Maximilian-zu-Wied-Realschule, Friedrich-Siegert-Str

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Maximilian-zu-Wied-Realschule, Friedrich-Siegert-Str
IGS Neuwied, Friedrich-Siegert-Str. 3, 56564 Neuwied
Friedrich-Siegert-Str. 3
56564 Neuwied
Tel.: 02631 – 98567-0
Fax: 02631 – 98567-20
www.igs-neuwied.de
E-Mail: [email protected]
Elterninformation zur Projektwoche Schneesport
vom 7.02.2014 bis 15.02.2014
nach Neukirchen am Großvenediger
Neuwied, den 13.11.2013
Sehr geehrte Eltern,
kurz vor der Fahrt erhalten Sie heute von mir wichtige Informationen zur diesjährigen
Skiprojektwoche.
7.02.2014:
Abfahrt: 23:00 Uhr (Änderungen vorbehalten) IGS Neuwied, Gebäude Gelb
Treffpunkt spätestens 22:30 Uhr
Ankunft in Neukirchen am 08.02. um ca. 9:30 Uhr
14.02.2014:
Abfahrt: wahrscheinlich gegen 20:00 Uhr, Zeit wird erst vor Ort bekannt
gegeben.
15.02.2014:
Ankunft an der Schule am frühen Morgen, wahrscheinlich zwischen 5:00 und
7:00 Uhr.
Kontaktadresse in Neukirchen:
Gasthof Wolkenstein
Mühlberg 43
A-5733 Bramberg am Wildkogel
Tel: +43 (0)6565/69490
Checkliste:
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Nur 1 Gepäckstück und 1 Handgepäck pro Schüler.
Falls Ihr Kind auf Medikamente angewiesen ist oder mit Allergien zu tun hat, tragen
Sie dies bitte unbedingt in den Freizeitpass ein und geben Sie die entsprechenden
Medikamente mit. ( siehe Anhang)
Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis, und Krankenversicherungskarte
mitnehmen.
Bekleidung: Skihose, Skijacke, Skistrümpfe (mindestens 2 Paar empfohlen), warme
Skiunterwäsche, Skihandschuhe, Ski- und Sonnenbrille, Sonnencreme mit hohem
Lichtschutzfaktor, wetterfeste Schuhe, und das übliche….
Bettwäsche und Handtücher müssen selbst mitgebracht werden. Bettwäsche kann
aber auch vor Ort für 10 € die Woche ausgeliehen werden.
Das Mitnehmen von Handys und tragbaren Musikabspielgeräten ist erlaubt, größere
Geräte müssen zu Hause bleiben.
Wir erhalten Vollpension im Gasthof. Bitte achten Sie daher bei der Bemessung des
Taschengeldes darauf, dass Ihre Kinder nur für Getränke und zusätzliche Wünsche Geld
benötigen.
Die Projektwoche ist eine Schulveranstaltung. Also gilt hier die Schulordnung, die unter
anderem auch ein Alkohol- und Rauchverbot für Schüler (§ 80 Schulordnung)
vorsieht. Dieses Alkohol und Rauchverbot gilt vor allem für die Busfahrt und die
Unterkünfte. Dort droht uns bei Verstößen der Ausschluss durch das Busunternehmen
oder den Gasthofbesitzer.(Österreich handhabt sein Jugendschutzgesetz sehr streng.)
Bei Schülern, die gegen die Schulordnung bzw. gegen die Anordnungen der Begleitpersonen
verstoßen, gilt der Maßnahmenkatalog der Schulordnung. Demnach können diese Schüler von
der laufenden Fahrt ausgeschlossen werden. Die Eltern werden davon direkt in Kenntnis
gesetzt und tragen die zusätzlichen Kosten. Bitte weisen Sie Ihr Kind noch einmal
ausdrücklich darauf hin, welche Folgen ein Fehlverhalten haben kann.
Wichtig:Die Schüler/Innen dürfen in ihrer Freizeit, nach Absprache mit einer
Betreuungsperson, in Dreiergruppen mit der Kabinenbahn nach Neukirchen fahren
(z .B. um Schuhe im Sportgeschäft auszutauschen, für Reparaturen, kleinere
Einkäufe usw.)
