158. Gesamtbericht_nach_EU
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158. Gesamtbericht_nach_EU
Rechtsgrundlagen Der Hochsauerlandkreis ist gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Aufgabenträger zuständig für Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet. Gemäß Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007 der Europäischen Union vom 23.10.2007 (EU-VO1370/2007) haben die Aufgabenträger als in ihrem Wirkungskreis zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Auf der Grundlage dieser Bestimmung legt der Hochsauerlandkreis für sein Zuständigkeitsgebiet einen Gesamtbericht als Doppelbericht für die Kalenderjahre 2012 und 2013 vor. Berichtsjahr 2012 Busunternehmen im Kreisgebiet Im Hochsauerlandkreis waren im Jahr 2012 drei Verkehrsunternehmen tätig, die insgesamt 125 Linien und AST-Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr, teilweise in Gemeinschaftskonzessionen mit anderen Verkehrsunternehmen, betrieben. Tabelle 1: Verkehrsunternehmen mit Linienverkehr im Hochsauerlandkreis, Berichtsjahr 2012 Verkehrsunternehmen (Betriebsführer) Anzahl Linien Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) 64 3.543.978 Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH (BRS) 57 4.765.572 4 53.428 BahnBus Hochstift GmbH (BBH) Fahrleistungen im HSK (in km) Der Kreistag des Hochsauerlandkreises sowie des Kreises Soest haben am 02.07.2010 bzw. am 24.06.2010 eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste an die RLG auf Grundlage der RLG erteilten Liniengenehmigungen beschlossen. Am 22.12.2010 wurde dieser öffentliche Dienstleistungsauftrag mit Wirkung ab dem 01.01.2011 geschlossen. Die Verkehrsunternehmen führten den Linienverkehr auf Grundlage bestehender Linienverkehrsgenehmigung und unter Beachtung der Vorgaben des Nahverkehrsplans des Hochsauerlandkreises vom 09.12.2005 durch. Am 29.06.2012 hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises ein Linienbündelungskonzept als Bestandteil des bestehenden Nahverkehrsplanes beschlossen. Zuständig für die Erteilung der Linienverkehrsgenehmigungen ist die Bezirksregierung Arnsberg. Ausgleichsleistungen Berichtsjahr 2012 Im Berichtszeitraum betrugen die Aufwendungen des Hochsauerlandkreis für den ÖPNV insgesamt rd. 4,76 Mio. €. Ein wesentlicher Anteil in Höhe von rd. 1,85 Mio. € entfiel hierbei auf den Verlustausgleich des Unternehmens Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, an dem der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter beteiligt ist. Seit dem 01.01.2011 sind die Aufgabenträger für den ÖPNV auch zuständig für die Weiterleitung der Mittel der Schüler- und Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a ÖPNVG NRW. Für die Verteilung der Mittel für den Schüler- und Ausbildungsverkehr an die Verkehrsunternehmen hat der Hochsauerlandkreis durch den Kreistag eine Allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 für den Ausgleich von ungedeckten Kosten im Schüler- und Ausbildungsverkehr des Hochsauerlandkreises erlassen. Maßstab für die Verteilung der Mittel sind die Erlöse im Ausbildungsverkehr der Unternehmen im Gebiet des Hochsauerlandkreises. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2012 für den Schüler- und Ausbildungsverkehr rd. 2,645 Mio. € an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Seit dem 01.01.2012 gilt zudem die neue Förderrichtlinie des Hochsauerlandkreises zur Gewährung von Zuwendungen für Fahrzeuge und Servicequalität im ÖPNV gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Gegenstände der Förderung sind die Qualitätsstandards von Fahrzeugen und das niedrige Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte (diese beiden Punkte bilden die sogenannte „neue“ konsumtive Fahrzeugförderung) sowie die Servicequalität. Diese „neue“ konsumtive Fahrzeugförderung wird erst nach Ablauf des Förderjahres aufgrund der konkret gefahrenen Fahrplankilometer beantragt und bewilligt, so dass für den Berichtszeitraum 2012 hier kein Wert erscheint. Für die Förderung der Servicequalität wurden etwa 262 T € aufgewendet. Tabelle 2: Aufwendungen des Hochsauerlandkreises für den ÖPNV, Berichtsjahr 2012 (01.01.2012 – 31.12.2012) Ausgleichsleistungen Verlustausgleich als Gesellschafter *) Förderung von Qualitätsstandards und Durchschnittsalter von Fahrzeugen Förderung von Servicequalität 1.852.786 € 0€ 232.924 € 1.122.158 € Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH 0€ 29.610 € 1.505.312 € BahnBus Hochstift 