ 12 Ziff. 4) bleibt unberührt. 2. Zur Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses im schriftlichen Abstimmungsverfahren versendet die geschäftsführende Kommanditistin oder ein von ihr beauftragter Dritter eine genau formulierte Beschlussvorlage mit Stimmzettel an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse eines jeden Kommanditisten. 3. Der Versand der Abstimmungsunterlagen erfolgt an alle Kommanditisten zeitgleich. Die Kommanditisten sind unter Nennung einer Rücksendefrist von mindestens vier Wochen zur Stimmabgabe aufzufordern. Bei außerordentlichen Beschlussfassungen im schriftlichen Abstimmungsverfahren kann die Rücksendefrist analog der Ladungsfrist gemäß § 12 Ziff. 4 abgekürzt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Aufgabe zur Post. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Stimmzettels bei der geschäftsführenden Kommanditistin oder dem von ihr beauftragten Dritten maßgebend. Nicht fristgerecht eingegangene Stimmen werden bei der Abstimmung nicht berücksichtigt. 4. Ein wirksamer Beschluss kommt, unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Stimmen, allein mit den Stimmen der am schriftlichen Abstimmungsverfahren teilnehmenden Gesellschafter zustande. Hierauf ist bei Versand der Stimmzettel hinzuweisen. § 11 Ziff. 2 bis 4 gelten entsprechend. Das Ergebnis der Abstimmung ist allen Kommanditisten durch die geschäftsführende Kommanditistin schriftlich mitzuteilen. § 14 Ausübung von Kontrollrechten 1. Jeder Kommanditist ist berechtigt, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft durch eine zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Person (Rechtsanwalt, Steuer berater, Wirtschaftsprüfer) oder eine entsprechende Gesellschaft auf seine Kosten einsehen zu lassen. Im Übrigen bleibt das Kontrollrecht nach § 166 HGB unberührt. Die Einsichtnahme ist nur möglich, wenn dieses der geschäfts führenden Kommanditistin mit einer Frist von vier Wochen schriftlich angekündigt wird. 2. Die geschäftsführende Kommanditistin darf gegenüber einem Kommanditisten die Erteilung von Auskünften und die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften der Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Kommanditist diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder dadurch der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht. 3. Alle Gesellschafter haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. In Zweifel bestimmt die geschäftsführende Kommanditistin, welche Informationen als vertraulich zu behandeln sind. Im Falle der Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch einen Gesellschafter ist die geschäftsführende Kommanditistin nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, den Ausschluss des Kommanditisten aus der Gesellschaft zu erklären bzw. vom Treuhandkommanditisten die außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrags gegenüber dem betreffenden Treugeber zu verlangen. Daneben sind die Gesellschafter bei Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung verpflichtet, der Gesellschaft etwaige hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. § 15 Geschäftsjahr, Jahresabschluss 1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung binnen sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Darüber hinaus hat die Geschäftsführung der Gesellschaft eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufzustellen. 113 3. Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen und testieren zu lassen. 4. Der geprüfte Jahresabschluss muss bis zum 15.11. nach Ablauf eines Geschäftsjahres durch die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren festgestellt werden. 5. Die einem Kommanditisten jährlich bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres entstehenden Sonderwerbungskosten sind der LHI Fonds bis zum 28. Februar des ihrer Entstehung folgenden Jahres schriftlich durch entsprechende, steuerlich anerkennungsfähige Belege nachzuweisen. Später geltend gemachte Sonderwerbungskosten werden nur berücksichtigt, wenn dies verfahrensrechtlich noch möglich ist. Ein etwaiger Verwaltungsmehraufwand ist der bevollmächtigten LHI Fonds zu ersetzen oder – auf deren Ver langen – pauschal mit 100 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abzugelten. § 16 Beteiligung am Vermögen, Ergebnisbeteiligung, Ausschüttung 1. Die Komplementärin ist nicht am Vermögen, Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Sie erhält die in § 9 Ziff. 7 a) bis c) genannte Vergütung. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält die in § 9 Ziff. 7 b) und c) genannte Vergütung. Der Treuhandkommanditist erhält die in § 10 genannte Vergütung. 2. Nach Befriedigung der Ansprüche gemäß Ziffer 1 steht der Gewinn und Verlust („Ergebnis“) den Gesellschaftern ab dem jeweiligen Beitrittstermin im Verhältnis ihrer zum jeweiligen Beitrittstermin geleisteten Pflichteinlage zu. Abweichend davon werden – soweit steuerlich zulässig – die laufenden Gewinne und Verluste der Geschäftsjahre 2011 und 2012 so verteilt, dass sämtliche Kommanditisten unabhängig vom Beitrittstermin entsprechend dem Verhältnis ihrer vertragsmäßig eingezahlten Pflichteinlagen gleich behandelt werden. Hierzu werden die später beitretenden Kommanditisten von den nach ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten Vorabanteile erhalten, bis sämtlichen Kommanditisten Gewinne oder Verluste in gleicher anteiliger Höhe zugerechnet sind. 3. Die Beteiligung der Kommanditisten am Verlust ist nicht auf ihre Pflichteinlage begrenzt. Durch Verluste, die die Pflichteinlage des einzelnen Kommanditisten übersteigen, wird vorbehaltlich eines Beschlusses gemäß § 11 Ziff. 3 c) im Verhältnis der Kommanditisten zueinander eine Nachschuss114 pflicht des einzelnen Kommanditisten sowie eine Haftung des einzelnen Kommanditisten über seine Haftsumme hinaus nicht begründet. 4. Spätestens zum 15. März eines jeden Jahres erfolgt eine Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr, erstmals zum 15.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012. Hierbei wird ein vorhandener Liquiditätsüberschuss, der nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder sonstiger Verpflichtungen der Gesellschaft benötigt wird, zeitanteilig auf die am jeweiligen Beitrittstermin beteiligten Gesellschafter im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen zueinander ausgeschüttet. Das Festkapitalkonto eines Gesellschafters wird durch Ausschüttungen/Entnahmen nicht gemindert. Die geschäftsführende Kommanditistin hat darauf zu achten, dass in der Gesellschaft eine angemessene Liquiditätsreserve verbleibt. Über die endgültige Höhe der Ausschüttung wird in der ordentlichen Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren beschlossen. 5. Ausschüttungen erfolgen auch dann, wenn die Kapitalkonten, aber nicht das Kapitalkonto I, der einzelnen Kommanditisten hierdurch negativ werden oder durch vorangegangene Verluste und Ausschüttungen negativ geworden sind. § 17 Ausscheiden von Gesellschaftern 1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Gesellschaft unter Wahrung der Form gemäß nachstehender Ziffer 4 mit einer Frist von 6 Monaten wie folgt kündigen: a)erstmals zum 31.12.2026 und b)danach zu jedem Jahresende. Der Treuhandkommanditist hat dieses Recht darüber hinaus auch bezogen auf Teile seiner Beteiligung mit der Folge, dass sich seine Pflichteinlage um den entsprechenden Teilbetrag reduziert. 