Curriculum Basiskurs

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Curriculum Basiskurs
Curriculum „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“
Formular BK-F2 – Version 15.10.2014
Inhalt
Ausgangsbetrachtungen .........................................................................................................3
1.
Zielgruppe .......................................................................................................................3
2.
Kursaufbau ......................................................................................................................3
3.
Anforderungen an die Referenten/innen
4.
Lerninhalte/zu vermittelnde Kenntnisse ..........................................................................4
5.
Themenbereiche .............................................................................................................4
6.
Praktikumskriterien/Hinweise .........................................................................................5
4
6.1. Kriterien für ein Praktikum in einer außerklinischen Beatmungspflegeeinrichtung .........6
6.2. Kriterien für das klinische Praktikum ...............................................................................7
7.
Abschluss/Teilnehmernachweis.......................................................................................7
8.
Zertifizierungsprozess .....................................................................................................7
9.
Zertifizierungskommission...............................................................................................8
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Ausgangsbetrachtungen
Die im Dezember 2009 veröffentlichte S2-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als
Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“ beschreibt die allgemeinen
strukturellen, personellen und technischen Anforderungen in der außerklinischen
Beatmungsversorgung. Ein Schwerpunkt der Leitlinie sind die Qualitätsanforderungen an die
Pflegekräfte in der fachpflegerischen Versorgung beatmeter Menschen.
Als notwendig erachtet wurde, dass jeder Pflegeanbieter für die außerklinische Beatmung
eine Fachbereichsleitung (Kriterien siehe Leitlinie) bereitstellen muss, und dass jede
Pflegekraft ohne berufliche Erfahrung oder Zusatzausbildung einen strukturierten Basiskurs
zu absolvieren hat, welcher durch die Fachgesellschaft DIGAB anzuerkennen ist.
Mit nachfolgenden Informationen sollen Pflegedienste und Kursorganisatoren über die
Anforderungen dieser Basisqualifikation (120 Std.) in Kenntnis gesetzt werden. Die Inhalte
wurden vom Vorstand der DIGAB in Anlehnung an die S2-Leitlinie erarbeitet. Eine
erfolgreiche Teilnahme an einem qualifizierten Basiskurs befähigt nicht automatisch zu
autonomem Handeln und entbindet die Pflegeanbieter im Alltag nicht von Ihrer
Kontrollpflicht bzw. von einer kontrollierten Einarbeitung der Pflegenden.
1. Zielgruppe
Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an alle eigenverantwortlich tätigen Pflegekräfte
(examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-schwester, Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/-schwester oder Altenpfleger/in), die im außerklinischen Bereich tätig
sind oder werden wollen und über keine mindestens 1-jährige fachspezifische
Berufserfahrung (Beatmungsbereich) innerhalb der letzten 5 Jahre oder über keinen
Abschluss in einer der nachfolgenden Zusatzqualifikation verfügen:
Atmungstherapeut/in oder
Fachpflege für Intensiv und Anästhesie
2. Kursaufbau
120 Std. Kurs (mit DIGAB-Anerkennung) als berufsbegleitende Qualifikation
(Abschluss nach max. 8 Monaten)
- 40 Std. theoretische fachspezifische Schulung bei einem zertifizierten
Kursanbieter, im Anschluss daran:
- 40 Std. Praktikum in einer außerklinischen Beatmungspflegeinstitution (häusliche
Beatmungspflege (1:1), Wohngemeinschaft, betreutes Wohnen oder stationäre
Pflegeeinrichtung
- 40 Std. Praktikum in einem Beatmungs- oder Weaningzentrum oder in einer
Klinik, die über eine internistische Intensivstation oder ein Weaningzentrum
verfügt, oder die alternativ eine disziplinäre Intensivstation betreibt. Das
Praktikum kann nicht auf einer rein operativen Intensivstation durchgeführt
werden.
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3. Anforderungen an die Referenten/innen:
Die Dozenten/-innen der Beatmungskurse müssen nachweislich über eine ausreichend hohe
fachliche
Expertise mit einem fundierten fachlichen Hintergrundverständnis von
physiologischen, pathopysiologischen und therapeutischen Themen verfügen und praktische
Erfahrung im Umgang mit außerklinisch beatmeten Patienten besitzen, um die
Arbeitsrealitäten und Lernbedarfe der Pflegenden zu kennen, Handlungsorientierung zu
geben, und um die Teilnehmer für ihre Arbeit mit beatmeten Menschen sensibilisieren zu
können. Neben in der Beatmung erfahrenen Pflegekräften oder Atmungstherapeuten ist
mindestens
ein
Facharzt
mit
Zusatzbezeichnung
Intensivmedizin
oder
beatmungsmedizinischer Expertise in den Kurs einzubinden. (Qualifikationsnachweis
Referenten/innen).
4. Lerninhalte/zu vermittelnde Kenntnisse
Zur fachpflegerischen Versorgung beatmungsabhängiger Patienten sind umfangreiche
Kenntnisse erforderlich. Folgende Inhalte müssen hierbei in Theorie und Praxis unterrichtet
werden!
Physiologie der Atmung und Beatmung
Technik der Beatmungsgeräte
Monitoring
Sauerstofftherapie
Masken- und Trachealkanülen und deren
Applikationen
Tracheostomamanagement
Methoden der Sekretmobilisierung und
-elimination
Inhalationstechniken
Befeuchtungsmanagement der
Atemwege
Die Kursteilnehmenden lassen sich schriftlich die Teilnahme/Präsenzzeit während der
theoretischen Schulungsanteile auf dem Formular Teilnehmernachweis (BK-F8) bestätigen.
Für ein erfolgreiches Bestehen des Kurses ist der theoretische Teil vollständig zu absolvieren.
Fehlzeiten im theoretischen Teil sind in nachfolgenden Kursen des Anbieters nachzuholen.
5. Themenbereiche
Nr.
Themenüberblick:
1.
Kenntnisse über Erkrankungen, die zur Beatmungspflichtigkeit führen
2.
Hypoxämisches respiratorisches Versagen – Differenzierung und Konsequenzen für
die Therapie
Kenntnisse über verschiedene Beatmungsformen, -parameter und Alarmgrenzen
der eingesetzten Ventilatoren
Kenntnisse über die verschiedenen Beatmungszugänge für invasive und
nichtinvasive außerklinische Beatmung, Funktionskontrolle, Wartung, Pflege und
Reinigung von Kanülen und Masken
Kenntnisse über Befeuchtungssysteme, deren Bedienung, Effektivität und
Handhabung
Applikation von Sauerstoff, isoliert und in Kombination mit einer Beatmung
3.
4.
5.
6.
UE:
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Nr.
Themenüberblick:
7.
Indikation und Durchführung von Monitoring sowie Interpretation der Ergebnisse
8.
Sekretmanagement (inkl. Inhalationstherapie) mit den Besonderheiten in
Abhängigkeit von der jeweiligen Grunderkrankung
Methoden und Maßnahmen der Spontanisierung, Kanülenmanagement und
Kanülenaufsätze
Erkennen von Notfallsituationen und Durchführen von Notfallmaßnahmen (auch
Reanimation)
Trachealkanülenwechsel
9.
10.
11.
12.
13.
14.
UE:
Kenntnisse über Verfahren der künstlichen Ernährung, Erkennen von
Schluckstörungen und Aspirationen
Rechtliche Komponenten (Patientenverfügung, Medizinproduktegesetz, DINNormen)
Speziellen Anforderungen der psychosozialen Betreuung bei langzeitbeatmeten
Patienten
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40 UE
40 Std. theoretische fachspezifische Schulung = ca. 50 Unterrichtseinheiten je 45 Min.
o 40 Unterrichtseinheiten thematisch vorgegeben
o 10 Unterrichtseinheiten stehen den Kursorganisatoren zur eigenen
Gestaltung zur Verfügung, sollen aber thematisch/inhaltlich kontextbezogen sein
6. Praktikumskriterien/Hinweise
Die Kursorganisatoren garantieren durch die Zusammenarbeit mit geeigneten Kliniken die
klinischen Praktikumsplätze, oder unterstützen die Teilnehmer bei der Suche nach
geeigneten klinischen Praktikumsplätzen. Geeignet sind Kliniken, die über eine internistische
Intensivstation oder eine Weaningzentrum verfügen, oder die alternativ eine
interdisziplinäre
Intensivstation betreiben und die die angeforderten Inhalte des
Praktikumsauftrages (siehe Checkliste Formular BK-F10) anbieten und die geforderten
Tätigkeiten/Aufträge adäquat vermitteln können!
