Abfallvermeidung und -trennung auf Märkten und Straßenfesten

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Abfallvermeidung und -trennung auf Märkten und Straßenfesten
Abfallarme Veranstaltungen –
Ausgangslage
Deutscher Evangelischer Kirchentag
den 1980erPinn
Jahren erfuhr das Engagement zur Abfallvermeidung einen ersten AufDr. N o r ber t Ko pytziok undInGudrun
schwung durch die verpflichtende Einführung von Abfallberater/innen in allen (west)deutschen Kommunen. Einen weiteren Aufschwung bewirkten die Diskussionen um
die Einführung einer bundesweiten Verpackungsverordnung Anfang der 1990er Jahre.
In dieser Phase experimentierten zahlreiche deutsche Kommunen mit Vorgaben zur
Vermeidung von Abfällen. Dazu zählt das Einwegverbot in der Abfallsatzung der Stadt
München, das allerdings aufgrund einer Normenkontrollklage des Handels 1992 vom
Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Demgegenüber hatte die
Einführung einer Verpackungssteuer der Stadt Kassel vor dem Bundesverwaltungsgericht 1994 Bestand. Einige Kommunen, so die Städte Nürnberg und Freiburg, widmeten
sich in dieser Zeit dem Verpackungsmüll öffentlicher Großveranstaltungen. Zu den Vorreitern abfallarmer Großveranstaltungen zählt auch der Deutsche Evangelische Kirchentag, bei dem bereits 1989 vorwiegend Mehrweg-Geschirr ausgegeben wurde.
Entscheidender Beweggrund für das Engagement zur Vermeidung von Abfällen auf
Großveranstaltungen war und ist, dass relativ viel Abfall in kurzer Zeit auf geringem
Raum anfällt, so dass Vermeidungsaktivitäten nennenswerte und bezifferbare Auswirkungen haben.
Abfallvermeidung und -trennung
auf Märkten und Straßenfesten
„Feste Feiern o h n e M ü l l – i n
Nürnberg erfolg r e i c h a b f a l l a r m “
So ergab eine Auswertung des Abfallaufkommens von 34 unterschiedlichen Großveranstaltungen in Deutschland, dass sich durch die Nutzung von Mehrweggebinden
das Abfallaufkommen um ca. 30 % verringern lässt. Darüber hinaus lassen sich allein
durch die getrennte Sammlung von Papier und biogenen Abfälle 60 % der potenziellen
Abfallmenge als Wertstoffe erfassen, so dass lediglich 10 % der Abfälle entsorgt werden
müssen [Mund 1999, S. 147].
Die Erfahrungen aus den 1990er Jahren zeigen, dass für eine abfallarme Durchführung von Großveranstaltungen in erster Linie die Gestaltung abfallrelevanter Regelungen (Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach GastG, Marktsatzungen, privatrechtliche Verträge sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von Bedeutung ist. Hier sollten
entsprechende Passagen enthalten sein, die den Verpackungsbereich der Verpflegung
der Gäste betreffen. Dort, wo die Voraussetzungen für eine Spülinfrastruktur verfügbar
sind, ist der Einsatz von Mehrweggebinden Erfolg versprechend.
Für Veranstaltungen der öffentlichen Hand ist ein derartiges Engagement von doppelter Bedeutung. Die Kommunen sparen so nicht nur Abfallentsorgungskosten. Sie
handeln auch im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, das sie zu vorbildlichem Umwelthandeln verpflichtet. Darüber hinaus wirken abfallarme Veranstaltungen
pädagogisch nachhaltig auf das Alltagsverhalten.
1 Studie im Auftrag der Stiftung Naturschut z B er lin
Wissenschaftliche
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
5
Leistungsbeschreibung
6
Zum Vorgehen
7
1. Teil: Literaturrecherche und Vor-Ort-Eindrücke
9
Abfallarme Veranstaltungen – Ausgangslage
10
Aktivitäten in Deutschland
Deutscher Evangelischer Kirchentag
Nürnberg: „Feste feiern ohne Müll“
Karlsruhe: „Feste feiern ohne Reste“
Freiburg
München
Kiel
Weimar
Still-Leben, Volksfest auf der Autobahn A40
11
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14
Die Berliner Situation
Rechtlicher Hintergrund
Großveranstaltungen
Marathonläufe
Karneval der Kulturen
Umweltfestival
Straßenfeste
Wochenmärkte
Flohmärkte
Weihnachtsmärkte
Vor-Ort-Eindrücke
Abfallaufkommen und Vermeidungspotenzial
Verleih von Geschirrmobilen
Behandlung der Veranstaltungsabfälle
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15
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21
22
24
Ökobilanz von EW-MW-Systemen bei Veranstaltungen
Einweg- bzw. Mehrweggeschirr
Einweg- bzw. Mehrwegbecher
24
24
25
Rentabilität von Mehrwegsystemen
26
Teilnehmer/innen-Befragungen
26
Fazit von Teil 1
27
2
2. Teil: Expertenbefragungen
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Berliner Senatsverwaltung
30
Berliner Bezirksämter
Verbesserungsmöglichkeiten
31
32
Veranstalter und Caterer von Straßenfesten
Schaustellerverband Berlin e.V.
Laubinger GmbH & Co KG
Thilo-Harry Wollenschläger
Hans Purwin KG Eventmanagement Berlin
Culpepper-Event GmbH
Wolthat Entertainment
M. Nareyka Veranstaltungsmanagement e.K.
Werbeteam Berlin Tommy Erbe
Catering Company GmbH
Bergmann Eventgastronomie
Kiez und Kultur e.V.
Berliner CSD e.V.
Berliner Feldküchenzentrum
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33
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35
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36
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36
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36
Abfallentsorgung
37
Fazit von Teil 2
37
3. Teil: Handlungsempfehlungen
41
Rechtliche Vorgaben
42
Ökonomische Anreize
42
Ästhetische und ökologische Aspekte
43
Konkrete Ansatzstellen
43
Abschließende Hinweise für ein Engagement nachhaltiger Events
44
Quellen
46
Autor/in
48
Impressum
49
3
4
Abkürzungsverzeichnis
AVUm
CSD
EBS
EW
KrW-/AbfG
MW
PET
PLA
PP
PS
SenGUV
SenStadt
UBP
VerpackV
Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergaben
Christopher Street Day
Ersatzbrennstoff
Einweg
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Mehrweg
Polyethylenterephthalat
Polyactide
Polypropylen
Polystyrol
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Umweltbelastungspunkt
Verpackungsverordnung
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Leistungsbeschreibung
Hintergrund
Eine Berliner Umweltorganisation beabsichtigt, ein Projekt zum Thema „Abfallvermeidung und -trennung auf Märkten und Straßenfesten“ durchzuführen. Zur Prüfung
der Durchführungsvoraussetzungen und der Plausibilität hat die Stiftung Naturschutz
Berlin beschlossen, den Maßnahmen eine Studie voranzustellen. Aus den Ergebnissen
der Studie soll ein detailliertes Projektkonzept entwickelt werden, das als Grundlage für
weiterführende Aktivitäten dient.
Anforderungen
Die Studie soll bei der Auswahl der zu untersuchenden Bezirke, Veranstaltungen
und Wochenmärkte die Spanne der Berliner Bevölkerung berücksichtigen. Im Einzelnen
sollen folgende Aspekte geprüft werden:
a. Mentalitätswandel: Es besteht die Annahme, dass Großveranstaltungen in den
1990er Jahren abfallärmer als aktuell durchgeführt wurden. Ist dies tatsächlich der Fall
und wenn ja: Wurden die früheren Ansätze aus den 1990er Jahren in den vergangenen
Jahren zurückgefahren? Wie müsste unter den aktuellen Rahmenbedingungen ein neuer
Ansatz aussehen?
b. Welche Abfälle entstehen in welchem Umfang bei Veranstaltungen in Berlin, wie
werden die anfallenden Abfälle getrennt und entsorgt? Stellen bestehende Verfahren
und das entstehende Volumen ein Problem dar und wenn ja, in welcher Weise? Sind
Abfälle aus Märkten und Großveranstaltungen überhaupt ein relevantes und lohnenswertes Thema (unter stofflichen und energetischen Gesichtspunkten)? Wenn nein,
unter welchen anderen Aspekten ist trotzdem eine Beschäftigung mit dem Thema
sinnvoll?
c. Wie werden Großveranstaltungen und Märkte in anderen Städten unter den
genannten Gesichtspunkten behandelt? Gibt es nachahmenswerte Beispiele (auch in
Berlin), ggf. sogar eine Best-Practice-Liste? Wie ist es dort gelungen, die Akteure einzubinden? Wer hat bereits Studien/musterhafte Anleitungen verfasst? Bestehende Literatur und Forschungsarbeiten sollen zusammengestellt werden. Die daraus für Berlin
nutzbaren Ergebnisse sollen dargestellt werden.
d. Entstehen im Rahmen der Großveranstaltungen (Fanmeile, Karneval der Kulturen)
zusätzliche Probleme mit Verpackungsabfällen im Vergleich zu regelmäßigen kleineren
Veranstaltungen, wie Wochenmärkten?
e. Inwiefern sind Wochenmärkte für eine Studie bezüglich der Verpackungsabfälle
relevant? Welche Einsparpotenziale bestehen?
f. Fehlen geeignete Auflagen seitens der Behörden? Welche Auflagen bestehen
bereits? Wie werden sie umgesetzt? Sofern die Auflagen bestehen und nicht umgesetzt
werden: Welches sind die Gründe und welche Handlungsalternativen bestehen, um
ggf. Vollzugsdefizite zu beseitigen?
g. Gibt es unterschiedliche Auflagen in den einzelnen Bezirken? Wer genau ist
zuständig für Genehmigung und Vollzug bei Großveranstaltungen, wie ist das Genehmigungsprozedere? Gibt es Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. lässt sich in der
Umsetzung der Auflagen auch im Vergleich der Bezirke untereinander ein Mangel
erkennen? Welche Handlungsbedarfe können aus diesem konkreten Mangel abgeleitet
werden?
h. Auf welche Weise kann die Bezirksverwaltung/Senatsverwaltung von Anfang an
als Akteurin (anstatt, wie konzipiert, nur als Empfängerin von Handlungsempfehlungen) beteiligt werden? D.h. durch welche Maßnahmen können die Berliner Genehmigungsbehörden derart eingebunden werden, dass die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Abfallvermeidungskonzepte mit großer Wahrscheinlichkeit in die Entscheidungen
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der Genehmigungsbehörden einfließen? Wo besteht überhaupt ein realisierbares Verbesserungspotenzial?
i. Welche geeigneten Zielgruppen lassen sich identifizieren? Sind es Teilnehmer,
Behörden, Veranstalter oder ergeben sich sonstige Zielgruppen?
Die Inhalte und Ergebnisse dieser Studie sollen in einer Broschüre veröffentlicht
werden.
Stiftung Naturschutz Berlin, 28. Mai 2010
Zum Vorgehen
Da bekannt ist, dass etliche Kommunen in den 1990er Jahren bemüht waren, das
Abfallaufkommen bei öffentlichen Veranstaltungen zu reduzieren, beginnt diese Studie
mit einer Literaturrecherche und einem Rückgriff auf bis zu 20 Jahre alte Materialien.
Parallel zu der Auswertung der Materialien verschaffen sich die Autoren einen Eindruck
über das Abfallverhalten und -aufkommen bei unterschiedlichen Berliner Veranstaltungen, die zu Beginn dieser Studie in Berlin stattfinden.
Auf der Basis der Literaturrecherche und der stichprobenartigen Vor-Ort-Eindrücke
wird ein Leitfaden zur Befragung relevanter Akteure für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen erstellt. Im Rahmen der Expertenbefragung werden die Hemmnisse und Chancen für die Durchführung abfallarmer Veranstaltungen eruiert. Aus
diesen Erkenntnissen werden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet.
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8
1. Teil:
Literaturrecherche und
Vor-Ort-Eindrücke
9
Abfallarme Veranstaltungen – Ausgangslage
In den 1980er Jahren erfuhr das Engagement zur Abfallvermeidung einen ersten Aufschwung durch die verpflichtende Einführung von Abfallberater/innen in allen
(west-)deutschen Kommunen. Einen weiteren Aufschwung bewirkten die Diskussionen
um die Einführung einer bundesweiten Verpackungsverordnung Anfang der 1990er
Jahre. In dieser Phase experimentierten zahlreiche deutsche Kommunen mit Vorgaben
zur Vermeidung von Abfällen. Dazu zählt das Einwegverbot in der Abfallsatzung der
Stadt München, das allerdings aufgrund einer Normenkontrollklage des Handels 1992
vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Demgegenüber hatte
die Einführung einer Verpackungssteuer der Stadt Kassel vor dem Bundesverwaltungsgericht 1994 Bestand. Einige Kommunen, so die Städte Nürnberg und Freiburg, widmeten sich in dieser Zeit dem Verpackungsmüll öffentlicher Großveranstaltungen. Zu
den Vorreitern abfallarmer Großveranstaltungen zählt auch der Deutsche Evangelische
Kirchentag, bei dem bereits 1989 vorwiegend Mehrweg-Geschirr ausgegeben wurde.
Entscheidender Beweggrund für das Engagement zur Vermeidung von Abfällen auf
Großveranstaltungen war und ist, dass relativ viel Abfall in kurzer Zeit auf geringem
Raum anfällt, so dass Vermeidungsaktivitäten nennenswerte und bezifferbare Auswirkungen haben.
Erfolgsfaktor S p ü l m a s c h i n e : N u r m i t
Infrastruktur i s t M e h r w e g g e s c h i r r s i n n v o l l
So ergab eine Auswertung des Abfallaufkommens von 34 unterschiedlichen Großveranstaltungen in Deutschland, dass sich durch die Nutzung von Mehrweggebinden
das Abfallaufkommen um ca. 30 % verringern lässt. Darüber hinaus lassen sich allein
durch die getrennte Sammlung von Papier und biogenen Abfälle 60 % der potenziellen Abfallmenge als Wertstoffe erfassen, so dass lediglich 10 % der Abfälle entsorgt
werden müssen (Mund 1999, S. 147).
Die Erfahrungen aus den 1990er Jahren zeigen, dass für eine abfallarme Durchführung von Großveranstaltungen in erster Linie die Gestaltung abfallrelevanter Regelungen (Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach GastG, Marktsatzungen, privatrechtliche Verträge sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von Bedeutung ist. Hier sollten
entsprechende Passagen enthalten sein, die den Verpackungsbereich der Verpflegung
der Gäste betreffen. Dort, wo die Voraussetzungen für eine Spülinfrastruktur verfügbar
sind, ist der Einsatz von Mehrweggebinden Erfolg versprechend.
Für Veranstaltungen der öffentlichen Hand ist ein derartiges Engagement von doppelter Bedeutung. Die Kommunen sparen so nicht nur Abfallentsorgungskosten. Sie
handeln auch im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, das sie zu vorbildlichem Umwelthandeln verpflichtet. Darüber hinaus wirken abfallarme Veranstaltungen
pädagogisch nachhaltig auf das Alltagsverhalten.
Tab. 1: Durchschnittswerte spezifischer Gesamtabfallmengen von Großveranstaltungen
Verpackung
Mehrweg
MW/EW
Einweg
Spez. Gesamtmüll [g/Pers. u. Tag]
39,1
116,6
386,3
in g/Pers. und Tag. (19 unterschiedliche Veranstaltungen, Quelle: Mund 1999, S. 19)
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Aktivitäten in Deutschland
Deutscher Evangelischer Kirchentag
Der Deutsche Evangelische Kirchentag ist eine Großveranstaltung, bei der circa
100.000 Menschen für einen Zeitraum von bis zu fünf Tagen zusammenkommen. Er
findet normalerweise alle zwei Jahre statt und ist für die meisten Städte eine besondere
Herausforderung, sowohl in logistischer als auch in sicherheitstechnischer Hinsicht.
Der Kirchentag nahm schon in den 1980er Jahren eine Vorbildfunktion hinsichtlich des
Umweltschutzes wahr. So wurde 1987 erstmals die Eintrittskarte mit einem ÖPNVTicket kombiniert, und 1989 beim 23. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Berlin
erstmals das sogenannte „Gläserne Restaurant“ betrieben, in dem auf Einwegmaterial
im Verpflegungsbereich gänzlich verzichtet wurde. Das „Gläserne Restaurant“ ist inzwischen fester Bestandteil des Kirchentages. Seit 2007 ist die Veranstaltung EMASzertifiziert, so dass umfangreiche Umweltkennwerte bereitgestellt und kontinuierlich
weitere Verbesserungsvorschläge zur Entlastung der Umwelt erarbeitet und umgesetzt
werden.
Vorreiter Evangelischer Kirchentag: Seit 1989
abfallarm durch das Gläserne Restaurant.
Dennoch stieg das Abfallaufkommen in den vergangenen Jahren stetig, wobei der
1. Ökumenische Kirchentag 2003 in Berlin das absolut höchste Abfallaufkommen verzeichnete. Das lag aber vor allem an der besonders hohen Besucher/innenzahl, denn
das spezifische Abfallaufkommen pro Person war mit 0,53 kg/Pers. niedriger als in den
nachfolgenden Jahren. Geht man davon aus, dass die durchschnittliche Besuchsdauer
der Dauerteilnehmer/innen vier Tage beträgt, liegt das durchschnittliche spezifische
Abfallaufkommen bei 150 g pro Tag und damit höher als der Mittelwert unterschiedlicher
Veranstaltungen, bei denen Einweg- und Mehrwegverpackungen verwendet werden.
Angesichts der Tatsache, dass es beim Kirchentag im Verpflegungsbereich fast keine
Einwegverpackungen gibt, ist der Wert relativ hoch. Zudem wird nur die Hälfte der 100
bis 200 Tonnen Abfälle getrennt eingesammelt. Das war 2001 in Frankfurt etwas besser:
Damals lag die Wertstoffsammlung bei 60 Prozent (DEKT, 2010).
Nürnberg: „Feste feiern ohne Müll“
Die Stadt Nürnberg zählt zu den Vorreiterkommunen, die sich für abfallarme Veranstaltungen einsetzen. Sie nahm bereits 1989 ein Einwegverbot für Veranstaltungen auf
städtischem Gelände in ihre Abfallsatzung auf, das durch eine entsprechende Anordnung im Bayerischen Landesabfallgesetz legitimiert und in ganz Bayern zur Voraussetzung für die Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Gebiet wurde. Das
Projekt „Feste feiern ohne Müll“ wurde von zwei Abfallberatern der Stadt begleitet. Die
Umstellung stieß bei den Akteuren auf relativ hohe Akzeptanz, weil sie sich durch das
Mehrweggebot einen Imagegewinn erhofften, sich die Entsorgungskosten reduzieren
ließen und die Stadt Spülmobile bzw. Wasser- und Abwasseranschlüsse gebührenfrei
zur Verfügung stellte.
Die Mehrkosten der Stadt hielten sich in Grenzen. Sie wurden quasi als Beitrag zur
öffentlichen Umweltaufklärung verbucht.
Die Erfahrungen bei der Umsetzung des Mehrweggebots haben jedoch gezeigt, dass
in den letzten Jahren aus Sicherheitsgründen immer häufiger Ausnahmen von der Einhaltung des Einwegverbots beantragt und bewilligt wurden. Das öffentliche Problem-
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bewusstsein für eine Vermeidung von Abfällen wurde zugunsten einer Akzeptanz der
Abfallverwertung verdrängt (Schimmack, 21.9.2010). Die Verpflichtung zur Verwendung
von pfandpflichtigen wiederverwendbaren Behältnissen ist in § 7 der Abfallwirtschaftssatzung noch immer enthalten. Ebenso kann die Stadt bei Veranstaltungen auf städtischem Gebiet ein Abfallkonzept verlangen (AbfS-Nürnberg, 2009). Die Veranstaltungen
müssen beim Liegenschaftsamt der Stadt beantragt werden, das Handlungsanweisungen zur Abfallwirtschaft an die Veranstalter weiter gibt. Allerdings hat die Stadt keine
Sanktionshandhabe bei Nichterfüllung der Vorgaben (Pilhofer, 23.9.2010).
Eine wirklich andauernde Umstellung von Einweg auf Mehrweg hat es bei den Glühwein-Trinkbechern auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt gegeben. Hier sind die bis
Ende der 1980er Jahre üblichen Einwegbecher aus Kunststoff gänzlich verschwunden.
Inzwischen haben die Glühweinbecher mit Jahresmotiv einen Souvenircharakter angenommen.
Karlsruhe: „Feste feiern ohne Reste“
Ebenfalls seit 1989 werden beim Brigandenfest in Karlsruhe Essen und Getränke
ausschließlich in Mehrwegsystemen verkauft. Der Veranstalter, der Karlsruher Festwirte
e.V., verwendet bis heute Gläser und Porzellangeschirr. 1999 wurde den Karlsruher Festwirten für ihre vorbildliche und nachhaltige Unterstützung der Aktion „Feste feiern ohne
Reste” und die konsequente Verwendung von Mehrweggeschirr „garantiert nachhaltiges Verhalten” bescheinigt. Vom Umweltdezernenten wurden sie dafür mit
einer Urkunde ausgezeichnet (Agenda 21, Karlsruhe [http://daten.karlsruhe.de/
Agenda21/2/site/htmlSeite.php?htmlSeiteID=4]).
Auch bei anderen Großveranstaltungen, wie „Das Fest“, dem Weihnachtsmarkt und
dem Gospel-Kirchentag, wird Mehrweggeschirr verwendet. Grundlage ist ein Verbot von
Einwegmaterial in den Verträgen mit der Stadt. Allerdings wird „biologisch abbaubares“
Material zugelassen. Seit einigen Jahren wird das Einwegverbot nicht mehr ernsthaft
kontrolliert mit der Folge, dass diese Verpflichtung nicht mehr so ernst genommen wird.
Wird weniger ko n t r o l l i e r t , h a l t e n s i c h
die Veranstalte r o f t n i c h t a n V o r g a b e n .
Freiburg
Im Mai 1990 führte die Stadt Freiburg ein Mehrweggebot ein. Ab diesem Zeitpunkt
war die Verwendung von Einweg bei städtischen Veranstaltungen und in städtischen
Räumlichkeiten untersagt. Ab Mai 1992 wurde nach einem Beschluss des Gemeinderats
das Mehrweggebot endgültig umgesetzt. Ausnahmen waren ab diesem Zeitpunkt nur
noch im Einzelfall zulässig (Stadt Freiburg 1996).
Zur Unterstützung der Umsetzung des Mehrweggebotes erstellte die Stadt ein
Abfallvermeidungskonzept für Veranstaltungen und finanzierte mit circa 100.000 DM
(ca. 51.000 Euro) die Anschaffung von Spüleinrichtungen und Geschirr in städtischen
Gebäuden. Darüber hinaus bewarb sie dieses Gebot mit Plakaten und Tipps für Feste.
In den Verträgen mit den Veranstaltern wird festgelegt, dass kein Einweggeschirr
und keine Einwegportionsverpackungen verwendet werden dürfen. Das betrifft auch
die Verwendung von Waffeln, essbaren Schalen etc. bei der Abgabe von Imbissartikeln.
Besonders andauernd und erfolgreich ist die Umstellung von Einweg zu Mehrweg
im Fußballstadion des „SC Freiburg“, beim Eishockeyverein und beim Weihnachtsmarkt. Seit Einführung des Mehrweggebots konnten die veranstaltungsbedingten
Abfälle um 60 – 80 % (abhängig von der Größe der Veranstaltung) verringert werden.
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München
Die Stadt München hat seit 1990 für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund Mehrweggeschirr und Abfalltrennung vorgeschrieben. Nach § 4 Abs. 9 der Münchner Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung dürfen bei Veranstaltungen auf städtischem
Grund oder in Einrichtungen der Stadt Speisen und Getränke nur in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden. Ausnahmen können nur in
besonders begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag zugelassen werden. So
wird beim Marathonlauf die Verwendung von Einwegkunststoffbechern auf der Laufstrecke aus Sicherheitsgründen zugelassen.
Seit mehr als 10 Jahren gehören Mehrweggeschirr und gläserner Maßkrug zur Selbstverständlichkeit auch in den Bierzelten vom Oktoberfest. An den Verkaufsständen für
Süßigkeiten, Brotzeiten und Getränke wird ebenfalls alles unverpackt oder in Mehrwegflaschen angeboten. Dennoch fallen auf den „Wiesn“ während der 17-tägigen Großveranstaltung mit ca. 4 Millionen Besucher über 600 Tonnen Restmüll und 100 Tonnen
Wertstoffe an (AWM 2010 [http://www.awm-muenchen.de/wir-ueber-uns/gross
veranstaltungen/oktoberfest.html]).
Sicherheit gegen Mehr w e g : w e n n S c h e r b e n
gefährlich werden, ko m m t E i n w e g z u m E i n s a t z .
Kiel
Im Juli 1990 wurde unter Leitung des Umweltdezernenten ein verwaltungsinterner
Arbeitskreis mit dem Auftrag gegründet, Grundsätze für die Abfallvermeidung bei Veranstaltungen zu erarbeiten. In dem Arbeitskreis waren folgende Ämter personell vertreten: Presseamt, Ordnungsamt, Umweltschutzamt, Bauverwaltungsamt, Tiefbauamt,
Amt für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, Kulturamt.
Der Arbeitskreis formulierte die Anforderungen zur Abfallvermeidung in den Sondernutzungserlaubnissen, schaffte ein Geschirrmobil an und empfahl den Händlern,
Mehrwegbecher zu kaufen und gegen Pfand zu verwenden.
Erste Probeläufe auf kleineren Veranstaltungen, wie dem Weihnachtsmarkt, waren
erfolgreich. Bei dem Versuch, die Müllvermeidungsrichtlinien auch bei der „Kieler Woche“, einer zehntägigen Großveranstaltung, umzusetzen, ergaben sich allerdings zahlreiche Probleme aufgrund der hohen Besucherzahl, der verschiedenen Strukturen der
Einzelveranstaltungen und der unterschiedlichen Veranstalter und Standbetreiber.
Daraufhin wurden Leitungssysteme auf allen Veranstaltungsflächen (Frisch- und Abwasser, Fettabscheider) fest installiert und die ausschließliche Verwendung von automatischen Abwaschanlagen vorgeschrieben (WUK 1993).
Nach Auskunft einer Mitarbeiterin des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein funktioniert die Essens- und Getränkeausgabe auf der „Kieler Woche“ seit vielen Jahren nahezu ausschließlich in Mehrwegsystemen (Frambach 2010).
Weimar
Im Februar 1994 wurde die Weimarer Marktsatzung beschlossen. Darin heißt es in
§ 6: „Beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist Mehrweggeschirr zu verwenden.“
Diese Regelung gilt auch für das größte Volksfest in Thüringen, den Weimarer Zwiebelmarkt, der traditionell am 2. Oktoberwochenende stattfindet. Hunderte Händler präsentieren auf den Straßen an den drei Tagen ihre Waren. Neben unzähligen Veranstal-
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tungen auf den vielen Bühnen des Zwiebelmarktes sind es vor allem die kulinarischen
Angebote, die die circa 300.000 Besucher anlocken.
1995 wurde erstmals bei diesem Volksfest die Mehrwegregelung angewendet. Dabei
wurde etwa die Hälfte des Verzehrs in Mehrweg angeboten. Beim Zwiebelkuchen dominierte die Einwegunterlage aus beschichteter Pappe und die Bratwürstchen/Bockwürstchen wurden fast ausschließlich im Brötchen verkauft. Bei den Getränken lag der
Mehrweganteil bereits bei 80 Prozent. Obwohl eine getrennte Abfallsammlung angeboten wurde, konnte nur rund ein Viertel der über 37 Tonnen Gesamtabfall als Wertstoff
behandelt werden.
Aufgrund des unzureichenden Mehrweganteils bei den Speisen verschärfte die Stadt
1996 die Auflagen für den Zwiebelmarkt. Dennoch verringerte sich der Mehrweganteil
in diesem Segment gegenüber dem Vorjahr. Verbessert wurde hingegen der ohnehin
schon recht gute Mehrweganteil im Getränkebereich, so dass letztendlich das Gesamtabfallaufkommen um fast 10 Prozent gesenkt werden konnte. Um die Mehrwegauflage
konsequenter durchzusetzen, ist unbedingt eine Kontrolle seitens der zuständigen
Behörden erforderlich (Mund 1999, S. 67ff).
Es geht auch oh n e : 3 M i l l i o n e n B e s u c h e r ,
20 Gramm Abfall p r o P e r s o n .
Still-Leben, Volksfest auf der Autobahn A40
Am Sonntag, den 18.07.2010, fand im Ruhrgebiet das größte Straßenfest der Welt
statt. Auf einer Strecke von 60 Kilometern Autobahn – dem Ruhrschnellweg – versammelten sich 3 Millionen Besucher/innen und speisten an 20.000 Tischen. Dabei hinterließen sie 60 Tonnen Müll, das entspricht einer Menge von 20 g pro Person. Selbst
die Veranstalter haben nicht mit einer so rekordverdächtig geringen Menge gerechnet.
Sie waren auf die für Einweg und Mehrweg gemischte Kennzahl von 200 g pro Person
eingestellt und erwarteten ca. 360 Tonnen Abfall.
Dies waren die Erfolgskriterien:
• Perfekte Organisation und umfassende Informationen an alle Standbetreiber
und Teilnehmer.
• Flyerverbot und Verbot von sogenannten Streuartikeln sowie von Wegwerf-Verpackungen.
• Verbot von Glas und Porzellan (stattdessen wurde Tupperware empfohlen).
• Getränkeangebote ausschließlich in 1 Liter-Einwegpfandflaschen, die wegen des
Pfandes fast vollständig eingesammelt wurden.
• Optimale Präsenz von Volunteers, die Ansprechpartner und Servicepersonal
zugleich waren und sich um Nachliefern und Austausch der Müllbeutel
kümmerten.
• Platzierung der Mülltüten hinter der Leitplanke , wo sie zum einen aus dem Blickfeld waren und zum anderen leicht eingesammelt werden konnten.
• Sofortige Beseitigung von ungeordnetem Abfall, so konnte kein Eindruck von
Vermüllung entstehen.
• Übersichtliche Platzierung größerer Müllbehälter (alle 50m eine 240-Liter-Tonne,
an jeder Autobahnanschlussstelle eine 600-Liter-Tonne).
• Sehr hohe Eigenmotivation der Teilnehmer, weil sie es als „ihr“ Fest verstanden.
Innerhalb kürzester Zeit war die Autobahn besenrein. Das war eine logistische
Meisterleistung.
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Die Berliner Situation
In Berlin finden zahlreiche öffentliche und private Wochenmärkte, etliche Flohmärkte
sowie jährlich circa 150 Volks- und Straßenfeste mit 1.000 bis 20.000 Besuchern statt
(SenWTF 2010 [http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-wirtschaft/strassenfeste.pdf?download.html]). Hinzu kommen bis zu 50 Großveranstaltungen mit über
100.000 Besuchern.
Rechtlicher Hintergrund
Für Aktivitäten in landeseigenen Gebäuden und Einrichtungen gilt die Verpflichtung
zur Reduzierung von Abfällen nach § 23 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (KrW/AbfG Bln) vom 21. Juli 1999. Konkretisiert ist diese Verpflichtung in den Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergaben nach der
Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – AVUm VOL.
Sie beinhalten folgende Auflagen bei Genehmigungen für Großveranstaltungen:
• Getränke sind ausschließlich in Mehrwegverpackungen, -gläsern oder -tassen,
Speisen ausschließlich auf Mehrweggeschirr mit Mehrwegbesteck anzubieten.
