Abschlussbericht der Bestandsanalyse der Koordinierungszentren

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Abschlussbericht der Bestandsanalyse der Koordinierungszentren
Abschlussbericht der Bestandsanalyse der
Koordinierungszentren für Kinderschutz
in Hannover und Braunschweig
Projektleiter:
Dr. med. Thorsten Wygold, Kinderkrankenhaus auf der Bult, Hannover
Konzept, Durchführung und Auswertung:
Professor Dr. Lothar Schäffner, Leibniz-Universität Hannover
mit
Inga Rätz
Dr. Rüdiger Rhein
Berichterstatter:
Dr. med. Thorsten Wygold, Kinderkrankenhaus auf der Bult, Hannover
_____________________________________________________________
____________________
gefördert durch die
-I-
Zusammenfassung
Für die beiden Koordinierungszentren für Kinderschutz in Hannover und
Braunschweig wurde eine Bestandsanalyse der an den Koordinierungszentren beteiligten Einrichtungen mit Fokus auf medizinischen Institutionen und
Jugendhilfeinstitutionen durchgeführt. Die Evaluation erfolgte in zwei
Schritten: Zunächst qualitativ, mit einem leitfadengestützten Interview,
anschließend quantitativ, mit Hilfe eines entlang der Erkenntnisse dieses
ersten Schrittes konzipierten Fragebogens. Die Untersuchungs- und
Auswertungsfrage der Bestandsanalyse fand vom 31.07.2007 bis 08.04.2008
statt. Es wurden 36 Interviews und 313 Fragebögen erhoben.
Im Ergebnis finden sich, von einigen kleineren standortspezifischen Besonderheiten abgesehen, gute Übereinstimmungen zwischen den Angaben der
beteiligten Institutionen beider Standorte: Die Organisationsstrukturen
bezüglich der Kinderschutzarbeit sind in allen beteiligten Institutionen gut. Es
existieren definierte Prozessabläufe, die allen Mitarbeitern bekannt sind.
Kollegialer Fachaustausch und die Beratung durch Vorgesetzte tragen dazu
bei, dass die Qualität der internen Abläufe bezüglich des Kinderschutzes von
den Mitarbeitern der befragten Institutionen als hoch empfunden wird.
Es besteht ein hohes Interesse, mit externen Institutionen für das Vorgehen
bei drohender Kindeswohlgefährdung zu einer definierten standardisierten
Kooperation zu kommen. Für die Jugendämter sind vor allem Schulen und
Kindertagesstätten, niedergelassene Kinderärzte und die Kinderkrankenhäu-
ser wichtige Kooperationspartner. Die niedergelassenen Kinderärzte und die
Ärzte der Kinderkrankenhäuser fokussieren sich vor allem auf das zustän-
dige Jugendamt. Inhaltlich geht es bei der Kooperation mit anderen externen
Institutionen vornehmlich um den Austausch von Daten und Informationen,
um ein umfassendes Gesamtbild für die Risikoeinschätzung einer vermuteten Kindeswohlgefährdung herstellen zu können.
- II -
Neben den grundsätzlich guten Strukturen besteht zusätzliches Verbesserungspotential: Innerhalb der einzelnen Institutionen sollten feste Ansprechpartner für die Mitarbeiter für die Belange des Kinderschutzes benannt wer-
den. Ebenso sollen in den Institutionen feste Ansprechpartner für die jeweiligen externen Kooperationspartner zur Verfügung stehen, die gleichsam die
Aufgabe einer zentralen Anlauf- und Sammelstelle bzw. Knotenpunkt für den
Informationsfluss übernehmen. Weiterhin müssen viele der internen Pro-
zessabläufe und fast alle Prozessabläufe der externen Kontaktaufnahme in
den Institutionen standardisiert werden. Nicht zuletzt besteht in den Institutionen ein deutlicher Bedarf an Fortbildung und vor allem an Supervision, der
in den meisten Fällen über das vorhandene Angebot hinaus geht. Das
beschriebene Verbesserungspotential wird in Handlungsempfehlungen formuliert.
Fazit:
Die medizinischen und Jugendhilfeinstitutionen, die sich in der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der Stadt Braunschweig mit Kinderschutz beschäftigen, sind gut aufgestellt. Vor allem die Zusammenarbeit
zwischen Jugendhilfe und Medizin erfolgt auf einer informellen unstandardisierten Ebene. Dadurch kann es zu Behinderungen im Daten- und Informationsaustausch kommen, die die Risikoeinschätzung bei drohender Kindes-
wohlgefährdung erschweren können. Der politische Auftrag an die beiden
Koordinierungszentren wird durch die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung legitimiert.
- III -
Zur Einführung
Wenn mehrere Institutionen am selben Thema arbeiten, fällt zwangsläufig
irgendwann der Begriff der „Vernetzung“. Der Begriff assoziiert rasche Ver-
änderungen: es reicht aus, Kräfte zu bündeln und schon wird das Projekt
schneller, effizienter, bedeutungsvoller, kurzum erfolgreicher. Daher wird
Vernetzung bei der Suche nach einer Problemlösung auch stets vorrangig
genannt, wenn der Eindruck besteht, dass rasche Lösungen verlangt wer-
den. Gleichzeitig ist der Begriff ausreichend unpräzise und unverbindlich, so
dass Institutionen häufig glauben, sich ohne aufwändige Veränderungen
dazu bekennen zu können. Vernetzung wird interpretiert wie eine Konferenz,
bei der das Ergebnis ist, dass die verschiedenen Gruppen „im Gespräch
bleiben“.
Tatsächlich ist eine gelungene Vernetzung ein eher langwieriger und durchaus schmerzhafter Prozess der Selbstanalyse. Jede zur Vernetzung bereite
Institution stellt ihre Ablaufstrukturen gewissermaßen auf einen Prüfstand
und muss dazu bereit sein, diese vorbehaltlos zu ändern, wenn es der Vernetzungsprozess erfordert. Die Abstimmung zweier oder mehrerer Institutionen aufeinander ist komplex. Es müssen institutionsinterne Widerstände
überwunden und mit manchen Traditionen gebrochen werden. Ziel der vorliegenden Bestandsanalyse ist es, diesen Prozess zu eröffnen.
Eine gute Idee ist solange nicht viel Wert, solange sie keine Unterstützung
erfährt. Ideell wurde die Idee der Bestandsanalyse von Anfang an von der
Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit,
Frau Mechthild Ross-Luttmann unterstützt, die dazu ermutigte, dieses Projekt
anzugehen. Allerdings wäre eine Verwirklichung nicht möglich gewesen ohne
die großzügige finanzielle Unterstützung der Kroschke Stiftung für Kinder
Braunschweig. Der Ministerin und der Stiftung, hier in Person Ihres
- IV -
Geschäftsführenden Vorstands Herrn Gerd-Ullrich Hartmann, dafür großen
Dank.
Ein Projekt dieser Größenordnung erfordert viele Mitstreiter und wäre nicht
umsetzbar gewesen ohne die Bereitschaft der beteiligten Institutionen, ihr
„Innerstes“ offen zu legen. Dafür gesorgt haben die leitenden Mitarbeiter der
Jugendhilfe und der Koordinierungszentren. Von der Region Hannover sind
das Frau Alisa Bach und Frau Elisabeth Schwarz; von der Landeshauptstadt
Hannover Frau Anke Broßat-Warschun, Herr Michael Kunze und Herr
Carsten Amme. Aus Braunschweig sind die Herren Norbert Winkler und
Martin Albinus zu nennen. Allen gebührt ein herzliches Dankeschön für die
konstruktive Zusammenarbeit. Ein großer Dank geht auch an die Sozialdezernenten der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der
Stadt Braunschweig, dies sind die Herren Thomas Walter, Erwin Jordan und
Ulrich Markurth; den Chefarzt der Städtischen Kinderklinik Braunschweig,
Herrn Professor Dr. Hans-Georg Koch; und den Vorstand der Hannoverschen Kinderheilanstalt, Herrn Dr. Thomas Beushausen, die dieses
Projekt von seiner Konzeption an zu jeder Zeit unterstützt haben. Und nicht
zuletzt ist natürlich allen Teilnehmern der Interview- und Fragebogenaktionen
herzlich für ihre Mitarbeit zu danken.
Wir hoffen, mit dem vorliegenden Abschlußbericht der Bestandsanalyse
einen erfolgreichen und nachhaltigen Vernetzungsprozess zwischen Jugendhilfe und Medizin in Hannover und Braunschweig zum Wohle der Kinder
begonnen zu haben.
Hannover, im August 2008
Für die Autoren,
Dr. med. Thorsten Wygold
Chefarzt des Ambulanz- und Aufnahmezentrums
Kinderkrankenhaus auf der Bult, Hannover
-V-
Inhaltsverzeichnis
1.
Hintergrund
1
2.
Inhaltliche Erfordernisse
5
3.
Methodik
6
3.1.
3.2.
3.3.
4.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
5.
Zum theoretischen Hintergrund des skizzierten Ansatzes
Interviews
Fragebögen
Ergebnisse – Auswertung der Interviews
Jugendhilfe – interne Strukturen
Jugendhilfe - externe Strukturen
Medizin - interne Strukturen
Medizin - externe Strukturen
Ergebnisse – Auswertung der Fragebögen,
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
5.1.
5.1.1.
5.1.2.
Jugendhilfe
5.2.
5.2.1.
5.2.2.
Medizin
6.
6.1.
6.1.1.
6.1.2.
6.2.
6.2.1.
6.2.2.
Darstellung der internen Strukturen
Darstellung der externen Strukturen
Darstellung der internen Strukturen
Darstellung der externen Strukturen
Ergebnisse – Auswertung der Fragebögen,
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Jugendhilfe
6
7
9
13
13
15
18
20
25
25
25
29
32
32
35
40
Darstellung der internen Strukturen
Darstellung der externen Strukturen
40
40
42
Darstellung der internen Strukturen
Darstellung der externen Strukturen
45
45
47
Freie Jugendhilfeträger und Beratungsstellen
6.3.
6.3.1.
6.3.2.
Medizin
Darstellung der internen Strukturen
Darstellung der externen Strukturen
50
50
52
6.4.
Kindertagesstätten
56
- VI -
7.
7.1.
7.2.
8.
8.1.
8.2.
9.
Interpretation der Ergebnisse
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Handlungsempfehlungen
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Anhang
59
59
66
76
77
79
82
9.1.
9.1.1.
9.1.2.
Ausführliche Auswertung der Interviews
Jugendhilfe
Medizin
83
83
108
9.2.
Grafiken der Fragebogenauswertung
135
1
1. Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) ist
Ende 2005 der § 8a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung - als zentrale Norm neu geschaffen worden. Er konkretisiert den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe - und trifft u.a. zentrale Aussagen zur Wahrnehmung des Schutzauftrages durch das Jugendamt. Es wurden einige der vorher schon geltenden Regelungen und Handlungsprinzipien verdeutlicht und konkretisiert; bei einigen Bestimmungen
wurden Klarstellungen vorgenommen, andere sind neu hinzugekommen; z.B.
die Einbeziehung der freien Träger und Einrichtungen, die Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Kinderschutz war und ist im Rahmen des
SGB VIII ein zentraler Auftrag der Jugendhilfe und mit der Umsetzung des
KICK im § 8 a SGB VIII noch einmal ausdrücklich gestärkt worden.
Mit dieser gesetzlichen Regelung hat der Gesetzgeber auf den Umstand
reagiert, dass bei vielen der zuletzt dramatisch verlaufenen Kindesmisshandlungsfälle mehrere verschiedene, Eltern und Kinder betreuende Institutionen (Drogenhilfe, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Kinderkrankenhaus, Kinderarzt,
Hausarzt) beteiligt waren und über eine bestimmte Menge an Informationen
verfügten, die ihren jeweiligen Kompetenzbereich betrafen. Diese eingeschränkte Menge an Wissen wurde entweder von den jeweiligen Institutionen
nicht weitergegeben oder aber von anderen Institutionen nicht als sinnvolle
fachliche Ergänzung des eigenen Wissensstandes akzeptiert. Damit trat ein,
vereinfacht gesagt, dass viele Institutionen jeweils ein Puzzle-Teilchen in der
Hand hielten, aber keine in der Lage war, die verschiedenen Teile zu einem
vollständigen Bild zusammenzufügen, das das wahre Ausmaß der Kindeswohlgefährdung wahrscheinlich hätte deutlich früher erkennen lassen. In der
aktuell gültigen Fassung des § 8a soll die öffentliche Jugendhilfe genau diese
Aufgabe übernehmen.
2
Zeitgleich mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit die Gründung von vier „Koordinierungszentren für Kinderschutz“ an ausgewähl-
ten Standorten (Hannover, Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig) in Niedersachsen beschlossen. Die Koordinierungszentren haben die Aufgabe, die
öffentliche Jugendhilfe dahingehend zu unterstützen, dass die gesetzlich
vorgegebene Verpflichtung, das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte bei
Kindeswohlgefährdung zu organisieren, umgesetzt werden kann.
Parallel zu dieser Entwicklung hatte sich eine am Kinderkrankenhaus auf der
Bult angesiedelte Arbeitsgruppe Kindesschutz, in der Kinderärzte, Mitglie-
der der Jugendämter der Landeshauptstadt und der Region Hannover und
weitere Experten zusammenarbeiten, darum bemüht, systematisch Kontakte
zu anderen Kinderschutz-Institutionen der Region herzustellen. Das Ziel war
der Aufbau eines Kinderschutznetzwerkes in Hannover und Braunschweig.
Als Grundlage dafür sollten potentielle Netzwerkteilnehmer bezüglich ihres
Handlungsauftrags im Kinderschutz, ihrer hierarchischen Strukturen und ihrer
Entscheidungsebenen analysiert werden um die oben beschriebenen
Schnittstellenprobleme lösen zu können. Das Projekt wurde finanziell durch
die Kroschke-Stiftung für Kinder Braunschweig unterstützt (Bestands-
analyse). Ebenfalls hatten die Fachbereiche Jugend und Familie der
Landeshauptstadt
Hannover,
der
Region
Hannover
und
der
Stadt
Braunschweig damit begonnen, eigene präventive Netzwerke aufzubauen
und Kooperationsverfahren zu entwickeln. Beispielhaft sei der „Runde Tisch
Kinderschutz“ in Hannover genannt. Aufgrund der parallelen Entwicklungen
bestand die Gefahr einer Vermischung des Projektauftrags der Arbeitsgruppe
Kindesschutz und des gesetzlichen Handlungsauftrags der 3 Jugendhilfen.
Um dieser Gefahr zu begegnen, wurde das Vernetzungsprojekt der AG
Kindesschutz in den Handlungsauftrag der beiden Koordinierungszentren
integriert.
3
In der weiteren theoretischen Konzepterstellung beim Aufbau der Koordinierungszentren für Kinderschutz in Hannover und Braunschweig wurde
erkannt, dass im Rahmen einer Netzwerkbildung die Vernetzung von
Jugendhilfe und Medizin die aufwändigste ist und ihr oberste Priorität zuteil
werden muss. Weiter wurden verschiedene potenzielle Risikofaktoren identifiziert, die dazu beitragen können, dass in der Zusammenarbeit der beiden
Institutionen wesentliche Informationen an den Schnittstellen verloren gehen
oder es zu unterschiedlichen Einschätzungen bzw. sogar Fehleinschätzungen der Situation kommen kann. Diese sind:
-
unterschiedliche Betrachtungs- und Herangehensweisen an einen Fall
-
unterschiedliche Hierarchiestrukturen
-
schiefe Entscheidungsebenen im Vergleich der beiden Institutionen
-
unterschiedliche Sprachebenen.
Unklar war in diesem Zusammenhang, in welchem Ausmaß die genannten
potenziellen Risikofaktoren vorhanden sind, die Arbeit der beiden Professionen beeinflussen und damit korrekturbedürftig sind. Deshalb wurde
beschlossen, die von der Kroschke-Stiftung für Kinder geförderte Bestandsanalyse (IST-Analyse) auf die vorhandenen Strukturen im Bereich Jugendhilfe/Medizin zu fokussieren.
Aufgabe der Bestandsanalyse ist die Überprüfung aller Institutionen beider
Professionen (Jugendhilfe und Medizin) auf mögliche Brüche und Lücken in
der Informationsweitergabe und –verarbeitung innerhalb der eigenen Profes-
sion und in der Zusammenarbeit mit der anderen. In einem weiteren Schritt
sollen dann die erforderlichen Korrekturen an den Schnittstellen der Zusammenarbeit vorgenommen werden. Die Vernetzung weiterer mit Kinderschutz
befasster Institutionen soll anschließend in Analogie zu den zuvor erarbeiteten Korrekturmaßnahmen in einem dritten Schritt erfolgen. Endziel ist ein
aufeinander abgestimmtes Netzwerk verschiedener Professionen im Kinder-
4
schutz mit einer Struktur, die einerseits einen effizienten und vollständigen
Datentransfer ermöglicht und andererseits alle Professionen in die Lage versetzt, fachfremde Informationen vollständig und schlüssig zu verstehen.
Dieses Konzept wurde als vollständiger Handlungsauftrag für die geplanten 3
Jahre Laufzeit des Koordinierungszentrums Hannovers übernommen.
Nach dieser theoretischen Konzepterstellung wurde der Auftrag, die
Bestandsanalyse in Hannover und Braunschweig durchzuführen, an Herrn
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Institut für Erwachsenenbildung, Leibniz-Universität Hannover, vergeben.
5
2. Inhaltliche Erfordernisse
Die Bestandsanalyse der beteiligten Jugendhilfe- und medizinischen Institutionen erfolgt nach festgelegten inhaltlichen Kriterien. Zum einen sollen die
internen Strukturen der beteiligten Institutionen erfasst werden. Dabei sind
die folgenden Punkte wichtig:
Handlungsauftrag
Zeitpunkt der Intervention
Kriterien der Verantwortungsübernahme
Fortbildung und Supervision
Des weiteren sollen folgende externe Strukturen untersucht werden:
Inhaltliche Bedingungen des Informationsaustausches mit anderen
Institutionen
formale Bedingungen des Informationsaustausches mit anderen Institutionen
Auswertung und Interpretation von erhaltenen Fremdinformationen
Reaktion auf erhaltene Fremdinformationen
Wir sind davon ausgegangen, dass die genannten Kriterien repräsentativ die
Binnenabläufe der beteiligten Institutionen bei Kindswohlgefährdung repräsentieren und die wichtigen vorhandenen Ressourcen in der Zusammenarbeit mit fachfremden Institutionen beschreiben.
6
3. Methodik
Mit der Durchführung der Bestandsanalyse nach den genannten Kriterien an
den Standorten der Koordinierungszentren Hannover und Braunschweig
wurde Herr Prof. Dr. Lothar Schäffner vom Institut für Erwachsenenpädagogik der Leibniz-Universität Hannover beauftragt. Er schlug vor, die Durchführung der Bestandsanalyse in zwei Phasen zu gliedern.
1.
Evaluation der genannten Kriterien durch Interviews mit repräsentativen Personen in Leitungsfunktionen in den beteiligten Institutionen
2.
Erstellung eines Fragebogens aus den erhaltenen Antworten, mit
dessen Hilfe die nachgeordneten Mitarbeiter der beteiligten Institutionen anonym dahingehend evaluiert werden, ob die von den Führungspersonen im Interview skizzierten Ablaufprozesse bei Kindeswohlgefährdung von den im Ablaufprozess unmittelbar handelnden
Personen in ihrer Qualität gleichermaßen beurteilt werden.
Für die Auswertung der Bestandsanalyse vollzieht sich der empirische
Ansatz auf zwei Ebenen:

die Auswertung der Interviews erfolgt im Rahmen einer qualitativen
Analyse,

die Evaluation der Fragebögen im Rahmen einer quantitativen Analyse.
3.1. Zum theoretischen Hintergrund des skizzierten Ansatzes
Der wissenschaftliche Ansatz der Untersuchung bezieht sich auf die von
Schäffner formulierte Veränderungsforschung (Lothar Schäffner: Der Bei-
7
trag der Veränderungsforschung zur Nachhaltigkeit von Organisationsentwicklung, München u. Mehring, 2002, Rainer-Hampp-Verlag). Veränderungsforschung beinhaltet die Parteinahme für die Zielsetzung eines Projektes.
Veränderungsforschung fokussiert sich auf die Frage: „Wie kann das Ziel mit
der geplanten Strategie erreicht werden“ und geht damit über die Beobach-
tung, ob das Ziel mit der gewählten Strategie erreicht werden kann, deutlich
hinaus. Im Sinne einer Kräftefeldanalyse geht es darum, Fördernisse und
Hindernisse auf dem Weg der Zielerreichung aufzuspüren. Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Veränderungsforschung ist, dass ein Projekt nur
dann erfolgreich sein kann, wenn sich Mitarbeiter mit dem Ziel und der Strategie der Zielerreichung identifizieren können.
3.2. Interviews
Die Interviews wurden halbstrukturiert durchgeführt. Dies bedeutet, dass zu
vorgegebenen
Fragen
offene
Antwortmöglichkeiten
bestanden.
Die
Interviews wurden mit Einverständnis der Befragten mitgeschrieben oder
aufgezeichnet und anschließend transkribiert. Das Transkript wurde den
Interviewten vorgelegt und von ihnen freigegeben.
Zur qualitativen Analyse der internen Strukturen wurden folgende Fragen
gestellt:
Handlungsauftrag und Legitimation:
Fragen nach der in der Institution vorherrschenden Definition von Kindeswohlgefährdung, nach Möglichkeiten der Einrichtung zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung und zum Zeitpunkt der Intervention.
8
Verantwortungsübernahme und Supervision:
Fragen nach den Zuständigkeiten bezüglich Kindeswohlgefährdung innerhalb
der Institution, nach dem Verständnis der Verantwortungsübernahme, nach
den ersten Kontaktpersonen und ihrer Erreichbarkeit, nach dem Abgleich der
Wahrnehmungen und ihrer fachlichen Interpretation innerhalb der Institution.
Zur qualitativen Analyse der externen Strukturen wurden folgende Fragen
gestellt:
Inhaltliche Aspekte des Informationsaustausches:
Fragen nach der Weitergabe von Daten und möglicher Zielgruppen, Frage
nach dem Bedarf an zusätzlichen Informationen durch andere externe Insti-
tutionen, Frage nach dem Vorhandensein standardisierter Vorgaben zur
Weiterleitung an einen Kontaktpartner.
Formale Aspekte des Informationsaustausches:
Fragen nach einer bestehenden Melde- und Informationspflicht, Fragen nach
Vorschriften und Instrumenten zur Informationserfassung und zur Informationsweiterleitung, Frage nach einer regelmäßigen Datenauswertung.
Datenauswertung und –interpretation:
Fragen nach Verbesserungsmöglichkeiten in der Weitergabe und der Inter-
pretation von Informationen, Frage nach Wünschen an andere Institutionen
bezüglich der Arbeitserleichterung der eigenen Arbeit, Frage nach Erschwernissen im Datenaustausch durch bestehende Datenschutzbestimmungen.
Reaktion auf institutionsfremde Informationen:
Fragen nach einer vorhandenen Qualifikation zur Erkennung und zur Deutung von Kindeswohlgefährdung, Fragen nach der Reaktionszeit auf eintref-
fende Informationen durch Dritte bezüglich einer Kindeswohlgefährdung,
Fragen auf bestimmte Schlüsselsignale, auf die bevorzugt reagiert wird, Fra-
9
gen nach einer institutionseigenen Überprüfung der Eingangsqualität von
Informationen, Frage nach einer institutionseigenen Überprüfung der
Arbeitsqualität.
Sonstiges:
Frage, ob wichtige Aspekte der Kindeswohlgefährdung in den gestellten Fragen nicht erwähnt wurden.
3.3. Fragebögen
In den Fragebögen wurden sieben Fragen zu verschiedenen Aspekten der
täglichen Arbeit im Kindesschutz gestellt. Aus den Fragestellungen ergaben
sich jeweils Unteraspekte, die ebenfalls beantwortet werden sollten. Diese
sind bei den einzelnen Fragestellungen gesondert erwähnt.
Frage 1: Was kann Ihre Einrichtung im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung leisten und was nicht?
Hier werden die Interviewten gebeten, in sieben verschiedenen Bereichen
(Wahrnehmung und Risikoeinschätzung, Deutung, Krisenintervention, Betei-
ligung dritter Stellen, Nachsorge, Maßnahmen zur Risikoverminderung,
Unterstützung/Beratung dritter Stellen) zu beurteilen, inwiefern in der Einrichtung das notwendige Fachwissen, die notwendigen personellen Ressourcen und die notwendigen Zuständigkeiten etabliert sind.
Frage 2: Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren
Sie?
Hier werden 16 verschiedene potenzielle Kontaktpartner, die explizit in den
vorangegangenen Interviews benannt worden waren, angeführt. Zu jedem
der 16 potenziellen Kontaktpartner soll angegeben werden, ob eine
Kooperation erfolgt,
10

wenn der Verdacht besteht, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt,

wenn
nach
der
Feststellung
einer
Kindeswohlgefährdung
Schutzmaßnahmen erforderlich sind,


wenn eine Nachsorge etabliert werden soll,
wenn Maßnahmen zur Risikoverminderung getroffen werden müssen.
Frage 3: Falls Sie mit einer der folgenden Stellen oder Einrichtungen
Kontakt aufnehmen bzw. kooperieren:


Wie beurteilen Sie die Qualität dieser Kooperation?
Wie bedeutsam ist diese Kooperation?
Hier werden 16 verschiedene potenzielle Kontaktpartner vorgestellt. Die
Qualität und die Bedeutung der Kooperation soll auf einer fünfstufigen
Lickert-Skala entsprechend der Schulzensuren beurteilt werden. Es besteht
auch die Möglichkeit, für jede einzelne Variable anzugeben, dass hier keine
Kooperation stattfindet oder dass die Qualität oder Bedeutsamkeit der
Kooperation nicht beurteilt werden kann.
Frage 4: Haben Sie in anderen Einrichtungen einen festen Ansprechpartner, mit dem Sie in Angelegenheiten der Kindeswohlgefährdung
Kontakt aufnehmen können?
Hier werden 11 verschiedene potenzielle Ansprechpartner vorgestellt. Die
Befragten sollen angeben, ob in den genannten Institutionen Ansprechpartner oder Kontaktpersonen vorhanden sind und ob sie das Vorhandensein
eines festen Ansprechpartners als hilfreich empfinden würden. Antwortmöglichkeiten: Ja – Nein - Kann ich nicht beurteilen.
Frage 5: An welchen Stellen ist Ihr Vorgehen bzw. Ihr Handeln standardisiert?
11
Es werden 9 verschiedene Maßnahmen vorgestellt, die daraufhin beurteilt
werden sollen,



ob das Vorgehen in diesem Falle standardisiert ist,
ob eine Standardisierung noch nicht vorhanden, aber geplant ist,
ob eine Standardisierung nicht vorhanden und auch nicht geplant ist
Bei Wahl der Variable „das Vorgehen bzw. Handeln ist standardisiert“ soll
anschließend auf einer fünfstufigen Lickert-Skala die Qualität der Standardisierung beurteilt werden.
Frage 6: Wie beurteilen Sie die Bedeutsamkeit einer Standardisierung
des Handelns bzw. Vorgehens in diesen Arbeitsbereichen?
Hier soll für jeden der neun beschriebenen Bereiche die Bedeutsamkeit einer
Standardisierung auf einer fünfstufigen Lickert-Skala beurteilt werden.
Frage 7: Welche Vorkehrungen oder Maßnahmen haben Sie getroffen,
um im Hinblick auf Kindeswohlgefährdungen optimal zu handeln?
Es werden vier verschiedene Vorschläge vorgestellt, die daraufhin beurteilt
werden sollen,

ob sie vorhanden sind bzw. stattfinden,

ob sie nicht stattfinden und auch nicht vorhanden sind

ob sie noch nicht stattfinden, aber demnächst eingeführt werden,
Darüber hinaus soll auf einer fünfstufigen Lickert-Skala beurteilt werden, als
wie hilfreich und nützlich die genannten Maßnahmen empfunden werden.
Die Untersuchungs- und Auswertungsphase der Bestandsanalyse fand vom
31.7.2007 bis 08.04.2008 statt.
Es wurden 36 Interviews in Hannover und Braunschweig durchgeführt und
313 Fragebögen evaluiert. In Hannover wurden 280 Fragebögen verteilt und
147 Rückmeldungen aus dem Bereich Kommunaler Sozialdienst der Lan-
12
deshauptstadt Hannover, Allgemeiner Sozialdienst der Region Hannover und
dem „Medizinbereich“ (Ärzte und Pflegepersonal Kinderkrankenhaus, niedergelassene Kinderärzte, Institut für Rechtsmedizin) ausgewertet. In Braun-
schweig wurden 437 Fragebögen ausgegeben und 166 Rückmeldungen aus
den Bereichen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Freie Jugendhilfe,
dem „Medizinbereich“ (niedergelassene Kinderärzte, Gesundheitsamt, Städt.
Kinderklinik Braunschweig), Kindertagesstätten, Familiengericht und der
Polizei ausgewertet. Dies entspricht einer Rücklaufquote für Hannover von
52% sowie einer Rücklaufquote für Braunschweig von 38%. Zum besseren
analytischen Vergleich der beiden Standorte werden bei der Darstellung der
Ergebnisse
die
beiden
letztgenannten
Braunschweiger
Institutionen
(Familiengericht, Polizei) und die Antworten der Kinderkrankenschwestern
aus Hannover nicht berücksichtigt, da die Gruppen zahlenmäßig zu klein
waren.
13
4. Ergebnisse – Auswertung der Interviews
Im folgenden Abschnitt werden die Ergebnisse der Interviews deskriptiv vorgestellt. Die Professionen Jugendhilfe und Medizin werden getrennt qualitativ
ausgewertet. Aufgrund der großen Übereinstimmung der Antworten innerhalb
der Professionen wird auf eine grundsätzliche standortgetrennte Auswertung
verzichtet sondern, wo erforderlich, auf regionale Besonderheiten hingewiesen. Die Interviews wurden mit Einverständnis der Befragten mitgeschrieben
oder aufgezeichnet und anschließend transkribiert. Das Transkript wurde den
Interviewten vorgelegt und von ihnen freigegeben. Insofern beziehen sich im
folgenden Abschnitt die Ausführungen auf die subjektiven Eindrücke der
Befragten, unabhängig davon, ob deren Wahrnehmung auch objektiv zutrifft.
4.1. Jugendhilfe – interne Strukturen
Handlungsauftrag und Legitimation:
Aus dem Bereich der Jugendhilfe berufen sich alle interviewten Mitarbeiter
auf den § 8a SGB VIII als Legitimation für ihren Handlungsauftrag bei drohender Kindswohlgefährdung. Eine Risikoeinschätzung wird durch Akteneinsicht, Telefonate mit Nachbarn, kollegiale Beratung und vor allem einen
Hausbesuch vor Ort vorgenommen. Dieser Hausbesuch wird, wenn möglich,
immer von 2 Personen gemeinsam durchgeführt (Angabe aus Hannover).
Der Zeitpunkt der Intervention ist dann gegeben, wenn alle Informationen
vorliegen. In der Regel erfolgt die Reaktion zeitnah, zumal der Garantenstatus zu einem raschen Vorgehen verpflichtet. Zur akuten Krisenintervention
gibt es außerhalb der regulären Dienstzeit Bereitschaftsdienste. Eine
Krisenintervention kann bis zu einer Inobhutnahme des Kindes hin führen.
Zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung wird ein Kontakt zu externen Institu-
14
tionen, wie Kindergärten und Schulen, Beratungsstellen, Polizei Kinderschutzbund hergestellt.
Verantwortungsübernahme und Supervision:
Die Vertreter der Jugendhilfe weisen darauf hin, dass im Prinzip alle Mitarbeiter ihrer Institution eine Verantwortungsübernahme zur Abwehr von Kin-
deswohlgefährdung übernehmen können, allerdings mit unterschiedlichem
Zugang und unterschiedlichem Verantwortungsgrad.
Eine erste Wertung des Falles erfolgt durch den zuständigen Mitarbeiter der
Jugendhilfe, eine abschließende Falleinschätzung obliegt der kollegialen
Beratung durch eine Fachkonferenz, an der auch die Team- bzw. Stellenleitung teilnimmt.
Auch für diesen Handlungsansatz ist die Grundlage die Garantenpflicht.
Allerdings wird in den Interviews deutlich, dass die Verantwortungsübernahme und die Einschätzung von Kindeswohlgefährdung oft dadurch
erschwert werden, dass viele Fälle bezüglich des Vorliegens einer Kindesmisshandlung nicht eindeutig sind. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit nach
Supervision und Beratung. Dafür gibt es in der öffentlichen Jugendhilfe zum
Teil eine kollegiale Fachberatung durch speziell weitergebildete Mitarbeiter.
Supervision erfolgt auch im Rahmen eines Fachgespräches mit der Stellenleitung. Die Supervision und der Informationsaustausch in der praktischen
Arbeit erfolgen u.a. auch dadurch, dass Hausbesuche von 2 Mitarbeitern
durchgeführt werden, die sich anschließend bezüglich ihrer Eindrücke austauschen.
Allerdings scheinen für die meisten Aspekte der Beratung und Supervision
kein standardisierter Abgleich und keine verbindlichen Absprachen zu existieren.
15
4.2. Jugendhilfe - externe Strukturen
Inhaltliche Aspekte des Informationsaustausches mit anderen Institutionen:
Die befragten Mitarbeiter der Jugendhilfe berichten in den Interviews, dass
Informationen von externen Institutionen vor allem wichtig sind hinsichtlich
der Vorkenntnisse zu bereits gelaufenen Maßnahmen und Hilfen. Außerdem
werden Arbeitshilfen und Informationen aus dem Einwohnermeldeamt, dem
Schulamt und den Beistandschaften erwartet. Mögliche Informationsquellen
sind Nachbarn, Kindergärten, Schule, Polizei und vor allem Ärzte. Bezüglich
des Vorhandenseins standardisierter Vorgaben zur Weiterleitung an einen
Kontaktpartner sind die Antworten sehr heterogen. Wiederholt wird auf vorhandene Arbeitshilfen in den einzelnen Jugendhilfeinstitutionen verwiesen.
Formale Aspekte des Informationsaustauschs:
Es gibt für die im Interview befragten Mitarbeiter der Jugendhilfeinstitutionen
eine Melde- und Informationspflicht gegenüber ihren Vorgesetzten, darüber
hinaus jedoch keine weitere, vor allem nicht gegenüber externen Institutionen. Vorschriften und Instrumente zur Informationserfassung in Informationsweiterleitung sind in Form von Arbeitshilfen niedergelegt.
Der größte Teil der Informationsweiterleitung nach extern erfolgt nicht standardisiert. In den Interviews werden Verbesserungsmöglichkeiten in der
Weitergabe und der Deutung der Informationen, vor allem bei der Gestaltung
der Rahmenbedingungen benannt. Dazu gehört die Zurverfügungstellung
von mehr Fachkräften. Dazu kommt außerdem die Vereinfachung der ver-
waltungsinternen Vorgänge und Umläufe und somit eine Verminderung des
Verwaltungsaufwandes. Einige Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region Hannover verweisen als Beispiel für einen standardisierten Informationsaustausch auf Kooperationsvereinbarungen mit allen Institutionen, die haupt-
16
amtlich mit Kindern und Jugendlichen befasst sind. Diese Kooperationsvereinbarungen liegen bereits vor oder werden angestrebt. Als weitere Hilfe
wäre es sinnvoll, in jedem Team eine Person zu benennen, die als Tätigkeitsschwerpunkt den Bereich Kindeswohl betreut und den Dialog mit entsprechenden Personen in den anderen Institutionen führt. Die besondere
Verantwortung der Leitungsposition, vor allem auch hinsichtlich der „Wer-
bung für die Aufgabe der Vermeidung von Kindeswohlgefährdung“, wird
zusätzlich betont.