0€ 0€ 17.724 € 0€ 262.534 € 2.645.194 € Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH Summe Ausgleichsleistungen 1.852.786 € *) Verlust des Jahres 2011 nach Feststellung des Jahresabschlusses **) vorläufige Bewilligung für das Jahr 2012 Schüler- und Ausbildungsverkehr **) Berichtsjahr 2013 Busunternehmen im Kreisgebiet Im Jahr 2013 waren wie im Vorjahr drei Verkehrsunternehmen tätig, die insgesamt 137 Linien und AST-Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr, teilweise in Gemeinschaftskonzessionen mit anderen Verkehrsunternehmen, betrieben. Aufgrund einiger kleinerer Veränderungen hat sich die Gesamtfahrleistung aller Unternehmen um rd. 50 T Fahrplankilometer im Gebiet des Hochsauerlandkreises erhöht. Tabelle 3: Verkehrsunternehmen mit Linienverkehr im Hochsauerlandkreis. Berichtsjahr 2013 Verkehrsunternehmen (Betriebsführer) Anzahl Linien Fahrleistungen im HSK (in km) Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) 72 3.581.696 Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH (BRS) 61 4.761.393 4 68.806 BahnBus Hochstift GmbH (BBH) Der Kreistag des Hochsauerlandkreises sowie des Kreises Soest haben am 02.07.2010 bzw. am 24.06.2010 eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste an die RLG auf Grundlage der RLG erteilten Liniengenehmigungen beschlossen. Am 22.12.2010 wurde dieser öffentliche Dienstleistungsauftrag mit Wirkung ab dem 01.01.2011 geschlossen. Die Verkehrsunternehmen führten den Linienverkehr auf Grundlage bestehender Linienverkehrsgenehmigung und unter Beachtung der Vorgaben des Nahverkehrsplans des Hochsauerlandkreises vom 09.12.2005 durch. Zuständig für die Erteilung der Linienverkehrsgenehmigungen ist die Bezirksregierung Arnsberg. Ausgleichsleistungen Berichtsjahr 2013 Im Berichtsjahr 2013 betrugen die Aufwendungen des Hochsauerlandkreises für den ÖPNV etwa 5,45 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr wurden insgesamt rd. 690 T € mehr aufgebracht. Dies ergibt sich u.a. dadurch, dass im Jahr 2013 erstmals der normale Turnus der Weiterleitung der Ausbildungsverkehrs-Pauschale an die Verkehrsunternehmen erreicht wurde. Für die Verteilung der Mittel für den Schüler- und Ausbildungsverkehr hat der Hochsauerlandkreis durch den Kreistag eine Allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 für den Ausgleich von ungedeckten Kosten im Schüler- und Ausbildungsverkehr des Hochsauerlandkreises erlassen. Maßstab für die Verteilung der Mittel sind die Erlöse im Ausbildungsverkehr der Unternehmen im Gebiet des Hochsauerlandkreises. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2013 für den Schüler- und Ausbildungsverkehr knapp 2,87 Mio. € an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Seit dem 01.01.2012 gilt die neue Förderrichtlinie des Hochsauerlandkreises zur Gewährung von Zuwendungen für Fahrzeuge und Servicequalität im ÖPNV gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Gegenstände der Förderung sind die Qualitätsstandards von Fahrzeugen und das niedrige Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte (diese beiden Punkte bilden die sogenannte „neue“ konsumtive Fahrzeugförderung) sowie die Servicequalität. Im Jahr 2013 wurden erstmals Leistungen nach der konsumtiven Fahrzeugförderung in Höhe von 304 T € ausgezahlt. Für die Förderung der Servicequalität wurden etwa 470 T € aufgewendet. Die Ausgleichsleistungen für die Fördermaßnahmen nach der Förderrichtlinie wurden bestritten durch die ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW der Jahre 2012 und 2013. Der Verlustausgleich des Unternehmens Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH der auf den Hochsauerlandkreis entfällt, betrug diesmal rd. 1,8 Mio. €. Dieser Betrag konnte im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert werden. Tabelle 4: Aufwendungen des Hochsauerlandkreises für den ÖPNV, Berichtsjahr 2013 (01.01.2013 – 31.12.2013) Ausgleichsleistungen Verlustausgleich als Gesellschafter *) Förderung von Qualitätsstandards und Durchschnittsalter von Fahrzeugen Förderung von Servicequalität 1.808.532 € 172.017 € 351.426 € 1.285.135 € 132.035 € 119.133 € 1.563.762 € Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH Schüler- und Ausbildungsverkehr **) 20.092 € BahnBus Hochstift Summe Ausgleichsleistungen 1.808.532 € 304.052 € 470.559 € 2.868.989 € *) Verlust des Jahres 2012 nach Feststellung des Jahresabschlusses **) vorläufige Bewilligung für das Jahr 2013 und Schlussabrechnung für das Jahr 2011 in 2013