Die Kursteilnehmenden lassen sich schriftlich ihre Teilnahme/Präsenzzeit während des
Praktikums/der beiden Praktika auf dem Formular Praktikums-Checkliste (Formular BK-F10)
bestätigen
Fehlzeiten sind im Bereich der Praktika für ein erfolgreiches Bestehen des Kurses nicht
vorgesehen, die geforderten Stunden sind vollständig zu absolvieren und ggf. mit erneuter
Terminvereinbarung zu komplettieren.
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Praktikumsdauer:
Praktika für Teilnehmende mit weniger als 12 Monaten Berufserfahrung mit
Beatmungspatienten (vor Fortbildungsbeginn):
1. Praktikum in einer außerklinischen Beatmungspflegeeinrichtung
(Wohngemeinschaft, betreutes Wohnen oder stationäre Pflegeeinrichtung) - im
eigenen oder in einem kooperierenden Pflegeunternehmen (Umfang: 40 Std.)
2. Klinisches Praktikum in einer Klinik, die über eine internistische Intensivstation
oder eine Weaningzentrum verfügen, oder die alternativ eine interdisziplinäre
Intensivstation betreiben (Umfang: 40 Std., der Praktikumsort bzw. das Zentrum ist
frei wählbar)
-
Praktika für Teilnehmer mit mehr als 12 Monaten Berufserfahrung mit
Beatmungspatienten (vor Fortbildungsbeginn):
Praktikum in einer außerklinischen Beatmungspflegeeinrichtung entfällt!
Klinisches Praktikum in einer Klinik, die über eine internistische Intensivstation oder
eine Weaningzentrum verfügen, oder die alternativ eine interdisziplinäre
Intensivstation betreiben; Dauer verkürzt (Umfang: 16 Std., der Praktikumsort bzw.
das Zentrum ist frei wählbar)
6.1 Kriterien für ein Praktikum in einer außerklinischen
Beatmungspflegeeinrichtung
Praktikum in einer außerklinischen Beatmungspflegeinstitution (häusliche Pflege (1:1),
Wohngemeinschaft, betreutes Wohnen oder stationäre Pflegeeinrichtung) - im eigenen oder
in einem kooperierenden Pflegeunternehmen (Umfang: 40 Zeitstunden).
Im außerklinischen Praktikum sollen sich die Praktikanten mit pflegerischen Aspekten und
zentralen Tätigkeiten vertraut machen, welche regelhaft in der außerklinischen
Beatmungsversorgung vorkommen. Die aufgeführten Tätigkeiten aus der Checkliste müssen
von den Praktikanten nachweislich unter Aufsicht korrekt durchführt werden (siehe
Praktikumscheckliste BK-F10):
-
Krankenbeobachtung
Kontrolle des Beatmungsgerätes
Absaugung (oral, nasal Trachealkanüle)
Trachealkanülenwechsel
Tracheostomapflege
Dokumentation
Korrekter Umgang mit Sprechaufsätzen, „Feuchten Nasen“,
Inhalationssystemen, Sauerstoffapplikationssysteme
Korrekte Anwendung verschiedener Kanülensysteme
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6.2 Kriterien für das klinische Praktikum
Praktikum in einer Klinik, die über eine internistische Intensivstation oder ein
Weaningzentrum verfügen, oder die alternativ eine interdisziplinäre Intensivstation
betreibt.
Im klinischen Praktikum sollen sich die Praktikanten mit pflegerischen Aspekten und
zentralen Tätigkeiten vertraut machen, welche regelhaft in der klinischen und
außerklinischen Beatmungsversorgung bei Kindern/Jugendlichen vorkommen. In folgende
Tätigkeiten sollen Praktikanten eingeführt werden. Die Aufgaben sollen von den
Praktikanten gesehen oder unter Aufsicht korrekt durchgeführt werden:
-
Krankenbeobachtung
Absaugung (oral,nasal Trachealkanüle)
Trachealkanülenwechsel
Beatmungsbeuteltraining
Der Nachweis der Tätigkeiten im klinischen und außerklinischen Praktikum erfolgt auf der
Praktikums-Checkliste (BK-F10).
7. Abschluss / Zertifikat
Die Kursteilnehmer erhalten von der Kursleitung folgende Formulare:
- Teilnehmernachweis (BK-F8)
- Praktikumscheckliste (BK-F10)
- Evaluationsbogen (BK-F11)
Nach Absolvierung aller Kursinhalte (Theorie und Praktika) reicht der Kursteilnehmende
unaufgefordert diese drei vollständig ausgefüllten Formulare ein bei:
DIGAB Geschäftsstelle, c/o Intercongress GmbH, Karlsruher Str. 3, 79108 Freiburg
Dort wird bei Vollständigkeit der Unterlagen die „Teilnahmebescheinigung an einem
zertifizierten Basiskurs zur außerklinischen Beatmung/DIGAB“ kostenpflichtig ausgestellt.
Eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € (MwSt.-frei)/Teilnehmendem wird dem Kursanbieter
nach Beendigung des theoretischen Unterrichts in Rechnung gestellt. Hierfür lässt der
Kursanbieter der DIGAB-Geschäftsstelle unaufgefordert eine Excel-Liste mit Name, Vorname,
Adresse der Teilnehmenden an folgende E-Mailadresse zukommen: [email protected].
8. Zertifizierungssprozess
Die DIGAB-Kurse sollen einheitlichen Kriterien unterliegen, welche durch ein
Zertifizierungsverfahren festgelegt und kontrolliert werden. Der DIGAB-Vorstand benennt
eine Zertifizierungskommission (multiprofessionelle Expertengruppe) und die organisierende
Institution (Intercongress GmbH). Erfolgreich zertifizierte Kurse werden auf der Website der
DIGAB e.V. veröffentlicht.
Die Zertifizierung gilt für eine Zeitdauer von 3 Jahren. Änderungen im Kursablauf
(Themenänderungen,
Änderungen
des
zeitlichen
Ablaufs),
Wechsel
des
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Kursverantwortlichen oder Austausch von Dozenten/-innen - Ärzte durch Pflegende müssen unaufgefordert und schriftlich bei Intercongress GmbH angezeigt werden. Hierzu
sind erneut die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Die Bearbeitungsgebühren für den Zertifizierungsprozess betragen 300,00 € (MwSt.-frei).
Diese Gebühr wird im Falle eines erfolglosen Zertifizierungsprozesses nicht zurückerstattet.
Bitte reichen Sie Ihr Kurskonzept und die erforderlichen Dokumente elektronisch (E-Mail) bei
Intercongress GmbH ein ([email protected]). Bitte beachten Sie,
dass die Formulare ausschließlich elektronisch ausgefüllt werden dürfen. Wir bitten um
Verständnis, dass handschriftlich ausgefüllte Formulare nicht angenommen werden
können. Nach Eingang der Dokumente erfolgt der Vertragsabschluss über den
Zertifizierungsprozess und die Rechnungserstellung. Nach Eingang der Bearbeitungsgebühr
(bei Intercongress GmbH) beginnt der Zertifizierungsprozess (Überprüfung der
Vollständigkeit der Unterlagen, Beauftragung der Zertifizierungskommission (vom Vorstand
der DIGAB benannte, multiprofessionelle Expertengruppe), elektronische Weiterleitung der
Unterlagen, Beurteilung des Kurses). Die abschließende Zertifizierung erfolgt durch
einfachen Mehrheitsbeschluss durch die Zertifizierungskommission nach folgenden
Kriterien:
Es ist eine Kursorganisation benannt, ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten ist
hinterlegt und steht für Rückfragen zur Verfügung (Kontaktdaten).
Die Kurszeiten und Kursinhalte entsprechen dem Curriculum basierend auf S2
Leitlinie und Durchführungsempfehlungen (Stundenplan und Referenten/innen).
Die eindeutige fachliche Expertise der Dozenten/-innen (s. Anforderungen an die
Referenten/innen S. 4) ist aus dem Qualifikationsnachweis für jeden Referenten klar
erkennbar (Qualifikationsnachweis Referenten/innen).
Die vom Kursanbieter vorgesehenen Praktikumsplätze entsprechen den Vorgaben
des DIGAB-Curriculums (Praktikumsplätze).
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9 . Zertifizierungskommission
Ansgar Schütz - Berlin
(Gesundheits- und Krankenpfleger, Atmungstherapeut-DGP)
[email protected]
Dr. Jens Geiseler – Gauting
(FA für Innere Medizin SP Pneumologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin)
[email protected]
Jörg Brambring - München
(Gesundheits- und Krankenpfleger)
[email protected]
Dr. Karsten Siemon - Schmallenberg
(FA für Innere Medizin SP Pneumologie)
[email protected]
Dr. Bernd Schucher – Großhansdorf
(FA für Innere Medizin SP Pneumologie)
[email protected]
Werner Fulle - Emmering
(Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin)
[email protected]
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