2. Ein Gesellschafter scheidet mit sofortiger Wirkung oder zu einem von der geschäftsführenden Kommanditistin nach deren pflichtgemäßem Ermessen bestimmten Zeitpunkt aus, wenn der jeweilige Ausschluss gemäß Ziffer 4 schriftlich erklärt wird. Der Ausschluss aus der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung kann in folgenden Fällen erklärt werden: a)Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters oder Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse; b)Der Ausschluss gemäß Ziff. 2 a) bis 2 d) gegenüber einem nicht geschäftsführenden Kommanditisten erfolgt durch die geschäftsführende Kommanditistin. b)Pfändung des Gesellschaftsanteils eines Gesellschafters durch einen Gläubiger sofern die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben wird; c) Der Ausschluss gemäß Ziff. 2 a) bis 2 d) gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin erfolgt durch die Komplementärin. Die Komplementärin hat unverzüglich einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, in dem über den Eintritt eines neuen geschäftsführenden Kommanditisten in die Gesellschaft zu entscheiden ist. c) Grobe Verletzung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung durch die geschäftsführende Kommanditistin; Äußerungen insbesondere gegenüber Dritten, die eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit diesem Gesellschafter für die anderen Gesellschafter unzumutbar machen und für den Ausschluss des Gesellschafters aus der Gesellschaft ein Gesellschafter beschluss gemäß § 11 Ziff. 3 k) vorliegt; d)Verletzung der Pflicht zur vollständigen Leistung der Pflichteinlage. § 4 Ziff. 6 bleibt unberührt. Ein Ausschluss gemäß vorstehender Regelung kann gegenüber dem Treuhandkommanditisten auch für einen Teil seiner Pflichteinlage ausgesprochen werden, wenn beim Treugeber ein Kündigungsgrund entsprechend lit. a) bis d) vorliegt. Der Ausschluss in diesem Sinne ist vorzunehmen, wenn der Treu handkommanditist gegenüber dem Treugeber den Treuhandvertrag gemäß § 4 Ziff. 3 des Treuhandvertrages gekündigt hat. Der ausschließbare Teil der Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten entspricht der Höhe der Treuhandeinlage des Treugebers, bei dem ein solcher Kündigungsgrund vorliegt oder gegenüber dem die Kündigung des Treuhandvertrags bereits ausgesprochen wurde. 3. Ein Gesellschafter scheidet abweichend von den Bestimmungen in Ziffer 1 nicht aus der Gesellschaft aus, wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt seiner Kündigung in Liquidation ist oder in Liquidation tritt. In diesem Falle nimmt der Gesellschafter an der Liquidation teil. 4. Jede Kündigung bzw. jeder Ausschluss ist schriftlich als Einschreiben zu erklären. a)Die Kündigung gemäß Ziffer 1 a) oder 1 b) eines jeden nicht geschäftsführenden Kommanditisten ist an die geschäftsführende Kommanditistin zu richten, die die Komplementärin, den Treuhandkommanditisten und LHI Fonds über die Kündigung unterrichtet. d)Der Ausschluss gemäß Ziff. 2 a) bis c) gegenüber der Komplementärin erfolgt durch die geschäftsführende Kommanditistin. Die geschäftsführende Kommanditistin hat unverzüglich einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, in dem über den Eintritt eines neuen Komplementärs in die Gesellschaft zu entscheiden ist. e)Die Komplementärin hat ihre eigene Kündigung gemäß Ziffer 1 gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin auszusprechen. f) Die geschäftsführende Kommanditistin hat ihre eigene Kündigung gemäß Ziffer 1 an die Komplementärin zu richten. Die Bestimmungen in lit. c) Satz 2 gelten entsprechend. 5. Scheidet der Treuhandkommanditist nach den vorstehenden Bestimmungen aus der Gesellschaft aus, hat er im Verhältnis zu den Treugebern § 7 des Treuhandvertrags zu beachten. 6. Die der Gesellschaft entstehenden Kosten des Ausscheidens trägt der ausscheidende Gesellschafter. Zu den Kosten zählen auch die durch das Ausscheiden verursachten Steuern, sofern diese von der Gesellschaft zu tragen sind. Fallen Kosten durch das Ausscheiden mehrerer Gesellschafter an, so werden diese Kosten auf die ausscheidenden Gesellschafter verteilt. Verteilungsmaßstab ist die Höhe der bisherigen Ergebnisbeteiligung der ausscheidenden Gesellschafter zueinander gemäß § 16. Die Kosten werden auch dann nach diesem Maßstab verteilt, wenn ein Gesellschafter aus anderen Gründen ausscheidet und die verbleibenden Gesellschafter dadurch schlechter als zuvor gestellt werden. Fallen Kosten erst durch das Ausscheiden mehrerer Gesellschafter zu einem späteren Zeitpunkt an, so werden die bereits ausgeschiedenen Gesellschafter mit den anteiligen Kosten nachbelastet, sofern ihr Ausscheiden ebenfalls für die aus 115 gelösten Steuern oder andere Kosten kausal war. Die Forderung an den ausgeschiedenen Gesellschafter verjährt nicht vor dem Datum der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister. Für den mit dem Ausscheiden verbundenen Aufwand erhält die geschäftsführende Kommanditistin oder ein von ihr benannter Dritter vom ausscheidenden Gesellschafter pauschal einen Betrag in Höhe von 1 % der Pflichteinlage, maximal 2.500 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer als Aufwandsersatz vergütet. 7. Scheiden einer oder mehrere Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt. § 18 Abfindung 1. Ein Kommanditist, der aus der Gesellschaft ausscheidet, hat Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Dies gilt nicht für den Treuhandkommanditisten, soweit sein Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag eintritt. 2. Das Auseinandersetzungsguthaben wird aufgrund einer von der geschäftsführenden Kommanditistin zu erstellenden Auseinandersetzungsbilanz ermittelt. Erfolgt das Ausscheiden zum Ablauf eines Geschäftsjahres, ist Grundlage für die Auseinandersetzungsbilanz der Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres. Erfolgt das Ausscheiden während eines Geschäftsjahres, ist Grundlage für die Auseinandersetzungsbilanz der Jahresabschluss, der zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres erstellt wurde. Das dem Gesellschafter zustehende anteilige Jahresergebnis für das dann laufende Geschäftsjahr ist in diesem Falle von der geschäftsführenden Kommanditistin anhand der vorhergegangenen Jahre zu schätzen. Dem für den ausscheidenden Gesellschafter ermittelten anteiligen Auseinandersetzungsguthaben ist das geschätzte anteilige Jahresergebnis hinzuzurechnen und die Kosten, die gemäß § 17 Ziff. 6 entstehen, sind abzuziehen. Von dem dann verbleibenden anteiligen Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters ist der Betrag auszubezahlen, der sich ergibt, wenn alle sonstigen für den Gesellschafter bestehenden Konten zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters saldiert und bei Bedarf mit dem anteiligen Auseinandersetzungsguthaben verrechnet und ausgeglichen sind. Der ausscheidende Gesellschafter kann keine Freistel116 lung von Gesellschaftsverbindlichkeiten und Sicherheitsleistung wegen künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger von der Gesellschaft verlangen. 3. Erkennt ein ausscheidender Gesellschafter das von der Geschäftsführung der Gesellschaft ermittelte Auseinandersetzungsguthaben nicht an, so entscheidet auf Antrag eines Beteiligten eine von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zu benennende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Schiedsgutachter. Das von diesem festgestellte Auseinandersetzungsguthaben ist für den ausscheidenden Gesellschafter und die Gesellschaft verbindlich. Die Kosten des Gutachters trägt die Gesellschaft, wenn der ermittelte Wert höher als der Wert ist, den die geschäftsführende Kommanditistin ermittelt hat. Wird der von der geschäftsführenden Kommanditistin errechnete Abfindungsbetrag vom Schiedsgutachter bestätigt oder stellt dieser einen niedrigeren Wert fest, so trägt der ausscheidende Gesellschafter die Kosten. 4. Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens: a)Scheidet ein Kommanditist zum 31.12.2026 oder danach durch eigene Kündigung gemäß § 17 Ziff. 1 aus der Gesellschaft aus, so gilt für die Berechnung des Abfindungsguthabens und für die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz Folgendes: In der Auseinandersetzungsbilanz sind alle Werte anzusetzen, die sich aus dem jeweiligen Jahresabschluss ergeben, jedoch mit der Maßgabe, alle Bilanzpositionen nicht mit dem Buchwert, sondern mit ihrem jeweiligen Verkehrswert anzusetzen. Das sich aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz ergebende positive oder negative Kapital ist dem Kommanditisten in dem Verhältnis zuzuordnen, in dem er gemäß § 16 am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Spätere Wertänderungen, z. B. wegen steuerlicher Außenprüfungen, bleiben unberücksichtigt. b)Scheidet ein Kommanditist aus anderen Gründen aus der Gesellschaft aus als durch Kündigung gemäß § 17 Ziff. 1, so gilt für die Berechnung des Abfindungsguthabens und für die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz Folgendes: Alle Werte sind mit dem jeweiligen Buchwert anzusetzen. Das sich aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz ergebende positive oder negative Kapital ist den Kommanditisten in dem Verhältnis zuzuordnen, in dem sie gemäß § 16 am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind. b)auf den eintretenden Gesellschafter der Sachverhalt aus § 5 Ziff.1 Satz 5 oder 6 zutrifft. c) Ergibt die Berechnungsmethode gemäß vorstehendem Absatz b) ein höheres Abfindungsguthaben als sich nach einer Berechnung gemäß dem vorstehenden Absatz a) ergeben würde, so ist der jeweils niedrigere Wert, der sich aufgrund der Berechnungen nach vorstehenden Absätzen a) und b) ergibt, anzusetzen. d)Im Falle der Liquidation der Gesellschaft ermittelt sich das Liquidationsergebnis aufgrund einer Schlussbilanz, in der alle aktiven und passiven Posten der Gesellschaft entsprechend ihrer Buchwerte anzusetzen sind. Die Verteilung eines etwaigen Liquidationsgewinns entspricht der Beteiligung des Kommanditisten am Vermögen der Gesellschaft gemäß § 16. c) eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen beabsichtigt ist und wenn die geschäftsführende Kommanditistin ermittelt, dass durch die vorgesehene Übertragung für die Gesellschaft oder für die Gesellschafter eine Steuer oder Abgabe verursacht wird. In diesem Fall kann die geschäftsführende Kommanditistin ihre Zustimmung nur dann erklären, wenn der Übertragende gleichzeitig schriftlich erklärt, alle die Gesellschaft oder die verbleibenden Gesellschafter direkt treffende Steuern, Abgaben und Kosten, die durch seine Übertragung ausgelöst werden, zu übernehmen, der Erklärende die entsprechende Bonität nachweist und nach Aufforderung durch die geschäftsführende Kommanditistin in entsprechender Höhe Sicherheit leistet. 5. Der auszuzahlende Betrag des für den ausscheidenden Kommanditisten ermittelten Auseinandersetzungsguthabens ist in drei gleichen Jahresraten auszuzahlen, wenn die Gesellschaft fortbesteht. d)der Treuhandkommanditist durch rechtsgeschäftliche Übertragung aus der Gesellschaft ausscheiden möchte und die Treugeber keinen neuen Treuhandkommanditisten gemäß § 7 Ziff. 4 des Treuhandvertrags bestimmen. Die erste Rate ist am Schluss des dem Ausscheiden folgenden Jahres fällig. Vom Tage des Ausscheidens an wird das Auseinandersetzungsguthaben mit dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst. Die Zinsen sind jeweils mit den einzelnen Raten zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben ganz oder zum Teil früher auszuzahlen. e)Gesellschaftsanteile der Gesellschaft zum Handel am Kapitalmarkt vorgesehen sind. 6. Für die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung der übrigen verbleibenden Gesellschafter ist ausgeschlossen. § 19 Nachfolge in Gesellschaftsanteile der Kommanditisten 1. Jede Verfügung über Gesellschaftsanteile sowie die Einräumung einer Unterbeteiligung bedarf der schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grunde versagt werden. Die Regelung des § 4 Ziff. 1 Satz 5 bleibt unberührt. 2. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn a)der Gesellschaftsanteil geteilt wird und hierdurch eine Pflichteinlage entsteht, die kleiner als 10.000 EUR ist. 3. Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Gesellschaftsanteils ist jeweils nur mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar eines Jahres möglich. Dies gilt nicht für die Übertragung einer Kommanditbeteiligung des Treuhandkommanditisten auf einen Dritten; diese Übertragungen können zu jedem Monatsersten erfolgen. Dies gilt auch nicht für die Beendigung des Treuhandvertrags aufgrund des Herausgabeverlangens des Treugebers gemäß § 7 des Treuhandvertrags. 4. Beim Tod eines nicht geschäftsführenden Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt. Jeder Kommanditist soll durch eine entsprechende Nachfolgeregelung sicherstellen, dass im Falle seines Todes eine Aufspaltung seiner Pflichteinlage in Beträge unterhalb von 10.000 EUR nicht erfolgt. Falls der verstorbene Kommanditist keine entsprechende Regelung getroffen hat, sollen die Erben eine Regelung treffen, dass der vorhandene Gesellschaftsanteil nicht in Beträge unterhalb von 10.000 EUR aufgeteilt wird. Fehlt eine den vorstehenden Anforderungen genügende Regelung des Erblassers und der Erben, so wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt. Auch für diese neu entstehenden Gesellschaftsanteile gilt § 11 Ziff. 2. 117 5. Die Erben haben sich durch die Vorlage eines geeigneten Nachweises zu legitimieren. Darüber hinaus hat jeder Erbe zu erklären, dass der Sachverhalt aus § 5 Ziff. 1 Satz 5 oder 6 nicht auf ihn zutrifft. Mehrere Erben sind verpflichtet, der geschäftsführenden Kommanditistin gemeinsam mitzuteilen, in welcher Höhe die Beteiligung auf welche Person übergegangen ist. § 4 Ziff. 8 gilt entsprechend. 6. Ab dem Zeitpunkt des Todes des Kommanditisten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Gesellschaft oder der geschäftsführenden Kommanditistin ein geeigneter Nachweis über die eingetretene Erbfolge und die Erbquote vorliegt, ruhen die Stimmrechte und Ausschüttungsansprüche des oder der Rechtsnachfolger, die mit dem Gesellschaftsanteil des verstorbenen Kommanditisten verbunden sind. 7. Die Verwaltung des Gesellschaftsanteils durch einen Testamentsvollstrecker ist im Todesfall zulässig. In diesem Fall übt der Testamentsvollstrecker die vorstehenden Gesellschafterrechte des verstorbenen Kommanditisten aus. 8. Geht eine Kommanditbeteiligung oder eine Teilkommanditbeteiligung durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen auf eine Person über, die nicht schon Gesellschafter war, so ist der neue Gesellschafter verpflichtet, der LHI Fonds eine Vollmacht gemäß § 5 Ziff. 3 in der erforderlichen Form auf eigene Kosten zu erteilen und unverzüglich zuzuleiten. Vorstehendes gilt nicht für Treugeber. 9. Die Regelung über den Aufwendungsersatz in § 17 Ziff.6 gilt entsprechend zu Gunsten der LHI Fonds, sowohl für Erbfälle als auch für rechtsgeschäftliche Übertragungen. Zahlungspflichtiger in Erbfällen ist der Erbe. § 20 Dauer der Gesellschaft, Liquidation der Gesellschaft 1. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann erstmals gemäß § 17 Ziff. 1 gekündigt werden. 2. Die Gesellschaft tritt nach einem Beschluss gemäß § 10 Ziff. 3 lit. d) in Liquidation. 3. Liquidator der Gesellschaft ist die geschäftsführende Kommanditistin. 4. Es ist Aufgabe des Liquidators, das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten. 118 5. Der Liquidator hat die Schlussbilanz zu erstellen und das Liquidationsergebnis entsprechend den Bestimmungen in § 18 Ziff. 4 d) zu ermitteln und einen etwaigen Liquidationsgewinn an die an der Liquidation teilnehmenden Gesellschafter gemäß den Bestimmungen des § 16 zu verteilen. Abweichend von § 15 Ziff. 3 sind nur die Liquidationseröffnungsbilanz und die Liquidationsschlussbilanz durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und testieren zu lassen. 6. Der Liquidator ist berechtigt, auch nach Beendigung der Liquidation nach pflichtgemäßem Ermessen Rechtsgeschäfte der Gesellschaft oder der Gesellschafter vorzunehmen. 7. Der Liquidator erhält für seine Tätigkeit im Rahmen der Liquidation den Ersatz aller Auslagen, eine angemessene laufende jährliche Vergütung, die sich an der Höhe der zuletzt geleisteten gesamten Vergütung für die Geschäftsführung der Gesellschaft gemäß § 9 Ziff. 7b) orientiert sowie eine erfolgsabhängige Vergütung von 20 % bezogen auf den Betrag, der unter Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve in der Gesellschaft nach Abzug a) aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft, b) d er vollständigen Rückführung der nominalen Einlagen der Investoren (ohne Agio) aufgrund der Liquidation in der Gesellschaft verbleibt. § 21 Kosten des Vertrags 1. Die Kosten für diesen Vertrag und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender Steuern aller Art und einschließlich der Kosten, die aufgrund der Ersteintragung des Treuhandkommanditisten bei dem Handelsregister entstehen, trägt die Gesellschaft. 2. Die in Ziffer 1 genannten Kosten beinhalten nicht die Kosten, die durch die jeweilige Beglaubigung der einzelnen Handelsregistervollmacht, die jeder neue Direkt-Kommanditist erteilt, sowie die Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder durch die Vornahme sonstiger Verfügungen über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten trägt jeweils der Gesellschafter, der die Handelsregistervollmacht und/oder die Änderungen veranlasst hat, soweit in diesem Vertrag nicht bereits etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die notwendigen Änderungen im Handelsregister im Falle des Todes eines nicht geschäftsführenden Kommanditisten. Die ge- schäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, eine Pauschale gemäß § 17 Ziff.6 in Rechnung zu stellen. Pullach, den 30.09.2011 LANITA Verwaltung GmbH § 22 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren Jeder nicht geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. anzurufen und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. § 23 Schlussbestimmungen 1. Für Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrags gelten die Bestimmungen in § 11 Ziff. 3 b) und sie bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt nicht, wenn die Änderung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren erfolgt; in diesem Fall sind sie zu protokollieren. gez. Robert Soethe (Geschäftsführer) gez. Heimo Koch (Geschäftsführer) Pullach, den 30.09.2011 SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH gez. Franz-Georg Schmidt (Geschäftsführer) gez. Dietrich von Buttlar (Geschäftsführer) 2. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die der von den Vertragsparteien wirtschaftlich gewollten Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken entsprechend. § 139 BGB wird insgesamt abbedungen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Gesellschaftsvertrag ist der Sitz der Gesellschaft. Pullach, den 30.09..2011 Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH gez. Peter Kober (Geschäftsführer) gez. ppa. Christian Floth (Prokurist) 119 16.2. Treuhandvertrag Treuhandvertrag zwischen (der in der Beitrittserklärung genannten Person) im folgenden „Treugeber“ genannt – 2. Der Treuhandkommanditist ist an der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags und den Bestimmungen dieses Treuhandvertrags sowie der Beitrittserklärung beteiligt. Für das Verhältnis zwischen Treuhandkommanditist und Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft entsprechend, soweit sich nichts anderes aus diesem Treuhandvertrag ergibt. 3. Der Treuhandkommanditist hält seine Beteiligung im Außenverhältnis als einheitlichen Kommanditanteil für alle Treugeber. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, für weitere Treugeber Teile seiner Kommandit beteiligung an der Gesellschaft treuhänderisch zu halten und zu verwalten. Die Höhe des Anteils des Treugebers am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten ergibt sich aus der in der Beitrittserklärung des Treugebers genannten Pflichteinlage. Der Treuhandkommanditist handelt gegenüber der Gesellschaft und Dritten im eigenen Namen. und der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH im folgenden „Treuhandkommanditist“ genannt – Vorbemerkung: Der Treuhandkommanditist hat sich an der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG („Gesellschaft“) mit einer Pflichteinlage von 21.065.000 EUR als Kommanditist beteiligt. Er beabsichtigt gemäß § 4 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft vom 30.09.2011 („Gesellschaftsvertrag“) im Wege der Vereinbarungstreuhand mit einer Vielzahl von Anlegern Treuhandverträge über Teile seiner Kommanditbeteiligung bis zur Höhe seiner gesamten Pflichteinlage zu schließen. Dabei muss der von jedem Anleger zu übernehmende Teilbetrag der Kommanditeinlage des Treuhandkommanditisten mindestens 10.000 EUR betragen. Einlagen mit höheren Beträgen müssen grundsätzlich durch 5.000 glatt teilbar sein. § 1 Gegenstand des Treuhandvertrags 1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet im Auftrag des Treugebers einen Teilbetrag seiner Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft in der vom Anleger in der Beitrittserklärung vom bezeichneten Höhe künftig im eigenen Namen, aber für Rechnung des Treugebers. 120 4. Im Innenverhältnis behandelt der Treuhandkommanditist den Anteil des Treugebers als Teil seines Kommanditanteils. Er handelt ausschließlich für Rechnung des jeweiligen Treugebers. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit der treuhänderischen Kommanditbeteiligung stehen. § 2 Person des Treugebers Treugeber können alle Personen sein, die gemäß § 5 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrags auch Kommanditist sein können. Treugeber kann nicht sein, wer nach den Bestimmungen des § 5 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrags von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen ist. § 3 Rechte des Treugebers 1. Der Treugeber kann vom Treuhandkommanditisten ver langen, die diesem gemäß § 166 HGB nach Maßgabe des § 14 des Gesellschaftsvertrags zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben. Der Treuhandkommanditist hat den Treugeber auf dessen Verlangen entsprechend zu bevollmächtigen. § 14 des Gesellschaftsvertrags gilt entsprechend; weiter gehende Rechte sind ausgeschlossen. 2. Der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter Dritter informiert den Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge der Gesellschaft mit den von der Gesell- schaft dem Treuhandkommanditisten zur Verfügung gestellten Unterlagen. Beitrittserklärung angegebenen Konto bereitzustellen. Einzelheiten regelt die Beitrittserklärung. 3. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seinen Kommanditanteil an der Gesellschaft („Treuhandvermögen“) getrennt von seinem sonstigen Vermögen. Der Treugeber ist entsprechend seinem Anteil am Treuhandvermögen in Relation zum gesamten Kommanditkapital (Summe der Pflichteinlagen gemäß Gesellschaftsvertrag) der Gesellschaft am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. 2. Erfüllt ein Treugeber die in der Beitrittserklärung übernommene Verpflichtung zur Leistung seiner Treuhandeinlage nicht termingerecht, so ist der Treuhandkommanditist berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 4. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers am Treuhandvermögen an den dies annehmenden Treugeber ab. Dazu gehören insbesondere die Ansprüche auf die Beteiligung am laufenden Gewinn und Verlust, die Ansprüche auf die Ausschüttungen/Entnahmen sowie die Beteiligung am Liquidationserlös/Auseinandersetzungsguthaben. 3. Darüber hinaus ist der Treuhandkommanditist im Falle der Nichterfüllung der Pflicht gemäß Ziffer 1 zur außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrags berechtigt. Die Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen. 5. Beantragt ein Treugeber unter substantiierter Angabe wichtiger Gründe die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags, so hat der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter Dritter die Gemeinschaft der Treugeber hierüber unter Angabe der Gründe für das Einberufungs begehren zu informieren, eine Beschlussfassung der Treu geber über die Einberufung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen, die Treugeber über das Ergebnis der Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen, festzustellen, ob gegebenenfalls das Quorum gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags erreicht wurde und gegebenenfalls der geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft das erfolgreiche Einberufungsverlangen anzuzeigen. § 4 Pflichten des Treugebers 1. Der vom Treugeber in der Beitrittserklärung gezeichnete Betrag („Treuhandeinlage“) ist nach Maßgabe des § 4 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags und den Bestimmungen der Beitrittserklärung termingerecht durch den Treugeber zu leisten. Der Treugeber verpflichtet sich hiermit gegenüber dem Treuhandkommanditisten, seine in der Beitrittserklärung übernommene Treuhandeinlage schuldbefreiend gegenüber dem Treuhandkommanditisten auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto der Gesellschaft zu leisten. Der Treugeber verpflichtet sich, im Falle des Lastschrifteinzugsverfahrens die Treuhandeinlage rechtzeitig auf dem in der § 5 Gesellschafterbeschlüsse, Abstimmung 1. Der Treugeber ist berechtigt, an jeder Gesellschafterversammlung selbst teilzunehmen. § 11 Ziff. 1 und 2 sowie § 12 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags gelten entsprechend. 2. Die Kosten für die eigene Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung und für eine eventuelle Vertretung durch einen Dritten trägt der Treugeber selbst. 3. Der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter Dritter hat dem Treugeber sämtliche Unterlagen, die er als Kommanditist selbst mit der Ladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung gemäß § 12 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags erhält, unverzüglich in Kopie zuzusenden. Der Treuhandkommanditist legt dem Treugeber entsprechende Formulare zur Geltendmachung der Stimmrechte und insbesondere für eine Weisungserteilung vor. 4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft nicht anwesend oder vertreten ist, kann er dem Treuhandkommanditisten für die Abstimmungspunkte Weisungen erteilen. 5. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt und verpflichtet, der geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft die treuhänderischen Beteiligungen anzuzeigen. Der Treuhandkommanditist ist gegenüber der Gesellschaft berechtigt und gegenüber dem Treugeber verpflichtet, entsprechend den Weisungen für die verschiedenen Treugeber ggf. unterschiedlich, für jeden einzeln aber nur einheitlich, als Stimmbote aufzutreten. Einer auf unterschiedlichen Weisungen der 121 Treugeber beruhenden geteilten Stimmabgabe als Stimm bote durch den Treuhandkommanditisten wird ausdrücklich zugestimmt. 6. Im Falle des schriftlichen Abstimmungsverfahrens gelten § 13 Ziff. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags mit der Maß gabe, dass der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter Dritter die entsprechenden Unterlagen an die letzte ihm bekannt gegebene Adresse des Treugebers versendet, um diesem die Möglichkeit einzuräumen, das Stimmrecht oder ein Weisungsrecht gemäß Ziffer 4 auszuüben. Der Treuhandkommanditist hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen für den Treugeber zeitgleich mit den Unterlagen für die direkt beteiligten Kommanditisten versandt werden. Maßgebend für die wirksame Erteilung der Weisung ist der Eingang der Weisung beim Treuhandkommanditisten oder dem von ihm beauftragten Dritten. Auf diese Frist ist in den Unterlagen gesondert hinzuweisen. Von den Ergebnissen der Beschlussfassungen hat der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter Dritter den Treugeber zu informieren. 7. Im Übrigen gilt § 11 Ziff. 5 und 6 des Gesellschaftsvertrags entsprechend. 8. Unabhängig von vorstehenden Regelungen steht dem Treugeber gegenüber dem Treuhandkommanditisten ein umfassendes Weisungsrecht zu. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Wahrnehmung der durch die treuhänderisch gehaltene Beteiligung dem Treuhandkommanditisten zu stehenden mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte. § 6 Nachfolge in Rechte und Pflichten des Treugebers 1. Bei einer rechtsgeschäftlichen Übertragung der Rechte und Pflichten dieses Treuhandvertrags durch den Treugeber gelten § 19 Ziff. 1 bis 3 und 8 bis 9 des Gesellschaftsvertrags entsprechend. 2. Beim Tod des Treugebers wird der Treuhandvertrag mit dessen Erben fortgesetzt. § 19 Ziff. 4 bis 9 des Gesellschaftsvertrags sind entsprechend anzuwenden. § 7 Beendigung des Treuhandvertrags, Ausscheiden des Treuhandkommanditisten 1. Der Treugeber kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Treuhandkommanditisten mit einer Frist von 122 drei Monaten jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres die Übertragung seiner treuhänderischen Beteiligung auf sich selbst verlangen (Treuhandübertragung). Seine treuhänderische Beteiligung wandelt sich damit in eine Beteiligung an der Gesellschaft als Direkt-Kommanditist im Sinne des § 5 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrags. Der Treugeber, der die Treuhandübertragung verlangt, hat gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft zu bestätigen, dass der Sachverhalt aus § 5 Ziff. 1 Satz 5 oder 6 des Gesellschaftsvertrags nicht auf ihn zutrifft. Zu dem jeweiligen Stichtag endet der Treuhandvertrag. Der Treugeber kann die Treuhandübertragung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung der in Satz 1 genannten Frist verlangen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere bei vertragsoder treuwidrigem Verhalten des Treuhandkommanditisten im Verhältnis zum Treugeber anzunehmen. 2. Das Übertragungsverlangen wird wirksam, sobald der Gesellschaft eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht durch den Treugeber auf dessen eigene Kosten zur Verfügung gestellt wird. Ein entsprechendes Vollmachtsformular erhält der Treugeber auf Anfrage, spätestens jedoch, sobald er die Treuhandübertragung verlangt hat. 3. Für den Fall, dass der Treugeber die Treuhandübertragung verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft unmittelbar auf den Treugeber an. Der Treugeber nimmt die Treuhandübertragung an. Die Treuhandübertragung wird mit Zugang des wirksamen Übertragungsverlangens und der notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht bei der Gesellschaft wirksam. § 7 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags gilt entsprechend. 4. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, den Treuhandvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende ordentlich zu kündigen, soweit er rechtzeitig einen geeigneten Nachfolge-Treuhandkommanditisten benennt und sein Benennungsvorschlag mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Treugeber entsprechend dem Verfahren im Gesellschaftsvertrag angenommen wird. Die jedem Treugeber zuzurechnenden Stimmen ergeben sich aus § 11 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrags. Wird ein Nachfolge-Treuhandkommanditist durch die Treugeber bestimmt, hat der Treugeber mit diesem den Treuhandvertrag nach Maßgabe des Treu geberbeschlusses fortzuführen. Mit Fortsetzung des Treuhandvertrags tritt der Nachfolge-Treuhandkommanditist im Wege der Vertragsübernahme in alle Rechte und Pflichten des aus- scheidenden Treuhandkommanditisten ein. Der ausscheidende Treuhandkommanditist hat seinen Kommanditanteil auf den Nachfolge-Treuhandkommanditisten zu übertragen. Treugeber, die an der Abstimmung nicht teilgenommen haben oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben, können die fristlose Treuhandübertragung unter den formalen Voraussetzungen der Ziffer 1 verlangen. Soweit in der Abstimmung keine einfache Mehrheit der Treugeber für einen Nachfolge-Treuhandkommanditisten votiert oder kein Nach folge-Treuhandkommanditist vorgeschlagen wird, kann der Treuhandkommanditist nicht ordentlich kündigen. 5. Der Treuhandkommanditist kann den Treuhandvertrag gegenüber dem Treugeber fristlos aus wichtigem Grunde kündigen, insbesondere in den Fällen des § 17 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrags. § 17 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags gilt entsprechend. In den Fällen der fristlosen Kündigung durch den Treuhandkommanditisten finden die Regelungen des § 18 des Gesellschaftsvertrags sinngemäß Anwendung unter Berücksichtigung der § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages. 6. Der Treuhandvertrag endet ferner ohne weiteres, a) w enn über das Vermögen des Treuhandkommanditisten das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet oder eingestellt wird; oder b) wenn gegen den Treuhandkommanditisten aus einem rechtskräftigen Titel Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben oder eingestellt wird. Die formalen Voraussetzungen der Ziffer 1 gelten in diesen Fällen entsprechend, ohne dass der Treugeber die Treuhandübertragung gegenüber der Treuhandkommanditistin ausdrücklich verlangen muss. 7. Soweit in diesem Vertrag oder dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft nichts anderes geregelt ist, hat die im Zusammenhang mit der Veränderung des Vertragsverhältnisses zwischen Treuhandkommanditist und Treugeber entstehenden Kosten und Aufwendungen derjenige zu tragen, der den Grund der Entstehung zurechenbar gesetzt hat. §8 Selbstkontrahieren §9 Haftung des Treuhandkommanditisten Die Haftung des Treuhandkommanditisten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Treuhandkommanditisten beruhen, sowie bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Er übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Treugeber eventuell angestrebten steuerlichen oder sonstigen wirtschaftlichen Ziele. § 10 Vergütung des Treuhandkommanditisten 1. Die Vergütung des Treuhandkommanditisten ist in § 10 des Gesellschaftsvertrags geregelt. 2. Über zusätzliche Leistungen des Treuhandkommanditisten für einzelne Treugeber erstellt der Treuhandkommanditist gesonderte Rechnungen. § 11 Treugeberregister, Datenschutz 1. Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein Register mit den persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Er kann sich hierzu auch Dritter bedienen. Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Daten anderer Treugeber. 