• Zucker, Salz, Senf, Mayonnaise, Ketchup etc. dürfen nicht in Portionsverpackungen
angeboten werden.
• Küchenabfälle, Altglas, Pappe/Papier und Leichtverpackungen („Grüner Punkt")
sind der Wertstoffsammlung zuzuführen.
Derartige abfallvermeidende Auflagen müssen im Rahmen von Miet- oder Pachtverträgen zur Benutzung von öffentlichen Grundstücken und Einrichtungen erteilt werden,
wie es zum Beispiel bei der „Steglitzer Woche“ der Fall ist.
Für Veranstaltungen ohne Miet- oder Pachtvertrag gibt es keine landesgesetzliche
Verpflichtung zur Abfallvermeidung. Bei der Nutzung öffentlicher Flächen kommt allerdings eine andere Regelung zur Anwendung: die Sondernutzungserlaubnis. Wenn für
Veranstaltungen öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden, bedarf
es einer Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese schließt nach § 13 BerlStrG auch die Sondernutzungserlaubnis des
zuständigen Bezirksamts als Straßenlandeigentümer ein. Für Erlaubniserteilungen bzw.
Ausnahmegenehmigungen nach der StVO ist bei Veranstaltungen auf Hauptverkehrsstraßen die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zentrale Straßenverkehrsbehörde zuständig. Bei Veranstaltungen auf Nebenstraßen, Gehwegen und Plätzen sind es die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden (angebunden beim Tiefbauamt oder Ordnungsamt
des Bezirkes) zuständig. Für die Sondernutzungserlaubnis nach § 11 BerlStrG ist sowohl
für Neben- als auch für Hauptverkehrsstraßen der jeweilige Bezirk verantwortlich. Die
Bezirksämter sind rechtlich Straßenbaulastträger und damit Eigentümer des öffentlichen Straßenlandes. Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte, also sogenannte
Nebenbestimmungen – damit auch Auflagen zur Abfallvermeidung und -trennung –
setzen ausschließlich die Besitzer, also die jeweiligen Bezirke, fest. Die Verantwortung
des Straßenbaulastträgers ist bei den Tiefbauämtern oder Ordnungsämtern angesiedelt, die hinsichtlich der Nebenbestimmungen Ansprechpartner sind. Da es sich bei
den Nebenbestimmungen um Ermessensentscheidungen handelt, können die Auflagen von Bezirk zu Bezirk differieren. Der Bescheid der Verkehrslenkung Berlin ist hinsichtlich der Nebenbestimmungen grundsätzlich an die Entscheidung des jeweiligen
Bezirks gebunden (wie bereits ausgeführt, sind diese Bestandteil der Erlaubnis nach
§ 29 Abs. 2 StVO).
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Berlin: möglich i s t v i e l e s . A b e r : D i e
Zuständigkeiten l i e g e n i n m e h r e r e n H ä n d e n
und sind nicht i m m e r e i n h e i t l i c h a b g e s t i m m t .
Werden von der Veranstaltung öffentliche Grün- und Erholungsanlagen in Anspruch
genommen, ist die zuständige Behörde das Natur- und Grünflächenamt. Das Grünflächenamt (in einigen Bezirken ist die Aufgabe in das Ordnungsamt integriert) erteilt die
Sondernutzungserlaubnis auf der Basis des Grünanlagengesetzes. In §6 (5) GrünanlG
[http://www.berlin.de/imperia/md/content/balichtenberghohenschoenhausen/gesetze
-vorschriften/gruenanlg.pdf?start&ts=1291385595&file=gruenanlg.pdf] ist die Möglichkeit zu abfallarmen Auflagen konkretisiert: „Die Genehmigung kann mit Auflagen
verbunden werden; eine abfallarme Durchführung ist zu gewährleisten. Die Folgenbeseitigung gilt insbesondere als gesichert, wenn der Antragsteller bei der Genehmigungsbehörde Geld in Höhe der zu erwartenden Kosten hinterlegt oder eine Bankbürgschaft
beibringt."
Kontrollen der Einhaltung der Nebenbestimmungen liegen, sofern es um Straßenland geht, im Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde sowie der Straßenbaubehörde, die in den Berliner Bezirken entweder im Tiefbauamt oder im Ordnungsamt
angesiedelt sind. Handelt es sich um öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, ist das
Grünflächenamt für die Kontrollen zuständig.
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen im Sinne dieser Studie sind Straßenfeste mit über 100.000
Besucher/innen. Dazu zählen die wesentlichen Highlights wie der Berlin-Marathon, die
Sylvesterveranstaltung am Brandenburger Tor, der Karneval der Kulturen sowie Veranstaltungen auf der sog. Fanmeile, wie Fußballübertragungen aus Anlass der Welt- oder
Europameisterschaften, etliche Repräsentationsveranstaltungen durch die Bundesregierung in Berlin und auch das Umweltfestival.
Marathonläufe
Eine erste Untersuchung zum Abfallaufkommen beim Berlin-Marathon wurde 1991
vom Institut für ökologisches Recycling durchgeführt. Die Untersuchung ergab, dass
im Zuge des Hauptlaufs allein im Startbereich und auf der Strecke circa 6,5 Tonnen
Abfälle aus Einwegmaterialien (je 1,5 t Kunststoffflaschen und Pappbecher, 0,4 t
Schwämme) und Obstschalen (2,5 t Bananen- und 0,5 t Orangenschalen) anfielen.
Hinzu kamen Kälteschutzfolien aus Polyethylen für alle Läufer/innen, Einweggeschirr
für die Verpflegung nach dem Lauf sowie Einwegbecher und -geschirr vom Warenverkauf an die Marathon-Besucher/innen. Eine Befragung der Läufer/innen,
Zuschauer/innen und Standbetreiber/innen ergab, dass die meisten der Befragten einer
zukünftigen umweltfreundlichen Gestaltung des Marathonlaufes aufgeschlossen
gegenüberstehen. Dieses Befragungsergebnis sollte für den Veranstalter, den SportClub Charlottenburg (SCC), ein eindeutiger Ansporn sein, künftig Maßnahmen zur
Abfallreduzierung zu ergreifen (IföR 1992).
Im Jahr 1997 wurden unter fachlicher Begleitung einer Projektgruppe des Wartenberger Innovations- und Bildungszentrums beim 17. Berlin Halbmarathon und beim
24. Berlin-Marathon Optimierungen bei der Becherproblematik vorgenommen. Bei beiden Läufen wurden Auffangnetze für die von den Läufer/innen benutzten Trinkbecher
aufgestellt.
Während beim Halbmarathon Mehrwegbecher aus Polypropylen verwendet wurden,
wurden beim Berlin-Marathon 1997 Einwegbecher aus Polystyrol eingesetzt. Die Akzeptanz der Läufer/innen und die Rücklaufquote der Becher waren beim Halbmarathon
16
ausgesprochen hoch. Die Erfahrungen mit dem Auffangen der Einwegbecher beim Berlin-Marathon waren dagegen unbefriedigend. Als Gründe wurden ermittelt [WIBZ 1997]:
• die sehr hohe Teilnehmer/innenzahl beim Berlin-Marathon,
• der unhandliche Einwegbecher, der vielen Läufer/innen aus der Hand glitt,
• mangelnde Erreichbarkeit des nächsten Auffangnetzes und
• die physische Erschöpfung der Läufer/innen.
Am 26. September 2010 kämpften sich beim 37. Berlin-Marathon 34.225
Läufer/innen bei Regenwetter über Berlins Straßen. Entsprechend war die Zahl der
Zuschauer/innen mit etwa 735.000 deutlich geringer als in den vergangenen Jahren.
Von Umweltschutz, insbesondere von Mehrwegbechern und -geschirr, war weder beim
Streckenlauf noch bei den Zuschauerangeboten etwas zu sehen.
Vielmehr führt nach Erkenntnissen aktueller Umweltbilanzen die Umstellung von
EW-Pappbechern auf nunmehr über eine Million EW-Kunststoffbecher zu einer Verschlechterung der Umweltauswirkungen (Österreichisches Ökologie-Institut et al. 2008
[http://www.ecology.at/ecology/files/berichte/E10.768.pdf]). Dass die Kunststoffbecher
biologisch abbaubar sind, bietet keinen ökologischen Vorteil und sollte deshalb abgelehnt werden.
Besonders augenfällig waren die Kälteschutzfolien, die diesmal grün statt, wie 1991,
weiß waren. Dadurch sah der Platz der Republik, der als Hinterzielbereich zur Umkleidemöglichkeit und Erholung der Läufer/innen genutzt wurde, noch grüner aus, als er
durch den natürlichen Rasen ohnehin war. Denn dort landete der Großteil der 40.000
Folien, von denen jede circa 150 Gramm wiegt.
Marathon erzeugt auch A b f a l l r e k o r d e .
Einwegbecher und Schu t z f o l i e n s o r g e n
für 40 Tonnen Müll.
Die Entsorgungsfirma ALBA räumte mit 80 Mitarbeiter/innen und 30 Fahrzeugen
die 40 Tonnen Müll von der Marathon-Strecke (Kayser et al. 2010
[http://www.bild.de/BILD/regional/berlin/aktuell/2010/09/27/37-berlin-marathonregen/kenianer-machte-alle-nass.html]) darunter schätzungsweise 10 Tonnen Kunststoffbecher und 6 Tonnen Kunststofffolien. Eine Getrenntsammlung fand nicht statt.
Nach Auskunft von ALBA wurde der Abfall der Gewerbeabfallsortieranlage in der Marzahner Straße zugeführt. Bei 40 Tonnen Abfall und ca. 735.000 Besuchern insgesamt
bedeutet das eine spezifische Abfallmenge von 54 g. Rechnet man die Abfallmenge spezifisch allein den 34.225 Läufern zu, ergibt sich eine Abfallmenge von 1169 g/Pers.
Karneval der Kulturen
Seit 1996 wird alljährlich zu Pfingsten das Straßenfest „Karneval der Kulturen“ vom
Neuköllner Hermannplatz zum Kreuzberger Blücherplatz organisiert. Dabei trommeln
und tanzen circa 100 Gruppen aus 70 Nationen auf der Straße und amüsieren rund
700.000 Zuschauer. Der Blücherplatz ist vier Tage lang ein Festplatz mit zahlreichen
Ausstellern und Caterern sowie circa 600.000 Besucher/innen. Die Veranstalterinnen
verstehen sich als Vorreiter im Bereich des nachhaltigen Veranstaltens und sind
bestrebt, die mit dem Fest verbundenen Umweltbelastungen möglichst niedrig zu halten.
Seit vielen Jahren gibt es sowohl auf dem Umzug als auch auf dem Festplatz ein
Mehrwegsystem. Bis vor zwei Jahren konnte jeder Händler sein eigenes Mehrweggeschirr mitbringen. Da viele Händler aber keine professionellen Gastronomen sind, son-
17
dern den Stand als Kulturverein oder Ähnliches betreiben, hatten sie nicht immer die
Kapazitäten, um ein solches Pfandsystem zu bewältigen. Deshalb ist „unter der Hand“
auch Wegwerfgeschirr benutzt worden. Seit 2009 sind die Händler nun aber dazu verpflichtet, das Mehrweggeschirr von der Firma Kampen Rent An Event [http://www.kampenrentanevent.de/] zu leihen. Diese Firma betreibt im Auftrag der Veranstalterinnen
eine Ressourcen schonende Spülstraße. Die Händler auf dem Straßenfest lassen dort
vor Ort ihr Mehrweggeschirr reinigen. Die Firma Ecover stellt für das Spülen professionelle, ökologische Reinigungsspülmittel zur Verfügung, die vollständig biologisch
abbaubar sind. Ausnahmen sind dabei Kaffee und alkoholische Getränke. Das Pfandsystem in dieser Form klappt sehr gut. Der Rücklauf des Mehrweggeschirrs auf dem
Fest liegt bei 89 % und während des Umzugs bei 79 %.
Mehrwegquote um 8 0 % v o r b i l d l i c h ,
doch an der Tre n n u n g m a n g e l t ’ s .
Die 140.000 Programmhefte werden auf Umweltpapier gedruckt (circa 9 Tonnen
Papier). Auf dem Festgelände gibt es sogenannte „Müllinseln“, in denen der Händlermüll entsorgt wird. In diesen Inseln gibt es verschiedene Tonnen zur Mülltrennung. Die
Händler erhalten darüber hinaus unterschiedliche Müllsäcke zur Trennung. Auch für
die Besucher/innen werden unterschiedliche Tonnen zur Trennung aufgestellt. 2010
fielen auf dem Festplatz circa 65 Tonnen Abfall bzw. Wertstoffe an. Während des
Umzugs auf der Straße waren es circa 37 Tonnen, die allerdings nicht vor Ort getrennt
wurden (ca. 50 g/Pers.). Dieser Abfall wurde von der Firma ALBA eingesammelt und
in einer Sortieranlage behandelt. Obwohl es für die Händler ein Flaschenverbot gibt
(außer bei Spezialitätenbieren) gibt es ein hohes Aufkommen an Glasmüll, das durch
die nicht vertraglich gebundenen Händler auf dem Umzug verursacht wird (Werkstatt
der Kulturen 2010 [http://www.karneval-berlin.de/]). Zur besseren Abfalltrennung auf
dem Festplatz könnten optisch anspruchsvollere Tonnentypen aufgestellt und gezielter
positioniert werden.
Umweltfestival
Jährlich findet Anfang Juni am Brandenburger Tor und auf der Strasse des 17. Juni
ein Umweltfestival [http://www.umweltfestival.de/] statt, das von der Grünen Liga organisiert wird. Das inzwischen 15. Umweltfestival dauerte 2010 erstmalig 2 Tage, zählte
130.000 Besucher und 230 Aussteller und präsentierte sich „autofrei und abfallfrei“.
Jeder Standbetreiber musste seinen Müll selbst mitnehmen, außerdem wurde überall Mehrweggeschirr verwendet. Deshalb kam das Fest ohne spezielle Müllabfuhr aus.
Alle Aussteller verpflichteten sich zu einer abfallfreien Präsentation und Vermarktung
ihrer Produkte. Speisen sowie heiße und kalte Getränke mussten in Mehrweggeschirr
angeboten werden. Es bestand eine Verpflichtung zur Nutzung von Mehrwegmietgeschirr oder eigenem abwaschbaren Mehrweggeschirr. Sollten dennoch Getränke oder
Speisen in Einweg verkauft werden (gleich welcher Art), wurde den Händlern ein Verkaufsverbot angedroht. Dies galt gleichermaßen für Kunststoff- und Pappgeschirr und
Geschirrteile wie auch kompostierbares Material.
Bereits mit der Anmeldung mussten Caterer und Backwarenverkäufer den Nachweis
erbringen, dass sie die für ihren Stand benötigte Erstausstattung an Geschirr und
Besteck bestellt haben. Imbiss- und Lebensmittelstände wurden zusätzlich beauflagt,
einen Abfallbehälter aufzustellen, der für Besucher frei zugänglich ist. Der Inhalt musste
vom Standbetreiber selbst abtransportiert werden.
18
Mit Spülmobil, Ehrena m t u n d s t r e n g e n
Auflagen speisen 130. 0 0 0 B e s u c h e r a b f a l l a r m .
Generell sind die Aussteller auf dem Umweltfestival angehalten, Verpackungsabfall
zu vermeiden; sie müssen angefallenen Müll selbst entsorgen. Nur am eigenen Stand
dürfen Flyer abgegeben werden. Auf der Meile ist das Verteilen von Informationsmaterial und Werbegeschenken strengstens untersagt. Sollten dennoch Materialien nach
dem Fest zurückbleiben, hat der Aussteller diese einzusammeln oder für deren Entsorgung zu zahlen. Verstößt ein Standbetreiber zum wiederholten Mal gegen die Vorgaben,
erhält er keine Standerlaubnis mehr. Für die Einhaltung der Marktregeln wird eine
Kaution von 25 Euro pro Tag erhoben. Wird der Standplatz und das Umfeld nicht müllfrei hinterlassen, wird die Kaution einbehalten.
Zum Geschirrspülen: Drei Spülmaschinen arbeiten kontinuierlich. Die Geschirrpauschale beträgt pro Tag 26,50 Euro, was aber nicht kostendeckend ist. Ohne Sponsorenbeitrag müssten ca. 100 Euro pro Tag entrichtet werden, was für Öko-Caterer praktisch
nicht finanzierbar ist. Zudem ist eine beträchtliche Anzahl von ehrenamtlichen Helfern
aktiv, die das schmutzige Geschirr von den Ständen abholen und gewaschen wieder
zurückbringen. Der Bringdienst hat besondere hygienische Auflagen einzuhalten. Ohne
diesen ehrenamtlichen Mitarbeiterstab könnte das Geschirrmobil kaum realisiert werden. Eine Kostenberechnung pro Teller (Leihgebühr, Tellerschwund plus Reinigung)
wäre interessant, sie existiert bisher nicht.
Veränderungswünsche der Grünen Liga sind rechtlicher Natur: Hinsichtlich Abfallvermeidung sollte ein Gesetz erlassen werden, das alle Veranstalter gleichermaßen zur
Abfallvermeidung und Mehrwegnutzung in die Pflicht nimmt.
Straßenfeste
Es gibt in Berlin circa 100 weitere Straßenfeste [http://www.berlin.de/im
peria/md/content/senwirtschaft/strassenfeste.pdf?start&ts=1289996251&file=strassen-feste.pdf ] pro Jahr. Dazu zählen das Seifenkistenrennen in Kreuzberg und das
Bölschefest in Berlin Friedrichshagen sowie zahlreiche Straßenfeste, die auf Plätzen,
Haupt- oder Nebenstraßen stattfinden und von den Bezirksämtern genehmigt werden.
Einige Feste dauern nur einen Tag, andere finden von Freitag bis Sonntag statt, so dass
von 200 Veranstaltungstagen ausgegangen werden kann. Die Abfallsammlung und
-entsorgung ist unterschiedlich geregelt.
In der Regel hat der Veranstalter ein Entsorgungsunternehmen zu beauftragen. Dem
optischen Eindruck nach gibt es so gut wie kein Mehrwegangebot für Verzehr. Nur
Getränke werden teilweise in Mehrweggläsern angeboten. Das Abfallaufkommen ließe
sich daher reduzieren.
Wochenmärkte in Berlin
Nur noch in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, TempelhofSchöneberg und Steglitz-Zehlendorf gibt es öffentliche Wochenmärkte und Marktverwaltungen. Alle anderen Bezirke haben ihre Märkte vollständig privatisiert. In diesen
vier Bezirken wurde die Marktordnung abgestimmt und in Form von „Teilnahmebestimmungen für Markthändler/-innen auf öffentlichen Wochenmärkten im Land Berlin“
niedergelegt. Danach haben die Händler den Marktstand „besenrein“ zu verlassen.
Für die Abfallentsorgung sind die Händler selbst zuständig. Ein Verstoß gilt nicht
als Ordnungswidrigkeit. Nach Abmahnung erfolgt der Widerruf der Standzuweisung.
Marktsatzungen existieren in Berlin nicht mehr.
19
Für private Wochenmärkte muss die Gesamtfläche genehmigt und eine Sondernutzungserlaubnis eingeholt werden. Die Addition aller Wochenmärkte, multipliziert mit
den jeweiligen Markttagen ergibt etwa 5000 Markttage pro Jahr.
Kaum Abfälle au f d e m P l a t z , d a f ü r r e i c h l i c h
Transportverpac k u n g s m ü l l .
Flohmärkte
Die Summe aller Flohmärkte in Berlin, multipliziert mit den jeweiligen Veranstaltungen im Jahr, ergibt jährlich circa 2000 Flohmarktveranstaltungstage. Da es dort nur
selten Verzehrangebote und gelegentlich „Coffee to go“ in Pappbechern gibt, hält sich
das Abfallaufkommen auf sehr niedrigem Niveau.
Weihnachtsmärkte
In Berlin gibt es über 70 Weihnachtsmärkte [http://www.weihnachten
inberlin.de/weihnachtsmaerkte/] von denen etwa die Hälfte auf öffentlichen Straßen
und Plätzen stattfindet. Einige sind täglich von Ende November bis Ende Dezember
geöffnet, andere nur an den Wochenenden und einige wenige nur an einzelnen ausgewählten Tagen. 2010 waren an 36 öffentlichen Plätzen und Straßen für durchschnittlich
15 Tage Weihnachtsmärkte angemeldet (536 Veranstaltungtage). Fast überall gab es
etwas zu essen und zu trinken. Die meisten Standbetreiber von Weihnachtsmärkten
boten Glühwein und andere Getränke in Mehrwegbechern an, vielfach sogar in individuellen Tassen, die sich gut als Souvenir eignen.
Speisen werden allerdings selten mit Mehrweggeschirr angeboten. Während selbst
auf dem Weihnachts- und Umweltmarkt in der Sophienstraße Einwegmaterial verwendet wurde, konnten vor dem Schloss Charlottenburg und in Spandau Speisen auf Porzellantellern verzehrt werden. Aufgrund des optischen Eindrucks wird angenommen,
dass das kulinarische Vergnügen auf Weihnachtsmärkten etwas niedriger ist als bei
Straßenfesten, so dass das spezifische Abfallaufkommen auf Weihnachtsmärkten halb
so hoch eingeschätzt wird wie das bei Straßenfesten.
Vor-Ort-Eindrücke
Im September und Oktober 2010 wurden folgende öffentliche Veranstaltungen in
Berlin hinsichtlich des Ausschanks, des Speisenangebots und des Umgangs mit Abfall
in Augenschein genommen:
• Turmstraßenfest (10.9.2010 – 12.9.2010)
• Berlin-Marathon (26.9.2010)
• Einheitsfest am Brandenburger Tor (2.10.2010)
• Wochenmarkt am Winterfeldplatz (2.10.2010)
• Flohmarkt am Fehrbelliner Platz (3.10.2010)
• Kunst- und Flohmarkt auf der Museumsinsel (9.10.2010)
• diverse Weihnachtsmärkte am 1. Adventswochenende
Dabei zeigte sich, dass nahezu alle Speisen und viele Getränke in Einweggeschirr
bzw. -bechern ausgegeben wurden. Ausnahmen bei den Speisen fanden sich auf dem
Wochenmarkt auf dem Winterfeldplatz. Von circa 30 Ständen, an denen Speisen verkauft wurden, gab es an drei Ständen Mehrweggeschirr. Die Abgabe von Kaltgetränken
erfolgte bei allen besichtigten Veranstaltungen sowohl in Einwegbechern als auch in
Mehrweggläsern. Beim Berlin-Marathon war es ausschließlich der Getränkewagen von
Coca Cola, bei dem Getränke auch in Gläsern verkauft wurden. Dieser Verkaufswagen
20
hatte eine integrierte Spülmaschine. Mobile Geschirrspülwagen wurden auf keiner der
besuchten Veranstaltungen gesehen. Bei den Flohmärkten am Fehrbelliner Platz und
auf der Museumsinsel fällt relativ wenig Müll an, weil es nur jeweils an einem Kiosk
Kaffee in Einwegpappbechern gibt. Über den Tag sammeln sich zwischen 400 und
1.000 Einwegpappbecher pro Flohmarkt an, die zwischen 3 und 8 kg Müll am Tag erzeugen. Essen gibt es am Fehrbelliner Platz auf Mehrweggeschirr im angrenzenden Parkcafe.
Die Abfallentsorgung fand überall mit Mischmüllbehältern statt, allerdings von
unterschiedlichen Entsorgungsunternehmen.
• Der Abfall vom Turmstraßenfest und vom Berlin-Marathon wurde von der Firma
ALBA entsorgt.
• Das Einheitsfest wurde von der Berlin Recycling GmbH, einer Beteiligungsgesellschaft (Tochter) der BSR, vom Abfall befreit.
• Beim Winterfeldmarkt haben alle Standmieter ihren eigenen Abfall mitzunehmen.
Die Platzreinigung übernimmt die Kanold-Gruppe, ein Unternehmen, das mit der
EBK Berliner Kompostierungsgesellschaft mbH kooperiert.
• Bei den Flohmärkten sind ebenfalls alle Standbetreiber verpflichtet, ihren Müll mitzunehmen. Am Fehrbelliner Platz wird mit der Standgebühr zusätzlich ein Betrag
in Höhe von 5 Euro erhoben, der zurückerstattet wird, wenn der Platz sauber
verlassen wird.
Abfallaufkommen und Vermeidungspotenzial
Verlässliche Daten zum Abfallaufkommen bei öffentlichen Veranstaltungen sind eher
die Ausnahme. Darüber hinaus schwankt das Aufkommen je nach Veranstaltungstyp
erheblich. Extrem hohe Abfallmengen wurden bei der Love Parade 1997 (264 Tonnen)
(Die Welt vom 18.7.1997) entsorgt. Beim Berlin-Marathon im Jahr 2010 mussten
40 Tonnen (bild.de vom 27.Sept. 2010 [http://www.bild.de/BILD/regional/berlin/
aktuell/2010/09/27/37-berlin-marathon-regen/kenianer-machte-alle-nass.html]), beim
Christopher Street Day 2010 circa 20 Tonnen und beim „Einheitsfest“ etwa 15 Tonnen
Abfall entsorgt werden. Bei einem 3-tägigen Straßenfest, wie dem Turmstraßenfest,
fallen etwa 4 Tonnen Abfall an.
Auf der Basis unterschiedlicher Abfallmengenangaben wurden Kennwerte für das
Abfallaufkommen pro Person bei öffentlichen Veranstaltungen erstellt (Mund 1999,
S. 19) (siehe Tab. 1).
Auf der Grundlage dieser Kennwerte für Abfallmengen und der Einschätzung der
jährlichen Veranstaltungszahlen wurden eine grobe Größenordnung der anfallenden
Gesamtabfallmengen sowie deren Vermeidungspotenzial ermittelt (s. Abb. 1). Unberücksichtigt blieben die Abfälle, die die Händler selbst entsorgen (Wochen- und Flohmärkte) sowie die Abfälle im Umfeld der Veranstaltungen. Die hier vorgenommene Einschätzung zeigt, dass die Großveranstaltungen von zentraler Bedeutung sind.
Positive Ausnahmen hinsichtlich des Abfallaufkommens stellen das Umweltfestival,
bei dem Einweg-Material grundsätzlich untersagt ist, der Karneval der Kulturen und die
Weihnachtsmärkte in Spandau und am Schloss Charlottenburg dar. Auch die Tatsache
dass in den Berliner Fußballstadien Getränke ausschließlich in pfandpflichtigen MWKunststoffbechern ausgegeben werden, ist erwähnenswert. Allerdings mussten im
Umfeld des Olympiastadions im Jahr 2010 circa 12 Tonnen Abfall entsorgt werden.
Die Einschätzung der durch öffentliche Veranstaltungen in Berlin entstehenden
Abfallmenge ergibt ein Aufkommen von circa 1.600 Tonnen pro Jahr. Im Verhältnis zu
den in Berlin anfallenden Siedlungsabfällen von jährlich etwa 1,4 Mio. Tonnen – inklusive der getrennt erfassten Wertstoffe von circa 400.000 Tonnen (Amt für Statistik 2010
[http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/Faltblatt_Brochure/umw_be_
10m.pdf]) – macht die eingeschätzte Menge an Veranstaltungsabfall gut 0,1 % aus.
21
Abb. 1: Gesamtabfallmengen und Vermeidungspotenziale (geschätzt)
t/a
800
vermeidbarer
Abfall
700
600
500
400
300
200
100
0
50
Großveranst.
200
Straßenfeste
2000
Flohmärkte
5000
Wochenmärkte
500
Weihnachtsmärkte
Veranstaltungstage/Jahr
Verleih von Geschirrmobilen
Die Geschirrspülmaschinen sind heute in der Regel mobile Hochleistungs-EdelstahlSpülmaschinen, die an Ort und Stelle einen Starkstromanschluss sowie einen Wasserund Abwasseranschluss benötigen. Im Gegensatz zu Haushaltsspülmaschinen benötigen sie zur Reinigung im Kurzprogramm nur 90 Sekunden und schaffen bis zu 700 Teller pro Stunde.
Herr Schmeckebier, Inhaber der Firma „das geschirrspülmobil“ [http://www.dasgeschirrspülmobil.de/index.html], ist neben der Firma Kampen Rent An Event
[http://www.kampenrentanevent.de/] derzeit der einzige Anbieter eines Geschirrmobils
in Berlin. Er geht davon aus, dass Einweggeschirr unterm Strich genauso teuer ist wie
die Nutzung von Mehrweggeschirr und Geschirrspülmobil, solange das Geschirr hoch
genug bepfandet ist und damit der Verlust an Geschirr gering gehalten werden kann.
Damit die Abläufe gut funktionieren und damit auch gerade bei größeren Festen ein
hoher Andrang bewältigt werden kann, erfordert der Einsatz eines Geschirrspülmobils
allerdings mehr Planung und ggf. mehr Personal als für den Einsatz von Einweggeschirr.
Das Geschirrmobil kommt nur bei Großveranstaltungen zum Einsatz. Bei Wochenmärkten und Straßenfesten lohnt es sich nicht. In der Regel ist es auch nur im Frühjahr
und im Sommer in Betrieb. Grund ist zum einen die fehlende Nachfrage, zum anderen
ist das Mobil für winterliche Temperaturen nicht ausgelegt. Bei den Weihnachtsmärkten
in Berlin z.B. spülen die Aussteller meist selbst.
Zur Verbesserung der Nachfrage von Spülmobilen hält Herr Schmeckebier eine
gesetzliche Regelung zur Mehrwegnutzung für hilfreich. Hinsichtlich der Hygiene müssen strenge Anforderungen eingehalten werden. Für das Geschirrspülen am Stand sieht
das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamtes Mitte von Berlin strenge
Auflagen vor, so dass stattdessen sogar Einweggeschirr ausdrücklich empfohlen wird:
„Wegen der Schwierigkeit, vor Ort Geschirr und Gläser hygienisch einwandfrei zu spülen, wird die Verwendung von Papptellern und Pappbechern dringend empfohlen.“
(Merkblatt Lebensmittelaufsicht Hygiene, Punkt 6 [http://www.berlin.de/imperia/
md/content/bamitte/gesundheit2/vetleb/strassenfeste_nicht_gewerblicher_art.pdf?sta
rt&ts=1287500814&file=strassenfeste_nicht_gewerblicher_art.pdf]).
Hygieneaspekte a l s H e m m n i s f ü r M e h r w e g .
Wieder gilt: di e I n f r a s t r u k t u r m a c h t M e h r w e g
möglich.
22
Inwieweit der Einsatz eines Geschirrmobils sinnvoll ist, wird sehr unterschiedlich
beurteilt. In einer Projektbeschreibung „Geschirrspülmobil – Abfallvermeidung auf
Großveranstaltungen“ gibt die Grüne Liga Brandenburg eine Mindestteilnehmerzahl
von 400 Personen an und macht das besondere Imageinteresse des Veranstalters geltend. Ein Geschirrspülmobil kommt nur zum Einsatz, „wenn ein Veranstalter die Einsicht hat, dass durch Müllvermeidung seine Veranstaltung besser angenommen wird,
sich also das Image verbessert, und der Veranstalter mehr Einnahmen erzielen kann.“
(Grüne Liga 2000 [http://www.grueneliga.de/projekt/pool/pdfs/glinfopool.pdf]).