Datenauswertung und Interpretation:
Eine regelmäßige Auswertung der erhobenen Daten findet regelhaft nicht
statt, wird aber von vielen Befragten im Interview für sinnvoll gehalten. Dort,
wo eine Auswertung stattfindet, hat sie einen eher statistischen Charakter,
beispielsweise als Angabe, wie viele Kinder in Obhut genommen wurden.
Darüber hinaus werden auch die entstandenen Kosten der Jugendhilfe bei
Kindeswohlgefährdung ermittelt.
Die Frage nach Tätigkeiten der anderen Institutionen im Bereich des Kinderschutzes, um die Arbeit der Mitarbeiter der Jugendhilfe im Sinne der Zielsetzung zu erleichtern, wird von den im Interview Befragten mit dem Hinweis auf
die Notwendigkeit einer stärkeren Vernetzung beantwortet. Dazu gehören
auch die schnelle Weitergabe von Informationen und ein offener Umgang mit
diesen. Dies umfasst ebenfalls die Information über die Arbeit der Jugendhilfeeinrichtung und der Vermittlung einer positiven Haltung diesen gegenüber. Darüber hinaus sollte die Kooperation mit den freien Trägern intensiviert werden. Der Wunsch bei den Befragten wird deutlich, dass es in den
verschiedenen Institutionen Stellen für Koordinierungspartner geben müsste,
die für den schnellen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen
Institutionen die mit Kindern zu tun haben, verantwortlich sind. Dabei scheint
der Datenschutz zwar ein formales Hindernis zu sein, aus den Interviews ist
jedoch erkennbar, dass die Personen der beteiligten Institutionen pragma-
17
tisch im Sinne des Kindeswohles umgehen. Die Einholung der Schweigepflichtentbindung von den Eltern wird von den Befragten als vorrangige
Maßnahme bezeichnet, um den Austausch der erforderlichen Daten mit
anderen Institutionen gewährleisten zu können.
Reaktion auf Informationen Dritter
Die interviewten Mitarbeiter der Jugendhilfeinstitutionen betonen ihre entsprechende Qualifikation. Sie begründet sich in der Berufsausbildung und
zudem auch in der langjährigen Berufserfahrung und entsprechenden
Zusatzausbildungen. Die Frage nach der Reaktionszeit auf Informationen
durch Dritte hinsichtlich von Anzeichen auf Kindeswohlgefährdung wird von
den interviewten Mitarbeitern der Jugendhilfe ähnlich wie schon im Bereich
der internen Reaktionszeit so beantwortet, dass alle unmittelbar und schnell
reagieren. Bestimmte Schlüsselsignale sind vor allem das Verhalten von
Eltern und den Kindern selbst. Andere Schlüsselsignale liegen in dem
Erscheinungsbild des Kindes (Wachstum, Gedeihen, Hygiene, Kleidung). Die
Selbstoffenbarung eines Kindes gegenüber einer Vertrauensperson wird als
ein ganz bedeutsames Schlüsselsignal beschrieben. Die Sorge desjenigen,
der als „Dritter“ den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung meldet, ist für die
interviewten Mitarbeiter der Jugendhilfe ebenfalls ein wichtiges Schlüsselsignal, vor allem, wenn es sich bei den Dritten um Mitarbeiter kooperierender
Fachinstitutionen handelt.
Auf die Frage nach der Überprüfung der Eingangsqualität werden keine eindeutigen Antworten gegeben. In erster Linie wird auf festgeschriebene Verfahren bei der Bearbeitung von Fällen einschließlich deren Aufnahme ver-
wiesen. Die Überprüfung der Arbeits- und Ergebnisqualität erfolgt in den
Jugendhilfeinstitutionen im Rahmen der kollegialen Fachberatung und im
Rahmen der Dienstgespräche mit den Vorsitzenden. Wesentliche Grundlage
für diese Überprüfung ist eine gute schriftliche Dokumentation.
18
4.3. Medizin - interne Strukturen
Handlungsauftrag und Legitimation:
Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte definieren Kindeswohlgefährdung vor allem als Abweichung von einer normalen körperlichen und geisti-
gen Entwicklung ohne erkennbare Krankheitsursache. Dazu gehören auch
Anzeichen körperlicher Misshandlung, Entwicklungsstörungen und ein man-
gelhafter Ernährungszustand. Die Ärzte sind sich einig, dass ein Kind, das
einmal misshandelt wurde, immer wieder misshandelt wird. Daher beziehen
sie ihre Handlungslegitimation auch aus der Notwendigkeit, einen Misshandlungszyklus rasch unterbinden zu müssen.
Verantwortungsübernahme und Supervision:
Wie schon berichtet, ist für die befragten Ärzte die Identifikation der Abweichung von der Norm als Anlass zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung
entscheidend. Die Voraussetzung dafür ist eine gute Weiterbildung der
Beteiligten. Die interviewten Ärzte bescheinigen sich selbst, Vernachlässi-
gung und körperliche Misshandlung aufgrund ihrer Kenntnis der allgemeinen
Entwicklung eines Kindes zuverlässig erkennen zu können. Als Beispiel wird
von den befragten Mitarbeitern des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
der Stadt Braunschweig der eigene Sachverstand betont, mit dem im Rahmen
von
Reihenuntersuchungen
(beispielsweise
Schuleingangsunter-
suchungen) drohende Kindeswohlgefährdung erkannt werden kann.
Für die befragten Ärzte des Kinderkrankenhauses auf der Bult besteht Die
Leistung
des
Instituts
für
Rechtsmedizin
zur
Abwehr
von
Kindeswohlgefährdung geschieht als fachgutachterliche Beurteilung eines
19
Falles
sowie
als
Weiterbildung
und
Schulung
von
Ärzten
im
unfallanalytischen Denken.
Für die Kinderkliniken eine Intervention erst dann möglich, wenn die Misshandlung schon passiert ist. Aufgrund der fachlichen Kompetenz erfolgt die
Diagnose der körperlichen Misshandlung zeitnah nach Vorstellung des Kindes im Krankenhaus und führt zu einer umgehenden Intervention. Die zeit-
nahe Diagnosestellung kann durch falsche Erklärungen der Eltern verzögert
und kompliziert werden. Die niedergelassenen Kinderärzte sehen vor allem
im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen die Möglichkeit, bei drohender Kindeswohlgefährdung aktiv zu werden.
Das Erkennen einer drohenden Kindeswohlgefährdung hängt von der Nähe
der befassten Mitarbeiter zu den Kindern ab. Während bei Schwestern und
Pflegern das Engagement in der Regel sehr hoch ist, ist dies bei den Klinikärzten nach eigenen Angaben unterschiedlich vorhanden. Die Extrempole
sind hier einerseits der Übereifer und andererseits der Nihilismus aus Angst
vor der Auseinandersetzung mit Misshandlungsfällen.
Fachlicher Austausch, Beratung und Supervision werden je nach Institution
unterschiedlich gehandhabt. Im Kinderkrankenhaus auf der Bult gibt es eine
Arbeitsgruppe Kindesschutz, die bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer
Kindeswohlgefährdung bzw. Misshandlung und Vernachlässigung für jeden
Mitarbeiter des Kinderkrankenhauses eine fachliche Beratung und Supervision anbietet. Diese Gruppe wird regelhaft bei Verdachtsfällen hinzugezogen. In der Kinderklinik Braunschweig findet eine Beratung und Supervision
auf „kleinem Dienstweg“ statt, bei der der Unerfahrene (in der Regel der Stationsarzt) den Erfahrenen (in der Regel der Oberarzt) fragt. Wird eine Weitermeldung an das Jugendamt ins Auge gefasst, wird dies in einer größeren
Runde besprochen. In den Praxen der niedergelassenen Kinderärzte
berichten die Arzthelferinnen dem Praxisinhaber von ihren Eindrücken und
20
Wahrnehmungen. Dieser nimmt dann eine fachliche Bewertung und Einschätzung vor. Offensichtlich ist dieser Eindruck der Arzthelferinnen am Tresen in „unbeobachteten“ Situationen für die Beurteilung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte, genauso wichtig wie der körperliche Untersuchungsbefund und die fachliche Einschätzung des behandelnden Kinderarztes. .Eine regelhafte, standardisierte Supervision und Beratung findet in
den Praxen aber nicht statt.
4.4.
Medizin – externe Strukturen
Inhaltliche Aspekte des Informationsaustausches mit anderen Institutionen:
In den Kinderkrankenhäusern haben alle mit den Patienten befassten Mitarbeiter Zugriff auf die Patientenakte, die entweder elektronisch oder in
Papierform vorliegt. Eine externe Datenweitergabe ist dann problemlos möglich, wenn eine Schweigepflichtentbindung der Eltern vorliegt oder wenn das
Familiengericht die Weitergabe anordnet. Aus diesem Grund ist aber ein
pauschaler Informationsaustausch mit externen Institutionen grundsätzlich
schwierig.
An externen Daten benötigen die Kinderkliniken vor allem bereits erhobene
Befunde durch den niedergelassenen Kinderarzt. Wichtig ist auch die fachliche Einschätzung des Instituts für Rechtsmedizin, wenn es zu Fällen hinzugezogen wird.
Auch in den Kinderarztpraxen sind über die Patientenakte alle Daten für
jeden Mitarbeiter zugänglich. Ein Informationsaustausch mit anderen Institutionen findet vornehmlich mit den Kinderkliniken statt, in die die Kinder zur
weiteren Abklärung eingewiesen werden. Weitere Kontakte erfolgen über
den Kinderschutzbund oder den Kommunalen Sozialdienst. Bezüglich der
21
Einschaltung des Jugendamtes sind die niedergelassenen Kinderärzte ins-
gesamt zurückhaltender, da die Interventionen des Jugendamtes in den
Augen der niedergelassenen Kinderärzte nicht immer im wünschenswerten
Maß erfolgen (wobei dieses nicht näher definiert wird). Die niedergelassenen
Kinderärzte haben zudem das Problem, durch die Meldung und Weitergabe
von Daten möglicherweise Patienten zu verlieren.
Für die niedergelassenen Kinderärzte sind vor allem externe Informationen
von Lehren, Erzieherinnen aus den Kindergärten und Hebammen wichtig.
Formale Aspekte des Informationsaustausches:
Von den Kinderkliniken erfolgt in den meisten Fällen von Kindeswohlgefähr-
dung eine Meldung an das Jugendamt, in der Regel über den Sozialdienst
des Krankenhauses. In der Kinderklinik Hannover wird zur Zeit an einer
Standardisierung dieser Abläufe gearbeitet. Für die Einholung externer
Informationen existieren in den Kinderkliniken keine Standards. Der Informationsaustausch findet zumeist auf einem informell-kommunikativen Weg statt.
Die Weitergabe von Daten und Informationen aus den Arztpraxen an die
Kinderklinik findet auf „kleinem Dienstweg“ statt und ist legitimiert, da beide
Parteien der Schweigepflicht unterliegen. Die niedergelassenen Kinderärzte
berichten von eigenen geknüpften Netzwerken mit Lehrern, Erzieherinnen
und Hebammen, über die sie die erforderlichen Informationen einholen können. Auch hier gibt es kein standardisiertes Vorgehen.
Eine Melde- und Informationspflicht besteht für die medizinischen Institutionen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht. Einige interviewte Klinikärzte geben jedoch an, dass sie eine Meldepflicht an das Jugendamt durch-
aus begrüßen würden. Alle Vertreter der medizinischen Institutionen bestätigen, dass ihre Arbeit durch die ärztliche Schweigepflicht und den Daten-
22
schutz erschwert wird. Dies betrifft weniger die Weitergabe eigener Daten als
vor allem das Einholen externer Daten. Oft wird der Eindruck berichtet, dass
sich Mitarbeiter externer Institutionen hinter Datenschutzargumenten „verstecken“, um keine Daten weitergeben zu müssen.
Datenauswertung und Interpretation:
Im Bereich der Medizin findet keine regelmäßige Auswertung der Fälle von
Kindesmisshandlung oder – vernachlässigung statt. Ebenso wird das Fehlen
eines strukturierten Vorgehens mit Hilfe entsprechender Datenblätter und
Handlungsanweisungen bei Fällen von Kindesmisshandlung bedauert. In den
Kinderkliniken wird eine weitergehende Standardisierung als wünschenswert
angesehen, um beispielsweise jüngeren Assistenzärzten einen Leitfaden
anbieten zu können. Ein weiterer Grund, Standards im Informationsaustausch mit externen Institutionen einzuführen, ist die Gewährleistung effizienterer Arbeitsabläufe sowie der dann permanent aktuelle Informationsstand aller Beteiligter.
Die niedergelassenen Ärzte wünschen sich feste Ansprechpartner im Bereich
der Jugendhilfe und die Möglichkeit, sich von diesen beraten zu lassen,
bevor Maßnahmen ergriffen werden. Gerade für die niedergelassenen Kinderärzte scheint die Situation bezüglich der Zuständigkeit innerhalb der
Jugendämter unübersichtlich zu sein.
Aus Sicht der Rechtsmedizin sollten die Kontaktpersonen, mit denen die
Rechtsmedizin zusammenarbeitet, in Belangen des Kinderschutzes besser
weitergebildet sein. Der sozialpsychiatrische Fachdienst beklagt, dass es
große Defizite bei der Erkennung psychiatrischer Erkrankungen der Eltern
durch die Mitarbeiter des Jugendamtes gibt und damit die Sozialpsychiatrie
zu selten eingeschaltet wird.
23
Für den Daten- und Informationsaustausch ist es aus Sicht der Kinderklinik
wichtig, dass das Jugendamt diesem fachlichen Austausch mit der Klinik eine
höhere Priorität einräumt als bisher geschehen und den Mitarbeitern der Kliniken mit mehr Zeit zur Verfügung steht. Auch hier ist die Frage der Zuständigkeit unübersichtlich. Eine Weitergabe von Informationen an das Jugendamt ist schwierig und erfordert viele Telefonate.
Auch aus Sicht der niedergelassenen Ärzte müssen mehr Informationen von
Seiten des Jugendamtes über die Falleinschätzung und den weiteren Verlauf
zurückgemeldet werden. Die niedergelassenen Ärzte haben oftmals das
Gefühl, dass im Jugendamt „nichts passiere“.
Reaktion auf Informationen Dritter
Von allen Befragten aus dem Bereich Medizin wird die entsprechende Qualifikation betont, im Austausch mit externen Institutionen Informationen zur
Kindeswohlgefährdung korrekt interpretieren zu können. Auch hier wird die
Qualifikation über die Berufsausbildung und langjährige Berufserfahrung
beschrieben. Alle interviewten Vertreter der medizinischen Institutionen betonen, dass sie auf Informationen durch Dritte umgehend reagieren. Ferner
gibt es verschiedene Schlüsselsignale in der Wahrnehmung des Kindes:
auffälliges Weinen, Wimmern, Verletzungen, Knochenbrüche, Blutergüsse.
Dennoch wird der Verdacht, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, häufig
(und hier vor allem von den niedergelassenen Kinderärzten) aufgrund des
Gesamteindruckes intuitiv gestellt.
Eine Überprüfung der Eingangsqualität findet in den Kinderkrankenhäusern
durch Supervision der erfahrenen bzw. spezialisierten Ärzte statt. Bei den
niedergelassenen Kinderärzten kommt es zu keiner Überprüfung der Eingangsqualität. In allen medizinischen Institutionen wird die Überprüfung der
24
Arbeits- und Ergebnisqualität durch die Dokumentation in der Patientenakte
gewährleistet.
25
5. Ergebnisse – Auswertung der Fragebögen, Koordinierungszentrum
für Kinderschutz Hannover
In der quantitativen Fragebogenauswertung für den Standort Hannover werden die beiden Professionen (Jugendhilfe, Medizin) und innerhalb der Professionen die verschiedenen Institutionen einzeln analysiert.
Institutionen der Jugendhilfe am Standort Hannover sind die Jugendämter
der Region und der Landeshauptstadt Hannover. Medizininstitutionen am
Standort Hannover sind: Krankenhausärzte (Kinderklinik auf der Bult sowie
Kinderklinik der Medizinischen Hochschule) und niedergelassene Kinderärzte.
Die gesamte Auswertung ist gemäß den eingangs vorgestellten Kriterien
(Aspekte interner Strukturen / Aspekte externer Strukturen) gegliedert.
5.1. Jugendhilfe
5.1.1. Darstellung der internen Strukturen
Die Angaben in den Interviews werden durch die Antworten ihrer Mitarbeiter
in den Fragebögen im wesentlichen bestätigt. Weit über 90% der Befragten
nutzen eine interne Kontaktaufnahme bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und hier vor allem den kollegialen Fachaustausch. Ein Unterschied besteht in der Einschaltung der Vorgesetzten. Weit mehr als 90% der
befragten Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region Hannover geben an, in
Fällen drohender Kindeswohlgefährdung ihren Vorgesetzten zu kontaktieren.
Bei den befragten Mitarbeitern der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Hannover geben dies „nur“ 50% der Befragten an.
Bei der Einrichtung von Schutzmaßnahmen findet der interne fachliche Austausch ebenfalls vornehmlich auf kollegialer Ebene statt (über 80% der
Befragten in beiden Institutionen). Auch hier findet sich die Besonderheit,
26
dass die befragten Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region Hannover zur Einrichtung von Schutzmaßnahmen intern in knapp 90% der Fälle ihre Vorgesetzten kontaktieren, die Mitarbeiter der Jugendhilfe der Landeshauptstadt
jedoch nur in über 50% der Fälle.
Noch deutlicher wird dieser Unterschied zwischen den beiden Institutionen
bei der Regelung von Nachsorgemaßnahmen. Während bei den befragten
Mitarbeitern der Jugendhilfe der Landeshauptstadt ein interner Informationsaustausch auf kollegialer Ebene nur noch von 40% der Befragten und die
Einschaltung des Dienstvorgesetzten sogar nur noch von knapp 20% der
Befragten angegeben wird, suchen immer noch knapp 70% der befragten
Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region Hannover auch bei der Etablierung
von Nachsorge kollegialen Kontakt und fast 90% der Befragten informieren
ihren Vorgesetzten.
Auch bei der Frage der Prävention (Risikoverminderung zur Vermeidung von
Kindswohlgefährdung) zeigt ein vergleichbares Ergebnis. 65% der befragten
Mitarbeiter der Jugendhilfe der Landeshauptstadt suchen intern bei der Etablierung von Präventionsmaßnahmen den kollegialen Fachaustausch und
25% der Befragten informieren ihren Vorgesetzten. Bei den befragten Mitarbeitern der Region Hannover geben 61% der Befragten an, Präventionsmaßnahmen zur Risikoverminderung mit Kollegen zu besprechen. Allerdings
schalten auch hier 80% der Befragten in diesen Fällen ihren Vorgesetzten
ein.
In der Evaluation der internen Strukturen bezüglich Teilaspekten der Arbeit
im Kinderschutz (Prävention, Verdachtsabklärung, Ergreifung von Schutz-
maßnahmen, Nachsorge) ist für die Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region
Hannover eine deutliche hierarchiebezogene Kontaktaufnahme zu konstatieren im Gegensatz zu den Mitarbeitern der Jugendhilfe der Landeshauptstadt
Hannover. Wir glauben, dass dieses Ergebnis Ausdruck der unterschiedlichen internen Organisationsstrukturen ist und nichts über die Qualität der
Arbeit aussagt. Dies wird auch durch die Ergebnisse der Portfolioanalyse
27
bestätigt, bei der die Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region und der Landeshauptstadt Hannover der internen Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit
mit Kollegen und Vorgesetzten gleichermaßen eine hohe Bedeutsamkeit und
eine hohe Qualität bescheinigen.
Verschiedene Variablen zur Beratung, Fortbildung und Supervision wurden
den Mitarbeitern beider Institutionen vorgelegt mit der Bitte zu beurteilen, ob
diese Variablen im Hause vorhanden sind und / oder ob es hilfreich ist, dass
sie vorhanden sind.
Bei der Variable kollegiale Besprechung besteht eine gute Übereinstimmung
zwischen „Wunsch und Wirklichkeit“ in beiden Institutionen. Weit mehr als
90% der befragten Mitarbeiter beider Institutionen geben an, dass kollegiale
Besprechungen stattfinden und dass sie hilfreich sind.
Unterschiede zwischen beiden Institutionen bestehen jedoch in den Bereichen Supervision und Fortbildung: Über 90% der befragten Mitarbeiter der
Jugendhilfe der Region Hannover und 80% der befragten Mitarbeiter der
Jugendhilfe der Landeshauptstadt Hannover geben an, dass regelmäßige
Supervision hilfreich wäre. Während mit mehr als 80% der Befragten gleich
viele Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region Hannover angeben, dass Supervision auch regelmäßig in ihrem Hause stattfindet, geben dies bei der Lan-
deshauptstadt nur knapp 30% der Befragten an. Somit ist für die Jugendhilfe
der Landeshauptstadt eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Vorhandensein von Supervision und dem Bedürfnis nach Supervision zu konstatieren.
Bei der Variable Fortbildung besteht bei der Jugendhilfe der Landeshauptstadt eine gute Übereinstimmung zwischen Angebot und Bedarf: 80% der
befragten Mitarbeiter berichten, dass Fortbildung stattfindet und ebenso
knapp 80% der befragten Mitarbeiter halten diese für sehr hilfreich. Anders
das Ergebnis bei der Region Hannover: zwar berichten auch hier knapp 80%
der befragten Mitarbeiter, dass Fortbildungen stattfinden, 100% der befragten
Mitarbeiter halten jedoch Fortbildungen für hilfreich in der täglichen Arbeit, so
28
dass hier trotz des guten Ergebnisses bezüglich des Angebotes offensichtlich
die Nachfrage immer noch größer ist.
Dies gilt auch für die Frage nach einem festen internen Ansprechpartner.
Hier scheint in beiden Institutionen der Wunsch nach einem festen
Ansprechpartner bezüglich Fragen und Supervision zu Aspekten des Kinderschutzes deutlich größer zu sein als das „Angebot“: 100% der befragten Mitarbeiter der Region Hannover und 63% der befragten Mitarbeiter der Landeshauptstadt Hannover empfinden das Angebot eines internen festen
Ansprechpartners zu verschiedenen Aspekten des Kinderschutzes für hilfreich, jedoch nur 71% bzw. 46% der befragten Mitarbeiter beider Institutionen
geben an, dass ein interner fester Ansprechpartner vorhanden ist.
Sowohl die befragten Mitarbeiter der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Hannover als auch der Region Hannover geben weit überwiegend an, dass standardisierte Vorgaben für die schriftliche Dokumentation wahrgenommener
Gefährdungen, für die Deutung von Sachverhalten im Bezug auf Kindes-
wohlgefährdung und für die Ergreifung von Schutzmaßnahmen vorhanden
sind. Standardisierte Vorgaben für die Prävention und die Nachsorge werden
bei der Landeshauptstadt nur von 32% bzw. 21% der Befragten bestätigt. Bei
den befragten Mitarbeitern der Jugendhilfe der Region Hannover geben 36%
bzw. 41% der Befragten an, dass standardisierte Vorgaben zur Prävention
und zur Nachsorge bekannt sind.
Mit der Qualität der Umsetzung von standardisierten Prozessabläufen innerhalb der jeweiligen internen Organisationsstrukturen sind die Mitarbeiter beider Jugendhilfeinstitutionen insgesamt hoch zufrieden. In der Portfolioanalyse werden die Variablen schriftliche Dokumentation wahrgenommener
Gefährdungen, Deutung von Sachverhalten, Ergreifung von Schutzmaßnahmen, Nachsorge, Maßnahmen zur Risikoverminderung in ihrer Bedeutsam-
keit von den befragten Mitarbeitern hoch eingeschätzt, aber ebenso auch
ihre Prozessqualität.
29
5.1.2. Darstellung der externen Strukturen
Die mit Fragebogen befragten Mitarbeiter beider Institutionen der Jugendhilfe
antworten bezüglich der Bedeutung ihrer Kontaktpartner zu verschiedenen
Aspekten der Arbeit im Kinderschutz sehr übereinstimmend: Für den exter-
nen Kontakt bei der Abklärung des Verdachtes einer Kindeswohlgefährdung
sind sowohl die befragten Mitarbeiter der Region als auch der Landeshauptstadt Hannover die Schulen und Kindertagesstätten die wichtigsten
Ansprechpartner (Benennung durch 95% der Befragten der Region / 92% der
Befragten der Landeshauptstadt). Wichtige Kontakte sind darüber hinaus die
niedergelassenen Kinderärzte (82% / 66%), die Kinderkrankenhäuser (70% /
48%), die Polizei (72% / 41%), die Familienhebammen (58% / 58%), die
Familiengerichte (66% / 55%). Weniger wichtige Kontakte bei der Abklärung
eines Verdachtes der Kindeswohlgefährdung sind in beiden Institutionen der
Sozialpädiatrische Dienst, die Sozialpsychiatrie, die freie Jugendhilfe und die
Rechtsmedizin (Bewertungskriterium für „wichtig“: Benennung durch mehr
als 50% der Befragten).
Als wichtiger Kontaktpartner für die Ergreifung von Schutzmaßnahmen bei
Kindeswohlgefährdung wird von den befragten Mitarbeitern beider Institutionen das Familiengericht benannt (92% / 89%). Mit deutlichem Abstand folgt
die Polizei (51% / 32%). Alle anderen genannten potentiellen Kontaktpartner
(Sozialpädiatrischer Dienst, Sozialpsychiatrie, freie Jugendhilfe, Schulen /
Kindertagesstätten, Kinderkrankenhäuser, Kinderarzt, Familienhebammen,
Institut f. Rechtsmedizin) spielen für diesen Aspekt der Kinderschutztätigkeit
keine wichtige Rolle (Bewertungskriterium für „wichtig“: Benennung durch
mehr als 50% der Befragten).
Wichtige Kontaktpartner bei Präventionsmaßnahmen sind für beide Institutionen wiederum Schulen und Kindertagesstätten (82% / 61%), gefolgt von der
freien Jugendhilfe (62% / 61%), den niedergelassenen Kinderärzten (62% /
50%), den Familienhebammen (59% / 47%), und der Sozialpsychiatrie (53%
30
/ 41%). Die übrigen Institutionen (Sozialpädiatrischer Dienst, Kinderkrankenhäuser, Polizei, Familiengerichte und Institut für Rechtsmedizin sind als
Kontaktpartner bei Präventionsmaßnahmen weniger wichtig (Bewertungskriterium für „wichtig“: Benennung durch mehr als 50% der Befragten).
Auch in der Kooperation bezüglich der Nachsorge nach Kindeswohlgefähr-
dung sind Schulen / Kindertagestätten und die freie Jugendhilfe wichtige
Kontaktpartner für beide Institutionen. Schule und Kindertagesstätten werden
von 70% / 59% der Befragten als wichtige Kontaktpartner benannt, die freie
Jugendhilfe von 66% / 62% der Befragten. Weitere wichtige Kontaktpartner
sind die niedergelassenen Kinderärzte (59% / 41%) und die Familienhebammen (58% / 36%). Die übrigen genannten potentiellen Kontaktpartner
(Sozialpädiatrischer Dienst, Sozialpsychiatrie, Kinderkrankenhäuser, Polizei,
Familiengerichte und Institut für Rechtsmedizin) sind für die Jugendhilfe bei
der Nachsorge im Bereich von Kindeswohlgefährdung keine primären
Ansprechpartner (Bewertungskriterium für „wichtig“: Benennung durch mehr
als 50% der Befragten).
In den Fragebögen wurden die Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region und
der Landeshauptstadt Hannover gefragt, welcher Kontakt zu externen
Institutionen besteht und welcher Kontakt hilfreich und wünschenswert wäre.
Es werden verschiedene mögliche Kontaktpartner genannt. Hier ergibt sich
zwischen beiden Institutionen ein sehr unterschiedliches Bild. Definiert man
einen wichtigen Kontaktpartner dadurch, dass er von wenigstens 50% der
Befragten als solcher benannt wird, so werden Sozialpädiatrischer Dienst,
Sozialpsychiatrie,
freie
Jugendhilfe,
Schulen,
Kindertagesstätten,
Kinderkrankenhäuser, Kinderärzte, Hebammen, Polizei und Familiengerichte
als wichtige wünschenswerte Kontaktpartner benannt.
Die gleichen Befragten geben jedoch nur für die Institutionen Schulen / Kindertagesstätten, niedergelassene Kinderärzte, Hebammen, Polizei und
Familiengerichte an, dass diese tatsächlich auch als wichtige Kontaktpartner
vorhanden sind. Und selbst bei diesen Kontaktpartnern besteht eine
31
deutliche Diskrepanz zwischen der Häufigkeit der Benennung als wünschenswerter
Kontaktpartner
und
der
Benennung
als
vorhandener
Kontaktpartner.
Noch deutlicher fällt der Unterschied in der Befragung der Mitarbeiter der
Jugendhilfe der Landeshauptstadt Hannover aus: Hier werden Sozialpädia-
trischer Dienst, Sozialpsychiatrie, Schulen / Kindertagesstätten, Kinderkrankenhäuser, niedergelassene Kinderärzte, Hebammen, Polizei und Familien-
gerichte als wichtige wünschenswerte Kontaktpartner benannt, jedoch keine
der genannten Institutionen wird als wichtiger vorhandener Kontaktpartner
benannt.
In der Portfolioanalyse wird die Bedeutsamkeit der Kooperation mit anderen
Institutionen, die sich mit Kindesschutz beschäftigen sowohl von den Mitarbeitern der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Hannover als auch der Region
Hannover gleichermaßen mit hoch eingeschätzt. In der Qualität gibt es
jedoch einzelne Ausreißer: so wird von den Mitarbeitern der Jugendhilfe der
Region Hannover die Qualität der Kooperation mit der Sozialpsychiatrie als
grenzwertig niedrig bewertet, dagegen von den Mitarbeitern der Jugendhilfe
der Landeshauptstadt die Zusammenarbeit mit Schulen / Kindertagesstätten.
Die mit Fragebogen befragten Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region und der
Landeshauptstadt Hannover geben übereinstimmend an, dass bezüglich der
Weitergabe eigener Informationen an Dritte standardisierte Abläufe implementiert sind (61% der befragten Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region /
49% befragten Mitarbeiter der Jugendhilfe der Landeshauptstadt). Bezüglich
der Einholung von Informationen bei Dritten geben 42% / 35% der befragten
Mitarbeiter der Jugendhilfen an, dass hierfür standardisierte Abläufe
beschrieben sind. Ganz unterschiedlich die Antworten bezüglich der Veranlassung von Maßnahmen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung über Dritte:
58% der befragten Mitarbeiter der Region Hannover geben an, dass diese
Abläufe standardisiert sind, dagegen nur 30% der befragten Mitarbeiter der
32
Jugendhilfe der Landeshauptstadt. Ein standardisiertes Vorgehen bei der
Unterstützung und Beratung Dritter bzw. durch Dritte wird nur von 28% der
befragten Mitarbeiter der Region und 22% der befragten Mitarbeiter der Landeshauptstadt angegeben.
Diese Antworten sind diskrepant zu den Antworten der Interviews, nach
denen ein großer Teil der Informationsweiterleitung nach extern nicht
standardisiert erfolgt. Wir interpretieren diese Diskrepanz so, dass die
Fragebögen das Ausmaß der Standardisierung im Kontakt zu externen
Institutionen differenzierter erfasst haben, als dies in den Interviewfragen
möglich war.
Gleichwohl wird die Bedeutsamkeit einer Standardisierung im Bereich des
Informationsaustausches, der Zusammenarbeit und der Unterstützung und
der Beratung mit anderen Institutionen, die sich mit Kinderschutz beschäfti-
gen, von den befragten Mitarbeitern der Region und der Landeshauptstadt in
der Portfolioanalyse gleichermaßen hoch eingeschätzt. Da, wo Prozesse der
Zusammenarbeit standardisiert sind, werden sie von den befragten Mitarbeitern in ihrer Qualität ebenfalls hoch eingeschätzt, wobei zumindest für die
befragten Mitarbeiter der Jugendhilfe der Landeshauptstadt die Qualität der
Standardisierung bei der Einholung von Informationen von anderen Institutionen nur grenzwertig gut ist.
5.2. Medizin
5.2.1. Darstellung der internen Strukturen
Die im Krankenhaus tätigen Ärzte geben an, dass sie bei dem Verdacht auf
das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung intern andere Berufsgruppen
(91% der Befragten), Vorgesetzte (75% der Befragten) oder Kollegen (58%
der Befragten) ansprechen. Aus den Interviews wird deutlich, dass mit
33
„anderen internen Berufsgruppen“ der jeweilige Sozialdienst der Krankenhäuser gemeint ist. Bei den niedergelassenen Kinderärzten geben 50% der
befragten Ärzte an, dass sie sich bei dem Verdacht auf eine Kindeswohl-
gefährdung mit anderen Kollegen absprechen. Besteht im Rahmen von Kindeswohlgefährdung die Notwendigkeit, dass Schutzmassnahmen ergriffen
werden, besprechen sich von den Krankenhausärzten 92% der Befragten mit
ihrem Sozialdienst und 75% der Befragten mit ihren Vorgesetzten. Ein kollegialer Fachaustausch mit den Kollegen wird von 58% der befragten Krankenhausärzte angegeben. Bei den niedergelassenen Kinderärzten berichten
nur 25% der Befragten davon, dass sie sich bei der Notwendigkeit von
Schutzmaßnahmen mit Kollegen besprechen. 100% der Befragten wenden
sich an das Jugendamt (s. externe Kontaktaufnahme). Zur Durchführung von
Maßnahmen zur Prävention und Risikoverminderung besprechen sich intern
58% der befragten Krankenhausärzte mit Kollegen und mit ihren Vorgesetz-
ten und 67% der befragten Krankenhausärzte schalten andere interne
Berufsgruppen (Sozialdienst) ein.
Bei
den
niedergelassenen
Kinderärzten
gibt
es
kaum
interne
Kontaktaufnahmen für Präventionsmaßnahmen. Nur 12% der befragten
niedergelassenen Kinderärzte besprechen sich mit ihren Kollegen bzgl.
Maßnahmen zur Prävention und Risikoverminderung. Die Nachsorge bei
Kindeswohlgefährdung ist nicht Domäne der Medizin. 50% der befragten
Krankenhausärzte
schalten
zur
Etablierung
von
Nachsorge
bei
Kindeswohlgefährdung den Sozialdienst ihres Hauses ein. Nur 25% der
Befragten besprechen sich dafür mit ihren Kollegen oder ihren Vorgesetzten
(41%). Ähnlich das Bild bei niedergelassenen Kinderärzten. Nur 25% der
niedergelassenen Kinderärzte besprechen Nachsorgemaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung mit ihren Kollegen.
Die interne Kooperation mit Kollegen, Sozialdienst und Vorgesetzten wird
von den Krankenhausärzten in der Portfolioanalyse bezüglich ihrer
Bedeutsamkeit, aber auch von ihrer Prozessqualität her gleichermaßen hoch
34
eingeschätzt. Bei den niedergelassenen Kinderärzten wird die interne
Kooperation mit Kollegen bezüglich ihrer Bedeutsamkeit und Qualität hoch
eingeschätzt.
In der Evaluation interner Strukturen bzgl. Teilaspekten der Arbeit im Kinderschutz (Prävention, Verdachtsabklärung, Ergreifung von Schutzmaßnahmen,
Nachsorge) wird für die Berufsgruppe der Ärzte deutlich, dass hier ihre
Handlungsmöglichkeiten relativ eingeschränkt sind. Die interne Kontaktaufnahme der Krankenhausärzte erfolgt vor allem mit dem eigenen Sozialdienst zur Beratung und Verantwortungsübernahme, aber auch mit den Vorgesetzten.
Die niedergelassenen Kinderärzte scheinen nur wenige Möglichkeiten zu
haben, sich mit ihren Kollegen bzgl. der verschiedenen Teilaspekte von
Kindeswohlgefährdung auszutauschen. Dies ist wahrscheinlich durch den
Umstand begründet, dass die Berufsgruppe der niedergelassenen Kinderärzte sehr heterogen ist, weil die einzelnen Kinderärzte quasi „Einzelkämpfer“ sind.
Verschiedene Variablen zur Beratung, Fortbildung und Supervision wurden
den Krankenhausärzten und den niedergelassenen Kinderärzten vorgelegt
mit der Bitte zu beurteilen, ob diese Variablen im Hause bzw. der Praxis vorhanden sind / oder ob es hilfreich ist, dass sie vorhanden sind. Bei den Krankenhausärzten wird der Bedarf an kollegialen Besprechungen durch das
Angebot gedeckt (68% der Befragten / 68% der Befragten). Deutliche Defizite zwischen Wirklichkeit und Wunsch finden sich für die Bereiche Supervision (33% / 63%), Fortbildung (50% /90%) und interne feste Ansprechpartner
(67% /100%).
Bei den niedergelassenen Kinderärzten decken sich Bedarf und Angebot in
den Bereichen kollegiale Besprechungen (Nennung von 62% der Befragten /
58%) und Fortbildung (75% / 71%). Allerdings haben die Kinderärzte einen
ganz erheblichen Wunsch nach Supervision (Nennung von 80% der
35
Befragten), der durch die Realität (Nennung von 25% der Befragten) überhaupt nicht gedeckt wird. Auch bei der Frage nach einem festen Ansprech-
partner geben 50% der befragten Kinderärzte an, dass dieser vorhanden ist,
aber 68% der Befragten, dass es wünschenswert wäre, dass er vorhanden
ist.
Die Befragung nach dem Vorhandensein standardisierter Abläufe bei bestimmten Arbeitsschritten ergibt, dass übereinstimmend nur wenige Klinikärzte und niedergelassene Kinderärzte diese Standardisierung wahrnehmen.
Mit der Benennung durch jeweils 32% der befragten Krankenhausärzte
schneiden hier die Variablen Deutung von Sachverhalten und Ergreifung von
Schutzmaßnahmen noch am besten ab.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den niedergelassenen Kinderärzten. Hier
werden von jeweils 24% der Befragten Standards bei den Variablen
schriftliche Dokumentation wahrgenommener Gefährdungen und Deutung
von Sachverhalten benannt
In der Portfolioanalyse werden die Variablen schriftliche Dokumentation
wahrgenommener Gefährdungen, Deutung von Sachverhalten, Ergreifung
von Schutzmaßnahmen in ihrer Bedeutsamkeit und in ihrer Qualität der
Umsetzung in ihrer Institution von den Krankenhausärzten hoch eingeschätzt. Eine hohe Bedeutsamkeit, aber eine niedrige Qualität in der Umset-
zung in der eigenen Institution haben die Variablen Prävention und Nachsorge. Aufgrund der geringen Zahl der befragten niedergelassenen Kinderärzte liegt für diese Fragestellung keine Portfolioanalyse vor.
5.2.2. Darstellung der externen Strukturen
Für die im Krankenhaus tätigen Ärzte ist der externe Kontakt bei verschiedenen Aspekten der Arbeit im Kinderschutz vor allem a) zu Jugendhilfe und b)
36
zu niedergelassenen Kinderärzten wichtig. Dies betrifft die drei Bereiche:
Verdachtsabklärung einer Kindeswohlgefährdung (a: 91% der Befragten, b:
68% der Befragten), Ergreifung von Schutzmaßnahmen (a: 81%, b: 68%)
und Prävention (a: 75%, b: 75%). Für diese drei Bereiche sind für die Krankenhausärzte andere Berufsgruppen, die sich mit Kinderschutz beschäftigen
(Sozialpädiatrischer Dienst, Sozialpsychiatrie, freie Jugendhilfe, Schulen,
Kindertagesstätten, Hebammen, Polizei, Familiengericht, Rechtsmedizin)
keine
wichtigen
Kontaktpartner
(Bewertungskriterium
für
„wichtig“:
Benennung durch mehr als 50% der Befragten).
Für die niedergelassenen Kinderärzte ist die externe Kontaktaufnahme bei
dem Verdacht auf das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung zum Jugendamt (75% der Befragten) zu Hebammen (62%) und zum Krankenhaus (50%)
wichtig (Bewertungskriterium für „wichtig“: Benennung durch mehr als 50%
der Befragten).
Bei der Ergreifung von Schutzmaßnahmen steht die Kontaktaufnahme zum
Jugendamt für die niedergelassenen Kinderärzte an erster Stelle (100% der
Befragten). Aber auch Schulen / Kindertagesstätten (62%), Polizei (62%) und
das Krankenhaus (50%) sind für diesen Aspekt der Kinderschutzarbeit wich-
tige Kontaktpartner (Aufwertungskriterium für „wichtig“: Benennung durch
mindestens 50% der Befragten).
Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikoverminderung und Prävention
sind wichtige Kontaktpartner für die niedergelassenen Kinderärzte das
Jugendamt (62%) und die Hebammen (62%), bei der Etablierung von Nachsorge ausschließlich das Jugendamt (75%). Andere Institutionen, die sich mit
Kinderschutz beschäftigen, sind bei diesen beiden Aspekten der Kinderschutzarbeit für die niedergelassenen Kinderärzte keine wichtigen Kontakt-
partner (Bewertungskriterium für „wichtig“: Benennung durch mindestens
50% der Befragten).
37
Wie bereits angegeben, nehmen nur wenige Klinikärzte und niedergelassene
Kinderärzte standardisierte Prozessabläufe wahr. Für die Prozessabläufe
(schriftliche Dokumentation wahrgenommener Gefährdungen, Weitergabe
eigener Informationen, Einholen Informationen von Dritten, Veranlassung von
Maßnahmen über Dritte, Nachsorge, Maßnahmen zur Prävention, Unterstüt-
zung und Beratung Dritter) geben max. 15% der befragten Krankenhausärzte
an, dass hierfür Standards vorliegen.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den niedergelassenen Kinderärzten. Hier
werden von 24% der Befragten Standards bei der Variable Unterstützung
und Beratung Dritter benannt. Die anderen Prozessabläufe werden
standardisiert von höchstens 12% der Befragten wahrgenommen.
Aber eine Standardisierung dieser einzelnen Prozessabläufe hat für die im
Krankenhaus tätigen Ärzte eine hohe Bedeutsamkeit, wie die Portfolioana-
lyse zeigt. Die Weitergabe eigener Informationen, die Veranlassung von
Maßnahmen über Dritte und die Ergreifung von Schutzmaßnahmen werden
gleichermaßen mit einer hohen Qualität von den Krankenhausärzten
beschrieben. Eine niedrige Qualität bei hoher Bedeutsamkeit haben die
Variablen Informationserhalt von Dritten sowie Unterstützung und Beratung
Dritter. Aufgrund der geringen Zahl der befragten niedergelassenen
Kinderärzte liegt für die Variablen keine Portfolioanalyse vor.
Die Krankenhausärzte und die niedergelassenen Kinderärzte wurden gefragt,
welche anderen Institutionen im Kinderschutz als Kontaktpartner vorhanden
sind und bei welchen anderen Institutionen im Kinderschutz es hilfreich wäre,
wenn sie als Kontaktpartner vorhanden sind. Auch hier ergeben sich zwischen Angebot und Nachfrage zum Teil große Diskrepanzen.
Definiert man einen wichtigen Kontaktpartner dadurch, dass er von wenigsten 50% der Befragten als solcher benannt wird, so wurden von den Krankenhausärzten das Jugendamt, die niedergelassenen Kinderärzte, die Polizei, die Familiengerichte und die Rechtsmedizin als wichtige wünschens-
38
werte Kontaktpartner benannt. Die gleichen Befragten gaben jedoch nur für
das Institut für Rechtsmedizin an, dass dieses tatsächlich auch als wichtiger
Kontaktpartner vorhanden ist. Bei allen anderen genannten Institutionen
besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Häufigkeit der Benennung
als wünschenswerte Kontaktpartner und der Benennung als vorhandene
Kontaktpartner.
Bei den niedergelassenen Kinderärzten wurden als wichtige wünschenswerte
Kontaktpartner
das
Sozialpsychiatrie, die
Jugendamt,
freie
der
Sozialpädiatrische
Jugendhilfe, das
Dienst,
die
Kinderkrankenhaus, die
Hebammen, die Polizei, die Familiengerichte und das Institut für Rechtsmedizin benannt. Die gleichen Befragten benannten das Kinderkrankenhaus,
Jugendamt, freie Jugendhilfe, Hebammen und Polizei als wichtige vorhandene Kontaktpartner. Auffällig ist dabei, dass das Jugendamt von 88% der
Befragten als wünschenswerter wichtiger Kontaktpartner benannt wurde,
jedoch nur von 50% als vorhandener wichtiger Kontaktpartner.
Die übrigen, als wichtige wünschenswerte Kontaktpartner benannten
Institutionen wurden jedoch nicht als wichtige vorhandene Kontaktpartner
benannt.
In der Portfolioanalyse wird die Bedeutsamkeit der Kooperation mit anderen
Institutionen, die sich mit Kinderschutz beschäftigen, von den Krankenhausärzten erkannt. Die externe Kooperation mit Jugendamt, Kinderärzten,
Polizei und Familiengerichten wird von den Krankenhausärzten bzgl. ihrer
Bedeutsamkeit, aber auch seitens ihrer Prozessqualität gleichermaßen hoch
eingeschätzt.
Bei den niedergelassenen Kinderärzten wird die externe Kooperation mit
dem Kinderkrankenhaus, den Hebammen, dem Sozialpädiatrischen Dienst,
der Polizei und der freien Jugendhilfe bezüglich ihrer Bedeutsamkeit und
ihrer Qualität hoch eingeschätzt. Die Bedeutsamkeit der Kooperation mit
Schulen / Kindertagesstätten und dem Institut für Rechtsmedizin wird niedrig,
die Qualität dieser Kooperation jedoch hoch eingeschätzt. Überraschend ist
39
das Ergebnis der Befragung der niedergelassenen Kinderärzte in der
Portfolioanalyse bzgl. der Kooperation mit dem Jugendamt. Hier wird durch
die niedergelassenen Kinderärzte die Bedeutsamkeit der Kooperation hoch
eingeschätzt, die Qualität jedoch niedrig.
40
6. Ergebnisse – Auswertung der Fragebögen, Koordinierungszentrum
für Kinderschutz Braunschweig
In der quantitativen Fragebogenauswertung für den Standort Braunschweig
werden die beiden Professionen (Jugendhilfe, Medizin) und innerhalb der
Professionen die verschiedenen Institutionen einzeln analysiert.
Institutionen der Jugendhilfe am Standort Braunschweig sind: Jugendamt der
Stadt Braunschweig und freie Träger der Jugendhilfe. Medizinische Institutionen sind: Ärzte der Städtischen Kinderklinik und niedergelassene Kinderärzte. Als Sonderfall werden außerdem die Fragebogenantworten von Erzieherinnen aus Braunschweiger Kindertagesstätten analysiert.
Die gesamte Auswertung ist gemäß den eingangs vorgestellten Kriterien
(Aspekte interner Strukturen / Aspekte externer Strukturen) gegliedert.
6.1. Jugendhilfe
6.1.1. Darstellung der internen Strukturen
Bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nehmen
99% der befragten Mitarbeiter des Jugendamtes Braunschweig Kontakt mit
ihren Kollegen auf, 74% beraten sich mit ihrem Vorgesetzen und 51% nehmen Kontakt zu anderen internen Institutionen innerhalb des Jugendamtes
auf. Bei der Einrichtung von Schutzmaßnahmen findet eine Kontaktaufnahme
gleichermaßen zu Kollegen (72% der Befragten) und Vorgesetzten (70%)
statt. In der Einrichtung und Regelung von Nachsorgemaßnahmen geben
dagegen nur 48% der befragten Mitarbeiter des Jugendamtes Braunschweig
an, deswegen mit Kollegen Kontakt aufzunehmen. 42% der Befragten informieren ihren Vorgesetzten, 31% der Befragten wenden sich an andere
41
interne Professionen. Anders hingegen das Ergebnis bei der Frage nach der
Kontaktaufnahme im Rahmen von Präventionsmaßnahmen zur Kindeswohlgefährdung (Maßnahmen zur Risikoverminderung). Hier geben 72% der
Befragten an, sich bzgl. dieses Teilaspektes mit Kollegen zu besprechen.
54% informieren ihren Vorgesetzten.
Die gute interne Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten wird durch
die Einschätzung der Befragten in der Portfolioanalyse bestätigt. Der Koope-
ration mit Kollegen und Vorgesetzten werden gleichermaßen eine hohe
Bedeutsamkeit und eine hohe Qualität in der Umsetzung bescheinigt.
Den Mitarbeitern des Jugendamtes Braunschweig wurden verschiedene
Variablen zur Beratung, Fortbildung und Supervision vorgelegt mit der Bitte,
zu beurteilen, ob diese Variablen im Hause vorhanden sind und / oder ob es
hilfreich und wünschenswert wäre, dass sie vorhanden sind. Kollegiale
Besprechungen finden nach Angaben von 91% der Befragten regelmäßig im
Hause statt, 98% halten sie auch für hilfreich und wünschenswert. Deutlichere Diskrepanzen bestehen bei den übrigen Variablen. Eine Supervision
findet nach Angaben von 49% der Befragten regelmäßig im Haus statt, 73%
der Befragten halten sie jedoch für hilfreich und wünschenswert. Dass Fort-
bildungen in ihrer Einrichtung stattfinden, bestätigen 58% der Befragten,
jedoch 94% halten sie für wünschenswert. Dass immer ein fester interner
Ansprechpartner vorhanden ist, wird von 60% der Befragten bestätigt,
allerdings halten 87% das für wünschenswert.
Die befragten Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Braunschweig geben
an, dass standardisierte Vorgaben für die schriftliche Dokumentation wahr-
genommener Gefährdungen, für die Deutung von Sachverhalten im Bezug
auf Kindeswohlgefährdung und für die Ergreifung von Schutzmaßnahmen
vorhanden sind. 66% der Befragten kennen Standards für die schriftliche
Dokumentation bei der Wahrnehmung von Kindeswohlgefährdung, 52%
42
Standards für die Deutung von Sachverhalten bei Aspekten des Kinderschut-
zes, 64% gehen bei einer Krisenintervention und bei der Ergreifung von
Schutzmaßnahmen nach einem vorgegebenen Standard vor. 24% bzw. 33%
bei Maßnahmen im Rahmen von Nachsorge bzw. Prävention (Risikoverminderung).
In der Portfolioanalyse wird einem standardisierten Vorgehen im Rahmen
einer schriftlichen Dokumentation wahrgenommener Gefährdungen und beim
Ergreifen von Schutzmaßnahmen bei drohender Kindeswohlgefährdung eine
hohe Bedeutsamkeit zugeordnet und gleichzeitig auch eine hohe Qualität in
der Umsetzung. Eine hohe Bedeutsamkeit kommt auch dem standardisierten
Ablauf von Nachsorgemaßnahmen, von Maßnahmen zur Risikoverminde-
rung und Prävention und bei der Deutung von Sachverhalten zu. Hier werden
jedoch deutliche Abstriche in der Qualität der Umsetzung eingeschätzt. Vor
allem den Standards in der Deutung von Sachverhalten und bei der
Installation von Nachsorgemaßnahmen wird in der Portfolioanalyse eine
niedrige Qualität in der Umsetzung zugeschrieben.
6.1.2. Darstellung der externen Strukturen
Definiert man das Bewertungskriterium eines „wichtigen“ externen Kontaktpartners über die Benennung durch als mehr als 50% der Befragten, so werden von den befragten Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Braunschweig Schulen/Kindertagesstätten (72%), die niedergelassenen Kinderärzte (52%) und Hebammen (51%) als wichtige Kontaktpartner bei der Abklä-
rung des Verdachtes der Kindswohlgefährdung genannt. Die übrigen
genannten externen Institutionen (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des
Gesundheitsamtes, Sozialpsychiatrie, freie Träger der Jugendhilfe, Kinderklinik, Polizei, Familiengericht, Institut für Rechtsmedizin) scheinen dafür
keine wichtigen Kontaktpartner zu sein.
43
Als wichtiger externer Kontakt für die Ergreifung von Schutzmaßnahmen bei
einer Kindeswohlgefährdung wird von den befragten Mitarbeitern einzig das
Familiengericht genannt und das auch nur in 51% der Fälle. Diese Angabe
überrascht, da von den Mitarbeitern der Jugendämter der Stadt und Region
Hannover das Familiengericht in über 90% der Fälle als wichtiger externer
Kontakt genannt wurde. Andere genannte Institutionen scheinen für die
Ergreifung von Schutzmaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung keine wichtigen Kontaktpartner zu sein.
Bei der Kontaktaufnahme zu externen Institutionen für die Umsetzung von
Nachsorgemaßnahmen werden von den Mitarbeitern des Jugendamtes der
Stadt Braunschweig keine wichtigen Kontaktpartner genannt. Für die Kontaktaufnahme zur Umsetzung von Maßnahmen zur Risikoverminderung
(Prävention) werden freie Träger der Jugendhilfe (54%) sowie Schulen und
Kindertagesstätten (51%) als wichtige Partner benannt.
Die Antworten der befragten Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Braunschweig zu verschiedenen Teilaspekten des Vorgehens bei Kindeswohlgefährdung zeigen, dass das Jugendamt nur wenige externe Kontaktpartner
hat. Dies sind vor allem Schulen und Kindertagesstätten und dann, je nach
Bedarfsfall, freie Träger der Jugendhilfe, Familiengerichte sowie niedergelas-
sene Kinderärzte und Hebammen. Das Ergebnis suggeriert, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Braunschweig diese Teilaspekte im
wesentlichen selbst umsetzen. Selbst für die Ergreifung von Schutzmaß-
nahmen bei Kindeswohlgefährdung scheint der Kontakt zum Familiengericht
für die Braunschweiger Mitarbeiter nicht den Stellenwert zu haben, den er für
die Mitarbeiter der Jugendämter in Hannover hat.
Möglicherweise liegt die berichtete geringe Kontaktaufnahme zu externen
Partnern auch darin begründet, dass diese externen Partner kaum vorhan-
den sind. Bei der Frage nach vorhandenen Ansprechpartnern und hilfreichen
/ wünschenswerten Ansprechpartnern kommt es wiederum zu interessanten
Ergebnissen. Definiert man einen Ansprechpartner als „wichtig“ durch die
44
Benennung von mindestens 50% der Befragten, so scheinen nur Schulen
und Kindertagesstätten als wichtige Ansprechpartner vorhanden zu sein
(61% der Befragten, 71% der Befragten halten die Schulen und Kindertagesstätten als Ansprechpartner für wünschenswert). Alle anderen vorgestellten
Institutionen, bis auf die Familiengerichte und das Institut für Rechtsmedizin,
werden als wichtige wünschenswerte Ansprechpartner von den Mitarbeitern
des Jugendamtes genannt (hier vor allem der Kinder- und Jugendärztliche
Dienst des Gesundheitsamtes, 77% der Befragten). Als vorhandene
Ansprechpartner werden sie jedoch nur von 12 – max. 46% der Befragten
bezeichnet. Die deutlichsten Diskrepanzen bestehen bei der Benennung von
Ansprechpartner im Krankenhaus (vorhanden: 4% der Befragten, wünschenswert: 52% der Befragten), freie Träger der Jugendhilfe (16% / 61%)
und der Polizei (13% / 68%).
Dennoch wird in der Portfolioanalyse die Bedeutsamkeit der Kooperation mit
allen potentiellen externen Partnern von den Mitarbeitern des Jugendamtes
der Stadt Braunschweig als hoch eingeschätzt und erstaunlicherweise auch
die Qualität der Umsetzung. Dort, wo Kontakte zu externen Partnern bestehen, scheinen diese auch von der Qualität der Beziehung her gut zu sein.
Ein standardisiertes Vorgehen im Kontakt zu externen Institutionen wird von
den befragten Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Braunschweig unterschiedlich angegeben. 44% der Befragten berichten von einer standardisierten Weitergabe von Informationen an externe Institutionen, aber nur 17%
geben an, dass es ein standardisiertes Vorgehen beim Einholen von Infor-
mationen und Daten von externen Institutionen gibt. Eine standardisierte
Beratung externer Institutionen kennen rund 20% der Befragten, aber rund
49% der Befragten berichten, dass die Veranlassung von Maßnahmen zur
Wiederherstellung von Kindeswohl über externe Einrichtungen nach einem
Standard abläuft.
45
In der Portfolioanalyse wird die Bedeutsamkeit einer Standardisierung für die
Prozessabläufe Weitergabe eigener Informationen an Dritte, Einholung von
Informationen von Dritten, Ergreifung von Schutzmaßnahmen über Dritte,
Unterstützung und Beratung Dritter als hoch eingeschätzt. Unterschiede gibt
es jedoch nach Angaben der Mitarbeiter in der Qualität der Umsetzung. Eine
hohe Qualität bescheinigen die Mitarbeiter des Jugendamtes der Weitergabe
eigener Informationen an Dritte und der Veranlassung von Schutzmaßnahmen über Dritte. Eine niedrige Qualität haben die Umsetzung der
Unterstützung und Beratung Dritter und die Einholung von Informationen von
Dritten.
6.2. Freie Jugendhilfeträger und Beratungsstellen
6.2.1. Darstellung der internen Strukturen
Bei den Beratungsstellen und freien Trägern der Jugendhilfe findet eine
interne Kontaktaufnahme bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu
100% über den Austausch mit Kollegen und bei 58% der Befragten durch
einen fachlichen Austausch mit den Vorgesetzten statt. Bei der Einrichtung
von Schutzmassnahmen geben 64% der Befragten an, zuvor Kontakt mit
ihren Kollegen aufzunehmen, 52% beraten sich mit ihrem Vorgesetzten. Bei
der Etablierung von Nachsorgemaßnahmen gibt es keine internen wichtigen
Kontaktpartner (Bewertungskriterium für „wichtig“: Benennung durch mehr
als 50% der Befragten). Nur 47% der Befragten besprechen sich bei der Einrichtung von Nachsorgemaßnahmen mit Kollegen, noch weniger (23%) mit
Vorgesetzten.
Anders
dagegen
die
interne
Kontaktaufnahme
bei
Präventionsmaßnahmen (Risikoverminderung zur Vermeidung der Kindeswohlgefährdung): 77% der befragten Mitarbeiter nehmen dafür Kontakt mit
Kollegen auf, 48% beraten sich mit ihren Vorgesetzten.
46
Mit der internen Absprache bzgl. des Vorgehens bei verschiedenen Teilaspekten des Kinderschutzes sind die befragten Mitarbeiter der Beratungsstellen und der freien Jugendhilfe insgesamt sehr zufrieden. In der Portfolioanalyse wird der internen Kooperation mit Kollegen und Vorgesetzten gleichermaßen eine hohe Bedeutsamkeit und eine hohe Qualität bescheinigt.
Verschiedene Variablen zur Beratung, Fortbildung und Supervision wurden
den Mitarbeitern der freien Jugendhilfe und der Beratungsstellen vorgelegt
mit der Bitte, zu beurteilen, ob diese Variablen im Haus vorhanden sind und /
oder ob es hilfreich und wünschenswert ist, dass sie vorhanden sind. Insgesamt besteht bei den 4 Variablen kollegiale Besprechung, Supervision, Fortbildung sowie feste interne Ansprechpartner eine gute Übereinstimmung zwischen „Wunsch und Wirklichkeit“: 81% der Befragten berichten, dass regel-
mäßige kollegiale Besprechungen vorhanden sind und über 70% der
Befragten halten sie für wünschenswert. Deckungsgleich ist das Ergebnis zur
Frage des Supervisionsangebotes: 59% der Befragten geben an, dass
regelmäßige Supervisionen stattfinden und genau so viele halten sie für hilfreich und wünschenswert. Im Bereich der Fortbildung geben 65% der
Befragten an, dass Fortbildungen zum Thema Kinderschutz in ihren Einrichtungen stattfinden, 75% der befragten Mitarbeiter halten sie für wünschenswert und hilfreich. Ein interner fester Ansprechpartner wird von 48% der
befragten Mitarbeiter als vorhanden wahrgenommen, 58% der Befragten
halten das Vorhandensein eines festen Ansprechpartners für wünschenswert. Diese Ergebnisse lassen insgesamt auf eine Zufriedenheit der befragten Mitarbeiter der Beratungsstellen und der freien Jugendhilfe mit den vorhandenen Angeboten in ihrer Einrichtung schließen.
Eine Standardisierung bestimmter Prozessabläufe im Kinderschutz liegt bei
der freien Jugendhilfe und den Beratungsstellen offensichtlich nicht vor. Nur
je 29% der Befragten geben an, dass Standards zur schriftlichen Dokumentation bei der Wahrnehmung von Kindeswohlgefährdung und bei der Deu-
47
tung von Sachverhalten in Bezug auf Kindeswohlgefährdung vorhanden sind.
Standardisierte Prozessabläufe für die Ergreifung von Schutzmassnahmen
werden nur von 18% der Befragten wahrgenommen. Genau so viele Befragte
berichten über standardisierte Abläufe bei Präventionsmaßnahmen und gar
nur 12% berichten über standardisierte Abläufe im Bereich von Nachsorgemaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung.
Dennoch sind die befragten Mitarbeiter bzgl. der Qualität und der Bedeutsamkeit standardisierter Prozessabläufe mit denen in ihrer Einrichtung vorhandenen zufrieden. Der Standardisierung der schriftlichen Dokumentation
wahrgenommener Gefährdungen und der Deutung von Sachverhalten in
Bezug auf Kindeswohlgefährdung werden von den befragten Mitarbeitern in
der Portfolioanalyse gleichermaßen sowohl eine hohe Bedeutsamkeit als
auch eine hohe Qualität in der Umsetzung bescheinigt.
6.2.2. Darstellung der externen Strukturen
Definiert man einen wichtigen Kontaktpartner dadurch, dass er von mindestens 50% der Befragten als solcher benannt wird, so ist das örtliche Jugend-
amt für die Mitarbeiter der Beratungsstellen und der freien Jugendhilfe in
Braunschweig der wichtige Kontaktpartner bei verschiedenen Aspekten der
Kindeswohlgefährdung. 95% der befragten Mitarbeiter geben an, dass sie bei
der Abklärung des Verdachts auf das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung
Kontakt zum Jugendamt aufnehmen. Bei der Einrichtung von Schutz-
maßnahmen sind es sogar 100% der Befragten. Für diese Variable sind
weitere wichtige Kontaktpartner das Familiengericht, die Hebammen, das
Familiengericht und das Institut für Rechtsmedizin (je 82% der befragten Mitarbeiter). Bei der Ergreifung von Präventionsmaßnahmen (Maßnahmen zur
Risikoverminderung) wird das Jugendamt als wichtiger Kontaktpartner von
59% der Befragten benannt. Weitere wichtige Kontaktpartner gibt es hier
48
nicht. Bei der Installation von Nachsorgemaßnahmen spielt auch das
Jugendamt als Kontaktpartner keine wichtige Rolle (41% der Befragten). Hier
wird noch am ehesten das Krankenhaus als Kontaktpartner (48% der
Befragten) angesehen.
Bezüglich der Kontaktaufnahme ist die eindeutige Orientierung am Jugend-
amt offensichtlich. Viele der übrigen angebotenen potentiellen Kontaktpartner
werden nur von wenigen Mitarbeitern der Beratungsstellen und der freien
Jugendhilfe benannt. Vor allem die Kontaktaufnahme zur Medizin (Kinderund Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes, Sozialpsychiatrie, Krankenhaus, niedergelassener Kinderarzt) findet kaum statt. Auch Kontakte zu
Schulen und Kindertagesstätten werden bei den verschiedenen Teilaspekten
der Kindeswohlgefährdung nur von max. 30% der Befragten angegeben.
Dieses letztgenannte Ergebnis überrascht insofern, als dass in der Portfolioanalyse zur Qualität und Bedeutsamkeit der Kooperation zwar, wie zu
erwarten der Kooperation mit dem Jugendamt eine hohe Bedeutsamkeit und
eine hohe Qualität zugewiesen wird, den Schulen und Kindertagesstätten
jedoch auch. Offensichtlich scheinen die wenigen Kontakte, die zu Schulen
und Kindertagesstätten vorhanden sind, von der Qualität der Kooperation
und auch von ihrer Bedeutsamkeit her hoch zu sein.
Dies führt zu der Frage, welche von den externen Ansprechpartnern für die
Mitarbeiter der Beratungsstellen und der freien Jugendhilfe in Braunschweig
tatsächlich zur Verfügung stehen und bei welchen Institutionen die Kooperation und Zusammenarbeit wünschenswert wäre. Hier bestätigt sich der Eindruck, den zuvor gegebene Antworten der Mitarbeiter bereits erweckt haben.
59% der Befragten geben an, dass Mitarbeiter des Jugendamtes als
Ansprechpartner vorhanden sind, 71% der Befragten halten das Jugendamt
als Ansprechpartner für wünschenswert und hilfreich. Dagegen geben 29%
der Befragten an, dass Ansprechpartner bei Schulen und Kindertagesstätten
vorhanden sind, jedoch 48% der Befragten halten sie für wünschenswert.
49
Noch deutlicher ist die Diskrepanz zwischen vorhandenen und wünschenswerten Ansprechpartnern bezogen auf die Kontakte zur Kinderklinik. Keiner
der befragten Mitarbeiter gibt an, dass in der Städtischen Kinderklinik Braunschweig Ansprechpartner für die Belange des Kinderschutzes vorhanden
sind, alle befragten Mitarbeiter (100%) geben jedoch an, dass hier ein
Ansprechpartner in der Städtischen Kinderklinik wünschenswert und hilfreich
wäre. Die übrigen potentiellen Ansprechpartner (Kinder- und Jugendärztlicher
Dienst
des
Gesundheitsamtes,
Sozialpsychiatrie,
Kinderärzte,
Hebammen, Polizei, Familiengericht, Institut für Rechtsmedizin) werden
weder als wichtige vorhandene noch wünschenswerte Ansprechpartner
benannt (das Bewertungskriterium für „wichtig“: Benennung durch mehr als
50% der Befragten).
Bei der Frage nach der Standardisierung bestimmter Abläufe im Kontakt mit
externen Institutionen geben 35% der Befragten an, dass standardisierte
Abläufe für die Weitergabe eigener Informationen an andere Stellen imple-
mentiert sind. Jedoch nur 6% der Befragten berichten über standardisierte
Abläufe bei der Einholung von Daten und Informationen von dritten Stellen.
23,5% der befragten Mitarbeiter der freien Jugendhilfe und der Beratungsstellen nehmen standardisierte Abläufe war, um über dritte Stellen Maßnah-
men zur Wiederherstellung von Kindeswohl veranlassen zu können. Auch die
Unterstützung und Beratung von dritten Stellen scheint in einem hohen Maße
nicht standardisiert zu sein, nur 12% der Befragten nehmen Standards in
diesem Bereich wahr.
Für die Portfolioanalyse können nur die Variablen Weitergabe eigener Infor-
mationen an Dritte und Veranlassung von Maßnahmen über Dritte berechnet
werden. Hier wird beiden Variablen von den befragten Mitarbeitern eine gleichermaßen hohe Bedeutsamkeit und Qualität in der Umsetzung bescheinigt.
50
6.3. Medizin
6.3.1. Darstellung der internen Strukturen
Auch die im Krankenhaus tätigen Kinderärzte und die niedergelassenen Kinderärzte wurden bzgl. der Kontaktaufnahme im Rahmen verschiedener Teilaspekte von Kindeswohlgefährdung befragt. In der internen Kontaktaufnahme nehmen die Krankenhausärzte Kontakt zu ihren Kollegen bei der
Abklärung des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung (67% der Befragten)
und bei der Etablierung von Schutzmaßnahmen (50% der Befragten) auf.
Der Dienstvorgesetzte wird bei diesen beiden Aspekten der Kinderschutzarbeit je von 50% bzw. 32% der Befragten informiert, andere interne Institutionen (Sozialdienst) von je 50% der Befragten kontaktiert. Keine bzw. keine
relevante interne Kontaktaufnahme besteht nach Angaben der Krankenhausärzte in den Bereichen der Nachsorge und der Prävention (Maßnahmen
zur Risikoverminderung).
Die niedergelassenen Kinderärzte nehmen, wenn überhaupt, intern ebenfalls
Kontakt zu anderen Kollegen auf, jeweils 42% der Befragten geben an, dass
sie bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, bei der Ergreifung von
Schutzmaßnahmen und bei der Etablierung von Präventionsmaßnahmen
Kontakt mit ihren Fachkollegen aufnehmen, 32% der befragten niedergelassenen Kinderärzte nehmen im Rahmen von Nachsorgemaßnahmen Kontakt
mit ihren Fachkollegen auf. Andere interne Kontaktaufnahmen sind nicht
relevant.
Aufgrund der insgesamt relativ geringen Teilnehmerzahl der Braunschweiger
Ärzte an den Befragungen sind nur bei den niedergelassenen Ärzten Portfo-
lioberechnungen, und hier auch nur für einige wenige Variablen möglich. Der
internen Kontaktaufnahme mit anderen Fachkollegen wird von den niedergelassenen Kinderärzten eine hohe Bedeutsamkeit und auch eine hohe
Qualität in der Umsetzung bescheinigt.
51
Verschiedene Variablen zur Beratung, Fortbildung und Supervision wurden
den Klinikärzten und den niedergelassenen Kinderärzten in Braunschweig
vorgelegt mit der Bitte, zu beurteilen, ob diese Variablen im Hause vorhan-
den sind und / oder ob es hilfreich und wünschenswert ist, dass sie vorhanden sind. 82% der befragten Klinikärzte geben an, dass kollegiale Bespre-
chungen in der Klinik vorhanden sind, nur 32% der Befragten empfinden sie
jedoch als hilfreich und wünschenswert. 32% der Befragten geben an, dass
Fortbildungen zum Kinderschutz durchgeführt werden, die gleiche Anzahl
findet diese Fortbildungen hilfreich und wünschenswert. Ein interner fester
Ansprechpartner zu Fragen des Kinderschutzes wird von 17% der Befragten
als vorhanden wahrgenommen, 33% der Befragten empfinden diesen als
wünschenswert und hilfreich. Supervision in Kinderschutzfragen wird von
keinem der Krankenhausärzte als vorhanden angegeben, 18% der Befragten
empfänden eine Supervision als wünschenswert.
Bei den niedergelassenen Kinderärzten besteht ein deutlich höherer Wunsch
nach Fortbildung (92% der Befragten) im Vergleich zu dem vorhandenen
Angebot (58% der Befragten). Gleiches gilt für die Frage nach einem inter-
nen festen Ansprechpartner zu Fragen des Kinderschutzes. 25% der
Befragten geben an, dass ein fester interner Ansprechpartner für Fragen des
Kinderschutzes vorhanden ist, 50% der Befragten halten die Implementierung dieses Ansprechpartners für wünschenswert. Supervision bei Kinder-
schutzfragen nehmen 17% der Befragten als vorhanden wahr, 23% halten
sie für wünschenswert und hilfreich.
Die Frage nach der Standardisierung interner Ablaufprozesse in verschiedenen Bereichen des Kinderschutzes wird von den Klinikärzten wie folgt
beantwortet:
50% geben an, dass Standards für die schriftliche Dokumentation bei der
Wahrnehmung von Kindeswohlgefährdung vorliegen. Standards für die
Deutung von Sachverhalten werden von 33% der Befragten wahrgenommen,
52
für Krisenintervention, Präventionsmaßnahmen und Nachsorgemaßnahmen
von jeweils 17% der Befragten.
Bei den niedergelassenen Kinderärzten geben 42% der Befragten an, dass
Standards bei der schriftlichen Dokumentation wahrgenommener Kindes-
wohlgefährdung vorhanden sind. Für die Deutung von Sachverhalten können
25% der befragten niedergelassenen Kinderärzte auf standardisierte Abläufe
zurückgreifen. Standardisierte Abläufe im Bereich der Krisenintervention,
Prävention und Nachsorge werden von jeweils 8% der Befragten als vorhanden angegeben.
Sowohl dem Grad der Standardisierung der schriftlichen Dokumentation
wahrgenommener Gefährdungen als auch dem Grad der Standardisierung
bei der Deutung von Sachverhalten werden von den niedergelassenen
Kinderärzten in der Portfolioberechnung eine hohe Bedeutsamkeit, aber auch
eine hohe Qualität in der Umsetzung beschrieben.
6.3.2. Darstellung der externen Strukturen
Die mit Fragebogen befragten Klinikärzte und niedergelassenen Kinderärzte
in Braunschweig sehen übereinstimmend das örtliche Jugendamt als wich-
tigsten externen Kontaktpartner. 82% der befragten Klinikärzte geben an,
dass das Jugendamt der primäre Kontaktpartner bei der Abklärung des Ver-
dachts auf das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung ist, 66% geben an,
dass sie das Jugendamt bei der akuten Ergreifung von Schutzmaßnahmen
kontaktieren und 32% bzw. 18% der befragten Klinikärzte suchen den Kontakt zum Jugendamt bei Maßnahmen zur Risikoverminderung bzw. bei
Nachsorgemaßnahmen. Definiert man einen wichtigen Kontaktpartner
dadurch, dass er von mindestens 50% der Befragten als solcher benannt
wird, ist der niedergelassene Kinderarzt ein weiterer wichtiger Kontaktpartner
für die Krankenhausärzte bei der Abklärung des Verdachts auf das Vorliegen
53
einer Kindeswohlgefährdung (68% der Befragten). Weitere wichtige Kontaktpartner bestehen für diesen Teilaspekt nicht. Bei der Ergreifung von Schutzmaßnahmen / Krisenintervention ist neben dem Jugendamt auch das Fami-
liengericht wichtiger Kontaktpartner für die Klinikärzte (68% der Befragten).
Weitere wichtige Kontaktpartner bestehen für diesen Teilaspekt nicht. Für
den Bereich der Nachsorge wird von den Krankenhausärzten außer dem
Jugendamt kein weiterer externer Kontaktpartner genannt. Auch bei Präventionsmaßnahmen werden von den Krankenhausärzten keine wichtigen exter-
nen Kontaktpartner genannt. Auch das Jugendamt wird für diesen Teilaspekt,
wie bereits angegeben, nur von 32% der Befragten als Kontaktpartner
bezeichnet. Genauso viele Klinikärzte benennen für den Teilaspekt Präventionsmaßnahmen auch Hebammen als Kontaktpartner.
Auf die Frage, welche der genannten potentiellen Ansprechpartner vorhanden und welche wünschenswert bzw. hilfreich sind, geben jeweils 50% der
befragten Klinikärzte an, dass die niedergelassenen Kinderärzte als Kontakt-
partner vorhanden und auch wünschenswert sind. Ebenfalls 50% der
befragten Krankenhausärzte geben an, dass Kontaktpartner im Bereich des
Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes vorhanden
sind. Ein Kontakt zu Ansprechpartnern aus dieser Institution wird von 67%
der Befragten als wünschenswert bzw. hilfreich wahrgenommen. Nur jeweils
17% der Befragten geben an, dass feste Ansprechpartner in den Schulen
und Kindertagesstätten bzw. bei den Hebammen vorhanden sind. Hier antworten aber 50 bzw. 67% der Befragten, dass feste Ansprechpartner aus
diesen Institutionen wünschenswert und hilfreich wären.
Überraschend fallen die Antworten der Klinikärzte in Bezug auf die Jugendhilfe aus: nach deren Ansicht sind keine Ansprechpartner beim Jugendamt
und den Trägern der freien Jugendhilfe, aber auch nicht bei der Polizei, dem
Familiengericht, dem Institut für Rechtsmedizin und der Sozialpsychiatrie
vorhanden. Aber immerhin 50% der befragten Klinikärzte finden einen festen
Ansprechpartner beim Jugendamt und bei der freien Jugendhilfe wün-
54
schenswert und hilfreich. Die übrigen Institutionen werden dagegen auch
nicht als wichtige wünschenswerte Ansprechpartner genannt.
Die niedergelassenen Kinderärzte sehen bei den verschiedenen Teilbereichen der Kinderschutzarbeit (Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, Krisen-
intervention / Schutzmaßnahmen, Präventions– und Nachsorgemaßnahmen)
neben dem Jugendamt keine weiteren wichtigen Kontaktpartner (Definition
von „Wichtig“: Benennung durch mindestens 50% der Befragten). Auch die
Kinderklinik wird nur für den Aspekt der Krisenintervention von 50% der
Befragten als wichtiger Kontaktpartner angegeben. Das Institut für Rechtsmedizin als vorgeschlagener potentieller Kontaktpartner wird in keinem der 4
Teilbereich von einem der befragten niedergelassenen Kinderärzte genannt.
Für die niedergelassenen Kinderärzte bestehen deutliche Diskrepanzen zwischen dem Angebot an festen Ansprechpartnern und dem Wunsch nach
festen Ansprechpartnern. Die deutlichste Diskrepanz besteht bei Ansprechpartnern im Jugendamt. 25% der Befragten geben an, dass feste Ansprechpartner im Jugendamt vorhanden sind, 84% der Befragten fänden einen festen Ansprechpartner wünschenswert. Ähnliche Ergebnisse für die Ansprechpartner beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts:
32% der Befragten haben hier feste vorhandene Kontakte, 75% der Befrag-
ten finden sie wünschenswert. Ebenfalls 75% der Befragten finden einen
festen Ansprechpartner im Bereich der Sozialpsychiatrie wünschenswert,
keiner der niedergelassenen Kinderärzte gibt an, dass dort für ihn ein fester
Ansprechpartner vorhanden ist. Auch für den Bereich der Schulen und Kin-
dertagesstätten finden 68% der befragten niedergelassenen Kinderärzte
einen festen Ansprechpartner wünschenswert, nur 18% der Befragten ken-
nen einen festen Ansprechpartner in diesen Institutionen. Am geringsten ist
noch die Diskrepanz zwischen „Wunsch und Wirklichkeit“ für die Ansprech-
partner im Bereich der Kinderklinik: 41% der Befragten haben einen festen
Ansprechpartner in der Kinderklinik, an den sie sich mit Kinderschutzfragen
55
wenden können, 50% empfinden einen festen Ansprechpartner in der Kin-
derklinik als wünschenswert. Ebenfalls 50% der befragten niedergelassenen
Kinderärzte halten feste Ansprechpartner bei den Hebammen und den freien
Jugendhilfeeinrichtungen für wünschenswert. Aber kein befragter Kinderarzt
hat einen festen Ansprechpartner für Kinderschutzfragen bei den Hebammen
und nur 18% der befragten Kinderärzte haben einen festen Ansprechpartner
bei der freien Jugendhilfe. Feste Ansprechpartner bei der Polizei, dem Familiengericht und dem Institut für Rechtsmedizin gibt es für die niedergelasse-
nen Kinderärzte in Braunschweig nicht. Ein fester Ansprechpartner in diesen
Institutionen wird allerdings von den niedergelassenen Kinderärzten auch
nicht als wünschenswert oder hilfreich angesehen (Nennung von weniger als
50% der Befragten).
Entsprechend wird von den niedergelassenen Kinderärzten in der Portfolioberechnung die Kooperation mit der Kinderklinik mit einer hohen Bedeutsamkeit und einer hohen Qualität in der Umsetzung bewertet. Ebenso werden die Kooperationen mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des
Gesundheitsamtes und mit den Schulen und Kindertagesstätten in der
Bedeutsamkeit als hoch bewertet und wohl auch in der Qualität der Umsetzung, zumindest da, wo eine Kooperation stattfindet. Die Bedeutsamkeit der
Kooperation mit dem Jugendamt wird von den niedergelassenen Kinderärzten ebenfalls als hoch eingeschätzt, hier wird jedoch der Umsetzung dieser Kooperation eine niedrige Qualität bescheinigt.
Bzgl. standardisierter Ablaufprozesse in der Kooperation mit externen Institutionen geben jeweils 50% der befragten Klinikärzte an, dass die Weitergabe
eigener Informationen aus der Klinik heraus an externe Institutionen und die
Veranlassung von Maßnahmen bei externen Institutionen jeweils nach stan-
dardisierten Vorgaben ablaufen. Jeweils 17% der befragten Klinikärzte geben
an, dass das Einholen von Informationen von externen Institutionen und die
56
Unterstützung und Beratung dieser Institutionen nach standardisierten Vorgaben ablaufen.
Bei den niedergelassenen Kinderärzten sind es nur 11% der Befragten, die
berichten, dass die Weitergabe eigener Informationen an andere Stellen
nach einem Standard geschehe. 10% der niedergelassenen Kinderärzte
geben an, dass die Veranlassung von Maßnahmen bei Dritten im Rahmen
eines standardisierten Ablaufes erfolgt. Das Einholen von Information und
Daten von externen Institutionen und die Unterstützung und Beratung dieser
Institutionen finden nicht nach einem Standard statt. Zumindest wird ein solcher von keinem der befragten niedergelassenen Kinderärzte benannt.
6.4. Kindertagesstätten
Es wurden in der Stadt Braunschweig Mitarbeiter von Kindertagesstätten mit
dem Fragebogen zu ihrer Arbeit im Kinderschutz befragt. Die Mitarbeiter
geben an, dass sie sich bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer Kindes-
wohlgefährdung vor allem mit ihren Kollegen absprechen (97% der Befragten). An das Jugendamt wenden sich (81% der Befragten) und / oder an den
Vorgesetzten (65% der Befragten). Auch bei der Ergreifung von Schutzmaß-
nahmen / Krisenintervention wenden sich über 80% (82%) an das zuständige
Jugendamt. 68% nehmen Kontakt zu Kollegen auf, 58% wenden sich an
ihren Vorgesetzten. Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich auch bei der Ergreifung
von Präventionsmaßnahmen: 68% der befragten Mitarbeiter von Kindertagesstätten in Braunschweig beraten sich mit ihren Kollegen, 51% wenden
sich an das Jugendamt und 39% an ihren Vorgesetzten. In allen 3 Bereichen
werden andere externe Institutionen, wie die niedergelassenen Kinderärzte,
die Hebammen, die Kinderklinik, die Polizei gar nicht oder nur selten als
potentielle Kontaktpartner genannt.
57
Dementsprechend werden in der Portfolioanalyse die Bedeutsamkeit der
Kooperation mit anderen Institutionen und ihre Qualität der Umsetzung nur
für einige potentielle Partner eingeschätzt. Eine hohe Bedeutsamkeit und
eine hohe Qualität werden der Kooperation mit Kollegen und Vorgesetzten
zugesprochen. Auch die Kooperation mit dem Jugendamt und dem Kinder-
und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes wird von ihrer Bedeutsamkeit und ihrer Qualität her von den Mitarbeitern der Kindertagesstätten
hoch eingeschätzt.
In den Antworten der befragten Mitarbeiter der Kindertagesstätten in Braunschweig auf die Frage, bei welchen externen Institutionen Ansprechpartner
vorhanden und bei welchen Ansprechpartner wünschenswert und hilfreich
wären, bestätigt sich der Eindruck, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Kindertagesstätten kaum Ansprechpartner jenseits der eigenen Kollegen
und des Jugendamtes haben. 50% der befragten Mitarbeiter nehmen
Ansprechpartner beim Jugendamt als vorhanden wahr, 84% der befragten
Mitarbeiter halten Ansprechpartner in dieser Institution für wünschenswert
und hilfreich. 5% der befragten Mitarbeiter kennen Ansprechpartner bei den
niedergelassenen Kinderärzten, 40% der befragten Mitarbeiter halten
Ansprechpartner dort für wünschenswert und hilfreich. 25% der befragten
Mitarbeiter geben an, dass ein fester Ansprechpartner beim Kinder- und
Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes vorhanden ist, 62% der
befragten Mitarbeiter halten einen festen Ansprechpartner in dieser Institution
für wünschenswert. 3% der Mitarbeiter geben an, dass ein fester Ansprech-
partner im Bereich der Sozialpsychiatrie vorhanden ist, 49% halten einen
festen Ansprechpartner dort für wünschenswert. 13% der befragten Mitarbeiter haben einen Ansprechpartner bei der Polizei, 38% halten einen sol-
chen für wünschenswert. Bei den übrigen vorgeschlagenen externen Institutionen wurden von den Mitarbeitern der Kindertagesstätten potentielle
Ansprechpartner nur selten als vorhanden oder wünschenswert benannt.
58
Auf die Frage, welche verschiedenen Aspekte der Arbeit im Kinderschutz
vorhanden sind und welche wünschenswert wären, geben je 100% der
befragten Mitarbeiter der Braunschweiger Kindertagesstätten an, dass kolle-
giale Besprechungen stattfinden und dass sie wünschenswert sind. Ebenfalls
100% der befragten Mitarbeiter halten regelmäßige Fortbildungen im Bereich
des Kinderschutzes für wünschenswert, aber nur 43% der Befragten geben
an, dass solche Fortbildungen regelmäßig stattfinden. Auch ein fester inter-
ner Ansprechpartner innerhalb der eigenen Institution für Belange des Kinderschutzes wird von 62% der Befragten als wünschenswert empfunden.
Aber nur 42% der Befragten geben an, dass ein solcher Ansprechpartner
vorhanden ist. Eine Supervision in Bezug auf Kinderschutzaspekte wird von
42% der Befragten als wünschenswert angegeben, aber nur 16% der
Befragten nehmen regelmäßige Supervision als vorhanden war.
Der Grad der Standardisierung im Umgang mit Kindeswohlgefährdung ist in
den Kindertagesstätten unterschiedlich. 32% der Befragten geben an, dass
die schriftliche Dokumentation bei der Wahrnehmung von Kindeswohlgefährdung standardisiert ist. 18% berichten von standardisierten Abläufen bei der
Deutung von Sachverhalten in Bezug auf Kindeswohlgefährdung. Vorge-
hensweisen zur Prävention, Krisenintervention und Nachsorge werden von
10%, 11% und 29% der Befragten als standardisiert beschrieben. 27% der
befragten Mitarbeiter der Kindertagesstätten geben an, dass sie standardisiert Informationen an externe Institutionen weitergeben, nur 7% der Befrag-
ten berichten, dass sie standardisiert Informationen von anderen Stellen
erhalten. Eine Unterstützung und Beratung externer Institutionen durch die
Mitarbeiter der Kindertagesstätten wird nur von 7% der Befragten bestätigt.
59
7.
Interpretation der Ergebnisse
7.1. Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Jugendhilfe
Die internen Organisationsstrukturen der Jugendhilfe sowohl der Landeshauptstadt als auch der Region Hannover sind als sehr gut einzuschätzen.
Variablen der Arbeit im Kinderschutz, wie Prävention, Abklärung von Verdachtsfällen, Ergreifung von Schutzmaßnahmen und Nachsorge, haben bei
den Mitarbeitern eine hohe Bedeutung und werden von ihnen auch bezüglich
der organisationsinternen Prozessqualität als gut beurteilt. Plakativ lässt sich
für die Jugendhilfe sowohl der Region als auch der Landeshauptstadt Hannover dieses Ergebnis in einem Satz zusammenfassen: Motivierte Mitarbeiter
in guten Organisationsstrukturen.
Die Mitarbeiter der beiden Jugendämter legitimieren ihren Handlungsauftrag
über den § 8a, SGB VIII. Eine Risikoeinschätzung und Intervention erfolgen
in aller Regel zeitnah. Ebenso sind die Kriterien der Verantwortungsübernahme intern gut geregelt. Die Falleinschätzung und Verantwortungsübernahme wird durch kollegialen Fachaustausch und Beratung durch Vorgesetzte erleichtert, dies unterschiedlich akzentuiert aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen beider Jugendämter. Der Umfang des kollegialen Fachaustausches wird in beiden Institutionen als ausreichend eingeschätzt. Mit dessen Qualität sind die befragten Mitarbeiter insgesamt auch
zufrieden.
Dennoch besteht auch bei diesen guten Strukturen weiteres Verbesserungspotential: so besteht für die Mitarbeiter der Jugendhilfe der Landeshauptstadt
Hannover ein erheblicher Wunsch nach Supervision ihrer Tätigkeit im Kin-
derschutz, der deutlich über das wahrgenommene Angebot hinausgeht. Auch
60
wird das Fortbildungsangebot von den Mitarbeitern beider Institutionen zwar
angenommen, der Wunsch nach Fortbildung übersteigt jedoch dieses Angebot. Die Mitarbeiter beider Institutionen wünschen feste interne Ansprechpartner zu Fragen des Kinderschutzes, die die Aufgabe eines Koordinators
übernehmen sollen. Dies ist ein Aspekt, der auch von externen Institutionen
beim Kontakt mit dem Jugendamt als Kritikpunkt formuliert wird.
Für die Abklärung von Kindeswohlgefährdung, die Deutung der erhaltenen
Informationen und die Krisenintervention existieren in beiden Institutionen
standardisierte Abläufe, die von den Mitarbeitern als wichtig und wertvoll ein-
geschätzt werden. Ein standardisiertes Vorgehen ist jedoch offensichtlich
noch nicht für Präventions- und Nachsorgemaßnahmen formuliert, wird aber
von den Mitarbeitern beider Institutionen gleichermaßen gewünscht. Dabei
kann die vorliegende Untersuchung nicht beantworten, ob im Rahmen einer
am Einzelfall und am individuellen Bedarf orientierten Prävention und Nachsorge standardisierte Abläufe überhaupt möglich sind.
Für die verschiedenen Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes können die
öffentlichen Jugendhilfen der Landeshauptstadt und der Region Hannover
bedarfsangepasst auf verschiedene Kooperationspartner zurückgreifen. Vor
allem Schulen und Kindertagesstätten, aber auch die Kinderkliniken und niedergelassenen Kinderärzte sowie die Familienhebammen, die Polizei und die
Familiengerichte werden von den Mitarbeitern der öffentlichen Jugendhilfe
der Landeshauptstadt und der Region Hannover als wichtige Kontakt- und
Kooperationspartner bei der Abklärung des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung angesehen. Die freien Jugendhilfeträger sind wichtige Ansprechund Kooperationspartner vor allem bei Präventions- und Nachsorgemaßnahmen.
Die Bedeutsamkeit der Kontakte zu externen Institutionen wird von den Mitarbeitern beider Jugendhilfen als hoch eingeschätzt. Es besteht daher der
61
Bedarf nach einer Intensivierung und Standardisierung dieser Kontakte, der
deutlich über das bisher vorhandene hinausgeht. Andererseits liegt bei den
Jugendämtern eine Standardisierung in der Zusammenarbeit mit anderen
Institutionen im Bereich des Kinderschutzes bislang nur in bestimmten Teilbereichen (Weitergabe von Informationen an Dritte) vor. Dafür scheinen nach
den Interviews Datenschutzregelungen verantwortlich zu sein. Bezüglich der
Einholung von Informationen von externen Institutionen, im Bereich der
Beratung externer Institutionen sowie der Delegation von Maßnahmen
scheinen die Prozessabläufe bezüglich ihrer Standardisierung verbesserbzw. ausbaubar.
Kooperationsvereinbarungen werden von den Mitarbeitern beider Jugendhilfeinstitutionen als bedeutende Hilfe in der Zusammenarbeit mit externen
Institutionen angesehen. Insofern könnten Kooperationsvereinbarungen mit
den als wichtig angesehenen Kontaktpartnern, in denen der Daten- und
Informationsaustausch verbindlich geregelt, feste Ansprechpartner zur Koordination der Zusammenarbeit benannt und Prozessabläufe standardisiert
sind, helfen, die fallbezogene Kommunikation zwischen den Institutionen effizienter zu gestalten.
Überraschend ist, dass die niedergelassenen Kinderärzte und der Sozialpädiatrische Dienst der Region für die Mitarbeiter beider Jugendämter bei der
Etablierung von Nachsorge scheinbar keine wichtige Rolle spielen, obwohl
man doch annehmen müsste, dass beide Institutionen für die Beurteilung von
körperlichen Vernachlässigungs- oder Misshandlungszeichen im Rahmen
der Nachsorge wichtig sind
Medizin
Die internen Organisationsstrukturen in den befragten Kinderkliniken sind
gut. Die Verantwortungsübernahme besteht in der stationären Abklärung der
62
vorgestellten Symptome durch Diagnostik und Beobachtung. Die verschiedenen Variablen der Arbeit im Kinderschutz, wie Abklärung von Verdachtsfällen, Deutung von Sachverhalten, Ergreifung von Schutzmaßnahmen,
haben für die Krankenhausärzte eine hohe Bedeutung und werden von ihnen
auch bezüglich der organisationsinternen Prozessqualität als gut bewertet.
Konkret sind die internen Prozessabläufe so aufgebaut, dass in den Kinderkliniken hauptsächlich der Sozialdienst angesprochen wird, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung abgeklärt bzw. Schutzmaßnahmen
ergriffen werden müssen. Der Sozialdienst ist die Kontaktstelle zu externen
Institutionen, wie beispielsweise dem Jugendamt. Darüber hinaus finden zu
Fragen der Kinderschutzarbeit eine Beratung durch Vorgesetzte sowie ein
kollegialer Fachaustausch statt. Der Umfang des kollegialen Fachaustausches wird von den Krankenhausärzten als ausreichend beschrieben.
Im Kinderkrankenhaus auf der Bult und in der Kinderklinik der Medizinischen
Hochschule dienen die jeweiligen dort tätigen Vertreter der Arbeitsgruppe
Kindesschutz als Ansprechpartner und üben ebenfalls Beratungs- und
Supervisionstätigkeiten aus.
Die Aktivitäten der Krankenhausärzte in Bezug auf Präventions- und Nach-
sorgemaßnahmen scheinen eher gering zu sein. Dies hat sicher mit dem
Handlungsauftrag einer Kinderklinik zu tun, der letztendlich erst dann umgesetzt werden kann, wenn eine Misshandlung schon passiert ist. Für die Kinderkliniken eine Intervention erst dann möglich, wenn die Misshandlung
schon passiert ist. Insofern fühlen sich die Klinikärzte hauptsächlich für die
akute medizinische Abklärung von Verdachtsfällen zuständig. Nachsorgemaßnahmen werden an den klinikinternen Sozialdienst delegiert.
Verbesserungswürdige interne Prozessabläufe werden von den Kranken-
hausärzten in den Bereichen Supervision, Fortbildung und Vorhandensein
fester Ansprechpartner angegeben. Auch wenn die Krankenhausärzte
berichten, dass sie sich von Vorgesetzten bezüglich der Abklärung von Kindesmisshandlungsfällen beraten lassen, scheint die Fachlichkeit der Vorge-
63
setzten nicht ausreichend zu sein, um den Wunsch der Krankenhausärzte
nach festen internen Ansprechpartnern für medizinische Kinderschutzbelange sowie fachlicher Supervision ausreichend abdecken zu können.
Ebenso besteht der Wunsch nach Fortbildung im medizinischen Kinderschutz.
Die wichtigen internen Prozessabläufe in den Kinderkrankenhäusern Hannovers sind im wesentlichen nicht standardisiert. Eine Standardisierung dieser
Abläufe wird jedoch als wichtig angesehen. Beispielhaft wird genannt, dass
man mit standardisierten Abläufen den unerfahrenen ärztlichen Kollegen
einen Handlungsleitfaden an die Hand geben könne. Der interne Austausch
mit Vorgesetzten, Kollegen und dem klinikeigenen Sozialdienst wird von den
Klinikkrankenhausärzten übereinstimmend in seiner Bedeutsamkeit, aber
auch in der Qualität seiner Umsetzung als hoch eingeschätzt.
Für die Klinikärzte sind die Jugendämter und die niedergelassenen Kinderärzte die wichtigen externen Kontaktpartner bei verschiedenen Aspekten der
Arbeit im Kinderschutz. Dies betrifft vor allem die Bereiche Verdachtsabklärung, Krisenintervention und Prävention. Standardisierte Abläufe im Kontakt
zu externen Institutionen bestehen nicht. Gerade in der Beziehung zwischen
Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten wird immer wieder von
beiden Seiten auf den „kleinen Dienstweg“ bzw. informelle Absprachen
verwiesen. Dennoch hat die Standardisierung von Prozessabläufen in der
Kontaktaufnahme zu externen Institutionen für die im Krankenhaus tätigen
Ärzte eine hohe Bedeutsamkeit, aber konsequenterweise eine niedrige Qua-
lität in der Umsetzung dieser Prozesse. Dies betrifft vor allem die Variablen
Informationserhalt von Dritten und Unterstützung und Beratung. Die Weiter-
gabe eigener Informationen an Dritte wird dagegen mit einer hohen Qualität
beschrieben. Aus den Interviews wird deutlich, dass diese Qualität sicherlich
durch das Rechtsgut der Schweigepflicht bestimmt wird.
64
Bei der Evaluation der Diskrepanzen zwischen wünschenswerten Ansprech-
partnern und vorhandenen Ansprechpartnern fällt auf, dass für die Klinikärzte
das Jugendamt und die niedergelassenen Kinderärzte, aber auch die Polizei,
die Familiengerichte und das Institut für Rechtsmedizin wichtige wünschens-
werte Kooperationspartner sind, in der Realität aber offensichtlich nur das
Institut für Rechtsmedizin als Kooperationspartner auch wahrgenommen
wird. Dennoch hat die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den Kinderärzten, der Polizei und den Familiengerichten für die Klinikärzte eine hohe
Bedeutung.
Die niedergelassenen Ärzte haben kaum Möglichkeiten, im Rahmen der verschiedenen Aspekte von Kinderschutzarbeit interne Kontaktpartner zu finden.
In den Interviews ist die eigene Kenntnis der allgemeinen Entwicklung eines
Kindes der Parameter, Vernachlässigung und körperliche Misshandlung
zuverlässig erkennen zu können. Streng genommen stellt der kollegiale
Fachaustausch mit Kollegen keinen internen Prozess dar, da die niedergelassenen Kinderärzte jeweils in eigener Praxis arbeiten. Er wird aber in
diesem Zusammenhang als interner Prozess gewertet, da hier ein Austausch
unter „seinesgleichen“ stattfindet. Unter dieser Prämisse wenden sich niedergelassene Kinderärzte bei Fragen zur Kinderschutzarbeit intern vornehm-
lich an ihre Kollegen. Dieser fachliche Austausch wird bezüglich seiner
Bedeutsamkeit und auch der Qualität seiner Prozessumsetzung als hoch
eingeschätzt. Entsprechend wird das Ausmaß kollegialer Besprechungen
zum Thema Kinderschutz von den niedergelassenen Kinderärzten als
umfangreich empfunden. Auch das vorhandene Fortbildungsangebot zu diesem Thema scheint ausreichend zu sein. Allerdings besteht ein Bedarf an
Supervision und an einem internen festen Ansprechpartner.
Für die niedergelassenen Kinderärzte sind wichtige externe Kontaktpartner
das Jugendamt, die Hebammen und die Kinderkliniken. Diese Institutionen
und zusätzlich die freien Jugendhilfeträger und die Polizei werden von den
65
niedergelassenen Kinderärzten auch als vorhandene Ansprechpartner wahr-
genommen. Standards für den Informationsaustausch mit diesen genannten
externen Institutionen bestehen jedoch nicht. Weitere wichtige wünschenswerte Kooperationspartner sind für die niedergelassenen Kinderärzte der
Sozialpädiatrische Dienst der Region Hannover, die Sozialpsychiatrie, die
Familiengerichte und das Institut für Rechtsmedizin.
Auffallend die ambivalente Beziehung zwischen niedergelassenen Kinderärzten und den Jugendämtern. Auch wenn diese von den niedergelassenen
Kinderärzten als wichtige vorhandene Kooperationspartner beschrieben wer-
den, so geben jedoch deutlich mehr niedergelassene Kinderärzte an, dass
die Kontaktaufnahme zum Jugendamt intensiver sein sollte. Dieses Ergebnis
wird durch die Angabe unterstützt, dass die Kooperation mit dem Jugendamt
von ihrer Bedeutsamkeit her hoch, jedoch von der Qualität der Prozess-
umsetzung niedrig ist. Ein möglicher Grund für diese Wahrnehmung kann die
Aussage in den Interviews sein, dass bei der Weitergabe von Informationen
an das Jugendamt dessen Intervention nicht immer im wünschenswerten
Maß erfolgt (wobei dieses nicht näher definiert wird). Für die niedergelassenen Kinderärzte besteht zudem das Problem, durch die Meldung und Weitergabe von Daten an das Jugendamt möglicherweise Patienten zu verlieren.
Zusammengefasst können die Ergebnisse der Befragungen für das
Koordinierungszentrum Hannover wie folgt interpretiert werden:
Die Organisationsstrukturen der großen Institutionen (Jugendämter und Kinderkrankenhäuser) sind gut. Interne Prozessabläufe sind festgeschrieben,
sie
werden
bezüglich
ihrer
Bedeutsamkeit
und
der
Qualität
der
Prozessumsetzung hoch bewertet. Jedoch sind die internen Prozessabläufe
vieler Teilbereiche der Kinderschutzarbeit in den Institutionen nicht standardisiert. In der Kooperation mit externen Institutionen gibt es deutlichen Verbesserungsbedarf. Die Institutionen berichten übereinstimmend, dass sie
selbst standardisiert und mit hoher Qualität Daten an Dritte weitergeben,
66
aber unstandardisiert und mit geringer Qualität Daten von anderen Institutionen erhalten. Für die Einschätzung und Deutung des Ausmaßes einer
drohenden Kindeswohlgefährdung ist jedoch das Einholen von Informationen
von externen Institutionen unerlässlich und wichtig. Insofern besteht hier ein
dringender Bedarf, diesen Prozess zu standardisieren und verbindliche
Abläufe festzulegen. Außerdem wird der Wunsch nach einem festen
Ansprechpartner intern und auch extern in den anderen Institutionen von
allen Befragten betont. Wobei den Kinderkliniken insofern eine Sonderrolle
zukommt, als dass sie den von allen Institutionen geforderten festen
Ansprechpartner bereits in ihren Reihen haben: der klinikeigene Sozialdienst
übernimmt genau die Rolle des Koordinators in Kinderschutzbelangen mit
Beratungsfunktion nach innen und Kontaktherstellung nach extern.
Eine ambivalente Beziehung wird in den Interviews und in den Fragebögen
zwischen den niedergelassenen Kinderärzten und den Jugendämtern deut-
lich. Sie ist geprägt durch das Erkennen, dass der andere Partner für die
erfolgreiche Arbeit im Kinderschutz wichtig ist und dem gleichzeitigen
Unvermögen, zu diesem Partner eine feste und tragfähige Beziehung herzustellen, v.a. im Bereich der Nachsorge. Es besteht der Eindruck, dass diese
Diskrepanz jedoch nicht durch bösen Willen der Beteiligten zustande kommt,
sondern durch das Unvermögen, dezentralisiert tätige Institutionen und
„einzelkämpferisch“ tätige Ärzte in freier Praxis, die streng genommen
ebenfalls dezentralisiert arbeiten, miteinander in Kontakt zu bringen.
7.2. Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Jugendhilfe
Die interne Organisation des Jugendamtes der Stadt Braunschweig scheint
gut strukturiert zu sein. Die Mitarbeiter des Jugendamtes legitimieren ihren
Handlungsauftrag ebenfalls über den § 8a, SGB VIII. Die Risikoeinschätzung
67
und Krisenintervention erfolgen zeitnah. Falleinschätzung und Verantwor-
tungsübernahme werden vor allem durch den kollegialen Fachaustausch,
aber auch durch die Beratung durch Vorgesetzte gefestigt. Die interne fachliche Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten hat für die befragten
Mitarbeiter eine hohe Bedeutsamkeit. Mit der Qualität der Zusammenarbeit
sind die befragten Mitarbeiter ebenfalls sehr zufrieden. Auch für die Jugendhilfe in Braunschweig gilt der schon für Hannover formulierte Satz: Motivierte
Mitarbeiter in guten Organisationsstrukturen.
Standardisierte Abläufe in der Kinderschutzarbeit sind beschrieben für die
Dokumentation und Abklärung von Kindeswohlgefährdung, für die Deutung
von Sachverhalten und für die Krisenintervention. Standards bei Maßnahmen
im Rahmen von Nachsorge und Prävention scheinen dagegen überwiegend
nicht vorhanden zu sein. Dieser Eindruck wird bestätigt dadurch, dass Abklä-
rung von Kindeswohlgefährdung und Krisenintervention für die Befragten
eine hohe Bedeutsamkeit haben und die entsprechende Prozessumsetzung
von guter Qualität ist. Hingegen wird die Bedeutsamkeit der Einschätzung
von Sachverhalten sowie von Präventions- und Nachsorgemaßnahmen zwar
ebenfalls hoch eingeschätzt, hier werden aber deutliche Abstriche in der
Qualität der Umsetzung eingeräumt.
Das Ausmaß kollegialer Besprechungen im Jugendamt Braunschweig entspricht dem Anspruch der Mitarbeiter. Das Bedürfnis nach Fortbildung sowie
einem festen internen Ansprechpartner für fachliche Beratung und Supervision ist jedoch deutlich höher als das vorhandene Angebot.
Wichtige externe Kontaktpartner der Mitarbeiter des Jugendamtes sind in der
Kinderschutzarbeit Schulen und Kindertagesstätten, die niedergelassenen
Kinderärzte und Hebammen. Etwas überraschend ist, dass über diese Insti-
tutionen hinaus keine weiteren als wichtige externe Kontaktpartner genannt
werden, anders als z. B. von den Mitarbeitern der Jugendämter in Hannover.
68
Das Ergebnis suggeriert, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes und der
Stadt Braunschweig möglicherweise die verschiedenen Aspekte im Bereich
der Kinderschutzarbeit im wesentlichen selbst umsetzen. Selbst für die
Ergreifung von Schutzmaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung scheint der
Kontakt zum Familiengericht für die Braunschweiger Mitarbeiter nicht den
Stellenwert zu besitzen, wie er von den Mitarbeitern der Jugendämter in
Hannover angegeben wurde.
Möglicherweise liegt die berichtete geringe Kontaktaufnahme zu externen
Partnern aber auch darin begründet, dass diese externen Partner kaum vorhanden sind. Bei der Frage nach vorhandenen Ansprechpartnern und wünschenswerten Ansprechpartnern werden durchaus externe Institutionen als
wünschenswerte Kooperationspartner benannt, jedoch nicht als vorhandene
Kooperationspartner angegeben. Dazu gehören vor allem die Kinderklinik,
die freien Träger der Jugendhilfe, die Polizei und der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes.
Standardisierte Abläufe werden für die Weitergabe von Informationen an
externe Institutionen beschrieben. Aber auch im Jugendamt der Stadt Braunschweig existiert kein standardisiertes Vorgehen für das Einholen von Informationen von Dritten. Entsprechend wird der Weitergabe von Informationen
an Dritte eine hohe Bedeutsamkeit und gleichzeitig eine hohe Qualität in der
Umsetzung des Prozesses bescheinigt, dem Einholen von Daten von Dritten
zwar ebenfalls eine hohe Bedeutsamkeit aber eine niedrige Qualität in der
Umsetzung des Prozesses. Dass die Weitergabe von Daten an Dritte
standardisiert geregelt ist, liegt sicher, ähnlich wie in Hannover, daran, dass
aufgrund von Datenschutzbestimmungen verbindliche Vorgaben vorliegen.
Da offensichtlich mehr Kontakt zu verschiedenen externen Institutionen
gewünscht wird als er vorhanden ist, wären Kooperationsvereinbarungen mit
den verschiedenen Einrichtungen im Braunschweiger Raum, die sich mit
Kinderschutz beschäftigen, sinnvoll. In diesen würden beispielsweise die
69
Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen und Daten verbindlich geregelt.
Freie Jugendhilfeträger und Beratungsstellen
In den Beratungsstellen und bei den freien Trägern der Jugendhilfe wird der
Verdacht auf das Vorliegen einer Kindeswohlabklärung fast ausschließlich
über den kollegialen Fachaustausch mit Kollegen und seltener durch die
Beratung mit Vorgesetzten abgeklärt. Die interne fachliche Kooperation mit
Kollegen und Vorgesetzten hat für die Befragten eine hohe Bedeutsamkeit.
Dazu wird dieser Kooperation auch eine hohe Qualität in der Prozessumsetzung bescheinigt. Allerdings sind die internen Prozessabläufe im wesentlichen nicht standardisiert.
Entsprechend der berichteten guten Qualität wird der interne kollegiale
Fachaustausch als ausreichend für die tägliche Arbeit im Kinderschutz empfunden, ebenso das Supervisionsangebot der Einrichtungen. Es gibt den
Wunsch nach über das vorhandene Angebot hinausgehenden Fortbildungen
zum Thema Kinderschutz. Diese Diskrepanz zwischen Angebot und
Nachfrage wird aber nicht so deutlich formuliert wie von den befragten
Mitarbeitern der Jugendämter. Gleiches gilt für den Wunsch nach einem
vorhandenen internen Ansprechpartner. Insgesamt wird aber der Bedarf der
befragten Mitarbeiter der Beratungsstellen und der freien Jugendhilfe durch
das vorhandene Angebot offensichtlich im wesentlichen gedeckt.
Das zuständige Jugendamt ist für die Mitarbeiter der freien Jugendhilfe und
der Beratungsstellen der Kontaktpartner. Weitere wichtige Kontaktpartner
sind quasi nicht vorhanden. Vertreter der Jugendämter stehen den Mitarbeitern der freien Jugendhilfe und der Beratungsstellen als Ansprechpartner
überwiegend zur Verfügung, auch wenn hier der Wunsch nach Ansprech-
partnern höher ist als das vorhandene Angebot. Die Prozessabläufe im
70
Kontakt zu den externen Institutionen sind ebenfalls ganz überwiegend nicht
standardisiert, wobei allerdings der Weitergabe eigener Informationen an
Dritte (hier vor allem das Jugendamt) dennoch eine hohe Qualität in der Prozessumsetzung bescheinigt wird.
Die Ergebnisse der Befragungen verdeutlichen, dass neben dem Jugendamt
weitere externe Kooperationspartner scheinbar nicht im Focus der Mitarbeiter
der freien Jugendhilfe und der Beratungsstellen stehen. Als Beispiel mag die
Einschätzung der Kooperation mit der Städtischen Kinderklinik Braunschweig
dienen: keiner der befragten Mitarbeiter der freien Träger der Jugendhilfe
und der Beratungsstellen berichtet, dass Ansprechpartner in der Städtischen
Kinderklinik vorhanden sein, jedoch alle wünschen sich Ansprechpartner in
dieser Institution. Daraus könnte sich die Empfehlung ergeben, die freien
Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen bei der Kontaktaufnahme zu
anderen Institutionen, die im Kinderschutz tätig sind, zu unterstützen. Die
vorliegende Untersuchung kann jedoch nicht klären, ob dies im Sinne des
Handlungsauftrags dieser Einrichtungen ist, die offensichtlich vornehmlich
der öffentlichen Jugendhilfe zuarbeiten.
Medizin
Es ist schwierig, die Ergebnisse der Interviews und Fragebögen der Ärzte der
Städtischen Kinderklinik Braunschweig inhaltlich zu interpretieren. Zwar ist
die Handlungslegitimation noch erkennbar, da sie sich übereinstimmend mit
den Aussagen der Hannoverschen Kollegen über die Deviation einer nor-
malen körperlichen und geistigen Entwicklung eines Kindes ohne erkennbare
Krankheitsursache definiert. Aber alle weiteren Antworten heben sich insgesamt von den Antworten der anderen befragten Institutionen in Braunschweig
und Hannover deutlich ab. Beispielsweise wurde immer wenigstens eine
Variable aus 3 angebotenen Möglichkeiten des internen Informationsaustausches (kollegialer Fachaustausch, Beratung durch Vorgesetzte, Einschaltung
71
anderer interner Institutionen) von einer deutlichen Mehrzahl der Befragten
aller beteiligten Institutionen benannt. Von den Braunschweiger Klinikärzten
wird aber keine dieser drei Variablen mit einer deutlichen Mehrheit genannt.
Ähnlich sind die Mehrheitsverhältnisse bei den weiteren Antworten auf die
verschiedenen Fragebogenitems diffus und nicht weiter inhaltlich auswertbar.
Das Ganze lässt sich in zwei Richtungen interpretieren: entweder sind in der
Städtischen Kinderklinik Braunschweig in Belangen des Kinderschutzes die
Organisationsstrukturen für die internen Prozessabläufe und die externen
Kontakte völlig uneinheitlich bzw. fehlen strukturierte Vorgaben für den internen und externen Informationsaustausch, oder aber das Ergebnis der Befragung ist aufgrund der relativ geringen Anzahl von befragten Braunschweiger
Klinikärzten schlichtweg nicht repräsentativ und kann die vorhandenen
Strukturen zum Kinderschutz in der Braunschweiger Kinderklinik nicht
beschreiben.
Wir können anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht entscheiden, welche
der beiden Alternativen zutrifft. Insofern haben wir auf eine Interpretation der
Datenauswertung für die Braunschweiger Klinikärzte verzichtet. Folglich lässt
sich auch kein Handlungsauftrag für die Braunschweiger Kinderklinik herleiten, außer vielleicht dem, dass eine Nachevaluation der Städtischen Kinderklinik Braunschweig möglicherweise unsere Frage klärt.
Die niedergelassenen Kinderärzte in Braunschweig haben bezüglich der
Abklärung von Kindeswohlgefährdung keine feststehenden, internen Ablaufprozesse. Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit den in den Interviews gemachten Angaben, dass eine Einschätzung einer Kindeswohl-
gefährdung zumeist „intuitiv“ aufgrund der eigenen Berufserfahrung erfolgt.
Insofern ist es nur folgerichtig, dass bei fehlenden internen Ablaufprozessen
auch keine Standardisierung wahrgenommen wird.
72
Dennoch geben die niedergelassenen Kinderärzte an, dass der kollegiale
Fachaustausch zum Thema Kinderschutz für sie eine hohe Bedeutung und
auch eine hohe Qualität in der Umsetzung des Prozesses hat. Sie
formulieren darüber hinaus deutlich die Wünsche nach Fortbildung und nach
einem festen internen Ansprechpartner für die Belange des Kinderschutzes.
Für die niedergelassenen Kinderärzte gibt es keine wichtigen externen Kontaktpartner, auch nicht Jugendamt oder Kinderklinik. Dennoch ist die
Kooperation mit der Städtischen Kinderklinik Braunschweig aus Sicht der
niedergelassenen Kinderärzte gut. Sie bescheinigen dieser Kooperation
ebenso eine hohe Bedeutsamkeit als auch eine hohe Qualität in der Pro-
zessumsetzung. Andererseits geben die Befragten weit überwiegend an,
dass ein Ansprechpartner im Jugendamt für sie wünschenswert und hilfreich
wäre. Ähnlich wie von den Kollegen in Hannover wird auch von den niedergelassenen Kinderärzten in Braunschweig die Kooperation mit dem Jugendamt als wichtig, in der Prozessqualität jedoch als schlecht beschrieben.
Weitere Ansprechpartner wünschen sich die niedergelassenen Kinderärzte
im Bereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes und im Bereich der Sozialpsychiatrie. Sie werden jedoch als nicht vorhanden beschrieben. Was für die internen Abläufe gilt, gilt auch für die
gesamten Prozesse der externe Kontaktaufnahme: Standards sind hierfür
quasi nicht vorhanden.
Kindertagesstätten
Als Sonderfall wurden Mitarbeiter verschiedener Kindertagesstätten in
Braunschweig mit Hilfe des Fragebogens, jedoch nicht per Interview befragt.
Der Grund dafür ist die Erfahrung im Verlauf der Untersuchung, dass Kin-
dertagesstätten als wichtige Kooperationspartner von den verschiedenen
73
Institutionen genannt werden, über ihre eigenen Organisationsstrukturen
jedoch wenig bekannt ist.
Bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung findet
innerhalb der Kindertagesstätten in fast allen Fällen ein kollegialer Fachaustausch statt. Fast alle befragten Mitarbeiter wenden sich außerdem an das
Jugendamt oder an ihren Vorgesetzten. Für die Mitarbeiter der Kindertagesstätten gibt es bei der Abklärung von Kindeswohlgefährdung, bei der Risiko-
bewertung, der Krisenintervention und der Etablierung von Präventions- und
Nachsorgemaßnahmen außer dem Jugendamt keine weiteren externen
Kooperationspartner (weder niedergelassene Kinderärzte, Hebammen noch
die Kinderklinik). Entsprechend wird der Bedeutung der internen fachlichen
Kooperation mit Kollegen und Vorgesetzten, aber auch der Bedeutung der
externen Kooperation mit dem Jugendamt und dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes eine hohe Bedeutsamkeit zugemessen
und die Qualität der Prozessumsetzung in der Zusammenarbeit mit den
genannten Kooperationen als gut eingeschätzt.
Die Mitarbeiter der Kindertagesstätten geben, wie gesagt, wenige externe
Kooperationspartner an. Aber auch die Frage nach wünschenswerten
externen Kooperationspartnern führt nicht dazu, dass vorher nicht Genannte
jetzt aufgezählt werden. Ganz offensichtlich bedienen sich die Mitarbeiter der
Kindertagesstätten bei der externen Beratung fast ausschließlich des Amtsweges in Richtung Jugendamt oder Gesundheitsamt.
Die Mitarbeiter der Kindertagesstätten haben einen Bedarf nach Fortbildung,
Supervision und einem festen internen Ansprechpartner für die Belange des
Kinderschutzes, der jeweils höher als das wahrgenommene Angebot ist.
Standardisierte Abläufe im Bereich der Abklärung von Kindeswohlgefährdung
in Kindertagesstätten werden nur von wenigen Mitarbeitern beschrieben und
sind offensichtlich überwiegend nicht vorhanden.
74
Die Ergebnisse der Befragung der Mitarbeiter in den Kindertagesstätten im
Bezug auf die externen Kooperationspartner überraschen, da die in dieser
vorliegenden Untersuchung befragten Institutionen regelmäßig Schulen und
Kindertagesstätten als wichtige Kooperationspartner angegeben haben.
Auch in persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitern der Kindertagesstätten,
nicht nur in Braunschweig sondern auch in Hannover und anderen Städten
und Landkreisen Niedersachsens, wird von den Erzieherinnen immer wieder
der Wunsch formuliert, als kompetenter Partner bei der Beurteilung eines
Kindes von den anderen Institutionen, und hier vor allem vom Jugendamt
und den niedergelassenen Kinderärzten, anerkannt zu werden. Insofern können wir die vorliegenden Ergebnisse der Befragung nicht schlüssig erklären.
Möglicherweise spielt hier ein resignativer Ansatz eine Rolle, der zu antizipie-
renden Antworten bei der Frage nach externen Kooperationspartnern führt.
Dies kann die vorliegende Untersuchung jedoch nicht weiter aufschlüsseln.
Hieraus könnte sich möglicherweise eine Handlungsempfehlung für weitere
Untersuchungen ergeben.
Zusammengefasst kann für das Koordinierungszentrum Kinderschutz
Braunschweig ähnlich wie für das Koordinierungszentrum in Hannover
bestätigt werden, dass die internen Organisationsstrukturen der befragten
Institutionen gut sind, mit eingespielten, jedoch überwiegend nicht standardisierten internen Prozessabläufen. Bezüglich der externen Kontaktaufnahme
sehen das Jugendamt die medizinischen Institutionen und vice versa die niedergelassenen Kinderärzte und Krankenhausärzte das Jugendamt als wichtige Kooperationspartner an.
Auch für die Institutionen des Koordinierungszentrums Braunschweig kann
Verbesserungspotential identifiziert werden: die Abläufe in der externen
Kommunikation müssen vor allem bei der Einholung von Daten standardisiert
werden. Dies ist für die Einschätzung und Deutung des Ausmaßes einer dro-
henden Kindeswohlgefährdung unerlässlich und wichtig. Aber auch feste
75
Ansprechpartner in den jeweils anderen Institutionen werden von allen Beteiligten gewünscht. Darauf wird in der Formulierung eines Handlungsauftrages
weiter eingegangen.
Die Ergebnisse der Befragung der Städtischen Kinderklinik Braunschweig
fallen „aus dem Rahmen“. Hier ist nicht auszuschließen, dass der Grund
dafür die geringe Teilnehmerzahl aus den Reihen der Städtischen Kinderklinik ist.
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8. Handlungsempfehlungen
Die in den Koordinierungszentren für Kinderschutz vertretenen Institutionen
wurden mit Hilfe eines halbstrukturierten Interviews und eines Fragebogens
zu verschiedenen Aspekten ihrer Arbeit im Kinderschutz befragt. Aus der
Analyse ihrer Antworten ergeben sich Handlungsempfehlungen, die im folgenden für die einzelnen Standorte angeführt werden. Es sei an dieser Stelle
noch einmal betont, dass hier der subjektive Eindruck von Mitarbeitern der
Institutionen analysiert und wiedergegeben wird. Es ist daher möglich, dass
formulierte Handlungsempfehlungen tatsächlich in den Institutionen bereits
umgesetzt, aber noch nicht allen Mitarbeitern transparent gemacht worden
sind. Es geht bei der Auflistung der Handlungsempfehlungen auch nicht
darum, ob eine Handlungsempfehlung umsetzbar oder unrealistisch, gut oder
schlecht, richtig oder falsch ist. Dies zu entscheiden, bleibt den einzelnen
Institutionen überlassen.
Vordringlich erscheint uns die Bearbeitung des Prozesses Einholung von
Informationen bei Dritten zur Gefahreneinschätzung. Dieser Prozess scheint
in allen Institutionen unbefriedigend zu verlaufen. Neben der fehlenden Standardisierung scheinen auch mangelnde Kenntnis und Akzeptanz externer
Fachkompetenz, kurz: die Wertschätzung externer Informationsgeber, eine
Rolle zu spielen. Dies erscheint uns Autoren umso bedeutsamer, da dieser
Prozess nach unserem Verständnis der entscheidende in der Zusammen-
arbeit verschiedener Institutionen bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung ist. An dieser Stelle sei noch einmal auf den Anfang dieses
Abschlussberichtes verwiesen und unsere Einschätzung, warum viele der
spektakulär endenden Misshandlungsfälle ein tragisches Ende genommen
haben.
Wir möchten an dieser Stelle den Vorschlag machen, dass sich die Institutionen bezüglich eines Vernetzungsprozesses im Kinderschutz unter Quali-
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tätsmanagementgesichtspunkten zertifizieren lassen sollten (z.B. nach ISO).
Damit würden wahrscheinlich auch alle nachfolgend aufgeführten Handlungsempfehlungen ausreichend bearbeitet. Als weitere übergreifende Maßnahme für beide Koordinierungszentren empfehlen wir den Abschluss schriftlicher verbindlicher Kooperationsvereinbarungen zwischen den beteiligten
Institutionen, die vor allem den Informationsaustausch zwischen den Institutionen regeln.
8.1. Hannover
1. Jugendhilfe - Herstellung von Verbindlichkeit:
 Einrichtung eines festen internen Ansprechpartners für die Mitarbeiter beider Jugendhilfeinstitutionen der Region und der Landeshauptstadt Hannover, der als erste „Anlaufstelle“ für die Belange des Kinderschutzes
innerhalb dieser Institutionen zuständig ist und beispielsweise auch Fortbildungsangebote und Supervision organisiert bzw. gewährleistet.
 Einrichtung eines festen Ansprechpartners innerhalb der beiden Jugend-
hilfeinstitutionen für externe Kooperationspartner, der gleichermaßen als
„Knotenpunkt“ die eingehenden Anfragen annimmt und an die dafür
zuständigen Mitarbeiter weiterleitet.
2. Jugendhilfe - Standardisierung:
 Etablierung standardisierter Prozessabläufe innerhalb beider Jugendhilfeinstitutionen für Präventions- und Nachsorgemaßnahmen.
3. Jugendhilfe - Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen:
 Intensivierung und Standardisierung der Zusammenarbeit beider Jugend-
hilfeinstitutionen mit Schulen, Kindertagesstätten, Kinderkliniken und niedergelassenen Kinderärzten in Form von Kooperationsvereinbarungen.
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4. Landeshauptstadt Hannover - Supervisionsangebot:
 Erweiterung des Supervisionsangebotes für die Mitarbeiter der Jugendhilfe der Landeshauptstadt.
5. Kinderkliniken - Herstellung von Verbindlichkeit:
 Einrichtung eines festen internen Ansprechpartners als Koordinator für die
Belange des medizinischen Kinderschutzes, der auch Fortbildungen und
Supervision organisiert bzw. gewährleistet.
6. Kinderkliniken - Standardisierung:
 Standardisierung der internen Prozessabläufe zur Umsetzung von Kinderschutz.
7. Kinderkliniken - Supervisions- und Fortbildungsangebot:
 Ausweitung des Supervisions- und Fortbildungsangebotes für den
medizinischen Kinderschutz.
8. Kinderkliniken - Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen:
 Verbesserung der Zusammenarbeit mit Jugendamt, niedergelassenen
Kinderärzten, Polizei und Familiengerichte durch Schaffung fester Ansprechpartner in der eigenen Einrichtung und Standardisierung externer
Prozessabläufe .
9. Niedergelassene Kinderärzte - Herstellung von Verbindlichkeit:
 Einrichtung eines internen Ansprechpartners für die Belange des Kinderschutzes als Koordinator und Organisator.
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10. Niedergelassene Kinderärzte - Supervisionsangebot:
 Ausweitung des Supervisionsangebotes für Belange des Kinderschutzes.
11. Niedergelassene Kinderärzte - Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen:
 Verbesserung der Zusammenarbeit mit Jugendamt, Sozialpädiatrischem
Dienst, Sozialpsychiatrie, Familiengerichten, Institut für Rechtsmedizin
durch Standardisierung der externen Prozessabläufe.
8.2. Braunschweig
1. Jugendhilfe - Standardisierung:
 Überarbeitung und Standardisierung folgender Prozessabläufe:
 Einholen von Informationen zur Kindeswohlgefährdung von externen Institutionen.
 Deutung dieser eingeholten externen Informationen
 Präventionsmaßnahmen
 Nachsorgemaßnahmen
2. Jugendamt - Herstellung von Verbindlichkeit:
 Kontaktherstellung zu und Schaffung eines festen Ansprechpartners für:
 Städtische Kinderklinik
 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes
 Freie Jugendhilfeträger
 Polizei
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3. Jugendamt - Standardisierung:
 Schaffung standardisierter Prozessabläufe im Kontakt zu den oben
genannten externen Institutionen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen.
4. Freie Jugendhilfeträger - Standardisierung:
 Standardisierung der Prozessabläufe im Kontakt zu bestehenden externen Institutionen (Jugendamt).
5. Freie Jugendhilfeträger - Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen:
 Herstellung fester Kontakte zu weiteren externen Institutionen (vor allem
Städt. Kinderklinik) und Etablierung standardisierter Prozessabläufe.
6. Niedergelassene Kinderärzte - Fortbildung:
 Ausweitung des Fortbildungsangebotes für medizinische Belange des
Kinderschutzes.
7. Niedergelassene Kinderärzte - Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen:
 Intensivierung der Kontakte zu externen Institutionen durch Schaffung
standardisierter Prozessabläufe, hier vor allem für:
 Jugendamt
 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes
 Sozialpsychiatrie
8. Externe Institutionen - Herstellung von Verbindlichkeit:
 Einrichtung fester Ansprechpartner in den o. g. Institutionen für die niedergelassenen Kinderärzte für die Belange des Kinderschutzes.
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9. Kindertagesstätten - Herstellung von Verbindlichkeit:
 Einrichtung fester interner Ansprechpartner für die Belange des Kinderschutzes, die auch die Organisation von Fortbildung und Supervision
gewährleisten.
10. Kindertagesstätten - Supervision:
 Ausweitung des internen Supervisionsangebotes.
11. Kindertagesstätten - Fortbildung:
 Ausweitung des Fortbildungsangebotes für Belange des Kinderschutzes
13. Kindertagesstätten - Zusammenarbeit mit externen Institutionen:
 Evaluation, zu welchen externen Institutionen die Erzieherinnen in Kindertagesstätten einen festen und verbindlichen Kontakt herstellen wollen.
12. Kindertagesstätten - Standardisierung:
 Einrichtung standardisierter Prozessabläufe in der Kontaktaufnahme zu
den dann evaluierten externen Institutionen.
14. Städtische Kinderklinik- Organisationsstrukturen:
 Reevaluation der vorhandenen Organisationsstrukturen für die interne
Bearbeitung von Kinderschutzfällen und die Kontaktaufnahme zu externen Institutionen, die sich mit Kinderschutz beschäftigen.
82
9. Anhang
83
9.1. Ausführliche Auswertung der Interviews
9.1.1. Jugendhilfe
Frage: Wie wird in ihrem Hause Kindeswohlgefährdung definiert?
Die Definition von Kindeswohlgefährdung liegt in allen Interviews im Rahmen
des §8a, SGB VIII, allerdings in unterschiedlicher Ausprägung der Operationalisierung. Eine Definition eines Interviewten kann diesen Rahmen beispielhaft beschreiben:
„Kindeswohlgefährdung ist das Unterlassen oder Handeln einer Personensorge – oder Erziehungsberechtigen, das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu
erheblichen körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen der
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen führt.“
In einem Interview wird die Kindeswohlgefährdung operationalisiert:
„Vernachlässigung (z. B. Mangel in Ernährung, Gesundheitssorge, Beaufsichtigung
oder
Schulfürsorge),
Misshandlung,
sexueller
Missbrauch,
Erwachsenenkonflikte mit Auswirkungen auf das Kind, Autonomiekonflikte“.
Eine Definition beschreibt vor allem die Entwicklungschancen der Kinder:
„Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder und Jugendliche nicht in
ausreichendem Maße vor körperlicher, seelischer Gewalt und emotionaler
sowie körperlich- gesundheitlicher Vernachlässigung, vor sexuellem Miss-
brauch geschützt sind und entscheidende existenzielle Entwicklungschancen
versagt werden.“
In einem weiteren Interview wird auf das familiäre Umfeld hingewiesen:
„Wenn Eltern nicht in der Lage sind, zum Beispiel durch familiäre Umstände
die Fürsorge, Förderung zu gewährleisten und somit die Gesundheit und
Entwicklung gefährdet ist.
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Weiter ausdifferenziert wird dies durch Beispiele:
„Ein Kind hat mit eineinhalb Jahren noch keinen Löffel gesehen, es werden
Vorsorgeuntersuchungstermine beim Kinderarzt nicht wahrgenommen, das
Kind kann mit einem Jahr noch nicht sitzen“:
In einem weiteren Interview werden Umfeldfaktoren genannt, die das Kindeswohl gefährden: so zum Beispiel Alkohol, Drogen und die Lebensbedingungen in Sekten, in denen lebenswichtige Medikamente vorenthalten werden.
Es gibt aber auch sehr bürokratische Antworten, wie z.B. „In den Dienstanweisungen ist festgelegt, wie mit Kindeswohlgefährdung umzugehen ist.“
Schließlich wird in einem weiteren Interview darauf hingewiesen, dass es
keinen absoluten Misshandlungsbegriff gibt, da Kindesmisshandlung relativ
ist.
Frage: Was kann ihre Einrichtung leisten zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung?
Das, was die einzelnen Einrichtungen leisten können, hängt stark von deren
Funktion und Profession ab. In den Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe besteht die Leistung in der Risikoeinschätzung, die durch Akteneinsicht,
Telefonaten mit bereits vorhandenen Jugendhilfeeinrichtungen und Nachbarn
getroffen wird. Dazu kommt noch die kollegiale Beratung. Wenn das Risiko
als hoch eingeschätzt wird, müssen sich die Mitarbeiter der Jugendhilfe
einen Eindruck vor Ort in Form eines Hausbesuches verschaffen. Wenn
möglich, wird dieser Hausbesuch immer von zwei Jugendhilfemitarbeitern
gemeinsam durchgeführt (Angabe aus Hannover).
85
Wenn das Risiko einer Kindeswohlgefährdung besteht, können unterstüt-
zende Maßnahmen zur Risikominderung getroffen werden, z. B. durch die
Hinzuziehung einer Sozialpädagogischen Familienhilfe oder Familienhebammen. Im Sinne einer Krisenintervention besteht die Möglichkeit der
Inobhutnahme des Kindes zur Trennung von Täter und Opfer. Eine weitere
Möglichkeit ist die Einschaltung des Familiengerichtes. Nach der akuten
Schutzmaßnahme für die Kinder können darüber hinaus Entlastungen der
Eltern angestrebt werden, z. B. durch eine Therapie oder durch die Installation konkreter Hilfen. Das anzustrebende Ziel ist immer die Rückführung des
Kindes, wenn es irgend möglich und fachlich abgesichert ist.
Zur akuten Krisenintervention ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet worden,
der ständig angerufen werden kann. Die entsprechende Nummer ist innerhalb des Kommunalen Sozialdienstes bekannt, ebenso ist der Bereitschaftsdienst auch über die Polizei erreichbar.
Als hilfreiche Maßnahmen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung werden
auch die Kontaktaufnahmen zu Kindergärten und Schulen, anderen Beratungsstellen, zur Polizei sowie zu anderen Institutionen, wie z.B. dem Kinderschutzbund genannt. Allerdings hängt die Kooperation mit diesen Einrichtungen offensichtlich auch sehr stark von den jeweiligen Personen ab, die dort
tätig sind.
Weitere hilfreiche Maßnahmen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung sind
außerdem eine deutliche Präsenz in der Öffentlichkeit und verschiedene niederschwellige Angebote.
Frage: Wie früh oder spät können sie intervenieren?
Die Mitarbeiter der Jugendämter weisen darauf hin, dass sie sofort intervenieren, wenn sie entsprechende Informationen haben. Das entspräche der
86
Garantenpflicht. Es wird immer wieder betont, dass die Erreichbarkeit der
Jugendamtsmitarbeiter über ein Diensthandy zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Umgehende Intervention bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass als erstes
ein Hausbesuch gemacht wird. Die Mitarbeiter nehmen zunächst eine Risikoeinschätzung mit Hilfe der vorliegenden Informationen vor. Geht beispielsweise eine entsprechende Meldung beim Kinder- und Jugendschutzhaus
(Braunschweig) ein, wird versucht, zunächst den Kontakt zur Familie herzustellen und dann zum zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes.
Kritisiert wird von einem Jugendamtsmitarbeiter, dass die freien Jugendhilfeträger manchmal zu lange mit entsprechenden Informationen über eine dro-
hende Kindeswohlgefährdung warten. Die freien Jugendhilfeträger müssten
sich bezüglich der Verpflichtung zur Hinzuziehung des Jugendamtes nach
§8a, SGB VIII offensichtlich noch zurechtfinden. Allerdings scheinen sie für
diesen Fall zu fürchten, das Vertrauen der Familien zu verlieren.
Frage: Welche Stellen in ihrem Hause sind damit befasst oder könnten
damit befasst werden?
Neben der Aufzählung der verschiedenen zuständigen Fachabteilungen weisen die Interviewten der unterschiedlichen Jugendhilfeinstitutionen übereinstimmend darauf hin, dass prinzipiell alle Mitarbeiter dieser Organisationen
mit der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdung befasst werden können,
allerdings mit unterschiedlichem Zugang und unterschiedlichem Verantwortungsgrad. „Alle Mitarbeiter in den Einrichtungen im Jugendamt müssen eine
Meldung über Kindeswohlgefährdung als solche erkennen und wissen, wer
zuständig ist und an wen eine Meldung über eine Kindeswohlgefährdung
weitergegeben werden muss.“
Institutionsabhängig gibt es besondere Einrichtungen, die mit Kinderschutz
beschäftigt sind, wie z.B. einen Kinderpflegedienst, das Kinder- und Jugend-
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schutzhaus in Braunschweig, das Kinderheim Waldhof für die Region Hannover, den Fachdienst für seelische Behinderungen und andere.
In einem Interview wird auf die Unterstützung durch Fachberater hingewiesen, die zumeist eine Ausbildung als Sozialpädagogen und eine spezifische
Zusatzausbildung haben. Diese Fachberater haben keine Leitungsfunktion
sondern übernehmen die fachliche Beratung und Supervision der gefährdete
Kinder betreuenden Mitarbeiter ihrer Institution.
Frage: Wie definieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre eigene Verantwortung zur Sicherstellung des Kindesschutzes?
Zur Präzisierung der Frage: Hier geht es in erster Linie um das Kommittment,
das heißt um die Selbstverpflichtung, sich für den Kinderschutz zu engagieren.
Alle Befragten, ob Mitarbeiter der Jugendhilfe oder Ärzte (s. dort), verweisen
auf ihre Professionalität, die ihre Basis in einer fundierten Ausbildung hat.
Betont wird, dass die Verpflichtung für das Kind von allen sehr ernst
genommen wird. Zudem bedeutet dies aber auch eine hohe Verantwortung
für den einzelnen Mitarbeiter. In einigen Interviews wird auf die gegenwärtige
Aufmerksamkeit
der
Öffentlichkeit
verwiesen,
hervorgerufen
durch
Medienberichte über Vernachlässigung, Misshandlung und Tötung von
Kindern. Es wird auch betont, dass viele Fälle überhaupt nicht eindeutig sind.
Dies kann u.a. daran liegen, dass das Kind nicht über die erlittene Gewalt
sprechen will oder kann und die Mutter bzw. der Vater ebenfalls schweigen
oder sich unklar äußern.
Verwiesen wird in den Interviews mit den Mitarbeitern der Jugendhilfe auch
auf die Garantenpflicht für die Einrichtungen der Jugendhilfe und deren Mit-
88
arbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor allem von den befragten Mitarbeitern des
Jugendamtes Braunschweig wird die Garantenstellung derart und nahezu
gleichlautend hervorgehoben.
Die Garantenpflicht „ist fest in den Köpfen der Mitarbeiter verankert“. Dies
führt u.a. auch zu einer aktiven Mitarbeit bei der Gestaltung bzw. und Anpas-
sung von Arbeitshilfen. Allerdings differenziert die Aufmerksamkeit je nach
professioneller Nähe zu den Kindern. Angesichts der hohen Problematik
erscheint eine kollegiale Beratung und Supervision unabdingbar, Außeneinsätze sind grundsätzlich zu zweit vorzunehmen.
Übereinstimmend geben die Befragten an, dass die Mitarbeiter der Jugend-
hilfe im Laufe der Ausbildung und der Arbeit eine hohe Sensibilität für das
Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung entwickelt haben.
Frage: Wer in Ihrem Haus sind die ersten Kontaktpersonen, sind es
bestimmte Einzelpersonen oder Organisationseinheiten, in der mehrere
Personen diese Funktion haben können?
Die befragten Mitarbeiter der Jugendämter geben übereinstimmend an, dass
alle Mitarbeiter ihrer Einrichtung Kindeswohlgefährdung wahrnehmen und die
überwiegende Zahl dieser Mitarbeiter auch zur Deutung und Einschätzung
des Falles fähig sind.
Die potentiellen ersten Kontaktpersonen sind in unterschiedlichen Einrichtungen sehr unterschiedlich, weil ein Zugang zum Jugendamt in Bezug auf
Kindeswohlgefährdung auf vielfache Weise möglich ist. Besonders hervorgehoben wird die Funktion der Mitarbeiter der Jugendhilfe, die in den Außenstellen vor Ort tätig sind. Außerdem gibt es auch Sozialarbeiter, die als Fach-
kräfte nach §8a ausgebildet sind oder dies anstreben. Weiterer Zugang wird
durch einen Bereitschaftsdienst (in Braunschweig das Kinder- und Jugend-
89
haus) ermöglicht. Auch durch entsprechende Rufumleitung bzw. Diensthandys ist eine Erreichbarkeit durchgehend gewährleistet.
Frage: Gibt es einen Abgleich der Wahrnehmungen und der Deutungen
zwischen den damit befassten Stellen?
In den Jugendämtern erfolgt eine erste Einschätzung des Falles durch den
vor Ort zuständigen Mitarbeiter. Zum Teil gibt es auch einen so genannten
„Tagesverantwortlichen“. Hausbesuche werden grundsätzlich von zwei Mitarbeitern durchgeführt, um sich im Anschluss über die jeweilige Wahrnehmung und Deutung der Sachverhalte abstimmen zu können. Ein weiterer
Vorteil, dass zwei Mitarbeiter den Hausbesuch gemeinsam durchführen,
besteht darin, dass ein Mitarbeiter mit der Familie spricht und der andere sich
die Wohnung ansehen oder mit den Kindern sprechen kann.
Die abschließende Deutung des Falles obliegt der kollegialen Beratung durch
eine Fachkonferenz, an der auch die Team- bzw. Stellenleitung teilnimmt.
Alle Fälle, v.a. die nicht eindeutigen, werden einmal wöchentlich besprochen.
Die Stellenleitung hat dabei eine Art Coachfunktion. Diese Vorgehensweise
ist wichtig, damit nichts übersehen wird.
