Instandhaltung

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Instandhaltung
5. ASO Infotag
Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013,
Prüfung / Wartung/ Instandsetzung
Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013,
René Heydorn
Agenda
Einleitung – Die Basis der Instandhaltung
Normative Verweise und Regelungen
Die richtige Definition
Sachkundige – der Fachmann mit dem richtigen Blick
Warum nur dieser Vortrag?
IN VERKEHR BRINGEN…
IN BETRIEB GENOMMEN…
Warum nur dieser Vortrag?
…sicherheitstechnische
Prüfung
Technische
Regeln für
Arbeitsstätten
ASR 1.7
Wartungsarbeiten
Betriebs-,
Instandhaltungsund
Prüfanleitung
Instandhaltung
…bis zur nächsten
jährlichen Sichtprüfung
Betriebliche
Veränderungen
…nur durch Sachkundige…
Inbetriebnahme
Im Fokus…
Instandhaltung
Korrektur
Instandhaltung
Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013,
René Heydorn
Die Basis der Instandhaltung
Instandhaltung –
Begriffe der Instandhaltung
enthält keine geschlossene
Unterteilung der Instandhaltung
gliedert die Instandhaltung in
Instandhaltungsarten, die vom
Zeitpunkt der Instandhaltung
abhängen
Instandhaltung –
Grundlagen der Instandhaltung
Strukturierung der Instandhaltung
gliedert die Instandhaltung in
Grundmaßnahmen und definierte
Begriffe
Die Basis der Instandhaltung
Definition:
Instanthaltung ist die Kombination aller technischen und administrativen
Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des
Lebenszyklus einer Einheit, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres
funktionsfähigen Zustands dient, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen
kann.
(Zitat: DIN 31051:2012-09)
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
Definition:
Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung zur Verzögerung des
vorhandenen Abnutzungsvorrates
(Quelle: DIN 31051:2012-09)
Im Allgemeinen:
Eine Wartung ist keine Instandsetzung bzw. Reparatur
Die Wartung ist ein Teilaspekt der präventiven Instandhaltung
nach DIN EN 13306:2010-12
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
…zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
(Überprüfung)
Definition:
Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer
Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung
und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige
Nutzung
(Quelle: DIN 31051:2012-09, Wikipedia)
Im Allgemeinen:
Der in der DIN EN 13306:2010-12 definierte Begriff
„Konformitätsprüfung“ ist ein Teilaspekt der Inspektion
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
Definition:
Physische Maßnahme, die ausgeführt wird, um die Funktion einer
fehlerhaften Einheit wiederherzustellen.
(Quelle: DIN 31051:2012-09)
Im Allgemeinen:
Austausch von abgenutzten Verschleißteilen
Reparatur von defekten Objekten/Bauteilen
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
Vorbereitung
der Durchführung
Durchführung d.
Reparatur
Arbeitsplatzeinrichtung
u. Vorbereitung
Fertigmeldung
Funktionsprüfung,
Abnahme
Auswertung,
Dokumentation
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
Definition:
Reparatur ist der Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in den
ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.
(Quelle: DIN 31051:2012-09)
Im Allgemeinen:
Eine Reparatur ist keine Wartung !
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
Austausch
defekter Teile
Hinzufügen von
Teilen
Neuordnung von
Teilen
Maßnahme zur Sicherstellung der Erfüllung
der Anforderungen des ursprünglich
beabsichtigten Gebrauchs
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
Definition:
Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie
Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Zuverlässigkeit und/oder
Instandhaltbarkeit und/oder Sicherheit einer Einheit, ohne Ihre ursprüngliche
Funktion zu ändern.
(Quelle: DIN 31051:2012-09)
Im Allgemeinen:
Ein Verbesserung kann auch vorgenommen werden, um einen
Fehler während des Betriebes zu verhindern und um Ausfälle zu
vermeiden
Die Basis der Instandhaltung
>Grundmaßnahmen<
Inspektion
Instandsetzung
Wartung
Die Basis der Instandhaltung
Die Basis der Instandhaltung
Definition:
Sachkundige sind z.B. Meister, Betriebsingenieure oder Fachkräfte. Sie sind
aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung fachlich in der Lage, den arbeitssicheren
Zustand eines Arbeitsmittels zu beurteilen. Voraussetzung ist, dass sie mit den
Vorschriften, Regeln der Technik etc. vertraut sind
(Quelle: BfGA, Arbeitsschutzlexikon)
Anmerkung:
Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) spricht man bei einem
Sachkundigen von einer „befähigten Person“.
Herzlichen Dank!

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