2. Das Treugeberregister darf nicht veröffentlicht werden. Dies gilt nicht, soweit der Treuhandkommanditist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Herausgabe der Daten eines Treugebers verpflichtet ist. Der Treuhandkommanditist darf zur laufenden Betreuung der Treugeber einem von ihm hierzu beauftragten Dritten die Daten zur Verfügung stellen. Der Treuhandkommanditist hat einen Dritten entsprechend diesen Bestimmungen zu verpflichten. 3. Der Treugeber erhält eine Benachrichtigung über seine Eintragung in das vorgenannte Register. Der Treuhandkommanditist ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 123 § 12 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren Jeder Treugeber ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. anzurufen und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. § 13 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Treuhandvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gesetzlich zulässige, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende bzw. am nächsten kommende Regelung zu ersetzen. Dies gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken entsprechend. Hier sind vorrangig etwaige entsprechende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sinngemäß anzuwenden. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ergänzend. § 139 BGB wird insgesamt abbedungen. 3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Pullach, SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH 124 16.3 Zusätzliche Information für den Fernabsatz im Rahmen der Beteiligung an der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG 16.3.1 Information zu den Vertragspartnern Initiator/Prospektverantwortlicher LHI Leasing GmbH, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal Tel.: +49 89 5120-0 Fax: +49 89 5120-2000 Handelsregister Amtsgericht München, HRB 46591 Geschäftsführer Oliver Porr, München Robert Soethe, Rain Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen Hauptgeschäftstätigkeit Vermitteln, Arrangieren, Initiieren und Durchführen des nationalen und internationalen Leasing-, Miet- und Fondsgeschäfts, Vermitteln und Arrangieren von strukturierten Finanzierungen und Nutzungsüberlassungen jeglicher Art, Verwaltung von Objekt- und Fondsgesellschaften, auch im Interesse Dritter, sowie Beratung von Unternehmen. Fondsgesellschaft LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal Tel.: +49 89 5120-0 Fax: +49 89 5120-2000 Handelsregister Amtsgericht München, HR A 96165 Hauptgeschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb und die langfristige Vermietung des Fachmarktzentrums Erding, Anton-Huber-Straße 1, Josef-Schwankl-Straße und Johann-Auer-Straße 6, 85435 Erding („Fondsimmobilie“) und der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaik- anlagen („PV-Anlagen“) sowie die Anlage überschüssiger Liquidität. Komplementärin der Fondsgesellschaft Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal Tel.: +49 89 5120-0 Fax: +49 89 5120-2000 Handelsregister Amtsgericht München, HRB 174774 Geschäftsführer Peter Kober, München Christian Goldbrunner, Penzberg Oliver Porr, München Hauptgeschäftstätigkeit Erwerb und das Eingehen von Beteiligungen sowie die Verwaltung von Vermögensgegenständen jeglicher Art; Tätigkeit als Komplementär bzw. Übernahme der Geschäftsführung in Gesellschaften; Erwerb und Verwaltung von Grundbesitz. Geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft LANITA Verwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal Tel.: +49 89 5120-0 Fax: +49 89 5120-2000 Handelsregister Amtsgericht München, HRB 184087 Geschäftsführer Robert Soethe, Rain Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen Hauptgeschäftstätigkeit Erwerb und das Eingehen von Beteiligungen sowie die Verwaltung von Vermögensgegenständen jeglicher Art; Tätigkeit als Komplementär bzw. Übernahme der Geschäftsführung in Gesellschaften; Erwerb und Verwaltung von Grundbesitz. Treuhandkommanditist SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal Tel.: +49 89 5120-0 Fax: +49 89 5120-2000 125 Handelsregister Amtsgericht München, HRB 58960 Geschäftsführer Dietrich von Buttlar, Pullach i. Isartal Franz-Georg Schmidt, Neufahrn Hauptgeschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens ist die treuhänderische Verwaltung von Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere die Übernahme der Funktion einer Treuhandkommanditistin in und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Geschäftsbesorgung/Anlegerbetreuung LHI Fondsverwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal Tel.: +49 89 5120-0 Fax: +49 89 5120-2000 Handelsregister Amtsgericht München, HRB 95484 Geschäftsführer Oliver Porr, München Helmut Pütz, Gräfelfing Klaus Murmann, Bad Feilnbach Hauptgeschäftstätigkeit Verwaltung von geschlossenen Fonds, Beteiligung an, Geschäftsführung in sowie Verwaltung von Unternehmen, die als geschlossene Fonds betrieben werden und deren Gegenstand die Verwaltung und/oder Beteiligung ist. Vermittler Die wesentlichen Informationen zum Vermittler der Fonds beteiligung ergeben sich aus der Beitrittserklärung. 126 Aufsichtsbehörden Die LHI Leasing GmbH unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Dienstsitz Bonn, Postfach 12 53, 53002 Bonn, sowie der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung München, 80281 München. Im Übrigen werden der Prospektverantwortliche, die Fondsgesellschaft, deren Komplementärin und geschäftsführende Kommanditistin, der Treuhandkommanditist und der Geschäftsbesorger vom Gewerbeaufsichtsamt beaufsichtigt. 16.3.2 Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung/Zustandekommen des Vertrags Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH an der Fondsgesellschaft. Der Anleger bietet in der Beitrittserklärung der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH den Abschluss eines Treuhandvertrags über deren Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 EUR an; höhere Beträge müssen durch 5.000 glatt teilbar sein. Der Treuhandvertrag kommt jeweils mit Gegenzeichnung der Beitrittserklärung zustande, ohne dass diese dem Anleger zugehen muss. 16.3.3 Mindestlaufzeit des Vertrags Eine Kündigung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2026 und anschließend zu jedem Jahresende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Fondsgesellschaft endet im Übrigen mit einem Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. 16.3.4 Leistungsvorbehalte Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften, stille Gesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin Kommanditist bzw. mit Zustimmung des Treuhandkommanditisten Treugeber werden. Von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen sind insbesondere natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit haben oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) sind und/oder nach US-amerikanischem Recht errichtet wurden und/oder in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem deren Territorien ihren (Wohn-) Sitz haben oder sonstige Vermögensmassen, deren Einkommen der US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegen. Ausgeschlossen von der Beteiligung an der Gesellschaft sind ebenfalls natürliche oder juristische Personen, die aufgrund von internationalen Finanzsanktionen von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen sind. Die Anleger haben in der Beitrittserklärung zu bestätigen, dass vorstehende Sachverhalte nicht auf sie zutreffen. 16.3.5 Gesamtpreis und Grundlage der Berechnung dieses Preises Der Gesamtpreis für die Beteiligung an der Fondsgesellschaft entspricht der vom Anleger gezeichneten Einlage. 16.3.6 Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten Liefer- und Versandkosten werden nicht erhoben. Im Falle der Umwandlung der Treugeberstellung in die eines Direktkommanditisten gemäß § 7 des Treuhandvertrags hat der Anleger die Kosten für eine notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht sowie der Eintragung als Direktkommanditist zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der Höhe der Beteiligung des Anlegers und ergibt sich für die Notarkosten aus der KostO sowie für die Handels registereintragung aus der Handelsregistergebührenverordnung. Nach den Bestimmungen der Beitrittserklärung kann die LHI Fondsverwaltung GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen von einem Anleger verlangen, dass er sich nach dem so genannten PostIdent-Verfahren identifizieren lässt. Die Kosten für dieses Verfahren betragen bei Prospektaufstellung 7,16 EUR plus Porto und sind vom Investor zu tragen. Eigene Kosten hat der Anleger selbst zu tragen. Für den mit dem Ausscheiden eines Anlegers aus der Fonds gesellschaft verbundenen Aufwand erhält die geschäftsführende Kommanditistin oder ein von ihr benannter Dritter vom ausscheidenden Gesellschafter pauschal einen Betrag in Höhe von 1 % der Pflichteinlage, maximal 2.500 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer als Aufwandsersatz vergütet. 