Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat

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Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat
Landeshauptstadt
München
Schul- und
Kultusreferat
Landeshauptstadt München, Schul- und Kultusreferat
Neuhauser Str. 39, 80331 München
Fachabteilung 4
Herrn
Ludwig Wörner
Vors. des BA 8 - Schwanthalerhöhe
Landsberger Straße 147
Neuhauser Straße 39
80331 München
Telefon (089) 233 - 3 98 35
Telefax (089) 233 - 3 98 40
e-mail:
[email protected]
Dienstgebäude:
Implerstraße 9, Zimmer 224
81371 München
Sachbearbeitung:
Frau Nixdorff
80339 München
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
Grund-, Haupt-, Förderschulen
Datum
14.11.2006
Grundversorgung der Kinder und Jugendlichen,
speziell im 8. Stadtbezirk
Antrag Nr. 02-08 / B 01144 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe
vom 11.04.2006
2 Anlagen
Sehr geehrter Herr Wörner,
bei dem Antrag Nr. 02-08 / B 01144 des Bezirksausschusses des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 11.04.2006 handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im
Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer
stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht.
Zum Sachverhalt darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die im Antrag beklagten Einsparungen basieren auf Beschlüssen des Stadtrats der Landeshauptstadt München.
Grundsätzlich ist deshalb davon auszugehen, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern als
ihre politischen Vertreter gewählten Stadträtinnen und Stadträte sich ihrer großen Verantwortung bewusst sind. Gleichwohl können Haushaltsmittel unter der Wahrung des Vorrangs
der Erfüllung von Pflichtaufgaben nur in dem Umfang verteilt werden, wie sie tatsächlich zur
Verfügung stehen.
Die Gestaltung unseres Gemeinwesens hängt jedoch nicht nur von Beschlüssen kommunaler
Mandatsträger ab, sondern wird in hohem Maße durch bundes- und landespolitische Entscheidungen, die sich dann z.B. in den Sozialgesetzbüchern oder im öffentlichen Gesundheitsdienst niederschlagen, bestimmt.
U-Bahn: Linien 3 und 6
Haltestelle: Poccistraße
Internet:
http://www.muenchen.de
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Auf der Grundlage dieser Vorgaben darf ich im Benehmen mit den zuständigen Abteilungen
bzw. Fachreferaten zu einzelnen Aspekten Ihres Antrages Stellung nehmen:
-
Schulkindergärten
Die städtischen Schulkindergärten im 8. Stadtbezirk wurden im Sinne der Integrationspädagogik und der interkulturellen Pädagogik weiterentwickelt, um adäquat auf die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien in der heutigen Zeit präventiv eingehen zu können.
Die Einrichtungen an der Guldeinstraße 27, an der Westendstraße 97 und an der
Trappentreustraße 44 - 46 verfügen über eine Integrationsgruppe; die beiden letztgenannten Schulkindergärten jeweils über eine zusätzliche interkulturelle Pädagogin.
Die Versorgung mit Kindergartenplätzen im 8. Stadtbezirk kann mit einem Versorgungsgrad von 93,7 % als gut bezeichnet werden (gesamtstädtisch liegt der Versorgungsgrad
derzeit bei 86,9 %).
Therapien wie z.B. Ergotherapie oder Logopädie zählen nicht zum Angebot von Schulkindergärten. Diese Therapien werden und wurden immer auf Antrag der Eltern von einem
Kinderarzt verordnet, die Kosten erstatten die Krankenkassen.
-
Aktiv gestaltende Schulaufwandsträgerschaft
Zu den Pflichtaufgaben der Kommunen zählt die im Schulfinanzierungsgesetz verankerte
Finanzierung des Schulaufwandes u.a. der staatlichen Grund-, Haupt- und Förderschulen.
Daneben sieht sich das Schulreferat jedoch einer aktiv gestaltenden Schulaufwandsträgerschaft verpflichtet.
Es begreift sich nicht nur in einer mehr oder weniger passiven Rolle als reiner Geldgeber,
es sieht sich vielmehr auch in der Verantwortung, zum Wohl aller Münchner Kinder und
Jugendlichen im schulischen Bereich initiativ und innovativ zu wirken sowie die Arbeit der
Schulen durch schul- und unterrichtsergänzende Maßnahmen und Angebote zu ergänzen.
Die Schülerinnen und Schüler der staatlichen Volksschulen sollen dadurch nach Möglichkeit denen gleichgestellt werden, die eine Schule in städtischer Trägerschaft besuchen.
Es ist überzeugt davon, dass Staat und Kommunen gemeinsam - im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und Kompetenzen - an der Bewältigung gesellschaftlicher Umbrüche, neuer pädagogischer Erkenntnisse und Anforderungen und der zunehmend häufiger
werdenden schwierigen sozialen Lage von Kindern und Jugendlichen arbeiten müssen.
Diese Auffassung des Schulreferats hat ihren Niederschlag in der Ausbildung eigenständiger Produkte mit den entsprechenden Handlungszielen im Rahmen des Strategischen
Managements gefunden.
Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass ihm in seiner vom Gesetzgeber zugewiesenen Funktion des Schulaufwandsträgers für die öffentlichen und damit staatlichen
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Volksschulen Zuständigkeiten ausschließlich hinsichtlich deren Finanzierung zugestanden
sind und sich damit Freiräume im pädagogischen Bereich ausschließlich auf das Angebot
außerschulischer bzw. schulergänzender Maßnahmen beschränken müssen.