Zusätzlich zu den Fallbesprechungen können die Mitarbeiter der Jugendhilfe
der Region Hannover über das System „Info 51“ alle „schon gelaufenen“
Maßnahmen einsehen. Zu den kollegialen Fachberatungen, die regelmäßig
stattfinden, werden bei Bedarf auch zuständige Mitarbeiter freier Träger eingeladen. Allerdings erfolgt die Bearbeitung anonymisiert. Zusätzlich zu der
kollegialen Beratung kommt in der Regel auch die Information an die Stellenleitung dazu. Die kollegiale Beratung wird in einigen Dienststellen protokolliert und dieses Protokoll kommt in die Akte.
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In einem Interview in dem Bereich der Bezirkssozialarbeit wird der Ablauf
folgendermaßen beschrieben:
„Wenn eine Info zur Kindeswohlgefährdung vorliegt, z. B. durch den Kindergarten, wird ein entsprechender Meldebogen zur Dokumentation benutzt.
Diese Meldung wird dann zunächst dem Sachgebietsleiter zugesandt. Dieser
informiert wiederum den zuständigen KSD-Dienststellenleiter, welcher dann
den Bezirkssozialarbeiter über den Fall in Kenntnis setzt und um Intervention
bittet. Nach erfolgter Intervention gibt es eine Rückmeldung über den
Bezirkssozialarbeiter an den Dienststellenleiter, welcher wiederum den
Sachgebietsleiter informiert. Dieses System ist nach dem Fall „Kevin“ entstanden und dient der gegenseitigen Absicherung.“
Die abschließenden Falleinschätzungen durchlaufen in den öffentlichen
Jugendhilfemaßnahmen bei gravierenden Fällen die Hierarchie oder werden
an das Jugendgericht weitergeleitet.
Allerdings geben die befragten Mitarbeiter auch an, dass es keinen standardisierten Abgleich und keine verbindlichen Absprachen gibt. Es wird ebenfalls über Kompetenzstreitigkeiten mit anderen Institutionen berichtet, die hin
und wieder auftreten. Während es beispielsweise die Polizei stets ihren
Strafverfolgungsauftrag umsetzen muss, geht es der Jugendhilfe oft um
unterstützende Maßnahmen jenseits von Sanktionen.
Frage: Welche Daten können sie liefern und an wen?
Innerhalb der einzelnen Institutionen der Jugendhilfe werden in der Regel
alle erforderlichen Falldaten mit Kollegen und Vorgesetzten ausgetauscht. In
der Jugendhilfe der Region Hannover können beispielsweise alle Daten an
Mitarbeiter des allgemeinen Sozialdienstes weitergereicht werden, allerdings
ist der Austausch mit Verwaltungskräften schwieriger. In einem Interview wird
91
die Notwendigkeit der Weitergabe von Daten an die wirtschaftliche Jugendhilfe beschrieben, um eine Familienhilfe installieren zu können.
Schwieriger stellt sich die Weitergabe von Fallinformationen nach außen dar,
der grundsätzlich der Datenschutz entgegensteht. Es dürfen beispielsweise
keine Informationen über den Aufenthalt eines Kindes nach einer Inobhutnahme herausgegeben werden. Dies weder gegenüber anderen Institutionen, wie Kindergärten oder Ärzten / Kliniken, noch gegenüber mit dem Fall
betrauten Anwälten oder Privatpersonen, wie Nachbarn und Verwandten jenseits der Sorgeberechtigten. Allerdings dürfen allgemeine Daten bzw. Informationen zur Arbeit des KSD nach extern ausgegeben werden. Auch kann
gegenüber der Polizei eine Rückmeldung zu einzelnen Fällen gegeben wer-
den, zum Beispiel, welche Maßnahmen erfolgt sind und was darauf folgend
noch vorgesehen ist.
Zu einer problemlosen Weitergabe von Daten nach extern ist die Schweigepflichtentbindung durch die Eltern erforderlich. Im Einzelfall besteht zusätzlich die Möglichkeit, unter Verweis auf einen rechtfertigenden Notstand Daten
an Familiengerichte oder andere Institutionen herauszugeben, auch wenn
keine Schweigepflichtentbindung vorliegt, beispielsweise wenn die Gefahr
besteht, dass das Leben eines Kindes unmittelbar gefährdet ist. Grundsätzlich ist das Wohl des Kindes für Leib und Leben höher einzuschätzen als der
Datenschutz.
Auch bei einem Umzug der Familie und des betroffenen Kindes werden die
gesammelten Informationen an den Sachbearbeiter des nachfolgend zuständigen Jugendamtes weitergeleitet. Leider sind diese häufig nur schwer
erreichbar.
Eine Regelung für den internen und externen Datenaustausch bieten schriftliche Arbeitshilfen. Weitere regelnde Strukturhilfen sind die kollegiale Beratung und die Information der Vorgesetzten. Der Stellenleiter gibt alle gewon-
92
nen Informationen und Daten, die den Fall betreffen, an den Abteilungsleiter
weiter.
Als Besonderheit berichten Mitarbeiter des Kinder- und Jugendschutzhauses,
dass in ihrer Einrichtung die Regel besteht, dass anvertraute Geheimnisse
auch intern nicht weitergegeben werden dürfen.
Frage: Welche Daten benötigen sie von außen / von innen?
Die Jugendämter benötigen vor allem hinsichtlich ihrer Garantenpflicht eine
Vielzahl von externen Informationen von Schulen, Kindergärten, Ärzten, Polizei und Nachbarn. Um diese Informationen von externen Institutionen einholen zu können, tritt das Jugendamt in der Regel mit der Bitte um Schweigepflichtentbindung an die Eltern heran.
Wichtige interne Informationen sind die über bereits gelaufene ambulante
und stationäre Hilfen sowie persönliche Daten des Kindes, wie Geburts-
datum, Geburtsort, über den Entwicklungsstand des Kindes, der Bereitschaft
der Eltern zur Mitarbeit und Informationen über vorhandene Ressourcen der
Familie. Dazu werden Auskünfte beim Einwohnermeldeamt, dem Schulamt
und den Beistandschaften, aber auch bei weniger naheliegenden Abteilungen, wie zum Beispiel der Widerspruchsachbearbeitung eingeholt. Als hilfreiche interne Informationen werden, wie schon beschrieben, Arbeitshilfen
angesehen. Auch aus dem Austausch mit Kollegen und Vorgesetzten
gewonnene Informationen werden als sehr wichtig benannt.
In einem Interview wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Informationen möglichst aktuell sein müssen. Informationen, wie „Ich habe vor
einem halben Jahr beobachtet…“, führen nicht weiter.
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Frage: Bestehen standardisierte Vorgaben zur Weiterleitung an einen
Kontaktpartner und wie sehen diese aus?
Der Grad der Standardisierung zur Weiterleitung von Informationen wird von
allen interviewten Mitarbeitern innerhalb der verschiedenen Professionen und
Institutionen heterogen eingeschätzt. Während die einen eine Standardisierung grundsätzlich nicht erkennen können, kommen die anderen zu abgestufteren Aussagen.
Von den meisten interviewten Mitarbeitern der Jugendämter wird wiederum
auf die Arbeitshilfen verwiesen, wobei gleichzeitig auch eine Vereinfachung
dieser Hilfen und des dort festgelegten Vorgehens gewünscht wird. Darüber
hinaus gibt es Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit anderen Jugendhilfeträgern mit einem Ablaufplan, wie im Falle einer Kindeswohlgefährdung
vorzugehen ist. Einige Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region Hannover verweisen auf Kooperationsvereinbarungen mit allen Institutionen, die hauptamtlich mit Kindern und Jugendlichen befasst sind, als Beispiel für einen
standardisierten Informationsaustausch. Dazu gehören Kindergärten, Hort,
Jugendzentren. Kooperationsvereinbarungen mit Schulen werden angestrebt. Gegenstand der Kooperationsvereinbarung soll unter anderem die
Verpflichtung sein, sich bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung sofort
an den jeweiligen Beauftragten zu wenden.
In einem Interview wird darauf hingewiesen, dass für den Informations-
austausch mit Ärzten, Polizei und sozialpsychiatrischem Dienst standardisierte Verfahren bestehen. Dafür gäbe es einen Meldebogen und einen Kriterienkatalog.
Zum Teil gibt es Vertragsvereinbarungen nach §8a SGB VIII mit den freien
Trägern der Jugendhilfe. Diese Vereinbarungen regeln verbindlich, wie die
freien Jugendhilfeeinrichtungen eine Kindeswohlgefährdung an das Jugend-
amt zu melden haben. Zudem wird von den Befragten auf eine Liste hinge-
94
wiesen, die ebenfalls Bestandteil des Kontraktes zur Erfüllung des §8a SGB
VIII ist. In dieser sind die Einrichtungen aufgeführt, an die man sich im Falle
einer Kindeswohlgefährdung wenden kann.
Bei der Einrichtung der Hilfen zur Erziehung des KSD gibt es keine standardisierten Vorgaben.
Frage: Gibt es eine Melde- und Informationspflicht und an wen?
Alle Institutionen, die im Bereich der Jugendhilfe arbeiten, müssen Fälle von
Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt weiterleiten. Innerhalb der
Jugendämter besteht vor allem in gravierenden Fällen eine interne Melde-
pflicht gegenüber dem Vorgesetzten, z. B. in Fällen von Inobhutnahme und
Fällen von sexuellem Missbrauch. In der Region Hannover muss bei der
Inobhutnahme eines Kindes neben der Meldung an den Vorgesetzten auch
die Fachberatung informiert werden. In den Arbeitshilfen der Jugendämter ist
eine entsprechende Dokumentation vorgeschrieben. Eine Meldepflicht des
Jugendamtes an externe Institutionen besteht nicht.
Für das Kinder- und Jugendschutzhaus in Braunschweig gibt es eine Informationspflicht an die Bezirkssozialarbeiter und an die Einrichtungsleitung des
Jugendschutzhauses.
Frage: Gibt es Vorschriften und Instrumente zur Informationserfassung
und zur Informationsweiterleitung?
Innerhalb der Jugendhilfe gibt es mehrere Instrumente zur Informationserfassung und –weiterleitung. Allgemein können die Arbeitshilfen als solche angesehen werden. Prinzipiell gelten zur Informationserfassung die Regelungen
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nach §8a SGB VIII. Zu deren Operationalisierung gibt es in den Arbeitshilfen
Meldebögen / Ersterhebungsbögen / Nacherhebungsbögen. Die befragten
Mitarbeiter der Jugendhilfe empfinden den zu leistenden Aufwand als sehr
hoch. Es sind jeweils 6 - 7 Seiten auszufüllen. Eine Straffung des Prozesses
ist allerdings bereits angedacht.
In der Region Hannover wird auf die Richtlinie zum Kinderschutz verwiesen.
Dabei muss in der Fachkonferenz jeweils ein Protokoll erstellt werden, vor
allem hinsichtlich der Entscheidung, welche Intervention erfolgen soll. Neben
der allgemeinen Dokumentation muss eine Bewertung der Situation erfolgen.
Die Form ist jedoch nicht standardisiert. Allerdings wäre es für die Kolleginnen und Kollegen wichtig, ein standardisiertes Handwerkszeug zu haben. Die
Festlegungen zur Informationserfassung sind, wie schon dargestellt, in den
Arbeitshilfen festgeschrieben. Es wird dabei unterschieden nach Eingangsqualität, Bearbeitungsqualität und Handlungsqualität. Außerdem gibt es noch
pädagogische Arbeitshilfen.
In Braunschweig ist seit kurzem auch die Meso (Einwohnermeldedatei) für
das Jugendamt verfügbar. Das Internet könnte ebenfalls eine Informationsquelle sein, darf aber von den Mitarbeitern nur nach Rücksprache mit den
Vorgesetzten genutzt werden.
Die Erfassung der Daten erfolgt im „OK-Jug“ in der Akte und durch detaillierte Dokumentation und Risikoeinschätzung. Darüber hinaus gibt es eine
Vorschrift, im Falle einer Kindeswohlgefährdung alle beteiligten Institutionen
abzufragen. Eine weitere Vorschrift ist die, die Fälle jeweils zu zweit zu bearbeiten.
Das Kinder- und Jugendschutzhaus verweist auf die Instrumente, die in den
Arbeitshilfen festgelegt sind. Der Meldebogen wird ausgefüllt und an den
zuständigen Mitarbeiter der Jugendhilfe gefaxt.
96
Frage: Gibt es eine regelmäßige Auswertung der Daten?
Eine regelmäßige Auswertung der erhobenen Daten zu Fällen von Kindeswohlgefährdung wird von den interviewten Mitarbeitern der Jugendämter
überwiegend verneint, obwohl einige Interviewte einräumen, dass solch eine
Auswertung durchaus sinnvoll wäre. Dort wo eine Auswertung stattfindet, ist
sie eher von statistischem Charakter, so z.B., wie viele Kinder in Obhut
genommen wurden. Darüber hinaus werden auch die entstandenen Kosten
festgestellt. Im Kinder- und Jugendschutzhaus der Stadt Braunschweig gibt
es eine statistische Auswertung über die Anzahl der Aufnahmen.
Frage: Wo gibt es in der Weitergabe und der Deutung der Informationen
Verbesserungsmöglichkeiten?
Die Arbeit innerhalb der Jugendhilfeeinrichtungen wird von den interviewten
Mitarbeitern positiv bewertet. Dennoch gibt es natürlich Verbesserungs-
vorschläge und Veränderungswünsche für die Verarbeitung und Weitergabe
von Informationen. Diese werden vor allem für die Gestaltung der Rahmenbedingungen benannt:
Wünsche nach Zeitslots, vereinfachten Verwaltungsabläufen und Leitlinien/Arbeitshilfen:
-
Mehr Zeit zur Verfügung zu haben, um auch Ruhe bewahren zu
können
-
Vereinfachung der verwaltungsinternen Vorgänge und Umläufe,
Verminderung des Verwaltungsaufwandes
-
Die interne Weitergabe von Informationen muss zwingend schnell
erfolgen
97
-
Immer alle wichtigen und relevanten Daten bei den Kollegen abfragen. Genauso wichtig ist es, die Bögen aus den Arbeitshilfen vollständig auszufüllen
-
Leitlinien, z.B. zur Kooperation mit dem sozialpsychiatrischen
Dienst
-
Erreichbarkeit ist zu gewährleisten
Arbeitshilfen weiterentwickeln
Bei der Aufnahme eines Falles von Kindeswohlgefährdung durch
einen Mitarbeiter des Fachbereiches ist es wichtig, die richtigen
Fragen zu stellen, damit keine wichtigen Informationen verloren
gehen. Eine strukturierte Aufnahme ist mit Hilfe der Arbeitshilfen
möglich
Wünsche nach verbesserter fachlicher Unterstützung sowohl für die eigene
Person als auch für unerfahrene Mitarbeiter:
-
Jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei schwierigen Fällen
zur Seite zu stehen und eigene Erfahrungen an sie weitergeben
-
Begleitung von Mitarbeitern in schwierigen Situationen
Bei kritischen und strittigen Fällen immer eine Meldung an den Vorgesetzten machen und Rücksprache halten
-
Austausch mit anderen Fachkräften
Dem offenen Austausch einen Raum geben und sich auch Zeit für
diesen Austausch nehmen
Wünsche nach einer verbesserten Zusammenarbeit mit anderen Institutionen:
-
Erforderlich ist eine gute Kooperation zu den Einrichtungen im
eigenen Bezirk (Kindergarten, Schule, Kinderärzte)
-
Eine gute Vernetzung kann im Vorfeld helfen, eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden
-
Bessere Vernetzung mit Kontaktpartnern
98
Ein weiterer Verbesserungsvorschlag für die Generierung und Weitergabe
von Informationen ist die Institutionalisierung einer Fachkraft als Supervisior:
-
„…es wäre sinnvoll in jedem Team eine Person zu bestimmen (im
Bereich der Bezirkssozialarbeit), die als Tätigkeitsschwerpunkt den
Bereich Kindeswohlgefährdung übernimmt. Diese Person könnte
dann von Kollegen in schwierigen Fällen als Ansprechpartner hin-
zugezogen werden. Die Dienststellenleiter in den Bezirken sollen
für schwierige Situationen unterstützend für die Mitarbeiter da sein.
Sie sollen neben der Fallberatung auch sehen, ob es irgendetwas
gibt, wo der einzelne Mitarbeiter Unterstützung braucht. Dazu
gehören auch Serviceleistungen, wie z. B. Begleitung bei Hausbesuchen und bei der Führung von Gesprächen.“
-
„Wichtig ist die gleiche Zielsetzung zur Kindeswohlgefährdung. Es
darf nicht sein, dass der Bezirk nur für die Familie da ist und der
Fachdienst nur das Kind sieht und seine Interessen.“
In einem Interview wird besonders die Funktion der Leitung thematisiert. Der
Leiter muss Vorarbeiter und Werbeträger zugleich sein. Er muss innerhalb
seiner Institution Werbung für das Projekt machen und die Seriosität des
Projektes aufzeigen.
Seitens der befragten Mitarbeiter des Kinder- und Jugendschutzhauses in
Braunschweig wird als Verbesserung für den Informationsfluss eine Institutionalisierung in Form einer Vernetzung, z. B. durch Arbeitsgruppen vorgeschlagen.
Verbesserungsmöglichkeiten im Informationsfluss werden von den interviewten Mitarbeitern auch beim Thema Schweigepflicht diskutiert: wo fängt
sie an, wo hört sie auf?
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Frage: Was können andere Einrichtungen tun, um ihre Arbeit im Sinne
der Zielsetzung zu erleichtern?
Auch diese Frage wird von allen Befragten der Jugendämter auf die Notwen-
digkeit einer stärkeren Vernetzung mit anderen Einrichtungen, beispielsweise
den Kinderkliniken, den Kinderärzten, dem sozialpsychiatrischen Fachdienst
für Kinder- und Jugendliche der Region Hannover, aber auch der Polizei hin-
gewiesen. Auch sollte die Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe
intensiviert werden. Als ein wichtiges Ziel wird formuliert, Stellen für Koordinierungspartner zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen, die mit Kindern zu tun haben, einzurichten. Zeitnahe Informationen und die fachliche
Sensibilisierung aller Personen, die mit Kindern zu tun haben, scheinen ein
Schlüssel dafür zu sein.
Weitere Angaben sind, dass andere Einrichtungen sich über die Arbeit der
Jugendämter besser informieren und diesen gegenüber eine positive Haltung
vermitteln sollten. Darüber hinaus sollte der gemeinsame Austausch verbes-
sert und Gesprächbereitschaft gezeigt werden. Dazu gehören nach Ansicht
der befragten Mitarbeiter der Jugendhilfe auch die schnellere Weitergabe
und ein offener Umgang mit Informationen. Die Weitergabe von Informationen über eine drohende Kindeswohlgefährdung sollte aus anderen Einrichtungen weniger zögerlich erfolgen. Die häufig zurückhaltende Weitergabe
von Informationen wird „nicht richtig abgewogen“ und mit dem Datenschutz
begründet. Dagegen wäre ein offener Umgang mit Informationen häufig sinn-
voll. Bei der Meldung eines Verdachts der Kindeswohlgefährdung besteht
auch die Möglichkeit, die Fälle zunächst einmal anonym zu besprechen.
Ebenso sollten diese Einrichtungen beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung differenzierte Informationen sammeln und entsprechend weiterleiten.
100
Wichtig wäre auch die Bereitschaft, sich deutlich, auch in schriftlicher Form
zu positionieren.
Die befragten Mitarbeiter der Jugendämter glauben, dass ihre Arbeit dadurch
erleichtert werden könnte, wenn in den kooperierenden Institutionen Fortbil-
dungen zur Einschätzung und Weitergabe von Kindeswohlgefährdungsfällen
erfolgten, zumal diese nun durch den §8a, SGB VIII, selbst in die Pflicht
genommen werden. Dies würde dazu führen, dass diese Institutionen ihre
Verpflichtung verstärkt realisieren und in eine verbesserte Informationsweitergabe umsetzen.
Bei der Bezirkssozialarbeit ist eine gute Kooperation und Vernetzung im
Stadtteil erforderlich. Hier wird von den Befragten eine schnelle und präzise
Informationsweitergabe an den allgemeinen Sozialdienst, z. B. bei einem
Polizeieinsatz gefordert. Dazu gehört ebenso die Information, ob auch Kinder
in der Wohnung sind. Außerdem könnte die Kooperation mit den Schulen
verbessert werden. Die jeweiligen professionsbedingten Sichtweisen auf
Familien und Kinder scheinen sich zum Teil erheblich zu unterscheiden. Lehrer haben oft ein völlig anderes Verständnis von Kindeswohlgefährdung.
Wenn Meldungen aus der Schule kommen, möchte die meldende Person
oftmals kein weiteres Gespräch. Einige befragte Mitarbeiter haben außerdem
den Eindruck, dass einige Lehrer das Jugendamt als Druckmittel einsetzen:
„Wenn du nicht zur Schule kommst, melden wir das dem Jugendamt.“ Dies
wird als nicht besonders dienlich für die folgende Kooperation zwischen den
Jugendlichen und dem Jugendamt empfunden. Schließlich wird die Erreich-
barkeit von Leitungskräften in Schulen (aber auch in Kindergärten) als
schwierig beschrieben.
101
Frage: Wird ihre Arbeit durch den Datenschutz erschwert?
Der Datenschutz stellt eine besondere Hürde dar. Dennoch wird aus den
Interviews erkennbar, dass die Personen der beteiligten Institutionen damit
pragmatisch im Sinne des Kindeswohles umgehen können.
Grundsätzlich wird bejaht, dass die Arbeit durch den Datenschutz erschwert
wird, zumal der Eindruck besteht, dass einige Mitarbeiter anderer Institutionen sich argumentativ dahinter verstecken. Andererseits wird daraufhin
gewiesen, dass der Datenschutz prinzipiell eine sinnvolle Einrichtung ist und
selbstverständlich respektiert wird. Am schwierigsten scheint es für die
befragen Mitarbeiter der Jugendämter zu sein, von der Polizei und den Kinderärzten Auskunft zu erhalten.
Ein pragmatischer Umgang mit dem Datenschutz findet vor allem dann statt,
wenn zwischen den Institutionen bzw. zwischen konkreten Personen ein
Vertrauensverhältnis besteht. Stets wird zuerst versucht, im Rahmen eines
offenen Gespräches mit den Eltern eine Schweigepflichtentbindung zu
erhalten. Allerdings kann das Bemühen um eine Schweigepflichtentbindung
zu einer zeitlichen Verzögerung führen, bei der wichtige Informationen
zurückgehalten werden müssen. Alle Befragten verweisen jedoch darauf,
dass das Wohl des Kindes die oberste Priorität hat und der Datenschutz im
Extremfall dahinter zurückstehen muss.
Frage: Gibt es eine hinreichende Qualifikation zum Erkennen und zur
Deutung von Kindeswohlgefährdung?
Von den befragten Mitarbeitern aller Einrichtungen wird die entsprechende
Qualifikation betont. Sie begründet sich in der Berufsausbildung, zudem auch
in der langjährigen Berufserfahrung und über Zusatzausbildungen, wie z.B. in
systemischer Therapie. Dies macht allerdings aus Sicht der Befragten regelmäßige Fortbildungen dennoch nicht überflüssig. Dazu kommt noch die Mög-
102
lichkeit, im Team Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu beraten. Es geht hier vor allem um die Fähigkeit zur Kommunikation und Reflexion.
In einem Interview wird hervorgehoben, dass Fortbildungen sinnvoll seien,
vor allem zum Erkennen des Gesundheitszustandes eines Kindes und zur
„normalen“ Entwicklung eines Säuglings. Der Fortbildungsgedanke wird
allerdings nicht nur auf spezifische Fortbildungsveranstaltungen reduziert,
sondern ausgeweitet auf eigene Recherchen in der entsprechenden Fachliteratur. Auch der Austausch unter den Kolleginnen und Kollegen, die sich differenziert mit verschiedenen Aspekten der Thematik auseinandersetzen, wird
als hilfreich und notwendig beschrieben. Zusätzlich sind Berufserfahrung und
Sensibilisierung wichtig, gerade im Kontakt mit Eltern, „die sich gut verkaufen
können“.
In einem Interview wird die persönliche Eignung für den Beruf des Sozialarbeiters im Kinderschutz auf folgenden Punkt gebracht: diejenigen, die mit
Kindern arbeiten und sich mit Fragen der Kindeswohlgefährdung auseinandersetzen, sollen eine „richtige Persönlichkeitsstruktur“ haben, „das Herz am
richtigen Fleck“ und eine „wache Aufmerksamkeit, die durch eine längere
Berufserfahrung verstärkt wird.“
Frage: Wie reagieren sie auf Informationen durch Dritte hinsichtlich der
Anzeichen von Kindeswohlgefährdung?
Alle Befragten antworten, sie würden mit einer umgehenden Verantwor-
tungsübernahme reagieren. Begründet wird dieses Vorgehen von einigen
Befragten auf einer formalen Ebene: „weil es unsere Aufgabe ist“ (Garanten-
pflicht für die Jugendämter), von anderen dagegen auf einer inhaltlichen
Ebene: „weil Kinder geschützt werden müssen“, „weil die Einrichtungen
103
Anwalt des Kindes sind“. Das zentrale Bemühen beim Vorliegen von Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung ist die Kontaktherstellung zu der betroffenen Familie.
Frage: Gibt es bestimmte Schlüsselsignale, auf die sie reagieren?
Die Schlüsselsignale, die die befragten Mitarbeiter der Jugendämter ange-
ben, sind vielfältig. Grundsätzlich ist das Alter des Kindes ein wichtiges
Schlüsselsignal: je jünger, desto eher wird ein Handlungsbedarf angenom-
men. Dann das Verhalten der Eltern: hier sind Schlüsselsignale, wenn sie
sich nicht angemessen um ihr Kind kümmern, wenn sie Vorsorgeuntersuchungstermine des Kindes versäumen, wie sie ihr Kind füttern und versorgen, wenn sie Fördermaßnahmen abwehren. Auch eine Gewalt- und Sucht-
karriere bei den Eltern sind wichtige Schlüsselsignale. Meldungen über eine
verwahrloste Wohnung oder Geschrei aus der Wohnung werden ebenfalls
als Schlüsselsignale benannt, v.a., wenn ein „Melder“ besorgt oder sogar
panisch wirkt. Wobei aber gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass die
Glaubwürdigkeit der „Melders“ ebenso eingeschätzt werden muss wie seine
Beziehung zu der betroffenen Familie.
Andere Schlüsselsignale liegen in der Erscheinung des Kindes: Ist das Kind
nicht der Witterung angepasst gekleidet, fehlt es häufig und ohne schlüssigen Grund in Kindertagesstätten oder in der Schule, zeigt es ein unange-
messen ängstlich-distanziertes oder auch distanzloses Verhalten, ist es im
Sozialverhalten mit anderen Kindern auffällig, bestehen deutliche Verzöge-
rungen der altersgemäßen Entwicklung. Sexuell auffälliges Verhalten wird
ebenfalls als ein Schlüsselsignal bezeichnet, ebenso wie das Schule
schwänzen. Ein Mitarbeiter verweist darauf, dass neben dem auffälligen
Schreien auch ein Nicht-mehr-Schreien des Kindes ein deutliches Schlüsselsignal sein kann.
104
Als ein ganz starkes Schlüsselsignal wird der Vorgang angesehenen, wenn
sich ein Kind selbst meldet oder einer Vertrauensperson gegenüber offenbart.
Weitere wichtige Schlüsselsignale sind außerdem entsprechende Hinweise
von Fachkräften (Ärzte, Krankenhaus, Drogenberatungsstelle, Polizei) über
eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Grundsätzlich müssen Schlüsselsignale durch Dritte differenziert bewertet werden. Wichtig ist, woher sie
kommen: eine professionelle Beurteilung wird von den Mitarbeitern der
Jugendämter Lehrern, Kinderärzten und Erziehern zugetraut.
Frage: Gibt es in ihrem Hause eine Überprüfung der Eingangsqualität?
Eine systematische Überprüfung der Eingangsqualität, der Bearbeitungsqualität und der Ergebnisqualität findet nach Angaben der befragten Mitarbeiter in den Jugendämtern kaum statt. Dies liegt u.a. daran, dass die Ein-
gangsqualität sehr unterschiedlich sein kann, von anonymen Andeutungen
hin bis zu vollständigen Recherchen. Eine Qualitätshilfe stellen die Meldebö-
gen aus den Arbeitshilfen und die kollegiale Fachberatung dar. Eine weitere
Möglichkeit, die Qualität des Eingangs zu überprüfen, ist die systematische
Abfrage zusätzlicher Daten. In Braunschweig wird zur Zeit mit anderen
Jugendämtern ein Raster für den PC entwickelt, in das genau eingetragen
werden kann, was in der Situation wahrgenommen wurde.
Eine weitere Überprüfung der Eingangsqualität ist der Hausbesuch und das
Gespräch bzw. die Beratung mit dem Vorgesetzten. Dort, wo Meldungen
nicht direkt aufgenommen werden konnten, werden nochmalige telefonische
Rücksprachen gemacht.
Das Jugend- und Kinderschutzhaus gibt jede eingegangene Information an
den Bezirkssozialarbeiter weiter, auch wenn keine Intervention durch das
105
Haus selbst erfolgt. In der Jugendhilfe der Region Hannover ist die Überprü-
fung der Eingangsqualität Aufgabe der Teamleiter. Diese sind in alle Prozessen involviert, nehmen an Fachkonferenzen teil und zeichnen Protokolle
gegen. Von den befragten Mitarbeitern der Region wird wiederholt auf die
standardisierten Verfahren in den Arbeitshilfen verwiesen. Wichtig sind die
Dokumentation, die Gewichtung der Gefahrensituation und das Abwägen der
Maßnahmen. In einem Bezirk in der Region Hannover wird auf ein Controllingsystem verwiesen, das dabei hilft, Standards zu überprüfen. In manchen
Fällen findet eine anonymisierte Akteneinsicht zur Optimierung von Hilfeplanungen statt. Im Kommunalen Sozialdienst der Stadt Hannover gibt es eine
bedingte Überprüfung der Eingangsqualität.
Frage: Gibt es in Ihrem Hause eine Überprüfung der Arbeitsqualität?
In den Jugendämtern geschieht die Überprüfung der Arbeitsqualität durch die
kollegiale Fachberatung und Gesprächen mit den Vorgesetzten. In Braun-
schweig wird darüber hinaus auf die Bögen aus der Arbeitshilfe verwiesen,
außerdem auf die Dokumentation im OK-Jug und auf die Akte. Dabei ist die
Grundlage eine genaue und umfassende Dokumentation und eine Überprü-
fung der Hilfsmaßnahmen. Nach einer Inobhutnahme ist grundsätzlich eine
Überprüfung erforderlich, ob eine Rückkehr in die Familie möglich ist.
Eine wesentliche Grundlage für die Sicherung der Bearbeitungsqualität ist
die gute und ausführliche Dokumentation und eine sorgfältige Aktenführung,
die nicht zuletzt auch der eigenen Absicherung dient. Eine Überprüfung der
Bearbeitungsqualität kann zudem durch die Hinzuziehung anderer Fachkräfte erfolgen. Ein weiteres Hilfsinstrument ist der Meldebogen. Nochmals
wird auf die Bedeutung der Protokolle hingewiesen, die eine wesentliche
Voraussetzung für die Entscheidung sind, welche Hilfen und Maßnahmen
durchgeführt werden sollen.
106
Einschränkend wird allerdings eingeräumt, dass die Überprüfung der Bearbeitungsqualität in den Jugendämtern insgesamt noch nicht standardisiert
durchgeführt wird.
Frage: Gibt es in Ihrem Hause eine Überprüfung der Ergebnisqualität?
Für die befragten Mitarbeiter der Jugendämter findet eine Überprüfung der
Ergebnisqualität über eine Rückschau im Rahmen der kollegialen Beratung
statt. Im Vordergrund stehen die fallbezogenen Fragen, wie es gelaufen ist,
was hätte besser laufen können, wie es weitergegangen ist und ob es Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dazu gibt es in einem Interview einen praktischen Hinweis: im Jugendamt
der Stadt Braunschweig wurde eine Optimierung der Überprüfung der
Ergebnisqualität allein durch die Einführung von Teamhandys erzielt.
Eine Überprüfung der Ergebnisqualität findet außerdem durch die Überprüfung der Hilfsmaßnahmen statt. Erfolgskriterien sind: waren die Hilfsmaß-
nahmen ausreichend? Sollen die Hilfen optimiert werden? Die Überprüfung
kann zu Hilfeplangesprächen führen, in denen die Angemessenheit und das
ausreichende Maß der Hilfe neu bestimmt werden.
Von den Mitarbeitern der Jugendhilfe der Region Hannover wird darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der Ergebnisqualität regelhaft nicht erfolgt.
Die Mitarbeiter berichten, dass sie heutzutage eher für Familienmanagement
zuständig sind. Das bedeutet, dass überwiegend Hilfen delegiert und
Betreuer in den Familien installiert werden.
In der Jugendhilfe der Landeshauptstadt wird neben den Vereinbarungen mit
den Familien und möglichen stationären oder ambulanten Hilfen die Inobhut-
107
nahme als eine Maßnahme verstanden, die eine Ergebnisqualität hat. Die
Ergebnisse fließen in das Controlling ein. Diese Daten werden im Rahmen
der Dienstbesprechung bekannt gegeben. Die Ergebnisse hinsichtlich der
Zufriedenheit der „Kunden“ in Smiley-Bögen spiegeln die Ergebnisqualität
wieder. Auch von den Mitarbeitern der Landeshauptstadt wird noch einmal
wird darauf hingewiesen, dass der Hilfeplan und kollegiale Beratung Ergebnisqualität widerspiegeln. Es ist aber allgemein schwierig, eine Ergebnis-
qualität zu bewerten, da im sozialen Bereich eine klare Zieldefinition oft nicht
vorhanden ist.
Frage: Haben wir eine wichtige Frage vergessen, auf die sie uns eine
Antwort geben wollen?
Diese Frage wird überwiegend verneint. In einigen Interviews wird ein Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Kooperation mit anderen Einrichtungen
beschrieben. Auch die Notwendigkeit von Fortbildungsmaßnahmen wird
benannt. Andere Antworten beziehen sich auf die Belastungen der Mitarbeiter, vor allem im psychischen Bereich, die durch die geringen Personalressourcen größer geworden sind.
108
9.1.2. Medizin
Frage: Wie wird in Ihrem Hause Kindeswohlgefährdung definiert?
Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte definieren Kindeswohlgefähr-
dung vor allem als Abweichung von einer normalen körperlichen und
geistigen Entwicklung ohne erkennbare Krankheitsursache. Dazu gehören
insbesondere: körperliche Verletzungen, weitere Anzeichen körperlicher
Misshandlung,
Entwicklungsstörungen
und
ein
mangelhafter
Ernährungszustand.
Die Rechtsmedizin und die Sozialpsychiatrie fokussieren sich entsprechend
ihrer Professionen auf einzelne Bereiche der Kindeswohlgefährdung: die
Rechtsmedizin auf körperliche Misshandlung, die Sozialpsychiatrie auf den
seelischen Aspekt der Kindswohlgefährdung, bei dem der Eindruck besteht,
dass dieser von den anderen medizinischen Professionen oftmals aber nicht
angemessen gewürdigt wird.
Die Ärzte sind sich allgemein einig, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist,
dass ein Kind, das einmal misshandelt wurde, wieder misshandelt wird.
Deshalb wird ein genaues Hinsehen besonders wichtig erachtet, um eine
Misshandlung möglichst schon beim ersten Mal sicher zu erkennen.
Frage: Was kann ihre Einrichtung leisten zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung?