16.3.7 Zahlung Die Einlage des Anlegers ist zzgl. einem Agio von 5 % bezogen auf die Einlage in einer Summe fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Beitrittstermin zur Zahlung fällig. Der Anleger hat seine Zahlungen auf das Konto der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale zu leisten: Konto Nr. 151784923, BLZ 250 500 00. Die Beitrittserklärung beinhaltet eine Einzugsermächtigung. 127 16.3.8 Bestehen von Widerrufsrechten Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Der Widerruf ist zu richten an die LHI Fondsverwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Der Widerruf kann auch per Telefax an die in Abschnitt 16.3.1 genannte Nummer oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] gerichtet werden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen heraus zugeben. Die Adresse lautet: 16.3.9 Befristung Die Beteiligung von Anlegern als Treugeber kann zum 30.11.2011 und danach zu jedem Monatsultimo bis zum 31.12.2012 erfolgen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die Platzierungsphase zu verkürzen oder zu verlängern sowie weitere Beitrittstermine zu bestimmen. Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zum Anbieter des geschlossenen Fonds, zur Fondsgesellschaft und/oder zur Treuhändergesellschaft sowie alle mit der Verwaltung Ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, steht Ihnen zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds zur Verfügung. Die Voraussetzungen für den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds. Ein Merkblatt sowie die Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: 16.3.10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Für die Verträge, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist München. Dies gilt ebenfalls für Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag. 16.3.11 Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch. 16.3.12 Außergerichtliche Streitschlichtung Anleger können (unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen) die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Sie dient der außergerichtlichen Streitbeilegung von Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten (§§ 675c bis 676c BGB) und dem Fern absatz von Finanzdienstleistungen. Die Voraussetzungen für den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung sind bei der Schlichtungsstelle erhältlich. 128 Schlichtungsstelle bei der Deutsche Bundesbank Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Tel.: (0 69) 23 88-19 07, Fax: (0 69) 23 88-19 19 E-Mail: [email protected] Web: http://www.bundesbank.de/schlichtungsstelle/ schlichtungsstelle.php Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. Postfach 640222 10048 Berlin Tel.: 030/257 616 90, Fax: 030/257 616 91 E-Mail: [email protected] Web: www.ombudsstelle-gfonds.de 16.4 Angaben nach § 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 16.4.1 Eröffnungsbilanz der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG Eröffnungsbilanz zum 01.07.2011 EUR Pullach i. Isartal, 01.07.2011 Die persönlich haftende Gesellschafterin: Objekt FMZ Erding Verwaltung GmbH gez. Christian Goldbrunner gez. Peter Kober Aktiva B. Umlaufvermögen I. F orderungen und sonstige Vermögens gegenstände 7.695,00 LANITA Verwaltung GmbH 1. Sonstige Vermögensgegenstände Summe Aktiva Die geschäftsführende Kommanditistin: 7.695,00 gez. Robert Soethe gez. Heimo Koch Passiva A. Eigenkapital I. Kapitalanteil des Komplementärs 1. Feste Kapitaleinlage des Komplementärs 2. Verlustvortrag 3. Anteiliges Jahresergebnis 9.400,00 -2.072,70 -94,00 II. Kapitalanteil der Kommanditisten 1. Feste Kapitaleinlage der Kommanditisten 2. Verlustvortrag 3. Anteiliges Ergebnis Summe Eigenkapital Summe Passiva 600,00 -132,30 -6,00 7.695,00 7.695,00 129 16.4.2 Zwischenübersicht der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG Zwischenbilanz der Fondsgesellschaft zum 30.09.2011 Aktiva EUR A. Anlagevermögen a.) Sofortaufwand I. Sachanlagen 1. Anzahlung auf Liegenschaften Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.07.2011 bis 30.09.2011 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen b.) Sonstige Vergütungen 16.820.111,00 EUR -1.813,50 -588,50 -50,00 c.) Zinsaufwand -1.175,00 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.813,50 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen Summe Sachanlagevermögen 1.456.250,00 18.276.361,00 2. Jahresergebnis B. Umlaufvermögen I. F orderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Sonstige Vermögensgegenstände Summe Umlaufvermögen Summe Aktiva 5.769,38 5.769,38 18.282.130,38 Passiva A. Eigenkapital I. Kapitalanteil des Kommanditisten 1. Feste Kapitaleinlage der Kommanditisten davon noch nicht eingefordert 22.200.000,00 -22.190.000,00 2. Verlustvortrag -2.305,00 3. Anteiliges Ergebnis -1.813,50 Summe Eigenkapital 5.881,50 B. Fremdkapital I. Sonstige Verbindlichkeiten Summe Fremdkapital Summe Passiva 130 18.276.248,88 18.276.248,88 18.282.130,38 -1.813,50 16.4.3 Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das laufende und folgende Geschäftsjahr der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG Planbilanz der Fondsgesellschaft in EUR – Prognose Prognose Planbilanz Prognose Planbilanz zum 31.12.2011 zum 31.12.2012 16.350.536,39 37.543.581,14 Aktiva 1. Sachanlagevermögen 2. Summe Finanzanlagen Summe Anlagevermögen 3. Sonstige Vermögensgegenstände Summe Umlaufvermögen 4. Rechnungsabgrenzungsposten Summe Rechnungsabgrenzungsposten Summe Aktiva 1.432.589,00 1.686.076,00 17.783.125,39 39.229.657,14 39.986,23 1.194.708,60 39.986,23 1.194.708,60 78.000,00 70.000,00 78.000,00 70.000,00 17.901.111,62 40.494.365,74 22.200.000,00 22.200.000,00 -16.852.000,00 0,00 210.650,00 1.053.250,00 -2.305,00 -606.465,18 Passiva 5. Feste Kapitaleinlage der Kommanditisten 6. Davon noch nicht eingefordert 7. Agio auf Kapitaleinlage 8. Verlustvortrag 9. Anteiliges Jahresergebnis -604.160,18 -2.152.419,09 Summe Eigenkapital 4.952.184,82 20.494.365,74 10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000.000,00 20.000.000,00 11. Sonstige Verbindlichkeiten 2.948.926,79 0,00 Summe Fremdkapital 12.948.926,79 20.000.000,00 17.901.111,62 40.494.365,74 Summe Passiva Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der Fondsgesellschaft in EUR vom 01.07.2011 bis 31.12.2012 – Prognose 01.07.2011 bis 1. Umsatzerlöse 2. Abschreibungen 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 01.01.2012 bis 31.12.2011 31.12.2012 310.121,71 2.050.516,44 -56.726,23 -455.209,51 -649.393,65 -2.963.355,03 0,00 350,00 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -208.162,00 -784.721,00 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -604.160,18 -2.152.419,09 6. Jahresergebnis -604.160,18 -2.152.419,09 131 Erläuterungen zur Planbilanz der Fondsgesellschaft Aktiva Position 1 Sachanlagevermögen Bei den Sachanlagen handelt es sich um die Anschaffungskosten (vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen) des Fachmarktzentrums Erding. Position 2 Finanzanlagen Bei den Finanzanlagen handelt es sich um die Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH; der jährliche Betrag wird jeweils um die geplanten Rückzahlungen der Kapitalrücklage reduziert. Position 3 Sonstige Vermögensgegenstände Hier wird die zum Stichtag vorhandene Planliquidität der Fondsgesellschaft ausgewiesen. Position 4 Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für die im Voraus bezahlten Bearbeitungsgebühren der finanzierenden Bank, der über die Finanzierungslaufzeit aufzulösen ist. Passiva Position 5 Feste Kapitaleinlagen der Kommanditisten Die festen Kapitaleinlagen der Kommanditisten entsprechen dem Gesellschaftskapital gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Position 6 Feste Kapitaleinlagen der Kommanditisten – davon nicht eingefordert Die noch nicht eingezahlte und eingeforderte Kapitaleinlage der geschäftsführenden Kommanditistin ist auf Aufforderung der Komplementärin zur Zahlung fällig. Die Kapitaleinlagen der Anleger sind gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags in Verbindung mit der Beitrittserklärung zur Zahlung fällig. 