Instandhaltung
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Instandhaltung
5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, Prüfung / Wartung/ Instandsetzung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn Agenda Einleitung – Die Basis der Instandhaltung Normative Verweise und Regelungen Die richtige Definition Sachkundige – der Fachmann mit dem richtigen Blick Warum nur dieser Vortrag? IN VERKEHR BRINGEN… IN BETRIEB GENOMMEN… Warum nur dieser Vortrag? …sicherheitstechnische Prüfung Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 1.7 Wartungsarbeiten Betriebs-, Instandhaltungsund Prüfanleitung Instandhaltung …bis zur nächsten jährlichen Sichtprüfung Betriebliche Veränderungen …nur durch Sachkundige… Inbetriebnahme Im Fokus… Instandhaltung Korrektur Instandhaltung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn Die Basis der Instandhaltung Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung enthält keine geschlossene Unterteilung der Instandhaltung gliedert die Instandhaltung in Instandhaltungsarten, die vom Zeitpunkt der Instandhaltung abhängen Instandhaltung – Grundlagen der Instandhaltung Strukturierung der Instandhaltung gliedert die Instandhaltung in Grundmaßnahmen und definierte Begriffe Die Basis der Instandhaltung Definition: Instanthaltung ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Einheit, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann. (Zitat: DIN 31051:2012-09) Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Definition: Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung zur Verzögerung des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Quelle: DIN 31051:2012-09) Im Allgemeinen: Eine Wartung ist keine Instandsetzung bzw. Reparatur Die Wartung ist ein Teilaspekt der präventiven Instandhaltung nach DIN EN 13306:2010-12 Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< …zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen. Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< (Überprüfung) Definition: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung (Quelle: DIN 31051:2012-09, Wikipedia) Im Allgemeinen: Der in der DIN EN 13306:2010-12 definierte Begriff „Konformitätsprüfung“ ist ein Teilaspekt der Inspektion Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Definition: Physische Maßnahme, die ausgeführt wird, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen. (Quelle: DIN 31051:2012-09) Im Allgemeinen: Austausch von abgenutzten Verschleißteilen Reparatur von defekten Objekten/Bauteilen Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Vorbereitung der Durchführung Durchführung d. Reparatur Arbeitsplatzeinrichtung u. Vorbereitung Fertigmeldung Funktionsprüfung, Abnahme Auswertung, Dokumentation Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Definition: Reparatur ist der Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. (Quelle: DIN 31051:2012-09) Im Allgemeinen: Eine Reparatur ist keine Wartung ! Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Austausch defekter Teile Hinzufügen von Teilen Neuordnung von Teilen Maßnahme zur Sicherstellung der Erfüllung der Anforderungen des ursprünglich beabsichtigten Gebrauchs Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Definition: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Zuverlässigkeit und/oder Instandhaltbarkeit und/oder Sicherheit einer Einheit, ohne Ihre ursprüngliche Funktion zu ändern. (Quelle: DIN 31051:2012-09) Im Allgemeinen: Ein Verbesserung kann auch vorgenommen werden, um einen Fehler während des Betriebes zu verhindern und um Ausfälle zu vermeiden Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Inspektion Instandsetzung Wartung Die Basis der Instandhaltung Die Basis der Instandhaltung Definition: Sachkundige sind z.B. Meister, Betriebsingenieure oder Fachkräfte. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung fachlich in der Lage, den arbeitssicheren Zustand eines Arbeitsmittels zu beurteilen. Voraussetzung ist, dass sie mit den Vorschriften, Regeln der Technik etc. vertraut sind (Quelle: BfGA, Arbeitsschutzlexikon) Anmerkung: Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) spricht man bei einem Sachkundigen von einer „befähigten Person“. Herzlichen Dank!