Das Österreichische Ökologie-Institut kommt zu dem Schluss, dass bei einer umfassenden Kostenbetrachtung Mehrwegsysteme mit Geschirrmobil kostengünstiger sind
als Einwegsysteme. Entscheidend ist die Teilnehmerzahl. Ab 250 Teilnehmern kann der
Einsatz eines Geschirrmobils lohnend sein [Österreichische Ökologie-Institut 2008,
S. 90 [http://www.ecology.at/ecology/files/berichte/E10.768.pdf].
Für die Logistik und Organisation haben die niederösterreichischen Abfallverbände
in einem Handbuch für Veranstalter „Sauberhafte Feste“ [http://195.58.166.60/
noeav/user/nav/dokumente/SF_Handbuch_Sauberhafte_Feste.pdf ]eine Checkliste
zusammengestellt. Denn beim Einsatz von Mehrweggeschirr und -gläsern muss gut
geplant werden. Folgendes ist zu klären:
• Welche Anschlüsse (z. B. Strom, Wasser, Abwasser) sind vorhanden bzw. werden
für ein Geschirrmobil benötigt?
• Sind Fettabscheider beim Geschirrmobil bzw. Maßnahmen zur Minimierung des
Fetteintrags ins Abwasser sinnvoll?
• Wie viel Geschirr, Gläser etc. werden benötigt (abhängig von Besucherzahl und
Spülleistung)?
• Soll ein Pfand erhoben werden und in welcher Höhe?
• Gilt das Pfand einheitlich für Geschirr, Becher und Flaschen?
• Wie ist die Pfandrückgabe zu organisieren?
• Ist eine eigene Rückgabestelle für gebrauchtes Geschirr etc. notwendig?
• Bei Abnahme des Geschirrs sollte gleich eine Grobreinigung erfolgen und die Möglichkeit vorhanden sein, Speisereste und Restmüll getrennt zu erfassen.
Behandlung der Veranstaltungsabfälle
Abfallwirtschaftliche Beobachtungen von Projektgruppen des Wartenberger Innovations- und Bildungszentrums in den Jahren 1997 beim Marzahner Frühling und 1999
beim 6. Kinderfestival ergaben bei der getrennten Abfallsammlung sehr hohe Anteile
von Fehlwürfen. Eine optimale stoffliche Verwertung der so eingesammelten Abfälle
erforderte eine Nachsortierung (WIBZ 1999, S. 12). Eine Verbesserung kann durch
gezielte Aufstellung von Wertstoffbehältern in der unmittelbaren Nähe der Orte, wo
Abfall anfällt und durch augenfällige, eindeutige Kennzeichnungen erreicht werden.
Ob sich der Aufwand lohnt, hängt davon ab, ob eine nachträgliche Sortierung von
Mischabfall ausreichend gut erfolgen kann. In Berlin und im Umland existieren derzeit
15 Abfallsortieranlagen, die von den Berliner Abfallentsorgungsunternehmen in
Anspruch genommen werden.
23
Ökobilanz von EW-MW-Systemen
bei Veranstaltungen
Da Mehrweggebinde in der Regel deutlich schwerer sind als Einweggebinde, sind
der Materialaufwand und die mit der Herstellung verbundenen Umweltbelastungen
pro Produkt höher als bei Einwegmaterial. Hinzu kommt der Wasser- und Energieverbrauch für die Reinigung sowie die Bereitstellung von Reinigungsgeräten. Dieser ökologische Mehrbedarf lässt sich – wenn überhaupt – nur über die Nutzungshäufigkeit
und das geringere Abfallaufkommen vor Ort wettmachen.
Einweg- bzw. Mehrweggeschirr
Wenn bei öffentlichen Straßenfesten Mehrweggeschirr verwendet wird, sind umfangreiche Hygienebestimmungen einzuhalten und Möglichkeiten zur entsprechenden
Abwassereinleitung vorzuhalten. In der zentralen ökobilanzierenden Studie von Einweg- bzw. Mehrweggeschirr kam das Öko-Institut zu folgenden Ergebnissen (Gensch
1990):
• Der gesamte Primärenergieverbrauch ist bei der Porzellanvariante wesentlich
geringer als bei Polystyrol-Einweggeschirr (um den Faktor 4 bis 7); analog dazu ist
der Verbrauch der nichtnachwachsenden, fossilen Rohstoffe Erdöl bzw. Erdgas bei
Polystyrolgeschirr beträchtlich höher als bei Porzellangeschirr.
• Ebenso kann mit der Verwendung von Porzellangeschirr gegenüber Polystyrol-geschirr der Verbrauch von Wasser wesentlich verringert werden (etwa um den
Faktor 7).
• Das Abfallaufkommen ist bei der Verwendung von Polystyrolgeschirr im Gegensatz
zu Porzellangeschirr etwa hundertfach höher.
• Bei vergleichbaren Luftschadstoffen (wie etwa Schwefeldioxid und Stickoxide) sind
die Emissionen bei Polystyrolgeschirr bedeutend höher als bei Porzellangeschirr.
• Die mit den Varianten verbundenen Abwasserbelastungen sind wegen ihrer Verschiedenartigkeit nicht vergleichbar: Allerdings können bei der Variante Porzellangeschirr die Abwasserbelastungen durch die Wahl der Spülmittel (phosphatfrei)
qualitativ und durch die Verwendung enthärteten Spülwassers auch quantitativ
deutlich verringert werden.
Eine ökologische Beurteilung verschiedener Geschirrtypen [http://www.
kompost.ch/beratung/xfachartikel/baw_geschirrtypen99.pdf] hinsichtlich der Umweltwirkungen Treibhaus-, Ozonbildungs- und Überdüngungspotenzial zeigt für die untersuchten Einweg- und Mehrweg-Geschirrtypen, dass das Porzellangeschirr als Mehrwegsystem eindeutig die geringsten Belastungen ergibt (Carbotech AG 1999, S.3f).
In einer Studie von der Universität Duisburg wurde dargelegt, dass bei unregelmäßig
stattfindenden Veranstaltungen und bei Veranstaltungen mit einer Besucher/innenzahl
von unter 1000 Personen das Ergebnis zugunsten von Einweggeschirr kippen kann
(Breitung 1992).
Einweg- bzw. Mehrwegbecher
Mehrwegbecher weisen in ihrer Ökobilanz bei zirka 150 Durchläufen eine geringere
Umweltbelastung aus als die entsprechend nötige Menge von Einwegbechern. Auch
bei längeren Transportwegen sind Mehrwegbecher immer noch umweltschonender als
herkömmliche Einwegbecher (Stadt Bern 2005 [http://www.bafu.admin.ch/
abfall/01470/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4
Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCGeH96hGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-- ]).
Im Jahr 2008 wurde erneut eine umfangreiche ökobilanzierende Untersuchung von
Einweg- und Mehrwegbechersystemen beim Getränkeausschank an Großveranstaltun-
24
gen vorgenommen. Untersucht wurden PET- (Polyethylenterephthalat), PS- (Polystyrol),
PLA- (Polyactide) und Belland-Einwegbecher sowie Einwegbecher aus beschichtetem
Karton und Mehrwegbecher aus Polypropylen (PP). Von den Einwegsystemen schnitt
der Becher aus Karton bei allen Untersuchungen am besten ab. Noch geringere
Umweltauswirkungen entstehen allerdings bei der Verwendung der PP-Mehrwegbecher
[Österreichisches Ökologieinstitut et al. 2008 (http://www.ecology.at/ecology/
files/berichte/E10.768.pdf]).
Abb. 2: Umweltbelastungen pro Gebrauch – Vergleich von 4 Bechersystemen1
UBP
800
Entsorgung
Abwasch
Straßenreinigung
Transport
Herstellung
700
600
500
400
300
200
100
0
MW-Becher
Karton
PET
PS-Becher
Intras, Ökobilanz Stand 29. 1. 2002
PLA-Becher, wie sie u.a. beim Berlin-Marathon 2010 zum Einsatz kamen, bestehen
aus Polymilchsäuren und sind in der Theorie biokompatibel und somit biologisch abbaubar. Diese Becher sind daher keine normalen Plastikbecher, sondern Bio-Plastikbecher. Wenngleich derartige Plastikbecher von den Herstellern als umweltfreundliche
Produkte beschrieben werden, sind nach der o.g. Untersuchung die Umweltbelastungen
vergleichbar mit denen von PET-Einweggetränkebechern und damit deutlich höher als
die der Mehrwegbecher.
Rentabilität von Mehrwegsystemen
Die Mehrkosten eines Mehrweg-Trinkbehälters amortisieren sich bereits nach sieben
Nutzungen bzw. nach elf, sofern die Behältnisse mit einem Aufdruck versehen sind
(Himmel 1999, zit. in Österreichisches Ökologieinstitut 2001, S. 87 [http://www.ecology.at/ecology/files/berichte/E10.768.pdf]). Dabei wurden die Beschaffungs- und Spülkosten sowie die Kosten für die Straßenreinigung und Abfallentsorgung berücksichtigt.
Bei der Ausgabe von Speisen beeinflussen die Fixkosten, wie die Miete eines
Geschirrmobils, die Kostenbilanz. Bei kleineren Veranstaltungen können die Kosten für
Mehrweggeschirr gegenüber Papp- bzw. Kunststoff-Einwegtellern um bis zu 40 % höher
sein. Erfahrungen in Wien haben gezeigt, dass Mehrweggeschirr sich erst dann wirt1 Bei der Ermittlung von Umweltbelastungspunkten (UBP) handelt es sich um eine in der Schweiz entwickelte
Methode, bei der neben den bereits bestehenden Belastungen und der ökologischen Knappheit die umweltpolitischen Ziele der Schweiz für die Bewertung berücksichtigt werden. Obwohl die Methoden der UBP, des
Eco-Indikators und der UBA-Ökobilanzen die einzelnen Umweltauswirkungen unterschiedlich bewerten, ergeben sich bei der Gesamtbeurteilung der verschiedenen Bechersysteme relativ geringe Unterschiede.
25
schaftlich rechnet, wenn mindestens 500 Besucher/innen an der Veranstaltung teilnehmen und im Durchschnitt mindestens eine Mahlzeit und zwei Getränke konsumieren
(Österreichisches Ökologieinstitut 2001, S. 90 [http://www.ecology.at/ecology/
files/berichte/E10.768.pdf]). Bei größeren und mehrtägigen Veranstaltungen kann die
Verwendung von Mehrweggeschirr allerdings um bis zur Hälfte preisgünstiger sein als
die Ausgabe von Einweggeschirr (Mund 1999, S. 66).
Nach sieben Uml ä u f e n h a b e n s i c h e i n f a c h e
Mehrwergbecher s c h o n a m o r t i s i e r t , m i t A u f druck nach elf R u n d e n .
Vereinfacht lässt sich sagen, dass sich Mehrweggeschirr für regelmäßig stattfindende
Veranstaltungen eher rechnet als für Einzelveranstaltungen. Ebenso gilt, dass sich das
Mehrwegangebot für Händler, die regelmäßig Stände betreuen, eher rentiert als für
jene, die nur sehr selten auf öffentlichen Veranstaltungen tätig sind.
Teilnehmer/innen-Befragungen
In den vergangenen 20 Jahren wurden diverse Befragungen von Teilnehmer/innen
an öffentlichen Veranstaltungen hinsichtlich ihrer Auffassung zur Umstellung von Einweg- zu Mehrwegmaterialien durchgeführt. Alle bekannten Befragungsergebnisse
weisen ein hohes Interesse am Mehrwegangebot aus. Schon 1992 ergab eine Befragung
beim Berlin-Marathon, dass sowohl die meisten Läufer/innen und Zuschauer/innen
als auch der überwiegende Teil der interviewten Standbetreiber/innen ein Interesse
daran haben, zur Vermeidung von Abfällen beizutragen (IföR 1992, S. 12f).
In einer im Jahr 2000 im Rahmen einer Recherche zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen durchgeführten Studie wurden auf 18 Wiener Veranstaltungen 460 Besucher/innen zu ihrer Einstellung zu Mehrweg bei Veranstaltungen befragt. Auch das
dabei gewonnene Ergebnis fiel eindeutig zugunsten des Mehrwegangebotes aus, siehe
Abbildung 3 (Österreichisches Ökologie-Institut 2001, S. 76 [http://www.ecology.at/
ecology/files/berichte/E10.768.pdf]).
Abb. 3: Besucher/innen bevorzugen Mehrwegsysteme bei Veranstaltungen
Frage: Finden Sie es angenehmer, aus Mehrweggeschirr oder Einweggeschirr
Speisen oder Getränke zu konsumieren?
Einweg
5%
weiß nicht
10%
Mehrweg
85%
26
Fazit von Teil 1
Die Anstrengungen in den 1990er Jahren, das Abfallaufkommen bei öffentlichen
Veranstaltungen zu reduzieren, wurden in den vergangenen 10 Jahren deutlich vernachlässigt. Dennoch hat sich das Mehrwegsystem insbesondere beim Ausschank von
Getränken in einigen Bereichen etabliert. Das gilt für das Oktoberfest in München und
den Christkindlesmarkt in Nürnberg ebenso wie für Fußballstadien. In Berlin sind Einwegbecher allerdings mindestens so häufig zu finden wie Mehrweggläser.
Das größte Abfallaufkommen entsteht bei Veranstaltungen mit Verzehrangeboten.
Außer beim Umweltfestival und dem Karneval der Kulturen findet man Essensangebote überwiegend nur mit Einwegtellern und -besteck. Eine getrennte Abfallsammlung
konnte bei aktuellen Veranstaltungen in Berlin nicht festgestellt werden.
Randbemerkungen
Der aktuelle Trend „Coffee to go“ in EW-Pappbechern mit Kunststoffdeckeln stimmt
bedenklich. Auch hinter den zahlreichen Einweg-Transportkisten für Obst und Gemüse
auf Wochenmärkten steckt ein nennenswertes Vermeidungspotenzial.
27
28
2. Teil:
Expertenbefragungen
29
Expertenbefragungen
In den Monaten Oktober und November 2010 wurden mit mehr als 50 Fachleuten
aus der Berliner Verwaltung, den Veranstaltern, Ausstellern und Abfallentsorgungsunternehmen persönliche oder telefonische Fachgespräche geführt. Dabei wurden
anhand eines Befragungsleitfadens folgende Aspekte hinsichtlich der Abfallvermeidung
und -trennung bei Straßenfesten2 erörtert:
• Erfahrungen mit der Abfallvermeidung
• Abfallwirtschaftliche Regelungen
• Hilfestellung für mehr Mehrweg
• Kontrollen/Sanktionen
• Abfallentsorgung und Gebühren
Berliner Senatsverwaltung
In den 1990er Jahren engagierte sich die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz für die Reduzierung des Abfallaufkommens bei Großveranstaltungen. In diesem Zusammenhang ließ sie einen Leitfaden zur Vermeidung und
Verwertung von Abfällen bei Großveranstaltungen entwickeln, den sie 1996 an alle
Bezirksämter leitete. In dieser Broschüre sind die Notwendigkeit und die Handlungsmöglichkeiten für Abfallvermeidung auf Bezirksebene erörtert. Der Versuch, Mehrweggebinde einzusetzen, beispielsweise bei der „Loveparade“, stieß auf Widerstand des
Polizeipräsidenten. Da Mehrweggläser und -flaschen als Wurfgeschosse genutzt werden
könnten, wurden diese aus Sicherheitsgründen verboten. Andere Großveranstaltungen,
wie die Fanmeile, liegen im Verantwortungsbereich der Senatskanzlei. Diese bindet die
Verkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und diese wiederum ihre
nachgeschaltete Behörde, die Verkehrslenkung Berlin, ein. Letztgenannte gibt an das
zuständige Bezirksamt, auf dessen Straßenland die Veranstaltung stattfinden soll, nachfolgende Empfehlungen für Auflagen und Anforderungen in den Nebenbestimmungen
zum Thema Abfallvermeidung. Darüber hinaus sind Abfälle getrennt zu erfassen.