132 Position 7 Agio auf Kapitaleinlage Das Agio der Kommanditisten entspricht den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags in Verbindung mit der Beitritts erklärung. Position 8 Verlustvortrag Der Verlustvortrag entspricht dem kumulierten Ergebnis der Fondsgesellschaft aus den Vorjahren. Position 9 Anteiliges Jahresergebnis Der Betrag stellt das Jahresergebnis der Fondsgesellschaft dar (siehe Gewinn- und Verlustrechnung). Position 10 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten in Höhe des Restdarlehens zum 31.12.2011 und 2012. Position 11 Sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe der Zwischenfinanzierung zum 31.12.2011. Erläuterungen zur Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der Fondsgesellschaft Position 1 Umsatzerlöse Mieterträge aus den Mietverträgen mit den diversen Mietern des Fachmarktzentrums sowie dem Nutzungsentgelt für die Nutzungsüberlassung der Dachfläche für den Betrieb der Photovoltaikanlage der SAMERA Verwaltung GmbH. Position 2 Abschreibungen Planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von 2 % für Gebäude und 5,3 % für die Außenanlagen. Position 3 Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwendungen für Kosten in der Investitionsphase (Fondskonzeption, Vermittlungsprovisionen, Platzierungsgarantievergütung) sowie Aufwendungen für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft. Position 4 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinserträge aus der Anlage der unterjährig freien Liquidität. Position 5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen für das langfristige Darlehen, das Zwischenfinanzierungsdarlehen (im Jahr 2011) sowie die Auflösung des ARAP (Bankgebühr). Position 6 Jahresergebnis Der Betrag stellt das Jahresergebnis der Fondsgesellschaft dar. Voraussichtliche Finanzlage der Fondsgesellschaft in EUR – Prognose 1. Kommanditkapital (inklusive Agio) 01.07.2011 bis 01.01.2012 bis 31.12.2011 31.12.2012 5.558.650,00 17.694.600,00 12.948.926,79 7.051.073,21 304.607,15 2.024.019,86 18.660,79 91.513,31 5.514,56 26.496,58 0,00 257,69 7. Mittelzufluss 18.836.359,29 26.887.960,65 8. Kaufpreiszahlung 15.585.897,02 20.716.033,00 1.451.250,00 345.000,00 108.100,00 719.100,00 2. Fremdkapital 3. Mieteinnahmen 4. Zuflüsse aus Beteiligungen 5. Zuflüsse aus Nutzungsüberlassungen 6. Zinseinnahmen 9. Einzahlung Einlage in SAMERA 10. Zinszahlungen 11. Darlehenstilgung 12. Kosten der Investitionsphase 0,00 0,00 1.605.727,73 3.748.042,22 13. Verwaltungskosten 43.093,29 205.155,29 14. Ausschüttungen 22.291,25 1.016.025,00 18.816.359,29 26.749.355,51 20.000,00 138.605,14 15. Mittelabfluss 16. Liquiditätsergebnis 133 Erläuterungen zur voraussichtlichen Finanzlage der Fondsgesellschaft Position 1 Kommanditkapital (inklusive Agio) Es wird unterstellt, dass ein Teil des Kommanditkapitals im Jahr 2011 und das restliche Kommanditkapital vollständig im Jahr 2012 eingezahlt wird. Position 2 Fremdkapital Das Darlehen der DG Hyp besteht aus zwei Tranchen in Höhe von jeweils 10.000.000 EUR. Die erste Tranche wurde zum 30.09.2011 ausbezahlt. Die zweite Tranche wird voraussichtlich zum 30.04.2012 ausgezahlt. Position 3 Mieteinnahmen Mieteinnahmen aus den Mietverträgen. Position 9 Einzahlung Einlage in SAMERA Ein Teil der Einlage wurde zum 30.09.2011 eingezahlt, um den Kaufpreis der Photovoltaikanlage auf dem Bauabschnitt 1 und 2 zu finanzieren. Voraussichtlich zum 30.04.2012 erfolgt die Einzahlung der restlichen Einlage, um die Kaufpreiszahlung für die Photovoltaikanlage auf dem Bauabschnitt 4 zu finanzieren. Position 10 Zinszahlungen Zinszahlungen für die langfristigen Fremdmittel. Position 11 Darlehenstilgung Die planmäßige Tilgung der langfristigen Fremdmittel erfolgt ab dem Jahr 2016. Position 4 Zuflüsse aus Beteiligungen Zuflüsse aus der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH. Position 12 Kosten der Investitionsphase Zahlungen für Projektkosten (Fondskonzeption, Vermittlungsprovisionen, Platzierungsgarantievergütung), Zwischenfinanzierungszinsen und Bereitstellungsprovisionen sowie sonstige Kosten in der Investitionsphase. Position 5 Zuflüsse aus Nutzungsüberlassungen Entgelt der SAMERA Verwaltung GmbH für die Nutzungsüberlassung der Dachfläche für den Betrieb der Photovoltaikanlage. Position 13 Verwaltungskosten Zahlungen für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft sowie Instandhaltungsrücklagen und Kosten für die Objektverwaltung. Position 6 Zinseinnahmen Zinseinnahmen aus der Anlage der unterjährig freien Liquidität. Position 14 Ausschüttungen Geplante Ausschüttungen an die Investoren für die Jahre 2011 und 2012, die Zahlung erfolgt im Jahr 2013. Position 7 Mittelzufluss Gesamtsumme der eingehenden Zahlungen. Position 15 Mittelabfluss Gesamtsumme der abfließenden Zahlungen. Position 8 Kaufpreiszahlung Die Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte 1 und 2 erfolgte zum 30.09.2011. Die Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte 3 und 4 erfolgt voraussichtlich zum 30.04.2012. Position 16 Liquiditätsergebnis Das Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft berücksichtigt die geplanten Ausschüttungen für die Jahre 2011 und 2012. 134 16.4.4 Planzahlen der LHI Immobilienfonds Deutschland Objekt Fachmarktzentrum Erding GmbH & Co. KG Planzahlen der Fondsgesellschaft in EUR – Prognose 2012 2013 2014 Investitionen 0,00 0,00 0,00 Produktion 0,00 0,00 0,00 2.050.516,44 2.466.183,25 2.471.509,25 Mieterträge und Erträge aus Nutzungsüberlassungen (Umsatz) Zinserträge (Ergebnis) Gesamte Aufwendungen (Ergebnis) davon Zinsaufwendungen (Ergebnis) Ergebnis Planzahlen der Fondsgesellschaft Die Fondsgesellschaft hat die Fondsimmobilie mit Kaufvertrag vom 28.07.2011 von der Gaschler FMZ GmbH & Co. KG erworben. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte für die Bauabschnitte 1 und 2 am 01.10.2011. Die Bauabschnitte 3 und 4 werden voraussichtlich zum 30.04.2012 übernommen. Mit Kaufvertrag ebenfalls vom 28.07.2011 wurde die Photovoltaikanlage von der SAMERA Verwaltung GmbH, an deren Stammkapital die Fondsgesellschaft zu 85 % beteiligt ist, erworben. Die Photovoltaikanlage wurde, soweit sie sich auf den Bauabschnitten 1 + 2 befindet, am 01.10.2011 von der SAMERA Verwaltung GmbH übernommen. Die vollständige Fertigstellung der Photovoltaikanlage sowie der Netz anschluss des auf Bauabschnitt 4 entfallenden Teils der Anlage soll noch vor dem 31.12.2011 erfolgen. Dieser Teil der Photovoltaikanlage wird voraussichtlich zum 30.04.2012 übernommen. 350,00 2.775,59 4.876,88 4.203.285,53 1.692.404,33 1.697.638,79 876.720,74 857.750,00 857.750,00 -2.152.419,09 776.554,51 778.747,34 Erläuterung der Wirkungszusammenhänge Die Fondsgesellschaft hat das Fachmarktzentrum erworben und langfristig an mehrere Einzelhandelsbetriebe vermietet. Außerdem hält sie eine Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH, der Eigentümerin der Photovoltaikanlage. Die Finanzierung des Erwerbs und der Beteiligung erfolgt durch Kommanditkapital und ein langfristiges Bankdarlehen der DG Hyp. Die prognostizierten Mieteinnahmen sollten ausreichend sein, um die Ansprüche der finanzierenden Bank prognosegemäß zu befriedigen. Zukünftig hängt der Erfolg der Investition und der Beteiligung der Anleger wesentlich von der planmäßigen Leistung der geschuldeten Mietzahlungen durch die Mieter und im untergeordneten Sinne von den Beteiligungserträgen an der SAMERA Verwaltung GmbH ab. Die Fondsgesellschaft erzielt Mieterträge aus den Mietverträgen, Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Dachfläche zum Betrieb der Photovoltaikanlage an die SAMERA Verwaltung GmbH, Erträge aus der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH sowie Zinserträge aus der Anlage der unterjährig freien Liquidität. Die Aufwendungen der Fonds gesellschaft setzen sich zusammen aus Zinsaufwendungen, Abschreibungen, Aufwendungen für Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für Projektkosten und sonstige Kosten der Investitionsphase. Weitere Investitionen sind in den folgenden Jahren nicht geplant. Eine Produktion erfolgt nicht. 135 Pullach . Mannheim . Pöcking . Stuttgart . Hamburg . Düsseldorf . Warschau . Luxemburg LHI Leasing GmbH Emil-Riedl-Weg 6 82049 Pullach i. Isartal Postfach 212 82043 Pullach i. Isartal Telefon +49 89 5120-0 Telefax +49 89 5120-2000 [email protected] . www.lhi.de