Diese Freiräume nutzte und nützt das Schulreferat und verfolgt im Sinn einer aktiv gestaltenden Schulaufwandsträgerschaft Ziele, die die Lücken im staatlichen Pflichtangebot füllen und damit insbesondere die Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen denjenigen
an Schulen in städtischer Trägerschaft möglichst gleichstellen sollen.
Bedingt durch den permanenten Wandel der Gesellschaft und damit der Bedürfnisse der
Kinder wird sich das Schulreferat dieser Aufgabe immer wieder stellen und bestrebt sein,
Ungleichheiten zu Lasten einer gerechten Förderung aller Schülerinnen und Schüler, für
die es - abgesehen von Zuständigkeiten - auch als Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich
Sorge zu tragen hat, auszugleichen oder zumindest zu mildern.
Im Rahmen der ihm vom Stadtrat über die zur Finanzierung des Schulaufwandes im Vollzug des Schulfinanzierungsgesetzes hinaus zur Verfügung gestellten Mittel wurden vom
Schulreferat folgende Maßnahmen und Projekte initiiert und werden auch künftig in bisheriger Höhe, ggf. (z.B. MÜKOS) sogar mit erhöhtem Ansatz, finanziert:
- MÜKOS - Münchner Konzept zur Schulprogrammentwicklung
- Schulsozialarbeit / Ganztagsbetreuung / Mittagsbetreuung
- Sozialpädagogische Betreuung der Praxisklassen und Sicherstellung des
Praxisteils
- K.I.D.S.-Projekt (Kreativität in die Schule)
- Einrichtung von Lernbüros und Lernwerkstätten
- Schullandheime
- Projektwerkstatt
- Schulhoföffnung
- Städt. Sing- und Musikschule
- Schule der Phantasie
- Musikhörstunden
- Autorenlesungen
- Schüleraustausch
Zu einzelnen Maßnahmen übermittle ich Ihnen als Anlagen die entsprechenden Produktbeschreibungen.
-
Konzept zur berufsbezogenen Schulsozialarbeit-JADE (Jugendliche an die Hand nehmen)
Aus der Erkenntnis, dass eine Vielzahl von Hauptschülern keine Lehrstelle erhalten und
sich daraus eine fehlende Motivation zum Lernen und zum Schulbesuch ergeben, haben
das Schulreferat und das Stadtjugendamt in Absprache mit der Agentur für Arbeit und der
ARGE für Beschäftigung das Konzept zur berufsbezogenen Schulsozialarbeit - JADE
entwickelt.
Als Anlage übermittle ich Ihnen das detaillierte Konzept.
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-
Schulärztliche Versorgung
Nach Mitteilung des Referats für Gesundheit und Umwelt wurden die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der im Jahr 2000 im Rahmen der Reform des öffentlichen
Gesundheitsdienstes in Bayern durch das BayStmAS (Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit) neu festgelegt.
Hauptänderung ist die Einbeziehung der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchung U9 durch
die/den niedergelassene/n Kinderarzt/ärztin, so dass nur noch die Kinder schulärztlich untersucht werden, die keine U9 vorweisen können oder Auffälligkeiten bei der U9 zeigten,
beim Screening durch die Schulschwester auffielen, die Eltern oder die Schule die ärztliche Untersuchung wünschten.
Nach wie vor werden alle Kinder zum Pflicht-Screening durch die Schulschwester einbestellt. Die Neuregelung, die in München erst im Jahr 2003 umgesetzt wurde, hat aber
dazu geführt, dass nur noch ca. 20-30% der Kinder zusätzlich ärztlich untersucht werden.
Dieses entspricht der Statistik der U9, die in München von rund 80% der Kinder in Anspruch genommen wird.
In dem Screening durch die Schulschwestern wird ein Seh- und Hörtest, eine Impfberatung, ein Sprach- und Motoriktest, Gewicht- und Längenmessung durchgeführt.
Zusätzlich und neu wurde vom Ministerium als Präventionsaufgabe die Gesundheitsförderung an Schulen durch Gesundheitsunterricht und Präventionsprojekte eingeführt.
2003 wurde ein regionaler Schwerpunkt Schwanthalerhöhe gebildet. Dazu gehört die
Hauptschule an der Ridlerstraße als Schwerpunktschule, aber auch andere Aktionsstätten
wie das multikulturelle Jugendzentrum Westend, Carl-von-Linde Realschule, Grundschulen Guldeinstr., Bergmannstr. und Schwanthalerstr., Treffam und Städtische Notunterkunft mit verschiedenen Gesundheitsaktionen und –tagen.
Bei der berechtigten Sorge um die Auswirkungen von Einsparungen im Bereich der
Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche sollte aber nicht übersehen werden,
dass München, (sogar besonders in der Schwanthalerhöhe mit 984 im Gegensatz zu 1633
Kinder bis 17 Jahre pro Kinderarzt/ärztin in ganz München) , eine hohe Versorgungsdichte
durch Kinderärzte/innen aufzuweisen hat und dass auch der Öffentliche Gesundheitsdienst noch immer eine breite Palette an Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche
vorhält:
- Hausbesuche durch speziell geschulte Kinderkrankenschwestern in Familien mit
Kindern bis zu 3 Jahren, ausgesucht nach Risikokriterien und Meldungen ( 2005 waren
es 6476 Hausbesuche bei 3086 Kindern).