„Bei der Abgabe von Speisen und Getränken dürfen nur wieder verwendbares Geschirr,
Besteck, und Mehrwegtrinkgefäße verwendet werden. Einweggeschirr, -besteck und getränkebehältnisse dürfen nicht eingesetzt werden. Getränke dürfen weder aus Einwegflaschen und -behältnissen noch aus Dosen ausgeschenkt werden. Zapfanlagen sind
nur mit Mehrweggetränkebehältnissen (z.B. Fässern) zu betreiben. Die Abgabe von
Portionsverpackungen für z.B. Kaffeesahne, Ketchup, Senf ist nicht zulässig.“
In den vergangenen Jahren haben sich die Schwerpunkte der Arbeit in der für Umwelt
zuständigen Senatsverwaltung verlagert. Nach Auskunft von Herrn Schwilling, Sachgebiet Abfallwirtschaft und Straßenreinigung bei SenGUV, besteht für ein Verbot von
Einwegmaterial bei öffentlichen Veranstaltungen keine rechtliche Grundlage. Hintergrund ist, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23.4.1997 (Az.: 11 C 4.96)
zum Sondernutzungsrecht festgestellt hat, dass den Gemeinden keine Kompetenzen
in Bezug auf ordnungsrechtliche Regelungen zur Abfallvermeidung zukommen, da die
bundesrechtlichen Regelungen des KrW-/AbfG und der VerpackV abschließend seien.
Als Reaktion auf dieses Urteil wurde in die Verpackungsverordnung (VerpackV) eine
Unberührtheitsklausel aufgenommen, mit der der öffentlichen Hand die Befugnis
gewährleistet wird, bei der Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Grundstücke
durch Dritte Auflagen mit dem Ziel der Vermeidung und Verwertung zu erlassen. Im
2 Da die Literaturrecherche und die Vor-Ort-Eindrücke zeigten, dass Flohmärkte und Wochenmärkte von untergeordneter Bedeutung sind, konnte die Expertenbefragung auf Fachleute für Straßenfeste fokussiert werden.
30
Jahr 1998 wurde daher § 2 Abs. 3 VerpackV [http://bundesrecht.juris.de/verpackv_1998/]
eingefügt. Darin heißt es: „Die Befugnis des Bundes, der Länder und Gemeinden, Dritte
bei der Nutzung ihrer Einrichtungen oder Grundstücke sowie der Sondernutzung öffentlicher Straßen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu verpflichten, bleibt
unberührt.“
Aufgrund dieser Rechtslage haben u.a. die Städte München und Nürnberg das Einwegverbot bei Veranstaltungen auf städtischem Grund oder in städtischen Einrichtungen in ihre Satzungen aufgenommen – die Stadt München in § 4 Abs.9 ihrer Gewerbeund Bauabfallentsorgungssatzung und die Stadt Nürnberg 2002 in § 7 ihrer Abfallwirtschaftssatzung.
Zitat: § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg (diese Regelung hat bis
heute Bestand):
„Bei Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen und auf Grundstücken der Stadt
einschließlich öffentlicher Verkehrsflächen dürfen Speisen und Getränke nur in pfandpflichtigen, wieder verwendbaren Behältnissen und mit wieder verwendbaren Bestecken
ausgegeben werden; soweit nicht Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
entgegenstehen.“
Berliner Bezirksämter
Veranstalter von Straßenfesten, die auf Hauptstraßen stattfinden, müssen einen
Antrag bei der Verkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Verkehrslenkung Berlin, beantragen. Veranstalter von Straßenfesten, die auf Nebenstraßen
und Plätzen stattfinden, müssen dagegen einen Antrag zur Straßennutzung beim
zuständigen Bezirksamt stellen. Bisher sind in den einzelnen Bezirksämtern unterschiedliche Abteilungen dafür zuständig. So ist z.B. im Bezirk Mitte das Straßen- und
Grünflächenamt, in Steglitz-Zehlendorf das Tiefbauamt und in Neukölln das Ordnungsamt zuständig.
Von den zwölf Berliner Bezirken halten acht Nebenbestimmungen vor, in denen
Ansprüche an das abfallwirtschaftliche Verhalten enthalten sind. In vier Bezirken werden
Mehrwegsysteme vorgeschrieben. Neukölln empfiehlt, Mehrwegsysteme zu verwen-
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Tab. 2: Abfallrelevante Nebenbestimmungen in den Berliner Bezirken
Auflagen / Nebenbest.
Mehrweg verpflichtend
Mehrweg Empfehlung
Getrenntsammlung
verpflichtend
Einhaltung der Auflagen
Kontrolle der Auflagen
Kenntnis des Leitfadens
SenStadtUm-Broschüre
+
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
+
+
+
+
+
+
+
(+)
–
(+)
+
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
(+ = vorhanden; – = nicht vorhanden bzw. nicht bekannt)
31
+
+
+
+
+
+
+
+
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
+
+
+
+
–
–
–
+
+
–
–
den. In fünf Berliner Bezirken gibt es keinerlei Vorgaben zur Abfallvermeidung. In diesen
Bezirken wird auch die getrennte Sammlung von Wertstoffen nicht explizit gefordert
(s. Tab. 2). Bemerkenswert ist auch, dass mit wenigen Ausnahme keinem/r der fast 20
befragten Mitarbeiter/innen in den zuständigen Bezirksämtern der 1996 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie herausgegebene Leitfaden zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen bei Großveranstaltungen bekannt
ist. Nur die Mitarbeiter/innen des Tiefbauamtes und Grünflächenamtes in Spandau
kennen bzw. nutzen die Broschüre.
Jene Bezirke, die in ihren Auflagen Anforderungen zur Abfallwirtschaft aufgenommen
haben, lassen von Fall zu Fall Ausnahmen zu. In keinem Berliner Bezirk sind
Abweichungen von den Auflagen aktenkundig, obwohl den meisten zuständigen Mitarbeiter/innen bewusst ist, dass weder die Mehrwegpflicht noch die Getrenntsammlung
eingehalten werden. Als Gründe wurden genannt, dass einerseits keine ausreichenden
gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen und andererseits die Kontrollabteilungen unter
einem notorischen Personalmangel leiden würden.
Personalmangel f ü h r t z u s e l t e n e n K o n t r o l l e n .
Sollte jedoch ein zuständiger Mitarbeiter offiziell von einem Missstand erfahren,
würde er in der Regel zunächst mit dem Veranstalter reden. Im Wiederholungsfall
könnte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und mit einem Bußgeld in Höhe
von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Bei einem Bußgeld von mehr als 200 Euro erfolgt
ein Eintrag im Gewerbezentralregister. Ein solcher Eintrag würde den Gewerbetreibenden ernsthaft belasten, weil öffentliche Einrichtungen vor der Vergabe von Aufträgen
an die Privatwirtschaft grundsätzlich das Gewerbezentralregister abfragen.
Hinsichtlich der durchgeführten Kontrollen stellt der Bezirk Spandau eine Ausnahme
dar: Die mehrtägigen Großveranstaltungen (Altstadtfest, Spandauer Weihnachtsmarkt,
Spandauer Weihnachtstraum) sowie größere neue Veranstaltungen werden jährlich
kontrolliert. Bei kleineren Veranstaltungen erfolgen Stichproben. In Absprache mit den
Veranstaltern erfolgt vor Ort eine Abmahnung mit Fristsetzung für den Austausch von
Einweg in Mehrweg. Die Veranstalter haben die Auflagen in ihre Standverträge übernommen. Bisher wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Verbesserungsmöglichkeiten
Von Seiten mehrerer Mitarbeiter/innen der Bezirksämter wird die Aufnahme einer
Verpflichtung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland
in das Landesabfallgesetz als hilfreich angesehen. Darüber hinaus müsste der „Politische Wille“ z.B. über den Bürgermeister, die Stadträte und/oder einen Bezirksamtsbeschluss zum Ausdruck kommen. Für die Kontrolle könnte theoretisch zwar jede/r Bürger/in Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn ein Missstand wahrgenommen wird.
Doch eine erfolgreiche Anzeige bedarf genauer Angaben über Ort, Zeit, Name des Verursachers und einen Beweis des Missstandes. Deshalb wäre eine Aufstockung des Kontrollpersonals erforderlich. Zudem sollten die Kontrolleure des Allgemeinen Ordnungsdienstes entsprechend geschult werden.
Eine weitere Möglichkeit zur besseren Einhaltung der Auflagen wäre, ein Umweltbzw. Abfallkonzept vom Veranstalter zu verlangen. Dieses müsste in Kooperation mit
dem bezirklichen Umweltamt oder der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz bewertet und kontrolliert werden.
32
Veranstalter und Caterer von Straßenfesten
Im Rahmen dieser Studie wurde mit zahlreichen Vertreter/innen der Veranstalter
und Caterer gesprochen. Die folgenden Angaben beruhen auf den Äußerungen der
Gesprächspartner und geben deren Meinungen wieder.
Schaustellerverband Berlin e.V.
Der Schaustellerverband Berlin e. V. ist die Dachorganisation des Berliner Schausteller-Gewerbes und einer der größten Veranstalter von Straßen- und Volksfesten in Berlin.
Er organisiert(e) z.B. das 48. Deutsch-Französische Volksfest [http://www.volksfestberlin.de/] vom 11. Juni bis 14. Juli 2010 und das 60. Berliner Oktoberfest [http://www.berliner-oktoberfest.de/] vom 24. September bis 10. Oktober 2010 auf dem zentralen Festplatz in Berlin, der durch die Berliner Festplatz Verwaltungs GmbH vom Bezirksamt
Mitte angemietet ist, sowie den 27. Berliner Weihnachtsmarkt an der Kaiser-WilhelmGedächtnis-Kirche.
Auch ist der Schaustellerverband Vertragspartner des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf für die jährlich gemeinsam veranstaltete „Steglitzer Woche“. Neben dem Pachtvertrag zwischen dem Tiefbau- und Grünflächenamt des Bezirksamtes und dem Schaustellerverband über die Nutzung der öffentlichen Grünanlage Bäkepark gibt es einen
Kooperationsvertrag für die Ausrichtung der Steglitzer Woche zwischen dem Bürgermeisteramt und dem Schaustellerverband. In letzterem ist eine Mehrwegnutzung im
Rahmen der Selbstverpflichtung des Verbandes verpflichtend festgelegt. Alle Stände
gehören dem Verband an und sind vertraglich gebunden (Speisen & Getränke: Ristorante „Bella Italia“, Gourmet-Imbiss, Crêpes, Irish Pub, Schwenkgrill, Fisch-Spezialitäten, gebrannte Mandeln, Zuckerwatte).
Schaustellerverband n u t z t v o r r a n g i g M e h r w e g ,
sofern ein Wasseransc h l u s s v o r h a n d e n i s t .
Darüber hinaus hat der Schaustellerverband aus Kostengründen ein Eigeninteresse
an der Minimierung des Abfallaufkommens. Alle 140 Mitglieder des Verbandes in Berlin,
insbesondere diejenigen, die selbst ein Catering betreiben oder Verträge für Caterer
fertigen, verzichten auf Einweg, sowohl für Getränke als auch für Speisen. Kleine Abweichungen kann es höchstens bei Fisch oder anderen stark riechenden Lebensmitteln
geben. Zum Spülen des Geschirrs haben die Stände fest eingerichtete Betriebsinstallationen, wie z.B. Waschbecken mit Heiß- und Kaltwasser. Grundlage hinsichtlich der
Anforderungen an Hygiene sind die Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI) [http://vorschriften.portal.bgn.de/files/9427/24460/3/wcoi4c72360b3dacc.pdf] der Berufsgenossenschaft (BGN), die gerade neu zertifiziert worden sind.
Der Verband der Lebensmittelprüfer arbeitet mit dem Deutschen Schaustellerbund
eng zusammen. Die geforderte Hygieneausrüstung wird als Mindeststandard von allen
professionellen Schaustellern eingehalten. Deshalb gibt es keine Probleme bei der
Mehrwegnutzung. Allerdings hat der Einsatz von Mehrweg dort seine Grenzen, wo es
keinen Wasseranschluss gibt.
Abfalltrennung wird von den Standbeschickern in der Regel praktiziert, vom Publikum jedoch nicht eingehalten, da für Besucher/innen die Trennung nicht konsequent
organisiert und einsichtig ist. Deshalb wird die Abfalltrennung je nach Veranstaltung
unterschiedlich gehandhabt.
33
Laubinger GmbH & Co KG
Die Firma Laubinger GmbH & Co KG ist Mitglied im Schaustellerverband. Sie ist
auf 30 Festen im Jahr in Berlin und Brandenburg vertreten. Die Gastronomie wird ausnahmslos mit Mehrweg bestückt und überwiegend auch das Essensangebot. Bei den
Ständen wird professionell gespült, die Nutzung eines Spülmobils rechnet sich allerdings nicht. Eine Ökobilanz der Mehrwegnutzung wäre interessant. Die Abfalltrennung
ist in den Geschäftsbeziehungen und an den Ständen Standard, das Publikum ist aber
nicht auf Abfalltrennung eingestellt. Die Nebenbestimmungen in den Genehmigungen
werden in der Regel nicht kontrolliert und bereiten keine Probleme („Papier ist
geduldig“).
Thilo-Harry Wollenschläger
Thilo-Harry Wollenschläger ist ein Mitglied im Schaustellerverband und verwendet
nicht nur selbst ausnahmslos Mehrweggeschirr, sondern achtet auch in seinen Verträgen auf Mehrwegnutzung (Teller aus Porzellan, Glasschälchen, Besteck aus Metall,
Glühweintassen usw.). Nur bei wenigen Gerichten werden minimale Einweganteile
genutzt (Pieker für Pilze usw.). Das Pfand in Höhe von 2 Euro wird mit einer eigenen
Pfandmarke ausgegeben.
Wichtig für den Erfolg des Konzeptes/Festes ist die Identifikation der Bürger/innen
und der Bürgermeister/innen sowie des Bezirksamtes mit dem Fest. Dann wird die
Servicequalität geschätzt und die Besucher/innen akzeptieren beispielsweise die Kosten
und Mühe für ein Pfand. In Spandau gelingt das ganz besonders gut.
Hans Purwin KG Eventmanagement Berlin
Die Hans Purwin KG Eventmanagement Berlin ist Mitglied im Schaustellerverband.
Sie managt zahlreiche Großveranstaltungen wie das Oktoberfest Berlin und die Neuköllner Maientage, schließt Pachtverträge mit Schaustellern ab und ist gleichzeitig selbst
als Schausteller und Caterer auf verschiedenen Veranstaltungen vertreten. In beiden
Geschäftsbereichen ist Mehrweg für Getränke und Speisen verpflichtend, das heisst
Standard. Auch Portionsverpackungen für Senf, Zucker und Salz und ähnliches werden
nicht mehr eingesetzt. Grund ist zum einen die eigene Überzeugung und sind zum
anderen das mit Mehrweg zum Ausdruck kommende „höhere Niveau“ und die Entsorgungskosten. Bei der Abnahme werden alle technischen und hygienischen Details kontrolliert, das Bezirksamt Mitte ist hierbei besonders genau. Ordnungswidrigkeiten sind
im Übrigen auch ein Zeitfaktor, der über Gebühr aufhält. Selbst dort, wo auf Privatgelände (Amerikanisches Volksfest mit 150.000 Besucher/innen in drei Wochen) Mehrweg
keine Verpflichtung ist, verpflichtet die Hans Purwin KG Eventmanagement Berlin
Schausteller in den Pachtverträgen zur Verwendung von Mehrweggeschirr. Eine Mülltrennung findet allerdings eher selten statt.
Problem ist, dass die Besucherzahlen und damit die Volks- und Straßenfeste in Berlin
insgesamt zurückgehen. Auch das Schaustellergewerbe geht zurück, es folgen keine
jungen Leute mehr nach. Dabei finanzieren die Mitglieder des Schaustellerverbandes
die Veranstaltungen völlig ohne Sponsoren und können deshalb die Bedingungen selbst
gestalten.
Culpepper-Event GmbH
Die Firma „Culpepper-Event GmbH“ ist ein Öko-Caterer, der nach EU-VO 2092/91
biozertifiziert ist und unter anderem den Firmenlauf am Brandenburger Tor und entlang
der Straße des 17. Juni mit 7.000 Aktiven und einer großen Anzahl von Zuschauern
exklusiv betreut. Vor dem Hintergrund einer ökologischen Versorgung sieht Herr Preuß,
Geschäftsführer der Firma Culpepper, folgende Probleme beim Thema Abfall:
34
1. Die Feste und Veranstaltungen in Berlin basieren auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und werden durch unterschiedliche Auflagen in den Bezirken uneinheitlich
geregelt. Diese Variationsbreite macht es für Caterer nicht zwingend erforderlich, in
abfallarme Konzepte zu investieren. Hinzu kommt, dass es nur sporadische Kontrollen
gibt, so dass auch bei Verstößen nicht mit einschneidenden Folgen gerechnet werden
muss. Sinnvoll wären eindeutige und einheitliche Vorgaben.
2.Ein Pfand hat unterschiedliche Wirkungen, je nach Höhe des Pfandes. Wenn das
Bier 3 Euro im Becher kostet und das Pfand 10 Cent beträgt, kommt der Großteil der
Becher nicht zurück, sondern wandert in den Müll. Der Caterer macht einen beträchtlichen Gewinn durch das nicht erstattete Pfand und hat keinen Aufwand mit Spülen
und Retourlogistik. Von daher ist ein niedriges Pfand für den Caterer lukrativ, solang
die Becherkosten gering sind. Handelt es sich jedoch um teure Hartkunststoffbecher,
ist ein hohes Pfand – 1 bis 5 Euro – attraktiv. Die Becher kommen zurück, der Verlust
ist gering. Ein Gewinn lässt sich erzielen, wenn das Pfand weit über dem Becherpreis
liegt und der Becher eine Souvenirwirkung hat. Ohne Vorgaben des Veranstalters
tendieren die Caterer im Allgemeinen zu einfachen Bechern mit niedrigem Pfand.
Von hohem Pfand profi t i e r e n R ü c k l auf q u o t e
und Caterer.
3. Der Veranstaltungseindruck – verschmutzt oder sauber, viel Abfall oder abfallarm
– wird im Wesentlichen durch die Anzahl der Müllbehälter gesteuert. Beim Firmenlauf
hat es „unendlich“ viele Abfallbehälter von ALBA gegeben, es war sauber, d.h. man hatte
das Gefühl, die Veranstaltung sei „abfallarm“. Beim Karneval der Kulturen waren die
Abfallbehälter eher weniger, deshalb hatte man eher den Eindruck von Vermüllung.
4. Anders als bei Getränken ist bei der Essensausgabe der Abfall ein wirkliches
Problem. Melaminteller und Holzgabel sind für die Firma Culpepper bislang die beste
Lösung.
Wolthat Entertainment
Die Wolthat Entertainment ist der Veranstalter oder Mitveranstalter zahlreicher Großveranstaltungen in Berlin, wie z.B. der Silvesterparty am Brandenburger Tor und des
Berlin-Marathons.
Üblicherweise werden Getränke in Mehrweg ausgegeben. Die Sponsoren bestimmen in der Regel das Pfand. Glas wird aus Sicherheitsgründen bei bestimmten Veranstaltungen abgelehnt (Silvester, Fanmeile), deshalb greift man gern auf Einweg-Plastikbecher zurück.
M. Nareyka Veranstaltungsmanagement e.K.
Frau Nareyka organisiert und managt zahlreiche Berliner Veranstaltungen wie z.B.
das Schöneberger Maifest. Die Nutzungsverträge mit Caterern sind nach Charakter des
Festes und der Festgestaltung sehr verschieden. Generell sei die Umsetzung von Mehrweg kein Problem, wenn keine Sicherheitsanforderungen dem entgegenstehen.
35
Werbeteam Berlin Tommy Erbe
Das Werbeteam Berlin Tommy Erbe ist eine Event-Agentur, die auf die Organisation
von Veranstaltungen spezialisiert ist und selbst ein Catering anbietet, so z.B. für den
Veranstalter des Charlottenburger Weihnachtsmarktes. Tommy Erbe verpflichtet andere
Caterer in den Mietverträgen zu Mehrweg. Dies wird nicht als Problem angesehen, da
Tommy Erbe selbst Wert auf Qualität legt. Mehrweg umfasst Getränke und Essgeschirr.
Plastikeinweg ist nicht erlaubt. An den Ständen des Weihnachtsmarktes wird selbst
gespült, ein Spülmobil kommt nicht zum Einsatz. Auf Abfall wird besonders geachtet:
Zwei bis drei Personen sind für Sauberkeit zuständig und mit einem Müllpieker unterwegs. Der Abfall wird als Mischmüll in einem Presscontainer backstage gesammelt: ein
Presscontainer für 750.000 Besucher in 34 Tagen.
Catering Company GmbH
Die Catering Company GmbH ist als Veranstalter (Alt-Tegler Weihnachtsmarkt) und
Caterer aktiv. Es wird ausschließlich Mehrweg verwendet. Er wird in Mietverträgen festgeschrieben.
Bergmann Eventgastronomie
Die Bergmann Eventgastronomie organisiert Feste (Events) und Weihnachtsmärkte
und bedient von Zeltgastronomie bis zum Imbissstand das gesamte Spektrum an Catering. Auf Einweg wird dabei nicht verzichtet (biologisch abbaubare Pappe), allerdings
wird der Einweganteil so gering wie möglich gehalten.
Kiez und Kultur e.V.
Der Kiez und Kultur e.V. bietet die Planung und Durchführung von Straßenfesten an
und organisiert u.a. das Bergmannstraßenfest in Kreuzberg (300.000 bis 350.000 Besucher an drei Tagen mit 180 Ständen.) Alle gastronomischen Standbetreiber sind gezwungen, in Mehrweg anzubieten (verpflichtend für Kreuzberg), was sowohl Eigeninteresse
des Veranstalters als auch Vorschrift ist. Ungern werden Glas-, besser Hartplastikgefäße
empfohlen. Besonders willkommen war das Angebot vom Hotel Mövenpick, das
Geschirr zu spülen.
Berliner CSD e.V.
Der Berliner CSD e.V. ist Veranstalter des Christopher Street Day (CSD), der Parade
und der finalen Abschlussveranstaltung. Das Catering wird von mehreren Caterern
durchgeführt. Bier und alkoholfreie Getränke wurden in PET-Flaschen oder in Mehrweg-Bechern mit Pfand angeboten. Mehrweg ist Pflicht, eine Abfalltrennung erfolgt nur
nach Möglichkeit: „Die Leute (Besucher/innen) trennen leider nicht. Auch ein großes
Preisgefälle zwischen sortiertem und unsortiertem Restmüll wäre keine wirkliche Hilfe“.
(Dem Veranstalter werden keine Müllgebühren in Rechnung gestellt.) Bei der Parade
kamen 20 Tonnen Müll auf 600.000 Besucher; das meiste waren Papier (Flyer) und
Glas (Sektflaschen). Für das Finale gab es Nutzungsverträge für 80 Stände, davon
20 – 30 Essenstände. Die Bierausgabe war nicht zentralisiert. Einweg war nicht erforderlich, da generell mit Wasser gespült werden konnte.
Berliner Feldküchenzentrum
Das Berliner Feldküchenzentrum bietet auf Wochenmärkten und an besonderen
Orten frisch zubereitete, hochwertige Suppen an. Die Standgebühren auf Weihnachtsmärkten sind zu hoch, deshalb ist die Feldküche auf keinem Weihnachtsmarkt vertreten.
Die Speisenangebote werden ausschließlich in Einweg abgegeben, da eine Spülmöglichkeit am Stand fehlt und auch zu teuer wäre. Der Schwerpunkt liegt auf Frischware,
die ihren Preis hat. 2011 wird der Betrieb eingestellt, da er nicht mehr kostendeckend
betrieben werden kann.
36
Abfallentsorgung
Alle Berliner Bezirksämter, die in ihren Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid Vorgaben zum Umgang mit dem Abfall machen, verlangen, dass der Veranstaltungsbereich unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung gereinigt hinterlassen
wird. Sechs Bezirksämter fordern eine getrennte Abfallerfassung. Zur Abfall- bzw. Wertstoffentsorgung beauftragt der Veranstalter in der Regel ein Abfallentsorgungsunternehmen. Die beiden am häufigsten in Anspruch genommenen Abfallentsorgungsunternehmen sind die ALBA AG und das Tochterunternehmen der BSR, die Berlin
Recycling GmbH. Bei politischen Veranstaltungen, wie dem Christopher Street Day, entsorgt die BSR im Auftrag des Berliner Senats den Abfall. Neben den Abfällen auf dem
Gelände des Straßenfestes fallen im Umfeld Abfälle an, die über die normale öffentliche
Straßen- bzw. Grünflächenreinigung entsorgt werden.
Ungeachtet der Vorgaben zur getrennten Abfallerfassung findet man bei Berliner
Straßenfesten nur selten Wertstoffbehälter. In der Regel werden die Abfälle in großen
Sammelbehältern bzw. Containern gemeinsam erfasst. Sowohl die ALBA AG als auch
die Berlin Recycling GmbH geben an, dass die bei Straßenfesten gemeinsam erfassten
Abfälle einer Gewerbeabfallsortieranlage zugeführt werden. In einer Gewerbeabfallsortieranlage werden stofflich verwertbare Materialien aussortiert.
Aufgrund des hohen Verschmutzungsgrades des Abfalls von Straßenfesten wird ein
großer Teil zu Ersatzbrennstoff (EBS) verarbeitet und Heizkraftwerken zur thermischen
Verwertung zugeführt.
Fazit von Teil 2
Für Irritationen bei den in Berlin für die Genehmigung von Straßenfesten Verantwortlichen sorgte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.4.1997 (Az.: 11 C
4.96) zum Sondernutzungsrecht. Darin hieß es, dass die Gemeinden keine Kompetenzen in Bezug auf ordnungsrechtliche Regelungen zur Abfallvermeidung hätten. Dass
die Bundesregierung daraufhin im Jahr 1998 den § 2 Abs. 3 in die Verpackungsverordnung einfügte, mit dem der öffentlichen Hand die Befugnis gewährleistet wird, Auflagen
mit dem Ziel der Vermeidung und Verwertung zuzulassen, fand in Berlin kaum
Beachtung. Dieser Umstand hat zur Folge, dass in weiten Teilen bei den zuständigen
Personen die Auffassung herrscht, es gäbe keine Rechtsgrundlage für die Möglichkeit,
Anforderungen zur Abfallvermeidung als Verpflichtung in die Nebenbestimmungen
aufzunehmen.
Ein BVG-Urteil von 19 9 7 s o r g t b i s h e u t e f ü r
Unsicherheit obwohl d i e R e c h t s g r u n d l a g e k l a r
ist.
37
Bedenklich stimmt auch, dass der Leitfaden zur Vermeidung und Verwertung von
Abfällen bei Großveranstaltungen, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umweltschutz 1996 erstellen und verteilen ließ, in den zuständigen Bezirksämtern
nahezu unbekannt ist. Somit wurde die Broschüre, die als Engagement zur Abfallvermeidung vom Senat angelegt war, schlicht und einfach selbst zu Abfall.
Dessen ungeachtet erteilt die Hälfte der Berliner Bezirksämter bei der Genehmigung
von Straßenfesten Auflagen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Allerdings
sind die Zuständigkeiten und die Anforderungen in den Bezirksämtern sehr unterschiedlich geregelt, was zu Problemen bei der Antragstellung durch den Veranstalter
eines Straßenfestes führt. Darüber hinaus sind die Bezirksämter mit wenigen Ausnahmen personell nicht in der Lage, die von ihnen formulierten Anforderungen vor Ort zu
überprüfen. Dieses Kontrolldefizit wird von den Veranstaltern wahrgenommen und
führt schleichend zur Vernachlässigung der Einhaltung der Vorgaben.
Unklare Zuständigkeiten und Anforderungen
plus Personalmangel führen zu Kontrolldefizit.
Diese Vernachlässigung führt wiederum zu einer Abnahme der Inanspruchnahme
der Mehrweginfrastruktur (Geschirr und Reinigungssysteme) und demzufolge zu einem
abnehmenden Angebot von Geschirrmobilen. In der o.g. Senatsbroschüre aus dem
Jahr 1996 sind sechs Geschirrmobilanbieter in Berlin und Umland aufgeführt. Derzeit
gibt es nur noch zwei Anbieter, deren Geschirrmobile nicht einmal ausgelastet sind.
Im Gegensatz zu den vor Ort gemachten Erfahrungen, dass Speisen auf den im September und Oktober 2010 in Berlin besuchten Straßenfesten nahezu ausnahmslos auf
Einweggeschirr ausgegeben wurden, geben viele der interviewten Veranstalter und Caterer an, Mehrweggeschirr einzusetzen. Unabhängig davon, ob es stimmt oder nicht,
zeigt dieses Ergebnis eine gewisse Bereitschaft zur Verwendung von Mehrweggeschirr.
Dass die Abfälle bei Straßenfesten nur in Ausnahmen getrennt vor Ort gesammelt
werden, wird von Seiten der Veranstalter und Caterer damit begründet, dass die
Besucher/innen die Trennung nicht sachgerecht vornehmen würden. Selbst wenn das
bei Veranstaltungen mit einem nennenswerten Alkoholgenuss zutreffend sein mag,
sprechen jedoch alle bisher durchgeführten Teilnehmerbefragungen dafür, dass unter
den Besucher/innen eine hohe Bereitschaft zur Abfallvermeidung und -trennung vorherrscht. Es liegt nahe, dass vielmehr die Zurverfügungstellung und Kennzeichnung
getrennter Sammelbehälter einen Einfluss auf die Abfalltrennung haben. Darüber
hinaus erheben die beiden zentralen Berliner Abfallentsorgungsunternehmen für die
getrennte Abfallsammlung in verschiedenen Abfalltonnen höhere Gebühren als für die
gemeinsame Erfassung der Abfälle in einem Großbehälter mit anschließender Sortierung. Es kann wohl kaum bestritten werden, dass dieser Umstand für den Veranstalter
mitentscheidend dafür ist, Mischabfallbehälter ohne zusätzliche Wertstoffbehälter zu
bevorzugen. Entsorgungsinseln an zentralen Stellen, die mit Betreuungspersonal ausgestattet sind, könnten dagegen die Bereitschaft der Besucher zur Trennung unterstützen. Bei Paraden und Laufveranstaltungen sollten vor allem im Zielbereich besondere
Vorkehrungen zur getrennten Abfallerfassung getroffen werden. Mindestens aber sollten Händler und Caterer vertraglich verpflichtet werden, ihre Verpackungsmaterialien
zurückzunehmen.
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Besucher/innen wollen t r e n n e n , b r a u c h e n
aber auch die Möglich k e i t .
Wenn die in Mischmülltonnen gesammelten Abfälle von Straßenfesten einer Gewerbeabfallsortieranlage zugeführt werden, bietet das keinerlei Gewähr für eine hochwertige
stoffliche Verwertung. Stark verunreinigte Abfälle, die bei Mischabfall von Straßenfesten
die Regel sind, werden zu Ersatzbrennstoff und damit nicht stofflich verwertet, sondern
verbrannt.
Die geschätzte Abfallmenge durch öffentliche Veranstaltungen liegt mit 1.600 Tonnen pro Jahr bei lediglich 0,1 Gewichtsprozent des Berliner Siedlungsabfallaufkommens.
Aus diesem Grund kann das Engagement zur Vermeidung von Abfällen bei Veranstaltungen nur symbolischen Charakter erreichen. Bedeutsam sind hier der ästhetische
Eindruck und die Vorbildwirkung, die mit dem Mehrweggeschirr auf Veranstaltungen
erzielt werden kann.
Neben den hier thematisierten Veranstaltungen gibt es noch zahlreiche weitere, wie
die Events der Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, Sportveranstaltungen und Messen, bei denen in der Regel ebenfalls Einweggeschirr eingesetzt wird.