Für den ärztlichen Bereich, sowohl für die niedergelassenen als auch die im
Krankenhaus tätigen Ärzte, ist die Erkennung der Abweichung von der Norm
entscheidend. Als Voraussetzung dafür ist eine gute Weiterbildung der Beteiligten wichtig. Die interviewten Ärzte der Kinderkrankenhäuser bescheinigen
sich selbst eine hohe Kompetenz zur Erkennung von Vernachlässigung und
109
körperlicher Misshandlung durch die Kenntnis der allgemeinen Entwicklung
des Kindes und der spezifischen Verletzungsmuster. Eine Beratung kann
entweder telefonisch im Sinne einer Deutung geschilderter Symptome oder
im Rahmen einer stationären Abklärung erfolgen. Während die Deutungen im
Rahmen einer ambulanten Beratung vorsichtig erstellt werden, sind die
Informationen für die Pflegekräfte und die Stationsärzte im Rahmen der stationären Diagnostik und Beobachtung in der Regel wesentlich konkreter.
Vor allem die interviewten Ärzte des Kinderkrankenhauses auf der Bult verweisen auf die besondere Funktion des Sozialdienstes ihrer Einrichtung. Dieser ist die Anlaufstelle für interne Anfragen zu Kindesmisshandlung und Ver-
nachlässigung, wenn bei dem Pflegepersonal und den Ärzten der Eindruck
besteht, dass etwas mit einem stationär betreuten Kind „nicht stimmt“. Über
einen Konsilbogen wird der Sozialdienst benachrichtigt. Der Sozialdienst
nimmt bei begründetem Verdacht auf eine Misshandlung / Vernachlässigung
Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt auf. Außerdem sorgt der Sozial-
dienst für eine Überleitung des Kindes in nachversorgende Institutionen nach
der Entlassung. Der Sozialdienst kann aber nur das leisten, wozu er auch
aufgefordert wird. Konkret, er benötigt Informationen durch Dritte, um in seinem Bereich erfolgreich tätig zu sein.
Die Leistung der Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover zur
Abwehr von Kindeswohlgefährdung besteht in erster Linie in der Weiter-
bildung und Schulung von Ärzten im unfallanalytischen Denken. Dazu gehört
z.B. die Aufmerksamkeit, ob bei einem Knochenbruch noch weitere Verletzungen vorliegen, wie z. B. Abschürfungen an den Beinen oder ob die Ver-
letzung isoliert ist. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob die Verletzungen
typisch für einen geschilderten Unfallhergang sind oder nicht. Dafür werden
die Befunde mit dem Bericht der Eltern abgeglichen. Ziel muss es sein, den
medizinischen Erfahrungsschatz auszubauen, um Verletzungen schnell zu
erkennen.
110
Die Aufgabe des Gesundheitsamtes im Kinderschutz ist nach Angaben seiner interviewten Mitarbeiter eher die eines Sachverständigen im Rahmen von
Reihenuntersuchungen. Dazu gehören Diagnostik und Anamnese. Abhängig
vom Untersuchungsergebnis ist eine Initiierung von Förderangeboten sowie
die Beratung von Eltern möglich. Werden Misshandlungen erkannt, erfolgt
eine Meldung an das Jugendamt. Ebenso erfolgt eine Meldung, wenn ein
Kind nicht zu einer verpflichtenden Untersuchung erscheint.
Frage: Wie früh oder spät können sie intervenieren?
In den Kinderkliniken ist im Grunde genommen eine Intervention erst dann
möglich, wenn eine Misshandlung schon passiert ist. In neun von zehn Fällen
wird im Kinderkrankenhaus auf der Bult nach Angaben der befragten Mitarbeiter die Diagnose der Misshandlung zeitnah nach Vorstellung des Kindes
gestellt und führt zu einer umgehenden Intervention. Diese Intervention erfolgt durch den Sozialdienst des Kinderkrankenhauses. Hier suchen die Mitarbeiterinnen zuerst den Kontakt mit den Eltern, dann wird das Jugendamt
informiert. Ein anderer Zugang zum Sozialdienst des Kinderkrankenhauses
ist die Aufforderung durch den KSD, sich eine Familie im Rahmen ihres Aufenthaltes im Kinderkrankenhaus näher anzusehen.
Ähnliche Abläufe werden von den interviewten Mitarbeitern der Kinderklinik
Braunschweig beschrieben. Aus beiden Krankenhäusern wird aber auch be-
richtet, dass die Diagnostik und umgehende Intervention manchmal durch
falsche Erklärungen der Eltern verzögert und kompliziert werden.
Für die niedergelassenen Kinderärzte sind vor allem die Kontakte zum
Patienten und seiner Familie im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen die
Möglichkeit, bei drohender Kindeswohlgefährdung aktiv zu werden. Deshalb
ist es auch erforderlich, darauf zu achten, ob die Eltern mit ihren Kindern
111
regelmäßig in die Praxis kommen. Ein Warnsignal ist aus Sicht der
Kinderärzte beispielsweise eine mangelnde körperliche Hygiene des Kindes.
Liegt diese vor, werden die Eltern angesprochen und die Situation in der
Familie erfragt. Für die weitere Verdachtsabklärung ist zum Teil die
Zusammenarbeit
mit
der
Kinderklinik
erforderlich,
zum
Teil
die
Kontaktaufnahme zum KSD.
Weitere medizinische Institutionen betonen, dass sie erst spät im Verlauf die
Möglichkeit zur Intervention haben. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst
(Braunschweig) sieht ein Kind erst nach dem fünften Lebensjahr im Rahmen
der Reihenuntersuchung. Nach Meinung der Befragten dieser Einrichtung
sind die niedergelassenen Kinderärzte am Geschehen „näher dran“, so z.B.
im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen. Die Rechtsmedizin sieht ihre Möglichkeiten zur Intervention erst zu dem Zeitpunkt, an dem sie mit einem Gutachten beauftragt wird. Allerdings kann die umfangreiche Schulung der Ärzte
als frühe bzw. präventive Intervention der Rechtsmedizin angesehen werden.
Auch von den Mitarbeitern des sozialpsychiatrischen Fachdienstes für Kinder- und Jugendliche der Region Hannover werden die eigenen Interventionsmöglichkeiten kritisch gesehen. „Wenn die Familie kommt, ist meist
schon eine Menge an anderen Interventionen gelaufen.“
Frage: Welche Stellen in ihrem Hause sind damit befasst oder könnten
damit befasst werden?
Die befragten Mitarbeiter der Kinderkliniken berichten, dass eigentlich alle
Mitarbeiter des Hauses Aufgaben bei der Wahrnehmung und Intervention im
Rahmen von Kinderschutz haben. Das Kinderkrankenhaus auf der Bult verweist vor allem auf die Kinderkrankenpflege, die den intensivsten Kontakt zu
den Kindern hat, und auf seinen klinikinternen Sozialdienst.
112
Als besondere Einrichtung im Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover
existiert die Arbeitsgruppe Kindesschutz (bestehend aus Mitarbeitern aus
allen Bereichen des Kinderkrankenhauses, der Kinderklinik der Medizinischen Hochschule, der beiden hannoverschen Jugendämter, der Rechtsmedizin), deren Sprecher, der Chefarzt des Ambulanz- und Aufnahmezentrums des Kinderkrankenhauses, bei gravierenden Fällen als interner
Berater hinzuzogen wird.
Von den niedergelassenen Kinderärzten wird unisono betont, dass alle Mitarbeiter in der Praxis sehr aufmerksam hinsichtlich der Symptome von Kindeswohlgefährdung sind.
Der sozialpsychiatrische Fachdienst für Kinder- und Jugendliche der Region
Hannover besteht aus einem multiprofessionellen Team, zu dem ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ein Allgemeinmediziner, ein Psychologe, drei Sozialpädagogen und ein Anerkennungspraktikant gehören.
Im Gesundheitsamt Braunschweig sind der Kinder- und jugendärztliche
Dienst, der Kinderzahnärztliche Dienst, der Sozialpsychiatrische Dienst und
die Behindertenfürsorge mit Kinderschutzaufgaben befasst.
Im Institut für Rechtsmedizin sind alle Ärzte für Fragen der Kindeswohlgefährdung zuständig.
Frage: Wie definieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre eigene
Verantwortung zur Sicherstellung des Kindesschutzes?
Während das Kommittment bei den Sozialarbeitern einheitlich erscheint, ist
auf die Krankenhäuser ein differenzierter Blick angebracht. Die Aufmerksam-
keit der Mitarbeiter in den Kinderkliniken ist unterschiedlich, je nach ihrer
Nähe zu den Kindern. So ist z.B. bei den Schwestern und Pflegern das
Engagement sehr hoch, bei den Klinikärzten jedoch unterschiedlich. Einige
zeigen ebenfalls ein sehr hohes Engagement – allerdings kann auch die
113
Gefahr von Übereifer bestehen - andere haben eher Angst vor der Aus-
einandersetzung mit dieser Art von Fällen. Die meisten haben allerdings
inzwischen einen sensiblen Blick für Anzeichen von Misshandlungen erwor-
ben. Wenn erforderlich, werden Sozialarbeiter der Krankenhäuser eingebunden. Von den Klinikärzten wird außerdem auf die Dokumentation in den Patientenakten verwiesen.
Im Kinderkrankenhaus auf der Bult gibt es für jeden Mitarbeiter die Möglichkeit, Kontaktpersonen der Arbeitsgruppe Kindesschutz anzusprechen. Vor
allem die „gelben Damen“ (freiwillige Helferinnen zur Freizeitgestaltung) nutzen dies, zumal sie sind durch ihren Kontakt mit den Kindern sehr sensibilisiert sind.
Die niedergelassenen Ärzte betonen die hohe Verantwortung aller Mitarbeiter
in den Praxen. Alle Wahrnehmungen werden in der Patientenakte dokumentiert. Dabei wird die Eigenverantwortung der Mitarbeiter und als sehr hoch
eingeschätzt. Besonders geachtet werden muss auf Veränderungen in dem
Sinne, wie das Kind sich selbst mitteilt. Zwar sind alle Mitarbeiter in einer
kinderärztlichen Praxis zur Aufmerksamkeit angeregt, die letztendliche Prozessverantwortung liegt jedoch beim Arzt selbst.
Die Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin haben eine hohe Verantwortung hinsichtlich der Qualität der Gutachten. Abgesichert wird diese Verant-
wortung allerdings dadurch, dass der Institutsdirektor alle Gutachten „gegenliest“.
Vom sozialpsychiatrischen Fachdienst für Kinder- und Jugendliche der
Region Hannover wird darauf hingewiesen, dass häufig bereits ein Kontakt
zum Jugendamt besteht und in vielen Fällen schon Familienhilfen in den
betroffenen Familien aktiv sind.
Frage: Wer in Ihrem Haus sind die ersten Kontaktpersonen, sind es
bestimmte Einzelpersonen oder Organisationseinheiten, in der mehrere
114
Personen diese Funktion haben können?
Im Kinderkrankenhaus auf der Bult findet der erste Kontakt in den Organisationseinheiten Ambulanzzentrum und Intensivstation statt. In jeder Fachabteilung arbeiten Mitarbeiter, die auch in der Arbeitsgruppe Kinderschutz
engagiert sind und können als Kontaktpersonen dienen. Eine Deutung findet
im Team statt. Zusätzlich wird immer der Sozialdienst herangezogen. Es findet ein Gespräch zwischen Ärzten, Schwestern, Eltern und Sozialdienst statt.
Insgesamt ist man bemüht, Sachverhalt und Deutung möglichst zu trennen.
Erst wird die entsprechende Diagnostik durchgeführt, dann der Fall mit Hilfe
des analysierten Sachverhalts gedeutet.
In der Städtischen Kinderklinik in Braunschweig kommen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Kontaktpersonen in Frage. Im Bereich des Kinderund Jugendärztlichen Dienstes in Braunschweig sind in der Regel die Arzthelferinnen die ersten Kontaktpersonen. Diese notieren, was ihnen auffällt.
Die Deutung erfolgt durch die Ärzte bzw. Ärztinnen.
In den Praxen der niedergelassenen Kinderärzte ist jeder Mitarbeiter Kon-
taktperson. Deutungen der Mitarbeiter müssen an den Arzt weitergegeben
werden. Vor allem im Empfangsbereich der Praxis kann man, wenn man
sensibilisiert ist, wahrnehmen und einschätzen, wie Eltern mit ihren Kindern
umgehen. Im sozialpsychiatrischen Fachdienst für Kinder- und Jugendliche
der Region Hannover kann Kindeswohlgefährdung theoretisch von allen Mitarbeitern erkannt werden. Die Deutung dieser Wahrnehmungen erfolgt in der
Fallbesprechung und durch Supervision. Ein Kontakt zum Patienten findet in
der Rechtsmedizin in der Regel nur auf Antrag statt, z.B. durch die Staatsanwaltschaft. Der „Erstkontakt“ zum Patienten kann aber theoretisch auch
durch das Studium einer Akte hergestellt werden, die beispielsweise aus der
Klinik mit der Bitte um Interpretation der wahrgenommenen und dokumentierten Verletzungen vorgelegt wird. Gedeutet wird das Vorliegen einer Misshandlung von allen in der Rechtsmedizin arbeitenden Ärzten.
115
Frage: Gibt es einen Abgleich der Wahrnehmungen und der Deutungen
zwischen den damit befassten Stellen?
Im ärztlichen Bereich, vor allem bei den niedergelassenen Kinderärzten, fin-
det der Austausch vornehmlich „auf kleinem Dienstwege“ statt. Im Zentrum
des Abgleichens von Wahrnehmung und Deutung steht in erster Linie die
Besprechung im Team.
In den Kinderkliniken gilt, dass grundsätzlich ist ein Abgleich zwischen Ärzten, Schwestern und Sozialdienst angebracht ist. Im Kinderkrankenhaus auf
der Bult bespricht die Arbeitsgruppe Kindesschutz einerseits einzelne konkrete Fälle, führt aber andererseits auch Grundsatzbesprechungen durch, mit
dem Ziel, Standards zu entwickeln. Das Ergebnis einer Fallbesprechung wird
in der Akte dokumentiert, und anderen Institutionen, z.B. niedergelassenen
Ärzten, Jugendamt und Gericht auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
In der Städtischen Kinderklinik Braunschweig wird die erste Klärung auf
„kleinem Dienstwege“ auf der Station besprochen. Wenn eine Weiterleitung
an die Behörde ins Auge gefasst wird, wird dies in einer „großen Runde“
besprochen. Je nach Einzelfall werden zusätzlich Kontakte zu Psychologen,
Erziehern und Sozialarbeitern hergestellt.
In den Praxen der niedergelassenen Kinderärzte findet zwischen den Ärzten
und Helferinnen eine Abklärung ebenfalls „auf kleinem Dienstwege“ statt. Bei
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung müssen die Kinder regelmäßig vorgestellt werden. Im Falle eines Arztwechsels wird in kritischen Fällen der
nächste behandelnde Arzt informiert. Die Akten von Problemfällen bleiben
auf dem Schreibtisch des Arztes liegen, damit er immer daran erinnert wird.
Im Zentrum der kinderärztlichen Praxen steht jeweils der Austausch der
Wahrnehmungen zwischen Arzt und Helferinnen. Bei einem Interview wurde
ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die Helferinnen großes Interesse
haben, wie es mit dem KSD weitergegangen ist.
116
Für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Stadt Braunschweig ist der
Austausch mit dem zuständigen Jugendamtsmitarbeiter besonders wichtig,
da die Mitarbeiter des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in der Regel
keinen Einblick in die Familie haben. Im sozialpsychiatrischen Fachdienst für
Kinder- und Jugendliche der Region Hannover findet der Informationsabgleich im Team über regelmäßige Fallbesprechungen statt.
Die Rechtsmediziner fungieren als Sachverständige. Die gewonnen Erkennt-
nisse können nicht (z.B. an eine Klinik) weitergegeben werden. Insofern ist
ein Fachaustausch von Informationen zwischen den Institutionen schwierig.
In der Rechtsmedizin gibt es aber die Möglichkeit zum weiteren Informationsabgleich in den täglichen Teambesprechungen.
Frage: Welche Daten können sie liefern und an wen?
Im Kinderkrankenhaus auf der Bult haben alle mit den Patienten befassten
Mitarbeiter Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Extern dürfen Daten
weitergegeben werden, wenn eine Schweigepflichtentbindung der Eltern vorliegt oder wenn das Familiengericht die Weitergabe anordnet. Wegen der
ärztlichen Schweigepflicht ist ein pauschaler Informationsaustausch mit
nachversorgenden Institutionen wie dem Jugendamt grundsätzlich schwierig.
In diesen Fällen ist ein genaues Abwägen der jeweiligen Situation und des
Datenschutzes wichtig. Die Meldung an das Jugendamt erfolgt in den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung über den Sozialdienst. Anschließend
findet eine Hilfeplankonferenz statt. Außerdem erfolgt in einigen Fällen ein
Anruf beim KSD mit der Nachfrage, ob die betreffende Familie dort schon
bekannt ist und welche Hilfen in der Familie bereits installiert sind. Zur Zeit
erarbeitet die Arbeitsgruppe Kindesschutz einen Standard für die Informa-
tionsweitergabe bei der Entlassung des Kindes aus der stationären Behandlung. In diesem wird auch geregelt, welche Informationen das Jugendamt
erhalten soll.
117
In der Städtischen Kinderklinik Braunschweig wird vor allem darauf geachtet,
wie die rechtliche Situation in der Familie ist, wenn Informationen weitergegeben werden. Haben beide Eltern das Sorgerecht für das Kind, stellt die
Herausgabe von Befunden, die das Kind betreffen, an die Eltern kein Problem dar. In kritischen Fällen, oder wenn eine Misshandlung absolut eindeutig ist, wird immer zuerst das Jugendamt informiert. Es erfolgt dann eine
gemeinsame Fallbesprechung. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, die
zuständige Person beim Jugendamt schnell zu herauszufinden und zu erreichen.
In den Kinderarztpraxen sind über die Patientenakte alle Daten für jeden Mit-
arbeiter zugänglich. Die niedergelassenen Kinderärzte verweisen auf ihre
Verantwortung für eine eigene Einschätzung, wie akut sich eine Situation für
sie darstellt. Die eigene Wahrnehmung des Kinderarztes wird dann genau in
der Patientenakte dokumentiert. Wenn eindeutig eine Kindeswohlgefährdung
vorliegt, wird eine aktive Rolle angenommen bzw. eingenommen. Zum Teil
versuchen die Ärzte selbst zu intervenieren, indem sie das Kind in eine Kinderklinik einweisen. Der Kontakt nach außen läuft z. B. über den Kinderschutzbund oder den KSD. Dort werden Informationen eingeholt, z. B. wie
man sich in bestimmten Situationen am besten verhält und was die möglichen Schritte sein könnten. Das Jugendamt wird nicht immer sofort einge-
schaltet, da nicht immer sicher ist, dass dieses wie gewünscht interveniert.
Wenn Daten an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft herausgegeben werden, dann geschieht dies in Form eines Gutachtenauftrags. Dies erfolgt ohne
eigene Wertung des Arztes. Mit der Klinik läuft eine Informationsweitergabe
auf dem „kleinen Dienstweg“, indem man mit dem dort behandelnden Arzt
telefoniert.
In den Interviews wird auch die Gefahr hingewiesen, durch Meldung und
Weitergabe von Daten möglicherweise Patienten zu verlieren.
118
Vom sozialpsychiatrischen Fachdienst für Kinder- und Jugendliche der
Region wird auf Anfrage des Familiengerichtes eine Stellungnahme zur
Erziehungsfähigkeit der Eltern abgegeben. Bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung können auch Daten an Arbeitsagenturen, in die Hilfeplankonferenzen, für Gutachten zur Schulbefreiung oder auch für Berichte für
eine Rehabilitationsmaßnahme herausgegeben werden. Bei einer internen
kollegialen Beratung muss der Fall anonymisiert werden. Die Dokumentationspflicht ist in einem Leitfaden niedergelegt. Sie muss mindestens beinhalten:
1. Beteiligte Fachkräfte
2. zu beurteilende Situation
3. Ergebnis der Beurteilung
4. Art und Weise der Ermessensausübung
5. Weitere Entscheidungen
6. Definition der Verantwortlichen für den nächsten Schritt
7. Zeitvorgaben für Überprüfungen
Vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst dürfen intern alle Daten aus den
Untersuchungen an die Ärzte und Arzthelferinnen innerhalb der Einrichtung
weitergegeben werden. Dies kann in Form einer ausführlichen Gesundheitsberichterstattung zur Schuleingangsuntersuchung geschehen. In einen solchen Bericht fließen medizinische und demographische Daten ein.
Zu Themen wie Kindesmisshandlung müssten in den Reihenuntersuchungen
zusätzliche Untersuchungen vorgenommen werden, um spezifische Daten
erheben zu können.
Nach extern werden auf Anfrage Gutachten an das Gericht sowie Befunderhebung und Diagnostik an das Jugendamt weitergegeben. An Schulen und
ähnliche Einrichtungen etc. können Information nur dann weitergegeben
werden, wenn eine Schweigepflichtentbindung der Eltern vorliegt. Bei einer
vermuteten Misshandlung des Kindes wird eine Meldung an den behandelnden Kinderarzt gegeben, damit dieser bei der nächsten Untersuchung des
119
Kindes auf die dokumentierten Auffälligkeiten achten kann. Vom Kinder- und
Jugendärztlichen Dienst wird kein Kind ein zweites Mal zu einer Untersuchung eingeladen.
Die Mitarbeiter der Rechtsmedizin geben intern Daten weiter im Sinne einer
Entscheidung, ob eine Kindesmisshandlung vorliegt oder nicht. Die Weitergabe von Informationen nach extern hängt immer davon ab, wer die Anfrage
an die Rechtsmedizin gestellt hat. Dieses kann das Jugendamt sein oder
auch die Staatsanwaltschaft. Eine weitere Möglichkeit der Rechtsmedizin,
Informationen nach extern weiterzugeben, sind Fortbildungen mit dem Ziel,
andere Mediziner im Feld der kriminalistisch-juristischen Sichtweise auf das
Erkennen von Fremdeinwirkungen zu schulen.
Frage: Welche Daten benötigen sie von außen / von innen?
In den Kinderkliniken können Informationen über Arztbriefe von früheren stationären Aufenthalten über eine Arztbriefdatenbank eingeholt werden. Auch
alle bereits erfolgten diagnostischen Untersuchungen zum Kind sind archiviert. Zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten ist ein externer
Daten- und Informationsaustausch möglich und wichtig. Die Kinderkranken-
häuser benötigen beispielsweise alle vom Kinderarzt bereits erhobenen
Befunde. Hierzu ist keine Schweigepflichtentbindung nötig, da alle mit der
Behandlung befassten Personen untereinander Daten austauschen dürfen.
In manchen Fällen wird auch die Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover hinzugezogen. Die interviewten Krankenhausärzte berichten, dass für die Informationseinholung von extern und v.a. von den nieder-
gelassenen Kinderärzten leider keine Standards existieren. Diese findet
zumeist auf einem informell-kommunikativen und weniger auf einem strukturierten Weg statt.
120
Die niedergelassenen Ärzte benötigen zur Information intern die Beobachtungen ihrer Arzthelferinnen und die Aussagen der Eltern und des Kindes.
Eine externe Informationseinholung geschieht vor allem über die zuständigen
Mitarbeiter vom Jugendamt und über Kinderkliniken. Hilfreich sind auch
Informationen von Lehrern und Erzieherinnen aus den Kindergärten. Wichtige Informationsquellen sind außerdem die Familienhebammen. Für die
Informationseinholung bei Schulen, Kindergärten und über die Hebammen
benötigt man allerdings ein eigenes Netzwerk, um an die entsprechenden
Informationen herankommen zu können.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst kann intern zunächst die erhobene
Anamnese und die Berichte der Eltern, die niedergelegt sind zur Informationseinholung einsehen. Der sozialpsychiatrische Fachdienst für Kinder- und
Jugendliche der Region Hannover benötigt alle Informationen von den Eltern
zur Entwicklung des Kindes. Als Informationsquellen dienen Elternfragebogen, Jugendlichenfragebogen, Vorsorgeuntersuchungsheft und Schulzeugnisse des Kindes. Externe Informationen können bei Vorliegen einer
Schweigepflichtentbindung bei Kinderärzten, Kindergärten, Schulen und
Jugendämtern eingeholt werden.
Die Mitarbeiter der Rechtsmedizin erhalten ihre Informationen vor allem über
die persönliche Inaugenscheinnahme. Wenn dies nicht möglich ist, z. B. weil
der Fall schon länger zurückliegt, werden gute Fotoaufnahmen und die Kran-
kenakte benötigt. Zur weiteren Information von extern können die polizeiliche
Ermittlungsakte und die Aussagen der Angehörigen zur Entstehungs-
geschichte der Verletzungen wichtig sein. Beispielsweise kann bei einem
angegebenen Sturz vom Wickeltisch die Informationen über die Höhe dieses
Tisches wichtig sei, um das Verletzungsmuster mit den geschilderten Angaben zum Hergang vergleichen zu können.
121
Frage: Bestehen standardisierte Vorgaben zur Weiterleitung an einen
Kontaktpartner und wie sehen diese aus?
Auch für die Institutionen aus dem Medizinbereich gilt: Der Grad der Standardisierung zur Weiterleitung von Informationen wird von den interviewten
Mitarbeitern heterogen eingeschätzt. Während die einen eine Standardisierung grundsätzlich nicht erkennen können, kommen die anderen zu abgestufteren Aussagen.
Im Kinderkrankenhaus auf der Bult gibt es einen Entlassungsstandard und
einen Diagnostikstandard zum Vorgehen bei Kindesmisshandlung. Andererseits verneinen die befragten Mitarbeiter des Sozialdienstes des Kinderkrankenhauses auf der Bult die Existenz standardisierter Vorgaben zur Weiterleitung von Informationen. Die Begründung dafür ist, dass jeder Fall einzigartig ist. Die Befragten warnen davor, dass Standardisierung zu unreflektierter Weitergabe von Informationen hinsichtlich des Verdachtes der Kindeswohlgefährdung an Dritte führen könne. Nur durch individuelle Entscheidungen im Vorgehen könne vermieden werden, dass „der Schaden für das Kind
durch eine eventuelle Anzeige größer wird als er ohnehin schon ist“.
In der Städtischen Kinderklinik Braunschweig sind standardisierte Vorgaben
zur Weiterleitung der Information an einen Kontaktpartner nicht organisiert.
Hier fehlt eine Instanz, der man seine Wahrnehmungen und Deutungen
weitergeben kann und die sich dann folgend darum kümmert, indem sie die
Polizei und das Jugendamt einschaltet. Das gleiche gilt auch für den Kinderund Jugendärztlichen Dienst in Braunschweig. Auch bei den niedergelasse-
nen Ärzten gibt es keine standardisierten Vorgaben zur Weiterleitung an
einen Kontaktpartner. Auch hier ist die Begründung, dass jeder Fall einmalig
ist, außerdem, dass Fälle von Kindeswohlgefährdung relativ selten sind.
Andere niedergelassene Kinderärzte wiederum berichten über das Interesse,
solche standardisierten Vorgänge zu etablieren.
122
In der Rechtsmedizin besteht der Standard in der Anamnese, der Vorgeschichte, der Untersuchung und dem Befund. Es gibt dazu keine festen
Bestandteile, wohl aber eine vergleichbare allgemeine Praxis bei der Erstellung von Gutachten. Bei konsiliarischer Tätigkeit wird den anderen Ärzten
Hilfestellung bei der Diagnose und Meldung gegeben.
Frage: Gibt es eine Melde- und Informationspflicht und an wen?
Im Bereich der Medizin gib es keine gesetzliche Meldepflicht, da die Einrichtungen, mit Ausnahme des Sozialpädiatrischen Dienstes der Region Hannover, keine Einrichtungen der Jugendhilfe sind und somit auch nicht der Verpflichtung nach §8a, SGB VIII unterliegen. Andererseits würden einige Klinikärzte eine Meldepflicht an das Jugendamt durchaus begrüßen.
Gleichwohl ergeht bei einem konkreten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
in den Kinderkliniken immer eine Meldung an das Jugendamt. Bei außergewöhnlich schweren Fällen auch gleich an die Polizei.
Dennoch ist es für alle interviewten Ärzte grundsätzlich eine schwierige
Frage und Abwägung, ob die Schweigepflicht oder die Kindeswohlgefährdung im Vordergrund steht.
Als Besonderheit berichten die befragten niedergelassenen Kinderärzte, bei
denen auch keine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung eines Verdachtes
der Kindesmisshandlung besteht, über eine hohe moralische Selbstverpflichtung, den dringenden Verdacht einer Kindeswohlgefährdung den
entsprechenden Stellen, beispielsweise dem KSD, zu melden.
Für die Rechtsmedizin besteht eine Meldeinformationspflicht im Grunde
darin, dass sie als Sachverständige dienen. Wenn ein Auftrag vom Gericht
123
oder von der Polizei kommt, erhalten diese abschließend einen schriftlichen
Bericht.
Frage: Gibt es Vorschriften und Instrumente zur Informationserfassung
und zur Informationsweiterleitung?
Im Kinderkrankenhaus auf der Bult gibt es Flussdiagramme, in denen festgelegt ist, wer informiert werden muss, welches die nächsten Schritte sind
und wie die Familien schlussendlich mit der Situation konfrontiert werden.
Jeder Mitarbeiter hat die Vorgabe, bei einer Kindeswohlgefährdung die einzelnen Schritte des Flussdiagramms einzuhalten und zu dokumentieren.
Die Informationsweiterleitung an den Sozialdienst findet innerhalb der Klinik
über Konsilbögen statt. Für den Sozialdienst des Kinderkrankenhauses auf
der Bult gibt es keine Vorschriften und Instrumente zur Informationserfassung und zur Informationsweiterleitung. Allerdings wird auf eine moralische
Informationspflicht verwiesen. Gravierende Fälle werden deshalb immer an
den KSD gemeldet und in manchen Fällen wird begleitend eine Anzeige
erstattet. Allerdings müssen stets die Folgen für das Kind, wie vorstehend
schon dargestellt wurde, abgewogen genau werden.
Einige der befragten Mitarbeiter der Städtischen Kinderklinik Braunschweig
weisen auf bestimmte medizinische Untersuchungskataloge hin. Diese legen
fest, was alles untersucht und an Befunden dokumentiert werden soll. Diese
Kataloge sind auch für die Erstellung von Gutachten unbedingt erforderlich.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Kataloge bei dem Verdacht einer Kindesmisshandlung abzuarbeiten. Zur Informationsweiterleitung selbst gibt es
allerdings keine Vorschriften und Instrumente.
Standardisierte Verfahren zur Weiterleitung an einen Kontaktpartner gibt es
in den niedergelassenen Kinderarztpraxen nicht. Verbesserungsmög-
124
lichkeiten sind allerdings in einzelnen Praxen angedacht. Ebenso gibt es im
Kinder- und Jugendärztlichen Dienst und im Institut für Rechtsmedizin keine
spezifischen Vorschriften und Instrumente zur Erfassung und Weiterleitung
von Informationen, die über das, was schon an anderer Stelle berichtet
wurde, hinausgehen.
Frage: Gibt es eine regelmäßige Auswertung der Daten?
Auch im Bereich der Medizin findet eine regelmäßige Auswertung der Fälle
von Kindesmisshandlung oder –vernachlässigung nicht statt. Weder in den
Kinderkliniken noch bei den niedergelassenen Ärzten werden die Daten aus-
gewertet, wobei die niedergelassenen Kinderärzte als Begründung angeben,
dass für sie die Fälle zu selten sind, als dass eine Auswertung lohne (pro
Praxis nicht mehr als fünf Fälle pro Jahr).
Im Bereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes gibt es einen
Gesundheitsbericht zur Schuleignungsuntersuchung, der aber auch keine
spezifische Auswertung zu Fällen von Kindesmisshandlung darstellt.
Einzig im Institut für Rechtsmedizin gibt es im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten, z. B. von Dissertationen, eine Auswertung von Daten über
Kindesmisshandlung, dies aber ausschließlich zu spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen.
Frage: Wo gibt es in der Weitergabe und der Deutung der Informationen
Verbesserungsmöglichkeiten? Was können Sie tun, um Ihre Arbeit im
Sinne der Zielsetzung zu erleichtern?
Die befragten Mitarbeiter der Kinderkliniken betonen in ihren Interviews, dass
ein strukturiertes Vorgehen über entsprechende Datenblätter und Handlungsanweisungen bei Fällen von Kindesmisshandlung hilfreich wäre. Mehr
125
Standardisierung an dieser Stelle wäre auch wünschenswert, um beispielsweise jüngeren Assistenzärzten einen Leitfaden anbieten zu können.
Aus Sicht des Sozialdienstes des Kinderkrankenhauses auf der Bult sollten
Standards eingerichtet werden, wie effizientere Arbeitsabläufe gewährleisten.
Zielsetzung wäre ein permanent aktueller Informationsstand, der sorgfältig
gepflegt und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wird und eine entsprechend sorgfältige Dokumentation des zeitlichen Ablaufes beim Vorgehen
in einem Misshandlungsfall. Eine Verbesserung des Informationsflusses
würde zudem erreicht, wenn die einzelnen Institutionen zueinander weniger
in Konkurrenz stünden (Bsp. Sozialdienst/Ärzte/Jugendamt).
Auch aus Sicht der befragten niedergelassenen Ärzte wäre ein fester
Ansprechpartner im Bereich der Jugendhilfe sinnvoll, der bei einem Fall von
Kindeswohlgefährdung kontaktiert werden kann. Damit bestünde die Möglichkeit, dass sich der Kinderarzt beraten lassen kann, bevor er initiativ wird.
Zur Zeit ist die Situation bezüglich der Dienststellen der Jugendhilfe, die in
einem Fall von Kindeswohlgefährdung zuständig sein könnten, aus Sicht der
niedergelassenen Kinderärzte unübersichtlich.
Aus Sicht der Rechtsmedizin wäre es sinnvoll, zur Verbesserung des Informationsaustausches die Personen, die das Gutachten erhalten, entsprechend weiterzubilden. In der Zusammenarbeit mit der Polizei funktioniert dies
schon ganz gut. Zweimal im Jahr finden Fortbildungsveranstaltungen mit
Beamten aus ganz Niedersachsen statt. Schwerpunkte dabei sind unter
anderem die Themen der häuslichen Gewalt und der Kindesmisshandlung.
Von Seiten des sozialpsychiatrischen Fachdienstes für Kinder- und Jugendliche der Region wird beklagt, dass die Jugendämter manchmal zu langsam
arbeiten, zumal sie ein großes Defizit bei der Erkennung von psychiatrischen
Erkrankungen der Eltern haben. Hier ist eine Verbesserung des Informa-
126
tionsaustausches im Sinne von häufigerer Inanspruchnahme der Kompetenz
des sozialpsychiatrischen Dienstes wünschenswert.
Frage: Was können andere Einrichtungen tun, um ihre Arbeit im Sinne
der Zielsetzung zu erleichtern?