- Münchner Karies-Prophylaxeprogramm an Münchner Kindergärten.
- zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Grundschulen.
- Einschulungsuntersuchung als Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor Eintritt in die
Schule.
- Untersuchung aller FörderschülerInnen der Klassen 2, 5 und 9 mit Seh- und Hörtest,
Impfberatung, körperlicher Untersuchung und Beratung durch die Schulärztin, ggf. Mitteilung an den Haus- bzw. Kinderarzt/ärztin.
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- Untersuchung der Übergangsklassen in Grundschulen entsprechend der in den Förderschulen.
- Schulärztliche Sprechstunden zentral und in den Regionen als offene Sprechstunde für
alle SchülerInnen und für von der Schule geforderte, ärztliche Atteste und Gutachten.
- Schwerpunktarbeit in derzeit 11 Schwerpunktschulen mit ärztlichen Sprechstunden,
Gesundheitsunterricht, Impfberatung, Untersuchung von ausgewählten Klassen, sowie
regionalen Gesundheitstagen und Präventionsprojekten.
- Die Gesundheitsberatungsstelle im Hasenbergl mit einer breiten Leistungspalette für
die Kinder und Familien im Münchner Norden.
Hinzu kommen kinder- und jugendpsychiatrische Beratungsmöglichkeiten, Angebote zur
Suchtprävention und zur HIV/Aidsprävention im Referat für Gesundheit und Umwelt und
weitere stadtteilorientierte Aktionsprogramme für Umwelt und Gesundheit sowie die Bezuschussung von Gesundheitsförderungsprojekten anderer Anbieter.
-
Schulsozialarbeit
Schaffung von 350 Sozialarbeiterstellen in Bayern
Die vier Schulen im 8. Stadtbezirk liegen im Einzugsbereich der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung IG-Feuerwache, die ihre Angebote insbesondere auf die Bedürfnisse der
Schülerinnen und Schüler dieser Schulen - vornehmlich von Kindern und Jugendlichen
zwischen 6 und 18 Jahren - ausrichtet.
Die Angebotspalette erstreckt sich von Schülerinnen- und Schülerhilfen, Mittags- und
Nachmittagsbetreuung, Qualikursen, Unterstützung von Jugendlichen im Übergang von
der Schule in den Beruf, bis hin zu Freizeitangeboten, Kursen, Workshops und Veranstaltungen in den Bereichen Computer, Musik, Tanz, Theater, Radio und Sport.
Um dem großen Bedarf an qualifizierter pädagogischer Betreuung gerecht zu werden,
wurden für die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule an der Ridlerstraße und an der
Städt. Carl-von-Linde-Realschule zwei Maßnahmen umgesetzt:
Seit Dezember 1998 besteht direkt an beiden Schulen eine Schulsozialarbeit mit zwei Sozialarbeiterinnen, die vom Schulreferat mit jährlich 80 000,-- € finanziert werden.
Zusätzlich wurde 2001 speziell für die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule an der
Ridlerstraße eine Ganztagsbetreuung eingerichtet. Sie findet in der Trägerschaft der
IG Feuerwache in einer nahegelegenen Freizeitstätte statt. Dazu erhält die IG Feuerwache
vom Stadtjugendamt jährlich Personalkostenzuschüsse in Höhe von 213 000,-- €.
Weitere Stellenschaffungen gehen nicht mehr zugunsten des 8. Stadtbezirks, da dort - wie
dargestellt - Schulsozialarbeit und Ganztagsbetreuung bereits bestehen.
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-
Elternbeteiligung
Die Bildung von Elternbeiräten ist bereits in Art. 64 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verankert.
In Art. 65 BayEUG sind Bedeutung und Aufgaben des Elternbeirats definiert, die je nach
Interessen- und Bedarfslage sehr unterschiedliche Bereiche umfassen.
In Art. 66 Abs. 4 BayEUG ist überdies festgelegt, dass bei mehr als vier Volksschulen innerhalb einer Gemeinde die jeweiligen Elternbeiratsvorsitzenden als gemeinsame Interessenvertretung einen Gemeinsamen Elternbeirat wählen. Der Sachaufwand der Gemeinsamen Elternbeiräte wird vom Schulreferat finanziert.
In diesem Zusammenhang darf das Schulreferat darauf hinweisen, dass es das Münchner
Bildungswerk, das Projekte wie „Aus aller Eltern Länder“, „Eltern lernen von Eltern“ oder
„Eltern Aktiv - Coaching für Elternbeiräte“ anbietet, durch finanzielle Zuschüsse fördert.
Im Schuljahr 2005/06 haben z.B. die Grundschulen an der Guldeinstraße und an der Bergmannstraße an Veranstaltungen dieser Art teilgenommen.
Der Antrag Nr. 02-08 / B 01144 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe vom 11.04.2006 ist somit satzungsgemäß behandelt.
Das Direktorium - HA II / V 2 - BA-Geschäftsstelle Süd, erhält einen Abdruck dieses
Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
II.
Abdruck von I.
mit 2 Anlagen
an das Direktorium - HA II / Verwaltung - BA-Geschäftsstelle Süd
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
III.
HA "......................................"