Ich biete Ihnen noch Folgendes an: Sie können mir am Freitag vor der Abfahrt wichtige
Ausweispapiere, wie Krankenversicherungskarte, Impfbuch u.ä. in einem beschrifteten
Umschlag abgeben. Das hat den Vorteil, dass ich im Falle eines Unfalls die notwendigen
Papiere sofort zusammen habe.
Im Anhang habe ich Ihnen eine Broschüre der Unfallkasse Rheinland-Pfalz beigefügt. Leider
darf die Unfallkasse bei Unfällen im Ausland die Zahlungen nicht mehr so handhaben, wie sie
es in der Vergangenheit getan hat. Diese Änderung hat sich Mitte 2011 ergeben. Aus diesem
Grund hat die Unfallkasse diese neue Broschüre für Lehrkräfte und Eltern herausgebracht.
Bitte lesen Sie sich die Broschüre gut durch und sorgen sie dafür, dass Ihr Kind die
Europäische Krankenversicherungskarte bis zur Fahrt hat.
Wenn Sie nach dem Lesen der Broschüre noch Fragen zu diesem Thema haben, können Sie
mich selbstverständlich auch gerne telefonisch in der Schule unter der Rufnummer 02631/
985670 oder unter meiner privaten Rufnummer 02601 / 913447 erreichen.
Ich werde mein Privathandy mit nach Neukirchen nehmen, die Schüler werden die Nummer
vor Ort erhalten, so dass sie mich in einem Notfall auch immer erreichen können. Aus diesem
Grund dürfen die Schüler auch ihr Handy mit auf die Skipiste nehmen.
Apropos Skipiste, zur Zeit herrschen gute Bedingungen in Neukirchen (ca. 180cm
Schneehöhe), es soll in den kommenden Tagen sogar noch etwas Neuschnee fallen.
Falls Sie noch weitere Fragen zur Schneesportwoche Ihres Kindes haben, können Sie mich
auch gerne unter meiner privaten Rufnummer (02601 / 913447) erreichen.
Ich hoffe, dass die Fahrt reibungslos abläuft und Ihr Kind eine Menge positiver Eindrücke mit
nach Hause bringt.
Mit sportlichen Grüßen
Michael Weber
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Einverständniserklärung (gemeinsam mit dem Freizeitpass bis 10.01.2014 abzugeben bei Herrn
Weber)
Ich habe den Inhalt des Informationsschreibens der Skifreizeit vom 20.12..2013 einschließlich
des Anhangs zur Kenntnis genommen.
Hiermit erkläre ich, dass ich mit dem Inhalt des Schreibens einverstanden bin.
Name des Kindes: _________________________ Klasse: _________
Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Anhang1:
Freizeitpass
(Bitte sorgfältig und gut leserlich ausfüllen)
Ihre Angaben werden nur im Rahmen der Projektwoche verwendet. Der Freizeitpass wird
nach Beendigung der Maßnahme vernichtet.
Name:
Vorname:
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Geb.Datum:
Wohnort:
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Straße:
Telefon:
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Namen der Erziehungsberechtigten:
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Durch wen ist der Teilnehmer mitversichert?
Bei welcher Krankenkasse?
Versicherungsnr.:
Geburtsdatum des Versicherten.:
Besteht für den Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung?
Nein
Ja
(Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtvers.)
Ist der Teilnehmer gegen Wundstarrkrampf geimpft?
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Wenn ja, wann
Letzte Auffrischung
Allergien des Teilnehmers
Diätanweisungen
Muss der Teilnehmer ständig Medikamente einnehmen?
Wenn ja, welche
Werden dem Teilnehmer Medikamente mitgegeben?
Für die Dauer der Projektwoche lege ich es in das Ermessen des behandelnden Arztes und den
betreuenden Lehrern, ob mein Kind bei einem Unfall oder einer Krankheit geimpft oder
operiert werden kann. (Falls eine Rücksprache mit den Eltern möglich ist, wird dies in jedem
Fall geschehen)
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Unterschrift der Erziehungsberechtigen
Anhang2: