begründung - Stadt Schkeuditz
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begründung - Stadt Schkeuditz
Große Kreisstadt Schkeuditz Aufhebung VE-Plan "Lager- und Bürokomplex der LTL GmbH" Begründung 27.07.2015 BEGRÜNDUNG zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Lager- und Bürokomplex der LTL GmbH" der Großen Kreisstadt Schkeuditz INHALT 1. Gegenstand und Gründe der Aufhebung 2. Geltungsbereich 3. Verfahren 4. Planungsrechtliche Grundlagen 4.1 Landesentwicklungsplan, Regionalplan Westsachsen 4.2 Vorbereitende Bauleitplanung - Flächennutzungsplan 5. Verkehrserschließung 6. Technische Ver- und Entsorgung 7. Rechtsgrundlagen 8. Anlagenverzeichnis 1 Große Kreisstadt Schkeuditz Aufhebung VE-Plan "Lager- und Bürokomplex der LTL GmbH" Begründung 27.07.2015 1. Gegenstand und Gründe der Aufhebung Der rechtswirksame Vorhaben- und Erschließungsplan "Lager- und Bürokomplex der Luftfracht- und Transportgesellschaft GmbH Leipzig (LTL)" soll aufgehoben werden. Dieser wurde mit Bekanntmachung am 01.03.1993 erstmalig rechtswirksam. Laut der Satzung sollte als Planinhalt eine Logistikhalle in einem ersten Bauabschnitt und ein Büro- und Service-Center in einem zweiten Bauabschnitt für ca. 200 neue Ausbildungsund Arbeitsplätze errichtet werden. Der Vorhabenträger hatte sich verpflichtet, innerhalb von 4 Monaten nach Erlangung des Baurechts mit dem ersten Bauabschnitt zu beginnen und das Gesamtvorhaben nach Baubeginn innerhalb von 3 Jahren durchzuführen. Der Vorhabenträger erhielt zwar im April 1994 eine Baugenehmigung, hat aber innerhalb der vereinbarten Frist mit dem Vorhaben nicht begonnen. Durch Antrag des Vorhabenträgers wurde die Frist zur Ausführung zwei Mal vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz in den Sitzungen am 11.12.1997 und am 27.02.2003 verlängert. Die 1. Änderung der Satzung erlangte mit Bekanntmachung am 07.01.1998 Rechtkraft mit folgendem Wortlaut: „Wird mit der Realisierung des Vorhabens nicht bis zum 31.03.1998 begonnen, kann die Satzung dem Stadtrat mit der Empfehlung zur Aufhebung vorgelegt werden.“ Die zweite Änderung wurde mit der Bekanntmachung am 05 09.2003 rechtswirksam mit dem Wortlaut: „Wird mit der Realisierung des Vorhabens nicht bis zum 31.12.2005 begonnen, kann die Satzung dem Stadtrat mit der Empfehlung zur Aufhebung vorgelegt werden.“ Zwischenzeitlich erfolgte die Herstellung der mittleren Erschließungsstraße „An der Eisenbahn“ mit Anbindung an den Freirodaer Weg. Eine Baugenehmigung für ein Lagerund Bürogebäude (Spedition) ohne Baufreigabe wurde 1994 erteilt. Nach mehreren beantragten Verlängerungen erfolgte im März 1999 eine Teilbaufreigabe für Fundamente der Lagerhalle. Diese wurden dann auch hergestellt. Außerdem wurden eine einsturzgefährdete Brandruine an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich und eine Wohnhaus mit Gärtnerei zurückgebaut. Das Bauordnungsamt forderte im Jahr 2002 ein Nachweis zur Standsicherheit der bereits eingebauten Fundamente einschließlich Anschlussbewehrung unter Berücksichtigung der anstehenden Baugrundverhältnisse durch einen Bausachverständigen, da diese über längeren Zeitraum ungeschützt in nassen Gräben bzw. Gruben standen. Ein weiterer Baufortschritt war jedoch nicht zu verzeichnen. Auf Antrag gab es diverse Verlängerungsbescheide für die Baugenehmigung, letztmalig zum 31.12.2010. Weitere Verlängerungen sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Im Dezember 2005 teilte die UPS-SCS GmbH & Co. OHG als Rechtsnachfolger der LTL GmbH der Stadt mit, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen das Vorhaben nicht umgesetzt werden könne und es Verkaufsverhandlungen mit Interessenten gäbe, die bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Somit wird festgestellt, dass die nach § 12 BauGB definierten Voraussetzungen für die planerische Sicherheit der Gewerbefläche über den Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr gegeben sind. Der Vorhabenträger hat den Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der vereinbarten Frist realisiert und ist dazu auch nicht Willens und in der Lage. Das Vorhaben wird auch zukünftig durch den Vorhabenträger nicht mehr umgesetzt. 2 Große Kreisstadt Schkeuditz Aufhebung VE-Plan "Lager- und Bürokomplex der LTL GmbH" Begründung 27.07.2015 Da die festgesetzte Frist im Vorhaben- und Erschließungsplan, auch nach zweimaligem Aufschub nicht eingehalten wurde, ist die Stadt angehalten, den Vorhaben- und Erschließungsplan unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 6 BauGB aufzuheben. Aus der Aufhebung können Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Stadt nicht geltend gemacht werden. Ein Vorhaben- und Erschließungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB wird für konkret umrissene Bauvorhaben erlassen und ist für eine kurzfristige Umsetzung vorgesehen. Mit dem Durchführungsvertrag wird er zur Bauverpflichtung. Diese Absicht wurde vom Vorhabenträger bis heute nicht umgesetzt. Die Stadt hebt die engen und auf den Vorhabenträger zugeschnittenen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf und hat die Möglichkeit die Fläche bei Bedarf neu zu überplanen. 2. Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich in der nördlichen Kernstadt Schkeuditz im Bereich Freirodaer Weg nördlich der B 6. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 2.58 ha. Südlich grenzen mehrere Flurstücke des Freirodaer Weges und der B 6 an. Östlich befindet sich das Flurstück 143/3, welches landwirtschaftlich genutzt wird. Nördlich grenzt das Flurstück 72, eine bewachsene Grünfläche und westlich befindet sich das Flurstück 65/3 ein locker bebautes Gewerbeflurstück. Alle Flurstücke gehören zur Flur 3 der Gemarkung Schkeuditz. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Aufhebungsgebietes sind dem Übersichtslageplan zu entnehmen. 3 Große Kreisstadt Schkeuditz Aufhebung VE-Plan "Lager- und Bürokomplex der LTL GmbH" Begründung 27.07.2015 Die Aufhebung erstreckt sich auf den gesamten Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Lager- und Bürokomplex der LTL GmbH". Nach heutigem Stand des Katasters betrifft das die Flurstücke 67/13 und 67/22, das Straßenflurstück 67/16 An der Eisenbahn und verschiedene angrenzende Straßenteilflächen des Freirodaer Weges und der B 6 (58/2, 58/6, 58/7, 67/7, 67/12, 67/14, 67/15, 67/17, 67/18, 67/19, 67/20, 67/21, 67/23, 67/24, 67/25, 67/26, 67/27, 144/5, 144/6, 144/7, 144/8, 144/9) in der Flur 3 Gemarkung Schkeuditz. Durch das Bauvorhaben der B 6 (Inbetriebnahme im Jahr 2002) ergaben sich mit Umverlegung des Freirodaer Weges flächenmäßige Änderungen am ursprünglichen Baugrundstück und entsprechende buchmäßige Fortschreibungen. 3. Verfahren Das zum Zeitpunkt der Planaufstellung verfolgte Planziel der Errichtung von Logistikund Serviceeinrichtungen wird aufgegeben. Die Erschließungsstraße „An der Eisenbahn“ bleibt erhalten. Der Vorhabenträger ist wie bereits dargestellt nicht mehr gewillt, sein Vorhaben umzusetzen. Ziel der Stadt ist es, mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes und mit Blick auf die nördlich, westlich und östlich angrenzenden bereits vorhandenen gewerblichen Nutzungen eine dem baulichen Umfeld angemessene Entwicklung und Nutzung des Grundstückes für Vorhaben anderer Investoren zuzulassen. Die geplante Aufhebung dient auch zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Eigentümer und ermöglicht diesen den Verkauf zum Zwecke einer anderweitigen gewerblichen Nutzung. Nach § 12 Abs. 6 Satz 3 BauGB kann für die Aufhebung das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden. Die in § 12 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB genannten Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens sind wie folgt erfüllt: - Die vereinbarte Frist zur Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist seit 31.12.2005 abgelaufen. Der Vorhabenträger wird das Vorhaben nicht mehr realisieren. - Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet. Einziger Inhalt der Planung ist die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes zur Errichtung von gewerblich nutzbaren Gebäuden. Damit bleibt der derzeitige Umweltzustand unberührt. Es werden keine positiven oder negativen Entwicklungen des derzeitigen Umweltzustandes mittels der Bauleitplanung planungsrechtlich vorbereitet. Die durch Bauvorhaben nach Aufhebung des Planes möglichen Veränderungen auf der Grundlage eines erneut aufzustellenden Bebauungsplanes mit Bedeutung für die positive oder negative Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bzw. deren Umweltverträglichkeit sind nicht Gegenstand der Aufhebung. - Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter der Natura 2000- Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen nicht. Es befinden sich keine derartigen Gebiete in der näheren Umgebung, deshalb sind Beeinträchtigungen der genannten Schutzgüter nicht zu erwarten. 4 Große Kreisstadt Schkeuditz Aufhebung VE-Plan "Lager- und Bürokomplex der LTL GmbH" Begründung 27.07.2015 Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB verfügbar sind abgesehen, weil von der Aufhebung des Planes voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen. Bis auf die Erschließungsstraße „An der Eisenbahn“, welche im Bestand erhalten bleiben soll, wurden keine weiteren baulichen Anlagen errichtet, sieht man von den Fundamenten ab. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird mit Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 4. Planungsrechtliche Grundlagen 4.1 Landesentwicklungsplan, Regionalplan Westsachsen Die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes entspricht dem Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB. Entsprechend den grundlegenden Zielstellungen des Landesentwicklungsplanes des Freistaates Sachsen (LEP 2013) und des Regionalplanes Westsachsen (RPlWS 2008) ist die nachhaltige effektive Nutzung vorhandener Baugebiete der Neuausweisung von Bauflächen im Sinne eines sparsamen und schonenden Umgangs mit dem Boden vorzuziehen. Die Zielstellung der Planung, das Planungsrecht aufzuheben und die Rückführung der Fläche in ein der Umgebungsstruktur angepasstes Maß der gewerblichen Nutzung entsprechen den grundlegenden Zielstellungen der überörtlichen Planungen. 4.2 Vorbereitende Bauleitplanung - Flächennutzungsplan Im genehmigten und seit Juni 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schkeuditz ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche nach § 1 Abs. Nr. 3 BauNVO ausgewiesen. Dies soll auch zukünftig so bestehen bleiben und ist in der laufenden Planung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entsprechend ausgewiesen. Nach Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes liegt die Fläche im unbeplanten Außenbereich, damit sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn ein neuer Vorhabenund Erschließungsplan bzw. Bebauungsplan aufgestellt wird. 5. Verkehrserschließung Wie oben bereits beschrieben, wurde die mittlere Erschließungsstraße „An der Eisenbahn“ mit Anbindung an den Freirodaer Weg gebaut. Diese bleibt erhalten und könnte für zukünftige neu zu überplanende Vorhaben genutzt werden. 5 Große Kreisstadt Schkeuditz Aufhebung VE-Plan "Lager- und Bürokomplex der LTL GmbH" Begründung 27.07.2015 6. Technische Ver- und Entsorgung In die Erschließungsstraße wurden die medienseitige Erschließung für Trinkwasser, Abwasser und Elektroversorgung verlegt, welche ebenfalls im Bestand erhalten bleiben und bei Bedarf später genutzt werden können. 7. Rechtsgrundlagen Die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Lager- und Bürokomplex der LTL GmbH" der Großen Kreisstadt Schkeuditz soll auf der Grundlage des Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) erfolgen. 8. Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 - verkleinerter VE-Plan vom 27.07.2015 - Textfestsetzungen aus rechtswirksamen VE-Plan erarbeitet: IBS GmbH Eilenburg Wilhelm-Raabe-Straße 2 4838 Eilenburg Eilenburg, 27.07.2015 Jörg Enke Oberbürgermeister Schkeuditz, ……………….. 6