Elisabeth Weiß-Söllner
Stadtschulrätin
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Anlage
Aktiv gestaltende Schulaufwandsträgerschaft
Projektbeschreibungen
MÜKOS - Münchner Konzept zur Schulprogrammentwicklung
Wie kaum jemals zuvor muss sich die Schule heute auf Auswirkungen des raschen
gesellschaftlichen Wandels einstellen. Zum Beispiel bringen die Ausweitung des Medienangebots und der Einzug des Computers in viele Bereiche des alltäglichen
Lebens neue Anforderungen an das Lernen und Lehren mit sich. Veränderungen im
Zusammenleben der Familie beeinflussen das soziale Klima auch in der Schule. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen reagieren auf diese Herausforderung mit
großem persönlichen Engagement.
Auf Initiative des Schulreferates wurde in Kooperation mit der Regierung von
Oberbayern, dem Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München und dem
Lehrstuhl für Grundschulpädagogik der LMU/Regionales Netzwerk innovativer
Schulen das „Münchner Konzept zur Unterstützung der Schulprogrammentwicklung
an Grund-, Haupt- und Förderschulen“ (MÜKOS) entwickelt.
Es wurde vereinbart, die finanziellen, fachlichen und innovativen Ressourcen gemeinsam abzustimmen, zu bündeln und zu vernetzen:
Beim Schulreferat liegt dabei der Schwerpunkt auf der Unterstützung der einzelnen
Schulprojekte durch Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Rahmen der
Schulaufwandsträgerschaft.
Auf staatlicher Seite liegen die Schwerpunkte auf der Fortbildung sowie der Unterrichtsentwicklung, z.B. im Bereich neue Lernmethoden.
Ein an der Schule gemeinsam erarbeitetes Schulprogramm ermöglicht es, Unterricht
und Erziehung in überschaubaren und abgestimmten Schritten stetig und nachhaltig
weiterzuentwickeln und dabei die jeweiligen schulspezifischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Erstmals hat sich der Schulausschuss des Stadtrats am 20.09.2000 mit MÜKOS
befasst, die Initiative des Schulreferats befürwortet und empfohlen, die erforderlichen
Mittel in den Haushalt 2001 einzustellen. Die Vollversammlung des Stadtrats hat am
02.05.2001 der Weiterführung von MÜKOS befürwortet und empfohlen, zur Finanzierung des Konzepts im Jahr 2002 dazu 205 000,-- € und in den Folgejahren jeweils 322 000,-- € bereitzustellen.
Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage verbleibt es bei einer jährlichen
Mittelbereitstellung in Höhe von 205 000,-- € zur Finanzierung und Unterstützung.
Die Finanzierung des an den Schulen erforderlichen Sachaufwands zur Umsetzung
der Schulprogrammentwicklung stellt eine Pflichtaufgabe im Sinn des Art. 3 Abs. 2
BaySchFG dar.
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Schulsozialarbeit / Ganztagsbetreuung / Mittagsbetreuung
Schulsozialarbeit
Auf Initiative des Schulreferates, das das Stadtjugendamt für eine Kooperation gewinnen konnte, wurde mit Zustimmung des Schul- und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses ab dem Schuljahr 1993/94 an drei Hauptschulen Schulsozialarbeit als
Modellversuch erprobt.
Das Modell hat sich außerordentlich bewährt und wurde durch Stadtratsbeschluss ab
dem Schuljahr 1995/96 als Regeleinrichtung übernommen. Gleichzeitig erfolgte die
Umstrukturierung des Sachgebietes „Sozialpädagogische Maßnahmen des Jugendamtes/Unterkunfts-arbeit“ in „Schulsozialarbeit“.
Dieses „Münchner Modell der Schulsozialarbeit“ sah in ein und derselben Zuständigkeit des Stadtjugendamtes sowohl die Schulsozialarbeit an der Schule als auch
Nachmittagsbetreuung (freizeitpädagogische Angebote, in einfachem Umfang ein Mittagessen sowie Hausaufgabenbetreuung) vor. Die Personalkosten
wurden vom Stadtjugendamt übernommen.
Das Schulreferat trug als Schulaufwandsträger die erforderlichen Sachleistungen
(z.B. Umbaumaßnahmen, Einrichtung von Versorgungsküchen).
Ganztagsbetreuung
(ganztägige Förderung und Betreuung an der Schule)
Zum Schuljahr 2002/03 wurde das Gesamtkonzept der Bayer. Staatsregierung zur
Förderung familiengerechter Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und
Jugendlichen umgesetzt.
Das staatliche Konzept sieht nun eine Trennung der beiden Aufgabenschwerpunkte
vor:
- Die reine Sozialarbeit an der Schule wird künftig vom Sozialministerium
gefördert und fällt damit ausschließlich in die Zuständigkeit des Sozialreferats.
- Die Ganztagsbetreuung wird vom Bayer. Staatsministerium für Unterricht
und Kultus gefördert und zählt damit zum Zuständigkeitsbereich des Schulreferates.
Die Träger der einzelnen Maßnahmen werden vom Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus und von der Landeshauptstadt München bezuschusst.
Die Organisation und Koordination der Ganztagsbetreuung obliegt den Kommunen
als Schulaufwandsträger.
Zum Schuljahresbeginn 2002/03 wurde Ganztagsbetreuung an 23 Hauptschulen und
5 Förderschulen durchgeführt.
Zum Schuljahr 2003/04 wurde die Ganztagsbetreuung um weitere 12 Hauptschulen
ausgeweitet.