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3. Teil:
Handlungsempfehlungen
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Handlungsempfehlungen
Eine Veränderung der Abfallsituation bei öffentlichen Veranstaltungen kann auf mehreren Ebenen angestrebt werden:
• rechtlich/administrativ
• ökonomisch
• ästhetisch/ökologisch
Rechtliche Vorgaben
Der Bund, die Länder und Gemeinden sind nach § 2 Abs. 3 der Verpackungsverordnung befugt, Dritte bei der Nutzung ihrer Einrichtungen oder Grundstücke sowie der
Sondernutzung öffentlicher Straßen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu
verpflichten. Es besteht daher die Möglichkeit, eine entsprechende Verpflichtung in das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin aufzunehmen. Ebenso haben die Berliner
Bezirke – wie es teilweise schon erfolgt – die Möglichkeit, eine derartige Verpflichtung
in den Nebenbestimmungen zur Genehmigung von Veranstaltungen zu verankern. Das
macht allerdings nur Sinn, wenn eine solche Vorgabe auch ernsthaft kontrolliert und
ihre Missachtung geahndet werden kann.
Aufgrund der vorgefundenen Bereitschaft mehrerer Veranstalter und Caterer, Mehrweg einzusetzen, und wegen des relativ geringen Abfallaufkommens bei den Straßenfesten wird von der Inanspruchnahme eines harten Instruments, wie es eine gesetzliche
Verpflichtung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin darstellt, abgeraten. Sinnvoll erscheint eine ergänzende Formulierung in den Nebenbestimmungen, die die Veranstalter von Großveranstaltungen zur Vorlage eines geprüften Abfallvermeidungskonzeptes verpflichtet.
Berliner Bezirk e b e n ö t i g e n M ö g l i c h k e i t e n ,
ihre Kontrolle a u s z u ü b e n .
Ökonomische Anreize
Die Bereitschaft von Veranstaltern und Caterern, Mehrweg einzusetzen, stößt auf
organisatorische und finanzielle Probleme. Die Umstellung von Einweg- zu Mehrwegmaterialien bedarf der Kenntnisse über die Beschaffung und Reinigung von Mehrweggeschirr sowie über Hygiene und Logistik. Hilfreich ist es, wenn der Veranstalter einen
Betrieb beauftragt, der für alle Caterer Mehrweggeschirr bereithält und ggf. vor Ort spült,
so wie es beim Brigandenfest in Karlsruhe und beim Karneval der Kulturen oder dem
Umweltfestival in Berlin der Fall ist.
Mehrkosten entstehen für den Caterer vor allem, wenn es sich um kleinere Veranstaltungen handelt und wenn er sich um alles selber kümmern muss. Die finanziellen
Vorteile bei großen Veranstaltungen sollten konkretisiert und den Veranstaltern und
Caterern verdeutlicht werden. Ein besonderer ökonomischer Anreiz ist dann gegeben,
wenn es dem Veranstalter gelingt, den zentralen Spüldienst sponsern zu lassen.
Es ist denkbar, dass bei einem umfangreichen Einsatz von Mehrweggeschirr die
Zusammensetzung des Abfalls eine Getrenntsammlung überflüssig macht. Zudem ist
damit zu rechnen, dass aufgrund des geringeren Abfallaufkommens dann die Entsorgungskosten sinken. Für eine ökonomische Bilanz sollten gegengerechnet werden: Einkaufspreis und Entsorgungskosten des Einweggeschirrs auf der einen Seite und Pfandgewinn sowie Ausgaben für Mietgeschirr, Spülen, Kaution und erhöhten
Personalaufwand für Mehrweggeschirr auf der anderen Seite.
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Ästhetische und ökologische Aspekte
Die Einnahme von Speisen auf Mehrweggeschirr sowie das Trinken aus Mehrweggläsern wird von einem weit überwiegenden Teil der Besucher/innen von Straßenfesten
als angenehmer empfunden als der Konsum mit Einwegmaterialen. Diese positive
Grundlage ließe sich durch bewusst anspruchsvolles Gestalten des Umfeldes intensivieren, indem zum Beispiel die Tische mit Tischdecken versehen sind und die Rückgabe
des Mehrweggeschirrs reibungslos erfolgt. Zufriedene Kunden konsumieren mehr und
sind eher bereit, einen Preisaufschlag zu akzeptieren. Noch besser ist es allerdings,
wenn der Konsum mit Mehrweg nicht spürbar teurer ist als mit Einwegmaterialien. Für
die Akzeptanz von Mehrweg ist es auch entscheidend, wie es gelingt, das Umfeld müllarm zu halten.
Bedauerlich ist, dass keine fundierte und aktuelle Ökobilanz aufzufinden ist, in der
die Wasserbelastung und der Energieverbrauch bei der Verwendung von Mehrweggeschirr gegenüber Einweggeschirr schlüssig aufbereitet ist. Sich allein auf subjektive –
wenn auch von Fachleuten vorgenommene – Darstellungen verlassen zu müssen, ist
unbefriedigend. Sollte es die finanzielle Möglichkeit geben, eine entsprechende Ökobilanzierung in Auftrag zu geben, wird es dringend empfohlen.
Konkrete Ansatzstellen
Es erscheint sinnvoll, sich bei den Bemühungen zur Ausweitung des Mehrwegsystems bei Straßenfesten auf Großveranstaltungen und einzelne Veranstaltungen mit
besonderem Renommee zu konzentrieren. Dafür sprechen folgende Gründe:
• Großveranstaltungen erzeugen mit Abstand die größten Abfallmengen.
• Mehrere Untersuchungen belegen, dass sich Mehrweggeschirr erst bei größeren
Veranstaltungen (mehr als 500 Besucher/innen) lohnt.
• Wenn die Mehrweginfrastruktur wieder aufgebaut ist, lässt sie sich auch von
weniger engagierten Veranstaltern und Caterern nutzen.
• Renommierte Veranstaltungen wirken vorbildhaft.
Schon seit Jahren wird das jährlich stattfindende Umweltfestival unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte durchgeführt. Sehr engagiert sind auch die
Veranstalter/innen vom Karneval der Kulturen und dem Christopher Street Day. Sie bei
ihren Bemühungen zu unterstützen, diese Straßenfeste zu einer europaweit vorbildlichen nachhaltigen Veranstaltung weiterzuentwickeln, ist sehr vielversprechend. Den
Berlin-Marathon allerdings bislang nicht ökologisch optimiert zu haben ist eine verschenkte Möglichkeit der Veranstalter, denn gerade Marathonläufer/innen sind ein sehr
bewusster und dem Umweltgedanken gegenüber aufgeschlossener Personenkreis.
Wenn zudem noch die Veranstaltungen vor dem Brandenburger Tor bzw. auf der Straße
des 17. Juni grundsätzlich umweltfreundlich gestaltet würden, hätte man schon sehr
viel erreicht. Von besonderem Vorteil ist, dass für die letztgenannten Veranstaltungen
das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig ist. Sowohl der für die Genehmigungen
zuständige Gruppenleiter als auch die seinem Team zugehörigen Mitarbeiter sind dem
Umweltgedanken gegenüber sehr aufgeschlossen. Hinzu kommt, dass Veranstaltungen
vor dem Brandenburger Tor bzw. auf der Straße des 17. Juni nicht nur sehr stark besucht
werden, sondern dass unter dem Publikum eine große Zahl überregionaler und internationaler Besucher/innen zu finden ist. Sie werden von der vorbildlichen Festgestaltung in ihrer Heimat schwärmen. Die Veranstalter „Wohlthat“ und „Nareyka“ könnten
für einen Einstieg zu derartigen Verbesserungen wichtige Ansprechpartner sein.
Als Pilotprojekt unter den renommierten kleineren Veranstaltungen könnten der Rixdorfer Weihnachtsmarkt sowie der Winterfeldmarkt und/oder der Neue Markt am Kollwitzplatz gewählt werden. Der Rixdorfer Weihnachtsmarkt wird von der Bezirksverwaltung Neukölln organisiert. Als öffentliche Einrichtung ist sie nach § 23 KrW-/AbfG Berlin
gesetzlich verpflichtet, eine Vorbildfunktion im Umweltschutz einzunehmen.
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Der Winterfeldmarkt und der Neue Markt am Kollwitzplatz zeichnen sich durch ein
anspruchvolles Publikum aus, das eine überdurchschnittliche Bereitschaft zum umweltbewussten Engagement aufweist. Bei den Händlern dieser Wochenmärkte könnte auch
eine stärkere Verwendung von Mehrweg-Transportkisten angestrebt werden.
Aufgrund der nachweislichen Bereitschaft des Großteils der Besucher/innen von
Straßenfesten, sich umweltfreundlich zu verhalten, ist bei Vorfinden eines besucherfreundlichen Angebotes von Mehrwegsystemen davon auszugehen, dass diese ohne
zusätzliche Erstellung und Verteilung von Informationsflyern angenommen werden.
Bezirk Mitte im U m w e l t b e r e i c h b e s o n d e r s
engagiert.
Abschließende Hinweise zu nachhaltigen Events
Die Firma „Bonn Promotion Department – Funk & Schmidt GbR“ veranstaltete
Anfang November 2010 eine internationale Eco-Konferenz für Festivals, Venues, Veranstalter & Events. Ziel war es, ein umweltfreundliches Bewusstsein bei der Organisation und Durchführung von Meetings und Events zu stärken. Dazu referierten nationale
und internationale Vertreter der Veranstaltungsbranche. Sie stellten die Weichen für die
Organisation umweltfreundlicher Veranstaltungen der Zukunft. Die Arbeitsergebnisse
sind im Internet einzusehen unter www.green-events-germany.eu
Alexander Wall und Friederike Behr vom Lehrstuhl für Nachhaltigkeitsmanagement
der Leuphana Universität in Lüneburg haben 2010 ein Diskussionspapier für die Ausgestaltung eines integrativen Indikatorensets zur Erfassung der Nachhaltigkeitsleistung
und -wirkungen von Events erstellt (Wall, Behr 2010).
Eine Arbeitsgruppe der Global Reporting Initiative (GRI) [http://www.globalreporting.org/Home] entwickelt derzeit Indikatoren, die nachhaltigkeitsrelevante Kernthemen
für die Eventindustrie abbilden und den Veranstaltern dazu dienen sollen, über ihre
Nachhaltigkeitsleistungen Bericht zu erstatten (GRI 2010). Die Indikatoren werden im
Jahr 2011 veröffentlicht.
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Quellen
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Abfällen der Stadt Nürnberg.
Abgeordnetenhaus Berlin: Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli
2010.
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http://daten.karlsruhe.de/Agenda21/2/site/htmlSeite.php?htmlSeiteID=4 (1.10.2010).
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Potsdam 2010.
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www.awm-muenchen.de/wir-ueber-uns/grossveranstaltungen/oktoberfest.html
(1.10.2010).
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Trinkgefäßen. Eine Praktibilitätsanalyse unter besonderer Berücksichtigung von
Erfahrungen des Festivals R(h)einkultur 1992, im Auftrag der DA Capo Dienstleistungsgesellschaft für Kulturprojekte mbH, Bonn, Universität Duisburg, 1992.
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DEKT – Deutscher Evangelischer Kirchentag: Aktualisierte Umwelterklärung 2009.
Fulda 2010.
FEST – Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.: Umweltmanagement von Großveranstaltungen. Heidelberg 2008.
Gensch Carl-Otto: Porzellan-Mehrweggeschirr oder Polystyrol-Einweggeschirr? Umweltbelastungen der Produktlinien von zwei Varianten des Essgeschirrgebrauchs, Werkstattreihe Nr. 69, Öko-Institut e.V. für angewandte Ökologie (Hrsg.), Freiburg 1990.
Grüne Liga – Projektinformationspool 33 Projekte aus 11 Jahren. Berlin 2000. Auf:
http://www.grueneliga.de/projekt/pool/pdfs/glinfopool.pdf (15.10.2010).
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zum Umweltschutz. Berlin 1992.
Kayser, S.; Rackow, A.; Then, F.; Timtschenko, M.: 37. Berlin-Marathon fand im Regen
statt. Auf: www.bild.de/BILD/regional/berlin/aktuell/2010/09/27/37-berlin-marathonregen/kenianer-machte-alle-nass.html (27.Sept. 2010).
Mund, Albrecht: Grundlagen für die abfallarme Durchführung von Großveranstaltungen unter besonderer Berücksichtigung des Kundenbereichs der Verpflegung. Berlin
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Öko-Institut: Können Großveranstaltungen umweltschonend gestaltet werden? Eine
Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Darmstadt 1987.
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Stadt Bern: Mehrweg statt Wegwerf. Anleitung zum Gebrauch von Mehrweggebinden
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Nr. 26, 1992, S. 26.
WIBZ – Wartenberger Innovations- und Bildungszentrum: Abfallreduzierung bei öffentlichen Großveranstaltungen. Projektberichte zum Marzahner Frühling 1997 und des
6. Kinderfestivals 1999.
WIBZ – Wartenberger Innovations- und Bildungszentrum: Umweltmanagement für
öffentliche Großveranstaltungen. Projektberichte zum 17. Berliner Halbmarathon und
zum 24. Berlin-Marathon. Berlin 1997.
WUK – Gemeinnützige Gesellschaft für Weiterbildung, Umwelt- und Kulturmanagement mbH (Hrsg.): Umweltfreundliche Grossveranstaltungen. Eine Seminardokumentation in Zusammenarbeit mit der Akademie für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. Kiel 1993.
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Autor/in
Dr.-Ing., habil. Norbert Kopytziok
Norbert Kopytziok ist seit 2001 Geschäftführer vom Büro für Umweltwissenschaften.
Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Produktverantwortung, Ressourcenschutz, Ökobilanzen, ökologische Abfallwirtschaft und Umweltmanagement.
1983 gründete er das Institut für ökologisches Recycling in Berlin, promovierte mit einer
Dissertation zur ökologischen Bewertung der Abfallvermeidung und -verwertung und
wurde von der Universität Kassel im Fachgebiet Planungswissenschaften habilitiert.
Für seine präventiv ausgerichteten Forschungs- und Projektarbeiten wurde er mehrfach
ausgezeichnet, so z.B. 1993 mit dem Berliner Umweltpreis und 2006 mit dem
Deutschen Materialeffizienzpreis.
Gudrun Pinn
Gudrun Pinn ist Pädagogin und Naturwissenschaftlerin (Lebensmittelchemie und
Biologie). Seit 1990 ist sie freiberufliche Umweltberaterin und güteanerkannt nach den
Kriterien des Bundesverbandes für Umweltberatung. Sie ist abfallpolitische Sprecherin
des Bundesverbandes und bearbeitet Projekte in den Bereichen Energie, Umweltschutz,
Abfallwirtschaft und Gesundheit. Sie ist Vorsitzende des Landesvereins der Umweltberaterinnen und Umweltberater in Berlin und Brandenburg (LAUB) e.V. sowie Mitglied
im Vorstand des Bundesverbandes für Umweltberatung (bfub).
Sie veröffentlicht regelmäßig Artikel zu energie- und umweltrelevanten Themen in der
Fachpresse und bietet Lehrveranstaltungen an der TU Berlin und der Fachhochschule
für Wirtschaft in Berlin an.
Fachliche Begleitung
Holger Wonneberg, Geschäftsführer der Stiftung Naturschutz, Berlin
Julia Seim, Barbara Kopka, Christiane Knoppe, Gesine Rauhut,
Förderfonds Trenntstadt Berlin
Dr. Kersten Erdelbrock, Projektleiter Abfallberatung der BSR
Stefan Richter, Ulrich Nowikow, Elisabeth Westphal, GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Danksagung
Ein Dank gilt all den vielen Personen, die uns in persönlichen Gesprächen sowie am
Telefon wertvolle Auskünfte gegeben und jenen, die uns hilfreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt haben.
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Impressum
ISBN: 978-3-925302-37-4
Büro für Umweltwissenschaften
Alt-Moabit 55 c
10555 Berlin
Tel.: 030/ 39881295
[email protected]
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Dezember 2010
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Stiftung Naturschutz Berlin
Potsdamer Str. 68
10785 Berlin
Tel.: 030/ 26394-0
[email protected]
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