Aus Sicht der Kinderkliniken ist es wichtig, möglichst zeitnahe Informationen
zu erhalten. Darüber hinaus sollte sich das Jugendamt mehr als
Kontaktpartner verstehen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, der Sache
„Kindeswohlgefährdung“ mehr Priorität einzuräumen und den Mitarbeitern
der Kliniken mit mehr Zeit zur Verfügung zu stehen. Das Jugendamt könnte
die Zusammenarbeit auch dadurch erleichtern, indem die Weiterleitung von
Informationen beschleunigt wird. Wer ist wo zuständig? Eine Weitergabe der
Fälle an das Jugendamt ist oft schwierig und erfordert viele Telefonate. Auch
von den Ärzten wird ein Koordinator im Jugendamt gewünscht, der die Auf-
gabe wahrnehmen soll, Fälle den einzelnen Bezirken und Ansprechpartnern
zuzuordnen.
Auch aus Sicht der niedergelassenen Ärzte müssten mehr Informationen von
Seiten des Jugendamtes gegeben werden. Sie haben oftmals das Gefühl,
dass dort nichts passiert. Eine Ansprechperson sollte beim Jugendamt immer
erreichbar sein. Auch der zeitnahe Informationserhalt beispielsweise aus den
Kinderkliniken wird für unabdingbar gehalten. Das Netzwerk mit anderen
Stellen, wie Kinderschutzbund, Kindergärten sollte effizienter gestaltet wer-
den, um die Kooperation untereinander zu fördern. Schließlich sollte bei den
Mitarbeitern in den Praxen durch Fortbildungen von extern eine höhere Sensibilisierung für die Belange des Kinderschutzes gefördert werden.
Aus Sicht der Rechtsmedizin ist es unbedingt erforderlich, möglichst zeitnah
Informationen zu misshandelten Kindern zu erhalten. Dazu ist eine gute,
127
gründliche Dokumentation wichtig. Diese sollte immer mit einer im Maßstab
aufgenommener Fotografie erfolgen. Nach Ansicht der Befragten ist bei den
Kollegen in den Kinderkliniken neben der kurativen Sichtweise auch das kriminal-juristische Denken angebracht.
Aus Sicht des sozialpsychiatrischen Fachdienstes für Kinder- und Jugendliche der Region sollten Familien früher vermittelt werden. Außerdem wäre es
gut, wenn der sozialpsychiatrische Fachdienst der Region „automatisch“ zu
Hilfsplangesprächen eingeladen würde.
Frage: Wird ihre Arbeit durch den Datenschutz erschwert?
Auch die interviewten Mitarbeiter aus dem Medizinbereich bestätigen, dass
die Arbeit durch den Datenschutz erschwert wird. Auch sie berichten von
ihrem Eindruck, dass sich einige Mitarbeiter anderer Institutionen hinter
Datenschutzargumenten verstecken.
Die Weitergabe von Informationen durch den Arzt hat 2 Hürden. Zum einen
den Datenschutz, zum anderen die ärztliche Schweigepflicht. Aus ärztlicher
Sicht ist die Schweigepflicht ein hohes Gut. Es muss daher stets sorgfältig
abgewogen werden, ob und was an Daten weitergeben werden kann. Dabei
beraten sich die Ärzte untereinander.
Für die Rechtsmedizin besteht dort, wo sie sich in der Funktion des Sachverständigen befindet, kein Ermessensspielraum. Eine Herausgabe der
Daten ist nur nach Erlaubnis der Staatsanwaltschaft möglich, das sie die
Gutachtenauftraggeberin ist. Darüber hinaus unterliegen die Ärzte der
Rechtsmedizin natürlich auch der Schweigepflicht.
Für den sozialpsychiatrischen Fachdienst für Kinder- und Jugendliche der
Region Hannover wird die Arbeit durch den Datenschutz eigentlich nicht
erschwert, da immer eine Schweigepflichtentbindung der Eltern vorliegt.
128
Frage: Gibt es eine hinreichende Qualifikation zum Erkennen und zur
Deutung von Kindeswohlgefährdung?
Von allen Befragten aus dem Bereich Medizin wird die entsprechende Qualifikation betont. Auch hier wird die Qualifikation über die Berufsausbildung
und langjährige Berufserfahrung beschrieben.
Für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst besteht ein Weiterbildungsbedarf zum Thema Kindeswohlgefährdung, vor allem im Bereich der rechtsmedizinischer Fragen. Unbestritten ist, dass an der Qualifikation der Mitarbeiter ständig gearbeitet werden muss. Vor allem die im Studium erworbenen
rechtsmedizinischen Kenntnisse (Wie alt sind blaue Flecken? Wo sind die
Verletzungen?) sind nützlich. Ein Vorschlag ist, dass eine Weiterbildung ein-
geführt wird, die mit dem Erwerb eines Zertifikats abgeschlossen wird. Über
die interne und externe Weiterbildung hinaus wird die aktuelle Präsenz des
Themas Kindeswohlgefährdung als Anstoß zur Sensibilisierung genannt.
Die Qualifikation zum Erkennen und zur Deutung von Kindeswohlgefährdung
wird im Kinderkrankenhaus auf der Bult durch die AG Kindesschutz unterstützt und gestärkt, die jeder Fachabteilung kompetente Ansprechpartner zur
Verfügung stellt. Darüber hinaus ist die Gründung eines medizinischen Kom-
petenzzentrums zur Abklärung von Kindesmisshandlung geplant, das für die
Weiterbildung von Ärzten in diesem Bereich zuständig sein wird.
In der Rechtsmedizin wird die Qualifikation durch folgendes System vermittelt: Die jungen Ärzte werden in den ersten Monaten nicht eigenverantwort-
lich tätig sein, sondern immer einen erfahrenen Arzt zur Seite gestellt
bekommen. Ebenso wichtig ist eine gute Übersicht über die einschlägige
Literatur. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Rücksprache mit Instituts-
direktor und damit verbunden eine gute Kontrolle über die Gutachten.
129
Schließlich wird die Qualifikation durch eine „Prophylaxe-Schulung“ gefördert, die dazu führt, dass die Ärzte sicherer im Umgang mit Fällen von Kindesmisshandlung werden, auch in Bezug auf eine Differenzialdiagnose.
Im sozialpsychiatrischen Fachdienst für Kinder- und Jugendliche der Region
ist die Qualifikation durch ein multiprofessionelles Team gewährleistet, in
dem alle Mitarbeiter über Zusatzqualifikationen, wie z.B. in systemischer
Familientherapie verfügen.
Frage: Wie reagieren sie auf Informationen durch Dritte hinsichtlich der
Anzeichen von Kindeswohlgefährdung?
Das Krankenhaus auf der Bult versteht sich auch als Schutzraum für Kinder.
Ein niedergelassener Arzt weist darauf hin, dass Meldungen von Dritten
immer ein heikles Thema sind. Bei Ehestreitigkeiten der Eltern sei es sehr
schwierig, da man immer nur die Sichtweise eines Partners kennenlernt.
Genauso schwierig ist die Einschätzung von Meldungen durch andere Angehörige. Das Bemühen muss sein, immer einen Kontakt zu der Familie herzu-
stellen und möglicherweise die Familie auch unter einem Vorwand in die
Praxis zu bestellen.
Auch in der Rechtsmedizin wird auf Informationen zu Kindeswohlgefährdung
umgehend reagiert. Wenn jemand in der Rechtsmedizin anruft, muss schnell
eine Entscheidung getroffen werden, ob das Kind untersucht werden soll.
Frage: Gibt es bestimmte Schlüsselsignale, auf die sie reagieren?
Im Kinderkrankenhaus auf der Bult werden Beobachtungen der Kinderkrankenpflege sehr genau wahrgenommen, bzw. sehr ernst genommen. Bei-
130
spielhaft wird berichtet, dass eine Mutter stark alkoholisiert mit ihrem Kind ins
Krankenhaus kommt und nicht eruiert werden kann, was mit ihrem Kind ist.
Aber auch Beobachtungen über Probleme der Eltern beim Füttern oder Versorgen des Kindes, ungehaltenes Reagieren der Eltern auf das Kind, verdächtige Verletzungen oder eine nicht altersgemäße Entwicklung des Kindes
werden angegeben. Als weitere Schlüsselsignale werden Informationen über
Weinen, Wimmern, Schlagen, Verletzungen, Brüche, Hämatome, genannt.
Auch wenn ein Kind in der geschützten Umgebung eines Krankenhauses auf
einmal förmlich auflebt, kann dies ein Schlüsselsignal für eine Kindeswohlgefährdung im elterlichen Umfeld sein.
Für die niedergelassenen Ärzte ist die Veränderung im Gesamteindruck des
Kindes das Schlüsselsignal. Dieser Gesamteindruck wird intuitiv gemessen
an langjährigen Erfahrungen. So kann ein Schlüsselsignal sein, wenn ein
Säugling sehr ernst ausschaut und kein soziales Lächeln zeigt oder, wenn
sich ein zwei- bis dreijähriges Kind ohne Protest untersuchen lässt. Eigene
Bemerkungen des Kindes, die im Sinne von Misshandlungen gedeutet werden können und ein kaltes Behandeln der Kinder durch die Eltern sind wich-
tige Signale, ebenso wie das Sprachmuster des Kindes. Grundsätzlich ist
jede Abweichung von einer Normalität für den niedergelassenen Kinderarzt
ein Schlüsselsignal.
Aus Sicht der Rechtsmedizin bestehen Schlüsselsignale, wenn ein Säugling
wiederholt wegen eines Knochenbruches in Behandlung ist. Hier sollte man
immer die Möglichkeit einer Misshandlung in Betracht ziehen, da Knochenbrüche im Säuglingsalter sehr selten sind. Weitere Schlüsselsignale sind ste-
reotype Erklärungen der Eltern oder eine auffallend späte Einlieferung des
Kindes ins Krankenhaus nach erfolgter Verletzung.
Für die Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Fachdienstes für Kinder- und
Jugendliche der Region Hannover sind neben Gesundheitszustand und Kleidung die Berichte und die von den Kindern gemalten Bilder Schlüsselsignale.
131
Frage: Gibt es in ihrem Hause eine Überprüfung der Eingangsqualität?
Im Krankenhaus auf der Bult findet die Überprüfung der Eingangsqualität
statt. Diese ist wichtig. Zwar bestätigt sich eine befürchtete Kindesmisshandlung nicht immer, aber anders herum kann sich eine Misshandlung hinter einer „harmlosen“ Aufnahmediagnose verbergen. Auf Grund der enormen
Belastung der Ärzte kann die Eingangsqualität nicht immer in der wün-
schenswerten Weise erfasst werden. Wenn ein Kind allerdings längere Zeit
im Kinderkrankenhaus bleibt, findet man die Zeit und Ruhe, verdächtige
Befunde genau zu überprüfen.
Im Sozialdienst des Kinderkrankenhauses auf der Bult findet eine Überprüfung der Eingangsqualität nicht statt.
Im städtischen Klinikum Braunschweig ist der jeweilige Oberarzt in der Auf-
nahme für jeden Patienten zuständig. Er kontrolliert, was an Befunden da ist,
was fehlt und was noch erhoben werde muss und überprüft somit auch die
Eingangsqualität des Misshandlungsverdachtes.
Bei den niedergelassenen Kinderärzten findet eine Überprüfung der Ein-
gangsqualität nicht statt. Möglicherweise können Indizien in einem Gespräch
gefunden werden, es gibt jedoch kein standardisiertes Instrument.
Auch beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst findet keine Überprüfung der
Eingangsqualität statt.
Im Institut für Rechtsmedizin werden die Informationen, die eintreffen, grundsätzlich auf ihre Qualität hin überprüft.
132
Frage: Gibt es in Ihrem Hause eine Überprüfung der Arbeitsqualität?
Im Bereich des Kinderkrankenhauses auf der Bult wird die Bearbeitungsqualität indirekt durch das gute Ergebnis bestätigt. Im Bereich des Sozialdienstes des Kinderkrankenhauses ist eine Überprüfung der Bearbeitungsqualität in Ansätzen durch die Kommunikation mit den Kolleginnen möglich.
Auch im städtischen Klinikum Braunschweig wird auf die Dokumentation der
Befunde hingewiesen. Was war der Grund für die Untersuchung? Wann
wurde sie durchgeführt? Die Überprüfung der Bearbeitungsqualität im Kran-
kenhaus ist dann leichter vorzunehmen, wenn bei den stationären Fällen
jeder Befund stets vom zuständigen Oberarzt gegengezeichnet wird.
Im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Braunschweig und bei den niedergelassenen Ärzten findet keine Überprüfung der Bearbeitungsqualität statt.
Frage: Gibt es in Ihrem Hause eine Überprüfung der Ergebnisqualität?
Im Kinderkrankenhaus auf der Bult führt die Frage nach der Überprüfung der
Ergebnisqualität zur Formulierung von Wünschen:
„Eine Fallsupervision mit dem Jugendamt wäre sehr gut.“
„Es wäre wünschenswert, wenn Eltern misshandelter Kinder, einer psycho-
sozialen Evaluation zustimmen. So könnte in diesem Rahmen ein Aggressionstraining bzw. ein Antiaggressionstraining stattfinden. Dies kann allen
Seiten, auch den Familien, Sicherheit und Selbstkontrolle bieten.
Im Sozialdienst des Kinderkrankenhauses findet zum Jahresende eine Auswertung statt, die Auskunft gibt, wie viele Gespräche im Rahmen von Kinder-
133
schutz geführt wurden. Dabei wird daraufhin gewiesen, dass diese Ergebnisqualität durch ein Koordinierungszentrum optimiert werden kann.
Bei den niedergelassenen Kinderärzten findet keine Überprüfung der Ergebnisqualität statt.
Die Rechtsmedizin erhält nicht in allen Fällen eine Rückmeldung von der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Allerdings erhält die Rechtsmedizin bei
Gerichtsterminen aktuelle Informationen. Insofern ist der Gang zum Gericht
bzw. das Urteil eine Form von Qualitätskontrolle, die sowohl die Bearbeitung
als auch das Ergebnis umfasst.
Frage: Haben wir eine wichtige Frage vergessen, auf die sie uns eine
Antwort geben wollen?
Diese Frage wird überwiegend verneint. Eine Ausnahme bildet ein Interview
aus der Kinderklinik auf der Bult. In diesem wird die Frage genutzt, um folgende konkreten Vorschläge zu machen:
-
Den Kontakt zum Jugendamt ausbauen. Aktuell besteht keine Form
der Vernetzung.
-
Zusätzlich zum Koordinierungszentrum ein medizinisches Kompetenzzentrum
mit
Pädiatern,
Gynäkologen,
Rechtsmedizinern
etc.
aufzubauen, um beispielsweise eine korrekte Interpretation von
Röntgenbildern zu gewährleisten.
-
Dieses Kompetenzzentrum soll immer telefonisch erreichbar sein.
Andere Ärzte sollten dorthin z.B. auch Bilder zur Befundabklärung
mailen können.
-
Ein richtiges Erkennen einer Kindesmisshandlung ist für die Ärzte auf
dem Land besonders schwierig. Diese haben oftmals keinen
134
Ansprechpartner in direkter Nähe. Hier könnte das Kompetenzzentrum
als Ansprechpartner dienen.
135
9.2. Grafiken der Fragebogenauswertung
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Stadt Hannover - Kontakt bei Verdacht
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Wohl
eines Kindes oder Jugendlichen durch sein familiäres Umfeld gefährdet ist?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
1
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Stadt Hannover - Kontakt bei Schutzmaßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie nach der Feststellung einer
Kindswohlgefährdung Schutzmaßnahmen zum Kindswohl ergreifen wollen bzw. müssen?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
2
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Stadt Hannover - Kontakt bei Nachsorge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Nachsorge (z.B. nach Rückführung des
Kindes bzw. Jugendlichen) gewährleistet werden muss?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
3
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Stadt Hannover - Kontakt bei Maßnahmen zur
Risikoverminderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Risikoverminderung
treffen, um eine Kindswohlgefährdung im Voraus zu vermeiden?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
4
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Stadt Hannover - Ansprechpartner
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
KJD
Sozialpsychiatrie
freie Träger
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderärzte
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Ansprechpartener vorhanden
Ansprechpartner hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
5
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Qualität und Bedeutsamkeit der Kooperation (Stadt Hannover)
Kollegen
hoch
andere intern
Vorgesetzte
KJD
Bedeutsamkeit
Sozialpsychiatrie
unabhängige
Einrichtungen
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderärzte
niedrig
Hebammen
Polizei
Familiengericht
hoch
Qualität
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
niedrig
Rechtsmedizin
6
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Stadt Hannover - Vorkehrungen und Maßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
kollegiale
Besprechungen
Supervision
Fortbildung
interner fester
Ansprechpartner
findet statt / ist vorhanden
ist / wäre (sehr) hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
7
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Stadt Hannover- Grad der Standardisierung
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
schriftl Doku wahrg Gefährdungen
Deutung v Sachverh
Weiterg eig Infos
Infos Dritter erh
Schutzmaßn ergr
bei Dritten Maßn veranl
Nachsorge
Maßn z Risikovermind tr
Unterstützung / Beratung Dritter
Vorgehen ist standardisiert
Vorgehen ist noch nicht standardisiert; Standardisierung ist geplant
Vorgehen ist nicht standardisiert; Standardisierung ist auch nicht geplant
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
8
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Qualität und Bedeutsamkeit einer Standardisierung (Stadt Hannover)
hoch
schriftliche Dokumentation
wahrgenommener Gefährdungen
Deutung von Sachverhalten
Bedeutsamkeit
Weitergabe eigener
Informationen
von Dritten Informationen
erhalten
Schutzmaßnahmen ergreifen
bei Dritten Maßnahmen
veranlassen
Nachsorge
niedrig
Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen
Unterstützung / Beratung Dritter
hoch
Qualität
niedrig
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
9
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Region Hannover - Kontakt bei Verdacht
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Wohl
eines Kindes oder Jugendlichen durch sein familiäres Umfeld gefährdet ist?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
10
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Region Hannover - Kontakt bei Schutzmaßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
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90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie nach der Feststellung einer
Kindswohlgefährdung Schutzmaßnahmen zum Kindswohl ergreifen wollen bzw. müssen?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
11
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Region Hannover - Kontakt bei Nachsorge
0
10
20
30
40
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60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärtztzl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Nachsorge (z.B. nach Rückführung des
Kindes bzw. Jugendlichen) gewährleistet werden muss?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
12
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Region Hannover - Kontakt bei Maßnahmen zur
Risikoverminderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärtzl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Risikoverminderung
treffen, um eine Kindswohlgefährdung im Voraus zu vermeiden?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
13
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Region Hannover - Ansprechpartner
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderärzte
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Ansprechpartener vorhanden
Ansprechpartner hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
14
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Qualität und Bedeutsamkeit der Kooperation (Region Hannover)
hoch
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
KJD
Bedeutsamkeit
Sozialpsychiatrie
unabhängige
Einrichtungen
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderärzte
Hebammen
niedrig
Polizei
Familiengericht
hoch
Qualität
niedrig
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
Rechtsmedizin
15
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Region Hannover - Vorkehrungen und Maßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
kollegiale
Besprechungen
Supervision
Fortbildung
interner fester
Ansprechpartner
findet statt / ist vorhanden
ist / wäre (sehr) hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
16
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Region Hannover- Grad der Standardisierung
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
schriftl Doku wahrg Gefährdungen
Deutung v Sachverh
Weiterg eig Infos
Infos Dritter erh
Schutzmaßn ergr
bei Dritten Maßn veranl
Nachsorge
Maßn z Risikovermind tr
Unterstützung / Beratung Dritter
Vorgehen ist standardisiert
Vorgehen ist noch nicht standardisiert; Standardisierung ist geplant
Vorgehen ist nicht standardisiert; Standardisierung ist auch nicht geplant
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
17
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Qualität und Bedeutsamkeit einer Standardisierung (Region Hannover)
hoch
schriftliche Dokumentation
wahrgenommener
Gefährdungen
Deutung von Sachverhalten
Weitergabe eigener
Informationen
Bedeutsamkeit
von Dritten Informationen
erhalten
Schutzmaßnahmen ergreifen
bei Dritten Maßnahmen
veranlassen
niedrig
Nachsorge
Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen
hoch
Qualität
niedrig
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
Unterstützung / Beratung
Dritter
18
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Kinderkrankenhaus / Ärzte - Kontakt bei Verdacht
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Wohl
eines Kindes oder Jugendlichen durch sein familiäres Umfeld gefährdet ist?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
19
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Kinderkrankenhaus / Ärzte - Kontakt bei Schutzmaßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie nach der Feststellung einer
Kindswohlgefährdung Schutzmaßnahmen zum Kindswohl ergreifen wollen bzw. müssen?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
20
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Kinderkrankenhaus / Ärzte - Kontakt bei Nachsorge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Nachsorge (z.B. nach Rückführung des
Kindes bzw. Jugendlichen) gewährleistet werden muss?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
21
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Kinderkrankenhaus / Ärzte - Kontakt bei Maßnahmen zur
Risikoverminderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Risikoverminderung
treffen, um eine Kindswohlgefährdung im Voraus zu vermeiden?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
22
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Kinderkrankenhaus / Ärzte - Ansprechpartner
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
Schule / KiTa
Kinderärzte
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Ansprechpartener vorhanden
Ansprechpartner hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
23
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Qualität und Bedeutsamkeit der Kooperation
(Kinderkrankenhaus / Ärzte)
Kollegen
hoch
andere intern
Vorgesetzte
Jugendamt
Bedeutsamkeit
KJD
Sozialpsychiatrie
unabhängige
Einrichtungen
Schule / KiTa
Kinderärzte
niedrig
Hebammen
Polizei
Familiengericht
hoch
Qualität
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
niedrig
Rechtsmedizin
24
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Kinderkrankenhaus / Ärzte - Vorkehrungen und Maßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
kollegiale
Besprechungen
Supervision
Fortbildung
interner fester
Ansprechpartner
findet statt / ist vorhanden
ist / wäre (sehr) hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
25
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Kinderkrankenhaus / Ärzte - Grad der Standardisierung
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
schriftl Doku wahrg Gefährdungen
Deutung v Sachverh
Weiterg eig Infos
Infos Dritter erh
Schutzmaßn ergr
bei Dritten Maßn veranl
Nachsorge
Maßn z Risikovermind tr
Unterstützung / Beratung Dritter
Vorgehen ist standardisiert
Vorgehen ist noch nicht standardisiert; Standardisierung ist geplant
Vorgehen ist nicht standardisiert; Standardisierung ist auch nicht geplant
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
26
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Qualität und Bedeutsamkeit einer Standardisierung
(Kinderkrankenhaus / Ärzte)
hoch
schriftliche Dokumentation
wahrgenommener
Gefährdungen
Deutung von Sachverhalten
Bedeutsamkeit
Weitergabe eigener
Informationen
von Dritten Informationen
erhalten
Schutzmaßnahmen ergreifen
bei Dritten Maßnahmen
veranlassen
Nachsorge
niedrig
Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen
Unterstützung / Beratung
Dritter
hoch
Qualität
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
niedrig
27
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
niedergelassene Kinderärzte - Kontakt bei Verdacht
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Wohl
eines Kindes oder Jugendlichen durch sein familiäres Umfeld gefährdet ist?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
28
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
niedergelassene Kinderärzte - Kontakt bei
Schutzmaßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie nach der Feststellung einer
Kindswohlgefährdung Schutzmaßnahmen zum Kindswohl ergreifen wollen bzw. müssen?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
29
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
niedergelassene Kinderärzte - Kontakt bei Nachsorge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Nachsorge (z.B. nach Rückführung des
Kindes bzw. Jugendlichen) gewährleistet werden muss?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
30
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
niedergelassene Kinderärzte - Kontakt bei Maßnahmen zur
Risikoverminderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Risikoverminderung
treffen, um eine Kindswohlgefährdung im Voraus zu vermeiden?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
31
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Niedergelassene Kinderärzte - Ansprechpartner
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
Schule / KiTa
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Ansprechpartener vorhanden
Ansprechpartner hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
32
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Qualität und Bedeutsamkeit der Kooperation
(niedergelassene Kinderärzte)
Kollegen
hoch
andere intern
Vorgesetzte
Bedeutsamkeit
Jugendamt
KJD
Sozialpsychiatrie
unabhängige
Einrichtungen
Schule / KiTa
Krankenhaus
niedrig
Hebammen
Polizei
hoch
Qualität
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
niedrig
Familiengericht
Rechtsmedizin
33
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
niedergelassene Kinderärzte - Vorkehrungen und
Maßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
kollegiale
Besprechungen
Supervision
Fortbildung
interner fester
Ansprechpartner
findet statt / ist vorhanden
ist / wäre (sehr) hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
34
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
niedergelassene Kinderärzte - Grad der Standardisierung
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
schriftl Doku wahrg Gefährdungen
Deutung v Sachverh
Weiterg eig Infos
Infos Dritter erh
Schutzmaßn ergr
bei Dritten Maßn veranl
Nachsorge
Maßn z Risikovermind tr
Unterstützung / Beratung Dritter
Vorgehen ist standardisiert
Vorgehen ist noch nicht standardisiert; Standardisierung ist geplant
Vorgehen ist nicht standardisiert; Standardisierung ist auch nicht geplant
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
35
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Stadt Braunschweig - Kontakt bei Verdacht
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie den Verdacht haben,
dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch sein familiäres Umfeld gefährdet ist?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
1
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Stadt Braunschweig - Kontakt bei Schutzmaßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie nach der Feststellung einer
Kindswohlgefährdung Schutzmaßnahmen zum Kindswohl ergreifen wollen bzw. müssen?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
2
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Stadt Braunschweig - Kontakt bei Nachsorge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Nachsorge (z.B. nach
Rückführung des Kindes bzw. Jugendlichen) gewährleistet werden muss?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
3
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Stadt Braunschweig - Kontakt bei Maßnahmen zur
Risikoverminderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Risikoverminderung
treffen, um eine Kindswohlgefährdung im Voraus zu vermeiden?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
4
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Stadt Braunschweig - Ansprechpartner
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
KJD
Sozialpsychiatrie
freie Träger
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderärzte
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Ansprechpartener vorhanden
Ansprechpartner hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
5
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Qualität und Bedeutsamkeit der Kooperation (Stadt Braunschweig)
Kollegen
hoch
andere intern
Vorgesetzte
KJD
Bedeutsamkeit
Sozialpsychiatrie
unabhängige
Einrichtungen
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderärzte
niedrig
Hebammen
Polizei
Familiengericht
hoch
Qualität
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
niedrig
Rechtsmedizin
6
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Qualität und Bedeutsamkeit einer Standardisierung
(Stadt Braunschweig)
hoch
schriftliche Dokumentation
wahrgenommener
Gefährdungen
Deutung von Sachverhalten
Weitergabe eigener
Informationen
Bedeutsamkeit
von Dritten Informationen
erhalten
Schutzmaßnahmen ergreifen
bei Dritten Maßnahmen
veranlassen
Nachsorge
niedrig
Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen
Unterstützung / Beratung
Dritter
hoch
Qualität
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
niedrig
7
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Stadt Braunschweig - Vorkehrungen und Maßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
kollegiale
Besprechungen
Supervision
Fortbildung
interner fester
Ansprechpartner
findet statt / ist vorhanden
ist / wäre (sehr) hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
8
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Beratungsstellen / freie Träger (BS) - Kontakt bei Verdacht
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Wohl
eines Kindes oder Jugendlichen durch sein familiäres Umfeld gefährdet ist?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
9
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Beratungsstellen / freie Träger (BS) - Kontakt bei
Schutzmaßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie nach der Feststellung einer
Kindswohlgefährdung Schutzmaßnahmen zum Kindswohl ergreifen wollen bzw. müssen?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
10
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Beratungsstellen / freie Träger (BS) - Kontakt bei Nachsorge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Nachsorge (z.B. nach
Rückführung des Kindes bzw. Jugendlichen) gewährleistet werden muss?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
11
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Beratungsstellen / freie Träger (BS) - Kontakt bei
Maßnahmen zur Risikoverminderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen, um eine Kindswohlgefährdung im Voraus zu vermeiden?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
12
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Beratungsstellen / freie Träger (BS) - Ansprechpartner
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Jugendamt
KJD
Sozialpsychiatrie
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderärzte
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Ansprechpartener vorhanden
Ansprechpartner hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
13
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Qualität und Bedeutsamkeit der Kooperation (Beratungsstellen /
freie Träger - Braunschweig)
Kollegen
hoch
andere intern
Vorgesetzte
KJD
Bedeutsamkeit
Jugendamt
Sozialpsychiatrie
Schule / KiTa
Krankenhaus
Kinderärzte
niedrig
Hebammen
Polizei
Familiengericht
hoch
Qualität
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
niedrig
Rechtsmedizin
14
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Qualität und Bedeutsamkeit einer Standardisierung (Beratungsstellen /
freie Träger - Braunschweig)
hoch
schriftliche Dokumentation
wahrgenommener
Gefährdungen
Deutung von Sachverhalten
Weitergabe eigener
Informationen
Bedeutsamkeit
von Dritten Informationen
erhalten
Schutzmaßnahmen
ergreifen
bei Dritten Maßnahmen
veranlassen
Nachsorge
niedrig
Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen
Unterstützung / Beratung
Dritter
hoch
Qualität
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
niedrig
15
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Beratungsstellen / freie Träger (BS) - Vorkehrungen und
Maßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
kollegiale
Besprechungen
Supervision
Fortbildung
interner fester
Ansprechpartner
findet statt / ist vorhanden
ist / wäre (sehr) hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
16
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Krankenhaus (BS) / Ärzte - Kontakt bei Verdacht
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Wohl
eines Kindes oder Jugendlichen durch sein familiäres Umfeld gefährdet ist?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
17
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Krankenhaus (BS) / Ärzte - Kontakt bei Schutzmaßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie nach der Feststellung einer
Kindswohlgefährdung Schutzmaßnahmen zum Kindswohl ergreifen wollen bzw. müssen?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
18
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Krankenhaus (BS) / Ärzte - Kontakt bei Nachsorge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Nachsorge (z.B. nach Rückführung des
Kindes bzw. Jugendlichen) gewährleistet werden muss?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
19
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Krankenhaus (BS) / Ärzte - Kontakt bei Maßnahmen zur
Risikoverminderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen, um eine Kindswohlgefährdung im Voraus zu vermeiden?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
20
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Krankenhaus (BS) / Ärzte - Ansprechpartner
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
Schule / KiTa
Kinderärzte
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Ansprechpartener vorhanden
Ansprechpartner hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
21
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Krankenhaus (BS) / Ärzte - Vorkehrungen und Maßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
kollegiale
Besprechungen
Supervision
Fortbildung
interner fester
Ansprechpartner
findet statt / ist vorhanden
ist / wäre (sehr) hilfreich
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
22
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
niedergelassene Kinderärzte BS - Kontakt bei Verdacht
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass das
Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch sein familiäres Umfeld gefährdet ist?
Prof. Dr. Lothar Schäffner, Hannover 12.03.08
23
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
niedergelassene Kinderärzte (BS) - Kontakt bei
Schutzmaßnahmen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie nach der Feststellung einer
Kindswohlgefährdung Schutzmaßnahmen zum Kindswohl ergreifen wollen bzw. müssen?
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
niedergelassene Kinderärzte (BS) - Kontakt bei Nachsorge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Nachsorge (z.B.
nach Rückführung des Kindes bzw. Jugendlichen) gewährleistet werden muss?
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
niedergelassene Kinderärzte (BS) - Kontakt bei Maßnahmen
zur Risikoverminderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Schule
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen, um eine Kindswohlgefährdung im Voraus zu vermeiden?
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Niedergelassene Kinderärzte (BS) - Ansprechpartner
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
freie Träger
Schule / KiTa
Krankenhaus
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Ansprechpartener vorhanden
Ansprechpartner hilfreich
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Qualität und Bedeutsamkeit der Kooperation
(niedergelassene Kinderärzte / BS)
Kollegen
hoch
andere intern
Vorgesetzte
Jugendamt
Bedeutsamkeit
KJD
Sozialpsychiatrie
unabhängige
Einrichtungen
Schule / KiTa
Krankenhaus
niedrig
Hebammen
Polizei
Familiengericht
hoch
Qualität
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niedrig
Rechtsmedizin
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Qualität und Bedeutsamkeit einer Standardisierung
(niedergelassene Kinderärzte / BS)
hoch
schriftliche Dokumentation
wahrgenommener
Gefährdungen
Deutung von Sachverhalten
Weitergabe eigener
Informationen
Bedeutsamkeit
von Dritten Informationen
erhalten
Schutzmaßnahmen
ergreifen
bei Dritten Maßnahmen
veranlassen
Nachsorge
niedrig
Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen
Unterstützung / Beratung
Dritter
hoch
Qualität
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niedrig
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
niedergelassene Kinderärzte (BS) - Vorkehrungen und
Maßnahmen
0
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20
30
40
50
60
70
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90
100
kollegiale
Besprechungen
Supervision
Fortbildung
interner fester
Ansprechpartner
findet statt / ist vorhanden
ist / wäre (sehr) hilfreich
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
KiTas Braunschweig - Kontakt bei Verdacht
0
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100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie den Verdacht haben,
dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch sein familiäres Umfeld gefährdet ist?
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
KiTas Braunschweig - Kontakt bei Schutzmaßnahmen
0
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20
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60
70
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100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie nach der Feststellung einer
Kindswohlgefährdung Schutzmaßnahmen zum Kindswohl ergreifen wollen bzw. müssen?
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
KiTas Braunschweig - Kontakt bei Nachsorge
0
10
20
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70
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90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Nachsorge (z.B.
nach Rückführung des Kindes bzw. Jugendlichen) gewährleistet werden muss?
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
KiTas Braunschweig - Kontakt bei Maßnahmen zur
Risikoverminderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kollegen
andere intern
Vorgesetzte
Eltern
Kind
Jugendamt
Kinder- u. Jugendärztl. Dienst
Sozialpsychiatrie
ja
nein
freie Träger
Krankenhaus
Kinderarzt
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Mit wem nehmen Sie Kontakt auf bzw. mit wem kooperieren Sie, wenn Sie Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen, um eine Kindswohlgefährdung im Voraus zu vermeiden?
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
KiTas Braunschweig - Ansprechpartner
0
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50
60
70
80
90
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Jugendamt
KJD
Sozialpsychiatrie
freie Träger
Krankenhaus
Kinderärzte
Hebamme
Polizei
Familiengericht
Rechtsmedizin
Ansprechpartener vorhanden
Ansprechpartner hilfreich
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Qualität und Bedeutsamkeit der Kooperation (KiTas Braunschweig)
Kollegen
hoch
andere intern
Vorgesetzte
KJD
Bedeutsamkeit
Sozialpsychiatrie
Jugendamt
unabhängige
Einrichtungen
Krankenhaus
Kinderärzte
niedrig
Hebammen
Polizei
Familiengericht
hoch
Qualität
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niedrig
Rechtsmedizin
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
Qualität und Bedeutsamkeit einer Standardisierung (KiTas Braunschweig)
hoch
schriftliche Dokumentation
wahrgenommener
Gefährdungen
Deutung von Sachverhalten
Weitergabe eigener
Informationen
Bedeutsamkeit
von Dritten Informationen
erhalten
Schutzmaßnahmen ergreifen
bei Dritten Maßnahmen
veranlassen
Nachsorge
niedrig
Maßnahmen zur
Risikoverminderung treffen
Unterstützung / Beratung
Dritter
hoch
Qualität
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niedrig
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Koordinierungszentrum für Kinderschutz Braunschweig
KiTas Braunschweig - Vorkehrungen und Maßnahmen
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kollegiale
Besprechungen
Supervision
Fortbildung
interner fester
Ansprechpartner
findet statt / ist vorhanden
ist / wäre (sehr) hilfreich
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