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Mittagsbetreuung
Das Schulreferat fördert auf der Grundlage des Beschlusses der Vollversammlung
des Stadtrats vom 17.07.1991 private Träger (z.B. Elterninitiativen, Kreisjugendring),
die an den Grund-, Haupt- und Förderschulen Mittagsbetreuung durchführen.
Das Schulreferat bezuschusst im Schuljahr 2006/07 an 124 öffentlichen Grund-,
Haupt- und Förderschulen 370 Gruppen mit 6 250 Schülerinnen und Schülern.
Im Haushaltsjahr 2006 sind im Rahmen freiwilliger Leistungen für Fördermittel an die
privaten Träger der Mittagsbetreuung insgesamt 1 715 100,-- € sowie für Sachleistungen (z.B. Einbau von Küchenzeilen, zusätzlich erforderliches Mobiliar) rd. 60
000,-- € eingestellt.
Darüber hinaus finanziert das Schulreferat für 370 Gruppen die laufenden Betriebskosten (Heizung, Strom, zusätzliche Reinigung).
Unterrichtsergänzende Maßnahmen für die Praxisklassen
Das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat ab dem Schuljahr
1999/2000 in München Praxisklassen eingerichtet.
Sie sind über die bereits bestehenden Förder- und Integrationsmaßnahmen hinaus
als Lebenshilfe für Schüler gedacht, die ohne Schulerfolg, ohne Motivation, der
Schule überdrüssig, nicht selten auch belastend für die Lern- und Leistungssituation
der Klasse, vor dem
Übergang in das Berufsleben stehen.
Das Konzept der Praxisklasse sieht als unterrichtsergänzende Maßnahmen die
Durchführung von Praxistagen sowie eine sozialpädagogische Betreuung und Beratung vor.
Die Praxistage finden regelmäßig statt. Die Jugendlichen erhalten dort unter
Anleitung die Möglichkeit, durch praktische Tätigkeiten zu lernen. Die Erfahrungen
zeigen, dass sie dabei ihre handwerklichen und praktischen Begabungen positiv
erleben; die Arbeitsergebnisse verschaffen ihnen Erfolge, sie gewinnen wieder Zutrauen in ihre eigenen Fähigkeiten, ihre Persönlichkeitsentwicklung stabilisiert sich.
Der begleitenden sozialpädagogischen Betreuung und Beratung kommt eine hohe
Bedeutung zu, sie wird zielorientiert und soweit wie möglich prophylaktisch durchgeführt. Aus der Erfahrung und der Kenntnis der Bedürfnisse und Pro-blemlagen unterstützt sie die Schülerinnen und Schüler in ihren Entwicklungsprozessen zu selbstständigen, selbstverantwortlichen und selbstbewussten Menschen. Die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge ist Bezugsperson für die Schülerinnen und Schüler und
Ansprechpartner/in für die Schule, für Firmen, Eltern und die Berufsberatung.
Hinsichtlich der Finanzierung dieser für die Arbeit der Praxisklasse unerlässlichen
Aufwändungen besteht zwischen dem Bayer. Staatsministerium für Unterricht und
Kultus und der Landeshauptstadt München bzw. dem Bayer. Gemeindetag und dem
Bayer. Städtetag Uneinigkeit.
Das Ministerium ist der Ansicht, dass diese Bereiche dem durch die Kommunen zu
tragenden Schulaufwand zuzurechnen sind, die Schulaufwandsträger sind der Auf
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fassung, dass die Praxisklasse eine schulische Aufgabe des Schulträgers ist und
demgemäß der Personalaufwand, insbesondere auch für das erforderliche sozialpädagische Personal vom Freistaat getragen werden muss.
Das Schulreferat vertritt angesichts dieser unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheit den Standpunkt, dass die Differenzen zwischen Freistaat und Kommunen nicht
auf dem Rücken der betroffenen Hauptschüler ausgetragen werden dürfen.
Auf seine Initiative beschloss die Vollversammlung des Stadtrats am 24.10.2001, den
Haushalt des Schulreferates jährlich zusätzlich mit 205 000,-- € auszustatten, damit
die unterrichtsergänzenden Maßnahmen für die Praxisklassen in München fortgeführt
werden können.
K.I.D.S.-Projekt (Kreativität in die Schule)
Die Idee zum K.I.D.S.-Projekt kam zum Schuljahr 1995/96 von Berlin nach München.
Dort haben Künstler und Lehrer gemeinsam den Versuch unternommen, eine als
pädagogisch aussichtslos eingestufte Schule durch gemeinsame Aktivitäten unter aktiver Beteiligung der Betroffenen, nämlich der Schülerinnen und Schüler, zu ändern.
Dabei ging es um Abbau von Gewalt und Gewaltbereitschaft zur Lösung von Problemen, Abbau von Rassismus und Förderung eines interkulturellen Verständnisses und
die Schaffung eines demokratischen Verhaltens im Umgang miteinander und in Konfliktsituationen.
In München wurde das K.I.D.S.-Projekt als Gemeinschaftsaktion der Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit, des Schulreferats-Pädagogisches Institut, des Vereins
„Die Lichterkette“ und der Siemens AG an einigen Pilotschulen durchgeführt. Das
Projekt wurde möglich durch die Förderung der Siemens AG, die in den ersten Jahren ein vollständiges Sponsoring des Projekts übernahm.
Seit dem Schuljahr 2001/02 ist das Projekt (mit dem schrittweisen Auslaufen des
bisherigen Sponsoring durch die Siemens AG) auf die pädagogische Fachabteilung 4
für Grund-, Haupt- und Förderschulen im Schulreferat übergegangen, die seither für
die organisatorische und haushaltsmäßige Abwicklung zuständig ist.
Das Projekt hat sich sehr gut bewährt. Exemplarisch steht dafür die Bilanz der
Schulleitung der Hauptschule an der Albert-Schweitzer-Straße in Neu-Perlach, die
sich wegen ihres hohen Ausländeranteils und des durch häufige Konflikte gekennzeichneten Zusammentreffens von türkischen und griechischen Schülern als eine der
ersten Schulen beteiligt hat.
Nach den Feststellungen des Schulleiters haben sich Vandalismus um 83 %, Schülerunfälle durch Rangeleien um 52 % und der Krankenstand der Lehrer um 50 % reduziert; darüber hinaus ist das Schulklima deutlich besser geworden.
Für die meisten Schulen zählt die Mitarbeit im K.I.D.S. –Projekt inzwischen zum
Schulprofil und ist fester Bestandteil der Jahresplanung geworden.
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In den ersten Jahren nahmen 6 bis 8 Schulen an dem Projekt teil. Im laufenden
Schuljahr 2003/04 wird es an 21 schulischen Einrichtungen im Volksschul- und Berufsschulbereich sowie an einem Schulkindergarten (je Einrichtung 6 Kurse mit insgesamt 3 528 Schülerinnen und Schülern) durchgeführt und vom Schulreferat bezuschusst.
Das Schulreferat stellt zur finanziellen Sicherung des K.I.D.S.-Projekts seit dem Haushaltsjahr 2004 aus seinem Budget jährlich 85 000,-- € zur Verfügung.
Schullandheime
Das Schulreferat bietet mit seinen Schullandheimen den Lehrkräften aller Münchner
Schulen die Möglichkeit, in einer naturnahen Umgebung experimentellen Unterricht
mit bestimmten Themenschwerpunkten zu gestalten, zu vertiefen und auszubauen.
Der Schullandheimaufenthalt dient der Förderung der Klassengemeinschaft, der Begegnung mit der Natur und der Vertiefung der Sozialkompetenz.
Die Schullandheime bieten den Gästen ein umfassendes Angebot:
- Unterkunft in geeigneten Räumlichkeiten
- Verpflegung
- Außenanlagen für Aktivitäten
- außerschulische Bildungs- und Sportmöglichkeiten
Im Haushaltsjahr 2006 wendete das Schulreferat für den Bereich Schullandheime 2,5
Mio € auf.
Projektwerkstatt
Durch die Arbeit in der „Projektwerkstatt“, eine Maßnahme zur gleichberechtigten
Teilnahme von Mädchen und Jungen an Hauptschulen an handwerklich-techni-schen
Projekten, erleben die Schülerinnen und Schüler nicht nur ihr unmittelbar schulisches
Umfeld auf positive Art und Weise, sie werden auch durch vielfältige Lernerfahrung
besser auf den Übertritt in das Berufsleben vorbereitet:
- Verbindung von Hand- und Kopfarbeit.
- Förderung des sozialen Lernens durch Teamarbeit.
- Entdeckung eigener Interessen und Fähigkeiten durch Projektarbeit.
- Identifizierung mit dem Lebensraum Schule über die Herstellung von Werkstücken, die der Gemeinschaft dienen.
- Orientierungsmöglichkeiten für die spätere Berufswahl.
- Sinnvolle Freizeitgestaltung durch praktisches Tun.
- Förderung von Mädchen.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten unter der handwerklichen und pädagogischen
Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins an Werkstücken für ihr
Klassenzimmer, den Pausenhof usw. (z.B. Sitzecke, Spielhaus, Pergola).
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Für die Zeit der Maßnahme richtet der Trägerverein in der jeweiligen Schule eine
Werkstatt ein und stellt das Werkzeug, die Maschinen und alles Material zur Ver-fügung.
Träger der „Projektwerkstatt“ ist der Verein Schule-Beruf e.V., ein anerkannter Träger
der Jugendhilfe.
Das Schulreferat trägt zu 100 % die Personal- und Sachkosten und stellt dafür jährlich Mittel in Höhe von 160 000,-- € bereit.
Schulhoföffnung
Das Schulreferat öffnet bereits seit 1992 Schulhöfe an Grund- und Hauptschulen sowie vereinzelt Schulsportplätze, um für Kinder und Jugendliche - vor allem in den mit
nur geringen Spielflächen ausgestatteten Innenstadtbezirken - wohnortnahe Spielgelegenheiten zu schaffen.
Das Projekt „Schulhoföffnung“ geht zurück auf einen Beschluss des Schulausschusses vom 01.07.1992 zur Behandlung entsprechender Anträge der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN sowie mehrerer Bürgerversammlungsempfehlungen.
Die Schulhoföffnung erfolgt jeweils nach Absprache mit der Schule nachmittags an
Schultagen oder an den Wochenenden, Feiertagen und Ferien von Mai bis Ende Oktober.
Dabei müssen insbesondere die Belange des Schulbetriebs vorrangig berücksichtigt
werden.
Einer Schulhoföffnung als Spiel- und Freizeitfläche können aber auch ein Zugang nur
durch das Schulgebäude, große gefährdete Fensterflächen, eine dichte Nachbarbebauung oder keine Abgrenzung zum Schulsportgelände (Verletzungen beim Sportunterricht z.B. durch versteckt liegende spitze oder scharfe Gegenstände) entgegenstehen.
Städt. Sing- und Musikschule
Das Schulreferat sieht die Städt. Sing- und Musikschule als Teil eines gesamtstädtischen Konzepts zur außerschulischen bzw. schulergänzenden Erziehung, Bildung
und Betreuung. Sie ist neben den städtischen Horten und Tagesheimen, der Mittagsbetreuung an Grund-, Haupt- und Förderschulen, der pädagogischen Nachmittagsbetreuung an Realschulen, der Hausaufgabenbetreuung an Realschulen und Gymnasien, der Ganztagsbetreuung an Grund-, Haupt- und Förderschulen, der Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen, der Projektwerkstatt und der Schule der Phantasie ein
weiterer Mosaikstein des vielfältigen Angebots des Schulreferats.
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Die Städt. Sing- und Musikschule hilft den Schülerinnen und Schülern nicht nur, sich
weiterzubilden, sondern sie versteht sich auch als präventive soziale Maßnahme sowie als Hilfe bei der Lebensorientierung und Perspektivfindung junger Menschen.
Das Angebot der Städt. Sing- und Musikschule an die Münchner Kinder, Schülerinnen und Schüler und Jugendlichen ist ein Teil der Aufgaben des Schulreferats im
Rahmen der aktiv gestaltenden Schulaufwandsträgerschaft für die öffentlichen allgemeinbildenden, weiterbildenden und beruflichen Schulen in München.
Auch angesichts der finanziellen Situation der Stadt München strebt das Schulreferat
nach wie vor danach, für die Städt. Sing- und Musikschule bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen und den Münchner Kindern, Schülerinnen und Schülern sowie
Jugendlichen optimale Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten anzubieten.
Im Haushaltsjahr 2006 sind für die Städt. Sing- und Musikschule rd. 5 Mio € eingestellt.
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Anlage
Schul- und
Kultusreferat
Fachabteilung 1
Berufliches Schulwesen
Konzept zur berufsbezogenen Schulsozialarbeit - JADE
Das Schul- und Kultusreferat und Sozialreferat / Stadtjugendamt haben in Absprache mit der
Agentur für Arbeit und der ARGE für Beschäftigung GmbH ein Konzept zur berufsbezogenen
Schulsozialarbeit entwickelt („JADE“= Jugendliche an die Hand nehmen).
Aufgrund der derzeit schwierigen Situation am Ausbildungsmarkt ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule, Berufsberatung und Wirtschaft beim Übergang von der
Schule in den Beruf besonders wichtig. Um Brüche zu vermeiden, müssen jene Jugendliche
frühzeitig begleitet werden, deren Übergang voraussichtlich gefährdet ist. Jugendliche, die
den Übergang nicht ohne besondere Unterstützung schaffen, müssen auch nach dem
Verlassen der Schule begleitet und unterstützt werden, damit sie ein möglichst passgenaues
Anschlussangebot wahrnehmen können, das einen Einstieg in das Ausbildungs- oder
Erwerbsleben sichert.
Zielgruppe des Projekts sind Schülerinnen und Schüler aller Münchner Hauptschulen, die auf
ein erhöhtes Maß an Unterstützung angewiesen sind, um soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden. Die persönlichen und sozialen Schwierigkeiten
liegen insbesondere in den Bereichen:
- mangelnde Sprachkenntnisse
- wenig ausgeprägte soziale Kompetenzen
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Motivationshemmnisse
- individuelle bzw. psychosoziale und familiäre Probleme
(u.a. Schulverweigerung, Schulangst, erhöhte Aggressionsbereitschaft, Suchtprobleme)
- mangelnde Unterstützung durch das Elternhaus
Darüber hinaus soll mit den verschiedenen Akteuren (Schule, Berufsberatung, ARGE
und Jugendhilfe) ein bestimmter, standardisierter und qualifizierter Ablauf der Berufsorientierung verbindlich für alle Hauptschulen, für die 7. bis 9. Klassen, erarbeitet
werden.
Jugendliche sollten mit Unterstützung der „Berufsbezogenen Schulsozialarbeit“ in die
Lage versetzt werden:
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- Ihre persönlichen Möglichkeiten realistisch einschätzen zu lernen
- Ihren persönlichen Ist-Stand (Wissens- und Leistungsstand) zu erkennen
- Entscheidungs- und Planungsstrategien entwickeln zu können
- Einflussfaktoren auf den Bewerbungserfolg kennen und einschätzen lernen
- Eigeninitiative für weitere Aktivitäten entwickeln können
Durch Auswertung der erhobenen Daten kann eine frühzeitigere und passgenauere
Maßnahmenplanung erfolgen.
Das Angebot der Berufsbezogenen Schulsozialarbeit soll an allen 44 Münchener Hauptschulen umgesetzt werden. An Hauptschulen mit Schulsozialarbeit (SSA) übernehmen
MitarbeiterInnen der SSA die Funktion von „ÜbergangsberaterInnen“. In Hauptschulen
ohne SSA wird sichergestellt, dass mindestens an einem Werktag pro Woche eine AnsprechpartnerIn für die Übergangsberatung zur Verfügung steht („ berufsbezogene
SSA“).
Zunächst soll Übergangsberatung für alle Abschlussklassen zur Verfügung stehen. In
einer weiteren Ausbaustufe soll die Arbeit auch auf die Vorabgangsklassen ausgedehnt
werden (Begleitung des Berufswahl- und Bewerbungsprozesses), d.h. für die 7. und 8.
Jahrgangsstufen. Ferner soll in einem dritten Schritt die Begleitung der Jugendlichen in
den beruflichen Schulen sichergestellt werden, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Die Auftragsgrundlage für die Umsetzung des Konzeptes ergibt sich aus:
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SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
§ 13 [Jugendsozialarbeit]
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur
Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung
angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen
angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in
die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
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Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit (Punkt 2.4)
vom 15.10.2004
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SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 3 Leistungsgrundsätze
(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in
eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll
die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.
in Verbindung mit SGB II
§ 16 Leistungen zur Eingliederung
Methoden und Arbeitsformen des Projektes:
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Einrichtung bzw. Benennung eines verbindlichen Verantwortlichen (Berufsbezogene
Schulsozialarbeit) aus der Jugendhilfe für jede Hauptschule
Regelmäßiger Kontakt (1x wöchentlich) der „Berufsbezogenen Schulsozialarbeit“ zu
den Abgangsklassen der Hauptschulen
Erfassung aller Abgangsschülerinnen und – schüler mit der jeweiligen Anschlussperspektive („Keiner soll verloren gehen – alle Jugendlichen an die Hand nehmen“)
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• Individuelle lösungsorientierte Beratung, d.h. gemeinsam mit dem jungen Menschen
wird nach einer Bestandsaufnahme die aktuelle Situation bewertet, es werden kurz-,
mittel-, und längerfristige Ziele erarbeitet und deren konkrete nächste Handlungsschritte festgelegt.
• Unterstützung bei der Durchführung des Fähigkeitentests der Agentur für Arbeit
• Kontaktaufnahme und Absprache möglicher Anschlussmaßnahmen mit der Berufsberatung und der/dem Verantwortlichen der ARGE
Spezifische Aufgaben:
1) Einzelfallbezogene Arbeit:
• Erkennen des jeweiligen Risikopotenzials von SGB-II-Kunden (in Zusammenarbeit
mit Lehrern und Berufsberatern)
• Organisation der Überleitung zu Regelangeboten (z.B. Berufsberatung, Schulberatung, Schulpsychologe, BSA, andere Institutionen) im Rahmen von Einzelberatungen/-begleitung
• Hinzuziehung des Pap/FM des zuständigen SBH bei Fallkonstellationen, in denen
Regelangebote für SGB-II Kunden nicht ausreichen, bzw. in denen diese nicht
genutzt werden
• Kontaktherstellung, Begleitung und nachgehende Beratung (im Herbst), von
Jugendlichen zur Berufsberatung und der/dem Verantwortlichen der ARGE um eine
Anschlussmaßnahme zu sichern;
2) Datenaufbereitung
• anschlussorientierte Datenaufbereitung über den Verbleib der Schüler/innen aus
Abschlussklassen bzw. der Schüler/innen, die im letzten Schulbesuchsjahr stehen
(zu Schuljahresende im Juni und nachgefragt im September, Oktober, November;
z.B. wurde BVJ angetreten?)
• Die Datenbasis soll im Fall von notwendiger Einzelfallbegleitung individualisiert sowie aggregiert zur Planung des Maßnahmebedarfs vorhanden sein (z.B. wie viel
Prozent der Abgangsklasse haben einen Ausbildungsvertrag, wie viele sind für ein
BVJ angemeldet)
Konkrete Inhalte der individuellen Beratung und Zuständigkeit
Mit der Schülerin bzw. dem Schüler:
• Situationsanalyse und Perspektivenentwicklung
• Berufsfindung (z.B. Herausfinden von Interessen und Fähigkeiten unter Berücksichtigung der individuellen/schulischen Voraussetzung)
• Bewerbungsstrategien entwickeln (z.B. Internetrecherche und Auswahl von geeigneten Ausbildungsstellen, Bewerbungsunterlagen erstellen, Bewerbungstraining,
Telefontraining)
• Hilfen beim Umgang mit Behörden (Ausfüllen von Formularen, Begleitung, Terminvereinbarung- und -überwachung)
• Unterstützung und Vermittlung zu anderen Fachdiensten
• Krisenintervention bei akuten Notsituationen
• Kontaktvorbereitung für Gespräche mit der Agentur bzw. ARGE
• Überprüfen und Empfehlen von geeigneten berufsvorbereitenden bzw. weiteren Anschlussmaßnahmen.
Finanzierung:
Die Finanzierung des Projektes erfolgt in Kooperation:
- mit Mitteln des Stadtjugendamtes im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel für die
Finanzierung der Schulsozialarbeit an Hauptschulen: Arbeitszeitkontingent hierfür entspricht dem Umfang von 5,5 Stellen
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- Mittel der ARGE von bis zu 150.000 Euro pro Jahr, entspricht 3 Stellen
- Mittel durch Umwidmung der Aufgaben von ÜSA - Stellen im Sinne der Prävention
durch das Schulreferat 2 Stellen
Projektlaufzeit
01.Juni 2006 bis Dezember 2007
Fachliche Steuerung und Koordination
Schul- und Kultusreferat, Fachabteilung 1 Berufliches Schulwesen, Betreuung U25
Sozialreferat / Stadtjugendamt, Produktteam Jugendsozialarbeit
Datenaufbereitung
Schul- und Kultusreferat, Fachabteilung 1 Berufliches Schulwesen

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